Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...

Die Seite wird erstellt Ben Fleischmann
 
WEITER LESEN
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
41. Jahrgang   Auflage 7.000   30. Mai 2012   Nr. 05
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Postanschrift:               93128 Regenstauf, Bahnhofstraße 15
                                                                                     		                             93122 Regenstauf, Postfach 130
                                                                                     		                             Telefon 0 94 02 / 509 0
                                                                                     		                             Telefax 0 94 02 / 5 09 50
                                                                                       Homepage:                    www.regenstauf.de
                                                                                       E-Mail:                      markt@regenstauf.de

                                                                                               Inhaltsangabe
      Sprechstunden des Bürgermeisters                                                         Amtliche Bekanntmachungen................... S. 4 - 5
   Nur mit Voranmeldung, außer donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr
                                                                                               Berichte aus den Sitzungen................... S. 5 - 11
                              Parteiverkehr                                                    Mitteilungen und Informationen
             Montag                                  08.00 - 12.00 Uhr                         aus der Verwaltung............................... S. 12 - 15
             Dienstag                                08.00 - 12.00 Uhr
                                                     14.00 - 16.00 Uhr                         Feste und Veranstaltungen.................. S. 16 - 17
             Mittwoch                                08.00 - 12.00 Uhr
             Donnerstag                              13.30 - 17.30 Uhr                         Beratungen und Sprechtage................ S. 18 - 21
             Freitag                                 08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                               Informationen anderer Stellen..................... S. 22

              Öffnungszeiten Wertstoffhof                                                      Was tut sich in Regenstauf?................. S. 23 - 26
      Telefon-Nr.: 0 94 02 / 18 88 · Werner-von-Siemens-Str. 10
           Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr                                   Mehrgenerationenhaus........................ S. 28 - 31
                                           14.00 - 17.00 Uhr
           Donnerstag                      09.00 - 12.00 Uhr                                   Nachrichten aus Schulen
                                           16.00 - 19.00 Uhr                                   und Kindergärten......................................... S. 32
           Samstag                         08.00 - 13.00 Uhr
                                                                                               Kirchliche Nachrichten.......................... S. 34 - 37

            Öffnungszeiten Kompostplatz                                                        Veranstaltungskalender............................... S. 38
         Telefon-Nr.: 0 94 02 / 71 72 · R 21 Richtung Eitlbrunn
            Mittwoch                         14.00 - 18.00 Uhr                                 Vereinsnachrichten............................... S. 39 - 45
            Freitag                          16.00 - 18.00 Uhr
            Samstag                          09.00 - 13.00 Uhr

                                                                                               Vereinsnachrichten und Informationen für
                Wichtige Telefonnummern                                                        das Mitteilungsblatt Regenstauf bitte
Störungsdienst Gas (REWAG)                            Telefon (09 41) 601-34 44                künftig per Mail an Markt@regenstauf.de.
Störungsdienst Strom (E.ON Bayern AG)                 Telefon (0180) 2 19 20 91
Störungsdienst Wasser (Gemeinde)                      Telefon (0 94 02) 93 35 19
                                                      o. (09402) 50 90                                     Herausgeber: Markt Regenstauf
                                                                                               Impressum

außerhalb der Dienststunden                           Telefon (01 70) 8 55 07 81                           Bahnhofstraße 15 · 93128 Regenstauf
Störungsdienst Abwasserzweckverband                   Telefon (0 94 02) 78 46 74                           Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                                                           Siegfried Böhringer · 1. Bürgermeister
                                                                                                           Anzeigen und Druck: Hofmann Druck & Verlag
                           Notrufnummern                                                                   Werner-von-Siemens-Str. 1 · 93128 Regenstauf
                                                                                                           Telefon: 09402/9 48 22-0 · Telefax: 09402/9 48 22 22
Notruf/Überfall/Verkehrsunfall                        Telefon 110                                          Vertrieb: Markt Regenstauf
Feuerwehr                                             Telefon 112                                          Erscheinungsweise: monatlich
Notarzt - Rettungsdienst und Kranken-                 Telefon 112                              Redaktionsschluss: 15. Juni 2012
transport - Rettungsleitstelle
                                                                                               Anzeigenschluss:   15. Juni 2012
Arztlicher Bereitschaftsdienst                        Telefon (01805) 19 12 12
Giftnotruf München                                    Telefon (089) 1 92 40
Giftnotruf Nürnberg                                   Telefon (0911) 3 98 24 51
                                                                                               Achtung! Aktuell finden die Sitzungen des
                              Sitzungsplan                                                     Marktgemeinderats aufgrund des Rathausum-
            Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 12. Juni 2012, 18 Uhr                  baus nicht mehr im großen Sitzungssaal statt,
  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 26. Juni 2012, 18 Uhr         sondern im Mehrgenerationenhaus,
                                                                                               Hauptstraße 34, im Dachgeschoß-Saal.

                                                                             3
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                                 Buc
                                                                                                        h en
                                                                                                               lohe
 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses                                                                               r Str
                                                                                                                              . (S t
                                                                                                                                       2149
 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan                                                                                                      )

 „Marktlehenfeld II“ in Regenstauf

Der Marktgemeinderat des Marktes Regenstauf hat in der Sitzung
am 8. Mai 2012 den Bebauungs- und Grünordnungsplan für
das Allgemeine Wohngebiet „Marktlehenfeld II“ in Regenstauf/
Diesenbach (Textteil und Planteil vom 8. Mai 2012) als Satzung
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des

                                                                                                                                                  Bah
Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

                                                                                                                                                  nlinie
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Marktlehen-

                                                                                                                                                     egenR
feld II“ in Regenstauf in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan
mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über

                                                                                                                                                         sbur
die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der

                                                                                                                                                             g-W
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan                                                 BG "Marktlehenfeld II"

                                                                                                                                                                eide
berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach

                                                                                                                                                                    n
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweiti-
gen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Marktgemein-
deverwaltung, Bahnhofstr. 15, Bauamt, Zimmer Nr. 34, einsehen
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-
wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
hingewiesen.
                                                                                                                          e                             Markt
Unbeachtlich werden demnach                                                                                          traß
                                                                                                              er S                                      Regenstauf
                                                                                                   nb   ach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche                            D   ie s e                                                      Bebauungs- und Grünordnungsplan

   Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-                                                                                            BG "Marktlehenfeld II" in Regenstauf

   schriften,                                                                                                                                           Satzung, Stand: 08.05.2012

                                                                                                                                                        Übersichtslageplan
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-                                                                                     M 1 : 2.000

   zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
   und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-              Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und
   vorgangs,                                                               der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des              der Behandlung von Bienenständen gegen die
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten ge-               Varroatose
macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die              Das Landratsamt Regensburg erlässt folgende
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hin-
                                                                                                               Allgemeinverfügung:
gewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach
den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn              1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Landkreis Regensburg werden
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,              hiermit verpflichtet, ihre Bienenvölker nach Trachtende, jedoch bis
in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des           spätestens 31. Dezember 2012, gegen die Varroatose zu behan-
Anspruches herbeigeführt wird.                                               deln.
Das Planungsgebiet beträgt 6,24 Hektar und umfasst die Grundstü-             a) Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel
cke mit den Flurnummern bzw. Teilflächen: 384, 376/130, 376/129,                verwendet werden.
384/15, 384/16, 426/91, 426/6, 380/2, 377, 376/3, 376/4, 378, 380,           b) Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter strikt
381, 382, 390/7, 390 der Gemarkung Regenstauf.                                  an die Anweisungen der Hersteller zu halten.
(siehe nachfolgend abgedruckte Lagepläne)                                 2. Der sofortige Vollzug der Nr. 1. dieser Allgemeinverfügung wird
Regenstauf, 15. Mai 2012                                                     angeordnet.
Markt Regenstauf                                                          3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
   Böhringer                                                              4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung
1. Bürgermeister                                                             im Amtsblatt des Landkreises Regensburg als öffentlich bekannt
                                                                             gegeben.
                                                                          5. Im Interesse einer effektiven Varroatose-Bekämpfung werden die
                                                                             Imker gebeten, überdurchschnittliche Winterverluste der Veterinär-
                                                                             abteilung (Tel. 0941/4009-520) zu melden.
                                                                          Regensburg, 23. April 2012
                                                                          Landratsamt
                                                                          Mirbeth
                                                                          Landrat

                                                                          Hinweis:
                                                                          Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes
                                                                          ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt
                                                                          zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechts-
                                                                          behelfsbelehrung im Landratsamt Regensburg, Veterinäramt, Sedanstr.
                                                                          1, 93055 Regensburg, Zimmer Nr. 015 aus. Sie kann während der
                                                                          allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

                                                                      4
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Bekanntmachung der Rechtsverordnung zur ­                               Die gesunde Ernährung ist wesentlicher Bestandteil der den
 Regelung des Betriebs von Autowaschanlagen                              Gemeinden nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemein-
                                                                         deordnung als Aufgabenstellung im eigenen Wirkungskreis zuge-
 im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen                             wiesenen Volksgesundheit.“
                                                                         Anschließend übergibt der Vorsitzende das Wort an Frau Janina
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 17. April 2012 wurde
                                                                         Curbach.
nachstehende Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von
Autowaschanlagen im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen             Diese erläutert, dass Regenstauf „Pilotgemeinde“ bei diesem
erlassen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:                 Projekt sei. Projektinhalt ist, mit Jugendlichen und Senioren die
                                                                         Bedingungen für gesunde Ernährung zu verbessern. Gemeinsam
  Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von Auto-
                                                                         sollen Ideen entwickelt werden und die Projektziele sollen von
waschanlagen im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen
                                                                         den TN selbst gewählt werden. Oberziel sei es, die Ernährungsge-
                  vom 17. April 2012
                                                                         wohnheiten und das Essensangebot im Lebensumfeld gesünder
Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes (FTG) in         zu gestalten - z. B. durch ein Gemüsemobil, Einkaufstraining für
der Fassung der                                                          Jugendliche, Ausbau der vorhandenen Suppenküche etc.
Bekanntmachung vom 1. Januar 1981 Bay RS 1131-3-I zuletzt                Der Start für die Senioren war der 17. April 2012. Laut Frau Curbach
geändert am 9. Mai 2006 GVBl. S. 190 in Verbindung mit § 1 Abs.          waren alle Plätze im Cafe Pause belegt. Die Jugendlichen starten
1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) in der Fassung            am 25. April 2012.
der Bekanntmachung vom 29. Juli 1997 GVBl. S. 395 zuletzt ge-
                                                                         MGR Viehbacher erkundigt sich, ob hierzu Personal seitens der
ändert am 9. Mai 2006 GVBl. S.190 erlässt der Markt Regenstauf
                                                                         Gemeinde gestellt werden müsse und ob mit Kosten zu rechnen
folgende Rechtsverordnung:
                                                                         sei.
                              §1
                                                                         Laut Frau Curbach wird das Personal von der Uni gestellt.
                Betrieb von Autowaschanlagen
                                                                         MGRin Lohner-Strebl möchte wissen, wie viel Fördergelder für
1. Im Markt Regenstauf dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und
                                                                         die Oberpfalz zur Verfügung stünden. Zudem möchte sie wissen,
   Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden.
                                                                         wer die Lebensmittelkosten z.B. bei einem gemeinsamen Kochen,
2. Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht be-             übernehmen müsse.
   trieben werden:
                                                                         Frau Curbach antwortet, dass dies kein Fond sei und Gelder sowohl
   - Neujahr                                                             für Senioren als auch für die Jugendlichen zur Verfügung stünden.
   - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag                               Die Lebensmittel würden durch die Forschungsgelder beglichen,
   - 1. Mai                                                              so Curbach.
   - Pfingstsonntag, Pfingstmontag
                                                                         Der Marktgemeinderat fasst folgenden
   - Allerheiligen
                                                                         Beschluss:
   - Volkstrauertag
   - Totensonntag                                                        Der Marktgemeinderat begrüßt im Vollzug der gemeindlichen Auf-
   - Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag                               gabenstellung „Volksgesundheit“ eine Kooperation des Marktes
                                                                         Regenstauf im Rahmen des Projektes „GENIESSER-Oberpfalz“ mit
                              §2                                         der Medizinischen Fakultät der Universität Regensburg.
                       In-Kraft-Treten
                                                                         Ja-Stimmen: 20
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
                                                                         Nein-Stimmen: 0
in Kraft.
Regenstauf, 14. Mai 2012
    Böhringer                                                            Resolution zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-
1. Bürgermeister                                                         Hof
                                                                         Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage, die wie folgt
                                                                         lautet: Bei einer Bürgermeisterversammlung am 22. März 2012
         Berichte aus den Sitzungen                                      war die Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg - Hof auf der
                                                                         Tagesordnung. Im Hinblick auf die mit dem Ausbau verbundene
                                                                         massive Zunahme der Frequenz des Schienengüterverkehrs und
 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung                           damit auch der Immissionen kommt der Sanierung und Vorsorge
 des Marktgemeinderates vom 17. April 2012                               von Lärm besondere Bedeutung zu. Auf die Einplanung notwen-
                                                                         diger Maßnahmen gilt es bei den maßgeblichen Stellen bereits
Den Vorsitz führte 1. Bürgermeister Siegfried Böhringer.                 frühzeitig hinzuweisen.
Projekt „Genießer Oberpfalz“                                             Den betroffenen Gemeinden ist daher anheimgestellt, sich folgen-
Der Vorsitzende berichtet wie folgt:                                     der Resolution anzuschließen:
„Frau Prof. Dr. Julika Loss vom Institut für Epidemiologie und                                      Resolution
Prä­ventivmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Re-                    an das Bundesministerium für Verkehr,
gensburg führt in ausgewählten Gemeinden der Oberpfalz ein vom                             Bau- und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziertes und auf                            und die Deutsche Bahn AG
4 Jahre ausgelegtes Projekt durch, das zum Ziel hat, die Bedingun-          zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg - Hof
gen für gesunde Ernährung zu verbessern. Es ist beabsichtigt, in                                vom 22. März 2012
Kooperation mit Jugendlichen und Senioren die Chance zu bieten,                            Bürgermeisterversammlung
sich aktiv für eine gesündere Ernährung einzusetzen.                     Bei der Umsetzung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Regens-
Die Teilnehmer bestimmen selbst über ihre Projektziele und entwi-        burg - Hof sind für die betroffenen Kommunen folgende Punkte von
ckeln gemeinsam Ideen, wie sie ihre Ernährungsgewohnheiten und           besonderer Bedeutung. Wir erwarten, dass diese Gesichtspunkte
das Essensangebot in ihrem Umfeld gesünder gestalten können.             von den Entscheidungsträgern bei den weiteren Überlegungen und
Für die Durchführung bieten sich bevorzugt bereits bestehende            Planungen berücksichtigt werden.
Strukturen (z.B. Mehrgenerationenhaus oder Jugendpflege) mit             Die gesamte Bebauung und die Bürger der betroffenen Orte wer-
ihrem Publikum und den notwendigen Einrichtungen an. Um dem              den durch die Erhöhung des Schienengüterverkehrs einer großen
Projekt die notwendigen Startbedingungen zu erleichtern, versucht        Belastung ausgesetzt.
sich das Forscherteam mit dem vielversprechenden Projektnamen            Wir fordern daher die Zusage zur Errichtung von Einrichtungen zur
„GENIESSER-Oberpfalz“ mittels der öffentlichkeitswirksamen               Lärmschutzvorsorge und -sanierung zeitgleich mit der Umsetzung
Plattform einschlägiger Kommunalgremien in Szene zu setzen und           der Elektrifizierung sowie einen Ausschluss von Erschütterungen für
dadurch das Interesse für eine nachhaltige Verbesserung gesunder         bestehende und geplante Gebäude ohne eine Kostenbeteiligung
Ernährung für jung und alt zu wecken.                                    der Gemeinden.

                                                                     5
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Die Kommunen fordern, dass bei der angestrebten Elektrifizierung,        1.085.700 A als zuweisungsfähige Herstellungskosten durch den
die voraussichtlich zu einer deutlichen Mehrung des Güterverkehrs        Freistaat Bayern anerkannt. Bei einem Fördersatz von nunmehr
führen wird, gewährleistet werden muss, dass der derzeit vorhan-         50 % ergibt sich eine Förderung von insgesamt 542.850 A.
dene Personennah- und Fernverkehr weiter verbessert wird. Zu-            Die Aufteilung der Herstellungskosten und der Investitionszuwei-
mindest muss dieser aber in der gleichen Qualität auf der Schiene        sung wurde nach Schülerzahlen vorgenommen. Hierbei wurden für
erhalten bleiben und darf nicht durch Schienenverkehr verdrängt          den Markt Regenstauf (Grund- und Mittelschule) 200 Schüler und
werden. Eine Verschiebung des Schienenverkehrs in die Nachtzei-          für den Landkreis Regensburg 215 Schüler angenommen. Hiernach
ten ist für die Kommunen und den Bürger nicht tragbar.                   verbleiben für den Markt Regenstauf anteilige Herstellungskosten
MGRin Lohner-Strebl erkundigt sich, ob die Gefahr bestehe, dass          von 1.004.008,30 A und eine Investitionszuweisung in Höhe von
Anwohnern ein Lärmwall vorgesetzt werde könnte, wenn diese in            261.614,46 A, so dass sich ein Eigenanteil in Höhe von 742.393,84 A
der Nähe der Gleise wohnen.                                              errechnet.
Laut dem Vorsitzenden könne das nicht ausgeschlossen werden.             Nach dem Schreiben des Landratsamtes Regensburg stehen
MGR Viehbacher berichtet, den Text dieser Resolution gründlich           folgende Gründe für die Kostenmehrung:
mit der Fraktion analysiert zu haben und sie darüber ein Mei-            1. Für die Mensa mit Küchenräumen wurde bei der Kostenkalkulati-
nungsbild gefasst hätten. Laut der Freien Wähler Fraktion sei               on eine Hauptnutzfläche von 266 m2 angenommen. Förderfähig
nicht alles realistisch was gefordert werde, z.B. der Ausschluss            wäre aber eine Hauptnutzfläche von 329 m2. Diese sei aber in der
von Erschütterungen für bestehende Gebäude. Zudem betont er,                Planung umgesetzt worden, um den Schülern die notwendige
dass es eine deutliche Mehrung des Güterverkehrs besonders                  Bewegungsfreiheit geben zu können.
nachts geben werde.                                                      2. Die Mensa wird mit einer eigenen Toilettenanlage ausgestattet.
Darüber hinaus regt MGR Viehbacher die Streichung des Satzes:               Bisher war die Mitnutzung der Toilettenanlage in der Drei-
„Zumindest muss dieser aber in der gleichen Qualität auf der                fachsporthalle geplant. Mit der Änderung wird erreicht, dass
Schiene erhalten bleiben und darf nicht durch den Schienenverkehr           die Mensa ohne Einbindung der Sporthalle genutzt werden
(muss wohl heißen Güterverkehr) verdrängt werden“ an, da sonst              kann, was eine gleichzeitige Nutzung von Mensa und Sporthalle
der Status Quo festgeschrieben werden würde.                                unabhängig voneinander ermöglicht.
Zudem fordern die FW einen S-Bahnhaltepunkt in Regenstauf Nord           3. Die technische Ausstattung der Küche ist mit dem Kostenricht-
und Mitte noch vor der Elektrifizierung. Skeptisch zeigt sich MGR           wert des Freistaates Bayern für die Investitionszuweisung nicht
Viehbacher auch bzgl. der Formulierung: „Eine Verschiebung des              abzudecken.
Schienenverkehrs (muss wohl ebenfalls lauten Güterverkehr) in den        4. Ebenso ist die Herstellung des Gebäudes nach dem neuesten
Nachtzeiten ist für die Kommunen und den Bürgern nicht tragbar“.            energetischen Stand u. a. mit Lüftungsanlage und Wärmerück-
Er stellt die Frage, wann die Güterzüge sonst effizient von Norden          gewinnung nicht mit dem Kostenrichtwert herstellbar.
nach Süden fahren sollen.
                                                                         Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der Verwaltung fest-
Am wichtigsten sei jedoch die Lärmschutzmaßnahme. Er bezwei-             stellen, dass ähnlich wie bei der Kinderkrippe Diesenbach
felt, ob hierfür die zugesagten 100 Millionen ausreichen werden.         die Herstellungskosten des Gebäudes deutlich höher als die
Laut Viehbacher dürfe es nicht darauf hinauslaufen, dass Förder-         Kos­tenrichtwerte des Freistaates Bayern liegen.
gelder mit einer denkbaren hohen Eigenleistung durch Hausbesitzer
                                                                         Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 12. Juli 2011 bildet
für mögliche Schallschutzfenster bereit gestellt werden.
                                                                         aufgrund der nun deutlich höheren Herstellungskosten keine aus-
MGR Schleinkofer stimmt MGR Viehbacher zu, dass die Formu-               reichende Grundlage mehr für die weitere Ausführung der Maß-
lierungen zum Teil nicht präzise genug seien. CSU stimmt jedoch          nahme. Es ist daher neu über die Beteiligung an der Maßnahme
zu, da die Kernaussage entscheidend sei.                                 zu entscheiden.
Der Marktgemeinderat fasst folgenden                                     Der Vollständigkeit bleibt zu erwähnen, dass das Bayerische
Beschluss                                                                Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits mit Schreiben
Der Markt Regenstauf schließt sich der Resolution der Gemein-            vom 5. Januar 2012 Vorbescheide für die Einrichtung gebundener
den vom 22. März 2012 an, die vom elektrifizierenden Ausbau              Ganztageszüge an der Grundschule sowie an der Mittelschule
der Bahnstrecke Regensburg - Hof eine Emissionszunahme zu                Regenstauf erlassen hat. Damit wäre die förderrechtliche Voraus-
erwarten haben.                                                          setzung für den Bau einer gemeinsamen Mensa geschaffen. Die
Ja-Stimmen: 20                                                           Schulleitung der Schule hat auch bereits intensive Vorarbeiten für
Nein-Stimmen: 0                                                          den Aufbau der gebundenen Ganztagesschulen unternommen.
                                                                         MGR Wiegand bezieht sich auf den Beschluss vom Juli vergange-
                                                                         nen Jahres, in welchem festgelegt wurde, die gebundene Ganz-
Schulzentrum Regenstauf;
                                                                         tagsklasse einzuführen. Dazu gehöre auch die Mittagsverpflegung
Entscheidung über die Errichtung einer gemeinsamen Mensa
                                                                         der Schüler. Der Landkreis werde federführend diese Mensa für ca.
mit dem Landkreis Regensburg in Zusammenhang mit dem
                                                                         400 Schüler bauen. 200 Schüler seien dabei von der Grund- und
Aufbau einer gebundenen Ganztagesschule an der Grund- und
                                                                         Mittelschule Regenstauf eingeplant. Dies bedeutet, dass der Markt
Mittelschule Regenstauf
                                                                         die Hälfte der Kosten von 2 Mio. tragen müsse. Abzüglich der Zu-
Der Vorsitzende berichtet wie folgt:                                     schüsse vom Freistaat kämen 750.000,- A auf die Gemeinde zu.
„In seiner Sitzung am 12. Juli 2011 hatte der Marktgemeinderat           Das sei erst mal sehr viel Geld, aber die heutige Zeit verlange
beschlossen, dass an der Grund- und Mittelschule Regenstauf für          eine optimale Bildung und Betreuung. Daher seien die Ganztags-
beide Schularten eine gebundene Ganztagesschule eingerichtet             klassen ein äußerst wichtiges Element der Chancengleichheit, so
werden soll und dass der Markt Regenstauf mit dem Landkreis              MGR Wiegand. Das neben der Austeilküche auch Kleinigkeiten
Regensburg eine gemeinsame Mensa für das Schulzentrum Re-                zubereitet werden können, trage auch der Benutzung bei größeren
genstauf errichtet, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung         schulischen und außerschulischen Ereignissen Rechnung - ebenso
einer Investitionszuweisung vom Freistaat Bayern vorliegen.              die mit eingeplanten Toilettenanlagen.
Der Entscheidung lag eine vorläufige Kostenkalkulation des Land-         MGR Schleinkofer stimmt Herrn Wiegand zu. Er spricht jedoch die
ratsamtes mit Herstellungskosten in Höhe von rund 1,0 Mio. A             Kostensteigerung von 300.000 A auf 750.000 A an.
auf Grundlage der förderfähigen Kostenrichtwerte des Freistaates
                                                                         Der Vorsitzende erklärt, dass die Mehrkosten primär den Toiletten
Bayern zugrunde. Nach Abzug einer Investitionszuweisung von vor-
                                                                         und der Küche zuzuschreiben seien.
aussichtlich 55 % der zuweisungsfähigen Herstellungskosten hätte
sich ein Eigenanteil von 593.400 A ergeben, der je zur Hälfte vom        Der Kämmerer fügt hinzu, dass der Freistaat Bayern feste Kosten-
Landkreis und vom Markt Regenstauf zu tragen gewesen wäre.“              richtwerte habe und alles was darüber sei, werde nicht gefördert.
Das Landratsamt Regensburg hat nun mit Schreiben vom 19. März            MGR Viehbacher moniert die häufigen Kostensteigerungen i. V. zur
2012 (siehe Anlage) davon informiert, dass die gesamten Herstel-         jeweiligen ersten Kostenschätzung. Zudem regt er an, dass klar
lungskosten nach den Berechnungen der beauftragten Planungs-             entschieden werden müsse, ob Küche oder Catering. Er gibt zu
büros nunmehr 2.083.317,22 A betragen würden. Hiervon würden             bedenken, auch die jeweiligen Folgekosten zu beachten.

                                                                     6
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
MGR Drindl pflichtet MGR Viehbacher bei.                                 Haushaltsstelle 1301.5510 - Feuerwehren, Unterhalt der
Der Vorsitzende erklärt, dass noch keine Kreistagssitzung gewesen        Fahrzeuge
sei, laut Landratsamt Regensburg aber ein „Caterer“ engagiert            Der Unterhalt der Feuerwehrfahrzeuge nimmt stetig zu. Der veralte-
werden solle. Beim Einbau einer Küche könnte diese jedoch auch           te Fahrzeuggesamtbestand ist der wichtigste Grund. Abhilfe wäre
z.B. bei außerschulischen Veranstaltungen. z. B. Bezirksmeister-         durch Erstellung eines Optimierungsplanes des Fahrzeugbestan-
schaften der Vereine etc. genutzt werden.                                des aller Feuerwehren möglich. Vor Ersatz von alten Fahrzeugen
MGR Schindler erkundigt sich nach dem Belegungsplan bzw. nach            wäre ein langfristiger Bedarfsplan für alle Wehren zu erstellen.
der mittelfristigen Planung.
2. BGM Dechant gibt zu bedenken, dass auch ein Caterer eine              Stellungnahme der Verwaltung:
vernünftige Ausstattung benötige und auch die Möglichkeit ha-
                                                                         Die Unterhaltskosten von Fahrzeugen steigen mit deren Nutzungs­
ben müsse, vor Ort Kleinigkeiten zuzubereiten. Hierzu sei jedoch
                                                                         dauer regelmäßig an. Neuanschaffungen führen aber meist zu höhe-
keine Vollküche nötig. Er weist darauf hin, dass Fachplaner damit
                                                                         ren Kosten aus der Investition, so dass eine Optimierung nur über
beauftragt seien.
                                                                         eine möglichst lange Nutzungszeit der Fahrzeuge erfolgen kann.
Laut dem Vorsitzenden könne in 2 bzw. 3 Schichten gegessen
                                                                         Im Prüfungsjahr betrug der Haushaltsansatz im Verwaltungshaus-
werden. Genaue Zahlen zu nennen, wie sich der Zulauf mittelfristig
                                                                         halt für den gesamten Deckungskreis Feuerwehr 74.000 A. Das
entwickeln werde, sei schwierig.
                                                                         Rechnungsergebnis für die Haushaltsstellen des Deckungskreises
MGR Deml pflichtet seinen Vorrednern bei, dass klar sein müsse,          summiert sich auf 62.579,81 A. Damit wurden die Ansätze des
was konkret in der Küche möglich sein solle.                             Jahres im Verwaltungshaushalt nicht vollständig ausgeschöpft,
MGR Wiegand berichtet, dass er in seiner Dienstzeit viele Groß­          obwohl der Ansatz bei der Haushaltsstelle Fahrzeugunterhalt mit
küchen betreut habe und eine Austragküche die gleichen Hygie-            einem Rechnungsergebnis von 21.492,82 A gegenüber einem
nevorschriften habe, wie eine Vollküche. Zudem plädiert auch er          Ansatz von 16.000 A überzogen wurde. Der Ausgleich erfolgte
dafür, dass z.B. das Aufwärmen von Gerichten etc. gewährleistet          über den Deckungskreis. Im Jahr 2009 waren die Ausgaben beim
werden müsse.                                                            Fahrzeugunterhalt mit 20.351,06 A ähnlich hoch. Lediglich im noch
MGR Dechant F. fügt hinzu, dass ein Fettabscheider und eine              nicht geprüften Haushaltsjahr 2011 haben sich die Ausgaben auf
Spülküche nötig seien. Außerdem möchte er wissen, wer seitens            33.871,12 A erhöht. Hierbei dürfte es sich aber überwiegend um
des Marktes für das Projekt zuständig sei.                               vorab nicht absehbare Reparaturen handeln, die nicht auf einen
                                                                         allgemeinen Trend schließen lassen.
Kämmerer Liegl informiert, dass in Schulangelegenheiten primär
Amt IV zuständig sei, er das Projekt jedoch als Kämmerer unter-          Selbstverständlich hat auch der Fahrzeugbestand der Feuerweh-
stütze.                                                                  ren ein gewisses Alter erreicht. Das letzte Großfahrzeug wurde im
                                                                         Jahre 2001 für die Feuerwehr Regenstauf angeschafft. Der Ersatz
Der Marktgemeinderat fasst folgenden
                                                                         verschiedener Fahrzeuge wird deshalb in den nächsten Jahren
Beschluss:
                                                                         notwendigen werden.
Der Markt Regenstauf hält auch vor dem Hintergrund der deutlich
                                                                         Die Neuanschaffung von Feuerwehrgroßfahrzeugen verursacht
erhöhten Herstellungskosten einschließlich des deutlich höheren
                                                                         gegenüber den derzeitigen jährlichen Unterhaltskosten deutlich
Eigenanteils an der Errichtung einer gemeinsamen Mensa mit Ver-
                                                                         höhere Kosten aus der Investition. Feuerwehrfahrzeuge werden in
sorgungsküche für das Schulzentrum Regenstauf fest.
                                                                         der Regel mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Ja-Stimmen: 19                                                           Verbleiben ältere und damit abgeschriebene Fahrzeuge im Bestand
Nein-Stimmen: 1                                                          verursachen diese aus der Anschaffung keine Kosten mehr.
                                                                         Wird nun wie im Haushaltsplan 2012 bzw. im Finanzplan für das
Kommunales Haushaltsrecht;                                               Jahr 2013 ein neues Großfahrzeug mit Anschaffungskosten netto
- Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010              (abzüglich Förderung) von ca. 265.000 A beschafft, folgen daraus
- Feststellung der Jahresrechnung 2010                                   jährliche Kosten aus der Investition in Höhe von 22.304,17 A. Allei­ne
- Beschlussfassung über die Entlastung                                   die jährliche Abschreibung des Fahrzeuges beträgt 17.666,67A.
                                                                         Damit erreicht die Abschreibung eines Großfahrzeuges bereits an-
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage, die wie folgt
                                                                         nähernd die Unterhaltskosten des gesamten Fahrzeugbestandes
lautet:
                                                                         aller 13 Feuerwehren des Jahres 2010.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat während seiner Sitzungen
                                                                         Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die aus der An-
am 23., 24., und 25. November 2011 die Jahresrechnung für das
                                                                         schaffung eines Neufahrzeuges entstehenden Kosten im Regelfall
Jahr 2010 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen und die Stellung­
                                                                         deutlich höher sind als die jährlichen Reparatur- und Wartungskos­
nahmen der Verwaltung hierzu sind nachfolgend aufgeführt.
                                                                         ten des entsprechenden abgeschriebenen Bestandsfahrzeugs. Die
                                                                         Neuanschaffung von Fahrzeugen bedarf daher einer sehr genauen
Öffentlicher Teil:                                                       Prüfung und Abwägung der Wirtschaftlichkeit.
Verwaltungshaushalt 8811 - Die Überprüfung der Kosten bei
den Liegenschaften erweist sich als schwierig.                           Überprüfung der Handfeuerlöscher Haushaltsstelle 8811.5000
Die Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Objekte sind nicht          und andere
nachvollziehbar, da keine Zuordnung getroffen werden kann.               Die Handfeuerlöscher der Gemeinde wurden durch eine Fachfir-
Die internen Kosten des Bauhofes und der Hausmeister können              ma für Brandschutztechnik gewartet. Die Überprüfung fand an
nicht auf die einzelnen Objekte zugeordnet werden. Mieteinnahmen         mehreren Tagen statt. Beispielsweise wurden am 12. Juli zwei
sind ebenfalls nicht ohne weiteres zentral abrufbar. Anhand der          Feuerlöscher, am 21. Juli sechs Feuerlöscher und am 23. Juli sechs
Sollstellungslisten kann dann mit viel Aufwand dies geschehen.           Feuerlöscher gewartet. Es fallen für jede Fahrt nach Regenstauf
Auch die Kosten für Wasser, Abwasser, Gas, Abschreibungen und            acht Euro Fahrkosten an. Die Planung sollte daher aktualisiert
Zinsen ermitteln, bedeutet einen sehr hohen Aufwand.                     werden, dass die Feuerlöscherüberprüfung optimiert wird.
Nur mit erheblichem Aufwand sind die Daten abrufbar. Für die             Wenn die Prüf- und Instandsetzungskosten den Wert des Löschers
Liegenschaften sollte ein Programm angeschafft werden, mit dem           übersteigen, sollte er ausgetauscht werden. Dies ist z. B. auf der
alle Einnahmen und Ausgaben objektbezogen bearbeitet werden              Rechnung RE-2010/391 teilweise der Fall:
können.                                                                  Füllgebühr              15,00 A
                                                                         CO2 Flasche             17,00 A
Stellungnahme der Verwaltung:                                            Ersatzfüllung           41,40 A
                                                                         Sonstiges               41,00 A
Die Verwaltung prüft derzeit Gebäudemanagement-Software ver-
                                                                         Summe                  114,40 A zuzüglich Umsatzsteuer
schiedener Hersteller. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung
dieser Beschaffungsentscheidung wird dies noch einige Zeit
andauern.

                                                                     7
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Stellungnahme der Verwaltung:                                             Die Stichprobenprüfung ergab keine Auffälligkeiten. Kassenreste
Für die Überprüfung der Handfeuerlöscher besteht mit der beauf-           ergaben sich nur bei folgenden Konten:
tragten Fachfirma ein Vertrag aus dem Jahre 2002 mit einer Laufzeit       Fundgelder                    457,92 A
von zehn Jahren. Die Vertragsbestimmungen sind teilweise nicht            Spenden                     1.300,00 A
eindeutig formuliert und bedürfen der Auslegung. Es ist aber davon        Rückhaltebürgschaften       1.500,73 A
auszugehen, dass der Auftragnehmer nach dem Vertrag berechtigt            Handvorschuss MGH           - 200,00 A
ist, für jede Liegenschaft unabhängig vom Tag der Prüfung die
Fahrtkostenpauschale von netto acht Euro zu berechnen.
                                                                          Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zusammenstellung der Kosten für die Ersatzfüllung des Hand-
                                                                          Die Kassenreste erklären sich wie folgt:
feuerlöschers kann nicht vollständig nachvollzogen werden. Die
Position Sonstiges dürfte sich auf 14,60 A und nicht auf 41,00 A          1. Fundgelder müssen sechs Monate in der Verwaltung aufbewahrt
summieren. Damit würden die Kosten für die Nachfüllung netto                 werden.
88,00 A betragen. Neue Handfeuerlöschgeräte sind je nach Bauart           2. Die Verwendung der offenen Spenden für die Brandopfer
für Preise von netto 87,40 A bis 125 A erhältlich.                           (1.300 A) ist noch zu klären.
Die Verwaltung wird den bestehenden Wartungsvertrag zum                   3. Die Auszahlung der Rückhaltebürgschaften an die Auftragneh-
Vertragsablauf kündigen und mit der Fachfirma über einen neuen               mer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muss noch geprüft
Vertrag verhandeln.                                                          werden.
                                                                          4. Der Handvorschuss für das Mehrgenerationenhaus wird Jahr
Prüfungsgebiet außerplanmäßige Ausgaben                                      für Jahr fortgeschrieben.
Grundsätzlich gibt es keine Beanstandungen. Formal ist allerdings
zu bemerken, dass die Übersichtlichkeit der Jahresrechnung leidet,        Prüfungsgebiet Gebühren
wenn während des Jahres Einrichtungen umgruppiert werden, de-
                                                                          Bei Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung wurden
ren Soll-Ansätze aber bei der alten Haushaltsstelle stehen bleiben,
                                                                          schon mindestens vier Jahre die Gebühren nicht mehr angepasst.
während bei der neuen Haushaltsstelle wiederum nur das Jahres-Ist
                                                                          Der Gebührenrahmen nach der Tarifstelle 261 der Gebührenord-
ausgewiesen ist.
                                                                          nung beträgt 10,20 A bis 767 A. Der interne Gebührenrahmen in
                                                                          Regenstauf beträgt 20 A (bei Maßnahmen im Straßenverkehr bis
Stellungnahme der Verwaltung:                                             eine Woche zuzüglich 5 A je weiterer angefangener Woche) bis
                                                                          maximal 200 A (bei Maßnahmen über 36 Wochen).
Im Haushaltsjahr 2010 mussten beispielsweise für den Unter-
abschnitt 2151 (Grund- und Hauptschule Regenstauf) wegen                  Eine Anpassung der Gebühren erscheint möglich und zweckmäßig,
Gründung der Mittelschule zum September neue Haushaltsstellen             da die interne Höchstgebühr unter der „Hälftegebühr“ ja sogar noch
angelegt werden. Die Ausgaben für die Mittelschule waren seitdem          unter der „Drittelgebühr“ liegt.
beim Unterabschnitt 2130 (Mittelschulen) und die Ausgaben für die         Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine Abstimmung mit
Grundschule beim Unterabschnitt 2110 (Grundschule Regenstauf)             den umliegenden Straßenverkehrsbehörden bzw. Gemeinden und
anzuordnen und zu verbuchen. Die Änderung ist aufgrund des kom-           dem Landratsamt erfolgen. Auch in anderen Bereichen sollten die
munalen Haushaltsrechts notwendig geworden und war zu Beginn              internen Rahmengebühren überprüft werden.
des Haushaltsjahres nicht absehbar. Gleiches gilt auch für einige
andere Umgliederungen während des Haushaltsjahres.
                                                                          Stellungnahme der Verwaltung:
So war auch aufgrund der Einwendungen des Bayerischen
Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung z. B. für das             Die Gebühren für Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung
Mehrgenerationenhaus ein neuer Unterabschnitt festzulegen. Die            wurden mit den Gebührensätzen von vergleichbaren Städten und
Änderungen betreffen wie der Ausschuss richtig erkannt hat nur            Gemeinden verglichen. Hieraus geht hervor, dass die Gebühren-
den Vollzug des Haushaltsplans. Die Ansätze können nur durch              sätze des Marktes Regenstauf in den Fällen mit geringer Ein-
einen Nachtragshaushaltsplan geändert werden.                             schränkung des Verkehrs an der unteren Grenze und bei denen mit
                                                                          stärkerer Einschränkung des Verkehrs an der oberen Grenze liegen.
Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes hat die Verwal-
                                                                          Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die pauschalen
tung wegen des damit verbundenen hohen Aufwands verzichtet.
                                                                          Gebühren einzelner Kommunen in Bezug auf den Verwaltungs- und
                                                                          Arbeitsaufwand und die Dauer der Inanspruchnahme der öffentli-
Prüfungsgebiet überplanmäßige Ausgaben                                    chen Verkehrsflächen nicht angemessen sind.
Für den Bereich „Kindergärten und Schulen“ gab es Budgetüber-             Die Verwaltung wird die Mindestgebühr von 20 A auf 25 A erhöhen
schreitungen im Deckungskreis bei der Schule Steinsberg von               und eine Gebühr für kurzfristige bzw. verspätete Antragstellung
6.833,67 A (50,2%), der Schule Ramspau von 1.385,97 A (10,2 %)            von 10 A einführen. Ansonsten werden die Gebührensätze nicht
und der Schule am Schlossberg von 4.685,50 A (8,7%). Dagegen              verändert.
blieb z.B. die Schule Diesenbach deutlich unter ihrem Budget              MGR Schleinkofer berichtet, dass das Team 3 Tage lang die
(um 2.104,25 A = 24,8%);                                                  Unterlagen geprüft habe und im Großen und Ganzen keine Be-
Zumindest die Schule Steinsberg ist auf mehr Kostendisziplin hin-         anstandungen gefunden. Die Fehler der vergangenen Jahre seien
zuweisen und darauf, den Zahlungsgrund bei den Belegen immer              behoben worden.
deutlich zum Ausdrucken zu bringen. So ergeben sich aus dem               MGR Viehbacher fragt erneut nach, wann das Haushaltsprogramm
Beleg Nr. 34 unter 2115.5750 (Schnittware und Sträuße zu 25 A)            Doppik in der Marktgemeinde eingeführt werde.
kei­nerlei Angaben zum Anlass bzw. Zweck des Kaufs.
                                                                          Der Marktgemeinderat fasst folgenden
                                                                          Beschluss:
Stellungnahme der Verwaltung:                                             1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010
Die Prüfungsbemerkung wird entsprechend umgesetzt.                           wird zur Kenntnis genommen.
Prüfungsgebiet Übertragbarkeit/Haushaltsreste                             Ja-Stimmen: 20
                                                                          Nein-Stimmen: 0
Im Haushaltsplan waren keine übertragbaren Haushaltsstellen
ausgewiesen.                                                              2. Die Jahresrechnung 2010 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit
                                                                             folgendem Ergebnis in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:
                                                                             Verwaltungshaushalt       24.824.692,60 €
Stellungnahme der Verwaltung:                                                Vermögenshaushalt          9.963.146,49 A
Haushaltsreste werden generell nicht übertragen. Stattdessen              Ja-Stimmen: 20
werden in den neuen Haushaltsplan entsprechende Ansätze                   Nein-Stimmen: 0
aufgenommen.
Prüfungsgebiet Verwahrgelder und Vorschüsse

                                                                      8
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
3. Der 1. Bürgermeister wird hinsichtlich der festgestellten Jahres­        Bauflächen
   rechnung 2010 entlastet. 1. Bürgermeister Böhringer nahm gem.            (einschließlich Änderungsfläche aus dem östlich
   Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.                 angrenzenden Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“)
Ja-Stimmen: 20                                                              - Wohnbauflächen
Nein-Stimmen: 0                                                             (Bauflächen aller Parzellen) ca. 2,021 ha (83,24 %)
                                                                            Verkehrsflächen
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „An der                   (einschließlich Änderungsfläche aus dem östlich
Hohenwarther Straße“ mit teilweiser Änderung des Bebau-                     angrenzenden Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“)
ungsplanes „An der Hofmarkstraße“ in Steinsberg                             - Gemischt genutzte Verkehrsflächen ca. 0,407 ha (16,76 %)
- Aufstellungsbeschluss                                                     davon
- Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlich-                  - Straßenflächen ca. 0,311 ha (12,81 %)
keitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung                - Straßenbegleitgrün
der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB                                          (einschließlich Begleitgrün entlang Hohenwarther Str.) ca. 0,096
Der Vorsitzende trägt den Bericht der Verwaltung vor:                       ha (3,95 %) und umfasst die Flurstücksnummern bzw. Teilflächen
                                                                            der Flurstücksnummer (TF) 102 (TF), 304 (TF), 310 (TF), 311, 311/1,
Vorhandene Grundlagen städtebaulicher Planung
                                                                            311/2, 311/3, 311/4, 313, 313/1, 313/2 und 315 der Gemarkung
Die Planungsfläche ist in der seit dem 27. Juni 2008 wirksamen              Steinsberg.
3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der
                                                                            Aus dem östlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplan „An
Marktgemeinde Regenstauf als Allgemeines Wohngebiet „An der
                                                                            der Hofmarkstraße“ wurde eine Grundstücksfläche von ca. 0,428
Hohenwarther Straße“ (Änderung 2 c) enthalten.
                                                                            ha in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans
Der östliche, aus dem Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“                  übernommen.
übernommene Teilbereich der Planungsfläche war bereits im Flä­
                                                                            Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind 39
chennutzungs- und Landschaftsplan 1983/1987 als WA-Gebiet
                                                                            Wohnbauparzellen, davon 31 Einzelhausparzellen und 8 Doppel-
enthalten; sodass der gesamte Planungsbereich aus dem Flächen-
                                                                            hausparzellen (4 Doppelhäuser) vorgesehen.
nutzungs- und Landschaftsplan entwickelt ist.
                                                                            MGR Schleinkofer bekräftigt, dass das Baugebiet sinnvoll sei. Er
Östlich an die Planungsfläche angrenzend existiert der seit dem
                                                                            habe jedoch ein paar Anregungen zu den Unterlagen:
31. August 1984 rechtsverbindliche Bebauungsplan „An der Hof-
markstraße“, der im Bereich der neuen Planungsfläche noch nicht             Er regt an, dass möglichst wenig Straßenbegleitgrün gepflanzt wer-
realisiert ist. Dieser Bebauungsplan wird im Zuge der vorliegenden          de, zumal es dort große Gärten gäbe und weniger Unterhaltskosten
Planungsfläche dahingehend geändert, dass die westliche Bau-                für das Straßenbegleitgrün anfallen würden.
reihe einschließlich der erforderlichen verkehrlichen Erschließung          Bezüglich der Wasserversorgung erkundigt er sich, ob es nötig sei,
übernommen wird.                                                            private Druckerhöhungsanlagen einzubauen. Laut Bauamtsleiter
Die Ausweisung des Baugebietes erfolgt gemäß § 4 BauNVO als                 Viehbacher sei dies nur eine Empfehlung. Die Notwendigkeit müsse
Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise gemäß § 22 Abs. 2                im Einzelfall geprüft werden.
BauNVO und beinhaltet dabei dem Siedlungsumfeld in Steinsberg               Zudem spricht Schleinkofer die strikte Vorschrift bzgl. der Bauart
entsprechend, traditionelle freistehende Einzelhausparzellen mit            des Zaunes an. Bauamtsleiter Viehbacher gibt zu bedenken, dass
Doppelgaragen oder Carports in gleichfalls dem Wunsch vieler Bau-           beim Gartenzaun bedacht werden müsse, dass das Baugebiet in
herrn entsprechend, kleineren und mittleren Grundstücksgrößen.              einem sehr ländlichen Raum entstehe. Es könne jedoch durchaus
Das Parzellenangebot im Baugebiet beinhaltet aber auch 8 Doppel-            ein Metallzaun erlaubt werden. Jedoch dürfe keine Mauer als Be-
hausparzellen für 4 Doppelhäuser, jeweils auch mit Doppelgaragen            grenzung eingesetzt werden.
oder Carports.                                                              Bezüglich dem Bau eines Gartenhäuschens führt er aus, dass
Um wie bereits o.a. sowohl einer landschaftstypischen Bauweise              der Bau eines Gartenhauses mit den Maßen (9 m lang, 3 m hoch)
im ländlichen Raum wie auch dem Wunsch der Bauherrn nach ver-               erlaubt sei und dass die aktuelle Regelung einen gewissen Nach-
schiedenen Bautypen Rechnung zu tragen, wurde das vorliegende               barschaftsschutz gewährleiste.
Baugebiet in zwei gestalterische Bereiche unterteilt.                       MGR Wiegand pflichtet dem Kollegen Schleinkofer bzgl. seiner
So soll die ortstypische, traditionelle Satteldach-Bauweise mit einer       Vorschläge bgl. Gartenzäune und Grünordnung bei und bittet diese
steilen Dachneigung im westlichen Bereich des Baugebietes als zu-           Punkte zu überarbeiten.
künftige Ortsrandbebauung insbesondere als baulicher Übergang               Er führt weiter aus, dass durch die Ausweisung des neuen Bauge-
in die freie Landschaft entstehen, während im zentralen Bereich,            bietes den Anfragen der Bürger nach Bauland Rechnung getragen
um dem Wunsch vieler Bauherren gerecht zu werden, neben die-                werde.
ser Bauweise wahlweise auch Gebäude mit Walmdach, Zeltdach,                 Das neue Baugebiet „An der Hohenwarther Straße“ sei kein Bauge-
versetztem Pultdach und Pultdach mit niedrigeren Dachneigungen              biet auf der „freien Wiese“ sondern zwischen und an bestehender
zugelassen werden.                                                          Bebauung. Somit wird kein zerrissenes Gebiet geschaffen.
Die Wohngebäude sollen dabei entsprechend der relativ flachen               Mit der Ausweisung von Häusern nach traditioneller Art am west-
Hanglage im Rahmen einer höchstens zulässigen Bebauung mit                  lichen Rand und freieres Bauen im Innenbereich, kommt man der
zwei Vollgeschossen, im westlichen Teilbereich als E+D-Bautypen             Landschaft und auch Bauherren entgegen. Die Nutzungspflicht
(Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschosse) mit einem                  nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kommt der Umwelt
max. zulässigen Kniestock von 1.30 m ausgeführt werden, während             und auf lange Sicht auch den Bewohnern zu gute. Gefördert wird
im zentralen Bereich neben dem auch zulässigen o. a. E+D-Bautyp,            dieses vom Staat.
die sonstigen Gebäudetypen in einer E+1-Bauweise (Erdgeschoss
                                                                            Laut MGR Wiegand ist die Ausweisung des neuen Baugebiets eine
und ein Obergeschoss als Vollgeschosse) mit einem lediglich kon-
                                                                            Weiterentwicklung und eine Aufwertung von Steinsberg.
struktiven Kniestock von max. 0,30 m auszuführen sind.
                                                                            MGR Viehbacher plädiert dafür, dass die Grundstücke mit individu-
Sofern es die natürliche Geländeneigung in der jeweiligen Parzelle
                                                                            ellen Lösungen und Varianten vorstellbar wären. Als Beispiel führt
zulässt, ist im Rahmen der zulässigen II - geschossigen Bebau-
                                                                            er an, dass sich mehrere Grundstückseigentümer für individuelle
ung auch der Bautyp U+E (Untergeschoss und Erdgeschoss als
                                                                            Lösungen bzw. Varianten entscheiden könnten um möglicher-
Vollgeschosse) unter Ausnutzung der zulässigen Aufschüttungen
                                                                            weise mit einer zentralen Energieversorgung mit gemeinsamen
und Abgrabungen, aber auch ein Bautyp mit z. B. halbgeschossig
                                                                            Nebenbauten wie Carport oder Gemeinschaftsschuppen mit ei-
versetzten Wohnebenen zulässig.
                                                                            nem gemeinsamen Garten im Innenbereich. Über diese Form von
                                                                            Bebauung sollte nachgedacht werden.
Größe und zukünftige Dichte des Baugebietes                                 Der Marktgemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
Die Fläche des Bruttobaulandes (= Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes) beträgt ca. 2,428 ha, unterteilt in

                                                                        9
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Beschluss I:                                                                  Aufgrund des erneuten Antrages wird der Entwurf einer Rechtsver-
In Regenstauf - Steinsberg wird im Bereich nördlich der Bebau-                ordnung zur Regelung des Betriebs von Autowaschanlagen im Markt
ung an der Hohenwarther Straße auf einer Fläche von 2,428 ha                  Regenstauf an Sonn- und Feiertagen nochmals zur Beschlussfassung
ein Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet) aufgestellt. Das                   vorgelegt.
Planungs­gebiet grenzt im Osten an die Wohnbauflächen des Be-                 Die Entscheidung steht im Ermessen des Gemeinderats.
bauungsplanes „An der Hofmarkstraße“ an bzw. überlappt sich mit               2. BGM Dechant erinnert, dass das Thema 2006 abgelehnt wurde. Mitt-
dessen westlichem Teil. Im Norden wird die Planungsfläche von                 lerweile aber auch eine Waschanlage außerhalb des Ortes betrieben
landwirtschaftlichen Flächen, im Westen von der Hohenwarther                  werde. Als Kompromissvorschlag wäre es möglich, die Waschanlagen
Straße und im Süden von bestehender Ortsrandbebauung be-                      sonn- und feiertags von 12.00 - 18. 00 Uhr zu erlauben.
grenzt. Es umfasst folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) daraus:
                                                                              MGR Wiegand spricht sich auch für den Kompromiss aus.
102 (TF), 304 (TF), 310 (TF), 311, 311/1, 311/2, 311/3, 311/4, 313,
                                                                              Zudem schlägt er vor, den Volkstrauertag mit in das Verbot aufzu-
313/1, 313/2 und 315 der Gemarkung Steinsberg.
                                                                              nehmen
Ja-Stimmen: 19
                                                                              MGR Scheuerer argumentiert, dass trotz der Ablehnung 2006 noch
Nein-Stimmen: 0
                                                                              beide Anlagen existieren und spricht sich für den „Sonntag als Ru-
Beschluss II:                                                                 hetag“ aus.
1. Der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungs- und Grün-                    MGR Deml hingegen betont, jeder solle selbst entscheiden können,
   ordnungsplanes „An der Hohenwarther Straße“ mit teilweiser                 wie er seinen Sonntag verbringen möchte. Zudem schlägt er vor, den
   Änderung des Bebauungsplanes „An der Hofmarkstraße“ in                     Tag der Dt. Einheit noch in die Liste mit aufzunehmen.
   Steinsberg des Architekturbüros Freimüller, Regensburg, vom                Auch MGR Viehbacher verweist auf die Abstimmung von 2006 und
   17. April 2012, wird gebilligt.                                            betont, dass die Entscheidung nicht leicht sei.
2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§                  Bezüglich der zu beschließenden Rechtsverordnung schlägt er vor, eine
   4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)                Ergänzung bei der Zeitvorgabe zu machen: von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
   durchgeführt.                                                              Zudem solle ein Paragraf eingefügt werden, welcher bei Ordnungswid-
3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Markt-            rigkeiten von Tankstellenbetreibern greife, wenn diese vorsätzlich oder
   gemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und                    fahrlässig gegen die Rechtsverordnung verstoßen würden.
   Ziele der Planung sowie über sich wesentlich unterscheidende               MGR Angerer spricht sich gegen die Ausnahme aus.
   Lösungen als auch über die voraussichtlichen Auswirkungen                  Der Marktgemeinderat fasst folgenden
   der Planung gibt.                                                          Beschluss:
4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erör-                 Der Markt Regenstauf erlässt folgende
   terung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der
   Bürger werden von der Marktgemeindeverwaltung entgegen-                            Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von
   genommen.                                                                                       Autowaschanlagen
                                                                                       im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen
5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten                                       vom .........
   Gemeindegebietes Regenstauf. Die öffentliche Darlegung und
   Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer eines Monats                    Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes (FTG) in der
   durchgeführt.                                                              Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1981 Bay RS 1131-3-I
                                                                              zuletzt geändert am 9. Mai 2006 GVBl. S. 190 in Verbindung mit § 1
Ja-Stimmen: 19                                                                Abs. 1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) in der Fassung
Nein-Stimmen: 0                                                               der Bekanntmachung vom 29. Juli 1997 GVBl. S. 395 zuletzt geändert
                                                                              am 9. Mai 2006 GVBl. S.190 erlässt der Markt Regenstauf folgende
Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage                  Rechtsverordnung:
(Feiertagsgesetz - FTG)                                                                                       §1
- Antrag der A.F. Bauer GmbH auf den Betrieb der Autowasch-                                     Betrieb von Autowaschanlagen
anlage an Sonn- und Feiertagen                                                1. Im Markt Regenstauf dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und
Der Vorsitzende berichtet wie folgt:                                             Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden.
„Die A.F. Bauer GmbH beantragt mit Schreiben vom 29. März                     2. Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben
2012 am Standort Hasler Zell 3 (Gewerbegebiet) an Sonn- und                      werden:
Feiertagen ab 12.00 - 20.00 Uhr den Betrieb der Autowaschanlage               -   Neujahr
zuzulassen.“                                                                  -   Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
Nach Art. 2 Abs. 1 FTG sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen              -   1. Mai
öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die               -   Pfingstsonntag, Pfingstmontag
Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, soweit aufgrund Gesetzes nichts             -   Allerheiligen
anderes bestimmt ist.                                                         -   Totensonntag
Dieses Verbot gilt nicht für den Betrieb von Autowaschanlagen                 -   Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag
an Sonn- und Feiertagen - ausgenommen Neujahr, Karfreitag,                    -   Volkstrauertag
Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingst-                                                    §2
montag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag - ab 12.00 Uhr,                                             Inkrafttreten
wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung
zugelassen hat.                                                               Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
                                                                              Kraft.
Nach Auslegung der Staatsverwaltung können die Gemeinden für das
gesamte Gemeindegebiet nur eine feiertagsrechtlich einheitliche               Markt Regenstauf
Entscheidung treffen. Eine Einzelfallentscheidung nach jeweils örtli-           Böhringer
chen Gegebenheiten lässt die Verordnung nicht zu. Insbesondere ist            Ja-Stimmen: 16
keine Differenzierung nach Anlagen- und Gebietstypen eröffnet.                Nein-Stimmen: 3
An dieser Rechtsauffassung hat sich nach Rücksprache mit dem
Bayerischen Gemeindetag am 2. April 2012 nichts geändert.                     Vollzug der Gemeindeordnung: Zuständigkeitsneuregelung für
In der Marktgemeinderatsitzung am 20. Juni 2006 war bereits der Erlass        Personalmaßnahmen (Information)
einer entsprechenden Verordnung auf der Tagesordnung. Der Erlass              Nach bisheriger Reglung des Art. 43 Abs. 3 der Bayerischen Ge-
der Verordnung wurde damals mit 23 : 1 Stimmen abgelehnt.                     meindeordnung war der Erste Bürgermeister kraft Gesetzes für die
Die Situierung der beiden Waschanlagen am Alten Friedhof in der               Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Gemeindearbeiter
Regensburger Straße war ein wesentlicher Grund für die Aufrecht­              zuständig.
erhaltung des Betriebsverbotes.
                                                                         10
Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
Seit der tariflichen Neuordnung des öffentlichen Tarifrechtes im TVöD            Anfragen
zum Oktober 2005 wird bei den einheitlichen Basisreglungen nicht
mehr zwischen Angestellten und Arbeitern differenziert. Es findet nur
                                                                                Hausabriss Schmid Max
noch der einheitliche Begriff „Beschäftigte“ Verwendung.
                                                                                MGR Schleinkofer erkundigt sich nach dem Stand „Hausabriss
Dies hat nun der Gesetzgeber zum Anlass genommen, mit dem Gesetz
                                                                                Schmidt Max.“
zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum neuen Dienst-
recht in Bayern vom 20. Dezember 2011 mit Wirkung vom 1. Januar                 2. BGM Dechant berichtet, dass er in Vertretung vom 1. BGM zusam-
2012 in § 16 Ziffer 2 die originäre Zuständigkeit des Ersten Bürgermeis-        men mit dem Landratsamt, Landesamt für Denkmalpflege etc. vor Ort
ters für Personalmaßnahmen in Art. 43 Abs. 2 neu zu regeln.                     zur Besichtigung gewesen sei. Nun werde innerhalb von 4 Wochen ent-
                                                                                schieden, ob die Abrissgenehmigung erteilt werde. Laut Einschätzung
Danach ist der Erste Bürgermeister seit dem 1. Januar 2012 für die
                                                                                von 2. BGM Dechant, sei das Haus für den Erhalt zu baufällig.
Einstellung, Höhergruppierung, Beförderung und Entlassung von Be-
amten bis zur Besoldungsgruppe A 8 bzw. tariflich Beschäftigten bis
zur Entgeltgruppe E 8 zuständig.                                                Fläche ehemaliges Diedrichshaus
Die Vorgaben des Marktgemeinderates bis zu diesen Tarif- und Besol-             MGR Schindler spricht die Fläche des ehemaligen „Diedrichshauses“
dungsgruppen beschränken sich daher auf den Stellenplan.                        an. Er schlägt vor, dort übergangsweise ein paar Parkplätze einzurich-
Ab der Besoldungsgruppe A 9 bzw. Vergütungsgruppe E 9 verbleibt                 ten, solange die Baustelle in der Hauptstraße sei.
es bei der bisherigen Regelung.                                                 Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies bezüglich bereits mit dem Sach-
Der Marktgemeinderat nimmt von der Gesetzes- und Zuständigkeits-                bearbeiter gesprochen habe. Leider sei dies nicht möglich, da sich der
änderung Kenntnis.                                                              Boden immer noch absetzte.

Informationen des 1. Bürgermeisters
Eingeschränkte Grundstücksnutzung/Lohstraße/Schäffer
Bürgermeister Böhringer geht kurz auf die Problematik ein (Schreiben
hat jeder Marktgemeinderat als Kopie erhalten) Herr Schäffer bekommt
die Antwort von der Verwaltung.

Haushaltssatzung genehmigt
Bürgermeister Böhringer informierte den Marktgemeinderat, dass die
Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 durch das Landratsamt
vorliege.

                                                                           11
Sie können auch lesen