Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV

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Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Verbandsmagazin
Ausgabe 4/2021
Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
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Inhalt

VORWORT
              Mehr Fortschritt wagen? Das würden wir uns wünschen!
              „Fristen nicht ausreizen“                                       5

AKTUELLES
              Mitgliedsvorteil Opti.Tax Optimal buchen, wenn die
              Grundsteuerreform kommt                                         8
              Wie kann eine Kanzlei bei der Grundsteuer helfen?               9
              „Weihnachtstreff für den guten Zweck“
              Große Freude über stimmungsvolles Miteinander                 12
              Der Verband stellt sich vor!
              „Ich will Bremerhaven vertreten“                              14
              Eine Fachreise auf die Insel Spiekeroog!
              "bremer steuertage"                                           16
              Feierliche Verabschiedung in Berlin                           18
              SmaLeTax: Alpha-Test jetzt mitmachen!
              4 Module zu Einkommensteuer stehen kostenlos zur Verfügung    20
              SmaLeTax – die moderne Lernplattform                          22

NACHRICHTEN
              sevDesk für Steuerberater: Starke Partnerschaft erleichtert
              digitale Zusammenarbeit mit Mandanten                         24
              Dem Firmenwagen der Zukunft einen Schritt näher               26
              Neuerungen zum Jahreswechsel                                  28
              Bremer Steuer-Schlüssel – Save the Date                       29
              Die Umsetzung der Grundsteuerreform                           32

DSTV-BERICHT
              DStV zum KoaVertrag: Anzeigepflicht für nationale
              Steuergestaltungen                                            36
              Digital Services Act im Ausschuss für Binnenmarkt des
              EU-Parlaments abgestimmt                                      38
              Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der
              Auswirkungen des Coronavirus verlängert!                      38
              Überbrückungshilfe IV: Coronahilfen werden im
              neuen Jahr fortgesetzt                                        39
              DStV-Steuerrechtsausschuss bespricht steuerliche
              Neu-Entwicklungen                                             40
              DStV-Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin        41
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DStV-Praxenvergleich 2021
                                                Die Auswertungen sind online abrufbar!                               41
                                                Anti-Geldwäsche-Konferenz der German Tax Advisers                    42
                                                Aktuelles zur Umsetzung der Grundsteuerreform                        43

BFH-ENTSCHEIDUNGEN
                                                Aktuelle BFH-Enscheidungen                                           46

SEMINARE
                                                Tax Compliance Management Systeme bei NPO                            49
                                                Vereine und Verbände - Update /
                                                Vereine und Verbände - Umsatzsteuer                                  50
                                                Besondere Aspekte bei der Nachfolge
                                                mit dem Schwerpunkt Familie                                          51
                                                Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SansInsFoG   52
                                                Die GmbH in der Krise                                                53
                                                Umstrukturierung von Personengesellschaften                          54
                                                Aktuelles Verfahrensrecht für die Beratungspraxis                    55
                                                Lohnsteuer – Deklaration und Gestaltungen 2021/2022                  56
                                                Entgeltabrechnung - Aktuelles aus dem Lohnsteuer-
                                                und Sozialversicherungsrecht                                         57
                                                Lohn und Gehalt: Grundkurs und/oder Aufbaukurs                       58
                                                Reise- und Bewirtungskosten                                          59
                                                Betriebswirtschaftliche Auswertung – BWL für Mitarbeiter             60
                                                Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Pflegezeiten                61

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IMPRESSUM

Herausgeber                                                                    Bildnachweis
Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. (VR 2404 AG Bremen)                  Titel		        © varijanta
Schillerstraße 10, 28195 Bremen                                                Seite 16       © Martin Valigursky
Telefon 0421 59 58 412                                                         Seite 44       © sumkinn
                                                                               Seite 48       © LightAndShare
info@stbv-bremen.de                                                            Seite 49       © Jörg Schiemann
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                                                                               Seite 60       © Trueffelpix
Verantwortlich für den Inhalt
Vorstand und Geschäftsführung

Gestaltung, Satz und Layout
Alexandra Kremer

Verantwortlich für Anzeigen
Alexandra Kremer

Der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ist nicht ver-
antwortlich für die hier abgedruckten Meinungen in namentlich
gekennzeichneten Artikeln und für Inhalte externer Internetseiten.
Änderungen und alle Rechte vorbehalten.
Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Ralf Heitkamp
       Vorstandsvorsitzender, StB

Mehr Fortschritt wagen? Das würden wir uns wünschen!
„Fristen nicht ausreizen“

Neues Jahr und viel Neues: Neuer Kanzler, neue Koali-         dent des Deutschen Steuerberaterverbandes. In der FAZ
tion, neue Minister – und mit Christian Lindner ein von       warnte er: „Während die Unternehmen auf die Gelder
der Wirtschaft gewünschter neuer Bundesfinanzminis-           der Überbrückungshilfen warten, kommen die Kanz-
ter. Die Politikerinnen und Politiker rund um Kanzler Olaf    leien aufgrund der aktuell hohen Arbeitsbelastung nicht
Scholz haben sich „Mehr Fortschritt wagen“ auf die Fah-       dazu, entsprechende Anträge zu stellen.“ Ergänzend
nen geschrieben. Ob das klappt, bleibt abzuwarten.            dazu mahnte Dr. Thomalla: „Wenn sich Rahmenbedin-
Erst die Zeit wird zeigen, ob und wie sich dieser Vorsatz     gungen ändern, müssen sich auch die Fristen ändern.“
tatsächlich in Taten umsetzen lässt. Momentan scheinen
Änderungen in der Steuergesetzgebung jedenfalls kein          In diesem Punkt spricht sie in unser aller Namen. Und
Thema zu sein. Dafür haben wir als Steuerberater ohne-        doch möchte ich die Chance hier nutzen, um dafür zu
hin genug auf dem Zettel – mit den Auswirkungen der           werben, nicht immer das Ende einer Frist abzuwarten.
Pandemie, mit drohenden und dann wieder verschobe-            Der Blick über den lokalen Tellerrand macht wachsam.
nen Fristen und ab Sommer mit der Grundsteuerreform.          In anderen Bundesländern wie z.B. Schleswig-Holstein
                                                              haben die Finanzämter aufgrund verschobener Fristen
In einem ausführlichen Artikel unter der Überschrift „Steu-   einen Leerlauf. In der Folge wurden dort bereits massiv
erberater am Limit“ berichtete Ende November 2021 der         Vorabanforderungen verschickt. Noch sind wir in Bre-
Weser-Kurier über die Situation in unserem Berufsstand.       men davon verschont geblieben. Es liegt an uns allen,
Das zentrale Thema des Textes war die Fristenflut, mit        ob das so bleibt. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der unser Beruf zu kämpfen hatte und hat. Das machte          wir tun gut daran, Erklärungen laufend einzureichen. Auf
Dr. Natalie Thomalla, Geschäftsführerin des Steuerbera-       die Art können wir selbst zu unser aller Vorteil agieren,
terverbandes im Lande Bremen e.V., im Gespräch mit            denn auf Berlin und die Politik können wir nicht immer
den Journalisten sehr deutlich. Zusätzlich bezog sich der     warten. Man hat im letzten Herbst gemerkt, es fehlte
Weser-Kurier auf ein Statement von Torsten Lüth, Präsi-       unserem Land über Monate eine Führung. Aufgrund der

                                                                   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        5
Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
neuen Regierung und der personellen Neubesetzung          Das hinter uns liegende Jahr und die Corona-Pande-
in vielen Ministerien hat es der Bundesverband noch       mie haben im Speziellen das Thema der „persönlichen
schwer, die neuen finanzpolitischen Sprecher und par-     Kontakte“ verändert. Während man körperlich eher
lamentarischen Staatssekretäre zu kontaktieren, um        Distanz wahrt, ist gleichzeitig für uns Steuerberater der
sich für unsere Forderungen nach Fristverlängerungen      Kontakt zu vielen Mandanten enger geworden. Beson-
stark zu machen. Da ist gerade viel in Bewegung und       ders in den Anfängen des letzten Jahres hat man
wir müssen uns etwas in Geduld üben. Ich bin aber fro-    gespürt, wie dünnhäutig die Menschen im Lockdown
hen Mutes, dass bei Erscheinen des Verbandsmagazins       waren und wie sehr wir als Beratende Hilfestellung leis-
eine für uns alle tragbare politische Lösung gefunden     ten mussten. Hier hat unser Berufsstand gezeigt, dass es
wurde.                                                    eine unserer Stärken ist, Banken, Finanzämter und Man-
                                                          danten zusammenzubringen. So gibt es eben in jeder
Unabhängig davon bleiben wir in Bremen und Bremer-        Krise Lichtblicke und positive Entwicklungen. Und mit
haven weiter in Bewegung – zum Beispiel mit der Pla-      dieser Überzeugung gehe ich und gehen wir als Ver-
nung und Vorbereitung von Veranstaltungen in 2022.        band optimistisch und voller Tatendrang ins Jahr 2022.
Nachdem wir leider die TaxAction im November absa-
gen mussten, behalten wir dieses Veranstaltungskon-       Herzliche Grüße
zept für die Zukunft im Auge. Das Leben geht ja wei-
ter. Wenn wir impfen impfen impfen, werden wir bald
zurück zur Normalität finden. Gerade hier in Bremen
sind wir in diesem Punkt auf einem sehr guten Weg. Da     Ralf Heitkamp
                                                          Vorstandsvorsitzender, StB
hat Bürgermeister Andreas Bovenschulte zusammen
mit der Bremer Wirtschaft wirklich einen guten Job
gemacht.

Natürlich behalten wir bei aller Planungsfreude die
Pandemielage weiter im Blick und reagieren darauf
mit der notwendigen Vorsicht. Trotzdem sind wir als
Verband davon überzeugt, Präsenzveranstaltungen
sind wichtig und richtig. Darauf möchten wir nicht ver-
zichten. Das gilt für Mitgliederevents ebenso wie für
den Bereich der Aus- und Fortbildung bei der Bremer
Steuer-Institut GmbH. Hier wollen wir Ihren Kanzleien
weiterhin ein breites, aktuelles Angebot bereitstellen.
Sie können sich sicher sein, dass wir dafür passende,
erprobte   Hygienekonzepte    nutzen   und   weiterhin
Online- und Hybridlösungen anbieten.

6        STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Abo-Preis: 650 EUR zzgl. USt
                                                                  Ab dem
Inklusive Pausenbewirtung und Skript.
Die Anmeldung für die Abo-Reihe gilt unbefristet.              4. Teilnehmer
                                                                               Ihr Exklusiv-Abo:
Kündigungen sind jeweils bis zum 31.12. des laufenden             50%          4 x Präsenztermine (HB / BHV)
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                                                                               4 x Zwischen-Updates

Exklusiv für Teilnehmer der Abo-Reihe:
Umsatzsteuer – Aktuell (Dorint City-Hotel Bremen)
Fr., 04.03.2022, 9.00 -13.00 Uhr – Carsten Nesemann                NEU
Vorteilspreis: 50 EUR zzgl. USt (regulär: 190 EUR zzgl. USt)     2022
Inklusive Pausenbewirtung und E-Skript.

Einzel-Preis: 190 EUR zzgl. USt
Inklusive Pausenbewirtung und Skript.

                                                            Aktuelles
                                                           Steuerrecht
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Mitgliedsvorteil Opti.Tax
Optimal buchen, wenn die
Grundsteuerreform kommt

Paul Liese, Geschäftsführer bei hsp Handels-Software-Partner GmbH:
Ist Ihre Kanzlei bereit, wenn es in diesem Jahr wischen Juli und Oktober
ernst wird mit der Umsetzung der Grundsteuerreform und Ihre Mandanten die
„Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ brauchen?

Gemeinsam mit anderen Steuerberaterverbänden haben wir eine optimale Software-Lösung gefunden, die Ihre
Arbeit dann erleichtern wird: Opti.Tax Grundsteuer der hsp Handels-Software-Partner GmbH aus Hamburg. Diese
Software hat selbstverständlich eine DATEVconnect-Anbindung. Sie bietet darüber hinaus klare Vorteile – und
das für Sie als Mitglied im Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. mit 50 % Rabatt.

Der zentrale Pluspunkt von Opti.Tax Grundsteuer:            dene Daten einpflegt. Das erleichtert den Workflow in
Die Datenhoheit verbleibt bei Ihnen in der Kanzlei.         den Kanzleien, denn es muss nur noch das Fehlende
Lediglich während der Erarbeitung und Übermittlung          ergänzt werden.“ Überhaupt zeichnet sich die Soft-
der neuen Grundsteuerwerte liegen die Daten in einer        ware durch eine einfache und intuitive Bedienoberflä-
Cloud. Aufgrund der Arbeit in der Cloud können auf          che aus. Liese erklärt: „Unsere Lösung ist nicht mit dem
digitalem Wege Informationen von den Mandanten              Anspruch,„hübsch“ sein zu wollen, entwickelt worden.
eingeholt werden – maximal effizient. Die Cloudserver       Uns geht es um größtmögliche Effizienz im Ablauf, wel-
stehen in Deutschland und erfüllen somit die strengen       che wir mit unserer Oberfläche auch erreichen.“
deutschen Datenschutzgesetze. Selbstverständlich wer-
den die Daten nur via End-to-End-Verschlüsselung über-
tragen. Anschließend verbleiben alle Daten ausschließ-
                                                            Jetzt 50 % Rabatt sichern!
lich in der Datenbank der Kanzlei.                          Informieren Sie sich selbst und nutzen Sie den Mitglieder-
                                                            rabatt von 50 % über den Link: www.hsp-software.de/
Zusätzlich weist der Hersteller hsp darauf hin:             grundsteuer-software. Die Buchungsmöglichkeit ist seit
Mit Opti.Tax Grundsteuer wird das Einholen von Unter-       Dezember freigeschaltet. Die ersten Auslieferungen sind
schriften überflüssig, dank der Integration von d.velop     bereits erfolgt. Nach der Buchung erhalten Sie zusätz-
sign für juristisch gültige digitale Signaturen. Gerade     lich Zugriff auf die hsp-Community, um sich inhaltlich mit
hier zeigt sich laut Geschäftsführer Paul Liese das Know-   der Grundsteuerreform zu beschäftigen und Ihre ersten
how von hsp: „Wir sind angetreten, um unseren Kun-          Schritte vorzubereiten. Sie finden dort beispielsweise
den einheitliche Lösungen zu bieten und Medienbrü-          Musteranschreiben, Vorlagen zu benötigten neuen Voll-
che abzuschaffen. Dank unserer Erfahrung ist Opti.Tax       machten und Auftragsvorlagen. So sind Sie mit Opti.Tax
Grundsteuer die einzige Lösung am Markt, die sämtli-        und Ihrem Steuerberaterverband auf die Grundsteuer-
che Schnittstellen nutzt und darüber schon vorhan-          reform optimal vorbereitet!

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Aktuelles
Wie kann eine Kanzlei bei der Grundsteuer helfen?
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss
deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die
Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle
der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer:innen werden von der Finanzbehörde zur Abgabe
einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die
Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Was können Steuerkanzleien zur Umsetzung der Grundsteuerreform
beitragen und wie können sie ihren Mandanten helfen?

Auf Deutschland wartet eine Mammutaufgabe. Rund            vermieden und zeitaufwändige und fehlerbehaftete
35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirt-          Doppelerfassungen ausgeschlossen.
schaftliche Betriebe müssen neu bewertet werden.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und       Wichtig ist auch, wie die Steuer-Software intern aufge-
Forstwirtschaft müssen Eigentümer:innen 2022 bei der       baut ist. Arbeitet sie mit einer Grundsteuer-Taxonomie,
Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung in elek-      analog zur E-Bilanz-Taxonomie oder sind alle Funktio-
tronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der         nen in der Steuer-Software programmiert? Die Grund-
Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden.         steuer-Taxonomie, die im Produkt Opti.Tax vorhanden
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertver-         ist, enthält alle Datenfelder, die ELSTER für die Weiter-
hältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.              verarbeitung der Grundsteuerdaten benötigt. Sollte
                                                           ELSTER die benötigte Datenstruktur ändern, erkennt die
Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller       Taxonomie die neuen Felder automatisch. Eine unvoll-
Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden           ständige Datenmeldung wird durch die Validierung
die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst        der Daten vor Versendung erkannt. Alle ELSTER-Regeln
ab dem Jahr 2025 herangezogen. Es ist davon auszu-         werden schon auf die geplanten Sendedaten ange-
gehen, dass die Steuerkanzleien für den überwiegen-        wandt. Ein Beispiel: „Grundstücksart falsch, weil sie
den Teil ihrer Mandanten die Feststellungserklärung der    nicht zur Art der wirtschaftlichen Einheit passt.“. Meldet
Grundsteuerwerte übernehmen werden.                        die Opti.Tax-Validierung keinen Fehler mehr im Projekt,
                                                           so sollte auch der ELSTER-Sendevorgang fehlerfrei lau-
Unterstützung bei der Deklaration der Grundsteuer –        fen. Die Steuerkanzlei spart dadurch viel Zeit ein.
die richtige Software

Es gibt einige Software-Partner, die bei der Deklaration   Datenbeschaffung – kompliziert oder einfach?
unterstützen können. Hier sollte das Software-Angebot      Die Ermittlung der Datenfelder Bodenrichtwert und
genau geprüft werden. Eine wichtige Frage dabei ist,       Nettokaltmiete können eine weitere Herausforderung
wie die Eigentümer:innen in die Datenerfassung ein-        sein. Eigentümer:innen werden diese Werte nur im
gebunden werden. Mit der richtigen Lösung werden           Ausnahmefall übermitteln können. Wie ist die Unter-
vorhandene Daten der Kanzleisoftware übernommen            stützung in der Steuersoftware Opti.Tax dafür? In dem
und fehlende Daten Interview-gestützt erfasst. Hat der     Datenfeld der Grundstücke werden die benötigten
Mandant die Erfassung seiner Daten abgeschlossen,          Daten über eine Schnittstelle direkt abgerufen. Liegen
werden die Daten automatisch in das entsprechende          die Daten nicht digital in der Bodenrichtwertdaten-
Projekt der Steuer-Software eingespielt und final mit      bank BORIS vor, führt ein Hyperlink direkt in die entspre-
rechtsgültiger digitaler Signatur über eine Cloud vom      chende Web-App des Bundeslandes zur Ermittlung des
Mandanten freigegeben. So werden Medienbrüche              Bodenrichtwerts. Die Objektadresse befindet sich dann

                                                             STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.           9
Verbandsmagazin Ausgabe 4/2021 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
bereits im Zwischenspeicher. Jetzt kann ganz einfach         Mandant schon bekannt ist. Auch werden die finalen
durch die Eingabe von Strg+V in der Suchzeile das            Dokumente an das DMS zur Archivierung übergeben.
Objekt gesucht werden. Sind die Daten auch nicht             So haben alle Mitarbeitenden in der Kanzlei Zugriff auf
über die Web-App zu ermitteln, kann der Bodenricht-          die Dokumente.
wert bei der zuständigen Gemeinde per Mausklick
bestellt werden.                                             Kanzleien sind beim Thema Grundsteuer unentbehr-
                                                             lich

Die einzelnen Bundesländer verfeinern das Angebot            Ohne     die   Steuerkanzleien   wäre   die   Umsetzung

noch. Für Nordrhein-Westfalen ist das Angebot schon          der Grundsteuerreform kaum zu bewältigen. Man-

recht vollständig. Für Hamburg benötigt die Steuer-          danten    sind   auf   die   Unterstützung    durch   ihre

kanzlei keine Angabe des Bodenrichtwerts. Eine ähn-          Steuerberater:innen angewiesen, um die fachlichen

liche Vorgehensweise existiert für die Nettokaltmiete.       Anforderungen an die Feststellungserklärung zu erfül-

Auch hier kann die Steuerkanzlei gegenüber der               len. Dies bedeutet aber auch, dass sich Kanzleien in

manuellen Recherche viel Zeit sparen.                        allen Bereichen auf die Grundsteuerreform einstellen
                                                             müssen. Zum einen durch Know-how-Aufbau, zum
Medienbruchfreie Grundsteuer                                 anderen durch die rechtzeitige Wahl einer leistungsfä-

Weiterhin werden mit der Anwendung die ELSTER-For-           higen, zukunftssicheren und besonders effizienten Soft-

mulare generiert. Wenn der Mandant im Cloud-Inter-           warelösung.

view seine aktuellen Grundsteuerwerte mitgeteilt hat,
werden diese im Bericht gegenübergestellt. Über die          Denn durch den enormen Arbeitsaufwand potenzie-

Schaltfläche „Dokumente zur Genehmigung an den               ren sich Zeit- und Kostenersparnisse durch die Software

Mandanten senden“ kann, wie die Beschriftung bereits         rasant. Daher sollten Kanzleien besonders auf zwei

erahnen lässt, vom Mandanten eine Freigabe angefor-          Punkte achten. Erstens: auf den Einkauf einer Software,

dert werden. Dies geschieht völlig ohne Medienbrüche         die Medienbrüche abschafft, Kanzleiwünsche berück-

ausschließlich digital. Ermöglicht wird dies durch die       sichtigt und Schnittstellen nicht nur zur DATEV anbietet.

Integration von d.velop sign in Opti.Tax. Schon nach         Zweitens: auf die rechtzeitige Kommunikation Richtung
                                                             Mandanten. Schließlich bedeutet viel Arbeit auch viel
kurzer Zeit sind die mit rechtsgültiger digitaler Signatur
                                                             Umsatzpotenzial.
unterzeichneten Dokumente zurück und können via
ELSTER-Rich-Client versendet werden. Auf komforta-
belste Art werden so Rechtssicherheit und Mandan-
teneinbindung von der Datenerfassung bis zum ELSTER-
Sendevorgang erreicht.

Die finalen Dokumente werden dem Mandanten nach
dem Versand automatisch in der Cloud zum Down-
load bereitgestellt. Und damit Opti.Tax Grundsteuer
reibungslos mit allen gängigen Kanzlei-Softwarelö-
sungen funktioniert, sind etliche Schnittstellen für die
gängigsten Produkte, z.B. DATEV, Wolters-Kluwer, etc.
an Bord. Bei der Projektanlage werden bereits vorhan-
dene Grundstücksdaten (Anlageverwaltung, Anlage
V, etc.) beispielsweise aus DATEV abgerufen, wenn der

10       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nutzen Sie die
vollständige Grund-
steuer-Software,
bei der Ihre Kanzlei
die Datenhoheit behält.
Opti.Tax Grundsteuer: effizienter,
bequemer, sicherer.

 Die offizielle Software folgender Steuerberaterverbände:

 Mehr unter: hsp-software.de/grundsteuer-software
„Weihnachtstreff für den guten Zweck“
Große Freude über stimmungsvolles Miteinander

Glühwein und Punsch standen bereit, das Geläut des       unter Einhaltung der 2G-Regeln draußen im Bibelgar-
Bremer Doms war leise verklungen und endlich war es      ten erfolgen. „Ich bin schon stolz auf die Bremerinnen
wieder Zeit für ein echtes Miteinander im Steuerbera-    und Bremer, weil unsere hohe Impfquote dafür sorgt,
terverband im Lande Bremen e.V. Die Erleichterung        dass ein persönliches Beisammensein wie hier trotz
darüber war bei allen Beteiligten deutlich spürbar. So   der Pandemie stattfinden kann“, erklärte Ralf Heit-
begrüßte auch Verbandsvorsitzender Ralf Heitkamp am      kamp. Anschließend übergab er den Spendenscheck
9. Dezember 2021 mit besonders großer Freude die Ver-    des Steuerberaterverbandes in Höhe von 750 Euro an
bandsmitglieder, den Chor der „Mädchenkantorei Bre-      Markus Kaiser, den musikalischen Leiter der Mädchen-
men“ und die Eltern der jungen Sängerinnen zu einem      kantorei. Seine Dankbarkeit war groß, denn auch in
schönen gemeinsamen Abend im Advent.                     diesem Jahr hatte es wenig Auftritte gegeben und die
                                                         Arbeit der Mädchenkantorei am Bremer Dom finan-
Im Vorjahr hatte die Veranstaltung wegen des Lock-       ziert sich zu einem großen Teil aus Spenden – neben
downs ausfallen müssen. In diesem Jahr konnte der        den Zuwendungen der St. Petri Domgemeinde und der
stimmungsvolle „Weihnachtstreff für den guten Zweck“     Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Informationen

 12      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Save the Date!
                                                                              Der „Weihnachtstreff für den
                                                                              guten Zweck“ ist geplant für
                                                                              den 08. Dezember 2022

zur engagierten Ausbildung von über 200 Sängerinnen
von 4 bis 20 Jahren erfährt man auf der Internetseite
www.maedchenkantorei-bremen.de. Und alle, die das
Konzert beim Weihnachtstreff verpasst haben, finden
dort auch musikalische Kostproben. Während der Chor
verschiedene klassische Weihnachtslieder anstimmte,
konnte das Publikum lediglich im Geiste mitsingen und
noch ein paar zusätzliche Euro in das Spendenspar-
schwein für die Mädchenkantorei werfen. Zum Abschluss
sagte Ralf Heitkamp: „Ich hätte 2019 nie gedacht, dass
wir tatsächlich Jahre warten müssen, bevor wir wie-
der das Abschlusslied gemeinsam singen können. Auf
die Fortsetzung dieser Tradition im nächsten Dezember
freue ich mich wirklich sehr.“

                                                         STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   13
Der Verband stellt sich vor!
                   „Ich will Bremerhaven vertreten“

                                                                   Wie war sein Weg in den Beruf des Steuerberaters?

                                                                   Für Ralf Grastorff existiert kein Schlüsselmoment bei
                                                                   seiner Berufswahl. Alles begann so: „Ich bin auf dem
                                                                   Dorf aufgewachsen, in Dorum bei Cuxhaven. Ohne
                                                                   konkreten Zukunftsplan absolvierte ich im Ort 1983 eine
                                                                   kaufmännische Ausbildung, bevor ich anschließend
                                                                   mein Fachabitur ablegte und studierte.“ Durch Prak-
                                                                   tika innerhalb der Studienzeit wurde sein Berufswunsch
                                                                   Steuerberater geweckt. „Doch unseren Beruf hat man
                                                                   nicht gelernt, wenn man über einen Abschluss als
Dipl.-Ökonom Ralf Grastorff, Schriftführer                         Diplom-Ökonom oder einen Mastertitel verfügt. Die
Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V.                          eigentliche Berufsausbildung beginnt bei der Mitarbeit
                                                                   in einer Kanzlei und führt nach drei, vier Jahren Praxis­
                                                                   erfahrung zur Qualifikation für die Teilnahme an der
                                                                   Steuerberaterprüfung.“
 Auf der Website der ETL Hanse Treuhand GmbH
 Steuerberatungsgesellschaft, in der Ralf Grastorff                Sein Studium hat Ralf Grastorff übrigens in Wuppertal
 langjähriger Partner ist, steht: „Wir setzen auf Inno-            begonnen. Hier studierte er Wirtschaftswissenschaften
 vation. Denn nur mit der Bereitschaft, sich ständig               an einer Gesamthochschule, was in Nordrhein-Westfa-
 weiterzuentwickeln, lassen sich zukünftige Herausfor-             len mit Fachabitur möglich war. Für das Hauptstudium
 derungen meistern. Wir setzen auf exzellentes Know-               wechselte er nach Bremen. „Ich wollte zurück, denn
 how durch kontinuierliche Weiterbildung aller Mit-                der Norden liegt mir einfach mehr.“ Schon in der Orien-
 arbeiter und selbst ausgebildeten Nachwuchs.“ Im                  tierungswoche wurde ihm klargemacht: An der Univer-
 Sinne dieses Anspruches sieht der Diplom-Ökonom                   sität Bremen dominiert die gesellschaftswissenschaft-
 es als Kernaufgabe des Steuerberaterverbandes                     liche Ausrichtung. Doch während seines Studiums
 im Lande Bremen e.V., die Mitglieds-Kanzleien bei                 rückten Prof. Hickel und Prof. Huffschmid die Volkswirt-
 Zukunfts­herausforderungen und bei der Mitarbeiter-               schaftslehre und auch Studieninhalte wie Controlling
 ausbildung zu unterstützen. Dabei wirkt er seit fast 20           mehr in den Fokus. „Deren Engagement, ebenso wie
 Jahren aktiv als Mitglied des Vorstandes mit.                     das von Professor Marx heute, sind für unseren Beruf
                                                                   wirklich gut.“

                                                                   Was ist Ralf Grastorff bei der Verbandsarbeit wichtig?

                                                                   „Ich schätze unseren Berufsstand sehr. Darum war ich
                                                                   nach Abschluss meiner Prüfung an dem Verband und
                                                                   einem Einsatz für unseren Beruf interessiert.“ Als Ralf

              14       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles

Grastorff dann auf eine mögliche Mitarbeit im Steu-         Wie erlebt Ralf Grastorff die aktuelle Lage für Steuer-
erberaterverband im Lande Bremen e.V. angespro-             berater?

chen wurde, stellte er sich gerne zur Wahl. Bis heute ist   „Ich bin gerne Unternehmensberater“, sagt Ralf Gras-

seine Motivation ungebrochen: „Als Teil des Vorstandes      torff und meint damit: Er stellt die Beratung in den Vor-

bekomme ich viel mit, organisiere mit und erfahre früh      dergrund seiner Arbeit, weil eine stete Auswertung der

rechtliche Neuerungen, die wir dann an die Mitglieder       Zahlen unverzichtbar ist. Ebenso berät er zu Nachfol-

weitergeben. Genau das verstehe ich als wichtigen           gen, Existenzabsicherung oder anderen betrieblichen

Teil unserer Aufgabe. Ebenso bereiten wir als Verband       Planungen.

anstehende Herausforderungen wie die Digitalisierung
so mit vor, dass es unseren Mitgliedern leichter fällt,     Für ihn besteht die Zukunft des Berufes darin, Unter-

diese Themen anzugehen. Beim Verband wollen wir             nehmenszahlen aufzubereiten, damit sie unternehme-

neben der klassischen Fortbildung frische Denkanstöße       rische Entscheidungen optimal vorbereiten. „So kön-

geben, nicht nur zu Fachthemen. Dafür waren bei-            nen wir wirklich helfen und Handlungsempfehlungen

spielsweise einige der Vorträge und Arenen in unserem       geben, gerade jetzt. Denn Corona ist über uns gekom-

neuen Eventformat TaxAction vorgesehen, das hof-            men und wir alle sind zusätzlich zu den typischen Auf-

fentlich zeitnah nachgeholt werden kann.“                   gaben als Steuerberater außerhalb unseres eigentli-
                                                            chen Tätigkeitsbereichs im Einsatz. Sicher ist es nicht nur

Als unverzichtbar sieht Ralf Grastorff den Einsatz des      in unserer Kanzlei so, dass ein Großteil der Mandanten

Verbandes für die Mitarbeiter-Ausbildung durch die          von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen

Bremer Steuer-Institut GmbH. Er ist dankbar für aktu-       ist. Da sind wir überall im Einsatz. Das ist ein enormer

elle Weiterbildungsangebote, die die Geschäftsfüh-          Mehraufwand, der Spuren hinterlässt.“

rung seinem Eindruck nach immer wieder kurzfristig
organisiert, um mit guten Dozenten für neues Wissen         Was macht Ralf Grastorff jenseits des Schreibtisches?
zu sorgen, auch in angrenzenden Fachgebieten wie            Das Reisen findet für Ralf Grastorff vor allem auf dem
der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensbe-        Wasser statt. „Das ist wohl typisch norddeutsch. Segeln
ratung.                                                     ist eine große Leidenschaft von mir, der ich nicht nur
                                                            hier auf der heimischen Nordsee, sondern auch auf
Er persönlich macht sich im Verband für Bremerhaven         der Ostsee oder dem Mittelmeer nachkomme. Ein herr-
stark. „Es ist mir wichtig, dass Bremerhaven im Vorstand    licher Ausgleich zur Arbeit!“
mit vertreten ist. Das klappt gut und ich kann sagen,
hier leben wir das Miteinander von Bremen und Bre-
merhaven. Und es freut mich, wie gut die Seminare der
Bremer Steuer-Institut GmbH bei uns in Bremerhaven
angenommen werden.“

                                                                 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.           15
Eine Fachreise auf die Insel Spiekeroog!

                "bremer steuertage"
Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf die jährliche Fachreise nach Spiekeroog vom 15. – 18. September 2022.

Nutzen Sie die bremer steuertage auf der grünen Insel Spiekeroog! Erfahren Sie Fortbildung in angenehmer
Atmosphäre und auf entspannte Weise! Unser Spitzen-Referententeam informiert Sie rund um das Thema „regi-
onal – international – digital – Was bewegt uns in der Zukunft?“

Es erwarten Sie:
Kanzleiberaterin Frau Cordula Schneider, StBin & Kanzleiberaterin Angela Hamatschek
„Honorarpolitik, Controlling und Kommunikation – so navigieren Sie zu Ihrer Zielkanzlei“

Herr Carsten Nesemann, StB
„Grenzüberschreitende Warenlieferungen" & „Digitale Dienstleistungen“

Seminarort                             Leistungen & Preise
Nordseebad Spiekeroog GmbH             Im Gesamtpaket für 490 € zzgl. USt pro Person
KOGGE                                  (für Nichtmitglieder 770 € zzgl. USt)
-Kurverwaltung und Schifffahrt-        sind folgende Leistungen enthalten:
Noorderpad 25                          •    Begrüßungsabend
26474 Spiekeroog                       •    Seminare (inkl. Bewirtung und Seminarunterlagen)
                                       •    Abschlussabend
      Hier können Sie sich anmelden:
      oetje@stbv-bremen.de oder auf www.stbv-forbildung.de

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STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   17
Foto: Thomas Ecke/DStV

Feierliche Verabschiedung in Berlin
Wegbegleiter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Vertreter und Freunde aus anderen Organisationen und
der Steuerberaterverbände verabschiedeten DStV-Ehrenpräsident StB/WP Harald Elster mit Standing Ovations im
Hotel Adlon Kempinski Berlin.

DStV-Präsident StB Torsten Lüth würdigte die Ver-          Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG, und Frie-
dienste, die sich Elster um den Berufsstand und den        demann Schmidt, Präsident des Bundesverbands der
Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erwor-          Freien Berufe (BFB), lobten das große Engagement Els-
ben hat. Herzlich dankte er seinem Vorgänger für sei-      ters, dankten ihm für seine erfolgreiche Tätigkeit und
nen unermüdlichen Einsatz und die Schaffung eines          schilderten einprägsame gemeinsame Momente.
sicheren Fundaments im politischen Berlin, auf das
seine Nachfolger nun aufbauen können. Staatssekre-         In emotionalen Dankesworten äußerte Elster seine
tär Dr. Rolf Bösinger richtete Grüße des Bundesministers   Freude über das Wiedersehen mit seinen Gästen und
für Finanzen Olaf Scholz aus und dankte Elster für sein    die Ansprachen und erinnerte seinerseits an gemein-
engagiertes Wirken und viele vertrauensvolle Gesprä-       same Momente und enge Bande, die er in der Zeit sei-
che. Auch StB Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der      ner Präsidentschaft knüpfen durfte.
Bundessteuerberaterkammer, Wolfgang Hanssmann,

18      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Sie verstehen Ihr Business.
Und unsere Kanzlei-
Software versteht Sie.
                   Intelligenter, intuitiver, einfach besser:
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                   Steuerkanzleien von Wolters Kluwer.
                   www.wolterskluwer.de
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            4 Module zu Einkommensteuer stehen kostenlos zur Verfügung

                                                                   „Jeder Klick, jedes Feedback sind für die Weiterent-
                                                                   wicklung enorm hilfreich“, sagt Stefan Licht, Projektlei-
                                                                   ter von SmaLeTax. Er berichtet: Als das Zukunftsprojekt
Jetzt sind Ihre Azubis und                                         des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. im
Mitarbeitenden dran!                                               Herbst zum ersten Test starten konnte, war es für das
                                                                   Team ein wichtiges Erfolgserlebnis. „Die letzten Wochen
Seit Anfang November 2021 läuft der Alpha-
                                                                   davor waren intensiv gewesen. Die Technik, die Lernin-
Test von SmaLeTax, der neu entstehenden,
                                                                   halte, die Verlinkungen mussten ineinandergreifen und
KI-gestützten Lernplattform des Steuerbe-
                                                                   das hat geklappt. Nun sammeln wir gespannt die Lern-
raterverbandes im Lande Bremen e.V. Ein
                                                                   daten und Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer.
Projekt, das durch das Bundesministerium
                                                                   Schließlich wollen wir auch für die nächsten Module –
für Arbeit und Soziales gefördert wird.
                                                                   wie Rechnungswesen – das Angebot und die Anspra-
                                                                   che der Zielgruppe noch weiter verbessern. Es ist für
Vier Module zu den Grundlagen der Einkom-
                                                                   uns von zentraler Bedeutung, welche Elemente die
mensteuer stehen zur Verfügung und helfen
                                                                   Teilnehmenden zum Dranbleiben motivieren. Je mehr
mit Onlinelektionen, Lernvideos mit echten
                                                                   Personen aus der Branche die Testphase nutzen, desto
Dozenten oder als Audio-Takes beim Aus-
                                                                   zielgerichteter können wir die SmaLeTax entwickeln.
bau und der Festigung von Know-how. So
macht Lernen Spaß und kann ganz einfach
                                                                   Dafür werben wir derzeit verstärkt bei den Verbands-
neben dem Kanzleialltag verfolgt werden!
                                                                   mitgliedern, aber auch online über verschiedene
                                                                   Plattformen. Zusätzlich sind wir dabei, das Projekt bun-
Einfach über den QR-Code anmelden
                                                                   desweit vorzustellen. Wir freuen uns, dass der Steuer-
und kostenfrei mitmachen!
                                                                   beraterverband Berlin-Brandenburg das Projekt bereits
                                                                   aktiv kommuniziert und dann hoffentlich im nächsten
                                                                   Schritt auch die Bundessteuerberaterkammer. Es ist ein
                                                                   schönes Signal, dass wir überregional auf ein großes
                                                                   Interesse stoßen.“

                             Das Projekt des Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. wird durch das Bundesminis-
                             terium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
                             gefördert und ist Bestandteil der „Strategie Künstliche Intelligenz (KI)“ der Bundesregierung.

       20      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Gefördert durch:             Im Rahmen der Initiative:

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages
StB Dipl.-Kfm. Stefan Oetje, Bremen

SmaLeTax – die moderne Lernplattform
SmaLeTax steht für „Smart Learning Taxes“ und soll die         deo oder ein Text vorgeschlagen. Dabei ist ein Wechsel
Möglichkeiten des Lernens erweitern und im Rahmen              jederzeit möglich. Damit wird im Zeitablauf zunehmend
der digitalen Welt modernisieren. Der Steuerberater-           besser auf die lernende Person eingegangen werden
verband im Lande Bremen e.V. hat ein Forschungspro-            können. Anschließende Tests ermitteln laufend den
jekt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales         aktuellen Kenntnisstand und Lernfortschritt. Ggf. wer-
(BMAS) gestartet, es ist Bestandteil der „Strategie Künst-     den durch intelligente Analysen entsprechende Lern-
liche Intelligenz (KI)“ der Bundesregierung. Begleitet         angebote zur Nachbearbeitung vorgeschlagen.
wird das Projekt von Informatikern, Psychologen, Leh-
rern und Kanzleien.                                            Hier setzt die in der Weiterentwicklung befindliche
                                                               Künstliche Intlligenz (KI) an, indem u.a. durch Analyse
Seit November 2021 ist das erste Modul zu den Grund-           der Lernerfolge in Abhängigkeit der Aufbereitungsform
lagen der Einkommensteuer in der Alpha-Testphase. Es           und weiterer Daten Erkenntnisse für den entsprechen-
handelt sich um eine digitale Lernplattform, die derzeit       den Lerntyp gewonnen werden können. Bei einem aus-
im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zum Beruf des             reichend großen Datenpool können sodann zielgerich-
Steuerfachangestellten als Ergänzung der bisherigen            tete Methoden je Lerntyp vorgeschlagen werden.
„konventionellen“ Lernangebote verfügbar ist.
                                                               Als erstes Themenfeld wurde mit der Einkommensteuer
Die Lerninhalte werden in Form von Videoformaten,              begonnen. Diese gliedert sich in zunächst 4 Module
Präsentationen, Wiki´s und interaktiven Elementen ver-         (persönliche Steuerpflicht, sachliche Steuerpflicht, Ein-
mittelt. Der Clou dabei ist, dass für jeden Nutzer der indi-   künfte und Einnahmen, Betriebsausgaben und Wer-
viduelle Lernstil ermittelt wird und somit die beste bzw.      bungskosten)
am meisten geeignete Form der Aufbereitung für den
jeweiligen Anwender individuell vorgeschlagen wird.            Finanzbuchführung/Rechnungswesen          und    Umsatz-
Das heißt, es wird auf den jeweiligen Lerntyp einge-           steuer sind als nächste Themen geplant.
gangen und entweder ein Podcast, ein kurzes Lernvi-

  22       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Für Ihren Terminkalender

                                                                               Mitgliederversammlung

                                                                     Wann? 15.06.2022

                                                                     Wo?       Club zur Vahr e.V.

                                                                               Bürgermeister-Spitta-Allee 34

                                                                               28329 Bremen

Bisher haben wir von den Teilnehmenden hier sehr posi-
tive Resonanz erfahren. Das Tool ist flexibel und unabhän-
gig vom Betriebssystem bzw. Endgeräte zu nutzen. Damit                         Sommerfest
ergibt sich für die Auszubildenden die Chance, auch bisher
z.B. „ungenutzte“ Fahrzeiten, Wartezeiten o.Ä. für die Vor-/         Wann? 01.07.2022
Nachbereitung des Lehrstoffs zu nutzen.
                                                                     Wo?       Jürgenshof

Die Nutzung ist kostenlos und unverbindlich. Um die Daten-                     Pauliner Marsch 1
basis möglichst schnell zu vergrößern, bitten wir um rege                      28205 Bremen
Teilnahme. Damit können wir als Steuerberater in der
Arbeitswelt ein Stück moderner auftreten und das Lernen
für die zukünftige Generation vereinfachen.

Interessierte Kanzleien und potenzielle Testende können
sich ab sofort für eine Teilnahme an dem Projekt unter
https://moodle.smaletax.de/34351844       anmelden      und
die Digitalisierung der Steuerbranche aktiv mitgestalten.
(Weitere Infos: www.smaletax.de)

                                                                        Sie finden uns jetzt auch auf

                                                               STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   23
sevDesk für Steuerberater: Starke Partnerschaft
 erleichtert digitale Zusammenarbeit mit Mandanten

 Buchhaltung digital und sicher                           Digitale Verbindung zwischen Steuerberater und Man-

 sevDesk hat sich mit seiner gleichnamigen cloudba-       dant

 sierten Buchhaltungs- und Finanzsoftware innerhalb       Auch Steuerberater profitieren von den zahlreichen
 weniger Jahre zu einem der führenden Anbieter im         praktischen Funktionen. Denn die Software fungiert
 deutschsprachigen Raum entwickelt. Die smarte Soft-      als hilfreiches Bindeglied zwischen Steuerberatern
 ware für Selbstständige, Kleinunternehmen und Frei-      und Mandanten und vereinfacht eine erfolgreiche,
 berufler ist einfach zu bedienen, verwendet künstliche   ortsunabhängige Zusammenarbeit. Gleichzeitig kön-
 Intelligenz sowie cloudbasierte Web- und Smartphone-     nen selbstständige Steuerberater mit sevDesk Prozesse
 Applikationen. Durch ihren hohen Automatisierungs-       in ihrer Kanzlei effizient digitalisieren und Ressourcen
 grad reduzieren Nutzer ihren Aufwand um bis zu 80        sparen. So können sie beispielsweise ihre Mandanten
 Prozent – das spart Zeit und Kosten.                     in einem übersichtlichen Dashboard verwalten.

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Mehr Mandanten.
Mehr Arbeit Zeit.

                                                                           sicher. digital. beraten.
                                                                             sevdesk.de/bremen
Nachrichten
Mandanten bei Buchhaltung unterstützen                     Hohe Sicherheit und gesetzeskonforme Anpassungen

Die Lösung von sevDesk erleichtert Steuerberatern die      Ein implementierter, jeweils länderspezifischer Kon-
Arbeit enorm, indem sie Mandanten bei ihrer laufen-        tenrahmen gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher
den Buchhaltung unterstützt. Die Funktionen der Buch-      Anforderungen. Zusätzlich können Umsatzsteuerschlüs-
haltungssoftware sind selbsterklärend und erlauben         sel passend eingestellt werden. Bei sevDesk geht
Nutzern, ihre Belege und Rechnungen schnell, einfach       außerdem Sicherheit vor: Die Software funktioniert SSL-
und digital zu erstellen oder per App hochzuladen.         verschlüsselt und GoBD-zertifiziert, mit Rechenzentrum
Dort werden sie mittels intelligenter Algorithmen auto-    in Deutschland.
matisch der richtigen Buchungskategorie zugeordnet
und in einem einzigen System übersichtlich verwaltet.      Partnerschaft unterstützt nachhaltige Mandantenbin-

Dabei können Kunden das gesamte Produktpaket,              dung

samt Layout, nach ihren individuellen Wünschen ein-        sevDesk will Steuerberatern die Zusammenarbeit mit
richten.                                                   ihren Mandanten erleichtern und organisatorische
                                                           Abläufe beschleunigen, damit sie sich vollkommen auf
Unkomplizierte Übermittlung                                die Beratungsleistung konzentrieren können. Das Ziel
Wenn alle Rechnungen geschrieben, Belege erstellt          ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, von der
und Zahlungen getätigt sind, übersetzt sevDesk sämt-       alle Stakeholder profitieren. So können Steuerkanzleien
liche Dokumente ins Datenformat des Steuerberaters.        etwa dem sevDesk Partnerschaftsprogramm beitreten
Buchungsrelevante Daten werden anschließend vor-           und viele Vorteile gewinnbringend nutzen, wie eine
kontiert übermittelt. Damit erhält der Steuerberater ein   Aufnahme in die sevDesk Empfehlungsliste.
fertiges, digitales Informationspaket – statt wie so oft
                                                           Quelle: sevDesk GmbH
einen Schuhkarton mit gesammelten Kassenbons.

Fehler vermeiden – Korrekturen einfach vornehmen

Dank des hohen Automatisierungsgrades hilft sevDesk,
Fehler auf Seiten der Mandanten zu vermeiden. So                  Die Vorteile von sevDesk für Steuerberater
unterscheidet die Software verschiedene Umsatzsteu-               auf einen Blick:
ersätze und sorgt automatisch dafür, dass immer der
                                                                     Einfache, digitale, ortsunabhängige Zusammenarbeit mit
richtige Steuersatz verbucht wird. Sollte sich doch ein-
mal der Fehlerteufel eingeschlichen haben, können                    Mandanten

Steuerberater Korrekturen über das sevDesk Steuer-                    Übersichtliche Mandanten-Verwaltung im Dashboard

beraterportal direkt im Mandanten-Account vorneh-                     Unterstützung der Mandanten bei ihrer Buchhaltung
men – kostenfrei und in Echtzeit. So behalten sie die                mit selbsterklärenden Funktionen
Klienten-Aktivitäten stets im Blick.                                  Hoher Automatisierungsgrad vermeidet Fehler und
                                                                     spart Zeit und Kosten
Flexible Exportmöglichkeiten
                                                                      Korrekturen können problemlos im Mandanten-
Mit sevDesk haben Steuerberater mehrere Möglich-                     Account vorgenommen werden
keiten, steuerrelevante Dokumente zu exportieren:
                                                                      Rechnungen und Belege werden von sevDesk ins
Sie können zum einen direkt aus dem Portalbereich
                                                                     richtige Format übertragen
für Steuerberater exportieren. Oder sie melden sich
                                                                      Unkomplizierter sowie flexibler Dokumenten-Export
als Mandant an und exportieren dann die gewünsch-
                                                                      Hohe Sicherheit durch Verschlüsselung, Zertifizierung
ten Daten von dort. Dabei werden die vollständigen
                                                                     und deutsche Rechenzentren
Buchungssätze inklusive Zahlungsbuchungen DATEV-
                                                                      Starke Partnerschaft mit Benefits wie Aufnahme in die
konform übermittelt, damit der Steuerberater nach
möglichen Korrekturen den Abschluss vornehmen                        sevDesk Empfehlungsliste

kann.

                                                               STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        25
Dem Firmenwagen der
Zukunft einen Schritt näher
2013 in Berlin gegründet, feierte das SaaS Unternehmen Vimcar 2021 sein achtjähriges Jubiläum. In dieser Zeit ent-
wickelte sich das Fahrtenbuch Start-Up zum Fuhrparkexperten für den Mittelstand. Alleine im letzten Jahr konnte
Vimcar einige Meilensteine feiern.

Angefangen bei über 100.000 Fahrzeugen, die mit der Vimcar Software vernetzt sind, bis hin zu den mehr als 200
Mitarbeitern, die stetig daran arbeiten, den Firmenwagen der Zukunft zu digitalisieren.

Ganzheitliches Fuhrparkmanagement                           Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit hat sich Vim-

Die Verwaltung von Fahrzeugdaten, die Fahrzeug­             car etwas einfallen lassen. Seit letztem Jahr ist das

ortung und die digitale Fahrtenbuchführung sind die         Erstellen von CO2-Reports möglich. Diese geben Ein-

Grundpfeiler eines effizienten Fuhrparkmanagements          blick über die verursachten CO2-Emissionen innerhalb

und überzeugten bereits Kunden wie die Allianz oder         des Fuhrparks und zeigen Einsparpotenziale auf.

Hertha BSC. Trotzdem werden bei Vimcar stetig neue
                                                            Neujahrsvorsatz: Rechtssicherheit in Angriff nehmen
Funktionen entwickelt. Drei davon sind 2021 besonders
hervorzuheben: das digitale Schadenmanagement,              Neben einer hohen Zeitersparnis durch vereinfachte

die Fahrverhaltenanalyse und der CO2-Report.                Arbeitsprozesse bietet Vimcar auch wirtschaftliche
                                                            Anreize. Das Fahrtenbuch kann zu einer Steuererspar-

Mit dem digitalen Schadenmanagement, das in                 nis im vierstelligen Bereich führen und mit Blick auf den

Zusammenarbeit mit RepairFix entstanden ist, ermög-         Fuhrpark, die Rechtssicherheit stärken. Auch die Füh-

licht Vimcar seinen Kunden eine reibungslose Scha-          rerscheinkontrolle und die Unterstützung bei der Einhal-

densabwicklung von der Schadenaufnahme bis hin zur          tung der Unfallverhütungsvorschriften tragen dazu bei.

Kommunikation mit Werkstätten und Versicherungen.
                                                            Mit viel Liebe zum Detail und zukunftsorientierter Tech-

Damit es gar nicht erst zu Fahrzeugschäden kommt,           nologie wird Vimcar auch 2022 weiter an seiner Mission

gibt es die Fahrverhaltenanalyse. Fuhrparkverantwort-       arbeiten: den Firmenwagen der Zukunft zu digitalisie-

liche können durch diese Funktion beispielsweise ein-       ren. Bleiben Sie gespannt.

sehen, wie oft es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
                                                            Quelle: Vimcar GmbH
oder riskantem Bremsverhalten kam und können recht-
zeitig die nötigen Schritte wie z. B. Mitarbeiterschulun-
gen veranlassen.

26      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Mit Vimcar alle Fuhrpark-
              themen im Griff

                                       100.000 Fahrzeuge
                                   sind bereits mit Vimcar ausgestattet und
                                   entlasten Fahrer sowie Fuhrparkleiter

      Nachhaltigkeit fördern
                                                 Meile-
                                                 steine
mit dem CO2-Report ist der Überblick über
den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge immer vorhanden

                                                 2021                 Mehr Sicherheit
                                                   und weniger Kosten durch
                                                   die intelligente Fahrverhaltenanalyse

              75% weniger Arbeitsaufwand
                         und dank digitalen Prozeß volle Über-
                         sicht und Kontrolle im Fall von Schäden

   Noch Fragen?
   Ihr direkter Kontakt zu Vimcars Fuhrparkexperten:
   030 555 732 980         steuerberater@vimcar.com                partner.vimcar.com
Neuerungen zum
Jahreswechsel
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen
Das Jahr 2022 bringt im Bereich der Lohn- und Gehaltsab-
rechnung wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG).                           Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze).

Mit der BBG wird die Höhe des Einkommens festge-          Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe des regelmäßigen
legt, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge in die Kranken-,   Entgelts ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen      Kranken- und Pflegeversicherung ist. Für 2022 bleibt der
müssen. Für Einkommen oberhalb der BBG sind keine         Wert für die JAE-Grenze stabil bei 64.350 Euro brutto
Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Jahr 2022 gelten   jährlich. Das Gleiche gilt auch für die besondere JAE-
folgende Werte:                                           Grenze. Sie bleibt bei 58.050 Euro brutto.

• Kranken- und Pflegeversicherung:
                                                          Arbeitslosenversicherung für Rentner.
  4.837,50 Euro (alle Bundesländer)
• Renten- und Arbeitslosenversicherung:                   Im Jahr 2022 müssen Arbeitgeber wieder ihren Beitrags-
  7.050 Euro (alte Bundesländer)                          anteil für die Arbeitslosenversicherung bei beschäftig-
• Renten- und Arbeitslosenversicherung:                   ten Altersrentnern zahlen. Die befristete Befreiung von
  6.750 Euro (neue Bundesländer)
                                                          der Beitragspflicht läuft aus. Die beschäftigten Rentner
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).     selbst zahlen keinen Beitrag zur Arbeitslosenversiche-

Ab dem 1. Juli 2022 können Arbeitgeber die AU-Daten       rung.

bei den Krankenkassen digital abrufen. Ursprünglich
                                                          Mindestlohn.
war die eAU schon ab 1. Januar 2022 vorgesehen.
                                                          Im Jahr 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut
Arbeitgeber werden dann digital über den Beginn und
                                                          um zwei Stufen erhöht. Zum 1. Januar steigt der Min-
die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich
                                                          destlohn von aktuell 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Die vierte
versicherten Arbeitnehmers informiert. Außerdem wird
                                                          Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45
übermittelt, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheits-
                                                          Euro vor.
fall ausläuft.

28        STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten
                                                         Sachbezugsgrenze.

                                                         Die steuerfreie Sachbezugsgrenze wird ab 2022 von 44
                                                         auf 50 Euro erhöht. Weder Arbeitgeber noch Arbeit-
                                                         nehmer zahlen dafür Steuern und Sozialabgaben.

                                                         Rechengrößen.

                                                         Mehrere Verordnungen und Gesetze beeinflussen die
                                                         im Kalenderjahr 2022 maßgebenden Rechengrößen
                                                         und Beitragssätze. Die Werte finden Sie unter:
                                                         aok.de/fk/rechengroessen

                                                         Online mehr erfahren

                                                         Dieser Beitrag bildet den Stand vom 22. Oktober 2021
                                                         ab. Auf dem AOK-Fachportal für Arbeitgeber finden
                                                         Sie bereits jetzt eine Reihe weiterer Informationen zum
                                                         Jahreswechsel. Die Inhalte werden laufend ergänzt
                                                         und sind tagesaktuell. Unter anderem finden Sie alle

Kurzfristige Beschäftigungen.                            Angebote unter: aok.de/fk/Jahreswechsel

                                                         Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin
Arbeitnehmer können unabhängig von den wöchent-          der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2021“
lichen Arbeitstagen drei Monate oder 70 Arbeitstage
versicherungs- und beitragsfrei beschäftigt werden,
sofern keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem         kurz & knapp
monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro vor-    Unfallversichert auf dem Weg zur Arbeit
liegt. Die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeit-     Neue Rechtsprechung Ein Beschäftigter ist auf dem Weg zur Arbeit
                                                         auch dann unfallversichert, wenn er den Weg nicht von der eigenen
grenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alterna-   Wohnung aus, sondern von einem weiter entfernten dritten Ort, etwa
                                                         der Wohnung eines Freundes, beginnt.
tiven zur Bewertung einer kurzfristigen Beschäftigung.   Keine Rolle spielt dabei zum einen der Zweck des Aufenthalts am
                                                         dritten Ort, der auch private Gründe haben kann. Und zum anderen
Eine Differenzierung nach Wochenarbeitstagen darf        kommt es auch nicht auf einen rechnerischen oder wertenden Ver-
                                                         gleich mit der üblichen Länge und Fahrtzeit des Arbeitswegs vom
nicht erfolgen.                                          Wohnort aus an. Entgegen der bisherigen Auffassung hat das Bundes-
                                                         sozialgericht das in zwei Urteilen nun klargestellt.
Meldeverfahren.
                                                         Arbeitgeberzuschuss ab 2022 verpflichtend
Ab 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, in      Betriebliche Altersversorgung (bAV) Ab dem 1. Januar 2022 müssen
                                                         Arbeitgeber nun auch für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2019
allen Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale die       geschlossen wurden, 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts
                                                         zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensions-
Steuer-ID des Arbeitnehmers, die Steuernummer des        kasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Der Zuschuss ist immer
                                                         dann fällig, wenn Arbeitgeber durch die Entgeltum- wandlung tat-
Arbeitgebers, die Art der Besteuerung (pauschal mit      sächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Für alle Neuverträge
                                                         ist der Zuschuss schon seit dem 1. Januar 2019 zu zahlen.
2 Prozent oder individuell versteuert) und die Art der
Versicherung (GKV oder PKV) anzugeben. Bei Beschäf-      Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Inland
                                                         Prüfung Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Inland sind verpflichtet, einen
tigungsverhältnissen, die über den Jahreswechsel 2021    Bevollmächtigten zu benennen, der die sozialversicherungsrechtli-
                                                         chen Aufzeichnungspflichten, Beitragsabrechnungen sowie Beitrags-
hinaus andauern, sind in der Jahresmeldung des Kalen-    zahlungen übernimmt. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Klarstellung
                                                         im Sozialgesetzbuch (§ 28 f Absatz 1 b SGB IV) schreibt vor, dass der
derjahrs 2021 alle Meldedaten anzugeben. Daher ist       Bevollmächtigte den Betriebssitz oder zumindest einen Wohnsitz im
es zwingend notwendig, dass bis zum Jahresende die       Inland haben muss. Damit finden die Betriebsprüfungen am Sitz des
                                                         Bevollmächtigten statt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat
Steuernummern beziehungsweise die Steuer-IDs der         nun begonnen, die Bevollmächtigten über anstehende Prüfungen zu
                                                         informieren.
Minijobber vorliegen.

                                                              STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.               29
Die Verleihung findet am
                                                                                31.5.2022 ab 18 Uhr in festli-
                                                                                chem Rahmen – verbunden
                                                                                mit einem Vortrag der Preis-
                                                                                trägerin – statt. Bitte notieren
                                                                                Sie sich diesen besonderen
                                                                                Termin schon jetzt.

frs-Forumbremen
 Forum für Rechnungslegung + Steuern e. V.

Bremer Steuer-Schlüssel –
Save the Date
Das Forum für Rechnungslegung und Steuern in Bre-           Der Schlüssel hat in Bremen hohe Symbolkraft. Damit
men e.V. verleiht den Bremer Steuer-Schlüssel 2022 an       wird traditionell der Zugang Bremens zur Welt darge-
Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Universität zu Köln, für ihre   stellt. Das Forum für Rechnungslegung und Steuern e.V.
herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Steu-          (www.frs-bremen.de) knüpft mit dem Steuer-Schlüssel
erwissenschaft. Von 2004 bis 2012 war sie Präsidiumsmit-    an diese Tradition an und zeichnet jährlich Steuer-
glied und 1. Vizepräsidentin des Deutschen Hochschul-       wissenschaftler aus, die sich in besonderer Weise um
verbands. Seit 2006 gehört sie dem Wissenschaftlichen       das Beantworten zentraler Besteuerungsfragen und
Beirat des Bundesministeriums der Finanzen an. Sie ist      das Entwickeln von Besteuerungskonzepten verdient
Trägerin des Hans Kelsen-Preises 2015 der Universität       gemacht haben. Die Auszeichnung umfasst neben
zu Köln und seit 2020 stellvertretende Vorsitzende der      einem Geldpreis ein Weinpräsent von zwanzig Fla-
Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Von 2011 bis     schen erlesener Weine aus dem Bremer Ratskeller.
2020 war Frau Prof. Dr. Hey Mitglied des Wissenschaftli-
chen Beirats des Zentrums für Europäische Wirtschafts-
forschung. 2020 wurde sie in die Nordrhein-Westfäli-
sche Akademie der Wissenschaften und der Künste
aufgenommen.

30      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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