Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2022 Foto: Simone Kanieß Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 01/2022 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Kein Neujahrsempfang 2022 Der Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf muss angesichts der Vorgaben des Landes infolge der Corona-Pandemie leider erneut abgesagt werden. Gemeinde Heikendorf, Der Bürgermeister Tade Peetz Förderverein Behrend-Haus gegründet - Erhalt der historischen Reetdachkate Beleuchtetes Behrend-Haus: Christian Ladwig hatte die historische Reetdachkate in Neuheikendorf mit Lichtspots in Szene gesetzt. © C. Kuhl In Neuheikendorf hat sich am 9. Dezember 2021 Vor der Gründungsversammlung im Feuerwehr- der Förderverein Behrend-Haus gegründet. 28 haus hatten viele Besucher*innen das Angebot Personen wurden im Gründungsprotokoll na- zu einem Rundgang durch die Räume des von mentlich erfasst. Aus diesem Kreis wird im Ja- außen stimmungsvoll beleuchteten Behrend- nuar nun ein Vorstand gewählt. Hauptziel des Hauses genutzt. Rainer Kreuz, Schwiegersohn Fördervereins ist der Erhalt der historischen des Erben Prof. Dr. Uwe Ruberg, zeigte den Reetdachkate, dem einstigen Wohn- und Atelier- Hausgästen unter Einhaltung der 2G-Regel haus des 1979 verstorbenen Heikendorfer Ma- neben den Kunstwerken von Rudolf Behrend lers Rudolf Behrend. „Die große Bereitschaft, im auch die beeindruckende Diele, das Generatio- Verein aktiv mitzuwirken stimmt mich sehr opti- nenzimmer und das Mahagoni-Zimmer. mistisch und ist ein starkes Signal an die Ge- Die alte Reetdachkate, etwas versteckt in zwei- meinde“, so Bürgermeister Tade Peetz. ter Reihe am Neuheikendorfer Dorfteich, soll künftig als Begegnungsstätte und Veranstal- tungszentrum für Ausstellungen beispielsweise, Lesungen oder auch Trauungen der Öffentlich- keit dauerhaft zugänglich gemacht werden. So haben es sich die Heikendorfer*innen bei einer Bürgerbefragung zur Ortskernentwicklung ge- wünscht. Als ein Schlüsselprojekt möchte die Gemeinde dieses schmucke Juwel mit Förder- mitteln erhalten und entwickeln. Der Förderver- ein Behrend-Haus spielt bei der Umsetzung der Ideen eine zentrale Rolle.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 16 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 17 - 19 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 19 - 29 Kulturelles 31 - 32 Kindergärten 35 - 41 Schulen 41 - 58 Kirchengemeinden 62 - 63 Vereine & Verbände Berichte 66 - 80 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 81 - 90 Impressum 88 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Haushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung wird nach Be- schluss des Amtsausschusses vom 29.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.469.400 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.469.400 EUR einem Jahresüberschuss von 0 EUR einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 2. und im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 9.205.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.902.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.800 EUR 3
Amt Schrevenborn einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 451.000 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 90,77 §3 Die Deckungslücke des Amtes von 6.918.800 EUR wird durch die Erhebung einer Amtsumlage fi- nanziert. Die Umverteilung erfolgt je zur Hälfte nach den Steuerkraftzahlen zuzüglich Gemeindeschlüsselzuweisungen, abzüglich Finanzausgleichs- umlage sowie der Einwohnerzahl der Gemeinden. Es werden festgesetzt: 1. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Steuerkraftzahlen, Gemeindeschlüsselzuweisungen und Finanzausgleichsumlage auf 12,37% 2. der Umlagesatz für die Amtsumlage nach Einwohnerzahlen je Einwohner auf 178,16 € §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zu- stimmung nach § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die ge- leisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über und au- ßerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. §5 Für die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO-Doppik als Plananlage erstellte Übersicht über die nach § 20 Abs 1 und 2 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgettierungsre- geln: 1. Übersteigen die Mehrerträge und die dazu gehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets die Min- dererträge und die dazu gehörigen Mindereinzahlungen, so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen und die dazu gehörigen Mehrauszahlungen des Budgets verwendet werden. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen und Mindereinzahlungen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen. 2. Die Aufwendungen und die dazu gehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördeungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Ist der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch wie die or- dentliche Tilgung, sind zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets und die dazu gehörigen Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik zugunsten von Auszahlungen für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets einseitig deckungs- fähig. 4
Amt Schrevenborn 5. Alle zu einem Budget gehörenden Aufwendungen und die dazu gehörigen Auszahlungen werden gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Eine Übertragung ist nur zu- lässig, soweit nach den Planungen des Folgejahres ein entsprechender Jahresüberschuss er- wartet wird oder eine rechtliche Verpflichtung bereits eingegangen wurde. Heikendorf, 10.12.21 Amtsdirektorin Amt Schrevenborn gez. J. Bohrer Die Amtsdirektorin Bohrer Im Auftrag gez. Scharbow Die Haushaltssatzung mit Produkthaushaltsplan 2022 des Amtes Schrevenborn liegt ab dem 07.01.2022 in der Amtsverwaltung, Amt für Finanzen, Außenstelle Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf zur Einsichtnahme aus. Übersicht über die gebildeten Budgets Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (=Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden. Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (=Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden: A. Ergebnisplanung Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Erträge u. Aufwendungen der Teilpläne Budgetverantwortung 1.10.001 Innere 1.1.1.10 Gemeindeorgane Verwaltung, 1.1.1.20 Hauptamt Amtsleitung Amt I Sicherheit und 1.1.1.30 Kämmerei Herr Kussin Ordnung 1.1.1.40 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung 1.1.1.50 Gleichstellungsbeauftragte 1.2.1.10 Statistik und Wahlen 1.2.2.10 Standesamt 1.2.2.20 Öffentliche Ordnung 1.2.2.30 Obdachlosenangelegenheiten 1.2.6.10 Brandschutz 2.20.001 Schulträger- 2.1.1.10 Grundschulen aufgaben, 2.1.8.20 Gemeinschaftsschule mit Kultur und angeschlossener Grundschule Amtsleitung Amt IV Wisenschaft 2.2.1.10 Sonderschulen Frau Bertig 2.4.3.10 Sonstige schulische Aufgaben 2.4.3.30 Schulsozialarbeit 2.7.1.10 Volkshochschulen 2.7.2.10 Büchereien 3.30.001 Soziale Hilfen, 3.1.1.10 Allgemeine Sozialverwaltug -Sozialamt- Kinder-, 3.1.3.10 Hilfen für Asylbewerber Amtsleitung Amt IV Jugend- und 3.6.5.10 Tageseinrichtungen für Kinder in Frau Bertig Familienhilfe, Trägerschaft Dritter 5
Amt Schrevenborn Gesundheits- 3.6.5.20 Kommunale Kindertagesstätten dienste 3.6.6.10 Einrichtungen der Jugendarbeit 4.1.8.10 Kur- und Badeeinrichtungen 5.50.001 Räumliche 5.1.1.10 Räumliche Planungs- und Entwicklungs Planung und -maßnahmen Entwicklung, 5.2.1.10 Bau- und Grundstücksordnung Amtsleitung Amt III Verkehr, Natur 5.3.1.10 Elektrizitätsversorgung Herr Hennings und Umwelt, 5.4.1.10 Gemeindestraßen Tourismus 5.4.2.10 Kreisstraßen5.4.2.10 Kreisstraßen 5.4.7.10 ÖPNV 5.5.1.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 5.5.3.10 Friedhofs- und Bestattungswesen 5.7.3.10 Betriebshof 5.7.5.10 Toursimus 6.60.001 Steuern, 6.1.1.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine allgemeine Umlagen Amtsleitung Amt II Umlagen, 6.1.2.10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Herr Scharbow allgemeine Finanz- wirtschaft Übersicht über die gebildeten Budgets Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen eines Teilplanes (=Produkt) nach § 20 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverord- nung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden. Abweichend von Absatz 2 werden die Ein- und Auszahlungen der nachstehend aufgeführten Teil- pläne (=Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden: B. Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen) Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Einzahlungen u. Budgetverantwortung Auszahlungen der Teilpläne 1.10.901 Innere 1.1.1.10 Gemeindeorgane Verwaltung, 1.1.1.20 Hauptamt Amtsleitung Amt I Sicherheit und 1.1.1.30 Kämmerei Herr Kussin Ordnung 1.1.1.40 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung 1.1.1.50 Gleichstellungsbeauftragte 1.2.1.10 Statistik und Wahlen 1.2.2.10 Standesamt 1.2.2.20 Öffentliche Ordnung 1.2.2.30 Obdachlosenangelegenheiten 1.2.6.10 Brandschutz 3.30.901 Soziale Hilfen, 3.1.1.10 Allgemeine Sozialverwaltung -Sozialamt- Kinder-, 3.1.3.10 Hilfen für Asylbewerber Jugend- und 3.6.5.10 Tageseinrichtungen für Kinder in Familienhilfe, Trägerschaft Dritter 6
Amt Schrevenborn Gesundheits- 3.6.5.20 Kommunale Kindertagesstätten dienste 3.6.6.10 Einrichtungen der Jugendarbeit Amtsleitung Amt IV 4.1.8.10 Kur- und Badeeinrichtungen Frau Bertig 5.50.901 Räumliche 5.1.1.10 Räumliche Planungs- und Entwicklungs- Planung und maßnahmen Entwicklung, 5.2.1.10 Bau- und Grundstücksordnung Verkehr, Natur 5.3.1.10 Elektrizitätsversorgung Amtsleitung Amt III und Umwelt, 5.4.1.10 Gemeindestraßen Herr Hennings Tourismus 5.4.2.10 Kreisstraßen 5.4.7.10 ÖPNV 5.5.1.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 5.5.3.10 Friedhofs- und Bestattungswesen 5.7.3.10 Betriebshof 5.7.5.10 Tourismus Mitteilung über geplante Knick- und Gehölzpflegemaßnahmen sowie Baumfällungen in den gemeindeeigenen Grünanlagen Heikendorf Auch während des Winterhalbjahres 2020 / 2021 werden die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofes wieder die öffentlichen Grünanlagen, Knicks und Bäume durchforsten bzw. auslichten. Die Gehölze müssen in einigen Anlagen auf den Stock gesetzt werden, da sie einerseits Überaltern und ihre Funktionen nicht mehr wahrnehmen können und andererseits die Verkehrssicherheit in We- gebereichen zu erhalten ist. Ein lediglich „gerades Abschneiden“ der Zweige würde am Problem des Überalterns nichts ändern und ist aus gestalterischen sowie ästhetischen Gründen abzulehnen. Über- hälter, das heißt größere Einzelbäume, sollen auch in diesen Bereichen stehenbleiben. Zum Teil ste- hen die Bäume und Sträucher viel zu eng. Der Bestand ist daher auszulichten um den verbleibenden Gehölzen Platz zur artgerechten Entwicklung zu geben. Abgestorbene Bäume sind zur Aufrechter- haltung der Verkehrssicherheit zu entfernen und die gesunden Bäume freizustellen. Überhängende Äste, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen zurückgeschnitten werden. Bisher sind folgende Pflegeaktionen geplant: lfd. Ort / Straße Maßnahmen Nr. 1 Straßenbäume allgemein, Baumpflege, Totholz und ggf. untere Astkränze entfernen, Lichtraumprofil herstellen 2 Spielplätze, allgemein Gehölze in den Randbereichen und rund um die Spielgeräte zurückschneiden 3 Friedhof alte Gehölze auf Pflanzstreifen fällen, Baumpflege allgemein 4 Haffkamper Weg Ausgleichfläche „zum Wohld“ durchforsten 5 Am Fischberg Buchenhecke auf den Stock setzen 6 Solarsiedlung Gehölze am Spielplatz und entlang der Parkplätze (Kirchsören, Im Grund) sowie Weiden in der Senke zurückschneiden 7 Tobringer Knick zum Abgestorbene Gehölze (auf Höhe der Gärtnerei Gesche) Gewerbegebiet entfernen 8 Knick Gewerbegebiet Knick auf den Stock setzen, wird noch geprüft Winkel Seite zum Poggenbarg 9 Laboer Weg Ecke Steffensbrook Gehölze an der Grenze zum Privatgrundstück auf den Stock setzen 10 Rügendamm Grünanlage Bäume und Sträucher zurückschneiden 11 Grünfläche Förde Kiek Weidengebüsch entlang des Weges zurückschneiden 12 Schröderstraße Knick/Hecke zum Spielplatz auf den Stock setzen 7
Amt Schrevenborn 13 Ragniter Ring 14-18 Bäume auf den Pachtflächen zurückschneiden (wachsen ans Gebäude heran?) 14 Grünfläche zwischen Grasweg 47 Gehölze zurückschneiden und Fußweg Steffensbrook / Ragniter Ring 15 Fußweg zwischen Steffensbrook Gehölze auf den Stock setzen und Ragniter Ring 16 Ragniter Ring Randeingrünung zurückschneiden Spielplatz 17 Wiesenkamp Gehölzpflege (gegenüber Parkplatz Schulredder) 18 Schulredderparkplatz, östl. Gehölzpflege Einmündung in den Schulredder 19 OGTS Bäume und Sträucher rund um das Gebäude zurückschneiden 20 Verlängerung Am Herrkamp Randeingrünung des Teiches Richtung B 502 zurückschneiden, zu starke Verschattung des Gewässers, zu hoher Laubeintrag 21 Neuheikendorfer Weg, Knick auf den Stock setzen beim Parkplatz Sportplatz 22 An der Schanze / Wall beim Gehölzpflegemaßnahmen (abgestorbene Gehölze U-Boot-Ehrenmal entfernen) 23 An der Schanze, beim WC Hecke einkürzen Häuschen 24 Strandweg 8, Grünfläche / Knick entlang des Parkplatzes Strandweg 8 auf den Stock Treppe hinter dem ehemaligen setzen (Weiden und andere Gehölze) Restaurant Ostseewelle 25 Mühlenstieg entlang Bulach’sche Knick auf den Stock setzen Wiese 26 Hafenstraße 16 Knick zur Kita auf den Stock setzen 27 Schrevenborner Weg Nr. 31 Eine kleine Buche direkt an der Straßenlaterne entfernen 28 Detlefskamp Kirschen (Straßenbäume) pflegen, Lichtraumprofil 29 Schlosskoppelweg Gehölze (Weiden) neben der Fahrbahn zurückschneiden, Totholz entfernen Baumfällungen: 1 Tobringer, Einmündung 1 abgestorbene Kastanie entfernen Alte Koppel 2 Heidberg 5-6 Pappeln fällen, Gefahrbäume, Verkehrssicherungspflicht, Umbau zu standortheimischen, langlebigen Gehölzbestand (gem. Beschluss Umweltausschuss aus dem Jahr 2004) 3 Treppenanlage Fördeblick – 1 Pflaume fällen Am kolen Born (Probleme mit Fallobst auf der Treppe und auf dem Nachbargrundstück) 4 Kolonnenweg 5 a Wald-Bäume (Gefahrbäume) an der Grenze zu den Privatgrundstücken fällen 5 Graf-Spee-Allee 1 Eberesche fällen, krank, Standsicherheit nicht mehr gegeben (Stand der vorstehenden Liste: 29.10.2021. Aufgrund weiterer Meldungen von Bürgern und eigenen Erkenntnissen kommen ggf. noch weitere Pflegemaßnahmen hinzu.) 8
Amt Schrevenborn Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Im Monat Januar finden keine Sitzungen des Amtes statt. ABSCHRIFT Niederschrift 18. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungstermin: Montag, 29.11.2021 Herr Patrick Voßhall Gemeindevertreter Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Vertretung für: Herrn Benedict Mende Sitzungsende: 21:00 Uhr Gemeindevertreter Ort, Raum: Mensa der OGTS, Schulred- Herr Dr. Manfred Duchâteau Gemeindevertreter der 3a, 24226 Heikendorf Vertretung für: Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin Anwesenheit: Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter- Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter fehlt entschuldigt - Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Weitere Anwesende: - fehlt entschuldigt - Frau Juliane Bohrer Amtsdirektorin Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter Herr Niels Tönder Amt Schrevenborn - fehlt entschuldigt - Herr Torben Scharbow Amt Schrevenborn Herr Benedict Mende Gemeindevertreter Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenbor - fehlt entschuldigt - Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben - fehlt entschuldigt - Vorsitz gez. Hans-Herbert Pohl Herr Hans-Herbert Pohl Amtsvorsteher Protokollführung gez. Thomas Kussin Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Für die Richtigkeit der Abschrift: Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter gez. Alexandra von Elm Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter Tagesordnung: Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter Öffentlicher Teil Vertretung für: Herrn Andreas Bohm-Ladehof Ge- 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, meindevertreter Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ein- Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin ladung, der Anwesenheit und der Beschluss- Frau Andrea Hamann-Wilke fähigkeit Gemeindevertreterin 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin 3 Beschlussfassung über eventuelle Einwendun- Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter gen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung Herr Alexander Orth Gemeindevertreter am 20.10.2021 Herr Tade Peetz Bürgermeister 4 Einwohnerfragestunde Frau Andrea Hoppe-Kossak Gemeindevertreterin 5 Anfragen aus dem Amtsausschuss Vertretung für: Herrn Rüdiger Petersen 6 Berichterstattung zum Ostuferverkehrskonzept Gemeindevertreter der KielRegion Herr Gerd Radisch Bürgermeister 7 Beratung und Beschlussfassung über die Fort- Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter setzung des Bikesharing-Projektes "Sprotten- Herr Thure Spitz Gemeindevertreter Flotte" der KielRegion 9
Amt Schrevenborn 8 Beratung und Beschlussfassung über eine Än- Beratungsergebnis: derung des Stellenplans 2022 im Amtshaus- Anwesend: 20 halt Dafür: 20 9 Beratung und Beschlussfassung über die Dagegen: - Haushaltssatzung mit Produktplan des Amtes Enthaltung/en: - Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2022 10 Beratung und Beschlussfassung über den Zu 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung Haushaltsplan 2022 für den Amtsbetriebshof Vorlage: AA/4142/2021 des Amtes Schrevenborn Keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 11 Beratung und Beschlussfassung zur Einfüh- rung der 3G-Regel für Gremiensitzungen zur Beratungsergebnis: Reduzierung des Infektionsrisikos im Rahmen Anwesend: 20 der Corona-Pandemie Dafür: 20 12 Wahl eines Mitglieds für den Haupt- Finanz- Dagegen: - und Werkausschuss Enthaltung/en: - 13 Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt in den Verein "Kommunale Arbeitsgemein- Zu 3 Beschlussfassung über eventuelle Ein- schaft zur Förderung des Fuß- und Radver- wendungen gegen die Niederschrift der kehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH)" letzten Sitzung am 20.10.2021 14 Kenntnisnahme des Regelberichts 2021 Vorlage: AA/4143/2021 15 Berichterstattung zum Ergebnis der Großen Gegen die Abschrift der Niederschrift der letzten Ordnungsprüfung Sitzung am 20.10.2021 werden keine Einwendun- 16 Mitteilungen des Amtsvorstehers gen erhoben. Nichtöffentlicher Teil 17 Wahl einer Schiedsperson für den Schieds- Beratungsergebnis: amtsbezirk 1 (Gemeinden Heikendorf und Anwesend: 20 Mönkeberg) Dafür: 74 gewichtete Stimmen 18 Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für Dagegen: - den Schiedsamtsbezirk 1 (Gemeinden Heiken- Enthaltung/en: - dorf und Mönkeberg) 19 Mitteilungen des Amtsvorstehers Zu 4 Einwohnerfragestunde 20 Nichtöffentliche Anfragen aus dem Amtsaus- Vorlage: AA/4145/2021 schuss Keine Einwohnerfragen. Protokoll: Zu 5 Anfragen aus dem Amtsausschuss Öffentlicher Teil Vorlage: AA/4147/2021 Zu 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsit- Keine Anfragen aus dem Amtsausschuss. zenden, Feststellung der Ordnungsmäßig- keit der Einladung, der Anwesenheit und Zu 6 Berichterstattung zum Ostuferverkehrs- der Beschlussfähigkeit konzept der KielRegion Vorlage: AA/4141/2021 Vorlage: AA/4027/2021 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh- Beschluss rung bestehen keine Bedenken. Der Amtsausschuss nimmt die Berichterstattung Besondere Vorkommnisse: zum Ostuferverkehrskonzept der KielRegion zur Keine Kenntnis. Änderung der Tagesordnung: Beratungsergebnis: Keine Anwesend: 20 Dafür: 74 gewichtete Stimmen Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sit- Dagegen: - zung behandelt werden: Enthaltung/en: - TOP 17-20 10
Amt Schrevenborn Zu 7 Beratung und Beschlussfassung über die Diensten (Betriebskosten Bike Sharing Projekt / Fortsetzung des Bikesharing-Projektes Sprottenflotte) von 45.500 € auf 17.800 € lt. Be- "SprottenFlotte" der KielRegion schluss zur Vorlage AA/2921/2020-01 Vorlage: AA/2921/2020-01 2. Weiterhin wurden die Änderungen im Stellenplan 2022 lfd. Nr. 48 und 49 vom Amtsausschuss be- Beschluss schlossen. Beide Stellen werden im Stellenplan Der Amtsausschuss beschließt, das Bikesharing- 2022 mit Entgeltgruppe 10 (statt Egr. 9b) berück- Projekt „SprottenFlotte“ mit den bestehenden sichtigt (Beschluss zur Vorlage AA/4152/2021). Standorten im Jahr 2022 fortzusetzten und die ent- sprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Beratungsergebnis: Anwesend: 20 Beratungsergebnis: Dafür: 74 gewichtete Stimmen Anwesend: 20 Dagegen: - Dafür: 59 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: - Dagegen: 3 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: 12 gewichtete Stimmen Zu 10 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 für den Amtsbe- Herr Orth bittet um Überlassung des Wirtschafts- triebshof des Amtes Schrevenborn planes der KielRegion. Die Teilnahme an Sitzungen Vorlage: AA/4015/2021 der KielRegion ist zu klären. Beschluss Zu 8 Beratung und Beschlussfassung über eine Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssat- Änderung des Stellenplans 2022 im Amts- zung 2022 für den Amtsbetriebshof inklusive des haushalt Haushaltsplanes. Vorlage: AA/4152/2021 1. Der Ergebnisplan schließt mit Beschluss 2.461.500 € als Gesamtbetrag der Erträge, Der Amtsausschuss stimmt den o.g. Veränderun- 2.458.500 € als Gesamtbetrag der Aufwendun- gen für den Stellenplan 2022 (lfd. Nr. 48 und 49) zu. gen, Die Änderungen sind im Stellenplan 2022 vorzu- 3.000 € als Jahresüberschuss ab. nehmen und für den Produktplan des Amtes 2022 zu berücksichtigen. 2. Der Finanzplan schließt mit 2.460.500 € als Einzahlung aus laufender Ver- Beratungsergebnis: waltungstätigkeit, Anwesend: 20 2.336.400 € als Auszahlungen aus laufender Dafür: 74 gewichtete Stimmen Verwaltungstätigkeit, Dagegen: - 85.100 € als Einzahlungen aus Investitions- und Enthaltung/en: - Finanzierungstätigkeit, 211.900 € als Auszahlung aus Investitions- und Zu 9 Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierungstätigkeit ab. Haushaltssatzung mit Produktplan des Amtes Schrevenborn für das Haushalts- Es werden festgesetzt: jahr 2022 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen Vorlage: AA/4012/2021 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 80.000 € Beschluss 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- Die Haushaltssatzung und der Budgetplan 2022 gungen auf 0 € werden wie vom Haupt-, Finanz- und Werkaus- 3. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssiche- schuss vorgelegt mit weiteren Änderungen laut bei- rung (Kassenkredite) auf 200.00 € gefügter Liste beschlossen. 4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiese- nen Stellen 33,12 1. Konto: 5.7.5.10.5429000 – Sonstige Aufwendun- gen für die Inanspruchnahme von Rechten u. 11
Amt Schrevenborn Beratungsergebnis: Herr Falk-Schott schlägt Frau Claudia Zempel vor. Anwesend: 20 Her Voßhall schlägt Herrn Benedict Mende vor. Dafür: 74 gewichtete Stimmen Dagegen: - Abstimmungsergebnis Enthaltung/en: - Anwesend 20 Claudia Zempel 47 gewichtete Stimmen Zu 11 Beratung und Beschlussfassung zur Ein- Benedict Mende 12 gewichtete Stimmen führung der 3G-Regel für Gremiensitzun- Enthaltungen 15 gewichtete Stimmen gen zur Reduzierung des Infektions- risikos im Rahmen der Corona-Pande- Beschluss mie Der Amtsausschuss wählt Frau Claudia Zempel als Vorlage: AA/4095/2021 ordentliches Mitglied in den Haupt- Finanz- und Werkausschuss. Beschluss 1. Der Amtsausschuss beschließt, für alle künftigen Für den Sitz von Frau Claudia Zempel im Haupt- Sitzungen des Amtsausschusses sowie des Finanz- und Werkausschuss ist eine Stellvertretung Haupt- Finanz- und Werkausschusses eine 3G- zu wählen. Regel zum Infektionsschutz im Rahmen der Co- Frau Mersmann schlägt Herrn Benedict Mende vor. rona-Pandemie einzuführen. Abstimmungsergebnis Beratungsergebnis: Anwesend 20 Anwesend: 20 Dafür 74 gewichtete Stimmen Dafür: 74 gewichtete Stimmen Dagegen - Dagegen: - Enthaltungen - Enthaltung/en: - 2. Testmöglichkeiten für Ausschussmitglieder oder Beschluss die Öffentlichkeit sollen nicht kostenfrei bereitge- Der Amtsausschuss wählt Herrn Benedict Mende stellt werden. als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- Finanz- und Werkausschuss. Die Verwaltung wird gebeten, die Prozessabläufe zu Beginn der Sitzungen entsprechend anzupassen Zu 13 Beratung und Beschlussfassung zum und auf freiwilliger Basis den Impf- bzw. Genese- Beitritt in den Verein "Kommunale Ar- nenstatus der regelmäßigen Teilnehmer*innen zu beitsgemeinschaft zur Förderung des dokumentieren. Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Hol- stein (RAD.SH)" Beratungsergebnis: Vorlage: AA/4086/2021 Anwesend: 20 Dafür: 62 gewichtete Stimmen Beschluss Dagegen: 6 gewichtete Stimmen Die Amtsdirektorin wird gebeten, beim Verein Enthaltung/en: 6 gewichtete Stimmen „Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein Zu 12 Wahl eines Mitglieds für den Haupt- Fi- (RAD.SH) einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen nanz- und Werkausschuss und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu Vorlage: AA/4138/2021 sorgen. Herr Voßhall beantragt den TOP zu vertagen. Beratungsergebnis: Anwesend: 19 Beratungsergebnis Dafür: 71 gewichtete Stimmen Anwesend 20 Dagegen: - Dafür 24 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: - Dagegen 44 gewichtete Stimmen Der Amtsvorsteher Herr Hans-Herbert Pohl hat Enthaltungen 6 gewichtete Stimmen nicht mit abgestimmt. 12
Amt Schrevenborn Zu 14 Kenntnisnahme des Regelberichts 2021 Vorlage: AA/4153/2021 Vorlage: AA/3992/2021 Beschluss Beschluss Der Amtsausschuss nimmt die mündliche Bericht- Der Amtsausschuss nimmt den Regelbericht 2021 erstattung zur Kenntnis. gemäß Anlage zur Kenntnis. Die Gemeindevertre- tungen sind entsprechend zu unterrichten. Beratungsergebnis: Anwesend: 20 Beratungsergebnis: Dafür: 74 gewichtete Stimmen Anwesend: 20 Dagegen: - Dafür: 74 gewichtete Stimmen Enthaltung/en: - Dagegen: - Enthaltung/en: - Zu 16 Mitteilungen des Amtsvorstehers Vorlage: AA/4144/2021 Herr Orth bittet darum, künftig die Altersstruktur der Einwohner*innen in den Regelbereicht mit aufzu- - Frau Bohrer teilt mit, dass es zunächst keine nehmen. Herr Orth weist darauf hin, dass der B- Impfaussenstelle in Heikendorf geben wird. Plan 94 der Gemeinde Heikendorf in der Übersicht - Frau Bohrer berichtet über den Sachstand zum der B-Pläne fehlt. Herr Orth bittet darum, die Prog- Thema Galsfaserausbau durch die Fa. TNG im nose für Kindergartenplätze in den Regelbericht Amt Schrevenborn. aufzunehmen. Herr Peetz weist auf die gegenwär- - Frau Bohrer berichtet über Abstimmungsgesprä- tigen Aktivitäten in Sachen Pflegebedarfsplanung che mit dem Planungsbüro Hochfeldt & Partner hin und bittet auch diese künftig in den Regelbe- zum geplanten Umbau der Bücherei Heikendorf richt aufzunehmen. zu Verwaltungsräumen. Zu 15 Berichterstattung zum Ergebnis der Gro- ßen Ordnungsprüfung Informationen zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger bei Schneefall und Eisglätte Was ist beim Räumen des Gehweges zu Welche Streumittel sind zu verwen- beachten? den und was ist zu beachten? Der von dem Grundstück befindliche Weg, dazu Als Streumittel ist vorrangig abstumpfendes Ma- gehört auch ein kombinierter Geh- und Radweg, terial, wie gewaschener Kies oder Granulat zu ist in einer Breite (soweit möglich) von mindes- verwenden. Die Verwendung von Tausalzen ist tens 1,50 m von Schnee frei zu halten und bei nur in Ausnahmefällen (Blitzeis) und an beson- Glätte zu streuen. Abflussrinnen, Hydranten oder ders gefährlichen Stellen zulässig. Der Einsatz Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung frei von Asche ist unzulässig. Weiterhin dürfen zu halten. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien be- Was ist bei Straßen ohne Gehweg bzw. streut werden. Das Ablagern von salzhaltigem unbefestigten Straßen zu beachten? oder sonstigen auftauenden Mitteln versetzter Bei Straßen und Wege ohne abgegrenzten Geh- Schnee auf Baumscheiben und begrünten Flä- weg gilt die Räum- und Streupflicht für eine Tiefe chen ist untersagt. von 1,5 m entlang des Grundstücks. Wann gilt die Räum- und Streupflicht? Was ist mit den Verbindungswegen? In der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr – an Sonn- Verbindungswege ohne ständigen Kfz-Verkehr und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ent- sind von dem/der jeweiligen Anlieger*in bis zur stehendes Glatteis ist so oft wie erforderlich un- Wegemitte von Schnee frei zu halten und bei verzüglich zu beseitigen. Glätte zu streuen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 08.00 13
Amt Schrevenborn Uhr des folgenden Tages, wenn dieses ein ihres Winterdienstes beseitigen. Die dadurch Sonn- oder Feiertag ist bis 9.00 Uhr, zu räumen. entstehenden Kosten werden den Grundstücks- eigentümer*innen in Rechnung gestellt. Ausnahmen zur Räum- und Streuflicht Die von den Gemeinden zu räumenden und ab Bitte beachten Sie auch zu streuenden Straßen entnehmen Sie den je- Weder Alter und Krankheit, noch berufliche Ver- weiligen Anlagen (Heikendorf Anlage-Nr. 2, hinderung entbinden von der Räum- und Streu- Schönkirchen Anlage-Nr. 1, Mönkeberg Anlage- pflicht. Ist die oder der Verantwortliche nicht in Nr. 2) der Straßenreinigungssatzungen. Des Wei- der Lage, der jeweiligen Verpflichtung nachzu- teren sind in der Gemeinde Schönkirchen von kommen, hat sie oder er rechtzeitig Vorsorge den Bestimmungen die Eigentümer*innen land- dafür zu treffen, dass sie von einer anderen Per- wirtschaftlicher Flächen, die innerhalb der Orts- son oder von einem Reinigungsunternehmen er- lage an Gehwegen angrenzen, ausgenommen. füllt wird. Welche Folgen treten bei Pflichtver- Die oder der Verantwortliche haftet bei Unfällen letzung auf? für Schäden, sofern sie den Pflichten nicht oder Die Gemeinde ist verpflichtet, Anlieger*innen zu nicht ausreichend nachkommen. Sofern in den überprüfen, ob sie ihrer Räum- und Streupflicht vorgeschriebenen Zeiträumen nicht oder nur un- nachkommen. Ein festgestelltes Versäumnis genügend geräumt oder gestreut wurde, können kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld erhebliche Schadenersatzforderungen auf die von bis zu 500,00 € geahndet werden. säumigen Verantwortlichen zu kommen. Sollten trotz Aufforderung die festgestellten Nähere Einzelheiten sind den aktuellen Straßen- Mängel nicht zeitnah beseitigt werden oder aber reinigungssatzungen der Gemeinden auf der es sich um eine akute Unfallgefahr handeln, wer- Homepage www.amt-schrevenborn.de unter den die Mitarbeiter*innen des Amtsbetriebshofes Rubrik Ortsrecht zu entnehmen. oder eine Fremdfirma die Gefahr im Rahmen Berichte aus dem Amt Schrevenborn Schulkinder basteln für ältere Menschen: Weihnachtskarten-Aktion im Amt Schrevenborn Schulkinder der 3. und 4. Klassen aus den diese besondere Weihnachtspost in ihren Brief- Grundschulen in Heikendorf, Mönkeberg und kästen oder über eine persönliche Übergabe in Schönkirchen haben mit viel Liebe und Kreativi- den örtlichen Pflegeeinrichtungen freuen. Die tät selbstgestaltete Weihnachtskarten mit weih- Aktion ist bei allen Beteiligten sehr gut angekom- nachtlichen Grüßen beschrieben. Die Idee von men. „Vielleicht ist dies ja der Auftakt für eine Amtsdirektorin Juliane Bohrer als Initiatorin der neue regionale Weihnachtstradition, die Jung Aktion: Ältere Menschen der drei Gemeinden, und Alt in den Gemeinden verbindet“, so Juliane die in der Weihnachtszeit kaum Besuche haben Bohrer. oder Weihnachtspost er- halten, soll eine kleine Freude bereitet werden. Die Verteilung der insge- samt rund 250 Weih- nachtskarten wurde von den Seniorenbeiräten bzw. Sozialverbänden in den Gemeinden übernom- men. So konnten sich viele Senior*innen über 14
Amt Schrevenborn Fahrrad-Sprottenflotte auch in 2022 unterwegs – Fortsetzung des Bikesharing-Projektes im Amt Schrevenborn Seit August 2019 beteiligt sich das Amt Schre- dorf (Fähranleger Möltenort), Mönkeberg venborn an dem Bikesharing-System „Sprotten- (Strandweg am Fähranleger) und Schönkirchen flotte“ der Kiel Region. Die Leih-Fahrräder (Gemeindebüro) hat die Mönkeberger Station die können über den Anbieter Nextbike auch 2022 meisten Ausleihen zu verzeichnen. Sehr gut in den drei amtsangehörigen Gemeinden Hei- angenommen wird zudem die von der Förde kendorf, Mönkeberg und Schönkirchen erfolgen. Sparkasse finanzierte E-Bike-Station am Heiken- Das hat der Amtsausschuss in seiner jüngsten dorfer Dorfplatz. Sitzung beschlossen. Ab 2023 wird es dann Die 100. Fahrrad-Verleihstation der Sprotten- angesichts der Ende kommenden Jahres auslau- flotte wird am 10. Dezember in Kiel an der fenden Förderung/Anschubfinanzierung des Reventloubrücke in Betrieb genommen. Ange- Projektes Anpassungen in der Tarifstruktur schlossen an das Bikesharing-System sind der- geben. Das hat die Kiel Region GmbH als zeit neben der Landeshauptstadt Kiel 12 Trägerin des Projektes bereits angekündigt. Gemeinden aus den Kreisen Plön und Rends- Von den drei Gemeinde-Standorten in Heiken- burg-Eckernförde. Verkehrsgutachen Kieler Ostufer - Amtshaushalt 2022 beschlossen Gemeinsam mit der Stadt Kiel und dem Kreis umlage für die drei Gemeinden steigt um Plön hat die Kiel Region GmbH ein Vorgehen zur 653.000 Euro und wird gemäß Schlüsselverteiler Umsetzung eines Verkehrsgutachtens für das anteilig von Heikendorf (41,43 %), Schönkirchen Kieler Ostufer entwickelt. (38,42 %) und Mönkeberg (20,15 %) finanziert. Das Gutachten soll untersuchen, wie die Belas- tungen durch Lkw- und Pkw-Verkehre auf dem Wolfgang Voßhall aus Mönkeberg ist als Ostufer verringert und gleichzeitig der Verkehrs- Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Hei- fluss und die verkehrliche Anbindung verbessert kendorf-Mönkeberg wiedergewählt worden. werden können. Nach einer auf rund ein Jahr Neuer stellvertretender Schiedsmann für diesen ausgelegten Phase der Bestandsaufnahme ab Bezirk ist der Heikendorfer Uwe Mohrmann aus Sommer 2022 soll ein Maßnahmenkatalog fest- Heikendorf. gelegt werden. Die in der Sitzung vorgestellte Claudia Zempel (UWG Mönkeberg) rückt als Zeitplanung wurde vom Amtsausschuss zur neues Mitglied in den Haupt- und Finanz- und Kenntnis genommen. Werkausschuss des Amtes nach. Stellvertreter Das Amt Schrevenborn wird der „Kommunalen ist Benedict Mende (SPD/Mönkeberg). Den Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- neuen Vorsitzenden dieses Ausschusses als und Radverkehrs in Schleswig-Holstein Nachfolger*in des zurückgetretenen Mönkeber- (RAD.SH)" beitreten. Ziel ist es, mit Unterstüt- ger Gemeindevertreters Dietmar Katzer wählt zung von RAD.SH Radverkehrskonzepte auch das Gremium selbst. für das Amtsgebiet zu entwickeln. Die Arbeits- Für die Gremiensitzungen des Amtes gilt nach gemeinschaft wurde 2017 gegründet, seitdem Beschluss des Amtsausschusses nunmehr die wächst die Zahl der kommunalen Mitglieder. 3G-Regel. Testmöglichkeiten werden den Ge- Einstimmig verabschiedet wurde der Amtshaus- meindevertreter*innen und Besucher*innen nicht halt 2022. Ein Großteil der geplanten Investitio- zur Verfügung gestellt. Eine Einlasskontrolle er- nen (insgesamt 451.00 Euro) geht als Zuschuss folgt ab ca. 30 Minuten vor Sitzungsbeginn. in einer Höhe von 330.000 Euro an die Gemeinde Heikendorf für den Umbau der Büchereiräume zu Büroräumen der Amtsverwaltung. Die Amts- 15
Amt Schrevenborn 16
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502" Die Gemeindevertre- tung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Flächen- nutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der Bundesstraße 502" aufzustellen. Die Planung sieht fol- gende Änderung vor: Darstellung einer Wohnbaufläche (W) mit gliedernden Grün- u. Maßnahmenflächen, sowie Darstellung einer Gewerbegebietsfläche (G) anstelle der bisheri- gen Darstellungen als Flächen für die Land- wirtschaft (L), Grünflä- chen mit der Zweckbestimmung “Kleingärten“ Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. und Flächen für den Gemeinbedarf, Einrichtun- gen und Anlagen (Schule und sportlichen Zwe- Heikendorf, den 21.10.2021 cken dienende Gebäude und Einrichtungen). Amt Schrevenborn Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend Die Amtsdirektorin abgedruckten Planauszug ersichtlich. im Auftrag gez. Böttcher 17
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachung des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf in die 1. Nachtragshaus- haltssatzung und den Produktplan mit den Anlagen nehmen. Sie liegen während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung, Amt für Finanzen, Dorfstraße 10, 24226 Heikendorf, Zimmer 02-02 aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 29.09.2021 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaus- haltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festge- setzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 684.600 EUR 14.733.800 EUR 15.418.400 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 386.800 EUR 17.841.500 EUR 18.228.300 EUR Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag 0 EUR 297.800 EUR 3.107.700 EUR 2.809.900 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 574.400 EUR 14.345.300 EUR 14.919.700 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit 271.700 EUR 16.288.500 EUR 16.560.200 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 830.700 EUR 2.010.900 EUR 2.841.600 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 830.700 EUR 3.106.200 EUR 3.936.900 EUR §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsföderungs- maßnahmen von bisher 1.335.900 EUR auf 2.317.900 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 217.100 EUR 3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 30,93 auf 32,12 18
Gemeinde Heikendorf Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.11.2021 erteilt. Mit der Genehmigung wurde der beantragte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 2.317.900 EUR um 74.900 EUR auf 2.243.000 EUR gekürzt. Heikendorf, 22.11.2021, Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Peetz Heikendorf, 24.11.2021, Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Im Auftrag gez. Howaldt Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 10.01.2022 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Donnerstag 20.01.2022 19:00 Uhr 31. Sitzung der Gemeindevertretung Mittwoch 26.01.2022 19:00 Uhr Wirtschafts- und Veerkehrsausschuss Montag 31.01.2022 19:00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 19
Gemeinde Heikendorf Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Vor allem im Winter muss gewährleistet sein, Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu dass das Lichtraumprofil freigehalten wird, da ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entspre- die Räum- und Streufahrzeuge sonst nicht ohne chend frei zu halten. Über Gehwegen muss Beeinträchtigungen ihre Arbeit durchführen kön- dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50m nen. und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von min- Kommt durch einen in den Lichtraum hineinra- destens 4,50m eingehalten werden. Der seitliche genden oder hineinstürzenden Ast oder Baum Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten ein/e Straßenbenutzer:in oder ein Fahrzeug zu in einer Breite von 0,75m und außerhalb von schaden, ist der/die Eigentümer:in schadener- Ortsdurchfahrten von 1,25m freizuhalten (s. Dar- satzpflichtig. stellung). Das Amt Schrevenborn bittet alle Eigentümer* Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige innen von Anpflanzungen jeglicher Art, durch Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise ange- Freischneiden des Lichtraumprofils einen ver- legt oder unterhalten werden, dass sie in den öf- kehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der fentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in eingreifen können und dadurch die Sicherheit der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis 15. oder die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchti- März eines jeden Jahres durchgeführt werden. gen oder sogar gefährden. Sozialstation der Gemeinde Heikendorf Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle bei Krankheit und Pflegebedarf Wir begleiten schwerkranke, sterbende und trauernde Anprechpartnerin Öffnungszeiten Marion Marx Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Menschen ehrenamtlich. 0431 / 23988275 Do. 14.00-18.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21 20
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Gemeinde Heikendorf Terminplan für die Abfuhr von Weihnachtsbäumen Wichtige Hinweise zur Abfuhr! Bitte unbedingt beachten! • Auf den Sammelplätzen dürfen nur Weihnachtsbäume abgelagert werden. • Vor Anlieferung ist der Baumschmuck (z.B. Lametta) und Zubehörteile (z.B. Weihnachtsbaumständer) restlos zu entfernen! • Glas- und Altkleidercontainer müssen frei zugängig bleiben. • Die Weihnachtsbäume müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens auf den Sammelplätzen angeliefert werden. • Weihnachtsbäume dürefen max. 3 m lang sein und 15 cm Stammdurchmesser haben • Die Weihnachtsbäume werden nur an den genannten Tagen und Plätzen abgefahren. Nach erfolgter Abfuhr ist eine weitere Ablagerung unzulässig! Gemeinde Heikendorf Abfuhrtage: Abfuhrtag: Montag, 24.01.2022 Sammelplätze: - Kitzeberg (ehemaliger Dampferanleger) - Laboer Weg / Ecke Bergstraße (Grünanlage) - Möltenort beim Café Roerskroog (Parkplatz, neben den Glascontainern) - Kirchsören / Neubaugebiet Möhlenbleek (Öffentlicher Parkstreifen) - Rügendamm (öffentliche Parkfläche neben der Parkpalette) - Schulredder (Parkplatz, Richtung Kätnerskoppel) - Stückenberg (Rasenfläche neben dem Kindergartenparkplatz) - Tobringer / Heidberg (Parkplatz, neben den Glascontainern) - Tobringer / Einfahrt in den Poggenbarg (Fläche wird ausgeschildert) - Untereisselner Straße / Ecke Grasweg (Öffentlicher Parkstreifen) - Wiesenkamp / Ecke Am Herrkamp (Grünanlage) Kreis Plön Amt für Abfallwirtschaft 24
Eckart Behrend GmbH & Co. KG BAUUNTERNEHMEN • ZIMMEREI HOLZBAU • INNENAUSBAU • STAHLBETONBAU HOLZRAHMENBAU • HERSTELLUNG VON DACHGAUBEN • SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN Winkel 7 · 24226 Heikendorf Telefon 04 31- 24 15 30 E-Mail: bauunternehmen@eckart-behrend.de Maurer-, Betonbau-, Zimmerer- und Ausbauarbeiten Komplettlösungen seit über 45 Jahren von der Reparatur bis zum schlüsselfertigen Eigenheim Wir suchen Grundstücke in guter Lage 24226 Heikendorf · Hammerstiel 7 · Tel. 0431-24 87 60 · www.steinert-bau.de HEIZUNGS- UND SANITÄRTECHNIK Inh. S. Oslislo • Gas & Öl Wartungen • Komplettbäder • Installation • Solar • 24 Std. Not- dienst • und vieles mehr... Hammerstiel 3 · 24226 Heikendorf Tel. 0431 - 24 16 93 falinning@aol.com 25
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