Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten

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Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
KÄRNTNER

                     Ärztezeitung                                                                                                    Februar 2019
Österreichische Post AG, MZ 02Z032563 M, Ärztekammer für Kärnten, St. Veiter Straße 34/2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

                                                                                                                                     Totenbeschau
                                                                                                                                     (K)ein Ende in Sicht

                                                                                                                                             KA-AZG
                                                                                                                                      Resolution gegen
                                                                                                                                       geplante Novelle

                                                                                                                                          Leitfaden
                                                                                                                                       Bildgebung bei
                                                                                                                                     Rückenschmerzen
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36. KÄRNTNER
               NOTFALLTAGE
               32. Fachtagung
               für Katastrophen- und

                                                                                 www.aekktn.at
               Krisenmanagement
                        25.-27. April 2019
                       SONNENHOTEL HAFNERSEE

                WORKSHOPS
                „EZ-IO Zugangssystem“
                „Critical Bleeding“

                AUSSTELLUNG
                Österreichisches Bundesheer
                „Schutzausrüstung“

               Auskünfte/Anmeldung:
               Ärztekammer für Kärnten
               Susanne Triebelnig
               Tel.: 0463/5856-35 · Fax: 0463/5856-85
               E-Mail: notarzt@aekktn.at
               Referat für Notfall- und
               Katastrophenmedizin                Österreichisches Rotes Kreuz
               der Ärztekammer für Kärnten        Landesverband Kärnten

19-0241-Ärztekammer-Notfalltage-A2-2019.indd 1                                       29.01.19 08:50
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Editorial

                                               Sehr geehrte Frau Kollegin,
                                               sehr geehrter Herr Kollege,

G
gestatten Sie: Preiss, Cassandra Preiss.
Manchmal freut man sich, wenn man mit einer Prognose richtig liegt.
Gelegentlich macht „Rechthaben“ aber ein bisschen traurig. Irritiert. Wütend?

Seit uns der Entwurf zum Kärntner Bestat-      Ein klarer Fall von Zuviel                      desfeststellung disponiert werden, neuer-
tungsgesetz vorliegt, warnen wir aus gu-       Am 31.1., also am Tag nach diesem Ge-           dings auch per Hubschrauber. Wenn die
tem Grund vor der sich abzeichnenden           spräch, erhielt ich folgende Information:       „Vorbeschau“ erst einmal im Gesetz steht,
Fehlentwicklung, Notärzte zu Zwecken der       Am 25.1.2019 ging bei der Landesleitstelle      dann wird es keine Schranken geben.
„Vorbeschau“ von Toten heranzuziehen.          eine Meldung über eine offensichtlich be-
                                               reits tote Person ein, bei der sichere Todes-   Berechtigte Fragen:
Gespräch mit Regierung und                     zeichen vorlagen. Die Einleitung von Wie-       Als steuerzahlende Staatsbürgerin frage
Gemeindebund                                   derbelebungsmaßnahmen wurde von den             ich mich:
Am 30.1.2019 gab es eine Sitzung zu die-       vor Ort befindlichen Personen daher ver-        ❙ Über welche Kanäle gelangt mein Steu-
sem Thema, Teilnehmer waren Frau Dr.           nünftigerweise abgelehnt. Da angeblich            ergeld in den Topf, aus dem dieser Irrsinn
Prettner und Mitglieder ihres Teams, Ver-      kein Arzt zur Verfügung stand, wurde –            finanziert wird?
treter des Gemeindebundes und wir, Ihre        und das ist kein Scherz! – der Hubschrau-       ❙ Wer kontrolliert den Regelkreis, in dem
Standesvertretung. Ich gestehe hier und        ber RK 1 zur Todesfeststellung von der Lan-       die Landesleitstelle des Roten Kreuzes
streue Asche auf mein Haupt: Ich habe ein-     desleitstelle disponiert. Ein niedergelasse-      die Rettungsmittel des Roten Kreuzes
mal die Contenance verloren und wurde          ner Kollege traf kurz nach Todesfeststel-         disponiert?
laut, Fr. Dr. Prettner übrigens auch. Das      lung durch die Ärztin des RK 1 vor Ort ein
kann vorkommen, wenn einem an einer            und führte die Totenbeschau durch.              Wenn Niedergelassene und Notärzte in der
Angelegenheit etwas liegt. Es ging um                                                          Causa Totenbeschau nicht weiter zusam-
Fehleinsätze der Notarztwägen, diese           Daraus kann man natürlich nicht den Rück-       menstehen, ist uns nicht zu helfen,
kommen laut Dr. Prettner nicht vor. Wenn       schluss ziehen, dass irgendwer einen Feh-       meint Ihre
sowas vorkäme, wüsste sie davon, man           ler gemacht hat, weil ja                                           Petra (Cassandra) Preiss
würde sie darüber informieren. Da sie dar-     ❙ keine Meldung über einen Fehleinsatz
über nicht informiert ist, gibt es keine,         an Fr. Dr. Prettner ergangen ist und da-
Punkt. Im Übrigen würde in der Rettungs-          her…s.o.,
leitstelle niemand von einem Algorithmus       ❙ die Landesleitstelle sich sicher völlig re-   Da angeblich kein Arzt zur Verfügung
abweichen und einen nicht benötigten              gelkonform verhalten hat, weil dort ja
                                                                                               stand, wurde – und das ist kein Scherz
NEF disponieren, daher kann es gar keine          niemand von einem Algorithmus…s.o.,
                                                                                                   – von der Landesleitstelle der
Fehleinsätze geben. Sollten solche trotz-      ❙ wir im Übrigen ja nicht über Hubschrau-
dem auftreten, würden die natürlich unter-        ber, sondern nur über NEF gesprochen
                                                                                                       Hubschrauber RK 1 zur
sucht. Wir können uns darauf verlassen,           haben und im Gesetzesentwurf ja nichts           Todesfeststellung disponiert!
Fr. Dr. Prettner steht dafür persönlich ein.      über Hubschrauber steht?
Dann ist ja alles gut.                         Wir wissen aus den Meldungen von Kolle-
Oder nicht?                                    gen, dass jetzt bereits Notärzte oft zur To-

                                                                                                               Februar 2019 · www.aekktn.at   1
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Ärztekammer für Kärnten

    Inhalt
    Editorial .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 1         Abschlüsse an der Schule für
                                                                                                                                                                                      Medizinische Assistenzberufe. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
               Notärzte sind für die Lebenden da!. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3
                                                                                                                                                                                   	Positiv: Reaktion der Bundeskurie der angestellten
                eiterentwicklung des Kassenvertrages
               W
                                                                                                                                                                                      Ärzte auf den Entwurf der KA-AZG-Novelle .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
               für die Jahre 2019 und 2020. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4–5

               Ärmel aufkrempeln in der Personalpolitik.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6                                                                               Negativ: KA-AZG reloaded.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

               Impfprävention - von Jung bis Alt. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7                                                               Aktivitäten im Zuge der Offensive
                                                                                                                                                                                      „Kinderschutz in der Kärntner Medizin“ .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
               E-Learning Module HNO und Derma .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
                                                                                                                                                                                      Nachruf .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
               Bildgebung bei Rückenschmerzen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8–9
                                                                                                                                                                                      Lex und Tax .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
               Auszug zum Qualitätsbericht für Kärnten 2018.  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
                                                                                                                                                                                      Cirs medical: Fall des Monats .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
                nderung der Satzung des Wohlfahrtsfonds der
               Ä
               Ärztekammer für Kärnten. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                                                   Standesmeldungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

               Kommentare zu den Satzungsänderungen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12                                                                                           Fortbildungen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28–36

               Anträge auf Verleihung von Berufstiteln. . . . . . . . . . . . . . . . 12                                                                                              Exlibris .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38

         	Positiv: Erfreuliches Ergebnis .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13                                                          Kultur .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40–41

    Gender-Mainstreaming
    Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir in dieser Broschüre auf die Formulierung Ärztinnen /Ärzte und Fachärztinnen/-ärzte oder MedizinerInnen.
    Es ist selbstverständlich, dass wir in allen Texten immer beide Geschlechter ansprechen.

    · Medieninhaber (Verleger): Alleiniger Medieninhaber (Verleger) der
       „Kärntner Ärztezeitung” ist die Ärztekammer für Kärnten, Körperschaft
       öffentlichen Rechts, 9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34.
    · Herausgeber/Anzeigenverwaltung: Ärztekammer für Kärnten,
       9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34, Tel.: 0463/5856-20, Fax: 0463/5856-65,
                                                                                                                                                                                                                                                              Impressum
       E-Mail: presse@aekktn.at · Homepage: www.aekktn.at                                                                                                                        ie grundlegende Aufgabenstellung der „Kärntner Ärztezeitung” ist die Informati-
                                                                                                                                                                                D
    · Fotos beigestellt von shutterstock.com und der Ärztekammer.                         Drucklösungen aus einer Hand …
                                                                                                                                                                                on der Kollegenschaft über alle sie interessierenden standespolitischen Belange.
    · Name des Herstellers:                                                                                                                                                    Darüber hinaus dient die „Kärntner Ärztezeitung” der Wahrnehmung und Förde-
       Satz- & Druck-Team GmbH.,                                                            Feschnigstraße 232 · 9020 Klagenfurt am Wörthersee · Tel. 0463/46190*
                                                                                                                                                                                rung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der
       9020 Klagenfurt/WS,              Umweltzertifiziert
                                                                                            Fax 0463/46083 · e-mail: office@sdt.at · www.sdt.at
                                                                                                                                                                                Kammermitglieder sowie der Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der
       Feschnigstraße 232, www.sdt.at UW-Nr. 931                                                                                                                                ärztlichen Berufspflichten. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung des
    · Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt/WS                                                                                                                               Verfassers dar und decken sich nicht unbedingt mit der Kammermeinung.

2   Februar 2019 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Standespolitik

                            Notärzte sind
                        für die Lebenden da!
 Mit einer Pressekonferenz machte die Ärztekammer die Undurchführbarkeit der von der Landesregierung
 geplanten Gesetzesänderung zur Totenbeschau deutlich, forderte eine angemessene Honorierung für die
            Ärzte, eine praktikable Lösung für die Angelobung und die Rücknahme des Entwurfs.

K
Kärnten befindet sich bei der Honorierung
der Totenbeschau im unteren Drittel der
Bundesländer, das hat die Kärntner Ärzte-
kammer in akribischer Recherche erho-
ben. Derzeit erhalten die Ärzte – seit 2011
                                                lig bei der Notfallversorgung mitmachen“,
                                                erklärte Notärztereferent Dr. Roland Stei-
                                                ner. Schon jetzt habe man – bedingt durch
                                                den Mangel an praktischen Ärzten – eine
                                                Fehleinsatzrate von etwa 50 Prozent und
                                                                                              Dr. Steiner verwehrt sich auch gegen die
                                                                                              Art und Weise, wie mit den Ärzten umge-
                                                                                              gangen werde. Der Entwurf wurde ausge-
                                                                                              arbeitet, ohne die Betroffenen zu fragen.
                                                                                              „Das ist bedenklich“, sagt er. „Warum wirft
unverändert – pro Einsatz 53 Euro, an Wo-       werde bereits regelmäßig zu fieberhaften      man uns erpresserisches Vorgehen vor,
chenenden 74 Euro.                              Infekten gerufen. Und es könnte gefähr-       wenn es um freiwillig erbrachte Leistun-
Die Totenbeschau ist eine Aufgabe des öf-       lich werden, wenn ein Herzinfarktpatient      gen geht?“, fragt auch Dr. Preiss.
fentlichen Gesundheitswesens, sie wird          oder ein Schwerverletzter nicht versorgt      Gefordert wird auch eine Vereinfachung
von den praktischen Ärzten freiwillig           werden könne, weil der Notarzt viele Kilo-    bei der Angelobung für die Totenbeschau.
übernommen und steht in keinem Kassen-          meter entfernt mit einer vorläufigen To-      „Es herrscht ein eklatanter Mangel an To-
vertrag. „Natürlich möchten wir die Ange-       tenbeschau beschäftigt sei.                   tenbeschauern. Da kann man erwarten,
hörigen im Todesfall begleiten und ihnen                                                      dass den Ärztinnen und Ärzten, die bereit
zur Seite stehen“, erklärte Dr. Maria Korak-    Umgang mit Ärzten „bedenklich“                sind, diese Arbeit zu übernehmen, nicht
Leiter, Obmann-Stellvertreterin der Kurie       Massiver Kritikpunkt ist auch die Tatsache,   bürokratische Hürden in den Weg gelegt
der niedergelassenen Ärzte. „Aber so geht       dass die Angemessenheit der Vergütung         werden“, kritisiert die Ärztekammerpräsi-
es nicht mehr und so machen wir es auch         im Gesetzesentwurf gestrichen wurde.          dentin.
nicht mehr.“ Eine Totenbeschau sei eine         Stattdessen soll das Honorar von der Lan-     „Es muss eine Lösung geben, das ist im Inte-
zeitlich aufwändige und emotional               desregierung jedes Jahr neu festgesetzt       resse aller“, fordert Dr. Korak-Leiter. Beispie-
schwierige Arbeit. Daher erwarte man            werden und die vorläufige Totenbeschau        le aus anderen Bundesländern zeigen Mög-
auch die entsprechende Wertschätzung            soll überhaupt nicht bezahlt werden. „…       lichkeiten und Modelle auf. „Wir erwarten
und Anerkennung dafür.                          gebührt einem Arzt …weder eine Vergü-         aber auch, dass die Vertreter des Landes
Anstelle einer Verbesserung für die Medi-       tung dieser Tätigkeit noch ein Ersatz der     und der Gemeinden mit uns als Partner auf
zinerinnen und Mediziner soll die Novelle       Barauslagen und Reisekosten“, steht in der    Augenhöhe darüber diskutieren.“
zum Bestattungsgesetz jedoch eine weite-        Gesetzesnovelle.
re Verschlechterung bringen. Notärzte sol-
len nun verpflichtet werden, eine „vorläu-
fige Totenbeschau“ durchzuführen.
„Notärzte sind für die Lebenden da, nicht
für die Toten“, stellte Ärztekammerpräsi-
dentin Dr. Petra Preiss klar. „Man tut nichts
für die Landärzte, deren Stellen ohnehin
immer schwerer zu besetzen sind, und
macht damit auch gleich das Notärztesys-
tem, das bei uns durch das Engagement
der Beteiligten noch gut funktioniert, ka-
putt.“ Für sie ist das die „schlechteste Idee
des Jahres 2018“. Da an den Honoraren für
die Ärzte nichts Wesentliches geändert
wird, ist zu befürchten, dass Notärzte jedes
Mal zu Verstorbenen gerufen werden,
wenn kein anderer Arzt für die Totenbe-
schau zur Verfügung steht.
Auch bei den Notärzten herrscht Einigkeit
über die Ablehnung der Novelle: „Kommt          KO-Stv. Dr. Maria Korak-Leitner, Präsidentin Dr. Petra Peiss und Notfallreferent
dieses Gesetz, wird kein Arzt mehr freiwil-     Dr. Roland Steiner

                                                                                                               Februar 2019 · www.aekktn.at      3
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Kurie niedergelassene Ärzte

           Weiterentwicklung des
         Kassenvertrages für die Jahre
               2019 und 2020
I   In Anbetracht der bevorstehenden Struk-
    turänderungen im Bereich der Sozialversi-
    cherungen und der Festlegungen und Pla-
    nungen für österreichweit einheitliche
    Leistungs- und Tarifstrukturen war es für
                                                   dem 10. Ordinationspunkt auch eine we-
                                                   sentliche Erhöhung der Vertretungspunk-
                                                   te umgesetzt.
                                                   Für die Sonderfächer bekennen wir uns
                                                   über die lineare Tarifsteigerung (Inflations-
                                                                                                   Fächer im Bundesland unterschiedliche
                                                                                                   Leistungsspektren mit sehr divergenter
                                                                                                   Umsatz/Gewinnrelation (Gestehungskos-
                                                                                                   ten, Geräte, Personalstände etc.) aufwei-
                                                                                                   sen, der Fallwert alleine für eine Beurtei-
    uns ein dringliches Anliegen, mit der Kärnt-   abgeltung) hinaus zu fachspezifischen           lung der Wirtschaftlichkeit daher zu wenig
    ner Gebietskrankenkasse einen Vertrag für      Verbesserungen nach Schwerpunkten,              aussagekräftig ist.
    die Jahre 2019 und 2020 abzuschließen.         wobei ein sinnvolles bzw. spürbares Volu-       Dieses Problem findet sich in gewisser Wei-
    Nachdem die zuständigen Gremien des            men auf Grund der Anzahl der Fächer und         se beim Bundesranking wieder, weil auch
    Vertragspartners bereits mit Anfang April      Leistungen nicht in einem einzigen Akt,         die Länder im gleichen Sonderfach unter-
    2019 neu zusammengesetzt werden und            sondern nur gestaffelt erfolgen kann.           schiedliche Leistungskataloge aufweisen.
    man als „gelernter Österreicher“ über eine                                                     In die Beurteilung haben wir daher neben
    ausreichende Vorstellungskraft darüber         Bundesländervergleich hinkt                     den genannten Parametern auch die Rück-
    verfügt, welcher Zeitraum bis zum Einle-       Unseren Bemühungen der Suche nach               meldungen der Fachgruppenobleute ein-
    ben der neuen Strukturen vergehen wird,        möglichst objektiven Kriterien zur Wer-         fließen lassen und daraus für das Jahr 2019
    war uns klar, dass spätestens bis Jahresen-    tung der Dringlichkeit der Honorarsituati-      die höchste Priorität den Fächern Pädiatrie
    de 2018 ein Vertrag ausverhandelt sein         onen der einzelnen Fachgruppen sind ge-         und Psychiatrie eingeräumt, im Weiteren
    muss, um einen Stillstand der Honorarsitu-     wisse Grenzen gesetzt. Als Parameter ste-       auch den Fächern Gynäkologie, Innere Me-
    ation über mehrere Jahre als „worst case“      hen uns die Honorarsummen, Fallzahlen           dizin und Orthopädie.
    zu vermeiden.                                  und Scheinschnittwerte der Fächer mit ei-       Für das Jahr 2020 sind Schwerpunkte der
    Unter dem besonderen Umstand, dass wir         nem Bundesranking und die Honorarent-           restlichen Sonderfächer vorgesehen, dies-
    einerseits vor dringenden Defiziten im be-     wicklung der letzten 15 Jahre zur Verfü-        bezüglich werden in den ersten Monaten
    stehenden Honorarsystem, anderseits            gung. Einfache Vergleiche weisen hier zu        2019 mit den betroffenen Fachgruppen
    aber vor einem Umbau des Systems mit           große Unschärfen auf, weil die einzelnen        Gespräche vereinbart.
    noch völlig ungewissem Ausgang stehen,
    haben wir versucht, das bestehende Zeit-
    fenster für entscheidende Verbesserun-
    gen des status quo zu nützen.

    Erschwernis durch Kostenbremse
    Die Bedingungen für unser Anliegen wur-
    den durch eine nach dem Vertragsab-
    schluss in Wien geschaffene Gesetzesno-
    velle, die sogenannte „Kostenbremse“, er-
    heblich erschwert. Mit penibel aufberei-
    tetem Zahlenwerk, konsequenter Argu-
    mentation und Ausreizung der neu ge-
    setzten gesetzlichen Grenzen ist es dem
    Verhandlungsteam gelungen, eine Steige-
    rung der Gesamthonorarsumme in der
    Höhe von 5,6% für das Jahr 2019 und um
    4,3% für das Jahr 2020 zu erreichen.
    Neben dem Prinzip einer Inflationsabgel-
    tung für alle Tarife, sind wir dem begonne-
    nen Weg, als Schwerpunkt die Grundleis-        Verhandlungsteam der Ärztekammer für Kärnten:
    tungsdefizite in der Allgemeinmedizin ab-      KAD-Stv. Mag. Klaus Mitterdorfer, KO Dr. Wilhelm Kerber, KO-Stv. Dr. Maria Korak-Leiter,
    zubauen weiter gefolgt und haben neben         KO-Stv. Dr. Gabriele Himmer-Perschak, Dr. Othmar Haas

4   Februar 2019 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Kurie niedergelassene Ärzte

Das nachstehend angeführte Verhand-               nungsprogrammes (BKFP) - Aufklärung           kend ab 1.7.2018 erhöht. Weiters erfolgt
lungsergebnis gilt vorbehaltlich der auf-         und Zuweisung zur Früherkennung von           eine Erhöhung des Limits bei der kurati-
sichtsbehördlichen Genehmigung und der            Brustkrebs € 3,- (maximal 1x pro Patien-      ven Echokardiographie und beim Zu-
Zustimmung des Hauptverbandes der Ös-             tin und Jahr verrechenbar).                   schlag für Doppler (Pos. 32b und 32d)
terreichischen Sozialversicherungsträger:                                                       von 11% auf 17%. Daneben wird eine
                                                Kinder- und Jugendheilkunde                     zusätzliche Leistung Echokardiographie
Die Eckpunkte für das Jahr 2019:                  Es wird ein fachspezifischer Zuschlag in      und Zuschlag für Doppler im Rahmen
❙ Alle Tarife (außer Labor und KJP) werden        der Höhe von € 10,- (einmal pro Fall und      von PRÄOP (32bp und 32dp) mit einem
  um 2,05% erhöht.                                Quartal und altersunabhängig verre-           Limit von 5% eingeführt.
❙	Allgemeinmedizin:                               chenbar) eingeführt. Bei der Ordinati-
  - Bei     der   Ordinationshonorierung         onshonorierung wird in der Staffel 1 ab     Orthopädie
     kommt es ab 1.1.2019 zu einer weiteren       1.1.2019 die Punktezahl von 8,5 auf 10        Es kommt zur Einführung einer neuen
     Erhöhung der Punktezahl in der Staffel       erhöht. Die Zahl der Vertretungspunkte        Leistung: Ergänzende Untersuchung
     1 (bis zum 1.100 Fall) auf 10 Punkte.        wird pro Fall und Quartal ab 1.7.2019 auf     und Berücksichtigung des orthopädi-
  - Bei Vertragsärzten für Allgemeinmedi-        8 Punkte erhöht.                              schen Grundleidens - verrechenbar 1x
     zin, die Lehrpraktikanten ausbilden,                                                       pro Fall und Quartal mit einem Tarif von
     wird die Staffel 1 für den Ausbildungs-    Psychiatrie                                     € 5.
     zeitraum ab 1.1.2019 von 10 auf 11 Ordi-     Bei der Leistung Ärztliche Koordinie-
     nationspunkte erhöht.                        rungstätigkeit wird das Limit von 3% auf    Die Eckpunkte für das Jahr 2020:
  - Die Zahl der Vertretungspunkte pro           10% und beim Heilmittelberatungsge-         ❙ Alle Tarife (außer Labor und KJP) werden
     Fall und Quartal wird ab 1.1.2019 auf 6      spräch von 1% auf 7% erhöht. Zusätzlich       um 2% bis 2,2% erhöht.
     Punkte und ab 1.7.2019 auf 8 Punkte          kommt es zur Einführung eines Zuschla-      ❙ Für alle Fachärzte (außer Labor und KJP)
     erhöht.                                      ges für die Beratung und Betreuung von        wird die Zahl der Vertretungspunkte pro
                                                  psychisch komplexen Erkrankungen              Fall und Quartal ab 1.1.2020 auf 6 Punkte
❙ Fachärzte:                                      (verrechenbar 5 Mal pro Fall und Quartal      erhöht.
Gynäkologie                                       in 40% der Fälle, 25 Punkte).               ❙ Für Strukturmaßnahmen stehen ca. € 3
  Bei der Kolposkopie (Pos. 12f) wird der                                                       Mio. bis ca. € 3,2 Mio. zur Verfügung.
  Tarif auf € 12,- erhöht. Weiters kommt es     Innere Medizin
  zur Einführung einer neuen Leistung im          Beim 24-Stunden EKG (Pos. 24r) wird der
  Rahmen des Brustkrebs-Früherken-                Tarif von € 44,11 auf € 80,00, rückwir-

                                                                                                             Februar 2019 · www.aekktn.at   5
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Kurie angestelle Ärzte

                                                            Ärmel
                                                      aufkrempeln in der
                                                        Personalpolitik
                                                    Die personelle Situation im LKH Wolfsberg war in den letzten Mona-
                                                     ten mehrfach Thema in den regionalen Medien, vor allem was die
                                                                 Abteilung für Allgemeinchirurgie betrifft.

                                                   findet. Weiters haben wir noch immer eine        tere, vielfach administrative Tätigkeiten
                                                   Opt-out Rate von ca 50%.                         auf - auch auf die Gefahr hin, die Gesund-
                                                   Aus diesen speziellen Zahlen kann man            heit und damit den Komplettausfall gera-
     Dr. Michaela Lientscher
                                                   zwei Dinge heraus lesen. Einerseits, das ist     de der besten Mitarbeiter zu riskieren. Ist
     Kurienobfrau der angestellten Ärzte
     und Mitarbeiterin aus Überzeugung im          die positive Nachricht, waren die Arbeits-       es dann ein Amüsement für das Control-
     Landeskrankenhaus Wolfsberg                   bedingungen bei uns wohl lange Zeit              ling, die einbrechenden Zahlen der Endos-
                                                   noch so, dass Alternativen nicht als attrak-     kopien und OP-Zahlen an der chirurgi-

S
                                                   tiver gesehen wurden und man die Tatsa-          schen Abteilung aufzuzeigen, wenn die
    So viele ÄrztInnen wie noch nie?               che des Pendelns - trotz der „Anreise“ über      Mannschaft halbiert ist und dennoch ver-
    Kärntenweit wird von der KABEG kolpor-         Pack oder Griffner - auf sich nimmt. Ande-       sucht, pflichterfüllend, mit Urlaubssperre
    tiert, dass es noch nie so viele angestellte   rerseits bedeutet es aber auch, dass Job-        gesegnet, tagtäglich den Dienst anzutre-
    ÄrztInnen gegeben hätte. Das haben wir         wechsel rasch in Erwägung gezogen wer-           ten? Und ich ziehe den Hut vor den verblie-
    in Wolfsberg immer wieder verdutzt in der      den können, ohne deswegen den Wohn-              benen Chirurgen tief, bis auf den Boden:
    mit Sicherheit unabhängigen Kleinen Zei-       sitz verändern zu müssen, was Entschei-          Ich habe sie trotz der Massen an Belastung,
    tung gelesen. Für alle, die sich im Zahlen-    dungen oftmals doch deutlich beeinflusst.        die sie aktuell zu stemmen haben, kein
    raum 100 auskennen, ist es aber einfach zu     Die Personalfluktuation an der chirurgi-         einziges Mal unfreundlich im Patienten-
    erkennen, dass geteilte Stellen mit 20         schen Abteilung hat das eindrucksvoll ge-        kontakt erlebt. Das muss man erst einmal
    Stunden sich auch nicht, wenn man sie mal      zeigt.                                           auf die Reihe bekommen, wenn als Le-
    zwei rechnet, auf 48, 55 oder gar 72 Stun-     Wir StammärztInnen in Wolfsberg haben            bensmodell derzeit nur das bedingungslo-
    den ausdehnen lassen. Über das Medium          aber mit Bedauern festgestellt, dass in den      se Engagement für das Unternehmen
    Tageszeitung wird ohnedies gerne mit           Führungsebenen das Potential des Hauses,         bleibt und die eigenen Bedürfnisse, sei es
    den Ärzten kommuniziert, das ist ver-          nämlich pendelbar -auch für StudentInnen-        nach Zeit mit Familie oder was auch im-
    meintlich effektiver als das persönliche       erreichbar zu sein, einfach nicht als solches    mer, nicht einmal existent sind.
    Gespräch. So lässt sich erfahren, wie viele    in die Personalpolitik eingeflossen ist.
    Bewerber es für die ausgeschriebenen Pri-                                                       Wünsche für die Zukunft
    mariate an der Chirurgie in Villach und        Umgang mit Leistungsträgern                      ❙ Ich wünsche mir, dass es möglich ist, Pri-
    Wolfsberg gibt. Dass Bewerbungen zu-           Es stellt sich die Frage, ob es in den vergan-     marius Schlapper in Würde zu verab-
    rückgezogen werden, steht dann natürlich       genen Jahren überhaupt eine vernünftige            schieden - ohne den permanenten
    nicht mehr in der Zeitung.                     Personalpolitik gegeben hat oder geben             Drang, ihn in den letzten Tagen seines
                                                   durfte. Warum wird auch die aktuell durch-         Schaffens immer wieder ins aktive
    Der „Pendlerfaktor“                            geführte Personalanalyse derartig geheim           Dienstrad pressen zu wollen.
    Das LKH Wolfsberg ist ein Haus mit 91 Ärz-     unter Verschluss gehalten? Daher stelle ich      ❙ Ich möchte, dass das Wort Perspektive
    tInnen, wobei wir eine hohe Anzahl an          hier die Frage, ob es den Verantwortlichen         wieder Glaubwürdigkeit erlangt, indem
    Pendlern haben. Alleine aus der Steier-        im Unternehmen nicht durchaus bewusst              man direkt mit dem Mittelbau kommu-
    mark pendeln täglich 22 ÄrztInnen zur Ar-      ist, dass die Leistungsträger Ärzte, auf die       niziert.
    beit und aus dem Raum Klagenfurt und           das Unternehmen ohne Zweifel angewie-            ❙	Und dafür können Zeitungsartikel ein-
    Umgebung nochmals 27. Das bedeutet,            sen ist, sich völlig verausgaben und an die        gespart werden.
    dass gut die Hälfte des ärztlichen Perso-      Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen. Der
    nals aus Regionen kommt, in denen sich         Arbeitsdruck ist unerhört groß- nicht nur                           Dr. Michaela Lientscher
    mindestens noch ein weiteres Kranken-          an der allgemeinchirurgischen Abteilung.
    haus als Alternative zum aktuellen Job be-     Man bürdet aber dennoch den Ärzten wei-

6   Februar 2019 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Impfen | Ausbildung

                                                     Thema des Impftages:

Impfprävention - von Jung bis Alt
I
Impfempfehlungen, Neuigkeiten sowie
deren praktische Anwendbarkeit
anhand der neuesten Erkenntnisse:
Impfungen in der Schwangerschaft und
während der Stillzeit bedeuten Schutz der
                                              Ab dem 60. Lebensjahr werden wegen der
                                              schlechteren Immunantwort verkürzte
                                              Booster-Intervalle (bei 4-fach Impfung DT-
                                              PePo alle 5 Jahre, bei FSME alle 3 Jahre)
                                              angeraten.
Schwangeren direkt und Schutz der Neu-        Beim Impfschutz gibt es einen Individual-
geborenen indirekt (IgG-AK Transfer von       schutz (z.B. Tetanus und FSME) und darü-
Mutter zu Kind ab der 24. SSW). Empfohlen     ber hinaus einen Herdenschutz bei Ma-
werden für Nicht-Geimpfte (NG) Tetanus-,      sern, Hämophilus, Pneumokokken (konj.),
Influenza- und Pertussis Impfung (ab 2.Tri-   Pertussis und HPV. Bei einer Studie wurde
menon). Die Effizienz beträgt 91% bei NG,     festgestellt, dass - wenn mehr als 50 % der
wenn die letzte Pertussis-Impfung länger      Mädchen HPV-geimpft waren - eine Herde-
als 2 Jahre zurückliegt.                      nimmunität bestand, bei unter 50 %-Ge-
Während der Stillzeit ist ein IgA-Transfer    impften aber nicht.
auf die Neugeborenen Tatsache. In die-        Über die derzeit grassierenden Masern-
sem Zeitraum eignet sich MMR sehr gut         Erkrankungen noch Folgendes: die Inku-
für Nachholimpfungen bei NG Müttern.          bationszeit beträgt 9-19 Tage, die globa-
Bei Kleinkinder- und Kinderimpfungen          le jährliche Mortalität beträgt ca. 110 000.
gibt es keine Empfehlungsänderungen           In den Studien wurde auch eine Masern-
zum bestehenden Plan, bei Jugendlichen        assoziierte transiente Immunsuppression
sind HPV und HepBV wichtig, bei Drogen-       nachgewiesen, welche die daraus resultie-      zeitige Lymphopenie (ca. 1 Woche) und
süchtigen ist besonderer Wert zu legen        rende Infektanfälligkeit in den Folgejah-      Immunsuppression sogar über 2–3 Jahre.
auf Hepatitis und Tetanus.                    ren erklärt.                                   Somit können wir absolut nicht von einer
Ab dem 50. Lebensjahr werden die Influ-       Masern verursacht Schäden in den T-und         harmlosen Kinderkrankheit sprechen!
enza-, Pneumokokken- (PnK 13 und 2 Mo-        B-Zellen (Lymphozyten-Gedächtniszellen)
nate später Pnk 23) und Herpes Zoster-        und bewirkt anschließend eine sog. Immu-       Dr. Pekka Muttonen
Impfung empfohlen.                            namnesie. Dieser Zustand verursacht kurz-      Impfreferent

                 E-Learning Module HNO
                       und Derma
W
Wenn im Rahmen der Ausbildung zum/zur
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin die
Wahlfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheil-
kunde (HNO) sowie Haut- und Geschlechts-
krankheiten (Derma) nicht absolviert wer-
                                              Die Ärztekammer für Kärnten hat die E-
                                              Learning Module HNO und Derma ge-
                                              kauft und stellt diese allen interessier-
                                              ten ÄrztInnen kostenlos zur Verfügung.
                                              Die erforderlichen Gutscheincodes können
                                                                                             Sobald ein Arzt/eine Ärztin einen Gut-
                                                                                             scheincode nutzt, ist er/sie für das jeweili-
                                                                                             ge Modul freigeschaltet und hat ab die-
                                                                                             sem Zeitpunkt 12 Monate Zeit, um das E-
                                                                                             Learning Modul zu absolvieren. Am Ende
den, so müssen Kenntnisse, Erfahrungen        ab sofort im Kammeramt (Abteilung Ärzte-       muss ein Online-Test bestanden werden,
und Fertigkeiten in diesen beiden Fächern     service) angefordert werden.                   um die Teilnahmebestätigung zu erhalten.
im Rahmen der Lehrpraxis am Ende der          Die ÄrztInnen können unter Verwendung
Ausbildung erworben werden. Die Kennt-        der meindfp.at Zugangsdaten über fol-          Zur Bearbeitung des E-Learnings wird die
nisse können bereits vorab in E-Learning      genden Link auf die E-Learning Inhalte zu-     Nutzung von Mozilla Firefox empfohlen.
Modulen erlernt werden.                       greifen:

                                               https://www.arztakademie.at/fortbildungsangebot/e-learning/

                                                                                                             Februar 2019 · www.aekktn.at    7
Ärztezeitung - Totenbeschau KA-AZG (K)ein Ende in Sicht - Ärztekammer für Kärnten
Expertenbeitrag

                                    Bildgebung bei
                                   Rückenschmerzen
                                                   Prim. Univ.-Prof. Dr. Peter Kapeller
                                                   Abteilung für Neurologie, LKH Villach

D   Die Zuweisung zur Bildgebung bei Rü-
    ckenschmerzen befindet sich heute in
    starker Diskrepanz zwischen Indikations-
    stellung, Forderungshaltung der Patien-
    ten und zur Verfügung stehenden Res-
                                                     zervikale Radikulopathie und lumbale Ra-
                                                     dikulopathie, wo man sich Anleihe für ein
                                                     literaturgestütztes Vorgehen holen kann.
                                                     Die Indikationsstellung zur causalen Be-
                                                     wertung und differentialdiagnostischen
                                                                                                   entstehen vor allem durch den hohen An-
                                                                                                   teil an asymptomatischen Befunden. So
                                                                                                   finden sich bei gesunden Probanden unter
                                                                                                   60 Jahren asymptomatische Bandschei-
                                                                                                   benvorfälle in 20 bis 30 Prozent der Unter-
    sourcen. Die Betroffenen sind erfüllt vom        Abklärung des Rückenschmerzes führt           suchten, über einem Alter von 60 Jahren
    Wunsch nach einer Abklärung mittels Bild-        ausschließlich über die Klinik und die neu-   sogar über 60 Prozent. Des Weiteren korre-
    gebung, am besten mittels MRT. Die Ver-          rologische Untersuchung. Bildgebungs-         lieren degenerative Veränderungen nicht
    suche des Arztes/der Ärztin dem Patien-          mäßig ist entscheidend, ob der Untersu-       unbedingt mit der Klinik. Und auch so
    ten/der Patientin klar zu machen, dass           cher/die Untersucherin eher an einen Pro-     manch andere Bildpathologie hat keinen
    nicht gleich bei jedem Wirbelsäulen-             zess der knöchernen Wirbelsäule denkt         korrelierenden oder prädiktiven Wert für
    schmerz eine MRT Untersuchung notwen-            oder ob eine Wurzelkompression oder Rü-       das Auftreten akuter oder späterer klini-
    dig ist, führt zu Verständnislosigkeit und –     ckenmark-Kompression im Vordergrund           scher Beschwerden. Als Beispiel sei auch
    meist – zum Konsultieren des/der nächs-          steht. Bei dem Verdacht auf knöcherne Pro-    erwähnt, dass in der Therapie der lumba-
    ten Kollegen/Kollegin, weil der/die Vorbe-       zesse kann die CT Vorteile bieten. Grosso     len Spinalkanalstenose weder den chirur-
    handelnde die Beschwerden offenbar               modo gilt jedoch die MRT als die überlege-    gischen noch den konservativen Metho-
    nicht ernst nimmt.                               ne Methode in der Beurteilung von Rü-         den ein Vorzug gegeben werden kann.
    Tatsächlich befinden wir uns als Behan-          ckenschmerzen. Interpretationsprobleme        Dies zeigt deutlich den limitierten Nutzen
    delnde/Informierende/Aufklärende in ei-
    ner denkbar schlechten Position. Men-
    schen mit Schmerzen zu erklären, dass
    eine bildgebende Untersuchung oft kein
    relevantes Ergebnis bringen wird, oder ei-
    nes, das mit den Beschwerden nicht zu-
    sammenpasst, ist schwierig. Und die Erklä-
    rung, dass selbst wenn der Befund eine
    Kausalität nachweist, dieser Nachweis die
    Wahl der Therapie nicht verändern wird
    und daher keine echte Erweiterung dar-
    stellt, ist auch nicht gerade eine attraktiv
    zu vermittelnde Information. All dies nun
    bei einem Beschwerdebild das laut DGN
    Leitlinien eine Lebenszeitprävalenz von
    87 % aufweist.
    Die Diskrepanz zwischen Indikation zu ei-
    ner Untersuchung und Forderungshal-
    tung/Erwartungshaltung der Betroffenen
    könnte größer nicht sein. Darüber hinaus
    ist eine Indikation zur Bildgebung nur in
    den seltensten Fällen klar gegeben. Die
    Angaben zu einer solchen in Leitlinien
    zum Thema Bildgebung und Rücken-
    schmerz ist spärlich, findet sich aber zum
    Teil in den DGN-, ÖGN-, SNG-Leitlinien für
    zervikale spondylotische Myelopathie,

8   Februar 2019 · www.aekktn.at
Expertenbeitrag

                                                                                             Fazit für die Praxis:
                                                                                           1. Die Indikation zur Bildgebung ist
                                                                                              aus den vorliegenden Leitlinien
                                                                                              abzuleiten und auf deren Basis
der Abklärung mittels bildgebender Ver-      Mit wenigen Ausnahmen ist die Methodik           soll die Aufklärung dem Patien-
fahren. Indikationen zur Bildgebung fin-     bei der Bildgebung die Kernspintomogra-          ten gegenüber erfolgen.
den sich Leitlinien-gemäß nicht festge-      phie. Hier gelten in einzelnen Leitlinien     2. Die Wahl der Methodik erfolgt
schrieben, sind aber im klinischen Alltag    sogar bestimmte Sequenzfolgen als emp-           nach der Verdachtsdiagnose.
definitiv gegeben:                           fohlen: Sagittale T1- und T2-Sequenz so-
                                                                                           3. Die Entscheidung ob primär der
❙ bei Vorliegen motorischer und/oder         wie transversale T1-Sequenz in Höhe der
                                                                                              Knochenapparat oder die
   sensibler Ausfälle                        Klinik als Mindestsequenzfolge. Ergän-
                                                                                              Nervenwurzeln oder das Myelon
❙ bei persistierenden Beschwerden über 4     zend sind Kontrastmittelapplikation, die         beurteilt werden sollen, ist
   – 6 Wochen trotz Therapie                 Computertomographie sowie selten auch            essentiell für die Wahl der
❙ bei gezielten Fragestellungen und klini-   ein konventionelles Röntgen indiziert.           Methodik.
   schem Verdacht                            Zu bedenken ist auch, dass Abklärung mit-
❙ bei nicht konklusivem klinischem Be-       tels bildgebender Verfahren unnötige          DGN-Leitlinie:
   schwerdebild der Betroffenen.             Therapien nach sich ziehen kann und die        „https://www.dgn.org/leitlinien/
Hier sei erwähnt, dass die Indikation zur    Chronifizierung fördert.                       3516-ll-030-058-2018-
                                                                                            lumbale-radikulopathie“
Bildgebung immer dann gegeben ist,           Bildgebende Verfahren wie CT, Röntgen
wenn aus dem Ergebnis eine unmittelbare      oder die Kernspintomographie, sind eine
therapeutische Konsequenz erwartet           mögliche Option in der Abklärung von Rü-
wird. Die differentialdiagnostische Abklä-   ckenschmerzen. Die Zuweisung benötigt        rung bildgebender Untersuchungen auch
rung einer motorischen Schwäche ist hier-    jedoch eine definitive Indikation und/oder   Veränderungen aufzeigen kann, die mit
für das Paradebeispiel, der drohende blei-   gezielte Fragestellung um bildmorpholo-      den Beschwerden nichts zu tun haben und
bende Schaden bei nicht erfolgter Thera-     gisch häufige, klinisch jedoch nicht rele-   nur zur Verunsicherung in einer Schmerz-
pie die Gefahr.                              vante Befunde nicht fehlzuinterpretieren.    situation betragen und diese damit even-
                                             Diese Fragestellungen zu erarbeiten ist      tuell verschlechtern. Die dadurch entste-
Außerdem sollten sogenannte „red             Aufgabe der Anamneseerhebung und der         henden Ängste können unnötig belasten.
flags“ die Zuweisung zu bildgebenden         klinischen Untersuchung. Betroffene soll-    Auch können daraus unnötige Therapien
Verfahren großzügig handhaben                ten informiert werden, dass die Durchfüh-    entstehen, die mehr schaden als nutzen.
lassen:
❙ Trauma in der Anamnese
❙ mechanische Manipulation                       Betroffene sollten informiert werden, dass die Durchführung bildgebender
❙ Infiltrationsbehandlungen                         Untersuchungen auch Veränderungen aufzeigen kann, die mit den
❙ Vorliegen einer Immunsuppression
                                                                      Beschwerden nichts zu tun haben.
❙ nicht konklusive klinische Befunde
❙ Therapieresistenz länger als 4 – 6
   Wochen.

                                                                                                        Februar 2019 · www.aekktn.at   9
Ärztekammer für Kärnten

             Auszug zum Qualitätsbericht
                  für Kärnten 2018
                   Wie bereits auf der Homepage der ÖQMed in der Österreichischen Ärztezeitung veröffentlich,
                                 hier einige Daten zum Qualitätsbericht aus unserem Bundesland:

     Evaluierungskennzahlen Kärnten
     ❙ Evaluierungsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.534     Darstellung der Verteilung der Besuche aufgrund Verweige-
     ❙ Abgemeldete Ordinationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .  163. . . . . 10,63 %                         rung der Selbstevaluierung (§ 30 QS-VO 2012)
     ❙ Evaluierung nicht abgeschlossen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4. . . . . . . 0,3 %
     ❙ Zertifiziert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.367. . . . . . 99,7 %                  Gesamt       Kassenpraxen        Wahlarztpraxen
     ❙ Stichproben-Überprüfungsaufträge. . . . . . . . . . . . 101. . . . . . . 7,4 %                              Besuche       7     100 %       1      100 %       6       100 %
     ❙ Besuche gemäß §30 QS-VO 2012. . . . . . . . . . . . . . . .  7. . . . . . . 0,5 %
                                                                                                                   Ohne
     ❙ Disziplinaranzeigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. . . . . . . 0.1 %                       2    28,6 %       0         0%       2      33,3 %
                                                                                                                   Mängel
                                                                                                                   Mit
     Häufigste Mängelkapitel                                                                                                     5    71,4 %       1      100 %       4      66,7 %
                                                                                                                   Mängeln
     Häufigste Mängel nach Selbstevaluierung:
     ❙	Ausstattung (zumeist RR-Messgerät, Waage,
        Schild, Min.-Max.-Thermometer). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62                   Der gesamte Beitrag mit weiteren Details für Kärnten bzw. Gesam-
     ❙ Notfallplan, Notfallausstattung, Notfallschulung . . . . . . . . . . . . 29                                 tösterreich ist auf der Homepage der ÖQMed unter
     ❙ Ärztliche Fortbildung (DFP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18             www.oeqmed.at abgebildet.
     ❙	Wartung und Instandhaltung techn.
        Medizinprodukte (AGES-Fragen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23                    Im Jahr 2020 wird in Kärnten (gemeinsam mit Burgenland und Ti-
     ❙ Arzneimittellagerung, Kontrolle Ablaufdatum. . . . . . . . . . . . . . . 15                                 rol - Welle 3) wieder die Evaluierung aller Ordinationen / Gruppen-
     Summer aller Mängel nach Selbstevaluierung. . . . . . . . . . . . . .222                                      praxen im Evaluierungszyklus 3 stattfinden. Die Qualitätssiche-
                                                                                                                   rungsverordnung 2018 ist auf der Homepage der Ärztekammer /
     Häufigste Mängel nach Überprüfung:                                                                            Qualitätssicherungsreferat abrufbar.
     ❙	Wartung und Instandhaltung techn.                                                                          Zeitnah werden wieder mehrere Veranstaltungen zur Selbstevalu-
        Medizinprodukte (AGES-Fragen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29                    ierung und QS-VO 2018 stattfinden. Die QS-VO befindet sich auf
     ❙ Ärztliche Fortbildung (DFP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22             der Homepage der ÄK / Qualitätssicherungsreferat.
     ❙	Ausstattung (zumeist RR-Messgerät, Waage,                                                                  Zur Verbesserung bzw. Bestätigung der Qualität ihrer Ordination /
        Schild, Min.-Max.-Thermometer). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10                   Gruppenpraxis ist auch immer wieder ein Blick auf die Homepage
     ❙	Wartung und Instandhaltung techn.                                                                          der ÖQMed www.oeqmed.at und ihrer verschiedenen Down-
        Medizinprodukte (QS-VO-Fragen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8                   loads zu empfehlen.
     ❙ Patientenhistorie und Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
     Summer aller Mängel nach Überprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88                                 Bei weiteren Fragen stehe ich gerne über das Qualitätssicherungs-
                                                                                                                   referat zur Verfügung.
     Überprüfungen gemäß § 30 und § 32 QS-VO 2012
     Darstellung der Verteilung der Stichprobenbesuche                                                                                                      MR Dr. Eldrid Moser-Rapf
     (§ 32 QS-VO 2012)

                             Gesamt                Kassenpraxen                   Wahlarztpraxen
      Besuche             101        100 %             49            100 %             52           100 %
      Ohne
                            72      71,3 %             39           79,6 %             33          63,5 %
      Mängel
      Mit
                            29 28,7 %                  10           20,4 %             19          36,5 %
      Mängeln

10   Februar 2019 · www.aekktn.at
Ärztekammer für Kärnten

              Änderung der Satzung
             des Wohlfahrtsfonds der
             Ärztekammer für Kärnten
            In den Sitzungen der Ordentlichen und der Erweiterten Vollversammlung am 10.12.2018
                  wurden Satzungsänderungen beschlossen, die mit 01.01.2019 in Kraft traten.

§ 1 Errichtung des Wohlfahrtsfonds                                      Änderung der Satzung der Verwaltung der Ärztekammer für
Abs. 5                                                                  Kärnten
Soweit in den einzelnen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, be-   § 18 Kammeramt
zieht sich in dieser Satzung die Bezeichnung „Kammerangehörige“         (1) Die Konzepts-, Buchhaltungs- und Kanzleiarbeiten der
sowohl auf Kammerangehörige der Ärztekammer für Kärnten als             Ärztekammer werden durch das Kammeramt besorgt. Dieses steht
auch auf die der Landeszahnärztekammer für Kärnten zugeord-             unter der Leitung des Kammeramtsdirektors.
nete Kammermitglieder der Österreichischen Zahnärztekammer,             Der Kammeramtsdirektor ist dem Präsidenten gegenüber wei-
ausgenommen der Angehörigen des Dentistenberufs.                        sungsgebunden und ist Vorgesetzter der Kammerangestellten.
Zahnärzte, die zusätzlich Mitglieder der Ärztekammer für Kärnten        Er muss rechtskundig sein und ist verantwortlich für die innere
sind, werden im Wohlfahrtsfonds für die Bemessung der Beiträge          Organisation des Kammeramtes.
nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt ihrer Berufsausübung              Für den Kammeramtsdirektor können zwei Stellvertreter bestellt
eingestuft.                                                             werden, von denen mindestens einer rechtskundig zu sein hat.
Soweit in dieser Satzung personenbezogene Bezeichnungen nur
in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen         Änderung der Diäten-, Reisegebühren- und Aufwandsent-
und Männer in gleicher Weise.                                           schädigungsordnung der Ärztekammer für Kärnten
                                                                        § 11 Höhe der festen Aufwandsentschädigungen
§ 19a Altersversorgung ab 1. 1. 1988                                    Der in der 10. Zeile der Tabelle im § 11 genannte Betrag von €
Abs. 7                                                                  417,-- als Aufwandsentschädigung für die Referentin für Gender,
Das Kammeramt hat jährlich bis 30. Juni des Folgejahres die             Frauen- und Familienangelegenheiten wird ab 01.07.2018 auf €
Anwartschaft auf Grundleistung jedes Kammerangehörigen zu er-           833,-- geändert.
mitteln und den Kammerangehörigen über Anfrage mitzuteilen.
Das Kammeramt hat dem Kammerangehörigen auf des-                        § 11 wird folgender Satz hinzugefügt:
sen Anfrage hin seine Anwartschaften und voraussichtlichen              Teilt der Bezugsberechtigte mit, dass er seine Funktion nur einge-
Leistungserwartungen mitzuteilen.                                       schränkt auszuüben vermag, ist die feste Aufwandsentschädigung
in Verbindung mit                                                       auf das eingeschränkte Ausmaß zu kürzen.
§ 26 Zusatzleistung II
Abs. 7
Die Höhe des Leistungsanspruches der Zusatzleistung II wird all-
                                                                          Info
jährlich schriftlich bekannt gegeben.
                                                                         Die konsolidierten Fassungen und weitere
§ 21 Witwen(Witwer-)versorgung und Versorgung des hinterblie-            Informationen sind auf der Homepage:
                                                                         www.aekktn.at abrufbar.
benen eingetragenen Partners
Abs. 1
Nach dem letzten Absatz wird eingefügt:
Ein allfälliger Wegfall des Anspruches der früheren Ehegattin(en)
bzw. des (der) früheren eingetragenen Partner(s) bewirkt keine
Erhöhung des Leistungsanspruches allfälliger weiterer hinterblie-
bener Ehegatten(innen) oder eingetragener Partner(innen).

                                                                                                               Februar 2019 · www.aekktn.at   11
Ärztekammer für Kärnten

     Kommentar zu den Satzungsänderungen
     Die Satzung der Verwaltung wurde er-           Bei der Reisegebührenordnung wurde im        Zur Vereinfachung des Vorgehens wurde
     gänzt, wodurch es nunmehr möglich wäre,        Zuge der vorletzten Vollversammlung die      eine Änderung beschlossen,die auf Initia-
     auch einen zweiten Stellvertreter des          Funktionsgebühr der Gender-Referentin        tive des Funktionärs eine Reduktion der
     Kammeramtsdirektors zu bestellen. Dies         gesenkt, da die Funktion während der Ka-     Gebühr entsprechend dem Ausmaß der
     würde organisatorischen Erleichterungen        renz im reduzierten Ausmaß ausgeübt          möglichen Tätigkeit vorsieht.
     dienen. Die Bestellung ist nicht mit zusätz-   wurde. In der letzten Vollversammlung
     lichen Kosten verbunden.                       wurde die Senkung rückgängig gemacht.                  gez. Präsidentin Dr. Petra Preiss

     Kommentar zu den Satzungsänderungen
     des Wohlfahrtsfonds und der Änderung
     der Beitragsordnung
     Die Änderung der Satzung des Wohl-             nerseits seine Ansprüche und andererseits
     fahrtsfonds beinhaltet drei Änderungen.        individuelle Prognosen zu erfahren. Dies
     Erstens wurde die ohnehin obligatorische       betrifft alle Leistungssparten der Alters-
     Gleichstellung von Männern und Frauen          versorgung.
     festgehalten.
     Bei der Witwenversorgung erfolgte zum          Beiträge zur Grundleistung
     besseren Verständnis eine Präzisierung,        Die Beitragsordnung wurde in ihrem Text
     dass es im Falle des Vorversterbens des/       nicht geändert. Allerdings war eine Bei-
     der früheren geschiedenen Ehepartner/s         tragsanpassung notwendig: So wurden
     zu keiner Leistungserhöhung der verblie-       die Beiträge zur Grundleistung um 5 %,
     benen Hinterbliebenen kommt.                   jene zur Zusatzleistung II und zur Sonder-
     Die bisherige Formulierung, dem Kam-           klasse um 2 % und zum Tarif KAEK (Allgem.
     merangehörigen auf Anfrage bis 30. Juni        Krankenversicherung) um 3,9 % erhöht.
     jedes Jahres die Anwartschaft der Grund-       Bei der Erhöhung der Grundleistung wur-
     leistung und jährlich automatisch die An-      de ein Vorgriff auf die geplante Pensions-
     sprüche aus der Zusatzleistung bekannt         reform vorgenommen. Diese wird nach
     zu geben, erwies sich als nicht praktikabel.   Beschlussfassung eingerechnet.
     Es wurde vielmehr das Recht des Kammer-
     angehörigen festgehalten, auf Anfrage ei-        gez. VA-Vorsitzender DDr. Georg Koffler     DDr. Georg Koffler

        Anträge auf Verleihung von Berufstiteln
        Aus aktuellem Anlass informieren wir über die Verleihung von       Ein Antrag muss schriftlich und namentlich gekennzeichnet
        Berufstiteln wie z.B. Medizinalrat (MR) oder Obermedizinalrat      übermittelt werden und wird dann, nach Behandlung und Zu-
        (OMR): Anonyme Anträge auf Verleihung eines Berufstitels kön-      stimmung des Präsidiums der Ärztekammer für Kärnten, an das
        nen von der Ärztekammer nicht bearbeitet werden.                   Bundesministerium weitergeleitet.

12   Februar 2019 · www.aekktn.at
Ärztekammer für Kärnten

    Abschlüsse an der Schule für
    Medizinische Assistenzberufe
Die Zeugnisverleihung am Österreichi-
schen Institut für Allgemeinmedizin
(ÖIfAM) fand am 20. Dezember 2018
statt.

Nach äußerst erfolgreich absolvierten
kommissionellen Abschlussprüfungen er-
langten zwanzig Ordinationsassistentin-
nen die Berufsberechtigung gemäß Medi-
zinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG).
Der Leiter des ÖIfAM, Dr. Wilfried Tschig-
gerl, freut sich über den Erfolg der Absol-
ventinnen und dankt allen Lehrkräften
und Fachkräften an den Praktikumsstellen
für ihr Engagement in der Ausbildung zur
Ordinationsassistenz.

                                                                                                        positiv aufgefallen

  Neuer Kassenvertrag für die Jahre 2019 und 2020
  Erfreuliches Ergebnis für die Fachgruppe Kinder- und Jugendheilkunde
  Die Honorare der Kärntner KassenärztIn-        tersuchungen und Folgeüberweisungen.             nun für das Jahr 2019 neben der allgemei-
  nen für Kinder- und Jugendheilkunde wa-        Die Therapiekosten, insbesondere der Medi-       nen Tarifanhebung um 2,05% zwei wichti-
  ren in den letzten Jahren in einem Bundes-     kamentenbedarf, sind statistisch gesehen         ge Leistungsverbesserungen gelungen:
  ländervergleich im untersten Drittel ange-     deutlich niedriger.                              1. Bei der Ordinationshonorierung wird ab
  siedelt, Nachbesetzungen von Kassenplan-       Wir wissen, Kindermedizin ist zum großen             1.1.2019 die Punktezahl von 8,5 auf 10
  stellen wurden immer schwieriger. Bei den      Teil Gesprächsmedizin, es gibt wenige Son-           erhöht, ab 1.7.2019 wird die Zahl der Ver-
  Honorarverhandlungen mit der Kasse für         derleistungen.                                       tretungspunkte pro Fall und Quartal auf
  die Jahre 2019 und 2020 war dringender         Somit benötigen wir ausreichende Kapazität           8 Punkte erhöht!
  Handlungsbedarf für eine positive Weiter-      mit den Ordinationspunkten, um eine zeitge-      2. A b 1.1.2019 wird ein fachspezifischer Zu-
  entwicklung der Leistungen und Tarife ge-      mäße Medizin am Kind/Jugendlichen durch-             schlag in der Höhe von € 10,- (einmal pro
  geben.                                         führen zu können.                                    Fall und Quartal und altersunabhängig
  Kinder – und Jugendmedizin unterschei-         Ein allerdings nicht kärntenspezifisches Prob-       verrechenbar) eingeführt - Position Nr.
  det sich von der Erwachsenenmedizin. Bei       lem ist die fehlende Valorisierung der MKP-          4z.
  nahezu jeder Konsultation ist eine genaue      Untersuchungen seit dem Jahre 1994 (bei ei-      Mit diesen Maßnahmen haben wir erreicht,
  Anamnese, meist Fremdanamnese (durch           ner gleichzeitigen Indexsteigerung um über       dass der Fallwert der Kinder- und Jugend-
  Eltern, Betreuer etc.) zu erheben, der Pati-   75%). In unterschiedlichen Gremien (Ministe-     fachärzte ab 2019 um etwa 25% gesteigert
  ent wird zumeist vollständig untersucht        rium, Österr. Ärztekammer, ÖGKJ) finden seit     und damit im österreichweiten Durch-
  und behandelt.                                 Jahren fachliche Evaluierungen des MKP mit       schnitt ins obere Drittel angehoben wird.
  Interventionen gehen immer über Dritte         unterschiedlichsten Berufsgruppen statt –        Bei den Verhandlungen wurde ich von
  und bedürfen genauer Erklärung und Bera-       derzeit allerdings ohne fassbaren Erfolg. Eine   KAD-Stv. Mag. Klaus Mitterdorfer und Ku-
  tung. Es besteht somit ein erheblicher zeit-   Tarifanhebung bzw. Inflationsabgeltung ist       rienobmann Dr. Wilhelm Kerber kom-
  licher Aufwand.                                bis heute nicht diskutiert bzw. beschlossen      petent unterstützt. Dafür möchte
  Die Patienten werden kompetent vor Ort         worden.                                          ich mich herzlich bedanken!
  betreut, aus der Praxis erfahrener Kinder-     Für die Kärntner KinderärztInnen sind auf-
  ärztiInnen ergeben sich selten Folgeun-        grund der oben beschriebenen Tatsachen           Dr. Martin Rupitz

                                                                                                                   Februar 2019 · www.aekktn.at    13
Ärztekammer für Kärnten

         KA-AZG reloaded
                                                                                                      negativ aufgefallen

         Den Begehrlichkeiten einiger Träger, der WKÖ, der Privatversicherer und
         anderer „Shareholder“ unter den „Gesundheitsdienstleisten“ folgend,
         wurde eine Novelle des KA-AZG entworfen.

         Darin enthaltene Top-Grauslichkeit: Es        zahlen sind. Zum Ausgleich für die ge-        rascht uns jetzt aber wirklich: Die Zeit
         wird angedacht, die Ruhezeit nach Ein-        plante Reduktion dieser Ruhezeit von 11       seit 2015 (oder war es 2003?) war wohl
         satz in der Rufbereitschaft von elf auf un-   auf 5 Stunden wurde ein ganz unanständi-      zu kurz für einige Träger? Auch wenn
         glaubliche fünf Stunden zu reduzieren.        ges Angebot gemacht: Für die in der RB        „nur“ 55 Stunden erlaubt werden und
                                                       gearbeiteten Stunden gäbe es dann Er-         die Verpflichtung zur Betriebsvereinba-
         Arbeiten bis 02.00 h und wieder ab            satzruhe innerhalb von 2 Wochen im Aus-       rung bleiben soll: Die Generation der
         07.00 h?                                      maß von 1:1,5. Irgendwann, nicht notwen-      „Optierer“ geht in Pension. Eine nach-
         Für in Sachen Rufbereitschaft nicht so        digerweise innerhalb der Dienstzeit. Geld     haltige Lösung für den Ärztemangel
         genau Informierte: Derzeit hat man ein        für Ruhe. Ein klassischer Fall von Gesund-    sieht anders aus.
         Anrecht, wenn man im Rahmen der RB            heit abkaufen lassen.                         Die Ärztekammer für Kärnten war
         tätig wurde, entweder vor oder nach                                                         maßgeblich an der Entstehung der
         dem Einsatz 11 Stunden Ruhezeit ein-          Opt-out: völlig „überraschende“               Resolution der ÖÄK-Kurie der
         zuhalten. Das bedeutet auch, dass –           Verlängerung                                  angestellten Ärzte beteiligt, diese
         hätte man innerhalb dieser 11 Stunden         Ebenfalls geändert werden soll das Opt-       Novelle vollinhaltlich abzulehnen.
         laut Dienstplan regulär gearbeitet –          out, genauer gesagt, sein Ende mit Juni
            diese entfallenden Stunden zu be-          2021 soll aufgehoben werden. Das über-                                 Dr. Petra Preiss

                                                                                                          positiv aufgefallen

         Reaktion der Bundeskurie der angestellten
         Ärzte auf den Entwurf der KA-AZG-Novelle
         Nach leichten Anlaufschwierigkeiten und auf Forderung der Landesärztekammern (ganz unbescheiden
         darf hier angemerkt werden, dass Kärnten maßgeblich beteiligt war) wurde im Rahmen einer Sonder-
         kurie auf Bundesebene folgende Resolution beschlossen:
         Hände weg vom KA-AZG!
         Die „Bundeskurie angestellte Ärzte“ hat       Die Bundeskurie fordert den Gesetzgeber       Es wurde unmissverständlich zum Aus-
         in ihrer heutigen außerordentlichen           auf, die vollständige Aufrechterhaltung       druck gebracht, dass wir alle uns zur
         Bundeskuriensitzung eine Resolution           der derzeit gültigen Bestimmungen des         Verfügung stehenden Schritte ein-
         zum Formulierungsvorschlag einer No-          KA-AZG zu garantieren.                        schließlich Kampfmaßnahmen zu er-
         velle des KA-AZG beschlossen:                                                               greifen bereit sind, um diesem Rück-
         Diese geplante Novelle wird vollinhalt-       Nach Beschluss dieser Resolution fand am      schritt in die Zeit vor 2015 entgegen zu
         lich abgelehnt. Die Verkürzung der Ru-        1.2. auf Einladung von Frau Bundesministe-    treten.
         hezeit im Rahmen der Rufbereitschaften        rin Hartinger-Klein eine Besprechung zu
         sowie die Verlängerung der Arbeitszeit        diesem Thema mit der Ministerin statt, bei    Wir werden sehen. Kärnten bleibt dran.
         (opt out über Juni 2021 hinaus) sind          der der Präsident, der Bundeskurienob-
         nicht verhandelbar.                           mann und VertreterInnen aller Landesärzte-    KABEG-Reaktion:
         Der Wunsch der Politik nach Verschlech-       kammern anwesend waren. Unsere Anlie-         Erfreulicherweise ist von Seiten des
         terungen im KA-AZG stößt auf großes           gen wurden gut und einheitlich vertreten,     KABEG-Vorstandes zugesagt worden,
         Unverständnis. Die Bundeskurie verweist       die Ministerin wurde informiert, dass in      eine fünfstündige Ruhezeit unabhän-
         erneut darauf, dass es sich dabei um ein      puncto Rufbereitschaft keine Aufweichung,     gig von einer Novelle im KABEG-Ver-
         Gesetz handelt, das erst 2014 zum Schutz      sondern eine Präzisierung und Nachschär-      bund nicht umzusetzen.
         sowohl der Ärztinnen und Ärzte als auch       fung des KA-AZG erforderlich sind. Die Aus-
         der Patientinnen und Patienten abgeän-        arbeitung einer Alternative zu diesem No-                        Dr. Petra Preiss
         dert wurde.                                   vellen-Entwurf wurde vereinbart.

14   Februar 2019 · www.aekktn.at
Kinderschutz

      Aktivitäten im Zuge der
   Offensive „Kinderschutz in der
        Kärntner Medizin“
                                                   Rückschau und Ausblick

                                               Mag. (FH) Raphael Schmid

W
Was bisher geschah:
Das Jahr 2019 der Kinderschutz-Offensive
für die Kärntner Ärztinnen und Ärzte be-
gann mit weitestgehend unsichtbaren
Planungs- und Ausarbeitungsprozessen.
Aktuell wird (siehe Ärztezeitung, Ausga-
be: Dezember 2018), ein Informationsfol-
der zur Kinderschutzarbeit für Kärntner
Ärztinnen und Ärzte entwickelt, der plan-
mäßig im Laufe des Februars vorliegen
soll und eine essentielle Säule für die
nachfolgenden Aktivitäten darstellen
wird.
Des Weiteren kann von einem sehr gelun-
genen Informationsaustausch zwischen
der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirks-
hauptmannschaft Spittal an der Drau und
VertreterInnen des Medizinsystems des
Bezirks berichtet werden:
Am 15. Jänner 2019 fand, in der Zeit von
19:30 bis 22:00 Uhr, die Bezirksärztekonfe-
renz im Hotel Moserhof in Seeboden statt.
In diesem Rahmen konnten die Sozialar-
beiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe,
Frau Gußnig und Frau Seebacher den An-
wesenden einerseits einen Überblick über
die vielseitigen Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe geben. Andererseits wurde
der Begriff des Kindeswohles genauer be-
leuchtet und im Zusammenhang mit der
gesetzlichen Meldepflicht diskutiert. Un-     werden, dass sie auch vor einer konkreten       ner Kinderschutz (Amt der Kärntner Lan-
ter den TeilnehmerInnen befanden sich         Gefährdung Kontakt mit der Kinder- und          desregierung) und den Bezirksärztinnen
praktische Ärztinnen und Ärzte, Gynäko-       Jugendhilfe aufnehmen.                          und -ärzten (+ Übergabe des „Informati-
logInnen, PädiaterInnen, der medizini-             [Bericht von Frau Mag. (FH) Angelika       onsfolders Kinderschutz“)
sche Direktor des KH Spittal/Drau und               Seebacher, BH Spittal an der Drau –     ❙ Vorbereitung von Informationsbesuchen
ärztliche AssistentInnen und somit Vertre-              Referat für Jugend und Familie]       durch Vertreterinnen und Vertreter der
terInnen aus dem intra- wie auch extra-                                                       Fachstelle für Qualitätsentwicklung im
muralen Bereich. Durch den Austausch          Nächste Schritte:                               Kärntner Kinderschutz an den relevanten
der unterschiedlichen fachlichen Sicht-       ❙ Vorbereitung der Ausrollung derartiger        Abteilungen der Krankenhäuser und in
weisen und Erfahrungen konnte das Kin-          Austauschtermine je Bezirk zwischen           den einschlägigen Fachgruppen im nie-
deswohl konkreter gefasst werden. Die           der Kinder- und Jugendhilfe, der Fach-        dergelassenen Bereich (+ Übergabe des
TeilnehmerInnen konnten dazu motiviert          stelle für Qualitätsentwicklung im Kärnt-     „Informationsfolders Kinderschutz“)

                                                                                                          Februar 2019 · www.aekktn.at   15
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