Konjunkturpaket Derzeitige Planungsstand des Konjunktur-pakets der Bundes-regierung für städte- und wohnungsbauliche Maßnahmen - FDP ...

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Konjunkturpaket Derzeitige Planungsstand des Konjunktur-pakets der Bundes-regierung für städte- und wohnungsbauliche Maßnahmen - FDP ...
Eine Information des
                                                 Kreisverbands      Breisgau-Hochschwarzwald
                                                         Eine Information                                        der
                                                                          des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema                   Maßnahmen                                                    Erforderliche Mittel          Mögliche zeitliche
                                                                                                                       Umsetzung
                            •   Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte-
                                bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten
                                Planung auch außerhalb

    Investitionspakt        •   Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung                Aufstockung von 110           Zum 1.1.2021; alter-
    Sportstätten („Golde-       eines neuen Bund-Länder-Programms zur                    Mio. Euro auf 250             nativ bei früherem
    ner Plan“)                  Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne-               Mio. Euro p.a. (Ver-          IKT Nachtragshaus-
                                ben der regulären Städtebauförderung mit                 pflichtungsrahmen)            halt ggf. beschleu-
                                110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus-               (+ 140 Mio. Euro)             nigte Verhandlung
                                gestattet werden; zur beschleunigten Umset-                                            mit Ländern erforder-
                                zung soll auf bestehende Fördergebiete                                                 lich

    Konjunkturpaket
                                und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen
                                werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021
                                möglich.
                            •   Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da
                                Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und
                                Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind
                                                                                                                           Derzeitige Planungs-
    Erhöhung der Finanz-    •   Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen               + 500 Mio. Euro p.a.
                                                                                                                           stand des Konjunktur-
    hilfen für den sozia-       Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro
    len Wohnungsbau             (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro),
                                                                                                                           pakets der Bundes-
                                da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan-                                              regierung für städte-
                                demie der Bedarf an belegungsgebundenem                                                    und wohnungsbauliche
                                und preisgünstigem Wohnraum steigen wird.                                                  Maßnahmen
                            •   Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der
1                               Länder für die zusätzlichen Bundesmittel
                                                                                                                           Stand 28. Mai 2020
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Städte- und wohnungsbauliche Konjunkturanreize

    I.    Investive Maßnahmen

     Thema                  Maßnahmen                                                  Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                        Umsetzung
     Verlängerung des       •   Unterstützung der Wohneigentumsbildung für             2 Mrd. Euro, (budget-            ab 1.1.2021
     Baukindergeldes            Familien, da diese zusätzlich erschwert durch          neutrale) Verschie-
                                Pandemie.                                              bung Verpflichtungs-
                            •   Anstoß von Investitionen in bzw. nach der              ermächtigungen
                                Corona-Krise.
                            •   Beitrag zur Entspannung der städtischen
                                Mietwohnungsmärkte durch relativ höhere
                                Förderung in den günstigeren ländlichen Ge-
                                bieten.
                            •   Verlängerung des Förderzeitraums (Fristver-
                                längerung bis zum 31.12.2021) – budgetneut-
                                rale Verschiebung bisher nicht genutzter Bun-
                                desmittel

     Aufstockung Städte-    •   Hohe Anstoßwirkung der StBauF nutzen und               Aufstockung von 790              Zum 1.1.2021;
     bauförderung               Erhöhung der Verfügungsfonds zur Unterstüt-            Mio. Euro auf 1 Mrd.             alternativ bei frühe-
                                zung der lokalen Wirtschaft bei der Wiederer-          Euro p.a.                        rem IKT Nachtrags-
                                öffnung und zum Erhalt von wohnortnahen                (+ 210 Mio. Euro Ver-            haushalt ggf. Nach-
                                Versorgungsstrukturen;                                 pflichtungsrahmen)               verhandlung mit Län-
                            •   mehr Kommunen in HH-Notlage mit dem er-                                                 dern erforderlich
                                höhten Fördersatz von 45/45/10 unterstützen,
2
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema                   Maßnahmen                                                 Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                       Umsetzung
                                um Investitionen zu sichern; Prüfung generel-
                                ler Corona-bedingter Absenkung des kommu-
                                nalen Eigenanteils
                            •   beschleunigte Umsetzung durch vereinfachte
                                Abwicklung im laufenden Jahr 2020 (verein-
                                fachtes Prüfverfahren, Verlängerung von Fris-
                                ten, Prüfung längerer Abwicklungszeitraume
                                in Abstimmung mit BMF)
                            •   VV 2021: inhaltliche Feinjustierung zur Ver-
                                besserung der Resilienz und Unterstützung
                                der notwendigen städtebaulichen Anpas-
                                sungsbedarfe

    Investitionspakt „In-   •   Weiterentwicklung des Ende 2020 auslaufen-            200 Mio. Euro p.a.               Zum 1.1.2021;
    tegration und Zusam-        den Programms „Soziale Integration im Quar-           (Verpflichtungsrah-              alternativ bei frühe-
    menhalt im Quartier“        tier“; hat sich als ergänzendes „Schnellboot“         men)                             rem IKT Nachtrags-
    (Arbeitstitel)              zur Städtebauförderung im Sinne eines städ-                                            haushalt ggf. Nach-
                                tebaulichen Krisenbewältigungsprogramms                                                verhandlung mit Län-
                                sehr bewährt                                                                           dern erforderlich
                            •   Bundesanteil beträgt 75 Prozent (15 Prozent
                                Land / 10 Prozent Kommune)
                            •   Förderung Krisenbedingter baulicher Anpas-
                                sungen sozialer Infrastrukturen (z.B. Förde-
                                rung flexibler, multifunktionaler Räume) und
3                               ihrer Nutzungskonzepte in VV 2021 aufneh-
                                men
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema                   Maßnahmen                                                   Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                         Umsetzung
                            •   Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte-
                                bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten
                                Planung auch außerhalb

    Investitionspakt        •   Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung               Aufstockung von 110              Zum 1.1.2021; alter-
    Sportstätten („Golde-       eines neuen Bund-Länder-Programms zur                   Mio. Euro auf 250                nativ bei früherem
    ner Plan“)                  Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne-              Mio. Euro p.a. (Ver-             IKT Nachtragshaus-
                                ben der regulären Städtebauförderung mit                pflichtungsrahmen)               halt ggf. beschleu-
                                110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus-              (+ 140 Mio. Euro)                nigte Verhandlung
                                gestattet werden; zur beschleunigten Umset-                                              mit Ländern erforder-
                                zung soll auf bestehende Fördergebiete                                                   lich
                                und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen
                                werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021
                                möglich.
                            •   Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da
                                Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und
                                Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind

    Erhöhung der Finanz-    •   Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen              + 500 Mio. Euro p.a.
    hilfen für den sozia-       Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro
    len Wohnungsbau             (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro),
                                da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan-
                                demie der Bedarf an belegungsgebundenem
                                und preisgünstigem Wohnraum steigen wird.
                            •   Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der
4                               Länder für die zusätzlichen Bundesmittel
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema                  Maßnahmen                                                  Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                       Umsetzung
                              i.H.v. 500 Mio. Euro mit Hinweis auf die Co-
                              ran-Krise von 30 auf 10 Prozent, da Länder
                              weniger Mittel zur Verfügung haben werden,
                              aus denen ihr Anteil aufgebracht werden
                              kann.

    Bundesprogramm Sa- •      überwiegend Sportförderung, viele Kommu-                200 Mio. Euro
    nierung kommunaler        nen in HH-Notlage. Derzeit 404 Projekte bei
    Einrichtungen Sport,      rund 740 Mio. Euro Bundesmittel insgesamt.
    Jugend, Kultur (SJK) •    Mit zusätzlichen Bundesmitteln könnten wei-
                              tere noch nicht begonnene 100-120 Projekte
                              des letzten Projektaufrufs von 2018 (1300 In-
                              teressenbekundungen) kurzfristig durch Be-
                              schluss des Haushaltsausschusses zur An-
                              tragstellung beschlossen werden. Hinweis:
                              Baukostensteigerung seit 2018 lassen sich
                              nur durch Verkleinerung möglicher Projekte
                              abfedern (Gleichbehandlungsgebot).

    Breitenwirkung der     Es werden vier zeitlich gestaffelte Bausteine vor-         Insgesamt + 930 Mio.
    Modellprojekte Smart   geschlagen, die insgesamt auf die bestehende               Euro                             1. Rund 5 Mio. Euro
    Cities beschleunigen   Struktur zur Umsetzung der Modellprojekte                  (durchschnittlich +                 p. a.
                           Smart Cities aufsetzen. Dadurch können erhebli-            130 Mio. Euro p. a.)                Sofort wirksam
                           che zeitliche und finanzielle Initiierungsaufwände                                          2. Rund 22 Mio.
                                                                                                                          Euro p. a.
                                                                                                                          Anfang 2021
5                                                                                                                         wirksam
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema   Maßnahmen                                                   Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                         Umsetzung
            eingespart und die Handlungsfähigkeit der Kom-                                               3. Rund 50 Mio.
            munen in der Digitalisierung schneller in der                                                   Euro p. a. und
            Breite gestärkt werden.                                                                         Staffel
                                                                                                            Ab 2021 bzw.
            1. Absicherung der über 7 Jahre laufenden 25                                                    2022 wirksam
               Projekte der 1./2. Staffel für den Fall Corona-                                           4. 5 Mio. Euro p. a.
               bedingt massiver kommunaler Haushaltsnot-                                                    Mittelfristig mit
               lagen durch Erhöhung der Förderquoten auf                                                    globalem Export-
               90 % (40 Mio. Euro)                                                                          Effekt wirksam
            2. Kurzfristige Verdopplung der in Staffel 2 zu
               fördernden Projekte, um schnell und gezielt
               Kommunen bei der Gestaltung der in der
               Corona-Lage beschleunigt vorangetriebenen
               Digitalisierung zu unterstützen (160 Mio.
               Euro)
            3. 3./4. Staffel für beschleunigte Breitenwirkung
               mit bis zu je 50 Projekten finanzieren und auf
               Klima, Resilienz, regionale Wertschöpfung,
               sozialen Zusammenhalt und digitale Hand-
               lungsfähigkeit fokussieren (700 Mio. E)
            4. Aufbau einer Smart City Akademie zur welt-
               weiten Verbreitung und Vermarktung deut-
               scher Smart City Lösungen. (30 Mio. Euro)

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Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

        Thema                     Maßnahmen                                                      Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                                  Umsetzung
        KfW-Programm Al-          •   Stärkung der Möglichkeiten zum altersgerech-               + 100 Mio. Euro                  Nach IKT Nachtrags-
        tersgerecht Umbauen           ten Umbau von Wohngebäuden, um ein län-                    (2020) bzw. + 125                haushalt sofort um-
                                      geren Verbleib in vertrautem Umfeld zu er-                 Mio. Euro (2021) auf             setzbar.
                                      möglichen.                                                 200 Mio. Euro p.a.
                                  •   Für 2020 unmittelbarer, sofort konjunkturwirk-
                                      samer Bedarf, da KfW im aktuellen Pro-                     Fortschreibung ab
                                      grammjahr schon im August 2020 Zusage-                     2022 auf 200 Mio.
                                      stop aufgrund einer Ausschöpfung der Mittel                Euro p.a.
                                      erwartet.
                                  •   hohe volkswirtschaftliche Effekte: Anstoß von
                                      Investitionen und Sicherung von Arbeitsplät-
                                      zen sowie Einsparung stationärer Pflegekos-
                                      ten und Entlastung der öffentlichen Haus-
                                      halte.
                                  •   Vorsorge für künftige Pandemiefälle durch
                                      längere Nutzung von Wohnungen (weniger
                                      Heimaufenthalte)

        Erhöhung der AfA für      •   Stärkung des freifinanzierten Mietwohnungs-                375 Mio. Euro p.a.               Entsprechende Ver-
        den Wohnungsneu-              neubaus durch:                                             (davon Bund 150                  handlungen mit den
        bau                              o Verlängerung der Sonder-AfA für den                   Mio. Euro p.a.)1                 Ländern erforderlich.
                                            Mietwohnungsneubau für Neubauten
                                            mit Bauantrag bis 2025.

7   1Verlängerung der Sonder-AfA; durchschnittliche Wirkung der ersten 5 Entstehungsjahre; grobe interne Abschätzung BMI auf Basis der Annahmen
    des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 20.09.2018; Abstimmung mit BMF steht aus
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

    Thema                   Maßnahmen                                                  Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                        Umsetzung
                                    o Ggf. im Anschluss Einführung einer
                                       dauerhaften degressiven AfA für Neu-
                                       bauten.
                            •   Effektive Möglichkeit, den Mietwohnungsneu-
                                bau zu fördern, um negative Auswirkungen
                                der Pandemie auf Investitionsbereitschaft/-fä-
                                higkeit auszugleichen.
                            •   Geltende Sonder-AfA kann wegen Befristung
                                bis Ende 2021 nach der Pandemie nicht mehr
                                die ausreichende Wirkung entfalten.

    Projektaufruf der Na-   •   Die Resilienz städtischer Strukturen nach              +15 Mio. Euro                    Ende 2020/ Anfang
    tionalen Stadtent-          dem Krisenereignis soll gestärkt und geeig-                                             2021 nach IKT Nach-
    wicklungspolitik „Die       nete Konzeptideen identifiziert werden.                                                 tragshaushalt
    neue Normalität –       •   Kurzfristig gefährdete, ökonomisch tragfähige
    neue Wege aus der           städtische Strukturen schützen und weiterent-
    Krise“                      wickeln.
                            •   Neue Lösungsansätze frühzeitig erkennen,
                                schnell erproben und in die kommunale Pra-
                                xis überführen unter Einbeziehung der Poten-
                                ziale unterschiedlicher Akteure aus Zivilge-
                                sellschaft und Wirtschaft.
                            •   Projektaufruf zu krisenrelevanten Themenbe-
                                reichen der Stadtentwicklung ausloben zur
                                Unterstützung und schnellen Verbreitung von
8                               best-practice Modellen.
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    Thema                   Maßnahmen                                                   Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                         Umsetzung
                            •   Einmalige Erhöhung der Mittel der Nationalen
                                Stadtentwicklungspolitik.

    ESF-Bundespro-          •   Fortsetzung des Programms BIWAQ in der                  rd. 96 Mio. Euro BMI-            -   Veröffentlichung
    gramm „Bildung,             nächsten EU-Förderperiode 2021-2027 und                 Mittel zur Kofinanzie-               neue Förder-
    Wirtschaft, Arbeit im       Sicherstellung der erforderlichen nationalen            rung erforderlich.                   richtlinie Herbst
    Quartier-BIWAQ“             Kofinanzierung der ESF-Mittel im HH des BMI             Vorbehaltlich Weiter-                2021
                                ab 2022.                                                führung mit gleichem             -   Start der Projekte
                                Mit BIWAQ werden mit den beiden Hand-                   ESF-Mittelvolumen                    im Anschluss an
                                lungsfeldern „Integration in Beschäftigung“             wie in der jetzigen                  die jetzige Förder-
                                und „Stärkung der Lokalen Ökonomie“ woh-                EU-Förderperiode                     runde Ende
                                nortnahe, arbeitsmarktpolitische Projekte in            und Eigenanteil der                  2022/Anfang
                                benachteiligten Quartieren (Programmgebiete             Zuwendungsempfän-                    2023
                                der Sozialen Stadt) gefördert. (Die aktuelle 4.         ger (Kommunen) von
                                Förderrunde BIWAQ läuft noch bis                        10%
                                31.12.2022)
                            •   Das letztgenannte Handlungsfeld leistet einen
                                Beitrag zur Stabilisierung /Stärkung der loka-
                                len Ökonomie (insbesondere von Klein-und
                                Kleinstunternehmen) in den Quartieren.

    Stärkung Förderpro-     •   Bundesprogramm zur Förderung des Erwerbs                Start in 2021 mit 10
    gramm zum genos-            von Genossenschaftsanteilen für selbstge-               Mio. Euro
    senschaftlichen Woh-        nutzten Wohnraum (Ergänzung des bisheri-                (+ 4 Mio. Euro)
    nen (Ergänzung KfW-         gen KfW Kreditprogramms 134):
    Programm)
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Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der

     Thema                 Maßnahmen                                                  Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                       Umsetzung
                           •   Förderung bisher wegen Corona-bedingter                Fortschreibung ab
                               stärkerer Arbeitsbelastung der KfW nicht ge-           2022 auf 10 Mio.
                               startet. Daher „plafondneutrale Verschiebung“          Euro p.a.
                               des Programmjahres von 2020 auf 2021 (bis-
                               her 6 Mio. Euro nur für 2020), Erhöhung der
                               Programmmittel um weitere 4 Mio. Euro für
                               2021 und Fortsetzung über das Jahr 2021 mit
                               10 Mio. Euro p.a. hinaus. Durch dieses kon-
                               junkturbelebende Bundesprogramm wird si-
                               cherer und bezahlbarer Wohnraum geschaf-
                               fen.

     Modellvorhaben Res-   •   Fortsetzung der Ende 2020 auslaufenden                 10 Mio. Euro p.a. (2             Unmittelbar nach IKT
     sortübergreifende         Förderung ressortübergreifender Modellvor-             Mio. Euro HH-Jahr                HH Verhandlung
     Strategie Soziale         haben                                                  2021 und Verpflich-              neuer Ressortverein-
     Stadt                 •   Verzahnung unterschiedlicher Fachpolitiken             tungsermächtigung                barungen
                               zugunsten von Projekten zur Stärkung der               von je 2 Mio. Euro
                               Teilhabe, zum Aufbau nachhaltiger Strukturen           über die 4 Folge-
                               und zur wirksamen Unterstützung der Men-               jahre)
                               schen in benachteiligten Quartieren
                           •   Ausbau weiterer Ressort-Kooperationen zu-
                               gunsten niedrigschwelliger Sportangebote,
                               Ausbau digitaler Angebote für neue Formen
                               der Zusammenarbeit und Integration (z.B.
                               Webinare), Erprobung neuer Social-Media-
10                             Formate, Aufbau und Stärkung Online-Kom-
                               petenz älterer Menschen, Projekte zur
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     Thema                   Maßnahmen                                                  Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                         Umsetzung
                                 Hassprävention und für die Stärkung des so-
                                 zialen Friedens in den Quartieren.

     Bundesprogramm zur      •   Förderung von national und international be-           Aufstockung des Pro-             2021
     Förderung von Inves-        deutsamen Maßnahmen des Städtebaus mit                 gramms ab 2021 auf
     titionen in nationale       in der Regel hohen Investitionsvolumina.               100 Mio. Euro;
     Projekte des Städte-    •   Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes          jährliches Programm-
     baus                        werden die Handlungsspielräume der geför-              volumen (2021: + 25
                                 derten Kommunen erhalten bzw. erhöht,                  Mio. Euro; ab 2022 +
                                 Handwerk und Gewerbe vor Ort werden ge-                50 Mio. Euro gegen-
                                 fördert.                                               über geltendem Fi-
                             •   Projekte mit hoher Wahrnehmbarkeit in Politik          nanzplan)
                                 und Öffentlichkeit.
                             •   Das Bundesprogramm sollte daher aufge-
                                 stockt werden auf 100 Mio. Euro p.a. (Pro-
                                 grammvolumen)

     Internationale Stadt-   •   Resiliente Stadtstrukturen versetzen Kommu-            100 Mio. Euro p.a.               Anfang 2021
     initiative (ISI)            nen in die Lage, mit externen Schockereignis-
                                 sen effizient und sozial verträglich umzuge-
                                 hen. Deutschland ist mit seinen Erfahrungen
                                 in der partizipativen und strategischen Stadt-
                                 entwicklung international sehr gefragt.
                             •   Gemeinsame Projekte mit unseren internatio-
                                 nalen Partnern, die nachhaltige Stadtstruktu-
11                               ren in Modellprojekten, z.B. im Bereich Infra-
                                 struktur, entwickeln und erproben führen nach
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      Thema                  Maßnahmen                                                   Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                          Umsetzung
                                 der auf die Modellphase folgenden Implemen-
                                 tierungsphase zu erheblichen Investitionen.
                             •   Eine internationale Stadtinitiative nach dem
                                 Muster der internationalen Klimaschutzinitia-
                                 tive (IKI) fördert solche Modellprojekte im in-
                                 ternationalen Rahmen und schafft somit Vo-
                                 raussetzungen, um Geschäftsfelder für die
                                 deutschen Planungsprofession und die deut-
                                 sche Wirtschaft im allgemeinen zu erschlie-
                                 ßen.

     II.   Flankierende Maßnahmen

      Thema                  Maßnahmen                                                   Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                          Umsetzung
      Einführung von Frei-   •   Einführung von Freibeträgen bei der Grunder-                                             Abstimmung mit BMF
12    beträgen bei der           werbsteuer beim erstmaligen Erwerb von                                                   und Ländern erfor-
      Grunderwerbsteuer          Wohngrundstücken für Familien (Empfehlung                                                derlich
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     Thema                 Maßnahmen                                                 Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                                      Umsetzung
                               Baulandkommission) als zusätzlicher Bau-
                               stein zur Unterstützung der Wohneigentums-
                               bildung.

     Flankierung BauGB-    •  Krisenbedingte Stärkung der kommunalen       +100 Mio. Euro                             Neue Bund-Länder-
     Novelle durch neue       städtebaulichen Planungen durch Förderung                                               Förderung; Verhand-
     Bund-Länder-Förde-       von Planungskapazitäten externer Planungs-                                              lung mit den Ländern
     rung zur Stärkung        büros zur Bearbeitung von Bauleitplanungen                                              Verwaltungsverein-
     von Planungskapazi-      etc. und zur Ausweisung von Wohnbauland                                                 barung erforderlich;
     täten                    über die Städtebauförderung hinaus (analog                                              davon abhängig
                              Förderung in den 1990ern in den neuen Bun-                                              nach IKT HH
                              desländern)
     BauGB-Novelle         Enthält verschiedene (bau-) konjunkturfördernde Keine
                           Maßnahmen, z.B.:
                           • Wiedereinführung einer Regelung, die die
                              Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
                              das beschleunigte Verfahren ermöglicht (§
                              13b BauGB-E)
                           • Erleichterte Befreiungen von den Festsetzun-
                              gen eines Bebauungsplans zugunsten des
                              Wohnungsbaus durch eine behutsame Locke-
                              rung des Tatbestandsmerkmals „Grundzüge
                              der Planung“ (§ 31 Abs. 3 BauGB-E)
                           • Ermöglichung von Abweichungen vom Gebot
                              des Einfügens in die nähere Umgebung bezo-
13                            gen auf Wohnungsbau auch für mehrere ver-
                              gleichbare Fälle (§ 34 Abs. 3a BauGB-E)
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     Thema   Maßnahmen                                                 Erforderliche Mittel             Mögliche zeitliche
                                                                                                        Umsetzung
             •   Erleichterungen der Genehmigung begünstig-
                 ter Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 4
                 BauGB-E)
             •   Flexibilisierung durch Umwandlung der Ober-
                 grenzen für die Bestimmung des Maßes der
                 baulichen Nutzung in Orientierungswerte (§
                 17 BauNVO-E)

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