Konjunkturpaket Derzeitige Planungsstand des Konjunktur-pakets der Bundes-regierung für städte- und wohnungsbauliche Maßnahmen - FDP ...
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Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald Eine Information der des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung • Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte- bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten Planung auch außerhalb Investitionspakt • Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung Aufstockung von 110 Zum 1.1.2021; alter- Sportstätten („Golde- eines neuen Bund-Länder-Programms zur Mio. Euro auf 250 nativ bei früherem ner Plan“) Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne- Mio. Euro p.a. (Ver- IKT Nachtragshaus- ben der regulären Städtebauförderung mit pflichtungsrahmen) halt ggf. beschleu- 110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus- (+ 140 Mio. Euro) nigte Verhandlung gestattet werden; zur beschleunigten Umset- mit Ländern erforder- zung soll auf bestehende Fördergebiete lich Konjunkturpaket und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021 möglich. • Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind Derzeitige Planungs- Erhöhung der Finanz- • Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen + 500 Mio. Euro p.a. stand des Konjunktur- hilfen für den sozia- Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro len Wohnungsbau (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro), pakets der Bundes- da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan- regierung für städte- demie der Bedarf an belegungsgebundenem und wohnungsbauliche und preisgünstigem Wohnraum steigen wird. Maßnahmen • Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der 1 Länder für die zusätzlichen Bundesmittel Stand 28. Mai 2020
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Städte- und wohnungsbauliche Konjunkturanreize I. Investive Maßnahmen Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung Verlängerung des • Unterstützung der Wohneigentumsbildung für 2 Mrd. Euro, (budget- ab 1.1.2021 Baukindergeldes Familien, da diese zusätzlich erschwert durch neutrale) Verschie- Pandemie. bung Verpflichtungs- • Anstoß von Investitionen in bzw. nach der ermächtigungen Corona-Krise. • Beitrag zur Entspannung der städtischen Mietwohnungsmärkte durch relativ höhere Förderung in den günstigeren ländlichen Ge- bieten. • Verlängerung des Förderzeitraums (Fristver- längerung bis zum 31.12.2021) – budgetneut- rale Verschiebung bisher nicht genutzter Bun- desmittel Aufstockung Städte- • Hohe Anstoßwirkung der StBauF nutzen und Aufstockung von 790 Zum 1.1.2021; bauförderung Erhöhung der Verfügungsfonds zur Unterstüt- Mio. Euro auf 1 Mrd. alternativ bei frühe- zung der lokalen Wirtschaft bei der Wiederer- Euro p.a. rem IKT Nachtrags- öffnung und zum Erhalt von wohnortnahen (+ 210 Mio. Euro Ver- haushalt ggf. Nach- Versorgungsstrukturen; pflichtungsrahmen) verhandlung mit Län- • mehr Kommunen in HH-Notlage mit dem er- dern erforderlich höhten Fördersatz von 45/45/10 unterstützen, 2
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung um Investitionen zu sichern; Prüfung generel- ler Corona-bedingter Absenkung des kommu- nalen Eigenanteils • beschleunigte Umsetzung durch vereinfachte Abwicklung im laufenden Jahr 2020 (verein- fachtes Prüfverfahren, Verlängerung von Fris- ten, Prüfung längerer Abwicklungszeitraume in Abstimmung mit BMF) • VV 2021: inhaltliche Feinjustierung zur Ver- besserung der Resilienz und Unterstützung der notwendigen städtebaulichen Anpas- sungsbedarfe Investitionspakt „In- • Weiterentwicklung des Ende 2020 auslaufen- 200 Mio. Euro p.a. Zum 1.1.2021; tegration und Zusam- den Programms „Soziale Integration im Quar- (Verpflichtungsrah- alternativ bei frühe- menhalt im Quartier“ tier“; hat sich als ergänzendes „Schnellboot“ men) rem IKT Nachtrags- (Arbeitstitel) zur Städtebauförderung im Sinne eines städ- haushalt ggf. Nach- tebaulichen Krisenbewältigungsprogramms verhandlung mit Län- sehr bewährt dern erforderlich • Bundesanteil beträgt 75 Prozent (15 Prozent Land / 10 Prozent Kommune) • Förderung Krisenbedingter baulicher Anpas- sungen sozialer Infrastrukturen (z.B. Förde- rung flexibler, multifunktionaler Räume) und 3 ihrer Nutzungskonzepte in VV 2021 aufneh- men
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung • Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte- bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten Planung auch außerhalb Investitionspakt • Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung Aufstockung von 110 Zum 1.1.2021; alter- Sportstätten („Golde- eines neuen Bund-Länder-Programms zur Mio. Euro auf 250 nativ bei früherem ner Plan“) Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne- Mio. Euro p.a. (Ver- IKT Nachtragshaus- ben der regulären Städtebauförderung mit pflichtungsrahmen) halt ggf. beschleu- 110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus- (+ 140 Mio. Euro) nigte Verhandlung gestattet werden; zur beschleunigten Umset- mit Ländern erforder- zung soll auf bestehende Fördergebiete lich und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021 möglich. • Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind Erhöhung der Finanz- • Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen + 500 Mio. Euro p.a. hilfen für den sozia- Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro len Wohnungsbau (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro), da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan- demie der Bedarf an belegungsgebundenem und preisgünstigem Wohnraum steigen wird. • Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der 4 Länder für die zusätzlichen Bundesmittel
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung i.H.v. 500 Mio. Euro mit Hinweis auf die Co- ran-Krise von 30 auf 10 Prozent, da Länder weniger Mittel zur Verfügung haben werden, aus denen ihr Anteil aufgebracht werden kann. Bundesprogramm Sa- • überwiegend Sportförderung, viele Kommu- 200 Mio. Euro nierung kommunaler nen in HH-Notlage. Derzeit 404 Projekte bei Einrichtungen Sport, rund 740 Mio. Euro Bundesmittel insgesamt. Jugend, Kultur (SJK) • Mit zusätzlichen Bundesmitteln könnten wei- tere noch nicht begonnene 100-120 Projekte des letzten Projektaufrufs von 2018 (1300 In- teressenbekundungen) kurzfristig durch Be- schluss des Haushaltsausschusses zur An- tragstellung beschlossen werden. Hinweis: Baukostensteigerung seit 2018 lassen sich nur durch Verkleinerung möglicher Projekte abfedern (Gleichbehandlungsgebot). Breitenwirkung der Es werden vier zeitlich gestaffelte Bausteine vor- Insgesamt + 930 Mio. Modellprojekte Smart geschlagen, die insgesamt auf die bestehende Euro 1. Rund 5 Mio. Euro Cities beschleunigen Struktur zur Umsetzung der Modellprojekte (durchschnittlich + p. a. Smart Cities aufsetzen. Dadurch können erhebli- 130 Mio. Euro p. a.) Sofort wirksam che zeitliche und finanzielle Initiierungsaufwände 2. Rund 22 Mio. Euro p. a. Anfang 2021 5 wirksam
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung eingespart und die Handlungsfähigkeit der Kom- 3. Rund 50 Mio. munen in der Digitalisierung schneller in der Euro p. a. und Breite gestärkt werden. Staffel Ab 2021 bzw. 1. Absicherung der über 7 Jahre laufenden 25 2022 wirksam Projekte der 1./2. Staffel für den Fall Corona- 4. 5 Mio. Euro p. a. bedingt massiver kommunaler Haushaltsnot- Mittelfristig mit lagen durch Erhöhung der Förderquoten auf globalem Export- 90 % (40 Mio. Euro) Effekt wirksam 2. Kurzfristige Verdopplung der in Staffel 2 zu fördernden Projekte, um schnell und gezielt Kommunen bei der Gestaltung der in der Corona-Lage beschleunigt vorangetriebenen Digitalisierung zu unterstützen (160 Mio. Euro) 3. 3./4. Staffel für beschleunigte Breitenwirkung mit bis zu je 50 Projekten finanzieren und auf Klima, Resilienz, regionale Wertschöpfung, sozialen Zusammenhalt und digitale Hand- lungsfähigkeit fokussieren (700 Mio. E) 4. Aufbau einer Smart City Akademie zur welt- weiten Verbreitung und Vermarktung deut- scher Smart City Lösungen. (30 Mio. Euro) 6
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung KfW-Programm Al- • Stärkung der Möglichkeiten zum altersgerech- + 100 Mio. Euro Nach IKT Nachtrags- tersgerecht Umbauen ten Umbau von Wohngebäuden, um ein län- (2020) bzw. + 125 haushalt sofort um- geren Verbleib in vertrautem Umfeld zu er- Mio. Euro (2021) auf setzbar. möglichen. 200 Mio. Euro p.a. • Für 2020 unmittelbarer, sofort konjunkturwirk- samer Bedarf, da KfW im aktuellen Pro- Fortschreibung ab grammjahr schon im August 2020 Zusage- 2022 auf 200 Mio. stop aufgrund einer Ausschöpfung der Mittel Euro p.a. erwartet. • hohe volkswirtschaftliche Effekte: Anstoß von Investitionen und Sicherung von Arbeitsplät- zen sowie Einsparung stationärer Pflegekos- ten und Entlastung der öffentlichen Haus- halte. • Vorsorge für künftige Pandemiefälle durch längere Nutzung von Wohnungen (weniger Heimaufenthalte) Erhöhung der AfA für • Stärkung des freifinanzierten Mietwohnungs- 375 Mio. Euro p.a. Entsprechende Ver- den Wohnungsneu- neubaus durch: (davon Bund 150 handlungen mit den bau o Verlängerung der Sonder-AfA für den Mio. Euro p.a.)1 Ländern erforderlich. Mietwohnungsneubau für Neubauten mit Bauantrag bis 2025. 7 1Verlängerung der Sonder-AfA; durchschnittliche Wirkung der ersten 5 Entstehungsjahre; grobe interne Abschätzung BMI auf Basis der Annahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 20.09.2018; Abstimmung mit BMF steht aus
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung o Ggf. im Anschluss Einführung einer dauerhaften degressiven AfA für Neu- bauten. • Effektive Möglichkeit, den Mietwohnungsneu- bau zu fördern, um negative Auswirkungen der Pandemie auf Investitionsbereitschaft/-fä- higkeit auszugleichen. • Geltende Sonder-AfA kann wegen Befristung bis Ende 2021 nach der Pandemie nicht mehr die ausreichende Wirkung entfalten. Projektaufruf der Na- • Die Resilienz städtischer Strukturen nach +15 Mio. Euro Ende 2020/ Anfang tionalen Stadtent- dem Krisenereignis soll gestärkt und geeig- 2021 nach IKT Nach- wicklungspolitik „Die nete Konzeptideen identifiziert werden. tragshaushalt neue Normalität – • Kurzfristig gefährdete, ökonomisch tragfähige neue Wege aus der städtische Strukturen schützen und weiterent- Krise“ wickeln. • Neue Lösungsansätze frühzeitig erkennen, schnell erproben und in die kommunale Pra- xis überführen unter Einbeziehung der Poten- ziale unterschiedlicher Akteure aus Zivilge- sellschaft und Wirtschaft. • Projektaufruf zu krisenrelevanten Themenbe- reichen der Stadtentwicklung ausloben zur Unterstützung und schnellen Verbreitung von 8 best-practice Modellen.
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung • Einmalige Erhöhung der Mittel der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. ESF-Bundespro- • Fortsetzung des Programms BIWAQ in der rd. 96 Mio. Euro BMI- - Veröffentlichung gramm „Bildung, nächsten EU-Förderperiode 2021-2027 und Mittel zur Kofinanzie- neue Förder- Wirtschaft, Arbeit im Sicherstellung der erforderlichen nationalen rung erforderlich. richtlinie Herbst Quartier-BIWAQ“ Kofinanzierung der ESF-Mittel im HH des BMI Vorbehaltlich Weiter- 2021 ab 2022. führung mit gleichem - Start der Projekte Mit BIWAQ werden mit den beiden Hand- ESF-Mittelvolumen im Anschluss an lungsfeldern „Integration in Beschäftigung“ wie in der jetzigen die jetzige Förder- und „Stärkung der Lokalen Ökonomie“ woh- EU-Förderperiode runde Ende nortnahe, arbeitsmarktpolitische Projekte in und Eigenanteil der 2022/Anfang benachteiligten Quartieren (Programmgebiete Zuwendungsempfän- 2023 der Sozialen Stadt) gefördert. (Die aktuelle 4. ger (Kommunen) von Förderrunde BIWAQ läuft noch bis 10% 31.12.2022) • Das letztgenannte Handlungsfeld leistet einen Beitrag zur Stabilisierung /Stärkung der loka- len Ökonomie (insbesondere von Klein-und Kleinstunternehmen) in den Quartieren. Stärkung Förderpro- • Bundesprogramm zur Förderung des Erwerbs Start in 2021 mit 10 gramm zum genos- von Genossenschaftsanteilen für selbstge- Mio. Euro senschaftlichen Woh- nutzten Wohnraum (Ergänzung des bisheri- (+ 4 Mio. Euro) nen (Ergänzung KfW- gen KfW Kreditprogramms 134): Programm) 9
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung • Förderung bisher wegen Corona-bedingter Fortschreibung ab stärkerer Arbeitsbelastung der KfW nicht ge- 2022 auf 10 Mio. startet. Daher „plafondneutrale Verschiebung“ Euro p.a. des Programmjahres von 2020 auf 2021 (bis- her 6 Mio. Euro nur für 2020), Erhöhung der Programmmittel um weitere 4 Mio. Euro für 2021 und Fortsetzung über das Jahr 2021 mit 10 Mio. Euro p.a. hinaus. Durch dieses kon- junkturbelebende Bundesprogramm wird si- cherer und bezahlbarer Wohnraum geschaf- fen. Modellvorhaben Res- • Fortsetzung der Ende 2020 auslaufenden 10 Mio. Euro p.a. (2 Unmittelbar nach IKT sortübergreifende Förderung ressortübergreifender Modellvor- Mio. Euro HH-Jahr HH Verhandlung Strategie Soziale haben 2021 und Verpflich- neuer Ressortverein- Stadt • Verzahnung unterschiedlicher Fachpolitiken tungsermächtigung barungen zugunsten von Projekten zur Stärkung der von je 2 Mio. Euro Teilhabe, zum Aufbau nachhaltiger Strukturen über die 4 Folge- und zur wirksamen Unterstützung der Men- jahre) schen in benachteiligten Quartieren • Ausbau weiterer Ressort-Kooperationen zu- gunsten niedrigschwelliger Sportangebote, Ausbau digitaler Angebote für neue Formen der Zusammenarbeit und Integration (z.B. Webinare), Erprobung neuer Social-Media- 10 Formate, Aufbau und Stärkung Online-Kom- petenz älterer Menschen, Projekte zur
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung Hassprävention und für die Stärkung des so- zialen Friedens in den Quartieren. Bundesprogramm zur • Förderung von national und international be- Aufstockung des Pro- 2021 Förderung von Inves- deutsamen Maßnahmen des Städtebaus mit gramms ab 2021 auf titionen in nationale in der Regel hohen Investitionsvolumina. 100 Mio. Euro; Projekte des Städte- • Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes jährliches Programm- baus werden die Handlungsspielräume der geför- volumen (2021: + 25 derten Kommunen erhalten bzw. erhöht, Mio. Euro; ab 2022 + Handwerk und Gewerbe vor Ort werden ge- 50 Mio. Euro gegen- fördert. über geltendem Fi- • Projekte mit hoher Wahrnehmbarkeit in Politik nanzplan) und Öffentlichkeit. • Das Bundesprogramm sollte daher aufge- stockt werden auf 100 Mio. Euro p.a. (Pro- grammvolumen) Internationale Stadt- • Resiliente Stadtstrukturen versetzen Kommu- 100 Mio. Euro p.a. Anfang 2021 initiative (ISI) nen in die Lage, mit externen Schockereignis- sen effizient und sozial verträglich umzuge- hen. Deutschland ist mit seinen Erfahrungen in der partizipativen und strategischen Stadt- entwicklung international sehr gefragt. • Gemeinsame Projekte mit unseren internatio- nalen Partnern, die nachhaltige Stadtstruktu- 11 ren in Modellprojekten, z.B. im Bereich Infra- struktur, entwickeln und erproben führen nach
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung der auf die Modellphase folgenden Implemen- tierungsphase zu erheblichen Investitionen. • Eine internationale Stadtinitiative nach dem Muster der internationalen Klimaschutzinitia- tive (IKI) fördert solche Modellprojekte im in- ternationalen Rahmen und schafft somit Vo- raussetzungen, um Geschäftsfelder für die deutschen Planungsprofession und die deut- sche Wirtschaft im allgemeinen zu erschlie- ßen. II. Flankierende Maßnahmen Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung Einführung von Frei- • Einführung von Freibeträgen bei der Grunder- Abstimmung mit BMF 12 beträgen bei der werbsteuer beim erstmaligen Erwerb von und Ländern erfor- Grunderwerbsteuer Wohngrundstücken für Familien (Empfehlung derlich
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung Baulandkommission) als zusätzlicher Bau- stein zur Unterstützung der Wohneigentums- bildung. Flankierung BauGB- • Krisenbedingte Stärkung der kommunalen +100 Mio. Euro Neue Bund-Länder- Novelle durch neue städtebaulichen Planungen durch Förderung Förderung; Verhand- Bund-Länder-Förde- von Planungskapazitäten externer Planungs- lung mit den Ländern rung zur Stärkung büros zur Bearbeitung von Bauleitplanungen Verwaltungsverein- von Planungskapazi- etc. und zur Ausweisung von Wohnbauland barung erforderlich; täten über die Städtebauförderung hinaus (analog davon abhängig Förderung in den 1990ern in den neuen Bun- nach IKT HH desländern) BauGB-Novelle Enthält verschiedene (bau-) konjunkturfördernde Keine Maßnahmen, z.B.: • Wiedereinführung einer Regelung, die die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglicht (§ 13b BauGB-E) • Erleichterte Befreiungen von den Festsetzun- gen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus durch eine behutsame Locke- rung des Tatbestandsmerkmals „Grundzüge der Planung“ (§ 31 Abs. 3 BauGB-E) • Ermöglichung von Abweichungen vom Gebot des Einfügens in die nähere Umgebung bezo- 13 gen auf Wohnungsbau auch für mehrere ver- gleichbare Fälle (§ 34 Abs. 3a BauGB-E)
Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche Umsetzung • Erleichterungen der Genehmigung begünstig- ter Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 BauGB-E) • Flexibilisierung durch Umwandlung der Ober- grenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in Orientierungswerte (§ 17 BauNVO-E) 14
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