Quarterly Update 1/2019 Germany - Insurance & Reinsurance - Clyde & Co
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Insurance & Reinsurance Quarterly Update 1/2019 Germany
Inhalt 01. 02. 04. 06. Editorial Hamburg DAV Tagung 2018: Aktuelle PI Risk Day 2019 Entwicklungen in der Vermögensschadenhaft- pflichtversicherung 07. 09. 10. 12. Versicherungsschutz Verhängung von InsurTech – Versicherung Neue Schiedsordnung des von Persönlichkeitsrecht DSGVO-Bußgeldern in der Zukunft oder viel Lärm Hong Kong International und Reputation – Deutschland und anderen um nichts? Arbitration Centre Bestandsaufnahme EU Mitgliedstaaten sowie und Möglichkeiten Frage der Versicherbarkeit 14. 16. 22. 25. International: European Rechtsprechung Aktuelle Entwicklungen Insight: Clyde & Co Commission adopts adequacy decision on data flow with Japan
1 Liebe Leserinnen und Leser, das neue Jahr 2019 hat Fahrt aufgenommen, sodass es Zeit ist – International: In unser neuen Rubrik finden Sie Artikel für unser erstes Quarterly Update. unserer internationalen Kollegen, dieses Mal von Rosehana Amin aus London zum Thema: “European Commission Am Anfang stehen dieses Mal Neuigkeiten in eigener Sache: adopts adequacy decision on data flow with Japan”. Anfang Februar ist unser Hamburger Büro mit 20 Anwältinnen und Anwälten an den Start gegangen. Unser Hamburger Weiter hinweisen möchten wir insbesondere auf Team ist auf Marine und Shipping-Themen spezialisiert und unseren jährlichen Insurance Growth Report, der sich ergänzt damit ideal unsere Insurance & Reinsurance Praxis in insbesondere mit Wachstum, M&A und Konsolidierung der Düsseldorf. Wir freuen uns, unsere Mandanten damit auch in Versicherungsbranche weltweit befasst. Weitere Einzelheiten Deutschland in den strategischen Kernthemen unserer Kanzlei und einen Link finden Sie unter Insight: Clyde & Co (Seite 25). ganzheitlich unterstützen zu können und über tolle neue Wir würden uns freuen, Sie bei unseren nächsten Kolleginnen und Kollegen. Unsere vier neuen Partner stellen Veranstaltungen wiederzusehen: Am 4. und 5. Juni stehen wir Ihnen in diesem Quarterly Update vor. Das Team finden unsere jährlichen Financial Lines Days in Düsseldorf und Sie über (www.clydeco.com). München mit Themen rund um D&O, Cyber und W&I Im Fokus dieses Quarterly Updates stehen wie stets wichtige einschließlich internationaler Trends und Entwicklungen Rechtsprechung sowie Entwicklungen in Gesetzgebung und an. Bei Interesse an unseren Veranstaltungen und Regulierung. Folgende Themen haben wir besonders für Sie internationalen Newslettern – von Cyber über FID&O bis aufbereitet: Reinsurance – sprechen Sie uns gerne an oder besuchen Sie unsere Plattform Insurance Hub (https://www.clydeco.com/ – Berufshaftung von Anwälten, Steuerberatern und blog/insurance-hub) über unsere Homepage, auf der wir Wirtschaftsprüfern: Diese Themen standen im regelmäßig Neuigkeiten, Reports und Studien zu vielfältigen Mittelpunkt der von Henning Schaloske organisierten Themen veröffentlichen. Tagung des DeutschenAnwaltvereins Ende 2018 in München sowie unseres eigenen PI Risk Day im Februar. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Über das überwältigende Interesse an dieser erstmals durchgeführten Veranstaltung haben wir uns sehr gefreut. Die wichtigsten Themen fassen wir in unseren Tagungsberichten zusammen. – Cyber-Versicherung: Wir haben Kurzbeiträge zur Versicherbarkeit von Bußgeldern nach der DSGVO in England und Deutschland und zum Versicherungsschutz Dr. Tanja Schramm von Persönlichkeitsrecht und Reputation vorbereitet. – Digitalisierung und InsurTech: Wir geben einen kurzen Einblick in unser breites Engagement – vom InsurLab Germany bis hin zu unserer Smart Contracts Consultancy Clyde Code sowie unserem Resilience Hub. – Schiedsverfahren: Wir stellen die neue Schiedsordnung Dr. Henning Schaloske des Hong Kong International Arbitration Centre vor, die gerade für Streitigkeiten im Raum Asia Pacific von großer Bedeutung ist.
2 Willkommen in Hamburg Wir freuen uns, die Eröffnung unseres zweiten deutschen Standorts in Hamburg bekannt zu geben! Die neuen Partner Daniel Jones, Dr. Volker Lücke, Dr. Tim mit unserer langjährigen Strategie, die besten Anwälte Schommer und Dr. Eckehard Volz und ihr Team mit weiteren in unseren Kernsektoren in den Regionen einzustellen, 16 Rechtsanwälten und Solicitors sind für eine Vielzahl der in denen unsere Mandanten uns brauchen. Deutschland weltweit führenden Unternehmen der maritimen Wirtschaft ist für unsere Kunden ein enorm wichtiger Markt und die tätig. Sie verfügen über besondere Expertise in den größte Volkswirtschaft Europas. Wir freuen uns, auf den Bereichen Shipping, Yachting, Marine Insurance, Trade sowie Erfolg unseres Düsseldorfer Büros und unser wachsendes Energy & Offshore. Darüber hinaus sind sie in komplexen kontinentales Angebot aufzubauen.” Wirtschaftsstreitigkeiten in nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren tätig und beraten sowohl im Andrew Preston, Partner und Mitglied des globalen deutschen als auch im englischen Recht. Managements von Clyde & Co, ergänzt: “Dieses Team ist eine der führenden Adressen im Bereich des maritimen Die Global Marine Group von Clyde & Co bietet Transaktions- Wirtschaftsrechts in Deutschland. Es verleiht Clyde & und Konfliktberatung für Mandanten aus der gesamten Co eine sehr starke Präsenz an einem der wichtigsten maritimen Industrie: Reeder und Schiffseigner, Charterer, europäischen Schifffahrtsstandorte für Reedereien, P&I-Clubs und -Versicherer, Werften, Bergungsunternehmen, Handelshäuser, Versicherer, Werften und maritime Finanzinvestoren, Hafenbehörden und Regierungen. Dienstleister. Sie unterscheiden sich von ihren Wettbewerbern in Deutschland und Nordeuropa durch die Simon Konsta, Senior Partner bei Clyde & Co, kommentiert: große Vielfalt ihres Leistungsangebots in der maritimen “Die Einstellung dieses Spitzenteams und die Eröffnung Branche, der Yachtszene und den Bereichen Handel, unseres zweiten Büros in Deutschland steht im Einklang Versicherung und Energie&Offshore.”
3 Die Hamburger Partner Daniel Jones Dr. Tim Schommer Daniel Jones ist ein in England zugelassener Rechtsanwalt, Dr. Tim Schommer berät schwerpunktmäßig in Handels-, der auf Schiffbau-, Charterparty- und Handelsstreitigkeiten Schifffahrts- und Versicherungsprozessen. Er verfügt über sowie den Yachbereich spezialisiert ist. Er ist häufig für besondere Expertise in der Bearbeitung von Schiffbau-, deutsche und skandinavische Reedereien und Versicherer Schiffsreparatur-, Yacht- und Handelsstreitigkeiten. Zudem in streitigen Angelegenheiten vor den englischen Gerichten berät Dr. Schommer regelmäßig bei Vertragsverhandlungen und Schiedsgerichten tätig ist. für Händler, Eigner, Werften und Hersteller. Dr. Volker Lücke Dr. Eckehard Volz Dr. Volker Lücke verfügt über fundierte Erfahrung in den Dr. Eckehard Volz verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Yacht- , Schifffahrts-, und Versicherungsrechts. Bereichen der Seeversicherung, des Seehandels sowie der Er ist auf die Abwicklung versicherungsrechtlicher Energy & Offshore Branche. Er berät häufig Reedereien und Auseinandersetzungen im maritimen und nicht maritimen Versicherer im Bereich des Seereechts und des Schiffsbaus Bereich sowie auf die Begleitung komplexer Yachtprojekte sowie Vertragsparteien bei komplexen Energy&Offshore für Mandanten aus dem In-, und Ausland spezialisiert. Projekten. Als erfahrener Prozessanwalt verfügt er über jahrelange Erfahrung in komplexen maritimen Wirtschaftsstreitigkeiten.
4 DAV Tagung 2018: Aktuelle Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Am 20.11.2018 fand nunmehr zum sechsten Mal die Tagung des Deutschen AnwaltVereins zu aktuellen Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in München statt. Die Tagung hat sich als Branchentreff von Versicherern, Maklern, Rechtsanwälten und anderen Marktteilnehmern für Fragen rund um die Themen Berufshaftung und Versicherung etabliert. Auch in diesem Jahr fand die Fachtagung bei den zahlreichen Teilnehmern sehr guten Anklang. Organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt Dr. Henning Schaloske, der in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen AnwaltVereins den Arbeitskreis Haftpflichtversicherung der freien Berufe / Vermögenschadenhaftpflicht verantwortet. Auf der Veranstaltung referierten auch dieses Jahr wieder Clyde Code unterstützt Unternehmen durch eine vollständig Vertreter aus der Versicherungswirtschaft und der integrierte rechtliche und technische Beratung mit dem Ziel, rechtsberatenden Berufe zu praxisrelevanten Themen rund das wachsende Potenzial von Smart Contracts, Blockchain- um den Bereich der Berufshaftpflicht. Den Anfang machte und Distributed Ledger-Technologien zu realisieren. Markus Hartung, Rechtsanwalt und Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession (CLP) an der Bucerius Law Im Anschluss folgte ein Vortrag von Hans-Peter School, mit einem Vortrag zur Zukunft des Rechtsmarkts Mechlem, Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt sowie dessen Herausforderungen und Perspektiven. Inhalt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der Einblicke in das waren aktuelle Trends des Rechtsmarkts mit besonderem Risikomanagement einer deutschen Großkanzlei Bezug zum Berufsrecht, wie beispielsweise die verstärkte gab. Im Fokus standen neben der Strukturierung der Verbreitung nicht-anwaltlicher Dienstleistungen im Berufshaftpflichtversicherung vor allem Maßnahmen Vergleich zu den traditionellen Rechtsberatungsleistungen der Haftungsprävention und des Schadenmanagements, von Kanzleien. Im Vordergrund stand zudem das Thema der insbesondere auch mit Blick auf zunehmende Cyberrisiken Digitalisierung, insbesondere die Beratung unterstützende (wie beispielsweise dem „CEO-Fraud“) und IT-Sicherheit. Software oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz (Legal Ramon Toossi, Rechtsanwalt und Tax Tech). Bei diesen neuen Geschäftsmodellen ist für den Manager bei PricewaterhouseCoopers GmbH Eintritt der Berufshaftpflichtversicherung genau zu prüfen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gab sodann einen ob es sich um eine versicherte „anwaltliche“ Tätigkeit Überblick über aktuelle Strukturfragen für Kanzleien – handelt. Auch Clyde & Co stellt sich den Herausforderungen von Steuern bis Brexit. Der Vortrag stellte insbesondere der Zeit und packt diese an. Ein Beispiel dafür ist Clyde die steuerlichen Risikofelder internationaler Kanzleien in Code (https://www.clydeco.com/clydecode), ein innovatives der Rechtsform einer LLP sowie Trends der Reorganisation Beratungsunternehmen, das Versicherer und Mandanten in mit Blick auf den Brexit oder die sogenannte „Jones Day anderen Branchen zu allen Aspekten von Smart Contracts, Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. Blockchain- und Distributed Ledger-Technologien berät. 27.06.2018 – 2 BvR 1287/17 u.a.) dar.
5 Darauf folgte ein Vortrag von Dr. Simon Hammerstingl, Die von den Referenten vorgestellten Themen führten zu Rechtsanwalt und Head of Legal bei Hiscox Europe einer lebhaften Diskussion mit den Teilnehmern. Auch Underwriting Limited, zu aktuellen Themen und Trends zum Networking bestand in den Pausen ausreichend der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Gelegenheit. Wir freuen uns schon auf interessante Jahr 2018. Zentrale Themen waren die Datenschutz- Vorträge bei der Veranstaltung 2019! Grundverordnung und die Versicherbarkeit von Bußgeldern sowie die Cyber-Versicherung. Markus Fleck, Product Development Counsel Financial Lines bei der Allianz Global Corporate & Specialty SE, stellte schließlich neue Versicherungslösungen für Reputationsrisiken dar. Diese können nunmehr Dr. Rebecca Hauff neben dem Kostendeckungsbaustein auch Assistance-Leistungen sowie eine Versicherung des Reputationsvermögensschadens enthalten. Abgerundet wurde das Programm durch einen Vortrag von Erich Hartmann, Rechtsanwalt und ehemaliger Senior Underwriter Casualty & Specialties bei der MSIG Insurance Europe AG, zu aktuellen Wording-Themen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (z.B. Kostenklauseln zur Deckungssummenbegrenzung oder Deckung kaufmännischer Risiken wie Treuhandtätigkeiten).
6 PI Risk Day 2019 Die Risiken für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verändern sich stetig und nehmen tendenziell zu. Vor diesem Hintergrund hat am 12.02.2019 der erste PI Risk Day unseres Düsseldorfer Büros stattgefunden, um den Austausch und das gegenseitige Verständnis zwischen Vertretern von Kanzleien, Versicherern und Maklern zu fördern. Über die zahlreichen Teilnehmer und die rege Beteiligung haben wir uns sehr gefreut. Die Resonanz hat gezeigt, dass eine entsprechende Veranstaltung in Deutschland bisher gefehlt hat. Wir werden daher den PI Risk Day in unseren jährlichen Veranstaltungskalender aufnehmen. Im Fokus des ersten PI Risk Day standen organisatorische und Fehlern umzugehen. Die unterschiedlichen Perspektiven aus strukturelle Fragen zur Risikominimierung, einschließlich des Versicherer und Kanzlei Sicht haben gezeigt, dass ein ständiger richtigen Umgangs mit Fehlern sowie aktuelle Entwicklungen Austausch zwischen den Beteiligten zur Verbesserung in deckungsrechtlicher Sicht in UK und Deutschland. des Risikomanagements nicht nur hilfreich, sondern unumgänglich ist. Dr. Marcus Böttger hat die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts in Sachen VW/Jones Day und deren Richard Harrison aus dem Londoner Clyde & Co Büro gab einen Auswirkungen auf Kanzleien und deren Mandatsbearbeitung Überblick über die Risikolandschaft und aktuelle Entwicklungen erläutert. Das Thema wird voraussichtlich vom Gesetzgeber in UK. Unter anderem aufgrund der Schadensbelastungen im Hinblick auf interne Untersuchungen aufgegriffen. Es bleibt der letzten Jahre ist zunehmend eine Verhärtung des abzuwarten, ob hierdurch im Interesse von Mandanten und Versicherungsmarktes für Berufshaftungsrisiken festzustellen. deren Beratern Rechtsklarheit geschaffen wird. Zum Abschluss der Veranstaltung erläutere Daniel Kreienkamp Am Lebenszyklus einer Kanzlei hat sich Ramon Toossi bei verschiedene deckungsrechtliche Themen, die derzeit im seinem Vortrag orientiert und unterschiedliche Strukturfragen Rahmen der Risikozeichnung sowie der Schadenbearbeitung für eine Kanzlei, insbesondere auch vor dem Hintergrund des besonders relevant sind. Hierzu gehören unter anderem die nahenden Brexit sowie steuerlichen Fragen beleuchtet. Ausweitung der anwaltlichen Tätigkeit auf nicht ausschließlich rechtsberatene Tätigkeitsbereiche und deren Risikoabdeckung Regelmäßig sehen sich Rechtsanwaltskanzleien und auch oder die Herausforderungen beim Zusammentreffen einer andere Berater nicht nur Schadensersatzansprüchen ihrer lokalen und internationalen Versicherungspolice. eigenen Mandanten ausgesetzt, sondern auch von Dritten Personen. Hierbei behaupten die Dritten, dass sie in den Wir freuen uns auf den weiteren Austausch zu diesen Themen Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen worden sind. und insbesondere auch auf unseren zweiten PI Risk Day am Dr. Thomas Winter hat vor diesem Hintergrund zur Herleitung 11.02.2020. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am PI Risk des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und den Day 2020 haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Voraussetzungen dieser Rechtsfigur referiert. Nach einem kurzen Impulsvortrag von Dr. Michael Pocsay zum Thema Fehlerkultur diskutierten Bertin Chab, Prof. Dr. Martin Diller und Dr. Tanja Schramm gemeinsam mit den Teilnehmern lebhaft zu möglichen Fehlerursachen und dem richtigen Umgang mit Fehlern. Hierbei ist es wichtig, offen und transparent aber auch gleichzeitig bedacht mit Daniel Kreienkamp
7 Versicherungsschutz von Persönlichkeitsrecht und Reputation – Bestandsaufnahme und Möglichkeiten Auf unkompliziertem Wege mit anderen Menschen kommunizieren, Neuigkeiten austauschen und sich informieren – was als Vorteil des Internets erscheint, kann für manche zum folgenreichen Nachteil werden. Was ist, wenn die Kommunikation aus andauernden Hasskommentaren und Beleidigungen besteht? Wenn die Neuigkeit ein kompromittierendes Foto oder Video ist? Oder wenn die Informationen Fake News sind? Einmal im Internet, gehen Daten in Sekundenschnelle viral. Der daraus entstehende Schaden kann sowohl für und gegebenenfalls einen Löschdienst beschränken. Privatpersonen als auch für Unternehmen immens hoch Andererseits gibt es Produkte, die neben einem Löschdienst sein. Die Löschung einzelner Daten ist kostspielig, eine und einer Erstberatung auch Rechtsschutz für Schadensersatz- Anspruchsverfolgung mitunter langwierig und schwierig oder Unterlassungsansprüche bieten. Diese Modelle weisen und ein Reputationsverlust kann einen erheblichen allerdings oft eine niedrige Deckungssumme auf. Gewinneinbruch bedeuten. Dies wirft die Frage nach Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Manager Möglichkeiten des Versicherungsschutzes auf. eines Unternehmens, dem ein karrierebeeinträchtigender Versicherungsschutz von Reputationsschaden droht, so greift mitunter eine D&O- oder Cyberversicherung. Viele dieser Policen decken die Persönlichkeitsrecht – Cybermobbing erforderlichen und angemessenen Public Relations Kosten Ob als Deckungsbaustein oder als speziell entwickeltes bzw. Kosten für ein Cyber-Krisenmanagement, wodurch der Versicherungsprodukt: Die Notwendigkeit einer Versicherung Reputationsschaden abgewendet oder zumindest gemindert gegen Cybermobbing wird von verschiedenen Studien – werden soll. etwa von der empirischen Bestandsaufnahme “Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen” des Bündnisses Versicherungsschutz der Reputation von gegen Cybermobbing unterstützt von ARAG SE aus März Unternehmen 2014 – belegt, die das Ausmaß deutlich machen: Besonders Steht der betroffene Manager in der öffentlichen betroffen sind Menschen bis 30 Jahre, 72 Prozent der Vorfälle Wahrnehmung für das Unternehmen, so ist oft die Reputation finden am Arbeitsplatz statt, fast 40 Prozent der Attacken des gesamten Unternehmens in Gefahr. Doch auch in der dauern länger als ein Jahr, etwa die Hälfte der Betroffenen Öffentlichkeit behauptete Produktfehler, Probleme in der klagt über Persönlichkeitsveränderungen und Depressionen Lieferkette, Cyberangriffe, ein Fehlverhalten von Angestellten und mehr als jedes zehnte Opfer stuft sich selbst als oder Werbeträgern sowie ethische oder soziale Verstöße suizidgefährdet ein. Betroffene weisen pro Jahr im Schnitt können in gleicher Weise dem Ansehen eines Unternehmens fünf Krankheitstage mehr auf als nicht betroffene Kollegen schaden – selbst wenn diese gar nicht bestehen. und die Hemmschwelle der Täter ist gering. Sie mobben zum Spaß, aus Langeweile oder weil es andere auch tun. Laut Allianz Risk Barometer 2019 zählt das Reputationsrisiko zu den zehn wichtigsten globalen Geschäftsrisiken und eine Der Deckungsumfang der bisher erhältlichen Schädigung dessen kann zu erheblichen Verlusten führen. Versicherungsprodukte ist nicht einheitlich. Im Wesentlichen Wie wichtig eine gute Krisenkommunikation in diesen kann zwischen zwei Modellen unterschieden werden: Fällen ist, belegen Studien, so etwa der Oxford Metrica/ Einerseits werden Versicherungsmodelle angeboten, die sich Aon Reputation Review 2012: Während ein misslungenes primär auf vorbeugende Schutzmaßnahmen für Hard- und Krisenmanagement den Aktienkurs eines Unternehmens Software, eine juristische und psychologische Erstberatung
8 im Folgejahr um 15 Prozent und mehr herunterziehen Fazit kann, führt eine erfolgreiche Krisenbewältigung zu einer Steigerung des Aktienkurses im Folgejahr um zehn Prozent Soziale Netzwerke haben zu einem rasanten Anstieg des und mehr. Neben diesen äußeren Erscheinungen wie einem Risikos von Cybermobbing und Reputationsschädigung fallenden Börsenwert oder Umsatz- und Gewinneinbrüchen geführt, worauf der Versicherungsmarkt mit führt ein Reputationsschaden oft zu internen Folgen wie der neuen Versicherungslösungen in Form von neuen Abwanderung von Top-Managern und einer Minderung der Deckungsbausteinen und speziell entwickelten Mitarbeitermotivation- und -loyalität. Versicherungskonzepten reagiert. Ob die aktuellen Lösungen die Erwartungen treffen, bleibt abzuwarten. So scheint Ein breit aufgestellter Versicherungsschutz ist hier insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Limits entscheidend. Im Sinne eines Dreisäulenmodells Verbesserungsbedarf zu bestehen. Vor dem Hintergrund bieten Versicherer Assistance Leistungen in Form von weiterer technischer Innovationen, die einen immer Präventionsworkshops an. Daneben gewähren Versicherer schnelleren Datentransfer möglich machen, darf im Markt Deckung für die Kosten eines Krisenmanagements sowie der Persönlichkeitsrechts- und Reputationsversicherungen Versicherungsschutz für den entgangenen Betriebsgewinn. jedenfalls ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet werden. Dabei sollte das Versicherungsprodukt individuell auf das jeweilige Unternehmen, seine Branche und seine finanzielle Lage angepasst werden. Obwohl Versicherer weitere Versicherungsmodelle entwickeln, steckt die Reputationsversicherung noch in den Kinderschuhen. Dies liegt vor allem daran, dass schon die Bewertung der Unternehmensreputation schwierig Dr. Henning Schaloske erscheint. Auch die Bestimmung des auslösenden Ereignisses und die Kausalität zwischen Reputationsbeeinträchtigung und finanziellem Schaden sind nur schwer nachweisbare Faktoren. Zudem sind die Produkte für kleine Unternehmen oft teuer, während für Großkonzerne die Deckungssummen möglicherweise nicht ausreichen. Amrei Zürn, LL.M.
9 Verhängung von DSGVO-Bußgeldern in Deutschland und anderen EU Mitgliedstaaten sowie Frage der Versicherbarkeit Eine Umfrage des Handelsblattes unter den Datenschutzbeauftragten der Länder hat ergeben, dass bundesweit bisher 41 Bußgeldbescheide wegen DSGVO-Verstößen ergangen sind. Das erste Bußgeld fing sich die Chatt-Plattform Knuddels in Höhe von EUR 20.000 ein, nachdem Hacker die Passwörter, E-Mail-Adressen und Pseudonyme von 330.000 Nutzern abgegriffen und diese im Internet veröffentlicht hatten. Derzeit gehen die Länder sehr unterschiedlich mit der 21.01.2019 durch die französische Datenschutzbehörde (CNIL) Verhängung von Bußgeldern um. So haben laut Handelsblatt verhängt wurde. Aus anderen Ländern wird ebenfalls über elf Bundesländer noch keine DSGVO-Bußgelder verhängt, die ersten Bußgelder berichtet: So hat im September 2018 die wohingegen Nordrhein-Westfalen mit 33 verhängten österreichische Datenschutzbehörde (DSB) das EU-weit erste Bußgeldern klarer Spitzenreiter ist. Weit dahinter liegen Bußgeld in einer Höhe von EUR 4.800 gegen ein Wettbüro Hamburg mit drei Bußgeldern, Baden-Württemberg und verhängt. Die Datenschutzbehörde in Portugal (CNPD) hat Berlin mit jeweils zwei und das Saarland mit einem Bußgeld. sodann im Oktober 2018 das erste beträchtliche Bußgeld gegen Gleichwohl ist die Summe der verhängten Bußgelder in ein Krankenhaus in Höhe von EUR 400.000 verhängt. Weitere Nordrhein-Westfalen mit insgesamt EUR 15.000 relativ gering, Bußgelder werden erwartet. während Baden-Württemberg die bislang höchste Einzelstrafe Die zunehmende Verhängung von Bußgeldern unter der in Höhe von EUR 80.000 gefordert hat. Grundsätzlich scheint DSGVO verdeutlicht die große Praxisrelevanz der Frage, ob mit Blick auf den möglichen Bußgeldrahmen noch eine solche Bußgelder versicherbar sind. Hier ist das Bild ebenfalls Schonfrist zu gelten. So kann ein Bußgeld nach der DSGVO sehr gemischt. Die Rechtslage in UK und Deutschland haben bis zu EUR 20 Mio. oder bis zu vier Prozent des gesamten wir kürzlich in einem Artikel behandelt, den Sie hier https:// weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen www.clydeco.com/blog/insurance-hub/article/insurability- Geschäftsjahres ausmachen. of-fines-and-penalties-for-breaches-of-the-gdpr-a-uk-and- Derzeit laufen sehr viele weitere Bußgeldverfahren. Besonders germa finden. Daneben finden Sie einen breiten Überblick kleine Unternehmen sind laut Recherche des Handelsblattes über die Versicherbarkeit von Geldstrafen und Bußgeldern auf die neuen Regeln offenbar nicht vorbereitet. Aber auch international in unserem “Global Guide to the Insurability of bei mittleren Unternehmen gibt es teils erhebliche Defizite. Fines and Penalties”. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne Die meisten Bußgeldverfahren werden durch Beschwerden ein Exemplar zu. von Betroffenen in die Wege geleitet, Tendenz steigend. Aufgrund unzureichender Umsetzung der DSGVO mussten die Landesdatenschutzbehörden in einem deutlich größeren Ausmaß aktiv werden als vor Geltung der DSGVO. Sowohl die Anzahl der Beschwerden als auch der Beratungen und gemeldeten Datenpannen ist erheblich angestiegen. Alles in allem, scheint das Bewusstsein der Bürger für ihre Dr. Henning Schaloske Datenschutzrechte auf der einen Seite und das Verständnis der Unternehmen für ihre datenschutzrechtliche Verantwortung auf der anderen Seite deutlich zugenommen zu haben. Ein Blick auf Europa zeigt ebenfalls ein uneinheitliches Bild. Das größte mediale Echo ging einher mit dem Bußgeld über EUR 50 Mio. gegen Google, welches in Frankreich am Amrei Zürn, LL.M.
10 InsurTech – Versicherung der Zukunft oder viel Lärm um nichts? Die Digitalisierung ist mittlerweile in aller Munde. Für die Nutzung moderner Technologien speziell in der Versicherungswirtschaft hat sich dabei das Schachtelwort InsurTech (Insurance Technology) etabliert. In diesem Bereich hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren eine bunte Landschaft digitaler Anbieter entwickelt, die von IT- Serviceunternehmen über digitale Versicherungsvermittler bis hin zu eigenen Risikoträgern reichen. Um auf diesem dynamischen Gebiet neben den eigenen FinTech- und InsurTech- bezogenen Mandaten auf dem Laufenden zu bleiben und die Entwicklungen aktiv mitzugestalten, ist Clyde & Co seit dem Gründungsjahr Mitglied des InsurLab Germany. Kanzleiweit gibt es ferner, koordiniert durch ein Innovation Board, mit Clyde Code eine eigene Blockchain-Beratung und in Zusammenarbeit mit dem University College London ein Data Analytics Lab, um unsere Mandanten bei ihren Digitalisierungsprojekten zu unterstützen und aktiv bessere und effizientere Prozesse und Lösungen zu entwickeln. Das InsurLab Germany in Köln an der InsurTech Week und mehreren Workshops haben wir zusammen mit BLD den ersten InsurTech Legal Day Das InsurLab Germany ist eine der zwei vom ins Leben gerufen, um die Rechtsfragen der Digitalisierung Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Digital-Hub- der Versicherungswirtschaft, die oft nicht die gebotene Projekts „de:hub“ für InsurTech ausgewählten Initiativen Aufmerksamkeit erhalten, teils mit vermeidbaren negativen (neben dem InsurTech Hub Munich). Es wurde zur Entwicklung Folgen, stärker in den Vordergrund zu rücken. Neben innovativer Lösungen in der Versicherungswirtschaft durch einem Vortrag zu den rechtlichen Herausforderungen Vernetzung und Kooperationen von Unternehmensgründern bei der Gründung eines Full-Stack-InsurTechs, also eines mit Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Institutionen vollwertigen Risikoträgers, durch Johannes Jacobsen, Head of mit Versicherungsbezug 2017 von der Stadt Köln, der IHK Köln, Legal and Compliance der Coya AG, der auf unsere Einladung der Universität zu Köln, der TH Köln sowie mehreren Start- gekommen war, hielten Nadine Bairle und Nigel Brook ups und etablierten Versicherungsunternehmen gegründet. aus dem Londoner Büro, Mitglieder des Innovation Boards, Die Brancheninitiative ist die derzeit Größte ihrer Art in einen Vortrag zu „InsurTech International – Challenges and Deutschland. Neben einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Opportunities“. Dr. Henning Schaloske, Dr. Kathrin Feldmann, Konferenzen, Workshops sowie Exkursionen („Innovation Nigel Brook und Lukas Wagner führten im Anschluss durch Journeys“) in andere Städte betreibt das InsurLab auch Break-out-Sessions zum Regulatorischen Rechtsrahmen, ein Accelerator-Programm, um Jungunternehmer bei der zum Outsourcing und zu „Legal Implications of Blockchain Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu unterstützen, und and Smart Contracts“, die sowohl bei Vertretern von Start- fördert weitere Projekte der Zusammenarbeit zwischen den ups als auch von etablierten Versicherern reges Interesse Mitgliedern. und entsprechend lebhafte Diskussionen erzeugten. Ende des Jahres haben wir im Rahmen des innovate.insurance- 2018 im InsurLab Hackathons bei der Gothaer in Köln die Teilnehmer Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im InsurLab haben wir zu Rechtsfragen ihrer Projekte gecoacht. Die u.a. von 2018 an einer Vielzahl von Veranstaltungen teilgenommen Versicherern und Maklern gesponserten Herausforderungen und diese zum Teil auch aktiv gestaltet. Neben Teilnahmen reichten von der Schaffung von Anreizen zur Meldung
11 von Cyber-Attacken bis hin zur Entwicklung situativen Ausblick Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung. Auch dort zeigten die Gespräche und Ergebnisse vielfach, wie wichtig es In diesem Jahr planen wir unser Engagement im InsurLab für ein erfolgreiches Konzept ist, den rechtlichen Rahmen von weiter auszubauen, u.a. mit einer aktiven Beteiligung am Beginn an im Blick zu haben, und wie der richtig verstandene nächsten Durchgang des Accelerator-Programms. Daneben Rechtsrahmen oft genug sogar zur Schaffung merklicher werden wir uns bei verschiedenen Veranstaltungen des Wettbewerbsvorteile genutzt werden kann. InsurLab aber auch darüber hinaus als Redner einbringen. Parallel ist eine Veranstaltung mit den Londoner Kollegen Weitere Branchentermine von Clyde Code geplant, um unseren deutschen Mandanten die Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Einsatzes Neben unseren Aktivitäten im InsurLab waren wir im letzten von Blockchain-Technologie näher zu bringen und dabei Jahr auch auf vielen weiteren Branchenterminen präsent, wie auch die Arbeit, Leistungen und bisherigen Projekte von z.B. der Digital Insurance Agenda in München oder der Exec Clyde Code vorzustellen. Insoweit lohnt auch ein Blick auf Insurtech in Köln, und haben das Lloyd’s Lab in London sowie unser Resilience-Hub (https://resilience.clydeco.com/), wo mehrere Start-ups in London und Berlin besucht. Dabei lassen sich damit zusammenhängende Beiträge zum Potential sich in der Branche mehrere größere Trends beobachten: neuer Formen von Versicherung (wie der parametrischen Während die ersten Neulinge versucht haben, einzelne Versicherung und „Inclusive Insurance“) für bisher un- Teilaspekte der Wertschöpfungskette besser oder effizienter oder unterversicherte Bevölkerungsgruppen finden. Im zu bespielen, haben in der letzten Zeit eine Mehrzahl neuer Düsseldorfer Büro erkunden wir außerdem derzeit selbst Risikoträger eine BaFin-Erlaubnis erhalten, neben Coya und Anwendungsfälle maschinellen Lernens in Gestalt des Neodigital im P&C-Bereich etwa auch Ottonova als erster sogenannten Natural Language Processing (NLP), um digitaler Krankenversicherer. Daneben versuchen viele Start- unsere Arbeit effektiver und damit für die Mandanten ups, mit einer Zulassung als Vermittler innovative Produkte kostengünstiger zu gestalten. für Risikoträger als potentielle Partner zu entwickeln. Parallel verlagern die Risikoträger ihr Angebot in vielerlei Hinsicht vor Wenngleich die von vielen befürchtete und ständig und bieten, unterstützt durch Start-ups, verschiedene Arten prophezeite große Revolution der Versicherungswirtschaft von Risikomanagement-Leistungen zur Schadensvermeidung bisher ausgeblieben ist und möglicherweise auch weiterhin an. Ferner folgt man dem allgemeinen Trend in der an der fehlenden Beigeisterungsfähigkeit des Rechtsprodukts Finanztechnologie, die Kundenschnittstelle „besser“ zu Versicherung scheitern wird, haben die neuen innovativen bespielen, indem man versucht, mehr Kundenkontakt und Ansätze im Kleinen schon einiges bewegt. Was auch immer damit (vermeintlich) positive Erlebnisse im Zusammenhang das neue Jahr in Sachen InsurTech bringen wird, wir werden mit der eigenen Versicherung vor einem etwaigen Schadensfall die Entwicklungen nicht nur eng begleiten, sondern auch zu erzeugen. Dabei probiert man auch, die Erkenntnisse aktiv mitgestalten. Sprechen Sie uns gerne an, falls wir Sie bei der Verhaltensökonomie zu nutzen, um die Kunden durch eigenen Projekten unterstützen können oder Sie bei künftigen die Einbeziehung spielerischer Elemente („Gamification“) Veranstaltungen berücksichtigen sollen. und andere „Nudges“ (positiv) zu beeinflussen. In diesem und anderen Zusammenhängen spielen Daten eine immer größere Rolle und werden durch Sensoren in sogenannten Wearables oder anderen „Smart Devices“ auch in immer größerem Umfang und mit zunehmender Genauigkeit erzeugt. Diese Entwicklungen stellen die Versicherungswirtschaft, in der die Risikoträger den Kundenkontakt jahrzehntelang Lukas Wagner, MSc bereitwillig den Vermittlern überlassen haben, vor ungewohnte (Oxon) Herausforderungen.
12 Neue Schiedsordnung des Hong Kong International Arbitration Centre In den letzten Jahren hat eine Reihe namhafter Schiedsinstitutionen ihre Schiedsverfahrensregeln modernisiert. Diesem Trend ist auch das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) gefolgt. Dessen neue, den Bedürfnissen einer modernen und kosteneffizienten Streitbeilegung angepassten Schiedsverfahrensregeln traten am 1. November 2018 in Kraft. Die Überarbeitung der Schiedsverfahrensregeln sollte die Ein weiteres Mittel des Schiedsgerichts zur effizienten Flexibilität und Kosteneffizienz von HKIAC Schiedsverfahren Verfahrensführung ist das neu eingeführte „Early steigern. Diesem Zweck dient etwa die Möglichkeit, Klagen Determination Procedure“.4 Das Schiedsgericht ist nunmehr aus mehreren Verträgen unter erleichterten Voraussetzungen ermächtigt, auf Antrag einer Partei vorab zu einzelnen in einem einheitlichen Schiedsverfahren geltend zu machen. Sach- oder Rechtsfragen feststellen, dass diese offenkundig Unter den HKIAC Schiedsverfahrensregeln aus dem Jahr unbegründet oder nicht von der Zuständigkeit des 2013 war dies nur möglich, wenn alle beteiligten Parteien Schiedsgerichts erfasst sind oder dass, selbst wenn an alle einschlägigen Schiedsvereinbarungen gebunden die betroffenen Sach- oder Rechtsfrage zugunsten der waren.1 Diese Voraussetzung besteht nach den neuen HKIAC Partei beantwortet würden, die sich auf sie stützt, kein Schiedsverfahrensregeln nicht mehr. Ein Schiedsverfahren Schiedsspruch zugunsten dieser Partei ergehen kann. über Klagen aus mehreren Verträgen kann fortan auch Durch dieses „Early Determination Procedure“ kann das zwischen Parteien stattfinden, die nicht alle durch dieselben Schiedsgericht fortan verhindern, trotz offenkundiger Schiedsvereinbarungen gebunden sind.2 Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkeit der Verteidigung ein vollumfängliches, kosten- und zeitintensives Ebenfalls der Kosteneffizienz und Verfahrensflexibilität dient Schiedsverfahren durchführen zu müssen. die ins Ermessen des Schiedsgerichts gestellte Möglichkeit, mehrere Schiedsverfahren gleichzeitig oder unmittelbar Um eine zügige Verfahrensbeendigung sicherzustellen, nacheinander zu führen oder einzelne Schiedsverfahren hat das HKIAC die Fristen für das Schiedsgericht zur auszusetzen, bis ein anderes Schiedsverfahren beendet ist.3 Fertigstellung des Schiedsspruches verkürzt. Das Voraussetzung ist, dass in jedem der Schiedsverfahren das Schiedsgericht soll die Parteien und das HKIAC nach gleiche Schiedsgericht bestellt ist und es um gemeinsame Schließung des Verfahrens mitteilen, wann es den Sach- oder Rechtsfragen geht. Diese Handlungsalternativen Schiedsspruch voraussichtlich erlassen wird. Dies soll nicht erlauben dem Schiedsgericht auch in Fällen, in denen später als drei Monate nach Schließung des Verfahrens eine Verfahrensverbindung nicht möglich ist, mehrere geschehen. Diese Frist kann durch Parteivereinbarung oder, Schiedsverfahren zeit- und kosteneffizient zu koordinieren. wenn es den Umständen nach angemessen ist, durch das HKIAC verlängert werden. 1 Artikel 29 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2013. 2 Artikel 29 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 3 Artikel 30 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 4 Artikel 43 HKIAC Schiedsverfahrensordnung 2018.
13 Besonders bemerkenswert sind die Regelungen hinsichtlich vor. Des Weiteren sehen die neuen Regeln für den Fall eines dem Gebrauch von technologischen Hilfsmitteln und der Third Party Funding eine Ausnahme von der sonst in HKIAC Prozessfinanzierung durch Dritte (Third Party Funding). Schiedsverfahren geltenden Vertraulichkeit des Verfahrens vor. Parteien, die sich um eine Prozessfinanzierung durch Erstmals geben die HKIAC Schiedsverfahrensregeln dem Dritte bemühen, dürfen zu diesem Zweck dem (potentiellen) Schiedsgericht ausdrücklich auf, unnötige Verzögerungen Prozessfinanzierer gegenüber Informationen über das und Kosten durch den effektiven Gebrauch von Technologie Schiedsverfahren offenlegen.8 Ist eine Partie drittfinanziert, zu vermeiden.5 Des Weiteren sehen die neuen Regeln die so kann das Schiedsgericht dies nunmehr auch bei seiner Zustellung zwischen den Parteien, den Schiedsrichtern und Kostenentscheidung berücksichtigen.9 dem HKIAC durch Hochladen des Schriftverkehrs auf eine von den Parteien vereinbarte (sichere) Onlineplattform vor.6 Die überarbeiteten HKIAC Schiedsverfahrensregeln Das HKIAC schafft somit ausdrücklich die prozessualen geben den Verfahrensbeteiligten die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von technologischen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, Schiedsverfahren Hilfsmitteln zur Förderung der Verfahrenseffizienz. Die auch in komplexen Streitigkeiten zeit- und kosteneffizient zu neuen HKIAC Schiedsverfahrensregeln spiegeln mithin führen. Die geschaffenen Möglichkeiten effektiv zu nutzen auch den in der Schiedsgerichtsbarkeit herrschenden liegt weiterhin in der Verantwortung der Schiedsrichter, Digitalisierungstrend wider. Parteivertreter und Parteien. Mit den Regelungen zum Third Party Funding greifen die neuen HKIAC Schiedsverfahrensregeln eine weitere aktuelle Entwicklung in der Schiedsgerichtsbarkeit auf. Aufgrund der zunehmenden Fremdfinanzierung von Schiedsverfahren stellt sich insbesondere die Frage, ob eine drittfinanzierte Partei die Beteiligung und Identität des Third Party Funders offenlegen muss. Die neuen HKIAC Schiedsverfahrensordnung schreiben Dr. Michael Pocsay, LL.M. nunmehr ausdrücklich eine solche Offenlegungspflicht ( Johannesburg) 5 Artikel 13.1 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 6 Artikel 3.1(e) HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 7 Artikel 44 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 8 Artikel 45.3(e) HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018. 9 Artikel 34.4 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
14 International: European Commission adopts adequacy decision on data flow with Japan On 23 January 2019, the European Commission (the Commission) adopted its adequacy decision on Japan, allowing for the free flow of personal data between the European Union (EU) and Japan. It is the last step in a procedure following a number of discussions and the recognition of each other’s data protection systems. As a result of this decision, the EU and Japan will now enjoy – The right to restrict processing of personal data so that, while equivalent protection of their personal data when transferred, allowing the storage of the data, it prevents the use of it. allowing individuals and companies to benefit from safe data – The right to data portability, allowing individuals to move, flows. According to EU sources, the adequacy decision has copy or transfer their personal data across services created the world’s largest area of safe data flows. without any effect on its function Background to the Decision – The right to object to the processing of personal data allowing individuals to stop the processing of their The commitment to safe data flows between the two personal data. economies came in July 2017, where in a joint statement the President of the Commission, Jean-Claude Juncker, and Prime – Rights in relation to automated decision making and profiling that Minister of Japan, Shinzo Abe, recognised “the importance of apply to any automated individual decision-making (without ensuring a high level of privacy and security of personal data as a human involvement) or profiling (automated processing and fundamental right and as a central factor of consumer trust in the evaluation of an individual’s data. digital economy.” International Transfers under the GDPR The development also takes its place as part of the wider EU The GDPR places restrictions on transfers of personal data strategy to promote international data protection standards outside of the European Economic Area (EEA) unless the rights following the reform of EU data protection legislation that in respect of personal data are protected in another way. came into effect in May 2018 in the form of the General Data Protection Regulation (GDPR). Where the transfer is to a country outside the EEA but an adequacy decision is in place, then personal data is free to be Rights of Individuals transferred between the two countries. The GDPR provides a range of rights for individuals: If the transfer is not covered by an adequacy decision then it – The right to be informed about the collection and use of their will need to be covered by appropriate safeguards as outlined personal data, as well as the purpose of its collection, the at Article 46 of the GDPR. retention periods and how it will be shared. Key Aspects of the Adequacy Decision – The right of access to their personal data by request verbally The EU-Japan adequacy decision essentially bridges or in writing. differences between the two data protection systems: – The right to rectification to any incorrect or incomplete data by request. – The treatment of data – Whenever the data travels from the EU to Japan, the same guarantees as those under EU law – The right to erasure which allows individuals to request will apply. This includes the guarantee that: erasure of their personal data, also known as the right to be forgotten.
15 • The processing of data is limited to the purpose for As part of the Decision, the PPC will administer and supervise which it was legally transferred, unless EU citizens give a complaint-handling mechanism to investigate and resolve their consent for another purpose, and the processing complaints from European regarding access to their data by must be completed under appropriate security and Japanese public authorities. protection measures; The PPC also has the ability to investigate into the processing • Data is kept accurate and up to date with additional of data by Japanese businesses and can issue binding decisions safeguards for particularly sensitive data and is kept no on the handling of data wherever it finds irregularities. longer than is necessary for the purpose for which it was transferred; and Effect of the Decision on Businesses • Data is never further transferred to individuals or One of the most significant outcomes of the EU-Japan entities which do not guarantee an adequate level of adequacy decision is facilitation of the transfer of personal protection, unless the consent of EU citizens is obtained data between the two economies with high privacy standards. –– The provision of ‘Supplementary Rules’ – The rules will This arrangement to establish a mutual data privacy be additional safeguards to bridge several differences framework complements the EU-Japan Economic Partnership between the two data protection systems. They will serve Agreement which entered into force on 1 February 2019 to strengthen the protection of sensitive data; facilitate allowing European companies to benefit from data flows with the exercise of individual rights relating to protection of a “key commercial partner” as well as access to 127 million personal data; and govern the conditions under which Japanese consumers. EU data can be further transferred from Japan to another This development highlights the importance for businesses third country, and countries to establish robust data privacy and security –– Enforcement and national security – The Japanese Government systems not only to maintain consumer trust but to be has given assurances to the Commission ensuring that able to establish strategic commercial partnerships in an the use of data for criminal law enforcement and national increasingly data driven economy. security purposes would be limited to what is necessary and proportionate subject to independent oversight and effective redress mechanisms. Enforcement and redress Just as data is protected by various enforcement mechanisms and complaints procedures in the EU, the adequacy decision Rosehana Amin provides for the safeguarding of personal data and the (London) enforcement of rights relating to it. In Japan, the body responsible for the protection of data is an independent data protection authority, the Personal Information Protection Commission (PPC). The PPC was established to ensure the smooth transfer of data between the EU and Japan.
16 Rechtsprechung BGH: Keine Überprüfung der Auch den Gesetzesmaterialien sei eine Überprüfungsmöglichkeit durch den einzelnen Versicherungsnehmer nicht zu Unabhängigkeit des zustimmenden entnehmen. Das Aufsichtsrecht gebe die Anforderungen an Treuhänders im Rechtsstreit über den Treuhänder vor und sichere die zu beachtenden Interessen eine Prämienanpassung in der aller Versicherten. Im Fall der Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders durch Zivilgerichte seien divergierende Krankenversicherung durch die Entscheidungen und damit eine Störung der Beitrags- und Zivilgerichte. Leistungsstabilität zu befürchten. Mit Urteil vom 19.12.2018 konkretisierte der Bundesgerichtshof BGH: Kein Ersatz der den Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte hinsichtlich des “unabhängigen Treuhänders” im Sinne des § 203 Abs. 2 S. 1 VVG.1 Schadensermittlungskosten in der Der Kläger verlangte von dem beklagten Versicherer die Sachversicherung Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die die Beklagte in den Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Jahren 2011 und 2012 unter der Zustimmung eines Treuhänders Sachversicherer Kosten für ein Sachverständigengutachten, getätigt hatte. Der bestellte Treuhänder war von 1996 bis 2014 dass er zur Prüfung seiner Regulierungspflicht für die Beklagte tätig. Der Kläger war der Ansicht, dass der (Schadensermittlung) einholt, nicht aus übergegangenem Treuhänder nicht unabhängig gewesen sei und ihm somit ein Recht seines Versicherungsnehmers nach § 86 Abs. 1 Anspruch auf Rückzahlung der Beitragserhöhungen zustehe. VVG vom Schädiger ersetzt verlangen kann. Vielmehr Der Bundesgerichtshof lehnte eine Prüfung der Unabhängigkeit erfüllt der Versicherer insoweit eigene Pflichten aus dem des Treuhänders durch ein Zivilgericht ab. Es sei kein zu Versicherungsverhältnis und hat demnach die Kosten für die prüfendes Tatbestandsmerkmal des § 203 Abs. 2 S. 1 VVG, Erledigung eigener Angelegenheiten selber zu tragen.2 sondern eine Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders. Der klagende Sachversicherer nahm im konkreten Fall nach Ein “unabhängiger Treuhänder” sei lediglich eine Bezeichnung einem Wasserschaden im Keller des Versicherungsnehmers für jene Person, die unter den Bestimmungen des VAG für diese aufgrund eines Lecks in der Frischwasserleitung im Tätigkeiten bestellt worden sei. Regresswege aus übergegangenem Recht die Eigentümerin der Wasserleitung auf Ersatz der Schadensermittlungskosten Dies folge aus der Systematik der gesetzlichen Regelungen. in Anspruch. Der Bundesgerichtshof lehnte den Anspruch ab. § 203 Abs. 2 S. 1 VVG wiederhole den in den aufsichtsrechtlichen Vorschriften (§§ 155, 157 VAG) genannten Zwar gehörten die Kosten für die Einholung eines Begriff ohne Voraussetzungen für die Unabhängigkeit des Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den Treuhänders zu definieren und ohne Rechtsfolgen bei auszugleichenden Vermögensnachteilen im Sinne des § 249 fehlender Unabhängigkeit festzulegen. Dies allein belege, Abs. 1, 2 BGB, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung dass es sich lediglich um Vorgaben zur Bestellung des des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig Treuhänders und gerade nicht um ein Tatbestandsmerkmal sei. So sei in der Regel der Schädiger gegenüber einem für eine wirksame Prämienanpassung handele. nicht versicherten Geschädigten zur Erstattung der Sachverständigenkosten verpflichtet. 1 BGH, Urt. v. 19.12.2018 – IV ZR 255/17. 2 BGH, Urt. v. 18.10.2018 – III ZR 236/17.
17 Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellen Die Klägerin, eine börsennotierte AG, die ein die Sachverständigenkosten Aufwendungen des Softwareunternehmen betreibt, klagte gegen ihren ehemaligen Sachversicherers in einer eigenen Angelegenheit dar, die Aufsichtsratsvorsitzenden auf Schadensersatz unter er selbst zu tragen habe. Dies folge insbesondere aus § 85 anderem wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen gegen Abs. 2 VVG. Danach hat der Versicherungsnehmer gegen Vorstandsmitglieder aufgrund verbotener Einlagenrückgewähr den Versicherer keinen Anspruch auf Erstattung der bzw. Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen. Das Kosten eines Sachverständigen zur Schadensermittlung, Berufungsgericht hatte alle Ansprüche für verjährt gehalten, die Einschaltung eines Sachverständigen soll vielmehr der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung hinsichtlich der durch den Versicherer erfolgen. Der Versicherer müsse Ansprüche wegen Verjährenlassens von Ansprüchen gegen die Schadenshöhe nicht nur im eigenen wirtschaftlichen Vorstandmitglieder auf und verwies zur Entscheidung zurück. Interesse prüfen und bewerten, sondern insbesondere Mitglieder des Aufsichtsrates müssen Schadensersatzansprüche auch im Interesse der pflichtgemäßen Gleichbehandlung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern aufgrund aller Versicherungsnehmer. Diese Aufgabenzuweisung an ihrer organschaftlichen Stellung prüfen und verfolgen. den Versicherer finde sich auch in § 14 Abs. 1 VVG. Danach Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sich sie obliegt es dem Versicherer, die notwendigen Erhebungen gegenüber der Gesellschaft nach §§ 116 S. 1 93 Abs. 2, 6 AktG zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs schadensersatzpflichtig machen. Der Schadensersatzanspruch der Leistung durchzuführen, soweit erforderlich auch unter im Sinne von § 200 S. 1 BGB ist entstanden, sobald der Heranziehung eines Sachverständigen. Erst mit Berechtigte in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Beendigung dieser Erhebungen werden Geldleistungen geltend zu machen. Hierbei genügt die Möglichkeit einer des Versicherers fällig. Feststellungsklage. In dem hier entschiedenen Fall war das Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, der Ausschluss nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt, des Regresses für Sachverständigenkosten führe nicht in dem Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen das zu einer unbilligen Besserstellung des Schädigers. Sinn Vorstandsmitglied verjährt sind. Vor Eintritt der Verjährung lag und Zweck des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG verlangten, dass der nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs lediglich eine Versicherungsnehmer nicht mehr als den Ersatz seines risikobehaftete Situation vor, in welcher die Geltendmachung Schadens erhalten und der Ersatzpflichtige keinen Vorteil des Schadensersatzanspruchs noch nachholbar und offen war. daraus ziehen solle, dass der Geschädigte eine Versicherung Das Berufungsgericht zog für den Beginn der abgeschlossen hat. Der Versicherer erleide keinen unbilligen Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Nachteil, denn er habe üblicherweise die Hinzuziehung von Aufsichtsratsmitglied die Rechtsprechung zur Haftung Sachverständigen bereits in seiner Prämie einkalkuliert. eines GmbH-Geschäftsführers nach § 31 GmbHG heran. Der Könnte er nun nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG die Kosten eines Bundesgerichtshof stellt aber fest, dass die Erwägungen zum Gutachtens eines Sachverständigens auch vom Schädiger GmbHG nicht auf die Haftung des Aufsichtsratsmitgliedes verlangen, stellte das eine ungerechtfertigte Bereicherung wegen Verjährenlassens von Schadensersatzansprüchen des Versicherers dar. gegen Vorstandsmitglieder aufgrund verbotener BGH: Verjährung von Schadensansprüchen Einlagenrückgewähr übertragen werden können. Zunächst liege der Schaden einer GmbH bereits im Liquiditätsabfluss einer Aktiengesellschaft gegen durch Auszahlung. Durch die Nichtbeitreibung komme es Aufsichtsratsmitglieder nicht zu einem neuen Schaden, der einer eigenständigen Verjährung unterliege, so dass die Verjährung nach dem Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährung Zeitpunkt der verbotenen Auszahlung richte. Zudem von Schadensansprüchen einer Aktiengesellschaft gegen müsse die besondere Funktion des Aufsichtsrates als ein Aufsichtsratsmitglied nach §§ 116 S.1, 93 Abs. 2, 6 AktG Überwachungsorgan beachtet werden. Der Aufsichtsrat nach § 200 S. 1 BGB mit dem Zeitpunkt der Verjährung muss nach § 111 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung des Ersatzanspruchs der Gesellschaft gegen das überwachen und ggf. Schadensersatzansprüche verfolgen. Vorstandsmitglied beginnt.3 3 BGH, Urt. v. 18.09.2018 - BGH, II ZR 152/17.
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