Konjunkturpaket Derzeitige Planungsstand des Konjunktur-pakets der Bundes-regierung für städte- und wohnungsbauliche Maßnahmen - FDP ...
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Eine Information des
Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald
Eine Information der
des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
• Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte-
bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten
Planung auch außerhalb
Investitionspakt • Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung Aufstockung von 110 Zum 1.1.2021; alter-
Sportstätten („Golde- eines neuen Bund-Länder-Programms zur Mio. Euro auf 250 nativ bei früherem
ner Plan“) Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne- Mio. Euro p.a. (Ver- IKT Nachtragshaus-
ben der regulären Städtebauförderung mit pflichtungsrahmen) halt ggf. beschleu-
110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus- (+ 140 Mio. Euro) nigte Verhandlung
gestattet werden; zur beschleunigten Umset- mit Ländern erforder-
zung soll auf bestehende Fördergebiete lich
Konjunkturpaket
und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen
werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021
möglich.
• Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da
Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind
Derzeitige Planungs-
Erhöhung der Finanz- • Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen + 500 Mio. Euro p.a.
stand des Konjunktur-
hilfen für den sozia- Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro
len Wohnungsbau (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro),
pakets der Bundes-
da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan- regierung für städte-
demie der Bedarf an belegungsgebundenem und wohnungsbauliche
und preisgünstigem Wohnraum steigen wird. Maßnahmen
• Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der
1 Länder für die zusätzlichen Bundesmittel
Stand 28. Mai 2020Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Städte- und wohnungsbauliche Konjunkturanreize
I. Investive Maßnahmen
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
Verlängerung des • Unterstützung der Wohneigentumsbildung für 2 Mrd. Euro, (budget- ab 1.1.2021
Baukindergeldes Familien, da diese zusätzlich erschwert durch neutrale) Verschie-
Pandemie. bung Verpflichtungs-
• Anstoß von Investitionen in bzw. nach der ermächtigungen
Corona-Krise.
• Beitrag zur Entspannung der städtischen
Mietwohnungsmärkte durch relativ höhere
Förderung in den günstigeren ländlichen Ge-
bieten.
• Verlängerung des Förderzeitraums (Fristver-
längerung bis zum 31.12.2021) – budgetneut-
rale Verschiebung bisher nicht genutzter Bun-
desmittel
Aufstockung Städte- • Hohe Anstoßwirkung der StBauF nutzen und Aufstockung von 790 Zum 1.1.2021;
bauförderung Erhöhung der Verfügungsfonds zur Unterstüt- Mio. Euro auf 1 Mrd. alternativ bei frühe-
zung der lokalen Wirtschaft bei der Wiederer- Euro p.a. rem IKT Nachtrags-
öffnung und zum Erhalt von wohnortnahen (+ 210 Mio. Euro Ver- haushalt ggf. Nach-
Versorgungsstrukturen; pflichtungsrahmen) verhandlung mit Län-
• mehr Kommunen in HH-Notlage mit dem er- dern erforderlich
höhten Fördersatz von 45/45/10 unterstützen,
2Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
um Investitionen zu sichern; Prüfung generel-
ler Corona-bedingter Absenkung des kommu-
nalen Eigenanteils
• beschleunigte Umsetzung durch vereinfachte
Abwicklung im laufenden Jahr 2020 (verein-
fachtes Prüfverfahren, Verlängerung von Fris-
ten, Prüfung längerer Abwicklungszeitraume
in Abstimmung mit BMF)
• VV 2021: inhaltliche Feinjustierung zur Ver-
besserung der Resilienz und Unterstützung
der notwendigen städtebaulichen Anpas-
sungsbedarfe
Investitionspakt „In- • Weiterentwicklung des Ende 2020 auslaufen- 200 Mio. Euro p.a. Zum 1.1.2021;
tegration und Zusam- den Programms „Soziale Integration im Quar- (Verpflichtungsrah- alternativ bei frühe-
menhalt im Quartier“ tier“; hat sich als ergänzendes „Schnellboot“ men) rem IKT Nachtrags-
(Arbeitstitel) zur Städtebauförderung im Sinne eines städ- haushalt ggf. Nach-
tebaulichen Krisenbewältigungsprogramms verhandlung mit Län-
sehr bewährt dern erforderlich
• Bundesanteil beträgt 75 Prozent (15 Prozent
Land / 10 Prozent Kommune)
• Förderung Krisenbedingter baulicher Anpas-
sungen sozialer Infrastrukturen (z.B. Förde-
rung flexibler, multifunktionaler Räume) und
3 ihrer Nutzungskonzepte in VV 2021 aufneh-
menEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
• Förderung i.d.R. in Gebieten der Städte-
bauförderung, bei Vorliegen einer integrierten
Planung auch außerhalb
Investitionspakt • Nach Eckwertebeschluss ist die Einführung Aufstockung von 110 Zum 1.1.2021; alter-
Sportstätten („Golde- eines neuen Bund-Länder-Programms zur Mio. Euro auf 250 nativ bei früherem
ner Plan“) Förderung von Sportstätten vorgesehen, ne- Mio. Euro p.a. (Ver- IKT Nachtragshaus-
ben der regulären Städtebauförderung mit pflichtungsrahmen) halt ggf. beschleu-
110 Mio. Euro (ab 2024:160 Mio. Euro) aus- (+ 140 Mio. Euro) nigte Verhandlung
gestattet werden; zur beschleunigten Umset- mit Ländern erforder-
zung soll auf bestehende Fördergebiete lich
und/oder Entwicklungspläne zurückgegriffen
werden. Beginn der Förderung zum 1.1.2021
möglich.
• Aufstockung der Mittel (ggf. statt SJK), da
Sportstätten für sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe sowie Gesundheit essentiell sind
Erhöhung der Finanz- • Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen + 500 Mio. Euro p.a.
hilfen für den sozia- Wohnungsbau ab 2021 um 500 Mio. Euro
len Wohnungsbau (von derzeit 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro),
da durch die wirtschaftlichen Folgen der Pan-
demie der Bedarf an belegungsgebundenem
und preisgünstigem Wohnraum steigen wird.
• Absenkung der Finanzierungsbeteiligung der
4 Länder für die zusätzlichen BundesmittelEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
i.H.v. 500 Mio. Euro mit Hinweis auf die Co-
ran-Krise von 30 auf 10 Prozent, da Länder
weniger Mittel zur Verfügung haben werden,
aus denen ihr Anteil aufgebracht werden
kann.
Bundesprogramm Sa- • überwiegend Sportförderung, viele Kommu- 200 Mio. Euro
nierung kommunaler nen in HH-Notlage. Derzeit 404 Projekte bei
Einrichtungen Sport, rund 740 Mio. Euro Bundesmittel insgesamt.
Jugend, Kultur (SJK) • Mit zusätzlichen Bundesmitteln könnten wei-
tere noch nicht begonnene 100-120 Projekte
des letzten Projektaufrufs von 2018 (1300 In-
teressenbekundungen) kurzfristig durch Be-
schluss des Haushaltsausschusses zur An-
tragstellung beschlossen werden. Hinweis:
Baukostensteigerung seit 2018 lassen sich
nur durch Verkleinerung möglicher Projekte
abfedern (Gleichbehandlungsgebot).
Breitenwirkung der Es werden vier zeitlich gestaffelte Bausteine vor- Insgesamt + 930 Mio.
Modellprojekte Smart geschlagen, die insgesamt auf die bestehende Euro 1. Rund 5 Mio. Euro
Cities beschleunigen Struktur zur Umsetzung der Modellprojekte (durchschnittlich + p. a.
Smart Cities aufsetzen. Dadurch können erhebli- 130 Mio. Euro p. a.) Sofort wirksam
che zeitliche und finanzielle Initiierungsaufwände 2. Rund 22 Mio.
Euro p. a.
Anfang 2021
5 wirksamEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
eingespart und die Handlungsfähigkeit der Kom- 3. Rund 50 Mio.
munen in der Digitalisierung schneller in der Euro p. a. und
Breite gestärkt werden. Staffel
Ab 2021 bzw.
1. Absicherung der über 7 Jahre laufenden 25 2022 wirksam
Projekte der 1./2. Staffel für den Fall Corona- 4. 5 Mio. Euro p. a.
bedingt massiver kommunaler Haushaltsnot- Mittelfristig mit
lagen durch Erhöhung der Förderquoten auf globalem Export-
90 % (40 Mio. Euro) Effekt wirksam
2. Kurzfristige Verdopplung der in Staffel 2 zu
fördernden Projekte, um schnell und gezielt
Kommunen bei der Gestaltung der in der
Corona-Lage beschleunigt vorangetriebenen
Digitalisierung zu unterstützen (160 Mio.
Euro)
3. 3./4. Staffel für beschleunigte Breitenwirkung
mit bis zu je 50 Projekten finanzieren und auf
Klima, Resilienz, regionale Wertschöpfung,
sozialen Zusammenhalt und digitale Hand-
lungsfähigkeit fokussieren (700 Mio. E)
4. Aufbau einer Smart City Akademie zur welt-
weiten Verbreitung und Vermarktung deut-
scher Smart City Lösungen. (30 Mio. Euro)
6Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
KfW-Programm Al- • Stärkung der Möglichkeiten zum altersgerech- + 100 Mio. Euro Nach IKT Nachtrags-
tersgerecht Umbauen ten Umbau von Wohngebäuden, um ein län- (2020) bzw. + 125 haushalt sofort um-
geren Verbleib in vertrautem Umfeld zu er- Mio. Euro (2021) auf setzbar.
möglichen. 200 Mio. Euro p.a.
• Für 2020 unmittelbarer, sofort konjunkturwirk-
samer Bedarf, da KfW im aktuellen Pro- Fortschreibung ab
grammjahr schon im August 2020 Zusage- 2022 auf 200 Mio.
stop aufgrund einer Ausschöpfung der Mittel Euro p.a.
erwartet.
• hohe volkswirtschaftliche Effekte: Anstoß von
Investitionen und Sicherung von Arbeitsplät-
zen sowie Einsparung stationärer Pflegekos-
ten und Entlastung der öffentlichen Haus-
halte.
• Vorsorge für künftige Pandemiefälle durch
längere Nutzung von Wohnungen (weniger
Heimaufenthalte)
Erhöhung der AfA für • Stärkung des freifinanzierten Mietwohnungs- 375 Mio. Euro p.a. Entsprechende Ver-
den Wohnungsneu- neubaus durch: (davon Bund 150 handlungen mit den
bau o Verlängerung der Sonder-AfA für den Mio. Euro p.a.)1 Ländern erforderlich.
Mietwohnungsneubau für Neubauten
mit Bauantrag bis 2025.
7 1Verlängerung der Sonder-AfA; durchschnittliche Wirkung der ersten 5 Entstehungsjahre; grobe interne Abschätzung BMI auf Basis der Annahmen
des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 20.09.2018; Abstimmung mit BMF steht ausEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
o Ggf. im Anschluss Einführung einer
dauerhaften degressiven AfA für Neu-
bauten.
• Effektive Möglichkeit, den Mietwohnungsneu-
bau zu fördern, um negative Auswirkungen
der Pandemie auf Investitionsbereitschaft/-fä-
higkeit auszugleichen.
• Geltende Sonder-AfA kann wegen Befristung
bis Ende 2021 nach der Pandemie nicht mehr
die ausreichende Wirkung entfalten.
Projektaufruf der Na- • Die Resilienz städtischer Strukturen nach +15 Mio. Euro Ende 2020/ Anfang
tionalen Stadtent- dem Krisenereignis soll gestärkt und geeig- 2021 nach IKT Nach-
wicklungspolitik „Die nete Konzeptideen identifiziert werden. tragshaushalt
neue Normalität – • Kurzfristig gefährdete, ökonomisch tragfähige
neue Wege aus der städtische Strukturen schützen und weiterent-
Krise“ wickeln.
• Neue Lösungsansätze frühzeitig erkennen,
schnell erproben und in die kommunale Pra-
xis überführen unter Einbeziehung der Poten-
ziale unterschiedlicher Akteure aus Zivilge-
sellschaft und Wirtschaft.
• Projektaufruf zu krisenrelevanten Themenbe-
reichen der Stadtentwicklung ausloben zur
Unterstützung und schnellen Verbreitung von
8 best-practice Modellen.Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
• Einmalige Erhöhung der Mittel der Nationalen
Stadtentwicklungspolitik.
ESF-Bundespro- • Fortsetzung des Programms BIWAQ in der rd. 96 Mio. Euro BMI- - Veröffentlichung
gramm „Bildung, nächsten EU-Förderperiode 2021-2027 und Mittel zur Kofinanzie- neue Förder-
Wirtschaft, Arbeit im Sicherstellung der erforderlichen nationalen rung erforderlich. richtlinie Herbst
Quartier-BIWAQ“ Kofinanzierung der ESF-Mittel im HH des BMI Vorbehaltlich Weiter- 2021
ab 2022. führung mit gleichem - Start der Projekte
Mit BIWAQ werden mit den beiden Hand- ESF-Mittelvolumen im Anschluss an
lungsfeldern „Integration in Beschäftigung“ wie in der jetzigen die jetzige Förder-
und „Stärkung der Lokalen Ökonomie“ woh- EU-Förderperiode runde Ende
nortnahe, arbeitsmarktpolitische Projekte in und Eigenanteil der 2022/Anfang
benachteiligten Quartieren (Programmgebiete Zuwendungsempfän- 2023
der Sozialen Stadt) gefördert. (Die aktuelle 4. ger (Kommunen) von
Förderrunde BIWAQ läuft noch bis 10%
31.12.2022)
• Das letztgenannte Handlungsfeld leistet einen
Beitrag zur Stabilisierung /Stärkung der loka-
len Ökonomie (insbesondere von Klein-und
Kleinstunternehmen) in den Quartieren.
Stärkung Förderpro- • Bundesprogramm zur Förderung des Erwerbs Start in 2021 mit 10
gramm zum genos- von Genossenschaftsanteilen für selbstge- Mio. Euro
senschaftlichen Woh- nutzten Wohnraum (Ergänzung des bisheri- (+ 4 Mio. Euro)
nen (Ergänzung KfW- gen KfW Kreditprogramms 134):
Programm)
9Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
• Förderung bisher wegen Corona-bedingter Fortschreibung ab
stärkerer Arbeitsbelastung der KfW nicht ge- 2022 auf 10 Mio.
startet. Daher „plafondneutrale Verschiebung“ Euro p.a.
des Programmjahres von 2020 auf 2021 (bis-
her 6 Mio. Euro nur für 2020), Erhöhung der
Programmmittel um weitere 4 Mio. Euro für
2021 und Fortsetzung über das Jahr 2021 mit
10 Mio. Euro p.a. hinaus. Durch dieses kon-
junkturbelebende Bundesprogramm wird si-
cherer und bezahlbarer Wohnraum geschaf-
fen.
Modellvorhaben Res- • Fortsetzung der Ende 2020 auslaufenden 10 Mio. Euro p.a. (2 Unmittelbar nach IKT
sortübergreifende Förderung ressortübergreifender Modellvor- Mio. Euro HH-Jahr HH Verhandlung
Strategie Soziale haben 2021 und Verpflich- neuer Ressortverein-
Stadt • Verzahnung unterschiedlicher Fachpolitiken tungsermächtigung barungen
zugunsten von Projekten zur Stärkung der von je 2 Mio. Euro
Teilhabe, zum Aufbau nachhaltiger Strukturen über die 4 Folge-
und zur wirksamen Unterstützung der Men- jahre)
schen in benachteiligten Quartieren
• Ausbau weiterer Ressort-Kooperationen zu-
gunsten niedrigschwelliger Sportangebote,
Ausbau digitaler Angebote für neue Formen
der Zusammenarbeit und Integration (z.B.
Webinare), Erprobung neuer Social-Media-
10 Formate, Aufbau und Stärkung Online-Kom-
petenz älterer Menschen, Projekte zurEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
Hassprävention und für die Stärkung des so-
zialen Friedens in den Quartieren.
Bundesprogramm zur • Förderung von national und international be- Aufstockung des Pro- 2021
Förderung von Inves- deutsamen Maßnahmen des Städtebaus mit gramms ab 2021 auf
titionen in nationale in der Regel hohen Investitionsvolumina. 100 Mio. Euro;
Projekte des Städte- • Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes jährliches Programm-
baus werden die Handlungsspielräume der geför- volumen (2021: + 25
derten Kommunen erhalten bzw. erhöht, Mio. Euro; ab 2022 +
Handwerk und Gewerbe vor Ort werden ge- 50 Mio. Euro gegen-
fördert. über geltendem Fi-
• Projekte mit hoher Wahrnehmbarkeit in Politik nanzplan)
und Öffentlichkeit.
• Das Bundesprogramm sollte daher aufge-
stockt werden auf 100 Mio. Euro p.a. (Pro-
grammvolumen)
Internationale Stadt- • Resiliente Stadtstrukturen versetzen Kommu- 100 Mio. Euro p.a. Anfang 2021
initiative (ISI) nen in die Lage, mit externen Schockereignis-
sen effizient und sozial verträglich umzuge-
hen. Deutschland ist mit seinen Erfahrungen
in der partizipativen und strategischen Stadt-
entwicklung international sehr gefragt.
• Gemeinsame Projekte mit unseren internatio-
nalen Partnern, die nachhaltige Stadtstruktu-
11 ren in Modellprojekten, z.B. im Bereich Infra-
struktur, entwickeln und erproben führen nachEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
der auf die Modellphase folgenden Implemen-
tierungsphase zu erheblichen Investitionen.
• Eine internationale Stadtinitiative nach dem
Muster der internationalen Klimaschutzinitia-
tive (IKI) fördert solche Modellprojekte im in-
ternationalen Rahmen und schafft somit Vo-
raussetzungen, um Geschäftsfelder für die
deutschen Planungsprofession und die deut-
sche Wirtschaft im allgemeinen zu erschlie-
ßen.
II. Flankierende Maßnahmen
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
Einführung von Frei- • Einführung von Freibeträgen bei der Grunder- Abstimmung mit BMF
12 beträgen bei der werbsteuer beim erstmaligen Erwerb von und Ländern erfor-
Grunderwerbsteuer Wohngrundstücken für Familien (Empfehlung derlichEine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
Baulandkommission) als zusätzlicher Bau-
stein zur Unterstützung der Wohneigentums-
bildung.
Flankierung BauGB- • Krisenbedingte Stärkung der kommunalen +100 Mio. Euro Neue Bund-Länder-
Novelle durch neue städtebaulichen Planungen durch Förderung Förderung; Verhand-
Bund-Länder-Förde- von Planungskapazitäten externer Planungs- lung mit den Ländern
rung zur Stärkung büros zur Bearbeitung von Bauleitplanungen Verwaltungsverein-
von Planungskapazi- etc. und zur Ausweisung von Wohnbauland barung erforderlich;
täten über die Städtebauförderung hinaus (analog davon abhängig
Förderung in den 1990ern in den neuen Bun- nach IKT HH
desländern)
BauGB-Novelle Enthält verschiedene (bau-) konjunkturfördernde Keine
Maßnahmen, z.B.:
• Wiedereinführung einer Regelung, die die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
das beschleunigte Verfahren ermöglicht (§
13b BauGB-E)
• Erleichterte Befreiungen von den Festsetzun-
gen eines Bebauungsplans zugunsten des
Wohnungsbaus durch eine behutsame Locke-
rung des Tatbestandsmerkmals „Grundzüge
der Planung“ (§ 31 Abs. 3 BauGB-E)
• Ermöglichung von Abweichungen vom Gebot
des Einfügens in die nähere Umgebung bezo-
13 gen auf Wohnungsbau auch für mehrere ver-
gleichbare Fälle (§ 34 Abs. 3a BauGB-E)Eine Information des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald der
Thema Maßnahmen Erforderliche Mittel Mögliche zeitliche
Umsetzung
• Erleichterungen der Genehmigung begünstig-
ter Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 4
BauGB-E)
• Flexibilisierung durch Umwandlung der Ober-
grenzen für die Bestimmung des Maßes der
baulichen Nutzung in Orientierungswerte (§
17 BauNVO-E)
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