Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bürgermeister - Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

        Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest
            und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
                         Tade Peetz
                        Bürgermeister

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                              12/2020
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Kein Neujahrsempfang 2021
 Der Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf, traditionelle Jahresauftaktver-
  anstaltung mit Reden, Ehrungen, Musik und dem Ausblick aufs neue Jahr, ist
   bei den Bürger/innen sehr beliebt. Diesmal muss der Empfang angesichts der
   Vorgaben des Landes infolge der Corona-Pandemie leider abgesagt werden.

                                  Gemeinde Heikendorf
                                    Der Bürgermeister
                                       Tade Peetz

                        Weihnachtshilfswerk 2020

Liebe Heikendorferinnen und Heikendorfer,

auch in diesem Jahr möchten wir wieder auf das bereits zur Tradition gewordene Weih-
nachtshilfswerk hinweisen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, zum Weihnachtsfest allen
Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine kleine Freude zu bereiten, die infolge von
Krankheit, Alter, Einsamkeit, Trauer, Flucht oder wirtschaftlicher Not der gemeinschaftlichen
Zuwendung und Hilfe bedürfen.
Deshalb bitten wir um Ihre Spende!

Spenden können Sie auf folgende Konten der Amtskasse des Amtes Schrevenborn einzah-
len:
Förde Sparkasse IBAN: DE 38 2105 0170 0100 2144 44
Kieler Volksbank eG IBAN: DE 59 2109 0007 0059 9000 08

Die Überweisungen sind - wie immer - gebührenfrei.

Für Spenden, die den Betrag von 200 € übersteigen, wird automatisch eine Spendenbe-
scheinigung ausgestellt.
Das Spendenaufkommen wird selbstverständlich ausschließlich den Heikendorfer Einwoh-
nerinnen und Einwohnern zugute kommen.

Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihre Spende!!

Achtung – eine wichtige Mitteilung an alle ALG II-Bezieher/innen:
Wer Leistungen vom Jobcenter Kreis Plön nach dem Sozialgesetzbuch II, das so genannte
„Arbeitslosengeld II“, erhält und seinen Hauptwohnsitz in Heikendorf hat, gehört zu dem
Personenkreis, der aus dem Weihnachtshilfswerk bedacht werden kann.
Da dieser Personenkreis der Gemeindeverwaltung mangels Zuständigkeit für diese Leis-
tungsart nicht bekannt ist, möge sich jede/r Betreffende/r, die/der eine Spende aus dem
Hilfswerk erhalten möchte, unter Vorlage des gültigen Arbeitslosengeld II-Bescheides
schriftlich oder persönlich bei Frau Schaarschmidt in Zimmer 1.18 im I. Obergeschoss des
Rathauses melden.
Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3 - 12
Tourismus                                                                                                  12 - 13
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                        14
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 28 - 37
Kulturelles                                                                                                     39
Kindergärten                                                                                                40 - 50
Schulen                                                                                                    53 - 54
Kirchengemeinden                                                                                           55 - 61
Vereine & Verbände Berichte                                                                                62 - 78
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          80 - 90
Impressum                                                                                                       88

     ACHTUNG! Der REDAKTIONSSCHLUSS für den Heikendorfer Anzeiger
     Ausgabe JANUAR 2021 wird auf den 07. Dezember 2020 vorverlegt!
 Aufgrund der Feiertage am Jahresende rückt die Produktionszeit des Heikendorfer Anzeigers
 entsprechend nach vorne. Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die Zeitung
 pünktlich zum Jahresbeginn verteilt wird und weisen darauf hin, dass später eingereichte Texte
 nicht mehr aufgenommen werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Die Redaktion

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                   ABSCHRIFT
                                    Niederschrift
                          12. Sitzung des Amtsausschusses
Sitzungstermin:     Montag, 26.10.2020                     Anwesenheit:
Sitzungsbeginn:     19:00 Uhr                              Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter
Sitzungsende:       20:45 Uhr                              - fehlt entschuldigt -
Ort, Raum:          Mensa der OGTS, Schul-                 Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter
                    redder 3a, 24226 Heikendorf            - fehlt entschuldigt -
                                                           Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin
                                                           - fehlt entschuldigt -

                                                                                                                     3
Amt Schrevenborn
Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter             3   Beschlussfassung über eventuelle Einwen-
- fehlt entschuldigt -                                dungen gegen die Niederschrift der letzten
Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter              Sitzung am 13.08.2020
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter               4   Mitteilungen des Amtsvorstehers
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter        5   Einwohnerfragestunde
Herr Jonas Rose Gemeindevertreter                 6   Anfragen aus dem Amtsausschuss
Vertretung für: Herrn Olaf Bartels Gemeindever-
treter                                            7   Beratung und Beschluss über den doppi-
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter                schen Jahresabschluss des Amtes Schre-
ab 19.12 Uhr                                          venborn zum Haushaltsjahr 2019
Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter         8 Beratung und Beschluss über die 1. Nach-
Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof            tragshaushaltssatzung mit Nachtragsbud-
Gemeindevertreter                                     getplan des Amtes Schrevenborn für das
Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter                  Haushaltsjahr 2020
Vertretung für: Frau Dr. Bettina Bonde            9 Beratung und Beschlussfassung über die
Gemeindevertreterin                                   Anpassung der Verrechnungspreise für Leis-
Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin                tungen des Amtsbetriebshofes ab dem
Frau Andrea Hamann-Wilke                              01.10.2020
Gemeindevertreterin                               10 Beratung und Beschlussfassung zur Schaf-
Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter                 fung zwei weiterer Planstellen im Bereich
Herr Benedict Mende Gemeindevertreter                 des Amtsbetriebshofes
Vertretung für: Herrn Dietmar Katzer              11 Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Gemeindevertreter                                     Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags-
Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin               plan des Amtsbetriebshofes Schrevenborn
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter                für das Haushaltsjahr 2020
Herr Alexander Orth Gemeindevertreter             12 Beratung und Beschlussfassung über die 1.
Herr Tade Peetz Bürgermeister                         Änderung der Geschäftsordnung für den
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter               Amtsausschuss des Amtes Schrevenborn
Herr Gerd Radisch Bürgermeister                   Nichtöffentlicher Teil
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter               13 Beratung und Beschlussfassung zur weite-
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter                    ren Vorgehensweise der Organisation der
Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin               Überwachung des ruhenden Verkehrs
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter             14 Mitteilungen des Amtsvorstehers
                                                  15 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amts-
Weitere Anwesende:                                    ausschuss
Herr Ulrich Hehenkamp        Amtsdirektor
Frau Stefanie Ulbrich,                            Protokoll:
Gleichstellungsbeauftragte   Amt Schrevenborn     Öffentlicher Teil
                                                  Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vor-
Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben               sitzenden, Feststellung der Ordnungs-
Vorsitz          gez. Hans-Herbert Pohl                   mäßigkeit    der      Einladung,     der
Protokollführung gez. Thomas Kussin                       Anwesenheit und der Beschlussfähig-
                                                          keit
Für die Richtigkeit der Abschrift:                        Vorlage: AA/2804/2020
                   gez. Alexandra von Elm         Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt
                                                  die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokoll-
Tagesordnung:                                     führung bestehen keine Bedenken.
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzen-      Besondere Vorkommnisse:
    den, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit       Keine
    der Einladung, der Anwesenheit und der Be-    Tagesordnungsordnungspunkte, die in nichtöf-
    schlussfähigkeit                              fentlicher Sitzung behandelt werden:
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung               13-15

4
Amt Schrevenborn
Beratungsergebnis:                                     Schönkirchen vom 09.07.2020 heißt es:
Anwesend:      20                                      „Geltende Beschlusslage des Amtsausschus-
Dafür:         20                                      ses (Sitzung am 05.03.2019) ist, dass der
Dagegen:       -                                       Amtsausschuss die Gemeinde Heikendorf bit-
Enthaltung/en: -                                       tet, eine dauerhafte Lösung für die Schaffung
                                                       von weiteren Raumkapazitäten im Rathaus
Zu 2  Änderungsanträge zur Tagesordnung                Heikendorf zu ermöglichen und die Lösung
      Vorlage: AA/2805/2020                            anschließend dem Amtsausschuss vorzule-
Die Beratungsfolge der TOP 10 und 11 werden            gen. Diese Bitte ist an die Gemeinde Heiken-
getauscht.                                             dorf entsprechend gerichtet worden. Sobald
                                                       ein Lösungsvorschlag eingeht, wird dieser
Zu 3   Beschlussfassung über eventuelle Ein-           dem Amtsausschuss vorgelegt werden.“ Wur-
       wendungen gegen die Niederschrift               den seitdem von der Gemeinde Heikendorf
       der letzten Sitzung am 13.08.2020               entsprechende Vorschläge gemacht? Wenn
       Vorlage: AA/2806/2020                           Ja, wie lauten diese? Wenn Nein, wann ist mit
Keine Einwendungen                                     Vorschlägen zu rechnen?
                                                    4. Gibt es Absprachen / Vereinbarungen / Pläne
Beratungsergebnis:                                     mit der Gemeinde Heikendorf zur dauerhaften
Anwesend:      20                                      Lösung der Raumprobleme im Amt Schreven-
Dafür:         74 gewichtete Stimmen                   born, welche den Gremien noch nicht vorge-
Dagegen:       -                                       stellt wurden? Wenn ja, wann soll dies
Enthaltung/en: -                                       geschehen?
                                                    5. Wenn zu Frage 4 bislang noch nichts stattge-
Zu 4    Mitteilungen des Amtsvorstehers                funden hat, wird die Amtsverwaltung gebeten,
        Vorlage: AA/2807/2020                          dem Amtsausschuss ihr beabsichtigtes, wei-
Keine                                                  teres Vorgehen in dieser Angelegenheit mittels
                                                       eines Zeit- und Projektplans darzustellen.
Zu 5    Einwohnerfragestunde
        Vorlage: AA/2808/2020                       Herr AD Hehenkamp sichert zu, die Anfragen
Keine                                               kurzfristig schriftlich zu beantworten.

Zu 6    Anfragen aus dem Amtsausschuss              Zu 7   Beratung und Beschluss über den
        Vorlage: AA/2809/2020                              doppischen Jahresabschluss des
                                                           Amtes Schrevenborn zum Haushalts-
Herr Radisch stellt folgende Anfragen:                     jahr 2019
1. Welche Überlegungen der Amtsspitze führten              Vorlage: AA/2502/2020
   dazu, dass sich der HFW-Ausschuss und den
   Amtsausschuss gar nicht erst mit dem Vermie-     Beschluss
   tungsangebot der Gemeinde Schönkirchen           Der Amtsausschuss beschließt den Jahresab-
   vom 25.06.2020 befassen sollten?                 schluss 2019 mit folgenden Eckwerten:
2. Laut Amtsgründungsvertrag ist der Dienstsitz
   des Amtes Schrevenborn in Heikendorf. Das        Gesamtbetrag der Erträge      8.120.368,60 €
   heißt jedoch nicht, dass nicht auch Fachabtei-   Gesamtbetrag der Aufwendungen 7.990.231,72 €
   lungen in Schönkirchen oder Mönkeberg un-        Jahresüberschuss:             +130.136,88 €
   tergebracht werden könnten. Welche
   rechtlichen, wirtschaftlichen und / oder orga-   Bilanzsumme zum 31.12.2018 26.260.844,87 €
   nisatorischen Gründe bzw. Überlegungen           Bilanzsumme zum 31.12.2019 14.256.432,68 €
   schließen, objektiv betrachtet, die Unterbrin-
   gung von Fachabteilungen / Personal des          Beratungsergebnis:
   Amtes Schrevenborn in Schönkirchen oder          Anwesend:      21
   Mönkeberg aus, um die in den KN getroffenen      Dafür:         77 gewichtete Stimmen
   Aussagen zu begründen?                           Dagegen:       -
3. In der Mail des Amtsdirektors an den BGM         Enthaltung/en: -

                                                                                                   5
Amt Schrevenborn
Zu 8   Beratung und Beschluss über die 1.           dem 01.01.2021 besetzt werden. Es handelt sich
       Nachtragshaushaltssatzung mit Nach-          um zwei Arbeiterstellen mit der Eingruppierung
       tragsbudgetplan des Amtes Schreven-          in die Entgeldgruppe 4.
       born für das Haushaltsjahr 2020
       Vorlage: AA/2636/2020                        Beratungsergebnis:
                                                    Anwesend:      21
Beschluss                                           Dafür:         68 gewichtete Stimmen
Der 1. Nachtragsbudgetplan 2020 mit Nach-           Dagegen:       6 gewichtete Stimmen
tragshaushaltssatzung wird beschlossen.             Enthaltung/en: 3 gewichtete Stimmen

Beratungsergebnis:
Anwesend:      21                                   Zu 11 Beratung und Beschlussfassung über
Dafür:         77 gewichtete Stimmen                      die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
Dagegen:       -                                          Nachtragsplan des Amtsbetriebshofes
Enthaltung/en: -                                          Schrevenborn für das Haushaltsjahr
                                                          2020
Zu 9   Beratung und Beschlussfassung über                 Vorlage: AA/2735/2020
       die Anpassung der Verrechnungs-
       preise für Leistungen des Amtsbe-            Beschluss
       triebshofes ab dem 01.10.2020                Der 1. Nachtragshaushalt wird wie vom Haupt-,
       Vorlage: AA/2734/2020                        Finanz- und Werkausschuss vorgelegt beschlos-
                                                    sen.
Beschluss                                           a) Der Ergebnisplan schließt ab mit
Der Amtsausschuss beschließt die Verrech-           2.074.200 € als Gesamtbetrag der Erträge
nungspreise des Amtsbetriebshofes ab dem            2.095.400 € als Gesamtbetrag der Aufwendun-
01.10.2020 wie folgt:                               gen
                                                    -21.200 € als Jahresfehlbetrag.
Verrechnungspreise   seit dem     ab dem            b) Der Finanzplan schließt ab mit
für Leistungen:      01.01.2019   01.10.2020        2.073.200 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen
der Mitarbeiter      42,60 €      44,40 €(+4,2%)    aus lfd. Verwaltungstätigkeit
PKW, Pritschen,…     10,08 €      10,08 €           1.971.800 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen
Kleinschlepper,…     10,08 €      10,08 €           aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Geräteträger,…       10,08 €      10,08 €           15.000 € als Gesamtbetrag der Einzahlungen
Anhänger,…            2,28 €       2,28 €           aus Investitions- und Finanztätigkeit
Maschinen,…           4,32 €       4,32 €           64.500 € als Gesamtbetrag der Auszahlungen
Großanbaugeräte       6,36 €       6,36 €           aus Investitions- und Finanztätigkeit
Kleinanbaugeräte      4,32 €       4,32 €           c) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
                                                    und Investitionsfördermaßnahmen beträgt
Beratungsergebnis:                                  0,00 €.
Anwesend:      21                                   d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
Dafür:         45 gewichtetet Stimmen               tigungen beträgt 0,00 €.
Dagegen:       3 gewichtete Stimmen                 e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt
Enthaltung/en: 29 gewichtetet Stimmen               200.000 €.
                                                    f) Der Stellenplan schließt ab mit 33,00 Stellen.
Zu 10 Beratung und Beschlussfassung zur
       Schaffung zwei weiterer Planstellen im       Beratungsergebnis:
       Bereich des Amtsbetriebshofes                Anwesend:      21
       Vorlage: AA/2733/2020                        Dafür:         62 gewichtete Stimmen
Beschluss                                           Dagegen:       15 gewichtete Stimmen
Der Amtsausschuss beschließt die Schaffung          Enthaltung/en: - gewichtete Stimmen
zwei weiterer Planstellen im Bereich des Amts-
betriebshofes. Die Stellen sind in den Nachtrags-   Herr Radisch fragt nach, warum die Miete für
stellenplan 2020 aufzunehmen und sollen ab          das Betriebshofgebäude in der Gemeinde

6
Amt Schrevenborn
Schönkirchen rückwirkend zum 01.01.2020 um            Beschluss
13,7 % angehoben wurde. Herr Radisch führt            Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage
weiter aus, diese Frage bereits im Haupt,- Fi-        beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung
nanz- und Werkausschuss am 08.10.2020 ge-             für den Amtsausschuss des Amtes Schreven-
stellt zu haben. Leider habe er bis heute keine       born.
Antwort erhalten.
                                                      Beratungsergebnis:
Zu 12 Beratung und Beschlussfassung über              Anwesend:      21
      die 1. Änderung der Geschäftsordnung            Dafür:         77 gewichtete Stimmen
      für den Amtsausschuss des Amtes                 Dagegen:       -
      Schrevenborn                                    Enthaltung/en: -
      Vorlage: AA/2820/2020

Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen
der Klasse II (Feuerwerkskörper) im Amt Schrevenborn

Aufgrund des Sprengstoffgesetzes vom 10. Sep-         angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände
tember 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geän-dert      der Klasse II über das ohnehin vom 2. Janu-ar
durch Artikel 2, Artikel 3 Absatz 14, Artikel 4 Ab-   bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot (§
satz 64 und Artikel 5 Absatz 5 und 9 des Geset-       23 Absatz 1 der 1. SprengV) hinaus auch am
zes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) in
Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Ersten Verord-        31. Dezember 2020 und am 1. Januar
nung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar                            2021
1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Ar-
tikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl.       nicht abgebrannt werden dürfen. Dieses Ab-
I S. 1257) jeweils in der zurzeit gül-tigen Fassung   brennverbot gilt auch in der Nähe von bran-
wird auf den Grundstücken                             demp-findlichen Gebäuden oder Anlagen wie
                                                      beispielsweise Reetdachhäuser, mit Dachpappe
in der Gemeinde Heikendorf:                           ge-deckte Gebäude oder Bootswinterlager, und
Schönkamp 11, Hardenbergblick 2 (Hardenberg-          zwar für
tempel), 3a, 5 und 8, Kitzeberger Straße 31,
Prof.-Dr.-Weigmann-Weg 1, 3 und 7, Drossel-            1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z.
hörn 31, Möltenorter Weg 1 (Galerie-Café Ro-              B. Raketen und Römische Lichter) in einem
ehrskroog),    Möltenorter     Weg/Strandweg              Umkreis von mindestens 200 Metern und
(Bootslagerplatz), Hafenbereich, Hammerstiel 9         2. andere pyrotechnische Gegenstände der
(Bootslagerplatz), Korügen 9 (Bootslagerplatz),           Klasse II (z. B. Kanonenschläge und Knall-
Hobelring 1 (Bootslagerplatz), Gut Schreven-              frösche) in einem Umkreis von mindestens
born, Schrevenborner Weg 45 und 47, Lehm-                 30 Metern.
kamp 5, 6 und 10, Neuheikendorfer Weg 136
und 139a,                                             Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
                                                      fahrlässig innerhalb des festgesetzten Umkreises
in der Gemeinde Mönkeberg:                            pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ab-
Schoorteich 11, Ölpier (Bootslagerplatz), Hafen-      brennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
bereich,                                              Geldbuße geahndet werden.

sowie in der Gemeinde Schönkirchen:                   Heikendorf, 11.11.2020
Hörn 1 (Hörn-Huus), Hörn 4, Am Dorfteich 5a
(Gildehaus), Dorfstraße 29 (Schmidt-Haus), Dorf-      Amt Schrevenborn
straße 47 (Giese-Haus), Holzkatenweg 1 (ehem.         Der Amtsdirektor
Forsthaus), Dorf Schönhorst (alle Grundstücke),       als Ordnungsbehörde
Flüggendorf: Möhlenweg 2 (Arps Gasthof), Alte         gez. Ulrich Hehenkamp
Schulstraße 1, 3 und 32

                                                                                                    7
Amt Schrevenborn

                              1. Nachtragshaushaltssatzung
                    des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Be-
schluss des Amtsausschusses vom 26.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

                                                   §1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
                                     erhöht um      vermindert um    und damit der Gesamtbetrag des
                                                                     Haushaltsplanes einschließlich der
                                                                                Nachträge
                                                                    gegenüber bisher nunmehr festge-
                                                                                          setzt auf
1. im Ergebnisplan der
   Gesamtbetrag der Erträge                         242.300 EUR      8.406.900 EUR      8.164.600 EUR
   Gesamtbetrag der Aufwendungen 208.000 EUR                         8.406.900 EUR      8.614.900 EUR
   Jahresfehlbetrag              450.300 EUR                                 0 EUR       450.300 EUR

2. im Finanzplan der
   Gesamtbetrag der Einzahlungen
   aus laufender Verwaltungstätigkeit               468.600 EUR      8.135.900 EUR      7.667.300 EUR
   Gesamtbetrag der Auszahlungen
   aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.100 EUR                     8.030.600 EUR      8.005.500 EUR

    Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus der Investitionstätigkeit und
    der Finanzierungstätigkeit        30.400 EUR                        23.400 EUR         53.800 EUR

    Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus der Investitionstätigkeit und
    der Finanzierungstätigkeit        56.900 EUR                       301.000 EUR       357.900 EUR

                                                   §2
Es werden neu festgesetzt:
1. die Gesamtzahl der im Stellenplan
   ausgewiesenen Stellen             von bisher            84,77                 auf             85,55

                                                   §3
Die Amtsumlage verringert sich
und beträgt:                          von bisher 5.991.500 EUR                   auf    5.796.100 EUR

1. Der Umlagesatz nach Steuerkraft    von bisher         12,53 %                 auf          12,20 %

2. Der Umlagesatz nach Einwohner-
   zahl je Einwohner                  von bisher          157,48                 auf       152,34 EUR

Heikendorf, 28.10.2020                                          gez. U. Hehenkamp
                                                                    Amtsdirektor
                                                                Ulrich Hehenkamp

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 des Amtes Schrevenborn
liegen ab dem 07.12.2020 in der Amtsverwaltung - Amt für Finanzen, Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf
zur Einsichtnahme aus.

8
Amt Schrevenborn
Übersicht über die gebildeten Budgets

A. Ergebnisplan

Budget Nr. Bezeichnung         Zugeordnete Erträge und Aufwendungen der Teilpläne

1          Amt 1: Haupt-   1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.1.10, 1.2.2.10, 1.2.2.20,
           und Ordnungsamt 1.2.2.30, 1.2.6.10, 2.1.1.10, 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.4.3.30,
                           3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.2.10, 3.6.5.10, 3.6.5.20, 3.6.6.10,
                           5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.5.1.10, 5.7.5.10, 6.1.2.10

2          Amt 2: Amt          1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.2.10, 3.1.1.10, 3.6.5.10, 5.2.1.10,
           für Finanzen        5.4.1.10, 6.1.2.10

3          Amt 3: Amt für     1.1.1.40, 1.2.2.20, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.4.1.10, 5.4.2.10, 5.5.1.10,
           Hoch-/ Tiefbau     5.5.3.10
           und Liegenschaften

4          Amt 4: Sozialamt    2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.7.1.10 2.7.2.10, 3.1.1.10, 3.1.3.10,
                               3.1.5.10, 3.6.5.10, 4.1.8.10

6          Zentrale Finanz-    6.1.1.10, 6.1.2.10
           leistungen

9          Verwaltungsleitung 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.40, 1.1.1.50, 5.1.1.10, 5.4.7.10, 5.7.5.10

B. Finanzplan
(Einzahlungen und Auszahlungen für Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungs-
tätigkeit)

Budget Nr. Bezeichnung         Zugeordnete Einzahlungen und Auszahlungen der Teilpläne

1          Amt 1: Haupt-   1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.1.10, 1.2.2.10, 1.2.2.20,
           und Ordnungsamt 1.2.2.30, 1.2.6.10 2.1.1.10, 2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.4.3.30,
                           3.1.1.10, 3.1.3.10, 3.1.5.10, 3.6.2.10, 3.6.5.10, 3.6.5.20, 3.6.6.10,
                           5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.5.1.10, 5.7.5.10, 6.1.2.10

2          Amt 2: Amt für      1.1.1.20, 1.1.1.30, 1.1.1.40, 1.2.2.10, 3.1.1.10, 3.6.5.10, 5.2.1.10,
           Finanzen             5.4.1.10, 6.1.2.10

3          Amt 3: Amt für     1.1.1.40, 1.2.2.20, 5.1.1.10, 5.2.1.10, 5.4.1.10, 5.4.2.10, 5.5.1.10,
           Hoch-/ Tiefbau und 5.5.3.10
           Liegenschaften

4          Amt 4: Sozialamt    2.1.8.20, 2.2.1.10, 2.4.3.10, 2.7.1.10 2.7.2.10, 3.1.1.10, 3.1.3.10,
                               3.1.5.10, 3.6.5.10, 4.1.8.10

6          Zentrale Finanz-    6.1.1.10, 6.1.2.10
           leistungen

9          Verwaltungsleitung 1.1.1.10, 1.1.1.20, 1.1.1.40, 1.1.1.50, 5.1.1.10, 5.4.7.10, 5.7.5.10

                                                                                                       9
Amt Schrevenborn
                     Budgetregeln des Amtes Schrevenborn
              als Haushaltsvermerke zum Ergebnis- und Finanzplan

1. Grundlagen der Budgetierung                             cenkompetenz gehören.
§ 20 GemHVO-Doppik in Verbindung mit §§ 22 und
23 GemHVO-Doppik und § 5 der Haushaltssatzung.             3. Deckungsfähigkeiten (Ergänzung zum § 5 der
                                                           Haushaltssatzung)
2. Begriffsbestimmungen                                    3.1 (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik)
Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbe-           Alle Aufwendungen eines Budgets und die dazu ge-
nennung die männliche Form verwendet, sie gilt glei-       hörenden Auszahlungen mit Ausnahme der Verfü-
chermaßen für Mitarbeiterinnen.                            gungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der
                                                           Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstel-
2.1 Disponibilität:                                        lungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfä-
pflichtig / festgelegt die Aufgabe muss aufgrund            hig. Soweit Mehraufwendungen nicht innerhalb der
von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt wer-         jeweiligen Budgets gedeckt werden können, ist ein
den, die Höhe des Ansatzes ist festgelegt                  Verfahren gemäß § 95 d GO (überplanmäßige Auf-
pflichtig / disponibel die Aufgabe muss aufgrund            wendungen und Auszahlungen) durchzuführen. Zur
von Gesetzen, Verordnungen etc. durch geführt wer-         Deckung ist zunächst eine andere Planungsstelle im
den, die Höhe des Ansatzes ist nicht festgelegt            Sachgebietsbudget heranzuziehen. Bei gesetzlichen
freiwillig / festgelegt die Aufgabe ist zwar freiwillig,   Leistungen werden Mehraufwendungen und Mehr-
der Haushaltsansatz jedoch nicht disponibel, da die        auszahlungen oder Minderaufwendungen und Min-
Mittel aufgrund vertraglicher o. ä. Verpflichtungen,       derauszahlungen aus allgemeinen Deckungsmitteln
Mitgliedschaften und eigener Richtlinien festgelegt        bestritten bzw. diesen zugeführt.
sind
freiwillig / disponibel die Aufgabe ist freiwillig, der    3.2 (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik)
Haushaltsansatz ist disponibel.                            Alle Auszahlungen für Investitionen und Investitions-
                                                           förderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegen-
2.2 Gesamtbudget                                           seitig deckungsfähig.
umfasst alle Budgetansätze.
Verantwortlich: Amtsdirektor (in den Grenzen der           3.3 (§ 22 Abs. 3 GemHVO-Doppik)
Hauptsatzung)                                              Bei ausgeglichenem Ergebnisplan können zahlungs-
                                                           wirksame Aufwendungen eines Budgets und die
2.3 Amtsbudget                                             dazu gehörigen Auszahlungen zugunsten von Aus-
weist die Summe aller diesem Amt zugeordneten              zahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
Amtsbudgets aus, mit Ausnahme der allgemeinen Fi-          rungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets für
nanzierungsmittel (Produktbereich 6).                      einseitig deckungsfähig erklärt werden.
Verantwortlich: Amtsleitung.
                                                           3.4 Mehrerträge und Mehreinzahlungen (§ 21 Abs.
2.4 Sachgebietsbudget                                      2 GemHVO-Doppik)
weist die Summe aller diesem Sachgebiet zugeord-           Mehrerträge können bei ausgeglichenem Haushalt
neten Planungsstellen aus.                                 bis zu 50 % für Mehraufwendungen im jeweiligen
Verantwortlich: Sachgebietsleitung.                        Budget verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehr-
                                                           einzahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
2.5 Umfassende Ressourcenkompetenz                         rungsmaßnahmen. Die Mehraufwendungen oder
Der Budgetverantwortliche bewirtschaftet eigenver-         Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige
antwortlich die Ansätze der Planungsstellen, die im        Aufwendungen oder Auszahlungen.
Budget aufgeführt und nicht vorabdotiert sind.
                                                           4. Berichtswesen
2.6 Vorabdotierungen                                       Dem Amtsschuss und dem Finanzausschuss ist zu
Erträge und Aufwendungen sowie die dazugehörigen           berichten über:
Einzahlungen und Auszahlungen, die durch Gesetze,          a) die Entwicklung der Budgets und
Verordnungen, Verträge usw. festgelegt sind und            b) die Bildung sowie Verwendung der Ermächtigun-
daher nicht zum Budget mit umfassender Ressour-                gen einschließlich deren Auflösung.

10
Amt Schrevenborn

               Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
  Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
  öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
  des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
  www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                             Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine

            Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
            Tag               Datum        Uhrzeit       Sitzung
            Montag            14.12.2020   19:00 Uhr     13. Sitzung des Amtsausschusses

 Sitzungsort: Sitzungsort: Mensa, der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die
 Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                            Erreichbarkeit der Verwaltung
                                     Sehr geehrte Bürger*innen,
              das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Feiertage rücken immer näher.
   Daher möchte ich Sie kurz auf die Erreichbarkeit der Verwaltung des Amtes Schrevenborn,
                     einschließlich der Gemeindebüros, aufmerksam machen.
    Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung des Amtes Schrevenborn, neben den Feiertagen,
    auch am Heiligabend, Donnerstag, 24.12.2020, und Silvester, Donnerstag, 31.12.2020,
geschlossen bleibt. An den übrigen Tagen sind die Kolleg*innen zu den aktuellen Zeiten erreichbar.
      Die coronabedingte Erreichbarkeit finden Sie online unter www.amt-schrevenborn.de.
             Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Festtage, einen guten Rutsch und
                                beste Gesundheit für das Jahr 2021.

                                             Amt Schrevenborn
                                              Der Amtsdirektor

                  Berichte aus dem Amt Schrevenborn
Amtsausschuss beschließt 1. Nachtragsbudgetplan 2020 – Änderung der Ge-
schäftsordnung

Der Amtsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung         gemeinen Rücklage verhindert sowie eine Redu-
den Jahresabschluss 2019 und den. 1 Nachtrags-           zierung der Ergebnisrücklage erreicht werden.
budgetplan für 2020 beschlossen.                         Der Amtsbetriebshof Schrevenborn mit aktuell 27
Der 1. Nachtrag weist einen Fehlbetrag von               Mitarbeiter/innen (15 sind auf dem Stützpunkt
450.300 Euro aus. Mit diesem Minus werden die            Heikendorf beschäftigt, zehn in Schönkirchen,
Jahresüberschüsse der drei zurückliegenden               zwei auf dem Heikendorfer Friedhof) soll personell
Jahre 2017 bis 2019 (2019 schloss mit einem              aufgestockt werden. Der Amtsausschuss gab
Plus von 130.000 Euro ab) zur Reduzierung der            grünes Licht für die Einstellung zweier zusätzli-
Amtsumlage verwendet – was zu einer direkten fi-         cher Mitarbeiter/innen. Während in den vergan-
nanziellen Entlastung der drei amtsangehörigen           genen Jahren angesichts weiterer Neubaugebiete
Gemeinden führt. In Heikendorf wird die Amtsum-          und Bauprojekte in den drei Gemeinden immer
lage um 168.800 Euro reduziert, in Schönkirchen          mehr Flächen zur Pflege und Unterhaltung für den
um 167.900 Euro und in Mönkeberg um 83.900               Amtsbetriebshof hinzukamen, ist der Personalbe-
Euro. Gleichzeitig soll ein weiterer Anstieg der All-    stand nahezu unverändert geblieben.

                                                                                                             11
Amt Schrevenborn/ Tourismus
Auf Anregung vom Amtsvorsteher Hans-Herbert          des Amtes veröffentlicht. Bislang wurde sie in der
Pohl werden ab sofort die Bekanntmachungen der       nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse   Die notwendige Änderung der Geschäftsordnung
des Amtsausschusses online auf der Homepage          wurde einstimmig beschlossen.

Statt bislang drei ab 2021 nur noch zwei Bankverbindungen des Amtes Schrevenborn
Das Amt Schrevenborn wird für Zahlungen an           Volksbank) anbieten. Das Konto bei der Hypo
das Amt ab 1. Januar 2021 nur noch zwei Bank-        Vereinsbank wird zum Jahresende aufgelöst. Wir
verbindungen (Förde Sparkasse und Kieler             bitten um Beachtung.

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Unsere Strände im Lichtermeer
Am längsten Samstag des Jahres erstrahlte die schleswig-holsteinische Ostseeküste wieder im Lich-
termeer. Auch das Ostseebad Heikendorf und die Mönkeberger Knochenbruchgilde in Zu-sammen-
arbeit mit der Gemeinde Mönkeberg hatten sich wie in den Vorjahren in die Aktion des
Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) eingeklinkt und die Veranstaltung unter Einhaltung der coronabe-
dingten Vorgaben realisiert. Neben Symbolen aus Flammschalen sorgten Licht-Installationen an
Stränden, Promenaden und dem Mönkeberger Anleger für eine besondere Atmosphäre. Ein echter
Hingucker waren außerdem die LED-Walking-Acts Monsieur Papillon mit seinen illuminierten Flügeln
sowie Madame Baroque, die mit Lichtkegeln jonglierend über die Promenade zu schweben schien.

12
Tourismus
Neue touristische Infrastruktur in den Gemeinden

                           Gefördert aus dem Regionalbudget der Aktiv-Region, konnte in den Ge-
                           meinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im November neue
                           touristische Infrastruktur realisiert werden.
                           So freut sich Heikendorf über einen Outdoor-Fitnessparcours auf der
                           Wiese im Stinnespark; verschiedenste Geräte auf der großen Grünfläche
                           motivieren zum Workout unter freiem Himmel und mit Fördeblick.

                            In Schönkirchen wurden indes 15 neue Bänke auf den örtlichen Wan-
                            derwegen, unter anderem auf dem Schrevenborner Rund und auf dem
                            Schwentinewanderweg, aufgestellt. Sie laden Radfahrer und Wanderer,
                            je nach Standort mit oder ohne Rückenlehne, zur Rast mit (Weit-)blick
                            auf Wald-, Feld und Flussland-schaft.

                            In Mönkeberg wurden gleich zwei Projekte verwirklicht: Zum einen wur-
                            den neue barrierearme Treppenanlagen als Strandzugang im nördlichen
                            Strandbereich installiert. Zum anderen ist, hervorgehend aus dem Orts-
                            entwicklungskonzept der Gemeinde, eine Konzeptstudie für den Mön-
                            keberger Strand entstanden, die Vorschläge zur Überplanung des
                            gesamten Strand- und Promenadenbereichs enthält. Die Gemeindever-
                            tretung hat die Studie, ebenso wie die Freigabe zusätzlicher Mittel für
                            weitere Planungsleistungen zur Neugestaltung des Areals, bereits be-
                            schlossen.

Geschenketipps aus der Tourist-Info

Wer noch auf der Suche nach einem Nikolaus- oder Weihnachts-
geschenk mit lokalem Bezug ist, der wird in der Tourist-Info am
Heikendorfer Hafen fündig: Heikendorf-Handtuch, Möltenort-
Tasse, Ostsee-Salz oder Geschirrtücher mit maritimem Aufdruck
machen Lust auf Meer. Neben dem Wimmelbuch Kiel, ist nun
auch ein Malbuch im Sortiment: Mein kleines Malbuch für die
Kieler Förde des Illustrators Wolfgang Slawski führt durch die
Region und macht auch am Heikendor-fer Strand mit Spielschiff
Station.
Die Tourist-Info ist momentan jeweils samstags von 13 bis 16
Uhr besetzt. Die Büchlein sind auch in der Heikendorfer Bücher-
insel erhältlich.

Allen Gästen, EinwohnerInnen & touristischen Partnern der Urlaubsregion Kieler Förde
wünschen wir Gesundheit, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

                                                                                ©Petra Bork_Pixeliio.de

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

                                                                                                    13
Gemeinde Heikendorf

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                 Satzung
  über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heikendorf

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde-              nutzte Wohnung einer natürlichen Person (Mittel-
ordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung             punkt der Lebensverhältnisse). Hat die natürliche
der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl.                 Person eine Wohnung wirksam gegenüber der
Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in der z. Zt. gül-        Meldebehörde als Hauptwohnung im Sinne des §
tigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 1            22 des Bundesmeldegesetzes deklariert, ist diese
Satz 1 und Abs. 8 des Kommunalabgabengeset-               stets als Hauptwohnung anzusehen. Satz 2 gilt
zes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der            entsprechend, wenn die Meldebehörde die Woh-
Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005                 nung durch Verwaltungsakt zur Hauptwohnung
(GVOBl. Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der           bestimmt. § 6 bleibt unberührt.
z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfas-          [3] Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über
sung durch die Gemeindevertretung vom                     die eine natürliche Person neben ihrer Hauptwoh-
11.11.2020 folgende Satzung erlassen:                     nung verfügt. Hat die natürliche Person eine Woh-
                                                          nung wirksam gegenüber der Meldebehörde als
                       §1                                 Nebenwohnung im Sinne des § 21 Abs. 3 des
          Einleitende Bestimmungen                        Bundesmeldegesetzes deklariert, ist diese stets
Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Zweitwoh-             als Zweitwohnung anzusehen. Satz 2 gilt entspre-
nungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne           chend, wenn die Meldebehörde die Wohnung
des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.              durch Verwaltungsakt zur Nebenwohnung be-
                                                          stimmt.
                         §2                               [4] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, recht-
              Begriffsbestimmungen                        lich und tatsächlich über eine Wohnung verfügen
[1] Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von             zu können. Die tatsächliche Ausübung der Verfü-
Räumen, die tatsächlich zum zumindest vorüber-            gungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung)
gehenden Wohnen geeignet sind. Zum zumindest              ist nicht erforderlich.
vorübergehenden Wohnen geeignet ist eine Zu-              [5] Angehörige sind
sammenfassung von Räumen, wenn sie über sa-               1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten
nitäre Anlagen (Wasserversorgung, Toilette,                   Personen,
Ausguss) und eine Möglichkeit zum Betrieb einer           2. der Partner einer Verantwortungs- und Ein-
Kochgelegenheit verfügt oder wenn die sanitären               standsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch-
Anlagen und die Möglichkeit zum Betrieb einer                 stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches
Kochgelegenheit in vertretbarer Nähe zur Verfü-               Sozialgesetzbuch) und
gung stehen (insbesondere beim Vorhandensein              3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebens-
von Gemeinschaftsanlagen). Die fehlende Mög-                  partner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein-
lichkeit einer ganzjährigen Nutzbarkeit (insbeson-            getragene Lebenspartnerschaft).
dere wegen des Fehlens einer Heizung) steht dem
Begriff der Wohnung nicht entgegen.                       [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne
[2] Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend be-              Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche

14
Gemeinde Heikendorf
und tatsächliche Verfügungsgewalt über eine          der Beurteilung der Frage, ob eine Zweitwohnung
Wohnung zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten       als reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die
Personen gehören insbesondere die                    Gemeinde Heikendorf nicht an die Feststellungen
1. Eigentümer,                                       und Festsetzungen der Finanzbehörden gebun-
2. Erbbauberechtigten,                               den.
3. Nießbrauchberechtigten,                                                   §4
4. Berechtigten einer beschränkt persönlichen                         Steuerbefreiung
   Dienstbarkeit,                                    [1] Das Innehaben einer steuerpflichtigen Zweit-
5. Mieter,                                           wohnung unterliegt nach Maßgabe des Beschlus-
6. Pächter einer Wohnung.                            ses des Bundesverfassungsgerichtes vom
                                                     11.10.2005 (BGBl. I 2005, S. 3387) nicht der Be-
[7] Familienmitglieder des Inhabers sind             steuerung, solange und soweit
1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha-     1. der Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwoh-
    bers,                                               nung verheiratet ist und
2. die Kinder des Inhabers und                       2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt
3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehe-          lebt und
    gatten des Inhabers.                             3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Ne-
[8] Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zur Bun-        benwohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmel-
desrepublik Deutschland gehört.                         degesetz innehat, die eine steuerpflichtige
[9] Bodenrichtwert (modifizierter Bodenrichtwert)       Zweitwohnung darstellt und
ist ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des   4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen
Bodens von Grundstücken gleicher Nutzung, der           des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes
aus den Kaufpreisen dieser Grundstücke ermittelt        nicht als seine Hauptwohnung deklarieren
wird. Rechtsgrundlage des Bodenrichtwertes ist          kann und
§ 196 BauGB. Die Ermittlung erfolgt jeweils zum      5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha-
Ende jedes zweiten Kalenderjahres durch den             bers der steuerpflichtigen Zweitwohnung an
Gutachterausschuss.                                     einem anderen Ort außerhalb des Gebietes der
[10] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel        Gemeinde Heikendorf in der ehelichen Woh-
des Zahlenwertes des Baujahres.                         nung im Sinne des § 22 Abs. 1 des Bundes-
[11] Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.            meldegesetzes lebt und
                                                     6. die steuerpflichtige Zweitwohnung vom Inha-
                         §3                             ber ausschließlich deshalb vorgehalten wird,
  Steuergegenstand (steuerpflichtige Zweit-              um von ihr aus seiner beruflichen Tätigkeit
                    wohnungen)                          nachzugehen.
[1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben          Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im
einer steuerpflichtigen Zweitwohnung im Gebiet       Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeig-
der Gemeinde Heikendorf.                             net ist, um den Lebensunterhalt der Familienmit-
[2]. Steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, wenn     glieder des Inhabers zu sichern.
diese auch für Zwecke der persönlichen Lebens-
führung des Inhabers oder seiner Angehörigen                              §5
vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommensver-                   Vermutungsregelung
wendung). Nicht steuerpflichtig ist eine Zweitwoh-   Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird wider-
nung, die tatsächlich als reine Kapitalanlage        legbar vermutet, dass der Inhaber einer Zweit-
vorgehalten wird (Vorhalten zur Einkommenser-        wohnung      diese     als     steuerpflichtige
zielung). Eine reine Kapitalanlage liegt nur vor,    Zweitwohnung innehat. Es obliegt dem Inhaber
wenn die Zweitwohnung ausschließlich zur Erzie-      der Zweitwohnung, diese Vermutung zu widerle-
lung von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder          gen und nachzuweisen, dass er die Zweitwoh-
von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung        nung nicht als steuerpflichtige Zweitwohnung
im Sinne der ertragsteuerlichen Vorschriften vor-    innehat.
gehalten wird. Eine Zweitwohnung verliert ihre Ei-
genschaft als steuerpflichtige Zweitwohnung                              §6
nicht dadurch, dass sie teilweise zur Einkommen-      Sonderregelung für Personen mit gewöhnli-
serzielung vorgehalten wird (Mischnutzung). Bei              chem Aufenthalt im Ausland

                                                                                                   15
Gemeinde Heikendorf
Wohnungen, die als alleinige Wohnung oder als              flächenzahlabhängigen (Nr. 2) Bodenrichtwert
Hauptwohnung im Sinne der melderechtlichen                 handelt, geht aus den beschreibenden Merk-
Vorschriften anzusehen sind, gelten auch dann              malen der veröffentlichten Bodenrichtwerte
als Zweitwohnungen, wenn die Deklaration oder              hervor. Die Umrechnung erfolgt mithilfe der
Bestimmung einer solchen Wohnung als Neben-                Umrechnungsfaktoren, die den Erläuterungen
wohnung nach den melderechtlichen Vorschriften             zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten zu
deshalb nicht möglich ist oder wäre, weil der In-          entnehmen sind und vom zuständigen Gutach-
haber seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 der              terausschuss ebenfalls veröffentlicht werden.
Abgabenordnung) im Ausland hat und dort einen          [3] Ist ein Bodenrichtwert für die konkrete Zweit-
Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung) innehat, der         wohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 nicht zu ermitteln, so
als Hauptwohnung (§ 21 Abs. 1 des Bundesmel-           ist anhand der betroffenen Bodenrichtwertzone
degesetzes) anzusehen wäre, wenn er sich nicht         oder der angrenzenden Bodenrichtwertzonen ein
im Ausland befinden würde.                             Bodenrichtwert zu schätzen.
                                                       [4] Die bei der Berechnung anzusetzende Wohn-
                        §7                             fläche wird nach Maßgabe der Wohnflächenver-
                Steuerschuldner                        ordnung in der jeweils geltenden Fassung
[1]. Schuldner der Zweitwohnungssteuer ist der         ermittelt. Abweichend von § 2 Abs. 3 Nr. 1a der
Inhaber der steuerpflichtigen Zweitwohnung.            Wohnflächenverordnung werden Kellerräume, die
[2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich In-         zu Wohnzwecken genutzt werden, bei der Ermitt-
haber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung, sind       lung der Wohnfläche berücksichtigt.
sie Gesamtschuldner.                                   [5] Der Baujahresfaktor beträgt ein Tausendstel
                                                       des Zahlenwertes des Baujahres. Das Baujahr ist
                         §8                            das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes. Im
                   Steuermaßstab                       Falle einer grundlegenden Sanierung, die die
[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Lagewert          Bausubstanz in einen nahezu neuwertigen Zu-
der Zweitwohnung i.S.v. § 3 Abs. 1 multipliziert       stand versetzt, ist das Jahr deren Fertigstellung
mit der Quadratmeterzahl der Wohnfläche multi-         maßgeblich.
pliziert mit dem Baujahresfaktor der Zweitwoh-         [6] Liegt eine steuerbare Zweitwohnung außer-
nung gem. § 3 Abs. 1.                                  halb einer Bodenrichtwertzone, so wird sie der
[2] Der Lagewert der Zweitwohnung i.S.v. § 3           angrenzenden Bodenrichtwertzone zugeordnet.
Abs. 1 wird anhand des Bodenrichtwertes ermit-         [7] Wird eine Wohnung auch zur Vermietung an
telt (modifizierter Bodenrichtwert). Für die Bestim-   wechselnde Gäste angeboten (sogenannte
mung des Lagewertes ist der Bodenrichtwert             Mischnutzung), wird die nach Abs. 1-6 ermittelte
maßgeblich, der für die Bodenrichtwertzone, in         Bemessungsgrundlage mit den Verfügbarkeits-
der sich die Zweitwohnung i. S. v. § 3 Abs. 1 be-      graden multipliziert. Dieser stellt den Umfang der
findet, für das dem Erhebungsjahr vorangegan-          Verfügbarkeit der Zweitwohnung für den Steuer-
gene Kalenderjahr ausgewiesen wird. Der                pflichtigen dar und wird wie folgt bemessen:
Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachter-
ausschuss für Grundstückswerte gem. § 196              Volle / nahezu volle Verfügbarkeit
Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 14, 15          365 – 286 Tage        (= 0 – 79 Vermietungstage)
der Landesverordnung über die Bildung von Gut-         100 %
achterausschüssen und die Ermittlung von
Grundstückswerten veröffentlicht. Der jeweils          Mittlere Verfügbarkeit
maßgebliche Bodenrichtwert ist zur Ermittlung          285 – 216 Tage     (= 80 – 149 Vermietungstage)
des Lagewertes wie folgt zu modifizieren:              60 %
1. Flächenabhängige Bodenrichtwerte werden             Beschränkte Verfügbarkeit
    einheitlich auf eine Größe von 800 qm,             Unter 215 Tagen        (ab 150 Vermietungstage)
2. Geschossflächenzahlabhängige Bodenricht-            30 %
    werte werden einheitlich            auf                                   §9
    eine Geschossflächenzahl von 1,0                                      Steuertarif
    umgerechnet. Ob es sich bei dem konkret zu         Die Steuer beträgt 3,00 % der Besteuerungs-
    betrachtendem Bodenrichtwert um einen flä-         grundlage in § 8.
    chenabhängigen (Nr. 1) oder einen geschoss-

16
Gemeinde Heikendorf
                    § 10                                                     § 14
          Steuerpflichtiger Zeitraum                           Entstehen der Vorauszahlungen
                                                      Die Vorauszahlungen auf die Zweitwohnungs-
[1] Der steuerpflichtige Zeitraum entsteht dem        steuer entstehen mit Beginn des Kalenderviertel-
Grunde nach mit dem 01. des Monats, der auf           jahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten
den Beginn des Innehabens der Zweitwohnung            sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe
folgt. Für die folgenden Erhebungszeiträume be-       des Kalendervierteljahres begründet wird, mit der
ginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am        Begründung der Steuerpflicht.
01.01. des Erhebungszeitraumes.
[2]. Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Be-                            § 15
ginn des Kalendermonats, in dem der Inhaber die           Abrechnung über die Vorauszahlungen
Zweitwohnung nicht mehr als steuerpflichtige          Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vo-
Zweitwohnung innehat.                                 rauszahlungen werden auf die Steuerschuld für
                                                      diesen Erhebungszeitraum angerechnet.
                       § 11
              Entstehen der Steuer                                            § 16
Die Zweitwohnungssteuer entsteht, soweit es                                 Fälligkeit
sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ab-        [1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Voraus-
lauf des Erhebungszeitraumes, für den die Fest-       zahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach
setzung vorgenommen wird. Endet der                   Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
steuerpflichtige Zeitraum vor Ablauf des Erhe-        [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekannt-
bungszeitraumes, entsteht die Zweitwohnungs-          gabe des Bescheides über die Festsetzung von
steuer mit dem Ende des steuerpflichtigen             Vorauszahlungen bisher keine oder geringere Vo-
Zeitraumes (abgekürzter Erhebungszeitraum).           rauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu ent-
                                                      richten, werden die Vorauszahlungen, die sich
                        § 12                          nach dem bekannt gegebenen Vorauszahlungs-
             Festsetzung der Steuer                   bescheid für die vergangenen Fälligkeitstage er-
Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Voraus-      geben,     innerhalb      eines    Monats     nach
zahlungen handelt, nach Ablauf des Erhebungs-         Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
zeitraumes       oder        des      abgekürzten     [3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe
Erhebungszeitraumes durch Steuerbescheid fest-        der anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der
gesetzt. Die Steuer wird als Jahressteuer festge-     Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhebungs-
setzt. Entspricht der steuerpflichtige Zeitraum       zeitraum fällig gewordenen, aber nicht entrichte-
nicht dem Erhebungszeitraum, wird die Steuer          ten Vorauszahlungen entspricht, sofort, im
nur für den steuerpflichtigen Zeitraum festgesetzt;   Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekannt-
dabei wird jeder Kalendermonat des steuerpflich-      gabe des Steuerbescheids zu entrichten (Ab-
tigen Zeitraumes mit 1/12 des Jahresbetrages der      schlusszahlung).
Steuer berücksichtigt.                                [4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe
                                                      der anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird
                       § 13                           der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des
                Vorauszahlungen                       Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen.
Der Steuerschuldner hat am 15.02., am 15.05.,
am 15.08. und am 15.11. des Erhebungszeitrau-                                § 17
mes Vorauszahlungen in Höhe von je 1/4 der zu               Anzeige- und Mitwirkungspflichten
erwartenden Steuer des Erhebungszeitraumes zu         [1] Der Beginn des Innehabens einer steuerpflich-
entrichten. Die Vorauszahlungen auf die Steuer        tigen Zweitwohnung und das Ende des Inneha-
werden zu Beginn des Erhebungszeitraumes              bens einer steuerpflichtigen Zweitwohnung ist
durch Steuerbescheid festgesetzt. Entsteht die        innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Hei-
Steuerpflicht im Laufe des Erhebungszeitraumes,       kendorf anzuzeigen.
werden die Vorauszahlungen nach der Begrün-           [2] Zur Feststellung der Steuerpflicht und der Be-
dung der Steuerpflicht durch Steuerbescheid           steuerungsgrundlagen ist der Inhaber einer Zweit-
festgesetzt.                                          wohnung verpflichtet, auf Verlangen der Ge-
                                                      meinde Heikendorf eine Steuererklärung nach

                                                                                                      17
Gemeinde Heikendorf
amtlich vorgeschriebenem Muster abzugeben            [3] Die Gemeinde Heikendorf ist befugt, auf der
und die erforderlichen Beweismittel vorzulegen.      Grundlage von Angaben der steuerpflichtigen
[3] Der Steuerpflichtige hat in Fällen der Misch-    Personen und von Daten, die nach Abs. 1 anfal-
nutzung immer dann eine Steuererklärung bis          len, ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den
zum 31. Januar des Folgejahres abzugeben,            für die Steuererhebung nach dieser Satzung er-
wenn ein geringerer Prozentsatz als 100 gemäß §      forderlichen Daten zu führen und diese Daten
8 Abs. 7 beansprucht wird. Die Abgabe der Steu-      zum Zwecke der Steuererhebung nach dieser
ererklärung erfolgt mittels eines amtlich vorge-     Satzung zu verwenden, weiter zu verarbeiten und
schriebenem Muster. Bei Aufgabe einer gemischt       für Zwecke der Erhebung von Kurabgaben zu ver-
genutzten Zweitwohnung ist eine Steuererklärung      wenden.
nach amtlich vorgeschriebenem Muster innerhalb       [4] Der Einsatz technikunterstützter Informations-
eines Monats nach Aufgabe der Wohnung abzu-          verarbeitung ist zulässig.
geben.
[4] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind                             § 19
entsprechend anzuwenden.                                Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen
                                                     [1] Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
                        § 18                         erfolgt durch die Abgabe einer Erklärung durch
                Datenverarbeitung                    den potentiellen Steuerpflichtigen.
[1]. Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Personen
und zur Festsetzung der Steuer im Rahmen der                                § 20
Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhe-                    Dynamische Verweisung
bung und Verarbeitung folgender Daten gem. Art.      Soweit in dieser Satzung bundes- und landes-
6 Abs. 1 Buchstabe e) der EU-Datenschutz-            rechtliche Vorschriften in Bezug genommen wer-
Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3        den, sind diese in der jeweils geltenden Fassung
Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Hol-        anzuwenden.
stein (LDSG) durch die Gemeinde Heikendorf zu-
lässig:                                                                   § 21
a) Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Fa-                  Ordnungswidrigkeiten
    milienstatus und ggf. Kontoverbindung der        [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige
    steuerpflichtigen Person,                        Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Ab-
b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs-         gabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt.
    oder Zustellungsbevollmächtigten.
                                                     [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr.
Neben diesen Daten werden die für die Errech-        2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
nung und Festsetzung der Steuer sowie zu Kon-        1. entgegen § 17 Abs. 1 den Beginn des Inneha-
trollzwecken erforderlichen Daten erhoben,               bens einer steuerpflichtigen Zweitwohnung
soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dieser Sat-         nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde
zung erforderlich ist.                                   Heikendorf anzeigt oder
                                                     2. entgegen § 17 Abs. 2 dem Verlangen der Ge-
[2] Die in Abs. 1 genannten Daten dürfen insbe-          meinde Heikendorf zur Abgabe einer Steuer-
sondere durch Mitteilung oder Übermittlung fol-          erklärung oder zur Vorlage der erforderlichen
gender Stellen erhoben werden:                           Beweismittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
- Einwohnermeldeämter                                    vollständig nachkommt.
- Finanzamt                                          [3]. Nach § 18 Abs. 3 des KAG können Ordnungs-
 - Grundbuchamt                                      widrigkeiten mit einer Geldbuße bis zur Höhe der
- Bereich Liegenschaften                             dort genannten Beträge geahndet werden.
- Katasteramt
- Bundeszentralregister                                                    § 22
- Kraftfahrtbundesamt                                                 Inkrafttreten
- Bereiche Finanzbuchhaltung und Abgaben der         [1]. Diese Satzung tritt rückwirkend zum
   Gemeinde Heikendorf                               01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
- Vorbesitzern, Vermietern, Verpächtern und Ei-      über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in
   gentümern.                                        der Gemeinde Heikendorf vom 22.11.2018 außer

18
Gemeinde Heikendorf
Kraft.                                              Heikendorf, den 12.11.2020
[2]. Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser                           Gemeinde Heikendorf
Satzung für den Veranlagungszeitraum vom                                        gez. Peetz
01.01.2019 bis zum 31.12.2019 nicht ungünstiger                                Bürgermeister
gestellt werden als nach den bisherigen Sat-        Amt Schrevenborn
zungsregelungen.                                    gez. Hehenkamp
                                                    Amtsdirektor

                 Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
               in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde-        türliche und juristische Personen und Unterneh-
ordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung       men sowie Personenvereinigungen, soweit ihnen
vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zu-       nach der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit typischer-
letzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar           weise unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche
2018 (GVOBl. S. 6) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1   Vorteile aus dem Tourismus geboten werden.
S. 1 und Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 1 des Kom-       (3) Schuldner der Abgabe ist der Unternehmer.
munalabgabengesetztes des Landes Schleswig-         Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist derjenige,
Holstein in der Fassung der Bekanntmachung          für dessen Rechnung die abgabepflichtige Tätig-
vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt   keit ausgeübt wird.
geändert durch Gesetz vom 18. März 2018             (4) Eine Tätigkeit, die ausschließlich auf die Er-
(GVOBl. S. 69) wird nach Beschlussfassung durch     zielung von Einkünften aus nichtselbstständiger
die Gemeindevertretung vom 11.11.2020 fol-          Arbeit im Sinne der §§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und
gende Satzung erlassen:                             19 des Einkommensteuergesetzes gerichtet ist,
                                                    unterliegt nicht der Abgabenpflicht.
                       §1
    Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen                                     §3
(1) Die Gemeinde Heikendorf ist als Ostseebad                         Abgabemaßstab
anerkannt. Erhebungsgebiet für die Tourismusab-     (1) Maßstab für die Bemessung der Abgabe ist
gabe ist das gesamte Gemeindegebiet.                der geldwerte Vorteil, der dem Pflichtigen aus der
(2) Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Touris-     gemeindlichen Tourismuswerbung und dem Be-
musabgabe zur Deckung des Aufwandes für die         reitstellen der touristischen Infrastruktur er-
gemeindliche Tourismuswerbung.                      wächst. Der Vorteil errechnet sich aus dem
(3) Der gemeindliche Aufwand für die Tourismus-     tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerberei-
werbung, soweit er nicht aus anderen Einnahmen      nigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, mul-
gedeckt wird, wird durch die Tourismusabgabe        tipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil
zu 55 v.H. finanziert. Die Gemeinde Heikendorf      (Abs. 3) an den Einnahmen der einzelnen Unter-
trägt 45 v. H. des nicht aus anderen Einnahmen      nehmensart.
gedeckten Aufwandes für die Tourismuswerbung.       (2). Als fremdenverkehrsbedingter Teil der Leis-
                                                    tung gilt der in der Anlage zu dieser Satzung für
                       §2                           die einzelne Unternehmensart oder Tätigkeit fest-
        Abgabepflicht, Abgabeschuldner               gesetzte Teil der Einnahmen (Vorteilssatz). Er be-
(1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und ju-   trägt
ristischen Personen und Unternehmen sowie Per-      in der Vorteilsstufe 1:        12,50 v. H.,
sonenvereinigungen, denen durch den Tourismus       in der Vorteilsstufe 2:        25 v. H.,
im Gebiet der Gemeinde Heikendorf unmittelbar       in der Vorteilsstufe 3:        50 v. H.,
oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten     in der Vorteilsstufe 4:        75 v. H.,
werden. Die Abgabepflicht erstreckt sich auch auf   in der Vorteilsstufe 5:      100 v. H.
solche Personen und Unternehmen sowie Perso-
nenvereinigungen, die, ohne in der Gemeinde         (3). Der durchschnittliche Gewinnanteil ist für die
ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, vorü-    einzelnen Betriebsarten der Anlage zu dieser Sat-
bergehend dort erwerbstätig sind.                   zung zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil
(2) Abgabepflichtig im Sinne des Abs. 1 sind na-    dieser Satzung. Lässt sich die abgabepflichtige

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