Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
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P.b.b., Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1010 Wien, Zulassungsnummer 02Z032685M H 1,45 Ausgabe 158/18 - September das magazin für die exekutive Transparenz und Glaubwürdigkeit.... 4 Aktuelles aus dem ZA...................... 6 Rechtsschutzbericht 2017................. 13
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§ GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST § I N H A LT Inhalt AUS MEINER SICHT ... FRAUEN Transparenz und Glaubwürdigkeit...... 4 Vorstellung - Susanne Schubert........ 22 Vorstellung - Korinna Schumann...... 23 BERICHT ZENTRALAUSSCHUSS DER RECHTSABTEILUNG ÜBER DIE MELDUNGEN RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT Einbindung und Gleichbehandlung der IM JAHRE 2017 VB/GREKO im Massawesen................ 6 Polizei International......................... 26 Anordnung von Minusstunden zur Die Detektive für gefälschte Pässe.... 28 Rechtsschutzbericht........................ 13 Einhaltung von Ruhezeiten................. 7 Neues Fernsehgerät im SPK 19 - PI Fitness-Check als Zulassungsvorausset- Nußdorferplatz................................ 28 zung zum Auswahlverfahren.............. 7 WEGA nimmt an internationaler Einführung einer Wollweste - Normie- Übung in Tschechien teil.................. 30 rung, Auflassung des Wollpullovers.... 8 Polizeihistorie | Kunst | Kultur....... 32 ff. Vorlagenantrag auf Abänderung der Buchtipps......................................... 35 Polizeiuniformvorschrift (PUV)............ 8 Verstorben - Gerhard Müldner......... 35 Antrag des Zentralausschusses auf „Anhebung des Refundierungsbe- trages für Brillen“.............................. 8 VORHANG WEGA nimmt an internationaler Menschenrechte.............................. 10 Übung in Tschechien teil............... 30 Wir bitten vor den Vorhang............. 36 Unterkünfte Polizeischüler - Sonderver- tragspassus...................................... 10 SPORT POLIZEI Erfolge für Polizisten bei Schwimm- GEWERKSCHAFT Meisterschaften............................... 46 Österreichischen Staatsmeisterschaften Dienstrechtsnovelle 2018................. 12 im Berglauf...................................... 46 Rechtsschutzbericht 2017................ 13 Erfolg für Georg Tischler beim Para World Athletics Grand Prix in Berlin.. 47 JUSTIZWACHE Meidlinger Fußballturnier................. 48 Polizeihistorie/Kunst/Kultur............32 Themen, die die JW bewegen!......... 20 SERVICE Anträge der FSG im Zentralausschuss der Justizwache im Pensionsberechnung........................ 50 2. Quartal 2018................................ 20 Geplante Drohnenabwehr in den Justizanstalten................................. 21 So holt man Drohnen vom Himmel............................................ 21 Redaktionsschluss: 31. August 2018 IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck agensketterl Druckerei GmbH, 2540 Bad Vöslau. Die Meinung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet. http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.polizeigewerkschaft-fsg.at 3 www.fsg4you.at
AUS MEINER SICHT ... Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Transparenz und Glaubwürdigkeit A ls Personalvertreter und Gewerkschafter wird man vom Dienstge- schuss erfahren, dass an der Grenze eine Großübung (Pro Border) unter Beteiligung hun- worben wird, in Print-, online- und anderen Medien“. Auf die Frage „Nach welchen Kri- werden. Gelebte Transparenz? Eher nein – die Glaubwürdig- keit wird weiter erschüttert! ber bei Anfragen und Aus- derter Kolleginnen und Kolle- terien wurden und werden kunftsbegehren meist da- gen mit Anordnung von Über- Medien ausgewählt, in de- Geschätzte Kolleginnen und rauf hingewiesen, dass na- stunden für mehrere Bedien- nen der Polizeidienst bewor- Kollegen! türlich über alle Vorhaben stete abgehalten wird. Ein- ben wird“ gibt der Innenmi- und Abläufe transparent bindung gem. PVG – Keine! nister folgende Antwort: „Die Soll man darauf vertrauen, und auf Augenhöhe infor- Einrichtung einer berittenen Auswahl erfolgt nach den Kri- dass sich gerade im Herbst miert wird. Mit dem Wort Polizei, Ausstattung der Funk- terien Reichweite, Auflagen- die grauen Nebel lichten? Soll „Transparenz“ verbindet wägen mit neuen Sturmge- stärke, Zielgruppe, Leserschaft man darauf vertrauen, dass der Duden auch die Begriffe wehren, Trageverpflichtung und Preissegment. Die Strate- gerade die, die noch vor ei- „Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, bzw. Trageempfehlung für die gie sieht vor, eine möglichst nigen Monaten eine ande- Offenheit“. Deshalb er- ballistischen Gilets sind Bei- große Zahl an Lesern zu errei- re Rolle, sowohl in der Politik scheinen mir die Verspre- spiele, wo die Einbindung der chen“. Der Kurier schreibt da- als auch in der Personalvertre- chungen des Dienstgebers Personalvertretung erst nach zu am 28.8.2018 unter dem tung spielten, das umsetzen, nicht immer glaubwürdig. heftigster Intervention erfolgt Titel „Innenminister Kickl prä- was sie einst versprochen ha- Warum? Immer mehr Vor- ist. Gelebte Transparenz? Eher feriert Boulevardleser als Poli- ben? Der französische Autor gehensweisen lassen da- nein –die Glaubwürdigkeit zisten“: „Leser von Qualitäts- Jacques Lecomte (siehe Buch- rauf schließen, dass diese wird weiter erschüttert! zeitungen scheinen bei der Po- tipps!) plädiert dafür, sich Transparenz eher nicht ge- lizei derzeit nicht erwünscht zu nicht lähmen zu lassen, son- lebt wird. Im Gegenteil, erst Ein probates Mittel in der Poli- sein, zumindest wenn man die dern sich für etwas zu enga- nach beharrlichem Nachfra- tik sollen parlamentarische An- Inseratenverteilung ansieht“. gieren, um zu einer angemes- gen, nach medialem Druck fragen sein, die nach entspre- Tatsächlich wurden mehr als senen Form des Realismus zu und teilweise nach parla- chenden Regeln an die jewei- 1,1 Millionen Euro an Medi- kommen. Das wird mir und mentarischen Anfragen ligen Ressortverantwortlichen en verteilt, darunter auch an unserer Fraktion, der FSG/Klub rückt der Dienstgeber mit gerichtet werden können. So in der Anfrage als „rechtsex- der Exekutive, weiter Motiva- Informationen heraus. Bei- wurden auch an BM Kickl ver- trem und verschwörungstheo- tion sein. Wir werden uns in spiele gefällig? schiedenste Anfragen gerich- retisch“ genannte Medien wie eurem Sinne einbringen, Ge- tet, um manchen Dingen auf alles roger? und Wochenblick. legenheit dazu wird es auch in Werte Kolleginnen den Grund zu gehen. Augen- War da nicht von Auflagen- Zukunft vielfältig geben! und Kollegen! scheinlich ist, dass oft mit „No stärke und Reichweite die Re- Mit gewerkschaftlichen Grü- na“ – Antworten agiert wird, de? Wo soll da die Glaubwür- ßen, Im Bundes-Personalvertre- dass Antworten überhaupt digkeit sein? tungsgesetz heißt es so schön nicht gegeben werden oder im § 9, Abs. 1 sinngemäß: „… so verklausuliert sind, dass nie- Zur „Causa BVT“ ist ein parla- Dabei sind beabsichtigte Maß- mand die Beantwortung wirk- mentarischer Untersuchungs- nahmen vor ihrer Durchfüh- lich nachvollziehen kann. Nicht ausschuss eingesetzt worden. rung mit dem Ziel einer Ver- nur meiner Meinung nach ist Die Parlamentarier warten und ständigung gem. § 10 recht- das sicher nicht der Sinn die- warten auf die Übermittlung Hermann Greylinger, zeitig und eingehend zu ver- ses parlamentarischen Instru- von Akten aus dem Innenmi- Vors.-Stv. der handeln“. Scheinbar eine klare ments. Interessant ist jedoch nisterium. Ihre berechtigten Polizeigewerkschaft Regelung. Wie schaut es aber die Beantwortung einer Anfra- Nachfragen werden beharrlich in der Realität aus? Aus den ge zum Thema „Inserate, mit negiert, es muss der Verwal- Medien durfte der Zentralaus- denen der Polizeidienst be- tungsgerichtshof angerufen 4 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL ZENTRALAUSSCHUSS aktuell Hermann WALLY Hermann GREYLINGER & 01/53-126/3683 & 01/53-126/3772 Walter Haspl Franz FICHTINGER & 01/53-126/3455 & 01/53-126/3737 Einbindung und Gleichbehandlung der VB/GREKO im Massawesen des BM.I Z u dem im Betreff ange- führten Antrag erging vom Dienstgeber folgende Informa- fonds aufgenommen werden. Daraus folgt auch die Nicht- anwendung der Bekleidungs- mit Erlass BMI-OA1390/0002- II/10/c/2012 der erforderliche Ausstattungsumfang für beide öffentlichen Sicherheitsdiens- tes wahrnehmen. Die Anforderung von Unifor- tion: pauschale, der Reparaturpau- Verwendungszwecke in Ab- martikel durch die VB GREKO Unter Verweis auf die einlei- schale sowie der Schutzfunk- sprache mit der fachlich zu- und die VB OSTA hat im Wege tenden Erläuterungen bzw. die tionsabgeltung (vgl. PUV 2015 ständigen Abteilung des Bun- der jeweils zuständigen Lan- Präambel der Vorschrift über Punkt 1.7. Absatz 1, 2, 6 und desministeriums für Inneres despolizeidirektion zu erfol- die Beistellung der Dienstbe- 14). Gleiches gilt für Vertrags- und betroffener Landespoli- gen, welche auch die budge- kleidung an die Organe des öf- bedienstete die ihren Dienst zeidirektionen festgelegt. Zur täre Bedeckung wahrzuneh- fentlichen Sicherheitsdienstes als Organe der Straßenaufsicht Finanzierung der Ausstattung men hat. Eine solche Anfor- - Massavorschrift (Erlass BMI- (VB/OSTA) verrichten. wurde ein an der jährlichen derung soll - zur Vermeidung OA1390/0002-II/10/c/2015), Massapauschale angelehnter des Verwaltungsaufwands - basierend auf dem Minister- Betreffend der unterschied- Betrag von bis zu EUR 220,-/ pro Landespolizeidirektion, so- ratsbeschluss vom 6. Dezem- lichen Preisgestaltung der Jahr festgelegt. Die Höhe des weit möglich, nur einmal jähr- ber 1949 betreffend die Ein- Mehrzweckjacke darf fest- Betrages orientiert sich eben- lich stattfinden, kann aber im richtung eines Massafonds, gehalten werden, dass die- so wie die Massapauschale der Bedarfsfall (z.B. bei Beschä- ist grundsätzlich festzuhalten, se für die VB/GREKO zu Gän- Massateilnehmer am Umfang digung etc.) auch mehrmals dass nur die genannten Or- ze von der Landespolizeidirek- und der vorgesehenen Trage- jährlich durchgeführt werden. gane des öffentlichen Sicher- tion (Etatwirtschaft) zu Verfü- dauer der Uniformartikel. Hin- Der allfällig erforderliche Ersatz heitsdienstes Massateilnehmer gung gestellt wird, während zu kommt, dass auch die Erst- von im Dienst beschädigten sein können. für die Mehrzweckjacke der ausstattung zu Beginn der Tä- Uniformteilen obliegt ebenso Die den Grenzkontrolldienst Massateilnehmer lediglich ein tigkeit als VB/GREKO oder VB/ wie eine eventuell im Einzelfall auf Flughäfen verrichtenden Kostenbeitrag (in Form der OSTA durch die jeweils zustän- erforderliche Überschreitung Vertragsbediensteten (VB/ Schutzfunktionsabgeltung) dige Landespolizeidirektion im des festgelegten jährlichen Be- GREKO) der Landespolizeidi- geleistet wird. festgelegten Umfang erfolgt. trages von EUR 220,- der Ent- rektionen sind keine Organe Ein uneingeschränkter Zu- scheidung der Landespolizei- des öffentlichen Sicherheits- Um aber auch diesen Bedien- gang zu allen Massasorten ist direktion. dienstes und können deshalb steten eine ausreichende Ver- nicht erforderlich, weil die Ver- Im Sinne der vorstehenden auch nicht als Massateilneh- sorgung sowie gleichmäßige tragsbediensteten keine um- Ausführungen kann dem An- mer in die Massawirtschaft Ausstattung mit Uniformarti- fassenden Aufgaben entspre- trag daher nicht entsprochen des Bekleidungswirtschafts- keln zu gewährleisten, wurde chend jenen der Organe des werden. 6 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Anordnung von Minusstunden zur Einhaltung von Ruhezeiten V or dem Hintergrund der bestehenden Anfrage be- treffend der Problemstellung ge auch andere Gründe eine gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst hervorrufen kön- halb der LPD Wien auch nicht gängige Praxis. Betreffend der Anmerkung des zu Punkt 2.2.8- Einhaltung nen. Diese Fälle müssen von Zentralausschusses, bezüglich von Ruhezeiten der Bedien- den jeweiligen Dienstvorge- der Wahrnehmung der Dienst- steten (nach angeordneten setzen einer Prüfung unterzo- und Fachaufsicht, darf aus- MDL) nicht durch Anordnung gen werden und gegebenen- geführt werden, dass gemäß von Minusstunden, sondern falls hat eine nachvollziehbare DZR-LPD 17 Punkt 4.1 sämt- als verspäteter Dienstantritt zu heit, Unfall und Gebrechen Begründung des verspäteten liche Anfragen die DZR-LPD 17 Lasten des Dienstgebers- wur- sind unter Verantwortung des Dienstantrittes zu erfolgen. Er- betreffend, nach vorangegan- de vom Dienstgeber folgende Dienstvorgesetzten auch an- folgt dies, dann wird ein ver- gener eingehender interner Stellungnahme übermittelt: dere Gründe auf deren Stich- späteter Dienstantritt zu La- Prüfung in der jeweiligen LPD, In der DZR-LPD17 werden in haltigkeit zu prüfen und zu- sten des Dienstgebers ange- im Dienstwege an die Abtei- den Anmerkungen zu Punkt treffendenfalls als gerechtfer- ordnet. Dies kommt in der lung II/1 zu richten sind. Sollte 2.2 Abs.2 -Als vom Dienst be- tigte Abwesenheit anzuerken- Praxis auch vor (z.B. Wie- im eigenen Behördenbereich freit oder enthoben gilt bzw. nen.“ ner Akademikerball). Generell keine Lösung gefunden wer- gelten- nachstehend Gründe Aus diesen Erläuterungen ist kann nicht davon ausgegan- den, sind alle Anfragen schrift- für eine gerechtfertigte Abwe- ableitbar, dass nicht nur die gen werden, dass ein verspä- lich an die Abteilung II/1/ zu senheit vom Dienst angeführt: angeführten Gründe zu einer teter Dienstantritt immer zu richten. Diese Vorgangsweise „Neben den vom Gesetz ge- gerechtfertigten Abwesenheit Lasten des Bediensteten erfol- wird von allen LPD auch prak- nannten Umständen Krank- führen, sondern je nach La- gen muss und ist dies inner- tiziert und eingehalten. Fitness-Check als Zulassungsvorausset- zung zum Auswahlverfahren B ezug nehmend auf die derzeit gültige Regelung bezüglich des Nachweises II/1/b/2015 (Grundsatzerlass) vorgesehenen jährlichen Fit- ness-Checks (Grundstufe) zu daher gemeinsam mit dem Be- werbungsschreiben ein gül- tiger Fitnesscheck im Sinne des der körperlichen Leistungsfä- erbringen und nachzuweisen. Erlasses BMI-EE1950/0015/- diesen Organisationseinheiten higkeit im Rahmen des Aus- Dieser nachweislich zu erbrin- II/1/b/2015 vorzulegen. Stich- ihren Dienst versehen und die wahlverfahrens zum GAL E2a gende Fitness-Check zur Be- tag ist der letzte Tag der Be- dort vorgesehenen jährlichen erging vom Dienstgeber fol- stätigung der körperlichen Lei- werbungsfrist (voraussichtlich Leistungsüberprüfungen po- gende Information: stungsfähigkeit gilt als Zulas- Mitte Jänner 2019), der im sitiv absolviert haben, gelten Mit ho. Erlass BMI- sungsvoraussetzung für das Zuge des Ausschreibungser- diese als Zulassungsvorausset- SI1400/0936-SIAK-ZGA/2015 jeweilige Auswahlverfahren lasses bekannt gegeben wird. zung für das jeweilige Aus- wurde seit GAL – E2a/2016 eines Grundausbildungslehr- Zusatz für Sonderkommanden wahlverfahren des Grundaus- eine Neuregelung des Nach- ganges für die Verwendungs- EKO-Cobra/DSE und LPD- bildungslehrganges für die weises der körperlichen Lei- gruppe E2a. Von den Bewer- Wien/ASE-WEGA: Verwendungsgruppe E2a. stungsfähigkeit als Zulassungs- berinnen und Bewerbern ist Für jene Bedienstete, die bei voraussetzung für den Grund- ausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E2a fest- gelegt und implementiert. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist daher nicht mehr durch ei- ne gesonderte Sporttestung innerhalb des 2. Teiles des Auswahlverfahrens, sondern im Rahmen des im Dienstspor- terlass BMI-EE1950/0015/- www.polizeigewerkschaft-fsg.at 7 www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Einführung einer Wollweste - Normie- rung, Auflassung des Wollpullovers M it Erlass wurde in Ab- stimmung mit dem Be- kleidungswirtschaftsfonds im Winter erhöht und ande- rerseits der Hitzedurchschlag bei äußerer Flammeinwir- Oberbekleidung im Außen- dienst ist nicht zulässig, in- nerhalb von Diensträumlich- die neue Massasorte „Woll- kung beim Tragen unter dem keiten kann sie als Oberbe- weste“ normiert und einge- Blouson flammhemmend kleidung getragen werden. führt. Die Wollweste gleicht und flammhemmend mit Die bisherige Massasorte in Form und Design dem Nässeschutz reduziert wird. Wollpullover wird nach Ab- Wollpullover, wobei der Ma- Die Wollweste kann von den bau des Lagerbestandes auf- terialanteil der Wolle/Poly- Massateilnehmerinnen und gelassen, kann aber bis auf acryl Mischung verdoppelt -teilnehmern via .BWF Web- weiteres getragen werden. wurde, wodurch einerseits Shop bezogen werden. Das das Wärmehaltevermögen Tragen der Wollweste als Vorlagenantrag auf Abänderung der Polizeiuniformvorschrift (PUV), Schaf- fung von Bezirksabzeichen I n Beantwortung des oa. Antrags wurde vom Dienst- geber Folgendes mitgeteilt: liegenden Antrag kann des- halb derzeit nicht entspro- chen werden. Dessen unge- Vorschläge zu lukrieren. Ziel ist es, aus diesem Meinungs- bildungsprozess in den näch- Im Hinblick auf das einheit- achtet wird der Antrag aber sten Monaten eine geeignete liche Auftreten des Wachkör- zum Anlass genommen, alle Entscheidungsgrundlage für pers „Bundespolizei“ wurde Landespolizeidirektionen mit die künftige Vorgangsweise bisher Anträgen auf Einfüh- der gegenständlichen Materie zu erhalten und auch mit der rung von Bezirksabzeichen zu befassen um einen allfäl- Personalvertretung zu disku- und ähnlichen Abzeichen, stehende Regelung in der Po- ligen Bedarf an weiteren Ab- tieren. nicht zuletzt auch im Hinblick lizeiuniformvorschrift 2015, zeichen abzuklären und ge- auf die dzt. diesbezüglich be- nicht zugestimmt. Dem vor- gebenenfalls auch geeignete Antrag des Zentralausschusses auf „Anhebung des Refun- dierungsbetrages für Brillen an Bildschirmarbeitsplätzen in besonderen Fällen“ Z um gegenständlichen An- trag wurde seitens des Dienstgebers wie folgt Stel- ho. Erlass eindeutig regelt, dass und unter welchen Be- dingungen eine Überschrei- halten, dass vor der An- schaffung eine angemes- sene Preisrecherche zu erfol- lung genommen: tung der Höhe des Kostener- gen hat. Bei Ersatzbegehren Nach der derzeitigen Erlass- satzes möglich ist. über EUR145,35 ist zusätz- lage ist eine Änderung bzw. lich zum Antrag eine detail- te ortsübliche Preisangemes- Anhebung der Höhe des Ko- Auszug aus dem Erlass GZ.: lierte Begründung mit ent- senheit derartiger Sehbehelfe stenersatzes für Brillen an BMI-PA1000/0678-I/1/a/2006 sprechenden Nachweisen darf nicht überschritten wer- Bildschirmarbeitsplätzen vom 03. Oktober 2006: (insbesondere zwei Gegen- den.“ nicht erforderlich und von ho. „Hinsichtlich der Höhe des angebote) anzuschließen. Ei- auch nicht angedacht, da der Kostenersatzes ist festzu- ne von Amts wegen bekann- 8 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Menschenrechte „Meine Rechte“ am Infopoint Menschenrechte abrufbar P olizistinnen und Poli- zisten, die Opfer einer Straftat geworden sind, kön- zisten, die Opfer einer Straf- tat geworden sind, einen Überblick über ihre Rech- staatliche Entschädigung) er- arbeitet. durch Fremdeinwirkung. Po- lizeibedienstete informieren routinemäßig Opfer über de- nen Informationen zu ihren te zu geben, wurde von Mit- Auch Polizisten haben Rech- ren Rechte. Menschenrechte Rechten am Infopoint Men- arbeiterinnen und Mitarbei- te, wenn sie Opfer werden sind unteilbar, es haben auch schenrechte unter der Ru- tern der Abteilung III/10 eine Polizistinnen und Polizisten brik „Meine Rechte – Meine Zusammenfassung des The- 2017 wurden knapp 2.300 diese Rechte, wenn sie Op- Pflichten“ abrufen. mas „Opfer und ihre Rechte“ Polizistinnen und Polizisten fer werden. Um Polizistinnen und Poli- (Opferschutz, Opferhilfe und im Dienst verletzt, 1.100 Unterkünfte Polizeischüler - Sondervertragspassus E rgänzend zum Erlass des BMI vom 24. Jänner 2018, Z a h l : B M I - PA 2 0 0 0 / 0 0 6 3 - gegen Ende des Jahres die ge- samten geplanten Neuaufnah- men für das kommende Jahr .) Bei der Zuweisung vorhan- dener Unterkünfte ist pri- mär die Entfernung Wohnort/ weit zusätzliche Unterkünfte (etwa Unterkünfte bei ande- ren Ressorts, bei anderen Ge- I/1/c/2018, betreffend der Be- pro LPD. Dienstort maßgeblich. Ein An- bietskörperschaften oder auch quartierung von Polizeischüler .) Die SIAK plant daraufhin auf reiseweg von bis zu 50km ist bei privaten Anbietern) für die und Polizeischülerinnen, wird Grundlage der freien Kapazi- dabei grundsätzlich in Kauf zu PGA-Teilnehmerinnen und Teil- hinsichtlich der Bequartierung täten bei den BZS die Ausbil- nehmen. nehmer vom Dienstgeber zur von PGA-Teilnehmerinnen und dungsstandorte für die einzel- .) Kann der Unterkunftsbe- Verfügung gestellt werden. -Teilnehmern im Rahmen der nen GAL-PGA, wobei bei der darf trotz Berücksichtigung Die Kosten für derartige Unter- Aufnahmeplanungen hinkünf- Planung möglichst die im ört- dieses 50km-Radius nicht ge- künfte trägt die jeweilige LPD. tig nachstehende Vorgangs- lichen Wirkungsbereich der deckt werden, ist im Einzel- Die BZS unterstützen die LPD weise vorgegeben: betreffenden LPD gelegenen fall mit der jeweiligen LPD zu bei der Aufstellung solcher Un- .) Die Abteilung I/1 verlautbart BZS Berücksichtigung finden. vereinbaren, ob bzw. inwie- terkünfte. Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig! Information zur EU-Daten- schaft sowie Informationen Um diese Zeitung weiter- Mit der Abmeldung werden schutzgrundverordnung des „Klubs der Exekutive“ hin zu erhalten, müssen Sie alle Daten aus unserem Ver- (EU-DSGVO) verwendet und verarbeitet nichts tun! teiler gelöscht und Sie erhal- Ihre persönlichen Daten (Na- und die Daten „Name“ und Sie erteilen uns hiermit die Ge- ten keine weiteren Informatio- me, Geburtsdatum, Dienst- „Wohnadresse“ zum Zweck nehmigung, Ihre Daten, wie nen von uns. Sollte dieser Wi- stelle, Wohnadresse, Mail- der Zustellung der Zeitung oben angeführt, für den Zei- derruf nicht erfolgen, gehen Adresse) werden in unserem „Polizei-Aktuell“ an die je- tungsversand zu speichern. wir davon aus, dass diese Ein- Verteiler gespeichert und weilige, mit dem Druck und willigung auch für die Syste- ausschließlich zum Zweck dem Versand beauftragte Wenn Sie in Zukunft kei- matik der DSGVO gilt. Die Ein- der Zustellung der Zeitung Firma weitergegeben, wobei ne Zeitung mehr erhalten willigung können Sie selbst- „Polizei-Aktuell“ sowie von die Daten nach jedem Ver- möchten, bitten wir Sie, ein verständlich auch zu einem allen aktuellen Informatio- sand seitens der Firmen ver- Mail an die E-Mail-Adres- späteren Zeitpunkt jederzeit nen der Personalvertretung nichtet werden. se buero@polizeigewerk- widerrufen. und der FSG-Polizeigewerk- schaft.at zu senden. Werter Leserin, werter Leser! Haben Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse geändert? Wenn JA rufen Sie bitte 01/531 26/3479,faxen Sie uns auf 01/531 26/3037 oder mailen Sie an claudia.wally@bmi.gv.at! Wir danken für deine/Ihre Unterstützung! 10 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
PRÄVENTION Wir tun alles, damit nichts passiert! Bezahlte Anzeige Die AUVA tut alles, damit Ihr Arbeitsumfeld noch sicherer wird und Sie sich wohl fühlen. Durch zahlreiche präventive Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten konnte die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Beschäftigte in den letzten fünf Jahren von 30,02 auf 24,7 gesenkt werden. Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung sind die Kernaufgaben der AUVA als gesetzliche Unfallversicherung. www.auva.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL POLIZEIGEWERKSCHAFT aktuell Tatjana Sandriester & 01/31310/33 123 Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Dienstrechtsnovelle 2018 Harald Segall A m 4. Juli 2018 hat der Na- tionalrat einstimmig die Dienstrechtsnovelle 2018 be- • Einmalige Geldleistung für Hinterbliebene im Todesfall (EUR 114.930,45) Dauer von jeweils höchstens neun Monaten verlangt wer- den kann, wenn diese an- & 01/31310/961700 schlossen. Im Folgenden wol- lässlich einer weiteren medi- len wir die wichtigsten Inhalte Diese Hilfeleistungen sind von zinisch notwendigen Thera- für unseren Bereich darstellen. der Einkommensteuer befreit! pie für das schwersterkrankte Kind erfolgen soll. Bessere Absicherung für öf- Verlängerung der Familien- fentlich Bedienstete hospizfreistellung Besoldungsdienstalter im Sinne der Jubiläumszuwen- Mit 1. Juli 2018 wurden die Für die Betreuung von im ge- dung Bestimmungen des Wachebe- meinsamen Haushalt leben- diensteten- Hilfeleistungsge- den schwersterkrankten Kin- Die Gewährung einer Jubi- setzes (in überarbeiteter und dern ist auf Antrag zunächst läumszuwendung setzt nach verbesserter Form, siehe un- eine Dienstplanerleichterung der derzeitigen Rechtsla- ten) ins Gehaltsgesetz über- (z. B. Diensttausch, Einarbei- ge unter anderem das Errei- nommen und für alle Bundes- tung), eine Herabsetzung der chen eines bestimmten Be- bediensteten gültig. Zugleich regelmäßigen Wochendienst- soldungsdienstalters voraus. wird die bisherige Rechtskon- zeit im beantragten prozen- Ein Vorbildungsausgleich Bruno Kelz & 0664/5955465 struktion als privatrechtliche tuellen Ausmaß unter an- vermindert das Besoldungs- Auslobung durch einen ge- teiliger Kürzung der Bezüge dienstalter. Da für die Ge- setzlichen Anspruch auf Hil- oder eine gänzliche Dienst- währung einer Jubiläums- feleistung ersetzt. Außerdem freistellung gegen Entfall der zuwendung (wie bereits vor werden die Bestimmungen in Bezüge für einen fünf Mo- Inkrafttreten der Bundesbe- Zukunft auch Präsenz- und nate nicht übersteigenden soldungsreform 2015) die Zivildienstleistende umfas- Zeitraum zu gewähren. Die tatsächliche Dienstzeit aber sen. Maßnahme ist auf Antrag zu jedenfalls berücksichtigt verlängern, wobei die Ge- werden soll, wird normiert, • Übernahme von Hei- samtdauer neun Monate dass ein allenfalls in Abzug lungskosten bei Gesund- nicht überschreiten darf. Mit gebrachter Vorbildungsaus- heitsschädigung (bis EUR dem der Kundmachung im gleich in Bezug auf das für 68.958,27) Bundesgesetzblatt folgenden die Jubiläumszuwendung Tag wird es ermöglicht, dass, erforderliche Besoldungs- • Übernahme von Schmer- wenn die Höchstdauer be- dienstalter außer Betracht zensgeld (bis EUR12.770,05) reits ausgeschöpft ist, die zu bleiben hat, soweit Zeiten Walter Deisenberger und Verdienstentgang (bis Verlängerung der Maßnah- im Öffentlichen Dienst davon & 059133/55/2100 EUR 68.958,27-) me höchstens zweimal in der erfasst wurden. 12 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL § Rechtsschutzbericht 2017 GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER GEWERKSCHAFT DIENST ÖFFENTLICHER DIENST §§ Hermann Wally & 01/53-126/3683 Franz Fichtinger & 01/53-126/3737 BERICHT BERICHT Hartmut Schmid & 0676/6156697 DER DERRECHTSABTEILUNG RECHTSABTEILUNG ÜBER ÜBERDIE DIE RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT RECHTSSCHUTZTÄTIGKEIT IMIM JAHRE 2017 JAHRE 2017 Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: GÖD, Otto Aiglsperger, A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7.Design: MTM, 1030 Wien. Coverfoto: lucky336/istock/thinkstock. Stand: 2018. Markus Köppel & 0664/8113572 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 13 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL z Arbeits- und sozialrechtliche Prozesse sowie Interventionserfolge Im Jahre 2017 Arbeits- Sozial- eingebrachte Klagen bei gerichten gerichten zusammen Wien 2 26 28 Niederösterreich 6 61 67 Burgenland 0 6 6 Oberösterreich 3 23 26 Salzburg 0 14 14 Tirol 1 6 7 Vorarlberg 0 2 2 Steiermark 2 22 24 Kärnten 1 37 38 Summe 15 197 212 Anmerkung: Im Jahre 2016 wurde in 199 Fällen eine Klage eingebracht. Das bedeutet eine Steigerung im Jahr 2017 um 7 %. Von der Rechtsabteilung selbst wurden 32 Arbeitsgerichtsverhandlungen 1.Instanz (2016: 35 Verhandlungen) sowie 222 Sozialgerichtsverhandlungen 1.Instanz verrichtet (2016: 212 Verhand- lungen). Von 42 im Berichtsjahr beendeten Arbeitsgerichtsprozessen wurden 21 erfolgreich abgeschlossen. 1 In der folgenden Tabelle sind die für unsere Mitglieder erreichten Beträge enthalten. Aufmerksam gemacht wird noch darauf, dass die unter „Wien“ verzeichneten Interventionserfol- ge solche der Rechtsabteilung für Mitglieder aus allen Bundesländern darstellen. Auch die Erfolge der Prozesse vor den Sozialgerichten aus ganz Österreich sind hier vermerkt. Die Rechtsabteilung konnte 2016 für eine große Zahl von Mitgliedern in diesen Sozialgerichtsverfahren Nachzahlun- gen mit einer Gesamtsumme von € 903.689,61 erreichen. 2 14 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL § Interventionen1 Urteile Vergleiche und andere Beträge in € (Arbeitsgerichtsverfahren) Verfahren Summe Wien 148.076,75 275.160,00 2.317.320,44 2.740.557,19 NÖ 207.236,00 10.448,70 236.891,05 454.575,75 K 60.461,84 60.461,84 OÖ 139.396,28 139.396,28 Stmk 143.865,27 143.865,27 Sbg 164.439,82 164.439,82 Tirol 17.322,48 12.750,20 171.685,99 201.758,67 Vbg 106.743,00 21.544,40 128.287,40 Bgld 316.621,25 316.621,25 Summe € 372.635,23 405.101,90 3.572.226,34 4.349.963,47 Vergleichszahlen (€) 2016 328.189,30 275.588,96 3.408.354,50 4.012.132,76 (€) 2015 195.600,00 1.029.326,42 2.361.986,79 3.586.913,21 (€) 2014 310.101,85 653.986,84 6.311.022,66 7.275.111,35 (€) 2013 445.000,00 171.480,19 3.613.557,06 4.230.037,25 (€) 2012 1.141.488,49 139.440,30 2.757.055,71 4.037.984,50 Somit konnte im Jahr 2017 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 4.349.963,47 für unsere Mitglieder erkämpft bzw. gegen sie geltend gemachte Forderungen abgewehrt werden. z Beschwerden an das Bundes- und die Landesverwaltungsgericht(e) Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 wurden ab 1.1.2014 als Rechtsmittelinstan- zen gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden das Bundesverwaltungsgericht sowie in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht, sowie für Abgaben- und Finanzstrafsachen das Bundes- finanzgericht eingerichtet. Hier ist eine Zunahme dieser Verfahren zu verzeichnen. Gegen negative Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (ebenso Bundesfinanzgericht) kann zur weiteren rechtlichen Überprüfung ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof und/oder Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. 3 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 15 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL z Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof und Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof – der Rechtsschutz für öffentlich-rechtliche Bedienste Das Berichtsjahr 2017 ist wieder durch ein deutliches Übergewicht der eingebrachten Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof gegenüber Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gekennzeich- net. 86 Revisionen (2016: 108) wurden eingebracht. 2017 wurden 130 Verwaltungsgerichtshofverfahren abgeschlossen, wobei 10 Klaglosstellungen und 56 Bescheidaufhebungen erfolgten. 64 Beschwerden bzw. Revisionen hatten keinen Erfolg. 51 % aller eingebrachten Rechtsmittel führten somit zur Aufhebung der angefochtenen Bescheide und bedeuten einen großen Erfolg für unsere Mitglieder auch im Sinne der Rechtsfortentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechtes. Im Berichtsjahr wurde in 17 Fällen (2016: 16) der Verfassungsgerichtshof befasst. Bei den vom Verfas- sungsgerichtshof 2017 abgeschlossenen 46 Fällen führten 5 Beschwerden zu einer positiven und 41 zu einer negativen Entscheidung. Die negativ entschiedenen Fälle betrafen überwiegend Entschei- dungen, in denen der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat. Die Befassung des Verfassungsgerichtshofes führt in den meisten Fällen nur zu einer Verzögerung der Beschwerdeerledigung, weil häufig mit einer Ableh- nung der Behandlung und Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof zu rechnen ist. Überwiegend dienen Verfassungsgerichtshofbeschwerden dazu, die amtswegige Einleitung eines Gesetzes- oder Verordnungsprüfungsverfahrens anzustreben, um die Aufhebung von Bestimmungen zu erreichen. Diese Zahl von Revisionen bzw. Beschwerden bei den Höchstgerichten macht deutlich, wie sehr gerade öffentlich-rechtliche Bedienstete den Rechtsschutz der GÖD benötigen. Die zentrale Bearbeitung aller Revisionen bzw. Beschwerden durch die Rechtsabteilung, der auch sämtliche bisher ergangenen Erkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes zur Ver- fügung stehen, garantiert den Gewerkschaftsmitgliedern durch die zentrale Bündelung der Informa- tionen die bestmöglichen Erfolgschancen bei der Vertretung in Dienstrechtsverfahren. 4 16 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL § z Rechtsschutz in Straf-, Disziplinarverfahren und Zivilprozessen In Straf- und Disziplinarverfahren sowie für Zivilprozesse wurden im Jahre 2017 1.348 Mitgliedern (2016: 1.236, Steigerung um über 9%) kostenlos anwaltliche Unterstützung, davon in vielen Fällen für mehrere Instanzen, im Rahmen des GÖD-Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der Bedingungen des Rechtsschutzregulatives des ÖGB, gewährt. Beachtlich ist auch die Zahl der Zivilprozesse, die zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (zB Schmerzengeld, Verdienstentgang) geführt wurden. Besonders betroffen sind die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive, die im Rahmen von Amtshandlungen besonderen Gefahren ausgesetzt sind und dabei Schädigungen erleiden können. Im Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass auch die Geltendmachung von Ansprüchen unter Anwendung des Wachebediensteten-Hilfe- leistungsgesetzes vom Rechtsschutz der GÖD umfasst ist. in allen Bundesländern Straf- Disziplinar- Zivilgerichtliche verfahren verfahren Verfahren zusammen 334 169 845 1.348 Vergleichszahlen 2016 269 144 823 1.236 Diese hohe Zahl der Verfahren zeigt, dass für die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes die Gefahr groß ist, in eines der genannten Verfahren verwickelt zu werden und der Rechts- schutz der GÖD für unsere Mitglieder in den meisten Fällen zu einem günstigen Ergebnis führt. Bei der Feststellung des Erfolges bei der Rechtsanwaltsbeistellung für die im Jahre 2017 erledigten Strafprozesse zeigt sich wieder das sehr günstige Ergebnis, dass von 334 Verfahren in 284 Fällen (96 %!) Freisprüche oder die Einstellung (in einigen Fällen durch Diversion) der Verfahren erreicht werden konnten. Von 105 abgeschlossenen Disziplinarverfahren endeten 45 durch Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Die restlichen 60 Fälle stellen zum Teil auch Erfolge dar, weil davon allein 7 Verfahren durch Verweis bzw. durch Schuldspruch ohne Strafe beendet wurden. 5 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 17 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL z Rechtsschutzkosten Von insgesamt 2.117 Rechtsschutzansuchen (2016: 1.868, 2015:1.911), über die der Rechtsschutz- ausschuss der GÖD im Jahre 2017 zu entscheiden hatte, wurde in 2.057 Fällen Rechtsschutz bewil- ligt. Lediglich 60 Ansuchen mussten aus verschiedenen, vom Rechtsschutzregulativ des ÖGB vorge- schriebenen Gründen (zB Anlassbeitritt, kein Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, rechtliche Aussichtslosigkeit) abgelehnt werden. Die Rechtsschutzfälle betrafen übrigens, ähnlich wie schon in den Vorjahren, zu 74 % männliche und zu 26 % weibliche Beschäftigte. Folgende Tabelle enthält die gesamten Rechtsschutzkosten der Jahre 2013 bis 2017: 2013 € 857.898,68 2014 € 1.101.593,93 2015 € 1.255.549,21 2016 € 1.152.955,34 2017 € 1.209.900,21 Die Rechtsabteilung betreut eine große Anzahl Verfahren, welche teils von unseren Rechtsanwälten, teils von den Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung selbst geführt werden. Im Jahre 2017 langten in der Rechtsabteilung über 10.000 Schriftstücke ein, die bearbeitet und einer Erledigung zugeführt werden mussten. Ebenso erwähnt werden muss die Vielzahl der täglich (telefonisch oder im Parteienverkehr) erteilten Rechtsauskünfte. Zur Haupttätigkeit der Rechtsabteilung gehört neben der Führung der Arbeits- und Sozialgerichts- prozesse in allen Bundesländern auch die Vertretung in Dienstrechtsverfahren. Weiters die Ertei- lung mündlicher und schriftlicher Rechtsauskünfte, die Durchführung rechtlicher Interventionen zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Ausarbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen im Rahmen der Fortentwicklung des Dienstrechtes. Durch die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Ausgliederungen von Bundesdienststellen (zB Universitäten, Museen, Bundesrechenzentrum GmbH, Österreichische Bundesforste AG etc) ist eine ständige rechtliche Betreuung der davon betroffenen Bediensteten und deren betrieblichen Vertretungen (Betriebsrat) erforderlich. Diese Unterstützung erfolgen durch die Juristinnen und Juristen der Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht, die in zahlreichen Verhandlungen, Beratungen, Interventionen sowie Führung entsprechender Gerichtsverfahren die Interessen unserer Mitglieder bei den ausgegliederten Einrichtungen wahrnehmen. Einen weite- ren Schwerpunkt dieser Abteilung stellen die Kollektivvertragsverhandlungen dar, wo durch diese Experten das Arbeits- und Gehaltsrecht in den Betrieben ständig weiterentwickelt wird. 6 18 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL § z ÖGB-Berufsschutz Einige Verbesserungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes hat die vom ÖGB für alle Gewerk- schaftsmitglieder abgeschlossene Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung in den ab 1.1.2000 entstandenen bzw entstehenden Fällen („ÖGB-Berufsschutz“) gebracht. Für die im Bereich der Exekutive häufig anfallenden Strafverfahren ist der GÖD-Rechtsschutz seitdem damit noch attraktiver geworden. Zusätzlich zu den Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sieht diese Berufshaftpflicht- versicherung die Übernahme von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber Dienstneh- mer bis zur Höhe von € 75.000,- vor. Ausgeschlossen von diesem Versicherungsschutz sind aber Haftungsfälle gegenüber unseren Mitgliedern nach dem Organhaftpflichtgesetz und solche im Wege des Amtshaftungsregresses, wobei hervorzuheben ist, dass solche Fälle sehr selten vorliegen. Darüber hinaus umfasst das Angebot der GÖD für seine Mitglieder auch die Hilfeleistung bei Mobbing. Hier werden bis zu € 350,- jährlich an Kosten einer anwaltlichen oder psychologischen Beratung übernommen, wenn ein Gewerkschaftsmitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wurde. Im Jahr 2017 wurden die GÖD-Mitglieder bei mit dieser Thematik zusammenhängenden Rechtsproblemen mit einem Betrag von € 16.258,80 unterstützt. Über richtungsweisende, von der Rechtsabteilung herbeigeführten Entscheidungen werden unsere Mitglieder regelmäßig durch unsere Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Der Öffentliche Dienst aktuell“ informiert. Diese Zeitschrift ist auch auf der Homepage der GÖD abrufbar. Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz wird jedes Jahr tausenden Mitgliedern der GÖD durch die bestmögliche Vertretung zu ihrem Recht verholfen. In dieser Statistik sind die weiteren Leistungen der GÖD-Rechtsabteilung nicht erfasst wie etwa die Erteilung schriftlicher Rechtsauskünfte, die telefonische bzw. die persönliche Beratung vor Ort sowie die Beschreitung des Interventionsweges bei den Dienstgeberrepräsentanten. Überdies leisten die Juristinnen und Juristen zur Rechtent- wicklung des Dienstrechtes und vor allem im Bereich der GÖD-Kollektivverträge zur Verbesse- rung der für die Beschäftigten geltenden arbeits- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen einen wesentlichen Beitrag. Die Serviceleistungen des GÖD-Rechtsschutzes und die Aufgabenerfüllung der Juristinnen und Juristen der GÖD-Rechtsabteilung stellen daher einen nicht mehr wegzudenkenden und unver- zichtbaren Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit dar. F.d. GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Mag. Martin HOLZINGER Zentralsekretär 7 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 19 www.fsg4you.at
JUSTIZWACHE AKTUELL Christian Kircher 1.Vors.St. JW-Gew. Themen, die die JW bewegen! Personalmangel der JW nicht 75 PlSt. verloren zu ha- vom Dienstgeber völlig negiert ches Dokument mehr erhalten ben und weiter erklärte er, es und ignoriert und die JW wur- haben. Aufgrund der dama- müsse halt im Jahr 2020 bei de von der Schwerarbeiterre- ligen massiven Proteste, wur- In den Jahren 2014 bis 2017 den nächsten Budgetverhand- gelung (abschlagsfreier Pensi- den diese Verschlechterungen wurde die JW bei Zuteilung lungen, „härter verhandelt onsantritt mit 60 LJ) AUSGE- zurückgenommen - Sicher- und Vermehrung der Planstel- werden“ um dann für die JW SCHLOSSEN. heitswachebeamte sollten len analog der Polizei behan- mehr PlSt. zu erhalten. Dies ist völlig unverständlich, wieder einen Waffenpass er- delt.Die Sicherheitswache al- Wir sind der Meinung, diese denn die Anforderungen an halten – dies war jedoch für so Polizei, erhielt im Jahr 2014 PlSt. hätten wir schon JETZT die JWB sind enorm, sollen sie die JW NICHT VORGESEHEN ! genau 1000 Planstellen (PlSt.), (2018 und 2019) gebraucht. doch durch ihre Tätigkeit die Ein Umdenken der verantwort- die JW 10% dieser Anzahl, so- Was darüber hinaus das Sicherheit der Bevölkerung ge- lichen Regierungsvertreter, die mit also 100 PlSt.. Im darauf- Schlimmste für die JW ist – wir währleisten. Ob diese Regie- sich ja die Sicherheit auf ih- folgenden „Sicherheitspaket“ sind von der schwarz/blauen rung die Schwerarbeiterre- re Fahnen heften wollen, wäre - aufgeteilt auf die Jahre 2015 Regierung unter den zustän- gelung jetzt für uns umsetzt, hier dringend geboten. ff erhielt die Polizei jeweils 250 digen, verantwortlichen Mini- muss sich noch erweisen. Wir erwarten uns jetzt rasch PlSt., die JW wiederum 10% stern (Löger, Finanz/ÖVP, Stra- diese Verbesserungen für die davon, also jährlich 25 PlSt. che, Beamte/FPÖ und Moser, Waffenpass für JW, werden aber nicht wie an- Die schwarz/blaue Regierung, Justiz/ÖVP vormals FPÖ) bei Exekutivbeamte dere „Regierungspersonalver- seit Dez.2017 im Amt, hat nun Zuteilung und Vermehrung treter“ im Vorhinein in Lobes- für die Polizei 2100 zusätzliche der Planstellen, eiskalt vom Zu- Das privilegierte Ausstellen hymnen auf Minister einstim- reguläre PlSt. bis 2020 vorge- wachs analog der Polizei, AB- von Waffenpässen für Exeku- men. sehen, für die JW – 0 NULL!!! GEKOPPELT WORDEN!!! tivbeamte wurde aufgrund Wir beurteilen diese Mini- Die propagierten zusätzlichen Soviel zur Wertschätzung des eines VwGH-Entscheides 2016 ster nach - schon lange gefor- Ausbildungsplanstellen bezie- jetzigen Dienstgebers gegen- so restriktiv gehandhabt, dass derten - Taten und nicht nach hen sich nur auf 1 Jahr der über der JW. auch Polizeibeamte kein sol- Ankündigungen! Ausbildung. Die logische und sinnvolle Koppelung der re- Schwerarbeiterregelung für gulären PlSt., beipielsweise die JW Anträge der FSG im Zentralausschuss „mehr Festnahmen - mehr Ge- der Justizwache im 2. Quartal 2018: fangene“, wurde somit heuer In den Jahren 2000, 2003 und losgelöst. 2004 wurde ebenfalls unter • Videodatensicherung – verpflichtende Beiziehung der ört- einer schwarz/blauen Regie- lichen PV Polizei JW rung, in „Pensionsreformen“, 2014 +1000 +100 das Regelpensionsantrittsalter • bundesweite einheitliche Aufwertung aller betroffener Ar- 2015 + 250. + 25 auch für die Exekutive über- beitsplätze - angepasst an die dzt. Planstellenwahrheit! 2016 + 250 + 25 fallsartig auf 65 Jahre (LJ) hi- 2017 + 250 + 25 naufgesetzt! • Einführung eines Bekleidungsbeitrages für die JW 2018ff + 2100 NULL Ausnahmen davon, wie die • Tragen von Funktionsleibchen als Oberbekleidung im In- Schwerarbeiterregelung im öf- nendienst Bei der Veranstaltung und in fentlichen Dienst waren seit seinem Schreiben wurde uns damals ausschließlich der Poli- • FZA Asten – verbindliche und rasche Festlegung der Dienst- vom Hr. BM Josef MOSER zei vorbehalten. Die Härte und behörde auf Personalstärke, Ein- und Aufteilung der Arbeits- (ÖVP/vormals FPÖ) erklärt, Belastungen des JW-Dienstes plätze, sowie deren Bewertung analog der JA Göllersdorf. die JW solle doch froh sein, wurden bereits zu dieser Zeit 20 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
JUSTIZWACHE AKTUELL Geplante Drohnenabwehr in den Justizanstalten Z ur Verhinderung allfälliger Schmuggelversuche per Drohnen wird in fünf österrei- Freitag in den Justizanstalten Stein, Graz-Karlau, Garsten, Hirtenberg und Suben bis En- Die Möglichkeit, zum Beispiel Drogen oder Handys auf dem Luftweg Häftlingen zukom- Raimerth, Specherin von Ju- stizminister Josef Moser (FPÖ), auf Anfrage der APA. Für den chischen Justizanstalten jetzt de März 2019 statt. Dann soll men zu lassen, wird als rea- Probebetrieb sind mehre- ein Abwehrsystem getestet. eine Evaluierung folgen. Zur listische Gefahr eingeschätzt. re Übungsszenarien geplant. Dabei wird vereinfacht ausge- Anwendung kommt das Sys- In Österreich sei bisher ein Über die Kosten für das Ab- drückt ein Netz abgeschossen, tem Dropster des schweize- Fall bekannt geworden, bei wehrsystem wurde keine Aus- in dem sich die Drohne ver- rischen Herstellers Droptec. dem vermutlich versucht wur- kunft gegeben. fängt und abstürzt. Der Probe- Die fünf Anstalten wurden die- de, per Drohne ein Mobilte- Quelle: apa betrieb findet nach Angaben se Woche mit jeweils zwei Ge- lefon in eine Strafanstalt zu des Justizministeriums vom räten ausgestattet. schmuggeln, sagte Josephine So holt man Drohnen vom Himmel! D er Dropster ist ein Gas- drucksystem, das mittels einer Platzpatrone ein Netz on mit einem Drohnen-Erken- nungsradar eingesetzt. auf ein Flugobjekt beschleu- Die grösste Gefährdung durch nigt. Drohnen sei das Einfliegen Kleine, bewaffnete Drohnen von Waffen, sagte Ruf. Aus- gelten seit einigen Jahren als serdem könnten Multi-Kopter neue Bedrohung an Veran- auch Mobiltelefone und Dro- staltungen. Am WEF in Da- gen über Gefängnismauern vos kam im Januar erstmals fliegen. In der Schweiz gab es ein neues, kompaktes System laut Ruf bisher zwei solcher zur Anwendung. Die Neuent- Vorfälle, im Ausland eine Viel- wicklung aus Chur holt Droh- zahl. nen mittels eines Netzes vom Himmel. Grosses Interesse Das sogenannte Drohnen-Ab- Der Drohnen-Fänger ist offen- Economic Forums in Davos. wehrsystem sieht aus wie ei- bar eine Weltneuheit, wie Si- Das «sehr professionell aus- ne Pistole mit extra dickem cherheitsexperten bestätigen. Die Kantonspolizei Graubün- geführte» Gerät aus Chur Schalldämpfer und passt in ei- Netze verschiessende Geräte den bestätigt den Einsatz des biete nun die Möglichkeit, nen Handkoffer. Es verschiesst gibt es zwar, aber sie funktio- Gerätes am WEF im Janu- Drohnen bis auf eine Distanz ein feines Netz aus reissfesten nieren entweder nur auf we- ar, wie Kommunikationsche- von 30 Metern «zuverläs- Kunststofffasern. Dieses wi- nige Meter Distanz oder sie fin Anita Senti auf Anfrage sig» vom Himmel zu holen. Es ckelt sich in die Rotoren der haben die Grösse und das erklärte. Weitere Auskünfte sei das erste Gerät auf dem sogenannten Drohne. Aussehen eines Raketenwer- zur Anti-Drohnen-Waffe er- Markt für Distanzen über 10 fers. teilt die Kantonspolizei nicht Meter. Reichweite beträgt - auch nicht über die Anzahl 30 bis 50 Meter Weltneuheit eingesetzter Geräte oder ob Das Interesse am Drohnen- diese gegen Drohnen abge- Fänger sei weltweit gross, er- Die Anti-Drohnen-Pistole ver- Entwickelt wurde das Gerät feuert wurden. klärte Droptec-Marketingchef schiesst ein zwei, mal zwei vom Start-Up Droptec, ei- Tom Lardelli. Da der Marktein- Meter grosses Netz, dass sich ner Tochterfirma des Churer Strafanstalt Lenzburg von tritt erst kürzlich erfolgt sei kurz nach dem Abschuss im Automobilzulieferers Poly- Gerät überzeugt und Beschaffungsvorgänge Flug aufspannt. Die Reichwei- contact. Die Entwicklungs- durch die öffentliche Hand te beträgt 30 bis 50 Meter. Ein kosten beliefen sich auf eine Auskunftsfreudiger zeigt sich viel Zeit benötigten, seien die Koffer mit Schussgerät und Million Franken. Laut Chri- die Justizvollzugsanstalt Lenz- Verkaufszahlen bisher aber fünf Netz-Ladungen kostet je stian Gauer von Droptec burg im Kanton Aargau. Wie überschaubar. Dieses Jahr nach Vertriebsland 4000 bis wurde die Entwicklung des Direktor Marcel Ruf gegen- rechnet das junge Unterneh- 5000 Euro. In der Schweiz gilt D ro h n e n - F ä n g e r s « d u rc h über der Nachrichtenagen- men damit, Anti-Drohnen-Pi- das Gerät als Waffe. Zu deren Mitarbeiter der Kantonspo- tur sda erklärte, schaffte die stolen in einer dreistelligen Kauf ist ein Waffenerwerbs- lizei Graubünden» initiiert - Strafanstalt letzten Sommer Anzahl zu verkaufen. schein nötig, für den Einsatz mit Blick auf die Sicherheit zwei Anti-Drohnen-Pistolen Schweizerbauer ein Waffenschein. an den alljährlichen World an. Sie werden in Kombinati- www.polizeigewerkschaft-fsg.at 21 www.fsg4you.at
FRAUEN FRAUEN l aktuel Tatjana Sandriester Tel. 01/31310/33123 Vorstellung FSG-GÖD Frauenvorsitzende - NEU „E ine Frau, gleichgestellt, wird überlegen“ Sokrates giumsreferat“ 2004 bis dato zenden Schumann Korinna zur ÖGB-Vizepräsidentin wurde ich als deren Nachfolgerin am Ich möchte dazu beitragen, dass Vorsitzende des Dienststellen- 2.7.2018 in den Vorstand der Frauen den wirtschaftlichen und ausschusses im Stadtschulrat für GÖD sowie als Bereichsleiterin- gesellschaftlichen Einfluss in der Wien Stellvertreterin Bereich Frauen Gesellschaft erhalten, der ihnen gewählt. Neben meiner neuen im Sinne der Gleichberechtigung 2016 Tätigkeit als Vorsitzende des FSG zusteht! Ein qualitätsvoller und Mitglied des Bundesfrauenaus- Bundesfrauenausschusses bin ich gut funktionierender öffentlicher schusses der GÖD und des Lan- weiteres als: „ 2. Vorsitzender- Dienst trägt ganz wesentlich, vor desfrauenausschusses Wien der Stellvertreterin in der Bundeskon- allem auch im Sinne der Frauen, FSG/GÖD. ferenz, Vorsitzender-Stellvertre- zu sozialer Gerechtigkeit und terin Fraktionsexekutive, Vorsit- zum Chancenausgleich bei. 2017 - 2018 zender-Stellvertreterin Vorstand, Susanne Schubert Stellvertretende Vorsitzende der 2. Vorsitzender-Stellvertreterin im 1982 BV 3 „Unterrichtsverwaltung“ Präsidium und im Bereich der BV Dienstantritt als „jugendlich Be- Vorsitzende des Fachausschusses Mitglied der Arbeitsgemein- 03 „Unterrichtsverwaltung“ als schäftigte“ im Personalreferat „Verwaltungspersonal an Wie- schaft „Allgemeine Verwaltung“ Finanzreferentin tätig.“ AHS/LehrerInnen des Stadtschul- ner Bundesschulen“ der GÖD. rats für Wien Mit der Wahl der bisherigen Ich freue mich auf eine gute Zu- 2001 bis heute GÖD-FSG Bundesfrauenvorsit- sammenarbeit! 1989 - 2003 Nominierung in die Prüfungs- Schulsekretärin und Rechnungs- kommission/en für den Lehrbe- Buchführungs- u. Lohnverrechnungskanzlei führerin an der BHAK und BHAS ruf „VerwaltungsassistentInnen“ Wien 10 1991 – 1999 Mitglied und Schriftführerin des 2002 Kooptierung als Mitglied der Bundessektion 3 Unterricht und Sonja Hausenbichl Fachwahlausschusses im Stadt- Wissenschaftsverwaltung (jetzt schulrat für Wien Bundesvertretung 3 Unterrichts- 1180 Wien verwaltung) der GÖD und Fi- Martinstrasse 8/GL 1 1995 nanzreferentin; Kooptierung als Laienrichterin (DienstnehmerIn- Mitglied des Zentralausschusses Tel.: 01/486 16 11 nenvertreterin) am Arbeits- und Fax 01/486 16 12 Sozialgericht 1. Dezember 2003 Rückkehr in den Stadtschulrat für Email: lohn@hausenbichl.at 1999 bis 2014 Wien als Referatsleiterin „Kolle- 22 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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