Kommunalwelt.de - Kongress-kommunal 2021 Starke Kommunen - Starkes Deutschland - Kommunalpolitische Blätter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
kommunalwelt.de PROGRAMM Starke Kommunen – Starkes Deutschland Kongress-kommunal 2021 18. und 19. Juni 2021 Digital
??? ??? ??? Positionen kommunaler Unternehmen: klimaneutral, leistungsstark, lebenswert XXX YY YYYYY Foto: © ??? XXX YYY ZZZ Unser Beitrag für Weil nichts passiert, heute und morgen wenn es nicht vor Ort geschieht. btw2021.vku.de 2
kommunalwelt.de 1 | 2021 Liebe Leserinnen, liebe Leser, unser diesjähriger Kom- Kommunalbilanz des KPV-Bundesvorsitzenden Christian munal-Kongress und un- Haase MdB ab Seite 4. sere Bundesvertreterver- sammlung finden am 18. Starke Partner stehen den Kommunen verlässlich zur Sei- und 19. Juni digital statt. te. In dieser Ausgabe finden Sie unter anderem überzeu- Foto: © Bernhardt Link – KPV Im Vorlauf der Bundes- gende Konzepte für eine erfolgreiche Energiewende und tagswahl wollen wir die lebendige Innenstädte, Beispiele für neue Partnerschaf- Weichen für ein kommu- ten in der Gesundheitsversorgung und Antworten auf die nalfreundliches Regie- Frage, wie nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum aus- rungsprogramm stellen, sehen kann. denn Wahlkampf läuft vor Ort und nur gemeinsam mit den kommunalen Amts- und In diesem Jahr gibt es übrigens noch eine Premiere zu Mandatsträgern. Deshalb freuen wir uns ganz besonders, feiern: Die Ausstellung „Wirtschaft-kommunal“ wird in dass der Spitzenkandidat der Union und erfolgreiche Mi- diesem Jahr ebenfalls digital stattfinden, schauen Sie nisterpräsident des größten deutschen Bundeslandes, selbst in die virtuelle kommunale Welt am 18. und Armin Laschet MdL, seine Teilnahme zugesagt hat. Eine 19. Juni! detaillierte Programmübersicht finden Sie auf den Seiten 16-17 in diesem Heft. Es grüßt Sie herzlich Klar ist, die Pandemie hat in den vergangenen Monaten Ihr so manche Problemlage verschärft und zu neuen, ganz enormen finanziellen Belastungen geführt. Die unionsge- führte Bundesregierung hat dennoch Wort gehalten und den Städten, Gemeinden und Kreisen so unter die Arme gegriffen, dass die Investitionskraft selbst in 2020 noch Tim-Rainer Bornholt gestärkt und viele kommunal relevante Vorhaben erfolg- Hauptgeschäftsführer der Kommunalpolitischen reich auf den Weg gebracht wurden. Lesen Sie dazu die Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Inhaltsverzeichnis Impressum 4 Christian Haase MdB: Kommunalpolitische Bilanz Herausgeber: 14 Ingbert Liebing: Glasfaserturbo zünden, Daten teilen Kommunal-Verlag GmbH 16 Programm Kongress-kommunal 2021 Geschäftsführer: 18 VinylPlus Deutschland e.V.: Energieeffizenz mit PVC-Bau- Tim-Rainer Bornholt produkten steigern Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin Telefon: 030 22070471 20 Dr. Joachim Schmalzl: Antworten für den deutschen Bezahl- Telefax: 030 22070478 alltag kommunal-verlag.com 22 Deutsche Glasfaser: Enge Zusammenarbeit mit Kommunen Redaktion: 24 Maximilian Rohs und Gabriel Flore: Gute Mobilität in ländlichen Annette Raphael Räumen 26 Zukunft Gas e. V.: Schärfere Klimaschutzziele – erreichbar nur Satz und Produktion: mit Gas brandung3 kommunikation Wassersportzentrum 28 Dr. Angelus Bernreuther: Frequenzanker im Handel post-Corona Müggelseedamm 70, 12587 Berlin 30 Gerald Baehnisch: Kommunal und privat unter einem Dach brandung3.de 3
Funktionierende kommunale Strukturen bringen Stabilität, Wohlstand und Sicherheit. Kommunale Selbstverwaltung gewährleistet Lebensqualität für alle Menschen in unse- rem Land. Aus kommunaler Sicht kann sich die Arbeit der Großen Koalition auch in der laufenden Wahlperiode sehen lassen. Dabei stellt der Umgang mit den Folgen der Corona-Pan- demieviele kommunal relevante Aspekte in den Schatten. Allein im Jahr 2020 stellt der Bund bei den kommunal re- levanten Maßnahmen des Konjunkturpakets rund 23,219 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die kommenden Jahre sind Verpflichtungsermächtigungen über rund zehn Milli- arden Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Im Bundeshaus- halt 2020 (ursprüngliche Fassung) hat der Bund 32,552 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereitgestellt – in den Jahren 2014 bis 2019 standen insgesamt rund Starke Kommunen – Starkes Deutschland Kommunalpolitische Bilanz 192,235 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereit, dem es dem Bundesfinanzminister trotz anderslautender im Jahresdurchschnitt also 32,039 Milliarden Euro. Dau- Ankündigungen nicht gelungen ist, die Voraussetzungen erhaft wird der Bund die kommunale Finanzlage mit rund für eine Einbeziehung des Bundes in eine Altschuldenre- 3,7 Milliarden Euro jähr- gelung herbeizuführen, sind nunmehr die betroffenen Foto: © Jan Kopetzky lich stärken – davon 3,4 Länder gefordert. Nachdem Hessen, Niedersachsen und Milliarden Euro bei der er- Saarland mit gutem Beispiel vorangegangen sind, kommt höhten KdU-Bundesquo- es jetzt insbesondere auf Nordrhein-Westfalen und te sowie 340 Millionen Rheinland-Pfalz an, ihre Kommunen von bestehenden Euro aus der Entlastung Kassenkrediten zu entlasten. der neuen Länder durch eine stärkere Beteiligung Es gibt aber weit mehr als Corona und die Folgen – auch an den steigenden Kos- wenn an dieser Stelle nicht alle kommunal relevanten As- ten aus den Zusatzver- Christian Haase MdB pekte aufgeführt werden können: sorgungssystemen der Vorsitzender der Kommunal- politischen Vereinigung der CDU DDR (AAÜG), wodurch und CSU Deutschlands (KPV) und • Der Bund hat das Ende der erhöhten Gewerbesteuerum- die entstehenden finanzi- der AG Kommunalpolitik der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen lage für den „Fonds Deutsche Einheit“ beschlossen. Da- ellen Spielräume für kom- Bundestag mit müssen die westdeutschen Kommunen seit 2019 munale Investitionen ge- keine erhöhte Gewerbesteuerumlage mehr zahlen. nutzt werden sollen. • Bei der Reform der Grundsteuer stärkt die Länderöff- Die Umsetzung des Konjunkturpakets zur Bewältigung nungsklausel das Subsidiaritätsprinzip. coronabedingter Folgen auch der Kommunen hat auch hinsichtlich des Umgangs mit kommunalen Altschulden • Mit diversen Grundgesetzänderungen wurde die Mit- eine klare Richtungsentscheidung herbeigeführt: Nach- finanzierungskompetenz des Bundes u.a. im Schulbe- 4
kommunalwelt.de 1 | 2021 mehr beziehen müssen, entlastet die Kommunen bei den KdU-Ausgaben. • Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz werden kom- munale Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten zur baulichen Entwicklung vor Ort verbessert. Insbeson- dere mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben wird ein in der Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder auf- gegriffen. Künftig können im beschleunigten Verfah- ren auch B-Pläne aufgehoben werden. Die für unbe- Foto: © terovesalainen/stock.adobe.com baute oder geringfügig bebaute Grundstücke vorgese- hene Ausweitung von Vorkaufsrechten wird auf unbe- baute Grundstücke begrenzt. Bei Baugeboten ist auch weiterhin eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die neuen Eigentumseingriffe (Ausweitung Vorkaufsrecht, Ausweitung Baugebote) und Befreiungen vom B-Plan in angespannten Wohnungsmärkten kommen nur dort zum Einsatz, wo die Länder die entsprechenden Ge- reich ausgeweitet, um den Digitalpakt Schule umset- biete durch Rechtsverordnung festgestellt haben. Zu- zen zu können. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, sätzlich werden sie alle zeitlich bis 2026 begrenzt. dass die Bundesmittel zusätzlich fließen und nicht Landesmittel ersetzen. • Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums zur An- Umfangreiche Investitionen in Mobilität wendung des § 2b UStG um zwei Jahre über den und Verkehr 31.12.2020 hinaus verschaffen wir den Kommunen, aber auch dem Bundesfinanzministerium mehr Zeit für Im Bereich Mobilität und Verkehr stockt der Bund die Mit- eine rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen. tel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes deutlich auf (665 Millionen Euro 2020, 1 Milliarde Euro 2021 – ab • Wohnungsbaupolitische Maßnahmen wie die Stär- 2025 jährlich 2 Milliarden Euro und jährliche Dynamisie- kung des sozialen Wohnungsbaus, die Steuerliche rung um 1,8 Prozent) und hebt bei den Regionalisierungs- Förderung des Mietwohnungsneubaus, das Baukin- mitteln die Bundesförderung um 150 Millionen Euro dergeld, aber auch die Weiterentwicklung der Miet- (2020), 302,7 Millionen Euro (2021), 308,148 Millionen preisbremse, die Verlängerung und Verbesserung der Euro (2022), 463,965 Millionen Euro (2023) an. Ab 2024 Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbe- erfolgt auch hier eine jährliche Dynamisierung um 1,8 ginn und die Verlängerung des Betrachtungszeitraums Prozent. für die ortsübliche Vergleichsmiete tragen dazu bei, den angespannten Wohnungsmarkt vor allem in städ- Die Aufstockung der GVFG-Mittel, mit denen künftig auch tischen Ballungszentren zu entlasten. Vorhaben ab 30 Millionen Euro förderfähig sind und auch Vorhaben der Grunderneuerung unterstützt werden kön- • Die beschlossene Flexibilisierung des Vergaberechts nen, ist für die Kommunen ein wichtiger Beitrag für die im Baubereich, mit der die Schwellenwerte für freihän- Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität. dige Vergaben auf 100.000 Euro sowie für beschränkt- öffentliche Ausschreibungen auf 1 Million Euro angeho- Auch durch die bei den Regionalisierungsmitteln zusätz- ben worden sind, nutzt vor allem kommunalen Woh- lich bereitgestellten Finanzmitteln haben die Länder die nungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu stei- gern. Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlos- • Das Wohngeldstärkungsgesetz, mit dem rund 660.000 senen Klimapakets werden die Regionalisierungsmittel in Haushalte von der Erhöhung des Wohngeldes profitie- den Jahren 2020 bis 2023 angehoben (2020: 150 Millio- ren, die somit keine Leistungen der Grundsicherung nen Euro, 2021: 302,7 Millionen Euro, 2022: 308,148 Mil- 5
lionen Euro, 2023: 463,965 Millionen Euro) und anschlie- ßend jährlich um 1,8 % dynamisiert. Damit stehen den Ländern zur Bereitstellung des ÖPNV in den Jahren 2020 bis 2031 insgesamt mehr als 5,247 Milliarden Euro zu- sätzlich zur Verfügung. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahver- kehrs (ÖPNV) mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt, um Ver- luste bei den Fahrgeldeinnahmen auszugleichen. Für das Jahr 2021 stellt der Bund dafür nunmehr eine weitere Mil- liarde Euro zur Verfügung. Die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schie- ne werden verschlankt. Durch die Entlastung der Kommu- nen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahn- kreuzungsgesetz sollen Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Durch das Gesetz werden die kom- munalen Straßenbaulastträger von Finanzierungsbeiträ- gen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisen- bahnkreuzungsgesetz entlastet. Zudem werden Investiti- onsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommuna- ßigkeit vorgenommen und sichergestellt, dass die Kom- ler Radwege verbessert. munen keine flächendeckende Überwachung umsetzen müssen. Zudem werden Bundesmittel zur Verbesserung Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes ermög- der Luftqualität bereitgestellt, mit denen Kommunen in licht rechtssicher neue, digitalbasierte Mobilitätsangebo- die Anschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen te und Geschäftsmodelle – ohne dass dadurch Wettbe- Verkehr und die Installation von Ladesäulen, die Nach- werbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder rüstung von Diesel-Fahrzeugen mit besser Abgasreini- den ÖPNV entstehen. Länder und Kommunen erhalten gung und in die Digitalisierung der Verkehrslenkung in- entsprechende Steuerungsmöglichkeiten. Der geschaffe- vestieren können. Die bundesgesetzlichen Regelungen ne Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz sind ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen, kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten. die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitie- Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Ver- ren werden. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und kehr fließend zu halten und stadtentwicklungspolitische Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Poo- Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungs- ling-Dienste auch für den ländlichen Raum ermöglichen. zentren zu reduzieren. Hierzu gehört auch eine Stärkung Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebo- der ländlichen Räume. te, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind Teil eines sich ändernden Verkehrsverhaltens. Diese Fahrzeuge haben Mit der Änderung des GRW-Gesetzes erweitert der Bund eine rechtssichere Grundlage für die Teilnahme am Stra- die Fördermöglichkeiten auf den Anschluss von Gewerbe- ßenverkehr erhalten. Die Verordnung sorgt dabei für ein gebieten an überregionale Bundes- oder Landstraßen ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Mobilitätswün- und beseitigt damit ein Hemmnis bei der Ausweisung von schen der Nutzerinnen und Nutzer auf der einen Seite und Gewerbegebieten. Mit der Änderung des GRW-Gesetzes den notwendigen Sicherheitsanforderungen auf der ande- verbessert der Bund das Entwicklungspotential vor allem ren Seite. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa ist es von strukturschwachen Kommunen. Das ist ein wichtiger Deutschland gelungen, einen Mittelweg zwischen komplet- Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse tem Verbot und völliger Liberalisierung zu finden. und ein wichtiger Schritt, die Schere zwischen finanzstar- ken und finanzschwächeren Kommunen zuschließen. Breitband- und Mobilfunkausbau Hinsichtlich möglicher Diesel-Fahrverbote in Städten hat der Bund eine gesetzliche Klarstellung zur Verhältnismä- Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund fünf Milliarden 6
kommunalwelt.de 1 | 2021 Auktion gespeist worden ist, neuen Schub bekommen. Der Fonds „Digitale Infrastruktur“ ist ein wichtiger Bei- trag zur Stärkung und zur Verbesserung der Entwick- lungspotenziale von Kommunen vor allem in dünn besie- delten ländlichen Räumen. Der mit dem Fonds verbunde- ne Wechsel der Netzinfrastruktur zur Glasfasertechnolo- gie stellt sicher, dass die Fördermittel des Bundes zu- kunftsorientiert eingesetzt und eine langfristige Wirkung entfalten werden. Die digitale Infrastruktur ist eine der wesentlichen Grundlagen für viele Bereiche, die zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen. Dazu gehören nicht nur telemedizinische Anwendungen, Foto: © BillionPhotos.com/stock.adobe.com sondern auch die Anbindung von Gewerbegebieten oder Schulen an schnelles Internet, die mit einem Bundesför- derprogramm gesondert unterstützt werden, und die Schaffung der Voraussetzungen für eine moderne Mobil- funkversorgung. Auch die im April 2021 verabschiedete Reform des Te- lekommunikationsgesetzes kann den flächendecken- Euro (3,5 Milliarden Euro in der laufenden Wahlperiode) den Mobilfunkausbau und die flächendeckende Versor- bereit zur Finanzierung von WLAN-Anschlüssen, die An- gung mit schnellen Breitbandanschlüssen beschleuni- schaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender An- gen. Die umfassende Überarbeitung und Modernisie- zeigegeräte wie „digitale Tafeln“. Ermöglicht wird der Digi- rung des Telekommunikationsgesetzes im April 2021 talpakt durch die Änderung des Grundgesetzes in Artikel baut den Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobil- 104c GG. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist für funk- und Glasfaserausbau weiter aus. Das Gesetz zur die Kommunen ein wichtiges Signal. Dabei muss aber da- TKG-Reform schafft die notwendigen Rahmenbedin- rauf geachtet werden, dass die Fördermittel nicht zu gol- gungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Inf- denen Zügeln für die Kommunen werden. Mit der An- rastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die schubfinanzierung ist es nicht getan: Aus Sicht der Schul- Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen träger müssen auch die Folgekosten für Betrieb und War- und stärkt die Verbraucherrechte. So werden u.a. An- tung der modernen Technik im Blick behalten werden. reize für den Ausbau moderner Glasfaserinfrastruktu- Dies muss künftig Bestandteil des kommunalen Finanz- ren auch in Mietgebäuden gesetzt. Beim Mobilfunk ausgleichs auf Landesebene sein. Hier dürfen sich letzt- wird ein konkretes Ausbauziel entlang von Straßen und endlich die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für eine Schienen festgeschrieben. Neue Frequenzen wird es aufgabenangemessene auskömmliche Finanzausstattung künftig nur noch gegen Flächenversorgung geben. Mit der Kommunen zurückziehen. dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erst- mals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Seit Sommer 2018 liegt mit den Sonderprogrammen für Ein funktionierender Internetanschluss gehört für uns eine Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern zur Daseinsvorsorge. und Gewerbegebieten nun ein weiterer Baustein zur Er- reichung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD Beim Mobilfunkausbau kommt neben einem starken En- vereinbarten Gigabit-Ziele vor. Nunmehr können alle gagement der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ohne Giga- Bundes den Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Stand- bitversorgung zügig an das Glasfasernetz angeschlossen ortsuche zu. Nach den Vereinbarungen des zweiten Mo- werden — auch dann, wenn sie in einem der „grauen Fle- bilfunkgipfels aus dem Juni 2020 sollen bis zu 5.000 zu- cken-Gebiete“ liegen. Einzige Voraussetzung: Der Markt sätzliche Mobilfunkstandorte erschlossen werden. Dafür stellt keine entsprechende Anbindung zur Verfügung. sollen auch die Verfahren zur Genehmigung von Mobil- funkmasten beschleunigt werden. Für uns ist beim Mobil- Der Breitband- und Mobilfunkausbau hat mit der Errich- funkausbau klares Ziel, dass 100 Prozent der Fläche ver- tung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur, das so- sorgt werden und sich der Ausbau nicht nur an der Er- wohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Erlösen der 5G- reichbarkeit von Gebäuden orientiert. 7
Mit der 5. Änderung des Telekommunikationsgesetzes stellen wir zudem sicher, dass der Breitbandausbau künf- tig nicht durch einen Koordinierungsanspruch von Bauar- beiten gemäß § 77i Absatz 3 TKG behindert werden kann. Solch ein Koordinierungsanspruch kann nunmehr dann unzumutbar sein, wenn die Koordinierung der Bauarbei- ten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Tele- kommunikationsinfrastrukturen zu überbauen. Für die Kommunen gerade in ländlichen Räumen bedeutet dies größere Sicherheit, dass der Breitbandausbau nicht un- nötig verzögert wird. Foto: © Mellimage/Stock.adobe.com Digitale Verwaltung Mit dem Registermodernisierungsgesetz werden die Grundlagen für ein registerübergreifendes Identitätsma- nagement in der öffentlichen Verwaltung sowie für ein „Datencockpit“, mit dem der Bürger sämtliche Daten- übermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer bewerber in jedem Monat des Aufnahmeverfahrens. Für verfolgen kann, geschaffen. Das Registermodernisie- anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber wird wie bereits in rungsgesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zur den vorherigen Jahren auch in 2020 und 2021 durch den digitalen Verwaltung, die künftig für Online-Verwaltungs- Bund die vollständige Übernahme der KdU-Ausgaben für leistungen vernetzt auf längst vorhandene Registerdaten anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber sichergestellt. zurückgreifen kann. Vor allem die vollständige Erstattung der Kosten der Un- terkunft für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber im Knapp 600 Verwaltungsleistungen werden zusammen mit ALG II-Bezug entlastet die Kommunen bei ihren Sozial- den Ländern bis Ende 2022 digitalisiert. Dafür hat der ausgaben. Problematisch ist für die Kommunen die hohe Bund im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 noch ein- Zahl nicht in die Heimatländer zurückgeführter Ausreise- mal die Mittel für die Digitalisierung der Verwaltungen in pflichtiger, für die es nach kurzer Übergangsfrist keine den Kommunen um drei Milliarden Euro erhöht. Das Re- Bundesmittel mehr gibt. Sofern das jeweilige Bundesland gistermodernisierungsgesetz ist für die Vernetzung und die Mehrausgaben dann nicht ausgleicht, bleiben die Kos- die erleichterte Abrufung personenbezogener Daten ein ten direkt bei den Kommunen hängen. Vor dem Hinter- Meilenstein. Damit haben wir eine wichtige Grundlage zur grund, dass zudem Rückführungen nicht in ausreichen- Nutzung Künstlicher Intelligenz auch in den Kommunal- dem Maße erfolgen, ist das aus kommunaler Sicht ein verwaltungen gelegt. unhaltbarer Zustand. Hier sind die Länder gefordert, so- wohl ihre Bemühungen bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber und Flüchtlinge zu steigern und gleichzeitig Zuwanderung und Integration den Kommunen den Finanzbedarf für die Unterbringung und Betreuung dieser Personen auszugleichen. Mit Blick auf die auch kommunalen Herausforderungen der Zuwanderung und Integration wurde in der laufenden Wahlperiode die Bundesunterstützung für die Integrati- Ausbau der Windenergie onskosten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 fortge- setzt. Nachdem im Jahr 2019 die Integrationspauschale Beim Ausbau der Windenergie sind wichtige Ansätze zur gegenüber dem Vorjahr um 435 Millionen Euro auf 2,435 Steigerung der Akzeptanz in der laufenden Wahlperiode Milliarden Euro aufgestockt worden war, zahlt der Bund in bundesgesetzlich vorangebracht worden. Aus kommuna- den Jahren 2020 und 2021 350 Millionen Euro jährlich für ler Sicht von Bedeutung ist die Regelung zur bedarfsge- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie eine Flücht- rechten Nachtbeleuchtung von Windenergieanlagen in lingspauschale von 700 Millionen Euro (2020) und 500 bestimmten Gebieten (Flugschneisen) – auch für Be- Millionen Euro (2021) zzgl. 670 Euro pro Flüchtling/Asyl- standsanlagen, die bereits 2018 bundesgesetzlich auf 8
kommunalwelt.de 1 | 2021 DAMIT DEM KLIMA NICHT DIE PUSTE AUSGEHT. Wir machen uns stark für die Energiewende und gegen den Klimawandel. Deshalb sorgen wir zum Beispiel mit Windkraft für die nötige Power. Und das nicht nur an Land, sondern auch seit über 10 Jahren mit Windparks auf See. enbw.com/nachhaltigkeit 9
den Weg gebracht und danach auf dem Verordnungsweg sonstigen Bundeseinrichtungen zu erhalten oder neu präzisiert worden ist. Die bedarfsgerechte Befeuerung ist einzurichten. Mit den Gesetzen zum Kohleausstieg und ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Akzeptanz zur Strukturstärkung ist der Weg frei für eine verläss- von Windenergieanlagen. Hierzu kann auch die nach lan- liche Zukunftsperspektive für betroffene Regionen und gen Verhandlungen vereinbarte Länderöffnungsklausel Beschäftigte. beitragen, mit der die Bundesländer die Möglichkeit zur landesgesetzlichen Definition von Mindestabständen von bis zu 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Wind- Qualitätsausbau in der Kindertagesbetreuung kraftanlagen erhalten. Mit der Verständigung wird die Umsetzung des aus kommunaler Sicht relevanten Min- Für Verbesserungen im Bereich Bildung und Betreuung destabstands auf Landesebene verschoben, so dass re- stellt der Bund Ländern und Kommunen bis zum Jahr gionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden 2022 5,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Kinderbe- können als bei einer bundeseinheitlichen Regelung. treuungs-Qualität zur Verfügung. Diese Bundesmittel sind gut angelegtes Geld, sie müssen aber auch genau da Darüber hinaus haben wir mit der EEG-Novelle 2021 ankommen, wo sie gebraucht werden – nämlich in der und daraus resultierender Folgeänderungen die finan- Qualität. In den vergangenen Jahren stand der Ausbau zielle Beteiligung der Standortkommunen am Ertrag der Kita-Kapazitäten im Vordergrund. Jetzt brauchen wir aus dem Betrieb von Windenergieanlagen verbessert. eine Epoche des Qualitätsausbaus in der Kindertagesbe- Mit der Möglichkeit, dass der Betreiber von Windener- treuung. Eltern und Kinder erwarten eine gute Kita mit gieanlagen den Standortkommunen künftig jährlich einer qualitativ hochwertigen Betreuung. Im Vordergrund 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen kann, verbessern muss insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel wir die Möglichkeiten, die Akzeptanz für Windenergie- stehen und weniger die Senkung oder Abschaffung von projekte vor Ort zu verbessern. Zudem wurde die Ver- Elternbeiträgen. Gerade Beitragsreduzierungen können teilung der Gewerbesteuerzerlegung bei Windenergie- die Kommunen vor neue Probleme stellen, wenn seitens anlagen an Land reformiert, so dass Standortgemein- des Landes nicht die tatsächlichen Ausgaben erstattet den von Windenergieanlagen bei der Verteilung der werden, sondern wegfallende Elternbeiträge über Pau- zerlegten Gewerbesteueranteile 90 Prozent - basie- schalen abgedeckt werden. rend auf der installierten Leistung als Berechnungs- grundlage - und Sitzgemeinden der Betreiberunterneh- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung men 10 Prozent erhalten. Die Berechnung auf Grund- lage der installierten Leistung koppelt die Gewerbe- Das Bundeskabinett hat einen Formulierungsvorschlag steuerzerlegung vom Alter der Anlagen ab und sorgt so für die Regierungsfraktionen zur gesetzlichen Umset- für eine gerechtere Verteilung der Finanzmittel auf die zung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Standortkommunen. Grundschulalter beschlossen. Dass der Bund mit 3,5 Milliarden Euro die Hälfte der Investitionskosten und mittelfristig mit einer Milliarde Euro auch ein Drittel Unterstützung beim Strukturwandel der zu erwartenden Betriebskosten der Ganztagsbe- treuung im Grundschulalter übernimmt, ist aus kom- Die Umsetzung des Kohleausstiegs und die damit ver- munaler Sicht prinzipiell zu begrüßen. Damit engagiert bundene Strukturstärkung der betroffenen Regionen sich der Bund bis an die Grenze seiner Leistungsfähig- wird für die betroffenen Kommunen eine große Her- keit einmal mehr über das normale Maß hinaus bei ei- ausforderung in den kommenden beiden Jahrzehnten. ner originär den Ländern obliegenden Aufgabe. Aller- Bis 2038 stellt der Bund Finanzhilfen von bis zu 14 Mil- dings fehlt bisher die im Koalitionsvertrag auch mit ei- liarden Euro für betroffene Länder (43 % Lausitzer Re- nigen Ministerpräsidenten angekündigte Vereinbarung vier, 37 % Rheinisches Revier, 20 % Mitteldeutsches zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Revier) zur Verfügung. Bis 2038 werden zudem bis zu kommunalen Spitzenverbände. In dieser sind die kon- 26 Milliarden Euro Bundesmittel zur Förderung weite- kreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umset- rer Maßnahmen in künftig ehemaligen Braunkohleregi- zungsschritte festzulegen. Im Augenblick bestehen onen genutzt. Die Bundesregierung setzt sich zudem daher für die Kommunen unwägbare Risiken. Die Kom- das Ziel, mit der Ansiedlung von Einrichtungen des munen dürfen vor dem Hintergrund aktueller und mit- Bundes in den betroffenen Regionen bis zum Jahr 2028 telfristiger Pandemiebelastungen nicht erneut zum bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und 10
kommunalwelt.de 1 | 2021 Foto: © ??? – Fotolia.com Vernetzt statt Konzepte für die Mobilität von morgen fokussieren meist auf Metropolen und Innenstadtbereiche. Doch mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in ländlichen Regionen. Für sie ist entscheidend, dass öffentliche, kommerzielle abgehängt und bürgerschaftliche Mobilitätsangebote bestmöglich vernetzt werden – von Fahrradboxen über Dorfautos bis zum Bürgerbus, von aufgewerteten Zubringerlinien bis zu schnellen Expressbussen, selbstverständlich mit bequemem Zugriff über Apps und digitale Plattformen. In vielen Regionen Ländliche Mobilität konnten wir gemeinsam mit Verwaltung, Wirtschaft und Initiativen bereits gemeinsam zukunfts zu vielversprechenden Lösungen beitragen. Gerne unterstützen wir auch weisend gestalten Ihre Kommune oder Ihren Landkreis bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung eines zunkunftsgerechten Mobilitätsangebots. Ihre Ansprechpartner Arnulf Starck Maximilian Rohs Partner Manager Infrastruktur & Mobilität Tel.: +49 511 5357-5745 Tel.: +49 211 981-4252 arnulf.starck@pwc.com maximilian.rohs@pwc.com © 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezieht sich auf die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. 11
Bittsteller bei den Ländern werden. Vor einem Gesetz- chen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein. Die beschluss muss klar sein, dass die Länder die Betriebs- gesetzliche Neuregelung ist ein richtiges und wichtiges kosten übernehmen, die der Bund nicht trägt. Sonst Signal, dass aber nur seine Wirkung entfalten kann, wenn steuern wir sehenden Auges in eine weitere finanzielle Anzeigen konsequent verfolgt und auch kleinere Verge- Großbelastung der Kommunen, die entweder zu weiter hen konsequent geahndet werden. Solange der Eindruck steigenden Kassenkrediten führen wird oder durch die entsteht, einen Kommunalpolitiker zu beleidigen oder zu Erhebung von Elternbeiträgen aufgefangen werden bedrohen, sei ein Kavaliersdelikt, wird sich nichts ändern. muss. Beides ist vor Ort weder erklärbar noch vertret- Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/ bar. Denkbar wäre dies beispielsweise durch Änderung CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits wäh- der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen rend des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, und zulasten der Länder. dass in der Umsetzung Schwerpunktstaatsanwaltschaf- ten, aber auch entsprechend sensibilisierte Ermittlungs- beamte gebraucht werden. Kommunales Ehrenamt wertschätzen Wo viel Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Das vor Auch über den 30. September 2020 hinaus erfolgt bei allem auf Druck der SPD im Koalitionsvertrag verankerte vorzeitigem Rentenbezug keine Anrechnung von Auf- Konnexitätsprinzip als Leitbild des Regierungshandelns wandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt. Die wird – gerade von SPD-geführten Bundesministerien – bestehenden und ursprünglich bis Ende September die- sehr zurückhaltend umgesetzt. ses Jahres befristeten Ausnahmeregelungen im SGB VI wurden auf Betreiben der Unionsfraktion um zwei weitere Jahre verlängert. Das ist zwar nicht die ursprünglich an- Neue finanzielle Belastungen für Kommunen gestrebte dauerhaft tragfähige Lösung. Es ist aber den- noch ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts- So führt das Angehörigenentlastungsgesetz, mit dem An- und Mandatsträger in den Kommunen, dass ihre Arbeit im gehörige pflegebedürftiger Eltern und deren Unterbrin- Besonderen wertgeschätzt und das kommunale Ehren- gung in Pflegeeinrichtungen erst ab 100.000 Euro zur Be- amt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht teiligung daraus entstehender kommunaler Sozialausga- wird. Für eine dauerhaft tragfähige Lösung liegen interes- ben herangezogen werden, zu erheblichen Belastungen sante Überlegungen auf dem Tisch. Die AG Kommunal- der kommunalen Haushalte. Die verabschiedete Rege- politik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lung führt zwar auf der einen Seite zu einer Entlastung der ist zuversichtlich, dass man nunmehr für die Kommunen Kommunen im Verwaltungsverfahren. Das Bundesminis- und die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger vor Ort terium für Arbeit und Soziales geht aber von 300 Millio- eine gute Lösung finden wird. nen Euro jährlichen Mehrausgaben aus – die kommuna- len Spitzenverbände haben im Gesetzgebungsverfahren bis über 500 Millionen Euro jährlich Zusatzausgaben der … und Kommunalpolitiker schützen Kommunen prognostiziert. Das BMAS hat Forderungen nach einem Ausgleich der Mehrausgaben im Rahmen der Mit dem Mitte Juni 2020 verabschiedeten Gesetz zur bes- Konnexität zurückgewiesen. Nachdem auch der Bundes- seren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der rat dem Gesetz zugestimmt hat, sind nunmehr die Länder Hasskriminalität werden Kommunalpolitiker nunmehr in der Pflicht, die zu erwartenden Mehrausgaben der besser vor Hass und Hetze geschützt – unter anderem Kommunen zu kompensieren. Erfolgt dies nicht, braucht indem sie unter den besonderen Schutz des Paragrafen man sich über steigende kommunale Kassenkredite je- 188 StGB gestellt werden. Bislang schützte die Rechts- denfalls nicht zu wundern. Im Gesetzgebungsverfahren regelung Bundes- und Landespolitiker vor übler Nachrede konnte zumindest eine Evaluation der Auswirkungen des und Verleumdung. Nun schließt der Paragraf auch Kom- Gesetzes eingefügt werden. Diese soll zwar erst zum Jahr munalpolitiker ein. Weitere Regelung sehen vor, dass 2025 erfolgen, bietet dann aber zumindest die Chance § 185 StGB an die Besonderheiten des Internets ange- auf Korrektur. passt und § 241 StGB tatbestandsmäßig dahingehend er- weitert wird, dass nicht mehr ausschließlich die Bedro- Eine ausführlichere Bilanz der kommunal relevanten As- hung mit Verbrechen bestraft werden soll, sondern auch pekte der laufenden Wahlperiode ist im Internet unter Vergehen wie Körperverletzungen einbezogen werden. https://www.cducsu.de/fraktion/arbeitsgemeinschaft- Zudem kann nunmehr auch die Androhung einer gefährli- kommunalpolitik abrufbar. 12
kommunalwelt.de 1 | 2021 Foto: © ??? – Fotolia.com GVV Kommunal Finanzielle Absicherung kommunaler Entscheidungsträger Bürgermeister, Ratsmitglieder sowie hauptamtliche Mitarbeiter engagieren sich für ihre Gemeinden. Dabei treffen sie wichtige Entscheidungen für das Gemeinwohl. Kommt es hierbei zu einem Schaden, haften sie häufig mit ihrem gesamten Privatvermögen. Bei den tagtäglich zahlreichen Entscheidungen bleiben Fehlentscheidungen und Versäumnisse nicht aus. Nicht selten geraten diese Fälle sogar in den Fokus der Aufsichtsbehörden und Gerichte. Schützen Sie Ihre Entscheidungsträger vor den Folgen von Fehlern mit: • einer Vermögenseigenschadenversicherung und • einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kommunal D&O). Weil Fehler von Entscheidungsträgern oft zu besonders hohen Vermögensschäden führen, reicht die Deckungssumme der Vermögenseigenschadenversicherung nicht immer aus. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von GVV Kommunal werden kommunale Entscheidungsträger finanziell abgesichert. Treffen Sie die wirklich wichtigen Versicherungsentscheidungen erst nach sorgfältiger Beratung. Unsere erfahrenen Mitgliedsberater sind bestens dafür ausgebildet. Ihr direkter Draht zu uns: GVV Kommunalversicherung VVaG Aachener Straße 952–958 | 50933 Köln T: 0221 4893-920 | sekretariatbd@gvv.de gvv-kommunal.de 13
Endspurt für Digitalisierung: Wenige Monate bleiben bis zur Bundestagswahl: Was Bürgern und Parteien als kurzer Zeitraum erscheint, ist in der digitalen Welt eine Ewigkeit. Das Innovationstempo der Digitalisierung bleibt rasant, die digitale Aufholjagd relevant. Digitale Daseinsvorsorge stärken Glasfaserturbo zünden, Daten teilen Ob Glasfasernetze für Prozent). Von allen Infrastrukturen sehen die Menschen hier Foto: © Chaperon/VKU schnelles Internet oder den größten Handlungsbedarf. Das bestätigen die Experten Smarte Städte und Regio- der kommunalen Unternehmen, die in offenen Gesetzge- nen: Der Gesetzgeber bungsverfahren jedoch ein zentrales Hindernis (41 Prozent) sollte bei vielen Digital- sehen. Das ergeben eine repräsentative Civey-Umfrage und Vorhaben zum Endspurt eine Mitgliederbefragung des VKU zu Infrastrukturen der Da- ansetzen. So kann er bei seinsvorsorge im März 2021. der Telekommunikations- gesetz-Novelle (TKG) und Die Herausforderungen: Bisher werden lukrative Gebiete dem Datennutzungsge- Ingbert Liebing oft doppelt und dreifach, andere Gebiete – nicht nur im setz (DNG) die Weichen Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen ländlichen Raum – gar nicht ausgebaut. Zwei Stellschrau- für einen wettbewerbsfä- ben kann Politik drehen, um für Wettbewerb auf Augen- higen Wirtschaftsstand- höhe sowie Rechts- und Planungssicherheit zu sorgen. ort und den digitalen Wandel unserer Kommunen stellen. 1.) Glasfaserpiraten stoppen TKG-Novelle nachbessern, Glasfaser-Turbo Bisher gilt: Wer gräbt, verliert. Hat ein kommunales Unter- in Stadt und Land zünden nehmen die „Grube“ ausgehoben, verlegen Wettbewerber ihr Kabel mit – sogar wenn das kommunale Unternehmen Ruckelnde Video-Konferenz, langsames Schul-Portal: Corona ohne Fördermittel ausbaut und das volle wirtschaftliche Ri- zeigt, dass der Ausbau der Glasfasernetze die größte Baustel- siko trägt. Wettbewerber sparen Tiefbaukosten. Investitio- le unseres Landes ist. Für mehr als die Hälfte der Deutschen nen kommunaler Unternehmen werden entwertet. So halten hat der Glasfaser-Ausbau in ihrem Ort höchste Priorität (53 sich viele zurück. Diese Glasfaserpiraterie kann der Gesetz- 14
kommunalwelt.de 1 | 2021 ben Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für Di- gitalisierungsstrategien. Auch hier gilt es, zwei Stell- schrauben zu drehen: 1.) S mart-City-Kooperationen erhalten statt ihnen die Basis zu entziehen In der Praxis teilen kommunale Unternehmen ihre Daten bereits freiwillig zum Beispiel mit Partnern aus Forschung, Mittelstand, Startups oder Handwerk für Smart-City-Ko- operationen. Laut DNG-Entwurf sollen künftig auch diese freiwillig geteilten Daten allen öffentlich zugänglich ge- macht werden. So droht die Basis für die Kooperation ver- Foto: © alphaspirit – Fotolia.com loren zu gehen: Gemeinsame Smart-City-Projekte wür- den in Frage gestellt oder gestoppt, neue Kooperations- projekte nicht mehr auf die Rampe gebracht. Freiwillig mit Dritten geteilte Daten kommunaler Unternehmen sollten daher nicht im DNG aufgenommen werden. Ziel sollten sein Smart-City-Kooperationen nicht auszubrem- sen, sondern zu erhalten. Damit Mehrwert dort geschaf- geber dadurch stoppen, indem er klar regelt: Der Anspruch fen wird, wo die Daten gewonnen werden. auf Baustellenkoordinierung darf nicht länger von Wettbe- werbern missbraucht werden, um Investitionen kommunaler 2.) Private Unternehmen in der Daseinsvorsorge zur Unternehmen durch punktuelle Mitverlegung zu entwerten. Datenherausgabe verpflichten 2.) Vorrang für Markt und Open Access statt Büro- In vielen Bereichen wie Energie und Verkehr stehen kom- kratie und Regulierung munale Unternehmen im Wettbewerb zu privaten Unter- nehmen und finanzieren sich im Regelfall über private Neue Technologien brauchen einen neuen Rechtsrahmen. Entgelte. Wenn nur sie ihre Daten zur Nutzung veröffent- Im Gegensatz zum Kupfer-Monopol herrscht bei Glasfaser lichen müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten Wettbewerb zwischen nationalen Anbietern und regiona- Unternehmen strukturell benachteiligt. Deswegen sollten len und kommunalen Telekommunikationsanbietern, die gleiche Regeln für alle gelten. In den Bereichen der Da- auch in unterversorgten Gebieten ausbauen. Langwierige seinsvorsorge sollten daher private und kommunale Un- und bürokratische Zugangs- und Entgeltregulierungen eig- ternehmen ihre Daten offenlegen. Mit einem solchen nen sich nicht für den schnellen Glasfaserausbau durch Level-Playing-Field könnten strukturelle Nachteile zulas- kommunale Unternehmen. Marktverhandelte und -akzep- ten der kommunalen Unternehmen und Daseinsvorsorge tierte Open-Access-Lösungen brauchen Vorrang: Dabei verhindert und Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglicht bieten kommunale Unternehmen allen Anbietern einen dis- werden. kriminierungsfreien Zugang zum eigenen Glasfasernetz gegen ein angemessenes Entgelt an. Wichtig ist vor allem: Wir müssen endlich in die kontinu- ierliche Umsetzung kommen. Wege entstehen bekannt- Von beiden Änderungen profitieren vor allem Menschen lich beim Gehen. und Mittelstand im ländlichen Raum: lieber ein gutes Netz, auf dem alle Anbieter ihre Leistungen anbieten kön- Hier lesen Sie mehr zur Civey-Umfrage: nen, als gar kein Netz. DNG: Digitale Daseinsvorsorge nicht schwächen, sondern stärken Auch beim DNG besteht Änderungsbedarf. Wettbewerb auf Augenhöhe und ein konsistenter Rechtsrahmen ge- 15
Freitag, 18. Juni 2021 Beginn 16.00 Uhr Kongress–kommunal 2021 Starke Kommunen – Starkes Deutschland Christian Haase MdB Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der AG Kommunal- politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gespräch mit Kongress-kommunal Digital Starke Kommunen – Foto: © Jan Kopetzkcy Foto: © Tobias Koch Starkes Deutschland Christian Haase MdB Ralph Brinkhaus MdB Freitag, 17.00 Uhr Forum: Innenstädte und Ortskerne aktivieren Statement: Peter Altmaier MdB Bundesminister für Wirtschaft und Energie Ralph Brinkhaus MdB Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Podium: Thomas Bareiß MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Dr. Angelus Bernreuther Leiter Investor Relationship Management 17.00 Uhr Drei parallele Foren Kaufland Stiftung & Co. KG Innenstädte und Ortskerne aktivieren Dirk Hennig Partner, PricewaterhouseCoopers Leben in Stadt und Land Thomas Kufen Mobilität der Zukunft Oberbürgermeister von Essen |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| r. Gerd Landsberg D Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes 18.00 Uhr Moderation: eike Brehmer MdB H Stv. Bundesvorsitzende der KPV Christian Haase MdB Forum: Leben in Stadt und Land im Gespräch mit Impuls: Julia Klöckner Foto: © CDU/ Laurence Chaperon Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz Podium: Karl-Heinz Heller Mitglied der Geschäftsleitung, PD-Berater der öffentlichen Hand Dr. Christian Lieberknecht Geschäftsführer, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Reinhard Sager Landrat, Präsident des Deutschen Landkreistages Armin Laschet MdL Moderation: etra Nicolaisen MdB P Vorsitzende der AG Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land Forum: Mobilität der Zukunft Armin Laschet MdL Impuls: Vorsitzender der CDU Deutschlands und Ministerpräsident Andreas Scheuer MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen Podium: Thomas Hunsteger-Petermann Stv. Bundesvorsitzender der KPV und Leiter der Stabstelle Kompetenzzentrum für interkom- Ende des ersten Veranstaltungstages munale Zusammenarbeit in NRW 16
kommunalwelt.de 1 | 2021 Samstag, 19. Juni 2021 Beginn 9.00 Uhr Bundesvertreterversammlung Christian Haase MdB Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der AG Kommunal- politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gespräch mit Foto: © Jan Kopetzkcy Foto: © Steffen Boettcher Foto: © www.bilder.cdu.de Christian Haase MdB Paul Ziemiak MdB Dr. Astrid Mannes MdB Vorsitzende der AG Mobilität der Zukunft der KPV Dr. Kay Ruge Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag Oliver Wolff Paul Ziemiak MdB (angefragt) Hauptgeschäftsführer Generalsekretär der CDU Deutschlands Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) Moderation: tefan Rößle S Landrat, Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| Samstag, 10.00 Uhr Forum: Nachhaltigkeit für Klimaschutz und Wirtschaft Impuls: 10.00 Uhr wei parallele Foren Z Andreas Jung MdB Nachhaltigkeit für Klimaschutz und Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion Wirtschaft Podium: Stabile Kommunalfinanzen Kerstin Andreae Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| homas Hülsmann T Geschäftsführer, VinylPlus Deutschland e. V. r. Timm Kehler D Vorstand, Zukunft GAS e.V. 11.00 Uhr I ngbert Liebing Hauptgeschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) Tagesordnung Moderation: Uwe Becker Kämmerer, Stv. Bundesvorsitzender der KPV TOP 1: Regularien TOP 2: Bericht der Mandatsprüfungskommission Forum: Stabile Kommunalfinanzen TOP 3: Anträge Impuls: TOP 4: Aussprache Eckhardt Rehberg MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion TOP 5: Schlusswort Podium Verena Göppert Ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages rof. Dr. Hans-Günter Henneke P Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Ulrich Reuter Präsident des Sparkassenverbandes Bayern Gordon Schnieder MdL Die Neuwahl des Bundesvorstandes wird im Rahmen Stv. Bundesvorsitzender der KPV der nächsten Bundesvertreterversammlung am Moderation: kkehard Grunwald E 18./19. November 2022 in Bochum stattfinden. Kämmerer, Stv. Bundesvorsitzender der KPV 17
Mitte Januar hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Startschuss für die Initiative „Neues Europäi- sches Bauhaus“ gegeben. Mit dem Wettbewerb will die Kommission einen Beitrag zu den im europäischen Green Deal vereinbarten Zielen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen leisten, der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Ausgezeichnet werden bestehende Beispiele oder neue Ideen in zehn verschiedenen Kategorien. So werden bei- spielsweise in der Kategorie „Bauen im Sinne der Kreis- laufwirtschaft“ Projekte und Konzepte prämiert, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien realisieren. Die Themen „Nachhaltiges Bauen“ und „Gebäudesanie- rung“ gewinnen bereits seit Jahren immer mehr an Be- Foto: © Rewindo deutung. Studien zufolge müssen europaweit rund 35 Millionen Gebäude energetisch saniert werden. Ebenfalls Nachhaltige Architektur Energieeffizienz mit PVC- Bauprodukten steigern bekannt ist, dass der Gebäudesektor in seiner gegenwär- dukte. Bisher haben elf Unternehmen die Zertifizierung tigen Struktur wesentlich zu den CO2-Emissionen bei- für mehr als 128 PVC-Bauprodukte erhalten, die an 19 trägt und aktuell für rund 40 Prozent des gesamten Ener- europäischen Standorten hergestellt werden. Produkte gieverbrauchs verantwortlich ist. mit dem Nachhaltigkeitszeichen von VinylPlus® sind von externen Zertifizierungsstellen in einem transparenten Bereits im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission im Verfahren auditiert worden. Das schafft nicht nur Ver- Rahmen des Green Deal ihre „Renovation Wave Strategy“ trauen und Sicherheit, sondern stärkt zudem die Kreis- vorgestellt. Mit dem Aktionsplan soll in einem ersten laufwirtschaft, da hier auch das Recycling im Fokus steht. Schritt die Sanierungsquote bis 2030 verdoppelt werden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und Die europäische PVC-Branche hat seit dem Jahr 2000 im so einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der gesteckten Rahmen ihrer beiden Selbstverpflichtungen Vinyl 2010 Klimaschutzziele bis 2050 zu leisten. und VinylPlus® bereits 6,5 Millionen Tonnen PVC recy- celt und 13 Millionen Tonnen CO2-Emssionen eingespart. Dazu tragen auch die zahlreichen hochwertigen PVC-Bau- produkte wie zum Beispiel Energiesparfenster, Bodenbe- Die aktuellen Ergebnisse für das vergangene Jahr wurden läge, Rohre, Dach- und Dichtungsbahnen oder Kabel bei. kürzlich im VinylPlus® Progress Report 2021 vorgestellt. Für diese besonders leistungsfähigen PVC-Produkte gibt Mitte Juni startet zudem das neue Nachhaltigkeitspro- es seit 2018 das VinylPlus® Product Label. Es wird nur an gramm, das erneut ehrgeizige Ziele für die gesamte Bran- Unternehmen vergeben, die eine ganzheitliche Nachhal- che bis 2030 setzen wird. tigkeitsstrategie verfolgen und strenge Kriterien erfüllen. Architekten, Planer und Bauherren erhalten mit dem Mehr Informationen: Nachhaltigkeitszeichen eine zuverlässige Entscheidungs- https://www.vinylplus.de hilfe zur Auswahl besonders nachhaltiger PVC-Baupro- https://productlabel.vinylplus.eu 18
kommunalwelt.de 1 | 2021 Die Glasfaserzukunft wird auf dem Land geschrieben. Und zwar: jetzt! Von über 450 durch uns angeschlossenen Kommunen wissen wir: In Großstädten macht Glasfaser noch wenig Unterschied. Im ländlichen Bereich aber kann sie enorm viel bewegen. Wir unterstützen Sie dabei, den Glasfaser- ausbau auch in Ihrer Kommune zu realisieren. Partnerschaftlich, flächendeckend & auf Augenhöhe. Ergreifen Sie die Initiative: glasfaser-jetzt@deutsche-glasfaser.de 19
In den zurückliegenden Monaten hat die Corona-Pandemie sehr deutlich gezeigt, wie es um Soll und Haben im digita- len Alltag der Deutschen bestellt ist. Das stellt Arbeitge- ber, Kreditwirtschaft und die öffentliche Verwaltung vor ähnliche Herausforderungen. Die Sparkassen tragen dazu bei, dass Dezentralität auch digital funktioniert – zum Bei- spiel durch Bezahllösungen auf Basis gemeinsamer Stan- dards. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass Deutschland Foto: © stock.adobe.com/greenbutterfly beim E-Government im internationalen Vergleich noch deutlich aufholen kann. Mit einem 21. Platz auf der Rang- liste der europäischen Länder waren Gesundheitsämter, Schulen und Verwaltung im Umgang mit der Pandemie digital oft bis an die Grenzen belastet. Gleichzeitig sind die digitalen Gewohnheiten und Ansprüche von Bürgern und Unternehmen in den letzten 15 Monaten stark ge- wachsen. Dezentral und digital Antworten für den deutschen Bezahlalltag Die Sparkassen sind so- Digitalisierung. Die Privatisierung der entsprechenden Foto: © DSGV wohl mit den Bürgern, als Infrastruktur vor geraumer Zeit führt aber heute dazu, auch mit ihren kommuna- dass wir landesweit nur eine lückenhafte Abdeckung mit len Trägern eng verbun- mindestens 1.000 Megabit/Sekunde haben. den. Deshalb berührt es uns, wenn Bürger von ih- Das schließt viele Menschen und vor allem auch Unter- ren Kommunen digital nehmen von der Möglichkeit aus, Zahlungen in Echtzeit mehr erwarten. Und wir auszuführen und so Liquidität zu schonen. In Europa ist wollen dazu beitragen, das aber inzwischen Standard. dass sich diese Erwar- Dr. Joachim Schmalzl Geschäftsführendes Vorstandsmit- tung stärker erfüllt. glied des Deutschen Sparkassen- und Deshalb muss jetzt schnell durch entsprechende Pro- Giroverbands gramme auch privaten Infrastrukturanbietern deutlich Dazu besteht aus unserer gemacht werden, dass ihre Leistungen im Dienst der All- Sicht vor allem in drei Bereichen Handlungsbedarf: Infra- gemeinheit stehen. Die Sparkassen sind hier bereits in struktur, Datenschutz und E-Government. In allen drei Vorleistung gegangen und halten bundesweit die techni- Bereichen können Sparkassen unterstützen – zum Bei- sche Infrastruktur für „Instant Payment“ vor. spiel durch innovative Zahlungsverkehrslösungen für die Breite der Gesellschaft. Zweitens brauchen wir eine neue Diskussion über den Umgang mit Daten. Datensouveränität ist wichtig – aber nicht nur für den Einzelnen, sondern auch als gemein- Dezentral und digital – drei Handlungsfelder schaftliches Gut. Eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur in allen Tei- Dass Sparkassenkunden Datensouveränität wichtig len des Landes ist die Grundlage für jegliche Form der ist, zeigt die stark steigende Nutzung der Girocard, die 20
kommunalwelt.de 1 | 2021 ohne Umweg mit dem Girokonto verbunden ist. Sie Digitales Bezahlen – kommunal, bundes- funktioniert auch kontaktlos oder in der digitalisierten weit und europäisch Form – an 900.000 Terminals im deutschen Handel. Nur an E-Ladesäulen fehlt sie noch als gemeinsamer Wesentlich für die Stärkung von E-Government ist die Standard für eine unkomplizierte E-Mobilität deutsch- fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes landweit. (OZG), insbesondere die Integration digitaler Bezahlver- fahren in Bürger- und Verwaltungsportale. Das bieten Drittens hat die Pandemie sehr deutlich gemacht, dass Sparkassen gemeinsam mit Verbundspezialisten wie der die Zeit für eine Digitalisierungsoffensive im öffentlichen S-Public Services. Von den 575 Leistungen, die laut OZG Sektor drängt. E-Government und digitale Bildung kön- digitalisiert angeboten werden müssen, ist die deutliche nen nur gelingen, wenn wir uns über die Ebenen hinweg Mehrheit immer mit einer Online-Zahlung verbunden. auf einheitliche Standards verständigen. Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger gegen- über der Behörde wird dabei dadurch erleichtert, dass Gemeinschaft organisieren – Standards die Sparkassen-Finanzgruppe die Identität und Zah- nutzen lungsfähigkeit einfach im Onlinebanking nachvollziehen und – ohne Weitergabe der Daten – gegenüber der Be- Das föderale, dezentrale System ist eine Stärke unseres hörde bestätigen kann, sofern der Kunde einwilligt. Der Landes. Es sichert die konkrete Verortung von Verant- Deutsche Sparkassen- und Giroverband ist zudem Part- wortung. Doch Digitalisierung lässt sich einfach nicht ef- ner der Initiative IDUnion, um im Einklang mit der Digi- fizient organisieren, wenn jeder „das Internet“ für sich talstrategie der Bundesregierung datensichere, aber neu erfindet. breit genutzte Lösungen für die elektronische Identifika- tion mit zu entwickeln. Diese Erfahrung haben die deutschen Sparkassen schon vor Jahren gemacht und daraus gelernt. Sie vertrauen Um die Digitalisierung der Zahlverfahren bundesweit vor- heute auf einheitliche digitale Standards über alle Regi- anzubringen, ist zudem aus unserer Sicht ein gemein- onen und Institutsgrößen hinweg. So konnten die Spar- schaftlicher Antritt unterschiedlicher Anbieter nötig. Das kassen, Landesbanken und Verbundpartner im ersten geschieht jetzt. Am 12. Mai 2021 ist für Kunden der deut- Lockdown innerhalb von fünf Arbeitstagen einheitliche schen Banken und Sparkassen das einheitliche Online- digitale Antragstrecken für staatliche Förderkredite um- Payment direkt vom Girokonto gestartet. Die Deutsche setzen – Kreditprüfung inklusive. Das hat in 46.000 Be- Kreditwirtschaft (DK) führt dabei die Online-Bezahlver- trieben das Weiterarbeiten ermöglicht und viele Jobs fahren ‚paydirekt‘ und ‚giropay‘ sowie das Handy-Bezahl- erhalten. verfahren ‚Kwitt‘ unter der Marke ‚giropay‘ zusammen. Kundinnen und Kunden werden im Rahmen einer mehr- monatigen Übergangsphase schrittweise an die neue Innovationsschub im Payment Marke herangeführt. Damit dezentrale Kraft auch digital effizient ist, sind also Als einen nächsten Schritt sehen wir die Stärkung euro- an vielen Stellen gemeinsame Standards nötig. Diese Er- päischer Zahlverfahren. Deshalb engagieren sich die fahrung nutzen wir auch im Zahlungsverkehr und stärken Sparkassen auch federführend in der European Payment damit das Bezahlen vor Ort. Initiative (EPI). Das Ziel von EPI ist es, eine einheitliche und innovative europaweite Zahlungslösung zu schaffen, Kreditwirtschaft, Handel und Verbraucher haben gemein- die Echtzeit-Zahlungen einbezieht und eine Karte für Ver- sam in sehr kurzer Zeit einen Innovationssprung erfolg- braucher und Händler in ganz Europa ermöglicht. reich bewältigt. Bargeldlose Zahlungen, vor allem in der kontaktlosen Form, sind in der Pandemie sprunghaft an- Entscheidend ist, dass sich an der dezentralen Kunden- gestiegen. Im Frühsommer 2020 wurde im Lebensmittel- beziehung nichts ändert – nur die Leistung, das „digitale einzelhandel erstmals öfter digital als bar bezahlt. Bereits Bezahlen“, wird aus Kundensicht einheitlich zugänglich. jeder Fünfte in Deutschland nutzt dazu die digitale Karte Solche Standards können auch den kommunalen Zah- im Handy. Und natürlich erwarten Kunden, dass dies auch lungsverkehr mit Bürgern und Unternehmen deutlich ver- in anderen Bereichen des Alltags selbstverständlich mög- einfachen und E-Government in Deutschland stärken. Da- lich ist. zu wollen wir beitragen. 21
Sie können auch lesen