INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag

 
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INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
6      | 2020

INFORMATION                       Dezember 2020 | 43. Jahrgang

         Impfzentren als nächste große Herausforderung

         Landesweites „Außergewöhnliches Ereignis“

         Breitbandgipfel: Zwischenbilanz

         Erfolg beim Niedersächsischen Weg

         Geflügelpest
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Inhalt

	 Editorial
179    „Außergewöhnliches Ereignis“ am Ende eines außergewöhnlichen Jahres

	  COVID-19 in Niedersachsen
180    Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) – vierte Chronologie
182    Impfzentren als nächste große Herausforderung
185    Aufbau der Impfzentren: Land löst das neue außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite nach Katastro-
       phenschutzrecht aus

	 
 Land und Bund
191    Änderungen am Haushaltsentwurf des Landes
192    Novembersteuerschätzung weist langfristig gesunkenes Einnahmeniveau aus
193    Der nächste Meilenstein ist gesetzt – neues Update zum Niedersächsischen Weg
195    Änderungen des niedersächsischen Baurechts und des Straßengesetzes
197    Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen
198    Pflegekammer in Niedersachsen wird aufgelöst
198    Finanzierung der Pflegestützpunkte ab 2020
199    Breitbandgipfel 2020 als Online-Veranstaltung
201    Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Eine Novelle mit Licht und Schatten
203    Aktuelle Entwicklung bei der Geflügelpest
204    Preisverleihung des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs „Bach im Fluss 2020“

	 Sternstunden
205    Müssen wir uns um den niedersächsischen Grünkohl sorgen?

	  Aus der Verbandsarbeit
206    Staatssekretär Wunderling-Weilbier zu Gast im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des NLT
207    Verabschiedung des Beigeordneten Manfred Fischer
207    Neues Gesicht in der Geschäftsstelle des NLT

	 Meinung
208    Frohes Fest?

	 Personalien

Großes Bild:
Das Bild zeigt überreifte Weißdornfrüchte im winterlichen Ochsenmoor, Naturpark Dümmer, Landkreis Diepholz.
Foto: Oliver Lange/NLWKN Oldenburg

BU kleines Bild:
Das Bild steht für das anhaltende Medieninteresse zur Corona-Pandemie, hier bei Aufnahmen des NDR in der NLT-Geschäftsstelle.
Foto: Meyn/NLT

178                                                                                                                NLT 6/2020
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Editorial

„Außergewöhnliches Ereignis“ am Ende eines außergewöhnlichen Jahres

Große Themen der Vergangenheit                                                     gelingen. Die größte Schwierigkeit
bleiben                                                                            besteht darin, die notwendige Inf-
                                                                                   rastrukturen herzurichten und das
Klimaschutz und die Sorge um den                                                   knappe Personal zu gewinnen, ohne
kommunal verantworteten Rettungs-                                                  zu wissen, wann welcher Impfstoff in
dienst standen im Mittelpunkt mei-                                                 welcher Menge zu Verfügung steht.
nes Editorials zum Jahresende 2019                                                 Eine Herkulesaufgabe (näher dazu
an dieser Stelle. Zum Klimaschutz                                                  S. 182).
ist der Niedersächsische Landtag im
November mit überraschend großer                                                   Organisatorisch wird all dies unter
Einigkeit im Ergebnis den „Nieder-                                                 Regie der Katastrophenschutzbehör-
sächsischen Weg“ konsequent zu                                                     den abgewickelt. Das Niedersäch-
Ende gegangen. Auch hinsichtlich                                                   sische      Katastrophenschutzgesetz
der Kostenerstattung für den zusätz-                                               (NKatSG) enthält seit Sommer 2020
lichen Personalaufwand der unteren                                                 nicht zuletzt auf Anregung des Nie-
Naturschutzbehörden zeichnet sich                                                  dersächsischen Landkreistages zwei
im Haushaltsbegleitgesetz noch eine                                                „Vorstufen“ des Katastrophenalarms.
befriedigende Lösung ab, Dr. Lutz                                                  Als diese Zeilen am 29. November
Mehlhorn zieht eine erste Bilanz                                                   2020 geschrieben wurden, waren die
(S. 193). Die Kreistage und die Regi-                                              Abstimmungen zwischen der Nieder-
onsversammlung haben 2020 eine                                                     sächsischen Landesregierung und
Vielzahl von FFH-Gebieten endgültig                                                den kommunalen Spitzenverbänden
gesichert, Niedersachsen ist – wenn                                                zur Feststellung eines landesweiten
auch deutlich zu spät – der Erfüllung                                              „außergewöhnlichen       Ereignisses“
der europäischen Vorgaben näherge-                                                 durch den Innenminister weit fortge-
kommen. Der Breitbandausbau bleibt       Prof. Dr. Hubert Meyer,                   schritten. Wir haben aus Gründen der
die größte Infrastrukturaufgabe der      Geschäftsführendes Präsidialmitglied      Rechts- und Kostensicherheit sehr auf
Kreisebene. Anlässlich des Breit-        des Niedersächsischen Landkreistages      diesen Schritt gedrungen, Dr. Joa-
bandgipfels am 17. November 2020                                                   chim Schwind schildert die näheren
wurden die erheblichen finanziel-                                                  Umstände (S. 185).
len Anstrengungen der Landkreise
hervorgehoben und stärkere Unter-        in den Stäben, an den Hotlines oder       Dank
stützung durch das Land angemahnt        im Gesundheitsamt. Auf dem vorläu-
(S. 199).                                figen Höhepunkt der zweiten Welle         Vielen gebührt großer Dank am Ende
                                         Anfang November 2020 reichte auch         dieses „außergewöhnlichen“ Jahres.
Alle Reserven für Kontaktnachver-        das nicht mehr. Neben neu einge-          Dies gilt für viele Kolleginnen und
folgung mobilisiert                      stelltem Personal sind in vielen Kreis-   Kollegen in der Landesverwaltung
                                         verwaltungen Soldatinnen und Sol-         sowie in den Landkreisen und der
Ansonsten verlief das Jahr 2020          daten der Bundeswehr, Mitarbeiter         Region. Weil die Umstände wenig
komplett anders als gedacht. Der         von Hilfsorganisationen in den neuen      andere Gelegenheiten dazu bieten,
Bundesgesundheitsminister bekam          Mobilen     Kontaktverfolgungsteams       möchte ich persönlich in diesen Dank
andere Sorgen als die Therapie des       sowie Kolleginnen und Kollegen der        auch jeden Einzelnen der Geschäfts-
gesunden Rettungsdienstes. Seit          Landesverwaltung, insbesondere aus        stelle des NLT einschließen. Deutlich
März dieses Jahres hat die weltweite     den Finanzämtern, im Einsatz. Ihnen       über 1900 Rundschreiben am 1. De-
Corona-Pandemie auch die Land-           allen gebührt großer Dank für ihr En-     zember und damit 500 mehr als das
kreise und die Region Hannover mit       gagement.                                 bisherige „Allzeithoch“ eines Jahres
ihren Gesundheitsämtern in einem                                                   sowie eine Rekordzahl von Landräte-
nie dagewesenen Ausmaß gefordert.        Impfzentren als zweite große Her-         schreiben sind äußerliche Indizien für
Dabei stand und steht der öffentli-      ausforderung der Pandemie                 eine hohe Belastung, die über viele
che Gesundheitsdienst fachlich im                                                  Monate im täglichen Wechselschicht-
Mittelpunkt. Bewältigt wurde ins-        Jetzt steht die zweite Herausforde-       system zwischen Geschäftsstelle und
besondere die Mammutaufgabe der          rung für die Landkreise und kreis-        home office erbracht wurde.
Kontaktnachverfolgung      infizierter   freien Städte an. Innerhalb weniger
Menschen aber nur durch Mobilisie-       Wochen sollen bis zum 15. Dezember        Gerade angesichts der herausfordern-
rung der gesamten Ressourcen der         2020 landesweit bis zu 60 Impfzentren     den Umstände wünsche ich Ihnen
Einheitsverwaltung auf der Kreise-       aufgebaut werden. Dies kann nur im        allen eine besinnliche Adventszeit
bene mit der Landrätin/dem Landrat/      engen Schulterschluss mit dem Land        und frohe Weihnachtsfeiertage.
dem Regionspräsidenten an der Spit-      Niedersachsen, der Kassenärztlichen
ze. Hunderte von Mitarbeiterinnen        Vereinigung und den Hilfsorgani-
und Mitarbeiter halfen und helfen        sationen des Katastrophenschutzes

NLT 6/2020                                                                                                           179
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) – vierte Chronologie

Fortsetzung der chronologischen           ›   Aktualisierung des Niedersäch-       30.10.2020
Übersicht über Regelungen und Um-             sischen    Rahmen-Hygieneplans       › Niedersächsische       Verordnung
setzung in Niedersachsen                      Corona Schule – Version 3.2             über Maßnahmen zur Eindäm-
                                          ›   Verwaltungsvorschrift des MK zur        mung des Corona-Virus SARS-
12.10.2020                                    Befreiung von Schülerinnen und          CoV-2 (Niedersächsische Coro-
› Richtlinie des MW über die                  Schülern vom Präsenzunterricht          na-Verordnung) (Nds. GVBl. S.
   Gewährung von Corona-Über-                 bei vulnerablen Angehörigen             368) tritt am 02.11.2020 in Kraft
   brückungshilfen für kleine und                                                     und mit Ablauf des 30.11.2020
   mittelständische    Unternehmen        23.10.2020                                  außer Kraft und setzt die Nieder-
   (Überbrückungshilfe II für kleine      › Handreichung des MI zu Amtshil-           sächsische    Corona-Verordnung
   und mittlere Unternehmen) (Nds.           feersuchen für eine personelle Un-       vom 07.10.2020, geändert durch
   MBl. S. 1180) tritt mit Wirkung           terstützung durch die Bundeswehr         Verordnung     vom     22.10.2020,
   vom 01.09.2020 in Kraft und mit        › Veröffentlichung der RKI-Strate-          außer Kraft
   Ablauf des 30.06.2021 außer Kraft         gie zum Umgang mit der SARS-          › Rundverfügung Nr. 26/2020 der
                                             CoV-2-Pandemie in Deutschland            Niedersächsischen Landesschul-
13.10.2020                                   in den nächsten Monaten – Ziele,         behörde zur Anwendung der
› Richtlinie des BMWi für die Bun-           Schwerpunktthemen und Instru-            Niedersächsischen Corona-Ver-
   desförderung    Corona-gerechte           mente für den Infektionsschutz           ordnung vom 30.10.2020
   Um- und Aufrüstung von raum-
   technischen Anlagen in öffentli-       26.10.2020                               02.11.2020
   chen Gebäuden und Versamm-             › Pressemitteilung des NLT – Nie-        › Deutschlandweiter „November-
   lungsstätten (BAnz AT 19.10.2020          dersächsische Gesundheitsämter           Teil-Lockdown“
   B1) tritt am 20.10.2020 in Kraft          rüsten personell auf und setzen       › Umlaufbeschluss der Nieder-
   und endet spätestens mit Ablauf           auf weitere Unterstützung des            sächsischen     Landesregierung
   des 31.12.2021                            Landes                                   zur befristeten Unterstützung
                                          › Erlass des MS mit Klarstellung zu         des kommunalen öffentlichen
16.10.2020                                   Ziffer 4 der ergänzenden Erläu-          Gesundheitsdienstes bei der Kon-
› Erlass des MS zu den Anord-                terungen (Stand 15.10.2020) zur          taktnachverfolgung mit Landes-
    nungen des BMG betreffend den            Corona-Testverordnung – TestV            personal
    Reiseverkehr (vom 29.09.2020)            des BMG vom 14.10.2020                › Erlass des MS mit Hinweisen zu
    sowie Information zur Einführung                                                  ärztlichen Attesten zum Tragen
    der digitalen Einreiseanmeldung       27.10.2020                                  einer     Mund-Nase-Bedeckung
    (DEA)                                 › Videokonferenz der Bundeskanz-            und Arbeitsunfähigkeitsbeschei-
                                              lerin mit der „Konzertierten Akti-      nigungen für Reiserückkehrer
21.10.2020                                    on Pflege“ zur Bedeutung und zu
› Allgemeinverfügung des MS zur               den Herausforderungen der Pfle-      04.11.2020
    Durchführung des Arbeitszeitge-           ge während der Corona-Pandemie       › Verordnung des BMG zur Test-
    setzes – ArbZG – Ausnahmebe-                                                      pflicht von Einreisenden aus Risi-
    willigung zur Beschäftigung von       28.10.2020                                  kogebieten (BAnz AT 06.11.2020
    Arbeitnehmerinnen und Arbeit-         › Videokonferenz der Bundeskanz-            V1) tritt am 08.11.2020 in Kraft;
    nehmern an Sonn- und Feierta-            lerin mit den Regierungschefin-          gleichzeitig tritt die entsprechen-
    gen und für Abweichungen von             nen und Regierungschefs der              de Verordnung des BMG vom
    bestimmten Beschränkungen des            Länder und Beschlussfassung zur          06.08.2020 außer Kraft.
    ArbZG aus Anlass der Ausbreitung         Bekämpfung der SARS-CoV-2-            › Erlass des MS mit Hinweisen zur
    des Corona-Virus (SARS-CoV-2)            Pandemie                                 Ermittlung der 7-Tage-Inzidenz
    in Deutschland gem. § 15 Abs. 2                                                   pro 100.000 Einwohner
    ArbZG (Nds. MBl. S. 1179) tritt mit   29.10.2020
    Wirkung vom 01.11.2020 in Kraft       › Beschluss des OVG Lüneburg (13         05.11.2020
› Erlass des MS mit Hinweisen zur            MN 393/20): Vorläufige Außer-         › Pressemitteilung der Arbeits-
    Anwendung der Niedersächsi-              vollzugsetzung von § 10 Abs. 2 der       gemeinschaft der kommunalen
    schen Corona-Verordnung im               Niedersächsischen Corona-Ver-            Spitzenverbände Niedersachsens
    Bereich der Schulen und Kinder-          ordnung vom 07.10.2020, zuletzt          – Lüftungskonzept kann in nie-
    tagesstätten                             geändert     durch    Verordnung         dersächsischen Schulen umge-
                                             vom 22.10.2020, in Bezug auf die         setzt werden
22.10.2020                                   Anordnung einer Sperrzeit und         › Aktualisierung der Nationalen
› Verordnung zur Änderung der                eines    Alkohol-Außer-Haus-Ver-         Teststrategie durch das RKI
   Niedersächsischen Corona-Ver-             kaufsverbots in gastronomischen       › Erlass des MS auf Grundlage der
   ordnung (Nds. GVBl. S. 363) tritt         Betrieben (Nds. GVBl. S. 376)            Niedersächsischen Corona-Ver-
   am 23.10.2020 in Kraft                 › Hinweise des MS und des NLGA              ordnung vom 30.10.2020 zu Gast-
› Verordnung zur Aufhebung der               für Einrichtungen und Leistungs-         ronomiebetrieben in Heimen nach
   Niedersächsischen      Corona-Be-         angebote zur Durchführung von            § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen
   herbergungsverordnung       (Nds.         PoC-Antigen-Schnelltests      und        Gesetzes über unterstützende
   GVBl. S. 365) tritt am 23.10.2020         Bereitstellung eines Muster-Test-        Wohnformen (NuWG) sowie zum
   in Kraft                                  konzepts                                 Betrieb des Friseurhandwerkes,

180                                                                                                            NLT 6/2020
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

    zu Einrichtungen für medizinisch       13.11.2020                                 ›   Erlass des MS zu dem Konzept für
    notwendige Behandlungen, zur           › Leitfaden des MK „Schule in Co-              den Aufbau der Impfzentren in
    erweiterten    Grundversorgung,           rona-Zeiten-Update“ für den Prä-            Niedersachsen
    zur Sterbebegleitung und zum              senz- und den Distanzunterricht         ›   Aktualisierung des Niedersäch-
    Besuchsrecht in Heimen nach §             an berufsbildenden Schulen                  sischen    Rahmen-Hygieneplans
    2 Abs. 2 NuWG sowie in unter-                                                         Corona Schule - Version 4.0
    stützenden Wohnformen nach             16.11.2020
    § 2 Abs. 3 und 4 NuWG und in           › Videokonferenz der Bundeskanz-           24.11.2020
    ambulant betreuten Wohnge-                 lerin mit den Regierungschefinnen      › Erlass des MI zur Einrichtung von
    meinschaften zum Zwecke der                und Regierungschefs der Länder            Impfzentren im Rahmen der Coro-
    Intensivpflege, die nicht in den           mit weiteren Beschlüssen zur Be-          na-Pandemie
    Geltungsbereich des NuWG fallen            kämpfung der Corona-Pandemie
›   Erlass des ML mit organisatori-        › Anpassung der Empfehlungen des           25.11.2020
    schen Hinweisen für den Infekti-           RKI zur Kontaktpersonen-Nach-          › Videokonferenz der Bundeskanz-
    onsschutz bei der Durchführung             verfolgung bei Infektionen durch          lerin mit den Regierungschefin-
    von Drückjagden auf Schalenwild            SARS-CoV-2                                nen und Regierungschefs der Län-
                                                                                         der und Beschlussfassung über
06.11.2020                                 17.11.2020                                    die Verlängerung und punktuelle
› Niedersächsische Verordnung zu           › Corona-Schutzpaket des Landes               Verschärfung der am 28.10.2020
   Quarantänemaßnahmen für Ein-                Niedersachsen – 45 Millionen              beschlossenen Maßnahmen zur
   und Rückreisende zur Eindämmung             Euro für personelle Unterstützung         Bekämpfung der SARS-CoV-2-
   des Corona-Virus - Niedersächsi-            und Corona-Abwehrmaßnahmen                Pandemie
   sche Quarantäne-Verordnung (Nds.            an Schulen                             › Erlass des MS zur Ahndung von
   GVBl. S. 380) tritt am 09.11.2020 in                                                  Zuwiderhandlungen gegen die
   Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020     18.11.2020                                    Niedersächsische Corona-Verord-
   außer Kraft                             › Drittes Gesetz zum Schutz der Be-           nung
› Rundverfügung Nr. 27/2020 der                völkerung bei einer epidemischen
   Niedersächsischen Landesschul-              Lage von nationaler Tragweite          26.11.2020
   behörde über Handlungsschritte,             (BGBl. S. 2397) tritt im Wesentli-     › Aktualisierung des Niedersäch-
   wenn das Gesundheitsamt keine               chen am 19.11.2020 in Kraft               sischen    Rahmen-Hygieneplans
   unmittelbaren Maßnahmen er-             › Orientierungshilfe des RKI zum              Corona Schule – Version 4.1
   greifen kann                                Kontakt personen ma nagement           › Pressekonferenz des Kultusmi-
› Verlängerung und Erweiterung                 in der Herbst- und Wintersaison           nisters Grant Hendrik Tonne zur
   des KfW-Sonderprogramms ein-                2020/21                                   neuen Hotspot-Strategie für die
   schließlich des KfW-Schnellkre-                                                       Schulen, darin enthalten u.a. ein
   dits durch die Bundesregierung          19.11.2020                                    Wechselunterricht ab der Klasse
   bis zum 30.06.2021                      › Vorstellung des Konzepts „CO-               7, wenn in einer Stadt oder einem
                                               VID-19-Impfungen in Nieder-               Landkreis die Sieben-Tage-Inzi-
11.11.2020                                     sachsen – Konzeption der Impf-            denz von 200 überschritten wird
› Anpassung der Empfehlungen des               zentren (Stand: 17.11.2020) durch      › Haushaltsausschuss des Landtags
    RKI hinsichtlich der Testkriterien         die Niedersächsische Landesre-            stimmt in abschließender Bera-
    für die SARS-CoV-2-Diagnostik              gierung und den NLT im Rahmen             tung dem Haushaltsbegleitgeset-
    in der Herbst- und Wintersaison            einer Pressekonferenz                     zes 2021 zu, darin enthalten eine
    2020/21
› Richtlinie des MS über die Ge-
    währung von Zuwendungen in
    Form von Darlehen zur Unter-
    stützung von gemeinnützigen
    Organisationen zur Bewältigung
    der Auswirkungen der COVID-
    19-Pandemie (Nds. MBl. S. 1275)
    tritt am 11.11.2020 in Kraft und mit
    Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft

12.11.2020
› Leitfaden des MK „Schule in
   Corona-Zeiten-Update“       für
   Schulleitungen, Lehrkräfte und
   pädagogische Fachkräfte an all-
   gemeinbildenden Schulen
› Beschluss über die Neufassung
   der Vorgaben der Kassenärztli-
   chen Bundesvereinigung (KBV)
   zur Corona-Testverordnung –
   TestV des BMG vom 14.10.2020            Das Bild steht sinnbildlich für die zahlreichen medialen Anfragen im Zusammenhang
   mit Wirkung vom 12.11.2020              mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, hier eine Aufnahme des NDR zur personellen
   durch den Vorstand der KBV              Verstärkung der Gesundheitsämter.				                                Foto: Meyn/NLT

NLT 6/2020                                                                                                                181
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

   Änderung des Niedersächsischen                sowie in Teilen mit Ablauf des           am 27.11.2020) überschritten.
   Nahverkehrsgesetzes      (NNVG)               01.01.2021 außer Kraft                   Niedersachsen hat am 27.11.2020
   zur Einführung einer zusätzlichen         ›   Aktualisierung des Niedersäch-           binnen 24 Stunden 1.438 Neuin-
   Sonderfinanzhilfe von 30 Mio.                 sischen    Rahmen-Hygieneplans           fektionen und 28 Verstorbene zu
   EUR für den ÖPNV, insbesondere                Corona Kindertagesbetreuung              verzeichnen
   für die Schülerbeförderung                ›   Erlass des MS mit neuen Hinwei-
                                                 sen zur Bearbeitung der Entschä-     30.11.2020
27.11.2020                                       digung nach §§ 56 ff. Infektions-    › Gemeinsame Erklärung zur Fest-
› Verordnung zur Änderung der                    schutzgesetz                            stellung eines akuten Bedarfs
    Niedersächsischen Corona-Ver-                                                        einer schnellstmöglichen Massen-
    ordnung und der Niedersächsi-            ›   Kurz vor Redaktionsschluss hat          impfung gegen das Corona-Virus
    schen    Quarantäne-Verordnung               Deutschland bei der Gesamtzahl          als Außergewöhnliches Ereig-
    (Nds. GVBl. S. 408) tritt im We-             der seit Beginn der Pandemie            nis von landesweiter Tragweite
    sentlichen am 01.12.2020 in Kraft            aufgetretenen Infektionsfälle die       gemäß § 27a NKatSG
    und mit Ablauf des 20.12.2020                Millionengrenze (1.006.394 Fälle

Impfzentren als nächste große Herausforderung

Am 4. Juni 2020 berichtete die Wo-           Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der        -   Verhinderung von Transmission
chenzeitung „Die Zeit“ über das              Ständigen Impfkommission (StiKo)             sowie Schutz in Umgebungen mit
bisher in der Öffentlichkeit wenig be-       und des Deutschen Ethikrates sowie           hohem Anteil vulnerabler Grup-
kannte Unternehmen BioNTech aus              der Nationalen Akademie der Wis-             pen und in solchen mit hohem
Mainz. Es sei die erste europäische          senschaften Leopoldina ein Positi-           Ausbruchpotential und
Biotech-Firma, die einen Impfstoff           onspapier, wie der Zugang zu einem       -   Aufrechterhaltung     staatlicher
gegen COVID-19 in einer klinischen           COVID-19-Impfstoff geregelt werden           Funktionen und des öffentlichen
Studie teste. Die türkischstämmigen          solle. Da in der Anfangsphase ein            Lebens.
Inhaber der Firma arbeiteten mit             möglicher Impfstoff nicht in ausrei-
dem US Pharmamulti Pfizer und dem            chender Zahl zur Verfügung stehen        Mitte November 2020 wurde zudem
chinesischen Konzern Fosun Pharma            bzw. verimpft werden könne, sei          bekannt, dass zur Bekämpfung der
zusammen, so hieß es. Beide betei-           eine Priorisierung nötig. Diese müsse    Corona-Pandemie weltweit mehrere
ligten sich mit einer nennenswerten          nach medizinischen, ethischen und        Verfahren sich bereits in der Phase III
dreistelligen Millionendollarsumme           rechtlichen Prinzipien erfolgen. Sie     der klinischen Erprobung befänden.
an der Impfstoffentwicklung. Diese           seien der Bevölkerung verständlich       Für einzelne Impfstoffe (BioNTech
hoffnungsvollen Nachrichten klan-            darzulegen, damit die Priorisierung      und AstraZeneca) laufe bereits das
gen im Frühsommer 2020 gleichwohl            als gerechtfertigt wahrgenommen          Zulassungsverfahren in Deutschland
noch wie aus einer anderen Welt.             werden könne. Die Verteilung der         bzw. der EU, der Abschluss der ers-
                                             Impfstoffe sei so zu organisieren,       ten Verfahren wurde für Ende 2020/
Dynamische Entwicklung im No-                dass die Erreichung der Impfziele        Anfang 2021 avisiert. Nach aktuellen
vember 2020                                  sichergestellt sei. Hierzu bedürfe es    Informationen ist nach Auskunft des
                                             geeigneter neuer Strukturen. Die         Niedersächsischen Gesundheitsmi-
Im November 2020 nahm die Ent-               selbstbestimmte Impfentscheidung         nisteriums davon auszugehen, dass
wicklung deutlich an Fahrt auf. Das          erfordere eine kontinuierliche, trans-   der Impfstoff der Firma BioNTech als
Bundesministerium für Gesundheit             parente Information und Aufklärung       erstes zur Verfügung stehen und aus-
legte am 11. November 2020 Emp-              der Bevölkerung zur Wirksamkeit der      geliefert werden wird.
fehlungen für die Organisation und           Impfung und möglicher Risiken. Um
Durchführung von Impfungen gegen             Impfrisiken frühzeitig zu erkennen       Mit diesem Impfstoff käme eine völlig
SARS-CoV-2 in Impfzentren und mit            und zu minimieren, müsse ein System      neu entwickelte Impfplattform zum
mobilen Teams vor. Nahezu gleich-            zur zeitnahen Erfassung und Bewer-       Einsatz, die an Transport, Logistik
zeitig präsentierte eine gemeinsame          tung von unerwünschten Ereignissen       und Impfung erhebliche Anforderun-
                                             im zeitlichen Zusammenhang mit der       gen stellt und bis auf Weiteres noch
                                             Impfung etabliert werden.                nicht im Regelsystem (ambulante
                                                                                      Versorgung) zum Einsatz kommen
                                             Leitend für die künftige detaillierte    kann. Zudem wird die Auslegung des
                                             Empfehlung einer Priorisierung seien     Impfstoffs zunächst in kleineren Lie-
                                             neben den genannten ethischen und        fermengen erfolgen, so dass in meh-
                                             rechtlichen Prinzipien folgende kon-     reren Phasen geimpft werden muss.
                                             krete Impfziele:
                                                                                      Pressekonferenz der Landesregie-
                                             -   Verhinderung schwerer COVID-         rung
                                                 19-Verläufe (Hospitalisation) und
                                                 Todesfälle,                          Am 19. November 2020 stellte die
                                             -   Schutz von Personen mit beson-       niedersächsische Landesregierung,
Das Bild zeigt eine Aufnahme aus der Pres-       ders hohem arbeitsbedingten          vertreten durch Gesundheitsminis-
sekonferenz am 19. November 2020 zum             SARS-Cov-2       Expositionsrisiko   terin Dr. Carola Reimann und Innen-
Impfkonzept des Landes. Foto: Meyn/NLT           (berufliche Indikation),             minister Boris Pistorius, gemeinsam

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INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

mit dem in der Arbeitsgemeinschaft       kreisfreien Städten und Hilfsorgani-         wendige medizinische Personal in
der kommunalen Spitzenverbände           sationen, die ihre Unterstützung zu-         kurzer Zeit für den Zeitraum vieler
federführenden Niedersächsischen         gesagt hätten und die Hauptlast vor          Monate zu gewinnen, stellte Meyer
Landkreistag ein Konzept zum Auf-        Ort tragen würden.                           abschließend fest.
bau der Impfzentren vor. Sozialminis-
terin Reimann erklärte, die Zahl der     Die Rekrutierung des ärztlichen              Konzeption der Impfzentren
Neuinfektionen stabilisiere sich dank    Impfpersonals werde das Land in Ko-
der tollen Disziplin der überwältigen-   operation mit der Kassenärztlichen           Verantwortlichkeit/Zuständigkeiten
den Mehrheit der niedersächsischen       Vereinigung ebenso übernehmen
Bürgerinnen und Bürger. Sie sei sich     wie die Verteilung des Impfstoffs.           Das von der Landesregierung vorge-
sicher, dass die Kurve in den nächs-     Gerade die notwendige Kühlung der            legte Konzept für die Konzeption der
ten Wochen noch weiter Abflachen         RNA-Impfstoffe auf eine Temperatur           Impfzentren sieht vor, dass Impfstoff-
könne, wenn die Anstrengungen            von ca. minus 70 Grad stelle alle Be-        logistik, Transport und Terminma-
fortgesetzt würden. Die positiven        teiligten bei dieser in der Geschichte       nagement landeseinheitlich durch
Nachrichten, die in den letzten Tagen    beispiellosen Aufgabe noch einmal            das Land beauftragt, organisiert und
und Wochen von unterschiedlichen         vor besondere Herausforderungen,             koordiniert werden. Die Landkrei-
Impfstoffherstellern verkündet wur-      ergänzte Ministerin Reimann.                 se und kreisfreien Städte errichten
den, machten zudem Hoffnung, dass                                                     und betreiben die Impfzentren und
schon in absehbarer Zeit mehrere         Der Aufbau und der Betrieb der Impf-         bestimmen eine organisatorische
hochwirksame Impfstoffe gegen das        zentren bilde nach der auf Hochtouren        Leitung. Die fachlich-medizinische
Corona-Virus zur Verfügung stehen        laufenden     Kontaktnachverfolgung          Leitung der Impfzentren soll jeweils
könnten.                                 die zweite große Herausforderung für         einer anwesenden leitenden Ärztin/
                                         die Landkreise und kreisfreien Städ-         einem anwesenden leitenden Arzt
Die Ministerin kündigte an, darauf       te in dieser Pandemie, betonte der           obliegen.
wolle und werde Niedersachsen            Hauptgeschäftsführer des Nieder-
vorbereitet sein. Damit flächende-       sächsischen Landkreistages, Prof. Dr.        Im Einzelnen übernimmt das Land
ckend mit den Impfungen gegen die        Hubert Meyer. Die Landkreise und             folgende Aufgaben:
COVID-19 Erkrankungen begonnen           kreisfreien Städte könnten den Auf-
werden könne, sobald erste Liefe-        bau und den Betrieb der Impfzentren          -   landesweit einheitliche Vorga-
rungen eines Impfstoffs einträfen,       organisieren, sie könnten den Prozess            ben zur Impfdurchführung (unter
würden in enger Kooperation mit den      aber nicht allein bewältigen. Als Vor-           anderem Priorisierung auf der
Landkreisen und kreisfreien Städten      aussetzung für das Gelingen erwarte              Grundlage der StiKo-Empfeh-
im ganzen Land bis zu 60 Impfzent-       der Niedersächsische Landkreistag                lung)
ren aufgebaut. Grundsätzlich orien-      vom Land zwingend die Feststellung           -   Finanzierung der notwendigen
tiere sich das Land an einer Zahl von    eines landesweiten außergewöhn-                  Kosten (Infrastrukturkosten ein-
rund 150.000 Einwohnerinnen und          lichen Ereignisses nach §§ 1 Abs. 3,             schließlich der Sicherung, Ver-
Einwohnern pro Impfzentrum. Dar-         27a des Niedersächsischen Katastro-              brauchs-, Sach- und Personalkos-
über hinaus sei insbesondere für die     phenschutzgesetzes (NKatSchG). Das               ten) der Impfzentren
Impfung von besonders gefährdeten        Land müsse die Kommunen rechtssi-            -   Impfstoff und Impfbesteck (Sprit-
Personen im Bereich der Gemein-          cher von den Kostenfolgen für die                zen, Kanülen), Impfstoff-Lösung,
schaftseinrichtungen der Einsatz von     Impfzentren freistellen. Der Betrieb             NaCl und Trockeneis werden vom
mobilen Teams geplant.                   werde ein enges Zusammenwirken                   Land zur Verfügung gestellt
                                         mit der Kassenärztlichen Vereini-            -   Rekrutierung ärztlichen Impfper-
Das Konzept sehe vor, so Ministerin      gung und den Hilfsorganisationen                 sonals in Zusammenarbeit mit der
Reimann, dass im Rahmen des Kri-         des Katastrophenschutzes erfordern.              Kassenärztlichen     Vereinigung
senmanagements das Niedersächsi-         Es werde eine große Kraftanstren-                Niedersachsens und der Ärzte-
sche Sozialministerium (MS) und das      gung kosten, insbesondere das not-               kammer Niedersachsen; Bestim-
Niedersächsische Ministerium für
Inneres und Sport (MI) eine zentrale
Leitung für die Impfkampagne auf-
bauten und die kommunale Ebene im
Auftrag des Landes die Impfzentren
errichte und betreibe. Die sich daraus
ergebenden Kosten trage das Land.

Innenminister Boris Pistorius be-
tonte, die schnelle und kompetente
Durchführung von Impfungen sei
ein entscheidender Baustein in der
Pandemiebekämpfung. Die Landes-
regierung wolle das vor Ort mit Impf-
zentren und mobilen Teams in der
Verantwortung der Kommunen ab-
sichern. Dafür sollten auch Personal
und Ressourcen des Katastrophen-
schutzes genutzt werden. Besonderer      Das Bild zeigt den Impfstoff der Firma BioNTech während der Studie.
Dank gelte daher den Landkreisen,        				                                       Foto: © BioNTech SE 2020, all rights reserved

NLT 6/2020                                                                                                                   183
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

    mung der ärztlichen Leitungen:       -   Koordinierung der Impfung, dies      Station 1:
    Nach Möglichkeit Unterstützung           bedeutet Durchführung der Imp-       Hier erfolgt die Anmeldung im Ein-
    bei der Rekrutierung des impf-           fung unter Berücksichtigung der      gangsbereich des Impfzentrums. Vor-
    befähigten Personals (aus dem            Terminvergabe und der Impfbe-        gesehen ist das Messen der Körpertem-
    ambulanten Bereich/KVN).                 rechtigung (StiKo-Empfehlung)        peratur der zu impfenden Personen.
-   Landeseinheitliche Standards für         und Planung der Touren der mobi-     Geimpft werden können nur Personen,
    Dokumentationen und Berichts-            len Impfteams                        die über das Terminmanagementsys-
    pflichten                            -   Weiterleitung von Dokumenta-         tem einen Termin zugewiesen bekom-
-   Bereitstellung landesweit einheit-       tions- und Statistikdaten an das     men haben. Desweiteren erfolgt an
    licher Frage-/Dokumentationsbö-          Land.                                dieser Stelle die Prüfung der Impfbe-
    gen und Informationsblätter                                                   rechtigung (Identitätsprüfung).
-   Landeseinheitliches     zentrales    Anzahl der Impfzentren
    Terminmanagement-Verfahren                                                    Station 2: Registrierung
    mit Bürgertelefon und Bürgerser-     Durch das Land wird eine Berech-         An Station 2 erfolgt ein Abgleich der
    vice für eine analoge Terminbu-      nungsgröße von durchschnittlich          von den zu impfenden Personen an-
    chung.                               150.000 Einwohnerinnen und Ein-          gegebenen Personaldaten mit einem
                                         wohner je Impfzentrum vorgesehen.        amtlichen Ausweisdokument. Ferner
Die Landkreise und kreisfreien Städ-     Für die überwiegende Zahl der Land-      erfolgt die Weiterleitung der zu imp-
te nehmen die Errichtung und den         kreise folgt daraus ein Impfzentrum,     fenden Personen an die Station 3 und
Betrieb der Impfzentren wahr. Nach       für die einwohnerstärkeren bis zu        somit die Steuerung, dass es an dieser
Feststellung eines außergewöhnli-        zwei. Für die Region Hannover mit        Stelle zu keinem Stau kommt.
chen Ereignisses gemäß § 1 Absatz 3      Ausnahme der Landeshauptstadt sind
NKatSG kommt auch ein Einsatz von        bis zu vier, für die Landeshauptstadt    Station 3: Impfgespräch
Helfer/innen der Katastrophenschut-      Hannover ebenfalls nochmals bis zu       An Station 3 erfolgt das Impfgespräch
zeinheiten und freiwilligen Feuer-       vier Impfzentren vorgesehen. Für die     zwischen zu impfender Person und
wehren in Betracht, weil dann der        Landkreise Uelzen und Lüchow-Dan-        Impfarzt/-ärztin.
gesetzliche Freistellunganspruch ge-     nenberg, die die Aufgaben des Ge-
genüber dem jeweiligen Arbeitgeber       sundheitsamtes in einem gemeinsa-        Station 4: Impfung
nach § 17 Abs. 3 NKatSG greift Die       men Zweckverband wahrnehmen, ist         An Station 4 erfolgt die Impfung. Im
Landkreise erstatten dann den pri-       die Errichtung eines gemeinsamen         Sinne eines beschleunigten Ablaufs
vaten Arbeitgebern das fortgezahlte      Impfzentrums vorgesehen.                 sind mehrere Impflätze vorzusehen,
Arbeitsentgelt für die Helferinnen                                                um gleichzeitige Impfungen zu er-
und Helfer.                              Anforderungen an Objekt zur Nut-         möglichen. Hierbei dürfen maximal
                                         zung als Impfzentrum                     vier Impfplätze je Impfarzt/-ärztin
Die Landkreise und kreisfreien Städ-                                              eingerichtet werden.
te sollen folgende Aufgaben überneh-     Das Konzept formuliert zahlreiche
men:                                     Anforderungen, die mögliche Ob-          Station 5: Wartebereich
                                         jekte zur Nutzung als Impfzentrum        Aufgrund möglicher Kreislaufreakti-
Errichtung der Impfzentren               aufweisen müssen. Insbesondere           onen können die geimpften Personen
- Festlegung einer geeigneten Lie-       müssen mögliche Objekte folgende         in der Regel nicht unmittelbar nach
   genschaft, die als Impfzentrum in     Anforderungen erfüllen:                  der Impfung aus dem Impfzentrum
   Frage kommt (unter Berücksichti-                                               entlassen werden. Hierfür ist ein
   gung der Räumlichkeiten, sanitä-      -   Räumliche Unterteilung für ein-      Wartebereich vorzusehen.
   ren Anlagen, Sicherheitsaspekte,          zelne Stationen muss gegeben
   Parkmöglichkeiten, Erreichbar-            oder mit geringem Aufwand zu         Station S: Sanitätsbereich
   keit durch den ÖPNV etc.)                 schaffen sein                        Da es bei einzelnen zu impfenden Per-
- Ausstattung und Ausrüstung der         -   Gesicherter Lagerraum für den        sonen möglicherweise zu Kreislauf-
   Impfzentren und der mobilen               Impfstoff                            problemen oder weiteren gesundheit-
   Impfteams einschließlich Ver-         -   Stabile Internetverbindung           lichen Beschwerden kommen kann,
   brauchsmaterial (außer Impfstoff,     -   Getrennte Ein- und Ausgangsbe-       ist ein Sanitätsbereich vorzusehen.
   Impfbesteck, NaCl und Trocke-             reiche
   neis) und der notwendigen Ein-        -   Ausreichend Parkflächen              Einsatzerlass des MI
   satzfahrzeuge und mobilen Tech-       -   Gute Anbindung an den öffentli-
   nik für die mobilen Teams                 chen Personennahverkehr              Am 24. November 2020 hat das Minis-
- Personalrekrutierung und –pla-         -   (Überdachte)       Wartebereiche,    terium für Inneres und Sport die un-
   nung; dies bedeutet impfbefä-             möglichst an Ein- und Ausgang        teren Katastrophenschutzbehörden
   higtes Personal (insbesondere         -   Barrierefrei bzw. barrierearm        mit der Einrichtung von Impfzentren
   medizinische      Fachangestellte,    -   Ausreichend sanitäre Anlagen         im Rahmen der Corona-Pandemie
   Gesundheits- und Krankenpfle-         -   Ausreichend Platz auf Fluren und     formell beauftragt (Einsatz-Erlass).
   ger/innen,      Altenpflegekräfte,        in Funktionsräumen zur Wahrung       Die Einsatzbereitschaft der Impfzen-
   Medizinstudierende und Kräf-              des Infektionsschutzes.              tren soll bis zum 15. Dezember 2020
   te mit rettungsdienstähnlicher                                                 hergestellt werden.
   oder Sanitätsausbildung) sowie        Fünf Stationen vorgesehen
   weiteres Personal wie Sanitäts-,                                               Hoher Abstimmungsbedarf
   Betreuungs-, Sicherheits-, Regis-     In den Impfzentren sind fünf Statio-
   trierungs- und Dokumentations-        nen vorgesehen (vgl. das auf der Seite   Wegen des hohen Kommunikations-
   personal                              185 abgebildete Ablaufschema).           und Abstimmungsbedarfs ist zwi-

184                                                                                                           NLT 6/2020
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

                                                                                            per Video an. Jeweils am Freitag um
                                                                                            14.00 Uhr wird bis auf Weiteres der
                                                                                            Landesbeirat     Katastrophenschutz,
                                                                                            über den insbesondere die Hilfsor-
                                                                                            ganisationen und die Feuerwehren
                                                                                            eingebunden sind, zusammentreten.
                                                                                            Das MI beabsichtigt zudem wegen
                                                                                            des hohen Informationsbedarfs eine
                                                                                            Steuerung des Geschehens direkt
                                                                                            über das Kompetenzzentrum Groß-
                                                                                            schadensereignisse (KomZ) ohne
                                                                                            Dienstweg über die Ämter für Brand-
                                                                                            und Katastrophenschutz in den Po-
                                                                                            lizeidirektionen. Zudem sind deren
                                                                                            Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
                                                                                            großem Umfang in die Stabsarbeit auf
                                                                                            Landesebene bereits eingebunden.

                                                                                            Ausblick

                                                                                            Der Aufbau der Impfzentren wird die
                                                                                            zentrale Herausforderung für die nie-
                                                                                            dersächsischen Landkreise und die
                                                                                            Region Hannover in den kommenden
                                                                                            Wochen bilden. Bereits nach weni-
                                                                                            gen Tagen ergaben sich zahlreiche
Grafik: Schematischer Aufbau eines Impfzentrums.                                            Rückfragen und Anmerkungen, die
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung           durchaus auch Auswirkungen auf
                                                                                            die konzeptionelle Ausgestaltung der
schen der Landesregierung und den                   sowie den Geschäftsstellen der kom-     Impfzentren haben werden. Die Impf-
kommunalen Spitzenverbänden am                      munalen Spitzenverbände jeweils         zentren im Betrieb werden sich daher
20. November 2020 Folgendes in Aus-                 am Mittwoch um 18.00 Uhr statt. Für     vermutlich im Detail anders darstel-
sicht genommen worden: Auf Landes-                  jeweils Donnerstagnachmittag strebt     len als vorstehend skizziert. Es gibt
ebene finden ab sofort wöchentlich                  das Innenministerium eine wöchent-      keine Blaupause. Es gilt, gemeinsam
eine Steuerungsrunde zum Aufbau                     liche Dienstbesprechung mit den un-     gangbare Wege zu entwickeln.
der Impfzentren zwischen MI und MS                  teren Katastrophenschutzbehörden

Aufbau der Impfzentren: Land löst das neue außergewöhnliche Ereignis von
landesweiter Tragweite nach Katastrophenschutzrecht aus
von Dr. Joachim Schwind*
Nach intensiven Vorgesprächen und                   Rahmen des Flüchtlingsgeschehens        besondere ist es eine Forderung des
einer nachstehend abgedruckten                      der Jahre 2015/2016 dafür eingesetzt,   NLT, die gesetzlichen Grundlagen
gemeinsamen Erklärung zwischen                      die Instrumente und Mechanismen         des Katastrophenschutzes grundle-
dem Niedersächsischen Sozial- und                   des Katastrophenschutzes einer Neu-     gend zu modernisieren und an die
dem Innenministerium vom 30. No-                    bewertung zu unterziehen. Vielfältig    Ergebnisse der Evaluation des Ein-
vember 2020 auf Ebene der Staatsse-                 war aus den Landkreisen und der         satzgeschehens in der Amtshilfe zur
kretäre und der Arbeitsgemeinschaft                 Region Hannover signalisiert wor-       Flüchtlingsunterbringung zu über-
der kommunalen Spitzenverbände                      den, dass die Mechanismen für die       prüfen. Aber auch eine völlig andere
hat das Niedersächsischen Innen-                    Verwaltungsarbeit in der Krise weder    Prioritätensetzung im Bereich des
ministerium am 2. Dezember das                      auf gesetzgeberischer Ebene noch in     Katastrophenschutzes mit einer den
außergewöhnliche Ereignis von lan-                  der tatsächlichen Verwaltungspraxis     Herausforderungen entsprechenden
desweiter Tragweite für den Aufbau                  und der finanziellen Hinterlegung       Finanzierung im dreistelligen Milli-
und Betrieb der Impfzentren in Nie-                 den Anforderungen an einen moder-       onenbereich wurde gefordert.1 Eine
dersachsen nach § 27a des Nieder-                   nen Bevölkerungsschutz genügen.         Vielzahl von strategischen Themen
sächsischen Katastrophenschutzge-                   Vor diesem Hintergrund hatte bereits    der modernen Krisenbewältigung
setzes (NKatSG) förmlich festgestellt.              die 77. Landkreisversammlung des        sind auch in der Podiumsdiskussion
Was bedeutet das? An dieser Stelle                  Niedersächsischen Landkreistages        im Rahmen der Landkreisversamm-
sei ein kurzer Blick zurück gestattet:              am 23./24. Februar 2017 in Celle ein    lung 2017 aufgegriffen und vertieft
Der NLT hatte sich bereits intensiv im              Grundsatzpapier mit dem Titel „Für      worden.2
                                                    einen starken Bevölkerungs- und
                                                    Katastrophenschutz in Niedersach-
* Geschäftsführer des NLT, u.a. zuständig für den   sen“ verabschiedet, der eine Fülle      1
                                                                                                Das NLT-Positionspapier ist abgedruckt in den
  Katastrophenschutz                                von Einzelforderungen enthielt. Ins-        NLT-Informationen 2-3/2017, S. 53 ff.

NLT 6/2020                                                                                                                              185
INFORMATION 6 | 2020 - Niedersächsischer Landkreistag
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

Dementsprechend wurde auch die                          im Präsidium des NLT, das sich ein-         Abschließend gingen Götz und
Zusammenarbeit zwischen Land                            stimmig für die Einführung eines Ka-        Schwind auf die Fragestellung ein,
und Kommunen bei der Amtshilfe                          tastrophenvoralarms als sog. ‚gelben        welche Änderung im niedersächsi-
zur Flüchtlingsunterbringung unter                      Alarm‘ im NKatSG ausgesprochen              schen Katastrophenschutz in nächster
Betrachtung der Krisenstrukturen                        hätte. Schwind verwies in diesem            Zeit erörtert werden sollten. Sie be-
unter Beteiligung des NLT intensiv                      Zusammenhang auf den bisherigen             richteten zunächst von den Aktivitä-
aufgearbeitet.3                                         Regelungsmechanismus des NKatSG,            ten des neuen Landesbeirats Katastro-
                                                        der als zentrale Maßnahme der Ka-           phenschutz und regten an, die Frage
Lehre aus dem Hochwasser im Harz-                       tastrophenbekämpfung die Feststel-          der Notwendigkeit der gesetzlichen
vorland 2017: „Gelber Alarm“ muss                       lung des Katastrophenfalls durch den        Regelung eines Katastrophenvor-
geregelt werden                                         Hauptverwaltungsbeamten nach § 20           alarms auch im Niedersächsischen
                                                        NKatSG vorsehe. Die Lageentwick-            Katastrophenschutzgesetz näher zu
Schon bald nach der Aufarbeitung                        lung bei dem Hochwasserereignis             diskutieren. Schwind betonte für den
des Flüchtlingsgeschehens 2015/2016                     im letzten Jahr, aber auch ähnliche         Landkreistag, die Diskussion in den
suchte im Juli/August 2017 das Tief                     Situationen mit kurzfristigen lokalen       Gremien des NLT hätte ein entspre-
Alfred Niedersachsen und ganz Nord-                     Starkregenereignissen und andere            chendes Bedürfnis gezeigt. Klarge-
deutschland heim und verursachte                        Wetterschadenslagen hätten gezeigt,         stellt werden solle aber auf jeden Fall,
im Harzvorland in sehr kurzer Zeit                      dass neben der Feststellung des Kata-       dass die gemeindliche Zuständigkeit
ganz erhebliche Hochwasserschäden.                      strophenschutzfalles möglicherweise         für die allgemeine Gefahrenabwehr
Einige Landkreise hatten im Rahmen                      noch eine zweite, flexiblere Reakti-        unterhalb der Schwelle der förmli-
dieser Unwetterlage sogar kurzfristig                   onsform unterhalb der Auslösung des         chen Feststellung des Katastrophen-
Katastrophenalarm ausgelöst, weil die                   Katastrophenfalles von Vorteil wäre.        schutz-Falls unberührt bleibe.“4
Betroffenheit einzelner Gemeinden
und Gemeindeteile ganz erheblich                                                                    COVID-19-Gesetz regelt außerge-
war und die Gefährdung von Men-                                                                     wöhnliches Ereignis und Katastro-
schenleben nicht ausgeschlossen                                                                     phenvoralarm
schien sowie hohe Sachschäden
eintraten. Schnell wurden Nachbar-                                                                  Im Mai dieses Jahres wurde der Rege-
schafts- und überörtliche Hilfe mo-                                                                 lungsvorschlag aufgegriffen: Die Re-
bilisiert; die Statistik der gemeldeten                                                             gierungsfraktionen von SPD und CDU
Einsatzkräfte weist für den frühen                                                                  brachten in den Niedersächsischen
Morgen des 27. Juli 2017 um 1:30 Uhr                                                                Landtag den Entwurf eines „Geset-
landesweit 3.410 gemeldete Kräfte im                                                                zes zur Änderung Niedersächsischer
Einsatz auf – praktisch ohne nennens-                   In Anlehnung an Raumschiff Enterprise ist   Rechtsvorschriften aus Anlass der
                                                        der gelbe Alarm die zweithöchste Alarm-
werte Vorwarnung vor einem Einsatz                                                                  COVID-19-Pandemie“ in den Nieder-
                                                        stufe.  Foto: bagera3005/deviantart.com
dieser Größe. Dieses Hochwasserge-                                                                  sächsischen Landtag ein. Mit dem Ge-
schehen wurde durch einen gemein-                                                                   setzentwurf sollten eine Vielzahl von
samen Vortrag des zuständigen Ab-                       Schwind zog hier den Vergleich zu den       Vorschriften diverser Rechtsbereiche,
teilungsleiters im Niedersächsischen                    Handlungsmöglichkeiten des Ster-            die aufgrund der COVID-19-Pande-
Ministerium für Inneres und Sport, Dr.                  nenflottenkommandanten         Jean-Luc     mie kurzfristig angepasst werden
Alexander Götz, und des zuständigen                     Picard vom Raumschiff U.S.S. Enter-         mussten, zusammengefasst werden.
Referenten beim NLT, Geschäftsfüh-                      prise: Selbstverständlich würde es dort     Der Gesetzentwurf sah in seinem
rer Dr. Joachim Schwind, im Rahmen                      neben dem roten Alarm auch einen            Artikel 7 auch die Änderung des
des 34. Landräteseminars in Einbeck                     sog. gelben Alarm geben, der nach           Niedersächsischen       Katastrophen-
im Landkreis Northeim Mitte 2018                        dem im Internet vorhandenen ‚Tech-          schutzgesetzes vor und fügte zwei
aufgearbeitet. Unsere Verbandszeit-                     nikhandbuch der U.S.S Enterprise‘           neue Kategorien in das NKatSG ein:
schrift fasste die Erörterungen zur                     die zweithöchste Alarmstufe sei, die        den Katastrophenvoralarm und das
Einführung einer Vorstufe des Katast-                   ausgerufen werden könne. Sie zeige,         außergewöhnliche Ereignis.5 Das Ge-
rophenfalls wie folgt zusammen:                         dass sich das Schiff in einer ‚mög-         setz wurde nach einem sehr kurzen
                                                        licherweise gefährlichen Situation‘         parlamentarischen Verfahren und mit
„Schwind ging sodann der Frage                          befinde. Schwind ging dann mit Au-          zahlreichen, auch der Aktualität des
nach, welche legislativen Maßnah-                       genzwinkern weiter auf die umfang-          Geschehens geschuldeten Änderun-
men aus Sicht der Gremien des NLT                       reichen Folgen eines gelben Alarms          gen am Abend des 15. Juli 2020 mit
aus den Geschehen zu ziehen seien.                      ein, die nach dem Technikhandbuch           den Stimmen der Regierungskoalition
Er verwies kurz auf entsprechende                       der USS Enterprise zu ergreifen seien.      beschlossen und bereits am 17. Juli
Beratungen im Verfassungs- und Eu-                      Nicht alle Maßnahmen seien auf Nie-         2020 verkündet.6 Nähere Einzelheiten
ropaausschuss des Verbandes und                         dersachsen übertragbar. Insbesondere        zum Gesetzgebungsverfahren sind
am Morgen des Landräteseminars                          in Richtung der Zusammenarbeit mit          der Beschlussempfehlung des feder-
                                                        den Ämtern für Brand- und Katast-
                                                        rophenschutz der Polizeidirektionen,
2
    NLT-Informationen 2-3/2017, S. 84 ff. Das Posi-     aber auch bei Fragestellungen wie der       4
                                                                                                        NLT-Information 4/2018, S. 119.
    tionspapier und das NLT-Info-Heft sind auch im                                                  5
                                                                                                        Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der
    Internetangebot des NLT unter www.nlt.de unter
                                                        Anforderungen der überörtlichen Hilfe           Fraktion der CDU, LT-Drs. 18/6482.
    ➜ Verbandspositionen ➜ Katastrophenschutz           sei es jedoch sinnvoll, zu überlegen, ob    6
                                                                                                        Nds. GVOBl. 2020, S. 244 ff.
    bzw. unter ➜ Verbandszeitschrift ➜ Archiv           bestimmte standardisierte Prozeduren
    abrufbar.
                                                        auch bei der Auslösung eines Kata-
3
    Siehe dazu „Krisenstrukturen in Niedersachsen:
    Aufarbeitung der Amtshilfe bei der Flüchtlingsun-   strophenvoralarms als ‚Alarm Gelb‘
    terbringung“, NLT-Informationen 1/2017, S. 23 ff.   greifen sollten.

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Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

führenden Ausschusses7, sowie dem          NKatSG, der bisher die Feststellung       Gemeinschaft hat. Dies war Anlass
Schriftlichen Bericht8, zu entnehmen.      des Katastrophenfalles regelt, nun-       für den Niedersächsischen Landtag,
                                           mehr durch das COVID-19-Gesetz            zu erwägen, dass neben der Fest-
Künftig drei Kategorien im Katast-         erweitert worden, in dem diese            stellung des Katastrophenfalls, des
rophenschutzrecht                          Feststellung auch für das außerge-        außergewöhnlichen Ereignisses und
                                           wöhnliche Ereignis und den Katas-         des Katastrophenvoralarms vor Ort
Seitdem gibt es in § 1 des Niedersäch-     trophenvoralarm geregelt werden.          auch noch landesweite Regelungen
sischen Katastrophenschutzgesetzes         Er regelt die im Katastrophenschutz       sinnvoll sind. Eine echte landesweite
grundsätzliche drei Kategorien von         für die Landrätinnen und Landräte         Auslösung von Katastrophenalarm –
Reaktionsformen auf besondere Lagen        vor Ort vorhandenen Optionen. In          wie Bayern dies im März zur Vorbe-
zur Krisenbekämpfung: Geblieben ist        der Leitstellensprache könnte man         reitung auf die erste COVID-19-Welle
der Katastrophenfall im klassischen        auch davon sprechen, das künftig          getan hat – war bisher nach dem
Sinne. Er wird weiter definiert als        drei verschiedene „Knöpfe“ statt des      geltenden Katastrophenschutzrecht
Notstand, „bei dem Leben, Gesund-          bisher einzigen roten Knopfes für den     in Niedersachsen nämlich gar nicht
heit, die lebenswichtige Versorgung        Katastrophenalarm vorhanden sind.         möglich. Nach entsprechender Dis-
der Bevölkerung, die Umwelt oder er-       Nunmehr heißt es nämlich in § 20          kussion sind dann neue Regelungen
hebliche Sachwerte in einem solchen        Satz 1 NKatSG:                            für „Ereignisse von landesweiter
Maße gefährdet oder beeinträchtigt                                                   Tragweite“ ebenfalls durch das CO-
sind, dass seine Bekämpfung durch          „Eintritt und Ende                        VID-19-Gesetz in das Niedersäch-
die zuständigen Behörden und die not-       1. des Katastrophenfalles,               sische       Katastrophenschutzgesetz
wendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine      2. des außergewöhnlichen Ereignis-       in einen neuen § 27 a NKatSG auf-
zentrale Leitung erfordert“. Neu ist           ses und                               genommen worden. Die Vorschrift
jetzt die Kategorie des „außergewöhn-       3. des Katastrophenvoralarms             trägt die Überschrift „Ereignisse von
lichen Ereignisses“, die eine kritische    werden durch die Hauptverwaltungs-        landesweiter Tragweite“. Auch diese
Lage definiert, die aber noch keine        beamtin oder den Hauptverwaltungs-        Regeln sind derzeit thematisch be-
Katastrophe darstellt. Das Gesetz          beamten der Katastrophenschutzbe-         schränkt auf die Feststellung einer
selbst definiert wie folgt in § 1 Abs. 3   hörde festgestellt.“                      epidemischen Lage von nationaler
NKatSG: „Ein außergewöhnliches                                                       Tragweite oder von landesweiter
Ereignis im Sinne dieses Gesetzes ist      Da es politisch zwischen den Regie-       Tragweite. Sie geben aber grundsätz-
eine Gefahr für Leben, Gesundheit,         rungsfraktionen vereinbart war, bei       lich dem Innenministerium die Mög-
die lebenswichtige Versorgung der          der Novelle des NKatSG durch das          lichkeit, bei einem Katastrophenfall,
Bevölkerung, die Umwelt oder erhebli-      COVID-19-Gesetz nur pandemiebe-           einem außergewöhnlichen Ereignis
che Sachwerte, die mit den Mitteln der     dingte Regelungen festzuschreiben,        oder einem Katastrophenvoralarm
örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr        dürfen nach derzeitiger Rechtslage        Eintritt und Ende der landesweiten
zu bewältigen ist, einen Katastrophen-     das außergewöhnliche Ereignis oder        Tragweite dieses Ereignisses festzu-
fall nach sich ziehen kann und deren       der Katastrophenvoralarm durch            stellen. Diese landesweite Tragweite
Bekämpfung eine zentrale Unterstüt-        die Landrätin und Landräte nur            liegt nach § 27 a Satz 2 NKatSG vor,
zung durch die zuständigen Behörden        festgestellt werden, solange eine         wenn mehr als die Hälfte der Bezirke
und die notwendigen Einsatzkräfte          epidemische Lage von nationaler           der Polizeidirektionen von dem Er-
und -mittel des Katastrophenschutzes       Tragweite auf Bundesebene oder auf        eignis betroffen ist oder mehr als die
erfordert“. Ferner geregelt ist der Ka-    Landesebene festgestellt ist.9 Ein Ent-   Hälfte der Einheiten eines Fachdiens-
tastrophenvoralarm, der als Situation      fallen dieser Beschränkung auf Pan-       tes für die Vorbereitung der Bekämp-
beschrieben wird, die eine besondere       demielagen wird mit der bereits an-       fung oder die Bekämpfung selbst
Alarmbereitschaft der Einsatzkräfte        gekündigten und ursprünglich zum          benötigt wird. Insofern ist auseinan-
und -mittel des Katastrophenschutzes       1. Januar 2021 geplanten Novelle des      derzuhalten: Das COVID-19-Gesetz
zur Vorbereitung der Bekämpfung von        NKatSG erwartet, weil die Regelung        hat zum einen die neuen Handlungs-
Katastrophen und außergewöhnlichen         auch für große Hochwasser- und            instrumente des außergewöhnlichen
Ereignissen erforderlich macht. Er ist     Brandlagen und andere heute noch          Ereignisses und des Katastrophenvo-
zum Beispiel auch wichtig, wenn in         unbekannte Gefahren sinnvoll ist.         ralarms geschaffen, die neben dem
einem Landkreis selbst keine Gefahr                                                  klassischen „Kat-Alarm“ nun alle drei
droht, aber die Einsatzbereitschaft der    Neu: Ereignisse von landesweiter          auf örtlicher Ebene zur Katastrophen-
Kräfte gesichert werden soll, zum Bei-     Tragweite                                 bewältigung im Corona-Geschehen
spiel um Nachbarschafts- oder über-                                                  zur Verfügung stehen. Zugleich sind
örtliche Hilfe zu leisten. Grundsätzlich   Zusätzlich zu diesen beiden neuen         aber auch die Handlungsmöglich-
zuständig für den Katastrophenschutz       Reaktionsmechanismen des Katastro-        keiten des Innenministers und damit
bleiben weiterhin die Landkreise und       phenschutzes vor Ort haben die kom-       des Lands Niedersachsen erweitert
kreisfreien Städte.                        munalen Spitzenverbände von Beginn        worden, in dem für diese drei Katego-
                                           der Pandemie an verdeutlicht, dass        rien des Katastrophenschutzes auch
Feststellung weiterhin grundsätz-          es sich um ein ganz außergewöhnli-        jeweils deren landesweite Tragweite
lich durch den HVB vor Ort                 ches, weltweites Geschehen handelt,       festgestellt werden kann, so dass das
                                           das sich kommunaler Steuerung und         bisher schon bekannte Instrument
Entsprechend den neuen Kategorien          Verantwortung entzieht und seinen         des Katastrophenalarms landesweit
des Katastrophenschutzrechts ist § 20      Ursprung auch nicht in der örtlichen      eingesetzt werden kann, aber auch
                                                                                     die beiden neuen Instrumente außer-
                                                                                     gewöhnliches Ereignis und Katast-
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    LT-Drs. 18/6981.                       9
                                               § 20 Satz 2 NKatSG.                   rophenvoralarm nun als landesweite
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    LT-Drs. 18/7034.                                                                 Maßnahmen zur Verfügung stehen.

NLT 6/2020                                                                                                             187
Themenschwerpunkt: COVID-19 in Niedersachsen

Neue Rechtsfolgen entsprechender
landesweiter Feststellungen

Das Gesetz sieht zunächst vor, dass
bei einer entsprechenden Feststellung
eines Ereignisses von landesweiter
Tragweite das Ministerium selbst be-
stimmt, in welchen Bezirken es selbst
oder eine von ihm bestimmte Lan-
desbehörde die zentrale Leitung der
Bekämpfung des Ereignisses über-
nimmt. Ansonsten bleiben die Aufga-
ben der Katastrophenschutzbehörden
unberührt. Wichtig für die Katastro-
phenbekämpfung und auch zentraler
Beweggrund für die Feststellung des
außergewöhnlichen Ereignisses von                        Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Dienstbesprechung des Landes mit den Kommu-
landesweiter Tragweite ist der Um-                       nen zum Katastrophenschutz via Videokonferenz am 26. November 2020.
stand, dass die gesetzliche Freistel-                                                                                      Foto: Schwind/NLT
lungsregelung für die Helferinnen
und Helfer im Katastrophenschutz                         zwischen den Landkreisen und kreis-         Fazit:
nach der Neuregelung durch das CO-                       freien Städten als unteren Katastro-
VID-19-Gesetz auch schon bei der Be-                     phenschutzbehörden und dem Land             Aus kommunaler Sicht ist darauf ein-
kämpfung eines außergewöhnlichen                         Niedersachsen: Grundsätzlich sind           dringlich hinzuweisen: Die aktuelle
Ereignisses greifen (§ 17 Abs. 3 Satz 2                  die Kosten des Katastrophenschutzes         Pandemie ist das Musterbeispiel für
NKatSG). Die Arbeitgeberinnen und                        über den Finanzausgleich abgedeckt,         eine landesweite Lage, weil das Infek-
Arbeitgeber haben die Pflicht, die                       das Land fördert nach Maßgabe des           tionsgeschehen aufgrund der vielfälti-
Katastrophenschutzhelferinnen und                        Landeshaushalts den Aufbau von              gen Mobilitäten der Bevölkerung selbst
-helfer für die Dauer der Bekämp-                        Einheiten und Einrichtungen. So-            durch örtliche Maßnahmen nicht ein-
fungsmaßnahmen und auch für die                          dann ist in § 31 Abs. 3 Satz 3 NKatSG       zuschränken ist und es oftmals Zufall
notwendige Ruhezeit von jeglicher Ar-                    geregelt, dass bei Katastrophen             ist, wer wie stark von Infektionsgesche-
beits- oder Dienstleistung freizustel-                   ungewöhnlichen Ausmaßes und au-             hen betroffen ist. Insbesondere auch
len. Für diesen Zeitraum ist das Ar-                     ßergewöhnlichen Ereignissen unge-           das Beispiel Impfung, die ja im Interes-
beitsentgelt, das sie ohne Teilnahme                     wöhnlichen Ausmaßes das Land den            se aller und eines baldigen Endes der
am Dienst im Katastrophenschutz bei                      Katastrophenschutzbehörden Zuwen-           Pandemie erfolgt, zeigt einmal mehr:
regelmäßiger Arbeitsleistung erhalten                    dungen zu den Kosten der Bekämp-            Es ist folgerichtig, dass das Land auch
hätten, vom Arbeitgeber fortzuzahlen.                    fung gewährt. Diesbezüglich war in          in solchen Lagen voll umfänglich nicht
Die Landkreise und kreisfreien Städte                    der Vergangenheit bei großen Hoch-          nur in die Handlungs-, sondern auch in
als Katastrophenschutzbehörden zah-                      wasserlagen, Brandkatastrophen usw.         die Kostenverantwortung rückt. Dies
len dann den privaten Arbeitgebern                       regelmäßig eine Zuwendung von bis           ist mit der nachfolgend abgedruckten
die fortgezahlten Arbeitsentgelte                        zu 75 Prozent der vor Ort entstandenen      Erklärung vom 30. November 2020
einschließlich der Beiträge zur Sozial-                  Kosten der Bekämpfung üblich. Durch         auch wegen der Neuartigkeit der Si-
versicherung auf Antrag aus, so dass                     das COVID-19-Gesetz ist auch hier           tuation und der Beschränkung des
letztlich die Allgemeinheit die Kosten                   eine aus Sicht des NLT folgerichtige        außergewöhnlichen Ereignisses auf
der Helferinnen und Helfer trägt. Für                    Änderung erfolgt: § 31 Satz 4 NKatSG        den akuten Bedarf einer schnellstmög-
Selbständige wird der nachgewiesene                      bestimmt nun, dass bei der Feststel-        lichen Massenimpfung noch einmal
Verdienstausfall erstattet.10 Im Einsatz                 lung eines Ereignisses von landeswei-       vom Land und kommunalen Spitzen-
richten sich die Rechtsverhältnisse der                  ter Tragweite das Land die Kosten der       verbänden betont worden. Zudem bot
Helferinnen und Helfer grundsätzlich                     Bekämpfung der Katastrophe oder des         es sich an, klarzustellen, dass auch die
nach den Vorschriften ihres jeweiligen                   außergewöhnlichen Ereignisses trägt.        Kosten für Vorhaltephasen der Impf-
Trägers oder ihrer Einrichtung; wenn                     Diese Ergänzung der Kostenregelun-          zentren und dasjenige Personal der
keine Sonderregelungen bestehen,                         gen ist sachlich richtig, weil – wie bis-   Kommunen, das „ausschließlich dem
werden sie so behandelt wie die Mit-                     her schon im Katastrophenschutzrecht        eigentlichen operativen Betrieb in den
glieder der Freiwilligen Feuerwehren,                    auf örtlicher Ebene Handlungs- und          Impfzenten selbst“ dient, erfasst ist. Das
so dass auch für die entsprechenden                      Finanzverantwortung zusammenfällt:          Innenministerium hat also erstmals
Absicherungen gesorgt ist.11                             Auch bisher war die Auslösung eines         am 2. Dezember den „landesweiten
                                                         Katastrophenalarms durch eine Land-         gelben Alarm“ zur Organisation der
Land trägt alle Kosten                                   rätin oder einen Landrat mit umfäng-        schnellstmöglichen Massenimpfung
                                                         lichen Kostenfolgen verbunden. Dies         gegen COVID-19 ausgelöst – ein an-
Bedeutsam sind die Neuregelungen                         ist nun auch bei den neu geschaffenen       gesichts der ernsten Infektionszahlen,
des § 27 a zur Feststellung der Ereig-                   Instrumenten und ihrer Feststellung         der Zunahme schwerer Krankheitsver-
nisse von landesweiter Tragweite auch                    der landesweiten Tragweite mit einer        läufe und des über Monate stark einge-
für die Kostentragungsregelungen                         Kostentragungspflicht verbunden und         schränkten gesellschaftlichen Lebens
                                                         auch richtig, weil mit der Feststellung     sowie der anspruchsvollen organisa-
                                                         das Land die Möglichkeit von Vorga-         torischen Herausforderungen bei der
10
     Siehe zu den Einzelheiten § 17 Abs. 4 – 6 NKatSG.   ben und Weisungen zur Krisenbe-             schnellen Impfung der Bevölkerung
11
     § 18 NKatSG.                                        kämpfung erhält.                            sinnvoller Schritt.

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