Schulfest - Gemeinde Appenweier

Die Seite wird erstellt Lenny-Stefan Esser
 
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Schulfest - Gemeinde Appenweier
Schulfest
                Nach rund eineinhalbjähriger Bauzeit ist der Erweiterungsbau der
                Schwarzwaldschule fertig und wird bereits genutzt. Lediglich an
                den Außenanlagen wird zurzeit noch gearbeitet. Neben zahlrei-
                chen neuen, modernen Klassen- und Lehrerzimmern ist die gro-
                ße Mensa zentraler Anlaufpunkt im Erdgeschoss. Am

                                  Samstag, 12. Oktober
                ab 11 Uhr ist die gesamte Bevölkerung herzlich zum großen
                Schulfest mit Tag der offenen Tür eingeladen. Es werden Füh-
                rungen durch die Schule angeboten und Interessierten das pä-
                dagogische Konzept erläutert. Für Essen und Getränke ist eben-
                so gesorgt wie für musikalische Umrahmung des Festes. Das
                genaue Programm wird demnächst im Mitteilungsblatt bekannt-
                gegeben.

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    Freitag,
20. September
     2019
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Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen:                       Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen:
ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg               Frau Barbara Bäumler-Rabbertz
Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69           Telefon: 07 81 / 5 04-14 51
E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de                                      Telefax: 07 81 / 5 04-14 69
Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr                               E-Mail: barbara.baeumler@reiff.de
Zustellprobleme: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), anb.zustellung@reiff.de
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                                                                   Gleichzeitig sind die Jahresrechnung, der Jahresabschluss
                    Amtliche                                       und der Rechenschaftsbericht 2018 an sieben Tagen öffent-
               Bekanntmachungen                                    lich auszulegen; in der Bekanntgabe des Feststellungsbe-
                für alle Ortsteile                                 schlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen.

                                                                   Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht für die
                                                                   Gemeinde sowie der Jahresabschluss für den Wasserver-
         FESTSTELLUNGSBESCHLUSS                                    sorgungsbetrieb sind von Montag, 23. September 2019 bis
                                                                   einschließlich Dienstag,01. Oktober 2019 im Rathaus Ap-
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-                  penweier, Ortenauer Straße 13, Zimmer 3.1, öffentlich aus-
berg und § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der heu-         gelegt.
te gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde
Appenweier am 16. September 2019 folgenden Beschluss
gefasst:                                                           Appenweier, 16. September 2019
1) GEMEINDE                                                        gez.
1. Feststellung der Jahresrechnung 2018
1.1 a) Verwaltungshaushalt in den Einnahmen                        Manuel Tabor
       und Ausgaben auf einheitlich     29.443.512,23 €            Bürgermeister
    b) Vermögenshaushalt in den Einnahmen
       und Ausgaben auf einheitlich      7.796.822,88 €
    c) Gesamthaushalt in den Einnahmen
       und Ausgaben auf einheitlich     37.240.335,11 €
                                                                   Bekanntmachung über die Durchführung des
                                                                                 Volksbegehrens
1.2 Die Zuführung zum Vermögenshaushalt                                 Artenschutz - „Rettet die Bienen“
    gemäß § 22 GemHVO auf               4.497.241,92 €                 über das „Gesetz zur Änderung des
1.3 Der Endstand der allgemeinen Rücklage                                 Naturschutzgesetzes und des
    beträgt                             15.973.568,71 €            Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
                                                                   In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren
1.4 Das Anlagevermögen (Aktiva) auf         88.380.345,89 €
    das Deckungskapital (Passiva) auf       88.380.345,89 €
                                                                    Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur
    davon Schulden (Passiva) auf               400.202,73 €
                                                                    Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-
                                                                             schafts- und Landeskulturgesetzes“
2. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausga-
   ben der Jahresrechnung werden genehmigt.
                                                                   durchgeführt.
3. Auf die Bildung von Haushaltseinnahme- und Haus-
                                                                   Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im
   haltsausgaberesten wird im Zuge der Umstellung des
                                                                   Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
   Rechnungswesens auf das neue Kommunale Haus-
   halts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019
                                                                   1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep-
   verzichtet.
                                                                      tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich in-
                                                                      nerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis
4. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018
                                                                      Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten
   wird zur Kenntnis genommen.
                                                                      des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgege-
                                                                      bene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe-
                                                                      gehrens einzutragen.
2) EIGENBETRIEB WASSERVERSORGUNG
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018
1.1 Bilanzsumme                            4.751.993,78 €
                                                                   2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde-
                                                                      verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten
1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf
                                                                      Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegeh-
        - das Anlagevermögen                  4.722.101,07 €
                                                                      rens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Mo-
        - das Umlaufvermögen                     29.892,71 €
                                                                      nate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und
1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf
                                                                      endet am Freitag, den 17. Januar 2020.
        - das Eigenkapital                      992.979,59 €
        - die empfangenen Ertragszuschüsse 597.953,70 €
        - die Rückstellungen                     49.803,00 €
                                                                   Die Eintragungsliste für die Gemeinde Appenweier wird
        - die Verbindlichkeiten               3.111.257,49 €
                                                                   in der Zeit vom
1.2 Jahresgewinn                                55.080,67 €
                                                                   18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
1.2.1 Summe der Erträge                        977.104,65 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen                   922.023,98 €
                                                                   im Rathaus Appenweier, Bürgerbüro Zimmer 1.6, Or-
2. Behandlung des Jahresgewinns
                                                                   tenauer Straße 13, und der
    - ist auf neue Rechnung vorzutragen         55.080,67 €
                                                                   Ortsverwaltung Urloffen, Hauptstraße 12, Zimmer 2, zu
3. Entlastung der Betriebsleitung
                                                                   folgenden Öffnungszeiten jeweils
   Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt (§ 9 Abs. 1
                                                                   Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von
   Nr. 2 EigBG)
                                                                   14:00 bis 18:30 Uhr;
Der Feststellungsbeschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde
                                                                   sowie in der Ortsverwaltung Nesselried, Dorfstraße 46, zu
sowie der Gemeindeprüfungsanstalt mitzuteilen und orts-
                                                                   folgenden Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von
üblich bekanntzugeben.
Schulfest - Gemeinde Appenweier
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09:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs von 16:00 bis 18:30 Uhr für           9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz-
Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.                       entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau-
Die Zugänge sind nicht barrierefrei .                                   ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei
                                                                        der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme
3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra-              bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungs-
   gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un-              raum zur Einsicht ausgelegt:
   terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Land-
   tag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am
   Tag der Eintragung                                                „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz-
• mindestens 18 Jahre alt sind,                                      gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge-
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                         setzes
• seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg
  ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-                A.Zielsetzung
  nung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Vom Wahlrecht              Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
  ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge            (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur-
  Richterspruchs verloren haben.                                     gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen
                                                                     vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an
                                                                     Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewähr-
4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen                   leistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Ar-
   Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde                 ten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-
   ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Woh-               Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um
   nungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberech-                dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden
   tigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde ein-               (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten
   tragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.                     Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Ände-
                                                                     rungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vor-
                                                                     genommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst-
5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungs-               wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des
   recht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstüt-            Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden
   zungsunterschrift leisten.                                        konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstüt-
                                                                     zende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Re-
                                                                     duktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formu-
6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs-             liertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des
   berechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familienna-              Landes zu einer besseren und transparenten Dokumenta-
   men, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift                tion der erreichten Fortschritte festgeschrieben.
   (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung an-
   zugeben und dies persönlich und handschriftlich zu un-            B. Wesentlicher Inhalt
   terschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden,
   dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die            Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär-
   Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage              ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
   und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die
   die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen               • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in
   lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind,         Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen
   oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben                 entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und
   sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind un-              deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen-
   gültig.                                                             stand (Artikel 1 Nummer 1)
                                                                     • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu
  Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein-              schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbil-
  tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des                 dungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer
  Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter-                   2)
  zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den               • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen-
  23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die             deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
  Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge-                • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst-
  wöhnliche Aufenthalt besteht.                                        baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden
                                                                       Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte                • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson-
   Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde              ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah-
   aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Anga-                men (Artikel 1 Nummer 5)
   ben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist.        • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der
   Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebedien-                ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich
   steten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen aus-            genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035
   zuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintra-               schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel-
   gung ihren Personalausweis mitbringen.                              lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo-
                                                                       gische Landwirtschaft (Artikel 2)
                                                                     • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja-
8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der                  nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50
   Eintragungsliste kann nur persönlich und handschrift-               Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)
   lich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann,
   aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei
   der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt             C. Alternativen
   die Unterschrift.
                                                                     Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alterna-
                                                                     tiven.
7

D.Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät-                   4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
  zung und Nachhaltigkeitsprüfung
                                                                       㤠33a
Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not-                 Erhalt von Streuobstbeständen
wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Ge-
setze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzu-                 (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden
halten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen              oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit
von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG                einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von
dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG                 Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen
gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt.                Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobst-
Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau öko-                bestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von
logischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in di-                 Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren
rektem Zusammenhang mit der Verbesserung der Arten-                    Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchti-
vielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum               gung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die
Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens                   bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausge-
ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesände-                hende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Ver-
rungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbil-                  kehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht
dung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Be-                berührt.
teiligten besser auf die genannten Änderungen
vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Verände-               (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von
rungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu be-               den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des
werten.                                                                § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ertei-
                                                                       len. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanzi-                 liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
ellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haus-               in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Grün-
halte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden                den der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und
damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen                die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht wer-
sind als nachhaltig einzuordnen.                                       den kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus
                                                                       Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen
                                                                       in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzuneh-
Der Landtag wolle beschließen,                                         men. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt,
                                                                       die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streu-
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu                    obstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines
erteilen:                                                              gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe
                                                                       zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                   (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verur-
                                                                       sacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstel-
Artikel 1                                                              lung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflan-
Änderungen des Naturschutzgesetzes                                     zungen aufzuerlegen.“
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu-
letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017                5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
(GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geän-
dert:                                                                  㤠34
                                                                       Verbot von Pestiziden
1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
                                                                       Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und
                                                                       Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie
„§ 1a                                                                  2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Artenvielfalt                                                          vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge-
                                                                       meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das                  (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils
Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenviel-                    geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern-
falt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräu-                 und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich ge-
men entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten                   schützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Natur-
und deren Lebensräume zu befördern.”                                   denkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie
                                                                       der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                                Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
                                                                       oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nut-
„(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaft-             zungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes
lichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vo-              von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild le-
raussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen                bender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die unte-
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit                re Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung
dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirt-               bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Ge-
schaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfah-                 fährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten
ren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit              Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be-
vermitteln.“                                                           fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Ver-
                                                                       wendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen,
3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                              soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1
                                                                       genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände
                                                                       nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium be-
Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden ge-                richtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnah-
strichen.                                                              men. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”
8

6. § 71 wird wie folgt geändert:                                      in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft,
                                                                      der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbe-
Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                                  reich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jewei-
                                                                      ligen Flächen reduziert werden.
„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes
vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf       (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar
ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021                2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Um-
fortgeführt werden.“                                                  setzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zu-
                                                                      ständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-,
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                  Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.

Artikel 2                                                             (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Ein-
Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                satz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche
(LLG)                                                                 und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behand-
Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14.                   lungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.
März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verord-
nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt           (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag
geändert:                                                             jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pe-
                                                                      stizidreduktion.“
Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
                                                                      Artikel 3
㤠2a                                                                 Inkrafttreten
Ökologischer Landbau                                                  Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
                                                                      Kraft.
(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des
Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land-
schaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils gel-            Begründung
tenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die land-
wirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg                 A. Allgemeiner Teil
nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis
2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen                  Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein drama-
des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG)                   tischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren
Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der                    und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu-                 der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphi-
ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land-                bien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wild-
baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden               kräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig
Fassung bewirtschaftet werden.                                        nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenver-
                                                                      zeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursa-
(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung              chen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Ein-
befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022                  satz von Düngemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003;
vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Land-                 Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011;
bau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des                    UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Land-
Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen                schaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder
zu bewirtschaften.                                                    gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität
                                                                      des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beein-
(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landesei-              trächtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorlie-
gentum werden an nach den Grundsätzen des Ökolo-                      gende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzge-
gischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe                setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmög-                 leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-
lichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den               württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-
Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaf-                 württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur-
ten sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorien-              gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung
tierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von             unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in
Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie                   Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige
2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates                 Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidre-
vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge-                 duktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die
meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden              Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist,
(ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils              im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich,
geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger                  beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der
zulässig.                                                             Artenvielfalt zu ermöglichen.

(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige              B.Einzelbegründung
Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten
Landwirtschaftsflächen zu erstatten.                                  Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes

§ 2b                                                                  Zu 1.: Einfügung des § 1a
Reduktion des Pestizideinsatzes
                                                                      Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2
(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10              bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem
der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments                Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten,
und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions-                entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das
rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung                Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu er-
von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71)              halten und zu verbessern.
9

Zu 2.: Änderung des § 7                                            Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebens-
                                                                   räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind töd-
Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart                liche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber
auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit-          auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen.
telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden                   Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich
Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl.       indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen
u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch be-          aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig
wirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen           schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürli-
scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung             che Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht-
auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte                 folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das einge-
durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig         spielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss
und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr           von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel
Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt           an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss
hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt        groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europawei-
daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der           ten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren
in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten         der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Ge-
Menschen.                                                          brauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten
                                                                   Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in
Zu 3.: Änderung des § 22                                           Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen-
                                                                   dung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirt-
Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Siche-              schaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010:
rung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Er-           „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity
haltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer              and biological control potential on European farmland“).
Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusam-             Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine
menhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura               große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nati-
2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotop-            onen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebens-
verbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungs-              mittelproduktion (IPBES 2016).
bewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die
infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die            Zu 6.: Änderung des § 71
Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz
von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die struktu-            Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird
relle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im               eine Übergangsfrist eingeführt.
Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der
Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich         Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber-
in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Le-              sicht entsprechend anzupassen.
bensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen
zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies           Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landes-
bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des              kulturgesetzes
Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende plane-
rische Sicherung des Biotopverbundes.                              Einfügung der §§ 2a und 2b

Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen                         § 2a

Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker                  Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Ge-
sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson-            samtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und
ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der            der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umwelt-
Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich             schonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und
zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwor-               den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwä-
tung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobst-            gungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Ra-
wiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutz-          tes vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verord-
bedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für                nung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau
Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden ver-                 ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung
gleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und            des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenviel-
damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer          falt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen
Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es              Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insek-
soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-              tensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festge-
Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde be-             legt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig
reits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der           auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis
Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorge-            2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen
schlagen.                                                          gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus ge-
                                                                   mäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes
Zu 5.: Neufassung des § 34                                         zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Ge-
                                                                   meinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet
Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Na-             des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG)
turschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der            in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sol-
Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeb-           len.
lich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt
das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der            § 2b
Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in to-
tal flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen,        Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf
dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von            Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind
Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr              tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge –
als 75 % zurückgegangen ist.                                       aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und
10

Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten                     Wohnraum für Flüchtlinge gesucht!
wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Le-
bewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage.                     Vermieten Sie Wohnraum – Helfen Sie Flüchtlingen
Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirt-                 Um Ihnen die Entscheidung für eine Vermietung zu er-
schaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul-               leichtern, wollen wir nachstehend noch einige Informatio-
turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer-           nen geben. Vorab ist es jedoch wichtig zu klären, um wel-
stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach,         chen Personenkreis es geht. Flüchtlinge, die in Deutschland
den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus         einen Antrag auf Asyl stellen, werden zunächst in Landes-
dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass die-            aufnahmestellen untergebracht. Für diese ist das Land
ser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten,         zuständig. Anschließend erfolgt eine Verteilung auf die
europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten              Landkreise, die dann zur Unterbringung in Gemein-
Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte               schaftsunterkünften verantwortlich sind. Von dort werden
der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schäd-              die Personen spätestens nach 24 Monaten, unabhängig
lichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten-              vom Stand des Asylverfahrens, auf die Städte und Ge-
vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die           meinden im Kreis verteilt. Dies ist die sogenannte An-
Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirt-                schlussunterbringung, für die Sie Ihre Immobilie zur Ver-
schaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss                 fügung stellen. Wie Sie bereits der Presse entnehmen
der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a.             konnten wurden die Gemeinschaftsunterkünfte des Land-
2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiver-        ratsamts von der Gemeinde Appenweier übernommen;
sity and biological control potential on European farm-              dies soll nur zum Übergang sein, weshalb die Gemeinde
land“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt              Appenweier weiterhin Wohnungen für Flüchtlinge zur An-
eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten             schlussunterbringung und Integration sucht.
Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Le-             Sie haben die Möglichkeit, mit der Gemeinde Appenweier
bensmittelproduktion (IPBES 2016).                                   den Mietvertrag abzuschließen. Sobald die Personen durch
                                                                     Integration in den Arbeitsmarkt über eigenes Einkommen
Zu Artikel 3: Inkrafttreten                                          verfügen und so ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten,
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“                            wird der Abschluss eines direkten Mietverhältnisses ange-
                                                                     strebt.
Ort, den
                                                                     Tritt die Gemeinde als Mieterin auf, erhalten Sie die Miet-
gez.                                                                 zahlungen und Nebenkosten von der Gemeinde Appenwei-
                                                                     er.
                                                                     Im Fall eines direkten Mietverhältnisses, mit den zuge-
                                                                     wanderten Personen, trägt je nach Status des Flüchtlings
                                                                     der Landkreis die Kosten der Unterkunft nach den Regeln
       Farbschmierereien Schauenburghalle                            des Asylbewerberleistungsgesetzes oder das Job Center
            Urloffen - Zeugen gesucht                                über Leistungen nach dem SGB II. Dies beinhaltet in der
                                                                     Regel eine direkte Überweisung der Miete sowie der anfal-
                                                                     lenden Nebenkosten an den Vermieter.
                                                                     Sind die zugewanderten Personen erwerbstätig und kön-
 An der Schauenburghalle in Urloffen wurde durch Un-                 nen ihren Lebensunterhalt vollständig selbst finanzieren,
 bekannte in der Zeit zwischen Mittwochabend, 11.09.19               wäre ein direkter Mietvertrag mit den Flüchtlingen wün-
 und Donnerstagmorgen, 12.09.19 die Aussenfassade                    schenswert. Die Miete ist dann von diesen selbst zu ent-
 durch Farbschmierereien verunstaltet.                               richten.
 Die Gemeinde Appenweier sucht nun Zeugen die Hin-
 weise zu den Farbschmierereien geben können. Sach-                  Es erfolgt eine angemessene Belegung der Wohnung, bezo-
 dienliche Hinweise bitte an das Ordnungsamt Herrn                   gen auf die Größe und die Anzahl der Zimmer. Die An-
 Wiedemer, Tel. 07805/9594-31 bzw. wiedemer@appen-                   schlussunterbringung hat nicht den Charakter von Sam-
 weier.de Sachdienliche Hinweise nimmt auch der zu-                  melunterkünften.
 ständige Polizeiposten in Appenweier, Rufnummer                     Es sollte sich um abschließbare Räume handeln, die über
 07805/91570 bzw. appenweier.pw@polizei.bwl.de ent-                  angemessene sanitäre Einrichtungen (WC, Dusche, Warm-
 gegen.                                                              wasser) sowie über einen geeigneten Bodenbelag (z.B.
                                                                     PVC) verfügen. Außerdem muss eine Heizmöglichkeit in
                                                                     der Wohnung vorhanden sein. Die Wohnung sollte dem-
                                                                     nach bezugsfertig sein. Eine Möblierung ist nicht erforder-
                                                                     lich.
                                                                     Die endgültige Entscheidung, über die Eignung der Woh-
                                                                     nung, wird vor Ort, nach Besichtigung durch die Gemeinde
                                                                     Appenweier, getroffen.
                                                                     Der Landkreis übernimmt, im Rahmen der sozialen Leis-
                                                                     tungen, auch die Möblierung der Wohnung. Soweit bereits
                                                                     eine Ausstattung vorhanden ist, kann diese in angemes-
                                                                     sener Höhe auch bei den Mietkosten anerkannt werden.

                                                                     Falls Sie eine Wohnung oder Haus zur Vermietung haben
                                                                     wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Appenweier, Herr
                                                                     Wiedemer, Tel. 07805 – 959431, wiedemer@appenweier.de
                                                                     oder Frau Martina Lukaszczyk, Tel. 07805 – 959417, lu-
                                                                     kaszczyk@appenweier.de
                                                                     oder unsere Integrationsmanagerin Frau Renate Stolz, Tel.
                                                                     0171-1654107, integration@appenweier.com

                                                                     Bürgermeisteramt 77767 Appenweier
11

                   Aus dem
                 Gemeinderat

           Protokoll der öffentlichen
        Gemeinderatssitzung am 16.09.2019
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Damen und
Herren des Gemeinderates, Wolfgang Löhnig als Vertreter
der Presse sowie eine Zuhörerin. Er eröffnet die Sitzung
und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wur-
de und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

TOP 1    Bebauungsplan „Hinter den Gärten West – 1. Än-
         derung“;                                                   Hierfür sind im Haushalt 2020/2021 entsprechend Mittel
         hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes.             einzustellen.
Der Antragsteller hat kurzfristig um Ruhen des Verfahrens           Sollte heute eine Entscheidung fallen, werden die Arbeiten
gebeten. Der Vorsitzende setzt daher diesen Punkt von der           am kommenden Wochenende ausgeschrieben. Baubeginn
heutigen Tagesordnung ab.                                           soll dann möglichst im Januar/Februar 2020 folgen. Arbei-
                                                                    te die ausführende Firma dann mit zwei Kolonnen, wird
TOP 2     Umgehungssammler Urloffen;                                die Bauzeit komplette zwei Jahre in Anspruch nehmen,
          hier: Vorstellung der Straßenplanung.                     schätzt Herr Siggelkow.
Im Oktober 2017 wurde die Planung des Umgehungs-                    Vollsperrungen seien punktuell nötig, wird die Frage von
sammlers dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurde festge-              Gemeinderat Kornmeier beantwortet. Regionale und loka-
legt den MW-Kanal von der Gewerbestraße (ASV-Halle)                 le Umleitungen werden außerdem vorab mit dem Regie-
bis zur Zinken-Brücke, Hauptstraße, zu erneuern. Ebenso             rungspräsidium abgestimmt, ergänzt Bürgermeister Tabor.
soll die FW-Leitung im Bereich der Hanauer Straße erneu-            Vermutlich werden die Arbeiten in der Gewerbestraße be-
ert werden. Herr Siggelkow vom gleichnamigen Ingenieur-             ginnen, so Bauamtsleiter Ulrich Brudy.
büro stellt die Planungen in Kürze vor.                             Des Weiteren will Gemeinderat Kornmeier wissen, ob die
Im Zuge der Ausführungsplanung wurden mit dem Ort-                  Führung des Fahrradweges südlich oder nördlich geplant
schaftsrat Urloffen bereits verschiedene Planungsvarian-            sei. Ulrich Brudy erläutert, dass eine südliche Führung ge-
ten bzgl. der Straßengestaltung diskutiert. Im Einzelnen            plant sei, dieser beginnt am Ortseingang.
ging es                                                             Gemeinderat Klemens Sauer moniert, dass in der Muhr-
• um den Bau einer Querungshilfe am Ortseingang von                 straße während der Bauphase für den landwirtschaftlichen
  Legelshurst kommend,                                              Verkehr aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite Prob-
• das Anlegen eines Radfahrschutzstreifens,                         leme entstehen könnten.
• den Rückbau der Straßenbreite auf 6,0 m zugunsten
  eines durchgängigen Fußweges auf der Nordseite von                Beschlussvorschlag:
  1,50 m Breite,                                                    Der Gemeinderat stimmt der Planung zu. Die Arbeiten
• das Anlegen von Parkbuchten auf der Südseite der                  werden am 21.09.2019 veröffentlicht. Die Vergabe soll in
  Straße.                                                           der Novembersitzung stattfinden. Der Baubeginn soll im
                                                                    Januar/Februar 2020 erfolgen.
Der Ortschaftsrat hat sich mehrheitlich für den Bau einer
Querungshilfe ausgesprochen. Der Radfahrschutzstreifen              Beschluss: einstimmig.
wurde einstimmig abgelehnt. Die Fahrbahn soll zugunsten
des Gehweges auf 6,0 m durchgängig ausgebaut werden.                TOP 3      Bebauungsplan „Zimmern Süd-West“, Ortsteil
                                                                               Urloffen;
An der Südseite der Hanauer Straße sollen Parkbuchten
                                                                               hier:
angelegt werden. Die Vorschläge wurden in den Plan ein-
                                                                    a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah-
gearbeitet und mit der Straßenverkehrsbehörde, Polizei,
                                                                       men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
sowie mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt.
                                                                       lange im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Von Seiten des Straßenbauamtes erfolgte die Eingabe, die               sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Straße von 6,00 Meter auf 6,25 Meter zu verbreitern, so                BauGB
Herr Siggelkow.                                                     b) Billigung des Planentwurfs, Stand 28.08.2019
                                                                    c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Auf die Frage von Edmund Kranz erwidert Herr Siggel-                   sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
kow, dass der Straßenbelag in der Gewerbestraße (von der               Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
ASV Halle bis zur Hanauer Straße) und die komplette Ha-             Der Sachverhalt wird von Frau Lukert vorgestellt. Auf-
nauer Straße (bis zur Hauptstraße einschließlich der Stich-         grund einer verspätet eingegangenen Stellungnahme des
straße von Hanauerstraße bis Fußgängerbrücke Jahnstra-              Regierungspräsidium, Abteilung Raumordnung, musste
ße) erneuert wird.                                                  die Vorlage kurzfristig ergänzt werden, den Räten liegt
Die Frage von Gemeinderat Leible zur Entwässerungssitu-             eine entsprechende Tischvorlage vor.
ation wird von Herrn Siggelkow wie folgt beantwortet: 2,5           Der Ortschaftsrat Urloffen hat in seiner Sitzung am
% Gefälle Querneigung seien auf Gehwegen üblich und                 13.06.2018 dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungs-
auch notwendig. Im Weiteren stellt Herr Siggelkow an-               planes „Zimmern Süd-West“ zugestimmt. Da sich der Be-
hand eines Ausbauquerschnittes die Arbeiten im Unter-               bauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi-
grund vor.                                                          ckelt ist dessen Änderung im Parallelverfahren erforderlich.
Gemeinderat Kranz erkundigt sich nach der Bordsteinpla-             In der Sitzung am 14.03.2019 erfolgte die Billigung der
nung. Man habe hier einen definierten Anschlag, so Herr             Planunterlagen. Der Gemeinderat hat in seiner öffentli-
Siggelkow. Ein ebenerdiger Ausbau sei inzwischen nicht              chen Sitzung am 18.03.2019 den formellen Aufstellungsbe-
mehr gängig.                                                        schluss für den Bebauungsplan „Zimmern Süd-West“ mit
Die Kostenplanung in der Übersicht:                                 paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst,
12

die Planunterlagen gebilligt und die Beteiligung der Öf-                                                                                                                                                                                                                                          Die Frage von Gemeinderat Klemens Sauer, warum dies
fentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf-                                                                                                                                                                                                                                            nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a oder § 13b
fentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB                                                                                                                                                                                                                                          BauGB durchgeführt wurde, beantwortet Frau Lukert wie
beschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                                                      folgt: Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet,
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und son-                                                                                                                                                                                                                                            kann § 13a nicht angewandt werden. Bei Gewerbe- oder
stigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur                                                                                                                                                                                                                                         Mischgebiet kann das Verfahren nach § 13b nicht ange-
Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlich-                                                                                                                                                                                                                                            wendet werden, da dieses nur zur Schaffung von Wohn-
keit fand in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 durch                                                                                                                                                                                                                                         raum zulässig ist. Daher wurde das zweistufige Regelver-
Auslegung der Planunterlagen statt. Die berührten Behör-                                                                                                                                                                                                                                          fahren notwendig.
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wur-
den mit Schreiben vom 02.07.2019 gehört.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Abwä-                                                                                                                                                                                                                                               Beschlussvorschlag:
gungsvorschlägen in Abwägungstabelle aufgeführt. Diese                                                                                                                                                                                                                                            a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung wie in der
liegt den Räten ebenfalls vor. Der Entwurf des Bebauungs-                                                                                                                                                                                                                                            Abwägungstabelle mit Ergänzung Tischvorlage darge-
planes wurde entsprechend den Abwägungsvorschlägen                                                                                                                                                                                                                                                   stellt.
geändert und überarbeitet. Die sich aus der Stellungnah-                                                                                                                                                                                                                                          b) Der Gemeinderat billigt den Planentwurf, Stand
me des Regierungspräsidiums, Abteilung Raumordnung,                                                                                                                                                                                                                                                  28.08.2019 entsprechend den Anlagen und beauftragt
ergebenden Änderungen müssen noch in die Unterlagen                                                                                                                                                                                                                                                  die Verwaltung, die Abwägungsvorschläge aus der
eingearbeitet werden. Nach Billigung des Planentwurfs,                                                                                                                                                                                                                                               Tischvorlage in die Planunterlagen einzuarbeiten.
Stand 28.08.2019, und Einarbeitung der vorgenannten Än-                                                                                                                                                                                                                                           c) Die Verwaltung soll mit den überarbeiteten Unterlagen
derungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß                                                                                                                                                                                                                                            die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger                                                                                                                                                                                                                                             und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.                                                                                                                                                                                                                                                         §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen einge-                                                                                                                                                                                                                                           Beschluss: einstimmig.
gangen. Die Abwägungstabelle stellt Frau Lukert in Kürze
vor.

Ebenfalls stellt Frau Lukert den überarbeiteten Planent-
wurf vor:
                                                                         /4 A
                                                           1123
                                                                                                                                                                                                                                                               Zeichenerklärung                                                                                              ÜBERSICHTSPLAN M:1:10000
                                                                                                                 Schu
                                                                                                                  4a

                                                                                                            709/97
                                                                                                                                           Füllschema der Nutzungsschablone                                                                                    1. Art der baulichen Nutzung
                                                                                                                S                                                                                                                                              (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB -,
                                                                                                                                                                                                                       7669                                                                                                                                                    URLOFFEN
                                                                                1124                                                       Art der baulichen Nutzung                             Zahl der Vollgeschosse                                        §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO -)

                                                                                                                                              GRZ=Grundflächenzahl                               GFZ=Geschossflächenzahl
                                                                                                                     1126/1WBF                                        Wirtg
                                                                                                                                                                                                                                                                      MI             Mischgebit (§6 Bau NVO)
                                                                                                                                                                 Bauweise Whs
                                                                                                                                                                            Dachneigung
                                                                                                                                                                                                      8

                                                                                                                                                               Wirtg
                                                                                                                                                                                                 Firsthöhe                                                                                                                                                                                                                         ZIMMERN
                                                                                                                                                                                                 Traufhöhe
                                                                                                                                    Gar                               Schu                                                                                     2. Maß der baulichen Nutzung
                                                           Wirtg                                                                                                                                                                                               (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
                                    1125                                                                                                             1126/2
                                                                                 Whs                                                                                             WBF
                                                                                              6

                                                                                                                                                                                                                                                                  0,8                Geschossflächenzahl (als Höchstmaß)
                                    WBF
                                                                                                                                                   Schu
                                                                                                                                                                                                10

                                                                                                                                                                                    Whs                                                                           0,4                Grundflächenzahl (als Höchstmaß)
                                 WEG WEG
                                         WEG                                WEG WEG
                                                                                                                           Schu
                                                                                                                                                                                                                                                                  l - IV             Zahl der Vollgeschosse (als Höchstmaß)
                                                                                                                                                                     Gar
              G

                                                                                                                                            Sche                                                                                                               3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
             WE

                                                                                                                                                                        910/5
                                                                                                                                                                                                            en

                                                                                                                                                     u-St                                                                                                      (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
                                                                                                                                                                                                           Rench

                                                                                                                          Schu
                                                                                                                                                                                                                                                                      o              Offene Bauweise
            902

                                                                                                                                                                        Whs
                                                                                                                                                                                       12

                                                                                                                                                                                                                                                                                     Baugrenze
                                                                                                                                                                                                      B3 ►

                                                                                                                                                              Whs                                                                                              6. Verkehrsflächen
                                                                                                                                                                           14

                                                                                                                                                                                                                                                               (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
                                                                                                                                    Gar                                                                                                                                                                                                                                                                               APPENWEIER

                                                                                                                                                          910/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Gehweg
                                       MI    III                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       VERFAHREN
                                                                                                                                                                                                                         7

                                      0,4                                                                                                                                                                                           Whs
                                             0,8
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Landwirtschaftlicher Weg                                                          1. Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats nach § 2 BauGB                 am 18.03.2019
                                       0    DN = 26-45°                                                                                                                                                                                                    1127
                                                                                                                                                                                                                                                                /5
                                                                                        907

                                                                                                                                                          16

                                                                                                                                              Whs
                                            FH = 158,0 NN
                                            TH = 155,0 NN                                                                                                                                                                                  Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
                                                                                                                         910/2                                                                                                                                                                                                                                         2. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach           am
                                                                                                                                                                                                                                                  Schu                                                                                                                    § 2 Abs. 1 BauGB durch Mitteilungsblatt der Gemeinde Appenweier
                                                                                                                                                                                 WEG

                                                                                                                                                                     Gar                                                                                                             Bestehende Grundstückszufahrt Flst.Nr. 910/4 hier
                                                                                                                                                                                                                                                                                     nachrichtlich übernommen ohne Festsetzungscharakter.
                                    905/4

                                                   905/2

                                                                                                          Ga
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   vom
                                                                906

                                                                                                                                                               St                                                                                                                                                                                                         § 4 Abs. 1 BauGB                                                      bis
                                                                                                                                910/4                                                                                            1127
                                                                                                                                                                                                                                          /2                   9. Grünflächen
                                                                                                                                                                                                     WEG

                                                                                                                                                                7.5
                                                                                                                                           Gast                                                                                                                (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)
                                                                                                                                                                             4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       4. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB,                         am
                                                                                                                                                                       1121/2

                                                                                                                       FFBH
                                                                                                                     148,70 NN                                                                                                                                                                                                                                            öffentliche Bekanntmachung durch Mitteilungsblatt                    vom
                                                                                                                                               18

                                                                                                                                                                                                 /21

                                                                                                                                                      St 3                                                                                                                           Private Grünflächen ( Immissionsschutzstreifen )
                                                                                                          1.0

                                                                                                                                                                                                                       1127/1                                                                                                                                                                                                                   bis
                                                                                             1.0
                                                                                                                                                                                               1121

                                                                                7.0
                                                                                                                                                                      WEG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   vom
                                                                           907/1

                                                                                               51.0
                   905/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          § 4 Abs. 2 BauGB                                                      bis
      904

                                                                                                                                                                                                                   MI        I
                                                                                                                                                          10.65                                                                                                10. Nachrichtliche Darstellung
                                                                                                                         13.0

                                                                                                                                                                                                                   0,4   0,8
                                                                                                                                                                                                                   0     DN = 0-6°                                Ü   HQ Extrem
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Überschwemmungsgebiet HQ Extrem                                                   6. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB                          am
                                                                                                                                                                                                                         OK ATTIKA = 149 NN                                                                                                                               Öffentliche Bekanntmachung durch Mitteilungsblatt                    vom
                                                                          VM 6

                  MI       IV
                                                                                                          Neub
                                                                                                                    au                            19.75                                                                                                                                                                                                                   Öffentliche Auslegung                                                 bis
                  0,4      0,8                                                                                                                                                                                                                                    Ü
                                                                                                     FFBH
                                                                                                                                                                                                                                                                       HQ 100
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Überschwemmungsgebiet HQ 100 geschützter Bereich
                  0     DN = 26-45°                                                                148,70 NN
                                                                         PF 1

                        FH = 161,15 NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7. Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat nach § 10 BauGB               am
                        TH = 156,30 NN
                                                                                                                                                                                                        WEG
                                                                                                                                                                                   Landstr

                                                                                                                                                                                                                                                               13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen
                                                                                                                                                                                                                                                               für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
                                                                                                                                                                                                                                                               von Natur und Landschaft                                                                                AUSFERTIGUNG
                                                                                                                                                                                                      1121

                                                                                                                                910                                                                                                                            (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
                                                                                      16.0

                                                                                                                                                                                       aße 1121

                                                                                                          St 1
                                                                                                                                                          St 2                                                                                                                                                                                                         Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Planes sowie die zugehörigen planungsrechtlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
                                                                                                                                                                                                           /22

                                                                                                                                                                                                                                                                  VM                 Entwicklung von Natur und Landschaft                                              Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften unter Beachtung des vorstehenden
                                                                                                      20.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                     (§5 Abs. 2 Nr.10 und Abs. 4) (§9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB)                  Verfahrens mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderates der Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Appenweier übereinstimmen
                                                                                          Eidechsen                                                                                                                                 13
                                                                                         Ersatzhabitat          VM 4                                                                                                                  10                          VM                 Siehe schriftliche Festsetzungen
                                                           PF
                                                                                                                                                                                               /15

                                                                2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Appenweier, den ....................
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Erhaltung der Bäume
                                                                                10.0

                                                                                                                          PF
                                                                                               VM                               3
                                                                                                      6
                                                                                                                91                                                                                                                                             15. Sonstige Planzeichen
                                                                                                                    1
                                                                                                                                                      Dro
                                                                                                                                                              sse                                                                                                                                                                                                           Manuel Tabor,Bürgermeister
                                                                                                                                                                      WEG

                                                                                                                                                                 l
                                                                                                                                    RE
                                                                                                                                      TE
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Aufschüttung
                                                                                                                                         NT
                                                                                                                                            ION
                                                                                                      91                                       SM
                                                                                                            2                                      ULD
                                                                                                                                                          E
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Abgrabung                                                                         RECHTSVERBINDLICH
                                                                                                                                                                        912/1

91                                                                                                                                                                                                                                                                                   Firstrichtung                                                                     § 10 Abs.3 BauGB durch Bekanntmachung vom _ _._ _._ _ _ _ im Mitteilungsblatt
                                                                                                                                                                                                           B3 ►

  8                                                                                    91
                                                                                               4
                                                                                                                                                                                                                                                                                      130                                                                                  Appenweier, den ........................
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Umgrenzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                          8     von Flächen für Nebenanlagen (§9 Abs. 1 Nr.4 und 22 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                Appe

                                                                                Ü HQ 100

                                                                                       91                                                                                                                                                                                            Vorhandene Stellplätze   A
                                                                                               5
                                                                                                                                                                                                               nweier

                                                                                                                     Ü HQ Extrem                                                                                                                                                  13Stellplätze
                                                                                                                                                                                                                                                 13                   St            09
                                                                                                                                                                                                                                                   10                                                                                                                       Manuel Tabor, Bürgermeister
                                                                    91                                                                                                                                                                                /1
                                                                      6                                                                                                                                                                                    A       Ga                Garagen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       A
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern                                                                                        ANLAGE :     1
                                                                                                                                                                                                                                                                  PF                 und sonstigen Bepflanzungen
                                                           91                                                                                                                                                                                                                        (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b) und Abs. 6 BauGB)
                                                                7
                        91                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            FERTIGUNG :     .
                                9                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                BEBAUUNGSPLAN
                                                                                                                                                                                                                                                                                     Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§9 Abs.7 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         "ZIMMERN SÜD-WEST"                                              PLAN NR.:    300

                                                                                                                                                                                                                                                                                     Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          77767 APPENWEIER - ZIMMERN                                  PROJEKT NR.:    18-021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         MAßSTAB:     1:500

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    DATUM / STAND:    28.08.2019

                                                                                                                                                                                                                                 7468/4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     H/B = 594 / 700 (0.42m²)                                                               Allplan 2017
13

TOP 4     Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich            Der Ortschaftsrat Urloffen hat den Sachverhalt am
          des Bebauungsplanes „Zimmern Süd-West“, Orts-            11.09.2019 beraten.
          teil Urloffen                                            Der Immissionsschutzstreifen soll nicht in ein Mischgebiet
          hier:                                                    umgewandelt werden. Daher ist der Geltungsbereich des
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah-             Bebauungsplanes größer als der Flächennutzungsplan. Die
   men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-          Änderung bezieht sich lediglich auf das Grundstück des
   lange im Zuge der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB            Antragsstellers.
   sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
   BauGB                                                           Beschlussvorschlag:
b) Billigung des Planentwurfs, Stand 28.08.2019                    a) Der Gemeinderat beschließt die Abwägung wie in der
c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB              Abwägungstabelle mit Ergänzung Tischvorlage darge-
   sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               stellt.
   Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB                                  b) Der Gemeinderat billigt den Planentwurf, Stand
Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde von Frau Lukert                  28.08.2019 entsprechend den Anlagen und beauftragt
erarbeitet. Sie stellt den Sachverhalt vor: Der Ortschafts-           die Verwaltung, die Abwägungsvorschläge aus der
rat Urloffen hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 dem An-              Tischvorlage in die Planunterlagen einzuarbeiten.
trag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Zimmern Süd-             c) Die Verwaltung soll mit den überarbeiteten Unterlagen
West“ zugestimmt. Da sich der Bebauungsplan nicht aus                 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
dem Flächennutzungsplan entwickelt ist dessen Änderung                und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
im Parallelverfahren erforderlich. Der Gemeinderat hat in             §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchführen.
seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2019 den formelle
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zimmern               Beschluss: einstimmig.
Süd-West“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungs-
planes gefasst, die Planunterlagen gebilligt und die Betei-
ligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen           TOP 5   Belieferung der Gemeinde Appenweier mit
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.                  Strom;
1 BauGB beschlossen.                                                       hier: Ausschreibung von Stromlieferungsverträ-
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und son-                           gen.
stigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur          Die Gemeinde Appenweier hat die Verträge für die Beliefe-
Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlich-             rung mit Strom zuletzt im Rahmen der Bündelausschrei-
keit fand in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 durch          bung des Gemeindetages im Jahr 2017 für die Jahre 2018
Auslegung der Planunterlagen statt. Die berührten Behör-           und 2019 ausgeschrieben, so Kämmerer Markus Kern. Im
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wur-           Ergebnis wurden folgende Verträge abgeschlossen: Für die
den mit Schreiben vom 02.07.2019 gehört.                           Straßenbeleuchtung mit Energiedienst AG, für Großab-
Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Abwä-                nahmestellen die Energiedienst AG und für Einzelabnah-
gungsvorschlägen in der Abwägungstabelle aufgeführt.               mestellen das E-Werk-Mittelbaden.
Diese liegt den Räten vor. Der Entwurf der FNP-Änderung            In den abgeschlossenen Verträgen war eine automatische
wurde entsprechend den Abwägungsvorschlägen geändert               Verlängerungsoption für das Jahr 2020 beinhaltet. Der
und überarbeitet. Nach Billigung des Planentwurfs, Stand           Vertrag mit dem E-Werk-Mittelbaden hat sich dement-
28.08.2019, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit ge-         sprechend bis zum 31.12.2020 verlängert. Die Energie-
mäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen              dienst AG hat die Lieferungsverträge für die Straßenbe-
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.                leuchtung    und     Großabnahmestellen     (Wasserwerk,
Der Ortschaftsrat Urloffen hat den Sachverhalt am                  Kläranlage, Schulzentrum) zum 31.12.2019 gekündigt,
11.09.2019 beraten.                                                weswegen diese Verträge für das Jahr 2020 neu ausge-
Die verspätet eingegangene Stellungnahme des Regie-                schrieben werden müssen. Die Verwaltung hat eine Aus-
                                                                   schreibung für die o.g. Abnahmestellen vorgenommen.
rungspräsidiums, Abteilung Raumordnung, betrifft auch
                                                                   Markus Kern erläutert die Zusammenfassung des Aus-
das Flächennutzungsplanverfahren. Auf die Tischvorlage
                                                                   schreibungsergebnisses wie folgt:
wird auch zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
                                         Lieferstellen mit Leistungsmessung

1. Anbieter
Arbeitspreis:           5,865 ct/kWh                           750.000 kWh/a                                   43.987,50 €
Grundpreis:             20,00 € / Monat pro LST                3 Abnahmenstellen, 12 Monate                       720,00 €
Kosten der Energielieferung:                                                                                   44.707,50 €

E-Werk-Mittelbaden
Arbeitspreis:           5,31 ct/kWh                            750.000 kWh/a                                   39.825,00 €
Grundpreis:                                              -                                                 -             -
Kosten der Energielieferung:                                                                                   39.825,00 €

3. Anbieter
Arbeitspreis:           5,62 ct/kWh                            750.000 kWh/a                                   42.150,00 €
Grundpreis:                                              -                                                 -             -
Kosten der Energielieferung:                                                                                   42.150,00 €
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