Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
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12. Jahrgang 19. Dezember 2019 www.landkreis-zwickau.de AMTLICHE MIT TEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN 12 / 2019 Foto: ©Keerathi Thiptinnakorn - iStock Liebe Leserin, lieber Leser, ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einige ruhige Stunden, um für das neue Jahr Kraft und Zuversicht aufzutanken. Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer Stellen- Sportlerwahl Veranstaltungstipps ausschreibungen 2019 Seiten 14 bis 17 Seiten 22 bis 24 Seiten 31 und 32
Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DEZEMBER | 2019 Amt für Service und Büro Landrat Pressestelle Informationstechnik Ortsübliche Bekanntgabe Aktuelle Statements Informationen zum der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu Beschlüssen des Kreistages Bürgerservice in der Mediathek Die Sitzung des Sozial- und Gesundheits- 2. Förderung der freien Wohlfahrtspflege Allgemeine Öffnungszeiten ausschusses findet am Mittwoch, dem 2020 In der Mediathek auf der Internetseite des 22. Januar 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungs- BV/097/2020 Landkreises Zwickau finden Einwohner und Montag 08:00 bis 16:00 Uhr saal des Verwaltungszentrums in 08412 Wer- 3. Information zur Förderung der freien Interessierte aktuelle, nach Themenkreisen Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr dau, Königswalder Straße 18, statt. Wohlfahrtspflege 2020 sortierte kurze Filmbeiträge zum Landkreis- Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr InfoV/098/2020 geschehen. Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Tagesordnung: 4. Informationen Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Aktuell sind unter der Überschrift Politik die Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr Öffentlicher Teil: Es folgt ein nicht öffentlicher Teil. politischen Statements zu den Beschlüssen * im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen im Nachgang zur Sitzung des Kreistages zu 1. Investitionsprogramm Barrierefreies Zwickau, 12. Dezember 2019 finden. Sonnabendöffnungszeiten Bauen 2020 „Lieblingsplätze für alle" für Januar 2020 BV/096/2020 http://www.landkreis-zwickau.de/Mediathek Dr. C. Scheurer 4. Januar 2020 Landrat Werdau, Königswalder Straße 18 Jugendamt 11. Januar 2020 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a Landrat Bekanntmachung 18. Januar 2020 Bekanntmachung des Jugendamtes des Zwickau,Werdauer Straße 62 Landkreises Zwickau 25. Januar 2020 Der Kreistag Zwickau hat in seiner Sitzung • 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- am 11. Dezember 2019 den Beteiligungsbe- • 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62, Gemäß § 75 des Achten Buches Sozialge- Platz 5 richt für das Geschäftsjahr 2018 des Land- Haus 1 setzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - i. V. m. kreises Zwickau zur Kenntnis genommen. § 19 Landesjugendhilfegesetz und auf Anschrift und Kontakt: zu folgenden Öffnungszeiten: Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreis Zwickau Gemäß § 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemein- Landkreises Zwickau wird der Verein Licht- Landratsamt, Bürgerservice deordnung ist der Beteiligungsbericht von Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr haus Zwickau e. V. mit Wirkung vom 14. PF 10 01 76, 08067 Zwickau der Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr November 2019 als Träger der freien Jugend- Telefon: 0375 4402-21900 zu halten. Mittwoch 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr hilfe befristet auf zwei Jahre anerkannt. Fax: 0375 4402-31920 Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr E-Mail: buergerservice@ Die Einsichtnahme ist ab dem 2. Januar 2020 Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Werdau, 29. November 2019 landkreis-zwickau.de in den Bürgerservicestellen der Kreisverwal- tung Zwickau möglich. Käßner • 08371 Glauchau, Gerhar t-Haupt- Zwickau, 12. Dezember 2019 Amtsleiterin mann-Weg 2 Impressum • 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil- helm-Külz-Platz 5 Dr. C. Scheurer Amtsblatt Landkreis Zwickau • 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a Landrat Pressestelle 12. Jahrgang/12. Ausgabe Herausgeber: Geänderte Öffnungszeiten Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Umweltamt zu den Feiertagen Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer. Öffentliche Bekanntmachung Am Freitag, dem 27. Dezember 2019, Amtlicher und redaktioneller Teil: zur Veröffentlichung des Biotopverzeichnisses bleibt das Landratsamt Zwickau geschlossen. Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Am Montag, dem 30. Dezember 2019, öff- Telefax: 0375 4402-21049 Das Landratsamt Zwickau veröffentlicht auf Das veröffentlichte Biotopverzeichnis ent- net das Landratsamt Zwickau von 09:00 bis Redaktion: der Grundlage des § 30 Abs. 7 des Gesetzes hält Listen mit Angaben zur Flurstücksnum- 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr für die Ines Bettge,Telefon: 0375 4402-21042 über Naturschutz und Landschaftspflege mer, Gemarkung, Größe, Biotoptyp, Erhal- Besucher. Ute Adling,Telefon: 0375 4402-21043 (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) tungszustand des Biotops und Nummer der E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de i. V. m. § 21 Abs. 7 des Sächsischen Geset- Biotopkartierung sowie Karten. Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8 08056 Zwickau zes über Naturschutz und Landschaftspflege Verlag: (Sächsisches Naturschutzgesetz – Sächs- Die Karten liegen vom 15. bis 31. Januar Amt für Planung, Schule, Bildung Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz NatSchG) das Biotopverzeichnis zum Stadt- 2020 in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz gebiet Crimmitschau in der Ausgabe Nr. 1 Markt 1, 08451 Crimmitschau während der Medienpädagogisches Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig des amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt Dienststunden zur kostenlosen Einsicht- Satz: Crimmitschau am15. Januar 2020. nahme durch jedermann aus. Zentrum geschlossen Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck: Die Veröffentlichung dient gleichzeitig der Zwickau, 18. November 2019 In der Zeit von Montag, den 23. Dezember ChemnitzerVerlag und Druck GmbH & Co KG Information der Gemeinde und der Grund- 2019 bis Freitag, den 3. Januar 2020, bleibt Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz stücksberechtigten. das Medienpädagogische Zentrum im Ver- Vertrieb: Wendler waltungszentrum Zwickau in der Werdauer VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz Die Naturschutzbehörden führen die Amtsleiterin Straße 62 geschlossen. Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement Verzeichnisse der bekannten besonders Telefon: 0371 656 22100 geschützten Biotope in Form von Lis- Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an ten und Karten. Der Schutz der Biotope Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt. hängt jedoch nicht davon ab, ob sie in den Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats Verzeichnissen eingetragen sind. Das heißt, amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- die Biotope sind gesetzlich geschützt, tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. sobald die Biotopeigenschaften zutreffen, Die nächste Ausgabe erscheint am 24. Januar 2020. auch wenn die Biotope nicht im Verzeichnis Redaktionsschluss ist am 7. Januar 2020. erfasst sind.
DEZEMBER | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 3 Landrat Straßenverkehrsamt Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) SGB VIII in der Fassung vom 25. Oktober 2018, Beschluss 064.4/18/JHA Vom 14. November 2019 Für Herrn Piotr Marcin Dzikiewicz, amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas- zuletzt wohnhaft in Chemnitzer sungsbehörde, Königswalder Straße Der Jugendhilfeausschuss des Land- die Ereignisse in der Umset- III. Inkrafttreten/Außerkraft- Straße 19, 09212 Limbach-Ober- 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, kreises Zwickau hat am 13. Novem- zung der Jahresarbeitsplanung treten/Übergangsregelung frohna, liegt imVerwaltungszentrum folgendes Schriftstück: ber 2019, Beschluss 005/19/JHA, ersichtlich werden. des Landratsamtes Zwickau, Kraft- Folgendes beschlossen: Die Einreichung des Verwen- Diese Änderungsrichtlinie tritt am fahrzeugzulassungsbehörde, Scher- Bescheid des Landratsamtes dungsnachweises hat bis zum 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzei- bergplatz 4, 08371 Glauchau, Schal- Zwickau, Straßenverkehrsamt I. Änderung 31. März des auf die Bewilli- tig tritt Ziffer 2.1.d) der Richtli- terraum, folgendes Schriftstück: – Kfz-Zulassungsbehörde gung folgenden Haushaltsjahres nie des Landkreises Zwickau zur vom 28. November 2019 Die Richtlinie des Landkreises zu erfolgen.“ Gewährung von Zuwendungen Bescheid des Landratsamtes Aktenzeichen: 1323 113.555 amt- Zwickau zur Gewährung von im Bereich der freien Jugendhilfe Zwickau, Straßenverkehrsamt liche Kennzeichen Z-AW102; Zuwendungen im Bereich der II. Bekanntmachungserlaubnis §§ 11 - 14 SGB VIII in der Fassung – Kfz-Zulassungsbehörde Z-JJ24; Z-JJ26 freien Jugendhilfe §§ 11-14 SGB vom 25. Oktober 2018 außer Kraft. vom 4. November 2019 VIII in der Fassung vom 25. Okto- Die Verwaltung des Jugendamtes Aktenzeichen: zur Einsicht bereit. ber 2018 wird in Ziffer 2.1.d) wie kann den Wortlaut der Richtli- Ziffer 2.1.d) in der ab dem 1323 113.555 BS-J4 folgt geändert: nie des Landkreises Zwickau zur 1. Januar 2020 geltenden Fassung Diese Schriftstücke können in der Gewährung von Zuwendungen im findet auch auf Verwendungsnach- zur Einsicht bereit. vorgenannten Dienststelle während „d) Verwendungsnachweis Bereich der freien Jugendhilfe §§ weise das Förderjahr 2019 betref- der Öffnungszeiten der Kraftfahr- Der Verwendungsnachweis 11-14 SGB VIII in der vom Inkraft- fend Anwendung. Für Herrn Tomás Jano, zuletzt zeugzulassungsbehörde des Land- besteht aus einem zahlenmä- treten dieser Änderungsrichtlinie wohnhaft in Kleine Brüderstraße 10 ratsamtes Zwickau (montags 08:00 ßigen Nachweis, in dem die an geltenden Fassung im Amtsblatt Zwickau, 14. November 2019 in 08412 Werdau, liegt im Verwal- bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis Einnahmen und Ausgaben des Landkreises Zwickau bekannt tungszentrum des Landratsamtes 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 summarisch dargestellt wer- machen. Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungs- Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 den und einem Sachbericht, Dr. C. Scheurer behörde, Königswalder Straße 18, Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie aus welchem die Tätigkeit und Landrat 08412 Werdau, Zimmer 614, fol- freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) einge- gendes Schriftstück: sehen werden. Bescheid des Landratsamtes Ab dem 19. Dezember 2019 hän- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Zwickau, Straßenverkehrsamt gen für die Dauer von zwei Wochen Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß – Kfz-Zulassungsbehörde diesbezügliche Nachrichten gemäß vom 11. November 2019 § 10 Verwaltungszustellungsge- § 16 SGB VIII in der Fassung vom 25. Oktober 2018, Beschluss 065.3/18/JHA Aktenzeichen: setz an der jeweiligen Bekanntma- Vom 14. November 2019 1323 113.555 Z-M2858 chungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend zur Einsicht bereit. aufgeführten Dienstgebäude des Der Jugendhilfeausschuss des Land- die Ereignisse in der Umset- treten/Übergangsregelung Landratsamtes Zwickau aus: kreises Zwickau hat am 13. Novem- zung der Jahresarbeitsplanung Für Herrn Peter Schieferdecker, ber 2019, Beschluss 006/19/JHA, ersichtlich werden. Diese Änderungsrichtlinie tritt am zuletzt wohnhaft in Thomas-Münt- • in 08371 Glauchau, Ger- Folgendes beschlossen: Die Einreichung des Verwen- 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzei- zer-Weg 11, 09350 Lichtenstein, liegt hart-Hauptmann-Weg 1 (Haus 2) dungsnachweises hat bis zum tig tritt Ziffer 2.1.1.d) der Richt- imVerwaltungszentrum des Landrats- • in 08412 Werdau, Königswalder I. Änderung 31. März des auf die Bewilli- linie des Landkreises Zwickau zur amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzu- Straße 18 gung folgenden Haushaltsjahres Gewährung von Zuwendungen lassungsbehörde, Scherbergplatz 4, • in 08056 Zwickau, Robert-Mül- Die Richtlinie des Landkreises zu erfolgen.“ im Bereich der freien Jugendhilfe 08371 Glauchau, Schalterraum, fol- ler-Straße 4 - 8 (Gebäude C) Zwickau zur Gewährung von gemäß § 16 SGB VIII in der Fas- gendes Schriftstück: • in 08056 Zwickau, Werdauer Zuwendungen im Bereich der II. Bekanntmachungserlaubnis sung vom 25. Oktober 2018 außer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) freien Jugendhilfe gemäß § 16 SGB Kraft. Bescheid des Landratsamtes VIII in der Fassung vom 25. Okto- Die Verwaltung des Jugendamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt Es wird darauf hingewiesen, dass ber 2018 wird in Ziffer 2.1.1.d) kann den Wortlaut der Richtli- Ziffer 2.1.1.d) in der ab dem – Kfz-Zulassungsbehörde die vorgehend näher bezeichneten wie folgt geändert: nie des Landkreises Zwickau zur 1. Januar 2020 geltenden Fassung vom 26. November 2019 Schriftstücke an dem Tag als zuge- Gewährung von Zuwendungen findet auch auf Verwendungsnach- Aktenzeichen: stellt gelten, an dem seit dem Tag „d) Verwendungsnachweis im Bereich der freien Jugendhilfe weise das Förderjahr 2019 betref- 1323 113.555 GC-YV 31 des Aushängens zwei Wochen ver- Der Verwendungsnachweis gemäß § 16 SGB VIII in der vom fend Anwendung. strichen sind. besteht aus einem zahlenmä- Inkrafttreten dieser Änderungs- zur Einsicht bereit. ßigen Nachweis, in dem die richtlinie an geltenden Fassung im Zwickau, 14. November 2019 Werdau, 18. November 2019 Einnahmen und Ausgaben Amtsblatt des Landkreises Zwickau Für Herrn Olaf Harder, zuletzt summarisch dargestellt wer- bekannt machen. wohnhaft in Leipziger Straße den und einem Sachbericht, Dr. C. Scheurer 142,08451 Crimmitschau, liegt im Gehlhaar aus welchem die Tätigkeit und III. Inkrafttreten/Außerkraft- Landrat Verwaltungszentrum des Landrats- Amtsleiterin Dezernat Jugend, Soziales und Bildung Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Alexander Storch, Bescheid vom 13. November 2019 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, don- im Eingangsbereich der nachfolgend Es wird darauf hingewiesen, dass zuletzt wohnhaft in 09337 Hohen- Aktenzeichen: nerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und aufgeführten Dienstgebäude des das vorgehend näher bezeichnete stein-Ernstthal, Friedrich-En- 1245/Br/469/161106/SiC 13:00 bis 15:00 Uhr), eingesehen Landratsamtes Zwickau aus: Schriftstück an demTag als zugestellt gels-Straße 68, liegt im Verwal- werden. • in 08371 Glauchau, Gerhart- gilt, an dem seit demTag des Aushän- tungszentrum des Landratsamtes zur Einsicht bereit. Hauptmann-Weg 1 (Haus 2) gens zwei Wochen verstrichen sind. Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet Ab dem 19. Dezember 2019 hängt • in 08412 Werdau, Königswalder UVG, Werdauer Straße 62, 08056 Dieses Schriftstück kann in der vor- für die Dauer von zweiWochen eine Straße 18 Zwickau, 28. November 2019 Zwickau, Zimmer 304, Haus 7, fol- genannten Dienststelle während der diesbezügliche Nachricht gemäß • in 08056 Zwickau, Robert- gendes Schriftstück: Öffnungszeiten des Jugendamtes, § 10 Verwaltungszustellungsge- Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C) Sachgebiet UVG des Landratsamtes setz an der jeweiligen Bekanntma- • in 08056 Zwickau, Werdauer Frank Schubert Zwickau (dienstags 09:00 bis 12:00 chungstafel bzw. in den Schaukästen Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) Dezernent
Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DEZEMBER | 2019 Aus technischen Gründen wird die im Amtsblatt des Landkreises Zwickau vom 12. November 2019/12. Jahrgang (Nr. 11 /2019, S. 3) bekannt gemachte Satzung des Landkreises Zwickau über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 10. Oktober 2019 nochmals öfentlich bekannt gemacht. Landrat Satzung des Landkreises Zwickau über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Vom 10. Oktober 2019 Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für den Zeitaufwand, den sie alsVertreter Das Sitzungsgeld ist bei mehrmaliger §6 für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in des Landrates aufwenden, eine Aufwands- Inanspruchnahme am selben Tag auf Reisekostenersatz der Bekanntmachung der Neufassung vom entschädigung für jeden Vertretungstag einen Tageshöchstsatz von 136,00 EUR 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99) hat der beschränkt. Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit Kreistag des Landkreises Zwickau am - bei einer Inanspruchnahme bis zu der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des 9. Oktober 2019 folgende Entschädigungssat- zwei Stunden in Höhe von 56,00 Der Anspruch auf Sitzungsgeld für Frak- Gebietes des Landkreises erhalten ehrenamt- zung beschlossen: EUR, tionssitzungen ist auf eine Fraktionssit- lich Tätige neben der jeweiligen Entschädi- - bei Inanspruchnahme länger als zwei zung pro Kreistag beschränkt. gung nach §§ 2 bis 4 einen Reisekostenersatz §1 Stunden in Höhe von 79,00 EUR in entsprechender Anwendung der Bestim- Anspruch auf Entschädigung (Tageshöchstsatz) gewährt. (2) Die ehrenamtlichen Mitglieder des mungen des Sächsischen Reisekostengesetzes. Jugendhilfeausschusses und seiner Ehrenamtlich für den Landkreis tätige Bür- (2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 Unterausschüsse, welche nicht Mit- §7 ger nach den § 15 i. V. m. § 19 SächsLKrO wird vierteljährlich abgerechnet und bis glied des Kreistages sind, erhalten ein Inkrafttreten erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Ausla- zum 15. im ersten Monat des folgenden Sitzungsgeld je Sitzung des Jugendhil- gen und ihres Dienstausfalles nach Maßgabe Quartals gezahlt. feausschusses bzw. des Unterausschusses Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in dieser Satzung. in Höhe von 68,00 EUR. Kraft. §4 §2 Berechnung der zeitlichen (3) Die stimmberechtigten Mitglieder des Zwickau, 10. Oktober 2019 Entschädigung nach Inanspruchnahme Behindertenbeirates, welche nicht Mit- Durchschnittssätzen glied des Kreistages sind, erhalten ein (1) Die Entschädigung gemäß §§ 2 und 3 Sitzungsgeld je Sitzung des Behinder- Dr. C. Scheurer (1) Bis auf die Kreisräte erhalten alle ehren- wird im Einzelfall nach dem tatsäch- tenbeirates in Höhe von 68,00 EUR. Landrat amtlich für den Landkreis tätigen Bürger lichen, notwendigerweise für die Ver- Der Vorsitzende des Behindertenbei- und ehrenamtlich Tätigen nach § 15 der richtung der ehrenamtlichen Tätigkeit rates (Kreisrat) erhält zusätzlich zum SächsLKrO den Ersatz ihrer notwendi- entstandenen Zeitaufwand berechnet. Sitzungsgeld nach Abs. 2 eine Aufwands- gen Auslagen und des Verdienstausfalls entschädigung von 53,00 EUR je durch- Hinweis: nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit geführte Sitzung des Behindertenbeira- Satz 1 gilt auch für geladene sachkun- benötigten Zeit wird je eine halbe tes. Zu der vorstehenden Satzung ergeht gemäß dige Einwohner und Sachverständige für Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer § 3 Absatz 5 der Landkreisordnung für den alle Sitzungen des Kreistages und seiner Beendigung hinzugerechnet (zeitliche (4) Fraktionsvorsitzende erhalten eine Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreis- Ausschüsse, des Ältestenrates und der Inanspruchnahme). Beträgt der Zeit- zusätzliche monatliche Aufwandsent- ordnung – SächsLKrO) in der Fassung der sonstigen Beiräte. abstand zwischen zwei ehrenamtlichen schädigung bei einer Fraktionsstärke von Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs- Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so 5 bis 10 Mitgliedern in Höhe von 68,00 GVBl. S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 des (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer darf nur der tatsächliche Zeitabstand EUR, 11 bis 20 Mitgliedern in Höhe Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (Sächs- zeitlichen Inanspruchnahme zwischen Beendigung der ersten und von 90,00 EUR, über 20 Mitgliedern in GVBl. S. 626, 631) geändert worden ist, fol- Beginn der zweiten Tätigkeit zugerech- Höhe von 112,50 EUR. gender Hinweis: - von bis zu zwei Stunden 34,00 EUR net werden. - von bis zu vier Stunden 45,00 EUR (5) Kreisräte, die während des laufenden Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlet- und (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inan- Monats ausscheiden oder nachrücken, zung von Verfahrens- und Formvorschriften - von über vier Stunden 56,00 EUR spruchnahme bei Sitzungen ist nicht erhalten für den Monat des Ausschei- beim Zustandekommen dieser Satzung nach (Tageshöchstsatz). die Dauer der Sitzung, sondern die dens oder Nachrückens die Aufwands- Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntma- Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers entschädigung in voller Höhe. chung nicht mehr geltend gemacht werden (3) Der Anspruch auf den Ersatz der Aus- maßgebend. Die Vorschriften des Absat- kann. lagen und des Verdienstausfalls nach zes 2 bleiben unberührt. Besichtigun- (6) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. Durchschnittssätzen besteht nur dann, gen, die im Rahmen der ehrenamtlichen 1, das Sitzungsgeld nach Abs. 2 sowie Es sei denn, dass wenn der Berechtigte einen Anspruch Tätigkeit anfallen und die unmittelbar die Aufwandsentschädigung nach Abs. 3 dem Grunde nach geltend machen vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden vierteljährlich ausgezahlt. Eine 1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft kann. Soweit kein Verdienstausfall ent- werden in die Sitzung eingerechnet. monatliche Auszahlung ist auf Antrag erfolgt ist, steht, wird eine um 20 Prozent ermä- möglich. 2. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der ßigte Entschädigung nach Abs. 2 als (4) Die Entschädigung für mehrmalige Sitzungen, die Genehmigung oder die Entschädigung für notwendige Ausla- Inanspruchnahme am selben Tag darf (7) Der Grundbetrag sowie das Sitzungsgeld Bekanntmachung der Satzung verletzt gen und den entstandenen Zeitaufwand zusammengerechnet den Tageshöchst- werden in dem auf das Quartal folgen- worden sind, gezahlt. satz gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 nicht über- den Monat gezahlt; bei einer beantrag- 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 steigen. ten monatlichen Zahlung wird das Sit- Absatz 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid- (4) Gelder für Ersatz der Auslagen und des zungsgeld in dem auf das Entstehen des rigkeit widersprochen hat, Verdienstausfalles nach einheitlichen §5 Anspruches folgenden Monat gezahlt. 4. vor Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises Durchschnittssätzen werden viertel- Aufwandsentschädigung für genannten Frist jährlich abgerechnet und bis zum 15. Kreisräte, Mitglieder von Ausschüssen (8) Die Aufwandsentschädigung wird nicht a) die Rechtsaufsichtsbehörde den im ersten Monat des folgenden Quar- und Beiräten des gezahlt, wenn der Anspruchsberech- Beschluss beanstandet hat oder tals gezahlt. Auf Antrag können die Kreistages, Fraktionsvorsitzenden tigte sein Amt länger als drei Monate b) die Verletzung der Verfahrens- oder Gelder monatlich abgerechnet werden. nicht ausübt, für die über drei Monate Formvorschriften gegenüber dem Sie werden dann jeweils zum Ende des (1) Den Kreisräten wird für die Ausübung hinausgehende Zeit. Dies gilt insbeson- Landkreis Zwickau unter Bezeich- auf die Abrechnung folgenden Monats ihres Amtes eine Aufwandsentschädi- dere, wenn der Anspruchsberechtigte in nung des Sachverhaltes, der die Ver- gezahlt. gung gewährt: dieser Zeit den Sitzungen der Gremien letzung begründen soll, schriftlich unentschuldigt fernbleibt. geltend gemacht worden ist. §3 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe Aufwandsentschädigung für weitere von 132,00 EUR und (9) § 5 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5, Stellvertreter des Landrates die Teilnahme an anderen dort nicht Satz 2, Nummer 3 oder Nummer 4 Sächs 2. als Sitzungsgeld je Sitzung des Kreis- genannten Gremien im Auftrag des LKrO geltend gemacht worden, so kann auch (1) Kreisräten, die zu weiteren Stellvertre- tages, eines Ausschusses, eines Beira- Landrates, soweit nicht schon aufgrund nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist tern des Landrates i. S. d. § 51 Abs. 1 tes, einer Fraktion, des Ältestenrates sonstiger Rechtsvorschriften eine Ent- jedermann diese Verletzung geltend machen. SächsLKrO bestellt worden sind, wird in Höhe von 68,00 EUR. schädigung gewährt wird.
DEZEMBER | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 5 Amt für Straßenbau Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Stadt Hartenstein Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz Stadt Hartenstein unter der laufenden 3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Straßen- Die Verfügung einschließlich der Begründung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das Nummer 2 eingetragen, wird zwischen baulast. Straßenbaulastträger ist die Stadt und den zugehörigen Unterlagen liegt ab zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. dem Anfangspunkt – Wilhelm-Zie- Hartenstein. dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert rold-Weg in Hartenstein, OT Zschocken Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 worden ist, wird eine Umstufungsverfü- – und dem Endpunkt – Grundstücks- 4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich grenze der Flurstücke Nr. 618, 1/14 und folgt: aus und kann während der Sprechzeiten dort bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau 615/1 der Gemarkung Niederschocken eingesehen werden. hat mit Datum vom 18. November 2019 – mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 zur unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A Ortsstraße umgestuft. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Glauchau, 18. November 2019 13/2019 folgende Verfügung erlassen: Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- 2. Widmungsbeschränkungen: Keine spruch erhoben werden. Der Widerspruch 1. Die Gemeindeverbindungsstraße Ort- ist schriftlich oder zur Niederschrift beim mannsdorfer Straße in der Stadt Harten- Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße Lobe stein, im Straßenbestandsverzeichnis der 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben. Amtsleiter Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Stadt Hartenstein/Stadt Wildenfels Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz Gemeindeverbindungsstraße liegt auf 1. Januar 2020 zum öffentlichen Feld- Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das dem Gemeindegebiet der Stadt Wilden- und Waldweg umgestuft. 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben. zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. fels und ist derzeit ohne Eintragung im Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert Straßenbestandsverzeichnis der Stadt 2. Widmungsbeschränkungen: Keine Die Verfügung einschließlich der Begründung worden ist, wird eine Umstufungsverfü- Wildenfels (Verlauf über Flurstück und den zugehörigen Unterlagen liegt ab gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich Nr. 85/a und 297/2 der Gemarkung 3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Straßen- dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau Härtensdorf) – wird zwischen dem baulast. Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 hat mit Datum vom 18. November 2019 Anfangspunkt – Grundstücksgrenze der Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A Flurstücke Nr. 618, 1/14 und 615/1 4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie aus und kann während der Sprechzeiten dort 13/2019 folgende Verfügung erlassen: der Gemarkung Niederschocken – und folgt: eingesehen werden. dem Endpunkt – Weggabelung Frei- 1. Die Gemeindeverbindungsstraße „Ort- tagstraße/Straße nach Ortmannsdorf Glauchau, 18. November 2019 mannsdorfer Straße“ – der I. Teilab- (Grenzlinie zwischen Flurstück Nr. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines schnitt ist eingetragen im Straßenbe- 871/1 der Gemarkung Niederzschocken Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- standsverzeichnis der Stadt Hartenstein und Flurstück Nr. 1269 der Gemarkung spruch erhoben werden. Der Widerspruch Lobe als Blatt Nr. 2, der II. Teilabschnitt der Ortmannsdorf) – mit Wirkung ab dem ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsleiter Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (Blatt Nr. 1, lfd. Nr.1/1 im Übersichts- 3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Stra- Die Verfügung einschließlich der Begründung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das blatt), wird in dem Teilabschnitt zwischen ßenbaulast. Straßenbaulastträger ist die und den zugehörigen Unterlagen liegt ab zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. dem Anfangspunkt – Gemarkungsgrenze Gemeinde Mülsen. dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert zu Härtensdorf (Grenze der Flurstücke Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 worden ist, wird eine Umstufungsverfü- 1196/1 Gemarkung Ortmannsdorf und 4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich Flurstück 639a Gemarkung Härtens- folgt: aus und kann während der Sprechzeiten dort bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau dorf) – und dem Endpunkt – Kreisstraße eingesehen werden. hat mit Datum vom 21. November 2019 K 9306 – mit Wirkung ab dem 1. Januar Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A 2020 zum öffentlichen Feld- undWaldweg Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- Glauchau, 21. November 2019 13b/2019 folgende Verfügung erlassen: umgestuft. spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim 1. Die Gemeindeverbindungsstraße Frei- 2. Widmungsbeschränkungen: Keine Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße Lobe tagstraße, eingetragen im Straßenbe- 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben. Amtsleiter standsverzeichnis der Gemeinde Mülsen Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz blatt), wird in dem Teilabschnitt zwischen 2. Widmungsbeschränkungen: Keine Die Verfügung einschließlich der Begründung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das dem Anfangspunkt – Gemarkungsgrenze und den zugehörigen Unterlagen liegt ab zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. zu Niederzschocken (Grenze der Flurstü- 3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Stra- dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert cke 1269 der Gemarkung Ortmannsdorf ßenbaulast. Straßenbaulastträger ist die Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 worden ist, wird eine Umstufungsverfü- und Flurstück 871/1 der Gemarkung Gemeinde Mülsen Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich Niederzschocken) – und dem Endpunkt aus und kann während der Sprechzeiten dort bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau – Gemarkungsgrenze zu Härtensdorf 4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie eingesehen werden. hat mit Datum vom 21. November 2019 (Grenze der Flurstücke 639a der Gemar- folgt: unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A kung Härtensdorf und Flurstück 1269 der Glauchau, 21. November 2019 13a/2019 folgende Verfügung erlassen: Gemarkung Ortmannsdorf) – mit Wir- Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines kung ab dem 1. Januar 2020 zum öffentli- Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider- 1. Die Gemeindeverbindungsstraße Frei- chen Feld- und Waldweg umgestuft. spruch erhoben werden. Der Widerspruch Lobe tagstraße, eingetragen im Straßenbe- ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsleiter standsverzeichnis der Gemeinde Mülsen Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße (Blatt Nr. 1, lfd. Nr.1/1 im Übersichts- 4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.
Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DEZEMBER | 2019 Die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) der Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH ändern sich ab dem 1. Januar 2020 nach Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2019: Westsächsische Abwasser- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) der Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Inhalt I. Allgemeine Bedingungen c) Öffentliche Abwasserleitung ist grund- zur Bewässerung von Haus und Garten sätzlich die in öffentlichen Straßen, Plät- genutzt werden. I. Allgemeine Bedingungen § 1 Vertragsverhältnis zen und Wegen verlegte öffentliche Sam- n) R egentonnen sind ortsveränderliche (1) Die Westsächsische Abwasserentsor- melleitung, in welche die Anschlusskanäle Behälter, die nicht dauerhaft mit Nieder- §1 Vertragsverhältnis gungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH einmünden. In Ausnahmefällen ist auch schlagswasser gespeist werden. §2 Begriffsbestimmungen (nachfolgend Gesellschaft genannt) führt die die in privaten Grundstücken verlegte §3 Vertragspartner, Kunde Abwasserbeseitigung auf der Grundlage eines öffentliche Sammelleitung, in welche die § 3 Vertragspartner, Kunde §4 Abwassereinleitung privatrechtlichen Abwasserbeseitigungsver- Anschlusskanäle einmünden und soweit (1) Vertragspartner und Kunde der Gesell- §5 Umfang der Abwasserbeseitigung, trages durch. Für dieses Vertragsverhältnis diese zwei öffentliche Abwasseranlagen schaft ist im Rahmen des Abwasserbeseiti- Benachrichtigung bei gelten die nachfolgenden Bedingungen. verbindet, öffentliche Abwasserleitung. gungsvertrages grundsätzlich der Grund- Unterbrechungen (2) Das Vertragsverhältnis kommt auch d) Revisionsschacht ist die Anlage zur Über- stückseigentümer. In Ausnahmefällen kann § 6 Verweigerung der durch Einleitung von Abwasser in das Kanal- prüfung des Anschlusskanals und der derVertrag auch mit dem Erbbauberechtigten Abwasserbeseitigung system der Gesellschaft oder durch sonstige Grundstücksentwässerungsanlage. oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstücks § 7 Vertragsstrafe Inanspruchnahme der Gesellschaft zu Stande. e) Grundstücksentwässerungsanlagen sind dinglich Berechtigten abgeschlossen werden. § 8 Grundstücksbenutzung und (3) Kommt der Abwasserbeseitigungsver- alle Einrichtungen zur Abwasserableitung (2) Tritt an die Stelle eines Grund- Grunddienstbarkeit trag durch Abwassereinleitung zustande, so ist und Abwasserbehandlung, soweit sie nicht stückseigentümers eine Gemeinschaft § 9 Zutrittsrecht, Anzeigepflicht, der Kunde verpflichtet, dies der Gesellschaft Bestandteil einer öffentlichen Abwasser- von Wohnungseigentümern im Sinne des Auskünfte unverzüglich mitzuteilen. Schäden aus unsach- anlage sind. Hierzu gehören insbesondere Wohnungseigentumsgesetzes, so wird § 10 Haftung gemäßem Anschluss oder Einleitung hat der auch Fallrohre, Hausanschlussleitungen, der Abwasserbeseitigungsvertrag mit der Kunde zu tragen. Die Abwasserbeseitigung Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben mit Gemeinschaft derWohnungseigentümer abge- II. Technische Bedingungen erfolgt zu den für gleichartige Vertragsver- Einleitung von Fäkalien durchTrockenklo- schlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet für den Anschluss von hältnisse geltenden Preisen der Gesellschaft. sett und solche mit Einleitung von Fäka- anteilig nach dem Verhältnis seines jeweiligen Grundstücken an öffentliche (4) Die Gesellschaft händigt jedem Kunden lien durch Spülklosett und häuslichem Miteigentumsanteils für dieVerbindlichkeiten zentrale Abwasseranlagen auf Verlangen die dem Abwasserbeseitigungs- Abwasser. Befinden sich Teile der Grund- derWohnungseigentümergemeinschaft. Jeder vertrag zu Grunde liegenden Abwasserent- stücksentwässerungsanlage in der Projek- Wohnungseigentümer haftet als Gesamt- § 11 Grundstücksentwässerungsanlage sorgungsbedingungen (AEB) einschließlich tion über dem öffentlichen Bereich (z. B. schuldner, wenn er sich auch persönlich ver- § 12 Grundstücksanschlusskanal der dazugehörenden Preisregelungen und Regenrinnen und Fallrohre am Gebäude pflichtet hat. Die Wohnungseigentümerge- § 13 Anschluss und Trennung der Preislisten unentgeltlich aus. bei Grenzbebauung), so endet die Grund- meinschaft verpflichtet sich, einen Verwalter Grundstücksentwässerungsanlage (5) Eine Veröffentlichung erfolgt zudem im stücksentwässerungsanlage an der Ober- oder eine andere Person zu bevollmächtigen, § 14 Überprüfung der Grundstücks- Internet unter www.wad-gmbh.de/aeb. kante der Bodenfläche. alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Abwas- entwässerungsanlage (6) Änderungen der Allgemeinen Entsor- f) Grundstück im Sinne der AEB ist das serbeseitigungsvertrag ergeben, mit Wirkung § 15 Untersuchung des Abwassers / gungsbedingungen werden durch Mitteilung Grundstück im Sinne des Grundbuchrech- für und gegen alle Wohnungseigentümer mit Eigenkontrolle in den Amtsblättern der Landkreise Zwickau tes. der Gesellschaft abzuschließen und personelle und Erzgebirgskreis bekannt gegeben. g) Indirekteinleiter sind Kunden, die einer Änderungen, welche die Haftung der Woh- III.Technische Bedingungen Genehmigung nach § 58 Abs. 1 des Geset- nungseigentümer berühren, der Gesellschaft für Bau und Betrieb von § 2 Begriffsbestimmungen zes zur Ordnung des Wasserhaushaltes unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter Kleinkläranlagen und abflusslosen (1) Die in § 2 der Satzung des Abwas- (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bedür- nicht benannt, so sind die an einenWohnungs- Sammelgruben serzweckverbandes Lungwitztal-Steegen- fen. eigentümer abgegebenen Erklärungen der wiesen über die Abwasserbeseitigung und den h) Oberflächenwasser ist das an der Oberflä- Gesellschaft auch für die übrigen Eigentümer § 16 Allgemeine Vorschriften Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseiti- che abfließende Wasser, das kein Abwasser rechtswirksam. § 17 Entnahme,Transport und gungseinrichtung festgelegten Begriffsbestim- im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes (3) Abs. (2) Satz 1 gilt entsprechend, wenn Entsorgung von Fäkalschlamm, mungen werden in diesen AEB mit derselben ist, wie zum Beispiel Bach-, Teich- oder das Eigentum an dem Grundstück mehreren Fäkalien und Abwässern aus Bedeutung verwendet. Drainagewasser. Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamt- Kleinkläranlagen und (2) Die nachstehenden Begriffe haben im i) Niederschlagswasser im Sinne dieser AEB handeigentum und Miteigentum nach Bruch- abflusslosen Gruben Sinne dieser AEB folgende Bedeutung: ist das Abwasser im Sinne des Sächsischen teilen). a) Kunden sind die Eigentümer der Grund- Wassergesetzes, das bei Niederschlägen (4) Wohnt der Kunde nicht im Inland, so hat IV. Kostenersatze und Entgelte stücke, die an eine öffentliche Abwasser- (Regen, Schnee, Hagel) aus dem Bereich er der Gesellschaft einen Zustellungsbevoll- anlage angeschlossen sind oder die, zwar von bebauten und befestigten Flächen in mächtigten zu benennen. § 18 Baukostenzuschuss noch nicht angeschlossen sind, aber zum die öffentliche Abwasserleitung unmittel- (5) In den Fällen der Abs. (2) und 4 ist der § 19 Grundstücksanschlusskostenersatz Beispiel aufgrund des Anschluss- und bar oder mittelbar abfließt. Kunde verpflichtet, einenWechsel des Bevoll- § 20 Allgemeine Grundsätze der Benutzungszwanges angeschlossen wer- j) Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behand- mächtigten der Gesellschaft unverzüglich Entgelterhebung den. lung von häuslichem und ähnlichem anzuzeigen. § 21 Entgelterhebung für die b) Grundstücksanschlusskanäle sind die der Abwasser, die für eine Belastung von weni- (6) Tritt anstelle der Gesellschaft ein anderes Niederschlagswasserentsorgung direktenVerbindung zwischen dem Kanal- ger als 3 kg biochemischem Sauerstoffbe- Unternehmen in die sich aus dem Abwasser- § 22 Absetzungen bei der netz/öffentliche Sammelleitung und der darf (BSB5) oder 8 m³ täglich bemessen beseitigungsvertrag ergebenden Rechte und Niederschlagswasserentsorgung Grundstücksentwässerungsanlage die- sind. Kleinkläranlagen gehören nicht zu Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der § 23 Entgelterhebung für die nenden Leitungen im Bereich der öffent- den öffentlichen Abwasseranlagen und Zustimmung des Kunden. Der Unterneh- Schmutzwasserentsorgung lichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur sind für die Betreibung mit einer Dicht- menswechsel ist öffentlich bekannt zu geben. § 24 Festsetzung der Abwassermenge ersten Grundstücksgrenze eines nicht der heitsprüfung zu versehen. (7) Bei einer Veräußerung des Grundstücks § 25 Absetzungen Öffentlichkeit gewidmeten Grundstückes k) Abflusslose Gruben sind Sammelgruben ist der Vertrag mit dem Kunden mit Eintra- § 26 Entgelterhebung für die Entsorgung aus Richtung Sammelkanal betrachtet. Bei am Haus, in die Fäkalien und Grauwasser gung des Eigentumswechsels im Grundbuch von Fäkalabwasser und -schlamm Verlegung des öffentlichen Kanals über (Abwasser aus Küche, Dusche, Bad und beendet. Der Kunde ist verpflichtet, unver- § 27 Nebenleistungen Privatgrundstücke ist der Grundstücks- Waschmaschine) einzuleiten sind. züglich der Gesellschaft den neuen Eigen- § 28 Abschlagszahlungen anschlusskanal die Leitung innerhalb des l) Retentionsanlagen sind Anlagen zur Spei- tümer zu benennen. Für Schäden, die der § 29 Zahlung,Verzug, Stundung, Schutzstreifens, der die Verlängerung zwi- cherung und verzögerten Abgabe von Gesellschaft durch die von dem Kunden zu Ratenzahlung schen Hauptsammler und Grundstück- Regenwasser. Diese können als reine verantwortende, fehlende oder fehlerhafte § 30 Vorauszahlungen sentwässerungsanlage herstellt. Grund- Rückhaltung mit Ablauf oder als Rückhal- Information des Eigentumswechsels entste- § 31 Sicherheitsleistung stücksanschlusskanäle bestehen bei einem tung mit Ablauf und gleichzeitiger Nut- hen, haftet der Kunde gegenüber der Gesell- § 32 Aufrechnung Mischsystem aus einerVerbindungsleitung zung, mit einem Mindestvolumen von 2 schaft. und bei einemTrennsystem aus mindestens m³, ausgestaltet werden. V. Schlussbestimmungen einerVerbindungsleitung zwischen Haupt- m) Zisternen sind ortsunveränderlicher Was- § 4 Abwassereinleitung § 33 Datenschutz sammler im öffentlichen Bereich und den serspeicher, die ober- oder unterirdisch (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseiti- § 34 Gerichtsstand / Erfüllungsort Leitungen innerhalb des privaten Grund- gelagert werden können und dauerhaft gung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die § 35 Inkrafttreten stückes. mit Niederschlagswasser gespeist und die Reinigungswirkung der Klärwerke, den
DEZEMBER | 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 7 Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, genstehen, die Versagung der Ausnahme nicht, soweit und solange die Gesellschaft Vertragsstrafe zu berechnen. Dabei kann die Schlammbeseitigung oder die Schlamm- im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten an der Abwasserbeseitigung durch höhere die Gesellschaft höchstens vom Fünffachen verwertung beeinträchtigen, dass Material würde und der Kunde entstehende Mehrkos- Gewalt oder sonstige Umstände, deren Besei- derjenigen Abwassermenge ausgehen, die der öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ten übernimmt. Die Gesellschaft kann nach tigung ihr nicht zugemutet werden kann, sich auf der Grundlage der Abwassermenge ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder billigem Ermessen den entstehenden Mehr- gehindert ist. des Vorjahres anteilig für die Dauer des Unterhaltung behindern, erschweren oder aufwand festsetzen, wenn eine gemäß Abs. 2 (2) Verfügt das Grundstück des Kunden Verstoßes ergibt. Kann die Abwassermenge gefährden können, oder die in den öffentli- ausgeschlossene Einleitung erfolgt. über einen Anschluss an einen Kanal der des Vorjahres nicht ermittelt werden, so ist chen Abwasseranlagen arbeitenden Personen (6) § 50 Abs. 2 SächsWG bleibt unberührt. Gesellschaft ohne Anbindung an eine Abwas- diejenige vergleichbarer Kunden zugrunde schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkei- (7) Die Gesellschaft kann die Einleitungs- serbehandlungsanlage (Zentrale Kläranlage), zu legen. Die Vertragsstrafe ist nach den für ten, Gase und Dämpfe. bedingungen nach Abs. 3 Ziffer 2. und Abs. hat der Kunde vor Einleitung des Abwassers den Kunden geltenden Preisen zu berechnen. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: (4) neu festlegen, wenn die Einleitung von gemäß Abs. 1 auf seinem Grundstück durch Gleiches gilt, wenn unbefugt ein Anschluss an 1. Stoffe – auch in zerkleinertem Zustand – Abwasser in die Abwasserbeseitigungsein- Errichtung und Unterhaltung einer Klein- die Abwasserbeseitigungseinrichtung herge- die zu Ablagerungen oder Verstopfungen richtung nicht nur vorübergehend nach Art kläranlage im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. j) eine stellt oder Abwasser eingeleitet wird. in den öffentlichen Abwasseranlagen füh- oder Menge wesentlich geändert wird oder ausreichende Vorklärung des Abwassers unter (2) Ist die Dauer des Verstoßes nicht festzu- ren können (z.B. Kehricht, Schutt, Mist, wenn sich die für den Betrieb der Abwasser- Beachtung der DIN 4261 vorzunehmen (sog. stellen, so kann die Vertragsstrafe nach den Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, beseitigungseinrichtung geltenden Gesetze Teileinleiter). Grundsätzen des Abs. 1 über einen festge- Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, oder Bescheide ändern. Die Gesellschaft (3) Sofern das Grundstück des Kunden über stellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester kann Fristen festlegen, innerhalb derer die einen Anschluss an einen Kanal oder ein Dru- erhoben werden. und hefehaltige Rückstände, Schlamm, zur Erfüllung der geänderten Anforderun- ckentwässerungssystem der Gesellschaft mit (3) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt Haut- und Lederabfälle, Räumgut aus gen notwendigen Maßnahmen durchgeführt Anbindung an eine Abwasserbehandlungsan- werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder Leichtstoff- und Fettabscheidern, Grund- werden müssen. lage der Gesellschaft verfügt, hat der Kunde fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur stückskläranlagen und Abortgruben); (8) Wenn Stoffe im Sinne der Abs. (1) und das gesamte Abwasser ohneVorklärung einzu- Berechnung von Leistungen erforderlichen 2. Feuchttücher und Hygieneartikel 2 in die Abwasserbeseitigungseinrichtung leiten (sog.Volleinleiter). Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe 3. feuergefährliche, explosible, giftige, fett- gelangen, hat der Kunde die Gesellschaft (4) Mit schriftlicher Anzeige der Bereit- beträgt in diesem Fall das Zweifache des oder ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Karbid, sofort zu verständigen. stellung des Vollanschlusses durch die Betrages, den der Kunde bei ordnungsgemä- Phenole, Öle und dergl.), Säuren, Laugen, (9) Die Gesellschaft kann im Einzelfall Gesellschaft hat der Kunde seine private ßer Erfüllung seiner Verpflichtung zu zahlen Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln die Einleitung von Abwasser von einer Vor- Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube mit gehabt hätte. oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, behandlung oder Speicherung abhängig WC-Anschluss unverzüglich stillzulegen. (4) Eine Vertragsstrafe kann zudem verlangt mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe machen, wenn seine Beschaffenheit oder Die Anlagen des Kunden sind bei Außer- werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder und radioaktive Stoffe; Menge dies insbesondere im Hinblick auf den betriebnahme vom Grundstücksentwässe- fahrlässig seine Anzeigepflicht, gemäß § 13 4. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Betrieb der Abwasserbeseitigungseinrichtung rungssystem abzutrennen und gleichzeitig Abs. 1 und 2, verletzt. In diesem Fall beträgt Silosickersaft und Molke; oder auf sonstige gesetzliche Vorschriften vom Fäkal schlamm restlos zu entleeren. Eine die Vertragsstrafe das Zweifache des Betrages, 5. faulendes und sonst übelriechendes erfordert. gewünschte weitere Nutzung als Brauchwas- welcher auf der Grundlage des Frischwas- Abwasser (z. B. Überläufe aus Abortgru- (10) Solange die Abwasserbeseitigungsan- serzisterne ist mit der Gesellschaft abzustim- sermaßstabes des letzten Kalenderjahres vor ben, milchsaure Konzentrate, Krautwas- lagen nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind, men. bekannt werden des Anzeigeverstoßes für den ser); kann die Gesellschaft mit Zustimmung der (5) Die Abwasserbeseitigung kann unter- Anschluss zu berechnen wäre. 6. Abwasser, das schädliche oder belästi- höheren Wasserbehörde Abwasser, das wegen brochen werden, soweit dies zur Vornahme (5) Ist ein Kunde schuldhaft nicht bereit, gende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; seiner Art oder Menge in den vorhandenen betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich die nach DIN 4261 zeitlich vorgeschriebene 7. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfär- Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder behan- ist. Die Gesellschaft hat jede Unterbrechung Fäkalentsorgung durchführen zu lassen, bung im Klärwerk nicht gewährleistet ist; delt werden kann, von der Einleitung befris- oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu behe- wird von der Gesellschaft eine Vertragsstrafe 8. Abwasser, das den Auflagen eines wasser- tet ausschließen (§ 50 Abs. 5 SächsWG). ben. gegenüber den Kunden in Rechnung gestellt. rechtlichen Bescheides, den einschlägigen (11) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in Abwas- (6) Die Gesellschaft hat den Kunden bei Die Vertragsstrafe beträgt in diesem Fall das DIN-Normen oder vertraglich vereinbar- serbeseitigungseinrichtungen, die nicht an einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtig- Zweifache des Betrages, den der Kunde bei ten Einleitwerten nicht entspricht. eine Abwasserbehandlungsanlage der Gesell- ten Unterbrechung der Abwasserbeseitigung ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Verpflich- 9. Abwasser, dessen chemische und physi- schaft angeschlossen sind, nur nach ausrei- rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrich- tung zu zahlen gehabt hätte. Hierbei wird bei kalische Eigenschaften über den allge- chender Vorbehandlung durch Verfahren nach ten. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, einer Person von einem Fäkalienumfang von meinen Richtwerten für die wichtigsten dem Stand der Technik eingeleitet werden. wenn die Unterrichtung nach den Umstän- 1 cbm pro Jahr ausgegangen. Beschaffenheitskriterien des Anhanges (12) Die Einleitung von Abwasser, das der den nicht rechtzeitig möglich ist und die (6) Führt der Kunde keine Wartung seiner A.1 des Merkblattes DWA-M 115-2 und Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von Gesellschaft dies nicht zu vertreten hat. Abwasserbehandlungsanlage nach § 4 Abs. 2 der Anlage Einleitungsrichtwerte in der sonstigem Wasser, bedarf der schriftlichen und 3 Kleinkläranlagenverordnung durch, jeweiligen gültigen Fassung liegt. Bewilligung der Gesellschaft. Die Gesell- § 6 Verweigerung der legt er nicht unverzüglich auf Verlangen die 10.Abwasser aus Industrie- und Gewerbe- schaft ist berechtigt, mit dieser Bewilligung Abwasserbeseitigung Wartungsverträge oder die Wartungsproto- betrieben vom dem zu erwarten ist, dass gesonderte zusätzliche Entgelte mit dem (1) Unbeschadet der Regelung des 14 Abs. 1 kolle vor oder verstößt er sonst gegen Mit- es auch nach der Behandlung in der Klär- Kunden zu vereinbaren. ist die Gesellschaft berechtigt, die Abwasser- wirkungspflichten, gemäß § 16 Abs. 9, wird anlage nicht den Mindestanforderungen (13) Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und beseitigung zu verweigern, wenn der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes abflusslosen Gruben wird durch die Gesell- den Vertragsbedingungen zuwiderhandelt pro Verstoß fällig. entsprechen wird, schaft oder einem von ihr beauftragten Drit- und die Verweigerung erforderlich ist, um: (7) Kommt ein Kunde schuldhaft einer ihm 11.das wärmer als + 35° Celsius ist, ten entnommen und der öffentlichen Abwas- 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicher- auferlegten Sanierungsanordnung der Grund- 12.das einen pH-Wert von unter 6,5 oder serbehandlungsanlage zugeführt. heit der Allgemeinheit abzuwenden, stücksentwässerungsanlage nicht fristgemäß über 9,5 aufweist, (14) Kosten und sonstige Schäden, welche 2. zu gewährleisten, dass die Einleitungsver- nach, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 13.Grund-, Dränage- und Quellwasser, dadurch entstehen, dass der Kunde schuld- bote des § 4 eingehalten werden, 300 € je Vorgang fällig. 14.Abwasser, dessen chemische und physika- haft entgegen der vorstehenden Vorschriften 3. zu gewährleisten, dass die Grundstück- (8) Leitet ein Kunde über einen von der lische Eigenschaften über den in Anlage eine Abwassereinleitung vornimmt oder eine sentwässerungsanlage des Kunden so Gesellschaft festgesetzten Termin hinaus Einleitungsrichtwerte festgelegten Richt- ordnungsgemäße Abwasser- und Fäkalienent- betrieben wird, dass Störungen anderer Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen werten liegen. sorgung verhindert oder erschwert, sind von Kunden und störende Wirkungen auf die ein, dessen Beschaffenheit nicht dem Stand (3) Ausgenommen von Abs. 1 und 2 sind: diesem zu tragen. Wasserversorgung ausgeschlossen sind. der Technik entspricht, wird eine Vertrags- 1. unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im (15) Entwässert das betreffende Grundstück (2) Die Gesellschaft hat die Abwasserent- strafe in Höhe von 100 € pro Monat der Abwasser in der Art und in der Menge, im Trennsystem, so hat der Kunde dafür Sorge sorgung unverzüglich wiederaufzunehmen, unzulässigen Einleitung fällig. Dies gilt insbe- wie sie auch im Abwasser aus Haushaltun- zu tragen, dass im Grundstücksanschluss für sobald die Gründe für die Verweigerung sondere bei fehlender Außerbetriebsetzung gen üblicherweise anzutreffen sind; Niederschlagswasser kein Schmutzwasser und entfallen sind. Sind der Gesellschaft durch von Gruben mit Überlauf und Kleinkläran- 2. Stoffe, die nicht vermieden oder in einer im Grundstücksanschluss für Schmutzwasser Zuwiderhandlungen des Kunden nach Abs. lagen trotz vorhandenen Vollanschluss an den Vorbehandlungsanlage zurückgehalten kein Regen-, Drän- oder Grundwasser einge- 1 Kosten entstanden, hat dieser der Gesell- Schmutzwasserkanal. werden können und deren Einleitung die leitet wird. schaft diese Kosten zu ersetzen. Gesellschaft im Einzelfall gegenüber dem (3) Die Gesellschaft unterrichtet den § 8 Grundstücksbenutzung und Kunden zugelassen hat. § 5 Umfang der Abwasserbeseitigung, Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Stee- Grunddienstbarkeit (4) Die Gesellschaft kann im Einzelfall wei- Benachrichtigung genwiesen“ über die Verweigerung der (1) Der Kunde hat entsprechend § 93 WHG tergehende Anforderungen stellen, wenn dies bei Unterbrechungen Abwasserbeseitigung nach Abs. 1 und die für Zwecke der örtlichen Abwasserbeseiti- für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsan- (1) Unter den Voraussetzungen des § 4 ist Wiederaufnahme nach Abs. 1. gung das Anbringen und Verlegen von Anla- lagen erforderlich ist. der Kunde berechtigt und verpflichtet, aus- gen zur Abwasserbeseitigung einschließlich (5) Die Gesellschaft kann im Einzelfall Aus- schließlich über den von der Gesellschaft § 7 Vertragsstrafe Zubehör sowie sonstige Schutzmaßnahmen nahmen von den Bestimmungen der Absätze vorgehaltenen Grundstücksanschluss, gemäß (1) Verstößt der Kunde vorsätzlich oder zuzulassen bzw. den Zugang zu seiner Entwäs- (1) bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange § 12, Abwasser in die Abwasserbeseitigungs- grob fahrlässig gegen die Einleitungsverbote serungsanlage zu ermöglichen. Diese Pflicht und gesetzliche Vorschriften nicht entge- anlagen der Gesellschaft einzuleiten. Dies gilt des § 4, ist die Gesellschaft berechtigt, eine betrifft alle Grundstücke, die an die Abwas-
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