Forum Sicherheit s - Unfallkasse Sachsen-Anhalt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 1 Sicherheits 1 . 2021 forum Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Homeoffice: neue Normalität? Gefährdungsbeurteilung auch für mobile Arbeitsplätze notwendig Mausarm vorbeugen – Übungen fürs Homeoffice
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 2 Sicherheits forum Inhalt Prävention Homeoffice: neue Normalität? 4 Wohnst du noch oder arbeitest du schon? 6 Gefährdungsbeurteilung auch für mobile Arbeitsplätze notwendig 9 Mausarm vorbeugen – Übungen fürs Homeoffice 11 Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) 12 Neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ ab 2021 14 Öffentliche 13. Änderung der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt 16 Bekanntmachung 5. Änderung der Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt 17 Prüfungsordnung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt für Aufsichtspersonen vom 15. 12. 2020 18 Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ 22 Unfallverhütungsvorschrift „Bau“ 27 Mitteilungen Informationen für Kita und Schule 31 Mit Neugier und Abstand 33 Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht 34 Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheit 36 COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten 39 Neue Druckschriften 40 Impressum 43 2 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 3 Liebe Leserinnen und Leser! Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten gewin- nen durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft weiter an Bedeutung. Angefacht und ausgebaut durch die Coronapandemie werden sie in vielen Bereichen auch künftig ein fester Bestand- teil unseres Arbeitslebens sein. Dabei gilt es, die vielfach recht provisorischen Arbeitsplätze im hei- mischen Umfeld auch in dauerhaft gut gestaltete und ergonomisch sinnvolle um- zuwandeln. Denn die Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auch beim Arbeiten von zu Hause zu beachten. Informationen dazu finden Sie in den ersten Artikeln dieses Heftes. Zu Beginn des Jahres bzw. zum April traten für die Mitglieder der Unfallkasse Sachsen-Anhalt die Unfallverhütungsvorschriften „Bau“ und „Überfallprävention“ in Kraft. Ergänzend dazu gibt es jeweils entsprechende Regeln. Sie erläutern die in den UVV’en verankerten Pflichten. Die UVV „Bau“ wurde gegenüber der alten Fassung erheblich gestrafft und auf bestimmte Kernbereiche reduziert. Dagegen wendet sie neue UVV „Überfallprävention“ nicht nur an Kredit-, Finanzdienst- leistungs- und Zahlungsinstitute, sondern künf- tig auch an Spielstätten, Verkaufsstellen im Ein- zelhandel sowie an Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, in denen Umgang mit Bar- geld und sonstigen Zahlungsmitteln oder Zugriff auf Wertsachen besteht (S. 12 ff). Ihre Redaktion Sicherheitsforum 1 . 2021 3
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 4 Prävention Homeoffice: neue Normalität? Arbeiten im Homeoffice ist in den letzten Monaten zu etwas Alltäglichem ge- worden. Die Coronapandemie hat unerwartet zu einer fast blitzartigen Um- stellung auf den häuslichen Arbeitsplatz geführt. Die Erfahrungen zeigen, dass ortsflexibles Arbeiten in vielen Bereichen aus technischer und organisatori- scher Sicht möglich ist. 4 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 5 Prävention ennoch: Nur einem geringen An- Arbeitsmittel und Kommunikationsein- kommt in der Regel ein tragbares Bild- D teil der Beschäftigten steht zu Hause ein eingerichteter Bildschirmar- richtungen. Die wöchentliche Arbeits- zeit und die Dauer der Nutzung sind schirmgerät, wie beispielsweise ein Notebook oder Tablet, zum Einsatz. beitsplatz zur Verfügung. Bei der Ge- arbeitsvertraglich oder in einer Verein- staltung des Arbeitsplatzes in den pri- barung geregelt. vaten Räumen wird vielerorts improvi- siert. Der Laptop auf dem Küchentisch oder der Wohnzimmerstuhl stellen auf Mobiles Arbeiten Homeoffice Dauer jedoch keinen sicheren und ge- sunden Arbeitsplatz dar. Die im August 2020 veröffentlichte Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel be- definiert Homeoffice als eine Form des stimmt die Begriffe mobiles Arbeiten mobilen Arbeitens. Es ermöglicht Be- und Homeoffice. „Mobiles Arbeiten ist schäftigten nach vorheriger Abstim- eine Arbeitsform, die nicht in einer Ar- mung mit dem Arbeitgeber, zeitweilig beitsstätte oder an einem fest einge- im Privatbereich tätig zu sein. Dies er- Telearbeit richteten Telearbeitsplatz gemäß § 2 folgt unter Nutzung tragbarer IT-Sys- Homeoffice, mobiles Arbeiten, Telear- Abs. 7 ArbStättV im Privatbereich des teme, wie zum Beispiel Notebooks beit – Begriffe, die wir im Alltag stän- Beschäftigten ausgeübt wird, sondern oder Datenträgern. Die Arbeit im dig verwenden. Doch meinen wir da- bei dem die Beschäftigten an beliebi- Homeoffice trägt dazu bei, die Zahl mit alle dasselbe? Welche Definitionen gen anderen Orten (…) tätig werden.“ der gleichzeitig im Betrieb anwesen- gibt es für diese Arbeitsformen? Ein Dies kann zum Beispiel beim Kunden, den Beschäftigten zu reduzieren. Blick in die Verordnungen bringt Licht in Verkehrsmitteln oder in einer Woh- Damit existieren erstmalig klare Defini- in den Begriffsdschungel. nung sein. ionen, die bei der Unterscheidung hel- Telearbeitsplätze sind in der Arbeits- Merkmal des mobilen Arbeitens ist die fen. Doch auch der Arbeitsschutz stättenverordnung (ArbStättV) von zeitliche und örtliche Flexibilität. Fach- muss bedacht werden, was auf den 2016 definiert (§ 2 Abs. 7). Dort heißt leute bezeichnen mobiles Arbeiten un- folgenden Seiten genauer beleuchtet es: Der Arbeitgeber richtet im Privat- ter Nutzung von Bildschirmgeräten als wird. bereich von Beschäftigten einen Ar- sporadische oder nicht einen ganzen beitsplatz mit der notwendigen Aus- Arbeitstag umfassende Tätigkeit au- Quelle: stattung ein. Dazu gehören Mobiliar, ßerhalb der Arbeitsstätte. Dabei aus „UVB.dialog“ 4-2020 Sicherheitsforum 1 . 2021 5
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 6 Prävention Wohnst du noch oder arbeitest du schon? Viele Beschäftigte, gerade mit Büroarbeitsplätzen, arbeiten während der Coro- napandemie nicht nur gelegentlich, sondern über mehrere Monate im Home- office. Ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz steht in der Regel nicht zur Verfügung. Gerade deshalb müssen die Arbeitsbedingungen gut abgeklärt sein. ie zuvor beschrieben, handelt es unterweisen (§ 12 ArbSchG). Beim Arbeits- W sich in diesen Fällen nicht um Telearbeit im Sinne der ArbStättV, son- ortsflexiblen Arbeiten haben auch die Beschäftigten eine erhöhte Verantwor- schutzregel dern um mobile Arbeit. Diese Arbeits- tung und Mitwirkungspflicht. „Sie be- form ist für einen befristeten Zeitraum stimmen Ort und Zeit ihrer Arbeit weit- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel angeordnet oder empfohlen. In Aus- gehend selbst“, weiß Constanze Block, fordert konkret, die Beschäftigten im nahmesituationen wie der derzeitigen Präventionsberaterin aus dem Referat Homeoffice beispielsweise zu Arbeits- kann diese Form des mobilen Arbei- „Psychologie und Gesundheitsmana- zeiten, Pausenregelungen, ergonomi- tens über einen längeren Zeitraum hin- gement“ der UVB. „Es liegt in ihrem ei- scher Arbeitsplatzgestaltung und zur weg durchgeführt werden. Umso genen Interesse, auf sichere und ge- Nutzung der Arbeitsmittel zu unterwei- wichtiger ist der Blick auf möglichst si- sunde Arbeitsbedingungen zu achten.“ sen. Der Arbeitgeber hat dabei auf die chere und gesunde Arbeitsbedingungen. korrekte Bildschirmposition und die Verwendung von separater Tastatur und Maus einzugehen. Rechtliche Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) finden bei Tele- arbeit und bei mobiler Arbeit uneinge- schränkt Anwendung. Beschäftigte, die in Telearbeit oder mobil arbeiten, haben bei Tätigkeiten an Bildschirm- geräten Anspruch auf medizinische Angebotsvorsorge. Telearbeitsplätze und mobiles Arbeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (§ 5 ArbSchG). Um die Arbeitsplätze im häuslichen Um- feld zu beurteilen, kann beispielsweise die Prüfliste „Büro- und Bildschirmar- beitsplätze“ der UVB (Unfallversiche- rung Bund und Bahn) im Bereich der Telearbeit angewendet werden. Auch zur Beurteilung der mobilen Arbeit stellt die UVB eine Prüfliste zur Verfü- gung. Zudem muss der Arbeitgeber sowohl die Beschäftigten an Telearbeitsplät- zen als auch die mobil Arbeitenden hinsichtlich spezifischer Gefährdungen 6 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 7 Prävention Empfehlungen zum mobilen Arbeiten Unterwegs Tisch Auf aufrechte und Entfernung zwischen Auf ruhige oder Stehtisch in bequeme Körperhaltung Bildschirm und Auge Umgebung achten Raststätte achten und öfter die etwa 50 bis 70 Zentimeter oder Bahn Sitzhaltung ändern nutzen Umgebungsbeleuchtung Kabel der EDV-Geräte Kein längeres Arbeiten Keine längere und Lichteinfall sicher und stolperfrei mit dem Notebook Notebooknutzung berücksichtigen, um verlegen auf dem Schoß im geparkten Auto Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden Die Beschäftigten sollen zusätzlich für (Anhang 6). Für die Gestaltung von wechselnde Sitzhaltungen und Bewe- Telearbeitsplätzen gelten demnach die gungspausen sensibilisiert werden. gleichen ergonomischen Anforde- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel rungen wie für Büro- und Bildschirm- sieht vor, dass Regelungen zu Arbeits- arbeitsplätze im Unternehmen. Dazu zeiten und Erreichbarkeiten im Home- zählen beispielsweise ausreichend Ar- office getroffen werden. Auch psychi- beitsflächen, Möglichkeiten, die Bild- sche Belastungen, wie zum Beispiel schirmtätigkeit zu unterbrechen und soziale Isolation im Homeoffice, sind eine angepasste Beleuchtung. Eine vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Fußstütze und ein Manuskripthalter sind bei Bedarf zur Verfügung zu stel- len. Pflichten bei Auch spezifischere Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für der Telearbeit die ortsgebundene Verwendung sind im Anhang der ArbStättV geregelt. Der Anwendungsbereich der ArbStättV Zum Beispiel der Einsatz von leicht für Telearbeitsplätze ist im Wesentli- dreh- und neigbaren Bildschirmen mit chen auf Anforderungen für Bildschirm- reflexionsarmen Oberflächen. „Ein arbeitsplätze beschränkt. Gefordert ist Telearbeitsplatz muss grundsätzlich die erstmalige Beurteilung der Arbeits- ‚sicher und geeignet‘ für Bildschirm- bedingungen und des Arbeitsplatzes arbeit sein“, erklärt Constanze Block. im Privatbereich (§ 3). Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch die in Telearbeit Beschäftigten zur Bild- schirmarbeit zu unterweisen (§ 6). Da- rüber hinaus sind auch die Maßnah- men zur Gestaltung von Bildschirm- arbeitsplätzen zu berücksichtigen Sicherheitsforum 1 . 2021 7
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 8 Prävention Weitere Hinweise zur Ausstattung ent- Auch die UVB beschäftigt sich mit fle- Anforderungen halten die DGUV Regel 115-401 xiblen Arbeitsformen, so u.a. mit den „Branche Bürobetrieb“, die DGUV Auswirkungen und Entwicklungen die bei mobiler Information 215-410 „Bildschirm- und auf die Zusammenarbeit. Constanze Büroarbeitsplätze“ und die DGUV Block dazu: „Die Kommunikation in Arbeit Informationsschrift FBVW-402 Teams über Telefon- und Videokonfe- „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in renzen gehört zum normalen Arbeits- Während Telearbeit der ArbStättV un- der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“. alltag. Führungskräfte müssen von terliegt, gilt das für mobile Arbeit je- heute auf morgen ihre Beschäftigten doch nicht. Um mobiles Arbeiten lang- auf Distanz führen. Diese Verände- fristig erfolgreich zu gestalten, sind rungen bringen Chancen und Risiken organisatorische und betriebliche Re- Mobile Arbeits- mit sich. Die UVB erarbeitet hierzu gelungen in Form von Dienst- oder momentan Gestaltungsempfehlungen, Betriebsvereinbarungen notwendig. bedingungen um den Wandel erfolgreich zu unter- Dazu gehören beispielsweise Festle- stützen. Ziel ist es, den Betrieben pra- gungen zur Organisation der Arbeit, Arbeitgeber dürfen bei den regelmäßi- xisnahe, wissenschaftlich fundierte Kommunikation im Team, Wissens- gen Unterweisungen zur Arbeitssicher- Empfehlungen zu geben, wie sie orts- transfer, Datenschutz, Selbst- und Zeit- heit und zum Gesundheitsschutz die flexible Zusammenarbeit in Teams si- management, Führung auf Distanz, spezifischen Gefährdungen des mobi- cher und gesund gestalten können. Arbeitszeit und Erreichbarkeit. Eine lei- len Arbeitens nicht außer Acht lassen. stungsfähige gesicherte Internetver- Die Unterweisung zielt darauf ab, die bindung ist ebenso Voraussetzung. Eigenverantwortung der Beschäftigten Unter www.uv-bund-bahn.de/ar- zu stärken. Hilfreich ist es festzulegen, beitshilfen finden Sie weitere Infor- Um unterwegs oder im Homeoffice si- unter welchen Arbeitsbedingungen mationen und Hilfsmittel der UVB cher und gesund zu arbeiten, sind ge- und Umgebungsfaktoren mobile Arbeit zum Thema Bildschirmarbeitsplätze: eignete ergonomisch gestaltete Ar- erlaubt ist und wann sie nicht ausge- beitsmittel notwendig. Arbeitgeber übt werden soll. • Prüfliste für Büro- und Bildschirm- sollten bei der Auswahl und Bereitstel- arbeitsplätze zur Beurteilung von lung der Arbeitsmittel berücksichtigen, Sofern vorhanden, sollten Beschäftigte Telearbeitsplätzen dass die Beschäftigten verschiedenar- für das Arbeiten am Notebook im • Prüfliste für mobiles Arbeiten tige Tätigkeiten an unterschiedlichen Homeoffice einen separaten Bild- • UVB-Fachinformation „Telearbeit Orten erledigen. Anforderungen an schirm sowie eine externe Tastatur und mobiles Arbeiten“ tragbare Bildschirmgeräte für die orts- und eine Maus nutzen. Damit ist ein • SafetyCard für Telearbeitsplätze veränderliche Verwendung an Arbeits- ergonomischeres Arbeiten möglich, (Uni Wuppertal) plätzen sind im Anhang 6.4 der ArbStättV wenn beispielsweise der Küchentisch geregelt. als vorübergehender Arbeitsplatz her- Quelle: halten muss. Für entspanntes Sehen aus „UVB.dialog“ 4-2020 Je nach Einsatz und Verwendung von sollte der Monitor nicht zu hoch ste- Notebooks sind spezielle Anforde- hen und so weit nach hinten geneigt rungen an das Notebook-Zubehör wie sein, dass der Blick senkrecht auf den Maus, Kopfhörer und Drucker zu stel- Bildschirm trifft. len. Geeignet sind ergonomische, an die Handgröße angepasste Mäuse Arbeiten mit Notebook von unterwegs oder Kopfhörer mit integriertem Laut- und von zu Hause aus ist mittlerweile stärkeregler. Passende Rucksäcke genauso Alltag geworden wie die oder Rollkoffer ermöglichen einen rü- Kommunikation über Telefon- und ckengerechten Transport der Note- Videokonferenzen. Dies wird auch in books. Kleine mobile Endgeräte wie Zukunft für viele so bleiben. Netbooks, Subnotebooks oder Tablet- PCs sind aufgrund der kleinen Bild- Arbeitgeber, die das Homeoffice lang- schirmanzeigen und Tastaturen für fristig nutzen wollen, sollten im eige- länger andauernde Schreibtätigkeiten nen Interesse Vorkehrungen treffen, nicht empfehlenswert. um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Wird das mobile Arbeiten nicht nur zeitweilig, sondern langfristig im häuslichen Bereich ausgeübt, stellt sich die Fra- ge, ob es sich um Telearbeitsplätze im Sinne der ArbStättV handelt. 8 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 9 Prävention Gefährdungsbeurteilung auch für mobile Arbeitsplätze notwendig Wie kann die Arbeit im Homeoffice möglichst gesund gestaltet werden? Andreas Stephan, Leiter des Sachgebietes Büro der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), gibt Tipps für Arbeitgeber und Beschäftigte. Unter dem Begriff Homeoffice wer- den und muskuläre Verspannungen In Zukunft werden voraussichtlich den gerade verschiedene Arbeits- sein und durch Bewegungsmangel er- mehr Menschen häufiger im Home- formen vermischt? Es gibt den fest höht sich das Risiko für Erkrankungen office arbeiten. Welche Arbeits- eingerichteten Arbeitsplatz zu Hau- wie Übergewicht, Bluthochdruck oder schutzstandards müssen dabei se, die so genannte Telearbeit, und Diabetes. Im Rahmen einer Gefähr- Berücksichtigung finden? das mobile Arbeiten. Wo liegen die dungsbeurteilung müssen Arbeitge- Unterschiede? bende die mit der Tätigkeit im Home- Stephan: Das Thema ist in der politi- schen Diskussion, das zeigt ja auch Stephan: Bei einem Telearbeitsplatz ein Gesetzentwurf des Bundesarbeits- handelt es sich um einen fest einge- ministeriums. Welche grundlegenden richteten Bildschirmarbeitsplatz im Bedingungen an einem Arbeits- häuslichen Umfeld. Der Arbeit- platz im Homeoffice erfüllt sein geber ist für die Einrichtung sollten, haben wir in unserer dieses Arbeitsplatzes verant- aktuellen Broschüre „Arbei- wortlich. Grundlage dafür ten im Homeoffice – nicht sind die Regelungen der nur in der Zeit der SARS- Arbeitsstättenverordnung. CoV-2-Epidemie“ zusam- Idealerweise sollte ein mengefasst Telearbeitsplatz ver- (http://publikationen. gleichbar eingerichtet dguv.de, Suche: 21569). sein wie ein Bildschirm- arbeitsplatz im Unterneh- men. Für die mobile Ar- beit gilt die Arbeitsstätten- verordnung nicht. Aber natürlich müssen die Rege- lungen des Arbeitszeitge- setzes und des Arbeitsschutz- gesetzes beachtet werden. Das heißt zum Beispiel, auch für mobile Arbeitsplätze muss eine Gefährdungs- beurteilung gemacht werden. In der Arbeitsschutzregel der Bun- office verbundenen Gefährdungen er- desregierung heißt es: "Homeoffice mitteln. Danach sind Maßnahmen fest- ist eine Form des mobilen Arbei- zulegen, um diese Gefährdungen zu tens. Sie ermöglicht es Beschäftig- minimieren oder im besten Fall gänz- ten, nach vorheriger Abstimmung lich zu beseitigen. Bei der Umsetzung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im der Maßnahmen im Homeoffice ist es Privatbereich (…) für den Arbeit- unbedingt erforderlich, die Beschäftig- geber tätig zu sein." Diese Phase ten zu beteiligen, da die Tätigkeit in ih- hält jetzt schon lange an. Was be- rem Privatbereich ausgeübt wird. Viele deutet das für die Prävention? hilfreiche Informationen und Hinweise Aktuell arbeiten die meisten Be- zum Homeoffice bietet die neugestal- schäftigten mobil im Homeoffice. Stephan: Gerade über längere Zeit- tete Themenseite der VBG Der Arbeitgeber hat hier keine mit räume hinweg kann es durch ungün- (www.vbg.de/homeoffice). dem Telearbeitsplatz vergleichbaren stige ergonomische Arbeitsbeding- Pflichten was den Arbeitsschutz an- ungen und Bewegungsmangel zu geht. Wie kann er trotzdem gesunde Beschwerden kommen. Die Folgen und sichere Bedingungen für mobile können zum Beispiel Rückenbeschwer- Arbeit unterstützen? Sicherheitsforum 1 . 2021 9
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 10 Prävention Stephan: Arbeitgebende können ihre tik ansprechen und ihre Führungskräf- wählen, der in der Höhe zum Arbeits- Beschäftigten im Homeoffice auf viel- te unterstützen im Umgang mit der tisch passt. Hinweise dazu geben wir fältige Weise unterstützen: Es beginnt neuen Situation. Ziel sollte sein, ein auch in unserer Broschüre „Arbeiten bei der Schaffung guter Vorausset- neues Verständnis der Führungsaufga- im Homeoffice“ (s. S. 9). zungen z. B. den technischen Beding- be zu etablieren. Es geht nicht mehr ungen. Dann sollten gemeinsam klare darum, bei Problemen direkt mit neu- Was passiert, wenn ich im Home- Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeits- en Vorschriften und Anweisungen zu office einen Unfall habe, zum Bei- pausen und Er- reagieren, sondern gemeinsam im spiel über die Kabel des Laptops reichbarkeit Team den besten Weg zu finden. Die falle und mich verletze? festgelegt wer- Führungskraft nimmt dabei den Be- den. Auch soll- schäftigten gegenüber keine kontrol- Stephan: Grundsätzlich gilt: Ein Unfall ten Arbeitge- lierende Rolle ein, sondern sorgt im infolge einer versicherten Tätigkeit ist bende Hinweise Team für Kooperation und die Koordi- ein Arbeitsunfall und steht damit unter zur ergonomi- nation der jeweiligen Ziele. dem Schutz der gesetzlichen Unfall- schen Arbeits- versicherung. Maßgeblich ist dabei platzgestaltung Wie können Beschäftigte sich zu Hau- nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, und Nutzung se ein gutes Arbeitsumfeld schaffen? sondern die Frage, ob die Tätigkeit in der Arbeits- einem engen Zusammenhang mit den mittel geben Stephan: Sie sollten mit der Familie beruflichen Aufgaben steht – das Bun- (VBG-Info vereinbaren, dass sie zu bestimmten dessozialgericht (BSG) spricht hier von „Gesund arbei- Zeiten bei der Arbeit nicht gestört wer- der Handlungstendenz. Das heißt,die ten am PC“). den. Multitasking führt auch zu Hause zu einem Unfall führende Tätigkeit muss zu Belastungen. Das Arbeiten am Kü- darauf abgezielt haben, betrieblichen chentisch sollte keine Dauerlösung Interessen zu dienen. Diese Abgren- Die Kommunikation von Führungs- werden. Zumindest sollte unter dem zung zwischen versicherter und unver- kräften und Beschäftigten im Home- Tisch eine ausreichende Beinfreiheit sicherter Tätigkeit ist aber gerade im office verändert sich. Worauf ist zu zur Verfügung stehen um nicht in einer Homeoffice nicht ganz einfach. Das ist achten? verdrehten Körperhaltung vor dem Com- auch der Grund, warum sich das Bun- puter zu sitzen. Um die ergonomischen dessozialgericht bereits mehrfach da- Stephan: Es ist wichtig, dass alle Be- Bedingungen zu verbessern, sollte er mit beschäftigt hat. schäftigten in die Kommunikation inte- oder sie das Notebook mit einer sepa- griert bleiben. Dabei sollte die Kom- raten Tastatur und Maus verwenden. Quelle: DGUV munikation nicht auf ein einzelnes Wichtig ist es auch einen Stuhl auszu- Medium konzentriert werden. Vielmehr sollten Informationen auf verschiede- nen Kanälen ausgetauscht werden. Durch E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder Chat sollte ein soziales Umfeld geschaffen werden. Hilfreich ist es auch, die Kommunikation nicht nur auf berufliche Dinge zu beschränken, son- dern auch die „kleinen Kaffeepausen im Büro“ zu ermöglichen – zum Bei- spiel indem man sich zum Kaffee im Chat verabredet. Homeoffice bedeutet Führung auf Distanz. Wie kann das funktionie- ren? Stephan: Führung sollte aktiv an diese Form des flexiblen Arbeitens ange- passt werden. Es muss zwangsläufig ein Wechsel von direkter zu indirekter Steuerung erfolgen. Das kann Führungs- kräfte vor große Herausforderungen stellen. Wenn eine Führungskraft zum Beispiel ihre Hauptaufgabe in der Kon- trolle der Beschäftigten sah, entsteht beim Wechsel zur Führung im Home- office ein unvermeidbarer Konflikt. Unternehmen sollten diese Problema- 10 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 11 Prävention Mausarm vorbeugen – Übungen fürs Homeoffice „Eine starke und schmerzfreie Hand braucht vielfältige Bewegung, gerade bei der Arbeit am Computer. Die Auswirkungen der stereotypen Bewegungen wer- den oft unterschätzt und erste Symptome nicht ernst genommen“, sagt Prof. Dr. Dieter C. Wirtz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). iele arbeiten seit Monaten im Home- und nur bei längeren Pausen, wie zum Diese drei Handübungen sollten im V office an provisorischen Arbeits- plätzen und plötzlich streikt der Arm: Beispiel Urlaub, abklingen. Später tre- ten die Schmerzen auch in Ruhepau- Homeoffice-Tag nicht fehlen Jeder Klick mit der Computermaus sen und bei geringfügiger Belastung • Hände schütteln: Beim Schreiben verursacht Schmerzen. Sie sind Aus- auf, z. B. wenn man eine Tasse Kaffee mehrmals pro Stunde die Hände druck einer ständig anhaltenden Be- hält. Man spricht dann von chronischen und / oder Arme ausschütteln. lastung. Das sogenannte „Repetitive- Schmerzen. „Bei vielen Patienten liegt • Hände dehnen: Eine Faust machen, Strain-Injury-Syndrom“ (RSI-Syndrom) jedoch keine Entzündung vor, sondern dabei den Daumen in die Faust neh- bezeichnet verschiedene Beschwer- durch die chronische Überlastung wird men. Kurz halten und die Hand dann den im Bereich der Arme und Hände. das Sehnengewebe degeneriert und wieder öffnen und Finger spreizen. Auch der Rückenbereich sowie Nacken die Kollagenfasern werden geschä- Übung zehnmal wiederholen. und Schulter sind manchmal betroffen. digt. Bleibt dann zu wenig Zeit für die • Hände kreisen: Kreisende Bewe- Treten die Schmerzen vorrangig im Regeneration, wird kein Kollagen zum gungen mit der Hand machen, ab- Unterarm auf, so spricht man vom Ausgleich nachgebildet. Mitunter kann wechselnd mit gespreizten Fingern Mausarm. es jedoch insbesondere im Bereich der und geballter Faust, dabei mehrfach Hand zu chronischen Entzündungen die Richtung wechseln. Der Mausarm entsteht durch langes der Sehnen bzw. Sehnenscheiden Arbeiten mit der Computermaus oder kommen“, sagt Baur. Neben regelmäßiger Bewegung hilft Tastatur, was zu einer Überlastung ein ergonomischer Arbeitsplatz, einem führt. Immer gleiche sich wiederho- Um dem Mausarm vorzubeugen, soll- Mausarm vorzubeugen. So sollte die lende Bewegungen der Finger mit ein- ten bei einem kleinen Büro-Workout Maus überprüft werden. Eine ergo- seitiger Belastung in unnatürlicher zur Stärkung des Rückens auch Übun- nomische Tastatur Körperhaltung führen schließlich zu gen für die Hand nicht fehlen. Eine oder auch Schmerzen. Kommt dann noch Stress stundenlange steife Haltung vor dem eine hinzu, verspannt sich die Hand weiter. Bildschirm sollte hingegen vermieden „Im Homeoffice leidet nicht nur der werden. Rücken, sondern wir beobachten auch eine Zunahme von Hand- und Arm- beschwerden“, sagt Dr. Eva-Maria Baur, Präsidentin der selbst- ständigen DGOU-Sektion Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH). Die Beschwerden äußern sich zuerst als leichtes Kribbeln bzw. Kraftverlust in Hand und Unterarm, anfangs nur zur spüren während der Arbeit mit der Computermaus und der Tastatur. Nach meh- reren Monaten oder Jahren Computer- tätigkeit entwickeln sich Schmerzen, die trotz Entlastung anhalten Sicherheitsforum 1 . 2021 11
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 12 Prävention Handauflage vor der Tastatur können dafür sorgen, dass die Hand entlastet wird. Aber auch eine gute Sitzhaltung trägt zur Entlastung des Arms bei. Hilfreich ist ein Bürostuhl mit höhen- verstellbaren Armlehnen. Gleichzeitig sollte auf die Höhe des Bildschirms geachtet werden, damit der Nacken- und Schulterbereich entspannt bleibt. Im Homeoffice wird häufig am Laptop gearbeitet, was die schlechte Sitz- haltung noch verstärkt. Denn ist die Tastatur auf der richtigen Höhe, ist der Bildschirm zu niedrig oder aber der Bildschirm ist auf der richtigen Höhe, dann ist die Tastatur zu hoch. Bei län- ger andauernder Tätigkeit mit dem Laptop empfiehlt es sich deshalb, eine externe Tastatur und Maus zu verwen- den. Der Laptop sollte dann für einen geraden Rücken erhöht positioniert werden. Noch besser ist die zusätzli- che Verwendung eines extra Monitors. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) Unfallverhütungsvorschrift „Über- fallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) Die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Überfallprävention“ wendet sich an Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute, Spielstätten, Verkaufs- stellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in Zuständigkeit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Sie ersetzt die beiden alten UVV’en „Kassen“ und „Spielstätten“ aufgrund ähnlicher Schutzziele in beiden Branchen. ine Überprüfung der UVV’en „Kas- prävention“ geändert und um den Be- nanzdienstleistungs- und Zahlungs- E sen“ (DGUV Vorschrift 25 / 26) und „Spielstätten“ (DGUV Vorschrift 20) er- reich Verkaufsstellen im Einzelhandel erweitert. Mit einem Beschluss des institute, Spielstätten, Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öf- gab vor einigen Jahren einen Bedarf Grundsatzausschusses Prävention fentlichen Hand, in denen Umgang mit zur Überarbeitung beider Vorschriften des DGUV-Vorstandes wurde der Gel- Bargeld und sonstigen Zahlungsmit- auf der Basis des § 15 SGB VII. Auf- tungsbereich nochmalig auf Kassen teln oder Zugriff auf Wertsachen be- grund ähnlicher Schutzziele und Ge- und Zahlstellen der öffentlichen Hand steht. fährdungen in beiden Branchen sollten erweitert. diese beiden Vorschriften ursprünglich Aufgrund des sehr umfassenden Gel- zu einer UVV „Kreditinstitute und tungsbereiches der UVV sind die in Spielstätten“ zusammengeführt, über- Geltungsbereich den enthaltenen Paragrafen formulier- arbeitet, dem aktuellen Stand der ten Schutzziele relativ allgemein ge- Technik angepasst und weiterentwik- Während die außer Kraft gesetzte UVV halten. Zur Konkretisierung der UVV kelt werden. Auf ausdrücklichen „Kassen“ lediglich für Kredit- und „Überfallprävention“ wurden deshalb Wunsch des Bundesministeriums für Geldwechselinstitute galt, erstreckt insgesamt vier ergänzende Regeln er- Arbeit und Soziales wurde der Titel der sich der Geltungsbereich der UVV arbeitet, für jeden Teil des Geltungs- neu zu erarbeitenden UVV in „Überfall- „Überfallprävention“ auf Kredit-, Fi- bereiches eine. Darunter die für den 12 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 13 Prävention öffentlichen Bereich wesentlichen Re- erst nach einer zweijährigen Übergangs- dabei an die UVV „Überfallprävention“ geln „Überfallprävention in Kreditinsti- zeit zum 1. April 2023 umgesetzt sein. sowie die Regel „Überfallprävention in tuten“ (DGUV Regel 115-003) und Abschnitt VIII der UVV trifft eine Aus- Kreditinstituten“ angepasst werden. In „Überfallprävention in Kassen und sage zum Inkraftsetzungszeitpunkt. Bezug auf einzelne konkrete Sachver- Zahlstellen der öffentlichen Hand“ halte werden in der ergänzenden Re- (DGUV Regel 115-005). gel durchaus passende Erläuterungen Kreditinstitute fehlen. Ob diese möglicherweise zu ei- nem späteren Zeitpunkt durch speziel- Inhalte Für die Sparkassen in Sachsen-Anhalt le „Factsheets“ oder „Fachbereichs-In- sind die Anforderungen der UVV „Über- formationen“ zum jeweiligen Sachver- Der Abschnitt I der UVV „Überfallprä- fallprävention“ nichts Neues, da diese halt ergänzt werden, ist derzeit noch vention“ enthält den Geltungsbereich im Wesentlichen bereits Bestandteil unklar. Es wird deshalb dringend emp- und die Erläuterung verschiedener ver- der alten UVV „Kassen“ waren. Details fohlen, die auf die alte UVV „Kassen“ wendeter Begriffe. Abschnitt II befasst zur Umsetzung derselben sind nun- bezogenen DGUV Informationen „Kre- sich mit einzuhaltenden Grundpflichten. mehr in der die UVV konkretisierenden dit- und Finanzdienstleistungsinstitu- Hierbei geht es um allgemeine Grund- sätze, die Beurteilung der Arbeitsbe- dingungen zur Prävention von Überfäl- len, die Gestaltung der Betriebsstätte, die Alarmierung, die Aufzeichnung von Überfällen, Betriebsanweisungen und die Unterweisung der Mitarbeiter. Ab- schnitt III enthält Anforderungen zum Umgang mit Bargeld, wie die Ausga- be, die Annahme, die Verwahrung, die Bearbeitung und den Transport von Banknoten, den Umgang mit Münzen sowie die Versorgung von Automaten mit Banknoten. Der Abschnitt IV enthält besondere Be- stimmungen für die sonstigen Zah- lungsmittel und Wertsachen. Abschnitt V der UVV ist mit dem Begriff sonstige Anforderungen überschrieben. Es geht um notwendige Kennzeichnungen, die Betreuung von Überfallbetroffenen, die Instandhaltung und Prüfung von Sicher- heitseinrichtungen und den Umgang mit Mängeln und Störungen. Im Ab- schnitt VI werden Angaben zu Ord- nungswidrigkeiten gemacht. Konkret wird aufgeführt, welche Nichteinhaltung von Anforderungen aus einzelnen Pa- ragrafen der UVV eine Ordnungswi- drigkeit darstellen, die entsprechend Regel „Überfallprävention in Kredit- te“ (215-611, 215-612, 215-613) noch geahndet werden kann. instituten“ (DGUV Regel 115-003) ent- für einige Zeit aufzubewahren und bei halten. Zu jedem Paragrafenabschnitt Bedarf für Auslegungsfragen heranzu- Im Abschnitt VII der UVV wird im § 24 im UVV-Text finden sich hier mehr oder ziehen. ausgeführt, dass die UVV „Kassen“ weniger ausführliche Erläuterungen. In (DGUV Vorschrift 26) vom November den Regeltext sind Inhalte der drei 1987 in der Fassung vom Januar 1997 DGUV Informationen „Kredit- und Kassen und außer Kraft gesetzt wird. Der § 25 ent- Finanzdienstleistungsinstitute“ (DGUV hält Übergangsbestimmungen für den Information 611 bis 613) eingeflossen. Zahlstellen Bereich der Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand. Die Anforde- Laut Auskunft aus dem zuständigen Für das Land Sachsen-Anhalt sowie rungen aus einzelnen hier aufgeführten Sachgebiet der DGUV ist zum gegen- die kommunalen und weiteren Mitglie- Paragrafen der UVV „Überfallpräven- wärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, der der Unfallkasse Sachsen-Anhalt tion“ müssen für diesen Bereich, ab- dass die drei genannten DGUV Infor- sind die Anforderungen der UVV hängig von den jeweils vorhandenen mationen „Kredit- und Finanzdienst- „Überfallprävention“ dagegen relativ Bedingungen der Betriebsstätte, ggf. leistungsinstitute“ überarbeitet und neu. Konkrete Anforderungen an kom- Sicherheitsforum 1 . 2021 13
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 14 die notwendigen Maßnahmen ermit- teln und zeitnah umsetzen. Dafür not- wendige Konkretisierungen und Erläu- terungen zur UVV enthält die neue Re- gel „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ (DGUV Regel 115-005). Die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) wurde am 1. Februar 2021 im Internetauftritt der Unfallkas- se Sachsen-Anhalt bekannt gemacht. Sie trat für die Mitglieder der Unfall- kasse Sachsen-Anhalt zum 1. April 2021 in Kraft (s. S. 22). Die UVV sowie die sie ergänzenden Regeln „Überfallprävention in Kredit- instituten“ (DGUV Regel 115-003) und „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ (DGUV Regel 115-005) stehen als Druckexemplare zur Verfügung und können bei Bedarf abgefordert werden (Tel. 03923 751148, praeven- munale Kassen waren bislang lediglich Nunmehr werden alle Kassen und Zahl- tion@ukst.de). Sie stehen darüber in einem entsprechenden Artikel in der stellen der öffentlichen Hand vom Gel- hinaus auf der Homepage der Unfall- Ausgabe 3/2010 des „Sicherheitsfo- tungsbereich der UVV „Überfallpräven- kasse als PDF zum Download zur rums“, dem Mitteilungsblatt der Unfall- tion“ erfasst. Die Betreiber derselben Verfügung (www.ukst.de, Prävention, kasse, formuliert. Aufgrund des einge- müssen sich den Anforderungen der Regelwerk & Vorschriften). schränkten Geltungsbereiches sollte UVV stellen, dazu eine Bestandsauf- dabei die UVV „Kassen“ lediglich als nahme durchführen und anhand einer Anhaltpunkt für die Festlegung erfor- Aktualisierung der Gefährdungsbeur- Rainer Kutzinski derlicher Maßnahmen dienen. teilung für ihre Kasse oder Zahlstelle Neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ ab 2021 Zum 1. Januar dieses Jahres trat die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Bauarbeiten“ der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Kraft. Mit den dort formulier- ten Pflichten wendet sie sich an alle Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen. Die ergänzende gleichnamige Regel untersetzt die Paragrafen und Absätze der neuen UVV mit praxisrelevanten Hinweisen. ie neue Unfallverhütungsvorschrift Kraft und ersetzt die alte UVV „Bau- der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- D „Bauarbeiten“ (DGUV-Vorschrift 38) wurde am 1. Februar 2021 im In- arbeiten“ aus dem Jahr 1997. sicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstan- ternetauftritt der Unfallkasse Sachsen- Die neue UVV „Bauarbeiten“ ist in ei- den. Sie wurde neu strukturiert, inhalt- Anhalt bekannt gemacht (s. S. 27). Sie nem intensiven Prozess unter Beteili- lich grundlegend überarbeitet und an trat für die Mitglieder der Unfallkasse gung von Experten der Berufsgenos- das staatliche Vorschriften- und Re- Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2021 in senschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), gelwerk angepasst. Neu ist der aus- 14 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 15 Prävention drückliche Hinweis, dass auch Solo- hält die UVV bußgeldbewehrte Rege- UVV-Texte unmittelbar über den zuge- Selbstständige und Bauherren, die in lungen zu Leitung und Aufsicht, Stand- hörigen Erläuterungen ist zudem eine Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bau- sicherheit und Tragfähigkeit von bauli- optimale Übersichtlichkeit garantiert. arbeiten ausführen und sich dabei chen Anlagen, Sicherungsmaßnahmen durch Bauhelfer unterstützen lassen, gegen Absturz, bauspezifische Vor- Von der UVV „Bauarbeiten“ (DGUV in den Pflichtenkreis einbezogen sind. gaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze Vorschrift 38) sowie der Regel „Bau- und -verfahren. arbeiten“ (DGUV Regel 101-038) kön- Die Unfallverhütungsvorschrift wurde nen bei der Unfallkasse Druckexem- erheblich gestrafft und auf nur 13 Zur Erläuterung der Inhalte der neuen plare angefordert werden (Telefon Paragrafen bzw. Kernbereiche redu- UVV „Bauarbeiten“ wurde eine ergän- 03923 751-148, praevention@ukst.de) ziert. Zu den wichtigsten Themen ge- zende Regel „Bauarbeiten“ (DGUV abgefordert werden. Beide Materialien hören dabei die Standsicherheit und Regel 101-038) erarbeitet und veröf- stehen aber auch als PDF zum Down- Tragfähigkeit, bestehende Anlagen fentlicht. Sie erläutert die einzelnen load auf der Homepage der Unfall- und Verkehrsgefahren, der Betrieb von Regelungen der neuen UVV und bietet kasse zur Verfügung (www.ukst.de, selbstfahrenden Arbeitsmitteln und damit Unternehmern sowie allen Akteu- Prävention, Regelwerk & Vorschriften). Fahrzeugen auf Baustellen, das The- ren, die Verantwortung für die Sicher- ma Absturz oder auch die Gefahr heit und Gesundheit auf Baustellen Rainer Kutzinski durch herabfallende Gegenstände. tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift for- Die bauspezifischen bußgeldbewehr- mulierten Pflichten. Die Paragrafen ten Regelungen wurden auf die we- und Absätze der neuen DGUV Vor- sentlichen beschränkt. Entsprechend schrift 38 werden dazu einzeln mit der besonderen Gefährdung und dem praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Unfallgeschehen bei Bauarbeiten ent- Durch den Abdruck der jeweiligen Sicherheitsforum 1 . 2021 15
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 16 Öffentliche Bekanntmachung 13. Änderung der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Hiermit wird die von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-An- halt am 15. Dezember 2020 beschlossene und gemäß § 114 Abs. 2 SGB VII i.V.m. § 34 Abs. 1 SGB IV vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Lan- des Sachsen-Anhalt am 05.01.2021 genehmigte 13. Änderung der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt gemacht. Sie trat zum 01.01.2021 in Kraft. 13. Änderung der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Artikel 1 Die Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 09.12.1997, i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.02.1998 (Anlage zur Bekanntmachung des MS vom 22.01.1998, MBl. LSA S. 365), zuletzt geändert durch die 12. Änderung der Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 08.05.2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2019 (Anlage zur Bekanntmachung des MS vom 26.06.2019, MBl. LSA S. 271 ff.) wird wie folgt geändert: 1. § 4 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) 2In Nummer 11 lit. b) wird nach der Klammer am Ende das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „,“ ersetzt. b) Nach Nummer 11 lit. b) wird ein neuer lit. c) mit folgender Fassung angefügt: „auf Kosten der Unfallkasse an Präventionsmaßnahmen teilnehmen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 15d, 132, 136 Abs. 3 Nr. 2 SGB VII).“ 2. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4a Satz 2 wird die Angabe „Beitrages“ durch die Angabe „Beitragssatzes“ ersetzt. b) Absatz 5 erhält folgende Fassung: „Die Umlagegruppe KL wird im Beitragsjahr nach der durch die Zahl 1000 dividierten Summe der ge meldeten Arbeitsstunden des Vorjahres veranlagt. Zu berücksichtigen sind alle entgeltlich oder unent- geltlich für das Unternehmen Tätige. Ausgenommen sind ehrenamtliche Tätigkeiten.“ Artikel 2 Artikel 1 tritt zum 01.01.2021 in Kraft. 16 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung 5. Änderung der Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Hiermit wird die von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-An- halt am 15. Dezember 2020 beschlossene und gemäß § 147 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 und § 144 SGB VII vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 05.01.2021 genehmigte 5. Änderung der Dienstord- nung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt gemacht. Sie trat zum 01.01.2021 in Kraft. 5. Änderung der Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Die Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 19.02.1998, zuletzt geändert durch die 4. Änderung der Dienstordnung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 08.05.2019, wird wie folgt geändert: Artikel 1 Der Stellenplan wird wie folgt geändert: 1. in der Überschrift wird die Datumsangabe „01.06.2019“ durch die Datumsangabe „01.01.2021“ ersetzt. 2. In der tabellarischen Übersicht wird unter I. Geschäftsführung in der Spalte Besoldungsgruppe in der 1. Zeile die Angabe „B 2“ durch die Angabe „B 3“ und in der 2. Zeile die Angabe „A 16“ durch die Angabe „B 2“ ersetzt. 3. In der Fußnote 1) wird Absatz 1 gestrichen; der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 1. 4. In der Fußnote 3) werden das Wort „Tarif-Angestellten“ durch das Wort „Tarifbeschäftigten“ und das Wort „Vergütungsgruppe“ durch das Wort „Entgeltgruppe“ ersetzt. Artikel 2 Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. Sicherheitsforum 1 . 2021 17
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 18 Öffentliche Bekanntmachung Prüfungsordnung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt für Aufsichts- personen vom 15.12.2020 Hiermit wird die von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-An- halt am 15. Dezember 2020 beschlossene und gemäß § 18 Abs. 2 SGB VII vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 12.01.2021 genehmigte „Prüfungsordnung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt für Aufsichtspersonen vom 15.12.2020“ öffentlich bekannt gemacht. Sie trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt die „Prüfungsordnung der Un- fallkasse Sachsen-Anhalt für Aufsichtspersonen vom 24.11.2015“. Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson (AP i. V.) hat vor der endgültigen Prüfungsordnung Anstellung eine Prüfung abzulegen, um ihre Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson (AP) entsprechend dem Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch der Unfallkasse Sachsen-Anhalt (SGB VII)). Die Unfallversicherungsträger erlassen zu diesem Zweck eine Prüfungsordnung. Sie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung des für Aufsichtspersonen Befähigungsnachweises nach § 18 Abs. 2 SGB VII. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat am 12.01.2021 die Prüfungsordnung genehmigt. vom 15.12 2020 1 / 14 2 / 14 18 Sicherheitsforum 1 . 2021
SF_1_2021.qxp_Druck 25.04.21 18:38 Seite 19 Öffentliche Bekanntmachung Inhaltsverzeichnis I. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung I. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung § 1 Zulassung zur Prüfung §1 § 2 Vorbildung Zulassung zur Prüfung § 3 Vorbereitungszeit (1) Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer § 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung a) eine bestimmte Vorbildung hat (§ 2), II. Prüfungsausschuss, Geschäftsstelle b) vom Unfallversicherungsträger für die Vorbereitungszeit angemeldet wird und diese erfolgreich abgeleistet hat (§ 3), § 5 Prüfungsausschuss c) die Zulassung zur Prüfung über seinen Unfallversicherungsträger beantragt hat (§ 4). § 6 Ausschluss von der Mitwirkung (2) Zur Prüfung kann nicht zugelassen werden, wer bei einem anderen Unfallversicherungs- § 7 Aufgaben des Vorsitzes und der Geschäftsstelle träger eine Prüfung abschließend nicht bestanden hat. III. Durchführung der Prüfung §2 Vorbildung § 8 Gegenstand der Prüfung (1) Die Vorbildung erfüllt, wer § 9 Gliederung der Prüfung § 10 Schriftlicher Prüfungsteil a) ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, § 11 Praktischer Prüfungsteil Naturwissenschaften oder einer der dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden § 12 Mündlicher Prüfungsteil Fachrichtung besitzt § 13 Termin und Organisation des praktischen und mündlichen Prüfungsteils und § 14 Täuschungshandlungen und Störungen b) über praktische betriebliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, § 15 Verhinderung; Rücktritt; Versäumnis 1. die durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit, die eine § 16 Mutterschutz Vorbildung nach Abs. 1 a) voraussetzt, erworben wurden und § 17 Nachteilsausgleich 2. die dem späteren Tätigwerden als Aufsichtsperson förderlich sind. IV. Ergebnis der Prüfung, Befähigungsnachweis, Wiederholung der Prüfung Die praktischen betrieblichen Erfahrungen und Kenntnisse nach Abs. 1 b) können auch § 18 Prüfungsergebnis im Rahmen einer Teilzeittätigkeit erworben werden, sofern sie qualitativ gleichwertig sind. § 19 Niederschrift und Befähigungsnachweis (2) Die in Abs. 1 a) geforderten Voraussetzungen sind durch staatlich anerkannte § 20 Wiederholung von Prüfungsteilen Abschlüsse, die in Abs. 1 b) geforderten Voraussetzungen durch Zeugnisse über die Tätigkeiten und Qualifikationen, in denen die praktischen betrieblichen Erfahrungen und V. Schlussbestimmungen Kenntnisse erworben worden sind, nachzuweisen. § 21 Befähigungsnachweis in anderen Fällen §3 § 22 Widerspruch Vorbereitungszeit § 23 Prüfungsgebühr (1) In der Vorbereitungszeit sollen die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen § 24 Inkrafttreten Kompetenzen in Praxis und Theorie für die Wahrnehmung der zentralen Aufgaben der § 25 Übergangsregelung Aufsichtsperson entsprechend dem Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation erworben werden. Diese umfassen insbesondere: 3 / 14 4 / 14 • Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung des gesetzlichen Überwachungs- und Beratungsauftrages auch unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten sowie des technologischen, wirtschaftlichen II. Prüfungsausschuss, Geschäftsstelle und gesellschaftlichen Wandels. • Fachliche und rechtliche Kenntnisse im Bereich Prävention. §5 • Kenntnisse über die Präventionsaufgaben und -leistungen der gesetzlichen Prüfungsausschuss Unfallversicherung sowie der anderen Sozialleistungsträger und ihre Bedeutung für den Überwachungs- und Beratungsauftrag. (1) Die Prüfung wird von dem Prüfungsausschuss für Aufsichtspersonen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgenommen, der alle Entscheidungen nach • Kenntnisse über Organisation und Finanzierung eines Unfallversicherungsträgers. dieser Prüfungsordnung, mit Ausnahme der Entscheidung über die Zulassung nach § 4 • Kenntnisse in den anderen Aufgabenbereichen der gesetzlichen Unfallversicherung Abs. 1, trifft. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Die Beratungen sind nicht öffentlich. und ihre Zusammenhänge mit der Prävention. (2) Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, und zwar • Handlungs- und Umsetzungskompetenzen. a) einer Person, die den Vorsitz hat, (2) Die Vorbereitungszeit dauert in der Regel zwei Jahre und soll nicht länger als drei Jahre b) einer Leitung des Aufsichts- bzw. Präventionsdienstes eines dauern. In dieser Zeit sollen in der Regel mindestens 50 Besichtigungen von der AP i. V. Unfallversicherungsträgers oder einer Aufsichtsperson in vergleichbarer Stellung mit selbstständig durchgeführt werden. jeweils mindestens fünfjähriger Erfahrung, (3) Die Vorbereitungszeit kann auf Antrag des Unfallversicherungsträgers mit Zustimmung c) einer Geschäftsführung eines Unfallversicherungsträgers oder einer Person mit der des Vorsitzes des Prüfungsausschusses um höchstens ein Jahr gekürzt werden, wenn Befähigung zum Richteramt bzw. zum höheren Verwaltungsdienst in vergleichbarer die AP i. V. entsprechende Kompetenzen nach Abs. 1 nachweisen kann. Stellung. (4) Die AP i. V. hat während der Vorbereitungszeit schriftliche Aufzeichnungen über ihre (3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben unbeschadet bestehender Tätigkeiten zu führen. Informationspflichten über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten außerhalb des Prüfungsausschusses zu wahren. §4 (4) Für den Vorsitz werden für den Fall der Verhinderung ständige Vertretungen berufen. Im Antrag auf Zulassung zur Prüfung Fall der Verhinderung muss der Grund der Verhinderung nicht nachgewiesen werden. (1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist von der AP i. V. über den (5) Der Vorsitz und dessen ständige Vertretungen werden vom Vorstand der DGUV Unfallversicherungsträger an den Vorsitz des Prüfungsausschusses zu richten, der über berufen. die Zulassung zur Prüfung entscheidet. Der Antrag soll zeitlich so gestellt werden, dass die Prüfung mit Ablauf der Vorbereitungszeit erfolgen kann, jedoch nicht früher als sechs (6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der DGUV auf Vorschlag des Monate vor Ablauf der Vorbereitungszeit. Vorsitzes des Prüfungsausschusses in der erforderlichen Zahl und Qualifikation bestellt und für jede Prüfung von dem Vorsitz des Prüfungsausschusses aus einem Kreis von (2) Dem Antrag sind beizufügen Personen nach Abs. 2 b) und c) benannt. 1. ein tabellarischer Lebenslauf, (7) Im Verhinderungsfall von Mitgliedern des Prüfungsausschusses entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über eine Vertretung. 2. die Nachweise der Vorbildung (§ 2), 3. die schriftlichen Aufzeichnungen und Nachweise aus der Vorbereitungszeit (§ 3), (8) Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Abs. 2 beträgt sechs Jahre. Sie bleiben ungeachtet von Satz 1 bis zur Bestellung einer Nachfolge im Amt. 4. zwei mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmte Themenvorschläge für die Wiederberufungen sind möglich. schriftliche Prüfung, jeweils mit einer kurzen Begründung des Vorschlages (§ 10 Abs. 1). (9) Der Sitz des Prüfungsausschusses ist der Sitz der DGUV. (10) Der Prüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. (11) Die Kosten für die Tätigkeit als prüfende Person trägt grundsätzlich die Stelle, die diese Person stellt. 5 / 14 6 / 14 Sicherheitsforum 1 . 2021 19
Sie können auch lesen