Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
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2 Freitag, 7. August 2020 Aulendorf Aktuell Impressum: „aulendorf aktuell“ Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de Verantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich), Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,45 / farbig = € 0,65 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522 Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de Redaktions- & Anzeigenschluss Öffentliche lich des Straßenbildes bei einer Betrach- tung sowohl von innen und außen ein- Montag, 10. August 2020, 11.00 Uhr (für Nr. 33/20 am 14.08.2020) Bekanntmachung schließlich der Ortssilhouette zu verste- hen Montag, 7. September 2020, 11.00 Uhr Bekanntmachung der Satzung • die Stadtgestalt: dies ist die Baustruktur (für Nr. 37/20 am 11.09.2020) einer Stadt, zu der auch der Stadtgrund- Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell der Stadt Aulendorf für die riss und die Freiräume gehören. @aulendorf.de, Telefon 07525/934-107 städtebauliche Erhaltungssat- § 1 Erhaltung baulicher Anlagen Anzeigen bitte direkt an die Druckerei! zung „Innenstadt Aulendorf“ (1) Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigen- aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de art des Gebietes "Innenstadt Aulendorf" Redaktionelle Textbeiträge bitte in Textfor- nach § 172 Abs. 1 bedarf im räumlichen Geltungsbereich mat (z.B. word) senden und Bilder als se- Baugesetzbuch dieser Satzung der Abbruch, die Ände- paraten Anhang (z.B. jpg-Datei) anhängen. Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeord- rung, die Nutzungsänderung sowie die Bitte beachten Sie, dass zu spät einge- nung für Baden-Württemberg in der Fas- Errichtung baulicher Anlagen der Geneh- hende Beiträge nicht mehr berücksichtigt sung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. migung. werden können. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des (2) Die Genehmigung wird grundsätzlich Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161) durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bau- Öffentliche Sitzungen und des § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufsichtliche Genehmigung. oder eine (BauGB), neugefasst durch Bekanntma- bauaufsichtliche Zustimmung erforder- Mittwoch, 23. September 2020 chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. lich, wird die Genehmigung durch die AUT, Ratssaal 3634) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Baugenehmigungsbehörde im Einver- Montag, 28. September 2020 am 27.07.2020 folgende Satzung beschlos- nehmen mit der Gemeinde erteilt. GR, Stadthalle sen: (3) Die Genehmigung darf nur versagt wer- Präambel den, wenn die bauliche Anlage allein oder Apothekennotdienst an den Die bauliche und grünräumliche Struktur in- im Zusammenhang mit anderen bauli- nerhalb des Satzungsbereichs „Innenstadt chen Anlagen das Ortsbild, die Stadtge- Wochenenden/Feiertagen stalt oder das Landschaftsbild prägt oder Aulendorf“ ist aufgrund ihrer besonderen Samstag, 8. August 2020 städtebaulichen Eigenart zu erhalten. von städtebaulicher, insbesondere ge- (Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr) Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes schichtlicher oder künstlerischer Bedeu- Hodrus’sche Apotheke, Altshausen, der Stadt Aulendorf ist eine Aufgabe von ho- tung ist. Die Genehmigung zur Errichtung Hindenburgstr. 36, Tel. 07584/3552 her kultureller Bedeutung. Gemäß § 172 einer baulichen Anlage darf nur versagt Sonntag, 9. August 2020 Abs. 3 BauGB umfasst dieser Schutzzweck: werden, wenn die städtebauliche Gestalt (So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr) • das Ortsbild: darunter ist die bauliche An- des Gebiets durch die beabsichtigte bau- Kloster-Apotheke, Weingarten, sicht des Ortes oder Ortsteils einschließ- liche Anlage beeinträchtigt wird. Karlstr. 13, Tel. 0751/560260 Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oder unter www.lak-bw.notdienst-portal.de Alarmierung bei Notfällen Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170 nach 20.00 Uhr 0751/8036666 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 Krankentransport, Erste Hilfe, Feuer, Rettungsdienst 112 Wasserversorgung Stadt während und außerhalb der Dienststunden 911185 Wasserversorgung für Blönried, Tannhausen und Zollenreute während der Dienststunden 07524/400240 nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386 Deutsche Telekom 0800/3301000 EnBW/Strom 0800/3629477 Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001 Todesfälle 934105 nach Dienstschluss: 8437 WOCHENMARKT Jeden Donnerstag in Aulendorf
Aulendorf Aktuell Freitag, 7. August 2020 3 § 2 Räumlicher Geltungsbereich Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur des Geltungsbereiches dieser Planung zu- Satzung zeichnerisch dargestellt. Die Anlage geordnet. Die erste Ausgleichsfläche/-maß- (Geltungsbereich) ist Bestandteil dieser Sat- nahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 1644 zung. (Teilfläche) der Gemarkung Aulendorf im Maßgebend für die räumliche Abgrenzung Geltungsbereich des Bebauungsplanes des Geltungsbereichs dieser Erhaltungssat- „Gewerbe- und Industriepark Sandäcker III – zung ist die zeichnerische Darstellung im La- 1. Bauabschnitt“. Die zweite Ausgleichsflä- geplan vom 02.07.2019. che befindet sich auf der Fl.-Nr. 1707 (Teilflä- § 3 Ordnungswidrigkeiten che) der Gemarkung Aulendorf. Es wird da- Ordnungswidrig gem. § 213 Abs. 1 Nr. 4 rauf hingewiesen, dass sich der konkrete BauGB handelt, wer eine bauliche Anlage Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfah- ohne die nach § 2 Abs. 1 erforderliche Ge- rens noch ändern kann. nehmigung abbricht, errichtet oder ändert. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 213 vom 16.06.2020 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie- Energien. Beschreibung der Maßnahmen Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße bis zu genden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 30.000,00 € geahndet werden. Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung liegen in der Zeit vom 17.08.2020 bis § 4 Inkrafttreten 18.09.2020 in der Stadtverwaltung der Stadt der Eingriffsregelung. Beschreibung ander- Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Be- weitiger Planungsmöglichkeiten und der Aulendorf, Hauptstraße 35, 88326 Aulen- kanntmachung nach §10 Abs. 3 BauGB in erheblichen nachteiligen Auswirkungen, dorf, Ebene 8, Stadtbauamt während der all- Kraft. die auf Grund der Anfälligkeit der nach gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Einsicht öffentlich aus. dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann für schwere Unfälle oder Katastrophen zu oder Formvorschriften der Gemeindeord- der Entwurf mit Begründung in der Fassung erwarten sind. Beschreibung der geplan- nung für Baden-Württemberg (GemO) oder vom 16.06.2020 und den nach Einschätzung ten Maßnahmen zur Überwachung der er- von auf Grund der GemO erlassener Verfah- der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt rensvorschriften beim Zustandekommen genden umweltbezogenen Stellungnahmen bei Durchführung der Planung) dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unter folgender Adresse im Internet eingese- – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah- unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in- hen werden: men der frühzeitigen Behördenunterrich- nerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- https://www.aulendorf.de/leben- tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Regie- chung dieser Satzung gegenüber der Stadt freizeit/wohnen-bauen/bauleitplanung rungspräsidiums Freiburg (Landesamt für geltend gemacht worden ist; der Sachver- Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung Geologie, Rohstoffe und Bergbau) zur halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Geotechnik, des Regierungspräsidiums bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Be- Tübingen (Naturschutz) zur Notwendigkeit schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, gründung zum Entwurf wird ein Umweltbe- einer Kartierung der Zauneidechsen sowie die Genehmigung oder die Bekanntma- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. des Landratsamtes Ravensburg zu den chung der Satzung verletzt worden sind. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sin- Themenfeldern Immissionsschutz (vom ne des Gesetzes zur Umweltverträglich- Vorhaben ausgehender Lärm, Staub, Er- keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. schütterungen und Einwirkung auf be- Aulendorf, 07.08.2020 Folgende Arten umweltbezogener Informa- nachbarte schützenswerte Nutzungen), Matthias Burth, Bürgermeister tionen sind verfügbar und werden mit aus- Naturschutz (Artenschutz/Zauneidechsen- gelegt: vorkommen, FFH-Verträglichkeitsprüfung, – Umweltbericht in der Fassung vom Umweltprüfung/Umweltbericht, Eingriffs- Bekanntmachung zur öffentli- 16.06.2020 (Ausführungen zu den The- /Ausgleichsbilanzierung und Ausgleichs- chen Auslegung zum vorha- men: Beschreibung der Ziele des Umwelt- maßnahmen, Dachbegrünung), Boden- schutzes aus anderen Planungen, die sich schutz (mögliche Schadstoffbelastung im benbezogenen Bebauungsplan auf den Planbereich beziehen (Regional- Bereich der Bahngleise, Darstellung des „Fa. Heydt“ und die örtlichen plan; Flächennutzungsplan; Natura 2000- bestehenden Geländes, Folgen des Ein- Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, baus von Recyclingmaterial, Definition von Bauvorschriften hierzu auf unbefestigten Flächen gelagerten Ma- Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- Der Gemeinderat Stadt Aulendorf hat in sei- tung der Umweltauswirkungen auf der terials), Altlasten (kein Eintrag) und Abwas- ner öffentlichen Sitzung am 13.07.2020 den Grundlage der Umweltprüfung; darin die ser (Retentionsmulde, Einleitung von Nie- Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebau- Bestandsaufnahme sowie Prognose über derschlagswasser, Lagerung von Material ungsplan „Fa. Heydt“ und die örtlichen Bau- die Entwicklung des Umweltzustandes bei auf unbefestigtem Grund) vorschriften hierzu mit Begründung jeweils Nicht-Durchführung bzw. Durchführung – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah- in der Fassung vom 16.06.2020 gebilligt und der Planung und deren Umweltauswirkun- men der frühzeitigen Unterrichtung der Öf- für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 gen auf die Schutzgüter Arten und Lebens- fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zu den BauGB bestimmt. räume; Biologische Vielfalt; Boden, Geolo- vom Vorhaben ausgehenden Immissionen Das Plangebiet liegt im Süden von Aulendorf gie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, (Staub, Geruch, Lärm, Schadstoffe, Er- westlich der „Hasengärtlestraße“ und um- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; schütterungen), dem betriebsbedingten fasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter Lkw-Verkehr und den bestehenden Zu- Nrn. 1570 sowie 1659 (Teilfläche). Der räum- sowie eine Beschreibung der Wechselwir- /Abfahrtsrouten sowie daraus resultieren- liche Geltungsbereich ist im abgebildeten kungen zwischen den zuvor genannten den Beeinträchtigungen für Wohnnutzun- Schutzgütern. Bewertung bei Durchfüh- gen im Umfeld, zum Tempolimit auf Lageplan dargestellt. rung der Planung von Wasserwirtschaft; Zufahrtsstraßen und zu Maßnahmen zur Durch die Aufstellung des vorhabenbezoge- Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- Verkehrsberuhigung, zu einem Lkw-Park- nen Bebauungsplanes „Fa. Heydt“ und die schütterungen, Licht, Wärme und Strah- verbot für die Straße „Auf der Steige“ so- örtlichen Bauvorschriften hierzu sollen die lung sowie der Verursachung von Belästi- wie zur Sicherstellung gesunder Wohnver- planungsrechtlichen Voraussetzungen für gungen; Abfälle und ihre Beseitigung und hältnisse für Betriebsinhaberwohnungen) die Realisierung einer Anlage zur Aufberei- Verwertung; eingesetzte Techniken und – Vorhaben- und Erschließungsplan der pro- tung und Umschlag von Baurestmassen ge- Stoffe; menschliche Gesundheit, das kul- bau gmbh vom 31.01.2020 bzw. vom schaffen werden. Dem durch die vorliegende turelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare 09.06.2020 sowie Betriebsbeschreibung Planung verursachten Eingriff werden zwei
4 Freitag, 7. August 2020 Aulendorf Aktuell der Bausch Engineering GmbH vom Mai Ravensburg, Naturschutz (zu notwendigen Playmobil Ausstellung 2019 (beides bezogen auf das Bauvorha- Änderungen bei den Artenschutzmaßnah- Frau Johler teilt mit, dass am gestrigen Eröff- ben der Fa. Heydt, Aulendorf) men für die Zauneidechse sowie zur bau- nungstag fast 400 Besucher die Ausstellung – Schalltechnische Untersuchung zum vor- biologischen Begleitung, zur FFH-Verträg- besucht haben. habenbezogenen Bebauungsplan „Fa. lichkeitsprüfung sowie zur Zuordnung der Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Heydt“ des Büros Sieber in der Fassung bestehenden Ausgleichsflächen) Beschlüsse vom 12.11.2019 (zu den vom Vorhaben – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah- Aus der letzten Sitzung gibt es keine Be- ausgehenden Gewerbelärm-Immissionen men der förmlichen Auslegung nach § 3 schlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung be- auf angrenzende, schützenswerte Nutzun- Abs. 2 BauGB (zum fehlenden Planungser- kannt zu geben. gen und den notwendigen lärmschutz- fordernis, zur Standortwahl, zu den Um- Einwohnerfragestunde technischen Bestimmungen innerhalb des weltauswirkungen des anzusiedelnden Be- Es gibt keine Fragen aus der Einwohner- Plangebietes (Beschränkung der Betriebs- triebs, insbesondere durch Einwirkung von schaft. zeiten auf den Tageszeitraum; Beschrän- Verkehrs- und Gewerbelärm, von Staub so- kung der Siebanlage auf eine Dauer von 8 h Vorstellung des Sicherheitsberichts für wie von Erschütterungen, zur Kumulierung je Betriebstag)) die Stadt Aulendorf von Verkehrs- und Betriebslärm, zur Durch- – Ingenieurgeologisches Gutachten Dr.- BM Burth begrüßt die Herren Riether und führung emissions- und immissionsmin- Ing. Georg Ulrich, Leutkirch, Beutel von den Polizeiposten Weingarten dernder Maßnahmen, zur Verbindlichkeit und Altshausen. vom 14.11.1994 (zu den Baugrundverhält- der Betriebsbeschreibung, insbesondere Im Anschluss erläutern die beiden den Si- nissen innerhalb des Vorhabensgebietes) der zulässigen Anlagentypen, als Grundla- cherheitsbericht. Dieser ist auf der Homepa- – Gutachten zu den staub- und gasförmigen ge für die erstellten Gutachten, zur Zahl der ge der Stadt abrufbar. Emissionen und Immissionen im Rahmen Fahrzeugbewegungen und den vorgesehe- Der Sicherheitsbericht wird zur Kenntnis des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nen Zu-/Abfahrtsrouten, zu betriebsbe- genommen. nes „Fa. Heydt“, Stadt Aulendorf, von der dingten Verkehrslärmeinwirkungen im wei- iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, teren Umfeld, zu den Datengrundlagen der vom 23.01.2020 (zur Prognose und Bewer- Gutachten zum Schallschutz, zu Staub so- Ausschreibung Gaskonzession - Be- tung des Staubeintrags an den benachbar- wie zu Erschütterungen, zu Erschütterun- schluss über den Verfahrensleitfaden mit ten Wohn- und Büronutzungen sowie der gen auf Grund des Abstellens von Contai- Wertungskriterien und Gewichtung Stickstoffdeposition im Bereich natur- nern sowie zum Einfluss der BM Burth begrüßt Herrn Zimmermann von schutzfachlich hochwertiger Bereiche) Bodenverhältnisse auf die Übertragung von der beauftragten Kanzlei iuscomm. – Messbericht zu den Erschütterungsmes- Erschütterungen, zum befürchteten Wert- Aufgrund der Komplexität und der rechtli- sungen beim Betrieb der Siebanlage für verlust umliegender Grundstücke sowie zu chen Schwierigkeiten einer solchen Aus- Aushubböden, Hasengärtlestr. 74, Aulen- den artenschutzrechtlichen Untersuchun- schreibung hat die Stadt Aulendorf hiermit dorf, von Dr.-Ing. Georg Ulrich Geotechnik gen und zu den Auswirkungen vergangener die Kanzlei iuscomm aus Stuttgart beauf- GmbH vom 13.12.2019 Baumaßnahmen auf vorhandene Arten) tragt. – FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in Auf die Bekanntmachung hin haben zwei In- vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fa. den Festsetzungen verwiesen wird, stehen teressenten ihr Interesse bekundet. In der Heydt“ des Büros Sieber in der Fassung bei der Stadt Aulendorf (Hauptstraße 35, Folge werden diese beiden Interessenten vom 13.12.2019 (zu den Auswirkungen der 88326 Aulendorf) im Rahmen der förmlichen nun zu einer verbindlichen Angebotsabgabe geplanten Bebauung auf das südlich und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur aufgefordert. Hierzu gibt es einen sogenann- nordöstlich liegende FFH-Gebiet „Feucht- Einsicht zur Verfügung. ten Verfahrensleitfaden, in dem alle relevan- gebiete um Altshausen“, insbesondere un- Stellungnahmen können während der Ausle- ten Angelegenheiten geregelt sind und der ter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht gungsfrist schriftlich oder mündlich abgege- auch eine Gewichtung der Wertungskriterien und andere optische Emissionen, Lärm und ben werden. Stellungnahmen, die nicht enthält. Eintrag von Luftschadstoffen) rechtzeitig abgegeben worden sind, können Die Verwaltung hat im Vorfeld mit der ius- – Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur 1. gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 comm eine Gewichtung vorgenommen, die Änderung des Bebauungsplanes „Gewer- im beigefügten Entwurf des Verfahrensleitfa- BauGB bei der Beschlussfassung über den be- und Industriepark Sandäcker III, Bau- dens dem Gemeinderat zur Beratung und Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. abschnitt 1“ des Büros Sieber in der Fas- Abstimmung vorgelegt wird. Parallel mit der Auslegung findet die Einho- sung vom 03.12.2018 (zur Eignung des Der Gemeinderat beschließt einstimmig den lung der Stellungnahmen der Behörden und Plangebietes für ein Vorkommen von Zaun- im Entwurf beigefügten Verfahrensleitfaden sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. eidechsen und notwendigen weiteren Un- zur Ausschreibung der Gaskonzession inklu- § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 tersuchungen) sive der Gewichtung der Wertungskriterien. BauGB statt. – Artenschutzrechtliches Fachgutachten Aufhebung eines Teilbereiches des Bebau- zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ungsplanes "Gewerbe- und Industriepark Aulendorf, den 07.08.2020 „Fa. Heydt“ des Büros Sieber in der Fas- Sandäcker III, Bauabschnitt I" und die ört- Matthias Burth sung vom 10.12.2019 (zum Vorkommen lichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeister geschützter Tierarten, insbesondere von 1. Abwägung der eingegangenen Stellung- Zauneidechsen, innerhalb und im Umfeld nahmen aus der Anhörung der Träger öf- des Plangebietes und notwendigen arten- fentlicher Belange und der Beteiligung der schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatz- Stadt informiert Öffentlichkeit maßnahmen) 2. Satzungsbeschluss – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah- Bericht der Gemeinderats- Die Stadt Aulendorf hat 1998 den Bebau- men der förmlichen Beteiligung der Behör- sitzung vom 13.07.2020 ungsplan „Gewerbe- und Industriepark den und sonstigen Träger öffentlicher Be- Sandäcker III, Bauabschnitt I" aufgestellt. lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bekanntgaben, Mitteilungen, Bekanntga- Ziel der Planung war grundsätzlich die Ent- Regierungspräsidiums Tübingen (zu den be nichtöffentl. gefasster Beschlüsse, wicklung eines Gewerbe- und Industrie- Artenschutzmaßnahmen), des Landrats- Protokoll parks. Der rechtsverbindliche Bebauungs- amts Ravensburg, Bauleitplanung (zur plan „Gewerbe- und Industriepark Dachbegrünung, zu den Baumpflanzgebo- Bepflanzung Rugetsweiler Brücke Sandäcker III, Bauabschnitt I" setzt für den ten und zu den einzuhaltenden Grenzab- BM Burth informiert, dass im Rahmen der Aufhebungsbereich bisher ein einge- ständen bei Pflanzungen), des Landrats- Ausschreibung der Bepflanzung bei der Ru- schränktes Industriegebiet fest, in dem er- amts Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur getsweiler Brücke ein sehr gutes Ausschrei- heblich belästigende Betriebe ausgeschlos- Entwässerung) sowie des Landratsamts bungsergebnis erzielt werden konnte. sen sind. Hierdurch wird jedoch der
Aulendorf Aktuell Freitag, 7. August 2020 5 Gebietscharakter eines Industriegebietes un- „Hasengärtlestraße“, im Westen an stillge- Für den vorhabenbezogenen Bebauungs- terlaufen, weshalb ein Änderungsverfahren legte Bahngleise an. Entlang der südwestli- plan „Fa. Heydt“ ist eine Umweltprüfung ge- für den Bebauungsplan „Gewerbe- und In- chen Grenze des Plangebietes verläuft die mäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie dustriepark Sandäcker III, Bauabschnitt I" Bahnstrecke „Aulendorf – Altshausen“. ein Umweltbericht gem. § 2 a Satz 2 Nr. 2 eingeleitet wurde. Nördlich liegen die bebauten und gewerblich BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a Der südliche Bereich ist jedoch nicht Teil des genutzten Flächen des Gewerbe- und In- BauGB zu erstellen. Änderungsverfahrens. In diesem Bereich be- dustriegebietes „Sandäcker III“. Die Bahn- Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungs- absichtigt die Stadt Aulendorf dagegen einen gleise werden von Gehölzen gesäumt; jen- bereich) beträgt insgesamt 1,30 ha, davon vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzu- seits davon liegen im Süden, Westen und sind 1,01 ha für die Bebauung vorgesehene stellen. Die Aufhebung dieses Teilbereichs Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen. Flächen („Umschlags- und Aufbereitungsflä- dient der Schaffung von Rechtssicherheit Das Plangebiet selbst wird derzeit von der chen“), 0,03 ha öffentliche Verkehrsflächen und Rechtsklarheit. Es soll sichergestellt wer- Fa. Heydt mit der Aufbereitung von Aushub, und 0,26 ha private Grünflächen. Der Flä- den, dass für den Fall der Aufhebung des Bauschutt und Baustellen-Mischabfällen ge- chenbedarf muss unter dem Gesichtspunkt vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach nutzt. Es ist hauptsächlich von offenem, kie- betrachtet werden, dass auf Grundlage des § 12 Abs. 6 BauGB kein rechtswidriger Be- sigem Oberboden geprägt, welcher teilwei- Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industrie- bauungsplan zum Vorschein kommt, son- se mit Ruderalvegetation bestanden ist. park Sandäcker III, Bauabschnitt I“ (rechts- dern vielmehr § 34 BauGB. Zudem bestehen im Gebiet eine Maschinen- verbindlich seit 1999) bereits Baurecht be- Der Gemeinde erwächst daher ein Erforder- halle, eine überdachte Lagerhalle sowie eine steht und der Bereich bereits gewerblich nis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. asphaltierte Zufahrt- und Hoffläche. genutzt wird. Im Rahmen einer Eingriffs- und Als Alternative zur Aufhebung des Bebau- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Ausgleichsbilanzierung wurde geprüft, ob ungsplanes bestünde die Möglichkeit der Stadt Aulendorf werden die überplanten Flä- sich durch die Aufstellung des vorhabenbe- Änderung des Bebauungsplanes auch für chen als „gewerbliche Bauflächen“ darge- zogenen Bebauungsplanes in größerem den genannten Teilbereich. Hiergegen stellt. Für den vorhabenbezogenen Bebau- Umfang Eingriffe ergeben als durch den spricht, dass ein vorhabenbezogener Bebau- ungsplan sind die Vorschriften des § 8 Abs. rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits ungsplan durch die zweckgebundenen 2 BauGB nur für Festsetzungen im Sinne zulässig sind (z. B. höherer Versieglungs- Steuerungsmöglichkeiten dem eigentlichen des § 9 BauGB maßgeblich. Der im vorlie- grad). Dies ist nicht der Fall; es ist daher kein Ziel der Entwicklung eines Gewerbe- und In- genden vorhabenbezogenen Bebauungs- naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbrin- dustrieparks am nächsten kommt. Durch den plan festgesetzte Nutzungszweck (Unter- gen. vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann bringung von Gebäuden und Anlagen zur Planungsrechtliche Festsetzungen sich in dem südlichen Bereich ein Bauschutt- Aufbereitung und zum Umschlag von Bau- In den Umschlags- und Aufbereitungsflä- und Recyclingunternehmen ansiedeln, wel- restmassen) kann aus der Darstellung „ge- werblichen Bauflächen“ hergeleitet werden, chen sind zulässig: ches in einem reinen Gewerbegebiet nicht Büro mit Sozialbereich, Büro mit Labor, zulässig wäre. Dennoch werden die von dem das Entwicklungsgebot im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB wird damit erfüllt. überdachter Lagerbereich, Maschinenhalle, Betrieb ausgehenden Immissionen und Aufbereitungshalle, Freilager und Schüttgut- Emissionen einer detaillierten Prüfung unter- Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset- boxen, Verkehrsflächen für Anlieferung und zogen und so die Verträglichkeit mit der um- Abholung der Materialien, Werbeanlagen an gebenden Bestandsbebauung sicherge- zungen dafür geschaffen werden, eine Anla- ge zum Umschlag und zur Aufbereitung von der Gebäudefassade sowie freistehende stellt. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung Werbeanlagen. einer reinen Überplanung bzw. einer Ände- Baurestmassen für die Wiederverwertung zu errichten. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung Die zulässige Grundfläche darf durch nicht rung vorzuziehen. Auf den nachfolgenden vollflächige versiegelte Stellplätze, vollflä- Tagesordnungspunkt wird verwiesen. lag der Stadtverwaltung eine konkrete Anfra- ge der Fa. Heydt nach einem weiteren chig versiegelte Zu- und Umfahren, Lagerflä- Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Standort für Umschlags- und Aufbereitungs- chen sowie Nebenanlagen, die keine Ge- 1. Der Gemeinderat macht sich die Inhal- flächen vor. Die kürzlich im südlichen Gebiet bäude oder Gebäudeteile sind, bis zu einer te der Abwägungs- und Beschlussvor- realisierte Maschinenhalle und der über- Grundflächenzahl von 0,95 überschritten lage zur Fassung vom 21.01.2020 zu Ei- dachte Lagerbereich im nördlichen Plange- werden. gen. biet sollen zusammen mit den erforderlichen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit 2. Die Aufhebung eines Teilbereiches des Hof- und Verkehrsflächen planungsrechtlich Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollstän- Bebauungsplanes „Gewerbe- und In- gesichert werden. dig insektendicht eingekofferte (staubdichte) dustriepark Sandäcker III, Bauab- Wesentliche Festsetzungen des Bebau- LED-Lampen oder nach dem Stand der schnitt I“ und örtliche Bauvorschriften ungsplanes sind die Festsetzung einer für Technik vergleichbare insektenschonende hierzu in der Fassung vom 21.01.2020 die Bebauung vorgesehenen Fläche und de- Lampentypen in einer maximalen Licht- wird gemäß dem Satzungstext als Sat- ren Art der baulichen Nutzung „Umschlag- punkthöhe von 6,00 m über der Gelände- zung beschlossen. und Aufbereitungsflächen“ mit Grundflächen oberkante zulässig. Eine Beläuchtung von 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den (GR) von insgesamt 3.173 m², maximalen Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Ge- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3, Gebäudehöhen von etwa 9 m, 12 m und 14 bäuden befinden, ist nicht zulässig. Die Nut- Satz 3 BauBG ortsüblich bekannt zu m, privaten Grünflächen entlang der Grund- zung von Skybeamern, blinkende, wech- machen und danach dem Landratsamt stücksgrenzen, Pflanzgeboten für Teile der selnd farbige Anzeigen sowie die Ravensburg gemäß § 4 Abs. 3 GemO privaten Grünflächen sowie mit einer im süd- flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind anzuzeigen. lichen Bereich der Grünflächen liegenden nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaikanla- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fa. Retentionsmulde für Niederschlagswasser. gen zu verwenden, die weniger als 6 % po- Heydt" und die örtlichen Bauvorschriften In zwei insgesamt 330 m² großen Bereichen larisiertes Licht reflektieren. hierzu der privaten Grünfläche im Süden sind Aus- Für die Zauneidechse sind Ersatzhabitate 1. Abwägung der eingegangenen Stel- gleichsflächen bzw. Maßnahmen für die im auf einer Fläche von mindestens 300 m² in lungnahmen aus der Beteiligung der Be- Plangebiet und dessen Umfeld vorkommen- Form von CEF-Maßnahmen anzulegen. Die hörden und sonstigen Träger öffentlicher de Zauneidechse festgesetzt. Stellplätze, Maßnahmen sind vor der erforderlichen Belange sowie der öffentlichen Ausle- Zufahrten und andere untergeordnete Wege Baufeldräumung abzuschließen, so dass die gung. sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- im Rahmen der o.g. Vergrämung abwan- 2. Zustimmung zum Planentwurf zuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvor- dernden Tiere geeignete Habitatbedingun- 3. Beschlussfassung über die erneute öf- schriften werden Einschränkungen für die gen vorfinden. Die Ersatzhabitate müssen fentliche Auslegung und die Anhörung Aufständerung von thermischen Solar- und mindestens zehn der folgenden Lebens- Träger öffentlicher Belange. Photovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdä- raumtypen beinhalten und in direktem Um- Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die chern getroffen. feld des Eingriffsbereiches (im Randbereich
6 Freitag, 7. August 2020 Aulendorf Aktuell des Plangebietes) liegen. L 285 sowie in Richtung Bad Waldsee eine im Bereich der festgesetzten privaten Grün- Die Anlage von Block- und Bollensteinschüt- Anbindung an die Bundesstraße B 30. flächen anzulegen. tungen, oder Trockensteinmauern sowie Tot- Zusammenfassung Umweltbericht Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § holzhaufen dient als Versteck- und Sonn- Durch den Bebauungsplan wird eine für die 1a BauGB erfolgt verbal-argumentativ sowie möglichkeiten. Für die Block- oder Bebauung vorgesehene Fläche "Um- zusätzlich über eine Bilanzierung der versie- Bollensteinschüttungen sind faustgroße, schlags- und Aufbereitungsflächen" mit da- gelbaren Bodenflächen. Im Rahmen der Ein- raue Steine in sonnenexponierter Lage auf- zugehörigen privaten Grünflächen an der griffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde ge- zuschütten. Für die Totholzhaufen sind un- "Hasengärtlestraße" am südlichen Sied- prüft, ob sich durch die Aufstellung des terschiedlich dicke Äste zu verwenden. Auf lungsrand der Stadt Aulendorf ausgewiesen. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in sehr dünnes Material ist auf Grund der Der überplante Bereich umfasst 1,30 ha. größerem Umfang Eingriffe ergeben als schnellen Verwitterung zu verzichten. Die In einer Entfernung von 150 m beginnt weiter durch den rechtsverbindlichen Bebauungs- Äste sind in sonnenexponierter Lage aufzu- südlich das FFH-Gebiet "Feuchtgebiete um plan zulässig sind (z.B. höherer Versiege- schichten. Beide Ersatzhabitate sollen je- Altshausen". Eine weitere Teilfläche des lungsgrad). Dies ist nicht der Fall; es ist da- weils einen Durchmesser von ca. 3,50 m auf- FFH-Gebietes liegt etwa 950 m nordwestlich her kein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu weisen. Bei der Umsetzung dieser des Plangebietes. Zudem liegt südlich eine erbringen. Maßnahmen ist zu beachten, dass die ent- gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie kartierte Bei Nicht-Durchführung der Planung wird standenen Hohlräume entsprechend klein Magere Flachland-Mähwiese. Die kürzeste die überplante Fläche voraussichtlich weiter- sind, damit Zauneidechsen vor evtl. Feinden Entfernung vom Plangebiet zu den Mähwie- hin gewerblich genutzt und in ihrer (wenig geschützt sind. sen beträgt etwa 250 m, zu den Auwäldern bedeutenden) Funktion für den Naturhaus- Sandlinsen dienen den Zauneidechsen als entlang der "Ach" beträgt die Entfernung halt und das Landschaftsbild in ähnlichem zusätzliche Eiablageplätze. Für die Anlage mindestes 500 m. Da Luftschadstoffe der Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die ist grabfähiger Flusssand zu verwenden. Um wesentliche Wirkfaktor sind, welcher ange- sich unabhängig von der vorliegenden Pla- ein Ausschwemmen durch Regen zu ver- sichts des Vorhabens und der zum Schutz- nung ergeben, können jedoch nicht ab- meiden, sind die Sandlinsen ca. 0,4 m in den gebiet bestehenden Entfernung zu einer Be- schließend bestimmt werden. Boden einzutiefen und mit einzelnen großen einträchtigung führen könnte, wurde zu den Lärmeinwirkungen Blocksteinen oder Gleisschotter randlich zu staub- und gasförmigen Emissionen und Im- Durch das geplante Gewerbegebiet sind bedecken. Die potenziellen Eiablageplätze missionen im Rahmen des vorhabenbezo- Lärmeinwirkungen auf die Umgebungsbe- sind mit einer Höhe von ca. 0,5 m über der genen Bebauungsplanes "Fa. Heydt" von bauung zu erwarten, die zu Nutzungskonflik- Bodenoberfläche zu gestalten. Eine Größe der imA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ten führen können. Im Rahmen einer schall- der Sandhaufen von ca. 3,5 m ist anzustre- ein Gutachten erstellt. Die hierfür vorgenom- technischen Untersuchung gemäß TA Lärm ben. menen Berechnungen zeigen, dass die Fein- wurde nachgewiesen, dass unter Berück- Erfordernis der Planung staub- und Staubniederschlagsimmissionen sichtigung der festgesetzten lärmschutz- Unmittelbarer Anlass für die Aufstellung des an allen Aufpunkten am Rand des Schutzge- technischen Bestimmungen alle Vorgaben Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fa. bietes die Immissionsgrenzwerte deutlich bezüglichen des Lärmschutzes erfüllt wer- Heydt“ ist die Schaffung der planungsrecht- unterschreiten. Die Stickstoffdeposition in den. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf lichen Voraussetzungen für die Realisierung den nächstgelegenen Teilflächen des FFH den Menschen kann daher ausgeschlossen einer Anlage zur Aufbereitung und Umschlag Gebiets beträgt maximal 0,03 kg/(ha∙a) und werden. von Baurestmassen. Aufgrund der zahlrei- liegt damit weit unter der Irrelevanzschwelle Emission von Schadstoffen, Lärm, Er- chen gesetzlichen Änderungen von Verord- von 0,51 kg/(ha·a). Aus guter naturschutz- schütterungen, Licht, Wärme und Strah- nungen hat sich im Bereich der Entsorgung fachlicher Praxis heraus trifft der vorliegende lung von Aushub und Bauschutt sowie bei Bau- Bebauungsplan Festsetzungen zur insek- In der Bauphase kann es temporär zu Lärm- stellen-Mischabfällen die Handhabung beim tenschonenden Außenbeleuchtung sowie belästigung sowie zu Belastungen durch Umschlag und der Entsorgung verändert. zum zulässigen Reflektionsgrad von Photo- Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen Daher benötigt die Fa. Heydt Container und voltaikanlagen. Wegen dieser Festsetzun- (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die Umweltservice GmbH einen weiteren Stand- gen sind in Verbindung mit den Abschirmwir- zeitweise die (Betriebsleiter-)Wohngebäude ort für Umschlags- und Aufbereitungsflä- kungen durch das vorhandene Gelände in dem angrenzenden, bereits bebauten Ge- chen. Insbesondere die neuen Anforderun- bzw. vorhandene Gehölze keine die Insek- werbegebiet beeinträchtigen können. Er- gen aus der Gewerbeabfallverordnung tenfauna des FFH-Gebietes schädigenden hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf verlangen eine verstärkte Getrenntsamm- Anlockwirkungen zu befürchten. Insgesamt Grund der zeitlich begrenzten Dauer der lung und eine Aufbereitung für die Wieder- sind damit erhebliche Beeinträchtigungen Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder verwertung. Im südlichen Planbereich soll der Schutz- und Erhaltungsziele des oben ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des daher eine Maschinenhalle und im nördli- genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. besonders empfindlichen Nachtzeitraums) chen Bereich ein überdachter Lagerbereich Etwa 150 m weiter südlich beginnt das stattfinden werden, nicht zu erwarten. entstehen. Der derzeit rechtsverbindliche Landschaftsschutzgebiet "Achtobel". Süd- In der Betriebsphase sind als Luftschadstof- Bebauungsplan „Gewerbe- und Industrie- östlich befinden sich nahezu angrenzend die fe insbesondere Staub sowie Stickoxide zu park Sandäcker III, Bauabschnitt I“ weist für gem. § 30 BNatSchG geschützten Biotope erwarten. Die wichtigsten Staubquellen sind den fraglichen Bereich ein eingeschränktes "Feldgehölz an Bahndamm südlich Aulen- die Umschlag- und Aufbereitungsvorgänge, Industriegebiet aus, wobei erheblich belästi- dorf" und "Feldgehölz an Bahndamm Aulen- die Fahrbewegungen von LKWs, Radladern gende Gewerbebetriebe ausgeschlossen dorf-Altshausen". Beeinträchtigungen des und Mitarbeiter-PKWs sowie die Diesel- sind. Dies widerspricht jedoch dem Gebiets- Landschaftsschutzgebietes oder der o.g. motoremissionen der o. g. Fahrzeuge, der charakter eines Industriegebietes. Der Aus- Biotope sind gemäß den durchgeführten Siebmaschine und des Baggers. Stickoxide schluss erheblich belästigender Gewerbe- Untersuchungen (Artenschutz- und Luft- werden vor allem durch die Verbrennungs- betriebe ist demnach nicht zulässig. Aus schadstoff-Gutachten) nicht zu erwarten. motoren der LKWs, Radlager/Bagger sowie Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssi- Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutz- der Siebmaschine freigesetzt. Zudem trägt cherheit erwächst der Stadt daher ein Erfor- gut Arten/Lebensräume durch die Verkleine- die Gasheizung des geplanten Büro- und dernis bauleitplanerisch steuernd einzugrei- rung des Lebensraumes der im Gebiet und Verwaltungsgebäudes zum Stickoxid-Aus- fen. im Umfeld vorkommenden Zauneidechsen. stoß bei. Im Rahmen eines Gutachtens zu Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ist den staub- und gasförmigen Emissionen Das geplante Vorhaben ist über die beste- vor dem Eingriff eine Vergrämung der im Ge- und Immissionen des geplanten Vorhabens hende "Hasengärtlestraße" an das Verkehrs- biet vorkommenden Zauneidechsen durch- der Fa. Heydt, wurde von der imA Richter & netz angebunden. Über diese Straße be- zuführen. Zudem sind bereits vor der Vergrä- Röckle GmbH & Co. KG unter Berücksichti- steht eine Anbindung an die Landesstraße mung Ersatzhabitate für die Zauneidechse gung der Vorbelastung, des Reliefs/Gelän-
Aulendorf Aktuell Freitag, 7. August 2020 7 des, der vorhandenen Gebäude sowie der Zauneidechsen – Ersatzhabitate auf mindes- einem Schutzzaun abgeschirmt werden. meteorologischen Verhältnisse berechnet, tens 300 m² beziffert wird, ist nicht ersicht- dass die Feinstaub- und Staubnieder- lich, wie dieses Aussage zustande kommt, Der geplante Ersatzlebensraum an der Ost- schlagsimmissionen an allen Aufpunkten die beziehungsweise woraus sich diese Min- seite des Projektbereichs ist durch das an- Immissionsgrenzwerte deutlich unterschrei- destflächengröße ableitet und ob sie ausrei- grenzende Feldgehölzbiotop und die neue ten. Die Stickstoffdeposition in den nächst- chend ist. Die Vermeidungsmaßnahme V2 Lagerhalle von Ost-West her beschattet und gelegenen Teilflächen des FFH Gebietes ist zu überarbeiten. Sie muss die Installation für die Reptilien ungeeignet. Zudem ist die "Feuchtgebiete um Altshausen" beträgt ma- eines Amphibienschutzzaunes während der angrenzende hohe Böschung bereits Le- ximal 0,03 kg/(ha∙a). Sie liegt damit weit un- Bauphase beinhalten, um zu verhindern, bensraum der Zauneidechse. Daher wird ter der Irrelevanzschwelle von 0,51 kg/(ha·a). dass zu- oder abwandernde Amphibien auf kein neuer Lebensraum geschaffen, im Ge- Es sind daher keine schädlichen Umweltein- die Baustelle gelangen können. genteil, der innerartliche Konkurrenzdruck wirkungen durch Luftschadstoffeinträge Gemäß dem Abwägungsvorschlag wird der wird erhöht und die schwächeren Individuen (Staub- oder Stickoxid-Immissionen) zu er- Hinweis zur Kenntnis genommen. Das arten- sind gezwungen abzuwandern; möglicher- warten. schutzrechtliche Fachgutachten wurde weise auf die geeignet erscheinende Fläche In Bezug auf Erschütterungen wurde von der überarbeitet. Auf Hinweis der unteren Natur- des Plangebietes, sofern dorthin die Abwan- Dr.-Ing. Georg Ulrich - Geotechnik GmbH, schutzbehörde (Landratsamt Ravensburg) derung nicht dauerhaft unterbunden wird. Es Leutkirch, eine Messung beim Betrieb der wurde ein Teil der CEF-Maßnahmenfläche wird deshalb vorgeschlagen, stattdessen Siebanlage für Aushubböden durchgeführt. (im Südosten des Plangebietes) aus der Pla- den Ersatzlebensraum an der Südspitze zu Die gemessenen Schwinggeschwindigkei- nung herausgenommen. Stattdessen wurde erweitern und auch die neuen Außenbö- ten und Frequenzen sind nur an einem der auf dem ehemaligen Bahngleis westlich des schungen am dortig geplanten Retentions- vier Messpunkte direkt zu erkennen. An den Plangebietes eine neue Maßnahmenfläche becken als Magerwiese wirksam einzubin- übrigen Messstandorten ist auf Grund der aufgenommen. Die ursprünglich mit mindes- den. Das still gelegte und besonnte Entfernung bzw. durch äußere Einflüsse ver- tens 300 m² angegebene, erforderliche Maß- ehemalige Bahngleis im Westen wurde nicht ursachte Erschütterungen (z. B. aus Verkehr, nahmenfläche basierte auf einer Abschät- in die CEF-Maßnahme mit einbezogen, ob- MP4) das Messsignal kaum noch auszuma- zung von Eingriffen in geeignete wohl sich dieser Bereich besonders für chen. Die gemessenen Schwinggeschwin- Zauneidechsenhabitate und einem daraus Zauneidechsen eignet und auch besiedelt digkeiten liegen mit max. 0,38 mm/s deutlich resultierenden Ausgleich im Verhältnis 1:1. wird. Der Gleiskörper sollte dazu vollständig unterhalb der normativen Anhaltswerte der Um langfristig die Problematik mit zahlrei- von Gerätschaften und Ablagerungen freige- DIN 4150, so dass keine Gefährdung für die chen betriebsbedingten Störungen und sich räumt, wirksam entbuscht und u.a. mit umliegende Bebauung zu erkennen ist. Die temporär im Plangebiet aufhaltenden Zaun- Sandlinsen aufgewertet werden. Für alle im Bewertung der Einwirkungen auf Menschen eidechsen zu entschärfen und der Popu- Zusammenhang mit dem Artschutz durch- in Gebäuden erfolgt auf der Grundlage der lation langfristig deutlich bessere Habitat- zuführenden Maßnahmen ist eine baubiolo- DIN 4150, Teil 2, Tabelle 1. Die maximal be- bedingungen zu schaffen, wurde die gische Begleitung unabdingbar. Dabei sind wertete Schwingstärke wurde zu Maßnahmenfläche vergrößert. Nach aktuel- alle Maßnahmen zu dokumentieren und der KBFma = 0,21 mm/s ermittelt. Sie liegt unter ler Planung stehen gut 1.000 m² der Zaunei- unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. dem Anhaltswert für einen Einwirkungsort dechse zur Verfügung. innerhalb einer überwiegend gewerblich ge- Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde Durch die geplante Geländeveränderung mit nutzten Umgebung. Negative Auswirkungen im Landratsamt Ravensburg wurde ausge- Habitatveränderung im Quartierbereich kön- aus Erschütterungen auf Menschen in Ge- führt, dass aktuell im Osten entlang dem nen Maßnahmen, die im Artenschutzbericht bäuden ist für eine Einwirkung tagsüber Feldgehölzbiotop ein Damm geschüttet ist, vorgeschrieben werden, so nicht umgesetzt nicht zu erkennen. Ein nächtlicher Betrieb ist dessen Funktion unklar ist. Ferner konnte werden. Die fehlenden und vom Artenschutz durch die lärmschutztechnischen Bestim- festgestellt werden, dass das temporäre Ge- wichtigen, einschätzungsmäßig notwendi- wässer dort nicht mehr existent ist und wei- gen, Frühjahrsbegehungen sind unmittelbar mungen des Bebauungsplanes ausge- tere temporäre Kleingewässer, bis auf den jetzt durchzuführen und an die neuen Gelän- schlossen. westlichen Entwässerungsgraben am ehe- deveränderungen anzupassen. Unterrichtung der Behörden und sonsti- maligen Bahngleis nicht mehr vorhanden gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 sind. Folglich sind die vorgeschlagenen Aus- Es fehlen Aussagen, wie die Reptilien dauer- Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öf- gleichsmaßnahmen zu überprüfen und ge- haft von einer Zuwanderung aus den an- fentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB gebenenfalls an die neue Situation anzupas- grenzenden Lebensräumen bzw. gegen eine Die Behörden und sonstigen Träger öffentli- sen. Auswanderung aus der CEF-Fläche abge- cher Belange wurden mit Schreiben Durch die geplante Geländeveränderung mit halten werden können. Deshalb ist ein ganz- 17.02.2020 zur Abgabe einer schriftlichen Habitatveränderung im Quartierbereich kön- jähriger und dauerhafter Reptilienzaun ent- Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom nen Maßnahmen, die im Artenschutzbericht lang der Westseite, der Südseite und entlang 24.01.2020 bis 23.03.2020 aufgefordert. Die vorgeschrieben werden, so nicht umgesetzt der Ostseite vorgezogen zu errichten. Ohne öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom werden. Die fehlenden und vom Artenschutz Schutzzaun wird der Zielkonflikt im Projekt- 27.04.2020 – 02.06.2020 ebenfalls mit der wichtigen, einschätzungsmäßig notwendi- bereich dauerhaft nicht behoben. Entwurfsfassung vom 24.01.2020 statt. Die gen, Frühjahrsbegehungen sind unmittelbar Um Ablagerungen und das Überfahren von eingegangenen Stellungnahmen können der jetzt durchzuführen und an die neuen Gelän- Tieren zu verhindern, muss der Tümpel wäh- beiliegenden Abwägungs- und Beschluss- deveränderungen anzupassen. rend der Baumaßnahme an der Südostseite vorlage vom 17.06.2020 entnommen wer- Es fehlen Aussagen, wie die Reptilien dauer- in einem Abstand von mindestens 10 m mit den. haft von einer Zuwanderung aus den an- einem Schutzzaun abgeschirmt werden. Aus der Beteiligung der Behörden und sons- grenzenden Lebensräumen bzw. gegen eine Der geplante Ersatzlebensraum an der Ost- tigen Träger öffentlicher Belange wurden Auswanderung aus der CEF-Fläche abge- seite des Projektbereichs ist durch das an- vom Regierungspräsidium Tübingen, Natur- halten werden können. Deshalb ist ein ganz- grenzende Feldgehölzbiotop und die neue schutz und vom Landratsamt Ravensburg, jähriger und dauerhafter Reptilienzaun ent- Lagerhalle von Ost-West her beschattet und Naturschutz die vorgeschlagenen Aus- lang der Westseite, der Südseite und entlang für die Reptilien ungeeignet. Zudem ist die gleichsmaßnahmen hinsichtlich des Arten- der Ostseite vorgezogen zu errichten. Ohne angrenzende hohe Böschung bereits Le- schutzes thematisiert. Schutzzaun wird der Zielkonflikt im Projekt- bensraum der Zauneidechse. Daher wird Von Seiten des Regierungspräsidium Tübin- bereich dauerhaft nicht behoben. kein neuer Lebensraum geschaffen, im Ge- gen wurde ausgeführt, dass die Maßnahme Um Ablagerungen und das Überfahren von genteil, der innerartliche Konkurrenzdruck M1 nicht nachvollziehbar ist. Während im Tieren zu verhindern, muss der Tümpel wäh- wird erhöht und die schwächeren Individuen artenschutzfachlichen Gutachten vom rend der Baumaßnahme an der Südostseite sind gezwungen abzuwandern; möglicher- 13.12.19 die notwendige Flächengröße für in einem Abstand von mindestens 10 m mit weise auf die geeignet erscheinende Fläche
8 Freitag, 7. August 2020 Aulendorf Aktuell des Plangebietes, sofern dorthin die Abwan- geringe Anzahl nachgewiesener Individuen auszulegen (Beteiligung der Öffentlich- derung nicht dauerhaft unterbunden wird. Es deutet darauf hin, dass die Zauneidechse keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die wird deshalb vorgeschlagen, stattdessen nur in Einzelindividuen (zumeist die Umge- Stellungnahmen der Behörden und den Ersatzlebensraum an der Südspitze zu bung erkundende Jungtiere) überhaupt in- sonstigen Träger öffentlicher Belange erweitern und auch die neuen Außenbö- nerhalb des Plangebietes vorkommt. Ent- einzuholen (Beteiligung der Behörden schungen am dortig geplanten Retentions- lang der Bahngleise bestehen deutlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. becken als Magerwiese wirksam einzubin- höherwertige Habitate. Schloss Aulendorf GmbH - mögliche Ver- den. Das still gelegte und besonnte Ein Zaun zur Abschirmung einwandernder schmelzung auf die Stadt Aulendorf ehemalige Bahngleis im Westen wurde nicht Individuen in das Plangebiet ist neben der Frau Johler erläutert, dass das Schloss seit in die CEF-Maßnahme mit einbezogen, ob- Unverhältnismäßigkeit auch aus fachlichen dem zweiten Weltkrieg eine wechselvolle wohl sich dieser Bereich besonders für Gründen nicht umsetzbar, da über lange Geschichte hinter sich hat. Durch einen gro- Zauneidechsen eignet und auch besiedelt Strecken eine Barriere für jegliche Kleintiere ßen Befall mit Hausschwamm stand kurzzei- wird. Der Gleiskörper sollte dazu vollständig geschaffen wird. Der Konflikt wird nun ge- tig auch ein Abriss dieses bedeutenden Kul- von Gerätschaften und Ablagerungen freige- mäß der aktuellen Planung dadurch ent- turdenkmals im Raum, der nur dadurch räumt, wirksam entbuscht und u.a. mit schärft, dass die Maßnahmenfläche zum ei- verhindert werden konnte, dass das Land Sandlinsen aufgewertet werden. Für alle im nen von Südosten auf das ehemalige sich hier mit wesentlichen Mitteln bei der Sa- Zusammenhang mit dem Artschutz durch- Bahngleis im Westen verschoben und zu- nierung eingebracht hat. zuführenden Maßnahmen ist eine baubiolo- dem noch deutlich vergrößert wurde (Maß- Für diesen Zweck wurde die Auffanggesell- gische Begleitung unabdingbar. Dabei sind nahmenfläche von ursprünglich 300 m² auf schaft Schloss Aulendorf mbH gegründet, alle Maßnahmen zu dokumentieren und der über 1000 m² vergrößert). Damit wird ein die durch Gesellschafterbeschluss vom unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. deutlich höherwertiger Lebensraum ge- 22.05.1995 in „Schloss Aulendorf GmbH“ Gemäß der Abwägungs- und Beschlussvor- schaffen als bisher zur Verfügung stand. umbenannt wurde. Desweiteren wurde schläge werden die Hinweise zum Arten- Die Hinweise auf die Notwendigkeit einer durch Gesellschafterbeschluss vom schutz zur Kenntnis genommen. ökologischen Baubegleitung wird zur Kennt- 11.03.1997 der Sitz der Gesellschaft nach Der Damm aus Aushubmaterial besteht in nis genommen und ist bereits vorgesehen. Aulendorf verlegt. In den 90er Jahren wur- Teilen dort seit längerem. Das Material wird Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind den Finanzmittel von rund 30 Mio. DM zur dort an- und abtransportiert und temporär umfangreiche Einwendungen eingegangen, Sanierung des Schlosses von mehreren Sei- gelagert. Daher kommt es zu Positionsver- die sich im Wesentlichen auf die Erfordernis ten eingebracht. änderungen. der Planung, die Auswirkungen auf die Um- Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe Temporäre Kleingewässer können wie auch gebung hinsichtlich der Lärmbelastung von rund 256 T€ ist vom Land voll erbracht. in den Vorjahren bei entsprechenden Nieder- durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § schlägen in Fahrrillen etc. auftreten. Diese durch den Gewerbebetrieb beziehen. 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung entstehen durch die Arbeit und das Befahren In der Stellungnahme „Bürger III“ vom des Denkmalschutzes durch Sanierung und des Oberbodens mit schwerem Gerät, heute 02.06.2020 wird kritisiert, dass keine Prü- Pflege des Schlosses Aulendorf. Die Gesell- wie auch in den letzten Jahren. Wie es bei fung weiterer Standorte stattgefunden hat. schaft kann alle Geschäfte betreiben, die un- temporären Kleingewässern üblich ist, ist ihr Hinsichtlich der Betriebsbeschreibung wird mittelbar oder mittelbar dem Gegenstand Entstehen von entsprechenden Nieder- ausgeführt, das Detailinhalte des Vorhaben- des Unternehmens dienen, ihn fördern oder schlägen und Vorhandensein verdichteter und Erschließungsplans nicht Bestandteil wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft Bereiche, abhängig. Aufgrund der äußerst der Satzung werden und somit die Möglich- verfolgt im Wege der Förderung der Denk- geringen Niederschlagsmenge in den letzten keit besteht, dass das Vorhaben kurzfristig malpflege als besonders förderungswürdig Jahren und der starken Frequentierung der angepasst werden kann. Voraussetzung ei- anerkannte gemeinnützige Zwecke. Fläche ist von keinen artschutzrechtlichen nes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Im bestehenden Gesellschaftsvertrag gibt Konflikten auszugehen. Das temporäre Ge- sei jedoch die genaue Beschreibung der ge- es eine Regelung zur Auflösung der Gesell- wässer an der Südostseite des Plangebie- planten Tätigkeit. Es wird weiter ausgeführt, schaft: Bei Auflösung der Gesellschaft oder tes, welches im Zuge der Betriebsausfüh- das die ausgelegten Gutachten über die bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt rung entstanden ist und in welchem im Jahr Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissio- das Vermögen der Körperschaft, soweit es 2019 Grünfrösche nachgewiesen wurden, nen als wertlos anzusehen sind. Die ausführ- die eingezahlten Kapitalanteile der Gesell- wurde im Winter 2019/2020 außerhalb der liche Stellungnahme kann der beiliegenden schafter und den gemeinen Wert der von Anwesenheitszeit Individuen verfüllt. Maß- Abwägungs- und Beschlussvorlage ent- den Gesellschaftern geleisteten Sacheinla- nahmen zum Amphibienschutz, welche im nommen werden. gen übersteigt, an die Stadt Aulendorf, die Rahmen des Bauleitverfahrens und des feh- Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja- es unmittelbar und ausschließlich für Zwe- lenden Vorkommens streng geschützter Ar- Stimmen und 1 Nein-Stimme: cke des Denkmalschutzes am Schloss Au- ten nicht verpflichtend umzusetzen wären, 1. Der Gemeinderat macht sich die Inhal- lendorf zu verwenden hat. sind demnach nicht mehr aktuell und wur- te der Abwägungs- und Beschlussvor- Die GmbH hat einen Aufsichtsrat, der mit den dem Bebauungsplan entnommen. lage zur Fassung vom 17.06.2020 zu ei- sachkundigen Vertretern des Landes, Land- Weshalb weitere Frühjahrsbegehungen not- gen. kreises und sonstiger Institutionen besetzt wendig sein sollen, kann nicht nachvollzo- 2. Für die in der Gemeinderatssitzung be- ist. gen werden, da sich die Habitatseigenschaf- schlossenen Inhalte wurden bereits vor Eine Verschmelzung ist bei einer Entschei- ten nicht grundlegend verändert haben. Die den Sitzungen eine vollständige Ent- dung bis zum 31.08. eines Jahres auch rück- betriebsbedingte Geländeveränderung sind wurfssatzung zur Verdeutlichung der wirkend zum 01.01. diesen Jahres möglich. in keiner Weise mit einem gravierenden Ein- möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die Verwaltung schlägt deshalb grundsätz- griff in Zauneidechsenhabitate gleichzuset- Die vom Gemeinderat vorgenomme- lich eine Verschmelzung auf den 01.01.2020 zen. Das gesamte Plangebiet weißt zwar nen Änderungsbeschlüsse im Rahmen vor. scheinbar Ideallebensräume für die Zaunei- der nun vorgenommenen Abwägungen Für die Verwaltung sind die Gründe für die dechse aus, durch die Lagerung von Humus sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- heutige Beratung folgende: und das zum Teil permanente bewegen der satzung identisch. Der Gemeinderat Stein- und Schutthaufen ist jedoch anzuneh- billigt diese Entwurfssatzung vom 1. Weitere Vereinfachung der städtischen men, dass die Störungen so groß sind, dass 16.06.2020. Strukturen, damit Reduzierung des Ar- Zauneidechsen das Gebiet größtenteils mei- 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beitsaufwands und entsprechend gerin- den. Nach wie vor besteht also ein Lebens- Entwurf zum vorhabenbezogenen Be- gerer Personaleinsatz und Kosteneinspa- raum für Zauneidechsen, welcher perma- bauungsplan „Fa. Heydt“ und die örtli- rungen. nenten betriebsbedingten Störungen und chen Bauvorschriften hierzu in der Fas- 2. Nach wenigen Jahren jährliche Kosten- Habitatveränderungen unterworfen ist. Die sung vom 16.06.2020 öffentlich einsparungen möglich, es sind auch Ent-
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