Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2022! - MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 14.12.21 09:17 Seite 1 - Gemeinde ...
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MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 14.12.21 09:17 Seite 1 40. Jahrgang Ausgabe 11/12-2021 Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2022!
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 2 Liebe Ihrlersteiner, Auch die Tiefbaumaßnahmen beschäftigten die Gemeinde in 2021 enorm. Als größte Baumaßnahme war hier noch das Neubaugebiet östlich der Schul- straße inkl. der Außenanlagen der Feuerwehr und der was für ein Jahr doch hinter uns liegt! neuen Feldzufahrt zur Staatsstraße. Dies wurde im Frühjahr/Sommer fertiggestellt und auch die ersten Nun steht das Weihnachtsfest unmittelbar vor der Tür Häuser stehen schon. Erneuerung von Verkehrsschil- und das für uns alle sehr ungewöhnliche zweite Jahr dern und Bodenmarkierungen, Einführung von Tempo- in Folge neigt sich dem Ende zu. Leider kann ich 30-Regelungen, Ausbessern von Rissen, Heben von Ihnen an dieser Stelle wieder nicht von Veranstaltun- Kanaldeckeln, Baum- und Strauchbeschnitt und vieles, gen und Festen berichten. Einzig die Kinderferien - vieles mehr wurde begonnen und wird auch stetig woche und die Bürgerversammlung waren zwei der weitergeführt. An dieser Stelle ein großes Lob an wenigen Lichtblicke und konnten mit reduzierter Teil- unsere immer zur Verfügung stehenden eifrigen Kol- nehmerzahl und Hygieneauflagen durchgeführt wer- legen vom Bauhof. den. Auch kam im vergangenen Jahr das Vereinsle- ben aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der Was kommt im neuen Jahr? Das Jahr 2022 wird in mei- zuletzt abgesagten Weihnachtsfeiern und Jahres- nen Augen für Ihrlerstein ein Jahr der weitreichends- hauptversammlungen nicht so richtig in Schwung, wie ten Entscheidungen. Zum ersten Male haben wir die wir uns das alle wenigstens zum Jahresende Möglichkeit, zusammen eine derzeit nicht vorhandene gewünscht hätten. Ich bin aber guter Dinge, das wir Dorfmitte zu gestalten und auch zu verwirklichen. in 2022 endlich durchstarten und wir uns zumindest Zusätzlich stehen weitere Großprojekte auf der Agenda: im Freien bei einem Bier und einer Bratwurstsemmel Planung Neubau des Kindergartens, Sanierung und treffen, ratschen und feiern können. Erweiterung der Schule, Umgestaltung von Wertstoffhof und Bauhof, sozialer Wohnungsbau und Wohnraum- Trotz allem war es ein ereignisreiches Jahr 2021. In konzepte für unsere Senioren. Dazu kommen eine insgesamt 12 Gemeinderatssitzungen, 11 Sitzungen Menge Kleinprojekte, die im kommenden Jahr in eine des Bauausschusses, weiteren diversen Ausschuss- zukunftsorientierte Richtung geleitet werden. Angefan- sitzungen und zwei Klausurtagen wurden vom gen bei der Renovierung der Spielplätze bis hin zum Gemeinderat und der Verwaltung viele zukunftswei- Abfallkonzept am Friedhof. Nicht zu vergessen unser sende Themen bearbeitet und zum Wohle der Allge- Leuchtturmprojekt im Landkreis, die Bürgerhilfe, der meinheit beschlossen. wir ab dem Frühjahr Leben einhauchen werden. Richtige Entscheidungen gab es auch bei der Neuor- Ohne ehrenamtliches Engagement ginge es nicht – ganisation im Rathaus und den damit verbundenen Per- deshalb danke ich allen ehrenamtlich engagierten sonalneubesetzungen im Ordnungsamt, im Straßen- Mitbürgern für ihre tolle Arbeit. bauamt, in der EDV und im Bauhof. Ganz besonders freut mich, dass wir zudem wieder eine Auszubildende Persönlich und im Namen aller Kolleginnen und Kol- bei uns begrüßen durften. Allesamt, erweitern unser legen der Verwaltung und des Gemeinderates wün- fleißiges und freundliches Team, um für Sie da zu sein. sche ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, Gesundheit und vor allem Zufriedenheit für das kom- Im Bereich Hochbau war die Fertigstellung des neuen mende Jahr 2022. Feuerwehrgerätehauses die größte Maßnahme. Hoff- nungsvoll erwarteten die Brandler Feuerwehrler den Ihr Thomas Krebs Einzug im November. Darauf können wir stolz sein! Und um dies auch allen Ihrlersteinern näher zu bringen, ist im kommenden Mai ein gebührendes Einstandsfest geplant. Fertiggestellt wurde auch eine Containeranlage beim Kindergarten St. Theresia (für unsere Kleinsten). In Rekordzeit wurde diese Übergangslösung bis zum Neubau, geplant, genehmigt und für eine zusätzliche Kinderkrippengruppe bezugsfertig hergerichtet. Warten müssen wir noch auf unseren neuen Verbrauchermarkt, Erster Bürgermeister hier wurde mir aber ein endgültiger Baubeginn im Früh- jahr 2022 zugesichert, sobald die Witterung es zulässt. 2
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 3 Gemeinderatssitzung Auszug aus dem Sitzungsprotokoll Der Auftrag zur Anmietung von Mietcontainern für den vom 09.11.2021: Kindergarten St. Theresia wurde in der nicht öffentli- chen Sitzung vom 05.10.2021 für eine Mietdauer von Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung des 24 Monaten an die Firma KMS-Mietcontainer aus Gemeinderates Ihrlerstein und begrüßt die anwesenden St. Egidien zum Angebotspreis in Höhe von Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Drei Gemein- 47.428,60 € vergeben. deratsmitglieder sind entschuldigt. Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Das Gremium In der nichtöffentlichen Sitzung vom 7.9.2021 wurde ist beschlussfähig. Gegen die Tagesordnung bestehen der Bürgermeister ermächtigt, die Beschaffung eines keine Einwände und so wird in die Behandlung der ein- Bauhoffahrzeuges (PKW) bis zu einem Preis in Höhe zelnen Punkte eingetreten. Die Niederschrift des öffent- von 25.000 € durchzuführen. Nach Preisermittlungen lichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde hierzu der Kaufvertrag mit der Firma Automo- wird ohne Einwendungen angenommen bilforum Kropf aus Nürnberg über einen neuen PKW Ford Transit Courier zum Angebotspreis in Höhe von 15.889,07 € geschlossen. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Schulverband Ihrlerstein-Essing; Der Auftrag zur Kanalzustandserfassung der an den Abberufung eines Verbandsrats Abwasserzweckverband abgegebenen Kanäle wurde Im Art 9 Abs. 3 BaySchFG ist die Anzahl der Ver- in der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 an bandsräte im Schulverband geregelt: die Firma Pfaffinger aus Passau zum Angebotspreis „In die Verbandsversammlung werden die ersten Bür- in Höhe von 47.657,73 € vergeben. germeister der am Schulverband beteiligten Gemein- 1 gute Entscheidung 25 Euro monatlich 100 % Zukunft Jetzt zeitgemäß mit Fonds von Union Investment sparen und limitierten adidas Rucksack mit Parley Ocean Plastic® sichern.* Aus Geld Zukunft machen Teilnahmebedingungen unter www.sparenmitzukunft.de * Der adidas Rucksack ist Primeblue, ein High-Performance-Material mit mindestens 50 % Parley Ocean Plastic® – recyceltem Plastikmüll, der in Küstenregionen gesammelt wird, bevor er die Ozeane verschmutzen kann. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache bei Ihrer Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG, über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, Telefon 069 58998-6060, oder auf www.union-investment.de/down- loads erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds. Verantwortlich für die Prämienaktion: Union Investment Privatfonds GmbH. Stand: 8. November 2021. 3
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 4 den entsandt. Daneben entsenden Gemeinden, aus • Stadtwerke Kelheim denen am 1. Oktober jedes Jahres 51 bis 100 Schü- • Markt Essing lerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen • Polizeiinspektion Kelheim (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere ange- • Kreisheimatpfleger fangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen • Kreisjugendring weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer Ver- Keine Einwendungen werden von folgenden Stellen bandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, erhoben: sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Ver- bandsversammlung abzuberufen” • Landratsamt Kelheim – Städtebau • Landratsamt Kelheim – Naturschutz Die Jakob-Ihrler-Schule Ihrlerstein besteht aus der Mit- • Bayernwerk AG Netzcenter telschule (= Schulverband) und der Grundschule. Die • Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Mittelschule wird im Schuljahr 2021/2022 von 49 Ver- • Regionaler Planungsverband bandsschülern besucht. Im Schuljahr 2020/2021 waren • Bayerischer Bauernverband dies noch 55 Verbandsschüler. Dies hat zur Folge, • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dass GRin Dr. Elke Eggenhofer als Verbandsrätin des • Regierung von Niederbayern – Raumordnung Schulverbandes Ihrlerstein-Essing und deren Stellver- • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung treterin GRin Barbara Müller abzuberufen sind. • Stadt Kelheim • Markt Painten • Staatliches Bauamt Landshut Bauleitplanung der Gemeinde Ihrlerstein; Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstra- ße“ der Gemeinde Ihrlerstein durch Deckblatt ■ Behandlung der Stellungnahme des Bayeri- 1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan schen Landesamtes für Denkmalpflege Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Bodendenkmalpflegerische Belange: Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarge- Es wird darauf verwiesen, dass eventuell zu Tage tre- meinden fand in der Zeit vom 28.07.2021–31.08.2021 tende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Baye- statt. rische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1–2 Von den Bürgern gingen hierzu keine Äußerungen BayDSchG unterliegen. ein. Keine Äußerung ging von folgenden Behör- den und Trägern öffentlicher Belange ein: Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies • Bund Naturschutz in Bayern e. V. unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde • Zweckverband zur Wasserversorgung der oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Jachenhausener Gruppe Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer • Wasserwirtschaftsamt Landshut und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unter- • DT Netzproduktion nehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund IHRE IDEE IST DAS MASS DER DINGE WOHNRAUM8 GmbH Forststr. 25a • D-93351 Painten MÖBEL & KÜCHEN SAUNA & INTERIEUR (MASSIV) WELLNESS www.wohnraum8.de - Tel.: 09499 / 94 25 25 4
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 5 geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Was- befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, serwirtschaftsamt Landshut wahrgenommen. Diese die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Stellen werden vom Landesamt für Umwelt bei beson- Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an derem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. beraten. Die Stellungnahme des Bayerischen Lan- desamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde, der Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort Unteren Immissionsschutzbehörde sowie des Was- sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzei- serwirtschaftsamtes Landshut wurden keine Bedenken ge unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere vorgebracht. Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher frei- gibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. ■ Behandlung der Stellungnahme des Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes Landratsamtes Kelheim – Bauplanungsrecht für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Von Seiten des Sachgebietes 41 – Bauplanungsrecht Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde, der bestehen bezüglich der geplanten Änderung des Unteren Immissionsschutzbehörde sowie des Was- Bebauungsplanes „Hauptstraße“ durch Deckblatt Nr. serwirtschaftsamtes Landshut wurden keine Beden- 1 keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Anmer- ken vorgebracht. kungen sollten für das weitere Verfahren berücksichtigt werden: ■ Behandlung der Stellungnahme des Das Deckblatt wird als Satzung beschlossen. Die Bayerischen Landesamtes für Umwelt, dafür notwendige Form fehlt (Präambel, Geltungsbe- Augsburg reich etc). Bitte für die Präambel beachten, dass sich BauGB und BauNVO durch das Gesetz vom 14. Juni Als Landesfachbehörde befasst sich das Landesamt 2021 geändert haben. für Umwelt v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und Zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der zum besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit wird. Dieser fehlt bei den Unterlagen. nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geo- topschutz, Geogefahren). Die Stellungnahme des Landratsamtes Kelheim – Bauplanungsrecht wird zur Kenntnis genommen. Die Von den o.g. Belangen werden die Geogefahren notwendigen Angaben zum Satzungsbeschluss wer- berührt. Dazu wird folgende Stellungnahme abgege- den in den Bebauungsplan aufgenommen, der Vor- ben: habens- und Erschließungsplan wird dem Deckblatt beigefügt und als dessen Bestandteil erklärt. Im Planungsgebiet sind keine konkreten Geogefahren bekannt. Der Untergrund der Frankenalb besteht aller- dings aus verkarsteten Karbonatgesteinen der Weiß- ■ Behandlung der Stellungnahme des jura-Gruppe, die von unterschiedlich mächtigen Deck- Landratsamtes Kelheim – Immissionsschutz schichten überlagert werden. Es besteht ein Restrisiko für die Entstehung weiterer Dolinen und Erdfälle, vor Mit dem Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Haupt- allem durch das Nachsacken von Deckschichten in straße soll das Baufenster des betroffenen Grund- unterlagernde Hohlräume. stücks deutlich vergrößert werden, um Erweiterungen und oder Änderungen des Hofbetriebs zu ermöglichen. Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen keine technischen Umweltschutzes wird auf die Stellung- Bedenken gegen das geplante Vorhaben, es ist aber nahmen des Landratsamtes Kelheim (Untere Natur- zu beachten, dass im Rahmen von Einzelbauvorha- schutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) ben eventuell immissionsschutzfachliche Anforderun- verwiesen. Die Belange der Wasserwirtschaft und gen zu erfüllen sind (z. B. Vorlage Gutachten). 5
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 6 Die Stellungnahme des Landratsamtes Kelheim – als vorhabenbezogener Bebauungsplan redaktioneller Immissionsschutzrecht – wird zur Kenntnis genom- Natur sind, wird von Seiten der Verwaltung vorge- men. Aufgrund der eventuell notwendigen immissi- schlagen, das Deckblatt 1 zum Bebauungsplan onsschutzfachlichen Anforderungen im Baugenehmi- „Hauptstraße“ der Gemeinde Ihrlerstein als Satzung gungsverfahren sind keine Änderungen des zu beschließen. Das Deckblatt 1 zum Bebauungsplan Bebauungsplanes notwendig. „Hauptstraße“ der Gemeinde Ihrlerstein wird im Rah- men eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. ■ Behandlung der Stellungnahme des Landrats- amtes Kelheim – staatliches Abfallrecht ■ Satzung zur Begründung eines besonderen Im Geltungsbereich der vorgenannten Änderung eines Vorkaufsrechts in der Gemeinde Ihrlerstein Bebauungsplanes ist beim Landratsamt Kelheim, (Bauhof/Wertstoffhof) Sachgebiet Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Boden- schutzrecht, keine Altlastenverdachtsfläche, Altlast Gemeinden können zur Sicherung städtebaulicher bekannt. Ziele Satzungen über die Begründung eines beson- deren Vorkaufsrechts erlassen. Es soll eine derartige Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen Satzung erlassen werden mit dem Ziel, Flächen für frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Boden- die notwendige Erweiterung des gemeindlichen Bau- verunreinigungen sind. Durch die jahrzehntelange hofes sowie des Wertstoffhofes zu erhalten. Nutzung kann es auf einzelnen Flächen punktuell oder kleinflächig zu einer schädlichen Bodenverunreinigung Die Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB oder Ablagerungen/Auffüllungen gekommen sein. setzt voraus, dass die Gemeinde in dem maßgeblichen Bodenverunreinigungen sind dem Landratsamt Kel- Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung städte- heim, Sachgebiet Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, bauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Die Gemeinde Bodenschutzrecht, zu melden. Ihrlerstein strebt durch den Erlass der Vorkaufsrechts- satzung einen Grunderwerb an diesen Flächen an, Dieser Bereich war durch Kampfhandlungen wie Gra- um ihre städtebaulichen Ziele im Hinblick auf eine natenbeschuss im April 1945 durch US- und SS-Ein- Erweiterung des gemeindlichen Bauhofes sowie des heiten betroffen. Es kann somit nicht ausgeschlossen Wertstoffhofes an dortiger Stelle zu sichern. Die Optio- werden, dass sich in diesem Bereich ggf. noch Blind- nen zur Schaffung von geeigneten Erweiterungsmög- gänger befinden. Ggf. sind hierzu Hinweise im lichkeiten werden als kommunale Daseinsvorsorge Gemeindearchiv vorhanden. und als grundlegendes Entwicklungsziel gesehen. Beim Aufspüren solcher Gegenstände ist die Polizei Die Flächen im Satzungsgebiet sind für die geplanten und ggf. eine entsprechende Fachfirma für das Auf- Nutzungen besonders geeignet, da es sich um Leer- spüren und im Bedarfsfall für die Räumung zu beauf- standsflächen handelt und hier eine städtebauliche tragen. Entwicklung in Bezug auf eine Erweiterung des Bau- hofes sowie des Wertstoffhofes betrieben werden Die Stellungnahme des Landratsamtes Kelheim – kann, zumal die derzeitigen Verhältnisse eine Erwei- staatliches Abfallrecht – wird zur Kenntnis genommen. terung des Bauhofes sowie des Wertstoffhofes in Die dementsprechenden Hinweise werden im Deck- absehbarer Zeit notwendig machen. blatt aufgenommen. In Konsequenz dieser Eignung der Flächen für eine Entwicklung gemäß den gemeindlichen Entwicklungs- Bauleitplanung der Gemeinde Ihrlerstein; zielen sollen die nicht im Eigentum der Gemeinde ste- Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße“ henden Grundstücke für eine entsprechende zukünf- der Gemeinde Ihrlerstein durch Deckblatt 1 als tige Entwicklung zur Verfügung stehen. Mit Erlass der vorhabenbezogener Bebauungsplan; Satzungs- Vorkaufsrechtssatzung möchte die Gemeinde sicher- beschluss stellen, dass die Flächen, die derzeit nicht im Eigen- tum der Gemeinde stehen, zukünftig tatsächlich ent- Nachdem von den Fachstellen keine grundsätzlichen sprechend den Entwicklungszielen und der Einwendungen erhoben wurden und die Änderungen angestrebten Planung genutzt werden. Durch den des Deckblattes 1 zum Bebauungsplan „Hauptstraße“ Zugriff auf die Flächen im Vorkaufsfall kann die 6
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite Gemeinde die entsprechenden Flächen einer ent- ten unbebauten Grundstücken zu, soweit sie sich im wicklungszielkonformen Nutzung zuführen. Umgriff des Satzungsgebiets befinden und nicht bereits im Eigentum der Gemeinde Ihrlerstein sind. Die Gemeinde Ihrlerstein erlässt nachfolgende Sat- zung über die Begründung eines besonderen Vor- Der Verkäufer hat der Gemeinde Ihrlerstein den Inhalt kaufsrechts. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen; die Mit- teilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des „SATZUNG“ Käufers ersetzt. über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts in der Gemeinde Ihrlerstein §3 Inkrafttreten vom __.__.2021 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- Aufgrund von § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Baugesetz- chung in Kraft.“ buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Sep- Vorberatung zur Begründung eines besonderen tember 2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit Vorkaufsrechts in der Gemeinde Ihrlerstein zum Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bay- Zweck der Bereitstellung von Flächen für das ern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Seniorenwohnen bzw. die Erweiterung von Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. Wohnbaugebieten S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74), erlässt die Gemeinde Der Erlass sog. Vorkaufsrechtssatzungen ist, wie unter Ihrlerstein folgende Satzung: vorherigen Punkt ausgeführt, nur innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens möglich. Es muss eine §1 Satzungsgebiet Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Flurnummern 155, 155/5, 508, 510 und 510/2 der Gemarkung Neukelheim. Das Satzungs- gebiet ist in beiliegendem Lageplan, welcher Bestand- teil dieser Satzung ist, dargestellt. Werden innerhalb • Bestattungsvorsorge des Geltungsbereiches dieser Satzung Flurstücke • 24h-Rundumbetreuung aufgelöst, neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Grundstücke, sind • alle Friedhöfe weltweit auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung • TÜV-zertifiziert ebenfalls anzuwenden. 24h-Tel 09441 12228 §2 Kelheim • Kelheimwinzerstraße 62 Vorkaufsrecht www.bestattung-kelheim.de Die Gemeinde Ihrlerstein beabsichtigt im Satzungs- 365 Tage im Jahr, 24 Stunden gebiet die in der Begründung aufgeführten städtebau- am Tag sind wir Ihnen lichen Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören ein persönlicher Helfer. insbesondere die Schaffung von Flächen für die Erwei- Rufen Sie uns dann an, terung des gemeindlichen Bauhofes sowie des Wert- wenn Sie uns stoffhofes. Zur Sicherung einer geordneten städtebau- brauchen. lichen Entwicklung im Satzungsgebiet steht der Gemeinde Ihrlerstein ein Vorkaufsrecht im Sinne des DAS ORIGINAL - Tradition seit 1987 § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an den in § 1 genann- 7
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 8 konkrete Planungsabsicht bestehen, ein Vorhaben Betrieb des „Brandler Zwergerlgartens“ wird in der vor- genau an dieser Stelle zu verwirklichen. Aus diesem liegenden Fassung zugestimmt. Die Verwaltung wird Grund scheiden abstrakte Vorkaufsrechtssatzungen, beauftragt, die erforderliche rechtsaufsichtliche Geneh- welche sich auf das gesamte Gemeindegebiet bezie- migung beim Landratsamt Kelheim zu beantragen. hen, aus. Der Erlass einer derartigen Satzung setzt ferner vor- Zuschuss für Photovoltaikanlagen aus, dass die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte auf privaten Hausdächern unternehmen wird, um die in der Satzung genannten städtebaulichen Ziel zu verwirklichen. Bloße Absichts- Es liegt ein Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Adolf erklärungen für eine nicht näher eingrenzbare Zukunft Rösch vor, in dem dieser beantragt, die Errichtung reichen nicht aus. Der Einsatz des Vorkaufsrechts für privater Photovoltaikanlagen einmalig mit 1.000 € die bloße Bodenbevorratung ohne Bezug zu städte- durch die Gemeinde zu fördern. Diese Förderung soll baulichen Maßnahmen ist nicht zulässig. auch bei einer Ertüchtigung einer bestehenden Pho- tovoltaikanlage durch einen Batteriespeicher gewährt Aus diesem Grund muss der Gemeinderat entschei- werden. den, welche Flächen in nächster Zukunft für welche konkreten städtebaulichen Ziele benötigt werden. Diese Herr Rösch erhält die Gelegenheit, seinen Antrag wei- Ziele und die dafür benötigten Flächen sollen im Rah- ter zu begründen. Er führt aus, dass die Regierung men einer Klausursitzung vorbesprochen werden. den Atomausstieg beschlossen habe und den Umstieg auf erneuerbare Energien propagiere. Der nach dem Ausstieg aus der Atomenergie vorhandene Strom rei- Kindergarten Brandler Zwergerlgarten; che nicht aus. In Sachen Windenergie würde aufgrund Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem politischer Maßgaben keine Kompensation der feh- BRK–Kreisverband Kelheim lenden Strommenge durch Windkraftanlagen möglich sein. Hintergrund der neuen Betriebsvereinbarung war, dass anlässlich der überörtlichen Rechnungsprüfung die Defizitübernahme von 90 % des Betriebsdefizits gerügt wurde. Hier dürfe die gemeindliche Übernahme maximal 80 % betragen, so dass 20 % beim Träger verbleiben. Aus diesem Grund wurde eine neuer Ent- wurf der Betriebsvereinbarung zwischen der Gemein- de Ihrlerstein und dem BRK–Kreisverband Kelheim erarbeitet und dieser mit Schreiben vom 11.8.2021 dem Landratsamt Kelheim – Kommunalaufsicht –zur Durchsicht vorgelegt. Mit E-Mail vom 22.10.2021 wurde die Genehmigung für den Abschluss der Betriebsvereinbarung mit der darin enthaltenen Defizitübernahme in Aussicht gestellt, da keine rechtsaufsichtlichen Versagungs- gründe entgegenstehen. Die Vereinbarung ist nun noch in öffentlicher Sitzung zu behandeln und der Kommunalaufsicht beim Land- ratsamt Kelheim ein Beschlussbuchauszug über die Vereinbarung vorzulegen sowie die rechtsaufsichtliche f utte r ke n Genehmigung zu beantragen. Nach Vorliegen dieser Genehmigung kann die Unterzeichnung beider Ver- Troc tragsparteien erfolgen. Der Betriebsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ihrlerstein und dem BRK–Kreisverband Kelheim zum 8
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite Nun habe man einen Investor für die Errichtung einer dann an die Förderberechtigten auszuschütten. Diese großflächigen Photovoltaikanlage in der „Sulzwiese“ Ansicht teilt auch ein weiteres Gemeinderatsmitglied. gefunden, der einen Beitrag zur Energiewende leisten Die Förderung soll ein Zeichen dafür sein, dass die wolle. Er sei enttäuscht vom Abstimmungsergebnis, Gemeinde zu den erneuerbaren Energien stehe. Hier- nach welchem sich fünf Gemeinderatsmitglieder zu solle die Verwaltung Förderrichtlinien entwickeln. gegen diese Anlage ausgesprochen hätten. Gegen diese Koppelung spricht sich ein Gemeinde- ratsmitglied aus. Aus diesem Grund schlage er die Förderung zur Errichtung privater Photovoltaikanlagen bzw. zur Es wird der Vorschlag unterbreitet, einen festen Betrag Ertüchtigung vorhandener Anlagen durch Batterie- in den Haushalt einzuplanen und diesen dann an die speicher vor. Antragsteller zu verteilen. Aus dem Gremium wird dem widersprochen. Es solle ein fester Betrag zur Ein Gemeinderatsmitglied entgegnet hierzu, dass die Förderung jeder Anlage vorgesehen werden. Errichtung von Photovoltaikanlagen bereits durch staatliche Maßnahmen gefördert werden. Der Betrieb Ein weiteres Gemeinderatsmitglied stellt dar, dass es dieser Anlagen stelle ein positives Geschäft für die sich bei der Förderung erneuerbarer Energien nicht Errichter der Anlagen dar, welche sich alleine durch um eine Aufgabe der Gemeinde handle. Es seien aus- ihren Betrieb amortisiere. Er spreche sich gegen eine reichend andere Fördermöglichkeiten vorhanden. Die Überförderung durch die Gemeinde aus. Ferner lägen Gegenstimmen gegen den Solarpark „Sulzwiese“ rich- erhebliche Neuinvestitionen in naher Zukunft, wie der teten sich seiner Meinung nach nicht gegen den Solar- Bau des Kindergartens, die Beschaffung neuer Feu- park, sondern gegen die Art des Betriebes sowie die erwehrfahrzeuge sowie die Sanierung der Schule. vorgesehene Trassenführung zur Ableitung der Hierdurch seien die Mittel der Gemeinde in Zukunft Energie. begrenzt, so dass keine Förderung gewinnbringender Investitionen durch die Gemeinde erfolgen solle. Wer Ein weiteres Gemeinderatsmitglied spricht sich für von sich aus bis jetzt keine Photovoltaikanlage errich- die Unterstützung der Errichtung von PV-Anlage aus. tet habe, wird es auch nicht aufgrund der nun bean- tragten gemeindlichen Förderung tun. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied berichtet, dass sich an den Förderbedingungen in den letzten Jahren HORAK nichts geändert habe. Die Energiewende sei gewollt Naturstein und der Antrag somit unterstützenswert, da die Böden - Treppen Arno Horak gemeindliche Förderung einen zusätzlichen Anreiz Bäder - Küchen Garten - Terrasse für die Investitionen in die erneuerbaren Energien dar- Steinmetzmeister staatl. gepr. Natursteintechniker Grabsteine stelle. Restaurator im Steinmetz- u. Steinbildhauer-Handwerk Aus dem Gremium erfolgt der Vorschlag, die Förde- Weinbergweg 5 - 93309 Kelheim · Tel. 0 94 41-21 209 rung mit den Einnahmen aus der geplanten PV-Anla- info@horak-naturstein.de - www.horak-naturstein.de ge „Sulzwiesen“ zu koppeln und diese Einnahmen Babymassage Bobath für Erwachsene Cranio Sacrale Therapie 9
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 10 Bei der Errichtung des neuen Baugebietes hätte man, beiten und dem Gremium zur weiteren Entscheidung im Nachhinein betrachtet, auch die Errichtung einer vorzulegen. Fernwärmeanlage, welche mit erneuerbaren Energien betrieben wird, planen sollen. Grundstücksverkauf, östlich der Schulstraße Der Bürgermeister sichert zu, den Antrag durch die Anfrage über Weitergabe der Grundstücke von Kommunalaufsicht rechtlich prüfen zu lassen und in Eltern auf Kinder einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tages- ordnung zu bringen. Dem Antrag auf Förderung zur Nach den Vergaberichtlinien für das Baugebiet „Östlich Errichtung privater Photovoltaikanlagen steht die der Schulstraße II – Am Schlittenhang“ dürfen Grund- Gemeinde Ihrlerstein positiv gegenüber. Die Verwal- stücke gemäß Ziff. 6.2 Buchst. b) i. V. m. Ziff. 6.3 auf tung wird beauftragt, hierzu Förderrichtlinien zu erar- den Ehegatten/Lebenspartner, in gerader Linie ver- wandte Personen oder Stiefkinder bzw. Stiefeltern übertragen werden, ohne dass das Wiederkaufsrecht der Gemeinde besteht. Es wurde nun eine Anfrage gestellt, inwieweit ein Grundstück bereits beim Kauf von der Gemeinde direkt an die in Ziff. 6.3. genannten Personen über- tragen werden kann. Das heißt, dass der Grund- stücksbewerber zugunsten seiner in Ziff. 6.3 genann- ten begünstigten Personen vom Kauf zurücktritt und das Grundstück direkt an eine begünstigte Person durch die Gemeinde verkauft wird. Dadurch könnten die Notarkosten für die Übertragung des Grundstücks vom Grundstücksbewerber auf die begünstigte Person vermieden werden. Gemäß den Vergaberichtlinien der Gemeinde Ihrler- stein ist dies jedoch nicht möglich. Dazu muss vorher das Grundstückseigentum bereits bestehen, um die- ses an die begünstigten Personen übertragen zu kön- nen. Somit muss der ursprüngliche Bewerber bereits Eigentümer des Grundstückes sein. Im Falle einer direkten Übertragung der Gemeinde an eine begünstigte Person würde die von der Gemeinde beschlossene Punkteregelung und die daraus resultierende Rangliste umgangen werden. 10
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 11 FF Ihrlerstein; BRK–Kreisverband und die Caritas im jährlichen Bestätigung des stv. Kommandanten Wechsel mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 € bedacht werden. Da der diesjährige Zuschuss an den In der Dienstversammlung am 04.11.2021 der Frei- BRK–Kreisverband bewilligt wurde, ist eine Berück- willigen Feuerwehr Ihrlerstein wurde Herr Alexander sichtigung der Caritas erst wieder im Jahr 2022 mög- Söldner zum stellvertretenden Feuerwehrkomman- lich. Dies wird der Caritas so mitgeteilt. danten der Freiwilligen Feuerwehr Ihrlerstein gewählt. Die Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten durch den Kreisbrandrat erfolgte am 08.11.2021. Der Errichtung eines fehlenden Hausanschlusses dafür notwendige Lehrgang ist innerhalb eines Jahres des AZV in der Schlesierstraße zu absolvieren. Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist der gewählte stellvertretende Kommandant durch die Hierzu muss die Straße auf Höhe der Schlesierstra- Gemeinde zu bestätigen. ße 19 geöffnet werden, um den benötigten Haus- anschluss herstellen zu können. Die Maßnahmen Herr Alexander Söldner wird als stellvertretender Kom- hierzu werden im Herbst 2021/Frühjahr 2022 durch- mandant der Freiwilligen Feuerwehr Ihrlerstein bestä- geführt. tigt. Die Amtszeit des stellvertretenden Kommandan- ten beginnt am 10.11.2021 und endet am 09.11.2027. Appell zur Entfernung der restlichen Plakate zur Bundestagswahl Informationen und Anfragen Der Bürgermeister bittet, dafür Sorge zu tragen, dass Antrag auf Zuschuss an die Caritas- die noch aufgestellten Wahlplakate umgehend ent- Sozialstation für das Jahr 2021 fernt werden. Hierzu wurde ein Antrag durch die Caritas gestellt. Es existiert jedoch ein Grundsatzbeschluss, dass der Information zur persönlichen Beteiligung bei öffentlichen/nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten Von einem Bürger wurde die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kelheim kontaktiert, da ein persönlich beteiligtes Gemeinderatsmitglied zwar nicht bei der Abstimmung mitgewirkt habe, wohl aber bei der Bera- tung das Wort ergriffen habe. Der Bürgermeister bittet die Gemeinderatsmitglieder um zukünftige Beach- tung. Allgemeine Fragen zu Bau- und Grundstücks- angelegenheiten In Sachen Verbrauchermarkt habe der Bürgermeister mit dem Bauleiter der Firma gesprochen. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass ein Baubeginn in Ihrlerstein nach Abschluss einer anderen aktuellen Baumaß- nahme, je nach Witterung im Frühjahr 2022 vorge- sehen sei. Zur Jugendherberge teilt er mit, dass der Jugendher- bergsverband zurzeit prüfe, was mit der Liegenschaft geschehen solle. Es wurde ihm zugesichert, dass sich der Verband als erstes mit der Gemeinde im Falle eines Verkaufes in Verbindung setzen werde. 11
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 12 Zum Bikepark teilt der Bürgermeister mit, dass man Bauarbeiten im Herbst 2021 in der Gemeinde Ihrler- je nach Witterung noch in diesem Jahr die Planie des stein wurde der mindestfordernden Firma Fahrner Geländes beabsichtigt sei. Hierzu sei eine Tiefbau- aus Barbing zum Angebotspreis in Höhe von firma zu beauftragen. 62.726,60 € erteilt. Sozialer Wohnungsbau Vorstellung eines Car-Sharing-Konzeptes durch die Firma mikar Ein Gemeinderatsmitglied bittet, die Thematik in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau aufzugreifen. Der Bürgermeister begrüßt zur Vorstellung eines Car- Dies solle zum Thema einer Klausursitzung werden. Sharing-Konzeptes Herrn Haberzettl von der Firma mikar. Herr Haberzettl stellt hierbei das Konzept für Nachdem keine weiteren Anfragen mehr vorliegen, das Car-Sharing im ländlichen Raum vor. Anders als wird der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung in städtischen Gebieten besitzt auf dem Land fast geschlossen. jeder einen PKW. Somit muss ein Car-Sharing-Kon- zept auf dem Land Fahrzeuge anbieten, die nicht in jedem Haushalt vorhanden sind. In diese Lücke ist Auszug aus dem Sitzungsprotokoll die Firma mikar gestoßen und bietet hier 9-Sitzer- vom 07.12.2021: Busse an. Diese können über eine App gebucht wer- den, so dass auf die Kommune kein Verwaltungsauf- Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung des wand und keine Kosten zukommen. Die Fahrzeuge Gemeinderates Ihrlerstein und begrüßt die anwesen- sind querfinanziert, das heißt, sie werden durch den Zuhörer sowie die Hrn. Haberzettl von der Fa. Werbeeinnahmen von örtlichen Gewerbetreibenden mikar. Drei Gemeinderatsmitglieder sind entschuldigt. finanziert. Pro Fahrzeug benötige man 20 bis 25 Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung Sponsoren, um den Preis in Höhe von 45.000 € zu fest. Das Gremium ist beschlussfähig. Gegen die finanzieren. Das Fahrzeug hat dann eine Standort- Tagesordnung bestehen keine Einwände und so wird garantie von vier Jahren. in die Behandlung der einzelnen Punkte eingetreten. Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemein- Ferner stellt Herr Haberzettl noch ein Fahrzeugkonzept deratssitzung vom 9.11.2021 wird ohne Einwendun- für Wohnanlagen vor. Hier werden PKWs an Wohn- gen angenommen. anlagen stationiert, welche ausschließlich Bewohnern dieser Anlagen zur Verfügung stehen. Sollten in Ihr- lerstein derartige Anlagen errichtet werden, könnte die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung Firma mikar auch hier ein Angebot unterbreiten. gefassten Beschlüsse Die Frage nach der Kontrolle des Fahrzeuges beant- Die Beschaffung eines Hako MultiCar M29 wurde an wortet Herr Haberzettl dahingehend, dass diese dem die mindestfordernde Firma Hako GmbH zum Ange- Mieter obliege. In der App würden dem Mieter die evtl. botspreis in Höhe von 118.085,08 € vergeben. Der bereits bestehenden Schäden am Fahrzeug ange- Auftrag zur Durchführung von mehreren kleineren zeigt, neue Schäden könne er per Handy-Foto mel- 12
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 13 den. Weiterhin seien die Sitzbänke auch entfernbar, jedes Haus zu legen sind. Ob dann jeder Haushalt sollte ein Mieter das Fahrzeug zum Transport benö- auch einen Glasfaseranschluss wünscht, ist dahin- tigen. Die Mietbedingungen konkretisiert er so, dass gestellt, da hierzu auch umfangreiche Arbeiten im jeder, welcher seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Grundstück und in der Hausinstallation erforderlich Fahrerlaubnis sei, das Fahrzeug mieten könne. Auf werden, welche durch die Anschlussnehmer zu tra- eine nochmalige Nachfrage, inwieweit hier Tätigkeiten gen sind. Es gilt daher, eine grundsätzliche Entschei- auf die Gemeinde zukämen, erklärte er, dass lediglich dung darüber zu treffen, wie weiter verfahren werden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden müsse. soll. Ferner solle die Gemeinde hinter den Anschreiben an die Firmen stehen und für die Zeit der Akquise Aus dem Gremium wird die Notwendigkeit eines müsse der Firma mikar ein Raum mit Telefonan- Glasfaserausbaus bis an die einzelnen Anwesen in schluss zur Verfügung gestellt werden. Frage gestellt. Hier reiche die jetzige Form der Erschließung über den Weg Glasfaser – DSLAM – Sollte das Projekt beendet werden, da nicht genügend Kupferleitung aus. Eine Glasfaserleitung bis ins Haus Sponsoren gefunden werden können, wird dies ohne bringe für die meisten Nutzer keine spürbare Verbes- gegenseitige Verpflichtungen beendet. Der Bürger- serung. Das größte Problem sehe er in der Öffnung meister dankt Herrn Haberzettl für seine Ausführungen der Straßen bis hin zu jedem Gebäude. Ein weiteres und teilt mit, dass die Entscheidung hierüber in einer Gemeinderatsmitglied stellt dies als Investition für der nächsten Sitzungen falle. die Zukunft dar. Es würden möglicherweise immer weitere Anwendungen entwickelt werden, welche immer mehr Internetleistung benötigen, so dass man Förderverfahren Breitbandausbau, Information sich diesem nicht verschließen solle. Ein Gremiums- zu den möglichen Verfahren mitglied stellt in Frage, ob die Zukunft des Breitband- ausbaus im Glasfasernetz liege. Bei Betrachtung der Die Gemeinde Ihrlerstein hat das Büro IK-T mit den Entwicklung in den letzten Jahren könne es sein, Vorbereitungen zur Durchführung des Förderverfah- dass in Zukunft völlig neue Übertragungswege rens „Gigabit-Richtlinie“ beauftragt. Unter Berücksich- tigung der sog. „grauen und weißen Flecken“ ergibt sich hier eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 29.574.000,– €, welche je nach Verfahren unterschied- lich gefördert wird. Während bei der bayerischen Giga- bit-Richtlinie ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 21.574.000,– € verbleibt, sind es bei Anwendung der Bundesförderrichtlinie 919.803,– €. Trotz der besseren Förderung darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass bei beiden För- derverfahren innerhalb von vier Jahren sämtliche noch nicht durch Leerrohre ertüchtigte Straßen kom- plett geöffnet werden müssen, da Anschlüsse bis an Wolfgang Zahradnik JAKOBS Trockenbau Schreinerarbeiten POTHEKE Hauptstr. 30b; 93346 Ihrlerstein Handy: 0170/111 2500 INHABER: CHRISTIAN EIGENSTETTER Telefon: 09441/ 642763 Fax: 09441/ 1747919 HAUPTSTRASSE 1 93346 IHRLERSTEIN E-Mail: Wolfgang.Zahradnik@t-online.de TELEFON 0 94 41 / 68 23 93 TELEFAX 0 94 41 / 68 23 95 13
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 1 erschlossen werden könnten. Somit sei das Risiko sicherungspflicht obliegt allerdings der Gemeinde Ihr- der Investition nicht bewertbar, so ein weiteres lerstein. Gemeinderatsmitglied. Dieser Vorschlag wurde der Rechtsaufsichtsbehörde Weiterhin sei fraglich, ob die dann angebotenen Band- beim Landratsamt Kelheim vorgelegt. Diese teilte in breiten überhaupt genutzt würden, da hier die Kosten Ihrer Stellungnahme vom 02.12.2021 mit, dass einer eines derartigen Anschlusses auch höher seien. Ein derartigen Vereinbarung keinesfalls zugestimmt wer- weiteres Gemeinderatsmitglied gibt zu bedenken, den könne. Eine mietzinslose Überlassung unter dass bei Herstellung eines Glasfasernetzes dann Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ginge zu immer noch ein Anbieter gefunden werden müsse, Lasten der Gemeinde. Aus dem Gremium wird ange- der die weitere Erschließung dann auch vornehmen. fragt, ob dies dann das Ende der Postfiliale bedeuten Sollte ein Mehrwert für den Anbieter nicht erkennbar würde. Dem entgegnet der Bürgermeister, dass es sein, würde durch ihn dann auch kein Anschluss rea- sich hier um ein zusätzliches Angebot handle. An lisiert werden. einer Gemeindegröße von 2.000 Einwohnern müsse die Post eine Filiale zur Verfügung stellen. Bezüglich Eine große Schwierigkeit des Ausbaus sehe man aber des Standortes wird von einem Gremiumsmitglied darin, dass sämtliche Straßen geöffnet werden müs- bemängelt, dass hier eventuell die Ausleuchtung sen. Diese würden wohl weitgehend zerstört werden. nachts nicht ausreichend sei. Dies müsse im weite- Da die Möglichkeit der Erhebung von Straßenaus- ren Verfahren geprüft werden, so der Bürgermeister. baubeiträgen durch den Gesetzgeber unterbunden Dem Ansinnen der DHL Paket GmbH steht man wurde, müsse die Gemeinde dies dann alleine stem- grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wird men. Der Bürgermeister sei sich der Schwierigkeit beauftragt, weitere Verhandlungen mit der DHL und der Tragweite der Entscheidung durchaus Paket GmbH unter Beachtung der Rechtsauffassung bewusst. Man kommt überein, dass der Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Kel- die Vorgehensweise der Landkreisgemeinden abfragt heim aufzunehmen. und dann das Thema nochmals auf die Tagesordnung nimmt. Informationen und Anfragen Hiermit besteht Einverständnis. Bezüglich der Dorfmitte-Neugestaltung haben wir den Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung Errichtung einer Packstation zur Beauftragung des Planungsbüros FreiraumSpek- durch die DHL Paket GmbH trum Abensberg erhalten. Somit kann die Fragebo- genaktion wie auch weitere Aktivitäten zur Vorplanung Die DHL Paket GmbH beabsichtigt, bei Interesse der gestartet werden. Gemeinde eine Packstation zu errichten. Als möglicher Standort bietet sich ein Teil der Grünfläche an der Das Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße nördlichen Parkplatzzeile am Rathaus an. Eine 2233 (= Rennstrecke) Ihrlerstein-Kelheim beginnt. Erschließung des Standortes ist nicht erforderlich. Die Pläne zur Auslegung werden im Januar 2022 an Eine Pachtzahlung soll nicht erfolgen. Die Verkehrs- die Gemeinde übersandt. 14
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 15 Der Baubeginn zum neuen Verbrauchermarkt wird August, Neubürgerempfang mit Ehrenamtsabend 17. vom Bauherrn zum Frühjahr 2022 zugesichert, sobald September. die Witterung dies zulässt. Nachdem keine weiteren Anfragen mehr vorliegen, Informationen zu einem möglichen Kaufangebot wird der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung der Jugendherberge erhalten wir im März/April geschlossen. 2022. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass einem Wider- spruch anlässlich der Erschließung in der Nelken- straße stattgegeben wurde. Da der Bescheid ursprünglich nicht dem Grundstückseigentümer zuge- stellt wurde, war der Bescheidsempfänger nicht bei- tragspflichtig. Ein nach dem 01.04.2021 an den Bei- tragspflichtigen erlassener Bescheid musste aufgrund Verjährung zurückgenommen werden. Die Deutsche Funkturm GmbH in Nürnberg hat mit Schreiben vom 09.11.2021 mitgeteilt, dass der Mobil- funkstandort auf dem Rathaus Ihrlerstein aufgrund des „White-Spot-Abkommens“ mit anderen Mobilfunk- betreibern nicht realisiert wird. Zum 31.12.2021 kann das Ihrlersteiner Mitteilungs- blatt vom bisherigen Verteilerdienst aus Wettbewerbs- gründen nicht mehr ausgetragen werden. Hier muss kurzfristig eine Entscheidung zur zukünftigen Vertei- lung getroffen werden. Weitere Möglichkeiten: Auslage in Geschäften, Austräger mind. 6 Personen. Derzeit ca. 120,– €/Ausgabe, Verteildienst über die Post, ca. 410,– €/Ausgabe. Auf jeden Fall sollte aus Gründen der Aktualität an der monatlichen Erscheinungsweise festgehalten werden. Ergebnisse der Kulturausschusssitzung, Veranstal- tungsplanung 2022 (vorbehaltlich der Entwicklung der Corona-Lage): Wintermarkt 18.-19.Februar, Krea- tivausstellung 13.–18. April, Maibaumaufstellen 30. April, Einweihung Feuerwehrgerätehaus 15. Mai, Sommerfest 30. Juli, Kinderferienwoche 8.–12. BIERGARTEN UND EISDIELE ÖFFNUNGSZEITEN: 93346 Ihrlerstein • Hauptstraße 42 Mo. bis Fr.: 11 bis 14 und 17 bis 22.30 Uhr www.maharadscha-ihrlerstein.de • E-Mail: N.Kumar@t-online.de Sa.: 17 bis 22.30 Uhr, mittags n. Vereinb. Telefon: 0 94 41 / 7 03 94 - 64 • Fax: - 65 • Handy: 01 75 / 5 96 71 37 So. u. Feiertage: 11 bis 14 und 17 bis 22 Uhr Liebe Ihrlersteiner, wir danken Ihnen für mittlerweile neun Jahre als Ihre Wirtsleute. Wir wünschen unseren Gästen frohe Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr! Planen und feiern Sie mit uns Ihre Hochzeits-, Verlobungs-, Weihnachts- und Silvesterfeier. • Wir bieten Ihnen Räumlichkeiten bis zu 250 Personen. • Nutzen Sie für Veranstaltungen unseren Konferenzraum. • Spezialservice/Catering. Familie Kumar 15
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 16 Bauausschusssitzung Auszug aus dem Sitzungsprotokoll möchten die Antragsteller Rechtssicherheit über die vom 21.10.2021: Möglichkeit der gewünschten Bebauung erlangen. Ein Ersatzbau ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Der Bürgermeister eröffnet die Bauausschusssitzung. Gebäudes an gleicher Stelle und von gleicher Größe, Er stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Alle Bau- für die gleiche Nutzung und Funktion im Außenbereich. ausschussmitglieder sind anwesend. Das Gremium ist beschlussfähig. Der öffentliche Teil der Der Altbestand muss von demjenigen, der zum Zeit- Sitzungsniederschrift der Bauausschusssitzung vom punkt der Erstellung des Ersatzbaus Eigentümer ist, 16.09.2021 wird angenommen. für längere Zeit – nicht unter zwei Jahren – eigenge- nutzt worden sein. Gemäß § 35 Abs. 4 S. 2 BauGB kann die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohnge- Verlängerung Vorbescheid auf Bau von zwei bäudes an gleicher Stelle unter der Voraussetzung Einfamilienhäusern, Lage: Rehsteig erfolgen, dass der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von der Voreigentü- Mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom merin erworben hat, die das Anwesen längere Zeit 08.10.2018 wurde der Bau von zwei Einfamilienhäu- selbst genutzt hat. Die Eingabeplanung wird zur sern befürwortet. Das Grundstück befindet sich im Kenntnis genommen. Die Bebauung in der vorgeleg- Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes ten Form wird in Aussicht gestellt. Inwieweit das Bau- „Walddorf“ und ist im Flächennutzungsplan der vorhaben die verträgliche Größe überschreitet sowie Gemeinde als Mischgebiet (MI) dargestellt. Der die Abklärung der Eigennutzung/Erbfolge obliegt dem Antragsteller hat mit Schreiben vom 06.09.2021 frist- Landratsamt. gerecht einen Antrag auf Verlängerung des Vorbe- scheides um weitere zwei Jahre gestellt. Isolierte Befreiung auf Errichtung einer Einfrie- dung, Lage: Nürnberger Straße Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienwohnhauses in drei Wohneinheiten Der Antragsteller beabsichtigt einen Sichtschutzzaun einschließlich Pflegeeinheit und Garagen, zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich Lage: Am Rögerhof des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Blaimerwiesen“ und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Die Antragstellerin beabsichtigt ein bestehendes Ein- Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Nach den familienwohnhaus in drei Wohneinheiten einschließlich Vorschriften der Bayerischen Bauordnung bedarf das Pflegeeinheit umzubauen und eine Garage zu errich- Vorhaben keiner Baugenehmigung, jedoch wider- ten. Das Grundstück befindet sich gemäß § 34 Abs. 1 spricht es den Festsetzungen des Bebauungsplanes. BauGB im unbeplanten Innenbereich und ist im Flä- Es werden folgende Befreiungen beantragt: seitliche chennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaft- und straßenseitige Einfriedung. Der Antragsteller hat liche Nutzfläche ausgewiesen. Die erforderlichen Stell- im Vorfeld mit dem Staatlichen Straßenbauamt fol- plätze werden lt. Antragsunterlagen nachgewiesen. Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss erklärt sein Einvernehmen mit dem Bauvorhaben. Vorbescheid auf Ersatzbau eines Einfamilienhauses, Lage: Nürnberger Straße Die Antragsteller beabsichtigen ein Einfamilienhaus als Ersatzbau zu errichten. Das Grundstück befindet sich gemäß § 35 im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit dem Vorbescheid 16
MTB_12#38xxx.qxp_Druckversion 13.12.21 16:06 Seite 1 gende Vorgaben abgeklärt: Einfriedung darf 1,80 m bereits Zustimmung zu den geänderten Planunterla- nicht überschreiten, außerdem darf die Einsicht zur gen signalisiert. Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis Einfahrt bis auf 70 m beidseitig zur Straße nicht ver- genommen. Der Bauausschuss befürwortet das Bau- deckt werden. Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis vorhaben und stimmt den beantragten Befreiungen genommen. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvor- von den Festsetzungen des Bebauungsplanes haben zu. Die beantragten Befreiungen von den Fest- „Gronsdorfer Weg“ zu. setzungen des Bebauungsplanes „Blaimerwiesen“ werden befürwortet. Bauantrag auf Neubau eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten und Garage, Tektur auf Neubau eines Wohnhauses mit Einlie- Lage: Gstaigkircherl gerwohnung und Garage, Lage: Gronsdorfer Weg Das Bauvorhaben wurde in den Bauausschusssitzun- Die Antragsteller beabsichtigen ein Wohnhaus mit gen vom 29.04.2021 und 19.05.2021 behandelt und Einliegerwohnung und Garage zu errichten. Das vom Bauausschuss befürwortet. Der Antragsteller Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des beabsichtigt ein Wohngebäude mit 4 Wohneinheiten rechtsgültigen Bebauungsplanes „Gronsdorfer Weg“ und Garage zu errichteten. Das Grundstück liegt im und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. In der Bau- „Gstaigkircherl II“ und ist im Flächennutzungsplan der ausschusssitzung vom 24.06.2021 wurde das Bau- Gemeinde als Allgemeines Wohngebiet (WA) darge- vorhaben wegen massiver Überschreitungen der Fest- stellt. Folgende Befreiungen wurden beantragt und setzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich bereits befürwortet: Dachform, Dachneigung, geringe Traufhöhe und konstruktivem Dachfuß/Kniestock Baugrenzenüberschreitung und der Haustyp U+E+I. abgelehnt. Anschließend fand mit dem Landratsamt, Vom Antragsteller wurde ein geänderter Bauvorlage- den Antragstellern, dem Planer und der Verwaltung plan vom 17.09.2021 vorgelegt, in dem das straßen- ein Gesprächstermin im Landratsamt statt. Am seitige Gelände angepasst wurde, um die Außenwir- 09.09.2021 wurde von den Antragstellern kurzfristig kung des Garagengeschosses zu reduzieren. Weitere eine neue Planung vorgelegt, welche in der Bauaus- Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- schusssitzung vom 16.09.2021 zur Beschlussfassung planes „Gstaigkircherl II“ wurden nicht eingereicht. hätte behandelt werden sollen. Die Umplanung wurde Der Kinderspielplatz gem. Art. 7 Abs. 3 BayBO wurde jedoch nicht wie vereinbart durchgeführt, sodass das mit 60 m² angesetzt und wurde im ursprünglichen Landratsamt nochmals Kontakt mit den Bauherren Plan dargestellt. Die Lage des Spielplatzes liegt außer- aufgenommen hat. In der Ortseinsicht vom 09.09.2021 halb des auf dem Plan dargestellten Bereichs. Die wurden das Grundstück vom Bauausschuss besich- Eingabeplanung wird erneut zur Kenntnis genommen. tigt. Am 30.09.2021 wurden erneut Planungsunterla- Der Bauausschuss befürwortet das straßenseitig gen eingereicht. Bei der Ansicht Südost befindet sich angepasste Gelände. auf der rechten Hausseite nun ein reiner Nutzkeller, der sich komplett im Erdreich befindet. Auf der linken Hausseite befindet sich lediglich die Garage mit Ein- Vorbescheid auf Ersatzbau für ein altes Einfami- fahrt auf Straßenniveau. Vom Landratsamt wurde lienhaus mit Garage, Lage: Zum Felsensteig Die Antragsteller beabsichtigen ein Einfamilienhaus mit Garage als Ersatzbau zu errichten. Das Grund- stück befindet gemäß § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grund- stück im Bereich des Wohnhauses als Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie im übrigen Bereich als Fläche mit besonderer Bedeutung für Landschafts- und Orts- bild bzw. als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Mit dem Vorbescheid möchten die Antragsteller Rechtssicherheit über die Möglichkeit der gewünsch- ten Bebauung erlangen. Ein Ersatzbau ist die Neu- errichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher 17
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