RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...

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RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
Februar 2019 · Ausgabe 1/2019

Rechtspolitische Schlaglichter
                Der parlamentarische Abend der BRAK

             Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“
        Wer hat Recht? – Anwaltschaft kabarettistisch
           Datenschutz – Durchblick bei Löschfristen

                                                        Foto: Michael Gottschalk
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RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
Editorial

Wir können das!

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Ulrike Paul, Sindelfingen
Präsidentin der RAK Stuttgart und Vizepräsidentin
der BRAK

Der Anteil der Frauen bei den zugelassenen Rechts-              die eigene berufliche Existenz. Auch das schlechte
anwältinnen und Rechtsanwälten ist stetig gestie-               Gewissen der Frauen, die meinen, sie könnten ne-
gen. Waren 1960 noch weniger als 2 % der zuge-                  ben der hohen zeitlichen Beanspruchung durch
lassenen Berufsträger Frauen, lag der Anteil 2017               den Beruf nicht auch noch Zeit fürs Ehrenamt auf-
bei 34,37 %, bei den Neuzulassungen sogar bei                   wenden, ist ein Hemmnis. Dabei engagieren sich
45,6 %. Anders sieht es mit der Präsenz von Frau-               Frauen durchaus im Ehrenamt, meist in sozialen Be-
en in Vorständen und Präsidien der Rechtsanwalts-               reichen oder in Bereichen, die mit ihrer Familie im
kammern aus. In den Vorständen liegt der Frauen-                Zusammenhang stehen. Dies entspricht offensicht-
anteil immerhin bei 28,3 %, in den Präsidien bei                lich mehr der gesellschaftlichen Erwartungshaltung
23,35 % und bei den Präsidentinnen bei 7,14 %. Die              an Frauen.
Luft nach oben scheint für Frauen dünn zu sein. Nur                 Im Leitartikel des Spiegels 47/2018 hat Barba-
wenn die „Frauenpyramide“ auf einen breiteren So-               ra Supp unter dem Titel: „Engagiert Euch!“ ausge-
ckel gestellt wird, kann die Spitze breiter werden.             führt, dass es oft an den Frauen liegt, wenn diese
    Brauchen wir hierzu gesetzliche Regelungen?                 sich nicht in der Politik engagieren. Unter anderem,
Nein – wir Freiberufler wollen unseren Beruf und                weil Frauen anders kommunizieren als Männer.
unsere Selbstverwaltung mit möglichst geringer Re-              Frauen würden oftmals signalisieren, sie könnten
glementierung ausüben. Was wir aber brauchen,                   ein Amt nicht ausüben. Sie erwarteten dann, dass
ist das Verständnis bei Frauen und Männern, dass                andere sie ermutigen, sie auffordern und ihnen sa-
es eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung ist,              gen: Doch, Du kannst. Genau dies würde oft nicht
mehr Frauen in Leitungsfunktionen in der Selbstver-             geschehen. Dann würden ganz selbstverständlich
waltung zu bringen.                                             Männer aufstehen und es einfach machen. Diese
    Wir Rechtsanwältinnen verbringen, wie unsere                Ausführungen zur Politik lassen sich auf Vorstände
männlichen Kollegen, viel Zeit in unserem Beruf.                und Präsidien der Rechtsanwaltskammern übertra-
Offensichtlich gibt es nach wie vor einen Gender                gen. Viele Frauen lassen sich schon gar nicht für die
Pay Gap und, so jedenfalls das Ergebnis des Auf-                Vorstandswahlen aufstellen. Sie haben Angst, in
satzes von Ulrike Schultz (Haben Frauen in der An-              Männerzirkel zu geraten, in denen sie nicht ernstge-
waltschaft schlechte Karten?, BRAK-Mitt. 5/2018,                nommen werden. Diese Angst ist unbegründet, das
223 ff.), Frauen haben in der Anwaltschaft aus meh-             kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
reren Gründen schlechte Karten.                                     Daher ist wichtig, sich darüber zu informieren,
    Nur dann, wenn sich Rechtsanwältinnen in den                welche Arbeit in den Kammern im Ehrenamt geleis-
Kammern engagieren, können sie selbst mitgestal-                tet wird. Nur wenn sich Frauen in diesen Bereichen
ten. Vielen Kolleginnen (und Kollegen) ist gar nicht            engagieren und nicht darauf vertrauen, dass ande-
bekannt, welch vielfältige Tätigkeiten in den Kam-              re die Dinge schon regeln, können sie selbst etwas
mern vom Ehrenamt geleistet werden und welche                   bewirken. Nur dann werden sie auch die Erfahrung
Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.                               machen können, dass Kammerarbeit eine wichtige
    Oft beklagen Frauen, dass sie die Betätigung                und spannende Tätigkeit ist und sie bei dieser Tä-
im Ehrenamt zeitlich nicht mit Beruf und Familie in             tigkeit viele interessante Frauen und Männer ken-
Einklang bringen können. Bei einem zeitaufwändi-                nenlernen. Und – natürlich können wir Frauen das!
gen Beruf wie unserem ein nicht von der Hand zu                     Daher mein Appell an die Kolleginnen (und Kol-
weisender Einwand, auch wenn das Engagement                     legen), wenn in Ihren Kammern Wahlen anstehen:
durchaus zeitlich dosierbar wäre. Andererseits geht             Engagieren Sie sich!
es um die Gestaltung der Rahmenbedingungen für                  Ja, wir können das!

Impressum                                                                                        br ak Maga zin 01/2019
Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln                                                  3
(ausführliches Impressum unter www.brak.de/fuer-anwaelte/publikationen/brak-mitteilungen-brak-magazin/impressum-und-mediadaten/)
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Rechtspolitische
                                                            Schlaglichter
                                                            Der parlamentarische Abend der BRAK

                                                            Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke,
                                                            Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

                                Fotos: Michael Gottschalk

Zur ersten Sitzungswoche des Bundestags im neu-             CSU), Katja Keul (Grüne), Dr. Johannes Fechner
en Jahr gehört der parlamentarische Abend der               (SPD) und Dr. Jürgen Martens (FDP) sowie die stell-
BRAK. Eine gute Tradition – dient sie doch dazu,            vertretenden Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei
Kontakte zu Rechtspolitikerinnen und -politikern            (CDU/CSU) und Stephan Thomae (FDP).
und zum Justizministerium zu pflegen und mit ih-                Neben Bundesjustizministerin Dr. Katarina Bar-
nen ausgiebig über berufs- und rechtspolitische             ley und hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitar-
Fragen zu diskutieren.                                      beitern ihres Hauses gaben sich auch ihre sachsen-
                                                            anhaltinische Ministerkollegin Anne-Marie Keding
Zuerst die Arbeit:                                          sowie ihr rheinland-pfälzischer Kollege Herbert
die BRAK-Präsidentenkonferenz                               Mertin die Ehre. Nicht nur bei der BRAK, auch im
Vor den angeregten Abendgesprächen steht für                Bundesjustizministerium hatte sich das Personalka-
die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsan-            russell gedreht, und so durfte Wessels die frischge-
waltskammern und das BRAK-Präsidium – auch                  backene Leiterin der Abteilung Rechtspflege, Gab-
das ist traditionell – die Arbeit: Sie kamen tags-          riele Nieradzik, ebenso willkommen heißen wie ihre
über zur ersten Präsidentenkonferenz des Jahres             Vorgängerin Marie-Luise Graf-Schlicker.
zusammen. Neben einem Tätigkeitsbericht von
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels, Fragen zur               Blick zurück und nach vorn
weiteren Entwicklung des besonderen elektroni-              In seiner Neujahrsansprache warf Wessels einen
schen Anwaltspostfachs und einigen berufspoliti-            Blick zurück auf das vergangene Jahr, in dem das
schen Themen stand ein bestürzender Vorfall auf             besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
der Tagesordnung:                                           für Turbulenzen gesorgt
    Eine Kollegin, die zuvor unter anderem Ange-            hatte. Beim letzten par-
hörige eines der NSU-Mordopfer vertreten hatte,             lamentarischen Abend
erhielt aktuellen Medienberichten zufolge persön-           hatte man es gerade
liche Drohungen gegen sie und ihre Familie. Die             erst wegen Sicherheits-
Präsidentinnen und Präsidenten waren sich einig:            bedenken abschalten
„Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten             müssen. Nun läuft das
eine Anwältin oder ein Anwalt vertritt; die Garan-          System stabil und die
tie für jedermann auf ungehinderten und vollstän-           Nutzerzahlen       entwi-
digen Zugang zum Recht und das Recht auf eine               ckeln sich erfreulich –
uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt                doch davor stand ein
                                                                                                         Empfang im Foyer
bleiben.“ In den Vorfällen sahen sie einen Angriff          gründlicher      Analyse-
auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft all-          und Reparaturprozess.
gemein.                                                     Beim beA werde es noch einiges zu tun geben: Un-
                                                            ter anderem habe die BRAK-Präsidentenkonferenz
Illustre rechtspolitische Gäste                             am Vormittag beschlossen, die zum Jahresende
Erstmals kam es Wessels als neuem Präsidenten               2019 auslaufenden Verträge zur Entwicklung und
der BRAK zu, die zahlreichen Gäste aus Rechts-              zum Betrieb des beA neu auszuschreiben.
politik und Justizministerien zum parlamentari-                 Berufspolitisch steht für die BRAK weiterhin die
schen Abend zu begrüßen. Unter ihnen waren die              Wahrung der anwaltlichen Kernwerte und ganz
rechtspolitischen Sprecher/innen mehrerer Bun-              besonders der Verschwiegenheit auf der Agenda.
destagsfraktionen, Dr. Jan Marco Luczak (CDU/               Gesetzesvorhaben wie etwa zum Schutz von Whist-

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RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
leblowern geben hier aktuell Anlass zur Besorgnis.                                 Mandanten vertrat – beides zeigt, wie fragil unser
                              In diesen Kontext gehört auch die Forderung nach                                   Rechtsstaat sein kann und wie wichtig es deshalb
                              einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten                                         ist, für ihn einzutreten.
                              der Anwaltschaft, der die berufsrechtlichen Bindun-                                     „Die Herausforderungen für das Recht und für
                              gen der Anwaltschaft im Rahmen der Datenschutz-                                    unseren Rechtsstaat sind immens“, konstatierte
                              aufsicht im Blick hat.                                                             Barley, daher wolle die Regierung den Rechtsstaat
                                  Eine zentrale Forderung ist und bleibt die An-                                 mit dem – an diesem Abend noch häufiger zitier-
                              passung und strukturelle Verbesserung der An-                                      ten – „Pakt für den Rechtsstaat“ stärken. Dass die
                              waltsgebühren. Der Anwaltschaft stehe das zu, gab                                  BRAK sich in Deutschland wie auch international
                              Wessels sich selbstbewusst. Kritik übte er am Mi-                                  für die Anliegen der Anwaltschaft einsetzt, hob die
                              nisterium: Der gemeinsame Forderungskatalog von                                    Ministerin besonders hervor und dankte für ihren
                              BRAK und DAV zum Gebührenrecht wurde bereits                                       Einsatz: „Ohne eine funktionierende Anwaltschaft
                              im April 2018 vorgelegt – und so recht werde das                                   ist ein Rechtsstaat nicht denkbar.“
                              Anliegen nicht gefördert, schließlich sei der Katalog                                   Das sah auch BRAK-Präsident Wessels so – er
                              erst im November den Ländern zur Stellungnahme                                     hatte moniert, dass die Anwaltschaft im „Pakt für
                              weitergeleitet worden. Realistisch würden es nach                                  den Rechtsstaat“ bislang schlicht gar nicht vorkom-
                              Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens acht Jahre                                      me. Die Anwaltschaft sei bereit, ihren Beitrag zu
                              seit der letzten Gebührenanpassung – für Wessels                                   leisten. Barley griff dies auf und sprach von einer
                              ein inakzeptabel langer Zeitraum. Bundesjustizmi-                                  zweiten Stufe des Paktes, bei der auch die Anwalt-
                              nisterin Dr. Katarina Barley zeigte Verständnis und                                schaft involviert werden solle.
                              deutete an, dass Widerstand hier nicht vom Bund,
                              sondern von den Ländern zu erwarten sei. Diese                                     Auf der rechtspolitischen Agenda
                              hätten die finanziellen Auswirkungen, etwa wegen                                   Einen Ausblick auf das beginnende Jahr gab die
                              steigender Kosten für Pkh, zu tragen.                                              Ministerin ebenfalls: Auf der rechtspolitischen
                                                                                                                 Agenda stehen nicht nur Maßnahmen gegen den
                              Klare Worte von der Ministerin                                                     Missbrauch von Abmahnungen – die BRAK erinner-
                              Traditionell folgt auf die Neujahrsansprache des                                   te in diesem Zusammenhang, dass man nicht die
                              BRAK-Präsidenten ein Grußwort des Vorsitzenden                                     gesamte Anwaltschaft wegen einiger „schwarzer
                              des Bundestags-Rechtsausschusses – immerhin                                        Schafe“ pauschal diskreditieren sollte. Das Ministe-
                              ist man an diesem Abend dort zu Gast, genauer:                                     rium arbeite außerdem derzeit daran, die Aufsicht
                              in den ehrwürdigen Räumen der Deutschen Parla-                                     über Inkassounternehmen zu verstärken und das
                              mentarischen Gesellschaft. Dieses Grußwort fiel                                    Inkassorecht verbraucherfreundlicher zu gestalten.
                              erstmals Stephan Brandner zu, der sich in seiner                                       Das gewichtigste Gesetzesvorhaben ist derzeit
                              Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses                                    die Neuregelung des Rechts der anwaltlichen Be-
                              mit aktuellen berufspolitischen Forderungen der                                    rufsausübungsgesellschaften. Einen Vorschlag zur
                              BRAK auseinandersetzte.                                                            Ausgestaltung hatte die BRAK im Mai 2018 unter-

Ministerialdirektorin Nieradzik, Bundesjustizministerin Barley und   BRAK-Präsident Dr. Wessels, Dr. Luczak (CDU/CSU-Fraktion) und
                                                                                                                                                  Angeregte Tischgespräche
                    BRAK-Vizepräsidentin Paul                                      BRAK-Vizepräsident Dr. Remmers

                                 Überstrahlt wurde sein Grußwort jedoch von                                      breitet; auch der Deutsche Juristentag hatte sich
                              der Bundesjustizministerin: Barley fand klare Wor-                                 mit der Thematik befasst, der DAV hatte ebenfalls
                              te zu den Bombenanschlägen, mit denen jüngst                                       einen Regelungsvorschlag erarbeiten lassen. Ob-
                              mehrere deutsche Landgerichte bedroht worden                                       wohl nicht im Koalitionsvertrag, schaffte es das
                              waren. Passiert sei glücklicherweise nichts. Aber                                  Vorhaben daher auf die Agenda. Barley kündigte
                              wer Gerichte bedrohe, greife die unabhängige                                       an, dass demnächst ein Eckpunktepapier des Mi-
                              Justiz und den Rechtsstaat insgesamt an. Diese                                     nisteriums zur Reform des anwaltlichen Gesell-
                              Vorfälle stehen durchaus in einer Reihe mit der                                    schaftsrechts vorgelegt werden solle. Es wird mit
                              Bedrohung einer Anwältin, weil sie bestimmte                                       Spannung erwartet!

                                                                                                                                            br ak Maga zin 01/2019

                                                                                                                                                                             5
RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
Die Tücken der E-Mail-Verschlüsselung

                            Rechtsanwalt Alexander Gottwald, EMBA, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert. EU), Münster

                            Seit rund acht Monaten ist die Datenschutz-Grund-       Contra: Die Teilnehmer können die Nachricht le-
                            verordnung (DS-GVO) nun in Kraft und nach de-           diglich in dem Portal lesen, dass der Versender
                            ren Art. 32 I lit. a sind personenbezogene Daten        benutzt. Der Empfänger verfügt nicht über die
                            zu verschlüsseln. Ein erhebliches Problem – denn        Nachricht in seinem E-Mail-Postfach, daher ist eine
                            die Kommunikation mit Mandanten erfolgt mitt-           Suche nach den E-Mail-Inhalten nicht mehr mög-
                            lerweile überwiegend per E-Mail. Dabei wird die         lich. Die Nutzung von Clouds ist für revisionssiche-
                            Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Stand der Tech-        re E-Mail-Archivierungs-Systeme ein No-Go, denn
                            nik betrachtet, weshalb zu gewährleisten ist, dass      die Nachricht befindet sich nicht auf dem Server
                            die gesamte E-Mail samt etwaigen Anhängen vom           des Empfängers und kann daher entsprechend der
                            jeweiligen E-Mail-Client des Versenders zu dem des      handels- und steuerrechtlichen Vorgaben nicht au-
                            Empfängers verschlüsselt wird. Ein guter Zeitpunkt,     tomatisch archiviert werden.
                            um die Alternativen der Verschlüsselung und deren
                            Praxistauglichkeit im anwaltlichen Alltag zu begut-     Erzwingung der TLS-Transport-
                            achten:                                                 Verschlüsselung
                                                                                    Der E-Mail-Server des Versenders stellt mit dem
                            Public-Key-Infrastruktur (PKI)                          des Empfängers eine sichere Transport-Verschlüs-
                            Versender und Empfänger verfügen jeweils über ei-       selung über ein TLS-Zertifikat (derzeit ab Version
                            nen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Die zu   1.3) her. Hierzu müssen die beteiligten Server die
Foto: yongyut/fotolia.com

                            versendende Nachricht wird über den öffentlichen        Konfiguration „Mandatory TLS“ unterstützen.
                            Schlüssel des Empfängers – den dieser zuvor an den      Pro: Die E-Mail wird automatisch ver- und ent-
                            Versender übermittelt haben muss – vom Versender        schlüsselt.
                            automatisch verschlüsselt und verschickt. Der Emp-      Contra: Streng genommen keine Ende-zu-Ende-
                            fänger entschlüsselt die Nachricht ebenfalls auto-      Verschlüsselung, da die E-Mail nur zwischen den
                            matisch mit seinem privaten Schlüssel.                  E-Mail-Servern verschlüsselt übertragen wird, die
                                                        Pro: Ende-zu-Ende-Ver-      E-Mail aber noch unternehmensintern an das je-
                                                        schlüsselung. Das Ver-      weilige Postfach übertragen werden muss. Die Ver-
                                                        senden und Verschlüs-       wendung müssen die Teilnehmer zuvor abstimmen,
                                                        seln ist unkompliziert,     d.h. bei jeder Neumandatierung müssen die IT-
                                                        da lediglich im E-Mail-     Fachleute der Teilnehmer die Server entsprechend
                                                        Client die Verschlüs-       einstellen. Bei Dauermandaten vorstellbar, bei
                                                        selung vom Versender        wechselnden Empfängern unpraktikabel.
                                                        aktiviert werden muss.
                                                        Contra: Setzt eine          Handlungsempfehlungen
                                                        komplexe Verschlüsse­       Die Nutzung einer PKI ist vorzugswürdig, die flä-
                                                        lungsinfrastruktur auf      chendeckende Etablierung eines Standards wird
                                                        beiden Seiten voraus,       aber sicher noch einige Jahre dauern. Daher sollte
                                                        die sich im Markt zu­       im Moment nach Möglichkeit auf die Transportver-
                            nächst etablieren muss. Der Nutzer muss die Ver-        schlüsselung zurückgegriffen werden, auch wenn
                            wendung der PKI beim Versand in der Regel manu-         der Weg zwischen Server und E-Mail-Client nicht
                            ell einschalten.                                        abgesichert ist. Bei häufig wechselnden Kommu-
                                                                                    nikationspartnern ist es praktischer, personenbe-
                            „Cloud-Mail“                                            zogene Daten in den Anhang der E-Mail zu ver-
                            Eine E-Mail wird nicht unmittelbar dem Empfänger        schieben und diesen mit einem zuvor telefonisch
                            zugestellt, sondern in eine Cloud hochgeladen. Der      vereinbarten Passwort zu sichern (z.B. Passwörter
                            Empfänger erhält per E-Mail lediglich den Hinweis       auf Word-, Excel- oder pdf-Dateien bzw. Zip-Datei-
                            über eine bereitstehende Nachricht. Nun meldet          en). Alternativ kann man personenbezogene Daten
                            sich der Empfänger auf dem Portal mittels eines         verschlüsselt auf sichere Cloudspeicher hochladen,
                            Passworts an, das zuvor telefonisch übergeben           von denen sich der Empfänger die Daten anschlie-
                            wurde, und kann dann die Nachricht auf dem Por-         ßend herunterladen und entschlüsseln kann. Dazu
                            tal lesen.                                              bieten viele Kanzleiprogramme mittlerweile eine
                            Pro: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.                      sog. Web-Akte an.

                            br ak Maga zin 01/2019

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RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
Online-Vorträge
                                                                                             Live-Übertragung
                                                                                                   Gewohnte DAI-Qualität
                                                                                                   Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO
                                                                                                   Ortsunabhängig

Bei einem Online-Vortrag verfolgen Sie den Referenten und seine Präsentation zum angegebenen Termin live im Video. In
einem moderierten Chat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an den Referenten zu richten und mit den anderen
Teilnehmenden zu interagieren. Der Referent, die Präsentation und der Chat werden in einer übersichtlichen Oberfläche
gemeinsam angezeigt.

Arbeitsrecht/                                                            Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Informationstechnologierecht                                             Aktuelle Brennpunkte der Gewerberaummiete
Beschäftigtendatenschutz – Worauf Arbeitgeber                            22.05.2019 · Nr. 172407
und Arbeitnehmer achten müssen                                           Dr. Rainer Burbulla, Rechtsanwalt
21.05.2019 · Nr. 013049
Dr. Michael Witteler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht                                                             Sozialrecht
                                                                         Der vorläufige Bescheid nach § 41a SGB II
                                                                         06.06.2019 · Nr. 042376
Bau- und Architektenrecht                                                Dr. Jens Blüggel, Vors. Richter am Landessozialgericht
Aktuelle Praxisprobleme des neuen Bauvertrags-
rechts
10.05.2019 · Nr. 162322                                                  Steuerrecht
Dr. Paul Popescu, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und                  Aktuelle Fragen der Körperschaftsteuer
Architektenrecht
                                                                         24.05.2019 · Nr. 052609
                                                                         Thomas Müller, Rechtsanwalt, Vors. Richter am Finanz-
                                                                         gericht a. D.
Familienrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht
14.03.2019 · Nr. 092858                                                  Verkehrsrecht/Versicherungsrecht
Dr. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht als weiterer                Der Erwerbsschaden im Verkehrsunfallmandat
aufsichtsführender Richter a. D.
                                                                         14.03.2019 · Nr. 152281
                                                                         Dr. Jan Luckey, LL.M., LL.M., Richter am Oberlandes-
                                                                         gericht
Medizinrecht
Praktische Tipps und Tricks für den arzthaftungs-
                                                                           Zeitstunden:      jeweils 2,5 – mit Bescheinigung nach
rechtlichen Zivilprozess unter besonderer Berück-
                                                                                             § 15 Abs. 2 FAO
sichtigung der klassischen Fehlerquellen
                                                                           Kostenbeitrag: 125,– € (USt.-befreit)
23.05.2019 · Nr. 122295
                                                                           Ermäßigt:         105,– € (USt.-befreit) für Mitglieder der
Dr. med. Helge Hölzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für                                          kooperierenden Rechtsanwaltskammern
Medizinrecht, Facharzt für Chirurgie

Das Angebot wird stetig erweitert. Schauen Sie regelmäßig nach neuen Themen unter
www.anwaltsinstitut.de/elearning
Deutsches Anwaltsinstitut e. V. · Universitätsstraße 140 · 44799 Bochum · Tel. 0234 970640 · Fax 0234 703507 · onlineservice@anwaltsinstitut.de
RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
Blick in die Ausstellung, Foto: Michael Gottschalk/photothek

Erinnern heiSSt bedenken
Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“ in Augsburg präsentiert

Marina Bayer, BRAK, Berlin

Unter welchen politischen Bedingungen und Dy-                         lage der systematischen Vernichtung von rund
namiken, aus welchen psychologischen wie gesell-                      sechs Millionen europäischen Juden – unter ihnen
schaftlichen Gründen wird ein bestimmter Unter-                       zahlreiche Anwälte auf der einen wie auf der an-
schied zwischen Menschen zur Grundlage einer                          deren Seite.
Ausgrenzung, die alle nur denkbaren Straftaten                            Und kein anderes Kapitel macht die Wichtig-
gerechtfertigt?                                                       keit und Notwendigkeit einer sich selbst reflek-
    Kein anderes Kapitel der europäischen Ge-                         tierenden (d.h. parlamentarischen) Demokratie
schichte erinnert in dem Ausmaß an diese frag-                        mit ihren 1949 rechtlich festgeschriebenen Errun-
lichen – auch heute noch latent vorhandenen –                         genschaften – wie insbesondere den Prinzipien
zerstörerischen Potentiale auf individuellen sowie                    der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit – so
überindividuellen Ebenen wie der Holocaust. In                        deutlich wie dieses. Denn so sehr dieses dunkle
weniger als zehn Jahren ab der Machtergreifung                        Kapitel für immer einen erschreckenden Teil der
der Nationalsozialisten wurden latent vorherr-                        Vergangenheit bilden wird, so sehr stellt die re-
schende Vorurteile und Verschwörungstheorien                          gelmäßige Ermahnung vor den Schreckenstaten
schrittweise zur mehrheitlich anerkannten Grund-                      in dieser Vergangenheit heute gleichfalls eine we-
                                                                      sentliche Bedingung unserer Gegenwart dar, die
                                                                      sich mit den daraus gezogenen Lehren sowie ihren
                                                                      politischen und gesellschaftlichen Weiterentwick-
                                                                      lungen präsentiert.

                                                                      Bücher und Ausstellungen gegen
                                                                      das Vergessen und gegen den Krieg
                                                                      Mit dem regelmäßigen Erinnern an den Holocaust
                                                                      – d.h. mit der Bewahrung einer Erinnerungskultur
                                                                      in Form von Ausstellungen, Büchern und anderen
                                                                      Medien – wird nicht nur ehemals Verfolgten und
                                                                      Vertriebenen eine Aufarbeitung entsprechender
                                                                      Traumata und ihrer Folgen für auch die nächsten
                                                                      Generationen erleichtert. Die Pflege einer Erinne-
                                                                      rungskultur ermöglicht es allen nachfolgenden
                                                                      Generationen, derartige Überzeugungen zumin-
                                                                      dest in ihrer Gegenwart und Zukunft besser zu hin-
                                                                      terfragen, falschen Versprechungen, Fehlschlüs-
                                                                      sen und folgenschweren Fehlern zu widerstehen
                                                                      – und jene Grundpfeiler einer gerechteren Welt zu
                                                                      bewahren, die unsere heutige Gesellschaft im We-
              Jüdische Anwälte – Ausschnitt einer Ausstellungstafel

br ak Maga zin 01/2019

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RECHTSPOLITISCHE SCHLAGLICHTER - DER PARLAMENTARISCHE ABEND DER BRAK FEBRUAR 2019 AUSGABE 1/2019 WANDERAUSSTELLUNG "ANWALT OHNE RECHT" WER HAT ...
sentlichen ausmachen. Oder anders: Sie erweitert        immer umfassenderen Wanderausstellung heran.
die Reflexionsfähigkeit aller Menschen – indem sie      So ist bis heute aus der ersten Ausstellung mit
das Potenzial, sich in andere Identitäten in Raum       rund 20 Ausstellungstafeln eine Sammlung aus
und Zeit einzufühlen, z.B. durch das Erzählen ihrer     über 200 Tafeln und Geschichten entstanden –
Lebensumstände und -geschichten fördert – eben-         und mit ihr eine tiefgreifende Erinnerung.
so wie ein praktisches Verständnis der Bedeutung
von Politik als Rahmen menschlicher Handlungs-          Stationen der Wanderausstellung
möglichkeit.                                            Zuletzt war die Ausstellung in Augsburg zu sehen:
    Aus dieser Haltung und Hoffnung ist auch die        Hier wurde sie in Rahmen einer Feier zum 140.
Ausstellung „Anwalt ohne Recht – Schicksale jü-         Gründungsjubiläum des Augsburger AnwaltVereins
discher Anwälte in Deutschland nach 1933“ ge-           eingebunden und war anschließend vom 19.11.2018
boren. Sie nimmt eine besondere Ambivalenz in           bis zum 18.1.2019 im Augsburger Justizpalast so-
Zeiten des Nationalsozialismus in den Fokus: Dass       wie vom 21.1. – 7.2.2019 im Augsburger Rathaus
jüdischen Rechtsvertretern selbst – unter Beru-         öffentlich kostenlos zugänglich. Dabei waren ne-
fung auf das Reichsgesetzblatt – schrittweise jeg-      ben Portraits bekannter Anwälte wie Max Alsberg
liche Rechte, vom Berufsausübungsrecht bis hin          oder Adolf Arndt die zumeist unbekannten Namen
zum Existenzrecht, entzogen wurden.                     und ihre Geschichten – schwerpunktmäßig aus
                                                        der eigenen Region – ausgestellt und im gesamt-
Bewegt vom Wunsch nach                                  gesellschaftlichen bzw. politischen Zusammenhang
Information und Aufklärung                              dargestellt. Eine wichtige Grundlage für die Augs-
Den wesentlichen Anstoß zu der heute internati-         burger Ausstellung bildet das Buch von Reinhard
onal vertretenen Ausstellung gab der israelische        Weber „Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte
Anwalt Joel Levi aus Tel Aviv. Seine Eltern wander-     in Bayern nach 1933“ (herausgegeben vom Bayeri-
ten 1932 nach Israel aus; und er nahm 1961 als          schen Staatsministerium der Justiz, den Rechtsan-
Jurastudent am Prozess gegen den ehemaligen             waltskammern Bamberg, München und Nürnberg
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann in Je-            sowie der pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zwei-
rusalem teil – jenem international viel beachteten      brücken, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006).
Prozess, der seinerzeit eine neue Betrachtungswei-          Bis heute war die Ausstellung an bereits mehr
se, die kritische Aufarbeitung der NS-Vergangen-        als 60 Standorten in Deutschland, in zahlreichen
heit, einleitete.                                       Städten in Kanada und den USA sowie in den
    Für sein Leben hatte Joel Levi es sich zur Aufga-   Ländern Belgien, den Niederlanden, Italien und
be gemacht, die israelisch-deutsche Beziehung zu        England zu sehen. Besonders großen Zuspruch
verbessern. Sein Lebensziel war eine Versöhnung         erfährt sie in den USA, wo sie mit Unterstützung
der Verhältnisse; und sein Wunsch, „das Erinnern“       des Auswärtigen Amtes und in Kooperation mit der
in der Anwaltschaft einzuprägen, ist Ausdruck sei-      American Bar Association präsentiert wird. Weite-
nes Beitrages gegen Krieg, gegen das Vergessen          re Informationen zur Ausstellung sowie eine Liste
und für eine umsichtige Demokratie.                     aller Publikationen, die im Zusammenhang mit die-
    Bewegt von der Anfrage Joel Levis nach einer        ser Aufarbeitungsarbeit stehen, finden Sie unter:
Namensliste der in 1933 in Berlin zugelassenen          anwalt-ohne-recht.de.
jüdischen Anwälte, erarbeitete die RAK Berlin in
Zusammenarbeit mit der Historikerin Simone Lad-
wig-Winters ein 300-seitiges Buch, das die Lebens-
wege jüdischer Anwälte in der Region erstmals
recherchierte und nachzeichnete: „Anwalt ohne
Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in
Berlin nach 1933“ (von Dr. Simone Ladwig-Winters
& RAK Berlin, be.bra verlag, 2007). Zu bedenken
gibt dabei im Besonderen, dass zu dieser Zeit über
50 Prozent der in Berlin tätigen Anwälte jüdischer
Herkunft waren.
    Als Ergänzung und Erweiterung dieser Arbeit
konzipierte die BRAK im Jahr 2000 die erste Aus-
stellung zum Thema. Mit dem anschließend ge-
fassten Vorhaben, neben Berlin als regionalem
Schwerpunkt möglichst alle Regionen in Deutsch-
land einzubinden, wuchs sie – durch die entge-
genkommende Mitarbeit der zahlreichen Rechts-               BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels bei seinem Grußwort zum 140. Jubiläum des Augsburger
anwaltskammern – in den Folgejahren zu einer                                          Anwaltvereins, Foto Roberto Cacciato

                                                                                                  br ak Maga zin 01/2019

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Frühjahrsputz
        für das
Automatisches Löschen von Nachrichten startet zum 1.4.2019
Rechtsanwältin Julia von Seltmann und Andrea Lindowsky, M.A., BRAK, Berlin

Die kommunikation über das besondere elektronische            unbedingt eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an
Anwaltspostfach (beA) hat in den vergangenen Mo-              die die Benachrichtigungen versandt werden können.
naten fahrt aufgenommen und kommt zunehmend im                Außerdem öffnet sich bei jedem aktiven Verschie-
anwaltlichen Arbeitsalltag an. immer mehr Gerichte            ben einer Nachricht in den Papierkorb durch den
schließen sich dem elektronischen rechtsverkehr               Postfachnutzer ein Fenster mit dem Warnhinweis,
an und versenden nachrichten elektronisch an die              dass die Nachricht nach 31 Tagen endgültig aus dem
postfächer der rechtsanwältinnen und rechtsanwäl-             Papierkorb gelöscht wird.
te. nachdem nun eine gewisse eingewöhnungsphase
vorbei ist, wird die brAk im rahmen der gesetzlichen                                    1.4.2019
Vorgaben zum 1.4.2019 das automatische löschen
von nachrichten aus dem beA aktivieren.
                                                                   1.1.2019 und älter
§ 31a BRAO berechtigt die BRAK
                                                                                        1.4.2019
zum Löschen von Nachrichten
§ 31a III 4 BRAO berechtigt die BRAK als Betreiberin                  seit 1.3.2019
des beA, im beA gespeicherte Nachrichten nach
angemessener Zeit zu löschen. Welche Zeiträume
angemessen sind, gibt § 27 der Rechtsanwaltsver-
                                                              Sinnvoll archivieren, aber wie?
zeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vor.                Das beA ist so konzipiert, dass es sowohl die papier-
Danach dürfen Nachrichten frühestens 90 Tage                  ne als auch die elektronische Handaktenführung
nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb              unterstützt. Durch die Funktionen „Drucken“ oder
des beA verschoben werden. Im Papierkorb befind-              „Exportieren“ kann der Nutzer im beA liegende
liche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen             elektronische Dokumente je nach seiner Kanzlei-
automatisch gelöscht werden.                                  organisation zur Handakte nehmen.

Hierfür gibt es zwei gute Gründe: Zum einen ver-              Es ist aber zu überlegen, ob die Nutzung des beA
pflichtet § 50 BRAO jede Rechtsanwältin und jeden             nicht Anlass bietet, auf die elektronische Handakten-
Rechtsanwalt dazu, Handakten zu führen. Über das              führung umzustellen, um Medienbrüche zu vermei-
beA versandte und empfangene Nachrichten müs-                 den. Die beA-Webanwendung eröffnet zudem die
sen schon deshalb zur jeweiligen Akte genommen                Möglichkeit, in einer ZIP-Datei den gesamten Inhalt
werden. Zum anderen ist das beA nicht als Archiv-             einer Nachricht zu exportieren. Diese liefert später
system konzipiert und daher kein dauerhafter Spei-            zu jedem Zeitpunkt einen Nachweis über Absender,
cherort für Nachrichten und deren Anlagen. Denn               Empfänger, Zeitpunkt des Versands und des Zugangs
überstrapazierte Serverstrukturen und ein rasantes            sowie Inhalt der Nachricht.
Anwachsen des Datenvolumens würden auch einen
erheblichen Anstieg der Kosten für alle Nutzerinnen           Achtung bei noch nicht
und Nutzer mit sich bringen.                                  aktivierten Postfächern!
Was wird wann gelöscht?                                       Anwältinnen und Anwälte, die eine Erstregistrierung
                                                              bisher noch nicht vorgenommen haben, sollten die
Nachrichten, die am 1.4.2019 älter sind als 90 Tage,          Aktivierung der Löschfunktion zum Anlass nehmen,
werden an diesem Tag automatisch in den Papier-               dies unverzüglich nachzuholen und Ihrer passiven
korb verschoben und 30 Tage später, also am                   Nutzungspflicht (§ 31a VI BRAO) nachzukommen.
1.5.2019, endgültig gelöscht. Nachrichten, die sich           Denn vom automatischen Löschen sind auch
zum Zeitpunkt des 1.4.2019 bereits seit mindestens            Nachrichten betroffen, die ungelesen in noch nicht
31 Tagen im Papierkorb befunden haben, werden                 aktivierten beA-Postfächern liegen. Ein selektives
an diesem Tag unwiederbringlich gelöscht. Bevor               Zurückholen von Nachrichten ist nicht möglich. Ge-
eine Nachricht endgültig gelöscht wird, werden                löschte Nachrichten bleiben dauerhaft verloren. Da-
die Nutzerinnen und Nutzer darüber per E-Mail                 her nutzen Sie den Schwung des noch jungen Jahres
informiert. Falls noch nicht geschehen, sollte daher          und beginnen Sie mit dem digitalen Frühjahrsputz!

be A – DAs besonDere elek tronische AnwAltspostfAch
Per beA ans Gericht
Aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr
Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

noch sind Anwältinnen und Anwälte nur zur „passi-                  eingehalten werden, sieht die Rechtsprechung eine
ven“ nutzung des elektronischen rechtsverkehrs ver-                Hinweispflicht des Gerichts (vgl. etwa BSG, BRAK-
pflichtet, müssen also nachrichten in ihren beA-post-              Mitt. 2018, 266 mit Anm. Siegmund; BAG, BRAK-Mitt.
fächern zur kenntnis nehmen (vgl. § 31a Vi brAo). bis              2018, 266 Ls.).
die aktive nutzungspflicht eintritt (zum 1.1.2022; kann
aber von den ländern auf den 1.1.2020 oder 2021                    Wann ein Schriftsatz ohne qualifizierte elektronische
vorgezogen werden), ist Zeit, sich an den rechtlichen              Signatur (qeS) des Anwalts formwirksam einge-
rahmen dafür zu gewöhnen – und die rechtsprechung                  reicht werden kann, regelt § 130a III Alt. 2 ZPO: Der
konturiert diesen nach und nach.                                   Anwalt muss den Schriftsatz selbst aus seinem beA
                                                                   versenden. Versendet jemand anderes den Schrift-
Schriftsätze per E-Mail                                            satz, so bedarf er einer qeS des verantwortenden
                                                                   Anwalts (§ 130a III Alt. 1 ZPO). Es genügt also nicht,
unzulässig                                                         einen Schriftsatz selbst einfach zu signieren und ihn
Die zentrale Vorschrift zum elektronischen Einrei-                 dann z.B. durch einen Anwaltskollegen versenden
chen von Schriftsätzen ist § 130a ZPO (bzw. die                    zu lassen. Es ist also Personenidentität von einfach
Parallelregelungen in den übrigen Prozessordnun-                   Signierendem und Versender nötig, das hat das ArbG
gen: § 46c ArbGG, § 65a SGG, § 55a VwGO und                        Lübeck in einem jüngst veröffentlichten Beschluss
§ 52a FGO). Sie enthält eine Verweisung auf die                    (v. 10.10.2018 – 6 Ca 2050/18) klargestellt.
Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV),
in der Formalia wie etwa Dateiformate, -namen,                     Bundesverfassungsgericht
der anzufügende Strukturdatensatz (§ 2 ERVV) und                   noch nicht dabei
zulässige Übermittlungswege (§ 4 I ERVV) geregelt
sind. Die Bekanntmachung zu § 5 ERVV regelt De-                    Anders als die ordentlichen Gerichte und die Fach-
tails u.a. zu zulässigen Versionen der Dateiformate                gerichte nimmt das BVerfG noch nicht am ERV teil.
und zu Höchstgrenzen für Anzahl und Größe in einer                 § 23 I BVerfGG verlangt vielmehr, dass Anträge
Nachricht zu versendender Dokumente.                               schriftlich einzureichen sind. Hieran ändert auch die
                                                                   ERVV nichts. Denn sie ist nach ihrem § 1 I nur über
Dass man danach Schriftsätze nicht wirksam per                     eine Verweisungsnorm in der jeweiligen Prozessord-
E-Mail einreichen kann, sollte inzwischen klar sein.               nung anwendbar, nämlich über § 130a ZPO, § 46c
Gleichwohl beschäftigt dies immer wieder Gerichte.                 ArbGG, § 65a SGG, § 55a VwGO und § 52a FGO.
So hat etwa das VG Gera (Beschl. v. 12.9.2018 – 2 E                Eine vergleichbare Regelung gibt es im BVerfGG
1480/18 Ge) klargestellt, dass eine Klageeinreichung               bislang nicht.
per E-Mail unzulässig sei; ebenso hat das BSG (Beschl.
v. 4.7.2018 – B 8 SO 44/18 B) im Fall einer per E-Mail             Dies hat das BVerfG jüngst in einem Nichtannahme-
eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde entschieden.                 beschluss (v. 19.11.2018 – 1 BvR 2391/18) unter-
Entsprechendes gilt übrigens auch für das verwal-                  strichen, in dem es eine per De-Mail eingereichte
tungsrechtliche Widerspruchsverfahren. Auch ein                    Verfassungsbeschwerde für unzulässig hielt. Nichts
Widerspruch kann nicht wirksam per E-Mail eingelegt                anderes gilt damit auch für das
werden, so entschied jüngst das VG Schleswig (Beschl.              beA. Wie De-Mail ist es ein
v. 10.1.2019 – 4 B 88/18); denn §§ 3a, 70 VwVfG                    „sicherer Übermittlungs-                               s
sehen für die elektronische Einreichung bestimmte                  weg“ und kann nur dort             Aktuelle Info
                                                                                                                    a s  b eA
Wege vor.                                                          formwahrend genutzt              rund um d
                                                                   werden, wo die                             FAQ
Obacht bei Einreichung per beA!                                    jeweilige Verfahrens-
                                                                                                    https://bea.b
                                                                                                                     rak.de/
                                                                   ordnung (z.B. § 130a                      ut zu ng -des-bea/
                                                                                                  faq-zur -n
Wer per beA einen Schriftsatz bei Gericht einreicht,               ZPO) dies vorsieht.                                   ter
umschifft zwar die eben angesprochene Zulässigkeits-               Es ist aber nur eine                 beA -Newslet
                                                                                                                     .b k.de/
                                                                                                                        ra
hürde, muss aber dennoch die weiteren Vorgaben der                 Frage der Zeit, bis auch          https://w w w
                                                                                                                          ter
ERVV einhalten, damit die eingereichten Dokumente                  das BVerfG am elekt-                  bea-new et  sl

„für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet“ sind              ronischen Rechtsverkehr
(§ 130a II ZPO). Sollten einzelne dieser Vorgaben nicht            teilnimmt.

                                                       be A – DAs besonDere elek tronische AnwAltspostfAch
Die Abenteuer der LAWASIA auf den Malediven
Rechtsanwältin Swetlana Schaworonkowa, BRAK, Berlin

Ein Thema beherrschte die 31. LAWASIA-Jahresta-        nale Organisationen ein, sich von der angeblich
gung im November 2018 in Siem Reap (Kambod-            sicheren Lage vor Ort zu überzeugen und mit offi-
scha): die Erkundungsmission einer Delegation von      ziellen Vertretern zu sprechen. Wir folgten der Ein-
Vertretern der Anwaltschaft auf die Malediven. Zu-     ladung. Als wir im üblichen Einreiseformular als
nächst scheinbar gescheitert, nahm die Mission eine    Grund unserer Reise verschiedene Treffen anga-
überraschende Wende. LAWASIA-Präsident Christo-        ben, wurden wir in ein separates Zimmer geführt
pher Leong nahm an der Mission teil und berichtet.     und befragt. Uns wurde daraufhin die Einreise ver-
                                                       weigert und wir wurden von Sicherheitsbeamten in
Herr Leong, was ist LAWASIA?                           eine Haftanstalt gebracht. Am nächsten Morgen
LAWASIA ist die einflussreichste internationale An-    setzte man uns in eine Maschine zurück nach Sri
waltsorganisation in der Region Asien-Pazifik. Sie     Lanka. Sofort verfassten wir Pressemitteilungen
besteht aus regionalen Anwaltsvertretungen und         und nutzten alle uns verfügbaren Kanäle bis hin
Individualmitgliedern der einzelnen Länder. Wir set-   zum maledivischen Botschafter und dem General-
zen uns für den Schutz der Rechtspflege, die Unab-     konsul in Australien – leider erfolglos. Die Exper-
hängigkeit von Justiz und Anwaltschaft, aber auch      ten und Vertreter der Regierungsorganisationen
für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit ein.         konnten wir somit nur ins Ausland zu Gesprächen
                                                       bitten. Die Ergebnisse der Untersuchungskommis-
Was untersuchten Sie auf den Malediven?                sion wurden auf der LAWASIA-Konferenz im No-
Der ehemalige Generalstaatsanwalt der Male-            vember 2018 präsentiert.
diven hatte im Herbst 2017 von der Situation vor
Ort berichtet: 56 Anwälte hatten in einer Petition     Was waren die Ergebnisse?
an den Obersten Gerichtshof Zweifel an der Un-         Der Bericht des ehemaligen Generalstaatsan-
abhängigkeit der Gerichtsbarkeit geäußert und          walts wurde bestätigt. Die Regierungsbehörden
auch die bedenkliche Situation der Anwälte ange-       hatten die Rechtsanwaltskammer aus dem Re-
sprochen, etwa Berufsverbote oder den Entzug von       gister gelöscht. Anwälte wurden unter Druck ge-
Anwaltslizenzen ohne die obligatorische Anhörung.      setzt. Unabhängige Organe der Rechtspflege und
Die 56 Anwälte seien verhaftet und die Rechtsan-       Staatsanwaltschaft waren gegenüber den Gerich-
waltskammer aus dem Register gelöscht worden.          ten nicht gleichgestellt. Politische Einflussnahme
                                                       bei der Besetzung von Ämtern sowie bei der Straf-
                                                       verfolgung war Alltag.
                   Christopher Leong ist
                   Rechtsanwalt am Obersten            Doch dann gab es eine Überraschung…
                   Gerichtshof in Malaysia und         Die Präsidentschaftswahlen im September 2018
                   amtierender Präsident der           gewann der Kandidat der Opposition mit über-
                   LAWASIA                             wältigender Mehrheit. Eine der Expertinnen, mit
                                                       der wir in Colombo gesprochen hatten, wurde
                                                       Mitglied des Ausschusses für den Regierungsüber-
                                                       gang. Sie teilteuns zu unserer Überraschung mit,
                                                       dass die neue Regierung bei den anstehenden Jus-
Der LAWASIA-Council setzte noch 2017 eine un-          tizreformen gern mit LAWASIA zusammenarbei-
abhängige Untersuchungskommission ein, die sich        ten und eine neue, unabhängige Rechtsanwalts
bei Vertretern der staatlichen Organisationen, Ex-     organisation gründen will.
perten und Betroffenen ein genaues Bild über die
Situation der Anwaltschaft verschaffen sollte. Wir     Was bedeutet das für die internationale
sollten im Februar 2018 auf die Malediven fliegen.     Gemeinschaft?
                                                       Sie sollte weiterhin ihre Stimme denen geben,
Was lief schief?                                       die außerstande sind, selbst zu sprechen. Denn
Anfang Februar 2018 rief die maledivische Regie-       diejenigen, die für Rechtsstaat und Bürgerrechte
rung den Ausnahmezustand aus. Hohe Beamte              kämpfen, tun dies oft in einer von Unterdrückung
wurden verhaftet. Die Regierung lud internatio-        geprägten Umgebung.

br ak Maga zin 01/2019

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HorroRtrip mit
Nachwirkungen
Cum-Ex und die Rolle der Rechtsberater

Karin Matussek, Legal Affairs Correspondent for
Germany, Bloomberg News, Berlin

Eigentlich sollte der Spuk ja längst aus und vorbei
sein, doch der Geist, den die Finanzindustrie einst
beschwor, will nicht mehr in die Flasche zurück.
Das Gespenst, um das es hier geht, nennt man
Cum-Ex, ein „steuergetriebenes“ Produkt, einst
sehr populär. Eigentlich machte ihm der Gesetz-
geber 2012 den Garaus. Doch seither führt es ein
Leben nach dem Exitus, den Untoten hollywood-

                                                                                                              Foto: Gina Sanders/fotolia.com
scher Manier gleich, die gern frühere Gefährten
heimsuchen.
     Cum-Ex ist in der Tat ein Grusel-Thema. Die
Leiche wird inzwischen ausgiebig von der Justiz
obduziert. Diverse Staatsanwaltschaften gehen
den Verästelungen unzähliger Transaktionen in
allen Einzelheiten nach und blicken auf das Werk
von Hexenmeistern des Finanzkapitalismus. Mit
selbstgebrauten Zutaten – Aktienleihen, Leerver-        dellen bescheinigten, sie seien rechtskonform,
käufen, Termingeschäften usw. – zauberten sie           hätten die allermeisten Transaktionen kaum statt-
scheinbar herbei, was nur Alchemisten zugetraut         gefunden. Man brauchte willige Rechtsberater.
wird: Gold aus dem Nichts. Bei Cum-Ex hieß das:             Aber gäbe es wirklich etwas zu bemerken,
Man bekam vom Finanzamt ein Sümmchen, das               wenn ein Anwalt in einer umstrittenen Rechtsfra-
exakt der Kapitalertragssteuer auf Dividenden           ge eine Auslegung für vorzugswürdig erklärt?
entsprach – und zwar nur, weil man Aktien kurz              Ja, im Fall von Cum-Ex gäbe es das – mal
vor der Dividendenausschüttung kaufte und rucki-        unterstellt, der gemeinsame Senat der obersten
zucki zurückverkaufte (und nicht etwa, weil man         Gerichtshöfe des Bundes werde die Deals irgend-
selbst die Steuer auch bezahlt hätte).                  wann für rechtmäßig erklären. Denn es ging um
     Aber bekanntlich ist noch jede magische Geld-      eine Praxis, die aufs Ganze gesehen dazu führte,
vermehrung als das durchschaut worden, was sie          dass mehr Geld pro ausschüttendem Unterneh-
ist: ein Trick auf Kosten anderer. Steuer- und Straf-   men erstattet wurde als vorher an den Staat floss.
verfolgungsbehörden halten die höheren Künste           Ein Trick auf Kosten anderer bleibt einer, auch
der Aktienrotation inzwischen für einen verdammt        wenn das jeweils geltende Recht ihn ermöglicht.
faulen Zauber, der mindestens illegal, mutmaßlich           Nicht alles, was theoretisch ginge, muss man
aber kriminell war.                                     machen – auch dann nicht, wenn ein kläglich agie-
     Ob sie damit richtig liegen, ist umstritten,       render Gesetzgeber geradezu dazu einlädt. Selbst
und mancher in der Branche hofft auf Erlösung           dann lohnt es sich zu fragen, wie universalisierbar
vom Dämon der Cum-Ex-Ermittlungen durch ein             die eigene Handlungsmaxime ist.
obergerichtliches Machtwort. Das zeigt auf den              Es soll Anwaltskanzleien gegeben haben, die
Kern dieses Geschäfts: Es war die Wette auf eine        es ablehnten, zu Cum-Ex zu beraten, ungefähr aus
bestimmte Interpretation des deutschen Steuer-          solchen Motiven. Andere, so wird eine Aussage
rechts.                                                 vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des
     Daher verdankt der Fiskus den schätzungswei-       Bundestags zitiert, haben das Problem gesehen,
se 10 Milliarden Euro hohen Steuerschaden nicht         es aber „hingenommen“, dass eine Rendite auf
allein Aktienakrobaten in Londoner Investment-          Kosten der Steuerzahler erwirtschaftet wurde.
banken. Wohl keines der so zahlreich beteiligten            Nicht immer ist man erst hinterher schlau-
Finanzhäuser wäre eingestiegen, hätte sich nicht        er. Übernatürliche Kräfte jedenfalls waren nicht
jemand gefunden, der erklärte: Ihr könnt das ma-        vonnöten, um sich den Verlockungen solcher
chen. Ohne anwaltliche Gutachten, die den Mo-           Schauergestalt(ung)en zu verschließen.

                                                                                  br ak Maga zin 01/2019

                                                                                                        13
What is law? Baby don`t hurt me!
Ein Kabarett-Abend mit Dr. Dominik Herzog

Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, BRAK, Berlin

„Jetzt bist Du da, beA. Du bist unser größter Star.          ich ein Lied für Dich, von 99 Klageschriften….“.
Wir wollen nie wieder analog kommuniziern“, so               Offensichtlich hat er sich viele Mandate erträllert.
der Refrain des beA-Songs, den Dr. Dominik Her-              Herzog ist überaus erfolgreich auf dem Gebiet
zog unter dem Pseudonym RCHTSNWLT auf You-                   des Medienrechts tätig.
tube veröffentlicht hat – und der mir mehr als ein               Neben musikalischer Unterhaltung gewährt
Schmunzeln abgerungen hat. Wir Rechtsanwälte                 Herzog auch Einblicke in seinen anwaltlichen Er-
haben ja so gar keinen Sinn für Humor, so ein gän-           fahrungsschatz. Ich schreibe fleißig mit, man lernt
giges Vorurteil. Richtig! Oder nicht?                        schließlich nie aus. Dinge die ein Anwalt nie sagt:
                                                             „Mein Examen habe ich gerade so geschafft, aber
Mandate erträllert                                           für Ihren Fall reicht es“. Ich mache mir eine No-
Wo könnte man dieser Frage besser auf den Grund              tiz mit Ausrufezeichen. Ich sollte unbedingt auf-
gehen als bei einem Kabarett-Abend? Ein Besuch               hören, das zu sagen. „Fristen sind Anwalts Freud
von Herzogs Abendprogramm „Wer hat Recht?“                   und Leid“, so Herzog weiter. „Freud, weil man ein
drängte sich da geradezu auf. Beim Betreten des              Ziel hat, auf das man hinarbeiten kann. Leid, weil
Veranstaltungsraums sprang mir zunächst ein                  Fristen einfach immer scheiße sind“. Ich nicke zu-
großes Paragrafenzeichen ins Auge. Aha, hier bin             stimmend. „Von 23 bis 1 Uhr lese ich ja immer
ich richtig. Was das Klavier auf der Bühne zu su-            BGH-Urteile“. Ach Du Schande! Ich nicht! Da ich
chen hat, zeigte sich schnell. In bester Helene Fi-          aufzuholen habe, vermerke ich „Urteile lesen“ von
scher-Manier pflanzt Herzog mir einen grausigen              23 bis 2 Uhr täglich in meinem Kalender.
Ohrwurm ein: „Arbeitslos durch die Nacht, schau
was Jura mit mir macht“. Dem Publikum gefällt es.            Verpetzt
Und mir auch.                                                Herzog geht auch auf Vorurteile gegenüber der
                                  Fotos: Stephanie Beyrich   Anwaltschaft ein: „Ich habe gegoogelt: Anwalt +
                                                             sympathisch… Google sucht immer noch“. Ist das
                                                             wahr? Sind wir alle unsympathisch? Na, vermut-
                                                             lich ein bisschen. Montags und generell morgens
                                                             vielleicht. Und abends. Vor Gericht sowieso. Ver-
                                                             mutlich auch bei Regenwetter. Ansonsten sind wir
                                                             Anwälte aber eher putzig, finde ich.
                                                                 Ich fühle mich bestens unterhalten – bis ich Her-
                                                             zog fragen höre: „Kennen Sie eigentlich das beA,
                                                             das besondere elektronische Anwaltspostfach?
                                                             Das ‚besonders‘ steht für ‚besonders lange gedau-
                                                             ert‘. Das hat es nämlich, bis es endlich da war. Wir
                                                             haben heute einen besonderen Gast unter uns; ich
                                                             verrate nicht, wo sie sitzt. Es freut mich aber ganz
                                                             besonders, dass heute eine Vertreterin der BRAK
                                                             anwesend ist, die viel davon abfedern musste, was
                                                             dann so kam, als das beA erstmal nicht kam.“
                                                                 Ich schlucke und werfe mich unter den Tisch,
                                                             um meine Schnürsenkel zu binden. Verflixt: Ich tra-
    Herzog berichtet von seinem Einstieg in die              ge Stiefel mit Reißverschluss. Auch keine Serviette
Juristerei. Er habe schon immer Jura studieren,              in Sicht, die dringend aufgehoben werden müss-
aber nie Staatsanwalt werden wollen. Vor allem               te. Ich überlege kurz, ob ich es unter den Tischen
nie Staatsanwältin. In der Fußgängerzone habe er,            hindurch ungesehen bis zum Ausgang schaffe,
einen Hut vor sich, um die ersten Mandate gesun-             entscheide mich dann aber doch fürs Bleiben. Der
gen: „Hast Du ein Mandat für mich, dann singe                Abend war bislang einfach zu lustig. Vorsichtig

br ak Maga zin 01/2019

14
tauche ich wieder auf. Keiner wirft etwas nach
mir. Puh! Herzog spricht weiter über das beA.
Recht freundlich obendrein. Die Stimmung im Pu-
blikum ist gut. Nebenan ist ein ganzer Tisch durch
eine Großkanzlei besetzt. Auch dort positive und
ausgelassene Stimmung, als Herzog seinen beA-
Song zum Besten gibt.
    Bestens amüsiert, hinsichtlich meiner Ausgangs-
frage aber noch nicht restlos zufrieden gestellt, ver-
abredete ich mich am nächsten Tag mit Herzog.

Was hat er nur immer mit dem Fax?
Das war meine drängendste Frage. Das Fax sei
sein Lieblingsgimmick im Büro, so Herzog. Wenn
er digital mit Mandanten kommuniziere, dann
ausschließlich über das Darknet. Ich muss lachen.        man bei Nichterfüllung dann den Gerichtsvollzie-
Weshalb er dann über das beA singe, wenn doch            her? Urteile selbst sind natürlich in der Regel nicht
das Fax so großartig sei? Das beA sei klasse, keine      witzig gemeint. Sie sind allenfalls manchmal un-
Frage. „Es spart Zeit und Papier und man kann su-        freiwillig komisch.“
perschnell und direkt mit den Gerichten kommuni-             Den Anwaltsberuf nimmt Herzog übrigens
zieren. Die wiederum drucken dann alles aus und          sehr ernst. Auf seinem YouTube Channel findet
kopieren es ein paar Mal.“ Das beA laufe jetzt bei       sich keineswegs nur Klamauk, sondern witzig Ver-
allen in der Kanzlei. „Ich kriege über das beA vor       packtes für den Nachwuchs. „Ich drehe viele Mo-
allem nette Post zum beA-Song.“                          tivationsvideos für Studenten. Mich hat damals
    Eine Lieblingsbeschäftigung von Herzog kann          selbst genervt, dass es die übermächtigen Groß-
das beA aber nicht ersetzen: Kostenfestsetzungs-         kanzleien gibt, die einem höllischen Druck machen
beschlüsse mit dem Filzstift entwerten. Herzog           und sagen, unterhalb einer gewissen Note hat
lächelt verträumt. Ich als etwas älteres Semester        man eh keine Chance. Aber man kann mit Jura
ergänze nostalgisch: Gerichtskostenmarken kau-           einfach alles machen. Man kann zum Beispiel ja
fen und aufkleben! Insgesamt bringt der digitale         auch zur BRAK gehen oder Kabarett machen. Das
Fortschritt viel Positives mit sich, da sind wir uns     haben viele Studenten gar nicht auf dem Schirm.
einig. Aber auch Herzog hat eine Frage an mich:          Man könnte auch sagen: Vier Punkte heißt das
„Gibt es eine statistische Erhebung dazu, wer nicht      Spiel, alles drüber ist zu viel“. Eine großartige Idee,
sein Geburtsdatum als PIN für das beA genom-             finde ich. Motivation und Ermutigung kommen in
men hat?“ Natürlich nicht. Ich tippe auf maximal         der Prä-Examens-Panik gerade recht.
50 Prozent. Der Hochzeitstag dient sicher seltener
als PIN. Kann sich ja kaum einer merken.                 Mechanisch subsumiert
                                                             Was ich sonst noch aus dem Gespräch mit-
Der Weg zum Kabarett                                     nehme? Die härteste Staatsanwaltschaft der Welt
Mich interessiert, wie Herzog zum Kabarett kam.          sitzt in Ingolstadt. Wer Näheres erfahren will, soll-
„Ich wollte eigentlich immer schon Theater spie-         te das Programm besuchen. Echte Insider-Stories
len. Mit sechs oder sieben Jahren hatte ich eine         aus Herzogs Referendarzeit!
erste Rolle im Stadttheater Nördlingen. Dann                 Und einen Wunsch nehme ich mit: Eine Ver-
kam die Musik dazu, Klavier und Geige.“ Die ers-         handlung! Mit Herzog auf der Gegenseite und
te Show habe er auf eigene Faust durchgezogen            einem Richter, der den von Herzog verfolgten An-
und vor allem Songs parodiert. Sein Mentor habe          spruch für mindestens zweifelhaft hält. Holt Her-
ihn darauf gebracht, Musik und Jura zu verbinden.        zog dann ein kleines elektronisches Piano aus der
Herzog scheint die richtige Entscheidung getrof-         Aktentasche? Und singt er – frei nach Grönemeyer
fen zu haben. Das gestrige Publikum war jeden-           – „Du subsumierst mechanisch, völlig steril, eiskal-
falls begeistert, mich eingeschlossen.                   te Hand, mir graut vor Dir! Oh, Herr Vorsitzender,
    „Ist Jura per se witzig oder kann man es nur         gib mir meine Klage zurück! Du brauchst meine
deshalb so leicht auf die Schippe neben, weil es         Liebe nicht, gib mir meinen Schriftsatz zurück, be-
so völlig unwitzig ist?“, will ich von Herzog wissen.    vor er auseinanderbricht!“
„Wenn man sich den juristischen Unterbau eines               Abschließend diskutieren wir, ob Herzog mit
Urteils wegdenkt, sind viele Ergebnisse ziemlich         seinem Kabarett einen Tatbestand erfüllt, der den
ulkig. Der BGH hat beispielsweise 1966 geurteilt,        Widerruf der Zulassung rechtfertigen würde. Wir
dass Ehegatten zur gegenseitigen Zuneigung ver-          subsumierten – nur mäßig mechanisch – und ka-
pflichtet sind. Das ist auf jeden Fall skurril: Holt     men zu dem Ergebnis: Nö!

                                                                                     br ak Maga zin 01/2019

                                                                                                             15
Durchblick bei
                                                               Löschfristen
                                                               Rechtsanwälte Stephan Kopp, München,
                                                               und Dr. Hans Klees, Freiburg
                                                               BRAK-Ausschuss Datenschutzrecht
                                 Foto: freshidea/fotolia.com

In der Natur der anwaltlichen Berufsausübung                   dem die Geschäftsbeziehung endet, in den übri-
liegt es, dass sich im Laufe der Zeit zahlreiche               gen Fällen mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in
persönliche Daten ansammeln. Die dadurch im-                   dem die jeweilige Angabe festgestellt worden ist.
mer voller werdenden Aktenschränke und Kel-                        Große Bedeutung gewonnen haben bei der
lerräume, aber auch die Notwendigkeit immer                    anwaltlichen Tätigkeit die datenschutzrechtlichen
größerer Speicherkapazitäten bei der EDV und                   Vorschriften. Im Zusammenhang mit den Lösch-
nicht zuletzt die durch verschiedene Gesetze                   fristen ist das Recht auf Löschung, das so genann-
vorgeschriebenen Fristen zur Aufbewahrung und                  te „Recht auf Vergessenwerden“ nach Art. 17 DS-
Speicherung dieser Daten erfordern eine beson-                 GVO zu nennen.
dere Aufmerksamkeit für die Frage, wie lange die                   Nach Art. 17 I lit. a DSGVO haben betroffene
Daten aufbewahrt werden dürfen bzw. sogar ge-                  Personen grundsätzlich den Anspruch auf unver-
löscht werden müssen.                                          zügliche Löschung ihrer personenbezogenen Da-
                                                               ten, wenn diese nicht mehr für die ursprüngliche
Mandatsakten                                                   Zweckerfüllung oder zur Wahrung der berechtig-
Für die Mandatsakten sieht das anwaltliche Be-                 ten Interessen des Anwalts benötigt werden (vgl.
rufsrecht in Hinblick auf die Aufbewahrung in                  hierzu auch Art. 17 III lit. b DSGVO und die Befug-
§ 50 BRAO (Handakten des Rechtsanwalts) und                    nis zur Verarbeitung nach Art. 6 S. 1 lit. b, c und
in § 17 BORA (Zurückbehaltung von Handakten)                   f DSGVO).
eigene Vorschriften vor.                                           Umgekehrt ist der Anwalt nach Art. 17 III lit. e
    Als Handakte, egal ob in Papierform oder digi-             DSGVO nicht verpflichtet, die Daten zu löschen,
tal (vgl. § 50 IV BRAO), gehören alle Dokumente,               wenn die weitere Verarbeitung der personenbe-
die der Anwalt aus Anlass seiner Tätigkeit in ei-              zogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung
nem bestimmten Mandat erhält, unabhängig da-                   oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des
von, wer sie gefertigt hat und wie sie in den Besitz           Anwalts oder seines Mandanten erforderlich ist.
des Anwalts gelangt sind.                                      Hiervon sind vor allem die gerichtliche Geltend-
    Nach § 50 BRAO sind Handakten für die Dau-                 machung von Honorarforderungen oder die Ver-
er von sechs Jahren aufzubewahren. Diese Frist                 teidigung gegen Schadensersatzansprüche zu
beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der               nennen.
Auftrag beendet wurde. Abgekürzt werden kann                       Für die Löschfrist ist in diesem Zusammenhang
diese Frist, wenn der Mandant die Dokumente he-                die jeweilige Verjährungsfrist gem. § 195 i.V.m.
rausverlangt oder der Rechtsanwalt den Mandan-                 § 199 BGB von Bedeutung, wonach die regelmä-
ten auffordert, die Dokumente in Empfang zu neh-               ßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres
men, und dieser der Aufforderung nicht binnen                  beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und
sechs Monaten nach Zugang der Aufforderung                     der Gläubiger von den den Anspruch begründen-
nachkommt.                                                     den Umständen und der Person des Schuldners
    Neben den Regelungen in § 50 BRAO sind                     Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
auch die in anderen Vorschriften getroffenen Re-               erlangen müsste. Ohne Rücksicht auf diese Kennt-
gelungen zu beachten. Als steuerlich relevante                 nis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren
Unterlagen sind der Kostenteil ebenso wie die                  Schadenersatzansprüche in zehn Jahren von ih-
Buchungsbelege gem. § 147 III 1 AO zehn Jahre                  rer Entstehung an und ohne Rücksicht auf ihre
aufzubewahren.                                                 Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrläs-
    Nach § 8 GwG sind die nach dem Geldwä-                     sige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung
schegesetz aufzubewahrenden Aufzeichnungen                     der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem
und sonstigen Belege fünf Jahre aufzubewahren                  sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an
und danach unverzüglich zu vernichten. Die Auf-                (§ 199 I, III BGB). Diese Verjährungsregelung kann
bewahrungsfrist im Fall des § 10 III 1 Nr. 1 GwG               zur Berechtigung führen, die Handakten jedenfalls
beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in                  bis zum Ablauf der Zehn-Jahres-Frist, in einzelnen

br ak Maga zin 01/2019

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