Jahrgang 16 16. Februar 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
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Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 01-02/2021 ! Wir haben weiterhin für Sie geöffnet, die Öffnungszeiten aber coronabedingt angepasst! W ir bedanken uns ganz herzlich bei all unseren Kunden für das erfolgreiche Weihnachtsgeschäft! Astrid Grün & Emanuel Reim Aktuelle Termine und Angebote finden Sie unter: TANKSTELLE BAUMARKT www.gruener-gaensehof.de Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 19.00 Uhr Mo. - Fr.: 10.00 - 17.00 Uhr Sa.: 7.00 - 16.00 Uhr Sa.: 8.30 - 15.00 Uhr So.: 7.00 - 12.00 Uhr Rothenklempenower Str. 49 a · 17321 Löcknitz Büro: Tel. 039754 20667 · Fax 039754 52818 Baumarkt: Tel. 039754 52779 info@randow-gruppe.de · www.randow-gruppe.de Hinweis: Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei uns ! anzurufen, die Ware zu bestellen und dann bei uns an der Eingangstür abzuholen. Alternativ bedienen wir Sie direkt vor Ort an der Eingangstür. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Nr. 01-02/2021 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches planes Nr. 1 „Wohnungsneubau im OT Pampow“ - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 4 der Gemeinde Blankensee nach § 13 a BauGB 17 - Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung - Umlegungsausschuss der Gemeinde Löcknitz – einer Vergnügungssteuer der Gemeinde Löcknitz 5 Umlegungsverfahren Nr. 01 „Schwarzer Damm“ - Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung – in Löcknitz – Bekanntmachung über Unanfechtbarkeit Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer des Umlegungsplanes 18 der Gemeinde Blankensee 6 - Abfuhrtermine – Februar/März 2021 18 - Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Sonstiges der Gemeinde Grambow 8 - Wir gratulieren den Jubilaren im Februar und März 19 - Öfftl. Bekanntmachung zu den Steuerbescheiden 2021 10 - Dänemark unter Palmen – Vor 400 Jahren besetzte - Bekanntmachung der Stazung über die Festsetzung Reichadmiral Ove Gjedde Trankebar (1620) 20 der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Wandern steht nicht nur bei den Gästen hoch im Kurs 23 der Gemeinde Rothenklempenow (Hebesatzung) - Termine Gottesdienste 23 vom 22.12.2020 10 - Angebote Volkshochschule im Kulturhaus Brüssow 23 - Bericht gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung - Jagdgenossenschaft Plöwen – Mitgliederversammlung 24 Mecklenburg-Vorpommern über erhaltene Spenden im - Club der deutsch-französischen Freundschaft 24 Jahr 2020 des Amtes öcknitz-Penkun und dessen - Beratungsstelle (EUTB) für Menschen mit (drohender) amtsangehörigen Gemeinden 11 Behinderung und deren Angehörige 25 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss - Ziele des Tourismusprojektes 25 2016 für die Gemeinde Grambow 11 - Das Jahr 2020 im Rückblick 28 - Amtliche Bekanntmachung der Stadt Penkun – - Nikolaus in der Gemeinde Grambow 28 Bebauungsplan Nr. 10 „Schlossanlage Penkun“ 12 - Begrüßungsgeld für Neugeborene, Gemeinde Löcknitz 29 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss - „Sternenhimmel“ im Rahmen des Projektes 2016 Amt Löcknitz-Penkun 12 „Mit mia Vielfalt (er)leben“ 29 - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen - Landwerke M-V Breitband GmbH warnt vor Betrügern 30 im Flurneuordnungsverfahren Penkun II – Grünz 13 - Information Schadstoffsammlung 2021 30 - Bekanntmachung der Gemeinde Bergholz – - Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Klarstellungssatzung mit Einbeziehung Bergholz Vorpommern 30 der Gemeinde Bergholz 14 - Bekanntmachung der Gemeinde Ramin – Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Die nächste Ausgabe Bebauungsplanes Nr. 6 „Photovoltaikanlage Hohenfelde“ Amtsblatt Löcknitz-Penkun und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 16 erscheint am Dienstag, den 23.03.2021. - Bekanntmachung der Gemeinde Blankensee – Redaktionsschluss: 09.03.2021; Anzeigenschluss: 10.03.2021 Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungs- Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun Herausgeber: Herstellungsleitung: Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, Internet: www.loecknitz-online.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) E-Mail: amt@loecknitz-online.de Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Anzeigen: gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: privat: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, Tel.: 039753/22757 Tel.: 039754/50-0 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig 039753/22757 die Inserenten verantwortlich. Es gelten die „Allgemeinen Geschäfts- bedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich Bezugsbedingungen: gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers über- Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die einstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das erreichbaren Haushalte verteilt. urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Portoko- autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt sten werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Löck- 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. nitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. Druck/Endverarbeitung: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Herr Futh, Tel.: 039754/50138 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung © Schibri-Verlag der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. des Verlages.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 01-02/2021 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang– Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau F. Bose Sekretariat, Amtsblatt 039754/50-128 28 Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau F. Pinzke Personal 039754/50-139 20 Frau K. Ramscheck Poststelle, Zentrale, Archiv 039754-500 10 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Timm Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 19 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder-Sanow Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau T. Lüdtke Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA 039754/50-117 17 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau V. Liskow Mitarbeiterin Kasse 039754/50-136 34 Frau J. Neumann Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 36 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhaltung 039754/50-133 35 Herr B. Lewerenz Systemadministration, Datenschutz 039754/50-141 38 Frau V. Röwer Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Manthei Bilanzbuchhaltung 039754/50-130 35 Frau L. Swierczek Finanzbuchhaltung 039754/50-206 14 Bauamt Herr K. Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau G. Scherzandt Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin 039754/50-155 21 Frau V. Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Bauleitplanung, Lehrausbildung 039754/50-138 26 Frau N. Henning Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen, Bundesfreiwilligendienst, 039754/50-121 25 Versicherungen Frau D. Straßburg Mitarbeiterin Bauamt 039754/50-154 23 Herr J. Mißling Vergabestelle 039754/50-152 22 Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Internet: www.loecknitz-online.de E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Nr. 01-02/2021 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Löcknitz Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vor- zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauf- pommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVBI S. 146), füllung, Falschgeld und Fehlgeld. geändert durch Art. 5 gesetz zur Reform des Gemeinde- b) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit die Anzahl haushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 (GVBI S. 410), der Geräte. durch Art. 2 Gesetz über die Komunalverfassung und zur c) bei Geräten mit mehr als einer Spiel- oder Ge- Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom schicklichkeitseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 1 13. Juli 2011 (GVBI S. 777), durch Art 1. Erstes Gesetz zur Satz 2 werden die in § 6 Abs. 1 und 2 genannten Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli Steuerbeträge mit der Zahl vervielfältigt, die der 2016 (GVBI S. 584), durch Art. 2 Gesetz zur Abschaffung Anzahl der an dem Gerät vorhandenen Spielein- der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 (GVBI S. 190). richtungen entspricht. (2) Geräte mit manipulationssicheren Zählwerken sind § 1 – Steuergegenstand Geräte, in deren Software manipulationssichere Pro- gramme eingebaut sind, die die Daten lückenlos und Steuergegenstand ist das Halten von Spiel- und Geschick- fortlaufend ausweisen, die zur Ermittlung der umsatz- lichkeitsgeräten (Automaten) in Spielhallen und ähnlichen steuerlichen Bemessungsgrundlage nötig sind (wie Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung in der z. B. Hersteller, Geräteart/-typ, Aufstellort, Gerätenum- jeweils gültigen Fassung und darüber hinaus von allen mer, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer des Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an allen Auf- jeweiligen Ausdrucks, Datum der letzten Kassierung, stellungsorten, soweit die Benutzung der Geräte die Zah- elektronisch gezählte Kasse, Röhreninhalte, Auszah- lung eines Entgeltes erfordert. lungsquoten, tägliche Betriebsstunden, tägliche Spiel- Bei Spielgeräten mit mehr als einer Spieleinrichtung gilt zeit am Gerät, Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele, jede Spieleinrichtung als ein Spielgerät im Sinne dieser Freispiele usw.). Satzung, sofern an jederSpieleinrichtung voneinander un- abhängige Spielvorgänge ausgelöst werden können. § 6 – Steuersatz § 2 – Steuerbefreiung (1) „Der Steuersatz beträgt je angefangenen Kalendermo- nat für das Halten eines Gerätes mitGewinnmöglichkeit (1) Von Besteuerung ausgenommen ist das Halten von und manipulationssicherem Zählwerk Spiel- oder Geschicklichkeitsgeräten 10 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse.“ a) ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinn- (2) Die Steuer beträgt für jeden angefangenen Kalender- möglichkeit auf Jahrmärkten, Volksfesten oder monat pro Gerät ähnlichen Veranstaltungen 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne b) ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart des § 33 i der Gewerbeordnung ausschließlich zur Benutzung durch Kleinkinder a) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bestimmt oder geeignet sind. ohne manipulationssicherem Zählwerk 50,00 e (2) Steuerfrei ist das Halten von Spiel- oder Geschick- b) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 e lichkeitsgeräten in Einrichtungen, die der Spielbank- 2. an den übrigen in § 1 Abs. 1 genannten Orten abgabe unterliegen. a) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicherem Zählwerk 50,00 e § 3 – Entstehen der Steuerschuld b) bei GerätenohneGewinnmöglichkeit 25,00 e Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung des Spiel- 3. an allen in § 1 Abs. 1 genannten Orten für Geräte mit oder Geschicklichkeitsgerätes zur Benutzung gegen Ent- denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt gelt; bei bereits aufgestellten Geräten entsteht die Steuer- wird, oder die eine Verherrlichung oder Verharmlo- schuld mit dem Inkrafttreen dieser Satzung. sung des Krieges zum Gegenstand haben 550,00 e Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines § 4 – Steuerschuldner und Haftung Gerätes im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt für die Berechnung der Steuer das ersetzte Gerät als weiter- (1) Steuerschuldner ist der Halter des Spiel- oder Ge- geführt. schicklichkeitsgerätes. Halter ist derjenige, zu dessen finanziellem Vorteil das Gerät aufgestellt wird. Mehrere § 7 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit Halter sind Gesamtschuldner. (1) Der Halter hat bis zum 15. Tag nach Ablauf eines (2) Für die Steuerschuld haftet jeder zur Anzeige nach § 8 Kalendermonats (Steueranmeldungszeitraum) je eine Verpflichtete. Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vor- druck getrennt nach Geräten mit bzw. ohne Gewinn- § 5 – Bemessungsgrundlage möglichkeit abzugeben, in der er die Steuer für den (1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist Steueranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. a) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipula- Die Steuer ist gleichfalls zu diesem Tage fällig und tionssicherem Zählwerk, die elektronisch gezählte zu entrichten. Gleiches gilt bei Geräten mit Gewinn- Bruttokasse. Die elektronisch gezählte Bruttokasse möglichkeit, wenn die Steuerpflicht im Laufe eines errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse Kalendermonats endet.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 01-02/2021 (2) Die Steueranmeldung ist vom Halter oder seinem Ver- innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist auf amtlich treter eigenhändig zu unterschreiben. vorgeschriebenem Vordruck durchzuführen. (3) Maßgeblicher Zeitraum, für den die Steuer anzumel- (3) Die Anzeigen und Anmeldungen nach dem Abs. 1 und den ist, ist der vorangegangene Kalendermonat. Bei 2 und § 7 Abs. 1 und 5 sind Steueranmeldungen gemäß Geräten mit Gewinnmöglichkeit ist der letzte Tag des § 149 i. V. m. § 150 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung. jeweiligen Kalendermonats als Auslesetag der elektro- (4) Wird die Steueranmeldung nach § 7 Abs. 1 nicht oder nisch gezählten Bruttokasse zu Grunde zu legen. Für nicht rechtzeitig abgegeben oder werden die nach § 8 den Folgemonat ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt Abs. 1 und 2 vorgesehenen Anzeigepflichten versäumt, (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des so können Verspätungszuschläge nach § 152 der Ab- Vormonats anzuschließen. Der Steueranmeldung nach gabenordnung festgesetzt werden. Abs. 1 und 5 sind auf Anforderung bei diesen Geräten alle Zählwerksausdrucke mit sämtlichen Parametern § 9 – Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften entsprechend § 5 Abs. 2 für den jeweiligen Kalender- Die Mitarbeiter/innen des Amtes Löcknitz-Penkun sind monat oder Zeitraum eines Kalendermonats einzu- ohne vorherige Ankündigung berechtigt, zur Nachprüfung reichen. der Steueranmeldungen die Vorlage der Zählwerksaus- (4) Gibt der Halter die Anmeldung oder auf Anforderung drucke zu verlangen und zur Feststellung von Steuertat- den Zählwerksausdruck nicht ab oder hat er die Steuer beständen die Betriebs- bzw. Abstellräume zu betreten und nicht richtig berechnet, so wird die Steuer ggf. durch Geschäftsunterlagen einzusehen, die für das Erheben der Schätzung festgesetzt. Der festgesetzte Betrag bzw. Vergnügungssteuer nach dieser Satzung maßgeblich sind. der Unterschiedsbetrag ist binnen eines Monats nach Entsprechend sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Die Zählwerksausdrucke sind entsprechend § 14–7 Ab- (5) Für bisher nicht bestandkräftige Steuerfestsetzungen gabenordnung aufzubewahren. ist von den Steuerschuldnern eine Berechnung der Steuer auf einem gesonderten amtlich vorgeschrie- § 10 – Ordnungswidrigkeiten benen Vordruck, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Satzung, abzugeben. Diese Ordnungswidrig nach §§ 16 und 17 des Kommunalabga- enthält eine Berechnung der Steuer sovvohl nach den bengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig bisher geltenden Satzungsregelungen als auch der a) der Pflicht zur Einreichung der Steueranmeldung nach nach dieser Satzung in Kraft getretenen Regelungen. § 7 oder Der Steuerpflichtige hat der Berechnung der von b) der Anzeigenpflicht nach § 8 ihm zu entrichtenden Steuer den jeweils günstigeren zuwider handelt. Steuerbetrag je Spielgerät und je Monat zu Grunde zu legen.Die weiteren Bestimmungen der Abs. 1–4 gelten § 11 – Inkrafttreten hierfür entsprechend. Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.11.2001 außer Kraft. § 8 – Melde- und Anzeigepflichten Löcknitz, den 08.12.2020 (1) Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Gerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Geräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgen- den Kalendermonats zusammen mit der nach § 7 Abs. Ebert 1 vorgeschriebenen Steueranmeldung auf amtlich vor- Bürgermeister geschriebenem Vordruck anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige im Zusammenhang mit der Beendigung des Haltens gilt der Tag des Eingangs der Anzeige als Tag Die Bekanntmachung der Vergnügungssteuersatzung erfolgt auf der der Beendigung, es sei denn, der Halter weist nach, Internetseite sowie im Amtsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am dass das Halten schon zu einem früheren Zeitpunkt 16.02.2021. beendet war. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvor- schriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV (2) Zur Anmeldung bzw. Anzeige nach Abs. 1 ist auch M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntma- derjenige verpflichtet, der unmittelbarer Besitzer der chung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt für die Aufstellung der Geräte genutzten Räume und nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- Grundstücke ist. Die Anmeldung bzw. Anzeige ist machungsvorschriften. Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Blankensee Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der (GVOBI. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung der Ge- Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, s. meinde Blankensee vom 21.12.2020 und Anzeige beim 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgaben- Landrat des Landkreises Vorpommern-Griefswald in 17489 gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Greifswald, als Untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. Satzung erlassen:
Nr. 01-02/2021 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 1 – Steuergegenstand Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh- nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Ge- ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. meinde Blankensee unterliegt der Zweitwohnungssteuer. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermo- Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben nats, in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines wird. nicht dazernd getrennt lebenden Verheiraten, dessen ehe- liche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. § 5 – Steuerbemessungsgrundlage § 2 – Begriff der Zweitwohnung (1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut- zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde- (1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh- ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten, nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als bei Mietverträgen nach der Nettokaltmiete. Nebenwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwoh- (2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des nung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist den persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der Bemessungsgrundlage die ortsübliche Nettokaltmiete, Gemeinde Blankensee inne hat. Eine Wohnung verliert die für Wohnungen oder Wohnungsanteile gleicher die Eigenschaft ihrer Zweitwohnung nicht dadurch, oder ähnlicher Art. Beschaffenheit, Größe, Ausstattung dass ihre Inhaberin und/oder Inhaber sie zeitweilig zu und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als ortsübliche Kalt- anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. miete gilt jene Miethöhe, welche sich für vergleichbare (2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschloss- Wohnungen in der Gemeinde Blankensee oder am ne Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt Markt herausgebildet hat. ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie (3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44 eine Toilette gehört. Wohnwagen sind nur dann als der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur ge- der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBI. 1 legentlich fortbewegt werden. S. 2178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung (3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie zur Änderungwohnungsrechtlicher Vorschriften vom gehören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als 13. Juli 1992 (BGBI. 1 S. 1250). zu ermitteln. Zweitwohnung der auf diejenige Personen entfallende Wohnungsanteil, denen die Wohnung als Neben- § 6 – Steuersatz wohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs- gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Ge- grundlage. meinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemein- § 7 – Steuererklärung schaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der dem Nutzungsberechtigten allein genutzten Räume Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der hinzuzufügen. Gemeinde Blankensee auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck spätestens bis zum 15. Kalendertag nach § 3 – Steuerpflicht Beginn der Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklä- (1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber rungspflicht besteht nicht soweit keine Abweichungen der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen zu bereits abgegebenen Erklärungen vorliegen. Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit- (2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver- wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer pflichtung kann die Gemeinde Blankensee jede Person Zweitwohnung gilt die Person der die Verfügungs- zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige sein. eine meldepflichtige Wohnung inne hat. Ist die dauernutzungsberechtigte Person zu steht. Dies gilt Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2, auch bei unentgeltlicher Nutzung. haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt- und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung. (Negativerklärung). (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht (3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuweisen. Nutzung unter einem Monat liegt. § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälllgkeit der Steuerschuld § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands- den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt. Der steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer Än- (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen derung von Besteuerungsgrundlagen oder die Anzeige Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten des Endes der Steuerpflicht eine niedrige Steuerfest- dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. setzung erforderlich macht.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 01-02/2021 (2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un- nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach richtig sind, oder § 162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung 2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit- festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä- wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord- liegenden Tatsachen nicht nachkommt. nung erhoben werden. Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig- (3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt in keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes. vier Teilbeträgen zum 15.02.,15.05, 15.08. und 15.11. (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht erst im Mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig- Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 120.000 e, den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. Diese sowie die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geldbuße für die Vergangenheit nachzuzahlenden Steuerbeträge bis zu 5.000 e geahndet werden. werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. § 10 – In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. § 9 – Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige Per- Blankensee, den 21.12.2020 son oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit einer steuerpflichtigen oder eines steuerpflichtigen leicht- fertig 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich- Müller tige oder unvollständige Angaben macht oder Bürgermeister 2. der Gemeinde Blankensee pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkennt- Die Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung erfolgt auf nis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht der Internetseite sowie im Amtsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am gerechtfertigte Steuervorteile für dich oder einen 16.02.2021. anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vor- Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvor- schriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV satz gemäß § 16 des Kommunalabgabengesetzes M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntma- Mecklenburg-Vorpommern bleiben unberührt. chung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- leichtfertig machungsvorschriften. Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Grambow Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Nebenwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwoh- Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der nung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, s. den persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgaben- Gemeinde Grambow inne hat. Eine Wohnung verliert gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der die Eigenschaft ihrer Zweitwohnung nicht dadurch, Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. dass ihre Inhaberin und/oder Inhaber sie zeitweilig zu M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. (GVOBI. M-V S. 584) wird nach Beschlussfassung der Ge- (2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschloss- meinde Grambow vom 15.12.2020 und Anzeige beim ne Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt Landrat des Landkreises Vorpommern-Griefswald in 17489 ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie Greifswald, als Untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende eine Toilette gehört. Wohnwagen sind nur dann als Satzung erlassen: Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur ge- legentlich fortbewegt werden. § 1 – Steuergegenstand (3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Ge- Zweitwohnung der auf diejenige Personen entfallende meinde Grambow unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Wohnungsanteil, denen die Wohnung als Neben- Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben wohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. Für die einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der nicht dazernd getrennt lebenden Verheiraten, dessen ehe- gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Ge- liche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. meinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemein- § 2 – Begriff der Zweitwohnung schaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von (1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh- dem Nutzungsberechtigten allein genutzten Räume nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als hinzuzufügen.
Nr. 01-02/2021 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 3 – Steuerpflicht Vordruck spätestens bis zum 15 .Kalendertag nach Beginn der Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklä- (1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber rungspflicht besteht nicht, soweit keine Abweichungen der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen zu bereits abgegebenen Erklärungen vorliegen. Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit- (2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver- wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer pflichtung kann die Gemeinde Grambow jede Person Zweitwohnung gilt die Person, der die Verfügungs- zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige sein, eine meldepflichtige Wohnung inne hat. Ist die dauernutzungsberechtigte Person zu steht. Dies gilt Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2, auch bei unentgeltlicher Nutzung. haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt- und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung. (Negativerklärung). (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht (3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuwei- Nutzung unter einem Monat liegt. sen. § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit der Steuerschuld (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands- (1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt. Der (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer Än- Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten derung von Besteuerungsgrundlagen oder die Anzeige dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. des Endes der Steuerpflicht eine niedrige Steuerfest- Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh- setzung erforderlich macht. nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am (2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermo- § 162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung nats, in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä- wird. tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord- nung erhoben werden. § 5 – Steuerbemessungsgrundlage (3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt in (1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut- vier Teilbeträgen, zum 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde- im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht erst im ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten, Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für bei Mietverträgen nach der Nettokaltmiete. den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. Diese sowie (2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des für die Vergangenheit nachzuzahlenden Steuerbeträge ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bemessungsgrundlage die ortsübliche Nettokaltmiete, Steuerbescheides fällig. die für Wohnungen oder Wohnungsanteile gleicher oder ähnlicher Art, Beschaffenheit, Größe, Ausstattung § 9 – Ordnungswidrigkeiten und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als ortsübliche Kalt- (1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige Per- miete gilt jene Miethöhe, welche sich für vergleichbare son oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit einer Wohnungen in der Gemeinde Grambow oder am Markt Steuerpflichtigen oder eines Steuerpflichtigen leicht- herausgebildet hat. fertig (3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich- der zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung tige oder unvollständige Angaben macht oder der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBI. 1 2. der Gemeinde Grambow pflichtwidrig übersteuer- S. 2178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung rechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerecht- 13. Juli 1992 (BGBI. 1 S. 1250), zu ermitteln. fertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz gemäß § 6 – Steuersatz § 16 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg- Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs- Vorpommern bleiben unberührt. grundlage. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig § 7 – Steuererklärung 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un- richtig sind, oder (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der 2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit- Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde Gemeinde Grambow auf amtlich vorgeschriebenem liegenden Tatsachen nicht nachkommt.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 01-02/2021 Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig- Grambow, den 15.12.2020 keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes. (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetz mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig- keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 120.000 e, Ehmke die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geldbuße Bürgermeister bis zu 5.000 e geahndet werden. Die Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung erfolgt auf § 10 – In-Kraft-Treten der Internetseite sowie im Amtsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am 16.02.2021. Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvor- schriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntma- chung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- machungsvorschriften. Öffentliche Bekanntmachung zu den Steuerbescheiden 2021 Sehr geehrte/r Steuerzahlerinnen/ Steuerzahler des Amtes Eventuell erforderliche Korrekturen erfolgen dann im Lau- Löcknitz-Penkun, fe des Jahres. Mit Erstellung und Übersendung des Steuerbescheides auf Grund der gegebenen Situation und aus personellen 2021 wird Ihnen gleichzeitig der erste Termin der Abbu- Gründen möchten wir darauf hinweisen, dass die Steuer- chung durch das Amt Löcknitz-Penkun mitgeteilt. bescheide für das Jahr 2021 nicht wie gewohnt im Monat Januar, sondern erst im Monat Februar/März erstellt und Wir bitten um Ihr Verständnis. versendet werden. Einzahlungen für das Jahr 2021 können auf der Grundlage Leiterin der Kämmerei des Jahres 2020 erfolgen. des Amtes Löcknitz-Penkun Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Rothenklempenow (Hebesatzung) vom 22.12.2020 Präamble (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 345 % Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) 403 % Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der (3) Gewerbesteuer 368 % Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777, 833), zuletzt geändert am 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V § 2 – Inkrafttreten S. 467) und der §§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz Meck- lenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Be- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. kanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Rothenklempenow, den 22.12.2020 April 2020 (GVOBI. M-V S. 166, 179) i. V. mit dem Grund- steuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes vom 30. No- vember 2019 (BGBI. I S. 1875) und § 16 des Gewerbe- steuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15. Oktober Schulze 2002 (BGBI. I S. 4167) zuletzt geändert durch Art 14 des Bürgermeister Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBI. I S. 2187) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Rothen- klempenow vom 22. Dezember 2020 folgende Hebesat- Die Bekanntmachung der Hebesatzsatzung erfolgt auf der Internet- zung erlassen: seite sowie im Amtsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun am 16.02.2021. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvor- § 1 – Steuerhebesätze schriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntma- Die Steuerhebesätze der nachstehenden Gemeindesteuern chung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt werden für das Gebiet der Gemeinde Rothenklempenow nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt: machungsvorschriften.
Nr. 01-02/2021 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Bericht gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern über erhaltene Spenden im Jahr 2020 des Amtes Löcknitz-Penkun und dessen amtsangehörigen Gemeinden Das Amt Löcknitz-Penkun und seine amtsangehörigen Dies erfolgt entsprechend der Regelung der Hauptsatzung Gemeinden sind Empfänger von Sach- und Geldspenden. des Amtes Löcknitz – Penkun und seiner amtsangehörigen Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V ist jährlich ein Bericht zu er- Gemeinden durch Auslegung. stellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Die Auslegung erfolgt im Amt Löcknitz-Penkun (Zimmer Zuwendungszwecke anzugeben sind. 12), in Löcknitz, Chausseestraße 30 zu folgenden Dienst- Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunal- zeiten: aufsicht) zu übersenden. montags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 Uhr Der jeweilige aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugäng- dienstags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhr lich zu machen. freitags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für die Gemeinde Grambow Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Gemeinde Grambow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde vom 28.08.2020 festzustellen. Grambow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG ge- 2. Die Gemeindevertretung Grambow ermächtigt die Ver- prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- waltung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken in Höhe von 185.955,49 e in voller Höhe auf die neue zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Rechnung vorzutragen. gungsvermerk erteilt. Beschluss Nr. 447: Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bürger- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der meister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu er- Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- teilen. hen könnten. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Grambow wird Das Vermögen zum 31.12.2016 beträgt 5.015.982,28 e hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Das Jahresergebnis 2016 beträgt 185.955,49 e liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- Die Finanzrechnung weist für 2016 verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- einen Finanzmittelüberschuss aus von 192.783,15 e merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Investitionsauszahlungen betragen in 2016 145.550,00 e Grambow, den 12.01.2021 Die Investitionskredite betragen zum Bilanzstichtag 104.034,11 e Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag Ehmke über liquide Mittel von 216.168,01 e Bürgermeister Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann insgesamt nicht ausgegangen werden. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde von der Gemeindevertretung beschlossen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen- burg-Vorpommern (KV M/V): am 17.11.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram- M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann bow zum 31. Dezember 2016 zu empfehlen. nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf Grambow erfolgte am 15.12.2020. die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- Beschluss Nr. 446: sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend 1. Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, den gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rech- Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets nungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der geltend gemacht werden.
AmtsblAtt löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 01-02/2021 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Penkun – Bebauungsplan Nr. 10 „Schlossanlage Penkun“ Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertretung der Stadt Penkun hat in öffentlicher Das Plangebiet befindet sich gemäß Kennzeichnung Sitzung am 09.12.2020 den Beschluss über die Aufstellung im beiliegenden Übersichtsplan an der Schlossstraße des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schlossanlage Penkun“ ge- in Penkun. Der Planbereich ist von Wohnbauflächen fasst. und dem Schlosspark umgeben. 2. Aufstellungsverfahren 1. Geltungsbereich Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Normal- Das ca. 2,8 ha große Gebiet umfasst die Flurstücke 74 verfahren (zweistufiges Verfahren) mit einer Umwelt- (teilweise), 73, 72/1, 72/2, 71, 69/1 und 67 (teilweise) prüfung in einem Umweltbericht durchgeführt. Durch der Flur 10 sowie die Flurstücke 1/3 (teilweise) und eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse werden 1/2 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Penkun. die Belange des Artenschutzes berücksichtigt. 3. Wesentliche planerische Belange Im Bereich des gesamten Geltungsbereiches soll Bau- recht zur Erweiterung, zur Umnutzung und zum Umbau der gesamten Schlossanlage geschaffen werden. 4. Bekanntmachung Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 5. Durchführungsführung des Verfahrens Die Verwaltung wird zur Durchführung des Verfahrens beauftragt. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird nach erfolgter Ausschreibung ein fachkundiges Planungs- büro beauftragt. 6. Frühzeitige Beteiligung Die Verwaltung ist beauftragt, eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen. Die Verwaltung ist beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Penkun, den 02.02.2021 Zibell Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2016 für das Amt Löcknitz-Penkun Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Das Vermögen beträgt zum prüfungsamt haben den Jahresabschluss des Amtes Löck- 31. Dezember 2016 8.242.660,15 e nitz-Penkun zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG Es wird ein nicht durch Eigenkapital geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- gedeckter Fehlbetrag von 778.801,47 e prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- ausgewiesen. Das Amt ist bilanziell überschuldet. berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken Das Jahresergebnis 2016 beträgt 468.822,48 e zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Die Finanzrechnung 2016 weist gungsvermerk erteilt. einen Saldo aus von 308.865,01 e Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- Die liquiden Mittel betragen standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der zum Bilanzstichtag 154.388,32 e Feststellung durch den Amtsausschuss entgegenstehen Die Investitionsauszahlungen betragen 31.658,44 e könnten.
Nr. 01-02/2021 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Dop- liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt pik kann insgesamt nicht ausgegangen werden. der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. am 17.11.2020 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Löcknitz- Löcknitz, den 11.12.2020 Penkun zum 31. Dezember 2016 zu empfehlen. Die Be- schlussfassung durch den Amtsausschuss Löcknitz-Pen- kun erfolgte am 10.12.2020. Beschluss Nr. 278: Müller Der Amtsausschuss beschließt, den vom Rechnungsprü- Amtsvorsteher fungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüf- ten Jahresabschluss des Amtes Löcknitz-Penkun zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.10.2020 festzustellen. Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklen- burg-Vorpommern (KV M/V): Der Amtsausschuss ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik den ausgewiesenen und M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 181.354,10 e nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht in voller Höhe auf die neue Rechnung vorzutragen. mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Beschluss Nr. 279: Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist Der Amtsausschuss beschließt, dem Amtsvorsteher für das schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat- Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen. sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Der Jahresabschluss 2016 des Amts Löcknitz-Penkun wird Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss geltend gemacht werden. Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen im Flurneuordnungsverfahren Penkun II – Grünz IV. Haben Festsetzungen des Flurneuordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhält- nisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Emp- fänger der neuen Grundstücke für eine dem Nieß- brauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsgesetz FlurbG) in A Ausführungsanordnung der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546) mit späteren Änderungen, I. Im Flurneuordnungsverfahren Penkun II – Grünz, b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei Landkreis Vorpommern-Greifswald, Stadt Penkun einem Wertunterschied zwischen altem und neuem wird hiermit gemäß § 61 des Landwirtschaftsanpas- Pachtbesitz (§ 70 Abs. 1 FlurbG) und sungsgesetzes (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBI. 1 c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher S. 1418) mit späteren Anderungen die Ausführung des Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pacht- Flurneuordnungsplanes Penkun II – Grünz angeordnet. besitzes aufgrund der Änderungen durch die Bo- II. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes denordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer und damit der rechtlichen Wirkungen des Flurneuord- Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öf- nungsplanes wird der 01.01.2021 festgesetzt. fentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke an- der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern stelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. mbH, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken 8, 17034 Neubrandenburg gestellt werden. treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsbe- Grundstücke. rechtigt. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse soweit Gründe: in den Überleitungsbestimmungen nicht abweichend Grundlage der Ausführungsanordnung ist der genehmigte geregelt. unanfechtbare Flurneuordnungsplan. Seine Ausführung war III. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der gemäߧ 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz anzuordnen. Grundstücke erfolgt spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 01.01.2021, soweit die Teilnehmer B Überleitungsbestimmungen für die Bewirtschaftung der als untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben. Acker und Grünland bewirtschafteten Flächen Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der land- wirtschaftlich genutzten Grundstücke wird durch die I. Zeitpunkt derBesitznahme Überleitungsbestimmungen geregelt, die Bestandteil Abweichend vom in der vorstehenden Ausführungs- dieser Anordnung sind. anordnung zum Flurneuordnungsverfahren Penkun II
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