Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

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Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
41. Jahrgang                      Mittwoch, den 24. Februar 2021                 Nr. 8/2021

                 Landtagswahl
                 am 14. März 2021
                 Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz

          Nutzen Sie die Möglichkeit der            BRIEFWAHL
          •    zu Ihrem eigenen Schutz,
          •    zum Schutz der Wahlberechtigten vor Ort und
          •    zum Schutz der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.

                                     Die Wahlbenachrichtigungen wurden
                                      an alle Wahlberechtigten versandt.

                              Wer sich für die Wahl per Briefwahl entscheidet,
                             muss dazu die Briefwahlunterlagen beantragen.
                             Die Beantragung bei der Verwaltung ist möglich bis
                                   spätestens 12. März 2021, 18:00 Uhr.

                      Machen Sie von Ihrem Stimmrecht
                         Gebrauch und wählen Sie!                    ✓
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                                                                  - 2 -                                       Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021

                  Auf einen Blick
        Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                   ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
                                                                                                                    (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim
                                                                                                                    Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
     Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 3. Februar 2021.                                                    Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
                    Redaktionsschluss ist spätestens
                    Montag, 1. Februar 2021, 9:00 Uhr.                                                              ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
          Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer                                                     Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
             Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                         bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
                         Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                          ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
                 Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                  Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,
                       „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                     Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
                                                                                                                    Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
                                                                                                                    ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
        Notfallrufnummern                                                                                           Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Nie-
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 110   derhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������������� 112                 Tel. 0800 0837111
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������������� 19222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 116117
Gift-Notruf ������������������������������������������������������������������������������ 06131 19240
                                                                                                                          Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
                                                                                                                    ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
        Ärztliche                                                                                                   ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
                                                                                                                    Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
        Bereitschaftspraxen                                                                                         Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
                                                                                                                    E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                        Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle                                            - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do
geleitet!)                                                                                                          14.00 bis 18.00 Uhr

❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                             ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Telefon                                             Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten.
116117
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa,                                          ❙❙ Rentenstelle und Archiv
So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr                                                nach telefonischer Vereinbarung

❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                             ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon                                           Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
116117, Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
❙❙ Augenarzt                                                                                                        Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Haben die Augenarztpraxen geschlossen, wenden Sie sich unter der Telefon-                                           IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
nummer 116117 zunächst an die nächstgelegene Ärztliche Bereitschaftspra-                                            VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308
xis. Die diensthabenden Ärztinnen oder Ärzte entscheiden dann darüber, ob                                           IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Sie dort behandelt werden können oder ob eine Behandlung in einer Augen-
klinik erforderlich ist.                                                                                            ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
                                                                                                                    Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343
❙❙ Zahnarzt                                                                                                         98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de
27./28. Februar 2021                                                                                                November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr
Herr Dr. Heinz Eckelmann, Weinstraße 68, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343                                           April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00-
939680                                                                                                              13:00 Uhr
Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feiertagen
sowie mittwoch- und freitagnachmittags:                                                                             ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
www.zahnnotfall-pfalz.de                                                                                            Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunterneh-
                                                                                                                    men eine dauerhafte Beförderungspflicht.
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                            Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Schicht-
Apothekenbereitschaft                                                                                               plan erstellt:
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                                    Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������������������ Taxi Drieß,
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                                (06343 9395951 und 0175 9160804)
www.lak-rlp.de                                                                                                      Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������������������ Taxi Drieß,
Mittwoch, 24.02.2021                                                                                                (06343 9395951 und 0175 9160804)
Viehstrich-Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088                                                 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������������������� Taxi Pfalzgraf,
Donnerstag, 25.02.2021                                                                                              (06343 6100148)
Löwen-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798                                                        Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������������������Taxi Pfalzgraf,
Freitag, 26.02.2021                                                                                                 (06343 6100148)
Kur-Apotheke, Annweiler, Hauptstr. 62, Tel. 06346 8946                                                              Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Leischner,
Samstag, 27.02.2021                                                                                                 (06343 4763)
Bahnhof-Apotheke, Landau, Ostbahnstr. 18, Tel. 06341 87162                                                          Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, weisen
Sonntag, 28.02.2021                                                                                                 mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefonnummer des
Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550                                                      diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch
Montag, 01.03.2021                                                                                                  ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit hat, das diensthabende
Klingbach-Apotheke, Rohrbach, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370
                                                                                                                    Taxiunternehmen zu erreichen.
Dienstag, 02.03.2021
                                                                                                                    Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677
Mittwoch, 03.03.2021
Neue-Apotheke, Albersweiler, Hauptstr. 45, Tel. 06345 953495                                                              Soziale Einrichtungen /
❙❙ Krankenhäuser                                                                                                          Beratungsdienste
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
Standort Bad Bergzabern                                                                                             ❙❙ AIDS-Beratung
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                          Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                        Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0
                                                                                                                    ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW
        Technische                                                                                                  Tel. 06341 942946
                                                                                                                    ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
        Bereitschaftsdienste                                                                                        (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
                                                                                                                    ❙❙ Arbeiterwohlfahrt
❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                            Tel. 07275 5691
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                        ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                                     Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel.
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                                       06341 9273-10 und -14
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                    - 3 -                    Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021

                           LANDTAGSWAHL am 14. März 2021
                                   Hinweis zur Beantragung von
                             Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
    Durch einen Versanddienstleister wurden allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für
    die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen
    wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu
    beantragen.

    Die Beantragung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
    schriftlich
    An: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
    ✓ durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    ✓ mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung
    ✓ per Fax an 06343 701-705
    online
    ✓ über den hier abgedruckten QR-Code
    ✓ über die Website www.vg-bad-bergzabern.de
    ✓ per E-Mail an wahlen@vgbza.de

    Die Beantragung per Telefon ist nicht möglich!

    Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die
    vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die
    Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die
    Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie,
    diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

    Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen, ist nur sehr eingeschränkt
    möglich. Das Verwaltungsgebäude ist wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen
    Besucherverkehr gesperrt und Stimmberechtigte können nur einzeln eingelassen werden.
    Dadurch kann es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

    Die Verwaltung bittet deshalb, möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim
    Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen oben angegebenen
    Möglichkeiten für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten
    Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am
    Schloss in Bad Bergzabern einwerfen.
    Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag 14. März 2021, bis
    18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht.
    Der adressierte rote Wahlbrief kann auch noch am Tag der Wahl, 14. März 2021, bis spätestens
    18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern oder bei dem für den Wahlbrief
    zuständigen Wahlvorstand Ihrer Ortsgemeinde/Ihrer Stadt abgegeben werden.
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                          - 4 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021

           Auf einen Blick
❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V                                     ❙❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versorgung
- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen-     Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz
Rechtenbach und Schweighofen                                                Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. 06341
Tel. 06343 4794                                                             3807-40.

❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft                                  ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                             Tel. 06340 8697

❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                         ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern                                     Tel. 06343 9516050
Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonflikt-         ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
beratung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)                Tel. 06349 990215
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern
Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr                                ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070.                   Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680

❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.                                       ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
                                                                            Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de                                             ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozialzent-      Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht-
rum LD, Tel. 06341 92910.                                                   kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Ange-
                                                                            hörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau                    oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und
psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341-       ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
7039935                                                                        Bergzabern
                                                                            jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
❙❙ Essen auf Rädern                                                         ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V.
Mobiler Sozialer Hilfsdienst                                                Tel. 06343 610696
Tel. 06343 7811
Ökumenische Aktion für den Stadtbereich BZA                                 ❙❙ Telefonseelsorge
Tel. 06343 2266 und 9512615                                                 Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222

❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte                                            ❙❙ VdK Kreisverband Landau
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                     Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
                                                                            ❙❙ Weißer Ring
❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße                                           Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel.
06341 940-120                                                               ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frau-   Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-12:00
enschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und            Uhr, Tel. 06343-6100682
Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250
                                                                                 Öffnungszeiten
❙❙ Gesundheitsamt                                                           ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0                 Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120. Das Rebmeerbad ist aufgrund der
                                                                            Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen.
❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016                                      ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
                                                                            Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                                 Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres
Königstraße 38                                                              geschlossen.
Die Kleiderkammer ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres         Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhältlich.
geschlossen.                                                                ❙❙ Stadtmuseum
Sobald eine Öffnung wieder möglich ist, gelten nachfolgende Terminan-       Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
gaben: Die Ausgabe erfolgt ab 2021, donnerstags und freitags jeweils von    Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
13-16 Uhr.
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,           ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche,         Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen          Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
genommen. Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/        Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
startseite                                                                  Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Perso-
                                                                            nen möglich. Mehr Informationen unter
❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen                              www.otterbachabschnitt.de.
Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
                                                                            ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach                    Marktplatz
   und Klingenmünster                                                       Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Tel. 06349 9630966                                                          samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
                                                                            Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
❙❙ Ökumenische Sozialstation
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                               ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
                                                                            Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                             der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Esssto-           geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.
erung@pfalzklinikum.de
                                                                            ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
                                                                            Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
06349 900-2555
                                                                            Die Stadtbücherei ist aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich bis
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349
900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                                 zum 7. März geschlossen. Die Leihfristen verlängern sich automatisch,
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen              Mahngebühren werden für die Zeit des Lockdowns ausgesetzt.
treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.     Bücherei Kapsweyer        Mittwoch 16:00-18:00 Uhr
06349 900-2120.                                                                                       Nur Abholung nach Vorbestellung, Tel. 06340
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat,                                 9194150
ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180                                           Klingenmünster            Zurzeit nicht geöffnet. Ausleihe ist möglich, Kon-
❙❙ Pflegestützpunkt                                                                                   takt: Tel. 06349 8904
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-        Oberotterbach             Fr. 15.30 - 17.30 Uhr
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851
                                                                            ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
                                                                            im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der
Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735                        Montag                                           16.00 - 18.00 Uhr
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                     - 5 -                   Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021

          Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
            Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen

                       Neue Öffnungszeiten im Bürgerbüro:
                       Montag, Dienstag und Freitag:        08:00 bis 12:30 Uhr
                       Donnerstag:                          14:00 bis 17:30 Uhr

 Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich:
 -    Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen
 -    Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
 -    Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke)
 -    Fertigung von Beglaubigungen
 -    Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen
 -    Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine

 Gelbe Wertstoffsäcke
 Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse)
 Montag bis Donnerstag:               08:00 bis 16:00 Uhr
 Freitag:                             08:00 bis 12:00 Uhr

 Online-Angebote                          www.vg-bad-bergzabern.de
 Online-Terminreservierung
 Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online
 Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.
 Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt.
 Online abrufbare Informationen/Anträge
 -   Hundesteueranmeldung und -abmeldung
 -   Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
 -   Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m

 Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen
 Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den
 entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden.

 Kontakt
 Terminreservierung
   •    www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung)
   •    telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet)
   •    Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0
 Per Mail
   •      Bürgerbüro:      buergerbuero@vgbza.de
   •      VG-Werke:        vg-werke@vgbza.de

 Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung
 AH-Regel: Abstand und Hygiene sowie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                          - 6 -                        Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021

                                 Neues EU-Energielabel
       Das EU-Energielabel wird zum 1. März 2021 umgestaltet. Dies betrifft im ersten Schritt Spül- und
       Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore. Die Anzeige
       in Plus-Klassen (z.B. A+++) wird damit abgeschafft – die neue Skala reicht von A bis G. Hintergrund der
       Neuerung ist, dass derzeit Geräte in einer Effizienzklasse nicht mehr unterscheidbar sind, denn durch
       die kontinuierlichen energetischen Verbesserungen prangt derzeit beispielsweise an vielen neueren
       Kühlschränken ein „A+++“, die Bandbreite der Energieverbräuche innerhalb dieser Klasse ist jedoch
       hoch. Ein Gerät, das nach altem Energielabel unter Klasse A+++ eingestuft werden würde, erreicht im
       neuen Label evtl. nur noch die Klasse D. Mit dieser kompletten Umstellung werden künftig tatsächliche
       Effizienzsteigerungen neuer Geräte auf einen Blick übersichtlicher (verbraucherzentral.de).
       Das Energielabel soll dem Verbraucher helfen, einen Überblick über die entstehenden laufenden
       Kosten einer Neuanschaffung zu geben. So kann ein teureres Gerät wirtschaftlicher sein, wenn man
       außer den Anschaffungskosten zudem die Kosten beim Betrieb betrachtet. Die wichtigsten Faktoren
       wie Jahresenergieverbrauch oder Angaben zur Lautstärke, werden auf dem Energielabel übersichtlich
       dargestellt. Auch die Messverfahren der Verbräuche wurden im Zuge der Umstellung angepasst mit
       dem Ziel die Verbräuche realistischer widerzuspiegeln als bisher.

       Abbildung 1: Links das alte Energielabel
       und rechts das neue. Das EU-Energielabel
       einer Waschmaschine zeigt mehrere
       Informationen für den Käufer auf.
       Bekannte Informationen wie das
       Fassungsvermögen des Gerätes und der
       Wasserverbrauch werden durch neue
       ergänzt. So ist zum Beispiel die Zeit
       dargestellt, die die Maschine benötigt, um
       einen Spülgang im Energiesparprogramm
       abzuschließen und welcher
       Energieverbrauch nach 100 Spülgängen
       erreicht wird. Die Effizienz für die
       Schleuderwirkung (ausgewrungenes Shirt)
       und die Lärmemission (dB) werden
       zukünftig ebenfalls über Klassen
       dargestellt und bewertet
       (verbraucherzentrale.de).
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                      - 7 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021
                                                                        Die Briefwahlvorstände der Stadt Bad Bergzabern treten zur Ermitt-
           Amtlicher Teil                                               lung der Briefwahlergebnisse ab 13.00 Uhr zusammen.
                                                                        In der Stadt Bad Bergzabern und in den Ortsgemeinden Barbelroth,
                                                                        Birkenhördt, Böllenborn, Dierbach, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishor-
                                                                        bach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Klingenmüns-
       Verbandsgemeinde                                                 ter, Niederhorbach, Oberhausen, Oberotterbach, Oberschlettenbach,
                                                                        Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach, Schweighofen,
               Ratsinformationssystem                                   Steinfeld und Vorderweidenthal sind die Wahlräume zur Erleichterung
                                                                        der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit
Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter
                                                                        Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet.
www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation:                Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wäh-
• Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in          lerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind,
    dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla-     können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem
    gen hinterlegt sind.                                                barrierefreien Wahlraum wählen.
• Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden          In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der
    Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der   Zeit vom 15.02.2021 bis 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der
    vergangenen Sitzungen.                                              Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberech-
• Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel-      tigten zu wählen haben.
    nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.                                                      III.
                                                                        Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbe-
    08. Sitzung des Werksausschusses der                                zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
     Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                    Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und
Am Donnerstag, 04. März 2021, 18:00 Uhr, findet in der Schloss-         einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubrin-
                                                                        gen.
halle in Bad Bergzabern eine Werksausschusssitzung der Ver-
                                                                        Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
bandsgemeinde Bad Bergzabern statt.
                                                                        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder
Tagesordnung
                                                                        Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel aus-
Öffentlich:                                                             gehändigt.
1.    Auftragsvergaben                                                  Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine
      1.1 Vergabe von Ingenieurleistungen: Erstellung einer Bedarfs-    Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbe-
      planung mit Sanierungskonzept für die Kanalsanierung Pleis-       hinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den
      weiler-Oberhofen, Gleiszellen-Gleishorbach, Niederhorbach         Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen
      und Verbindungssammler                                            zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer
      1.2 Auftragsvergabe: Umgehungsleitung Steinfeld und Nie-          Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind
      derotterbach                                                      alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung
      1.3 Auftragsvergabe: Kläranlage Winden, Dachsanierung Flach-      der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und
      dach                                                              das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
                                                                        Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine
      1.4 Auftragsvergabe: Kanalsanierung in Klingenmünster und
                                                                        Landesstimme.
      Blankenborn
                                                                        Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
      1.5 Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Ausschrei-
      bung - Stadt Bad Bergzabern, Kanalisation Augspurger Mühle        1.     für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelasse-
      1.6 Zustimmung zur Planung, Angebotseinholung und Auftrags-              nen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens,
      vergabe: Schweighofen, Speckstraße, Erneuerung der techni-               Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Haupt-
      schen Ausrüstung im Abwasserpumpwerk                                     wohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatz-
                                                                               bewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen
2.    Bericht des Werkleiters                                                  von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen
3.    Informationen und Anfragen                                               und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese,
Nichtöffentlich:                                                               bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem
1.    Informationen und Anfragen                                               das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin
                                                                               und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
                                                                        2.     für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck
 Hinweis:                                                                      die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der
 Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der                       Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie
 aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten                 eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familienna-
 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwen-              men und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewer-
 digen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu kön-                 ber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder
 nen, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden.                  Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder
 Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ins-                 Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.
 besondere:                                                             Die Wählerinnen und Wähler geben
 • Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden,              ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
 • Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lun-                dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch
      generkrankungen,                                                  ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
 • Händehygiene.                                                        kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahl-
 Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ver-            kreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder
 pflichtend.                                                            welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,
                                                                        und ihre Landesstimme in der Weise,
gez. Hermann Bohrer, Bürgermeister                                      dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein
                                                                        in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennt-
                 Wahlbekanntmachung                                     lich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.
                                  I.                                    Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer
                                                                        Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
Am Sonntag, dem 14. März 2021,
                                                                        gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm-
findet die
                                                                        abgabe nicht erkennbar ist.
Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz
                                                                                                           IV.
statt.
                                                                        Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
                                                                        erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
                                  II.                                   Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Die Stadt Bad Bergzabern und alle Ortsgemeinden der Verbandsge-         Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
meinde Bad Bergzabern                                                                                      V.
bilden jeweils einen allgemeinen Stimmbezirk.                           Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der
Anlässlich der Landtagswahl wurden für die Stadt Bad Bergzabern         Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
zwei Briefwahlbezirke
eingerichtet:                                                           a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses
Briefwahlbezirk 501: Schlosshalle, Herzog-Wolfgang-Straße 3                   Wahlkreises oder
Briefwahlbezirk 502: Schlosshalle, Herzog-Wolfgang-Straße 3             b)    durch Briefwahl
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                         - 8 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021
teilnehmen.                                                                die außerordentlichen Einzahlungen auf                      0 Euro
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein-         die außerordentlichen Auszahlungen auf                      0 Euro
deverwaltung Bad Bergzabern einen amtlichen Stimmzettel, einen
                                                                           der Saldo der außerordentlichen Ein- und                    0 Euro
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-
                                                                           Auszahlungen auf
umschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen               die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        236.000 Euro
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angege-            die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        970.550 Euro
benen Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern übersenden,                der Saldo der Ein- und Auszahlungen                 - 734.550 Euro
dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht.               aus Investitionstätigkeit auf
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeinde-              die Einzahlungen aus                                1.023.390 Euro
verwaltung Bad Bergzabern oder am Tage der Wahl bis spätestens 18          Finanzierungstätigkeit auf
Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben           die Auszahlungen aus                                  411.670 Euro
werden.                                                                    Finanzierungstätigkeit auf
                                    VI.                                    der Saldo der Ein- und Auszahlungen                   611.720 Euro
Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur             aus Finanzierungstätigkeit auf
persönlich ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Ver-          der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf              16.221.220 Euro
treter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig (§ 4 Abs. 1 des
Landeswahlgesetzes).                                                       der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf              16.221.220 Euro
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer           3. in den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke
körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen         für die „Wasserversorgung“
abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen             im Erfolgsplan
Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wün-     der Gesamtbetrag der Erträge auf                 2.262.600,00 Euro
sche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson         der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf            2.239.149,30 Euro
ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hil-    Ergebnis                                            23.450,70 Euro
festellung von der Wahl eines anderen erhält.
                                                                           im Vermögensplan
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe   die Deckungsmittel auf                           6.247.639,70 Euro
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch,      der Finanzbedarf auf                             6.247.639,70 Euro
wer im Rahmen einer zulässigen Assistenz entgegen der Wahlent-             Investitionen                                    5.645.000,00 Euro
scheidung des Stimmberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlent-          für die „Abwasserbeseitigung“
scheidung des Stimmberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch            im Erfolgsplan
ist jeweils strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).         der Gesamtbetrag der Erträge auf                    4.886.320 Euro
                                   VII.
                                                                           der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf               4.952.025 Euro
Angesichts der bestehenden Corona-Pandemie und der damit ein-
hergehenden Vorsorgemaßnahmen hat der Landeswahlleiter im Ein-             Ergebnis                                              -85.705 Euro
vernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und         im Vermögensplan
Demografie Empfehlungen an die Hand gegeben um die Sicherheit              die Deckungsmittel auf                              8.398.000 Euro
und die Gesundheit aller zu bewahren. Dieses Hygienekonzept wird           der Finanzbedarf auf                                8.398.000 Euro
in allen                                                                   Investitionen                                       6.970.000 Euro
Stimmbezirken umgesetzt.                                                                                     §2
Wir bitten folgendes zu beachten:                                                        Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
• Beim Betreten des Wahlraums gilt ein Abstandsgebot - der                 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
     Zugang zum Wahlraum ist nur unter Einhaltung eines Min-               Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
     destabstands von 1,5 m zu anderen Personen erlaubt.                   men erforderlich ist, wird festgesetzt für
• Beim Betreten des Wahlraums müssen die Hände desinfiziert
     werden - Desinfektionsspender sind aufgestellt.                       zinslose Kredite auf                                         0 Euro
• In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen gilt                  verzinste Kredite auf                                  734.550 Euro
     grundsätzlich Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der Fünf-          zusammen auf                                           734.550 Euro
     zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz                                                    §3
     (15. CoBeLVO) mit der Maßgabe, dass eine medizinische                          Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
     Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards                Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
     KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu             pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
     tragen ist.                                                           Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
• Die Wählerinnen und Wähler sind verpflichtet, bei der Fest-              ermächtigungen) führen können,
     stellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, sollte     wird festgesetzt auf                                         0 Euro.
     die Mund-Nasen-Bedeckung zur Identitätsfeststellung am                Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfti-
     Tisch des Wahlvorstands kurz abgenommen werden.                       gen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
• Alle Wählerinnen und Wähler erhalten zusammen mit dem                    werden müssen, beläuft sich auf                              0 Euro.
     Stimmzettel einen eigenen Schreibstift den sie nach der Wahl                                            §4
     mitnehmen dürfen.                                                              Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
                                                                           Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festge-
Bad Bergzabern, 22. Februar 2021
                                                                           setzt auf                                            9.000.000 Euro.
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
                                                                                                             §5
Hermann Bohrer, Bürgermeister                                               Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
                                                                           Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb
  Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde                                    „Verbandsgemeindewerke“ werden festgesetzt auf
     Bad Bergzabern für das Jahr 2021                                      1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
              vom 16.02.2021                                               nahmen
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung             auf                                                   9.300.000 Euro
Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts-       davon entfallen auf den Vermögensplan
satzung beschlossen:                                                       a) Wasserversorgung                                   4.300.000 Euro
                                   §1                                      b) Abwasserbeseitigung                                5.000.000 Euro
                   Ergebnis- und Finanzhaushalt                            2. Kredite zur Liquiditätssicherung
Festgesetzt werden
                                                                           auf                                                   3.000.000 Euro
1. im Ergebnishaushalt                                                     davon entfallen auf den Vermögensplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf                      15.781.510 Euro      a) Wasserversorgung                                   1.500.000 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 16.199.150 Euro      b) Abwasserbeseitigung                                1.500.000 Euro
der Jahresfehlbedarf auf                               - 417.640 Euro      3. Verpflichtungsermächtigungen
2. im Finanzhaushalt                                                       auf                                                           0 Euro
die ordentlichen Einzahlungen auf                     14.961.830 Euro      darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für                   0 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf                     14.839.000 Euro      die in den künftigen Haushaltsjahren voraus-
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszah-              122.830 Euro      sichtlich Investitionskredite aufgenommen
lungen auf                                                                 werden müssen
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                        - 9 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021
                                §6                                        Nach § 12 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden von
                       Gebühren und Beiträge                              den entgeltartigen Kosten nach Abzug des Auflösungsbetrages und
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtun-          der sonstigen Betriebs- und Geschäftserträge
gen (§ 7, 1 u. 2 KAG) und                                                 als Grundgebühren                                            15,8 v.H.
der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden für das            als Wiederkehrender Beitrag (Wasser)                         12,6 v.H.
Haushaltsjahr 2021 wie folgt
                                                                          und als Benutzungsgebühren                                    71,6 v.H
festgesetzt:
1. Badeanstalten                                                          erhoben.
                                                                          Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und
-   Die Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.               die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung
-   Freier Eintritt für Kinder bis zu 6 Jahren.                           Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 16.
-   Als Ermäßigte gelten jeweils unter Vorlage eines gültigen Aus-        November 2015.
    bzw. Nachweises:                                                      Zu den festzulegenden Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen,
    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                   ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils geregelten Höhe
    Schüler, Studenten und Auszubildende bis einschließlich 25            hinzuzurechnen (§ 7 Abs. 8 KAG).
    Jahre                                                                                                  §7
    Schwerbehinderte                                                                          Verbandsgemeindeumlage
    Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica)                               1. Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom
    Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde            30. November 1999 (GVBl. S. 415) in der derzeit geltenden Fassung
    Bad Bergzabern                                                        erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Ver-
    Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, FSJ und        bandsgemeindeumlage.
    FÖJ) bis einschließlich 25 Jahre                                      Der Umlagesatz wird festgesetzt für
    Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII 3. Kapitel)          - die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf                26,0 v. H.
    Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II nach SGB II)                - die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2            26,0 v. H.
    Empfänger von Hilfe der Grundsicherung im Alter und bei               LFAG auf
    Erwerbsminderung (SGB XII 4. Kapitel)                                 - die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf                  26,0 v. H.
-   Mit Vollendung des 21. Lebensjahres entfällt der Anspruch der         2. Sonderumlage
    Zuordnung zur Familienkarte.                                          für die Grundschule nach § 26 Abs. 2 LFAG zur Deckung der Perso-
                                                                          nal- und Sachaufwendungen (§ 74 SchulG). Der umzulegende Auf-
A. Benutzungsgebühren für das            Erwachsene        Ermäßigte
                                                                          wand wird nach den Umlagegrundlagen ohne die der Ortsgemeinde
Hallenbad in Bad Bergzabern
                                                                          Klingenmünster verteilt                                      7,69 v. H.
a) Einmaliger Eintritt ohne zeitliche       3,50 Euro       2,50 Euro
                                                                          Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und
Begrenzung
                                                                          15.11. zur Zahlung fällig. Nach Vorliegen der endgültigen Umlage-
b) Zehner-Karte ohne zeitliche Begren-     30,00 Euro      20,00 Euro
                                                                          grundlagen erfolgt eine Abrechnung.
zung
                                                                                                            §8
c) Fünfer-Karte ohne zeitliche Begren-     15,00 Euro      10,00 Euro
                                                                                                Überörtlicher Tourismus
zung
                                                                          Zur Wahrnehmung der überörtlichen Tourismusaufgaben wird gemäß
d) Monatskarte für eine Person             35,00 Euro      25,00 Euro     Ziffer 6 der Vereinbarung der zu erhebende Zuschuss 2021 auf
e) Familienmonatskarte                     45,00 Euro                     280.000 Euro festgesetzt.
f) Besuch von Schulen, die außerhalb        3,00 Euro       2,00 Euro                                       §9
des Verbandsgemeindegebietes ansäs-                                                                    Eigenkapital
sig sind, Vereine usw.                                                    Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt voraussichtlich
g) Besuch von Schulen, deren Standort und Sitz außerhalb des Ver-         25.689.159,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
bandsgemeindegebietes liegt, aber eine finanzielle Beteiligung neben      zum 31.12.2020 beträgt 25.452.669 Euro (Grundlage: Ansatz für Jah-
den Benutzungsgebühren erfolgt durch einen Finanzierungsbeitrag an
                                                                          resergebnis) und zum 31.12.2021 25.035.029,00 Euro.
den Investitionskosten oder an den laufenden Betriebskosten
                                                                                                            § 10
Erwachsene                                  2,00 Euro       1,20 Euro
                                                                                              Wertgrenze für Investitionen
h) Der Verbandsgemeinderat wird ermächtigt, durch Beschluss die           Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in
Gebühr(en) für Saisonkarten festzusetzen oder diese Entscheidung
                                                                          einer Investitionsübersicht darzustellen.
einem Ausschuss zu übertragen. Der Beschluss über die Festsetzung
der Gebühr(en) ist bekannt zu machen.                                                                       § 11
                                                                                                       Altersteilzeit
B. Benutzungsgebühr für die Freibäder Bad Bergzabern und
                                                                          In 2 Fällen wurde eine Altersteilzeit vereinbart. Ein darüber hinausge-
Steinfeld
                                                                          hender Bedarf, d. h. eine Erhöhung der Quote i. S. des TV FlexAZ, ist
(in Bad Bergzabern während der Zeit, in der das Hallenbad geschlos-       in einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat festzulegen.
sen ist)                                                                  Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
a) Einmaliger Eintritt ohne zeitliche         3,00 Euro       2,00 Euro
Begrenzung                                                                Bad Bergzabern, 16.02.2021
                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung
b) Saisoneinzelkarte                        50,00 Euro       25,00 Euro
                                                                          Hermann Bohrer, Bürgermeister
c) Familiensaisonkarte                      70,00 Euro
                                                                          Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des
d) Familiensaisonkarte für Alleiner-        55,00 Euro                    Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
ziehende
e) Zehner-Karte ohne zeitliche              25,00 Euro       14,00 Euro   1.    Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Verbandsge-
Begrenzung                                                                      meinderates vom 15.12.2020 beschlossen.
f) Fünfer-Karte ohne zeitliche Begren-        3,00 Euro       7,00 Euro   2.    Die Haushaltssatzung wurde am 16.12.2020 der Kreisverwal-
zung                                                                            tung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2
                                                                                Satz 1 GemO vorgelegt.
g) Besuch von Schulen, die außer-             2,00 Euro       1,30 Euro
halb des Verbandsgemeindegebietes                                               Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat die der Geneh-
ansässig sind, Vereine usw.                                                     migungspflicht unterliegenden Teile der Haushaltsatzung am
                                                                                10.02.2021 unter Az.: 12/901-11 kommunalaufsichtlich geneh-
C. Wertkarte für die Benutzung der Bäder in der Verbandsge-                     migt.
meinde
                                                                          3.    Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Don-
Die Wertkarte ist für 100,00 Euro erhältlich und berechtigt zum Erwerb          nerstag, 25.02.2021 bis Freitag, 05.03.2021 elektronisch auf
von Eintrittskarten im Wert von 110,00 Euro, ausgenommen Saison-                der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergz-
karten (B. b) bis d)).                                                          abern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIG-
2. Abwasserbeseitigung - Laufende Entgelte und Beitragssätze                    KEITEN aus. Wegen der aktuellen Corona-Krise besteht die
Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und                 Möglichkeit der Einsichtnahme mittels des auf der vorstehen-
die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung             den Homepage eingestellten Haushaltsplans oder, falls keine
Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom                     elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach
19. Juni 2001 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.                        vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-
3. Wasserversorgung - Laufende Entgelte und Beitragssätze                       nummer 06343/701410 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
(ohne MwSt.)                                                                    Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 216.
Landtagswahl am 14. März 2021 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                          - 10 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021
4.   Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6
     der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
                                                                                    Bad Bergzabern
     oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses
     Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekannt-
     machung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.                            Öffentliche Ausschreibung
     Dies gilt nicht, wenn                                                    Die Stadt Bad Bergzabern und die Stadtwerke Bad Bergzabern
     1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die             schreiben nach VOB/A öffentlich aus:
     Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der                 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Stadt Bad Bergzabern
     Satzung verletzt worden sind, oder                                              Freifläche auf dem Damm - Erd- und Straßenbau
     2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde         Die Leistung beinhaltet im Wesentlichen:
     den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der                 290 m³     Lösen, Abfahren von Boden
     Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-
                                                                              365 m³     Lösen, Wiedereinbau von Boden und Oberboden
     verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-
     letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                 44 m³      Mauerwerk-, Beton- und Stahlbetonabbruch
     Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,            550 m²     Betonpflaster ausbauen uns abfahren
     so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-            20 m       Muldenrinne, B=30 cm
     mann diese Verletzung geltend machen.                                    180 m²     Betonpflaster
Bad Bergzabern, 17.02.2021                                                    Ausführungsfrist:    April 2021 bis Dezember 2021
Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                              Planung/Bauleitung: TEAMBAU, Ingenieurbüro für Bauwesen
Im Auftrag
Bodenseh                                                                      Planeinsicht:        Auf dem Viertel 9, 76887 Bad Bergzabern,
                                                                                                   Tel. 06343 6100400, Fax: 06343 6100410
                                                                              Die Verdingungsunterlagen können unter der Adresse www.auf-
     Wildschadensschätzer (m/w/d) für den                                     tragsboerse.de ab Mittwoch, 18.02.2021, heruntergeladen wer-
                                                                              den. Die Angebote sind spätestens zum Submissionstermin in
      Bereich der Verbandsgemeinde Bad                                        einem verschlossenen Umschlag bei der Verbandsgemeinde
       Bergzabern zum nächstmöglichen                                         Bad Bergzabern, einzureichen. Der Umschlag ist außen mit Ihrem
                                                                              Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe
              Zeitpunkt gesucht                                                             „Angebot Freifläche auf dem Damm“
 Für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wird nach                zu bezeichnen.
 § 44 LJVO ein
                   Wildschadensschätzer (m/w/d)                               Eröffnungstermin: Dienstag, 10.03.2021, 10:00 Uhr bei der Ver-
 zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht.                                                         bandsgemeinde Bad Bergzabern, Zimmer
 Aufgabe des Wildschadensschätzers ist es, bei Terminen am Scha-                                308, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
 densort Wildschäden abzuschätzen und eine gütliche Einigung                  Gezeichnet:
 hinsichtlich des Schadensausgleichs herbeizuführen.                          Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister
 Bestellt wird der Wildschadensschätzer nach § 44 Abs. 1 LJVO von             Christian Müller, Geschäftsführer Stadtwerke
 der unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße).
 Wildschadensschätzer können sein:
 1. Personen mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung zur Fest-
      stellung von Schäden in der Landwirtschaft,                                   Birkenhördt
 2. Personen mit einer forstlichen Ausbildung zur Feststellung von
      Schäden in der Forstwirtschaft.
 Die Bestellung erfolgt widerruflich. Es handelt sich hierbei nach               Vorhabenbezogener Bebauungsplan
 § 18 GemO um ein Ehrenamt. Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt                    „Im Sandfeld“ der Ortsgemeinde
 nach den gesetzlichen Vorgaben.
 Interessenten bitten wir, sich mit der Finanzabteilung, Liegenschaf-        Birkenhördt- Durchführung der öffentlichen
 ten, Frau Sotke, telefonisch unter 06343 701420 oder per E-Mail:            Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB
 o.sotke@vgbza.de in Verbindung zu setzen.
                                                                             In seiner Sitzung am 29.11.2019 hat der Gemeinderat der Ortsge-
 Bad Bergzabern, 18.02.2021                                                  meinde Birkenhördt nach Anerkennung der vorgelegten Planunterla-
 -Finanzabteilung-                                                           gen die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
                                                                             12 BauGB des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlos-
                                                                             sen.
                                                                             Hierzu wird der Entwurf des Bebauungsplans auf die Dauer von einem
                                                                             Monat bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
                                                                             Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, Zimmer 305, während der
                                                                             Dienststunden zur Einsicht und Erörterung mit der Öffentlichkeit dar-
                                                                             gelegt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung des bestehenden
                                                                             Gewerbetriebes des Vorhabenträgers sowie die Festlegung seiner

                www.wittich.de                                               baulichen Erweiterungsmöglichkeiten.
                                                                             Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt mit
                                                                             Begründung sowie zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen
                                                                             und dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom 04. März. bis ein-

            Herausgeber:              LINUS WITTICH Medien KG
            Druck:                    Druckhaus WITTICH KG                                                                 Impressum
            Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG
            Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
            Verantwortlich                                                         Redaktionelle
            amtlicher Teil:           Hermann Bohrer, Bürgermeister                Bearbeitung:          Karina Huonker
                                      Verbandsgemeindeverwaltung                                         (Presseamt, VG Bad Bergzabern)
                                      Bad Bergzabern                                                     Tel. 06343 701119, amtsblatt@vgbza.de
                                      76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61
            redaktioneller Teil:      Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                 Zustellung:           Kostenlose Zustellung an alle Haus-
            Anzeigen:                 Melina Franklin, Produktionsleiterin                               halte, Einzelbezug über den Verlag
                                                                                   Reklam. Vertrieb:     Tel. 06502 9147-800,
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Bad Bergzabern, den 24.02.2021                                     - 11 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 8/2021
schl. 06. April 2021 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeinde-         bei den Unterhaltungsaufwendungen anteilig der jeweiligen Ortsge-
verwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305,        meinde/Stadt unter dem entsprechenden Unterabschnitt abgerech-
während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtli-     net.
che vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der      Für den Wahlvorstand wurden unter Berücksichtigung der ortsansäs-
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage             sigen Parteien und Wählergruppen für den Stimmbezirk Böllenborn
unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur        namhaft gemacht:
Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet ausdrücklich um vorrangige    Wahlvorsteher Bärbel Drieß, Stellvertretender Wahlvorsteher Pirmin
Nutzung der digitalen Einsichtnahme.
                                                                        Wendel, Schriftführer und zugleich Beisitzer Thomas Drieß, Besitzer
Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglich-
keit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung           Gunter Trösch, Beisitzer Carola Luck, Beisitzer Daniel Theurer, Beisit-
der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen           zer Christian Fickinger, Hilfskraft Roswitha Wendel und ebenfalls Hilfs-
und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung         kraft Joana Drieß. Ortsbürgermeisterin Drieß äußerte den Wunsch,
zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der          dass die CDU-Fraktion noch einen dritten Beisitzer benennt.
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.                                    Der Gemeinderat stimmte mit großem Dank der Annahme verschiede-
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene          ner Spenden für den Kinderspielplatz in Böllenborn in einer Gesamt-
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan          höhe von 2.100,00 Euro zu.
unberücksichtigt bleiben können.                                        Für die innerörtlichen gemeindeeigenen Straßen beschloss der
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Nor-        Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14. Januar 2021 die Einführung
menkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwen-      einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h. Hierfür soll eine
dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen          Zonenbeschilderung nach dem vorliegenden Plan erfolgen.
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber         Des Weiteren gab das Ratsgremium seine Zustimmung zur Anschaf-
hätten geltend gemacht werden können.                                   fung eines Laptops für die Ortsgemeinde bei der Fa. Rednet aus
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel an
                                                                        Mainz in Höhe von 582,09 Euro (inkl. 16 % MwSt.).
der Offenlage beteiligt.
Lageplan:                                                               Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat die
                                                                        Erhöhung der Vergütung für die Gemeindearbeiter.

                                                                        (VG-Verwaltung)

                                                                                Steinfeld

                                                                        Amtliche Mitteilungen aus der 8. Sitzung des
                                                                               Gemeinderates von Steinfeld
                                                                                      vom 17.12.2020
                                                                        Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden
                                                                        Erschwernissen zur Planung von Ratssitzungen, erfolgten vier Eil-
                                                                        entscheidungen seitens des Ortsbürgermeister, die er im Benehmen
                                                                        mit den Beigeordneten getroffen hatte und für die teils kein weiterer
                                                                        Aufschub möglich war: Erneuerung der Ziffernblätter an der Turm-
                                                                        uhrenanlag, Herstellung einer Parkfläche an der Kindertagesstätte,
                                                                        Überarbeitung des Parkplatzes am Friedhof sowie die Baumpflan-
                                                                        zung auf dem Friedhof. Der Gemeinderat wurde ausführlich zu den
                                                                        einzelnen Punkten informiert und stimmte allen Eilentscheidungen
                                                                        einstimmig zu. Der Auftrag zur Erneuerung der Turmuhr ging an die Fa.
                                                                        Eisenhart Turmuhrenbau aus Möglingen zu einem Preis in Höhe von
                                                                        8.827,60 Euro incl. Mwst. (16%). Die Herstellung der Parkfläche an der
                                                                        Kita übernahm die Fa. E. Köhler-Schmitt aus Waldrohrbach zu einem
                                                                        Angebotspreis von 9.958,25 Euro inkl. MwSt. (16 %). Für die Über-
                                                                        arbeitung des Friedhof-Parkplatzes wurde die Fa. E. Köhler-Schmitt
Für die Ortsgemeinde Birkenhördt                                        aus Waldrohrbach beauftragt. Die Kosten lagen bei 2.500,00 Euro
Bad Bergzabern, 18.02.2021                                              inkl. MwSt. (16 %). Den Auftrag zur Baumpflanzung auf dem Friedhof
Verbandsgemeindeverwaltung                                              erhielt die Firma Grün GbR aus Schaidt, zu einer Kostensumme von
Im Auftrag                                                              3.343,47 Euro inkl. MwSt. (16 %)
(Forstner)
                                                                        Die Hebesätze für das Jahr 2021 wurden wie folgt festgelegt:
                                                                        Realsteuer: Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 365 v.H. und
       Böllenborn                                                       Gewerbesteuer 365 v.H.. Die Hundesteuer für den 1. Hund liegt bei
                                                                        36,00 Euro, für den 2. Hund bei 52,00 Euro, für jeden weiteren Hund
                                                                        bei 67,00 Euro.
          Amtliche Mitteilungen aus der                                 Die Kampfhundesteuer für den 1. Hund beträgt 600,00 Euro, für den
       10. Sitzung des Gemeinderates von                                2. Hund 800,00 Euro und jeden weiteren Hund sind es 800,00 Euro.
        Böllenborn vom 14. Januar 2021                                  Der Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen
Die Ratsmitglieder vertagten einstimmig den ersten Tagesordnungs-       liegt bei 29,00 Euro/ha.
punkt „Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Aus-       Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Vergabe der gesetzlich vor-
bau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende           geschriebenen sicherheitstechnischen Begutachtung von Spiel- und
Beiträge)“ auf die nächste Sitzung. Es soll dann auch von der Verwal-   Sporteinrichtungen/ Außenanlagen/Freizeiteinrichtungen ab 2021 an
tung ein Sachbearbeiter kommen und die Sachlage erklären.               die Firma Päda Consult für die Dauer von 5 Jahren. Anfallende Kosten
Unter dem Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung vom 14. Januar 2021          für die insgesamt 64 Prüfstellen innerhalb der Verbandsgemeinde Bad
stimmte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn dem Neuab-          Bergzabern belaufen sich auf ca. 4.500,00 Euro brutto und werden
schluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte       bei den Unterhaltungsaufwendungen anteilig der jeweiligen Ortsge-
der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Böllenborn zu. Eben-        meinde/Stadt unter dem entsprechenden Unterabschnitt abgerech-
falls stimmte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn der Ver-      net.
einbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen der Ortsgemeinde und        Der Gemeinderat beschloss, die Kooperation mit der Deutsche Glas-
der Jagdgenossenschaft als auch zwischen der Ortsgemeinde Böllen-
                                                                        faser Wholesale GmbH vertraglich festzuhalten und ermächtigte den
born und der Angliederungsgenossenschaft sowie über die Erstellung
zweier Verarbeitungsverzeichnisse zu.                                   Ortsbürgermeister Matthias Neufeld, den Kooperationsvertrag im
Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Vergabe der gesetzlich vor-     Namen und Auftrag der Ortsgemeinde zu unterzeichnen.
geschriebenen sicherheitstechnischen Begutachtung von Spiel- und        Die zunächst als befristeter Versuch angeordnete Verkehrsführung am
Sporteinrichtungen/ Außenanlagen/Freizeiteinrichtungen ab 2021 an       Schulring in Steinfeld wurde mit einstimmigem Beschluss als dauer-
die Firma Päda Consult für die Dauer von 5 Jahren. Anfallende Kosten    hafte Lösung verabschiedet. Bei der zuständigen Straßenverkehrsbe-
für die insgesamt 64 Prüfstellen innerhalb der Verbandsgemeinde Bad     hörde wird die Anordnung einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung
Bergzabern belaufen sich auf ca. 4.500,00 Euro brutto und werden        mit Schutzstreifen beantragt.
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