Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank

 
WEITER LESEN
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
H
Sonderbeilage der MediaWorld GmbH – Agentur für Marketing und Verlag | www.service-seiten.com | Ausgabe Hannover 2020

Finanzen Steuern Recht                                                                          Ratgeber für Unternehmer

CORONA                        Digitalisierung                Familiengenossenschaft
Hilfe in der Krise            Jetzt erst recht!              Unterschätzte Möglichkeiten
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
Impressum
Service-Seiten Finanzen Steuern Recht
Ratgeber für Unternehmer
Ausgabe Hannover 2020

Jahresausgabe
Nr. 11

Herausgeber (V. i. S. d. P.)
MediaWorld GmbH
Timo Grän, Martin Voß
Wolfgang Straub

Verlag
MediaWorld GmbH
Agentur für Marketing & Verlag
Bankplatz 8
38100 Braunschweig
Telefon 0531 482010-20
Telefax 0531 482010-21
info@mediaworldgmbh.de
www.mediaworldgmbh.de

Geschäftsführer
Timo Grän

Schriftleitung
RA Wolfgang Straub, RA Martin Voß, LL.M.                 Editorial
Grafische Gestaltung
Marlene Brandt, Sultan Cakal, Monique Dobrzelak          3     Vorwort Herausgeber
Auflage                                                  4     Grußwort
36 000 Stück
                                                         5     Grußwort Beirat
Verteilung
Beilage „Niedersächsische WIRTSCHAFT“                    6     Fachlicher Beirat
(Ausgabe 05/2020)                                        43    Autorenübersicht
Druck und Auflagennachweis
westermann druck GmbH
www.westermann-druck.de
                                                         Veröffentlichungen
Verlagsrechte                                            8    Das richtige Verhalten in (CORONA-)Krisenzeiten
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags.
Einsender von Manuskripten, Briefen u. ä.                10 Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz
erklären sich mit einer redaktionellen Bearbeitung
einverstanden. Alle Angaben ohne Gewähr.
                                                         12 Präventive Restrukturierung
Anzeigen/Projektsteuerung
                                                         15 Die GmbH in der Krise
Dunja P. Assunção, Timo Grän / Żaneta Gonsior,           18 Coronavirus: Hilfe für den Mittelstand
Celina Jung
                                                         21 Das KI-Patent
Anzeigentarif
Mediadaten Ausgabe 2020                                  24 Die Familiengenossenschaft
Titelbild                                                26 Digitalisierung im Mittelstand
Adobestock/Wild Orchid, Stefan
                                                         28 Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Steuerrecht
Nächste Ausgabe
2021                                                     30 Digitalisierung und Datenschutz: So gelingt die Cloud-Migration
Hinweis                                                  32 	Know-how, Geschäftgeheimnisse und Kundenstamm
Die einzelnen Beiträge haben ausschließlich                    beim Unternehmenskauf
informatorischen und unverbindlichen Charakter
und basieren auf der Rechtslage zum Zeitpunkt            35 	Der Spezialfonds – ein maßgeschneidertes Instrument
der Veröffentlichung dieser Ausgabe. Sie stellen
keine Rechtsberatung dar und können eine indivi­               für die Niedrigzinsphase
duelle Beratung, welche die jeweiligen Besonder-         39    Alles auf Grün
heiten des Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen.
                                                         41    EU-Klimapolitik braucht flankierende Maßnahmen
Veröffentlichungen
Timo Grän, GF MediaWorld GmbH
Telefon 0531 482010-10
graen@mediaworldgmbh.de

Internet
www.service-seiten.com
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020    3

Martin Voß, LL.M. | Rechtsanwalt                 Timo Grän                                     Wolfgang Straub | Rechtsanwalt

Vorwort Herausgeber
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

wohl niemand hatte damit gerechnet, dass eine Pandemie             unvorstellbar, dass breite Teile der Wirtschaft quasi aus
mit einem Ausmaß von Covid-19 Deutschland und den                  dem eigenen Wohnzimmer gelenkt werden können. Hier
Rest der Welt heimsuchen würde. Die Regelungen, die                hat sich bereits unmittelbar eine große unter­nehmerische
seitens der Entscheidungsträger der Politik zum Schutz             Flexibilität gezeigt. Und wer den Weg der Digitalisierung
der Gesundheit getroffen wurden, dürften zunächst einmal           in den letzten Jahren nicht entsprechend mitgegangen ist,
zielführend gewesen sein – natürlich muss das Wohl der             dem wurde dieser wohl spätestens jetzt eröffnet. Deutsch-
Bevölkerung bei sämtlichen Maßnahmen an erster Stelle              land kann jetzt Homeoffice – zumindest eine positive
stehen. Die mittel- und langfristigen Aus­wirkungen von            Auswirkung der aktuellen Situation.
Corona auf die mittelständische Wirtschaft sind hingegen
längst noch nicht vollständig abzusehen und werden uns             Einige der hier veröffentlichten Beiträge beschäftigen sich
voraussichtlich auf Jahre hin beschäftigen. Deutschland            mit dem Thema der Stunde und versuchen, Ihnen Lösungs­
dürfte jedenfalls durch die bislang verfolgte Politik der          möglichkeiten und Hilfestellungen aufzuzeigen. Natürlich
„schwarzen Null“ besser aufgestellt sein als viele Nachbarn,       sind auch diesmal die Beiträge durch den – im Vergleich
was Hoffnung macht.                                                zur Vorausgabe unverändert gebliebenen – Fachlichen
                                                                   Beirat auf inhaltliche Richtigkeit, Werbefreiheit und Leser-
Fakt ist jedenfalls, dass es auch in der Krise keinen Stillstand   verständlichkeit überprüft worden.
geben kann und darf. Sie, als die Unternehmerinnen und
Unternehmer der Region Hannover, sind nunmehr in                   Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre, kommen Sie
besonderer Weise gefordert, die sich aus der Epidemie              gut durch die Krise und wichtiger denn je:
ergebenen Probleme zu lösen und mit den richtigen                  BLEIBEN SIE GESUND!
Entscheidungen die Weichen für eine positive Zukunft
Ihres Unternehmens zu stellen.                                     Herzlichst

Oftmals ist es der richtige Weg, aus der Not eine Tugend
zu machen und die Krise (auch) als Chance zu verstehen.
Vor wenigen Monaten war es beispielsweise noch völlig              Martin Voß, LL.M.      Timo Grän        Wolfgang Straub
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
4

                                                Dr. iur. Volker Müller
                                                Hauptgeschäftsführer
                                                Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

    Grußwort
    Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

    Globalisierung, Digitalisierung und Klimapolitik sorgen       Insgesamt kann das deutsche Steuerrecht durch
    für gewaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche           Verbesserungen im Körperschaft- und Umwandlungs-
    Veränderungen. Nun stellt COVID-19 die Welt auf den           steuerrecht einfacher gestaltet werden. Die Senkung
    Kopf. Große Teile der Wirtschaft wurden von einem Tag         des Körperschaftsteuersatzes ist längst überfällig.
    auf den anderen stillgelegt, tausende Unternehmen             Zügigere Steuerverfahren, zeitnahe Betriebsprüfungen
    kämpfen um ihre Existenz, globale Wertschöpfungs-             und kürzere Aufbewahrungsfristen würden die Prozesse
    ketten werden infrage gestellt.                               spürbar beschleunigen.

    Bund und Länder haben in kürzester Zeit Milliardenprogramme   Ähnlich bei der Gewerbesteuer: Eine bundesweit
    zur Sofortförderung verabschiedet. Für eine tatsächliche      einheitliche Regelung hin zu einer vollständigen Inte-
    Erholung, Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit             gration in die Ertragsteuer würde klare und verlässliche
    von Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Wertschöpfungsketten         Strukturen schaffen.
    muss sich Deutschland nun mehr denn je auf die vier
    wesentlichsten Wettbewerbsfaktoren fokussieren: Qualität,     Immer wieder werden leichtsinnige Forderungen laut,
    Innovation, Kosten und Geschwindigkeit.                       neue Substanzsteuern wie die Vermögensteuer ein-
                                                                  zuführen oder die Erbschaftsteuer weiter zu verschär-
    In den führenden Industrienationen Frankreich, Großbri-       fen. Dies würde dem Aufbau von Betriebsvermögen
    tannien oder den USA wurden dazu bereits vor der Pan-         schaden und Deutschland als Investitionsstandort
    demie die Steuern massiv gesenkt und Investitions­anreize     zurückwerfen.
    geschaffen. Eine Steuerbelastung von mehr als 25 Prozent
    für Unternehmen können wir uns nicht länger leisten – eine    Damit Deutschland und Europa sich nach der Kri-
    Unternehmenssteuerreform ist längst überfällig!               se schnell erholen sowie wettbewerbsfähig und
                                                                  zukunftsweisend aufstellen können, müssen wir
    Allen voran muss der als verfassungswidrig eingestufte        unsere Qualität, Innovationsfähigkeit, Kosten und
    Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden.             Geschwindigkeit optimieren. Eine grundlegende
                                                                  Unternehmenssteuerreform ist der erste wichtige
    Innovation und Wettbewerb könnten sehr stark von              Schritt auf diesem Weg!
    strukturellen Korrekturen im Unternehmensteuerrecht
    profitieren. Eine steuerliche Forschungsförderung muss        Ihr
    über eine projekt- und programmbezogene Unterstützung
    hinausgehen. Um als Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte
    zu bleiben, braucht es neue Unterstützungsmöglichkeiten
    im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.          Dr. Volker Müller
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020    5

                                          Joachim Gerstein, LL.M.
                                          Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney
                                          Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB
                                          Hannover

Grußwort Beirat
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

die diesjährige Ausgabe der Service-Seiten erhalten         anmeldungen zur digitalen Kommunikation (+19,6 %)
Sie in einer beispiellosen Zeit. Quasi über Nacht haben     und Computertechnik (+10,2 %), allerdings überwiegend
wir eine Vollbremsung erfahren, deren Auswirkungen          aus den USA und China. Bleiben Sie innovativ, alte
kaum vorhersagbar sind.                                     Geschäftsmodelle sind in Gefahr.

Nach der langanhaltenden Wachstumsphase war ein             Zur Orientierung bei der Unternehmensführung finden
Rückgang zu erwarten. Die Abkühlung der Wirtschafts-        Sie fachliche Beiträge zu Finanzierung, Krisenmanage-
leistung war schon spürbar. Darauf hatten Sie sich sicher   ment und diversen rechtlichen Fragen. Den Autoren
schon eingerichtet. Auf einen Stillstand durch eine         danke ich für ihre fachlich hochwertigen Fachartikel.
Viren-Pandemie war aber kaum jemand vorbereitet.            Als Beirat stellen wir eine hohe Qualität und Verständ-
Der Zusammenbruch von Lieferketten bis hin zur Still-       lichkeit der Fachartikel sicher. Wir hoffen, dass wir Ihnen
legung von Produktion, Handel und Dienstleistungen          eine hilfreiche Lektüre an die Hand geben konnten.
bringt viele an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.
                                                            Die Beiträge sind als Impulse zu verstehen. Ihre spezi-
Dank der herausragenden Innovationskraft von Ihren          fischen Probleme können nur Sie gemeinsam mit Ihren
Unternehmen, liebe Leser, werden wir auch aus dieser        erfahrenen Beratern lösen. Hierzu wünschen wir Ihnen
Krise herauskommen, in punkto Heimarbeit mit digita-        alles Gute und vor allem – bleiben Sie gesund!
ler Unterstützung schon jetzt gestärkt. Beim europäischen
Patentamt zeigte sich die Dynamik der digitalen Trans-
formation 2019 in einem deutlichen Anstieg von Patent­      Joachim Gerstein

                                    ALLE BERICHTE ONLINE
                                    www.service-seiten.com
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
6

                  Fachlicher Beirat
       Dr. Raoul Dittmar, LL.B. (London)
    Rechtsanwalt und Notar
    Dr. Raoul Dittmar, Rechtsanwalt & Notar
    1994 – 1999      Studium der Rechtswissenschaften in Passau
    1997 – 2001      Fernstudium an der University of London (Bachelor of Laws, LL.B.)
    1999 – 2000      Auslandsaufenthalt am King’s College, London
    2000 – 2002      Referendariat in Oldenburg
    2003 – 2006      Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg
    2006 – 2007      Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin
    2007             Promotion an der Bucerius Law School, Hamburg
    2008 – 2010      Rechtsanwalt bei Rittstieg Rechtsanwälte, Hamburg
    2010 – 2011      Rechtsanwalt (Assoziierter Partner) bei Gleiss Lutz, Hamburg
    2011 – 2015      Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Michelsen Mosch, Hamburg
    2015 – 2019      Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Rechtsanwälte, Hannover
    seit 2019        Rechtsanwalt und Notar, Hannover

                                                            Dipl.-Kfm. Ulrich Gehrke
                                                        Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
                                                        Gehrke Econ GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                        1979 – 1985	Studium der Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und
                                                                     Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
                                                        1982         Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Main Hurdman (KPMG), Südafrika
                                                        1985	Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsunternehmung Peat Marwick (KPMG)
                                                                     in Minneapolis, Minnesota, USA
                                                        1986	Prüfungsassistent bei Arthur Anderson & Co. Wirtschaftsprüfungs-
                                                                     und Steuerberatungsgesellschaft mbH (EY), Hamburg
                                                        1990         Bestellung zum Steuerberater
                                                        1993         Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
                                                        2003         Bestellung zum Qualitätskontrollprüfer durch die WP-Kammer
                                                        2010	Partner bei Gehrke Econ, einer multidisziplinären Kanzlei mit 220 Mitarbeitern
                                                        seit 2013	Lehrbeauftragter im Masterstudiengang „Mittelständische Unternehmensführung MBA“
                                                                     (MUMBA) an der Hochschule Hannover

       Dipl.-ing. joachim gerstein, ll.m.
    Patentanwalt, European Patent Attorney,
    European Trademark + Design Attorney
    Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB
    1989 – 1994  Studium der Elektrotechnik in Hannover
    1994 – 1996  Ausbildung zum Patentanwalt in Hannover und Hamburg
    1996 – 1997	Referendariat am Deutschen Patentamt
                 und Bundespatentgericht, München
    1998	Zulassung zum Patentanwalt, European Trademark + Design Attorney
                 und Europäischen Patentanwalt
    seit 1998	Patentanwalt in Hannover
    seit 2001	Partner bei Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte,
                 Braunschweig – Hannover
    seit 2002    Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover – „Gewerbliche Schutzrechte“
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2020                   7

   Dipl.-Volksw. Joachim Rudo
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
1987 – 1993  Studium an den Universitäten Freiburg und Göttingen
1993 – 1996	Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen,
             Abteilung für Internationales Wirtschaftsrecht
1996 – 1998  Referendariat in Bonn
1998 – 1999	Forschungsaufenthalte an der Osaka City University
             und der University of Washington, Seattle
seit 1999	Rechtsanwalt
2007         Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
2011         Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

                                                                  Iljana raute
                                                               Leiterin Firmenkunden Niedersachsen
                                                               UniCredit Bank AG
                                                               1992         Abschluss des Direktstudiums „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“, Gotha
                                                               1992 – 1993  Privatkundenbetreuerin der Raiffeisenbank eG, Büchen-Hagenow
                                                               1993 – 2004	Privat- und Firmenkundenbetreuerin der Raiffeisenbank eG, Lauenburg
                                                               2004 – 2007	Leiterin Firmenkunden der Vereinigten Volksbank eG,
                                                                            Halberstadt und Bad Harzburg
                                                               2007 – 2015	Firmenkundenbetreuerin und seit 2013 stellvertretende Leiterin
                                                                            Firmenkunden der NORD/LB, Hannover
                                                               2015         stellvertretende Leiterin Firmenkunden der Santander Bank, Hannover
                                                               seit 2016	Leiterin Firmenkunden der UniCredit Bank AG in Niedersachsen

 manuel sack
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater |
Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft
1983 – 1990	Studium an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg i. Br., und der
             Universität Hamburg
1991 – 1994	Referendariat in Hamburg
1994         Zulassung als Rechtsanwalt
1994 – 1996  Rechtsanwalt bei Curschmann Rechtsanwälte, Hamburg
1997 – 1999  Rechtsanwalt bei Brinkmann & Partner
seit 2000    Partner bei Brinkmann & Partner
2001         Fachanwalt für Insolvenzrecht
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
8

                 Das richtige Verhalten in
                 (CORONA-)Krisenzeiten
                 Eine ordentliche kaufmännische Herausforderung

    Wir hoffen, Sie haben die Corona-Krise                  um Risiken zu umgehen. Da Sie vermutlich       ƒƒ Monitoring: Bei angespannter finanzieller
    bisher gesund überstanden. Dann haben                   mit operativen Tätigkeiten in Ihrem Unter-        Situation ist ein objektives Monitoring der
    Sie mit Sicherheit die zahlreichen Sofort-              nehmen stark ausgelastet sein werden,             jeweiligen Unternehmenslage Voraussetzung
    hilfen, Förderprogramme und sonstigen                   greifen Sie bei den planerischen Tätigkeiten      für die nötigen Handlungsoptionen. Das
    Maß­nahmen des Landes bzw. des Bundes                   auf externe Unterstützung zurück.                 Monitoring gibt der Geschäftsleitung einen
    abgeprüft, ob diese für Sie in Frage kamen.          ƒƒ Kreditvereinbarungen: Überprüfen Sie die          Überblick über den aktuellen Stand des
    Aber haben Sie auch die notwendigen be-                 bestehenden Kreditvereinbarungen auf              Unternehmens. Kennzahlen sind aber auch
    triebswirtschaftlichen Maßnahmen, die Sie               deren Inhalte und Zahlungsverpflichtungen.        für eine Einordnung in mögliche Krisensze-
    innerhalb Ihrer Unternehmensorganisati-                 Überlegen Sie, mit den beteiligten Kredit­        narien elementar für die Stakeholder und
    on ergreifen können und für die wir unter­              instituten bezüglich möglicher flexibler          die Geschäftsführer.
    stützend in den letzten Wochen verstärkt                Gestaltungen und Sondervereinbarungen          ƒƒ Notfallkoffer: Sie haben bereits in der Ver-
    angefragt wurden, ergriffen?                            aufgrund der aktuellen Lage zu sprechen.          gangenheit für Krisen Szenarien entwickelt
                                                            Sind aufgrund der besonderen Situation            und dafür Maßnahmenpläne in petto? Wenn
    Höchste Priorität sollte die Sicherstellung             Ausweitungen der Kreditlinien zu beantragen?      ja, dann werden diese aktuell einem Realitäts­
    von Liquidität und Kapitaldienstfähigkeit                                                                 check unterworfen und sie können schneller
    haben, also:                                         Somit müssen Sie deutlich mehr Zeit und              reagieren.
                                                         Aufmerksamkeit für Ihr Controlling und Finanz-
    ƒƒ Cashflow: Testen und validieren Sie die           und Rechnungswesen aufwenden:                     Kommunikation ist der Schlüssel zur
       Cashflow-Ströme auf Aktualität und passen                                                           erfolgreichen Krisenbewältigung
       Sie die Prämissen an. Stellen Sie sicher, dass    ƒƒ Reporting: Die externen, nicht planbaren,      Als Kaufleute haben wir die Tendenz, uns
       die Cashflow-Prognose integriert in der              Einflüsse sind oft schwer steuerbar, dennoch   innerhalb einer Krise auf die Welt der harten
       Gewinn- und Verlustrechnung sowie in die             besteht die Möglichkeit, diese in Form von     Daten und Fakten zu fokussieren. Dadurch
       Bilanz mindestens für 3 Monate im Voraus             Kennzahlen möglichst früh zu erkennen. Ist     kommen jedoch häufig die „weichen“ Faktoren,
       ist. Modellieren Sie ein Abwärtsszenario, um         der Turnus von monatlichem Reporting           nämlich zu allererst die Kommunikation, zu
       vorausschauend handeln zu können und                 eventuell auf kürzere Zeiträume anzupassen?    kurz. Deshalb möchten wir hier noch einmal
                                                                                                           die Eckpunkte einer guten Krisenkommuni­kation
                                                                                                           aufführen.

                                                                                                           ƒƒ Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Transparenz
                                            Ulrich Gehrke                                                     als Grundlage der Kommunikation.
                                            Gehrke Econ GmbH                                               ƒƒ Als Basis muss eine klare Zuordnung der
                                            Wirtschafts­­prüfungs­gesellschaft                                Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
                                            Hannover                                                          erfolgen.
                                                                                                           ƒƒ Sicherstellung des Informationsflusses
                                               geschäftsführender Gesellschafter
                                                                                                              zwischen dem Krisenstab und den für die
                                            Ulrich Gehrke arbeitet seit 1992 als geschäftsführender
                                                                                                              Krisenkommunikation Verantwortlichen.
                                            Gesellschafter bei Gehrke Econ und war vorher, nach seinem     ƒƒ Widerspruchsfreie Kommunikation aller
                                            Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsprüfer und Steuern,            Führungskräfte („One-Voice-Policy“)
                                            bei KPMG sowie Ernst & Young tätig. Steuerliche Gestaltungs-   ƒƒ Ziel sollte es sein, die Informationen proak-
                                            beratung, Optimierung von vorweggenommener Erbfolge
                                                                                                              tiv („Präsenz schaffen“) abgestimmt auf die
                                            sowie private Vermögensplanung sind sein Hauptaufgaben-
                                            feld. Darüber hinaus ist er bei der IHK Hannover Referent
                                                                                                              entsprechende Zielgruppen zu erzeugen.
                                            für das GmbH-Geschäftsführerseminar.                           ƒƒ Dabei sollte die Kommunikation so früh­zeitig
                                                                                                              wie möglich erfolgen.
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
Fachinformation                                                                                                            SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020                                                     9

                                                                                                                                                          Krisenkommunikationsplan

                                                                                        Krisenmanagement                                                                   Öffentlichkeitsarbeit                                                    Öffentlichkeitsarbeit
                                                                                         • Krisenmanagement (Aufbau und Struktur                                            • ÖA-Grundsätze/Leitlinien                                                 • Krisenkommunikations-
                                                                                           der besonderen Aufbauorganisation)                                               • Generelle Botschaften (grundsätzliche Linie)                               strategien nach Themen-
                                                                                         • Spezifische Abläufe (innerhalb der                                               • ÖA-Linie oder -strategie (spezieller Krisenfall)                           feldern
                                                                                           Krisenstruktur)                                                                  • Regelungen                                                               • Mustertexte ÖA
                                                                                         • Funktion/Rollen                                                                    - Kontakte zu Medien/Experten                                              (ÖA-Strategie)
                                                     Grundlagen des Krisenmanagements

                                                                                                                                                                                                                                     Strategie
                                                                                                                                    Regelungen der Öffentlichkeitsarbeit
                                                                                         • Dokumentation/Krisentagebuch                                                       - Abstimmungsprozesse intern/extern
                                                                                         • Planungsunterlagen                                                                   (Anlehnung Prozesse AAO)
                                                                                            - Aufgaben/Funktionen                                                             - Benennung Funktion Sprecher/in und
                                                                                            - Verantwortlichkeiten                                                              Auswertung, inkl. Social Media
                                                                                            - Checklisten (Ablaufprozesse)                                                    - Interne und externe Krisenkommunikation
Grafiken: BMI: Leitfaden Krisenkommunikation, 2014

                                                                                            - Meldeformulare/Reporting                                                        - Ablaufprozesse der Informationssteuerung
                                                                                            - Ansprechpartner                                                                 - Instrumente zur Auswertung
                                                                                            - Telefon-/Alarmlisten                                                            - Hotline/Notfallcenter
                                                                                            - Erreichbarkeiten                                                                                                                                     Krisenmanagement
                                                                                            - Logistik/Kommunikationstechnik                                                                                                                           • Vorbereitete Inhalte
                                                                                                                                                                                                                                                         (Mustertexte, Internet,

                                                                                                                                                                                                                                     Inhalte
                                                                                                                                                                                                                                                         Dossiers, FAQ etc.)

                                                                                                                             Regelungen zum Krisenkommunikationsplan
                                                                                                            (Anwendungs- und Geltungsbereich, Unterlagencontainer/internetgestütztes Krisenportal,
                                                                                                                    Implementierung/Training, Überprüfungsmodalitäten/Anpassungen)

                                                                                                                                                                                                                                           • Risikomanagement
                                                                                                                                                                                                                                             (Risikoanalyse/Risikokommunikation)
                                                                                                                                                                                                                                           • Analyse der Aufgaben und Identifikationen
                                                                                                                                                                                                                                             der kritischen Prozesse
                                                                                                                                                                                                                                           • Identifikation von Schnittstellen zu anderen
                                                                                                                                                                                                                                             Bereichen (z.B. Ressorts, Behörden,
                                                                                                                                                                                                                                             Geschäftsfeldern)

                                                     ƒƒ So ehrlich sein, dass auch „Nichtwissen“                                                                                                                • Rückkehr zur
                                                                                                                                                                                                                  Normalität bekannt geben

                                                        und „Unsicherheit“ zugegeben werden,                                                                                                                    • Arbeitsabläufe/Betriebs-
                                                                                                                                                                                                                  funktionen und Prozesse
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • Festlegung der Krisen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                      organisation
                                                                                                                                                                                                                  wieder in den Normalzustand
                                                     ƒƒ unter Verwendung einfacher Sprache, also                                                                                                                  bringen
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • Ansprachen mit „Partnern“,
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Netzwerke schaffen
                                                                                                                                                                                                                • Kooperation mit vorübergehenden
                                                        ohne Abkürzungen und Fachbegriffe.                                                                                                                        Partner lösen
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • Entwicklung/Umsetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Krisenkommunikation
                                                                                                                                                                                                                • Einsatzdokumentation
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • Festlegung/Abstimmung eines
                                                                                                                                                                                                                • Auswertungsgespräche
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Melde- und Informationswesens
                                                                                                                                                                                                                  (z.B. Workshops, Befragungen)
                                                     Die nächste Krise kommt bestimmt                                                                                                                           • Erstellung Abschlussbericht
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • Entwicklung/Umsetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Personal- und Ausbildungs-
                                                                                                                                                                                                                  mit Handlungsempfehlungen
                                                     Auch wenn hoffentlich demnächst die                                                                                                                        • Risikomanagement
                                                                                                                                                                                                                                                                                      konzept
                                                                                                                                                                                                                  anpassen
                                                     Corona-Krankheitsfälle abnehmen, ist damit
                                                     die Krise noch nicht vorbei. Der ordentliche                                                                                                                                                • Aufruf Krisenorganisation/Krisenstab
                                                                                                                                                                                                                                                 • Krisenkommunikation/Anwendung
                                                     Kaufmann sollte nämlich weitsichtig und                                                                                                                                                     • Krisenkommunikationsplan
                                                                                                                                                                                                                                                 • Erfüllung der fachlichen Aufgaben
                                                     nachhaltig denken und sich fragen, welche                                                                                                                                                   • Informationsmanagement
                                                                                                                                                                                                                                                 • Einsatzdokumentation
                                                     Lehren er während dieser Krise bezüglich
                                                     seines Risikomanagementsystems und der
                                                     vorbereitenden Maßnahmen ziehen konnte.
                                                     Welches sind die „Lessons learned“, mit                                                          die spezifische Unternehmenskultur des Hauses
                                                     denen man sein Unternehmen für die nächste                                                       und steigert die Glaubwürdigkeit der eigenen
                                                     Krise besser aufstellen kann? Wenn die Krise                                                     Kommunikation.                                                                     ƒƒ Gibt es Möglichkeiten, durch die Krise ge-
                                                     abklingt und die Erinnerungen aller Beteilig-                                                                                                                                          schwächte Wettbewerber zu übernehmen
                                                     ten noch frisch sind, sollte eine Phase der                                                      Neue Chancen                                                                          oder sich dort zu beteiligen?
                                                     Nachbereitung folgen, denn die Erfahrung                                                         Wenn sich die Krise dem Ende zuneigt, stellt                                       ƒƒ Sind Sie in der Lage, zusätzliche Aufträge
                                                     lehrt: Die nächste Krise kommt bestimmt!                                                         sich dem Unternehmer schnell die Frage,                                               von aus dem Markt ausgeschiedenen Wett-
                                                     Es zeigt sich, dass insbesondere über die                                                        welche Opportunitäten und Handlungsnot-                                               bewerbern anzunehmen?
                                                     Social Media (Intranet) es hilfreich ist, im                                                     wendigkeiten ergeben sich eigentlich nun, um                                       ƒƒ Welche Veränderungen ergeben sich intern,
                                                     Nachgang einer Krise die Beteiligten zu befra-                                                   durchzustarten?                                                                       da große Teile der Belegschaften quasi über
                                                     gen, wie das Krisenmanagement funktioniert                                                                                                                                             Nacht Erfahrungen mit dem Arbeiten im
Foto: Adobe Stock/Fraitag.de

                                                     hat und wo es Verbesserungspotenziale gibt.                                                      ƒƒ Da die Krise auch zu Veränderungen bei                                             Homeoffice machen konnten, für das eigene
                                                     So lassen sich hilfreiche Erkenntnisse für die                                                      den Lieferanten und Kunden geführt hat,                                            Geschäftsmodell?
                                                     Vorbereitung der nächsten Krise gewinnen.                                                           sollten vor dem Eingehen von Auftragsver-
                                                     Zusätzlich zeigt die Offenheit, die eine solche                                                     hältnissen neue Bonitätsüberprüfungen                                           Sie sehen: Aus einer Krise ergeben sich auch
                                                     Kommunikationsbereitschaft vermittelt, auch                                                         durch­geführt werden.                                                           zahlreiche neue Chancen. Nutzen Sie sie!
Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
10

                                 Corona-Insolvenz-
                                 Aussetzungsgesetz
                                 Wichtiger Zeitgewinn zur Vorbereitung der Sanierung
                                 von betroffenen Unternehmen

                  Die Bundesregierung reagiert auf die wirt-      Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es
                  schaftlichen Auswirkungen der Covid-­           erwuchs noch am selben Tag mit Rückwirkung
                  19-Pandemie mit einem umfassenden               zum 01.03.2020 in Rechtskraft.
                  Sofort­hilfepaket an Maßnahmen.
                                                                  Durch das Gesetz werden die Insolvenz­
                  Teil dieses Maßnahmenpakets ist das Gesetz      antragspflicht und die im Insolvenzfall gelten-
                  zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenz­   den Zahlungsverbote bis zum 30.09.2020
                  antragspflicht und zur Begrenzung der Organ-    ausgesetzt, es sei denn, die Insolvenz beruht
                  haftung bei einer durch die Covid-19-Pandemie   nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pan-
                  bedingten Insolvenz (Corona-Insolvenz-Aus-      demie oder es besteht keine Aussicht auf
                  setzungsgesetz – CorInsAG). Das Gesetz          Beseitigung der eingetretenen Zahlungs­
                  wurde am 25.03.2020 durch den Bundestag         unfähigkeit.
                  und am 27.03.2020 durch den Bundesrat
                  angenommen. Am 27.03.2020 wurde das             Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
                                                                  wird zudem dadurch flankiert, dass für einen
                                                                  dreimonatigen Übergangszeitraum vom
                                                                  28.03.2020 bis zum 28.06.2020 auch das
     Dr. iur. Steffen Koch                                        Recht des Gläubigers suspendiert wird, die
     hww hermann wienberg wilhelm                                 Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantra-
     Hannover                                                     gen, sofern nicht der Eröffnungsgrund bereits
                                                                  am 01.03.2020 vorlag.
        Partner, Insolvenzverwalter,
        Rechtsanwalt
                                                                  Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
     Dr. Steffen Koch ist gebürtiger Hannoveraner und
                                                                  sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei
     studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, wo                Gläubigerinsolvenzanträgen sind im Ver­
     er auch sein Referendariat absolvierte. Er ist seit          ordnungswege bis zum 31.03.2021 verlängerbar.
     Beginn seiner Berufstätigkeit ausschließlich in der
                                                                                                                    Foto: Adobe Stock/Danny

     Insolvenz- und Eigenverwaltung tätig. Er ist in
                                                                  Wann die Covid-19-Pandemie überwunden
     nationalen wie internationalen Berufsverbänden
     ehrenamtlich im Vorstand/Board aktiv.
                                                                  sein wird, ist derzeit nicht prognostizierbar.
                                                                  Ebenso wenig prognostizierbar ist auch, wie
                                                                  viele Unternehmen die existenzielle Krise
Fachinformation                                                                     SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020                    11

durch die staatlichen Hilfeleistungen über-          Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unter       ƒƒ keine Blockade der Sanierungslösung durch
winden können.                                       einem Schutzschirm beantragt und weitere             einzelne Gläubiger möglich.
                                                     Unternehmen werden folgen.
Die Suspendierung der Insolvenzantragspflichten                                                        Der Vorteil der außergerichtlichen Sanierung kann
bedeutet hingegen nicht, dass die Beantragung        Der wesentliche Unterschied der Eigenver-         im Wesentlichen in den regelmäßig vertraulich
eines Insolvenzverfahrens durch die Geschäfts-       waltung zur Fremdverwaltung besteht darin,        geführten Verhandlungen gesehen werden.
leitung keine sinnvolle Handlungsvariante sein       dass bei der Eigenverwaltung die Verwal-          Dies kann zu weniger Unruhe bei Lieferanten
kann, um ein Unternehmen im gerichtlichen            tungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf einen     und Kunden führen, soweit diese nicht selber
Verfahren zu sanieren. Im Gegenteil: Die nun         Insolvenzverwalter übergeht, sondern bei der      bereits an den Verhandlungen beteiligt sind.
initiierten wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen          Unternehmensleitung (sog. Eigenverwalter)
und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht       verbleibt. Dem Unternehmen wird durch die         Durch die Einführung der Eigenverwaltung hat
verschaffen der Geschäftsleitung in erster Linie     Eigenverwaltung die Möglichkeit gegeben, sich     sich in den vergangenen Jahren die Wahrneh-
Zeit für die Abwägung und Planung, ob der            im Rahmen des Insolvenzrechts in gewissem         mung der gerichtlichen Sanierung spürbar
Fortbestand des Unternehmens durch eine              Maße selbst zu sanieren, also weiterhin zu        verändert: Die Eigenverwaltung etabliert sich
außergerichtliche Sanierung oder aber durch          verwalten. Der Unternehmensleitung als Ei-        immer weiter als Sanierungsinstrument.
eine Sanierung im Insolvenzverfahren eher            genverwalter wird dabei ein sog. (vorläufiger)
erfolgversprechend ist.                              Sachwalter zur Seite gestellt, der im Grunde      Die Entscheidung, ob eine außergerichtliche
                                                     lediglich eine Art Kontrollinstanz oder erwei-    Sanierung oder eine gerichtliche Sanierung
Der Versuch der außergerichtlichen Sanierung in      terte insolvenzgerichtliche Kontrolle darstellt   erfolgversprechender ist, wird nicht ohne eine
einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise ist    und insbesondere dafür Sorge trägt, dass          vorherige umfassende Beratung möglich sein.
naturgemäß die naheliegendste Option. Bisher         die Eigenverwaltung des Schuldners nicht zu
brachte sie aber erhebliche Haftungsrisiken für      Nachteilen für die Gläubiger führt.               Für den Fall der Sinnhaftigkeit der gerichtlichen
den Fall des Scheiterns des Sanierungskonzepts                                                         Sanierung in der Variante der Eigenverwal-
mit sich. Das nun verabschiedete CorInsAG            Bei der Sanierung mittels Insolvenzplan bleibt    tung ist dabei unumgänglich, dass sich die
suspendiert bzw. minimiert diese Risiken –           der ursprüngliche Rechtsträger erhalten, was      Geschäftsführung nicht nur im Rahmen der
zumindest bis auf Weiteres.                          insbesondere dann relevant ist, wenn die          Vorbereitung, sondern auch während der
                                                     wesentlichen Vermögenswerte des Unterneh-         Durchführung der Eigenverwaltung (ggf. im
Das Gelingen einer außergerichtlichen Sanie-         mens in nicht übertragbaren Verträgen und         Schutzschirmverfahren) professionell beraten
rung hängt von der Einstimmigkeit sämtlicher         Rechten bestehen. Insbesondere bleibt die         lässt, um den besonderen Anforderungen, die
Stakeholder und Gläubiger ab, welche oftmals         Gesellschafterstruktur regelmäßig erhalten.       die Insolvenzordnung vorgibt, gerecht werden
nur schwierig oder auch gar nicht zu erlangen ist.                                                     zu können. Dabei ist insbesondere an die
                                                     Soweit die wesentlichen Vermögenswerte            Möglichkeit zur temporären Bestellung eines
Die Sanierung im gerichtlichen Verfahren             übertragbar sind, kommt auch die sog. „über-      insolvenzerfahrenen Sanierungsgeschäfts-
vermeidet hingegen die vorstehend genannte           tragende Sanierung“ in Betracht, bei der die      führers/Generalbevollmächtigten zu denken.
Gefahr fehlenden umfassenden Konsenses               wesentlichen Assets des Unternehmens auf
nachhaltig.                                          einen neuen Unternehmensträger übertragen         Die Möglichkeit der Eigenverwaltung stellt die
                                                     und der Geschäftsbetrieb durch den neuen          angestrebte Sanierung unter besonderen
Die Insolvenzordnung bietet verschiedene             Unternehmensträger fortgeführt werden.            staatlichen Schutz. Durch das umfassende
Möglichkeiten der Sanierung an:                      Wichtiger Bestandteil dieser Auffanglösung        Soforthilfepaket der Bundesregierung haben
ƒƒ die „Sanierung mittels Insolvenzplan“ in          sind regelmäßig die bisherigen Gesellschafter/    viele existenzbedrohte Unternehmen wertvol-
   Eigenverwaltung oder Fremdverwaltung und          Geschäftsführer.                                  le Zeit gewonnen, um auf die wirtschaftlichen
ƒƒ die sog. „übertragende Sanierung“ in Eigen-                                                         Auswirkungen der Pandemie zu reagieren und
   verwaltung oder Fremdverwaltung.                  Als Vorteile für eine gerichtliche Sanierung in   ggf. Sanierungspläne zu erarbeiten.
                                                     Eigenverwaltung sind zu nennen:
Insbesondere das Verfahren der Eigenverwal-          ƒƒ Schutzschirm vor Einzelzwangsvollstreckung
tung und die Möglichkeit, einen Insolvenzplan        ƒƒ Verbleib der Verwaltungs- und Verfügungs-
– ggf. unter einem Schutzschirm – selbst zu             befugnis bei der Geschäftsleitung
erarbeiten, sind sinnvolle und wirksame Op-          ƒƒ Liquidität durch Insolvenzgeld (3 Monate
tionen, Unternehmen mit einem tragfähigen               keine Lohnkosten)
Geschäftskonzept wieder erfolgreich in den           ƒƒ Option zur Beendigung von Verträgen/
Markt zu bringen bzw. dort zu halten. Mit die-          Dauerschuldverhältnissen, §§ 103 ff. InsO
sem Ziel hat jüngst die Warenhauskette Galeria       ƒƒ verkürzte Kündigungsfristen bei Arbeitsver-
Karstadt Kaufhof beim Amtsgericht Essen das             hältnissen, § 113 InsO
12

                   Präventive Restrukturierung
                   Neue Wege für die Bewältigung einer Unternehmenskrise!

     Aktuell gibt es für Unternehmen in einer finanziellen Krise nur die Möglichkeit,
     sich entweder mit allen Gläubigern einstimmig über die Sanierung und die Beiträ-
     ge der einzelnen Gläubiger zu einigen oder – gelingt dies nicht – Insolvenzantrag
     zu stellen, um die Sanierung im Insolvenzverfahren ggf. im Rahmen der Eigenver-
     waltung oder im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens anzustreben. Mit Inkraft-
     treten der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen wurde der
     Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 21.07.2021 einen sog. präventiven Restruktu-
     rierungsrahmen einzuführen. Dieser soll die frühzeitige, außergerichtliche Sanie-
     rung bestandsfähiger Unternehmen mittels eines mit Mehrheitsentscheidung der
     betroffenen Gläubiger zu verabschiedenden Restrukturierungsplanes ermöglichen.                zum Scheitern bringen, um das schuldende
     Mit dem Vorliegen eines ersten Gesetzesentwurfs ist im Jahr 2020 zu rechnen.                  Unternehmen dann im Rahmen eines Debt-
                                                                                                   Equity-Swaps aus der Insolvenz selbst zu
                                                                                                   übernehmen. Auch in Bankenkonsortien besteht
                                                                                                   regelmäßig aufgrund unterschiedlicher
 Hindernisse außergerichtlicher Sanierungen und                                                    Geschäftspolitik und Intere­ssenlagen unter-
 Ziele des präventiven Restrukturierungsrahmens                                                    schiedliche Bereitschaft, eine Sanierung zu
 Außergerichtliche Sanierungen, welche Sanie- besseren Ergebnis als eine Insolvenz führt.          unterstützen, sodass auch in solchen Fällen
 rungsbeiträge von Gläubigern erfordern, sind Daraus folgt, dass außergerichtliche Sanierun-       Sanierungen an der erforderlichen Einstimmig-
 derzeit nur mit einstimmiger Unterstützung der gen die Unterstützung aller betroffenen Gläu-      keit scheitern können. Praktisch nahezu nicht
 Gläubiger möglich. Nach stetiger Rechtspre- biger erfordern und einzelne Gläubiger diese          umsetzbar sind außergerichtliche Sanierungen
 chung des Bundesgerichtshofes sind Gläubiger blockieren können. Insbesondere weil Banken          schließlich, wenn Beiträge einer Vielzahl von
 jedoch nicht verpflichtet, Sanierungen zu un- notleidende Kredite verstärkt an sog. Distressed-   Gläubigern (z. B. Lieferanten) erforderlich sind.
 terstützen. Es besteht – auch aus einer lang- Debt-Investoren verkaufen, zeigen sich in der       In solchen Fällen bleibt oftmals nur der Weg
 jährigen Kundenbeziehung zwischen der Bank Praxis immer wieder Situationen, in denen              der Sanierung in der Insolvenz.
 und dem Kunden heraus – keine Treuepflicht, diese Distressed-Debt-Investoren aus ihrer
 eine Sanierung zu unterstützen. Dies gilt selbst Blockadeposition Vorteile zu ziehen versuchen,   Auch Gesellschafter, deren Beteiligung schon
 dann, wenn die Sanierung objektiv sowohl für indem sie Sanierungen entweder blockieren,           „aus dem Geld" ist, weil die Verbindlichkeiten
 den Gläubiger als auch für den Schuldner um andere Gläubiger zu überproportionalen                das Vermögen der Gesellschaft übersteigen,
 sinnvoll ist und voraussichtlich zu einem Beiträgen zu zwingen oder aber Sanierungen              haben derzeit zahlreiche Möglichkeiten,
Fachinformation                                                   SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020                13

                           Sanierungen durch Verweigerung der erforder-       rechte eingegriffen werden soll, ist derzeit jedoch
                           lichen Mitwirkung zu blockieren. Zwar hat die      noch stark umstritten.
                           Rechtsprechung in Einzelfällen eine aus der
                           gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht resultie-    Zugang zum präventiven
                           rende Sanierungspflicht der Gesellschafter         Restrukturierungsrahmen
                           abgeleitet. Diese beschränkt sich jedoch stets     Unternehmen sollen, im Falle einer drohenden
                           darauf, eine Sanierung nicht zu blockieren und     Insolvenz, Zugang zu einem vorinsolvenzlichen
                           z. B. eine Verwässerung der Anteile hinzunehmen,   Restrukturierungsrahmen haben. Die genaue
                           begründet jedoch keine aktive Sanierungsun-        Definition des Begriffs der drohenden Insolvenz
                           terstützungspflicht. Auch die Gesellschafter       bleibt dem nationalen Gesetzgeber vorbehal-
                           können daher in einer außergerichtlichen           ten, wobei zu erwarten ist, dass dieser an die
                           Sanierung derzeit trotz Wertlosigkeit des Eigen-   drohende Zahlungsunfähigkeit als Kriterium
                           kapitals wie ein Akkordstörer wirken und           anknüpfen wird. Außerdem kann der nationa-
                           sinnvolle Sanierungen blockieren.                  le Gesetzgeber vorsehen, dass der Zugang
                                                                              davon abhängig ist, dass die Rechnungslegung
                           Ziel des Restrukturierungsrahmens ist              und Buchführung auf Stand und ordentlich
                           es, außergerichtliche Sanierungshindernisse        geführt ist und dass die Aussicht des Fortbe-
                           zu überwinden, um bestandsfähigen Unter-           standes des Unternehmens besteht.
                           nehmen eine frühzeitige Möglichkeit der finan-
                           ziellen und operativen Sanierung zu bieten         Eigenverwaltung
                           und dadurch Insolvenzen zu vermeiden. Be-          Der Schuldner soll im Rahmen des Restruktu-
                           zogen auf die aktuelle Situation in Deutschland    rierungsverfahrens die vollständige oder teil-
                           bedeutet dies, dass insbesondere die vorste-       weise Kontrolle über sein Unternehmen und
                           hend beschriebene Akkordstörerproblematik          sein Vermögen behalten. Ihm soll nur in weni-
                           unter den Gläubigern durch Einführung von          gen Fällen zwingend ein vom Gericht zu be-
                           Moratorien (Kündigungs- und Vollstreckungs-        stellender sog. Restrukturierungsberater zur
                           schutz) und Mehrheitsentscheidungen sowie          Beratung und Überwachung zur Seite gestellt
                           die Möglichkeit des Eingriffs in Gesellschafter-   werden. Zwingende Fälle der Bestellung eines
                           rechte geregelt werden sollte. Welche Voraus-      Restrukturierungsberaters sollen sein:
                           setzungen an solche Moratorien gestellt            ƒƒ die Anordnung eines gegenüber allen Gläu-
                           werden sollen und ob und wenn ja, unter               bigern wirkenden Moratoriums,
                           welchen Voraussetzungen in Gesellschafter-         ƒƒ die Bestätigung des Restrukturierungsplanes
                                                                                 durch klassenübergreifende Mehrheitsent-
                                                                                 scheidung und
                                                                              ƒƒ der Antrag des Schuldners oder der Gläubiger.
                                                                              Schließlich soll der nationale Gesetzgeber die
                  Manuel Sack                                                 Einsetzung in konkreten Einzelfällen verbind-
                  Brinkmann & Partner                                         lich vorschreiben können.
                  Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter
                  Hannover                                                    Moratorium
                                                                              Der Restrukturierungsrahmen soll vorsehen,
                    Rechtsanwalt, Fachanwalt für
                                                                              dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung
                    Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
                                                                              für eine Dauer von maximal vier Monaten
                  Manuel Sack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für
                                                                              ausgesetzt werden können, sog. Moratorium.
                  Insolvenzrecht. Er hat in Freiburg und Hamburg Rechts-      Das Moratorium gilt sowohl für gesicherte als
                  wissenschaften studiert und ist seit 1994 zur Anwalt-       auch für ungesicherte Gläubiger. Es soll – je
                  schaft zugelassen. Seit 1997 ist er in der überregionalen   nach Ausgestaltung durch den nationalen
                  Kanzlei Brinkmann & Partner tätig, seit 2000 als Partner.
                                                                              Gesetzgeber – gegenüber einzelnen oder aber
                  Aktuell leitet er u.a. die Niederlassungen der Kanzlei
                  in Berlin, Braunschweig, Hannover und Magdeburg.
                                                                              gegenüber allen Gläubigern wirken. Der Ge-
                  Herr Sack wird seit 1999 von zahlreichen Insolvenz-         setzgeber soll vorsehen können, aber nicht
                  gerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Daneben berät    müssen, dass das Moratorium auf maximal
                  er Unternehmen mit dem Schwerpunkt Restrukturierung         zwölf Monate verlängert werden kann, wenn
                  und Sanierung.
                                                                              die Verlängerung erforderlich ist, um aussichts-
14

 reiche Sanierungsverhandlungen zu Ende zu          die Gründe der Krise und die angedachten erhalten, als nachrangige Gläubigerklassen und
 führen. Aufgrund des mit dem Moratorium            Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden, um Gesellschafter (sog. relativer Vorrang) oder aber
 verbundenen erheblichen Eingriffs in die           den Gläubigern eine Entscheidungsgrundlage wenn vorrangige Klassen voll befriedigt werden,
 grundgesetzlich geschützten Eigentumsrech-         für die Annahme oder Ablehnung des Planes bevor nachrangige Klassen überhaupt etwas
 te der Gläubiger ist davon auszugehen, dass        zu geben. Der Restrukturierungsplan soll es erhalten (sog. absoluter Vorrang).
 der deutsche Gesetzgeber von dieser Verlän-        ermöglichen, durch Mehrheitsentscheidung in
 gerungsoption keinen Gebrauch machen wird          Rechte der Gläubiger einzugreifen, indem deren Schließlich steht es dem nationalen Gesetzgeber
 oder diese nur unter sehr strengen und engen       Forderungen z. B. gestundet werden oder auf frei, zu entscheiden, ob der Restrukturierungsplan
 Grenzen zulassen wird. Das Moratorium soll         diese verzichtet wird. Für die Abstimmung über auch Eingriffe in Gesellschafterrechte vorsehen
 aufgehoben werden, wenn es nicht mehr er-          den Restrukturierungsplan                                            kann oder nicht. Da das
                                                                                         Der Restrukturie-
 forderlich ist oder zu unzumutbaren Nachteilen     sollen die Gläubiger in un-                                          Eigenkapital grundsätzlich
                                                                                         rungsplan ist das
 der betroffenen Gläubiger führt.                   terschiedliche Gruppen mit                                           vor dem Fremdkapital haftet
                                                                                      Kernstück des Restruk-
                                                    gleichgelagerten Interessen                                          und ohne Eingriffsmöglich-
                                                                                      turierungsverfahrens.
 Folge des Moratoriums ist zunächst, dass die       eingeteilt werden. Voraus-                                           keiten den Gesellschaftern
 Gläubiger, gegenüber denen das Moratorium          setzung für die Annahme ist zunächst die An- eine Blockadeposition eingeräumt würde, spricht
 wirkt, keine Einzelzwangsvollstreckungsmaß-        nahme des Planes mit einer Mehrheit in jeder vieles dafür, dass sich der deutsche Gesetzgeber
 nahmen mehr gegen das schuldnerische Un-           Gruppe. Dabei steht es dem nationalen Gesetz- für die Möglichkeit eines solchen Eingriffs
 ternehmen durchführen können. Diese werden         geber offen, zu definieren, ob die Summenmehr- entscheiden sollte. Andererseits müssen die
 ausgesetzt. Weitere Folge ist, dass während        heit in jeder Gruppe ausreicht oder aber ob Eigentümer auch vor aggressiven Loan-to-Own-
 der Dauer des Moratoriums Insolvenzantrags-        daneben auch eine Kopfmehrheit verlangt wird. Strategien sog. Distressed-Debt-Investoren
 pflichten grundsätzlich suspendiert werden,        Außerdem steht es dem nationalen Gesetzgeber und damit einhergehenden zwangsweisen
 also grundsätzlich keine Pflicht besteht, Insol-   offen, zu definieren, mit welchem Quorum die Enteignungen geschützt werden. Dies muss
 venzantrag zu stellen. Allerdings kann der         Annahme erfolgen muss, wobei maximal eine bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden.
 nationale Gesetzgeber vorsehen, dass die           Mehrheit von 75 % der Stimmen gefordert
 Pflicht, wegen Zahlungsunfähigkeit Insolven-       werden soll. Überstimmte Gläubiger werden Fazit
 zantrag zu stellen, dann nicht suspendiert wird,   über das sog. Kriterium des Gläubigerinteresses Der präventive Restrukturierungsrahmen wird,
 wenn der Schuldner während und trotz des           geschützt. Danach dürfen sie durch den Plan sobald er spätestens im Jahr 2021 zur Verfü-
 Moratoriums zahlungsunfähig wird.                  nicht schlechter gestellt werden, als sie bei gung steht, neue Möglichkeiten der außer-
                                                    Anwendung der Verteilungsreihenfolge in einer gerichtlichen Sanierung von Unternehmen in
 Weitere Folge des Moratoriums ist es, dass         Liquidation, sei es als Einzelverwertung oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglichen.
 Gläubiger bestehende Verträge nicht allein         als Veräußerung als fortgeführter Betrieb, oder Insbesondere wird er sich dazu eignen,
 aufgrund vom Moratorium erfasster unbezahl-        im nächstbesten Alternativszenario stünden. sinnvolle und im Interesse aller Betroffenen
 ter Forderungen beendigen oder aufgrund            Rügt ein Gläubiger den Restrukturierungsplan liegende finanzielle Restrukturierungen mit
 solcher Forderungen Zurückbehaltungs- und          wegen Verstoßes gegen das Kriterium des Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen
 Leistungsverweigerungsrechte geltend machen        Gläubigerinteresses, ist er von einem Gericht und dabei vor Akkordstörern geschützt zu
 können. Außerdem sollen Verträge nicht allein      zu bestätigen und dabei zu prüfen, ob eine sein. Vielen Unternehmen wird dadurch
 aufgrund der Einleitung eines Restrukturie-        solche Schlechterstellung vorliegt.             hoffentlich der Weg in ein Insolvenzverfahren
 rungsverfahrens gekündigt werden können.                                                           erspart.
 Allerdings bietet der Sanierungsrahmen nicht       Sollte der Restrukturierungsplan nicht durch
 alle Möglichkeiten der Sanierung in der Insol-     alle Gläubigergruppen angenommen werden, Andererseits wird es auch künftig Fälle geben,
 venz. So sieht er insbesondere nicht die           kann die Zustimmung einer Gläubigergruppe im in denen das Insolvenzverfahren die besseren
 Möglichkeit des Schuldners vor, den Nichtein-      Wege einer klassenübergreifenden Zustimmungs- Werkzeuge für eine nachhaltige Sanierung
 tritt in Verträge zu erklären, Dauerschuldver-     ersetzung ersetzt werden (sog. Cross-Class bereitstellt (z. B. aufgrund erleichterter Kün-
 hältnisse mit einer kurzen Frist zu kündigen       Cram-Down), wenn mindestens eine oder je nach digungsvorschriften, der Möglichkeiten, den
 oder Sozialplanansprüche im Falle von Kündi-       Umsetzung durch den Gesetzgeber die Mehrheit Nichteintritt in Verträge zu erklären etc.).
                                                                                                                                                       Foto: Adobe Stock/Ingo Bartussek

 gungen zu begrenzen (§§ 103 ff. InsO).             der nicht nachrangigen Klassen den Plan ange- Es wird daher nach Einführung des präventi-
                                                    nommen hat. Die überstimmte Gläubigergruppe ven Restrukturierungsrahmens abzuwägen
 Restrukturierungsplan                              wird dabei auch durch das Kriterium des Gläu- sein, ob die Sanierungsmöglichkeiten des
 Der Restrukturierungsplan ist das Kernstück des    bigerinteresses geschützt. Außerdem soll eine Restrukturierungsrahmens oder die des In-
 Restrukturierungsverfahrens. In diesem sollen      klassenübergreifende Zustimmungsersetzung solvenzverfahrens im konkreten Fall das
 das Unternehmen, die Vermögensverhältnisse,        nur möglich sein, wenn vorrangige Klassen mehr bessere Sanierungsmittel darstellen.
Fachinformation                                                                    SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020   15

             Die GmbH in der Krise

Die COVID-19-Pandemie hat sich aufgrund der Nachrichten aus China zwar angekündigt. Die jüngste
Entwicklung hat aber dennoch die meisten überrascht. Die Dynamik, mit der der Gesetzgeber in das All-
tags- und Wirtschaftsleben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen eingegriffen hat, ist bei-
spiellos. Anzunehmen, dass die Unternehmen hierauf umfassend vorbereitet wären, ist angesichts
dessen vermessen. Für die Geschäftsführer der im Mittelstand vorherrschenden GmbH und GmbH & Co.
KG kommt es nun darauf an, das Überleben des Unternehmens zu sichern und dabei die rechtlichen
Vorgaben einzuhalten und umzusetzen. Die aktuelle Situation bietet Anlass, auf einige Aspekte hinzu-
weisen, die Geschäftsführer und Gesellschafter in unsicheren Zeiten beachten sollten.

Vorsorgevollmacht
Viele Unternehmen – so sie denn überhaupt noch tätig        einem Dokument zusammengefasst werden (üblich
sein dürfen – haben innerbetriebliche Maßnahmen zur         im privaten Bereich), zwingend ist dies jedoch nicht.
Verbreitung des neuartigen Coronavirus ergriffen. Dennoch
ist eine Infektion auch des Geschäftsführers oder des       Besondere Sorgfalt ist bei der Auswahl des Bevoll-
Gesellschafters nicht ausgeschlossen. Um auch bei einer     mächtigten walten zu lassen. Denn häufig sind
denkbaren Intensivbehandlung des Betroffenen hand-          Vorsorgevollmachten sehr weit gefasst, um insbe-
lungsfähig zu sein, sind Vorsorgevollmachten unabding-      sondere im Außenverhältnis ein möglichst reibungs-
bar. Vorsorgevollmachten sind zwingender Gegenstand         loses Weiterwirtschaften zu gewährleisten. Liegt das
eines „Notfallkoffers“, den jedes Unternehmen und jeder     Augenmerk auf der Fortführung des Unternehmens,
Unternehmer bereithalten sollte. Die sog. Coronakrise       sind zumeist allein fachliche Kriterien entscheidend
sollte für jedes Unternehmen und jeden Unternehmer          für die Wahl des Bevollmächtigten. Dann bietet es
Anlass sein zu prüfen, ob ausreichende Vorkehrungen         sich an, die Vollmacht auf diesen Bereich zu be-
gegen den Ausfall des Geschäftsführers und/oder der         schränken und für den privaten Bereich eine eigene
Gesellschafter getroffen sind.                              Vorsorgevollmacht mit einem eigenen Bevollmäch-
                                                            tigten vorzusehen.
Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung
und der Patientenverfügung zu unterscheiden. Mit der        Zu beachten ist, dass die Vorsorgevollmacht im Falle
Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber         eines Geschäftsführers nicht als umfassende Gene-
einen Dritten, in bestimmten zukünftigen Lebenssituati-     ralvollmacht ausgestaltet sein sollte. Denn originäre
onen und für den Fall der Hilfs- bzw. Betreuungsbedürf-     Organbefugnisse, wie beispielsweise das Unterzeich-
tigkeit des Vollmachtgebers für diesen Erklärungen          nen der Bilanz, das Stellen des Insolvenzantrags, die
abzugeben und entgegenzunehmen sowie rechtsge-              Einberufung einer Gesellschafterversammlung,
schäftsähnliche Maßnahmen vorzunehmen. Typischer-           Maßnahmen zur Änderung des Stammkapitals oder
weise betrifft die Vorsorgevollmacht die Vermögenssorge.    Anmeldungen zum Handelsregister, können nicht im
Mit ihr wird eine Betreuung durch einen gerichtlich be-     Wege der Generalvollmacht auf Dritte übertragen
stellten Betreuer vermieden. Die Betreuungsverfügung        werden. Denkbar ist in diesen Fällen eine Spezialvoll-
dient demgegenüber nicht der Betreuungsvermeidung,          macht für das betreffende Rechtsgeschäft oder eine
sondern der näheren Gestaltung der vom Gericht ange-        Generalhandlungsvollmacht, die sich auf die Vornah-
ordneten Betreuung. Mittels einer Patientenverfügung        me sämtlicher Geschäfte, die der betreffende Ge-
kann der Betroffene schließlich für den Fall der eigenen    schäftsbetrieb typischerweise mit sich bringt, erstreckt.
Entscheidungs- oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden,
ob er in bestimmte, zukünftige medizinische Behandlun-      Vorsorgevollmachten sind grundsätzlich formfrei.
gen einwilligen oder diese untersagen will. Vorsorgevoll-   Schon zu Beweiswecken ist aber eine schriftliche
macht, Betreuungs- und Patientenverfügung können in         Abfassung anzuraten. Die Vorsorgevollmacht ist
16

 zwingend mindestens notariell zu beglaubigen,                                                                   sellschafter mit dieser Art der Beschlussfassung
 wenn sie z. B. gegenüber dem Handelsregister            Informationspflicht des Geschäftsführers                einverstanden wären. Die Beschlussfassung wird
 (etwa bei der Anmeldung eines neuen Geschäfts-          In der Krise ist der Geschäftsführer zu besonde-        dadurch deutlich erleichtert: Nicht nur können
 führers) oder dem Grundbuchamt genutzt werden           rer Wachsamkeit aufgerufen. Das gilt nicht nur          Präsenzversammlungen so vermieden werden.
 soll. Auch bei manchen gesellschaftsrechtlichen         im Hinblick auf den Eintritt möglicher Insolvenz­       Renitente Gesellschafter können hierdurch in die
 Vorgängen, wie z. B. der Übernahme von Stamm-           gründe (hierzu sogleich), sondern auch im Vorfeld:      Schranken gewiesen werden, da ihnen das üb-
 einlagen im Zuge einer Kapitalerhöhung, muss            Sinkt das Eigenkapital auf den Betrag des halben        liche Mittel, Gesellschafterbeschlüsse zu verzö-
 die Vollmacht notariell beglaubigt sein.                Stammkapitals ab, ist der Geschäftsführer ver-          gern, genommen ist.
                                                         pflichtet, eine Gesellschafterversammlung ein-
 Die notarielle Unterschriftsbeglaubigung gewähr-        zuberufen. Verstößt er gegen diese Pflicht, drohen      Insolvenzgründe
 leistet die Feststellung der Identität des Vollmacht-   persönliche Haftung und Strafbarkeit. Darüber           Eine Krise wie die Auswirkungen der COVID-
 gebers. Die weitergehende Form der notariellen          hinaus muss der Geschäftsführer immer dann              19-Pandemie stellt den Geschäftsführer vor
 Beurkundung hat den Vorteil, dass mit ihr die           eine Gesellschafterversammlung einberufen,              besondere Herausforderungen. Im Vordergrund
 zweifelsfreie Wiedergabe des tatsächlich ermit-         wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich      steht die Vermeidung einer Insolvenz. Wird eine
 telten Willens, die Feststellung der Geschäftsfä-       erscheint. Das ist der Fall, wenn der Gesellschaft      GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist
 higkeit des Vollmachtgebers, der höhere                 ohne Abhaltung der Gesellschafterversammlung            der Geschäftsführer verpflichtet, „ohne schuld-
 Beweis- und Aussagewert der notariellen Nieder-         ein nicht unerheblicher Schaden droht. Unab-            haftes Zögern“, spätestens aber drei Wochen
 schrift, die Vermutungswirkung der Urheberschaft        hängig von den gesetzlichen Vorgaben dürfte es          nach Eintritt des Insolvenzgrundes einen Insol-
 und nicht zuletzt die hohe Akzeptanz notarieller        ohnehin im Interesse auch der Geschäftsführung          venzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht
 Vollmachten in der Praxis verbunden ist.                sein, die Gesellschafter im Falle einer sich an-        zu stellen. Dieselbe Pflicht trifft den Geschäfts-
                                                         bahnenden oder vertiefenden Krise so früh wie           führer der Komplementärin einer GmbH & Co.
 Es empfiehlt sich, den Inhalt der Vorsorgevoll-         möglich ins Boot zu holen. Je besser die Gesell-        KG. Die Dreiwochenfrist ist eine Höchstfrist: Der
 macht bei dem Zentralen Vorsorgeregister zu             schafter informiert sind, desto eher sind sie bereit,   Geschäftsführer darf sie nur ausschöpfen, wenn
 registrieren (www.vorsorgeregister.de). Die             Maßnahmen der Geschäftsführung positiv zu               nicht von vornherein klar ist, dass eine Sanierung
 Registrierung erfolgt freiwillig, eröffnet aber im      begleiten.                                              nicht zu erwarten ist.
 Fall der Fälle einem Betreuungsgericht die
 Möglichkeit nachzuforschen, ob eine Vorsorge-           Anstelle einer Gesellschafterversammlung kann           Zahlungsunfähig ist die Gesellschaft, wenn sie
 vollmacht existiert. Nicht die Vorsorgevollmacht        auch ein formloser Beschluss z. B. im Umlaufver-        nicht länger in der Lage ist, die fälligen Zahlungs-
 selbst wird registriert, sondern nur ihr wesent-        fahren gefasst werden, wenn sich alle Gesell-           pflichten zu erfüllen. Dabei sind die aktuell fälli-
 licher Inhalt (Daten des Vollmachtgebers und            schafter mit dieser Art der Beschlussfassung            gen Verbindlichkeiten und die liquiden Mittel des
 des Bevollmächtigten; Vorsorgevollmacht,                einverstanden erklären. Diese Möglichkeit, Be-          Schuldners gegenüber zu stellen. Beträgt die
 Betreuungsverfügung und/oder Patientenver-              schlüsse zu fassen, hat der Gesetzgeber vor dem         Liquiditätslücke mehr als 10 %, ist die Gesellschaft
 fügung; Bevollmächtigung lediglich für Vermö-           Hintergrund der Coronakrise weiter aufgeweicht:         in der Regel zahlungsunfähig (bei einer Liquidi-
 gensangelegenheiten oder z. B. auch für                 Derartige Beschlüsse können im Kalenderjahr             tätslücke von weniger als 10 % spricht man von
 Angelegenheiten der Gesundheitssorge).                  2020 auch gefasst werden, ohne dass alle Ge-            einer Zahlungsstockung, die keine Antragspflicht
                                                                                                                 zur Folge hat). Dabei sind auch die innerhalb von
                                                                                                                 drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden
                                                                                                                 Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) zu berücksich-
                                                                                                                 tigen. Die Liquiditätslücke darf nicht mehr als
                                     DR. RAoUL DITTMAR, LL.B.                                                    drei Wochen andauern. Ein wirksames Mittel, die
                                     Dr. Raoul Dittmar                                                           Zahlungsfähigkeit zu beseitigen, sind Stundungs-
                                     Rechtsanwalt & Notar                                                        vereinbarungen mit den Gläubigern. Denn eine
                                     Hannover                                                                    gestundete Forderung ist nicht länger fällig.
                                        Rechtsanwalt und Notar
                                                                                                                 Überschuldet ist die Gesellschaft, wenn ihr
                                                                                                                 Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten
                                     Dr. Raoul Dittmar ist Rechtsanwalt und Notar in Hannover.
                                                                                                                 nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung
                                     Nach Studium in Passau und London folgten Stationen bei
                                                                                                                 des Unternehmens ist nach den Umständen
                                     Freshfields in Berlin sowie Rittstieg Rechtsanwälte und Gleiss
                                                                                                                 überwiegend wahrscheinlich. Der Fortführungs-
                                     Lutz in Hamburg. Seit 2015 ist Dr. Raoul Dittmar als selbstän-
                                                                                                                 prognose kommt damit eine entscheidende
                                     diger Anwalt in Hannover tätig. Seine Schwerpunkte bilden
                                                                                                                 Bedeutung zu. Voraussetzung für eine positive
                                     das Gesellschaftsrecht sowie sämtliche notarielle Tätigkeiten.
                                                                                                                 Fortführungsprognose ist, dass die Gesellschaft
                                     Er ist Vorsitzender des Venture Capital Clubs in Hannover.
Sie können auch lesen