Finanzen Steuern Recht - Niedersächsische Bürgschaftsbank
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H Sonderbeilage der MediaWorld GmbH – Agentur für Marketing und Verlag | www.service-seiten.com | Ausgabe Hannover 2020 Finanzen Steuern Recht Ratgeber für Unternehmer CORONA Digitalisierung Familiengenossenschaft Hilfe in der Krise Jetzt erst recht! Unterschätzte Möglichkeiten
Impressum Service-Seiten Finanzen Steuern Recht Ratgeber für Unternehmer Ausgabe Hannover 2020 Jahresausgabe Nr. 11 Herausgeber (V. i. S. d. P.) MediaWorld GmbH Timo Grän, Martin Voß Wolfgang Straub Verlag MediaWorld GmbH Agentur für Marketing & Verlag Bankplatz 8 38100 Braunschweig Telefon 0531 482010-20 Telefax 0531 482010-21 info@mediaworldgmbh.de www.mediaworldgmbh.de Geschäftsführer Timo Grän Schriftleitung RA Wolfgang Straub, RA Martin Voß, LL.M. Editorial Grafische Gestaltung Marlene Brandt, Sultan Cakal, Monique Dobrzelak 3 Vorwort Herausgeber Auflage 4 Grußwort 36 000 Stück 5 Grußwort Beirat Verteilung Beilage „Niedersächsische WIRTSCHAFT“ 6 Fachlicher Beirat (Ausgabe 05/2020) 43 Autorenübersicht Druck und Auflagennachweis westermann druck GmbH www.westermann-druck.de Veröffentlichungen Verlagsrechte 8 Das richtige Verhalten in (CORONA-)Krisenzeiten Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Einsender von Manuskripten, Briefen u. ä. 10 Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz erklären sich mit einer redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Alle Angaben ohne Gewähr. 12 Präventive Restrukturierung Anzeigen/Projektsteuerung 15 Die GmbH in der Krise Dunja P. Assunção, Timo Grän / Żaneta Gonsior, 18 Coronavirus: Hilfe für den Mittelstand Celina Jung 21 Das KI-Patent Anzeigentarif Mediadaten Ausgabe 2020 24 Die Familiengenossenschaft Titelbild 26 Digitalisierung im Mittelstand Adobestock/Wild Orchid, Stefan 28 Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Steuerrecht Nächste Ausgabe 2021 30 Digitalisierung und Datenschutz: So gelingt die Cloud-Migration Hinweis 32 Know-how, Geschäftgeheimnisse und Kundenstamm Die einzelnen Beiträge haben ausschließlich beim Unternehmenskauf informatorischen und unverbindlichen Charakter und basieren auf der Rechtslage zum Zeitpunkt 35 Der Spezialfonds – ein maßgeschneidertes Instrument der Veröffentlichung dieser Ausgabe. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine indivi für die Niedrigzinsphase duelle Beratung, welche die jeweiligen Besonder- 39 Alles auf Grün heiten des Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. 41 EU-Klimapolitik braucht flankierende Maßnahmen Veröffentlichungen Timo Grän, GF MediaWorld GmbH Telefon 0531 482010-10 graen@mediaworldgmbh.de Internet www.service-seiten.com
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 3 Martin Voß, LL.M. | Rechtsanwalt Timo Grän Wolfgang Straub | Rechtsanwalt Vorwort Herausgeber Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, wohl niemand hatte damit gerechnet, dass eine Pandemie unvorstellbar, dass breite Teile der Wirtschaft quasi aus mit einem Ausmaß von Covid-19 Deutschland und den dem eigenen Wohnzimmer gelenkt werden können. Hier Rest der Welt heimsuchen würde. Die Regelungen, die hat sich bereits unmittelbar eine große unternehmerische seitens der Entscheidungsträger der Politik zum Schutz Flexibilität gezeigt. Und wer den Weg der Digitalisierung der Gesundheit getroffen wurden, dürften zunächst einmal in den letzten Jahren nicht entsprechend mitgegangen ist, zielführend gewesen sein – natürlich muss das Wohl der dem wurde dieser wohl spätestens jetzt eröffnet. Deutsch- Bevölkerung bei sämtlichen Maßnahmen an erster Stelle land kann jetzt Homeoffice – zumindest eine positive stehen. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen von Auswirkung der aktuellen Situation. Corona auf die mittelständische Wirtschaft sind hingegen längst noch nicht vollständig abzusehen und werden uns Einige der hier veröffentlichten Beiträge beschäftigen sich voraussichtlich auf Jahre hin beschäftigen. Deutschland mit dem Thema der Stunde und versuchen, Ihnen Lösungs dürfte jedenfalls durch die bislang verfolgte Politik der möglichkeiten und Hilfestellungen aufzuzeigen. Natürlich „schwarzen Null“ besser aufgestellt sein als viele Nachbarn, sind auch diesmal die Beiträge durch den – im Vergleich was Hoffnung macht. zur Vorausgabe unverändert gebliebenen – Fachlichen Beirat auf inhaltliche Richtigkeit, Werbefreiheit und Leser- Fakt ist jedenfalls, dass es auch in der Krise keinen Stillstand verständlichkeit überprüft worden. geben kann und darf. Sie, als die Unternehmerinnen und Unternehmer der Region Hannover, sind nunmehr in Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre, kommen Sie besonderer Weise gefordert, die sich aus der Epidemie gut durch die Krise und wichtiger denn je: ergebenen Probleme zu lösen und mit den richtigen BLEIBEN SIE GESUND! Entscheidungen die Weichen für eine positive Zukunft Ihres Unternehmens zu stellen. Herzlichst Oftmals ist es der richtige Weg, aus der Not eine Tugend zu machen und die Krise (auch) als Chance zu verstehen. Vor wenigen Monaten war es beispielsweise noch völlig Martin Voß, LL.M. Timo Grän Wolfgang Straub
4 Dr. iur. Volker Müller Hauptgeschäftsführer Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Grußwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Globalisierung, Digitalisierung und Klimapolitik sorgen Insgesamt kann das deutsche Steuerrecht durch für gewaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Verbesserungen im Körperschaft- und Umwandlungs- Veränderungen. Nun stellt COVID-19 die Welt auf den steuerrecht einfacher gestaltet werden. Die Senkung Kopf. Große Teile der Wirtschaft wurden von einem Tag des Körperschaftsteuersatzes ist längst überfällig. auf den anderen stillgelegt, tausende Unternehmen Zügigere Steuerverfahren, zeitnahe Betriebsprüfungen kämpfen um ihre Existenz, globale Wertschöpfungs- und kürzere Aufbewahrungsfristen würden die Prozesse ketten werden infrage gestellt. spürbar beschleunigen. Bund und Länder haben in kürzester Zeit Milliardenprogramme Ähnlich bei der Gewerbesteuer: Eine bundesweit zur Sofortförderung verabschiedet. Für eine tatsächliche einheitliche Regelung hin zu einer vollständigen Inte- Erholung, Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit gration in die Ertragsteuer würde klare und verlässliche von Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Wertschöpfungsketten Strukturen schaffen. muss sich Deutschland nun mehr denn je auf die vier wesentlichsten Wettbewerbsfaktoren fokussieren: Qualität, Immer wieder werden leichtsinnige Forderungen laut, Innovation, Kosten und Geschwindigkeit. neue Substanzsteuern wie die Vermögensteuer ein- zuführen oder die Erbschaftsteuer weiter zu verschär- In den führenden Industrienationen Frankreich, Großbri- fen. Dies würde dem Aufbau von Betriebsvermögen tannien oder den USA wurden dazu bereits vor der Pan- schaden und Deutschland als Investitionsstandort demie die Steuern massiv gesenkt und Investitionsanreize zurückwerfen. geschaffen. Eine Steuerbelastung von mehr als 25 Prozent für Unternehmen können wir uns nicht länger leisten – eine Damit Deutschland und Europa sich nach der Kri- Unternehmenssteuerreform ist längst überfällig! se schnell erholen sowie wettbewerbsfähig und zukunftsweisend aufstellen können, müssen wir Allen voran muss der als verfassungswidrig eingestufte unsere Qualität, Innovationsfähigkeit, Kosten und Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden. Geschwindigkeit optimieren. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform ist der erste wichtige Innovation und Wettbewerb könnten sehr stark von Schritt auf diesem Weg! strukturellen Korrekturen im Unternehmensteuerrecht profitieren. Eine steuerliche Forschungsförderung muss Ihr über eine projekt- und programmbezogene Unterstützung hinausgehen. Um als Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte zu bleiben, braucht es neue Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Dr. Volker Müller
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 5 Joachim Gerstein, LL.M. Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB Hannover Grußwort Beirat Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, die diesjährige Ausgabe der Service-Seiten erhalten anmeldungen zur digitalen Kommunikation (+19,6 %) Sie in einer beispiellosen Zeit. Quasi über Nacht haben und Computertechnik (+10,2 %), allerdings überwiegend wir eine Vollbremsung erfahren, deren Auswirkungen aus den USA und China. Bleiben Sie innovativ, alte kaum vorhersagbar sind. Geschäftsmodelle sind in Gefahr. Nach der langanhaltenden Wachstumsphase war ein Zur Orientierung bei der Unternehmensführung finden Rückgang zu erwarten. Die Abkühlung der Wirtschafts- Sie fachliche Beiträge zu Finanzierung, Krisenmanage- leistung war schon spürbar. Darauf hatten Sie sich sicher ment und diversen rechtlichen Fragen. Den Autoren schon eingerichtet. Auf einen Stillstand durch eine danke ich für ihre fachlich hochwertigen Fachartikel. Viren-Pandemie war aber kaum jemand vorbereitet. Als Beirat stellen wir eine hohe Qualität und Verständ- Der Zusammenbruch von Lieferketten bis hin zur Still- lichkeit der Fachartikel sicher. Wir hoffen, dass wir Ihnen legung von Produktion, Handel und Dienstleistungen eine hilfreiche Lektüre an die Hand geben konnten. bringt viele an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Beiträge sind als Impulse zu verstehen. Ihre spezi- Dank der herausragenden Innovationskraft von Ihren fischen Probleme können nur Sie gemeinsam mit Ihren Unternehmen, liebe Leser, werden wir auch aus dieser erfahrenen Beratern lösen. Hierzu wünschen wir Ihnen Krise herauskommen, in punkto Heimarbeit mit digita- alles Gute und vor allem – bleiben Sie gesund! ler Unterstützung schon jetzt gestärkt. Beim europäischen Patentamt zeigte sich die Dynamik der digitalen Trans- formation 2019 in einem deutlichen Anstieg von Patent Joachim Gerstein ALLE BERICHTE ONLINE www.service-seiten.com
6 Fachlicher Beirat Dr. Raoul Dittmar, LL.B. (London) Rechtsanwalt und Notar Dr. Raoul Dittmar, Rechtsanwalt & Notar 1994 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Passau 1997 – 2001 Fernstudium an der University of London (Bachelor of Laws, LL.B.) 1999 – 2000 Auslandsaufenthalt am King’s College, London 2000 – 2002 Referendariat in Oldenburg 2003 – 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg 2006 – 2007 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin 2007 Promotion an der Bucerius Law School, Hamburg 2008 – 2010 Rechtsanwalt bei Rittstieg Rechtsanwälte, Hamburg 2010 – 2011 Rechtsanwalt (Assoziierter Partner) bei Gleiss Lutz, Hamburg 2011 – 2015 Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Michelsen Mosch, Hamburg 2015 – 2019 Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Rechtsanwälte, Hannover seit 2019 Rechtsanwalt und Notar, Hannover Dipl.-Kfm. Ulrich Gehrke Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gehrke Econ GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1979 – 1985 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 1982 Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Main Hurdman (KPMG), Südafrika 1985 Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsunternehmung Peat Marwick (KPMG) in Minneapolis, Minnesota, USA 1986 Prüfungsassistent bei Arthur Anderson & Co. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH (EY), Hamburg 1990 Bestellung zum Steuerberater 1993 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 2003 Bestellung zum Qualitätskontrollprüfer durch die WP-Kammer 2010 Partner bei Gehrke Econ, einer multidisziplinären Kanzlei mit 220 Mitarbeitern seit 2013 Lehrbeauftragter im Masterstudiengang „Mittelständische Unternehmensführung MBA“ (MUMBA) an der Hochschule Hannover Dipl.-ing. joachim gerstein, ll.m. Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark + Design Attorney Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB 1989 – 1994 Studium der Elektrotechnik in Hannover 1994 – 1996 Ausbildung zum Patentanwalt in Hannover und Hamburg 1996 – 1997 Referendariat am Deutschen Patentamt und Bundespatentgericht, München 1998 Zulassung zum Patentanwalt, European Trademark + Design Attorney und Europäischen Patentanwalt seit 1998 Patentanwalt in Hannover seit 2001 Partner bei Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte, Braunschweig – Hannover seit 2002 Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover – „Gewerbliche Schutzrechte“
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2020 7 Dipl.-Volksw. Joachim Rudo Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB 1987 – 1993 Studium an den Universitäten Freiburg und Göttingen 1993 – 1996 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen, Abteilung für Internationales Wirtschaftsrecht 1996 – 1998 Referendariat in Bonn 1998 – 1999 Forschungsaufenthalte an der Osaka City University und der University of Washington, Seattle seit 1999 Rechtsanwalt 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz 2011 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Iljana raute Leiterin Firmenkunden Niedersachsen UniCredit Bank AG 1992 Abschluss des Direktstudiums „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“, Gotha 1992 – 1993 Privatkundenbetreuerin der Raiffeisenbank eG, Büchen-Hagenow 1993 – 2004 Privat- und Firmenkundenbetreuerin der Raiffeisenbank eG, Lauenburg 2004 – 2007 Leiterin Firmenkunden der Vereinigten Volksbank eG, Halberstadt und Bad Harzburg 2007 – 2015 Firmenkundenbetreuerin und seit 2013 stellvertretende Leiterin Firmenkunden der NORD/LB, Hannover 2015 stellvertretende Leiterin Firmenkunden der Santander Bank, Hannover seit 2016 Leiterin Firmenkunden der UniCredit Bank AG in Niedersachsen manuel sack Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft 1983 – 1990 Studium an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg i. Br., und der Universität Hamburg 1991 – 1994 Referendariat in Hamburg 1994 Zulassung als Rechtsanwalt 1994 – 1996 Rechtsanwalt bei Curschmann Rechtsanwälte, Hamburg 1997 – 1999 Rechtsanwalt bei Brinkmann & Partner seit 2000 Partner bei Brinkmann & Partner 2001 Fachanwalt für Insolvenzrecht
8 Das richtige Verhalten in (CORONA-)Krisenzeiten Eine ordentliche kaufmännische Herausforderung Wir hoffen, Sie haben die Corona-Krise um Risiken zu umgehen. Da Sie vermutlich Monitoring: Bei angespannter finanzieller bisher gesund überstanden. Dann haben mit operativen Tätigkeiten in Ihrem Unter- Situation ist ein objektives Monitoring der Sie mit Sicherheit die zahlreichen Sofort- nehmen stark ausgelastet sein werden, jeweiligen Unternehmenslage Voraussetzung hilfen, Förderprogramme und sonstigen greifen Sie bei den planerischen Tätigkeiten für die nötigen Handlungsoptionen. Das Maßnahmen des Landes bzw. des Bundes auf externe Unterstützung zurück. Monitoring gibt der Geschäftsleitung einen abgeprüft, ob diese für Sie in Frage kamen. Kreditvereinbarungen: Überprüfen Sie die Überblick über den aktuellen Stand des Aber haben Sie auch die notwendigen be- bestehenden Kreditvereinbarungen auf Unternehmens. Kennzahlen sind aber auch triebswirtschaftlichen Maßnahmen, die Sie deren Inhalte und Zahlungsverpflichtungen. für eine Einordnung in mögliche Krisensze- innerhalb Ihrer Unternehmensorganisati- Überlegen Sie, mit den beteiligten Kredit narien elementar für die Stakeholder und on ergreifen können und für die wir unter instituten bezüglich möglicher flexibler die Geschäftsführer. stützend in den letzten Wochen verstärkt Gestaltungen und Sondervereinbarungen Notfallkoffer: Sie haben bereits in der Ver- angefragt wurden, ergriffen? aufgrund der aktuellen Lage zu sprechen. gangenheit für Krisen Szenarien entwickelt Sind aufgrund der besonderen Situation und dafür Maßnahmenpläne in petto? Wenn Höchste Priorität sollte die Sicherstellung Ausweitungen der Kreditlinien zu beantragen? ja, dann werden diese aktuell einem Realitäts von Liquidität und Kapitaldienstfähigkeit check unterworfen und sie können schneller haben, also: Somit müssen Sie deutlich mehr Zeit und reagieren. Aufmerksamkeit für Ihr Controlling und Finanz- Cashflow: Testen und validieren Sie die und Rechnungswesen aufwenden: Kommunikation ist der Schlüssel zur Cashflow-Ströme auf Aktualität und passen erfolgreichen Krisenbewältigung Sie die Prämissen an. Stellen Sie sicher, dass Reporting: Die externen, nicht planbaren, Als Kaufleute haben wir die Tendenz, uns die Cashflow-Prognose integriert in der Einflüsse sind oft schwer steuerbar, dennoch innerhalb einer Krise auf die Welt der harten Gewinn- und Verlustrechnung sowie in die besteht die Möglichkeit, diese in Form von Daten und Fakten zu fokussieren. Dadurch Bilanz mindestens für 3 Monate im Voraus Kennzahlen möglichst früh zu erkennen. Ist kommen jedoch häufig die „weichen“ Faktoren, ist. Modellieren Sie ein Abwärtsszenario, um der Turnus von monatlichem Reporting nämlich zu allererst die Kommunikation, zu vorausschauend handeln zu können und eventuell auf kürzere Zeiträume anzupassen? kurz. Deshalb möchten wir hier noch einmal die Eckpunkte einer guten Krisenkommunikation aufführen. Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Transparenz Ulrich Gehrke als Grundlage der Kommunikation. Gehrke Econ GmbH Als Basis muss eine klare Zuordnung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Hannover erfolgen. Sicherstellung des Informationsflusses geschäftsführender Gesellschafter zwischen dem Krisenstab und den für die Ulrich Gehrke arbeitet seit 1992 als geschäftsführender Krisenkommunikation Verantwortlichen. Gesellschafter bei Gehrke Econ und war vorher, nach seinem Widerspruchsfreie Kommunikation aller Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsprüfer und Steuern, Führungskräfte („One-Voice-Policy“) bei KPMG sowie Ernst & Young tätig. Steuerliche Gestaltungs- Ziel sollte es sein, die Informationen proak- beratung, Optimierung von vorweggenommener Erbfolge tiv („Präsenz schaffen“) abgestimmt auf die sowie private Vermögensplanung sind sein Hauptaufgaben- feld. Darüber hinaus ist er bei der IHK Hannover Referent entsprechende Zielgruppen zu erzeugen. für das GmbH-Geschäftsführerseminar. Dabei sollte die Kommunikation so frühzeitig wie möglich erfolgen.
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 9 Krisenkommunikationsplan Krisenmanagement Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit • Krisenmanagement (Aufbau und Struktur • ÖA-Grundsätze/Leitlinien • Krisenkommunikations- der besonderen Aufbauorganisation) • Generelle Botschaften (grundsätzliche Linie) strategien nach Themen- • Spezifische Abläufe (innerhalb der • ÖA-Linie oder -strategie (spezieller Krisenfall) feldern Krisenstruktur) • Regelungen • Mustertexte ÖA • Funktion/Rollen - Kontakte zu Medien/Experten (ÖA-Strategie) Grundlagen des Krisenmanagements Strategie Regelungen der Öffentlichkeitsarbeit • Dokumentation/Krisentagebuch - Abstimmungsprozesse intern/extern • Planungsunterlagen (Anlehnung Prozesse AAO) - Aufgaben/Funktionen - Benennung Funktion Sprecher/in und - Verantwortlichkeiten Auswertung, inkl. Social Media - Checklisten (Ablaufprozesse) - Interne und externe Krisenkommunikation Grafiken: BMI: Leitfaden Krisenkommunikation, 2014 - Meldeformulare/Reporting - Ablaufprozesse der Informationssteuerung - Ansprechpartner - Instrumente zur Auswertung - Telefon-/Alarmlisten - Hotline/Notfallcenter - Erreichbarkeiten Krisenmanagement - Logistik/Kommunikationstechnik • Vorbereitete Inhalte (Mustertexte, Internet, Inhalte Dossiers, FAQ etc.) Regelungen zum Krisenkommunikationsplan (Anwendungs- und Geltungsbereich, Unterlagencontainer/internetgestütztes Krisenportal, Implementierung/Training, Überprüfungsmodalitäten/Anpassungen) • Risikomanagement (Risikoanalyse/Risikokommunikation) • Analyse der Aufgaben und Identifikationen der kritischen Prozesse • Identifikation von Schnittstellen zu anderen Bereichen (z.B. Ressorts, Behörden, Geschäftsfeldern) So ehrlich sein, dass auch „Nichtwissen“ • Rückkehr zur Normalität bekannt geben und „Unsicherheit“ zugegeben werden, • Arbeitsabläufe/Betriebs- funktionen und Prozesse • Festlegung der Krisen- organisation wieder in den Normalzustand unter Verwendung einfacher Sprache, also bringen • Ansprachen mit „Partnern“, Netzwerke schaffen • Kooperation mit vorübergehenden ohne Abkürzungen und Fachbegriffe. Partner lösen • Entwicklung/Umsetzung Krisenkommunikation • Einsatzdokumentation • Festlegung/Abstimmung eines • Auswertungsgespräche Melde- und Informationswesens (z.B. Workshops, Befragungen) Die nächste Krise kommt bestimmt • Erstellung Abschlussbericht • Entwicklung/Umsetzung Personal- und Ausbildungs- mit Handlungsempfehlungen Auch wenn hoffentlich demnächst die • Risikomanagement konzept anpassen Corona-Krankheitsfälle abnehmen, ist damit die Krise noch nicht vorbei. Der ordentliche • Aufruf Krisenorganisation/Krisenstab • Krisenkommunikation/Anwendung Kaufmann sollte nämlich weitsichtig und • Krisenkommunikationsplan • Erfüllung der fachlichen Aufgaben nachhaltig denken und sich fragen, welche • Informationsmanagement • Einsatzdokumentation Lehren er während dieser Krise bezüglich seines Risikomanagementsystems und der vorbereitenden Maßnahmen ziehen konnte. Welches sind die „Lessons learned“, mit die spezifische Unternehmenskultur des Hauses denen man sein Unternehmen für die nächste und steigert die Glaubwürdigkeit der eigenen Krise besser aufstellen kann? Wenn die Krise Kommunikation. Gibt es Möglichkeiten, durch die Krise ge- abklingt und die Erinnerungen aller Beteilig- schwächte Wettbewerber zu übernehmen ten noch frisch sind, sollte eine Phase der Neue Chancen oder sich dort zu beteiligen? Nachbereitung folgen, denn die Erfahrung Wenn sich die Krise dem Ende zuneigt, stellt Sind Sie in der Lage, zusätzliche Aufträge lehrt: Die nächste Krise kommt bestimmt! sich dem Unternehmer schnell die Frage, von aus dem Markt ausgeschiedenen Wett- Es zeigt sich, dass insbesondere über die welche Opportunitäten und Handlungsnot- bewerbern anzunehmen? Social Media (Intranet) es hilfreich ist, im wendigkeiten ergeben sich eigentlich nun, um Welche Veränderungen ergeben sich intern, Nachgang einer Krise die Beteiligten zu befra- durchzustarten? da große Teile der Belegschaften quasi über gen, wie das Krisenmanagement funktioniert Nacht Erfahrungen mit dem Arbeiten im Foto: Adobe Stock/Fraitag.de hat und wo es Verbesserungspotenziale gibt. Da die Krise auch zu Veränderungen bei Homeoffice machen konnten, für das eigene So lassen sich hilfreiche Erkenntnisse für die den Lieferanten und Kunden geführt hat, Geschäftsmodell? Vorbereitung der nächsten Krise gewinnen. sollten vor dem Eingehen von Auftragsver- Zusätzlich zeigt die Offenheit, die eine solche hältnissen neue Bonitätsüberprüfungen Sie sehen: Aus einer Krise ergeben sich auch Kommunikationsbereitschaft vermittelt, auch durchgeführt werden. zahlreiche neue Chancen. Nutzen Sie sie!
10 Corona-Insolvenz- Aussetzungsgesetz Wichtiger Zeitgewinn zur Vorbereitung der Sanierung von betroffenen Unternehmen Die Bundesregierung reagiert auf die wirt- Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schaftlichen Auswirkungen der Covid- erwuchs noch am selben Tag mit Rückwirkung 19-Pandemie mit einem umfassenden zum 01.03.2020 in Rechtskraft. Soforthilfepaket an Maßnahmen. Durch das Gesetz werden die Insolvenz Teil dieses Maßnahmenpakets ist das Gesetz antragspflicht und die im Insolvenzfall gelten- zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenz den Zahlungsverbote bis zum 30.09.2020 antragspflicht und zur Begrenzung der Organ- ausgesetzt, es sei denn, die Insolvenz beruht haftung bei einer durch die Covid-19-Pandemie nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pan- bedingten Insolvenz (Corona-Insolvenz-Aus- demie oder es besteht keine Aussicht auf setzungsgesetz – CorInsAG). Das Gesetz Beseitigung der eingetretenen Zahlungs wurde am 25.03.2020 durch den Bundestag unfähigkeit. und am 27.03.2020 durch den Bundesrat angenommen. Am 27.03.2020 wurde das Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird zudem dadurch flankiert, dass für einen dreimonatigen Übergangszeitraum vom 28.03.2020 bis zum 28.06.2020 auch das Dr. iur. Steffen Koch Recht des Gläubigers suspendiert wird, die hww hermann wienberg wilhelm Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantra- Hannover gen, sofern nicht der Eröffnungsgrund bereits am 01.03.2020 vorlag. Partner, Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Dr. Steffen Koch ist gebürtiger Hannoveraner und sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, wo Gläubigerinsolvenzanträgen sind im Ver er auch sein Referendariat absolvierte. Er ist seit ordnungswege bis zum 31.03.2021 verlängerbar. Beginn seiner Berufstätigkeit ausschließlich in der Foto: Adobe Stock/Danny Insolvenz- und Eigenverwaltung tätig. Er ist in Wann die Covid-19-Pandemie überwunden nationalen wie internationalen Berufsverbänden ehrenamtlich im Vorstand/Board aktiv. sein wird, ist derzeit nicht prognostizierbar. Ebenso wenig prognostizierbar ist auch, wie viele Unternehmen die existenzielle Krise
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 11 durch die staatlichen Hilfeleistungen über- Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unter keine Blockade der Sanierungslösung durch winden können. einem Schutzschirm beantragt und weitere einzelne Gläubiger möglich. Unternehmen werden folgen. Die Suspendierung der Insolvenzantragspflichten Der Vorteil der außergerichtlichen Sanierung kann bedeutet hingegen nicht, dass die Beantragung Der wesentliche Unterschied der Eigenver- im Wesentlichen in den regelmäßig vertraulich eines Insolvenzverfahrens durch die Geschäfts- waltung zur Fremdverwaltung besteht darin, geführten Verhandlungen gesehen werden. leitung keine sinnvolle Handlungsvariante sein dass bei der Eigenverwaltung die Verwal- Dies kann zu weniger Unruhe bei Lieferanten kann, um ein Unternehmen im gerichtlichen tungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf einen und Kunden führen, soweit diese nicht selber Verfahren zu sanieren. Im Gegenteil: Die nun Insolvenzverwalter übergeht, sondern bei der bereits an den Verhandlungen beteiligt sind. initiierten wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen Unternehmensleitung (sog. Eigenverwalter) und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verbleibt. Dem Unternehmen wird durch die Durch die Einführung der Eigenverwaltung hat verschaffen der Geschäftsleitung in erster Linie Eigenverwaltung die Möglichkeit gegeben, sich sich in den vergangenen Jahren die Wahrneh- Zeit für die Abwägung und Planung, ob der im Rahmen des Insolvenzrechts in gewissem mung der gerichtlichen Sanierung spürbar Fortbestand des Unternehmens durch eine Maße selbst zu sanieren, also weiterhin zu verändert: Die Eigenverwaltung etabliert sich außergerichtliche Sanierung oder aber durch verwalten. Der Unternehmensleitung als Ei- immer weiter als Sanierungsinstrument. eine Sanierung im Insolvenzverfahren eher genverwalter wird dabei ein sog. (vorläufiger) erfolgversprechend ist. Sachwalter zur Seite gestellt, der im Grunde Die Entscheidung, ob eine außergerichtliche lediglich eine Art Kontrollinstanz oder erwei- Sanierung oder eine gerichtliche Sanierung Der Versuch der außergerichtlichen Sanierung in terte insolvenzgerichtliche Kontrolle darstellt erfolgversprechender ist, wird nicht ohne eine einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise ist und insbesondere dafür Sorge trägt, dass vorherige umfassende Beratung möglich sein. naturgemäß die naheliegendste Option. Bisher die Eigenverwaltung des Schuldners nicht zu brachte sie aber erhebliche Haftungsrisiken für Nachteilen für die Gläubiger führt. Für den Fall der Sinnhaftigkeit der gerichtlichen den Fall des Scheiterns des Sanierungskonzepts Sanierung in der Variante der Eigenverwal- mit sich. Das nun verabschiedete CorInsAG Bei der Sanierung mittels Insolvenzplan bleibt tung ist dabei unumgänglich, dass sich die suspendiert bzw. minimiert diese Risiken – der ursprüngliche Rechtsträger erhalten, was Geschäftsführung nicht nur im Rahmen der zumindest bis auf Weiteres. insbesondere dann relevant ist, wenn die Vorbereitung, sondern auch während der wesentlichen Vermögenswerte des Unterneh- Durchführung der Eigenverwaltung (ggf. im Das Gelingen einer außergerichtlichen Sanie- mens in nicht übertragbaren Verträgen und Schutzschirmverfahren) professionell beraten rung hängt von der Einstimmigkeit sämtlicher Rechten bestehen. Insbesondere bleibt die lässt, um den besonderen Anforderungen, die Stakeholder und Gläubiger ab, welche oftmals Gesellschafterstruktur regelmäßig erhalten. die Insolvenzordnung vorgibt, gerecht werden nur schwierig oder auch gar nicht zu erlangen ist. zu können. Dabei ist insbesondere an die Soweit die wesentlichen Vermögenswerte Möglichkeit zur temporären Bestellung eines Die Sanierung im gerichtlichen Verfahren übertragbar sind, kommt auch die sog. „über- insolvenzerfahrenen Sanierungsgeschäfts- vermeidet hingegen die vorstehend genannte tragende Sanierung“ in Betracht, bei der die führers/Generalbevollmächtigten zu denken. Gefahr fehlenden umfassenden Konsenses wesentlichen Assets des Unternehmens auf nachhaltig. einen neuen Unternehmensträger übertragen Die Möglichkeit der Eigenverwaltung stellt die und der Geschäftsbetrieb durch den neuen angestrebte Sanierung unter besonderen Die Insolvenzordnung bietet verschiedene Unternehmensträger fortgeführt werden. staatlichen Schutz. Durch das umfassende Möglichkeiten der Sanierung an: Wichtiger Bestandteil dieser Auffanglösung Soforthilfepaket der Bundesregierung haben die „Sanierung mittels Insolvenzplan“ in sind regelmäßig die bisherigen Gesellschafter/ viele existenzbedrohte Unternehmen wertvol- Eigenverwaltung oder Fremdverwaltung und Geschäftsführer. le Zeit gewonnen, um auf die wirtschaftlichen die sog. „übertragende Sanierung“ in Eigen- Auswirkungen der Pandemie zu reagieren und verwaltung oder Fremdverwaltung. Als Vorteile für eine gerichtliche Sanierung in ggf. Sanierungspläne zu erarbeiten. Eigenverwaltung sind zu nennen: Insbesondere das Verfahren der Eigenverwal- Schutzschirm vor Einzelzwangsvollstreckung tung und die Möglichkeit, einen Insolvenzplan Verbleib der Verwaltungs- und Verfügungs- – ggf. unter einem Schutzschirm – selbst zu befugnis bei der Geschäftsleitung erarbeiten, sind sinnvolle und wirksame Op- Liquidität durch Insolvenzgeld (3 Monate tionen, Unternehmen mit einem tragfähigen keine Lohnkosten) Geschäftskonzept wieder erfolgreich in den Option zur Beendigung von Verträgen/ Markt zu bringen bzw. dort zu halten. Mit die- Dauerschuldverhältnissen, §§ 103 ff. InsO sem Ziel hat jüngst die Warenhauskette Galeria verkürzte Kündigungsfristen bei Arbeitsver- Karstadt Kaufhof beim Amtsgericht Essen das hältnissen, § 113 InsO
12 Präventive Restrukturierung Neue Wege für die Bewältigung einer Unternehmenskrise! Aktuell gibt es für Unternehmen in einer finanziellen Krise nur die Möglichkeit, sich entweder mit allen Gläubigern einstimmig über die Sanierung und die Beiträ- ge der einzelnen Gläubiger zu einigen oder – gelingt dies nicht – Insolvenzantrag zu stellen, um die Sanierung im Insolvenzverfahren ggf. im Rahmen der Eigenver- waltung oder im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens anzustreben. Mit Inkraft- treten der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 21.07.2021 einen sog. präventiven Restruktu- rierungsrahmen einzuführen. Dieser soll die frühzeitige, außergerichtliche Sanie- rung bestandsfähiger Unternehmen mittels eines mit Mehrheitsentscheidung der betroffenen Gläubiger zu verabschiedenden Restrukturierungsplanes ermöglichen. zum Scheitern bringen, um das schuldende Mit dem Vorliegen eines ersten Gesetzesentwurfs ist im Jahr 2020 zu rechnen. Unternehmen dann im Rahmen eines Debt- Equity-Swaps aus der Insolvenz selbst zu übernehmen. Auch in Bankenkonsortien besteht regelmäßig aufgrund unterschiedlicher Hindernisse außergerichtlicher Sanierungen und Geschäftspolitik und Interessenlagen unter- Ziele des präventiven Restrukturierungsrahmens schiedliche Bereitschaft, eine Sanierung zu Außergerichtliche Sanierungen, welche Sanie- besseren Ergebnis als eine Insolvenz führt. unterstützen, sodass auch in solchen Fällen rungsbeiträge von Gläubigern erfordern, sind Daraus folgt, dass außergerichtliche Sanierun- Sanierungen an der erforderlichen Einstimmig- derzeit nur mit einstimmiger Unterstützung der gen die Unterstützung aller betroffenen Gläu- keit scheitern können. Praktisch nahezu nicht Gläubiger möglich. Nach stetiger Rechtspre- biger erfordern und einzelne Gläubiger diese umsetzbar sind außergerichtliche Sanierungen chung des Bundesgerichtshofes sind Gläubiger blockieren können. Insbesondere weil Banken schließlich, wenn Beiträge einer Vielzahl von jedoch nicht verpflichtet, Sanierungen zu un- notleidende Kredite verstärkt an sog. Distressed- Gläubigern (z. B. Lieferanten) erforderlich sind. terstützen. Es besteht – auch aus einer lang- Debt-Investoren verkaufen, zeigen sich in der In solchen Fällen bleibt oftmals nur der Weg jährigen Kundenbeziehung zwischen der Bank Praxis immer wieder Situationen, in denen der Sanierung in der Insolvenz. und dem Kunden heraus – keine Treuepflicht, diese Distressed-Debt-Investoren aus ihrer eine Sanierung zu unterstützen. Dies gilt selbst Blockadeposition Vorteile zu ziehen versuchen, Auch Gesellschafter, deren Beteiligung schon dann, wenn die Sanierung objektiv sowohl für indem sie Sanierungen entweder blockieren, „aus dem Geld" ist, weil die Verbindlichkeiten den Gläubiger als auch für den Schuldner um andere Gläubiger zu überproportionalen das Vermögen der Gesellschaft übersteigen, sinnvoll ist und voraussichtlich zu einem Beiträgen zu zwingen oder aber Sanierungen haben derzeit zahlreiche Möglichkeiten,
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 13 Sanierungen durch Verweigerung der erforder- rechte eingegriffen werden soll, ist derzeit jedoch lichen Mitwirkung zu blockieren. Zwar hat die noch stark umstritten. Rechtsprechung in Einzelfällen eine aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht resultie- Zugang zum präventiven rende Sanierungspflicht der Gesellschafter Restrukturierungsrahmen abgeleitet. Diese beschränkt sich jedoch stets Unternehmen sollen, im Falle einer drohenden darauf, eine Sanierung nicht zu blockieren und Insolvenz, Zugang zu einem vorinsolvenzlichen z. B. eine Verwässerung der Anteile hinzunehmen, Restrukturierungsrahmen haben. Die genaue begründet jedoch keine aktive Sanierungsun- Definition des Begriffs der drohenden Insolvenz terstützungspflicht. Auch die Gesellschafter bleibt dem nationalen Gesetzgeber vorbehal- können daher in einer außergerichtlichen ten, wobei zu erwarten ist, dass dieser an die Sanierung derzeit trotz Wertlosigkeit des Eigen- drohende Zahlungsunfähigkeit als Kriterium kapitals wie ein Akkordstörer wirken und anknüpfen wird. Außerdem kann der nationa- sinnvolle Sanierungen blockieren. le Gesetzgeber vorsehen, dass der Zugang davon abhängig ist, dass die Rechnungslegung Ziel des Restrukturierungsrahmens ist und Buchführung auf Stand und ordentlich es, außergerichtliche Sanierungshindernisse geführt ist und dass die Aussicht des Fortbe- zu überwinden, um bestandsfähigen Unter- standes des Unternehmens besteht. nehmen eine frühzeitige Möglichkeit der finan- ziellen und operativen Sanierung zu bieten Eigenverwaltung und dadurch Insolvenzen zu vermeiden. Be- Der Schuldner soll im Rahmen des Restruktu- zogen auf die aktuelle Situation in Deutschland rierungsverfahrens die vollständige oder teil- bedeutet dies, dass insbesondere die vorste- weise Kontrolle über sein Unternehmen und hend beschriebene Akkordstörerproblematik sein Vermögen behalten. Ihm soll nur in weni- unter den Gläubigern durch Einführung von gen Fällen zwingend ein vom Gericht zu be- Moratorien (Kündigungs- und Vollstreckungs- stellender sog. Restrukturierungsberater zur schutz) und Mehrheitsentscheidungen sowie Beratung und Überwachung zur Seite gestellt die Möglichkeit des Eingriffs in Gesellschafter- werden. Zwingende Fälle der Bestellung eines rechte geregelt werden sollte. Welche Voraus- Restrukturierungsberaters sollen sein: setzungen an solche Moratorien gestellt die Anordnung eines gegenüber allen Gläu- werden sollen und ob und wenn ja, unter bigern wirkenden Moratoriums, welchen Voraussetzungen in Gesellschafter- die Bestätigung des Restrukturierungsplanes durch klassenübergreifende Mehrheitsent- scheidung und der Antrag des Schuldners oder der Gläubiger. Schließlich soll der nationale Gesetzgeber die Manuel Sack Einsetzung in konkreten Einzelfällen verbind- Brinkmann & Partner lich vorschreiben können. Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter Hannover Moratorium Der Restrukturierungsrahmen soll vorsehen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter für eine Dauer von maximal vier Monaten Manuel Sack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für ausgesetzt werden können, sog. Moratorium. Insolvenzrecht. Er hat in Freiburg und Hamburg Rechts- Das Moratorium gilt sowohl für gesicherte als wissenschaften studiert und ist seit 1994 zur Anwalt- auch für ungesicherte Gläubiger. Es soll – je schaft zugelassen. Seit 1997 ist er in der überregionalen nach Ausgestaltung durch den nationalen Kanzlei Brinkmann & Partner tätig, seit 2000 als Partner. Gesetzgeber – gegenüber einzelnen oder aber Aktuell leitet er u.a. die Niederlassungen der Kanzlei in Berlin, Braunschweig, Hannover und Magdeburg. gegenüber allen Gläubigern wirken. Der Ge- Herr Sack wird seit 1999 von zahlreichen Insolvenz- setzgeber soll vorsehen können, aber nicht gerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Daneben berät müssen, dass das Moratorium auf maximal er Unternehmen mit dem Schwerpunkt Restrukturierung zwölf Monate verlängert werden kann, wenn und Sanierung. die Verlängerung erforderlich ist, um aussichts-
14 reiche Sanierungsverhandlungen zu Ende zu die Gründe der Krise und die angedachten erhalten, als nachrangige Gläubigerklassen und führen. Aufgrund des mit dem Moratorium Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden, um Gesellschafter (sog. relativer Vorrang) oder aber verbundenen erheblichen Eingriffs in die den Gläubigern eine Entscheidungsgrundlage wenn vorrangige Klassen voll befriedigt werden, grundgesetzlich geschützten Eigentumsrech- für die Annahme oder Ablehnung des Planes bevor nachrangige Klassen überhaupt etwas te der Gläubiger ist davon auszugehen, dass zu geben. Der Restrukturierungsplan soll es erhalten (sog. absoluter Vorrang). der deutsche Gesetzgeber von dieser Verlän- ermöglichen, durch Mehrheitsentscheidung in gerungsoption keinen Gebrauch machen wird Rechte der Gläubiger einzugreifen, indem deren Schließlich steht es dem nationalen Gesetzgeber oder diese nur unter sehr strengen und engen Forderungen z. B. gestundet werden oder auf frei, zu entscheiden, ob der Restrukturierungsplan Grenzen zulassen wird. Das Moratorium soll diese verzichtet wird. Für die Abstimmung über auch Eingriffe in Gesellschafterrechte vorsehen aufgehoben werden, wenn es nicht mehr er- den Restrukturierungsplan kann oder nicht. Da das Der Restrukturie- forderlich ist oder zu unzumutbaren Nachteilen sollen die Gläubiger in un- Eigenkapital grundsätzlich rungsplan ist das der betroffenen Gläubiger führt. terschiedliche Gruppen mit vor dem Fremdkapital haftet Kernstück des Restruk- gleichgelagerten Interessen und ohne Eingriffsmöglich- turierungsverfahrens. Folge des Moratoriums ist zunächst, dass die eingeteilt werden. Voraus- keiten den Gesellschaftern Gläubiger, gegenüber denen das Moratorium setzung für die Annahme ist zunächst die An- eine Blockadeposition eingeräumt würde, spricht wirkt, keine Einzelzwangsvollstreckungsmaß- nahme des Planes mit einer Mehrheit in jeder vieles dafür, dass sich der deutsche Gesetzgeber nahmen mehr gegen das schuldnerische Un- Gruppe. Dabei steht es dem nationalen Gesetz- für die Möglichkeit eines solchen Eingriffs ternehmen durchführen können. Diese werden geber offen, zu definieren, ob die Summenmehr- entscheiden sollte. Andererseits müssen die ausgesetzt. Weitere Folge ist, dass während heit in jeder Gruppe ausreicht oder aber ob Eigentümer auch vor aggressiven Loan-to-Own- der Dauer des Moratoriums Insolvenzantrags- daneben auch eine Kopfmehrheit verlangt wird. Strategien sog. Distressed-Debt-Investoren pflichten grundsätzlich suspendiert werden, Außerdem steht es dem nationalen Gesetzgeber und damit einhergehenden zwangsweisen also grundsätzlich keine Pflicht besteht, Insol- offen, zu definieren, mit welchem Quorum die Enteignungen geschützt werden. Dies muss venzantrag zu stellen. Allerdings kann der Annahme erfolgen muss, wobei maximal eine bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. nationale Gesetzgeber vorsehen, dass die Mehrheit von 75 % der Stimmen gefordert Pflicht, wegen Zahlungsunfähigkeit Insolven- werden soll. Überstimmte Gläubiger werden Fazit zantrag zu stellen, dann nicht suspendiert wird, über das sog. Kriterium des Gläubigerinteresses Der präventive Restrukturierungsrahmen wird, wenn der Schuldner während und trotz des geschützt. Danach dürfen sie durch den Plan sobald er spätestens im Jahr 2021 zur Verfü- Moratoriums zahlungsunfähig wird. nicht schlechter gestellt werden, als sie bei gung steht, neue Möglichkeiten der außer- Anwendung der Verteilungsreihenfolge in einer gerichtlichen Sanierung von Unternehmen in Weitere Folge des Moratoriums ist es, dass Liquidation, sei es als Einzelverwertung oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglichen. Gläubiger bestehende Verträge nicht allein als Veräußerung als fortgeführter Betrieb, oder Insbesondere wird er sich dazu eignen, aufgrund vom Moratorium erfasster unbezahl- im nächstbesten Alternativszenario stünden. sinnvolle und im Interesse aller Betroffenen ter Forderungen beendigen oder aufgrund Rügt ein Gläubiger den Restrukturierungsplan liegende finanzielle Restrukturierungen mit solcher Forderungen Zurückbehaltungs- und wegen Verstoßes gegen das Kriterium des Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen Leistungsverweigerungsrechte geltend machen Gläubigerinteresses, ist er von einem Gericht und dabei vor Akkordstörern geschützt zu können. Außerdem sollen Verträge nicht allein zu bestätigen und dabei zu prüfen, ob eine sein. Vielen Unternehmen wird dadurch aufgrund der Einleitung eines Restrukturie- solche Schlechterstellung vorliegt. hoffentlich der Weg in ein Insolvenzverfahren rungsverfahrens gekündigt werden können. erspart. Allerdings bietet der Sanierungsrahmen nicht Sollte der Restrukturierungsplan nicht durch alle Möglichkeiten der Sanierung in der Insol- alle Gläubigergruppen angenommen werden, Andererseits wird es auch künftig Fälle geben, venz. So sieht er insbesondere nicht die kann die Zustimmung einer Gläubigergruppe im in denen das Insolvenzverfahren die besseren Möglichkeit des Schuldners vor, den Nichtein- Wege einer klassenübergreifenden Zustimmungs- Werkzeuge für eine nachhaltige Sanierung tritt in Verträge zu erklären, Dauerschuldver- ersetzung ersetzt werden (sog. Cross-Class bereitstellt (z. B. aufgrund erleichterter Kün- hältnisse mit einer kurzen Frist zu kündigen Cram-Down), wenn mindestens eine oder je nach digungsvorschriften, der Möglichkeiten, den oder Sozialplanansprüche im Falle von Kündi- Umsetzung durch den Gesetzgeber die Mehrheit Nichteintritt in Verträge zu erklären etc.). Foto: Adobe Stock/Ingo Bartussek gungen zu begrenzen (§§ 103 ff. InsO). der nicht nachrangigen Klassen den Plan ange- Es wird daher nach Einführung des präventi- nommen hat. Die überstimmte Gläubigergruppe ven Restrukturierungsrahmens abzuwägen Restrukturierungsplan wird dabei auch durch das Kriterium des Gläu- sein, ob die Sanierungsmöglichkeiten des Der Restrukturierungsplan ist das Kernstück des bigerinteresses geschützt. Außerdem soll eine Restrukturierungsrahmens oder die des In- Restrukturierungsverfahrens. In diesem sollen klassenübergreifende Zustimmungsersetzung solvenzverfahrens im konkreten Fall das das Unternehmen, die Vermögensverhältnisse, nur möglich sein, wenn vorrangige Klassen mehr bessere Sanierungsmittel darstellen.
Fachinformation SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | H 2020 15 Die GmbH in der Krise Die COVID-19-Pandemie hat sich aufgrund der Nachrichten aus China zwar angekündigt. Die jüngste Entwicklung hat aber dennoch die meisten überrascht. Die Dynamik, mit der der Gesetzgeber in das All- tags- und Wirtschaftsleben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen eingegriffen hat, ist bei- spiellos. Anzunehmen, dass die Unternehmen hierauf umfassend vorbereitet wären, ist angesichts dessen vermessen. Für die Geschäftsführer der im Mittelstand vorherrschenden GmbH und GmbH & Co. KG kommt es nun darauf an, das Überleben des Unternehmens zu sichern und dabei die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen. Die aktuelle Situation bietet Anlass, auf einige Aspekte hinzu- weisen, die Geschäftsführer und Gesellschafter in unsicheren Zeiten beachten sollten. Vorsorgevollmacht Viele Unternehmen – so sie denn überhaupt noch tätig einem Dokument zusammengefasst werden (üblich sein dürfen – haben innerbetriebliche Maßnahmen zur im privaten Bereich), zwingend ist dies jedoch nicht. Verbreitung des neuartigen Coronavirus ergriffen. Dennoch ist eine Infektion auch des Geschäftsführers oder des Besondere Sorgfalt ist bei der Auswahl des Bevoll- Gesellschafters nicht ausgeschlossen. Um auch bei einer mächtigten walten zu lassen. Denn häufig sind denkbaren Intensivbehandlung des Betroffenen hand- Vorsorgevollmachten sehr weit gefasst, um insbe- lungsfähig zu sein, sind Vorsorgevollmachten unabding- sondere im Außenverhältnis ein möglichst reibungs- bar. Vorsorgevollmachten sind zwingender Gegenstand loses Weiterwirtschaften zu gewährleisten. Liegt das eines „Notfallkoffers“, den jedes Unternehmen und jeder Augenmerk auf der Fortführung des Unternehmens, Unternehmer bereithalten sollte. Die sog. Coronakrise sind zumeist allein fachliche Kriterien entscheidend sollte für jedes Unternehmen und jeden Unternehmer für die Wahl des Bevollmächtigten. Dann bietet es Anlass sein zu prüfen, ob ausreichende Vorkehrungen sich an, die Vollmacht auf diesen Bereich zu be- gegen den Ausfall des Geschäftsführers und/oder der schränken und für den privaten Bereich eine eigene Gesellschafter getroffen sind. Vorsorgevollmacht mit einem eigenen Bevollmäch- tigten vorzusehen. Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung zu unterscheiden. Mit der Zu beachten ist, dass die Vorsorgevollmacht im Falle Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eines Geschäftsführers nicht als umfassende Gene- einen Dritten, in bestimmten zukünftigen Lebenssituati- ralvollmacht ausgestaltet sein sollte. Denn originäre onen und für den Fall der Hilfs- bzw. Betreuungsbedürf- Organbefugnisse, wie beispielsweise das Unterzeich- tigkeit des Vollmachtgebers für diesen Erklärungen nen der Bilanz, das Stellen des Insolvenzantrags, die abzugeben und entgegenzunehmen sowie rechtsge- Einberufung einer Gesellschafterversammlung, schäftsähnliche Maßnahmen vorzunehmen. Typischer- Maßnahmen zur Änderung des Stammkapitals oder weise betrifft die Vorsorgevollmacht die Vermögenssorge. Anmeldungen zum Handelsregister, können nicht im Mit ihr wird eine Betreuung durch einen gerichtlich be- Wege der Generalvollmacht auf Dritte übertragen stellten Betreuer vermieden. Die Betreuungsverfügung werden. Denkbar ist in diesen Fällen eine Spezialvoll- dient demgegenüber nicht der Betreuungsvermeidung, macht für das betreffende Rechtsgeschäft oder eine sondern der näheren Gestaltung der vom Gericht ange- Generalhandlungsvollmacht, die sich auf die Vornah- ordneten Betreuung. Mittels einer Patientenverfügung me sämtlicher Geschäfte, die der betreffende Ge- kann der Betroffene schließlich für den Fall der eigenen schäftsbetrieb typischerweise mit sich bringt, erstreckt. Entscheidungs- oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden, ob er in bestimmte, zukünftige medizinische Behandlun- Vorsorgevollmachten sind grundsätzlich formfrei. gen einwilligen oder diese untersagen will. Vorsorgevoll- Schon zu Beweiswecken ist aber eine schriftliche macht, Betreuungs- und Patientenverfügung können in Abfassung anzuraten. Die Vorsorgevollmacht ist
16 zwingend mindestens notariell zu beglaubigen, sellschafter mit dieser Art der Beschlussfassung wenn sie z. B. gegenüber dem Handelsregister Informationspflicht des Geschäftsführers einverstanden wären. Die Beschlussfassung wird (etwa bei der Anmeldung eines neuen Geschäfts- In der Krise ist der Geschäftsführer zu besonde- dadurch deutlich erleichtert: Nicht nur können führers) oder dem Grundbuchamt genutzt werden rer Wachsamkeit aufgerufen. Das gilt nicht nur Präsenzversammlungen so vermieden werden. soll. Auch bei manchen gesellschaftsrechtlichen im Hinblick auf den Eintritt möglicher Insolvenz Renitente Gesellschafter können hierdurch in die Vorgängen, wie z. B. der Übernahme von Stamm- gründe (hierzu sogleich), sondern auch im Vorfeld: Schranken gewiesen werden, da ihnen das üb- einlagen im Zuge einer Kapitalerhöhung, muss Sinkt das Eigenkapital auf den Betrag des halben liche Mittel, Gesellschafterbeschlüsse zu verzö- die Vollmacht notariell beglaubigt sein. Stammkapitals ab, ist der Geschäftsführer ver- gern, genommen ist. pflichtet, eine Gesellschafterversammlung ein- Die notarielle Unterschriftsbeglaubigung gewähr- zuberufen. Verstößt er gegen diese Pflicht, drohen Insolvenzgründe leistet die Feststellung der Identität des Vollmacht- persönliche Haftung und Strafbarkeit. Darüber Eine Krise wie die Auswirkungen der COVID- gebers. Die weitergehende Form der notariellen hinaus muss der Geschäftsführer immer dann 19-Pandemie stellt den Geschäftsführer vor Beurkundung hat den Vorteil, dass mit ihr die eine Gesellschafterversammlung einberufen, besondere Herausforderungen. Im Vordergrund zweifelsfreie Wiedergabe des tatsächlich ermit- wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich steht die Vermeidung einer Insolvenz. Wird eine telten Willens, die Feststellung der Geschäftsfä- erscheint. Das ist der Fall, wenn der Gesellschaft GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist higkeit des Vollmachtgebers, der höhere ohne Abhaltung der Gesellschafterversammlung der Geschäftsführer verpflichtet, „ohne schuld- Beweis- und Aussagewert der notariellen Nieder- ein nicht unerheblicher Schaden droht. Unab- haftes Zögern“, spätestens aber drei Wochen schrift, die Vermutungswirkung der Urheberschaft hängig von den gesetzlichen Vorgaben dürfte es nach Eintritt des Insolvenzgrundes einen Insol- und nicht zuletzt die hohe Akzeptanz notarieller ohnehin im Interesse auch der Geschäftsführung venzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht Vollmachten in der Praxis verbunden ist. sein, die Gesellschafter im Falle einer sich an- zu stellen. Dieselbe Pflicht trifft den Geschäfts- bahnenden oder vertiefenden Krise so früh wie führer der Komplementärin einer GmbH & Co. Es empfiehlt sich, den Inhalt der Vorsorgevoll- möglich ins Boot zu holen. Je besser die Gesell- KG. Die Dreiwochenfrist ist eine Höchstfrist: Der macht bei dem Zentralen Vorsorgeregister zu schafter informiert sind, desto eher sind sie bereit, Geschäftsführer darf sie nur ausschöpfen, wenn registrieren (www.vorsorgeregister.de). Die Maßnahmen der Geschäftsführung positiv zu nicht von vornherein klar ist, dass eine Sanierung Registrierung erfolgt freiwillig, eröffnet aber im begleiten. nicht zu erwarten ist. Fall der Fälle einem Betreuungsgericht die Möglichkeit nachzuforschen, ob eine Vorsorge- Anstelle einer Gesellschafterversammlung kann Zahlungsunfähig ist die Gesellschaft, wenn sie vollmacht existiert. Nicht die Vorsorgevollmacht auch ein formloser Beschluss z. B. im Umlaufver- nicht länger in der Lage ist, die fälligen Zahlungs- selbst wird registriert, sondern nur ihr wesent- fahren gefasst werden, wenn sich alle Gesell- pflichten zu erfüllen. Dabei sind die aktuell fälli- licher Inhalt (Daten des Vollmachtgebers und schafter mit dieser Art der Beschlussfassung gen Verbindlichkeiten und die liquiden Mittel des des Bevollmächtigten; Vorsorgevollmacht, einverstanden erklären. Diese Möglichkeit, Be- Schuldners gegenüber zu stellen. Beträgt die Betreuungsverfügung und/oder Patientenver- schlüsse zu fassen, hat der Gesetzgeber vor dem Liquiditätslücke mehr als 10 %, ist die Gesellschaft fügung; Bevollmächtigung lediglich für Vermö- Hintergrund der Coronakrise weiter aufgeweicht: in der Regel zahlungsunfähig (bei einer Liquidi- gensangelegenheiten oder z. B. auch für Derartige Beschlüsse können im Kalenderjahr tätslücke von weniger als 10 % spricht man von Angelegenheiten der Gesundheitssorge). 2020 auch gefasst werden, ohne dass alle Ge- einer Zahlungsstockung, die keine Antragspflicht zur Folge hat). Dabei sind auch die innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) zu berücksich- tigen. Die Liquiditätslücke darf nicht mehr als DR. RAoUL DITTMAR, LL.B. drei Wochen andauern. Ein wirksames Mittel, die Dr. Raoul Dittmar Zahlungsfähigkeit zu beseitigen, sind Stundungs- Rechtsanwalt & Notar vereinbarungen mit den Gläubigern. Denn eine Hannover gestundete Forderung ist nicht länger fällig. Rechtsanwalt und Notar Überschuldet ist die Gesellschaft, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten Dr. Raoul Dittmar ist Rechtsanwalt und Notar in Hannover. nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung Nach Studium in Passau und London folgten Stationen bei des Unternehmens ist nach den Umständen Freshfields in Berlin sowie Rittstieg Rechtsanwälte und Gleiss überwiegend wahrscheinlich. Der Fortführungs- Lutz in Hamburg. Seit 2015 ist Dr. Raoul Dittmar als selbstän- prognose kommt damit eine entscheidende diger Anwalt in Hannover tätig. Seine Schwerpunkte bilden Bedeutung zu. Voraussetzung für eine positive das Gesellschaftsrecht sowie sämtliche notarielle Tätigkeiten. Fortführungsprognose ist, dass die Gesellschaft Er ist Vorsitzender des Venture Capital Clubs in Hannover.
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