SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine

 
WEITER LESEN
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
S U CH TM ED IZI N                    Addiction Medicine
             Herausgeber: M. Soyka · M. Backmund · Ph. Bruggmann · H. Haltmayer · M. Krausz

                                                                                                            2015

                                                                                                           2
                                                                        „Alkohol 2020“: Ein integrier-
                                                                        tes Versorgungssystem für
                                                                        Menschen mit einer Alkohol-
                                                                        erkrankung in Wien
                                                                        Injektionen in die Leistenvene:
                                                                        Prävalenz und Umgang in
                                                                        heroingestützter Behandlung
                                                                        Drogentests im Haar – Möglich-
                                                                        keiten und Grenzen

Birgit Ablaßmeier · Kleine Landschaft

                                                                               Organ der ÖGABS (Österreichische
                                                                              Gesellschaft für arzneimittelgestützte
                                                                                Behandlung von Suchtkrankheit)

Suchtmed · ISSN 2198-3798 · Band 17, Nr. 2 (2015)
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
S UCHTMEDIZIN
            Organ der ÖGABS (Österreichische Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit)

   HERAUSGEBER

   Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung)                       Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung)
   Privatklinik Meiringen, Meiringen, Schweiz                     Institut für Suchtmedizin und Adipositas, München
   E-Mail: michael.soyka@privatklinik-meiringen.ch                E-Mail: Markus.Backmund@p-i-t.info

   Prof. Dr. Michael Krausz                                       Dr. Hans Haltmayer
   Department of Psychiatry                                       Sucht- und Drogenkoordination, Wien, Österreich
   University of British Columbia, Vancouver, Canada              E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at
   E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca

   Dr. Philip Bruggmann
   Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz
   E-Mail: p.bruggmann@arud.ch

HERAUSGEBERGREMIUM                                                Prof. (apl) Dr. Ulrich W. Preuß
                                                                  Kreiskrankenhaus Prignitz gemeinnützige GmbH
Prof. Dr. Gabriele Fischer                                        Klinik Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Universitätsklinik für Psychiatrie-AKH                            Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen
Wien, Österreich                                                  Fakultät Rostock, Perleberg
E-Mail: Gabriele.Fischer@meduniwien.ac.at                         E-Mail: U.Preuss@krankenhaus-prignitz.de

                                                                  Prof. Dr. Christian G. Schütz
Prof. Dr. Ulrich John                                             Department of Psychiatry
Institut für Sozialmedizin und Prävention                         University of British Columbia, Vancouver, Canada
Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald                        E-Mail: Christian.Schutz@ubc.ca
E-Mail: UJohn@uni-greifswald.de
                                                                  Prof. Dr. Rainer Spanagel
Dr. Heinrich Küfner                                               Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Institut für Therapieforschung (IFT), München                     Abt. Psychopharmakologie J 5, Mannheim
E-Mail: Kuefner@ift.de                                            E-Mail: Rainer.Spanagel@zi-mannheim.de

Prof. Dr. Michael Lucht                                           Prof. Dr. Claudia Spieß
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und                         Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald                 Universitäts-Klinikum, Berlin
am HELIOS-Hanseklinikum Stralsund, Stralsund                      E-Mail: Claudia.Spies@charite.de
E-Mail: lucht@uni-greifswald.de
                                                                  PD Dr. Marc Walter
                                                                  Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Basel
Prof. Dr. Dennis Nowak                                            E-Mail: marc.walter@upkbs.ch
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin                                                     Prof. Dr. Reinhart Zachoval
Klinikum der Universität-Innenstadt, München                      Medizinische Klinik II
E-Mail: Dennis.Nowak@med.uni-muenchen.de                          Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität,
                                                                  München
                                                                  E-Mail: Reinhart.Zachoval@med.uni-muenchen.de

                                                               Redaktion:
                      Susanne Fischer, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech
                            E-Mail: s.fischer@ecomed-storck.de, Internet: http://www.ecomed-suchtmedizin.de

Suchtmed 17 (2) 41 (2015)                                                                                                41
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
IMPRESSUM

 Impressum                                              Anzeigen:
                                                        Dr. Reingard Herbst
 Suchtmedizin, Jg. 17, Nr. 2, 2015                      Edelweißring 61
 Addictione Medicine                                    86343 Königsbrunn
                                                        Tel.: 08231-90861
 ehemals: Suchtmedizin in Forschung und Praxis          Fax: 08231-90862
                                                        E-Mail: media2001@t-online.de
 ISSN 2198-3798

                                                        Abonentenverwaltung:
 Herausgeber:                                           Rhenus Medien Logistic
                                                        Tel.: 08191-97000-641
 Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung)               Fax: 08191-97000-103
 Privatklinik Meiringen                                 E-Mail: aboservice@hjr-verlag.de
 Postfach 612, CH-3860 Meiringen
 Tel.: 0041-33 972-82 95; Fax: -82 91                    Bezugspreise 2015:
 E-Mail: michael.soyka@privatklinik-meiringen.ch         6 Heft pro Jahr
                                                         alle Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten
 Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung)              Print-Abo inkl. Online:                    € 169,00
 Institut für Suchtmedizin und Adipositas                Abonnement und Bezugspreise beinhalten die Printausgabe sowie
 Tal 9, Rgb., D-80331 München                            eine Lizenz für das online-Archiv. Die Bestandteile des Abonne-
 Tel.: 089-45 22 85 60; Fax: -22                         ments sind nicht einzeln kündbar.
 E-Mail: Markus.backmund@p-i-t.info                      Einzelheft:                                € 36,00
                                                         IP-Zugang:                                 € 229,00
 Internet: http://www.i-t-t.info

 Dr. Philip Bruggmann                                   Veröffentlichung gemäß Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Pressegesetz:
                                                        Alleinige Gesellschafterin von ecomed-Storck GmbH ist die Verlags-
 Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz
                                                        gruppe Hüthig-Jehle Rehm GmbH; alleinige Gesellschafterin von der
 E-Mail: p.bruggmann@arud.ch                            Verlagsgruppe Hüthig-Jehle Rehm GmbH ist die Süddeutscher Verlag
                                                        Hüthig Fachinformationen GmbH. An dieser sind beteiligt: Süddeut-
 Pro. Dr. Michael Krausz                                scher Verlag GmbH, München: 97,383 %; Kaufmann Holger Hüthig,
 Department of Psychiatry                               Heidelberg: 2,027 %, Ruth Hüthig, Heidelberg: 0,269 %, Beatrice Mül-
                                                        ler, Heidelberg: 0,160 %, Sebastian Hüthig, Heidelberg: 0,160 %.
 The University of British Columbia,
 Vancouver, Canada
                                                        Satz: MVM Mediendesign und Digitaldruck, 21698 Harsefeld
 E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca                          Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, 87437 Kempten

 Dr. Hans Haltmayer                                     Urheberrecht:
 Sucht- und Drogenkoordination, Wien, Österreich        © 2015, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH,
 E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at                   Landsberg am Lech
                                                        Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbrei-
 Verlag:                                                tung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf
                                                        in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes
 ecomed Medizin                                         Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert
 eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech   oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verar-
 Justus-von-Liebig-Str. 1, D-86899 Landsberg            beitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Inhalt dieses Heftes
 Internet: http://www.ecomed-suchtmedizin.de            wurde sorgfältigt erarbeitet; jedoch sind Fehler nicht vollständig aus-
                                                        zuschließen. Aus diesem Grund übernehmen Autoren, Herausgeber
                                                        und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen
 Redaktion (verantwortlich)
                                                        und Ratschlägen.
 Susanne Fischer
 Tel.: 08191-125-500
 Fax: 08191-125-292
 E-Mail: s.fischer@ecomed-storck.de

              Besuchen Sie unsere Website unter: www.ecomed-suchtmedizin.de

42                                                                                                   Suchtmed 17 (2) 42 (2015)
                                                               © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
INHALT | SUCHTMED

INHALT
        Umschlagbild                                             57   Injektionen in die Leistenvene – Prävalenz und
                                                                      Umgang in heroingestützter Behandlung
                                                                      (M. Vogel, K.M. Dürsteler, J. Strasser,
         „Kleine Landschaft“ (Acryl 20 x 20 cm)                       O. Schmid, E. Müller, Ph. Himmelheber,
         Dr. med. Birgit Ablaßmeier – geboren 1954 in                 U. Lang, M. Walter, M. Krausz)
         München, Studium der Mathematik, Theologie
         und Medizin. Zwei Kinder, Assistenzarztzeit. Seit
         2004 niedergelassen in eigener Praxis in Landsberg
         am Lech. Hausärztlich tätig, seit 2006 zusätzlich            Diskussionsbeiträge
         Substitutionspraxis mit bis zu 150 Patienten mit
         sehr großem Einzugsgebiet. Malen in der Freizeit,       64   Drogentests im Haar – Möglichkeiten und Grenzen
         wobei Gedanken und Gefühle, die das tägliche                 (R. Schmid)
         Leben prägen, zum Ausdruck kommen:
         Es war mir etwas Farbe von einem größeren Bild
         übrig geblieben und war mir zu schade sie weg-
         werfen.
                                                                      Leitlinien Österreich
         In fünf Minuten entstand die „Kleine Land-              73   Leitlinie des Bundesministers für Gesundheit zum
         schaft“ auf einer Leinwand mit 20 cm x 20 cm.                Umgang mit dem schädlichen Gebrauch und der
                                                                      Abhängigkeit von Benzodiazepinen bei Patientinnen
         An meinen Bildern mit Landschaften kann ich
                                                                      und Patienten in Erhaltungstherapie mit Opioiden
         mich selbst erfreuen, auch eingedenk, dass die
                                                                      gemäß § 23a Abs. 3 Suchtgiftverordnung
         Möglichkeiten für Natur immer weniger werden.
         dr.ablassmaier@t-online.de

                                                                      Aus der Wissenschaft
42      Impressum                                                79   Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugend-
                                                                      lichen durch E-Zigaretten: Verkaufsverbot an unter
                                                                      18-Jährige unabhängig vom Nikotingehalt erfor-
        Editorial                                                     derlich
45      (H. Haltmayer)

        Übersichtsbeiträge                                       56   Tagungskalender
47      „Alkohol 2020“: Ein integriertes Versorgungs-
        system für Menschen mit einer Alkoholerkrankung
        in Wien
        (H. Haltmayer, L. Reuvers)                               84   Hinweise für Autoren

 Suchtmedizin in Forschung und Praxis wird referiert in:
 CCMed – Current Contents Medizin deutscher und deutschsprachiger Zeitschriften, Deutsche Zentralbibliothek für
 Medizin, Köln
 PSYNDEX – Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation, Universität Trier
 EMBASE, Excerpta Medica, Elsevier
 SCOPUS, Elsevier
 Die Herausgeberschaft ist Mitglied der „International Society of Addiction Journal Editors“ (ISAJE)

Suchtmed 17 (2) 43 (2015)                                                                                              43
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
EDITORIAL

                                                                                                                       Editorial

                                                                                                               Sehr geehrte Leserin!
                                                                                                                Sehr geehrter Leser!

Wir freuen uns, Ihnen die zweite Ausgabe des heurigen            West 2014). Wir werden in den nächsten Ausgaben weite-
Jahres vorlegen zu dürfen. Die Beiträge dieses Heftes            re Publikationen zu diesem interessanten und gesundheits-
repräsentieren gewissermaßen die Vielfalt der Themen in          politisch relevanten Thema bringen und freuen uns über
der suchtmedizinischen Wissenschaft und Praxis.                  Ihre Beiträge und Kommentare dazu!

Da wäre das innovative Konzept „Alkohol 2020“ – ein              Eine andere Übersichtsarbeit beschäftigt sich mit dem Ein-
integriertes Versorgungssystem für Menschen mit einer            satz von Haartests zum Nachweis psychotroper Substan-
Alkoholerkrankung in Wien, das ohne Übertreibung als             zen und behandelt ein nicht minder kontrovers diskutiertes
Paradigmenwechsel bezeichnet werden kann, indem sich             Thema, das auch von drogenpolitischer Relevanz ist. Eine
erstmals drei große Kostenträger, die Pensionsversiche-          Arbeit aus und für die klinische Praxis beschäftigt sich mit
rungsanstalt, die Wiener Gebietskrankenkasse und die             einem aus klinischer und ethischer Sicht wichtigen Thema,
Stadt Wien darauf verständigt haben, unter Einbeziehung          nämlich der im Alltag von intravenösem Drogenkonsum
von maßgeblichen Expertinnen und Experten, gemein-               häufig vorkommenden Injektion in die Leistenvene.
sam eine Strategie zur besseren Versorgung alkoholkran-
ker Menschen in Wien zu erarbeiten, umzusetzen und zu            Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen
finanzieren. Das Konzept wird derzeit in einem Pilotprojekt      uns auf die Einsendung von Kommentaren und Manuskrip-
erprobt. Einen weiteren Beitrag aus Österreich liefert das       ten.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum umstritte-
nen Thema der Begleitverschreibung von Benzodiazepinen                                                                      Hans Haltmayer
im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung mit
Opioiden. Der als Konsensuspapier zu verstehende und
auf einem schadensminimierenden Ansatz basierende Text,          Literatur
bietet verschreibenden Ärztinnen und Ärzten eine bessere         Hajek P (2014). Electronic cigarettes have a potential for huge public health
fachliche Orientierung und rechtliche Absicherung.                  benefit. BMC Medicine 12, 225
                                                                 Hitchman S C, Mc Neill A, Brose L S (2014). Electronic cigarettes: time for an
Ein zumindest ebenso kontrovers diskutiertes Thema jün-             accurate and evidence-based debate. Addiction 109, 867-868
                                                                 West R, Brown J (2014). Electronic cigarettes: fact and faction. British Journal of
geren Datums ist das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung,              General Practice 64 (626), 442-443
das von E-Zigaretten mit und ohne Nikotingehalt ausgeht.
Mit einem Beitrag des Deutschen Krebsforschungszentrums
wollen wir einen ersten, allerdings sehr kritisch gehaltenen
                                                                 Korrespondenzadresse:
Diskussionsbeitrag liefern. Es gibt aber auch Autoren, die in
                                                                 Dr. Hans Haltmayer
der Verbreitung der E-Zigarette eine schadensminimierende        Suchthilfe Wien gGmbH
Maßnahme für das Individuum und die Gesamtgesellschaft           Gumpendorfer Gürtel 8
sehen oder zumindest mehr Objektivität und Besonnenheit          1060 Wien, Österreich
in der Debatte einfordern (Hajek 2014, Hitchman 2014,            E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at

Suchtmed 17 (2) 45 (2015)                                                                                                                      45
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
„ALKOHOL 2020“ | ÜBERSICHTSBEITRÄGE

                               „Alkohol 2020“: Ein integriertes
                    Versorgungssystem für Menschen mit einer
                                   Alkoholerkrankung in Wien
                                                                                               Hans Haltmayer1 und Lenea Reuvers2

                                                          Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Stadt Wien
                                                               1

                                       2
                                        Projektleiterin „Alkohol 2020“ in der Sucht- und Drogenkoordination Wien

   Zusammenfassung
   In Wien gelten zwischen 35 000 und 75 000 Menschen als alkoholabhängig, weitere 135 000 bis 175 000 weisen einen problematischen
   Konsum auf und sind demnach gefährdet, abhängig zu werden. Entgegen den beträchtlichen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volks-
   wirtschaftlichen Folgen der Alkoholkrankheit, entsprach das Behandlungsangebot für Alkoholkranke in Wien bislang nur sehr bedingt den
   Bedürfnissen der Betroffenen. Ambulante Angebote sind im Vergleich zu stationären kaum entwickelt und es fehlte ein integriertes Versor-
   gungsprogramm, das die beteiligten Einrichtungen und Experten miteinander vernetzt und die Angebote aufeinander abstimmt. Vor die-
   sem Hintergrund begründet sich die erstmalige Zusammenarbeit dreier großer Kostenträger, der Pensionsversicherungsanstalt, der Wiener
   Gebietskrankenkasse und der Stadt Wien, die im Rahmen der Entwicklung von „Alkohol 2020“ ein Gesamtkonzept für die Betreuung inklu-
   sive Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit einer Alkoholerkrankung in Wien in Auftrag gegeben haben, das bedarfs- und ziel-
   gruppenorientiert ausgerichtet ist und ambulante wie stationäre rehabilitative und integrationsfördernde Angebote aufeinander abstimmt.

   Das gemeinsam mit der Sucht- und Drogenkoordination Wien und zahlreichen Stakeholdern entwickelte Gesamtkonzept hat das Ziel,
   mittels Erarbeitung neuer Strukturen die Betroffenen am „Best Point of Service“ zu betreuen um zu bewirken, dass sie objektiv wie auch
   subjektiv gesünder und in das gesellschaftliche Leben integriert sind.

   Schlagwörter: Alkohol, Behandlung, Betreuung, Rehabilitation

   Abstract
   At present, there are approximately 35 000 to 75 000 persons who suffer from alcohol dependency in Vienna, and an additional 135 000
   to 175 000 persons showing symptoms of alcohol abuse who are therefore likely to become alcohol dependent. Although the costs for the
   national health care system as well as the social and economic costs related to alcohol abuse are significant, current health care and treat-
   ment programmes in Vienna only partly meet the needs of those affected and are not sufficient to tackle the issue at hand. Furthermore,
   outpatient in comparison to inpatient services are hardly developed. It is therefore necessary to develop a comprehensive care-system, which
   links existing service providers and experts, and at the same time maps available facilities. These factors contributed to the first cooperation
   ever between three major financial supporters: the Pensionsversicherungsanstalt (central Austrian Pension Insurance Institution), the Wiener
   Gebietskrankenkasse (Vienna Regional Health Insurance Fund) and the Municipality of Vienna; who have commissioned the development
   of an overall concept called “Alcohol 2020” for the development of a coherent system of new treatment, healthcare and rehabilitation pro-
   grammes. This newly initiated cooperation focuses on the target group, is demand oriented and includes outpatient, inpatient and rehabilita-
   tion services. The overall concept, which was developed in cooperation with the Vienna Office of Addiction and Drug Policy and numerous
   stakeholders, has as its main objectives the establishment of new structures to ensure health care is delivered at the “Best Point of Service”,
   and to guarantee higher individual well-being as well as the reintegration of patients into society.

   Keywords: Alcohol, treatment, health care, rehabilitation

1 Einleitung                                                                  Wo jedoch Alkoholprobleme entstehen, werden für Men-
                                                                              schen mit einer Alkoholerkrankung integrierte Betreuungs-
Alkohol gehört in Österreich und Deutschland zum gesell-
schaftlichen Alltag und ist Teil unserer Kultur. Die Grenzen
                                                                              Korrespondenzadresse:
zwischen Genuss, schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit
                                                                              Lenea Reuvers, MA
sind fließend und oftmals nur schwer wahrnehmbar. Es ist                      Sucht- und Drogenkoordination Wien
daher wichtig, einen verantwortungsbewussten Umgang                           Modecenterstraße 14, Block B, 2. Stock
mit Alkohol zu fördern, um schwerwiegende Folgen für die                      1030 Wien, Österreich
Betroffenen sowie für unsere Gesellschaft zu verhindern.                      E-Mail: lenea.reuvers@sd-wien.at

Suchtmed 17 (2) 47 – 53 (2015)                                                                                                                        47
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
SUCHTMED | TAGUNGSKALENDER

Datum                Veranstaltung                  Ort        Veranstalter                                         Internet
9. Mai 2015          3. Hamburger Hanftag           Hamburg    orga@hanftag-hamburg.de                              www.hanftag-hamburg.de
21.-22. Mai 2015     Sucht und Recht 1              Münster    LWL-Koordinationsstelle Sucht                        www.lwl-ks.de
                     Schwerpunkt Betäubungs-                   Barbara Harbecke
                     mittelrecht                               Warendorfer Straße 27
                                                               48145 Münster
                                                               Tel: 0251/591-5508
                                                               Fax: 0251/591-5484
                                                               barbara.harbecke@lwl.org
26.-29. Mai 2015     20. Hamburger                  Hamburg    Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung ZIS     www.suchttherapietage.de
                     Suchttherapietage                         Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
                     „Neue Entwicklungen und                   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
                     Horizonte in der Suchthilfe               Martinistraße 52
                                                               20246 Hamburg
                                                               Tel: 040/7410-54203
                                                               Fax: 040/7410-55121
31. Mai - 4. Juni    ICTAB – The 13th Internatio-   Odense,    Faculty of Health Sciences
2015                 nal Conference on Treatment    Dänemark   University of Southern Denmark
                     of Addictive Behaviours                   J.B. Winslows Vej 19, 3
                                                               DK-5000 Odense C
                                                               Tel: +45/6550/3903
                                                               fac@health.sdu.dk
11.-12. Juni 2015    Suchtkongress                  Bern,      Suchtkongress                                        www.suchtkongress.ch
                                                    Schweiz    Universitäre Psychiatrische Dienste
                                                               Bolligenstraße 111
                                                               CH-3000 Bern 60
                                                               Tel: +41-31-932-8721
                                                               info@suchtkongress.ch
11.-12. Juni 2015    Ressourcenaktivierung in       Münster    LWL-Koordinationsstelle Sucht                        www.lwl-ks.de
                     Beratung und Behandlung                   Barbara Harbecke
                                                               Warendorfer Straße 27
                                                               48145 Münster
                                                               Tel: 0251/591-5508
                                                               Fax: 0251/591-5484
                                                               barbara.harbecke@lwl.org
17.-19. Juni 2015    28. Heidelberger Kongress    Heidelberg Fachverband Sucht e.V., GCAA                           www.sucht.de
                     des Fachverbandes Sucht e.V.            German Council on Alcohol and Addiction
                     Abstinenz als modernes                  Walramstraße 3
                     Therapieziel?                           53175 Bonn
                                                             Tel: 0228/261555
                                                             Fax: 0228/215885
                                                             sucht@sucht.de
2.-4. Juli 2015      16. Interdisziplinärer         München    SVV – Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH       www.suchtkongress.de
                     Suchtkongress                             Mike Aschenbrenner
                                                               Justus-von-Liebig-Straße 1
                                                               86899 Landsberg am Lech
                                                               Tel: 08191/125-136
                                                               Fax: 08191/125-97136
                                                               Mike.Aschenbrenner@sv-veranstaltungen.de
22.-23. September    Fachtagung Management in       Kassel     buss – Bundesverband für stationäre                  www.suchthilfe.de
2015                 der Suchttherapie                         Suchtkrankenhilfe e. V.
                                                               Wilhelmshöher Allee 273
                                                               34131 Kassel
                                                               Tel: 0561/779351
                                                               Fax: 0561/102883
7.-9. Oktober 2015   4th International Symposium Sydney,       Conference Secretariat –                             www.inhsu.com
                     on Hepatitis in Substance   Australien    ASHM Conference and Events Division
                     Users (INHSU 2015)                        Locked Mail Bag 5057
                                                               Darlinghurst NSW 1300 Australia
                                                               Tel: +61/2/8204-0770
12.-14. Oktober      55. DHS Fachkonferenz Sucht Hamm          Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.      www.dhs.de
2015                 „Rückfälle“                               Veranstaltungsmanagement Doris Kaldewei
                                                               Westerwall 4
                                                               59065 Hamm
                                                               Tel: 02381/9015-35
                                                               Fax: 02381/9015-30

56                                                                                                                     Suchtmed 17 (2) 56 (2015)
                                                                                 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
INJEKTIONEN IN DIE LEISTENVENE | ÜBERSICHTSBEITRÄGE

                                                           Injektionen in die Leistenvene
                                  Prävalenz und Umgang in heroingestützter Behandlung

   Marc Vogel1, Kenneth M. Dürsteler1, Johannes Strasser1, Otto Schmid1, Eva Müller1, Philipp Himmel-
                                             heber1, Undine Lang1, Marc Walter1 und Michael Krausz2

          1
              Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen, Universitäre Psychiatrische Kliniken, Basel, Schweiz
                       2
                        University of British Columbia (UBC), Department of Psychiatry, Vancouver, Canada

   Zusammenfassung
   Das Injizieren psychotroper Substanzen in die Leistenvene ist mit einem hohen Risiko von Komplikationen verbunden, wird jedoch ver-
   gleichsweise häufig von Menschen angewandt, die das rasche Anfluten einer Substanz suchen. Der Umgang mit diesem Phänomen in der
   heroingestützten Behandlung (HegeBe) ist uneinheitlich und konfrontiert die Behandelnden mit ethischen und schadensmindernden Aspek-
   ten. In diesem Artikel werden neben einem Überblick über die einschlägige Literatur Vorkommen und Umstände des Leistenkonsums bei
   Patienten in heroingestützter Behandlung am Beispiel der Behandlungsstelle Janus in Basel beschrieben. Es wird ein Vorschlag entwickelt, um
   diesem Phänomen in der heroingestützten Behandlung strukturiert zu begegnen und dabei Schadensminderung und Sicherheit gleichermaßen
   zu berücksichtigen.

   Schlagwörter: Heroingestützte Behandlung, Opiatabhängigkeit, Applikationsweg, Leisteninjektion, femorale Injektion, Schadensminderung

   Abstract

   Femoral injecting among patients in heroin assisted treatment
   Femoral injecting (i. e. “groin injecting”) of psychoactive substances is associated with a range of negative sequelae. Nevertheless substance
   users searching for a rapid onset of effect often apply this practice. The management of this phenomenon in heroin assisted treatment is
   inconsistent and confronts providers with aspects related to ethics and harm reduction. This article gives an overview of the literature on
   this topic and the prevalence and circumstances of this behavior. An approach for managing this phenomenon in heroin assisted treatment
   with regards to both saftey and harm reduction is suggested.

   Keywords: Heroin assisted treatment, route of administration, femoral injection, groin injection, opiate addiction, harm reduction

1 Hintergrund
Das Injizieren von Substanzen in die Leistenvene ist ein sehr                sind (Cherubin u. Sapira 1993), zu liegen. Andererseits
risikoreiches Verhalten. Gleichwohl wird diese Technik von                   scheint es gerade in den letzten Jahren auch eine wachsende
einer Reihe von Drogenabhängigen, welche das rasche An-                      Gruppe von Patienten zu geben, welche aufgrund von Prak-
fluten der gebrauchten Substanz suchen, angewandt, insbe-                    tikabilität, der Unauffälligkeit des Injektionsortes und der
sondere auch von Patienten in heroingestützter Behandlung                    subjektiv besser bewerteten Wirkung der injizierten Subs-
(HegeBe) (White u. Shearman 2008). In einer Studie mit                       tanz in die Leiste spritzen (Konzept der „situierten Rationa-
Klienten eines Schadensminderungsprogrammes in Bristol,                      lität“), ohne zuvor andere Injektionsorte ausprobiert oder
UK, gaben 51% an, in die Leiste injiziert zu haben (Mali-                    ausgeschöpft zu haben (Maliphant u. Scott 2005, Rhodes
phant u. Scott 2005), in einer Studie an Patienten in Be-
handlung mit injizierbarem Methadon oder Diacetylmor-
phin (i. e. pharmazeutisches Heroin) 59 % (Sell u. Zador
                                                                             Korrespondenzautor:
2004). Der Grund hierfür scheint einerseits in der einfachen
                                                                             Dr. med. Marc Vogel, MScPH
Auffindbarkeit und dem aufgrund des jahrelangen i. v.-                       Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
Konsums entwickelten Mangel an anderen für die Injektion                     Wilhelm Klein-Straße 27
geeigneten peripheren Venen (Maliphant u. Scott 2005),                       4012 Basel
welche durch rezidivierende Phlebitiden häufig sklerosiert                   E-Mail: Marc.Vogel@upkbs.ch

Suchtmed 17 (2) 57 – 62 (2015)                                                                                                                      57
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
DISKUSSIONSBEITRÄGE | HAARTESTS

                                                                           Drogentests im Haar –
                                                                      Möglichkeiten und Grenzen
                                                                                                                                      Rainer Schmid

  Drogen-Präventionsprojekt ‚checkit!‘, Suchthilfe Wien und Medizinische Universität Wien, Österreich

     Zusammenfassung
     Drogenanalysen sind ein wichtiger Bestandteil in den verschiedensten therapeutischen, präventiven und rechtlichen Maßnahmen geworden.
     Da auch Drogen (wie auch andere exogene Substanzen) beim Konsum eines Drogenkonsumenten mit in die Haarmatrix aufgenommen
     werden, bietet die Haaranalyse – unter bestimmten Bedingungen – die Möglichkeit, auch über längere Zeiträume in die „Drogen-Konsum-
     Vergangenheit“ einer Person zurückzusehen. Die Modelle des Einbaus in die Haarmatrix, aber auch die interindividuellen (physiologischen)
     Unterschiede setzen die Grenzen in der Interpretierbarkeit von Haartest-Ergebnissen und erfordern eine kritische Interpretation dieser
     Ergebnisse. Letztendlich sind es auch ethische Fragen, die den breiten Einsatz der Haaranalytik in Drogentherapie, Prävention und Politik
     fraglich erscheinen lassen.

     Schlagwörter: Drogentests, Drogen im Haar, Ergebnisinterpretation

     Abstract
     Drug testing has found an important place in the various therapeutic, preventive or legal situations. When consumed, drugs of abuse (as well
     as many other substances) are taken up in body hair, which offers the possibility (under certain conditions) to determine drug-consumption
     of a person for a long time back into the past. The processes of fixation of drug substances in the hair matrix itself, but also the large inter-
     individual physiological differences set the limits to hair testing of this type of drugs and requires a critical interpretation of results. Finally
     also ethical questions – to the opinion of the author – limit the use of this type of drug testing in drug therapy, prevention and policy.

     Keywords: Drug testing, Drugs in hair, interpretation of hairtests

1 Fragestellungen beim Drogentesten                                               Eine solche Überprüfung eines vorangegangenen Konsums
                                                                                  von (kontrollierten) Substanzen erfolgt dabei meist fast im-
Gemeinsam mit der internationalen Kontrolle von psycho-                           mer über deren Nachweis in einer Körperflüssigkeit, – in
aktiv stark wirksamen Substanzen – nicht ganz korrekt oft                         den meisten Fällen – im Urin. Basis dafür liegt in der Tat-
einfach nur als „Suchtdrogen“ bezeichnet – vor mehr als                           sache, dass diese sich nach aktiver Aufnahme durch eine
60 Jahren [1] und damit auch mit ihrem Verbot durch na-                           Person (dies kann über unterschiedliche Wege erfolgen),
tionale Gesetze [2], ist gleichzeitig ein starkes Bedürfnis ent-                  entsprechend pharmako-kinetischer Gesetzmäßigkeiten im
standen, diese Verbote jederzeit auch objektiv überprüfen zu                      Körper verteilen und (meist in der Leber) verstoffwechselt,
können. Dies betrifft von Beginn an auch die Überprüfung                          über verschiedene Eliminations-Wege (z. B. meist über den
von Konsumenten von Drogen. Obwohl Konsum von kon-                                Harn) wiederum ausgeschieden werden.
trollierten Substanzen in vielen Ländern Europas per se bis
heute nicht verboten ist, gibt es eine Reihe von Situationen,                     Die Nachweis-Zeitspanne einer (Drogen-)Substanz in einer
in denen ein Konsum gesellschaftlich überhaupt nicht akzep-                       Körperflüssigkeit richtet sich dabei nach ihren individuellen
tiert wird. Ausgehend von den USA in den letzten 40 Jahren,
hat sich unter dem Aspekt der Schadensvermeidung spezi-
ell in Arbeitssituationen, die Argumentationslinie verstärkt,
Drogenkonsum grundsätzlich nicht mehr zu tolerieren. Nach                         Korrespondenzautor:
                                                                                  Ao. Univ. Prof. Rainer Schmid Ph.D., MSc. (Tox.)
einer gesetzlichen Verordnung durch die US-Regierung von
                                                                                  Wissenschaftlicher Leiter des
Präsident R. Reagan [3] in den 80er Jahren hat sich seitdem                       Drogen-Präventionsprojekts ‘checkit!’
speziell in den USA ein multi-milliarden Dollar schwerer                          Suchthilfe Wien gGmbH
Industriezweig entwickelt, der sich zur Aufgabe gestellt hat,                     Gumpendorfer Str. 8
jährlich mehr als 90 % aller Arbeitnehmer in den USA auf die                      1060 Wien, Österreich
Einnahme von Drogen zu testen.                                                    E-Mail: rainer.schmid@meduniwien.ac.at

64                                                                                                                          Suchtmed 17 (2) 64 – 71 (2015)
                                                                                         © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
LEITLINIE

        Leitlinie des Bundesministers für Gesundheit zum Umgang mit dem
     schädlichen Gebrauch und der Abhängigkeit von Benzodiazepinen bei
             Patientinnen und Patienten in Erhaltungstherapie mit Opioiden

          gemäß § 23a Abs. 3 Suchtgiftverordnung*basierend auf einer fachlichen Expertise des im
  Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 23k Suchtgiftverordnung eingerichteten Ausschusses
                                       für Qualität und Sicherheit in der Substitutionsbehandlung

1 Hintergrund                                                    von anderen Ärztinnen/Ärzten als jener/jenem, die bzw.
                                                                 der die Opioid-Erhaltungstherapie durchführt – in teils ho-
In Österreich werden seit mehr als 20 Jahren opiat-              hen Dosen verschrieben. In einem Teil der Fälle liegen die
abhängige Patientinnen und Patienten im Rahmen einer             Dosen über der in der Fachinformation definierten täglichen
Erhaltungstherapie mit Opioiden behandelt.                       Maximaldosis, in manchen Fällen wird die Maximaldosis
                                                                 sogar um ein Vielfaches überschritten. Unter den verwen-
Die Wirksamkeit der Opioid-Erhaltungstherapie** im               deten Benzodiazepinen stechen Flunitrazepam und Oxaze-
Hinblick auf die Reduktion der somatischen Morbidität            pam hauptsächlich hervor.
und der Mortalität bei Abhängigkeitserkrankungen vom
Morphintyp ist anerkannt. Die Opioid-Erhaltungstherapie          Patientinnen und Patienten, die eine Toleranz gegenüber
stellt daher eine wichtige Behandlungsform im Rahmen der         Benzodiazepinen entwickelt haben, fühlen sich jedoch
Suchttherapie bei Abhängigkeitserkrankungen vom Mor-             häufig auch mit der in der Fachinformation für das ben-
phintyp dar.                                                     zodiazepinhaltige Arzneimittel definierten Maximaldosis
                                                                 unterdosiert und versorgen sich mit diesen Arzneimitteln
Eine besondere Problematik liegt allerdings in der Ver-          typischerweise über Rezepte verschiedener Ärztinnen und
schreibung von Benzodiazepinen für Patientinnen und Pati-        Ärzte oder über den Schwarzmarkt.
enten in Erhaltungstherapie mit Opioiden.
                                                                 Ungleichmäßige Tagesdosen, massive Dosissteigerungen
Es muss davon ausgegangen werden, dass ein wesentlicher          und ein zunehmender Kontrollverlust über den Benzo-
Teil jener Patientinnen und Patienten, die sich einer Opi-       diazepinkonsum sind die Folgen. In der Regel wissen die
oid-Erhaltungstherapie unterziehen, einen Beikonsum von          verschiedenen Ärztinnen und Ärzte, die von der Patientin
Benzodiazepinen aufweist. In der Studie „Opiatabhängige          oder vom Patienten wegen Verschreibung von Benzodiaze-
in Opioid-Erhaltungstherapie in Österreich, Ergebnisse           pinen aufgesucht werden, nicht voneinander; häufig ist der
einer Querschnittstudie“***, an der 176 substituierende          Arzt bzw. die Ärztin, der/die die Opioid-Erhaltungstherapie
Ärztinnen und Ärzte teilgenommen haben, wird die Wahr-           durchführt, nicht jener/jene, der/die benzodiazepinhaltige
scheinlichkeit eines Beikonsums von Benzodiazepinen              Arzneimittel zusätzlich verschreibt. Im Zusammenwirken
außer Verschreibung bei Patientinnen und Patienten in            des Substitutionsmittels mit anderen – legal oder illegal –
Erhaltungstherapie mit über 60 %, und die ärztlich ver-          erworbenen Suchtmitteln stellt das polytoxikomane Kon-
ordnete Begleitmedikation mit Benzodiazepinen mit über           summuster ein erhebliches Risiko für die Patientinnen und
20 % angegeben. Darüber hinaus liegen aber zum Umfang            Patienten dar und führt zu Überdosierungen, die letal enden
dieser Personengruppe, zur Dauer und zum Schweregrad             können.
ihrer Benzodiazepinabhängigkeit, zu den Verlaufsfor-
men oder zu den Konsummustern kaum Daten vor. Die
therapeutischen Erfahrungen beschränken sich auf indi-
                                                                 *   Gemäß § 23a Abs. 3 Suchtgiftverordnung, BGBl. II Nr. 374/1997, in der geltenden
viduelle Episoden einzelner Patientinnen und Patien-                 Fassung, hat der Bundesminister für Gesundheit, wenn es aus Gründen
ten.                                                                 der Qualitätssicherung der Behandlung oder der Behandlungssicherheit
                                                                     erforderlich ist, unter Bedachtnahme auf den Stand der medizinischen
                                                                     Wissenschaft und ärztlichen Erfahrung nähere Leitlinien zur Durchführung der
Aus der Praxis der Drogenhilfe und der Apotheken ist be-             Substitutionsbehandlung zu erlassen.
kannt, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten neben        ** Der Terminus „Opioid-Erhaltungstherapie“ entspricht dem im rechtlichen
der Opiatabhängigkeit auch eine Abhängigkeit von Benzo-              und allgemeinen Sprachgebrauch oftmals noch verwendeten Begriff
                                                                     „Substitutionsbehandlung“ und umfasst die Überbrückungs-, Reduktions- sowie
diazepinen entwickelt hat. Diese Patientinnen und Patienten          auch die Erhaltungstherapie im Sinne des § 23a Abs. 2 Suchtgiftverordnung.
bekommen benzodiazepinhaltige Arzneimittel – vielfach            *** Springer, Uhl et al., Wiener Zeitschrift für Suchtforschung (2008) Nr. 2

Suchtmed 17 (2) 73 – 77 (2015)                                                                                                                 73
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
LEITLINIE

Die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen               fehlen, geben Anlass zur Besorgnis. Daher hat der im Bundes-
der Erhaltungstherapie bei Patientinnen und Patienten,           ministerium für Gesundheit gemäß § 23k der Suchtgiftver-
die neben ihrer Opiatabhängigkeit zusätzlich auch eine           ordnung eingerichtete Ausschuss für Qualität und Sicherheit
Benzodiazepinabhängigkeit entwickelt haben, zeigt, dass eine     in der Substitutionsbehandlung* die Problematik aufgegrif-
Entwöhnung von Benzodiazepinen nur zum Teil möglich ist.         fen und versucht Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Unter der
                                                                 Federführung des langjährig in der Erhaltungstherapie mit
Zu einem weiteren Teil werden die Patientinnen und Pati-         Opioiden erfahrenen Arztes und Drogenbeauftragten der
enten in einem Dosisbereich innerhalb der in der Fachinfor-      Stadt Wien, Dr. Alexander David, und unter Einbeziehung
mation definierten Maximaldosis, wenn auch langfristig,          von Beratungsergebnissen auch der Wiener Sachverständi-
neben dem Substitutionsmittel auch auf ein benzodiaze-           genkommission sowie mit Unterstützung weiterer namhaf-
pinhaltiges Arzneimittel eingestellt. Ein weiterer Teil dieser   ter Fachexpertinnen und -experten aus Praxis und Wissen-
Patientinnen und Patienten erhält allerdings – oft über ver-     schaft**, die ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt und in die
schiedene Ärztinnen und Ärzte – Benzodiazepine in Dosie-         Diskussion mit eingebracht haben, wurde vom Ausschuss die
rungen, die zwischen der laut Fachinformation zugelasse-         Grundlage für die nachstehende Leitlinie erarbeitet.
nen täglichen Maximaldosis und einem Vielfachen dieser
Dosis liegen.                                                    Zu Grunde liegt der Leitlinie das Wissen, dass es sich
                                                                 bei Menschen mit multipler Substanzabhängigkeit um
Stationäre Entzugsbehandlungen bzw. stationäre Teilent-          schwerstkranke Patientinnen und Patienten handelt, die er-
zugsbehandlungen von Benzodiazepinen werden nur in               krankungsbedingt ihren Suchtmittelkonsum nicht kontrol-
einer Minderheit der Fälle versucht.                             lieren können, und einen hochriskanten Substanzkonsum
                                                                 – einschließlich Mischkonsums mit verschiedenen Substan-
Die Gründe dafür wurden nie systematisch erforscht, liegen       zen – aufweisen. Oberste Priorität muss in diesen Fällen die
aber wahrscheinlich in der geringen Bereitschaft der Betrof-     Schadensbegrenzung sein.
fenen, einen stationären Benzodiazepinentzug anzutreten
bzw. in der Annahme, dass sie nach einem Benzodiazepin-          Ziel muss es sein, diese Patientinnen und Patienten in der
entzug mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Rückfall – mit         Erhaltungstherapie zu halten, damit der regelmäßige ärzt-
großem Risiko einer Suchtmittelüberdosierung – erleiden.         liche Kontakt und die suchtmedizinische Begleitung des
Die Möglichkeiten einer ambulanten Entzugsbehandlung             Krankheitsverlaufs gewährleistet bleiben.
von Benzodiazepinen sind bei vielen Ärztinnen und Ärzten,
die Erhaltungstherapien mit Opioiden durchführen, entwe-         In diesem Sinne versteht sich die Leitlinie als ein Schritt in
der nicht ausreichend bekannt oder wurden wegen Rückfäl-         Richtung der Entwicklung eines State of the Art in der Be-
len aufgegeben. Es ist daher wichtig, dass die Möglichkei-       handlung der multiplen Substanzabhängigkeit. Sie soll den
ten einer ambulanten oder stationären Entzugsbehandlung          Ärztinnen und Ärzten fachliche Unterstützung im Umgang
oder Teilentzugsbehandlung verstärkt kommuniziert, und           mit dem schädlichen Gebrauch und der Abhängigkeit von
diese Möglichkeiten verstärkt angeboten und angewendet           Benzodiazepinen bei der Behandlung von polytoxikoma-
werden.                                                          nen, multipel abhängigen Patientinnen und Patienten in
                                                                 Erhaltungstherapie mit Opioiden bieten.
Obwohl systematische und wissenschaftlich gesicherte
Daten fehlen, muss aufgrund von Einzelbeobachtungen aus
der therapeutischen Praxis niedergelassener Ärztinnen und        3 Leitlinie
Ärzte und der Drogeneinrichtungen sowie aus Mitteilun-
gen der Apothekerkammer (Wien) zum gestiegenen Umsatz            1. Im Hinblick auf die Risiken polytoxikomanen Sucht-
des Verkaufs von Benzodiazepinen in Wiener Apotheken                mittelgebrauchs darf bei der Verordnung von Benzo-
davon ausgegangen werden, dass der Konsum von Ben-                  diazepinen für opioidabhängige Patientinnen und Patien-
zodiazepinen unter der genannten Patientengruppe in den             ten, die auch von Benzodiazepinen abhängig sind, der
letzten drei Jahren gestiegen ist. Ebenso ist nach den aus          Anspruch nie aufgegeben werden,
Wien berichteten Erfahrungen, wo sich die Kriminalpolizei
verstärkt mit der Aufklärung solcher Fälle beschäftigt, die           a) exzessive Dosen grundsätzlich nicht zu verschreiben,
Zahl der Rezeptfälschungen für Benzodiazepine in den letz-
ten Jahren deutlich gestiegen.                                        b) die für eine/n Patienten/Patientin zunächst individu-
                                                                         ell gefundene therapeutische Dosis – im Gegensatz
                                                                         zur Verordnung des opioidhaltigen Arzneimittels im
2 Zielsetzung                                                            Rahmen der Erhaltungstherapie – längerfristig bis
                                                                         zu der laut Fachinformation zugelassenen therapeu-
Diese Entwicklungen und die Tatsache, dass medizinische                  tischen Dosis und darunter zu reduzieren, und
Standards im Umgang mit dem schädlichen Gebrauch und
der Abhängigkeit von Benzodiazepinen bei Patientinnen und        *    siehe S. 77
Patienten in Erhaltungstherapie mit Opioiden weitgehend          **   siehe S. 76

74                                                                                                           Suchtmed 17 (2) 2015
LEITLINIE

    c) danach zu trachten, die Abstinenz von Benzodiaze-                          wendig ist. Sollte dies im Einzelfall tatsächlich der Fall
       pinen zu erreichen.                                                        sein, ist zu beachten:

    Auch wenn diese Ziele nicht – oder noch nicht –                               a) Die Verschreibung von Benzodiazepinen soll bei Pa-
    erreicht werden können, sollen sie in der Behandlung                             tientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeits-
    von polytoxikomanen Patientinnen und Patienten stets                             anamnese grundsätzlich nur durch eine/n Fachärztin/
    angestrebt werden.                                                               Facharzt auf dem Gebiet der Psychiatrie oder eine/n
                                                                                     Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen, im Falle
2. Ein erhöhter Bedarf an Benzodiazepinen kann ein                                   eines/einer sich einer Opioid-Erhaltungstherapie un-
   Hinweis auf eine bestehende zusätzliche psychiatrische                            terziehenden Patienten/Patientin nur durch die/den
   Erkrankung sein. Eine differenzierte psychiatrische                               substituierende/n Ärztin/Arzt bzw. in Absprache mit
   Diagnostik sollte grundsätzlich die Regel sein. Die                               dieser/diesem.
   daraus resultierenden indizierten pharmakologischen
   Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden.                                      b) Es wird empfohlen, einen Behandlungsplan mit der
                                                                                     Patientin bzw. mit dem Patienten festzulegen und zu
3. Aus therapeutischen Gründen sollen die Verschreibung                              dokumentieren.
   des opioidhaltigen Arzneimittels im Rahmen der
   Erhaltungstherapie und eine indizierte Verschreibung                           c) In wichtigen wissenschaftlichen Empfehlungen zur
   von Benzodiazepinen oder anderen psychotropen                                     Verordnung von Benzodiazepinen an Suchtkranke,
   Medikamenten in einer Hand, nämlich in der Hand der/                              wie z.B. „Benzodiazepine: Wirkungsweise und thera-
   des substituierenden Ärztin/Arztes, liegen. Wenn eine                             peutischer Entzug“ (H. Ashton, 2002)** und „Me-
   Patientin/ein Patient aber von mehr als einer Ärztin                              thadonsubstitution: Zur Problematik der zusätz-
   bzw. einem Arzt betreut wird (z. B. Ärztin/Arzt für                               lichen Verordnung von Benzodiazepinen“ (Bayrische
   Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt auf dem Gebiet                              Akademie für Suchtfragen, 2000)***, werden indi-
   der Psychiatrie), ist es geboten, dass beide über die                             viduelle Therapieempfehlungen mit langwirkenden
   Verschreibung des jeweils anderen informiert sind.                                Benzodiazepinen (z. B. Diazepam) ausgesprochen.
                                                                                     Die Therapieempfehlungen sind immer im Einzelfall
4. Ohne einen längerfristigen Therapieplan oder ein                                  individuell zu gestalten und nur im Rahmen eines
   längerfristiges Therapieziel darf eine Verschreibung von                          Therapieplans mit dem Ziel einer Dosisreduktion
   Benzodiazepinen an polytoxikomane Patientinnen und                                durchzuführen. Die jeweilige Dosis soll nach Mög-
   Patienten nicht erfolgen. Die kurzfristige Verschreibung                          lichkeit keine Dauertherapie sein, sondern in lang-
   von Benzodiazepinen an offensichtlich suchtkranke                                 samen Schritten je nach klinischem Zustandsbild
   Patientinnen und Patienten, welche nur sporadisch                                 reduziert werden.
   oder im „Vertretungsfall“ zu einer Ärztin oder einem
   Arzt kommen, darf nur im Rahmen einer strengen                             7. Bei der Verschreibung von Benzodiazepinen sollen Sub-
   Indikationsstellung erfolgen.                                                 stanzen aus der Gruppe der langsam anflutenden Ben-
                                                                                 zodiazepine (z. B. Oxazepam, Diazepam oder Clonaze-
5. In allen Fällen, in denen für die indizierte Verschreibung                    pam) bevorzugt verwendet werden. Die Verschreibung
   von Benzodiazepinen für Suchtkranke in Opioid-                                von Flunitrazepam oder Nitrazepam an Suchtkranke ist
   Erhaltungstherapie ein Kassenrezept ausgestellt werden                        mit besonderen Risiken verbunden und soll grundsätz-
   kann, soll ein Kassenrezept verwendet und nicht ein                           lich vermieden werden****:
   Privatrezept ausgestellt werden. Eine wiederholte
   Abgabe des Arzneimittels auf das Rezept soll jedenfalls                        a) Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Missbrauch
   ausgeschlossen werden (siehe auch Punkt 9.).                                      von Flunitrazepam oder Nitrazepam jenen der lang-
                                                                                     sam anflutenden Benzodiazepine bei weitem über-
6. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass die                                  steigt.
   Verschreibung von Benzodiazepinen an Suchtkranke
   potenziell schädigend ist*. Daher ist die Verschrei-                           b) Es hat sich weiters herausgestellt, dass eine vertret-
   bung von Benzodiazepinen an Suchtkranke mit einer                                 bare und steuerbare Verschreibung von Benzodiaze-
   besonderen Verantwortung, Dokumentationspflicht                                   pinen mit den langsam anflutenden Benzodiazepi-
   und auch Haftung des/der verschreibende/n Arztes/                                 nen leichter durchsetzbar ist als mit Flunitrazepam
   Ärztin verbunden. Nur dann, wenn die Therapieziele                                oder Nitrazepam.
   der Suchtbehandlung nachvollziehbar nicht auf andere
   Weise erreicht werden können, ist im Einzelfall abzu-                      ** Das Ashton Handbuch: http://www.benzo.org.uk/german/index.htm
   wägen, ob die Verordnung von Benzodiazepinen not-                          *** Martindale: The Complete Drug Reference; P. 695; 35. Edition, Pharmaceutical
                                                                                   Press 2005: benzodiazepines may be classified as long-, intermediate- or short-
                                                                                   acting compounds.
*   Siehe die besonderen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwen-   **** Siehe die besonderen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwen-
    dung von Benzodiazepinen in der Fachinformation.                               dung von Benzodiazepinen in der Fachinformation.

Suchtmed 17 (2) 2015                                                                                                                                         75
LEITLINIE

     c) Bei Flunitrazepam (Nitrazepam) macht sich vor             erfolgen wie die Abgabe des opioidhaltigen Arzneimit-
        allem die rasche Anflutung von höheren Dosen als          tels zur Erhaltungstherapie. Bei einem Abgabemodus,
        suchtfördernder Faktor bemerkbar. Oxazepam,               der beispielsweise die tägliche Abgabe des in der Erhal-
        Diazepam oder Clonazepam haben eine langsamere            tungstherapie verschriebenen Arzneimittels in der Apo-
        Anflutung als Flunitrazepam (Nitrazepam), die sich        theke vorsieht, soll daher auch die Abgabe des benzodi-
        weniger suchtfördernd auswirkt. Die Wirkungsdau-          azepinhaltigen Arzneimittels in Teilmengen (Auseinzeln)
        er dieser Substanzen ist jedoch lang genug, um mit        verordnet werden.
        einer vertretbaren Dosierung einen ausreichenden
        Effekt zu erzielen. Die anerkannten Modelle zur
        Reduktion der täglichen Benzodiazepindosis werden     4 Rahmenbedingungen für einen Langzeit-
        mit Substanzen aus dieser Gruppe durchgeführt.          einsatz von Benzodiazepinen

     d) Die länger anhaltende Wirkung von Flunitrazepam       • Aktuell fehlende Indikation für eine ambulante und/
        (Nitrazepam) scheint auch eine Rolle bei den leta-      oder stationäre Entzugs- bzw. Reduktionsbehandlung
        len Überdosierungen infolge Mischintoxikation zu
        spielen. Die längere Wirkungsdauer macht in Fällen,   • Abklärung der Komorbiditäten und Indikation der ent-
        in denen Flunitrazepam (Nitrazepam) extrem hoch         sprechenden Therapien
        dosiert wird, die Steuerung des riskanten Konsums
        schwierig und führt zu kumulativen Effekten.          • Aufklärung der Patientin/des Patienten über die Wir-
                                                                kung und Wechselwirkungen von Benzodiazepinen
     e) Die Verordnung von Flunitrazepam (Nitrazepam)
        führt in der Regel zu schwerer beherrschbaren For-    • Vereinbarung zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Pati-
        men des schädlichen Gebrauchs oder der Abhängig-        ent über die Verordnung von Benzodiazepinen
        keit von Benzodiazepinen als die langsam anfluten-
        den Benzodiazepine.                                   • Die Benzodiazepinverschreibung ist Teil des Gesamtbe-
                                                                handlungsplans der Suchterkrankung (siehe oben Punkt
     In Fällen, in denen bislang Flunitrazepam (Nitrazepam)     4.)
     verordnet wurde, ist daher eine Umstellung auf ein
     anderes Benzodiazepin anzustreben.                       • Regelmäßige Gespräche über den Behandlungsverlauf
                                                                inklusive Zielüberprüfung und Diskussion von Thera-
8. Die Möglichkeiten einer ambulanten oder stationären          piealternativen
   Entzugsbehandlung oder einer Teilentzugsbehandlung
   von Benzodiazepinen sollen verstärkt kommuniziert          • Umstellung von rasch anflutenden auf langsam anflu-
   und angeboten, und der Umgang mit und die Verschrei-         tende Benzodiazepine
   bung von Benzodiazepinen verstärkt kommuniziert und        • Neuorientierung hinsichtlich des Therapieplans bei In-
   dargestellt werden. Die Erfahrungen damit sollen in die      toxikation durch andere Substanzen
   ärztliche Fort- und Weiterbildung einfließen.

9. Im Einzelfall kann ein Monatsbedarf an Benzodiazepi-       5 Literatur
   nen für einen Patienten oder eine Patientin in Opioid-
   Erhaltungstherapie über das Automatische Bewilli-          Methadonsubstitution: Zur Problematik der zusätzlichen Verordnung von
                                                                Benzodiazepinen (Bayrische Akademie für Suchtfragen, 2000)
   gungssystem eines Krankenversicherungsträgers zur          Benzodiazepine: Wirkungsweise und therapeutischer Entzug“ (H. Ashton,
   Bewilligung eingereicht werden. Der Monatsbedarf ist         2002)
   damit dokumentiert. Wenn die Verschreibung eines ben-      Office-Based Treatment in Opioid Dependence: A Critical Survey of Prescription
   zodiazepinhaltigen Arzneimittels im Einzelfall medizi-       Practices for Opioid Maintenance Medications and Concomitant
                                                                Benzodiazepines in Vienna, Austria.“ (Fischer, Gabriele Dr. med. et al. in
   nisch begründet ist, soll daher von dieser Vorgangsweise     European Addiction Research, published June, 2008),
   Gebrauch gemacht werden. Die Abgabe der verordneten        Rahmenbedingungen für den Langzeiteinsatz von Benzodiazepinen des
   Benzodiazepine soll in diesen Fällen in gleicher Weise       Forums Suchtmedizin Ostschweiz (www.fosumos.ch)

76                                                                                                                   Suchtmed 17 (2) 2015
LEITLINIE

  Der Bundesminister für Gesundheit dankt den an der Erarbeitung der Leitlinie im Rahmen des Ausschusses
  für Qualität und Sicherheit in der Substitutionsbehandlung beteiligten Expertinnen und Experten:

  Dr. Christian Bernhard (Amt der Vorarlberger Landesregierung, Sanitätsdirektion), DSAin Monika Chromy
  (Suchtfachstelle Feldkirch, Caritas Vorarlberg), Dr. Alexander David (Drogenbeauftragter Wien), Michael
  Dressel MA (Drogenkoordinator Wien, Sucht- und Drogenkoordination Wien), DSA Klaus Peter Ederer
  (Drogenkoordinator Steiermark, Amt der Steiermärkischen Landesregierung), WHR Dr. Ernst Gschiel (Amt der
  Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Öffentlicher Gesundheitsdienst), Prim. Univ.Prof. Dr. Christian
  Haring M.Sc. (Psychiatrisches Krankenhaus des Landes Tirol, Hall i.T.), Dr.in Ursula Hörhan (Drogenkoordinatorin
  Niederösterreich, Fachstelle für Suchtprävention Niederösterreich), MR Dr. Norbert Jachimowicz und MR
  Dr. Rolf Jens (Österreichische Ärztekammer, Referat Substitution), Univ.Prof. DDr. Hans-Peter Kapfhammer
  (Univ. Klinik für Psychiatrie der Med. Universität Graz), DSA Harald Kern (Drogenkoordinator Tirol, Amt der
  Tiroler Landesregierung), Prim. a.o.Univ.-Prof. Dr. Martin Kurz (Zentrum für Suchtmedizin an der Grazer
  Landesnervenklinik Sigmund Freud), Dr. Gerhard Miksch (Drogenkoordinator Burgenland, PSD Südburgenland),
  Mag. pharm. Dr. Christian Müller-Uri (Österreichische Apothekerkammer), Univ.Prof. Dr. Christian Nanoff
  (Med. Universität Wien), Dr.in Silke Näglein (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger),
  DSA Thomas Neubacher (Drogenkoordinator Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung), Mag.
  pharm. Markus Pongratz (AGES PharmMed), Dr.in Brigitte Prehslauer (Drogenkoordinatorin Kärnten, Amt
  der Kärntner Landesregierung), Prim. Dr. Wolfgang Preinsperger (Anton-Proksch-Institut), Dr. med. Ernst
  Putz (Amt der Tiroler Landesregierung, Sanitätsdirektion), Dr. med. Georg Psota (PSD Wien), Dr. Franz Riedl
  (Ärztekammer Vorarlberg, Referat Substitution), Dr. Franz Schabus-Eder (Drogenkoordinator Salzburg, Amt
  der Salzburger Landesregierung), Univ.Prof. Dr. Richard Scheithauer (Institut für Gerichtliche Medizin der Med.
  Universität Innsbruck), Dr.in Elisabeth Schütz (Amt der Niederösterreichischen Landesregierung), DSA Thomas
  Schwarzenbrunner (Drogenkoordinator Oberösterreich, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung),
  Dr.in Claudia Strunz (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsdirektion), Dr.in Doris Tschabitscher
  (Magistrat der Stadt Wien, MA 15), Dr.in Christa Weichselbaum (Amt der Salzburger Landesregierung,
  Sanitätsdirektion), HR Dr. Wolfgang Werdenich (Schweizer Haus Hadersdorf), Prim. Dr.med. Wolfgang
  Wladika (Abteilung für Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters im Klinikum Klagenfurt am
  Wörthersee).

                                                                                 [Mit freundlicher Genehmigung des
                                                                       Bundesministerium für Gesundheit, Österreich]

Suchtmed 17 (2) 2015                                                                                             77
E-ZIGARETTEN | AUS DER WISSENSCHAFT

                        Gesundheitsgefährdung von Kindern und
                              Jugendlichen durch E-Zigaretten:
                                                                 Verkaufsverbot an unter 18-Jährige
                                                          unabhängig vom Nikotingehalt erforderlich

1 Hintergrund                                                     von Entzündungsmarkern und ist giftig für Zellen [6, 28].
                                                                  Langzeitstudien über die gesundheitlichen Auswirkungen
E-Zigaretten sind keine harmlosen Produkte – egal ob mit          liegen nicht vor [20].
oder ohne Nikotin [20, 30, 33, 41]. Dennoch werden sie
derzeit ohne Einschränkung an Kinder und Jugendliche ver-
kauft. So ist es nicht verwunderlich, dass sich E-Zigaretten      2.1 Propylenglykol
gerade vor allem in der jüngeren Generation zu einem neu-
en Lifestyle-Produkt entwickeln: Fast zehn Prozent aller 16-      Jeder Zug an der E-Zigarette belastet die Lunge. Mit 160
bis 19-Jährigen haben im Jahr 2014 in Deutschland E-Ziga-         mg/m3 Propylenglykol [17]. Nach 12 Zügen an dem Ge-
retten zumindest einmal ausprobiert [9]. Besonders beliebt        rät finden sich im Aerosol von nikotinfreien E-Zigaretten
sind unter Jugendlichen die so genannten E-Shishas, die zu-       1 650 mg/m3 Propylenglykol [32].
meist kein Nikotin enthalten und – wie auch E-Zigaretten –
in vielen kinderfreundlichen Aromen wie Zuckerwatte und           Laut MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemein-
Bubblegum ohne Altersbeschränkung erhältlich sind.                schaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
                                                                  führen schon sehr kurze Expositionen von etwa 200 mg/m3
Ab 2016 sollen E-Zigaretten über die Europäische Tabak-           zu Irritationen an den Augen und im Rachen [8, 38].
produktrichtlinie reguliert werden. Sie betrifft allerdings
ausschließlich E-Zigaretten mit Nikotin – nikotinfreie            Die MAK-Kommission berechnet als mögliche Höchstdo-
Produkte sind von der Regulierung ausgenommen. Aller-             sis, bei der keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu er-
dings steht es den Mitgliedstaaten frei, über die Regelun-        warten sind, einen Bereich von 6–12 mg/m3 Propylenglykol
gen der Richtlinie hinausgehende Gesetze zu erlassen, und         [8] – wesentlich weniger als im E-Zigarettenaerosol enthal-
sie werden ermutigt, dies zu tun [11]. Dabei „sollte dem          ten ist.
Gesundheitsschutz große Bedeutung beigemessen werden,
insbesondere um die Verbreitung des Rauchens bei jungen
Menschen zu senken“ [11] und die Mitgliedstaaten sollten          2.2 Partikel
„dazu angehalten werden, den Verkauf dieser Erzeugnisse
[Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse] an Kinder            Das Aerosol von E-Zigaretten enthält Partikel in ähnli-
und Jugendliche zu verhindern, indem sie geeignete Maß-           cher Größe und Konzentration wie Tabakrauch; die meis-
nahmen zur Festlegung und Durchsetzung von Altersgren-            ten sind ultrafeine Partikel einer Größe von 10 bis 100
zen erlassen“ [11]. Im Folgenden werden die Gründe für            Nanometern [16, 34], die überwiegend aus übersättigtem
ein Verkaufsverbot von allen E-Zigaretten unabhängig vom          Propylenglykoldampf geformt werden. Diese feinen und
Nikotingehalt an unter 18-Jährige erläutert.                      ultrafeinen Partikel sind von besonderer gesundheitlicher
                                                                  Relevanz. Denn Partikel einer Größe bis 2,5 Mikrometer
                                                                  (PM2,5) können bis in tiefe Regionen der Lunge, die Alveo-
2 Aerosol von E-Zigaretten und gesundheitliche                    len, vordringen und können dort oxidativen Stress und Ent-
  Risiken                                                         zündungsreaktionen auslösen [28]. Auch die Partikel des
                                                                  E-Zigarettenaerosols lagern sich in der Lunge ab [29, 43].
Beim Gebrauch von E-Zigaretten wird ein Aerosol eingeat-          Einer Berechnung zufolge erreichen vor allem Partikel einer
met, das Propylenglykol [23], Glyzerin [23], Aromen [23]          Größe von 93 bis 165 Nanometern die Alveolen, wobei die
und bei nikotinhaltigen Produkten Nikotin [34] enthält.           Partikeldosis, die die tiefe Lunge erreicht, höher ist als bei
Ferner wurden auch geringe Mengen krebserzeugender                Zigarettenrauch [29].
Substanzen [21, 23] und giftige oder krebserzeugende Me-
talle [39] nachgewiesen. Das Aerosol enthält reaktive Sau-        Laut einer Expertengruppe der WHO verursachen PM2,5
erstoffspezies, es stimuliert in Lungenzellen die Produktion      Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen [35, 40].

Suchtmed 17 (2) 79 – 82 (2015)                                                                                              79
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
Sie können auch lesen