Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck

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Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                    1                                      Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                                      der Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                  Ausgabe 07/2016 . 29.07.2016

     Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
                                          Auch Bürgermeister Hilmar Panse ist        kennung für die Leistungen der ehren-
                                          stolz auf Gosecks neues Feuerwehrge-       amtlichen Mitglieder sein, die nun auf
                                          rätehaus.                                  neue junge Nachwuchsgesichter hof-
                                          Im Anschluss an die Schlüsselübergabe      fen.
                                          wurden Beförderungen vorgenommen           Es ist ein modernes Gerätehaus ent-
                                          und Ehrenabzeichen an Mitglieder der       standen, wo Technik und Feuerwehr-
                                          Ortsfeuerwehr Goseck überreicht.           auto genügend Platz haben. Aber auch
                                          Die 36 aktiven Feuerwehrmänner und         die Räumlichkleiten wie Umkleidekabi-
                                          -frauen freuen sich über ihr neues Do-     nen, Sanitärräume und Schulungsraum
                                          mizil. Die Verbandsgemeinde Unstrut-       wurden ansprechend gestaltet.
                                          tal hat 560.000 € für den Neubau in-       Damit zukünftig auch Schulungen im
                                          vestiert. Ein Neubau war dringend not-     neuen Gerätehaus durchgeführt wer-
                                          wendig, da das alte Feuerwehrgerä-         den können, wurde parallel zur feierli-
  Am Sonnabend, den 02. Juli 2016 war     tehaus den heutigen Anforderungen          chen Schlüsselübergabe die neue EDV-
  es endlich soweit: Verbandsgemein-      nicht mehr gerecht wurde. Das neue         Technik an die Gosecker Kameraden
  debürgermeisterin Frau Jana Grandi      Gerätehaus soll aber auch eine Aner-       übergeben.
  übergab den obligatorischen Schlüssel
  an den Ortswehrleiter Ronny Dieter.
  Die Verbandsgemeinde Unstruttal und
  die Ortsfeuerwehr Goseck hatten zur
  Einweihungsfeier eingeladen. Zahlrei-
  che Gäste und Vertreter der Feuerweh-
  ren aus der Region waren der Einla-
  dung nach Goseck gefolgt. Frau Grandi
  dankte dem Architekturbüro Kaiser
  und den ausführenden Baufirmen.

                                              Auf dem Bild v. l.: Gemeindewehrleiter Michael Richter, stellvertr. Ortswehrleiter
                                                 Andreas Gehre, Ortswehrleiter Ronny Dieter, Bürgermeister Hilmar Panse,
                                            Verbandsgemeindebürgermeisterin Jana Grandi, stellvertr. Landrat Dieter Engelhardt
                                                                  und Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                                                                         2                                                            Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                       IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN
                                                                                                                      Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden
                                                                                                                      der VerbGem Unstruttal
     Notrufe
     Polizei ............................................................................................. 1 10       Stadt Freyburg (Unstrut)             nach Vereinbarung
     Feuerwehr ...................................................................................... 1 12            03 44 64 / 3 00-10
     Rettungsdienst ................................................................................ 1 12             Gemeinde Balgstädt                   dienstags .................................... 17.00-18.00 Uhr
                                                                                                                      0173 / 3 62 41 09
     Wichtige Telefonnummern                                                                                          Gemeinde Gleina                      dienstags .................................... 15.00-18.00 Uhr
     Polizeistation Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 35 58 90                             03 44 62 / 2 04 89                   donnerstags ............................... 15.00-16.00 Uhr
     Regionalbereichsbeamte ........ rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de                                         Gemeinde Goseck                      dienstags .................................... 18.30-19.00 Uhr
     Polizeistation Nebra (Unstrut) ........................................ 03 44 61 / 69-0                          0171 / 1 76 90 10
     Kreisstelle Naumburg für Brand- und                                                                              Gemeinde Karsdorf                    dienstags ............ 09.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr
     Katastrophenschutz, Rettungswesen .......................... 0 34 45 / 7 52 90                                   03 44 61 / 5 52 36                   Bürgermeistersprechstunde ........ 15.00-17.30 Uhr
     Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................... 0 34 45 / 72-0
                                                                                                                      Stadt Laucha a. d. Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat .......... 16.00-18.00 Uhr
     Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ............. 03 44 64 / 6 61-0                                         03 44 62 / 7 00 11, Sekretariat: 03 44 62 / 7 00 22
     envia Mitteldeutsche Energie AG                                                                                  Bereitschaft Bauhof: 0174 / 2 13 81 29
     Montag – Freitag ...................................................... 0800 / 2 30 50 70
                                                                                                                      OT Kirchscheidungen,        2. Dienstag im Monat .................. 16.00-18.00 Uhr
     Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 64 / 3 55 60                                       Dorfgemeinschaftshaus
     - Bereitschaftsnummer .............................................. 03 44 64 / 6 61-0
                                                                                                                      OT Burgscheidungen,          4. Dienstag im Monat ................. 16.00-18.00 Uhr
     Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ..................... 03 44 61 / 3 54 61                                      Gemeindebüro
     Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt
                                                                                                                      Stadt Nebra (Unstrut)                dienstags: ........... 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr
     Gewerbegebiet Görschen ........................................... 03 44 45 / 22 3-0
                                                                                                                      03 44 61 / 2 21 01,                  1., 3. u. 4. Donnerst./Monat: ...... 16.00-18.00 Uhr
     Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt .................... 0 34 45 / 28-0                                        Sekretariat:
     Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ .................... 03 44 61 / 5 58 18                                    03 44 61 / 2 20 16
                                                        uhv_untere-unstrut@t-online.de                                OT Reinsdorf (Gemeinschaftshaus):                                                        01.09.2016

                                                              Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                                                                         Vermessung/Kataster ..................................................... 03 44 64 / 3 00-50
Sitz Freyburg (Unstrut)                                                                                                  Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................... 03 44 64 / 3 00-56
                                                                                                                         Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                                                                         Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
                                                                                                                         Nebra (U.) ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-16
Sprechzeiten:              dienstags                 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr                                 Tiefbau ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-52
                           donnerstags               09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr                              Amtsblatt:
                           freitags                  09:00-12:00 Uhr                                                  Telefonnummer ................................................................... 03 44 64 / 3 00 28
                                                                                                                      E-Mail: ............................................................ s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Telefonverzeichnis
VerbGem Unstruttal .............................................................. 03 44 64 / 3 00-0                   Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
Fax Freyburg ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................... 01 77 / 3 39 06 25                                 Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................... 03 44 64 / 3 00-20                               Sitzungsraum)
                                                                                                                      Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Hauptamt ...........................................................................   03 44 64 / 3 00-20
  Poststelle .......................................................................   03 44 64 / 3 00-20             Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
  Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ...............                       03 44 64 / 3 00-13
                                                                                                                      Markt 1
  3. Arbeitsmarkt ...............................................................      03 44 64 / 3 00-14             Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
Ordnungsamt .....................................................................      03 44 64 / 3 00-31
  Einwohnermeldeamt ......................................................             03 44 64 / 3 00-33             Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
  Friedhofsamt ..................................................................      03 44 64 / 3 00-30             Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
  Standesamt ....................................................................      03 44 64 / 3 00-34             Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
  Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ............................                      03 44 64 / 3 00-32
  Gewerbeamt ..................................................................        03 44 64 / 3 00-36             Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
  Feuerwehr ......................................................................     03 44 64 / 3 00-35
                                                                                                                      Telefonnummer ................................................................... 03 44 61 / 2 56 76
  Straßenverkehrsangelegenheiten ...................................                   03 44 64 / 3 00-32             Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
Finanzverwaltung ............................................................... 03 44 64 / 3 00-41
   Grundsteuern ................................................................. 03 44 64 / 3 00-45
   Kasse ............................................................................. 03 44 64 / 3 00-42             E-mail-Adressen der Ämter
   Elternbeiträge .................................................................. 03 44 64 / 3 00 44               Verbandsgemeindebürgerm.: ..... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de
   Gewerbesteuer ................................................................ 03 44 64 / 3 00 48
                                                                                                                      Hauptamt: ............................................... hauptamt@verbgem-unstruttal.de
Bauverwaltung ...................................................................      03 44 64 / 3 00-61             Ordnungsamt: ................................... ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
  Bauanträge/Vorkaufsrecht ..............................................              03 44 64 / 3 00-54
  Bauplanung/Stadtsanierung ...........................................                03 44 64 / 3 00-55             Finanzverwaltung: ..................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de
  Dorferneuerung/Hochbau ...............................................               03 44 64 / 3 00-59             Bauverwaltungsamt: ................................... bauamt@verbgem-unstruttal.de
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                                                                3                                                            Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                                                                                             Gemeinde Goseck und Gleina
Notdienst - Ärzte                                                                                            R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ........... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
                                                                                                                                                                      Fax 0 34 45 / 70 10 95
                                                                                                             AZV Unstrut-Finne
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra                                                                          Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ......... Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Dienstgebiet Naumburg (Saale)                                                                                                                                         Fax 03 44 61 / 5 52 49
                                                                                                             Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha                              Tel. 03 44 62 / 2 16 58
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer-                                                                                                                 Fax 03 44 62 / 2 16 56
den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden?                                                                     AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 03 44 64 / 6 61-0

Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose                                                               AZV Naumburg Bereitschaftdienst ............................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40
                                                                                                             Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut
zentrale Rufnummer: 116 117                                                                                  Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über
                                                                                                             Trinkwasser Goseck .................................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10
diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer
Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden.                                           envia Mitteldeutsche Energie AG
                                                                                                             Entstörertelefon: ............................................................. Tel. 0800 / 2 30 50 70
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
                                                                                                             MITGAS ......................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Einsatzzeiten:
                                                                                                             Entstörertelefon: ....................................................................... 01 80 / 2 20 09
Montag:                          19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
                                                                                                             Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79
Dienstag:                        19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Mittwoch:                        14.00 Uhr bis 07.00 Uhr                                                     Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Donnerstag:                      19.00 Uhr bis 07.00 Uhr                                                     Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ............... Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Freitag:                         14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag:                         07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Sonntag:                         07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
                                                                                                             Apotheken
Notfallsprechstunde:
In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr                                        Freyburg
                                                                                                             Elisabeth-Apotheke
Dienstgebiet Weißenfels                                                                                      Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ............................ 03 44 64 / 2 90 04
                                                                                                             Jahn-Apotheke
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:                                                                    Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) ...................................... 03 44 64 / 2 73 65
Goseck mit OT Markröhlitz                                                                                    Karsdorf
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden                                                       Unstrut-Apotheke
Dienstzeiten                                                                                                 Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ........ 03 44 61 / 5 70 11
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                              Laucha
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                                   Löwen-Apotheke
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                 Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ................. 03 44 62 / 2 03 39
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen.
                                                                                                             Nebra
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße                                   Georg-Apotheke
76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.                                Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ..................................... 03 44 61 / 2 24 05
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr
                                                                                                             Bibliotheken
                                                                                                             Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 ................................ 03 44 64 / 2 80 51
                                                                                                             Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ......................................... 03 44 61 / 2 22 16
Bereitschaftsdienste
Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund-
stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH
                                                                                                             Kindertagesstätten/Horte
Sektkellereistraße 2,                                                                                        Integrative Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ........ 03 44 61 / 2 20 01
06632 Freyburg ....................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50
                                                                                                             Integrative Kindertagesstätte
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH                                                                                  „Schlosszwerge“ Burgscheidungen .................................... 03 44 62 / 2 18 00
von Montag bis Freitag zu erreichen unter ..................... Tel. 03 44 61 / 5 52 84
an den Wochenenden und Havarie ................................ Tel. 03 44 61 / 5 58 92                      Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ......................... 03 44 61 / 5 52 89
                                                                                                             Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G.                                                                  Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ...................... 03 44 61 / 2 27 93
Geschäftsstelle .............................................................. Tel. 03 44 61 / 2 42 70
                                                                                                             Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ........................... 03 44 64 / 2 74 75
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH                                                                             Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61
von Montag bis Freitag erreichbar unter ........................ Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-                                   Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...... 03 44 64 / 2 82 01
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                    Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ................... 03 44 64 / 2 76 84
                                                                                                             Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ...................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0                          Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .................... 03 44 64 / 6 68 33
                                                                                                             Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ................ 03 44 61 / 2 33 54
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
                                                                                                             Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................... 03 44 64 / 2 72 93
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ............................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-                                   Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                    Hort Nebra ......................................................................... 0152 / 02 11 88 95
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                         4                                      Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                              Donnerstag, 04.08.2016                        Mittwoch, 10.08.2016
  Mülltermine                                 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Dobichau, Pödelist
                                              Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Montag, 15.08.2016
                                              Freitag, 05.08.2016                           Markröhlitz
Hausmüll                                      Freyburg (außer Niersteiner Straße,           Dienstag, 16.08.2016
                                              Nordstraße, Weinbergstraße), Neuenburg,       Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Freitag, 29.07.2016                           Nißmitz
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                                                                Mittwoch, 17.08.2016
                                              Dienstag, 09.08.2016                          Großwangen, Kleinwangen
Dienstag, 02.08.2016                          Nebra
Nebra                                                                                       Mittwoch, 24.08.2016
                                              Mittwoch, 10.08.2016                          Freyburg, Neuenburg
Mittwoch, 03.08.2016                          Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        Donnerstag, 25.08.2016
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        roda, Zeuchfeld                               Nebra
roda, Zeuchfeld                               Donnerstag, 11.08.2016                        Montag, 29.08.2016
                                              Burgscheidungen, Großwangen, Kirch-           Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Donnerstag, 04.08.2016                                                                      Reinsdorf, Tröbsdorf
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch-           scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,          Wennungen                                     Mittwoch, 31.08.2016
Wennungen                                     Freitag, 12.08.2016                           Goseck
Freitag, 05.08.2016                           Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-
                                              dorf                                          Blaue Tonne
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-
dorf                                          Dienstag, 16.08.2016                          Freitag, 29.07.2016
Dienstag, 09.08.2016                          Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß-     Nebra
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß-     nitz                                          Montag, 01.08.2016
nitz                                          Mittwoch, 17.08.2016                          Großwangen, Kleinwangen
                                              Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,     Mittwoch, 03.08.2016
Donnerstag, 11.08.2016                        Weinbergstraße)
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,                                                      Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Donnerstag, 18.08.2016                        Tröbsdorf
                                              Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Freitag, 05.08.2016
Freitag, 12.08.2016                           Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                                                                Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
                                              Freitag, 19.08.2016                           Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Dienstag, 16.08.2016                          Freyburg (außer Niersteiner Straße,           Weischütz
Nebra                                         Nordstraße, Weinbergstraße), Neuenburg,       Montag, 08.08.2016
Mittwoch, 17.08.2016                          Nißmitz                                       Goseck, Laucha, Markröhlitz
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Dienstag, 23.08.2016                          Dienstag, 09.08.2016
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        Nebra                                         Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
roda, Zeuchfeld                                                                             Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
                                              Mittwoch, 24.08.2016
Donnerstag, 18.08.2016                        Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Mittwoch, 17.08.2016
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch-           Gleina, Müncheroda, Pödelist,                 Freyburg, Neuenburg
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,          Schleberoda, Zeuchfeld                        Freitag, 19.08.2016
Wennungen
                                              Donnerstag, 25.08.2016                        Burkersroda, Dietrichsroda
Freitag, 19.08.2016                           Burgscheidungen, Großwangen,                  Dienstag, 23.08.2016
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-     Kirchscheidungen, Kleinwangen,                Dobichau, Pödelist
dorf                                          Tröbsdorf, Wennungen                          Donnerstag, 25.08.2016
Dienstag, 23.08.2016                          Freitag, 26.08.2016                           Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-     Freitag, 26.08.2016
Plößnitz                                      dorf                                          Nebra
Donnerstag, 25.08.2016                        Dienstag, 30.08.2016                          Montag, 29.08.2016
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Großwangen, Kleinwangen
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Plöß.nitz                                     Mittwoch, 31.08.2016
Freitag, 26.08.2016                           Mittwoch, 31.08.2016                          Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                  Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,     Tröbsdorf
Dienstag, 30.08.2016                          Weinbergstraße)
Nebra
Mittwoch, 31.08.2016                          Gelbe Tonne                                   Erscheinungsdaten/ Redaktions-
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Montag, 01.08.2016                            schlüsse der nächsten Ausgaben
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-
roda, Zeuchfeld
                                              Burgscheidungen, Kirchscheidungen,             des Amtsblattes der Verbands-
                                              Reinsdorf, Tröbsdorf
                                                                                                  gemeinde Unstruttal
                                              Donnerstag, 04.08.2016
Bioabfall                                     Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,         Ausgabe 08/2016
                                              Hirschroda, Müncheroda, Plößnitz,              Erscheinungstag      Freitag, 26.08.2016
Freitag, 29.07.2016                                                                          Redaktionsschluss    Montag, 15.08.2016
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-     Städten, Weischütz
dorf                                          Freitag, 05.08.2016                            Ausgabe 09/2016
                                              Laucha                                         Erscheinungstag      Freitag, 30.09.2016
Dienstag, 02.08.2016                                                                         Redaktionsschluss    Montag, 19.09.2016
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Montag, 08.08.2016                             Ausgabe 10/2016
Plößnitz                                      Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,       Erscheinungstag      Freitag, 28.10.2016
Mittwoch, 03.08.2016                          Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz            Redaktionsschluss    Montag, 17.10.2016
Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,     Dienstag, 09.08.2016                           Änderungen vorbehalten!
Weinbergstraße)                               Burkersroda, Dietrichsroda
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                          5                                         Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                           Verbandsgemeinde Unstruttal
Verbandsgemeinde Unstruttal                                                Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 08.10.2016. Die
      - Der Wahlleiter -                                                   Verwaltung ist an diesem Tag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                           geöffnet.
Bekanntmachung                                                             Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
                                                                           führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
                                                                           Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh-
Für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am 23.10.2016                    lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme der
und für die evtl. notwendige Verbandsgemeindebürgermeister-                Tag der Geburt unkenntlich gemacht wird.
stichwahl am 13.11.2016 der Verbandsgemeinde Unstruttal gebe
ich aufgrund des § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes         2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in             Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind
der derzeit gültigen Fassung folgendes bekannt:                           innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens
                                                                          am 08.10.2016 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde
Zusammensetzung des Wahlausschusses                                       Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohner-
                                                                          meldeamt, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu
Vorsitzender:                        Stellv. Vors.:                       stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
Herr Ronny Krämer                    Herr Daniel Helbig                   sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen
Markt 1                              Markt 1                              Beweismittel beizubringen.
06632 Freyburg (Unstrut)             06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                       3. Wahlbenachrichtigung
1. Beisitzer:                        1. Stellv.:
                                                                          Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis einge-
Frau Pia Stoye                       Frau Heike Maake
                                                                          tragen sind, erhalten bis spätestens zum 28.09.2016 eine Wahl-
OT Zeuchfeld                         An der Trifft 5
                                                                          benachrichtigung.
Zeuchfeld 5 A                        06632 Balgstädt
                                                                          Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                          wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen
2. Beisitzer:                        2. Stellv.:                          und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er
Frau Pia Tänzer                      Frau Petra Conrad                    nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht
Straße der Einheit 21                Winzerweg 11                         ausüben kann.
06638 Karsdorf                       06632 Freyburg (Unstrut)             Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
                                                                          oder einen Wahlschein hat.
3. Beisitzer:                        3. Stellv.:
Herr Marcus Jaki                     Frau Eledda Böttcher              4. Wahlschein
OT Burgscheidungen                   Tannengärten 18                      Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Am Schulplatz 31                     06636 Laucha an der Unstrut
06636 Laucha an der Unstrut                                            4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
                                                                           Person,
4. Beisitzer:                        4. Stellv.:                           a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wich-
Frau Inge-Kathrein Wolfert           Herr Frank Geithe                        tigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhält,
Robinienstr. 9                       Hohe Str. 21                          b) wenn sie nach dem 35. Tage vor der Wahl ihre Wohnung in
06642 Nebra (Unstrut)                06632 Freyburg (Unstrut)                 einen anderen Wahlbezirk verlegt,
                                                                           c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit,
Freyburg (Unstrut), den 15.07.2016                                            hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres
                                                                              körperlichen Zustandes wegen, das Wahllokal nicht oder nur
                                                                              unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Krämer                                                                 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-
                                                                           tigte Person,
                                                                           a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-
                                                                              tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses ver-
       Verbandsgemeinde Unstruttal                                            säumt hat,
- Die Verbandsgemeindebürgermeisterin -                                    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
                                                                              der Antragsfrist entstanden ist.
Bekanntmachung                                                             Wahlscheine können bis zum 21.10.2016, 18.00 Uhr, schrift-
                                                                           lich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wähler-                               1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Einwohnermeldeamt zu den im
verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen                             Pkt. 1 genannten Dienststunden, beantragt werden.
                                                                           Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben
für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl                                  oder Fernkopie Genüge getan.
am 23.10.2016                                                              Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der An-
                                                                           trag auch elektronisch übermittelt werden. Fernmündliche An-
1. Zeit und Ort der Einsichtnahme                                          träge sind nicht zulässig.
   Das Wählerverzeichnis zur Verbandsgemeindebürgermeister-                Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag-
   wahl für die Wahlbezirke der Verbandsgemeinde Unstruttal                stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   können in der Zeit vom 29.09.2016 bis 08.10.2016 während                Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
   der Dienststunden:                                                      Personen können aus den unter 4.2 Buchst. a) und b) angegebe-
                                                                           nen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr bei
    Montag              08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
                                                                           der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg
    Dienstag            08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                           (Unstrut), im Einwohnermeldeamt stellen. Gleiches gilt, wenn
    Mittwoch            08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
                                                                           die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötz-
    Donnerstag          08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                           lichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht
    Freitag             08.00 - 12.00 Uhr
                                                                           zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
    bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg           Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines
    (Unstrut) im Einwohnermeldeamt, eingesehen werden.                     Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                              6                                      Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

    Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll-            Der Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans
    macht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.                     für die Planungsregion Halle liegt daher in der Zeit
    Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder
                                                                                        vom 08.08.2016 bis zum 04.10.2016
    Stimmzettel werden nicht ersetzt.
                                                                           in den Kreis- und Einheitsgemeinde- bzw. Verbandsgemein-
5. Briefwahl                                                               deverwaltungen der Planungsregion Halle sowie am Dienst-
   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmab-               sitz der Regionalen Planungsgemeinschaft öffentlich aus.
   gabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder
   durch Briefwahl teilnehmen.                                             Er kann wie folgt eingesehen werden:
   Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlosse-
   nen Wahlbriefumschlag                                                   in der Stadtverwaltung Halle, Technisches Rathaus, 06108
      1. ihren/seinen Wahlschein                                           Halle (Saale), Hansering 15, 5. Obergeschoss zu den folgen-
      2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag                               den Öffnungszeiten:
   so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebe-           Montag       08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   ne Wahlleiterin zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens            Dienstag     08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
   am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.                                       Mittwoch     08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des / der zuständi-         Donnerstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
   gen Wahlleiters/in abgegeben werden. Nähere Hinweise da-                Freitag      08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
   rüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat,
   sind auf dem Wahlschein angegeben.                                      in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Bauordnungsamt,
                                                                           06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6, Zimmer 018 zu den folgen-
Freyburg (Unstrut), den 15.07.2016                                         den Sprechzeiten:
                                                                           Montag:      keine Sprechzeit
                                                                           Dienstag     08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
                                                                           Mittwoch:    keine Sprechzeit
                                                                           Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Jana Grandi                                                                Freitag:     08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
                                                                           in der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz,
                                                                           Fachbereich 1, Kreisplanung/ÖPNV, 06526 Sangerhausen,
Bekanntmachung                                                             Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Haus 2, Zimmer 1.03 zu den
                                                                           folgenden Sprechzeiten:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung                            Montag:      08.30 Uhr bis 15.00 Uhr
des Regionalen Entwicklungsplans für die                                   Dienstag:    08.30 Uhr bis 17.30 Uhr
                                                                           Mittwoch:    keine Sprechzeit
Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom                                 Donnerstag: 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr
10.05.2016                                                                 Freitag:     08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemäß § 2 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes                 in der Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Bauordnung und
Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170)          Denkmalschutz, SG Städtebau/Raumordnung, 06217 Merse-
                                                                           burg, Kloster 5, Raum 304 zu den folgenden Sprechzeiten:
sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Regional-
planung. Sie erledigen diese Aufgabe als Zweckverbände nach Maß-           Montag:      nach Vereinbarung
gabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom             Dienstag:    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                           Mittwoch:    keine Sprechzeit
26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), soweit das LEntwG           Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
LSA keine abweichenden Regelungen trifft. Die Planungsregion               Freitag:     nach Vereinbarung.
Halle besteht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 des LEntwG LSA aus dem               am Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Unstruttal,
Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Saalekreis und der kreis-         Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) im Bauamt Zimmer 206
freien Stadt Halle (Saale) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit        zu den folgenden Dienstzeiten:
den Städten Lutherstadt Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und       Montag:      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mansfeld, der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der                   Dienstag:    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.                                  Mittwoch:    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft                Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Halle hat am 27.03.2012 mit Beschluss-Nr. III/07-2012 beschlossen,         Freitag:     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
gemäß §§ 7 Abs. 1 und § 3 Abs. 14 Landesplanungsgesetz des Landes          sowie nach Vereinbarung
Sachsen-Anhalt (LPlG LSA; in Kraft bis 30.06.2015) in Verbindung
mit § 7 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) den Regionalen Entwick-            in den übrigen Gemeindeverwaltungen der Planungsregion
lungsplan Halle zu ändern und das entsprechende Planänderungs-             sowie in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungs-
verfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte        gemeinschaft Halle, Willi-Brundert-Straße 4 in 06132 Halle
in den Amtsblättern der Stadt Halle am 28.04.2012, des Landkreises         (Saale), 2. Obergeschoss, Zimmer 213 zu den folgenden
Mansfeld-Südharz am 28.04.2012, des Landkreises Saalekreis am              Sprechzeiten aus:
19.04.2012 sowie für den Burgenlandkreis in den Ausgaben der               Montag:      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mitteldeutschen Zeitung am 30.04.2012. Darüber hinaus erfolgte die         Dienstag:    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landesverwaltungs-             Mittwoch:    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
amtes am 15.05.2012.                                                       Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft                Freitag:     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Halle hat mit Beschluss-Nr. IV/02-2016 am 01.06.2016 den Entwurf
zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans Halle einschließ-            Weiterhin hat die Regionale Planungsgemeinschaft mit Beschluss-
lich Umweltbericht vom 10.05.2016 als Grundlage für das weitere            Nr. IV/03-2016 auf der Grundlage § 7 Abs. 5 LEntwG beschlossen,
Planänderungsverfahren beschlossen. Darüber hinaus hat sie den             den Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans
Entwurf gemäß Beschluss-Nr. IV/03-2016 für die gesetzlich vorge-           für die Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 10.05.
schriebenen Verfahren zur öffentlichen Beteiligung nach § 10 ROG in        2016 in das Internet einzustellen. Er kann unter der Adresse:
Verbindung mit § 7 Abs. 5 LEntwG freigegeben und entschieden,              www.planungsregion-halle.de abgerufen werden.
diesen neben dem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch in den            Darüber hinaus hat die Regionale Planungsgemeinschaft gemäß
Kreis- und Gemeindeverwaltungen (bei Verbandsgemeinden am                  Beschluss-Nr. IV/03-2016 entschieden, eine Online-Beteiligung
Verwaltungssitz der VerbGem) der Planungsregion öffentlich auszu-          zum o.g. Entwurf durchzuführen. Auf unserer Internetseite unter
legen.                                                                     www.planungsregion-halle.de haben Sie die Möglichkeit, elektro-
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                               7                                        Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

nisch Ihre Stellungnahme zum Festlegungsteil mit Begründung, zu              70,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft bis 400 Einwohner
zeichnerischen Darstellungen und zum Umweltbericht abzugeben.
                                                                             35,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft bis 400
Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 08.08.2016 bis zum
                                                                                     Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Führungsauf-
04.10.2016 können Hinweise, Anregungen und Bedenken zum
                                                                                     gabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zuge-
Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans für die
                                                                                     wiesen ist
Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 10.05.2016 vorge-
bracht werden. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer        60,00 € für den Jugendfeuerwehrwart einer Ortswehr
der vorbezeichneten Auslegungsstellen vorzubringen oder direkt im
                                                                             60,00 € für den Kinderfeuerwehrwart einer Ortswehr
Rahmen der Online-Beteiligung.
Die Hinweise, Anregungen und Bedenken müssen den Vortragenden
                                                                            2. Der § 6 Abs. 5 wird wie folgt neu aufgenommen:
erkennen lassen. Aus den Hinweisen, Anregungen und Bedenken soll
deutlich werden, welche Interessen, Belange oder sonstigen Gründe           (5) Die Beisitzer der Gemeindewehrleitung erhalten Sitzungs-
den vorgesehenen planerischen Ausweisungen bzw. dem Umwelt-                 geld in Höhe von 16,00 € je Sitzung und Tag.
bericht entgegenstehen oder von ihnen nicht berücksichtigt wurden
bzw. ob Einwände erhoben werden.                                            Artikel II
Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen Pla-              Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01.06.2016 in Kraft.
nungsgemeinschaft Halle die Hinweise, Anregungen und Bedenken
auch per Email an die folgende Adresse zu senden:
annetta.kirsch@rpgh.sachsen-anhalt.de                                       Freyburg (Unstrut), d. 07.07.2016

gez. Götz Ulrich
Vorsitzender
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
                                                                            Jana Grandi
                                                                            Verbandsgemeindebürgermeisterin                            (Siegel)
1. Änderungssatzung                                                         Ausfertigungsvermerk
zur Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal                                 Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Un-
                                                                            struttal über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Dienst-
über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und                             aufwandsentschädigung des Verbandsgemeindebürgermeisters
die Dienstaufwandsentschädigung des Verbands-                               (Entschädigungssatzung) wurde dem Burgenlandkreis am 20.07.
                                                                            2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
gemeindebürgermeisters (Entschädigungs-
satzung)                                                                    Freyburg (Unstrut), den 21.07.2016

Gemäß § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach-
sen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.
2014 (GVBl. LSA S. 288), in der jeweils geltenden Fassung sowie der
§§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom                  Jana Grandi
07. März 2002 (GVBl. LSA S. 108) in der derzeit gültigen Fassung            Verbandsgemeindebürgermeisterin                            Siegel
beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Un-
struttal am 06.07.2016 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der
Verbandsgemeinde Unstruttal über die Entschädigung ehrenamtlich
Tätiger und die Dienstaufwandsentschädigung des Verbandsge-
meindebürgermeisters (Entschädigungssatzung).

Artikel I
Die am 01. Oktober 2014 beschlossene Entschädigungssatzung der                               Mitteldeutschland
Verbandsgemeinde Unstruttal wird wie folgt geändert:

1. Der § 6 Abs. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Frei-
                                                                            Sprechzeiten der Versichertenältesten
willigen Feuerwehr beträgt
                                                                            Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitar-
300,00 € für den Gemeindewehrleiter der Verbandsgemeinde                    beitern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als
150,00 € für die stellvertretenden Gemeindewehrleiter der                   Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfü-
         Verbandsgemeinde, denen gemäß § 3 Abs. 1 der                       gung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilf-
         Feuerwehrsatzung der VerbGem Unstruttal in ihrer                   lich.
         Funktion eine Führungsaufgabe dauerhaft mit ei-                    Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung
         nem eigenen Aufgabenbereich zugewiesen ist                         von Antragsvordrucken ist kostenfrei.
                                                                            Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung
 95,00 € für den Kinder- und Jugendfeuerwehrwart der Verbands-              auf, es sei denn, es liegt dafür eine telefonische oder schriftliche
         gemeinde                                                           Vereinbarung vor.
120,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft ab 1.501 Einwohner          Die Versichertenältesten können sich durch einen „Ausweis für
                                                                            Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mittel-
 60,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft ab 1.501            deutschland“ legitimieren.
         Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Führungsauf-
         gabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zuge-             In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
         wiesen ist                                                         Karin Schwinzer
 95,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft von 401 bis 1.500           Verbandsgemeinde Unstruttal
         Einwohner                                                          Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                            Telefon: 03 44 62 / 2 25 84, 0152 / 01 56 33 61
 45,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft von 401 bis
         1.500 Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Füh-               Sprechzeiten:
         rungsaufgabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgaben-                 samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
         bereich zugewiesen ist                                             nach telefonischer Vereinbarung
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                                8                                        Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                                                             §2
                Gemeinde Balgstädt                                           Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investiti-
                                                                             onen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
                                                                             wird auf 0 € festgesetzt.
Haushaltssatzung und Bekannt-                                                §3
machung der Haushaltssatzung der                                             Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
                                                                             von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
Gemeinde Balgstädt                                                           für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
                                                                             wird auf 0 € festgesetzt.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der                                      §4
                                                                             Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä-
Gemeinde Balgstädt                                                           higkeit im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszah-
                                                                             lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 182.700 €
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Balgstädt für das
                                                                             festgesetzt.
Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kom-            §5
munalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Einsicht-               Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haus-
nahme vom 01.08.2016 bis 12.08.2016 während der Dienstzeiten:                haltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Montag          8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr                           Balgstädt
Dienstag        8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch        8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr                           1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Donnerstag      8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr                              Betriebe (Grundsteuer A) auf                             250 v.H.
Freitag         8:00-12:00 Uhr                                               2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                  300 v.H.
in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung                3. für die Gewerbesteuer auf                                300 v.H.
Zimmer 215, 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus.                         nur OT Größnitz/Städten
Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt hat die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben                für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                     200 v.H.
vom 17.06.2016 AZ: 151401/53-25/2016 die Gesetzmäßigkeit des
Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt.                             Balgstädt, den 04.05.2016
Nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA bestand keine Geneh-
migungspflicht.

Balgstädt, den 21.06.2016                      ( Siegel)                     A. Krause                                          Siegel
                                                                             Bürgermeister

A. Krause
Bürgermeister                                                                 Gemeinde Balgstädt OT Burkersroda
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ge-
meinde Balgstädt für das Haushaltsjahr 2016                                  Jagdgenossenschaft Burkersroda
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat die Gemein-
                                                                             Mitteilung an alle Eigentümer von land- und
de folgende, vom Gemeinderat Balgstädt in der Sitzung am 03.05.              forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken in der
2016 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:                                 Gemarkung Burkersroda.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül-         1. Auszahlung der Jagdpacht für drei zurückliegende Jahre – ein-
lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge              schließlich 2015/16.
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen                 2. Auszahlung erfolgt nur per Banküberweisung.
und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird                                 3. Ab 2017 erfolgt die Auszahlung jährlich.
1. im Ergebnisplan mit dem                                                   4. Die Bankdaten bis zum 01.09.2016 übermitteln:
   a) Gesamtbetrag der Erträge auf                           993.700 €          entweder per E-Mail an: burghessler@outlook.de
   b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    1.048.400 €          oder per Post / per Einwurf an:
                                                                                Jagdgenossenschaft Burkersroda
2. im Finanzplan mit dem                                                        Schriftführerin Beate Siebern
   a) Gesamtbetrag der Einzahlungen                                             Burkersrodaer Str. 54
      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                913.500 €           06647 An der Poststraße.
   b) Gesamtbetrag der Auszahlungen                                          5. Besitzer-/Erbengemeinschaften können nur gemeinsam handeln.
      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                907.700 €           Diese Gemeinschaften werden gebeten, nur eine Bankverbindung
   c) Gesamtbetrag der Einzahlungen                                             anzugeben, und dafür nur ein Mitglied mit einer Geldempfangs-
      aus der Investitionstätigkeit auf                     110.100 €           vollmacht auszustatten. Eine Splittung der Jagdpachtauszahlung
                                                                                ist nicht möglich.
   d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
      aus der Investitionstätigkeit auf                      70.200 €        6. Änderungen im Grundstücksbestand müssen der Jagdgenossen-
                                                                                schaft mitgeteilt werden. Dabei ist die Flur, die Flurstücksnum-
   e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                                mer, die Größe der Fläche und der Vorbesitzer zu benennen.
      aus der Finanzierungstätigkeit auf                           0€
   f) Gesamtbetrag der Auszahlungen                                          Burgheßler, den 18. Juli 2016
      aus der Finanzierungstätigkeit auf                       9.100 €
festgesetzt.                                                                 Der Vorstand
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                               9                                        Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

                                                                            Anlage § 1 Abs. 1
             Stadt Freyburg (Unstrut)
                                                                            Lfd.                  Art der Sondernutzung                 Gebühr
                                                                            Nr.
1. Änderungssatzung zur Satzung über die                                    1. Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen
                                                                                 Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt
Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung                                      werden, je angefangenen m² beanspruchter Verkehrs-
an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der                                      fläche und angefangenen Kalendermonat                    0,50 €
                                                                                 jedoch mindestens monatlich                              7,50 €
Stadt Freyburg (Unstrut)
                                                                            2. Tribünen, Bühnen je angefangener m² beanspruchter
(Sondernutzungsgebührensatzung)                                                  Verkehrsfläche und angefangener Kalendermonat            2,50 €
                                                                                 jedoch mindestens monatlich                            25,00 €
Auf der Grundlage von                                                       3. Feste Verkaufsstände, Automaten, Auslage- und Schau-
- §§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach-                   kästen, Imbissstände, Kioske u.ä. je angefangener m²
   sen-Anhalt (Kommunalverfassung – KVG LSA) vom 17. Juni 2014                   beanspruchter Verkehrsfläche täglich                     0,20 €
   (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung,                      4. Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art,
- §§ 18 und 50 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG                   sogenannte stille Verkäufer, je angefangener m² bean-
   LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), in der derzeit gültigen            spruchter Verkehrsfläche täglich                         2,50 €
   Fassung,
- §§ 8 und 23 Bundesfernstraßengesetz (FStG) in der Fassung der             5. nicht ortsfeste und ortsfeste Werbeanlagen, Werbe-
   Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), in der                    träger, je angefangener m² Ansichtsfläche täglich        0,50 €
   derzeit gültigen Fassung,                                                6. Abstellen von nicht zulassungspflichtigen sowie von
- §§ 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA), in der Fassung                  nicht betriebsbereiten oder nicht zugelassenen Kraftfahr-
   der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405),                  zeugen und Anhängern, die länger als 24 Std. abgestellt
   in der derzeit gültigen Fassung,                                              werden, je angefangener m² beanspruchter Verkehrs-
in Verbindung mit der Satzung über Erlaubnisse für Sondernut-                    fläche täglich                                           0,50 €
zungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt                    7. Lagerung von Gegenständen aller Art (außer Baustoffe),
Freyburg (Unstrut) hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut)              die länger als 24 Std. andauert, je angefangener m²
in seiner Sitzung am 21.06.2016 folgende 1. Änderungssatzung be-                 beanspruchter Verkehrsfläche täglich
schlossen:                                                                       - auf Gehwegen                                           0,25 €
Artikel I                                                                           mindestens jedoch                                     2,50 €
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung                 - auf Fahrbahnen                                         0,50 €
an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Freyburg                          mindestens jedoch                                     5,00 €
(Unstrut) vom 24.11.2015 wird wie folgt geändert: Die Anlage § 1 Abs.       8. Aufstellen von Blumenkübeln u.ä., Anpflanzen von
1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sonder-                     Rebstöcken, Rosen, Kletterpflanzen auf Gehwegen kostenfrei
nutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt                   9. Aufstellen von Bauwagen, Baumaschinen und -geräten,
Freyburg (Unstrut) erhält folgende neue Fassung (siehe Anlage).                  Gerüsten, Ablagerungen von Baumaterial und Aufgra-
Artikel II                                                                       bungen bis 10 m² beanspruchter Verkehrsfläche
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-                  a) Bis zu 5 Tagen                                      10,00 €
kanntmachung in Kraft.                                                           b)Bis zu 14 Tagen                                      20,00 €
                                                                                 c) Bis zu 1 Monat                                      30,00 €
Freyburg (Unstrut), den 22.06.2016                                               d)für jeden weiteren angefangenen Monat                50.00 €
                                                                                    Größer als 10 m² beanspruchte Verkehrsfläche je
                                                                                    angegangener m² und angefangener Monat
                                                                                    auf Gehwegen:
Mänicke                                     (Siegel)
                                                                                 e) An Gemeindestraßen                                    1,00 €
Bürgermeister
                                                                                 f) An Bundes-, Landes- und Kreisstraßen                  1,50 €
                                                                                    auf Fahrbahnen:
                                                                                 g) An Gemeindestraßen                                    1,50 €
                                                                                 h)An Bundes-, Landes- und Kreisstraßen                   2,50 €
                                                                                    für e) bis h) mindestens jedoch                     25,00 €
                                                                            10. Aufstellen von Sammelbehälter zur Wertstofferfassung
                                                                                 je angefangener m² und Monat                             3,75 €
                                                                                 Sammelbehälter die von gemeinnützigen Vereinen
                                                                                 (DRK, Johanniter) aufgestellt werden sind gebührenfrei

                                                                            Ausfertigungsvermerk
                                                                            Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh-
                                                                            ren für die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurch-
                                                                            fahrten der Stadt Freyburg (Unstrut) (Sondernutzungsgebühren-
                                                                            satzung) wurde dem Burgenlandkreis am 27.06.2016 angezeigt und
                                                                            wird hiermit ausgefertigt.

                                                                            Freyburg (Unstrut), den 21.07.2016

                                                                                                                               Siegel

                                                                            Mänicke
                                                                            Bürgermeister
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
Amtsblatt                                                             10                                          Ausgabe 07/2016 (29.07.2016)

Sprechstunden der Notare                                                   Gefahrenabwehrverordnung
in Freyburg (Unstrut)                                                      für das Gebiet der Stadt Freyburg (Unstrut) zur
                                                                           Regelung der Sperrzeit anlässlich des Winzer-
Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2                            festes am 09.09. bis 11.09.2016
Notariat Seeger:     29.07.2016,                                           Auf Grund des § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Festset-
                     26.08.2016,                                           zung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften vom
                     30.09.2016,                                           16.12.2014 (Sperrzeit GaVO GVBL. LSA 2014, Seite 543) in Verbin-
                     jeweils 8.00-12.00 Uhr                                dung mit §§ 1, 94 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
                     Termine können gerne vorher mit dem No-               Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der
                     tariat in Naumburg unter der Telefonnummer            Bekanntmachung vom 23.09.2003 (GVBL. LSA, Seite 214), zuletzt
                     0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart           geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GVBL. LSA,
                     werden.                                               Seite 380), wird für das Gebiet der Stadt Freyburg (Unstrut) verordnet:

Notariat Hisecke: 12.08.2016,                                              § 1 Geltungsbereich
                  09.09.2016,                                              Die Verordnung gilt örtlich für das Stadtgebiet der Stadt Freyburg
                  14.10.2016,                                              (Unstrut) ohne die Ortsteile.
                  jeweils 9.00-12.00 Uhr                                   Die Verordnung gilt sachlich für alle Schank- und Speisewirtschaften
                                                                           einschließlich der Straußwirtschaften im vorgenannten örtlichen
                                                                           Geltungsbereich.

Sprechstunde des Freyburger                                                § 2 Regelung der Sperrzeit
                                                                           Der Beginn der Sperrzeit wird für den im § 1 genannten örtlichen
Gemeinderates                                                              sowie sachlichen Geltungsbereich für die Nächte
                                                                           am 09.09.2015 von 03:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie
                                                                           am 10.09.2015 von 03:00 Uhr bis 6:00 Uhr festgesetzt.
Der Stadtrat ist auch in diesem Jahr wieder als Ansprechpartner für
die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyburg (Unstrut) und seiner         § 3 Ordnungswidrigkeiten
Ortsteile präsent. Wie schon im vergangenen Jahr ist jeden Diens-          Ordnungswidrig handelt,
tag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters ein                 1. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 6
Stadtrat da.                                                                  Gaststättengesetz, als Inhaber vorsätzlich oder fahrlässig
Es können auch Termine bei Frau Conrad (Tel. 03 44 64 - 3 00 10)              entgegen § 2 dieser Verordnung nach Eintritt der festgesetzten
vereinbart werden. Wir würden uns freuen, wenn diese Sprechstunde             Sperrzeit Speisen und Getränke an Dritte abgibt.
auch weiterhin genutzt wird und wir wieder einige Probleme gleich          2. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 6
in der Sprechstunde oder Zeitnah für unsere Bürgerinnen und                   Gaststättengesetz als Inhaber nach Eintritt der Sperrzeit das
Bürger klären können. Wir sind auch offen für jede sachliche Kritik           Verweilen von Dritten duldet, ohne Speisen und Getränke abzuge-
und gehen den Hinweisen gerne nach.                                           ben.
                                                                           3. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr.12
Jörg Schneider                                                                Gaststättengesetz als Gast auf dem Festgelände in einer Schank-
                                                                              und/oder Speisewirtschaft/Straußenwirtschaft/öffentliche Ver-
                                                                              gnügungsstätte über den Eintritt der Sperrzeit hinaus verweilt,
                                                                              obwohl er vom Gewerbetreibenden oder einem in seinem Betrieb
Waldführungen im FriedWald                                                    Beschäftigten oder einem Beauftragten der zuständigen Behörde
                                                                              zum Verlassen der Betriebsstätte aufgefordert wurde.
Freyburg (Unstrut)                                                         4. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00 €
                                                                              geahndet werden.
Freyburg an der Unstrut – Im Sommer spendet der FriedWald
Freyburg (Unstrut) wohltuenden Schatten. Sattes Grün und Licht-            §4 Inkrafttreten
spiele auf dem Boden und an den Baumstämmen erfreuen seine                 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
Gäste zu dieser Jahreszeit. Sie machen einen Spaziergang im Wald           chung in Kraft.
erholsam und erfrischend zugleich. Interessenten haben die Möglich-
keit, bei einer kostenlosen Waldführung durch den sommerlichen             Freyburg (Unstrut), den 19.07.2016
FriedWald Freyburg mehr über das Konzept der Naturbestattung zu
erfahren.
Am 13. und 27. August und am 10. und 24. September jeweils
um 14.00 Uhr führen die Förster durch den FriedWald und informie-
ren Interessenten über Vorsorge- und Beisetzungsmöglichkeiten.             Jana Grandi
Treffpunkt für alle Waldführungen ist die Infotafel am FriedWald-          Verbandsgemeindebürgermeisterin
Parkplatz.
Um Anmeldung unter 0 61 55 / 8 48 - 2 00 oder www.friedwald.de
wird gebeten.

FriedWald ist eine alternative Form der Bestattung. Hier ruht die
Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes, der in einem als
FriedWald ausgewiesenen Wald steht. In Deutschland gibt es derzeit
56 FriedWald-Standorte.

FriedWald in Deutschland
Seit Mitte 2000 gibt es das FriedWald-Konzept in Deutschland. Mit
dem FriedWald Reinhardswald bei Kassel wurde im Jahr 2001 der
erste Bestattungswald in der Bundesrepublik eröffnet. Mittlerweile
gibt es bundesweit 56 FriedWald-Standorte - von Rügen im Norden
bis nach Heiligenberg am Bodensee. Die FriedWald GmbH unter der
Leitung von Petra Bach hat ihren Sitz in Griesheim bei Darmstadt.
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