Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter

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PROGRAMM

           Starke Kommunen – Starkes Deutschland
           Kongress-kommunal 2021
           18. und 19. Juni 2021
           Digital
Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter
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                           Positionen kommunaler
                           Unternehmen: klimaneutral,
                           leistungsstark, lebenswert

        XXX
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Weil nichts passiert,                                   heute und morgen
wenn es nicht vor Ort geschieht.                          btw2021.vku.de
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                                                               Liebe Leserinnen,
                                                               liebe Leser,

                              unser diesjähriger Kom-                              Kommunalbilanz des KPV-Bundesvorsitzenden Christian
                              munal-Kongress und un-                               Haase MdB ab Seite 4.
                              sere Bundesvertreterver-
                              sammlung finden am 18.                               Starke Partner stehen den Kommunen verlässlich zur Sei-
                              und 19. Juni digital statt.                          te. In dieser Ausgabe finden Sie unter anderem überzeu-
                                Foto: © Bernhardt Link – KPV

                              Im Vorlauf der Bundes-                               gende Konzepte für eine erfolgreiche Energiewende und
                              tagswahl wollen wir die                              lebendige Innenstädte, Beispiele für neue Partnerschaf-
                              Weichen für ein kommu-                               ten in der Gesundheitsversorgung und Antworten auf die
                              nalfreundliches     Regie-                           Frage, wie nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum aus-
                              rungsprogramm stellen,                               sehen kann.
                              denn Wahlkampf läuft vor
Ort und nur gemeinsam mit den kommunalen Amts- und                                 In diesem Jahr gibt es übrigens noch eine Premiere zu
Mandatsträgern. Deshalb freuen wir uns ganz besonders,                             feiern: Die Ausstellung „Wirtschaft-kommunal“ wird in
dass der Spitzenkandidat der Union und erfolgreiche Mi-                            diesem Jahr ebenfalls digital stattfinden, schauen Sie
nisterpräsident des größten deutschen Bundeslandes,                                selbst in die virtuelle kommunale Welt am 18. und
Armin Laschet MdL, seine Teilnahme zugesagt hat. Eine                              19. Juni!
detaillierte Programmübersicht finden Sie auf den Seiten
16-17 in diesem Heft.                                                              Es grüßt Sie herzlich

Klar ist, die Pandemie hat in den vergangenen Monaten                              Ihr
so manche Problemlage verschärft und zu neuen, ganz
enormen finanziellen Belastungen geführt. Die unionsge-
führte Bundesregierung hat dennoch Wort gehalten und
den Städten, Gemeinden und Kreisen so unter die Arme
gegriffen, dass die Investitionskraft selbst in 2020 noch                          Tim-Rainer Bornholt
gestärkt und viele kommunal relevante Vorhaben erfolg-                             Hauptgeschäftsführer der Kommunalpolitischen
reich auf den Weg gebracht wurden. Lesen Sie dazu die                              Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV)

Inhaltsverzeichnis                                                                 Impressum
   4   Christian Haase MdB: Kommunalpolitische Bilanz                              Herausgeber:
  14   Ingbert Liebing: Glasfaserturbo zünden, Daten teilen                        Kommunal-Verlag GmbH

  16 Programm Kongress-kommunal 2021                                               Geschäftsführer:
  18   VinylPlus Deutschland e.V.: Energieeffizenz mit PVC-Bau-                    Tim-Rainer Bornholt
       produkten steigern                                                           Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin
                                                                                    Telefon: 030 22070471
  20 Dr. Joachim Schmalzl: Antworten für den deutschen Bezahl-                      Telefax: 030 22070478
     alltag                                                                         kommunal-verlag.com
  22 Deutsche Glasfaser: Enge Zusammenarbeit mit Kommunen
                                                                                   Redaktion:
  24   Maximilian Rohs und Gabriel Flore: Gute Mobilität in ländlichen
                                                                                   Annette Raphael
       Räumen
  26   Zukunft Gas e. V.: Schärfere Klimaschutzziele – erreichbar nur              Satz und Produktion:
       mit Gas                                                                     brandung3 kommunikation
                                                                                    Wassersportzentrum
  28   Dr. Angelus Bernreuther: Frequenzanker im Handel post-Corona
                                                                                    Müggelseedamm 70, 12587 Berlin
  30   Gerald Baehnisch: Kommunal und privat unter einem Dach                       brandung3.de

                                                                                                                                         3
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Funktionierende kommunale Strukturen bringen Stabilität,
Wohlstand und Sicherheit. Kommunale Selbstverwaltung
gewährleistet Lebensqualität für alle Menschen in unse-
rem Land. Aus kommunaler Sicht kann sich die Arbeit der
Großen Koalition auch in der laufenden Wahlperiode sehen
lassen.

Dabei stellt der Umgang mit den Folgen der Corona-Pan-
demieviele kommunal relevante Aspekte in den Schatten.
Allein im Jahr 2020 stellt der Bund bei den kommunal re-
levanten Maßnahmen des Konjunkturpakets rund 23,219
Milliarden Euro zur Verfügung. Für die kommenden Jahre
sind Verpflichtungsermächtigungen über rund zehn Milli-
arden Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Im Bundeshaus-
halt 2020 (ursprüngliche Fassung) hat der Bund 32,552
Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereitgestellt – in
den Jahren 2014 bis 2019 standen insgesamt rund

      Starke Kommunen – Starkes Deutschland
      Kommunalpolitische Bilanz
192,235 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereit,                            dem es dem Bundesfinanzminister trotz anderslautender
im Jahresdurchschnitt also 32,039 Milliarden Euro. Dau-                         Ankündigungen nicht gelungen ist, die Voraussetzungen
erhaft wird der Bund die kommunale Finanzlage mit rund                          für eine Einbeziehung des Bundes in eine Altschuldenre-
3,7 Milliarden Euro jähr-                                                       gelung herbeizuführen, sind nunmehr die betroffenen
                                                         Foto: © Jan Kopetzky

lich stärken – davon 3,4                                                        Länder gefordert. Nachdem Hessen, Niedersachsen und
Milliarden Euro bei der er-                                                     Saarland mit gutem Beispiel vorangegangen sind, kommt
höhten KdU-Bundesquo-                                                           es jetzt insbesondere auf Nordrhein-Westfalen und
te sowie 340 Millionen                                                          Rheinland-Pfalz an, ihre Kommunen von bestehenden
Euro aus der Entlastung                                                         Kassenkrediten zu entlasten.
der neuen Länder durch
eine stärkere Beteiligung                                                       Es gibt aber weit mehr als Corona und die Folgen – auch
an den steigenden Kos-                                                          wenn an dieser Stelle nicht alle kommunal relevanten As-
ten aus den Zusatzver- Christian Haase MdB                                      pekte aufgeführt werden können:
sorgungssystemen der Vorsitzender        der Kommunal-
                            politischen Vereinigung der CDU
DDR (AAÜG), wodurch und CSU Deutschlands (KPV) und                              • Der Bund hat das Ende der erhöhten Gewerbesteuerum-
die entstehenden finanzi- der   AG Kommunalpolitik der CDU/
                            CSU-Fraktion im Deutschen
                                                                                  lage für den „Fonds Deutsche Einheit“ beschlossen. Da-
ellen Spielräume für kom- Bundestag                                               mit müssen die westdeutschen Kommunen seit 2019
munale Investitionen ge-                                                          keine erhöhte Gewerbesteuerumlage mehr zahlen.
nutzt werden sollen.
                                                                                • Bei der Reform der Grundsteuer stärkt die Länderöff-
Die Umsetzung des Konjunkturpakets zur Bewältigung                                nungsklausel das Subsidiaritätsprinzip.
coronabedingter Folgen auch der Kommunen hat auch
hinsichtlich des Umgangs mit kommunalen Altschulden                             • Mit diversen Grundgesetzänderungen wurde die Mit-
eine klare Richtungsentscheidung herbeigeführt: Nach-                             finanzierungskompetenz des Bundes u.a. im Schulbe-

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                                                                                                  den KdU-Ausgaben.

                                                                                               • Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz werden kom-
                                                                                                 munale Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten zur
                                                                                                 baulichen Entwicklung vor Ort verbessert. Insbeson-
                                                                                                 dere mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB für
                                                                                                 die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand
                                                                                                 für kleinere Wohnungsbauvorhaben wird ein in der
                                                                                                 Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder auf-
                                                                                                 gegriffen. Künftig können im beschleunigten Verfah-
                                                                                                 ren auch B-Pläne aufgehoben werden. Die für unbe-

                                                      Foto: © terovesalainen/stock.adobe.com
                                                                                                 baute oder geringfügig bebaute Grundstücke vorgese-
                                                                                                 hene Ausweitung von Vorkaufsrechten wird auf unbe-
                                                                                                 baute Grundstücke begrenzt. Bei Baugeboten ist auch
                                                                                                 weiterhin eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die
                                                                                                 neuen Eigentumseingriffe (Ausweitung Vorkaufsrecht,
                                                                                                 Ausweitung Baugebote) und Befreiungen vom B-Plan
                                                                                                 in angespannten Wohnungsmärkten kommen nur dort
                                                                                                 zum Einsatz, wo die Länder die entsprechenden Ge-
   reich ausgeweitet, um den Digitalpakt Schule umset-                                           biete durch Rechtsverordnung festgestellt haben. Zu-
   zen zu können. Gleichzeitig haben wir sichergestellt,                                         sätzlich werden sie alle zeitlich bis 2026 begrenzt.
   dass die Bundesmittel zusätzlich fließen und nicht
   Landesmittel ersetzen.

• Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums zur An-                                          Umfangreiche Investitionen in Mobilität
  wendung des § 2b UStG um zwei Jahre über den                                                 und Verkehr
  31.12.2020 hinaus verschaffen wir den Kommunen,
  aber auch dem Bundesfinanzministerium mehr Zeit für                                          Im Bereich Mobilität und Verkehr stockt der Bund die Mit-
  eine rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen.                                           tel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes deutlich
                                                                                               auf (665 Millionen Euro 2020, 1 Milliarde Euro 2021 – ab
• Wohnungsbaupolitische Maßnahmen wie die Stär-                                                2025 jährlich 2 Milliarden Euro und jährliche Dynamisie-
  kung des sozialen Wohnungsbaus, die Steuerliche                                              rung um 1,8 Prozent) und hebt bei den Regionalisierungs-
  Förderung des Mietwohnungsneubaus, das Baukin-                                               mitteln die Bundesförderung um 150 Millionen Euro
  dergeld, aber auch die Weiterentwicklung der Miet-                                           (2020), 302,7 Millionen Euro (2021), 308,148 Millionen
  preisbremse, die Verlängerung und Verbesserung der                                           Euro (2022), 463,965 Millionen Euro (2023) an. Ab 2024
  Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbe-                                           erfolgt auch hier eine jährliche Dynamisierung um 1,8
  ginn und die Verlängerung des Betrachtungszeitraums                                          Prozent.
  für die ortsübliche Vergleichsmiete tragen dazu bei,
  den angespannten Wohnungsmarkt vor allem in städ-                                            Die Aufstockung der GVFG-Mittel, mit denen künftig auch
  tischen Ballungszentren zu entlasten.                                                        Vorhaben ab 30 Millionen Euro förderfähig sind und auch
                                                                                               Vorhaben der Grunderneuerung unterstützt werden kön-
• Die beschlossene Flexibilisierung des Vergaberechts                                          nen, ist für die Kommunen ein wichtiger Beitrag für die
  im Baubereich, mit der die Schwellenwerte für freihän-                                       Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität.
  dige Vergaben auf 100.000 Euro sowie für beschränkt-
  öffentliche Ausschreibungen auf 1 Million Euro angeho-                                       Auch durch die bei den Regionalisierungsmitteln zusätz-
  ben worden sind, nutzt vor allem kommunalen Woh-                                             lich bereitgestellten Finanzmitteln haben die Länder die
  nungsbaugesellschaften und Genossenschaften.                                                 Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu stei-
                                                                                               gern. Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlos-
• Das Wohngeldstärkungsgesetz, mit dem rund 660.000                                            senen Klimapakets werden die Regionalisierungsmittel in
  Haushalte von der Erhöhung des Wohngeldes profitie-                                          den Jahren 2020 bis 2023 angehoben (2020: 150 Millio-
  ren, die somit keine Leistungen der Grundsicherung                                           nen Euro, 2021: 302,7 Millionen Euro, 2022: 308,148 Mil-

                                                                                                                                                      5
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lionen Euro, 2023: 463,965 Millionen Euro) und anschlie-
ßend jährlich um 1,8 % dynamisiert. Damit stehen den
Ländern zur Bereitstellung des ÖPNV in den Jahren 2020
bis 2031 insgesamt mehr als 5,247 Milliarden Euro zu-
sätzlich zur Verfügung. Zur Bewältigung der Folgen der
Corona-Pandemie hat der Bund die Länder im Jahr 2020
bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahver-
kehrs (ÖPNV) mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt, um Ver-
luste bei den Fahrgeldeinnahmen auszugleichen. Für das
Jahr 2021 stellt der Bund dafür nunmehr eine weitere Mil-
liarde Euro zur Verfügung.

Die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schie-
ne werden verschlankt. Durch die Entlastung der Kommu-
nen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahn-
kreuzungsgesetz sollen Investitionen in das Schienennetz
beschleunigt werden. Durch das Gesetz werden die kom-
munalen Straßenbaulastträger von Finanzierungsbeiträ-
gen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisen-
bahnkreuzungsgesetz entlastet. Zudem werden Investiti-
onsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommuna-          ßigkeit vorgenommen und sichergestellt, dass die Kom-
ler Radwege verbessert.                                      munen keine flächendeckende Überwachung umsetzen
                                                             müssen. Zudem werden Bundesmittel zur Verbesserung
Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes ermög-           der Luftqualität bereitgestellt, mit denen Kommunen in
licht rechtssicher neue, digitalbasierte Mobilitätsangebo-   die Anschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen
te und Geschäftsmodelle – ohne dass dadurch Wettbe-          Verkehr und die Installation von Ladesäulen, die Nach-
werbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder    rüstung von Diesel-Fahrzeugen mit besser Abgasreini-
den ÖPNV entstehen. Länder und Kommunen erhalten             gung und in die Digitalisierung der Verkehrslenkung in-
entsprechende Steuerungsmöglichkeiten. Der geschaffe-        vestieren können. Die bundesgesetzlichen Regelungen
ne Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz         sind ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen,
kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute,           die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten.
die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitie-      Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Ver-
ren werden. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und         kehr fließend zu halten und stadtentwicklungspolitische
Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Poo-       Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungs-
ling-Dienste auch für den ländlichen Raum ermöglichen.       zentren zu reduzieren. Hierzu gehört auch eine Stärkung
Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebo-       der ländlichen Räume.
te, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf
dem Land in greifbare Nähe rücken lassen.                    Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind Teil eines sich
                                                             ändernden Verkehrsverhaltens. Diese Fahrzeuge haben
Mit der Änderung des GRW-Gesetzes erweitert der Bund         eine rechtssichere Grundlage für die Teilnahme am Stra-
die Fördermöglichkeiten auf den Anschluss von Gewerbe-       ßenverkehr erhalten. Die Verordnung sorgt dabei für ein
gebieten an überregionale Bundes- oder Landstraßen           ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Mobilitätswün-
und beseitigt damit ein Hemmnis bei der Ausweisung von       schen der Nutzerinnen und Nutzer auf der einen Seite und
Gewerbegebieten. Mit der Änderung des GRW-Gesetzes           den notwendigen Sicherheitsanforderungen auf der ande-
verbessert der Bund das Entwicklungspotential vor allem      ren Seite. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa ist es
von strukturschwachen Kommunen. Das ist ein wichtiger        Deutschland gelungen, einen Mittelweg zwischen komplet-
Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse      tem Verbot und völliger Liberalisierung zu finden.
und ein wichtiger Schritt, die Schere zwischen finanzstar-
ken und finanzschwächeren Kommunen zuschließen.
                                                             Breitband- und Mobilfunkausbau
Hinsichtlich möglicher Diesel-Fahrverbote in Städten hat
der Bund eine gesetzliche Klarstellung zur Verhältnismä-     Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund fünf Milliarden

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kommunalwelt.de    1 | 2021

                                                                                                      Auktion gespeist worden ist, neuen Schub bekommen.
                                                                                                      Der Fonds „Digitale Infrastruktur“ ist ein wichtiger Bei-
                                                                                                      trag zur Stärkung und zur Verbesserung der Entwick-
                                                                                                      lungspotenziale von Kommunen vor allem in dünn besie-
                                                                                                      delten ländlichen Räumen. Der mit dem Fonds verbunde-
                                                                                                      ne Wechsel der Netzinfrastruktur zur Glasfasertechnolo-
                                                                                                      gie stellt sicher, dass die Fördermittel des Bundes zu-
                                                                                                      kunftsorientiert eingesetzt und eine langfristige Wirkung
                                                                                                      entfalten werden. Die digitale Infrastruktur ist eine der
                                                                                                      wesentlichen Grundlagen für viele Bereiche, die zur
                                                                                                      Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen.
                                                                                                      Dazu gehören nicht nur telemedizinische Anwendungen,

                                                          Foto: © BillionPhotos.com/stock.adobe.com
                                                                                                      sondern auch die Anbindung von Gewerbegebieten oder
                                                                                                      Schulen an schnelles Internet, die mit einem Bundesför-
                                                                                                      derprogramm gesondert unterstützt werden, und die
                                                                                                      Schaffung der Voraussetzungen für eine moderne Mobil-
                                                                                                      funkversorgung.

                                                                                                      Auch die im April 2021 verabschiedete Reform des Te-
                                                                                                      lekommunikationsgesetzes kann den flächendecken-
Euro (3,5 Milliarden Euro in der laufenden Wahlperiode)                                               den Mobilfunkausbau und die flächendeckende Versor-
bereit zur Finanzierung von WLAN-Anschlüssen, die An-                                                 gung mit schnellen Breitbandanschlüssen beschleuni-
schaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender An-                                                gen. Die umfassende Überarbeitung und Modernisie-
zeigegeräte wie „digitale Tafeln“. Ermöglicht wird der Digi-                                          rung des Telekommunikationsgesetzes im April 2021
talpakt durch die Änderung des Grundgesetzes in Artikel                                               baut den Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobil-
104c GG. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist für                                                funk- und Glasfaserausbau weiter aus. Das Gesetz zur
die Kommunen ein wichtiges Signal. Dabei muss aber da-                                                TKG-Reform schafft die notwendigen Rahmenbedin-
rauf geachtet werden, dass die Fördermittel nicht zu gol-                                             gungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Inf-
denen Zügeln für die Kommunen werden. Mit der An-                                                     rastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die
schubfinanzierung ist es nicht getan: Aus Sicht der Schul-                                            Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen
träger müssen auch die Folgekosten für Betrieb und War-                                               und stärkt die Verbraucherrechte. So werden u.a. An-
tung der modernen Technik im Blick behalten werden.                                                   reize für den Ausbau moderner Glasfaserinfrastruktu-
Dies muss künftig Bestandteil des kommunalen Finanz-                                                  ren auch in Mietgebäuden gesetzt. Beim Mobilfunk
ausgleichs auf Landesebene sein. Hier dürfen sich letzt-                                              wird ein konkretes Ausbauziel entlang von Straßen und
endlich die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für eine                                             Schienen festgeschrieben. Neue Frequenzen wird es
aufgabenangemessene auskömmliche Finanzausstattung                                                    künftig nur noch gegen Flächenversorgung geben. Mit
der Kommunen zurückziehen.                                                                            dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erst-
                                                                                                      mals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt.
Seit Sommer 2018 liegt mit den Sonderprogrammen für                                                   Ein funktionierender Internetanschluss gehört für uns
eine Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern                                                   zur Daseinsvorsorge.
und Gewerbegebieten nun ein weiterer Baustein zur Er-
reichung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD                                                Beim Mobilfunkausbau kommt neben einem starken En-
vereinbarten Gigabit-Ziele vor. Nunmehr können alle                                                   gagement der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des
Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ohne Giga-                                                  Bundes den Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Stand-
bitversorgung zügig an das Glasfasernetz angeschlossen                                                ortsuche zu. Nach den Vereinbarungen des zweiten Mo-
werden — auch dann, wenn sie in einem der „grauen Fle-                                                bilfunkgipfels aus dem Juni 2020 sollen bis zu 5.000 zu-
cken-Gebiete“ liegen. Einzige Voraussetzung: Der Markt                                                sätzliche Mobilfunkstandorte erschlossen werden. Dafür
stellt keine entsprechende Anbindung zur Verfügung.                                                   sollen auch die Verfahren zur Genehmigung von Mobil-
                                                                                                      funkmasten beschleunigt werden. Für uns ist beim Mobil-
Der Breitband- und Mobilfunkausbau hat mit der Errich-                                                funkausbau klares Ziel, dass 100 Prozent der Fläche ver-
tung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur, das so-                                              sorgt werden und sich der Ausbau nicht nur an der Er-
wohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Erlösen der 5G-                                                reichbarkeit von Gebäuden orientiert.

                                                                                                                                                             7
Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter
Mit der 5. Änderung des Telekommunikationsgesetzes
stellen wir zudem sicher, dass der Breitbandausbau künf-
tig nicht durch einen Koordinierungsanspruch von Bauar-
beiten gemäß § 77i Absatz 3 TKG behindert werden kann.
Solch ein Koordinierungsanspruch kann nunmehr dann
unzumutbar sein, wenn die Koordinierung der Bauarbei-
ten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und
öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Tele-
kommunikationsinfrastrukturen zu überbauen. Für die
Kommunen gerade in ländlichen Räumen bedeutet dies
größere Sicherheit, dass der Breitbandausbau nicht un-
nötig verzögert wird.

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Digitale Verwaltung

Mit dem Registermodernisierungsgesetz werden die
Grundlagen für ein registerübergreifendes Identitätsma-
nagement in der öffentlichen Verwaltung sowie für
ein „Datencockpit“, mit dem der Bürger sämtliche Daten-
übermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer       bewerber in jedem Monat des Aufnahmeverfahrens. Für
verfolgen kann, geschaffen. Das Registermodernisie-          anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber wird wie bereits in
rungsgesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zur       den vorherigen Jahren auch in 2020 und 2021 durch den
digitalen Verwaltung, die künftig für Online-Verwaltungs-    Bund die vollständige Übernahme der KdU-Ausgaben für
leistungen vernetzt auf längst vorhandene Registerdaten      anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber sichergestellt.
zurückgreifen kann.                                          Vor allem die vollständige Erstattung der Kosten der Un-
                                                             terkunft für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber im
Knapp 600 Verwaltungsleistungen werden zusammen mit          ALG II-Bezug entlastet die Kommunen bei ihren Sozial-
den Ländern bis Ende 2022 digitalisiert. Dafür hat der       ausgaben. Problematisch ist für die Kommunen die hohe
Bund im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 noch ein-       Zahl nicht in die Heimatländer zurückgeführter Ausreise-
mal die Mittel für die Digitalisierung der Verwaltungen in   pflichtiger, für die es nach kurzer Übergangsfrist keine
den Kommunen um drei Milliarden Euro erhöht. Das Re-         Bundesmittel mehr gibt. Sofern das jeweilige Bundesland
gistermodernisierungsgesetz ist für die Vernetzung und       die Mehrausgaben dann nicht ausgleicht, bleiben die Kos-
die erleichterte Abrufung personenbezogener Daten ein        ten direkt bei den Kommunen hängen. Vor dem Hinter-
Meilenstein. Damit haben wir eine wichtige Grundlage zur     grund, dass zudem Rückführungen nicht in ausreichen-
Nutzung Künstlicher Intelligenz auch in den Kommunal-        dem Maße erfolgen, ist das aus kommunaler Sicht ein
verwaltungen gelegt.                                         unhaltbarer Zustand. Hier sind die Länder gefordert, so-
                                                             wohl ihre Bemühungen bei der Rückführung abgelehnter
                                                             Asylbewerber und Flüchtlinge zu steigern und gleichzeitig
Zuwanderung und Integration                                  den Kommunen den Finanzbedarf für die Unterbringung
                                                             und Betreuung dieser Personen auszugleichen.
Mit Blick auf die auch kommunalen Herausforderungen
der Zuwanderung und Integration wurde in der laufenden
Wahlperiode die Bundesunterstützung für die Integrati-       Ausbau der Windenergie
onskosten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 fortge-
setzt. Nachdem im Jahr 2019 die Integrationspauschale        Beim Ausbau der Windenergie sind wichtige Ansätze zur
gegenüber dem Vorjahr um 435 Millionen Euro auf 2,435        Steigerung der Akzeptanz in der laufenden Wahlperiode
Milliarden Euro aufgestockt worden war, zahlt der Bund in    bundesgesetzlich vorangebracht worden. Aus kommuna-
den Jahren 2020 und 2021 350 Millionen Euro jährlich für     ler Sicht von Bedeutung ist die Regelung zur bedarfsge-
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie eine Flücht-    rechten Nachtbeleuchtung von Windenergieanlagen in
lingspauschale von 700 Millionen Euro (2020) und 500         bestimmten Gebieten (Flugschneisen) – auch für Be-
Millionen Euro (2021) zzgl. 670 Euro pro Flüchtling/Asyl-    standsanlagen, die bereits 2018 bundesgesetzlich auf

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Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter
kommunalwelt.de    1 | 2021

DAMIT DEM KLIMA NICHT
DIE PUSTE AUSGEHT.
Wir machen uns stark für die Energiewende und gegen
den Klimawandel. Deshalb sorgen wir zum Beispiel mit
Windkraft für die nötige Power. Und das nicht nur an Land,
sondern auch seit über 10 Jahren mit Windparks auf See.

enbw.com/nachhaltigkeit

                                                                                           9
Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter
den Weg gebracht und danach auf dem Verordnungsweg          sonstigen Bundeseinrichtungen zu erhalten oder neu
präzisiert worden ist. Die bedarfsgerechte Befeuerung ist   einzurichten. Mit den Gesetzen zum Kohleausstieg und
ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Akzeptanz       zur Strukturstärkung ist der Weg frei für eine verläss-
von Windenergieanlagen. Hierzu kann auch die nach lan-      liche Zukunftsperspektive für betroffene Regionen und
gen Verhandlungen vereinbarte Länderöffnungsklausel         Beschäftigte.
beitragen, mit der die Bundesländer die Möglichkeit zur
landesgesetzlichen Definition von Mindestabständen von
bis zu 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Wind-         Qualitätsausbau in der Kindertagesbetreuung
kraftanlagen erhalten. Mit der Verständigung wird die
Umsetzung des aus kommunaler Sicht relevanten Min-          Für Verbesserungen im Bereich Bildung und Betreuung
destabstands auf Landesebene verschoben, so dass re-        stellt der Bund Ländern und Kommunen bis zum Jahr
gionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden         2022 5,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Kinderbe-
können als bei einer bundeseinheitlichen Regelung.          treuungs-Qualität zur Verfügung. Diese Bundesmittel
                                                            sind gut angelegtes Geld, sie müssen aber auch genau da
Darüber hinaus haben wir mit der EEG-Novelle 2021           ankommen, wo sie gebraucht werden – nämlich in der
und daraus resultierender Folgeänderungen die finan-        Qualität. In den vergangenen Jahren stand der Ausbau
zielle Beteiligung der Standortkommunen am Ertrag           der Kita-Kapazitäten im Vordergrund. Jetzt brauchen wir
aus dem Betrieb von Windenergieanlagen verbessert.          eine Epoche des Qualitätsausbaus in der Kindertagesbe-
Mit der Möglichkeit, dass der Betreiber von Windener-       treuung. Eltern und Kinder erwarten eine gute Kita mit
gieanlagen den Standortkommunen künftig jährlich            einer qualitativ hochwertigen Betreuung. Im Vordergrund
0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen kann, verbessern          muss insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel
wir die Möglichkeiten, die Akzeptanz für Windenergie-       stehen und weniger die Senkung oder Abschaffung von
projekte vor Ort zu verbessern. Zudem wurde die Ver-        Elternbeiträgen. Gerade Beitragsreduzierungen können
teilung der Gewerbesteuerzerlegung bei Windenergie-         die Kommunen vor neue Probleme stellen, wenn seitens
anlagen an Land reformiert, so dass Standortgemein-         des Landes nicht die tatsächlichen Ausgaben erstattet
den von Windenergieanlagen bei der Verteilung der           werden, sondern wegfallende Elternbeiträge über Pau-
zerlegten Gewerbesteueranteile 90 Prozent - basie-          schalen abgedeckt werden.
rend auf der installierten Leistung als Berechnungs-
grundlage - und Sitzgemeinden der Betreiberunterneh-
                                                              Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
men 10 Prozent erhalten. Die Berechnung auf Grund-
lage der installierten Leistung koppelt die Gewerbe-         Das Bundeskabinett hat einen Formulierungsvorschlag
steuerzerlegung vom Alter der Anlagen ab und sorgt so        für die Regierungsfraktionen zur gesetzlichen Umset-
für eine gerechtere Verteilung der Finanzmittel auf die      zung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Standortkommunen.                                            Grundschulalter beschlossen. Dass der Bund mit 3,5
                                                             Milliarden Euro die Hälfte der Investitionskosten und
                                                             mittelfristig mit einer Milliarde Euro auch ein Drittel
Unterstützung beim Strukturwandel                            der zu erwartenden Betriebskosten der Ganztagsbe-
                                                             treuung im Grundschulalter übernimmt, ist aus kom-
Die Umsetzung des Kohleausstiegs und die damit ver-          munaler Sicht prinzipiell zu begrüßen. Damit engagiert
bundene Strukturstärkung der betroffenen Regionen            sich der Bund bis an die Grenze seiner Leistungsfähig-
wird für die betroffenen Kommunen eine große Her-            keit einmal mehr über das normale Maß hinaus bei ei-
ausforderung in den kommenden beiden Jahrzehnten.            ner originär den Ländern obliegenden Aufgabe. Aller-
Bis 2038 stellt der Bund Finanzhilfen von bis zu 14 Mil-     dings fehlt bisher die im Koalitionsvertrag auch mit ei-
liarden Euro für betroffene Länder (43 % Lausitzer Re-       nigen Ministerpräsidenten angekündigte Vereinbarung
vier, 37 % Rheinisches Revier, 20 % Mitteldeutsches          zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der
Revier) zur Verfügung. Bis 2038 werden zudem bis zu          kommunalen Spitzenverbände. In dieser sind die kon-
26 Milliarden Euro Bundesmittel zur Förderung weite-         kreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umset-
rer Maßnahmen in künftig ehemaligen Braunkohleregi-          zungsschritte festzulegen. Im Augenblick bestehen
onen genutzt. Die Bundesregierung setzt sich zudem           daher für die Kommunen unwägbare Risiken. Die Kom-
das Ziel, mit der Ansiedlung von Einrichtungen des           munen dürfen vor dem Hintergrund aktueller und mit-
Bundes in den betroffenen Regionen bis zum Jahr 2028         telfristiger Pandemiebelastungen nicht erneut zum
bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und

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kommunalwelt.de    1 | 2021

                                                                 Foto: © ??? – Fotolia.com

Vernetzt
statt                                        Konzepte für die Mobilität von morgen fokussieren meist auf Metropolen
                                             und Innenstadtbereiche. Doch mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in
                                             ländlichen Regionen. Für sie ist entscheidend, dass öffentliche, kommerzielle

abgehängt                                    und bürgerschaftliche Mobilitätsangebote bestmöglich vernetzt werden –
                                             von Fahrradboxen über Dorfautos bis zum Bürgerbus, von aufgewerteten
                                             Zubringerlinien bis zu schnellen Expressbussen, selbstverständlich mit
                                             bequemem Zugriff über Apps und digitale Plattformen. In vielen Regionen
Ländliche Mobilität                          konnten wir gemeinsam mit Verwaltung, Wirtschaft und Initiativen bereits
gemeinsam zukunfts­                          zu vielversprechenden Lösungen beitragen. Gerne unterstützen wir auch
weisend gestalten                            Ihre Kommune oder Ihren Landkreis bei der Planung, Finanzierung und
                                             Umsetzung eines zunkunftsgerechten Mobilitätsangebots.

                                             Ihre Ansprechpartner
                                             Arnulf Starck                                                 Maximilian Rohs
                                             Partner                                                       Manager Infrastruktur & Mobilität
                                             Tel.: +49 511 5357-5745                                       Tel.: +49 211 981-4252
                                             arnulf.starck@pwc.com                                         maximilian.rohs@pwc.com

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               „PwC“ bezieht sich auf die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers
               International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

                                                                                                                                                            11
Bittsteller bei den Ländern werden. Vor einem Gesetz-       chen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein. Die
 beschluss muss klar sein, dass die Länder die Betriebs-     gesetzliche Neuregelung ist ein richtiges und wichtiges
 kosten übernehmen, die der Bund nicht trägt. Sonst          Signal, dass aber nur seine Wirkung entfalten kann, wenn
 steuern wir sehenden Auges in eine weitere finanzielle      Anzeigen konsequent verfolgt und auch kleinere Verge-
 Großbelastung der Kommunen, die entweder zu weiter          hen konsequent geahndet werden. Solange der Eindruck
 steigenden Kassenkrediten führen wird oder durch die        entsteht, einen Kommunalpolitiker zu beleidigen oder zu
 Erhebung von Elternbeiträgen aufgefangen werden             bedrohen, sei ein Kavaliersdelikt, wird sich nichts ändern.
 muss. Beides ist vor Ort weder erklärbar noch vertret-      Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/
 bar. Denkbar wäre dies beispielsweise durch Änderung        CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits wäh-
 der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen           rend des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen,
 und zulasten der Länder.                                    dass in der Umsetzung Schwerpunktstaatsanwaltschaf-
                                                             ten, aber auch entsprechend sensibilisierte Ermittlungs-
                                                             beamte gebraucht werden.
Kommunales Ehrenamt wertschätzen
                                                             Wo viel Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Das vor
Auch über den 30. September 2020 hinaus erfolgt bei          allem auf Druck der SPD im Koalitionsvertrag verankerte
vorzeitigem Rentenbezug keine Anrechnung von Auf-            Konnexitätsprinzip als Leitbild des Regierungshandelns
wandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt. Die            wird – gerade von SPD-geführten Bundesministerien –
bestehenden und ursprünglich bis Ende September die-         sehr zurückhaltend umgesetzt.
ses Jahres befristeten Ausnahmeregelungen im SGB VI
wurden auf Betreiben der Unionsfraktion um zwei weitere
Jahre verlängert. Das ist zwar nicht die ursprünglich an-    Neue finanzielle Belastungen für Kommunen
gestrebte dauerhaft tragfähige Lösung. Es ist aber den-
noch ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts-        So führt das Angehörigenentlastungsgesetz, mit dem An-
und Mandatsträger in den Kommunen, dass ihre Arbeit im       gehörige pflegebedürftiger Eltern und deren Unterbrin-
Besonderen wertgeschätzt und das kommunale Ehren-            gung in Pflegeeinrichtungen erst ab 100.000 Euro zur Be-
amt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht          teiligung daraus entstehender kommunaler Sozialausga-
wird. Für eine dauerhaft tragfähige Lösung liegen interes-   ben herangezogen werden, zu erheblichen Belastungen
sante Überlegungen auf dem Tisch. Die AG Kommunal-           der kommunalen Haushalte. Die verabschiedete Rege-
politik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag          lung führt zwar auf der einen Seite zu einer Entlastung der
ist zuversichtlich, dass man nunmehr für die Kommunen        Kommunen im Verwaltungsverfahren. Das Bundesminis-
und die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger vor Ort       terium für Arbeit und Soziales geht aber von 300 Millio-
eine gute Lösung finden wird.                                nen Euro jährlichen Mehrausgaben aus – die kommuna-
                                                             len Spitzenverbände haben im Gesetzgebungsverfahren
                                                             bis über 500 Millionen Euro jährlich Zusatzausgaben der
… und Kommunalpolitiker schützen                             Kommunen prognostiziert. Das BMAS hat Forderungen
                                                             nach einem Ausgleich der Mehrausgaben im Rahmen der
Mit dem Mitte Juni 2020 verabschiedeten Gesetz zur bes-      Konnexität zurückgewiesen. Nachdem auch der Bundes-
seren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der               rat dem Gesetz zugestimmt hat, sind nunmehr die Länder
Hasskriminalität werden Kommunalpolitiker nunmehr            in der Pflicht, die zu erwartenden Mehrausgaben der
besser vor Hass und Hetze geschützt – unter anderem          Kommunen zu kompensieren. Erfolgt dies nicht, braucht
indem sie unter den besonderen Schutz des Paragrafen         man sich über steigende kommunale Kassenkredite je-
188 StGB gestellt werden. Bislang schützte die Rechts-       denfalls nicht zu wundern. Im Gesetzgebungsverfahren
regelung Bundes- und Landespolitiker vor übler Nachrede      konnte zumindest eine Evaluation der Auswirkungen des
und Verleumdung. Nun schließt der Paragraf auch Kom-         Gesetzes eingefügt werden. Diese soll zwar erst zum Jahr
munalpolitiker ein. Weitere Regelung sehen vor, dass         2025 erfolgen, bietet dann aber zumindest die Chance
§ 185 StGB an die Besonderheiten des Internets ange-         auf Korrektur.
passt und § 241 StGB tatbestandsmäßig dahingehend er-
weitert wird, dass nicht mehr ausschließlich die Bedro-      Eine ausführlichere Bilanz der kommunal relevanten As-
hung mit Verbrechen bestraft werden soll, sondern auch       pekte der laufenden Wahlperiode ist im Internet unter
Vergehen wie Körperverletzungen einbezogen werden.           https://www.cducsu.de/fraktion/arbeitsgemeinschaft-
Zudem kann nunmehr auch die Androhung einer gefährli-        kommunalpolitik abrufbar.

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kommunalwelt.de    1 | 2021

                                                  Foto: © ??? – Fotolia.com

GVV Kommunal
Finanzielle Absicherung kommunaler
Entscheidungsträger
Bürgermeister, Ratsmitglieder sowie hauptamtliche Mitarbeiter engagieren sich für ihre Gemeinden. Dabei
treffen sie wichtige Entscheidungen für das Gemeinwohl. Kommt es hierbei zu einem Schaden, haften sie
häufig mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Bei den tagtäglich zahlreichen Entscheidungen bleiben Fehlentscheidungen und Versäumnisse nicht aus.
Nicht selten geraten diese Fälle sogar in den Fokus der Aufsichtsbehörden und Gerichte. Schützen Sie Ihre
Entscheidungsträger vor den Folgen von Fehlern mit:

• einer Vermögenseigenschadenversicherung und
• einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kommunal D&O).

Weil Fehler von Entscheidungsträgern oft zu besonders hohen Vermögensschäden führen, reicht
die Deckungssumme der Vermögenseigenschadenversicherung nicht immer aus. Mit der
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von GVV Kommunal werden kommunale
Entscheidungsträger finanziell abgesichert.

Treffen Sie die wirklich wichtigen Versicherungsentscheidungen erst nach sorgfältiger
Beratung. Unsere erfahrenen Mitgliedsberater sind bestens dafür ausgebildet.

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                                                                                                            13
Endspurt für Digitalisierung: Wenige Monate bleiben bis
zur Bundestagswahl: Was Bürgern und Parteien als kurzer
Zeitraum erscheint, ist in der digitalen Welt eine Ewigkeit.
Das Innovationstempo der Digitalisierung bleibt rasant, die
digitale Aufholjagd relevant.

       Digitale Daseinsvorsorge stärken
       Glasfaserturbo zünden,
       Daten teilen
Ob Glasfasernetze für                                                             Prozent). Von allen Infrastrukturen sehen die Menschen hier
                                                           Foto: © Chaperon/VKU

schnelles Internet oder                                                           den größten Handlungsbedarf. Das bestätigen die Experten
Smarte Städte und Regio-                                                          der kommunalen Unternehmen, die in offenen Gesetzge-
nen: Der Gesetzgeber                                                              bungsverfahren jedoch ein zentrales Hindernis (41 Prozent)
sollte bei vielen Digital-                                                        sehen. Das ergeben eine repräsentative Civey-Umfrage und
Vorhaben zum Endspurt                                                             eine Mitgliederbefragung des VKU zu Infrastrukturen der Da-
ansetzen. So kann er bei                                                          seinsvorsorge im März 2021.
der Telekommunikations-
gesetz-Novelle (TKG) und                                                          Die Herausforderungen: Bisher werden lukrative Gebiete
dem Datennutzungsge- Ingbert Liebing                                              oft doppelt und dreifach, andere Gebiete – nicht nur im
setz (DNG) die Weichen Hauptgeschäftsführer    des Verbands
                            kommunaler Unternehmen
                                                                                  ländlichen Raum – gar nicht ausgebaut. Zwei Stellschrau-
für einen wettbewerbsfä-                                                          ben kann Politik drehen, um für Wettbewerb auf Augen-
higen Wirtschaftsstand-                                                           höhe sowie Rechts- und Planungssicherheit zu sorgen.
ort und den digitalen Wandel unserer Kommunen stellen.
                                                                                  1.) Glasfaserpiraten stoppen

TKG-Novelle nachbessern, Glasfaser-Turbo                                          Bisher gilt: Wer gräbt, verliert. Hat ein kommunales Unter-
in Stadt und Land zünden                                                          nehmen die „Grube“ ausgehoben, verlegen Wettbewerber
                                                                                  ihr Kabel mit – sogar wenn das kommunale Unternehmen
Ruckelnde Video-Konferenz, langsames Schul-Portal: Corona                         ohne Fördermittel ausbaut und das volle wirtschaftliche Ri-
zeigt, dass der Ausbau der Glasfasernetze die größte Baustel-                     siko trägt. Wettbewerber sparen Tiefbaukosten. Investitio-
le unseres Landes ist. Für mehr als die Hälfte der Deutschen                      nen kommunaler Unternehmen werden entwertet. So halten
hat der Glasfaser-Ausbau in ihrem Ort höchste Priorität (53                       sich viele zurück. Diese Glasfaserpiraterie kann der Gesetz-

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kommunalwelt.de    1 | 2021

                                                                                           ben Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für Di-
                                                                                           gitalisierungsstrategien. Auch hier gilt es, zwei Stell-
                                                                                           schrauben zu drehen:

                                                                                           1.) S
                                                                                                mart-City-Kooperationen erhalten statt ihnen die
                                                                                               Basis zu entziehen

                                                                                           In der Praxis teilen kommunale Unternehmen ihre Daten
                                                                                           bereits freiwillig zum Beispiel mit Partnern aus Forschung,
                                                                                           Mittelstand, Startups oder Handwerk für Smart-City-Ko-
                                                                                           operationen. Laut DNG-Entwurf sollen künftig auch diese
                                                                                           freiwillig geteilten Daten allen öffentlich zugänglich ge-
                                                                                           macht werden. So droht die Basis für die Kooperation ver-

                                                       Foto: © alphaspirit – Fotolia.com
                                                                                           loren zu gehen: Gemeinsame Smart-City-Projekte wür-
                                                                                           den in Frage gestellt oder gestoppt, neue Kooperations-
                                                                                           projekte nicht mehr auf die Rampe gebracht. Freiwillig
                                                                                           mit Dritten geteilte Daten kommunaler Unternehmen
                                                                                           sollten daher nicht im DNG aufgenommen werden. Ziel
                                                                                           sollten sein Smart-City-Kooperationen nicht auszubrem-
                                                                                           sen, sondern zu erhalten. Damit Mehrwert dort geschaf-
geber dadurch stoppen, indem er klar regelt: Der Anspruch                                  fen wird, wo die Daten gewonnen werden.
auf Baustellenkoordinierung darf nicht länger von Wettbe-
werbern missbraucht werden, um Investitionen kommunaler                                    2.) Private Unternehmen in der Daseinsvorsorge zur
Unternehmen durch punktuelle Mitverlegung zu entwerten.                                         Datenherausgabe verpflichten

2.) Vorrang für Markt und Open Access statt Büro-                                         In vielen Bereichen wie Energie und Verkehr stehen kom-
     kratie und Regulierung                                                                munale Unternehmen im Wettbewerb zu privaten Unter-
                                                                                           nehmen und finanzieren sich im Regelfall über private
Neue Technologien brauchen einen neuen Rechtsrahmen.                                       Entgelte. Wenn nur sie ihre Daten zur Nutzung veröffent-
Im Gegensatz zum Kupfer-Monopol herrscht bei Glasfaser                                     lichen müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten
Wettbewerb zwischen nationalen Anbietern und regiona-                                      Unternehmen strukturell benachteiligt. Deswegen sollten
len und kommunalen Telekommunikationsanbietern, die                                        gleiche Regeln für alle gelten. In den Bereichen der Da-
auch in unterversorgten Gebieten ausbauen. Langwierige                                     seinsvorsorge sollten daher private und kommunale Un-
und bürokratische Zugangs- und Entgeltregulierungen eig-                                   ternehmen ihre Daten offenlegen. Mit einem solchen
nen sich nicht für den schnellen Glasfaserausbau durch                                     Level-Playing-Field könnten strukturelle Nachteile zulas-
kommunale Unternehmen. Marktverhandelte und -akzep-                                        ten der kommunalen Unternehmen und Daseinsvorsorge
tierte Open-Access-Lösungen brauchen Vorrang: Dabei                                        verhindert und Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglicht
bieten kommunale Unternehmen allen Anbietern einen dis-                                    werden.
kriminierungsfreien Zugang zum eigenen Glasfasernetz
gegen ein angemessenes Entgelt an.                                                         Wichtig ist vor allem: Wir müssen endlich in die kontinu-
                                                                                           ierliche Umsetzung kommen. Wege entstehen bekannt-
Von beiden Änderungen profitieren vor allem Menschen                                       lich beim Gehen.
und Mittelstand im ländlichen Raum: lieber ein gutes
Netz, auf dem alle Anbieter ihre Leistungen anbieten kön-                                    Hier lesen Sie mehr zur Civey-Umfrage:
nen, als gar kein Netz.

DNG: Digitale Daseinsvorsorge nicht
schwächen, sondern stärken

Auch beim DNG besteht Änderungsbedarf. Wettbewerb
auf Augenhöhe und ein konsistenter Rechtsrahmen ge-

                                                                                                                                                  15
Freitag, 18. Juni 2021
                        Beginn 16.00 Uhr

                        Kongress–kommunal 2021
                        Starke Kommunen – Starkes Deutschland
                        Christian Haase MdB
                        Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der
                        CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der AG Kommunal-
                        politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

                        im Gespräch mit                                                                                                                   Kongress-kommunal Digital
                                                                                                                                                          Starke Kommunen –
Foto: © Jan Kopetzkcy

                                                                                                                         Foto: © Tobias Koch
                                                                                                                                                          Starkes Deutschland

                                             Christian Haase MdB                                Ralph Brinkhaus MdB                                    Freitag, 17.00 Uhr
                                                                                                                                                       Forum: Innenstädte und Ortskerne aktivieren

                                                                                                                                                       Statement:
                                                                                                                                                       Peter Altmaier MdB
                                                                                                                                                       Bundesminister für Wirtschaft und Energie
                        Ralph Brinkhaus MdB
                        Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion                                                                                    Podium:
                                                                                                                                                       Thomas Bareiß MdB
                                                                                                                                                       Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
                        ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

                                                                                                                                                       Dr. Angelus Bernreuther
                                                                                                                                                       Leiter Investor Relationship Management
                        17.00 Uhr	Drei parallele Foren                                                                                                Kaufland Stiftung & Co. KG
                                   Innenstädte und Ortskerne aktivieren                                                                                Dirk Hennig
                                                                                                                                                       Partner, PricewaterhouseCoopers
                                   Leben in Stadt und Land
                                                                                                                                                       Thomas Kufen
                                   Mobilität der Zukunft                                                                                               Oberbürgermeister von Essen
                        ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
                                                                                                                                                        r. Gerd Landsberg
                                                                                                                                                       D
                                                                                                                                                       Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

                        18.00 Uhr
                                                                                                                                                       Moderation:      eike Brehmer MdB
                                                                                                                                                                       H
                                                                                                                                                                       Stv. Bundesvorsitzende der KPV
                        Christian Haase MdB
                                                                                                                                                       Forum: Leben in Stadt und Land
                        im Gespräch mit
                                                                                                                                                       Impuls:
                                                                                                                                                       Julia Klöckner
                                                                                                                      Foto: © CDU/ Laurence Chaperon

                                                                                                                                                        Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
                                                                                                                                                        Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz

                                                                                                                                                       Podium:
                                                                                                                                                       Karl-Heinz Heller
                                                                                                                                                       Mitglied der Geschäftsleitung, PD-Berater der öffentlichen Hand
                                                                                                                                                       Dr. Christian Lieberknecht
                                                                                                                                                       Geschäftsführer, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
                                                                                                                                                       Reinhard Sager
                                                                                                                                                       Landrat, Präsident des Deutschen Landkreistages

                                                                                   Armin Laschet MdL                                                   Moderation:      etra Nicolaisen MdB
                                                                                                                                                                       P
                                                                                                                                                                       Vorsitzende der AG Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land

                                                                                                                                                       Forum: Mobilität der Zukunft

                        Armin Laschet MdL                                                                                                              Impuls:
                        Vorsitzender der CDU Deutschlands und Ministerpräsident                                                                        Andreas Scheuer MdB
                                                                                                                                                       Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
                        des Landes Nordrhein-Westfalen
                                                                                                                                                       Podium:
                                                                                                                                                       Thomas Hunsteger-Petermann
                                                                                                                                                       Stv. Bundesvorsitzender der KPV und Leiter der Stabstelle Kompetenzzentrum für interkom-
                        Ende des ersten Veranstaltungstages                                                                                            munale Zusammenarbeit in NRW

                        16
kommunalwelt.de    1 | 2021

                                                                                                                                       Samstag, 19. Juni 2021
                                                                                                                                       Beginn 9.00 Uhr

                                                                                                                                       Bundesvertreterversammlung
                                                                                                                                       Christian Haase MdB
                                                                                                                                       Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der
                                                                                                                                       CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der AG Kommunal-
                                                                                                                                       politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

                                                                                                                                       im Gespräch mit

                                                                                                               Foto: © Jan Kopetzkcy

                                                                                                                                                                                                                             Foto: © Steffen Boettcher
                                                                                   Foto: © www.bilder.cdu.de

                                                                                                                                                            Christian Haase MdB                      Paul Ziemiak MdB
Dr. Astrid Mannes MdB
Vorsitzende der AG Mobilität der Zukunft der KPV
Dr. Kay Ruge
Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag
Oliver Wolff                                                                                                                           Paul Ziemiak MdB (angefragt)
Hauptgeschäftsführer                                                                                                                   Generalsekretär der CDU Deutschlands
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Moderation:     tefan Rößle
               S
               Landrat, Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU                                                       ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

Samstag, 10.00 Uhr
Forum: Nachhaltigkeit für Klimaschutz und Wirtschaft

Impuls:
                                                                                                                                       10.00 Uhr                            wei parallele Foren
                                                                                                                                                                           Z
Andreas Jung MdB                                                                                                                                                          Nachhaltigkeit für Klimaschutz und
 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion                                                                                                                       Wirtschaft
Podium:                                                                                                                                                                    Stabile Kommunalfinanzen
Kerstin Andreae
 Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums
 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
                                                                                                                                       ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
 homas Hülsmann
T
Geschäftsführer, VinylPlus Deutschland e. V.
 r. Timm Kehler
D
Vorstand, Zukunft GAS e.V.
                                                                                                                                       11.00 Uhr
I ngbert Liebing
 Hauptgeschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
                                                                                                                                       Tagesordnung
Moderation:	Uwe Becker
             Kämmerer, Stv. Bundesvorsitzender der KPV
                                                                                                                                       TOP 1:                Regularien
                                                                                                                                       TOP 2:                Bericht der Mandatsprüfungskommission
Forum: Stabile Kommunalfinanzen
                                                                                                                                       TOP 3:                Anträge
Impuls:                                                                                                                                TOP 4:                Aussprache
Eckhardt Rehberg MdB
 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
                                                                                                                                       TOP 5:                Schlusswort

Podium
Verena Göppert
Ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages
 rof. Dr. Hans-Günter Henneke
P
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages                                                                         
Prof. Dr. Ulrich Reuter
Präsident des Sparkassenverbandes Bayern
Gordon Schnieder MdL                                                                                                                      Die Neuwahl des Bundesvorstandes wird im Rahmen
Stv. Bundesvorsitzender der KPV
                                                                                                                                          der nächsten Bundesvertreterversammlung am
Moderation:     kkehard Grunwald
               E                                                                                                                          18./19. November 2022 in Bochum stattfinden.
               Kämmerer, Stv. Bundesvorsitzender der KPV

                                                                                                                                                                                                                        17
Mitte Januar hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen den Startschuss für die Initiative „Neues Europäi-
sches Bauhaus“ gegeben. Mit dem Wettbewerb will die
Kommission einen Beitrag zu den im europäischen Green
Deal vereinbarten Zielen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen
leisten, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll.

Ausgezeichnet werden bestehende Beispiele oder neue
Ideen in zehn verschiedenen Kategorien. So werden bei-
spielsweise in der Kategorie „Bauen im Sinne der Kreis-
laufwirtschaft“ Projekte und Konzepte prämiert, die die
Wiederverwendung und das Recycling von Materialien
realisieren.

Die Themen „Nachhaltiges Bauen“ und „Gebäudesanie-
rung“ gewinnen bereits seit Jahren immer mehr an Be-

                                                                                                                            Foto: © Rewindo
deutung. Studien zufolge müssen europaweit rund 35
Millionen Gebäude energetisch saniert werden. Ebenfalls

       Nachhaltige Architektur
       Energieeffizienz mit PVC-
       Bauprodukten steigern
bekannt ist, dass der Gebäudesektor in seiner gegenwär-        dukte. Bisher haben elf Unternehmen die Zertifizierung
tigen Struktur wesentlich zu den CO2-Emissionen bei-           für mehr als 128 PVC-Bauprodukte erhalten, die an 19
trägt und aktuell für rund 40 Prozent des gesamten Ener-       europäischen Standorten hergestellt werden. Produkte
gieverbrauchs verantwortlich ist.                              mit dem Nachhaltigkeitszeichen von VinylPlus® sind von
                                                               externen Zertifizierungsstellen in einem transparenten
Bereits im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission im           Verfahren auditiert worden. Das schafft nicht nur Ver-
Rahmen des Green Deal ihre „Renovation Wave Strategy“          trauen und Sicherheit, sondern stärkt zudem die Kreis-
vorgestellt. Mit dem Aktionsplan soll in einem ersten          laufwirtschaft, da hier auch das Recycling im Fokus steht.
Schritt die Sanierungsquote bis 2030 verdoppelt werden,
um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und         Die europäische PVC-Branche hat seit dem Jahr 2000 im
so einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der gesteckten        Rahmen ihrer beiden Selbstverpflichtungen Vinyl 2010
Klimaschutzziele bis 2050 zu leisten.                          und VinylPlus® bereits 6,5 Millionen Tonnen PVC recy-
                                                               celt und 13 Millionen Tonnen CO2-Emssionen eingespart.
Dazu tragen auch die zahlreichen hochwertigen PVC-Bau-
produkte wie zum Beispiel Energiesparfenster, Bodenbe-         Die aktuellen Ergebnisse für das vergangene Jahr wurden
läge, Rohre, Dach- und Dichtungsbahnen oder Kabel bei.         kürzlich im VinylPlus® Progress Report 2021 vorgestellt.
Für diese besonders leistungsfähigen PVC-Produkte gibt         Mitte Juni startet zudem das neue Nachhaltigkeitspro-
es seit 2018 das VinylPlus® Product Label. Es wird nur an      gramm, das erneut ehrgeizige Ziele für die gesamte Bran-
Unternehmen vergeben, die eine ganzheitliche Nachhal-          che bis 2030 setzen wird.
tigkeitsstrategie verfolgen und strenge Kriterien erfüllen.

Architekten, Planer und Bauherren erhalten mit dem             Mehr Informationen:
Nachhaltigkeitszeichen eine zuverlässige Entscheidungs-        https://www.vinylplus.de
hilfe zur Auswahl besonders nachhaltiger PVC-Baupro-           https://productlabel.vinylplus.eu

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kommunalwelt.de    1 | 2021

Die Glasfaserzukunft wird
auf dem Land geschrieben.
Und zwar: jetzt!
Von über 450 durch uns angeschlossenen Kommunen
wissen wir: In Großstädten macht Glasfaser noch wenig
Unterschied. Im ländlichen Bereich aber kann sie enorm
viel bewegen. Wir unterstützen Sie dabei, den Glasfaser-
ausbau auch in Ihrer Kommune zu realisieren.
Partnerschaftlich, flächendeckend & auf Augenhöhe.

Ergreifen Sie die Initiative:
glasfaser-jetzt@deutsche-glasfaser.de

                                                                                         19
In den zurückliegenden Monaten hat die Corona-Pandemie
sehr deutlich gezeigt, wie es um Soll und Haben im digita-
len Alltag der Deutschen bestellt ist. Das stellt Arbeitge-
ber, Kreditwirtschaft und die öffentliche Verwaltung vor
ähnliche Herausforderungen. Die Sparkassen tragen dazu
bei, dass Dezentralität auch digital funktioniert – zum Bei-
spiel durch Bezahllösungen auf Basis gemeinsamer Stan-
dards.

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass Deutschland

                                                                                                                                         Foto: © stock.adobe.com/greenbutterfly
beim E-Government im internationalen Vergleich noch
deutlich aufholen kann. Mit einem 21. Platz auf der Rang-
liste der europäischen Länder waren Gesundheitsämter,
Schulen und Verwaltung im Umgang mit der Pandemie
digital oft bis an die Grenzen belastet. Gleichzeitig sind
die digitalen Gewohnheiten und Ansprüche von Bürgern
und Unternehmen in den letzten 15 Monaten stark ge-
wachsen.

       Dezentral und digital
       Antworten für den deutschen
       Bezahlalltag
Die Sparkassen sind so-                                                       Digitalisierung. Die Privatisierung der entsprechenden
                                                               Foto: © DSGV

wohl mit den Bürgern, als                                                     Infrastruktur vor geraumer Zeit führt aber heute dazu,
auch mit ihren kommuna-                                                       dass wir landesweit nur eine lückenhafte Abdeckung mit
len Trägern eng verbun-                                                       mindestens 1.000 Megabit/Sekunde haben.
den. Deshalb berührt es
uns, wenn Bürger von ih-                                                      Das schließt viele Menschen und vor allem auch Unter-
ren Kommunen digital                                                          nehmen von der Möglichkeit aus, Zahlungen in Echtzeit
mehr erwarten. Und wir                                                        auszuführen und so Liquidität zu schonen. In Europa ist
wollen dazu beitragen,                                                        das aber inzwischen Standard.
dass sich diese Erwar-        Dr. Joachim Schmalzl
                              Geschäftsführendes Vorstandsmit-
tung stärker erfüllt.         glied des Deutschen Sparkassen- und
                                                                              Deshalb muss jetzt schnell durch entsprechende Pro-
                              Giroverbands                                    gramme auch privaten Infrastrukturanbietern deutlich
Dazu besteht aus unserer                                                      gemacht werden, dass ihre Leistungen im Dienst der All-
Sicht vor allem in drei Bereichen Handlungsbedarf: Infra-                     gemeinheit stehen. Die Sparkassen sind hier bereits in
struktur, Datenschutz und E-Government. In allen drei                         Vorleistung gegangen und halten bundesweit die techni-
Bereichen können Sparkassen unterstützen – zum Bei-                           sche Infrastruktur für „Instant Payment“ vor.
spiel durch innovative Zahlungsverkehrslösungen für die
Breite der Gesellschaft.                                                      Zweitens brauchen wir eine neue Diskussion über den
                                                                              Umgang mit Daten. Datensouveränität ist wichtig – aber
                                                                              nicht nur für den Einzelnen, sondern auch als gemein-
Dezentral und digital – drei Handlungsfelder                                  schaftliches Gut.

Eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur in allen Tei-                    Dass Sparkassenkunden Datensouveränität wichtig
len des Landes ist die Grundlage für jegliche Form der                        ist, zeigt die stark steigende Nutzung der Girocard, die

20
kommunalwelt.de    1 | 2021

ohne Umweg mit dem Girokonto verbunden ist. Sie                Digitales Bezahlen – kommunal, bundes-
funktioniert auch kontaktlos oder in der digitalisierten       weit und europäisch
Form – an 900.000 Terminals im deutschen Handel.
Nur an E-Ladesäulen fehlt sie noch als gemeinsamer             Wesentlich für die Stärkung von E-Government ist die
Standard für eine unkomplizierte E-Mobilität deutsch-          fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
landweit.                                                      (OZG), insbesondere die Integration digitaler Bezahlver-
                                                               fahren in Bürger- und Verwaltungsportale. Das bieten
Drittens hat die Pandemie sehr deutlich gemacht, dass          Sparkassen gemeinsam mit Verbundspezialisten wie der
die Zeit für eine Digitalisierungsoffensive im öffentlichen    S-Public Services. Von den 575 Leistungen, die laut OZG
Sektor drängt. E-Government und digitale Bildung kön-          digitalisiert angeboten werden müssen, ist die deutliche
nen nur gelingen, wenn wir uns über die Ebenen hinweg          Mehrheit immer mit einer Online-Zahlung verbunden.
auf einheitliche Standards verständigen.
                                                               Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger gegen-
                                                               über der Behörde wird dabei dadurch erleichtert, dass
Gemeinschaft organisieren – Standards                          die Sparkassen-Finanzgruppe die Identität und Zah-
nutzen                                                         lungsfähigkeit einfach im Onlinebanking nachvollziehen
                                                               und – ohne Weitergabe der Daten – gegenüber der Be-
Das föderale, dezentrale System ist eine Stärke unseres        hörde bestätigen kann, sofern der Kunde einwilligt. Der
Landes. Es sichert die konkrete Verortung von Verant-          Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist zudem Part-
wortung. Doch Digitalisierung lässt sich einfach nicht ef-     ner der Initiative IDUnion, um im Einklang mit der Digi-
fizient organisieren, wenn jeder „das Internet“ für sich       talstrategie der Bundesregierung datensichere, aber
neu erfindet.                                                  breit genutzte Lösungen für die elektronische Identifika-
                                                               tion mit zu entwickeln.
Diese Erfahrung haben die deutschen Sparkassen schon
vor Jahren gemacht und daraus gelernt. Sie vertrauen           Um die Digitalisierung der Zahlverfahren bundesweit vor-
heute auf einheitliche digitale Standards über alle Regi-      anzubringen, ist zudem aus unserer Sicht ein gemein-
onen und Institutsgrößen hinweg. So konnten die Spar-          schaftlicher Antritt unterschiedlicher Anbieter nötig. Das
kassen, Landesbanken und Verbundpartner im ersten              geschieht jetzt. Am 12. Mai 2021 ist für Kunden der deut-
Lockdown innerhalb von fünf Arbeitstagen einheitliche          schen Banken und Sparkassen das einheitliche Online-
digitale Antragstrecken für staatliche Förderkredite um-       Payment direkt vom Girokonto gestartet. Die Deutsche
setzen – Kreditprüfung inklusive. Das hat in 46.000 Be-        Kreditwirtschaft (DK) führt dabei die Online-Bezahlver-
trieben das Weiterarbeiten ermöglicht und viele Jobs           fahren ‚paydirekt‘ und ‚giropay‘ sowie das Handy-Bezahl-
erhalten.                                                      verfahren ‚Kwitt‘ unter der Marke ‚giropay‘ zusammen.
                                                               Kundinnen und Kunden werden im Rahmen einer mehr-
                                                               monatigen Übergangsphase schrittweise an die neue
Innovationsschub im Payment                                    Marke herangeführt.

Damit dezentrale Kraft auch digital effizient ist, sind also   Als einen nächsten Schritt sehen wir die Stärkung euro-
an vielen Stellen gemeinsame Standards nötig. Diese Er-        päischer Zahlverfahren. Deshalb engagieren sich die
fahrung nutzen wir auch im Zahlungsverkehr und stärken         Sparkassen auch federführend in der European Payment
damit das Bezahlen vor Ort.                                    Initiative (EPI). Das Ziel von EPI ist es, eine einheitliche
                                                               und innovative europaweite Zahlungslösung zu schaffen,
Kreditwirtschaft, Handel und Verbraucher haben gemein-         die Echtzeit-Zahlungen einbezieht und eine Karte für Ver-
sam in sehr kurzer Zeit einen Innovationssprung erfolg-        braucher und Händler in ganz Europa ermöglicht.
reich bewältigt. Bargeldlose Zahlungen, vor allem in der
kontaktlosen Form, sind in der Pandemie sprunghaft an-         Entscheidend ist, dass sich an der dezentralen Kunden-
gestiegen. Im Frühsommer 2020 wurde im Lebensmittel-           beziehung nichts ändert – nur die Leistung, das „digitale
einzelhandel erstmals öfter digital als bar bezahlt. Bereits   Bezahlen“, wird aus Kundensicht einheitlich zugänglich.
jeder Fünfte in Deutschland nutzt dazu die digitale Karte      Solche Standards können auch den kommunalen Zah-
im Handy. Und natürlich erwarten Kunden, dass dies auch        lungsverkehr mit Bürgern und Unternehmen deutlich ver-
in anderen Bereichen des Alltags selbstverständlich mög-       einfachen und E-Government in Deutschland stärken. Da-
lich ist.                                                      zu wollen wir beitragen.

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