Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen

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Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
43. Jahrgang | 13. Mai 2020 | N° 20

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur           Wirtschaft           Leben in Beckingen

                 Pferdekoppel
            am Panorama Höhenweg

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen   Hargarten   Haustadt    Honzrath    Oppen      Reimsbach        Saarfels

                                        www.beckingen.de
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
S eite 2                                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
                                                        Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                                                        110   Lutwin Klein, Auf Löw 45                                      0 68 35/47 15
 Polizeiinspektion Merzig                                                     für den Gemeindebezirk Haustadt
 (immer besetzt)                                           0 68 61/70 40     Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                            0 68 35/ 44 06
 Wasserschutzpolizei Dillingen                        0 68 31/7 69 93 73     für den Gemeindebezirk Honzrath
 Polizeiposten Beckingen                                 0 68 35/9 36 66     Winfried Minninger, Auf Weweln 3                                0 68 32/5 42
 Feuerwehr Notruf  1 12                                                      für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten
 Notarzt 1 12                                                                ■■ energis-Netzgesellschaft mbh
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95                      Störungsnummer Strom                                      06 81/90 69-26 11
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11                      Störungsnummer Erdgas                                     06 81/90 69-2610
 Losheim 0 68 72/63 63
                                                                              ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen                             0152/04472851
 ■■ Gemeindeverwaltung                                                        Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                       0 68 35/55-0        ■■ Technisches Hilfswerk
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung            Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                     01 74/ 3 38 81 34
 06835/ 55-101
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                       01 51/17 14 59 65         ■■ Arbeiterwohlfahrt
 Müller, Revierförster                              0 68 87/8939015          Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                   06835/9598015
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6           0 68 35/68 99 7
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                  0 68 35/6 83 41
                                                                              ■■ Private ambulante Pflegedienste
 Löschbezirksführer                                                           Heike Marschall, Beckingen                                  0 68 35/500 800
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99            0 68 35/ 7 67 1       Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                          0 68 32/366
 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23                  06832/801121          ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                     0 68 32/8 03 79
                                                                              für Beckingen                    Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                 0 68 32/18 84
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                  0 68 35/60 24 00        ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16             0 68 35/9232072          ■■ Caritas Saar Hochwald
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                      0 68 32/92 13 69
                                                                              Bergstraße 40                  Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                     0 68 32/92 10 59
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                  0 68 35/6 76 40        ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 ■■ Wasserwerk Beckingen                                                      Beckingen - Kleiderkammer                                     0 68 35/23 38
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                  0 68 32/4 29     ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei                          Zuhause GmbH                                        Mobil: 01 60/7 42 26 46
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                  Tel. 0174/9503521      ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 Naturschutzbeauftragte                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                     0160/97405391       Anonyme und kostenlose Beratung                                0 68 31/22 00
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels
                                                                              Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                     0 68 61/7 88 86
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                          0 68 32/70 29
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                          ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                0176/22302243       www.hilfetelefon.de                                      Tel.: 08000116016
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler
 Leo Roth, Im Dompen 7                                     0 68 32/71 09     ■■ Familienzentrum Beckingen
 für den Gemeindebezirk Erbringen                                             Haustadter-Tal-Str. 137                               Tel.: 06835/608 44 44

                                                                       Ärztedienst

 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Die. 19.05.       St.Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Rehlingen-Siersburg,
                                                                                                Tel.: 06835/93633
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
 am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werk-        Mitt. 20.05.      Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Dillingen,
 str.3 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.:                             Tel.: 06831/701331
 01805/663006 .
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:                                ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl.
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                      Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester                         Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus        nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.                           Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
                                                                              Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
 ■■ Zahnärzte                                                                 abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
                                                                              Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
 Sa. 16.05.und So. 17.05.
 Sender A., Wadern/Nunkirchen, Tel.: 06874/250                                In den SHG Kliniken
                                                                              Trierer Straße 148, 66663 Merzig
 ■■ Apotheken                                                                 Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
                                                                              Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
 Do. 14.05.       Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57, Dillingen,          Werkstr. 3, 66763 Dillingen
                  Tel.: 06831/707004                                          Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
 Fr. 15.05.       Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr. 3, Dillingen,            Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
                  Tel.: 06831/73309
                                                                              Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 Sa. 16.05.       Engel-Apotheke, Talstr. 128, Beckingen,
                  Tel.: 06835/2435
 So. 17.05.       Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Dillingen,
                                                                              ■■ Tierärzte
                  Tel.: 06831/703936                                          Sa. 16.05. und So. 17.05.
 Mo. 18.05.       Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Dillingen,                 Tierarzt Scholz, St. Ingbert,
                  Tel: 06831/7066990                                          Tel.: 06894/895050-1
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0                                                                                            Seite 3

 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                                                   ■■ Wahl des ehrenamtlichen 2. Beigeordneten
                                                                                              der Gemeinde Beckingen
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach
 Dienstschluss und an Wochenenden über die                                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung
                Telefonnummer 06832/429                                                    am 06.05.2020 Herrn Hubert Schwinn zum 2. Beigeordneten
 zu erreichen.                                                                             gewählt.
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.                                  Die vollzogene Wahl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen                                       Beckingen, den 13.05.2020
 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer                                    Thomas Collmann, Bürgermeister
 des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-
 meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und
 55-351.

 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof
              Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet,
              Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet:
 Sommerzeit:
 Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr
 Winterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 -
 17.00 Uhr
 Informationen: Tel.: 06835/508408
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.
                                                                                           Auf dem Bild von links nach rechts: Hubert Schwinn,
                                                                                           2. Beigeordneter, Thomas Collmann, Bürgermeister
 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle
    beim Gemeindebauhof                                                                    ■■ Verordnung zur Änderung
 Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu                                           infektionsrechtlicher Verordnungen
 folgenden Zeiten geöffnet:                                                                   zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
 Dienstags von 08.00 - 15.00 Uhr
 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr                                                            Vom 2. Mai 2020
                                                                                           Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz
                                                                                           1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-
 ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen                                                   gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert
                                                                                           durch Artikel 1 bis 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S.
 Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500
                                                                                           587), verordnet die Landesregierung:
 E-mail: Forst@beckingen.de
                                                                                               Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
 Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,
                                                                                                                       (VO-CP)
 Tel.: 0171/7793812
                                                                                                                         §1
 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich
                                                                                                       Grundsatz der Kontaktbeschränkung
 während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.
                                                                                           (1) Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Mi-
 Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                           nimum zu beschränken. Wo immer möglich ist ein Mindestab-
                                                                                           stand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten.
                                                                                           (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen
                                                                                           Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer
                                                                                           nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in
                                                                                           gerader Linie ersten Grades.
            An alle Vereine, Verbände und                                                                                §2
      Institutionen in der Gemeinde Beckingen                                                          Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
                                                                                           (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit
                                               Ab sofort können Sie Ihre
       redaktionellen Texte auch ganz einfach per Internetbrowser an das                   vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
                     „Mitteilungsblatt der Gemeinde Beckingen“ senden.                     werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.

      C MS
                                                                                           (2) Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (Eisen-
                                                      Ihre Vorteile unter anderem:
                                                                                           bahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge,
  •    Die Übermittlung kann von jedem Internetbrowser erfolgen, egal ob Sie sich gerade   Fähren und Fahrgastschiffe) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen,
       in Beckingen befinden oder im Urlaub in Kolumbien, Sie benötigen kein E-Mail-
       Programm!                                                                           Haltestellen und in Wartebereichen müssen alle Fahrgäste und
  •    Einfache, benutzerfreundliche Handhabung, keine speziellen Vorkenntnisse erfor-     Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund-
       derlich                                                                             Nasen-Bedeckung tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht
  •    Schnelle Datenübermittlung
                                                                                           entgegenstehen. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen
  •    Vorschaufunktion
  •    Übermittlung von Fotos ist ebenfalls möglich
                                                                                           auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
  •    Die Übermittlung kann nicht nur für die nächste Ausgabe erfolgen,
                                                                                           (3) Während des Aufenthaltes in Ladenlokalen und auf Wochen-
       sondern auch im Voraus für beliebige Ausgaben                                       märkten, die nicht nach § 7 Absatz 1 bis 4 untersagt sind, und
                Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
                                                                                           in den zugehörigen Wartebereichen haben Kunden und Besu-
                                                                                           cher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund-
                                                                                           Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe
                                                                                           oder die Art der Leistungserbringung nicht entgegenstehen.
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
S eite 4                                                                                 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Besucher in Krankenhäusern,        (1) Verboten ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Patienten        und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher
und Besucher in Arztpraxen.                                           Unterkünfte für Übernachtungen zu privaten touristischen
(5) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,          Zwecken. Abweichend hiervon ist der hoteltypische Betrieb
dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des              nur für beruflich oder aus unabweisbaren persönlichen Gründen
sechsten Lebensjahres diese Regelungen auch einhalten, sofern         veranlasste Reisen zulässig.
diese dazu in der Lage sind.                                          (2) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im
                                §3                                    Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes
                Aufenthalt im öffentlichen Raum                       vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20.
Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so          November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des
zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des         Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitu-
eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichte-    iertenschutzgesetzes.
helichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Ge-          (3) Verboten sind Reisebusreisen sowie der Betrieb von Sauna-
schwister und Geschwisterkinder sowie Angehörige eines weiteren       und Badeanstalten, Wellnesszentren, Thermen, Kinos mit Aus-
Haushalts umfasst. Zu anderen Personen ist wo immer möglich           nahme von Autokinos, Clubs und Diskotheken, Shishabars,
ein Mindestabstand von eineinhalb Meter einzuhalten.                  Theatern, Opern, Konzerthäusern, Messen, Spezialmärkten,
                               § 3a                                   Swingerclubs, Vereinsräumen, Fitnessstudios, Tanzschulen,
  Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen                     Freizeitparks, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäu-
Ansammlungen und Veranstaltungen sind verboten. Das Selb-             sern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozial-
storganisationsrecht des Landtages, der Gebietskörperschaften         pädagogischen Einrichtungen.
und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des            (4) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerichte bleiben          nicht nach den Absätzen 1 bis 4 untersagter Einrichtungen,
hiervon unberührt. Versammlungen im Sinne des Versamm-                Anlagen und Betriebe haben den Zugang nach Maßgabe des
lungsgesetzes sind zulässig, sofern sie unter freiem Himmel           § 1 unter Vermeidung von Warteschlangen zu steuern. Sie
und als Standkundgebung stattfinden, der Mindestabstand der           haben insbesondere durch Zugangskontrollen sicherzustellen,
Teilnehmer nach § 3 Satz 2 sichergestellt wird und besondere          dass die Zahl von Kunden oder Besuchern dergestalt begrenzt
infektionsschutzrechtliche Auflagen der zuständigen Behörden          ist, dass pro 20 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zu-
beachtet werden.                                                      gänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Ein-
                                §4                                    haltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 sind vier
             Zusammenkünfte im privaten Bereich                       Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets
Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten           zulässig.
Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die             (5) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische
Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner,          Betriebe an Autohöfen sind von der Schließung ausgenommen.
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte            (6) Beim Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und
in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie             Wettbüros ist die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.
Angehörige eines weiteren Haushalts umfassen. Darüber hinaus          (7) Spielplätze können unter freiem Himmel unter Beachtung
können Ausnahmegenehmigungen auf Antrag von der Orts-                 von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibe-
polizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus          hörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen
infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.                     geöffnet werden.
                                §5                                    (8) Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen
                          Bestattungen                                und Sporteinrichtungen und deren Nutzungen sind grundsätz-
Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu            lich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten
diesem Personenkreis gehören die Ehegatten, Lebenspartner,            im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der fol-
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte            genden Voraussetzungen aufgenommen werden:
in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder der oder
                                                                      1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder
des Verstorbenen. Unter den an einer Bestattung teilnehmen-                 auf öffentlichen bzw. privaten Freiluftsportanlagen,
den Personen ist, wo möglich, ein Mindestabstand nach Maß-
                                                                      2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1,
gabe des § 1 einzuhalten. Darüber hinaus sollen Ausnahmegeneh-
                                                                      3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5
migungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies
                                                                            Personen,
im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
                                §6                                    4. kontaktfreie Durchführung,
           Gottesdienste und religiöse Handlungen                     5. konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektions-
(1) Der individuelle Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen                maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung
und Räumlichkeiten anderer Glaubens- oder Weltanschauungs-                  von Sportgeräten,
gemeinschaften ist erlaubt. Der Mindestabstand nach Maßga-            6. keine Nutzung von Umkleidekabinen und Gastronomie-
be des § 1 ist einzuhalten.                                                 bereichen,
(2) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem             7. keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonder-
Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen                  ten WC- Anlagen möglich,
Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel             8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus            9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräu-
Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-                    men an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem
merzahl, die Abstandsregeln sowie die besonderen Schutz- und                ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart
Hygieneregelungen gewährleistet sind.                                       zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw.
                                §7                                          zurückzustellen, ist zulässig,
 Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen               10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
Verboten ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem                 durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl.          11. keine Zuschauer.
I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012        Der Betrieb zu Trainingszwecken des Berufssports ist zulässig,
(Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger Gastronomiebetrie-      sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt
be jeder Art. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung               ist, dass die unter Satz 2 Nummer 4 bis 11 aufgeführten Voraus-
von mitnahmefähigen Speisen.                                          setzungen eingehalten werden. Trainingseinheiten dürfen
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0                                                                   Seite 5
ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen      Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine
von bis zu 5 Personen erfolgen. Nach Maßgabe des Absatzes         Hygieneunterweisung ist regelmäßig durchzuführen. Ausnah-
11 können im begründeten Einzelfall auch Ausnahmen zum            men sind für medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besu-
Betrieb und zur Nutzung für Sportstätten zum Training von         che, insbesondere bei Palliativpatientinnen und -patienten,
Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Per-        oder seelsorgerische Besuche zulässig.
spektivkaders durch die zuständige Ortspolizeibehörde erteilt     Die Einrichtungen können unter Vorlage eines Hygiene- und
werden. Die Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektions-      Sicherheitskonzepts weitergehende Ausnahmen von dem
schutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Die Ausnahmegeneh-       Besuchsverbot bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit,
migung kann zeitlich befristet werden.
                                                                  Frauen und Familie beantragen.
(9) Zoologische Gärten, Tierparks sowie ähnliche Einrichtungen
mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien          (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
dürfen nur außerhalb von Gebäuden und insoweit geöffnet           bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen
werden, als die gebotenen Hygieneanforderungen eingehalten        angeordnet:
sind und eine Begrenzung der Besucherzahl erfolgt.                1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den
(10) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Aus-            Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und
nahmegenehmigungen erteilen, soweit dies im Einzelfall aus             Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung
infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Ausnahme-        einzusparen.
genehmigung kann zeitlich befristet werden.                       2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen
(11) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen von Laden-          der Besuche auszusprechen; maximal ist ein registrierter
lokalen und Wochenmärkten, die nach den Absätzen 1 bis 4               Besucher je Bewohner oder Patient pro Tag zuzulassen.
nicht untersagt sind, haben sicherzustellen, dass in ihrem je-         Dabei sind geeignete Scutzmaßnahmen einzuhalten und
weiligen Verantwortungsbereich                                         eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.
1. das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine          Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozi-
     gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Be-         al angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstationen,
     stimmungen entgegenstehen und keine andere gleichwerti-           bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsorgeri-
     ge Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist,                    sche Besuche.
2. die Kunden oder Besucher ab Vollendung des sechsten            3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach
     Lebensjahres eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern             Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales,
     gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen; § 2 Absatz           Gesundheit, Frauen und Familie so zu reduzieren oder
     5 gilt entsprechend,                                              auszusetzen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für
3. die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Emp-                   COVID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen;
     fehlungen der Landesregierung vom 20. April 2020, abruf-          dies gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Inten-
     bar unter www.corona.saarland.de, gewährleistet ist.              sivmedizin.
                               §8                                 4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen
      Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen                     unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapa-
(1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und           zitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Inten-
weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen,                 sivstationen zu sichern.
insbesondere Tagesförderstätten und Tageszentren für Menschen     5. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zu-
mit Behinderungen, ist verboten.                                       gängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten
(2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitar-                sowie Besucherinnen und Besucher sind geschlossen zu
beiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie diejenigen         halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlun-
Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt für             gen des Robert Koch-Instituts kontaktreduzierend auszu-
behinderte Menschen als eine tagesstrukturierende Maßnahme             gestalten.
benötigen, und nicht                                              (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-
1. im stationären Wohnen betreut werden,                          tungen zum Zwecke der Rechtspflege ausgenommen.
2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und                                      § 10
     deren Betreuung sichergestellt ist oder                                          Staatliche Hochschulen
3. allein oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst ver-         (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der
     sorgen können oder eine Betreuung erhalten.                  Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der
Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt für behin-       Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für
derte Menschen systemrelevante Aufgaben wahrnimmt oder            Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe-
die Tagesstruktur als heilpädagogische Maßnahme dringend          triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von
erforderlich ist.                                                 Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert
Dabei ist die Anzahl der Personen und der festen Gruppen, die     Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne
sich gleichzeitig in einer der oben genannten Einrichtung be-     der jeweiligen Hochschule gestattet.
finden oder zu einer der oben genannten Einrichtung befördert     Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote
werden, so zu wählen, dass den Vorgaben gemäß § 1 Rechnung        zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von
getragen werden kann.                                             Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die jeweili-
                               §9                                 ge Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.
              Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge-                 (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-
     und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser
                                                                  nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob
(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
und Nachtpflege ist untersagt.                                    sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen.
(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi-      Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme
schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6.       genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest-
Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des   stellung zu gewährleisten sind.
Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzuläs-    (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten
sig. Ausnahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zuläs-       laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,
sig. Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner und      Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend
Tag für längstens eine Stunde zuzulassen.                         anzupassen.
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
S eite 6                                                                               A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0
                              § 10a                                 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-
                         Staatsprüfung                              fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan-
(1) Das Prüfungsverfahren betreffend die Ersten Staatsprüfun-       zigtausend Euro geahndet werden.
gen für die Lehrämter kann unter Beachtung der infektions-          (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-
schutzrechtlichen Maßgaben und eventueller diesbezüglicher          fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.
gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsämter, ent-                                          § 14
sprechend der gängigen Verfahrensweise an den Standorten                                 Zuständige Behörden
der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Musik Saar und   (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser
der Hochschule der Bildenden Künste Saar, durchgeführt werden.      Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal-
(2) Das Prüfungsverfahren betreffend die Zweiten Staatsprü-         tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs-
fungen einschließlich der zulassungsrelevanten Prüfungsleis-        widrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindever-
tungen im Rahmen der Vorbereitungsdienste für die Lehrämter         bände.
kann unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßga-         (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-
ben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben            zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen
der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden.                Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
                             § 10b                                                                  § 15
          Private Hochschulen, Berufsakademien u                                    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
       nd wissenschaftliche Forschungseinrichtungen                 (1) Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig
§ 10 Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-     tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in
kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-      der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 2020 (Amtsbl.
kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-        I S. 262B), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. April
einrichtungen im Saarland.                                          2020 (Amtsbl. I S. 274B), außer Kraft.
                              § 10c                                 (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer
       Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes                 Kraft.
(1) Die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV)         Saarbrücken, den 2. Mai 2020
kann in ihren Räumlichkeiten ab dem 4. Mai 2020 den Präsenz-                          Die Regierung des Saarlandes:
studienbetrieb wieder aufnehmen unter Beachtung besonde-
rer Vorsichts- und Hygienemaßnahmen und unter Berücksich-           Der Ministerpräsident            Die Ministerin für Wirtschaft,
tigung der vorhandenen räumlichen, personellen und organi-                                           Arbeit
satorischen Kapazitäten sowie in dem Umfang, wie es für die                                          Energie und Verkehr
Gewährleistung der Durchführung des Studiums und zur Vor-           (Hans)                           (Rehlinger)
bereitung von Prüfungen für unbedingt erforderlich angesehen        Der Minister für Finanzen        Der Minister für Inneres,
wird. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-An-         und                              Bauen
gebote zu berücksichtigen. Fortbildungsveranstaltungen in           Europa                           und Sport
den Geschäftsbereichen „Allgemeine Fortbildung“ und „Poli-          Der Minister der Justiz
zeiliche Fortbildung“ werden bis vorläufig 31. Mai 2020 nicht       (Strobel)                        (Bouillon)
durchgeführt.                                                       Die Ministerin für Soziales, Die Ministerin für Bildung
(2) Für das Verhalten und die Abläufe bei der Anwesenheit in        Gesundheit, Frauen und           und Kultur
den Gebäuden der FHSV ist unter Berücksichtigung der ein-           Familie
schlägigen Empfehlungen, insbesondere des Musterhygieneplans        (Bachmann)                       (Streichert-Clivot)
zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pan-                    Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
demiemaßnahmen des Ministeriums für Bildung und Kultur                                             (Jost)
vom 24. April 2020, des Robert Koch-Instituts und der Kultus-
ministerkonferenz, ein Hygieneplan Corona-Pandemie zu erar-         ■■ Verordnung zu Quarantänemaßnahmen
beiten und in Kraft zu setzen.                                      für Ein- und Rückreisende
(3) Die näheren Bestimmungen trifft das Ministerium für Inne-
res, Bauen und Sport als zuständige Aufsichtsbehörde.               zur Bekämpfung des Coronavirus
                               § 11                                 vom 8. April 2020, geändert durch die Verordnung zur
             Studentenwerk im Saarland e. V., V                     Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für
           erpflegungsbetriebe der Hochschulen                      Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
(1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland         vom 16. April 2020
e. V. an den Standorten der Universität des Saarlandes in Saar-     Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28, 29, 30 Absatz
brücken und Homburg, der htw saar an den Standorten Campus          1 Satz 2 und 73a Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes
Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl und Göttelborn und an             vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Arti-
der Hochschule für Musik Saar werden vorläufig geschlossen.         kel 1 bis 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587),
(2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an        verordnet die Landesregierung:
den Hochschulen des Saarlandes gilt § 7 Absatz 1 entsprechend.                          Änderung 02.05.2020
                               § 12                                    § 1 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende;
                    Kampfmittelräumdienst                                                    Beobachtung
Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in          (1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem
bewohnten Gebieten, in denen in der Folge mit Räumungen             Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Saarland
von mehr als 100 Menschen zu rechnen ist oder die sich im           einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise
unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Kranken-      auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere
häusern oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt.                  geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum
                               § 13                                 von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern;
           Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                      dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24            der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder          Den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen ist es in diesem
fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 3 bis 12 mit Ausnahme       Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen,
des § 7 Absatz 12 Satz 2 Nummer 1 und 2 zuwiderhandelt.             die nicht ihrem Haushalt angehören.
Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0                                                                                 Seite 7
(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet,            ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise grup-
unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren                  penbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkeh-
und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hin-                 rungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe
zuweisen. Die in Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner              ergriffen werden, die einer Absonderung nach § 1 Absatz 1 Satz
verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen die                     1 vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur
zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren.                     zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist. Der Arbeitgeber zeigt
(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1                die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen
Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch die zustän-                  Behörde an und dokumentiert die ergriffenen Maßnahmen
dige Behörde.                                                                nach Satz 1. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der
       § 2 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne                           Voraussetzungen nach Satz 1 zu überprüfen.
(1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,                     (3) § 1 gilt nicht für Angehörige der Streitkräfte und Polizeivoll-
                                                                             zugsbeamte, die aus dem Einsatz und aus einsatzgleichen
1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Wa-
                                                                             Verpflichtungen im Ausland zurückkehren.
     ren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder
                                                                             (4) § 1 gilt darüber hinaus nicht für Personen, die nur zur Durch-
     per Flugzeug transportieren,
                                                                             reise in das Saarland einreisen; diese haben das Saarland auf
2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
                                                                             unmittelbarem Weg zu verlassen.
     a. der Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Pflege-
                                                                             Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Saarland ist
     wesens,
                                                                             hierbei gestattet.
     b. kritischer Infrastrukturen,
                                                                             (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nur soweit die dort bezeichneten
     c. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
                                                                             Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung
     d. der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
                                                                             mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des
     e. der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,                             Robert Koch-Instituts hinweisen.
     f. der Funktionsfähigkeit von Europäischem Parlament,                                        § 3 Zuständige Behörden
     Europäischer Union, Volksvertretungen, Regierung und                    Für den Vollzug dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden
     Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen
                                                                             zuständig. Die Ortspolizeibehörden unterrichten die zuständi-
     zwingend notwendig ist. Die zwingende Notwendigkeit
                                                                             gen Gesundheitsämter unverzüglich über die getroffenen
     ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und
                                                                             Maßnahmen. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung
     zu bescheinigen. Vom Bescheinigungszwang sind die
                                                                             und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 dieser Ver-
     Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestags,
     der Landtage und die Mitglieder des Bundesrates befreit.                ordnung sind die Gemeindeverbände.
                                                                                                  § 4 Bußgeldvorschriften
3. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und
     Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsun-              Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des
     ternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen,                  Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
     Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufge-                    1. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht absondert,
     halten haben,                                                           2. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht auf direktem Weg
4. die täglich oder für bis zu 5 Tage zwingend notwendig und                      in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unter-
     unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in                      kunft begibt,
     das Bundesgebiet einreisen, oder                                        3. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 2 Besuch empfängt,
5. die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten                    4. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 die zuständige
     haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reise-                    Behörde nicht oder nicht rechtzeitig kontaktiert,
     grund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte                 5. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 eine unrich-
     wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht                      tige Bescheinigung ausstellt,
     unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners,                       6. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 die zuständige Behörde nicht
     dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder                       informiert, oder
     Pflege schutzbedürftiger Personen, Schul-, Kinderbetreu-                7. entgegen § 2 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 das Saarland nicht
     ungs-, Ausbildungs- und Studienzwecke sowie der Transport                    auf unmittelbarem Weg verlässt.
     zu Schulen, Kindertageseinrichtungen und Ausbildungs-                          § 5 Weitergeltung des Infektionsschutzgesetzes
     und Studieneinrichtungen. sowie Ausbildungs- oder Stu-                  Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bleiben im Üb-
     dienzwecke.                                                             rigen unberührt.
     Die zuständige Behörde kann in begründeten Einzelfällen                                           § 6 Inkrafttreten
     auf Antrag weitere Befreiungen erteilen.                                Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) § 1 gilt nicht für Personen, die zum Zweck einer mindestens                                      § 7 Außerkrafttreten
dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen                   Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Mai 2020 17. Mai 2020
(Saisonarbeitskräfte), wenn am Ort ihrer Unterbringung und                   außer Kraft.

               Herausgeber:                    Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen
                                               66701 Beckingen, Bergstraße 48                                               Impressum
               Druck:                          Druckhaus WITTICH KG
               Verlag:                         LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:                      54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:                                                                     Erscheinungsweise: wöchentlich
               amtlicher und                                                                       Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
               redaktioneller Teil:            Thomas Collmann, Bürgermeister                      Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
               Anzeigen:                       Melina Franklin, Produktionsleiterin
               Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
               gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
               kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
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Pferdekoppel am Panorama Höhenweg - Gemeinde Beckingen
S eite 8                                                               A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0

                                                                                                        Seite 1

                         Haushaltssatzung der Gemeinde Beckingen
                             für die Haushaltsjahre 2020/2021

        Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der
                            Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682),
       zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639) hat der Gemeinderat am
                            18.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

                                                        §1

                    Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020/2021 wird festgesetzt

                                                                               2020                            2021
 1.    im Ergebnishaushalt mit
       dem Gesamtbetrag der Erträge auf                       23.650.966,00 EUR            23.706.147,00 EUR
       dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  24.955.865,00 EUR            25.178.366,00 EUR
       im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf               -1.304.899,00 EUR           -1.472.219,00 EUR

 2.    im Finanzhaushalt mit
       den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf          4.459.000,00 EUR             3.385.000,00 EUR
       den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          5.359.000,00 EUR             4.285.000,00 EUR
       dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                  -900.000,00 EUR               -900.000,00 EUR
       den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           900.000,00 EUR                900.000,00 EUR
       den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf         1.279.281,00 EUR             1.100.550,00 EUR
       dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                 -379.281,00 EUR               -200.550,00 EUR

                                                        §2

                                                                               2020                            2021
 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird
 festgesetzt auf                                                 900.000,00 EUR                900.000,00 EUR

                                                        §3

                          Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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                                                                                                          Seite 2

                                                             §4

                                                                                       2020                     2021

  Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
  wird festgesetzt auf                                                  10.000.000,00 EUR         10.000.000,00 EUR

                                                             §5

                                                                                       2020                     2021

  Die Verringerung der allgemeinen Rücklagen zum
  Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf                  -1.304.899,00 EUR        -1.472.219,00 EUR

                                                             §6

                                Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                                       2020                     2021
  1.     Grundsteuer

         a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
           (Grundsteuer A)                                                         390 v.H.                390 v. H.
         b) für die Grundstücke
           (Grundsteuer B)                                                         460 v.H.                460 v.H.

  2.     Gewerbesteuer                                                             440 v.H.                440 v.H.

                                                             §7

                      Es gelten die vom Gemeinderat am 18.12.2019 beschlossenen Stellenpläne.
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S eite 10   A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0
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                                                                                                          Seite 1

      Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020/2021

      Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit
      öffentlich             bekannt              gemacht.     Die      nach    §      92     Abs.   2       des
      Kommunalselbstverwaltungsgesetzes                        (KSVG)     erforderliche     Genehmigung      der
      Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt.

      Sie hat folgenden Wortlaut:

                                                             Genehmigung

      Im Rahmen der Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Beckingen genehmige ich

      für das Haushaltsjahr 2020

                 gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe
                 von
                                                                900.000,-- €,

      für das Haushaltsjahr 2021

                 gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe
                 von
                                                                900.000,-- €.

      St. Ingbert, 27. April 2020

      Im Auftrag                                                Saarland Landesverwaltungsamt

      Thomas Kreusch                                            - Kommunalaufsicht -
S eite 12                                                       A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0

                                                                                                  Seite 1

       Der Haushaltsplan der Gemeinde Beckingen für die Haushaltsjahre 2020/2021 liegt zur
       Einsichtnahme vom 14.05.2020 bis einschl. 29.05.2020 während der Dienstzeiten der
       Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer E.01, öffentlich aus.

       Hinweis:

       Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen,
       die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder
       aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen
       Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

       Beckingen, den 11.05.2020                                     Der Bürgermeister

                                                                     Thomas Collmann
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0                                                                    Seite 1 3

                        Sonstige Behörden                           6     Besetzung von Ausschüssen
                                                                    7     Mittelbedarf in der haushaltslosen Zeit gemäß § 88 Abs.
                                                                          1 Nr. 1 KSVG aufgrund der unvorhergesehenen Gefahren-
■■ Sitzung des Kreistages                                                 situation durch das Corona-Virus
Bekanntmachung                                                      8     Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
Am Montag, dem 18.05.2020, 17:00 Uhr, findet in der Stadt-          II. Nichtöffentliche Sitzung
halle in 66663 Merzig die 6. Sitzung des Kreistages des Land-       9     Verleihung der Ehrenamtspreise „Stille Stars im Ehrenamt“
kreises Merzig-Wadern in der Amtszeit 2019-2024 statt.                    2020
I. Öffentliche Sitzung                                              10 Abberufung des Leiters des Kreisrechnungsprüfungs-
1     Information über die Situation und Perspektive im saar-             amtes wegen Versetzung in den Ruhestand und Bestel-
      ländischen und regionalen Tourismus                                 lung eines/-r neuen Leiters / Leiterin des Kreisrechnungs-
2     Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung des           prüfungsamtes
      Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen      11 Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin des Organi-
3     Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Digitales Lernen - Fi-           sationsamtes
      nanzierung von Endgeräten über die Schulbuchausleihe          12 Einstellung von zwei Sachbearbeitern / Sachbearbeite-
      ermöglichen“                                                        rinnen für die Durchführung des Unterhaltsvorschuss-
4     Aufstellung von Vorschlagslisten für die Bestellung der             gesetzes
      ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Landesso-         66663 Merzig, 7. Mai 2020
      zialgerichtes und des Sozialgerichtes für das Saarland        Landkreis Merzig-Wadern
5     Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter   Die Landrätin
      am Verwaltungsgericht des Saarlandes gemäß § 28 VwGO          Daniela Schlegel-Friedrich

                                                  Sonstige amtliche Mitteilungen
■■ Illegale Grünschnittentsorgung                                   Sollten ihre Hunde dennoch an einer dieser angegeben Stellen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Beckingen weist aufgrund               ihr „Geschäft“ verrichtet haben, dann sind Sie verpflichtet den
vermehrt eingegangener Beschwerden darauf hin, dass Grün-           Hundekot zu beseitigen.
schnitt, Gras und Laub nicht im Wald, in der freien Natur oder      Durch das Mitführen einer Tüte beim Gassiegehen um den
sogar auf privaten Grünflächen entsorgt werden dürfen.              Hundekot Ihres Vierbeiners direkt einzusammeln, tragen Sie
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirt-         mit dazu bei unsere Gemeinde sauber zu halten.
schaftsgesetz dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße ge-         An dieser Stelle möchte ich Sie auf die Polizeiverordnung über
ahndet werden kann.                                                 die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Ra-        und Anlagen in der Gemeinde Beckingen hinweisen.
sen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene              Hiernach ist es den Haltern oder Führen von Hunden untersagt,
Pflanzen im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne         die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunrei-
entsorgt werden.                                                    nigen zu lassen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beckingen, die ihren        Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrs-
Grünschnitt nicht über die grüne Biotonne oder einen Kom-           wegen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern der
posthaufen entsorgen können, haben die Möglichkeit, diesen          Hunde unverzüglich zu beseitigen. Ich appelliere an alle Hun-
ordnungsgemäß an der Grünschnittannahmestelle beim Ge-              dehalterinnen und Hundehalter diese Regel zukünftig zu be-
meindebauhof zu entsorgen.                                          achten.
Die Bürger werden um zukünftige Beachtung gebeten.                  Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde                            Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit
Thomas Collmann                                                     einem Bußgeld geahndet werden kann.
                                                                    Die Ortspolizeibehörde, die in solchen Fällen auf die Mithilfe
■■ An alle Hundehalterinnen und Hundehalter                         der Bevölkerung angewiesen ist, wird daher bekannt gewor-
                                                                    dene Verstöße unnachgiebig mit einem Bußgeld ahnden.
Verunreinigung durch Hundekot                                       Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
                                                                    Thomas Collmann
                  In der letzten Zeit sind bei der Ortspolizeibe-
                  hörde Beckingen wieder vermehrt Beschwer-
                  den über Verunreinigungen durch Hundekot
                  auf öffentlichen Flächen eingegangen.
                                                                        ■■ Geschwindigkeitskontrollen
                  Außerdem ist es für die Mitarbeiter des Ge-           In der Gemeinde Beckingen werden in der nächsten Woche,
                  meindebauhofs sehr unangenehm wenn                    in Ergänzung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Ge-
diese bei den anfallenden Mäharbeiten in Kontakt mit Hunde-             schwindigkeitskontrollen durchgeführt.
kot kommen bzw. Ihnen der Unrat sprichwörtlich „um die Ohren            In der 21. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kon-
fliegt“.                                                                trollen statt:
Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregel hin-                - Beckingen
weisen:                                                                 - Saarfels
Hundekot auf Bürgersteigen, Grünanlagen und sonstigen Flä-              - Reimsbach
chen ist nicht schön anzusehen und stellt außerdem ein Risiko           - Erbringen
für die Gesundheit dar.                                                 Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei,
Dies kann durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hun-                 außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen
dehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.                         Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Ich bitte Sie darauf zu achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ er-         Beckingen, den 13.05.2020
ledigt hat.                                                             Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünlagen sind               Thomas Collmann
dafür nicht geeignet und schlichtweg tabu.
S eite 14                                                                          A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 0 /2 0 2 0

                                       Wichtige Infos aus dem Rathaus

                                                ■■Wichtiger Hinweis
                                      für alle Vereine und Organisationen
                               Wegen Christi Himmelfahrt, am 21.05.2020 wird der
                          Annahmeschluss für das Amtliche Bekanntmachungsblatt
                                       der 21. Kalenderwoche auf
                                        Freitag, den 15.05.2020, 9.00 Uhr
            vorverlegt.
            Die Vereine und Organisationen werden um Beachtung gebeten.
            Thomas Collmann, Bürgermeister

            ■■Hallenbad Beckingen bleibt bis 16.08.2020 geschlossen!
            Das Hallenbad Beckingen bleibt aufgrund der Corona-Verordnung und wegen In-
            standsetzungsarbeiten bis 16.08.2020 geschlossen!
            Thomas Collmann
            Bürgermeister

                                                                  Das alternative Ferienprogramm ist ab dem 11. Juni auf der
                   Sonstige Behörden                              Homepage des Landkreises Merzig-Wadern unter www.merzig-
                                                                  wadern.de zu finden.
■■ Absage aller Freizeitmaßnahmen                                 Das Kreisjugendamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der
   des Kreisjugendamtes Merzig-Wadern                             deutlich reduzierten Gruppengrößen die Teilnehmerzahlen
   in den Sommerferien                                            stark begrenzt werden müssen. Alle bisher eingegangenen
                                                                  Anmeldungen zu den Freizeitmaßnahmen verlieren ihre Gül-
Aufgrund der Corona-Pandemie sagt das Kreisjugendamt              tigkeit und können nicht auf einen Workshop übertragen
Merzig-Wadern alle Freizeitmaßnahmen aller Altersgruppen in       werden. Dazu ist eine erneute Anmeldung ab dem 11. Juni
den Sommerferien ab. Die aktuellen Hygienebestimmungen            erforderlich. Bereits überwiesene Teilnahmebeiträge werden
und Maßgaben für Gruppengrößen - durch die Vorgaben der           zurückerstattet.
Landesregierung - sind in den Ferienfreizeiten nicht umsetzbar.   Kontakt:
Zudem hat das Kreisjugendamt zum jetzigen Zeitpunkt, durch
                                                                  Kreisjugendamt
die vielen Einschränkungen und Schließungen, keine Planungs-
sicherheit für die jetzt anstehende Organisation der Maßnahmen.   Sachgebiet Jugendarbeit
Allerdings arbeitet das Team der Jugendpflege bereits an einem    Frau Jenny Schillo
Alternativ-Programm in Form von mehreren Einzel-Workshops         06861/ 91 50 035
nach den derzeitigen Bestimmungen (angepasste Gruppen-            0170/18 49 625
größe, Hygienevorschriften etc.).                                 E-Mail: jugendbuero-merzig@merzig-wadern.de
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 0 / 2 0 2 0                                                                                                                                                Seite 1 5

  ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
  Ich habe folgendes festgestellt:
  o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz
  o Ablagerung von Schutt/Unrat
  o Defektes Verkehrsschild
  o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg
  o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht
  o Defekte Straßenbeleuchtung
  o Kanaldeckel/Gully schadhaft
  o Sonstiges:
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  Name, Adresse, Tel.: E-Mail:

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  Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn
  per Post an:
  Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de
  Ihr Bürgermeister
  Thomas Collmann

                                                                                                                                                                       Ende des amtlichen Teils

                     Hinweis: Corona-Krise
                                                                                                                     Datenschutz geht uns alle an...
  Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
  nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
                                                                                                                Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich
  kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.                                                           und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
                                                                                                                liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Dis-
                              Das Team der LINUS WITTICH Medien KG                                              kutieren Sie mit uns über dieses Thema!

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