FELDKIRCHENA DONAU FROHE OSTERN ...
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Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at 01/ 02/ 03/ 04/ März 2019 FELDKIRCHEN AMTSBL / DONAU AMTSBLATT FROHE OSTERN ... Foto: Foto: Johann Lackner
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01/ März 2019 INHALT WEGWEISER FÜR SIE DA AMTLICHES 04 Bürgermeister Franz Allerstorfer 07233/7255-20, 0664/3323501 bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at AKTUELLES 15 Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl GESUNDE GEMEINDE 23 07233/7255-21 e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at TERMINE 23 Sekretariat VERANSTALTUNGSKALENDER 25 07233/7255-22 oder 23 office@feldkirchen-donau.at BERATUNG UND SERVICE 26 Soziale Angelegenheiten GRATULATIONEN 27 Carina Heinetsberger 07233/7255-46 c.heinetsberger@feldkirchen-donau.at SCHULEN 27 Meldeamt, Reisepässe EINSATZORGANISATIONEN 30 Gabriele Luger, Andrea Bok, Stefan Hruska 07233/7255-24 bzw. 26 PFARREN 33 g.luger@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- donau.at; s.hruska@feldkirchen-donau.at VEREINE 35 Finanzabteilung KULTURELLES 43 Franz Stirmayr 07233/7255-27 f.stirmayr@feldkirchen-donau.at INSERATE 45 Bauverhandlungen TOURISMUS 47 Daniela Hirsch 07233/7255-41 VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK 48 d.hirsch@feldkirchen-donau.at Standesamt Eva Mair 07233/7255-47 e.mair@feldkirchen-donau.at Bauhof Martin Radler 0664/3323503 bauhof@feldkirchen-donau.at Schulwart Feldkirchen Thomas Gumplmayr 0664/2839393 t.gumplmayr@feldkirchen-donau.at Schulwart Lacken Maria Ganhör 0680/1415024 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0 Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio- nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D. Auflage: 2.300 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U. Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 12. Juni 2019 2
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU VORWORT GESCHÄTZTE GEMEINDEBÜRGERINNEN UND GEMEINDEBÜRGER! Unsere Verpflichtung, die Trinkwasserversorgung für un- Abwägungen und zu den Beiträgen der Grundbesitzer sere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sicher- und Anrainer in den Verwaltungsverfahren angemerkt zustellen und unsere Sorge um die Erhaltung wertvollster werden. Auch bei der Rückschau in die Geschichte des Ackerflächen in unserer Gemeinde haben uns veranlasst, Landesguts Bergheim, von der Erbschaft an das Land den beabsichtigten Kiesabbau durch die Firma Arthofer Oberösterreich bis zum Verkauf an die Fa. Arthofer, blei- abzulehnen. ben viele Fragen offen. Nach unseren Abwägungen können die mit dem Kiesabbau Vor allem aber bleibt die große Sorge, dass mit der verbundenen Belastungen und Nachteile für die Bevölkerung nun vorliegenden Genehmigung der erste und mög- die daraus zu erzielenden Vorteile nicht aufwiegen. Wir haben licherweise entscheidende Schritt zu einem späteren daher ein Rechtsmittel gegen die erteilten Bewilligungen ein- großflächigen Abbau auf einer Fläche von etwa 40 ha gebracht. Die Möglichkeiten, die unser Rechtsstaat vorsieht, bzw. für etwa 40 Jahre Abbautätigkeit gemacht wurde. haben wir bis auf die Ebene des Landesverwaltungsgerichtes ausgeschöpft. Dass nun die Möglichkeiten, einen Standort für den Trink- wasserbrunnen I zu finden, eingeschränkt sind, ist eben- Weder bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung als falls eine gravierende Erschwernis für die Gemeinde. zuständige Bewilligungsbehörde, noch beim Landesverwal- tungsgericht, konnten wir mit unseren Einwänden und Stand- Die geringen Erfolgsaussichten einer Revision und die punkten durchdringen. damit verbundenen hohen Kosten waren für unsere Entscheidung, das Erkenntnis des Landesverwaltungs- Zuletzt haben wir die Erfolgsaussichten und die Kosten einer gerichtes zu akzeptieren und keine Revision beim Ver- außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in waltungsgerichtshof einzubringen, ausschlaggebend. Wien mit unserem Rechtsanwalt abgewogen. Vom Rechtsan- waltsbüro CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati bekamen Bei aller Enttäuschung über den Ausgang der Verwal- wir dazu folgende abschließende Einschätzung schriftlich tungsverfahren müssen wir in die Zukunft schauen und mitgeteilt: unseren Blick nach vorne, in eine gute gemeinsame Zukunft für unsere Gemeinde, richten. „Zusammengefasst ist zu konstatieren, dass das Erkenntnis des Dazu können wir alle einen Beitrag leisten, denn Landesverwaltungsgerichts durchaus Schwachstellen aufweist, GEMEINDE sind wir alle. welche in einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof releviert werden könnten. Aufgrund des eingeschränkten Prüfumfanges des Verwaltungsgerichtshofes scheint es aber fraglich, ob der Verwaltungsgerichtshof die Revision für zulässig erachten würde. Selbst wenn er die Zulässigkeit bejahen würde, wären ein Durch- dringen des rechtlichen Standpunktes und eine Aufhebung des Bürgermeister Franz Allerstorfer Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts nicht gesichert.“ Es könnte nun viel zu den Bewilligungsverfahren, zu unseren 3
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES OFFENER BRIEF AN LANDESHAUPTMANN DR. THOMAS STELZER Franz Allerstorfer Bürgermeister 2000 darf sich nicht wiederholen! Auch wir sind das Land ten, dass es zu keiner Verschlechterung des Oberösterreich! Für den Erhalt von Bergheim als Bil- Trinkwassers kommen soll. dungseinrichtung. Für eine Nachnutzung der restlichen Objekte und Grundstücke des Gutes Bergheim durch Am 20.09.1999 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde in die Marktgemeinde Feldkirchen und deren Bürgerinnen einer Resolution an das Land gebeten, und Bürger • Interessenten, deren Liegenschaften unmittelbar an Flächen des Landesgutes angrenzen, Flächen für eine Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Zupachtung zur Verfügung zu stellen, • ortsansässigen Landwirten die Möglichkeit zum Ankauf Die Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau wehrt von Flächen zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen sich gegen die Vorgangsweise der Landespolitiker mit Situation anzubieten, dem Erbe – Gut Bergheim. • der Marktgemeinde Gründe zu veräußern, damit sie gegebenenfalls Tauschgründe besitzt und Das Gut Bergheim kam durch ein Testament der Baronin • Verkauf an die Gemeinde für Bauhofnutzung Zenaide von Hirsch auf Gereuth vom 29. Juni 1897 in das • Verkauf an die Marktgemeinde zur Nutzung für überre- Eigentum des Landes Oberösterreich. Es handelt sich bei gionale Projekte wie Waldsaatproduktion. dieser Erbschaft um ein Vermächtnis mit Auflage (Landes- • 1999 wurde das Land vom Gemeinderat aufgefordert, gericht Linz als Abhandlungsgericht). Es sollte darin eine das Landesgut Bergheim vorerst nicht zu verkaufen. Ackerbau-Akademie für Kinder adeliger Familien eingerich- tet werden. Nach Überwindung vieler Schwierigkeiten wur- Die Landespolitiker haben die Einwendungen, Ersuchen de schließlich am 30. Juli 1919 die Gründung einer landwirt- und Aufforderungen der Marktgemeinde Feldkirchen schaftlichen Fachschule beschlossen und am 15. September ignoriert und die zum Landesgut Bergheim gehören- 1921 eröffnet. den Grundstücke, bis auf wenige ha zum Verkauf ausge- „Die Herrschaft Bergheim selbst wird nicht nur ein stets schrieben. sichtbares Zeugnis der hochherzigen Widmung der Ba- Obwohl in der Ausschreibung zur Anbotslegung keine ronin Zenaide Hirsch-Gereuth sein, sondern auch für Erwähnung von Kiesabbau gemacht wurde, hat das Land: die Landwirtschaft der Umgebung eine stete Förderung 1. Die Landwirtschaft und den Wald des Landesgutes und Anregung bilden“, meinte damals Dr. Josef Schlegl, bis auf wenige ha im Jahr 2000 an ein Kiesabbauunter- Referent des Landesausschusses. nehmen verkauft. 2. Historisch – moralisch betrachtet, stehen dieser Verkauf Was haben die Erben (Landespolitiker) daraus ge- und die damit verbundenen Folgen völlig im Widerspruch macht? zu den Verfügungen der Erblasserin. Dem Vermächtnis der Erblasserin wurde insofern Rechnung (Durch die im Jahr 2019 durchgesetzte Abbaubewilligung getragen als in der Folge eine herzeigbare Landwirtschaft wird wertvollstes agrarisches Land auf immer zerstört und und die landwirtschaftliche Fachschule vom Land Oberös- der Gemeinde ihre Aufgabe als Trinkwasserversorger terreich als Eigentümer selbst betrieben und bewirtschaftet massiv erschwert.) wurde. Gerüchteweise wurde aber schon im Jahr 1988 von einer Verkaufsabsicht des Landes gesprochen. Die Marktge- Die Marktgemeinde Feldkirchen ist seit dem Jahr 1999 er- meinde hat sich daher schon im Juli 1988 in Form einer Re- folglos bemüht, sich gegen den kontinuierlich stattfinden- solution an das Land gegen einen Verkauf des Landesgutes den Prozess der Privatisierung des Landesgutes Bergheim zu ausgesprochen. wehren. Ab 1999 verfolgte das Land Oberösterreich offensiv Die verantwortlichen Politiker des Landes Oberösterreich die Absicht, die Land – und Forstwirtschaft des Gutes kümmern sich nicht um die Auflagen des Vermächtnis- Bergheim zu verkaufen. ses der Erblasserin und nehmen keine Rücksicht auf die Im Frühjahr 1999 wurde der Bürgermeister vom Verwalter Interessen der Gemeindebürgerinnen und Gemeinde- des Landesgutes darüber informiert, dass das Land Oberös- bürger. terreich an eine Verpachtung bzw. Veräußerung des Landesgutes denkt. • Die Nutzungsinteressen der Gemeinde werden über- Mit Schreiben vom 28.05.1999 hat der Bürgermeister, der gangen. auch Landwirt war, den damals zuständigen Landesrat • Konsequent werden die Sorgen der Gemeinde um die Dr. Aichinger gebeten, bei einer Verpachtung darauf zu ach- Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung ignoriert. 4
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES • Konsequent wurde die Bedeutung der riesigen Grund- der Gemeinde, wie z.B. die Einkaufsinfrastruktur, die Gewer- flächen des Landesgutes für die Existenzsicherung der bebetriebe und die Gastronomie. heimischen Landwirte ignoriert und übergangen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Feldkirchen er- • Konsequent wird ignoriert, dass am Ende dieses Prozes- sucht nun das Land Oberösterreich als Eigentümer des ses wertvollstes Ackerland auf immer zerstört sein wird. Objektes und der dazugehörenden Liegenschaften, diese der Marktgemeinde Feldkirchen zur weiteren Nut- Die zuletzt gewählte Vorgangsweise bis zum Entschluss, zung zur Verfügung zu überlassen. den Schulbetrieb in Bergheim einzustellen, lässt be- fürchten, dass die Landespolitik die Vorgangsweise aus Das prosperierende Betriebsbaugebiet und die starke Nach- 2000 wiederholt. Wir befürchten, dass das endgültige frage nach Wohnungen und Baugründen erfordert Ergebnis des nun laufenden Prozesses wieder eine pri- • zusätzliche infrastrukturelle Einheiten wie Krabbelgrup- mitive Geldbeschaffungsaktion des Landes sein wird pen, Kindergartengruppen sowie Klassenzimmer für die und die Einwände, Ersuchen und Notwendigkeiten der Volksschule und Neue Mittelschule. Marktgemeinde wiederum ignoriert und übergangen • Auch hinsichtlich kultureller Aktivitäten könnten Nut- werden. zungsprojekte entwickelt und in Kooperation mit priva- ten Investoren verwirklicht werden. Folgende Indizien geben uns Anlass zu diesen Befürch- • Teile des Objektes sollten der Marktgemeinde Feldkir- tungen: chen langfristig als Bauhof und dem Bezirksabfallver- • Der Prozess auf Landesebene bis zur Entscheidung, den band als Altstoffsammelzentrum zur Verfügung stehen. Schulbetrieb in der landwirtschaftlichen Fachschule • Die im Umfeld des Objektes des ehemaligen Landes- Bergeheim einzustellen, hat nach unseren Informatio- gutes Bergheim befindlichen Grundstücke würde die nen etwa zwei Jahre gedauert. Marktgemeinde Feldkirchen an die Landwirte verpach- • Während dieser zwei Jahre wurde die Marktgemeinde ten bzw. für den Eigenbedarf nutzen (z.B. dringend er- weder darüber informiert, dass an Überlegungen zur forderlicher Ersatzstandort für den Einstellung des Schulbetriebes gearbeitet wird, noch Trinkwasserbrunnen I). wurden wir zu einem einzigen Gespräch darüber eingeladen. Es ergeht somit das dringende Ersuchen an Sie, Herr Lan- deshauptmann als Eigentümer und Verwalter des Erbes Erst am 14.03.2019 wurde die Marktgemeinde Feld- „Gut –Bergheim“, dafür zu sorgen, dass die Vorgangs- kirchen an der Donau von der Direktorin der Fach- weise aus dem Jahr 2000 nicht wiederholt und die Markt- schule Bergheim informiert, dass der Schulbetrieb der gemeinde Feldkirchen bei den Entscheidungen über die landwirtschaftlichen Fachschule mit Ende des Schul- weitere Nutzung der Reste des ehemaligen Landesgutes jahres 2021/2022 eingestellt wird. Bergheim berücksichtigt wird. Es gibt seitens des Landes keinerlei Ideen zur Nachnutzung. Die Marktgemeinde Feldkirchen wurde auch diesbezüglich Die Marktgemeinde Feldkirchen bedauert ausdrücklich, nie angefragt, obwohl die Marktgemeinde Teile des dass sie weder zu Gesprächen im Vorfeld der jetzt getrof- Objektes schon jetzt angemietet hat. Im Park der dazuge- fenen Entscheidung eingebunden bzw. eingeladen wurde, hörenden Liegenschaft befindet sich zudem der noch bis zum heutigen Tag angefragt wurde, ob es betref- existenziell wichtige Trinkwasserbrunnen II der Markt- fend Nachnutzung Bedarfe und/oder Überlegungen gibt. gemeinde Feldkirchen. Dieser Brunnen ist der Hauptver- sorgungsbrunnen für die Gemeindebevölkerung. Für einen partnerschaftlicher Umgang zwischen dem Durch den Verkauf größter Teile der zum Landesgut Berg- Land und der Gemeinde! Auch die Marktgemeinde heim gehörenden Liegenschaften im Jahr 2000 wurde wie Feldkirchen a.d.D. ist Oberösterreich! oben ausgeführt, entgegen den letztwilligen Verfügungen Die Vorgangsweise der Landespolitik von 2000 darf der Erblasserin die Grundlage für die verfügte Nutzung ver- sich nicht wiederholen! äußert. Mit freundlichen Grüßen Die Marktgemeinde Feldkirchen sieht die Entscheidung des Landes, den Schulbetrieb der Fachschule Bergheim Der Bürgermeister einzustellen, als nächsten Schritt in Richtung Veräuße- rung der „Reste“ des Erbes „Gut – Bergheim“. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Feldkirchen sieht in dieser Vorgangsweise nicht nur einen moralischen Verstoß gegen die Auflagen der Erblasserin, sondern auch einen gra- Franz Allerstorfer vierenden infrastrukturellen Verlust für Feldkirchen. Dies be- trifft sowohl Arbeitsplätze als auch wirtschaftliche Bereiche 5
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019 Bericht des Bürgermeisters ungseinrichtungen und der Absicht, Teile Vermessung und grundbücherliche Durch- Bürgermeister Franz Allerstorfer informier- des Objektes langfristig als Bauhof bzw. als führung trägt die Gemeinde. te über den geplanten Breitbandausbau Altstoffsammelzentrum erhalten zu kön- Hinsichtlich der zukünftigen Straßen- in der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. nen, ergeht das dringende Ersuchen an bezeichnung des sog. „Doktorstraßls“ und präsentierte jene Gebiete in der das Land OÖ, die Marktgemeinde Feldkir- beschloss der Gemeinderat analog der Gemeinde, bei denen eine Versorgung mit chen a.d.D. bei der Entscheidung über die einstimmigen Empfehlung „Bau-und einem Glasfaserkabel in näherer Zukunft weitere Nutzung zu berücksichtigen. Wirtschaftsausschusses“ ebenfalls ein- angestrebt wird. Vom Bürgermeister wur- stimmig die Bezeichnung „Gewerbepark“. de deshalb eine Absichtserklärung zum Rechnungsabschluss für das Finanzjahr Eine weitere Straßenbezeichnung wur- Breitbandausbau unterzeichnet. 2018 de vom Gemeinderat einstimmig für die Der Gemeinderat beschloss einstimmig neu entstehende Siedlung nördlich des Im Zusammenhang mit den Alternativen den Rechnungsabschluss für das Finanz- Schlosses Pesenbach beschlossen. Sie Wohnformen berichtet er, dass die 16 ge- jahr 2018, der als wesentlichen Bestandteil erhält die Adresse „Schlosspark“. Auch dies planten Wohnungen in das neue Alten- auch den Rechnungsabschluss der VFI KG hatte der „Bau- und Wirtschaftsausschuss“ und Pflegeheim integriert werden sollen. beinhaltet. Die Empfehlung im Gemeinde- einstimmig empfohlen. Dieses selbstständige Wohnen ist für Men- vorstand war ebenfalls einstimmig. Für die künftige Bezeichnung der Ge- schen der Pflegestufe 1-3 vorgesehen, wo- werbeparkstraße soll der „Bau- und Wirt- hingegen die Aufnahme in ein Altenheim Bericht über die Prüfungsausschusssit- schaftsausschuss“ Vorschläge erarbeiten erst ab Pflegestufe 4 möglich ist. Je nach zung vom 19.11.2018 und auch die ansässige Bevölkerung mit Bedarf können die Alternativen Wohnein- Der Bericht des Ausschussobmannes einbinden. heiten auch als Altenheimplätze genutzt LAbg. Günter Pröller über die Prüfungsaus- werden. schusssitzung vom 19.11.2018 wurde vom Förderungen – Subventionen Gemeinderat einstimmig beschlossen. Nach der Auflösung des Tourismusverban- Weiters informiert er über ein Schrei- des Feldkirchen a.d.D. per 31.12.2018 fällt ben an den Landeshauptmann und die Änderung des Dienstpostenplanes das Liquidationsvermögen in Höhe von Landesregierung, worin eine verstärk- Analog der einstimmigen Empfehlung des rund € 50.000,00 der Gemeinde zu; dieses te Gemeindeautonomie in finanziellen Gemeindevorstandes beschloss auch der wird dem auf örtlicher Ebene neu gegrün- Angelegenheiten gefordert wird. Dieses Gemeinderat einstimmig eine Änderung deten „Tourismusverein Feldkirchen Forderungspapier wird von allen Bürger- des Dienstpostenplanes, die den Bereich a.d.D.“ als Sonderförderung gewährt. Die meistern des Bezirkes Urfahr-Umgebung der Verwaltung in der Finanzabteilung Beschlussfassung des Gemeinderates er- mitgetragen. Auszugsweise geht es um ei- betrifft. Erforderlich ist diese Maßnahme folgte analog der einstimmigen Empfeh- nen einheitlichen Schlüssel bei den Sozial- unter anderem auf Grund des erhöhten lung des Gemeindevorstandes ebenfalls leistungen, die Reduzierung des Kranken- Arbeitsaufwands in der Finanzabteilung einstimmig. € 25.000,00 erhält der Touris- anstaltenbeitrages für Gemeinden sowie durch die VRV neu. Der Dienstposten wird musverein sofort, den Restbetrag erst nach um eine einheitliche Ausgangsbasis für um 0,13 Personaleinheiten erhöht. Vorlage einer entsprechenden Projektpla- Transferleistungen. nung samt Kostendarstellung. Straßenangelegenheiten Außerdem erwähnt er, dass es im Zuge der Im Voranschlag sind für diverse Stra- Weiters beschloss der Gemeinderat mehr- weiteren Entwicklung des Ortes Feldkir- ßenbaumaßnahmen im Jahr 2019 im heitlich, dem Verein „Feldkirchner Stra- chen a.d.D. ein Bürgerbeteiligungsverfah- außerordentlichen Haushalt insgesamt ßenspektakel“, wie im Vorjahr, auch für ren geben werde, bei dem die Bevölkerung € 150.000,00 budgetiert. Der Gemeinderat das Jahr 2019 wieder eine Subvention in im Rahmen eines dialogischen Verfahrens beschloss einstimmig die Umsetzung der der Höhe von € 10.000,00 zu gewähren. eingebunden werden soll. Eine Einladung vom „Bau-und Wirtschaftsausschuss“ ein- Die Empfehlung des Gemeindevorstandes zu einer Auftaktveranstaltung werde dem- stimmig vorgeschlagenen Asphaltierun- war ebenfalls einstimmig. nächst erfolgen. gen von sonstigen Straßenstücken bzw. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 9 ÖVP, Sanierungen von Schotterstraßen und die 1 FPÖ; Stimmenthaltung: 5 FPÖ Einstellung des Schulbetriebes in der Generalsanierung des „Pesenbachweges“. Fachschule Bergheim Im Gefahrenabwehr- und Entwicklungs- Aufgrund der erst kürzlich bekannt gewor- Um das sogenannte „Doktorstraßl“ beim plan (GEP), welcher im Gemeinderat am denen Tatsache, dass der Schulbetrieb in Gewerbepark ausbauen zu können, ist 03.07.2018 beschlossen wurde, ist für die der landwirtschaftlichen Berufs- und Fach- die Abtretung von Grundflächen an das FF Bad Mühllacken eine Ersatzbeschaf- schule Bergheim mit Ende des Schuljahres öffentliche Gut erforderlich. Der Gemein- fung für das vorhandene Rüstlöschfahr- 2021/2022 eingestellt wird, beschloss der derat beschloss analog zur einstimmigen zeug für das Jahr 2021 vorgesehen. Abzüg- Gemeinderat einstimmig, beim Land Ober- Empfehlung des „Bau- und Wirtschafts- lich der Förderung durch das Land bzw. österreich um eine Nachnutzung des Ob- ausschusses“ ebenfalls einstimmig eine LFK werden von der Gemeinde und der jektes und der zugehörigen Liegenschaf- diesbezügliche Vereinbarung mit den be- FF Bad Mühllacken Kosten in Höhe von ten anzusuchen. Nicht zuletzt aufgrund troffenen Grundeigentümern. Die Abtre- ca. € 150.000,00 für den Ankauf zu tragen der starken Nachfrage an Kinderbetreu- tung erfolgt unentgeltlich; die Kosten für sein. Der Gemeinderat fasste analog der 6
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019 einstimmigen Empfehlung des Gemein- Erweiterung des Kanal- und Wasserlei- • Flächenwidmungsplanänderung Nr. devorstandes ebenfalls einstimmig den tungsnetzes 4.57, ÖEK-Änderung Nr. 2.43, Teilfläche entsprechenden Grundsatzbeschluss für Der Gemeinderat beschloss entsprechend der Grundstücke Nr. 392, 393, 397/2 die Anschaffung eines neuen TLF-B 2000 der einstimmigen Empfehlung des Ge- und 398, KG. Landshaag sowie einen und die Gewährung allfälliger Gemeinde- meindevorstandes ebenfalls einstimmig, diesbezüglichen Baulandsicherungs- beiträge nach Maßgabe der vorhandenen den Auftrag für die Erweiterung des öffent- vertrag Budgetmittel. lichen Kanal- und Wasserleitungsnetzes in der Schatzsiedlung an den Billigstbieter, Betreffend die vom Amt der Oö. Landes- Wie vom Gemeindevorstand einstimmig die Fa. Swietelsky, mit einer Auftragssum- regierung mitgeteilten Versagungsgründe empfohlen, fasste der Gemeinderat eben- me von € 765.398,28 zu vergeben. Die kon- zur Flächenwidmungsplanänderung Nr. falls einen einstimmigen Grundsatzbe- krete Umsetzung erfolgt in den Monaten 4.59, Grundstücke Nr. 126/2 und 126/3, schluss, den Fahrradverkehr in Feldkir- Mai-Juni. KG. Landshaag beschloss der Gemeinderat chen a.d.D. zu fördern, bzw. Maßnahmen analog zur einstimmigen Empfehlung des zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur Raumordnungsangelegenheiten „Planungsausschusses“ ebenfalls einstim- zu setzen. Konkrete Umsetzungsprojekte Baulandsicherungsvertrag: mig, den aufgrund der mitgeteilten Versa- werden im zuständigen „Bau- und Wirt- Im Zuge der Schaffung von sieben Baupar- gungsgründe geänderten Änderungsplan schaftsausschuss“ erarbeitet. zellen „Am Waldrand“ im Jahr 2014 wurde Nr. 4.59 mit dem Ersuchen um Erteilung mit dem Eigentümer der Liegenschaft ein der aufsichtsbehördlichen Genehmigung Entsprechend der einstimmigen Emp- Baulandsicherungsvertrag abgeschlos- dem Amt der Oö. Landesregierung vorzu- fehlung des Gemeindevorstandes erhält sen, der die Vereinbarung enthielt, die legen. der „Waldkindergarten Hasenbande“ darin festgelegten Punkte auf allfällige für das Kindergartenjahr 2018/2019 eine Grundstückserwerber zu überbinden. Der Beschlussfassung von Resolutionen finanzielle Unterstützung für die drei Feld- Gemeinderat beschloss analog der ein- Abgesehen von der Resolution betreffend kirchner Kinder, die derzeit diesen Kinder- stimmigen Empfehlung des „Planungs- das Hundehaltegesetz (siehe – Hunde- garten besuchen. Die Höhe beträgt für ausschusses“ ebenfalls einstimmig die haltung) beschloss der Gemeinderat ana- jedes Kind max. € 1.210,00 pro Kindergar- Überbindung dieses Baulandsicherungs- log der einstimmigen Empfehlung des tenjahr; das ergibt eine Gesamtförderung vertrages an die Grunderwerber von zwei Gemeindevorstandes ebenfalls einstim- in der Höhe von maximal € 3.630,00. Die der gegenständlichen Bauparzellen mit- mig eine Resolution an die Bundesminis- Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte tels einer Überbindungsvereinbarung. terin für Nachhaltigkeit und Tourismus, einstimmig. mit welcher diese aufgefordert wird, die Flächenwidmungsplanänderungen: EU- Vorgaben zur Reduktion von Weg- Hundehaltung Zu folgenden Umwidmungsansuchen werf-Plastik umzusetzen; mit dem gleich- In der im Gemeinderat am 15.05.2018 be- wurde vom Gemeinderat die Einleitung zeitig beschlossenen Grundsatzbeschluss schlossenen Hundehaltungsverordnung der Flächenwidmungsplanänderung ge- des Gemeinderates für eine „Plastikfreie wurde u. a. die Mitnahme von Hunden auf mäß der einstimmigen Empfehlung des Gemeinde“ setzt die Gemeinde ein Zei- den öffentlichen Kinderspielplätzen im „Planungsausschusses“ vom 11.02.2019 chen für ökologisches Bewusstsein und Ortsgebiet verboten. Da sich der Spielplatz einstimmig beschlossen: den Schutz unserer Umwelt. Mit verschie- am Sportplatz in Feldkirchen jedoch nicht denen Maßnahmen und Kooperationen in jenem Bereich befindet, der laut Hun- • Flächenwidmungsplanänderung Nr. mit Unternehmen und Vereinen soll eine dehaltegesetz als „Ortsgebiet“ definiert 4.67, Grundstücke Nr. 710/2 und 737/2, maßgebliche Reduktion und Vermeidung werden kann, ist die Verordnung eines KG. Mühllacken von Plastik in unserem Gemeindegebiet Hundeverbotes de jure nicht zulässig. Es herbeigeführt werden. wurde deshalb vom Gemeinderat einstim- • Flächenwidmungsplanänderung Nr. mig beschlossen, die Verordnung dahin- 4.68, ÖEK-Änderung Nr. 2.48, Biomasse Folgende Maßnahmen sollen gesetzt wer- gehend zu ändern bzw. aus Gründen der Nahwärme Schatzsiedlung, Grundstü- den: Übersichtlichkeit neu zu erlassen. cke Nr. 537, 538 und 540/1, KG. Lacken Aus Anlass dieser Ungleichbehandlung und eine mögliche Ersatzfläche • Einweg-Tragetaschen, insbesondere von Kinderspielplätzen wurde gleichzeitig solche aus Plastik, sollen durch um- auch einstimmig eine Resolution an den weltfreundliche Alternativen wie Stoff- Oö. Landtag beschlossen, worin gefordert Analog der einstimmigen Empfehlung des taschen, Einkaufskörbe o.ä. ersetzt wer- wird, das Mitnahmeverbot von Hunden „Planungsausschusses“ vom 11.02.2019 den. Die Marktgemeinde soll in ihrem auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen beschloss der Gemeinderat einstimmig eigenen Wirkungsbereich darauf ver- außerhalb des Ortsgebietes verordnen folgende Umwidmung unter der Bedin- zichten. zu können, um alle Kinder auf allen öf- gung, dass die Auflassung der betroffenen fentlichen Kinderspielplätzen gleich zu öffentlichen Straße nachweislich und un- schützen. Die jeweiligen Empfehlungen widerruflich geregelt ist: des Gemeindevorstandes waren ebenfalls einstimmig. 7
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 14.03.2019 • Einweg-Plastik (Wattestäbchen, Stroh- tik wie beispielsweise Plastiksackerl, • Verstärkt wird der Konsum von regi- halme, Besteck, Teller, Umrührstäb- Einweg-Kaffeebecher und Verpackun- onalen und saisonalen Produkten in chen, Luftballonstäbe, Getränkebecher, gen aus Plastik zu verzichten. den Fokus gerückt. Diese sind meistens etc.) soll vermieden werden. Alterna- nicht bzw. zumindest nicht in Plastik tiven dazu sollen aufgezeigt und von • Verpackungsfreie Initiativen sollen un- verpackt und weisen noch viele andere lokalen Betrieben angeboten werden. terstützt und ausgebaut werden. Auf Vorteile auf (geringerer Transportauf- die Verwendung von Mehrweggebin- wand, Arbeitsplatzsicherung, etc.). den wird insbesondere hingewiesen. • Ein Leitfaden für Feste ohne Ein- weg-Plastik wird erstellt und Veran- Die nächste Gemeinderatssitzung findet staltern, z. B. Vereinen, zur Verfügung • Information und Bewusstseinsbildung am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 19.00 gestellt. Darin wird auf den Einsatz von der Bürger, der Vereinsfunktionäre, der Uhr im Sitzungssaal des Marktgemein- Mehrweggeschirr und auf bestehende Handels- und Gastronomiebetriebe er- deamtes statt. Initiativen anderswo verwiesen. folgt mittels Veranstaltungen, Broschü- ren und den zur Verfügung stehenden Kanälen der Marktgemeinde. Hier soll • Unternehmen sollen motiviert werden, auf bestehende Arbeitskreise verwie- sich aktiv an der Aktion zu beteiligen sen werden. und auf die Ausgabe von Einweg-Plas- BETRIEBSAUSFLUG - MARKTGEMEINDEAMT AM FREITAG, 14.06.2019 GESCHLOSSEN Am Freitag, 14. Juni 2019 findet der Betriebsausflug der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. statt. Aus diesem Grund ist an diesem Tag das Gemeindeamt geschlossen. Wir ersuchen um Ihr Verständnis! In dringenden Fällen erreichen Sie den Bürgermeister unter 0664/3323501. EINHEBUNG DER FREIZEITWOHNUNGSPAUSCHALE AB 2019 Vom OÖ Landtag wurde das OÖ Tourismusgesetz neu erlassen und unter anderem ist für leerstehende Wohnungen oder nur mit Nebenwohnsitz bewohnte Wohnungen ab 2019 eine Freizeitwohnungspauschale zu entrichten. Darüber hinaus wurde vom Gemeinde- rat beschlossen, den vom Gesetz vorgesehenen Zuschlag zu dieser Freizeitwohnungspauschale einzuheben. Konkret sind nun ab 2019 für leerstehende Wohnungen (bzw. Wohnungen nur mit Nebenwohnsitz) bzw. für Dauercamper folgende Beträge entrichten: für Wohnungen über 50 m² für Wohnungen unter 50 m² und für Dauercamper Landesabgabe 108,00 72,00 Gemeindezuschlag 216,00 108,00 Gesamt 324,00 180,00 Alle betroffenen Eigentümer dieser Wohnungen werden im 3. Quartal persönlich angeschrieben und über ihre konkrete Abgabepflicht informiert. Die Abgabe selber ist dann erstmals am 01.12.2019 zur Zahlung fällig. Von den 27 Gemeinden des Bezirkes haben fast alle gleichlautende Beschlüsse gefasst. 8
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES ALTERNATIVE WOHNFORMEN UND ALTENHEIM IN FELDKIRCHEN A.D.D. Das Seniorenheim St. Theresa in Bad Mühl- Wohneinheiten (alternative Wohnformen) 16 Wohneinheiten, zusammengefasst in lacken ist und war für viele betagte Mit- geplant. Ein Altenheim ist dazu bestimmt, eine Einheit, durchaus aufgeteilt auf meh- menschen ihr letztes „Zuhause“. Jetzt ist vorrangig aus altersbedingten Gründen rere Stockwerke, ähnlich einem Wohnhaus es baulich „in die Jahre gekommen“. Nach hilfs- und pflegebedürftigen Menschen mit eigenem Zugang und eigener Erschlie- vielen technischen, funktionellen und wirt- zur Aufrechterhaltung ihrer psychischen ßung, sollen direkt an das Seniorenheim schaftlichen Prüfungen ist die Entschei- und physischen Existenz, Hilfe und Pflege angebaut werden. Die Erschließungsstruk- dung für einen Neubau gefallen. zu gewähren. Das Heim ist auf die Bedürf- turen beider Wohnformen (AWF und Seni- nisse dieser Personen hin zu errichten und orenheim) müssen in jedem Stockwerk in Die Franziskanerinnen von Vöcklabruck, zu gestalten. Die Wohn- und Aufenthalts- Verbindung stehen, um direkte und kurze eine in pädagogischen, sozialen, gesund- bereiche sollten so gestaltet werden, dass Wege für das Pflegepersonal und die Be- heitlichen und pastoralen Bereichen tätige sich die Bewohner und das betreuende wohner zu gewährleisten. Die einzelne Ordensgemeinschaft, betreibt schon jetzt Personal darin wohl fühlen. Wohneinheit soll ein Gesamtausmaß von das Seniorenheim St. Theresa in Bad Mühl- 49m² nicht überschreiten. lacken und wird auch das neue Heim am Alternative Wohnformen (AWF) sind Be- Standort Feldkirchen a.d.D. errichten und treuungseinrichtungen für Menschen mit Für unsere Gemeinde ist es sehr wichtig, betreiben. geringem Pflegebedarf (Pflegestufe 1 bis dass dieses Angebot für unsere älteren 3). Nahezu autonomes Wohnen in Kleinst- Mitmenschen bestehen bleibt. Besonders Auf einer Fläche von 8000 m² wird am nord- wohnungen mit der Möglichkeit der Inan- erfreulich ist, dass alle Anzeichen darauf westlichen Ortsrand von Feldkirchen a.d.D. spruchnahme von Betreuungsleistungen hindeuten, dass bei uns auch 16 Wohnein- das Altenheim mit 100 Betten und direkt ist die Zielsetzung. heiten nach dem Konzept „Alternative daran angebaut, die Erweiterung um 16 Wohnformen“ geplant werden. KINDERGARTEN - FERIENREGELUNG - NACHMELDUNG MÖGLICH Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 sind Aus diesem Grund möchten wir den be- folgende Öffnungszeiten: unsere Kindergärten und Krabbelstuben troffenen Eltern die Möglichkeit bieten, ei- ganzjährig geöffnet. Aus organisatori- nen Betreuungsbedarf in den Ferien nach- - Kindergarten Hauptstraße: ganztags schen Gründen ist es für die Kinderbe- melden zu können. Wir bitten jedoch um treuungseinrichtungen notwendig, dass Verständnis, dass Betreuungsplätze zu ei- - Kindergarten Pfarrhof: vormittags der Betreuungsbedarf für die (Schul-) nem späteren Zeitpunkt nur soweit verge- Ferienzeiten sehr bald bekanntgegeben ben werden können, als diese in geplanten - Kindergarten Lacken: geschlossen wird. Eine frühzeitige Bekanntgabe der be- Gruppen mit bereits eingeteiltem Personal nötigten Betreuungszeiten in den Ferien noch zur Verfügung stehen. - Krabbelstube Amtshaus: ganztags bzw. die Abmeldung von der gewohnten Besuchszeit stellt für einige Eltern eine Aus dem derzeit bekannten Betreuungsbe- große Herausforderung dar, da der eigene darf ergeben sich für die Kinderbetreu- Im Juli sind die Kinderbetreuungseinrich- geplante Urlaub u.a. mit anderen Familien- ungseinrichtungen in Feldkirchen a.d.D. tungen zu den gewohnten Zeiten geöff- mitgliedern und dem Arbeitgeber abge- net. sprochen werden muss. KINDERSOMMER 2019 - ANGEBOTE VON VEREINEN UND EINSATZORGANISATIONEN Auch im heurigen Jahr wird es für die Kinder wieder ein abwechslungsreiches, spannendes und lustiges Kindersom- merprogramm geben. Die Veranstalter können ab sofort bis 03. Mai 2019 ihren Programmpunkt im Bürgerservice des Ge- meindeamts, Zi. Nr. 1, EG, bekannt geben. Die beliebte Erlebnissportwoche fin- det heuer im Zeitraum von 05.08. bis 09.08.2019 statt. Die Anmeldungen dafür können bis Ende Mai 2019 online unter www.xundinsleben.at – Sportwoche in der Gemeinde durchgeführt werden. Foto: Xund ins Leben 9
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES WAHLSERVICE ZUR EUROPAWAHL 2019 Am 26. Mai 2019 wird gewählt. Unsere UNSERE TIPPS: Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert umeist mittels eingeschriebener Briefsen- das gesamte Prozedere der Abwicklung – Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst dung auf Ihre angegebene Zustelladresse. für Sie und für die Gemeinde. frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Die Wahlkarte muss spätestens am 26. Mai Telefon beantragt werden! Der letztmög- 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirks- Wir möchten seitens der Gemeinde unse- liche Zeitpunkt für schriftliche und On- wahlbehörde einlangen. Sie haben weiters re Bürgerinnen und Bürger bei der bevor- line-Anträge ist der 22. Mai 2019. die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahl- stehenden EU-Wahl optimal unterstützen. tag bei jedem geöffneten Wahllokal oder Deshalb werden wir Ihnen Anfang Mai bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben. eine „Amtliche Wahlinformation – Europa- wahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (sie- he Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet ei- nen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 26. Mai 2019 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahl- karte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personali- siert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im In- ternet. Mit dem personalisierten Code auf VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE unserer Wählerverständigungskarte in der WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT! Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen „Amtliche Wahlinformation“ können Sie lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung rund um die Uhr auf www.wahlkartenan- sowie bei der Wahldurchführung. trag.at Ihre Wahlkarte beantragen. 10
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES JUGENDTAXI-GUTSCHEINE Für Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres werden Jugendtaxi-Gutscheine im Wert von € 90,- pro Person und pro Jahr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes OÖ muss 1/3 der Kosten von den Jugendlichen selbst getragen werden. Die Gutscheine werden im Bürgerservice des Gemeindeamts, Zi. Nr. 1, EG, ausgegeben. Bei folgenden Taxiunternehmen können die Jugentaxi-Gutscheine eingelöst werden: - Fa. Ecker, Kleinzell im Mühlkreis, 0676/840073400 - Fa. Rammerstorfer, Oberneukirchen, 0664/5318188 - Fa. Straßl, Haibach ob der Donau, 0676/9619119 SAND FÜR IHRE SANDKÄSTEN VON DER GEMEINDE Wenn Sie Sand für die Sandkiste Ihrer Kin- der brauchen, melden Sie sich bei uns bis Freitag, 10.05.2019! Sie können von 1 bis 5 Scheibtruhen be- stellen. Anmeldung im Marktgemeindeamt, Bür- gerservice, Erdgeschoß, Zi. Nr. 1, Tel.Nr. 7255-24 bzw. 26 oder per E-Mail office@ feldkirchen-donau.at. Wir bringen Ihnen den Sand KOSTENLOS in der Woche vom 20.05. bis 24.05.2019. Foto: Peherstorfer STRASSENSPERRE DER B 127 WEGEN FELSRÄUMUNGSARBEITEN Am Samstag, 6. April 2019 ist die B 127, Rohrbacher Bundesstraße zwischen Puchenau und Linz wegen Felsräumungsarbeiten in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr gesperrt – ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge und Linienverkehr. Großräumige Umleitung über Wal- ding-Gramastetten-Pöstlingberg. Der Verkehr aus Rohrbach Richtung Linz wird in St. Martin/M. über Aschach-Eferding-Linz umgeleitet. 11
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES DAS SACKERL FÜRS „GACKERL“ In unserer Marktgemeinde sind aktuell gratis bezogen werden. Auch im Waldbad von Hunden im gesamten Gelände der 294 Hunde gemeldet. Mit dem Besitz eines in Bad Mühllacken stehen zwei Hundekot- öffentlichen Freizeitanlage des Landes Hundes kommen zur Verantwortung für beutelspender zur freien Entnahme zur Oberösterreich in der Ortschaft Weidet den Hund auch gewisse Verpflichtungen Verfügung. Zusätzlich möchten wir auch – mit Ausnahme der Badesee-Ringstra- hinzu. Gerade über die unzureichende Be- wieder auf das korrekte Mitführen von ße. Außerdem gilt striktes Hundever- seitigung des Hundekotes gehen immer Hunden laut dem Oö. Hundehaltegesetz bot auf den öffentlichen Spielplätzen in wieder Beschwerden von Gemeindebür- im Gemeindegebiet hinweisen: Landshaag, Lacken, Pesenbach, Feldkir- gerinnen und Gemeindebürgern bei uns chen Ort sowie in Bad Mühllacken inkl. • Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffent- ein. Auch in der vergangenen Sitzung des der angrenzenden Liegewiese. lichen Orten innerhalb des Ortsgebiets Bau- und Wirtschaftsausschusses wurde bzw. in geschlossenen Siedlungen; angemerkt, dass vermehrt der Hundekot zusätzlich gemäß der Verordnung der auf Gehsteigen sowie auf Privatgrund- Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. Lei- stücken hinterlassen wird, ohne diesen nenpflicht für bestimmte Bereiche in ordnungsgemäß zu beseitigen. unserer Gemeinde (Badesee-Ringstra- Wir möchten darauf hinweisen, dass ße, Treppelweg entlang der Donau bzw. dies laut Oö. Hundehaltegesetz eine des Nebenfluters und der in Feldkirchen Verwaltungsübertretung darstellt und a.d.D. liegende Teil des Pesenbachtales); somit mit einer Geldstraße von bis zu € 7.000,- zu bestrafen ist. • Leinen- und Maulkorbpflicht bei größe- Um die korrekte Beseitigung des Hunde- ren Menschenansammlungen, in Schu- kotes zu erleichtern, können im Markt- len, Kindergärten, Kinderspielplätzen gemeindeamt Feldkirchen a.d.D. zu den etc.; Parteienverkehrszeiten Hundekotbeutel Foto: Bianca Reitter • Ganzjährig untersagt ist das Mitführen HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION 2018/2019 Die OÖ. Landesregierung hat für die Heiz- Aufgrund der EU Datenschutz-Grundver- Wie wird gefördert? periode 2018/2019 die Gewährung eines ordnung müssen Personen, die im selben Einmaliger Zuschuss in der Höhe von Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Haushalt mit der/m AntragstellerIn leben € 152,- pro Haushalt, wenn das Haus- Personen beschlossen. Die Anträge kön- und ein eigenes Einkommen beziehen, haltseinkommen unter den festgelegten nen ab sofort bis 12. April 2019 im Ge- persönlich am Antrag unterschreiben. Einkommensgrenzen liegt. meindeamt abgegeben werden, wobei für sämtliche Anträge die Einkommensnach- Wer wird gefördert? Für eine im Jahr 2018 bezogene Mindest- weise des Jahres 2018 vorgelegt werden Sozial bedürftige Personen, wenn das mo- sicherung ist pro Bezugsmonat ein Zwölf- müssen. natliche Nettoeinkommen aller tatsäch- tel des zu gewährenden Heizkostenzu- lich im Haushalt/der Wohnung lebenden schusses abzuziehen. Dies gilt sowohl für Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die Personen die Summe der anzuwenden- den/die Antragsteller/in als auch für alle Einkommensnachweise aus dem Jahr 2018 den Ausgleichszulagenrichtsätze für 2018 im gemeinsamen Haushalt lebenden Per- (z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte, nicht übersteigt. Diese Einkommensgren- sonen. etc.), sowie die Sozialversicherungsnum- zen betragen für Alleinstehende € 909,42, mern aller im Haushalt wohnenden Perso- für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften Weitere Informationen erhalten Sie im Ge- nen und für die Auszahlung die IBAN-Num- € 1336,52 und je Kind € 169,39. meindeamt bei Frau Heinetsberger (Zi. Nr. mer mit. 7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46). 12
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES STELLENAUSSCHREIBUNG QUALIFIZIERTE/N BUCHHALTER/IN Wir suchen eine/n qualifizierte/n o gute schriftliche und mündliche Aus- Sie sind interessiert? Buchhalter/in ab September 2019, drucksfähigkeit Bewerben Sie sich bitte bis spätestens Frei- (Teilzeitbeschäftigung mit 23 Wochen- tag, 05. April 2019, 12.00 Uhr. Bewerbun- stunden bis 31.08.2024, ab 01.09.2024 o gute Kommunikationsfähigkeit im gen sind schriftlich unter Verwendung des mit 35 Wochenstunden) Umgang mit den Bürgern dafür aufliegenden Bewerbungsbogens an das Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D., Ihre Aufgaben im Wesentlichen: o Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbar- Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., zu Haushaltsbuchführung, Voranschlags- bzw. keit und Bereitschaft zu Mehrdienst- richten. Rechnungsabschlussarbeiten, Gebühren- leistungen Der Bewerbung sind beizufügen: Lebens- vorschreibungen, Führung der Grundsteu- lauf, Dienstzeugnisse aller vorangegange- erkartei, Kommunalsteuerangelegenhei- Wir bieten: nen Dienstgeber, Ausbildungsnachweise, ten etc. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- o unbefristetes Vertragsbediensteten- nachweis, Gesundheitsfragebogen; falls Ihr Profil: verhältnis nach den Bestimmungen gegeben: Nachweise über facheinschlägi- des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und ge bzw. öffentliche (Bund, Land, Gemein- o Erfüllung der allgemeinen Aufnahme- Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002 de) Vordienstzeiten, Familienbeihilfenbe- voraussetzungen, das sind insbeson- idgF); ein Monat Probezeit scheid. Einen Bewerbungsbogen und den dere die gesundheitliche und fachliche o Entlohnung in der Funktionslaufbahn Gesundheitsfragebogen erhalten Sie bei Eignung für die vorgesehene Verwen- GD 17.4 (dzt. mind. € 2.264,20 brutto uns im Gemeindeamt (Sekretariat, EG Zim- dung, einwandfreier Leumund, öster- bei Vollbeschäftigung mit 40 Wochen- mer 3) oder unter „www.feldkirchen-do- reichische Staatsbürgerschaft stunden, bei anrechenbaren Vordienst- nau.at – Gemeinde.Service - Bürgerservice o Niveau eines Handelsschulabsolven- zeiten entsprechend höher) - Formulare.Förderungen - Bewerbungs- ten; einschlägiger Lehrabschluss oder bogen bzw. Gesundheitsfragebogen“. Berufspraxis Voraussichtliche Dienstzeiten: o EDV-Kenntnisse bis 31.08.2024 halbtags (Vormittage und Allfällige Kosten (Fahrtspesen, Kosten für o Männliche Bewerber müssen den Nachmittage); ab 01.09.2024 teilweise ärztliche Untersuchungen usw.) im Zusam- Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet ganztags menhang mit dem Auswahlverfahren wer- haben. den nicht ersetzt. o verpflichtende Absolvierung der ge- Auswahlverfahren: setzlich vorgesehenen Dienstausbil- Das Auswahlverfahren wird nach den ob- Ansprechpartner: dungen bzw. Dienstprüfungen jektiven Kriterien gemäß § 11 Oö. GDG Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr. 2002 durchgeführt. Die Gemeinde behält Dr. Ingrid Petermichl und Fr. Elisabeth Erwünscht sind: sich vor, gegebenenfalls eine Vorauswahl Fleischanderl, Tel. 07233/7255-0 gerne zur zu treffen, Eignungstests und Vorstellungs- Verfügung. o vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungs- gespräche durchzuführen. Die Beurteilung vorschriften der persönlichen Eignung erfolgt im Zuge Der Bürgermeister eines Vorstellungsgespräches und auf o hohe Genauigkeit und Selbständigkeit Grund von allfälligen Referenzen. 13
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AMTLICHES STELLENAUSSCHREIBUNG BAUHOF Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in F kann bis Ende Dezember 2019 nach- zu treffen. Die Beurteilung der persönli- für den Bauhof gereicht werden) chen Eignung erfolgt im Zuge eines Vor- mit einem Beschäftigungsausmaß von o handwerkliches Geschick stellungsgespräches und auf Grund von 40 Wochenstunden ab 1. September 2019 o männliche Bewerber müssen den Prä- allfälligen Referenzen. Ein Aufwandersatz senz- oder Zivildienst abgeleistet haben für Vorstellungsgespräche wird nicht ge- Ihre Aufgaben im Wesentlichen: leistet. Mitarbeit bei der Wartung des Kanal- und Erwünscht sind Wasserleitungsnetzes; Winterdienst; Stra- o Fachkenntnisse durch einschlägigen Sie sind interessiert? ßenerhaltungsarbeiten; Mitarbeit bei der Lehrabschluss als Installateur, Schlos- Bewerben Sie sich bitte bis spätestens Wartung und Instandhaltung des Fuhr- ser, Elektriker, KFZ Mechaniker Freitag, 05. April 2019, 12 Uhr. parks und der Maschinen; Mitarbeit in o Führerschein CE Bewerbungen sind schriftlich unter Ver- sonstigen Bereichen, die in die Zuständig- o Engagement, Verantwortungsbewusst- wendung des dafür aufliegenden Bewer- keit des Bauhofes fallen sein, Flexibilität, Selbständigkeit, Be- bungsbogens an das Marktgemeindeamt lastbarkeit Feldkirchen a.d.D., Hauptstraße 1, 4101 Feld- Ihr Profil: o Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen kirchen a.d.D., zu richten. Der Bewerbung o Erfüllung der allgemeinen Aufnahme- sind beizufügen: Lebenslauf, Zeugnisse, voraussetzungen, das sind insbeson- Wir bieten Kopie des Führerscheins, Geburtsurkunde, dere die gesundheitliche und fachliche o unbefristetes Vertragsbediensteten- Staatsbürgerschaftsnachweis, Gesund- Eignung, einwandfreier Leumund, ös- verhältnis nach den Bestimmungen heitsfragebogen; falls gegeben: Nachwei- terreichische Staatsbürgerschaft bzw. des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und se über facheinschlägige bzw. öffentliche Staatsangehörige, denen aufgrund von Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002 (Bund, Land, Gemeinde) Vordienstzeiten, Staatsverträgen im Rahmen der euro- idgF) bzw. Oö. GBG 2001 iVm. Oö. LVBG Familienbeihilfenbescheid. Einen Bewer- päischen Integration dieselben Rechte 1994 idgF (1 Monat Probezeit) bungsbogen und den Gesundheitsfrage- für den Berufszugang gewährt werden o Entlohnung in der Funktionslaufbahn bogen erhalten Sie bei uns im Gemein- (Falls keine geeigneten Bewerber, die GD 23 bzw. im Entlohnungsschema II, deamt (Sekretariat, EG Zimmer 3) oder das Erfordernis der österreichischen Entlohnungsgruppe p4 von dzt. mind. unter „www.feldkirchen-donau.at – Ge- Staatsbürgerschaft bzw. einer Staats- € 1.817,40 zzgl. Vergütung von Mehr- meinde.Service - Bürgerservice - Formulare. angehörigkeit zu Staaten, denen auf- leistungen (z.B. Winterdienst) Förderungen - Bewerbungsbogen bzw. Ge- grund von Staatsverträgen im Rahmen o freiwillige Sozialleistungen sundheitsfragebogen“. Zu spät eingelangte der europäischen Integration diesel- Bewerbungen können nicht berücksichtigt ben Rechte für den Berufszugang ge- Voraussichtliche Dienstzeiten: werden. währt werden, zur Verfügung stehen, Mo-Do. 07.00 – 12.00 und 13.00 bis 17.00 kann von diesem Erfordernis abgese- sowie Fr. 07.00 – 11.00 Uhr Ansprechpartner: hen werden) Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr. o Persönliche Eignung (Vorstellungsge- Auswahlverfahren: Dr. Ingrid Petermichl und Fr. Elisabeth spräch und allfällige Referenzen) Das Auswahlverfahren wird nach den ob- Fleischanderl, Tel. 07233/7255-0 gerne zur o ausreichende Kenntnisse der deut- jektiven Kriterien gemäß § 11 Oö. GDG Verfügung. schen Sprache in Wort und Schrift 2002 durchgeführt. Die Gemeinde behält o Führerschein B und F (der Führerschein sich vor, gegebenenfalls eine Vorauswahl Der Bürgermeister FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET Im Jahr 2019 werden vom Rauchfangkeh- sowie den erlassenen Verordnungen ent- Betrachten Sie diese Überprüfungen als rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek im sprechen. Überprüft werden unter anderem Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Um- Gemeindegebiet der Marktgemeinde Feld- die Einhaltung der vorgeschriebenen weltschutzes, zur Luftreinhaltung und kirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhalte- und Emissionsgrenzwerte, erforderliche Sicher- zum Energiesparen. Der vorbeugen- Energietechnikgesetz 2002 §25 geforder- heitseinrichtungen bei Heizungsanlagen, de Brandschutz dient zum Schutz von te Überprüfung auf Brand- und Betriebs- Verbrennungsluftzuführung, Abstände von Leben und Eigentum. sicherheit durchgeführt. Diese visuelle Feuerstätten zu brennbaren Bauteilen, Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne Überprüfung umfasst die Kontrolle der Brennstofflagerung, Rauchfänge und die Herr Ing. Stefan Wasicek (07234/82579) zur Feuerungsanlagen, ob diese den gelten- Verbindungsstücke, Dichtheitsprüfung der Verfügung. den Vorschriften wie dem Landesgesetz Gasleitung. 14
01 / März 2019 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AKTUELLES EINLADUNG - VORTRAG „NEUERUNGEN ERBRECHT UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT“ Foto: Stefan Wolfsteiner 15
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März 2019 AKTUELLES FELDKIRCHNER WOCHENMARKT Seit Samstag, 2. März 2019 findet wieder an jedem Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr der „Feldkirchner-Wochenmarkt“ statt. Zweck des Marktes ist die Verbesserung der Lebensmittelnahversorgung und die Belebung des Feldkirchner Marktplatzes. Besonders Bedacht wird auf ein vielfältiges und ausgewogenes Angebot, vorzugsweise an qualitativ hochwertigen und naturnah erzeugten Produkten, Gemüse sowie auf die Förderung der Gemeinschaft der Feld- kirchner Bevölkerung gelegt. Alle, die interessiert sind, ihre Produkte am Wochenmarkt zu verkaufen, ersuchen wir, sich beim Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D. (Fr. Kneidinger, Tel. 07233/7255-22) zu melden. Schwerpunkte: 06.04.2019: „Kauf die Suppe im Glas“ 20.04.2019: „Lustiges Eierpecken“ Die Aussteller des Wochenmarktes freuen sich auf Ihren Besuch! Foto: Peherstorfer FSME-IMPFUNG 2019 Im Frühjahr 2019 wird vom Sanitätsdienst innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Um- Teilimpfung). zuständigen Krankenversicherungsträger gebung wieder eine Impfung gegen die - Auffrischungsimpfungen sind alle 5 einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ durch Zecken übertragene Hirnhautent- Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebens Gebietskrankenkasse € 4,00 pro Impfung). zündung (FSME) in den Gemeinden ange- jahr alle 3 Jahre boten. - Ausnahme: nach Abschluss der Grund- FSME-Impfkosten-Sonderregelung für immunisierung wird erstmals nach 3 Minderjährige: Für Familien mit mehr Donnerstag, 28.03.2019 Jahren aufgefrischt. als 2 unversorgten Kindern gilt folgende von 13.30 bis 16.30 Uhr Sonderregelung: Die Gesamtkosten der in der Rot-Kreuz-Stelle in Walding Die Impfkosten: Schutzimpfung werden für das 3. und alle und am Freitag, 05.04.2019 sowie am Kinder bis zum vollendeten 15. Lebens- weiteren unversorgten Kinder dann vom Freitag, 07.06.2019 auf der Bezirks- jahr: € 13,70 Amt der oö. Landesregierung übernom- hauptmannschaft Urfahr-Umgebung, Jugendliche im 16. Lebensjahr: € 15,70 men, wenn bereits das 1. und 2. Kind ge- Sanitätsdienst. Personen ab dem 16. Lebensjahr: € 18.50 impft wurde. Hinweis: Für diese Kinder ist je- doch bei der Impfung der Kostenersatz von - Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr Die Impfkosten sind bei der Impfung in € 4,00 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird möglich. bar zu entrichten. Personen, die gesetzlich aber gegen Vorlage der Zahlungsbestäti- - Bei Ungeimpften ist eine Grundimmuni- krankenversichert sind und denen die Kos- gung vom zuständigen Krankenversiche- sierung notwendig, die aus 3 Teilimpf- ten nicht vom zuständigen Unfallversiche- rungsträger rückerstattet. ungen besteht (2 Teilimpfungen im Ab- rungsträger (Allgemeine Unfallversiche- stand von ca. 1-3 Monaten, die dritte rungs-anstalt, Sozialversicherungsanstalt 16
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