MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf
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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Frensdorf Chris hut tian ands Dusc sen-L ha itz-Es Gleiw Jahrgang 20 Freitag, den 30. April 2021 Nummer 4 Dienstjubiläum Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Frensdorf, am 1. Mai 2021 feiert Jakobus Kötzner sein 25-jähriges Dienstjubiläum als Erster Bürgermeister der Gemeinde Frensdorf. Als dienstältester Bürgermeister des Landkreises Bamberg wollen wir ihm zum Jubiläum gratulieren und unseren großen Dank und Anerkennung für alles Geleistete in der Gemeinde Frensdorf aussprechen. Stellvertretend für alle Gemeinde-Bürgerinnen und Bürger gratuliere ich ihm herzlich und wünsche ihm für die nächsten Jahre alles Gute und Gesundheit. Frensdorf, 01. Mai 2021 Zweiter Bürgermeister Gemeinde Frensdorf Norbert Neundorfer Kontaktdaten Bitte informieren Sie sich tagesaktuell über die Erreichbarkeit der Verwaltung und die neuesten Hinweise zur CORONA-Pandemie! Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf Tel. 09502 9449-0 www.frensdorf.de - E-Mail: gemeinde@frensdorf.de
2 Gemeinde FRENSDORF im Bereich der Ortschaften Abtsdorf, Vorra und Hundshof im Sit- zungssaal dem Bauausschuss und interessierten Gastteilnehmern für Fragen und Antworten zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Als Standort für den Funkmast wurde schließlich das FFW-Haus Vorra-Abtsdorf einstimmig bestimmt. Hierzu jedoch soll durch einen unabhängigen Gutachter die Umweltverträglichkeit sowie die Funkwellenbelastung noch geprüft werden. SITZUNGSTERMINE Auf Anregung der Gemeinderäte aus dem Bereich Abtsdorf, Bir- Der nächste Termin zur Sitzung der Gemeinde Frensdorf im: kach, Hundshof und Vorra, hat der Bürgermeister nochmals mit Bau- und Umweltausschuss der Firma GfTD gesprochen und erreicht, dass zur Beteiligung der Dienstag, der 11. Mai 2021 um 17:00 Uhr Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Ortsteile eine nochma- Gemeinderat lige Video-Konferenz zur Standortsuche für den Mobilfunkmast Dienstag, der 11. Mai 2021 um 19:00 Uhr am Montag, den 19.04.2021 stattfand. Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Dabei konnte erreicht werden, dass die GfTD einen Alternativ- Sport und Tourismus standort in der Nähe des Kreisverkehrs südlich von Vorra prüft. Donnerstag, der 27. Mai 2021 um 18:00 Uhr Nachträglich wurden im nichtöffentlichen Teil noch die 30 Bitte informieren Sie sich auf unserer Website www.frensdorf.de km/h-Beschilderung in Reundorf auf Antrag von Gemeinderat oder telefonisch über den tatsächlichen Termin und Veranstal- Rainer Kraus (Bürgerliste Reundorf, Reundorfer Hauptstraße, zwi- tungsort. Die Tagesordnung wird auch in den Aushangkästen schen der Einmündung Waldstraße und der Einmündung in die und im Internet veröffentlicht. Lange Straße, Beschilderung mit 30 km/h in beide Richtungen) sowie Tempo 30 in der Ortsstraße Ahornweg im Ortsteil Vorra (Antrag Bericht aus den öffentlichen Sitzung der CWL/VW, ab der Abzweigung Bamberger Straße bis zum des Bau- u. Umweltausschusses (BU) Ortsausgang Richtung Stappenbach Zone 30, wobei die bereits befestigten Verkehrszeichen “Vorfahrt“ u. „Vorfahrt gewähren“ vom 12.04.2021 sowie des weiterhin bestehen) beschlossen. Gemeinderates (GR) vom 13.04.2021 GR: BU: TOP 1, Erweiterung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Frensdorf Nach drei Ortsterminen und der anschließenden Beratung wie Nach Vorberatung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur, Abstimmung von Bausachen zur Erteilung des Einvernehmens Soziales, Sport und Tourismus (BKSST) stand als Sofortsache die der Gemeinde aus ortsplanerischer Betrachtung, stand die Firma Standortfrage und Art der Behelfsbauten für die Zwischenlösung GfTD in einer Videokonferenz für einen geplanten Mobilfunkmast der Kinderbetreuung ab September 2021 an. WICHTIGE RUFNUMMERN Rathaus Polizeinotruf��������������������������������������������������������������� 110 Erster Bürgermeister���������������������������� 09502 9449-31 Feuer������������������������������������������������������������������������� 112 Geschäftsleitung���������������������������������� 09502 9449-33 Verwaltung Zentrale������������������������������� 09502 9449-0 Gift-Notruf���������������������������������������������������� 089 1 92 40 Fax��������������������������������������������������������� 09502 9449-44 Notarzt- E-Mail������������������������������������ gemeinde@frensdorf.de und Rettungsdienst��������������������������������������������������� 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������ 116 117 Jugendpflegerin�������������������������������������� 0151 27149828 Jugendbeauftragte��������������������������������� 01573 0462834 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst���������� 0800 66 49 289 Seniorenbeauftragte�������������������������������� 09502 9449-37 Bayernwerk AG (Stromstörungen)������� 0941 28 00 33 66 ���������������������������������������������������������������� 0170 2017738 Rheingas (Baugebiet Schultheisenäcker) Gemeindebücherei���������������������������������� 09502 490 264 (Gasstörungen)��������������������������������������� 0800 74 34 642 AWO-Kinderhaus St. Elisabeth Frensdorf���������������������������������������������� 09502 92 439-72 Westfalen AG (Baugebiet Kerntner Feld BA I) Kindertagesstätte St. Otto Reundorf������������ 09502 75 64 (Gasstörungen)������������������������������������������� 05459 80625 Grund-und Mittelschule Frensdorf���������� 09502 92 11 20 Wasserversorgung Auracher Gruppe�������� 0951 29 07 77 Schulhaus Pettstadt������������������������������� 09502 92 11 30 (Bereitschaft/Notruf)���������������������������������� 0171 5265055 Bauernmuseum Frensdorf��������������������������� 09502 83 08 Kläranlage���������������������������������������������� 09502 92 11 03 Katholisches Pfarramt Frensdorf������������� 09502 92 10 80 Allgemeine Sperrnummer���������������������������������� 116 116 Bestattungen Schunder������������������������ 09502 92 57 810 Infotafel
Gemeinde FRENSDORF 3 Das Sportplatzareal in Schlüsselau bietet sich dabei als Stand- ort für die Interimslösung geradezu an. In einer Besprechung vom Bekanntmachung 16.03.2021 hat sich der Johanniter e.V. bereiterklärt, neben der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den bereits im Waldkindergarten bestehenden Betriebsträgerschaft Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ mit integ- riertem Grünordnungsplan, Gemeinde Frensdorf, Landkreis sowohl die Überbrückungslösungen für die Kinderkrippen- und Bamberg Kindergartenbetreuung mitzutragen und zudem noch bei der Die Gemeinde Frensdorf hat mit Beschluss vom 13.04.2021 den Beschaffung des Inventars der Gemeinde finanziell zu helfen. Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ mit integriertem Diese Zusage wurde vor dem Hintergrund formuliert, dass der Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Johanniter e.V. die spätere Kindertagesstätte in Herrnsdorf betrei- Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des ben wird und das beschaffte Inventar für die Interimslösung über- Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. nehmen kann. Dazu muss der Betreuungsbedarf von weiteren 25 Kindergarten- Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Seni- kindern für 2021 festgestellt werden. orenanlage am Seebach“ mit integriertem Grünordnungs- plan in Kraft. Es wurde deshalb einstimmig beschlossen: Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan vor dem Flä- a) Der Betreuungsbedarf von weiteren 25 Kindergartenplätzen chennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem wird ab 2021 festgestellt. Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebau- ungsplan aus der künftigen Darstellung des Flächennutzungs- b) Zur vorübergehenden Unterbringung einer Kinderkrippen- und plans entwickelt sein wird. Kindergartengruppe werden Behelfsunterkünfte beschafft, sobald Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, sowie die förderrechtliche Unbedenklichkeit gegeben ist. Die Behelfsun- die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die terkünfte werden auf dem Standort des Sportgeländes in Schlüs- Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behör- selau aufgestellt und ab September 2021 durch den Johanniter denbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und e.V. betrieben. Der Erste Bürgermeister kann hierzu jederzeit not- aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüf- wendige Sofortentscheidungen im Sinne des Art. 37 Abs. 3 GO ten, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten treffen und dem Gemeinderat im Nachhinein berichten. gewählt wurden, im Rathaus der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf während der allgemeinen Dienststunden auf TOP 2, Entwicklung einer touristischen Konzeption in interkom- Dauer öffentlich einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. munaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pettstadt und der Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verlet- CIMA Beratung + Management GmbH, München zung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Der Gemeinderat beschloss eine dauerhafte touristische Koopera- Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird tion mit der Gemeinde Pettstadt und beauftragte die CIMA Bera- hingewiesen. tung + Management GmbH mit der Erstellung des Tourismuskon- Unbeachtlich werden demnach zepts als Handlungsgrundlage. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- TOP 3, Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 schriften, Nach Abarbeitung des örtlichen Prüfungsberichts wurde die Jah- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB resrechnung 2019 festgestellt und entlastet. beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und TOP 4, Bauleitplanung für die Seniorenanlage am Seebach 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Hierzu wurde der Flächennutzungsplan festgestellt sowie der Abwägungsvorgangs, Bebauungsplan „Seniorenanlage am Seebach“ als Satzung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des beschlossen. Näheres kann den amtlichen Bekanntmachungen in Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend dieser Ausgabe entnommen werden. gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. TOP 5, Informationen 5.1 Neue Spielkombination und Spielgeräte Spielplatz Birkach Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- Am Spielplatz im Baugebiet wurden eine neue Spielkombination, gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene sowie eine Schaukel und ein Karussell aufgestellt. Ein Federwipp- Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach tier (Elefant) wird noch hinzukommen. Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile einge- Insgesamt wurden 13.000 € ausgegeben. treten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 5.2 Neue Spielkombination Spielplatz Vorra Frensdorf, den 20.04.2021 Für den Spielplatz Vorra wurde eine neue Spielkombination aus gez. Recyclingkunstsoff von der Firma Westfalia bestellt. Die Haltbar- Jakobus Kötzner keit des Materials wird für 15 Jahre garantiert. Die Kosten belau- Erster Bürgermeister fen sich auf ca. 16.000 €. 5.3 Ansprechpartner für Fördermaßnahmen Satzung über die Benutzung des Erho- Der Gemeinderat regte an, im Rahmen der Entwicklung des Tou- rismuskonzeptes der Firma CIMA einen generellen Ansprechpart- lungsgebietes Naturbadesee Frensdorf ner für Fördermaßnahmen der Gemeinde zu gewinnen Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Frensdorf TOP 6, Rauchverbot am Naturbadesee (Landkreis Bamberg) die nachstehende Satzung in der Fassung Aus gegebenem Anlass beschloss der Gemeinderat ein Rauch- vom 13.04.2021 (Rauchverbot in § 3 Abs. 2 Nr. 16): verbot auf dem gesamten Areal des Naherholungsgebietes „Naturbadesee Frensdorf“. Hierzu wird in der einschlägigen Sat- § 1 Gegenstand und Geltungsbereich zung § 3 Abs. 2 die Ziffer 16 eingefügt mit dem Wortlaut (1) Die Gemeinde Frensdorf stellt das Erholungsgebiet „Natur- badesee Frensdorf“ als öffentliche Einrichtung jedermann auf „Abs. 2: „Insbesondere sind im gesamten Erholungsgebiet unter- eigene Verantwortung zur Verfügung. Die Satzung dient der Auf- sagt: rechterhaltung von Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im 16. Rauchen auf dem gesamten Gelände des Erholungsgebiets.“ gesamten Bereich des Erholungsgebietes. Mit dem Betreten des (siehe amtl. Bekanntmachung) Erholungsgebietes unterliegt jede Person diesen Bestimmungen.
4 Gemeinde FRENSDORF (2) Das Erholungsgebiet erstreckt sich über die Flurstücke der § 5 Anordnungen der Gemeinde Gemarkung Frensdorf Nrn. 637, 642, 706, 707 und einem Teil- Den Anordnungen des von der Gemeinde Frensdorf ermächtigten stück aus 708 sowie über die darin verlaufenden öffentlichen Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Besucher, die Wege mit den Flurnummern 636/1, 693, 641 und 705. Die durch ihr Verhalten Ruhe und Ordnung im Sinne dieser Satzung Begrenzung des Erholungsgebietes ist aus dem in der Anlage bei- stören, können vom Erholungsgebiet verwiesen werden. gefügten Lageplan im Maßstab 1:1000 erkennbar. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. § 6 Badeaufsicht Badeaufsicht besteht nicht. Spätestens um 22.00 Uhr muss das § 2 Benutzungsvorbehalte Erholungsgebiet verlassen werden. Kindern unter sechs Jahren ist der Besuch im Bereich des Bade- sees nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren erlaubt. § 7 Benutzung auf eigene Gefahr; Haftung § 3 Verhalten im Erholungsgebiet Die Benutzung des Erholungsgebietes erfolgt zu jeder Jahreszeit (1) Innerhalb des Erholungsgebietes sind Ruhe, Ordnung und auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Die Gemeinde Reinlichkeit zu bewahren. Abfälle aller Art sind in die hierfür aufge- Frensdorf schließt jegliche Haftung aus. stellten Behältnisse zu werfen. Jeder Besucher hat sich so zu ver- halten, dass andere Besucher dadurch nicht unzumutbar belästigt § 8 Benutzungssperre oder in ihrem sittlichen Empfinden verletzt werden. Das Erholungsgebiet und seine Einrichtungen können ganz oder teilweise für die allgemeine Benutzung gesperrt werden. In derarti- (2) Insbesondere sind im gesamten Erholungsgebiet untersagt: gen Fällen ist die Benutzung nach Maßgabe der Sperre untersagt. 1. Die Seeflächen mit Windsurfgeräten, Segelbooten und ande- Von November bis März dürfen Eis und Wasserflächen im Erho- ren Seefahrzeugen oder mit motorbetriebenen Modellbooten zu lungsgebiet nicht benutzt werden. befahren mit Ausnahme von handelsüblichen aufblasbaren Gum- mibooten mit einem Eigengewicht von bis zu maximal 10 kg. § 9 Ordnungswidrigkeiten, Ersatzvornahme 2. Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder, Mopeds, Mofas und derglei- (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig chen) zu benutzen und außerhalb der dafür gekennzeichneten 1. gegen die Verhaltensregeln bzw. Verbote des § 3 Abs. 1 und Stellplätze zu parken. Ausgenommen sind Wege und Flächen, 2 sowie des § 3 a verstößt, die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr 2. gegen die Benutzungssperre nach § 8 verstößt, freigegeben sind. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden 3. den Anordnungen des Aufsichtspersonals nach § 5 nicht kostenpflichtig entfernt. Folge leistet 3. Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen. 4. Reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren. (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert 5. das Mitbringen von Tieren aller Art in den Bade- u. Liegebe- Euro geahndet werden. Die Ersatzvornahme auf Kosten säumiger reich des Erholungsgebietes Verpflichteter wird für zulässig erklärt. 6. Jede Verunreinigung, Beschädigung, Entfernung oder Ver- änderung der Anlageneinrichtung und Bepflanzung. Hierunter § 10 Inkrafttreten fällt auch das Einbringen von Fischen in den Badesee. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im amtli- 7. Sich oder Gegenstände aller Art zu waschen. chen Mitteilungsblatt der Gemeinde Frensdorf in Kraft. 8. In das Wasser Öle, Seifen, Reinigungsmittel oder sonstige, die natürliche Wasserqualität verändernde Stoffe, einzubringen. Frensdorf, 13. April 2021 9. Zelte aufzustellen oder zu nächtigen. 10. Das Abhalten von Feiern und Versammlungen. 11. Der Konsum von Alkohol. 12. Das Benutzen von Rundfunk- und anderen Tonwiedergabe- geräten. Jakobus Kötzner 13. Offene Feuerstellen zu errichten. Erster Bürgermeister 14. Mit Bällen oder sonstigen Sportgeräten außerhalb der aus- drücklich für diesen Zweck zugelassenen Flächen zu spielen. 15. Druckschriften zu verteilen, Waren feilzubieten oder gewerb- liche Leistungen ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde Impressum Frensdorf anzubieten bzw. auszuführen. Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf 16. Rauchen auf dem gesamten Gelände des Erholungsgebiets. (3) Abs. 2 Nummern 1 mit 5 gilt nicht für die Polizei, Feuerwehr, Erscheinungsweise: am letzten Freitag im Monat Rettungsdienste sowie das von der Gemeinde Frensdorf ermäch- Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes tigte Aufsichtspersonal. Herausgeber, Druck und Verlag: Abs. 2 Nummern 1, 9 mit 15 gilt ebenfalls nicht für die durch die LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, Gemeinde Frensdorf in schriftlicher Form erlaubten Veranstaltungen. 91301 Forchheim, Tel.: 09191 7232-0; www.wittich-forchheim.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: § 3 a Hundeanleinpflicht Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Frensdorf, Jakobus Kötzner, auf den Wegen im Erholungsgebiet Kaulberg 1, 96158 Frensdorf oder seine jeweilige Vertretung im Amt. Im Erholungsgebiet müssen Hunde beim Führen auf den Wegflä- für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: chen stets angeleint werden. Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. Die Anleinpflicht findet auf Blindenführ- u. Blindenbegleithunde keine Anwendung. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- Die Anleinpflicht nach Satz 1 trifft die jeweiligen Tierhalter und wer gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 4 Sachbeschädigungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Im Bedarfsfall Einzelexemplare Jede Verunreinigung und Beschädigung des Erholungsgebietes durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für wird als Sachbeschädigung nach den Bestimmungen des Straf- nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereig- gesetzbuches verfolgt. nisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Für jede nachgewiesene Sachbeschädigung ist außerdem Scha- sind ausdrücklich ausgeschlossen. densersatz zu leisten.
Gemeinde FRENSDORF 5 Bekanntmachung Zudem werden die Planunterlagen zeitgleich mit dem Beginn der Planauslegung auch auf die Internetseite des Landkreises Bam- der Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes berg unter dem Link in der fünften Fassung der Gemeinde Frensdorf im Land- www.landkreis-bamberg.de/Wasserrecht kreis Bamberg veröffentlicht. Ebenso ist dort der Inhalt dieser Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf stellt in seiner Sitzung wiedergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt vom 13.04.2021 die fünfte Änderung des Flächennutzungspla- der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen rechtlich verbindlich ist nes Frensdorf in der Fassung vom 09.02.2021 fest und billigt die (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG). Begründung in der Fassung vom 09.02.2021. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer H 322, oder bei der Gemeinde Frensdorf Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge- setzes -BayVwVfG-). Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 2b des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz findet Art. 73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 BayVwVfG, auch in Fällen seines Abs. 8, keine Anwendung (§7 Abs. 4 und 6 Umwelt-Rechtsbehelfgesetz). Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrich- tigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwen- dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Auf Grund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Erlaubnisverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mit- geteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Erlaub- nisverfahren vom Landratsamt erhoben, gespeichert und verar- Frensdorf, den 23.04.2021 beitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Das Landratsamt gez. kann die Daten an dem Vorhabenträger, seinen mitarbeitenden Jakobus Kötzner Büros sowie beurteilenden Fachbehörden zur Auswertung der Erster Bürgermeister Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO, an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gem. Wasserrecht Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO besteht. Die Vorhabensträger, Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet ihre Beauftragten und die Fachbehörden sind zur Einhaltung der „Ahornweg Nord“ in den Birkacher Graben durch die DSGVO verpflichtet. Gemeinde Frensdorf Landratsamt Bamberg Die Frensdorf plant am nördlichen Ortsrand des Gemeindeteiles gez. Vorra ein neues Baugebiet mit dem Namen „Ahornweg Nord“ auszuweisen. Zur Erschließung dieses Baugebietes ist beabsich- Burger tigt, die gesammelten Niederschlagswässer in den Birkacher Gra- Reg.-Oberinspektorin ben einzuleiten. Diese Gewässerbenutzung wurde bisher noch nicht wasserrecht- lich behandelt. Da das Vorhaben der wasserrechtlichen Erlaubnis Suche Bauplatz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat Frens- dorf beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 20. Januar Die Gemeinde Frensdorf sucht Bauplätze bzw. Häuser 2021 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das für ihre einheimischen Familien oben genannte Vorhaben beantragt. Liebe Bauplatz- und Hauseigentümer in unserer Gemeinde, Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beab- viele (34) Familien aus unserer Heimatgemeinde suchen drin- sichtigt das Landratsamt Bamberg eine Erlaubnis im Sinne der §§ 15 gend Bauplätze bzw. Häuser für ein Eigenheim. Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen. Leider kann unsere Gemeinde momentan keine gemeindli- Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen chen Bauplätze mehr anbieten. in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis zum 4. Juni 2021 während der Wir wollen, dass unsere jungen Familien in ihrer Gemeinde Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Frensdorf aus. bleiben können. Deshalb unterstützen wir gerne bei der Suche Auf Grund der aktuellen Situation, in der mit verschiedenen Maß- nach einem Bauplatz oder einem Haus. nahmen versucht wird, die Ausbreitung des Coronavirus (COVID- Falls Sie ein entsprechendes Grundstück oder Objekt anbieten 19) einzudämmen, erfolgt die Einsichtnahme nur nach vorheriger können, wenden Sie sich bitte an: Terminvereinbarung (Herrn Schnell, Tel. 09502 9449-25, E-Mail: Bürgermeister Jakobus Kötzner stefan.schnell@frensdorf.de). Tel. 09502-944931 oder Hierzu wird auf den Beschluss vom 27.05.2013 (4 BN 28.139) jakobus.koetzner@frensdorf.de des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen.
6 Gemeinde FRENSDORF Veräußerung von Werkmaschinen Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 der Schule Frensdorf Bundesmeldegesetz Liebe Mitbürger*innen, Gruppenauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere der Schulverband Frens- Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahlen dorf-Pettstadt veräußert fol- Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebe- gende Holzbearbeitungsmaschi- hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl- nen gegen Höchstgebot: vorschlägen im Zusammenhang mit den Wahlen in den sechs • 1 Formatkreissäge vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über • 1 Dickenhobel Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrif- • 1 Absauganlage ten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Die Maschinen sind voll funk- Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend tionsfähig, etwa 40 Jahre alt, ist. Geburtsdaten dürfen nicht mitgeteilt werden. entsprechen aber nicht mehr Der Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden, den aktuell gültigen UVV-Vorga- darf diese nur für die Werbung der Wahl verwenden und hat sie ben. Die Maschinen werden nur spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu ver- im Paket veräußert. Selbstabbau nichten. und Selbstabholung sind not- wendig. Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Der Wider- Das Mindestgebot beträgt 1.000 Euro. spruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde eingelegt Interessenten können die Maschinen nach Terminvereinbarung werden. Eine telefonische Erklärung ist nicht möglich. besichtigen. Besichtigungstermine in der Schule Frensdorf sind möglich vom Montag, 10. Mai bis Mittwoch, 12. Mai 2021 jeweils Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gül- in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr. tigkeit, d. h. wurde schon einmal der Datenübermittlung wider- Eine Voranmeldung zur Vereinbarung eines Termins ist im Rat- sprochen, so muss nicht erneut widersprochen werden. haus Pettstadt bei Frau Christine Schrauder (Tel. 09502/4906- Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an das Einwohnermel- 17, E-Mail: christine.schrauder@pettstadt.de) notwendig. Vor- deamt/Wahlamt unter 09502 9449-0. aussetzung für die Besichtigung in der Schule Frensdorf ist eine Bescheinigung über einen negativen Corona Test, die nicht älter Ihre Verwaltung als 24 Stunden sein darf. Die Gebote können bis zum 20. Mai 2021 in verschlossenem Umschlag an den Schulverband Frensdorf-Pettstadt, Rathaus Wichtige Hinweise zum Einreichen Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt gerichtet werden. Schulverband Frensdorf-Pettstadt von Bauanträgen und Bauvoranfragen Jakobus Kötzner, Schulverbandsvorsitzender Die sorgfältige Vorprüfung von Bauanträgen und Voranfragen für die Sitzungen des Bau- u. Umweltausschusses nimmt einige Zeit in Anspruch. In vielen Fällen sind seitens der Gemeinde noch Nachbarn zu verständigen oder es müssen Fachbehörden betei- ligt werden, deren Stellungnahmen zur Entscheidungsfindung abzuwarten sind. Oftmals müssen zudem noch Angelegenheiten der Erschließung geklärt werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die Bauanträge rechtzeitig bei uns eingereicht werden. Wir bitten deshalb darum, Bau- anträge und Voranfragen künf- tig spätestens zehn Werk- tage vor der jeweiligen Sitzung des Bau- u. Umwelt- ausschusses bei uns einzurei- chen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass nicht fristge- mäß eingereichte Anträge auf die nächste Sitzung vertagt werden müssen, wenn eine lückenlose Vorbehandlung aus den oben genannten Gründen durch die Verwaltung bis zum Sitzungstermin nicht gewährleistet werden kann. Bauanträge sind grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzurei- chen. Um den Mitgliedern des Bau- u. Umweltausschusses die Landwirtschaftliche Flächen Unterlagen vorab auf elektronischen Wege zur Verfügung stellen zu können bitten wir die Bauherren bzw. Planfertiger darum, uns zu kaufen gesucht die Anträge zusätzlich auch in digitaler Form (am Besten im Die Gemeinde Frensdorf sucht landwirtschaftliche Flächen. PDF-Format) zu übermitteln. Diese benötigen wir als Tauschland oder für Ausgleichsflächen. Sollten Sie Flächen anbieten können, wenden Sie sich bitte an: Bei Rückfragen zum Bauantragsverfahren stehen Ihnen Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, Herr Spielberger 96158 Frensdorf, oder an buergermeister@frensdorf.de. (Tel. 09502/9449-38, Email timo.spielberger@frensdorf.de) und Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herr Schnell Jakobus Kötzner (Tel. 09502/9449-25, Email stefan.schnell@frensdorf.de) gerne Erster Bürgermeister zur Verfügung. Ihre Verwaltung
Gemeinde FRENSDORF 7 Unzulässiges Entfernen und Versetzen Hinweis für alle Abfallcontainer- von amtlichen Verkehrseinrichtungen Standorte in der Gemeinde Frensdorf durch Unbefugte • Der Einwurf in die Container ist nur werktags (also nicht sonn- und feiertags) zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr In der letzten Zeit kommt es immer wieder vor, dass vor allem vor- gestattet. übergehend aufgestellte (mobile) Verkehrszeichen eigenmächtig von Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern entfernt oder • Es ist nur Müll in die Container zu werfen. Ablagerungen verschoben werden, damit zum Beispiel geparkt oder bei Baustel- jeglicher Art vor oder neben den Containern sind ver- len durch eine Straßensperrung gefahren werden kann. boten und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die sogar mit Bußgeld belegt werden können! Sollten Sie hier Be- Dazu gehören unter anderem auch Absperr- und Leitbaken, aber obachtungen machen, dann bitten wir um Mitteilung an das beispielsweise auch Parkverbotsschilder. gemeindliche Ordnungsamt, Tel. 9449-25. Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies zu unterlassen ist. • In die Container darf nur der Müll eingeworfen werden, für Das eigenmächtige Entfernen oder Verschieben von amtlichen den die Container vorgesehen sind (z. B. Grünglas). Verkehrseinrichtungen kann einen gefährlichen Eingriff in den • Sollten die Container voll sein, ist der Müll wieder mit- Straßenverkehr nach § 315b des Strafgesetzbuches (StGB) zunehmen und ein Andermal in die Container zu wer- darstellen und wird von der Gemeinde ausnahmslos zur Anzeige fen. gebracht. • Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, Sollten Sie derartige Beobachtungen machen, dann wenden Sie dass die Gemeinde grundsätzlich alle wilden Müllablage- sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde (Herr Schnell, Tel. rungen (Autoreifen, Bauschutt, alte Möbel etc.) auf Wald- 9449-25 od. Herr Spielberger, Tel. 9449-38) oder direkt an die und Wiesengrundstücken zur Anzeige bringt. Polizei Bamberg-Land (Tel. 0951/91290). Vielen Dank. • Wir behalten es uns ausdrücklich vor, an einzelnen Contai- ner-Standorten eine Videoüberwachung vorzunehmen. Entsprechende Hinweisschilder werden in diesem Fall Mähen von Gemeindeflächen sichtbar angebracht. Ihre Verwaltung in den Fluren und an gemeindlichen Straßen und Wegen Bankette, Gräben, Raine und sonstige gemeindliche Flächen sind Umsiedlung der Zauneidechse wertvolle Rückzugsräume und überlebenswichtig für alle Boden- brüter, Insekten und Reptilien. Solche naturnahen, mit vielen Blüh- pflanzen bewachsene Flächen stellen wichtige Lebensbereiche und Futterquellen für viele Insekten, Bienen, Hummeln, Schmet- terlinge, Vögel und andere Tierarten dar. Um eine hohe Artenvielfalt auf solchen Flächen zu erreichen und um optimale Bedingungen zu bieten, wird das Mähen nicht vor dem 15. Juli, wenn möglich und nötig auch später bzw. erst im Herbst erfolgen. 2020 wurden verschiedene Mähzeitpunkte je nach Bewuchs und Notwendigkeit gewählt und somit konnten hier erste Erfahrungen gesammelt werden. Ausnahmen von Mähzeitpunkten vor dem 15. Juli stellen sicher- heitsrelevante Straßen- und Wegeränder sowie Entwässerungs- systeme dar. Die Gemeinde wird dies je nach Lage des Bewuch- ses beurteilen und das Mähen möglichst bodenschonend und auch abschnittsweise ausführen, um auch hier dem Artenschutz gerecht zu werden. Grundstücksbesitzern oder deren Pächtern die vor/nach der Im Rahmen der zoologischen Untersuchungen für den Bebau- Ernte gemeindliche Flächen mähen, die als direkte Zufahrten oder ungsplan „Seniorenanlage Am Seebach“ wurde die streng Randstreifen zu ihren Äckern dienen, weisen wir darauf hin dies geschützte Zauneidechse am Rand des Baugebietes nachgewie- stets zu beachten und den Mähzeitpunkt so zu wählen, sowie die sen. Damit diese Tiere während der Bauarbeiten nicht versehentlich Mähfläche klein zu halten damit sich auch hier die Artenvielfalt ent- getötet werden, wurde für sie ein Ausweichquartier geschaffen. wickelt. Aus Sand, Steinen, Holzstämmen und Ästen entstand hier Anfang Vorherige Rücksprache über Mähzeitpunkt und Mähfläche ver- diesen Jahres durch unseren gemeindlichen Bauhof, angeleitet meidet Missverständnisse. von einem Fachbüro, ein neuer Lebensraum südlich des Ortsteils Untergreuth. Die Gemeinde bittet alle Flächenanrainer um Beachtung. Des Weiteren informieren wir, dass das Mähen von Flurwegegrä- ben und Banketten die in 2020 nicht bewirtschaftet wurden, von der Gemeinde je nach Bewuchs und Notwendigkeit vor dem 15. Juli bearbeitet werden. D.h. älterer höherer Aufwuchs wir einge- kürzt und somit frischer Wuchs gefördert. Der Schutz der Arten- vielfalt wird auch hier berücksichtigt und die Mähintensivität mini- miert bzw. in Abschnitten erfolgen. Wir bitten die Bürger um Verständnis, dass nicht alles von Anfang an reibungslos funktioniert. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns in dieser Angelegenheit unterstützend und teilweise beratend zur Seite stehen. Heribert Dotterweich Bauhofleiter
8 Gemeinde FRENSDORF Aufgewärmte Steine und Holz sind beliebte Sonnenplätze und die Lücken zwischen den Steinen bieten optimale Versteckmöglich- Corona-Schnelltests keiten und Winter-Schlafplätze. in der Gemeinde Frensdorf Im Sand vergraben die Eidechsenweibchen von Mai bis Juli ihre Die Gemeinde Frensdorf bietet seit 21. März immer sonntags von Eier, aus denen ab Mitte Juli die Jungtiere schlüpfen. 13 bis 16 Uhr im Rathaus Corona-Schnell-Testungen kostenlos an. Wir bitten Hundebesitzer, Ihre Hunde im Frühjahr und Sommer Pro Testtermin nahmen bisher ca. 60 Personen das Angebot an. nicht auf dieser Fläche frei herumlaufen zu lassen. Es werden auch an den nächsten Sonntagen die Corona-Tests im Rathaus angeboten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich einmal Standsicherheitsprüfung der Grabmale pro Woche kostenlos testen zu lassen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte Personalausweis mitbringen. auf den gemeindlichen Friedhöfen Gestestet werden nur Personen ohne Symptome und ohne Kon- In der Zeit von April bis Juni 2021 werden die Grabmale auf takt zu einem Corona-Infizierten. Getestete Personen erhalten sämtlichen Friedhöfen der Gemeinde (Frensdorf, Reundorf, Vorra) nach 15 Minuten ihr Ergebnis. auf ihre Standsicherheit überprüft. Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung? Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk kön- nen die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanz- arbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale - die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen - zurückzuführen sind. Rechtsgrundlage Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müs- sen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungs- pflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Ablauf der Prüfung Die Gemeinde Frensdorf hat ein sachkundiges Unternehmen mit der technischen Prüfung beauftragt, um eine rechtssichere Kon- Auf dem Bild unsere geschulten Tester Gabriele Batz und Florian trolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu Hilmer die die Schnelltests ehrenamtlich durchführen. gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grab- Vielen Dank hierfür. mal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten beanstan- deter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrie- Jakobus Kötzner Norbert Neundorfer ben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Erster Bürgermeister Zweiter Bürgermeister Gefahrenlage zu veranlassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Friedhofsver- waltung der Gemeinde Frensdorf, Frau Natalie Homner unter der Tel.-Nr. 09502/9449-27. Kostenlose FFP 2 Masken für pflegende Angehörige Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pfle- gende Angehörige kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung. Bei Vorlage eines Nachweises über die Einstufung des Pflegegra- Aktuelles des durch die Pflegekasse, erhält jede Hauptpflegeperson 3 kos- tenlose FFP 2 Masken. Erreichbarkeit des Krisendienstes Voraussetzung dafür ist, dass die Person, die gepflegt wird, in der Gemeinde Frensdorf wohnhaft ist. Oberfranken ausgeweitet Zur Abholung der Masken bitten wir um vorherige Termin- Der Krisendienst Oberfranken, der seit 1. März unter der bayern- vereinbarung bei unserer Mitarbeiterin Frau Homner weit einheitlichen Telefonnummer 0800 655 3000 verfügbar ist, (09502-9449-27). weitet sein kostenloses und unbürokratisches Angebot aus: Ab 1. April kann jede Person, die sich in einer seelischen Notlage befindet, täglich von 9 bis 24 Uhr die qualifizierte Hilfe der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter des Krisendienstes in Anspruch neh- Fahrdienst zum Impftermin men. Die Anrufenden erhalten eine individuelle Beratung und eine Wir bieten Ihnen ab sofort bei Bedarf einen erste mögliche Entlastung.In dringlichen Fällen werden mobile Fahrdienst zum Impfzentrum an. (Kosten: 3€) Einsatzkräfte zum „Ort der Krise“ geschickt, die die möglichen Bitte melden Sie sich, sobald Sie Ihren Ter- Gefährdungen abwägen und notwendige Schritte empfehlen bzw. min bekommen haben, bei der Seniorenbe- einleiten. auftragten Michaela Heintz-Seeberger Mit dem Krisendienst Oberfranken möchten wir frühzeitig Unter- 09502-944937 oder 0170-201 77 38. stützung leisten – vor allem auch an Abenden, Wochenenden und Für den Impftermin benötigen Sie Ihren Impfpass (soweit vorhan- Feiertagen.Ab 1. Juli 2021 ist beabsichtigt, einen Rund-um-die- den), Ihren Personalausweis oder Ihr Krankenversicherungskärt- Uhr-Betrieb anzubieten. chen. Weitere Informationen zum Krisendienst finden Sie unter Das Aufklärungsmerkblatt, das bei der Impfung ausgefüllt werden www.krisendienst-oberfranken.de. Für Rückfragen können Sie muss, können Sie sich unter Impfzentrum-bamberg.de ausdru- sich gerne per E-Mail an sozialplanung@bezirk-oberfranken.de cken oder in der Gemeinde erhalten. Wenn Sie den Vordruck im wenden. Vorfeld ausfüllen, sparen Sie Zeit bei der Impfung ein.
10 Gemeinde FRENSDORF Übersicht Abhol- und Lieferservice in der Gemeinde Frensdorf Liefer- Anbieter Telefon Abholung Wann? Speisekarte service Mi. u. Do. 09502/293 ja nein Ruhetag Facebook Brauerei Barnikel Mo. bis Mi. Facebook 09502/255 ja ja Ruhetag www.gastwirtschaft-beck.de Gasthaus Beck Freitag Facebook 09502/342 ja nein und Samstag www.brauerei-buettner.de Brauerei Büttner Montag Facebook 09502/924217 ja ja Ruhetag www.elida-frensdorf.de Pizzeria Elida Freitag 09502/396 ja nein und Facebook Sonntag Gasthaus Herrmann Samstag und Facebook 09502/490342 ja nein Sonntag www.oppelt-delicatering.de Partyservice Oppelt Donnerstag Facebook 09502/7575 ja nein bis Sonntag Instagram Stephans Hofimbiss Donnerstag Facebook 09502/608 ja nein bis Sonntag www.schmausenkeller.de Schmausenkeller
Gemeinde FRENSDORF 11 Neue Homepage Alles neu macht der Mai! Wir präsentieren uns (hoffentlich Wichtige Rufnummern ab Mai!) mit einer neuen Home- page. Sie erreichen uns im Inter- net wie gewohnt über die alte Infotafel Adresse (www.buecherei-frens- dorf.de) und freuen sich dann Polizeinotruf ����������������������������������������������������������������������������110 über eine moderne und über- Feuer�������������������������������������������������������������������������������������� 112 sichtliche neue Form. Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������089 1 92 40 So können Sie sich schnell infor- Notarzt- und Rettungsdienst ���������������������������������������������������112 mieren über aktuelle Nachrichten Ärztlicher Bereitschaftsdienst �������������������������������������������116 117 in Sachen Büchereiöffnung, über Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst �����������������������0800 66 49 289 geplante Veranstaltungen etc.. Bayernwerk AG (Stromstörungen) ��������������������0941 28 00 33 66 Sie finden auf der Startseite z.B. Kacheln, die Sie durch Ankli- Rheingas (Baugebiet Schultheisenäcker) cken direkt weiterleiten zu unserem iOPAC (Katalog der Medien, (Gasstörungen)���������������������������������������������������� 0800 74 34 642 die in der Bücherei ausleihbar sind) und zur Online-Ausleihe Westfalen AG (Baugebiet Kerntner Feld BA I) (www.leo-Nord.de) (ausleihen und lesen jeden Tag und rund um (Gasstörungen) ��������������������������������������������������������05459 80625 die Uhr). Durch das responsive Webdesign können Sie die home- Wasserversorgung Auracher Gruppe ���������������������0951 29 07 77 page auf dem Rechner, Tablet oder auf dem Smartphone öffnen und gut lesen. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Jürgen (Bereitschaft/Notruf) �����������������������������������������������0171 5265055 Eckert, der uns als Internet-Redakteur des Erzbistums Bamberg Kläranlage �����������������������������������������������������������09502 92 11 03 hilfreich bei der Erstellung dieser Homepage unterstützt hat. Allgemeine Sperrnummer������������������������������������������������ 116 116 Rathaus Erster Bürgermeister �������������������������������������������� 09502 9449-31 Geschäftsleitung�������������������������������������������������� 09502 9449-33 Verwaltung Zentrale����������������������������������������������� 09502 9449-0 Fax ���������������������������������������������������������������������� 09502 9449-44 E-Mail gemeinde@frensdorf.de Jugendpflegerin ���������������������������������������������������0151 27149828 Jugendbeauftragte ����������������������������������������������01573 0462834 Seniorenbeauftragte �������������������������������������������� 09502 9449-37 ������������������������������������������������������������������������������0170 2017738 Gemeindebücherei����������������������������������������������� 09502 490 264 Bücherei bleibt geöffnet! AWO-Kinderhaus St. Elisabeth Frensdorf ��������� 09502 92 439-72 Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung bleibt Kindertagesstätte St. Otto Reundorf �������������������������09502 75 64 die Bücherei unabhängig von der Inzidenz bei Einhaltung Grund- und Mittelschule Frensdorf ����������������������09502 92 11 20 des Hygienekonzeptes geöffnet! (Stand: 19.04.2021) Schulhaus Pettstadt ��������������������������������������������09502 92 11 30 Für die Gemeindebücherei Frensdorf gilt folgendes Hygienekonzept: Bauernmuseum Frensdorf���������������������������������������� 09502 83 08 • Das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske und die Bereit- Katholisches Pfarramt Frensdorf ��������������������������09502 92 10 80 schaft zum Einhalten der Abstandsregeln sind erforderlich zum Betreten der Bücherei. Bestattungen Schunder �������������������������������������09502 92 57 810 • Materialien zur Desinfektion der Hände werden bereitge- stellt. Oberflächen werden regelmäßig vom Büchereiteam des- infiziert. Redaktionsschluss • Büchereiräume werden regelmäßig gelüftet. • Spuckschutzwände sind vor den beiden geöffneten Ausleih- für die nächste Ausgabe: bzw. Rückgabearbeitsplätzen aufgestellt, um vor Tröpfchenin- fektionen zu schützen. 18. Mai 2021 um 8.00 Uhr • Wir beschränken den Einlass auf gleichzeitig 5 Personen. Erscheinungstag: 28. Mai 2021 • Sie werden vom Büchereiteam an der Terrassentür ein- gelassen. • Sie finden vor unserer Terrassentür Büchereikörbe. Jeder Besucher nimmt bitte einen Korb. Dies gilt auch für Kinder, die in Begleitung Erwachsener kommen. Wenn kein Korb mehr da ist, bitten wir Sie um ein wenig Geduld.* • Wir bitten Sie, Ihre Kontaktdaten anzugeben, um ggf. eine Verfolgung der Infektionskette zu ermöglichen. Gemeindebücherei Frensdorf • Als Ausgang benutzen Sie bitte unsere Tür zum Flur/ Haupteingang. So vermeiden wir enge Begegnungen beim Betreten und Verlas- sen der Bücherei. * Damit möglichst viele Familien das Büchereiangebot nutzen können, schlagen wir vor: Stöbern Sie mit Ihren Kindern daheim in unserem online-Katalog auf der homepage www.bueche- rei-frensdorf.de, welche Bücher Ihre Kinder haben möchten, und bringen Sie die ausgewählten Medien mit. Nutzen Sie Ihren Leseausweis für die kostenlose Ausleihe digitaler Medien im Online-Portal www.leo-nord.de.
12 Gemeinde FRENSDORF Online-Lesung mit Autorin Maren Gottschalk am Fr. 30. April 2021 um 19 Uhr. Kindergärten Kindergarten St. Otto Osterfeier mal anders Trotz der widrigen Umstände ließen wir es uns nicht nehmen Coro- nakonform eine Osterfeier mit allen Kindern im Garten zu feiern. Zuvor gab es eine kleine Osterfeier mit Frühstück in den eige- nen Gruppen. Dazu war eine schöne Tafel gedeckt und die Kin- der bekamen einen selbstgegossenen kleinen Schokoosterhasen sowie ein Hasenplätzchen als Nachtisch. Vielen Dank Familie Leicht für die leckeren und liebevollgestalteten gebackenen Oster- hasenplätzchen. Wir haben mit den „Wackelzähnen“ die Ostergeschichte anhand von Plakatbildern nochmal genau besprochen und erzählt. Im Sophie Scholl ist eine der weltweit bekanntesten Widerstands- Garten durfte dann jedes Wackelzahnkind zur Osterfeier sein Bild kämpferinnen ihrer Zeit. Ihr großer Mut und ihr unbedingter mit eigenen Worten beschreiben und auf unserer Wäscheleine Wille, das Richtige zu tun, sichern ihr einen besonderen Platz in aufhängen. So entstand nach und nach die komplette Osterge- der deutschen Geschichte. Ihre Persönlichkeit war vielschich- schichte erlebbar für alle Kinder. Auch wurden Osterlieder wie tig. Suchen und Zweifeln waren zur Gewohnheit geworden und „Seht das Zeichen seht das Kreuz“, „Gottes Liebe ist so wunder- je stärker sie unter dem NS-Staat litt, desto weniger konnte sie bar“… in den Gruppen gelernt und dann am Ostergottesdienst sich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass jemand anderes ihr gesungen. Die Wackelzähne sprachen zum Abschluss noch ein Land retten würde. Auch sie konnte es nicht. AberMenschsein, Segensgebet. das hieß für Sophie Scholl, Verantwortung zu übernehmen und Natürlich durfte zum Schluss der Osterhase nicht fehlen und alle für die Freiheit des Geistes zu kämpfen. Sie wusste um die große Kinder fanden nach eifriger Suche ihr Osterhasengeschenk. Versuchung, sich der Übermacht zu beugen und aufzugeben. Doch sie stemmte sich dagegen, setzte alles ein, was sie hatte, zuletzt ihr Leben. Zehn Jahre nach ihrer viel gerühmten Lebensgeschichte der Sophie Scholl legt Maren Gottschalk zum 100. Geburtstag der Widerstandskämpferin am 9. Mai 2021 eine neue Biographie vor, aus der sie am 30. April 2021 für uns lesen wird. Die Teilnahme ist kostenlos. Einwahldaten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Akademie. Anmeldungen per Mail unter: josef. roessner@akademie-kjl.de Eine Veranstaltung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendliteratur, sowie der Landesfachstelle für Büchereien und Bildung des Sankt Michaelsbundes in Zusammenarbeit mit den Diözesanstellen der Diözese Augsburg, der Erzdiözese Bamberg, der Diözese Eichstätt, der Erzdiözese München-Freising, der Diö- zese Passau, der Diözese Regensburg und der Diözese Würz- burg. Unterstützt vom Museum Barockscheune und der Unter- fränkischen Kulturstiftung. Foto: © Familie Hartnagel Auf dem Bild ist unser Osteraltar mit den Plakatbildern der Autorenbegegnung wird verschoben Ostergeschichte zu sehen. Die geplante Autorenbegegnung mit Heiko Wolz muss leider in den November 2021 verschoben werden. Aber: verschoben ist Kleiner Jahresrückblick nicht aufgehoben! So haben wir ein wenig mehr Zeit zur Vorfreude Obwohl dieses Kitajahr geprägt ist durch einen ständigen Wech- auf entspanntere Zeiten… sel zwischen „eingeschränkten Regelbetrieb“ und „Notbetreuung“ versuchen wir immer wieder so etwas wie „Normalität“ für die Kinder zu vermitteln. Für die Krippenkinder gab es einige „Neu- zugänge“ die trotz Corona für Kinder, Eltern und pädagogischen Personal mit einer gelungenen Eingewöhnung ablief. Mittlerweile sind alle Kinder angekommen und fühlen sich sichtlich wohl in ihrer „Entengruppe“. Wir hoffen, dass dies auch alles nach der Notgruppenregelung noch so sein wird. Die Zeit zwischen den Lockdown versuchten wir so gut es ging zu nutzen und alle Kin- der altersgerecht zu fordern und zu fördern. Es wurde viel gebas- telt, gemalt, ausgeschnitten, Inhalte und Werte vermittelt und ganz viel Zeit für eigene Ideen, Ressourcen und Begabungen gelassen. Immer öfter kommt von unseren Kindern der Satz …“wenn Corona endlich vorbei ist dann…“, ja dann hoffen wir alle auf ein bischen Normalität und ganz gewöhnlichen Alltag. Fortsetzung Seite 14
Gemeinde FRENSDORF 13 AWO-Kindertagesstätte St. Elisabeth Kinderhaus St. Elisabeth Elisabethenstraße 3, 96158 Frensdorf Montag bis Freitag 7.00 – 17.00 Uhr leitung@st.elisabeth.awo-bamberg.de 09502 / 92 439-72 Infopoint Rama Dama in den Osterferien! Die Weltenforscher nutzten das schöne Vorfrühlingswetter um am Frensdorfer Sportplatz und Badesee Müll aufzusam- meln, der von einigen Spaziergängern und letztjährigen Badegästen achtlos weggeworfen wurde. Größtenteils wurden Gegenstände wie leere Flaschen, Zigarettenschachteln und auch eine große, kaputte Wasserspritzpistole im Unterholz gefun- den. Viele der Hortkinder waren doch sehr erstaunt, wie viel Müll immer noch in der Natur zu finden ist, auch wenn am Badesee doch genü- gend Abfallbehälter aufgestellt sind. Die Menge war so groß, dass beschlossen wurde, die Gemeinde zu informieren, den Abfall mit einem Fahrzeug abzuholen. Zur Belohnung konnten alle Beteiligten anschließend noch ein Eis in der Frühlingssonne genießen. Grenzen setzen - liebevoll und konsequent erziehen Onlinevortrag für Familien Am 05. Mai 2021, 20 Uhr Liebe Familien, früher oder später trifft es alle Eltern, die Kinder kommen in die Autonomiephase: ICH, allein, NEIN!. Sie stellt einen wichtigen Ent- wicklungsschritt im Leben eines Kleinkinds dar. Eltern sind gefordert. Sie probieren das ein oder andere aus und sind vielleicht nicht immer zufrieden mit ihrer Reaktion. Gut gemeinte Ratschläge helfen nicht wirklich weiter. Es gibt viele Fragen und viel Verunsicherung. Wie reagiert man am geschicktesten? Wie setzt man Grenzen? Wie schaffen Sie eine Balance zwischen Freiräumen, in denen sich Ihr Kind als selbständig erlebt und wertvolle spielerische Erfahrungen macht, und Grenzen, die Ihrem Kind Halt und Sicherheit geben. Wie können Sie Ihr Kind in dieser wichtigen, aber auch schwierigen und anstrengenden Phase begleiten und ihm helfen? Wir sprechen darüber, • wie wertvoll Freiräume und Rituale für die kindliche Entwicklung sind, • wie das Setzen von Grenzen im Familienalltag aussehen kann und • wie Sie ein schönes Miteinander und die Einhaltung bestehender Grenzen – ohne Drohungen und Strafen – miteinander verbinden können. (Altersgruppe ca. 0-6 Jahre) Online-Vortrag von Christine Brockard, AWO-Familienstützpunkt Frensdorf (kostenloser Vortrag mit Anmeldung unter fsp-frensdorf@awo-bamberg.de oder unter 09502 9243972) MITMACH-AKTION für Familien Liebe Familien, ein positiver Wunsch ist von Anfang an, mit einem guten Gedanken verbunden. Der Familienstützpunkt Frensdorf lädt euch ein, einen Wunschpunkt für unseren Vorgarten unseres Kinderhauses zu gestalten. An diesen knüpft ihr einen positiven Wunsch für einen lieben Menschen. Ihr findet in den ausliegenden Taschen des Familienstützpunkt Frensdorf einen getöpferten Punkt sowie eine Farbe. Gerne könnt ihr den Punkt damit anmalen und mit einem Wunsch versehen. (Der Punkt kann aber auch mit eigenen Farben, Nagellack, Buntstiften usw. angemalt werden.) So wird dieser einfache Punkt zu einem Wunschpunkt. Bringt den fertigen Wunschpunkt dann ins Kinderhaus oder legt ihn in die dafür vorgesehene Kiste. Wir hängen Ihn dann für euch auf! Herzliche Grüße Mari Stark Familienstützpunkt Frensdorf Stützpunktsprechstunde: Montag 13.00 - 14.00 Uhr Anmeldung: 09502/92439-72 oder per E-Mail: fsp-frensdorf@awo-bamberg.de
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