Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bürgermeister - Amt Schrevenborn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HEIKENDORFER ANZEIGER Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Tade Peetz Bürgermeister Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 12/2020 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Kein Neujahrsempfang 2021 Der Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf, traditionelle Jahresauftaktver- anstaltung mit Reden, Ehrungen, Musik und dem Ausblick aufs neue Jahr, ist bei den Bürger/innen sehr beliebt. Diesmal muss der Empfang angesichts der Vorgaben des Landes infolge der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister Tade Peetz Weihnachtshilfswerk 2020 Liebe Heikendorferinnen und Heikendorfer, auch in diesem Jahr möchten wir wieder auf das bereits zur Tradition gewordene Weih- nachtshilfswerk hinweisen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, zum Weihnachtsfest allen Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine kleine Freude zu bereiten, die infolge von Krankheit, Alter, Einsamkeit, Trauer, Flucht oder wirtschaftlicher Not der gemeinschaftlichen Zuwendung und Hilfe bedürfen. Deshalb bitten wir um Ihre Spende! Spenden können Sie auf folgende Konten der Amtskasse des Amtes Schrevenborn einzah- len: Förde Sparkasse IBAN: DE 38 2105 0170 0100 2144 44 Kieler Volksbank eG IBAN: DE 59 2109 0007 0059 9000 08 Die Überweisungen sind - wie immer - gebührenfrei. Für Spenden, die den Betrag von 200 € übersteigen, wird automatisch eine Spendenbe- scheinigung ausgestellt. Das Spendenaufkommen wird selbstverständlich ausschließlich den Heikendorfer Einwoh- nerinnen und Einwohnern zugute kommen. Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihre Spende!! Achtung – eine wichtige Mitteilung an alle ALG II-Bezieher/innen: Wer Leistungen vom Jobcenter Kreis Plön nach dem Sozialgesetzbuch II, das so genannte „Arbeitslosengeld II“, erhält und seinen Hauptwohnsitz in Heikendorf hat, gehört zu dem Personenkreis, der aus dem Weihnachtshilfswerk bedacht werden kann. Da dieser Personenkreis der Gemeindeverwaltung mangels Zuständigkeit für diese Leis- tungsart nicht bekannt ist, möge sich jede/r Betreffende/r, die/der eine Spende aus dem Hilfswerk erhalten möchte, unter Vorlage des gültigen Arbeitslosengeld II-Bescheides schriftlich oder persönlich bei Frau Schaarschmidt in Zimmer 1.18 im I. Obergeschoss des Rathauses melden.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 12 Tourismus 12 - 13 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 14 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 28 - 37 Kulturelles 39 Kindergärten 40 - 50 Schulen 53 - 54 Kirchengemeinden 55 - 61 Vereine & Verbände Berichte 62 - 78 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 80 - 90 Impressum 88 ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für den Heikendorfer Anzeiger Ausgabe JANUAR 2021 wird auf den 07. Dezember 2020 vorverlegt! Aufgrund der Feiertage am Jahresende rückt die Produktionszeit des Heikendorfer Anzeigers entsprechend nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung pünktlich zum Jahresbeginn verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. ABSCHRIFT Niederschrift 12. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Montag, 26.10.2020 Anwesenheit: Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter Sitzungsende: 20:45 Uhr - fehlt entschuldigt - Ort, Raum: Mensa der OGTS, Schul- Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter redder 3a, 24226 Heikendorf - fehlt entschuldigt - Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin - fehlt entschuldigt - 3
Amt Schrevenborn Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwen- - fehlt entschuldigt - dungen gegen die Niederschrift der letzten Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Sitzung am 13.08.2020 Herr Gerald Baden Gemeindevertreter 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter 5 Einwohnerfragestunde Herr Jonas Rose Gemeindevertreter 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Vertretung für: Herrn Olaf Bartels Gemeindever- treter 7 Beratung und Beschluss über den doppi- Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter schen Jahresabschluss des Amtes Schre- ab 19.12 Uhr venborn zum Haushaltsjahr 2019 Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter 8 Beratung und Beschluss über die 1. Nach- Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof tragshaushaltssatzung mit Nachtragsbud- Gemeindevertreter getplan des Amtes Schrevenborn für das Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter Haushaltsjahr 2020 Vertretung für: Frau Dr. Bettina Bonde 9 Beratung und Beschlussfassung über die Gemeindevertreterin Anpassung der Verrechnungspreise für Leis- Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin tungen des Amtsbetriebshofes ab dem Frau Andrea Hamann-Wilke 01.10.2020 Gemeindevertreterin 10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaf- Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter fung zwei weiterer Planstellen im Bereich Herr Benedict Mende Gemeindevertreter des Amtsbetriebshofes Vertretung für: Herrn Dietmar Katzer 11 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Gemeindevertreter Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags- Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin plan des Amtsbetriebshofes Schrevenborn Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter für das Haushaltsjahr 2020 Herr Alexander Orth Gemeindevertreter 12 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Herr Tade Peetz Bürgermeister Änderung der Geschäftsordnung für den Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn Herr Gerd Radisch Bürgermeister Nichtöffentlicher Teil Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter 13 Beratung und Beschlussfassung zur weite- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter ren Vorgehensweise der Organisation der Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin Überwachung des ruhenden Verkehrs Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter 14 Mitteilungen des Amtsvorstehers 15 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amts- Weitere Anwesende: ausschuss Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor Frau Stefanie Ulbrich, Protokoll: Gleichstellungsbeauftragte Amt Schrevenborn Öffentlicher Teil Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vor- Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben sitzenden, Feststellung der Ordnungs- Vorsitz gez. Hans-Herbert Pohl mäßigkeit der Einladung, der Protokollführung gez. Thomas Kussin Anwesenheit und der Beschlussfähig- keit Für die Richtigkeit der Abschrift: Vorlage: AA/2804/2020 gez. Alexandra von Elm Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokoll- Tagesordnung: führung bestehen keine Bedenken. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen- Besondere Vorkommnisse: den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit Keine der Einladung, der Anwesenheit und der Be- Tagesordnungsordnungspunkte, die in nichtöf- schlussfähigkeit fentlicher Sitzung behandelt werden: 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 13-15 4
Amt Schrevenborn Beratungsergebnis: Schönkirchen vom 09.07.2020 heißt es: Anwesend: 20 „Geltende Beschlusslage des Amtsausschus- Dafür: 20 ses (Sitzung am 05.03.2019) ist, dass der Dagegen: - Amtsausschuss die Gemeinde Heikendorf bit- Enthaltung/en: - tet, eine dauerhafte Lösung für die Schaffung von weiteren Raumkapazitäten im Rathaus Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Heikendorf zu ermöglichen und die Lösung Vorlage: AA/2805/2020 anschließend dem Amtsausschuss vorzule- Die Beratungsfolge der TOP 10 und 11 werden gen. Diese Bitte ist an die Gemeinde Heiken- getauscht. dorf entsprechend gerichtet worden. Sobald ein Lösungsvorschlag eingeht, wird dieser Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- dem Amtsausschuss vorgelegt werden.“ Wur- wendungen gegen die Niederschrift den seitdem von der Gemeinde Heikendorf der letzten Sitzung am 13.08.2020 entsprechende Vorschläge gemacht? Wenn Vorlage: AA/2806/2020 Ja, wie lauten diese? Wenn Nein, wann ist mit Keine Einwendungen Vorschlägen zu rechnen? 4. Gibt es Absprachen / Vereinbarungen / Pläne Beratungsergebnis: mit der Gemeinde Heikendorf zur dauerhaften Anwesend: 20 Lösung der Raumprobleme im Amt Schreven- Dafür: 74 gewichtete Stimmen born, welche den Gremien noch nicht vorge- Dagegen: - stellt wurden? Wenn ja, wann soll dies Enthaltung/en: - geschehen? 5. Wenn zu Frage 4 bislang noch nichts stattge- Zu 4 Mitteilungen des Amtsvorstehers funden hat, wird die Amtsverwaltung gebeten, Vorlage: AA/2807/2020 dem Amtsausschuss ihr beabsichtigtes, wei- Keine teres Vorgehen in dieser Angelegenheit mittels eines Zeit- und Projektplans darzustellen. Zu 5 Einwohnerfragestunde Vorlage: AA/2808/2020 Herr AD Hehenkamp sichert zu, die Anfragen Keine kurzfristig schriftlich zu beantworten. Zu 6 Anfragen aus dem Amtsausschuss Zu 7 Beratung und Beschluss über den Vorlage: AA/2809/2020 doppischen Jahresabschluss des Amtes Schrevenborn zum Haushalts- Herr Radisch stellt folgende Anfragen: jahr 2019 1. Welche Überlegungen der Amtsspitze führten Vorlage: AA/2502/2020 dazu, dass sich der HFW-Ausschuss und den Amtsausschuss gar nicht erst mit dem Vermie- Beschluss tungsangebot der Gemeinde Schönkirchen Der Amtsausschuss beschließt den Jahresab- vom 25.06.2020 befassen sollten? schluss 2019 mit folgenden Eckwerten: 2. Laut Amtsgründungsvertrag ist der Dienstsitz des Amtes Schrevenborn in Heikendorf. Das Gesamtbetrag der Erträge 8.120.368,60 € heißt jedoch nicht, dass nicht auch Fachabtei- Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.990.231,72 € lungen in Schönkirchen oder Mönkeberg un- Jahresüberschuss: +130.136,88 € tergebracht werden könnten. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und / oder orga- Bilanzsumme zum 31.12.2018 26.260.844,87 € nisatorischen Gründe bzw. Überlegungen Bilanzsumme zum 31.12.2019 14.256.432,68 € schließen, objektiv betrachtet, die Unterbrin- gung von Fachabteilungen / Personal des Beratungsergebnis: Amtes Schrevenborn in Schönkirchen oder Anwesend: 21 Mönkeberg aus, um die in den KN getroffenen Dafür: 77 gewichtete Stimmen Aussagen zu begründen? Dagegen: - 3. In der Mail des Amtsdirektors an den BGM Enthaltung/en: - 5
Amt Schrevenborn Zu 8 Beratung und Beschluss über die 1. dem 01.01.2021 besetzt werden. Es handelt sich Nachtragshaushaltssatzung mit Nach- um zwei Arbeiterstellen mit der Eingruppierung tragsbudgetplan des Amtes Schreven- in die Entgeldgruppe 4. born für das Haushaltsjahr 2020 Vorlage: AA/2636/2020 Beratungsergebnis: Anwesend: 21 Beschluss Dafür: 68 gewichtete Stimmen Der 1. Nachtragsbudgetplan 2020 mit Nach- Dagegen: 6 gewichtete Stimmen tragshaushaltssatzung wird beschlossen. Enthaltung/en: 3 gewichtete Stimmen Beratungsergebnis: Anwesend: 21 Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über Dafür: 77 gewichtete Stimmen die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Dagegen: - Nachtragsplan des Amtsbetriebshofes Enthaltung/en: - Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020 Zu 9 Beratung und Beschlussfassung über Vorlage: AA/2735/2020 die Anpassung der Verrechnungs- preise für Leistungen des Amtsbe- Beschluss triebshofes ab dem 01.10.2020 Der 1. Nachtragshaushalt wird wie vom Haupt-, Vorlage: AA/2734/2020 Finanz- und Werkausschuss vorgelegt beschlos- sen. Beschluss a) Der Ergebnisplan schließt ab mit Der Amtsausschuss beschließt die Verrech- 2.074.200 € als Gesamtbetrag der Erträge nungspreise des Amtsbetriebshofes ab dem 2.095.400 € als Gesamtbetrag der Aufwendun- 01.10.2020 wie folgt: gen -21.200 € als Jahresfehlbetrag. Verrechnungspreise seit dem ab dem b) Der Finanzplan schließt ab mit für Leistungen: 01.01.2019 01.10.2020 2.073.200 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen der Mitarbeiter 42,60 € 44,40 €(+4,2%) aus lfd. Verwaltungstätigkeit PKW, Pritschen,… 10,08 € 10,08 € 1.971.800 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen Kleinschlepper,… 10,08 € 10,08 € aus lfd. Verwaltungstätigkeit Geräteträger,… 10,08 € 10,08 € 15.000 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen Anhänger,… 2,28 € 2,28 € aus Investitions- und Finanztätigkeit Maschinen,… 4,32 € 4,32 € 64.500 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen Großanbaugeräte 6,36 € 6,36 € aus Investitions- und Finanztätigkeit Kleinanbaugeräte 4,32 € 4,32 € c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt Beratungsergebnis: 0,00 €. Anwesend: 21 d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- Dafür: 45 gewichtetet Stimmen tigungen beträgt 0,00 €. Dagegen: 3 gewichtete Stimmen e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt Enthaltung/en: 29 gewichtetet Stimmen 200.000 €. f) Der Stellenplan schließt ab mit 33,00 Stellen. Zu 10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung zwei weiterer Planstellen im Beratungsergebnis: Bereich des Amtsbetriebshofes Anwesend: 21 Vorlage: AA/2733/2020 Dafür: 62 gewichtete Stimmen Beschluss Dagegen: 15 gewichtete Stimmen Der Amtsausschuss beschließt die Schaffung Enthaltung/en: - gewichtete Stimmen zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amts- betriebshofes. Die Stellen sind in den Nachtrags- Herr Radisch fragt nach, warum die Miete für stellenplan 2020 aufzunehmen und sollen ab das Betriebshofgebäude in der Gemeinde 6
Amt Schrevenborn Schönkirchen rückwirkend zum 01.01.2020 um Beschluss 13,7 % angehoben wurde. Herr Radisch führt Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage weiter aus, diese Frage bereits im Haupt,- Fi- beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung nanz- und Werkausschuss am 08.10.2020 ge- für den Amtsausschuss des Amtes Schreven- stellt zu haben. Leider habe er bis heute keine born. Antwort erhalten. Beratungsergebnis: Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über Anwesend: 21 die 1. Änderung der Geschäftsordnung Dafür: 77 gewichtete Stimmen für den Amtsausschuss des Amtes Dagegen: - Schrevenborn Enthaltung/en: - Vorlage: AA/2820/2020 Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Sep- angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände tember 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geän-dert der Klasse II über das ohnehin vom 2. Janu-ar durch Artikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Ab- bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot (§ satz 64 und Artikel 5 Absatz 5 und 9 des Geset- 23 Absatz 1 der 1. SprengV) hinaus auch am zes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Ersten Verord- 31. Dezember 2020 und am 1. Januar nung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 2021 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Ar- tikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. nicht abgebrannt werden dürfen. Dieses Ab- I S. 1257) jeweils in der zurzeit gül-tigen Fassung brennverbot gilt auch in der Nähe von bran- wird auf den Grundstücken demp-findlichen Gebäuden oder Anlagen wie beispielsweise Reetdachhäuser, mit Dachpappe in der Gemeinde Heikendorf: ge-deckte Gebäude oder Bootswinterlager, und Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenberg- zwar für tempel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31, Prof.-Dr.-Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drossel- 1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. hörn 31, Möltenorter Weg 1 (Galerie-Café Ro- B. Raketen und Römische Lichter) in einem ehrskroog), Möltenorter Weg/Strandweg Umkreis von mindestens 200 Metern und (Bootslagerplatz), Hafenbereich, Hammerstiel 9 2. andere pyrotechnische Gegenstände der (Bootslagerplatz), Korügen 9 (Bootslagerplatz), Klasse II (z. B. Kanonenschläge und Knall- Hobelring 1 (Bootslagerplatz), Gut Schreven- frösche) in einem Umkreis von mindestens born, Schrevenborner Weg 45 und 47, Lehm- 30 Metern. kamp 5, 6 und 10, Neuheikendorfer Weg 136 und 139a, Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig innerhalb des festgesetzten Umkreises in der Gemeinde Mönkeberg: pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ab- Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafen- brennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer bereich, Geldbuße geahndet werden. sowie in der Gemeinde Schönkirchen: Heikendorf, 11.11.2020 Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a (Gildehaus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorf- Amt Schrevenborn straße 47 (Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem. Der Amtsdirektor Forsthaus), Dorf Schönhorst (alle Grundstücke), als Ordnungsbehörde Flüggendorf: Möhlenweg 2 (Arps Gasthof), Alte gez. Ulrich Hehenkamp Schulstraße 1, 3 und 32 7
Amt Schrevenborn 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Be- schluss des Amtsausschusses vom 26.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festge- setzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 242.300 EUR 8.406.900 EUR 8.164.600 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 208.000 EUR 8.406.900 EUR 8.614.900 EUR Jahresfehlbetrag 450.300 EUR 0 EUR 450.300 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 468.600 EUR 8.135.900 EUR 7.667.300 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.100 EUR 8.030.600 EUR 8.005.500 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 30.400 EUR 23.400 EUR 53.800 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 56.900 EUR 301.000 EUR 357.900 EUR §2 Es werden neu festgesetzt: 1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 84,77 auf 85,55 §3 Die Amtsumlage verringert sich und beträgt: von bisher 5.991.500 EUR auf 5.796.100 EUR 1. Der Umlagesatz nach Steuerkraft von bisher 12,53 % auf 12,20 % 2. Der Umlagesatz nach Einwohner- zahl je Einwohner von bisher 157,48 auf 152,34 EUR Heikendorf, 28.10.2020 gez. U. Hehenkamp Amtsdirektor Ulrich Hehenkamp Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 des Amtes Schrevenborn liegen ab dem 07.12.2020 in der Amtsverwaltung - Amt für Finanzen, Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf zur Einsichtnahme aus. 8
Amt Schrevenborn Übersicht über die gebildeten Budgets A. Ergebnisplan Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Erträge und Aufwendungen der Teilpläne 1 Amt 1: Haupt- 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.1.10, 1.2.2.10, 1.2.2.20, und Ordnungsamt 1.2.2.30, 1.2.6.10, 2.1.1.10, 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.4.3.30, 3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.2.10, 3.6.5.10, 3.6.5.20, 3.6.6.10, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.5.1.10, 5.7.5.10, 6.1.2.10 2 Amt 2: Amt 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.2.10, 3.1.1.10, 3.6.5.10, 5.2.1.10, für Finanzen 5.4.1.10, 6.1.2.10 3 Amt 3: Amt für 1.1.1.40, 1.2.2.20, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.4.1.10, 5.4.2.10, 5.5.1.10, Hoch-/ Tiefbau 5.5.3.10 und Liegenschaften 4 Amt 4: Sozialamt 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.7.1.10 2.7.2.10, 3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.5.10, 4.1.8.10 6 Zentrale Finanz- 6.1.1.10, 6.1.2.10 leistungen 9 Verwaltungsleitung 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.40, 1.1.1.50, 5.1.1.10, 5.4.7.10, 5.7.5.10 B. Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen für Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungs- tätigkeit) Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Einzahlungen und Auszahlungen der Teilpläne 1 Amt 1: Haupt- 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.1.10, 1.2.2.10, 1.2.2.20, und Ordnungsamt 1.2.2.30, 1.2.6.10 2.1.1.10, 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.4.3.30, 3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.2.10, 3.6.5.10, 3.6.5.20, 3.6.6.10, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.5.1.10, 5.7.5.10, 6.1.2.10 2 Amt 2: Amt für 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.2.10, 3.1.1.10, 3.6.5.10, 5.2.1.10, Finanzen 5.4.1.10, 6.1.2.10 3 Amt 3: Amt für 1.1.1.40, 1.2.2.20, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.4.1.10, 5.4.2.10, 5.5.1.10, Hoch-/ Tiefbau und 5.5.3.10 Liegenschaften 4 Amt 4: Sozialamt 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.7.1.10 2.7.2.10, 3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.5.10, 4.1.8.10 6 Zentrale Finanz- 6.1.1.10, 6.1.2.10 leistungen 9 Verwaltungsleitung 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.40, 1.1.1.50, 5.1.1.10, 5.4.7.10, 5.7.5.10 9
Amt Schrevenborn Budgetregeln des Amtes Schrevenborn als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan 1. Grundlagen der Budgetierung cenkompetenz gehören. § 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit §§ 22 und 23 GemHVO-Doppik und § 5 der Haushaltssatzung. 3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum § 5 der Haushaltssatzung) 2. Begriffsbestimmungen 3.1 (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik) Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbe- Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu ge- nennung die männliche Form verwendet, sie gilt glei- hörenden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfü- chermaßen für Mitarbeiterinnen. gungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstel- 2.1 Disponibilität: lungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfä- pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund hig. Soweit Mehraufwendungen nicht innerhalb der von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt wer- jeweiligen Budgets gedeckt werden können, ist ein den, die Höhe des Ansatzes ist festgelegt Verfahren gemäß § 95 d GO (überplanmäßige Auf- pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund wendungen und Auszahlungen) durchzuführen. Zur von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt wer- Deckung ist zunächst eine andere Planungsstelle im den, die Höhe des Ansatzes ist nicht festgelegt Sachgebietsbudget heranzuziehen. Bei gesetzlichen freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwillig, Leistungen werden Mehraufwendungen und Mehr- der Haushaltsansatz jedoch nicht disponibel, da die auszahlungen oder Minderaufwendungen und Min- Mittel aufgrund vertraglicher o. ä. Verpflichtungen, derauszahlungen aus allgemeinen Deckungsmitteln Mitgliedschaften und eigener Richtlinien festgelegt bestritten bzw. diesen zugeführt. sind freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der 3.2 (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik) Haushaltsansatz ist disponibel. Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegen- 2.2 Gesamtbudget seitig deckungsfähig. umfasst alle Budgetansätze. Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der 3.3 (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik) Hauptsatzung) Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungs- wirksame Aufwendungen eines Budgets und die 2.3 Amtsbudget dazu gehörigen Auszahlungen zugunsten von Aus- weist die Summe aller diesem Amt zugeordneten zahlungen für Investitionen und Investitionsförde- Amtsbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Fi- rungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets für nanzierungsmittel (Produktbereich 6). einseitig deckungsfähig erklärt werden. Verantwortlich: Amtsleitung. 3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen (§ 21 Abs. 2.4 Sachgebietsbudget 2 GemHVO-Doppik) weist die Summe aller diesem Sachgebiet zugeord- Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt neten Planungsstellen aus. bis zu 50 % für Mehraufwendungen im jeweiligen Verantwortlich: Sachgebietsleitung. Budget verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehr- einzahlungen für Investitionen und Investitionsförde- 2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz rungsmaßnahmen. Die Mehraufwendungen oder Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenver- Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige antwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im Aufwendungen oder Auszahlungen. Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind. 4. Berichtswesen 2.6 Vorabdotierungen Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu Erträge und Aufwendungen sowie die dazugehörigen berichten über: Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze, a) die Entwicklung der Budgets und Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigun- daher nicht zum Budget mit umfassender Ressour- gen einschließlich deren Auflösung. 10
Amt Schrevenborn Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 14.12.2020 19:00 Uhr 13. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungsort: Sitzungsort: Mensa, der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Erreichbarkeit der Verwaltung Sehr geehrte Bürger*innen, das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher. Daher möchte ich Sie kurz auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn, einschließlich der Gemeindebüros, aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn, neben den Feiertagen, auch am Heiligabend, Donnerstag, 24.12.2020, und Silvester, Donnerstag, 31.12.2020, geschlossen bleibt. An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar. Die coronabedingte Erreichbarkeit finden Sie online unter www.amt-schrevenborn.de. Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch und beste Gesundheit für das Jahr 2021. Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Berichte aus dem Amt Schrevenborn Amtsausschuss beschließt 1. Nachtragsbudgetplan 2020 – Änderung der Ge- schäftsordnung Der Amtsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung gemeinen Rücklage verhindert sowie eine Redu- den Jahresabschluss 2019 und den. 1 Nachtrags- zierung der Ergebnisrücklage erreicht werden. budgetplan für 2020 beschlossen. Der Amtsbetriebshof Schrevenborn mit aktuell 27 Der 1. Nachtrag weist einen Fehlbetrag von Mitarbeiter/innen (15 sind auf dem Stützpunkt 450.300 Euro aus. Mit diesem Minus werden die Heikendorf beschäftigt, zehn in Schönkirchen, Jahresüberschüsse der drei zurückliegenden zwei auf dem Heikendorfer Friedhof) soll personell Jahre 2017 bis 2019 (2019 schloss mit einem aufgestockt werden. Der Amtsausschuss gab Plus von 130.000 Euro ab) zur Reduzierung der grünes Licht für die Einstellung zweier zusätzli- Amtsumlage verwendet – was zu einer direkten fi- cher Mitarbeiter/innen. Während in den vergan- nanziellen Entlastung der drei amtsangehörigen genen Jahren angesichts weiterer Neubaugebiete Gemeinden führt. In Heikendorf wird die Amtsum- und Bauprojekte in den drei Gemeinden immer lage um 168.800 Euro reduziert, in Schönkirchen mehr Flächen zur Pflege und Unterhaltung für den um 167.900 Euro und in Mönkeberg um 83.900 Amtsbetriebshof hinzukamen, ist der Personalbe- Euro. Gleichzeitig soll ein weiterer Anstieg der All- stand nahezu unverändert geblieben. 11
Amt Schrevenborn/ Tourismus Auf Anregung vom Amtsvorsteher Hans-Herbert des Amtes veröffentlicht. Bislang wurde sie in der Pohl werden ab sofort die Bekanntmachungen der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die notwendige Änderung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses online auf der Homepage wurde einstimmig beschlossen. Statt bislang drei ab 2021 nur noch zwei Bankverbindungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn wird für Zahlungen an Volksbank) anbieten. Das Konto bei der Hypo das Amt ab 1. Januar 2021 nur noch zwei Bank- Vereinsbank wird zum Jahresende aufgelöst. Wir verbindungen (Förde Sparkasse und Kieler bitten um Beachtung. TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Unsere Strände im Lichtermeer Am längsten Samstag des Jahres erstrahlte die schleswig-holsteinische Ostseeküste wieder im Lich- termeer. Auch das Ostseebad Heikendorf und die Mönkeberger Knochenbruchgilde in Zu-sammen- arbeit mit der Gemeinde Mönkeberg hatten sich wie in den Vorjahren in die Aktion des Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) eingeklinkt und die Veranstaltung unter Einhaltung der coronabe- dingten Vorgaben realisiert. Neben Symbolen aus Flammschalen sorgten Licht-Installationen an Stränden, Promenaden und dem Mönkeberger Anleger für eine besondere Atmosphäre. Ein echter Hingucker waren außerdem die LED-Walking-Acts Monsieur Papillon mit seinen illuminierten Flügeln sowie Madame Baroque, die mit Lichtkegeln jonglierend über die Promenade zu schweben schien. 12
Tourismus Neue touristische Infrastruktur in den Gemeinden Gefördert aus dem Regionalbudget der Aktiv-Region, konnte in den Ge- meinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im November neue touristische Infrastruktur realisiert werden. So freut sich Heikendorf über einen Outdoor-Fitnessparcours auf der Wiese im Stinnespark; verschiedenste Geräte auf der großen Grünfläche motivieren zum Workout unter freiem Himmel und mit Fördeblick. In Schönkirchen wurden indes 15 neue Bänke auf den örtlichen Wan- derwegen, unter anderem auf dem Schrevenborner Rund und auf dem Schwentinewanderweg, aufgestellt. Sie laden Radfahrer und Wanderer, je nach Standort mit oder ohne Rückenlehne, zur Rast mit (Weit-)blick auf Wald-, Feld und Flussland-schaft. In Mönkeberg wurden gleich zwei Projekte verwirklicht: Zum einen wur- den neue barrierearme Treppenanlagen als Strandzugang im nördlichen Strandbereich installiert. Zum anderen ist, hervorgehend aus dem Orts- entwicklungskonzept der Gemeinde, eine Konzeptstudie für den Mön- keberger Strand entstanden, die Vorschläge zur Überplanung des gesamten Strand- und Promenadenbereichs enthält. Die Gemeindever- tretung hat die Studie, ebenso wie die Freigabe zusätzlicher Mittel für weitere Planungsleistungen zur Neugestaltung des Areals, bereits be- schlossen. Geschenketipps aus der Tourist-Info Wer noch auf der Suche nach einem Nikolaus- oder Weihnachts- geschenk mit lokalem Bezug ist, der wird in der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen fündig: Heikendorf-Handtuch, Möltenort- Tasse, Ostsee-Salz oder Geschirrtücher mit maritimem Aufdruck machen Lust auf Meer. Neben dem Wimmelbuch Kiel, ist nun auch ein Malbuch im Sortiment: Mein kleines Malbuch für die Kieler Förde des Illustrators Wolfgang Slawski führt durch die Region und macht auch am Heikendor-fer Strand mit Spielschiff Station. Die Tourist-Info ist momentan jeweils samstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Die Büchlein sind auch in der Heikendorfer Bücher- insel erhältlich. Allen Gästen, EinwohnerInnen & touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde wünschen wir Gesundheit, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch! ©Petra Bork_Pixeliio.de Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 13
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heikendorf Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- nutzte Wohnung einer natürlichen Person (Mittel- ordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung punkt der Lebensverhältnisse). Hat die natürliche der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Person eine Wohnung wirksam gegenüber der Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in der z. Zt. gül- Meldebehörde als Hauptwohnung im Sinne des § tigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 1 22 des Bundesmeldegesetzes deklariert, ist diese Satz 1 und Abs. 8 des Kommunalabgabengeset- stets als Hauptwohnung anzusehen. Satz 2 gilt zes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der entsprechend, wenn die Meldebehörde die Woh- Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 nung durch Verwaltungsakt zur Hauptwohnung (GVOBl. Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der bestimmt. § 6 bleibt unberührt. z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfas- [3] Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über sung durch die Gemeindevertretung vom die eine natürliche Person neben ihrer Hauptwoh- 11.11.2020 folgende Satzung erlassen: nung verfügt. Hat die natürliche Person eine Woh- nung wirksam gegenüber der Meldebehörde als §1 Nebenwohnung im Sinne des § 21 Abs. 3 des Einleitende Bestimmungen Bundesmeldegesetzes deklariert, ist diese stets Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Zweitwoh- als Zweitwohnung anzusehen. Satz 2 gilt entspre- nungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne chend, wenn die Meldebehörde die Wohnung des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes. durch Verwaltungsakt zur Nebenwohnung be- stimmt. §2 [4] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, recht- Begriffsbestimmungen lich und tatsächlich über eine Wohnung verfügen [1] Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von zu können. Die tatsächliche Ausübung der Verfü- Räumen, die tatsächlich zum zumindest vorüber- gungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung) gehenden Wohnen geeignet sind. Zum zumindest ist nicht erforderlich. vorübergehenden Wohnen geeignet ist eine Zu- [5] Angehörige sind sammenfassung von Räumen, wenn sie über sa- 1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten nitäre Anlagen (Wasserversorgung, Toilette, Personen, Ausguss) und eine Möglichkeit zum Betrieb einer 2. der Partner einer Verantwortungs- und Ein- Kochgelegenheit verfügt oder wenn die sanitären standsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch- Anlagen und die Möglichkeit zum Betrieb einer stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches Kochgelegenheit in vertretbarer Nähe zur Verfü- Sozialgesetzbuch) und gung stehen (insbesondere beim Vorhandensein 3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebens- von Gemeinschaftsanlagen). Die fehlende Mög- partner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein- lichkeit einer ganzjährigen Nutzbarkeit (insbeson- getragene Lebenspartnerschaft). dere wegen des Fehlens einer Heizung) steht dem Begriff der Wohnung nicht entgegen. [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne [2] Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend be- Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche 14
Gemeinde Heikendorf und tatsächliche Verfügungsgewalt über eine der Beurteilung der Frage, ob eine Zweitwohnung Wohnung zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten als reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die Personen gehören insbesondere die Gemeinde Heikendorf nicht an die Feststellungen 1. Eigentümer, und Festsetzungen der Finanzbehörden gebun- 2. Erbbauberechtigten, den. 3. Nießbrauchberechtigten, §4 4. Berechtigten einer beschränkt persönlichen Steuerbefreiung Dienstbarkeit, [1] Das Innehaben einer steuerpflichtigen Zweit- 5. Mieter, wohnung unterliegt nach Maßgabe des Beschlus- 6. Pächter einer Wohnung. ses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I 2005, S. 3387) nicht der Be- [7] Familienmitglieder des Inhabers sind steuerung, solange und soweit 1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha- 1. der Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwoh- bers, nung verheiratet ist und 2. die Kinder des Inhabers und 2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt 3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehe- lebt und gatten des Inhabers. 3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Ne- [8] Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zur Bun- benwohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmel- desrepublik Deutschland gehört. degesetz innehat, die eine steuerpflichtige [9] Bodenrichtwert (modifizierter Bodenrichtwert) Zweitwohnung darstellt und ist ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des 4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen Bodens von Grundstücken gleicher Nutzung, der des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes aus den Kaufpreisen dieser Grundstücke ermittelt nicht als seine Hauptwohnung deklarieren wird. Rechtsgrundlage des Bodenrichtwertes ist kann und § 196 BauGB. Die Ermittlung erfolgt jeweils zum 5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha- Ende jedes zweiten Kalenderjahres durch den bers der steuerpflichtigen Zweitwohnung an Gutachterausschuss. einem anderen Ort außerhalb des Gebietes der [10] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel Gemeinde Heikendorf in der ehelichen Woh- des Zahlenwertes des Baujahres. nung im Sinne des § 22 Abs. 1 des Bundes- [11] Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. meldegesetzes lebt und 6. die steuerpflichtige Zweitwohnung vom Inha- §3 ber ausschließlich deshalb vorgehalten wird, Steuergegenstand (steuerpflichtige Zweit- um von ihr aus seiner beruflichen Tätigkeit wohnungen) nachzugehen. [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im einer steuerpflichtigen Zweitwohnung im Gebiet Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeig- der Gemeinde Heikendorf. net ist, um den Lebensunterhalt der Familienmit- [2]. Steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, wenn glieder des Inhabers zu sichern. diese auch für Zwecke der persönlichen Lebens- führung des Inhabers oder seiner Angehörigen §5 vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommensver- Vermutungsregelung wendung). Nicht steuerpflichtig ist eine Zweitwoh- Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird wider- nung, die tatsächlich als reine Kapitalanlage legbar vermutet, dass der Inhaber einer Zweit- vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommenser- wohnung diese als steuerpflichtige zielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur vor, Zweitwohnung innehat. Es obliegt dem Inhaber wenn die Zweitwohnung ausschließlich zur Erzie- der Zweitwohnung, diese Vermutung zu widerle- lung von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder gen und nachzuweisen, dass er die Zweitwoh- von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nung nicht als steuerpflichtige Zweitwohnung im Sinne der ertragsteuerlichen Vorschriften vor- innehat. gehalten wird. Eine Zweitwohnung verliert ihre Ei- genschaft als steuerpflichtige Zweitwohnung §6 nicht dadurch, dass sie teilweise zur Einkommen- Sonderregelung für Personen mit gewöhnli- serzielung vorgehalten wird (Mischnutzung). Bei chem Aufenthalt im Ausland 15
Gemeinde Heikendorf Wohnungen, die als alleinige Wohnung oder als flächenzahlabhängigen (Nr. 2) Bodenrichtwert Hauptwohnung im Sinne der melderechtlichen handelt, geht aus den beschreibenden Merk- Vorschriften anzusehen sind, gelten auch dann malen der veröffentlichten Bodenrichtwerte als Zweitwohnungen, wenn die Deklaration oder hervor. Die Umrechnung erfolgt mithilfe der Bestimmung einer solchen Wohnung als Neben- Umrechnungsfaktoren, die den Erläuterungen wohnung nach den melderechtlichen Vorschriften zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten zu deshalb nicht möglich ist oder wäre, weil der In- entnehmen sind und vom zuständigen Gutach- haber seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 der terausschuss ebenfalls veröffentlicht werden. Abgabenordnung) im Ausland hat und dort einen [3] Ist ein Bodenrichtwert für die konkrete Zweit- Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung) innehat, der wohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 nicht zu ermitteln, so als Hauptwohnung (§ 21 Abs. 1 des Bundesmel- ist anhand der betroffenen Bodenrichtwertzone degesetzes) anzusehen wäre, wenn er sich nicht oder der angrenzenden Bodenrichtwertzonen ein im Ausland befinden würde. Bodenrichtwert zu schätzen. [4] Die bei der Berechnung anzusetzende Wohn- §7 fläche wird nach Maßgabe der Wohnflächenver- Steuerschuldner ordnung in der jeweils geltenden Fassung [1]. Schuldner der Zweitwohnungssteuer ist der ermittelt. Abweichend von § 2 Abs. 3 Nr. 1a der Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwohnung. Wohnflächenverordnung werden Kellerräume, die [2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich In- zu Wohnzwecken genutzt werden, bei der Ermitt- haber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, sind lung der Wohnfläche berücksichtigt. sie Gesamtschuldner. [5] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel des Zahlenwertes des Baujahres. Das Baujahr ist §8 das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes. Im Steuermaßstab Falle einer grundlegenden Sanierung, die die [1] Die Steuer bemisst sich nach dem Lagewert Bausubstanz in einen nahezu neuwertigen Zu- der Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 multipliziert stand versetzt, ist das Jahr deren Fertigstellung mit der Quadratmeterzahl der Wohnfläche multi- maßgeblich. pliziert mit dem Baujahresfaktor der Zweitwoh- [6] Liegt eine steuerbare Zweitwohnung außer- nung gem. § 3 Abs. 1. halb einer Bodenrichtwertzone, so wird sie der [2] Der Lagewert der Zweitwohnung i.S.v. § 3 angrenzenden Bodenrichtwertzone zugeordnet. Abs. 1 wird anhand des Bodenrichtwertes ermit- [7] Wird eine Wohnung auch zur Vermietung an telt (modifizierter Bodenrichtwert). Für die Bestim- wechselnde Gäste angeboten (sogenannte mung des Lagewertes ist der Bodenrichtwert Mischnutzung), wird die nach Abs. 1-6 ermittelte maßgeblich, der für die Bodenrichtwertzone, in Bemessungsgrundlage mit den Verfügbarkeits- der sich die Zweitwohnung i. S. v. § 3 Abs. 1 be- graden multipliziert. Dieser stellt den Umfang der findet, für das dem Erhebungsjahr vorangegan- Verfügbarkeit der Zweitwohnung für den Steuer- gene Kalenderjahr ausgewiesen wird. Der pflichtigen dar und wird wie folgt bemessen: Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachter- ausschuss für Grundstückswerte gem. § 196 Volle / nahezu volle Verfügbarkeit Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 14, 15 365 – 286 Tage (= 0 – 79 Vermietungstage) der Landesverordnung über die Bildung von Gut- 100 % achterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten veröffentlicht. Der jeweils Mittlere Verfügbarkeit maßgebliche Bodenrichtwert ist zur Ermittlung 285 – 216 Tage (= 80 – 149 Vermietungstage) des Lagewertes wie folgt zu modifizieren: 60 % 1. Flächenabhängige Bodenrichtwerte werden Beschränkte Verfügbarkeit einheitlich auf eine Größe von 800 qm, Unter 215 Tagen (ab 150 Vermietungstage) 2. Geschossflächenzahlabhängige Bodenricht- 30 % werte werden einheitlich auf §9 eine Geschossflächenzahl von 1,0 Steuertarif umgerechnet. Ob es sich bei dem konkret zu Die Steuer beträgt 3,00 % der Besteuerungs- betrachtendem Bodenrichtwert um einen flä- grundlage in § 8. chenabhängigen (Nr. 1) oder einen geschoss- 16
Gemeinde Heikendorf § 10 § 14 Steuerpflichtiger Zeitraum Entstehen der Vorauszahlungen Die Vorauszahlungen auf die Zweitwohnungs- [1] Der steuerpflichtige Zeitraum entsteht dem steuer entstehen mit Beginn des Kalenderviertel- Grunde nach mit dem 01. des Monats, der auf jahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten den Beginn des Innehabens der Zweitwohnung sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe folgt. Für die folgenden Erhebungszeiträume be- des Kalendervierteljahres begründet wird, mit der ginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am Begründung der Steuerpflicht. 01.01. des Erhebungszeitraumes. [2]. Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Be- § 15 ginn des Kalendermonats, in dem der Inhaber die Abrechnung über die Vorauszahlungen Zweitwohnung nicht mehr als steuerpflichtige Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vo- Zweitwohnung innehat. rauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum angerechnet. § 11 Entstehen der Steuer § 16 Die Zweitwohnungssteuer entsteht, soweit es Fälligkeit sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ab- [1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Voraus- lauf des Erhebungszeitraumes, für den die Fest- zahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach setzung vorgenommen wird. Endet der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. steuerpflichtige Zeitraum vor Ablauf des Erhe- [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekannt- bungszeitraumes, entsteht die Zweitwohnungs- gabe des Bescheides über die Festsetzung von steuer mit dem Ende des steuerpflichtigen Vorauszahlungen bisher keine oder geringere Vo- Zeitraumes (abgekürzter Erhebungszeitraum). rauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu ent- richten, werden die Vorauszahlungen, die sich § 12 nach dem bekannt gegebenen Vorauszahlungs- Festsetzung der Steuer bescheid für die vergangenen Fälligkeitstage er- Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Voraus- geben, innerhalb eines Monats nach zahlungen handelt, nach Ablauf des Erhebungs- Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. zeitraumes oder des abgekürzten [3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid fest- der anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der gesetzt. Die Steuer wird als Jahressteuer festge- Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhebungs- setzt. Entspricht der steuerpflichtige Zeitraum zeitraum fällig gewordenen, aber nicht entrichte- nicht dem Erhebungszeitraum, wird die Steuer ten Vorauszahlungen entspricht, sofort, im nur für den steuerpflichtigen Zeitraum festgesetzt; Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekannt- dabei wird jeder Kalendermonat des steuerpflich- gabe des Steuerbescheids zu entrichten (Ab- tigen Zeitraumes mit 1/12 des Jahresbetrages der schlusszahlung). Steuer berücksichtigt. [4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird § 13 der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Vorauszahlungen Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen. Der Steuerschuldner hat am 15.02., am 15.05., am 15.08. und am 15.11. des Erhebungszeitrau- § 17 mes Vorauszahlungen in Höhe von je 1/4 der zu Anzeige- und Mitwirkungspflichten erwartenden Steuer des Erhebungszeitraumes zu [1] Der Beginn des Innehabens einer steuerpflich- entrichten. Die Vorauszahlungen auf die Steuer tigen Zweitwohnung und das Ende des Inneha- werden zu Beginn des Erhebungszeitraumes bens einer steuerpflichtigen Zweitwohnung ist durch Steuerbescheid festgesetzt. Entsteht die innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Hei- Steuerpflicht im Laufe des Erhebungszeitraumes, kendorf anzuzeigen. werden die Vorauszahlungen nach der Begrün- [2] Zur Feststellung der Steuerpflicht und der Be- dung der Steuerpflicht durch Steuerbescheid steuerungsgrundlagen ist der Inhaber einer Zweit- festgesetzt. wohnung verpflichtet, auf Verlangen der Ge- meinde Heikendorf eine Steuererklärung nach 17
Gemeinde Heikendorf amtlich vorgeschriebenem Muster abzugeben [3] Die Gemeinde Heikendorf ist befugt, auf der und die erforderlichen Beweismittel vorzulegen. Grundlage von Angaben der steuerpflichtigen [3] Der Steuerpflichtige hat in Fällen der Misch- Personen und von Daten, die nach Abs. 1 anfal- nutzung immer dann eine Steuererklärung bis len, ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den zum 31. Januar des Folgejahres abzugeben, für die Steuererhebung nach dieser Satzung er- wenn ein geringerer Prozentsatz als 100 gemäß § forderlichen Daten zu führen und diese Daten 8 Abs. 7 beansprucht wird. Die Abgabe der Steu- zum Zwecke der Steuererhebung nach dieser ererklärung erfolgt mittels eines amtlich vorge- Satzung zu verwenden, weiter zu verarbeiten und schriebenem Muster. Bei Aufgabe einer gemischt für Zwecke der Erhebung von Kurabgaben zu ver- genutzten Zweitwohnung ist eine Steuererklärung wenden. nach amtlich vorgeschriebenem Muster innerhalb [4] Der Einsatz technikunterstützter Informations- eines Monats nach Aufgabe der Wohnung abzu- verarbeitung ist zulässig. geben. [4] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind § 19 entsprechend anzuwenden. Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen [1] Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen § 18 erfolgt durch die Abgabe einer Erklärung durch Datenverarbeitung den potentiellen Steuerpflichtigen. [1]. Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Personen und zur Festsetzung der Steuer im Rahmen der § 20 Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhe- Dynamische Verweisung bung und Verarbeitung folgender Daten gem. Art. Soweit in dieser Satzung bundes- und landes- 6 Abs. 1 Buchstabe e) der EU-Datenschutz- rechtliche Vorschriften in Bezug genommen wer- Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 den, sind diese in der jeweils geltenden Fassung Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Hol- anzuwenden. stein (LDSG) durch die Gemeinde Heikendorf zu- lässig: § 21 a) Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Fa- Ordnungswidrigkeiten milienstatus und ggf. Kontoverbindung der [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige steuerpflichtigen Person, Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Ab- b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs- gabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt. oder Zustellungsbevollmächtigten. [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. Neben diesen Daten werden die für die Errech- 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nung und Festsetzung der Steuer sowie zu Kon- 1. entgegen § 17 Abs. 1 den Beginn des Inneha- trollzwecken erforderlichen Daten erhoben, bens einer steuerpflichtigen Zweitwohnung soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dieser Sat- nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde zung erforderlich ist. Heikendorf anzeigt oder 2. entgegen § 17 Abs. 2 dem Verlangen der Ge- [2] Die in Abs. 1 genannten Daten dürfen insbe- meinde Heikendorf zur Abgabe einer Steuer- sondere durch Mitteilung oder Übermittlung fol- erklärung oder zur Vorlage der erforderlichen gender Stellen erhoben werden: Beweismittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht - Einwohnermeldeämter vollständig nachkommt. - Finanzamt [3]. Nach § 18 Abs. 3 des KAG können Ordnungs- - Grundbuchamt widrigkeiten mit einer Geldbuße bis zur Höhe der - Bereich Liegenschaften dort genannten Beträge geahndet werden. - Katasteramt - Bundeszentralregister § 22 - Kraftfahrtbundesamt Inkrafttreten - Bereiche Finanzbuchhaltung und Abgaben der [1]. Diese Satzung tritt rückwirkend zum Gemeinde Heikendorf 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung - Vorbesitzern, Vermietern, Verpächtern und Ei- über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in gentümern. der Gemeinde Heikendorf vom 22.11.2018 außer 18
Gemeinde Heikendorf Kraft. Heikendorf, den 12.11.2020 [2]. Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser Gemeinde Heikendorf Satzung für den Veranlagungszeitraum vom gez. Peetz 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 nicht ungünstiger Bürgermeister gestellt werden als nach den bisherigen Sat- Amt Schrevenborn zungsregelungen. gez. Hehenkamp Amtsdirektor Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- türliche und juristische Personen und Unterneh- ordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung men sowie Personenvereinigungen, soweit ihnen vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zu- nach der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit typischer- letzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar weise unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche 2018 (GVOBl. S. 6) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Vorteile aus dem Tourismus geboten werden. S. 1 und Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 1 des Kom- (3) Schuldner der Abgabe ist der Unternehmer. munalabgabengesetztes des Landes Schleswig- Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist derjenige, Holstein in der Fassung der Bekanntmachung für dessen Rechnung die abgabepflichtige Tätig- vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt keit ausgeübt wird. geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (4) Eine Tätigkeit, die ausschließlich auf die Er- (GVOBl. S. 69) wird nach Beschlussfassung durch zielung von Einkünften aus nichtselbstständiger die Gemeindevertretung vom 11.11.2020 fol- Arbeit im Sinne der §§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und gende Satzung erlassen: 19 des Einkommensteuergesetzes gerichtet ist, unterliegt nicht der Abgabenpflicht. §1 Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen §3 (1) Die Gemeinde Heikendorf ist als Ostseebad Abgabemaßstab anerkannt. Erhebungsgebiet für die Tourismusab- (1) Maßstab für die Bemessung der Abgabe ist gabe ist das gesamte Gemeindegebiet. der geldwerte Vorteil, der dem Pflichtigen aus der (2) Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Touris- gemeindlichen Tourismuswerbung und dem Be- musabgabe zur Deckung des Aufwandes für die reitstellen der touristischen Infrastruktur er- gemeindliche Tourismuswerbung. wächst. Der Vorteil errechnet sich aus dem (3) Der gemeindliche Aufwand für die Tourismus- tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerberei- werbung, soweit er nicht aus anderen Einnahmen nigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, mul- gedeckt wird, wird durch die Tourismusabgabe tipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil zu 55 v.H. finanziert. Die Gemeinde Heikendorf (Abs. 3) an den Einnahmen der einzelnen Unter- trägt 45 v. H. des nicht aus anderen Einnahmen nehmensart. gedeckten Aufwandes für die Tourismuswerbung. (2). Als fremdenverkehrsbedingter Teil der Leis- tung gilt der in der Anlage zu dieser Satzung für §2 die einzelne Unternehmensart oder Tätigkeit fest- Abgabepflicht, Abgabeschuldner gesetzte Teil der Einnahmen (Vorteilssatz). Er be- (1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und ju- trägt ristischen Personen und Unternehmen sowie Per- in der Vorteilsstufe 1: 12,50 v. H., sonenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Vorteilsstufe 2: 25 v. H., im Gebiet der Gemeinde Heikendorf unmittelbar in der Vorteilsstufe 3: 50 v. H., oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten in der Vorteilsstufe 4: 75 v. H., werden. Die Abgabepflicht erstreckt sich auch auf in der Vorteilsstufe 5: 100 v. H. solche Personen und Unternehmen sowie Perso- nenvereinigungen, die, ohne in der Gemeinde (3). Der durchschnittliche Gewinnanteil ist für die ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, vorü- einzelnen Betriebsarten der Anlage zu dieser Sat- bergehend dort erwerbstätig sind. zung zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil (2) Abgabepflichtig im Sinne des Abs. 1 sind na- dieser Satzung. Lässt sich die abgabepflichtige 19
Sie können auch lesen