Maibäume in Rutesheim und in Perouse
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Donnerstag, 07. Mai 2020 Nr. 19 · 65. Jahrgang Maibäume in Rutesheim und in Perouse Der städtische Forst und der Bauhof haben wieder eine schöne Fichte aus dem Stadtwald ausgesucht, als Maibaum hergerichtet und am 30. April auf dem neuen Marktplatz aufgestellt. Mit einem schönen Kranz mit bun- ten Bändern, angefertigt von der Creativ-Floristik, ist er geschmückt und die Bänder flattern wunderschön im Wind. Die Fahnen der Mitglieder des Vereins der Selbständigen Rutesheim sind aus Standsicherheitsgründen, so ein Maibaum muss auch einem Sturm Stand halten können, nicht mehr direkt am Maibaum, sondern an zwei Fahnenmasten beim Alten Rathaus angebracht. Wir halten zusammen! … lautet die Überschrift der Fahnen beim Alten Rathaus. VdS und Stadt- verwaltung haben sich nach intensivem Gedankenaustausch für den tra- ditionellen Maibaum beim Alten Rathaus entschieden. Gerade in schwerer Zeit kann und soll er auch ein gutes Zeichen für wieder mehr Normalität und die Hoffnung auf bessere Zeiten sein. In Perouse wird das Maibaumstellen schon seit sehr vielen Jahren vom „Bauwagenteam“ in guter Tradition verbunden mit einer gut besuchten Hocketse gepflegt. Coronabedingt haben sich die jungen Mitbürger/-innen aus Perouse etwas Neues einfallen lassen und einen einzigartigen Mai- baum auf den Henri-Arnaud-Platz gemalt, s. Foto. Eine tolle Idee, die natürlich unter Wahrung der gebotenen Abstände am 30.04.2020 in die Tat umgesetzt wurde. Das Video dazu finden Sie auf der öffentlichen Rutesheimer Facebook-Gruppe.
2 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim Corona Sehr geehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wie können wir unser Immunsystem stärken? in dieser schweren Zeit verdienen neue Erkenntnis- Experten raten: se und gute Nachrichten unsere besondere Auf- • Gesunde Bewegung merksamkeit: Der Antikörpertest wird hoffentlich bald • Raus ins Grüne objektive Zahlen über die Anzahl der tatsächlich Infi- • Sonne tanken zierten und Genesenen und damit wichtige neue Er- • Aufhören zu rauchen kenntnisse bringen. Die Zahl der Genesenen wächst • Ausgiebig und erholsam schlafen beständig und nach immer wieder aufgekommenen • Gesunde Ernährung, mehr Obst und Gemüse Zweifeln ist inzwischen geklärt, dass die Genese- • Auf das Gute blicken nen damit zumindest für längere Zeit gut gewappnet Natürlich alles mit Abstand. Die Stärke des Immunsys- sind. Hilfreich wäre auch die Möglichkeit, Infektionen tems trägt viel dazu bei, wie eine Infektion verlaufen wesentlich frühzeitiger als bislang diagnostizieren zu kann. können. Diese Chancen zum Einsatz zu bringen, ist Ein großer Dank gilt allen am schulischen Leben wie die Forschung nach hilfreichen Medikamenten und Beteiligten. Seit 4.5.2020 findet in den Schulen wie- Impfstoffen jede Anstrengung wert. der Unterricht, zunächst nur für die Abschluss- und Die Regeln der Corona-Verordnung veröffentlichen Prüfungsklassen statt. Das sind hier aktuell rd. 210 wir laufend auf www.rutesheim.de / Startseite, im Fa- Schüler/innen. Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und cebook und im Amtsblatt. Schüler geben mit großem Engagement das Beste Dank gilt jedem Einzelnen, der mit seinem diszipli- und sie sind bis zum „Normalbetrieb“ weiter beson- nierten Verhalten den exponentiellen Anstieg der In- ders gefordert. fektionsrate und zu viele gleichzeitig schwer Erkrankte Das Land B.-W. hat festgelegt, dass in Kinderta- verhindert hat und künftig verhindert. Die Corona- gesstätten, Kindertagespflege und im Hort die reine Regelungen werden in Rutesheim in hohem Maße Notbetreuung für Eltern systemrelevanter Berufe seit beachtet. Unter www.lrabb.de / Corona sehen Sie 27.04.2020 durch eine „ergänzende Betreuung“ erwei- differenziert nach den 26 Städten und Gemeinden die tert wird. Dies wird gemeinsam mit den Erzieherinnen aktuellen Zahlen. entsprechend den Vorgaben des Landes B.-W. zuver- Wir sind bei unserem gemeinsamen Einsatz gegen lässig umgesetzt. Bitte verwenden Sie bei Bedarf das das Corona-Virus auf einem guten Weg. Mit einer Info- und Anmeldeblatt auf www.rutesheim.de . flachen Infektionskurve und niedrigen Reprodukti- Großer Dank und Respekt gilt allen, die v.a. in Kran- onszahl unter 1,0 sind Etappenziele erreicht, aber wir kenhäusern, Pflegeheimen, Sozialstation, Arztpraxen sind noch lange nicht über dem Berg. Wir werden und in allen Bereichen der systemrelevanten Versor- noch lange mit dem Virus leben müssen. gung zuverlässig ihren Dienst für uns alle leisten. Ich bitte Sie deshalb sehr, unverändert aufmerksam Die Sorgen vieler um ihren Arbeitsplatz und ihre wirt- und besonnen zu agieren und die Hygiene- und schaftliche Existenz müssen wir sehr ernst nehmen. Abstands-Regeln zu beachten. Wenn wir sehen, wie jetzt Arbeitsplätze und Unterneh- Mund-Nase-Bedeckungen: Die neue Corona-Verord- men ernsthaft bedroht sind und viele zum Beispiel mit nung „empfiehlt, dass dort, wo mit einer Einhaltung Kurzarbeitsgeld oder ohne den finanziell notwendigen des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, Zweitjob weiterhin über die Runden kommen müssen, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die dann hilft uns das, vieles richtig einzuordnen. Mund und Nase bedecken.“ Seit Montag, 27.04.2020 Vor allem ältere Menschen und Menschen mit ist das im ÖPNV, beim Einkauf und auf dem Wertstoff- Vorerkrankungen sollten Risiken vermeiden. Sie hof gesetzliche Pflicht. brauchen bei Einkäufen und anderen Erledigungen Die Logik ist klar und schlüssig: Wenn das Tragen Unterstützung. Familiäre, nachbarschaftliche, freund- einer „Mund-Nase-Bedeckung“ Alltagsroutine ist und schaftliche oder kollegiale Hilfe ist hier vorrangig ge- das möglichst alle machen, dann ist es „normal“ und fragt und herzlich willkommen! das Risiko der Ansteckung durch einen Infizierten, vor Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien viel Kraft, Ge- allem so lange er noch keine Symptome hat, wird duld und eine gute Gesundheit! erheblich reduziert. Wir schützen damit alle Mitmen- schen, erreichen sehr viel und können schneller in Herzliche Grüße das „normale Leben“ zurück, auch wenn es zunächst Ihr Martin Killinger ungewohnt ist und vielleicht schwer fällt. Aber auch Erster Beigeordneter daran werden wir uns gewöhnen (müssen).
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 3 Aktuell bis 10.05.2020 geltende Regeln (Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung) Maßgebend ist die Corona-Verordnung, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner oder Partner. Aus- www.baden-wuerttemberg / Aktuelles genommen sind der Aufrechterhaltung des Arbeits- und 1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit Dienstbetriebs oder der Daseinsfür- oder –vorsorge oder einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des der Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht untersagt eigenen Haushalts gestattet. ist. 2. Es wird empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhal- 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbe- tung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, suche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport Mund und Nase bedecken.“ Gemeint sind damit einfache und Bewegung an der frischen Luft sowie andere not- Mund-Nase-Bedeckungen. Seit 27.04.2020 ist das im wendige Tätigkeiten bleiben weiterhin möglich. ÖPNV und beim Einkauf gesetzliche Pflicht. 5. Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Nur die Lieferung Die Logik ist klar und schlüssig: Wenn das Tragen einer und Abholung mitnahmefähiger Speisen ist gestattet. „Mund-Nase-Bedeckung“ Alltagsroutine ist und das mög- 6. Kinos, öffentliche und private Sportstätten, Jugendhäuser, lichst alle machen, dann ist es „normal“ und das Risiko Vergnügungsstätten, Bolzplätze, sind geschlossen. An- der Ansteckung durch einen Infizierten, vor allem so lan- merkung: Maßgebend ist die Corona-VO. Hier sind nur ge er noch keine Symptome hat, wird erheblich reduziert. einzelne Beispiele genannt. Wir schützen damit alle Mitmenschen, erreichen sehr viel 7. In allen geöffneten Betrieben und insbesondere mit Pub- und können schneller in das „normale Leben“ zurück, likumsverkehr sind die Abstands- und Hygienevorschriften auch wenn es zunächst ungewohnt ist und vielleicht einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzuset- schwer fällt. Aber auch daran werden wir uns gewöhnen zen. (müssen). Es sind Regeln, die in unser aller Interesse einzuhalten 3. Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen sind. Die Ordnungskräfte überprüfen das und wo sie Ver- und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf stöße feststellen, wird es Folgen haben und Strafen geben. Personen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn Mit Änderungen ist zu rechnen. Maßgebend ist die Co- deren teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt rona-Verordnung, www.baden-wuerttemberg / Aktuelles. sind oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben Ihre Stadtverwaltung Rutesheim Corona-Virus – Schulen und Kitas geschlossen - Regelungen der „erweiterten Notbetreuung“ Alle Schulen und Kitas sind weiterhin geschlossen. Die be- Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende kannten Prüfungsjahrgänge J2, Klassenstufen 9 und 10 sind Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Be- ab 4.5.2020 davon ausgenommen. treuung gehindert sind. Bei selbständig oder freiberuflich Täti- Für Kinder bzw. Schüler/innen in Kitas, Kindertagespflege, gen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der an Grundschulen und in den Klassenstufen 5 bis 7 gilt ab Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder von 27.04.2020 eine erweiterte Notbetreuung. dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Ein Anspruch auf Notbetreuung bzw. erweiterte Notbetreuung Betreuung des Kindes nicht möglich ist. darf nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ge- Die Notbetreuung ist gebührenpflichtig. währt werden, damit durch die Schließung von Einrichtungen Voraussetzung ist, dass die Kinder und deren Personensor- die Entstehung von Infektionsketten vermieden bzw. verzögert geberechtigten wird. Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, darf das 1. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und Kind nicht betreut werden. Maßgebend ist § 1 a der Corona- 2. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 aktuellen Fassung sowie das Schreiben der Ministerin vom infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine 20.04.2020, https://km-bw.de/Coronavirus. Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen. Eine „Notbetreuung“ bzw. „erweiterte Notbetreuung“ ist nur Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen in dann erlaubt, wenn der Kita, Tagespflegepersonen bzw. an die Schulen oder im beide Personensorgeberechtigte oder der Alleinerziehende in Rathaus an Frau Anja Stanzl, Telefon 07152 5002-1036, E- Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe https://km-bw.de/ Mail: a.stanzl@rutesheim.de. Coronavirus) tätig sind oder außerhalb der Wohnung eine prä- Rutesheim, 27.04.2020 senzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen und von ihrem Stadt Rutesheim Kita-Gebühren Viele Familien, die zum Beispiel nur noch das Kurzarbeitsgeld sucht und die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder erhalten, bewegt das Thema Gebühren, sofern ihr Kind nicht einzeln überweisen, diese Zahlungen bis auf weiteres auszu- die Notbetreuung besucht. setzen. Die Stadt Rutesheim hat die Abbuchungen bis auf weiteres Die Kommunalen Landesverbände haben gemeinsam mit dem ausgesetzt und sie wird in der nächsten Gemeinderatssitzung Land Baden-Württemberg für die Gebühren des ersten Monats am 11.05.2020 über den Verzicht entscheiden. Es geht um April 2020 eine einvernehmliche Lösung gefunden, die den Gebühreneinnahmen in einer Größenordnung von rd. 110.000 Verzicht ermöglicht. Die Kommunalen Landesverbände streben Euro monatlich. an, diese Lösung für den längeren Zeitraum, bis die Kinderta- gesstätten wieder normal öffnen dürfen, fortzusetzen. Wir bitten die Eltern, deren Kind nicht die Notbetreuung be-
4 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim Ehrenamtlicher Bringdienst Senioren der Wirtschaft - neue Termine für das Lebensnotwendige Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkran- kungen sollten jetzt den persönlichen Kontakt zu anderen meiden. Gleichzeitig brauchen sie bei Einkäufen und anderen Erledigun- gen Unterstützung. Familiäre, nachbarschaftliche, freundschaftliche oder kol- legiale Hilfe ist hier vorrangig gefragt und herzlich willkom- Beratung in Corona-Zeiten men! Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Verein oder in Die Stadt Rutesheim bietet in Zusammenarbeitet mit den Ihrer Kirchengemeinde so eine Person kennen, bieten Sie Senioren der Wirtschaft für Unternehmer, Selbständige bitte Ihre Unterstützung an. und Firmengründer auch in Corona-Zeiten kostenlose Für Bürger/-innen, deren Versorgung im Falle einer Quarantäne Erstberatung über oder aufgrund besonderer persönlicher Risiken trotz dieser Hil- fen wirklich nicht mehr gesichert ist, wurde ein ehrenamtlicher Bringdienst für das Lebensnotwendige organisiert. Erste Ansprechpartner sind: Für den Kernort Rutesheim: CVJM Rutesheim e.V. Christian Wöhrle 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr unter 0157 34414168 Sabine Fuchs 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter 0157 34414169 Für Perouse: der CVJM Perouse e.V. Sarah Frantz, Tel. 07152 7647536 und Nina Arnold, 07152 7642057 Telefon oder Skype Für den Heuweg: KJC Rutesheim e.V. zu Themen wie Liquiditätsplanung, Controlling, Vertrieb, Günter Dums, Tel. 07152 58240 Businessplan Für den Kernort Rutesheim: EmK Rutesheim Gottfried.Liese@emk.de Vertrauliche Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung direkt Tel. und AB: 07152 997618 an folgende E-Mail-Adresse: corona.sdw@t-online.de Sowie Musikverein Rutesheim, Tel. 0157 74702703 oder 0171 8263482 oder jugendleitung@musikverein-rutesheim.de Informationen über die Senioren der Wirtschaft findet man unter: www.senioren-der-wirtschaft.de StVO-Novelle ist in Kraft: Neue Bußgelder und Fahrverbote Die in Deutschland v.a. im Vergleich zu Nachbarländern bislang relativ geringen Bußgeldsätze wurden für die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz spürbar erhöht. Des Weiteren gilt nun ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein Fahr- verbot. Hier die wichtigsten Änderungen: Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem Pkw Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot … bis 10 km/h 30 € … 11 - 15 km/h 50 € … 16 - 20 km/h 70 € … 21 - 25 km/h 80 € 1 1 Monat … 26 - 30 km/h 100 € 1 1 Monat … 31 - 40 km/h 160 € 2 1 Monat … 41 - 50 km/h 200 € 2 1 Monat … 51 - 60 km/h 280 € 2 2 Monate … 61 - 70 km/h 480 € 2 3 Monate über 70 km/h 680 € 2 3 Monate Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem Pkw Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot … bis 10 km/h 20 € … 11 - 15 km/h 40 € … 16 - 20 km/h 60 € … 21 - 25 km/h 70 € 1 … 26 - 30 km/h 80 € 1 1 Monat … 31 - 40 km/h 120 € 1 1 Monat … 41 - 50 km/h 160 € 2 1 Monat … 51 - 60 km/h 240 € 2 1 Monat … 61 - 70 km/h 440 € 2 2 Monate über 70 km/h 600 € 2 3 Monate Weitere Neuerungen: Rettungsgasse, seitlicher Sicher- Hinweis: Bushaltestelle Siemensstraße entfällt! heitsabstand und Parkverstöße Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung Entfall der Bushaltestelle „Siemensstraße“ vom der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer 20.04.2020 bis 13.06.2020 in die Tasche greifen. Für Verkehrssünder, die keine Rettungs- Im Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum 13.06.2020 wird in gasse bilden, gibt es folgende Sanktionen: Gebersheim die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt saniert. 200 € Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren Aufgrund dieser Sperrung entfällt in dieser Zeit in Rutesheim und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnis- die Bushaltestelle „Siemensstraße“ ersatzlos. behörde kann in solchen Fällen mindestens 240 €, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 5 Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen werden weiterhin für COVID-19-Patienten rund 25 Prozent der mit der StVO-Novelle in Kraft: insgesamt vorhandenen Intensivbetten vorgehalten. Das Gan- Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 € ze erfolgt verbundweit und wird streng für alle Standorte Halten in zweiter Reihe: 55 €, bei einer Behinderung 70 € gemonitort, sodass wir jederzeit in der Lage sind, innerhalb von 72 Stunden weitere Intensiv- und Beatmungskapazitäten Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 € und ein Punkt wieder freizusetzen. Wir werden daher auch zunächst keinerlei Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO be- Intensivkapazitäten, welche wir in den letzten Wochen im Ver- nannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert. Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fuß- bund von regulär 46 auf momentan 85 Intensivbetten nahezu gängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und an- verdoppelt haben, abbauen – wir fahren sozusagen auf Sicht deren Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Ab- und müssen die allgemeine Entwicklung der Infektionszahlen stand halten und außerorts wenigstens 2 m. bundes-, landes- und landkreisweit immer im Blick behalten.“ „Die Handlungsfähigkeit der Kliniken, aber vor allen Dingen die Sicherheit von Mitarbeitern und Patienten steht dabei immer im Mittelpunkt“, betont zudem der Aufsichtsratsvorsitzende der Aufruf der Landwirte Kreiskliniken Calw gGmbH Helmut Riegger. „Daher sind wir übereingekommen, dass alle Patienten 24 bis 48 Stunden vor Bundesweite Jobbörse für Erntehelfer/-innen in der einer stationären Aufnahme auf SARS-CoV-2 getestet wer- Landwirtschaft: den. Ein erhöhtes Patientenaufkommen in den Kliniken könnte Unter www.daslandhilft.de können sich Bürgerinnen und ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen letztlich ansonsten eine Bürger melden, die den Landwirten unter die Arme greifen erhöhte Infektionsgefahr darstellen. Hier sehen wir uns aber wollen sehr gut aufgestellt: zum einen bleiben die Besuchsverbote bestehen, zum anderen herrscht in den Kliniken mittlerweile Maskenpflicht und seit dieser Woche finden an den Eingängen zusätzliche Temperaturmessungen bei allen Externen statt. Es ist uns wichtig, nochmals zu betonen, gerade vor den rapide Kliniken im Verbund streben geordnete Rückkehr gesunkenen Patientenzahlen in den Notaufnahmen, dass die zum Normalbetrieb an Kliniken sicher und leistungsfähig sind, kein Patient sollte aus Angst vor einer Ansteckung dringend benötigte medizinische Landräte, Geschäftsführung Behandlungen aufschieben.“ und Chefärzte unterstützen „Wir werden die Testergebnisse der kommenden vier Wochen langsame Wiederaufnahme zudem sehr sorgsam auswerten und erhalten so wertvolle des elektiven OP-Betriebes Erkenntnisse über mögliche Infektionsgeschehen und -mengen und mahnen gleichzeitig vor verfrühter Corona-Entwarnung in unserem Einzugsgebiet“, so Dr. Noetzel. Je nach Entwick- in den kommenden Wochen. lung streben wir eine schrittweise Erhöhung der OP-Kapazität für Elektiveingriffe um jeweils bis zu zehn Prozent im Zwei- Der Klinikverbund Südwest hat damit begonnen, das ambu- wochen-Rhythmus an. Für den Moment heißt das, dass bis lante und stationäre Behandlungsprogramm stufenweise wieder zu 70 Prozent aller Elektiveingriffe wieder stattfinden können, hochzufahren. In einem ersten Schritt wurden die Sprechstun- immer vorausgesetzt, dass die Lage stabil bleibt und in enger den in dieser Woche wiederaufgenommen, ab der kommenden Abstimmung mit den interdisziplinären Teams, Chefärzte und Woche finden wieder die ersten elektiven Operationen an allen Krisenstäben vor Ort. Über allem steht die kontinuierliche Si- sechs Standorten in Böblingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, cherstellung eines Kapazitätspuffers und die Reaktionsfähigkeit Nagold und Sindelfingen statt. Gemäß den bundesweiten Vor- bei COVID-19-Patienten, insbesondere auf den Intensivstatio- gaben waren seit dem 16. März alle aus medizinischer Sicht nen im Falle einer zweiten großen Infektionswelle. Die finale kurzfristig verschiebbaren Aufnahmen und Operationen ver- Entscheidung, ob und wann eine Operation stattfinden kann schoben worden, um Behandlungs- und Intensivkapazitäten für bzw. muss, beispielsweise lebenswichtige Tumoroperationen, COVID-19-Erkrankte sowie alle anderen Notfälle frei werden zu lassen. Wie zwingend notwendig das war, zeigt ein Blick auf trifft ungeachtet dessen wie gehabt aber immer der behandeln- die reinen Zahlen: Am Freitag, den 3. April, wurden in den Kli- de Arzt ganz im Sinne des Patienten!“ niken des Verbundes 103 bestätigt-positive stationäre COVID- Für Sprechstundentermine respektive Rückfragen zum weite- 19-Patienten behandelt, 74 auf normalen Isolierstationen, 29 ren Vorgehen können sich Patienten ab sofort wieder ganz auf den Intensivstationen, davon 26 beatmet; hinzu kamen an regelhaft an die jeweiligen Fachabteilungen der Kliniken vor diesem Tag weitere 41 Verdachtsfälle. Ort wenden. Die Kontaktdaten finden sich unter www.klinikver- „Das war bislang der Höchststand und eine maximale Her- bund-suedwest.de ausforderung für die Kliniken, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bravour gemeistert haben“, unterstreichen die beiden Landräte Roland Bernhard und Helmut Riegger. „Die aktuellen Zahlen stimmen vorsichtig optimistisch, sodass wir vor allen Dingen im Sinne derjenigen Patienten, die notge- drungen viele Wochen auf ihre Behandlungstermine warten mussten, nun sukzessive wieder zu einem Regelbetrieb zu- rückkehren wollen.“ Stand heute, knapp vier Wochen später, am Donnerstag, den 30. April, werden momentan noch 23 stationäre COVID-19-Patienten verbundweit behandelt, 12 da- von auf den Intensivstationen. „Die Lage hat sich somit etwas Sicherstellung der entspannt, 38 Prozent der Intensivkapazitäten sind aktuell frei“, unterstreicht Dr. Jörg Noetzel, medizinischer Geschäftsführer Informationsversorgung des Verbundes. „Daher haben wir in den letzten Wochen in enger Abstimmung u. a. mit den Ärztlichen Direktoren aller Lesen Sie das ePaper Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung Standorte ein Stufenkonzept entwickelt, welches die Versor- bis zum 15.06. kostenfrei. gung von COVID-19-Patienten weiterhin sicherstellt, parallel aber auch das Hochfahren des Angebots anderer medizini- Die digitale Ausgabe finden Sie vollständig auf: scher Behandlungen wieder zulässt. Selbstverständlich wird www.lokalmatador.de/epaper auch weiterhin durch umfangreiche Vorkehrungen und entspre- chende räumliche Abgrenzungen zwischen den Patienten einer potentiellen Ansteckung vorgebeugt.“ „Wir orientieren uns im Rahmen des Stufenkonzeptes zur Rückkehr in einen Normalbetrieb streng an den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums“, so der Aufsichtsratsvorsitzen- de des Klinikverbundes Südwest Roland Bernhard. „Demnach
6 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim Zusammenrücken ohne Körperkontakt zu haben! Wieder deutlich mehr Angebote im Ort! Liebe Rutesheimer Bürger, liebe Rutesheimer Firmen Nutzen Sie das Netzwerk aus Firmen und Unternehmen, die Sie weiterhin mit Allem versorgen, was Sie brauchen, natürlich nach den geltenden Vorschriften. Mehr Firmen und Geschäfte machen mit, können wieder öffnen und Waren anbieten. Nutzen Sie das! Wer unter anderem in Rutesheim, wann und wie für Sie da ist, erfahren Sie, laufend aktualisiert hier: www.lokal.vds-rutesheim.de Folgen Sie dem Link, schauen Sie auf der Homepage der Stadt, ins Rutesheimer Blättle und auf die bekannten Seiten in Facebook. Die Liste wächst laufend. Wollen Sie Ihre Stadt in ein paar Wochen oder Monaten wieder so zurück haben, wie sie vor Corona war? Mit Firmen, Geschäften, Handwerkern, Einkaufsmöglichkeiten, einer Innenstadt, Festen und Veranstaltungen? Dann müssen Sie weiter im Ort dran bleiben! Das haben wir aus den Corona-Lieferengpässen gelernt! Selbstverständlich bekommen Sie im Moment auch vieles übers Internet von anderen Firmen, aber….. mit welchen Folgen für die Zukunft?! Damit wir auch in Zukunft noch, alle zusammen, in einer lebenswerten Stadt leben, arbeiten, einkaufen und feiern können. Zusammenrücken in und für Rutesheim Ihr VdS, Verein der Selbstständigen in Kooperation mit der Stadt Rutesheim VDS Rutesheim, Moltkestr. 1 in 71277 Rutesheim https://www.vds-rutesheim.de
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 7 Hinweis Corona-Virus: Arztpraxen und Kliniken sollen geschützte Räume bleiben für anderweitig geschwächte oder verletzte Menschen, die akute medizinische Behandlung benötigen. Für sie ist eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährlich. Das Landratsamt Böblingen appelliert deshalb, bei einem Verdacht nicht unaufgefordert und eigenständig in Kliniken oder Arztpraxen zu gehen. Um die Corona-Verdachtsfälle im Landkreis Böblingen getrennt von anderen Patienten untersuchen zu können, wurden Testzentren eingerichtet. Verdachtsfälle sollten nicht mit dem öffentlichen Personen- nahverkehr anfahren. WICHTIG: Abstriche werden dort nur bei Personen vorgenommen, die zuvor telefonisch unter der genannten Telefonnum- mer (07031/663-3500) registriert wurden. Ebenso sollte man bis zur Klärung des tatsächlichen Erre- gers Kontakte zu anderen Personen meiden und zu Hause bleiben. Hygiene-Regeln Hinweise für die Steuer- und Abgabenpflichtigen 1. Abstand halten Das Steueramt bittet um Beachtung folgender Hinweise: 2. kein Händeschütteln 1. Gewerbesteuervorauszahlungen Am 15.05.2020 wird die 2. Rate der Gewerbesteuer-Voraus- 3. keine Hand im Gesicht zahlungen 2020 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. Besonders von 4. Nies-Etikette den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Gewerbebe- trieben können die Herabsetzung der Gewerbesteuervoraus- 5. häufiges und gründliches zahlung direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. 2. Grundsteuer Händewaschen Am 15.05.2020 wird die 2. Rate der Grundsteuer 2020 fällig, sofern der Jahresbetrag 30,-- € übersteigt. Die Hebesätze der 6. gutes Lüften Grundsteuer A und B betragen seit 01.01.2014 jeweils 340 v. H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Ände- rungs- bzw. Jahresbescheid. Die dort aufgedruckte Voraus- zahlungsrate "Folgejahr" ist solange gültig, bis evtl. ein neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2020 wurden keine Jahresbescheide verschickt. Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Das Rathaus ist wieder geöffnet. Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kauf- Unsere dringende Empfehlung lautet, wie vertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu ver- rechnen. beim Einkauf und im ÖPNV eine 3. Zahlungstermin Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und die Die fälligen Zahlungen müssen am 15.05.2020 bei der Stadt- gebotenen Abstände einzuhalten. kasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jeden angefangenen Bitte nutzen Sie vorrangig das Telefon Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten. und digitale Möglichkeiten. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisungen der Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem E-Mail- und Telefonliste im Internet: Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überwei- sungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewer- 07152 5002 besteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist. 4. Abbucher Bei Abgabenpflichtigen, die der Stadt eine Einzugsermäch- tigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum Weil unsere Jubilare zur besonders 15.05.2020 von den jeweiligen Konten abgebucht. gefährdeten Risikogruppe gehören, können bis auf Weiteres keine Besuche stattfinden. Redaktionsschluss beachten Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Wir bitten um Ihr Verständnis! Ihrer Textbeiträge.
8 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim Impressum Herausgeber: Stadt Rutesheim Stadtnachrichten als eBlättle Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon Sicherstellung der Informationsversorgung in Zeiten 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de der Corona-Ausbreitung in Baden-Württemberg Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlaut- barungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Susanne Dornes, Der Nussbaum-Verlag stellt alle digitalen Blätter kosten- Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim - für „Was sonst noch los zum Downloaden unter www.lokalmatador.de/epaper interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger zur Verfügung. Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis halbjährlich € 16,80. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Falls es zu Einschränkungen in der Produktion oder Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu ent- Verteilung der Amtsblätter kommen sollte, bitten wir um richtenden Abonnementgebühr. Verständnis. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Deutsche Rentenversicherung Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Zurzeit finden keine Sprechstunden statt. INFORMA AT TIONEN ZUM CORONA AV VIRUS 5 EMPFEHLUNGEN F Ü R P F L EG E N D E ANGEHÖRIG GE Aktuell sind viele pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung verunsichert. Neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sollten pflegende Angehörige derzeit besonders hohe Schutzvorkehrungen treffen. Folgende Maßnahmen helfen bei einer häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie: 1 Begegnungen re d u z i e re n 2 Bei der Pfle ege mögliichst Abstand haltten 3 Kostenlo Ko bestelle ose Pfle en egehilffsmittel Pflegepersonen sollten zum Während der Pflege sollten Pflegebedür�ige haben Schutz der Pflegebedür�igen Berührungen nur in dringenden monatlich Anspruch auf soziale Kontakte soweit es geht Fällen und mit Einhalten der kostenlose Pflegehilfsmi�el wie reduzieren oder gar vermeiden. Hygienerichtlinien des RKI Desinfek onsmi�el. Der Das betri� auch den Einkauf sta�finden. Gespräche werden Verband Pflegehilfe unterstützt oder den Gang zur Post. besser auf Abstand geführt. Sie gerne bei der Bestellung. 4 Nur bei Gesundheit p f le egen 5 K i n d e r u n d En ke lkk i n d e r fe r n h a ltt e n i Ko s t e n lo P f le ose e ge b e rat u n g Bereits bei einer Erkältung Kinder und Enkelkinder stellen Der V Ve erband Pflegehilffe steht sollten Angehörige die eine hohe Ansteckungsgefahr Ihnen bei Fragen zum Umgang häusliche Pflege nicht mehr dar und müssen sich von mit dem Coronavirus in der selbst durchführen. Der älteren Menschen und häuslichen Pflege unter Verband Pflegehilfe organisiert Pflegebedür�igen unbedingt 06131/83 82 160 für Sie eine Unterstützung. fernhalten. unterstützend zur Seite. Kostenlo ose Pflegeberatung ☎ 06131 / 83 82 160 (Täglich 8-20 Uhr) ➤ www.pflegehilfe.org
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 9 Wir halten zusammen und achten aufeinander - Gute Zeichen in schweren Corona-Zeiten Hier gute Angebote und Beispiele dafür: Weitere Angebote und Infos im Internet (www.emk-rutes- Bringdienste: s. Sonderveröffentlichungen heim.de), im Amtsblatt oder telefonisch über das Pastorat Tel. 07152 997618; 0176 75884291. Abhol- und Lieferservice, koordiniert vom VdS Rutesheim: s. Sonderveröffentlichungen NAK Rutesheim: YouTube www.naksued.de/gottesdienst Die Rutesheimer Apotheken bieten einen kostenfreien Lie- Nachbarschaftshilfe Nebenan.de – Rutesheim/Perouse ferdienst, auch in direkter Zusammenarbeit mit den Arzt- Tel. 0800 8 66 55 44 www.nebenan.de praxen. CVJM Perouse e.V.: Bringdienst und die Bläserinnen und Christian-Wagner-Bücherei: Onleihe über Bläser des Posaunenchors – unterstützt von anderen Mu- www.cwb-rutesheim.de sikanten – spielen jeden Abend um 19.00 Uhr jeweils vor ihren Wohnungen mehrere Verse des Liedes „Der Mond ist Stadtjugendreferat Rutesheim: Alles, was anfällt. Auch aufgegangen" und ein wechselndes weiteres. der Bus kann gerne für Transporte eingesetzt werden. An- fragen an: zimmermann@jugendtreff-rutesheim.de Freundeskreis der Flüchtlinge Rutesheim – https://freundeskreis-rutesheim.de/ Ev. Kirchengemeinde – Johanneskirche Rutesheim: www.johanneskirche-rutesheim.de KJC Rutesheim e.V.: Bringdienst im Heuweg s. Sonderver- öffentlichung Apis Rutesheim: E-Mail an apisrthm@t-online.de Musikschule Rutesheim – 1. HHS e.V.: Kath. Kirche St. Raphael Rutesheim: Gebetsvorlagen und Unterricht www.musikschule-rutesheim.de Gottesdienstangebote www.drs.de Musikverein Rutesheim e.V.: Einkaufshilfe und Übernahme Ev. Waldenserkirche Perouse: Botengänge, Unterrichtsangebot läuft weiter über Skype, www.elk-wue.de/gemeindeleben-online Videotelefonie und Youtube. Informationen über Facebook, Kinderkirche: www.musikverein-rutesheim.de oder Kinderkirche-wuerttemberg,de/kindergottesdienst-imli- jugendleitung@musikverein-rutesheim.de vestream Schützengilde DIANA Rutesheim e.V.: Hilfe beim Einkau- Evangelisch-methodistische Kirche – Markuskirche: fen oder Gassi-Gehen, E-Mail schuetzengilde-diana@gmx. Vorlagen für sonntägliche Hausandachten; „telefonischer Be- net oder Willi Wendel Tel. 0170 2316957, Eberhard Mouris suchsdienst“, Gespräche am Telefon über Sorgen und Freu- 0173 7734200. den oder einfach ein Schwätzchen gegen die Einsamkeit. Danke allen für Ihren Einsatz und für Ihr Engagement! Rutesheimer Schulen sind gut gerüstet für die weitere Digitalisierung Die Digitalisierung der Gesellschaft spiegelt sich auch in Bestandsanalyse in den Bereichen Technik, Unterricht, Perso- der Schulentwicklung wider. Dazu braucht es medien- nal und Fortbildung durchgeführt, zum Beispiel in Form von kompetente Lehrerinnen und Lehrer sowie entsprechende Pädagogischen Nachmittagen. Im Anschluss daran erstellte technische Ausstattung und Infrastruktur für die Schulen. das Medienentwicklungsteam der Schule eine detaillierte Ziel- Bund und Länder unterstützen dies seit Mai 2019 finanziell und Maßnahmenplanung. „Die Ausstattung und Vernetzung der mit dem „DigitalPakt Schule“. Die Vorgabe dafür ist „keine Schule muss eng verbunden werden mit dem pädagogischen Ausstattung ohne Konzeption“. Dafür müssen schuleigene Konzept und dem Schulcurriculum“, betont Tamara Rumpelt. Medienentwicklungspläne (MEP) ausgearbeitet werden. Der Schulleiterin war im Prozessverlauf auch der intensive Für die drei Rutesheimer Schulen, die Theodor-Heuss- Austausch in der gemeinsamen Schulleiter-Runde des Schul- Schule, die Realschule Rutesheim und das Gymnasium zentrums besonders wichtig; etwa über gemeinsame Lösungen Rutesheim, liegen diese Medienentwicklungspläne nun vor. bei der IT-Infrastruktur. Ziel aller drei Schulen war es, den bereits eingeschlagenen Auf die jahrelange Vorarbeit an der digitalen Entwicklung konn- Weg der Digitalisierung mit dem Medienentwicklungsplan te das Gymnasium Rutesheim bei der Ausarbeitung des Me- abzubilden und systematisch und passgenau fortzusetzen. dienentwicklungsplans zurückgreifen. Schon seit der Einführung Verantwortlich für den Medienentwicklungsplan sind am Gym- der E-Tafeln ab 2012 wurde hier an Konzeptionen, Fortbil- nasium Rutesheim Claudia Vorderer, Abteilungsleiterin IT und dungsmaßnahmen und Fragen der digitalen Weiterentwicklung Schulleiter Jürgen Schwarz; an der Realschule Rutesheim ein gearbeitet. Mit der Bewerbung zur Auszeichnung „Digitale Medienentwicklungsteam bestehend aus der Schulleiterin Ta- Schule“ im Jahr 2018 wurden Konzeptionen zu nachhaltigen mara Rumpelt, Stellv. Schulleiterin Miriam Hieber, Multimedia- Schulungs- und Wartungsmöglichkeiten weiter ausgearbeitet beraterin Angelika Bremer, Systemadministrator Harald Klamer und realisiert. „Die Investition in langlebige und nachhaltige Inf- sowie weitere Kolleginnen und Kollegen; an der Theodor- rastruktur und Endgeräte sowie schuleigene Support- und War- Heuss-Schule die Schulleiterin Friederike Bailer mit den beiden tungsmöglichkeiten sind wichtige Kriterien beim Medienentwick- IT-Beauftragten Uwe Röhr und Ralf Holzmüller. lungsplan, aber ebenso die Steigerung der Unterrichtsqualität Der Fertigstellung der drei Medienentwicklungspläne am Schul- durch die Digitalisierung“, betont Claudia Vorderer, Abteilungs- zentrum Rutesheim gingen viele Prozessschritte voraus, in die leiterin IT. Am Gymnasium Rutesheim werden die bereits be- unterschiedliche Beteiligte und Gremien miteinbezogen wurden willigten Bundesmittel, die sich an der Schülerzahl bemessen, und im steten Austausch waren. So gab es an der Theodor- zunächst in den WLAN-Ausbau im gesamten Gebäude fließen. Heuss-Schule zu Beginn des Prozesses Online-Befragungen Für diesen ist der Schulträger, die Stadt Rutesheim, bereits von Lehrkräften zu Kompetenzstand und den Erwartungen an in Vorleistung gegangen. Schulleiter Jürgen Schwarz nennt als die weitere Digitalisierung. Hieraus ergaben sich dann die kon- weiteres Investitionsziel eine Schulcloud-Lösung. Während der kreten Entwicklungsziele für die Theodor-Heuss-Schule im Hin- aktuell bestehenden Schulschließung werden an den Ruteshei- blick auf Ausstattung und medienpädagogische Maßnahmen. mer Schulen unterschiedliche Tools als Online-Unterrichtsmög- „Fehlanschaffungen vermeiden und die sichere Planung von lichkeiten und Lernplattformen genutzt. Ressourcen ermöglichen“, wird dabei als eines der zentralen Wichtig für die Ausarbeitung der Medienentwicklungspläne war Ziele von Friederike Bailer formuliert. stets der enge Dialog mit dem Schulträger. Es fanden regelmä- Auch an der Realschule Rutesheim wurde eine umfangreiche ßige Vor-Ort-Termine der städtischen Gremien und Ausschüsse
10 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim an den Schulen statt, um die nächsten Schritte zu bespre- nicht nur für die Kraftfahrzeuge auf der Straße, sondern beson- chen und die Meinung des Schulträgers zu den Umsetzungs- ders auch für die Fußgänger und Fahrrad fahrende Kinder vorstellungen einzuholen. Auch die jährliche Überprüfung der auf dem Gehweg. Bekanntlich müssen Kinder bis 8 Jahre Medienentwicklungspläne wird zusammen mit dem Schulträger mit dem Rad den Gehweg benutzen und Kinder bis 10 Jahre erfolgen. Es wird gemeinsam überprüft, ob die gesteckten Ziele dürfen ihn benutzen. erreicht wurden und neue Ziele in Richtung weiterem digitalen Der Ein- bzw. Anfahrende hat eine Gefährdung anderer Ver- Ausbau werden angegangen. kehrsteilnehmer auszuschließen und seine Absicht rechtzeitig So sehen sich die drei Rutesheimer Schulen mit der Unterstüt- unter Betätigen der Fahrtrichtungsanzeige anzukündigen. Das zung ihres Schulträgers gut gerüstet für die Herausforderungen klingt zunächst einfach, und doch kommt es auch beim Ein- und Chancen einer digitalen Gesellschaft, der sich auch die und Anfahren im Straßenverkehr nicht selten zu Unfällen. Schulen in den kommenden Jahren weiter stellen werden. Die Besonders an den recht vielen privaten Grundstücksausfahrten aktuelle Corona-Krise und die Folgen für die Schulen zeigen mit geringer Sicht nach links oder rechts heißt das, dass sich deutlich, wie wichtig der Weg in den Ausbau der Digitalisierung der Kraftfahrer wenn möglich von einem Mitfahrer beim Verlas- ist. Die dazu bereits unternommenen Schritte am Schulzentrum sen des Grundstücks einweisen lassen muss oder sich eben Rutesheim zahlen sich jetzt schon aus. nur ganz langsam und sehr vorsichtig in den Gehwegbereich Die Stadt Rutesheim hat für die digitale Ausstattung ihrer Schu- bzw. in die Fahrbahn hinein tasten darf. Allzu häufig steht len beträchtliche Mittel bereitgestellt. Dank dem schlüssigen das Auto schon voll auf dem Gehweg oder in der Fahrbahn, Konzept der Schulen und der engen Verzahnung im Unterricht bevor der Kraftfahrer zum ersten Mal überhaupt sehen kann, sind diese Mittel gut angelegt. Gemeinderat und Stadtverwal- ob jemand kommt oder nicht. Der aus- bzw. anfahrende Kraft- tung Rutesheim danken den Schulleitungen und Lehrkräften fahrer muss dabei immer auch mit Fußgängern oder Radlern für ihren sehr engagierten und erfolgreichen Einsatz. Man spürt rechnen. jederzeit, wie diese Teams in den Schulen für die digitale Zu- Regelmäßig sehr positiv wirkt eine Verbesserung der Sicht- kunft brennen. Auf der Grundlage der Medienentwicklungspläne verhältnisse, zum Beispiel ein kräftiger Rückschnitt von Ge- wird der „DigitalPakt Schule“ in Rutesheim zeitnah umgesetzt hölzen, Hecken, usw. im Ausfahrtsbereich. Gute Sichtverhält- und die Fördermittel abgerufen werden. nisse sind für die Verkehrssicherheit von ganz besonderer Bedeutung; sie bringen für die Verkehrssicherheit sehr viel. Einfahren und Ausfahren Bei baulichen Sichthindernissen, nicht wenige Gebäude stehen vor allem im Stadtkern direkt auf der Grundstücksgrenze und verhindern dadurch die Sicht auf den Gehweg bzw. die Straße nach links oder rechts, können auch gegenüber oder am Ge- bäude montierte Verkehrsspiegel hilfreich sein. § 14 StVO „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“ lautet: „(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausge- schlossen ist.“ Das heißt, vor dem Öffnen der Türe muss man über die Schul- ter nach hinten schauen. Das gilt auch für die Beifahrer. Der Kraftfahrer muss seine Beifahrer darüber informieren. Der niederländische oder holländische Griff ... Der niederländische oder holländische Griff ... … verhindert das Überse- hen einer/s Radfahrers/in beim Öffnen der Tür ei- nes geparkten Fahrzeugs. Dabei öffnet der Fahrer die Autotür mit der rech- § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt: ten Hand statt mit der „Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus näheren linken Hand. So einem Verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auf die Straße dreht sich der Oberkör- oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten per des Fahrers automa- Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahr- tisch nach links und ein bahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eventuell vorbeifahrender eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen Radfahrer gerät in seinen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat Blickwinkel (Schulterblick). seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind Diese kluge Methode soll eine Kollision des Radfahrers mit der die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ offenen Tür des Fahrzeugs und daraus resultierende schwere Der fließende Verkehr darf nicht gefährdet werden. Das gilt Verletzungen und Beschädigungen vermeiden.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 11 Tierärztlicher Notdienst Bereitschaftsdienste Sa./So., 09./10.05.2020 Kleintierpraxis Grassmann Ärztliche Notdienste Liebigstraße 9, 71229 Leonberg-Höfingen Telefon 07152-929882 Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran- Fax 07152-929884 kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg. Notfall-Telefon über unseren Anrufbeantworter abrufbar Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le- onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä- kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst Apotheken-Nachtdienst und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran- kenhäuser versorgt. Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30 Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit Uhr des Folgetags. montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Do., 07.05. Stadt-Apotheke Renningen, dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Bahnhofstr. 22, Renningen, mittwochs 14.00 Uhr bis 00.00 Uhr Tel. 07159/18249 donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Fr., 08.05. Bahnhof-Apotheke Ditzingen, freitags 16.00 Uhr bis 00.00 Uhr Gerlinger Str. 18, Ditzingen, samstags 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr Tel. 07156/959696 sonntags 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr Sa., 09.05. Würmtal-Apotheke Merklingen, feiertags 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr Kirchplatz 5, Weil der Stadt-Merklingen, Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Tel. 07033/4666690 Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am So., 10.05. Stern-Apotheke Leonberg, Brennerstr. 31, Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa- Leonberg-Eltingen, tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses. Tel. 07152/41768 Mo., 11.05. Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 3, Kostenfreie Rufnummer: 116117 Weil der Stadt, Tel. 07033/9680 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis Di., 12.05. Schiller-Apotheke Leonberg, Liegnitzer durchgeführt. Str. 14, Leonberg-Ramtel, ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit- Tel. 07152/42001 schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra- Mi., 13.05. Sonnen-Apotheke Rutesheim, xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten- Pforzheimer Str. 4, Rutesheim, freie Rufnummer: 116117. Tel. 07152/52134 Sa., 09.05. Apotheke am Rathausplatz Hirschlanden, Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs- Rathausplatz 4, Ditzingen-Hirschlanden, dienst zuständig, Telefonnummer 112. Tel. 07156/6101 Würmtal-Apotheke Merklingen, Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Kirchplatz 5, Weil der Stadt-Merklingen, Tel. 07033/4666690 Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und So., 10.05. Stern-Apotheke Leonberg, Brennerstr. 31, Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Leonberg-Eltingen, 71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0). Tel. 07152/41768 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 116117 Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte Notrufe Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt Notrufe werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen Polizei 110 (Tel. 07071 298-8088), zuständig. Polizeiposten Rutesheim 99910-0 Öffnungszeiten: (nicht ständig besetzt) Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 20.00 Uhr Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) 6050 Zentrale Rufnummer: 116117 Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Krankentransport 19222 Augenärztliche Notfallpraxis Informations- u. Beratungstelefon 07031/663-1331 häusliche Gewalt Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) 0800 3629-477 Haus K, 70174 Stuttgart. EnBW-Bezirksstelle Rutesheim 0800 3629-447 Öffnungszeiten: Gasversorgung (Störungen) Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Stadtverwaltung Rutesheim 5002-0 Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr Telefax 5002-1033 Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen) Augenklinik zuständig. Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 Zentrale Rufnummer: 116117 Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß 0171 5685380 Zahnärztlicher Notdienst Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter 0171 5685379
12 Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 Stadtnachrichten Rutesheim Sprechzeiten Sozialstation Rutesheim Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Bürgermeisteramt Rutesheim Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 E-Mail:sozialstation@rutesheim.de Sprechzeiten Montag bis Mittwoch, Freitag 09.30 - 12.30 Uhr Donnerstag 07.30 - 12.30 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Tagespflege Rutesheim und nach Vereinbarung Rathausplatz 5, Frau Zorn, Tel. 5002-3700 Sprechzeiten Bürgeramt E-Mail: tagespflege@rutesheim.de Montag 08.30 - 15.00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Donnerstag 07.30 - 12.30 und 16.00 -18.00 Uhr Uhr IAV - Stelle und nach Vereinbarung Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für Sprechzeiten in Corona-Virus-Zeiten hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Aus aktuellem Anlass (Corona-Virus) ist die Sprechstunde un- seres Revierförster Herr Neumann bis auf weiteres abgesagt! Bürgermeisteramt Rutesheim Gerne können aber Anliegen per Telefon oder E-Mail-Verkehr Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth vorgetragen werden. Hierzu die Kontaktdaten: Telefon: 07152-51145 Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere und kranke Men- E-Mail: u.neumann@lrabb.de schen Herr Besserer Tel: 07152-7659442 Frau Groth Tel: 07152-5002-1037 Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt Öffnungszeiten "Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen" Kleinschwimmhalle Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen in der Theodor-Heuss-Turnhalle Tel. 08000 116 016 Vorläufig geschlossen! Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt. Telefon 07031 632808 Christian-Wagner-Bücherei, Pforzheimer Str. 1 Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 - 13 Uhr und Mi.: 13 - 16 Uhr E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Tel. 90 57 67 Notruftelefon 07031 222066: Nachts von 20 - 7 Uhr sowie an Unsere Öffnungszeiten: Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr. Montag 17.00 – 20.00 Uhr Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr Landratsamt Böblingen Soziales Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr Sozialer Dienst Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 20.00 Uhr Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595 Freitag 09.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr E-Mail: c.felsen@lrabb.de Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei Bücherei in Perouse in der ehem. Schule finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Waldenserstraße 46 Tel.: 53177 Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr Nachbarschaftshilfe Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr Rutesheim Wochenmarkt S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle- Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) geheim „Haus am Marktplatz“ statt. Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren Samstag von 07.30 bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus der Johanneskirche Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr Wertstoffhof Rutesheim Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199, Mobil: 0176-51974059 Spielgruppe "Krabbelkäfer" Drescherstraße für Eltern mit Kindern ab ca. 6 Monaten Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus! Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten Samstag von 09.00 bis 15.00 Uhr hier bekannt gegeben!
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 19 Donnerstag, 07. Mai 2020 13 Eltern-Kind-Gruppe im Heuweg/Silberberg für Kinder von 0 bis 3 Jahren mit Begleitung Einladung zu einer Sitzung Immer donnerstags von 9 - 10 Uhr des Gemeinderats (außer an Feiertagen und in den Schulferien) In der Thomaskirche, Am Heuweg 44, 71277 Rutesheim am Montag, 11.05.2020, 19.00 Uhr Ansprechpartnerin: Corinna Schwarz, Mobil: 0172/7379058 Aula im Schulzentrum, Robert-Bosch-Straße 29, 1. OG Bitte den geänderten Sitzungsort beachten. Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Tagesordnung: Altes Rathaus Perouse Öffentlich dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr 1. Bekanntgaben Ansprechpartner: Carolin Simondet, Mobil: 0151/15538650. 2. Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie 3. Glasfaser-Ausbau (FTTP) der Telekom Deutschland Bestattungsordner GmbH für Rutesheim Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421 4. Bebauungsplan „Gebersheimer Weg“ - Behandlung von Stellungnahmen im Auslegungsver- fahren - Satzungsbeschluss Altersjubilare 5. Bebauungsplan „Waldeckstraße/Bahnhofstraße“ - Behandlung der Stellungnahmen im frühzeitigen Betei- ligungsverfahren - Billigung des Bebauungsplanentwurfs - Auslegungsbeschluss 6. Neubau Hort im Schulzentrum - Vergabe von Bauleistungen 7 Erweiterung Kindergarten Perouse - Vorplanung und Kostenschätzung 8 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rutesheim und der Gemeinde Weissach über die Zu- führung von Abwasser aus dem Stadtteil Perouse in die Kläranlage Weissach 9 Beitritt der Stadt Rutesheim bei der Initiative gegen „vermeidbaren Lärm durch Kfz-Motoren“ 10. Informationen über die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2020/2021 11. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen. Die Aula im Schulzentrum Robert-Bosch-Straße ist ein guter Ort, die gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln gut einhalten zu können. Für die Zuhörer/-innen werden im Amtliche hinteren Bereich der Aula mit großen Abständen zueinander Stühle bereitgestellt. Bitte achten Sie auf die gebotenen Ab- Bekanntmachungen stände. Gerne können Sie nicht nur den Aula-Haupteingang im Osten, sondern auch den östlich gelegenen direkten Zu- und Ausgang auf der Südseite der Aula über die Stahl- treppe nutzen. Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen Martin Killinger Wir bitten alle Einwohner, die eine Veröffentlichung ihres Erster Beigeordneter Geburtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im Mittei- lungsblatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051). Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch Voranzeige geänderter Redaktionsschluss für einmal tun. die Stadtnachrichten Nr. 21 Wegen des Feiertages (Christi Himmelfahrt, 21.05.2020) wird der Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 21 Hinweis zur Abfuhr der Müllbehälter: vorverlegt auf Alle Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag mit geschlosse- Montag, 18. Mai 2020, 10.00 Uhr. nem Deckel bis spätestens 6.00 Uhr bereitgestellt werden. Wir bitten um Vormerkung und Beachtung. Vielen Dank! Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich- tigt werden. Redaktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 22 ist wie üblich Kehrarbeiten dienstags, 10.00 Uhr. Kehrarbeiten am Mittwoch, 13. Mai 2020 und Donnerstag, 14. Mai 2020 Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wegen parken. Gekehrt wird: mittwochs im gesamten Gebiet Rutesheim, Verlagstipps: donnerstags in Perouse und im Heuweg. Wir bitten um Beachtung, Kraftfahrzeuge möglichst auf den Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen: eigenen Stellplätzen/Garage parken. Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“ das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie Saubere Straßen und Wege sollten uns diese Aufmerksamkeit gewohnt abspeichern. wert sein.
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