MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf

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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
MITTEILUNGSBLATT
Gemeinde Frensdorf

                                                                                                 Chris                                                hut
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                                                                                                                       ha        itz-Es
                                                                                                                            Gleiw

Jahrgang 20                                    Freitag, den 30. April 2021                                                                                  Nummer 4

                                    Dienstjubiläum
              Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Frensdorf,
               am 1. Mai 2021 feiert Jakobus Kötzner sein 25-jähriges Dienstjubiläum
                         als Erster Bürgermeister der Gemeinde Frensdorf.
              Als dienstältester Bürgermeister des Landkreises Bamberg wollen wir ihm
                zum Jubiläum gratulieren und unseren großen Dank und Anerkennung
                     für alles Geleistete in der Gemeinde Frensdorf aussprechen.
   Stellvertretend für alle Gemeinde-Bürgerinnen und Bürger gratuliere ich ihm herzlich und
                wünsche ihm für die nächsten Jahre alles Gute und Gesundheit.
   Frensdorf, 01. Mai 2021                                                   Zweiter Bürgermeister
   Gemeinde Frensdorf                                                         Norbert Neundorfer

                                                  Kontaktdaten
        Bitte informieren Sie sich tagesaktuell über die Erreichbarkeit der Verwaltung und die neuesten Hinweise
                                                 zur CORONA-Pandemie!
                                     Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf
                                                   Tel. 09502 9449-0
                                    www.frensdorf.de - E-Mail: gemeinde@frensdorf.de
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
2       Gemeinde FRENSDORF

                                                                                        im Bereich der Ortschaften Abtsdorf, Vorra und Hundshof im Sit-
                                                                                        zungssaal dem Bauausschuss und interessierten Gastteilnehmern
                                                                                        für Fragen und Antworten zur Verfügung.

           Amtliche Bekanntmachungen                                                    Als Standort für den Funkmast wurde schließlich das FFW-Haus
                                                                                        Vorra-Abtsdorf einstimmig bestimmt. Hierzu jedoch soll durch
                                                                                        einen unabhängigen Gutachter die Umweltverträglichkeit sowie
                                                                                        die Funkwellenbelastung noch geprüft werden.
SITZUNGSTERMINE
                                                                                        Auf Anregung der Gemeinderäte aus dem Bereich Abtsdorf, Bir-
Der nächste Termin zur Sitzung der Gemeinde Frensdorf im:
                                                                                        kach, Hundshof und Vorra, hat der Bürgermeister nochmals mit
Bau- und Umweltausschuss                                                                der Firma GfTD gesprochen und erreicht, dass zur Beteiligung der
Dienstag, der 11. Mai 2021 um 17:00 Uhr                                                 Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Ortsteile eine nochma-
Gemeinderat                                                                             lige Video-Konferenz zur Standortsuche für den Mobilfunkmast
Dienstag, der 11. Mai 2021 um 19:00 Uhr                                                 am Montag, den 19.04.2021 stattfand.
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales,                                                Dabei konnte erreicht werden, dass die GfTD einen Alternativ-
Sport und Tourismus                                                                     standort in der Nähe des Kreisverkehrs südlich von Vorra prüft.
Donnerstag, der 27. Mai 2021 um 18:00 Uhr                                               Nachträglich wurden im nichtöffentlichen Teil noch die 30
Bitte informieren Sie sich auf unserer Website www.frensdorf.de                         km/h-Beschilderung in Reundorf auf Antrag von Gemeinderat
oder telefonisch über den tatsächlichen Termin und Veranstal-                           Rainer Kraus (Bürgerliste Reundorf, Reundorfer Hauptstraße, zwi-
tungsort. Die Tagesordnung wird auch in den Aushangkästen                               schen der Einmündung Waldstraße und der Einmündung in die
und im Internet veröffentlicht.                                                         Lange Straße, Beschilderung mit 30 km/h in beide Richtungen)
                                                                                        sowie
                                                                                        Tempo 30 in der Ortsstraße Ahornweg im Ortsteil Vorra (Antrag
Bericht aus den öffentlichen Sitzung                                                    der CWL/VW, ab der Abzweigung Bamberger Straße bis zum
des Bau- u. Umweltausschusses (BU)                                                      Ortsausgang Richtung Stappenbach Zone 30, wobei die bereits
                                                                                        befestigten Verkehrszeichen “Vorfahrt“ u. „Vorfahrt gewähren“
vom 12.04.2021 sowie des                                                                weiterhin bestehen) beschlossen.
Gemeinderates (GR) vom 13.04.2021                                                       GR:
BU:                                                                                     TOP 1, Erweiterung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Frensdorf
Nach drei Ortsterminen und der anschließenden Beratung wie                              Nach Vorberatung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur,
Abstimmung von Bausachen zur Erteilung des Einvernehmens                                Soziales, Sport und Tourismus (BKSST) stand als Sofortsache die
der Gemeinde aus ortsplanerischer Betrachtung, stand die Firma                          Standortfrage und Art der Behelfsbauten für die Zwischenlösung
GfTD in einer Videokonferenz für einen geplanten Mobilfunkmast                          der Kinderbetreuung ab September 2021 an.

  WICHTIGE RUFNUMMERN                                                                   Rathaus
  Polizeinotruf��������������������������������������������������������������� 110     Erster Bürgermeister���������������������������� 09502 9449-31
  Feuer������������������������������������������������������������������������� 112   Geschäftsleitung���������������������������������� 09502 9449-33
                                                                                        Verwaltung Zentrale������������������������������� 09502 9449-0
  Gift-Notruf���������������������������������������������������� 089 1 92 40
                                                                                        Fax��������������������������������������������������������� 09502 9449-44
  Notarzt-                                                                              E-Mail������������������������������������ gemeinde@frensdorf.de
  und Rettungsdienst��������������������������������������������������� 112
  Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������ 116 117                 Jugendpflegerin�������������������������������������� 0151 27149828
                                                                                        Jugendbeauftragte��������������������������������� 01573 0462834
  Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst���������� 0800 66 49 289
                                                                                        Seniorenbeauftragte�������������������������������� 09502 9449-37
  Bayernwerk AG (Stromstörungen)������� 0941 28 00 33 66                               ���������������������������������������������������������������� 0170 2017738
  Rheingas (Baugebiet Schultheisenäcker)                                                Gemeindebücherei���������������������������������� 09502 490 264
  (Gasstörungen)��������������������������������������� 0800 74 34 642                 AWO-Kinderhaus St. Elisabeth
                                                                                        Frensdorf���������������������������������������������� 09502 92 439-72
  Westfalen AG (Baugebiet Kerntner Feld BA I)
                                                                                        Kindertagesstätte St. Otto Reundorf������������ 09502 75 64
  (Gasstörungen)������������������������������������������� 05459 80625
                                                                                        Grund-und Mittelschule Frensdorf���������� 09502 92 11 20
  Wasserversorgung Auracher Gruppe�������� 0951 29 07 77                               Schulhaus Pettstadt������������������������������� 09502 92 11 30
  (Bereitschaft/Notruf)���������������������������������� 0171 5265055
                                                                                        Bauernmuseum Frensdorf��������������������������� 09502 83 08
  Kläranlage���������������������������������������������� 09502 92 11 03              Katholisches Pfarramt Frensdorf������������� 09502 92 10 80
  Allgemeine Sperrnummer���������������������������������� 116 116                     Bestattungen Schunder������������������������ 09502 92 57 810

                                                                                                                                            Infotafel
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
Gemeinde FRENSDORF                      3

Das Sportplatzareal in Schlüsselau bietet sich dabei als Stand-
ort für die Interimslösung geradezu an. In einer Besprechung vom
                                                                      Bekanntmachung
16.03.2021 hat sich der Johanniter e.V. bereiterklärt, neben der      Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den
bereits im Waldkindergarten bestehenden Betriebsträgerschaft          Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ mit integ-
                                                                      riertem Grünordnungsplan, Gemeinde Frensdorf, Landkreis
sowohl die Überbrückungslösungen für die Kinderkrippen- und
                                                                      Bamberg
Kindergartenbetreuung mitzutragen und zudem noch bei der
                                                                      Die Gemeinde Frensdorf hat mit Beschluss vom 13.04.2021 den
Beschaffung des Inventars der Gemeinde finanziell zu helfen.
                                                                      Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ mit integriertem
Diese Zusage wurde vor dem Hintergrund formuliert, dass der           Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Johanniter e.V. die spätere Kindertagesstätte in Herrnsdorf betrei-
                                                                      Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des
ben wird und das beschaffte Inventar für die Interimslösung über-     Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
nehmen kann.
Dazu muss der Betreuungsbedarf von weiteren 25 Kindergarten-          Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Seni-
kindern für 2021 festgestellt werden.                                 orenanlage am Seebach“ mit integriertem Grünordnungs-
                                                                      plan in Kraft.
Es wurde deshalb einstimmig beschlossen:                              Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan vor dem Flä-
a) Der Betreuungsbedarf von weiteren 25 Kindergartenplätzen           chennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem
wird ab 2021 festgestellt.                                            Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebau-
                                                                      ungsplan aus der künftigen Darstellung des Flächennutzungs-
b) Zur vorübergehenden Unterbringung einer Kinderkrippen- und
                                                                      plans entwickelt sein wird.
Kindergartengruppe werden Behelfsunterkünfte beschafft, sobald
                                                                      Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, sowie
die förderrechtliche Unbedenklichkeit gegeben ist. Die Behelfsun-
                                                                      die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
terkünfte werden auf dem Standort des Sportgeländes in Schlüs-        Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behör-
selau aufgestellt und ab September 2021 durch den Johanniter          denbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und
e.V. betrieben. Der Erste Bürgermeister kann hierzu jederzeit not-    aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüf-
wendige Sofortentscheidungen im Sinne des Art. 37 Abs. 3 GO           ten, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
treffen und dem Gemeinderat im Nachhinein berichten.                  gewählt wurden, im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg
                                                                      1, 96158 Frensdorf während der allgemeinen Dienststunden auf
TOP 2, Entwicklung einer touristischen Konzeption in interkom-        Dauer öffentlich einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
munaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pettstadt und der             Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verlet-
CIMA Beratung + Management GmbH, München                              zung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der
Der Gemeinderat beschloss eine dauerhafte touristische Koopera-       Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
tion mit der Gemeinde Pettstadt und beauftragte die CIMA Bera-        hingewiesen.
tung + Management GmbH mit der Erstellung des Tourismuskon-
                                                                      Unbeachtlich werden demnach
zepts als Handlungsgrundlage.
                                                                      1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
                                                                         Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
TOP 3, Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019
                                                                         schriften,
Nach Abarbeitung des örtlichen Prüfungsberichts wurde die Jah-        2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
resrechnung 2019 festgestellt und entlastet.                             beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
                                                                         des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
TOP 4, Bauleitplanung für die Seniorenanlage am Seebach               3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Hierzu wurde der Flächennutzungsplan festgestellt sowie der              Abwägungsvorgangs,
Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ als Satzung
                                                                      wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
beschlossen. Näheres kann den amtlichen Bekanntmachungen in           Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend
dieser Ausgabe entnommen werden.                                      gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
                                                                      den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
TOP 5, Informationen
5.1 Neue Spielkombination und Spielgeräte Spielplatz Birkach          Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
                                                                      sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi-
Am Spielplatz im Baugebiet wurden eine neue Spielkombination,         gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
sowie eine Schaukel und ein Karussell aufgestellt. Ein Federwipp-     Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
tier (Elefant) wird noch hinzukommen.                                 Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile einge-
Insgesamt wurden 13.000 € ausgegeben.                                 treten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
5.2 Neue Spielkombination Spielplatz Vorra                            Frensdorf, den 20.04.2021
Für den Spielplatz Vorra wurde eine neue Spielkombination aus         gez.
Recyclingkunstsoff von der Firma Westfalia bestellt. Die Haltbar-     Jakobus Kötzner
keit des Materials wird für 15 Jahre garantiert. Die Kosten belau-    Erster Bürgermeister
fen sich auf ca. 16.000 €.
5.3 Ansprechpartner für Fördermaßnahmen                               Satzung über die Benutzung des Erho-
Der Gemeinderat regte an, im Rahmen der Entwicklung des Tou-
rismuskonzeptes der Firma CIMA einen generellen Ansprechpart-         lungsgebietes Naturbadesee Frensdorf
ner für Fördermaßnahmen der Gemeinde zu gewinnen                      Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
                                                                      für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Frensdorf
TOP 6, Rauchverbot am Naturbadesee                                    (Landkreis Bamberg) die nachstehende Satzung in der Fassung
Aus gegebenem Anlass beschloss der Gemeinderat ein Rauch-             vom 13.04.2021 (Rauchverbot in § 3 Abs. 2 Nr. 16):
verbot auf dem gesamten Areal des Naherholungsgebietes
„Naturbadesee Frensdorf“. Hierzu wird in der einschlägigen Sat-                   § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
zung § 3 Abs. 2 die Ziffer 16 eingefügt mit dem Wortlaut              (1) Die Gemeinde Frensdorf stellt das Erholungsgebiet „Natur-
                                                                      badesee Frensdorf“ als öffentliche Einrichtung jedermann auf
„Abs. 2: „Insbesondere sind im gesamten Erholungsgebiet unter-
                                                                      eigene Verantwortung zur Verfügung. Die Satzung dient der Auf-
sagt:
                                                                      rechterhaltung von Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im
16. Rauchen auf dem gesamten Gelände des Erholungsgebiets.“           gesamten Bereich des Erholungsgebietes. Mit dem Betreten des
(siehe amtl. Bekanntmachung)                                          Erholungsgebietes unterliegt jede Person diesen Bestimmungen.
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
4      Gemeinde FRENSDORF

(2) Das Erholungsgebiet erstreckt sich über die Flurstücke der                          § 5 Anordnungen der Gemeinde
Gemarkung Frensdorf Nrn. 637, 642, 706, 707 und einem Teil-              Den Anordnungen des von der Gemeinde Frensdorf ermächtigten
stück aus 708 sowie über die darin verlaufenden öffentlichen             Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Besucher, die
Wege mit den Flurnummern 636/1, 693, 641 und 705. Die                    durch ihr Verhalten Ruhe und Ordnung im Sinne dieser Satzung
Begrenzung des Erholungsgebietes ist aus dem in der Anlage bei-          stören, können vom Erholungsgebiet verwiesen werden.
gefügten Lageplan im Maßstab 1:1000 erkennbar.
Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.                                                        § 6 Badeaufsicht
                                                                         Badeaufsicht besteht nicht. Spätestens um 22.00 Uhr muss das
                   § 2 Benutzungsvorbehalte                              Erholungsgebiet verlassen werden.
Kindern unter sechs Jahren ist der Besuch im Bereich des Bade-
sees nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren erlaubt.                             § 7 Benutzung auf eigene Gefahr;
                                                                                                      Haftung
               § 3 Verhalten im Erholungsgebiet                          Die Benutzung des Erholungsgebietes erfolgt zu jeder Jahreszeit
(1) Innerhalb des Erholungsgebietes sind Ruhe, Ordnung und               auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Die Gemeinde
Reinlichkeit zu bewahren. Abfälle aller Art sind in die hierfür aufge-   Frensdorf schließt jegliche Haftung aus.
stellten Behältnisse zu werfen. Jeder Besucher hat sich so zu ver-
halten, dass andere Besucher dadurch nicht unzumutbar belästigt                                 § 8 Benutzungssperre
oder in ihrem sittlichen Empfinden verletzt werden.                      Das Erholungsgebiet und seine Einrichtungen können ganz oder
                                                                         teilweise für die allgemeine Benutzung gesperrt werden. In derarti-
(2) Insbesondere sind im gesamten Erholungsgebiet untersagt:             gen Fällen ist die Benutzung nach Maßgabe der Sperre untersagt.
1. Die Seeflächen mit Windsurfgeräten, Segelbooten und ande-             Von November bis März dürfen Eis und Wasserflächen im Erho-
     ren Seefahrzeugen oder mit motorbetriebenen Modellbooten zu         lungsgebiet nicht benutzt werden.
     befahren mit Ausnahme von handelsüblichen aufblasbaren Gum-
     mibooten mit einem Eigengewicht von bis zu maximal 10 kg.                    § 9 Ordnungswidrigkeiten, Ersatzvornahme
2. Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder, Mopeds, Mofas und derglei-           (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
     chen) zu benutzen und außerhalb der dafür gekennzeichneten          1. gegen die Verhaltensregeln bzw. Verbote des § 3 Abs. 1 und
     Stellplätze zu parken. Ausgenommen sind Wege und Flächen,                2 sowie des § 3 a verstößt,
     die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr            2. gegen die Benutzungssperre nach § 8 verstößt,
     freigegeben sind. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden
                                                                         3. den Anordnungen des Aufsichtspersonals nach § 5 nicht
     kostenpflichtig entfernt.
                                                                              Folge leistet
3. Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen.
4. Reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren.                            (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der
                                                                         Gemeindeordnung mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert
5. das Mitbringen von Tieren aller Art in den Bade- u. Liegebe-
                                                                         Euro geahndet werden. Die Ersatzvornahme auf Kosten säumiger
     reich des Erholungsgebietes
                                                                         Verpflichteter wird für zulässig erklärt.
6. Jede Verunreinigung, Beschädigung, Entfernung oder Ver-
     änderung der Anlageneinrichtung und Bepflanzung. Hierunter                                  § 10 Inkrafttreten
     fällt auch das Einbringen von Fischen in den Badesee.
                                                                         Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im amtli-
7. Sich oder Gegenstände aller Art zu waschen.                           chen Mitteilungsblatt der Gemeinde Frensdorf in Kraft.
8. In das Wasser Öle, Seifen, Reinigungsmittel oder sonstige, die
     natürliche Wasserqualität verändernde Stoffe, einzubringen.         Frensdorf, 13. April 2021
9. Zelte aufzustellen oder zu nächtigen.
10. Das Abhalten von Feiern und Versammlungen.
11. Der Konsum von Alkohol.
12. Das Benutzen von Rundfunk- und anderen Tonwiedergabe-
     geräten.                                                            Jakobus Kötzner
13. Offene Feuerstellen zu errichten.                                    Erster Bürgermeister
14. Mit Bällen oder sonstigen Sportgeräten außerhalb der aus-
     drücklich für diesen Zweck zugelassenen Flächen zu spielen.
15. Druckschriften zu verteilen, Waren feilzubieten oder gewerb-
     liche Leistungen ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde            Impressum
     Frensdorf anzubieten bzw. auszuführen.
                                                                          Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
16. Rauchen auf dem gesamten Gelände des Erholungsgebiets.
(3) Abs. 2 Nummern 1 mit 5 gilt nicht für die Polizei, Feuerwehr,         Erscheinungsweise: am letzten Freitag im Monat
Rettungsdienste sowie das von der Gemeinde Frensdorf ermäch-              Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes
tigte Aufsichtspersonal.                                                  Herausgeber, Druck und Verlag: 
Abs. 2 Nummern 1, 9 mit 15 gilt ebenfalls nicht für die durch die         LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 
Gemeinde Frensdorf in schriftlicher Form erlaubten Veranstaltungen.       91301 Forchheim, Tel.: 09191 7232-0; www.wittich-forchheim.de
                                                                          Verantwortlich für den amtlichen Teil: 
                     § 3 a Hundeanleinpflicht                             Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Frensdorf, Jakobus Kötzner,
               auf den Wegen im Erholungsgebiet                           Kaulberg 1, 96158 Frensdorf oder seine jeweilige Vertretung im Amt.
Im Erholungsgebiet müssen Hunde beim Führen auf den Wegflä-               für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: 
chen stets angeleint werden.                                              Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.
Die Anleinpflicht findet auf Blindenführ- u. Blindenbegleithunde
keine Anwendung.                                                          Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
Die Anleinpflicht nach Satz 1 trifft die jeweiligen Tierhalter und wer    gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt
die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt.                             die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen
                                                                          und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                   § 4 Sachbeschädigungen                                 und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Im Bedarfsfall Einzelexemplare
Jede Verunreinigung und Beschädigung des Erholungsgebietes                durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für
wird als Sachbeschädigung nach den Bestimmungen des Straf-                nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereig-
gesetzbuches verfolgt.                                                    nisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
                                                                          werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
Für jede nachgewiesene Sachbeschädigung ist außerdem Scha-                sind ausdrücklich ausgeschlossen.
densersatz zu leisten.
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
Gemeinde FRENSDORF                     5

Bekanntmachung                                                       Zudem werden die Planunterlagen zeitgleich mit dem Beginn der
                                                                     Planauslegung auch auf die Internetseite des Landkreises Bam-
der Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes              berg unter dem Link
in der fünften Fassung der Gemeinde Frensdorf im Land-               www.landkreis-bamberg.de/Wasserrecht
kreis Bamberg
                                                                     veröffentlicht. Ebenso ist dort der Inhalt dieser Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf stellt in seiner Sitzung      wiedergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt
vom 13.04.2021 die fünfte Änderung des Flächennutzungspla-           der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen rechtlich verbindlich ist
nes Frensdorf in der Fassung vom 09.02.2021 fest und billigt die     (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG).
Begründung in der Fassung vom 09.02.2021.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.        Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
                                                                     bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder
                                                                     zur Niederschrift beim Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23,
                                                                     Zimmer H 322, oder bei der Gemeinde Frensdorf Einwendungen
                                                                     gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle
                                                                     Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-
                                                                     rechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73
                                                                     Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-
                                                                     setzes -BayVwVfG-).
                                                                     Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1
                                                                     Abs. 1 Nr. 1 bis 2b des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz findet Art.
                                                                     73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 BayVwVfG, auch in Fällen seines Abs. 8,
                                                                     keine Anwendung (§7 Abs. 4 und 6 Umwelt-Rechtsbehelfgesetz).
                                                                     Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein
                                                                     Erörterungstermin statt.
                                                                     Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann
                                                                     auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrich-
                                                                     tigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen,
                                                                     die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
                                                                     öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann
                                                                     in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwen-
                                                                     dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
                                                                     Auf Grund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen
                                                                     EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf
                                                                     hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g.
                                                                     Erlaubnisverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mit-
                                                                     geteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Erlaub-
                                                                     nisverfahren vom Landratsamt erhoben, gespeichert und verar-
Frensdorf, den 23.04.2021                                            beitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den
                                                                     Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Das Landratsamt
gez.                                                                 kann die Daten an dem Vorhabenträger, seinen mitarbeitenden
Jakobus Kötzner                                                      Büros sowie beurteilenden Fachbehörden zur Auswertung der
Erster Bürgermeister                                                 Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine
                                                                     erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung auf Grund einer
                                                                     rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c
                                                                     DSGVO, an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gem.
Wasserrecht                                                          Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO besteht. Die Vorhabensträger,
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet                  ihre Beauftragten und die Fachbehörden sind zur Einhaltung der
„Ahornweg Nord“ in den Birkacher Graben durch die                    DSGVO verpflichtet.
Gemeinde Frensdorf                                                   Landratsamt Bamberg
Die Frensdorf plant am nördlichen Ortsrand des Gemeindeteiles        gez.
Vorra ein neues Baugebiet mit dem Namen „Ahornweg Nord“
auszuweisen. Zur Erschließung dieses Baugebietes ist beabsich-       Burger
tigt, die gesammelten Niederschlagswässer in den Birkacher Gra-      Reg.-Oberinspektorin
ben einzuleiten.
Diese Gewässerbenutzung wurde bisher noch nicht wasserrecht-
lich behandelt. Da das Vorhaben der wasserrechtlichen Erlaubnis       Suche Bauplatz
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat Frens-
dorf beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 20. Januar            Die Gemeinde Frensdorf sucht Bauplätze bzw. Häuser
2021 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das        für ihre einheimischen Familien
oben genannte Vorhaben beantragt.                                     Liebe Bauplatz- und Hauseigentümer in unserer Gemeinde,
Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beab-     viele (34) Familien aus unserer Heimatgemeinde suchen drin-
sichtigt das Landratsamt Bamberg eine Erlaubnis im Sinne der §§ 15    gend Bauplätze bzw. Häuser für ein Eigenheim.
Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen.        Leider kann unsere Gemeinde momentan keine gemeindli-
Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen      chen Bauplätze mehr anbieten.
in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis zum 4. Juni 2021 während der          Wir wollen, dass unsere jungen Familien in ihrer Gemeinde
Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Frensdorf aus.       bleiben können. Deshalb unterstützen wir gerne bei der Suche
Auf Grund der aktuellen Situation, in der mit verschiedenen Maß-      nach einem Bauplatz oder einem Haus.
nahmen versucht wird, die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-         Falls Sie ein entsprechendes Grundstück oder Objekt anbieten
19) einzudämmen, erfolgt die Einsichtnahme nur nach vorheriger        können, wenden Sie sich bitte an:
Terminvereinbarung (Herrn Schnell, Tel. 09502 9449-25, E-Mail:
                                                                      Bürgermeister Jakobus Kötzner
stefan.schnell@frensdorf.de).
                                                                      Tel. 09502-944931 oder
Hierzu wird auf den Beschluss vom 27.05.2013 (4 BN 28.139)            jakobus.koetzner@frensdorf.de
des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen.
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
6     Gemeinde FRENSDORF

Veräußerung von Werkmaschinen                                      Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5
der Schule Frensdorf                                               Bundesmeldegesetz
Liebe Mitbürger*innen,                                             Gruppenauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere
                               der     Schulverband      Frens-    Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahlen
                               dorf-Pettstadt veräußert fol-       Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebe-
                               gende Holzbearbeitungsmaschi-       hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-
                               nen gegen Höchstgebot:              vorschlägen im Zusammenhang mit den Wahlen in den sechs
                               • 1 Formatkreissäge                 vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über
                               • 1 Dickenhobel                     Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrif-
                               • 1 Absauganlage                    ten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren
                               Die Maschinen sind voll funk-       Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend
                               tionsfähig, etwa 40 Jahre alt,      ist. Geburtsdaten dürfen nicht mitgeteilt werden.
                               entsprechen aber nicht mehr         Der Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden,
                               den aktuell gültigen UVV-Vorga-     darf diese nur für die Werbung der Wahl verwenden und hat sie
                               ben. Die Maschinen werden nur       spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu ver-
                               im Paket veräußert. Selbstabbau     nichten.
                               und Selbstabholung sind not-
                               wendig.                             Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer
                                                                   Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Der Wider-
Das Mindestgebot beträgt 1.000 Euro.                               spruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
                                                                   beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde eingelegt
Interessenten können die Maschinen nach Terminvereinbarung
                                                                   werden. Eine telefonische Erklärung ist nicht möglich.
besichtigen. Besichtigungstermine in der Schule Frensdorf sind
möglich vom Montag, 10. Mai bis Mittwoch, 12. Mai 2021 jeweils     Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gül-
in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr.                                tigkeit, d. h. wurde schon einmal der Datenübermittlung wider-
Eine Voranmeldung zur Vereinbarung eines Termins ist im Rat-       sprochen, so muss nicht erneut widersprochen werden.
haus Pettstadt bei Frau Christine Schrauder (Tel. 09502/4906-
                                                                   Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an das Einwohnermel-
17, E-Mail: christine.schrauder@pettstadt.de) notwendig. Vor-
                                                                   deamt/Wahlamt unter 09502 9449-0.
aussetzung für die Besichtigung in der Schule Frensdorf ist eine
Bescheinigung über einen negativen Corona Test, die nicht älter    Ihre Verwaltung
als 24 Stunden sein darf.
Die Gebote können bis zum 20. Mai 2021 in verschlossenem
Umschlag an den Schulverband Frensdorf-Pettstadt, Rathaus          Wichtige Hinweise zum Einreichen
Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt gerichtet werden.
Schulverband Frensdorf-Pettstadt                                   von Bauanträgen und Bauvoranfragen
Jakobus Kötzner, Schulverbandsvorsitzender                         Die sorgfältige Vorprüfung von Bauanträgen und Voranfragen
                                                                   für die Sitzungen des Bau- u. Umweltausschusses nimmt einige
                                                                   Zeit in Anspruch. In vielen Fällen sind seitens der Gemeinde noch
                                                                  Nachbarn zu verständigen oder es müssen Fachbehörden betei-
                                                                   ligt werden, deren Stellungnahmen zur Entscheidungsfindung
                                                                   abzuwarten sind. Oftmals müssen zudem noch Angelegenheiten
                                                                   der Erschließung geklärt werden. Dies alles ist nur möglich, wenn
                                                                   die Bauanträge rechtzeitig bei uns eingereicht werden.

                                                                                                    Wir bitten deshalb darum, Bau-
                                                                                                    anträge und Voranfragen künf-
                                                                                                    tig spätestens zehn Werk-
                                                                                                    tage vor der jeweiligen
                                                                                                    Sitzung des Bau- u. Umwelt-
                                                                                                    ausschusses bei uns einzurei-
                                                                                                    chen. Gleichzeitig bitten wir um
                                                                                                    Verständnis, dass nicht fristge-
                                                                   mäß eingereichte Anträge auf die nächste Sitzung vertagt werden
                                                                   müssen, wenn eine lückenlose Vorbehandlung aus den oben
                                                                   genannten Gründen durch die Verwaltung bis zum Sitzungstermin
                                                                   nicht gewährleistet werden kann.
                                                                   Bauanträge sind grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzurei-
                                                                   chen. Um den Mitgliedern des Bau- u. Umweltausschusses die
 Landwirtschaftliche Flächen                                       Unterlagen vorab auf elektronischen Wege zur Verfügung stellen
                                                                   zu können bitten wir die Bauherren bzw. Planfertiger darum, uns
 zu kaufen gesucht                                                 die Anträge zusätzlich auch in digitaler Form (am Besten im
 Die Gemeinde Frensdorf sucht landwirtschaftliche Flächen.         PDF-Format) zu übermitteln.
 Diese benötigen wir als Tauschland oder für Ausgleichsflächen.
 Sollten Sie Flächen anbieten können, wenden Sie sich bitte an:    Bei Rückfragen zum Bauantragsverfahren stehen Ihnen
 Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1,                                   Herr Spielberger
 96158 Frensdorf, oder an buergermeister@frensdorf.de.             (Tel. 09502/9449-38, Email timo.spielberger@frensdorf.de) und
 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.               Herr Schnell
 Jakobus Kötzner                                                   (Tel. 09502/9449-25, Email stefan.schnell@frensdorf.de) gerne
 Erster Bürgermeister                                              zur Verfügung.
                                                                   Ihre Verwaltung
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
Gemeinde FRENSDORF                     7

Unzulässiges Entfernen und Versetzen                                    Hinweis für alle Abfallcontainer-
von amtlichen Verkehrseinrichtungen                                     Standorte in der Gemeinde Frensdorf
durch Unbefugte                                                         •    Der Einwurf in die Container ist nur werktags (also nicht
                                                                             sonn- und feiertags) zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr
In der letzten Zeit kommt es immer wieder vor, dass vor allem vor-
                                                                             gestattet.
übergehend aufgestellte (mobile) Verkehrszeichen eigenmächtig
von Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern entfernt oder            • Es ist nur Müll in die Container zu werfen. Ablagerungen
verschoben werden, damit zum Beispiel geparkt oder bei Baustel-              jeglicher Art vor oder neben den Containern sind ver-
len durch eine Straßensperrung gefahren werden kann.                         boten und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die sogar
                                                                             mit Bußgeld belegt werden können! Sollten Sie hier Be-
Dazu gehören unter anderem auch Absperr- und Leitbaken, aber                 obachtungen machen, dann bitten wir um Mitteilung an das
beispielsweise auch Parkverbotsschilder.
                                                                             gemeindliche Ordnungsamt, Tel. 9449-25.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies zu unterlassen ist.       • In die Container darf nur der Müll eingeworfen werden, für
Das eigenmächtige Entfernen oder Verschieben von amtlichen                   den die Container vorgesehen sind (z. B. Grünglas).
Verkehrseinrichtungen kann einen gefährlichen Eingriff in den           •    Sollten die Container voll sein, ist der Müll wieder mit-
Straßenverkehr nach § 315b des Strafgesetzbuches (StGB)                      zunehmen und ein Andermal in die Container zu wer-
darstellen und wird von der Gemeinde ausnahmslos zur Anzeige                 fen.
gebracht.                                                               • Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin,
Sollten Sie derartige Beobachtungen machen, dann wenden Sie                  dass die Gemeinde grundsätzlich alle wilden Müllablage-
sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde (Herr Schnell, Tel.               rungen (Autoreifen, Bauschutt, alte Möbel etc.) auf Wald-
9449-25 od. Herr Spielberger, Tel. 9449-38) oder direkt an die               und Wiesengrundstücken zur Anzeige bringt.
Polizei Bamberg-Land (Tel. 0951/91290). Vielen Dank.                    • Wir behalten es uns ausdrücklich vor, an einzelnen Contai-
                                                                             ner-Standorten eine Videoüberwachung vorzunehmen.
                                                                             Entsprechende Hinweisschilder werden in diesem Fall
Mähen von Gemeindeflächen                                                    sichtbar angebracht.
                                                                        Ihre Verwaltung
in den Fluren und an gemeindlichen
Straßen und Wegen
Bankette, Gräben, Raine und sonstige gemeindliche Flächen sind
                                                                        Umsiedlung der Zauneidechse
wertvolle Rückzugsräume und überlebenswichtig für alle Boden-
brüter, Insekten und Reptilien. Solche naturnahen, mit vielen Blüh-
pflanzen bewachsene Flächen stellen wichtige Lebensbereiche
und Futterquellen für viele Insekten, Bienen, Hummeln, Schmet-
terlinge, Vögel und andere Tierarten dar.
Um eine hohe Artenvielfalt auf solchen Flächen zu erreichen und
um optimale Bedingungen zu bieten, wird das Mähen nicht vor
dem 15. Juli, wenn möglich und nötig auch später bzw. erst im
Herbst erfolgen. 2020 wurden verschiedene Mähzeitpunkte je
nach Bewuchs und Notwendigkeit gewählt und somit konnten
hier erste Erfahrungen gesammelt werden.
Ausnahmen von Mähzeitpunkten vor dem 15. Juli stellen sicher-
heitsrelevante Straßen- und Wegeränder sowie Entwässerungs-
systeme dar. Die Gemeinde wird dies je nach Lage des Bewuch-
ses beurteilen und das Mähen möglichst bodenschonend und
auch abschnittsweise ausführen, um auch hier dem Artenschutz
gerecht zu werden.
Grundstücksbesitzern oder deren Pächtern die vor/nach der               Im Rahmen der zoologischen Untersuchungen für den Bebau-
Ernte gemeindliche Flächen mähen, die als direkte Zufahrten oder        ungsplan „Seniorenanlage Am Seebach“ wurde die streng
Randstreifen zu ihren Äckern dienen, weisen wir darauf hin dies         geschützte Zauneidechse am Rand des Baugebietes nachgewie-
stets zu beachten und den Mähzeitpunkt so zu wählen, sowie die          sen. Damit diese Tiere während der Bauarbeiten nicht versehentlich
Mähfläche klein zu halten damit sich auch hier die Artenvielfalt ent-   getötet werden, wurde für sie ein Ausweichquartier geschaffen.
wickelt.                                                                Aus Sand, Steinen, Holzstämmen und Ästen entstand hier Anfang
Vorherige Rücksprache über Mähzeitpunkt und Mähfläche ver-              diesen Jahres durch unseren gemeindlichen Bauhof, angeleitet
meidet Missverständnisse.                                               von einem Fachbüro, ein neuer Lebensraum südlich des Ortsteils
                                                                        Untergreuth.
Die Gemeinde bittet alle Flächenanrainer um Beachtung.
Des Weiteren informieren wir, dass das Mähen von Flurwegegrä-
ben und Banketten die in 2020 nicht bewirtschaftet wurden, von
der Gemeinde je nach Bewuchs und Notwendigkeit vor dem 15.
Juli bearbeitet werden. D.h. älterer höherer Aufwuchs wir einge-
kürzt und somit frischer Wuchs gefördert. Der Schutz der Arten-
vielfalt wird auch hier berücksichtigt und die Mähintensivität mini-
miert bzw. in Abschnitten erfolgen.
Wir bitten die Bürger um Verständnis, dass nicht alles von
Anfang an reibungslos funktioniert.
Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns in
dieser Angelegenheit unterstützend und teilweise beratend zur
Seite stehen.
Heribert Dotterweich
Bauhofleiter
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
8      Gemeinde FRENSDORF

Aufgewärmte Steine und Holz sind beliebte Sonnenplätze und die
Lücken zwischen den Steinen bieten optimale Versteckmöglich-
                                                                      Corona-Schnelltests
keiten und Winter-Schlafplätze.                                       in der Gemeinde Frensdorf
Im Sand vergraben die Eidechsenweibchen von Mai bis Juli ihre
                                                                      Die Gemeinde Frensdorf bietet seit 21. März immer sonntags von
Eier, aus denen ab Mitte Juli die Jungtiere schlüpfen.
                                                                      13 bis 16 Uhr im Rathaus Corona-Schnell-Testungen kostenlos an.
Wir bitten Hundebesitzer, Ihre Hunde im Frühjahr und Sommer           Pro Testtermin nahmen bisher ca. 60 Personen das Angebot an.
nicht auf dieser Fläche frei herumlaufen zu lassen.
                                                                      Es werden auch an den nächsten Sonntagen die Corona-Tests im
                                                                      Rathaus angeboten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich einmal
Standsicherheitsprüfung der Grabmale                                  pro Woche kostenlos testen zu lassen. Eine Anmeldung ist nicht
                                                                      erforderlich. Bitte Personalausweis mitbringen.
auf den gemeindlichen Friedhöfen                                      Gestestet werden nur Personen ohne Symptome und ohne Kon-
In der Zeit von April bis Juni 2021 werden die Grabmale auf           takt zu einem Corona-Infizierten. Getestete Personen erhalten
sämtlichen Friedhöfen der Gemeinde (Frensdorf, Reundorf, Vorra)       nach 15 Minuten ihr Ergebnis.
auf ihre Standsicherheit überprüft.
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön-
nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen,
ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose,
kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanz-
arbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz
zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle,
welche auf lose Grabmale - die zum Teil mehrere hundert Kilo
wiegen - zurückzuführen sind.

Rechtsgrundlage
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müs-
sen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungs-
pflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale
überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung
Die Gemeinde Frensdorf hat ein sachkundiges Unternehmen mit
der technischen Prüfung beauftragt, um eine rechtssichere Kon-        Auf dem Bild unsere geschulten Tester Gabriele Batz und Florian
trolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu        Hilmer die die Schnelltests ehrenamtlich durchführen.
gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grab-       Vielen Dank hierfür.
mal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstan-
deter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrie-         Jakobus Kötzner               Norbert Neundorfer
ben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der              Erster Bürgermeister          Zweiter Bürgermeister
Gefahrenlage zu veranlassen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Friedhofsver-
waltung der Gemeinde Frensdorf, Frau Natalie Homner unter der
Tel.-Nr. 09502/9449-27.
                                                                      Kostenlose FFP 2 Masken
                                                                      für pflegende Angehörige
                                                                      Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pfle-
                                                                      gende Angehörige kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung.
                                                                      Bei Vorlage eines Nachweises über die Einstufung des Pflegegra-
                                             Aktuelles                des durch die Pflegekasse, erhält jede Hauptpflegeperson 3 kos-
                                                                      tenlose FFP 2 Masken.
Erreichbarkeit des Krisendienstes                                     Voraussetzung dafür ist, dass die Person, die gepflegt wird,
                                                                      in der Gemeinde Frensdorf wohnhaft ist.
Oberfranken ausgeweitet
                                                                      Zur Abholung der Masken bitten wir um vorherige Termin-
Der Krisendienst Oberfranken, der seit 1. März unter der bayern-
                                                                      vereinbarung bei unserer Mitarbeiterin Frau Homner
weit einheitlichen Telefonnummer 0800 655 3000 verfügbar ist,
                                                                      (09502-9449-27).
weitet sein kostenloses und unbürokratisches Angebot aus:
Ab 1. April kann jede Person, die sich in einer seelischen Notlage
befindet, täglich von 9 bis 24 Uhr die qualifizierte Hilfe der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter des Krisendienstes in Anspruch neh-
                                                                      Fahrdienst zum Impftermin
men. Die Anrufenden erhalten eine individuelle Beratung und eine                         Wir bieten Ihnen ab sofort bei Bedarf einen
erste mögliche Entlastung.In dringlichen Fällen werden mobile                            Fahrdienst zum Impfzentrum an. (Kosten: 3€)
Einsatzkräfte zum „Ort der Krise“ geschickt, die die möglichen                           Bitte melden Sie sich, sobald Sie Ihren Ter-
Gefährdungen abwägen und notwendige Schritte empfehlen bzw.                              min bekommen haben, bei der Seniorenbe-
einleiten.                                                                               auftragten Michaela Heintz-Seeberger
Mit dem Krisendienst Oberfranken möchten wir frühzeitig Unter-                           09502-944937 oder 0170-201 77 38.
stützung leisten – vor allem auch an Abenden, Wochenenden und         Für den Impftermin benötigen Sie Ihren Impfpass (soweit vorhan-
Feiertagen.Ab 1. Juli 2021 ist beabsichtigt, einen Rund-um-die-       den), Ihren Personalausweis oder Ihr Krankenversicherungskärt-
Uhr-Betrieb anzubieten.                                               chen.
Weitere Informationen zum Krisendienst finden Sie unter               Das Aufklärungsmerkblatt, das bei der Impfung ausgefüllt werden
www.krisendienst-oberfranken.de. Für Rückfragen können Sie            muss, können Sie sich unter Impfzentrum-bamberg.de ausdru-
sich gerne per E-Mail an sozialplanung@bezirk-oberfranken.de          cken oder in der Gemeinde erhalten. Wenn Sie den Vordruck im
wenden.                                                               Vorfeld ausfüllen, sparen Sie Zeit bei der Impfung ein.
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
Gemeinde FRENSDORF   9
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
10      Gemeinde FRENSDORF

              Übersicht Abhol- und Lieferservice
                         in der Gemeinde Frensdorf

                                                    Liefer-
        Anbieter            Telefon      Abholung              Wann?              Speisekarte
                                                    service

                                                              Mi. u. Do.
                           09502/293        ja       nein     Ruhetag                  Facebook

     Brauerei Barnikel

                                                              Mo. bis Mi.              Facebook
                           09502/255        ja        ja       Ruhetag
                                                                            www.gastwirtschaft-beck.de
      Gasthaus Beck

                                                                Freitag                Facebook
                           09502/342        ja       nein         und
                                                               Samstag      www.brauerei-buettner.de
     Brauerei Büttner

                                                               Montag                  Facebook
                          09502/924217      ja        ja       Ruhetag
                                                                              www.elida-frensdorf.de
       Pizzeria Elida

                                                                Freitag
                           09502/396        ja       nein         und                  Facebook
                                                               Sonntag
 Gasthaus Herrmann

                                                               Samstag
                                                                 und                   Facebook
                          09502/490342      ja       nein
                                                               Sonntag
                                                                            www.oppelt-delicatering.de
 Partyservice Oppelt

                                                              Donnerstag               Facebook
                           09502/7575       ja       nein        bis
                                                               Sonntag                 Instagram
Stephans Hofimbiss

                                                              Donnerstag               Facebook
                           09502/608        ja       nein        bis
                                                               Sonntag       www.schmausenkeller.de
     Schmausenkeller
Gemeinde FRENSDORF                       11

                                                                                                   Neue Homepage
                                                                                                                                     Alles neu macht der Mai!
                                                                                                                                     Wir präsentieren uns (hoffentlich
                                Wichtige Rufnummern                                                                                  ab Mai!) mit einer neuen Home-
                                                                                                                                     page. Sie erreichen uns im Inter-
                                                                                                                                     net wie gewohnt über die alte
Infotafel                                                                                                                            Adresse (www.buecherei-frens-
                                                                                                                                     dorf.de) und freuen sich dann
Polizeinotruf ����������������������������������������������������������������������������110                                       über eine moderne und über-
Feuer�������������������������������������������������������������������������������������� 112                                     sichtliche neue Form.
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������089 1 92 40                                              So können Sie sich schnell infor-
Notarzt- und Rettungsdienst ���������������������������������������������������112                                                    mieren über aktuelle Nachrichten
Ärztlicher Bereitschaftsdienst �������������������������������������������116 117                                                     in Sachen Büchereiöffnung, über
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst �����������������������0800 66 49 289                                                              geplante Veranstaltungen etc..
Bayernwerk AG (Stromstörungen) ��������������������0941 28 00 33 66                                                                   Sie finden auf der Startseite z.B.
                                                                                                                                       Kacheln, die Sie durch Ankli-
Rheingas (Baugebiet Schultheisenäcker)                                                             cken direkt weiterleiten zu unserem iOPAC (Katalog der Medien,
(Gasstörungen)���������������������������������������������������� 0800 74 34 642                 die in der Bücherei ausleihbar sind) und zur Online-Ausleihe
Westfalen AG (Baugebiet Kerntner Feld BA I)                                                        (www.leo-Nord.de) (ausleihen und lesen jeden Tag und rund um
(Gasstörungen) ��������������������������������������������������������05459 80625                die Uhr). Durch das responsive Webdesign können Sie die home-
Wasserversorgung Auracher Gruppe ���������������������0951 29 07 77                               page auf dem Rechner, Tablet oder auf dem Smartphone öffnen
                                                                                                   und gut lesen. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Jürgen
(Bereitschaft/Notruf) �����������������������������������������������0171 5265055
                                                                                                   Eckert, der uns als Internet-Redakteur des Erzbistums Bamberg
Kläranlage �����������������������������������������������������������09502 92 11 03              hilfreich bei der Erstellung dieser Homepage unterstützt hat.
Allgemeine Sperrnummer������������������������������������������������ 116 116
Rathaus
Erster Bürgermeister �������������������������������������������� 09502 9449-31
Geschäftsleitung�������������������������������������������������� 09502 9449-33
Verwaltung Zentrale����������������������������������������������� 09502 9449-0
Fax ���������������������������������������������������������������������� 09502 9449-44
E-Mail gemeinde@frensdorf.de
Jugendpflegerin ���������������������������������������������������0151 27149828
Jugendbeauftragte ����������������������������������������������01573 0462834
Seniorenbeauftragte �������������������������������������������� 09502 9449-37
������������������������������������������������������������������������������0170 2017738
Gemeindebücherei����������������������������������������������� 09502 490 264                     Bücherei bleibt geöffnet!
AWO-Kinderhaus St. Elisabeth Frensdorf ��������� 09502 92 439-72                                  Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung bleibt
Kindertagesstätte St. Otto Reundorf �������������������������09502 75 64                          die Bücherei unabhängig von der Inzidenz bei Einhaltung
Grund- und Mittelschule Frensdorf ����������������������09502 92 11 20                            des Hygienekonzeptes geöffnet! (Stand: 19.04.2021)
Schulhaus Pettstadt ��������������������������������������������09502 92 11 30                    Für die Gemeindebücherei Frensdorf gilt folgendes Hygienekonzept:
Bauernmuseum Frensdorf���������������������������������������� 09502 83 08                        • Das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske und die Bereit-
Katholisches Pfarramt Frensdorf ��������������������������09502 92 10 80                             schaft zum Einhalten der Abstandsregeln sind erforderlich
                                                                                                      zum Betreten der Bücherei.
Bestattungen Schunder �������������������������������������09502 92 57 810
                                                                                                   • Materialien zur Desinfektion der Hände werden bereitge-
                                                                                                      stellt. Oberflächen werden regelmäßig vom Büchereiteam des-
                                                                                                      infiziert.
                         Redaktionsschluss                                                         • Büchereiräume werden regelmäßig gelüftet.
                                                                                                   • Spuckschutzwände sind vor den beiden geöffneten Ausleih-
                      für die nächste Ausgabe:                                                        bzw. Rückgabearbeitsplätzen aufgestellt, um vor Tröpfchenin-
                                                                                                      fektionen zu schützen.
                           18. Mai 2021 um 8.00 Uhr
                                                                                                   • Wir beschränken den Einlass auf gleichzeitig 5 Personen.
                         Erscheinungstag: 28. Mai 2021
                                                                                                   • Sie werden vom Büchereiteam an der Terrassentür ein-
                                                                                                      gelassen.
                                                                                                   • Sie finden vor unserer Terrassentür Büchereikörbe. Jeder
                                                                                                      Besucher nimmt bitte einen Korb. Dies gilt auch für Kinder,
                                                                                                      die in Begleitung Erwachsener kommen. Wenn kein Korb mehr
                                                                                                      da ist, bitten wir Sie um ein wenig Geduld.*
                                                                                                   • Wir bitten Sie, Ihre Kontaktdaten anzugeben, um ggf. eine
                                                                                                      Verfolgung der Infektionskette zu ermöglichen.
              Gemeindebücherei Frensdorf                                                           • Als Ausgang benutzen Sie bitte unsere Tür zum Flur/
                                                                                                      Haupteingang.
                                                                                                   So vermeiden wir enge Begegnungen beim Betreten und Verlas-
                                                                                                   sen der Bücherei.
                                                                                                   * Damit möglichst viele Familien das Büchereiangebot nutzen
                                                                                                   können, schlagen wir vor: Stöbern Sie mit Ihren Kindern daheim
                                                                                                   in unserem online-Katalog auf der homepage www.bueche-
                                                                                                   rei-frensdorf.de, welche Bücher Ihre Kinder haben möchten,
                                                                                                   und bringen Sie die ausgewählten Medien mit.
                                                                                                   Nutzen Sie Ihren Leseausweis für die kostenlose Ausleihe digitaler
                                                                                                   Medien im Online-Portal www.leo-nord.de.
12    Gemeinde FRENSDORF

Online-Lesung mit Autorin Maren Gottschalk
am Fr. 30. April 2021 um 19 Uhr.

                                                                                                            Kindergärten
                                                                    Kindergarten St. Otto

                                                                    Osterfeier mal anders
                                                                    Trotz der widrigen Umstände ließen wir es uns nicht nehmen Coro-
                                                                    nakonform eine Osterfeier mit allen Kindern im Garten zu feiern.
                                                                    Zuvor gab es eine kleine Osterfeier mit Frühstück in den eige-
                                                                    nen Gruppen. Dazu war eine schöne Tafel gedeckt und die Kin-
                                                                    der bekamen einen selbstgegossenen kleinen Schokoosterhasen
                                                                    sowie ein Hasenplätzchen als Nachtisch. Vielen Dank Familie
                                                                    Leicht für die leckeren und liebevollgestalteten gebackenen Oster-
                                                                    hasenplätzchen.
                                                                    Wir haben mit den „Wackelzähnen“ die Ostergeschichte anhand
                                                                    von Plakatbildern nochmal genau besprochen und erzählt. Im
Sophie Scholl ist eine der weltweit bekanntesten Widerstands-       Garten durfte dann jedes Wackelzahnkind zur Osterfeier sein Bild
kämpferinnen ihrer Zeit. Ihr großer Mut und ihr unbedingter         mit eigenen Worten beschreiben und auf unserer Wäscheleine
Wille, das Richtige zu tun, sichern ihr einen besonderen Platz in   aufhängen. So entstand nach und nach die komplette Osterge-
der deutschen Geschichte. Ihre Persönlichkeit war vielschich-       schichte erlebbar für alle Kinder. Auch wurden Osterlieder wie
tig. Suchen und Zweifeln waren zur Gewohnheit geworden und          „Seht das Zeichen seht das Kreuz“, „Gottes Liebe ist so wunder-
je stärker sie unter dem NS-Staat litt, desto weniger konnte sie    bar“… in den Gruppen gelernt und dann am Ostergottesdienst
sich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass jemand anderes ihr     gesungen. Die Wackelzähne sprachen zum Abschluss noch ein
Land retten würde. Auch sie konnte es nicht. AberMenschsein,        Segensgebet.
das hieß für Sophie Scholl, Verantwortung zu übernehmen und         Natürlich durfte zum Schluss der Osterhase nicht fehlen und alle
für die Freiheit des Geistes zu kämpfen. Sie wusste um die große    Kinder fanden nach eifriger Suche ihr Osterhasengeschenk.
Versuchung, sich der Übermacht zu beugen und aufzugeben.
Doch sie stemmte sich dagegen, setzte alles ein, was sie hatte,
zuletzt ihr Leben.
Zehn Jahre nach ihrer viel gerühmten Lebensgeschichte der
Sophie Scholl legt Maren Gottschalk zum 100. Geburtstag der
Widerstandskämpferin am 9. Mai 2021 eine neue Biographie vor,
aus der sie am 30. April 2021 für uns lesen wird.
Die Teilnahme ist kostenlos. Einwahldaten erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle der Akademie. Anmeldungen per Mail unter: josef.
roessner@akademie-kjl.de
Eine Veranstaltung der Deutschen Akademie für Kinder- und
Jugendliteratur, sowie der Landesfachstelle für Büchereien und
Bildung des Sankt Michaelsbundes in Zusammenarbeit mit den
Diözesanstellen der Diözese Augsburg, der Erzdiözese Bamberg,
der Diözese Eichstätt, der Erzdiözese München-Freising, der Diö-
zese Passau, der Diözese Regensburg und der Diözese Würz-
burg. Unterstützt vom Museum Barockscheune und der Unter-
fränkischen Kulturstiftung.
Foto: © Familie Hartnagel                                           Auf dem Bild ist unser Osteraltar mit den Plakatbildern der
Autorenbegegnung wird verschoben                                    Ostergeschichte zu sehen.
Die geplante Autorenbegegnung mit Heiko Wolz muss leider in
den November 2021 verschoben werden. Aber: verschoben ist           Kleiner Jahresrückblick
nicht aufgehoben! So haben wir ein wenig mehr Zeit zur Vorfreude    Obwohl dieses Kitajahr geprägt ist durch einen ständigen Wech-
auf entspanntere Zeiten…                                            sel zwischen „eingeschränkten Regelbetrieb“ und „Notbetreuung“
                                                                    versuchen wir immer wieder so etwas wie „Normalität“ für die
                                                                    Kinder zu vermitteln. Für die Krippenkinder gab es einige „Neu-
                                                                    zugänge“ die trotz Corona für Kinder, Eltern und pädagogischen
                                                                    Personal mit einer gelungenen Eingewöhnung ablief. Mittlerweile
                                                                    sind alle Kinder angekommen und fühlen sich sichtlich wohl in
                                                                    ihrer „Entengruppe“. Wir hoffen, dass dies auch alles nach der
                                                                    Notgruppenregelung noch so sein wird. Die Zeit zwischen den
                                                                    Lockdown versuchten wir so gut es ging zu nutzen und alle Kin-
                                                                    der altersgerecht zu fordern und zu fördern. Es wurde viel gebas-
                                                                    telt, gemalt, ausgeschnitten, Inhalte und Werte vermittelt und ganz
                                                                    viel Zeit für eigene Ideen, Ressourcen und Begabungen gelassen.
                                                                    Immer öfter kommt von unseren Kindern der Satz …“wenn
                                                                    Corona endlich vorbei ist dann…“, ja dann hoffen wir alle auf ein
                                                                    bischen Normalität und ganz gewöhnlichen Alltag.
                                                                                                                 Fortsetzung Seite 14
Gemeinde FRENSDORF                     13

              AWO-Kindertagesstätte St. Elisabeth
                        Kinderhaus St. Elisabeth
                        Elisabethenstraße 3, 96158 Frensdorf
                        Montag bis Freitag 7.00 – 17.00 Uhr
                        leitung@st.elisabeth.awo-bamberg.de
                        09502 / 92 439-72 Infopoint

                        Rama Dama in den Osterferien!
                         Die Weltenforscher nutzten das schöne
                         Vorfrühlingswetter um am Frensdorfer
                         Sportplatz und Badesee Müll aufzusam-
                         meln, der von einigen Spaziergängern und
letztjährigen Badegästen achtlos weggeworfen wurde. Größtenteils
wurden Gegenstände wie leere Flaschen, Zigarettenschachteln und
auch eine große, kaputte Wasserspritzpistole im Unterholz gefun-
den.
Viele der Hortkinder waren doch sehr erstaunt, wie viel Müll immer
noch in der Natur zu finden ist, auch wenn am Badesee doch genü-
gend Abfallbehälter aufgestellt sind. Die Menge war so groß, dass
beschlossen wurde, die Gemeinde zu informieren, den Abfall mit
einem Fahrzeug abzuholen.
Zur Belohnung konnten alle Beteiligten anschließend noch ein Eis in
der Frühlingssonne genießen.

Grenzen setzen - liebevoll und konsequent erziehen
Onlinevortrag für Familien
Am 05. Mai 2021, 20 Uhr
Liebe Familien,
früher oder später trifft es alle Eltern, die Kinder kommen in die Autonomiephase: ICH, allein, NEIN!. Sie stellt einen wichtigen Ent-
wicklungsschritt im Leben eines Kleinkinds dar.
Eltern sind gefordert. Sie probieren das ein oder andere aus und sind vielleicht nicht immer zufrieden mit ihrer Reaktion. Gut gemeinte
Ratschläge helfen nicht wirklich weiter. Es gibt viele Fragen und viel Verunsicherung.
Wie reagiert man am geschicktesten? Wie setzt man Grenzen? Wie schaffen Sie eine Balance zwischen Freiräumen, in denen sich
Ihr Kind als selbständig erlebt und wertvolle spielerische Erfahrungen macht, und Grenzen, die Ihrem Kind Halt und Sicherheit geben.
Wie können Sie Ihr Kind in dieser wichtigen, aber auch schwierigen und anstrengenden Phase begleiten und ihm helfen?
Wir sprechen darüber,
• wie wertvoll Freiräume und Rituale für die kindliche Entwicklung sind,
• wie das Setzen von Grenzen im Familienalltag aussehen kann und
• wie Sie ein schönes Miteinander und die Einhaltung bestehender Grenzen – ohne Drohungen und Strafen – miteinander verbinden
können.
(Altersgruppe ca. 0-6 Jahre)
Online-Vortrag von Christine Brockard, AWO-Familienstützpunkt Frensdorf (kostenloser Vortrag mit Anmeldung unter
fsp-frensdorf@awo-bamberg.de oder unter 09502 9243972)

MITMACH-AKTION für Familien
Liebe Familien,
ein positiver Wunsch ist von Anfang an, mit einem guten Gedanken verbunden. Der Familienstützpunkt Frensdorf lädt euch ein, einen
Wunschpunkt für unseren Vorgarten unseres Kinderhauses zu gestalten. An diesen knüpft ihr einen positiven Wunsch für einen
lieben Menschen.
Ihr findet in den ausliegenden Taschen des Familienstützpunkt Frensdorf einen getöpferten Punkt sowie eine Farbe. Gerne könnt ihr
den Punkt damit anmalen und mit einem Wunsch versehen. (Der Punkt kann aber auch mit eigenen Farben, Nagellack, Buntstiften
usw. angemalt werden.) So wird dieser einfache Punkt zu einem Wunschpunkt.
Bringt den fertigen Wunschpunkt dann ins Kinderhaus oder legt ihn in die dafür vorgesehene Kiste. Wir hängen Ihn dann für euch
auf!

                                                          Herzliche Grüße
                                                            Mari Stark

Familienstützpunkt Frensdorf
Stützpunktsprechstunde:             Montag 13.00 - 14.00 Uhr
Anmeldung:                          09502/92439-72 oder per
E-Mail:                             fsp-frensdorf@awo-bamberg.de
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