Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau

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Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
12. Jahrgang
                                                                                                                          19. Dezember 2019

www.landkreis-zwickau.de              AMTLICHE MIT TEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN                                              12 / 2019

                                                                                                         Foto: ©Keerathi Thiptinnakorn - iStock

            Liebe Leserin, lieber Leser,
            ich wünsche Ihnen ein gesegnetes
            Weihnachtsfest und einige
            ruhige Stunden, um für das
            neue Jahr Kraft und Zuversicht
            aufzutanken.
            Ihr Landrat
            Dr. Christoph Scheurer

Stellen-                              Sportlerwahl                      Veranstaltungstipps
ausschreibungen                       2019

                  Seiten 14 bis 17                 Seiten 22 bis 24                Seiten 31 und 32
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Seite 2                                                                                  ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                DEZEMBER | 2019

     Amt für Service und                                             Büro Landrat                                                                                Pressestelle
     Informationstechnik
                                                                    Ortsübliche Bekanntgabe                                                                     Aktuelle Statements
Informationen zum                                                   der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses                                          zu Beschlüssen des Kreistages
Bürgerservice                                                                                                                                                   in der Mediathek
                                                                    Die Sitzung des Sozial- und Gesundheits-       2. Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Allgemeine Öffnungszeiten                                           ausschusses findet am Mittwoch, dem               2020                                      In der Mediathek auf der Internetseite des
                                                                    22. Januar 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungs-         BV/097/2020                               Landkreises Zwickau finden Einwohner und
Montag                  08:00 bis 16:00 Uhr                         saal des Verwaltungszentrums in 08412 Wer-     3. Information zur Förderung der freien      Interessierte aktuelle, nach Themenkreisen
Dienstag                08:00 bis 18:00 Uhr                         dau, Königswalder Straße 18, statt.               Wohlfahrtspflege 2020                     sortierte kurze Filmbeiträge zum Landkreis-
Mittwoch                08:00 bis 12:00 Uhr                                                                           InfoV/098/2020                            geschehen.
Donnerstag              08:00 bis 18:00 Uhr                         Tagesordnung:                                  4. Informationen
Freitag                 08:00 bis 12:00 Uhr                                                                                                                     Aktuell sind unter der Überschrift Politik die
Sonnabend*              09:00 bis 12:00 Uhr                         Öffentlicher Teil:                             Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.        politischen Statements zu den Beschlüssen
*
    im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen                                                                                                                im Nachgang zur Sitzung des Kreistages zu
                                                                    1. Investitionsprogramm Barrierefreies         Zwickau, 12. Dezember 2019                   finden.
Sonnabendöffnungszeiten                                                Bauen 2020 „Lieblingsplätze für alle"
für Januar 2020                                                        BV/096/2020                                                                              http://www.landkreis-zwickau.de/Mediathek
                                                                                                                   Dr. C. Scheurer
4. Januar 2020                                                                                                     Landrat
Werdau, Königswalder Straße 18
                                                                                                                                                                 Jugendamt
11. Januar 2020
Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a                                   Landrat                                                                                    Bekanntmachung
18. Januar 2020                                                     Bekanntmachung                                                                              des Jugendamtes des
Zwickau,Werdauer Straße 62                                                                                                                                      Landkreises Zwickau
25. Januar 2020                                                     Der Kreistag Zwickau hat in seiner Sitzung     • 08412 Werdau, Königswalder Straße 18
Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-                             am 11. Dezember 2019 den Beteiligungsbe-       • 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62,         Gemäß § 75 des Achten Buches Sozialge-
Platz 5                                                             richt für das Geschäftsjahr 2018 des Land-       Haus 1                                     setzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - i. V. m.
                                                                    kreises Zwickau zur Kenntnis genommen.                                                      § 19 Landesjugendhilfegesetz und auf
Anschrift und Kontakt:                                                                                             zu folgenden Öffnungszeiten:                 Beschluss des Jugendhilfeausschusses des
Landkreis Zwickau                                                   Gemäß § 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemein-                                                   Landkreises Zwickau wird der Verein Licht-
Landratsamt, Bürgerservice                                          deordnung ist der Beteiligungsbericht von      Montag            08:00 Uhr bis 16:00 Uhr    haus Zwickau e. V. mit Wirkung vom 14.
PF 10 01 76, 08067 Zwickau                                          der Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar       Dienstag          08:00 Uhr bis 18:00 Uhr    November 2019 als Träger der freien Jugend-
Telefon: 0375 4402-21900                                            zu halten.                                     Mittwoch          08:00 Uhr bis 12.00 Uhr    hilfe befristet auf zwei Jahre anerkannt.
Fax:     0375 4402-31920                                                                                           Donnerstag        08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
E-Mail:	buergerservice@                                            Die Einsichtnahme ist ab dem 2. Januar 2020    Freitag           08:00 Uhr bis 12:00 Uhr    Werdau, 29. November 2019
         landkreis-zwickau.de                                       in den Bürgerservicestellen der Kreisverwal-
                                                                    tung Zwickau                                   möglich.
                                                                                                                                                                Käßner
                                                                    • 08371 Glauchau, Gerhar t-Haupt-              Zwickau, 12. Dezember 2019                   Amtsleiterin
                                                                      mann-Weg 2
     Impressum                                                      • 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil-
                                                                      helm-Külz-Platz 5                            Dr. C. Scheurer
     Amtsblatt Landkreis Zwickau                                    • 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a     Landrat                                       Pressestelle
     12. Jahrgang/12. Ausgabe
     Herausgeber:                                                                                                                                               Geänderte Öffnungszeiten
     Landkreis Zwickau, Landratsamt
     Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
                                                                     Umweltamt
                                                                                                                                                                zu den Feiertagen
     Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft
     des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
     Landrat Dr. Christoph Scheurer.                                Öffentliche Bekanntmachung                                                                  Am Freitag, dem 27. Dezember 2019,
     Amtlicher und redaktioneller Teil:
                                                                    zur Veröffentlichung des Biotopverzeichnisses                                               bleibt das Landratsamt Zwickau geschlossen.
     Verantwortlich:    Ilona Schilk, Pressesprecherin
     Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
     Telefon:           0375 4402-21040
                                                                                                                                                                Am Montag, dem 30. Dezember 2019, öff-
     Telefax:           0375 4402-21049                             Das Landratsamt Zwickau veröffentlicht auf     Das veröffentlichte Biotopverzeichnis ent-   net das Landratsamt Zwickau von 09:00 bis
     Redaktion:                                                     der Grundlage des § 30 Abs. 7 des Gesetzes     hält Listen mit Angaben zur Flurstücksnum-   12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr für die
     Ines Bettge,Telefon:   0375 4402-21042                         über Naturschutz und Landschaftspflege         mer, Gemarkung, Größe, Biotoptyp, Erhal-     Besucher.
     Ute Adling,Telefon:    0375 4402-21043                         (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)           tungszustand des Biotops und Nummer der
     E-Mail:                presse@landkreis-zwickau.de             i. V. m. § 21 Abs. 7 des Sächsischen Geset-    Biotopkartierung sowie Karten.
     Postanschrift:         Robert-Müller-Straße 4 – 8
                            08056 Zwickau                           zes über Naturschutz und Landschaftspflege
     Verlag:
                                                                    (Sächsisches Naturschutzgesetz – Sächs-        Die Karten liegen vom 15. bis 31. Januar      Amt für Planung, Schule, Bildung
     Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz                           NatSchG) das Biotopverzeichnis zum Stadt-      2020 in der Stadtverwaltung Crimmitschau,
     Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz                              gebiet Crimmitschau in der Ausgabe Nr. 1       Markt 1, 08451 Crimmitschau während der      Medienpädagogisches
     Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig                        des amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt     Dienststunden zur kostenlosen Einsicht-
     Satz:                                                          Crimmitschau am15. Januar 2020.                nahme durch jedermann aus.
                                                                                                                                                                Zentrum geschlossen
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     Druck:                                                         Die Veröffentlichung dient gleichzeitig der    Zwickau, 18. November 2019                   In der Zeit von Montag, den 23. Dezember
     ChemnitzerVerlag und Druck GmbH & Co KG                        Information der Gemeinde und der Grund-                                                     2019 bis Freitag, den 3. Januar 2020, bleibt
     Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz
                                                                    stücksberechtigten.                                                                         das Medienpädagogische Zentrum im Ver-
     Vertrieb:                                                                                                     Wendler                                      waltungszentrum Zwickau in der Werdauer
     VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG
     Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz                          Die Naturschutzbehörden führen die             Amtsleiterin                                 Straße 62 geschlossen.
     Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement
                                                                    Verzeichnisse der bekannten besonders
     Telefon:        0371 656 22100                                 geschützten Biotope in Form von Lis-
     Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an     ten und Karten. Der Schutz der Biotope
     Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.          hängt jedoch nicht davon ab, ob sie in den
     Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats­    Verzeichnissen eingetragen sind. Das heißt,
     amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos-          die Biotope sind gesetzlich geschützt,
     tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen
     Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.      sobald die Biotopeigenschaften zutreffen,
     Die nächste Ausgabe erscheint am 24. Januar 2020.              auch wenn die Biotope nicht im Verzeichnis
     Redaktionsschluss ist am 7. Januar 2020.                       erfasst sind.
Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
DEZEMBER | 2019                                                  ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                          Seite 3

 Landrat                                                                                                             Straßenverkehrsamt

Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur                                                 Öffentliche Zustellungen gemäß § 10
Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14                                             Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
SGB VIII in der Fassung vom 25. Oktober 2018, Beschluss 064.4/18/JHA
Vom 14. November 2019
                                                                                                                   Für Herrn Piotr Marcin Dzikiewicz,      amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas-
                                                                                                                   zuletzt wohnhaft in Chemnitzer          sungsbehörde, Königswalder Straße
Der Jugendhilfeausschuss des Land-      die Ereignisse in der Umset-        III. Inkrafttreten/Außerkraft-         Straße 19, 09212 Limbach-Ober-          18, 08412 Werdau, Zimmer 614,
kreises Zwickau hat am 13. Novem-       zung der Jahresarbeitsplanung       treten/Übergangsregelung               frohna, liegt imVerwaltungszentrum      folgendes Schriftstück:
ber 2019, Beschluss 005/19/JHA,         ersichtlich werden.                                                        des Landratsamtes Zwickau, Kraft-
Folgendes beschlossen:                  Die Einreichung des Verwen-         Diese Änderungsrichtlinie tritt am     fahrzeugzulassungsbehörde, Scher-       Bescheid des Landratsamtes
                                        dungsnachweises hat bis zum         1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzei-    bergplatz 4, 08371 Glauchau, Schal-     Zwickau, Straßenverkehrsamt
I. Änderung                             31. März des auf die Bewilli-       tig tritt Ziffer 2.1.d) der Richtli-   terraum, folgendes Schriftstück:        – Kfz-Zulassungsbehörde
                                        gung folgenden Haushaltsjahres      nie des Landkreises Zwickau zur                                                vom 28. November 2019
Die Richtlinie des Landkreises          zu erfolgen.“                       Gewährung von Zuwendungen              Bescheid des Landratsamtes              Aktenzeichen: 1323 113.555 amt-
Zwickau zur Gewährung von                                                   im Bereich der freien Jugendhilfe      Zwickau, Straßenverkehrsamt             liche Kennzeichen Z-AW102;
Zuwendungen im Bereich der           II. Bekanntmachungserlaubnis           §§ 11 - 14 SGB VIII in der Fassung     – Kfz-Zulassungsbehörde                 Z-JJ24; Z-JJ26
freien Jugendhilfe §§ 11-14 SGB                                             vom 25. Oktober 2018 außer Kraft.      vom 4. November 2019
VIII in der Fassung vom 25. Okto-    Die Verwaltung des Jugendamtes                                                Aktenzeichen:                           zur Einsicht bereit.
ber 2018 wird in Ziffer 2.1.d) wie   kann den Wortlaut der Richtli-         Ziffer 2.1.d) in der ab dem            1323 113.555 BS-J4
folgt geändert:                      nie des Landkreises Zwickau zur        1. Januar 2020 geltenden Fassung                                               Diese Schriftstücke können in der
                                     Gewährung von Zuwendungen im           findet auch auf Verwendungsnach-       zur Einsicht bereit.                    vorgenannten Dienststelle während
   „d) Verwendungsnachweis           Bereich der freien Jugendhilfe §§      weise das Förderjahr 2019 betref-                                              der Öffnungszeiten der Kraftfahr-
   Der Verwendungsnachweis           11-14 SGB VIII in der vom Inkraft-     fend Anwendung.                        Für Herrn Tomás Jano, zuletzt           zeugzulassungsbehörde des Land-
   besteht aus einem zahlenmä-       treten dieser Änderungsrichtlinie                                             wohnhaft in Kleine Brüderstraße 10      ratsamtes Zwickau (montags 08:00
   ßigen Nachweis, in dem die        an geltenden Fassung im Amtsblatt      Zwickau, 14. November 2019             in 08412 Werdau, liegt im Verwal-       bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis
   Einnahmen und Ausgaben            des Landkreises Zwickau bekannt                                               tungszentrum des Landratsamtes          12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00
   summarisch dargestellt wer-       machen.                                                                       Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungs-       Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00
   den und einem Sachbericht,                                               Dr. C. Scheurer                        behörde, Königswalder Straße 18,        Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
   aus welchem die Tätigkeit und                                            Landrat                                08412 Werdau, Zimmer 614, fol-          freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) einge-
                                                                                                                   gendes Schriftstück:                    sehen werden.

                                                                                                                   Bescheid des Landratsamtes              Ab dem 19. Dezember 2019 hän-
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur                                                 Zwickau, Straßenverkehrsamt             gen für die Dauer von zwei Wochen
Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß                                                  – Kfz-Zulassungsbehörde                 diesbezügliche Nachrichten gemäß
                                                                                                                   vom 11. November 2019                   § 10 Verwaltungszustellungsge-
§ 16 SGB VIII in der Fassung vom 25. Oktober 2018, Beschluss 065.3/18/JHA                                          Aktenzeichen:                           setz an der jeweiligen Bekanntma-
Vom 14. November 2019                                                                                              1323 113.555 Z-M2858                    chungstafel bzw. in den Schaukästen
                                                                                                                                                           im Eingangsbereich der nachfolgend
                                                                                                                   zur Einsicht bereit.                    aufgeführten Dienstgebäude des
Der Jugendhilfeausschuss des Land-      die Ereignisse in der Umset-        treten/Übergangsregelung                                                       Landratsamtes Zwickau aus:
kreises Zwickau hat am 13. Novem-       zung der Jahresarbeitsplanung                                              Für Herrn Peter Schieferdecker,
ber 2019, Beschluss 006/19/JHA,         ersichtlich werden.                 Diese Änderungsrichtlinie tritt am     zuletzt wohnhaft in Thomas-Münt-        • in 08371 Glauchau, Ger-
Folgendes beschlossen:                  Die Einreichung des Verwen-         1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzei-    zer-Weg 11, 09350 Lichtenstein, liegt      hart-Hauptmann-Weg 1 (Haus 2)
                                        dungsnachweises hat bis zum         tig tritt Ziffer 2.1.1.d) der Richt-   imVerwaltungszentrum des Landrats-      • in 08412 Werdau, Königswalder
I. Änderung                             31. März des auf die Bewilli-       linie des Landkreises Zwickau zur      amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzu-            Straße 18
                                        gung folgenden Haushaltsjahres      Gewährung von Zuwendungen              lassungsbehörde, Scherbergplatz 4,       • in 08056 Zwickau, Robert-Mül-
Die Richtlinie des Landkreises          zu erfolgen.“                       im Bereich der freien Jugendhilfe      08371 Glauchau, Schalterraum, fol-         ler-Straße 4 - 8 (Gebäude C)
Zwickau zur Gewährung von                                                   gemäß § 16 SGB VIII in der Fas-        gendes Schriftstück:                    • in 08056 Zwickau, Werdauer
Zuwendungen im Bereich der           II. Bekanntmachungserlaubnis           sung vom 25. Oktober 2018 außer                                                   Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)
freien Jugendhilfe gemäß § 16 SGB                                           Kraft.                                 Bescheid des Landratsamtes
VIII in der Fassung vom 25. Okto-    Die Verwaltung des Jugendamtes                                                Zwickau, Straßenverkehrsamt             Es wird darauf hingewiesen, dass
ber 2018 wird in Ziffer 2.1.1.d)     kann den Wortlaut der Richtli-         Ziffer 2.1.1.d) in der ab dem          – Kfz-Zulassungsbehörde                 die vorgehend näher bezeichneten
wie folgt geändert:                  nie des Landkreises Zwickau zur        1. Januar 2020 geltenden Fassung       vom 26. November 2019                   Schriftstücke an dem Tag als zuge-
                                     Gewährung von Zuwendungen              findet auch auf Verwendungsnach-       Aktenzeichen:                           stellt gelten, an dem seit dem Tag
   „d) Verwendungsnachweis           im Bereich der freien Jugendhilfe      weise das Förderjahr 2019 betref-      1323 113.555 GC-YV 31                   des Aushängens zwei Wochen ver-
   Der Verwendungsnachweis           gemäß § 16 SGB VIII in der vom         fend Anwendung.                                                                strichen sind.
   besteht aus einem zahlenmä-       Inkrafttreten dieser Änderungs-                                               zur Einsicht bereit.
   ßigen Nachweis, in dem die        richtlinie an geltenden Fassung im     Zwickau, 14. November 2019                                                     Werdau, 18. November 2019
   Einnahmen und Ausgaben            Amtsblatt des Landkreises Zwickau                                             Für Herrn Olaf Harder, zuletzt
   summarisch dargestellt wer-       bekannt machen.                                                               wohnhaft in Leipziger Straße
   den und einem Sachbericht,                                               Dr. C. Scheurer                        142,08451 Crimmitschau, liegt im        Gehlhaar
   aus welchem die Tätigkeit und     III. Inkrafttreten/Außerkraft-         Landrat                                Verwaltungszentrum des Landrats-        Amtsleiterin

 Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn Alexander Storch,          Bescheid vom 13. November 2019         Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, don-      im Eingangsbereich der nachfolgend      Es wird darauf hingewiesen, dass
zuletzt wohnhaft in 09337 Hohen-     Aktenzeichen:                          nerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und       aufgeführten Dienstgebäude des          das vorgehend näher bezeichnete
stein-Ernstthal, Friedrich-En-       1245/Br/469/161106/SiC                 13:00 bis 15:00 Uhr), eingesehen       Landratsamtes Zwickau aus:              Schriftstück an demTag als zugestellt
gels-Straße 68, liegt im Verwal-                                            werden.                                • in 08371 Glauchau, Gerhart-           gilt, an dem seit demTag des Aushän-
tungszentrum des Landratsamtes       zur Einsicht bereit.                                                             Hauptmann-Weg 1 (Haus 2)             gens zwei Wochen verstrichen sind.
Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet                                              Ab dem 19. Dezember 2019 hängt         • in 08412 Werdau, Königswalder
UVG, Werdauer Straße 62, 08056       Dieses Schriftstück kann in der vor-   für die Dauer von zweiWochen eine         Straße 18                            Zwickau, 28. November 2019
Zwickau, Zimmer 304, Haus 7, fol-    genannten Dienststelle während der     diesbezügliche Nachricht gemäß         • in 08056 Zwickau, Robert-
gendes Schriftstück:                 Öffnungszeiten des Jugendamtes,        § 10 Verwaltungszustellungsge-            Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)
                                     Sachgebiet UVG des Landratsamtes       setz an der jeweiligen Bekanntma-       • in 08056 Zwickau, Werdauer           Frank Schubert
                                     Zwickau (dienstags 09:00 bis 12:00     chungstafel bzw. in den Schaukästen       Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)        Dezernent
Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
Seite 4                                                            ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                        DEZEMBER | 2019

Aus technischen Gründen wird die im Amtsblatt des Landkreises Zwickau vom 12. November 2019/12. Jahrgang (Nr. 11 /2019, S. 3) bekannt gemachte Satzung des Landkreises Zwickau
über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 10. Oktober 2019 nochmals öfentlich bekannt gemacht.

 Landrat

Satzung des Landkreises Zwickau über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
(Entschädigungssatzung)
Vom 10. Oktober 2019

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung                 für den Zeitaufwand, den sie alsVertreter       Das Sitzungsgeld ist bei mehrmaliger                           §6
für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in              des Landrates aufwenden, eine Aufwands-         Inanspruchnahme am selben Tag auf                       Reisekostenersatz
der Bekanntmachung der Neufassung vom                 entschädigung für jeden Vertretungstag          einen Tageshöchstsatz von 136,00 EUR
9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99) hat der                                                               beschränkt.                                 Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit
Kreistag des Landkreises Zwickau am                   - bei einer Inanspruchnahme bis zu                                                          der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des
9. Oktober 2019 folgende Entschädigungssat-             zwei Stunden in Höhe von 56,00                Der Anspruch auf Sitzungsgeld für Frak-     Gebietes des Landkreises erhalten ehrenamt-
zung beschlossen:                                       EUR,                                          tionssitzungen ist auf eine Fraktionssit-   lich Tätige neben der jeweiligen Entschädi-
                                                      - bei Inanspruchnahme länger als zwei           zung pro Kreistag beschränkt.               gung nach §§ 2 bis 4 einen Reisekostenersatz
                 §1                                     Stunden in Höhe von 79,00 EUR                                                             in entsprechender Anwendung der Bestim-
      Anspruch auf Entschädigung                        (Tageshöchstsatz) gewährt.                (2) Die ehrenamtlichen Mitglieder des           mungen des Sächsischen Reisekostengesetzes.
                                                                                                      Jugendhilfeausschusses und seiner
Ehrenamtlich für den Landkreis tätige Bür-       (2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1            Unterausschüsse, welche nicht Mit-                              §7
ger nach den § 15 i. V. m. § 19 SächsLKrO            wird vierteljährlich abgerechnet und bis         glied des Kreistages sind, erhalten ein                    Inkrafttreten
erhalten den Ersatz ihrer notwendigen Ausla-         zum 15. im ersten Monat des folgenden            Sitzungsgeld je Sitzung des Jugendhil-
gen und ihres Dienstausfalles nach Maßgabe           Quartals gezahlt.                                feausschusses bzw. des Unterausschusses     Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in
dieser Satzung.                                                                                       in Höhe von 68,00 EUR.                      Kraft.
                                                                  §4
                   §2                                   Berechnung der zeitlichen                 (3) Die stimmberechtigten Mitglieder des        Zwickau, 10. Oktober 2019
           Entschädigung nach                              Inanspruchnahme                            Behindertenbeirates, welche nicht Mit-
           Durchschnittssätzen                                                                        glied des Kreistages sind, erhalten ein
                                                 (1) Die Entschädigung gemäß §§ 2 und 3               Sitzungsgeld je Sitzung des Behinder-       Dr. C. Scheurer
(1) Bis auf die Kreisräte erhalten alle ehren-       wird im Einzelfall nach dem tatsäch-             tenbeirates in Höhe von 68,00 EUR.          Landrat
    amtlich für den Landkreis tätigen Bürger         lichen, notwendigerweise für die Ver-            Der Vorsitzende des Behindertenbei-
    und ehrenamtlich Tätigen nach § 15 der           richtung der ehrenamtlichen Tätigkeit            rates (Kreisrat) erhält zusätzlich zum
    SächsLKrO den Ersatz ihrer notwendi-             entstandenen Zeitaufwand berechnet.              Sitzungsgeld nach Abs. 2 eine Aufwands-
    gen Auslagen und des Verdienstausfalls                                                            entschädigung von 53,00 EUR je durch-       Hinweis:
    nach einheitlichen Durchschnittssätzen.      (2) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit              geführte Sitzung des Behindertenbeira-
    Satz 1 gilt auch für geladene sachkun-           benötigten Zeit wird je eine halbe               tes.                                        Zu der vorstehenden Satzung ergeht gemäß
    dige Einwohner und Sachverständige für           Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer                                                       § 3 Absatz 5 der Landkreisordnung für den
    alle Sitzungen des Kreistages und seiner         Beendigung hinzugerechnet (zeitliche         (4) Fraktionsvorsitzende erhalten eine          Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreis-
    Ausschüsse, des Ältestenrates und der            Inanspruchnahme). Beträgt der Zeit-              zusätzliche monatliche Aufwandsent-         ordnung – SächsLKrO) in der Fassung der
    sonstigen Beiräte.                               abstand zwischen zwei ehrenamtlichen             schädigung bei einer Fraktionsstärke von    Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs-
                                                     Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so          5 bis 10 Mitgliedern in Höhe von 68,00      GVBl. S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 des
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer          darf nur der tatsächliche Zeitabstand            EUR, 11 bis 20 Mitgliedern in Höhe          Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (Sächs-
    zeitlichen Inanspruchnahme                       zwischen Beendigung der ersten und               von 90,00 EUR, über 20 Mitgliedern in       GVBl. S. 626, 631) geändert worden ist, fol-
                                                     Beginn der zweiten Tätigkeit zugerech-           Höhe von 112,50 EUR.                        gender Hinweis:
     - von bis zu zwei Stunden 34,00 EUR             net werden.
     - von bis zu vier Stunden 45,00 EUR                                                          (5) Kreisräte, die während des laufenden        Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlet-
       und                                       (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inan-           Monats ausscheiden oder nachrücken,         zung von Verfahrens- und Formvorschriften
     - von über vier Stunden 56,00 EUR               spruchnahme bei Sitzungen ist nicht              erhalten für den Monat des Ausschei-        beim Zustandekommen dieser Satzung nach
       (Tageshöchstsatz).                            die Dauer der Sitzung, sondern die               dens oder Nachrückens die Aufwands-         Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntma-
                                                     Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers              entschädigung in voller Höhe.               chung nicht mehr geltend gemacht werden
(3) Der Anspruch auf den Ersatz der Aus-             maßgebend. Die Vorschriften des Absat-                                                       kann.
    lagen und des Verdienstausfalls nach             zes 2 bleiben unberührt. Besichtigun-        (6) Die Aufwandsentschädigung nach Abs.
    Durchschnittssätzen besteht nur dann,            gen, die im Rahmen der ehrenamtlichen            1, das Sitzungsgeld nach Abs. 2 sowie       Es sei denn, dass
    wenn der Berechtigte einen Anspruch              Tätigkeit anfallen und die unmittelbar           die Aufwandsentschädigung nach Abs. 3
    dem Grunde nach geltend machen                   vor oder nach einer Sitzung stattfinden,         werden vierteljährlich ausgezahlt. Eine     1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft
    kann. Soweit kein Verdienstausfall ent-          werden in die Sitzung eingerechnet.              monatliche Auszahlung ist auf Antrag           erfolgt ist,
    steht, wird eine um 20 Prozent ermä-                                                              möglich.                                    2. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der
    ßigte Entschädigung nach Abs. 2 als          (4) Die Entschädigung für mehrmalige                                                                Sitzungen, die Genehmigung oder die
    Entschädigung für notwendige Ausla-              Inanspruchnahme am selben Tag darf           (7) Der Grundbetrag sowie das Sitzungsgeld         Bekanntmachung der Satzung verletzt
    gen und den entstandenen Zeitaufwand             zusammengerechnet den Tageshöchst-               werden in dem auf das Quartal folgen-          worden sind,
    gezahlt.                                         satz gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 nicht über-        den Monat gezahlt; bei einer beantrag-      3. der Landrat dem Beschluss nach § 48
                                                     steigen.                                         ten monatlichen Zahlung wird das Sit-          Absatz 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid-
(4) Gelder für Ersatz der Auslagen und des                                                            zungsgeld in dem auf das Entstehen des         rigkeit widersprochen hat,
    Verdienstausfalles nach einheitlichen                          §5                                 Anspruches folgenden Monat gezahlt.         4. vor Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises
    Durchschnittssätzen werden viertel-               Aufwandsentschädigung für                                                                      genannten Frist
    jährlich abgerechnet und bis zum 15.         Kreisräte, Mitglieder von Ausschüssen            (8) Die Aufwandsentschädigung wird nicht             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
    im ersten Monat des folgenden Quar-                     und Beiräten des                          gezahlt, wenn der Anspruchsberech-                  Beschluss beanstandet hat oder
    tals gezahlt. Auf Antrag können die            Kreistages, Fraktionsvorsitzenden                  tigte sein Amt länger als drei Monate            b) die Verletzung der Verfahrens- oder
    Gelder monatlich abgerechnet werden.                                                              nicht ausübt, für die über drei Monate              Formvorschriften gegenüber dem
    Sie werden dann jeweils zum Ende des         (1) Den Kreisräten wird für die Ausübung             hinausgehende Zeit. Dies gilt insbeson-             Landkreis Zwickau unter Bezeich-
    auf die Abrechnung folgenden Monats              ihres Amtes eine Aufwandsentschädi-              dere, wenn der Anspruchsberechtigte in              nung des Sachverhaltes, der die Ver-
    gezahlt.                                         gung gewährt:                                    dieser Zeit den Sitzungen der Gremien               letzung begründen soll, schriftlich
                                                                                                      unentschuldigt fernbleibt.                          geltend gemacht worden ist.
                 §3                                   1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe
 Aufwandsentschädigung für weitere                       von 132,00 EUR und                       (9) § 5 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend für      Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5,
    Stellvertreter des Landrates                                                                      die Teilnahme an anderen dort nicht         Satz 2, Nummer 3 oder Nummer 4 Sächs
                                                      2. als Sitzungsgeld je Sitzung des Kreis-       genannten Gremien im Auftrag des            LKrO geltend gemacht worden, so kann auch
(1) Kreisräten, die zu weiteren Stellvertre-             tages, eines Ausschusses, eines Beira-       Landrates, soweit nicht schon aufgrund      nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    tern des Landrates i. S. d. § 51 Abs. 1              tes, einer Fraktion, des Ältestenrates       sonstiger Rechtsvorschriften eine Ent-      jedermann diese Verletzung geltend machen.
    SächsLKrO bestellt worden sind, wird                 in Höhe von 68,00 EUR.                       schädigung gewährt wird.
Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
DEZEMBER | 2019                                                 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                       Seite 5

 Amt für Straßenbau

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Stadt Hartenstein

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz        Stadt Hartenstein unter der laufenden        3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Straßen-     Die Verfügung einschließlich der Begründung
vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das       Nummer 2 eingetragen, wird zwischen             baulast. Straßenbaulastträger ist die Stadt   und den zugehörigen Unterlagen liegt ab
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.      dem Anfangspunkt – Wilhelm-Zie-                 Hartenstein.                                  dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt
Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert          rold-Weg in Hartenstein, OT Zschocken                                                         Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371
worden ist, wird eine Umstufungsverfü-            – und dem Endpunkt – Grundstücks-            4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie         Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme
gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich         grenze der Flurstücke Nr. 618, 1/14 und         folgt:                                        aus und kann während der Sprechzeiten dort
bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau          615/1 der Gemarkung Niederschocken                                                            eingesehen werden.
hat mit Datum vom 18. November 2019               – mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 zur
unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A              Ortsstraße umgestuft.                        Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines       Glauchau, 18. November 2019
13/2019 folgende Verfügung erlassen:                                                           Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider-
                                                2. Widmungsbeschränkungen: Keine               spruch erhoben werden. Der Widerspruch
1. Die Gemeindeverbindungsstraße Ort-                                                          ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
   mannsdorfer Straße in der Stadt Harten-                                                     Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße        Lobe
   stein, im Straßenbestandsverzeichnis der                                                    4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.                Amtsleiter

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Stadt Hartenstein/Stadt Wildenfels

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz        Gemeindeverbindungsstraße liegt auf             1. Januar 2020 zum öffentlichen Feld-         Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße
vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das       dem Gemeindegebiet der Stadt Wilden-            und Waldweg umgestuft.                        4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.      fels und ist derzeit ohne Eintragung im
Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert          Straßenbestandsverzeichnis der Stadt         2. Widmungsbeschränkungen: Keine                 Die Verfügung einschließlich der Begründung
worden ist, wird eine Umstufungsverfü-            Wildenfels (Verlauf über Flurstück                                                            und den zugehörigen Unterlagen liegt ab
gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich         Nr. 85/a und 297/2 der Gemarkung             3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Straßen-     dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt
bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau          Härtensdorf) – wird zwischen dem                baulast.                                      Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371
hat mit Datum vom 18. November 2019               Anfangspunkt – Grundstücksgrenze der                                                          Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme
unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A              Flurstücke Nr. 618, 1/14 und 615/1           4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie         aus und kann während der Sprechzeiten dort
13/2019 folgende Verfügung erlassen:              der Gemarkung Niederschocken – und              folgt:                                        eingesehen werden.
                                                  dem Endpunkt – Weggabelung Frei-
1. Die Gemeindeverbindungsstraße „Ort-            tagstraße/Straße nach Ortmannsdorf                                                            Glauchau, 18. November 2019
   mannsdorfer Straße“ – der I. Teilab-           (Grenzlinie zwischen Flurstück Nr.           Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines
   schnitt ist eingetragen im Straßenbe-          871/1 der Gemarkung Niederzschocken          Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider-
   standsverzeichnis der Stadt Hartenstein        und Flurstück Nr. 1269 der Gemarkung         spruch erhoben werden. Der Widerspruch           Lobe
   als Blatt Nr. 2, der II. Teilabschnitt der     Ortmannsdorf) – mit Wirkung ab dem           ist schriftlich oder zur Niederschrift beim      Amtsleiter

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz        (Blatt Nr. 1, lfd. Nr.1/1 im Übersichts-     3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Stra-        Die Verfügung einschließlich der Begründung
vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das       blatt), wird in dem Teilabschnitt zwischen      ßenbaulast. Straßenbaulastträger ist die      und den zugehörigen Unterlagen liegt ab
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.      dem Anfangspunkt – Gemarkungsgrenze             Gemeinde Mülsen.                              dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt
Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert          zu Härtensdorf (Grenze der Flurstücke                                                         Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371
worden ist, wird eine Umstufungsverfü-            1196/1 Gemarkung Ortmannsdorf und            4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie         Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme
gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich         Flurstück 639a Gemarkung Härtens-               folgt:                                        aus und kann während der Sprechzeiten dort
bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau          dorf) – und dem Endpunkt – Kreisstraße                                                        eingesehen werden.
hat mit Datum vom 21. November 2019               K 9306 – mit Wirkung ab dem 1. Januar        Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines
unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A              2020 zum öffentlichen Feld- undWaldweg       Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider-             Glauchau, 21. November 2019
13b/2019 folgende Verfügung erlassen:             umgestuft.                                   spruch erhoben werden. Der Widerspruch
                                                                                               ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
1. Die Gemeindeverbindungsstraße Frei-          2. Widmungsbeschränkungen: Keine               Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße        Lobe
   tagstraße, eingetragen im Straßenbe-                                                        4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.                Amtsleiter
   standsverzeichnis der Gemeinde Mülsen

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Umstufung einer Wegeanlage in der Gemeinde Mülsen

Gemäß § 7 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz        blatt), wird in dem Teilabschnitt zwischen   2. Widmungsbeschränkungen: Keine                 Die Verfügung einschließlich der Begründung
vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das       dem Anfangspunkt – Gemarkungsgrenze                                                           und den zugehörigen Unterlagen liegt ab
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.      zu Niederzschocken (Grenze der Flurstü-      3. Hinweis: Es gilt die gesetzliche Stra-        dem 19. Dezember 2019 beim Landratsamt
Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert          cke 1269 der Gemarkung Ortmannsdorf             ßenbaulast. Straßenbaulastträger ist die      Zwickau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371
worden ist, wird eine Umstufungsverfü-            und Flurstück 871/1 der Gemarkung               Gemeinde Mülsen                               Glauchau, Zimmer 402, zur Einsichtnahme
gung des Landratsamtes Zwickau öffentlich         Niederzschocken) – und dem Endpunkt                                                           aus und kann während der Sprechzeiten dort
bekannt gemacht. Das Landratsamt Zwickau          – Gemarkungsgrenze zu Härtensdorf            4. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet wie         eingesehen werden.
hat mit Datum vom 21. November 2019               (Grenze der Flurstücke 639a der Gemar-          folgt:
unter dem Aktenzeichen 1451.656.00 A              kung Härtensdorf und Flurstück 1269 der                                                       Glauchau, 21. November 2019
13a/2019 folgende Verfügung erlassen:             Gemarkung Ortmannsdorf) – mit Wir-           Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines
                                                  kung ab dem 1. Januar 2020 zum öffentli-     Monats nach ihrer Bekanntgabe Wider-
1. Die Gemeindeverbindungsstraße Frei-            chen Feld- und Waldweg umgestuft.            spruch erhoben werden. Der Widerspruch           Lobe
   tagstraße, eingetragen im Straßenbe-                                                        ist schriftlich oder zur Niederschrift beim      Amtsleiter
   standsverzeichnis der Gemeinde Mülsen                                                       Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße
   (Blatt Nr. 1, lfd. Nr.1/1 im Übersichts-                                                    4 – 8, 08056 Zwickau, zu erheben.
Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
Seite 6                                                       ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                           DEZEMBER | 2019

Die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) der Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH ändern sich ab dem 1. Januar 2020 nach Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 30. August 2019:

 Westsächsische Abwasser- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) der Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

Inhalt                                             I. Allgemeine Bedingungen                 c)	Öffentliche Abwasserleitung ist grund-            zur Bewässerung von Haus und Garten
                                                                                                 sätzlich die in öffentlichen Straßen, Plät-       genutzt werden.
I. Allgemeine Bedingungen                             § 1 Vertragsverhältnis                    zen und Wegen verlegte öffentliche Sam-       n)	R egentonnen sind ortsveränderliche
                                            (1) Die Westsächsische Abwasserentsor-               melleitung, in welche die Anschlusskanäle         Behälter, die nicht dauerhaft mit Nieder-
§1   Vertragsverhältnis                    gungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH           einmünden. In Ausnahmefällen ist auch             schlagswasser gespeist werden.
§2   Begriffsbestimmungen                  (nachfolgend Gesellschaft genannt) führt die         die in privaten Grundstücken verlegte
§3   Vertragspartner, Kunde                Abwasserbeseitigung auf der Grundlage eines          öffentliche Sammelleitung, in welche die               § 3 Vertragspartner, Kunde
§4   Abwassereinleitung                    privatrechtlichen Abwasserbeseitigungsver-           Anschlusskanäle einmünden und soweit          (1) Vertragspartner und Kunde der Gesell-
§5   Umfang der Abwasserbeseitigung,        trages durch. Für dieses Vertragsverhältnis          diese zwei öffentliche Abwasseranlagen        schaft ist im Rahmen des Abwasserbeseiti-
     Benachrichtigung bei                   gelten die nachfolgenden Bedingungen.                verbindet, öffentliche Abwasserleitung.       gungsvertrages grundsätzlich der Grund-
     Unterbrechungen                       (2) Das Vertragsverhältnis kommt auch            d)	Revisionsschacht ist die Anlage zur Über-     stückseigentümer. In Ausnahmefällen kann
§ 6 Verweigerung der                        durch Einleitung von Abwasser in das Kanal-          prüfung des Anschlusskanals und der           derVertrag auch mit dem Erbbauberechtigten
     Abwasserbeseitigung                   system der Gesellschaft oder durch sonstige          Grundstücksentwässerungsanlage.               oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstücks
§ 7 Vertragsstrafe                         Inanspruchnahme der Gesellschaft zu Stande.      e)	Grundstücksentwässerungsanlagen sind          dinglich Berechtigten abgeschlossen werden.
§ 8 Grundstücksbenutzung und                (3) Kommt der Abwasserbeseitigungsver-               alle Einrichtungen zur Abwasserableitung      (2) Tritt an die Stelle eines Grund-
     Grunddienstbarkeit                    trag durch Abwassereinleitung zustande, so ist       und Abwasserbehandlung, soweit sie nicht      stückseigentümers eine Gemeinschaft
§ 9 Zutrittsrecht, Anzeigepflicht,          der Kunde verpflichtet, dies der Gesellschaft        Bestandteil einer öffentlichen Abwasser-      von Wohnungseigentümern im Sinne des
     Auskünfte                             unverzüglich mitzuteilen. Schäden aus unsach-        anlage sind. Hierzu gehören insbesondere      Wohnungseigentumsgesetzes, so wird
§ 10 Haftung                               gemäßem Anschluss oder Einleitung hat der            auch Fallrohre, Hausanschlussleitungen,       der Abwasserbeseitigungsvertrag mit der
                                            Kunde zu tragen. Die Abwasserbeseitigung             Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben mit      Gemeinschaft derWohnungseigentümer abge-
II. Technische Bedingungen                  erfolgt zu den für gleichartige Vertragsver-         Einleitung von Fäkalien durchTrockenklo-      schlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet
für den Anschluss von                       hältnisse geltenden Preisen der Gesellschaft.        sett und solche mit Einleitung von Fäka-      anteilig nach dem Verhältnis seines jeweiligen
Grundstücken an öffentliche                 (4) Die Gesellschaft händigt jedem Kunden            lien durch Spülklosett und häuslichem         Miteigentumsanteils für dieVerbindlichkeiten
zentrale Abwasseranlagen                   auf Verlangen die dem Abwasserbeseitigungs-          Abwasser. Befinden sich Teile der Grund-      derWohnungseigentümergemeinschaft. Jeder
                                            vertrag zu Grunde liegenden Abwasserent-             stücksentwässerungsanlage in der Projek-      Wohnungseigentümer haftet als Gesamt-
§ 11 Grundstücksentwässerungsanlage        sorgungsbedingungen (AEB) einschließlich             tion über dem öffentlichen Bereich (z. B.     schuldner, wenn er sich auch persönlich ver-
§ 12 Grundstücksanschlusskanal             der dazugehörenden Preisregelungen und               Regenrinnen und Fallrohre am Gebäude          pflichtet hat. Die Wohnungseigentümerge-
§ 13 Anschluss und Trennung der             Preislisten unentgeltlich aus.                       bei Grenzbebauung), so endet die Grund-       meinschaft verpflichtet sich, einen Verwalter
     Grundstücksentwässerungsanlage        (5) Eine Veröffentlichung erfolgt zudem im           stücksentwässerungsanlage an der Ober-        oder eine andere Person zu bevollmächtigen,
§ 14 Überprüfung der Grundstücks-           Internet unter www.wad-gmbh.de/aeb.                  kante der Bodenfläche.                        alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Abwas-
     entwässerungsanlage                   (6) Änderungen der Allgemeinen Entsor-           f)	Grundstück im Sinne der AEB ist das           serbeseitigungsvertrag ergeben, mit Wirkung
§ 15 Untersuchung des Abwassers /           gungsbedingungen werden durch Mitteilung             Grundstück im Sinne des Grundbuchrech-        für und gegen alle Wohnungseigentümer mit
     Eigenkontrolle                        in den Amtsblättern der Landkreise Zwickau           tes.                                          der Gesellschaft abzuschließen und personelle
                                            und Erzgebirgskreis bekannt gegeben.             g)	Indirekteinleiter sind Kunden, die einer      Änderungen, welche die Haftung der Woh-
III.Technische Bedingungen                                                                       Genehmigung nach § 58 Abs. 1 des Geset-       nungseigentümer berühren, der Gesellschaft
für Bau und Betrieb von                              § 2 Begriffsbestimmungen                    zes zur Ordnung des Wasserhaushaltes          unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter
Kleinkläranlagen und abflusslosen           (1) Die in § 2 der Satzung des Abwas-                (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bedür-          nicht benannt, so sind die an einenWohnungs-
Sammelgruben                               serzweckverbandes Lungwitztal-Steegen-               fen.                                          eigentümer abgegebenen Erklärungen der
                                            wiesen über die Abwasserbeseitigung und den      h)	Oberflächenwasser ist das an der Oberflä-     Gesellschaft auch für die übrigen Eigentümer
§ 16 Allgemeine Vorschriften               Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseiti-        che abfließende Wasser, das kein Abwasser     rechtswirksam.
§ 17 Entnahme,Transport und                 gungseinrichtung festgelegten Begriffsbestim-        im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes       (3) Abs. (2) Satz 1 gilt entsprechend, wenn
     Entsorgung von Fäkalschlamm,           mungen werden in diesen AEB mit derselben            ist, wie zum Beispiel Bach-, Teich- oder      das Eigentum an dem Grundstück mehreren
     Fäkalien und Abwässern aus             Bedeutung verwendet.                                 Drainagewasser.                               Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamt-
     Kleinkläranlagen und                   (2) Die nachstehenden Begriffe haben im          i)	Niederschlagswasser im Sinne dieser AEB       handeigentum und Miteigentum nach Bruch-
     abflusslosen Gruben                   Sinne dieser AEB folgende Bedeutung:                 ist das Abwasser im Sinne des Sächsischen     teilen).
                                            a)	Kunden sind die Eigentümer der Grund-            Wassergesetzes, das bei Niederschlägen        (4) Wohnt der Kunde nicht im Inland, so hat
IV. Kostenersatze und Entgelte                 stücke, die an eine öffentliche Abwasser-        (Regen, Schnee, Hagel) aus dem Bereich        er der Gesellschaft einen Zustellungsbevoll-
                                                anlage angeschlossen sind oder die, zwar         von bebauten und befestigten Flächen in       mächtigten zu benennen.
§ 18 Baukostenzuschuss                         noch nicht angeschlossen sind, aber zum          die öffentliche Abwasserleitung unmittel-     (5) In den Fällen der Abs. (2) und 4 ist der
§ 19 Grundstücksanschlusskostenersatz          Beispiel aufgrund des Anschluss- und             bar oder mittelbar abfließt.                  Kunde verpflichtet, einenWechsel des Bevoll-
§ 20 Allgemeine Grundsätze der                  Benutzungszwanges angeschlossen wer-         j)	Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behand-     mächtigten der Gesellschaft unverzüglich
     Entgelterhebung                           den.                                             lung von häuslichem und ähnlichem             anzuzeigen.
§ 21 Entgelterhebung für die                b)	Grundstücksanschlusskanäle sind die der          Abwasser, die für eine Belastung von weni-    (6) Tritt anstelle der Gesellschaft ein anderes
     Niederschlagswasserentsorgung             direktenVerbindung zwischen dem Kanal-           ger als 3 kg biochemischem Sauerstoffbe-      Unternehmen in die sich aus dem Abwasser-
§ 22 Absetzungen bei der                        netz/öffentliche Sammelleitung und der           darf (BSB5) oder 8 m³ täglich bemessen        beseitigungsvertrag ergebenden Rechte und
     Niederschlagswasserentsorgung             Grundstücksentwässerungsanlage die-              sind. Kleinkläranlagen gehören nicht zu       Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der
§ 23 Entgelterhebung für die                    nenden Leitungen im Bereich der öffent-          den öffentlichen Abwasseranlagen und          Zustimmung des Kunden. Der Unterneh-
     Schmutzwasserentsorgung                   lichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur         sind für die Betreibung mit einer Dicht-      menswechsel ist öffentlich bekannt zu geben.
§ 24 Festsetzung der Abwassermenge             ersten Grundstücksgrenze eines nicht der         heitsprüfung zu versehen.                     (7) Bei einer Veräußerung des Grundstücks
§ 25 Absetzungen                               Öffentlichkeit gewidmeten Grundstückes       k)	Abflusslose Gruben sind Sammelgruben          ist der Vertrag mit dem Kunden mit Eintra-
§ 26 Entgelterhebung für die Entsorgung         aus Richtung Sammelkanal betrachtet. Bei         am Haus, in die Fäkalien und Grauwasser       gung des Eigentumswechsels im Grundbuch
     von Fäkalabwasser und -schlamm            Verlegung des öffentlichen Kanals über           (Abwasser aus Küche, Dusche, Bad und          beendet. Der Kunde ist verpflichtet, unver-
§ 27 Nebenleistungen                           Privatgrundstücke ist der Grundstücks-           Waschmaschine) einzuleiten sind.              züglich der Gesellschaft den neuen Eigen-
§ 28 Abschlagszahlungen                        anschlusskanal die Leitung innerhalb des     l)	Retentionsanlagen sind Anlagen zur Spei-      tümer zu benennen. Für Schäden, die der
§ 29 Zahlung,Verzug, Stundung,                  Schutzstreifens, der die Verlängerung zwi-       cherung und verzögerten Abgabe von            Gesellschaft durch die von dem Kunden zu
     Ratenzahlung                              schen Hauptsammler und Grundstück-               Regenwasser. Diese können als reine           verantwortende, fehlende oder fehlerhafte
§ 30 Vorauszahlungen                           sentwässerungsanlage herstellt. Grund-           Rückhaltung mit Ablauf oder als Rückhal-      Information des Eigentumswechsels entste-
§ 31 Sicherheitsleistung                       stücksanschlusskanäle bestehen bei einem         tung mit Ablauf und gleichzeitiger Nut-       hen, haftet der Kunde gegenüber der Gesell-
§ 32 Aufrechnung                                Mischsystem aus einerVerbindungsleitung          zung, mit einem Mindestvolumen von 2          schaft.
                                               und bei einemTrennsystem aus mindestens          m³, ausgestaltet werden.
V. Schlussbestimmungen                         einerVerbindungsleitung zwischen Haupt-      m)	Zisternen sind ortsunveränderlicher Was-                § 4 Abwassereinleitung
§ 33 Datenschutz                               sammler im öffentlichen Bereich und den          serspeicher, die ober- oder unterirdisch      (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseiti-
§ 34 Gerichtsstand / Erfüllungsort             Leitungen innerhalb des privaten Grund-          gelagert werden können und dauerhaft          gung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die
§ 35 Inkrafttreten                             stückes.                                         mit Niederschlagswasser gespeist und          die Reinigungswirkung der Klärwerke, den
Liebe Leserin, lieber Leser, Ihr Landrat Dr. Christoph Scheurer - Landkreis Zwickau
DEZEMBER | 2019                                                     ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                             Seite 7

Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen,            genstehen, die Versagung der Ausnahme             nicht, soweit und solange die Gesellschaft        Vertragsstrafe zu berechnen. Dabei kann
die Schlammbeseitigung oder die Schlamm-          im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten       an der Abwasserbeseitigung durch höhere           die Gesellschaft höchstens vom Fünffachen
verwertung beeinträchtigen, dass Material         würde und der Kunde entstehende Mehrkos-          Gewalt oder sonstige Umstände, deren Besei-       derjenigen Abwassermenge ausgehen, die
der öffentlichen Abwasseranlagen angreifen,       ten übernimmt. Die Gesellschaft kann nach         tigung ihr nicht zugemutet werden kann,           sich auf der Grundlage der Abwassermenge
ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder       billigem Ermessen den entstehenden Mehr-          gehindert ist.                                    des Vorjahres anteilig für die Dauer des
Unterhaltung behindern, erschweren oder           aufwand festsetzen, wenn eine gemäß Abs. 2        (2) Verfügt das Grundstück des Kunden             Verstoßes ergibt. Kann die Abwassermenge
gefährden können, oder die in den öffentli-       ausgeschlossene Einleitung erfolgt.               über einen Anschluss an einen Kanal der           des Vorjahres nicht ermittelt werden, so ist
chen Abwasseranlagen arbeitenden Personen         (6) § 50 Abs. 2 SächsWG bleibt unberührt.         Gesellschaft ohne Anbindung an eine Abwas-        diejenige vergleichbarer Kunden zugrunde
schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkei-    (7) Die Gesellschaft kann die Einleitungs-        serbehandlungsanlage (Zentrale Kläranlage),       zu legen. Die Vertragsstrafe ist nach den für
ten, Gase und Dämpfe.                             bedingungen nach Abs. 3 Ziffer 2. und Abs.        hat der Kunde vor Einleitung des Abwassers        den Kunden geltenden Preisen zu berechnen.
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:             (4) neu festlegen, wenn die Einleitung von        gemäß Abs. 1 auf seinem Grundstück durch          Gleiches gilt, wenn unbefugt ein Anschluss an
1. Stoffe – auch in zerkleinertem Zustand –       Abwasser in die Abwasserbeseitigungsein-          Errichtung und Unterhaltung einer Klein-          die Abwasserbeseitigungseinrichtung herge-
    die zu Ablagerungen oder Verstopfungen        richtung nicht nur vorübergehend nach Art         kläranlage im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. j) eine   stellt oder Abwasser eingeleitet wird.
    in den öffentlichen Abwasseranlagen füh-      oder Menge wesentlich geändert wird oder          ausreichende Vorklärung des Abwassers unter       (2) Ist die Dauer des Verstoßes nicht festzu-
    ren können (z.B. Kehricht, Schutt, Mist,      wenn sich die für den Betrieb der Abwasser-       Beachtung der DIN 4261 vorzunehmen (sog.          stellen, so kann die Vertragsstrafe nach den
    Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe,       beseitigungseinrichtung geltenden Gesetze         Teileinleiter).                                   Grundsätzen des Abs. 1 über einen festge-
    Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper,       oder Bescheide ändern. Die Gesellschaft           (3) Sofern das Grundstück des Kunden über         stellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr
    Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester         kann Fristen festlegen, innerhalb derer die       einen Anschluss an einen Kanal oder ein Dru-      erhoben werden.
    und hefehaltige Rückstände, Schlamm,          zur Erfüllung der geänderten Anforderun-          ckentwässerungssystem der Gesellschaft mit        (3) Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt
    Haut- und Lederabfälle, Räumgut aus           gen notwendigen Maßnahmen durchgeführt            Anbindung an eine Abwasserbehandlungsan-          werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder
    Leichtstoff- und Fettabscheidern, Grund-      werden müssen.                                    lage der Gesellschaft verfügt, hat der Kunde      fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur
    stückskläranlagen und Abortgruben);           (8) Wenn Stoffe im Sinne der Abs. (1) und         das gesamte Abwasser ohneVorklärung einzu-        Berechnung von Leistungen erforderlichen
2. Feuchttücher und Hygieneartikel                2 in die Abwasserbeseitigungseinrichtung          leiten (sog.Volleinleiter).                       Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe
3. feuergefährliche, explosible, giftige, fett-   gelangen, hat der Kunde die Gesellschaft          (4) Mit schriftlicher Anzeige der Bereit-         beträgt in diesem Fall das Zweifache des
    oder ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Karbid,   sofort zu verständigen.                           stellung des Vollanschlusses durch die            Betrages, den der Kunde bei ordnungsgemä-
    Phenole, Öle und dergl.), Säuren, Laugen,     (9) Die Gesellschaft kann im Einzelfall           Gesellschaft hat der Kunde seine private          ßer Erfüllung seiner Verpflichtung zu zahlen
    Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln        die Einleitung von Abwasser von einer Vor-        Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube mit        gehabt hätte.
    oder vergleichbaren Chemikalien, Blut,        behandlung oder Speicherung abhängig              WC-Anschluss unverzüglich stillzulegen.           (4) Eine Vertragsstrafe kann zudem verlangt
    mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe         machen, wenn seine Beschaffenheit oder            Die Anlagen des Kunden sind bei Außer-            werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder
    und radioaktive Stoffe;                       Menge dies insbesondere im Hinblick auf den       betriebnahme vom Grundstücksentwässe-             fahrlässig seine Anzeigepflicht, gemäß § 13
4. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen,      Betrieb der Abwasserbeseitigungseinrichtung       rungssystem abzutrennen und gleichzeitig          Abs. 1 und 2, verletzt. In diesem Fall beträgt
    Silosickersaft und Molke;                     oder auf sonstige gesetzliche Vorschriften        vom Fäkal schlamm restlos zu entleeren. Eine      die Vertragsstrafe das Zweifache des Betrages,
5. faulendes und sonst übelriechendes             erfordert.                                        gewünschte weitere Nutzung als Brauchwas-         welcher auf der Grundlage des Frischwas-
    Abwasser (z. B. Überläufe aus Abortgru-       (10) Solange die Abwasserbeseitigungsan-          serzisterne ist mit der Gesellschaft abzustim-    sermaßstabes des letzten Kalenderjahres vor
    ben, milchsaure Konzentrate, Krautwas-        lagen nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind,        men.                                              bekannt werden des Anzeigeverstoßes für den
    ser);                                         kann die Gesellschaft mit Zustimmung der          (5) Die Abwasserbeseitigung kann unter-           Anschluss zu berechnen wäre.
6. Abwasser, das schädliche oder belästi-         höheren Wasserbehörde Abwasser, das wegen         brochen werden, soweit dies zur Vornahme          (5) Ist ein Kunde schuldhaft nicht bereit,
    gende Gase oder Dämpfe verbreiten kann;       seiner Art oder Menge in den vorhandenen          betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich         die nach DIN 4261 zeitlich vorgeschriebene
7. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfär-     Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder behan-      ist. Die Gesellschaft hat jede Unterbrechung      Fäkalentsorgung durchführen zu lassen,
    bung im Klärwerk nicht gewährleistet ist;     delt werden kann, von der Einleitung befris-      oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu behe-       wird von der Gesellschaft eine Vertragsstrafe
8. Abwasser, das den Auflagen eines wasser-       tet ausschließen (§ 50 Abs. 5 SächsWG).           ben.                                              gegenüber den Kunden in Rechnung gestellt.
    rechtlichen Bescheides, den einschlägigen     (11) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in Abwas-     (6) Die Gesellschaft hat den Kunden bei           Die Vertragsstrafe beträgt in diesem Fall das
    DIN-Normen oder vertraglich vereinbar-        serbeseitigungseinrichtungen, die nicht an        einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtig-      Zweifache des Betrages, den der Kunde bei
    ten Einleitwerten nicht entspricht.           eine Abwasserbehandlungsanlage der Gesell-        ten Unterbrechung der Abwasserbeseitigung         ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Verpflich-
9. Abwasser, dessen chemische und physi-          schaft angeschlossen sind, nur nach ausrei-       rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrich-     tung zu zahlen gehabt hätte. Hierbei wird bei
    kalische Eigenschaften über den allge-        chender Vorbehandlung durch Verfahren nach        ten. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt,   einer Person von einem Fäkalienumfang von
    meinen Richtwerten für die wichtigsten        dem Stand der Technik eingeleitet werden.         wenn die Unterrichtung nach den Umstän-           1 cbm pro Jahr ausgegangen.
    Beschaffenheitskriterien des Anhanges         (12) Die Einleitung von Abwasser, das der         den nicht rechtzeitig möglich ist und die         (6) Führt der Kunde keine Wartung seiner
    A.1 des Merkblattes DWA-M 115-2 und           Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von      Gesellschaft dies nicht zu vertreten hat.         Abwasserbehandlungsanlage nach § 4 Abs. 2
    der Anlage Einleitungsrichtwerte in der       sonstigem Wasser, bedarf der schriftlichen                                                          und 3 Kleinkläranlagenverordnung durch,
    jeweiligen gültigen Fassung liegt.            Bewilligung der Gesellschaft. Die Gesell-                    § 6 Verweigerung der                   legt er nicht unverzüglich auf Verlangen die
10.Abwasser aus Industrie- und Gewerbe-           schaft ist berechtigt, mit dieser Bewilligung                Abwasserbeseitigung                    Wartungsverträge oder die Wartungsproto-
    betrieben vom dem zu erwarten ist, dass       gesonderte zusätzliche Entgelte mit dem           (1) Unbeschadet der Regelung des 14 Abs. 1        kolle vor oder verstößt er sonst gegen Mit-
    es auch nach der Behandlung in der Klär-      Kunden zu vereinbaren.                            ist die Gesellschaft berechtigt, die Abwasser-    wirkungspflichten, gemäß § 16 Abs. 9, wird
    anlage nicht den Mindestanforderungen         (13) Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und        beseitigung zu verweigern, wenn der Kunde         eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR
    nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes         abflusslosen Gruben wird durch die Gesell-        den Vertragsbedingungen zuwiderhandelt            pro Verstoß fällig.
    entsprechen wird,                             schaft oder einem von ihr beauftragten Drit-      und die Verweigerung erforderlich ist, um:        (7) Kommt ein Kunde schuldhaft einer ihm
11.das wärmer als + 35° Celsius ist,              ten entnommen und der öffentlichen Abwas-         1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicher-       auferlegten Sanierungsanordnung der Grund-
12.das einen pH-Wert von unter 6,5 oder           serbehandlungsanlage zugeführt.                       heit der Allgemeinheit abzuwenden,            stücksentwässerungsanlage nicht fristgemäß
    über 9,5 aufweist,                            (14) Kosten und sonstige Schäden, welche          2. zu gewährleisten, dass die Einleitungsver-     nach, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von
13.Grund-, Dränage- und Quellwasser,              dadurch entstehen, dass der Kunde schuld-             bote des § 4 eingehalten werden,              300 € je Vorgang fällig.
14.Abwasser, dessen chemische und physika-        haft entgegen der vorstehenden Vorschriften       3. zu gewährleisten, dass die Grundstück-         (8) Leitet ein Kunde über einen von der
    lische Eigenschaften über den in Anlage       eine Abwassereinleitung vornimmt oder eine            sentwässerungsanlage des Kunden so            Gesellschaft festgesetzten Termin hinaus
    Einleitungsrichtwerte festgelegten Richt-     ordnungsgemäße Abwasser- und Fäkalienent-             betrieben wird, dass Störungen anderer        Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
    werten liegen.                                sorgung verhindert oder erschwert, sind von           Kunden und störende Wirkungen auf die         ein, dessen Beschaffenheit nicht dem Stand
(3) Ausgenommen von Abs. 1 und 2 sind:            diesem zu tragen.                                     Wasserversorgung ausgeschlossen sind.         der Technik entspricht, wird eine Vertrags-
1. unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im         (15) Entwässert das betreffende Grundstück        (2) Die Gesellschaft hat die Abwasserent-         strafe in Höhe von 100 € pro Monat der
    Abwasser in der Art und in der Menge,         im Trennsystem, so hat der Kunde dafür Sorge      sorgung unverzüglich wiederaufzunehmen,           unzulässigen Einleitung fällig. Dies gilt insbe-
    wie sie auch im Abwasser aus Haushaltun-      zu tragen, dass im Grundstücksanschluss für       sobald die Gründe für die Verweigerung            sondere bei fehlender Außerbetriebsetzung
    gen üblicherweise anzutreffen sind;           Niederschlagswasser kein Schmutzwasser und        entfallen sind. Sind der Gesellschaft durch       von Gruben mit Überlauf und Kleinkläran-
2. Stoffe, die nicht vermieden oder in einer      im Grundstücksanschluss für Schmutzwasser         Zuwiderhandlungen des Kunden nach Abs.            lagen trotz vorhandenen Vollanschluss an den
    Vorbehandlungsanlage zurückgehalten           kein Regen-, Drän- oder Grundwasser einge-        1 Kosten entstanden, hat dieser der Gesell-       Schmutzwasserkanal.
    werden können und deren Einleitung die        leitet wird.                                      schaft diese Kosten zu ersetzen.
    Gesellschaft im Einzelfall gegenüber dem                                                        (3) Die Gesellschaft unterrichtet den                  § 8 Grundstücksbenutzung und
    Kunden zugelassen hat.                         § 5 Umfang der Abwasserbeseitigung,              Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Stee-                        Grunddienstbarkeit
(4) Die Gesellschaft kann im Einzelfall wei-                  Benachrichtigung                      genwiesen“ über die Verweigerung der              (1) Der Kunde hat entsprechend § 93 WHG
tergehende Anforderungen stellen, wenn dies                 bei Unterbrechungen                     Abwasserbeseitigung nach Abs. 1 und die           für Zwecke der örtlichen Abwasserbeseiti-
für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsan-       (1) Unter den Voraussetzungen des § 4 ist         Wiederaufnahme nach Abs. 1.                       gung das Anbringen und Verlegen von Anla-
lagen erforderlich ist.                           der Kunde berechtigt und verpflichtet, aus-                                                         gen zur Abwasserbeseitigung einschließlich
(5) Die Gesellschaft kann im Einzelfall Aus-      schließlich über den von der Gesellschaft                       § 7 Vertragsstrafe                  Zubehör sowie sonstige Schutzmaßnahmen
nahmen von den Bestimmungen der Absätze           vorgehaltenen Grundstücksanschluss, gemäß         (1) Verstößt der Kunde vorsätzlich oder           zuzulassen bzw. den Zugang zu seiner Entwäs-
(1) bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange      § 12, Abwasser in die Abwasserbeseitigungs-       grob fahrlässig gegen die Einleitungsverbote      serungsanlage zu ermöglichen. Diese Pflicht
und gesetzliche Vorschriften nicht entge-         anlagen der Gesellschaft einzuleiten. Dies gilt   des § 4, ist die Gesellschaft berechtigt, eine    betrifft alle Grundstücke, die an die Abwas-
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