Jahrgang Aufl age 7.000 - Markt ...
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Postanschrift: 93128 Regenstauf, Bahnhofstraße 15 93122 Regenstauf, Postfach 130 Telefon 0 94 02 / 509 0 Telefax 0 94 02 / 5 09 50 Homepage: www.regenstauf.de E-Mail: markt@regenstauf.de Inhaltsangabe Sprechstunden des Bürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen................... S. 4 - 5 Nur mit Voranmeldung, außer donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr Berichte aus den Sitzungen................... S. 5 - 11 Parteiverkehr Mitteilungen und Informationen Montag 08.00 - 12.00 Uhr aus der Verwaltung............................... S. 12 - 15 Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Feste und Veranstaltungen.................. S. 16 - 17 Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr Beratungen und Sprechtage................ S. 18 - 21 Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Informationen anderer Stellen..................... S. 22 Öffnungszeiten Wertstoffhof Was tut sich in Regenstauf?................. S. 23 - 26 Telefon-Nr.: 0 94 02 / 18 88 · Werner-von-Siemens-Str. 10 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Mehrgenerationenhaus........................ S. 28 - 31 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Nachrichten aus Schulen 16.00 - 19.00 Uhr und Kindergärten......................................... S. 32 Samstag 08.00 - 13.00 Uhr Kirchliche Nachrichten.......................... S. 34 - 37 Öffnungszeiten Kompostplatz Veranstaltungskalender............................... S. 38 Telefon-Nr.: 0 94 02 / 71 72 · R 21 Richtung Eitlbrunn Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Vereinsnachrichten............................... S. 39 - 45 Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Samstag 09.00 - 13.00 Uhr Vereinsnachrichten und Informationen für Wichtige Telefonnummern das Mitteilungsblatt Regenstauf bitte Störungsdienst Gas (REWAG) Telefon (09 41) 601-34 44 künftig per Mail an Markt@regenstauf.de. Störungsdienst Strom (E.ON Bayern AG) Telefon (0180) 2 19 20 91 Störungsdienst Wasser (Gemeinde) Telefon (0 94 02) 93 35 19 o. (09402) 50 90 Herausgeber: Markt Regenstauf Impressum außerhalb der Dienststunden Telefon (01 70) 8 55 07 81 Bahnhofstraße 15 · 93128 Regenstauf Störungsdienst Abwasserzweckverband Telefon (0 94 02) 78 46 74 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Siegfried Böhringer · 1. Bürgermeister Anzeigen und Druck: Hofmann Druck & Verlag Notrufnummern Werner-von-Siemens-Str. 1 · 93128 Regenstauf Telefon: 09402/9 48 22-0 · Telefax: 09402/9 48 22 22 Notruf/Überfall/Verkehrsunfall Telefon 110 Vertrieb: Markt Regenstauf Feuerwehr Telefon 112 Erscheinungsweise: monatlich Notarzt - Rettungsdienst und Kranken- Telefon 112 Redaktionsschluss: 15. Juni 2012 transport - Rettungsleitstelle Anzeigenschluss: 15. Juni 2012 Arztlicher Bereitschaftsdienst Telefon (01805) 19 12 12 Giftnotruf München Telefon (089) 1 92 40 Giftnotruf Nürnberg Telefon (0911) 3 98 24 51 Achtung! Aktuell finden die Sitzungen des Sitzungsplan Marktgemeinderats aufgrund des Rathausum- Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 12. Juni 2012, 18 Uhr baus nicht mehr im großen Sitzungssaal statt, Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 26. Juni 2012, 18 Uhr sondern im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 34, im Dachgeschoß-Saal. 3
Amtliche Bekanntmachungen Buc h en lohe Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses r Str . (S t 2149 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan ) „Marktlehenfeld II“ in Regenstauf Der Marktgemeinderat des Marktes Regenstauf hat in der Sitzung am 8. Mai 2012 den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Marktlehenfeld II“ in Regenstauf/ Diesenbach (Textteil und Planteil vom 8. Mai 2012) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bah Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. nlinie Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Marktlehen- egenR feld II“ in Regenstauf in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über sbur die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der g-W Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan BG "Marktlehenfeld II" eide berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach n Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweiti- gen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Marktgemein- deverwaltung, Bahnhofstr. 15, Bauamt, Zimmer Nr. 34, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. e Markt Unbeachtlich werden demnach traß er S Regenstauf nb ach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche D ie s e Bebauungs- und Grünordnungsplan Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- BG "Marktlehenfeld II" in Regenstauf schriften, Satzung, Stand: 08.05.2012 Übersichtslageplan 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- M 1 : 2.000 zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und vorgangs, der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des der Behandlung von Bienenständen gegen die Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten ge- Varroatose macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Das Landratsamt Regensburg erlässt folgende Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hin- Allgemeinverfügung: gewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn 1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Landkreis Regensburg werden nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, hiermit verpflichtet, ihre Bienenvölker nach Trachtende, jedoch bis in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des spätestens 31. Dezember 2012, gegen die Varroatose zu behan- Anspruches herbeigeführt wird. deln. Das Planungsgebiet beträgt 6,24 Hektar und umfasst die Grundstü- a) Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel cke mit den Flurnummern bzw. Teilflächen: 384, 376/130, 376/129, verwendet werden. 384/15, 384/16, 426/91, 426/6, 380/2, 377, 376/3, 376/4, 378, 380, b) Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter strikt 381, 382, 390/7, 390 der Gemarkung Regenstauf. an die Anweisungen der Hersteller zu halten. (siehe nachfolgend abgedruckte Lagepläne) 2. Der sofortige Vollzug der Nr. 1. dieser Allgemeinverfügung wird Regenstauf, 15. Mai 2012 angeordnet. Markt Regenstauf 3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. Böhringer 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung 1. Bürgermeister im Amtsblatt des Landkreises Regensburg als öffentlich bekannt gegeben. 5. Im Interesse einer effektiven Varroatose-Bekämpfung werden die Imker gebeten, überdurchschnittliche Winterverluste der Veterinär- abteilung (Tel. 0941/4009-520) zu melden. Regensburg, 23. April 2012 Landratsamt Mirbeth Landrat Hinweis: Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechts- behelfsbelehrung im Landratsamt Regensburg, Veterinäramt, Sedanstr. 1, 93055 Regensburg, Zimmer Nr. 015 aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 4
Bekanntmachung der Rechtsverordnung zur Die gesunde Ernährung ist wesentlicher Bestandteil der den Regelung des Betriebs von Autowaschanlagen Gemeinden nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemein- deordnung als Aufgabenstellung im eigenen Wirkungskreis zuge- im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen wiesenen Volksgesundheit.“ Anschließend übergibt der Vorsitzende das Wort an Frau Janina In der Sitzung des Marktgemeinderates am 17. April 2012 wurde Curbach. nachstehende Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von Autowaschanlagen im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen Diese erläutert, dass Regenstauf „Pilotgemeinde“ bei diesem erlassen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Projekt sei. Projektinhalt ist, mit Jugendlichen und Senioren die Bedingungen für gesunde Ernährung zu verbessern. Gemeinsam Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von Auto- sollen Ideen entwickelt werden und die Projektziele sollen von waschanlagen im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen den TN selbst gewählt werden. Oberziel sei es, die Ernährungsge- vom 17. April 2012 wohnheiten und das Essensangebot im Lebensumfeld gesünder Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes (FTG) in zu gestalten - z. B. durch ein Gemüsemobil, Einkaufstraining für der Fassung der Jugendliche, Ausbau der vorhandenen Suppenküche etc. Bekanntmachung vom 1. Januar 1981 Bay RS 1131-3-I zuletzt Der Start für die Senioren war der 17. April 2012. Laut Frau Curbach geändert am 9. Mai 2006 GVBl. S. 190 in Verbindung mit § 1 Abs. waren alle Plätze im Cafe Pause belegt. Die Jugendlichen starten 1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) in der Fassung am 25. April 2012. der Bekanntmachung vom 29. Juli 1997 GVBl. S. 395 zuletzt ge- MGR Viehbacher erkundigt sich, ob hierzu Personal seitens der ändert am 9. Mai 2006 GVBl. S.190 erlässt der Markt Regenstauf Gemeinde gestellt werden müsse und ob mit Kosten zu rechnen folgende Rechtsverordnung: sei. §1 Laut Frau Curbach wird das Personal von der Uni gestellt. Betrieb von Autowaschanlagen MGRin Lohner-Strebl möchte wissen, wie viel Fördergelder für 1. Im Markt Regenstauf dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und die Oberpfalz zur Verfügung stünden. Zudem möchte sie wissen, Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden. wer die Lebensmittelkosten z.B. bei einem gemeinsamen Kochen, 2. Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht be- übernehmen müsse. trieben werden: Frau Curbach antwortet, dass dies kein Fond sei und Gelder sowohl - Neujahr für Senioren als auch für die Jugendlichen zur Verfügung stünden. - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Die Lebensmittel würden durch die Forschungsgelder beglichen, - 1. Mai so Curbach. - Pfingstsonntag, Pfingstmontag Der Marktgemeinderat fasst folgenden - Allerheiligen Beschluss: - Volkstrauertag - Totensonntag Der Marktgemeinderat begrüßt im Vollzug der gemeindlichen Auf- - Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag gabenstellung „Volksgesundheit“ eine Kooperation des Marktes Regenstauf im Rahmen des Projektes „GENIESSER-Oberpfalz“ mit §2 der Medizinischen Fakultät der Universität Regensburg. In-Kraft-Treten Ja-Stimmen: 20 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung Nein-Stimmen: 0 in Kraft. Regenstauf, 14. Mai 2012 Böhringer Resolution zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg- 1. Bürgermeister Hof Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage, die wie folgt lautet: Bei einer Bürgermeisterversammlung am 22. März 2012 Berichte aus den Sitzungen war die Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg - Hof auf der Tagesordnung. Im Hinblick auf die mit dem Ausbau verbundene massive Zunahme der Frequenz des Schienengüterverkehrs und Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung damit auch der Immissionen kommt der Sanierung und Vorsorge des Marktgemeinderates vom 17. April 2012 von Lärm besondere Bedeutung zu. Auf die Einplanung notwen- diger Maßnahmen gilt es bei den maßgeblichen Stellen bereits Den Vorsitz führte 1. Bürgermeister Siegfried Böhringer. frühzeitig hinzuweisen. Projekt „Genießer Oberpfalz“ Den betroffenen Gemeinden ist daher anheimgestellt, sich folgen- Der Vorsitzende berichtet wie folgt: der Resolution anzuschließen: „Frau Prof. Dr. Julika Loss vom Institut für Epidemiologie und Resolution Präventivmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Re- an das Bundesministerium für Verkehr, gensburg führt in ausgewählten Gemeinden der Oberpfalz ein vom Bau- und Stadtentwicklung Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziertes und auf und die Deutsche Bahn AG 4 Jahre ausgelegtes Projekt durch, das zum Ziel hat, die Bedingun- zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg - Hof gen für gesunde Ernährung zu verbessern. Es ist beabsichtigt, in vom 22. März 2012 Kooperation mit Jugendlichen und Senioren die Chance zu bieten, Bürgermeisterversammlung sich aktiv für eine gesündere Ernährung einzusetzen. Bei der Umsetzung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Regens- Die Teilnehmer bestimmen selbst über ihre Projektziele und entwi- burg - Hof sind für die betroffenen Kommunen folgende Punkte von ckeln gemeinsam Ideen, wie sie ihre Ernährungsgewohnheiten und besonderer Bedeutung. Wir erwarten, dass diese Gesichtspunkte das Essensangebot in ihrem Umfeld gesünder gestalten können. von den Entscheidungsträgern bei den weiteren Überlegungen und Für die Durchführung bieten sich bevorzugt bereits bestehende Planungen berücksichtigt werden. Strukturen (z.B. Mehrgenerationenhaus oder Jugendpflege) mit Die gesamte Bebauung und die Bürger der betroffenen Orte wer- ihrem Publikum und den notwendigen Einrichtungen an. Um dem den durch die Erhöhung des Schienengüterverkehrs einer großen Projekt die notwendigen Startbedingungen zu erleichtern, versucht Belastung ausgesetzt. sich das Forscherteam mit dem vielversprechenden Projektnamen Wir fordern daher die Zusage zur Errichtung von Einrichtungen zur „GENIESSER-Oberpfalz“ mittels der öffentlichkeitswirksamen Lärmschutzvorsorge und -sanierung zeitgleich mit der Umsetzung Plattform einschlägiger Kommunalgremien in Szene zu setzen und der Elektrifizierung sowie einen Ausschluss von Erschütterungen für dadurch das Interesse für eine nachhaltige Verbesserung gesunder bestehende und geplante Gebäude ohne eine Kostenbeteiligung Ernährung für jung und alt zu wecken. der Gemeinden. 5
Die Kommunen fordern, dass bei der angestrebten Elektrifizierung, 1.085.700 A als zuweisungsfähige Herstellungskosten durch den die voraussichtlich zu einer deutlichen Mehrung des Güterverkehrs Freistaat Bayern anerkannt. Bei einem Fördersatz von nunmehr führen wird, gewährleistet werden muss, dass der derzeit vorhan- 50 % ergibt sich eine Förderung von insgesamt 542.850 A. dene Personennah- und Fernverkehr weiter verbessert wird. Zu- Die Aufteilung der Herstellungskosten und der Investitionszuwei- mindest muss dieser aber in der gleichen Qualität auf der Schiene sung wurde nach Schülerzahlen vorgenommen. Hierbei wurden für erhalten bleiben und darf nicht durch Schienenverkehr verdrängt den Markt Regenstauf (Grund- und Mittelschule) 200 Schüler und werden. Eine Verschiebung des Schienenverkehrs in die Nachtzei- für den Landkreis Regensburg 215 Schüler angenommen. Hiernach ten ist für die Kommunen und den Bürger nicht tragbar. verbleiben für den Markt Regenstauf anteilige Herstellungskosten MGRin Lohner-Strebl erkundigt sich, ob die Gefahr bestehe, dass von 1.004.008,30 A und eine Investitionszuweisung in Höhe von Anwohnern ein Lärmwall vorgesetzt werde könnte, wenn diese in 261.614,46 A, so dass sich ein Eigenanteil in Höhe von 742.393,84 A der Nähe der Gleise wohnen. errechnet. Laut dem Vorsitzenden könne das nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Schreiben des Landratsamtes Regensburg stehen MGR Viehbacher berichtet, den Text dieser Resolution gründlich folgende Gründe für die Kostenmehrung: mit der Fraktion analysiert zu haben und sie darüber ein Mei- 1. Für die Mensa mit Küchenräumen wurde bei der Kostenkalkulati- nungsbild gefasst hätten. Laut der Freien Wähler Fraktion sei on eine Hauptnutzfläche von 266 m2 angenommen. Förderfähig nicht alles realistisch was gefordert werde, z.B. der Ausschluss wäre aber eine Hauptnutzfläche von 329 m2. Diese sei aber in der von Erschütterungen für bestehende Gebäude. Zudem betont er, Planung umgesetzt worden, um den Schülern die notwendige dass es eine deutliche Mehrung des Güterverkehrs besonders Bewegungsfreiheit geben zu können. nachts geben werde. 2. Die Mensa wird mit einer eigenen Toilettenanlage ausgestattet. Darüber hinaus regt MGR Viehbacher die Streichung des Satzes: Bisher war die Mitnutzung der Toilettenanlage in der Drei- „Zumindest muss dieser aber in der gleichen Qualität auf der fachsporthalle geplant. Mit der Änderung wird erreicht, dass Schiene erhalten bleiben und darf nicht durch den Schienenverkehr die Mensa ohne Einbindung der Sporthalle genutzt werden (muss wohl heißen Güterverkehr) verdrängt werden“ an, da sonst kann, was eine gleichzeitige Nutzung von Mensa und Sporthalle der Status Quo festgeschrieben werden würde. unabhängig voneinander ermöglicht. Zudem fordern die FW einen S-Bahnhaltepunkt in Regenstauf Nord 3. Die technische Ausstattung der Küche ist mit dem Kostenricht- und Mitte noch vor der Elektrifizierung. Skeptisch zeigt sich MGR wert des Freistaates Bayern für die Investitionszuweisung nicht Viehbacher auch bzgl. der Formulierung: „Eine Verschiebung des abzudecken. Schienenverkehrs (muss wohl ebenfalls lauten Güterverkehr) in den 4. Ebenso ist die Herstellung des Gebäudes nach dem neuesten Nachtzeiten ist für die Kommunen und den Bürgern nicht tragbar“. energetischen Stand u. a. mit Lüftungsanlage und Wärmerück- Er stellt die Frage, wann die Güterzüge sonst effizient von Norden gewinnung nicht mit dem Kostenrichtwert herstellbar. nach Süden fahren sollen. Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der Verwaltung fest- Am wichtigsten sei jedoch die Lärmschutzmaßnahme. Er bezwei- stellen, dass ähnlich wie bei der Kinderkrippe Diesenbach felt, ob hierfür die zugesagten 100 Millionen ausreichen werden. die Herstellungskosten des Gebäudes deutlich höher als die Laut Viehbacher dürfe es nicht darauf hinauslaufen, dass Förder- Kostenrichtwerte des Freistaates Bayern liegen. gelder mit einer denkbaren hohen Eigenleistung durch Hausbesitzer Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 12. Juli 2011 bildet für mögliche Schallschutzfenster bereit gestellt werden. aufgrund der nun deutlich höheren Herstellungskosten keine aus- MGR Schleinkofer stimmt MGR Viehbacher zu, dass die Formu- reichende Grundlage mehr für die weitere Ausführung der Maß- lierungen zum Teil nicht präzise genug seien. CSU stimmt jedoch nahme. Es ist daher neu über die Beteiligung an der Maßnahme zu, da die Kernaussage entscheidend sei. zu entscheiden. Der Marktgemeinderat fasst folgenden Der Vollständigkeit bleibt zu erwähnen, dass das Bayerische Beschluss Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits mit Schreiben Der Markt Regenstauf schließt sich der Resolution der Gemein- vom 5. Januar 2012 Vorbescheide für die Einrichtung gebundener den vom 22. März 2012 an, die vom elektrifizierenden Ausbau Ganztageszüge an der Grundschule sowie an der Mittelschule der Bahnstrecke Regensburg - Hof eine Emissionszunahme zu Regenstauf erlassen hat. Damit wäre die förderrechtliche Voraus- erwarten haben. setzung für den Bau einer gemeinsamen Mensa geschaffen. Die Ja-Stimmen: 20 Schulleitung der Schule hat auch bereits intensive Vorarbeiten für Nein-Stimmen: 0 den Aufbau der gebundenen Ganztagesschulen unternommen. MGR Wiegand bezieht sich auf den Beschluss vom Juli vergange- nen Jahres, in welchem festgelegt wurde, die gebundene Ganz- Schulzentrum Regenstauf; tagsklasse einzuführen. Dazu gehöre auch die Mittagsverpflegung Entscheidung über die Errichtung einer gemeinsamen Mensa der Schüler. Der Landkreis werde federführend diese Mensa für ca. mit dem Landkreis Regensburg in Zusammenhang mit dem 400 Schüler bauen. 200 Schüler seien dabei von der Grund- und Aufbau einer gebundenen Ganztagesschule an der Grund- und Mittelschule Regenstauf eingeplant. Dies bedeutet, dass der Markt Mittelschule Regenstauf die Hälfte der Kosten von 2 Mio. tragen müsse. Abzüglich der Zu- Der Vorsitzende berichtet wie folgt: schüsse vom Freistaat kämen 750.000,- A auf die Gemeinde zu. „In seiner Sitzung am 12. Juli 2011 hatte der Marktgemeinderat Das sei erst mal sehr viel Geld, aber die heutige Zeit verlange beschlossen, dass an der Grund- und Mittelschule Regenstauf für eine optimale Bildung und Betreuung. Daher seien die Ganztags- beide Schularten eine gebundene Ganztagesschule eingerichtet klassen ein äußerst wichtiges Element der Chancengleichheit, so werden soll und dass der Markt Regenstauf mit dem Landkreis MGR Wiegand. Das neben der Austeilküche auch Kleinigkeiten Regensburg eine gemeinsame Mensa für das Schulzentrum Re- zubereitet werden können, trage auch der Benutzung bei größeren genstauf errichtet, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung schulischen und außerschulischen Ereignissen Rechnung - ebenso einer Investitionszuweisung vom Freistaat Bayern vorliegen. die mit eingeplanten Toilettenanlagen. Der Entscheidung lag eine vorläufige Kostenkalkulation des Land- MGR Schleinkofer stimmt Herrn Wiegand zu. Er spricht jedoch die ratsamtes mit Herstellungskosten in Höhe von rund 1,0 Mio. A Kostensteigerung von 300.000 A auf 750.000 A an. auf Grundlage der förderfähigen Kostenrichtwerte des Freistaates Der Vorsitzende erklärt, dass die Mehrkosten primär den Toiletten Bayern zugrunde. Nach Abzug einer Investitionszuweisung von vor- und der Küche zuzuschreiben seien. aussichtlich 55 % der zuweisungsfähigen Herstellungskosten hätte sich ein Eigenanteil von 593.400 A ergeben, der je zur Hälfte vom Der Kämmerer fügt hinzu, dass der Freistaat Bayern feste Kosten- Landkreis und vom Markt Regenstauf zu tragen gewesen wäre.“ richtwerte habe und alles was darüber sei, werde nicht gefördert. Das Landratsamt Regensburg hat nun mit Schreiben vom 19. März MGR Viehbacher moniert die häufigen Kostensteigerungen i. V. zur 2012 (siehe Anlage) davon informiert, dass die gesamten Herstel- jeweiligen ersten Kostenschätzung. Zudem regt er an, dass klar lungskosten nach den Berechnungen der beauftragten Planungs- entschieden werden müsse, ob Küche oder Catering. Er gibt zu büros nunmehr 2.083.317,22 A betragen würden. Hiervon würden bedenken, auch die jeweiligen Folgekosten zu beachten. 6
MGR Drindl pflichtet MGR Viehbacher bei. Haushaltsstelle 1301.5510 - Feuerwehren, Unterhalt der Der Vorsitzende erklärt, dass noch keine Kreistagssitzung gewesen Fahrzeuge sei, laut Landratsamt Regensburg aber ein „Caterer“ engagiert Der Unterhalt der Feuerwehrfahrzeuge nimmt stetig zu. Der veralte- werden solle. Beim Einbau einer Küche könnte diese jedoch auch te Fahrzeuggesamtbestand ist der wichtigste Grund. Abhilfe wäre z.B. bei außerschulischen Veranstaltungen. z. B. Bezirksmeister- durch Erstellung eines Optimierungsplanes des Fahrzeugbestan- schaften der Vereine etc. genutzt werden. des aller Feuerwehren möglich. Vor Ersatz von alten Fahrzeugen MGR Schindler erkundigt sich nach dem Belegungsplan bzw. nach wäre ein langfristiger Bedarfsplan für alle Wehren zu erstellen. der mittelfristigen Planung. 2. BGM Dechant gibt zu bedenken, dass auch ein Caterer eine Stellungnahme der Verwaltung: vernünftige Ausstattung benötige und auch die Möglichkeit ha- Die Unterhaltskosten von Fahrzeugen steigen mit deren Nutzungs ben müsse, vor Ort Kleinigkeiten zuzubereiten. Hierzu sei jedoch dauer regelmäßig an. Neuanschaffungen führen aber meist zu höhe- keine Vollküche nötig. Er weist darauf hin, dass Fachplaner damit ren Kosten aus der Investition, so dass eine Optimierung nur über beauftragt seien. eine möglichst lange Nutzungszeit der Fahrzeuge erfolgen kann. Laut dem Vorsitzenden könne in 2 bzw. 3 Schichten gegessen Im Prüfungsjahr betrug der Haushaltsansatz im Verwaltungshaus- werden. Genaue Zahlen zu nennen, wie sich der Zulauf mittelfristig halt für den gesamten Deckungskreis Feuerwehr 74.000 A. Das entwickeln werde, sei schwierig. Rechnungsergebnis für die Haushaltsstellen des Deckungskreises MGR Deml pflichtet seinen Vorrednern bei, dass klar sein müsse, summiert sich auf 62.579,81 A. Damit wurden die Ansätze des was konkret in der Küche möglich sein solle. Jahres im Verwaltungshaushalt nicht vollständig ausgeschöpft, MGR Wiegand berichtet, dass er in seiner Dienstzeit viele Groß obwohl der Ansatz bei der Haushaltsstelle Fahrzeugunterhalt mit küchen betreut habe und eine Austragküche die gleichen Hygie- einem Rechnungsergebnis von 21.492,82 A gegenüber einem nevorschriften habe, wie eine Vollküche. Zudem plädiert auch er Ansatz von 16.000 A überzogen wurde. Der Ausgleich erfolgte dafür, dass z.B. das Aufwärmen von Gerichten etc. gewährleistet über den Deckungskreis. Im Jahr 2009 waren die Ausgaben beim werden müsse. Fahrzeugunterhalt mit 20.351,06 A ähnlich hoch. Lediglich im noch MGR Dechant F. fügt hinzu, dass ein Fettabscheider und eine nicht geprüften Haushaltsjahr 2011 haben sich die Ausgaben auf Spülküche nötig seien. Außerdem möchte er wissen, wer seitens 33.871,12 A erhöht. Hierbei dürfte es sich aber überwiegend um des Marktes für das Projekt zuständig sei. vorab nicht absehbare Reparaturen handeln, die nicht auf einen allgemeinen Trend schließen lassen. Kämmerer Liegl informiert, dass in Schulangelegenheiten primär Amt IV zuständig sei, er das Projekt jedoch als Kämmerer unter- Selbstverständlich hat auch der Fahrzeugbestand der Feuerweh- stütze. ren ein gewisses Alter erreicht. Das letzte Großfahrzeug wurde im Jahre 2001 für die Feuerwehr Regenstauf angeschafft. Der Ersatz Der Marktgemeinderat fasst folgenden verschiedener Fahrzeuge wird deshalb in den nächsten Jahren Beschluss: notwendigen werden. Der Markt Regenstauf hält auch vor dem Hintergrund der deutlich Die Neuanschaffung von Feuerwehrgroßfahrzeugen verursacht erhöhten Herstellungskosten einschließlich des deutlich höheren gegenüber den derzeitigen jährlichen Unterhaltskosten deutlich Eigenanteils an der Errichtung einer gemeinsamen Mensa mit Ver- höhere Kosten aus der Investition. Feuerwehrfahrzeuge werden in sorgungsküche für das Schulzentrum Regenstauf fest. der Regel mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Ja-Stimmen: 19 Verbleiben ältere und damit abgeschriebene Fahrzeuge im Bestand Nein-Stimmen: 1 verursachen diese aus der Anschaffung keine Kosten mehr. Wird nun wie im Haushaltsplan 2012 bzw. im Finanzplan für das Kommunales Haushaltsrecht; Jahr 2013 ein neues Großfahrzeug mit Anschaffungskosten netto - Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 (abzüglich Förderung) von ca. 265.000 A beschafft, folgen daraus - Feststellung der Jahresrechnung 2010 jährliche Kosten aus der Investition in Höhe von 22.304,17 A. Alleine - Beschlussfassung über die Entlastung die jährliche Abschreibung des Fahrzeuges beträgt 17.666,67A. Damit erreicht die Abschreibung eines Großfahrzeuges bereits an- Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage, die wie folgt nähernd die Unterhaltskosten des gesamten Fahrzeugbestandes lautet: aller 13 Feuerwehren des Jahres 2010. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat während seiner Sitzungen Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die aus der An- am 23., 24., und 25. November 2011 die Jahresrechnung für das schaffung eines Neufahrzeuges entstehenden Kosten im Regelfall Jahr 2010 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen und die Stellung deutlich höher sind als die jährlichen Reparatur- und Wartungskos nahmen der Verwaltung hierzu sind nachfolgend aufgeführt. ten des entsprechenden abgeschriebenen Bestandsfahrzeugs. Die Neuanschaffung von Fahrzeugen bedarf daher einer sehr genauen Öffentlicher Teil: Prüfung und Abwägung der Wirtschaftlichkeit. Verwaltungshaushalt 8811 - Die Überprüfung der Kosten bei den Liegenschaften erweist sich als schwierig. Überprüfung der Handfeuerlöscher Haushaltsstelle 8811.5000 Die Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Objekte sind nicht und andere nachvollziehbar, da keine Zuordnung getroffen werden kann. Die Handfeuerlöscher der Gemeinde wurden durch eine Fachfir- Die internen Kosten des Bauhofes und der Hausmeister können ma für Brandschutztechnik gewartet. Die Überprüfung fand an nicht auf die einzelnen Objekte zugeordnet werden. Mieteinnahmen mehreren Tagen statt. Beispielsweise wurden am 12. Juli zwei sind ebenfalls nicht ohne weiteres zentral abrufbar. Anhand der Feuerlöscher, am 21. Juli sechs Feuerlöscher und am 23. Juli sechs Sollstellungslisten kann dann mit viel Aufwand dies geschehen. Feuerlöscher gewartet. Es fallen für jede Fahrt nach Regenstauf Auch die Kosten für Wasser, Abwasser, Gas, Abschreibungen und acht Euro Fahrkosten an. Die Planung sollte daher aktualisiert Zinsen ermitteln, bedeutet einen sehr hohen Aufwand. werden, dass die Feuerlöscherüberprüfung optimiert wird. Nur mit erheblichem Aufwand sind die Daten abrufbar. Für die Wenn die Prüf- und Instandsetzungskosten den Wert des Löschers Liegenschaften sollte ein Programm angeschafft werden, mit dem übersteigen, sollte er ausgetauscht werden. Dies ist z. B. auf der alle Einnahmen und Ausgaben objektbezogen bearbeitet werden Rechnung RE-2010/391 teilweise der Fall: können. Füllgebühr 15,00 A CO2 Flasche 17,00 A Stellungnahme der Verwaltung: Ersatzfüllung 41,40 A Sonstiges 41,00 A Die Verwaltung prüft derzeit Gebäudemanagement-Software ver- Summe 114,40 A zuzüglich Umsatzsteuer schiedener Hersteller. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung dieser Beschaffungsentscheidung wird dies noch einige Zeit andauern. 7
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stichprobenprüfung ergab keine Auffälligkeiten. Kassenreste Für die Überprüfung der Handfeuerlöscher besteht mit der beauf- ergaben sich nur bei folgenden Konten: tragten Fachfirma ein Vertrag aus dem Jahre 2002 mit einer Laufzeit Fundgelder 457,92 A von zehn Jahren. Die Vertragsbestimmungen sind teilweise nicht Spenden 1.300,00 A eindeutig formuliert und bedürfen der Auslegung. Es ist aber davon Rückhaltebürgschaften 1.500,73 A auszugehen, dass der Auftragnehmer nach dem Vertrag berechtigt Handvorschuss MGH - 200,00 A ist, für jede Liegenschaft unabhängig vom Tag der Prüfung die Fahrtkostenpauschale von netto acht Euro zu berechnen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Zusammenstellung der Kosten für die Ersatzfüllung des Hand- Die Kassenreste erklären sich wie folgt: feuerlöschers kann nicht vollständig nachvollzogen werden. Die Position Sonstiges dürfte sich auf 14,60 A und nicht auf 41,00 A 1. Fundgelder müssen sechs Monate in der Verwaltung aufbewahrt summieren. Damit würden die Kosten für die Nachfüllung netto werden. 88,00 A betragen. Neue Handfeuerlöschgeräte sind je nach Bauart 2. Die Verwendung der offenen Spenden für die Brandopfer für Preise von netto 87,40 A bis 125 A erhältlich. (1.300 A) ist noch zu klären. Die Verwaltung wird den bestehenden Wartungsvertrag zum 3. Die Auszahlung der Rückhaltebürgschaften an die Auftragneh- Vertragsablauf kündigen und mit der Fachfirma über einen neuen mer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muss noch geprüft Vertrag verhandeln. werden. 4. Der Handvorschuss für das Mehrgenerationenhaus wird Jahr Prüfungsgebiet außerplanmäßige Ausgaben für Jahr fortgeschrieben. Grundsätzlich gibt es keine Beanstandungen. Formal ist allerdings zu bemerken, dass die Übersichtlichkeit der Jahresrechnung leidet, Prüfungsgebiet Gebühren wenn während des Jahres Einrichtungen umgruppiert werden, de- Bei Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung wurden ren Soll-Ansätze aber bei der alten Haushaltsstelle stehen bleiben, schon mindestens vier Jahre die Gebühren nicht mehr angepasst. während bei der neuen Haushaltsstelle wiederum nur das Jahres-Ist Der Gebührenrahmen nach der Tarifstelle 261 der Gebührenord- ausgewiesen ist. nung beträgt 10,20 A bis 767 A. Der interne Gebührenrahmen in Regenstauf beträgt 20 A (bei Maßnahmen im Straßenverkehr bis Stellungnahme der Verwaltung: eine Woche zuzüglich 5 A je weiterer angefangener Woche) bis maximal 200 A (bei Maßnahmen über 36 Wochen). Im Haushaltsjahr 2010 mussten beispielsweise für den Unter- abschnitt 2151 (Grund- und Hauptschule Regenstauf) wegen Eine Anpassung der Gebühren erscheint möglich und zweckmäßig, Gründung der Mittelschule zum September neue Haushaltsstellen da die interne Höchstgebühr unter der „Hälftegebühr“ ja sogar noch angelegt werden. Die Ausgaben für die Mittelschule waren seitdem unter der „Drittelgebühr“ liegt. beim Unterabschnitt 2130 (Mittelschulen) und die Ausgaben für die Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine Abstimmung mit Grundschule beim Unterabschnitt 2110 (Grundschule Regenstauf) den umliegenden Straßenverkehrsbehörden bzw. Gemeinden und anzuordnen und zu verbuchen. Die Änderung ist aufgrund des kom- dem Landratsamt erfolgen. Auch in anderen Bereichen sollten die munalen Haushaltsrechts notwendig geworden und war zu Beginn internen Rahmengebühren überprüft werden. des Haushaltsjahres nicht absehbar. Gleiches gilt auch für einige andere Umgliederungen während des Haushaltsjahres. Stellungnahme der Verwaltung: So war auch aufgrund der Einwendungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung z. B. für das Die Gebühren für Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung Mehrgenerationenhaus ein neuer Unterabschnitt festzulegen. Die wurden mit den Gebührensätzen von vergleichbaren Städten und Änderungen betreffen wie der Ausschuss richtig erkannt hat nur Gemeinden verglichen. Hieraus geht hervor, dass die Gebühren- den Vollzug des Haushaltsplans. Die Ansätze können nur durch sätze des Marktes Regenstauf in den Fällen mit geringer Ein- einen Nachtragshaushaltsplan geändert werden. schränkung des Verkehrs an der unteren Grenze und bei denen mit stärkerer Einschränkung des Verkehrs an der oberen Grenze liegen. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes hat die Verwal- Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die pauschalen tung wegen des damit verbundenen hohen Aufwands verzichtet. Gebühren einzelner Kommunen in Bezug auf den Verwaltungs- und Arbeitsaufwand und die Dauer der Inanspruchnahme der öffentli- Prüfungsgebiet überplanmäßige Ausgaben chen Verkehrsflächen nicht angemessen sind. Für den Bereich „Kindergärten und Schulen“ gab es Budgetüber- Die Verwaltung wird die Mindestgebühr von 20 A auf 25 A erhöhen schreitungen im Deckungskreis bei der Schule Steinsberg von und eine Gebühr für kurzfristige bzw. verspätete Antragstellung 6.833,67 A (50,2%), der Schule Ramspau von 1.385,97 A (10,2 %) von 10 A einführen. Ansonsten werden die Gebührensätze nicht und der Schule am Schlossberg von 4.685,50 A (8,7%). Dagegen verändert. blieb z.B. die Schule Diesenbach deutlich unter ihrem Budget MGR Schleinkofer berichtet, dass das Team 3 Tage lang die (um 2.104,25 A = 24,8%); Unterlagen geprüft habe und im Großen und Ganzen keine Be- Zumindest die Schule Steinsberg ist auf mehr Kostendisziplin hin- anstandungen gefunden. Die Fehler der vergangenen Jahre seien zuweisen und darauf, den Zahlungsgrund bei den Belegen immer behoben worden. deutlich zum Ausdrucken zu bringen. So ergeben sich aus dem MGR Viehbacher fragt erneut nach, wann das Haushaltsprogramm Beleg Nr. 34 unter 2115.5750 (Schnittware und Sträuße zu 25 A) Doppik in der Marktgemeinde eingeführt werde. keinerlei Angaben zum Anlass bzw. Zweck des Kaufs. Der Marktgemeinderat fasst folgenden Beschluss: Stellungnahme der Verwaltung: 1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 Die Prüfungsbemerkung wird entsprechend umgesetzt. wird zur Kenntnis genommen. Prüfungsgebiet Übertragbarkeit/Haushaltsreste Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Im Haushaltsplan waren keine übertragbaren Haushaltsstellen ausgewiesen. 2. Die Jahresrechnung 2010 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis in Einnahmen und Ausgaben festgestellt: Verwaltungshaushalt 24.824.692,60 € Stellungnahme der Verwaltung: Vermögenshaushalt 9.963.146,49 A Haushaltsreste werden generell nicht übertragen. Stattdessen Ja-Stimmen: 20 werden in den neuen Haushaltsplan entsprechende Ansätze Nein-Stimmen: 0 aufgenommen. Prüfungsgebiet Verwahrgelder und Vorschüsse 8
3. Der 1. Bürgermeister wird hinsichtlich der festgestellten Jahres Bauflächen rechnung 2010 entlastet. 1. Bürgermeister Böhringer nahm gem. (einschließlich Änderungsfläche aus dem östlich Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil. angrenzenden Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“) Ja-Stimmen: 20 - Wohnbauflächen Nein-Stimmen: 0 (Bauflächen aller Parzellen) ca. 2,021 ha (83,24 %) Verkehrsflächen Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „An der (einschließlich Änderungsfläche aus dem östlich Hohenwarther Straße“ mit teilweiser Änderung des Bebau- angrenzenden Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“) ungsplanes „An der Hofmarkstraße“ in Steinsberg - Gemischt genutzte Verkehrsflächen ca. 0,407 ha (16,76 %) - Aufstellungsbeschluss davon - Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlich- - Straßenflächen ca. 0,311 ha (12,81 %) keitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung - Straßenbegleitgrün der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB (einschließlich Begleitgrün entlang Hohenwarther Str.) ca. 0,096 Der Vorsitzende trägt den Bericht der Verwaltung vor: ha (3,95 %) und umfasst die Flurstücksnummern bzw. Teilflächen der Flurstücksnummer (TF) 102 (TF), 304 (TF), 310 (TF), 311, 311/1, Vorhandene Grundlagen städtebaulicher Planung 311/2, 311/3, 311/4, 313, 313/1, 313/2 und 315 der Gemarkung Die Planungsfläche ist in der seit dem 27. Juni 2008 wirksamen Steinsberg. 3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Aus dem östlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplan „An Marktgemeinde Regenstauf als Allgemeines Wohngebiet „An der der Hofmarkstraße“ wurde eine Grundstücksfläche von ca. 0,428 Hohenwarther Straße“ (Änderung 2 c) enthalten. ha in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans Der östliche, aus dem Bebauungsplan „An der Hofmarkstraße“ übernommen. übernommene Teilbereich der Planungsfläche war bereits im Flä Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind 39 chennutzungs- und Landschaftsplan 1983/1987 als WA-Gebiet Wohnbauparzellen, davon 31 Einzelhausparzellen und 8 Doppel- enthalten; sodass der gesamte Planungsbereich aus dem Flächen- hausparzellen (4 Doppelhäuser) vorgesehen. nutzungs- und Landschaftsplan entwickelt ist. MGR Schleinkofer bekräftigt, dass das Baugebiet sinnvoll sei. Er Östlich an die Planungsfläche angrenzend existiert der seit dem habe jedoch ein paar Anregungen zu den Unterlagen: 31. August 1984 rechtsverbindliche Bebauungsplan „An der Hof- markstraße“, der im Bereich der neuen Planungsfläche noch nicht Er regt an, dass möglichst wenig Straßenbegleitgrün gepflanzt wer- realisiert ist. Dieser Bebauungsplan wird im Zuge der vorliegenden de, zumal es dort große Gärten gäbe und weniger Unterhaltskosten Planungsfläche dahingehend geändert, dass die westliche Bau- für das Straßenbegleitgrün anfallen würden. reihe einschließlich der erforderlichen verkehrlichen Erschließung Bezüglich der Wasserversorgung erkundigt er sich, ob es nötig sei, übernommen wird. private Druckerhöhungsanlagen einzubauen. Laut Bauamtsleiter Die Ausweisung des Baugebietes erfolgt gemäß § 4 BauNVO als Viehbacher sei dies nur eine Empfehlung. Die Notwendigkeit müsse Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 im Einzelfall geprüft werden. BauNVO und beinhaltet dabei dem Siedlungsumfeld in Steinsberg Zudem spricht Schleinkofer die strikte Vorschrift bzgl. der Bauart entsprechend, traditionelle freistehende Einzelhausparzellen mit des Zaunes an. Bauamtsleiter Viehbacher gibt zu bedenken, dass Doppelgaragen oder Carports in gleichfalls dem Wunsch vieler Bau- beim Gartenzaun bedacht werden müsse, dass das Baugebiet in herrn entsprechend, kleineren und mittleren Grundstücksgrößen. einem sehr ländlichen Raum entstehe. Es könne jedoch durchaus Das Parzellenangebot im Baugebiet beinhaltet aber auch 8 Doppel- ein Metallzaun erlaubt werden. Jedoch dürfe keine Mauer als Be- hausparzellen für 4 Doppelhäuser, jeweils auch mit Doppelgaragen grenzung eingesetzt werden. oder Carports. Bezüglich dem Bau eines Gartenhäuschens führt er aus, dass Um wie bereits o.a. sowohl einer landschaftstypischen Bauweise der Bau eines Gartenhauses mit den Maßen (9 m lang, 3 m hoch) im ländlichen Raum wie auch dem Wunsch der Bauherrn nach ver- erlaubt sei und dass die aktuelle Regelung einen gewissen Nach- schiedenen Bautypen Rechnung zu tragen, wurde das vorliegende barschaftsschutz gewährleiste. Baugebiet in zwei gestalterische Bereiche unterteilt. MGR Wiegand pflichtet dem Kollegen Schleinkofer bzgl. seiner So soll die ortstypische, traditionelle Satteldach-Bauweise mit einer Vorschläge bgl. Gartenzäune und Grünordnung bei und bittet diese steilen Dachneigung im westlichen Bereich des Baugebietes als zu- Punkte zu überarbeiten. künftige Ortsrandbebauung insbesondere als baulicher Übergang Er führt weiter aus, dass durch die Ausweisung des neuen Bauge- in die freie Landschaft entstehen, während im zentralen Bereich, bietes den Anfragen der Bürger nach Bauland Rechnung getragen um dem Wunsch vieler Bauherren gerecht zu werden, neben die- werde. ser Bauweise wahlweise auch Gebäude mit Walmdach, Zeltdach, Das neue Baugebiet „An der Hohenwarther Straße“ sei kein Bauge- versetztem Pultdach und Pultdach mit niedrigeren Dachneigungen biet auf der „freien Wiese“ sondern zwischen und an bestehender zugelassen werden. Bebauung. Somit wird kein zerrissenes Gebiet geschaffen. Die Wohngebäude sollen dabei entsprechend der relativ flachen Mit der Ausweisung von Häusern nach traditioneller Art am west- Hanglage im Rahmen einer höchstens zulässigen Bebauung mit lichen Rand und freieres Bauen im Innenbereich, kommt man der zwei Vollgeschossen, im westlichen Teilbereich als E+D-Bautypen Landschaft und auch Bauherren entgegen. Die Nutzungspflicht (Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschosse) mit einem nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kommt der Umwelt max. zulässigen Kniestock von 1.30 m ausgeführt werden, während und auf lange Sicht auch den Bewohnern zu gute. Gefördert wird im zentralen Bereich neben dem auch zulässigen o. a. E+D-Bautyp, dieses vom Staat. die sonstigen Gebäudetypen in einer E+1-Bauweise (Erdgeschoss Laut MGR Wiegand ist die Ausweisung des neuen Baugebiets eine und ein Obergeschoss als Vollgeschosse) mit einem lediglich kon- Weiterentwicklung und eine Aufwertung von Steinsberg. struktiven Kniestock von max. 0,30 m auszuführen sind. MGR Viehbacher plädiert dafür, dass die Grundstücke mit individu- Sofern es die natürliche Geländeneigung in der jeweiligen Parzelle ellen Lösungen und Varianten vorstellbar wären. Als Beispiel führt zulässt, ist im Rahmen der zulässigen II - geschossigen Bebau- er an, dass sich mehrere Grundstückseigentümer für individuelle ung auch der Bautyp U+E (Untergeschoss und Erdgeschoss als Lösungen bzw. Varianten entscheiden könnten um möglicher- Vollgeschosse) unter Ausnutzung der zulässigen Aufschüttungen weise mit einer zentralen Energieversorgung mit gemeinsamen und Abgrabungen, aber auch ein Bautyp mit z. B. halbgeschossig Nebenbauten wie Carport oder Gemeinschaftsschuppen mit ei- versetzten Wohnebenen zulässig. nem gemeinsamen Garten im Innenbereich. Über diese Form von Bebauung sollte nachgedacht werden. Größe und zukünftige Dichte des Baugebietes Der Marktgemeinderat fasst folgende Beschlüsse: Die Fläche des Bruttobaulandes (= Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes) beträgt ca. 2,428 ha, unterteilt in 9
Beschluss I: Aufgrund des erneuten Antrages wird der Entwurf einer Rechtsver- In Regenstauf - Steinsberg wird im Bereich nördlich der Bebau- ordnung zur Regelung des Betriebs von Autowaschanlagen im Markt ung an der Hohenwarther Straße auf einer Fläche von 2,428 ha Regenstauf an Sonn- und Feiertagen nochmals zur Beschlussfassung ein Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet) aufgestellt. Das vorgelegt. Planungsgebiet grenzt im Osten an die Wohnbauflächen des Be- Die Entscheidung steht im Ermessen des Gemeinderats. bauungsplanes „An der Hofmarkstraße“ an bzw. überlappt sich mit 2. BGM Dechant erinnert, dass das Thema 2006 abgelehnt wurde. Mitt- dessen westlichem Teil. Im Norden wird die Planungsfläche von lerweile aber auch eine Waschanlage außerhalb des Ortes betrieben landwirtschaftlichen Flächen, im Westen von der Hohenwarther werde. Als Kompromissvorschlag wäre es möglich, die Waschanlagen Straße und im Süden von bestehender Ortsrandbebauung be- sonn- und feiertags von 12.00 - 18. 00 Uhr zu erlauben. grenzt. Es umfasst folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) daraus: MGR Wiegand spricht sich auch für den Kompromiss aus. 102 (TF), 304 (TF), 310 (TF), 311, 311/1, 311/2, 311/3, 311/4, 313, Zudem schlägt er vor, den Volkstrauertag mit in das Verbot aufzu- 313/1, 313/2 und 315 der Gemarkung Steinsberg. nehmen Ja-Stimmen: 19 MGR Scheuerer argumentiert, dass trotz der Ablehnung 2006 noch Nein-Stimmen: 0 beide Anlagen existieren und spricht sich für den „Sonntag als Ru- Beschluss II: hetag“ aus. 1. Der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungs- und Grün- MGR Deml hingegen betont, jeder solle selbst entscheiden können, ordnungsplanes „An der Hohenwarther Straße“ mit teilweiser wie er seinen Sonntag verbringen möchte. Zudem schlägt er vor, den Änderung des Bebauungsplanes „An der Hofmarkstraße“ in Tag der Dt. Einheit noch in die Liste mit aufzunehmen. Steinsberg des Architekturbüros Freimüller, Regensburg, vom Auch MGR Viehbacher verweist auf die Abstimmung von 2006 und 17. April 2012, wird gebilligt. betont, dass die Entscheidung nicht leicht sei. 2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§ Bezüglich der zu beschließenden Rechtsverordnung schlägt er vor, eine 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Ergänzung bei der Zeitvorgabe zu machen: von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. durchgeführt. Zudem solle ein Paragraf eingefügt werden, welcher bei Ordnungswid- 3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Markt- rigkeiten von Tankstellenbetreibern greife, wenn diese vorsätzlich oder gemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und fahrlässig gegen die Rechtsverordnung verstoßen würden. Ziele der Planung sowie über sich wesentlich unterscheidende MGR Angerer spricht sich gegen die Ausnahme aus. Lösungen als auch über die voraussichtlichen Auswirkungen Der Marktgemeinderat fasst folgenden der Planung gibt. Beschluss: 4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erör- Der Markt Regenstauf erlässt folgende terung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Marktgemeindeverwaltung entgegen- Rechtsverordnung zur Regelung des Betriebs von genommen. Autowaschanlagen im Markt Regenstauf an Sonn- und Feiertagen 5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten vom ......... Gemeindegebietes Regenstauf. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer eines Monats Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes (FTG) in der durchgeführt. Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1981 Bay RS 1131-3-I zuletzt geändert am 9. Mai 2006 GVBl. S. 190 in Verbindung mit § 1 Ja-Stimmen: 19 Abs. 1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) in der Fassung Nein-Stimmen: 0 der Bekanntmachung vom 29. Juli 1997 GVBl. S. 395 zuletzt geändert am 9. Mai 2006 GVBl. S.190 erlässt der Markt Regenstauf folgende Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage Rechtsverordnung: (Feiertagsgesetz - FTG) §1 - Antrag der A.F. Bauer GmbH auf den Betrieb der Autowasch- Betrieb von Autowaschanlagen anlage an Sonn- und Feiertagen 1. Im Markt Regenstauf dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden. „Die A.F. Bauer GmbH beantragt mit Schreiben vom 29. März 2. Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben 2012 am Standort Hasler Zell 3 (Gewerbegebiet) an Sonn- und werden: Feiertagen ab 12.00 - 20.00 Uhr den Betrieb der Autowaschanlage - Neujahr zuzulassen.“ - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Nach Art. 2 Abs. 1 FTG sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen - 1. Mai öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die - Pfingstsonntag, Pfingstmontag Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, soweit aufgrund Gesetzes nichts - Allerheiligen anderes bestimmt ist. - Totensonntag Dieses Verbot gilt nicht für den Betrieb von Autowaschanlagen - Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag an Sonn- und Feiertagen - ausgenommen Neujahr, Karfreitag, - Volkstrauertag Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingst- §2 montag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag - ab 12.00 Uhr, Inkrafttreten wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nach Auslegung der Staatsverwaltung können die Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet nur eine feiertagsrechtlich einheitliche Markt Regenstauf Entscheidung treffen. Eine Einzelfallentscheidung nach jeweils örtli- Böhringer chen Gegebenheiten lässt die Verordnung nicht zu. Insbesondere ist Ja-Stimmen: 16 keine Differenzierung nach Anlagen- und Gebietstypen eröffnet. Nein-Stimmen: 3 An dieser Rechtsauffassung hat sich nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag am 2. April 2012 nichts geändert. Vollzug der Gemeindeordnung: Zuständigkeitsneuregelung für In der Marktgemeinderatsitzung am 20. Juni 2006 war bereits der Erlass Personalmaßnahmen (Information) einer entsprechenden Verordnung auf der Tagesordnung. Der Erlass Nach bisheriger Reglung des Art. 43 Abs. 3 der Bayerischen Ge- der Verordnung wurde damals mit 23 : 1 Stimmen abgelehnt. meindeordnung war der Erste Bürgermeister kraft Gesetzes für die Die Situierung der beiden Waschanlagen am Alten Friedhof in der Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Gemeindearbeiter Regensburger Straße war ein wesentlicher Grund für die Aufrecht zuständig. erhaltung des Betriebsverbotes. 10
Seit der tariflichen Neuordnung des öffentlichen Tarifrechtes im TVöD Anfragen zum Oktober 2005 wird bei den einheitlichen Basisreglungen nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern differenziert. Es findet nur Hausabriss Schmid Max noch der einheitliche Begriff „Beschäftigte“ Verwendung. MGR Schleinkofer erkundigt sich nach dem Stand „Hausabriss Dies hat nun der Gesetzgeber zum Anlass genommen, mit dem Gesetz Schmidt Max.“ zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum neuen Dienst- recht in Bayern vom 20. Dezember 2011 mit Wirkung vom 1. Januar 2. BGM Dechant berichtet, dass er in Vertretung vom 1. BGM zusam- 2012 in § 16 Ziffer 2 die originäre Zuständigkeit des Ersten Bürgermeis- men mit dem Landratsamt, Landesamt für Denkmalpflege etc. vor Ort ters für Personalmaßnahmen in Art. 43 Abs. 2 neu zu regeln. zur Besichtigung gewesen sei. Nun werde innerhalb von 4 Wochen ent- schieden, ob die Abrissgenehmigung erteilt werde. Laut Einschätzung Danach ist der Erste Bürgermeister seit dem 1. Januar 2012 für die von 2. BGM Dechant, sei das Haus für den Erhalt zu baufällig. Einstellung, Höhergruppierung, Beförderung und Entlassung von Be- amten bis zur Besoldungsgruppe A 8 bzw. tariflich Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E 8 zuständig. Fläche ehemaliges Diedrichshaus Die Vorgaben des Marktgemeinderates bis zu diesen Tarif- und Besol- MGR Schindler spricht die Fläche des ehemaligen „Diedrichshauses“ dungsgruppen beschränken sich daher auf den Stellenplan. an. Er schlägt vor, dort übergangsweise ein paar Parkplätze einzurich- Ab der Besoldungsgruppe A 9 bzw. Vergütungsgruppe E 9 verbleibt ten, solange die Baustelle in der Hauptstraße sei. es bei der bisherigen Regelung. Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies bezüglich bereits mit dem Sach- Der Marktgemeinderat nimmt von der Gesetzes- und Zuständigkeits- bearbeiter gesprochen habe. Leider sei dies nicht möglich, da sich der änderung Kenntnis. Boden immer noch absetzte. Informationen des 1. Bürgermeisters Eingeschränkte Grundstücksnutzung/Lohstraße/Schäffer Bürgermeister Böhringer geht kurz auf die Problematik ein (Schreiben hat jeder Marktgemeinderat als Kopie erhalten) Herr Schäffer bekommt die Antwort von der Verwaltung. Haushaltssatzung genehmigt Bürgermeister Böhringer informierte den Marktgemeinderat, dass die Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 durch das Landratsamt vorliege. 11
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