Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft

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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Retouren an Herrengasse 7, 1010 Wien   H 1,45                                 Ausgabe 167/20 - Dezember

                                                                               das magazin
                                                                               für die exekutive

                                                                                                                                                    Copyright: Manuel Domnanovich

                                                                                                   Pandemie und Terror......................... 4
                                                                                                   Gehaltsabschluss für 2021.............. 10
                                                                                                   Aktuelles aus dem FA Wien............. 22
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
AK
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
I N H A LT

Inhalt
AUS MEINER SICHT ...                                   MELDUNGEN
Pandemie und Terror.......................... 4        Aktuelle Themen aus dem
                                                       Fachausschuss Wien........................ 22
                                                       Polizei International......................... 24
                          ZENTRAL
                        AUSSCHUSS                      Alles beeinflusst unsere
                                                       Gesundheit...................................... 25
3. Dienstrechts-Novelle 2019............. 6            Laute Stiefel und ... leise Pantoffel... 28
Modernisierung der Massa-/                             D E R Entschluss.............................. 30      3. Dienstrechtsnovelle..................... 6
Etatwirtschaft.................................... 8   Ehemalige Wiener Polizei­präsident
Weihnachtsbelohnung und freiwillige                    Günther Bögl gestorben................... 32
Sozialleistungen................................. 9    Trauer um Generalmajor Walter
                                                       Weninger......................................... 32
                                                       Trauer um Walter Strutzenberger..... 33
                   POLIZEI
             GEWERKSCHAFT                              133-er Award 2020......................... 34
                                                       Bachelor- und Master-Studiengänge
Gehaltsabschluss für 2021............... 10            abgeschlossen.................................. 35
Bundespensionskasse....................... 14          GenMjr Franz Semper - Ruhestand... 36
Erfolgsmodell Rechtsschutz.............. 16            Elfie Grün und das Christkind........... 37            133er Award 2020......................... 34

                                FRAUEN                 VORHANG

ÖGB setzt sich mit Forderung nach                      Wir bitten vor den Vorhang!............ 38
Rechtsanspruch auf Sonderbetreu-
ungszeit durch................................. 18
                                                       SPORT

                          KLUB DER                     Kleinfeldmeisterschaft 2019/2020 der
                         EXEKUTIVE                     LPD Wien......................................... 49

                                                                                                              Kleinfeldmeisterschaft 2019/2020..... 49
Klub der Exekutive........................... 20
                                                       SERVICE

                                                       Pensionsberechnung........................ 50

Redaktionsschluss: 30. November 2020

IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz
Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout
eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei-
nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                          3
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AUS MEINER SICHT ...

                                    Hermann Greylinger
                                         Tel. 531-26/3772

                                 Pandemie und Terror
D    ie letzten Wochen und
     Monate sind geprägt von
der (Über)Inszenierung des
                                 aus den unterstützenden Bun-
                                 desländern in der schrecklichen
                                 Nacht des Terrors war wahr-
                                                                       pender Munition. Die Beschaf-
                                                                       fung wurde nach den traurigen
                                                                       Vorfällen von „Annaberg“ im
                                                                                                          Polizistinnen und Polizisten zei-
                                                                                                          gen täglich ihre Bedeutung für
                                                                                                          unser Österreich, lassen wir sie
„Virologischen Quartetts“,       lich beeindruckend, da kann           Jahre 2013, trotz Empfehlung       nicht außen vor!
meist ist das Ergebnis ähnlich   man nur den Hut ziehen und            der Expertenkommission, bis
dem des „Literarischen Quar-     „DANKE“ sagen. Der oft be-            heute nicht umgesetzt! Nicht       Geschätzte Kolleginnen und
tetts“: „Vorhang zu und alle     schworene „Korpsgeist“, von           vergessen darf der Dienstgeber             Kollegen!
Fragen offen“! Die Botschaft     den Medien meist negativ dar-         darauf, dass auch dienst-, be-
reicht von „Wir müssen alle      gestellt und falsch interpre-         soldungs- und pensionsrecht-       Ende November wurde im Par-
sterben“ bis zu „Morgen ist      tiert, hat voll durchgeschla-         liche Maßnahmen unbedingt          lament eine Dienstrechtsnovelle
alles wieder gut“. Tage spä-     gen. Nun wurden die Lobes-            gesetzt werden müssen. Solche      beschlossen, die mit 1.1.2021
ter kommen dann die Aus-         hymnen auch vom Dienstgeber           wurden ja im Frühjahr des heu-     in Kraft treten wird. Darin sind
flüsse in Form von Verord-       gesungen. Das Schulterklop-           rigen Jahres unter den Eindrü-     einige Verbesserungen enthal-
nungen/Gesetzen, die nam-        fen, auch im Zusammenhang             cken der herrschenden Pande-       ten, die auf Anträge der FSG/
haften Verfassungsexperten       mit der Pandemie, tut jetzt fast      mie auch medial angekündigt.       Klub der Exekutive zurückzu-
den Schweiß auf die Stirn        schon weh. Es schmerzt auch,          So bedeuten längere Kranken-       führen sind, wir werden da-
treibt. Bernd-Christian Funk     dass der Dienstgeber nicht ein-       stände erhebliche finanzielle      rüber mit Aussendungen und
zu den Ausgangsregeln: „Un-      mal die Erhöhung der Weih-            Verluste, wann erfolgt endlich     ausführlich in der nächsten
klar und missglückt, die Exe-    nachtsbelohnung in Erwägung           die Anhebung der Grundgehäl-       Ausgabe von „Polizei-aktuell“
kutive braucht klare Vorga-      gezogen hat, geschweige denn          ter, damit auch mit diesen das     informieren. Es zahlt sich aus,
ben für Kontrollen“. Der Ex-     bereit ist, eine lohnsteuerfreie      Auslangen gefunden werden          Personalvertretung zu leben
VfGH-Präsident Ludwig Ada-       „Corona-Prämie“ auszubezah-           kann? Zu diesem Thema wur-         und sich nicht in Opportunis-
movich äußert sich zu den        len. Da belegt er lieber die auf-     de erst vor einigen Tagen ein      mus, Macht- und/oder Partei-
Aussagen von Kanzler Kurz,       grund der Urlaubssperre ange-         Entschließungsantrag (62. NR-      politik zu verzetteln. Wir wer-
dass seien „juristische Spitz-   fallenen und zu ersetzenden           Sitzung) auf finanzielle Besser-   den diesen Weg weiterhin kon-
findigkeiten“ ganz knapp:        Stornokosten mit einer Lohn-          stellung für die Exekutive durch   sequent verfolgen, es geht um
„Das hätte Kurz besser nicht     steuerpflicht. Geht‘s noch? Ist       die Oppositionsparteien einge-     dich! In diesem Sinne wünsche
gesagt“. Damit ist mit tref-     das die verbal gezeigte Wert-         bracht. Wer hat dagegen ge-        ich euch und euren Familien
fenden Worten der Wankel-        schätzung? Nein, diese Dank-          stimmt? Richtig, die ÖVP und       trotz aller widrigen Umstände
mut der Politik bestens be-      sagungen sind für den Dienst-         die Grünen! Bei der Fortzah-       ein frohes Weihnachtsfest, ei-
schrieben. Trotz aller Widrig-   geber jedenfalls mit Verpflich-       lung von Nebengebühren nach        nen guten Rutsch und nur das
keiten zeigt sich in Krisen-     tungen verbunden. Zu den              Dienstunfällen müssen aktuelle     Beste für das Jahr 2021, lasst
zeiten wieder einmal ganz        Stichworten „Personal“, „Infra-       Entwicklungen Berücksichti-        euch nicht entmutigen!
klar, auf wen wirklich Verlass   struktur“, „Ausrüstung“ und           gung finden (Quarantäne, Pan-
ist, wer unverzichtbar ist und   „menschenwürdige Dienststel-          demien). In diesem Zusammen-                                 Mit
für Stabilität sorgt. Es sind    len“ liegen die Forderungen           hang darf auch darauf hinge-          gewerkschaftlichen Grüßen,
die Kolleginnen und Kolle-       der PV/Gewerkschaft auf dem           wiesen werden, dass die letz-
gen des öffentlichen Diens-      Tisch. Es ist erfreulich, dass sich   te Besoldungsreform bei der
tes, insbesondere der Exeku-     im aktuellen Regierungspro-           Exekutive aus dem Jahre 1995
tive!                            gramm dazu viele Absichtser-          stammt, da ist Handlungsbe-
                                 klärungen finden. Jetzt geht es       darf gegeben. Positiv ist na-
     Werte Kolleginnen und       um die Umsetzung, was hin-            türlich anzuführen, dass der
           Kollegen!             dert den Dienstgeber noch –wir        Gehaltsabschluss den Erwar-                  Hermann Greylinger,
                                 sind dabei! Wie es nicht sein         tungen entspricht und nicht bei    Fraktionsvorsitzender FSG/Bun-
Der Einsatz der Wiener Kolle-    soll, zeigt die Vorgehensweise        den öffentlich Bediensteten der                          despolizei
ginnen und Kollegen und der      bei der Beschaffung mannstop-         Sparstift angesetzt wurde. Die         Vors.-Stv. Zentralausschuss

 4                                                                                                         www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                        www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

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                                                                                                           aktuell
       Hermann Greylinger
       Tel. 01/53-126/3772

                                          Martin Noschiel
                                         Tel. 0664/3230277

                  Walter Haspl
              Tel. 01/53-126/3455

3. Dienstrechts-Novelle 2019:
Neuerungen im Urlaubsrecht
– Urlaubsverfallregelung LPD
     I. ERHOLUNGSURLAUB               tischer Unmöglichkeit des Ver-     wenn die oder der Vorgesetz-      Dienstpflicht des Vorgesetzten
                                      brauchs aus dienstlichen Grün-     te nicht entsprechend dem §       im § 45 Abs.1a BDG bzw. § 5
                                      den, aufgrund einer Dienstver-     5b Abs. 1a rechtzeitig, unmiss-   Abs.1a VBG normiert.

A    llgemeines:
     Aus dem Erholungszweck
des Urlaubs ergibt sich, dass
                                      hinderung durch Krankheit
                                      oder Unfall bzw. aufgrund
                                      eines Beschäftigungsverbotes
                                                                         verständlich und nachweislich
                                                                         auf die Inanspruchnahme des
                                                                         Erholungsurlaubes durch die
                                                                                                           In concreto bedeutet dies
                                                                                                           folgendes:
dieser möglichst im Jahr der          nach dem MSchG spätestens          jeweilige Vertragsbedienstete     Der/die Vorgesetzte hat recht-
Entstehung des Anspruchs ver-         am Ende des zweitfolgenden         oder den jeweiligen Vertrags-     zeitig, unmissverständlich und
braucht werden soll. Daraus ist       Kalenderjahres.                    bediensteten hingewirkt hat.      nachweislich seine Mitarbei-
auch die bereits bislang im §                                            Die neu geschaffenen Bestim-      terInnen auf den drohenden
45 Abs.1 BDG bzw. § 5 Abs.1           Neuerung:                          mungen fordern nunmehr sei-       Verfall jedes noch bestehen-
VBG im Rahmen der Fürsorge-                                              tens der oder des Vorgesetz-      den Urlaubskontingentes hin-
pflicht des Dienstgebers nor-         § 69 BDG                           ten ein explizites Hinwirken im   zuweisen.
mierte Dienstpflicht des Vorge-       (3) Der Verfall tritt nicht ein,   Sinne eines nachdrücklichen,
setzten ableitbar, darauf hin-        wenn es die oder der Vorge-        aktiven Aufforderns zur mög-      • Rechtzeitigkeit:
zuwirken, dass die Mitarbei-          setzte unterlassen hat, ent-       lichen und tatsächlichen Inan-      Der Hinweis muss so zeitge-
terinnen und Mitarbeiter den          sprechend dem § 45 Abs. 1a         spruchnahme des Urlaubs ver-        recht erfolgen, dass noch ein
Erholungsurlaub in Anspruch           rechtzeitig, unmissverständlich    bunden mit dem Hinweis, dass        vollständiger Verbrauch des
nehmen können und auch tat-           und nachweislich auf die Inan-     ansonsten die Konsequenzen          Erholungsurlaubes vor dem
sächlich in Anspruch nehmen.          spruchnahme des Erholungs-         eines Verfalls eintreten, wenn      Verfall faktisch möglich ist.
§ 69 BDG 1979 sowie § 27h             urlaubes durch die jeweilige       der Urlaub nicht innerhalb des
VBG regelten bisher, dass der         Beamtin oder den jeweiligen        vorliegenden Bezugszeitraums      • Unmissverständlichkeit:
Verfall von offenen Urlaubsan-        Beamten hinzuwirken.               verbraucht wird.                    Die Aufforderung muss so
sprüchen am Ende des dem                                                                                     klar und transparent sein,
Urlaubsjahr folgenden Kalen-          § 27h VBG                          Diese Hinwirkungspflicht ist        dass der/die Bedienstete ei-
derjahres eintritt bzw. bei fak-      (3) Der Verfall tritt nicht ein,   nunmehr auch explizit als           nen Überblick über die offe-

 6                                                                                                         www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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  nen Urlaubskontingente hat        dienstlichen Gründen (§             genen Vorgangsweise im             - Wenn der Urlaubsanspruch
  und Klarheit über das Ver-        69 Abs.1 BDG bzw. § 27h             do. Behördenbereich wird             aus dem Jahr 2018 mit Ab-
  fallsdatum besteht.               Abs.1 VBG)                          empfohlen.                           lauf 31.12.2020 nicht ver-
                                    Ob eine Unmöglichkeit des                                                fällt, d.h. dienstliche Grün-
• Nachweislichkeit:                 Verbrauchs des Erholungs-         3) Aufforderung zur Inan-              de für die Unmöglichkeit
  Eine Dokumentation der er-        urlaubes aus dienstlichen            spruchnahme des Erho-               des Verbrauchs vorliegen.
  folgten Hinwirkungspflicht        Gründen im Einzelfall ge-            lungsurlaubes
  trifft den/die Vorgesetzten.      geben ist, somit ein Verfall      • Ergibt die Beurteilung, dass       - Wenn der Urlaubsanspruch
                                    erst am Ende des zweitfol-          von keiner faktischen Un-            aus dem Jahr 2019 mit
  - Wenn die oder der Vorge-        genden Kalenderjahres ein-          möglichkeit des Verbrauches          Ablauf 31.12.2020 ver-
    setzte nicht auf den dro-       tritt, ist grundsätzlich vom        des Erholungsurlaubes bis            fällt, d.h. keine dienst-
    henden Verfall jedes noch       Vorgesetzten zu entschei-           zum Verfallszeitpunkt aus-           lichen Gründe für die
    bestehenden Urlaubskon-         den.                                zugehen ist, sind die betrof-        Unmöglichkeit des Ver-
    tingents bzw. den Verlust                                           fenen Bediensteten vom je-           brauchs vorliegen.
    einer allfälligen Urlaub-     • Unter Bedachtnahme auf die          weiligen Dienstvorgesetz-
    sersatzleistung hingewie-       im heurigen Jahr verfügte           ten zeitgerecht hinsichtlich       Für die genannte Mitteilung
    sen hat, kann dieser Ur-        Urlaubssperre bzw. Urlaubs-         des drohenden Verfalls eines       an die Personalabteilung
    laubsanspruch jedenfalls        sonderregelungen, die ei-           noch bestehenden Urlaubs-          darf beiliegend ein Form-
    nicht verfallen.                nen nur eingeschränkten             kontingents zu belehren.           blatt („Mitteilung des Ver-
                                    Verbrauch von offenen Ur-                                              falls/Nichtverfalls von Ur-
  - Der Verfall ist demnach         laubsansprüchen ermöglicht        • Da für die vorzunehmende           laubsansprüchen“) zur all-
    nicht vom Vorliegen eines       haben, erscheint es aus ho.         Belehrung eine entspre-            fälligen Verwendung über-
    Antrages durch den/die          Sicht aber vertretbar, bei der      chende Dokumentation an-           mittelt werden.
    Bedienstete/n abhängig.         zu treffenden Beurteilung           gebracht ist, wurde von ho.
                                    des Vorliegens von „dienst-         ein Formblatt erstellt, das      Hinweis:
  - Für den Fall, dass die oder     lichen Gründen zur Unmög-           in der Beilage zur allfälligen   • Aktuell ist in PM-SAP als
    der Vorgesetzte nicht           lichkeit des Verbrauchs von         Verwendung zur Verfügung           Abtragungsdatum des je-
    rechtzeitig, unmissver-         offenen Urlaubsansprü-              gestellt wird („Bestätigung        weiligen Urlaubskontin-
    ständlich und nachweislich      chen“ im Sinn der Bestim-           der erfolgten Aufforderung         gentes (entgegen der ge-
    auf die Inanspruchnahme         mungen des § 69 Abs.1               zur Inanspruchnahme des            setzlichen Regel) bei jedem/r
    des Erholungsurlaubs hin-       BDG bzw. § 27 h Abs.1 BDG           Erholungsurlaubes“).               Bedienstete/n der 31.12.
    gewirkt hat, ergibt sich        jedenfalls im heurigen Jahr                                            des zweitfolgenden Kalen-
    daher, dass sie oder er         von einer sehr restriktiven       4) Mitteilung an die zustän-         derjahres eingetragen. Die-
    im nächstfolgenden Ka-          Auslegung Abstand zu neh-         dige Personalabteilung zum           se Eintragung bleibt – je-
    lenderjahr wiederum auf         men.                              Verfall von Urlaubsansprü-           denfalls für den Urlaubsan-
    die Inanspruchnahme des                                           chen                                 spruch aus 2019 (Ver-
    noch nicht verbrauchten       • Den Landespolizeidirekti-         • Aus ho. Sicht erscheint die        fallszeitpunkt in PM-SAP:
    Erholungsurlaubs der ein-       onen wird es angesichts der         Aufbewahrung der von               31.12.2021) – derzeit un-
    zelnen Kalenderjahre hin-       besonderen Ausgangssitu-            den jeweiligen Bedienste-          berührt, wenngleich aus-
    wirken muss.                    ation im heurigen Jahr an-          ten unterfertigten Form-           drücklich festgehalten wird,
                                    heimgestellt, ob für alle bzw.      blätter („Bestätigung der          dass ein Rechtsanspruch auf
Umsetzung:                          einzelne do. Organisations-         erfolgten Aufforderung zur         Nichtverfall des Urlaubskon-
                                    einheiten sowie Gruppen             Inanspruchnahme des Er-            tingentes daraus nicht abge-
1) Erhebung des Urlaubsan-          von Bediensteten bei allfäl-        holungsurlaubes“) beim je-         leitet werden kann.
   spruches der Bedienste-          lig bestehenden Urlaubsan-          weiligen Dienstvorgesetzten
   ten:                             sprüchen aus Vorjahren pau-         zu Dokumentationszwecken         • Die Darstellung in PM-SAP
   Für die Dienstvorgesetzten       schal von einer faktischen          ausreichend, wenngleich es         macht es somit erforderlich,
   steht in der ESS-Zeitwirt-       Unmöglichkeit des Verbrau-          der jeweiligen Dienstbehör-        dass die Dienstbehörde/Per-
   schaft folgende Auswer-          ches bis zum Verfallszeit-          de unbenommen bleibt, all-         sonalstelle zu Jahresende
   tung der Urlaubsansprüche        punkt auszugehen ist. An-           fällig abweichende Rege-           bzw. innerhalb einer ange-
   ihrer Bediensteten zur Ver-      gemerkt wird, dass diese Be-        lungen zu treffen.                 messenen Frist zu Beginn des
   fügung:                          trachtungsweise jedenfalls                                             Folgejahres von den oban-
   Personalservices ->              für Urlaubsansprüche aus          • Eine Befassung der zuständi-       geführten zu Pkt 4 genann-
   Vorgesetzte/r oder Stellver-     dem Jahr 2019 gerechtfer-           gen Personalabteilung (d.h.        ten Umständen in Kenntnis
   treter/in -> Arbeitszeiten       tigt erscheint. Urlaubsan-          Übermittlung der Formblät-         gesetzt wird, um das Abtra-
   -> Kontingentübersicht VG        sprüche aus dem Jahr 2018           ter) durch den zuständigen         gungsdatum in PM-SAP ent-
   -> Auswahl Anspruchsart:         sind aus ho. Sicht einer re-        Dienstvorgesetzten, jeweils        sprechend zu pflegen.
   „Urlaub“                         striktiveren Prüfung zu un-         zu Beginn des Folgejahres,
                                    terziehen.                          erstmals 2021, ist jedenfalls    II. URLAUBSERSATZLEISTUNG
2) Prüfung der Unmöglich-                                               nur bei Bediensteten mit
   keit des Verbrauchs des        • Eine entsprechende Doku-            folgender Fallkonstellation      Allgemeines:
   Erholungsurlaubes aus            mentation der eingeschla-           zwingend erforderlich:           Gemäß der bisher geltenden
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Rechtslage war die Urlaubser-     ten von der Beamtin oder dem       In concreto bedeutet dies:           sem Zusammenhang anzu-
satzleistung daran gebunden,      Beamten nicht in Anspruch          Der Dienstpflicht des Vor-           führen, dass in jenen Fällen,
dass die Beamtin oder der Be-     genommen wurden. (§ 13e            gesetzten zu einem explizi-          in denen dem Vorgesetzten
amte das Unterbleiben des         Abs.2 GehG).                       ten Hinwirken im Sinne eines         das Ausscheiden des Bedien-
Verbrauchs des Erholungsur-       Wenn das Dienstverhältnis          nachdrücklichen, aktiven Auf-        steten aus dem Dienst ter-
laubs nicht zu vertreten hat.     nach § 20 Abs. 1 Z 3, 3a oder      forderns zur möglichen und           minlich bekannt ist, die Be-
Im § 13e Abs. 2 Gehaltsge-        4 BDG 1979 aufgelöst wurde,        tatsächlichen Inanspruchnah-         lehrung entsprechend zeit-
setz 1956 wurden diesbezüg-       also in Folge einer Entlassung,    me des Urlaubs verbunden mit         gerecht durchzuführen ist,
lich demonstrative Gründe für     durch rechtskräftige Verurtei-     dem Hinweis, dass ansonsten          um die tatsächliche Inan-
das Vertreten aufgezählt.         lung durch ein inländisches        die Konsequenzen eines Ver-          spruchnahme des Urlaubs
                                  Gericht ausschließlich oder        falls eintreten, wenn der Ur-        dem Beamten zu ermögli-
Neuerung:                         auch wegen eines ab 1. Jänner      laub nicht innerhalb des vorlie-     chen.
Aufgrund der neuen Verfalls-      2013 begangenen Vorsatzde-         genden Bezugszeitraums ver-
bestimmungen und der Judi-        likts gemäß den §§ 92, 201 bis     braucht wird, kommt somit          • Eine Übermittlung des Nach-
katur des EuGH wurde die Be-      217, 312 und 312a StGB oder        auch im Zusammenhang mit             weises der durchgeführten
stimmung dahingehend ange-        durch Amtsverlust gemäß § 27       dem allfälligen Anspruch bzw.        Belehrung (Formblatt) an
passt, dass die Urlaubsersatz-    Abs. 1 StGB, gebührt unab-         des Verlustes auf eine Urlaub-       die zuständige Personalab-
leistung für jene Teile nicht     hängig vom erfolgten Hinwir-       sersatzleistung besondere Be-        teilung vor Ausscheiden des
gebührt, die trotz rechtzei-      ken der oder des Vorgesetzten      deutung zu.                          Bediensteten ist zur Prüfung
tigem, unmissverständlichem       jedenfalls keine Urlaubsersatz-                                         des Anspruches auf Urlaub-
und nachweislichem Hinwir-        leistung.                          • Zur Rechtzeitigkeit der Hin-       sersatzleistung zwangsläufig
ken der oder des Vorgesetz-                                            wirkungspflicht ist in die-        erforderlich.

Modernisierung der Massa-/Etatwirtschaft
A    m 1. Oktober 2020 wurde
     der Projektauftrag „Eva-
luierung und Modernisierung
der Massa-/Etatwirtschaft“ an
Generalmajor Ernst Fischer,
Leiter der Abteilung für Bud-
get, Controlling und Ressour-
cen im Bundesministerium für
Inneres, erteilt.

Das Projekt „Evaluierung und
Modernisierung der Massa-/
Etatwirtschaft“ soll zur Über-
arbeitung der Produktpalette
sowie zur Vereinfachung der
Beschaffungs- und Arbeitspro-
zesse führen. Außerdem solle
es zur Versorgungssicherheit,     schaftsfonds Uniformsorten         ebenfalls über die Etatwirt-
beispielsweise durch zentra-      wie Schuhe, Regenjacken etc.       schaft beschafft.
le Lagerhaltung, und zu Qua-      als sogenannte „Massasorte“,                                          dungen, die für eine zentrale
litätsverbesserungen bei be-      während persönliche Ausrü-                Modernisierung              Lagerung geeignet scheinen,
stimmten Artikeln führen.         stungsgegenstände wie Ta-                 „Etatwirtschaft“            ausgewählt werden.
                                  schenlampen, Funktionsgurte
        Ausstattung               oder ballistische Gilets als so-   Im Bereich der Etatwirtschaft            Modernisierung
     Polizeibedienstete           genannte „Etatsorte“ von den       sollen die Einsatz- und Aus-            „Massawirtschaft“
                                  Landespolizeidirektionen zur       rüstungsgegenstände einer
Das Bundesministerium für In-     Verfügung gestellt werden.         „Eignungs- und Funktionsprü-       Neben der Evaluierung von
neres stattet Polizistinnen und   Ausrüstungsgegenstände, bei-       fung“ unterzogen sowie ei-         Teilbereichen der Etatwirt-
Polizisten mit Uniformen und      spielsweise für Bedienstete des    ne Feststellung jener Gegen-       schaft erfolgt im Zuge des Pro-
Ausrüstungsgegenständen           Alpindienstes, Motorraddiens-      stände erfolgen, die geeignet      jekts eine Überprüfung der ak-
aus. Neu aufgenommene Po-         tes, der Wasserpolizei, Teile      sind, in die Massabewirtschaf-     tuellen Dienstbekleidung in
lizeibedienstete erhalten zu      des Kriminaldienstes oder des      tung übergeleitet zu werden.       Hinblick auf Modernisierung,
Beginn ihres Dienstverhält-       Großen Sicherheits- und Ord-       In einem weiteren Schritt sol-     Praxistauglichkeit oder Anpas-
nisses beim Bekleidungswirt-      nungsdienstes (GSOD) werden        len Artikel für Sonderverwen-      sung des Produktangebots.

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Weihnachtsbelohnung und freiwillige
Sozialleistungen
Antrag der FSG/Klub der Exekutive auf Erhöhung abgelehnt!
                                                                                                                Wien, am 19. August 2020
    Weihnachtsbelohnung

                                       An den
1   . Weihnachtsbelohnung:
    Zum Antrag des Zentralaus-
schuss für die Bediensteten des
                                       Zentralausschuss
                                       f. d. Bed. D. öffentl. Sicherheitswesens
                                       im Hause
öffentlichen Sicherheitswesens
betreffend Erhöhung der Weih-
nachtsbelohnung und Anglei-            Betr.: Erhöhung der Weihnachtsbelohnung
chung der Weihnachtsbeloh-
nung für die Bediensteten der
nachgeordneten Dienststellen           Von der FSG / Klub der Exekutive im Zentralausschuss werden die Mitglieder des
an die für Bedienstete der Zen-        Zentralausschusses um Beschlussfassung in folgender Angelegenheit ersucht:
tralstelle wurde uns vom Dienst-
geber mitgeteilt, dass einer Er-
höhung der Weihnachtsbeloh-                                                      Antrag
nung im beantragten Ausmaß
aus budgetären Gründen (Ge-
                                       Der ZA möge mit dem Dienstgeber in Verhandlungen über eine Erhöhung der
samtausmaß 2019 rd. EUR 3,8
                                       Weihnachtsbelohnung treten.
Mio) nicht nähergetreten wer-
den kann. Die Weihnachtsbe-            Begründung:
lohnung wurde daher mit dem
Dezembergehalt in den bishe-           Mindestens seit der Zusammenlegung der Wachkörper im Jahre 2005 wurde die
rigen Höhen (EUR 160.- für Be-         Weihnachtsbelohnung (€ 96.-) nicht erhöht. Unter Zugrundelegung der seither
dienstete der ZL und EUR 96.-          erfolgten Gehaltserhöhungen würde sich aktuell ein Beitrag von € 130.- ergeben. Es
für Bedienstete der nachgeord-         wird daher beantragt, die Weihnachtsbelohnung auf mindestens diesen Betrag zu
neten Behörden) zur Anwei-             erhöhen und analog der gesetzlichen Gehaltserhöhungen für den öffentlichen Dienst
sung gebracht.                         fortlaufend entsprechend anzupassen

2. Essensmarken: Die aktu-
elle Fassung des Einkommens-                                               Mit freundlichen Grüßen:
steuergesetztes 1988 sieht fol-
gende Möglichkeiten für den
Dienstgeber vor:                                                              Hermann Greylinger
Freie oder verbilligte Mahl-                                                    Fraktionsvorsitzender
zeiten, die der Arbeitgeber an
nicht in seinen Haushalt auf-          Martin Noschiel                                                                        Walter Haspl
genommene Arbeitnehmer
zur Verköstigung am Arbeits-
platz freiwillig gewährt. Gut-
scheine für Mahlzeiten bleiben
bis zu einem Wert von 8 Euro
pro Arbeitstag steuerfrei, wenn    samkeit vom 1.1.2021 diese Rahmenvertrag auf eine digitale nen Pilotbetrieb in ausgewähl-
die Gutscheine nur am Arbeits-     Form der freiwilligen Soziallei- Lebensmittel Pass Card umzu- ten Organisationseinheiten zu
platz oder in einer Gaststät-      stung von EUR 1,10.- auf 2 er- stellen, um so für alle Bedien- starten und ab 1.4.2021 mit
te zur dortigen Konsumation        höhen. Damit werden die Ge-Dein         steten
                                                                              Teammit        einer verwaltungs- dem Rollout zu beginnen, allen-
                                                                                       im Zentralausschuss
eingelöst werden. Können die       samtkosten der freiwilligen    So- ökonomischen,
                                                            Bundesministerium                         praktikablen
                                                                              für Inneres 1010 Wien, Herrengasse          falls in mehreren Tranchen. Ak-
                                                                                                                 7 www.fsg4you.at
Gutscheine auch zur Bezahlung      zialleistung von derzeit EUR 7,5Tel.: 01/53126/3273
                                                                           und modernen    @ BMI-ZA-Polizei-FSG@bmi.gv.at
                                                                                                  Abwicklung ei- tuell laufen die dazu notwendi-
von Lebensmitteln verwendet        Mio um rd. EUR 5,7 Mio auf rd. nen Mehrwert zu erzielen. Die gen Abklärungen und Vorarbei-
werden, die nicht sofort konsu-    EUR 13,2 Mio erhöht.                    notwendigen Schritte zur Um- ten. In den Umstellungsprozess
miert werden müssen, sind sie      Darüber hinaus ist beabsichtigt, stellung der Lebensmittelgut- wird die Personalvertretung
bis zu einem Betrag von 2 Euro     zum ehestmöglichen Zeitpunkt scheine auf eine digitale Lösung selbstverständlich eingebun-
pro Arbeitstag steuerfrei.         mit dem durch die BBG mit der wurden eingeleitet. Grundsätz- den.
Das BM.I wird daher mit Wirk-      Firma Sodexho geschlossenen lich ist geplant, mit 1.1.2021 ei-
www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                        9
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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                               POLIZEIGEWERKSCHAFT

Tatjana Sandriester
  & 01/31310/33 123

                                                                                           Hermann Greylinger
                                                                                               Tel. 531-26/3772

                          Gehaltsabschluss für 2021
                          A    b 1. Jänner 2021 werden
                               die Gehälter der Beam-
                          tinnen und Beamten, die Mo-
                                                         schen, sondern schon ein Ab-
                                                         schluss in der ersten Verhand-
                                                         lungsrunde. So wie in anderen
                                                                                          re ich bewusst nicht an, die-
                                                                                          se Aufmerksamkeit verdient
                                                                                          er sich nicht, „zeigte sich we-
                          natsentgelte der Vertragsbe-   Berufsgruppen auch wurde         gen des zu hohen Abschlusses
                          diensteten und der Bedien-     die Inflation abgegolten, in     enttäuscht“, die Wogen gin-
     Harald Segall        steten mit Sondervertrag um    schwierigen Zeiten ein fairer    gen natürlich hoch. Zwischen-
  & 01/31310/961700
                          1,45% erhöht. Im Schatten      Abschluss und die Anerken-       zeitlich wurde er „zurückge-
                          der Corona-Krise lief vieles   nung der Leistungen, die vom     pfiffen“, auch das Land Stei-
                          anders als gewohnt – auch      öffentlichen Dienst erbracht     ermark übernimmt den Ab-
                          die Lohn- und Gehaltsrun-      werden. Einzig ein ÖVP-Perso-    schluss.
                          den. Kein nächtelanges Feil-   nallandesrat, den Namen füh-

       Bruno Kelz
     & 0664/5955465

Walter Deisenberger
     & 059133/55/2100

10                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                       www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

  E-Schema
     E-Schema
           Exekutivdienst
              Exekutivdienst     § 72§ GG
                                       72 GG                                                                          Funktionszulage
                                                                                                                         Funktionszulage
                                                                                                                                      §74§74
                                                                                                                                          GG GG                                                      Wachdienstzulage
                                                                                                                                                                                                         Wachdienstzulage
                                                                                                                                                                                                                      § 81 GG
                                                                                                                                                                                                                           § 81 GG
                                                                                                                                                                                                                                 Vergütung
                                                                                                                                                                                                                                     Vergütu
                                                                                                                                                                                                                                           §
+ +          ab 01.01.2021
                   ab 01.01.2021                                                                      + +                                  ab 01.01.2021
                                                                                                                                                 ab 01.01.2021                                       + +         ab 01.01.2021
                                                                                                                                                                                                                        ab 01.01.2021                           ab 01.0

                                          in der Verwendungsgruppe
                                                  in der Verwendungsgruppe                                                                                  Funktionsstufe
                                                                                                                                                                   Funktionsstufe                         Verw. - Verw.
                                                                                                                                                                                                                  Gruppe- Gruppe                      Verw. - Verw.
                                                                                                                                                                                                                                                                Gruppe-
  in der in der                                                                                             der    der     in der in der                                                                      E 2c E 2c              86,1 86,1               E 2c E
 Gehalts-Gehalts-     E1 E1               E2aE2a E2bE2b                        E2cE2c                  Verwendungs-
                                                                                                              Verwendungs-
                                                                                                                        Funktions-
                                                                                                                                Funktions-
                                                                                                                                           1     1 2 2 3 3 4 4
                                                                                                                                                                                                            E2b/E2a
                                                                                                                                                                                                                 E2b/E2a            100,8 100,8            E2b/E2a
                                                                                                                                                                                                                                                                E2b
   stufe stufe                                                                                            gruppe gruppe gruppe gruppeBDA bis 16
                                                                                                                                              BDA bis BDA
                                                                                                                                                      16 17-28
                                                                                                                                                             BDA 17-28
                                                                                                                                                                   BDA 29-38
                                                                                                                                                                           BDA 29-38
                                                                                                                                                                                 BDA ab 39
                                                                                                                                                                                         BDA ab 39

                                                    EUROEURO                                                                                                  EUROEURO                                         E1     E1            115,5 115,5               E1         E

    1      1             -        -     2.072,0
                                             2.072,0 1.873,6
                                                          1.873,6 1.765,6
                                                                       1.765,6                                                 1       1         72,8 72,885,1 85,197,4 97,4
                                                                                                                                                                           109,7109,7
                                                                                                                                                                                                                       Journaldienstzulage
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                                                                                                                                                                                                                                                   17
    2      2             -        -     2.072,0
                                             2.072,0 1.904,2
                                                          1.904,2 1.788,7
                                                                       1.788,7                                                 2       2         85,1 85,1
                                                                                                                                                         109,7109,7
                                                                                                                                                                  133,2133,2
                                                                                                                                                                           182,4182,4
                                                                                                                                                                                                                          E2b (bisE2b
                                                                                                                                                                                                                                   6 J. (bis 6E2b
                                                                                                                                                                                                                                               J. (abE2b
                                                                                                                                                                                                                                                      6 J. (ab 6 J.
                                                                                                                               3       3        207,2207,2
                                                                                                                                                         292,3292,3
                                                                                                                                                                  424,5424,5
                                                                                                                                                                           848,9848,9                     Anfall Anfall                                             E1
    3      3        2.377,8
                         2.377,8 2.096,1
                                      2.096,1 1.961,9
                                                   1.961,9 1.812,5
                                                                1.812,5                                                                                                                                                           E2cund E2c
                                                                                                                                                                                                                          DZ) und DZ)                E2aund E2a
                                                                                                                                                                                                                                             DZ) und DZ)
                                                                                                                               4       4        267,5267,5
                                                                                                                                                         364,0364,0
                                                                                                                                                                  582,3582,3
                                                                                                                                                                         1.152,4
                                                                                                                                                                              1.152,4                WT, 1-6WT,
                                                                                                                                                                                                             Std.1-6 Std.  14,95 14,95  18,58 18,58  24,86
    4      4        2.426,7
                         2.426,7 2.141,7
                                      2.141,7 2.019,5
                                                   2.019,5 1.842,0
                                                                1.842,0
                                                                                                                               5       5        292,3292,3
                                                                                                                                                         388,7388,7
                                                                                                                                                                  630,5630,5
                                                                                                                                                                         1.237,5
                                                                                                                                                                              1.237,5                WT, abWT,
                                                                                                                                                                                                           6 Std.
                                                                                                                                                                                                               ab 6 Std.  11,75 11,75  15,30 15,30  20,49
    5      5        2.524,9
                         2.524,9 2.221,3
                                      2.221,3 2.056,8
                                                   2.056,8 1.870,3
                                                                1.870,3
                                                                                                                                                                                                     So./FT, So./FT,
                                                                                                                                                                                                             1-6 Std.1-6 Std. 19,40 19,40  24,86 24,86  33,33
                                                                                                                               6       6        364,0364,0
                                                                                                                                                         486,0486,0
                                                                                                                                                                  848,9848,9
                                                                                                                                                                         1.431,2
                                                                                                                                                                              1.431,2
    6      6        2.623,0
                         2.623,0 2.298,8
                                      2.298,8 2.096,1
                                                   2.096,1 1.903,0
                                                                1.903,0                                    E 1 E 1                                                                                           abMartin
                                                                                                                               7       7        424,5424,5
                                                                                                                                                         546,4546,4
                                                                                                                                                                  909,4909,4
                                                                                                                                                                         1.576,7
                                                                                                                                                                              1.576,7
                                                                                                                                                                                                     So./FT, So./FT,
                                                                                                                                                                                                                6 Std.
                                                                                                                                                                                                                     ab 6 Std. Noschiel
                                                                                                                                                                                                                             15,85 15,85  20,49 20,49  27,05

    7      7        2.721,0
                         2.721,0 2.342,1
                                      2.342,1 2.133,0
                                                   2.133,0 1.933,5
                                                                1.933,5                                                                                                                                          & 0664/3230277
                                                                                                                               8       8        855,6855,6
                                                                                                                                                       1.141,1
                                                                                                                                                            1.141,1
                                                                                                                                                                1.711,2
                                                                                                                                                                     1.711,2
                                                                                                                                                                         2.395,4
                                                                                                                                                                              2.395,4
                                                                                                                                                                                                     Nebengebühren
                                                                                                                                                                                                         Nebengebühren
    8      8        2.816,9
                         2.816,9 2.383,4
                                      2.383,4 2.172,3
                                                   2.172,3 1.948,9
                                                                1.948,9                                                        9       9        912,6912,6
                                                                                                                                                       1.255,4
                                                                                                                                                            1.255,4
                                                                                                                                                                1.882,5
                                                                                                                                                                     1.882,5
                                                                                                                                                                         2.851,3
                                                                                                                                                                              2.851,3
                                                                                                                                                                                                     Referenzbetrag
                                                                                                                                                                                                          Referenzbetrag
    9      9        2.970,8
                         2.970,8 2.426,7
                                      2.426,7 2.212,6
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                                                                                                                                              1.084,0
                                                                                                                                                  1.368,5
                                                                                                                                                       1.368,5
                                                                                                                                                           2.052,6
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                                                                                                                                                                    3.535,5
                                                                                                                                                                         3.535,5                     Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                          Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                                    PolizeiPolizei                            66% 6
   10     10        3.179,1
                         3.179,1 2.470,3
                                      2.470,3 2.280,3
                                                   2.280,3                         -       -                                  11      11 1.368,5
                                                                                                                                              1.368,5
                                                                                                                                                  1.596,9
                                                                                                                                                       1.596,9
                                                                                                                                                           2.281,2
                                                                                                                                                                2.281,2
                                                                                                                                                                    3.877,0
                                                                                                                                                                         3.877,0                     Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                          Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                                    PolizeiPolizei                            50% 5

                                                                                                                               1       1         72,8 72,885,1 85,197,4 97,4
                                                                                                                                                                           109,7109,7                Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                          Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                                    PolizeiPolizei                            40% 4
   11     11        3.336,4
                         3.336,4 2.519,2
                                      2.519,2 2.376,5
                                                   2.376,5                         -       -
                                                                                                                                                                                                     Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                          Gefahrenzulage
                                                                                                                                                                                                                    je ÜStje ÜSt
                    3.465,6
                         3.465,6 2.623,0
                                      2.623,0 2.470,3
                                                   2.470,3                         -       -                                   2       2         85,1 85,1
                                                                                                                                                         109,7109,7
                                                                                                                                                                  133,2133,2
                                                                                                                                                                           158,0158,0
   12     12                                                                                                                                                                                         Wochenend/Nachtdienstzulage
                                                                                                                                                                                                         Wochenend/Nachtdienstzulage
                                                                                                                               3       3        122,0122,0
                                                                                                                                                         182,4182,4
                                                                                                                                                                  243,1243,1
                                                                                                                                                                           303,5303,5
   13     13        3.620,4
                         3.620,4 2.739,9
                                      2.739,9 2.534,8
                                                   2.534,8                         -       -                                                                                                         Sonn- Sonn-
                                                                                                                                                                                                           und Feiertagszulage
                                                                                                                                                                                                                 und Feiertagszulage
                                                                                                         E 2aE 2a              4       4        182,4182,4
                                                                                                                                                         243,1243,1
                                                                                                                                                                  303,5303,5
                                                                                                                                                                           364,0364,0                Zeitgutschriften
                                                                                                                                                                                                           Zeitgutschriften
                                                                                                                                                                                                                      - Äquivalent
                                                                                                                                                                                                                            - Äquivalent
   14     14        3.751,0
                         3.751,0 2.823,5
                                      2.823,5 2.604,9
                                                   2.604,9                         -       -
                                                                                                                               5       5        243,1243,1
                                                                                                                                                         303,5303,5
                                                                                                                                                                  486,0486,0
                                                                                                                                                                           740,3740,3                Nachtdienstgeld
                                                                                                                                                                                                          Nachtdienstgeld
   15     15        3.856,8
                         3.856,8 2.910,4
                                      2.910,4 2.703,2
                                                   2.703,2                         -       -                                                                                                         E2b-Zlg.
                                                                                                                                                                                                          E2b-Zlg.
                                                                                                                                                                                                              ab Gehst.
                                                                                                                                                                                                                   ab Gehst.
                                                                                                                                                                                                                        8/Monat
                                                                                                                                                                                                                             8/Monat
                                                                                                                               6       6        303,5303,5
                                                                                                                                                         364,0364,0
                                                                                                                                                                  607,0607,0
                                                                                                                                                                           788,5788,5
   16     16        3.965,0
                         3.965,0 2.999,7
                                      2.999,7 2.801,3
                                                   2.801,3                         -       -                                                                                                         E2b-Zlg.
                                                                                                                                                                                                          E2b-Zlg.
                                                                                                                                                                                                              ab Gehst.
                                                                                                                                                                                                                   ab Gehst.
                                                                                                                                                                                                                        12/Monat
                                                                                                                                                                                                                             12/Monat
                                                                                                                               7       7        364,0364,0
                                                                                                                                                         486,0486,0
                                                                                                                                                                  727,9727,9
                                                                                                                                                                           970,9970,9
                                                                                                                                                                                                     RGV §39/2
                                                                                                                                                                                                          RGV §39/2
   17     17        4.073,1
                         4.073,1 3.087,7
                                      3.087,7 2.898,3
                                                   2.898,3                         -       -
                                                                                                                                                                                                     Aufwandsentschädigung
                                                                                                                                                                                                         Aufwandsentschädigung
   18     18        4.252,6
                         4.252,6 3.160,2
                                      3.160,2 2.975,2
                                                   2.975,2                         -       -          Polizeischüler
                                                                                                           Polizeischüler
                                                                                                                                                                                                     Bekleidungspauschale
                                                                                                                                                                                                           Bekleidungspauschale
                                                                                                      Exekutive
                                                                                                           Exekutive                                                               1765,61765,6
                                                                                                                                                                                                    Reparaturpauschale
                                                                                                                                                                                                          Reparaturpauschale
   19     19        4.376,2
                         4.376,2 3.216,1
                                      3.216,1 3.029,9
                                                   3.029,9                         -       -
                                                                                                      Fremd.-Grenzpol.
                                                                                                           Fremd.-Grenzpol.
                                                                                                                       DienstDienst                           1-6 M.1-6 M.
                                                                                                                                                                                   1765,61765,6
                                                                                                                                                                                                    Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                           Bekleidungsbeitrag                                100%10
  daz daz            188,2188,2            69,4 69,4             69,4 69,4         -       -
                                                                                                      Fremd.-Grenzpol.
                                                                                                           Fremd.-Grenzpol.
                                                                                                                       DienstDienst                         7-24 M.
                                                                                                                                                                 7-24 M.
                                                                                                                                                                                   1758,01758,0
                                                                                                                                                                                                    Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                           Bekleidungsbeitrag                                 75% 7
  Daz Daz            376,2376,2           111,0111,0          109,7109,7           -       -          Fremd.-Grenzpol.
                                                                                                           Fremd.-Grenzpol.     ab 24ab
                                                                                                                       DienstDienst   M 24
                                                                                                                                        gem.
                                                                                                                                           M gem.
                                                                                                                                             Schema
                                                                                                                                                  Schema
                                                                                                                                                     V §71VVBG
                                                                                                                                                            §71 VBG                                          Franz Fichtinger
                                                                                                                                                                                                     Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                           Bekleidungsbeitrag                                 30% 3
                                                                                                                                                                                                                & 01/53-126/3737

                                                                                                                 Fixgehalt §74a GehG
    Wachdienstzulage § 81 GG                             Vergütung § 83 GG (12 x)                               Stufe 1                        Stufe 2
    +               ab 01.01.2021                                    ab 01.01.2021
                                                                                                                9.373,3                        9.930,6
          Verw. - Gruppe                                     Verw. - Gruppe               
               E 2c                       86,1                     E 2c                  120,9

                                                                                                               FSG-APP
             E2b/E2a                    100,8                     E2b/E2a                120,9
                E1                      115,5                       E1                   120,9
                                                                                                                                                                    NEU
                             Journaldienstzulage § 17 a GG
                              E2b (bis 6 J.       E2b (ab 6 J.                         Polizei-
          Anfall                                                       E1
                              DZ) und E2c         DZ) und E2a                          schüler
     WT, 1-6 Std.                14,95             18,58            24,86            13,99
     WT, ab 6 Std.               11,75              15,30           20,49            10,93
     So./FT, 1-6 Std.            19,40              24,86           33,33            18,03
     So./FT, ab 6 Std.           15,85              20,49           27,05            14,75                               BULLS
                                                                                                                          ED   FSG
                                                                                                                     R

     Nebengebühren                                                                                                                                                                                            Hartmut Schmid
                                                                                                                                      stark!
                                                                                                                              insamou.a
                                                                                                                         Geme
                                                                                                                                                                                                                 & 0676/6156697
                                                                                                                                        t
    Referenzbetrag                                                                      2.732,3                            www.fsg4y

    Gefahrenzulage Polizei                                          66%                   324,8
    Gefahrenzulage Polizei                                          50%                   245,9
    Gefahrenzulage Polizei                                          40%                   196,6
    Gefahrenzulage je ÜSt                                                                 2,693
    Wochenend/Nachtdienstzulage                                                           2,000
    Sonn- und Feiertagszulage                                                             4,040
    Zeitgutschriften - Äquivalent                                                         20,16
                                                                                                        DIE NEUE FSG-APP:
    Nachtdienstgeld                                                                           2,70     OM-Datenbank, Notizfunktion
    E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat                                                             35,00
                                                                               
                                                                                                        integrierter Dienstkalender
    E2b-Zlg. ab Gehst. 12/Monat                                                           43,00
    RGV §39/2                                                                             45,80        News und Infos und vieles mehr!
    Aufwandsentschädigung                                                                 21,10
    Bekleidungspauschale                                                                 277,32
    Reparaturpauschale                                                                    52,32
    Bekleidungsbeitrag                                             100%                  225,00
    Bekleidungsbeitrag                                              75%                  168,75
    Bekleidungsbeitrag                                              30%                   67,50

                                                                                                                                                                                                               Markus Köppel
                                                                                                                                                                                                                 & 0664/8113572

    www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                                                                                                 11
    www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                                           Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG
                                                                                                   ab 01.01.2021                                                                                                                                   +
                                                                                                     In der Verwendungsgruppe
            Gehalts-                                                                                                                                                                                                                                   Ve
             stufe             A1              A1 Bach                        A2                    A3                   A4                             A5                                A6                          A7
                                                      Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG
                                                                                 EURO                                                                                                                                      Funktionszula
                1             2.641,9               2.405,7                  2.052,3
                                                                                       ab 01.01.2021
                                                                                                   1.847,5            1.811,5                         1.778,7                            1.744,9
                                                                                                                                                                                                              +      1.711,2
                                                                                                                                                                                                                                               ab 01.01
                                                                                        In der Verwendungsgruppe                                                                                                                    in der
                                                                                                                                                                                                                       der
                2Gehalts-     2.736,7               2.480,4                  2.103,6               1.889,9            1.843,0                         1.806,1                            1.767,8                      1.727,5
                                                                                                                                                                                                                  Verwendungs-    Funktions-       1
                                A1           A 1 B a ch              A2                A3                  A4              A5                        A6                         A7                                   gruppe        gruppe
                3 stufe       2.879,4               2.559,4                  2.154,9               1.931,4            1.874,7                         1.835,3                            1.789,7                     1.744,9
                                                                                                 EURO                                                                                                                                1             61,
                4             3.083,3               2.670,9                  2.206,0               1.972,8            1.906,3                         1.862,7                            1.812,5                     1.761,3
                     1        2.641,9           2.405,7            2.052,3             1.847,5           1.811,5         1.778,7                     1.744,9                 1.711,2                                                 2            303,
                5 2           3.288,3
                               2.736,7
                                                    2.853,7
                                                2.480,4            2.103,6
                                                                             2.257,4 1.889,9       2.015,4
                                                                                                       1.843,0
                                                                                                                      1.938,0
                                                                                                                       1.806,1
                                                                                                                                                      1.892,1
                                                                                                                                                     1.767,8                 1.727,5
                                                                                                                                                                                         1.835,3                     1.779,8
                                                                                                                                                                                                                                     3            328,
                6 3           3.494,5
                               2.879,4             3.085,6
                                                2.559,4            2.154,92.309,7 1.931,4          2.055,7
                                                                                                       1.874,7        1.969,3
                                                                                                                       1.835,3                         1.920,4
                                                                                                                                                     1.789,7                 1.744,91.857,2                         A 1
                                                                                                                                                                                                                    1.797,4
                                                                                                                                                                                                                                     4            349,
                7 4           3.699,7
                               3.083,3             3.208,3
                                                2.670,9            2.206,02.442,4 1.972,8          2.104,8
                                                                                                       1.906,3        2.000,0
                                                                                                                       1.862,7                         1.952,0
                                                                                                                                                     1.812,5                 1.761,31.880,2                          1.813,6         5            802,
                8 5            3.288,3
                              3.905,8           2.853,7
                                                    3.397,6        2.257,4
                                                                             2.600,7 2.015,4           1.938,0
                                                                                                   2.159,2             1.892,1
                                                                                                                      2.032,7                        1.835,3
                                                                                                                                                      1.981,5                1.779,8
                                                                                                                                                                                         1.903,0                     1.831,1         6            967,
                     6        3.494,5           3.085,6            2.309,7             2.055,7           1.969,3         1.920,4                     1.857,2                 1.797,4
                9             4.113,2               3.586,1                  2.756,7               2.214,8            2.064,3                         2.010,9                            1.925,8                     1.848,5         1             36,
                     7        3.699,7           3.208,3            2.442,4             2.104,8           2.000,0         1.952,0                     1.880,2                 1.813,6
                                                                                                                                                                                                                                     2             61,
                10 8          4.320,6
                               3.905,8             3.776,7
                                                3.397,6            2.600,72.915,0 2.159,2          2.270,3
                                                                                                       2.032,7        2.099,2
                                                                                                                       1.981,5                         2.042,6
                                                                                                                                                     1.903,0                 1.831,11.948,9                          1.866,0
                                                                                                                                                                                                                                     3            207,
                11 9          4.526,8
                               4.113,2             3.971,7
                                                3.586,1            2.756,73.069,9 2.214,8          2.325,2
                                                                                                       2.064,3        2.132,0
                                                                                                                       2.010,9                         2.072,0
                                                                                                                                                     1.925,8                 1.848,51.972,8                          1.883,4
                                                                                                                                                                                                                                     4            267,
                1210           4.320,6
                              4.733,0           3.776,7
                                                    4.161,2        2.915,0
                                                                             3.240,5 2.270,3           2.099,2
                                                                                                   2.387,8             2.042,6
                                                                                                                      2.166,8                        1.948,9
                                                                                                                                                      2.103,6                1.866,0
                                                                                                                                                                                         1.996,7                    A 2
                                                                                                                                                                                                                    1.903,0
                    11        4.526,8           3.971,7            3.069,9             2.325,2           2.132,0         2.072,0                     1.972,8                 1.883,4                                                 5            328,
                13            4.940,3               4.333,9                  3.412,3               2.456,9            2.200,6                         2.136,3                            2.020,9                     1.920,4         6            364,
                    12        4.733,0           4.161,2            3.240,5             2.387,8           2.166,8         2.103,6                     1.996,7                 1.903,0
                1413          5.146,6
                               4.940,3             4.507,8
                                                4.333,9            3.412,33.536,9 2.456,9          2.531,6
                                                                                                       2.200,6        2.235,6
                                                                                                                       2.136,3                         2.173,4
                                                                                                                                                     2.020,9                 1.920,42.043,6                          1.939,0         7            424,

                1514          5.375,1
                               5.146,6             4.679,4
                                                4.507,8            3.536,93.646,2 2.531,6          2.615,3
                                                                                                       2.235,6        2.291,0
                                                                                                                       2.173,4                         2.232,2
                                                                                                                                                     2.043,6                 1.939,02.067,6                          1.958,6         8            855,

                1615           5.375,1
                              5.589,0           4.679,4
                                                   4.876,8         3.646,23.756,5 2.615,3              2.291,0
                                                                                                   2.700,0             2.232,2
                                                                                                                      2.368,9                        2.067,6
                                                                                                                                                       2.315,3               1.958,62.093,7                          1.976,0         1             36,
                    16        5.589,0           4.876,8            3.756,5             2.700,0           2.368,9         2.315,3                     2.093,7                 1.976,0                                                 2             61,
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                    17                          5.079,7            3.866,9             2.788,0           2.447,0         2.401,2                     2.117,7                 1.994,5                                                 3             97,
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                                                                                                       2.501,5        2.501,5
                                                                                                                       2.458,9                         2.458,9
                                                                                                                                                     2.143,8                 2.013,22.143,8                          2.013,2
                                                                                                                                                                                                                                     4            133,
                1919                                               4.133,44.133,4 2.960,6          2.960,6
                                                                                                       2.533,8        2.533,8
                                                                                                                       2.490,3                         2.490,3
                                                                                                                                                     2.169,0                 2.031,62.169,0                         A 3
                                                                                                                                                                                                                    2.031,6          5            182,
               daz
             daz               108,7
                               108,7               102102            273,3     273,3 108,7            108,740,4               40,4
                                                                                                                             40,4                       32,5
                                                                                                                                                          40,4                     24,6          32,5                   24,6                      243,
                                                                                                                                                                                                                                     6
                  DAZ           433,4              408,7             362,8              174,7                62,6             66,1                      52,7                       37,9
            DAZ                433,4                  408,7                    362,8                  174,7                  62,6                           66,1                                 52,7                   37,9         7            303,
                                                                                                                                                                                                                                     8            364,

            +
                            Funktionszulage §30 GehG
                                           ab 01.01.2021
                                                                                                        GEHALTSTABELLE
                                                                                                       Fixgehalt
                                                                                                                                Funktionsgruppe
                                                                                                                                     A 1/7
                                                                                                                                                                Stufe 1
                                                                                                                                                              9.373,3    9.930,6
                                                                                                                                                              Funktionsgruppe
                                                                                                                                                                                   Stufe 2
                                                                                                                                                                                                        Stufe 1
                                                                                                                                                                                                                    A 4
                                                                                                                                                                                                                        Stufe 2
                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                                                     2
                                                                                                                                                                                                                                                   30,
                                                                                                                                                                                                                                                   61,

                 der            in der                      Funktionsstufe                                     Fixgehalt
                                                                                                       § 31 GehG      A 1/8
                                                                                                                      A 1/9
                                                                                                                              10.034,2 10.592,8
                                                                                                                  VerwaltungsdienstA 1/7&
                                                                                                                              10.592,8 11.368,6
                                                                                                                                                                                                     9.373,3 A 9.930,6
                                                                                                                                                                                                               5
                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                                                     2
                                                                                                                                                                                                                                                   30,
                                                                                                                                                                                                                                                   43,
            Verwendungs-
               gruppe
                              Funktions-
                               gruppe
                                               1            2
                                                                EURO
                                                                        3          4
                                                                                                               § 31Vertragsbedienstete
                                                                                                                    GehG           A 1/8
                                                                                                                                   A 1/9
                                                                                                                                                                                                    10.034,2 10.592,8
                                                                                                                                                                                                    10.592,8          11.368,6
                                 1             61,6        182,4      340,5       388,7                                    2021
                                                                                                              Referenzbetrag
2                                2            303,5        486,0    1.091,9      1.818,7                     § 3 Absatz 4 GehG
5                                3            328,2        600,3    1.314,8      2.176,0                               2.732,3
9               A 1
                                 4            349,4        764,9    1.431,2      2.294,7
3
                                 5            802,9    1.410,0      2.517,4      3.430,1
8
                                 6            967,5    1.630,5      2.759,3      3.648,6
4
                                 1             36,9         61,6        85,1      109,7
6
                                 2             61,6         97,4      122,0       182,4
1
                                 3            207,2        292,3      424,5       848,9
5
                                 4            267,5        364,0      607,0      1.091,9
0               A 2
4                                5            328,2        424,5      727,9      1.273,4

0                                6            364,0        486,0      848,9      1.431,2

4                                7            424,5        607,0      970,9      1.576,7
0                                8            855,6    1.141,1      1.711,2      2.395,4
6                                1             36,9         49,4        61,6        72,8
0                                2             61,6         79,5        97,4      122,0
5                                3             97,4        145,6      243,1       424,5
                                                                                                                        Hermann Wally                           Hermann Greylinger
2                                4            133,2        182,4      303,5       486,0                                +43 664 282 75 41                        +43 664 132 65 60

6               A 3                                                                                                       Vors. der Fraktion                 Vors.Stv. der Polizeigewerkschaft
                                 5            182,4        243,1      364,0       546,4                                    Vors.Stv. im ZA                             Vors.Stv. im ZA

6                                             243,1        303,5      424,5       607,0
                                 6
9
                                 7            303,5        364,0      509,6       667,3
                                 8            364,0        486,0      607,0       727,9

e2                               1             30,3         36,9        43,6        49,4
                A 4
30,6                             2             61,6         97,4      145,6       243,1
92,8                             1             30,3         36,9        43,6        49,4                                  Walter Haspl                          Franz Fichtinger
                A 5                                                                                                     +43 664 81 08 283                      +43 664 83 44 373
68,6                             2             43,6         54,8        67,2        79,5                              Mitglied im Zentralausschuss   Mitglied im Zentralausschuss, Vors.Stv. d. Klubs
                                                                                                                                                      der Exekutive, Vors. des DA SPK Brigittenau,
                                                                                                                                                       Schulungsreferent der Polizeigewerkschaft

       12                                                                                                                                                                           www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                                                                                                 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                   Vertragsbedienstete v § 71 (1) VBG                                                                Vertragsbedienstete                                 Funktionszulage
                                                                   ab 01.01.2021                                                       v w§ 72 (1) VBG                                                       ab 01.01.20
                                                                        Entlohnungsgruppe                                                       Entlohnungsgruppe                          Entlohn.       Bewertungs
                           Entlohn.                                                                                                                                                        Gruppe           Gruppe
                            Stufe          V1                 V2              V3             V4          V5                 V1                 V2              V3          V4
                                                                                                                                                                                                                 2
                                                                             EURO                                                                       EURO                                   V 1               3
                             1             2.959,5           2.199,5         1.961,9         1.838,8    1.750,3           2.820,4          2.101,3             1.875,7     1.758,0                               4

                             2             3.126,7           2.249,7         1.998,0         1.867,0    1.769,0           2.978,6          2.148,3             1.910,6     1.787,4                               2
                                                                                                                                                                                                                 3
                             3             3.320,7           2.344,4         2.041,4         1.897,6    1.787,4           3.163,5          2.234,4             1.953,2     1.814,7
                                                                                                                                                                                           V 2                   4
                             4             3.485,6           2.452,5         2.078,5         1.925,8    1.804,9           3.319,6          2.337,6             1.987,0     1.843,0
                                                                                                                                                                                                                 5
                             5             3.659,6           2.561,6         2.113,5         1.955,3    1.823,4           3.485,6          2.440,1             2.020,9     1.870,3                               6
                             6             3.824,6           2.668,6         2.150,4         1.984,8    1.842,0           3.639,4          2.542,7             2.054,6     1.898,6                               2
                                                                                                                                                                                                                 3
                             7             3.935,0           2.781,2         2.186,5         2.013,2    1.860,5           3.744,2          2.649,8             2.089,5     1.925,8         V 3
                                                                                                                                                                                                                 4
                             8             4.026,1           2.852,7         2.223,5         2.042,6    1.876,7           3.832,4          2.718,9             2.123,2     1.954,3
                                                                                                                                                                                                                 5
                             9             4.085,3           2.910,4         2.259,4         2.072,0    1.892,1           3.888,1          2.772,2             2.158,1     1.981,5                               2
                                                                                                                                                                                           V 4
                            10             4.144,4           2.967,4         2.297,6         2.101,3    1.906,3           3.943,9          2.827,9             2.192,9     2.008,7                               3
                                                                                                                                                                                                                 2
                            11             4.203,5           3.025,3         2.335,5         2.130,9    1.921,6           3.999,6          2.882,6             2.227,8     2.037,1
                                                                                                                                                                                               H 1               3
                            12             4.262,6           3.083,3         2.373,2         2.161,4    1.935,7           4.054,0          2.938,4             2.262,7     2.064,3
                                                                                                                                                                                                                 4
                            13             4.320,6           3.142,4         2.412,3         2.189,8    1.952,0           4.111,0          2.993,1             2.297,6     2.092,7                               2
                                                                                                                                                                                           H 2
                            14             4.379,6           3.200,3         2.449,0         2.220,1    1.966,2           4.166,8          3.048,8             2.334,2     2.120,0                               3

                            15             4.437,7           3.258,5         2.488,2         2.249,7    1.981,5           4.222,3          3.103,4             2.370,0     2.149,4

                            16             4.496,7           3.316,1         2.525,9         2.280,3    1.995,7           4.278,2          3.158,0             2.406,7     2.176,6              Fixes Monats
                            17             4.555,8           3.374,1         2.563,9         2.310,8    2.010,9           4.335,1          3.212,6             2.442,4     2.206,0                 § 74 Abs. 2
                            18             4.599,2           3.432,2         2.602,9         2.343,1    2.026,2           4.376,2          3.268,4             2.479,2     2.234,4             Funktionsgruppe

                            19                  -            3.490,2         2.639,7         2.375,5    2.040,4                  -         3.324,0             2.514,8     2.266,1                v1/5

                            20                  -            3.506,9         2.678,7         2.425,7    2.055,7                  -         3.339,6             2.551,6     2.310,8                v1/6

                            21         -                            -        2.697,6         2.457,9    2.063,3                  -                  -          2.569,4     2.342,1                v1/7

              Funktionszulage § 73 VBG                                               Vertragsbedienstete h § 71 (2) VBG                                         Vertragsbedienstete
                              ab 01.01.2021                                                               ab 01.01.2021                                            h § 72 (2) VBG
               Entlohn.     Bewertungs                                                                           Entlohnungsgruppe
                                                      Euro
               Gruppe         Gruppe                                          Entlohn.
V4                                                                             Stufe         H1         H2             H3             H4                H5          H1      H2        H3
                                   2                          513,0
                V 1                3                          641,6                                                   EURO
1.758,0                            4                         1.548,8             1          1.973,8    1.891,0       1.849,5         1.804,9     1.760,3         1.887,9   1.808,1   1.770,0

1.787,4                            2                            56,1             2          2.009,7    1.920,4       1.877,9         1.830,1     1.779,8         1.922,7   1.836,4   1.797,4
                                   3                          287,7
1.814,7                                                                          3          2.054,6    1.948,9       1.908,5         1.852,9     1.797,4         1.964,1   1.865,0   1.826,6
                V 2                4                          421,1
1.843,0                                                                          4          2.090,5    1.979,4       1.938,0         1.876,7     1.815,9         1.998,0   1.893,2   1.853,9
                                   5                          553,2
1.870,3                            6                         1.072,9             5          2.126,4    2.007,7       1.967,3         1.900,8     1.835,3         2.032,7   1.920,4   1.881,2

1.898,6                            2                            41,5             6          2.163,6    2.038,3       1.996,7         1.924,8     1.852,9         2.066,5   1.948,9   1.909,5
                                   3                          144,5
1.925,8         V 3                                                              7          2.199,5    2.066,5       2.026,2         1.947,7     1.871,4         2.101,3   1.977,1   1.936,8
                                   4                          255,5
1.954,3                                                                          8          2.237,6    2.097,1       2.055,7         1.971,8     1.887,9         2.136,3   2.004,4   1.966,2
                                   5                          376,2
1.981,5                            2                            44,8             9          2.274,7    2.126,4       2.085,0         1.993,5     1.903,0         2.171,2   2.032,7   1.993,5
                V 4
2.008,7                            3                          106,5             10          2.311,9    2.157,0       2.114,5         2.016,4     1.918,2         2.207,2   2.059,8   2.021,9
                                   2                            41,5
2.037,1                                                                         11          2.351,0    2.186,5       2.145,1         2.038,3     1.932,4         2.241,9   2.089,5   2.049,1
                H 1                3                          144,5
2.064,3                                                                         12          2.388,8    2.217,0       2.174,4         2.059,8     1.947,7         2.276,9   2.116,7   2.077,3
                                   4                          255,5
2.092,7                            2                            44,8            13          2.427,8    2.248,6       2.205,0         2.084,0     1.964,1         2.313,1   2.147,2   2.105,8
                H 2
2.120,0                            3                          106,5             14          2.465,8    2.284,6       2.234,4         2.105,8     1.978,2         2.349,9   2.181,1   2.133,0

2.149,4                                                                         15          2.503,7    2.320,8       2.263,9         2.127,5     1.992,4         2.385,4   2.214,8   2.162,5

2.176,6           Fixes Monatsentgelt                                           16          2.542,7    2.359,9       2.295,4         2.150,4     2.007,7         2.422,2   2.249,7   2.190,8

2.206,0              § 74 Abs. 2 VBG                                            17          2.580,6    2.398,8       2.325,2         2.172,3     2.023,9         2.458,9   2.286,7   2.219,1

2.234,4          Funktionsgruppe            Stufe 1           Stufe 2           18          2.619,6    2.436,8       2.358,8         2.195,2     2.038,3         2.494,8   2.322,0   2.248,6

2.266,1              v1/5                   8.867,2          9.359,8            19          2.658,7    2.475,8       2.391,2         2.220,1     2.053,4         2.532,6   2.358,8   2.280,3

2.310,8              v1/6                   9.451,3          9.943,9            20          2.696,4    2.513,7       2.441,1         2.250,7     2.067,6         2.568,3   2.396,8   2.325,2

2.342,1              v1/7                   9.943,9     10.629,5                21          2.716,5    2.533,8       2.474,7         2.271,5     2.075,3         2.587,2   2.414,6   2.357,6
          www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                                                13
          www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

Bundespensionskasse
Positive Entwicklung deiner Zusatzpension

V    iele Leserinnen und Leser
     sind Begünstigte der Bun-
despensionskasse. Anlässlich
der Jahresinformation 2019,
die im Juni versandt wurde,
hat die GÖD Dr. Johannes Zie-
gelbecker, Vorstandsmitglied
der Bundespensionskasse, um
ein Update zu den Kapital-
marktentwicklungen des Jah-
res 2020 ersucht.

Covid-19: Veranlagung zeigt
    sich krisenresistent

Das bisherige Jahr 2020 war
von der Ausbreitung des SARS-
CoV-2 Virus und den damit
verbundenen wirtschaftlichen
Einbrüchen geprägt. Weltwei-
te Aktien-indizes verzeichne-
ten die stärksten Kursverluste
seit 1987 und verloren bis zum
Tiefpunkt rund 35 Prozent. Bil-
lionenpakete wurden zur Stüt-
zung der Wirtschaft geschnürt.
Diese trugen dazu bei, dass re-
lativ rasch wieder eine Erho-
lung an den Kapitalmärkten
einsetzte. Das Portfolio der
Bundespensionskasse erwies
sich als vergleichsweise wider-
standsfähig gegenüber den
schwierigen Marktentwick-
lungen. Aufgrund des konser-
vativen Portfolios und der ak-
tiven Portfoliosteuerung wur-
den vorübergehende Verluste
gering gehalten. Bereits im Ju-
li konnte die Bundespensions-
kasse wieder ein positives Ver-
anlagungsergebnis für das bis-
herige Veranlagungsjahr 2020
vorweisen. Bis zum Redaktions-
schluss dieser Ausgabe ist das
Veranlagungsergebnis weiter
gestiegen (siehe Grafik 1).

 Dauerhaft solider Veranla-
       gungserfolg

Die Performance im Veranla-
gungsjahr 2019 betrug +8,4
Prozent. Für die Höhe Ihrer
künftigen Zusatzpension ist
der langfristige Veranlagungs-

14                                                         www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                        www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                                                   zin für europäische Pensions-      empfehlen wir Ihnen, das et-
                                                                   kassen, die europaweit be-         wa dreiminütige Video auf
                                                                   sten Altersvorsorgeeinrich-        www.bundespensionskasse.
                                                                   tungen aus. Hierbei wurde die      at anzusehen.
                                                                   Bundespensionskasse für das
                                                                   Jahr 2019 aufgrund ihrer sehr              Über die
                                                                   guten Leistungen in den fol-          Bundespensionskasse
                                                                   genden Kategorien als Europa-
                                                                   Gewinner ausgezeichnet:            Die Bundespensionskasse AG
                                                                   • beste Pensionskasse des öf-      ist eine betriebliche Pensi-
                                                                   fentlichen Sektors                 onskasse im Alleineigentum
                                                                   • beste Pensionskasse bei Ver-     des Bundes, die 1999 un-
                                                                   anlagung in Immobilien & In-       ter Mitwirkung der Gewerk-
                                                                   frastruktur                        schaft Öffentlicher Dienst ge-
                                                                                                      gründet wurde, ursprünglich
                                                                        NEU: Eigenbeiträge            speziell für Zusatzpensionen
                                                                            kostenfrei                von Vertragsbediensteten des
                                                                                                      Bundes. Zwischenzeitig ist
                                                                   Über eine tolle Neuerung wol-      das Unternehmen auch für
                                                                   len wir alle Begünstigten der      die Zusatzpensionen der Be-
                                                                   Bundespensionskasse infor-         amtinnen und Beamten des
                                                                   mieren:                            Bundes, der Landeslehre-
                                                                   Für die über den Dienstgeber       rinnen und Landeslehrer so-
                                                                   geleisteten Eigenbeiträge von      wie für DienstnehmerIn-
                                                                   Begünstigten im aufrechten         nen verschiedenster ausge-
                                                                   Dienstverhältnis werden nun-       gliederter Rechtsträger des
                                                                   mehr grundsätzlich überhaupt       Bundes zuständig und küm-
                                                                   keine laufenden Verwaltungs-       mert sich um die Zusatzpensi-
                                                                   kosten mehr verrechnet.            on von aktuell etwa 236.000
                                                                   Dieser Kostenverzicht gilt fix     Begünstigten. Um die Inte-
                                                                   für die Kalenderjahre 2020         ressen dieser vielen Begün-
                                                                   und 2021 und verlängert sich       stigten bestmöglich sicher-
                                                                   bis auf Weiteres immer per         zustellen, wird die Hälfte der
                                                                   Jahresende um das jeweils          (ehrenamtlich tätigen) Auf-
                                                                   übernächste Kalenderjahr. Es       sichtsräte der Bundespensi-
                                                                   ist geplant, diese jährliche au-   onskasse durch die Gewerk-
                                                                   tomatische Verlängerung auf        schaft Öffentlicher Dienst be-
                                                                   Dauer beizubehalten.               stellt.
                                                                   Auf der Website der Bunde-
                                                                   spensionskasse finden Sie wei-     Quelle: GÖD-Magazin, Aus-
                                                                   tere Informationen, wie Ei-        gabe5/September 2020
                                                                   genbeiträge mit einem Fixbe-
                                                                   trag bis zu 1.000 Euro jährlich    Anm.d.Red.: Um die Attrak-
                                                                   geleistet oder auf diesen Be-      tivität dieser „3. Säule“ (be-
                                                                   trag erhöht werden können,         triebliche Vorsorge) im Pen-
                                                                   um von der Veranlagung der         sionssystem zu erhalten und
                                                                   Bundespensionskasse und der        die Verluste der Bedienste-
                                                                   staatlichen Prämie in Höhe von     ten durch die diversen Pen-
                                                                   4,25 Prozent bestmöglich zu        sionsreformen aufzufangen,
                                                                   profitieren.                       ist eine Erhöhung des Dienst-
                                                                   Wir raten allen Begünstigten,      geberbeitrags unbedingt not-
                                                                   diese Vorteile zu nützen oder      wendig. Die FSG/Klub der
                                                                   zumindest für sich selbst zu       Exekutive hat daher einen
                                                                   prüfen!                            entsprechenden Antrag ein-
                                                                                                      gebracht, der nachfolgend
erfolg besonders wichtig: Die-                                      Nähere Informationen zur          zur Gänze abgebildet ist. Nun
                                  Europäische Auszeichnungen
ser lag im Durchschnitt über                                        Pensionsvorsorge der Bun-         ist die Bundesregierung am
                                  für die Bundespensionskasse
die letzten 15 Veranlagungs-                                            despensionskasse              Zug. Die Polizistinnen und Po-
jahre bei jährlich rund +4 Pro-                                                                       lizisten haben ein Anrecht auf
zent. Das sind sehr solide und    Jährlich zeichnet IPE (Invest-   Wenn Sie mehr über die Zu-         eine Pension, von der sie auch
erfreuliche Ergebnisse (siehe     ment and Pensions Europe),       satzpension der Bundespen-         gut leben können!
Grafik 2).                        das führende Branchenmaga-       sionskasse erfahren wollen,
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                 15
 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

Erfolgsmodell Rechtsschutz
W      ie jedes Jahr zeigt auch
       der Rechtsschutzbericht
der GÖD-Rechtsabteilung für
                                   Vermeidung gerichtlicher Aus-
                                   einandersetzungen sowie die
                                   Ausarbeitung von Rechts-
                                                                                                       gerichtshof eingebracht. Im
                                                                                                       Jahr 2019 wurden 58 Revisi-
                                                                                                       onen eingebracht, 47 Prozent
das Jahr 2019 wieder deutlich,     gutachten und Stellungnah-                                          der abgeschlossenen Verfah-
wie wichtig und erfolgreich        men zu Gesetzes- und Ver-                                           ren vor dem Verwaltungsge-
diese Service-Einrichtung für      ordnungsentwürfen im Rah-                                           richtshof waren erfolgreich
unsere Mitglieder ist. Voraus-     men der Fortentwicklung des                                         und führten somit zur Aufhe-
setzung für die Gewährung          Dienstrechtes sowie die Abhal-                                      bung der angefochtenen Ent-
des unentgeltlichen Rechts-        tung von Schulungskursen.                                           scheidungen der Verwaltungs-
schutzes, der im Rechtsschutz-                                       von Juristinnen und Juristen      gerichte, was einen großen
regulativ des Österreichischen       Große Anzahl an Rechts-         der Rechtsabteilung geführt       Erfolg für unsere Mitglieder
Gewerkschaftsbundes und in               schutzansuchen              werden. Die meisten Rechts-       auch im Sinne der Rechtsfort-
den Durchführungsbestim-                                             schutzansuchen und Verhand-       entwicklung des Dienst- und
mungen der Gewerkschaft Öf-        Im Jahr 2019 wurde in 2.055       lungen in Sozialrechtssachen      Besoldungsrechts bedeutet.
fentlicher Dienst geregelt ist,    Fällen Rechtsschutz bewilligt,    betrafen im Jahr 2019 die An-     In Straf- und Disziplinarver-
ist, dass der Rechtsfall im un-    lediglich 75 Ansuchen (3 Pro-     erkennung von Versicherungs-      fahren sowie für Zivilprozesse
mittelbaren Zusammenhang           zent) konnten aufgrund feh-       zeiten als Schwerarbeitszeiten,   wurde im Jahr 2019 für 1.343
mit dem Dienstverhältnis oder      lender Voraussetzungen nach       welche eine Pensionierung vor     Mitglieder gewerkschaftlicher
mit der Tätigkeit als Manda-       dem Rechtsschutzregulativ         dem gesetzlichen Pensions-        Rechtsschutz (davon in vielen
tar bzw. Mandatarin der Perso-     (z. B. Anlassbeitritt, mangeln-   alter ermöglichen. Insgesamt      Fällen für mehrere Instanzen)
nalvertretung bzw. Betriebsrat     der unmittelbarer Zusammen-       konnten in Arbeits- und Sozi-     gewährt. Beachtlich ist die
steht. Eine weitere Vorausset-     hang mit dem Dienstverhält-       alrechtssachen über 1,8 Mil-      hohe Anzahl der abgeschlos-
zung ist, dass der Sachverhalt,    nis) nicht bewilligt werden.      lionen Euro für unsere Mit-       senen Zivilprozesse (200 Ver-
der dem Rechtsschutzansu-          Die Juristinnen und Juristen      glieder einbringlich gemacht      fahren), die größtenteils zur
chen zugrunde liegt, nicht         erreichten in zahlreichen Fäl-    werden. Die Betreuung in          Durchsetzung von Schadener-
schon vor dem Beitritt zur Ge-     len bereits durch die Beschrei-   bzw. die Führung von Dienst-      satzansprüchen (z. B. Schmer-
werkschaft Öffentlicher Dienst     tung des Interventionsweges       rechtsverfahren, wo Beam-         zensgeld, Verdienstentgang)
entstanden ist, für mindestens     entsprechende Erfolge, ohne       tinnen und Beamte in dienst-      geführt wurden. Besonders
sechs Monate Mitgliedsbeiträ-      ein formelles Verfahren einlei-   rechtlichen und besoldungs-       betroffen sind die Kolleginnen
ge entrichtet wurden (Ausnah-      ten zu müssen. Dennoch ist        rechtlichen Angelegenheiten       und Kollegen der Exekutive,
me Polizeischüler) und kein        die Beschreitung des Rechts-      vertreten werden, stellen ei-     die im Rahmen von Amtshand-
Beitragsrückstand von mehr         weges in den meisten Fällen       nen weiteren Schwerpunkt          lungen besonderen Gefahren
als zwei Monaten vorliegt.         unerlässlich.                     der Tätigkeit der Juristinnen     ausgesetzt sind und dabei
                                                                     und Juristen der Rechtsabtei-     Schädigungen erleiden. Im Zu-
        Kernaufgaben               Über 230 Klagen bei Arbeits-      lung dar (z. B. Versetzungen in   sammenhang damit ist darauf
                                       und Sozialgerichten           den Ruhestand, Versetzungen       hinzuweisen, dass auch die
Die Kernaufgabe der Rechts-                                          an andere Dienststellen, strit-   Geltendmachung von Ansprü-
abteilung der GÖD ist die Ver-     Im Jahr 2019 wurden von Ju-       tige, bezugsrechtliche Ansprü-    chen unter Anwendung der
tretung und Beratung ihrer         ristinnen und Juristen der        che). Nach Durchführung des       Bestimmungen über die „be-
über eine Viertelmillion Mit-      Rechtsabteilung über 230 Kla-     Ermittlungsverfahrens wur-        sondere Hilfeleistung“ (§§ 23
glieder. Sie betreut eine große    gen bei den Arbeits- und Sozi-    den mit gewerkschaftlichem        a ff GehG) vom Rechtsschutz
Anzahl an Verfahren, welche        algerichten eingebracht. Eben-    Rechtsschutz zahlreiche Be-       der GÖD umfasst ist, die mitt-
teils von Rechtsanwältinnen        so wurden zahlreiche Arbeits-     schwerden an die Verwal-          lerweile für alle Berufsgruppen
und Rechtsanwälten, teils von      und Sozialgerichtsverfahren       tungsgerichte (Bundesverwal-      im Öffentlichen Dienst gelten.
Juristinnen und Juristen der       geführt. Verfahrensgegen-         tungsgericht, Landesverwal-
Rechtsabteilung geführt wer-       stand in Sozialrechtssachen ist   tungsgerichte, Bundesfinanz-             Strafverfahren
den. Zur Haupttätigkeit der        häufig die Anerkennung eines      gericht) erhoben. Im Rahmen
Juristinnen und Juristen der       Unfalles als Arbeitsunfall bzw.   dieser Verfahren wurde 2019       Auch bei den im Berichtsjahr
Rechtsabteilung gehört ne-         Dienstunfall und die Gewäh-       ein Betrag von über 270.000       abgeschlossenen Strafverfah-
ben der Führung der Arbeits-       rung bzw. Weitergewährung         Euro für unsere Mitglieder        ren zeigt sich ein sehr erfreu-
und Sozialgerichtsprozesse in      einer Versehrtenrente. Zahl-      einbringlich gemacht. Gegen       liches Ergebnis: Bei 130 Ver-
allen Bundesländern auch die       reiche Klagen bzw. Verfahren      ab- bzw. zurückweisende Ent-      fahren konnten in 124 Fällen
Vertretung in Dienstrechtsver-     betrafen im Jahr 2019 auch die    scheidungen der Verwaltungs-      (95 Prozent) Freisprüche oder
fahren, die Erteilung münd-        Gewährung von Berufsunfä-         gerichte wurden zahlreiche        die Einstellung der Verfahren
licher und schriftlicher Rechts-   higkeits- bzw. Invaliditätspen-   Revisionen beim Verwaltungs-      (in einigen Fällen durch Di-
auskünfte, die Durchführung        sionen sowie die Gewährung        gerichtshof sowie einige Be-      version) erreicht werden. Von
rechtlicher Interventionen zur     von Pflegegeld, die ebenfalls     schwerden beim Verfassungs-       66 abgeschlossenen Diszipli-

 16                                                                                                    www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                    www.fsg4you.at
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