Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
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Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Retouren an Herrengasse 7, 1010 Wien H 1,45 Ausgabe 166/20 - September das magazin für die exekutive Copyright: Manuel Domnanovich Covid-19 Testungen........................... 8 Umsetzung Besoldungsreform ...... 10 Wien wählt ....................................... 34
„Meine ganze Natur ist ja eine drängende, hetzende, aber trotz- dem: Da sitze ich mit dem Ma- nuskript u. werde nicht fertig – nicht im Mai!“ Thomas Bernhard 1966 im Brief- wechsel mit seiner Lektorin An- neliese Botond – eine Erstveröf- fentlichung. Anneliese Botond, Lektorin im Insel (und im Suhrkamp) Verlag, schrieb zwischen 1963 und 1970 annähernd 150 Briefe an Bernhard (die Gegenbriefe haben sich nicht erhalten). Sie zeigen exemplarisch, welche Funktion einem kompetenten, auf die Manuskripte eingehend und zugleich Distanz wahrenden Leser, sprich in diesem Fall: der Lektorin, für die Fertigstellung eines Buches zufällt. Anneliese Botond Briefe an Thomas Bernhard Herausgegeben von Raimund Fellinger 212 Seiten · ISBN 978-3-9503318-8-2 · 29,90 Euro
I N H A LT Inhalt AUS MEINER SICHT ... MELDUNGEN Licht am Ende des Tunnels................ 4 Polizei International......................... 18 Mehr Rückhalt für die Polizei! ........ 20 ZENTRAL Polizeiseelsorge................................ 22 AUSSCHUSS Gefahrstoffkundige Organe stellen ihr Können unter Beweis.................. 22 Antrag betreffend Trageverpflichtung, Werner Strigl feierte Erprobung, Verarbeitung und Adaptie- 75. Geburtstag................................ 23 Überwurfgilet................................. 9 rung des ballistischen Gilets............... 6 Judaskuss am Westbahnhof............. 26 COVID 19 Testungen.......................... 8 DER Mensch, DER Wert, Überwurfgilets................................... 9 DER Würfel...................................... 28 Antrag betreffend Auslieferung von Neuer e-Campus eröffnet................ 32 Dienstmunition.................................. 9 Erich Haubner – jahrzehntelang für die Zuweisung von zusätzlichen MDL- Kollegenschaft im Einsatz – tritt Ruhe- Punkten ............................................ 9 stand an.......................................... 33 Am 11. Oktober 2020 geht es um Wiens Zukunft....................... 34 POLIZEI GEWERKSCHAFT Mehr Rückhalt für die Polizei........ 20 VORHANG Umsetzung Besoldungsreform......... 10 Antrag auf Übernahme der durch die Wir bitten vor den Vorhang!............ 36 Rückerstattung von Stornokosten anfallenden Lohnsteuer durch das BMI für stornierte Urlaube – SERVICE Beantwortung.................................. 13 Pensionsberechnung........................ 46 FRAUEN Steuerliche Absetzbarkeit von Wien wählt................................... 34 Kinderbetreuungskosten.................. 14 KLUB DER EXEKUTIVE Klub der Exekutive........................... 16 Redaktionsschluss: 31. August 2020 IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei- nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet. http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.polizeigewerkschaft-fsg.at 3 www.fsg4you.at
AUS MEINER SICHT ... Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Licht am Ende des Tunnels E nde August hat uns der Herr BK in einer Rede zur „Lage der Nation“ wis- ge der FSG/Klub der Exeku- tive, Anträge an den Dienst- geber gerichtet hat, die für Transport der ersten tausend Hygienepakete für den Liba- non persönlich zu kontrol- Arbeitgeber bis spätestens Ende September 2020 auto- matisch durchzuführen, „dei- sen lassen, dass er dieses euch im Falle der Umsetzung lieren (Zitat und Foto Krone) ne“ Rückzahlung findest du „Licht am Ende des Tun- wesentliche Verbesserungen – Hut ab! Unter dem Motto auf dem Gehaltszettel in der nels“ zu sehen vermag. Das gebracht hätten. Ich erinne- „Ohne Mampf kein Kampf“ Rubrik „Abzüge“. Wir haben gelte sowohl für die Ein- re z.B. an die „Umsetzung – Entschuldigung – „Unse- dazu in einer Aussendung ge- dämmung der Pandemie der Besoldungsreform/Nach- re Polizei isst regional“ prä- nauer informiert! als auch das Zusammen- zahlungen“, „Fortzahlung sentierte der Herr BM mit der Fern jeder Inszenierung haben leben und die Wirtschaft. von pauschalierten Nebenge- Fr. Landwirtschaftsministe- wir für dich immer die Ärmel Mit Optimismus sollen die bühren“, „Entfall der Lohn- rin ein Projekt, bei dem un- aufgekrempelt und haben im- kommenden Monate an- steuerpflicht bei der Rücker- sere Cobra mit Lebensmit- mer ein offenes Ohr für deine gegangen werden, vorbei stattung von Stornokosten“, teln aus der Region versorgt Anliegen. Es ist auch immer und vergessen sind die dü- „Anhebung des Freibetrags wird – Mahlzeit, es lebe die unser Ziel, in deinem Interes- steren Aussichten (man er- bei den Essensgutscheinen Inszenierung! Jetzt wird klar, se Verbesserungen herbeizu- innere sich z.B. an die Aus- auf 2.- Euro“, „Erhöhung der da kann doch für die Lösung führen – ob wir nun am En- sage des oben Genann- Weihnachtsbelohnung“. Auf der wirklichen Probleme der de des Tunnels ein Licht sehen ten, „dass jeder jemanden all diese Themen persönlich Kollegenschaft wahrlich kei- oder nicht! aus seinem Umfeld kennen angesprochen, ließ der Herr ne Zeit mehr bleiben. Ich er- werde, der an COVID-19 BM nicht wirklich erkennen, spare mir jetzt das Nachzäh- verstorben ist“). Laut ei- dass es hier zu positiven Lö- len, aber dafür hat der Herr Mit ner Umfrage der Krone sungen kommen wird. Wir BM wie oft via „persönlichen gewerkschaftlichen Grüßen, (ca. 24.000 votings) blicken hoffen trotzdem weiter, dass Briefs“ DANKE an dich ge- nach dieser Rede 31% op- der Optimismus des Regie- sagt? Also, nicht unbeschei- timistischer in die Zukunft rungschefs auch auf seine den sein! – da ist noch viel Luft nach MinisterInnen abfärbt. Im Ge- oben. gensatz dazu besetzt der Herr Geschätzte Kolleginnen und BM im Intranet des BMI fast Kollegen! Werte Kolleginnen und jede Schlagzeile und auch Hermann Greylinger, Kollegen! die Medien stürzen sich auf Abschließend aber doch noch Fraktionsvorsitzender FSG/ seine Aktivitäten im In- und eine positive Information! Die Bundespolizei Ich habe mir natürlich etwas Ausland. Ob an den Gren- erste Etappe der Steuerre- genauer die Themenland- zen Griechenlands, des Bur- form wurde vorgezogen (üb- Vors.-Stv. Zentralausschuss schaft im BMI angesehen, die genlands oder sonst wo, der rigens eine langjährige For- und Polizeigewerkschaft letzten Monate Revue pas- BM rückt sich ins rechte Licht. derung der Gewerkschaft!). sieren lassen und darauf ge- Ob eine Bootsfahrt mit einem Rückwirkend mit 1.1.2020 achtet, wo bei uns im Hau- jungen Kärntner (übrigens wird der Eingangssteuersatz se der „Optimismus“ durch- ist von einer Abstandsregel (für Einkommen zwischen schlagen bzw. das Licht am nichts zu erkennen) oder bei 11.000.- und 18.000.- Euro) Ende des Tunnels erkennbar einer ministerialen Streichel- von 25% auf 20% gesenkt. sein wird. Besonders habe ich Inszenierung für einen Poli- Die höchstmöglichste Entla- ein Augenmerk auf die Ak- zeihund nach den Krawallen stung bei voller Steuerpflicht tivitäten des Herrn Innenmi- in Favoriten (Zitat Krone), der beträgt für das gesamte Jahr nisters gelegt, weil ja in den Herr BM ist dabei. Mit auf- 350.- Euro (ab einem Einkom- letzten Monaten der Zentral- gekrempelten Ärmeln ließ er men von 1.807.- Euro/brut- ausschuss, meist über Anträ- sich auch nicht nehmen, den to). Die Aufrollung ist vom 4 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL ZENTRALAUSSCHUSS aktuell Hermann Greylinger Tel. 01/53-126/3772 Martin Noschiel Tel. 0664/3230277 Walter Haspl Tel. 01/53-126/3455 Antrag betreffend Trageverpflichtung, Erprobung, Verarbeitung und Adaptie- rung des ballistischen Gilets Z um oben angeführten An- trag wurde in Abstimmung mit den zuständigen Fachab- gung der Chronologie als auch der unterschiedlichen Positi- onen legte der Bundesminister • Gleichwohl der Bundesmi- nister nach § 10 Abs. 7 P- VG angerufen und um Ent- • Da er als Bundesminister seine Verantwortung wahr- nimmt, ordnet er die Trage- teilungen vom BMI folgendes die Gründe für seine Entschei- scheidung zum Umfang ei- verpflichtung mit der Maß- mitgeteilt: dung dar und ordnete die Tra- ner Tragepflicht des BG-ST gabe an, dass der unmittel- geverpflichtung mit der Maß- ersucht wird, ist auf Grund bare Vorgesetzte in sachlich Zum Punkt 1, die ursprüng- gabe an, dass der unmittel- der bereits im Einverneh- begründeten Fällen eine lich vereinbarte Freiwillig- bare Vorgesetzte in sachlich men zwischen den Ver- Ausnahme gewähren kann. keit an Stelle der nunmehr begründeten Fällen eine Aus- tretern des Dienstgebers Angriffe passieren meist angeordneten Tragever- nahme gewähren kann. und der Dienstnehmer er- unerwartet. Daher haben pflichtung zu erreichen: folgten Beschaffung der Polizistinnen und Polizisten, Gründe für seine Entscheidung BG-ST der nach dem P- wenn sie exekutiven Au- Antwort: waren unter anderem: VG noch verbleibende Ent- ßendienst versehen, zum Die Trageverpflichtung des scheidungsspielraum rela- eigenen Schutz, aber auch Ballistischen Gilets (BG-ST) • Das Einvernehmen betref- tiv gering. zum Schutz der Kolleginnen wurde mit Erlass GZ BMI- fend die Auswahl der per- und Kollegen und der Be- EE1000/0235-II/2/b/2019 vom sönlichen Schutzausrüstung • Im Mittelpunkt seiner Ent- völkerung, grundsätzlich 25.10.2019 verfügt, nach- gemäß § 9 Abs. 2 lit. j P- scheidung stehen das Inte- das BG-ST zu tragen. Aus- dem der Herr Bundesminister VG wurde bereits vor Jah- resse der Polizistinnen und nahmen von dieser Trage- Dr. Wolfgang PESCHORN eine ren hergestellt. Auf dieser Polizisten, die bei Ausübung pflicht des BG-ST werden in diesbezügliche Entscheidung Grundlage wurde das BG- ihres Dienstes nicht gefähr- jenen Fällen zulässig sein, in gemäß § 10/7 P-VG getroffen ST vom Dienstgeber ange- det werden sollen, und das denen das Tragen des BG- hatte. Diese Entscheidung wur- schafft. öffentliche Interesse an der ST auf Grund der Verwen- de erforderlich, weil Dienstge- Gewährleistung der Sicher- dung anderer Funktionsbe- ber- und Dienstnehmervertre- • Das „Tragen-müssen“ ist heit und eines geordneten kleidung oder Schutzausrü- tung kein Einvernehmen her- eine denklogische Konse- Budgetvollzugs im Sinne des stung nicht möglich ist oder stellen konnten. Nach Darle- quenz. Art 126b B-VG. die Verwirklichung des Ein- 6 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL satzzweckes nicht ermög- hohen Scheuer- bzw. Reibe- lichen würde. Darüber hi- widerstand aufgrund des Ge- naus soll in sachlich be- wichtes bzw. der Masse der gründeten Einzelfällen der Schutzpakete. Ein atmungs- unmittelbare Vorgesetzte aktiver oder schweißabsor- Ausnahmen gewähren kön- bierender Stoff würde eine nen. geringere Scheuerfestigkeit aufweisen. Dem Hinweis des Zentralaus- schuss für die Bediensteten In diesem Zusammenhang des öffentlichen Sicherheits- darf auch auf die bevorste- wesens beim Bundesministe- hende Einführung des Funkti- rium für Inneres, dass es aus- onshemdes hingewiesen wer- reichend sei, das BG-ST un- den. mittelbar vor einem Einsatz anzuziehen, ist entgegenzu- Zum Punkt 4, abzuklä- halten, dass bloße 50 Sekun- ren, ob eine Adaptierung den zum Anlegen des BG-ST des BG-ST in der Art vor- (Anmerkung: bspw. für ei- genommen werden kann, nen „Not-Stopp“ zum Anle- dass Beschädigungen der gen des BG-ST) eine verlorene Unterbekleidung bei Ver- Zeit darstellen können und längerung der Tragegurte dadurch der Einsatzzweck – (Klettverschluss auf der In- auch vollständig – konterka- nenseite) vermieden wer- riert werden könnte. Fragen den können; eventuell An- des Tragekomforts, der Hit- bringen eines Doppelver- ze, etc. können im Rahmen schlusses wie beim Gilet. der gebotenen Gesamtbeur- teilung keine andere Beurtei- 5 männliche und 5 weib- „nicht tolerierbar“ bewer- Antwort: lung begründen. liche Exekutivbedienstete von ten. Ein Produkt musste aus- Nach ergänzender Abklärung Im Erlass wird an die Eigen- den Landespolizeidirektionen geschieden werden, wenn ein und Übermittlung von Fotos verantwortung der Mitarbei- Wien getestet. Das Haupt- Kriterium für ein Testszenari- betrifft die Fragestellung die terinnen und Mitarbeiter ap- augenmerk bei den Testsze- um durch mindestens 6 Test- Größenverstellung mit Klett- pelliert (nicht nur zum per- narien lag dabei in der Pass- personen mit „nicht tolerier- verschluss im Schulterbereich sönlichen Eigenschutz, son- form und Bewegungsfreiheit bar“ bewertet wurde. bei der Unterzieh-/Innenhül- dern auch zum Schutz der bei unterschiedlichen dienst- le. Bei einer zu großen Ver- Kolleginnen und Kollegen so- lichen Tätigkeiten, wobei Der Kollege der LPD Burgen- längerung besteht die Mög- wie der Bevölkerung), es wer- gleichzeitig eine möglichst land, bei dem das Problem lichkeit, dass der Hakenteil den allgemeine Regelungen hohe Schutzwirkung für die aufgetreten ist, kann sich mit des Klettverschlusses das Un- getroffen und die zulässigen lebenswichtigen Körperregi- dem BMI (Referat II/10/c) in terziehleibchen oder die son- Ausnahmen definiert. Ein Än- onen gefordert wurde. Verbindung setzen, um das stige Unterbekleidung auf- derungsbedarf wird seitens erwähnte Scenario näher prü- scheuert. Nach ho. Ansicht des BMI nicht erkannt. Darunter wurde auch fol- fen zu können. ist dies eine Frage der all- gendes Kriterium getestet: gemeinen Größenwahl und Zum Punkt 2, abzuklären, Zum Punkt 3, besteht die Größenverstellung. Bei ei- ob das Tragen des BG-ST • Bewegungsfreiheit beim Möglichkeit den Trage- ner zu klein gewählten Grö- auch dahingehend gete- Lenken von Dienstkraft- komfort des BG-ST inso- ße kann es vorkommen, dass stet wurde, dass vor allem fahrzeugen von Kopf, Hals, fern zu verbessern bzw. ei- der Träger die Größenverstel- beim plötzlichen Abbrem- Armen, Hüftbereich jeweils ne Anpassung des Mate- lung im Schulterbereich mit sen bei Einsatzfahrten – mit Außenhülle bzw. Unter- rials herbeizuführen, um einer derartigen Länge ein- aber auch bei der Auslö- zieh-/Innenhülle beim: ein starkes Schwitzen zu stellen muss, dass ein Bereich sung der Airbags – eine Ge- verhindern und dadurch des Hakenteils vom Klettver- fährdung und Verletzung • Ein- und Aussteigen in ein eventuelle gesundheitliche schluss mit der darunter ge- der Bediensteten ausge- Dienstkraftfahrzeug Schäden hintanzuhalten: tragenen Bekleidung in Be- schlossen werden kann: rührung kommt. Um dieser • Fahren und bei der Bedie- Antwort: Einzelproblematik Abhilfe zu Antwort: nung der Schalt- und son- Die Festlegung der Stoffei- verschaffen besteht die Mög- In einem Trageprüfungsver- stigen Betätigungseinrich- genschaften des BG-ST er- lichkeit einen Flauschstreifen fahren mit 92 Testszenarien tungen folgte unter der Maßgabe des in der Breite des überstehen- wurden die persönlich ange- Tragens als Überzieh-/Außen- den Hakenteils an diesem an- passten Angebotsmuster (von Die Probanden konnten mit hülle bzw. als Unterzieh-/In- zubringen. insgesamt 4 Bietern) durch „gut“, „tolerierbar“ und nenhülle mit einem möglichst www.polizeigewerkschaft-fsg.at 7 www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL COVID 19 Testungen Antrag der FSG/Klub der Exeku- tive im Zentralausschuss D er Dienstgeber hat den Zentralausschuss nun da- rüber informiert, dass der Start übermittelt, ausgenommen die Information über die Teilnah- me am Testbetrieb, die im je- eines Pilotbetriebs zum Test von weiligen Organisationsbereich sog. Covid-19-Selftest-Kits be- verbleibt. Im Trefferfall gelten absichtigt ist. Der Einsatz von allerdings die allgemeinen Mel- PCR-Tests zur Abklärung von depflichten Covid-19-Infektionen ist be- • des Labors an die Gesund- sonders wichtig, um eine Aus- heitsbehörden und breitung des Virus zu verhin- • des/der betreffenden Bedien- dern. Neben der Probenent- steten an den/die unmittel- nahme mittels Rachenabstrich baren Vorgesetzte/n durch Fachpersonal werden EURE GESUNDHEIT IST UNS auch Covid-19-Selftest-Kits WICHTIG! angeboten. Diese bieten die Möglichkeit der einfachen und schmerzfreien Probenentnah- me via Gurgellösung (statt Ra- chenabstrich) durch den Pro- banden selbst mit anschlie- ßender Übermittlung der Probe an ein Labor zur Auswertung. Solche Covid-19-Selftest-Kits sollen nunmehr in einem Pi- lotbetrieb in ausgewählten Organisationsbereichen (dzt. LPD Wien, BFA, ZL: SKKM- Stab+II/14, KBM, BGS, Sek- tion V), getestet werden. Ziel des Pilotbetriebs ist es, Erfah- rungswerte über die praktische Handhabbarkeit und Taug- lichkeit der Testsets zu gewin- nen. Die Testkits und der Test- betrieb sind als Serviceangebot des BMI an die Mitarbeiter/in- nen zu verstehen. Diese kön- nen sich mit den vom BMI zur Verfügung gestellten Self-Test- kits auf eine Covid-19-Infekti- on testen lassen. Die Teilnah- me von Bediensteten an dem Testbetrieb beruht ausschließ- lich auf freiwilliger Basis. Der Test wird von den Probanden als Privatpersonen durchge- führt. Demzufolge werden die Testergebnisse vom Labor nur an die teilnehmenden Bedien- steten übermittelt. Es werden keine Testergebnisse oder son- stige personenbezogene Daten der Testpersonen an das BMI 8 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Überwurfgilets Antrag auf rechtzeitige Beschaffung von Überwurfgilets (BG-ST), damit diese den TeilnehmerInnen der PGA-Kurse während der 1. Praxisphase im Außendienst zur Verfügung stehen Z um Antrag betreffend die rechtzeitige Beschaf- fung von Überwurfgilets dienst versehen – somit auch die Absolventen der PGA mit Beginn der Pra- sungsdaten speziell ge- kennzeichnet, damit si- chergestellt werden kann, (BG-ST), damit diese den xisphase – mit Ende 2020 dass die Lieferung recht- TeilnehmerInnen der PGA mit ballistischen Gilets zeitig vor Beginn der Pra- Kurse während der 1. Pra- mit Stichschutz (BG-ST) xisphase erfolgt. xisphase im Außendient flächendeckend auszu- zur Verfügung stehen, wur- statten. Nach derzeitigem Weiters ist geplant, wei- de dem ZA vom BMI in Ab- Stand der Umsetzung tere 4.000 BG-ST im 3. sprache mit den Fachabtei- wird dies voraussichtlich Quartal 2020 zu beauf- lungen Folgendes mitge- mit Dezember 2020 ab- tragen. Ein Zentrallager ist teilt geschlossen. Mit Dezem- für die BG-ST beim Beklei- ber 2020 sollen somit ins- tung der Polizeischüler, wel- dungswirtschaftsfonds in Seitens des BMI ist beabsich- gesamt 30.500 BG-ST zur Aus- che im Jahr 2020 aufgenom- Planung. Ein Umsetzungszeit- tigt alle Exekutivbedienste- lieferung und Zuteilung an die men wurden, gewährleisten raum kann noch nicht genannt te, welche exekutiven Außen- EB kommen. Um die Ausstat- zu können, werden die Anpas- werden. Antrag betreffend Auslieferung von Dienstmunition Z um oben ange- führten Antrag wurde vom Dienst- weiter Bekannt- machung gemäß Bundesvergabege- gen, wobei wesentliche Män- gel festgestellt wurden, die letztlich dazu geführt haben, geber Folgendes setz 2018 (BVergG dass das Vergabeverfahren mitgeteilt: 2018) eingeleitet. aufgehoben werden musste. Die Beschaffung Die Angebotsfrist Die neuerliche Ausschreibung von neuer, moder- endete nach Ein- wird derzeit von den Fachab- ner Dienstmuniti- langen eines Bie- teilungen vorbereitet und soll on ist für die Sicher- terersuchens um zeitnah eingeleitet werden, heit der Polizistin- Fristverlängerung so dass eine Zuschlagsertei- nen und Polizisten mit Ablauf des lung im Herbst 2020 gerech- von grundlegender Jänner 2020. Die net werden darf. Die Einliefe- Bedeutung. Die da- eingelangten An- rung der ersten Tranche wird für erforderlichen umfang- abteilungen durchgeführt und gebote wurden der erfor- für das 1. Quartal 2021 an- reichen Vorarbeiten wurden Ende November 2019 ein of- derlichen inhaltlichen sowie gestrebt. durch die zuständigen Fach- fenes Verfahren mit europa- rechtlichen Prüfung unterzo- Zuweisung von zusätzlichen MDL-Punkten Antrag auf Zuweisung von zusätzlichen MDL-Punkten zum Ausgleich für die durch die Vorgabe zur Bewältigung der Corona-Pandemie angeordneten und angefallenen Überstunden B ezugnehmend auf den gegenständlichen Antrag wurde dem ZA seitens des BMI auch in einer Ausnahmesitua- tion wie sie derzeit noch im- mer vorherrscht zu gewährlei- Mehrdienstleistungen wer- den in der EDD dokumen- tiert. Sollte sich im weiteren das Auslangen gefunden wer- den kann, werden zeitgerecht Umschichtungen vorgenom- Folgendes mitgeteilt: sten, mussten entsprechende Verlauf herausstellen, dass men oder Mittelverwendungs- Das prioritäre Ziel jeder poli- dienstbetriebliche Maßnah- mit dem budgetierten Per- überschreitungsanträge an das zeilichen Organisationseinheit men angeordnet werden. Die sonalaufwand in den Detail- Bundesministerium für Finan- ist der Erhalt der Handlungs- im Zusammenhang mit der budgets oder im Globalbud- zen gestellt werden. und Einsatzfähigkeit. Um dies Corona-Pandemie geleisteten get der Generaldirektion nicht www.polizeigewerkschaft-fsg.at 9 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL POLIZEIGEWERKSCHAFT aktuell Tatjana Sandriester & 01/31310/33 123 Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Umsetzung Besoldungsreform Erläuterung der Rechtsgrundlagen Harald Segall Z & 01/31310/961700 um Antrag des ZA wur- tung gestandenen ursprüng- einer Anrechnung von Zeiten de, nach mehrmaliger lichen Regelung betraf den ab dem 18. Geburtstag be- Urgenz der FSG/Klub der Umstand der Nicht-Berück- ruhte, vereinfacht gesagt mehr Exekutive, wie folgt vom sichtigung von vor dem 18. Le- als 3 Jahre an vorrückungs- Dienstgeber Stellung ge- bensjahr liegenden Vordienst- wirksamer Vordienstzeit da- nommen: zeiten. Daraufhin erfolgte eine zugewonnen haben. Nur bei „Reparatur“ mit der Dienst- einem „Zugewinn“ von mehr Einleitend ist auszuführen, rechtsnovelle 2010, BGBl. I als 3 Jahren konnte die Ver- dass die durch die 2. Dienst- Nr. 82/2010, die zwar eine An- längerung der Vorrückungs- rechts-Novelle 2019, BGBl. rechnung ab Vollendung der frist von GSt 1 auf 2 von 2 auf I Nr. 58/2019, normierte Neu- 9. Schulstufe vorsah, gleich- 5 Jahre nicht nur kompensiert regelung der Vordienstzeiten- zeitig aber eine 5-jährige Vor- werden, sondern gegebenen- anrechnung vor dem Hinter- rückungsfrist von GSt 1 auf 2 falls auch zu einer Verschie- grund zu sehen ist, dass bei normierte. Die Neuregelung bung des Vorrückungstermins den bis zur Kundmachung des galt für alle Neuaufnahmen um ein halbes Jahr nach vor- Bruno Kelz Bundesgesetztes BGBl. I Nr. seit 31.08.2010. ne und damit im Ergebnis zu & 0664/5955465 82/2010 am 30.08.2010 ein- einer um ein halbes Jahr frü- getretenen Bediensteten ei- Davor aufgenommene Bedien- heren Vorrückung führen. Die ne Anrechnung von vor dem stete konnten eine Neuan- Regelung, wonach sich bei vor 18. Geburtstag liegenden Vor- rechnung ab Vollendung der 30.08.2010 aufgenommenen dienstzeiten gesetzlich aus- 9. Schulstufe beantragen, da- Bediensteten im Falle einer geschlossen war. Mit der 2. mit verbunden war aber, dass nachträglichen Anrechnung Dienstrechts-Novelle 2019 sol- sie die ansonsten nur für Neu- von Zeiten ab der 9. Schul- len durch die damalige Rechts- aufnahmen gültige 5-jährige stufe die Vorrückungsfrist von lage möglicherweise bewirkte Vorrückungsfrist von GSt 1 auf GSt 1 auf 2 von 2 auf 5 Jahre Diskriminierungen auf Grund 2 in Kauf nehmen mussten. Ei- verlängerte, wurde in der Fol- des Alters nunmehr beseitigt ne Neuanrechnung war folg- ge bekämpft und nach ent- werden. lich nur für jene Bediensteten sprechendem EuGH-Urteil (Fall lukrativ, die durch die zusätz- „Schmitzer“) als unionsrechts- Chronologie liche Anrechnung von Zeiten widrig erkannt. ab der 9. Schulstufe gegen- Walter Deisenberger Die konkrete Unionsrechts- über dem davor festgesetzten Folge davon war das Bundes- & 059133/55/2100 widrigkeit der bis 2010 in Gel- Vorrückungsstichtag, der auf besoldungsreformgesetz 10 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL 2015, auf Grund dessen alle auf die Zeit zw. 14. und 18. sprünglichem Vorrückungs- damals im Dienststand gestan- Lebensjahr (§ 169g Abs. 3 Z. stichtag und nunmehrigem denen Bediensteten per Ge- 1 GehG) Vergleichsstichtag dem im setz in das neue Besoldungs- Zeitpunkt der Überleitung recht übergeleitet wurden. Die • Dienstverhältnis bei Gebiets- zum Ablauf Februar 2015 Überleitung erfolgte auf Ba- körperschaften (Anrechnung festgesetzten Besoldungs- sis der Einstufung (des „Über- bis dato nur ab Vollendung dienstalter hinzugerechnet. leitungsbetrages“) zum Stand des 18. Lebensjahres mög- 28. Februar 2015. Aus Sicht lich) • Maßgeblicher Vorrückungs- des Bundesgesetzgebers sollte stichtag ist ausnahmslos der durch die neue Regelung und • Volle Anrechenbarkeit von seinerzeit unter Ausschluss die damit für die Bestandsbe- Präsenz/Zivildienst von Zeiten vor Vollendung Martin Noschiel diensteten verbundene Über- des 18. Lebensjahres festge- & 0664/3230277 leitung die davor festgestell- • Bisherige Grenze von 10 Jah- setzte Vorrückungsstichtag. te Unionswidrigkeit hinsicht- ren für Anrechenbarkeit ein- lich Vordienstzeitenanrechnung schlägiger Erwerbszeiten Erfolgte eine Neufestset- bzw. besoldungsrechtliche Stel- fällt weg. Es wurde jedoch zung des Vorrückungsstich- lung beseitigt sein. Der Um- für bestimmte Konstellati- tages auf Grundlage eines stand, dass die angesprochene onen eine Zustimmungsver- auf die Dienstrechtsnovel- Überleitung im Jahr 2015 bei pflichtung des BMKÖS ein- le 2010, BGBl. I Nr. 82/2010 den Bediensteten, die vor dem geführt. gestützten Antrages (zusätz- 30.08.2010 aufgenommen liche Anrechnung von Zeiten wurden, auf einer altersdiskri- • Anrechenbarkeit von über ab Vollendendung der 9. minierenden Einstufung be- die gesetzliche Höchstdau- Schulstufe unter gleichzei- ruhte, wurde in der Folge aber- er hinausgehenden Studien tiger Ausdehnung der Vor- mals bekämpft und mündete bzw. von über die maxima- rückung von GSt 1 in 2 auf in den EuGH-Entscheidungen le Anrechenbarkeitsgrenze 5 Jahre), so wird für den Ver- vom 8.5.2019. Da sowohl der hinausgehenden einschlä- gleich der „diskriminieren- OGH hinsichtlich Vertragsbe- gigen Tätigkeiten, wenn im de“ Vorrückungsstichtag Franz Fichtinger & 01/53-126/3737 dienstetengesetz 1948 als auch öffentlichen Interesse gele- herangezogen, der auf einer das BVwG hinsichtlich des Ge- gen (öffentliches Interesse Anrechnung von Zeiten ab haltsgesetzes 1956 dem EuGH im Gesetz definiert) dem 18. Lebensjahr beruhte. Fälle zur Vorabentscheidung vorgelegt haben, existieren • Spezielle Anrechnungsbe- • Wenn der Vergleichsstich- zwei EuGH-Entscheidungen mit stimmungen nur für Ver- tag ident mit dem Vorrü- im Tenor ähnlichem Wortlaut. gleichsstichtag ckungsstichtag ist, weil kei- Als Folge der beiden EuGH-Ent- ne zusätzlich anrechenbaren scheidungen vom 8. Mai 2019 Die nachträgliche An- Zeiten vorliegen, erfolgt kei- ergab sich die Notwendigkeit rechnung allenfalls vor- ne Hinzurechnung zum Be- einer legistischen Reparatur, die handener zusätzlicher soldungsdienstalter. in Form der 2. Dienstrechts-No- Vordienstzeiten erfolgt velle 2019, BGBl. I Nr. 58/2019, nunmehr im Wege des Folgende Fallkategorien im vorliegt. Nachdem der EuGH sogenannten Vergleichs- Hinblick auf Neueinstufung aber auch einen Verstoß gegen stichtages (§ 169g GehG): sind zu unterscheiden: EU-rechtliche Vorschriften über Hartmut Schmid die Arbeitnehmerfreizügigkeit • Die Ermittlung des Ver- 1. Bedienstete, & 0676/6156697 feststellte, wurde auch die bis gleichsstichtages erfolgt auf dato normierte zeitliche Ober- Grundlage der „alten“ Be- • im Juli 2019 im Dienststand, grenze für die Anrechenbar- stimmungen zum Vorrü- keit bestimmter Vordienstzeiten ckungsstichtag unter zusätz- • deren Vorrückungsstichtag neu geregelt (z. B. Präsenz/Zi- licher Berücksichtigung der ab 18. LJ berechnet (Auf- vildienst). nur für den Vergleichsstich- nahme vor 9/2010) und tag anrechenbaren, vor dem Wesentliche Eckpunkte der 18. Geburtstag liegenden • 2015 übergeleitet durch die 2. Dienstrechts- Zeiten. Novelle 2019, BGBl. I Nr. • amtswegige Neufestset- 58/2019, normierten Vor- • Ergibt sich bei der Berech- zung des Besoldungsdienst- dienstzeitenanrechnung: nung ein in zeitlicher Hin- alters sicht vor dem Vorrückungs- • Grundsätzliche Ausdeh- stichtag liegender Ver- • Vergleichsstichtag nung des Zeitraumes für an- gleichsstichtag, so wird die Markus Köppel rechenbare Vordienstzeiten zeitliche Differenz zw. ur- • Nachzahlung bis 1. Mai 2016 & 0664/8113572 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 11 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL 2. Bedienstete, • Rückzahlung 3 Jahre ab Halb anrechenbare Zeiten: • In jedem Fall wird von der Antragsstellung – bedeu- Dienstbehörde auf Grund • frühestens Mai 2016 im tet, dass bei den ältesten • Vor 1.5.1995 eingetretene der im Personalakt auflie- Ruhestand oder aus dem und somit im Jahr 2010 ge- Bedienstete genden Unterlagen indivi- Dienstverhältnis ausge- stellten Anträgen eine Rück- - Damals uneingeschränkte duell das Vorliegen von vor schieden zahlung bis in das Jahr 2006 Anrechenbarkeit zur Hälfte dem 18. Lebensjahr liegen- (Hemmungszeiträume) zu - Für Vergleichsstichtag wei- den Zeiten, die für eine all- • Vorrückungsstichtag ab 18. erfolgen hat. terhin uneingeschränkte fällige zusätzliche Anrech- LJ berechnet (Aufnahme vor Anrechenbarkeit zur Hälfte nung in Frage kommen, ge- 9/2010) und 5. Bedienstete, die zw. prüft. 9/2010 und 2/2015 neu auf- • Ab 1.5.1995 eingetretene • 2015 übergeleitet genommen wurden und de- Bedienstete • Jede/jeder Bedienstete erhält ren Vordienstzeiten für den - Damals höchstens 3 Jahre in der Folge ein Parteienge- • antragsbedürftige Neu- Vorrückungsstichtag zwar ab zur Hälfte anrechenbar hör zugestellt, in dem das einstufung der 9. Schulstufe angerechnet - Für Vergleichsstichtag 7 vorläufige Ergebnis der be- wurden, bei denen aber eine Jahre zur Hälfte anrechen- hördlichen Erhebungen mit- • Vergleichsstichtag 5-jährige Vorrückung von GSt bar geteilt wird. 1 in 2 erfolgte • Bei allen angeführten Be- • Nachzahlung Aktivbezüge diensteten: • Jede/jeder Bedienstete hat bis maximal 1. Mai 2016 • kein Anspruch auf Neu- - Nach Aufsummierung der die Möglichkeit, zusätzlich einstufung. halb angerechneten Zeiten zu den behördlich erhobe- 3. Bedienstete, – 4 Jahre zur Hälfte abzie- nen Zeiten entsprechende (Begründung: Der nationale hen (also 2 Jahre) zusätzliche Zeiten, die für • seit Inkrafttreten der Besol- Gesetzgeber darf Bedienstete eine Anrechnung geeignet dungsreform 2015 neu auf- mit einer geänderten Rechts- Rückzahlungszeitraum bei sind, geltend zu machen. genommen lage (besoldungsrechtlich) Bediensteten, deren Besol- schlechter stellen, wenn keine dungsdienstalter sich auf • Insgesamt stehen für die Re- • Präsenzdienst nur mit 6 Mo- Differenzierung zwischen die- Grund zusätzlich anrechen- aktion auf das Parteiengehör naten und Zivildienst nur mit sen Bediensteten eines Rechts- barer Zeiten erhöht - Zu- 6 Monate zur Verfügung, 9 Monaten angerechnet, regimes gemacht wird.) sammenfassung: mit Zustimmung der/des Be- obwohl tatsächliches Aus- diensteten kann die Frist ver- maß länger Darstellung der Anrech- • Im Aktivstand stehende Be- kürzt werden. nungsbestimmungen für diensteten, die amtswegig • Auf Antrag rückwirkende Vergleichsstichtag im Hin- neueingestuft werden, er- • Den Abschluss der amtswe- Vollanrechnung blick auf vor der Vollen- halten Aktivbezüge rückwir- gigen Neueinstufung bil- dung des 18. Lebensjahres kend ab Mai 2016 det ein Bescheid bzw. eine • Rückwirkende Neufest- liegende Zeiten: Dienstgebermitteilung. Mit setzung des Besoldungs- • Bedienstete, die seit Mai diesen behördlichen Ver- dienstalters ab Dienstein- Voll anrechenbare Zeiten – 2016 aus dem Dienstver- fügungen wird das Besol- tritt plus Nachzahlung ab insbesondere: hältnis ausgeschieden sind/ dungsdienstalter zum Ab- Eintrittsdatum im Ruhestand sind, erhalten lauf des 28. Februar 2015 • Zeiten der erfolgreichen Ab- Aktivbezüge ab Antragstel- mit einer entsprechenden 4. Verfahren von Bedienste- solvierung einer höheren lung für 3 Jahre rückwirkend Anzahl von Tagen festge- ten, die vor dem 30.08.2010 Schule: „zwölfte Schulstufe“ ausbezahlt setzt. Sobald sich das Besol- aufgenommen wurden und bzw. zusätzlich 13. Schulstu- dungsdienstalter um zumin- die eine altersdiskriminie- fe bei mehr als 12-stufiger • Verfahren von Bediensteten, dest die einem Monat ent- rungsfreie Neueinstufung be- höherer Schule (z.B. HAK) die vor dem 30.08.2010 auf- sprechende Anzahl von Ta- antragt haben. – gilt nur für die Verwen- genommen wurden und die gen erhöht, kommt es zu • Gegenstand entweder An- dungsgruppen A1, A2, E1 eine altersdiskriminierungs- einer entsprechenden Än- rechnung von Zeiten vor 18. bzw. die Entlohnungsgrup- freie Neueinstufung bean- derung des Zeitpunktes der Geb.-Tag und/oder Verkür- pen v1 und v2. tragt haben - Rückzahlung Vorrückung. zung der Vorrückungsfrist für 3 Jahre ab Antragsstel- von GSt 1 in 2 von 5 auf 2 • Hochschulstudium bei A1, v1 lung (maximal bis 2006) • Im Anschluss an die Zustel- Jahre, teils noch beide Ge- • Lehre bei Gebietskörper- lung des genannten Beschei- genstände offen schaft bei Neuaufnahmen Ablauf bzw. inhaltliche As- des bzw. der Dienstgeber- ab 1.4.2000 pekte bei amtswegig neu mitteilung werden von der • teilweise sind diese Verfah- einzustufenden Bedienste- Dienstbehörde/Personalstel- ren ist noch bei den perso- • Dienstzeit Gebietskörper- ten (im Sinne Fallkonstella- le bei allen jenen Bedienste- nalführenden Stellen bzw. schaft (insbes. Polizeiprakti- tionen – Pkt. 1.): ten, bei denen es zu einer beim BVwG anhängig. kantenzeit) Nachzahlung von Bezügen • Einer Antragstellung bedarf kommt, die für die Nachzah- • Vergleichsstichtag • Wehrdienst/Zivildienst es nicht. lung erforderlichen Einga- 12 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL ben im Abrechnungssystem Dienstbehörden lediglich die Bediensteten A1, A2, E1, v1, men des Parteiengehörs eine PM SAP durchgeführt. Durchführung der für die v2 Mittteilung mit dem Titel „Er- Nachzahlung erforderlichen hebung der Vordienstzeiten • Bei jenen Bediensteten, bei Eingaben im Abrechnungs- • Anrechnung von vor Vollen- und amtswegige Neufestset- denen es mangels zusätzlich system PM SAP. dung des 18. Lebensjahres zung der besoldungsrecht- anrechenbarer Zeiten zu kei- Nachzahlungen ergeben liegenden Zeiten eines Hoch- lichen Stellung nach § 169f nen Nachzahlungen kommt, sich aus den dargelegten schulstudiums bis zur maxi- Abs. 1 GehG“. Zu dieser Mit- ist das Verfahren bereits mit Gründen in erster Linie in mal zulässigen Höchstdauer- teilung gibt es ein Formular der Zustellung des Beschei- folgenden Fällen: gilt für Bedienstete A1, v1 „Stellungnahme betreffend des/der Dienstgebermittei- Vordienstzeiten“, die weitere lung abgeschlossen. • Ehemalige Polizeiprakti- • Anrechnung von vor Vollen- Vorgehensweise ist vorgege- kanten – gilt für Bedienste- dung des 18. Lebensjahres ben, bei Unklarheiten wende Verfahren der unter Fall- te in allen nunmehrigen Ein- liegende Zeiten von Präsenz- dich bitte an deine Personal- konstellationen Pkt. 2. und stufungen dienst/Zivildienst - gilt für vertreter der FSG/Klub der Exe- 4. zu subsumierenden Be- Bedienstete in allen Einstu- kutive! Darüber hinaus hat die diensteten: • Anrechnung von vor Vollen- fungen FSG/Klub der Exekutive per- dung des 18. Lebensjahres sönlich beim Herrn Innenmini- • Das Verfahren verläuft wie liegenden Zeiten einer Be- • Lehrzeiten bei inländischer ster das Ersuchen eingebracht, bei amtswegigen Verfahren schäftigung bei einer Ge- Gebietskörperschaft für seit er möge bei Vizekanzler Kog- mit dem Unterschied, dass bietskörperschaft - gilt für 1.4.2000 aufgenommene ler (Bescheidfreigabe) und Fi- die Verfahrenseinleitung auf Bedienstete in allen Einstu- Bedienstete - gilt für Bedien- nanzminister Blümel (Freiga- den seinerzeit gestellten An- fungen stete in allen Einstufungen be der Gelder) für eine rasche trag zurückgeht. Erledigung eintreten. Wir sind • Anrechnung von vor Vollen- Anm.d.Red.: Von eurer zu- auf deiner Seite! • Bei Verfahren, die durch das dung des 18. Lebensjahres ständigen Personalabteilung BVwG entschieden wur- liegenden Zeiten der 12./al- bekommt der in Frage kom- den/werden, obliegt den lenfalls 13. Schulstufe bei mende Personenkreis im Rah- Antrag auf Übernahme der durch die Rückerstattung von Stornokosten anfallenden Lohnsteuer durch das BMI für stornierte Urlaube – Beantwortung Z um Antrag wurde nach Einlangen der Stellung- nahme des BMF dem ZA Fol- geltend gemacht werden können. Eine Geltendma- chung von Urlaubs-Storno- handle, werde eine gesetzliche Aufnahme in den Ausnah- mekatalog aus Sicht des BMF gendes mitgeteilt: kosten als Werbungskosten nicht für notwendig erachtet. ohne Anrechnung auf den Abschließend wird vom BMF • Ein Abgehen von der Qualifi- Pauschbetrag sei ohne ge- im Wesentlichen darauf hinge- zierung des Stornokostener- setzliche Änderung dem- wiesen, dass aufgrund der Co- satzes als lohnsteuerpflichti- nach nicht möglich. rona-Krise im steuerlichen Be- gen Arbeitslohn ist laut den beitnehmer verletzungsbe- reich bereits zahlreiche Maß- Ausführungen des BMF im dingt nicht auf Urlaub fa- Bei diesen taxativ aufgezähl- nahmen gesetzt worden seien Wesentlichen deshalb nicht hren kann) geleistet wird. ten Werbungskosten handle und weitere Maßnahmen in möglich, da dies den ein- Dies sei jedoch bei einer Ur- es sich, den Ausführungen laufender Diskussion stehen kommensteuerrechtlichen laubssperre aufgrund der des BMF folgend, fast aus- würden. Angesichts der aus- Grundsätzen widersprechen Corona-Krise nicht der Fall. schließlich um laufend anfal- schließlich dem BMF zukom- würde. Eine nicht steuer- lende Kosten, die der Gesetz- menden Zuständigkeit für ein- bare Schadenersatzleistung • Zu der angeregten Geltend- geber als wesentlich erachtet kommensteuerrechtliche Be- würde nur dann vorliegen, machung als Werbungsko- habe und sie daher nicht auf lange kann die abschlägige wenn die Zahlung iZm der sten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag anrechne, Entscheidung des BMF durch Stornierung eines bereits den Pauschbetrag nach § 16 „da dieser andernfalls mit die- das BMI lediglich zur Kenntnis vereinbarten Urlaubes auf Abs. 3 EStG führt das BMF sen laufenden Kosten bereits genommen werden. Grund eines in der persön- im Wesentlichen aus, dass ausgeschöpft und somit nicht Anm.d.Red.: Auch zu diesem lichen Sphäre des Arbeitge- in § 16 Abs. 3 EStG 1988 zweckmäßig wäre“. Da es Thema wurde der Herr BM bers liegenden Ereignisses gesetzlich geregelt ist, wel- sich bei den gegenständlichen persönlich angesprochen und (z. B.: grob fahrlässig verur- che Werbungskosten ohne Stornokosten jedoch üblicher- um Unterstützung ersucht – sachter Unfall durch den Ar- Anrechnung auf den Wer- weise um nur im Ausnahmefall eine Bereitschaft dazu war lei- beitgeber, weshalb der Ar- bungskosten-Pauschbetrag anfallende einmalige Kosten der nicht zu erkennen! www.polizeigewerkschaft-fsg.at 13 www.fsg4you.at
FRAUEN FRAUEN l aktuel Tatjana Sandriester Tel. 01/31310/33123 Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten höhte Familienbeihilfe ge- Sportveranstaltungen, Fahrt- Vorliegen der übrigen Vo- Achtung währt kosten für den Bus zum und raussetzungen möglich. Aus- Ab 2019 ersetzt der „Fa- vom Ferienlager) berücksichti- führliche Informationen zum milienbonus Plus und Kin- • Die Betreuung muss in ei- gt werden, sofern die Betreu- Thema „Dienstleistungsscheck dermehrbeitrag“ die steu- ner privaten oder öffentli- ung durch eine pädagogisch – Arbeitsverhältnisse in pri- erliche Abzugsfähigkeit der chen Kinderbetreuungsein- qualifizierte Person erfolgt. vaten Haushalten“ finden sich Kinderbetreuungskosten richtung (z.B. Kindergarten, ebenfalls auf oesterreich.gv.at. und den Kinderfreibetrag. Hort, Internat) oder durch ei- Voraussetzung für die steuer- Ab diesem Zeitpunkt kön- ne pädagogisch qualifizierte liche Absetzbarkeit von Kin- Achtung nen Kinderbetreuungsko- Person erfolgen derbetreuungskosten ist, dass Rechnungen/Belege für die sten letztmalig bei der Ar- für die betroffenen Kinder ein Kosten der Kinderbetreu- beitnehmerveranlagung/ • Die Betreuungskosten müs- Anspruch auf den Kinderab- ung müssen bestimmte Kri- Arbeitnehmerinnenveran- sen tatsächlich entstanden setzbetrag für mehr als sechs terien erfüllen und für allfäl- lagung für das Jahr 2018 sein. Abzugsfähig sind die Monate im Kalenderjahr be- lige Nachprüfungen durch geltend machen. Kosten für die Kinderbetreu- steht. Nach Ablauf des Kalen- das Wohnsitzfinanzamt sie- ung (auch Fahrtkosten einer derjahres können die Kinder- ben Jahre lang aufbewahrt Kosten für die Kinderbe- Tagesmutter/eines Tagesva- betreuungskosten im Rahmen werden. treuung können von steuer- ters bei Abholung des Kin- der Arbeitnehmerveranlagung pflichtigen Eltern in der Höhe des zur Betreuung) sowie bzw. der Einkommensteuer- Weitere Informationen über von maximal 2.300 Euro pro Kosten für Verpflegung und erklärung als „außergewöhn- die Zuständigkeiten der Finan- Kalenderjahr und Kind ab- das Bastelgeld. liche Belastung“ geltend ge- zämter finden sich auf USP.gv.at. gesetzt werden. macht werden. Für die steuerliche Absetzbar- • Die Kosten für die Betreu- Zuschuss zur Kinderbetreu- keit der Kinderbetreuungsko- ung während der schulfreien Hinweis ung durch den Arbeitgeber sten müssen die folgenden Be- Zeit (z.B. Nachmittagsbetreu- dingungen erfüllt sein: ung, Ferienbetreuung) sind Wenn die Arbeitgeberin/der Die Arbeitgeberin/der Arbeit- abzugsfähig, sofern die Be- Arbeitgeber einen Zuschuss geber kann Arbeitnehmerin- • Das betreffende Kind ist zu treuung durch eine pädago- für die Kinderbetreuung be- nen/Arbeitnehmern einen Zu- Beginn des Kalenderjahres gisch qualifizierte Person oder zahlt, sind nur die darüber hi- schuss für die Kinderbetreuung noch nicht zehn Jahre alt institutionelle Kinderbetreu- naus anfallenden Kosten ab- zahlen. Dieser Zuschuss ist bis ungseinrichtung erfolgt. Für setzbar. zu einer Höhe von 1.000 Eu- • Das betreffende Kind ist die Ferienbetreuung (Ferien- Die Entlohnung einer nicht- ro pro Kalenderjahr sozialab- noch nicht 16 Jahre alt und lager) können sämtliche Ko- selbständig tätigen Betreu- gaben- und lohnsteuerfrei. Zu es wird für das Kind auf- sten (z.B. auch jene für Ver- ungsperson mittels Dienst- diesem Zweck muss die Arbeit- grund einer Behinderung er- pflegung und Unterkunft, leistungsschecks ist bei nehmerin/der Arbeitnehmer 14 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
FRAUEN gegenüber der Arbeitgeberin/ (BKA – Sektion Frauen, Fa- dem Arbeitgeber eine schrift- liche Erklärung abgeben (For- milien und Jugend) „Eine Nachricht von vielen“ mular L35). Um den Kinder- • Kinderbetreuungskosten – betreuungszuschuss sozialab- Welche Kosten sind absetz- gaben- und lohnsteuerfrei be- bar? (BMF) ziehen zu können, muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitneh- • Information zur steuerlichen mer selbst die Familienbeihilfe Berücksichtigung von Kin- beziehen. Die Arbeitnehmerin/ derbetreuungskosten im der Arbeitnehmer ist außerdem Zuge der außergewöhn- verpflichtet, der Arbeitgebe- lichen Belastungen (BMF) rin/dem Arbeitgeber Auskunft über das Vorliegen der Voraus- • Steuerbuch (BMF) setzungen für den Zuschuss oder etwaige von anderen Ar- Formulare beitgeberinnen/Arbeitgebern Können Mundspülungen eine Coronaübertragung verhindern? bezogene Zuschüsse zu geben. • Kinderbetreuungskosten – Ein sehr einfaches Mittel könnte helfen, die Ausbreitung der Coronapandemie einzudämmen: Denn Virologinnen und Virologen der Ruhr-Universität Bochum haben gemeinsam mit Kolle- Der Zuschuss darf den Eltern steuerfreier Zuschuss – Er- gen aus verschiedenen Universitäten in Zellkulturexperimenten gezeigt, dass sich SARS- nur in Form von Gutscheinen klärung – L35 CoV-2-Viren mit handelsüblichen Mundspülungen inaktivieren lassen. Bei Infizierten können zur Einlösung bei einer entspre- im Mund-Rachenraum zum Teil hohe Viruslasten nachgewiesen werden. Die Anwendung von SARS-CoV-2-wirksamen Mundspülungen könnte helfen, kurzzeitig die Viruslast und damit das chenden Kinderbetreuungs- Letzte Aktualisierung: Risiko einer Übertragung der Coronaviren zu senken. einrichtung gewährt werden. 1. Januar 2020 Acht Mundspülungen im Zellkulturtest Auch kann der Zuschuss direkt Die Forscherinnen und Forscher testeten acht Mundspülungen mit unterschiedlichen Inhalts- an die Betreuungseinrichtung Für den Inhalt verantwortlich: stoffen. Sie mischten jeweils die Mundspülung mit Viruspartikeln und einer Belastungssub- stanz, die den Effekt des Speichels im Mund nachstellen sollte. Das Gemisch wurde dann für ausbezahlt werden. Bundesministerium für Finan- 30 Sekunden geschüttelt, um den Effekt des Gurgelns zu simulieren. Anschließend nutzten sie zen zur Bestimmung des Virustiters Vero-E6-Zellen, welche besonders empfänglich für Sars-Cov-2 Weiterführende Links sind. Zur Bewertung der Wirksamkeit behandelten die Forscherinnen und Forscher die einge- setzten Virussuspensionen vor Zugabe auf die Zellkultur parallel mit Zellkulturmedium anstatt Mundspülung. Alle drei Mundspülungen verringerten ihn so weit, dass nach 30 Sekunden • Steuerliche Absetzbarkeit Einwirkung kein Virus mehr zu detektieren war. Ob dieser Effekt sich in der klinischen Pra- xis bestätigt und wie lange er anhält, muss in weiteren Studien untersucht werden. Helfen wir uns gegenseitig! UNSERE CORONA HYGIENESTANDARDS • MUND UND NASENSCHUTZ IST PFLICHT! • Wir verzichten aus Infektionsschutzgründen auf das Händeschütteln. • Wir erfragen bei Patienten, ob in deren engerem Umfeld Erkrankungsfälle bekannt sind und geben ihnen – wenn nötig – einen neuen Termin. • Unser Personal ist speziell zu Corona geschult und erhält jeden Morgen ein Update zur aktuellen Lage. • Vor und nach der Behandlung desinfizieren wir uns sowie unsere Behandlungs- und Warteräume gründlich. Wir haben die Lage an der Grenze überprüft. – Überqueren der Grenze mit Einladung einer Gesundheitseinrichtung oder Hinweis auf die gleichen Tag stattfindende Zahnärzt- liche Behandlung ohne Probleme möglich. Fragen zu diesem Thema oder weitere zahnmedizinische Fragen beantworten gerne und kompetent die Zahnärzte der SCHWEIZER ZAHNARZT-MANAGEMENT GmbH! Mosonmagyaróvár, H-9200 Magyar u. 33 0800 29 14 90 Szombathely, H-9700 Fö tér 29 0800 29 38 15 Szentgotthárd, H-9970 Hunyadi u. 21 0800 29 16 54 Alle Praxen Mo. – Sa. 09.00 – 17.00 FACEBOOK: Schweizer.Zahnarzt.Management WEB: https://schweizerzahnarzt-management.eu 15 % Ermäßigung + 7 % Spezialermäßigung* + Dentalbonus bei Zahnbehandlung für Exekutive-Patienten und für deren Angehörige mit dem VIP-Partner-Code PA-423931 *Gültig bis 31. Dez. 2020. www.polizeigewerkschaft-fsg.at 15 www.fsg4you.at
KLUB DER EKEKUTIVE KLUB DER EXEKUTIVE aktuell Franz Fichtinger Tel. 01/53126/3737 Klub der Exekutive D er „Klub der Exekutive“ ist österreichweit für ca. 33.000 Exekutivbeamte tätig, der Dienstgeber keine Mit- tel zur Verfügung stellt. Der Bogen reicht von der Unter- rung von Rabatten und gün- stigen Tarifen wie zB.: Han- dytarife, Bekleidung, Fitness- Preisen sowie Neuheiten wie zB. die Polar GRIT X Austria Edition und die neue Polar bei den Kolleginnen und Kol- stützung von Personalvertre- angebote. Unite. legen sowie auf allen Dienst- terInnen und Gewerkschafte- Seit einigen Jahren wer- Weiters sind unsere Kluban- stellen in ganz Österreich prä- rInnen über gesellschaftliche den auch Produkte, welche gebote wie z.B. der KO Pfef- sent und in die Homepage Veranstaltungen (Wiener Po- durch Großeinkauf günstig ferspray 40ml und 100ml www.fsg4you.at eingebun- lizei Wiesn) der Herausgabe erworben werden, zu gün- sowie das Kreditkartenetui den. von Druckwerken, wie z.B.: stigen Preisen über den On- aktuell. „Polizei aktuell“, Dienstka- line-Shop www.polizeige- Im Vereinsregister ist der Ver- lender, Schulungsunterlagen, werkschaft-fsg.at/kluban- Der Vereinsvorstand ist stän- ein „Verein zur Förderung des der Ausstattung von Dienst- gebote vertrieben. dig bestrebt auf die ständig Klubs der Exekutive“, Kurz- stellen mit z.B.: Fernsehern, wechselnden Bedürfnisse der form „Klub der Exekutive“ Kaffeeautomaten, Geschirr, Seit Herbst 2019 gibt es auch Exekutivbediensteten und de- mit Vereinssitz 1010 Wien, Radios, über praktische Ar- eine FSG APP mit Features ren Umfeld einzugehen um Herrengasse 7 registriert bzw. beitsmittel wie z.B. Organ- wie den OM-Buddy oder den diese bei ihrer verantwor- eingetragen. mandattasche, Kugelschrei- Dienstplan/Dienstkalender für tungsvollen Tätigkeit im Dien- ber, Zettelboxen, Textmarker, IOS und Android. ste der österreichischen Be- Der Verein ist nicht auf Ge- Begrüßungsmappe für Poli- völkerung bestmöglich zu un- winn ausgerichtet und dient zeischüler, Handtücher, der Aktuelle Angebote terstützen. der Unterstützung von Kolle- Versorgung bei Großkom- ginnen und Kollegen auf den mandierungen, bis hin zur Aktuell gibt es Produkte der Franz Fichtinger Dienststellen im dienstlichen Möglichkeit von vergünsti- Fa. Polar (Fitnessuhren, Rad- und sozialen Bereich für die gten Einkauf durch Gewäh- computer,…) zu günstigen Online-Shop: www.polizeigewerkschaft-fsg.at/klubangebote/ 16 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
Softcover, 423z Seiten 978-3-903321-18-2 INNSALZ EUR 26,50 FRANZ WIESENBERGER GEFANGENES LICHT Märtyrer im Heimatgau des Führers Das Buch „Gefang genes Licht – Märtyyrer im Heimatgau des Führers“ befasst sich vor allem mit dem Schicksal jener Oberöster- reicheer, die im Kampf gegen den National- sozialismus verfolgt, misshandelt, entrechtet und zum Teil auch ermordet wurden. Mit Ausnaahme weniger Personen wie Franz Jä- gerstäätter ist deren Schicksal weitgehend in der Dunkelheit der Geschichte verschwun- den. Dieses Buch stellt es sich zur Aufgabe, den Menschen, die für die Errichtung unserer Demookratie viel geleistet haben, ein Denkmal zu settzen. Danebben soll das Buch einen Überblick der Geschhichte Oberösterreichs zwischen 1914 und der Gegenwart bieten. Im Mittelpunkt stehenn dabei die I. Republik und jene 17 Jahre, in denen Österreich seine Souveräni- tät veerloren hat. Es soll keiner Verurteilung, sondern der Aufarbeitung unserer Geschichte Oberrösterreichs dienen. Verlag INNSALZ in der Aumayer Druck und Verlagsges.m.b.H & Co KG Gewerbegebiet Nord 3 | 5222 Munderfing | Tel. +43 (0)7744 20080-0 | office@innsalz.eu www.innsalz.eu
MELDUNGEN Polizei International T eilweise skurril und zum Schmunzeln, teilweise zum Nachdenken oder sogar bit- terer Ernst. Nachfolgend eini- ge Meldungen im Zusammen- hang mit der Polizei aus der ganzen Welt. BRD – Straßenkampf gegen die Polizei Siehe Faksimile rechts. BRD – Illegaler Zugriff auf Daten In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren hunderte Verfahren wegen illegaler Da- tenabfragen durch Polizeibe- amte eingeleitet. Seit 2018 ha- be es mehr als 400 Ordnungs- dienstwidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Po- lizisten wegen unberechtigten Zugriffs auf Daten gegeben, berichtet die „Welt am Sonn- tag“. BRD – Polizistin verkaufte gestohlene Räder Behörden in Leipzig ermitteln gegen eine Polizistin. Sie soll beschlagnahmte Fahrräder aus der Asservatenkammer ent- wendet und weiterverkauft haben. ITALIEN – Carabinieri halfen Dealern Siehe Faksimile unten. 18 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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