Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
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43. Jahrgang | 13. Mai 2020 | N° 20 AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Rathaus Tourismus und Kultur Wirtschaft Leben in Beckingen Pferdekoppel am Panorama Höhenweg Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de
S eite 2 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Telefonnummern Polizei Notruf 110 Lutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15 Polizeiinspektion Merzig für den Gemeindebezirk Haustadt (immer besetzt) 0 68 61/70 40 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06 Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73 für den Gemeindebezirk Honzrath Polizeiposten Beckingen 0 68 35/9 36 66 Winfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42 Feuerwehr Notruf 1 12 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten Notarzt 1 12 ■■ energis-Netzgesellschaft mbh DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95 Störungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11 Dillingen 0 68 31/70 21 11 Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610 Losheim 0 68 72/63 63 ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851 ■■ Gemeindeverwaltung Bereitschaftsführer Oliver Reiter Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0 ■■ Technisches Hilfswerk Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34 06835/ 55-101 Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65 ■■ Arbeiterwohlfahrt Müller, Revierförster 0 68 87/8939015 Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41 ■■ Private ambulante Pflegedienste Löschbezirksführer Heike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1 Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121 ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79 für Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00 ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072 ■■ Caritas Saar Hochwald Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69 Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40 ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V. ■■ Wasserwerk Beckingen Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29 ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei Zuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521 ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis Naturschutzbeauftragte Aufnahme Tag und Nacht möglich. Stefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391 Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29 für den Gemeindebezirk Düppenweiler ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243 www.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016 für den Gemeindebezirk Düppenweiler Leo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09 ■■ Familienzentrum Beckingen für den Gemeindebezirk Erbringen Haustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44 Ärztedienst ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die. 19.05. St.Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Rehlingen-Siersburg, Tel.: 06835/93633 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werk- Mitt. 20.05. Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Dillingen, str.3 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: Tel.: 06831/701331 01805/663006 . Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis: ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte) - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages. - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt. Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig- ■■ Zahnärzte abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig Sa. 16.05.und So. 17.05. Sender A., Wadern/Nunkirchen, Tel.: 06874/250 In den SHG Kliniken Trierer Straße 148, 66663 Merzig ■■ Apotheken Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Do. 14.05. Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57, Dillingen, Werkstr. 3, 66763 Dillingen Tel.: 06831/707004 Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Fr. 15.05. Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr. 3, Dillingen, Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Tel.: 06831/73309 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Sa. 16.05. Engel-Apotheke, Talstr. 128, Beckingen, Tel.: 06835/2435 So. 17.05. Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Dillingen, ■■ Tierärzte Tel.: 06831/703936 Sa. 16.05. und So. 17.05. Mo. 18.05. Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Dillingen, Tierarzt Scholz, St. Ingbert, Tel: 06831/7066990 Tel.: 06894/895050-1
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 3 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes ■■ Wahl des ehrenamtlichen 2. Beigeordneten der Gemeinde Beckingen Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach Dienstschluss und an Wochenenden über die Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung Telefonnummer 06832/429 am 06.05.2020 Herrn Hubert Schwinn zum 2. Beigeordneten zu erreichen. gewählt. Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. Die vollzogene Wahl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen Beckingen, den 13.05.2020 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer Thomas Collmann, Bürgermeister des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge- meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351. ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet: Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr Winterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr Informationen: Tel.: 06835/508408 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden. Auf dem Bild von links nach rechts: Hubert Schwinn, 2. Beigeordneter, Thomas Collmann, Bürgermeister ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ■■ Verordnung zur Änderung Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu infektionsrechtlicher Verordnungen folgenden Zeiten geöffnet: zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Dienstags von 08.00 - 15.00 Uhr Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr Vom 2. Mai 2020 Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 bis 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500 587), verordnet die Landesregierung: E-mail: Forst@beckingen.de Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr, (VO-CP) Tel.: 0171/7793812 §1 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich Grundsatz der Kontaktbeschränkung während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden. (1) Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Mi- Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung nimum zu beschränken. Wo immer möglich ist ein Mindestab- stand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten. (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie ersten Grades. An alle Vereine, Verbände und §2 Institutionen in der Gemeinde Beckingen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit Ab sofort können Sie Ihre redaktionellen Texte auch ganz einfach per Internetbrowser an das vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen „Mitteilungsblatt der Gemeinde Beckingen“ senden. werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. C MS (2) Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (Eisen- Ihre Vorteile unter anderem: bahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, • Die Übermittlung kann von jedem Internetbrowser erfolgen, egal ob Sie sich gerade Fähren und Fahrgastschiffe) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, in Beckingen befinden oder im Urlaub in Kolumbien, Sie benötigen kein E-Mail- Programm! Haltestellen und in Wartebereichen müssen alle Fahrgäste und • Einfache, benutzerfreundliche Handhabung, keine speziellen Vorkenntnisse erfor- Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund- derlich Nasen-Bedeckung tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht • Schnelle Datenübermittlung entgegenstehen. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen • Vorschaufunktion • Übermittlung von Fotos ist ebenfalls möglich auf diese Verpflichtung hinzuweisen. • Die Übermittlung kann nicht nur für die nächste Ausgabe erfolgen, (3) Während des Aufenthaltes in Ladenlokalen und auf Wochen- sondern auch im Voraus für beliebige Ausgaben märkten, die nicht nach § 7 Absatz 1 bis 4 untersagt sind, und Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! in den zugehörigen Wartebereichen haben Kunden und Besu- cher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe oder die Art der Leistungserbringung nicht entgegenstehen.
S eite 4 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Besucher in Krankenhäusern, (1) Verboten ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Patienten und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher und Besucher in Arztpraxen. Unterkünfte für Übernachtungen zu privaten touristischen (5) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, Zwecken. Abweichend hiervon ist der hoteltypische Betrieb dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des nur für beruflich oder aus unabweisbaren persönlichen Gründen sechsten Lebensjahres diese Regelungen auch einhalten, sofern veranlasste Reisen zulässig. diese dazu in der Lage sind. (2) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im §3 Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes Aufenthalt im öffentlichen Raum vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitu- eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichte- iertenschutzgesetzes. helichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Ge- (3) Verboten sind Reisebusreisen sowie der Betrieb von Sauna- schwister und Geschwisterkinder sowie Angehörige eines weiteren und Badeanstalten, Wellnesszentren, Thermen, Kinos mit Aus- Haushalts umfasst. Zu anderen Personen ist wo immer möglich nahme von Autokinos, Clubs und Diskotheken, Shishabars, ein Mindestabstand von eineinhalb Meter einzuhalten. Theatern, Opern, Konzerthäusern, Messen, Spezialmärkten, § 3a Swingerclubs, Vereinsräumen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen Freizeitparks, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäu- Ansammlungen und Veranstaltungen sind verboten. Das Selb- sern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozial- storganisationsrecht des Landtages, der Gebietskörperschaften pädagogischen Einrichtungen. und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des (4) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerichte bleiben nicht nach den Absätzen 1 bis 4 untersagter Einrichtungen, hiervon unberührt. Versammlungen im Sinne des Versamm- Anlagen und Betriebe haben den Zugang nach Maßgabe des lungsgesetzes sind zulässig, sofern sie unter freiem Himmel § 1 unter Vermeidung von Warteschlangen zu steuern. Sie und als Standkundgebung stattfinden, der Mindestabstand der haben insbesondere durch Zugangskontrollen sicherzustellen, Teilnehmer nach § 3 Satz 2 sichergestellt wird und besondere dass die Zahl von Kunden oder Besuchern dergestalt begrenzt infektionsschutzrechtliche Auflagen der zuständigen Behörden ist, dass pro 20 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zu- beachtet werden. gänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Ein- §4 haltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 sind vier Zusammenkünfte im privaten Bereich Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten zulässig. Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die (5) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner, Betriebe an Autohöfen sind von der Schließung ausgenommen. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte (6) Beim Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Wettbüros ist die Abgabe von Speisen und Getränken verboten. Angehörige eines weiteren Haushalts umfassen. Darüber hinaus (7) Spielplätze können unter freiem Himmel unter Beachtung können Ausnahmegenehmigungen auf Antrag von der Orts- von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibe- polizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus hörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. geöffnet werden. §5 (8) Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen Bestattungen und Sporteinrichtungen und deren Nutzungen sind grundsätz- Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu lich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten diesem Personenkreis gehören die Ehegatten, Lebenspartner, im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der fol- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte genden Voraussetzungen aufgenommen werden: in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder der oder 1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder des Verstorbenen. Unter den an einer Bestattung teilnehmen- auf öffentlichen bzw. privaten Freiluftsportanlagen, den Personen ist, wo möglich, ein Mindestabstand nach Maß- 2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1, gabe des § 1 einzuhalten. Darüber hinaus sollen Ausnahmegeneh- 3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 migungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies Personen, im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. §6 4. kontaktfreie Durchführung, Gottesdienste und religiöse Handlungen 5. konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektions- (1) Der individuelle Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung und Räumlichkeiten anderer Glaubens- oder Weltanschauungs- von Sportgeräten, gemeinschaften ist erlaubt. Der Mindestabstand nach Maßga- 6. keine Nutzung von Umkleidekabinen und Gastronomie- be des § 1 ist einzuhalten. bereichen, (2) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem 7. keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonder- Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen ten WC- Anlagen möglich, Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen, 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus 9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräu- Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- men an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem merzahl, die Abstandsregeln sowie die besonderen Schutz- und ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart Hygieneregelungen gewährleistet sind. zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. §7 zurückzustellen, ist zulässig, Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen 10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen Verboten ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. 11. keine Zuschauer. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 Der Betrieb zu Trainingszwecken des Berufssports ist zulässig, (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger Gastronomiebetrie- sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt be jeder Art. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung ist, dass die unter Satz 2 Nummer 4 bis 11 aufgeführten Voraus- von mitnahmefähigen Speisen. setzungen eingehalten werden. Trainingseinheiten dürfen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 5 ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine von bis zu 5 Personen erfolgen. Nach Maßgabe des Absatzes Hygieneunterweisung ist regelmäßig durchzuführen. Ausnah- 11 können im begründeten Einzelfall auch Ausnahmen zum men sind für medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besu- Betrieb und zur Nutzung für Sportstätten zum Training von che, insbesondere bei Palliativpatientinnen und -patienten, Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Per- oder seelsorgerische Besuche zulässig. spektivkaders durch die zuständige Ortspolizeibehörde erteilt Die Einrichtungen können unter Vorlage eines Hygiene- und werden. Die Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektions- Sicherheitskonzepts weitergehende Ausnahmen von dem schutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Die Ausnahmegeneh- Besuchsverbot bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, migung kann zeitlich befristet werden. Frauen und Familie beantragen. (9) Zoologische Gärten, Tierparks sowie ähnliche Einrichtungen mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- dürfen nur außerhalb von Gebäuden und insoweit geöffnet bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen werden, als die gebotenen Hygieneanforderungen eingehalten angeordnet: sind und eine Begrenzung der Besucherzahl erfolgt. 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den (10) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Aus- Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und nahmegenehmigungen erteilen, soweit dies im Einzelfall aus Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Ausnahme- einzusparen. genehmigung kann zeitlich befristet werden. 2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen (11) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen von Laden- der Besuche auszusprechen; maximal ist ein registrierter lokalen und Wochenmärkten, die nach den Absätzen 1 bis 4 Besucher je Bewohner oder Patient pro Tag zuzulassen. nicht untersagt sind, haben sicherzustellen, dass in ihrem je- Dabei sind geeignete Scutzmaßnahmen einzuhalten und weiligen Verantwortungsbereich eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. 1. das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozi- gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Be- al angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstationen, stimmungen entgegenstehen und keine andere gleichwerti- bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsorgeri- ge Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist, sche Besuche. 2. die Kunden oder Besucher ab Vollendung des sechsten 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Lebensjahres eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen; § 2 Absatz Gesundheit, Frauen und Familie so zu reduzieren oder 5 gilt entsprechend, auszusetzen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für 3. die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Emp- COVID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; fehlungen der Landesregierung vom 20. April 2020, abruf- dies gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Inten- bar unter www.corona.saarland.de, gewährleistet ist. sivmedizin. §8 4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapa- (1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und zitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Inten- weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen, sivstationen zu sichern. insbesondere Tagesförderstätten und Tageszentren für Menschen 5. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zu- mit Behinderungen, ist verboten. gängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten (2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitar- sowie Besucherinnen und Besucher sind geschlossen zu beiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie diejenigen halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlun- Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt für gen des Robert Koch-Instituts kontaktreduzierend auszu- behinderte Menschen als eine tagesstrukturierende Maßnahme gestalten. benötigen, und nicht (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre- 1. im stationären Wohnen betreut werden, tungen zum Zwecke der Rechtspflege ausgenommen. 2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und § 10 deren Betreuung sichergestellt ist oder Staatliche Hochschulen 3. allein oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst ver- (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der sorgen können oder eine Betreuung erhalten. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt für behin- Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für derte Menschen systemrelevante Aufgaben wahrnimmt oder Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe- die Tagesstruktur als heilpädagogische Maßnahme dringend triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von erforderlich ist. Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Dabei ist die Anzahl der Personen und der festen Gruppen, die Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne sich gleichzeitig in einer der oben genannten Einrichtung be- der jeweiligen Hochschule gestattet. finden oder zu einer der oben genannten Einrichtung befördert Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote werden, so zu wählen, dass den Vorgaben gemäß § 1 Rechnung zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von getragen werden kann. Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die jeweili- §9 ge Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden. Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege ist untersagt. sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi- Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest- Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des stellung zu gewährleisten sind. Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzuläs- (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten sig. Ausnahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zuläs- laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, sig. Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend Tag für längstens eine Stunde zuzulassen. anzupassen.
S eite 6 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 § 10a (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In- Staatsprüfung fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan- (1) Das Prüfungsverfahren betreffend die Ersten Staatsprüfun- zigtausend Euro geahndet werden. gen für die Lehrämter kann unter Beachtung der infektions- (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- schutzrechtlichen Maßgaben und eventueller diesbezüglicher fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsämter, ent- § 14 sprechend der gängigen Verfahrensweise an den Standorten Zuständige Behörden der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Musik Saar und (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser der Hochschule der Bildenden Künste Saar, durchgeführt werden. Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal- (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die Zweiten Staatsprü- tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs- fungen einschließlich der zulassungsrelevanten Prüfungsleis- widrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindever- tungen im Rahmen der Vorbereitungsdienste für die Lehrämter bände. kann unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßga- (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- ben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden. Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. § 10b § 15 Private Hochschulen, Berufsakademien u Inkrafttreten, Außerkrafttreten nd wissenschaftliche Forschungseinrichtungen (1) Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig § 10 Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner- tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner- der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 2020 (Amtsbl. kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs- I S. 262B), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. April einrichtungen im Saarland. 2020 (Amtsbl. I S. 274B), außer Kraft. § 10c (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes Kraft. (1) Die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) Saarbrücken, den 2. Mai 2020 kann in ihren Räumlichkeiten ab dem 4. Mai 2020 den Präsenz- Die Regierung des Saarlandes: studienbetrieb wieder aufnehmen unter Beachtung besonde- rer Vorsichts- und Hygienemaßnahmen und unter Berücksich- Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, tigung der vorhandenen räumlichen, personellen und organi- Arbeit satorischen Kapazitäten sowie in dem Umfang, wie es für die Energie und Verkehr Gewährleistung der Durchführung des Studiums und zur Vor- (Hans) (Rehlinger) bereitung von Prüfungen für unbedingt erforderlich angesehen Der Minister für Finanzen Der Minister für Inneres, wird. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-An- und Bauen gebote zu berücksichtigen. Fortbildungsveranstaltungen in Europa und Sport den Geschäftsbereichen „Allgemeine Fortbildung“ und „Poli- Der Minister der Justiz zeiliche Fortbildung“ werden bis vorläufig 31. Mai 2020 nicht (Strobel) (Bouillon) durchgeführt. Die Ministerin für Soziales, Die Ministerin für Bildung (2) Für das Verhalten und die Abläufe bei der Anwesenheit in Gesundheit, Frauen und und Kultur den Gebäuden der FHSV ist unter Berücksichtigung der ein- Familie schlägigen Empfehlungen, insbesondere des Musterhygieneplans (Bachmann) (Streichert-Clivot) zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pan- Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz demiemaßnahmen des Ministeriums für Bildung und Kultur (Jost) vom 24. April 2020, des Robert Koch-Instituts und der Kultus- ministerkonferenz, ein Hygieneplan Corona-Pandemie zu erar- ■■ Verordnung zu Quarantänemaßnahmen beiten und in Kraft zu setzen. für Ein- und Rückreisende (3) Die näheren Bestimmungen trifft das Ministerium für Inne- res, Bauen und Sport als zuständige Aufsichtsbehörde. zur Bekämpfung des Coronavirus § 11 vom 8. April 2020, geändert durch die Verordnung zur Studentenwerk im Saarland e. V., V Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für erpflegungsbetriebe der Hochschulen Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland vom 16. April 2020 e. V. an den Standorten der Universität des Saarlandes in Saar- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28, 29, 30 Absatz brücken und Homburg, der htw saar an den Standorten Campus 1 Satz 2 und 73a Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl und Göttelborn und an vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Arti- der Hochschule für Musik Saar werden vorläufig geschlossen. kel 1 bis 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), (2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an verordnet die Landesregierung: den Hochschulen des Saarlandes gilt § 7 Absatz 1 entsprechend. Änderung 02.05.2020 § 12 § 1 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Kampfmittelräumdienst Beobachtung Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in (1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem bewohnten Gebieten, in denen in der Folge mit Räumungen Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Saarland von mehr als 100 Menschen zu rechnen ist oder die sich im einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Kranken- auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere häusern oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt. geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum § 13 von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder Den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen ist es in diesem fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 3 bis 12 mit Ausnahme Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, des § 7 Absatz 12 Satz 2 Nummer 1 und 2 zuwiderhandelt. die nicht ihrem Haushalt angehören.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 7 (2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise grup- unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren penbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkeh- und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hin- rungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe zuweisen. Die in Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner ergriffen werden, die einer Absonderung nach § 1 Absatz 1 Satz verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen die 1 vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren. zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist. Der Arbeitgeber zeigt (3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch die zustän- Behörde an und dokumentiert die ergriffenen Maßnahmen dige Behörde. nach Satz 1. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der § 2 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne Voraussetzungen nach Satz 1 zu überprüfen. (1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, (3) § 1 gilt nicht für Angehörige der Streitkräfte und Polizeivoll- zugsbeamte, die aus dem Einsatz und aus einsatzgleichen 1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Wa- Verpflichtungen im Ausland zurückkehren. ren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder (4) § 1 gilt darüber hinaus nicht für Personen, die nur zur Durch- per Flugzeug transportieren, reise in das Saarland einreisen; diese haben das Saarland auf 2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung unmittelbarem Weg zu verlassen. a. der Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Pflege- Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Saarland ist wesens, hierbei gestattet. b. kritischer Infrastrukturen, (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nur soweit die dort bezeichneten c. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung d. der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des e. der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, Robert Koch-Instituts hinweisen. f. der Funktionsfähigkeit von Europäischem Parlament, § 3 Zuständige Behörden Europäischer Union, Volksvertretungen, Regierung und Für den Vollzug dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen zuständig. Die Ortspolizeibehörden unterrichten die zuständi- zwingend notwendig ist. Die zwingende Notwendigkeit gen Gesundheitsämter unverzüglich über die getroffenen ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und Maßnahmen. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung zu bescheinigen. Vom Bescheinigungszwang sind die und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 dieser Ver- Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestags, der Landtage und die Mitglieder des Bundesrates befreit. ordnung sind die Gemeindeverbände. § 4 Bußgeldvorschriften 3. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsun- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des ternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufge- 1. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht absondert, halten haben, 2. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht auf direktem Weg 4. die täglich oder für bis zu 5 Tage zwingend notwendig und in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unter- unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in kunft begibt, das Bundesgebiet einreisen, oder 3. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 2 Besuch empfängt, 5. die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten 4. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 die zuständige haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reise- Behörde nicht oder nicht rechtzeitig kontaktiert, grund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte 5. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 eine unrich- wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht tige Bescheinigung ausstellt, unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, 6. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 die zuständige Behörde nicht dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder informiert, oder Pflege schutzbedürftiger Personen, Schul-, Kinderbetreu- 7. entgegen § 2 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 das Saarland nicht ungs-, Ausbildungs- und Studienzwecke sowie der Transport auf unmittelbarem Weg verlässt. zu Schulen, Kindertageseinrichtungen und Ausbildungs- § 5 Weitergeltung des Infektionsschutzgesetzes und Studieneinrichtungen. sowie Ausbildungs- oder Stu- Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bleiben im Üb- dienzwecke. rigen unberührt. Die zuständige Behörde kann in begründeten Einzelfällen § 6 Inkrafttreten auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) § 1 gilt nicht für Personen, die zum Zweck einer mindestens § 7 Außerkrafttreten dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Mai 2020 17. Mai 2020 (Saisonarbeitskräfte), wenn am Ort ihrer Unterbringung und außer Kraft. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen 66701 Beckingen, Bergstraße 48 Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich amtlicher und Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle redaktioneller Teil: Thomas Collmann, Bürgermeister Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 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S eite 8 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 Seite 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Beckingen für die Haushaltsjahre 2020/2021 Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639) hat der Gemeinderat am 18.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020/2021 wird festgesetzt 2020 2021 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.650.966,00 EUR 23.706.147,00 EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.955.865,00 EUR 25.178.366,00 EUR im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -1.304.899,00 EUR -1.472.219,00 EUR 2. im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.459.000,00 EUR 3.385.000,00 EUR den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.359.000,00 EUR 4.285.000,00 EUR dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -900.000,00 EUR -900.000,00 EUR den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 900.000,00 EUR 900.000,00 EUR den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.279.281,00 EUR 1.100.550,00 EUR dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf -379.281,00 EUR -200.550,00 EUR §2 2020 2021 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 900.000,00 EUR 900.000,00 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 9 Seite 2 §4 2020 2021 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.000.000,00 EUR 10.000.000,00 EUR §5 2020 2021 Die Verringerung der allgemeinen Rücklagen zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -1.304.899,00 EUR -1.472.219,00 EUR §6 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2020 2021 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 v.H. 390 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v.H. 460 v.H. 2. Gewerbesteuer 440 v.H. 440 v.H. §7 Es gelten die vom Gemeinderat am 18.12.2019 beschlossenen Stellenpläne.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 1 1 Seite 1 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020/2021 Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Genehmigung Im Rahmen der Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Beckingen genehmige ich für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 900.000,-- €, für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 900.000,-- €. St. Ingbert, 27. April 2020 Im Auftrag Saarland Landesverwaltungsamt Thomas Kreusch - Kommunalaufsicht -
S eite 12 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 Seite 1 Der Haushaltsplan der Gemeinde Beckingen für die Haushaltsjahre 2020/2021 liegt zur Einsichtnahme vom 14.05.2020 bis einschl. 29.05.2020 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer E.01, öffentlich aus. Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Beckingen, den 11.05.2020 Der Bürgermeister Thomas Collmann
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 1 3 Sonstige Behörden 6 Besetzung von Ausschüssen 7 Mittelbedarf in der haushaltslosen Zeit gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 KSVG aufgrund der unvorhergesehenen Gefahren- ■■ Sitzung des Kreistages situation durch das Corona-Virus Bekanntmachung 8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen Am Montag, dem 18.05.2020, 17:00 Uhr, findet in der Stadt- II. Nichtöffentliche Sitzung halle in 66663 Merzig die 6. Sitzung des Kreistages des Land- 9 Verleihung der Ehrenamtspreise „Stille Stars im Ehrenamt“ kreises Merzig-Wadern in der Amtszeit 2019-2024 statt. 2020 I. Öffentliche Sitzung 10 Abberufung des Leiters des Kreisrechnungsprüfungs- 1 Information über die Situation und Perspektive im saar- amtes wegen Versetzung in den Ruhestand und Bestel- ländischen und regionalen Tourismus lung eines/-r neuen Leiters / Leiterin des Kreisrechnungs- 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung des prüfungsamtes Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen 11 Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin des Organi- 3 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Digitales Lernen - Fi- sationsamtes nanzierung von Endgeräten über die Schulbuchausleihe 12 Einstellung von zwei Sachbearbeitern / Sachbearbeite- ermöglichen“ rinnen für die Durchführung des Unterhaltsvorschuss- 4 Aufstellung von Vorschlagslisten für die Bestellung der gesetzes ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landesso- 66663 Merzig, 7. Mai 2020 zialgerichtes und des Sozialgerichtes für das Saarland Landkreis Merzig-Wadern 5 Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter Die Landrätin am Verwaltungsgericht des Saarlandes gemäß § 28 VwGO Daniela Schlegel-Friedrich Sonstige amtliche Mitteilungen ■■ Illegale Grünschnittentsorgung Sollten ihre Hunde dennoch an einer dieser angegeben Stellen Das Ordnungsamt der Gemeinde Beckingen weist aufgrund ihr „Geschäft“ verrichtet haben, dann sind Sie verpflichtet den vermehrt eingegangener Beschwerden darauf hin, dass Grün- Hundekot zu beseitigen. schnitt, Gras und Laub nicht im Wald, in der freien Natur oder Durch das Mitführen einer Tüte beim Gassiegehen um den sogar auf privaten Grünflächen entsorgt werden dürfen. Hundekot Ihres Vierbeiners direkt einzusammeln, tragen Sie Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirt- mit dazu bei unsere Gemeinde sauber zu halten. schaftsgesetz dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße ge- An dieser Stelle möchte ich Sie auf die Polizeiverordnung über ahndet werden kann. die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Ra- und Anlagen in der Gemeinde Beckingen hinweisen. sen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Hiernach ist es den Haltern oder Führen von Hunden untersagt, Pflanzen im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunrei- entsorgt werden. nigen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beckingen, die ihren Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrs- Grünschnitt nicht über die grüne Biotonne oder einen Kom- wegen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern der posthaufen entsorgen können, haben die Möglichkeit, diesen Hunde unverzüglich zu beseitigen. Ich appelliere an alle Hun- ordnungsgemäß an der Grünschnittannahmestelle beim Ge- dehalterinnen und Hundehalter diese Regel zukünftig zu be- meindebauhof zu entsorgen. achten. Die Bürger werden um zukünftige Beachtung gebeten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Thomas Collmann einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Ortspolizeibehörde, die in solchen Fällen auf die Mithilfe ■■ An alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Bevölkerung angewiesen ist, wird daher bekannt gewor- dene Verstöße unnachgiebig mit einem Bußgeld ahnden. Verunreinigung durch Hundekot Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Thomas Collmann In der letzten Zeit sind bei der Ortspolizeibe- hörde Beckingen wieder vermehrt Beschwer- den über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen eingegangen. ■■ Geschwindigkeitskontrollen Außerdem ist es für die Mitarbeiter des Ge- In der Gemeinde Beckingen werden in der nächsten Woche, meindebauhofs sehr unangenehm wenn in Ergänzung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Ge- diese bei den anfallenden Mäharbeiten in Kontakt mit Hunde- schwindigkeitskontrollen durchgeführt. kot kommen bzw. Ihnen der Unrat sprichwörtlich „um die Ohren In der 21. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kon- fliegt“. trollen statt: Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregel hin- - Beckingen weisen: - Saarfels Hundekot auf Bürgersteigen, Grünanlagen und sonstigen Flä- - Reimsbach chen ist nicht schön anzusehen und stellt außerdem ein Risiko - Erbringen für die Gesundheit dar. Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei, Dies kann durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hun- außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen dehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Ich bitte Sie darauf zu achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ er- Beckingen, den 13.05.2020 ledigt hat. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünlagen sind Thomas Collmann dafür nicht geeignet und schlichtweg tabu.
S eite 14 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0 Wichtige Infos aus dem Rathaus ■■Wichtiger Hinweis für alle Vereine und Organisationen Wegen Christi Himmelfahrt, am 21.05.2020 wird der Annahmeschluss für das Amtliche Bekanntmachungsblatt der 21. Kalenderwoche auf Freitag, den 15.05.2020, 9.00 Uhr vorverlegt. Die Vereine und Organisationen werden um Beachtung gebeten. Thomas Collmann, Bürgermeister ■■Hallenbad Beckingen bleibt bis 16.08.2020 geschlossen! Das Hallenbad Beckingen bleibt aufgrund der Corona-Verordnung und wegen In- standsetzungsarbeiten bis 16.08.2020 geschlossen! Thomas Collmann Bürgermeister Das alternative Ferienprogramm ist ab dem 11. Juni auf der Sonstige Behörden Homepage des Landkreises Merzig-Wadern unter www.merzig- wadern.de zu finden. ■■ Absage aller Freizeitmaßnahmen Das Kreisjugendamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der des Kreisjugendamtes Merzig-Wadern deutlich reduzierten Gruppengrößen die Teilnehmerzahlen in den Sommerferien stark begrenzt werden müssen. Alle bisher eingegangenen Anmeldungen zu den Freizeitmaßnahmen verlieren ihre Gül- Aufgrund der Corona-Pandemie sagt das Kreisjugendamt tigkeit und können nicht auf einen Workshop übertragen Merzig-Wadern alle Freizeitmaßnahmen aller Altersgruppen in werden. Dazu ist eine erneute Anmeldung ab dem 11. Juni den Sommerferien ab. Die aktuellen Hygienebestimmungen erforderlich. Bereits überwiesene Teilnahmebeiträge werden und Maßgaben für Gruppengrößen - durch die Vorgaben der zurückerstattet. Landesregierung - sind in den Ferienfreizeiten nicht umsetzbar. Kontakt: Zudem hat das Kreisjugendamt zum jetzigen Zeitpunkt, durch Kreisjugendamt die vielen Einschränkungen und Schließungen, keine Planungs- sicherheit für die jetzt anstehende Organisation der Maßnahmen. Sachgebiet Jugendarbeit Allerdings arbeitet das Team der Jugendpflege bereits an einem Frau Jenny Schillo Alternativ-Programm in Form von mehreren Einzel-Workshops 06861/ 91 50 035 nach den derzeitigen Bestimmungen (angepasste Gruppen- 0170/18 49 625 größe, Hygienevorschriften etc.). E-Mail: jugendbuero-merzig@merzig-wadern.de
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0 Seite 1 5 ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ich habe folgendes festgestellt: o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz o Ablagerung von Schutt/Unrat o Defektes Verkehrsschild o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht o Defekte Straßenbeleuchtung o Kanaldeckel/Gully schadhaft o Sonstiges: .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wann?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wo? ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Wer?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Name, Adresse, Tel.: E-Mail: .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� .���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de Ihr Bürgermeister Thomas Collmann Ende des amtlichen Teils Hinweis: Corona-Krise Datenschutz geht uns alle an... Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Dis- Das Team der LINUS WITTICH Medien KG kutieren Sie mit uns über dieses Thema! Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de blog.wittich.de
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