Quarterly Update 1/2019 Germany - Insurance & Reinsurance - Clyde & Co

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Insurance & Reinsurance

Quarterly Update 1/2019
Germany
Inhalt

01.                        02.                          04.                          06.
Editorial                  Hamburg                      DAV Tagung 2018: Aktuelle    PI Risk Day 2019
                                                        Entwicklungen in der
                                                        Vermögensschadenhaft-
                                                        pflichtversicherung

07.                        09.                          10.                          12.
Versicherungsschutz        Verhängung von               InsurTech – Versicherung     Neue Schiedsordnung des
von Persönlichkeitsrecht   DSGVO-Bußgeldern in          der Zukunft oder viel Lärm   Hong Kong International
und Reputation –           Deutschland und anderen      um nichts?                   Arbitration Centre
Bestandsaufnahme           EU Mitgliedstaaten sowie
und Möglichkeiten          Frage der Versicherbarkeit

14.                        16.                          22.                          25.
International: European    Rechtsprechung               Aktuelle Entwicklungen       Insight: Clyde & Co
Commission adopts
adequacy decision on
data flow with Japan
1

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr 2019 hat Fahrt aufgenommen, sodass es Zeit ist   – International: In unser neuen Rubrik finden Sie Artikel
für unser erstes Quarterly Update.                               unserer internationalen Kollegen, dieses Mal von Rosehana
                                                                 Amin aus London zum Thema: “European Commission
Am Anfang stehen dieses Mal Neuigkeiten in eigener Sache:
                                                                 adopts adequacy decision on data flow with Japan”.
Anfang Februar ist unser Hamburger Büro mit 20 Anwältinnen
und Anwälten an den Start gegangen. Unser Hamburger            Weiter hinweisen möchten wir insbesondere auf
Team ist auf Marine und Shipping-Themen spezialisiert und      unseren jährlichen Insurance Growth Report, der sich
ergänzt damit ideal unsere Insurance & Reinsurance Praxis in   insbesondere mit Wachstum, M&A und Konsolidierung der
Düsseldorf. Wir freuen uns, unsere Mandanten damit auch in     Versicherungsbranche weltweit befasst. Weitere Einzelheiten
Deutschland in den strategischen Kernthemen unserer Kanzlei    und einen Link finden Sie unter Insight: Clyde & Co (Seite 25).
ganzheitlich unterstützen zu können und über tolle neue
                                                               Wir würden uns freuen, Sie bei unseren nächsten
Kolleginnen und Kollegen. Unsere vier neuen Partner stellen
                                                               Veranstaltungen wiederzusehen: Am 4. und 5. Juni stehen
wir Ihnen in diesem Quarterly Update vor. Das Team finden
                                                               unsere jährlichen Financial Lines Days in Düsseldorf und
Sie über (www.clydeco.com).
                                                               München mit Themen rund um D&O, Cyber und W&I
Im Fokus dieses Quarterly Updates stehen wie stets wichtige    einschließlich internationaler Trends und Entwicklungen
Rechtsprechung sowie Entwicklungen in Gesetzgebung und         an. Bei Interesse an unseren Veranstaltungen und
Regulierung. Folgende Themen haben wir besonders für Sie       internationalen Newslettern – von Cyber über FID&O bis
aufbereitet:                                                   Reinsurance – sprechen Sie uns gerne an oder besuchen Sie
                                                               unsere Plattform Insurance Hub (https://www.clydeco.com/
– Berufshaftung von Anwälten, Steuerberatern und
                                                               blog/insurance-hub) über unsere Homepage, auf der wir
  Wirtschaftsprüfern: Diese Themen standen im
                                                               regelmäßig Neuigkeiten, Reports und Studien zu vielfältigen
  Mittelpunkt der von Henning Schaloske organisierten
                                                               Themen veröffentlichen.
  Tagung des DeutschenAnwaltvereins Ende 2018 in
  München sowie unseres eigenen PI Risk Day im Februar.        Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
  Über das überwältigende Interesse an dieser erstmals
  durchgeführten Veranstaltung haben wir uns sehr
  gefreut. Die wichtigsten Themen fassen wir in unseren
  Tagungsberichten zusammen.
– Cyber-Versicherung: Wir haben Kurzbeiträge zur
  Versicherbarkeit von Bußgeldern nach der DSGVO in
  England und Deutschland und zum Versicherungsschutz
                                                               Dr. Tanja Schramm
  von Persönlichkeitsrecht und Reputation vorbereitet.
– Digitalisierung und InsurTech: Wir geben einen kurzen
  Einblick in unser breites Engagement – vom InsurLab
  Germany bis hin zu unserer Smart Contracts Consultancy
  Clyde Code sowie unserem Resilience Hub.
– Schiedsverfahren: Wir stellen die neue Schiedsordnung        Dr. Henning Schaloske
  des Hong Kong International Arbitration Centre vor, die
  gerade für Streitigkeiten im Raum Asia Pacific von großer
  Bedeutung ist.
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Willkommen in Hamburg

Wir freuen uns, die Eröffnung unseres zweiten deutschen Standorts in Hamburg bekannt
zu geben!

Die neuen Partner Daniel Jones, Dr. Volker Lücke, Dr. Tim     mit unserer langjährigen Strategie, die besten Anwälte
Schommer und Dr. Eckehard Volz und ihr Team mit weiteren      in unseren Kernsektoren in den Regionen einzustellen,
16 Rechtsanwälten und Solicitors sind für eine Vielzahl der   in denen unsere Mandanten uns brauchen. Deutschland
weltweit führenden Unternehmen der maritimen Wirtschaft       ist für unsere Kunden ein enorm wichtiger Markt und die
tätig. Sie verfügen über besondere Expertise in den           größte Volkswirtschaft Europas. Wir freuen uns, auf den
Bereichen Shipping, Yachting, Marine Insurance, Trade sowie   Erfolg unseres Düsseldorfer Büros und unser wachsendes
Energy & Offshore. Darüber hinaus sind sie in komplexen       kontinentales Angebot aufzubauen.”
Wirtschaftsstreitigkeiten in nationalen und internationalen
Gerichts- und Schiedsverfahren tätig und beraten sowohl im    Andrew Preston, Partner und Mitglied des globalen
deutschen als auch im englischen Recht.                       Managements von Clyde & Co, ergänzt: “Dieses Team ist
                                                              eine der führenden Adressen im Bereich des maritimen
Die Global Marine Group von Clyde & Co bietet Transaktions-   Wirtschaftsrechts in Deutschland. Es verleiht Clyde &
und Konfliktberatung für Mandanten aus der gesamten           Co eine sehr starke Präsenz an einem der wichtigsten
maritimen Industrie: Reeder und Schiffseigner, Charterer,     europäischen Schifffahrtsstandorte für Reedereien,
P&I-Clubs und -Versicherer, Werften, Bergungsunternehmen,     Handelshäuser, Versicherer, Werften und maritime
Finanzinvestoren, Hafenbehörden und Regierungen.              Dienstleister. Sie unterscheiden sich von ihren
                                                              Wettbewerbern in Deutschland und Nordeuropa durch die
Simon Konsta, Senior Partner bei Clyde & Co, kommentiert:     große Vielfalt ihres Leistungsangebots in der maritimen
“Die Einstellung dieses Spitzenteams und die Eröffnung        Branche, der Yachtszene und den Bereichen Handel,
unseres zweiten Büros in Deutschland steht im Einklang        Versicherung und Energie&Offshore.”
3

Die Hamburger Partner

Daniel Jones                                                  Dr. Tim Schommer
Daniel Jones ist ein in England zugelassener Rechtsanwalt,    Dr. Tim Schommer berät schwerpunktmäßig in Handels-,
der auf Schiffbau-, Charterparty- und Handelsstreitigkeiten   Schifffahrts- und Versicherungsprozessen. Er verfügt über
sowie den Yachbereich spezialisiert ist. Er ist häufig für    besondere Expertise in der Bearbeitung von Schiffbau-,
deutsche und skandinavische Reedereien und Versicherer        Schiffsreparatur-, Yacht- und Handelsstreitigkeiten. Zudem
in streitigen Angelegenheiten vor den englischen Gerichten    berät Dr. Schommer regelmäßig bei Vertragsverhandlungen
und Schiedsgerichten tätig ist.                               für Händler, Eigner, Werften und Hersteller.

Dr. Volker Lücke                                              Dr. Eckehard Volz
Dr. Volker Lücke verfügt über fundierte Erfahrung in den      Dr. Eckehard Volz verfügt über fundierte Kenntnisse in den
Bereichen Yacht- , Schifffahrts-, und Versicherungsrechts.    Bereichen der Seeversicherung, des Seehandels sowie der
Er ist auf die Abwicklung versicherungsrechtlicher            Energy & Offshore Branche. Er berät häufig Reedereien und
Auseinandersetzungen im maritimen und nicht maritimen         Versicherer im Bereich des Seereechts und des Schiffsbaus
Bereich sowie auf die Begleitung komplexer Yachtprojekte      sowie Vertragsparteien bei komplexen Energy&Offshore
für Mandanten aus dem In-, und Ausland spezialisiert.         Projekten. Als erfahrener Prozessanwalt verfügt er
                                                              über jahrelange Erfahrung in komplexen maritimen
                                                              Wirtschaftsstreitigkeiten.
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DAV Tagung 2018: Aktuelle Entwicklungen in
der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Am 20.11.2018 fand nunmehr zum sechsten Mal die Tagung des Deutschen AnwaltVereins
zu aktuellen Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in München
statt. Die Tagung hat sich als Branchentreff von Versicherern, Maklern, Rechtsanwälten
und anderen Marktteilnehmern für Fragen rund um die Themen Berufshaftung und
Versicherung etabliert. Auch in diesem Jahr fand die Fachtagung bei den zahlreichen
Teilnehmern sehr guten Anklang. Organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung von
Rechtsanwalt Dr. Henning Schaloske, der in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
des Deutschen AnwaltVereins den Arbeitskreis Haftpflichtversicherung der freien Berufe /
Vermögenschadenhaftpflicht verantwortet.

Auf der Veranstaltung referierten auch dieses Jahr wieder      Clyde Code unterstützt Unternehmen durch eine vollständig
Vertreter aus der Versicherungswirtschaft und der              integrierte rechtliche und technische Beratung mit dem Ziel,
rechtsberatenden Berufe zu praxisrelevanten Themen rund        das wachsende Potenzial von Smart Contracts, Blockchain-
um den Bereich der Berufshaftpflicht. Den Anfang machte        und Distributed Ledger-Technologien zu realisieren.
Markus Hartung, Rechtsanwalt und Direktor des Bucerius
Center on the Legal Profession (CLP) an der Bucerius Law       Im Anschluss folgte ein Vortrag von Hans-Peter
School, mit einem Vortrag zur Zukunft des Rechtsmarkts         Mechlem, Rechtsanwalt und Partner bei Beiten Burkhardt
sowie dessen Herausforderungen und Perspektiven. Inhalt        Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der Einblicke in das
waren aktuelle Trends des Rechtsmarkts mit besonderem          Risikomanagement einer deutschen Großkanzlei
Bezug zum Berufsrecht, wie beispielsweise die verstärkte       gab. Im Fokus standen neben der Strukturierung der
Verbreitung nicht-anwaltlicher Dienstleistungen im             Berufshaftpflichtversicherung vor allem Maßnahmen
Vergleich zu den traditionellen Rechtsberatungsleistungen      der Haftungsprävention und des Schadenmanagements,
von Kanzleien. Im Vordergrund stand zudem das Thema der        insbesondere auch mit Blick auf zunehmende Cyberrisiken
Digitalisierung, insbesondere die Beratung unterstützende      (wie beispielsweise dem „CEO-Fraud“) und IT-Sicherheit.
Software oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz (Legal
                                                               Ramon Toossi, Rechtsanwalt und Tax
Tech). Bei diesen neuen Geschäftsmodellen ist für den
                                                               Manager bei PricewaterhouseCoopers GmbH
Eintritt der Berufshaftpflichtversicherung genau zu prüfen,
                                                               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gab sodann einen
ob es sich um eine versicherte „anwaltliche“ Tätigkeit
                                                               Überblick über aktuelle Strukturfragen für Kanzleien –
handelt. Auch Clyde & Co stellt sich den Herausforderungen
                                                               von Steuern bis Brexit. Der Vortrag stellte insbesondere
der Zeit und packt diese an. Ein Beispiel dafür ist Clyde
                                                               die steuerlichen Risikofelder internationaler Kanzleien in
Code (https://www.clydeco.com/clydecode), ein innovatives
                                                               der Rechtsform einer LLP sowie Trends der Reorganisation
Beratungsunternehmen, das Versicherer und Mandanten in
                                                               mit Blick auf den Brexit oder die sogenannte „Jones Day
anderen Branchen zu allen Aspekten von Smart Contracts,
                                                               Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v.
Blockchain- und Distributed Ledger-Technologien berät.
                                                               27.06.2018 – 2 BvR 1287/17 u.a.) dar.
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Darauf folgte ein Vortrag von Dr. Simon Hammerstingl,      Die von den Referenten vorgestellten Themen führten zu
Rechtsanwalt und Head of Legal bei Hiscox Europe           einer lebhaften Diskussion mit den Teilnehmern. Auch
Underwriting Limited, zu aktuellen Themen und Trends       zum Networking bestand in den Pausen ausreichend
der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im             Gelegenheit. Wir freuen uns schon auf interessante
Jahr 2018. Zentrale Themen waren die Datenschutz-          Vorträge bei der Veranstaltung 2019!
Grundverordnung und die Versicherbarkeit von
Bußgeldern sowie die Cyber-Versicherung.

Markus Fleck, Product Development Counsel Financial
Lines bei der Allianz Global Corporate & Specialty
SE, stellte schließlich neue Versicherungslösungen
für Reputationsrisiken dar. Diese können nunmehr           Dr. Rebecca Hauff
neben dem Kostendeckungsbaustein auch
Assistance-Leistungen sowie eine Versicherung des
Reputationsvermögensschadens enthalten.

Abgerundet wurde das Programm durch einen Vortrag
von Erich Hartmann, Rechtsanwalt und ehemaliger
Senior Underwriter Casualty & Specialties bei der MSIG
Insurance Europe AG, zu aktuellen Wording-Themen
in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (z.B.
Kostenklauseln zur Deckungssummenbegrenzung oder
Deckung kaufmännischer Risiken wie Treuhandtätigkeiten).
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PI Risk Day 2019

Die Risiken für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verändern sich stetig
und nehmen tendenziell zu. Vor diesem Hintergrund hat am 12.02.2019 der erste PI Risk
Day unseres Düsseldorfer Büros stattgefunden, um den Austausch und das gegenseitige
Verständnis zwischen Vertretern von Kanzleien, Versicherern und Maklern zu fördern. Über
die zahlreichen Teilnehmer und die rege Beteiligung haben wir uns sehr gefreut. Die Resonanz
hat gezeigt, dass eine entsprechende Veranstaltung in Deutschland bisher gefehlt hat. Wir
werden daher den PI Risk Day in unseren jährlichen Veranstaltungskalender aufnehmen.

Im Fokus des ersten PI Risk Day standen organisatorische und     Fehlern umzugehen. Die unterschiedlichen Perspektiven aus
strukturelle Fragen zur Risikominimierung, einschließlich des    Versicherer und Kanzlei Sicht haben gezeigt, dass ein ständiger
richtigen Umgangs mit Fehlern sowie aktuelle Entwicklungen       Austausch zwischen den Beteiligten zur Verbesserung
in deckungsrechtlicher Sicht in UK und Deutschland.              des Risikomanagements nicht nur hilfreich, sondern
                                                                 unumgänglich ist.
Dr. Marcus Böttger hat die Entscheidungsgründe des
Bundesverfassungsgerichts in Sachen VW/Jones Day und deren       Richard Harrison aus dem Londoner Clyde & Co Büro gab einen
Auswirkungen auf Kanzleien und deren Mandatsbearbeitung          Überblick über die Risikolandschaft und aktuelle Entwicklungen
erläutert. Das Thema wird voraussichtlich vom Gesetzgeber        in UK. Unter anderem aufgrund der Schadensbelastungen
im Hinblick auf interne Untersuchungen aufgegriffen. Es bleibt   der letzten Jahre ist zunehmend eine Verhärtung des
abzuwarten, ob hierdurch im Interesse von Mandanten und          Versicherungsmarktes für Berufshaftungsrisiken festzustellen.
deren Beratern Rechtsklarheit geschaffen wird.
                                                                 Zum Abschluss der Veranstaltung erläutere Daniel Kreienkamp
Am Lebenszyklus einer Kanzlei hat sich Ramon Toossi bei          verschiedene deckungsrechtliche Themen, die derzeit im
seinem Vortrag orientiert und unterschiedliche Strukturfragen    Rahmen der Risikozeichnung sowie der Schadenbearbeitung
für eine Kanzlei, insbesondere auch vor dem Hintergrund des      besonders relevant sind. Hierzu gehören unter anderem die
nahenden Brexit sowie steuerlichen Fragen beleuchtet.            Ausweitung der anwaltlichen Tätigkeit auf nicht ausschließlich
                                                                 rechtsberatene Tätigkeitsbereiche und deren Risikoabdeckung
Regelmäßig sehen sich Rechtsanwaltskanzleien und auch
                                                                 oder die Herausforderungen beim Zusammentreffen einer
andere Berater nicht nur Schadensersatzansprüchen ihrer
                                                                 lokalen und internationalen Versicherungspolice.
eigenen Mandanten ausgesetzt, sondern auch von Dritten
Personen. Hierbei behaupten die Dritten, dass sie in den         Wir freuen uns auf den weiteren Austausch zu diesen Themen
Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen worden sind.        und insbesondere auch auf unseren zweiten PI Risk Day am
Dr. Thomas Winter hat vor diesem Hintergrund zur Herleitung      11.02.2020. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am PI Risk
des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und den         Day 2020 haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Voraussetzungen dieser Rechtsfigur referiert.

Nach einem kurzen Impulsvortrag von Dr. Michael Pocsay
zum Thema Fehlerkultur diskutierten Bertin Chab, Prof.
Dr. Martin Diller und Dr. Tanja Schramm gemeinsam mit
den Teilnehmern lebhaft zu möglichen Fehlerursachen und
dem richtigen Umgang mit Fehlern. Hierbei ist es wichtig,
offen und transparent aber auch gleichzeitig bedacht mit
                                                                 Daniel Kreienkamp
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Versicherungsschutz von Persönlichkeitsrecht und
Reputation – Bestandsaufnahme und Möglichkeiten

Auf unkompliziertem Wege mit anderen Menschen kommunizieren, Neuigkeiten
austauschen und sich informieren – was als Vorteil des Internets erscheint, kann für
manche zum folgenreichen Nachteil werden. Was ist, wenn die Kommunikation aus
andauernden Hasskommentaren und Beleidigungen besteht? Wenn die Neuigkeit ein
kompromittierendes Foto oder Video ist? Oder wenn die Informationen Fake News sind?
Einmal im Internet, gehen Daten in Sekundenschnelle viral.

Der daraus entstehende Schaden kann sowohl für                  und gegebenenfalls einen Löschdienst beschränken.
Privatpersonen als auch für Unternehmen immens hoch             Andererseits gibt es Produkte, die neben einem Löschdienst
sein. Die Löschung einzelner Daten ist kostspielig, eine        und einer Erstberatung auch Rechtsschutz für Schadensersatz-
Anspruchsverfolgung mitunter langwierig und schwierig           oder Unterlassungsansprüche bieten. Diese Modelle weisen
und ein Reputationsverlust kann einen erheblichen               allerdings oft eine niedrige Deckungssumme auf.
Gewinneinbruch bedeuten. Dies wirft die Frage nach
                                                                Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Manager
Möglichkeiten des Versicherungsschutzes auf.
                                                                eines Unternehmens, dem ein karrierebeeinträchtigender
Versicherungsschutz von                                         Reputationsschaden droht, so greift mitunter eine D&O-
                                                                oder Cyberversicherung. Viele dieser Policen decken die
Persönlichkeitsrecht – Cybermobbing                             erforderlichen und angemessenen Public Relations Kosten
Ob als Deckungsbaustein oder als speziell entwickeltes          bzw. Kosten für ein Cyber-Krisenmanagement, wodurch der
Versicherungsprodukt: Die Notwendigkeit einer Versicherung      Reputationsschaden abgewendet oder zumindest gemindert
gegen Cybermobbing wird von verschiedenen Studien –             werden soll.
etwa von der empirischen Bestandsaufnahme “Mobbing
und Cybermobbing bei Erwachsenen” des Bündnisses                Versicherungsschutz der Reputation von
gegen Cybermobbing unterstützt von ARAG SE aus März             Unternehmen
2014 – belegt, die das Ausmaß deutlich machen: Besonders
                                                                Steht der betroffene Manager in der öffentlichen
betroffen sind Menschen bis 30 Jahre, 72 Prozent der Vorfälle
                                                                Wahrnehmung für das Unternehmen, so ist oft die Reputation
finden am Arbeitsplatz statt, fast 40 Prozent der Attacken
                                                                des gesamten Unternehmens in Gefahr. Doch auch in der
dauern länger als ein Jahr, etwa die Hälfte der Betroffenen
                                                                Öffentlichkeit behauptete Produktfehler, Probleme in der
klagt über Persönlichkeitsveränderungen und Depressionen
                                                                Lieferkette, Cyberangriffe, ein Fehlverhalten von Angestellten
und mehr als jedes zehnte Opfer stuft sich selbst als
                                                                oder Werbeträgern sowie ethische oder soziale Verstöße
suizidgefährdet ein. Betroffene weisen pro Jahr im Schnitt
                                                                können in gleicher Weise dem Ansehen eines Unternehmens
fünf Krankheitstage mehr auf als nicht betroffene Kollegen
                                                                schaden – selbst wenn diese gar nicht bestehen.
und die Hemmschwelle der Täter ist gering. Sie mobben zum
Spaß, aus Langeweile oder weil es andere auch tun.              Laut Allianz Risk Barometer 2019 zählt das Reputationsrisiko
                                                                zu den zehn wichtigsten globalen Geschäftsrisiken und eine
Der Deckungsumfang der bisher erhältlichen
                                                                Schädigung dessen kann zu erheblichen Verlusten führen.
Versicherungsprodukte ist nicht einheitlich. Im Wesentlichen
                                                                Wie wichtig eine gute Krisenkommunikation in diesen
kann zwischen zwei Modellen unterschieden werden:
                                                                Fällen ist, belegen Studien, so etwa der Oxford Metrica/
Einerseits werden Versicherungsmodelle angeboten, die sich
                                                                Aon Reputation Review 2012: Während ein misslungenes
primär auf vorbeugende Schutzmaßnahmen für Hard- und
                                                                Krisenmanagement den Aktienkurs eines Unternehmens
Software, eine juristische und psychologische Erstberatung
8

im Folgejahr um 15 Prozent und mehr herunterziehen            Fazit
kann, führt eine erfolgreiche Krisenbewältigung zu einer
Steigerung des Aktienkurses im Folgejahr um zehn Prozent      Soziale Netzwerke haben zu einem rasanten Anstieg des
und mehr. Neben diesen äußeren Erscheinungen wie einem        Risikos von Cybermobbing und Reputationsschädigung
fallenden Börsenwert oder Umsatz- und Gewinneinbrüchen        geführt, worauf der Versicherungsmarkt mit
führt ein Reputationsschaden oft zu internen Folgen wie der   neuen Versicherungslösungen in Form von neuen
Abwanderung von Top-Managern und einer Minderung der          Deckungsbausteinen und speziell entwickelten
Mitarbeitermotivation- und -loyalität.                        Versicherungskonzepten reagiert. Ob die aktuellen Lösungen
                                                              die Erwartungen treffen, bleibt abzuwarten. So scheint
Ein breit aufgestellter Versicherungsschutz ist hier          insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Limits
entscheidend. Im Sinne eines Dreisäulenmodells                Verbesserungsbedarf zu bestehen. Vor dem Hintergrund
bieten Versicherer Assistance Leistungen in Form von          weiterer technischer Innovationen, die einen immer
Präventionsworkshops an. Daneben gewähren Versicherer         schnelleren Datentransfer möglich machen, darf im Markt
Deckung für die Kosten eines Krisenmanagements sowie          der Persönlichkeitsrechts- und Reputationsversicherungen
Versicherungsschutz für den entgangenen Betriebsgewinn.       jedenfalls ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet werden.
Dabei sollte das Versicherungsprodukt individuell auf das
jeweilige Unternehmen, seine Branche und seine finanzielle
Lage angepasst werden.

Obwohl Versicherer weitere Versicherungsmodelle
entwickeln, steckt die Reputationsversicherung noch in
den Kinderschuhen. Dies liegt vor allem daran, dass schon
die Bewertung der Unternehmensreputation schwierig            Dr. Henning Schaloske
erscheint. Auch die Bestimmung des auslösenden Ereignisses
und die Kausalität zwischen Reputationsbeeinträchtigung
und finanziellem Schaden sind nur schwer nachweisbare
Faktoren. Zudem sind die Produkte für kleine Unternehmen
oft teuer, während für Großkonzerne die Deckungssummen
möglicherweise nicht ausreichen.
                                                              Amrei Zürn, LL.M.
9

Verhängung von DSGVO-Bußgeldern in Deutschland und
anderen EU Mitgliedstaaten sowie Frage der Versicherbarkeit

Eine Umfrage des Handelsblattes unter den Datenschutzbeauftragten der Länder hat
ergeben, dass bundesweit bisher 41 Bußgeldbescheide wegen DSGVO-Verstößen ergangen
sind. Das erste Bußgeld fing sich die Chatt-Plattform Knuddels in Höhe von EUR 20.000 ein,
nachdem Hacker die Passwörter, E-Mail-Adressen und Pseudonyme von 330.000 Nutzern
abgegriffen und diese im Internet veröffentlicht hatten.

Derzeit gehen die Länder sehr unterschiedlich mit der           21.01.2019 durch die französische Datenschutzbehörde (CNIL)
Verhängung von Bußgeldern um. So haben laut Handelsblatt        verhängt wurde. Aus anderen Ländern wird ebenfalls über
elf Bundesländer noch keine DSGVO-Bußgelder verhängt,           die ersten Bußgelder berichtet: So hat im September 2018 die
wohingegen Nordrhein-Westfalen mit 33 verhängten                österreichische Datenschutzbehörde (DSB) das EU-weit erste
Bußgeldern klarer Spitzenreiter ist. Weit dahinter liegen       Bußgeld in einer Höhe von EUR 4.800 gegen ein Wettbüro
Hamburg mit drei Bußgeldern, Baden-Württemberg und              verhängt. Die Datenschutzbehörde in Portugal (CNPD) hat
Berlin mit jeweils zwei und das Saarland mit einem Bußgeld.     sodann im Oktober 2018 das erste beträchtliche Bußgeld gegen
Gleichwohl ist die Summe der verhängten Bußgelder in            ein Krankenhaus in Höhe von EUR 400.000 verhängt. Weitere
Nordrhein-Westfalen mit insgesamt EUR 15.000 relativ gering,    Bußgelder werden erwartet.
während Baden-Württemberg die bislang höchste Einzelstrafe
                                                                Die zunehmende Verhängung von Bußgeldern unter der
in Höhe von EUR 80.000 gefordert hat. Grundsätzlich scheint
                                                                DSGVO verdeutlicht die große Praxisrelevanz der Frage, ob
mit Blick auf den möglichen Bußgeldrahmen noch eine
                                                                solche Bußgelder versicherbar sind. Hier ist das Bild ebenfalls
Schonfrist zu gelten. So kann ein Bußgeld nach der DSGVO
                                                                sehr gemischt. Die Rechtslage in UK und Deutschland haben
bis zu EUR 20 Mio. oder bis zu vier Prozent des gesamten
                                                                wir kürzlich in einem Artikel behandelt, den Sie hier https://
weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen
                                                                www.clydeco.com/blog/insurance-hub/article/insurability-
Geschäftsjahres ausmachen.
                                                                of-fines-and-penalties-for-breaches-of-the-gdpr-a-uk-and-
Derzeit laufen sehr viele weitere Bußgeldverfahren. Besonders   germa finden. Daneben finden Sie einen breiten Überblick
kleine Unternehmen sind laut Recherche des Handelsblattes       über die Versicherbarkeit von Geldstrafen und Bußgeldern
auf die neuen Regeln offenbar nicht vorbereitet. Aber auch      international in unserem “Global Guide to the Insurability of
bei mittleren Unternehmen gibt es teils erhebliche Defizite.    Fines and Penalties”. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne
Die meisten Bußgeldverfahren werden durch Beschwerden           ein Exemplar zu.
von Betroffenen in die Wege geleitet, Tendenz steigend.
Aufgrund unzureichender Umsetzung der DSGVO mussten
die Landesdatenschutzbehörden in einem deutlich größeren
Ausmaß aktiv werden als vor Geltung der DSGVO. Sowohl
die Anzahl der Beschwerden als auch der Beratungen
und gemeldeten Datenpannen ist erheblich angestiegen.
Alles in allem, scheint das Bewusstsein der Bürger für ihre     Dr. Henning Schaloske
Datenschutzrechte auf der einen Seite und das Verständnis der
Unternehmen für ihre datenschutzrechtliche Verantwortung
auf der anderen Seite deutlich zugenommen zu haben.

Ein Blick auf Europa zeigt ebenfalls ein uneinheitliches
Bild. Das größte mediale Echo ging einher mit dem Bußgeld
über EUR 50 Mio. gegen Google, welches in Frankreich am
                                                                Amrei Zürn, LL.M.
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InsurTech – Versicherung der
Zukunft oder viel Lärm um nichts?

Die Digitalisierung ist mittlerweile in aller Munde. Für die Nutzung moderner Technologien
speziell in der Versicherungswirtschaft hat sich dabei das Schachtelwort InsurTech
(Insurance Technology) etabliert. In diesem Bereich hat sich in Deutschland in den
vergangenen Jahren eine bunte Landschaft digitaler Anbieter entwickelt, die von IT-
Serviceunternehmen über digitale Versicherungsvermittler bis hin zu eigenen Risikoträgern
reichen. Um auf diesem dynamischen Gebiet neben den eigenen FinTech- und InsurTech-
bezogenen Mandaten auf dem Laufenden zu bleiben und die Entwicklungen aktiv
mitzugestalten, ist Clyde & Co seit dem Gründungsjahr Mitglied des InsurLab Germany.
Kanzleiweit gibt es ferner, koordiniert durch ein Innovation Board, mit Clyde Code eine
eigene Blockchain-Beratung und in Zusammenarbeit mit dem University College London
ein Data Analytics Lab, um unsere Mandanten bei ihren Digitalisierungsprojekten zu
unterstützen und aktiv bessere und effizientere Prozesse und Lösungen zu entwickeln.

Das InsurLab Germany in Köln                                    an der InsurTech Week und mehreren Workshops haben
                                                                wir zusammen mit BLD den ersten InsurTech Legal Day
Das InsurLab Germany ist eine der zwei vom                      ins Leben gerufen, um die Rechtsfragen der Digitalisierung
Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Digital-Hub-         der Versicherungswirtschaft, die oft nicht die gebotene
Projekts „de:hub“ für InsurTech ausgewählten Initiativen        Aufmerksamkeit erhalten, teils mit vermeidbaren negativen
(neben dem InsurTech Hub Munich). Es wurde zur Entwicklung      Folgen, stärker in den Vordergrund zu rücken. Neben
innovativer Lösungen in der Versicherungswirtschaft durch       einem Vortrag zu den rechtlichen Herausforderungen
Vernetzung und Kooperationen von Unternehmensgründern           bei der Gründung eines Full-Stack-InsurTechs, also eines
mit Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Institutionen     vollwertigen Risikoträgers, durch Johannes Jacobsen, Head of
mit Versicherungsbezug 2017 von der Stadt Köln, der IHK Köln,   Legal and Compliance der Coya AG, der auf unsere Einladung
der Universität zu Köln, der TH Köln sowie mehreren Start-      gekommen war, hielten Nadine Bairle und Nigel Brook
ups und etablierten Versicherungsunternehmen gegründet.         aus dem Londoner Büro, Mitglieder des Innovation Boards,
Die Brancheninitiative ist die derzeit Größte ihrer Art in      einen Vortrag zu „InsurTech International – Challenges and
Deutschland. Neben einer Vielzahl von Veranstaltungen wie       Opportunities“. Dr. Henning Schaloske, Dr. Kathrin Feldmann,
Konferenzen, Workshops sowie Exkursionen („Innovation           Nigel Brook und Lukas Wagner führten im Anschluss durch
Journeys“) in andere Städte betreibt das InsurLab auch          Break-out-Sessions zum Regulatorischen Rechtsrahmen,
ein Accelerator-Programm, um Jungunternehmer bei der            zum Outsourcing und zu „Legal Implications of Blockchain
Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu unterstützen, und     and Smart Contracts“, die sowohl bei Vertretern von Start-
fördert weitere Projekte der Zusammenarbeit zwischen den        ups als auch von etablierten Versicherern reges Interesse
Mitgliedern.                                                    und entsprechend lebhafte Diskussionen erzeugten. Ende
                                                                des Jahres haben wir im Rahmen des innovate.insurance-
2018 im InsurLab                                                Hackathons bei der Gothaer in Köln die Teilnehmer
Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im InsurLab haben wir          zu Rechtsfragen ihrer Projekte gecoacht. Die u.a. von
2018 an einer Vielzahl von Veranstaltungen teilgenommen         Versicherern und Maklern gesponserten Herausforderungen
und diese zum Teil auch aktiv gestaltet. Neben Teilnahmen       reichten von der Schaffung von Anreizen zur Meldung
11

von Cyber-Attacken bis hin zur Entwicklung situativen              Ausblick
Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung. Auch dort
zeigten die Gespräche und Ergebnisse vielfach, wie wichtig es      In diesem Jahr planen wir unser Engagement im InsurLab
für ein erfolgreiches Konzept ist, den rechtlichen Rahmen von      weiter auszubauen, u.a. mit einer aktiven Beteiligung am
Beginn an im Blick zu haben, und wie der richtig verstandene       nächsten Durchgang des Accelerator-Programms. Daneben
Rechtsrahmen oft genug sogar zur Schaffung merklicher              werden wir uns bei verschiedenen Veranstaltungen des
Wettbewerbsvorteile genutzt werden kann.                           InsurLab aber auch darüber hinaus als Redner einbringen.
                                                                   Parallel ist eine Veranstaltung mit den Londoner Kollegen
Weitere Branchentermine                                            von Clyde Code geplant, um unseren deutschen Mandanten
                                                                   die Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Einsatzes
Neben unseren Aktivitäten im InsurLab waren wir im letzten
                                                                   von Blockchain-Technologie näher zu bringen und dabei
Jahr auch auf vielen weiteren Branchenterminen präsent, wie
                                                                   auch die Arbeit, Leistungen und bisherigen Projekte von
z.B. der Digital Insurance Agenda in München oder der Exec
                                                                   Clyde Code vorzustellen. Insoweit lohnt auch ein Blick auf
Insurtech in Köln, und haben das Lloyd’s Lab in London sowie
                                                                   unser Resilience-Hub (https://resilience.clydeco.com/), wo
mehrere Start-ups in London und Berlin besucht. Dabei lassen
                                                                   sich damit zusammenhängende Beiträge zum Potential
sich in der Branche mehrere größere Trends beobachten:
                                                                   neuer Formen von Versicherung (wie der parametrischen
Während die ersten Neulinge versucht haben, einzelne
                                                                   Versicherung und „Inclusive Insurance“) für bisher un-
Teilaspekte der Wertschöpfungskette besser oder effizienter
                                                                   oder unterversicherte Bevölkerungsgruppen finden. Im
zu bespielen, haben in der letzten Zeit eine Mehrzahl neuer
                                                                   Düsseldorfer Büro erkunden wir außerdem derzeit selbst
Risikoträger eine BaFin-Erlaubnis erhalten, neben Coya und
                                                                   Anwendungsfälle maschinellen Lernens in Gestalt des
Neodigital im P&C-Bereich etwa auch Ottonova als erster
                                                                   sogenannten Natural Language Processing (NLP), um
digitaler Krankenversicherer. Daneben versuchen viele Start-
                                                                   unsere Arbeit effektiver und damit für die Mandanten
ups, mit einer Zulassung als Vermittler innovative Produkte
                                                                   kostengünstiger zu gestalten.
für Risikoträger als potentielle Partner zu entwickeln. Parallel
verlagern die Risikoträger ihr Angebot in vielerlei Hinsicht vor   Wenngleich die von vielen befürchtete und ständig
und bieten, unterstützt durch Start-ups, verschiedene Arten        prophezeite große Revolution der Versicherungswirtschaft
von Risikomanagement-Leistungen zur Schadensvermeidung             bisher ausgeblieben ist und möglicherweise auch weiterhin
an. Ferner folgt man dem allgemeinen Trend in der                  an der fehlenden Beigeisterungsfähigkeit des Rechtsprodukts
Finanztechnologie, die Kundenschnittstelle „besser“ zu             Versicherung scheitern wird, haben die neuen innovativen
bespielen, indem man versucht, mehr Kundenkontakt und              Ansätze im Kleinen schon einiges bewegt. Was auch immer
damit (vermeintlich) positive Erlebnisse im Zusammenhang           das neue Jahr in Sachen InsurTech bringen wird, wir werden
mit der eigenen Versicherung vor einem etwaigen Schadensfall       die Entwicklungen nicht nur eng begleiten, sondern auch
zu erzeugen. Dabei probiert man auch, die Erkenntnisse             aktiv mitgestalten. Sprechen Sie uns gerne an, falls wir Sie bei
der Verhaltensökonomie zu nutzen, um die Kunden durch              eigenen Projekten unterstützen können oder Sie bei künftigen
die Einbeziehung spielerischer Elemente („Gamification“)           Veranstaltungen berücksichtigen sollen.
und andere „Nudges“ (positiv) zu beeinflussen. In diesem
und anderen Zusammenhängen spielen Daten eine immer
größere Rolle und werden durch Sensoren in sogenannten
Wearables oder anderen „Smart Devices“ auch in immer
größerem Umfang und mit zunehmender Genauigkeit erzeugt.
Diese Entwicklungen stellen die Versicherungswirtschaft,
in der die Risikoträger den Kundenkontakt jahrzehntelang           Lukas Wagner, MSc
bereitwillig den Vermittlern überlassen haben, vor ungewohnte      (Oxon)
Herausforderungen.
12

Neue Schiedsordnung des Hong Kong
International Arbitration Centre

In den letzten Jahren hat eine Reihe namhafter Schiedsinstitutionen ihre
Schiedsverfahrensregeln modernisiert. Diesem Trend ist auch das Hong Kong International
Arbitration Centre (HKIAC) gefolgt. Dessen neue, den Bedürfnissen einer modernen und
kosteneffizienten Streitbeilegung angepassten Schiedsverfahrensregeln traten am 1.
November 2018 in Kraft.

Die Überarbeitung der Schiedsverfahrensregeln sollte die         Ein weiteres Mittel des Schiedsgerichts zur effizienten
Flexibilität und Kosteneffizienz von HKIAC Schiedsverfahren      Verfahrensführung ist das neu eingeführte „Early
steigern. Diesem Zweck dient etwa die Möglichkeit, Klagen        Determination Procedure“.4 Das Schiedsgericht ist nunmehr
aus mehreren Verträgen unter erleichterten Voraussetzungen       ermächtigt, auf Antrag einer Partei vorab zu einzelnen
in einem einheitlichen Schiedsverfahren geltend zu machen.       Sach- oder Rechtsfragen feststellen, dass diese offenkundig
Unter den HKIAC Schiedsverfahrensregeln aus dem Jahr             unbegründet oder nicht von der Zuständigkeit des
2013 war dies nur möglich, wenn alle beteiligten Parteien        Schiedsgerichts erfasst sind oder dass, selbst wenn
an alle einschlägigen Schiedsvereinbarungen gebunden             die betroffenen Sach- oder Rechtsfrage zugunsten der
waren.1 Diese Voraussetzung besteht nach den neuen HKIAC         Partei beantwortet würden, die sich auf sie stützt, kein
Schiedsverfahrensregeln nicht mehr. Ein Schiedsverfahren         Schiedsspruch zugunsten dieser Partei ergehen kann.
über Klagen aus mehreren Verträgen kann fortan auch              Durch dieses „Early Determination Procedure“ kann das
zwischen Parteien stattfinden, die nicht alle durch dieselben    Schiedsgericht fortan verhindern, trotz offenkundiger
Schiedsvereinbarungen gebunden sind.2                            Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkeit der
                                                                 Verteidigung ein vollumfängliches, kosten- und zeitintensives
Ebenfalls der Kosteneffizienz und Verfahrensflexibilität dient
                                                                 Schiedsverfahren durchführen zu müssen.
die ins Ermessen des Schiedsgerichts gestellte Möglichkeit,
mehrere Schiedsverfahren gleichzeitig oder unmittelbar           Um eine zügige Verfahrensbeendigung sicherzustellen,
nacheinander zu führen oder einzelne Schiedsverfahren            hat das HKIAC die Fristen für das Schiedsgericht zur
auszusetzen, bis ein anderes Schiedsverfahren beendet ist.3      Fertigstellung des Schiedsspruches verkürzt. Das
Voraussetzung ist, dass in jedem der Schiedsverfahren das        Schiedsgericht soll die Parteien und das HKIAC nach
gleiche Schiedsgericht bestellt ist und es um gemeinsame         Schließung des Verfahrens mitteilen, wann es den
Sach- oder Rechtsfragen geht. Diese Handlungsalternativen        Schiedsspruch voraussichtlich erlassen wird. Dies soll nicht
erlauben dem Schiedsgericht auch in Fällen, in denen             später als drei Monate nach Schließung des Verfahrens
eine Verfahrensverbindung nicht möglich ist, mehrere             geschehen. Diese Frist kann durch Parteivereinbarung oder,
Schiedsverfahren zeit- und kosteneffizient zu koordinieren.      wenn es den Umständen nach angemessen ist, durch das
                                                                 HKIAC verlängert werden.

1
  Artikel 29 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2013.
2
  Artikel 29 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
3
  Artikel 30 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
4
  Artikel 43 HKIAC Schiedsverfahrensordnung 2018.
13

Besonders bemerkenswert sind die Regelungen hinsichtlich           vor. Des Weiteren sehen die neuen Regeln für den Fall eines
dem Gebrauch von technologischen Hilfsmitteln und der              Third Party Funding eine Ausnahme von der sonst in HKIAC
Prozessfinanzierung durch Dritte (Third Party Funding).            Schiedsverfahren geltenden Vertraulichkeit des Verfahrens
                                                                   vor. Parteien, die sich um eine Prozessfinanzierung durch
Erstmals geben die HKIAC Schiedsverfahrensregeln dem
                                                                   Dritte bemühen, dürfen zu diesem Zweck dem (potentiellen)
Schiedsgericht ausdrücklich auf, unnötige Verzögerungen
                                                                   Prozessfinanzierer gegenüber Informationen über das
und Kosten durch den effektiven Gebrauch von Technologie
                                                                   Schiedsverfahren offenlegen.8 Ist eine Partie drittfinanziert,
zu vermeiden.5 Des Weiteren sehen die neuen Regeln die
                                                                   so kann das Schiedsgericht dies nunmehr auch bei seiner
Zustellung zwischen den Parteien, den Schiedsrichtern und
                                                                   Kostenentscheidung berücksichtigen.9
dem HKIAC durch Hochladen des Schriftverkehrs auf eine
von den Parteien vereinbarte (sichere) Onlineplattform vor.6       Die überarbeiteten HKIAC Schiedsverfahrensregeln
Das HKIAC schafft somit ausdrücklich die prozessualen              geben den Verfahrensbeteiligten die notwendigen
Rahmenbedingungen für den Einsatz von technologischen              Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, Schiedsverfahren
Hilfsmitteln zur Förderung der Verfahrenseffizienz. Die            auch in komplexen Streitigkeiten zeit- und kosteneffizient zu
neuen HKIAC Schiedsverfahrensregeln spiegeln mithin                führen. Die geschaffenen Möglichkeiten effektiv zu nutzen
auch den in der Schiedsgerichtsbarkeit herrschenden                liegt weiterhin in der Verantwortung der Schiedsrichter,
Digitalisierungstrend wider.                                       Parteivertreter und Parteien.

Mit den Regelungen zum Third Party Funding greifen die
neuen HKIAC Schiedsverfahrensregeln eine weitere aktuelle
Entwicklung in der Schiedsgerichtsbarkeit auf. Aufgrund der
zunehmenden Fremdfinanzierung von Schiedsverfahren stellt
sich insbesondere die Frage, ob eine drittfinanzierte Partei die
Beteiligung und Identität des Third Party Funders offenlegen
muss. Die neuen HKIAC Schiedsverfahrensordnung schreiben
                                                                   Dr. Michael Pocsay, LL.M.
nunmehr ausdrücklich eine solche Offenlegungspflicht               ( Johannesburg)

5
  Artikel 13.1 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
6
  Artikel 3.1(e) HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
7
  Artikel 44 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
8
  Artikel 45.3(e) HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
9
  Artikel 34.4 HKIAC Schiedsverfahrensregeln 2018.
14

International: European Commission adopts
adequacy decision on data flow with Japan

On 23 January 2019, the European Commission (the Commission) adopted its adequacy
decision on Japan, allowing for the free flow of personal data between the European Union
(EU) and Japan. It is the last step in a procedure following a number of discussions and the
recognition of each other’s data protection systems.

As a result of this decision, the EU and Japan will now enjoy         – The right to restrict processing of personal data so that, while
equivalent protection of their personal data when transferred,          allowing the storage of the data, it prevents the use of it.
allowing individuals and companies to benefit from safe data
                                                                      – The right to data portability, allowing individuals to move,
flows. According to EU sources, the adequacy decision has
                                                                        copy or transfer their personal data across services
created the world’s largest area of safe data flows.
                                                                        without any effect on its function

Background to the Decision                                            – The right to object to the processing of personal data
                                                                        allowing individuals to stop the processing of their
The commitment to safe data flows between the two
                                                                        personal data.
economies came in July 2017, where in a joint statement the
President of the Commission, Jean-Claude Juncker, and Prime           – Rights in relation to automated decision making and profiling that
Minister of Japan, Shinzo Abe, recognised “the importance of            apply to any automated individual decision-making (without
ensuring a high level of privacy and security of personal data as a     human involvement) or profiling (automated processing and
fundamental right and as a central factor of consumer trust in the      evaluation of an individual’s data.
digital economy.”
                                                                      International Transfers under the GDPR
The development also takes its place as part of the wider EU
                                                                      The GDPR places restrictions on transfers of personal data
strategy to promote international data protection standards
                                                                      outside of the European Economic Area (EEA) unless the rights
following the reform of EU data protection legislation that
                                                                      in respect of personal data are protected in another way.
came into effect in May 2018 in the form of the General Data
Protection Regulation (GDPR).                                         Where the transfer is to a country outside the EEA but an
                                                                      adequacy decision is in place, then personal data is free to be
Rights of Individuals                                                 transferred between the two countries.
The GDPR provides a range of rights for individuals:                  If the transfer is not covered by an adequacy decision then it
– The right to be informed about the collection and use of their      will need to be covered by appropriate safeguards as outlined
  personal data, as well as the purpose of its collection, the        at Article 46 of the GDPR.
  retention periods and how it will be shared.
                                                                      Key Aspects of the Adequacy Decision
– The right of access to their personal data by request verbally
                                                                      The EU-Japan adequacy decision essentially bridges
  or in writing.
                                                                      differences between the two data protection systems:
– The right to rectification to any incorrect or incomplete data
  by request.                                                         – The treatment of data – Whenever the data travels from the
                                                                        EU to Japan, the same guarantees as those under EU law
– The right to erasure which allows individuals to request              will apply. This includes the guarantee that:
  erasure of their personal data, also known as the right to
  be forgotten.
15

  • The processing of data is limited to the purpose for         As part of the Decision, the PPC will administer and supervise
    which it was legally transferred, unless EU citizens give    a complaint-handling mechanism to investigate and resolve
    their consent for another purpose, and the processing        complaints from European regarding access to their data by
    must be completed under appropriate security and             Japanese public authorities.
    protection measures;
                                                                 The PPC also has the ability to investigate into the processing
  • Data is kept accurate and up to date with additional         of data by Japanese businesses and can issue binding decisions
    safeguards for particularly sensitive data and is kept no    on the handling of data wherever it finds irregularities.
    longer than is necessary for the purpose for which it was
    transferred; and                                             Effect of the Decision on Businesses
  • Data is never further transferred to individuals or          One of the most significant outcomes of the EU-Japan
    entities which do not guarantee an adequate level of         adequacy decision is facilitation of the transfer of personal
    protection, unless the consent of EU citizens is obtained    data between the two economies with high privacy standards.

–– The provision of ‘Supplementary Rules’ – The rules will       This arrangement to establish a mutual data privacy
   be additional safeguards to bridge several differences        framework complements the EU-Japan Economic Partnership
   between the two data protection systems. They will serve      Agreement which entered into force on 1 February 2019
   to strengthen the protection of sensitive data; facilitate    allowing European companies to benefit from data flows with
   the exercise of individual rights relating to protection of   a “key commercial partner” as well as access to 127 million
   personal data; and govern the conditions under which          Japanese consumers.
   EU data can be further transferred from Japan to another      This development highlights the importance for businesses
   third country,                                                and countries to establish robust data privacy and security
–– Enforcement and national security – The Japanese Government   systems not only to maintain consumer trust but to be
   has given assurances to the Commission ensuring that          able to establish strategic commercial partnerships in an
   the use of data for criminal law enforcement and national     increasingly data driven economy.
   security purposes would be limited to what is necessary
   and proportionate subject to independent oversight and
   effective redress mechanisms.

Enforcement and redress
Just as data is protected by various enforcement mechanisms
and complaints procedures in the EU, the adequacy decision       Rosehana Amin
provides for the safeguarding of personal data and the           (London)
enforcement of rights relating to it.

In Japan, the body responsible for the protection of data
is an independent data protection authority, the Personal
Information Protection Commission (PPC). The PPC was
established to ensure the smooth transfer of data between
the EU and Japan.
16

Rechtsprechung

BGH: Keine Überprüfung der                                        Auch den Gesetzesmaterialien sei eine Überprüfungsmöglichkeit
                                                                  durch den einzelnen Versicherungsnehmer nicht zu
Unabhängigkeit des zustimmenden                                   entnehmen. Das Aufsichtsrecht gebe die Anforderungen an
Treuhänders im Rechtsstreit über                                  den Treuhänder vor und sichere die zu beachtenden Interessen
eine Prämienanpassung in der                                      aller Versicherten. Im Fall der Überprüfung der Unabhängigkeit
                                                                  des Treuhänders durch Zivilgerichte seien divergierende
Krankenversicherung durch die                                     Entscheidungen und damit eine Störung der Beitrags- und
Zivilgerichte.                                                    Leistungsstabilität zu befürchten.
Mit Urteil vom 19.12.2018 konkretisierte der Bundesgerichtshof
                                                                  BGH: Kein Ersatz der
den Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte hinsichtlich des
“unabhängigen Treuhänders” im Sinne des § 203 Abs. 2 S. 1 VVG.1   Schadensermittlungskosten in der
Der Kläger verlangte von dem beklagten Versicherer die            Sachversicherung
Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die die Beklagte in den       Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Jahren 2011 und 2012 unter der Zustimmung eines Treuhänders       Sachversicherer Kosten für ein Sachverständigengutachten,
getätigt hatte. Der bestellte Treuhänder war von 1996 bis 2014    dass er zur Prüfung seiner Regulierungspflicht
für die Beklagte tätig. Der Kläger war der Ansicht, dass der      (Schadensermittlung) einholt, nicht aus übergegangenem
Treuhänder nicht unabhängig gewesen sei und ihm somit ein         Recht seines Versicherungsnehmers nach § 86 Abs. 1
Anspruch auf Rückzahlung der Beitragserhöhungen zustehe.          VVG vom Schädiger ersetzt verlangen kann. Vielmehr
Der Bundesgerichtshof lehnte eine Prüfung der Unabhängigkeit      erfüllt der Versicherer insoweit eigene Pflichten aus dem
des Treuhänders durch ein Zivilgericht ab. Es sei kein zu         Versicherungsverhältnis und hat demnach die Kosten für die
prüfendes Tatbestandsmerkmal des § 203 Abs. 2 S. 1 VVG,           Erledigung eigener Angelegenheiten selber zu tragen.2
sondern eine Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders.    Der klagende Sachversicherer nahm im konkreten Fall nach
Ein “unabhängiger Treuhänder” sei lediglich eine Bezeichnung      einem Wasserschaden im Keller des Versicherungsnehmers
für jene Person, die unter den Bestimmungen des VAG für diese     aufgrund eines Lecks in der Frischwasserleitung im
Tätigkeiten bestellt worden sei.                                  Regresswege aus übergegangenem Recht die Eigentümerin
                                                                  der Wasserleitung auf Ersatz der Schadensermittlungskosten
Dies folge aus der Systematik der gesetzlichen Regelungen.
                                                                  in Anspruch. Der Bundesgerichtshof lehnte den Anspruch ab.
§ 203 Abs. 2 S. 1 VVG wiederhole den in den
aufsichtsrechtlichen Vorschriften (§§ 155, 157 VAG) genannten     Zwar gehörten die Kosten für die Einholung eines
Begriff ohne Voraussetzungen für die Unabhängigkeit des           Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den
Treuhänders zu definieren und ohne Rechtsfolgen bei               auszugleichenden Vermögensnachteilen im Sinne des § 249
fehlender Unabhängigkeit festzulegen. Dies allein belege,         Abs. 1, 2 BGB, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung
dass es sich lediglich um Vorgaben zur Bestellung des             des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig
Treuhänders und gerade nicht um ein Tatbestandsmerkmal            sei. So sei in der Regel der Schädiger gegenüber einem
für eine wirksame Prämienanpassung handele.                       nicht versicherten Geschädigten zur Erstattung der
                                                                  Sachverständigenkosten verpflichtet.

1
    BGH, Urt. v. 19.12.2018 – IV ZR 255/17.
2
    BGH, Urt. v. 18.10.2018 – III ZR 236/17.
17

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellen                    Die Klägerin, eine börsennotierte AG, die ein
die Sachverständigenkosten Aufwendungen des                    Softwareunternehmen betreibt, klagte gegen ihren ehemaligen
Sachversicherers in einer eigenen Angelegenheit dar, die       Aufsichtsratsvorsitzenden auf Schadensersatz unter
er selbst zu tragen habe. Dies folge insbesondere aus § 85     anderem wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen gegen
Abs. 2 VVG. Danach hat der Versicherungsnehmer gegen           Vorstandsmitglieder aufgrund verbotener Einlagenrückgewähr
den Versicherer keinen Anspruch auf Erstattung der             bzw. Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen. Das
Kosten eines Sachverständigen zur Schadensermittlung,          Berufungsgericht hatte alle Ansprüche für verjährt gehalten,
die Einschaltung eines Sachverständigen soll vielmehr          der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung hinsichtlich der
durch den Versicherer erfolgen. Der Versicherer müsse          Ansprüche wegen Verjährenlassens von Ansprüchen gegen
die Schadenshöhe nicht nur im eigenen wirtschaftlichen         Vorstandmitglieder auf und verwies zur Entscheidung zurück.
Interesse prüfen und bewerten, sondern insbesondere
                                                               Mitglieder des Aufsichtsrates müssen Schadensersatzansprüche
auch im Interesse der pflichtgemäßen Gleichbehandlung
                                                               der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern aufgrund
aller Versicherungsnehmer. Diese Aufgabenzuweisung an
                                                               ihrer organschaftlichen Stellung prüfen und verfolgen.
den Versicherer finde sich auch in § 14 Abs. 1 VVG. Danach
                                                               Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sich sie
obliegt es dem Versicherer, die notwendigen Erhebungen
                                                               gegenüber der Gesellschaft nach §§ 116 S. 1 93 Abs. 2, 6 AktG
zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
                                                               schadensersatzpflichtig machen. Der Schadensersatzanspruch
der Leistung durchzuführen, soweit erforderlich auch unter
                                                               im Sinne von § 200 S. 1 BGB ist entstanden, sobald der
Heranziehung eines Sachverständigen. Erst mit
                                                               Berechtigte in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich
Beendigung dieser Erhebungen werden Geldleistungen
                                                               geltend zu machen. Hierbei genügt die Möglichkeit einer
des Versicherers fällig.
                                                               Feststellungsklage. In dem hier entschiedenen Fall war das
Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, der Ausschluss    nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt,
des Regresses für Sachverständigenkosten führe nicht           in dem Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen das
zu einer unbilligen Besserstellung des Schädigers. Sinn        Vorstandsmitglied verjährt sind. Vor Eintritt der Verjährung lag
und Zweck des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG verlangten, dass der        nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs lediglich eine
Versicherungsnehmer nicht mehr als den Ersatz seines           risikobehaftete Situation vor, in welcher die Geltendmachung
Schadens erhalten und der Ersatzpflichtige keinen Vorteil      des Schadensersatzanspruchs noch nachholbar und offen war.
daraus ziehen solle, dass der Geschädigte eine Versicherung
                                                               Das Berufungsgericht zog für den Beginn der
abgeschlossen hat. Der Versicherer erleide keinen unbilligen
                                                               Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein
Nachteil, denn er habe üblicherweise die Hinzuziehung von
                                                               Aufsichtsratsmitglied die Rechtsprechung zur Haftung
Sachverständigen bereits in seiner Prämie einkalkuliert.
                                                               eines GmbH-Geschäftsführers nach § 31 GmbHG heran. Der
Könnte er nun nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG die Kosten eines
                                                               Bundesgerichtshof stellt aber fest, dass die Erwägungen zum
Gutachtens eines Sachverständigens auch vom Schädiger
                                                               GmbHG nicht auf die Haftung des Aufsichtsratsmitgliedes
verlangen, stellte das eine ungerechtfertigte Bereicherung
                                                               wegen Verjährenlassens von Schadensersatzansprüchen
des Versicherers dar.
                                                               gegen Vorstandsmitglieder aufgrund verbotener
BGH: Verjährung von Schadensansprüchen                         Einlagenrückgewähr übertragen werden können. Zunächst
                                                               liege der Schaden einer GmbH bereits im Liquiditätsabfluss
einer Aktiengesellschaft gegen                                 durch Auszahlung. Durch die Nichtbeitreibung komme es
Aufsichtsratsmitglieder                                        nicht zu einem neuen Schaden, der einer eigenständigen
                                                               Verjährung unterliege, so dass die Verjährung nach dem
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährung
                                                               Zeitpunkt der verbotenen Auszahlung richte. Zudem
von Schadensansprüchen einer Aktiengesellschaft gegen
                                                               müsse die besondere Funktion des Aufsichtsrates als
ein Aufsichtsratsmitglied nach §§ 116 S.1, 93 Abs. 2, 6 AktG
                                                               Überwachungsorgan beachtet werden. Der Aufsichtsrat
nach § 200 S. 1 BGB mit dem Zeitpunkt der Verjährung
                                                               muss nach § 111 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung
des Ersatzanspruchs der Gesellschaft gegen das
                                                               überwachen und ggf. Schadensersatzansprüche verfolgen.
Vorstandsmitglied beginnt.3

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    BGH, Urt. v. 18.09.2018 - BGH, II ZR 152/17.
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