Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn

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Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                   ANZEIGER

Wir wünschen allen Heikendorferinnen
 und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022

                                                                Foto: Simone Kanieß

 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
 mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                               01/2022
 Kitzeberg und Schrevenborn
 und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
Kein Neujahrsempfang 2022
     Der Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf muss angesichts der Vorgaben
        des Landes infolge der Corona-Pandemie leider erneut abgesagt werden.
                      Gemeinde Heikendorf, Der Bürgermeister
                                     Tade Peetz

     Förderverein Behrend-Haus gegründet - Erhalt der historischen
                            Reetdachkate

Beleuchtetes Behrend-Haus: Christian Ladwig hatte die historische Reetdachkate in Neuheikendorf
mit Lichtspots in Szene gesetzt. © C. Kuhl
In Neuheikendorf hat sich am 9. Dezember 2021      Vor der Gründungsversammlung im Feuerwehr-
der Förderverein Behrend-Haus gegründet. 28        haus hatten viele Besucher*innen das Angebot
Personen wurden im Gründungsprotokoll na-          zu einem Rundgang durch die Räume des von
mentlich erfasst. Aus diesem Kreis wird im Ja-     außen stimmungsvoll beleuchteten Behrend-
nuar nun ein Vorstand gewählt. Hauptziel des       Hauses genutzt. Rainer Kreuz, Schwiegersohn
Fördervereins ist der Erhalt der historischen      des Erben Prof. Dr. Uwe Ruberg, zeigte den
Reetdachkate, dem einstigen Wohn- und Atelier-     Hausgästen unter Einhaltung der 2G-Regel
haus des 1979 verstorbenen Heikendorfer Ma-        neben den Kunstwerken von Rudolf Behrend
lers Rudolf Behrend. „Die große Bereitschaft, im   auch die beeindruckende Diele, das Generatio-
Verein aktiv mitzuwirken stimmt mich sehr opti-    nenzimmer und das Mahagoni-Zimmer.
mistisch und ist ein starkes Signal an die Ge-     Die alte Reetdachkate, etwas versteckt in zwei-
meinde“, so Bürgermeister Tade Peetz.              ter Reihe am Neuheikendorfer Dorfteich, soll
                                                   künftig als Begegnungsstätte und Veranstal-
                                                   tungszentrum für Ausstellungen beispielsweise,
                                                   Lesungen oder auch Trauungen der Öffentlich-
                                                   keit dauerhaft zugänglich gemacht werden. So
                                                   haben es sich die Heikendorfer*innen bei einer
                                                   Bürgerbefragung zur Ortskernentwicklung ge-
                                                   wünscht. Als ein Schlüsselprojekt möchte die
                                                   Gemeinde dieses schmucke Juwel mit Förder-
                                                   mitteln erhalten und entwickeln. Der Förderver-
                                                   ein Behrend-Haus spielt bei der Umsetzung der
                                                   Ideen eine zentrale Rolle.
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3 - 16
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                   17 - 19
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 19 - 29
Kulturelles                                                                                                31 - 32
Kindergärten                                                                                               35 - 41
Schulen                                                                                                    41 - 58
Kirchengemeinden                                                                                           62 - 63
Vereine & Verbände Berichte                                                                                66 - 80
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          81 - 90
Impressum                                                                                                       88

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                              Haushaltssatzung
               des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung wird nach Be-
schluss des Amtsausschusses vom 29.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

                                              §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnisplan mit
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                            9.469.400 EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                        9.469.400 EUR
  einem Jahresüberschuss von                                                                             0 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von                                                                             0 EUR

2. und im Finanzplan mit
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    9.205.500 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    8.902.500 EUR

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
  Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           16.800 EUR

                                                                                                                     3
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Amt Schrevenborn
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
   und der Finanzierungstätigkeit auf                                                 451.000 EUR
   festgesetzt.
                                                §2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
   Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                      0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                               90,77

                                                 §3
Die Deckungslücke des Amtes von 6.918.800 EUR wird durch die Erhebung einer Amtsumlage fi-
nanziert. Die Umverteilung erfolgt je zur Hälfte

nach den Steuerkraftzahlen zuzüglich Gemeindeschlüsselzuweisungen, abzüglich Finanzausgleichs-
umlage sowie der Einwohnerzahl der Gemeinden.
Es werden festgesetzt:
1. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Steuerkraftzahlen, Gemeindeschlüsselzuweisungen und
   Finanzausgleichsumlage auf                                                         12,37%
2. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Einwohnerzahlen je Einwohner auf           178,16 €

                                                   §4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zu-
stimmung nach § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 5.000 EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als
erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die ge-
leisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über und au-
ßerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

                                               §5
Für die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO-Doppik als Plananlage erstellte Übersicht über die nach §
20 Abs 1 und 2 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgettierungsre-
geln:
  1. Übersteigen die Mehrerträge und die dazu gehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets die Min-
    dererträge und die dazu gehörigen Mindereinzahlungen, so kann der übersteigende Betrag für
    Mehraufwendungen und die dazu gehörigen Mehrauszahlungen des Budgets verwendet werden.
    Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen und Mindereinzahlungen für Investitionen und Investiti-
    onsförderungsmaßnahmen.

    2. Die Aufwendungen und die dazu gehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der
      Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen
      zu Rückstellungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig.

    3. Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördeungsmaßnahmen eines Budgets sind
      gegenseitig deckungsfähig.

    4. Ist der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch wie die or-
      dentliche Tilgung, sind zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörigen
      Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik zugunsten von Auszahlungen für Investitio-
      nen und Investitionsförderungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets einseitig deckungs-
      fähig.

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Amt Schrevenborn
  5. Alle zu einem Budget gehörenden Aufwendungen und die dazu gehörigen Auszahlungen werden
     gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Eine Übertragung ist nur zu-
     lässig, soweit nach den Planungen des Folgejahres ein entsprechender Jahresüberschuss er-
     wartet wird oder eine rechtliche Verpflichtung bereits eingegangen wurde.

Heikendorf, 10.12.21
Amtsdirektorin
                                                             Amt Schrevenborn
gez. J. Bohrer                                               Die Amtsdirektorin
Bohrer                                                       Im Auftrag
                                                             gez. Scharbow

Die Haushaltssatzung mit Produkthaushaltsplan 2022 des Amtes Schrevenborn liegt ab dem
07.01.2022 in der Amtsverwaltung, Amt für Finanzen, Außenstelle Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf
zur Einsichtnahme aus.

                       Übersicht über die gebildeten Budgets

Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (=Produkt) nach § 20 Absatz
1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten
Teilpläne (=Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

A. Ergebnisplanung
Budget Nr. Bezeichnung    Zugeordnete Erträge u. Aufwendungen der Teilpläne    Budgetverantwortung

1.10.001 Innere           1.1.1.10 Gemeindeorgane
         Verwaltung,      1.1.1.20 Hauptamt                                    Amtsleitung Amt I
         Sicherheit und   1.1.1.30 Kämmerei                                    Herr Kussin
         Ordnung          1.1.1.40 Einrichtungen für die
                                   gesamte Verwaltung
                          1.1.1.50 Gleichstellungsbeauftragte
                          1.2.1.10 Statistik und Wahlen
                          1.2.2.10 Standesamt
                          1.2.2.20 Öffentliche Ordnung
                          1.2.2.30 Obdachlosenangelegenheiten
                          1.2.6.10 Brandschutz

2.20.001 Schulträger-     2.1.1.10 Grundschulen
         aufgaben,        2.1.8.20 Gemeinschaftsschule mit
         Kultur und                angeschlossener Grundschule                 Amtsleitung Amt IV
         Wisenschaft      2.2.1.10 Sonderschulen                               Frau Bertig
                          2.4.3.10 Sonstige schulische Aufgaben
                          2.4.3.30 Schulsozialarbeit
                          2.7.1.10 Volkshochschulen
                          2.7.2.10 Büchereien

3.30.001 Soziale Hilfen, 3.1.1.10 Allgemeine Sozialverwaltug -Sozialamt-
         Kinder-,        3.1.3.10 Hilfen für Asylbewerber                      Amtsleitung Amt IV
         Jugend- und 3.6.5.10 Tageseinrichtungen für Kinder in                 Frau Bertig
         Familienhilfe,           Trägerschaft Dritter

                                                                                                    5
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Amt Schrevenborn
           Gesundheits- 3.6.5.20 Kommunale Kindertagesstätten
           dienste      3.6.6.10 Einrichtungen der Jugendarbeit
                        4.1.8.10 Kur- und Badeeinrichtungen

5.50.001 Räumliche          5.1.1.10 Räumliche Planungs- und Entwicklungs
         Planung und                 -maßnahmen
         Entwicklung,       5.2.1.10 Bau- und Grundstücksordnung              Amtsleitung Amt III
         Verkehr, Natur     5.3.1.10 Elektrizitätsversorgung                  Herr Hennings
         und Umwelt,        5.4.1.10 Gemeindestraßen
         Tourismus          5.4.2.10 Kreisstraßen5.4.2.10 Kreisstraßen
                            5.4.7.10 ÖPNV
                            5.5.1.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau
                            5.5.3.10 Friedhofs- und Bestattungswesen
                            5.7.3.10 Betriebshof
                            5.7.5.10 Toursimus

6.60.001   Steuern,         6.1.1.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen,
           allgemeine                allgemeine Umlagen                       Amtsleitung Amt II
           Umlagen,         6.1.2.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft     Herr Scharbow
           allgemeine
           Finanz-
           wirtschaft

                        Übersicht über die gebildeten Budgets

Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen eines Teilplanes (=Produkt) nach § 20 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverord-
nung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

Abweichend von Absatz 2 werden die Ein- und Auszahlungen der nachstehend aufgeführten Teil-
pläne (=Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

B. Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen)
Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Einzahlungen u.                            Budgetverantwortung
           Auszahlungen der Teilpläne

1.10.901   Innere           1.1.1.10 Gemeindeorgane
           Verwaltung,      1.1.1.20 Hauptamt                                 Amtsleitung Amt I
           Sicherheit und   1.1.1.30 Kämmerei                                 Herr Kussin
           Ordnung          1.1.1.40 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
                            1.1.1.50 Gleichstellungsbeauftragte
                            1.2.1.10 Statistik und Wahlen
                            1.2.2.10 Standesamt
                            1.2.2.20 Öffentliche Ordnung
                            1.2.2.30 Obdachlosenangelegenheiten
                            1.2.6.10 Brandschutz

3.30.901   Soziale Hilfen, 3.1.1.10 Allgemeine Sozialverwaltung -Sozialamt-
           Kinder-,        3.1.3.10 Hilfen für Asylbewerber
           Jugend- und 3.6.5.10 Tageseinrichtungen für Kinder in
           Familienhilfe,           Trägerschaft Dritter

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Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
           Gesundheits- 3.6.5.20 Kommunale Kindertagesstätten
           dienste      3.6.6.10 Einrichtungen der Jugendarbeit               Amtsleitung Amt IV
                        4.1.8.10 Kur- und Badeeinrichtungen                   Frau Bertig

5.50.901   Räumliche        5.1.1.10 Räumliche Planungs- und Entwicklungs-
           Planung und               maßnahmen
           Entwicklung,     5.2.1.10 Bau- und Grundstücksordnung
           Verkehr, Natur   5.3.1.10 Elektrizitätsversorgung                  Amtsleitung Amt III
           und Umwelt,      5.4.1.10 Gemeindestraßen                          Herr Hennings
           Tourismus        5.4.2.10 Kreisstraßen
                            5.4.7.10 ÖPNV
                            5.5.1.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau
                            5.5.3.10 Friedhofs- und Bestattungswesen
                            5.7.3.10 Betriebshof
                            5.7.5.10 Tourismus

Mitteilung über geplante Knick- und Gehölzpflegemaßnahmen sowie
Baumfällungen in den gemeindeeigenen Grünanlagen Heikendorf

Auch während des Winterhalbjahres 2020 / 2021 werden die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofes wieder
die öffentlichen Grünanlagen, Knicks und Bäume durchforsten bzw. auslichten.
Die Gehölze müssen in einigen Anlagen auf den Stock gesetzt werden, da sie einerseits Überaltern
und ihre Funktionen nicht mehr wahrnehmen können und andererseits die Verkehrssicherheit in We-
gebereichen zu erhalten ist. Ein lediglich „gerades Abschneiden“ der Zweige würde am Problem des
Überalterns nichts ändern und ist aus gestalterischen sowie ästhetischen Gründen abzulehnen. Über-
hälter, das heißt größere Einzelbäume, sollen auch in diesen Bereichen stehenbleiben. Zum Teil ste-
hen die Bäume und Sträucher viel zu eng. Der Bestand ist daher auszulichten um den verbleibenden
Gehölzen Platz zur artgerechten Entwicklung zu geben. Abgestorbene Bäume sind zur Aufrechter-
haltung der Verkehrssicherheit zu entfernen und die gesunden Bäume freizustellen. Überhängende
Äste, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen zurückgeschnitten werden. Bisher
sind folgende Pflegeaktionen geplant:

lfd. Ort / Straße                        Maßnahmen
Nr.
1 Straßenbäume allgemein,                Baumpflege, Totholz und ggf. untere Astkränze entfernen,
                                         Lichtraumprofil herstellen
2    Spielplätze, allgemein              Gehölze in den Randbereichen und rund um die Spielgeräte
                                         zurückschneiden
3    Friedhof                            alte Gehölze auf Pflanzstreifen fällen,
                                         Baumpflege allgemein
4    Haffkamper Weg                      Ausgleichfläche „zum Wohld“ durchforsten
5    Am Fischberg                        Buchenhecke auf den Stock setzen
6    Solarsiedlung                       Gehölze am Spielplatz und entlang der Parkplätze
     (Kirchsören, Im Grund)              sowie Weiden in der Senke zurückschneiden
7    Tobringer Knick zum                 Abgestorbene Gehölze (auf Höhe der Gärtnerei Gesche)
     Gewerbegebiet                       entfernen
8    Knick Gewerbegebiet                 Knick auf den Stock setzen, wird noch geprüft
     Winkel Seite zum Poggenbarg
9    Laboer Weg Ecke Steffensbrook       Gehölze an der Grenze zum Privatgrundstück auf den Stock
                                         setzen
10 Rügendamm Grünanlage                  Bäume und Sträucher zurückschneiden
11 Grünfläche Förde Kiek                 Weidengebüsch entlang des Weges zurückschneiden
12 Schröderstraße                        Knick/Hecke zum Spielplatz auf den Stock setzen

                                                                                                    7
Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
13 Ragniter Ring 14-18                 Bäume auf den Pachtflächen zurückschneiden
                                       (wachsen ans Gebäude heran?)
14   Grünfläche zwischen Grasweg 47 Gehölze zurückschneiden
     und Fußweg Steffensbrook /
     Ragniter Ring
15   Fußweg zwischen Steffensbrook Gehölze auf den Stock setzen
     und Ragniter Ring
16   Ragniter Ring                     Randeingrünung zurückschneiden
     Spielplatz
17   Wiesenkamp                        Gehölzpflege
     (gegenüber Parkplatz Schulredder)
18   Schulredderparkplatz, östl.       Gehölzpflege
     Einmündung in den Schulredder
19   OGTS                              Bäume und Sträucher rund um das Gebäude
                                       zurückschneiden
20   Verlängerung Am Herrkamp          Randeingrünung des Teiches Richtung
                                       B 502 zurückschneiden, zu starke Verschattung des
                                       Gewässers, zu hoher Laubeintrag
21   Neuheikendorfer Weg,              Knick auf den Stock setzen
     beim Parkplatz Sportplatz
22   An der Schanze / Wall beim        Gehölzpflegemaßnahmen (abgestorbene Gehölze
     U-Boot-Ehrenmal                   entfernen)
23   An der Schanze, beim WC           Hecke einkürzen
     Häuschen
24   Strandweg 8, Grünfläche /         Knick entlang des Parkplatzes Strandweg 8 auf den Stock
     Treppe hinter dem ehemaligen      setzen (Weiden und andere Gehölze)
     Restaurant Ostseewelle
25   Mühlenstieg entlang Bulach’sche Knick auf den Stock setzen
     Wiese
26   Hafenstraße 16                    Knick zur Kita auf den Stock setzen
27   Schrevenborner Weg Nr. 31         Eine kleine Buche direkt an der Straßenlaterne entfernen
28   Detlefskamp                       Kirschen (Straßenbäume) pflegen, Lichtraumprofil
29   Schlosskoppelweg                  Gehölze (Weiden) neben der Fahrbahn
                                       zurückschneiden, Totholz entfernen

Baumfällungen:

1    Tobringer, Einmündung            1 abgestorbene Kastanie entfernen
     Alte Koppel
2    Heidberg                         5-6 Pappeln fällen, Gefahrbäume,
                                      Verkehrssicherungspflicht,
                                      Umbau zu standortheimischen, langlebigen Gehölzbestand
                                      (gem. Beschluss Umweltausschuss aus dem Jahr 2004)
3    Treppenanlage Fördeblick –       1 Pflaume fällen
     Am kolen Born                    (Probleme mit Fallobst auf der Treppe und auf dem
                                      Nachbargrundstück)
4    Kolonnenweg 5 a                  Wald-Bäume (Gefahrbäume) an der Grenze zu den
                                      Privatgrundstücken fällen
5    Graf-Spee-Allee                  1 Eberesche fällen, krank, Standsicherheit nicht
                                      mehr gegeben

(Stand der vorstehenden Liste: 29.10.2021. Aufgrund weiterer Meldungen von Bürgern und eigenen
Erkenntnissen kommen ggf. noch weitere Pflegemaßnahmen hinzu.)

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Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

              Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
                      Im Monat Januar finden keine Sitzungen des Amtes statt.

                                     ABSCHRIFT
                                      Niederschrift
                            18. Sitzung des Amtsausschusses

Sitzungstermin:    Montag, 29.11.2021                    Herr Patrick Voßhall Gemeindevertreter
Sitzungsbeginn:    19:00 Uhr                             Vertretung für: Herrn Benedict Mende
Sitzungsende:      21:00 Uhr                             Gemeindevertreter
Ort, Raum:         Mensa der OGTS, Schulred-             Herr Dr. Manfred Duchâteau Gemeindevertreter
                   der 3a, 24226 Heikendorf              Vertretung für: Frau Bianca Thode
                                                         Gemeindevertreterin
Anwesenheit:                                             Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin
Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter-             Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter
fehlt entschuldigt -
Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter                    Weitere Anwesende:
- fehlt entschuldigt -                                   Frau Juliane Bohrer           Amtsdirektorin
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter                  Herr Niels Tönder             Amt Schrevenborn
- fehlt entschuldigt -                                   Herr Torben Scharbow          Amt Schrevenborn
Herr Benedict Mende Gemeindevertreter                    Herr Christoph Kuhl           Amt Schrevenbor
- fehlt entschuldigt -
Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin                    Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben
- fehlt entschuldigt -                                   Vorsitz             gez. Hans-Herbert Pohl
Herr Hans-Herbert Pohl Amtsvorsteher                     Protokollführung gez. Thomas Kussin
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter                      Für die Richtigkeit der Abschrift:
Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter                                          gez. Alexandra von Elm
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter                   Tagesordnung:
Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter                Öffentlicher Teil
Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Ge-           1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden,
meindevertreter                                              Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ein-
Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin                   ladung, der Anwesenheit und der Beschluss-
Frau Andrea Hamann-Wilke                                     fähigkeit
Gemeindevertreterin                                      2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin                  3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendun-
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter                       gen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
Herr Alexander Orth Gemeindevertreter                        am 20.10.2021
Herr Tade Peetz Bürgermeister                            4 Einwohnerfragestunde
Frau Andrea Hoppe-Kossak Gemeindevertreterin             5 Anfragen aus dem Amtsausschuss
Vertretung für: Herrn Rüdiger Petersen                   6 Berichterstattung zum Ostuferverkehrskonzept
Gemeindevertreter                                            der KielRegion
Herr Gerd Radisch Bürgermeister                          7 Beratung und Beschlussfassung über die Fort-
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter                          setzung des Bikesharing-Projektes "Sprotten-
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter                           Flotte" der KielRegion

                                                                                                                9
Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn
8   Beratung und Beschlussfassung über eine Än-       Beratungsergebnis:
    derung des Stellenplans 2022 im Amtshaus-         Anwesend:       20
    halt                                              Dafür:          20
9 Beratung und Beschlussfassung über die              Dagegen:        -
    Haushaltssatzung mit Produktplan des Amtes        Enthaltung/en:  -
    Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2022
10 Beratung und Beschlussfassung über den             Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
    Haushaltsplan 2022 für den Amtsbetriebshof             Vorlage: AA/4142/2021
    des Amtes Schrevenborn                            Keine Änderungsanträge zur Tagesordnung.
11 Beratung und Beschlussfassung zur Einfüh-
    rung der 3G-Regel für Gremiensitzungen zur        Beratungsergebnis:
    Reduzierung des Infektionsrisikos im Rahmen       Anwesend:       20
    der Corona-Pandemie                               Dafür:          20
12 Wahl eines Mitglieds für den Haupt- Finanz-        Dagegen:        -
    und Werkausschuss                                 Enthaltung/en:  -
13 Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt
    in den Verein "Kommunale Arbeitsgemein-           Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein-
    schaft zur Förderung des Fuß- und Radver-               wendungen gegen die Niederschrift der
    kehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH)"                   letzten Sitzung am 20.10.2021
14 Kenntnisnahme des Regelberichts 2021                     Vorlage: AA/4143/2021
15 Berichterstattung zum Ergebnis der Großen          Gegen die Abschrift der Niederschrift der letzten
    Ordnungsprüfung                                   Sitzung am 20.10.2021 werden keine Einwendun-
16 Mitteilungen des Amtsvorstehers                    gen erhoben.
Nichtöffentlicher Teil
17 Wahl einer Schiedsperson für den Schieds-          Beratungsergebnis:
    amtsbezirk 1 (Gemeinden Heikendorf und            Anwesend:       20
    Mönkeberg)                                        Dafür:          74 gewichtete Stimmen
18 Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für     Dagegen:        -
    den Schiedsamtsbezirk 1 (Gemeinden Heiken-        Enthaltung/en:  -
    dorf und Mönkeberg)
19 Mitteilungen des Amtsvorstehers                    Zu 4 Einwohnerfragestunde
20 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus-              Vorlage: AA/4145/2021
    schuss                                            Keine Einwohnerfragen.

Protokoll:                                            Zu 5 Anfragen aus dem Amtsausschuss
Öffentlicher Teil                                          Vorlage: AA/4147/2021
Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit-          Keine Anfragen aus dem Amtsausschuss.
      zenden, Feststellung der Ordnungsmäßig-
      keit der Einladung, der Anwesenheit und         Zu 6 Berichterstattung zum Ostuferverkehrs-
      der Beschlussfähigkeit                               konzept der KielRegion
      Vorlage: AA/4141/2021                                Vorlage: AA/4027/2021
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die
Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh-      Beschluss
rung bestehen keine Bedenken.                         Der Amtsausschuss nimmt die Berichterstattung
Besondere Vorkommnisse:                               zum Ostuferverkehrskonzept der KielRegion zur
Keine                                                 Kenntnis.

Änderung der Tagesordnung:                            Beratungsergebnis:
Keine                                                 Anwesend:       20
                                                      Dafür:          74 gewichtete Stimmen
Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sit-    Dagegen:        -
zung behandelt werden:                                Enthaltung/en:  -
TOP 17-20

10
Amt Schrevenborn
Zu 7 Beratung und Beschlussfassung über die                Diensten (Betriebskosten Bike Sharing Projekt /
     Fortsetzung des Bikesharing-Projektes                 Sprottenflotte) von 45.500 € auf 17.800 € lt. Be-
     "SprottenFlotte" der KielRegion                       schluss zur Vorlage AA/2921/2020-01
     Vorlage: AA/2921/2020-01                           2. Weiterhin wurden die Änderungen im Stellenplan
                                                           2022 lfd. Nr. 48 und 49 vom Amtsausschuss be-
Beschluss                                                  schlossen. Beide Stellen werden im Stellenplan
Der Amtsausschuss beschließt, das Bikesharing-             2022 mit Entgeltgruppe 10 (statt Egr. 9b) berück-
Projekt „SprottenFlotte“ mit den bestehenden               sichtigt (Beschluss zur Vorlage AA/4152/2021).
Standorten im Jahr 2022 fortzusetzten und die ent-
sprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.            Beratungsergebnis:
                                                        Anwesend:       20
Beratungsergebnis:                                      Dafür:          74 gewichtete Stimmen
Anwesend:       20                                      Dagegen:        -
Dafür:          59 gewichtete Stimmen                   Enthaltung/en:  -
Dagegen:         3 gewichtete Stimmen
Enthaltung/en:   12 gewichtete Stimmen                  Zu 10 Beratung und Beschlussfassung über
                                                              den Haushaltsplan 2022 für den Amtsbe-
Herr Orth bittet um Überlassung des Wirtschafts-              triebshof des Amtes Schrevenborn
planes der KielRegion. Die Teilnahme an Sitzungen             Vorlage: AA/4015/2021
der KielRegion ist zu klären.
                                                        Beschluss
Zu 8 Beratung und Beschlussfassung über eine            Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssat-
     Änderung des Stellenplans 2022 im Amts-            zung 2022 für den Amtsbetriebshof inklusive des
     haushalt                                           Haushaltsplanes.
     Vorlage: AA/4152/2021
                                                        1. Der Ergebnisplan schließt mit
Beschluss                                                  2.461.500 € als Gesamtbetrag der Erträge,
Der Amtsausschuss stimmt den o.g. Veränderun-              2.458.500 € als Gesamtbetrag der Aufwendun-
gen für den Stellenplan 2022 (lfd. Nr. 48 und 49) zu.      gen,
Die Änderungen sind im Stellenplan 2022 vorzu-             3.000 € als Jahresüberschuss ab.
nehmen und für den Produktplan des Amtes 2022
zu berücksichtigen.                                     2. Der Finanzplan schließt mit
                                                           2.460.500 € als Einzahlung aus laufender Ver-
Beratungsergebnis:                                         waltungstätigkeit,
Anwesend:       20                                         2.336.400 € als Auszahlungen aus laufender
Dafür:          74 gewichtete Stimmen                      Verwaltungstätigkeit,
Dagegen:        -                                          85.100 € als Einzahlungen aus Investitions- und
Enthaltung/en:  -                                          Finanzierungstätigkeit,
                                                           211.900 € als Auszahlung aus Investitions- und
Zu 9 Beratung und Beschlussfassung über die                Finanzierungstätigkeit ab.
     Haushaltssatzung mit Produktplan des
     Amtes Schrevenborn für das Haushalts-              Es werden festgesetzt:
     jahr 2022                                          1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
     Vorlage: AA/4012/2021                                 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
                                                           80.000 €
Beschluss                                               2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
Die Haushaltssatzung und der Budgetplan 2022               gungen auf 0 €
werden wie vom Haupt-, Finanz- und Werkaus-             3. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssiche-
schuss vorgelegt mit weiteren Änderungen laut bei-         rung (Kassenkredite) auf 200.00 €
gefügter Liste beschlossen.                             4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiese-
                                                           nen Stellen    33,12
1. Konto: 5.7.5.10.5429000 – Sonstige Aufwendun-
   gen für die Inanspruchnahme von Rechten u.

                                                                                                         11
Amt Schrevenborn
Beratungsergebnis:                                        Herr Falk-Schott schlägt Frau Claudia Zempel vor.
Anwesend:       20                                        Her Voßhall schlägt Herrn Benedict Mende vor.
Dafür:          74 gewichtete Stimmen
Dagegen:        -                                         Abstimmungsergebnis
Enthaltung/en:  -                                         Anwesend       20
                                                          Claudia Zempel 47 gewichtete Stimmen
Zu 11 Beratung und Beschlussfassung zur Ein-              Benedict Mende 12 gewichtete Stimmen
      führung der 3G-Regel für Gremiensitzun-             Enthaltungen   15 gewichtete Stimmen
      gen zur Reduzierung des Infektions-
      risikos im Rahmen der Corona-Pande-                 Beschluss
      mie                                                 Der Amtsausschuss wählt Frau Claudia Zempel als
      Vorlage: AA/4095/2021                               ordentliches Mitglied in den Haupt- Finanz- und
                                                          Werkausschuss.
Beschluss
1. Der Amtsausschuss beschließt, für alle künftigen       Für den Sitz von Frau Claudia Zempel im Haupt-
   Sitzungen des Amtsausschusses sowie des                Finanz- und Werkausschuss ist eine Stellvertretung
   Haupt- Finanz- und Werkausschusses eine 3G-            zu wählen.
   Regel zum Infektionsschutz im Rahmen der Co-           Frau Mersmann schlägt Herrn Benedict Mende vor.
   rona-Pandemie einzuführen.
                                                          Abstimmungsergebnis
Beratungsergebnis:                                        Anwesend      20
Anwesend:            20                                   Dafür         74 gewichtete Stimmen
Dafür:               74 gewichtete Stimmen                Dagegen       -
Dagegen:             -                                    Enthaltungen  -
Enthaltung/en:       -
2. Testmöglichkeiten für Ausschussmitglieder oder         Beschluss
   die Öffentlichkeit sollen nicht kostenfrei bereitge-   Der Amtsausschuss wählt Herrn Benedict Mende
   stellt werden.                                         als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- Finanz-
                                                          und Werkausschuss.
Die Verwaltung wird gebeten, die Prozessabläufe
zu Beginn der Sitzungen entsprechend anzupassen           Zu 13 Beratung und Beschlussfassung zum
und auf freiwilliger Basis den Impf- bzw. Genese-               Beitritt in den Verein "Kommunale Ar-
nenstatus der regelmäßigen Teilnehmer*innen zu                  beitsgemeinschaft zur Förderung des
dokumentieren.                                                  Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Hol-
                                                                stein (RAD.SH)"
Beratungsergebnis:                                              Vorlage: AA/4086/2021
Anwesend:       20
Dafür:          62 gewichtete Stimmen                     Beschluss
Dagegen:        6 gewichtete Stimmen                      Die Amtsdirektorin wird gebeten, beim Verein
Enthaltung/en:  6 gewichtete Stimmen                      „Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung
                                                          des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein
Zu 12 Wahl eines Mitglieds für den Haupt- Fi-             (RAD.SH) einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen
      nanz- und Werkausschuss                             und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu
      Vorlage: AA/4138/2021                               sorgen.

Herr Voßhall beantragt den TOP zu vertagen.               Beratungsergebnis:
                                                          Anwesend:         19
Beratungsergebnis                                         Dafür:            71 gewichtete Stimmen
Anwesend        20                                        Dagegen:          -
Dafür           24 gewichtete Stimmen                     Enthaltung/en:    -
Dagegen         44 gewichtete Stimmen                     Der Amtsvorsteher Herr Hans-Herbert Pohl hat
Enthaltungen    6 gewichtete Stimmen                      nicht mit abgestimmt.

12
Amt Schrevenborn
Zu 14 Kenntnisnahme des Regelberichts 2021                      Vorlage: AA/4153/2021
      Vorlage: AA/3992/2021
                                                         Beschluss
Beschluss                                                Der Amtsausschuss nimmt die mündliche Bericht-
Der Amtsausschuss nimmt den Regelbericht 2021            erstattung zur Kenntnis.
gemäß Anlage zur Kenntnis. Die Gemeindevertre-
tungen sind entsprechend zu unterrichten.                Beratungsergebnis:
                                                         Anwesend:       20
Beratungsergebnis:                                       Dafür:          74 gewichtete Stimmen
Anwesend:       20                                       Dagegen:        -
Dafür:          74 gewichtete Stimmen                    Enthaltung/en:  -
Dagegen:        -
Enthaltung/en:  -                                        Zu 16    Mitteilungen des Amtsvorstehers
                                                         Vorlage: AA/4144/2021
Herr Orth bittet darum, künftig die Altersstruktur der
Einwohner*innen in den Regelbereicht mit aufzu-          - Frau Bohrer teilt mit, dass es zunächst keine
nehmen. Herr Orth weist darauf hin, dass der B-            Impfaussenstelle in Heikendorf geben wird.
Plan 94 der Gemeinde Heikendorf in der Übersicht         - Frau Bohrer berichtet über den Sachstand zum
der B-Pläne fehlt. Herr Orth bittet darum, die Prog-       Thema Galsfaserausbau durch die Fa. TNG im
nose für Kindergartenplätze in den Regelbericht            Amt Schrevenborn.
aufzunehmen. Herr Peetz weist auf die gegenwär-          - Frau Bohrer berichtet über Abstimmungsgesprä-
tigen Aktivitäten in Sachen Pflegebedarfsplanung           che mit dem Planungsbüro Hochfeldt & Partner
hin und bittet auch diese künftig in den Regelbe-          zum geplanten Umbau der Bücherei Heikendorf
richt aufzunehmen.                                         zu Verwaltungsräumen.

Zu 15 Berichterstattung zum Ergebnis der Gro-
      ßen Ordnungsprüfung

       Informationen zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
                       bei Schneefall und Eisglätte

Was ist beim Räumen des Gehweges zu                      Welche Streumittel sind zu verwen-
beachten?                                                den und was ist zu beachten?
Der von dem Grundstück befindliche Weg, dazu             Als Streumittel ist vorrangig abstumpfendes Ma-
gehört auch ein kombinierter Geh- und Radweg,            terial, wie gewaschener Kies oder Granulat zu
ist in einer Breite (soweit möglich) von mindes-         verwenden. Die Verwendung von Tausalzen ist
tens 1,50 m von Schnee frei zu halten und bei            nur in Ausnahmefällen (Blitzeis) und an beson-
Glätte zu streuen. Abflussrinnen, Hydranten oder         ders gefährlichen Stellen zulässig. Der Einsatz
Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung frei           von Asche ist unzulässig. Weiterhin dürfen
zu halten.                                               Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit
                                                         Salz oder sonstigen auftauenden Materialien be-
Was ist bei Straßen ohne Gehweg bzw.                     streut werden. Das Ablagern von salzhaltigem
unbefestigten Straßen zu beachten?                       oder sonstigen auftauenden Mitteln versetzter
Bei Straßen und Wege ohne abgegrenzten Geh-              Schnee auf Baumscheiben und begrünten Flä-
weg gilt die Räum- und Streupflicht für eine Tiefe       chen ist untersagt.
von 1,5 m entlang des Grundstücks.
                                                         Wann gilt die Räum- und Streupflicht?
Was ist mit den Verbindungswegen?                        In der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr – an Sonn-
Verbindungswege ohne ständigen Kfz-Verkehr               und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ent-
sind von dem/der jeweiligen Anlieger*in bis zur          stehendes Glatteis ist so oft wie erforderlich un-
Wegemitte von Schnee frei zu halten und bei              verzüglich zu beseitigen.
Glätte zu streuen.                                       Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 08.00

                                                                                                        13
Amt Schrevenborn
Uhr des folgenden Tages, wenn dieses ein            ihres Winterdienstes beseitigen. Die dadurch
Sonn- oder Feiertag ist bis 9.00 Uhr, zu räumen.    entstehenden Kosten werden den Grundstücks-
                                                    eigentümer*innen in Rechnung gestellt.
Ausnahmen zur Räum- und Streuflicht
Die von den Gemeinden zu räumenden und ab           Bitte beachten Sie auch
zu streuenden Straßen entnehmen Sie den je-         Weder Alter und Krankheit, noch berufliche Ver-
weiligen Anlagen (Heikendorf Anlage-Nr. 2,          hinderung entbinden von der Räum- und Streu-
Schönkirchen Anlage-Nr. 1, Mönkeberg Anlage-        pflicht. Ist die oder der Verantwortliche nicht in
Nr. 2) der Straßenreinigungssatzungen. Des Wei-     der Lage, der jeweiligen Verpflichtung nachzu-
teren sind in der Gemeinde Schönkirchen von         kommen, hat sie oder er rechtzeitig Vorsorge
den Bestimmungen die Eigentümer*innen land-         dafür zu treffen, dass sie von einer anderen Per-
wirtschaftlicher Flächen, die innerhalb der Orts-   son oder von einem Reinigungsunternehmen er-
lage an Gehwegen angrenzen, ausgenommen.            füllt wird.

Welche Folgen treten bei Pflichtver-                Die oder der Verantwortliche haftet bei Unfällen
letzung auf?                                        für Schäden, sofern sie den Pflichten nicht oder
Die Gemeinde ist verpflichtet, Anlieger*innen zu    nicht ausreichend nachkommen. Sofern in den
überprüfen, ob sie ihrer Räum- und Streupflicht     vorgeschriebenen Zeiträumen nicht oder nur un-
nachkommen. Ein festgestelltes Versäumnis           genügend geräumt oder gestreut wurde, können
kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld       erhebliche Schadenersatzforderungen auf die
von bis zu 500,00 € geahndet werden.                säumigen Verantwortlichen zu kommen.

Sollten trotz Aufforderung die festgestellten       Nähere Einzelheiten sind den aktuellen Straßen-
Mängel nicht zeitnah beseitigt werden oder aber     reinigungssatzungen der Gemeinden auf der
es sich um eine akute Unfallgefahr handeln, wer-    Homepage www.amt-schrevenborn.de unter
den die Mitarbeiter*innen des Amtsbetriebshofes     Rubrik Ortsrecht zu entnehmen.
oder eine Fremdfirma die Gefahr im Rahmen

               Berichte aus dem Amt Schrevenborn
       Schulkinder basteln für ältere Menschen: Weihnachtskarten-Aktion
                             im Amt Schrevenborn

Schulkinder der 3. und 4. Klassen aus den           diese besondere Weihnachtspost in ihren Brief-
Grundschulen in Heikendorf, Mönkeberg und           kästen oder über eine persönliche Übergabe in
Schönkirchen haben mit viel Liebe und Kreativi-     den örtlichen Pflegeeinrichtungen freuen. Die
tät selbstgestaltete Weihnachtskarten mit weih-     Aktion ist bei allen Beteiligten sehr gut angekom-
nachtlichen Grüßen beschrieben. Die Idee von        men. „Vielleicht ist dies ja der Auftakt für eine
Amtsdirektorin Juliane Bohrer als Initiatorin der   neue regionale Weihnachtstradition, die Jung
Aktion: Ältere Menschen der drei Gemeinden,         und Alt in den Gemeinden verbindet“, so Juliane
die in der Weihnachtszeit kaum Besuche haben        Bohrer.
oder Weihnachtspost er-
halten, soll eine kleine
Freude bereitet werden.
Die Verteilung der insge-
samt rund 250 Weih-
nachtskarten wurde von
den      Seniorenbeiräten
bzw. Sozialverbänden in
den Gemeinden übernom-
men. So konnten sich
viele Senior*innen über

14
Amt Schrevenborn
             Fahrrad-Sprottenflotte auch in 2022 unterwegs – Fortsetzung des
                   Bikesharing-Projektes im Amt Schrevenborn

Seit August 2019 beteiligt sich das Amt Schre-      dorf (Fähranleger Möltenort), Mönkeberg
venborn an dem Bikesharing-System „Sprotten-        (Strandweg am Fähranleger) und Schönkirchen
flotte“ der Kiel Region. Die Leih-Fahrräder         (Gemeindebüro) hat die Mönkeberger Station die
können über den Anbieter Nextbike auch 2022         meisten Ausleihen zu verzeichnen. Sehr gut
in den drei amtsangehörigen Gemeinden Hei-          angenommen wird zudem die von der Förde
kendorf, Mönkeberg und Schönkirchen erfolgen.       Sparkasse finanzierte E-Bike-Station am Heiken-
Das hat der Amtsausschuss in seiner jüngsten        dorfer Dorfplatz.
Sitzung beschlossen. Ab 2023 wird es dann           Die 100. Fahrrad-Verleihstation der Sprotten-
angesichts der Ende kommenden Jahres auslau-        flotte wird am 10. Dezember in Kiel an der
fenden Förderung/Anschubfinanzierung des            Reventloubrücke in Betrieb genommen. Ange-
Projektes Anpassungen in der Tarifstruktur          schlossen an das Bikesharing-System sind der-
geben. Das hat die Kiel Region GmbH als             zeit neben der Landeshauptstadt Kiel 12
Trägerin des Projektes bereits angekündigt.         Gemeinden aus den Kreisen Plön und Rends-
Von den drei Gemeinde-Standorten in Heiken-         burg-Eckernförde.

      Verkehrsgutachen Kieler Ostufer - Amtshaushalt 2022 beschlossen

Gemeinsam mit der Stadt Kiel und dem Kreis          umlage für die drei Gemeinden steigt um
Plön hat die Kiel Region GmbH ein Vorgehen zur      653.000 Euro und wird gemäß Schlüsselverteiler
Umsetzung eines Verkehrsgutachtens für das          anteilig von Heikendorf (41,43 %), Schönkirchen
Kieler Ostufer entwickelt.                          (38,42 %) und Mönkeberg (20,15 %) finanziert.
Das Gutachten soll untersuchen, wie die Belas-
tungen durch Lkw- und Pkw-Verkehre auf dem          Wolfgang Voßhall aus Mönkeberg ist als
Ostufer verringert und gleichzeitig der Verkehrs-   Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Hei-
fluss und die verkehrliche Anbindung verbessert     kendorf-Mönkeberg wiedergewählt worden.
werden können. Nach einer auf rund ein Jahr         Neuer stellvertretender Schiedsmann für diesen
ausgelegten Phase der Bestandsaufnahme ab           Bezirk ist der Heikendorfer Uwe Mohrmann aus
Sommer 2022 soll ein Maßnahmenkatalog fest-         Heikendorf.
gelegt werden. Die in der Sitzung vorgestellte      Claudia Zempel (UWG Mönkeberg) rückt als
Zeitplanung wurde vom Amtsausschuss zur             neues Mitglied in den Haupt- und Finanz- und
Kenntnis genommen.                                  Werkausschuss des Amtes nach. Stellvertreter
Das Amt Schrevenborn wird der „Kommunalen           ist Benedict Mende (SPD/Mönkeberg). Den
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß-          neuen Vorsitzenden dieses Ausschusses als
und Radverkehrs in Schleswig-Holstein               Nachfolger*in des zurückgetretenen Mönkeber-
(RAD.SH)" beitreten. Ziel ist es, mit Unterstüt-    ger Gemeindevertreters Dietmar Katzer wählt
zung von RAD.SH Radverkehrskonzepte auch            das Gremium selbst.
für das Amtsgebiet zu entwickeln. Die Arbeits-      Für die Gremiensitzungen des Amtes gilt nach
gemeinschaft wurde 2017 gegründet, seitdem          Beschluss des Amtsausschusses nunmehr die
wächst die Zahl der kommunalen Mitglieder.          3G-Regel. Testmöglichkeiten werden den Ge-
Einstimmig verabschiedet wurde der Amtshaus-        meindevertreter*innen und Besucher*innen nicht
halt 2022. Ein Großteil der geplanten Investitio-   zur Verfügung gestellt. Eine Einlasskontrolle er-
nen (insgesamt 451.00 Euro) geht als Zuschuss       folgt ab ca. 30 Minuten vor Sitzungsbeginn.
in einer Höhe von 330.000 Euro an die Gemeinde
Heikendorf für den Umbau der Büchereiräume
zu Büroräumen der Amtsverwaltung. Die Amts-

                                                                                                  15
Amt Schrevenborn

16
Gemeinde Heikendorf

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                               Bekanntmachung
               des Aufstellungsbeschlusses über die Aufstellung
          der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
   "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und
                        nördlich der Bundesstraße 502"

Die Gemeindevertre-
tung der Gemeinde
Heikendorf hat in ihrer
Sitzung am 29.09.2021
beschlossen, die 12.
Änderung des Flächen-
nutzungsplanes für das
Gebiet "östlich der
Straße Krischansbarg,
südwestlich der Straße
Tobringer und nördlich
der Bundesstraße 502"
aufzustellen.
Die Planung sieht fol-
gende Änderung vor:
Darstellung         einer
Wohnbaufläche (W) mit
gliedernden Grün- u.
Maßnahmenflächen,
sowie Darstellung einer
Gewerbegebietsfläche
(G) anstelle der bisheri-
gen Darstellungen als
Flächen für die Land-
wirtschaft (L), Grünflä-
chen mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“                Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
und Flächen für den Gemeinbedarf, Einrichtun-
gen und Anlagen (Schule und sportlichen Zwe-              Heikendorf, den 21.10.2021
cken dienende Gebäude und Einrichtungen).                 Amt Schrevenborn
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend               Die Amtsdirektorin
abgedruckten Planauszug ersichtlich.                      im Auftrag
                                                          gez. Böttcher

                                                                                                               17
Gemeinde Heikendorf
Bekanntmachung des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf in die 1. Nachtragshaus-
haltssatzung und den Produktplan mit den Anlagen nehmen. Sie liegen während der Öffnungszeiten
in der Amtsverwaltung, Amt für Finanzen, Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf, Zimmer 02-02 aus.

                            1. Nachtragshaushaltssatzung
                  der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf
vom 29.09.2021 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaus-
haltssatzung erlassen:
                                            §1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
                                      erhöht um      vermindert um    und damit der Gesamtbetrag des
                                                                      Haushaltsplanes einschließlich der
                                                                                 Nachträge
                                                                     gegenüber bisher nunmehr festge-
                                                                                           setzt auf
1. im Ergebnisplan der
   Gesamtbetrag der Erträge         684.600 EUR                      14.733.800 EUR 15.418.400 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen 386.800 EUR            17.841.500 EUR 18.228.300 EUR
     Jahresüberschuss
     Jahresfehlbetrag                    0 EUR 297.800 EUR 3.107.700 EUR 2.809.900 EUR

2. im Finanzplan der
   Gesamtbetrag der Einzahlungen
   aus laufender Verwaltungstätigkeit 574.400 EUR                    14.345.300 EUR 14.919.700 EUR
   Gesamtbetrag der Auszahlungen
   aus laufender Verwaltungs-
   tätigkeit                          271.700 EUR                    16.288.500 EUR 16.560.200 EUR

     Gesamtbetrag der Einzahlungen
     aus der Investitionstätigkeit und
     der Finanzierungstätigkeit        830.700 EUR                    2.010.900 EUR       2.841.600 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen
     aus der Investitionstätigkeit und
     der Finanzierungstätigkeit        830.700 EUR                    3.106.200 EUR       3.936.900 EUR

                                                  §2
Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
   und Investitionsföderungs-
   maßnahmen                          von bisher        1.335.900 EUR         auf         2.317.900 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
                                     von bisher                  0 EUR        auf          217.100 EUR

3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
                                     von bisher         30,93                       auf           32,12

18
Gemeinde Heikendorf
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.11.2021 erteilt. Mit der Genehmigung wurde
der beantragte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von 2.317.900 EUR um 74.900 EUR auf 2.243.000 EUR gekürzt.

Heikendorf, 22.11.2021, Gemeinde Heikendorf
Der Bürgermeister
gez. Peetz

Heikendorf, 24.11.2021, Amt Schrevenborn
Die Amtsdirektorin
Im Auftrag
gez. Howaldt

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und
 der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
           Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

           Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
           Montag              10.01.2022         19:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss
           Donnerstag          20.01.2022         19:00 Uhr        31. Sitzung der Gemeindevertretung
           Mittwoch            26.01.2022         19:00 Uhr        Wirtschafts- und Veerkehrsausschuss
           Montag              31.01.2022         19:00 Uhr        Bildungs- und Sozialausschuss

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                                                                                              19
Gemeinde Heikendorf
             Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses          Vor allem im Winter muss gewährleistet sein,
Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu         dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da
ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entspre-   die Räum- und Streufahrzeuge sonst nicht ohne
chend frei zu halten. Über Gehwegen muss            Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen kön-
dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50m         nen.
und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von min-       Kommt durch einen in den Lichtraum hineinra-
destens 4,50m eingehalten werden. Der seitliche     genden oder hineinstürzenden Ast oder Baum
Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten     ein/e Straßenbenutzer:in oder ein Fahrzeug zu
in einer Breite von 0,75m und außerhalb von         schaden, ist der/die Eigentümer:in schadener-
Ortsdurchfahrten von 1,25m freizuhalten (s. Dar-    satzpflichtig.
stellung).                                          Das Amt Schrevenborn bittet alle Eigentümer*
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige          innen von Anpflanzungen jeglicher Art, durch
Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise ange-       Freischneiden des Lichtraumprofils einen ver-
legt oder unterhalten werden, dass sie in den öf-   kehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der
fentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später      Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in
eingreifen können und dadurch die Sicherheit        der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis 15.
oder die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchti-    März eines jeden Jahres durchgeführt werden.
gen oder sogar gefährden.

 Sozialstation
 der Gemeinde Heikendorf
     Kostenlose und unabhängige
     Informations-/ Beratungsstelle
     bei Krankheit und Pflegebedarf                       Wir begleiten schwerkranke,
                                                           sterbende und trauernde
  Anprechpartnerin                Öffnungszeiten
  Marion Marx           Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr
                                                           Menschen ehrenamtlich.
  0431 / 23988275            Do. 14.00-18.00 Uhr                  Ansprechpartnerinnen:
                                                      Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53
  Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16        Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21

20
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          Immobilienverwalter IHK
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  T . 04343 4249037 M . 0178 4841394

           nico-lilie.de

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Proost Niejohr!
                                                 Bleiben Sie fit und gesund.
                                                 Mit uns können Sie sich 2022
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                  Telefon (0431) 24 33 68
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       • Gehölzschnitt                • Pflasterarbeiten
        • Baumschnitt                  • Pflanzarbeiten
         • Baumfällung                   • Pflegearbeiten
        Unser Gartencenter macht im Januar Winterpause

22
Ortshandwerkerschaft Heikendorf
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Laboer Weg 34 | Tel. 241379        Sanitär‐Heizung‐Bauklempnerei   Blumenweg 24 | Tel. 24606
Bauunternehmen                     Am Herrkamp 14D | Tel. 241195   Winkelwerkstatt
D. Steinert Bau GmbH               Linning Heizungsbau Sanitär     Winkel 1| Tel. 2593735
Hammerstiel 7 | Tel. 248760        Inh. Sven Oslislo               Rolladen ‐ Markisen
Gaissert Konzeptbau GmbH           Hammerstiel 3 | Tel. 241693     Jan von Rohden Rolladen‐
Kolonnenweg 17 | Tel. 57096060     Gunnar Pries                    Markisen
Bauunternehmen/Zimmerei            Wasserwaage 5a | Tel. 5302146   Wasserwaage 4 | Tel. 38590091
Behrend Bauunternehmen             Szameitat & Kramer              Schornsteinfeger
Winkel 7 | Tel. 241530             Korügen 5 | Tel. 2398209        Schornsteinfegermeister Ehrk
Bauwerkinstandhaltung              Isoliertechnik                  Buchenrade 16 | Tel. 2580158
Bauwerkinstandhaltung Lux          Isoliertechnik Dittke           Schornsteinfegermeister Willrodt
Rosengarten 12 | Mönkeberg         Bügelsäge 2 | Tel. 243078       Laboer Weg 62 | Tel. 242978
Tel. 232355                        Kfz‐Betrieb                     Segelmacherei
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BSG Heikendorf                     Winkel 3 | Tel. 243638          Winkel 16 | Tel. 243163
Sören Große                        ASP Automatikgetriebe           Tiefbau
Wasserwaage 5 | Tel. 2399721       Service Point                   Barra Hans Tiefbau
Dachdecker                         Winkel 5 | Tel. 24704880        Korügen 11 | Tel. 241169
Busch Dachdeckerei                 Autohaus Heikendorf GmbH        Tischlerei‐Innenausbau
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Wasserwaage 7 | Tel. 243095     Tischlerei Kloth
Dachdeckerei Busch GmbH            Kfz‐Handwerk                    Wasserwaage 3 | Tel. 243100
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Nufa Service & Technik          Montageteam Heikendorf GmbH
Elektro TV/ Sat-Anlagen            Wasserwaage 2 | Tel. 7993604    Ralf Dusella
Elektro Reinack                    Klempnerei/Sanitär              Möltenorter Weg 9 | Tel. 8891120
Dorfstrasse 6a | Tel. 241170       Rolf Kleinfeld GmbH             Trockenbau
e4competence GmbH                  Philipp­Reis­Weg 1 | Kiel       Jessen Trockenbau GmbH
Rührsbrook 39 | Tel. 26045981      Tel. 723040                     Winkel 5 | Tel. 2593733
Fliesenfachgeschäft-Verlegung      Maler‐Fassadenarbeiten          Versorger
Fliesenhaus Heikendorf GmbH        H+K.H. Krützfeldt GmbH          Gemeindewerke Heikendorf AöR
Gerhard Thoma                      Neuheikendorfer Weg 110         Wasserwaage 1 | Tel. 248700
Korügen 13 | Tel. 245297           Tel. 241720
Garten‐ u. Landschaftsbau          Maler Witt e.K.
u. Gartencenter                    Bergstrasse 14 | Tel. 241352
Gesches Grün                       Henry Köster
Hammerstiel 2 | Tel. 243368        Bügelsäge 2a | Tel. 737346
Garten‐ u. Landschaftsbau          Malermeister Berndt
Jens Matthiesen                    Mühlenweg 11 | Tel. 6699999
Langer Rehm 20f | Tel. 242510      Metallbau/Stahlbau
Saedler Gartenbau                  ALU Bau
Wiesenkamp 26 | Tel. 242358        Wasserwaage 4 | Tel. 6587738
Glaserei                           Optik, Uhren, Schmuck
Glaserei Schulz                    Optik Hartwig
Korügen 14 | Tel. 243020           Dorfstrasse 9 | Tel. 241312     www.ohw‐heikendorf.de

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Gemeinde Heikendorf

                   Terminplan für die Abfuhr von
                   Weihnachtsbäumen
         Wichtige Hinweise zur Abfuhr! Bitte unbedingt beachten!

     • Auf den Sammelplätzen dürfen nur Weihnachtsbäume abgelagert werden.
     • Vor Anlieferung ist der Baumschmuck (z.B. Lametta) und Zubehörteile
         (z.B. Weihnachtsbaumständer) restlos zu entfernen!
     • Glas- und Altkleidercontainer müssen frei zugängig bleiben.
     • Die Weihnachtsbäume müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens
          auf den Sammelplätzen angeliefert werden.
     • Weihnachtsbäume dürefen max. 3 m lang sein und 15 cm Stammdurchmesser haben
     • Die Weihnachtsbäume werden nur an den genannten Tagen und Plätzen abgefahren.
         Nach erfolgter Abfuhr ist eine weitere Ablagerung unzulässig!

                        Gemeinde Heikendorf
                                      Abfuhrtage:
                Abfuhrtag: Montag, 24.01.2022

     Sammelplätze:
     -   Kitzeberg (ehemaliger Dampferanleger)
     -   Laboer Weg / Ecke Bergstraße (Grünanlage)
     -   Möltenort beim Café Roerskroog (Parkplatz, neben den Glascontainern)
     -   Kirchsören / Neubaugebiet Möhlenbleek (Öffentlicher Parkstreifen)
     -   Rügendamm (öffentliche Parkfläche neben der Parkpalette)
     -   Schulredder (Parkplatz, Richtung Kätnerskoppel)
     -   Stückenberg (Rasenfläche neben dem Kindergartenparkplatz)
     -   Tobringer / Heidberg (Parkplatz, neben den Glascontainern)
     -   Tobringer / Einfahrt in den Poggenbarg (Fläche wird ausgeschildert)
     -   Untereisselner Straße / Ecke Grasweg (Öffentlicher Parkstreifen)
     -   Wiesenkamp / Ecke Am Herrkamp (Grünanlage)

                                              Kreis Plön
                                        Amt für Abfallwirtschaft

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Eckart Behrend GmbH & Co. KG
                                        BAUUNTERNEHMEN • ZIMMEREI
                                   HOLZBAU • INNENAUSBAU • STAHLBETONBAU
                                     HOLZRAHMENBAU • HERSTELLUNG VON
                                   DACHGAUBEN • SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN
                                                Winkel 7 · 24226 Heikendorf
                                                  Telefon 04 31- 24 15 30
                                        E-Mail: bauunternehmen@eckart-behrend.de

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Tel. 0431 - 24 16 93                                                     falinning@aol.com

                                                                                              25
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