Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf

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Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
41. Jahrgang – Nr. 32 – erscheint wöchentlich   Freitag, 7. August 2020   Stadt Aulendorf
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
2                                                           Freitag, 7. August 2020                                          Aulendorf Aktuell

                                                Impressum: „aulendorf aktuell“
    Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de
    Verantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich),
    Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,45 / farbig = € 0,65 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522
    Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de

Redaktions- & Anzeigenschluss                    Öffentliche                                       lich des Straßenbildes bei einer Betrach-
                                                                                                   tung sowohl von innen und außen ein-
Montag, 10. August 2020, 11.00 Uhr
(für Nr. 33/20 am 14.08.2020)                    Bekanntmachung                                    schließlich der Ortssilhouette zu verste-
                                                                                                   hen
Montag, 7. September 2020, 11.00 Uhr
                                                 Bekanntmachung der Satzung                      • die Stadtgestalt: dies ist die Baustruktur
(für Nr. 37/20 am 11.09.2020)
                                                                                                   einer Stadt, zu der auch der Stadtgrund-
Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell       der Stadt Aulendorf für die                      riss und die Freiräume gehören.
@aulendorf.de, Telefon 07525/934-107             städtebauliche Erhaltungssat-                   § 1 Erhaltung baulicher Anlagen
Anzeigen bitte direkt an die Druckerei!          zung „Innenstadt Aulendorf“                     (1) Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigen-
aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de                                                              art des Gebietes "Innenstadt Aulendorf"
Redaktionelle Textbeiträge bitte in Textfor-
                                                       nach § 172 Abs. 1                             bedarf im räumlichen Geltungsbereich
mat (z.B. word) senden und Bilder als se-               Baugesetzbuch                                dieser Satzung der Abbruch, die Ände-
paraten Anhang (z.B. jpg-Datei) anhängen.        Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeord-            rung, die Nutzungsänderung sowie die
Bitte beachten Sie, dass zu spät einge-          nung für Baden-Württemberg in der Fas-              Errichtung baulicher Anlagen der Geneh-
hende Beiträge nicht mehr berücksichtigt         sung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S.        migung.
werden können.                                   698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des     (2) Die Genehmigung wird grundsätzlich
                                                 Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161)             durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bau-
        Öffentliche Sitzungen                    und des § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuches            aufsichtliche Genehmigung. oder eine
                                                 (BauGB), neugefasst durch Bekanntma-                bauaufsichtliche Zustimmung erforder-
Mittwoch, 23. September 2020                     chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.              lich, wird die Genehmigung durch die
AUT, Ratssaal                                    3634) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung         Baugenehmigungsbehörde im Einver-
Montag, 28. September 2020                       am 27.07.2020 folgende Satzung beschlos-            nehmen mit der Gemeinde erteilt.
GR, Stadthalle                                   sen:                                            (3) Die Genehmigung darf nur versagt wer-
                                                 Präambel                                            den, wenn die bauliche Anlage allein oder
    Apothekennotdienst an den                    Die bauliche und grünräumliche Struktur in-         im Zusammenhang mit anderen bauli-
                                                 nerhalb des Satzungsbereichs „Innenstadt            chen Anlagen das Ortsbild, die Stadtge-
    Wochenenden/Feiertagen                                                                           stalt oder das Landschaftsbild prägt oder
                                                 Aulendorf“ ist aufgrund ihrer besonderen
Samstag, 8. August 2020                          städtebaulichen Eigenart zu erhalten.               von städtebaulicher, insbesondere ge-
(Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr)                Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes         schichtlicher oder künstlerischer Bedeu-
Hodrus’sche Apotheke, Altshausen,                der Stadt Aulendorf ist eine Aufgabe von ho-        tung ist. Die Genehmigung zur Errichtung
Hindenburgstr. 36, Tel. 07584/3552               her kultureller Bedeutung. Gemäß § 172              einer baulichen Anlage darf nur versagt
Sonntag, 9. August 2020                          Abs. 3 BauGB umfasst dieser Schutzzweck:            werden, wenn die städtebauliche Gestalt
(So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr)                • das Ortsbild: darunter ist die bauliche An-       des Gebiets durch die beabsichtigte bau-
Kloster-Apotheke, Weingarten,                       sicht des Ortes oder Ortsteils einschließ-       liche Anlage beeinträchtigt wird.
Karlstr. 13, Tel. 0751/560260
Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe
erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oder
unter www.lak-bw.notdienst-portal.de

     Alarmierung bei Notfällen
Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170
nach 20.00 Uhr                 0751/8036666
Ärztlicher Bereitschaftsdienst       116117
Notruf (Überfall, Verkehrsunfall)       110
Krankentransport, Erste Hilfe,
Feuer, Rettungsdienst                   112
Wasserversorgung Stadt während
und außerhalb der Dienststunden 911185
Wasserversorgung für Blönried,
Tannhausen und Zollenreute
während der Dienststunden 07524/400240
nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386
Deutsche Telekom               0800/3301000
EnBW/Strom                     0800/3629477
Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001
Todesfälle                           934105
nach Dienstschluss:                    8437

    WOCHENMARKT
    Jeden Donnerstag in Aulendorf
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
Aulendorf Aktuell                                             Freitag, 7. August 2020                                                             3
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich                    Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb
Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur         des Geltungsbereiches dieser Planung zu-
Satzung zeichnerisch dargestellt. Die Anlage      geordnet. Die erste Ausgleichsfläche/-maß-
(Geltungsbereich) ist Bestandteil dieser Sat-     nahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 1644
zung.                                             (Teilfläche) der Gemarkung Aulendorf im
Maßgebend für die räumliche Abgrenzung            Geltungsbereich des Bebauungsplanes
des Geltungsbereichs dieser Erhaltungssat-        „Gewerbe- und Industriepark Sandäcker III –
zung ist die zeichnerische Darstellung im La-     1. Bauabschnitt“. Die zweite Ausgleichsflä-
geplan vom 02.07.2019.                            che befindet sich auf der Fl.-Nr. 1707 (Teilflä-
§ 3 Ordnungswidrigkeiten                          che) der Gemarkung Aulendorf. Es wird da-
Ordnungswidrig gem. § 213 Abs. 1 Nr. 4            rauf hingewiesen, dass sich der konkrete
BauGB handelt, wer eine bauliche Anlage           Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfah-
ohne die nach § 2 Abs. 1 erforderliche Ge-        rens noch ändern kann.
nehmigung abbricht, errichtet oder ändert.        Der Entwurf mit Begründung in der Fassung
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 213            vom 16.06.2020 und die nach Einschätzung
                                                  der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie-           Energien. Beschreibung der Maßnahmen
Abs. 3 BauGB mit einer Geldbuße bis zu
                                                  genden umweltbezogenen Stellungnahmen                zur Vermeidung, Verringerung und zum
30.000,00 € geahndet werden.                                                                           Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung
                                                  liegen in der Zeit vom 17.08.2020 bis
§ 4 Inkrafttreten
                                                  18.09.2020 in der Stadtverwaltung der Stadt          der Eingriffsregelung. Beschreibung ander-
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Be-                                                         weitiger Planungsmöglichkeiten und der
                                                  Aulendorf, Hauptstraße 35, 88326 Aulen-
kanntmachung nach §10 Abs. 3 BauGB in                                                                  erheblichen nachteiligen Auswirkungen,
                                                  dorf, Ebene 8, Stadtbauamt während der all-
Kraft.                                                                                                 die auf Grund der Anfälligkeit der nach
                                                  gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:                   Einsicht öffentlich aus.                             dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-           Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann            für schwere Unfälle oder Katastrophen zu
oder Formvorschriften der Gemeindeord-            der Entwurf mit Begründung in der Fassung            erwarten sind. Beschreibung der geplan-
nung für Baden-Württemberg (GemO) oder            vom 16.06.2020 und den nach Einschätzung             ten Maßnahmen zur Überwachung der er-
von auf Grund der GemO erlassener Verfah-         der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie-           heblichen Auswirkungen auf die Umwelt
rensvorschriften beim Zustandekommen              genden umweltbezogenen Stellungnahmen                bei Durchführung der Planung)
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO          unter folgender Adresse im Internet eingese-       – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah-
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in-      hen werden:                                          men der frühzeitigen Behördenunterrich-
nerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-          https://www.aulendorf.de/leben-                      tung gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Regie-
chung dieser Satzung gegenüber der Stadt          freizeit/wohnen-bauen/bauleitplanung                 rungspräsidiums Freiburg (Landesamt für
geltend gemacht worden ist; der Sachver-          Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung             Geologie, Rohstoffe und Bergbau) zur
halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu   wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4              Geotechnik, des Regierungspräsidiums
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-        BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Be-                Tübingen (Naturschutz) zur Notwendigkeit
schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,    gründung zum Entwurf wird ein Umweltbe-              einer Kartierung der Zauneidechsen sowie
die Genehmigung oder die Bekanntma-               richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.               des Landratsamtes Ravensburg zu den
chung der Satzung verletzt worden sind.           Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sin-          Themenfeldern Immissionsschutz (vom
                                                  ne des Gesetzes zur Umweltverträglich-               Vorhaben ausgehender Lärm, Staub, Er-
                                                  keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.          schütterungen und Einwirkung auf be-
Aulendorf, 07.08.2020
                                                  Folgende Arten umweltbezogener Informa-              nachbarte schützenswerte Nutzungen),
Matthias Burth, Bürgermeister
                                                  tionen sind verfügbar und werden mit aus-            Naturschutz (Artenschutz/Zauneidechsen-
                                                  gelegt:                                              vorkommen, FFH-Verträglichkeitsprüfung,
                                                  – Umweltbericht in der Fassung vom                   Umweltprüfung/Umweltbericht, Eingriffs-
Bekanntmachung zur öffentli-                         16.06.2020 (Ausführungen zu den The-              /Ausgleichsbilanzierung und Ausgleichs-
 chen Auslegung zum vorha-                           men: Beschreibung der Ziele des Umwelt-           maßnahmen, Dachbegrünung), Boden-
                                                     schutzes aus anderen Planungen, die sich          schutz (mögliche Schadstoffbelastung im
benbezogenen Bebauungsplan                           auf den Planbereich beziehen (Regional-           Bereich der Bahngleise, Darstellung des
„Fa. Heydt“ und die örtlichen                        plan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-           bestehenden Geländes, Folgen des Ein-
                                                     Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope,           baus von Recyclingmaterial, Definition von
   Bauvorschriften hierzu                                                                              auf unbefestigten Flächen gelagerten Ma-
                                                     Biotopverbund); Beschreibung und Bewer-
Der Gemeinderat Stadt Aulendorf hat in sei-          tung der Umweltauswirkungen auf der               terials), Altlasten (kein Eintrag) und Abwas-
ner öffentlichen Sitzung am 13.07.2020 den           Grundlage der Umweltprüfung; darin die            ser (Retentionsmulde, Einleitung von Nie-
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebau-                 Bestandsaufnahme sowie Prognose über              derschlagswasser, Lagerung von Material
ungsplan „Fa. Heydt“ und die örtlichen Bau-          die Entwicklung des Umweltzustandes bei           auf unbefestigtem Grund)
vorschriften hierzu mit Begründung jeweils           Nicht-Durchführung bzw. Durchführung            – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah-
in der Fassung vom 16.06.2020 gebilligt und          der Planung und deren Umweltauswirkun-            men der frühzeitigen Unterrichtung der Öf-
für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2        gen auf die Schutzgüter Arten und Lebens-         fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zu den
BauGB bestimmt.                                      räume; Biologische Vielfalt; Boden, Geolo-        vom Vorhaben ausgehenden Immissionen
Das Plangebiet liegt im Süden von Aulendorf          gie und Fläche; Wasser; Klima/Luft,               (Staub, Geruch, Lärm, Schadstoffe, Er-
westlich der „Hasengärtlestraße“ und um-             Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität;         schütterungen), dem betriebsbedingten
fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-              Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter           Lkw-Verkehr und den bestehenden Zu-
Nrn. 1570 sowie 1659 (Teilfläche). Der räum-         sowie eine Beschreibung der Wechselwir-           /Abfahrtsrouten sowie daraus resultieren-
liche Geltungsbereich ist im abgebildeten            kungen zwischen den zuvor genannten               den Beeinträchtigungen für Wohnnutzun-
                                                     Schutzgütern. Bewertung bei Durchfüh-             gen im Umfeld, zum Tempolimit auf
Lageplan dargestellt.
                                                     rung der Planung von Wasserwirtschaft;            Zufahrtsstraßen und zu Maßnahmen zur
Durch die Aufstellung des vorhabenbezoge-
                                                     Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er-            Verkehrsberuhigung, zu einem Lkw-Park-
nen Bebauungsplanes „Fa. Heydt“ und die
                                                     schütterungen, Licht, Wärme und Strah-            verbot für die Straße „Auf der Steige“ so-
örtlichen Bauvorschriften hierzu sollen die
                                                     lung sowie der Verursachung von Belästi-          wie zur Sicherstellung gesunder Wohnver-
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
                                                     gungen; Abfälle und ihre Beseitigung und          hältnisse für Betriebsinhaberwohnungen)
die Realisierung einer Anlage zur Aufberei-
                                                     Verwertung; eingesetzte Techniken und           – Vorhaben- und Erschließungsplan der pro-
tung und Umschlag von Baurestmassen ge-
                                                     Stoffe; menschliche Gesundheit, das kul-          bau gmbh vom 31.01.2020 bzw. vom
schaffen werden. Dem durch die vorliegende
                                                     turelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare         09.06.2020 sowie Betriebsbeschreibung
Planung verursachten Eingriff werden zwei
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
4                                                           Freitag, 7. August 2020                                             Aulendorf Aktuell

  der Bausch Engineering GmbH vom Mai              Ravensburg, Naturschutz (zu notwendigen         Playmobil Ausstellung
  2019 (beides bezogen auf das Bauvorha-           Änderungen bei den Artenschutzmaßnah-           Frau Johler teilt mit, dass am gestrigen Eröff-
  ben der Fa. Heydt, Aulendorf)                    men für die Zauneidechse sowie zur bau-         nungstag fast 400 Besucher die Ausstellung
– Schalltechnische Untersuchung zum vor-           biologischen Begleitung, zur FFH-Verträg-       besucht haben.
  habenbezogenen Bebauungsplan „Fa.                lichkeitsprüfung sowie zur Zuordnung der        Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster
  Heydt“ des Büros Sieber in der Fassung           bestehenden Ausgleichsflächen)                  Beschlüsse
  vom 12.11.2019 (zu den vom Vorhaben            – umweltbezogene Stellungnahmen im Rah-           Aus der letzten Sitzung gibt es keine Be-
  ausgehenden Gewerbelärm-Immissionen              men der förmlichen Auslegung nach § 3           schlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung be-
  auf angrenzende, schützenswerte Nutzun-          Abs. 2 BauGB (zum fehlenden Planungser-         kannt zu geben.
  gen und den notwendigen lärmschutz-              fordernis, zur Standortwahl, zu den Um-         Einwohnerfragestunde
  technischen Bestimmungen innerhalb des           weltauswirkungen des anzusiedelnden Be-         Es gibt keine Fragen aus der Einwohner-
  Plangebietes (Beschränkung der Betriebs-         triebs, insbesondere durch Einwirkung von       schaft.
  zeiten auf den Tageszeitraum; Beschrän-          Verkehrs- und Gewerbelärm, von Staub so-
  kung der Siebanlage auf eine Dauer von 8 h                                                       Vorstellung des Sicherheitsberichts für
                                                   wie von Erschütterungen, zur Kumulierung
  je Betriebstag))                                                                                 die Stadt Aulendorf
                                                   von Verkehrs- und Betriebslärm, zur Durch-
– Ingenieurgeologisches Gutachten Dr.-                                                             BM Burth begrüßt die Herren Riether und
                                                   führung emissions- und immissionsmin-
  Ing.      Georg       Ulrich,     Leutkirch,                                                     Beutel von den Polizeiposten Weingarten
                                                   dernder Maßnahmen, zur Verbindlichkeit
                                                                                                   und Altshausen.
  vom 14.11.1994 (zu den Baugrundverhält-          der Betriebsbeschreibung, insbesondere
                                                                                                   Im Anschluss erläutern die beiden den Si-
  nissen innerhalb des Vorhabensgebietes)          der zulässigen Anlagentypen, als Grundla-
                                                                                                   cherheitsbericht. Dieser ist auf der Homepa-
– Gutachten zu den staub- und gasförmigen          ge für die erstellten Gutachten, zur Zahl der
                                                                                                   ge der Stadt abrufbar.
  Emissionen und Immissionen im Rahmen             Fahrzeugbewegungen und den vorgesehe-
                                                                                                   Der Sicherheitsbericht wird zur Kenntnis
  des vorhabenbezogenen Bebauungspla-              nen Zu-/Abfahrtsrouten, zu betriebsbe-
                                                                                                   genommen.
  nes „Fa. Heydt“, Stadt Aulendorf, von der        dingten Verkehrslärmeinwirkungen im wei-
  iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG,              teren Umfeld, zu den Datengrundlagen der
  vom 23.01.2020 (zur Prognose und Bewer-          Gutachten zum Schallschutz, zu Staub so-        Ausschreibung Gaskonzession            - Be-
  tung des Staubeintrags an den benachbar-         wie zu Erschütterungen, zu Erschütterun-        schluss über den Verfahrensleitfaden mit
  ten Wohn- und Büronutzungen sowie der            gen auf Grund des Abstellens von Contai-        Wertungskriterien und Gewichtung
  Stickstoffdeposition im Bereich natur-           nern      sowie      zum     Einfluss     der   BM Burth begrüßt Herrn Zimmermann von
  schutzfachlich hochwertiger Bereiche)            Bodenverhältnisse auf die Übertragung von       der beauftragten Kanzlei iuscomm.
– Messbericht zu den Erschütterungsmes-            Erschütterungen, zum befürchteten Wert-         Aufgrund der Komplexität und der rechtli-
  sungen beim Betrieb der Siebanlage für           verlust umliegender Grundstücke sowie zu        chen Schwierigkeiten einer solchen Aus-
  Aushubböden, Hasengärtlestr. 74, Aulen-          den artenschutzrechtlichen Untersuchun-         schreibung hat die Stadt Aulendorf hiermit
  dorf, von Dr.-Ing. Georg Ulrich Geotechnik       gen und zu den Auswirkungen vergangener         die Kanzlei iuscomm aus Stuttgart beauf-
  GmbH vom 13.12.2019                              Baumaßnahmen auf vorhandene Arten)              tragt.
– FFH-Verträglichkeitsuntersuchung       zum     Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in        Auf die Bekanntmachung hin haben zwei In-
  vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fa.           den Festsetzungen verwiesen wird, stehen          teressenten ihr Interesse bekundet. In der
  Heydt“ des Büros Sieber in der Fassung         bei der Stadt Aulendorf (Hauptstraße 35,          Folge werden diese beiden Interessenten
  vom 13.12.2019 (zu den Auswirkungen der        88326 Aulendorf) im Rahmen der förmlichen         nun zu einer verbindlichen Angebotsabgabe
  geplanten Bebauung auf das südlich und         Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur       aufgefordert. Hierzu gibt es einen sogenann-
  nordöstlich liegende FFH-Gebiet „Feucht-       Einsicht zur Verfügung.                           ten Verfahrensleitfaden, in dem alle relevan-
  gebiete um Altshausen“, insbesondere un-       Stellungnahmen können während der Ausle-          ten Angelegenheiten geregelt sind und der
  ter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Licht    gungsfrist schriftlich oder mündlich abgege-      auch eine Gewichtung der Wertungskriterien
  und andere optische Emissionen, Lärm und       ben werden. Stellungnahmen, die nicht             enthält.
  Eintrag von Luftschadstoffen)                  rechtzeitig abgegeben worden sind, können         Die Verwaltung hat im Vorfeld mit der ius-
– Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur 1.      gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6            comm eine Gewichtung vorgenommen, die
   Änderung des Bebauungsplanes „Gewer-                                                            im beigefügten Entwurf des Verfahrensleitfa-
                                                 BauGB bei der Beschlussfassung über den
  be- und Industriepark Sandäcker III, Bau-                                                        dens dem Gemeinderat zur Beratung und
                                                 Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  abschnitt 1“ des Büros Sieber in der Fas-                                                        Abstimmung vorgelegt wird.
                                                 Parallel mit der Auslegung findet die Einho-
  sung vom 03.12.2018 (zur Eignung des                                                             Der Gemeinderat beschließt einstimmig den
                                                 lung der Stellungnahmen der Behörden und
  Plangebietes für ein Vorkommen von Zaun-                                                         im Entwurf beigefügten Verfahrensleitfaden
                                                 sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
  eidechsen und notwendigen weiteren Un-                                                           zur Ausschreibung der Gaskonzession inklu-
                                                 § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2
  tersuchungen)                                                                                    sive der Gewichtung der Wertungskriterien.
                                                 BauGB statt.
– Artenschutzrechtliches        Fachgutachten                                                      Aufhebung eines Teilbereiches des Bebau-
  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan                                                              ungsplanes "Gewerbe- und Industriepark
                                                 Aulendorf, den 07.08.2020
  „Fa. Heydt“ des Büros Sieber in der Fas-                                                         Sandäcker III, Bauabschnitt I" und die ört-
                                                 Matthias Burth
  sung vom 10.12.2019 (zum Vorkommen                                                               lichen Bauvorschriften hierzu
                                                 Bürgermeister
  geschützter Tierarten, insbesondere von                                                          1. Abwägung der eingegangenen Stellung-
  Zauneidechsen, innerhalb und im Umfeld                                                           nahmen aus der Anhörung der Träger öf-
  des Plangebietes und notwendigen arten-                                                          fentlicher Belange und der Beteiligung der
  schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatz-      Stadt informiert                                  Öffentlichkeit
  maßnahmen)                                                                                       2. Satzungsbeschluss
– umweltbezogene Stellungnahmen im Rah-             Bericht der Gemeinderats-                      Die Stadt Aulendorf hat 1998 den Bebau-
  men der förmlichen Beteiligung der Behör-          sitzung vom 13.07.2020                        ungsplan „Gewerbe- und Industriepark
  den und sonstigen Träger öffentlicher Be-                                                        Sandäcker III, Bauabschnitt I" aufgestellt.
  lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des               Bekanntgaben, Mitteilungen, Bekanntga-            Ziel der Planung war grundsätzlich die Ent-
  Regierungspräsidiums Tübingen (zu den          be nichtöffentl. gefasster Beschlüsse,            wicklung eines Gewerbe- und Industrie-
  Artenschutzmaßnahmen), des Landrats-           Protokoll                                         parks. Der rechtsverbindliche Bebauungs-
  amts Ravensburg, Bauleitplanung (zur                                                             plan     „Gewerbe-      und      Industriepark
  Dachbegrünung, zu den Baumpflanzgebo-          Bepflanzung Rugetsweiler Brücke                   Sandäcker III, Bauabschnitt I" setzt für den
  ten und zu den einzuhaltenden Grenzab-         BM Burth informiert, dass im Rahmen der           Aufhebungsbereich bisher ein einge-
  ständen bei Pflanzungen), des Landrats-        Ausschreibung der Bepflanzung bei der Ru-         schränktes Industriegebiet fest, in dem er-
  amts Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur          getsweiler Brücke ein sehr gutes Ausschrei-       heblich belästigende Betriebe ausgeschlos-
  Entwässerung) sowie des Landratsamts           bungsergebnis erzielt werden konnte.              sen sind. Hierdurch wird jedoch der
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
Aulendorf Aktuell                                            Freitag, 7. August 2020                                                             5

Gebietscharakter eines Industriegebietes un-      „Hasengärtlestraße“, im Westen an stillge-      Für den vorhabenbezogenen Bebauungs-
terlaufen, weshalb ein Änderungsverfahren         legte Bahngleise an. Entlang der südwestli-     plan „Fa. Heydt“ ist eine Umweltprüfung ge-
für den Bebauungsplan „Gewerbe- und In-           chen Grenze des Plangebietes verläuft die       mäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie
dustriepark Sandäcker III, Bauabschnitt I"        Bahnstrecke „Aulendorf – Altshausen“.           ein Umweltbericht gem. § 2 a Satz 2 Nr. 2
eingeleitet wurde.                                Nördlich liegen die bebauten und gewerblich     BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a
Der südliche Bereich ist jedoch nicht Teil des    genutzten Flächen des Gewerbe- und In-          BauGB zu erstellen.
Änderungsverfahrens. In diesem Bereich be-        dustriegebietes „Sandäcker III“. Die Bahn-      Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungs-
absichtigt die Stadt Aulendorf dagegen einen      gleise werden von Gehölzen gesäumt; jen-        bereich) beträgt insgesamt 1,30 ha, davon
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzu-            seits davon liegen im Süden, Westen und         sind 1,01 ha für die Bebauung vorgesehene
stellen. Die Aufhebung dieses Teilbereichs        Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen.      Flächen („Umschlags- und Aufbereitungsflä-
dient der Schaffung von Rechtssicherheit          Das Plangebiet selbst wird derzeit von der      chen“), 0,03 ha öffentliche Verkehrsflächen
und Rechtsklarheit. Es soll sichergestellt wer-   Fa. Heydt mit der Aufbereitung von Aushub,      und 0,26 ha private Grünflächen. Der Flä-
den, dass für den Fall der Aufhebung des          Bauschutt und Baustellen-Mischabfällen ge-      chenbedarf muss unter dem Gesichtspunkt
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach            nutzt. Es ist hauptsächlich von offenem, kie-   betrachtet werden, dass auf Grundlage des
§ 12 Abs. 6 BauGB kein rechtswidriger Be-         sigem Oberboden geprägt, welcher teilwei-       Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industrie-
bauungsplan zum Vorschein kommt, son-             se mit Ruderalvegetation bestanden ist.         park Sandäcker III, Bauabschnitt I“ (rechts-
dern vielmehr § 34 BauGB.                         Zudem bestehen im Gebiet eine Maschinen-        verbindlich seit 1999) bereits Baurecht be-
Der Gemeinde erwächst daher ein Erforder-         halle, eine überdachte Lagerhalle sowie eine    steht und der Bereich bereits gewerblich
nis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen.      asphaltierte Zufahrt- und Hoffläche.            genutzt wird. Im Rahmen einer Eingriffs- und
Als Alternative zur Aufhebung des Bebau-          Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der       Ausgleichsbilanzierung wurde geprüft, ob
ungsplanes bestünde die Möglichkeit der           Stadt Aulendorf werden die überplanten Flä-     sich durch die Aufstellung des vorhabenbe-
Änderung des Bebauungsplanes auch für             chen als „gewerbliche Bauflächen“ darge-        zogenen Bebauungsplanes in größerem
den genannten Teilbereich. Hiergegen              stellt. Für den vorhabenbezogenen Bebau-        Umfang Eingriffe ergeben als durch den
spricht, dass ein vorhabenbezogener Bebau-        ungsplan sind die Vorschriften des § 8 Abs.     rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits
ungsplan durch die zweckgebundenen                2 BauGB nur für Festsetzungen im Sinne          zulässig sind (z. B. höherer Versieglungs-
Steuerungsmöglichkeiten dem eigentlichen          des § 9 BauGB maßgeblich. Der im vorlie-        grad). Dies ist nicht der Fall; es ist daher kein
Ziel der Entwicklung eines Gewerbe- und In-       genden vorhabenbezogenen Bebauungs-             naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbrin-
dustrieparks am nächsten kommt. Durch den         plan festgesetzte Nutzungszweck (Unter-         gen.
vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann              bringung von Gebäuden und Anlagen zur
                                                                                                  Planungsrechtliche Festsetzungen
sich in dem südlichen Bereich ein Bauschutt-      Aufbereitung und zum Umschlag von Bau-
                                                                                                  In den Umschlags- und Aufbereitungsflä-
und Recyclingunternehmen ansiedeln, wel-          restmassen) kann aus der Darstellung „ge-
                                                  werblichen Bauflächen“ hergeleitet werden,      chen sind zulässig:
ches in einem reinen Gewerbegebiet nicht                                                          Büro mit Sozialbereich, Büro mit Labor,
zulässig wäre. Dennoch werden die von dem         das Entwicklungsgebot im Sinne von § 8
                                                  Abs. 2 BauGB wird damit erfüllt.                überdachter Lagerbereich, Maschinenhalle,
Betrieb ausgehenden Immissionen und                                                               Aufbereitungshalle, Freilager und Schüttgut-
Emissionen einer detaillierten Prüfung unter-     Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
                                                  sollen die planungsrechtlichen Vorausset-       boxen, Verkehrsflächen für Anlieferung und
zogen und so die Verträglichkeit mit der um-                                                      Abholung der Materialien, Werbeanlagen an
gebenden Bestandsbebauung sicherge-               zungen dafür geschaffen werden, eine Anla-
                                                  ge zum Umschlag und zur Aufbereitung von        der Gebäudefassade sowie freistehende
stellt. Aus diesen Gründen ist die Aufhebung                                                      Werbeanlagen.
einer reinen Überplanung bzw. einer Ände-         Baurestmassen für die Wiederverwertung zu
                                                  errichten. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung    Die zulässige Grundfläche darf durch nicht
rung vorzuziehen. Auf den nachfolgenden                                                           vollflächige versiegelte Stellplätze, vollflä-
Tagesordnungspunkt wird verwiesen.                lag der Stadtverwaltung eine konkrete Anfra-
                                                  ge der Fa. Heydt nach einem weiteren            chig versiegelte Zu- und Umfahren, Lagerflä-
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:            Standort für Umschlags- und Aufbereitungs-      chen sowie Nebenanlagen, die keine Ge-
1. Der Gemeinderat macht sich die Inhal-          flächen vor. Die kürzlich im südlichen Gebiet   bäude oder Gebäudeteile sind, bis zu einer
    te der Abwägungs- und Beschlussvor-           realisierte Maschinenhalle und der über-        Grundflächenzahl von 0,95 überschritten
    lage zur Fassung vom 21.01.2020 zu Ei-        dachte Lagerbereich im nördlichen Plange-       werden.
    gen.                                          biet sollen zusammen mit den erforderlichen     Für die Außenbeleuchtung sind nur mit
2. Die Aufhebung eines Teilbereiches des          Hof- und Verkehrsflächen planungsrechtlich      Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollstän-
    Bebauungsplanes „Gewerbe- und In-             gesichert werden.                               dig insektendicht eingekofferte (staubdichte)
    dustriepark Sandäcker III, Bauab-             Wesentliche Festsetzungen des Bebau-            LED-Lampen oder nach dem Stand der
    schnitt I“ und örtliche Bauvorschriften       ungsplanes sind die Festsetzung einer für       Technik vergleichbare insektenschonende
    hierzu in der Fassung vom 21.01.2020          die Bebauung vorgesehenen Fläche und de-        Lampentypen in einer maximalen Licht-
    wird gemäß dem Satzungstext als Sat-          ren Art der baulichen Nutzung „Umschlag-        punkthöhe von 6,00 m über der Gelände-
    zung beschlossen.                             und Aufbereitungsflächen“ mit Grundflächen      oberkante zulässig. Eine Beläuchtung von
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den            (GR) von insgesamt 3.173 m², maximalen          Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Ge-
    Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3,          Gebäudehöhen von etwa 9 m, 12 m und 14          bäuden befinden, ist nicht zulässig. Die Nut-
    Satz 3 BauBG ortsüblich bekannt zu            m, privaten Grünflächen entlang der Grund-      zung von Skybeamern, blinkende, wech-
    machen und danach dem Landratsamt             stücksgrenzen, Pflanzgeboten für Teile der      selnd farbige Anzeigen sowie die
    Ravensburg gemäß § 4 Abs. 3 GemO              privaten Grünflächen sowie mit einer im süd-    flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind
    anzuzeigen.                                   lichen Bereich der Grünflächen liegenden        nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaikanla-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fa.              Retentionsmulde für Niederschlagswasser.        gen zu verwenden, die weniger als 6 % po-
Heydt" und die örtlichen Bauvorschriften          In zwei insgesamt 330 m² großen Bereichen       larisiertes Licht reflektieren.
hierzu                                            der privaten Grünfläche im Süden sind Aus-      Für die Zauneidechse sind Ersatzhabitate
1. Abwägung der eingegangenen Stel-               gleichsflächen bzw. Maßnahmen für die im        auf einer Fläche von mindestens 300 m² in
lungnahmen aus der Beteiligung der Be-            Plangebiet und dessen Umfeld vorkommen-         Form von CEF-Maßnahmen anzulegen. Die
hörden und sonstigen Träger öffentlicher          de Zauneidechse festgesetzt. Stellplätze,       Maßnahmen sind vor der erforderlichen
Belange sowie der öffentlichen Ausle-             Zufahrten und andere untergeordnete Wege        Baufeldräumung abzuschließen, so dass die
gung.                                             sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus-       im Rahmen der o.g. Vergrämung abwan-
2. Zustimmung zum Planentwurf                     zuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvor-       dernden Tiere geeignete Habitatbedingun-
3. Beschlussfassung über die erneute öf-          schriften werden Einschränkungen für die        gen vorfinden. Die Ersatzhabitate müssen
fentliche Auslegung und die Anhörung              Aufständerung von thermischen Solar- und        mindestens zehn der folgenden Lebens-
Träger öffentlicher Belange.                      Photovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdä-      raumtypen beinhalten und in direktem Um-
Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die         chern getroffen.                                feld des Eingriffsbereiches (im Randbereich
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
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des Plangebietes) liegen.                       L 285 sowie in Richtung Bad Waldsee eine          im Bereich der festgesetzten privaten Grün-
Die Anlage von Block- und Bollensteinschüt-     Anbindung an die Bundesstraße B 30.               flächen anzulegen.
tungen, oder Trockensteinmauern sowie Tot-      Zusammenfassung Umweltbericht                     Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des §
holzhaufen dient als Versteck- und Sonn-        Durch den Bebauungsplan wird eine für die         1a BauGB erfolgt verbal-argumentativ sowie
möglichkeiten. Für die Block- oder              Bebauung vorgesehene Fläche "Um-                  zusätzlich über eine Bilanzierung der versie-
Bollensteinschüttungen sind faustgroße,         schlags- und Aufbereitungsflächen" mit da-        gelbaren Bodenflächen. Im Rahmen der Ein-
raue Steine in sonnenexponierter Lage auf-      zugehörigen privaten Grünflächen an der           griffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde ge-
zuschütten. Für die Totholzhaufen sind un-      "Hasengärtlestraße" am südlichen Sied-            prüft, ob sich durch die Aufstellung des
terschiedlich dicke Äste zu verwenden. Auf      lungsrand der Stadt Aulendorf ausgewiesen.        vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in
sehr dünnes Material ist auf Grund der          Der überplante Bereich umfasst 1,30 ha.           größerem Umfang Eingriffe ergeben als
schnellen Verwitterung zu verzichten. Die       In einer Entfernung von 150 m beginnt weiter      durch den rechtsverbindlichen Bebauungs-
Äste sind in sonnenexponierter Lage aufzu-      südlich das FFH-Gebiet "Feuchtgebiete um          plan zulässig sind (z.B. höherer Versiege-
schichten. Beide Ersatzhabitate sollen je-      Altshausen". Eine weitere Teilfläche des          lungsgrad). Dies ist nicht der Fall; es ist da-
weils einen Durchmesser von ca. 3,50 m auf-     FFH-Gebietes liegt etwa 950 m nordwestlich        her kein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu
weisen. Bei der Umsetzung dieser                des Plangebietes. Zudem liegt südlich eine        erbringen.
Maßnahmen ist zu beachten, dass die ent-        gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie kartierte       Bei Nicht-Durchführung der Planung wird
standenen Hohlräume entsprechend klein          Magere Flachland-Mähwiese. Die kürzeste           die überplante Fläche voraussichtlich weiter-
sind, damit Zauneidechsen vor evtl. Feinden     Entfernung vom Plangebiet zu den Mähwie-          hin gewerblich genutzt und in ihrer (wenig
geschützt sind.                                 sen beträgt etwa 250 m, zu den Auwäldern          bedeutenden) Funktion für den Naturhaus-
Sandlinsen dienen den Zauneidechsen als         entlang der "Ach" beträgt die Entfernung          halt und das Landschaftsbild in ähnlichem
zusätzliche Eiablageplätze. Für die Anlage      mindestes 500 m. Da Luftschadstoffe der           Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die
ist grabfähiger Flusssand zu verwenden. Um      wesentliche Wirkfaktor sind, welcher ange-        sich unabhängig von der vorliegenden Pla-
ein Ausschwemmen durch Regen zu ver-            sichts des Vorhabens und der zum Schutz-          nung ergeben, können jedoch nicht ab-
meiden, sind die Sandlinsen ca. 0,4 m in den    gebiet bestehenden Entfernung zu einer Be-        schließend bestimmt werden.
Boden einzutiefen und mit einzelnen großen      einträchtigung führen könnte, wurde zu den        Lärmeinwirkungen
Blocksteinen oder Gleisschotter randlich zu     staub- und gasförmigen Emissionen und Im-         Durch das geplante Gewerbegebiet sind
bedecken. Die potenziellen Eiablageplätze       missionen im Rahmen des vorhabenbezo-             Lärmeinwirkungen auf die Umgebungsbe-
sind mit einer Höhe von ca. 0,5 m über der      genen Bebauungsplanes "Fa. Heydt" von             bauung zu erwarten, die zu Nutzungskonflik-
Bodenoberfläche zu gestalten. Eine Größe        der imA Richter & Röckle GmbH & Co. KG            ten führen können. Im Rahmen einer schall-
der Sandhaufen von ca. 3,5 m ist anzustre-      ein Gutachten erstellt. Die hierfür vorgenom-     technischen Untersuchung gemäß TA Lärm
ben.                                            menen Berechnungen zeigen, dass die Fein-         wurde nachgewiesen, dass unter Berück-
Erfordernis der Planung                         staub- und Staubniederschlagsimmissionen          sichtigung der festgesetzten lärmschutz-
Unmittelbarer Anlass für die Aufstellung des    an allen Aufpunkten am Rand des Schutzge-         technischen Bestimmungen alle Vorgaben
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fa.          bietes die Immissionsgrenzwerte deutlich          bezüglichen des Lärmschutzes erfüllt wer-
Heydt“ ist die Schaffung der planungsrecht-     unterschreiten. Die Stickstoffdeposition in       den. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf
lichen Voraussetzungen für die Realisierung     den nächstgelegenen Teilflächen des FFH           den Menschen kann daher ausgeschlossen
einer Anlage zur Aufbereitung und Umschlag      Gebiets beträgt maximal 0,03 kg/(ha∙a) und        werden.
von Baurestmassen. Aufgrund der zahlrei-        liegt damit weit unter der Irrelevanzschwelle     Emission von Schadstoffen, Lärm, Er-
chen gesetzlichen Änderungen von Verord-        von 0,51 kg/(ha·a). Aus guter naturschutz-        schütterungen, Licht, Wärme und Strah-
nungen hat sich im Bereich der Entsorgung       fachlicher Praxis heraus trifft der vorliegende   lung
von Aushub und Bauschutt sowie bei Bau-         Bebauungsplan Festsetzungen zur insek-            In der Bauphase kann es temporär zu Lärm-
stellen-Mischabfällen die Handhabung beim       tenschonenden Außenbeleuchtung sowie              belästigung sowie zu Belastungen durch
Umschlag und der Entsorgung verändert.          zum zulässigen Reflektionsgrad von Photo-         Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen
Daher benötigt die Fa. Heydt Container und      voltaikanlagen. Wegen dieser Festsetzun-          (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die
Umweltservice GmbH einen weiteren Stand-        gen sind in Verbindung mit den Abschirmwir-       zeitweise die (Betriebsleiter-)Wohngebäude
ort für Umschlags- und Aufbereitungsflä-        kungen durch das vorhandene Gelände               in dem angrenzenden, bereits bebauten Ge-
chen. Insbesondere die neuen Anforderun-        bzw. vorhandene Gehölze keine die Insek-          werbegebiet beeinträchtigen können. Er-
gen aus der Gewerbeabfallverordnung             tenfauna des FFH-Gebietes schädigenden            hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf
verlangen eine verstärkte Getrenntsamm-         Anlockwirkungen zu befürchten. Insgesamt          Grund der zeitlich begrenzten Dauer der
lung und eine Aufbereitung für die Wieder-      sind damit erhebliche Beeinträchtigungen          Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder
verwertung. Im südlichen Planbereich soll       der Schutz- und Erhaltungsziele des oben          ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des
daher eine Maschinenhalle und im nördli-        genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten.         besonders empfindlichen Nachtzeitraums)
chen Bereich ein überdachter Lagerbereich       Etwa 150 m weiter südlich beginnt das             stattfinden werden, nicht zu erwarten.
entstehen. Der derzeit rechtsverbindliche       Landschaftsschutzgebiet "Achtobel". Süd-          In der Betriebsphase sind als Luftschadstof-
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industrie-          östlich befinden sich nahezu angrenzend die       fe insbesondere Staub sowie Stickoxide zu
park Sandäcker III, Bauabschnitt I“ weist für   gem. § 30 BNatSchG geschützten Biotope            erwarten. Die wichtigsten Staubquellen sind
den fraglichen Bereich ein eingeschränktes      "Feldgehölz an Bahndamm südlich Aulen-            die Umschlag- und Aufbereitungsvorgänge,
Industriegebiet aus, wobei erheblich belästi-   dorf" und "Feldgehölz an Bahndamm Aulen-          die Fahrbewegungen von LKWs, Radladern
gende Gewerbebetriebe ausgeschlossen            dorf-Altshausen". Beeinträchtigungen des          und Mitarbeiter-PKWs sowie die Diesel-
sind. Dies widerspricht jedoch dem Gebiets-     Landschaftsschutzgebietes oder der o.g.           motoremissionen der o. g. Fahrzeuge, der
charakter eines Industriegebietes. Der Aus-     Biotope sind gemäß den durchgeführten             Siebmaschine und des Baggers. Stickoxide
schluss erheblich belästigender Gewerbe-        Untersuchungen (Artenschutz- und Luft-            werden vor allem durch die Verbrennungs-
betriebe ist demnach nicht zulässig. Aus        schadstoff-Gutachten) nicht zu erwarten.          motoren der LKWs, Radlager/Bagger sowie
Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssi-        Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutz-       der Siebmaschine freigesetzt. Zudem trägt
cherheit erwächst der Stadt daher ein Erfor-    gut Arten/Lebensräume durch die Verkleine-        die Gasheizung des geplanten Büro- und
dernis bauleitplanerisch steuernd einzugrei-    rung des Lebensraumes der im Gebiet und           Verwaltungsgebäudes zum Stickoxid-Aus-
fen.                                            im Umfeld vorkommenden Zauneidechsen.             stoß bei. Im Rahmen eines Gutachtens zu
Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen           Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ist         den staub- und gasförmigen Emissionen
Das geplante Vorhaben ist über die beste-       vor dem Eingriff eine Vergrämung der im Ge-       und Immissionen des geplanten Vorhabens
hende "Hasengärtlestraße" an das Verkehrs-      biet vorkommenden Zauneidechsen durch-            der Fa. Heydt, wurde von der imA Richter &
netz angebunden. Über diese Straße be-          zuführen. Zudem sind bereits vor der Vergrä-      Röckle GmbH & Co. KG unter Berücksichti-
steht eine Anbindung an die Landesstraße        mung Ersatzhabitate für die Zauneidechse          gung der Vorbelastung, des Reliefs/Gelän-
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
Aulendorf Aktuell                                           Freitag, 7. August 2020                                                          7

des, der vorhandenen Gebäude sowie der           Zauneidechsen – Ersatzhabitate auf mindes-       einem Schutzzaun abgeschirmt werden.
meteorologischen Verhältnisse berechnet,         tens 300 m² beziffert wird, ist nicht ersicht-
dass die Feinstaub- und Staubnieder-             lich, wie dieses Aussage zustande kommt,         Der geplante Ersatzlebensraum an der Ost-
schlagsimmissionen an allen Aufpunkten die       beziehungsweise woraus sich diese Min-           seite des Projektbereichs ist durch das an-
Immissionsgrenzwerte deutlich unterschrei-       destflächengröße ableitet und ob sie ausrei-     grenzende Feldgehölzbiotop und die neue
ten. Die Stickstoffdeposition in den nächst-     chend ist. Die Vermeidungsmaßnahme V2            Lagerhalle von Ost-West her beschattet und
gelegenen Teilflächen des FFH Gebietes           ist zu überarbeiten. Sie muss die Installation   für die Reptilien ungeeignet. Zudem ist die
"Feuchtgebiete um Altshausen" beträgt ma-        eines Amphibienschutzzaunes während der          angrenzende hohe Böschung bereits Le-
ximal 0,03 kg/(ha∙a). Sie liegt damit weit un-   Bauphase beinhalten, um zu verhindern,           bensraum der Zauneidechse. Daher wird
ter der Irrelevanzschwelle von 0,51 kg/(ha·a).   dass zu- oder abwandernde Amphibien auf          kein neuer Lebensraum geschaffen, im Ge-
Es sind daher keine schädlichen Umweltein-       die Baustelle gelangen können.                   genteil, der innerartliche Konkurrenzdruck
wirkungen durch Luftschadstoffeinträge           Gemäß dem Abwägungsvorschlag wird der            wird erhöht und die schwächeren Individuen
(Staub- oder Stickoxid-Immissionen) zu er-       Hinweis zur Kenntnis genommen. Das arten-        sind gezwungen abzuwandern; möglicher-
warten.                                          schutzrechtliche Fachgutachten wurde             weise auf die geeignet erscheinende Fläche
In Bezug auf Erschütterungen wurde von der       überarbeitet. Auf Hinweis der unteren Natur-     des Plangebietes, sofern dorthin die Abwan-
Dr.-Ing. Georg Ulrich - Geotechnik GmbH,         schutzbehörde (Landratsamt Ravensburg)           derung nicht dauerhaft unterbunden wird. Es
Leutkirch, eine Messung beim Betrieb der         wurde ein Teil der CEF-Maßnahmenfläche           wird deshalb vorgeschlagen, stattdessen
Siebanlage für Aushubböden durchgeführt.         (im Südosten des Plangebietes) aus der Pla-      den Ersatzlebensraum an der Südspitze zu
Die gemessenen Schwinggeschwindigkei-            nung herausgenommen. Stattdessen wurde           erweitern und auch die neuen Außenbö-
ten und Frequenzen sind nur an einem der         auf dem ehemaligen Bahngleis westlich des        schungen am dortig geplanten Retentions-
vier Messpunkte direkt zu erkennen. An den       Plangebietes eine neue Maßnahmenfläche           becken als Magerwiese wirksam einzubin-
übrigen Messstandorten ist auf Grund der         aufgenommen. Die ursprünglich mit mindes-        den. Das still gelegte und besonnte
Entfernung bzw. durch äußere Einflüsse ver-      tens 300 m² angegebene, erforderliche Maß-       ehemalige Bahngleis im Westen wurde nicht
ursachte Erschütterungen (z. B. aus Verkehr,     nahmenfläche basierte auf einer Abschät-         in die CEF-Maßnahme mit einbezogen, ob-
MP4) das Messsignal kaum noch auszuma-           zung      von     Eingriffen  in   geeignete     wohl sich dieser Bereich besonders für
chen. Die gemessenen Schwinggeschwin-            Zauneidechsenhabitate und einem daraus           Zauneidechsen eignet und auch besiedelt
digkeiten liegen mit max. 0,38 mm/s deutlich     resultierenden Ausgleich im Verhältnis 1:1.      wird. Der Gleiskörper sollte dazu vollständig
unterhalb der normativen Anhaltswerte der        Um langfristig die Problematik mit zahlrei-      von Gerätschaften und Ablagerungen freige-
DIN 4150, so dass keine Gefährdung für die       chen betriebsbedingten Störungen und sich        räumt, wirksam entbuscht und u.a. mit
umliegende Bebauung zu erkennen ist. Die         temporär im Plangebiet aufhaltenden Zaun-        Sandlinsen aufgewertet werden. Für alle im
Bewertung der Einwirkungen auf Menschen          eidechsen zu entschärfen und der Popu-           Zusammenhang mit dem Artschutz durch-
in Gebäuden erfolgt auf der Grundlage der        lation langfristig deutlich bessere Habitat-     zuführenden Maßnahmen ist eine baubiolo-
DIN 4150, Teil 2, Tabelle 1. Die maximal be-     bedingungen zu schaffen, wurde die               gische Begleitung unabdingbar. Dabei sind
wertete       Schwingstärke      wurde      zu   Maßnahmenfläche vergrößert. Nach aktuel-         alle Maßnahmen zu dokumentieren und der
KBFma = 0,21 mm/s ermittelt. Sie liegt unter     ler Planung stehen gut 1.000 m² der Zaunei-      unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.
dem Anhaltswert für einen Einwirkungsort         dechse zur Verfügung.
innerhalb einer überwiegend gewerblich ge-       Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde        Durch die geplante Geländeveränderung mit
nutzten Umgebung. Negative Auswirkungen          im Landratsamt Ravensburg wurde ausge-           Habitatveränderung im Quartierbereich kön-
aus Erschütterungen auf Menschen in Ge-          führt, dass aktuell im Osten entlang dem         nen Maßnahmen, die im Artenschutzbericht
bäuden ist für eine Einwirkung tagsüber          Feldgehölzbiotop ein Damm geschüttet ist,        vorgeschrieben werden, so nicht umgesetzt
nicht zu erkennen. Ein nächtlicher Betrieb ist   dessen Funktion unklar ist. Ferner konnte        werden. Die fehlenden und vom Artenschutz
durch die lärmschutztechnischen Bestim-          festgestellt werden, dass das temporäre Ge-      wichtigen, einschätzungsmäßig notwendi-
                                                 wässer dort nicht mehr existent ist und wei-     gen, Frühjahrsbegehungen sind unmittelbar
mungen des Bebauungsplanes ausge-
                                                 tere temporäre Kleingewässer, bis auf den        jetzt durchzuführen und an die neuen Gelän-
schlossen.
                                                 westlichen Entwässerungsgraben am ehe-           deveränderungen anzupassen.
Unterrichtung der Behörden und sonsti-           maligen Bahngleis nicht mehr vorhanden
gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4        sind. Folglich sind die vorgeschlagenen Aus-     Es fehlen Aussagen, wie die Reptilien dauer-
Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öf-           gleichsmaßnahmen zu überprüfen und ge-           haft von einer Zuwanderung aus den an-
fentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB                    gebenenfalls an die neue Situation anzupas-      grenzenden Lebensräumen bzw. gegen eine
Die Behörden und sonstigen Träger öffentli-      sen.                                             Auswanderung aus der CEF-Fläche abge-
cher Belange wurden mit Schreiben                Durch die geplante Geländeveränderung mit        halten werden können. Deshalb ist ein ganz-
17.02.2020 zur Abgabe einer schriftlichen        Habitatveränderung im Quartierbereich kön-       jähriger und dauerhafter Reptilienzaun ent-
Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom            nen Maßnahmen, die im Artenschutzbericht         lang der Westseite, der Südseite und entlang
24.01.2020 bis 23.03.2020 aufgefordert. Die      vorgeschrieben werden, so nicht umgesetzt        der Ostseite vorgezogen zu errichten. Ohne
öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom       werden. Die fehlenden und vom Artenschutz        Schutzzaun wird der Zielkonflikt im Projekt-
27.04.2020 – 02.06.2020 ebenfalls mit der        wichtigen, einschätzungsmäßig notwendi-          bereich dauerhaft nicht behoben.
Entwurfsfassung vom 24.01.2020 statt. Die        gen, Frühjahrsbegehungen sind unmittelbar        Um Ablagerungen und das Überfahren von
eingegangenen Stellungnahmen können der          jetzt durchzuführen und an die neuen Gelän-      Tieren zu verhindern, muss der Tümpel wäh-
beiliegenden Abwägungs- und Beschluss-           deveränderungen anzupassen.                      rend der Baumaßnahme an der Südostseite
vorlage vom 17.06.2020 entnommen wer-            Es fehlen Aussagen, wie die Reptilien dauer-     in einem Abstand von mindestens 10 m mit
den.                                             haft von einer Zuwanderung aus den an-           einem Schutzzaun abgeschirmt werden.
Aus der Beteiligung der Behörden und sons-       grenzenden Lebensräumen bzw. gegen eine          Der geplante Ersatzlebensraum an der Ost-
tigen Träger öffentlicher Belange wurden         Auswanderung aus der CEF-Fläche abge-            seite des Projektbereichs ist durch das an-
vom Regierungspräsidium Tübingen, Natur-         halten werden können. Deshalb ist ein ganz-      grenzende Feldgehölzbiotop und die neue
schutz und vom Landratsamt Ravensburg,           jähriger und dauerhafter Reptilienzaun ent-      Lagerhalle von Ost-West her beschattet und
Naturschutz die vorgeschlagenen Aus-             lang der Westseite, der Südseite und entlang     für die Reptilien ungeeignet. Zudem ist die
gleichsmaßnahmen hinsichtlich des Arten-         der Ostseite vorgezogen zu errichten. Ohne       angrenzende hohe Böschung bereits Le-
schutzes thematisiert.                           Schutzzaun wird der Zielkonflikt im Projekt-     bensraum der Zauneidechse. Daher wird
Von Seiten des Regierungspräsidium Tübin-        bereich dauerhaft nicht behoben.                 kein neuer Lebensraum geschaffen, im Ge-
gen wurde ausgeführt, dass die Maßnahme          Um Ablagerungen und das Überfahren von           genteil, der innerartliche Konkurrenzdruck
M1 nicht nachvollziehbar ist. Während im         Tieren zu verhindern, muss der Tümpel wäh-       wird erhöht und die schwächeren Individuen
artenschutzfachlichen       Gutachten     vom    rend der Baumaßnahme an der Südostseite          sind gezwungen abzuwandern; möglicher-
13.12.19 die notwendige Flächengröße für         in einem Abstand von mindestens 10 m mit         weise auf die geeignet erscheinende Fläche
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
8                                                          Freitag, 7. August 2020                                           Aulendorf Aktuell

des Plangebietes, sofern dorthin die Abwan-     geringe Anzahl nachgewiesener Individuen              auszulegen (Beteiligung der Öffentlich-
derung nicht dauerhaft unterbunden wird. Es     deutet darauf hin, dass die Zauneidechse              keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die
wird deshalb vorgeschlagen, stattdessen         nur in Einzelindividuen (zumeist die Umge-            Stellungnahmen der Behörden und
den Ersatzlebensraum an der Südspitze zu        bung erkundende Jungtiere) überhaupt in-              sonstigen Träger öffentlicher Belange
erweitern und auch die neuen Außenbö-           nerhalb des Plangebietes vorkommt. Ent-               einzuholen (Beteiligung der Behörden
schungen am dortig geplanten Retentions-        lang der Bahngleise bestehen deutlich                 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
becken als Magerwiese wirksam einzubin-         höherwertige Habitate.                           Schloss Aulendorf GmbH - mögliche Ver-
den. Das still gelegte und besonnte             Ein Zaun zur Abschirmung einwandernder           schmelzung auf die Stadt Aulendorf
ehemalige Bahngleis im Westen wurde nicht       Individuen in das Plangebiet ist neben der       Frau Johler erläutert, dass das Schloss seit
in die CEF-Maßnahme mit einbezogen, ob-         Unverhältnismäßigkeit auch aus fachlichen        dem zweiten Weltkrieg eine wechselvolle
wohl sich dieser Bereich besonders für          Gründen nicht umsetzbar, da über lange           Geschichte hinter sich hat. Durch einen gro-
Zauneidechsen eignet und auch besiedelt         Strecken eine Barriere für jegliche Kleintiere   ßen Befall mit Hausschwamm stand kurzzei-
wird. Der Gleiskörper sollte dazu vollständig   geschaffen wird. Der Konflikt wird nun ge-       tig auch ein Abriss dieses bedeutenden Kul-
von Gerätschaften und Ablagerungen freige-      mäß der aktuellen Planung dadurch ent-           turdenkmals im Raum, der nur dadurch
räumt, wirksam entbuscht und u.a. mit           schärft, dass die Maßnahmenfläche zum ei-        verhindert werden konnte, dass das Land
Sandlinsen aufgewertet werden. Für alle im      nen von Südosten auf das ehemalige               sich hier mit wesentlichen Mitteln bei der Sa-
Zusammenhang mit dem Artschutz durch-           Bahngleis im Westen verschoben und zu-           nierung eingebracht hat.
zuführenden Maßnahmen ist eine baubiolo-        dem noch deutlich vergrößert wurde (Maß-         Für diesen Zweck wurde die Auffanggesell-
gische Begleitung unabdingbar. Dabei sind       nahmenfläche von ursprünglich 300 m² auf         schaft Schloss Aulendorf mbH gegründet,
alle Maßnahmen zu dokumentieren und der         über 1000 m² vergrößert). Damit wird ein         die durch Gesellschafterbeschluss vom
unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.          deutlich höherwertiger Lebensraum ge-            22.05.1995 in „Schloss Aulendorf GmbH“
Gemäß der Abwägungs- und Beschlussvor-          schaffen als bisher zur Verfügung stand.         umbenannt wurde. Desweiteren wurde
schläge werden die Hinweise zum Arten-          Die Hinweise auf die Notwendigkeit einer         durch       Gesellschafterbeschluss       vom
schutz zur Kenntnis genommen.                   ökologischen Baubegleitung wird zur Kennt-       11.03.1997 der Sitz der Gesellschaft nach
Der Damm aus Aushubmaterial besteht in          nis genommen und ist bereits vorgesehen.         Aulendorf verlegt. In den 90er Jahren wur-
Teilen dort seit längerem. Das Material wird    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind        den Finanzmittel von rund 30 Mio. DM zur
dort an- und abtransportiert und temporär       umfangreiche Einwendungen eingegangen,           Sanierung des Schlosses von mehreren Sei-
gelagert. Daher kommt es zu Positionsver-       die sich im Wesentlichen auf die Erfordernis     ten eingebracht.
änderungen.                                     der Planung, die Auswirkungen auf die Um-        Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe
Temporäre Kleingewässer können wie auch         gebung hinsichtlich der Lärmbelastung            von rund 256 T€ ist vom Land voll erbracht.
in den Vorjahren bei entsprechenden Nieder-     durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und         Gegenstand des Unternehmens ist gemäß §
schlägen in Fahrrillen etc. auftreten. Diese    durch den Gewerbebetrieb beziehen.               2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung
entstehen durch die Arbeit und das Befahren     In der Stellungnahme „Bürger III“ vom            des Denkmalschutzes durch Sanierung und
des Oberbodens mit schwerem Gerät, heute        02.06.2020 wird kritisiert, dass keine Prü-      Pflege des Schlosses Aulendorf. Die Gesell-
wie auch in den letzten Jahren. Wie es bei      fung weiterer Standorte stattgefunden hat.       schaft kann alle Geschäfte betreiben, die un-
temporären Kleingewässern üblich ist, ist ihr   Hinsichtlich der Betriebsbeschreibung wird       mittelbar oder mittelbar dem Gegenstand
Entstehen von entsprechenden Nieder-            ausgeführt, das Detailinhalte des Vorhaben-      des Unternehmens dienen, ihn fördern oder
schlägen und Vorhandensein verdichteter         und Erschließungsplans nicht Bestandteil         wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft
Bereiche, abhängig. Aufgrund der äußerst        der Satzung werden und somit die Möglich-        verfolgt im Wege der Förderung der Denk-
geringen Niederschlagsmenge in den letzten      keit besteht, dass das Vorhaben kurzfristig      malpflege als besonders förderungswürdig
Jahren und der starken Frequentierung der       angepasst werden kann. Voraussetzung ei-         anerkannte gemeinnützige Zwecke.
Fläche ist von keinen artschutzrechtlichen      nes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes            Im bestehenden Gesellschaftsvertrag gibt
Konflikten auszugehen. Das temporäre Ge-        sei jedoch die genaue Beschreibung der ge-       es eine Regelung zur Auflösung der Gesell-
wässer an der Südostseite des Plangebie-        planten Tätigkeit. Es wird weiter ausgeführt,    schaft: Bei Auflösung der Gesellschaft oder
tes, welches im Zuge der Betriebsausfüh-        das die ausgelegten Gutachten über die           bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
rung entstanden ist und in welchem im Jahr      Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissio-         das Vermögen der Körperschaft, soweit es
2019 Grünfrösche nachgewiesen wurden,           nen als wertlos anzusehen sind. Die ausführ-     die eingezahlten Kapitalanteile der Gesell-
wurde im Winter 2019/2020 außerhalb der         liche Stellungnahme kann der beiliegenden        schafter und den gemeinen Wert der von
Anwesenheitszeit Individuen verfüllt. Maß-      Abwägungs- und Beschlussvorlage ent-             den Gesellschaftern geleisteten Sacheinla-
nahmen zum Amphibienschutz, welche im           nommen werden.                                   gen übersteigt, an die Stadt Aulendorf, die
Rahmen des Bauleitverfahrens und des feh-       Der Gemeinderat beschließt mit 17 Ja-            es unmittelbar und ausschließlich für Zwe-
lenden Vorkommens streng geschützter Ar-        Stimmen und 1 Nein-Stimme:                       cke des Denkmalschutzes am Schloss Au-
ten nicht verpflichtend umzusetzen wären,       1. Der Gemeinderat macht sich die Inhal-         lendorf zu verwenden hat.
sind demnach nicht mehr aktuell und wur-            te der Abwägungs- und Beschlussvor-          Die GmbH hat einen Aufsichtsrat, der mit
den dem Bebauungsplan entnommen.                    lage zur Fassung vom 17.06.2020 zu ei-       sachkundigen Vertretern des Landes, Land-
Weshalb weitere Frühjahrsbegehungen not-            gen.                                         kreises und sonstiger Institutionen besetzt
wendig sein sollen, kann nicht nachvollzo-      2. Für die in der Gemeinderatssitzung be-        ist.
gen werden, da sich die Habitatseigenschaf-         schlossenen Inhalte wurden bereits vor       Eine Verschmelzung ist bei einer Entschei-
ten nicht grundlegend verändert haben. Die          den Sitzungen eine vollständige Ent-         dung bis zum 31.08. eines Jahres auch rück-
betriebsbedingte Geländeveränderung sind            wurfssatzung zur Verdeutlichung der          wirkend zum 01.01. diesen Jahres möglich.
in keiner Weise mit einem gravierenden Ein-         möglichen Änderungen ausgearbeitet.          Die Verwaltung schlägt deshalb grundsätz-
griff in Zauneidechsenhabitate gleichzuset-         Die vom Gemeinderat vorgenomme-              lich eine Verschmelzung auf den 01.01.2020
zen. Das gesamte Plangebiet weißt zwar              nen Änderungsbeschlüsse im Rahmen            vor.
scheinbar Ideallebensräume für die Zaunei-          der nun vorgenommenen Abwägungen             Für die Verwaltung sind die Gründe für die
dechse aus, durch die Lagerung von Humus            sind mit den Inhalten dieser Entwurfs-       heutige Beratung folgende:
und das zum Teil permanente bewegen der             satzung identisch. Der Gemeinderat
Stein- und Schutthaufen ist jedoch anzuneh-         billigt diese Entwurfssatzung vom            1. Weitere Vereinfachung der städtischen
men, dass die Störungen so groß sind, dass          16.06.2020.                                     Strukturen, damit Reduzierung des Ar-
Zauneidechsen das Gebiet größtenteils mei-      3. Die Verwaltung wird beauftragt, den              beitsaufwands und entsprechend gerin-
den. Nach wie vor besteht also ein Lebens-          Entwurf zum vorhabenbezogenen Be-               gerer Personaleinsatz und Kosteneinspa-
raum für Zauneidechsen, welcher perma-              bauungsplan „Fa. Heydt“ und die örtli-          rungen.
nenten betriebsbedingten Störungen und              chen Bauvorschriften hierzu in der Fas-      2. Nach wenigen Jahren jährliche Kosten-
Habitatveränderungen unterworfen ist. Die           sung vom 16.06.2020 öffentlich                  einsparungen möglich, es sind auch Ent-
Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf Jahrgang - Nr. 32 - erscheint wöchentlich Freitag, 7. August 2020 Stadt Aulendorf
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