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5 | 2018 Oktober 2018 | 41. Jahrgang Anhörung zum Landeshaushalt Warum wir kommunale Strukturen in der Sprachförderung brauchen Frühkindliche Bildung Masterplan Digitalisierung Preisverleihung „Klima kommunal“
Inhalt Editorial 135 Verluste, Verzögerungen und Verantwortung Land und Bund 136 Spitzenverbände fordern kommunales Investitionsförderprogramm ein 137 Anhörung zum Landeshaushalt 2019 140 Vorstellung des Verbraucherschutzberichts 2017 142 Warum wir kommunale Strukturen in der Sprachförderung brauchen 144 Frühkindliche Bildung in Niedersachsen 145 Masterplan Digitalisierung: Die Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation beschlossen 149 Preisverleihung des Niedersächsischen Wettbewerbs „Klima kommunal 2018“ 151 Ausbildungsallianz Niedersachsen 152 Konstituierung der Pflegekammer in Niedersachsen 153 Tierschutzplan Niedersachsen wird fortgesetzt 153 Rahmenübereinkommen zum Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall Kommunalrecht aktuell 155 Einberufung der Vertretung/kommunale Hausverbote/Verkündung einer Naturschutzgebietsverordnung Sternstunden der jüngeren Verwaltungsgeschichte 161 Flackerndes Licht und spektrale Empfindlichkeit des Vogelauges sowie das Reh als flächige Masse Aus der Verbandsarbeit 162 „Zukunftsblick(e) – lebendige Beispiele im Ländlichen Raum“ in den Landkreisen Gifhorn und Celle 163 NLT-Geschäftsstelle räumt Papierarchiv 164 Neue Gesichter in der Geschäftsstelle des NLT 164 „Stempelübergabe“: Wechsel der Federführung in der AG der kommunalen Spitzenverbände Meinung 165 WM, Lokaljournalismus, Mobilität Aus den Landkreisen 166 Landkreis Osnabrück mit Integrationspreis ausgezeichnet 167 Landkreis Wolfenbüttel als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet 168 Landkreis Cuxhaven: 20 Jahre GIS-Einsatz in der Kreisverwaltung 169 Seniorenplan des Landkreises Ammerland 2018 169 Landkreis Northeim nimmt am EU-Projekt „Match-up“ zur Nutzung von Verkehrsmitteln teil Personalien Großes Bild: Beim mittlerweile jährlich stattfindenden Gespräch des Landeskabinetts mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im August wurde seitens der AG nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die noch im Koalitionsvertrag angekündigte Verteilung von einer Milliarde Euro an die Kommunen bislang nicht im Haushalt eingeplant sei. Hinsichtlich der Verteilung und Verwendung der Mittel seien bei den Kommunen hohe Erwartungen bezüglich der freien Verfügbarkeit geweckt worden. Zudem standen Themen wie die Kindergartenfinanzierung, die Erzieherausbildung, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Grundsteuerreform, die Folgen der Neuregelung des Bund-Länder- Finanzausgleichs, Integration, Digitalisierung und Starkregenvorsorge auf der Tagesordnung. Das Bild zeigt: (vordere Reihe v.r.n.l.) NLT-Präsi- dent Bernhard Reuter, NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, Ministerpräsident Stephan Weil, Innenminister Boris Pistorius, NST-Präsident Ulrich Mädge sowie (hinten v.l.n.r.) NST-Hauptschäftsführer Dr. Jan Arning, Europaministerin Birgit Honé, Agrarministerin Barbara Otte-Kinast, Sozialministerin Dr. Carola Reimann, NSGB-Vizepräsident Uwe-Peter Lestin, NLT-Vizepräsident Klaus Wiswe, Umweltminister Olaf Lies, NLT- Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, Finanzminister Reinhold Hilbers, Wissenschaftsminister Björn Thümler und Kultusminister Grant Henrik Tonne. Nicht im Bild zu sehen, aber beim Gespräch dabei waren Justizministern Barbara Havliza und der Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann. Foto: Markgraf/NLT Kleines Bild: Landrat Johann Wimberg hat im Alten Rathaus in Hannover die Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen für das Förderprogramm Stromtankstellen entgegengenommen (siehe auch Seite 149). Das Bild zeigt von links: Umweltminister Olaf Lies, Landrat Johann Wimberg und NLT-Präsident Bernhard Reuter. Foto: Ulrich Pucknat/oh 134
Editorial Verluste, Verzögerungen und Verantwortung Verluste Sicherung der Natura 2000-Gebiete Im letzten Heft war an dieser Stelle diskutiert und gestritten. Das ist gut von einer Milliarde Euro die Rede: so. Niedersachsen gibt den gewähl- Das Land Niedersachsen durfte sich ten Vertretungen der Landkreise viel über die sog. VW-Milliarde freuen. Verantwortung und ermöglicht damit Ein unerwarteter warmer Regen im breite Diskussionen um den richtigen Vorfeld der Haushaltsberatungen Weg vor Ort. Die Zeit drängt, denn die 2019. Wie eine kalte Dusche fühlte europäischen Fristen sind seit Jahren sich allerdings der Hausplanentwurf verstrichen, ein Vertragsverletzungs- des Landes an: Dort fehlte eine Mil- verfahren der EU-Kommission ist ein- liarde Euro. Diese Summe hatten die geleitet. Niedersachsen hat im letzten beiden jetzigen Koalitionspartner im Jahrzehnt durch falsche politische Wahlkampf unabhängig voneinander Weichenstellungen wertvolle Zeit den Kommunen versprochen und eine verspielt. Endlich liegen seit Anfang entsprechende Verabredung auch in 2018 alle notwendigen Arbeitshilfen der Koalitionsvereinbarung fixiert. vor, auf die die Kommunen zum Teil Vorbereitende Gespräche zwischen seit Jahren gewartet haben. Es wird dem federführenden Innenministe- weder eine Umkehr, noch weiteren rium und den kommunalen Spitzen- Fristaufschub durch die EU-Kom- verbänden über die Modalitäten und mission geben. Dies ist bei einem Inhalte eines solchen kommunalen Arbeitsgespräch von Umweltminister Investitionsprogramms verliefen sehr Olaf Lies und dem Unterzeichner bei konstruktiv. Groß war die Verwun- der zuständigen Generaldirektion derung auf kommunaler Seite, als der EU-Kommission am 4. September kein einziger Euro im Haushaltsplan 2018 verdeutlicht worden. der Landesregierung veranschlagt Prof. Dr. Hubert Meyer, wurde. Selbst in der mittelfristigen Fi- Geschäftsführendes Präsidialmitglied Gleichwohl wollen manche es nicht nanzplanung taucht das Geld bisher des Niedersächsischen Landkreistages wahrhaben. Interessenvertreter be- nicht auf. Viele politische Gespräche treiben in manchen Landkreisen wurden seither geführt. Die Wahlpe- knallharte Lobbypolitik. Das ist nicht riode sei ja noch nicht zu Ende, heißt angenehm, aber legitim soweit nicht es nun aus Regierungskreisen. Die die rechtlichen Vorgaben verdreht Kommunen werden das Thema nicht Dynamisierung der Personalkosten. werden. Sie haben nicht die Verant- aus den Augen verlieren. Warum ist davon noch nichts umge- wortung. Die Verpflichtung liegt bei setzt? Der Bund will nur zusätzliche den gewählten Kreistags- und Re- Verzögerungen Maßnahmen fördern, nicht bereits in gionsabgeordneten. Sie müssen das Den „Aufreger“ des ersten Halb- den Ländern wirksame. Wegen des europäische und das bundesdeutsche jahres 2018 bildete die Einführung laufenden Gesetzgebungsverfahrens Recht umsetzen. Dafür verdienen sie zweier weiterer kostenfreier Kinder- auf der Bundesebene verzögert sich Unterstützung aus der Landespolitik. gartenjahre. Lange haben die Lan- der Abschluss einer Vereinbarung Das scheint nicht allen klar zu sein. desregierung und die kommunalen zwischen Land und Kommunen Unvertretbar ist es insbesondere, Spitzenverbände um eine hinreichen- und es fehlen die notwendigen För- wenn vereinzelt Landtagsabgeord- de Kompensation der kommunalen derrichtlinien. Das Land hat aber nete ihre frühere Verantwortung Einnahmeverluste gerungen. Ende zugesagt, sich materiell an die Ab- vergessen und sich öffentlich auf die Mai 2018 gelang der Durchbruch. Es sprachen halten zu wollen und auch Seite einzelner Verbände stellen. Die wurde eine Einigung unter Einbe- die zusätzlichen Bundesmittel für Kreistage sollen die heißen Kohlen ziehen der erwarteten zusätzlichen das Jahr 2022 im vollen Umfang den aus dem Feuer holen, das frühere Bundesmittel erzielt, für Nieder- Kommunen zur Verfügung zu stellen. Landesregierungen nicht in den Griff sachsen immerhin 328 Mio. Euro in Die Kommunen vertrauen darauf. bekommen haben. drei Jahren. Verabredet wurden u.a. ein Härtefallfond, die Einbeziehung Verantwortung der ersetzenden Kindertagespflege In den Kreistagen und der Regions- und insbesondere eine verbesserte versammlung wird um die hoheitliche NLT 5/2018 135
Land und Bund Spitzenverbände fordern kommunales Investitionsförderprogramm ein Mit Verwunderung und Erstaunen berücksichtigen.“ Die Überraschung spielsweise die Zusage eines 100-Mil- haben die drei kommunalen Spitzen- und Enttäuschung war umso größer, l ionen-Spor t st ät ten-P ro g ra m m s. verbände in Niedersachsen darauf als im Vorfeld der Kabinettsklausur Gleichwohl könne dies in keine Weise reagiert, dass ein durch die Koaliti- bereits Gespräche zwischen dem das in Aussicht gestellte Eine-Milli- onsfraktionen im Niedersächsischen Niedersächsischen Ministerium arde-Investitionsprogramm ersetzen. Landtag angekündigtes kommunales für Inneres und Sport und den drei Großen Wert legten die Vertreter der Investitionsförderprogramm im ge- kommunalen Spitzenverbänden zu kommunalen Spitzenverbände auf samten Umfang von einer Milliarde einer möglichen Ausgestaltung eines eine möglichst pauschale Auskehrung Euro in den Planungen zum Landes- solchen Programms stattgefunden der in Aussicht genommenen Beträge, haushalt 2019 keinerlei Berücksichti- haben. Im Vorfeld der Haushaltsklau- um entsprechend der Bedarfslage vor gung gefunden hat. Eine verstärkte sur des Landeskabinetts hatten die Ort über die Verwendung der Mittel investive Förderung der kommunalen kommunalen Spitzenverbände den entscheiden zu können. Ebene in der laufenden Wahlperiode Innen- und den Finanzminister an- war Gegenstand der Wahlprogramme geschrieben und die haushaltsrecht- Die Arbeitsgemeinschaft der kom- der beiden heutigen Koalitionspart- liche Absicherung des Programms munalen Spitzenverbände appellier- ner und hat ausdrücklich auch seinen eingefordert. Nachdem dies nicht te nachhaltig an die Landesregierung Niederschlag in der Koalitionsver- geschehen ist, haben die kommuna- und die sie tragenden Fraktionen des einbarung über die 18. Wahlperiode len Spitzenverbände den Minister- Niedersächsischen Landtages, die- gefunden. Dort heißt es: präsidenten und die Vorsitzenden der ses Vorhaben in der 18. Wahlperiode beiden Koalitionsfraktionen ange- umzusetzen und als ersten Schritt „Die Koalition mobilisiert mit einem schrieben. wenigstens in der Mittelfristigen Fi- Investitionsprogramm für Kommunen nanzplanung zu verankern. in den kommenden fünf Jahren im Das Thema stand im Mittelpunkt Umfang von einer Milliarde Euro. Sie eines Gespräches, das die Arbeits- In dem Gespräch mit den beiden sollen für Projekte und Baumaßnah- gemeinschaft der kommunalen Spit- Fraktionsvorsitzenden wurden weite- men in den Bereichen Mobilität, Di- zenverbände am 15. August 2018 mit re aus kommunaler Sicht bedeutsame gitalisierung, Bildung und Erziehung, den Fraktionsvorsitzenden Johanne Fragestellungen zum Haushaltsplan- Wohnungsbau, Sport und Zusammen- Modder (SPD) und Dirk Toepffer entwurf 2019, die ausstehende Um- leben zur Verfügung stehen. Das Pro- (CDU) in den Räumlichkeiten des setzung des Bundesteilhabegesetzes gramm wird allen niedersächsischen Niedersächsischen Landtages führten. in Niedersachsen und der befürchtete Kommunen zugute kommen, dabei Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Rückzug des Landes aus der Sprach- den erhöhten Bedarf finanzschwacher anerkannten, dass der Landeshaushalt förderung für Geflüchtete und Mig- Kommunen aufgrund demographi- 2019 durchaus einzelne kommunal- ranten angesprochen. scher Herausforderungen gesondert freundliche Akzente enthalte, bei- Das Bild zeigt (v.l.n.r.): NST-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning, NST-Präsident Ulrich Mägde, NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer, NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, NST-Vizepräsident Frank Klingebiel, NLT-Präsident Bernhard Reuter, NSGB-Vizepräsident Uwe-Peter Lestin, die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder und NLT-Vize- präsident Klaus Wiswe Foto: Markgraf/NLT 136 NLT 5/2018
Land und Bund Anhörung zum Landeshaushalt 2019 I. Gesetzentwürfe des Landes in 2019 13,9 Millionen Euro (davon 4 Bundesverfassungsgerichts, dass Millionen Euro in Folge des vorgese- landesrechtliche Verfassungsgaran- Die Niedersächsische Landesregie- henen rückwirkenden Inkrafttretens tien an die Kommunen nicht hinter rung hatte noch vor der Sommerpause der Gesetzesänderung zum 1. August Artikel 28 Abs. 2 GG zurückstehen den Entwurf eines Gesetzes über die 2018), in 2020 10,8 Millionen Euro, in dürfen. Insoweit dürfte auch der Leis- Feststellung des Haushaltsplans für 2021 11,5 Millionen Euro und in 2022 tungsfähigkeitsvorbehalt in Artikel das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsge- knapp 12 Millionen Euro zusätzlich. 58 NV einer bundesrechtlichen Über- setz 20191) in den Niedersächsischen prüfung nicht Stand halten. Landtag eingebracht. Der Entwurf II. Anhörung im Haushaltsausschuss sieht Einnahmen und Ausgaben in Da es sich hier um eine elementare Höhe von 32,85 Milliarden Euro vor. Die Landtagsberatungen zum Haus- Frage der Finanzausstattung der Nie- Im Vorjahr waren dies mit dem Stand halt beginnen im Detail traditionell dersächsischen Kommunen handelt, des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 mit der Einbringung des Landes- erwartet die kommunale Seite, bereits noch 31,7 Milliarden Euro. Eine Ein- haushaltes durch den Finanzminister vor der Vorlage der entsprechenden nahme aus Krediten zur Deckung des und des Haushaltsbegleitgesetzes Gesetzestexte in die Beratungen ein- Haushalts 2019 ist nicht vorgesehen, durch die Mehrheitsfraktionen im bezogen zu werden. In der Anhörung sondern lediglich eine Entnahme aus Haushaltsausschuss des Niedersäch- wurde nachdrücklich dafür geworben, Rücklagen in Höhe von 50,8 Millio- sischen Landtages. Diese fanden hier vorab zwischen Land und Kom- nen Euro. am 19. September 2018 statt. Teil munen in einen konstruktiven Dialog der Beratungen ist dabei auch die einzutreten, so dass nicht der Eindruck Die Mehrheitsfraktionen im Nieder- Anhörung der Arbeitsgemeinschaft entsteht, die Kommunen würden vor sächsischen Landtag haben Anfang der kommunalen Spitzenverbände vollendete Tatsachen gestellt. September den Entwurf des Haus- Niedersachsens zu den kommunal- haltsbegleitgesetzes 20192 in den Nie- relevanten Punkten des Haushaltes. 2. Einhaltung des Konnexitätsprin- dersächsischen Landtag eingebracht. Die kommunalen Spitzenverbände zips Hiermit sollen insgesamt sechs haben gleichzeitig ihren Bericht zur unterschiedliche landesrechtliche Finanzlage der Kommunen in Nie- Das Konnexitätsprinzip hat sich Regelungen angepasst werden. Aus dersachsen dem Landtag vorgelegt3. nach Auffassung der kommunalen kommunaler Sicht von besonderem Die kommunale Stellungnahme kon- Spitzenverbände im Wesentlichen Interesse sind die Änderungen des zentrierte sich dabei auf vier Schwer- bewährt. Dies gilt, obwohl in Einzel- Gesetzes über den Finanzausgleich punkte: fällen die Norm nicht hinreichend in Artikel 1. Hier sollen die dem Land beachtet wurde. Unabhängig hiervon über Umsatzsteuer zukommenden 1. Änderung der Niedersächsischen gibt es drei aktuelle Fälle, die drin- Beträge für Flüchtlingshilfen im Jahr Verfassung gend eines verfassungskonformen 2019 und für Entflechtungsmittel ab finanziellen Ausgleichs bedürfen: dem Jahr 2020 dem Steuerverbund Bereits seit zwei Legislaturperioden entnommen werden. Dabei handelt warten die Kommunen darauf, dass - Mit der vorgesehenen Änderung es sich um eine Reduzierung des die sogenannte Schuldenbremse des Niedersächsischen Behin- kommunalen Finanzausgleichs in in Niedersächsisches Landesrecht dertengleichstellungsgesetzes 4 2019 um 39,2 Millionen Euro und ab umgesetzt und die in der Vergan- werden den Kommunen erhebli- 2020 in Höhe von 33 Millionen Euro genheit von der Mehrzahl der heute che Verpflichtungen zur Barrie- jährlich. im Landtag vertretenen Parteien ge- refreiheit ihrer Internet- und mo- troffenen Zusagen zur Verbesserung bilen Angebote auferlegt. Es fehlt Mit der Änderung des Gesetzes über des verfassungsrechtlichen Schutzes hierbei der notwendige Kosten- Tageseinrichtungen für Kinder soll der Finanzhoheit der Kommunen ausgleich, obwohl nach der Ge- die Revision und Anpassung des umgesetzt werden. Auch die jetzi- setzesbegründung den Kommu- Kostenausgleichs für unter Dreijäh- gen Mehrheitsfraktionen haben eine nen Kosten von 8 Millionen Euro rige vorgenommen werden. Der Fi- Umsetzung der Schuldenbremse in entstehen sollen. nanzhilfesatz des Landes von bislang das niedersächsische Landesrecht in 52 vom Hundert für Kinderkrippen ihrem Koalitionsvertrag angekün- - Mit dem Niedersächsischen Ge- soll auf 54 vom Hundert angehoben digt. Dabei muss der sogenannte setz zur Förderung und zum werden. Auch wenn die Mittel erst Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Ar- Schutz der digitalen Verwaltung 2019 ausgezahlt werden, soll die Ge- tikel 58 NV aus kommunaler Sicht in Niedersachsen 5 beabsichtigt setzesänderung rückwirkend zum gestrichen werden. Hierzu bestanden das Land, den Kommunen erheb- 1. August 2018 in Kraft treten. Das einerseits bereits politische Zusagen liche Pflichten im elektronischen Land finanziert nach der Gesetzesbe- in den vergangenen Legislaturpe- Rechtsverkehr aufzuerlegen. Ob- gründung durch diese Rechtsände- rioden. Andererseits entspricht es wohl in der Gesetzesbegründung rung im Bereich der Kinderkrippen zudem neuer Rechtsprechung des für den Landesbereich Kosten im 1 LT-Drs. 18/1269; abrufbar im Internet unter www. 3 Der 13. Bericht zur Finanzlage der Kommunen 4 Vgl. Artikel 1 des Gesetzentwurfes in LT-Drs. landtag-niedersachsen.de in Niedersachsen kann auf der Homepage des 18/1055 2 LT-Drs. 18/1537 Niedersächsischen Landkreistages, www.nlt.de 5 LT-Drs. 18/1598 ➜ Verbandsposition ➜ Finanzen herunterladen werden. NLT 5/2018 137
Land und Bund dreistelligen Millionenbereich nuar 2020 auch die Zuständigkeiten Aus kommunaler Sicht positiv ist die erwartet werden, hat die Landes- im Land Niedersachsen neu geregelt Festlegung im Koalitionsvertrag,7 regierung an gleicher Stelle die werden müssen. Die kommunalen wonach die Koalition mit einem In- Kostensituation im kommuna- Spitzenverbände haben bereits seit vestitionsprogramm für Kommunen len Bereich völlig unrealistisch Anfang 2017 auf diese Notwendig- in den kommenden fünf Jahren kom- dargestellt. Mit Blick auf Artikel keit hingewiesen. Das Land Nieder- munale Investitionen im Umfang von 68 Abs. 2 NV erwarten die kom- sachsen hat hierzu bis heute keinen 1 Milliarde Euro mobilisiert. Mit gro- munalen Spitzenverbände, dass Gesetzentwurf vorgelegt. Angesichts ßer Enttäuschung mussten die Kom- in diesem Gesetzentwurf eine re- der Tatsache, dass im Zuge der neuen munen zur Kenntnis nehmen, dass alistische Kostenschätzung auch Regelungen für Menschen mit Behin- weder im Haushaltsplanentwurf 2019 der den Kommunen entstehenden derungen erhebliche Verwaltungsar- noch in der Mittelfristigen Planung Kosten vorgenommen und ent- beiten zu leisten sind – z. B. sind Lan- 2018 – 2022 zur Umsetzung dieses sprechend Artikel 57 Abs. 4 NV desrahmenverträge etc. anzupassen Programms haushaltsrechtliche Vor- der notwendige Kostenausgleich –, ist bereits heute eine reibungslose kehrungen getroffen wurden. Ange- mitgeregelt wird. Umsetzung zum 1. Januar 2020 nicht sichts der hohen Bedeutung für die mehr erreichbar. Dies ist aus kom- Investitionsfähigkeit der Kommunen - Durch das Gesetz zur Stärkung munaler Sicht nicht akzeptabel. Un- appellierte die kommunale Seite in der Teilhabe und Selbstbestim- abhängig hiervon bitten die kommu- der Anhörung nachhaltig dafür, das mung von Menschen mit Behin- nalen Spitzenverbände den Landtag Investitionsprogramm zeitnah und derungen (Bundesteilhabegesetz als Haushaltsgesetzgeber, finanzielle mit möglichst breiter Verwendungs- – BTHG) vom 23. Dezember 20166 Vorsorge für die Folgen der neuen möglichkeit umzusetzen.8 sind den örtlichen Trägern der So- Zuständigkeitsregelung bereits heute zialhilfe bereits ab 1. Januar 2018 ins Auge zu fassen. - Einzelplan 6 Niedersächsisches erhebliche zusätzliche Pflichten Ministerium für Wissenschaft und im Bereich des Gesamtplanver- Nach den bislang fachlich auf Ar- Kultur fahrens auferlegt worden. Die beitsebene erörterten neuen Zustän- Zuständigkeit für diese Maßnah- digkeiten dürfte der Mehrzahl der Mit einigem Erstaunen und Unver- men ergibt sich aus Landesrecht. niedersächsischen Aufgabenträger in ständnis haben die Kommunen dem Auch in diesem Bereich besteht den Jahren 2020 und 2021 finanziel- Einzelplan 6 entnommen, dass im daher die Pflicht des Landes, le Mehrbelastungen addiert in einer Haushaltsjahr 2019 keine neuen diese zusätzlichen Verwaltungs- Größenordnung – je nach Modell – von Haushaltsmittel für die Förderung kosten auszugleichen. Die kom- insgesamt zwischen 73 bis 100 Mil- von Maßnahmen zum Spracherwerb munalen Spitzenverbände auf lionen Euro jährlich entstehen. Erst (Landessprachkurse) insbesondere Bundes- und Landesebene hatten danach dürfte sich – nach Anpassung für Geflüchtete und Migranten mehr erhebliche Vorbehalte gegen das des Gesetzes an die neue Rechtsla- veranschlagt werden und damit eine Gesetzgebungsvorhaben des Bun- ge – durch den automatischen Aus- erhebliche Finanzlücke in einer Grö- des geltend gemacht. Das Land gleich über den Soziallastenansatz ßenordnung bis zu 30 Millionen Euro Niedersachsen hat gleichwohl im im kommunalen Finanzausgleich ein zu befürchten ist.9 Im Bereich der Bundesrat den Regelungen zuge- Großteil der zusätzlichen Belastun- Sprachförderung besteht schon allein stimmt. Die Kommunen erwarten gen ausgleichen. Die kommunalen für die Personen, die ein dauerhaftes daher, dass noch rückwirkend Spitzenverbände erwarten daher vom Bleiberecht erhalten haben oder noch zum 1. Januar 2018 der notwen- Land in den Jahren 2020 und 2021 erhalten werden, ein erheblicher dige Kostenausgleich für diese eine Regelung, mit der die finanziel- Bedarf an Sprachförderung hin bis Verwaltungskosten geregelt wird. len Verwerfungen bei den betroffe- zu einer berufsgeeigneten Qualifi- Angesichts der Tatsache, dass das nen kommunalen Aufgabenträgern kation. Es ist unbestritten, dass dafür Bundesgesetz seit über eineinhalb zumindest in gleichem Umfang durch immer noch erheblicher Nachholbe- Jahren verkündet ist, ist das Land Landesmittel abgefedert werden. darf ungedeckt ist. Die kommunalen längst mit der Kostenausgleichs- Auch diese Pflicht des Landes ergibt Spitzenverbände haben erhebliche regelung in Verzug. Dies wider- sich aus Artikel 57 Abs. 4 NV, da es Zweifel, dass die nunmehr drastisch spricht Artikel 57 Abs. 4 Satz 2 zu einem entsprechenden Kosten- reduzierten Haushaltsmittel hierfür NV, wonach der entsprechende ausgleich verpflichtet ist und es sich ausreichend sind. finanzielle Ausgleich unverzüg- um einen kommunalindividuellen lich durch Gesetz zu regeln ist. Anspruch handelt. Noch schwerer wiegt allerdings Angesichts der Tatsache, dass die die beabsichtigte komplette Strei- Kommunen durch Einstellung von 3. Haushaltsgesetz 2019 - LT-Drs. chung der Mittel für die kommunale zusätzlichem Personal bereits in 18/1269 Sprachförderkoordinierung. Mit Vorleistung getreten sind, bedarf diesem Instrument auf kommunaler es jetzt dringend einer Regelung. Zum Entwurf des Landeshaushalts Ebene konnte eine zielgenaue und 2019 haben die kommunalen Spit- bedarfsgerechte Sprachbildung für Unabhängig von aktuellen Fragen zenverbände nach erster Durchsicht der Konnexität haben die kommuna- des knapp 3.000 Seiten umfassenden 7 Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und len Spitzenverbände darauf hinge- Haushaltsplanentwurfs unter ande- CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsi- wiesen, dass durch die Neuregelung rem auf folgende Punkte aufmerksam schen Landtages 2017 – 2022, „Gemeinsam für im Bundesteilhabegesetz ab 1. Ja- gemacht: ein modernes Niedersachsen“, S. 122, Rn. 3142 ff. 8 Vgl. dazu auch den Bericht auf S. 136 in diesem Heft - Einzelplan 3 Niedersächsisches 9 Ausführlich dazu vgl. den Beitrag von Goldmann 6 6 (BGBl. I S. 3234) Ministerium für Inneres und Sport auf S. 142 in diesem Heft 138 NLT 5/2018
Land und Bund die Flüchtlinge vermittelt werden. Landesregierung ihrer gesetzlichen und 2018 noch vorgesehenen Mittel Es war und ist es aus kommunaler Verpflichtung nach § 3 Abs. 3 des für die Unterstützung im Übergang Sicht immer noch das gemeinsame Gesetzes über finanzielle Leistungen Schule – Beruf im Umfang von jähr- Ziel des Landes und der kommunalen des Landes wegen der Einführung lich 2,5 Millionen Euro nicht mehr im Spitzenverbände, dass die Integra- der inklusiven Schule nicht nach. Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten tion vor Ort stattfinden muss. Dazu Danach ist sie verpflichtet, die Förde- sind. Hierfür konnten in der Ver- ist eine Sprachförderkoordinierung rung für weitere Leistungen (für die gangenheit an den berufsbildenden auf kommunaler Ebene auch gegen sogenannte Schulbegleitung) bis zum Schulen landesweit 47 pädagogische Widerstände des BAMF zwingend 31. Juli 2018 zu überprüfen. Obwohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. die kommunalen Spitzenverbände für die Integration jugendlicher mehrmals an die Notwendigkeit Flüchtlinge in die Gesellschaft beim Zur Sicherstellung der medizini- gegenüber dem Kultusministerium Übergang Schule – Beruf eingestellt schen Versorgung wurde die Eta- erinnert haben, hat es hierzu keine werden. Die kommunalen Spitzen- tisierung der im Koalitionsvertrag Rückmeldung des Landes gegeben. verbände halten die Streichung von angekündigten zusätzlichen Medi- Angesichts der erheblichen Auswei- Integrationsunterstützungsleistungen zinstudienplätze gefordert. tung der Schulbegleitung in der Pra- für äußerst problematisch. xis sieht die kommunale Seite auch - Einzelplan 7 Niedersächsisches das Erfordernis einer Erhöhung der Als weitere Punkte sprachen die Kultusministerium Beträge nach § 3 des Gesetzes über kommunalen Spitzenverbände im finanzielle Leistungen des Landes Rahmen der Anhörung die Notwen- Im Haushalt des Kultusministerium wegen der Einführung der inklusiven digkeit der Finanzierung zusätzlicher sind im Kapitel Tageseinrichtungen Schule. Die Landesregierung steht Fahrzeuge für den Katastrophen- für Kinder insbesondere die Mittel hier nach dem Gesetz in der Pflicht. schutz, die Weiterführung des soge- etatisiert, die für die gesetzliche Dies gilt umso mehr, als im diesjäh- nannten Integrationsfonds für einzel- Änderung zum Kompromiss zur Ab- rigen Kommunalbericht der Präsi- ne von Sekundärmigration besonders schaffung der Kindergartenbeiträge dentin des Niedersächsischen Lan- betroffene Kommunen und die voll- erforderlich sind. Dieser Kompromiss desrechnungshofs als überörtliche ständige Finanzierung der sogenann- wird von der kommunalen Seite Kommunalprüfungsbehörde deutlich ten EU-Kofinanzierungshilfen durch mitgetragen. Sie hofft, dass die fi- gemacht wurde, dass die Kommunen das Land sowie die Finanzierung xierten Eckpunkte zu den weiteren durch die Schulbegleitung praktisch kommunaler Theater an. Maßnahmen insbesondere auch zum „Ausfallbürge“ für die unzureichen- Härtefallausgleich durch Anpassung de Umsetzung der Inklusion in Schu- 4. Haushaltsbegleitgesetz 2019 – LT- des untergesetzlichen Regelwerkes len durch Landesmittel sind.12 Auch Drs. 18/1537 zeitnah umgesetzt werden. aus diesem Grunde muss das Land seiner gesetzlichen Pflicht zur Über- Der Entwurf des Haushaltsbegleit- Unabhängig hiervon begrüßten die prüfung und deutlichen Erhöhung gesetzes 2019 beinhaltet in Artikel 1 kommunalen Spitzenverbände in der des Kostenausgleichs in diesem Be- und 6 auch Punkte mit direkter Kom- Anhörung, dass in dem Entwurf des reich nachkommen. Dabei erinnerten munalrelevanz. In Artikel 1 ist mit Landeshaushaltes 2019 auch die Re- die kommunalen Spitzenverbände an der Änderung des Niedersächsischen vision des Kostenausgleichs für die die seinerzeitige Gesetzesbegrün- Gesetzes über den Finanzausgleich Betreuung von Kindern unter drei dung,13 wonach für das Jahr 2019 bis vorgesehen, dem Steuerverbund Jahren vorgesehen ist und dass der zum 31. Juli 2018 eine Überprüfung die vom Bund über Umsatzsteuer Finanzhilfesatz zum 1. August 2018 der Förderung der Inklusionspau- im Jahr 2019 gewährten Mittel für auf 54 vom Hundert (für Erst- und schale erfolgt. Flüchtlingshilfe (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. Zweitkräfte in Kindertageseinrich- 5 und § 24 Abs. 2 des Gesetzentwur- tungen) festgelegt wird. Damit wird Unabhängig von der Frage der Höhe fes) zu entnehmen. Vergleichbare eine ergänzende Vereinbarung zwi- ist darüber hinaus zu bedenken, dass Regelungen haben die kommunalen schen Landesregierung und kommu- zunehmend auch die berufsbilden- Spitzenverbände in der Vergangen- nalen Spitzenverbänden vom Januar den Schulen Kosten für inklusive Be- heit immer mitgetragen, weil die den 2017 zumindest dem Grunde nach schulung übernehmen müssen. Aus Kommunen entstehenden Kosten auf umgesetzt. In diesem Punkt erweist diesem Grunde halten die kommuna- anderem Wege erstattet werden. Sie sich das Land als verlässlicher Part- len Spitzenverbände eine Einbezie- erinnerten bei dieser Gelegenheit ner.10 hung der berufsbildenden Schulen in aber daran, dass nach wie vor die Re- den Ausgleich von Sachkosten nach gelung einer Integrationspauschale Differenzierter ist das Bild beim § 1 des Gesetzes über finanzielle für Kommunen aussteht. Die Einfüh- Ausgleich für die vom Land mit der Leistungen des Landes wegen der rung einer solchen soll nach dem Ko- Einführung der inklusiven Schu- Einführung der inklusiven Schule für alitionsvertrag der Mehrheitsfraktio- le verursachten Kosten. Positiv ist erforderlich. nen geprüft werden. Angesichts der die Erhöhung des Mittelansatzes aktuellen Herausforderungen in der aufgrund des gestiegenen Baupreis- Als problematisch erweist sich weiter, Integration wird eine entsprechende indexes.11 Gleichwohl kommt die dass die für die Haushaltsjahre 2017 Unterstützung dringend benötigt. Des Weiteren sollen ab dem Jahr 2020 auch die dem Land zufließenden Um- 10 vgl. auch die Ausführungen zum Haushaltsbe- 12 vgl. LT-Drs. 18/1500, S. 35 und S. 50 satzsteuermittel dem Steuerverbund gleitgesetz 2019 unter 4. 13 LT-Drs. 17/4374 S. 12 11 Kapitel 0702 allgemeine Bewilligungen (Titel- des kommunalen Finanzausgleichs gruppe 79) entnommen werden, die vorher auf NLT 5/2018 139
Land und Bund anderem Wege als Entflechtungsmit- zum 1. Januar 2020 abgeschlossen III. Weiteres Gesetzgebungsverfah- tel den Landeshaushalt erreichten. ist. Für weitergehende Änderungen ren Die beabsichtigte Herausnahme ist besteht kein Raum mehr. aus Landessicht nachvollziehbar. Der Niedersächsische Landtag wird Gleichwohl gibt es aus verfassungs- Die in Artikel 6 vorgesehene Ände- jetzt die Beratungen der einzelnen rechtlicher Sicht für diese Änderung rung des Gesetzes über Tagesein- Punkte des Landeshaushalts und des keine zwingende Notwendigkeit, richtungen für Kinder mit der die Haushaltsbegleitgesetzes 2019 auf- weil im Rahmen des obligatorischen Finanzhilfe für Kinderkrippen (Ta- nehmen. Eine Verabschiedung wird Steuerverbundes nach Artikel 106 geseinrichtungen für unter Dreijähri- traditionell in der Dezembersitzung Abs. 7 GG solche Rechenoperationen ge) von 52 auf 54 vom Hundert erhöht des Niedersächsischen Landtages nicht vorgesehen sind. Die kommu- wird, wurde von kommunaler Seite vorgenommen, damit rechtzeitig mit nalen Spitzenverbände haben signa- begrüßt.14 dem Beginn des nächsten Jahres ein lisiert, gegen dieses Vorgehen dann rechtswirksamer Haushalt vorliegt, keine Bedenken zu erheben, wenn der dann vollzogen werden kann. damit die landesrechtliche Nachsteu- erung in Bezug auf die Neuregelung 14 vgl. hierzu bereits die Hinweise zum Landes- des Bund-Länder-Finanzausgleichs haushalt 2019 in Kapitel 774 unter 3. Vorstellung des Verbraucherschutzberichts 2017 Am 17. August 2018 haben Verbrau- Die kommunalen Behörden hätten der vergangenen Jahre zurückge- cherschutzministerin Barbara Otte- hier alleine 7.364 Proben von Wild- gangen sei (2017: zwölf Prozent). Kinast, der NLT und der Präsident des schweinen erhalten und zur Unter- Niedersächsischen Landesamtes für suchung gegeben. Glücklicherweise Die Situation der lebensmittelrecht- Verbraucherschutz und Lebensmittel- seien bisher sämtliche Proben nega- lichen Überwachung durch die sicherheit (LAVES), Prof. Dr. Eberhard tiv ausgefallen, obwohl 71 Proben von kommunalen Behörden stelle sich im Haunhorst, den Verbraucherschutz- verendeten Tieren und 29 Proben von Einzelnen wie folgt dar: bericht 2017 sowie den Tätigkeitsbe- krank erlegten Tieren stammten. richt des LAVES vorgestellt. In Niedersachsen unterlagen im Jahr Vor dem Hintergrund alleine dieser 2017 107.734 Betriebe der amtlichen Ministerin Otte-Kinast hob eingangs beiden angesprochenen Themen sei Überwachung (2016: 107.601). Davon hervor, dass Niedersachsen im ver- im Agrarland Niedersachsen, auch seien 44.140 Betriebe dem Dienst- gangenen Jahr von größeren Skan- und gerade zum Schutz der ehrlichen leistungssektor (wie z.B. Kantinen, dalen im Lebensmittelbereich ver- Landwirte, Lebensmittelunternehmen Gaststätten und Imbisse) und ca. schont worden sei. Bei der schnellen und nicht zuletzt der Verbraucherin- 37.000 Betriebe der Gruppe der Ein- Reaktion auf den erneuten Fund von nen und Verbraucher, eine schlag- zelhändler (wie z.B. Supermärkte Fipronil in Eiern habe sich eine effek- kräftige kommunale Veterinärver- und Marktstände) zuzuordnen. Damit tive Zusammenarbeit der Behörden waltung, die die gewaltigen Aufgaben seien die Betriebszahlen im Vergleich ausgezahlt. Das Landwirtschaftsmi- in diesem Bereich auch zukünftig zum Vorjahr nahezu unverändert. nisterium wolle sich stärker auch des stemmen könne, erforderlich. Insofern Themas der Lebensmittelverschwen- habe den NLT besonders gefreut, dass Mehr als 62.000 Kontrollbesuche dung zuwenden. Ministerin Otte-Kinast angekündigt habe, die Kommunen in diesem Be- Bei 62.223 Kontrollbesuchen hätten NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. reich zukünftig stärken zu wollen. etwa 37,5 Prozent der Betriebe, genau Hubert Meyer ging zu Beginn seines 40.382, auch besucht werden können. Statements noch einmal kurz auf den Im Anschluss stellte Prof. Meyer für Die Auswahl der Betriebe und die Kon- Einsatz des Insektizides Fipronil bei die kommunalen Lebensmittel- und trollhäufigkeit erfolge dabei wie bisher der Schädlingsbekämpfung in Ge- Veter inär über wachungsbehörden nach bundeseinheitlichen Maßstäben flügelställen und die daraus erwach- die Überwachungszahlen für das risikoorientiert. Die Kriterien für die senden Aufgaben der kommunalen Jahr 2017 vor. Im Wesentlichen sei Einstufung der Betriebe seien: Grund- Behörden ein. Neben Verkehrsver- dabei die weiterhin hohe Quote von risiko nach Betriebsart, Risiko des boten für Eier und Fleisch seien auch Verstößen (bei 51 Prozent der Kontrol- hergestellten Produkts, bisheriges Ver- Packstellen, Eiproduktewerke und len) festzustellen. Auch im Rahmen halten des Lebensmittelunternehmers, weiterverarbeitende Unternehmen der Probenahmen seien 16 Prozent Verlässlichkeit der Eigenkontrollen in Niedersachsen von behördlichen der Proben beanstandet worden. Bei und Hygienemanagement. Maßnahmen der Kommunen betrof- 72 Prozent der beanstandeten Proben fen gewesen. seien jedoch gesundheitlich in der Bei 31.562 Kontrollen seien Verstöße Regel nicht beachtliche Kennzeich- festgestellt worden. Das entspräche Zu den laufenden Präventionsmaß- nungsmängel festgestellt worden. einem Anteil von rund 51 Prozent der nahmen zur Afrikanischen Schwei- Sehr erfreulich sei vor allem, dass durchgeführten Kontrollen (2015 und nepest (ASP) verwies er insbesondere der Anteil beanstandeter Proben auf- 2016: auch 51 Prozent). auf das umfangreiche, weit über die grund mikrobieller Verunreinigun- Vorgaben des Bundes hinausgehende gen mit Bakterien, Viren, Schimmel- Bei der Art der Verstöße überwieg- ASP-Monitoring in Niedersachsen. oder Hefepilzen auf einen Tiefstwert ten wie jedes Jahr allgemeine Hy- 140 NLT 5/2018
Land und Bund gienemängel mit 27.405 Fällen (= 55 Prozent; 2016: auch 55 Prozent). Dies könnten z.B. bauliche, technische oder konzeptionelle Mängel, Mängel der Betriebs-, Personal- oder Arbeits- hygiene oder Mängel beim Behan- deln von Lebensmitteln sein. Dem würden Kennzeichnungs- und Auf- machungsmängel mit 9.891 Fällen (= 20 Prozent; 2016: 22 Prozent) sowie spezielle Hygienemängel, die etwa in Mängeln bei der betrieblichen Eigenkontrolle (9.739 = 20 Prozent; 2016: auch 20 Prozent) begründet seien, folgen. Zu letzteren gehörten z.B. Mängel bei der Reinigung und Desinfektion, in der Personalschu- lung, der Dokumentation und Rück- verfolgbarkeit von Produkten. Damit Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast (zweite von links), der Präsident des sei auch die Art der Verstöße nahezu Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LA- unverändert. VES), Prof. Dr. Eberhard Haunhorst (links) und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hu- bert Meyer haben den Verbraucherschutzbericht 2017 sowie den Tätigkeitsbericht des Bei den ergriffenen Maßnahmen sei LAVES vorgestellt. Die Landespressekonferenz wurde geleitet von Rundblick-Chefredak- zwischen einer zukunfts- und ver- teur Martin Brüning (zweiter von rechts). Foto: Markgraf/NLT gangenheitsgerichteten Perspektive zu unterscheiden. Aus Verbraucher- der bundesrechtlichen Verpflichtung von Bußgeld- und Strafverfahren schutzsicht am wichtigsten sei dabei, nach, Proben vorrangig auf dieser (175 und 84). Zusätzlich sei es zu dass die festgestellten Verstöße mög- Betriebsebene zu entnehmen. Dies drei öffentlichen Warnungen bzw. lichst kurzfristig und vollständig be- sei dem höheren Betriebsrisiko durch Informationen und elf freiwilligen seitigt würden. den Herstellungsprozess geschuldet. Maßnahmen durch die Unternehmer gekommen. Bei 2.207 Proben wäre Bei 29.358 (2016: 32.442) Kontrollen Insgesamt seien 4.547 (2016: 4.448) das Ergebnis der Abweichung an die seien in Folge der festgestellten Ver- Proben mit Abweichungen festge- zuständige Überwachungsbehörde stöße Maßnahmen ergriffen worden. stellt worden. Dies entspräche einem weitergeleitet worden. Dies sei dann Dabei könnten mit einer Maßnahme Anteil von 16 Prozent (2016: auch 16 erforderlich, wenn die Probe in einem auch mehrere Verstöße geahndet wer- Prozent) aller entnommenen Proben. anderen Bundesland oder im Gebiet den. So habe beispielsweise in 8.047 einer anderen kommunalen Behörde Fällen eine Belehrung bzw. Beratung, Die Gründe für die Beanstandun- hergestellt wurde oder der Importeur 1.320 Mal eine Verwarnung ausge- gen stellten sich wie folgt dar: Mit dort ansässig sei. sprochen werden müssen. Daneben 72 Prozent (2016: 70 Prozent) stellten seien 728 Ordnungsverfügungen Kennzeichnungsmängel erneut den Portal Lebensmittelwarnung.de erlassen und 568 Bußgeld- sowie 69 höchsten Anteil der Abweichungen Strafverfahren eingeleitet worden. In dar. Hierzu zählten beispielsweise Über das Portal „Lebensmittelwar- einem Fall wäre es zu einer öffentli- unzulässige gesundheitsbezogene nung.de“ – dort erfolgten Verweise chen Information durch die zuständi- oder irreführende Angaben, fehlende auf (freiwillige) Rückrufe bzw. öf- ge kommunale Behörde gekommen. Kenntlichmachung von Zusatzstof- fentliche Warnungen von Herstellern Zusätzlich sei es zu 38 freiwilligen fen oder gentechnisch veränderten – seien 29 (2016: 20) öffentliche War- Maßnahmen durch die Unternehmer Organismen. Bei zwölf Prozent der nungen herausgegeben worden, bei (z.B. „stiller Rückruf“ wie Auslie- Abweichungen handele es sich um denen der Hersteller oder Importeur ferungsstopp oder Rückruf von den gesundheitlich relevante Verun- in Niedersachsen ansässig sei. Darü- Geschäftskunden ohne ausdrückliche reinigungen mit Bakterien, Viren, ber hinaus habe sich Niedersachsen Anordnung der Behörden) gekommen. Schimmel- oder Hefepilzen. Damit im Jahr 2017 weiteren 88 Meldungen sei der Anteil dieser Beanstandungen zu Lebensmitteln, die durch andere Probenahmen im letzten Jahr nochmals gesunken Länder erstellt worden seien, ange- (2014: 19 Prozent. 2015: 14 Prozent, schlossen. Die Rückverfolgung der Im Jahr 2017 seien gemäß der Lan- 2016: 13 Prozent). Diese Entwicklung Vertriebswege habe ergeben, dass desstatistik insgesamt 28.559 Proben sei sehr erfreulich. die Produkte sich auch in Niedersach- (2016: 27.925) in 9.597 (2016: 9.565) Be- sen auf dem Markt befunden hätten trieben entnommen und damit knapp Bei 3.839 (2016: 4.195) Probenahmen oder über das Internet verkauft oder neun Prozent der niedersächsischen seien in Folge von Abweichungen möglicherweise bereits an Endver- Betriebe beprobt worden. Der Anteil Maßnahmen ergriffen worden. Dabei braucher abgegeben worden seien. der beprobten Betriebe bei überregi- könnten mit einer Maßnahme mehre- onalen Herstellern (32 Prozent) und re Verstöße geahndet werden. Diese Nachfragen der Journalisten bei Herstellern auf Einzelhandelse- reichten beispielsweise über Beleh- bene (27 Prozent) sei auch im letzten rungen bzw. Beratungen (1.032), Ver- Auf besondere Nachfragen aus dem Jahr besonders hoch gewesen. Damit warnungen (76) und Ordnungsverfü- Kreise der anwesenden Journalisten kämen die kommunalen Behörden gungen (258) bis hin zur Einleitung wurde dargelegt, welche Sachver- NLT 5/2018 141
Land und Bund halte abstrakt geeignet sind, um weiterer Nachfragen. Hierzu verwies Kontrollen im Sinne des einschlägi- strafrechtliche Ermittlungsverfahren NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. gen EG-Rechts. Teilkontrollen der einzuleiten. Hier wurde beispiels- Meyer darauf, dass zu diesen Themen Kommunen, die nicht sämtliche Prüf- weise auf vorsätzliche Täuschungen Gespräche mit Landwirtschaftsminis- kriterien dieses Rechts abdeckten, beim Fremdwasseranteil in Lebens- terin Otte-Kinast verabredet seien. würden so gar nicht erfasst. Insofern mitteln oder das Inverkehrbringen seien die in der Öffentlichkeit kursie- gesundheitsschädlicher Lebensmittel Gerade im Tierschutzbereich sei die renden Zahlen, nach denen landwirt- verwiesen. Weiter thematisiert wurde öffentliche Wahrnehmung in den letz- schaftliche Betriebe zum Teil nur alle auch die Auslobung höherwertiger ten Jahren erheblich gestiegen und 20 Jahre kontrolliert würden, seiner Lebensmittel und die Belastung von damit auch die personelle Belastung Ansicht nach mit Vorsicht zu genie- Geflügelfleisch mit Campylobacter. der kommunalen Veterinärbehörden. ßen. Seiner persönlichen Erfahrung Die offiziellen, auch von der Bundes- nach würden diese Betriebe auf der Die personelle Ausstattung der kom- und Landesregierung auf kleine An- Grundlage verschiedener Rechts- munalen Veterinärbehörden und die fragen im parlamentarischen Raum grundlagen des Veterinär-, Dünge- entsprechende Finanzausstattung des publizierten Zahlen berücksichtigten und Umweltrechts in wesentlichen Landes waren ebenfalls Gegenstand ausschließlich tierschutzrechtliche kürzeren Fristen überprüft. Warum wir kommunale Strukturen in der Sprachförderung brauchen Von Gerd Goldmann* Rückblick in die „Flüchtlingskrise“ örtlichen Gemeinschaften gelingen anschlusslose Integrationskurse für könnte waren erforderlich. Diese die Betroffenen bedeutet haben. Als im Jahr 2015 in großer Zahl Aufgaben konnten nur durch die Flüchtlinge und Migranten in die maßgebliche und tragende Unterstüt- Die damalige Landesregierung er- Bundesrepublik Deutschland kamen, zung ehrenamtlicher Hilfe umgesetzt kannte, dass den massiven Defiziten stellte dies das Land vor erhebliche und aufrechterhalten werden, die im Bereich der Sprachförderung be- Herausforderungen. Deutschland bis heute anhält. Das ehrenamtliche gegnet werden muss. Sie reagierte war auf diese Situation nicht vorbe- Engagement auf der örtlichen Ebene mit dem Einsatz von Landesmitteln reitet. Es drängten sich Vergleiche kann in diesem Zusammenhang nicht und Mitteln der Integrationspau- mit der missglückten Aufnahme und hoch genug eingeschätzt werden. schale des Bundes, um ein eigenes Integration der Kriegsflüchtlinge des Angebot an Basissprachkursen ins Balkankonflikts in den Jahren 1991 Die Situation in Niedersachsen Leben zu rufen, die die praktischen bis 1995 auf. Viele Versäumnisse hat Anforderungen berücksichtigen und es damals gegeben. Viele der seiner- Zuständige Behörde für die Durch- in nahezu ausreichender Anzahl zur zeit zu uns vor dem Krieg geflüchte- führung der Integrationskurse, die Verfügung gestellt werden konnten. ten Menschen konnten sich teilweise aus einem Sprach- und Orientierungs- Diese Kurse spielen bis heute eine bis heute nicht in die Gesellschaft kurs bestehen, ist das Bundesamt für zentrale Rolle bei dem Bemühen um integrieren. Migration und Flüchtlinge (BAMF). unterbrechungsfreie Bildung- und In Niedersachsen verfestigte sich Ausbildungsketten, die besonders in Daher war von Anfang an klar, dass die Situation, dass seitens des BAMF der Sprachausbildung nachhaltige das Erlernen der deutschen Sprache weder ausreichende noch strukturier- Ergebnisse erzielen. und der Grundzüge der hier maßgeb- te Angebote zur Sprachausbildung lichen Lebenskultur zu den zentralen zur Verfügung standen. Dies führte Darüber hinaus setzte sich der Nie- Aufgaben gehören, die für einen ge- bei den Betroffenen aufgrund der lan- dersächsische Landkreistag für eine lingenden Integrationsprozess erfor- gen Wartezeiten zu Frustrationen. Es regionale Koordinierung der Sprach- derlich sind. gelang nur langsam, einen Überblick ausbildung ein, damit die individuel- über die Lage und die erforderlichen len Bedarfe zielgerichtet organisiert Der Niedersächsische Landkreistag Maßnahmen zu gewinnen. An dieser und gedeckt werden konnten und hat sich bereits sehr früh der Frage Stelle setzten die Landkreise vielfach strukturierte Abläufe der Sprach- einer strukturierten Sprachausbil- eigenes Geld ein, um die drängenden ausbildung entstanden. Auch hier dung für Flüchtlinge und Migranten Bedarfe vor Ort für Sprachausbildung reagierte die Niedersächsische Lan- angenommen und sich vom Aktio- zu organisieren. Trotz mehrfacher desregierung vorbildlich, indem sie nismus etwa der Bundesagentur für Mahnungen der kommunalen Ebene die kommunalen Bemühungen durch Arbeit – die in dieser Zeit rund 400 und des Landes ließen Angebote des eine landesweite Förderung kommu- Millionen Euro für anschlusslose BAMF Niedersachsen als Schlusslicht naler Sprachfördererkoordinatoren Deutschkurse verschwendete - dis- der Bundesrepublik zurück. Weder die befristet bis zum 31. Dezember 2018 tanziert. Strukturierte Überlegungen, Integrationskurse noch andere Ange- unterstützt. wie eine gesellschaftliche, kulturelle, bote des Bundesamtes konnten in den sprachliche und arbeitsmarktliche nachfolgenden Monaten auch nur an- Flankiert wurden die Bemühungen Integration so vieler Menschen in die nähernd den massiven Bedarf decken. durch gemeinsame „Empfehlungen Es darf nicht unterschätzt werden, zur Koordinierung der Sprachför- welche nachteiligen Wirkungen diese derung auf regionaler Ebene“, die * Referent beim Niedersächsischen Landkreistag immens langen Wartezeiten auf dann auf Initiative des Niedersächsischen 142 NLT 5/2018
Land und Bund Landkreistages in einer Arbeitsgrup- im Wesentlichen weiterhin in nach- betisierungskurse und der Integra- pe unter Federführung des Nieder- drücklicher Kritik. tionskurse ein großes Problem, wie sächsischen Ministeriums für Wirt- der NLT in seinem Bericht dargestellt schaftsarbeit und Verkehr erarbeitet Der Niedersächsische Landkreistag hat. Nach wie vor gibt es keine ver- wurden. Diese Empfehlungen geben hat die Ergebnisse einer flächende- lässlichen Zahlen; nach Auskunft des bis heute Hinweise für die Umsetzung ckenden Umfrage unter seinen Mit- Bundesamtes ist Niedersachsen aber und Ausgestaltung der örtlichen Koor- gliedern und weitere Erkenntnisse der weiterhin Mangelgebiet im Vergleich dinierung der Sprachförderung. Niedersächsischen Staatskanzlei zur zu allen anderen Bundesländern. Vorbereitung weiterer Gespräche mit Der Niedersächsische Landkreistag Gemeinsamer Fachtag des Landes dem Bundesamt vorgelegt. Daraus ist hält daher an seiner Überzeugung und der kommunalen Spitzenver- ersichtlich, dass die Bundesbehörde fest, dass die Bedarfsplanung, Zu- bände vorrangig institutionell ausgerichtet weisung und Inanspruchnahme von ist und die Behörde bzw. ihre Regio- Sprachkursen für Asylbewerber und In einer Fachtagung am 28. April 2017 nalkoordinatoren nicht am Menschen Flüchtlinge vor Ort koordiniert und wurde die sehr enge und wirkungs- arbeiten. Sie kennen die betroffene gesteuert werden sollte. volle Zusammenarbeit zwischen der Person und ihre persönlichen Voraus- Niedersächsischen Landesregierung setzungen nicht. Vielfach fehlt das Auch die Bemühungen der Bundes- und den kommunalen Spitzenver- Verständnis für die individuellen Ein- agentur für Arbeit mit den Kombi- bänden in Niedersachsen gewürdigt. zelheiten und die regionalen Beson- nationsprogrammen von Qualifizie- Dabei wies der Präsident des Nie- derheiten. Die globalen Einschätzun- rung und Sprachförderung haben dersächsischen Landkreistages und gen des Bundesamtes können dabei aus kommunaler Sicht vielfach nicht Landrat des Landkreises Göttingen, wenig zu den regionalen Problemlö- die gewünschten Erfolge erzielt. Das Bernhard Reuter, darauf hin, dass sungen beitragen. Die Zusammenar- liegt zum Teil daran, dass diese Maß- die Landesinitiative „Niedersachsen beit mit dem Bundesamt gelingt nur, nahmen zu schematisch konstruiert packt an“ deutliche Zeichen für die wenn die Beteiligten, insbesondere wurden, die individuellen Bedürf- Sprachausbildung und Schwerpunkte die Regionalkoordinatoren, mit den nisse nicht hinreichend berücksich- dafür gesetzt hätte. Der Niedersächsi- kommunalen Strukturen kooperie- tigen und die Dauer des Integrati- sche Ministerpräsident Stephan Weil ren. Besonders förderlich ist es dabei, onsprozesses vernachlässigen. Die ging in seiner Rede auf die historische wenn die Mitarbeiter des Bundesam- Bundesagentur für Arbeit hat nach Entwicklung ein. Er führte unter an- tes weitestgehend von Direktiven der eigenen Angaben Koordinatoren für derem aus, dass infolge des enormen Zentralbehörde verschont bleiben. die Sprachförderung eingesetzt. Es Zuwachses an geflüchteten Menschen ist nicht bekannt, welchen konkreten und den daraus resultierenden im- Aktuelle Problemlagen Aufgabenkreis diese Koordinatoren mensen Aufgaben das gesamte Land ausfüllen. Eine Verzahnung mit den seinerzeit im Krisenmodus gearbeitet Gleichwohl bleibt die Angebotslage federführenden, kommunalen Struk- habe. Dass Niedersachsen relativ insbesondere im Bereich der Alpha- turen findet nicht statt. schnell aus diesem Krisenmodus he- rausgetreten sei, beruhte nach seiner Beurteilung auf der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen. Auf vielfältige Weise hätte man die gemeinsamen Probleme angefasst. Der Ministerpräsident drückte seine Wertschätzung für die gemeinsamen Empfehlungen zur Koordinierung der Sprachförderung auf der örtlichen Ebene aus und stellte klar, dass aus seiner Sicht die Koordinierungsrolle der Kommunen gänzlich unstrittig sei. Keine andere Stelle könne diese Aufgabe übernehmen. Zusammenarbeit mit dem BAMF Vor diesem Hintergrund muss die aktuelle Entwicklung in der Sprach- förderung in Niedersachsen betrach- tet werden. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist weiterhin über- weigend defizitär. Obwohl es in Seit Anfang 2017 können auch Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeper- verschiedenen Bereichen abhängig spektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufent- von handelnden Personen durchaus haltsgesetz sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsge- sehr gute Zusammenarbeit mit den setz durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Landkreisen und der Region Hanno- Integrationskurs verpflichtet werden. Hier ein Beispiel aus dem Landkreis Northeim. ver gibt, steht das Bundesamt doch Foto: VHS/Senger/oh NLT 5/2018 143
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