Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Die Seite wird erstellt Daniela Schmid
 
WEITER LESEN
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Jugendschutzbericht
2018
für den Medienrat der
Bayerischen Landeszentrale
für neue Medien (BLM)
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Jugendschutzbericht 2018
für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale
für n
    ­ eue Medien (BLM)

BLM | Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz
München, 14. Februar 2019
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Inhalt

        Vorwort  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     6

1       Der Jugendmedienschutz in der BLM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                        7

1.1     Medienkompetenz-Ausschuss  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                            7

1.2     Beschwerden  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .               10

1.2.1   Beschwerden Telemedien  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  10

1.2.2   Beschwerden Rundfunk  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 12

1.3     Prävention und Beratung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  14

1.3.1   Veranstaltungen und Gespräche  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  14

1.3.2   Einzelfälle  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      17

1.4     Kontrolle und Maßnahmen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  18

1.4.1   Telemedien  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  18

1.4.2   Rundfunk  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .         23

1.5     Weitere Aktivitäten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  27

2       Bundesweite Jugendschutzfragen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  34
2.1     Arbeitsgruppen der KJM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  34

2.2     Thematische Einzelfragen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                   39

2.3     Sitzungsleitung von Prüfgruppen der KJM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                              39

        Impressum  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  43
Jugendschutzbericht 2018 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
6
                                   Vorwort

                                                                  begeg­nen. Mit Aufsichtsverfahren allein ist dies nicht zu
                                                                  bewerkstelligen: hier sind parallel vielfältige flankierende
                                                                  Maßnahmen und Initiativen gefordert, die – oftmals im
                                                                  konstruktiven Dialog mit den Anbietern – geeignete Lö-
                                                                  sungsansätze bilden können.
                                                                        Die BLM hat im Jahr 2018 eine Vielzahl von Maß-
                                                                  nahmen und Initiativen im Jugendschutz umgesetzt.
                                                                  Neben­Prüffällen und Aufsichtsverfahren hat die BLM
    Elektronische Medien sind heutzutage ganz selbstver-          ihre Tätig­keit im Bereich der Prävention und Anbieterbe-
    ständlich Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugend­         ratung weiter ausgebaut. Es wurden weitere Erfahrun-
    lichen. Sie dienen der Unterhaltung, Information, Kommu­      gen mit dem im Oktober 2016 novellierten Jugendmedien-
    nikation, der Bildung – oder einfach auch der Berieselung.    schutz-Staatsvertrag (JMStV) gemacht. So wurden erst-
    Nicht immer sind Heranwachsende jedoch in der Lage,           mals Jugendschutz­programme für geschlossene Systeme
    Gefähr­dungspotentiale der „schönen, neuen Me­dien­welt“      bei Telemedien als geeignet beurteilt.
    richtig einzuschätzen. Hier setzt der gesetz­liche Jugend-          Der hohe Stellenwert, den der Jugendmedienschutz
    medienschutz der BLM an, um Kinder und Jugend­liche           bei Eltern und Erziehenden genießt, zeigt sich nicht zuletzt
    nicht schutzlos den wirtschaftlichen Interessen einer         an einer Vielzahl von Zuschriften und Beschwerden zu Me-
    immer­stärker von Internationalisierung, Globalisierung       dieninhalten, die die BLM erreichen.
    und Kommerzialisierung geprägten Medienlandschaft                   Daneben kommt der Vernetzung mit weiteren Ak-
    auszusetzen.                                                  teuren in einer zunehmend vernetzten Medienwelt zen­
          Der Jugendmedienschutz hat das Ziel, mediale Ein-       trale Bedeutung zu: in zwei großen Veranstaltungen zu
    flüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche,        den Themen „Meinungsbildung bei Jugendlichen“ und
    die ihrem Alter und Entwicklungsstand (noch) nicht ent-      „Games­“ standen die aktuellen Herausforderungen für den
    sprechen, möglichst gering zu halten. Maßnahmen zum Ju-      Jugendmedienschutz im Mittelpunkt.
    gendschutz müssen dabei die Anbieter ergreifen, nicht die           Die Geschäftsführung der BLM berichtet hiermit
    Kinder und Jugendlichen selbst.                               gemäß Medienratsbeschluss vom 11. 11. 1993 zur Eindäm-
          Dabei steht der gesetzliche Jugendmedienschutz          mung der Gewalt im Fernsehen erneut über die Aufsicht
    immer­wieder vor neuen Herausforderungen, da sich die        von Angeboten im Rundfunk und in Telemedien sowie
    Medienwelt im Internetzeitalter zunehmend schneller ver-      über Maßnahmen im Hinblick auf die Bestimmungen des
    ändert. Hier gilt es, den technischen Entwicklungen mit      Jugend­schutzes. Dies umfasst den Zeitraum von Januar bis
    einem zeitgemäßen und effizienten Jugendschutz zu             einschließlich Dezember 2018.
1
                                                                                                                                 7
                                Der Jugendmedienschutz
                                in der BLM

Der Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien gehört zu
den zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalten.                            Die Aufgaben des „Ausschusses für Fragen der

                                                               hintergrund
      Er ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Artikel 5                    Medienkompetenz und des Jugendschutzes
Abs. 2 Grundgesetz) und in Bayern außerdem eine staatli-                     (Medienkompetenz-Ausschuss)“
che Aufgabe, geregelt in der Bayerischen Verfassung.
      Bayern kommt hier eine Sonderrolle zu, da nach Arti­                   ■	die Beratung von Fragen der Vermittlung

kel 111a der Bayerischen Verfassung Rundfunk in öffentli-                       von Medienkompetenz und zur Förderung
cher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Träger­                        von Medienkompetenzprojekten
                                                                             ■	die Begleitung medienpädagogischer
schaft betrieben wird. Die Bayerische Landeszentrale für
                                                                                Veranstaltungen
neue Medien (BLM) steht daher in einer besonderen gesell­
                                                                             ■	die Beratung der übereinstimmenden
schaftlichen Verantwortung und hat unter anderem zur
                                                                                Satzungen und Gemeinsamen Richtlinien
Aufgabe, auf eine qualitätsvolle Programmgestaltung
                                                                                nach dem JMStV
hinzuwirken.
                                                                             ■	die Beratung über Jugendschutzfragen im
      Dem BLM-Medienrat mit seiner pluralistischen Zu-
                                                                                Hörfunk und im Fernsehen sowie in den
sammensetzung aus den gesellschaftlich relevanten Grup­                         Telemedien
pen Bayerns und dem Medienkompetenz-Ausschuss kommt
beim Jugendschutz eine besondere Bedeutung zu. Der ge-
samtgesellschaftliche Diskurs ist hier besonders wichtig, da
Jugendschutzfragen immer eng mit Wertefragen verknüpft                       Der Medienkompetenz-Ausschuss
                                                               hintergrund

sind.                                                                        (Stand: 31. Dezember 2018)

                                                                             Vorsitzender:
                                                                             Michael Voss (Bayerischer Jugendring)
1.1   Medienkompetenz-Ausschuss
                                                                             Stv. Vorsitzender:
Der Ausschuss „für Fragen der Medienkompetenz und des                        Dr. Gerhard Hopp (Bayerischer Landtag, CSU)
Jugendschutzes (Medienkompetenz-Ausschuss)“ wurde                            14 Mitglieder:
2014 gegründet, um der besonderen Bedeutung der bei-                         Michael Busch (Bayerischer Journalistenver-
den Themen in der BLM Rechnung zu tragen. Im Berichts-                       band), Max Gibis (Bayerischer Landtag, CSU),
zeitraum behandelte der Ausschuss in vier Sitzungen zahl-                    Paul Hansel (Bund der Vertriebenen Landes-
reiche Fragen und setzte erneut wichtige fachliche Im-                       verband Bayern), Christa Hasenmaile (Gewerk-
pulse. Für die praktische Arbeit der BLM ist die Beratung                    schaften), Dr. Gerhard Hopp (Bayerischer Land-
von Jugendschutzfragen im Ausschuss, in dem Vertreter                        tag, CSU), Ulla Kriebel (Katholische kirchliche
verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen vertre-                    Frauenorganisationen), Franz Kustner (Bayeri-
ten sind, von zentraler Bedeutung. Der Jugendschutz der                      scher Bauernverband), Wilhelm Lehr (Vertre-
BLM wird dadurch maßgeblich unterstützt und gestärkt.                        ter der Musikorganisationen), Hans-Peter­ Rauch
                                                                             (Handwerkskammern), Dr. Florian Schuller
                                                                             (Katho­lische Kirche), Michael Schwägerl (Lehrer­
                                                                             verbände), Harald Stempfer (Bayerischer
                                                                             Landes­sportverband), Arwed Vogel (Schrift­
                                                                             stellerorganisationen), Michael Voss (Bayeri-
                                                                             scher Jugendring)
8   Der Jugendmedienschutz in der BLM

         Novellierung der Gemeinsamen                               dern. Daher hat die BLM Leitlinien entwickelt, die die Frage,
         Richtlinien der Landesmedienanstalten                      auf welchen Ebenen gesellschaftliche Regeln für den Um-
         zur Gewähr­leistung des Schutzes der                       gang mit neuen Technologien verankert werden können,
         Menschen­würde und des Jugendschutzes                      aufgreifen. Die Ausschussmitglieder diskutierten die Leit­
         (Jugendschutzrichtlinien):                                 linien sowie einige redaktionelle Änderungen. Sie empfah-
         Streichung der Regelung zur Werbung                        len dem Medienrat, die Leitlinien als Positionspapier zu
         für Pornografie wird kritisch gesehen                      veröffentlichen.
    Die Mitglieder des Ausschusses setzten sich erneut mit der
    Novellierung der Jugendschutzrichtlinien auseinander. Die            Finanzierungsmodelle bei Online-Games:
    Jugendschutzrichtlinien konkretisieren die gesetzlichen              kritische Diskussion über „Lootboxen“
    Anforderungen des JMStV und liefern u. a. für Aufsicht, An-     Ein weiteres Thema im Ausschuss waren Finanzierungs-
    bieter und Selbstkontrollen Vorgaben und Handlungsan-           modelle bei Online-Spielen, v. a. ging es um die soge-
    weisungen. Aufgrund der Novellierung des JMStV im Jahre         nannten „Lootboxen“ („Loot“, englisch „Beute“). Dabei
    2016 war die Überarbeitung der Jugendschutzrichtlinien          handelt es sich um virtuelle „Kisten“ in digitalen Spielen,
    nötig geworden. Der Medienkompetenz-­Ausschuss hatte            die verschiedene Dinge – z. B. Ausrüstungsgegenstände,
    sich bereits im November 2017 in einer ersten Lesung mit        Kleidung oder auch spielwerte Vorteile – enthalten. Sie
    dem Entwurf der überarbeiteten Richtlinien befasst und          können in In-­Game-Shops gekauft oder im Spiel ge­wonnen
    sich gegen die Streichung der Regelung zur Werbung für          werden. Der Inhalt einer Lootbox ist erst nach deren Er-
    Pornografie ausgesprochen. Darin ist normiert, dass Wer-        werb einsehbar. Aktueller Anlass für die Dis­kussion im
    bung für pornografische Angebote nur unter den Bedin-           Ausschuss waren die Beschlüsse des Bayerischen Land-
    gungen zulässig ist, die auch für die Verbreitung des Ange­     tags zu „Compu­terspiele bei der Jugendmedienarbeit ver-
    bots selbst gelten. Die Direktorenkonferenz der Landes-         stärkt berück­sichtigen“ und zu „Glücksspielelemente in
    medienanstalten (DLM) lehnte jedoch den Vorschlag der           Computer­spie­len“ von Ende 2017. Das Bayerische Staatsmi-
    BLM ab und beschloss – wie die Kommission für Jugend-           nisterium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
    medienschutz (KJM) und die Gremienvorsitzendenkonfe-            bat die Kommission für Jugendmedienschutz hierzu um
    renz (GVK) – den finalen Entwurf der Jugendschutzricht­         eine Stellung­nahme der Landesmedienanstalten. Die BLM
    linien, der sprachliche, redaktionelle sowie der Novellierung   übernahm aufgrund ihrer Federführung der Arbeitsgruppe
    des JMStV geschuldete Änderungen beinhaltet. Der Aus-           Games der KJM die Vorbereitung der Stellungnahme (→ 2.1).
    schuss diskutierte den Entwurf und blieb bei seiner kriti-      Der Ausschuss bekräftigte die Auffassung der BLM, dass
    schen Sichtweise der mit der Streichung der Regelung zur        zu den inhaltlichen Problemfeldern in Online-Games wei-
    Werbung für Pornografie verbundenen negativen Signal-           tere Wirkungsrisiken hinzukommen, die ebenfalls relevant
    wirkung. Aufgrund des sonstigen notwendig gewordenen            für eine jugendschutzrechtliche Prüfung sein können. Da-
    Novellierungsbedarfs hat der Medienrat auf Empfehlung           bei geht es um Kommunikations- und Kontaktrisiken, die
    des Ausschusses die Jugendschutzrichtlinien beschlossen         Förderung exzessiven Spielverhaltens sowie den ökono-
    (→ 2.1).                                                        mischen Rahmen von Online-Games. Um die genannten
                                                                    Risiko­
                                                                          faktoren in der Spruchpraxis rechtssicher anwen-
          Positionspapier „Leitlinien Digitale Ethik“:              den zu können, müssten jedoch die Bestimmungen des
          gesellschaftliche Regeln für den Umgang                   Jugend­medienschutz-Staatsvertrags geändert werden.
          mit neuen Technologien
    Der Ausschuss befasste sich mit dem Thema „Digitale                  Anwendung der Sozialadäquanzklausel bei
    Ethik“, das auch in der Öffentlichkeit breit diskutiert              Spielen: restriktive Anwendung gefordert
    wird. Der BLM ist es ein Anliegen, sich nicht nur intensiv      Der Ausschuss befasste sich mit der aktuellen Rechts-
    mit poli­tischen, wirtschaftlichen und strukturellen Folgen     lage bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungs-
    der Digi­talisierung zu befassen, sondern sich auch mit ih-     widriger Organisationen, v. a. Hakenkreuzen, in Computer-
    ren ethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und           spielen. Hintergrund ist die neue Prüfpraxis der Unter­hal­
    die gesellschaftspolitische Debatte zum Thema zu beför-         tungssoftware Selbstkontrolle (USK) bei Spielen mit Kenn-
Der Jugendmedienschutz in der BLM       9

zeichen verfassungswidriger Organisationen. So können          Alko­hol erstmals in Berührung kommen, bieten derartige
nun solche Computerspiele eine Altersfreigabe der USK          Inhalte ein problematisches Identifikationspotential. Der
erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen ver­         Ausschuss bekräftigte, dass hier sowohl der Jugendschutz
fassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien            als auch die Medienpädagogik gefragt sind.
als sozialadäquat beurteilt worden ist. Auslöser dafür
waren neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, die zu               Vernetzung mit anderen Jugend­schutz­
einer­geänderten Rechtsauffassung der Obersten Landes­               einrichtungen: die Freiwillige
jugendbehörden führten. Ähnlich wie im Filmbereich ist               Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
nach Auffassung des Ausschusses ein differenzierter Um-        Im Rahmen ihrer Jugendschutzarbeit ist die BLM mit
gang mit der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbo­          zahlrei­chen Einrichtungen und Institutionen aus anderen
lik in Computerspielen sinnvoll. Der Ausschuss betonte         Bereichen des Jugendmedienschutzes vernetzt, um die
jedoch die Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung          Zusammenarbeit im Sinne eines möglichst einheit­lichen
der Sozialadäquanzklausel, um der Etablierung einer unkri­     Jugend­schutzes in Deutschland zu fördern. Regelmäßig
ti­schen Darstellung von NS-Symbolen auf digitalen Platt­      wird dies im Medienkompetenz-Ausschuss thema­tisiert.
for­men entgegenzuwirken.                                      Im Jahr 2018 wurde über die Vernetzung mit der Freiwilli-
                                                               gen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) berichtet, mit
     Beschwerden aus der Bevölkerung: wichtige                 der seit vielen Jahren ein kontinuierlicher Austausch be-
     Grundlage für die BLM-Jugendschutzarbeit                  steht. Für die Tätigkeit in den Prüfausschüssen der FSK hat
Auch das Thema Beschwerden und Anfragen im Jugend-             das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und
schutz beschäftigte den Ausschuss. Die Beschwerden und         Soziales drei Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Medien­
Hinweise aus der Bevölkerung zu Medieninhalten sind ein        kompetenz und Jugendschutz der BLM benannt. Diese
wichtiger Gradmesser für das Werteempfinden in der Ge-         fungieren als Jugendschutzsachverständige und als Ver-
sellschaft. Sie zeigen den Bedarf in der Bevölkerung für Ju-   treter des Ständigen Vertreters bei der FSK. Auch im Rah-
gendschutz und Medienaufsicht und sind eine zentrale           men der Programmbeobachtung im Jugendschutz der BLM
Grundlage für die BLM-Jugendschutzarbeit sowohl bei Prüf-      sind die Altersfreigaben der FSK relevant. Hier hat sich eine
und Aufsichtsverfahren als auch im präventiven Bereich.        kontinuierliche Zusammenarbeit mit der FSK erfolgreich
Die inhaltliche Bewertung von Beschwerden zu Internet­         etabliert.
angeboten ist mit schwierigen Abgrenzungen und Abwä-
gungen zwischen verschiedenen Rechtsgütern verbunden,                Selbstdatenschutz bei Social Media-­
wie z. B. der Abwägung von Jugendschutz und Meinungs-                Angeboten: Bewusstsein für eine verant­
freiheit. Die Ausschussmitglieder würdigten die Jugend-              wortungsvolle Mediennutzung stärken
schutz-Arbeit der BLM bei der Bearbeitung der Bürgerbe-        Der Ausschuss beschäftigte sich mit dem Thema Selbst­
schwerden und diskutierten aktuelle Entwicklungen in den       datenschutz bei Social Media-Angeboten. Hintergrund war
Programmen privater Rundfunkanbieter (→ 1.2).                  die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundver-
                                                               ordnung (DSGVO), nach der die Nutzung von Daten Minder-
     Alkohol im TV: ein Thema für Jugendschutz                 jähriger grundsätzlich nur rechtmäßig ist, wenn das Kind
     und Medienpädagogik                                       bei der Einwilligung bereits 16 Jahre alt ist oder die Einwilli-
Im Ausschuss wurde eine Studie der Universität Würz-           gung durch die Eltern erteilt wird. Beim Selbstdatenschutz
burg zum Thema „Die Darstellung von Drogen und Sucht           steht der Nutzer im Mittelpunkt; bei der Vermittlung wird
im deutschen Fernsehen“ thematisiert. Die Ergebnisse der       daher auch kein rechtlicher, sondern ein pädagogischer
Studie zeigen eine hohe Präsenz von Alkohol im TV-Pro-         Ansatz gewählt. Ziel ist die Stärkung des Bewusstseins der
gramm auf. Zudem wird laut der Studie Alkohol beiläufig        Nutzer für einen verantwortungsvollen Medienumgang
und als selbstverständlicher Teil des Alltags dargestellt.     und die Aufbereitung von praxisnahen Hintergrundin­
Die Erfahrungen der BLM zeigen ebenfalls, dass das Thema       formationen. Eine Möglichkeit, Selbstdatenschutz zu ver­
Alkohol in den Medien ein Jugendschutzproblem sein kann.       mitteln, sind Vorträge der BLM oder Broschüren, in denen
Gerade für Jugendliche, die in dieser Lebensphase mit          den Zielgruppen praktische Anregungen gegeben werden.
10   Der Jugendmedienschutz in der BLM

          Jugendschutz bei Amazon: große Plattform                     Broschüre „Urheberrecht – Tipps, Tricks
          mit unterschiedlichen Inhalte-Anbietern                      und Klicks“: Praxismaterial für Eltern, Lehrer
     Thema im Ausschuss war auch die Internetplattform Ama-            und Erziehende
     zon unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Die        Im Ausschuss wurde die im Jahr 2018 neu veröffentlichte
      BLM erreichen regelmäßig Bürgerbeschwerden oder Hin-        Broschüre „Urheberrecht – Tipps, Tricks und Klicks“ vor-
      weise zu jugendschutzrelevanten Inhalten bei Amazon.        gestellt. Die Broschüre beinhaltet alltagstaugliche und
      Da es mit der Amazon Deutschland GmbH eine Zweignie-        praxis­orientierte Tipps zur Vermeidung von Urheber-
      derlassung von Amazon mit Sitz in München gibt, ist die     rechtsverstößen (→ 1.5). Ziel der Broschüre ist es, einen
      BLM als bayerische Landesmedienanstalt hier besonders       verantwortungsvollen Umgang mit fremden Inhalten un-
      gefragt. Die Internetplattform ist in drei Säulen mit un-   ter Berücksichtigung des Urheberrechts zu stärken und
     terschiedlichen Inhalteanbietern gegliedert: Der Verkauf     das komplexe Urheberrecht auf verständliche Weise zu
      und der Versand von eigenen Produkten, die sogenannten      erklären. Die Broschüre befasst sich auch mit Fragen im
     „Marketplace“-Angebote, bei denen andere Anbieter über       Schulalltag, um die Schüler für urheberrechtliche Fragen zu
      die Plattform Amazon ihre eigene Ware zum Verkauf und       sensibilisieren. Der Ausschuss würdigte die Broschüre als
     Versand anbieten sowie das Video-on-Demand-Angebot           hilfreiches Material für Eltern, Lehrer und Erziehende.
     „Amazon Prime Video“. Die Ausschussmitglieder diskutier-
     ten über die Jugendschutzvorkehrungen von Amazon und
      informierten sich über Beschwerdemöglichkeiten von Bür-     1.2 Beschwerden
      gern bei Angeboten aus dem Telemedienbereich.
                                                                  Die BLM ist Anlaufstelle und Ansprechpartner für Be-
          Jährliche Fachtagungen Jugendschutz und                 schwerden und Anfragen von Bürgern und Institutionen
          Medienkompetenz: Diskussion über aktuelle               zu Medieninhalten. Beschwerden und Hinweise aus der
          Themen für ein breites Fachpublikum                     Bevölkerung zu Medieninhalten stellen dabei eine wich-
     Seit 2015 veranstaltet die BLM jedes Jahr eine Fachtagung    tige Grundlage für die Jugendschutzarbeit der BLM dar:
     für ein breites Fachpublikum zu einem übergreifenden         für Programm­   beobachtung, präventive Tätigkeit, Prüf-
     Thema aus dem Jugendschutz und der Medienkompetenz.          und Aufsichtsverfahren. Die BLM geht jeder Beschwerde
     Aufgabe des Medienkompetenz-Ausschusses ist es, über         und jedem Hinweis nach und prüft den Sachverhalt, auch
     den inhaltlichen Schwerpunkt der Tagung zu beraten und       wenn nicht in jedem Einzelfall gesetzliche Bestimmun-
     ein Thema festzulegen. Für die fünfte Fachtagung Jugend-     gen verletzt sind und informiert die Beschwerdeführer
     schutz und Medienkompetenz der BLM, die am 15. 05. 2019      über das Ergebnis der Überprüfung. Bürgerbeschwerden
     stattfinden wird, legte der Ausschuss „Macht der Sprache“    sind ein wichtiger Gradmesser für das Werteempfinden
     als Thema fest. Die Veranstaltung greift damit die aktu-     in der Gesellschaft: Sie zeigen, dass der Jugendschutz und
     elle Debatte zu „Hate Speech“ und die Frage nach einer zu-   die Medien­aufsicht in der Bevölkerung nach wie vor einen
     nehmenden Verrohung der Sprache auf Schulhöfen und in        hohen­Stellenwert genießen.
     sozialen Medien auf. Auch für die 4. Fachtagung „Politain­
     ment – Wie bilden sich Jugendliche ihre Meinung?“, die
     im Mai 2018 stattfand, hatte der Ausschuss das Thema         1.2.1 Beschwerden Telemedien
     ausgewählt.
                                                                  Zu Telemedieninhalten von Anbietern mit Sitz in Bayern
                                                                  sind bei der BLM im Jahr 2018 rund 30 Bürgerbeschwerden
                                                                  und Hinweise öffentlicher Stellen eingegangen und bear-
                                                                  beitet worden. Bei etwa der Hälfte dieser Fälle ergab die
                                                                  Überprüfung einen Anfangsverdacht auf Verstöße ge-
                                                                  gen den JMStV. Die meisten dieser Problemfälle konnten
                                                                  präventiv, d. h. durch Kontaktaufnahme mit dem Anbie-
                                                                  ter bzw. dessen Jugendschutzbeauftragten, der die Ange­
Der Jugendmedienschutz in der BLM   11

bote geändert bzw. aus dem Netz entfernt hat, schnell            sion für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschieden wurde –
gelöst werden. Präventive Verfahren sind im Telemedien­          eine Genehmigung wurde aus formalen Gründen nicht er-
bereich häufiger als im Rundfunk, da die betreffenden In-        teilt – ist die Jugendschutzprüfung derzeit noch nicht
halte meist noch online sind und eine nachträgliche Um-          abgeschlossen.
setzung von Jugendschutzmaßnahmen möglich ist (→ 1.3).
Ein Teil der Beschwerden mündet aber auch in Aufsichts-
verfahren der BLM mit Maßnahmen wie Beanstandungen,                         Rundfunk im Internet

                                                              hintergrund
Untersagungen und Bußgeldern.                                               Auch Inhalte im Internet können Rundfunk sein
       Inhaltlich wurden beim Großteil der Beschwerden im                   und eine Rundfunkzulassung bzw. Genehmigung
Bereich Telemedien Sexualdarstellungen oder Pornografie,                    einer Landesmedienanstalt benötigen. Gemäß­
fremdenfeindliche, rassistische oder volksverhetzende In-                   der „Checkliste zur Einordnung von Streaming-­
halte, sowie Gewaltdarstellungen problematisiert. Mehr-                     Angeboten im Internet“ der Medienanstalten
fach wurde auch auf fehlende oder möglicherweise falsche                    (vgl. www.die-medienanstalten.de) sind ent-
                                                                            scheidende Kriterien für Rundfunk, dass ein An-
Altersangaben bei Filmen und Serien in Video-on-­Demand-
                                                                            gebot live oder zumindest linear verbreitet wird,
Angeboten hingewiesen. Hier zeigte sich, dass die aus dem
                                                                            dass es journalistisch-redaktionell gestaltet
Fernsehen bekannten FSK-Freigaben auch in Video-on-­
                                                                            ist, einem Sendeplan folgt, und sich an mindes-
Demand-Angeboten zur Orientierung genutzt und zudem
                                                                            tens 500 potentielle Nutzer gleichzeitig wen-
kritisch hinterfragt werden.
                                                                            det. Kein Rundfunk und somit zulassungsfrei
       Erstmals beschwerten sich auch mehrere Bürger über
                                                                            sind dagegen Videos auf Abruf („on demand“),
Streaming-Angebote im Internet, die Rundfunk seien und                      bei denen die Nutzer einen individuellen Start-
eine Rundfunkgenehmigung der Medienaufsicht benö-                           zeitpunkt bestimmen. Das ist derzeit z. B. bei
tigten. Häufig nannten Beschwerdeführer dabei auch ju-                      den meisten Videos­auf YouTube, Vimeo oder
gendschutzrelevante Inhalte in den betreffenden Video­                      Facebook der Fall. Zuständig für die Entschei-
Streams. Neben der Frage der Einordnung als Rundfunk                        dung über Rundfunkzulassungen ist die Kom-
oder Telemedium überprüfte die BLM in diesen Fällen                         mission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der
auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Da                        Landesmedienanstalten.
häufig Let’s Play-Videos, d. h. das kommentierte Vorfüh-                    Da im Rundfunk teilweise andere Jugend-
ren von Computerspielen, Bestandteil solcher Streaming-­                    schutzmaßnahmen gelten als in Telemedien –
Angebote sind, stellt sich die Frage nach Altersfreigaben                   beispiels­weise ist im Rundfunk keine Porno-
und entsprechenden Jugendschutzmaßnahmen. Auch                              grafie­erlaubt, in Telemedien in geschlosse-
wenn die Altersfreigaben der USK für Computerspiele nicht                   nen Benutzer­gruppen für Erwachsene hin­gegen
direkt auf die kommentierten Spiele-Versionen in Let’s                      schon – ist die Frage der Einordnung eines An-
                                                                            gebots als Rundfunk oder Telemedium auch
Play-­Videos übertragen werden können, ist in jedem Fall
                                                                            für den Jugendschutz relevant.
von einer Jugendschutzrelevanz auszugehen. Bei der Ertei-
lung einer Rundfunkzulassung in solchen Fällen muss auch
hierauf geachtet werden.
       In diesem Zusammenhang stand der „Drachenlord“,
ein junger Mann aus Mittelfranken, besonders in der Kritik.                 Notice-and-Takedown-Verfahren bei
Er verbreitete seine Inhalte mit Kanälen im Live-­Stream-                   einem Online-Versandhändler
Videoportal YouNow, auf dem Nutzer ihre Beiträge in Echt-        Hinzu kommen rund 20 Beschwerden und Hinweise, die die
zeit zeigen und mit ihren Zuschauern im direkten Kontakt         BLM zum Angebot eines Online-Versandhändlers erhalten
stehen, und auf der Videoplattform YouTube. Neben der            und bearbeitet hat und zum Großteil, bei Handlungsbedarf,
Verbreitung von Rundfunk ohne Genehmigung bei YouNow             an den Anbieter für das dortige Notice-and-­Takedown-
kritisierten Bürger auch jugendschutzrelevante Inhalte in        Verfahren gemeldet hat. Die BLM kann bei Verstößen ge-
den Angeboten des „Drachenlord“. Während die Frage der           gen die Jugendschutzbestimmungen im Angebot des An-
Rundfunkzulassung im Berichtszeitraum von der Kommis-            bieters nicht aufsichtsrechtlich vorgehen. So gilt die deut-
12   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     sche Niederlassung des Anbieters mit Sitz in München aus-       stoßen. Beispielsweise fielen vorübergehend Gruppen-Titel
     weislich der Angaben im Impressum nicht als verantwort-         und -Beschreibungen auf, die volksverhetzend oder an der
     lich, wenn es um digitale Inhalte geht. Der JMStV greift hier   Grenze zur Pornografie waren. Somit war eine erhebliche
     also nicht. Im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfah-           Problematik gegeben, sowohl was unzulässige als auch
     rens entfernt der Online-Versandhändler aber problemati-        entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte angeht. Auch ein
     sche Inhalte insbesondere von Drittanbietern jeweils nach       Jugendschutzbeauftragter war nicht benannt. Gleichzei-
     Kenntnis. Die BLM leitet hierfür regelmäßig Fälle an den        tig ist jedoch von einer abgestuften Verantwortlichkeit
     Anbieter weiter, die auf Bürgerbeschwerden beruhen.             des Betreibers der Website auszugehen, da als Inhalte-­
                                                                     Anbieter die verschiedenen Nutzer anzusehen sind, die
                                                                     entsprechende WhatsApp-Gruppen erstellen und betiteln.
           Bürgerbeschwerden Telemedien:                             Ein präven­tiver Hinweis der BLM an den Anbieter brachte
           ausgewählte Beispiele aus der Praxis                      bislang keinen nachhaltigen Erfolg. Das weitere Vorgehen
                                                                     wird derzeit noch geprüft.
     ■     Erotikfilme in Mediatheken                                      Maßnahme: Hinweis an Anbieter; weiteres
            Mehrere Beschwerden bezogen sich auf die Aus-                  Vor­gehen in Prüfung
      strahlung von Erotikfilmen in den Mediatheken bundes-
      weiter Sender, da diese nach Meinung der Beschwerde-           ■    Gewaltdarstellungen in der Serie „Vikings“
     führer tagsüber ohne jede Jugendschutzmaßnahme ab-                     Ein Beschwerdeführer wandte sich an die BLM mit
      rufbar und möglicherweise pornografisch seien. Die Über-       dem Hinweis, dass eine Folge der Abenteuerserie „Vikings“,
      prüfung durch die BLM zeigte, dass die Filme entweder          die bei einem Video-on-Demand-Angebot abrufbar sei,
      eine Altersfreigabe der FSK (keine Jugendfreigabe, also        massive Gewaltdarstellungen enthalte, die als gewaltver-
     „ab 18“) oder eine entsprechende Entscheidung der Frei-         herrlichend im strafrechtlichen Sinne einzustufen seien.
      willigen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) hatten und      Die Überprüfung der BLM ergab, dass die Episode eine
      dass sie in den Mediatheken mit einer Alterskennzeich-         FSK-Freigabe ab 16 Jahren hat und keine strafrechtlich
      nung „ab 18 Jahren“ versehen und technisch korrekt ge-         rele­vanten Inhalte vorliegen. Gleichzeitig überprüfte die
      labelt waren. Hierzu hatten vorherige Hinweise der BLM         BLM die Jugendschutzmaßnahmen bei dem betreffenden
      an den Anbieter beigetragen. Bei Installation und Aktivie-     Video-on-Demand-Anbieter und stellte Verbesserungs-
      rung eines Jugendschutzprogramms auf dem heimischen            bedarf fest. Sie nahm Kontakt mit dem Jugendschutzbe-
      Computer würden diese Filme ausgefiltert. Verstöße ge-         auftragten des Anbieters zur Überarbeitung der Jugend-
      gen die Bestimmungen des JMStV lagen somit nicht vor.          schutzmaßnahmen auf.
      Die Beschwerden zeigen aber, dass Bürger die Form der Zu-             Maßnahme: Hinweis an Anbieter; Antwort an
      gangshürde mittels Alterskennzeichnung und Labeling in                Be­­schwerdeführer
      der Regel­­gar nicht zur Kenntnis nehmen. Die problema­
     tischen Inhalte werden als frei zugänglich, ohne erkennba-
      ren Jugend­schutz, wahrgenommen.                               1.2.2 Beschwerden Rundfunk
            Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer
                                                                     Im Jahr 2018 erhielt die BLM über 30 Beschwerden zu
     ■     Website zum Suchen, Finden und Erstellen                  Rundfunk­inhalten aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Ge­gen­
           von WhatsApp-Gruppen                                      stand der Beschwerden waren Sendeinhalte verschie­de­ner
           Mehrere Hinweise und Beschwerden gingen zum An-           Genres, hauptsächlich im Fernsehen, aber auch im Hörfunk:
     gebot eines Webentwicklers ein, mit dessen Hilfe Whats-         Reality-Dokus, Werbespots, Spielfilme, Serien­­episoden, Ero-
     App-Gruppen gesucht, gefunden und erstellt werden kön-          tikformate, Dokumentationen und Nach­­richtenbeiträge.
     nen. Der Zugang zu den WhatsApp-Gruppen selbst ist über               Einen Schwerpunkt stellten Beschwerden dar, die
     die Website nicht möglich. Es finden sich jedoch bereits un-    sich auf die Ausstrahlung sexualisierter Programminhalte
     ter den Titeln und Beschreibungen der Gruppen zahlreiche        bezogen – darunter auch von Werbespots für Sexspiel-
     Formulierungen, die gegen Bestimmungen des JMStV ver-           zeug und andere Erotikartikel im Tagesprogramm.
Der Jugendmedienschutz in der BLM    13

      Bürgerbeschwerden Rundfunk:                              unterbunden hat, sah die BLM von einem aufsichtsrecht­
      ausgewählte Beispiele aus der Praxis                     lichen Verfahren ab.
                                                                     Maßnahme: Hinweis an Anbieter; Antwort an
■    Kabel eins: Werbespot für den Erotikartikel                     Beschwerdeführer
     „Satisfyer Men“
      Im Tagesprogramm von Kabel eins wurde mehr-              ■     Welt: „Nachrichtenbeitrag über
mals ein Werbespot für den Erotikartikel „Satisfyer Men“ –           Messerattacke­in Hamburg“
eine Masturbationshilfe für Männer – ausgestrahlt. Das               Wiederholt wenden sich Zuschauer an die BLM, um
beworbene Sexspielzeug wurde von einem bekannten               auf die Ausstrahlung von – aus ihrer Sicht – sensations­
Pornodar­steller angepriesen. Zu dem Spot gingen meh-          heischenden Nachrichtenbeiträgen, meist im Zusammen­
rere Beschwerden ein. Aus jugendschutzrechtlicher Sicht        hang mit Unglücken, Verbrechen, Katastrophen und
besteht bei derartig sexualisierten Programminhalten im        Terror­anschlägen, hinzuweisen.
Tagesprogramm ein Problempotential dahingehend, dass                 Zur Ausstrahlung eines tagesaktuellen Nachrichten-
Kinder und Jugendliche mit Inhalten konfrontiert werden,       beitrags über eine tödliche Messerattacke in der Hambur-
die ihrem Entwicklungsstand nicht entsprechen und von          ger S-Bahn gingen bei der BLM mehrere Beschwerden ein.
ihnen nicht eingeordnet werden können. Die Darstellung         Der knapp dreiminütige Beitrag wurde im Tagesprogramm
erfolgt dabei meist aus einer Erwachsenenperspektive           von Welt ausgestrahlt und zeigte die Rettungsmaßnah-
und setzt einen sexuellen Erfahrungsfundus voraus, den         men von Feuerwehrleuten und Notärzten bei dem letzt-
Kinder und Jugendliche nicht besitzen.                         lich erfolglosen Versuch, das Leben der schwer verletzten
      Die BLM hat die Ausstrahlung des Werbespots über-        Mutter und ihrer kleinen Tochter zu retten. Aufgrund der
prüft und festgestellt, dass er vor der Ausstrahlung der FSF   Tages­aktualität war eine Prüfung des Nachrichtenbeitrags
zur Prüfung vorlag, die die Entscheidung „ohne Altersbe-       durch die FSF nicht möglich. Die BLM prüfte den Beitrag im
schränkung/Tagesprogramm“ getroffen hat. Aufgrund der          Hinblick auf einen Anfangsverdacht auf einen Verstoß ge-
Prüfentscheidung der FSF ist die Ausstrahlung des Werbe-       gen die Menschenwürde und auf eine entwicklungsbeein-
spots im Tagesprogramm im Fernsehen zu­lässig. Somit           trächtigende Wirkung, sah jedoch die Grenze zum Verstoß
war nicht von einem Anfangsverdacht auf einen Verstoß          in beiden Fällen nicht überschritten.
gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 JMStV auszugehen.              Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer
      Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer
                                                               ■     Kabel eins: „Stephen Kings Es – Teil 1“
■     Sport1: „Sexy Survival Camp“                                     Beschwerden zur Programmplatzierung von Spiel-
        Eine Beschwerde erreichte die BLM zur Ausstrahlung     filmen bilden eine weitere Gruppe von Zuschriften an die
 eines zweiminütigen Ausschnittes aus dem Erotikformat          BLM. Zur Ausstrahlung des Horrorfilms „Stephen Kings
„Sexy Survival Camp“ im Tagesprogramm von Sport1.               Es – Teil 1“ im Hauptabendprogramm von Kabel eins um
        Die BLM nahm Kontakt zum Jugendschutzbeauftrag-        20:15 Uhr gingen bei der BLM mehrere Beschwerden ein.
ten auf und forderte den Anbieter zur Stellungnahme auf.        Der Film hat im Jahr 1991 von der FSK eine Freigabe ab
 Der Anbieter räumte die versehentliche Ausstrahlung des       16 Jahren erhalten. Gemäß dieser Freigabe dürfte der Film
Ausschnittes im Tagesprogramm ein und teilte mit, dass          nur in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ausge-
 sich diese aufgrund eines unvorhersehbaren technischen         strahlt werden. Allerdings lag er in der gesendeten Fas-
 Fehlers in der Sendetechnik ereignet habe. Ferner erklärte     sung auch der FSF zur Prüfung vor, die die Entscheidung
 er, dass nach Einleitung technischer Vorkehrungen und         „ab 12 / Haupt­abendprogramm“ (d. h. ab 20:00 Uhr) ge-
 einer manuellen Überprüfung sämtlicher Formate im Pro-        troffen hat. Derartige Abweichungen von Sendezeitgren-
 grammschema des Senders gewährleistet sei, dass Feh-          zen sind erlaubt, wenn nicht mehr von einer entwicklungs-
 ler­dieser Art in Zukunft nicht mehr auftreten. Vor diesem     beeinträchtigenden Wirkung auf Kinder oder Jugend­liche
 Hintergrund sowie angesichts der Tatsache, dass der Sen-       ab 12 Jahren auszugehen ist. Dies betrifft v. a. Angebote,
 der­zeitnah die weitere Ausstrahlung des Ausschnittes          deren Bewertung durch die FSK – wie im vorliegenden
                                                                Fall – länger als zehn Jahre zurückliegt oder bei denen auf
14   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     Grundlage der FSK-Entscheidung entsprechende Szenen            1.3.1 Veranstaltungen und Gespräche
     gekürzt oder entfernt wurden.
           Aufgrund der Prüfentscheidung der FSF ist die Aus-            Münchner Jugendschutzrunde 2018
     strahlung von „Stephen Kings Es – Teil 1“ im Hauptabend-       Im Jahr 2001 ins Leben gerufen, ist die Münchner Jugend-
     programm zulässig. Da sich Kabel eins an die Entscheidung      schutzrunde seit Jahren fester Bestandteil des präventi-
     der FSF gehalten hat, die sich im Rahmen des ihr gesetz-       ven Beratungsangebots der BLM und weckt nach wie vor
     lich übertragenen Beurteilungsspielraums bewegt, sind          starkes Interesse der Anbietervertreter: Dieses Jahr fan-
     aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter           den erneut über 30 Teilnehmer am 11. 07. 2018 den Weg in
     durch die BLM ausgeschlossen.                                  die BLM – bereits zum insgesamt 17. Mal. An dem infor­
           Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer                    mellen Expertenaustausch, der auf Initiative des Bereichs
                                                                    Medienkompetenz und Jugendschutz stattfindet, nehmen
                                                                    Jugendschutzbeauftragte der privaten Fernsehanbieter
     1.3 Prävention und Beratung                                    aus München und Umgebung sowie Jugendschutzsachver-
                                                                    ständige des Bayerischen Landesjugendamtes, des Stadt-
     Die BLM hat nicht nur die Durchführung von Aufsichtsver-       jugendamtes München sowie des Sozialministeriums teil.
     fahren bei Jugendschutzverstößen im Blick. Sie versteht        Die offene Gesprächsrunde, die auch den Jugendschutz-
     sich auch als bayernweiter Ansprechpartner für Rundfunk-       beauftragten von Telemedienanbietern aus München und
     und Telemedienanbieter in allen Jugendschutzbelangen.          Umgebung offensteht, bietet eine Gesprächsplattform zu
     Die BLM steht insbesondere mit den Jugendschutzbeauf-          aktuellen Fragen des Jugendmedienschutzes.
     tragten der Anbieter in regelmäßigem Austausch, um sie               Von Seiten der BLM wurden die Anbietervertreter
     bei jugendschutzrelevanten Fragestellungen zu unterstüt-       über Aktuelles aus der Jugendschutzarbeit der BLM infor-
     zen. Sie trägt auf diese Weise dazu bei, dass im Vorfeld von   miert. Die Jugendschutzbeauftragten schilderten ihrer-
     aufsichtsrechtlichen Verfahren schnelle und praxisnahe         seits ihre Erfahrungen mit dem novellierten JMStV.
     Lösungen im Sinne des Jugendmedienschutzes gefun-                     Einhellige Meinung der Teilnehmer war es, die Münch-
     den werden können. Etliche Verstöße können so aufgrund         ner Jugendschutzrunde auch im nächsten Jahr fortzu­
     präventiver Beratung von vornherein vermieden werden.          setzen, da sie ein geeignetes Gesprächsformat über die
     Viele Anbieter nehmen das Präventions- und Beratungs-          tägliche Jugendschutzarbeit bietet.
     angebot regelmäßig in Anspruch. Sie sehen die BLM mit ih-
     rer Jugendschutzexpertise als kompetenten und verlässli-            Gespräche mit Anbietern
     chen Ansprechpartner. Gerade im Internet stellt der Kon-       Der Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz führt an­
     takt und Informationsaustausch zwischen Aufsicht und           lassbezogen bilaterale Gespräche mit den Jugendschutz-
     Anbietern – idealerweise den Jugendschutzbeauftragten –        beauftragten und anderen Vertretern der Fernsehsender
     unterhalb von Aufsichtsverfahren eine wichtige Säule der       und Telemedienanbieter im Zuständigkeitsbereich. Im Jahr
     Jugendschutzarbeit dar, um Problemfälle schnell bilateral      2018 gab es Gespräche zu unterschiedlichen jugendschutz-
     aufklären oder beheben zu können.                              relevanten Themen.
           Zum Präventionsangebot des Bereichs Medienkom-
     petenz und Jugendschutz gehören größere Veranstaltun-          ■    Gespräch mit WWE Germany
     gen, Gespräche in kleinerem Kreis und Hinweise an ein-               Im Januar 2018 fand in der BLM ein Gespräch mit
     zelne Anbieter bei problematischen Einzelfällen. Zu den        der WWE Germany GmbH, die den Wrestling-Veranstalter
     Zielgruppen der Präventionsarbeit der BLM gehören über-        World Wrestling Entertainment (WWE) in Deutschland
     dies Multiplikatoren.                                          und Euro­pa vertritt, über Wrestling-Sendungen im deut-
                                                                    schen Fernsehen statt. Neben der aktuellen Ausstrah­
                                                                    lungs­praxis – Wrestling-Shows dürfen gemäß Beschluss
                                                                    der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm
                                                                    (GSJP) der Landesmedienanstalten nicht vor 22:00 Uhr ge-
                                                                    sendet werden, da sie für Kinder oder Jugendliche unter
Der Jugendmedienschutz in der BLM    15

   16 Jahren beeinträchtigend sein können – ging es auch           ■    Amazon
   um frühere Sendezeiten, die sich die Wrestling-Branche                Mehrere Gespräche fanden im Verlauf des Jahres mit
   wünscht, um eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Die BLM       Vertretern der deutschen Zweigniederlassung von Ama-
   wies darauf hin, dass die bisherigen Spätabendshows nach        zon sowie der Amazon Instant Video Germany GmbH statt.
   wie vor eine erhebliche Jugendschutzproblematik beinhal-        Im Mittelpunkt standen dabei die Jugendschutzvorkeh-
   ten und sich Sendungen bei einer früheren Ausstrahlung          rungen beim Video-on-Demand-Angebot „Amazon Prime
   deutlich davon unterscheiden müssten. Die Vertreter von         Video“ der Amazon Instant Video Germany GmbH mit Sitz
   WWE Germa­ny erklärten, dass bei der Entwicklung neuer          in München, für das die BLM gemäß den Bestimmungen
   Shows die Jugendschutzbeauftragten der Sender einbezo-          des JMStV zuständig ist.
   gen würden und eine Vorlage bei Selbstkontrolleinrichtun-
   gen geplant sei.                                                ■    Sky
                                                                         Im Dezember fand ein Gespräch mit Vertretern der
                                                                   Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zu den techni-
              Soziale Beziehungen werden in Wrestling-­Shows       schen Jugendschutzmaßnahmen bei den Angeboten von
hintergrund

              als Kampf dargestellt, die Kooperation zwischen­     Sky statt.
              den Kämpfern wird nicht thematisiert und
              Gewalt­anwendung wird als adäquates­Mittel­für
              die Lösung interpersonaler Konflikte dargestellt.         Austausch mit Experten
              Gegenseitige Demütigungen der Wrestler sollen
              den Anschein echter aggressiver Feindschaft er-      ■    Vernetzung beim Thema „politischer
              wecken. Kinder und jüngere Jugendliche können
                                                                        Extremismus“
              nicht erkennen, dass die dargestellte Gewalt nicht
                                                                         Die BLM setzte im Berichtszeitraum den Experten-
              real ist, da die Kämpfer durch ihre Körperhaltung
                                                                   austausch zum Thema „politischer Extremismus“ fort. So
              und Mimik Schmerzen vortäuschen. Gleichzeitig
                                                                   tagte auf Einladung der BLM im Juni 2018 zum zweiten Mal
              werden die Kämpfer in den Sendungen gefeiert
                                                                   die Expertenrunde „Politischer Extremismus im Internet“.
              und als Helden inszeniert, was eine positive Dar-
                                                                   Ziel der Gesprächsrunde ist, sich mit Vertretern verschiede-
              stellung von Gewalthandlungen und aggressivem
              Verhalten suggeriert. Hinzu kommen mit­unter         ner Stellen aus München und Umgebung, die mit der Pro-
              die Verwendung von Schlaginstrumenten und            blematik befasst sind, auszutauschen und zu ver­netzen.
              sonstigen Gegenständen in den Kämpfen sowie          Hintergrund ist, dass die Anzahl der Bürgerbeschwerden
              die Verlagerung des Kampfgeschehens vom Ring         v. a. zu fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen
              weg in den Backstage-Bereich. Hierdurch werden       Online­-Inhalten sowie die Zahl entsprechender Prüf-, Auf-
              die Grenzen von Realität und Fiktion immer stär-     sichts- und Gerichtsverfahren in den letzten Jahren ge-
              ker verwischt, was Kindern und Jugendlichen das      stiegen und das Thema deshalb zu einem Schwerpunkt der
              Erkennen des inszenierten Charakters der Shows       BLM-Jugendschutzarbeit geworden ist. Beim Austausch zu
              zusätzlich erschwert. Es ist davon auszugehen,       aktuellen Themen, Fragen und Erfahrungen rund um das
              dass Kinder und jüngere Jugendliche Wrestling        Thema „Politischer Extremismus im Internet“ wurden u. a.
              nicht als Show verstehen, sondern als Darstellung    Bewertungs- und Abgrenzungsfragen bei der Prüfung von
              einer ernsten und möglichen Form der Auseinan-       Online-Angeboten nach StGB und JMStV sowie­die Initia­
              dersetzung zwischen Menschen.                        tive „Verfolgen statt nur löschen“ in Nordrhein-Westfa-
                                                                   len gegen Hass-Kommentare von Nutzern in Foren von
                                                                   Medien­ anbietern thematisiert. Die Exper­    tenrunde soll
                                                                   auch in Zukunft fortgeführt werden. Ein erstes Treffen
                                                                   hatte im Herbst 2016 auf Initiative der BLM stattgefunden.
16   Der Jugendmedienschutz in der BLM

           Die BLM ist weiterhin Mitglied im landesweiten Bera­         ■     Informationstag für angehende
     tungsgremium „Bayern gegen Rechtsextremismus“, einem                     Förderlehrer aus Bayreuth
     Zusammenschluss von unterschiedlichen Institutio­nen, Ini­               Bereits zum zweiten Mal fand am 20. 07. 2018 in der
     tiativen, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen         BLM ein Informationstag für angehende Förderlehrer des
      sowie Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextremismus,           Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern Bay-
      Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit               reuth statt. Nach einem allgemeinen Überblick über die
      engagieren. Im Fokus des Gremiums stehen der Erfah-               Aufgaben der BLM informierten Mitarbeiterinnen der BLM
      rungsaustausch und die Vernetzung. Im Jahr 2018 fanden            anhand von praktischen Beispielen über die Aufgaben der
     zwei Treffen statt, eines im April in München, ein weiteres        BLM im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Me-
      im Oktober in Nürnberg. Koordiniert wird das landesweite          dienpädagogik. Förderlehrer sind Fachkräfte für individu-
      Beratungsgremium von der Landeskoordinierungsstelle               elle Förder- und Lernprozesse an den Schulen. Sie fördern
     „Demokratie leben! Bayern gegen Rechtextremismus“                  Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und Deutsch
     (LKS), einer Einrichtung des Bayerischen Jugend­rings (BJR).       als Zweitsprache. Darüber hinaus gestalten sie das Schul-
                                                                        leben mit und leiten Arbeitsgemeinschaften. Mit Blick auf
                                                                        ihre spätere Tätigkeit werden die Studierenden auch im
           Schulungen für Multiplikatoren                               Fach „Medienpädagogik/Informationstechnologie“ unter-
     Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit wendet sich die BLM              richtet. Den Beruf des Förderlehrers gibt es nur in Bayern.
     nicht nur an Anbieter, sondern auch an Zielgruppen aus                   Ein erster Informationstag für die angehenden För-
     dem Bereich der Multiplikatoren.                                   derlehrer aus Bayreuth hatte im Jahr 2016 in der BLM
                                                                        stattgefunden.
     ■     BLM-Workshops Medienaufsicht
           für Volontäre                                                ■     Bildungsseminar für Deutsche Steuer­gewerk­
           Die BLM führte auch im Jahr 2018 insgesamt sie-                    schaft im Hessischen Competence Center
     ben ganztägige Blockkurse für angehende Hörfunk- und                     Am 05. 09. 2018 fand in der BLM ein Bildungssemi-
     Fernseh­redakteure durch. Am 12. 03., 11. 06. und 05. 11. für      nar für die Deutsche Steuergewerkschaft im Hessischen
     Fernseh­volontäre, am 19. 03., 04. 06., 09. 07. und 19. 11. für    Compe­tence Center (DStG HCC) in Kooperation mit der
     Hörfunkvolontäre. Ziel dieser Workshops ist, die journalisti-      dbbj Hessen (Deutscher Beamtenbund Jugend) statt. Den
     sche Kompetenz der redaktionellen Mitarbeiter und Mitar-           ca. 35 Teilnehmern, allesamt Beschäftigte des Finanzamts,
     beiterinnen der Programme der lokalen Hörfunk- und Fern-           wurde ein allgemeiner Überblick über die vielfältigen Auf-
     sehstationen in Bayern zu fördern. Fester Bestandteil des          gaben der BLM sowie eine Einführung in den Jugendme-
     Kursprogrammes ist ein ca. eineinhalbstündiges Jugend-             dienschutz gegeben. Neben Beispielen aus der Aufsichts­
     schutzseminar, das von einem Mitarbeiter oder einer Mitar-         praxis wurden von einem Mitarbeiter des Bereichs Medien­
     beiterin des Bereichs Medienkompetenz und Jugendschutz             kompetenz und Jugendschutz Fragen in Bezug auf die Ju-
     geleitet wird. Die Teilnehmer erhalten einen theo­retischen        gendschutzmaßnahmen in Rundfunk und Telemedien
     Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugend-           sowie die Zuständigkeit der Medienaufsicht bei Internet-
     medienschutzes in Deutschland. Anhand von Praxisbeispie-           plattformen erörtert.
     len werden unter Jugendschutzgesichtspunk­ten problema-
     tische Inhalte diskutiert, die in der täglichen Redaktionsar-      ■     Vortrag bei Elterntalk
     beit anfallen, aber aufgrund des Zeitdrucks im Berufsalltag               Am 27. 09. 2018 stellten Mitarbeiterinnen der BLM
     meist nicht gründlich besprochen werden können.                     beim jährlichen Standortpartner-Treffen des Projekts
           Die BLM-Workshops sind ein wichtiger Baustein im             „Eltern­talk“ in München die BLM und ihre Arbeit in den Be-
     Aufgabenkatalog der BLM, einen Beitrag „zur Aus- und                reichen Jugendmedienschutz und Medienpädagogik vor.
     Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich“ zu               Das Projekt „Elterntalk“, das bayernweit angeboten wird,
     leisten (Art. 11 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Mediengesetz (BayMG)).    bietet moderierte Gesprächsrunden für Eltern zu den
                                                                        Themen „Medien“, „Konsum“, „Suchtvorbeugung“ und
                                                                        „gesundes Aufwachsen in der Familie“. Ziel des Projekts ist,
Der Jugendmedienschutz in der BLM    17

   Eltern von Kindern bis 14 Jahren bei der Bewältigung ihres       Im Berichtszeitraum kontaktierte die BLM in über 20 Fällen
   Erziehungsalltags zu unterstützen. Das Besondere dabei           Telemedienanbieter mit Sitz in Bayern und wies sie auf pro-
   ist, dass die Eltern selbst die Akteure sind. Sie treffen sich   blematische Inhalte in ihren Angeboten hin, mit dem Ziel,
   in privaten Gesprächsrunden in kleinen Gruppen, begleitet        sie zu freiwilligen Jugendschutzmaßnahmen zu bewegen.
   von einem geschulten Moderator. Das Projekt wurde 2001           Ein erheblicher Teil der Fälle bezog sich dabei auf das An-
   von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern          gebot eines Online-Versandhandels. Hierzu erhält die BLM
   e. V., einem Zusammenschluss von Verbänden und Institu-          regelmäßig Beschwerden und Hinweise, Aufsichtsmaß-
   tionen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ins          nahmen sind jedoch nicht möglich, da der JMStV hier nicht
   Leben gerufen. Die BLM ist Mitglied im Projektbeirat.            greift. Daher leitet die BLM Fälle, bei denen Handlungsbe-
                                                                    darf besteht, im Rahmen ihrer präventiven Tätig­keit an
    ■         Vortrag an der Akademie für                           den Anbieter für das dortige Notice-and-Takedown-Ver-
              Politische Bildung Tutzing                            fahren weiter (→ 1.2).
        Vom 24. bis 26. 09. 2018 fand in der Politischen Aka-             Im Jahr 2018 sind folgende Fälle der Präventions­
  demie Tutzing eine Fortbildungstagung mit dem Titel               arbeit der BLM exemplarisch zu nennen:
 „Jugend und Recht“ statt, die in Kooperation mit der Akade­
  mie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillin­gen          ■    Dating-Plattform
  durchgeführt wurde. Teilgenommen haben rund 40 bay-                     Aufgrund einer Bürgerbeschwerde wurde die BLM
  erische Lehrkräfte des Faches „Recht und Wirtschaft“ aus          auf eine Dating-Plattform für männliche Homosexuelle ab
 verschiedenen Schulformen. Eine Mitarbeiterin des Bereichs         14 Jahren aufmerksam, die von einem Anbieter aus Mit-
  Medienkompetenz und Jugendschutz refe­rierte am 26. 09.           telfranken angeboten wird. Der Beschwerdeführer ver-
  über aktuelle Herausforderungen im Jugendmedienschutz.            wies u. a. auf pornografische Inhalte und einen fehlenden
                                                                    Jugendschutzbeauftragten. Die Überprüfung der BLM er-
                                                                    gab u. a. entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte für Kin-
   1.3.2 Einzelfälle                                                der und Jugendliche aufgrund sexualisierter Darstellun-
                                                                    gen und der Benennung außergewöhnlicher Sexualprakti-
              Telemedien                                            ken. Da entgegen der Angabe des Beschwerdeführers ein
                                                                    Jugendschutzbeauftragter für das Angebot benannt ist,
                                                                    nutzte die BLM die Möglichkeit, diesen als Ansprechpart-
              Die BLM tritt im Vorfeld von Aufsichtsverfahren       ner in Jugendschutzfragen zu kontaktieren. Sie wies ihn
hintergrund

              an Telemedien-Anbieter heran, bei deren Ange-         auf die Jugendschutzproblematik auf der Website hin und
              boten Verstöße gegen die Jugendschutzbestim-          forderte ihn zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnah-
              mungen gesehen werden und bei denen gleich-           men auf. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
              zeitig eine Bereitschaft für den Jugendmedien-              Maßnahme: Hinweis an Anbieter
              schutz zu erwarten ist. Die BLM weist die Anbie-
              ter auf die problematischen Inhalte hin und be-       ■    Internetauftritt einer Buchhandlung
              nennt mögliche Jugendschutzmaßnahmen. In
                                                                           Die Problematik, dass Online-Buchhändler indizierte
              vielen Fällen reagieren die Anbieter und entfer-
                                                                    Bücher frei zugänglich bewerben und zum Verkauf anbie-
              nen die betreffenden Inhalte oder setzen Ju-
                                                                    ten, ist nach wie vor gegeben, etwa beim Internetauftritt
              gendschutzmaßnahmen wie Zeitgrenzen oder Al-
                                                                    einer Würzburger Buchhandlung. Die BLM kontaktierte den
              terskennzeichnungen („Labeling“) ein. Auf diese
                                                                    Anbieter, wies ihn auf die Problematik hin und forderte ihn
              Weise werden Jugendschutzprobleme schnell und
                                                                    auf, die indizierten Buchtitel aus seinem Internetauftritt
              praxisnah gelöst. Reagieren die Anbieter nicht
              und bestehen die Verstöße weiter, speist die BLM      zu entfernen. Auch auf die Notwendigkeit der Bestellung
              die Fälle in das Prüfverfahren der KJM ein.           eines Jugendschutzbeauftragten wies die BLM hin.
                                                                           Maßnahme: Hinweis an Anbieter
18   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     ■    Video-on-Demand-Angebote                                      1.4 Kontrolle und Maßnahmen
           Mehrfach gingen im Berichtszeitraum Beschwerden
     von Bürgern wegen fehlender oder möglicherweise fal-               Nicht alle Fälle eignen sich für ein präventives Vorgehen.
     scher Altersangaben bei Filmen und Serien in Video-­­On-           Auch sind nicht alle Anbieter bereit, das Beratungsangebot
     Demand-Angeboten ein. Bei einem Teil der Fälle ergab die           der BLM anzunehmen und freiwillig Jugendschutzmaß-
     Überprüfung der BLM, dass die kritisierten Altersangaben           nahmen umzusetzen. Mit Aufsichtsmaßnahmen, also dem
     den FSK-Altersfreigaben entsprachen und keine Verstöße             Verhängen von Bußgeldern, Beanstandungen und Unter-
     gegen die Jugendschutzbestimmungen gegeben waren.                  sagungen, werden in konkreten Einzelfällen exemplarisch
     In diesen Fällen verwies die BLM die Beschwerdeführer an           Grenzen markiert, die Wirkung über den Einzelfall hinaus
     die FSK. In anderen Fällen bestätigte sich, dass die Alters-       entfalten und Signalwirkung haben.
     angaben falsch waren, z. B. wenn Serienfolgen mit massi-
     ven Gewaltdarstellungen mit der Angabe „ab 6“ versehen
     waren. Hier kontaktierte die BLM die verantwortlichen An-       hintergrund   Im Bereich Medienkompetenz und Jugend-
     bieter im Rahmen ihrer präventiven Anbieterberatung und                       schutz der BLM werden jugendschutzrelevante­
     wies auf die Notwendigkeit der Anpassung der Altersan-                        Angebote aus Rundfunk und Telemedien in
     gaben hin. Dies erfolgte in der Regel jeweils in kurzer Zeit,                 mehreren Verfahrensschritten dokumentiert,
     so dass hier schnelle Lösungen im Vorfeld von Aufsichts-                      beobach­tet und bewertet. Zum einen werden
     verfahren erreicht werden konnten.                                            formale­Aspekte überprüft, z. B. die Einhaltung
           Maßnahme: Hinweis an Anbieter                                           der Sendezeitgrenzen, das korrekte Labeling
                                                                                   für Jugendschutzprogramme sowie der Einsatz
                                                                                   der Jugend­schutzvorsperre bei digitalen Anbie-
                                                                                   tern. Zum anderen werden die Angebote inhalt-
          Rundfunk
                                                                                   lich hinsichtlich ihres Beeinträchtigungs- oder Ge-
                                                                                   fährdungspotentials beurteilt. Die BLM bewer­tet
     ■    Anfragen zu Werbung für Prostitution
                                                                                   Rundfunk- und Telemedienangebote aus ihrem
          und Sexspielzeug                                                         Zuständigkeitsbereich auf Basis gesetzlicher
           Nach wie vor gilt der Beschluss des Medienrats vom                      Rege­lungen sowie der „Kriterien für die Aufsicht“,
     24. 07. 2014, dass Werbung für Prostitution und Sexspiel-                     die auf pädagogischen und entwicklungspsycho-
     zeug grundsätzlich nur zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr                       logischen Erkenntnissen beruhen. Auch gesell-
     ausgestrahlt werden darf. Hierzu haben die Anbieterver-                       schaftlich vorherrschende ethisch-moralische
     bände Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL), Vereini-                       Werte und Normen fließen bei der Bewertung
     gung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA) und Verband                          mit ein. Verstoßen Angebote gegen die Jugend-
     unabhängiger Lokalradios in Bayern (VuLB) bereits im                          schutzbestimmungen, steht eine Reihe von Maß-
     Jahr 2016 eine Handlungsanweisung erarbeitetet, die den                       nahmen zur Verfügung: Bußgeld, Beanstandung,
     Medienratsbeschluss konkretisiert und den Sendern und                         Untersagung, Sendezeitbeschränkung.
     Vermarktern bei Einzelfragen weiterhelfen soll. Der BLM-­
     Medienrat hat die Handlungsanweisung – ebenfalls im Jahr
     2016 – zustimmend zur Kenntnis genommen. Dennoch
     wandten sich im Jahr 2018 weiterhin Hörfunkanbieter mit            1.4.1 Telemedien
     Anfragen an die BLM, um sich nach Möglichkeiten für Wer-
     bung für Prostitution, Sexspielzeug und vergleichbare Be-                     Aufsichtsverfahren Telemedien: BLM zuständig
     reiche zu erkundigen und baten um Auskunft in konkreten                       für alle Internetanbieter mit Sitz in Bayern
     Fällen. Die BLM prüfte die Anfragen und teilte den Anbie-          Die BLM ist im Jugendschutz zuständig für alle Inhal­te von
     tern ihre Einschätzung mit. Die Verantwortung liegt jedoch         Internetanbietern mit Sitz in Bayern. Dazu zählen Ange-
     gemäß Handlungsanweisung bei den Anbieterverbänden.                bote großer Anbieter, wie die Online-Mediatheken bundes-
                                                                        weiter Fernsehsender oder Video-on-Demand-­Angebote
                                                                        wie Amazon Prime Video, Maxdome oder verschiedene An-
Sie können auch lesen