Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
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Jugendschutzbericht 2018 für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für n eue Medien (BLM) BLM | Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz München, 14. Februar 2019
Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1 Der Jugendmedienschutz in der BLM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.1 Medienkompetenz-Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.2 Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.2.1 Beschwerden Telemedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.2.2 Beschwerden Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.3 Prävention und Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.3.1 Veranstaltungen und Gespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.3.2 Einzelfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.4 Kontrolle und Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.4.1 Telemedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.4.2 Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.5 Weitere Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2 Bundesweite Jugendschutzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.1 Arbeitsgruppen der KJM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.2 Thematische Einzelfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3 Sitzungsleitung von Prüfgruppen der KJM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
6 Vorwort begegnen. Mit Aufsichtsverfahren allein ist dies nicht zu bewerkstelligen: hier sind parallel vielfältige flankierende Maßnahmen und Initiativen gefordert, die – oftmals im konstruktiven Dialog mit den Anbietern – geeignete Lö- sungsansätze bilden können. Die BLM hat im Jahr 2018 eine Vielzahl von Maß- nahmen und Initiativen im Jugendschutz umgesetzt. NebenPrüffällen und Aufsichtsverfahren hat die BLM Elektronische Medien sind heutzutage ganz selbstver- ihre Tätigkeit im Bereich der Prävention und Anbieterbe- ständlich Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugend ratung weiter ausgebaut. Es wurden weitere Erfahrun- lichen. Sie dienen der Unterhaltung, Information, Kommu gen mit dem im Oktober 2016 novellierten Jugendmedien- nikation, der Bildung – oder einfach auch der Berieselung. schutz-Staatsvertrag (JMStV) gemacht. So wurden erst- Nicht immer sind Heranwachsende jedoch in der Lage, mals Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme Gefährdungspotentiale der „schönen, neuen Medienwelt“ bei Telemedien als geeignet beurteilt. richtig einzuschätzen. Hier setzt der gesetzliche Jugend- Der hohe Stellenwert, den der Jugendmedienschutz medienschutz der BLM an, um Kinder und Jugendliche bei Eltern und Erziehenden genießt, zeigt sich nicht zuletzt nicht schutzlos den wirtschaftlichen Interessen einer an einer Vielzahl von Zuschriften und Beschwerden zu Me- immerstärker von Internationalisierung, Globalisierung dieninhalten, die die BLM erreichen. und Kommerzialisierung geprägten Medienlandschaft Daneben kommt der Vernetzung mit weiteren Ak- auszusetzen. teuren in einer zunehmend vernetzten Medienwelt zen Der Jugendmedienschutz hat das Ziel, mediale Ein- trale Bedeutung zu: in zwei großen Veranstaltungen zu flüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, den Themen „Meinungsbildung bei Jugendlichen“ und die ihrem Alter und Entwicklungsstand (noch) nicht ent- „Games“ standen die aktuellen Herausforderungen für den sprechen, möglichst gering zu halten. Maßnahmen zum Ju- Jugendmedienschutz im Mittelpunkt. gendschutz müssen dabei die Anbieter ergreifen, nicht die Die Geschäftsführung der BLM berichtet hiermit Kinder und Jugendlichen selbst. gemäß Medienratsbeschluss vom 11. 11. 1993 zur Eindäm- Dabei steht der gesetzliche Jugendmedienschutz mung der Gewalt im Fernsehen erneut über die Aufsicht immerwieder vor neuen Herausforderungen, da sich die von Angeboten im Rundfunk und in Telemedien sowie Medienwelt im Internetzeitalter zunehmend schneller ver- über Maßnahmen im Hinblick auf die Bestimmungen des ändert. Hier gilt es, den technischen Entwicklungen mit Jugendschutzes. Dies umfasst den Zeitraum von Januar bis einem zeitgemäßen und effizienten Jugendschutz zu einschließlich Dezember 2018.
1 7 Der Jugendmedienschutz in der BLM Der Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien gehört zu den zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalten. Die Aufgaben des „Ausschusses für Fragen der hintergrund Er ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Artikel 5 Medienkompetenz und des Jugendschutzes Abs. 2 Grundgesetz) und in Bayern außerdem eine staatli- (Medienkompetenz-Ausschuss)“ che Aufgabe, geregelt in der Bayerischen Verfassung. Bayern kommt hier eine Sonderrolle zu, da nach Arti ■ die Beratung von Fragen der Vermittlung kel 111a der Bayerischen Verfassung Rundfunk in öffentli- von Medienkompetenz und zur Förderung cher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Träger von Medienkompetenzprojekten ■ die Begleitung medienpädagogischer schaft betrieben wird. Die Bayerische Landeszentrale für Veranstaltungen neue Medien (BLM) steht daher in einer besonderen gesell ■ die Beratung der übereinstimmenden schaftlichen Verantwortung und hat unter anderem zur Satzungen und Gemeinsamen Richtlinien Aufgabe, auf eine qualitätsvolle Programmgestaltung nach dem JMStV hinzuwirken. ■ die Beratung über Jugendschutzfragen im Dem BLM-Medienrat mit seiner pluralistischen Zu- Hörfunk und im Fernsehen sowie in den sammensetzung aus den gesellschaftlich relevanten Grup Telemedien pen Bayerns und dem Medienkompetenz-Ausschuss kommt beim Jugendschutz eine besondere Bedeutung zu. Der ge- samtgesellschaftliche Diskurs ist hier besonders wichtig, da Jugendschutzfragen immer eng mit Wertefragen verknüpft Der Medienkompetenz-Ausschuss hintergrund sind. (Stand: 31. Dezember 2018) Vorsitzender: Michael Voss (Bayerischer Jugendring) 1.1 Medienkompetenz-Ausschuss Stv. Vorsitzender: Der Ausschuss „für Fragen der Medienkompetenz und des Dr. Gerhard Hopp (Bayerischer Landtag, CSU) Jugendschutzes (Medienkompetenz-Ausschuss)“ wurde 14 Mitglieder: 2014 gegründet, um der besonderen Bedeutung der bei- Michael Busch (Bayerischer Journalistenver- den Themen in der BLM Rechnung zu tragen. Im Berichts- band), Max Gibis (Bayerischer Landtag, CSU), zeitraum behandelte der Ausschuss in vier Sitzungen zahl- Paul Hansel (Bund der Vertriebenen Landes- reiche Fragen und setzte erneut wichtige fachliche Im- verband Bayern), Christa Hasenmaile (Gewerk- pulse. Für die praktische Arbeit der BLM ist die Beratung schaften), Dr. Gerhard Hopp (Bayerischer Land- von Jugendschutzfragen im Ausschuss, in dem Vertreter tag, CSU), Ulla Kriebel (Katholische kirchliche verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen vertre- Frauenorganisationen), Franz Kustner (Bayeri- ten sind, von zentraler Bedeutung. Der Jugendschutz der scher Bauernverband), Wilhelm Lehr (Vertre- BLM wird dadurch maßgeblich unterstützt und gestärkt. ter der Musikorganisationen), Hans-Peter Rauch (Handwerkskammern), Dr. Florian Schuller (Katholische Kirche), Michael Schwägerl (Lehrer verbände), Harald Stempfer (Bayerischer Landessportverband), Arwed Vogel (Schrift stellerorganisationen), Michael Voss (Bayeri- scher Jugendring)
8 Der Jugendmedienschutz in der BLM Novellierung der Gemeinsamen dern. Daher hat die BLM Leitlinien entwickelt, die die Frage, Richtlinien der Landesmedienanstalten auf welchen Ebenen gesellschaftliche Regeln für den Um- zur Gewährleistung des Schutzes der gang mit neuen Technologien verankert werden können, Menschenwürde und des Jugendschutzes aufgreifen. Die Ausschussmitglieder diskutierten die Leit (Jugendschutzrichtlinien): linien sowie einige redaktionelle Änderungen. Sie empfah- Streichung der Regelung zur Werbung len dem Medienrat, die Leitlinien als Positionspapier zu für Pornografie wird kritisch gesehen veröffentlichen. Die Mitglieder des Ausschusses setzten sich erneut mit der Novellierung der Jugendschutzrichtlinien auseinander. Die Finanzierungsmodelle bei Online-Games: Jugendschutzrichtlinien konkretisieren die gesetzlichen kritische Diskussion über „Lootboxen“ Anforderungen des JMStV und liefern u. a. für Aufsicht, An- Ein weiteres Thema im Ausschuss waren Finanzierungs- bieter und Selbstkontrollen Vorgaben und Handlungsan- modelle bei Online-Spielen, v. a. ging es um die soge- weisungen. Aufgrund der Novellierung des JMStV im Jahre nannten „Lootboxen“ („Loot“, englisch „Beute“). Dabei 2016 war die Überarbeitung der Jugendschutzrichtlinien handelt es sich um virtuelle „Kisten“ in digitalen Spielen, nötig geworden. Der Medienkompetenz-Ausschuss hatte die verschiedene Dinge – z. B. Ausrüstungsgegenstände, sich bereits im November 2017 in einer ersten Lesung mit Kleidung oder auch spielwerte Vorteile – enthalten. Sie dem Entwurf der überarbeiteten Richtlinien befasst und können in In-Game-Shops gekauft oder im Spiel gewonnen sich gegen die Streichung der Regelung zur Werbung für werden. Der Inhalt einer Lootbox ist erst nach deren Er- Pornografie ausgesprochen. Darin ist normiert, dass Wer- werb einsehbar. Aktueller Anlass für die Diskussion im bung für pornografische Angebote nur unter den Bedin- Ausschuss waren die Beschlüsse des Bayerischen Land- gungen zulässig ist, die auch für die Verbreitung des Ange tags zu „Computerspiele bei der Jugendmedienarbeit ver- bots selbst gelten. Die Direktorenkonferenz der Landes- stärkt berücksichtigen“ und zu „Glücksspielelemente in medienanstalten (DLM) lehnte jedoch den Vorschlag der Computerspielen“ von Ende 2017. Das Bayerische Staatsmi- BLM ab und beschloss – wie die Kommission für Jugend- nisterium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration medienschutz (KJM) und die Gremienvorsitzendenkonfe- bat die Kommission für Jugendmedienschutz hierzu um renz (GVK) – den finalen Entwurf der Jugendschutzricht eine Stellungnahme der Landesmedienanstalten. Die BLM linien, der sprachliche, redaktionelle sowie der Novellierung übernahm aufgrund ihrer Federführung der Arbeitsgruppe des JMStV geschuldete Änderungen beinhaltet. Der Aus- Games der KJM die Vorbereitung der Stellungnahme (→ 2.1). schuss diskutierte den Entwurf und blieb bei seiner kriti- Der Ausschuss bekräftigte die Auffassung der BLM, dass schen Sichtweise der mit der Streichung der Regelung zur zu den inhaltlichen Problemfeldern in Online-Games wei- Werbung für Pornografie verbundenen negativen Signal- tere Wirkungsrisiken hinzukommen, die ebenfalls relevant wirkung. Aufgrund des sonstigen notwendig gewordenen für eine jugendschutzrechtliche Prüfung sein können. Da- Novellierungsbedarfs hat der Medienrat auf Empfehlung bei geht es um Kommunikations- und Kontaktrisiken, die des Ausschusses die Jugendschutzrichtlinien beschlossen Förderung exzessiven Spielverhaltens sowie den ökono- (→ 2.1). mischen Rahmen von Online-Games. Um die genannten Risiko faktoren in der Spruchpraxis rechtssicher anwen- Positionspapier „Leitlinien Digitale Ethik“: den zu können, müssten jedoch die Bestimmungen des gesellschaftliche Regeln für den Umgang Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geändert werden. mit neuen Technologien Der Ausschuss befasste sich mit dem Thema „Digitale Anwendung der Sozialadäquanzklausel bei Ethik“, das auch in der Öffentlichkeit breit diskutiert Spielen: restriktive Anwendung gefordert wird. Der BLM ist es ein Anliegen, sich nicht nur intensiv Der Ausschuss befasste sich mit der aktuellen Rechts- mit politischen, wirtschaftlichen und strukturellen Folgen lage bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungs- der Digitalisierung zu befassen, sondern sich auch mit ih- widriger Organisationen, v. a. Hakenkreuzen, in Computer- ren ethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und spielen. Hintergrund ist die neue Prüfpraxis der Unterhal die gesellschaftspolitische Debatte zum Thema zu beför- tungssoftware Selbstkontrolle (USK) bei Spielen mit Kenn-
Der Jugendmedienschutz in der BLM 9 zeichen verfassungswidriger Organisationen. So können Alkohol erstmals in Berührung kommen, bieten derartige nun solche Computerspiele eine Altersfreigabe der USK Inhalte ein problematisches Identifikationspotential. Der erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen ver Ausschuss bekräftigte, dass hier sowohl der Jugendschutz fassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als auch die Medienpädagogik gefragt sind. als sozialadäquat beurteilt worden ist. Auslöser dafür waren neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, die zu Vernetzung mit anderen Jugendschutz einergeänderten Rechtsauffassung der Obersten Landes einrichtungen: die Freiwillige jugendbehörden führten. Ähnlich wie im Filmbereich ist Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach Auffassung des Ausschusses ein differenzierter Um- Im Rahmen ihrer Jugendschutzarbeit ist die BLM mit gang mit der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbo zahlreichen Einrichtungen und Institutionen aus anderen lik in Computerspielen sinnvoll. Der Ausschuss betonte Bereichen des Jugendmedienschutzes vernetzt, um die jedoch die Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung Zusammenarbeit im Sinne eines möglichst einheitlichen der Sozialadäquanzklausel, um der Etablierung einer unkri Jugendschutzes in Deutschland zu fördern. Regelmäßig tischen Darstellung von NS-Symbolen auf digitalen Platt wird dies im Medienkompetenz-Ausschuss thematisiert. formen entgegenzuwirken. Im Jahr 2018 wurde über die Vernetzung mit der Freiwilli- gen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) berichtet, mit Beschwerden aus der Bevölkerung: wichtige der seit vielen Jahren ein kontinuierlicher Austausch be- Grundlage für die BLM-Jugendschutzarbeit steht. Für die Tätigkeit in den Prüfausschüssen der FSK hat Auch das Thema Beschwerden und Anfragen im Jugend- das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und schutz beschäftigte den Ausschuss. Die Beschwerden und Soziales drei Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Medien Hinweise aus der Bevölkerung zu Medieninhalten sind ein kompetenz und Jugendschutz der BLM benannt. Diese wichtiger Gradmesser für das Werteempfinden in der Ge- fungieren als Jugendschutzsachverständige und als Ver- sellschaft. Sie zeigen den Bedarf in der Bevölkerung für Ju- treter des Ständigen Vertreters bei der FSK. Auch im Rah- gendschutz und Medienaufsicht und sind eine zentrale men der Programmbeobachtung im Jugendschutz der BLM Grundlage für die BLM-Jugendschutzarbeit sowohl bei Prüf- sind die Altersfreigaben der FSK relevant. Hier hat sich eine und Aufsichtsverfahren als auch im präventiven Bereich. kontinuierliche Zusammenarbeit mit der FSK erfolgreich Die inhaltliche Bewertung von Beschwerden zu Internet etabliert. angeboten ist mit schwierigen Abgrenzungen und Abwä- gungen zwischen verschiedenen Rechtsgütern verbunden, Selbstdatenschutz bei Social Media- wie z. B. der Abwägung von Jugendschutz und Meinungs- Angeboten: Bewusstsein für eine verant freiheit. Die Ausschussmitglieder würdigten die Jugend- wortungsvolle Mediennutzung stärken schutz-Arbeit der BLM bei der Bearbeitung der Bürgerbe- Der Ausschuss beschäftigte sich mit dem Thema Selbst schwerden und diskutierten aktuelle Entwicklungen in den datenschutz bei Social Media-Angeboten. Hintergrund war Programmen privater Rundfunkanbieter (→ 1.2). die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO), nach der die Nutzung von Daten Minder- Alkohol im TV: ein Thema für Jugendschutz jähriger grundsätzlich nur rechtmäßig ist, wenn das Kind und Medienpädagogik bei der Einwilligung bereits 16 Jahre alt ist oder die Einwilli- Im Ausschuss wurde eine Studie der Universität Würz- gung durch die Eltern erteilt wird. Beim Selbstdatenschutz burg zum Thema „Die Darstellung von Drogen und Sucht steht der Nutzer im Mittelpunkt; bei der Vermittlung wird im deutschen Fernsehen“ thematisiert. Die Ergebnisse der daher auch kein rechtlicher, sondern ein pädagogischer Studie zeigen eine hohe Präsenz von Alkohol im TV-Pro- Ansatz gewählt. Ziel ist die Stärkung des Bewusstseins der gramm auf. Zudem wird laut der Studie Alkohol beiläufig Nutzer für einen verantwortungsvollen Medienumgang und als selbstverständlicher Teil des Alltags dargestellt. und die Aufbereitung von praxisnahen Hintergrundin Die Erfahrungen der BLM zeigen ebenfalls, dass das Thema formationen. Eine Möglichkeit, Selbstdatenschutz zu ver Alkohol in den Medien ein Jugendschutzproblem sein kann. mitteln, sind Vorträge der BLM oder Broschüren, in denen Gerade für Jugendliche, die in dieser Lebensphase mit den Zielgruppen praktische Anregungen gegeben werden.
10 Der Jugendmedienschutz in der BLM Jugendschutz bei Amazon: große Plattform Broschüre „Urheberrecht – Tipps, Tricks mit unterschiedlichen Inhalte-Anbietern und Klicks“: Praxismaterial für Eltern, Lehrer Thema im Ausschuss war auch die Internetplattform Ama- und Erziehende zon unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Die Im Ausschuss wurde die im Jahr 2018 neu veröffentlichte BLM erreichen regelmäßig Bürgerbeschwerden oder Hin- Broschüre „Urheberrecht – Tipps, Tricks und Klicks“ vor- weise zu jugendschutzrelevanten Inhalten bei Amazon. gestellt. Die Broschüre beinhaltet alltagstaugliche und Da es mit der Amazon Deutschland GmbH eine Zweignie- praxisorientierte Tipps zur Vermeidung von Urheber- derlassung von Amazon mit Sitz in München gibt, ist die rechtsverstößen (→ 1.5). Ziel der Broschüre ist es, einen BLM als bayerische Landesmedienanstalt hier besonders verantwortungsvollen Umgang mit fremden Inhalten un- gefragt. Die Internetplattform ist in drei Säulen mit un- ter Berücksichtigung des Urheberrechts zu stärken und terschiedlichen Inhalteanbietern gegliedert: Der Verkauf das komplexe Urheberrecht auf verständliche Weise zu und der Versand von eigenen Produkten, die sogenannten erklären. Die Broschüre befasst sich auch mit Fragen im „Marketplace“-Angebote, bei denen andere Anbieter über Schulalltag, um die Schüler für urheberrechtliche Fragen zu die Plattform Amazon ihre eigene Ware zum Verkauf und sensibilisieren. Der Ausschuss würdigte die Broschüre als Versand anbieten sowie das Video-on-Demand-Angebot hilfreiches Material für Eltern, Lehrer und Erziehende. „Amazon Prime Video“. Die Ausschussmitglieder diskutier- ten über die Jugendschutzvorkehrungen von Amazon und informierten sich über Beschwerdemöglichkeiten von Bür- 1.2 Beschwerden gern bei Angeboten aus dem Telemedienbereich. Die BLM ist Anlaufstelle und Ansprechpartner für Be- Jährliche Fachtagungen Jugendschutz und schwerden und Anfragen von Bürgern und Institutionen Medienkompetenz: Diskussion über aktuelle zu Medieninhalten. Beschwerden und Hinweise aus der Themen für ein breites Fachpublikum Bevölkerung zu Medieninhalten stellen dabei eine wich- Seit 2015 veranstaltet die BLM jedes Jahr eine Fachtagung tige Grundlage für die Jugendschutzarbeit der BLM dar: für ein breites Fachpublikum zu einem übergreifenden für Programm beobachtung, präventive Tätigkeit, Prüf- Thema aus dem Jugendschutz und der Medienkompetenz. und Aufsichtsverfahren. Die BLM geht jeder Beschwerde Aufgabe des Medienkompetenz-Ausschusses ist es, über und jedem Hinweis nach und prüft den Sachverhalt, auch den inhaltlichen Schwerpunkt der Tagung zu beraten und wenn nicht in jedem Einzelfall gesetzliche Bestimmun- ein Thema festzulegen. Für die fünfte Fachtagung Jugend- gen verletzt sind und informiert die Beschwerdeführer schutz und Medienkompetenz der BLM, die am 15. 05. 2019 über das Ergebnis der Überprüfung. Bürgerbeschwerden stattfinden wird, legte der Ausschuss „Macht der Sprache“ sind ein wichtiger Gradmesser für das Werteempfinden als Thema fest. Die Veranstaltung greift damit die aktu- in der Gesellschaft: Sie zeigen, dass der Jugendschutz und elle Debatte zu „Hate Speech“ und die Frage nach einer zu- die Medienaufsicht in der Bevölkerung nach wie vor einen nehmenden Verrohung der Sprache auf Schulhöfen und in hohenStellenwert genießen. sozialen Medien auf. Auch für die 4. Fachtagung „Politain ment – Wie bilden sich Jugendliche ihre Meinung?“, die im Mai 2018 stattfand, hatte der Ausschuss das Thema 1.2.1 Beschwerden Telemedien ausgewählt. Zu Telemedieninhalten von Anbietern mit Sitz in Bayern sind bei der BLM im Jahr 2018 rund 30 Bürgerbeschwerden und Hinweise öffentlicher Stellen eingegangen und bear- beitet worden. Bei etwa der Hälfte dieser Fälle ergab die Überprüfung einen Anfangsverdacht auf Verstöße ge- gen den JMStV. Die meisten dieser Problemfälle konnten präventiv, d. h. durch Kontaktaufnahme mit dem Anbie- ter bzw. dessen Jugendschutzbeauftragten, der die Ange
Der Jugendmedienschutz in der BLM 11 bote geändert bzw. aus dem Netz entfernt hat, schnell sion für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschieden wurde – gelöst werden. Präventive Verfahren sind im Telemedien eine Genehmigung wurde aus formalen Gründen nicht er- bereich häufiger als im Rundfunk, da die betreffenden In- teilt – ist die Jugendschutzprüfung derzeit noch nicht halte meist noch online sind und eine nachträgliche Um- abgeschlossen. setzung von Jugendschutzmaßnahmen möglich ist (→ 1.3). Ein Teil der Beschwerden mündet aber auch in Aufsichts- verfahren der BLM mit Maßnahmen wie Beanstandungen, Rundfunk im Internet hintergrund Untersagungen und Bußgeldern. Auch Inhalte im Internet können Rundfunk sein Inhaltlich wurden beim Großteil der Beschwerden im und eine Rundfunkzulassung bzw. Genehmigung Bereich Telemedien Sexualdarstellungen oder Pornografie, einer Landesmedienanstalt benötigen. Gemäß fremdenfeindliche, rassistische oder volksverhetzende In- der „Checkliste zur Einordnung von Streaming- halte, sowie Gewaltdarstellungen problematisiert. Mehr- Angeboten im Internet“ der Medienanstalten fach wurde auch auf fehlende oder möglicherweise falsche (vgl. www.die-medienanstalten.de) sind ent- scheidende Kriterien für Rundfunk, dass ein An- Altersangaben bei Filmen und Serien in Video-on-Demand- gebot live oder zumindest linear verbreitet wird, Angeboten hingewiesen. Hier zeigte sich, dass die aus dem dass es journalistisch-redaktionell gestaltet Fernsehen bekannten FSK-Freigaben auch in Video-on- ist, einem Sendeplan folgt, und sich an mindes- Demand-Angeboten zur Orientierung genutzt und zudem tens 500 potentielle Nutzer gleichzeitig wen- kritisch hinterfragt werden. det. Kein Rundfunk und somit zulassungsfrei Erstmals beschwerten sich auch mehrere Bürger über sind dagegen Videos auf Abruf („on demand“), Streaming-Angebote im Internet, die Rundfunk seien und bei denen die Nutzer einen individuellen Start- eine Rundfunkgenehmigung der Medienaufsicht benö- zeitpunkt bestimmen. Das ist derzeit z. B. bei tigten. Häufig nannten Beschwerdeführer dabei auch ju- den meisten Videosauf YouTube, Vimeo oder gendschutzrelevante Inhalte in den betreffenden Video Facebook der Fall. Zuständig für die Entschei- Streams. Neben der Frage der Einordnung als Rundfunk dung über Rundfunkzulassungen ist die Kom- oder Telemedium überprüfte die BLM in diesen Fällen mission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Da Landesmedienanstalten. häufig Let’s Play-Videos, d. h. das kommentierte Vorfüh- Da im Rundfunk teilweise andere Jugend- ren von Computerspielen, Bestandteil solcher Streaming- schutzmaßnahmen gelten als in Telemedien – Angebote sind, stellt sich die Frage nach Altersfreigaben beispielsweise ist im Rundfunk keine Porno- und entsprechenden Jugendschutzmaßnahmen. Auch grafieerlaubt, in Telemedien in geschlosse- wenn die Altersfreigaben der USK für Computerspiele nicht nen Benutzergruppen für Erwachsene hingegen direkt auf die kommentierten Spiele-Versionen in Let’s schon – ist die Frage der Einordnung eines An- gebots als Rundfunk oder Telemedium auch Play-Videos übertragen werden können, ist in jedem Fall für den Jugendschutz relevant. von einer Jugendschutzrelevanz auszugehen. Bei der Ertei- lung einer Rundfunkzulassung in solchen Fällen muss auch hierauf geachtet werden. In diesem Zusammenhang stand der „Drachenlord“, ein junger Mann aus Mittelfranken, besonders in der Kritik. Notice-and-Takedown-Verfahren bei Er verbreitete seine Inhalte mit Kanälen im Live-Stream- einem Online-Versandhändler Videoportal YouNow, auf dem Nutzer ihre Beiträge in Echt- Hinzu kommen rund 20 Beschwerden und Hinweise, die die zeit zeigen und mit ihren Zuschauern im direkten Kontakt BLM zum Angebot eines Online-Versandhändlers erhalten stehen, und auf der Videoplattform YouTube. Neben der und bearbeitet hat und zum Großteil, bei Handlungsbedarf, Verbreitung von Rundfunk ohne Genehmigung bei YouNow an den Anbieter für das dortige Notice-and-Takedown- kritisierten Bürger auch jugendschutzrelevante Inhalte in Verfahren gemeldet hat. Die BLM kann bei Verstößen ge- den Angeboten des „Drachenlord“. Während die Frage der gen die Jugendschutzbestimmungen im Angebot des An- Rundfunkzulassung im Berichtszeitraum von der Kommis- bieters nicht aufsichtsrechtlich vorgehen. So gilt die deut-
12 Der Jugendmedienschutz in der BLM sche Niederlassung des Anbieters mit Sitz in München aus- stoßen. Beispielsweise fielen vorübergehend Gruppen-Titel weislich der Angaben im Impressum nicht als verantwort- und -Beschreibungen auf, die volksverhetzend oder an der lich, wenn es um digitale Inhalte geht. Der JMStV greift hier Grenze zur Pornografie waren. Somit war eine erhebliche also nicht. Im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfah- Problematik gegeben, sowohl was unzulässige als auch rens entfernt der Online-Versandhändler aber problemati- entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte angeht. Auch ein sche Inhalte insbesondere von Drittanbietern jeweils nach Jugendschutzbeauftragter war nicht benannt. Gleichzei- Kenntnis. Die BLM leitet hierfür regelmäßig Fälle an den tig ist jedoch von einer abgestuften Verantwortlichkeit Anbieter weiter, die auf Bürgerbeschwerden beruhen. des Betreibers der Website auszugehen, da als Inhalte- Anbieter die verschiedenen Nutzer anzusehen sind, die entsprechende WhatsApp-Gruppen erstellen und betiteln. Bürgerbeschwerden Telemedien: Ein präventiver Hinweis der BLM an den Anbieter brachte ausgewählte Beispiele aus der Praxis bislang keinen nachhaltigen Erfolg. Das weitere Vorgehen wird derzeit noch geprüft. ■ Erotikfilme in Mediatheken Maßnahme: Hinweis an Anbieter; weiteres Mehrere Beschwerden bezogen sich auf die Aus- Vorgehen in Prüfung strahlung von Erotikfilmen in den Mediatheken bundes- weiter Sender, da diese nach Meinung der Beschwerde- ■ Gewaltdarstellungen in der Serie „Vikings“ führer tagsüber ohne jede Jugendschutzmaßnahme ab- Ein Beschwerdeführer wandte sich an die BLM mit rufbar und möglicherweise pornografisch seien. Die Über- dem Hinweis, dass eine Folge der Abenteuerserie „Vikings“, prüfung durch die BLM zeigte, dass die Filme entweder die bei einem Video-on-Demand-Angebot abrufbar sei, eine Altersfreigabe der FSK (keine Jugendfreigabe, also massive Gewaltdarstellungen enthalte, die als gewaltver- „ab 18“) oder eine entsprechende Entscheidung der Frei- herrlichend im strafrechtlichen Sinne einzustufen seien. willigen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) hatten und Die Überprüfung der BLM ergab, dass die Episode eine dass sie in den Mediatheken mit einer Alterskennzeich- FSK-Freigabe ab 16 Jahren hat und keine strafrechtlich nung „ab 18 Jahren“ versehen und technisch korrekt ge- relevanten Inhalte vorliegen. Gleichzeitig überprüfte die labelt waren. Hierzu hatten vorherige Hinweise der BLM BLM die Jugendschutzmaßnahmen bei dem betreffenden an den Anbieter beigetragen. Bei Installation und Aktivie- Video-on-Demand-Anbieter und stellte Verbesserungs- rung eines Jugendschutzprogramms auf dem heimischen bedarf fest. Sie nahm Kontakt mit dem Jugendschutzbe- Computer würden diese Filme ausgefiltert. Verstöße ge- auftragten des Anbieters zur Überarbeitung der Jugend- gen die Bestimmungen des JMStV lagen somit nicht vor. schutzmaßnahmen auf. Die Beschwerden zeigen aber, dass Bürger die Form der Zu- Maßnahme: Hinweis an Anbieter; Antwort an gangshürde mittels Alterskennzeichnung und Labeling in Beschwerdeführer der Regelgar nicht zur Kenntnis nehmen. Die problema tischen Inhalte werden als frei zugänglich, ohne erkennba- ren Jugendschutz, wahrgenommen. 1.2.2 Beschwerden Rundfunk Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer Im Jahr 2018 erhielt die BLM über 30 Beschwerden zu ■ Website zum Suchen, Finden und Erstellen Rundfunkinhalten aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Gegen von WhatsApp-Gruppen stand der Beschwerden waren Sendeinhalte verschiedener Mehrere Hinweise und Beschwerden gingen zum An- Genres, hauptsächlich im Fernsehen, aber auch im Hörfunk: gebot eines Webentwicklers ein, mit dessen Hilfe Whats- Reality-Dokus, Werbespots, Spielfilme, Serienepisoden, Ero- App-Gruppen gesucht, gefunden und erstellt werden kön- tikformate, Dokumentationen und Nachrichtenbeiträge. nen. Der Zugang zu den WhatsApp-Gruppen selbst ist über Einen Schwerpunkt stellten Beschwerden dar, die die Website nicht möglich. Es finden sich jedoch bereits un- sich auf die Ausstrahlung sexualisierter Programminhalte ter den Titeln und Beschreibungen der Gruppen zahlreiche bezogen – darunter auch von Werbespots für Sexspiel- Formulierungen, die gegen Bestimmungen des JMStV ver- zeug und andere Erotikartikel im Tagesprogramm.
Der Jugendmedienschutz in der BLM 13 Bürgerbeschwerden Rundfunk: unterbunden hat, sah die BLM von einem aufsichtsrecht ausgewählte Beispiele aus der Praxis lichen Verfahren ab. Maßnahme: Hinweis an Anbieter; Antwort an ■ Kabel eins: Werbespot für den Erotikartikel Beschwerdeführer „Satisfyer Men“ Im Tagesprogramm von Kabel eins wurde mehr- ■ Welt: „Nachrichtenbeitrag über mals ein Werbespot für den Erotikartikel „Satisfyer Men“ – Messerattackein Hamburg“ eine Masturbationshilfe für Männer – ausgestrahlt. Das Wiederholt wenden sich Zuschauer an die BLM, um beworbene Sexspielzeug wurde von einem bekannten auf die Ausstrahlung von – aus ihrer Sicht – sensations Pornodarsteller angepriesen. Zu dem Spot gingen meh- heischenden Nachrichtenbeiträgen, meist im Zusammen rere Beschwerden ein. Aus jugendschutzrechtlicher Sicht hang mit Unglücken, Verbrechen, Katastrophen und besteht bei derartig sexualisierten Programminhalten im Terroranschlägen, hinzuweisen. Tagesprogramm ein Problempotential dahingehend, dass Zur Ausstrahlung eines tagesaktuellen Nachrichten- Kinder und Jugendliche mit Inhalten konfrontiert werden, beitrags über eine tödliche Messerattacke in der Hambur- die ihrem Entwicklungsstand nicht entsprechen und von ger S-Bahn gingen bei der BLM mehrere Beschwerden ein. ihnen nicht eingeordnet werden können. Die Darstellung Der knapp dreiminütige Beitrag wurde im Tagesprogramm erfolgt dabei meist aus einer Erwachsenenperspektive von Welt ausgestrahlt und zeigte die Rettungsmaßnah- und setzt einen sexuellen Erfahrungsfundus voraus, den men von Feuerwehrleuten und Notärzten bei dem letzt- Kinder und Jugendliche nicht besitzen. lich erfolglosen Versuch, das Leben der schwer verletzten Die BLM hat die Ausstrahlung des Werbespots über- Mutter und ihrer kleinen Tochter zu retten. Aufgrund der prüft und festgestellt, dass er vor der Ausstrahlung der FSF Tagesaktualität war eine Prüfung des Nachrichtenbeitrags zur Prüfung vorlag, die die Entscheidung „ohne Altersbe- durch die FSF nicht möglich. Die BLM prüfte den Beitrag im schränkung/Tagesprogramm“ getroffen hat. Aufgrund der Hinblick auf einen Anfangsverdacht auf einen Verstoß ge- Prüfentscheidung der FSF ist die Ausstrahlung des Werbe- gen die Menschenwürde und auf eine entwicklungsbeein- spots im Tagesprogramm im Fernsehen zulässig. Somit trächtigende Wirkung, sah jedoch die Grenze zum Verstoß war nicht von einem Anfangsverdacht auf einen Verstoß in beiden Fällen nicht überschritten. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 JMStV auszugehen. Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer ■ Kabel eins: „Stephen Kings Es – Teil 1“ ■ Sport1: „Sexy Survival Camp“ Beschwerden zur Programmplatzierung von Spiel- Eine Beschwerde erreichte die BLM zur Ausstrahlung filmen bilden eine weitere Gruppe von Zuschriften an die eines zweiminütigen Ausschnittes aus dem Erotikformat BLM. Zur Ausstrahlung des Horrorfilms „Stephen Kings „Sexy Survival Camp“ im Tagesprogramm von Sport1. Es – Teil 1“ im Hauptabendprogramm von Kabel eins um Die BLM nahm Kontakt zum Jugendschutzbeauftrag- 20:15 Uhr gingen bei der BLM mehrere Beschwerden ein. ten auf und forderte den Anbieter zur Stellungnahme auf. Der Film hat im Jahr 1991 von der FSK eine Freigabe ab Der Anbieter räumte die versehentliche Ausstrahlung des 16 Jahren erhalten. Gemäß dieser Freigabe dürfte der Film Ausschnittes im Tagesprogramm ein und teilte mit, dass nur in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ausge- sich diese aufgrund eines unvorhersehbaren technischen strahlt werden. Allerdings lag er in der gesendeten Fas- Fehlers in der Sendetechnik ereignet habe. Ferner erklärte sung auch der FSF zur Prüfung vor, die die Entscheidung er, dass nach Einleitung technischer Vorkehrungen und „ab 12 / Hauptabendprogramm“ (d. h. ab 20:00 Uhr) ge- einer manuellen Überprüfung sämtlicher Formate im Pro- troffen hat. Derartige Abweichungen von Sendezeitgren- grammschema des Senders gewährleistet sei, dass Feh- zen sind erlaubt, wenn nicht mehr von einer entwicklungs- lerdieser Art in Zukunft nicht mehr auftreten. Vor diesem beeinträchtigenden Wirkung auf Kinder oder Jugendliche Hintergrund sowie angesichts der Tatsache, dass der Sen- ab 12 Jahren auszugehen ist. Dies betrifft v. a. Angebote, derzeitnah die weitere Ausstrahlung des Ausschnittes deren Bewertung durch die FSK – wie im vorliegenden Fall – länger als zehn Jahre zurückliegt oder bei denen auf
14 Der Jugendmedienschutz in der BLM Grundlage der FSK-Entscheidung entsprechende Szenen 1.3.1 Veranstaltungen und Gespräche gekürzt oder entfernt wurden. Aufgrund der Prüfentscheidung der FSF ist die Aus- Münchner Jugendschutzrunde 2018 strahlung von „Stephen Kings Es – Teil 1“ im Hauptabend- Im Jahr 2001 ins Leben gerufen, ist die Münchner Jugend- programm zulässig. Da sich Kabel eins an die Entscheidung schutzrunde seit Jahren fester Bestandteil des präventi- der FSF gehalten hat, die sich im Rahmen des ihr gesetz- ven Beratungsangebots der BLM und weckt nach wie vor lich übertragenen Beurteilungsspielraums bewegt, sind starkes Interesse der Anbietervertreter: Dieses Jahr fan- aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter den erneut über 30 Teilnehmer am 11. 07. 2018 den Weg in durch die BLM ausgeschlossen. die BLM – bereits zum insgesamt 17. Mal. An dem infor Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer mellen Expertenaustausch, der auf Initiative des Bereichs Medienkompetenz und Jugendschutz stattfindet, nehmen Jugendschutzbeauftragte der privaten Fernsehanbieter 1.3 Prävention und Beratung aus München und Umgebung sowie Jugendschutzsachver- ständige des Bayerischen Landesjugendamtes, des Stadt- Die BLM hat nicht nur die Durchführung von Aufsichtsver- jugendamtes München sowie des Sozialministeriums teil. fahren bei Jugendschutzverstößen im Blick. Sie versteht Die offene Gesprächsrunde, die auch den Jugendschutz- sich auch als bayernweiter Ansprechpartner für Rundfunk- beauftragten von Telemedienanbietern aus München und und Telemedienanbieter in allen Jugendschutzbelangen. Umgebung offensteht, bietet eine Gesprächsplattform zu Die BLM steht insbesondere mit den Jugendschutzbeauf- aktuellen Fragen des Jugendmedienschutzes. tragten der Anbieter in regelmäßigem Austausch, um sie Von Seiten der BLM wurden die Anbietervertreter bei jugendschutzrelevanten Fragestellungen zu unterstüt- über Aktuelles aus der Jugendschutzarbeit der BLM infor- zen. Sie trägt auf diese Weise dazu bei, dass im Vorfeld von miert. Die Jugendschutzbeauftragten schilderten ihrer- aufsichtsrechtlichen Verfahren schnelle und praxisnahe seits ihre Erfahrungen mit dem novellierten JMStV. Lösungen im Sinne des Jugendmedienschutzes gefun- Einhellige Meinung der Teilnehmer war es, die Münch- den werden können. Etliche Verstöße können so aufgrund ner Jugendschutzrunde auch im nächsten Jahr fortzu präventiver Beratung von vornherein vermieden werden. setzen, da sie ein geeignetes Gesprächsformat über die Viele Anbieter nehmen das Präventions- und Beratungs- tägliche Jugendschutzarbeit bietet. angebot regelmäßig in Anspruch. Sie sehen die BLM mit ih- rer Jugendschutzexpertise als kompetenten und verlässli- Gespräche mit Anbietern chen Ansprechpartner. Gerade im Internet stellt der Kon- Der Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz führt an takt und Informationsaustausch zwischen Aufsicht und lassbezogen bilaterale Gespräche mit den Jugendschutz- Anbietern – idealerweise den Jugendschutzbeauftragten – beauftragten und anderen Vertretern der Fernsehsender unterhalb von Aufsichtsverfahren eine wichtige Säule der und Telemedienanbieter im Zuständigkeitsbereich. Im Jahr Jugendschutzarbeit dar, um Problemfälle schnell bilateral 2018 gab es Gespräche zu unterschiedlichen jugendschutz- aufklären oder beheben zu können. relevanten Themen. Zum Präventionsangebot des Bereichs Medienkom- petenz und Jugendschutz gehören größere Veranstaltun- ■ Gespräch mit WWE Germany gen, Gespräche in kleinerem Kreis und Hinweise an ein- Im Januar 2018 fand in der BLM ein Gespräch mit zelne Anbieter bei problematischen Einzelfällen. Zu den der WWE Germany GmbH, die den Wrestling-Veranstalter Zielgruppen der Präventionsarbeit der BLM gehören über- World Wrestling Entertainment (WWE) in Deutschland dies Multiplikatoren. und Europa vertritt, über Wrestling-Sendungen im deut- schen Fernsehen statt. Neben der aktuellen Ausstrah lungspraxis – Wrestling-Shows dürfen gemäß Beschluss der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten nicht vor 22:00 Uhr ge- sendet werden, da sie für Kinder oder Jugendliche unter
Der Jugendmedienschutz in der BLM 15 16 Jahren beeinträchtigend sein können – ging es auch ■ Amazon um frühere Sendezeiten, die sich die Wrestling-Branche Mehrere Gespräche fanden im Verlauf des Jahres mit wünscht, um eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Die BLM Vertretern der deutschen Zweigniederlassung von Ama- wies darauf hin, dass die bisherigen Spätabendshows nach zon sowie der Amazon Instant Video Germany GmbH statt. wie vor eine erhebliche Jugendschutzproblematik beinhal- Im Mittelpunkt standen dabei die Jugendschutzvorkeh- ten und sich Sendungen bei einer früheren Ausstrahlung rungen beim Video-on-Demand-Angebot „Amazon Prime deutlich davon unterscheiden müssten. Die Vertreter von Video“ der Amazon Instant Video Germany GmbH mit Sitz WWE Germany erklärten, dass bei der Entwicklung neuer in München, für das die BLM gemäß den Bestimmungen Shows die Jugendschutzbeauftragten der Sender einbezo- des JMStV zuständig ist. gen würden und eine Vorlage bei Selbstkontrolleinrichtun- gen geplant sei. ■ Sky Im Dezember fand ein Gespräch mit Vertretern der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zu den techni- Soziale Beziehungen werden in Wrestling-Shows schen Jugendschutzmaßnahmen bei den Angeboten von hintergrund als Kampf dargestellt, die Kooperation zwischen Sky statt. den Kämpfern wird nicht thematisiert und Gewaltanwendung wird als adäquatesMittelfür die Lösung interpersonaler Konflikte dargestellt. Austausch mit Experten Gegenseitige Demütigungen der Wrestler sollen den Anschein echter aggressiver Feindschaft er- ■ Vernetzung beim Thema „politischer wecken. Kinder und jüngere Jugendliche können Extremismus“ nicht erkennen, dass die dargestellte Gewalt nicht Die BLM setzte im Berichtszeitraum den Experten- real ist, da die Kämpfer durch ihre Körperhaltung austausch zum Thema „politischer Extremismus“ fort. So und Mimik Schmerzen vortäuschen. Gleichzeitig tagte auf Einladung der BLM im Juni 2018 zum zweiten Mal werden die Kämpfer in den Sendungen gefeiert die Expertenrunde „Politischer Extremismus im Internet“. und als Helden inszeniert, was eine positive Dar- Ziel der Gesprächsrunde ist, sich mit Vertretern verschiede- stellung von Gewalthandlungen und aggressivem Verhalten suggeriert. Hinzu kommen mitunter ner Stellen aus München und Umgebung, die mit der Pro- die Verwendung von Schlaginstrumenten und blematik befasst sind, auszutauschen und zu vernetzen. sonstigen Gegenständen in den Kämpfen sowie Hintergrund ist, dass die Anzahl der Bürgerbeschwerden die Verlagerung des Kampfgeschehens vom Ring v. a. zu fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen weg in den Backstage-Bereich. Hierdurch werden Online-Inhalten sowie die Zahl entsprechender Prüf-, Auf- die Grenzen von Realität und Fiktion immer stär- sichts- und Gerichtsverfahren in den letzten Jahren ge- ker verwischt, was Kindern und Jugendlichen das stiegen und das Thema deshalb zu einem Schwerpunkt der Erkennen des inszenierten Charakters der Shows BLM-Jugendschutzarbeit geworden ist. Beim Austausch zu zusätzlich erschwert. Es ist davon auszugehen, aktuellen Themen, Fragen und Erfahrungen rund um das dass Kinder und jüngere Jugendliche Wrestling Thema „Politischer Extremismus im Internet“ wurden u. a. nicht als Show verstehen, sondern als Darstellung Bewertungs- und Abgrenzungsfragen bei der Prüfung von einer ernsten und möglichen Form der Auseinan- Online-Angeboten nach StGB und JMStV sowiedie Initia dersetzung zwischen Menschen. tive „Verfolgen statt nur löschen“ in Nordrhein-Westfa- len gegen Hass-Kommentare von Nutzern in Foren von Medien anbietern thematisiert. Die Exper tenrunde soll auch in Zukunft fortgeführt werden. Ein erstes Treffen hatte im Herbst 2016 auf Initiative der BLM stattgefunden.
16 Der Jugendmedienschutz in der BLM Die BLM ist weiterhin Mitglied im landesweiten Bera ■ Informationstag für angehende tungsgremium „Bayern gegen Rechtsextremismus“, einem Förderlehrer aus Bayreuth Zusammenschluss von unterschiedlichen Institutionen, Ini Bereits zum zweiten Mal fand am 20. 07. 2018 in der tiativen, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen BLM ein Informationstag für angehende Förderlehrer des sowie Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextremismus, Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern Bay- Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit reuth statt. Nach einem allgemeinen Überblick über die engagieren. Im Fokus des Gremiums stehen der Erfah- Aufgaben der BLM informierten Mitarbeiterinnen der BLM rungsaustausch und die Vernetzung. Im Jahr 2018 fanden anhand von praktischen Beispielen über die Aufgaben der zwei Treffen statt, eines im April in München, ein weiteres BLM im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Me- im Oktober in Nürnberg. Koordiniert wird das landesweite dienpädagogik. Förderlehrer sind Fachkräfte für individu- Beratungsgremium von der Landeskoordinierungsstelle elle Förder- und Lernprozesse an den Schulen. Sie fördern „Demokratie leben! Bayern gegen Rechtextremismus“ Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und Deutsch (LKS), einer Einrichtung des Bayerischen Jugendrings (BJR). als Zweitsprache. Darüber hinaus gestalten sie das Schul- leben mit und leiten Arbeitsgemeinschaften. Mit Blick auf ihre spätere Tätigkeit werden die Studierenden auch im Schulungen für Multiplikatoren Fach „Medienpädagogik/Informationstechnologie“ unter- Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit wendet sich die BLM richtet. Den Beruf des Förderlehrers gibt es nur in Bayern. nicht nur an Anbieter, sondern auch an Zielgruppen aus Ein erster Informationstag für die angehenden För- dem Bereich der Multiplikatoren. derlehrer aus Bayreuth hatte im Jahr 2016 in der BLM stattgefunden. ■ BLM-Workshops Medienaufsicht für Volontäre ■ Bildungsseminar für Deutsche Steuergewerk Die BLM führte auch im Jahr 2018 insgesamt sie- schaft im Hessischen Competence Center ben ganztägige Blockkurse für angehende Hörfunk- und Am 05. 09. 2018 fand in der BLM ein Bildungssemi- Fernsehredakteure durch. Am 12. 03., 11. 06. und 05. 11. für nar für die Deutsche Steuergewerkschaft im Hessischen Fernsehvolontäre, am 19. 03., 04. 06., 09. 07. und 19. 11. für Competence Center (DStG HCC) in Kooperation mit der Hörfunkvolontäre. Ziel dieser Workshops ist, die journalisti- dbbj Hessen (Deutscher Beamtenbund Jugend) statt. Den sche Kompetenz der redaktionellen Mitarbeiter und Mitar- ca. 35 Teilnehmern, allesamt Beschäftigte des Finanzamts, beiterinnen der Programme der lokalen Hörfunk- und Fern- wurde ein allgemeiner Überblick über die vielfältigen Auf- sehstationen in Bayern zu fördern. Fester Bestandteil des gaben der BLM sowie eine Einführung in den Jugendme- Kursprogrammes ist ein ca. eineinhalbstündiges Jugend- dienschutz gegeben. Neben Beispielen aus der Aufsichts schutzseminar, das von einem Mitarbeiter oder einer Mitar- praxis wurden von einem Mitarbeiter des Bereichs Medien beiterin des Bereichs Medienkompetenz und Jugendschutz kompetenz und Jugendschutz Fragen in Bezug auf die Ju- geleitet wird. Die Teilnehmer erhalten einen theoretischen gendschutzmaßnahmen in Rundfunk und Telemedien Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugend- sowie die Zuständigkeit der Medienaufsicht bei Internet- medienschutzes in Deutschland. Anhand von Praxisbeispie- plattformen erörtert. len werden unter Jugendschutzgesichtspunkten problema- tische Inhalte diskutiert, die in der täglichen Redaktionsar- ■ Vortrag bei Elterntalk beit anfallen, aber aufgrund des Zeitdrucks im Berufsalltag Am 27. 09. 2018 stellten Mitarbeiterinnen der BLM meist nicht gründlich besprochen werden können. beim jährlichen Standortpartner-Treffen des Projekts Die BLM-Workshops sind ein wichtiger Baustein im „Elterntalk“ in München die BLM und ihre Arbeit in den Be- Aufgabenkatalog der BLM, einen Beitrag „zur Aus- und reichen Jugendmedienschutz und Medienpädagogik vor. Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich“ zu Das Projekt „Elterntalk“, das bayernweit angeboten wird, leisten (Art. 11 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Mediengesetz (BayMG)). bietet moderierte Gesprächsrunden für Eltern zu den Themen „Medien“, „Konsum“, „Suchtvorbeugung“ und „gesundes Aufwachsen in der Familie“. Ziel des Projekts ist,
Der Jugendmedienschutz in der BLM 17 Eltern von Kindern bis 14 Jahren bei der Bewältigung ihres Im Berichtszeitraum kontaktierte die BLM in über 20 Fällen Erziehungsalltags zu unterstützen. Das Besondere dabei Telemedienanbieter mit Sitz in Bayern und wies sie auf pro- ist, dass die Eltern selbst die Akteure sind. Sie treffen sich blematische Inhalte in ihren Angeboten hin, mit dem Ziel, in privaten Gesprächsrunden in kleinen Gruppen, begleitet sie zu freiwilligen Jugendschutzmaßnahmen zu bewegen. von einem geschulten Moderator. Das Projekt wurde 2001 Ein erheblicher Teil der Fälle bezog sich dabei auf das An- von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern gebot eines Online-Versandhandels. Hierzu erhält die BLM e. V., einem Zusammenschluss von Verbänden und Institu- regelmäßig Beschwerden und Hinweise, Aufsichtsmaß- tionen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ins nahmen sind jedoch nicht möglich, da der JMStV hier nicht Leben gerufen. Die BLM ist Mitglied im Projektbeirat. greift. Daher leitet die BLM Fälle, bei denen Handlungsbe- darf besteht, im Rahmen ihrer präventiven Tätigkeit an ■ Vortrag an der Akademie für den Anbieter für das dortige Notice-and-Takedown-Ver- Politische Bildung Tutzing fahren weiter (→ 1.2). Vom 24. bis 26. 09. 2018 fand in der Politischen Aka- Im Jahr 2018 sind folgende Fälle der Präventions demie Tutzing eine Fortbildungstagung mit dem Titel arbeit der BLM exemplarisch zu nennen: „Jugend und Recht“ statt, die in Kooperation mit der Akade mie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen ■ Dating-Plattform durchgeführt wurde. Teilgenommen haben rund 40 bay- Aufgrund einer Bürgerbeschwerde wurde die BLM erische Lehrkräfte des Faches „Recht und Wirtschaft“ aus auf eine Dating-Plattform für männliche Homosexuelle ab verschiedenen Schulformen. Eine Mitarbeiterin des Bereichs 14 Jahren aufmerksam, die von einem Anbieter aus Mit- Medienkompetenz und Jugendschutz referierte am 26. 09. telfranken angeboten wird. Der Beschwerdeführer ver- über aktuelle Herausforderungen im Jugendmedienschutz. wies u. a. auf pornografische Inhalte und einen fehlenden Jugendschutzbeauftragten. Die Überprüfung der BLM er- gab u. a. entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte für Kin- 1.3.2 Einzelfälle der und Jugendliche aufgrund sexualisierter Darstellun- gen und der Benennung außergewöhnlicher Sexualprakti- Telemedien ken. Da entgegen der Angabe des Beschwerdeführers ein Jugendschutzbeauftragter für das Angebot benannt ist, nutzte die BLM die Möglichkeit, diesen als Ansprechpart- Die BLM tritt im Vorfeld von Aufsichtsverfahren ner in Jugendschutzfragen zu kontaktieren. Sie wies ihn hintergrund an Telemedien-Anbieter heran, bei deren Ange- auf die Jugendschutzproblematik auf der Website hin und boten Verstöße gegen die Jugendschutzbestim- forderte ihn zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnah- mungen gesehen werden und bei denen gleich- men auf. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. zeitig eine Bereitschaft für den Jugendmedien- Maßnahme: Hinweis an Anbieter schutz zu erwarten ist. Die BLM weist die Anbie- ter auf die problematischen Inhalte hin und be- ■ Internetauftritt einer Buchhandlung nennt mögliche Jugendschutzmaßnahmen. In Die Problematik, dass Online-Buchhändler indizierte vielen Fällen reagieren die Anbieter und entfer- Bücher frei zugänglich bewerben und zum Verkauf anbie- nen die betreffenden Inhalte oder setzen Ju- ten, ist nach wie vor gegeben, etwa beim Internetauftritt gendschutzmaßnahmen wie Zeitgrenzen oder Al- einer Würzburger Buchhandlung. Die BLM kontaktierte den terskennzeichnungen („Labeling“) ein. Auf diese Anbieter, wies ihn auf die Problematik hin und forderte ihn Weise werden Jugendschutzprobleme schnell und auf, die indizierten Buchtitel aus seinem Internetauftritt praxisnah gelöst. Reagieren die Anbieter nicht und bestehen die Verstöße weiter, speist die BLM zu entfernen. Auch auf die Notwendigkeit der Bestellung die Fälle in das Prüfverfahren der KJM ein. eines Jugendschutzbeauftragten wies die BLM hin. Maßnahme: Hinweis an Anbieter
18 Der Jugendmedienschutz in der BLM ■ Video-on-Demand-Angebote 1.4 Kontrolle und Maßnahmen Mehrfach gingen im Berichtszeitraum Beschwerden von Bürgern wegen fehlender oder möglicherweise fal- Nicht alle Fälle eignen sich für ein präventives Vorgehen. scher Altersangaben bei Filmen und Serien in Video-On- Auch sind nicht alle Anbieter bereit, das Beratungsangebot Demand-Angeboten ein. Bei einem Teil der Fälle ergab die der BLM anzunehmen und freiwillig Jugendschutzmaß- Überprüfung der BLM, dass die kritisierten Altersangaben nahmen umzusetzen. Mit Aufsichtsmaßnahmen, also dem den FSK-Altersfreigaben entsprachen und keine Verstöße Verhängen von Bußgeldern, Beanstandungen und Unter- gegen die Jugendschutzbestimmungen gegeben waren. sagungen, werden in konkreten Einzelfällen exemplarisch In diesen Fällen verwies die BLM die Beschwerdeführer an Grenzen markiert, die Wirkung über den Einzelfall hinaus die FSK. In anderen Fällen bestätigte sich, dass die Alters- entfalten und Signalwirkung haben. angaben falsch waren, z. B. wenn Serienfolgen mit massi- ven Gewaltdarstellungen mit der Angabe „ab 6“ versehen waren. Hier kontaktierte die BLM die verantwortlichen An- hintergrund Im Bereich Medienkompetenz und Jugend- bieter im Rahmen ihrer präventiven Anbieterberatung und schutz der BLM werden jugendschutzrelevante wies auf die Notwendigkeit der Anpassung der Altersan- Angebote aus Rundfunk und Telemedien in gaben hin. Dies erfolgte in der Regel jeweils in kurzer Zeit, mehreren Verfahrensschritten dokumentiert, so dass hier schnelle Lösungen im Vorfeld von Aufsichts- beobachtet und bewertet. Zum einen werden verfahren erreicht werden konnten. formaleAspekte überprüft, z. B. die Einhaltung Maßnahme: Hinweis an Anbieter der Sendezeitgrenzen, das korrekte Labeling für Jugendschutzprogramme sowie der Einsatz der Jugendschutzvorsperre bei digitalen Anbie- tern. Zum anderen werden die Angebote inhalt- Rundfunk lich hinsichtlich ihres Beeinträchtigungs- oder Ge- fährdungspotentials beurteilt. Die BLM bewertet ■ Anfragen zu Werbung für Prostitution Rundfunk- und Telemedienangebote aus ihrem und Sexspielzeug Zuständigkeitsbereich auf Basis gesetzlicher Nach wie vor gilt der Beschluss des Medienrats vom Regelungen sowie der „Kriterien für die Aufsicht“, 24. 07. 2014, dass Werbung für Prostitution und Sexspiel- die auf pädagogischen und entwicklungspsycho- zeug grundsätzlich nur zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr logischen Erkenntnissen beruhen. Auch gesell- ausgestrahlt werden darf. Hierzu haben die Anbieterver- schaftlich vorherrschende ethisch-moralische bände Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL), Vereini- Werte und Normen fließen bei der Bewertung gung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA) und Verband mit ein. Verstoßen Angebote gegen die Jugend- unabhängiger Lokalradios in Bayern (VuLB) bereits im schutzbestimmungen, steht eine Reihe von Maß- Jahr 2016 eine Handlungsanweisung erarbeitetet, die den nahmen zur Verfügung: Bußgeld, Beanstandung, Medienratsbeschluss konkretisiert und den Sendern und Untersagung, Sendezeitbeschränkung. Vermarktern bei Einzelfragen weiterhelfen soll. Der BLM- Medienrat hat die Handlungsanweisung – ebenfalls im Jahr 2016 – zustimmend zur Kenntnis genommen. Dennoch wandten sich im Jahr 2018 weiterhin Hörfunkanbieter mit 1.4.1 Telemedien Anfragen an die BLM, um sich nach Möglichkeiten für Wer- bung für Prostitution, Sexspielzeug und vergleichbare Be- Aufsichtsverfahren Telemedien: BLM zuständig reiche zu erkundigen und baten um Auskunft in konkreten für alle Internetanbieter mit Sitz in Bayern Fällen. Die BLM prüfte die Anfragen und teilte den Anbie- Die BLM ist im Jugendschutz zuständig für alle Inhalte von tern ihre Einschätzung mit. Die Verantwortung liegt jedoch Internetanbietern mit Sitz in Bayern. Dazu zählen Ange- gemäß Handlungsanweisung bei den Anbieterverbänden. bote großer Anbieter, wie die Online-Mediatheken bundes- weiter Fernsehsender oder Video-on-Demand-Angebote wie Amazon Prime Video, Maxdome oder verschiedene An-
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