Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
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Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Retouren an Herrengasse 7, 1010 Wien H 1,45 Ausgabe 167/20 - Dezember das magazin für die exekutive Copyright: Manuel Domnanovich Pandemie und Terror......................... 4 Gehaltsabschluss für 2021.............. 10 Aktuelles aus dem FA Wien............. 22
I N H A LT Inhalt AUS MEINER SICHT ... MELDUNGEN Pandemie und Terror.......................... 4 Aktuelle Themen aus dem Fachausschuss Wien........................ 22 Polizei International......................... 24 ZENTRAL AUSSCHUSS Alles beeinflusst unsere Gesundheit...................................... 25 3. Dienstrechts-Novelle 2019............. 6 Laute Stiefel und ... leise Pantoffel... 28 Modernisierung der Massa-/ D E R Entschluss.............................. 30 3. Dienstrechtsnovelle..................... 6 Etatwirtschaft.................................... 8 Ehemalige Wiener Polizeipräsident Weihnachtsbelohnung und freiwillige Günther Bögl gestorben................... 32 Sozialleistungen................................. 9 Trauer um Generalmajor Walter Weninger......................................... 32 Trauer um Walter Strutzenberger..... 33 POLIZEI GEWERKSCHAFT 133-er Award 2020......................... 34 Bachelor- und Master-Studiengänge Gehaltsabschluss für 2021............... 10 abgeschlossen.................................. 35 Bundespensionskasse....................... 14 GenMjr Franz Semper - Ruhestand... 36 Erfolgsmodell Rechtsschutz.............. 16 Elfie Grün und das Christkind........... 37 133er Award 2020......................... 34 FRAUEN VORHANG ÖGB setzt sich mit Forderung nach Wir bitten vor den Vorhang!............ 38 Rechtsanspruch auf Sonderbetreu- ungszeit durch................................. 18 SPORT KLUB DER Kleinfeldmeisterschaft 2019/2020 der EXEKUTIVE LPD Wien......................................... 49 Kleinfeldmeisterschaft 2019/2020..... 49 Klub der Exekutive........................... 20 SERVICE Pensionsberechnung........................ 50 Redaktionsschluss: 30. November 2020 IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei- nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet. http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.polizeigewerkschaft-fsg.at 3 www.fsg4you.at
AUS MEINER SICHT ... Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Pandemie und Terror D ie letzten Wochen und Monate sind geprägt von der (Über)Inszenierung des aus den unterstützenden Bun- desländern in der schrecklichen Nacht des Terrors war wahr- pender Munition. Die Beschaf- fung wurde nach den traurigen Vorfällen von „Annaberg“ im Polizistinnen und Polizisten zei- gen täglich ihre Bedeutung für unser Österreich, lassen wir sie „Virologischen Quartetts“, lich beeindruckend, da kann Jahre 2013, trotz Empfehlung nicht außen vor! meist ist das Ergebnis ähnlich man nur den Hut ziehen und der Expertenkommission, bis dem des „Literarischen Quar- „DANKE“ sagen. Der oft be- heute nicht umgesetzt! Nicht Geschätzte Kolleginnen und tetts“: „Vorhang zu und alle schworene „Korpsgeist“, von vergessen darf der Dienstgeber Kollegen! Fragen offen“! Die Botschaft den Medien meist negativ dar- darauf, dass auch dienst-, be- reicht von „Wir müssen alle gestellt und falsch interpre- soldungs- und pensionsrecht- Ende November wurde im Par- sterben“ bis zu „Morgen ist tiert, hat voll durchgeschla- liche Maßnahmen unbedingt lament eine Dienstrechtsnovelle alles wieder gut“. Tage spä- gen. Nun wurden die Lobes- gesetzt werden müssen. Solche beschlossen, die mit 1.1.2021 ter kommen dann die Aus- hymnen auch vom Dienstgeber wurden ja im Frühjahr des heu- in Kraft treten wird. Darin sind flüsse in Form von Verord- gesungen. Das Schulterklop- rigen Jahres unter den Eindrü- einige Verbesserungen enthal- nungen/Gesetzen, die nam- fen, auch im Zusammenhang cken der herrschenden Pande- ten, die auf Anträge der FSG/ haften Verfassungsexperten mit der Pandemie, tut jetzt fast mie auch medial angekündigt. Klub der Exekutive zurückzu- den Schweiß auf die Stirn schon weh. Es schmerzt auch, So bedeuten längere Kranken- führen sind, wir werden da- treibt. Bernd-Christian Funk dass der Dienstgeber nicht ein- stände erhebliche finanzielle rüber mit Aussendungen und zu den Ausgangsregeln: „Un- mal die Erhöhung der Weih- Verluste, wann erfolgt endlich ausführlich in der nächsten klar und missglückt, die Exe- nachtsbelohnung in Erwägung die Anhebung der Grundgehäl- Ausgabe von „Polizei-aktuell“ kutive braucht klare Vorga- gezogen hat, geschweige denn ter, damit auch mit diesen das informieren. Es zahlt sich aus, ben für Kontrollen“. Der Ex- bereit ist, eine lohnsteuerfreie Auslangen gefunden werden Personalvertretung zu leben VfGH-Präsident Ludwig Ada- „Corona-Prämie“ auszubezah- kann? Zu diesem Thema wur- und sich nicht in Opportunis- movich äußert sich zu den len. Da belegt er lieber die auf- de erst vor einigen Tagen ein mus, Macht- und/oder Partei- Aussagen von Kanzler Kurz, grund der Urlaubssperre ange- Entschließungsantrag (62. NR- politik zu verzetteln. Wir wer- dass seien „juristische Spitz- fallenen und zu ersetzenden Sitzung) auf finanzielle Besser- den diesen Weg weiterhin kon- findigkeiten“ ganz knapp: Stornokosten mit einer Lohn- stellung für die Exekutive durch sequent verfolgen, es geht um „Das hätte Kurz besser nicht steuerpflicht. Geht‘s noch? Ist die Oppositionsparteien einge- dich! In diesem Sinne wünsche gesagt“. Damit ist mit tref- das die verbal gezeigte Wert- bracht. Wer hat dagegen ge- ich euch und euren Familien fenden Worten der Wankel- schätzung? Nein, diese Dank- stimmt? Richtig, die ÖVP und trotz aller widrigen Umstände mut der Politik bestens be- sagungen sind für den Dienst- die Grünen! Bei der Fortzah- ein frohes Weihnachtsfest, ei- schrieben. Trotz aller Widrig- geber jedenfalls mit Verpflich- lung von Nebengebühren nach nen guten Rutsch und nur das keiten zeigt sich in Krisen- tungen verbunden. Zu den Dienstunfällen müssen aktuelle Beste für das Jahr 2021, lasst zeiten wieder einmal ganz Stichworten „Personal“, „Infra- Entwicklungen Berücksichti- euch nicht entmutigen! klar, auf wen wirklich Verlass struktur“, „Ausrüstung“ und gung finden (Quarantäne, Pan- ist, wer unverzichtbar ist und „menschenwürdige Dienststel- demien). In diesem Zusammen- Mit für Stabilität sorgt. Es sind len“ liegen die Forderungen hang darf auch darauf hinge- gewerkschaftlichen Grüßen, die Kolleginnen und Kolle- der PV/Gewerkschaft auf dem wiesen werden, dass die letz- gen des öffentlichen Diens- Tisch. Es ist erfreulich, dass sich te Besoldungsreform bei der tes, insbesondere der Exeku- im aktuellen Regierungspro- Exekutive aus dem Jahre 1995 tive! gramm dazu viele Absichtser- stammt, da ist Handlungsbe- klärungen finden. Jetzt geht es darf gegeben. Positiv ist na- Werte Kolleginnen und um die Umsetzung, was hin- türlich anzuführen, dass der Kollegen! dert den Dienstgeber noch –wir Gehaltsabschluss den Erwar- Hermann Greylinger, sind dabei! Wie es nicht sein tungen entspricht und nicht bei Fraktionsvorsitzender FSG/Bun- Der Einsatz der Wiener Kolle- soll, zeigt die Vorgehensweise den öffentlich Bediensteten der despolizei ginnen und Kollegen und der bei der Beschaffung mannstop- Sparstift angesetzt wurde. Die Vors.-Stv. Zentralausschuss 4 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL ZENTRALAUSSCHUSS aktuell Hermann Greylinger Tel. 01/53-126/3772 Martin Noschiel Tel. 0664/3230277 Walter Haspl Tel. 01/53-126/3455 3. Dienstrechts-Novelle 2019: Neuerungen im Urlaubsrecht – Urlaubsverfallregelung LPD I. ERHOLUNGSURLAUB tischer Unmöglichkeit des Ver- wenn die oder der Vorgesetz- Dienstpflicht des Vorgesetzten brauchs aus dienstlichen Grün- te nicht entsprechend dem § im § 45 Abs.1a BDG bzw. § 5 den, aufgrund einer Dienstver- 5b Abs. 1a rechtzeitig, unmiss- Abs.1a VBG normiert. A llgemeines: Aus dem Erholungszweck des Urlaubs ergibt sich, dass hinderung durch Krankheit oder Unfall bzw. aufgrund eines Beschäftigungsverbotes verständlich und nachweislich auf die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubes durch die In concreto bedeutet dies folgendes: dieser möglichst im Jahr der nach dem MSchG spätestens jeweilige Vertragsbedienstete Der/die Vorgesetzte hat recht- Entstehung des Anspruchs ver- am Ende des zweitfolgenden oder den jeweiligen Vertrags- zeitig, unmissverständlich und braucht werden soll. Daraus ist Kalenderjahres. bediensteten hingewirkt hat. nachweislich seine Mitarbei- auch die bereits bislang im § Die neu geschaffenen Bestim- terInnen auf den drohenden 45 Abs.1 BDG bzw. § 5 Abs.1 Neuerung: mungen fordern nunmehr sei- Verfall jedes noch bestehen- VBG im Rahmen der Fürsorge- tens der oder des Vorgesetz- den Urlaubskontingentes hin- pflicht des Dienstgebers nor- § 69 BDG ten ein explizites Hinwirken im zuweisen. mierte Dienstpflicht des Vorge- (3) Der Verfall tritt nicht ein, Sinne eines nachdrücklichen, setzten ableitbar, darauf hin- wenn es die oder der Vorge- aktiven Aufforderns zur mög- • Rechtzeitigkeit: zuwirken, dass die Mitarbei- setzte unterlassen hat, ent- lichen und tatsächlichen Inan- Der Hinweis muss so zeitge- terinnen und Mitarbeiter den sprechend dem § 45 Abs. 1a spruchnahme des Urlaubs ver- recht erfolgen, dass noch ein Erholungsurlaub in Anspruch rechtzeitig, unmissverständlich bunden mit dem Hinweis, dass vollständiger Verbrauch des nehmen können und auch tat- und nachweislich auf die Inan- ansonsten die Konsequenzen Erholungsurlaubes vor dem sächlich in Anspruch nehmen. spruchnahme des Erholungs- eines Verfalls eintreten, wenn Verfall faktisch möglich ist. § 69 BDG 1979 sowie § 27h urlaubes durch die jeweilige der Urlaub nicht innerhalb des VBG regelten bisher, dass der Beamtin oder den jeweiligen vorliegenden Bezugszeitraums • Unmissverständlichkeit: Verfall von offenen Urlaubsan- Beamten hinzuwirken. verbraucht wird. Die Aufforderung muss so sprüchen am Ende des dem klar und transparent sein, Urlaubsjahr folgenden Kalen- § 27h VBG Diese Hinwirkungspflicht ist dass der/die Bedienstete ei- derjahres eintritt bzw. bei fak- (3) Der Verfall tritt nicht ein, nunmehr auch explizit als nen Überblick über die offe- 6 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL nen Urlaubskontingente hat dienstlichen Gründen (§ genen Vorgangsweise im - Wenn der Urlaubsanspruch und Klarheit über das Ver- 69 Abs.1 BDG bzw. § 27h do. Behördenbereich wird aus dem Jahr 2018 mit Ab- fallsdatum besteht. Abs.1 VBG) empfohlen. lauf 31.12.2020 nicht ver- Ob eine Unmöglichkeit des fällt, d.h. dienstliche Grün- • Nachweislichkeit: Verbrauchs des Erholungs- 3) Aufforderung zur Inan- de für die Unmöglichkeit Eine Dokumentation der er- urlaubes aus dienstlichen spruchnahme des Erho- des Verbrauchs vorliegen. folgten Hinwirkungspflicht Gründen im Einzelfall ge- lungsurlaubes trifft den/die Vorgesetzten. geben ist, somit ein Verfall • Ergibt die Beurteilung, dass - Wenn der Urlaubsanspruch erst am Ende des zweitfol- von keiner faktischen Un- aus dem Jahr 2019 mit - Wenn die oder der Vorge- genden Kalenderjahres ein- möglichkeit des Verbrauches Ablauf 31.12.2020 ver- setzte nicht auf den dro- tritt, ist grundsätzlich vom des Erholungsurlaubes bis fällt, d.h. keine dienst- henden Verfall jedes noch Vorgesetzten zu entschei- zum Verfallszeitpunkt aus- lichen Gründe für die bestehenden Urlaubskon- den. zugehen ist, sind die betrof- Unmöglichkeit des Ver- tingents bzw. den Verlust fenen Bediensteten vom je- brauchs vorliegen. einer allfälligen Urlaub- • Unter Bedachtnahme auf die weiligen Dienstvorgesetz- sersatzleistung hingewie- im heurigen Jahr verfügte ten zeitgerecht hinsichtlich Für die genannte Mitteilung sen hat, kann dieser Ur- Urlaubssperre bzw. Urlaubs- des drohenden Verfalls eines an die Personalabteilung laubsanspruch jedenfalls sonderregelungen, die ei- noch bestehenden Urlaubs- darf beiliegend ein Form- nicht verfallen. nen nur eingeschränkten kontingents zu belehren. blatt („Mitteilung des Ver- Verbrauch von offenen Ur- falls/Nichtverfalls von Ur- - Der Verfall ist demnach laubsansprüchen ermöglicht • Da für die vorzunehmende laubsansprüchen“) zur all- nicht vom Vorliegen eines haben, erscheint es aus ho. Belehrung eine entspre- fälligen Verwendung über- Antrages durch den/die Sicht aber vertretbar, bei der chende Dokumentation an- mittelt werden. Bedienstete/n abhängig. zu treffenden Beurteilung gebracht ist, wurde von ho. des Vorliegens von „dienst- ein Formblatt erstellt, das Hinweis: - Für den Fall, dass die oder lichen Gründen zur Unmög- in der Beilage zur allfälligen • Aktuell ist in PM-SAP als der Vorgesetzte nicht lichkeit des Verbrauchs von Verwendung zur Verfügung Abtragungsdatum des je- rechtzeitig, unmissver- offenen Urlaubsansprü- gestellt wird („Bestätigung weiligen Urlaubskontin- ständlich und nachweislich chen“ im Sinn der Bestim- der erfolgten Aufforderung gentes (entgegen der ge- auf die Inanspruchnahme mungen des § 69 Abs.1 zur Inanspruchnahme des setzlichen Regel) bei jedem/r des Erholungsurlaubs hin- BDG bzw. § 27 h Abs.1 BDG Erholungsurlaubes“). Bedienstete/n der 31.12. gewirkt hat, ergibt sich jedenfalls im heurigen Jahr des zweitfolgenden Kalen- daher, dass sie oder er von einer sehr restriktiven 4) Mitteilung an die zustän- derjahres eingetragen. Die- im nächstfolgenden Ka- Auslegung Abstand zu neh- dige Personalabteilung zum se Eintragung bleibt – je- lenderjahr wiederum auf men. Verfall von Urlaubsansprü- denfalls für den Urlaubsan- die Inanspruchnahme des chen spruch aus 2019 (Ver- noch nicht verbrauchten • Den Landespolizeidirekti- • Aus ho. Sicht erscheint die fallszeitpunkt in PM-SAP: Erholungsurlaubs der ein- onen wird es angesichts der Aufbewahrung der von 31.12.2021) – derzeit un- zelnen Kalenderjahre hin- besonderen Ausgangssitu- den jeweiligen Bedienste- berührt, wenngleich aus- wirken muss. ation im heurigen Jahr an- ten unterfertigten Form- drücklich festgehalten wird, heimgestellt, ob für alle bzw. blätter („Bestätigung der dass ein Rechtsanspruch auf Umsetzung: einzelne do. Organisations- erfolgten Aufforderung zur Nichtverfall des Urlaubskon- einheiten sowie Gruppen Inanspruchnahme des Er- tingentes daraus nicht abge- 1) Erhebung des Urlaubsan- von Bediensteten bei allfäl- holungsurlaubes“) beim je- leitet werden kann. spruches der Bedienste- lig bestehenden Urlaubsan- weiligen Dienstvorgesetzten ten: sprüchen aus Vorjahren pau- zu Dokumentationszwecken • Die Darstellung in PM-SAP Für die Dienstvorgesetzten schal von einer faktischen ausreichend, wenngleich es macht es somit erforderlich, steht in der ESS-Zeitwirt- Unmöglichkeit des Verbrau- der jeweiligen Dienstbehör- dass die Dienstbehörde/Per- schaft folgende Auswer- ches bis zum Verfallszeit- de unbenommen bleibt, all- sonalstelle zu Jahresende tung der Urlaubsansprüche punkt auszugehen ist. An- fällig abweichende Rege- bzw. innerhalb einer ange- ihrer Bediensteten zur Ver- gemerkt wird, dass diese Be- lungen zu treffen. messenen Frist zu Beginn des fügung: trachtungsweise jedenfalls Folgejahres von den oban- Personalservices -> für Urlaubsansprüche aus • Eine Befassung der zuständi- geführten zu Pkt 4 genann- Vorgesetzte/r oder Stellver- dem Jahr 2019 gerechtfer- gen Personalabteilung (d.h. ten Umständen in Kenntnis treter/in -> Arbeitszeiten tigt erscheint. Urlaubsan- Übermittlung der Formblät- gesetzt wird, um das Abtra- -> Kontingentübersicht VG sprüche aus dem Jahr 2018 ter) durch den zuständigen gungsdatum in PM-SAP ent- -> Auswahl Anspruchsart: sind aus ho. Sicht einer re- Dienstvorgesetzten, jeweils sprechend zu pflegen. „Urlaub“ striktiveren Prüfung zu un- zu Beginn des Folgejahres, terziehen. erstmals 2021, ist jedenfalls II. URLAUBSERSATZLEISTUNG 2) Prüfung der Unmöglich- nur bei Bediensteten mit keit des Verbrauchs des • Eine entsprechende Doku- folgender Fallkonstellation Allgemeines: Erholungsurlaubes aus mentation der eingeschla- zwingend erforderlich: Gemäß der bisher geltenden www.polizeigewerkschaft-fsg.at 7 www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Rechtslage war die Urlaubser- ten von der Beamtin oder dem In concreto bedeutet dies: sem Zusammenhang anzu- satzleistung daran gebunden, Beamten nicht in Anspruch Der Dienstpflicht des Vor- führen, dass in jenen Fällen, dass die Beamtin oder der Be- genommen wurden. (§ 13e gesetzten zu einem explizi- in denen dem Vorgesetzten amte das Unterbleiben des Abs.2 GehG). ten Hinwirken im Sinne eines das Ausscheiden des Bedien- Verbrauchs des Erholungsur- Wenn das Dienstverhältnis nachdrücklichen, aktiven Auf- steten aus dem Dienst ter- laubs nicht zu vertreten hat. nach § 20 Abs. 1 Z 3, 3a oder forderns zur möglichen und minlich bekannt ist, die Be- Im § 13e Abs. 2 Gehaltsge- 4 BDG 1979 aufgelöst wurde, tatsächlichen Inanspruchnah- lehrung entsprechend zeit- setz 1956 wurden diesbezüg- also in Folge einer Entlassung, me des Urlaubs verbunden mit gerecht durchzuführen ist, lich demonstrative Gründe für durch rechtskräftige Verurtei- dem Hinweis, dass ansonsten um die tatsächliche Inan- das Vertreten aufgezählt. lung durch ein inländisches die Konsequenzen eines Ver- spruchnahme des Urlaubs Gericht ausschließlich oder falls eintreten, wenn der Ur- dem Beamten zu ermögli- Neuerung: auch wegen eines ab 1. Jänner laub nicht innerhalb des vorlie- chen. Aufgrund der neuen Verfalls- 2013 begangenen Vorsatzde- genden Bezugszeitraums ver- bestimmungen und der Judi- likts gemäß den §§ 92, 201 bis braucht wird, kommt somit • Eine Übermittlung des Nach- katur des EuGH wurde die Be- 217, 312 und 312a StGB oder auch im Zusammenhang mit weises der durchgeführten stimmung dahingehend ange- durch Amtsverlust gemäß § 27 dem allfälligen Anspruch bzw. Belehrung (Formblatt) an passt, dass die Urlaubsersatz- Abs. 1 StGB, gebührt unab- des Verlustes auf eine Urlaub- die zuständige Personalab- leistung für jene Teile nicht hängig vom erfolgten Hinwir- sersatzleistung besondere Be- teilung vor Ausscheiden des gebührt, die trotz rechtzei- ken der oder des Vorgesetzten deutung zu. Bediensteten ist zur Prüfung tigem, unmissverständlichem jedenfalls keine Urlaubsersatz- des Anspruches auf Urlaub- und nachweislichem Hinwir- leistung. • Zur Rechtzeitigkeit der Hin- sersatzleistung zwangsläufig ken der oder des Vorgesetz- wirkungspflicht ist in die- erforderlich. Modernisierung der Massa-/Etatwirtschaft A m 1. Oktober 2020 wurde der Projektauftrag „Eva- luierung und Modernisierung der Massa-/Etatwirtschaft“ an Generalmajor Ernst Fischer, Leiter der Abteilung für Bud- get, Controlling und Ressour- cen im Bundesministerium für Inneres, erteilt. Das Projekt „Evaluierung und Modernisierung der Massa-/ Etatwirtschaft“ soll zur Über- arbeitung der Produktpalette sowie zur Vereinfachung der Beschaffungs- und Arbeitspro- zesse führen. Außerdem solle es zur Versorgungssicherheit, schaftsfonds Uniformsorten ebenfalls über die Etatwirt- beispielsweise durch zentra- wie Schuhe, Regenjacken etc. schaft beschafft. le Lagerhaltung, und zu Qua- als sogenannte „Massasorte“, dungen, die für eine zentrale litätsverbesserungen bei be- während persönliche Ausrü- Modernisierung Lagerung geeignet scheinen, stimmten Artikeln führen. stungsgegenstände wie Ta- „Etatwirtschaft“ ausgewählt werden. schenlampen, Funktionsgurte Ausstattung oder ballistische Gilets als so- Im Bereich der Etatwirtschaft Modernisierung Polizeibedienstete genannte „Etatsorte“ von den sollen die Einsatz- und Aus- „Massawirtschaft“ Landespolizeidirektionen zur rüstungsgegenstände einer Das Bundesministerium für In- Verfügung gestellt werden. „Eignungs- und Funktionsprü- Neben der Evaluierung von neres stattet Polizistinnen und Ausrüstungsgegenstände, bei- fung“ unterzogen sowie ei- Teilbereichen der Etatwirt- Polizisten mit Uniformen und spielsweise für Bedienstete des ne Feststellung jener Gegen- schaft erfolgt im Zuge des Pro- Ausrüstungsgegenständen Alpindienstes, Motorraddiens- stände erfolgen, die geeignet jekts eine Überprüfung der ak- aus. Neu aufgenommene Po- tes, der Wasserpolizei, Teile sind, in die Massabewirtschaf- tuellen Dienstbekleidung in lizeibedienstete erhalten zu des Kriminaldienstes oder des tung übergeleitet zu werden. Hinblick auf Modernisierung, Beginn ihres Dienstverhält- Großen Sicherheits- und Ord- In einem weiteren Schritt sol- Praxistauglichkeit oder Anpas- nisses beim Bekleidungswirt- nungsdienstes (GSOD) werden len Artikel für Sonderverwen- sung des Produktangebots. 8 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Weihnachtsbelohnung und freiwillige Sozialleistungen Antrag der FSG/Klub der Exekutive auf Erhöhung abgelehnt! Wien, am 19. August 2020 Weihnachtsbelohnung An den 1 . Weihnachtsbelohnung: Zum Antrag des Zentralaus- schuss für die Bediensteten des Zentralausschuss f. d. Bed. D. öffentl. Sicherheitswesens im Hause öffentlichen Sicherheitswesens betreffend Erhöhung der Weih- nachtsbelohnung und Anglei- Betr.: Erhöhung der Weihnachtsbelohnung chung der Weihnachtsbeloh- nung für die Bediensteten der nachgeordneten Dienststellen Von der FSG / Klub der Exekutive im Zentralausschuss werden die Mitglieder des an die für Bedienstete der Zen- Zentralausschusses um Beschlussfassung in folgender Angelegenheit ersucht: tralstelle wurde uns vom Dienst- geber mitgeteilt, dass einer Er- höhung der Weihnachtsbeloh- Antrag nung im beantragten Ausmaß aus budgetären Gründen (Ge- Der ZA möge mit dem Dienstgeber in Verhandlungen über eine Erhöhung der samtausmaß 2019 rd. EUR 3,8 Weihnachtsbelohnung treten. Mio) nicht nähergetreten wer- den kann. Die Weihnachtsbe- Begründung: lohnung wurde daher mit dem Dezembergehalt in den bishe- Mindestens seit der Zusammenlegung der Wachkörper im Jahre 2005 wurde die rigen Höhen (EUR 160.- für Be- Weihnachtsbelohnung (€ 96.-) nicht erhöht. Unter Zugrundelegung der seither dienstete der ZL und EUR 96.- erfolgten Gehaltserhöhungen würde sich aktuell ein Beitrag von € 130.- ergeben. Es für Bedienstete der nachgeord- wird daher beantragt, die Weihnachtsbelohnung auf mindestens diesen Betrag zu neten Behörden) zur Anwei- erhöhen und analog der gesetzlichen Gehaltserhöhungen für den öffentlichen Dienst sung gebracht. fortlaufend entsprechend anzupassen 2. Essensmarken: Die aktu- elle Fassung des Einkommens- Mit freundlichen Grüßen: steuergesetztes 1988 sieht fol- gende Möglichkeiten für den Dienstgeber vor: Hermann Greylinger Freie oder verbilligte Mahl- Fraktionsvorsitzender zeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt auf- Martin Noschiel Walter Haspl genommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeits- platz freiwillig gewährt. Gut- scheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn samkeit vom 1.1.2021 diese Rahmenvertrag auf eine digitale nen Pilotbetrieb in ausgewähl- die Gutscheine nur am Arbeits- Form der freiwilligen Soziallei- Lebensmittel Pass Card umzu- ten Organisationseinheiten zu platz oder in einer Gaststät- stung von EUR 1,10.- auf 2 er- stellen, um so für alle Bedien- starten und ab 1.4.2021 mit te zur dortigen Konsumation höhen. Damit werden die Ge-Dein steten Teammit einer verwaltungs- dem Rollout zu beginnen, allen- im Zentralausschuss eingelöst werden. Können die samtkosten der freiwilligen So- ökonomischen, Bundesministerium praktikablen für Inneres 1010 Wien, Herrengasse falls in mehreren Tranchen. Ak- 7 www.fsg4you.at Gutscheine auch zur Bezahlung zialleistung von derzeit EUR 7,5Tel.: 01/53126/3273 und modernen @ BMI-ZA-Polizei-FSG@bmi.gv.at Abwicklung ei- tuell laufen die dazu notwendi- von Lebensmitteln verwendet Mio um rd. EUR 5,7 Mio auf rd. nen Mehrwert zu erzielen. Die gen Abklärungen und Vorarbei- werden, die nicht sofort konsu- EUR 13,2 Mio erhöht. notwendigen Schritte zur Um- ten. In den Umstellungsprozess miert werden müssen, sind sie Darüber hinaus ist beabsichtigt, stellung der Lebensmittelgut- wird die Personalvertretung bis zu einem Betrag von 2 Euro zum ehestmöglichen Zeitpunkt scheine auf eine digitale Lösung selbstverständlich eingebun- pro Arbeitstag steuerfrei. mit dem durch die BBG mit der wurden eingeleitet. Grundsätz- den. Das BM.I wird daher mit Wirk- Firma Sodexho geschlossenen lich ist geplant, mit 1.1.2021 ei- www.polizeigewerkschaft-fsg.at 9 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL POLIZEIGEWERKSCHAFT Tatjana Sandriester & 01/31310/33 123 Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Gehaltsabschluss für 2021 A b 1. Jänner 2021 werden die Gehälter der Beam- tinnen und Beamten, die Mo- schen, sondern schon ein Ab- schluss in der ersten Verhand- lungsrunde. So wie in anderen re ich bewusst nicht an, die- se Aufmerksamkeit verdient er sich nicht, „zeigte sich we- natsentgelte der Vertragsbe- Berufsgruppen auch wurde gen des zu hohen Abschlusses diensteten und der Bedien- die Inflation abgegolten, in enttäuscht“, die Wogen gin- Harald Segall steten mit Sondervertrag um schwierigen Zeiten ein fairer gen natürlich hoch. Zwischen- & 01/31310/961700 1,45% erhöht. Im Schatten Abschluss und die Anerken- zeitlich wurde er „zurückge- der Corona-Krise lief vieles nung der Leistungen, die vom pfiffen“, auch das Land Stei- anders als gewohnt – auch öffentlichen Dienst erbracht ermark übernimmt den Ab- die Lohn- und Gehaltsrun- werden. Einzig ein ÖVP-Perso- schluss. den. Kein nächtelanges Feil- nallandesrat, den Namen füh- Bruno Kelz & 0664/5955465 Walter Deisenberger & 059133/55/2100 10 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL E-Schema E-Schema Exekutivdienst Exekutivdienst § 72§ GG 72 GG Funktionszulage Funktionszulage §74§74 GG GG Wachdienstzulage Wachdienstzulage § 81 GG § 81 GG Vergütung Vergütu § + + ab 01.01.2021 ab 01.01.2021 + + ab 01.01.2021 ab 01.01.2021 + + ab 01.01.2021 ab 01.01.2021 ab 01.0 in der Verwendungsgruppe in der Verwendungsgruppe Funktionsstufe Funktionsstufe Verw. - Verw. Gruppe- Gruppe Verw. - Verw. Gruppe- in der in der der der in der in der E 2c E 2c 86,1 86,1 E 2c E Gehalts-Gehalts- E1 E1 E2aE2a E2bE2b E2cE2c Verwendungs- Verwendungs- Funktions- Funktions- 1 1 2 2 3 3 4 4 E2b/E2a E2b/E2a 100,8 100,8 E2b/E2a E2b stufe stufe gruppe gruppe gruppe gruppeBDA bis 16 BDA bis BDA 16 17-28 BDA 17-28 BDA 29-38 BDA 29-38 BDA ab 39 BDA ab 39 EUROEURO EUROEURO E1 E1 115,5 115,5 E1 E 1 1 - - 2.072,0 2.072,0 1.873,6 1.873,6 1.765,6 1.765,6 1 1 72,8 72,885,1 85,197,4 97,4 109,7109,7 Journaldienstzulage Journaldienstzulage § 17 a§ GG 17 2 2 - - 2.072,0 2.072,0 1.904,2 1.904,2 1.788,7 1.788,7 2 2 85,1 85,1 109,7109,7 133,2133,2 182,4182,4 E2b (bisE2b 6 J. (bis 6E2b J. (abE2b 6 J. (ab 6 J. 3 3 207,2207,2 292,3292,3 424,5424,5 848,9848,9 Anfall Anfall E1 3 3 2.377,8 2.377,8 2.096,1 2.096,1 1.961,9 1.961,9 1.812,5 1.812,5 E2cund E2c DZ) und DZ) E2aund E2a DZ) und DZ) 4 4 267,5267,5 364,0364,0 582,3582,3 1.152,4 1.152,4 WT, 1-6WT, Std.1-6 Std. 14,95 14,95 18,58 18,58 24,86 4 4 2.426,7 2.426,7 2.141,7 2.141,7 2.019,5 2.019,5 1.842,0 1.842,0 5 5 292,3292,3 388,7388,7 630,5630,5 1.237,5 1.237,5 WT, abWT, 6 Std. ab 6 Std. 11,75 11,75 15,30 15,30 20,49 5 5 2.524,9 2.524,9 2.221,3 2.221,3 2.056,8 2.056,8 1.870,3 1.870,3 So./FT, So./FT, 1-6 Std.1-6 Std. 19,40 19,40 24,86 24,86 33,33 6 6 364,0364,0 486,0486,0 848,9848,9 1.431,2 1.431,2 6 6 2.623,0 2.623,0 2.298,8 2.298,8 2.096,1 2.096,1 1.903,0 1.903,0 E 1 E 1 abMartin 7 7 424,5424,5 546,4546,4 909,4909,4 1.576,7 1.576,7 So./FT, So./FT, 6 Std. ab 6 Std. Noschiel 15,85 15,85 20,49 20,49 27,05 7 7 2.721,0 2.721,0 2.342,1 2.342,1 2.133,0 2.133,0 1.933,5 1.933,5 & 0664/3230277 8 8 855,6855,6 1.141,1 1.141,1 1.711,2 1.711,2 2.395,4 2.395,4 Nebengebühren Nebengebühren 8 8 2.816,9 2.816,9 2.383,4 2.383,4 2.172,3 2.172,3 1.948,9 1.948,9 9 9 912,6912,6 1.255,4 1.255,4 1.882,5 1.882,5 2.851,3 2.851,3 Referenzbetrag Referenzbetrag 9 9 2.970,8 2.970,8 2.426,7 2.426,7 2.212,6 2.212,6 - - 10 10 1.084,0 1.084,0 1.368,5 1.368,5 2.052,6 2.052,6 3.535,5 3.535,5 Gefahrenzulage Gefahrenzulage PolizeiPolizei 66% 6 10 10 3.179,1 3.179,1 2.470,3 2.470,3 2.280,3 2.280,3 - - 11 11 1.368,5 1.368,5 1.596,9 1.596,9 2.281,2 2.281,2 3.877,0 3.877,0 Gefahrenzulage Gefahrenzulage PolizeiPolizei 50% 5 1 1 72,8 72,885,1 85,197,4 97,4 109,7109,7 Gefahrenzulage Gefahrenzulage PolizeiPolizei 40% 4 11 11 3.336,4 3.336,4 2.519,2 2.519,2 2.376,5 2.376,5 - - Gefahrenzulage Gefahrenzulage je ÜStje ÜSt 3.465,6 3.465,6 2.623,0 2.623,0 2.470,3 2.470,3 - - 2 2 85,1 85,1 109,7109,7 133,2133,2 158,0158,0 12 12 Wochenend/Nachtdienstzulage Wochenend/Nachtdienstzulage 3 3 122,0122,0 182,4182,4 243,1243,1 303,5303,5 13 13 3.620,4 3.620,4 2.739,9 2.739,9 2.534,8 2.534,8 - - Sonn- Sonn- und Feiertagszulage und Feiertagszulage E 2aE 2a 4 4 182,4182,4 243,1243,1 303,5303,5 364,0364,0 Zeitgutschriften Zeitgutschriften - Äquivalent - Äquivalent 14 14 3.751,0 3.751,0 2.823,5 2.823,5 2.604,9 2.604,9 - - 5 5 243,1243,1 303,5303,5 486,0486,0 740,3740,3 Nachtdienstgeld Nachtdienstgeld 15 15 3.856,8 3.856,8 2.910,4 2.910,4 2.703,2 2.703,2 - - E2b-Zlg. E2b-Zlg. ab Gehst. ab Gehst. 8/Monat 8/Monat 6 6 303,5303,5 364,0364,0 607,0607,0 788,5788,5 16 16 3.965,0 3.965,0 2.999,7 2.999,7 2.801,3 2.801,3 - - E2b-Zlg. E2b-Zlg. ab Gehst. ab Gehst. 12/Monat 12/Monat 7 7 364,0364,0 486,0486,0 727,9727,9 970,9970,9 RGV §39/2 RGV §39/2 17 17 4.073,1 4.073,1 3.087,7 3.087,7 2.898,3 2.898,3 - - Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigung 18 18 4.252,6 4.252,6 3.160,2 3.160,2 2.975,2 2.975,2 - - Polizeischüler Polizeischüler Bekleidungspauschale Bekleidungspauschale Exekutive Exekutive 1765,61765,6 Reparaturpauschale Reparaturpauschale 19 19 4.376,2 4.376,2 3.216,1 3.216,1 3.029,9 3.029,9 - - Fremd.-Grenzpol. Fremd.-Grenzpol. DienstDienst 1-6 M.1-6 M. 1765,61765,6 Bekleidungsbeitrag Bekleidungsbeitrag 100%10 daz daz 188,2188,2 69,4 69,4 69,4 69,4 - - Fremd.-Grenzpol. Fremd.-Grenzpol. DienstDienst 7-24 M. 7-24 M. 1758,01758,0 Bekleidungsbeitrag Bekleidungsbeitrag 75% 7 Daz Daz 376,2376,2 111,0111,0 109,7109,7 - - Fremd.-Grenzpol. Fremd.-Grenzpol. ab 24ab DienstDienst M 24 gem. M gem. Schema Schema V §71VVBG §71 VBG Franz Fichtinger Bekleidungsbeitrag Bekleidungsbeitrag 30% 3 & 01/53-126/3737 Fixgehalt §74a GehG Wachdienstzulage § 81 GG Vergütung § 83 GG (12 x) Stufe 1 Stufe 2 + ab 01.01.2021 ab 01.01.2021 9.373,3 9.930,6 Verw. - Gruppe Verw. - Gruppe E 2c 86,1 E 2c 120,9 FSG-APP E2b/E2a 100,8 E2b/E2a 120,9 E1 115,5 E1 120,9 NEU Journaldienstzulage § 17 a GG E2b (bis 6 J. E2b (ab 6 J. Polizei- Anfall E1 DZ) und E2c DZ) und E2a schüler WT, 1-6 Std. 14,95 18,58 24,86 13,99 WT, ab 6 Std. 11,75 15,30 20,49 10,93 So./FT, 1-6 Std. 19,40 24,86 33,33 18,03 So./FT, ab 6 Std. 15,85 20,49 27,05 14,75 BULLS ED FSG R Nebengebühren Hartmut Schmid stark! insamou.a Geme & 0676/6156697 t Referenzbetrag 2.732,3 www.fsg4y Gefahrenzulage Polizei 66% 324,8 Gefahrenzulage Polizei 50% 245,9 Gefahrenzulage Polizei 40% 196,6 Gefahrenzulage je ÜSt 2,693 Wochenend/Nachtdienstzulage 2,000 Sonn- und Feiertagszulage 4,040 Zeitgutschriften - Äquivalent 20,16 DIE NEUE FSG-APP: Nachtdienstgeld 2,70 OM-Datenbank, Notizfunktion E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat 35,00 integrierter Dienstkalender E2b-Zlg. ab Gehst. 12/Monat 43,00 RGV §39/2 45,80 News und Infos und vieles mehr! Aufwandsentschädigung 21,10 Bekleidungspauschale 277,32 Reparaturpauschale 52,32 Bekleidungsbeitrag 100% 225,00 Bekleidungsbeitrag 75% 168,75 Bekleidungsbeitrag 30% 67,50 Markus Köppel & 0664/8113572 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 11 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG ab 01.01.2021 + In der Verwendungsgruppe Gehalts- Ve stufe A1 A1 Bach A2 A3 A4 A5 A6 A7 Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG EURO Funktionszula 1 2.641,9 2.405,7 2.052,3 ab 01.01.2021 1.847,5 1.811,5 1.778,7 1.744,9 + 1.711,2 ab 01.01 In der Verwendungsgruppe in der der 2Gehalts- 2.736,7 2.480,4 2.103,6 1.889,9 1.843,0 1.806,1 1.767,8 1.727,5 Verwendungs- Funktions- 1 A1 A 1 B a ch A2 A3 A4 A5 A6 A7 gruppe gruppe 3 stufe 2.879,4 2.559,4 2.154,9 1.931,4 1.874,7 1.835,3 1.789,7 1.744,9 EURO 1 61, 4 3.083,3 2.670,9 2.206,0 1.972,8 1.906,3 1.862,7 1.812,5 1.761,3 1 2.641,9 2.405,7 2.052,3 1.847,5 1.811,5 1.778,7 1.744,9 1.711,2 2 303, 5 2 3.288,3 2.736,7 2.853,7 2.480,4 2.103,6 2.257,4 1.889,9 2.015,4 1.843,0 1.938,0 1.806,1 1.892,1 1.767,8 1.727,5 1.835,3 1.779,8 3 328, 6 3 3.494,5 2.879,4 3.085,6 2.559,4 2.154,92.309,7 1.931,4 2.055,7 1.874,7 1.969,3 1.835,3 1.920,4 1.789,7 1.744,91.857,2 A 1 1.797,4 4 349, 7 4 3.699,7 3.083,3 3.208,3 2.670,9 2.206,02.442,4 1.972,8 2.104,8 1.906,3 2.000,0 1.862,7 1.952,0 1.812,5 1.761,31.880,2 1.813,6 5 802, 8 5 3.288,3 3.905,8 2.853,7 3.397,6 2.257,4 2.600,7 2.015,4 1.938,0 2.159,2 1.892,1 2.032,7 1.835,3 1.981,5 1.779,8 1.903,0 1.831,1 6 967, 6 3.494,5 3.085,6 2.309,7 2.055,7 1.969,3 1.920,4 1.857,2 1.797,4 9 4.113,2 3.586,1 2.756,7 2.214,8 2.064,3 2.010,9 1.925,8 1.848,5 1 36, 7 3.699,7 3.208,3 2.442,4 2.104,8 2.000,0 1.952,0 1.880,2 1.813,6 2 61, 10 8 4.320,6 3.905,8 3.776,7 3.397,6 2.600,72.915,0 2.159,2 2.270,3 2.032,7 2.099,2 1.981,5 2.042,6 1.903,0 1.831,11.948,9 1.866,0 3 207, 11 9 4.526,8 4.113,2 3.971,7 3.586,1 2.756,73.069,9 2.214,8 2.325,2 2.064,3 2.132,0 2.010,9 2.072,0 1.925,8 1.848,51.972,8 1.883,4 4 267, 1210 4.320,6 4.733,0 3.776,7 4.161,2 2.915,0 3.240,5 2.270,3 2.099,2 2.387,8 2.042,6 2.166,8 1.948,9 2.103,6 1.866,0 1.996,7 A 2 1.903,0 11 4.526,8 3.971,7 3.069,9 2.325,2 2.132,0 2.072,0 1.972,8 1.883,4 5 328, 13 4.940,3 4.333,9 3.412,3 2.456,9 2.200,6 2.136,3 2.020,9 1.920,4 6 364, 12 4.733,0 4.161,2 3.240,5 2.387,8 2.166,8 2.103,6 1.996,7 1.903,0 1413 5.146,6 4.940,3 4.507,8 4.333,9 3.412,33.536,9 2.456,9 2.531,6 2.200,6 2.235,6 2.136,3 2.173,4 2.020,9 1.920,42.043,6 1.939,0 7 424, 1514 5.375,1 5.146,6 4.679,4 4.507,8 3.536,93.646,2 2.531,6 2.615,3 2.235,6 2.291,0 2.173,4 2.232,2 2.043,6 1.939,02.067,6 1.958,6 8 855, 1615 5.375,1 5.589,0 4.679,4 4.876,8 3.646,23.756,5 2.615,3 2.291,0 2.700,0 2.232,2 2.368,9 2.067,6 2.315,3 1.958,62.093,7 1.976,0 1 36, 16 5.589,0 4.876,8 3.756,5 2.700,0 2.368,9 2.315,3 2.093,7 1.976,0 2 61, 17 5.079,7 3.866,9 2.788,0 2.447,0 2.401,2 2.117,7 1.994,5 17 5.079,7 3.866,9 2.788,0 2.447,0 2.401,2 2.117,7 1.994,5 3 97, 1818 4.073,14.073,1 2.873,7 2.873,7 2.501,5 2.501,5 2.458,9 2.458,9 2.143,8 2.013,22.143,8 2.013,2 4 133, 1919 4.133,44.133,4 2.960,6 2.960,6 2.533,8 2.533,8 2.490,3 2.490,3 2.169,0 2.031,62.169,0 A 3 2.031,6 5 182, daz daz 108,7 108,7 102102 273,3 273,3 108,7 108,740,4 40,4 40,4 32,5 40,4 24,6 32,5 24,6 243, 6 DAZ 433,4 408,7 362,8 174,7 62,6 66,1 52,7 37,9 DAZ 433,4 408,7 362,8 174,7 62,6 66,1 52,7 37,9 7 303, 8 364, + Funktionszulage §30 GehG ab 01.01.2021 GEHALTSTABELLE Fixgehalt Funktionsgruppe A 1/7 Stufe 1 9.373,3 9.930,6 Funktionsgruppe Stufe 2 Stufe 1 A 4 Stufe 2 1 2 30, 61, der in der Funktionsstufe Fixgehalt § 31 GehG A 1/8 A 1/9 10.034,2 10.592,8 VerwaltungsdienstA 1/7& 10.592,8 11.368,6 9.373,3 A 9.930,6 5 1 2 30, 43, Verwendungs- gruppe Funktions- gruppe 1 2 EURO 3 4 § 31Vertragsbedienstete GehG A 1/8 A 1/9 10.034,2 10.592,8 10.592,8 11.368,6 1 61,6 182,4 340,5 388,7 2021 Referenzbetrag 2 2 303,5 486,0 1.091,9 1.818,7 § 3 Absatz 4 GehG 5 3 328,2 600,3 1.314,8 2.176,0 2.732,3 9 A 1 4 349,4 764,9 1.431,2 2.294,7 3 5 802,9 1.410,0 2.517,4 3.430,1 8 6 967,5 1.630,5 2.759,3 3.648,6 4 1 36,9 61,6 85,1 109,7 6 2 61,6 97,4 122,0 182,4 1 3 207,2 292,3 424,5 848,9 5 4 267,5 364,0 607,0 1.091,9 0 A 2 4 5 328,2 424,5 727,9 1.273,4 0 6 364,0 486,0 848,9 1.431,2 4 7 424,5 607,0 970,9 1.576,7 0 8 855,6 1.141,1 1.711,2 2.395,4 6 1 36,9 49,4 61,6 72,8 0 2 61,6 79,5 97,4 122,0 5 3 97,4 145,6 243,1 424,5 Hermann Wally Hermann Greylinger 2 4 133,2 182,4 303,5 486,0 +43 664 282 75 41 +43 664 132 65 60 6 A 3 Vors. der Fraktion Vors.Stv. der Polizeigewerkschaft 5 182,4 243,1 364,0 546,4 Vors.Stv. im ZA Vors.Stv. im ZA 6 243,1 303,5 424,5 607,0 6 9 7 303,5 364,0 509,6 667,3 8 364,0 486,0 607,0 727,9 e2 1 30,3 36,9 43,6 49,4 A 4 30,6 2 61,6 97,4 145,6 243,1 92,8 1 30,3 36,9 43,6 49,4 Walter Haspl Franz Fichtinger A 5 +43 664 81 08 283 +43 664 83 44 373 68,6 2 43,6 54,8 67,2 79,5 Mitglied im Zentralausschuss Mitglied im Zentralausschuss, Vors.Stv. d. Klubs der Exekutive, Vors. des DA SPK Brigittenau, Schulungsreferent der Polizeigewerkschaft 12 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Vertragsbedienstete v § 71 (1) VBG Vertragsbedienstete Funktionszulage ab 01.01.2021 v w§ 72 (1) VBG ab 01.01.20 Entlohnungsgruppe Entlohnungsgruppe Entlohn. Bewertungs Entlohn. Gruppe Gruppe Stufe V1 V2 V3 V4 V5 V1 V2 V3 V4 2 EURO EURO V 1 3 1 2.959,5 2.199,5 1.961,9 1.838,8 1.750,3 2.820,4 2.101,3 1.875,7 1.758,0 4 2 3.126,7 2.249,7 1.998,0 1.867,0 1.769,0 2.978,6 2.148,3 1.910,6 1.787,4 2 3 3 3.320,7 2.344,4 2.041,4 1.897,6 1.787,4 3.163,5 2.234,4 1.953,2 1.814,7 V 2 4 4 3.485,6 2.452,5 2.078,5 1.925,8 1.804,9 3.319,6 2.337,6 1.987,0 1.843,0 5 5 3.659,6 2.561,6 2.113,5 1.955,3 1.823,4 3.485,6 2.440,1 2.020,9 1.870,3 6 6 3.824,6 2.668,6 2.150,4 1.984,8 1.842,0 3.639,4 2.542,7 2.054,6 1.898,6 2 3 7 3.935,0 2.781,2 2.186,5 2.013,2 1.860,5 3.744,2 2.649,8 2.089,5 1.925,8 V 3 4 8 4.026,1 2.852,7 2.223,5 2.042,6 1.876,7 3.832,4 2.718,9 2.123,2 1.954,3 5 9 4.085,3 2.910,4 2.259,4 2.072,0 1.892,1 3.888,1 2.772,2 2.158,1 1.981,5 2 V 4 10 4.144,4 2.967,4 2.297,6 2.101,3 1.906,3 3.943,9 2.827,9 2.192,9 2.008,7 3 2 11 4.203,5 3.025,3 2.335,5 2.130,9 1.921,6 3.999,6 2.882,6 2.227,8 2.037,1 H 1 3 12 4.262,6 3.083,3 2.373,2 2.161,4 1.935,7 4.054,0 2.938,4 2.262,7 2.064,3 4 13 4.320,6 3.142,4 2.412,3 2.189,8 1.952,0 4.111,0 2.993,1 2.297,6 2.092,7 2 H 2 14 4.379,6 3.200,3 2.449,0 2.220,1 1.966,2 4.166,8 3.048,8 2.334,2 2.120,0 3 15 4.437,7 3.258,5 2.488,2 2.249,7 1.981,5 4.222,3 3.103,4 2.370,0 2.149,4 16 4.496,7 3.316,1 2.525,9 2.280,3 1.995,7 4.278,2 3.158,0 2.406,7 2.176,6 Fixes Monats 17 4.555,8 3.374,1 2.563,9 2.310,8 2.010,9 4.335,1 3.212,6 2.442,4 2.206,0 § 74 Abs. 2 18 4.599,2 3.432,2 2.602,9 2.343,1 2.026,2 4.376,2 3.268,4 2.479,2 2.234,4 Funktionsgruppe 19 - 3.490,2 2.639,7 2.375,5 2.040,4 - 3.324,0 2.514,8 2.266,1 v1/5 20 - 3.506,9 2.678,7 2.425,7 2.055,7 - 3.339,6 2.551,6 2.310,8 v1/6 21 - - 2.697,6 2.457,9 2.063,3 - - 2.569,4 2.342,1 v1/7 Funktionszulage § 73 VBG Vertragsbedienstete h § 71 (2) VBG Vertragsbedienstete ab 01.01.2021 ab 01.01.2021 h § 72 (2) VBG Entlohn. Bewertungs Entlohnungsgruppe Euro Gruppe Gruppe Entlohn. V4 Stufe H1 H2 H3 H4 H5 H1 H2 H3 2 513,0 V 1 3 641,6 EURO 1.758,0 4 1.548,8 1 1.973,8 1.891,0 1.849,5 1.804,9 1.760,3 1.887,9 1.808,1 1.770,0 1.787,4 2 56,1 2 2.009,7 1.920,4 1.877,9 1.830,1 1.779,8 1.922,7 1.836,4 1.797,4 3 287,7 1.814,7 3 2.054,6 1.948,9 1.908,5 1.852,9 1.797,4 1.964,1 1.865,0 1.826,6 V 2 4 421,1 1.843,0 4 2.090,5 1.979,4 1.938,0 1.876,7 1.815,9 1.998,0 1.893,2 1.853,9 5 553,2 1.870,3 6 1.072,9 5 2.126,4 2.007,7 1.967,3 1.900,8 1.835,3 2.032,7 1.920,4 1.881,2 1.898,6 2 41,5 6 2.163,6 2.038,3 1.996,7 1.924,8 1.852,9 2.066,5 1.948,9 1.909,5 3 144,5 1.925,8 V 3 7 2.199,5 2.066,5 2.026,2 1.947,7 1.871,4 2.101,3 1.977,1 1.936,8 4 255,5 1.954,3 8 2.237,6 2.097,1 2.055,7 1.971,8 1.887,9 2.136,3 2.004,4 1.966,2 5 376,2 1.981,5 2 44,8 9 2.274,7 2.126,4 2.085,0 1.993,5 1.903,0 2.171,2 2.032,7 1.993,5 V 4 2.008,7 3 106,5 10 2.311,9 2.157,0 2.114,5 2.016,4 1.918,2 2.207,2 2.059,8 2.021,9 2 41,5 2.037,1 11 2.351,0 2.186,5 2.145,1 2.038,3 1.932,4 2.241,9 2.089,5 2.049,1 H 1 3 144,5 2.064,3 12 2.388,8 2.217,0 2.174,4 2.059,8 1.947,7 2.276,9 2.116,7 2.077,3 4 255,5 2.092,7 2 44,8 13 2.427,8 2.248,6 2.205,0 2.084,0 1.964,1 2.313,1 2.147,2 2.105,8 H 2 2.120,0 3 106,5 14 2.465,8 2.284,6 2.234,4 2.105,8 1.978,2 2.349,9 2.181,1 2.133,0 2.149,4 15 2.503,7 2.320,8 2.263,9 2.127,5 1.992,4 2.385,4 2.214,8 2.162,5 2.176,6 Fixes Monatsentgelt 16 2.542,7 2.359,9 2.295,4 2.150,4 2.007,7 2.422,2 2.249,7 2.190,8 2.206,0 § 74 Abs. 2 VBG 17 2.580,6 2.398,8 2.325,2 2.172,3 2.023,9 2.458,9 2.286,7 2.219,1 2.234,4 Funktionsgruppe Stufe 1 Stufe 2 18 2.619,6 2.436,8 2.358,8 2.195,2 2.038,3 2.494,8 2.322,0 2.248,6 2.266,1 v1/5 8.867,2 9.359,8 19 2.658,7 2.475,8 2.391,2 2.220,1 2.053,4 2.532,6 2.358,8 2.280,3 2.310,8 v1/6 9.451,3 9.943,9 20 2.696,4 2.513,7 2.441,1 2.250,7 2.067,6 2.568,3 2.396,8 2.325,2 2.342,1 v1/7 9.943,9 10.629,5 21 2.716,5 2.533,8 2.474,7 2.271,5 2.075,3 2.587,2 2.414,6 2.357,6 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 13 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Bundespensionskasse Positive Entwicklung deiner Zusatzpension V iele Leserinnen und Leser sind Begünstigte der Bun- despensionskasse. Anlässlich der Jahresinformation 2019, die im Juni versandt wurde, hat die GÖD Dr. Johannes Zie- gelbecker, Vorstandsmitglied der Bundespensionskasse, um ein Update zu den Kapital- marktentwicklungen des Jah- res 2020 ersucht. Covid-19: Veranlagung zeigt sich krisenresistent Das bisherige Jahr 2020 war von der Ausbreitung des SARS- CoV-2 Virus und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einbrüchen geprägt. Weltwei- te Aktien-indizes verzeichne- ten die stärksten Kursverluste seit 1987 und verloren bis zum Tiefpunkt rund 35 Prozent. Bil- lionenpakete wurden zur Stüt- zung der Wirtschaft geschnürt. Diese trugen dazu bei, dass re- lativ rasch wieder eine Erho- lung an den Kapitalmärkten einsetzte. Das Portfolio der Bundespensionskasse erwies sich als vergleichsweise wider- standsfähig gegenüber den schwierigen Marktentwick- lungen. Aufgrund des konser- vativen Portfolios und der ak- tiven Portfoliosteuerung wur- den vorübergehende Verluste gering gehalten. Bereits im Ju- li konnte die Bundespensions- kasse wieder ein positives Ver- anlagungsergebnis für das bis- herige Veranlagungsjahr 2020 vorweisen. Bis zum Redaktions- schluss dieser Ausgabe ist das Veranlagungsergebnis weiter gestiegen (siehe Grafik 1). Dauerhaft solider Veranla- gungserfolg Die Performance im Veranla- gungsjahr 2019 betrug +8,4 Prozent. Für die Höhe Ihrer künftigen Zusatzpension ist der langfristige Veranlagungs- 14 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL zin für europäische Pensions- empfehlen wir Ihnen, das et- kassen, die europaweit be- wa dreiminütige Video auf sten Altersvorsorgeeinrich- www.bundespensionskasse. tungen aus. Hierbei wurde die at anzusehen. Bundespensionskasse für das Jahr 2019 aufgrund ihrer sehr Über die guten Leistungen in den fol- Bundespensionskasse genden Kategorien als Europa- Gewinner ausgezeichnet: Die Bundespensionskasse AG • beste Pensionskasse des öf- ist eine betriebliche Pensi- fentlichen Sektors onskasse im Alleineigentum • beste Pensionskasse bei Ver- des Bundes, die 1999 un- anlagung in Immobilien & In- ter Mitwirkung der Gewerk- frastruktur schaft Öffentlicher Dienst ge- gründet wurde, ursprünglich NEU: Eigenbeiträge speziell für Zusatzpensionen kostenfrei von Vertragsbediensteten des Bundes. Zwischenzeitig ist Über eine tolle Neuerung wol- das Unternehmen auch für len wir alle Begünstigten der die Zusatzpensionen der Be- Bundespensionskasse infor- amtinnen und Beamten des mieren: Bundes, der Landeslehre- Für die über den Dienstgeber rinnen und Landeslehrer so- geleisteten Eigenbeiträge von wie für DienstnehmerIn- Begünstigten im aufrechten nen verschiedenster ausge- Dienstverhältnis werden nun- gliederter Rechtsträger des mehr grundsätzlich überhaupt Bundes zuständig und küm- keine laufenden Verwaltungs- mert sich um die Zusatzpensi- kosten mehr verrechnet. on von aktuell etwa 236.000 Dieser Kostenverzicht gilt fix Begünstigten. Um die Inte- für die Kalenderjahre 2020 ressen dieser vielen Begün- und 2021 und verlängert sich stigten bestmöglich sicher- bis auf Weiteres immer per zustellen, wird die Hälfte der Jahresende um das jeweils (ehrenamtlich tätigen) Auf- übernächste Kalenderjahr. Es sichtsräte der Bundespensi- ist geplant, diese jährliche au- onskasse durch die Gewerk- tomatische Verlängerung auf schaft Öffentlicher Dienst be- Dauer beizubehalten. stellt. Auf der Website der Bunde- spensionskasse finden Sie wei- Quelle: GÖD-Magazin, Aus- tere Informationen, wie Ei- gabe5/September 2020 genbeiträge mit einem Fixbe- trag bis zu 1.000 Euro jährlich Anm.d.Red.: Um die Attrak- geleistet oder auf diesen Be- tivität dieser „3. Säule“ (be- trag erhöht werden können, triebliche Vorsorge) im Pen- um von der Veranlagung der sionssystem zu erhalten und Bundespensionskasse und der die Verluste der Bedienste- staatlichen Prämie in Höhe von ten durch die diversen Pen- 4,25 Prozent bestmöglich zu sionsreformen aufzufangen, profitieren. ist eine Erhöhung des Dienst- Wir raten allen Begünstigten, geberbeitrags unbedingt not- diese Vorteile zu nützen oder wendig. Die FSG/Klub der zumindest für sich selbst zu Exekutive hat daher einen prüfen! entsprechenden Antrag ein- gebracht, der nachfolgend erfolg besonders wichtig: Die- Nähere Informationen zur zur Gänze abgebildet ist. Nun Europäische Auszeichnungen ser lag im Durchschnitt über Pensionsvorsorge der Bun- ist die Bundesregierung am für die Bundespensionskasse die letzten 15 Veranlagungs- despensionskasse Zug. Die Polizistinnen und Po- jahre bei jährlich rund +4 Pro- lizisten haben ein Anrecht auf zent. Das sind sehr solide und Jährlich zeichnet IPE (Invest- Wenn Sie mehr über die Zu- eine Pension, von der sie auch erfreuliche Ergebnisse (siehe ment and Pensions Europe), satzpension der Bundespen- gut leben können! Grafik 2). das führende Branchenmaga- sionskasse erfahren wollen, www.polizeigewerkschaft-fsg.at 15 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Erfolgsmodell Rechtsschutz W ie jedes Jahr zeigt auch der Rechtsschutzbericht der GÖD-Rechtsabteilung für Vermeidung gerichtlicher Aus- einandersetzungen sowie die Ausarbeitung von Rechts- gerichtshof eingebracht. Im Jahr 2019 wurden 58 Revisi- onen eingebracht, 47 Prozent das Jahr 2019 wieder deutlich, gutachten und Stellungnah- der abgeschlossenen Verfah- wie wichtig und erfolgreich men zu Gesetzes- und Ver- ren vor dem Verwaltungsge- diese Service-Einrichtung für ordnungsentwürfen im Rah- richtshof waren erfolgreich unsere Mitglieder ist. Voraus- men der Fortentwicklung des und führten somit zur Aufhe- setzung für die Gewährung Dienstrechtes sowie die Abhal- bung der angefochtenen Ent- des unentgeltlichen Rechts- tung von Schulungskursen. scheidungen der Verwaltungs- schutzes, der im Rechtsschutz- von Juristinnen und Juristen gerichte, was einen großen regulativ des Österreichischen Große Anzahl an Rechts- der Rechtsabteilung geführt Erfolg für unsere Mitglieder Gewerkschaftsbundes und in schutzansuchen werden. Die meisten Rechts- auch im Sinne der Rechtsfort- den Durchführungsbestim- schutzansuchen und Verhand- entwicklung des Dienst- und mungen der Gewerkschaft Öf- Im Jahr 2019 wurde in 2.055 lungen in Sozialrechtssachen Besoldungsrechts bedeutet. fentlicher Dienst geregelt ist, Fällen Rechtsschutz bewilligt, betrafen im Jahr 2019 die An- In Straf- und Disziplinarver- ist, dass der Rechtsfall im un- lediglich 75 Ansuchen (3 Pro- erkennung von Versicherungs- fahren sowie für Zivilprozesse mittelbaren Zusammenhang zent) konnten aufgrund feh- zeiten als Schwerarbeitszeiten, wurde im Jahr 2019 für 1.343 mit dem Dienstverhältnis oder lender Voraussetzungen nach welche eine Pensionierung vor Mitglieder gewerkschaftlicher mit der Tätigkeit als Manda- dem Rechtsschutzregulativ dem gesetzlichen Pensions- Rechtsschutz (davon in vielen tar bzw. Mandatarin der Perso- (z. B. Anlassbeitritt, mangeln- alter ermöglichen. Insgesamt Fällen für mehrere Instanzen) nalvertretung bzw. Betriebsrat der unmittelbarer Zusammen- konnten in Arbeits- und Sozi- gewährt. Beachtlich ist die steht. Eine weitere Vorausset- hang mit dem Dienstverhält- alrechtssachen über 1,8 Mil- hohe Anzahl der abgeschlos- zung ist, dass der Sachverhalt, nis) nicht bewilligt werden. lionen Euro für unsere Mit- senen Zivilprozesse (200 Ver- der dem Rechtsschutzansu- Die Juristinnen und Juristen glieder einbringlich gemacht fahren), die größtenteils zur chen zugrunde liegt, nicht erreichten in zahlreichen Fäl- werden. Die Betreuung in Durchsetzung von Schadener- schon vor dem Beitritt zur Ge- len bereits durch die Beschrei- bzw. die Führung von Dienst- satzansprüchen (z. B. Schmer- werkschaft Öffentlicher Dienst tung des Interventionsweges rechtsverfahren, wo Beam- zensgeld, Verdienstentgang) entstanden ist, für mindestens entsprechende Erfolge, ohne tinnen und Beamte in dienst- geführt wurden. Besonders sechs Monate Mitgliedsbeiträ- ein formelles Verfahren einlei- rechtlichen und besoldungs- betroffen sind die Kolleginnen ge entrichtet wurden (Ausnah- ten zu müssen. Dennoch ist rechtlichen Angelegenheiten und Kollegen der Exekutive, me Polizeischüler) und kein die Beschreitung des Rechts- vertreten werden, stellen ei- die im Rahmen von Amtshand- Beitragsrückstand von mehr weges in den meisten Fällen nen weiteren Schwerpunkt lungen besonderen Gefahren als zwei Monaten vorliegt. unerlässlich. der Tätigkeit der Juristinnen ausgesetzt sind und dabei und Juristen der Rechtsabtei- Schädigungen erleiden. Im Zu- Kernaufgaben Über 230 Klagen bei Arbeits- lung dar (z. B. Versetzungen in sammenhang damit ist darauf und Sozialgerichten den Ruhestand, Versetzungen hinzuweisen, dass auch die Die Kernaufgabe der Rechts- an andere Dienststellen, strit- Geltendmachung von Ansprü- abteilung der GÖD ist die Ver- Im Jahr 2019 wurden von Ju- tige, bezugsrechtliche Ansprü- chen unter Anwendung der tretung und Beratung ihrer ristinnen und Juristen der che). Nach Durchführung des Bestimmungen über die „be- über eine Viertelmillion Mit- Rechtsabteilung über 230 Kla- Ermittlungsverfahrens wur- sondere Hilfeleistung“ (§§ 23 glieder. Sie betreut eine große gen bei den Arbeits- und Sozi- den mit gewerkschaftlichem a ff GehG) vom Rechtsschutz Anzahl an Verfahren, welche algerichten eingebracht. Eben- Rechtsschutz zahlreiche Be- der GÖD umfasst ist, die mitt- teils von Rechtsanwältinnen so wurden zahlreiche Arbeits- schwerden an die Verwal- lerweile für alle Berufsgruppen und Rechtsanwälten, teils von und Sozialgerichtsverfahren tungsgerichte (Bundesverwal- im Öffentlichen Dienst gelten. Juristinnen und Juristen der geführt. Verfahrensgegen- tungsgericht, Landesverwal- Rechtsabteilung geführt wer- stand in Sozialrechtssachen ist tungsgerichte, Bundesfinanz- Strafverfahren den. Zur Haupttätigkeit der häufig die Anerkennung eines gericht) erhoben. Im Rahmen Juristinnen und Juristen der Unfalles als Arbeitsunfall bzw. dieser Verfahren wurde 2019 Auch bei den im Berichtsjahr Rechtsabteilung gehört ne- Dienstunfall und die Gewäh- ein Betrag von über 270.000 abgeschlossenen Strafverfah- ben der Führung der Arbeits- rung bzw. Weitergewährung Euro für unsere Mitglieder ren zeigt sich ein sehr erfreu- und Sozialgerichtsprozesse in einer Versehrtenrente. Zahl- einbringlich gemacht. Gegen liches Ergebnis: Bei 130 Ver- allen Bundesländern auch die reiche Klagen bzw. Verfahren ab- bzw. zurückweisende Ent- fahren konnten in 124 Fällen Vertretung in Dienstrechtsver- betrafen im Jahr 2019 auch die scheidungen der Verwaltungs- (95 Prozent) Freisprüche oder fahren, die Erteilung münd- Gewährung von Berufsunfä- gerichte wurden zahlreiche die Einstellung der Verfahren licher und schriftlicher Rechts- higkeits- bzw. Invaliditätspen- Revisionen beim Verwaltungs- (in einigen Fällen durch Di- auskünfte, die Durchführung sionen sowie die Gewährung gerichtshof sowie einige Be- version) erreicht werden. Von rechtlicher Interventionen zur von Pflegegeld, die ebenfalls schwerden beim Verfassungs- 66 abgeschlossenen Diszipli- 16 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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