BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
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Ausgabe 04 - 2021 | 13. Jahrgang BVI MAGAZIN Das Fachmagazin des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. www.bvi-magazin.de Schwerpunktthema PERSONALREKRUTIERUNG IN DER IMMOBILIEN- VERWALTUNG Nach wie vor ist Idealismus gefragt Politik & Aktuelles NOVELLE DES TELE- KOMMUNIKATIONS- GESETZES Was Immobilienverwalter jetzt beachten sollten WEG– & Mietrecht ZERTIFIZIERTER VERWALTER Eine erste Analyse der Verordnungsentwurfs So viel mehr Wert.
Direkt beraten lassen: 0800 Glasfaser bis ins Haus 33 03333 und in die Wohnung Das ist die Lebensader Deutschlands. Gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft möchten wir die digitale Grundversorgung in Deutschland sicherstellen. Neben der Versorgungssicherheit haben der Werterhalt der Immobilie, der Standortvorteil und die Zufriedenheit der Bewohner höchste Priorität. Wann kann Ihre Immobilie angeschlossen werden? Rufen Sie uns an oder informieren Sie sich auf www.telekom.de/wohnungswirtschaft Seien auch Sie jetzt mit #DABEI! Gemeinsam für Deutschland. Glasfaser für Deutschland.
3 EDITORIAL Personalrekrutierung in der Immobilienverwaltung, Studium Immobilienwirtschaft Arbeitgeberattraktivität der Immobilienverwalterbranche steigern Liebe BVI-Mitglieder, unser Verband betrachtet es als eine seiner zentralen Aufgaben, das Berufsbild der Immobilienverwalter zu stärken und die Arbeitgeberattraktivität der Branche für qualifizierte Nachwuchskräfte zu steigern. Damit sich unsere Mitgliedsun- ternehmen nachhaltig entwickeln können, bedarf es eines großen Fundus an Talenten – nicht zuletzt, weil die professio- nelle Immobilienverwaltung gleichzeitig die Folgen des demo- grafischen Wandels und des Fachkräftemangels bewältigen muss. Zukunftsorientierung ist für unsere Branche wichtiger denn je! Gerade deshalb stellt die Kooperation zwischen dem BVI und Zu guter Letzt möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Wahl der Hochschule für angewandtes Management HAM für uns zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 einen wichtigen Meilenstein dar. Der Verband hat gemeinsam lenken, der wir uns mit großen Schritten nähern. Wir haben die mit der HAM zwei Studiengänge entwickelt, die speziell auf Gelegenheit genutzt, mit Bau- und Wohnungspolitikern der die wachsenden Anforderungen der Immobilienverwalterbran- verschiedenen Bundestagsfraktionen ins Gespräch zu kom- che ausgerichtet sind. Das Studienmodell ist so konzipiert, men. In dieser Ausgabe des BVI-Magazins erfahren Sie mehr dass Studium und Beruf optimal miteinander verknüpft wer- zu unseren Interviews mit Karsten Möring MdB (CDU/CSU), den können. Daniel Föst MdB (FDP), Bernhard Daldrup MdB (SPD) und Chris Kühn (Bündnis 90/Die Grünen). Des Weiteren unterstützt der BVI seine Mitglieder im Rahmen seiner Ausbildungsinitiative bei der Ausbildung ihrer Nach- Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. wuchskräfte zur Immobilienkauffrau beziehungsweise zum Immobilienkaufmann, um diesen einen optimalen Start in ihr Herzlichst Berufsleben zu ermöglichen. Ihr Darüber hinaus bietet der Verband seit Jahren regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildungen für die Branche an mit dem Ziel, die Qualifikation der Immobilienverwalter zu stärken. Der BVI betrachtet lebenslanges und kontinuierliches Lernen in all seinen Facetten als Zukunftsfaktor, um Unternehmen für die Thomas Meier sich stetig ändernde Arbeitswelt von morgen optimal aufzustel- Präsident des BVI Bundesfachverbandes len, aber auch, um sich für den Arbeitsmarkt attraktiv zu halten. der Immobilienverwalter e. V. Ausgabe 04/21 | EDITORIAL | BVI ◆ Magazin | 3
4 INHALT INHALT 6 SCHWERPUNKTTHEMA 19 MANAGEMENT & FÜHRUNG Personalrekrutierung in der Immobilien- Zertifizierter Verwalter verwaltung, Studium Immobilienwirtschaft Analyse des ersten Referentenentwurfs und Fachkräftemangel: Immobilien-Arbeitgeber mögliche Auswirkungen auf die Praxis vermarkten sich nicht Massimo Füllbeck Dr. Carsten Thies Ein Ad-hoc-Recruiting-Fahrplan für Immobilienverwalter 10 POLITIK & AKTUELLES Nico Scheidtweiler Kolumne des Vorstands 26 DIENSTLEISTUNGEN CO2-Steuer – Gesetz und Lebenswirklichkeit Peter Waßmann Das Bußgeld im Word-Dokument Nachgehakt! Unbefugte Übermittlung personenbezogener Spezial zur Bundestagswahl 2021 Daten ohne Rechtsgrundlage an Dritte verhindern BVI e. V. Reinhold Okon Bundestagswahl 2021: Wohnungseigentümer können haushaltsnahe Wie positioniert sich der ZIA als Dienstleistungen steuerlich absetzen Sprachrohr der Immobilienwirtschaft www.vpb.de Interview mit Oliver Wittke Studie Sparda: Wohnen in Deutschland 2021 15 WEG- & MIETRECHT Verband Sparda-Banken Verwalterentgeltstudie 2021 Was gilt – altes oder neues Recht Prof. Dr. Marco Wölfle Zweifelsfälle zum Übergangsrecht des WEMoG Rüdiger Fritsch Markt im Wandel: Die Zukunft der Mietsicherheit Dafür bin ich nicht zuständig! – Robert Litwak Oder doch? Wie Vermieterinnen und Vermieter von Gewerbeimmobilien Fallstricke vor und während der Umgestaltung vermeiden www.figo-gmbh.de 4 | BVI ◆ Magazin | INHALT | Ausgabe 04/21
36 ENERGIE & UMWELT 48 BVI FÜR SIE Studie Techem: Neue Mitglieder im BVI e.V. Mieter und Vermieter wollen hohem BVI e. V. Energieverbrauch entgegenwirken www.techem.de Neue BVI-Fördermitglieder BVI e. V. Digital für alle und einen klimaneutralen Gebäudebestand www.techem.de 49 BVI-VERANSTALTUNGEN 39 TECHNIK & BAUEN Onlineseminar zum Megathema E-Mobilität Im Fokus: Kostenermittlung und Beschlussfassung Katrin Kim Karcher, MBA Interview Vodafone Deutschland zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes BVI e. V. 50 IMPRESSUM TKG-Novelle 2021 Interview mit der Telekom Deutschland GmbH BVI e. V. Glasfaser statt Sammelinkasso Rüdiger Schmidt 46 AUS- UND WEITERBILDUNG Neumarkter Bau- und Immobilien- kongress am 10. November 2021 HAM Hochschule für angewandtes Management Schulische Ausbildung der Immobilien- kaufleute im Herzen des Ruhrgebiets Jochen Janssen Ausgabe 04/21 | INHALT | BVI ◆ Magazin | 5
6 SCHWERPUNKTTHEMA Foto: © iStock.com / Jovanmandic 6 | BVI ◆ Magazin | SCHWERPUNKTTHEMA | Ausgabe 04/21
7 SCHWERPUNKTTHEMA Arbeit an der Unternehmenskultur grundlegend für Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität Fachkräftemangel: Immobilien- Arbeitgeber vermarkten sich nicht Jeder redet von Fachkräftemangel. Da müsste man doch meinen, dass Arbeitgeber alles tun, um sich aufzuhübschen. Doch die Arbeitgeberattraktivität der Immobilienbranche scheint ausbaufähig. Dieser Schluss drängt sich auf bei einem Blick auf das Bewertungsportal Kununu. Die Immobilienbranche ist hier deutlich unterrepräsentiert. Ein Plädoyer für mehr Arbeitgeber- Marketing. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Ganz ähnlich sieht es beim Arbeitgeberwettbewerb weitestgehend auf Neueinstellungen verzichtet. Aber jetzt „Deutschlands Beste Arbeitgeber 2020“ des Great Place to deuten alle Zeichen darauf hin, dass Mitte 2021 der Perso- Work Instituts aus, für den sich 840 Unternehmen bewor- nalbedarf wieder stark anziehen wird. Spätestens dann ben und an einer anonymen Mitarbeitendenbefragung so- sollten die Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft für den wie einem Kultur-Audit teilgenommen haben. 100 Unter- Wettbewerb um die Talente gerüstet sein. Doch um deren nehmen dürfen sich seitdem mit dem Titel „Deutschlands Arbeitgeberattraktivität ist es im Moment nicht sehr gut be- Beste Arbeitgeber 2020“ schmücken, aber nur eines davon stellt. ist aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen. Wie viele Unternehmen der Branche sich insgesamt an dem Wettbe- Ein Blick in das Bewertungsportal Kununu zeigt, dass die werb beteiligt haben, ist nicht bekannt. Die geringe Anzahl Arbeitgeberattraktivität der Immobilienbranche unter dem der Branchenvertreter unter den Top-100 macht jedenfalls Durchschnitt liegt: Nach Auskunft von Kununu werden die deutlich, wie wenig die Branche für attraktive Arbeitsbedin- Arbeitgeber in Deutschland auf einer Skala von null (ganz gungen tut und dafür, diese zu kommunizieren. schlecht) bis fünf Sternen (super) mit rund 3,55 bewertet, und zwar branchenübergreifend. Die Arbeitgeber der Woh- Online-Bewertungen sind die wichtigste Währung, nungswirtschaft erhalten – Datenbasis 3.350 deutsche Ar- auch auf dem Stellenmarkt beitgeber der Immobilienbranche – eine durchschnittliche Es stimmt schon: Nicht jedes Unternehmen glaubt an die Bewertung von 3,50. An sich ist das noch nicht besorgnis- positive Wirkung eines Arbeitgebersiegels für das Recrui- erregend. ting von Mitarbeitern. Diese Haltung ist durchaus gerecht- fertigt, denn viele der Arbeitgeberwettbewerbe sind den Kaum einer hat bezahltes Arbeitgeberprofil Stellensuchenden gar nicht bekannt. Was jedoch fast Ein deutlicheres Warnsignal kommt aus einer anderen Rich- immer zurate gezogen wird, bevor eine Bewerbung ab- tung: Wie sehr das Arbeitgebermarketing in unserer Bran- geschickt wird, sind Arbeitgeberbewertungen auf Platt- che vernachlässigt wird, zeigt ein tieferer Blick in die Statis- formen wie Kununu, Glassdoor oder Jobvoting. tik des Bewertungsportals. Bei Kununu sind insgesamt rund 3.350 deutsche Arbeitgeber der Branche „Immobilien“ Ähnlich wie bei der Anschaffung eines neuen technischen vertreten. Hiervon haben 125 ein bezahltes Arbeitgeber- Geräts, studieren Interessenten zunächst die Bewertungen profil – das sind lediglich knapp vier Prozent. Das heißt: im Web, bevor sie sich für oder gegen einen Kauf 96 Prozent der Arbeitgeber verzichten auf die Chance, sich beziehungsweise eine Bewerbung entscheiden. Und diese bei potenziellen Bewerbern positiv hervorzuheben. Bewertungen haben weitreichende Auswirkungen: Laut ei- ner Bitkom-Befragung hat sich knapp die Hälfte der Stellen- suchenden schon einmal gegen eine Bewerbung bei einem 04/21 | SCHWERPUNKTTHEMA Ausgabe | BVI ◆ Magazin | 7
8 SCHWERPUNKTTHEMA Foto: © Getty Images, BU potenziellen Arbeitgeber entschieden, weil dieser auf einem angegangen werden. Abgesehen davon empfehlen sich fol- Bewertungsportal zu schlecht abschnitt. gende Schritte, um das eigene Unternehmen bei potenziel- len Bewerbern bekannt zu machen und auf Arbeitgeberbe- Die Unternehmenskultur ist entscheidend wertungsplattformen besser dazustehen: Dass Arbeitgeber steuern können, wie gut oder schlecht die Bewertungen ausfallen, ist kein Geheimnis. Wichtig hierfür Informieren Sie in Ihren Stellenanzeigen, auf Ihrer ist eine fördernde, motivierende, stimmige und offene Kul- Karrierewebseite oder in einem Firmenprofil auf einer tur. Schon lange ist bekannt, dass der Wettbewerb um die Arbeitgeberbewertungsplattform über wesentliche Talente zu großen Teilen über die Unternehmenskultur ent- Aspekte Ihrer Firmenkultur, denn die Mehrheit der schieden wird und nicht etwa über ein hohes Gehalt. So Bewerber sucht nach Informationen zum Betriebsklima stellte das Jobportal Stepstone in einer Umfrage fest, dass und zum Umgang miteinander. Bleiben Sie dabei sich nur wenige Beschäftigte mit jeder Unternehmenskultur unbedingt bei der Wahrheit. Unstimmige Angaben zufriedengeben würden, solange die Bezahlung stimmt. offenbaren sich spätestens in den ersten Tagen im Job. Wie der Kununu Kulturkompass zeigt, spielen für eine gute Ermuntern Sie Ihre Beschäftigten und Bewerber zu einer Unternehmenskultur solidarische Kolleginnen und Kollegen Bewertung auf Kununu & Co. Je mehr Bewertungen dort sowie der Zusammenhalt untereinander eine wesentliche vorliegen, desto eher relativieren sich mögliche negative Rolle. Besonders negativ auf die Kultur wirken sich abhän- Kommentare. Dass sich jemand ungerecht behandelt gige Tätigkeiten ohne Entscheidungsfreiräume aus. Auch fühlt und sich darüber beschwert, wird immer wieder eine intransparente Unternehmensführung, die die Be- vorkommen. Aber mit einer authentischen Firmenkultur schäftigten unklar über die künftige Entwicklung lässt, trägt und einer offenen Kommunikation können solche Fälle erheblich zu einer negativ empfundenen Kultur bei. stark reduziert werden. Das müssen Arbeitgeber der Wohnungswirtschaft Antworten Sie auf negative Arbeitgeberbewertungen jetzt tun und argumentieren Sie dabei mit Fakten. Fragen Sie Grundlegend für eine Verbesserung der Arbeitgeberattrak- nach konkreten Anlässen für Verärgerungen und holen tivität ist die Arbeit an der Unternehmenskultur, weg von Sie Verbesserungsvorschläge ein. Räumen Sie Fehler hierarchischen Strukturen, hin zu mehr Solidarität, Kollegia- ein und signalisieren Sie Veränderungsbereitschaft. Ein lität, Partizipation und einer offenen Kommunikation. Dieses Arbeitgeber, der sich gesprächsbereit zeigt, kommt bei Vorhaben erfordert Zeit und sollte so schnell wie möglich den meisten Stellensuchenden positiv an. 8 | BVI ◆ Magazin | SCHWERPUNKTTHEMA | Ausgabe 04/21
9 SCHWERPUNKTTHEMA INFORMATION i Dr. Carsten Thies ist als Geschäftsführer in der Haufe Group unter an- derem für den Bereich Real Estate verantwortlich. Er DR. CARSTEN THIES © Haufe hat die digitale Transformation der Haufe Group vom Fachverlag zum digitalen Lösungsanbieter maßgeb- team-realestate@haufe.de lich mitgestaltet. Carsten Thies schreibt über moder- ne Arbeitswelten und die nötige Transformation von Unternehmen. Mit einem Fokus auf Strategisches, aber immer praxisorientiert.s id Teilen Sie diesen Artikel mit Ihrem Netzwerk Verschwenden Sie keine Energie! Energie selbst ausschreiben. Zu Börsenpreisen. Praktisch, schnell, digital: Energie kostenfrei einkaufen. SCABU.de
10 POLITIK & AKTUELLES Foto: © petrmalinak / shutterstock e des Kolumn ds Vorstan PETER WASSMANN Vorstand für Finanzen BVI e. V. CO2-Steuer – Gesetz und Lebenswirklichkeit Vermieter entlastet Im Januar dieses Jahres führte die Bundesregierung mit zung erneuerbarer Energien vor, ohne zu prüfen, ob die In- dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die soge- vestitionen in einem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen und nannte CO2-Steuer ein. In diesem Zusammenhang sah die wer diese Kosten zu tragen hat. Regierung vor, die Steuerlast hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Das Ganze ist nun seit Juni vom Zweifelsfrei ist Klimaschutz wichtig und wir alle wollen un- Tisch. Mieter müssen die Mehrkosten selbst tragen. seren Beitrag zum Wohle künftiger Generationen leisten. Das ist klar! Allerdings verdeutlicht dieses Beispiel, dass Wir Immobilienverwalter begrüßen diese Entscheidung Steuerpolitik realistisch gemacht werden muss. Maßnah- sehr! Schließlich haben Vermieter und wir als Verwalter men und Lösungen dürfen an der Lebenswirklichkeit aller überhaupt keinen Einfluss auf das Heizungsverhalten sowie Beteiligten nicht vorbeigehen. Dies sollte sich auch die Poli- den Warmwasserverbrauch der Mieter. Würden Vermieter tik hin und wieder vor Augen halten, bevor sie Gesetzesvor- die Kosten größtenteils selbst tragen, wäre dem Klima- schläge vorlegt. schutz gewiss nicht geholfen. Hier berufe ich mich ganz klar auf das Verursacherprinzip. Es ist ein Irrglaube, zu meinen, der Anreiz, fossile Brennstoffe einzusparen sänke auf Mie- terseite, wenn Vermieter die gesamte CO2-Steuerlast tra- gen. Im Gegenteil: Dies würde viel eher dazu führen, dass auf Verbraucherseite jeglicher Anreiz für Einsparungen ent- fällt. Es ist beinahe selbstredend, dass eine Lenkungswir- kung nur gegeben ist, wenn Mieter für ihr Heizverhalten und ihren Warmwasserverbrauch – einschließlich Steuer – selbst aufkommen müssen. PETER WASSMANN Vorstand für Finanzen BVI e. V. Ferner darf die Politik beim Thema Klimaschutz nicht außer Acht lassen, dass Vermieter mit der Einführung des Gebäu- deenergiegesetzes (GEG) ebenfalls in die Pflicht genom- men werden, denn Ziel ist es, den Klimaschutz im Immobi- lienbereich voranzutreiben. Hier gibt es hinsichtlich der Installation moderner Heizungsanlagen klare Vorgaben. So Teilen Sie diesen Artikel schreibt das Gesetz zum Beispiel bei Neubauten die Nut- mit Ihrem Netzwerk 10 | BVI ◆ Magazin | Politik & Aktuelles | Ausgabe 04/21
11 POLITIK & AKTUELLES Foto: © BVI e. V. Dr. Oliver Möllenstädt (links), BVI-Geschäftsführer, und Alexis Papadopoulos (rechts), Studentischer Mitarbeiter der BVI-Geschäftsstelle, beim Videodreh für BVI Nachgehakt! BVI-Videoblog-Reihe Nachgehakt! Spezial zur Bundestagswahl Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Der BVI hat die Gelegenheit genutzt, mit Bau- und Wohnungspolitikern der verschiedenen Bundestagsfraktionen ins Gespräch zu kommen. In der Folge „Nachgehakt! Spezial zur Bundestagswahl“ mit KARSTEN MÖRING Karsten Möring von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion CDU/CSU- ging es – neben weiteren für die Immobilienverwalterbran- Bundestagsfraktion che relevanten Fragen – darum, wie der Neubau von Woh- nungen effektiv gefördert werden kann. Außerdem spra- chen wir darüber, welche Maßnahmen die Union ergreifen möchte, um dem Kostenanstieg beim Wohnungsbau ent- gegenzuwirken. Ausgabe 04/21 | Politik & Aktuelles | BVI ◆ Magazin | 11
12 POLITIK & AKTUELLES In der Folge mit Daniel Föst von der FDP-Bundestagsfrak- Mit Bernhard Daldrup von der SPD-Bundestagsfraktion tion sprachen wir unter anderem über Möglichkeiten zur sprachen wir natürlich über bezahlbare Mieten – ein Thema, Vereinfachung des Mietrechts und eine bessere steuerliche das bei der SPD ganz oben auf der Agenda steht. Die Frage, Förderung von Wohneigentum Aber auch die Vereinfachung mit welchen Instrumenten die Sozialdemokraten zusätzli- und Entbürokratisierung des Mietrechts stellte einen zent- chen Wohnraum schaffen wollen, stand ebenfalls im Fokus ralen Gesprächspunkt dar. dieser Folge. DANIEL FÖST BERNHARD DALDRUP FDP-Bundestagsfraktion SPD-Bundestagsfraktion Im Fokus der Folge „Nachgehakt! Spezial zur Bundestags- Die ausführlichen Interviews werden im August und Sep- wahl“ mit Chris Kühn von der Bundestagsfraktion Bündnis tember wöchentlich publiziert. Sie können diese auf unserer 90/Die Grünen stand – neben anderen Punkten – die Er- Website abrufen. Die jeweiligen Veröffentlichungstermine leichterung des Erwerbs von privatem Wohnungseigentum, werden wir in unserem Newsletter sowie auf unserer Home- aber auch die Anhebung des ungenutzten Potenzials des page ankündigen. Zur BVI-Mediathek gelangen Sie, indem Klimaschutzes im Wohngebäudebestand. Sie den nachfolgenden QR-Code scannen. CHRIS KÜHN BVI e. V. Bundestagsfraktion www.bvi-verwalter.de Bündnis 90/Die Grünen Teilen Sie diesen Artikel mit Ihrem Netzwerk i INFORMATION Wie Sie einen QR-Code auf Ihrem Smartphone scannen Öffnen Sie die Kamera-App Ihres Smartphones. Wählen Sie die rückseitige Kamera aus. Richten Sie die Kamera 2 – 3 Sekunden lang ruhig auf den QR-Code. Wenn die Scan-Funktion aktiviert ist, erscheint daraufhin eine Benachrichtigung. Über diese gelangen Sie dann zur Mediathek auf der BVI-Website oder zum entsprechenden Beitrag auf bvi-magazin.de. 12 | BVI ◆ Magazin | Politik & Aktuelles | Ausgabe 04/21
13 POLITIK & AKTUELLES Foto: © Felix Mittermeier / Pixabay Interview mit Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) Bundestagswahl 2021: Wie positioniert sich der ZIA als Sprachrohr der Immobilienwirtschaft? BVI-Magazin: Sie sind seit März 2021 Hauptgeschäfts- BVI-Magazin: Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 führer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Spit- stellt das Thema Wohnen eines der zentralen Themen dar. zenverband der Immobilienwirtschaft. Sie blicken auf eine Wie positioniert sich der ZIA als Sprachrohr der Immobilien- lange politische Karriere zurück und waren zuletzt Bundes- wirtschaft? tagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Welche Oliver Wittke: In der Tat wird Wohnen eines der zentralen Erfahrungen aus der Politik sind besonders nützlich für Ihre Wahlkampfthemen werden. Die Menschen haben hier An- neue Rolle in der Immobilienwirtschaft? spruch auf eine verlässliche Politik, die die Wohnraumpro- bleme in Deutschland anpackt und löst. Wir als Branche Oliver Wittke: Politische Abläufe sind mir als ehemaligem wollen unseren Beitrag dazu leisten, aber es ist uns wichtig, Oberbürgermeister, Landesbauminister und Parlamentari- dass eben auch die Politik erkennt: Wohnen muss Chefsa- schem Staatssekretär natürlich vertraut. Ich weiß aber che werden! Es darf kein Betätigungsfeld für parteipolitisch auch, dass Interessenvertreter gerade dann in der Politik motivierte Experimente werden. Gescheiterte Experimente ernstgenommen werden, wenn sie auch gesamtgesell- wie der Berliner Mietendeckel dürfen sich nicht wiederho- schaftliche Verantwortung wahrnehmen. Deshalb möchte len, schon gar nicht auf Bundesebene. Solche Irrwege ich gerne eine Leitbilddebatte in der Branche initiieren.Und schaffen keine neuen Wohnungen. Wir als ZIA setzen auf schließlich geht es in der Politik wie in der Privatwirtschaft eine Versachlichung der wohnungspolitischen Debatte und darum, kompromissfähig und verlässlich zu sein. Ich bin mir damit auf intelligente Förderung, Anreizsetzung und einen sicher, so gelingt es uns, in Politik und Öffentlichkeit die Be- partnerschaftlichen Weg des Dialogs mit unserer Branche. deutung der Branche mit 837.000 Unternehmen, 3,3 Millio- nen sozialversicherten Beschäftigten und 618 Milliarden € Wir brauchen mehr Digitalisierung in unseren Planungspro- Bruttowertschöpfung ins Bewusstsein zu bringen. zessen und eine bessere personelle Ausstattung der Bau- Ausgabe 04/21 | Politik & Aktuelles | BVI ◆ Magazin | 13
14 POLITIK & AKTUELLES behörden. Wir dürfen unsere Städte nicht mit Milieuschutz- gebieten überziehen, in denen kaum noch modernisiert werden darf. Die Erreichung unserer Klimaziele auch im Im- mobiliensektor ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ebenso wie die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Zuge des demografischen Wandels. Und wir müssen auch das Thema Baukosten, speziell die Baunebenkosten ange- hen. Diese sind in Deutschland zu hoch und ein Investiti- onshemmnis. Aber auch sozial- und verteilungspolitisch problematisch: Jungen Familien wird so der Schritt zur ei- genen Immobilie immer häufiger versagt. Wir fordern daher eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf bundeseinheit- lich 3,5 Prozent, um den Wohnungsbau anzukurbeln. BVI-Magazin: Mit der Initiative „Wir geben Leben Raum“ will der ZIA sichtbar zur Stärkung des positiven Images der Immobilienwirtschaft beitragen. Welcher Ansatz wird dabei verfolgt und welche Themen und Botschaften stehen im Mittelpunkt dieser Initiative? Oliver Wittke: Die Initiative will aufzeigen, dass diese OLIVER WITTKE Branche in der Tat ganz viele positive Geschichten und Bei- Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) spiele für ihr verantwortungsvolles Wirken aufzuweisen hat. Wir haben vier Hauptthemen identifiziert: Gemeinschaft, Klimaschutz, Digitalisierung und Karrieren. Der Claim „Wir geben Leben Raum“ zeigt schon, worum es geht. Die Im- mobilienwirtschaft gestaltet unser Leben sehr aktiv mit; wie wir arbeiten, wie wir wohnen, wie wir einkaufen, wie wir ur- lauben. Überall gestaltet die Branche die Räume dafür und Teilen Sie diesen Artikel nimmt darüber hinaus Verantwortung wahr für die genann- mit Ihrem Netzwerk ten Bereiche. Wir setzen zunächst auf eine Präsenz in den sozialen Medien. Die Unternehmen und ihre Mitarbeiter wiederum sollen die Motive und Inhalte verbreiten und eben auf ein gelungenes Miteinander in einem Quartier, auf ein bemerkenswertes digitales Projekt, auf beispielgebende Projekte im Klimaschutz und auf die vielfältigen Job-Mög- lichkeiten in der Immobilienwirtschaft hinweisen. Es soll Neugier wecken und das Bewusstsein schärfen für die wichtige Rolle der Branche im täglichen Leben. BVI e. V. www.bvi-verwalter.de 14 | BVI ◆ Magazin | Politik & Aktuelles | Ausgabe 04/21
15 WEG- & MIETRECHT Foto: © Felix Mittermeier / Pixabay Zweifelsfälle zum Übergangsrecht des WEMoG Was gilt – altes oder neues Recht? Problematisch ist der Umstand, dass das WEMoG zwar für das Prozessrecht eine Übergangs- vorschrift aufweist, für das materielle Recht aber nicht. Aus den weitreichenden Änderungen des WEMoG ergeben sich eine Vielzahl von Zweifelsfragen, denen hier nachgegangen werden soll. 1. Grundsatz: Stichtagsrecht 2. Sonderfall: Beurteilung von „Alt-Beschlüssen“ Mangels anderweitiger Regelung ist das WEMoG auch auf Das WEMoG hat die bisherigen Beschlusskompetenzen Sachverhalte anzuwenden, die vor dem 01.12.2020 ihren und Rechtmäßigkeitsanforderungen weitreichenden Ände- Ursprung haben und noch nicht abgeschlossen sind (vgl.: rungen unterzogen. Fraglich ist in diesen Fällen, welche Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke [SEHR], Die WEG-Reform Auswirkungen der Fortfall einer zuvor vorhandenen Be- 2021, § 15 Rn. 2). Nach Stichtagsrecht beurteilt sich daher schlussmöglichkeit bzw. der Hinzugewinn einer zuvor nicht u. a. die Rechtmäßigkeit eines nach dem 1.12.2020 gefass- vorhandenen Beschlussmöglichkeit hat. ten Beschlusses über die Jahresabrechnung 2019. Ob- gleich der Abrechnungszeitraum unter die Geltung alten a) Wegfall der Beschlusskompetenz durch das Rechts fällt, ist das im Zeitpunkt der Beschlussfassung gel- neue Recht tende neue Recht zu beachten. So sind u. a. die neuen Be- Nach herrschender Meinung ist die Stichtagsregel auch auf stimmungen des § 28 Abs. 2 WEG anzuwenden, wonach bis zum 30.11.2020 gefasste „Alt“-Beschlüsse anzuwen- nur über die Anpassung der Vorschüsse und Nachschüsse den, die zwar nach damaligem Recht wirksam und recht- und nicht mehr über die „Genehmigung der Jahresgesamt- mäßig waren, für die es aber ab dem 01.12.2020 keine und Einzeljahresabrechnungen“ zu beschließen ist. Gem. Rechtsgrundlage mehr gibt (z. B. : ersatzlose Streichung § 28 Abs. 4 WEG ist auch ein Vermögensbericht zu erstellen. des § 21 Abs. 7 Alt. 2 WEG a. F. – Beschlussfassung über Ausgabe 04/21 | WEG- & MIETRECHT | BVI ◆ Magazin | 15
16 WEG- & MIETRECHT eine „Umzugskostenpauschale“). Bis zum 30.11.2020 war mergemeinschaft). Nach dem Stichtagsprinzip wäre mit der Beschluss wirksam; ab dem 1.12.2020 verliert er indes dem 1.12.2020 die Klagebefugnis des einzelnen Eigentü- mangels Rechtsgrundlage analog § 134 BGB (Verstoß ge- mers verloren gegangen und die Klage zurückzunehmen gen ein gesetzliches Verbot) seine Wirksamkeit. (vgl.: LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 11.2.2021 – 2-13 S 46/20). Hierzu hat indes der BGH entschieden, dass die Prozess- b) Erweiterung der Beschlusskompetenz durch führungsbefugnis des Eigentümers aufgrund des Rechts- das neue Recht gedankens des § 48 Abs. 5 WEG fortbesteht, bis dem Ge- Abweichendes gilt für einen nach altem Recht nichtigen richt eine schriftliche Äußerung des Verwalters über einen oder rechtswidrigen Beschluss, der nach neuem Recht zu- entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft zur Kenntnis lässig wäre (vgl. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung gebracht wird (vgl.: BGH, Urt. v. 7.5.2020 – V ZR 299/19). gem. § 28 WEG/Generelle Änderung des Verteilerschlüs- sels für Erhaltungsmaßnahmen gem. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG). b) Mängelansprüche gegenüber dem Bauträger Nach zutreffender Rechtsmeinung ist die Rechtmäßigkeit Einen Sonderstatus nimmt dabei die Frage ein, ob gem. eines Beschlusses anhand der im Zeitpunkt der Beschluss- § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a. F. zur Ausübung durch die Gemein- fassung geltenden Rechtslage zu beurteilen. Eine neue Be- schaft „vergemeinschaftete“ Mängelansprüche gegen den schlusskompetenz entfaltet erst mit ihrem Inkrafttreten Wir- Bauträger nach dem 1.12.2020 überhaupt noch durch- kung, führt aber nicht zur rückwirkenden Heilung zuvor gesetzt werden dürfen, da die Neuregelung des § 9b Abs. 2 gefasster Beschlüsse; so macht eine Rechtsänderung ei- WEG keine diesbezügliche Beschlusskompetenz mehr auf- nen anfechtbaren oder nichtigen Beschluss nicht später zu weist. Gegen die Anwendung des Stichtagsprinzips einem wirksamen (vgl.: BGH, Urt. v. 8.6.2018 – V ZR 195/17; vertritt die Gesetzesbegründung sowie ein Teil der Literatur Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 48 Rn. 18). die Auffassung, dass die Ausübungsbefugnis der Gemein- schaft immer schon der ständigen Rechtsprechung des VII. c) Verlust der alten und Begründung einer neuen Senats des BGH entsprochen habe. Hier vertretener Auf- Beschlusskompetenz fassung nach kann die o.g. Entscheidung des BGH Nach dem Stichtagsgrundsatz verlieren auf Basis der bis v. 7.5.2020 auch für die Beurteilung dieses Falles heran- zum 30.11.2020 geltenden Beschlusskompetenz gefasste gezogen werden. Beschlüsse mit dem 30.11.2020 ihre Wirkung, können aber ab dem 01.12.2020 auf der Grundlage der „neuen“ Be- 4. Fazit schlusskompetenz wieder gefasst werden (vgl.: § 21 Abs. 7 Der Gesetzgeber hat mit dem Verzicht auf Übergangsrege- Alt. 1 WEG a. F./§ 28 Abs. 3 WEG n. F. – Beschlusskompe- lungen weder sich noch dem Rechtsanwender einen Ge- tenz zur Ausgestaltung von Beitragszahlungsforderungen). fallen getan. Die aufgezeigten Lösungswege sollten die Pro- Hier vertretener Auffassung nach ist es sinnlose Förmelei, bleme aber handhabbar machen. die Nachholung solcher Beschlüsse zu fordern (vgl.: SEHR- Elzer, Die WEG-Reform 2021, § 13 Rn. 32). 3. Spezialfall: Änderungen der Rechtsausübungs- befugnis Mit den durch das WEMoG in Kraft getretenen Änderungen haben sich auch Verschiebungen bei der Inhaberschaft an Rechten und Pflichten sowie der Befugnis, diese durchzu- setzen, ergeben. RÜDIGER FRITSCH a) Verlust der Rechtsausübungsbefugnis durch das fritsch@krall-kalkum.de neue Recht Fraglich ist die Beurteilung solcher Fälle, in denen nach al- tem Recht die Befugnis zur gerichtlichen Anspruchsdurch- setzung gegeben war, diese mit dem 01.12.2020 aber ver- loren gegangen wäre (z. B. § 1004 BGB: Befugnis des Teilen Sie diesen Artikel Eigentümers zur Durchsetzung von Störungsbeseitigungs- mit Ihrem Netzwerk ansprüchen aus dem Gemeinschaftseigentum/§ 9b Abs. 2 WEG: Alleinige Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentü- 16 | BVI ◆ Magazin | WEG- & MIETRECHT | Ausgabe 04/21
17 WEG- & MIETRECHT Foto: © Openpics / Pixabay Wie Vermieterinnen und Vermieter von Gewerbeimmobilien Fallstricke vor und während der Umgestaltung vermeiden Dafür bin ich nicht zuständig! Oder doch? Wenn es um die Einhaltung von Sicherheitsstandards in Gewerbeimmobilien geht, schieben Mietende häufig die Verantwortung auf Vermietende. Wer jedoch wann für die Sicherheit verantwortlich ist, weiß Heinz Dohrmann von der Figo GmbH. Er klärt über mögliche Probleme bei der Umgestaltung von Gewerbeflächen auf. Vorsicht – Rechtsauffassungen ändern sich mit der matisch komplett auf Mietende übertragen. Neben der Zeit Sicherheit von Treppen, Aufzügen, Rolltreppen, Beleuch- Grundsätzlich sind Vermietende dafür verantwortlich, dass tungs- und Belüftungsanlagen, Fenstern, Türen und Brand- sich ihre Gewerbeimmobilie in einem technisch und recht- schutz müssen sie zum Beispiel auch die Instandhaltung lich einwandfreien und sicheren Zustand befindet. Das gilt und -setzung von Heizung und Wärmedämmung innerhalb vor allem für allgemein genutzte Flächen wie Flure, Trep- vermieteter Flächen übernehmen. Heinz Dohrmann erklärt: penhäuser, Garagen, Entrees und dergleichen. Doch auch „Seit 2018 gilt hier eine neue Rechtsauffassung zum Nach- innerhalb vermieteter Flächen beziehungsweise Räumlich- teil für Vermietende und zum Vorteil von Mietenden. Diese keiten können Vermietende bestimmte Pflichten nicht auto- besagt nämlich, dass Vermietende verpflichtet sind, die Ausgabe 04/21 | WEG- & MIETRECHT | BVI ◆ Magazin | 17
18 WEG- & MIETRECHT Brandschutzmaßnahmen an die neue Nutzung anzupass- mindestens alle zwei Jahre“ sind allerdings nicht bindend enwenn eine Fläche durch Neuvermietung anders als zuvor und können von Mietern ohne Folgen ignoriert werden. Bei genutzt werden soll. Diese Kosten dürfen Mietenden nach vermieterseitig durchzuführenden Wartungs- und Instand- der neuen Auffassung nicht mehr wie früher über die Be- setzungsmaßnahmen haben diese wiederum nach wie vor triebskosten auferlegt werden.“ Zur Sicherheitstechnik zäh- die Möglichkeit, diese Arbeiten bis zu einem Anteil von len hier Sprinkler, Feuerlöscher sowie Lüftungsanlagen, 10 Prozent der gesamten Kaltjahresmiete auf Mieter zu Brandtore, Blitzschutz, Rauchabzüge und Brandmelder. übertragen. Akzeptieren müssen diese die Kosten aller- dings nicht mehr anstandslos. „Bei dem Thema Wartung Wer ist für die Umsetzung zuständig? und Instandhaltung rate ich deshalb zu einer genauen und Werden für eine gewerbliche Fläche Umbaumaßnahmen sehr detaillierten Abstimmung, die dann auch schriftlich im nötig, sind also Vermietende für die Umsetzung zuständig. Vertrag festgehalten wird. Abgesehen davon sollten sich Die meisten solcher Umbaumaßnahmen benötigen aller- Vermietende im Klaren sein, dass es beim Thema Wartung dings eine Genehmigung – und die wiederum liegt in der und Instandhaltung einen Unterschied zwischen zuständig Verantwortung der Mietenden. Sie müssen die Anträge und sorgfältig gibt. Denn auch wenn die Mietseite Arbeiten stellen und sind somit dafür verantwortlich, sich über die in ihrer Zuständigkeit erledigt, heißt das nicht auch, dass anfallenden Veränderungen zu informieren und diese kon- dies mit Sorgfalt erfolgt. Hier gilt es in Bezug auf die Wert- form im Antrag aufzuführen. Sie tragen auch die entspre- erhaltung der Immobilie zu überlegen, auf wessen Seite die chenden Kosten für Antrag und Genehmigung. Für Ver- Instandhaltung am meisten Sinn macht“, merkt Heinz mieterinnen und Vermieter ist aus diesem Grund anzuraten, Dohrmann an. Und auch wenn Zuständigkeiten in Gewer- den Mietvertrag erst nach Prüfung und Genehmigung zu bemietverträgen grundsätzlich wesentlich freier formulier- unterzeichnen. Grund: Der Antrag kann auch abgelehnt bar sind, als es bei Wohnobjekten der Fall ist: Bei werden. In solchen Fällen müssen sich Mieter und Vermie- unsachgemäßer Nutzung der Räume oder nachträglicher ter entsprechend einigen, die Maßnahmen entweder wei- unangemeldeter Veränderung von Bausubstanz, Brand- ter anzupassen oder den Vertrag aufzuheben. Je konkre- schutz, Beleuchtung oder Lüftung tragen immer die Personen, ter beide Seiten die Nutzung der Immobilie oder die mieten, die Verantwortung. Räumlichkeiten schon vor der Antragstellung festlegen, umso genauer können Umfang und Kosten für die Vermie- Quelle: Pressemitteilung Figo GmbH terseite kalkuliert werden. www.figo-gmbh.de Wartung und Instandhaltung – zuständig oder sorg- fältig? Instandhaltungsarbeiten und kleine Schönheitsreparaturen wie Streicharbeiten, Reinigung und kleine Wartungsarbei- ten gehören allerdings nach wie vor zu den Pflichten von Mietern. Doch sollten Vermieter die Punkte, die sie an Mie- ter-Zuständigkeit im Vertrag aufnehmen wollen, vorab da- Teilen Sie diesen Artikel raufhin prüfen, ob dies auch im Fall eines notwendigen In- mit Ihrem Netzwerk krafttretens geltend gemacht werden kann. So gehören die angesprochenen Streicharbeiten, wie bereits erwähnt, durchaus zu Miet-Pflichten. Klauseln wie „Streichen 18 | BVI ◆ Magazin | WEG- & MIETRECHT | Ausgabe 04/21
19 MANAGEMENT & FÜHRUNG Foto: © iStock.com / Cineberg Zertifizierter Verwalter (§§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 26a WEG) Analyse des ersten Referentenentwurfs und mögliche Auswirkungen auf die Praxis Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer ab dem einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung 01.12.2022 einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifi- nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Ver- zierten Verwalters. Ausnahmen sind nur für Fälle der Eigen- walter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und tech- verwaltung in kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften nischen Kenntnisse verfügt. vorgesehen (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Sollte nach dem 01.12.2022 ein Verwalter bestellt werden, der nicht im Sinne Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und des § 26a WEG zertifiziert ist, ist dessen Bestellung nicht für Verbraucherschutz einen ersten Referentenentwurf (Ver- nichtig, aber ordnungswidrig und damit erfolgreich anfecht- ordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach bar. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor dem Wohnungseigentumsgesetz – ZertVerwV) veröffentlicht. Ausgabe 04/21 | Management & Führung | BVI ◆ Magazin | 19
20 MANAGEMENT & FÜHRUNG Nachfolgend eine wesentliche Zusammenfassung des ersten Referentenentwurfs: Wer kann die Prüfung abnehmen? Jede IHK in Deutschland, welche die Prüfung zur Zertifizie- rung anbietet. Hierzu wird jede IHK einen Prüfungsaus- schuss einrichten. Wie setzt sich die Prüfung zusammen? Die Prüfung setzt sich aus einem mündlichen (mindestens 15 Minuten) und einem schriftlichen Teil (mindestens 90 Mi- nuten) zusammen. Was wird geprüft (Prüfungsgegenstand)? Die Prüfungsgegenstände ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung ZertVerwV. Bewertung der Prüfung Die Prüfung bzw. Leistung wird mit „bestanden" oder „nicht bestanden" bewertet. Wiederholung der Prüfung Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Befreiung von Prüfpflicht 1. Personen, mit der Befähigung zum Richteramt 2. Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann oder Kauffrau/Kaufmann i. d. Grundstücks- u. Wohnungswirt- schaft besitzen 3. Personen, die einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzen Besonderheiten Juristische Personen Juristische Personen bzw. Personengesellschaften und Personengesellschaften erhalten selbst kein Zertifikat, stattdessen sind sie dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Beispiel: Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn von denjenigen bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, 1. alle die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder 2. mindestens die Hälfte die Prüfung zum zertifizier- ten Verwalter bestanden hat und die anderen einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind, also von der Prüfpflicht befreit sind. Stellungnahme zu den wichtigsten Erkenntnissen des Fazit: Sämtliche IHK-Zertifikatslehrgänge (z. B. Immobilien- Entwurfs: fachwirt/in IHK etc.) fallen derzeit nicht unter die Befreiung. Bitte beachten Sie, dass ein IHK-Zertifikat, welches im Rah- Keine Alte-Hasen-Regelung: men eines Zertifikatslehrgangs erworben wurde (z. B. Im- Es gibt lediglich drei Personenkreise, die von der Prüfung mobilienverwalter/in IHK oder Immobilienfachwirt/in IHK) befreit sind. Die Befreiung von der Prüfung bedeutet aller- kein Prüfungszeugnis der IHK im Sinne der ZertVerwV dar- dings nicht, dass sich dieser Personenkreis dann als zertifi- stellt. Ein IHK-Zertifikat ist eine qualifizierte Teilnahmebe- zierter Verwalter bezeichnen darf, aber er ist dem zertifizier- scheinigung über eine Lehrgangsteilnahme, während ein ten Verwalter zumindest gleichgestellt. Prüfungszeugnis ein Dokument ist, das nach einer bestan- 20 | BVI ◆ Magazin | Management & Führung | Ausgabe 04/21
21 MANAGEMENT & FÜHRUNG denen öffentlich-rechtlichen Prüfung ausgefertigt wird. Fazit: Nach hier vertretener Auffassung müssen Verwal- Grundlage ist die jeweilige Prüfungsordnung. Es handelt sich tungsunternehmen zeitnah eine an die Verordnung ange- um einen anerkannten berufsqualifizierenden Nachweis. passte Personalplanung vornehmen. Durch den enormen Fachkräftemangel sind in den letzten Jahren verstärkt Prüfungsgegenstände: „branchenfremde“ Verwalter eingestellt worden, die, wenn Die Prüfungsgegenstände (§ 1 ZertVerwV) orientieren sich sie nicht von der Prüfpflicht befreit sind, eine Prüfung zum an dem bereits existierenden Weiterbildungskatalog (Anlage zertifizierten Verwalter ablegen müssen. Damit es innerhalb 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV). Demnach werden in der Prüfung der Unternehmen keine Auslegungsprobleme gibt, sollte die nicht nur Themen des Wohnungseigentumsrechts, sondern Verordnung konkreter regeln, welche Personen die Prüfung auch rechtliche Grundlagen (z. B. Grundbuchrecht, Grund- zwingend ablegen müssen, wenn sie nicht befreit sind (z. B. stücksrecht, Rechtsdienstleistungsgesetz, Energierecht durch Nennung konkreter Aufgaben oder Stellenbeschrei- etc.) und technische Grundlagen (Baustoffe, Erkennen von bungen), denn der Verweis auf § 27 WEG wird nicht ausrei- Mängeln, energetische Gebäudesanierung und Modernisie- chen. Was ist mit Personen, die Wirtschaftspläne, Jahres- rung etc.) geprüft. abrechnung und den Vermögensbericht erstellen? Diese Aufgaben ergeben sich nämlich aus § 28 WEG. Fazit: Sämtliche Verwalterinnen und Verwalter, welche die Zertifizierung benötigen, müssen sich intensiv auf die schrift- Warten wir ab, wie sich das Verordnungsgebungsverfahren liche und mündliche Prüfung vorbereiten. Insbesondere darf entwickelt. Wir werden sicherlich bald wieder berichten. nicht vergessen werden, dass derzeit überhaupt nicht klar ist, wie eine solche Prüfung aussehen kann oder welche The- Weitere Informationen und den Entwurf finden Sie auch auf menschwerpunkte wann wie geprüft werden. Die Bildungs- der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Ver- träger werden hierzu sicherlich entsprechende Vorberei- braucherschutz in der Rubrik: Aktuelle Gesetzgebungsver- tungskurse anbieten, denn in der Regel pflegen diese eine fahren > Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Ver- intensive Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handels- walter nach dem Wohnungseigentumsgesetz. kammern in Deutschland und sind an der Bildung von Prü- fungsausschüssen ebenfalls beteiligt. Die Kosten der Prü- fungsgebühren bei der IHK werden auf ca. 400 € geschätzt. Juristische Personen: Es ist keine Seltenheit, dass eine WEG von einer juristischen Person (z. B. GmbH) verwaltet wird. Juristische Personen und Personengesellschaften erhalten aber selbst kein Zerti- fikat und dürfen sich nur als zertifizierter Verwalter bezeich- nen, wenn alle bei ihr unmittelbar mit Aufgaben der Woh- MASSIMO FÜLLBECK nungseigentumsverwaltung beschäftigten Personen die mfuellbeck@hotmail.com Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt haben (Ausnahmen siehe Tabelle: Besonderheiten bei Juris- tischen Personen). Unmittelbar mit Aufgaben der WEG-Ver- waltung beschäftigt ist, wer Versammlungen leitet oder au- ßerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter trifft (vergleiche § 27 WEG). Sollte es mit einer WEG zum Streitfall kommen, bleibt der juristischen Person wohl nichts anderes übrig, als die interne Organisation des Unterneh- mens offenzulegen, damit der Personenkreis ersichtlich wird, der unmittelbar mit den Aufgaben der WEG-Verwal- tung beschäftigt ist und damit die Prüfung ablegen muss (Referentenentwurf ZertVerwV, S. 13). Ausgabe 04/21 | Management & Führung | BVI ◆ Magazin | 21
22 MANAGEMENT & FÜHRUNG Foto: © iStock.com / KatarzynaBialasiewicz 22 | BVI ◆ Magazin | Management & Führung | Ausgabe 04/21
23 MANAGEMENT & FÜHRUNG Ein Ad-hoc-Recruiting-Fahrplan für Immobilienverwalter Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften entgegenwirken In jeder Branche nimmt der Mangel an qualifizierten und engagierten Nachwuchskräften zu. Zwar steht weiterhin ein Reservoir an möglichen Arbeitskräften zur Verfügung, aber der Wettbewerb um diejenigen, die ein Unternehmen weiterbringen und verlässlich ihre Aufgaben erfüllen, ist groß. Viele Arbeitgeber handeln aber erst dann, wenn das Pro- 2. Personas: Eigenschaften definieren und Nutzen blem nicht mehr nachbesetzbarer Stellen unübersehbar ist formulieren und Hilferufe aus den Fachabteilungen auflaufen, die ihre Den Ergebnissen aus dem ersten Schritt wird die Sichtwei- Aufgaben nicht mehr erfüllen können. se der Bewerber gegenübergestellt. Die Fragestellung lau- tet: „Welche Lösungen bieten wir als Arbeitgeber für die Be- Daher sind Unternehmen gut beraten, frühzeitig eine um- dürfnisse der Zielgruppen?“. fassende Employer Brand aufzubauen, um die Pipeline mit gewünschten Bewerbern zu füllen. Dafür bedarf es Zeit und Die Teilnehmer stellen zunächst Candidate Personas mit Be- tiefergehender Analysen von Identität und Image des Ar- dürfnissen nach Lebensstil und Kommunikation zusammen. beitgebers. In Verbindung mit den gesammelten Attraktivitätsfaktoren Sollte dagegen das Kind bereits in den Brunnen gefallen wird dann der Nutzen des Arbeitgebers/des Jobs für Be- sein, zeigt dieser Beitrag, wie kleine und große Arbeitgeber werber deutlich. Dieser ist die emotionale Übersetzung der gleichermaßen ein Ad-hoc-Recruiting aufbauen können, um Attraktivitätsfaktoren. Zeit für einen größeren Veränderungsprozess zu gewinnen. Das Ziel dieser sieben Schritte ist es, kurzfristig eine Con- 3. Stellenanzeigen: Bilder und Sprache version (die Bewerbung) an unterschiedlichen Kontakt- Auf Basis der beiden Blickwinkel werden die Stellenanzei- punkten zu generieren. gen überarbeitet und ergänzt. Die zentralen Botschaften („Nutzensprache“) kommen in Tonalität und Bildsprache 1. Arbeitgeber: Aktuelle Ressourcen und Ziele ermitteln zum Tragen. Die Attraktivitätsfaktoren werden sichtbarer. Auch in einem kurzfristigen Projekt geht es um ein klares Daraus ergeben sich Umsetzungsideen für Stellenbörsen, und gemeinsames Verständnis der anstehenden Aufgaben Website, Paid Media und andere Kanäle. bei allen Beteiligten. Auch wenn das Recruiting nur ein Aus- schnitt des Employer Branding ist, werden hier Entschei- 4. Website: Karriereseite optimieren dungen mit Außenwirkung getroffen. Die Website ist der Heimathafen des Recruitings. In einem Karrierebereich können Arbeitgeber einen attraktiven und Im ersten Schritt sammeln die Beteiligten Informationen zur zentralen Anlaufpunkt nach eigenen Vorstellungen für Be- Fragestellung: „In welchem Rahmen bewegen sich die He- werber schaffen. In diesem Schritt erfolgt eine Prüfung des rausforderungen für das aktuelle Recruiting?“ aus Sicht des aktuellen Status. Darauf aufbauend optimiert das Team die Absenders Arbeitgeber. Stellenangebote mit Inhalt, Layout und Call-to-Action. Die Ergebnisse geben einen Überblick über vorhandene Ergänzend werden Google Analytics und Search Console Ressourcen und den Bedarf im Kontext des Wettbewerbs. eingerichtet, um den Erfolg des Recruitings zu messen. Dazu zählt die Zusammenstellung der bestehenden Attrak- tivitätsfaktoren und Eigenschaften des Arbeitgebers sowie der aktuellen Kontaktpunkte für Bewerber. Ausgabe 04/21 | Management & Führung | BVI ◆ Magazin | 23
Partner der Wir bauen das Netz der Z Zukunft ukunft mit Immobilienwirtschaft Das Ziel ist glasklar Mit über 24 Millionen Gigabit-Anschlüssen bis 2022 machen wir Deutschland zur Nr. 1 in Europa.* Gleichzeitig bauen wir unser Gigabit- Netz weiter aus: mit mehr Glasfaser für noch mehr Stabilität und Leistung. Ihr Vorteil: Zukunfts- sichere Konnektivität mit gigaschnellem Internet vom Preis-Leistungs-Sieger.** Together we can vodafone.de/immobilienwirtschaft * Quelle: Goldmedia-Analyse 2020. ** Gesamtergebnis „Testsieger“: Im CHIP-Internetprovider-Test (05/2021) hat Vodafone unter ganzheitlicher Berücksichtigung von Upload und Download das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt. Vodafone Deutschland GmbH•Betastraße 6 – 8•85774 Unterföhring
25 MANAGEMENT & FÜHRUNG i 5. Paid Media: Einrichten und starten Im Ad-hoc-Recruiting ist das der zentrale Punkt. Hier schafft der Arbeitgeber mit unterschiedlichen Werbeforma- INFORMATION ten Aufmerksamkeit und Wahrnehmung bei gewünschten Bewerbergruppen mithilfe eines Werbebudgets. Nicolas Scheidtweiler ist Geschäftsführer der Unter- Zu diesem Schritt zählen – sofern noch nicht vorhanden – nehmensberatung Employer Branding now und Ex- das Einrichten von Werbekonten bei Google und Facebook perte für die Entwicklung von Arbeitgebermarken bei und den relevanten Stellenbörsen. Nach einer Keyword-Re- kleinen und mittleren Unternehmen. Ein besonderes cherche erstellt das Team unterschiedliche Anzeigen bei Augenmerk legt er auf Fragen des Talentmanage- Google und Facebook und publiziert in den Stellenbörsen ments. Er sieht hier die größten Chancen, junge Mit- die festgelegte Anzeige. arbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden und zu mo- tivieren. 6. Kontaktpunkte: Ergänzen und aufbauen Social Media sind neben der unmittelbaren Reichweite ein Social Signal für Suchmaschinen, mit der Websites im Ran- king nach oben steigen. Mit dieser Doppelfunktion sind sie auch im Recruiting wichtig. Soweit noch nicht vorhanden, richtet das Projektteam professionelle und rechtssichere Seiten bei Xing, Linkedin, Facebook und Co. ein. Hier wer- Teilen Sie diesen Artikel den die Stellenanzeigen ebenfalls regelmäßig publiziert. mit Ihrem Netzwerk 7. Mitarbeiter: Einbinden und motivieren Markenbotschafter sind ein effektives Mittel für die Perso- nalgewinnung. Im privaten Umfeld können zufriedene Mit- arbeiter für ihren Arbeitgeber rekrutieren. Dazu müssen sie wissen, dass ihre Unterstützung gefragt ist. Daher gilt es im letzten Schritt, die Belegschaft als Multiplikatoren zu akti- vieren und motivieren. Eine Idee sind Beileger in der Lohn- abrechnung mit dem Hinweis auf offene Stellen. Weitsicht ist gefragt Die genannten Schritte sind ein kurzfristiger Weg, den Per- sonalbedarf zu decken. Aber sie ersetzen nicht einen fun- dierten Prozess zur erkennbaren Arbeitgebermarke. Erst hier ergeben sich Möglichkeiten, die Pipeline mit gewünsch- ten Bewerbern zu füllen und so dauerhaft und stressfrei of- fene Positionen zu besetzen. © Employer Branding now NICOLAS SCHEIDTWEILER www.employer-branding-now.de Ausgabe 04/21 | Management & Führung | BVI ◆ Magazin | 25
26 DIENSTLEISTUNGEN Foto: © Andreas Lischka / Pixabay Unbefugte Übermittlung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage an Dritte verhindern Das Bußgeld im Word-Dokument Aus dem Berufsalltag ist es nicht mehr wegzudenken – das Textverarbeitungsprogramm. Dokumente, Verträge, Briefe, Anweisungen etc. werden elektronisch auf dem PC oder Mobilgerät erstellt, verarbeitet, kopiert, gespeichert und gedruckt. Weltweit dürfte wohl das Textverarbeitungsprogramm „Microsoft Word“ unangefochten an der Spitze aller Büro-Programme stehen. Microsoft Word speichert Daten und Informationen, ohne dass der Verfasser eines Dokuments dies wahrnimmt. Und aus datenschutzrechtlicher Sicht können diese Informationen zu einem echten Problem für jeden Hausverwalter werden. Der Fall Modus generell hätte deaktivieren müssen. Jedoch be- Ein Kaufinteressent wandte sich mit Kaufabsichten einer stand der größte Fehler darin, dass die Mitarbeiterin das Wohnung an eine Hausverwaltung, die gleichzeitig Makler- Dokument vor Versendung per E-Mail nicht noch einmal si- tätigkeiten erbrachte. Die Sachbearbeiterin setzte sich so- cherte. Zwar hatte sie das Dokument über die Funktion „Als gleich daran, den gewünschten Kaufvertrag aus einem älte- PDF-Dokument versenden“ in Microsoft Word an den Emp- ren Vertrag zu erstellen. Dabei nutzte sie ein bereits fänger übersendet, übersah aber fatalerweise, dass sämt- bestehendes Vertragsdokument und änderte lediglich die liche Änderungen im Änderungsmodus sichtbar blieben. darin enthaltenen Variablen wie Name, Adresse, Beträge, Somit erhielt der Empfänger eine vollständige Übersicht Werte und Kennzahlen. Die Mitarbeiterin übersah aller- aller vorhandenen Daten als PDF-Dokument, nebst aller dings, dass nach der Anpassung des abzuschließenden personenbezogener Daten aus dem älteren Vertrag. Folg- Vertrags auch die Änderungen im aktivierten Änderungs- lich hat die Mitarbeiterin unbefugt personenbezogene Da- modus in Microsoft Word übernommen wurden und sie den ten ohne Rechtsgrundlage an Dritte übermittelt. 26 | BVI ◆ Magazin | Dienstleistungen | Ausgabe 04/21
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