INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
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6 | 2020 INFORMATION Dezember 2020 | 43. Jahrgang Impfzentren als nächste große Herausforderung Landesweites „Außergewöhnliches Ereignis“ Breitbandgipfel: Zwischenbilanz Erfolg beim Niedersächsischen Weg Geflügelpest
Inhalt Editorial 179 „Außergewöhnliches Ereignis“ am Ende eines außergewöhnlichen Jahres COVID-19 in Niedersachsen 180 Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) – vierte Chronologie 182 Impfzentren als nächste große Herausforderung 185 Aufbau der Impfzentren: Land löst das neue außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite nach Katastro- phenschutzrecht aus Land und Bund 191 Änderungen am Haushaltsentwurf des Landes 192 Novembersteuerschätzung weist langfristig gesunkenes Einnahmeniveau aus 193 Der nächste Meilenstein ist gesetzt – neues Update zum Niedersächsischen Weg 195 Änderungen des niedersächsischen Baurechts und des Straßengesetzes 197 Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen 198 Pflegekammer in Niedersachsen wird aufgelöst 198 Finanzierung der Pflegestützpunkte ab 2020 199 Breitbandgipfel 2020 als Online-Veranstaltung 201 Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Eine Novelle mit Licht und Schatten 203 Aktuelle Entwicklung bei der Geflügelpest 204 Preisverleihung des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs „Bach im Fluss 2020“ Sternstunden 205 Müssen wir uns um den niedersächsischen Grünkohl sorgen? Aus der Verbandsarbeit 206 Staatssekretär Wunderling-Weilbier zu Gast im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des NLT 207 Verabschiedung des Beigeordneten Manfred Fischer 207 Neues Gesicht in der Geschäftsstelle des NLT Meinung 208 Frohes Fest? Personalien Großes Bild: Das Bild zeigt überreifte Weißdornfrüchte im winterlichen Ochsenmoor, Naturpark Dümmer, Landkreis Diepholz. Foto: Oliver Lange/NLWKN Oldenburg BU kleines Bild: Das Bild steht für das anhaltende Medieninteresse zur Corona-Pandemie, hier bei Aufnahmen des NDR in der NLT-Geschäftsstelle. Foto: Meyn/NLT 178 NLT 6/2020
Editorial „Außergewöhnliches Ereignis“ am Ende eines außergewöhnlichen Jahres Große Themen der Vergangenheit gelingen. Die größte Schwierigkeit bleiben besteht darin, die notwendige Inf- rastrukturen herzurichten und das Klimaschutz und die Sorge um den knappe Personal zu gewinnen, ohne kommunal verantworteten Rettungs- zu wissen, wann welcher Impfstoff in dienst standen im Mittelpunkt mei- welcher Menge zu Verfügung steht. nes Editorials zum Jahresende 2019 Eine Herkulesaufgabe (näher dazu an dieser Stelle. Zum Klimaschutz S. 182). ist der Niedersächsische Landtag im November mit überraschend großer Organisatorisch wird all dies unter Einigkeit im Ergebnis den „Nieder- Regie der Katastrophenschutzbehör- sächsischen Weg“ konsequent zu den abgewickelt. Das Niedersäch- Ende gegangen. Auch hinsichtlich sische Katastrophenschutzgesetz der Kostenerstattung für den zusätz- (NKatSG) enthält seit Sommer 2020 lichen Personalaufwand der unteren nicht zuletzt auf Anregung des Nie- Naturschutzbehörden zeichnet sich dersächsischen Landkreistages zwei im Haushaltsbegleitgesetz noch eine „Vorstufen“ des Katastrophenalarms. befriedigende Lösung ab, Dr. Lutz Als diese Zeilen am 29. November Mehlhorn zieht eine erste Bilanz 2020 geschrieben wurden, waren die (S. 193). Die Kreistage und die Regi- Abstimmungen zwischen der Nieder- onsversammlung haben 2020 eine sächsischen Landesregierung und Vielzahl von FFH-Gebieten endgültig den kommunalen Spitzenverbänden gesichert, Niedersachsen ist – wenn zur Feststellung eines landesweiten auch deutlich zu spät – der Erfüllung „außergewöhnlichen Ereignisses“ der europäischen Vorgaben näherge- durch den Innenminister weit fortge- kommen. Der Breitbandausbau bleibt Prof. Dr. Hubert Meyer, schritten. Wir haben aus Gründen der die größte Infrastrukturaufgabe der Geschäftsführendes Präsidialmitglied Rechts- und Kostensicherheit sehr auf Kreisebene. Anlässlich des Breit- des Niedersächsischen Landkreistages diesen Schritt gedrungen, Dr. Joa- bandgipfels am 17. November 2020 chim Schwind schildert die näheren wurden die erheblichen finanziel- Umstände (S. 185). len Anstrengungen der Landkreise hervorgehoben und stärkere Unter- in den Stäben, an den Hotlines oder Dank stützung durch das Land angemahnt im Gesundheitsamt. Auf dem vorläu- (S. 199). figen Höhepunkt der zweiten Welle Vielen gebührt großer Dank am Ende Anfang November 2020 reichte auch dieses „außergewöhnlichen“ Jahres. Alle Reserven für Kontaktnachver- das nicht mehr. Neben neu einge- Dies gilt für viele Kolleginnen und folgung mobilisiert stelltem Personal sind in vielen Kreis- Kollegen in der Landesverwaltung verwaltungen Soldatinnen und Sol- sowie in den Landkreisen und der Ansonsten verlief das Jahr 2020 daten der Bundeswehr, Mitarbeiter Region. Weil die Umstände wenig komplett anders als gedacht. Der von Hilfsorganisationen in den neuen andere Gelegenheiten dazu bieten, Bundesgesundheitsminister bekam Mobilen Kontaktverfolgungsteams möchte ich persönlich in diesen Dank andere Sorgen als die Therapie des sowie Kolleginnen und Kollegen der auch jeden Einzelnen der Geschäfts- gesunden Rettungsdienstes. Seit Landesverwaltung, insbesondere aus stelle des NLT einschließen. Deutlich März dieses Jahres hat die weltweite den Finanzämtern, im Einsatz. Ihnen über 1900 Rundschreiben am 1. De- Corona-Pandemie auch die Land- allen gebührt großer Dank für ihr En- zember und damit 500 mehr als das kreise und die Region Hannover mit gagement. bisherige „Allzeithoch“ eines Jahres ihren Gesundheitsämtern in einem sowie eine Rekordzahl von Landräte- nie dagewesenen Ausmaß gefordert. Impfzentren als zweite große Her- schreiben sind äußerliche Indizien für Dabei stand und steht der öffentli- ausforderung der Pandemie eine hohe Belastung, die über viele che Gesundheitsdienst fachlich im Monate im täglichen Wechselschicht- Mittelpunkt. Bewältigt wurde ins- Jetzt steht die zweite Herausforde- system zwischen Geschäftsstelle und besondere die Mammutaufgabe der rung für die Landkreise und kreis- home office erbracht wurde. Kontaktnachverfolgung infizierter freien Städte an. Innerhalb weniger Menschen aber nur durch Mobilisie- Wochen sollen bis zum 15. Dezember Gerade angesichts der herausfordern- rung der gesamten Ressourcen der 2020 landesweit bis zu 60 Impfzentren den Umstände wünsche ich Ihnen Einheitsverwaltung auf der Kreise- aufgebaut werden. Dies kann nur im allen eine besinnliche Adventszeit bene mit der Landrätin/dem Landrat/ engen Schulterschluss mit dem Land und frohe Weihnachtsfeiertage. dem Regionspräsidenten an der Spit- Niedersachsen, der Kassenärztlichen ze. Hunderte von Mitarbeiterinnen Vereinigung und den Hilfsorgani- und Mitarbeiter halfen und helfen sationen des Katastrophenschutzes NLT 6/2020 179
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) – vierte Chronologie Fortsetzung der chronologischen › Aktualisierung des Niedersäch- 30.10.2020 Übersicht über Regelungen und Um- sischen Rahmen-Hygieneplans › Niedersächsische Verordnung setzung in Niedersachsen Corona Schule – Version 3.2 über Maßnahmen zur Eindäm- › Verwaltungsvorschrift des MK zur mung des Corona-Virus SARS- 12.10.2020 Befreiung von Schülerinnen und CoV-2 (Niedersächsische Coro- › Richtlinie des MW über die Schülern vom Präsenzunterricht na-Verordnung) (Nds. GVBl. S. Gewährung von Corona-Über- bei vulnerablen Angehörigen 368) tritt am 02.11.2020 in Kraft brückungshilfen für kleine und und mit Ablauf des 30.11.2020 mittelständische Unternehmen 23.10.2020 außer Kraft und setzt die Nieder- (Überbrückungshilfe II für kleine › Handreichung des MI zu Amtshil- sächsische Corona-Verordnung und mittlere Unternehmen) (Nds. feersuchen für eine personelle Un- vom 07.10.2020, geändert durch MBl. S. 1180) tritt mit Wirkung terstützung durch die Bundeswehr Verordnung vom 22.10.2020, vom 01.09.2020 in Kraft und mit › Veröffentlichung der RKI-Strate- außer Kraft Ablauf des 30.06.2021 außer Kraft gie zum Umgang mit der SARS- › Rundverfügung Nr. 26/2020 der CoV-2-Pandemie in Deutschland Niedersächsischen Landesschul- 13.10.2020 in den nächsten Monaten – Ziele, behörde zur Anwendung der › Richtlinie des BMWi für die Bun- Schwerpunktthemen und Instru- Niedersächsischen Corona-Ver- desförderung Corona-gerechte mente für den Infektionsschutz ordnung vom 30.10.2020 Um- und Aufrüstung von raum- technischen Anlagen in öffentli- 26.10.2020 02.11.2020 chen Gebäuden und Versamm- › Pressemitteilung des NLT – Nie- › Deutschlandweiter „November- lungsstätten (BAnz AT 19.10.2020 dersächsische Gesundheitsämter Teil-Lockdown“ B1) tritt am 20.10.2020 in Kraft rüsten personell auf und setzen › Umlaufbeschluss der Nieder- und endet spätestens mit Ablauf auf weitere Unterstützung des sächsischen Landesregierung des 31.12.2021 Landes zur befristeten Unterstützung › Erlass des MS mit Klarstellung zu des kommunalen öffentlichen 16.10.2020 Ziffer 4 der ergänzenden Erläu- Gesundheitsdienstes bei der Kon- › Erlass des MS zu den Anord- terungen (Stand 15.10.2020) zur taktnachverfolgung mit Landes- nungen des BMG betreffend den Corona-Testverordnung – TestV personal Reiseverkehr (vom 29.09.2020) des BMG vom 14.10.2020 › Erlass des MS mit Hinweisen zu sowie Information zur Einführung ärztlichen Attesten zum Tragen der digitalen Einreiseanmeldung 27.10.2020 einer Mund-Nase-Bedeckung (DEA) › Videokonferenz der Bundeskanz- und Arbeitsunfähigkeitsbeschei- lerin mit der „Konzertierten Akti- nigungen für Reiserückkehrer 21.10.2020 on Pflege“ zur Bedeutung und zu › Allgemeinverfügung des MS zur den Herausforderungen der Pfle- 04.11.2020 Durchführung des Arbeitszeitge- ge während der Corona-Pandemie › Verordnung des BMG zur Test- setzes – ArbZG – Ausnahmebe- pflicht von Einreisenden aus Risi- willigung zur Beschäftigung von 28.10.2020 kogebieten (BAnz AT 06.11.2020 Arbeitnehmerinnen und Arbeit- › Videokonferenz der Bundeskanz- V1) tritt am 08.11.2020 in Kraft; nehmern an Sonn- und Feierta- lerin mit den Regierungschefin- gleichzeitig tritt die entsprechen- gen und für Abweichungen von nen und Regierungschefs der de Verordnung des BMG vom bestimmten Beschränkungen des Länder und Beschlussfassung zur 06.08.2020 außer Kraft. ArbZG aus Anlass der Ausbreitung Bekämpfung der SARS-CoV-2- › Erlass des MS mit Hinweisen zur des Corona-Virus (SARS-CoV-2) Pandemie Ermittlung der 7-Tage-Inzidenz in Deutschland gem. § 15 Abs. 2 pro 100.000 Einwohner ArbZG (Nds. MBl. S. 1179) tritt mit 29.10.2020 Wirkung vom 01.11.2020 in Kraft › Beschluss des OVG Lüneburg (13 05.11.2020 › Erlass des MS mit Hinweisen zur MN 393/20): Vorläufige Außer- › Pressemitteilung der Arbeits- Anwendung der Niedersächsi- vollzugsetzung von § 10 Abs. 2 der gemeinschaft der kommunalen schen Corona-Verordnung im Niedersächsischen Corona-Ver- Spitzenverbände Niedersachsens Bereich der Schulen und Kinder- ordnung vom 07.10.2020, zuletzt – Lüftungskonzept kann in nie- tagesstätten geändert durch Verordnung dersächsischen Schulen umge- vom 22.10.2020, in Bezug auf die setzt werden 22.10.2020 Anordnung einer Sperrzeit und › Aktualisierung der Nationalen › Verordnung zur Änderung der eines Alkohol-Außer-Haus-Ver- Teststrategie durch das RKI Niedersächsischen Corona-Ver- kaufsverbots in gastronomischen › Erlass des MS auf Grundlage der ordnung (Nds. GVBl. S. 363) tritt Betrieben (Nds. GVBl. S. 376) Niedersächsischen Corona-Ver- am 23.10.2020 in Kraft › Hinweise des MS und des NLGA ordnung vom 30.10.2020 zu Gast- › Verordnung zur Aufhebung der für Einrichtungen und Leistungs- ronomiebetrieben in Heimen nach Niedersächsischen Corona-Be- angebote zur Durchführung von § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen herbergungsverordnung (Nds. PoC-Antigen-Schnelltests und Gesetzes über unterstützende GVBl. S. 365) tritt am 23.10.2020 Bereitstellung eines Muster-Test- Wohnformen (NuWG) sowie zum in Kraft konzepts Betrieb des Friseurhandwerkes, 180 NLT 6/2020
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen zu Einrichtungen für medizinisch 13.11.2020 › Erlass des MS zu dem Konzept für notwendige Behandlungen, zur › Leitfaden des MK „Schule in Co- den Aufbau der Impfzentren in erweiterten Grundversorgung, rona-Zeiten-Update“ für den Prä- Niedersachsen zur Sterbebegleitung und zum senz- und den Distanzunterricht › Aktualisierung des Niedersäch- Besuchsrecht in Heimen nach § an berufsbildenden Schulen sischen Rahmen-Hygieneplans 2 Abs. 2 NuWG sowie in unter- Corona Schule - Version 4.0 stützenden Wohnformen nach 16.11.2020 § 2 Abs. 3 und 4 NuWG und in › Videokonferenz der Bundeskanz- 24.11.2020 ambulant betreuten Wohnge- lerin mit den Regierungschefinnen › Erlass des MI zur Einrichtung von meinschaften zum Zwecke der und Regierungschefs der Länder Impfzentren im Rahmen der Coro- Intensivpflege, die nicht in den mit weiteren Beschlüssen zur Be- na-Pandemie Geltungsbereich des NuWG fallen kämpfung der Corona-Pandemie › Erlass des ML mit organisatori- › Anpassung der Empfehlungen des 25.11.2020 schen Hinweisen für den Infekti- RKI zur Kontaktpersonen-Nach- › Videokonferenz der Bundeskanz- onsschutz bei der Durchführung verfolgung bei Infektionen durch lerin mit den Regierungschefin- von Drückjagden auf Schalenwild SARS-CoV-2 nen und Regierungschefs der Län- der und Beschlussfassung über 06.11.2020 17.11.2020 die Verlängerung und punktuelle › Niedersächsische Verordnung zu › Corona-Schutzpaket des Landes Verschärfung der am 28.10.2020 Quarantänemaßnahmen für Ein- Niedersachsen – 45 Millionen beschlossenen Maßnahmen zur und Rückreisende zur Eindämmung Euro für personelle Unterstützung Bekämpfung der SARS-CoV-2- des Corona-Virus - Niedersächsi- und Corona-Abwehrmaßnahmen Pandemie sche Quarantäne-Verordnung (Nds. an Schulen › Erlass des MS zur Ahndung von GVBl. S. 380) tritt am 09.11.2020 in Zuwiderhandlungen gegen die Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020 18.11.2020 Niedersächsische Corona-Verord- außer Kraft › Drittes Gesetz zum Schutz der Be- nung › Rundverfügung Nr. 27/2020 der völkerung bei einer epidemischen Niedersächsischen Landesschul- Lage von nationaler Tragweite 26.11.2020 behörde über Handlungsschritte, (BGBl. S. 2397) tritt im Wesentli- › Aktualisierung des Niedersäch- wenn das Gesundheitsamt keine chen am 19.11.2020 in Kraft sischen Rahmen-Hygieneplans unmittelbaren Maßnahmen er- › Orientierungshilfe des RKI zum Corona Schule – Version 4.1 greifen kann Kontakt personen ma nagement › Pressekonferenz des Kultusmi- › Verlängerung und Erweiterung in der Herbst- und Wintersaison nisters Grant Hendrik Tonne zur des KfW-Sonderprogramms ein- 2020/21 neuen Hotspot-Strategie für die schließlich des KfW-Schnellkre- Schulen, darin enthalten u.a. ein dits durch die Bundesregierung 19.11.2020 Wechselunterricht ab der Klasse bis zum 30.06.2021 › Vorstellung des Konzepts „CO- 7, wenn in einer Stadt oder einem VID-19-Impfungen in Nieder- Landkreis die Sieben-Tage-Inzi- 11.11.2020 sachsen – Konzeption der Impf- denz von 200 überschritten wird › Anpassung der Empfehlungen des zentren (Stand: 17.11.2020) durch › Haushaltsausschuss des Landtags RKI hinsichtlich der Testkriterien die Niedersächsische Landesre- stimmt in abschließender Bera- für die SARS-CoV-2-Diagnostik gierung und den NLT im Rahmen tung dem Haushaltsbegleitgeset- in der Herbst- und Wintersaison einer Pressekonferenz zes 2021 zu, darin enthalten eine 2020/21 › Richtlinie des MS über die Ge- währung von Zuwendungen in Form von Darlehen zur Unter- stützung von gemeinnützigen Organisationen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie (Nds. MBl. S. 1275) tritt am 11.11.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft 12.11.2020 › Leitfaden des MK „Schule in Corona-Zeiten-Update“ für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an all- gemeinbildenden Schulen › Beschluss über die Neufassung der Vorgaben der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) zur Corona-Testverordnung – TestV des BMG vom 14.10.2020 Das Bild steht sinnbildlich für die zahlreichen medialen Anfragen im Zusammenhang mit Wirkung vom 12.11.2020 mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, hier eine Aufnahme des NDR zur personellen durch den Vorstand der KBV Verstärkung der Gesundheitsämter. Foto: Meyn/NLT NLT 6/2020 181
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen Änderung des Niedersächsischen sowie in Teilen mit Ablauf des am 27.11.2020) überschritten. Nahverkehrsgesetzes (NNVG) 01.01.2021 außer Kraft Niedersachsen hat am 27.11.2020 zur Einführung einer zusätzlichen › Aktualisierung des Niedersäch- binnen 24 Stunden 1.438 Neuin- Sonderfinanzhilfe von 30 Mio. sischen Rahmen-Hygieneplans fektionen und 28 Verstorbene zu EUR für den ÖPNV, insbesondere Corona Kindertagesbetreuung verzeichnen für die Schülerbeförderung › Erlass des MS mit neuen Hinwei- sen zur Bearbeitung der Entschä- 30.11.2020 27.11.2020 digung nach §§ 56 ff. Infektions- › Gemeinsame Erklärung zur Fest- › Verordnung zur Änderung der schutzgesetz stellung eines akuten Bedarfs Niedersächsischen Corona-Ver- einer schnellstmöglichen Massen- ordnung und der Niedersächsi- › Kurz vor Redaktionsschluss hat impfung gegen das Corona-Virus schen Quarantäne-Verordnung Deutschland bei der Gesamtzahl als Außergewöhnliches Ereig- (Nds. GVBl. S. 408) tritt im We- der seit Beginn der Pandemie nis von landesweiter Tragweite sentlichen am 01.12.2020 in Kraft aufgetretenen Infektionsfälle die gemäß § 27a NKatSG und mit Ablauf des 20.12.2020 Millionengrenze (1.006.394 Fälle Impfzentren als nächste große Herausforderung Am 4. Juni 2020 berichtete die Wo- Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der - Verhinderung von Transmission chenzeitung „Die Zeit“ über das Ständigen Impfkommission (StiKo) sowie Schutz in Umgebungen mit bisher in der Öffentlichkeit wenig be- und des Deutschen Ethikrates sowie hohem Anteil vulnerabler Grup- kannte Unternehmen BioNTech aus der Nationalen Akademie der Wis- pen und in solchen mit hohem Mainz. Es sei die erste europäische senschaften Leopoldina ein Positi- Ausbruchpotential und Biotech-Firma, die einen Impfstoff onspapier, wie der Zugang zu einem - Aufrechterhaltung staatlicher gegen COVID-19 in einer klinischen COVID-19-Impfstoff geregelt werden Funktionen und des öffentlichen Studie teste. Die türkischstämmigen solle. Da in der Anfangsphase ein Lebens. Inhaber der Firma arbeiteten mit möglicher Impfstoff nicht in ausrei- dem US Pharmamulti Pfizer und dem chender Zahl zur Verfügung stehen Mitte November 2020 wurde zudem chinesischen Konzern Fosun Pharma bzw. verimpft werden könne, sei bekannt, dass zur Bekämpfung der zusammen, so hieß es. Beide betei- eine Priorisierung nötig. Diese müsse Corona-Pandemie weltweit mehrere ligten sich mit einer nennenswerten nach medizinischen, ethischen und Verfahren sich bereits in der Phase III dreistelligen Millionendollarsumme rechtlichen Prinzipien erfolgen. Sie der klinischen Erprobung befänden. an der Impfstoffentwicklung. Diese seien der Bevölkerung verständlich Für einzelne Impfstoffe (BioNTech hoffnungsvollen Nachrichten klan- darzulegen, damit die Priorisierung und AstraZeneca) laufe bereits das gen im Frühsommer 2020 gleichwohl als gerechtfertigt wahrgenommen Zulassungsverfahren in Deutschland noch wie aus einer anderen Welt. werden könne. Die Verteilung der bzw. der EU, der Abschluss der ers- Impfstoffe sei so zu organisieren, ten Verfahren wurde für Ende 2020/ Dynamische Entwicklung im No- dass die Erreichung der Impfziele Anfang 2021 avisiert. Nach aktuellen vember 2020 sichergestellt sei. Hierzu bedürfe es Informationen ist nach Auskunft des geeigneter neuer Strukturen. Die Niedersächsischen Gesundheitsmi- Im November 2020 nahm die Ent- selbstbestimmte Impfentscheidung nisteriums davon auszugehen, dass wicklung deutlich an Fahrt auf. Das erfordere eine kontinuierliche, trans- der Impfstoff der Firma BioNTech als Bundesministerium für Gesundheit parente Information und Aufklärung erstes zur Verfügung stehen und aus- legte am 11. November 2020 Emp- der Bevölkerung zur Wirksamkeit der geliefert werden wird. fehlungen für die Organisation und Impfung und möglicher Risiken. Um Durchführung von Impfungen gegen Impfrisiken frühzeitig zu erkennen Mit diesem Impfstoff käme eine völlig SARS-CoV-2 in Impfzentren und mit und zu minimieren, müsse ein System neu entwickelte Impfplattform zum mobilen Teams vor. Nahezu gleich- zur zeitnahen Erfassung und Bewer- Einsatz, die an Transport, Logistik zeitig präsentierte eine gemeinsame tung von unerwünschten Ereignissen und Impfung erhebliche Anforderun- im zeitlichen Zusammenhang mit der gen stellt und bis auf Weiteres noch Impfung etabliert werden. nicht im Regelsystem (ambulante Versorgung) zum Einsatz kommen Leitend für die künftige detaillierte kann. Zudem wird die Auslegung des Empfehlung einer Priorisierung seien Impfstoffs zunächst in kleineren Lie- neben den genannten ethischen und fermengen erfolgen, so dass in meh- rechtlichen Prinzipien folgende kon- reren Phasen geimpft werden muss. krete Impfziele: Pressekonferenz der Landesregie- - Verhinderung schwerer COVID- rung 19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle, Am 19. November 2020 stellte die - Schutz von Personen mit beson- niedersächsische Landesregierung, Das Bild zeigt eine Aufnahme aus der Pres- ders hohem arbeitsbedingten vertreten durch Gesundheitsminis- sekonferenz am 19. November 2020 zum SARS-Cov-2 Expositionsrisiko terin Dr. Carola Reimann und Innen- Impfkonzept des Landes. Foto: Meyn/NLT (berufliche Indikation), minister Boris Pistorius, gemeinsam 182 NLT 6/2020
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen mit dem in der Arbeitsgemeinschaft kreisfreien Städten und Hilfsorgani- wendige medizinische Personal in der kommunalen Spitzenverbände sationen, die ihre Unterstützung zu- kurzer Zeit für den Zeitraum vieler federführenden Niedersächsischen gesagt hätten und die Hauptlast vor Monate zu gewinnen, stellte Meyer Landkreistag ein Konzept zum Auf- Ort tragen würden. abschließend fest. bau der Impfzentren vor. Sozialminis- terin Reimann erklärte, die Zahl der Die Rekrutierung des ärztlichen Konzeption der Impfzentren Neuinfektionen stabilisiere sich dank Impfpersonals werde das Land in Ko- der tollen Disziplin der überwältigen- operation mit der Kassenärztlichen Verantwortlichkeit/Zuständigkeiten den Mehrheit der niedersächsischen Vereinigung ebenso übernehmen Bürgerinnen und Bürger. Sie sei sich wie die Verteilung des Impfstoffs. Das von der Landesregierung vorge- sicher, dass die Kurve in den nächs- Gerade die notwendige Kühlung der legte Konzept für die Konzeption der ten Wochen noch weiter Abflachen RNA-Impfstoffe auf eine Temperatur Impfzentren sieht vor, dass Impfstoff- könne, wenn die Anstrengungen von ca. minus 70 Grad stelle alle Be- logistik, Transport und Terminma- fortgesetzt würden. Die positiven teiligten bei dieser in der Geschichte nagement landeseinheitlich durch Nachrichten, die in den letzten Tagen beispiellosen Aufgabe noch einmal das Land beauftragt, organisiert und und Wochen von unterschiedlichen vor besondere Herausforderungen, koordiniert werden. Die Landkrei- Impfstoffherstellern verkündet wur- ergänzte Ministerin Reimann. se und kreisfreien Städte errichten den, machten zudem Hoffnung, dass und betreiben die Impfzentren und schon in absehbarer Zeit mehrere Der Aufbau und der Betrieb der Impf- bestimmen eine organisatorische hochwirksame Impfstoffe gegen das zentren bilde nach der auf Hochtouren Leitung. Die fachlich-medizinische Corona-Virus zur Verfügung stehen laufenden Kontaktnachverfolgung Leitung der Impfzentren soll jeweils könnten. die zweite große Herausforderung für einer anwesenden leitenden Ärztin/ die Landkreise und kreisfreien Städ- einem anwesenden leitenden Arzt Die Ministerin kündigte an, darauf te in dieser Pandemie, betonte der obliegen. wolle und werde Niedersachsen Hauptgeschäftsführer des Nieder- vorbereitet sein. Damit flächende- sächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Im Einzelnen übernimmt das Land ckend mit den Impfungen gegen die Hubert Meyer. Die Landkreise und folgende Aufgaben: COVID-19 Erkrankungen begonnen kreisfreien Städte könnten den Auf- werden könne, sobald erste Liefe- bau und den Betrieb der Impfzentren - landesweit einheitliche Vorga- rungen eines Impfstoffs einträfen, organisieren, sie könnten den Prozess ben zur Impfdurchführung (unter würden in enger Kooperation mit den aber nicht allein bewältigen. Als Vor- anderem Priorisierung auf der Landkreisen und kreisfreien Städten aussetzung für das Gelingen erwarte Grundlage der StiKo-Empfeh- im ganzen Land bis zu 60 Impfzent- der Niedersächsische Landkreistag lung) ren aufgebaut. Grundsätzlich orien- vom Land zwingend die Feststellung - Finanzierung der notwendigen tiere sich das Land an einer Zahl von eines landesweiten außergewöhn- Kosten (Infrastrukturkosten ein- rund 150.000 Einwohnerinnen und lichen Ereignisses nach §§ 1 Abs. 3, schließlich der Sicherung, Ver- Einwohnern pro Impfzentrum. Dar- 27a des Niedersächsischen Katastro- brauchs-, Sach- und Personalkos- über hinaus sei insbesondere für die phenschutzgesetzes (NKatSchG). Das ten) der Impfzentren Impfung von besonders gefährdeten Land müsse die Kommunen rechtssi- - Impfstoff und Impfbesteck (Sprit- Personen im Bereich der Gemein- cher von den Kostenfolgen für die zen, Kanülen), Impfstoff-Lösung, schaftseinrichtungen der Einsatz von Impfzentren freistellen. Der Betrieb NaCl und Trockeneis werden vom mobilen Teams geplant. werde ein enges Zusammenwirken Land zur Verfügung gestellt mit der Kassenärztlichen Vereini- - Rekrutierung ärztlichen Impfper- Das Konzept sehe vor, so Ministerin gung und den Hilfsorganisationen sonals in Zusammenarbeit mit der Reimann, dass im Rahmen des Kri- des Katastrophenschutzes erfordern. Kassenärztlichen Vereinigung senmanagements das Niedersächsi- Es werde eine große Kraftanstren- Niedersachsens und der Ärzte- sche Sozialministerium (MS) und das gung kosten, insbesondere das not- kammer Niedersachsen; Bestim- Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) eine zentrale Leitung für die Impfkampagne auf- bauten und die kommunale Ebene im Auftrag des Landes die Impfzentren errichte und betreibe. Die sich daraus ergebenden Kosten trage das Land. Innenminister Boris Pistorius be- tonte, die schnelle und kompetente Durchführung von Impfungen sei ein entscheidender Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die Landes- regierung wolle das vor Ort mit Impf- zentren und mobilen Teams in der Verantwortung der Kommunen ab- sichern. Dafür sollten auch Personal und Ressourcen des Katastrophen- schutzes genutzt werden. Besonderer Das Bild zeigt den Impfstoff der Firma BioNTech während der Studie. Dank gelte daher den Landkreisen, Foto: © BioNTech SE 2020, all rights reserved NLT 6/2020 183
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen mung der ärztlichen Leitungen: - Koordinierung der Impfung, dies Station 1: Nach Möglichkeit Unterstützung bedeutet Durchführung der Imp- Hier erfolgt die Anmeldung im Ein- bei der Rekrutierung des impf- fung unter Berücksichtigung der gangsbereich des Impfzentrums. Vor- befähigten Personals (aus dem Terminvergabe und der Impfbe- gesehen ist das Messen der Körpertem- ambulanten Bereich/KVN). rechtigung (StiKo-Empfehlung) peratur der zu impfenden Personen. - Landeseinheitliche Standards für und Planung der Touren der mobi- Geimpft werden können nur Personen, Dokumentationen und Berichts- len Impfteams die über das Terminmanagementsys- pflichten - Weiterleitung von Dokumenta- tem einen Termin zugewiesen bekom- - Bereitstellung landesweit einheit- tions- und Statistikdaten an das men haben. Desweiteren erfolgt an licher Frage-/Dokumentationsbö- Land. dieser Stelle die Prüfung der Impfbe- gen und Informationsblätter rechtigung (Identitätsprüfung). - Landeseinheitliches zentrales Anzahl der Impfzentren Terminmanagement-Verfahren Station 2: Registrierung mit Bürgertelefon und Bürgerser- Durch das Land wird eine Berech- An Station 2 erfolgt ein Abgleich der vice für eine analoge Terminbu- nungsgröße von durchschnittlich von den zu impfenden Personen an- chung. 150.000 Einwohnerinnen und Ein- gegebenen Personaldaten mit einem wohner je Impfzentrum vorgesehen. amtlichen Ausweisdokument. Ferner Die Landkreise und kreisfreien Städ- Für die überwiegende Zahl der Land- erfolgt die Weiterleitung der zu imp- te nehmen die Errichtung und den kreise folgt daraus ein Impfzentrum, fenden Personen an die Station 3 und Betrieb der Impfzentren wahr. Nach für die einwohnerstärkeren bis zu somit die Steuerung, dass es an dieser Feststellung eines außergewöhnli- zwei. Für die Region Hannover mit Stelle zu keinem Stau kommt. chen Ereignisses gemäß § 1 Absatz 3 Ausnahme der Landeshauptstadt sind NKatSG kommt auch ein Einsatz von bis zu vier, für die Landeshauptstadt Station 3: Impfgespräch Helfer/innen der Katastrophenschut- Hannover ebenfalls nochmals bis zu An Station 3 erfolgt das Impfgespräch zeinheiten und freiwilligen Feuer- vier Impfzentren vorgesehen. Für die zwischen zu impfender Person und wehren in Betracht, weil dann der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dan- Impfarzt/-ärztin. gesetzliche Freistellunganspruch ge- nenberg, die die Aufgaben des Ge- genüber dem jeweiligen Arbeitgeber sundheitsamtes in einem gemeinsa- Station 4: Impfung nach § 17 Abs. 3 NKatSG greift Die men Zweckverband wahrnehmen, ist An Station 4 erfolgt die Impfung. Im Landkreise erstatten dann den pri- die Errichtung eines gemeinsamen Sinne eines beschleunigten Ablaufs vaten Arbeitgebern das fortgezahlte Impfzentrums vorgesehen. sind mehrere Impflätze vorzusehen, Arbeitsentgelt für die Helferinnen um gleichzeitige Impfungen zu er- und Helfer. Anforderungen an Objekt zur Nut- möglichen. Hierbei dürfen maximal zung als Impfzentrum vier Impfplätze je Impfarzt/-ärztin Die Landkreise und kreisfreien Städ- eingerichtet werden. te sollen folgende Aufgaben überneh- Das Konzept formuliert zahlreiche men: Anforderungen, die mögliche Ob- Station 5: Wartebereich jekte zur Nutzung als Impfzentrum Aufgrund möglicher Kreislaufreakti- Errichtung der Impfzentren aufweisen müssen. Insbesondere onen können die geimpften Personen - Festlegung einer geeigneten Lie- müssen mögliche Objekte folgende in der Regel nicht unmittelbar nach genschaft, die als Impfzentrum in Anforderungen erfüllen: der Impfung aus dem Impfzentrum Frage kommt (unter Berücksichti- entlassen werden. Hierfür ist ein gung der Räumlichkeiten, sanitä- - Räumliche Unterteilung für ein- Wartebereich vorzusehen. ren Anlagen, Sicherheitsaspekte, zelne Stationen muss gegeben Parkmöglichkeiten, Erreichbar- oder mit geringem Aufwand zu Station S: Sanitätsbereich keit durch den ÖPNV etc.) schaffen sein Da es bei einzelnen zu impfenden Per- - Ausstattung und Ausrüstung der - Gesicherter Lagerraum für den sonen möglicherweise zu Kreislauf- Impfzentren und der mobilen Impfstoff problemen oder weiteren gesundheit- Impfteams einschließlich Ver- - Stabile Internetverbindung lichen Beschwerden kommen kann, brauchsmaterial (außer Impfstoff, - Getrennte Ein- und Ausgangsbe- ist ein Sanitätsbereich vorzusehen. Impfbesteck, NaCl und Trocke- reiche neis) und der notwendigen Ein- - Ausreichend Parkflächen Einsatzerlass des MI satzfahrzeuge und mobilen Tech- - Gute Anbindung an den öffentli- nik für die mobilen Teams chen Personennahverkehr Am 24. November 2020 hat das Minis- - Personalrekrutierung und –pla- - (Überdachte) Wartebereiche, terium für Inneres und Sport die un- nung; dies bedeutet impfbefä- möglichst an Ein- und Ausgang teren Katastrophenschutzbehörden higtes Personal (insbesondere - Barrierefrei bzw. barrierearm mit der Einrichtung von Impfzentren medizinische Fachangestellte, - Ausreichend sanitäre Anlagen im Rahmen der Corona-Pandemie Gesundheits- und Krankenpfle- - Ausreichend Platz auf Fluren und formell beauftragt (Einsatz-Erlass). ger/innen, Altenpflegekräfte, in Funktionsräumen zur Wahrung Die Einsatzbereitschaft der Impfzen- Medizinstudierende und Kräf- des Infektionsschutzes. tren soll bis zum 15. Dezember 2020 te mit rettungsdienstähnlicher hergestellt werden. oder Sanitätsausbildung) sowie Fünf Stationen vorgesehen weiteres Personal wie Sanitäts-, Hoher Abstimmungsbedarf Betreuungs-, Sicherheits-, Regis- In den Impfzentren sind fünf Statio- trierungs- und Dokumentations- nen vorgesehen (vgl. das auf der Seite Wegen des hohen Kommunikations- personal 185 abgebildete Ablaufschema). und Abstimmungsbedarfs ist zwi- 184 NLT 6/2020
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen per Video an. Jeweils am Freitag um 14.00 Uhr wird bis auf Weiteres der Landesbeirat Katastrophenschutz, über den insbesondere die Hilfsor- ganisationen und die Feuerwehren eingebunden sind, zusammentreten. Das MI beabsichtigt zudem wegen des hohen Informationsbedarfs eine Steuerung des Geschehens direkt über das Kompetenzzentrum Groß- schadensereignisse (KomZ) ohne Dienstweg über die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Po- lizeidirektionen. Zudem sind deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in großem Umfang in die Stabsarbeit auf Landesebene bereits eingebunden. Ausblick Der Aufbau der Impfzentren wird die zentrale Herausforderung für die nie- dersächsischen Landkreise und die Region Hannover in den kommenden Wochen bilden. Bereits nach weni- gen Tagen ergaben sich zahlreiche Grafik: Schematischer Aufbau eines Impfzentrums. Rückfragen und Anmerkungen, die Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung durchaus auch Auswirkungen auf die konzeptionelle Ausgestaltung der schen der Landesregierung und den sowie den Geschäftsstellen der kom- Impfzentren haben werden. Die Impf- kommunalen Spitzenverbänden am munalen Spitzenverbände jeweils zentren im Betrieb werden sich daher 20. November 2020 Folgendes in Aus- am Mittwoch um 18.00 Uhr statt. Für vermutlich im Detail anders darstel- sicht genommen worden: Auf Landes- jeweils Donnerstagnachmittag strebt len als vorstehend skizziert. Es gibt ebene finden ab sofort wöchentlich das Innenministerium eine wöchent- keine Blaupause. Es gilt, gemeinsam eine Steuerungsrunde zum Aufbau liche Dienstbesprechung mit den un- gangbare Wege zu entwickeln. der Impfzentren zwischen MI und MS teren Katastrophenschutzbehörden Aufbau der Impfzentren: Land löst das neue außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite nach Katastrophenschutzrecht aus von Dr. Joachim Schwind* Nach intensiven Vorgesprächen und Rahmen des Flüchtlingsgeschehens besondere ist es eine Forderung des einer nachstehend abgedruckten der Jahre 2015/2016 dafür eingesetzt, NLT, die gesetzlichen Grundlagen gemeinsamen Erklärung zwischen die Instrumente und Mechanismen des Katastrophenschutzes grundle- dem Niedersächsischen Sozial- und des Katastrophenschutzes einer Neu- gend zu modernisieren und an die dem Innenministerium vom 30. No- bewertung zu unterziehen. Vielfältig Ergebnisse der Evaluation des Ein- vember 2020 auf Ebene der Staatsse- war aus den Landkreisen und der satzgeschehens in der Amtshilfe zur kretäre und der Arbeitsgemeinschaft Region Hannover signalisiert wor- Flüchtlingsunterbringung zu über- der kommunalen Spitzenverbände den, dass die Mechanismen für die prüfen. Aber auch eine völlig andere hat das Niedersächsischen Innen- Verwaltungsarbeit in der Krise weder Prioritätensetzung im Bereich des ministerium am 2. Dezember das auf gesetzgeberischer Ebene noch in Katastrophenschutzes mit einer den außergewöhnliche Ereignis von lan- der tatsächlichen Verwaltungspraxis Herausforderungen entsprechenden desweiter Tragweite für den Aufbau und der finanziellen Hinterlegung Finanzierung im dreistelligen Milli- und Betrieb der Impfzentren in Nie- den Anforderungen an einen moder- onenbereich wurde gefordert.1 Eine dersachsen nach § 27a des Nieder- nen Bevölkerungsschutz genügen. Vielzahl von strategischen Themen sächsischen Katastrophenschutzge- Vor diesem Hintergrund hatte bereits der modernen Krisenbewältigung setzes (NKatSG) förmlich festgestellt. die 77. Landkreisversammlung des sind auch in der Podiumsdiskussion Was bedeutet das? An dieser Stelle Niedersächsischen Landkreistages im Rahmen der Landkreisversamm- sei ein kurzer Blick zurück gestattet: am 23./24. Februar 2017 in Celle ein lung 2017 aufgegriffen und vertieft Der NLT hatte sich bereits intensiv im Grundsatzpapier mit dem Titel „Für worden.2 einen starken Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersach- * Geschäftsführer des NLT, u.a. zuständig für den sen“ verabschiedet, der eine Fülle 1 Das NLT-Positionspapier ist abgedruckt in den Katastrophenschutz von Einzelforderungen enthielt. Ins- NLT-Informationen 2-3/2017, S. 53 ff. NLT 6/2020 185
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen Dementsprechend wurde auch die im Präsidium des NLT, das sich ein- Abschließend gingen Götz und Zusammenarbeit zwischen Land stimmig für die Einführung eines Ka- Schwind auf die Fragestellung ein, und Kommunen bei der Amtshilfe tastrophenvoralarms als sog. ‚gelben welche Änderung im niedersächsi- zur Flüchtlingsunterbringung unter Alarm‘ im NKatSG ausgesprochen schen Katastrophenschutz in nächster Betrachtung der Krisenstrukturen hätte. Schwind verwies in diesem Zeit erörtert werden sollten. Sie be- unter Beteiligung des NLT intensiv Zusammenhang auf den bisherigen richteten zunächst von den Aktivitä- aufgearbeitet.3 Regelungsmechanismus des NKatSG, ten des neuen Landesbeirats Katastro- der als zentrale Maßnahme der Ka- phenschutz und regten an, die Frage Lehre aus dem Hochwasser im Harz- tastrophenbekämpfung die Feststel- der Notwendigkeit der gesetzlichen vorland 2017: „Gelber Alarm“ muss lung des Katastrophenfalls durch den Regelung eines Katastrophenvor- geregelt werden Hauptverwaltungsbeamten nach § 20 alarms auch im Niedersächsischen NKatSG vorsehe. Die Lageentwick- Katastrophenschutzgesetz näher zu Schon bald nach der Aufarbeitung lung bei dem Hochwasserereignis diskutieren. Schwind betonte für den des Flüchtlingsgeschehens 2015/2016 im letzten Jahr, aber auch ähnliche Landkreistag, die Diskussion in den suchte im Juli/August 2017 das Tief Situationen mit kurzfristigen lokalen Gremien des NLT hätte ein entspre- Alfred Niedersachsen und ganz Nord- Starkregenereignissen und andere chendes Bedürfnis gezeigt. Klarge- deutschland heim und verursachte Wetterschadenslagen hätten gezeigt, stellt werden solle aber auf jeden Fall, im Harzvorland in sehr kurzer Zeit dass neben der Feststellung des Kata- dass die gemeindliche Zuständigkeit ganz erhebliche Hochwasserschäden. strophenschutzfalles möglicherweise für die allgemeine Gefahrenabwehr Einige Landkreise hatten im Rahmen noch eine zweite, flexiblere Reakti- unterhalb der Schwelle der förmli- dieser Unwetterlage sogar kurzfristig onsform unterhalb der Auslösung des chen Feststellung des Katastrophen- Katastrophenalarm ausgelöst, weil die Katastrophenfalles von Vorteil wäre. schutz-Falls unberührt bleibe.“4 Betroffenheit einzelner Gemeinden und Gemeindeteile ganz erheblich COVID-19-Gesetz regelt außerge- war und die Gefährdung von Men- wöhnliches Ereignis und Katastro- schenleben nicht ausgeschlossen phenvoralarm schien sowie hohe Sachschäden eintraten. Schnell wurden Nachbar- Im Mai dieses Jahres wurde der Rege- schafts- und überörtliche Hilfe mo- lungsvorschlag aufgegriffen: Die Re- bilisiert; die Statistik der gemeldeten gierungsfraktionen von SPD und CDU Einsatzkräfte weist für den frühen brachten in den Niedersächsischen Morgen des 27. Juli 2017 um 1:30 Uhr Landtag den Entwurf eines „Geset- landesweit 3.410 gemeldete Kräfte im zes zur Änderung Niedersächsischer Einsatz auf – praktisch ohne nennens- In Anlehnung an Raumschiff Enterprise ist Rechtsvorschriften aus Anlass der der gelbe Alarm die zweithöchste Alarm- werte Vorwarnung vor einem Einsatz COVID-19-Pandemie“ in den Nieder- stufe. Foto: bagera3005/deviantart.com dieser Größe. Dieses Hochwasserge- sächsischen Landtag ein. Mit dem Ge- schehen wurde durch einen gemein- setzentwurf sollten eine Vielzahl von samen Vortrag des zuständigen Ab- Schwind zog hier den Vergleich zu den Vorschriften diverser Rechtsbereiche, teilungsleiters im Niedersächsischen Handlungsmöglichkeiten des Ster- die aufgrund der COVID-19-Pande- Ministerium für Inneres und Sport, Dr. nenflottenkommandanten Jean-Luc mie kurzfristig angepasst werden Alexander Götz, und des zuständigen Picard vom Raumschiff U.S.S. Enter- mussten, zusammengefasst werden. Referenten beim NLT, Geschäftsfüh- prise: Selbstverständlich würde es dort Der Gesetzentwurf sah in seinem rer Dr. Joachim Schwind, im Rahmen neben dem roten Alarm auch einen Artikel 7 auch die Änderung des des 34. Landräteseminars in Einbeck sog. gelben Alarm geben, der nach Niedersächsischen Katastrophen- im Landkreis Northeim Mitte 2018 dem im Internet vorhandenen ‚Tech- schutzgesetzes vor und fügte zwei aufgearbeitet. Unsere Verbandszeit- nikhandbuch der U.S.S Enterprise‘ neue Kategorien in das NKatSG ein: schrift fasste die Erörterungen zur die zweithöchste Alarmstufe sei, die den Katastrophenvoralarm und das Einführung einer Vorstufe des Katast- ausgerufen werden könne. Sie zeige, außergewöhnliche Ereignis.5 Das Ge- rophenfalls wie folgt zusammen: dass sich das Schiff in einer ‚mög- setz wurde nach einem sehr kurzen licherweise gefährlichen Situation‘ parlamentarischen Verfahren und mit „Schwind ging sodann der Frage befinde. Schwind ging dann mit Au- zahlreichen, auch der Aktualität des nach, welche legislativen Maßnah- genzwinkern weiter auf die umfang- Geschehens geschuldeten Änderun- men aus Sicht der Gremien des NLT reichen Folgen eines gelben Alarms gen am Abend des 15. Juli 2020 mit aus den Geschehen zu ziehen seien. ein, die nach dem Technikhandbuch den Stimmen der Regierungskoalition Er verwies kurz auf entsprechende der USS Enterprise zu ergreifen seien. beschlossen und bereits am 17. Juli Beratungen im Verfassungs- und Eu- Nicht alle Maßnahmen seien auf Nie- 2020 verkündet.6 Nähere Einzelheiten ropaausschuss des Verbandes und dersachsen übertragbar. Insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren sind am Morgen des Landräteseminars in Richtung der Zusammenarbeit mit der Beschlussempfehlung des feder- den Ämtern für Brand- und Katast- rophenschutz der Polizeidirektionen, 2 NLT-Informationen 2-3/2017, S. 84 ff. Das Posi- aber auch bei Fragestellungen wie der 4 NLT-Information 4/2018, S. 119. tionspapier und das NLT-Info-Heft sind auch im 5 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Internetangebot des NLT unter www.nlt.de unter Anforderungen der überörtlichen Hilfe Fraktion der CDU, LT-Drs. 18/6482. ➜ Verbandspositionen ➜ Katastrophenschutz sei es jedoch sinnvoll, zu überlegen, ob 6 Nds. GVOBl. 2020, S. 244 ff. bzw. unter ➜ Verbandszeitschrift ➜ Archiv bestimmte standardisierte Prozeduren abrufbar. auch bei der Auslösung eines Kata- 3 Siehe dazu „Krisenstrukturen in Niedersachsen: Aufarbeitung der Amtshilfe bei der Flüchtlingsun- strophenvoralarms als ‚Alarm Gelb‘ terbringung“, NLT-Informationen 1/2017, S. 23 ff. greifen sollten. 186 NLT 6/2020
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen führenden Ausschusses7, sowie dem NKatSG, der bisher die Feststellung Gemeinschaft hat. Dies war Anlass Schriftlichen Bericht8, zu entnehmen. des Katastrophenfalles regelt, nun- für den Niedersächsischen Landtag, mehr durch das COVID-19-Gesetz zu erwägen, dass neben der Fest- Künftig drei Kategorien im Katast- erweitert worden, in dem diese stellung des Katastrophenfalls, des rophenschutzrecht Feststellung auch für das außerge- außergewöhnlichen Ereignisses und wöhnliche Ereignis und den Katas- des Katastrophenvoralarms vor Ort Seitdem gibt es in § 1 des Niedersäch- trophenvoralarm geregelt werden. auch noch landesweite Regelungen sischen Katastrophenschutzgesetzes Er regelt die im Katastrophenschutz sinnvoll sind. Eine echte landesweite grundsätzliche drei Kategorien von für die Landrätinnen und Landräte Auslösung von Katastrophenalarm – Reaktionsformen auf besondere Lagen vor Ort vorhandenen Optionen. In wie Bayern dies im März zur Vorbe- zur Krisenbekämpfung: Geblieben ist der Leitstellensprache könnte man reitung auf die erste COVID-19-Welle der Katastrophenfall im klassischen auch davon sprechen, das künftig getan hat – war bisher nach dem Sinne. Er wird weiter definiert als drei verschiedene „Knöpfe“ statt des geltenden Katastrophenschutzrecht Notstand, „bei dem Leben, Gesund- bisher einzigen roten Knopfes für den in Niedersachsen nämlich gar nicht heit, die lebenswichtige Versorgung Katastrophenalarm vorhanden sind. möglich. Nach entsprechender Dis- der Bevölkerung, die Umwelt oder er- Nunmehr heißt es nämlich in § 20 kussion sind dann neue Regelungen hebliche Sachwerte in einem solchen Satz 1 NKatSG: für „Ereignisse von landesweiter Maße gefährdet oder beeinträchtigt Tragweite“ ebenfalls durch das CO- sind, dass seine Bekämpfung durch „Eintritt und Ende VID-19-Gesetz in das Niedersäch- die zuständigen Behörden und die not- 1. des Katastrophenfalles, sische Katastrophenschutzgesetz wendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine 2. des außergewöhnlichen Ereignis- in einen neuen § 27 a NKatSG auf- zentrale Leitung erfordert“. Neu ist ses und genommen worden. Die Vorschrift jetzt die Kategorie des „außergewöhn- 3. des Katastrophenvoralarms trägt die Überschrift „Ereignisse von lichen Ereignisses“, die eine kritische werden durch die Hauptverwaltungs- landesweiter Tragweite“. Auch diese Lage definiert, die aber noch keine beamtin oder den Hauptverwaltungs- Regeln sind derzeit thematisch be- Katastrophe darstellt. Das Gesetz beamten der Katastrophenschutzbe- schränkt auf die Feststellung einer selbst definiert wie folgt in § 1 Abs. 3 hörde festgestellt.“ epidemischen Lage von nationaler NKatSG: „Ein außergewöhnliches Tragweite oder von landesweiter Ereignis im Sinne dieses Gesetzes ist Da es politisch zwischen den Regie- Tragweite. Sie geben aber grundsätz- eine Gefahr für Leben, Gesundheit, rungsfraktionen vereinbart war, bei lich dem Innenministerium die Mög- die lebenswichtige Versorgung der der Novelle des NKatSG durch das lichkeit, bei einem Katastrophenfall, Bevölkerung, die Umwelt oder erhebli- COVID-19-Gesetz nur pandemiebe- einem außergewöhnlichen Ereignis che Sachwerte, die mit den Mitteln der dingte Regelungen festzuschreiben, oder einem Katastrophenvoralarm örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr dürfen nach derzeitiger Rechtslage Eintritt und Ende der landesweiten zu bewältigen ist, einen Katastrophen- das außergewöhnliche Ereignis oder Tragweite dieses Ereignisses festzu- fall nach sich ziehen kann und deren der Katastrophenvoralarm durch stellen. Diese landesweite Tragweite Bekämpfung eine zentrale Unterstüt- die Landrätin und Landräte nur liegt nach § 27 a Satz 2 NKatSG vor, zung durch die zuständigen Behörden festgestellt werden, solange eine wenn mehr als die Hälfte der Bezirke und die notwendigen Einsatzkräfte epidemische Lage von nationaler der Polizeidirektionen von dem Er- und -mittel des Katastrophenschutzes Tragweite auf Bundesebene oder auf eignis betroffen ist oder mehr als die erfordert“. Ferner geregelt ist der Ka- Landesebene festgestellt ist.9 Ein Ent- Hälfte der Einheiten eines Fachdiens- tastrophenvoralarm, der als Situation fallen dieser Beschränkung auf Pan- tes für die Vorbereitung der Bekämp- beschrieben wird, die eine besondere demielagen wird mit der bereits an- fung oder die Bekämpfung selbst Alarmbereitschaft der Einsatzkräfte gekündigten und ursprünglich zum benötigt wird. Insofern ist auseinan- und -mittel des Katastrophenschutzes 1. Januar 2021 geplanten Novelle des derzuhalten: Das COVID-19-Gesetz zur Vorbereitung der Bekämpfung von NKatSG erwartet, weil die Regelung hat zum einen die neuen Handlungs- Katastrophen und außergewöhnlichen auch für große Hochwasser- und instrumente des außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich macht. Er ist Brandlagen und andere heute noch Ereignisses und des Katastrophenvo- zum Beispiel auch wichtig, wenn in unbekannte Gefahren sinnvoll ist. ralarms geschaffen, die neben dem einem Landkreis selbst keine Gefahr klassischen „Kat-Alarm“ nun alle drei droht, aber die Einsatzbereitschaft der Neu: Ereignisse von landesweiter auf örtlicher Ebene zur Katastrophen- Kräfte gesichert werden soll, zum Bei- Tragweite bewältigung im Corona-Geschehen spiel um Nachbarschafts- oder über- zur Verfügung stehen. Zugleich sind örtliche Hilfe zu leisten. Grundsätzlich Zusätzlich zu diesen beiden neuen aber auch die Handlungsmöglich- zuständig für den Katastrophenschutz Reaktionsmechanismen des Katastro- keiten des Innenministers und damit bleiben weiterhin die Landkreise und phenschutzes vor Ort haben die kom- des Lands Niedersachsen erweitert kreisfreien Städte. munalen Spitzenverbände von Beginn worden, in dem für diese drei Katego- der Pandemie an verdeutlicht, dass rien des Katastrophenschutzes auch Feststellung weiterhin grundsätz- es sich um ein ganz außergewöhnli- jeweils deren landesweite Tragweite lich durch den HVB vor Ort ches, weltweites Geschehen handelt, festgestellt werden kann, so dass das das sich kommunaler Steuerung und bisher schon bekannte Instrument Entsprechend den neuen Kategorien Verantwortung entzieht und seinen des Katastrophenalarms landesweit des Katastrophenschutzrechts ist § 20 Ursprung auch nicht in der örtlichen eingesetzt werden kann, aber auch die beiden neuen Instrumente außer- gewöhnliches Ereignis und Katast- 7 LT-Drs. 18/6981. 9 § 20 Satz 2 NKatSG. rophenvoralarm nun als landesweite 8 LT-Drs. 18/7034. Maßnahmen zur Verfügung stehen. NLT 6/2020 187
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen Neue Rechtsfolgen entsprechender landesweiter Feststellungen Das Gesetz sieht zunächst vor, dass bei einer entsprechenden Feststellung eines Ereignisses von landesweiter Tragweite das Ministerium selbst be- stimmt, in welchen Bezirken es selbst oder eine von ihm bestimmte Lan- desbehörde die zentrale Leitung der Bekämpfung des Ereignisses über- nimmt. Ansonsten bleiben die Aufga- ben der Katastrophenschutzbehörden unberührt. Wichtig für die Katastro- phenbekämpfung und auch zentraler Beweggrund für die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Dienstbesprechung des Landes mit den Kommu- landesweiter Tragweite ist der Um- nen zum Katastrophenschutz via Videokonferenz am 26. November 2020. stand, dass die gesetzliche Freistel- Foto: Schwind/NLT lungsregelung für die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz zwischen den Landkreisen und kreis- Fazit: nach der Neuregelung durch das CO- freien Städten als unteren Katastro- VID-19-Gesetz auch schon bei der Be- phenschutzbehörden und dem Land Aus kommunaler Sicht ist darauf ein- kämpfung eines außergewöhnlichen Niedersachsen: Grundsätzlich sind dringlich hinzuweisen: Die aktuelle Ereignisses greifen (§ 17 Abs. 3 Satz 2 die Kosten des Katastrophenschutzes Pandemie ist das Musterbeispiel für NKatSG). Die Arbeitgeberinnen und über den Finanzausgleich abgedeckt, eine landesweite Lage, weil das Infek- Arbeitgeber haben die Pflicht, die das Land fördert nach Maßgabe des tionsgeschehen aufgrund der vielfälti- Katastrophenschutzhelferinnen und Landeshaushalts den Aufbau von gen Mobilitäten der Bevölkerung selbst -helfer für die Dauer der Bekämp- Einheiten und Einrichtungen. So- durch örtliche Maßnahmen nicht ein- fungsmaßnahmen und auch für die dann ist in § 31 Abs. 3 Satz 3 NKatSG zuschränken ist und es oftmals Zufall notwendige Ruhezeit von jeglicher Ar- geregelt, dass bei Katastrophen ist, wer wie stark von Infektionsgesche- beits- oder Dienstleistung freizustel- ungewöhnlichen Ausmaßes und au- hen betroffen ist. Insbesondere auch len. Für diesen Zeitraum ist das Ar- ßergewöhnlichen Ereignissen unge- das Beispiel Impfung, die ja im Interes- beitsentgelt, das sie ohne Teilnahme wöhnlichen Ausmaßes das Land den se aller und eines baldigen Endes der am Dienst im Katastrophenschutz bei Katastrophenschutzbehörden Zuwen- Pandemie erfolgt, zeigt einmal mehr: regelmäßiger Arbeitsleistung erhalten dungen zu den Kosten der Bekämp- Es ist folgerichtig, dass das Land auch hätten, vom Arbeitgeber fortzuzahlen. fung gewährt. Diesbezüglich war in in solchen Lagen voll umfänglich nicht Die Landkreise und kreisfreien Städte der Vergangenheit bei großen Hoch- nur in die Handlungs-, sondern auch in als Katastrophenschutzbehörden zah- wasserlagen, Brandkatastrophen usw. die Kostenverantwortung rückt. Dies len dann den privaten Arbeitgebern regelmäßig eine Zuwendung von bis ist mit der nachfolgend abgedruckten die fortgezahlten Arbeitsentgelte zu 75 Prozent der vor Ort entstandenen Erklärung vom 30. November 2020 einschließlich der Beiträge zur Sozial- Kosten der Bekämpfung üblich. Durch auch wegen der Neuartigkeit der Si- versicherung auf Antrag aus, so dass das COVID-19-Gesetz ist auch hier tuation und der Beschränkung des letztlich die Allgemeinheit die Kosten eine aus Sicht des NLT folgerichtige außergewöhnlichen Ereignisses auf der Helferinnen und Helfer trägt. Für Änderung erfolgt: § 31 Satz 4 NKatSG den akuten Bedarf einer schnellstmög- Selbständige wird der nachgewiesene bestimmt nun, dass bei der Feststel- lichen Massenimpfung noch einmal Verdienstausfall erstattet.10 Im Einsatz lung eines Ereignisses von landeswei- vom Land und kommunalen Spitzen- richten sich die Rechtsverhältnisse der ter Tragweite das Land die Kosten der verbänden betont worden. Zudem bot Helferinnen und Helfer grundsätzlich Bekämpfung der Katastrophe oder des es sich an, klarzustellen, dass auch die nach den Vorschriften ihres jeweiligen außergewöhnlichen Ereignisses trägt. Kosten für Vorhaltephasen der Impf- Trägers oder ihrer Einrichtung; wenn Diese Ergänzung der Kostenregelun- zentren und dasjenige Personal der keine Sonderregelungen bestehen, gen ist sachlich richtig, weil – wie bis- Kommunen, das „ausschließlich dem werden sie so behandelt wie die Mit- her schon im Katastrophenschutzrecht eigentlichen operativen Betrieb in den glieder der Freiwilligen Feuerwehren, auf örtlicher Ebene Handlungs- und Impfzenten selbst“ dient, erfasst ist. Das so dass auch für die entsprechenden Finanzverantwortung zusammenfällt: Innenministerium hat also erstmals Absicherungen gesorgt ist.11 Auch bisher war die Auslösung eines am 2. Dezember den „landesweiten Katastrophenalarms durch eine Land- gelben Alarm“ zur Organisation der Land trägt alle Kosten rätin oder einen Landrat mit umfäng- schnellstmöglichen Massenimpfung lichen Kostenfolgen verbunden. Dies gegen COVID-19 ausgelöst – ein an- Bedeutsam sind die Neuregelungen ist nun auch bei den neu geschaffenen gesichts der ernsten Infektionszahlen, des § 27 a zur Feststellung der Ereig- Instrumenten und ihrer Feststellung der Zunahme schwerer Krankheitsver- nisse von landesweiter Tragweite auch der landesweiten Tragweite mit einer läufe und des über Monate stark einge- für die Kostentragungsregelungen Kostentragungspflicht verbunden und schränkten gesellschaftlichen Lebens auch richtig, weil mit der Feststellung sowie der anspruchsvollen organisa- das Land die Möglichkeit von Vorga- torischen Herausforderungen bei der 10 Siehe zu den Einzelheiten § 17 Abs. 4 – 6 NKatSG. ben und Weisungen zur Krisenbe- schnellen Impfung der Bevölkerung 11 § 18 NKatSG. kämpfung erhält. sinnvoller Schritt. 188 NLT 6/2020
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