Schulfest - Gemeinde Appenweier
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Schulfest Nach rund eineinhalbjähriger Bauzeit ist der Erweiterungsbau der Schwarzwaldschule fertig und wird bereits genutzt. Lediglich an den Außenanlagen wird zurzeit noch gearbeitet. Neben zahlrei- chen neuen, modernen Klassen- und Lehrerzimmern ist die gro- ße Mensa zentraler Anlaufpunkt im Erdgeschoss. Am Samstag, 12. Oktober ab 11 Uhr ist die gesamte Bevölkerung herzlich zum großen Schulfest mit Tag der offenen Tür eingeladen. Es werden Füh- rungen durch die Schule angeboten und Interessierten das pä- dagogische Konzept erläutert. Für Essen und Getränke ist eben- so gesorgt wie für musikalische Umrahmung des Festes. Das genaue Programm wird demnächst im Mitteilungsblatt bekannt- gegeben. 38 Freitag, 20. September 2019
2 Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen: Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Frau Barbara Bäumler-Rabbertz Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 Telefon: 07 81 / 5 04-14 51 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de Telefax: 07 81 / 5 04-14 69 Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr E-Mail: barbara.baeumler@reiff.de Zustellprobleme: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), anb.zustellung@reiff.de Aboservice: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), leserservice@reiff.de
5 Gleichzeitig sind die Jahresrechnung, der Jahresabschluss Amtliche und der Rechenschaftsbericht 2018 an sieben Tagen öffent- Bekanntmachungen lich auszulegen; in der Bekanntgabe des Feststellungsbe- für alle Ortsteile schlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht für die Gemeinde sowie der Jahresabschluss für den Wasserver- FESTSTELLUNGSBESCHLUSS sorgungsbetrieb sind von Montag, 23. September 2019 bis einschließlich Dienstag,01. Oktober 2019 im Rathaus Ap- Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- penweier, Ortenauer Straße 13, Zimmer 3.1, öffentlich aus- berg und § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der heu- gelegt. te gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Appenweier am 16. September 2019 folgenden Beschluss gefasst: Appenweier, 16. September 2019 1) GEMEINDE gez. 1. Feststellung der Jahresrechnung 2018 1.1 a) Verwaltungshaushalt in den Einnahmen Manuel Tabor und Ausgaben auf einheitlich 29.443.512,23 € Bürgermeister b) Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf einheitlich 7.796.822,88 € c) Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf einheitlich 37.240.335,11 € Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens 1.2 Die Zuführung zum Vermögenshaushalt Artenschutz - „Rettet die Bienen“ gemäß § 22 GemHVO auf 4.497.241,92 € über das „Gesetz zur Änderung des 1.3 Der Endstand der allgemeinen Rücklage Naturschutzgesetzes und des beträgt 15.973.568,71 € Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren 1.4 Das Anlagevermögen (Aktiva) auf 88.380.345,89 € das Deckungskapital (Passiva) auf 88.380.345,89 € Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur davon Schulden (Passiva) auf 400.202,73 € Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- schafts- und Landeskulturgesetzes“ 2. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausga- ben der Jahresrechnung werden genehmigt. durchgeführt. 3. Auf die Bildung von Haushaltseinnahme- und Haus- Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im haltsausgaberesten wird im Zuge der Umstellung des Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Rechnungswesens auf das neue Kommunale Haus- halts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep- verzichtet. tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich in- nerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis 4. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten wird zur Kenntnis genommen. des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgege- bene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. 2) EIGENBETRIEB WASSERVERSORGUNG 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 1.1 Bilanzsumme 4.751.993,78 € 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde- verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegeh- - das Anlagevermögen 4.722.101,07 € rens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Mo- - das Umlaufvermögen 29.892,71 € nate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf endet am Freitag, den 17. Januar 2020. - das Eigenkapital 992.979,59 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 597.953,70 € - die Rückstellungen 49.803,00 € Die Eintragungsliste für die Gemeinde Appenweier wird - die Verbindlichkeiten 3.111.257,49 € in der Zeit vom 1.2 Jahresgewinn 55.080,67 € 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 1.2.1 Summe der Erträge 977.104,65 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 922.023,98 € im Rathaus Appenweier, Bürgerbüro Zimmer 1.6, Or- 2. Behandlung des Jahresgewinns tenauer Straße 13, und der - ist auf neue Rechnung vorzutragen 55.080,67 € Ortsverwaltung Urloffen, Hauptstraße 12, Zimmer 2, zu 3. Entlastung der Betriebsleitung folgenden Öffnungszeiten jeweils Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt (§ 9 Abs. 1 Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von Nr. 2 EigBG) 14:00 bis 18:30 Uhr; Der Feststellungsbeschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde sowie in der Ortsverwaltung Nesselried, Dorfstraße 46, zu sowie der Gemeindeprüfungsanstalt mitzuteilen und orts- folgenden Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von üblich bekanntzugeben.
6 09:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 16:00 bis 18:30 Uhr für 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau- Die Zugänge sind nicht barrierefrei . ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungs- gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un- raum zur Einsicht ausgelegt: terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Land- tag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- • mindestens 18 Jahre alt sind, gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge- • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzes • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh- A.Zielsetzung nung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Vom Wahlrecht Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur- Richterspruchs verloren haben. gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewähr- 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen leistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Ar- Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden- ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Woh- Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um nungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberech- dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden tigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde ein- (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten tragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Ände- rungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vor- genommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst- 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungs- wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des recht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstüt- Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden zungsunterschrift leisten. konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstüt- zende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Re- duktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formu- 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs- liertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familienna- Landes zu einer besseren und transparenten Dokumenta- men, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift tion der erreichten Fortschritte festgeschrieben. (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung an- zugeben und dies persönlich und handschriftlich zu un- B. Wesentlicher Inhalt terschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär- Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind un- deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen- gültig. stand (Artikel 1 Nummer 1) • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbil- tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des dungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter- 2) zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen- 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst- wöhnliche Aufenthalt besteht. baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson- Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah- aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Anga- men (Artikel 1 Nummer 5) ben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebedien- ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich steten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen aus- genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 zuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintra- schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel- gung ihren Personalausweis mitbringen. lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo- gische Landwirtschaft (Artikel 2) • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja- 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Eintragungsliste kann nur persönlich und handschrift- Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) lich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt C. Alternativen die Unterschrift. Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alterna- tiven.
7 D.Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät- 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: zung und Nachhaltigkeitsprüfung „§ 33a Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not- Erhalt von Streuobstbeständen wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Ge- setze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzu- (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden halten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobst- Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau öko- bestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von logischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in di- Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren rektem Zusammenhang mit der Verbesserung der Arten- Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchti- vielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum gung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausge- ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesände- hende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Ver- rungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbil- kehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht dung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Be- berührt. teiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Verände- (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von rungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu be- den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des werten. § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ertei- len. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanzi- liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haus- in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Grün- halte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden den der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht wer- sind als nachhaltig einzuordnen. den kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzuneh- Der Landtag wolle beschließen, men. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streu- dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu obstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines erteilen: gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verur- sacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstel- Artikel 1 lung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflan- Änderungen des Naturschutzgesetzes zungen aufzuerlegen.“ Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu- letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geän- dert: „§ 34 Verbot von Pestiziden 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie „§ 1a 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Artenvielfalt vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge- meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenviel- geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- falt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräu- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich ge- men entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten schützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Natur- und deren Lebensräume zu befördern.” denkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nut- „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaft- zungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes lichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vo- von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild le- raussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen bender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die unte- Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit re Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirt- bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Ge- schaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfah- fährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten ren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be- vermitteln.“ fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Ver- wendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium be- Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden ge- richtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnah- strichen. men. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”
8 6. § 71 wird wie folgt geändert: in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbe- Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: reich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jewei- ligen Flächen reduziert werden. „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Um- fortgeführt werden.“ setzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zu- ständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet. Artikel 2 (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Ein- Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes satz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche (LLG) und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behand- Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. lungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verord- nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag geändert: jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pe- stizidreduktion.“ Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: Artikel 3 „§ 2a Inkrafttreten Ökologischer Landbau Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land- schaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils gel- Begründung tenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die land- wirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg A. Allgemeiner Teil nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein drama- des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) tischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu- der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphi- ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land- bien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wild- baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden kräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig Fassung bewirtschaftet werden. nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenver- zeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursa- (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung chen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Ein- befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 satz von Düngemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Land- Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; bau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Land- Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen schaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder zu bewirtschaften. gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beein- (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landesei- trächtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorlie- gentum werden an nach den Grundsätzen des Ökolo- gende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzge- gischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmög- leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden- lichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden- Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaf- württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur- ten sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorien- gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung tierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidre- vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge- duktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der zulässig. Artenvielfalt zu ermöglichen. (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige B.Einzelbegründung Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes § 2b Zu 1.: Einfügung des § 1a Reduktion des Pestizideinsatzes Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions- entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu er- von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) halten und zu verbessern.
9 Zu 2.: Änderung des § 7 Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebens- räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind töd- Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart liche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit- auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch be- aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig wirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürli- scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung che Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht- auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das einge- durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig spielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europawei- daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der ten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Ge- Menschen. brauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Zu 3.: Änderung des § 22 Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen- dung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirt- Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Siche- schaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: rung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Er- „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity haltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer and biological control potential on European farmland“). Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusam- Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine menhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nati- 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotop- onen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebens- verbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungs- mittelproduktion (IPBES 2016). bewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Zu 6.: Änderung des § 71 Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die struktu- Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird relle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im eine Übergangsfrist eingeführt. Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber- in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Le- sicht entsprechend anzupassen. bensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landes- bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des kulturgesetzes Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende plane- rische Sicherung des Biotopverbundes. Einfügung der §§ 2a und 2b Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen § 2a Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Ge- sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson- samtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umwelt- Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich schonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwor- den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwä- tung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobst- gungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Ra- wiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutz- tes vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verord- bedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für nung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden ver- ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung gleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenviel- damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer falt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insek- soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden- tensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festge- Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde be- legt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig reits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorge- 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen schlagen. gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus ge- mäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes Zu 5.: Neufassung des § 34 zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Ge- meinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Na- des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) turschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sol- Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeb- len. lich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der § 2b Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in to- tal flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – als 75 % zurückgegangen ist. aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und
10 Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten Wohnraum für Flüchtlinge gesucht! wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Le- bewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Vermieten Sie Wohnraum – Helfen Sie Flüchtlingen Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirt- Um Ihnen die Entscheidung für eine Vermietung zu er- schaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul- leichtern, wollen wir nachstehend noch einige Informatio- turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer- nen geben. Vorab ist es jedoch wichtig zu klären, um wel- stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, chen Personenkreis es geht. Flüchtlinge, die in Deutschland den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus einen Antrag auf Asyl stellen, werden zunächst in Landes- dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass die- aufnahmestellen untergebracht. Für diese ist das Land ser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, zuständig. Anschließend erfolgt eine Verteilung auf die europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Landkreise, die dann zur Unterbringung in Gemein- Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte schaftsunterkünften verantwortlich sind. Von dort werden der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schäd- die Personen spätestens nach 24 Monaten, unabhängig lichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten- vom Stand des Asylverfahrens, auf die Städte und Ge- vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die meinden im Kreis verteilt. Dies ist die sogenannte An- Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirt- schlussunterbringung, für die Sie Ihre Immobilie zur Ver- schaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss fügung stellen. Wie Sie bereits der Presse entnehmen der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. konnten wurden die Gemeinschaftsunterkünfte des Land- 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiver- ratsamts von der Gemeinde Appenweier übernommen; sity and biological control potential on European farm- dies soll nur zum Übergang sein, weshalb die Gemeinde land“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt Appenweier weiterhin Wohnungen für Flüchtlinge zur An- eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten schlussunterbringung und Integration sucht. Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Le- Sie haben die Möglichkeit, mit der Gemeinde Appenweier bensmittelproduktion (IPBES 2016). den Mietvertrag abzuschließen. Sobald die Personen durch Integration in den Arbeitsmarkt über eigenes Einkommen Zu Artikel 3: Inkrafttreten verfügen und so ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ wird der Abschluss eines direkten Mietverhältnisses ange- strebt. Ort, den Tritt die Gemeinde als Mieterin auf, erhalten Sie die Miet- gez. zahlungen und Nebenkosten von der Gemeinde Appenwei- er. Im Fall eines direkten Mietverhältnisses, mit den zuge- wanderten Personen, trägt je nach Status des Flüchtlings der Landkreis die Kosten der Unterkunft nach den Regeln Farbschmierereien Schauenburghalle des Asylbewerberleistungsgesetzes oder das Job Center Urloffen - Zeugen gesucht über Leistungen nach dem SGB II. Dies beinhaltet in der Regel eine direkte Überweisung der Miete sowie der anfal- lenden Nebenkosten an den Vermieter. Sind die zugewanderten Personen erwerbstätig und kön- An der Schauenburghalle in Urloffen wurde durch Un- nen ihren Lebensunterhalt vollständig selbst finanzieren, bekannte in der Zeit zwischen Mittwochabend, 11.09.19 wäre ein direkter Mietvertrag mit den Flüchtlingen wün- und Donnerstagmorgen, 12.09.19 die Aussenfassade schenswert. Die Miete ist dann von diesen selbst zu ent- durch Farbschmierereien verunstaltet. richten. Die Gemeinde Appenweier sucht nun Zeugen die Hin- weise zu den Farbschmierereien geben können. Sach- Es erfolgt eine angemessene Belegung der Wohnung, bezo- dienliche Hinweise bitte an das Ordnungsamt Herrn gen auf die Größe und die Anzahl der Zimmer. Die An- Wiedemer, Tel. 07805/9594-31 bzw. wiedemer@appen- schlussunterbringung hat nicht den Charakter von Sam- weier.de Sachdienliche Hinweise nimmt auch der zu- melunterkünften. ständige Polizeiposten in Appenweier, Rufnummer Es sollte sich um abschließbare Räume handeln, die über 07805/91570 bzw. appenweier.pw@polizei.bwl.de ent- angemessene sanitäre Einrichtungen (WC, Dusche, Warm- gegen. wasser) sowie über einen geeigneten Bodenbelag (z.B. PVC) verfügen. Außerdem muss eine Heizmöglichkeit in der Wohnung vorhanden sein. Die Wohnung sollte dem- nach bezugsfertig sein. Eine Möblierung ist nicht erforder- lich. Die endgültige Entscheidung, über die Eignung der Woh- nung, wird vor Ort, nach Besichtigung durch die Gemeinde Appenweier, getroffen. Der Landkreis übernimmt, im Rahmen der sozialen Leis- tungen, auch die Möblierung der Wohnung. Soweit bereits eine Ausstattung vorhanden ist, kann diese in angemes- sener Höhe auch bei den Mietkosten anerkannt werden. Falls Sie eine Wohnung oder Haus zur Vermietung haben wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Appenweier, Herr Wiedemer, Tel. 07805 – 959431, wiedemer@appenweier.de oder Frau Martina Lukaszczyk, Tel. 07805 – 959417, lu- kaszczyk@appenweier.de oder unsere Integrationsmanagerin Frau Renate Stolz, Tel. 0171-1654107, integration@appenweier.com Bürgermeisteramt 77767 Appenweier
11 Aus dem Gemeinderat Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.09.2019 Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates, Wolfgang Löhnig als Vertreter der Presse sowie eine Zuhörerin. Er eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wur- de und der Gemeinderat beschlussfähig ist. TOP 1 Bebauungsplan „Hinter den Gärten West – 1. Än- derung“; Hierfür sind im Haushalt 2020/2021 entsprechend Mittel hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. einzustellen. Der Antragsteller hat kurzfristig um Ruhen des Verfahrens Sollte heute eine Entscheidung fallen, werden die Arbeiten gebeten. Der Vorsitzende setzt daher diesen Punkt von der am kommenden Wochenende ausgeschrieben. Baubeginn heutigen Tagesordnung ab. soll dann möglichst im Januar/Februar 2020 folgen. Arbei- te die ausführende Firma dann mit zwei Kolonnen, wird TOP 2 Umgehungssammler Urloffen; die Bauzeit komplette zwei Jahre in Anspruch nehmen, hier: Vorstellung der Straßenplanung. schätzt Herr Siggelkow. Im Oktober 2017 wurde die Planung des Umgehungs- Vollsperrungen seien punktuell nötig, wird die Frage von sammlers dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurde festge- Gemeinderat Kornmeier beantwortet. Regionale und loka- legt den MW-Kanal von der Gewerbestraße (ASV-Halle) le Umleitungen werden außerdem vorab mit dem Regie- bis zur Zinken-Brücke, Hauptstraße, zu erneuern. Ebenso rungspräsidium abgestimmt, ergänzt Bürgermeister Tabor. soll die FW-Leitung im Bereich der Hanauer Straße erneu- Vermutlich werden die Arbeiten in der Gewerbestraße be- ert werden. Herr Siggelkow vom gleichnamigen Ingenieur- ginnen, so Bauamtsleiter Ulrich Brudy. büro stellt die Planungen in Kürze vor. Des Weiteren will Gemeinderat Kornmeier wissen, ob die Im Zuge der Ausführungsplanung wurden mit dem Ort- Führung des Fahrradweges südlich oder nördlich geplant schaftsrat Urloffen bereits verschiedene Planungsvarian- sei. Ulrich Brudy erläutert, dass eine südliche Führung ge- ten bzgl. der Straßengestaltung diskutiert. Im Einzelnen plant sei, dieser beginnt am Ortseingang. ging es Gemeinderat Klemens Sauer moniert, dass in der Muhr- • um den Bau einer Querungshilfe am Ortseingang von straße während der Bauphase für den landwirtschaftlichen Legelshurst kommend, Verkehr aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite Prob- • das Anlegen eines Radfahrschutzstreifens, leme entstehen könnten. • den Rückbau der Straßenbreite auf 6,0 m zugunsten eines durchgängigen Fußweges auf der Nordseite von Beschlussvorschlag: 1,50 m Breite, Der Gemeinderat stimmt der Planung zu. Die Arbeiten • das Anlegen von Parkbuchten auf der Südseite der werden am 21.09.2019 veröffentlicht. Die Vergabe soll in Straße. der Novembersitzung stattfinden. Der Baubeginn soll im Januar/Februar 2020 erfolgen. Der Ortschaftsrat hat sich mehrheitlich für den Bau einer Querungshilfe ausgesprochen. Der Radfahrschutzstreifen Beschluss: einstimmig. wurde einstimmig abgelehnt. Die Fahrbahn soll zugunsten des Gehweges auf 6,0 m durchgängig ausgebaut werden. TOP 3 Bebauungsplan „Zimmern Süd-West“, Ortsteil Urloffen; An der Südseite der Hanauer Straße sollen Parkbuchten hier: angelegt werden. Die Vorschläge wurden in den Plan ein- a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah- gearbeitet und mit der Straßenverkehrsbehörde, Polizei, men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- sowie mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt. lange im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Von Seiten des Straßenbauamtes erfolgte die Eingabe, die sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Straße von 6,00 Meter auf 6,25 Meter zu verbreitern, so BauGB Herr Siggelkow. b) Billigung des Planentwurfs, Stand 28.08.2019 c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Auf die Frage von Edmund Kranz erwidert Herr Siggel- sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher kow, dass der Straßenbelag in der Gewerbestraße (von der Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ASV Halle bis zur Hanauer Straße) und die komplette Ha- Der Sachverhalt wird von Frau Lukert vorgestellt. Auf- nauer Straße (bis zur Hauptstraße einschließlich der Stich- grund einer verspätet eingegangenen Stellungnahme des straße von Hanauerstraße bis Fußgängerbrücke Jahnstra- Regierungspräsidium, Abteilung Raumordnung, musste ße) erneuert wird. die Vorlage kurzfristig ergänzt werden, den Räten liegt Die Frage von Gemeinderat Leible zur Entwässerungssitu- eine entsprechende Tischvorlage vor. ation wird von Herrn Siggelkow wie folgt beantwortet: 2,5 Der Ortschaftsrat Urloffen hat in seiner Sitzung am % Gefälle Querneigung seien auf Gehwegen üblich und 13.06.2018 dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungs- auch notwendig. Im Weiteren stellt Herr Siggelkow an- planes „Zimmern Süd-West“ zugestimmt. Da sich der Be- hand eines Ausbauquerschnittes die Arbeiten im Unter- bauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi- grund vor. ckelt ist dessen Änderung im Parallelverfahren erforderlich. Gemeinderat Kranz erkundigt sich nach der Bordsteinpla- In der Sitzung am 14.03.2019 erfolgte die Billigung der nung. Man habe hier einen definierten Anschlag, so Herr Planunterlagen. Der Gemeinderat hat in seiner öffentli- Siggelkow. Ein ebenerdiger Ausbau sei inzwischen nicht chen Sitzung am 18.03.2019 den formellen Aufstellungsbe- mehr gängig. schluss für den Bebauungsplan „Zimmern Süd-West“ mit Die Kostenplanung in der Übersicht: paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst,
12 die Planunterlagen gebilligt und die Beteiligung der Öf- Die Frage von Gemeinderat Klemens Sauer, warum dies fentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf- nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a oder § 13b fentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB BauGB durchgeführt wurde, beantwortet Frau Lukert wie beschlossen. folgt: Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und son- kann § 13a nicht angewandt werden. Bei Gewerbe- oder stigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Mischgebiet kann das Verfahren nach § 13b nicht ange- Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlich- wendet werden, da dieses nur zur Schaffung von Wohn- keit fand in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 durch raum zulässig ist. Daher wurde das zweistufige Regelver- Auslegung der Planunterlagen statt. Die berührten Behör- fahren notwendig. den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wur- den mit Schreiben vom 02.07.2019 gehört. Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Abwä- Beschlussvorschlag: gungsvorschlägen in Abwägungstabelle aufgeführt. Diese a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung wie in der liegt den Räten ebenfalls vor. Der Entwurf des Bebauungs- Abwägungstabelle mit Ergänzung Tischvorlage darge- planes wurde entsprechend den Abwägungsvorschlägen stellt. geändert und überarbeitet. Die sich aus der Stellungnah- b) Der Gemeinderat billigt den Planentwurf, Stand me des Regierungspräsidiums, Abteilung Raumordnung, 28.08.2019 entsprechend den Anlagen und beauftragt ergebenden Änderungen müssen noch in die Unterlagen die Verwaltung, die Abwägungsvorschläge aus der eingearbeitet werden. Nach Billigung des Planentwurfs, Tischvorlage in die Planunterlagen einzuarbeiten. Stand 28.08.2019, und Einarbeitung der vorgenannten Än- c) Die Verwaltung soll mit den überarbeiteten Unterlagen derungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchführen. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen einge- Beschluss: einstimmig. gangen. Die Abwägungstabelle stellt Frau Lukert in Kürze vor. Ebenfalls stellt Frau Lukert den überarbeiteten Planent- wurf vor: /4 A 1123 Zeichenerklärung ÜBERSICHTSPLAN M:1:10000 Schu 4a 709/97 Füllschema der Nutzungsschablone 1. Art der baulichen Nutzung S (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB -, 7669 URLOFFEN 1124 Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO -) GRZ=Grundflächenzahl GFZ=Geschossflächenzahl 1126/1WBF Wirtg MI Mischgebit (§6 Bau NVO) Bauweise Whs Dachneigung 8 Wirtg Firsthöhe ZIMMERN Traufhöhe Gar Schu 2. Maß der baulichen Nutzung Wirtg (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) 1125 1126/2 Whs WBF 6 0,8 Geschossflächenzahl (als Höchstmaß) WBF Schu 10 Whs 0,4 Grundflächenzahl (als Höchstmaß) WEG WEG WEG WEG WEG Schu l - IV Zahl der Vollgeschosse (als Höchstmaß) Gar G Sche 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen WE 910/5 en u-St (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Rench Schu o Offene Bauweise 902 Whs 12 Baugrenze B3 ► Whs 6. Verkehrsflächen 14 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) Gar APPENWEIER 910/1 Gehweg MI III VERFAHREN 7 0,4 Whs 0,8 Landwirtschaftlicher Weg 1. Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats nach § 2 BauGB am 18.03.2019 0 DN = 26-45° 1127 /5 907 16 Whs FH = 158,0 NN TH = 155,0 NN Gar Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 910/2 2. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach am Schu § 2 Abs. 1 BauGB durch Mitteilungsblatt der Gemeinde Appenweier WEG Gar Bestehende Grundstückszufahrt Flst.Nr. 910/4 hier nachrichtlich übernommen ohne Festsetzungscharakter. 905/4 905/2 Ga 3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 906 St § 4 Abs. 1 BauGB bis 910/4 1127 /2 9. Grünflächen WEG 7.5 Gast (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB) 4 4. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, am 1121/2 FFBH 148,70 NN öffentliche Bekanntmachung durch Mitteilungsblatt vom 18 /21 St 3 Private Grünflächen ( Immissionsschutzstreifen ) 1.0 1127/1 bis 1.0 1121 7.0 WEG 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 907/1 51.0 905/3 § 4 Abs. 2 BauGB bis 904 MI I 10.65 10. Nachrichtliche Darstellung 13.0 0,4 0,8 0 DN = 0-6° Ü HQ Extrem Überschwemmungsgebiet HQ Extrem 6. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB am OK ATTIKA = 149 NN Öffentliche Bekanntmachung durch Mitteilungsblatt vom VM 6 MI IV Neub au 19.75 Öffentliche Auslegung bis 0,4 0,8 Ü FFBH HQ 100 Überschwemmungsgebiet HQ 100 geschützter Bereich 0 DN = 26-45° 148,70 NN PF 1 FH = 161,15 NN 7. Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat nach § 10 BauGB am TH = 156,30 NN WEG Landstr 13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft AUSFERTIGUNG 1121 910 (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) 16.0 aße 1121 St 1 St 2 Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Planes sowie die zugehörigen planungsrechtlichen Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur /22 VM Entwicklung von Natur und Landschaft Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften unter Beachtung des vorstehenden 20.0 (§5 Abs. 2 Nr.10 und Abs. 4) (§9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB) Verfahrens mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderates der Gemeinde Appenweier übereinstimmen Eidechsen 13 Ersatzhabitat VM 4 10 VM Siehe schriftliche Festsetzungen PF /15 2 Appenweier, den .................... Erhaltung der Bäume 10.0 PF VM 3 6 91 15. Sonstige Planzeichen 1 Dro sse Manuel Tabor,Bürgermeister WEG l RE TE Aufschüttung NT ION 91 SM 2 ULD E Abgrabung RECHTSVERBINDLICH 912/1 91 Firstrichtung § 10 Abs.3 BauGB durch Bekanntmachung vom _ _._ _._ _ _ _ im Mitteilungsblatt B3 ► 8 91 4 130 Appenweier, den ........................ Umgrenzung 8 von Flächen für Nebenanlagen (§9 Abs. 1 Nr.4 und 22 BauGB) Appe Ü HQ 100 91 Vorhandene Stellplätze A 5 nweier Ü HQ Extrem 13Stellplätze 13 St 09 10 Manuel Tabor, Bürgermeister 91 /1 6 A Ga Garagen A Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern ANLAGE : 1 PF und sonstigen Bepflanzungen 91 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b) und Abs. 6 BauGB) 7 91 FERTIGUNG : . 9 BEBAUUNGSPLAN Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§9 Abs.7 BauGB) "ZIMMERN SÜD-WEST" PLAN NR.: 300 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 77767 APPENWEIER - ZIMMERN PROJEKT NR.: 18-021 MAßSTAB: 1:500 DATUM / STAND: 28.08.2019 7468/4 H/B = 594 / 700 (0.42m²) Allplan 2017
13 TOP 4 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Der Ortschaftsrat Urloffen hat den Sachverhalt am des Bebauungsplanes „Zimmern Süd-West“, Orts- 11.09.2019 beraten. teil Urloffen Der Immissionsschutzstreifen soll nicht in ein Mischgebiet hier: umgewandelt werden. Daher ist der Geltungsbereich des a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah- Bebauungsplanes größer als der Flächennutzungsplan. Die men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- Änderung bezieht sich lediglich auf das Grundstück des lange im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Antragsstellers. sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: b) Billigung des Planentwurfs, Stand 28.08.2019 a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung wie in der c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abwägungstabelle mit Ergänzung Tischvorlage darge- sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher stellt. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Der Gemeinderat billigt den Planentwurf, Stand Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde von Frau Lukert 28.08.2019 entsprechend den Anlagen und beauftragt erarbeitet. Sie stellt den Sachverhalt vor: Der Ortschafts- die Verwaltung, die Abwägungsvorschläge aus der rat Urloffen hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 dem An- Tischvorlage in die Planunterlagen einzuarbeiten. trag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Zimmern Süd- c) Die Verwaltung soll mit den überarbeiteten Unterlagen West“ zugestimmt. Da sich der Bebauungsplan nicht aus die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden dem Flächennutzungsplan entwickelt ist dessen Änderung und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß im Parallelverfahren erforderlich. Der Gemeinderat hat in §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchführen. seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2019 den formelle Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zimmern Beschluss: einstimmig. Süd-West“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungs- planes gefasst, die Planunterlagen gebilligt und die Betei- ligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen TOP 5 Belieferung der Gemeinde Appenweier mit Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. Strom; 1 BauGB beschlossen. hier: Ausschreibung von Stromlieferungsverträ- Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und son- gen. stigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Die Gemeinde Appenweier hat die Verträge für die Beliefe- Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlich- rung mit Strom zuletzt im Rahmen der Bündelausschrei- keit fand in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 durch bung des Gemeindetages im Jahr 2017 für die Jahre 2018 Auslegung der Planunterlagen statt. Die berührten Behör- und 2019 ausgeschrieben, so Kämmerer Markus Kern. Im den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wur- Ergebnis wurden folgende Verträge abgeschlossen: Für die den mit Schreiben vom 02.07.2019 gehört. Straßenbeleuchtung mit Energiedienst AG, für Großab- Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Abwä- nahmestellen die Energiedienst AG und für Einzelabnah- gungsvorschlägen in der Abwägungstabelle aufgeführt. mestellen das E-Werk-Mittelbaden. Diese liegt den Räten vor. Der Entwurf der FNP-Änderung In den abgeschlossenen Verträgen war eine automatische wurde entsprechend den Abwägungsvorschlägen geändert Verlängerungsoption für das Jahr 2020 beinhaltet. Der und überarbeitet. Nach Billigung des Planentwurfs, Stand Vertrag mit dem E-Werk-Mittelbaden hat sich dement- 28.08.2019, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit ge- sprechend bis zum 31.12.2020 verlängert. Die Energie- mäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen dienst AG hat die Lieferungsverträge für die Straßenbe- Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. leuchtung und Großabnahmestellen (Wasserwerk, Der Ortschaftsrat Urloffen hat den Sachverhalt am Kläranlage, Schulzentrum) zum 31.12.2019 gekündigt, 11.09.2019 beraten. weswegen diese Verträge für das Jahr 2020 neu ausge- Die verspätet eingegangene Stellungnahme des Regie- schrieben werden müssen. Die Verwaltung hat eine Aus- schreibung für die o.g. Abnahmestellen vorgenommen. rungspräsidiums, Abteilung Raumordnung, betrifft auch Markus Kern erläutert die Zusammenfassung des Aus- das Flächennutzungsplanverfahren. Auf die Tischvorlage schreibungsergebnisses wie folgt: wird auch zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Lieferstellen mit Leistungsmessung 1. Anbieter Arbeitspreis: 5,865 ct/kWh 750.000 kWh/a 43.987,50 € Grundpreis: 20,00 € / Monat pro LST 3 Abnahmenstellen, 12 Monate 720,00 € Kosten der Energielieferung: 44.707,50 € E-Werk-Mittelbaden Arbeitspreis: 5,31 ct/kWh 750.000 kWh/a 39.825,00 € Grundpreis: - - - Kosten der Energielieferung: 39.825,00 € 3. Anbieter Arbeitspreis: 5,62 ct/kWh 750.000 kWh/a 42.150,00 € Grundpreis: - - - Kosten der Energielieferung: 42.150,00 €
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