Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck
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Amtsblatt 1 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) der Verbandsgemeinde Unstruttal Ausgabe 07/2016 . 29.07.2016 Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Goseck Auch Bürgermeister Hilmar Panse ist kennung für die Leistungen der ehren- stolz auf Gosecks neues Feuerwehrge- amtlichen Mitglieder sein, die nun auf rätehaus. neue junge Nachwuchsgesichter hof- Im Anschluss an die Schlüsselübergabe fen. wurden Beförderungen vorgenommen Es ist ein modernes Gerätehaus ent- und Ehrenabzeichen an Mitglieder der standen, wo Technik und Feuerwehr- Ortsfeuerwehr Goseck überreicht. auto genügend Platz haben. Aber auch Die 36 aktiven Feuerwehrmänner und die Räumlichkleiten wie Umkleidekabi- -frauen freuen sich über ihr neues Do- nen, Sanitärräume und Schulungsraum mizil. Die Verbandsgemeinde Unstrut- wurden ansprechend gestaltet. tal hat 560.000 € für den Neubau in- Damit zukünftig auch Schulungen im vestiert. Ein Neubau war dringend not- neuen Gerätehaus durchgeführt wer- wendig, da das alte Feuerwehrgerä- den können, wurde parallel zur feierli- Am Sonnabend, den 02. Juli 2016 war tehaus den heutigen Anforderungen chen Schlüsselübergabe die neue EDV- es endlich soweit: Verbandsgemein- nicht mehr gerecht wurde. Das neue Technik an die Gosecker Kameraden debürgermeisterin Frau Jana Grandi Gerätehaus soll aber auch eine Aner- übergeben. übergab den obligatorischen Schlüssel an den Ortswehrleiter Ronny Dieter. Die Verbandsgemeinde Unstruttal und die Ortsfeuerwehr Goseck hatten zur Einweihungsfeier eingeladen. Zahlrei- che Gäste und Vertreter der Feuerweh- ren aus der Region waren der Einla- dung nach Goseck gefolgt. Frau Grandi dankte dem Architekturbüro Kaiser und den ausführenden Baufirmen. Auf dem Bild v. l.: Gemeindewehrleiter Michael Richter, stellvertr. Ortswehrleiter Andreas Gehre, Ortswehrleiter Ronny Dieter, Bürgermeister Hilmar Panse, Verbandsgemeindebürgermeisterin Jana Grandi, stellvertr. Landrat Dieter Engelhardt und Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben
Amtsblatt 2 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal Notrufe Polizei ............................................................................................. 1 10 Stadt Freyburg (Unstrut) nach Vereinbarung Feuerwehr ...................................................................................... 1 12 03 44 64 / 3 00-10 Rettungsdienst ................................................................................ 1 12 Gemeinde Balgstädt dienstags .................................... 17.00-18.00 Uhr 0173 / 3 62 41 09 Wichtige Telefonnummern Gemeinde Gleina dienstags .................................... 15.00-18.00 Uhr Polizeistation Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 35 58 90 03 44 62 / 2 04 89 donnerstags ............................... 15.00-16.00 Uhr Regionalbereichsbeamte ........ rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Gemeinde Goseck dienstags .................................... 18.30-19.00 Uhr Polizeistation Nebra (Unstrut) ........................................ 03 44 61 / 69-0 0171 / 1 76 90 10 Kreisstelle Naumburg für Brand- und Gemeinde Karsdorf dienstags ............ 09.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr Katastrophenschutz, Rettungswesen .......................... 0 34 45 / 7 52 90 03 44 61 / 5 52 36 Bürgermeistersprechstunde ........ 15.00-17.30 Uhr Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................... 0 34 45 / 72-0 Stadt Laucha a. d. Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat .......... 16.00-18.00 Uhr Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ............. 03 44 64 / 6 61-0 03 44 62 / 7 00 11, Sekretariat: 03 44 62 / 7 00 22 envia Mitteldeutsche Energie AG Bereitschaft Bauhof: 0174 / 2 13 81 29 Montag – Freitag ...................................................... 0800 / 2 30 50 70 OT Kirchscheidungen, 2. Dienstag im Monat .................. 16.00-18.00 Uhr Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 64 / 3 55 60 Dorfgemeinschaftshaus - Bereitschaftsnummer .............................................. 03 44 64 / 6 61-0 OT Burgscheidungen, 4. Dienstag im Monat ................. 16.00-18.00 Uhr Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ..................... 03 44 61 / 3 54 61 Gemeindebüro Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Stadt Nebra (Unstrut) dienstags: ........... 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr Gewerbegebiet Görschen ........................................... 03 44 45 / 22 3-0 03 44 61 / 2 21 01, 1., 3. u. 4. Donnerst./Monat: ...... 16.00-18.00 Uhr Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt .................... 0 34 45 / 28-0 Sekretariat: Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ .................... 03 44 61 / 5 58 18 03 44 61 / 2 20 16 uhv_untere-unstrut@t-online.de OT Reinsdorf (Gemeinschaftshaus): 01.09.2016 Verbandsgemeinde Unstruttal Vermessung/Kataster ..................................................... 03 44 64 / 3 00-50 Sitz Freyburg (Unstrut) Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................... 03 44 64 / 3 00-56 Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15 Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./ sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut) Nebra (U.) ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-16 Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Tiefbau ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-52 donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Amtsblatt: freitags 09:00-12:00 Uhr Telefonnummer ................................................................... 03 44 64 / 3 00 28 E-Mail: ............................................................ s.fuchs@verbgem-unstruttal.de Telefonverzeichnis VerbGem Unstruttal .............................................................. 03 44 64 / 3 00-0 Schiedsstelle Freyburg (Unstrut) Fax Freyburg ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-60 Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................... 01 77 / 3 39 06 25 Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche, Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................... 03 44 64 / 3 00-20 Sitzungsraum) Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr Hauptamt ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Schiedsstelle Laucha an der Unstrut Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............... 03 44 64 / 3 00-13 Markt 1 3. Arbeitsmarkt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr Ordnungsamt ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-31 Einwohnermeldeamt ...................................................... 03 44 64 / 3 00-33 Schiedsstelle Nebra (Unstrut) Friedhofsamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-30 Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf Standesamt .................................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ............................ 03 44 64 / 3 00-32 Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36 Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut) Feuerwehr ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-35 Telefonnummer ................................................................... 03 44 61 / 2 56 76 Straßenverkehrsangelegenheiten ................................... 03 44 64 / 3 00-32 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr Finanzverwaltung ............................................................... 03 44 64 / 3 00-41 Grundsteuern ................................................................. 03 44 64 / 3 00-45 Kasse ............................................................................. 03 44 64 / 3 00-42 E-mail-Adressen der Ämter Elternbeiträge .................................................................. 03 44 64 / 3 00 44 Verbandsgemeindebürgerm.: ..... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de Gewerbesteuer ................................................................ 03 44 64 / 3 00 48 Hauptamt: ............................................... hauptamt@verbgem-unstruttal.de Bauverwaltung ................................................................... 03 44 64 / 3 00-61 Ordnungsamt: ................................... ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de Bauanträge/Vorkaufsrecht .............................................. 03 44 64 / 3 00-54 Bauplanung/Stadtsanierung ........................................... 03 44 64 / 3 00-55 Finanzverwaltung: ..................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de Dorferneuerung/Hochbau ............................................... 03 44 64 / 3 00-59 Bauverwaltungsamt: ................................... bauamt@verbgem-unstruttal.de
Amtsblatt 3 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Gemeinde Goseck und Gleina Notdienst - Ärzte R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ........... Tel. 0 34 45 / 70 23 32 Fax 0 34 45 / 70 10 95 AZV Unstrut-Finne Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ......... Tel. 03 44 61 / 5 52 50 Dienstgebiet Naumburg (Saale) Fax 03 44 61 / 5 52 49 Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha Tel. 03 44 62 / 2 16 58 Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer- Fax 03 44 62 / 2 16 56 den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 03 44 64 / 6 61-0 Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose AZV Naumburg Bereitschaftdienst ............................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40 Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut zentrale Rufnummer: 116 117 Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über Trinkwasser Goseck .................................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10 diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden. envia Mitteldeutsche Energie AG Entstörertelefon: ............................................................. Tel. 0800 / 2 30 50 70 Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes MITGAS ......................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701 Einsatzzeiten: Entstörertelefon: ....................................................................... 01 80 / 2 20 09 Montag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79 Dienstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut) Donnerstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ............... Tel. 01 52 / 24 49 69 48 Freitag: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Samstag: 07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Sonntag: 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Apotheken Notfallsprechstunde: In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr Freyburg Elisabeth-Apotheke Dienstgebiet Weißenfels Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ............................ 03 44 64 / 2 90 04 Jahn-Apotheke Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) ...................................... 03 44 64 / 2 73 65 Goseck mit OT Markröhlitz Karsdorf Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Unstrut-Apotheke Dienstzeiten Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ........ 03 44 61 / 5 70 11 Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Laucha Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Löwen-Apotheke Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ................. 03 44 62 / 2 03 39 unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen. Nebra Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße Georg-Apotheke 76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt. Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ..................................... 03 44 61 / 2 24 05 Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bibliotheken Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 ................................ 03 44 64 / 2 80 51 Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ......................................... 03 44 61 / 2 22 16 Bereitschaftsdienste Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund- stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter Freyburger Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätten/Horte Sektkellereistraße 2, Integrative Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ........ 03 44 61 / 2 20 01 06632 Freyburg ....................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Integrative Kindertagesstätte Karsdorfer Wohnungsbau GmbH „Schlosszwerge“ Burgscheidungen .................................... 03 44 62 / 2 18 00 von Montag bis Freitag zu erreichen unter ..................... Tel. 03 44 61 / 5 52 84 an den Wochenenden und Havarie ................................ Tel. 03 44 61 / 5 58 92 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ......................... 03 44 61 / 5 52 89 Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09 Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ...................... 03 44 61 / 2 27 93 Geschäftsstelle .............................................................. Tel. 03 44 61 / 2 42 70 Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ........................... 03 44 64 / 2 74 75 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61 von Montag bis Freitag erreichbar unter ........................ Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...... 03 44 64 / 2 82 01 fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ................... 03 44 64 / 2 76 84 Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88 Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ...................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .................... 03 44 64 / 6 68 33 Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ................ 03 44 61 / 2 33 54 Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................... 03 44 64 / 2 72 93 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ............................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25 fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Hort Nebra ......................................................................... 0152 / 02 11 88 95
Amtsblatt 4 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Donnerstag, 04.08.2016 Mittwoch, 10.08.2016 Mülltermine Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Dobichau, Pödelist Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Montag, 15.08.2016 Freitag, 05.08.2016 Markröhlitz Hausmüll Freyburg (außer Niersteiner Straße, Dienstag, 16.08.2016 Nordstraße, Weinbergstraße), Neuenburg, Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Freitag, 29.07.2016 Nißmitz Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Mittwoch, 17.08.2016 Dienstag, 09.08.2016 Großwangen, Kleinwangen Dienstag, 02.08.2016 Nebra Nebra Mittwoch, 24.08.2016 Mittwoch, 10.08.2016 Freyburg, Neuenburg Mittwoch, 03.08.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Donnerstag, 25.08.2016 Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- roda, Zeuchfeld Nebra roda, Zeuchfeld Donnerstag, 11.08.2016 Montag, 29.08.2016 Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Donnerstag, 04.08.2016 Reinsdorf, Tröbsdorf Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Wennungen Mittwoch, 31.08.2016 Wennungen Freitag, 12.08.2016 Goseck Freitag, 05.08.2016 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- dorf Blaue Tonne Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- dorf Dienstag, 16.08.2016 Freitag, 29.07.2016 Dienstag, 09.08.2016 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- Nebra Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- nitz Montag, 01.08.2016 nitz Mittwoch, 17.08.2016 Großwangen, Kleinwangen Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Mittwoch, 03.08.2016 Donnerstag, 11.08.2016 Weinbergstraße) Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 18.08.2016 Tröbsdorf Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Freitag, 05.08.2016 Freitag, 12.08.2016 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Freitag, 19.08.2016 Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Dienstag, 16.08.2016 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Weischütz Nebra Nordstraße, Weinbergstraße), Neuenburg, Montag, 08.08.2016 Mittwoch, 17.08.2016 Nißmitz Goseck, Laucha, Markröhlitz Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Dienstag, 23.08.2016 Dienstag, 09.08.2016 Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Nebra Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, roda, Zeuchfeld Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Mittwoch, 24.08.2016 Donnerstag, 18.08.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Mittwoch, 17.08.2016 Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- Gleina, Müncheroda, Pödelist, Freyburg, Neuenburg scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Schleberoda, Zeuchfeld Freitag, 19.08.2016 Wennungen Donnerstag, 25.08.2016 Burkersroda, Dietrichsroda Freitag, 19.08.2016 Burgscheidungen, Großwangen, Dienstag, 23.08.2016 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Kirchscheidungen, Kleinwangen, Dobichau, Pödelist dorf Tröbsdorf, Wennungen Donnerstag, 25.08.2016 Dienstag, 23.08.2016 Freitag, 26.08.2016 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Freitag, 26.08.2016 Plößnitz dorf Nebra Donnerstag, 25.08.2016 Dienstag, 30.08.2016 Montag, 29.08.2016 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Großwangen, Kleinwangen Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Plöß.nitz Mittwoch, 31.08.2016 Freitag, 26.08.2016 Mittwoch, 31.08.2016 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Tröbsdorf Dienstag, 30.08.2016 Weinbergstraße) Nebra Mittwoch, 31.08.2016 Gelbe Tonne Erscheinungsdaten/ Redaktions- Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Montag, 01.08.2016 schlüsse der nächsten Ausgaben Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- roda, Zeuchfeld Burgscheidungen, Kirchscheidungen, des Amtsblattes der Verbands- Reinsdorf, Tröbsdorf gemeinde Unstruttal Donnerstag, 04.08.2016 Bioabfall Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Ausgabe 08/2016 Hirschroda, Müncheroda, Plößnitz, Erscheinungstag Freitag, 26.08.2016 Freitag, 29.07.2016 Redaktionsschluss Montag, 15.08.2016 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Städten, Weischütz dorf Freitag, 05.08.2016 Ausgabe 09/2016 Laucha Erscheinungstag Freitag, 30.09.2016 Dienstag, 02.08.2016 Redaktionsschluss Montag, 19.09.2016 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Montag, 08.08.2016 Ausgabe 10/2016 Plößnitz Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Erscheinungstag Freitag, 28.10.2016 Mittwoch, 03.08.2016 Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Redaktionsschluss Montag, 17.10.2016 Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Dienstag, 09.08.2016 Änderungen vorbehalten! Weinbergstraße) Burkersroda, Dietrichsroda
Amtsblatt 5 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Unstruttal Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 08.10.2016. Die - Der Wahlleiter - Verwaltung ist an diesem Tag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Bekanntmachung Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh- Für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am 23.10.2016 lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme der und für die evtl. notwendige Verbandsgemeindebürgermeister- Tag der Geburt unkenntlich gemacht wird. stichwahl am 13.11.2016 der Verbandsgemeinde Unstruttal gebe ich aufgrund des § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes 2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind der derzeit gültigen Fassung folgendes bekannt: innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am 08.10.2016 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohner- meldeamt, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu Vorsitzender: Stellv. Vors.: stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig Herr Ronny Krämer Herr Daniel Helbig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Markt 1 Markt 1 Beweismittel beizubringen. 06632 Freyburg (Unstrut) 06632 Freyburg (Unstrut) 3. Wahlbenachrichtigung 1. Beisitzer: 1. Stellv.: Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis einge- Frau Pia Stoye Frau Heike Maake tragen sind, erhalten bis spätestens zum 28.09.2016 eine Wahl- OT Zeuchfeld An der Trifft 5 benachrichtigung. Zeuchfeld 5 A 06632 Balgstädt Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, 06632 Freyburg (Unstrut) wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen 2. Beisitzer: 2. Stellv.: und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er Frau Pia Tänzer Frau Petra Conrad nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht Straße der Einheit 21 Winzerweg 11 ausüben kann. 06638 Karsdorf 06632 Freyburg (Unstrut) Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Beisitzer: 3. Stellv.: Herr Marcus Jaki Frau Eledda Böttcher 4. Wahlschein OT Burgscheidungen Tannengärten 18 Einen Wahlschein erhält auf Antrag Am Schulplatz 31 06636 Laucha an der Unstrut 06636 Laucha an der Unstrut 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 4. Beisitzer: 4. Stellv.: a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wich- Frau Inge-Kathrein Wolfert Herr Frank Geithe tigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhält, Robinienstr. 9 Hohe Str. 21 b) wenn sie nach dem 35. Tage vor der Wahl ihre Wohnung in 06642 Nebra (Unstrut) 06632 Freyburg (Unstrut) einen anderen Wahlbezirk verlegt, c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, Freyburg (Unstrut), den 15.07.2016 hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen, das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Krämer 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses ver- Verbandsgemeinde Unstruttal säumt hat, - Die Verbandsgemeindebürgermeisterin - b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Bekanntmachung Wahlscheine können bis zum 21.10.2016, 18.00 Uhr, schrift- lich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wähler- 1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Einwohnermeldeamt zu den im verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Pkt. 1 genannten Dienststunden, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl oder Fernkopie Genüge getan. am 23.10.2016 Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der An- trag auch elektronisch übermittelt werden. Fernmündliche An- 1. Zeit und Ort der Einsichtnahme träge sind nicht zulässig. Das Wählerverzeichnis zur Verbandsgemeindebürgermeister- Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- wahl für die Wahlbezirke der Verbandsgemeinde Unstruttal stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. können in der Zeit vom 29.09.2016 bis 08.10.2016 während Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte der Dienststunden: Personen können aus den unter 4.2 Buchst. a) und b) angegebe- nen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr bei Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr (Unstrut), im Einwohnermeldeamt stellen. Gleiches gilt, wenn Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötz- Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr lichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht Freitag 08.00 - 12.00 Uhr zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines (Unstrut) im Einwohnermeldeamt, eingesehen werden. Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere
Amtsblatt 6 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll- Der Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans macht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. für die Planungsregion Halle liegt daher in der Zeit Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder vom 08.08.2016 bis zum 04.10.2016 Stimmzettel werden nicht ersetzt. in den Kreis- und Einheitsgemeinde- bzw. Verbandsgemein- 5. Briefwahl deverwaltungen der Planungsregion Halle sowie am Dienst- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmab- sitz der Regionalen Planungsgemeinschaft öffentlich aus. gabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Er kann wie folgt eingesehen werden: Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlosse- nen Wahlbriefumschlag in der Stadtverwaltung Halle, Technisches Rathaus, 06108 1. ihren/seinen Wahlschein Halle (Saale), Hansering 15, 5. Obergeschoss zu den folgen- 2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag den Öffnungszeiten: so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebe- Montag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr ne Wahlleiterin zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens Dienstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Mittwoch 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des / der zuständi- Donnerstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr gen Wahlleiters/in abgegeben werden. Nähere Hinweise da- Freitag 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr rüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben. in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Bauordnungsamt, 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6, Zimmer 018 zu den folgen- Freyburg (Unstrut), den 15.07.2016 den Sprechzeiten: Montag: keine Sprechzeit Dienstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Jana Grandi Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr in der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Fachbereich 1, Kreisplanung/ÖPNV, 06526 Sangerhausen, Bekanntmachung Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Haus 2, Zimmer 1.03 zu den folgenden Sprechzeiten: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung Montag: 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr des Regionalen Entwicklungsplans für die Dienstag: 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom Donnerstag: 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr 10.05.2016 Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Gemäß § 2 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes in der Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Bauordnung und Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170) Denkmalschutz, SG Städtebau/Raumordnung, 06217 Merse- burg, Kloster 5, Raum 304 zu den folgenden Sprechzeiten: sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Regional- planung. Sie erledigen diese Aufgabe als Zweckverbände nach Maß- Montag: nach Vereinbarung gabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), soweit das LEntwG Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr LSA keine abweichenden Regelungen trifft. Die Planungsregion Freitag: nach Vereinbarung. Halle besteht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 des LEntwG LSA aus dem am Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Unstruttal, Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Saalekreis und der kreis- Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) im Bauamt Zimmer 206 freien Stadt Halle (Saale) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit zu den folgenden Dienstzeiten: den Städten Lutherstadt Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mansfeld, der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Halle hat am 27.03.2012 mit Beschluss-Nr. III/07-2012 beschlossen, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemäß §§ 7 Abs. 1 und § 3 Abs. 14 Landesplanungsgesetz des Landes sowie nach Vereinbarung Sachsen-Anhalt (LPlG LSA; in Kraft bis 30.06.2015) in Verbindung mit § 7 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) den Regionalen Entwick- in den übrigen Gemeindeverwaltungen der Planungsregion lungsplan Halle zu ändern und das entsprechende Planänderungs- sowie in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungs- verfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte gemeinschaft Halle, Willi-Brundert-Straße 4 in 06132 Halle in den Amtsblättern der Stadt Halle am 28.04.2012, des Landkreises (Saale), 2. Obergeschoss, Zimmer 213 zu den folgenden Mansfeld-Südharz am 28.04.2012, des Landkreises Saalekreis am Sprechzeiten aus: 19.04.2012 sowie für den Burgenlandkreis in den Ausgaben der Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mitteldeutschen Zeitung am 30.04.2012. Darüber hinaus erfolgte die Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landesverwaltungs- Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr amtes am 15.05.2012. Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Halle hat mit Beschluss-Nr. IV/02-2016 am 01.06.2016 den Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans Halle einschließ- Weiterhin hat die Regionale Planungsgemeinschaft mit Beschluss- lich Umweltbericht vom 10.05.2016 als Grundlage für das weitere Nr. IV/03-2016 auf der Grundlage § 7 Abs. 5 LEntwG beschlossen, Planänderungsverfahren beschlossen. Darüber hinaus hat sie den den Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans Entwurf gemäß Beschluss-Nr. IV/03-2016 für die gesetzlich vorge- für die Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 10.05. schriebenen Verfahren zur öffentlichen Beteiligung nach § 10 ROG in 2016 in das Internet einzustellen. Er kann unter der Adresse: Verbindung mit § 7 Abs. 5 LEntwG freigegeben und entschieden, www.planungsregion-halle.de abgerufen werden. diesen neben dem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch in den Darüber hinaus hat die Regionale Planungsgemeinschaft gemäß Kreis- und Gemeindeverwaltungen (bei Verbandsgemeinden am Beschluss-Nr. IV/03-2016 entschieden, eine Online-Beteiligung Verwaltungssitz der VerbGem) der Planungsregion öffentlich auszu- zum o.g. Entwurf durchzuführen. Auf unserer Internetseite unter legen. www.planungsregion-halle.de haben Sie die Möglichkeit, elektro-
Amtsblatt 7 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) nisch Ihre Stellungnahme zum Festlegungsteil mit Begründung, zu 70,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft bis 400 Einwohner zeichnerischen Darstellungen und zum Umweltbericht abzugeben. 35,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft bis 400 Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 08.08.2016 bis zum Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Führungsauf- 04.10.2016 können Hinweise, Anregungen und Bedenken zum gabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zuge- Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans für die wiesen ist Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 10.05.2016 vorge- bracht werden. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer 60,00 € für den Jugendfeuerwehrwart einer Ortswehr der vorbezeichneten Auslegungsstellen vorzubringen oder direkt im 60,00 € für den Kinderfeuerwehrwart einer Ortswehr Rahmen der Online-Beteiligung. Die Hinweise, Anregungen und Bedenken müssen den Vortragenden 2. Der § 6 Abs. 5 wird wie folgt neu aufgenommen: erkennen lassen. Aus den Hinweisen, Anregungen und Bedenken soll deutlich werden, welche Interessen, Belange oder sonstigen Gründe (5) Die Beisitzer der Gemeindewehrleitung erhalten Sitzungs- den vorgesehenen planerischen Ausweisungen bzw. dem Umwelt- geld in Höhe von 16,00 € je Sitzung und Tag. bericht entgegenstehen oder von ihnen nicht berücksichtigt wurden bzw. ob Einwände erhoben werden. Artikel II Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen Pla- Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01.06.2016 in Kraft. nungsgemeinschaft Halle die Hinweise, Anregungen und Bedenken auch per Email an die folgende Adresse zu senden: annetta.kirsch@rpgh.sachsen-anhalt.de Freyburg (Unstrut), d. 07.07.2016 gez. Götz Ulrich Vorsitzender Regionale Planungsgemeinschaft Halle Jana Grandi Verbandsgemeindebürgermeisterin (Siegel) 1. Änderungssatzung Ausfertigungsvermerk zur Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Un- struttal über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Dienst- über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und aufwandsentschädigung des Verbandsgemeindebürgermeisters die Dienstaufwandsentschädigung des Verbands- (Entschädigungssatzung) wurde dem Burgenlandkreis am 20.07. 2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. gemeindebürgermeisters (Entschädigungs- satzung) Freyburg (Unstrut), den 21.07.2016 Gemäß § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach- sen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06. 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom Jana Grandi 07. März 2002 (GVBl. LSA S. 108) in der derzeit gültigen Fassung Verbandsgemeindebürgermeisterin Siegel beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Un- struttal am 06.07.2016 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Dienstaufwandsentschädigung des Verbandsge- meindebürgermeisters (Entschädigungssatzung). Artikel I Die am 01. Oktober 2014 beschlossene Entschädigungssatzung der Mitteldeutschland Verbandsgemeinde Unstruttal wird wie folgt geändert: 1. Der § 6 Abs. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung: (1) Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Frei- Sprechzeiten der Versichertenältesten willigen Feuerwehr beträgt Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitar- 300,00 € für den Gemeindewehrleiter der Verbandsgemeinde beitern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als 150,00 € für die stellvertretenden Gemeindewehrleiter der Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfü- Verbandsgemeinde, denen gemäß § 3 Abs. 1 der gung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilf- Feuerwehrsatzung der VerbGem Unstruttal in ihrer lich. Funktion eine Führungsaufgabe dauerhaft mit ei- Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung nem eigenen Aufgabenbereich zugewiesen ist von Antragsvordrucken ist kostenfrei. Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung 95,00 € für den Kinder- und Jugendfeuerwehrwart der Verbands- auf, es sei denn, es liegt dafür eine telefonische oder schriftliche gemeinde Vereinbarung vor. 120,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft ab 1.501 Einwohner Die Versichertenältesten können sich durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mittel- 60,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft ab 1.501 deutschland“ legitimieren. Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Führungsauf- gabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zuge- In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie: wiesen ist Karin Schwinzer 95,00 € für den Ortswehrleiter einer Ortschaft von 401 bis 1.500 Verbandsgemeinde Unstruttal Einwohner Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Telefon: 03 44 62 / 2 25 84, 0152 / 01 56 33 61 45,00 € für den stellv. Ortswehrleiter einer Ortschaft von 401 bis 1.500 Einwohner, da ihm in seiner Funktion eine Füh- Sprechzeiten: rungsaufgabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgaben- samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes bereich zugewiesen ist nach telefonischer Vereinbarung
Amtsblatt 8 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) §2 Gemeinde Balgstädt Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investiti- onen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt. Haushaltssatzung und Bekannt- §3 machung der Haushaltssatzung der Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen Gemeinde Balgstädt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird auf 0 € festgesetzt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä- Gemeinde Balgstädt higkeit im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszah- lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 182.700 € Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Balgstädt für das festgesetzt. Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kom- §5 munalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Einsicht- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haus- nahme vom 01.08.2016 bis 12.08.2016 während der Dienstzeiten: haltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: Montag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Balgstädt Dienstag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H. Freitag 8:00-12:00 Uhr 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, Finanzverwaltung 3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Zimmer 215, 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus. nur OT Größnitz/Städten Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 200 v.H. vom 17.06.2016 AZ: 151401/53-25/2016 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt. Balgstädt, den 04.05.2016 Nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA bestand keine Geneh- migungspflicht. Balgstädt, den 21.06.2016 ( Siegel) A. Krause Siegel Bürgermeister A. Krause Bürgermeister Gemeinde Balgstädt OT Burkersroda Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ge- meinde Balgstädt für das Haushaltsjahr 2016 Jagdgenossenschaft Burkersroda Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat die Gemein- Mitteilung an alle Eigentümer von land- und de folgende, vom Gemeinderat Balgstädt in der Sitzung am 03.05. forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken in der 2016 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: Gemarkung Burkersroda. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül- 1. Auszahlung der Jagdpacht für drei zurückliegende Jahre – ein- lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge schließlich 2015/16. und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen 2. Auszahlung erfolgt nur per Banküberweisung. und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 3. Ab 2017 erfolgt die Auszahlung jährlich. 1. im Ergebnisplan mit dem 4. Die Bankdaten bis zum 01.09.2016 übermitteln: a) Gesamtbetrag der Erträge auf 993.700 € entweder per E-Mail an: burghessler@outlook.de b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.048.400 € oder per Post / per Einwurf an: Jagdgenossenschaft Burkersroda 2. im Finanzplan mit dem Schriftführerin Beate Siebern a) Gesamtbetrag der Einzahlungen Burkersrodaer Str. 54 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 913.500 € 06647 An der Poststraße. b) Gesamtbetrag der Auszahlungen 5. Besitzer-/Erbengemeinschaften können nur gemeinsam handeln. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 907.700 € Diese Gemeinschaften werden gebeten, nur eine Bankverbindung c) Gesamtbetrag der Einzahlungen anzugeben, und dafür nur ein Mitglied mit einer Geldempfangs- aus der Investitionstätigkeit auf 110.100 € vollmacht auszustatten. Eine Splittung der Jagdpachtauszahlung ist nicht möglich. d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 70.200 € 6. Änderungen im Grundstücksbestand müssen der Jagdgenossen- schaft mitgeteilt werden. Dabei ist die Flur, die Flurstücksnum- e) Gesamtbetrag der Einzahlungen mer, die Größe der Fläche und der Vorbesitzer zu benennen. aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ f) Gesamtbetrag der Auszahlungen Burgheßler, den 18. Juli 2016 aus der Finanzierungstätigkeit auf 9.100 € festgesetzt. Der Vorstand
Amtsblatt 9 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Anlage § 1 Abs. 1 Stadt Freyburg (Unstrut) Lfd. Art der Sondernutzung Gebühr Nr. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die 1. Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung werden, je angefangenen m² beanspruchter Verkehrs- an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der fläche und angefangenen Kalendermonat 0,50 € jedoch mindestens monatlich 7,50 € Stadt Freyburg (Unstrut) 2. Tribünen, Bühnen je angefangener m² beanspruchter (Sondernutzungsgebührensatzung) Verkehrsfläche und angefangener Kalendermonat 2,50 € jedoch mindestens monatlich 25,00 € Auf der Grundlage von 3. Feste Verkaufsstände, Automaten, Auslage- und Schau- - §§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach- kästen, Imbissstände, Kioske u.ä. je angefangener m² sen-Anhalt (Kommunalverfassung – KVG LSA) vom 17. Juni 2014 beanspruchter Verkehrsfläche täglich 0,20 € (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, 4. Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art, - §§ 18 und 50 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG sogenannte stille Verkäufer, je angefangener m² bean- LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), in der derzeit gültigen spruchter Verkehrsfläche täglich 2,50 € Fassung, - §§ 8 und 23 Bundesfernstraßengesetz (FStG) in der Fassung der 5. nicht ortsfeste und ortsfeste Werbeanlagen, Werbe- Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), in der träger, je angefangener m² Ansichtsfläche täglich 0,50 € derzeit gültigen Fassung, 6. Abstellen von nicht zulassungspflichtigen sowie von - §§ 1, 2 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA), in der Fassung nicht betriebsbereiten oder nicht zugelassenen Kraftfahr- der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zeugen und Anhängern, die länger als 24 Std. abgestellt in der derzeit gültigen Fassung, werden, je angefangener m² beanspruchter Verkehrs- in Verbindung mit der Satzung über Erlaubnisse für Sondernut- fläche täglich 0,50 € zungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt 7. Lagerung von Gegenständen aller Art (außer Baustoffe), Freyburg (Unstrut) hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) die länger als 24 Std. andauert, je angefangener m² in seiner Sitzung am 21.06.2016 folgende 1. Änderungssatzung be- beanspruchter Verkehrsfläche täglich schlossen: - auf Gehwegen 0,25 € Artikel I mindestens jedoch 2,50 € Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung - auf Fahrbahnen 0,50 € an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Freyburg mindestens jedoch 5,00 € (Unstrut) vom 24.11.2015 wird wie folgt geändert: Die Anlage § 1 Abs. 8. Aufstellen von Blumenkübeln u.ä., Anpflanzen von 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sonder- Rebstöcken, Rosen, Kletterpflanzen auf Gehwegen kostenfrei nutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt 9. Aufstellen von Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Freyburg (Unstrut) erhält folgende neue Fassung (siehe Anlage). Gerüsten, Ablagerungen von Baumaterial und Aufgra- Artikel II bungen bis 10 m² beanspruchter Verkehrsfläche Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be- a) Bis zu 5 Tagen 10,00 € kanntmachung in Kraft. b)Bis zu 14 Tagen 20,00 € c) Bis zu 1 Monat 30,00 € Freyburg (Unstrut), den 22.06.2016 d)für jeden weiteren angefangenen Monat 50.00 € Größer als 10 m² beanspruchte Verkehrsfläche je angegangener m² und angefangener Monat auf Gehwegen: Mänicke (Siegel) e) An Gemeindestraßen 1,00 € Bürgermeister f) An Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 1,50 € auf Fahrbahnen: g) An Gemeindestraßen 1,50 € h)An Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 2,50 € für e) bis h) mindestens jedoch 25,00 € 10. Aufstellen von Sammelbehälter zur Wertstofferfassung je angefangener m² und Monat 3,75 € Sammelbehälter die von gemeinnützigen Vereinen (DRK, Johanniter) aufgestellt werden sind gebührenfrei Ausfertigungsvermerk Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh- ren für die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurch- fahrten der Stadt Freyburg (Unstrut) (Sondernutzungsgebühren- satzung) wurde dem Burgenlandkreis am 27.06.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Freyburg (Unstrut), den 21.07.2016 Siegel Mänicke Bürgermeister
Amtsblatt 10 Ausgabe 07/2016 (29.07.2016) Sprechstunden der Notare Gefahrenabwehrverordnung in Freyburg (Unstrut) für das Gebiet der Stadt Freyburg (Unstrut) zur Regelung der Sperrzeit anlässlich des Winzer- Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2 festes am 09.09. bis 11.09.2016 Notariat Seeger: 29.07.2016, Auf Grund des § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Festset- 26.08.2016, zung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften vom 30.09.2016, 16.12.2014 (Sperrzeit GaVO GVBL. LSA 2014, Seite 543) in Verbin- jeweils 8.00-12.00 Uhr dung mit §§ 1, 94 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Termine können gerne vorher mit dem No- Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der tariat in Naumburg unter der Telefonnummer Bekanntmachung vom 23.09.2003 (GVBL. LSA, Seite 214), zuletzt 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GVBL. LSA, werden. Seite 380), wird für das Gebiet der Stadt Freyburg (Unstrut) verordnet: Notariat Hisecke: 12.08.2016, § 1 Geltungsbereich 09.09.2016, Die Verordnung gilt örtlich für das Stadtgebiet der Stadt Freyburg 14.10.2016, (Unstrut) ohne die Ortsteile. jeweils 9.00-12.00 Uhr Die Verordnung gilt sachlich für alle Schank- und Speisewirtschaften einschließlich der Straußwirtschaften im vorgenannten örtlichen Geltungsbereich. Sprechstunde des Freyburger § 2 Regelung der Sperrzeit Der Beginn der Sperrzeit wird für den im § 1 genannten örtlichen Gemeinderates sowie sachlichen Geltungsbereich für die Nächte am 09.09.2015 von 03:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie am 10.09.2015 von 03:00 Uhr bis 6:00 Uhr festgesetzt. Der Stadtrat ist auch in diesem Jahr wieder als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyburg (Unstrut) und seiner § 3 Ordnungswidrigkeiten Ortsteile präsent. Wie schon im vergangenen Jahr ist jeden Diens- Ordnungswidrig handelt, tag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters ein 1. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 6 Stadtrat da. Gaststättengesetz, als Inhaber vorsätzlich oder fahrlässig Es können auch Termine bei Frau Conrad (Tel. 03 44 64 - 3 00 10) entgegen § 2 dieser Verordnung nach Eintritt der festgesetzten vereinbart werden. Wir würden uns freuen, wenn diese Sprechstunde Sperrzeit Speisen und Getränke an Dritte abgibt. auch weiterhin genutzt wird und wir wieder einige Probleme gleich 2. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 6 in der Sprechstunde oder Zeitnah für unsere Bürgerinnen und Gaststättengesetz als Inhaber nach Eintritt der Sperrzeit das Bürger klären können. Wir sind auch offen für jede sachliche Kritik Verweilen von Dritten duldet, ohne Speisen und Getränke abzuge- und gehen den Hinweisen gerne nach. ben. 3. wer im Sinne des Gaststättengesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Nr.12 Jörg Schneider Gaststättengesetz als Gast auf dem Festgelände in einer Schank- und/oder Speisewirtschaft/Straußenwirtschaft/öffentliche Ver- gnügungsstätte über den Eintritt der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl er vom Gewerbetreibenden oder einem in seinem Betrieb Waldführungen im FriedWald Beschäftigten oder einem Beauftragten der zuständigen Behörde zum Verlassen der Betriebsstätte aufgefordert wurde. Freyburg (Unstrut) 4. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden. Freyburg an der Unstrut – Im Sommer spendet der FriedWald Freyburg (Unstrut) wohltuenden Schatten. Sattes Grün und Licht- §4 Inkrafttreten spiele auf dem Boden und an den Baumstämmen erfreuen seine Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Gäste zu dieser Jahreszeit. Sie machen einen Spaziergang im Wald chung in Kraft. erholsam und erfrischend zugleich. Interessenten haben die Möglich- keit, bei einer kostenlosen Waldführung durch den sommerlichen Freyburg (Unstrut), den 19.07.2016 FriedWald Freyburg mehr über das Konzept der Naturbestattung zu erfahren. Am 13. und 27. August und am 10. und 24. September jeweils um 14.00 Uhr führen die Förster durch den FriedWald und informie- ren Interessenten über Vorsorge- und Beisetzungsmöglichkeiten. Jana Grandi Treffpunkt für alle Waldführungen ist die Infotafel am FriedWald- Verbandsgemeindebürgermeisterin Parkplatz. Um Anmeldung unter 0 61 55 / 8 48 - 2 00 oder www.friedwald.de wird gebeten. FriedWald ist eine alternative Form der Bestattung. Hier ruht die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes, der in einem als FriedWald ausgewiesenen Wald steht. In Deutschland gibt es derzeit 56 FriedWald-Standorte. FriedWald in Deutschland Seit Mitte 2000 gibt es das FriedWald-Konzept in Deutschland. Mit dem FriedWald Reinhardswald bei Kassel wurde im Jahr 2001 der erste Bestattungswald in der Bundesrepublik eröffnet. Mittlerweile gibt es bundesweit 56 FriedWald-Standorte - von Rügen im Norden bis nach Heiligenberg am Bodensee. Die FriedWald GmbH unter der Leitung von Petra Bach hat ihren Sitz in Griesheim bei Darmstadt.
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