Lebenslanges Lernen Seit Anfang des Jahres sind Gewerbeinhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern zur laufenden ...
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02 I 2019 Lebenslanges Lernen Seit Anfang des Jahres sind Gewerbeinhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern zur laufenden jährlichen Weiterbildung im Ausmaß von 15 Stunden netto verpflichtet.
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Von Christoph Liebe Kolleginnen, nächsten Wochen,
Berghammer liebe Kollegen, um die Anforde-
rungen in den Be-
Nachdem die IDD trieben umsetzen
für die österreichi- zu können. Unsere
schen Versicherungsmakler mit monatelanger Ver- nächsten Bemü-
zögerung umgesetzt wurde, warten wir nun auch hungen gestalten
noch auf das Inkrafttreten des Lehrplanes zur ver- sich dahingehend,
pflichtenden Weiterbildung und die neuen „Stan- dass wir alles dar-
des- und Ausübungsregeln“. Der Fachverband hat an setzen werden,
intensiv an der Erstellung eines Lehrplanes für die wieder in Richtung
verpflichtende Weiterbildung gearbeitet und diesen „ D e re g u l i e r u n g “
fristgerecht im Ministerium eingereicht. Leider ist am Markt zu ge-
es noch immer nicht absehbar, wann der Lehrplan in hen. Eine Überre-
Kraft treten wird. Die damit einhergehende Rechts- gulierung im Sinne
unsicherheit ist für uns Versicherungsmakler nicht des Konsumenten-
erfreulich. Der Fachverband ist der unverbindlichen schutzes ist für niemanden gewinnbringend. Die
Ansicht, dass alle Schulungen inhaltlich den Anfor- obersten Pflichten eines Versicherungsmaklers sind
derungen der Anlage 9 der Gewerbeordnung genü- Beratungsqualität und Konsumentenschutz. Wir
gen und somit die Mindestanforderungen der IDD sind in erster Linie Konsumentenschützer an vor-
erfüllt sind. Auch wenn das Inkrafttreten des Lehr- derster Front und haften nach dem Maklergesetz als
planes noch auf sich warten lässt, können wir stolz „Bundesgenosse“ des Versicherungskunden. Wir
darauf sein, dass der Fachverband durch seine inten- sind zur Vermittlung des bestmöglichen Versiche-
sive Arbeit die freie Schulung der Mitarbeitenden rungsschutzes – also dem „Best advice“ – verpflich-
von Gewerbetreibenden erreicht hat. Somit erspa- tet. Wir sind ausschließlich für das Wohl unserer
ren sich unsere Mitglieder kostenintensive externe Kunden und Kundinnen unterwegs. Also ist es nun
Schulungen. Auch im Bereich der noch ausständi- auch an der Zeit, sich den nächsten Schritten nach
gen „Standes- und Ausübungsregeln“ würden wir IDD-Anforderungen, DSGVO, etc. zu widmen, wie
uns eine Entscheidung wünschen, damit auch hier der Deregulierung, der Vereinfachung im Umgang
alles zum Wohle der Kollegenschaft erledigt wer- mit Regulatorik und deren Auswirkungen im alltäg-
den könnte. Wir rechnen mit den Freigaben in den lichen Arbeitsleben.
EDITORIAL I 03Editorial
03 Zum Wohle der Kollegenschaft
06 Gelebte Praxis oder Einzelfall?
TOP-THEMA
18 „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom.
Sobald man aufhört, treibt man zurück.“
FACHVERBAND &
REGIONALES
28 Sustainable Finance
(Nachhaltiges Finanzwesen)
29 Hammurabi
30 Gratulation
30 Smart Aktion 2019
31 Rechtsschutzversicherung intensiv
32 Aktueller Status zum Lehrplan
32 Seminar
33 „Come Together“
34 Maklertag 2019
Interview
12 Weltweiter Interessenverband
38 Positive Aussicht
46 Die SCR-Quote von
Versicherungsunternehmen
INHALT I 04News & PERSONALIA
07 Neuer CEO
07 Weichenstellung
08 Kohleausstieg
08 Wie sicher ist mein Eigenheim?
10 Europäische Bankenaufsicht
10 Gastvortrag
10 Vorstand
MARKT
26 Insolvenzentwicklung
26 Digitale Nachlässigkeit
27 Cyberschutz Kommunal
36 UNIQA MaklerAkademie –
20 Jahre Top-Ausbildung
42 Award
42 Rundum-Gesundheitsvorsorge
43 BiPRO Schnittstelle
43 Notfall-Hotline
44 Bilanzen 2018
45 Zuwachs
45 Sofortpolizzierung
48 Fallstricke für Unternehmen
48 Online-Vergleichsportale
49 Gemeinde Aktiv Schutz
49 Der Offline-Versicherungsabschluss
KOLUMNE &
KOMMENTAR
16 RSS - Alles was Recht ist
24 Verkauf und Vertrieb in der Digitalaxis
INHALT I 05Gelebte Praxis oder Einzelfall?
Von Die Weiterbil- Vorlage seiner absolvierten Weiterbildungsstunden.
Christian Proyer, dungsverpflichtung So weit, so gut. Doch was macht der teilnehmende
Chefredakteur hat nun bei den Weiterbildungsaffine, wenn er neben den Semina-
Ve r s i c h e r u n g s - rangeboten auch noch wichtige Gespräche führen
maklerinnen und möchte? Er stattete seinen Assistenten mit seiner
Versicherungsma- Teilnehmerkarte aus und schickte ihn zu der Wei-
klern Einzug gehalten. Leider ist der Lehrplan noch terbildung. Der Strichcode wurde gescannt und der
nicht vom Bundesministerium für Digitalisierung Assistent nahm an dem Weiterbildungsseminar teil.
und Wirtschaftsstandorte freigegeben (Redakti- Man glaubt es kaum, der junge Mann tauschte sei-
onsschluss: 12.4.). Wir haben, der guten Hoffnung ne Teilnahmekarte insgesamt vier Mal aus und vier
halber, den Redaktionsschluss der zweiten Ausgabe Teilnehmer nahmen in Person eines einzigen jun-
mehrmals verschoben, aber leider. Wahrscheinlich gen Mannes an dem Weiterbildungsangebot teil. Ein
wird es kurz danach soweit sein. Wir werden es se- Einzelfall, sicherlich, und auch nur bei einer großen
hen. Die Weiterbildungsverpflichtung nimmt be- Veranstaltung möglich. Außerdem sind wir davon
reits Gestalt an, und wie alle Fachgruppenobmänner überzeugt, dass die Versicherungsmaklerinnen und
unisono berichten, nimmt die Zahl der Teilnehmer Versicherungsmakler so wissbegierig sind, dass das
rasant zu. Auch Kollegen, die man selten bei einer bei uns nie passieren wird. Wobei es schon einiges
Veranstaltung angetroffen hat, nehmen sich plötz- an Aussagekraft hat, dass erst nach Einführung der
lich Zeit für ein Weiterbildungsseminar. Aber es Weiterbildungsverpflichtung die Teilnehmerzahlen
gibt auch bereits interessante Auswüchse, um den an den Veranstaltungen der Fachgruppen rasant
Anforderungen der Weiterbildung zu entsprechen. ansteigen. Um ein Urgestein der Versicherungs-
Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass das nur maklerbranche, Herbert Schmaranzer, zu zitieren
ein Einzelfall ist. Ein unabhängiges Weiterbildungs- (Der Versicherungsmakler, Ausgabe 3/2018): „Es ist
angebot darf genutzt werden und die Registrierung wichtig, sich umfassendes Wissen anzueignen. Mei-
der Teilnahme erfolgt durch digitale Anmeldung. So ner Meinung nach sind zehn Prozent der am öster-
weit, so gut, der Teilnehmer erhält also bei Eintritt reichischen Markt tätigen Versicherungsmakler mit
zur Veranstaltung eine gut sichtbar anzubringen- einem umfassenden und ausgezeichneten Wissen
de Teilnehmerkarte mit Strichcode. Dieser wird bei ausgestattet. Weitere 40 Prozent bemühen sich und
Besuch eines Seminares am Veranstaltungstag von der Rest hat keinen ausreichenden Wissensstand,
einer liebenswürdigen Veranstaltungsbetreuerin um Kunden fachlich fundiert zu beraten.“ Sollte das
gescannt. Nach Ende des Tages bzw. nach einigen wirklich so stimmen, dann hat die Weiterbildungs-
Tagen erhält der Teilnehmer eine Bestätigung zur verpflichtung eine wirkliche Berechtigung.
EDITORIAL I 06Neuer CEO
Helvetia Österreich Mit Jänner 2020 reich. Kaspar Hartmann ist seit über 14 Jahren in
übernimmt Tho- verschiedenen Funktionen bei Helvetia tätig und
mas Neusiedler die aktuell der Leiter des Corporate Centers der Hel-
CEO-Funktion von vetia-Gruppe. Er wird mit 1. Jänner 2020 das Ressort
Otmar Bodner, der auf eigenen Wunsch per Ende Schaden-Unfall
2019 von seinem Amt zurücktritt und in den Auf- bei Helvetia Ös-
sichtsrat wechselt. Die Agenda im Vorstand von Tho- terreich über- Thomas Neusiedler
mas Neusiedler, Vorstand des Ressorts Schaden-Un- nehmen. und Otmar Bodner
fall, übernimmt Kaspar Hartmann,
derzeitiger Leiter des Corporate Centers
im Helvetia-Konzern. Otmar Bodner trat
im August 2001 als Finanzvorstand in
die damalige Basler Versicherung ein,
die er seit 2007 als CEO führte. 2014 wur-
de er nach dem Kauf der Basler CEO von
Helvetia Österreich. Thomas Neusiedler
ist diplomierter Wirtschaftswissenschaft-
ler und hat sein Berufsleben vornehmlich
in der Versicherungsbranche verbracht.
Seit sieben Jahren ist er als Vorstand für
das Ressort Schaden-Unfall Mitglied der
Geschäftsleitung von Helvetia Öster-
Weichenstellung
Wiener Städtische Ralph Müller
Versicherung wird ab 1. Jän-
ner 2021 Robert
Lasshofer als Ge-
neraldirektor der
Wiener Städtischen Versicherung nachfolgen. Ro-
bert Lasshofer ist seit 1999 im Vorstand der Wiener
Städtischen Versicherung tätig und leitet seit Au-
gust 2010 sehr erfolgreich die größte Tochter des
VIG-Konzerns. Die Funktionsdauer der Vorstands-
mitglieder der Wiener Städtischen Versicherung
Ralph Müller Robert Lasshofer
AG endet 2020. Robert Lasshofer würde bei einer
Fortsetzung der Funktion das Pensionsalter über-
schreiten. Daher hat der Aufsichtsrat der Wiener
Städtischen Versicherung AG am 11. April langfristig Vertriebsvorstand, danach war er für das Risiko- und
die Weichen für den Vorstandsvorsitz gestellt. Ralph Finanzressort verantwortlich, seit Sommer 2018 ist
Müller, derzeit Generaldirektor der Donau Versiche- Müller, der sein Jus-Studium in Graz absolviert hat-
rung, wird bereits mit Anfang 2020 in den Vorstand te, Generaldirektor der Donau Versicherung. Müller
der Wiener Städtischen Versicherung einziehen, um weist langjährige Erfahrung im Finanzdienstleis-
gemeinsam mit Lasshofer einen geordneten Über- tungsbereich, wie z. B. auch Bancassurance, auf, und
gang sicherzustellen. Ralph Müller startete im Jahr war vor seiner Tätigkeit im VIG-Konzern unter ande-
2011 seine Tätigkeit in der Wiener Städtischen als rem Vorstand der ehemaligen Bank Austria.
news & PERSONALIA I 07Kohleausstieg
UNIQA Nun zieht sich auch schrittweise abzu-
der UNIQA-Kon- bauen, nur logisch.“
zern aus dem Koh- Eine Investition in
leinvestment und Unternehmen, die
der Versicherung der Kohleindustrie zurück. „Wir sich mit der Koh-
wollen das Risiko, das mit Kohlegeschäft langfristig leindustrie beschäf-
verbunden ist, gemeinsam mit unseren Kunden re- tigen, werden wei-
duzieren und damit zur Erreichung der Klimaziele tergeführt, jedoch
beitragen“, sagt UNIQA-Nachhaltigkeitsverantwort- nur, wenn es sich
licher Andreas Rauter heute zum fixierten Ausstieg um nicht mehr als
Andreas Rauter
aus dem Kohlegeschäft. 30 Prozent des Um-
„Versichern ist per Definition nachhaltig, dazu zählt satzes handelt und
auch, Verantwortung für die Generationen nach voraussichtlich bis
uns zu übernehmen. Daher war der Schritt, aus der 2025. UNIQA wurde für ihre Veranlagung nun auch
Finanzierung und dem Neugeschäft auszusteigen mit dem ÖGUT-Nachhaltigkeitszertifikat in Bronze
sowie das aktuell bestehende Geschäft mit Kohle ausgezeichnet.
Wie sicher ist mein Eigenheim?
Kuratorium für Das KFV und die zuhause – also dort, wo man sich gewöhnlich am
Verkehrssicherheit BVS-Brandverhü- sichersten fühle, erklärt Ing. Helmut Peherstorfer,
tungsstelle für OÖ Direktor-Stv. der BVS-Brandverhütungsstelle für
informierten in ei- OÖ und Geschäftsführer des IBS-Institut für Brand-
nem gemeinsamen schutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz.
Pressegespräch über die wichtigsten Gefahrenquel- Es gilt, den Wohnbereich mit Rauchwarnmeldern
len und effiziente Schutzmaßnahmen. auszustatten, um bereits im Frühstadium eines Bran-
Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Forschungsbe- des vor der Gefahr gewarnt zu werden, vorhandene
reichs Eigentumsschutz im KFV, prognostiziert: Fluchtwege begehbar zu halten und einen funktions-
„Mehr als 300.000 Menschen werden sich im be- tüchtigen 6-kg-Feuerlöscher für die Bekämpfung ei-
vorstehenden Jahr 2019 in den eigenen vier Wänden nes Entstehungsbrandes bereitzuhalten. Im Schnitt
verletzen“. Das eigene Heim ist auf Platz 1 der Unfal- ist jeder 20. Brand auf Brandstiftung zurückzufüh-
lorte, hier werden gefährliche Kleinigkeiten nicht ren. „Als wichtigster Grundsatz gilt hier, dass wir-
mehr wahrgenommen. Die Statistik weist mehr als kungsvoller Einbruchsschutz zugleich auch der bes-
30 Einbrüche täglich auf. Bei knapp 44 Prozent al- te Schutz vor Brandstiftung ist“, erklärt abschließend
ler Wohnraumeinbrüche blieb es beim Versuch und der Brandschutzexperte.
dem Täter gelang es nicht, die Tat zu voll-
enden. „Diese Zahl zeigt deutlich, dass er-
griffene Präventionsmaßnahmen wirken
und dabei helfen, die eigenen vier Wän-
de sicherer zu machen“, so Kaltenegger.
Das bestätigen auch Daten der aktuellen
KFV-Täterstudie: Einbrecher wollen mit
geringem Aufwand möglichst rasch „Beu-
te“ machen. Mehr als 7.000 Brände gehen
alljährlich in die Brandschadenstatistik
ein, im Jahr 2018 gab es 35 Brandtote. Die
höchste Wahrscheinlichkeit, mit einem
Brand konfrontiert zu werden, bestehe
news & PERSONALIA I 08Europäische Bankenaufsicht
FMA Mag. Helmut Ettl, sicht ernannt. Die-
Vorstand der Ös- ser Lenkungsaus-
terreichischen Fi- schuss unterstützt
nanzmarktaufsicht, die Arbeit des ent-
wurde mit 1. April für ein Jahr zum Mitglied des scheidenden Auf-
Mag. Helmut Ettl
„Steering Commitee“ der Europäischen Bankenauf- sichtsgremiums.
Gastvortrag
Universität Salzburg An der Rechtswis- sicherung gefunden werden. Der rechtliche Maßstab
senschaftlichen Fa- für die Auslegung von Cyberversicherungsbedin-
kultät der Univer- gungen, die Cyberversicherung als spartenübergrei-
sität Salzburg fand fendes Produkt und der „Import“ von AGB-Proble-
ein Gastvortrag zum Thema Cyberversicherung men sowie die Obliegenheiten im Hinblick auf das
statt. versicherte IT-System waren Inhalt des Vortrages.
Mit Dr. Paul Malek LL.M. konnte ein ausgewie- Spannende Fragestellungen wie „Muss alles, was
sener Experte für den Themenbereich „Financial hackbar ist, versichert werden?“ oder „Sind auch
Lines“-Produkte, z. B. D&O-Versicherung, Haft- nicht zielgerichtete Angriffe versichert?“ wurden
pflichtversicherung sowie Cyberrisks und Cyberver- erörtert und anschließend im Plenum diskutiert.
Vorstand
ÖVM Der Vorstand des Alexander Gimborn und Mag. Alexander Meixner
Österreichischen als Vizepräsidenten. Seit Kurzem gibt es im Vorstand
Versicherungsma- Netzwerkverantwortliche, die sich um eine raschest-
klerringes wurde mögliche Bearbeitung der Mitgliederthemen küm-
bei der Generalversammlung für weitere zwei Jahre mern. Für die kommenden zwei Jahre hat sich das
bestätigt: Ing. Alexander Punzl als Präsident, Mag. Präsidium spannende Projekte vorgenommen.
news & PERSONALIA I 10Internationales Symposion für Versicherungsmakler und
Führungskräfte von Versicherungsunternehmen
Veränderte Rahmenbedingungen für die
Versicherungsbranche: Herausforderungen und
Chancen für Makler und Versicherungen
Casineum Velden, 9. - 10.05.2019
DONNERSTAG, 9.05.2019 16.40 Uhr Impulsreferate:
• Thema OMDS: Andreas HALLEMANN, VVO
• Thema BiPRO: Dr. Philip STEINER
10.30 Uhr Begrüßung und Themeneinführung mit anschließender PODIUMSDISKUSSION zum
Präs. Prof. Elisabeth STADLER Thema „Schnittstellen“
Fachverbandsobmann KR Christoph Mag. Thomas BAYER (Generali Versicherung AG)
BERGHAMMER, MAS KR Siegfried FLEISCHACKER (FV der
Versicherungsmakler)
11.00 Uhr FESTVORTRAG
VD Mag. Werner MÜLLER (Allianz Elementar
Generalsekretär Abg. z. NR Karlheinz Kopf
Versicherung AG)
Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Klaus RIENER (Zürich Versicherungs-AG) DI
anschließend: Diskussion Andrea WELLNER (Courtage Control Consulting
GmbH)
12.00 Uhr Mittagspause
Diskussionsleitung: Fachverbandsobmann KR
VORSITZ: Prof. Mag. Erwin GISCH, MBA Christoph BERGHAMMER, MAS
Gewerbe – und zivilrechtliche 18.15 Uhr Ende des ersten Veranstaltungstages
Regelungen aus GewO und Maklergesetz
– Neue Rahmenbedingungen für 19.00 Uhr Abendveranstaltung
Versicherungsvermittler:
13.15 Uhr • Die neuen gewerberechtlichen und
zivilrechtlichen Regelungen für die
Versicherungsvermittlung
em.o.Univ.-Prof. Dr. Peter JABORNEGG
FREITAG, 10.05.2019
13.35 Uhr Die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im
Maklerbüro VORSITZ: Präs. Prof. Elisabeth STADLER
- Der internationale Blick (Mag. Andreas KREBS, 9.30 Uhr Die Neuerungen im VersVG
GrECo International Holding AG) em.o.Univ.-Prof. Dr. Attila FENYVES, Universität
- Der nationale Blick (Fachgruppenobmann Franz Wien
AHM, Fachgruppe der Versicherungsmakler
Kärnten) 10.00 Uhr Weniger ist mehr! Innere Einkehr und Stille in
- Die Erwartungen seitens der turbulenten Zeiten
Versicherungswirtschaft (KR Gerhard HEINE, Abt Daniel SCHÖNBÄCHLER, Kloster Disentis,
Wiener Städtische Versicherung AG VIG) Schweiz
14.20 Uhr Wie bereitet sich das Maklerunternehmen auf 10.45 Uhr Pause
zukünftige Prüfungen (IDD, DSGVO) vor?
RA Dr. Roland WEINRAUCH, Weinrauch 11.15 Uhr Ethisches Handeln als Gewinn für
Rechtsanwälte Versicherungsmakler und Kunden
GF Dr. Klaus KOBAN, Koban Südvers Group GmbH
14.40 Uhr Oberstgerichtliche Entscheidungen zu KR Rudolf MITTENDORFER, VERAG
Versicherungsvermittlern in Österreich und Versicherungsmakler GmbH
Deutschland. Fokus: Welche Relevanz haben Mag. Martina USTER, MSc, Wirtschaftsethik Institut
die Entscheidungen für die Tagesarbeit im Weiss GmbH
Maklerbüro?
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER, 11.45 Uhr PODIUMSDISKUSSION:
Wirtschaftsuniversität Wien „Ethisch nachhaltiges Handeln in der
Prof. Dr. Peter REIFF, Universität Trier Versicherungsbranche“
Dr. Stephan KORINEK (FMA)
15.30 Uhr Pause KR Obmann-Stv.Rudolf MITTENDORFER (FV der
Versicherungsmakler)
Digitalisierung: Gleiche Spielregeln für alle GD Prof. Elisabeth STADLER (Vienna Insurance
Vertriebswege Group AG)
16.00 Uhr Präs. Michael H. HEINZ, Bundesverband Dt. VD Mag. Remi VRIGNAUD (Allianz Elementar
Versicherungskaufleute e.V. Versicherungs-AG)
Diskussionsleitung: Ronald BARAZON
16.20 Uhr RA Dr. Ernst BRANDL, LL.M., MBA, Brandl & Talos
Rechtsanwälte GmbH 13.15 Uhr VeranstaltungsendeWeltweiter Interessenverband
Alessandro De Besi, Vice Chairmann der „World WFII, BIPAR und den nationalen Verbänden
Federation of Insurance Intermediaries“ und ist der Versicherungs- und Finanzvermitt-
Präsident der De Besi – Di Giacomo S.p.A, im lersektor in diesem Interaktionsnetz auf
Gespräch über Regulierung, Aufgabe des WFII und allen Ebenen gut vertreten.
In Form von Positionspapieren und Stel-
Zukunft des Versicherungsvertriebs.
lungnahmen und gemeinsamen Antworten
des WFII auf Konsultationen internationa-
ler Institutionen, aber auch in Bezug auf
globale Grundsätze und Positionen teilen
Welche Aufgaben erfüllt der WFII? der WFII und seine Mitglieder die Einschätzungen
unserer Branche zu Empfehlungen oder Standards für
Allessandro De Besi: Der Weltverband der Versiche- internationale Institutionen. Der Austausch objektiver
rungsvermittler vertritt Versicherungsagenten und Informationen über die Situation, Bedürfnisse und
Makler von über 100 nationalen Verbänden (in über Anliegen des Sektors ist eine Tätigkeit, die für die
80 Ländern) auf Mitglieder oft unterschätzt oder nicht sehr sichtbar
der ganzen Welt. ist. In dieser Welt ist dies jedoch eine der wichtigsten
Der WFII wurde Aufgaben eines Berufsverbandes auf nationaler, euro-
Unsere Hauptaufgabe im Januar 1999 in päischer oder internationaler Ebene.
Washington DC
bei WFII ist die Förderung
offiziell ins Leben Inwiefern beeinflusst der ständig wachsende Ver-
und Verteidigung der gerufen und ver- braucherschutz den Versicherungsumsatz?
Interessen der Vermittler tritt Vermittler
in globalen öffentlichen aus der ganzen De Besi: WFII begrüßt die Arbeit internationaler
oder regulatorischen Welt, welche die Normungsinstitutionen bei der Festlegung von Grund-
Angelegenheiten. überwiegende prinzipien für un-
Mehrheit der seren Sektor, da
Versicherungs- wir der Meinung
platzierungen weltweit abwickeln. sind, dass diese in Der Austausch
Unsere Hauptaufgabe bei WFII ist die Förderung und jedem Land ange- objektiver Informationen
Verteidigung der Interessen der Vermittler in globalen wendet werden über die Situation,
öffentlichen oder regulatorischen Angelegenheiten. In sollten.
Bedürfnisse und Anliegen
dieser Hinsicht vertritt der Verband die einheitliche Wir haben jedoch
Stimme von Versicherungsvermittlern bei interna- oft festgestellt,
des Sektors ist eine
tionalen Institutionen wie der OECD, der IAIS, der dass die auf in- Tätigkeit, die für die
Weltbank, dem IWF und den Vereinten Nationen und ternationaler Mitglieder oft unterschätzt
arbeitet daran, das Verständnis der Rolle von Versi- Ebene erstellten oder nicht sehr sichtbar
cherungsmaklern und -agenten im globalen Handel Grundsätze zu ist.
zu vertiefen. streng sind und
Seit der globalen Krise von 2008 haben internationale in einer zu detail-
Institutionen und internationale Normung die natio- lierten Sprache abgefasst sind. Die Versicherungsver-
nalen Gesetze und auch die europäische Regulierung mittlungsbranche hat in den verschiedenen Märkten
stark «inspiriert». der Welt einen sehr unterschiedlichen Charakter. Daher
Deshalb ist die Zusammenarbeit und Interaktion zwi- glauben wir, dass internationale Prinzipien immer auf
schen dem WFII und seinen fünf regionalen Mitgliedern hohem Niveau bleiben sollten.
(den fünf Kontinenten) mit BIPAR als europäischem Wir glauben auch, dass zu detaillierte Grundsätze, die
Mitglied des WFII, den nationalen Verbänden und letztendlich als detaillierte nationale Vorschriften umge-
BIPAR so wichtig. setzt werden, kontraproduktiv sind und die Innovation
Eine Regel in der nationalen Gesetzgebung ist heute oder die Entwicklung von Geschäftsmodellen, die im
tatsächlich das Ergebnis eines ständigen Zusammen- Interesse der Verbraucher liegen, behindern können.
spiels verschiedener Interessen und Ansichten. Es ist Je detaillierter sie sind, desto schwieriger ist es, sie auf
eine Interaktion zwischen nationalen Akteuren wie ein breites Spektrum von Aktivitäten anzuwenden.
Regierungen und Aufsichtsbehörden, europäischen Internationale Grundsätze auf höchster Ebene sollten
Institutionen und internationalen Institutionen. Mit nicht mehr als eine klare Aussage über die Kernbe-
Interview I 12reiche der Tätigkeit sein, die in jedem Rechtsstaat gegen klar definierte politische Ziele, einschließ-
aufsichtsrechtliche Aufmerksamkeit erhalten sollten. lich der Berücksichtigung von Kosten und Nutzen,
Dieser Ansatz auf hoher Ebene ist in einer sich schnell um sicherzustellen, dass die Vorschriften auf dem
verändernden Welt noch wichtiger. neuesten Stand, kostengerecht, kostengünstig und
Internationale Prinzipien sind prinzipienbasiert, nicht konsistent sind und die beabsichtigten politischen
regelbasiert und stellen keine Anforderungen für Ziele erreichen.“
einzelne Länder dar. Sie sollten als Orientierungshil- Quelle: Empfehlung der OECD aus dem Jahr 2012 zu
fe betrachtet werden, und es ist Sache der einzelnen Regulierungspolitik und Governance
Länder, die inter- Raum für Unternehmertum: Wir erwarten von poli-
nationalen Prin- tischen Entscheidungsträgern auf der ganzen Welt,
zipien mit den dass sie das Unternehmertum in unserer Branche
Wir sind der Meinung, Anforderungen fördern, indem sie
dass Regulierungen für ihres Marktes in • neuen Geschäftsmodellen Raum geben
die von ihnen betroffene Einklang zu brin- • nicht in die vertragliche Beziehung zwischen Ge-
spezifische Gruppe von gen. schäftspartnern - Versicherern und Vermittlern
Fachleuten wirksam und Wir unterstützen – eingreifen
die Regulierung • anerkennen, dass jegliche Vergütung oder Entschä-
verhältnismäßig sein
des Finanzdienst- digung für Dienstleistungen eines Vermittlers als
müssen, und auch in leistungssektors eine Angelegenheit zwischen den Parteien betrachtet
Bezug auf andere geltende im Allgemeinen werden sollte
Rechtsvorschriften und insbeson-
verhältnismäßig bleiben dere des Versi- Technologie und Digitalisierung - Fluch oder Se-
müssen. cherungs- und gen?
Finanzvermitt-
lersektors. Wir De Besi: In der Versicherungswertschöpfungskette
sehen jedoch in vielen Märkten, dass die Gesetzge- verwenden Versicherungsvermittler eine Technologie,
bung so detailliert und restriktiv ist, und Schicht für um Geschwindigkeit, Fließfähigkeit, Effizienz und
Schicht Regulatorien hinzugefügt werden, dass sie in Rückverfolgbarkeit der Transaktionen zu optimie-
der Praxis nicht mehr ausführbar wird. ren. Im Kunden-Versicherer-Verhältnis sind sie ein
In einigen Märkten sind einige der Dienstleistungen menschlicher Faktor, der mit allen Arten von Kom-
von Vermittlern, insbesondere die Beratung, aufgrund munikationsmitteln interagiert.
von (Über-) Regulierung so teuer geworden, dass sie Versicherungsvermittler sind darauf spezialisiert,
kleinen Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen. die Kundenbezie-
Überregulierung führt zu einer Verringerung der Zahl hung im Versi-
der Vermittler, der vertikalen Integration und dem cherungsprozess
Wegfall von (maßgeschneiderten) lokalen Diensten zu verwalten. Technologie sollte
für kleine Kunden. Abhängig von jedoch vom Menschen
Wir sind der Meinung, dass Regulierungen für die von verschiedenen gut genutzt werden,
ihnen betroffene spezifische Gruppe von Fachleuten Parametern des und daher sollte eine
wirksam und verhältnismäßig sein müssen, und auch Ku n d e n ( Ty p, ständige Debatte darüber
in Bezug auf andere geltende Rechtsvorschriften ver- Geschlecht, Si-
stattfinden, was die
hältnismäßig bleiben müssen. tuation) bieten
sie Lösungen
richtige Verwendung von
Wo liegt der Fokus des WFII allgemein? und Dienstleis- Technologie und deren
tungen an. Einige Folgen im Allgemeinen
De Besi: Faire Wettbewerbsmärkte: Regulierungs- Vermittler bieten auch in unserer Branche
gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Blick auf die Dienstleistungen sind.
Besonderheiten unseres Sektors, eine risikobasierte wie Produktent-
Aufsicht, bei der das Konzept der Verhältnismäßigkeit wicklung, Ver-
angewandt wird, und eine Kosten-Nutzen-Analyse der trieb oder Beratung und Schadensverwaltung an.
vorgeschlagenen Rechtsvorschriften, das erwarten wir Ihre Hauptaufgabe ist die Kundeninteraktion, die den
von Regulierungsbehörden und Aufsichtsbehörden. Versicherungsprozess erleichtert und optimiert. Die
Ein derart ausgewogenes Umfeld ermöglicht es allen Technologie der Vermittler ist daher sicherlich ein
professionellen Vermittlern, mit jeder Art von Mitbe- Segen. Technologie sollte jedoch vom Menschen gut
werber zu konkurrieren. genutzt werden, und daher sollte eine ständige Debatte
Zum Beispiel empfiehlt die OECD ihren Mitgliedern: darüber stattfinden, was die richtige Verwendung von
„Durchführung systematischer Programmüberprü- Technologie und deren Folgen im Allgemeinen auch
fungen des Bestands an bedeutenden Regulierungen in unserer Branche sind.
Interview I 14Wichtig ist, dass die Aufsichtsbehörden einen tätig- Wenn Versicherungsvermittlungsdienste nicht ge-
keitsbezogenen Ansatz verfolgen und dass jeder, der schätzt würden, würden nicht so viele Menschen die
eine Versicherungsvermittlung oder einen Versiche- Dienste von Vermittlern in Anspruch nehmen. Meines
rungsvertrieb durchführt, vergleichbar behandelt Erachtens ist die Erfolgsquelle der Vermittler, dass sie
wird und die vergleichbaren Regeln einhalten muss. Kunden fair behandeln und eine Reihe von Regeln
Daher sollte ein regulatorisches Wettbewerbsumfeld einhalten, die von internationalen, europäischen und
die Grundlage jeder Regulierungsinitiative sein, bei- nationalen Aufsichtsbehörden zum Schutz der Ver-
spielsweise im Bezug auf InsurTechs. braucher festgelegt werden. Vermittler geben ihre
persönliche Note in Bezug auf Beratung und Service.
Wie sehen Sie die Zukunft des Versicherungsver- Versicherungsvermittler bieten eine Vielzahl unter-
triebs? schiedlicher Kundenerfahrungen an, beispielsweise
für die Hausversicherung. Versicherungsvermitt-
De Besi: Abgesehen von einigen großen multinati- ler können in Kombination mit Tools wie Apps und
onalen Unternehmen besteht der Versicherungsver- klassischen Versicherungen Vorsorge- oder Aufde-
mittlungssektor weltweit aus mehreren Hunderttau- ckungsberatung anbieten. Der Kunde kann aus einer
senden von kleinen und mittleren Unternehmen und Vielzahl von Dienstleistungen und Erlebnissen über
Kleinstbetreibern. Millionen von Menschen sind in eine Vielzahl und Kombination von Werkzeugen und
der Branche tätig. Systemen wählen, und dies in Kombination mit der
Versicherungs- und Finanzvermittler erleichtern meh- menschlichen Interaktion.
reren Tausend Millionen Kunden den Versicherungs- Wie bereits erwähnt, besteht die Gefahr, dass klei-
und Finanzprozess. Die Vielfalt der Geschäftsmodelle, ne und mittlere Vermittler aus dem geschäftlichen
der hohe Wettbewerb, die Online-Verfügbarkeit rund Umfeld vertrieben werden, da eine überproportional
um die Uhr und die geografische Verteilung der Büros hohe Regulierung auch von den Kunden nicht immer
gewährleisten, dass in den meisten Ländern der Welt geschätzt wird.
jeder Zugang zu maßgeschneiderten Versicherungs-
und Finanzdienstleistungen hat. Vielen Dank für das Gespräch.
Interview I 15RSS - Alles was Recht ist
Ein langwieriges EDV-Projekt führte
nach einigen Jahren zu einem Fall für die
Rechtsschutzversicherung – und letztlich für die
RSS, denn es stellte sich die Frage, wann denn der
Versicherungsfall eingetreten ist und damit die
„Gemäß § 12 (1) VersVG verjähren Ansprü-
Verjährungsfrist begonnen hat. che aus Versicherungsverträgen inner-
halb einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis
des Versicherungsfalles.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht
Die Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Versiche- hervor, dass der gegenständliche Versicherungsfall
rungsnehmerin hat mit einem EDV-Dienstleister im (Fälligkeit der Leistung) bereits im Jahr 2013 einge-
Jahr 2012 eine Vereinbarung über die Erstellung ei- treten ist. Die erstmalige Information über den ge-
ner Datenbank geschlossen. Die Datenbank wies von genständlichen Vorfall haben wir mit Schreiben vom
vornherein Mängel auf, es wurden regelmäßig Ver- 16.11.2017 nach Ablauf der dreijährigen Verjährungs-
besserungen urgiert, die auch durchgeführt wurden. frist erhalten, weshalb kein Versicherungsschutz be-
Der Dienstleister verweigerte diese Verbesserungen steht.“
ab Oktober 2017, offenbar wurde das Unternehmen Diese Ablehnung ließ die Versicherungsnehmerin
verkauft und das Geschäftsfeld geändert. von der RSS überprüfen. Aufgrund der erfolgten
Die Versicherungsnehmerin bzw. deren Rechtsanwalt Nachbesserungen hätte sie bislang keinen Grund für
suchte beim Rechtsschutzversicherer um Deckung eine Klage gehabt.
an. Die Antragsgegnerin teilte mit, am Schlichtungsver-
Die Antragsgegnerin lehnte die Deckung mit Schrei- fahren nicht teilzunehmen. Daher war gemäß Pkt. 2
ben vom 28.11.2017 mit folgender Begründung ab: der Verfahrensordnung der von der Antragstellerin
KOLUMNE & Kommentar I 16geschilderte Sachverhalt der Empfehlung zugrunde Bei mehreren Verstößen gegen gesetzliche oder ver-
zu legen. tragliche Pflichten ist der Versicherungsschutz zu
verneinen, wenn der erste Verstoß schon, für sich al-
Rechtlich folgt: lein betrachtet, nach der Lebenserfahrung geeignet
war, den Rechtskonflikt auszulösen, oder zumindest
In formeller Hinsicht konnte die Schlichtungskom- noch erkennbar nachwirkte und den endgültigen
mission den möglichen Verjährungseinwand des Ver- Ausbruch der
sicherers nicht berücksichtigen. Gemäß § 1501 ABGB Streitigkeit nach
ist auf die Verjährung von Amts wegen kein Bedacht dem Vorliegen
zu nehmen, sondern wird diese nur über Einwendung eines oder meh- Kontakt zur Rechtsservice-
der Parteien berücksichtigt. rerer weiterer und Schlichtungsstelle (RSS)
Im Übrigen ist jedoch der Argumentation der Versi- Verstöße noch Stubenring 16/7 | 1010 Wien
cherungsnehmerin aus folgenden Gründen zu fol- mitauslöste, +43 5 90 900 5085
gen: sohin „adäquat schlichtungsstelle@ivo.or.at
Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversiche- kausal“ war. War
rung liegt vor, wenn einer der Beteiligten begonnen nach der Sachla-
hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflich- ge schon beim ersten Verstoß mit weiteren gleichar-
ten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Es bedarf tigen Verstößen zu rechnen, so ist eine Mehrzahl
daher eines gesetzwidrigen oder vcrtragswidrigen solcher Verstöße als Einheit zu qualifizieren (vgl 7 Ob
Verhaltens eines Beteiligten, das als solches nicht so- 155/06d).
fort oder nicht ohne weiteres nach außen zu dringen In der Rechtsschutzversicherung kann der Versiche-
braucht. Ein Verstoß ist ein tatsächlich objektiv fest- rungsnehmer die Leistung spätestens dann verlan-
stellbarer Vorgang, der immer dann, wenn er wirklich gen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessen-
vorliegt oder ernsthaft behauptet wird, den Keim ei- wahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, dass er
nes Rechtskonfliktes in sich trägt, der zur Aufwen- mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss,
dung von Rechtskosten führen kann. Damit beginnt deretwegen er den Rechtsschutzversicherer in An-
sich die vom Rechtsschutzversicherer übernommene spruch nehmen will (vgl RS0054251).
Gefahr konkret zu verwirklichen. Es kommt nicht da- Wendet man diese Kriterien der Judikatur auf den der
rauf an, ob der Handelnde sich des Verstoßes bewusst Empfehlung zugrunde zu legenden Sachverhalt an,
oder infolge von Fahrlässigkeit oder auch unverschul- so ist der Antragstellerin im Ergebnis zuzustimmen,
det nicht bewusst war, es soll sich um einen möglichst dass der Versicherungsfall erst mit der Verweigerung
eindeutig bestimmbaren Vorgang handeln, der in der weiteren Servicierung der Datenbank eingetreten
seiner konfliktauslösenden Bedeutung für alle Betei- ist. Die vorherigen Verbesserungen zur Mängelbehe-
ligten, wenn auch erst nachträglich, erkennbar ist. Es bung sind laufend erfolgt, weshalb diese Verstöße für
kommt weder auf den Zeitpunkt an, zu dem die Betei- sich nicht geeignet waren, den Versicherungsfall ad-
ligten von dem Verstoß Kenntnis erlangten, noch dar- äquat kausal auszulösen.
auf, wann aufgrund des Verstoßes Ansprüche geltend Es war daher die Deckung dem Grunde nach zu emp-
gemacht oder abgewehrt werden (vgl RS0114001). fehlen.
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FÜR CHAFFEN D Das Produktinformationsblatt
WIR S
KOLUMNE & Kommentar I 17 finden Sie auf unserer Website.
www.nv.at„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom.
Sobald man aufhört, treibt man zurück.“
- Benjamin Britten
Seit Anfang des Jahres sind Gewerbeinhaber, ums für Digitalisierung und Wirtschafts-
Geschäftsführer und Mitarbeiter von standort noch keine Zustimmung erteilt.
Versicherungsvermittlern zur laufenden jährlichen Die Weiterbildungsverpflichtung im
Weiterbildung im Ausmaß von 15 Stunden netto Ausmaß von netto 15 Stunden ist nach
Auskunft einiger Versicherungsmakler
verpflichtet. Das rege Interesse an vergangenen
nicht schwer zu erfüllen, dennoch steckt
und in Planung stehenden Seminaren zeigt, dass die dahinter einiges an Organisation. Es ist
Versicherungsmakler sich der Verpflichtung sehr auch oft mit einem erheblichen persön-
wohl bewusst sind und dieser auch nachkommen lichen Einsatz verbunden.
möchten. Wir haben mit Fachverbandsobmann
KR Christoph Berghammer, MAS, und
Akad. Vkfm. Michael Schopper, Fach-
gruppenobmann Tirol und Leiter des
Der Fachverband hat einen Entwurf für den Lehr- Arbeitskreises Bildung im Fachverband, zum The-
plan erarbeitet und fristgerecht bei den zuständi- ma Weiterbildung und mit den Instituts-und Lehr-
gen Stellen eingereicht. Bis Redaktionsschluss der gangsleiter der maßgeblichen Universitäten in
zweiten Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Versiche- Österreich über deren Angebote und Lehrinhalte
rungsmakler“ wurde jedoch seitens des Ministeri- gesprochen.
Wie ist der aktuelle Stand im Bereich
Aus- und Weiterbildung?
Fachverbandsobmann KR Christoph
Berghammer, MAS: Der aktuelle Stand
bei Aus- und Weiterbildung sieht so aus,
dass der Fachverband der Versicherungs-
makler den Lehrplan unter Berücksichti-
gung aller Erfordernisse erstellt und die-
sen beim Ministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort eingebracht hat.
Nach Rückfrage bei Ministerialrat MMag.
Stefan Trojer ist in Kürze mit einer Ent-
scheidung zu rechnen.
Ist es in der Maklerschaft spürbar, dass
die Weiterbildung verpflichtend ist?
Wenn ja, wie macht sich das bemerk-
bar?
Berghammer: Es ist bemerkbar, weil die
Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen
des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen
seit Anfang des Jahres enorm angestiegen
ist. Man trifft Versicherungsmaklerkol-
legen, die man jahrelang nicht bei einer
Weiterbildungsveranstaltung getroffen
hat. Als Beispiel: Die Fachgruppe Burgenland konnte mer verzeichnen, in den letzten Jahren kamen höchs-
beim letzten Rechtsschutzseminar über 80 Teilneh- tens 25 bis 30 Personen.
Top-thema I 18Akad. Vkfm. Michael Schopper, Fachgruppenob- barkeit der Weiterbildungsangebote. Wir hoffen,
mann Tirol: Diesen Umstand kann ich auch für Tirol dass es bald zu einer Freigabe kommt.
bestätigen. Es sind definitiv mehr Teilnehmer bei un-
seren Veranstaltungen anwesend. Dabei steigt auch Wo sehen Sie ein Problem?
die Zahl der Mitarbeitenden von Versicherungsmak-
lerbüros. Es ist eine Veränderung spürbar. Berghammer: Ein Problem könnte dabei entste-
hen, dass Seminare besucht worden sind, die nicht
Berghammer: Negativ ist nur, dass wir leider noch im Lehrplan enthalten oder auch herausgestrichen
keine Bestätigung unseres Lehrplanes haben. Es ist worden sind. Hier wird man zur gegebenen Zeit eine
eine Rechtsunsicherheit am Markt zu verspüren, un- Lösung finden müssen.
sere Kollegen sind oft unsicher wegen der Anrechen-
Werden von den regionalen Fachgrup-
pen ausreichend Seminare für die Mit-
glieder zur Verfügung gestellt?
Schopper: Für unser Bundesland kann
ich das nur bestätigen. Wir bemühen
uns, ein mehr als ausreichendes Ange-
bot zu erstellen. Ob jeder das findet, was
er sucht, kann man im Vorhinein nicht
garantieren. Es wird sicherlich auch Platz
für weitere Anbieter am Markt sein. Ich
denke, dass jede Fachgruppe bemüht ist,
mehr als ausreichend Seminare vor Ort
anbieten zu können.
Berghammer: Weiterbildungsveranstal-
tungen sind Thema der Fachgruppen in
den Bundesländern, daher kann ich als
Fachgruppenobmann der Salzburger Ver-
sicherungsmakler nur bestätigen, dass
wir ausreichend Veranstaltungen anbie-
ten. Sowohl für Gewerbetreibende als
auch für deren Mitarbeiter.
Danke für das Gespräch.
Top-thema I 19Was bringt eine universitäre Ausbildung für sation. Das Bildungsprogramm findet zudem in zeit-
Vorteile gegenüber anderen Bildungseinrich- lich komprimierter Form statt und ist somit an die
tungen? Berufswelt gerichtet. Die meisten Veranstaltungen
finden freitagnach-
o. Univ. Prof. Mag. Dr. Helmut Pernsteiner, In- mittags oder erst
stitutsvorstand und Abteilungsleiter, Institut ab 18:00 Uhr statt Univ.- Prof. Dr. Michael Gruber
für betriebliche Finanzwirtschaft Abteilung für und zudem bietet
Corporate Finance, Johannes Kepler Universität: die Universität ein
Universitäten sind seit Jahrhunderten und heute großes Angebot an
umso mehr die zentralen Aus- und Weiterbildungs- kostenlosen Wei-
einrichtungen für junge Erwachsene. Da hat sich terbildungsmög-
einfach ein entsprechendes Know how aufgebaut. lichkeiten, welches
Zwar stellt die Ausbildung, also die Heranführung frei zugänglich ist.
von jungen Menschen meist nach der Matura ohne Seitens der Qualität
großes spezielles Fachwissen, in den klassischen der Vortragenden
Studien von der Menge der Studierenden das Haupt- finden sich an der
feld dar, aber die Weiterbildung über Universitäts- Universität stets
lehrgänge mit der Zielgruppe der Berufstätigen bzw. bestens qualifizier-
jener mit bereits Berufserfahrung ist ein hochspan- te Vortragende, die
nendes Segment. Der Aufbau ist ein anderer, näm- ausgewiesene und
lich paxisnäher als bei anderen klassischen Studien, international an-
das Studium ist fokussierter und nicht ausladend, gesehene Experten
der Vortragen- auf dem jeweiligen
denpool beinhal- Fachgebiet aus Wissenschaft und Praxis sind. Durch
o. Univ. Prof. Mag. tet sehr viel mehr die wissenschaftliche Rückkoppelung werden nicht
Dr. Helmut Pernsteiner ausgewiesene Ex- nur aktuelle Detailprobleme andiskutiert, sondern
pertinnen und Ex- die jeweilige Materie wird umfassend beleuchtet.
perten der Praxis Die Universität ist eine unabhängige Einrichtung
und die Durchfüh- und ist somit auch im Stande auf kritische Aspekte
rung erfolgt nach aufmerksam zu machen, unabhängig von allfälligen
einem Business Standesinteressen. Darüber hinaus ist die Universi-
School-Modell, ist tät einer ständigen Qualitätskontrolle unterworfen.
also stärker zeitlich
geplant (Wochen- Dr. Arlinda Berisha, LL.M., Akad. Expertin in
enden) um der Dop- Europa- und Versicherungsrecht, Leiterin des
pelbelastung Beruf Fachbereichs Ver-
und Studium leich- sicherungsrecht,
ter zu entsprechen. Lehrgangsleite- Dr. Arlinda Berisha, LL.M.
Die Einbindung rin, Department
der Spezialistinnen für Rechtswissen-
und Spezialisten schaften und In-
der Uni fällt leich- ternationale Be-
ter als bei anderen ziehungen an der
Anbietern und die vielfältigen Kontakte zur Praxis Donau-Universi-
sind ebenso befruchtend für die Zusammenstellung tät Krems: Univer-
des Lehrplanes. sitäten bieten aka-
Der Abschluss mit einer im Universitätsgesetz gere- demisch fundierte
gelten Bezeichnung (z. B. Akademischer Versiche- Aus- und Weiterbil-
rungskaufmann) ist ebenso ein klarer Vorteil, der dung mit akademi-
außeruniversitären Anbietern nicht zukommt. schem Abschluss
an. Bezogen auf die
Univ.- Prof. Dr. Michael Gruber, Leiter des Fach- Donau-Universität
bereiches Arbeits-, Wirtschafts- und Europa- Krems als einzige
recht der Universität Salzburg und Geschäfts- öffentliche Univer-
führer der Rechtsakademie: Forschungsbasierte sität für Weiterbil-
Aus- und Weiterbildung sind die Kernkompetenz dung im deutschsprachigen Raum fällt auf, dass die
der Universität. Organisatorisch bietet die Universi- Nachfrage nach beruflicher und akademischer Wei-
tät ein großes Maß an Flexibilität und Selbstorgani- terbildung groß ist, weil hier eine wissenschaftliche
Top-thema I 20Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Fragen g e m e i n g ü l t i g e re
stattfindet. Weiterbildungsinteressierte schätzen Themenwahl und
an uns sowohl die Möglichkeit, berufsbegleitend zu – interpretation
studieren als auch den Mix aus universitären wie in und eine Exklusi-
der Praxis stehenden Vortragenden, wodurch die vität in der Durch-
Verknüpfung von theoretischem Wissen und prak- mischung der Vor-
tischer Anwendbarkeit ermöglicht wird. Hochquali- tragenden. Zuletzt
fiziertes Personal mit Universitätsabschluss ist nach wird die Qualität
wie vor auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Wer über jedes Studien- und
die passenden Fähigkeiten und Kompetenzen ver- Ausbildungspro-
fügt, dem stehen viele Karrieremöglichkeiten sowie grammes durch die
Chancen auf Führungspositionen offen. U n ive r s i t ä t s g r e -
mien kontrolliert
Em.o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves, Univer- und garantiert. Die
sitätslehrgang Versicherungswirtschaft an der Universitätslehr-
Univ.Prof. Dr.
Karl-Franzens-Universität Graz: Es gibt einige gänge der den Uni- Alexander Mürmann
Argumente, die für eine universitäre Ausbildung versitäten in Linz,
sprechen. Meiner Meinung nach werden post- Graz und an der
graduale Ausbildungen an der Universität immer Wirtschaftsuniver-
wichtiger, denn es sität Wien sind unter einer Dachmarke gebündelt.
herrscht bereits Wir Lehrgangsleiter treffen uns regelmäßig zum in-
Em.o. Univ.-Prof. ein Wildwuchs im haltlichen Austausch, wobei es natürlich punktuelle
Dr. Attila Fenyves Bereich der Aus- Unterschiede und Schwerpunkte gibt.
und Weiterbildung.
Viele bieten Lehr- Wo liegt der Schwerpunkt ihrer Lehrgänge?
gänge und Ähnli-
ches an, nach den Em.o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves: Der Schwer-
Rahmenbedingun- punkt des Lehrgangs an der Universität Graz liegt
gen ist das zwar auf der Spartenkunde und den juristischen Fächern,
zulässig, aber man das unterscheidet ihn von jenem dem Lehrgang an
muss heute sehr der Wirtschaftsuniversität Wien, der stärker be-
genau vergleichen. triebswirtschaftlich ausgerichtet ist. Auch die Kep-
Die Lehrpläne von ler Universität in Linz folgt in etwa dem Grazer Mo-
Universitäten un- dell. Interessierte sollten daher die Lehrpläne der
terliegen einer anbietenden Universitäten vergleichen, sich über
strengen Kontrolle die Referenten erkundigen und und dann entschei-
der universitären den, welches Modell für sie am besten passt.
Behörden. Ein wei-
terer Vorteil der Univ. Prof. Dr. Michael Gruber: Der Schwerpunkt
Ausbildung bei uns der Lehrgänge liegt in allen Themenbereichen rund
besteht darin, dass die Hälfte der Lehrenden aus den um das Privatversicherungsrecht, wobei stets auf
Universitäten stammt und bereits viel Erfahrung mit aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. So etwa
Studierenden hat. Die andere Hälfte der Lehrenden wurde in diesem Semester ein Schwerpunkt auf Cy-
wird aus erfahrenen Praktikern zusammengestellt. berversicherung, Versicherungsvertragsrecht und
Die meisten von ihnen haben bereits publiziert und Versicherungsaufsichtsrecht gelegt. Auf alle Fragen
sind branchenintern bekannt. Aktuell von Bedeu- in puncto Versicherungsgeschäft und Brexit wird im
tung ist auch die Möglichkeit der Anrechnung der 15 Rahmen eines Gastvortrages eingegangen. Es ist uns
Weiterbildungsstunden aufgrund der IDD-Anforde- ein Anliegen schnell auf praxisrelevante Fragen zu
rung. Da der Lehrgang über einen 3-Jahres-Zeitraum reagieren und dementsprechende Veranstaltungen
läuft, können den Teilnehmern dreimal 15 Stunden abzuhalten.
angerechnet werden.
Dr. Arlinda Berisha, LL.M.: Der Schwerpunkt
Univ. Prof. Dr. Alexander Mürmann, Akademi- unserer Lehrgänge liegt unter anderem im Bereich
scher Leiter des Universitätslehrgang Risiko & des Versicherungsrechts. Mit seinen inzwischen
Versicherungsmanagement an der Wirtschafts- sechs versicherungsrechtlichen berufsbegleiten-
universität Wien: Der Grundpfeiler einer Univer- den Universitätslehrgängen kann der Fachbereich
sität ist Unabhängigkeit in Lehre und Forschung. Versicherungsrecht des Departments für Rechts-
Daraus folgt eine unabhängigere und somit all- wissenschaften an der Donau-Universität Krems un-
Top-thema I 21terschiedliche Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse fen einen positiven Synergieeffekt dadurch, dass
sämtlicher Erwerbstätiger in der Versicherungsbran- sich die TeilnehmerInnen beider Spezialisierungen
che abdecken. Damit möchten wir Interessierten die und deren Besonderheiten und Interessengegen-
Möglichkeit geben, das für sich passende Aus- oder seitig kennenlernen. Weiters veranstalten wir für
Weiterbildungsangebot auszuwählen. Die Inhalte unsere TeilnehmerInnen einen „Impuls Tag“. Zu
fokussieren sich je nach Lehrgang auf Versiche- diesem Tag laden wir Expertinnen und Experten
rungsvertragsrecht, europäisches Versicherungs- aus der Branche ein, zu einem aktuellen Thema zu
recht, Versicherungsvermittlerrecht, Risiko- und referieren und zu diskutieren. Im letzten Jahr wur-
Versicherungsmanagement, Versicherungswirt- de der Schwerpunkt auf die Thematik „Digitalisie-
schaftsrecht und vieles mehr. Eine Besonderheit, die rung“ gelegt.
uns kennzeichnet, ist die Upgrade-Kombinations-
möglichkeit zwischen den einzelnen versicherungs- Haben Sie auf Grund der Weiterbildungsver-
rechtlichen Universitätslehrgängen. pflichtung neue Zusatzangebote für Versiche-
rungsmakler geplant?
o. Univ. Prof. Mag. Dr. Helmut Pernsteiner:
Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die drei uni- Dr. Arlinda Berisha, LL.M.: Die Veränderungen
versitären Anbieter von Versicherungslehrgängen in der Versicherungsbranche bewegen auch uns
in Österreich, nämlich die Johannes Kepler Univer- immer wieder zur Konzipierung neuer Zusatzange-
sität Linz, die Wirtschaftsuniversität Wien und die bote, die aufgrund neuer Entwicklungen und/oder
Universität Graz zur Dachmarke „MEHR WISSEN“ Lücken erforderlich werden. Neben unseren klas-
zusammengeschlossen haben und durch grund- sischen Lehrgängen wie Akademischer Experte in
sätzliche Abstimmung der Inhalte in laufendem Versicherungsrecht, Akademischer Versicherungs-
Kontakt stehen. Dies soll auch einheitliche Quali- makler, Master of Legal Studies mit Vertiefung Ver-
tätsstandards und ein Eingehen auf Marktverände- sicherungsrecht (MLS) und Master of Laws (LL.M.)
rungen sicherstellen. haben wir bereits mit Oktober 2018 den neuen Lehr-
Dennoch ist es möglich – innerhalb eines gewissen gang Insurance Management (MBA) erfolgreich ge-
Rahmens – zu differenzieren. Für den „Mitte-West“ startet. Im Oktober 2019 beginnen wir zudem mit ei-
Standort Linz bedeutet dies den Vertrieb stärker nem neuen Certified Program „Risikomanagement
einzubauen und auch die Kapitalmärkte nicht un- und Versicherung“. Es handelt sich dabei um einen
berücksichtigt zu lassen. 1-semestrigen Universitätslehrgang, der berufsbe-
Zudem werden immer aktuelle Themen eingebaut: gleitend in 6 Wochenendmodulen abgeschlossen
Lange Zeit war das die Internationalisierung in der werden kann.
Versicherungswirtschaft, nunmehr wird dieser Wir sind allgemein sehr offen und effizient, um
Schwerpunkt durch das Mega-Trendthema Digitali- unsere Lehrangebote auf neue Trends auszurich-
sierung ersetzt. ten. Zusätzlich zum genannten Studienangebot
haben wir auch unsere jährliche Veranstaltungs-
Wo liegt der Schwerpunkt im nächsten Lehr- reihe „Kremser Versicherungsforum“, das heuer
gang, und wie lautet Ihr Resümee zum letzten am 12. November 2019 zum fünften Mal an der Do-
Lehrgang? nau-Universität Krems stattfindet. Von dieser Ver-
anstaltung, die als Weiterbildung angerechnet wer-
Univ. Prof. Dr. Alexander Mürmann: Der letzte den kann, können nicht nur unserer Studierenden
Universitätslehrgang für Risiko- & Versicherungs- und AbsolventInnen sondern auch anderweitige
management an der WU Wien zur akademischen Erwerbstätige in der Versicherungsbranche profi-
Versicherungskauffrau / zum akademischen Ver- tieren.
sicherungskaufmann bzw. zur akademischen Ver-
sicherungsmaklerin / zum akademischen Versi- Univ. Prof. Dr. Michael Gruber: Voraussichtlich
cherungsmakler wurde von knapp 60 Teilnehmern werden Universitäten als unabhängige Bildungs-
erfolgreich abgeschlossen. Wir sind bereits in der institutionen anerkannt werden. Wir gehen daher
Planung des nächsten Universitätslehrganges, der davon aus, dass gerade Versicherungsmakler ver-
im Herbst 2019 starten wird. Im ersten Semester stärkt universitäre Weiterbildungsangebote nützen
wird das wissenschaftliche Fundament mit Fokus werden. Denn als Einzelunternehmer sowie bei Ge-
auf betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspek- sellschaften die zur Weiterbildung verpflichteten
te, welche für die Versicherungswirtschaft relevant Personen des Leitungsorgans haben mindestens die
sind, gelegt. Im zweiten Semester erfolgt die Spe- Hälfte der Weiterbildung nur bei bestimmten unab-
zialisierung für Versicherungsunternehmen zum hängigen Bildungsinstitutionen zu absolvieren.
einen und für VersicherungsmaklerInnen zum an- Wir haben uns daher bereits vor Inkrafttreten der
deren. Das dritte Semester umfasst Spartenkunde Weiterbildungsverpflichtung Gedanken gemacht
gemeinsam für beide Spezialisierungen. Wir schaf- und versucht mit verschiedenen Veranstaltungs-
Top-thema I 22Sie können auch lesen