FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...

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FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at

01/ 02/ 03/ 04/ März 2019

                     FELDKIRCHEN                 AMTSBL
                                                                  / DONAU
                                                          AMTSBLATT

                                                                 FROHE OSTERN ...

                                                                      Foto:
                                                                      Foto: Johann Lackner
FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   01/ März 2019

                           INHALT

WEGWEISER                                                           FÜR SIE DA

AMTLICHES                                              04           Bürgermeister Franz Allerstorfer
                                                                    07233/7255-20, 0664/3323501
                                                                    bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at
AKTUELLES                                              15
                                                                    Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl
GESUNDE GEMEINDE                                       23           07233/7255-21
                                                                    e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at
TERMINE                                                23
                                                                    Sekretariat
VERANSTALTUNGSKALENDER                                 25           07233/7255-22 oder 23
                                                                    office@feldkirchen-donau.at
BERATUNG UND SERVICE                                   26
                                                                    Soziale Angelegenheiten
GRATULATIONEN                                          27           Carina Heinetsberger
                                                                    07233/7255-46
                                                                    c.heinetsberger@feldkirchen-donau.at
SCHULEN                                                27
                                                                    Meldeamt, Reisepässe
EINSATZORGANISATIONEN                                  30           Gabriele Luger, Andrea Bok, Stefan Hruska
                                                                    07233/7255-24 bzw. 26
PFARREN                                                33           g.luger@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- donau.at;
                                                                    s.hruska@feldkirchen-donau.at
VEREINE                                                35
                                                                    Finanzabteilung
KULTURELLES                                            43           Franz Stirmayr
                                                                    07233/7255-27
                                                                    f.stirmayr@feldkirchen-donau.at
INSERATE                                               45
                                                                    Bauverhandlungen
TOURISMUS                                              47           Daniela Hirsch
                                                                    07233/7255-41
VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK                                48           d.hirsch@feldkirchen-donau.at

                                                                    Standesamt
                                                                    Eva Mair
                                                                    07233/7255-47
                                                                    e.mair@feldkirchen-donau.at

                                                                    Bauhof
                                                                    Martin Radler
                                                                    0664/3323503
                                                                    bauhof@feldkirchen-donau.at

                                                                    Schulwart Feldkirchen
                                                                    Thomas Gumplmayr
                                                                    0664/2839393
                                                                    t.gumplmayr@feldkirchen-donau.at

                                                                    Schulwart Lacken
                                                                    Maria Ganhör
                                                                    0680/1415024
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0
Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio-
nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D.

Auflage: 2.300 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U.   Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 12. Juni 2019

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FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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GESCHÄTZTE GEMEINDEBÜRGERINNEN UND GEMEINDEBÜRGER!

Unsere Verpflichtung, die Trinkwasserversorgung für un-            Abwägungen und zu den Beiträgen der Grundbesitzer
sere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sicher-                und Anrainer in den Verwaltungsverfahren angemerkt
zustellen und unsere Sorge um die Erhaltung wertvollster           werden. Auch bei der Rückschau in die Geschichte des
Ackerflächen in unserer Gemeinde haben uns veranlasst,             Landesguts Bergheim, von der Erbschaft an das Land
den beabsichtigten Kiesabbau durch die Firma Arthofer              Oberösterreich bis zum Verkauf an die Fa. Arthofer, blei-
abzulehnen.                                                        ben viele Fragen offen.

Nach unseren Abwägungen können die mit dem Kiesabbau               Vor allem aber bleibt die große Sorge, dass mit der
verbundenen Belastungen und Nachteile für die Bevölkerung          nun vorliegenden Genehmigung der erste und mög-
die daraus zu erzielenden Vorteile nicht aufwiegen. Wir haben      licherweise entscheidende Schritt zu einem späteren
daher ein Rechtsmittel gegen die erteilten Bewilligungen ein-      großflächigen Abbau auf einer Fläche von etwa 40 ha
gebracht. Die Möglichkeiten, die unser Rechtsstaat vorsieht,       bzw. für etwa 40 Jahre Abbautätigkeit gemacht wurde.
haben wir bis auf die Ebene des Landesverwaltungsgerichtes
ausgeschöpft.                                                      Dass nun die Möglichkeiten, einen Standort für den Trink-
                                                                   wasserbrunnen I zu finden, eingeschränkt sind, ist eben-
Weder bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung als           falls eine gravierende Erschwernis für die Gemeinde.
zuständige Bewilligungsbehörde, noch beim Landesverwal-
tungsgericht, konnten wir mit unseren Einwänden und Stand-         Die geringen Erfolgsaussichten einer Revision und die
punkten durchdringen.                                              damit verbundenen hohen Kosten waren für unsere
                                                                   Entscheidung, das Erkenntnis des Landesverwaltungs-
Zuletzt haben wir die Erfolgsaussichten und die Kosten einer       gerichtes zu akzeptieren und keine Revision beim Ver-
außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in          waltungsgerichtshof einzubringen, ausschlaggebend.
Wien mit unserem Rechtsanwalt abgewogen. Vom Rechtsan-
waltsbüro CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati bekamen            Bei aller Enttäuschung über den Ausgang der Verwal-
wir dazu folgende abschließende Einschätzung schriftlich           tungsverfahren müssen wir in die Zukunft schauen und
mitgeteilt:                                                        unseren Blick nach vorne, in eine gute gemeinsame
                                                                   Zukunft für unsere Gemeinde, richten.
„Zusammengefasst ist zu konstatieren, dass das Erkenntnis des      Dazu können wir alle einen Beitrag leisten, denn
Landesverwaltungsgerichts durchaus Schwachstellen aufweist,        GEMEINDE sind wir alle.
welche in einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof releviert
werden könnten. Aufgrund des eingeschränkten Prüfumfanges
des Verwaltungsgerichtshofes scheint es aber fraglich, ob der
Verwaltungsgerichtshof die Revision für zulässig erachten würde.
Selbst wenn er die Zulässigkeit bejahen würde, wären ein Durch-
dringen des rechtlichen Standpunktes und eine Aufhebung des        Bürgermeister Franz Allerstorfer
Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts nicht gesichert.“
Es könnte nun viel zu den Bewilligungsverfahren, zu unseren

                                                                                                   3
FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   01 / März 2019

                           AMTLICHES

OFFENER BRIEF AN LANDESHAUPTMANN DR. THOMAS STELZER
                                                                                          Franz Allerstorfer
                                                                                          Bürgermeister

2000 darf sich nicht wiederholen! Auch wir sind das Land       ten, dass es zu keiner Verschlechterung des
Oberösterreich! Für den Erhalt von Bergheim als Bil-           Trinkwassers kommen soll.
dungseinrichtung. Für eine Nachnutzung der restlichen
Objekte und Grundstücke des Gutes Bergheim durch               Am 20.09.1999 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde in
die Marktgemeinde Feldkirchen und deren Bürgerinnen            einer Resolution an das Land gebeten,
und Bürger                                                     • Interessenten, deren Liegenschaften unmittelbar an
                                                                   Flächen des Landesgutes angrenzen, Flächen für eine
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!                                Zupachtung zur Verfügung zu stellen,
                                                               • ortsansässigen Landwirten die Möglichkeit zum Ankauf
Die Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau wehrt                   von Flächen zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen
sich gegen die Vorgangsweise der Landespolitiker mit               Situation anzubieten,
dem Erbe – Gut Bergheim.                                       • der Marktgemeinde Gründe zu veräußern, damit sie
                                                                   gegebenenfalls Tauschgründe besitzt und
Das Gut Bergheim kam durch ein Testament der Baronin           • Verkauf an die Gemeinde für Bauhofnutzung
Zenaide von Hirsch auf Gereuth vom 29. Juni 1897 in das        • Verkauf an die Marktgemeinde zur Nutzung für überre-
Eigentum des Landes Oberösterreich. Es handelt sich bei            gionale Projekte wie Waldsaatproduktion.
dieser Erbschaft um ein Vermächtnis mit Auflage (Landes-       • 1999 wurde das Land vom Gemeinderat aufgefordert,
gericht Linz als Abhandlungsgericht). Es sollte darin eine         das Landesgut Bergheim vorerst nicht zu verkaufen.
Ackerbau-Akademie für Kinder adeliger Familien eingerich-
tet werden. Nach Überwindung vieler Schwierigkeiten wur-       Die Landespolitiker haben die Einwendungen, Ersuchen
de schließlich am 30. Juli 1919 die Gründung einer landwirt-   und Aufforderungen der Marktgemeinde Feldkirchen
schaftlichen Fachschule beschlossen und am 15. September       ignoriert und die zum Landesgut Bergheim gehören-
1921 eröffnet.                                                 den Grundstücke, bis auf wenige ha zum Verkauf ausge-
„Die Herrschaft Bergheim selbst wird nicht nur ein stets       schrieben.
sichtbares Zeugnis der hochherzigen Widmung der Ba-            Obwohl in der Ausschreibung zur Anbotslegung keine
ronin Zenaide Hirsch-Gereuth sein, sondern auch für            Erwähnung von Kiesabbau gemacht wurde, hat das Land:
die Landwirtschaft der Umgebung eine stete Förderung           1. Die Landwirtschaft und den Wald des Landesgutes
und Anregung bilden“, meinte damals Dr. Josef Schlegl,         bis auf wenige ha im Jahr 2000 an ein Kiesabbauunter-
Referent des Landesausschusses.                                nehmen verkauft.
                                                               2. Historisch – moralisch betrachtet, stehen dieser Verkauf
Was haben die Erben (Landespolitiker) daraus ge-               und die damit verbundenen Folgen völlig im Widerspruch
macht?                                                         zu den Verfügungen der Erblasserin.
Dem Vermächtnis der Erblasserin wurde insofern Rechnung        (Durch die im Jahr 2019 durchgesetzte Abbaubewilligung
getragen als in der Folge eine herzeigbare Landwirtschaft      wird wertvollstes agrarisches Land auf immer zerstört und
und die landwirtschaftliche Fachschule vom Land Oberös-        der Gemeinde ihre Aufgabe als Trinkwasserversorger
terreich als Eigentümer selbst betrieben und bewirtschaftet    massiv erschwert.)
wurde. Gerüchteweise wurde aber schon im Jahr 1988 von
einer Verkaufsabsicht des Landes gesprochen. Die Marktge-      Die Marktgemeinde Feldkirchen ist seit dem Jahr 1999 er-
meinde hat sich daher schon im Juli 1988 in Form einer Re-     folglos bemüht, sich gegen den kontinuierlich stattfinden-
solution an das Land gegen einen Verkauf des Landesgutes       den Prozess der Privatisierung des Landesgutes Bergheim zu
ausgesprochen.                                                 wehren.
Ab 1999 verfolgte das Land Oberösterreich offensiv             Die verantwortlichen Politiker des Landes Oberösterreich
die Absicht, die Land – und Forstwirtschaft des Gutes          kümmern sich nicht um die Auflagen des Vermächtnis-
Bergheim zu verkaufen.                                         ses der Erblasserin und nehmen keine Rücksicht auf die
Im Frühjahr 1999 wurde der Bürgermeister vom Verwalter         Interessen der Gemeindebürgerinnen und Gemeinde-
des Landesgutes darüber informiert, dass das Land Oberös-      bürger.
terreich an eine Verpachtung bzw. Veräußerung des
Landesgutes denkt.                                             •   Die Nutzungsinteressen der Gemeinde werden über-
Mit Schreiben vom 28.05.1999 hat der Bürgermeister, der            gangen.
auch Landwirt war, den damals zuständigen Landesrat            •   Konsequent werden die Sorgen der Gemeinde um die
Dr. Aichinger gebeten, bei einer Verpachtung darauf zu ach-        Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung ignoriert.

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FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

                                                                                      AMTLICHES

•   Konsequent wurde die Bedeutung der riesigen Grund-           der Gemeinde, wie z.B. die Einkaufsinfrastruktur, die Gewer-
    flächen des Landesgutes für die Existenzsicherung der        bebetriebe und die Gastronomie.
    heimischen Landwirte ignoriert und übergangen.               Der Gemeinderat der Marktgemeinde Feldkirchen er-
•   Konsequent wird ignoriert, dass am Ende dieses Prozes-       sucht nun das Land Oberösterreich als Eigentümer des
    ses wertvollstes Ackerland auf immer zerstört sein wird.     Objektes und der dazugehörenden Liegenschaften,
                                                                 diese der Marktgemeinde Feldkirchen zur weiteren Nut-
Die zuletzt gewählte Vorgangsweise bis zum Entschluss,           zung zur Verfügung zu überlassen.
den Schulbetrieb in Bergheim einzustellen, lässt be-
fürchten, dass die Landespolitik die Vorgangsweise aus           Das prosperierende Betriebsbaugebiet und die starke Nach-
2000 wiederholt. Wir befürchten, dass das endgültige             frage nach Wohnungen und Baugründen erfordert
Ergebnis des nun laufenden Prozesses wieder eine pri-            • zusätzliche infrastrukturelle Einheiten wie Krabbelgrup-
mitive Geldbeschaffungsaktion des Landes sein wird                   pen, Kindergartengruppen sowie Klassenzimmer für die
und die Einwände, Ersuchen und Notwendigkeiten der                   Volksschule und Neue Mittelschule.
Marktgemeinde wiederum ignoriert und übergangen                  • Auch hinsichtlich kultureller Aktivitäten könnten Nut-
werden.                                                              zungsprojekte entwickelt und in Kooperation mit priva-
                                                                     ten Investoren verwirklicht werden.
Folgende Indizien geben uns Anlass zu diesen Befürch-            • Teile des Objektes sollten der Marktgemeinde Feldkir-
tungen:                                                              chen langfristig als Bauhof und dem Bezirksabfallver-
• Der Prozess auf Landesebene bis zur Entscheidung, den              band als Altstoffsammelzentrum zur Verfügung stehen.
   Schulbetrieb in der landwirtschaftlichen Fachschule           • Die im Umfeld des Objektes des ehemaligen Landes-
   Bergeheim einzustellen, hat nach unseren Informatio-              gutes Bergheim befindlichen Grundstücke würde die
   nen etwa zwei Jahre gedauert.                                     Marktgemeinde Feldkirchen an die Landwirte verpach-
• Während dieser zwei Jahre wurde die Marktgemeinde                  ten bzw. für den Eigenbedarf nutzen (z.B. dringend er-
   weder darüber informiert, dass an Überlegungen zur                forderlicher Ersatzstandort für den
   Einstellung des Schulbetriebes gearbeitet wird, noch              Trinkwasserbrunnen I).
   wurden wir zu einem einzigen Gespräch darüber
   eingeladen.                                                   Es ergeht somit das dringende Ersuchen an Sie, Herr Lan-
                                                                 deshauptmann als Eigentümer und Verwalter des Erbes
Erst am 14.03.2019 wurde die Marktgemeinde Feld-                 „Gut –Bergheim“, dafür zu sorgen, dass die Vorgangs-
kirchen an der Donau von der Direktorin der Fach-                weise aus dem Jahr 2000 nicht wiederholt und die Markt-
schule Bergheim informiert, dass der Schulbetrieb der            gemeinde Feldkirchen bei den Entscheidungen über die
landwirtschaftlichen Fachschule mit Ende des Schul-              weitere Nutzung der Reste des ehemaligen Landesgutes
jahres 2021/2022 eingestellt wird.                               Bergheim berücksichtigt wird.
Es gibt seitens des Landes keinerlei Ideen zur Nachnutzung.
Die Marktgemeinde Feldkirchen wurde auch diesbezüglich           Die Marktgemeinde Feldkirchen bedauert ausdrücklich,
nie angefragt, obwohl die Marktgemeinde Teile des                dass sie weder zu Gesprächen im Vorfeld der jetzt getrof-
Objektes schon jetzt angemietet hat. Im Park der dazuge-         fenen Entscheidung eingebunden bzw. eingeladen wurde,
hörenden Liegenschaft befindet sich zudem der                    noch bis zum heutigen Tag angefragt wurde, ob es betref-
existenziell wichtige Trinkwasserbrunnen II der Markt-           fend Nachnutzung Bedarfe und/oder Überlegungen gibt.
gemeinde Feldkirchen. Dieser Brunnen ist der Hauptver-
sorgungsbrunnen für die Gemeindebevölkerung.                     Für einen partnerschaftlicher Umgang zwischen dem
Durch den Verkauf größter Teile der zum Landesgut Berg-          Land und der Gemeinde! Auch die Marktgemeinde
heim gehörenden Liegenschaften im Jahr 2000 wurde wie            Feldkirchen a.d.D. ist Oberösterreich!
oben ausgeführt, entgegen den letztwilligen Verfügungen          Die Vorgangsweise der Landespolitik von 2000 darf
der Erblasserin die Grundlage für die verfügte Nutzung ver-      sich nicht wiederholen!
äußert.
                                                                 Mit freundlichen Grüßen
Die Marktgemeinde Feldkirchen sieht die Entscheidung
des Landes, den Schulbetrieb der Fachschule Bergheim             Der Bürgermeister
einzustellen, als nächsten Schritt in Richtung Veräuße-
rung der „Reste“ des Erbes „Gut – Bergheim“.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Feldkirchen sieht in
dieser Vorgangsweise nicht nur einen moralischen Verstoß
gegen die Auflagen der Erblasserin, sondern auch einen gra-      Franz Allerstorfer
vierenden infrastrukturellen Verlust für Feldkirchen. Dies be-
trifft sowohl Arbeitsplätze als auch wirtschaftliche Bereiche

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FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    01 / März 2019

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GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019
Bericht des Bürgermeisters                    ungseinrichtungen und der Absicht, Teile       Vermessung und grundbücherliche Durch-
Bürgermeister Franz Allerstorfer informier-   des Objektes langfristig als Bauhof bzw. als   führung trägt die Gemeinde.
te über den geplanten Breitbandausbau         Altstoffsammelzentrum erhalten zu kön-         Hinsichtlich der zukünftigen Straßen-
in der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D.       nen, ergeht das dringende Ersuchen an          bezeichnung des sog. „Doktorstraßls“
und präsentierte jene Gebiete in der          das Land OÖ, die Marktgemeinde Feldkir-        beschloss der Gemeinderat analog der
Gemeinde, bei denen eine Versorgung mit       chen a.d.D. bei der Entscheidung über die      einstimmigen Empfehlung „Bau-und
einem Glasfaserkabel in näherer Zukunft       weitere Nutzung zu berücksichtigen.            Wirtschaftsausschusses“ ebenfalls ein-
angestrebt wird. Vom Bürgermeister wur-                                                      stimmig die Bezeichnung „Gewerbepark“.
de deshalb eine Absichtserklärung zum         Rechnungsabschluss für das Finanzjahr          Eine weitere Straßenbezeichnung wur-
Breitbandausbau unterzeichnet.                2018                                           de vom Gemeinderat einstimmig für die
                                              Der Gemeinderat beschloss einstimmig           neu entstehende Siedlung nördlich des
Im Zusammenhang mit den Alternativen          den Rechnungsabschluss für das Finanz-         Schlosses Pesenbach beschlossen. Sie
Wohnformen berichtet er, dass die 16 ge-      jahr 2018, der als wesentlichen Bestandteil    erhält die Adresse „Schlosspark“. Auch dies
planten Wohnungen in das neue Alten-          auch den Rechnungsabschluss der VFI KG         hatte der „Bau- und Wirtschaftsausschuss“
und Pflegeheim integriert werden sollen.      beinhaltet. Die Empfehlung im Gemeinde-        einstimmig empfohlen.
Dieses selbstständige Wohnen ist für Men-     vorstand war ebenfalls einstimmig.             Für die künftige Bezeichnung der Ge-
schen der Pflegestufe 1-3 vorgesehen, wo-                                                    werbeparkstraße soll der „Bau- und Wirt-
hingegen die Aufnahme in ein Altenheim        Bericht über die Prüfungsausschusssit-         schaftsausschuss“ Vorschläge erarbeiten
erst ab Pflegestufe 4 möglich ist. Je nach    zung vom 19.11.2018                            und auch die ansässige Bevölkerung mit
Bedarf können die Alternativen Wohnein-       Der Bericht des Ausschussobmannes              einbinden.
heiten auch als Altenheimplätze genutzt       LAbg. Günter Pröller über die Prüfungsaus-
werden.                                       schusssitzung vom 19.11.2018 wurde vom         Förderungen – Subventionen
                                              Gemeinderat einstimmig beschlossen.            Nach der Auflösung des Tourismusverban-
Weiters informiert er über ein Schrei-                                                       des Feldkirchen a.d.D. per 31.12.2018 fällt
ben an den Landeshauptmann und die            Änderung des Dienstpostenplanes                das Liquidationsvermögen in Höhe von
Landesregierung, worin eine verstärk-         Analog der einstimmigen Empfehlung des         rund € 50.000,00 der Gemeinde zu; dieses
te Gemeindeautonomie in finanziellen          Gemeindevorstandes beschloss auch der          wird dem auf örtlicher Ebene neu gegrün-
Angelegenheiten gefordert wird. Dieses        Gemeinderat einstimmig eine Änderung           deten „Tourismusverein Feldkirchen
Forderungspapier wird von allen Bürger-       des Dienstpostenplanes, die den Bereich        a.d.D.“ als Sonderförderung gewährt. Die
meistern des Bezirkes Urfahr-Umgebung         der Verwaltung in der Finanzabteilung          Beschlussfassung des Gemeinderates er-
mitgetragen. Auszugsweise geht es um ei-      betrifft. Erforderlich ist diese Maßnahme      folgte analog der einstimmigen Empfeh-
nen einheitlichen Schlüssel bei den Sozial-   unter anderem auf Grund des erhöhten           lung des Gemeindevorstandes ebenfalls
leistungen, die Reduzierung des Kranken-      Arbeitsaufwands in der Finanzabteilung         einstimmig. € 25.000,00 erhält der Touris-
anstaltenbeitrages für Gemeinden sowie        durch die VRV neu. Der Dienstposten wird       musverein sofort, den Restbetrag erst nach
um eine einheitliche Ausgangsbasis für        um 0,13 Personaleinheiten erhöht.              Vorlage einer entsprechenden Projektpla-
Transferleistungen.                                                                          nung samt Kostendarstellung.
                                              Straßenangelegenheiten
Außerdem erwähnt er, dass es im Zuge der      Im Voranschlag sind für diverse Stra-          Weiters beschloss der Gemeinderat mehr-
weiteren Entwicklung des Ortes Feldkir-       ßenbaumaßnahmen im Jahr 2019 im                heitlich, dem Verein „Feldkirchner Stra-
chen a.d.D. ein Bürgerbeteiligungsverfah-     außerordentlichen Haushalt insgesamt           ßenspektakel“, wie im Vorjahr, auch für
ren geben werde, bei dem die Bevölkerung      € 150.000,00 budgetiert. Der Gemeinderat       das Jahr 2019 wieder eine Subvention in
im Rahmen eines dialogischen Verfahrens       beschloss einstimmig die Umsetzung der         der Höhe von € 10.000,00 zu gewähren.
eingebunden werden soll. Eine Einladung       vom „Bau-und Wirtschaftsausschuss“ ein-        Die Empfehlung des Gemeindevorstandes
zu einer Auftaktveranstaltung werde dem-      stimmig vorgeschlagenen Asphaltierun-          war ebenfalls einstimmig.
nächst erfolgen.                              gen von sonstigen Straßenstücken bzw.          Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 9 ÖVP,
                                              Sanierungen von Schotterstraßen und die        1 FPÖ; Stimmenthaltung: 5 FPÖ
Einstellung des Schulbetriebes in der         Generalsanierung des „Pesenbachweges“.
Fachschule Bergheim                                                                          Im Gefahrenabwehr- und Entwicklungs-
Aufgrund der erst kürzlich bekannt gewor-     Um das sogenannte „Doktorstraßl“ beim          plan (GEP), welcher im Gemeinderat am
denen Tatsache, dass der Schulbetrieb in      Gewerbepark ausbauen zu können, ist            03.07.2018 beschlossen wurde, ist für die
der landwirtschaftlichen Berufs- und Fach-    die Abtretung von Grundflächen an das          FF Bad Mühllacken eine Ersatzbeschaf-
schule Bergheim mit Ende des Schuljahres      öffentliche Gut erforderlich. Der Gemein-      fung für das vorhandene Rüstlöschfahr-
2021/2022 eingestellt wird, beschloss der     derat beschloss analog zur einstimmigen        zeug für das Jahr 2021 vorgesehen. Abzüg-
Gemeinderat einstimmig, beim Land Ober-       Empfehlung des „Bau- und Wirtschafts-          lich der Förderung durch das Land bzw.
österreich um eine Nachnutzung des Ob-        ausschusses“ ebenfalls einstimmig eine         LFK werden von der Gemeinde und der
jektes und der zugehörigen Liegenschaf-       diesbezügliche Vereinbarung mit den be-        FF Bad Mühllacken Kosten in Höhe von
ten anzusuchen. Nicht zuletzt aufgrund        troffenen Grundeigentümern. Die Abtre-         ca. € 150.000,00 für den Ankauf zu tragen
der starken Nachfrage an Kinderbetreu-        tung erfolgt unentgeltlich; die Kosten für     sein. Der Gemeinderat fasste analog der

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01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019
einstimmigen Empfehlung des Gemein-            Erweiterung des Kanal- und Wasserlei-         • Flächenwidmungsplanänderung Nr.
devorstandes ebenfalls einstimmig den          tungsnetzes                                     4.57, ÖEK-Änderung Nr. 2.43, Teilfläche
entsprechenden Grundsatzbeschluss für          Der Gemeinderat beschloss entsprechend          der Grundstücke Nr. 392, 393, 397/2
die Anschaffung eines neuen TLF-B 2000         der einstimmigen Empfehlung des Ge-             und 398, KG. Landshaag sowie einen
und die Gewährung allfälliger Gemeinde-        meindevorstandes ebenfalls einstimmig,          diesbezüglichen Baulandsicherungs-
beiträge nach Maßgabe der vorhandenen          den Auftrag für die Erweiterung des öffent-     vertrag
Budgetmittel.                                  lichen Kanal- und Wasserleitungsnetzes in
                                               der Schatzsiedlung an den Billigstbieter,     Betreffend die vom Amt der Oö. Landes-
Wie vom Gemeindevorstand einstimmig            die Fa. Swietelsky, mit einer Auftragssum-    regierung mitgeteilten Versagungsgründe
empfohlen, fasste der Gemeinderat eben-        me von € 765.398,28 zu vergeben. Die kon-     zur Flächenwidmungsplanänderung Nr.
falls einen einstimmigen Grundsatzbe-          krete Umsetzung erfolgt in den Monaten        4.59, Grundstücke Nr. 126/2 und 126/3,
schluss, den Fahrradverkehr in Feldkir-        Mai-Juni.                                     KG. Landshaag beschloss der Gemeinderat
chen a.d.D. zu fördern, bzw. Maßnahmen                                                       analog zur einstimmigen Empfehlung des
zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur      Raumordnungsangelegenheiten                   „Planungsausschusses“ ebenfalls einstim-
zu setzen. Konkrete Umsetzungsprojekte         Baulandsicherungsvertrag:                     mig, den aufgrund der mitgeteilten Versa-
werden im zuständigen „Bau- und Wirt-          Im Zuge der Schaffung von sieben Baupar-      gungsgründe geänderten Änderungsplan
schaftsausschuss“ erarbeitet.                  zellen „Am Waldrand“ im Jahr 2014 wurde       Nr. 4.59 mit dem Ersuchen um Erteilung
                                               mit dem Eigentümer der Liegenschaft ein       der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Entsprechend der einstimmigen Emp-             Baulandsicherungsvertrag abgeschlos-          dem Amt der Oö. Landesregierung vorzu-
fehlung des Gemeindevorstandes erhält          sen, der die Vereinbarung enthielt, die       legen.
der „Waldkindergarten Hasenbande“              darin festgelegten Punkte auf allfällige
für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine        Grundstückserwerber zu überbinden. Der        Beschlussfassung von Resolutionen
finanzielle Unterstützung für die drei Feld-   Gemeinderat beschloss analog der ein-         Abgesehen von der Resolution betreffend
kirchner Kinder, die derzeit diesen Kinder-    stimmigen Empfehlung des „Planungs-           das Hundehaltegesetz (siehe – Hunde-
garten besuchen. Die Höhe beträgt für          ausschusses“ ebenfalls einstimmig die         haltung) beschloss der Gemeinderat ana-
jedes Kind max. € 1.210,00 pro Kindergar-      Überbindung dieses Baulandsicherungs-         log der einstimmigen Empfehlung des
tenjahr; das ergibt eine Gesamtförderung       vertrages an die Grunderwerber von zwei       Gemeindevorstandes ebenfalls einstim-
in der Höhe von maximal € 3.630,00. Die        der gegenständlichen Bauparzellen mit-        mig eine Resolution an die Bundesminis-
Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte       tels einer Überbindungsvereinbarung.          terin für Nachhaltigkeit und Tourismus,
einstimmig.                                                                                  mit welcher diese aufgefordert wird, die
                                               Flächenwidmungsplanänderungen:                EU- Vorgaben zur Reduktion von Weg-
Hundehaltung                                   Zu folgenden Umwidmungsansuchen               werf-Plastik umzusetzen; mit dem gleich-
In der im Gemeinderat am 15.05.2018 be-        wurde vom Gemeinderat die Einleitung          zeitig beschlossenen Grundsatzbeschluss
schlossenen Hundehaltungsverordnung            der Flächenwidmungsplanänderung ge-           des Gemeinderates für eine „Plastikfreie
wurde u. a. die Mitnahme von Hunden auf        mäß der einstimmigen Empfehlung des           Gemeinde“ setzt die Gemeinde ein Zei-
den öffentlichen Kinderspielplätzen im         „Planungsausschusses“ vom 11.02.2019          chen für ökologisches Bewusstsein und
Ortsgebiet verboten. Da sich der Spielplatz    einstimmig beschlossen:                       den Schutz unserer Umwelt. Mit verschie-
am Sportplatz in Feldkirchen jedoch nicht                                                    denen Maßnahmen und Kooperationen
in jenem Bereich befindet, der laut Hun-       • Flächenwidmungsplanänderung Nr.             mit Unternehmen und Vereinen soll eine
dehaltegesetz als „Ortsgebiet“ definiert         4.67, Grundstücke Nr. 710/2 und 737/2,      maßgebliche Reduktion und Vermeidung
werden kann, ist die Verordnung eines            KG. Mühllacken                              von Plastik in unserem Gemeindegebiet
Hundeverbotes de jure nicht zulässig. Es                                                     herbeigeführt werden.
wurde deshalb vom Gemeinderat einstim-         • Flächenwidmungsplanänderung Nr.
mig beschlossen, die Verordnung dahin-           4.68, ÖEK-Änderung Nr. 2.48, Biomasse       Folgende Maßnahmen sollen gesetzt wer-
gehend zu ändern bzw. aus Gründen der            Nahwärme Schatzsiedlung, Grundstü-          den:
Übersichtlichkeit neu zu erlassen.               cke Nr. 537, 538 und 540/1, KG. Lacken
Aus Anlass dieser Ungleichbehandlung             und eine mögliche Ersatzfläche              • Einweg-Tragetaschen,     insbesondere
von Kinderspielplätzen wurde gleichzeitig                                                      solche aus Plastik, sollen durch um-
auch einstimmig eine Resolution an den                                                         weltfreundliche Alternativen wie Stoff-
Oö. Landtag beschlossen, worin gefordert       Analog der einstimmigen Empfehlung des          taschen, Einkaufskörbe o.ä. ersetzt wer-
wird, das Mitnahmeverbot von Hunden            „Planungsausschusses“ vom 11.02.2019            den. Die Marktgemeinde soll in ihrem
auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen       beschloss der Gemeinderat einstimmig            eigenen Wirkungsbereich darauf ver-
außerhalb des Ortsgebietes verordnen           folgende Umwidmung unter der Bedin-             zichten.
zu können, um alle Kinder auf allen öf-        gung, dass die Auflassung der betroffenen
fentlichen Kinderspielplätzen gleich zu        öffentlichen Straße nachweislich und un-
schützen. Die jeweiligen Empfehlungen          widerruflich geregelt ist:
des Gemeindevorstandes waren ebenfalls
einstimmig.

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FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   01 / März 2019

                           AMTLICHES

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019
• Einweg-Plastik (Wattestäbchen, Stroh-          tik wie beispielsweise Plastiksackerl,     • Verstärkt wird der Konsum von regi-
  halme, Besteck, Teller, Umrührstäb-            Einweg-Kaffeebecher und Verpackun-           onalen und saisonalen Produkten in
  chen, Luftballonstäbe, Getränkebecher,         gen aus Plastik zu verzichten.               den Fokus gerückt. Diese sind meistens
  etc.) soll vermieden werden. Alterna-                                                       nicht bzw. zumindest nicht in Plastik
  tiven dazu sollen aufgezeigt und von        • Verpackungsfreie Initiativen sollen un-       verpackt und weisen noch viele andere
  lokalen Betrieben angeboten werden.           terstützt und ausgebaut werden. Auf           Vorteile auf (geringerer Transportauf-
                                                die Verwendung von Mehrweggebin-              wand, Arbeitsplatzsicherung, etc.).
                                                den wird insbesondere hingewiesen.
• Ein Leitfaden für Feste ohne Ein-
  weg-Plastik wird erstellt und Veran-                                                      Die nächste Gemeinderatssitzung findet
  staltern, z. B. Vereinen, zur Verfügung     • Information und Bewusstseinsbildung         am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 19.00
  gestellt. Darin wird auf den Einsatz von      der Bürger, der Vereinsfunktionäre, der     Uhr im Sitzungssaal des Marktgemein-
  Mehrweggeschirr und auf bestehende            Handels- und Gastronomiebetriebe er-        deamtes statt.
  Initiativen anderswo verwiesen.               folgt mittels Veranstaltungen, Broschü-
                                                ren und den zur Verfügung stehenden
                                                Kanälen der Marktgemeinde. Hier soll
• Unternehmen sollen motiviert werden,          auf bestehende Arbeitskreise verwie-
  sich aktiv an der Aktion zu beteiligen        sen werden.
  und auf die Ausgabe von Einweg-Plas-

BETRIEBSAUSFLUG - MARKTGEMEINDEAMT AM FREITAG, 14.06.2019 GESCHLOSSEN
Am Freitag, 14. Juni 2019 findet der Betriebsausflug der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. statt. Aus diesem Grund ist an diesem Tag das
Gemeindeamt geschlossen. Wir ersuchen um Ihr Verständnis! In dringenden Fällen erreichen Sie den Bürgermeister unter 0664/3323501.

EINHEBUNG DER FREIZEITWOHNUNGSPAUSCHALE AB 2019
Vom OÖ Landtag wurde das OÖ Tourismusgesetz neu erlassen und unter anderem ist für leerstehende Wohnungen oder nur mit
Nebenwohnsitz bewohnte Wohnungen ab 2019 eine Freizeitwohnungspauschale zu entrichten. Darüber hinaus wurde vom Gemeinde-
rat beschlossen, den vom Gesetz vorgesehenen Zuschlag zu dieser Freizeitwohnungspauschale einzuheben. Konkret sind nun ab 2019
für leerstehende Wohnungen (bzw. Wohnungen nur mit Nebenwohnsitz) bzw. für Dauercamper folgende Beträge entrichten:
                               für Wohnungen über 50 m²          für Wohnungen unter 50 m²
                                                                       und für Dauercamper
Landesabgabe                                        108,00                                 72,00
Gemeindezuschlag                                    216,00                                108,00
Gesamt                                              324,00                                180,00

Alle betroffenen Eigentümer dieser Wohnungen werden im 3. Quartal persönlich angeschrieben und über ihre konkrete Abgabepflicht
informiert. Die Abgabe selber ist dann erstmals am 01.12.2019 zur Zahlung fällig. Von den 27 Gemeinden des Bezirkes haben fast alle
gleichlautende Beschlüsse gefasst.

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FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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ALTERNATIVE WOHNFORMEN UND ALTENHEIM IN FELDKIRCHEN A.D.D.
Das Seniorenheim St. Theresa in Bad Mühl-     Wohneinheiten (alternative Wohnformen)         16 Wohneinheiten, zusammengefasst in
lacken ist und war für viele betagte Mit-     geplant. Ein Altenheim ist dazu bestimmt,      eine Einheit, durchaus aufgeteilt auf meh-
menschen ihr letztes „Zuhause“. Jetzt ist     vorrangig aus altersbedingten Gründen          rere Stockwerke, ähnlich einem Wohnhaus
es baulich „in die Jahre gekommen“. Nach      hilfs- und pflegebedürftigen Menschen          mit eigenem Zugang und eigener Erschlie-
vielen technischen, funktionellen und wirt-   zur Aufrechterhaltung ihrer psychischen        ßung, sollen direkt an das Seniorenheim
schaftlichen Prüfungen ist die Entschei-      und physischen Existenz, Hilfe und Pflege      angebaut werden. Die Erschließungsstruk-
dung für einen Neubau gefallen.               zu gewähren. Das Heim ist auf die Bedürf-      turen beider Wohnformen (AWF und Seni-
                                              nisse dieser Personen hin zu errichten und     orenheim) müssen in jedem Stockwerk in
Die Franziskanerinnen von Vöcklabruck,        zu gestalten. Die Wohn- und Aufenthalts-       Verbindung stehen, um direkte und kurze
eine in pädagogischen, sozialen, gesund-      bereiche sollten so gestaltet werden, dass     Wege für das Pflegepersonal und die Be-
heitlichen und pastoralen Bereichen tätige    sich die Bewohner und das betreuende           wohner zu gewährleisten. Die einzelne
Ordensgemeinschaft, betreibt schon jetzt      Personal darin wohl fühlen.                    Wohneinheit soll ein Gesamtausmaß von
das Seniorenheim St. Theresa in Bad Mühl-                                                    49m² nicht überschreiten.
lacken und wird auch das neue Heim am         Alternative Wohnformen (AWF) sind Be-
Standort Feldkirchen a.d.D. errichten und     treuungseinrichtungen für Menschen mit         Für unsere Gemeinde ist es sehr wichtig,
betreiben.                                    geringem Pflegebedarf (Pflegestufe 1 bis       dass dieses Angebot für unsere älteren
                                              3). Nahezu autonomes Wohnen in Kleinst-        Mitmenschen bestehen bleibt. Besonders
Auf einer Fläche von 8000 m² wird am nord-    wohnungen mit der Möglichkeit der Inan-        erfreulich ist, dass alle Anzeichen darauf
westlichen Ortsrand von Feldkirchen a.d.D.    spruchnahme von Betreuungsleistungen           hindeuten, dass bei uns auch 16 Wohnein-
das Altenheim mit 100 Betten und direkt       ist die Zielsetzung.                           heiten nach dem Konzept „Alternative
daran angebaut, die Erweiterung um 16                                                        Wohnformen“ geplant werden.

KINDERGARTEN - FERIENREGELUNG - NACHMELDUNG MÖGLICH
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 sind      Aus diesem Grund möchten wir den be-           folgende Öffnungszeiten:
unsere Kindergärten und Krabbelstuben         troffenen Eltern die Möglichkeit bieten, ei-
ganzjährig geöffnet. Aus organisatori-        nen Betreuungsbedarf in den Ferien nach-       -     Kindergarten Hauptstraße: ganztags
schen Gründen ist es für die Kinderbe-        melden zu können. Wir bitten jedoch um
treuungseinrichtungen notwendig, dass         Verständnis, dass Betreuungsplätze zu ei-      -     Kindergarten Pfarrhof: vormittags
der Betreuungsbedarf für die (Schul-)         nem späteren Zeitpunkt nur soweit verge-
Ferienzeiten sehr bald bekanntgegeben         ben werden können, als diese in geplanten      -     Kindergarten Lacken: geschlossen
wird. Eine frühzeitige Bekanntgabe der be-    Gruppen mit bereits eingeteiltem Personal
nötigten Betreuungszeiten in den Ferien       noch zur Verfügung stehen.                     -     Krabbelstube Amtshaus: ganztags
bzw. die Abmeldung von der gewohnten
Besuchszeit stellt für einige Eltern eine     Aus dem derzeit bekannten Betreuungsbe-
große Herausforderung dar, da der eigene      darf ergeben sich für die Kinderbetreu-        Im Juli sind die Kinderbetreuungseinrich-
geplante Urlaub u.a. mit anderen Familien-    ungseinrichtungen in Feldkirchen a.d.D.        tungen zu den gewohnten Zeiten geöff-
mitgliedern und dem Arbeitgeber abge-                                                        net.
sprochen werden muss.

KINDERSOMMER 2019 - ANGEBOTE VON VEREINEN UND EINSATZORGANISATIONEN
                                                                                             Auch im heurigen Jahr wird es für die
                                                                                             Kinder wieder ein abwechslungsreiches,
                                                                                             spannendes und lustiges Kindersom-
                                                                                             merprogramm geben. Die Veranstalter
                                                                                             können ab sofort bis 03. Mai 2019 ihren
                                                                                             Programmpunkt im Bürgerservice des Ge-
                                                                                             meindeamts, Zi. Nr. 1, EG, bekannt geben.

                                                                                             Die beliebte Erlebnissportwoche fin-
                                                                                             det heuer im Zeitraum von 05.08. bis
                                                                                             09.08.2019 statt. Die Anmeldungen dafür
                                                                                             können bis Ende Mai 2019 online unter
                                                                                             www.xundinsleben.at – Sportwoche in der
                                                                                             Gemeinde durchgeführt werden.
                                                                     Foto: Xund ins Leben

                                                                                                              9
FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    01 / März 2019

                            AMTLICHES

WAHLSERVICE ZUR EUROPAWAHL 2019
Am 26. Mai 2019 wird gewählt. Unsere          UNSERE TIPPS:                                        Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung
„Amtliche Wahlinformation“ erleichtert                                                             umeist mittels eingeschriebener Briefsen-
das gesamte Prozedere der Abwicklung –        Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst              dung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
für Sie und für die Gemeinde.                 frühzeitig! Wahlkarten können nicht per              Die Wahlkarte muss spätestens am 26. Mai
                                              Telefon beantragt werden! Der letztmög-              2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirks-
Wir möchten seitens der Gemeinde unse-        liche Zeitpunkt für schriftliche und On-             wahlbehörde einlangen. Sie haben weiters
re Bürgerinnen und Bürger bei der bevor-      line-Anträge ist der 22. Mai 2019.                   die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahl-
stehenden EU-Wahl optimal unterstützen.                                                            tag bei jedem geöffneten Wahllokal oder
Deshalb werden wir Ihnen Anfang Mai                                                                bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
eine „Amtliche Wahlinformation – Europa-
wahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei
all der Papierflut, die anlässlich der Wahl
bundesweit (an einen Haushalt) verschickt
wird, besonders auf unsere Mitteilung (sie-
he Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem
Namen personalisiert und beinhaltet ei-
nen Zahlencode für die Beantragung einer
Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen
Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert
sowie einen Strich-Code für die schnellere
Abwicklung bei der Wahl selbst (für das
Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all
dem zu tun?

Zur Wahl am 26. Mai 2019 im Wahllokal
bringen Sie den personalisierten Abschnitt
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung,
weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis
suchen müssen. Werden Sie am Wahltag
nicht in Ihrem Wahllokal wählen können,
dann beantragen Sie am besten eine Wahl-
karte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür
bitte das Service in unserer „Amtlichen
Wahlinformation“, weil dieses personali-
siert ist.

Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der
Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden
personalisierten Anforderungskarte mit
Rücksendekuvert oder elektronisch im In-
ternet. Mit dem personalisierten Code auf            VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE
unserer Wählerverständigungskarte in der              WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
                                                          Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen
„Amtliche Wahlinformation“ können Sie
                                                      lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung
rund um die Uhr auf www.wahlkartenan-
                                                                                  sowie bei der Wahldurchführung.
trag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

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01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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JUGENDTAXI-GUTSCHEINE
Für Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres werden Jugendtaxi-Gutscheine im Wert von
€ 90,- pro Person und pro Jahr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes OÖ muss 1/3 der Kosten von den
Jugendlichen selbst getragen werden.

Die Gutscheine werden im Bürgerservice des Gemeindeamts, Zi. Nr. 1, EG, ausgegeben. Bei folgenden Taxiunternehmen können die
Jugentaxi-Gutscheine eingelöst werden:

- Fa. Ecker, Kleinzell im Mühlkreis, 0676/840073400
- Fa. Rammerstorfer, Oberneukirchen, 0664/5318188
- Fa. Straßl, Haibach ob der Donau, 0676/9619119

SAND FÜR IHRE SANDKÄSTEN VON DER GEMEINDE
Wenn Sie Sand für die Sandkiste Ihrer Kin-
der brauchen, melden Sie sich bei uns bis
Freitag, 10.05.2019!

Sie können von 1 bis 5 Scheibtruhen be-
stellen.

Anmeldung im Marktgemeindeamt, Bür-
gerservice, Erdgeschoß, Zi. Nr. 1, Tel.Nr.
7255-24 bzw. 26 oder per E-Mail office@
feldkirchen-donau.at.

Wir bringen Ihnen den Sand KOSTENLOS
in der Woche vom 20.05. bis 24.05.2019.

                                                                                                                  Foto: Peherstorfer

STRASSENSPERRE DER B 127 WEGEN FELSRÄUMUNGSARBEITEN
Am Samstag, 6. April 2019 ist die B 127, Rohrbacher Bundesstraße zwischen Puchenau und Linz wegen Felsräumungsarbeiten in der
Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr gesperrt – ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge und Linienverkehr. Großräumige Umleitung über Wal-
ding-Gramastetten-Pöstlingberg. Der Verkehr aus Rohrbach Richtung Linz wird in St. Martin/M. über Aschach-Eferding-Linz umgeleitet.

                                                                                                      11
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    01 / März 2019

                            AMTLICHES

DAS SACKERL FÜRS „GACKERL“
In unserer Marktgemeinde sind aktuell         gratis bezogen werden. Auch im Waldbad           von Hunden im gesamten Gelände der
294 Hunde gemeldet. Mit dem Besitz eines      in Bad Mühllacken stehen zwei Hundekot-          öffentlichen Freizeitanlage des Landes
Hundes kommen zur Verantwortung für           beutelspender zur freien Entnahme zur            Oberösterreich in der Ortschaft Weidet
den Hund auch gewisse Verpflichtungen         Verfügung. Zusätzlich möchten wir auch           – mit Ausnahme der Badesee-Ringstra-
hinzu. Gerade über die unzureichende Be-      wieder auf das korrekte Mitführen von            ße. Außerdem gilt striktes Hundever-
seitigung des Hundekotes gehen immer          Hunden laut dem Oö. Hundehaltegesetz             bot auf den öffentlichen Spielplätzen in
wieder Beschwerden von Gemeindebür-           im Gemeindegebiet hinweisen:                     Landshaag, Lacken, Pesenbach, Feldkir-
gerinnen und Gemeindebürgern bei uns                                                           chen Ort sowie in Bad Mühllacken inkl.
                                              • Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffent-
ein. Auch in der vergangenen Sitzung des                                                       der angrenzenden Liegewiese.
                                                lichen Orten innerhalb des Ortsgebiets
Bau- und Wirtschaftsausschusses wurde           bzw. in geschlossenen Siedlungen;
angemerkt, dass vermehrt der Hundekot           zusätzlich gemäß der Verordnung der
auf Gehsteigen sowie auf Privatgrund-           Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. Lei-
stücken hinterlassen wird, ohne diesen          nenpflicht für bestimmte Bereiche in
ordnungsgemäß zu beseitigen.                    unserer Gemeinde (Badesee-Ringstra-
Wir möchten darauf hinweisen, dass              ße, Treppelweg entlang der Donau bzw.
dies laut Oö. Hundehaltegesetz eine             des Nebenfluters und der in Feldkirchen
Verwaltungsübertretung darstellt und            a.d.D. liegende Teil des Pesenbachtales);
somit mit einer Geldstraße von bis zu
€ 7.000,- zu bestrafen ist.
                                              • Leinen- und Maulkorbpflicht bei größe-
Um die korrekte Beseitigung des Hunde-          ren Menschenansammlungen, in Schu-
kotes zu erleichtern, können im Markt-          len, Kindergärten, Kinderspielplätzen
gemeindeamt Feldkirchen a.d.D. zu den           etc.;
Parteienverkehrszeiten Hundekotbeutel                                                                              Foto: Bianca Reitter
                                              • Ganzjährig untersagt ist das Mitführen

HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION 2018/2019
Die OÖ. Landesregierung hat für die Heiz-     Aufgrund der EU Datenschutz-Grundver-         Wie wird gefördert?
periode 2018/2019 die Gewährung eines         ordnung müssen Personen, die im selben        Einmaliger Zuschuss in der Höhe von
Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige     Haushalt mit der/m AntragstellerIn leben      € 152,- pro Haushalt, wenn das Haus-
Personen beschlossen. Die Anträge kön-        und ein eigenes Einkommen beziehen,           haltseinkommen unter den festgelegten
nen ab sofort bis 12. April 2019 im Ge-       persönlich am Antrag unterschreiben.          Einkommensgrenzen liegt.
meindeamt abgegeben werden, wobei für
sämtliche Anträge die Einkommensnach-         Wer wird gefördert?                           Für eine im Jahr 2018 bezogene Mindest-
weise des Jahres 2018 vorgelegt werden        Sozial bedürftige Personen, wenn das mo-      sicherung ist pro Bezugsmonat ein Zwölf-
müssen.                                       natliche Nettoeinkommen aller tatsäch-        tel des zu gewährenden Heizkostenzu-
                                              lich im Haushalt/der Wohnung lebenden         schusses abzuziehen. Dies gilt sowohl für
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die       Personen die Summe der anzuwenden-            den/die Antragsteller/in als auch für alle
Einkommensnachweise aus dem Jahr 2018         den Ausgleichszulagenrichtsätze für 2018      im gemeinsamen Haushalt lebenden Per-
(z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte,   nicht übersteigt. Diese Einkommensgren-       sonen.
etc.), sowie die Sozialversicherungsnum-      zen betragen für Alleinstehende € 909,42,
mern aller im Haushalt wohnenden Perso-       für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften        Weitere Informationen erhalten Sie im Ge-
nen und für die Auszahlung die IBAN-Num-      € 1336,52 und je Kind € 169,39.               meindeamt bei Frau Heinetsberger (Zi. Nr.
mer mit.                                                                                    7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46).

                            12
01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

                                                                                         AMTLICHES

STELLENAUSSCHREIBUNG QUALIFIZIERTE/N BUCHHALTER/IN
   Wir suchen eine/n qualifizierte/n       o gute schriftliche und mündliche Aus-        Sie sind interessiert?
  Buchhalter/in ab September 2019,           drucksfähigkeit                             Bewerben Sie sich bitte bis spätestens Frei-
(Teilzeitbeschäftigung mit 23 Wochen-                                                    tag, 05. April 2019, 12.00 Uhr. Bewerbun-
stunden bis 31.08.2024, ab 01.09.2024      o gute Kommunikationsfähigkeit im             gen sind schriftlich unter Verwendung des
        mit 35 Wochenstunden)                Umgang mit den Bürgern                      dafür aufliegenden Bewerbungsbogens an
                                                                                         das Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D.,
Ihre Aufgaben im Wesentlichen:             o Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbar-     Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., zu
Haushaltsbuchführung, Voranschlags- bzw.     keit und Bereitschaft zu Mehrdienst-        richten.
Rechnungsabschlussarbeiten, Gebühren-        leistungen                                  Der Bewerbung sind beizufügen: Lebens-
vorschreibungen, Führung der Grundsteu-                                                  lauf, Dienstzeugnisse aller vorangegange-
erkartei, Kommunalsteuerangelegenhei-      Wir bieten:                                   nen Dienstgeber, Ausbildungsnachweise,
ten etc.                                                                                 Geburtsurkunde,        Staatsbürgerschafts-
                                           o unbefristetes Vertragsbediensteten-         nachweis, Gesundheitsfragebogen; falls
Ihr Profil:                                  verhältnis nach den Bestimmungen            gegeben: Nachweise über facheinschlägi-
                                             des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und          ge bzw. öffentliche (Bund, Land, Gemein-
o Erfüllung der allgemeinen Aufnahme-        Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002          de) Vordienstzeiten, Familienbeihilfenbe-
  voraussetzungen, das sind insbeson-        idgF); ein Monat Probezeit                  scheid. Einen Bewerbungsbogen und den
  dere die gesundheitliche und fachliche   o Entlohnung in der Funktionslaufbahn         Gesundheitsfragebogen erhalten Sie bei
  Eignung für die vorgesehene Verwen-        GD 17.4 (dzt. mind. € 2.264,20 brutto       uns im Gemeindeamt (Sekretariat, EG Zim-
  dung, einwandfreier Leumund, öster-        bei Vollbeschäftigung mit 40 Wochen-        mer 3) oder unter „www.feldkirchen-do-
  reichische Staatsbürgerschaft              stunden, bei anrechenbaren Vordienst-       nau.at – Gemeinde.Service - Bürgerservice
o Niveau eines Handelsschulabsolven-         zeiten entsprechend höher)                  - Formulare.Förderungen - Bewerbungs-
  ten; einschlägiger Lehrabschluss oder                                                  bogen bzw. Gesundheitsfragebogen“.
  Berufspraxis                             Voraussichtliche Dienstzeiten:
o EDV-Kenntnisse                           bis 31.08.2024 halbtags (Vormittage und       Allfällige Kosten (Fahrtspesen, Kosten für
o Männliche Bewerber müssen den            Nachmittage); ab 01.09.2024 teilweise         ärztliche Untersuchungen usw.) im Zusam-
  Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet    ganztags                                      menhang mit dem Auswahlverfahren wer-
  haben.                                                                                 den nicht ersetzt.
o verpflichtende Absolvierung der ge-      Auswahlverfahren:
  setzlich vorgesehenen Dienstausbil-      Das Auswahlverfahren wird nach den ob-        Ansprechpartner:
  dungen bzw. Dienstprüfungen              jektiven Kriterien gemäß § 11 Oö. GDG         Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr.
                                           2002 durchgeführt. Die Gemeinde behält        Dr. Ingrid Petermichl und Fr. Elisabeth
Erwünscht sind:                            sich vor, gegebenenfalls eine Vorauswahl      Fleischanderl, Tel. 07233/7255-0 gerne zur
                                           zu treffen, Eignungstests und Vorstellungs-   Verfügung.
o vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungs-   gespräche durchzuführen. Die Beurteilung
  vorschriften                             der persönlichen Eignung erfolgt im Zuge      Der Bürgermeister
                                           eines Vorstellungsgespräches und auf
o hohe Genauigkeit und Selbständigkeit     Grund von allfälligen Referenzen.

                                                                                                      13
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    01 / März 2019

                            AMTLICHES

STELLENAUSSCHREIBUNG BAUHOF
   Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in              F kann bis Ende Dezember 2019 nach-         zu treffen. Die Beurteilung der persönli-
           für den Bauhof                        gereicht werden)                            chen Eignung erfolgt im Zuge eines Vor-
 mit einem Beschäftigungsausmaß von            o handwerkliches Geschick                     stellungsgespräches und auf Grund von
40 Wochenstunden ab 1. September 2019          o männliche Bewerber müssen den Prä-          allfälligen Referenzen. Ein Aufwandersatz
                                                 senz- oder Zivildienst abgeleistet haben    für Vorstellungsgespräche wird nicht ge-
Ihre Aufgaben im Wesentlichen:                                                               leistet.
Mitarbeit bei der Wartung des Kanal- und       Erwünscht sind
Wasserleitungsnetzes; Winterdienst; Stra-      o Fachkenntnisse durch einschlägigen          Sie sind interessiert?
ßenerhaltungsarbeiten; Mitarbeit bei der          Lehrabschluss als Installateur, Schlos-    Bewerben Sie sich bitte bis spätestens
Wartung und Instandhaltung des Fuhr-              ser, Elektriker, KFZ Mechaniker            Freitag, 05. April 2019, 12 Uhr.
parks und der Maschinen; Mitarbeit in          o Führerschein CE                             Bewerbungen sind schriftlich unter Ver-
sonstigen Bereichen, die in die Zuständig-     o Engagement, Verantwortungsbewusst-          wendung des dafür aufliegenden Bewer-
keit des Bauhofes fallen                          sein, Flexibilität, Selbständigkeit, Be-   bungsbogens an das Marktgemeindeamt
                                                  lastbarkeit                                Feldkirchen a.d.D., Hauptstraße 1, 4101 Feld-
Ihr Profil:                                    o Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen        kirchen a.d.D., zu richten. Der Bewerbung
o Erfüllung der allgemeinen Aufnahme-                                                        sind beizufügen: Lebenslauf, Zeugnisse,
    voraussetzungen, das sind insbeson-        Wir bieten                                    Kopie des Führerscheins, Geburtsurkunde,
    dere die gesundheitliche und fachliche     o unbefristetes Vertragsbediensteten-         Staatsbürgerschaftsnachweis,        Gesund-
    Eignung, einwandfreier Leumund, ös-           verhältnis nach den Bestimmungen           heitsfragebogen; falls gegeben: Nachwei-
    terreichische Staatsbürgerschaft bzw.         des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und         se über facheinschlägige bzw. öffentliche
    Staatsangehörige, denen aufgrund von          Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002         (Bund, Land, Gemeinde) Vordienstzeiten,
    Staatsverträgen im Rahmen der euro-           idgF) bzw. Oö. GBG 2001 iVm. Oö. LVBG      Familienbeihilfenbescheid. Einen Bewer-
    päischen Integration dieselben Rechte         1994 idgF (1 Monat Probezeit)              bungsbogen und den Gesundheitsfrage-
    für den Berufszugang gewährt werden        o Entlohnung in der Funktionslaufbahn         bogen erhalten Sie bei uns im Gemein-
    (Falls keine geeigneten Bewerber, die         GD 23 bzw. im Entlohnungsschema II,        deamt (Sekretariat, EG Zimmer 3) oder
    das Erfordernis der österreichischen          Entlohnungsgruppe p4 von dzt. mind.        unter „www.feldkirchen-donau.at – Ge-
    Staatsbürgerschaft bzw. einer Staats-         € 1.817,40 zzgl. Vergütung von Mehr-       meinde.Service - Bürgerservice - Formulare.
    angehörigkeit zu Staaten, denen auf-          leistungen (z.B. Winterdienst)             Förderungen - Bewerbungsbogen bzw. Ge-
    grund von Staatsverträgen im Rahmen        o freiwillige Sozialleistungen                sundheitsfragebogen“. Zu spät eingelangte
    der europäischen Integration diesel-                                                     Bewerbungen können nicht berücksichtigt
    ben Rechte für den Berufszugang ge-        Voraussichtliche Dienstzeiten:                werden.
    währt werden, zur Verfügung stehen,        Mo-Do. 07.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00
    kann von diesem Erfordernis abgese-        sowie Fr. 07.00 – 11.00 Uhr                   Ansprechpartner:
    hen werden)                                                                              Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr.
o Persönliche Eignung (Vorstellungsge-         Auswahlverfahren:                             Dr. Ingrid Petermichl und Fr. Elisabeth
    spräch und allfällige Referenzen)          Das Auswahlverfahren wird nach den ob-        Fleischanderl, Tel. 07233/7255-0 gerne zur
o ausreichende Kenntnisse der deut-            jektiven Kriterien gemäß § 11 Oö. GDG         Verfügung.
    schen Sprache in Wort und Schrift          2002 durchgeführt. Die Gemeinde behält
o Führerschein B und F (der Führerschein       sich vor, gegebenenfalls eine Vorauswahl      Der Bürgermeister

FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET
Im Jahr 2019 werden vom Rauchfangkeh-
                                               sowie den erlassenen Verordnungen ent-        Betrachten Sie diese Überprüfungen als
rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek im
                                               sprechen. Überprüft werden unter anderem      Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Um-
Gemeindegebiet der Marktgemeinde Feld-
                                               die Einhaltung der vorgeschriebenen           weltschutzes, zur Luftreinhaltung und
kirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhalte- und
                                               Emissionsgrenzwerte, erforderliche Sicher-    zum Energiesparen. Der vorbeugen-
Energietechnikgesetz 2002 §25 geforder-
                                               heitseinrichtungen bei Heizungsanlagen,       de Brandschutz dient zum Schutz von
te Überprüfung auf Brand- und Betriebs-
                                               Verbrennungsluftzuführung, Abstände von       Leben und Eigentum.
sicherheit durchgeführt. Diese visuelle
                                               Feuerstätten zu brennbaren Bauteilen,         Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne
Überprüfung umfasst die Kontrolle der
                                               Brennstofflagerung, Rauchfänge und die        Herr Ing. Stefan Wasicek (07234/82579) zur
Feuerungsanlagen, ob diese den gelten-
                                               Verbindungsstücke, Dichtheitsprüfung der      Verfügung.
den Vorschriften wie dem Landesgesetz
                                               Gasleitung.

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01 / März 2019   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

                                                           AKTUELLES

EINLADUNG - VORTRAG „NEUERUNGEN ERBRECHT UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT“

                                       Foto: Stefan Wolfsteiner

                                                                       15
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   01 / März 2019

                           AKTUELLES

FELDKIRCHNER WOCHENMARKT
                                                   Seit Samstag, 2. März 2019 findet wieder an jedem Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr
                                                   der „Feldkirchner-Wochenmarkt“ statt.

                                                   Zweck des Marktes ist die Verbesserung der Lebensmittelnahversorgung und die
                                                   Belebung des Feldkirchner Marktplatzes. Besonders Bedacht wird auf ein vielfältiges
                                                   und ausgewogenes Angebot, vorzugsweise an qualitativ hochwertigen und naturnah
                                                   erzeugten Produkten, Gemüse sowie auf die Förderung der Gemeinschaft der Feld-
                                                   kirchner Bevölkerung gelegt.

                                                   Alle, die interessiert sind, ihre Produkte am Wochenmarkt zu verkaufen, ersuchen wir,
                                                   sich beim Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D. (Fr. Kneidinger, Tel. 07233/7255-22)
                                                   zu melden.

                                                                                 Schwerpunkte:
                                                                       06.04.2019: „Kauf die Suppe im Glas“
                                                                        20.04.2019: „Lustiges Eierpecken“

                                                                        Die Aussteller des Wochenmarktes
                                                                           freuen sich auf Ihren Besuch!

                            Foto: Peherstorfer

FSME-IMPFUNG 2019
Im Frühjahr 2019 wird vom Sanitätsdienst           innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2.       der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom
der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Um-              Teilimpfung).                               zuständigen Krankenversicherungsträger
gebung wieder eine Impfung gegen die             - Auffrischungsimpfungen sind alle 5          einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ
durch Zecken übertragene Hirnhautent-              Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebens       Gebietskrankenkasse € 4,00 pro Impfung).
zündung (FSME) in den Gemeinden ange-              jahr alle 3 Jahre
boten.                                           - Ausnahme: nach Abschluss der Grund-         FSME-Impfkosten-Sonderregelung für
                                                   immunisierung wird erstmals nach 3          Minderjährige: Für Familien mit mehr
        Donnerstag, 28.03.2019                     Jahren aufgefrischt.                        als 2 unversorgten Kindern gilt folgende
        von 13.30 bis 16.30 Uhr                                                                Sonderregelung: Die Gesamtkosten der
   in der Rot-Kreuz-Stelle in Walding            Die Impfkosten:                               Schutzimpfung werden für das 3. und alle
 und am Freitag, 05.04.2019 sowie am             Kinder bis zum vollendeten 15. Lebens-        weiteren unversorgten Kinder dann vom
  Freitag, 07.06.2019 auf der Bezirks-           jahr: € 13,70                                 Amt der oö. Landesregierung übernom-
 hauptmannschaft Urfahr-Umgebung,                Jugendliche im 16. Lebensjahr: € 15,70        men, wenn bereits das 1. und 2. Kind ge-
             Sanitätsdienst.                     Personen ab dem 16. Lebensjahr: € 18.50       impft wurde. Hinweis: Für diese Kinder ist je-
                                                                                               doch bei der Impfung der Kostenersatz von
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr           Die Impfkosten sind bei der Impfung in        € 4,00 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird
  möglich.                                       bar zu entrichten. Personen, die gesetzlich   aber gegen Vorlage der Zahlungsbestäti-
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmuni-          krankenversichert sind und denen die Kos-     gung vom zuständigen Krankenversiche-
  sierung notwendig, die aus 3 Teilimpf-         ten nicht vom zuständigen Unfallversiche-     rungsträger rückerstattet.
  ungen besteht (2 Teilimpfungen im Ab-          rungsträger (Allgemeine Unfallversiche-
  stand von ca. 1-3 Monaten, die dritte          rungs-anstalt, Sozialversicherungsanstalt

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