Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft

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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
P.b.b., Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1010 Wien, Zulassungsnummer 02Z032685M   H 1,45                               Ausgabe 158/18 - September

                                                                                      das magazin
                                                                                      für die exekutive

                                                                                                          Transparenz und Glaubwürdigkeit.... 4
                                                                                                          Aktuelles aus dem ZA...................... 6
                                                                                                          Rechtsschutzbericht 2017................. 13
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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
§
                                                                                                                GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST
                                                                                                                                                            §
                                                                                                                     I N H A LT

Inhalt
 AUS MEINER SICHT ...                                   FRAUEN
Transparenz und Glaubwürdigkeit...... 4                 Vorstellung - Susanne Schubert........ 22
                                                        Vorstellung - Korinna Schumann...... 23
                                                                                                                                                   BERICHT
  ZENTRALAUSSCHUSS                                                                                                   DER RECHTSABTEILUNG ÜBER DIE
                                                         MELDUNGEN                                                         RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT
Einbindung und Gleichbehandlung der                                                                                                 IM JAHRE 2017
VB/GREKO im Massawesen................ 6                Polizei International......................... 26
Anordnung von Minusstunden zur                          Die Detektive für gefälschte Pässe.... 28               Rechtsschutzbericht........................ 13
Einhaltung von Ruhezeiten................. 7            Neues Fernsehgerät im SPK 19 - PI
Fitness-Check als Zulassungsvorausset-                  Nußdorferplatz................................ 28
zung zum Auswahlverfahren.............. 7               WEGA nimmt an internationaler
Einführung einer Wollweste - Normie-                    Übung in Tschechien teil.................. 30
rung, Auflassung des Wollpullovers.... 8                Polizeihistorie | Kunst | Kultur....... 32 ff.
Vorlagenantrag auf Abänderung der                       Buchtipps......................................... 35
Polizeiuniformvorschrift (PUV)............ 8            Verstorben - Gerhard Müldner......... 35
Antrag des Zentralausschusses auf
„Anhebung des Refundierungsbe-
trages für Brillen“.............................. 8
                                                        VORHANG
                                                                                                                WEGA nimmt an internationaler
Menschenrechte.............................. 10                                                                 Übung in Tschechien teil............... 30
                                                        Wir bitten vor den Vorhang............. 36
Unterkünfte Polizeischüler - Sonderver-
tragspassus...................................... 10
                                                        SPORT
                   POLIZEI                              Erfolge für Polizisten bei Schwimm-
             GEWERKSCHAFT                               Meisterschaften............................... 46
                                                        Österreichischen Staatsmeisterschaften
Dienstrechtsnovelle 2018................. 12
                                                        im Berglauf...................................... 46
Rechtsschutzbericht 2017................ 13
                                                        Erfolg für Georg Tischler beim Para
                                                        World Athletics Grand Prix in Berlin.. 47
                   JUSTIZWACHE                          Meidlinger Fußballturnier................. 48           Polizeihistorie/Kunst/Kultur............32

Themen, die die JW bewegen!......... 20
                                                        SERVICE
Anträge der FSG im Zentralausschuss
der Justizwache im
                                                        Pensionsberechnung........................ 50
2. Quartal 2018................................ 20
Geplante Drohnenabwehr in den
Justizanstalten................................. 21
So holt man Drohnen vom
Himmel............................................ 21

Redaktionsschluss: 31. August 2018

IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz
Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout
eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck agensketterl Druckerei GmbH, 2540 Bad Vöslau. Die Meinung
der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                             3
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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
AUS MEINER SICHT ...

                                    Hermann Greylinger
                                        Tel. 531-26/3772

                                 Transparenz und
                                 Glaubwürdigkeit
A    ls Personalvertreter
     und Gewerkschafter
wird man vom Dienstge-
                                 schuss erfahren, dass an der
                                 Grenze eine Großübung (Pro
                                 Border) unter Beteiligung hun-
                                                                     worben wird, in Print-, online-
                                                                     und anderen Medien“. Auf
                                                                     die Frage „Nach welchen Kri-
                                                                                                        werden. Gelebte Transparenz?
                                                                                                        Eher nein – die Glaubwürdig-
                                                                                                        keit wird weiter erschüttert!
ber bei Anfragen und Aus-        derter Kolleginnen und Kolle-       terien wurden und werden
kunftsbegehren meist da-         gen mit Anordnung von Über-         Medien ausgewählt, in de-          Geschätzte Kolleginnen und
rauf hingewiesen, dass na-       stunden für mehrere Bedien-         nen der Polizeidienst bewor-               Kollegen!
türlich über alle Vorhaben       stete abgehalten wird. Ein-         ben wird“ gibt der Innenmi-
und Abläufe transparent          bindung gem. PVG – Keine!           nister folgende Antwort: „Die      Soll man darauf vertrauen,
und auf Augenhöhe infor-         Einrichtung einer berittenen        Auswahl erfolgt nach den Kri-      dass sich gerade im Herbst
miert wird. Mit dem Wort         Polizei, Ausstattung der Funk-      terien Reichweite, Auflagen-       die grauen Nebel lichten? Soll
„Transparenz“ verbindet          wägen mit neuen Sturmge-            stärke, Zielgruppe, Leserschaft    man darauf vertrauen, dass
der Duden auch die Begriffe      wehren, Trageverpflichtung          und Preissegment. Die Strate-      gerade die, die noch vor ei-
„Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit,    bzw. Trageempfehlung für die        gie sieht vor, eine möglichst      nigen Monaten eine ande-
Offenheit“. Deshalb er-          ballistischen Gilets sind Bei-      große Zahl an Lesern zu errei-     re Rolle, sowohl in der Politik
scheinen mir die Verspre-        spiele, wo die Einbindung der       chen“. Der Kurier schreibt da-     als auch in der Personalvertre-
chungen des Dienstgebers         Personalvertretung erst nach        zu am 28.8.2018 unter dem          tung spielten, das umsetzen,
nicht immer glaubwürdig.         heftigster Intervention erfolgt     Titel „Innenminister Kickl prä-    was sie einst versprochen ha-
Warum? Immer mehr Vor-           ist. Gelebte Transparenz? Eher      feriert Boulevardleser als Poli-   ben? Der französische Autor
gehensweisen lassen da-          nein –die Glaubwürdigkeit           zisten“: „Leser von Qualitäts-     Jacques Lecomte (siehe Buch-
rauf schließen, dass diese       wird weiter erschüttert!            zeitungen scheinen bei der Po-     tipps!) plädiert dafür, sich
Transparenz eher nicht ge-                                           lizei derzeit nicht erwünscht zu   nicht lähmen zu lassen, son-
lebt wird. Im Gegenteil, erst    Ein probates Mittel in der Poli-    sein, zumindest wenn man die       dern sich für etwas zu enga-
nach beharrlichem Nachfra-       tik sollen parlamentarische An-     Inseratenverteilung ansieht“.      gieren, um zu einer angemes-
gen, nach medialem Druck         fragen sein, die nach entspre-      Tatsächlich wurden mehr als        senen Form des Realismus zu
und teilweise nach parla-        chenden Regeln an die jewei-        1,1 Millionen Euro an Medi-        kommen. Das wird mir und
mentarischen Anfragen            ligen Ressortverantwortlichen       en verteilt, darunter auch an      unserer Fraktion, der FSG/Klub
rückt der Dienstgeber mit        gerichtet werden können. So         in der Anfrage als „rechtsex-      der Exekutive, weiter Motiva-
Informationen heraus. Bei-       wurden auch an BM Kickl ver-        trem und verschwörungstheo-        tion sein. Wir werden uns in
spiele gefällig?                 schiedenste Anfragen gerich-        retisch“ genannte Medien wie       eurem Sinne einbringen, Ge-
                                 tet, um manchen Dingen auf          alles roger? und Wochenblick.      legenheit dazu wird es auch in
     Werte Kolleginnen           den Grund zu gehen. Augen-          War da nicht von Auflagen-         Zukunft vielfältig geben!
      und Kollegen!              scheinlich ist, dass oft mit „No    stärke und Reichweite die Re-      Mit gewerkschaftlichen Grü-
                                 na“ – Antworten agiert wird,        de? Wo soll da die Glaubwür-       ßen,
Im Bundes-Personalvertre-        dass Antworten überhaupt            digkeit sein?
tungsgesetz heißt es so schön    nicht gegeben werden oder
im § 9, Abs. 1 sinngemäß: „…     so verklausuliert sind, dass nie-   Zur „Causa BVT“ ist ein parla-
Dabei sind beabsichtigte Maß-    mand die Beantwortung wirk-         mentarischer Untersuchungs-
nahmen vor ihrer Durchfüh-       lich nachvollziehen kann. Nicht     ausschuss eingesetzt worden.
rung mit dem Ziel einer Ver-     nur meiner Meinung nach ist         Die Parlamentarier warten und
ständigung gem. § 10 recht-      das sicher nicht der Sinn die-      warten auf die Übermittlung                  Hermann Greylinger,
zeitig und eingehend zu ver-     ses parlamentarischen Instru-       von Akten aus dem Innenmi-                           Vors.-Stv. der
handeln“. Scheinbar eine klare   ments. Interessant ist jedoch       nisterium. Ihre berechtigten                  Polizeigewerkschaft
Regelung. Wie schaut es aber     die Beantwortung einer Anfra-       Nachfragen werden beharrlich
in der Realität aus? Aus den     ge zum Thema „Inserate, mit         negiert, es muss der Verwal-
Medien durfte der Zentralaus-    denen der Polizeidienst be-         tungsgerichtshof angerufen

 4                                                                                                      www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                     www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

                                                                                          ZENTRALAUSSCHUSS
                                                                                                                aktuell
     Hermann WALLY                  Hermann GREYLINGER
     & 01/53-126/3683               & 01/53-126/3772

     Walter Haspl                   Franz FICHTINGER
     & 01/53-126/3455               & 01/53-126/3737

Einbindung und Gleichbehandlung der
VB/GREKO im Massawesen des BM.I
Z   u dem im Betreff ange-
    führten Antrag erging vom
Dienstgeber folgende Informa-
                                  fonds aufgenommen werden.
                                  Daraus folgt auch die Nicht-
                                  anwendung der Bekleidungs-
                                                                     mit Erlass BMI-OA1390/0002-
                                                                     II/10/c/2012 der erforderliche
                                                                     Ausstattungsumfang für beide
                                                                                                         öffentlichen Sicherheitsdiens-
                                                                                                         tes wahrnehmen.
                                                                                                         Die Anforderung von Unifor-
tion:                             pauschale, der Reparaturpau-       Verwendungszwecke in Ab-            martikel durch die VB GREKO
Unter Verweis auf die einlei-     schale sowie der Schutzfunk-       sprache mit der fachlich zu-        und die VB OSTA hat im Wege
tenden Erläuterungen bzw. die     tionsabgeltung (vgl. PUV 2015      ständigen Abteilung des Bun-        der jeweils zuständigen Lan-
Präambel der Vorschrift über      Punkt 1.7. Absatz 1, 2, 6 und      desministeriums für Inneres         despolizeidirektion zu erfol-
die Beistellung der Dienstbe-     14). Gleiches gilt für Vertrags-   und betroffener Landespoli-         gen, welche auch die budge-
kleidung an die Organe des öf-    bedienstete die ihren Dienst       zeidirektionen festgelegt. Zur      täre Bedeckung wahrzuneh-
fentlichen Sicherheitsdienstes    als Organe der Straßenaufsicht     Finanzierung der Ausstattung        men hat. Eine solche Anfor-
- Massavorschrift (Erlass BMI-    (VB/OSTA) verrichten.              wurde ein an der jährlichen         derung soll - zur Vermeidung
OA1390/0002-II/10/c/2015),                                           Massapauschale angelehnter          des Verwaltungsaufwands -
basierend auf dem Minister-       Betreffend der unterschied-        Betrag von bis zu EUR 220,-/        pro Landespolizeidirektion, so-
ratsbeschluss vom 6. Dezem-       lichen Preisgestaltung der         Jahr festgelegt. Die Höhe des       weit möglich, nur einmal jähr-
ber 1949 betreffend die Ein-      Mehrzweckjacke darf fest-          Betrages orientiert sich eben-      lich stattfinden, kann aber im
richtung eines Massafonds,        gehalten werden, dass die-         so wie die Massapauschale der       Bedarfsfall (z.B. bei Beschä-
ist grundsätzlich festzuhalten,   se für die VB/GREKO zu Gän-        Massateilnehmer am Umfang           digung etc.) auch mehrmals
dass nur die genannten Or-        ze von der Landespolizeidirek-     und der vorgesehenen Trage-         jährlich durchgeführt werden.
gane des öffentlichen Sicher-     tion (Etatwirtschaft) zu Verfü-    dauer der Uniformartikel. Hin-      Der allfällig erforderliche Ersatz
heitsdienstes Massateilnehmer     gung gestellt wird, während        zu kommt, dass auch die Erst-       von im Dienst beschädigten
sein können.                      für die Mehrzweckjacke der         ausstattung zu Beginn der Tä-       Uniformteilen obliegt ebenso
Die den Grenzkontrolldienst       Massateilnehmer lediglich ein      tigkeit als VB/GREKO oder VB/       wie eine eventuell im Einzelfall
auf Flughäfen verrichtenden       Kostenbeitrag (in Form der         OSTA durch die jeweils zustän-      erforderliche Überschreitung
Vertragsbediensteten (VB/         Schutzfunktionsabgeltung)          dige Landespolizeidirektion im      des festgelegten jährlichen Be-
GREKO) der Landespolizeidi-       geleistet wird.                    festgelegten Umfang erfolgt.        trages von EUR 220,- der Ent-
rektionen sind keine Organe                                          Ein uneingeschränkter Zu-           scheidung der Landespolizei-
des öffentlichen Sicherheits-     Um aber auch diesen Bedien-        gang zu allen Massasorten ist       direktion.
dienstes und können deshalb       steten eine ausreichende Ver-      nicht erforderlich, weil die Ver-   Im Sinne der vorstehenden
auch nicht als Massateilneh-      sorgung sowie gleichmäßige         tragsbediensteten keine um-         Ausführungen kann dem An-
mer in die Massawirtschaft        Ausstattung mit Uniformarti-       fassenden Aufgaben entspre-         trag daher nicht entsprochen
des Bekleidungswirtschafts-       keln zu gewährleisten, wurde       chend jenen der Organe des          werden.

 6                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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Anordnung von Minusstunden zur
Einhaltung von Ruhezeiten
V    or dem Hintergrund der
     bestehenden Anfrage be-
treffend der Problemstellung
                                                                      ge auch andere Gründe eine
                                                                      gerechtfertigte Abwesenheit
                                                                      vom Dienst hervorrufen kön-
                                                                                                         halb der LPD Wien auch nicht
                                                                                                         gängige Praxis.
                                                                                                         Betreffend der Anmerkung des
zu Punkt 2.2.8- Einhaltung                                            nen. Diese Fälle müssen von        Zentralausschusses, bezüglich
von Ruhezeiten der Bedien-                                            den jeweiligen Dienstvorge-        der Wahrnehmung der Dienst-
steten (nach angeordneten                                             setzen einer Prüfung unterzo-      und Fachaufsicht, darf aus-
MDL) nicht durch Anordnung                                            gen werden und gegebenen-          geführt werden, dass gemäß
von Minusstunden, sondern                                             falls hat eine nachvollziehbare    DZR-LPD 17 Punkt 4.1 sämt-
als verspäteter Dienstantritt zu   heit, Unfall und Gebrechen         Begründung des verspäteten         liche Anfragen die DZR-LPD 17
Lasten des Dienstgebers- wur-      sind unter Verantwortung des       Dienstantrittes zu erfolgen. Er-   betreffend, nach vorangegan-
de vom Dienstgeber folgende        Dienstvorgesetzten auch an-        folgt dies, dann wird ein ver-     gener eingehender interner
Stellungnahme übermittelt:         dere Gründe auf deren Stich-       späteter Dienstantritt zu La-      Prüfung in der jeweiligen LPD,
In der DZR-LPD17 werden in         haltigkeit zu prüfen und zu-       sten des Dienstgebers ange-        im Dienstwege an die Abtei-
den Anmerkungen zu Punkt           treffendenfalls als gerechtfer-    ordnet. Dies kommt in der          lung II/1 zu richten sind. Sollte
2.2 Abs.2 -Als vom Dienst be-      tigte Abwesenheit anzuerken-       Praxis auch vor (z.B. Wie-         im eigenen Behördenbereich
freit oder enthoben gilt bzw.      nen.“                              ner Akademikerball). Generell      keine Lösung gefunden wer-
gelten- nachstehend Gründe         Aus diesen Erläuterungen ist       kann nicht davon ausgegan-         den, sind alle Anfragen schrift-
für eine gerechtfertigte Abwe-     ableitbar, dass nicht nur die      gen werden, dass ein verspä-       lich an die Abteilung II/1/ zu
senheit vom Dienst angeführt:      angeführten Gründe zu einer        teter Dienstantritt immer zu       richten. Diese Vorgangsweise
„Neben den vom Gesetz ge-          gerechtfertigten Abwesenheit       Lasten des Bediensteten erfol-     wird von allen LPD auch prak-
nannten Umständen Krank-           führen, sondern je nach La-        gen muss und ist dies inner-       tiziert und eingehalten.

Fitness-Check als Zulassungsvorausset-
zung zum Auswahlverfahren
B    ezug nehmend auf die
     derzeit gültige Regelung
bezüglich des Nachweises
                                   II/1/b/2015 (Grundsatzerlass)
                                   vorgesehenen jährlichen Fit-
                                   ness-Checks (Grundstufe) zu
                                                                      daher gemeinsam mit dem Be-
                                                                      werbungsschreiben ein gül-
                                                                      tiger Fitnesscheck im Sinne des
der körperlichen Leistungsfä-      erbringen und nachzuweisen.        Erlasses BMI-EE1950/0015/-         diesen Organisationseinheiten
higkeit im Rahmen des Aus-         Dieser nachweislich zu erbrin-     II/1/b/2015 vorzulegen. Stich-     ihren Dienst versehen und die
wahlverfahrens zum GAL E2a         gende Fitness-Check zur Be-        tag ist der letzte Tag der Be-     dort vorgesehenen jährlichen
erging vom Dienstgeber fol-        stätigung der körperlichen Lei-    werbungsfrist (voraussichtlich     Leistungsüberprüfungen po-
gende Information:                 stungsfähigkeit gilt als Zulas-    Mitte Jänner 2019), der im         sitiv absolviert haben, gelten
Mit ho. Erlass BMI-                sungsvoraussetzung für das         Zuge des Ausschreibungser-         diese als Zulassungsvorausset-
SI1400/0936-SIAK-ZGA/2015          jeweilige Auswahlverfahren         lasses bekannt gegeben wird.       zung für das jeweilige Aus-
wurde seit GAL – E2a/2016          eines Grundausbildungslehr-        Zusatz für Sonderkommanden         wahlverfahren des Grundaus-
eine Neuregelung des Nach-         ganges für die Verwendungs-        EKO-Cobra/DSE und LPD-             bildungslehrganges für die
weises der körperlichen Lei-       gruppe E2a. Von den Bewer-         Wien/ASE-WEGA:                     Verwendungsgruppe E2a.
stungsfähigkeit als Zulassungs-    berinnen und Bewerbern ist         Für jene Bedienstete, die bei
voraussetzung für den Grund-
ausbildungslehrgang für die
Verwendungsgruppe E2a fest-
gelegt und implementiert. Die
körperliche Leistungsfähigkeit
ist daher nicht mehr durch ei-
ne gesonderte Sporttestung
innerhalb des 2. Teiles des
Auswahlverfahrens, sondern
im Rahmen des im Dienstspor-
terlass BMI-EE1950/0015/-
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                        7
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Einführung einer Wollweste - Normie-
rung, Auflassung des Wollpullovers
M     it Erlass wurde in Ab-
      stimmung mit dem Be-
kleidungswirtschaftsfonds
                                                                im Winter erhöht und ande-
                                                                rerseits der Hitzedurchschlag
                                                                bei äußerer Flammeinwir-
                                                                                                Oberbekleidung im Außen-
                                                                                                dienst ist nicht zulässig, in-
                                                                                                nerhalb von Diensträumlich-
die neue Massasorte „Woll-                                      kung beim Tragen unter dem      keiten kann sie als Oberbe-
weste“ normiert und einge-                                      Blouson flammhemmend            kleidung getragen werden.
führt. Die Wollweste gleicht                                    und flammhemmend mit            Die bisherige Massasorte
in Form und Design dem                                          Nässeschutz reduziert wird.     Wollpullover wird nach Ab-
Wollpullover, wobei der Ma-                                     Die Wollweste kann von den      bau des Lagerbestandes auf-
terialanteil der Wolle/Poly-                                    Massateilnehmerinnen und        gelassen, kann aber bis auf
acryl Mischung verdoppelt                                       -teilnehmern via .BWF Web-      weiteres getragen werden.
wurde, wodurch einerseits                                       Shop bezogen werden. Das
das Wärmehaltevermögen                                          Tragen der Wollweste als

Vorlagenantrag auf Abänderung der
Polizeiuniformvorschrift (PUV), Schaf-
fung von Bezirksabzeichen
I  n Beantwortung des oa.
   Antrags wurde vom Dienst-
geber Folgendes mitgeteilt:
                                                                liegenden Antrag kann des-
                                                                halb derzeit nicht entspro-
                                                                chen werden. Dessen unge-
                                                                                                Vorschläge zu lukrieren. Ziel
                                                                                                ist es, aus diesem Meinungs-
                                                                                                bildungsprozess in den näch-
Im Hinblick auf das einheit-                                    achtet wird der Antrag aber     sten Monaten eine geeignete
liche Auftreten des Wachkör-                                    zum Anlass genommen, alle       Entscheidungsgrundlage für
pers „Bundespolizei“ wurde                                      Landespolizeidirektionen mit    die künftige Vorgangsweise
bisher Anträgen auf Einfüh-                                     der gegenständlichen Materie    zu erhalten und auch mit der
rung von Bezirksabzeichen                                       zu befassen um einen allfäl-    Personalvertretung zu disku-
und ähnlichen Abzeichen,         stehende Regelung in der Po-   ligen Bedarf an weiteren Ab-    tieren.
nicht zuletzt auch im Hinblick   lizeiuniformvorschrift 2015,   zeichen abzuklären und ge-
auf die dzt. diesbezüglich be-   nicht zugestimmt. Dem vor-     gebenenfalls auch geeignete

Antrag des Zentralausschusses auf „Anhebung des Refun-
dierungsbetrages für Brillen an Bildschirmarbeitsplätzen in
besonderen Fällen“

Z   um gegenständlichen An-
    trag wurde seitens des
Dienstgebers wie folgt Stel-
                                 ho. Erlass eindeutig regelt,
                                 dass und unter welchen Be-
                                 dingungen eine Überschrei-
                                                                halten, dass vor der An-
                                                                schaffung eine angemes-
                                                                sene Preisrecherche zu erfol-
lung genommen:                   tung der Höhe des Kostener-    gen hat. Bei Ersatzbegehren
Nach der derzeitigen Erlass-     satzes möglich ist.            über EUR145,35 ist zusätz-
lage ist eine Änderung bzw.                                     lich zum Antrag eine detail-    te ortsübliche Preisangemes-
Anhebung der Höhe des Ko-        Auszug aus dem Erlass GZ.:     lierte Begründung mit ent-      senheit derartiger Sehbehelfe
stenersatzes für Brillen an      BMI-PA1000/0678-I/1/a/2006     sprechenden Nachweisen          darf nicht überschritten wer-
Bildschirmarbeitsplätzen         vom 03. Oktober 2006:          (insbesondere zwei Gegen-       den.“
nicht erforderlich und von ho.   „Hinsichtlich der Höhe des     angebote) anzuschließen. Ei-
auch nicht angedacht, da der     Kostenersatzes ist festzu-     ne von Amts wegen bekann-

 8                                                                                              www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                             www.fsg4you.at
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Menschenrechte
„Meine Rechte“ am Infopoint Menschenrechte abrufbar

P    olizistinnen und Poli-
     zisten, die Opfer einer
Straftat geworden sind, kön-
                                           zisten, die Opfer einer Straf-
                                           tat geworden sind, einen
                                           Überblick über ihre Rech-
                                                                             staatliche Entschädigung) er-
                                                                             arbeitet.
                                                                                                                durch Fremdeinwirkung. Po-
                                                                                                                lizeibedienstete informieren
                                                                                                                routinemäßig Opfer über de-
nen Informationen zu ihren                 te zu geben, wurde von Mit-       Auch Polizisten haben Rech-        ren Rechte. Menschenrechte
Rechten am Infopoint Men-                  arbeiterinnen und Mitarbei-       te, wenn sie Opfer werden          sind unteilbar, es haben auch
schenrechte unter der Ru-                  tern der Abteilung III/10 eine                                       Polizistinnen und Polizisten
brik „Meine Rechte – Meine                 Zusammenfassung des The-          2017 wurden knapp 2.300            diese Rechte, wenn sie Op-
Pflichten“ abrufen.                        mas „Opfer und ihre Rechte“       Polizistinnen und Polizisten       fer werden.
Um Polizistinnen und Poli-                 (Opferschutz, Opferhilfe und      im Dienst verletzt, 1.100

Unterkünfte Polizeischüler -
Sondervertragspassus
E    rgänzend zum Erlass des
     BMI vom 24. Jänner 2018,
Z a h l : B M I - PA 2 0 0 0 / 0 0 6 3 -
                                           gegen Ende des Jahres die ge-
                                           samten geplanten Neuaufnah-
                                           men für das kommende Jahr
                                                                             .) Bei der Zuweisung vorhan-
                                                                             dener Unterkünfte ist pri-
                                                                             mär die Entfernung Wohnort/
                                                                                                                weit zusätzliche Unterkünfte
                                                                                                                (etwa Unterkünfte bei ande-
                                                                                                                ren Ressorts, bei anderen Ge-
I/1/c/2018, betreffend der Be-             pro LPD.                          Dienstort maßgeblich. Ein An-      bietskörperschaften oder auch
quartierung von Polizeischüler             .) Die SIAK plant daraufhin auf   reiseweg von bis zu 50km ist       bei privaten Anbietern) für die
und Polizeischülerinnen, wird              Grundlage der freien Kapazi-      dabei grundsätzlich in Kauf zu     PGA-Teilnehmerinnen und Teil-
hinsichtlich der Bequartierung             täten bei den BZS die Ausbil-     nehmen.                            nehmer vom Dienstgeber zur
von PGA-Teilnehmerinnen und                dungsstandorte für die einzel-    .) Kann der Unterkunftsbe-         Verfügung gestellt werden.
-Teilnehmern im Rahmen der                 nen GAL-PGA, wobei bei der        darf trotz Berücksichtigung        Die Kosten für derartige Unter-
Aufnahmeplanungen hinkünf-                 Planung möglichst die im ört-     dieses 50km-Radius nicht ge-       künfte trägt die jeweilige LPD.
tig nachstehende Vorgangs-                 lichen Wirkungsbereich der        deckt werden, ist im Einzel-       Die BZS unterstützen die LPD
weise vorgegeben:                          betreffenden LPD gelegenen        fall mit der jeweiligen LPD zu     bei der Aufstellung solcher Un-
.) Die Abteilung I/1 verlautbart           BZS Berücksichtigung finden.      vereinbaren, ob bzw. inwie-        terkünfte.

       Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig!
  Information zur EU-Daten-                 schaft sowie Informationen       Um diese Zeitung weiter-           Mit der Abmeldung werden
  schutzgrundverordnung                     des „Klubs der Exekutive“        hin zu erhalten, müssen Sie        alle Daten aus unserem Ver-
  (EU-DSGVO)                                verwendet und verarbeitet        nichts tun!                        teiler gelöscht und Sie erhal-
  Ihre persönlichen Daten (Na-              und die Daten „Name“ und         Sie erteilen uns hiermit die Ge-   ten keine weiteren Informatio-
  me, Geburtsdatum, Dienst-                 „Wohnadresse“ zum Zweck          nehmigung, Ihre Daten, wie         nen von uns. Sollte dieser Wi-
  stelle, Wohnadresse, Mail-                der Zustellung der Zeitung       oben angeführt, für den Zei-       derruf nicht erfolgen, gehen
  Adresse) werden in unserem                „Polizei-Aktuell“ an die je-     tungsversand zu speichern.         wir davon aus, dass diese Ein-
  Verteiler gespeichert und                 weilige, mit dem Druck und                                          willigung auch für die Syste-
  ausschließlich zum Zweck                  dem Versand beauftragte          Wenn Sie in Zukunft kei-           matik der DSGVO gilt. Die Ein-
  der Zustellung der Zeitung                Firma weitergegeben, wobei       ne Zeitung mehr erhalten           willigung können Sie selbst-
  „Polizei-Aktuell“ sowie von               die Daten nach jedem Ver-        möchten, bitten wir Sie, ein       verständlich auch zu einem
  allen aktuellen Informatio-               sand seitens der Firmen ver-     Mail an die E-Mail-Adres-          späteren Zeitpunkt jederzeit
  nen der Personalvertretung                nichtet werden.                  se buero@polizeigewerk-            widerrufen.
  und der FSG-Polizeigewerk-                                                 schaft.at zu senden.

                                            Werter Leserin, werter Leser!
                                 Haben Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse geändert?
                    Wenn JA rufen Sie bitte 01/531 26/3479,faxen Sie uns auf 01/531 26/3037 oder
                   mailen Sie an claudia.wally@bmi.gv.at! Wir danken für deine/Ihre Unterstützung!

 10                                                                                                              www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                              www.fsg4you.at
PRÄVENTION
                        Wir tun alles, damit nichts passiert!
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                   Die AUVA tut alles, damit Ihr Arbeitsumfeld noch sicherer wird und Sie sich
                   wohl fühlen. Durch zahlreiche präventive Maßnahmen zur Verhütung von
                   Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten konnte die Zahl der Arbeitsunfälle pro
                   1.000 Beschäftigte in den letzten fünf Jahren von 30,02 auf 24,7 gesenkt
                   werden. Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
                   Entschädigung sind die Kernaufgaben der AUVA als gesetzliche
                   Unfallversicherung.

                                                                                                  www.auva.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                POLIZEIGEWERKSCHAFT
                                                                   aktuell
Tatjana Sandriester
  & 01/31310/33 123

                                                                                              Hermann Greylinger
                                                                                                 Tel. 531-26/3772

                          Dienstrechtsnovelle 2018
     Harald Segall
                          A    m 4. Juli 2018 hat der Na-
                               tionalrat einstimmig die
                          Dienstrechtsnovelle 2018 be-
                                                            • Einmalige Geldleistung für
                                                              Hinterbliebene im Todesfall
                                                              (EUR 114.930,45)
                                                                                             Dauer von jeweils höchstens
                                                                                             neun Monaten verlangt wer-
                                                                                             den kann, wenn diese an-
  & 01/31310/961700
                          schlossen. Im Folgenden wol-                                       lässlich einer weiteren medi-
                          len wir die wichtigsten Inhalte   Diese Hilfeleistungen sind von   zinisch notwendigen Thera-
                          für unseren Bereich darstellen.   der Einkommensteuer befreit!     pie für das schwersterkrankte
                                                                                             Kind erfolgen soll.
                           Bessere Absicherung für öf-       Verlängerung der Familien-
                              fentlich Bedienstete                hospizfreistellung          Besoldungsdienstalter im
                                                                                             Sinne der Jubiläumszuwen-
                          Mit 1. Juli 2018 wurden die       Für die Betreuung von im ge-                dung
                          Bestimmungen des Wachebe-         meinsamen Haushalt leben-
                          diensteten- Hilfeleistungsge-     den schwersterkrankten Kin-      Die Gewährung einer Jubi-
                          setzes (in überarbeiteter und     dern ist auf Antrag zunächst     läumszuwendung setzt nach
                          verbesserter Form, siehe un-      eine Dienstplanerleichterung     der derzeitigen Rechtsla-
                          ten) ins Gehaltsgesetz über-      (z. B. Diensttausch, Einarbei-   ge unter anderem das Errei-
                          nommen und für alle Bundes-       tung), eine Herabsetzung der     chen eines bestimmten Be-
                          bediensteten gültig. Zugleich     regelmäßigen Wochendienst-       soldungsdienstalters voraus.
                          wird die bisherige Rechtskon-     zeit im beantragten prozen-      Ein Vorbildungsausgleich
       Bruno Kelz
     & 0664/5955465
                          struktion als privatrechtliche    tuellen Ausmaß unter an-         vermindert das Besoldungs-
                          Auslobung durch einen ge-         teiliger Kürzung der Bezüge      dienstalter. Da für die Ge-
                          setzlichen Anspruch auf Hil-      oder eine gänzliche Dienst-      währung einer Jubiläums-
                          feleistung ersetzt. Außerdem      freistellung gegen Entfall der   zuwendung (wie bereits vor
                          werden die Bestimmungen in        Bezüge für einen fünf Mo-        Inkrafttreten der Bundesbe-
                          Zukunft auch Präsenz- und         nate nicht übersteigenden        soldungsreform 2015) die
                          Zivildienstleistende umfas-       Zeitraum zu gewähren. Die        tatsächliche Dienstzeit aber
                          sen.                              Maßnahme ist auf Antrag zu       jedenfalls berücksichtigt
                                                            verlängern, wobei die Ge-        werden soll, wird normiert,
                          • Übernahme von Hei-              samtdauer neun Monate            dass ein allenfalls in Abzug
                            lungskosten bei Gesund-         nicht überschreiten darf. Mit    gebrachter Vorbildungsaus-
                            heitsschädigung (bis EUR        dem der Kundmachung im           gleich in Bezug auf das für
                            68.958,27)                      Bundesgesetzblatt folgenden      die Jubiläumszuwendung
                                                            Tag wird es ermöglicht, dass,    erforderliche Besoldungs-
                          • Übernahme von Schmer-           wenn die Höchstdauer be-         dienstalter außer Betracht
                            zensgeld (bis EUR12.770,05)     reits ausgeschöpft ist, die      zu bleiben hat, soweit Zeiten
Walter Deisenberger         und Verdienstentgang (bis       Verlängerung der Maßnah-         im Öffentlichen Dienst davon
     & 059133/55/2100       EUR 68.958,27-)                 me höchstens zweimal in der      erfasst wurden.

12                                                                                           www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                          www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                             §
 Rechtsschutzbericht 2017
GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER
   GEWERKSCHAFT           DIENST
                ÖFFENTLICHER DIENST
                                                                                                        §§
                                                                                                                 Hermann Wally
                                                                                                                 & 01/53-126/3683

                                                                                                                 Franz Fichtinger
                                                                                                                 & 01/53-126/3737

                                                            BERICHT
                                                             BERICHT                                             Hartmut Schmid
                                                                                                                  & 0676/6156697

        DER
         DERRECHTSABTEILUNG
             RECHTSABTEILUNG ÜBER
                              ÜBERDIE
                                    DIE
              RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT
                RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT
                       IMIM
                          JAHRE 2017
                            JAHRE 2017

   Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: GÖD, Otto Aiglsperger, A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.Design: MTM,
                         1030 Wien. Coverfoto: lucky336/istock/thinkstock. Stand: 2018.
                                                                                                                 Markus Köppel
                                                                                                                  & 0664/8113572

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     z Arbeits- und sozialrechtliche Prozesse
          sowie Interventionserfolge

         Im Jahre 2017                           Arbeits-             Sozial-
         eingebrachte Klagen bei                gerichten            gerichten           zusammen
         Wien                                       2                    26                  28
         Niederösterreich                           6                    61                  67
         Burgenland                                 0                     6                   6
         Oberösterreich                             3                    23                  26
         Salzburg                                   0                    14                  14
         Tirol                                      1                     6                   7
         Vorarlberg                                 0                     2                   2
         Steiermark                                 2                    22                  24
         Kärnten                                    1                    37                  38
         Summe                                     15                   197                 212

     Anmerkung:
     Im Jahre 2016 wurde in 199 Fällen eine Klage eingebracht. Das bedeutet eine Steigerung im
     Jahr 2017 um 7 %.

     Von der Rechtsabteilung selbst wurden 32 Arbeitsgerichtsverhandlungen 1.Instanz (2016:
     35 Verhandlungen) sowie 222 Sozialgerichtsverhandlungen 1.Instanz verrichtet (2016: 212 Verhand-
     lungen).

     Von 42 im Berichtsjahr beendeten Arbeitsgerichtsprozessen wurden 21 erfolgreich abgeschlossen.

     1
         In der folgenden Tabelle sind die für unsere Mitglieder erreichten Beträge enthalten.
         Aufmerksam gemacht wird noch darauf, dass die unter „Wien“ verzeichneten Interventionserfol-
         ge solche der Rechtsabteilung für Mitglieder aus allen Bundesländern darstellen. Auch die Erfolge
         der Prozesse vor den Sozialgerichten aus ganz Österreich sind hier vermerkt. Die Rechtsabteilung
         konnte 2016 für eine große Zahl von Mitgliedern in diesen Sozialgerichtsverfahren Nachzahlun-
         gen mit einer Gesamtsumme von € 903.689,61 erreichen.

     2

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                                                                                                            §
                                                                 Interventionen1
                                 Urteile         Vergleiche      und andere
        Beträge in €             (Arbeitsgerichtsverfahren)      Verfahren            Summe
        Wien                         148.076,75     275.160,00           2.317.320,44    2.740.557,19
        NÖ                           207.236,00      10.448,70             236.891,05      454.575,75
        K                                                                   60.461,84       60.461,84
        OÖ                                                                 139.396,28      139.396,28
        Stmk                                                               143.865,27      143.865,27
        Sbg                                                                164.439,82      164.439,82
        Tirol                        17.322,48      12.750,20              171.685,99      201.758,67
        Vbg                                        106.743,00               21.544,40      128.287,40
        Bgld                                                               316.621,25      316.621,25
        Summe €                    372.635,23      405.101,90           3.572.226,34    4.349.963,47
        Vergleichszahlen
        (€) 2016                     328.189,30     275.588,96          3.408.354,50     4.012.132,76
        (€) 2015                     195.600,00   1.029.326,42          2.361.986,79     3.586.913,21
        (€) 2014                     310.101,85     653.986,84          6.311.022,66     7.275.111,35
        (€) 2013                     445.000,00     171.480,19          3.613.557,06     4.230.037,25
        (€) 2012                   1.141.488,49     139.440,30          2.757.055,71     4.037.984,50

       Somit konnte im Jahr 2017 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 4.349.963,47 für unsere Mitglieder
       erkämpft bzw. gegen sie geltend gemachte Forderungen abgewehrt werden.

       z Beschwerden an das Bundes- und die
         Landesverwaltungsgericht(e)
       Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 wurden ab 1.1.2014 als Rechtsmittelinstan-
       zen gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden das Bundesverwaltungsgericht sowie in jedem
       Bundesland ein Landesverwaltungsgericht, sowie für Abgaben- und Finanzstrafsachen das Bundes-
       finanzgericht eingerichtet. Hier ist eine Zunahme dieser Verfahren zu verzeichnen.

       Gegen negative Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (ebenso Bundesfinanzgericht) kann
       zur weiteren rechtlichen Überprüfung ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof und/oder
       Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

                                                                                                        3

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     z Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof und
       Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof –
       der Rechtsschutz für öffentlich-rechtliche Bedienste
     Das Berichtsjahr 2017 ist wieder durch ein deutliches Übergewicht der eingebrachten Revisionen
     beim Verwaltungsgerichtshof gegenüber Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gekennzeich-
     net. 86 Revisionen (2016: 108) wurden eingebracht.

     2017 wurden 130 Verwaltungsgerichtshofverfahren abgeschlossen, wobei 10 Klaglosstellungen und
     56 Bescheidaufhebungen erfolgten. 64 Beschwerden bzw. Revisionen hatten keinen Erfolg. 51 %
     aller eingebrachten Rechtsmittel führten somit zur Aufhebung der angefochtenen Bescheide und
     bedeuten einen großen Erfolg für unsere Mitglieder auch im Sinne der Rechtsfortentwicklung des
     Dienst- und Besoldungsrechtes.

     Im Berichtsjahr wurde in 17 Fällen (2016: 16) der Verfassungsgerichtshof befasst. Bei den vom Verfas-
     sungsgerichtshof 2017 abgeschlossenen 46 Fällen führten 5 Beschwerden zu einer positiven und 41
     zu einer negativen Entscheidung. Die negativ entschiedenen Fälle betrafen überwiegend Entschei-
     dungen, in denen der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie
     an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat. Die Befassung des Verfassungsgerichtshofes führt in
     den meisten Fällen nur zu einer Verzögerung der Beschwerdeerledigung, weil häufig mit einer Ableh-
     nung der Behandlung und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof zu rechnen ist. Überwiegend
     dienen Verfassungsgerichtshofbeschwerden dazu, die amtswegige Einleitung eines Gesetzes- oder
     Verordnungsprüfungsverfahrens anzustreben, um die Aufhebung von Bestimmungen zu erreichen.

     Diese Zahl von Revisionen bzw. Beschwerden bei den Höchstgerichten macht deutlich, wie sehr
     gerade öffentlich-rechtliche Bedienstete den Rechtsschutz der GÖD benötigen.

     Die zentrale Bearbeitung aller Revisionen bzw. Beschwerden durch die Rechtsabteilung, der auch
     sämtliche bisher ergangenen Erkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes zur Ver-
     fügung stehen, garantiert den Gewerkschaftsmitgliedern durch die zentrale Bündelung der Informa-
     tionen die bestmöglichen Erfolgschancen bei der Vertretung in Dienstrechtsverfahren.

     4

16                                                                                       www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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                                                                                                                  §
       z Rechtsschutz in Straf-, Disziplinarverfahren
         und Zivilprozessen

       In Straf- und Disziplinarverfahren sowie für Zivilprozesse wurden im Jahre 2017 1.348 Mitgliedern
       (2016: 1.236, Steigerung um über 9%) kostenlos anwaltliche Unterstützung, davon in vielen Fällen für
       mehrere Instanzen, im Rahmen des GÖD-Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der Bedingungen
       des Rechtsschutzregulatives des ÖGB, gewährt.

       Beachtlich ist auch die Zahl der Zivilprozesse, die zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
       (zB Schmerzengeld, Verdienstentgang) geführt wurden. Besonders betroffen sind die Kolleginnen
       und Kollegen der Exekutive, die im Rahmen von Amtshandlungen besonderen Gefahren ausgesetzt
       sind und dabei Schädigungen erleiden können. Im Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen,
       dass auch die Geltendmachung von Ansprüchen unter Anwendung des Wachebediensteten-Hilfe-
       leistungsgesetzes vom Rechtsschutz der GÖD umfasst ist.

                                             in allen Bundesländern
                                Straf-                Disziplinar-       Zivilgerichtliche
                                verfahren             verfahren          Verfahren         zusammen
                                       334                  169                 845            1.348
          Vergleichszahlen 2016        269                  144                 823            1.236

       Diese hohe Zahl der Verfahren zeigt, dass für die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen
       Dienstes die Gefahr groß ist, in eines der genannten Verfahren verwickelt zu werden und der Rechts-
       schutz der GÖD für unsere Mitglieder in den meisten Fällen zu einem günstigen Ergebnis führt.

       Bei der Feststellung des Erfolges bei der Rechtsanwaltsbeistellung für die im Jahre 2017 erledigten
       Strafprozesse zeigt sich wieder das sehr günstige Ergebnis, dass von 334 Verfahren in 284 Fällen
       (96 %!) Freisprüche oder die Einstellung (in einigen Fällen durch Diversion) der Verfahren erreicht
       werden konnten.

       Von 105 abgeschlossenen Disziplinarverfahren endeten 45 durch Freispruch oder Einstellung
       des Verfahrens. Die restlichen 60 Fälle stellen zum Teil auch Erfolge dar, weil davon allein 7 Verfahren
       durch Verweis bzw. durch Schuldspruch ohne Strafe beendet wurden.

                                                                                                             5

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     z Rechtsschutzkosten

     Von insgesamt 2.117 Rechtsschutzansuchen (2016: 1.868, 2015:1.911), über die der Rechtsschutz-
     ausschuss der GÖD im Jahre 2017 zu entscheiden hatte, wurde in 2.057 Fällen Rechtsschutz bewil-
     ligt. Lediglich 60 Ansuchen mussten aus verschiedenen, vom Rechtsschutzregulativ des ÖGB vorge-
     schriebenen Gründen (zB Anlassbeitritt, kein Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, rechtliche
     Aussichtslosigkeit) abgelehnt werden.

     Die Rechtsschutzfälle betrafen übrigens, ähnlich wie schon in den Vorjahren, zu
     74 % männliche und zu 26 % weibliche Beschäftigte.

     Folgende Tabelle enthält die gesamten Rechtsschutzkosten der Jahre 2013 bis 2017:

     2013             €     857.898,68
     2014             €   1.101.593,93
     2015             €   1.255.549,21
     2016             €   1.152.955,34
     2017             €   1.209.900,21

     Die Rechtsabteilung betreut eine große Anzahl Verfahren, welche teils von unseren Rechtsanwälten,
     teils von den Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung selbst geführt werden. Im Jahre 2017
     langten in der Rechtsabteilung über 10.000 Schriftstücke ein, die bearbeitet und einer Erledigung
     zugeführt werden mussten. Ebenso erwähnt werden muss die Vielzahl der täglich (telefonisch oder
     im Parteienverkehr) erteilten Rechtsauskünfte.

     Zur Haupttätigkeit der Rechtsabteilung gehört neben der Führung der Arbeits- und Sozialgerichts-
     prozesse in allen Bundesländern auch die Vertretung in Dienstrechtsverfahren. Weiters die Ertei-
     lung mündlicher und schriftlicher Rechtsauskünfte, die Durchführung rechtlicher Interventionen
     zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Ausarbeitung von Rechtsgutachten und
     Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen im Rahmen der Fortentwicklung des
     Dienstrechtes.

     Durch die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Ausgliederungen von Bundesdienststellen
     (zB Universitäten, Museen, Bundesrechenzentrum GmbH, Österreichische Bundesforste AG etc) ist
     eine ständige rechtliche Betreuung der davon betroffenen Bediensteten und deren betrieblichen
     Vertretungen (Betriebsrat) erforderlich. Diese Unterstützung erfolgen durch die Juristinnen und
     Juristen der Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht, die in zahlreichen
     Verhandlungen, Beratungen, Interventionen sowie Führung entsprechender Gerichtsverfahren die
     Interessen unserer Mitglieder bei den ausgegliederten Einrichtungen wahrnehmen. Einen weite-
     ren Schwerpunkt dieser Abteilung stellen die Kollektivvertragsverhandlungen dar, wo durch diese
     Experten das Arbeits- und Gehaltsrecht in den Betrieben ständig weiterentwickelt wird.

     6

18                                                                                     www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                    www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                                                                                             §
       z ÖGB-Berufsschutz

       Einige Verbesserungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes hat die vom ÖGB für alle Gewerk-
       schaftsmitglieder abgeschlossene Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung in den ab
       1.1.2000 entstandenen bzw entstehenden Fällen („ÖGB-Berufsschutz“) gebracht. Für die im Bereich
       der Exekutive häufig anfallenden Strafverfahren ist der GÖD-Rechtsschutz seitdem damit noch
       attraktiver geworden.

       Zusätzlich zu den Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sieht diese Berufshaftpflicht-
       versicherung die Übernahme von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber Dienstneh-
       mer bis zur Höhe von € 75.000,- vor. Ausgeschlossen von diesem Versicherungsschutz sind aber
       Haftungsfälle gegenüber unseren Mitgliedern nach dem Organhaftpflichtgesetz und solche im Wege
       des Amtshaftungsregresses, wobei hervorzuheben ist, dass solche Fälle sehr selten vorliegen.

       Darüber hinaus umfasst das Angebot der GÖD für seine Mitglieder auch die Hilfeleistung bei Mobbing.
       Hier werden bis zu € 350,- jährlich an Kosten einer anwaltlichen oder psychologischen Beratung
       übernommen, wenn ein Gewerkschaftsmitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder
       Diskriminierung am Arbeitsplatz wurde. Im Jahr 2017 wurden die GÖD-Mitglieder bei mit dieser
       Thematik zusammenhängenden Rechtsproblemen mit einem Betrag von € 16.258,80 unterstützt.

       Über richtungsweisende, von der Rechtsabteilung herbeigeführten Entscheidungen werden unsere
       Mitglieder regelmäßig durch unsere Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Der Öffentliche Dienst
       aktuell“ informiert. Diese Zeitschrift ist auch auf der Homepage der GÖD abrufbar.

       Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz wird jedes Jahr tausenden Mitgliedern der GÖD durch die
       bestmögliche Vertretung zu ihrem Recht verholfen. In dieser Statistik sind die weiteren Leistungen
       der GÖD-Rechtsabteilung nicht erfasst wie etwa die Erteilung schriftlicher Rechtsauskünfte, die
       telefonische bzw. die persönliche Beratung vor Ort sowie die Beschreitung des Interventionsweges
       bei den Dienstgeberrepräsentanten. Überdies leisten die Juristinnen und Juristen zur Rechtent-
       wicklung des Dienstrechtes und vor allem im Bereich der GÖD-Kollektivverträge zur Verbesse-
       rung der für die Beschäftigten geltenden arbeits- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen einen
       wesentlichen Beitrag.

       Die Serviceleistungen des GÖD-Rechtsschutzes und die Aufgabenerfüllung der Juristinnen und
       Juristen der GÖD-Rechtsabteilung stellen daher einen nicht mehr wegzudenkenden und unver-
       zichtbaren Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit dar.

                                                 F.d.
                                   GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST

                                            Mag. Martin HOLZINGER
                                               Zentralsekretär                                          7

www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                   19
www.fsg4you.at
JUSTIZWACHE AKTUELL

                                           Christian Kircher
                                             1.Vors.St. JW-Gew.

                                     Themen, die
                                     die JW bewegen!
   Personalmangel der JW             nicht 75 PlSt. verloren zu ha-     vom Dienstgeber völlig negiert    ches Dokument mehr erhalten
                                     ben und weiter erklärte er, es     und ignoriert und die JW wur-     haben. Aufgrund der dama-
                                     müsse halt im Jahr 2020 bei        de von der Schwerarbeiterre-      ligen massiven Proteste, wur-
In den Jahren 2014 bis 2017          den nächsten Budgetverhand-        gelung (abschlagsfreier Pensi-    den diese Verschlechterungen
wurde die JW bei Zuteilung           lungen, „härter verhandelt         onsantritt mit 60 LJ) AUSGE-      zurückgenommen - Sicher-
und Vermehrung der Planstel-         werden“ um dann für die JW         SCHLOSSEN.                        heitswachebeamte sollten
len analog der Polizei behan-        mehr PlSt. zu erhalten.            Dies ist völlig unverständlich,   wieder einen Waffenpass er-
delt.Die Sicherheitswache al-        Wir sind der Meinung, diese        denn die Anforderungen an         halten – dies war jedoch für
so Polizei, erhielt im Jahr 2014     PlSt. hätten wir schon JETZT       die JWB sind enorm, sollen sie    die JW NICHT VORGESEHEN !
genau 1000 Planstellen (PlSt.),      (2018 und 2019) gebraucht.         doch durch ihre Tätigkeit die     Ein Umdenken der verantwort-
die JW 10% dieser Anzahl, so-        Was darüber hinaus das             Sicherheit der Bevölkerung ge-    lichen Regierungsvertreter, die
mit also 100 PlSt.. Im darauf-       Schlimmste für die JW ist – wir    währleisten. Ob diese Regie-      sich ja die Sicherheit auf ih-
folgenden „Sicherheitspaket“         sind von der schwarz/blauen        rung die Schwerarbeiterre-        re Fahnen heften wollen, wäre
- aufgeteilt auf die Jahre 2015      Regierung unter den zustän-        gelung jetzt für uns umsetzt,     hier dringend geboten.
ff erhielt die Polizei jeweils 250   digen, verantwortlichen Mini-      muss sich noch erweisen.          Wir erwarten uns jetzt rasch
PlSt., die JW wiederum 10%           stern (Löger, Finanz/ÖVP, Stra-                                      diese Verbesserungen für die
davon, also jährlich 25 PlSt.        che, Beamte/FPÖ und Moser,               Waffenpass für              JW, werden aber nicht wie an-
Die schwarz/blaue Regierung,         Justiz/ÖVP vormals FPÖ) bei              Exekutivbeamte              dere „Regierungspersonalver-
seit Dez.2017 im Amt, hat nun        Zuteilung und Vermehrung                                             treter“ im Vorhinein in Lobes-
für die Polizei 2100 zusätzliche     der Planstellen, eiskalt vom Zu-   Das privilegierte Ausstellen      hymnen auf Minister einstim-
reguläre PlSt. bis 2020 vorge-       wachs analog der Polizei, AB-      von Waffenpässen für Exeku-       men.
sehen, für die JW – 0 NULL!!!        GEKOPPELT WORDEN!!!                tivbeamte wurde aufgrund          Wir beurteilen diese Mini-
Die propagierten zusätzlichen        Soviel zur Wertschätzung des       eines VwGH-Entscheides 2016       ster nach - schon lange gefor-
Ausbildungsplanstellen bezie-        jetzigen Dienstgebers gegen-       so restriktiv gehandhabt, dass    derten - Taten und nicht nach
hen sich nur auf 1 Jahr der          über der JW.                       auch Polizeibeamte kein sol-      Ankündigungen!
Ausbildung. Die logische und
sinnvolle Koppelung der re-          Schwerarbeiterregelung für
gulären PlSt., beipielsweise                  die JW                     Anträge der FSG im Zentralausschuss
„mehr Festnahmen - mehr Ge-                                              der Justizwache im 2. Quartal 2018:
fangene“, wurde somit heuer          In den Jahren 2000, 2003 und
losgelöst.                           2004 wurde ebenfalls unter          • Videodatensicherung – verpflichtende Beiziehung der ört-
                                     einer schwarz/blauen Regie-           lichen PV
            Polizei          JW      rung, in „Pensionsreformen“,
2014        +1000          +100      das Regelpensionsantrittsalter      • bundesweite einheitliche Aufwertung aller betroffener Ar-
2015        + 250.          + 25     auch für die Exekutive über-          beitsplätze - angepasst an die dzt. Planstellenwahrheit!
2016        + 250           + 25     fallsartig auf 65 Jahre (LJ) hi-
2017        + 250          + 25      naufgesetzt!                        • Einführung eines Bekleidungsbeitrages für die JW
2018ff      + 2100         NULL      Ausnahmen davon, wie die            • Tragen von Funktionsleibchen als Oberbekleidung im In-
                                     Schwerarbeiterregelung im öf-         nendienst
Bei der Veranstaltung und in         fentlichen Dienst waren seit
seinem Schreiben wurde uns           damals ausschließlich der Poli-     • FZA Asten – verbindliche und rasche Festlegung der Dienst-
vom Hr. BM Josef MOSER               zei vorbehalten. Die Härte und        behörde auf Personalstärke, Ein- und Aufteilung der Arbeits-
(ÖVP/vormals FPÖ) erklärt,           Belastungen des JW-Dienstes           plätze, sowie deren Bewertung analog der JA Göllersdorf.
die JW solle doch froh sein,         wurden bereits zu dieser Zeit

 20                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                        www.fsg4you.at
JUSTIZWACHE AKTUELL

Geplante Drohnenabwehr in den Justizanstalten
Z   ur Verhinderung allfälliger
    Schmuggelversuche per
Drohnen wird in fünf österrei-
                                  Freitag in den Justizanstalten
                                  Stein, Graz-Karlau, Garsten,
                                  Hirtenberg und Suben bis En-
                                                                            Die Möglichkeit, zum Beispiel
                                                                            Drogen oder Handys auf dem
                                                                            Luftweg Häftlingen zukom-
                                                                                                              Raimerth, Specherin von Ju-
                                                                                                              stizminister Josef Moser (FPÖ),
                                                                                                              auf Anfrage der APA. Für den
chischen Justizanstalten jetzt    de März 2019 statt. Dann soll             men zu lassen, wird als rea-      Probebetrieb sind mehre-
ein Abwehrsystem getestet.        eine Evaluierung folgen. Zur              listische Gefahr eingeschätzt.    re Übungsszenarien geplant.
Dabei wird vereinfacht ausge-     Anwendung kommt das Sys-                  In Österreich sei bisher ein      Über die Kosten für das Ab-
drückt ein Netz abgeschossen,     tem Dropster des schweize-                Fall bekannt geworden, bei        wehrsystem wurde keine Aus-
in dem sich die Drohne ver-       rischen Herstellers Droptec.              dem vermutlich versucht wur-      kunft gegeben.
fängt und abstürzt. Der Probe-    Die fünf Anstalten wurden die-            de, per Drohne ein Mobilte-                           Quelle: apa
betrieb findet nach Angaben       se Woche mit jeweils zwei Ge-             lefon in eine Strafanstalt zu
des Justizministeriums vom        räten ausgestattet.                       schmuggeln, sagte Josephine

So holt man Drohnen vom Himmel!
D    er Dropster ist ein Gas-
     drucksystem, das mittels
einer Platzpatrone ein Netz
                                                                                                              on mit einem Drohnen-Erken-
                                                                                                              nungsradar eingesetzt.

auf ein Flugobjekt beschleu-                                                                                  Die grösste Gefährdung durch
nigt.                                                                                                         Drohnen sei das Einfliegen
Kleine, bewaffnete Drohnen                                                                                    von Waffen, sagte Ruf. Aus-
gelten seit einigen Jahren als                                                                                serdem könnten Multi-Kopter
neue Bedrohung an Veran-                                                                                      auch Mobiltelefone und Dro-
staltungen. Am WEF in Da-                                                                                     gen über Gefängnismauern
vos kam im Januar erstmals                                                                                    fliegen. In der Schweiz gab es
ein neues, kompaktes System                                                                                   laut Ruf bisher zwei solcher
zur Anwendung. Die Neuent-                                                                                    Vorfälle, im Ausland eine Viel-
wicklung aus Chur holt Droh-                                                                                  zahl.
nen mittels eines Netzes vom
Himmel.                                                                                                             Grosses Interesse
Das sogenannte Drohnen-Ab-        Der Drohnen-Fänger ist offen-             Economic Forums in Davos.
wehrsystem sieht aus wie ei-      bar eine Weltneuheit, wie Si-                                               Das «sehr professionell aus-
ne Pistole mit extra dickem       cherheitsexperten bestätigen.             Die Kantonspolizei Graubün-       geführte» Gerät aus Chur
Schalldämpfer und passt in ei-    Netze verschiessende Geräte               den bestätigt den Einsatz des     biete nun die Möglichkeit,
nen Handkoffer. Es verschiesst    gibt es zwar, aber sie funktio-           Gerätes am WEF im Janu-           Drohnen bis auf eine Distanz
ein feines Netz aus reissfesten   nieren entweder nur auf we-               ar, wie Kommunikationsche-        von 30 Metern «zuverläs-
Kunststofffasern. Dieses wi-      nige Meter Distanz oder sie               fin Anita Senti auf Anfrage       sig» vom Himmel zu holen. Es
ckelt sich in die Rotoren der     haben die Grösse und das                  erklärte. Weitere Auskünfte       sei das erste Gerät auf dem
sogenannten Drohne.               Aussehen eines Raketenwer-                zur Anti-Drohnen-Waffe er-        Markt für Distanzen über 10
                                  fers.                                     teilt die Kantonspolizei nicht    Meter.
     Reichweite beträgt                                                     - auch nicht über die Anzahl
      30 bis 50 Meter                        Weltneuheit                    eingesetzter Geräte oder ob       Das Interesse am Drohnen-
                                                                            diese gegen Drohnen abge-         Fänger sei weltweit gross, er-
Die Anti-Drohnen-Pistole ver-     Entwickelt wurde das Gerät                feuert wurden.                    klärte Droptec-Marketingchef
schiesst ein zwei, mal zwei       vom Start-Up Droptec, ei-                                                   Tom Lardelli. Da der Marktein-
Meter grosses Netz, dass sich     ner Tochterfirma des Churer                Strafanstalt Lenzburg von        tritt erst kürzlich erfolgt sei
kurz nach dem Abschuss im         Automobilzulieferers Poly-                      Gerät überzeugt             und Beschaffungsvorgänge
Flug aufspannt. Die Reichwei-     contact. Die Entwicklungs-                                                  durch die öffentliche Hand
te beträgt 30 bis 50 Meter. Ein   kosten beliefen sich auf eine             Auskunftsfreudiger zeigt sich     viel Zeit benötigten, seien die
Koffer mit Schussgerät und        Million Franken. Laut Chri-               die Justizvollzugsanstalt Lenz-   Verkaufszahlen bisher aber
fünf Netz-Ladungen kostet je      stian Gauer von Droptec                   burg im Kanton Aargau. Wie        überschaubar. Dieses Jahr
nach Vertriebsland 4000 bis       wurde die Entwicklung des                 Direktor Marcel Ruf gegen-        rechnet das junge Unterneh-
5000 Euro. In der Schweiz gilt    D ro h n e n - F ä n g e r s « d u rc h   über der Nachrichtenagen-         men damit, Anti-Drohnen-Pi-
das Gerät als Waffe. Zu deren     Mitarbeiter der Kantonspo-                tur sda erklärte, schaffte die    stolen in einer dreistelligen
Kauf ist ein Waffenerwerbs-       lizei Graubünden» initiiert -             Strafanstalt letzten Sommer       Anzahl zu verkaufen.
schein nötig, für den Einsatz     mit Blick auf die Sicherheit              zwei Anti-Drohnen-Pistolen                       Schweizerbauer
ein Waffenschein.                 an den alljährlichen World                an. Sie werden in Kombinati-
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                          21
 www.fsg4you.at
FRAUEN

                                                                              FRAUEN l
                                                                                              aktuel

                                 Tatjana Sandriester
                                 Tel. 01/31310/33123

Vorstellung
FSG-GÖD Frauenvorsitzende - NEU

„E    ine Frau, gleichgestellt,
      wird überlegen“ Sokrates
                                                                         giumsreferat“

                                                                         2004 bis dato
                                                                                                            zenden Schumann Korinna zur
                                                                                                            ÖGB-Vizepräsidentin wurde
                                                                                                            ich als deren Nachfolgerin am
Ich möchte dazu beitragen, dass                                          Vorsitzende des Dienststellen-     2.7.2018 in den Vorstand der
Frauen den wirtschaftlichen und                                          ausschusses im Stadtschulrat für   GÖD sowie als Bereichsleiterin-
gesellschaftlichen Einfluss in der                                       Wien                               Stellvertreterin Bereich Frauen
Gesellschaft erhalten, der ihnen                                                                            gewählt. Neben meiner neuen
im Sinne der Gleichberechtigung                                          2016                               Tätigkeit als Vorsitzende des FSG
zusteht! Ein qualitätsvoller und                                         Mitglied des Bundesfrauenaus-      Bundesfrauenausschusses bin ich
gut funktionierender öffentlicher                                        schusses der GÖD und des Lan-      weiteres als: „ 2. Vorsitzender-
Dienst trägt ganz wesentlich, vor                                        desfrauenausschusses Wien der      Stellvertreterin in der Bundeskon-
allem auch im Sinne der Frauen,                                          FSG/GÖD.                           ferenz, Vorsitzender-Stellvertre-
zu sozialer Gerechtigkeit und                                                                               terin Fraktionsexekutive, Vorsit-
zum Chancenausgleich bei.                                                2017 - 2018                        zender-Stellvertreterin Vorstand,
                                     Susanne Schubert
                                                                         Stellvertretende Vorsitzende der   2. Vorsitzender-Stellvertreterin im
1982                                                                     BV 3 „Unterrichtsverwaltung“       Präsidium und im Bereich der BV
Dienstantritt als „jugendlich Be-    Vorsitzende des Fachausschusses     Mitglied der Arbeitsgemein-        03 „Unterrichtsverwaltung“ als
schäftigte“ im Personalreferat       „Verwaltungspersonal an Wie-        schaft „Allgemeine Verwaltung“     Finanzreferentin tätig.“
AHS/LehrerInnen des Stadtschul-      ner Bundesschulen“                  der GÖD.
rats für Wien                                                            Mit der Wahl der bisherigen        Ich freue mich auf eine gute Zu-
                                     2001 bis heute                      GÖD-FSG Bundesfrauenvorsit-        sammenarbeit!
1989 - 2003                          Nominierung in die Prüfungs-
Schulsekretärin und Rechnungs-       kommission/en für den Lehrbe-
                                                                           Buchführungs- u. Lohnverrechnungskanzlei
führerin an der BHAK und BHAS        ruf „VerwaltungsassistentInnen“
Wien 10

1991 – 1999
Mitglied und Schriftführerin des
                                     2002
                                     Kooptierung als Mitglied der
                                     Bundessektion 3 Unterricht und
                                                                               Sonja Hausenbichl
Fachwahlausschusses im Stadt-        Wissenschaftsverwaltung (jetzt
schulrat für Wien                    Bundesvertretung 3 Unterrichts-                              1180 Wien
                                     verwaltung) der GÖD und Fi-                             Martinstrasse 8/GL 1
1995                                 nanzreferentin; Kooptierung als
Laienrichterin (DienstnehmerIn-      Mitglied des Zentralausschusses                           Tel.: 01/486 16 11
nenvertreterin) am Arbeits- und                                                                Fax 01/486 16 12
Sozialgericht                        1. Dezember 2003
                                     Rückkehr in den Stadtschulrat für                   Email: lohn@hausenbichl.at
1999 bis 2014                        Wien als Referatsleiterin „Kolle-

 22                                                                                                          www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                          www.fsg4you.at
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