Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...

 
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Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
Verbandsnachrichten
1 | 2021

Schwerpunkt:
Insolvenz
Das aktuelle Interview mit der Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein,
Friederike C. Kühn

DStV-Frauenpower im steuerpolitischen Berlin

                SteuerberaterVerband Schleswig-Holstein e. V.
                Verband des steuerberatenden Berufs
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                         SCHLESWIG-HOLSTEIN

       KANZLEI                                                                                                                                                             EDITORIAL

       MANDANTEN
       UNTERNEHMEN                                                                                                                      Liebe Kolleginnen und Kollegen,
       SOFTWARE VOM                                                                                                           uch ein Jahr nach Beginn                                                    So ziehen sich durch die aktu-
       DIGITALEXPERTEN                                                                                                    a   der Corona-Krise ist ein                                                    elle Ausgabe der Verbands­nach­
                                                                                                                         Ende noch immer nicht in Sicht.                                                  richten verschiedene Aspekte
                                                                                                                                                                                                          zum Thema Insolvenz und deren
                                                                                                                         Ostern steht vor der Tür und zum                                                 mögliche Begleitung nicht nur
                                                                                                                         Zeitpunkt der Entstehung dieser                                                  in steuerlicher Hinsicht.
                                                                                                                         Zeilen (22.03.2021) ist kurz nach                                                Auch Fragen zur Sozial­   ver­
                                                                                                                                                                                                                                       si­
      MIT BMD                                                                                                            der Wiedereröffnung des Einzel­                                                  che­rung beim Bezug von Ver­
                                                                                                                         handels in Schleswig-Holstein die                                                sorgungsbezügen werden aus-
                                                                                                                         weitere Entwicklung überhaupt                                                    führlich behandelt.
                                                                                                                         nicht vorhersehbar, da auch bei
                                                                                                                         uns die Inzidenzzahlen aktuell                                                  Die diesjährige Mitglieder­   ver­
                                                                                                                         wieder ansteigen. Dies verschlim-                                               sammlung wird am 4. Juni im
                                                                                                                         mert die Lage insbesondere in der                                               „Hotel Maritim“ in Kiel stattfin-
                                                                                                                         Hotellerie und Gastro­no­mie, für                                               den. Aufgrund der anhaltenden
                                                                                                                         die es noch keine Öff­nungs­per-                                                Pandemie wird die Versammlung
                                                                                                                         s­pek­tive gibt, erheblich.                                                     leider wie im Vorjahr mit den ein­
                                                                                                                                                                                                         schränkenden Corona-Hygiene­
                                                                                                                         Umso mehr sind viele Betriebe auf die Wirtschaftshilfen   bedingungen stattfinden müssen und damit leider ohne
                                                                                                                         angewiesen. Derzeit beschäftigt den Berufsstand die       unser beliebtes Rahmenprogramm. Wir werden Sie
                                                                                                                         Beantragung der Überbrückungshilfe III. Leider sind       rechtzeitig informieren, falls Änderungen notwendig
                                                                                                                         die Regularien für die Beantragung insbesondere durch     sind, und die Einladungen entsprechend versenden.
                                                                                                                         eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen noch       Wir hoffen, dass es im nächsten Jahr wieder möglich
                                                                                                                         komplexer, bürokratischer und zum Teil unverständ-        sein wird, eine Mitgliederversammlung mit entspre-
                                                                                                                         licher geworden. Der Spagat zwischen der notwendi-        chendem Rahmenprogramm in einem schönen und vor
                                                                                                                         gen Unterstützung für die Mandanten und der mög-          allem entspannten Rahmen durchzuführen.
                                                                                                                         lichst rechtssicheren Beantragung der Hilfen geht
                                                                                                                         schon seit geraumer Zeit an die Substanz der Kolle­       Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Zeitpunkt der
                                                                                                                         ginnen und Kollegen und beeinträchtigt die Praxis­        Erstellung dieser Verbandsnachrichten steht der
                                                                                                                         abläufe erheblich.                                        Frühling vor der Tür. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien
                                                                                                                         Ein Ende ist für alle Beteiligten noch immer nicht in     und Mitarbeiter/-innen vor allem Gesundheit und unter
                                                                                                                         Sicht.                                                    den gegebenen Umständen angenehme Ostertage zu
                                                                                                                         Der Verband wird Sie bei dieser schwierigen Aufgabe       Hause.
                                                                                                                         auch weiterhin durch schnelle Informationen und eine
                                                                                                                         Vielzahl aktueller Webinare unterstützen.
Mit BMD in die digitale Zukunft!
BMD ist mit 30.000 Kunden Marktführer in Österreich und seit 10 Jahren auch in Deutschland erfolgreich. Wir sind der
einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum mit skalierbaren, anpassbaren und ganzheitlichen Lösungen für Kanzleien und   Das aktuelle Interview haben wir diesmal mit der Prä­
Mandantenunternehmen aller Größen in nur einer Programmwelt.                                                             si­­
                                                                                                                           dentin der IHK Schleswig-Holstein, Friederike C.
                                                                                                                         Kühn, geführt. Sie beleuchtet die aktuelle Lage der
BMD auf einen Blick:                                                                                                     Wirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie                                  Ihr
•   Einfach – eine Datenbank, Oberfläche, Bedienung in einem System
•   Modern – PC, Tablet, Smartphone oder deutsche BMD Trusted Cloud                                                      aus ihrer Sicht.
•   Flexibel – skalierbar, modular, frei konfigurierbar, an Abläufe anpassbar                                            Auch die ganz „normalen Probleme“ und Beratungs­
•   Sicher – GoBD, ISO 9001 + 27001, revisionssicheres Archiv                                                            aufgaben des beruflichen Alltages müssen wir natürlich
•   Universell – Windows, Android, Apple iOS                                                                             im Auge behalten.                                                              Lars-M. Lanbin
•   Unabhängig – Überallzugriff, browserfähig, BMD-App
•   BMD Com – die Kommunikationsplattform für den sicheren Informationsfluss

Reden Sie mit uns über Ihre Zukunft: www.bmd.de

BMD GmbH, Donnerstraße 10, 22763 Hamburg, Tel.: +49 (40) 5543920, E-Mail: getconnected@bmd.de                                                                                                               Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 1
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STEUERBERATERVERBAND                                              SCHLESWIG-HOLSTEIN                                   STEUERBERATERVERBAND                                     SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                              INHALTSVERZEICHNIS                                                                                              WICHTIGE TERMINE

1      Editorial                                               45 Legal Tech als Türöffner für Lockerungen beim         2021
                                                             		Erfolgshonorar                                          		                                Online-Seminar | Update Kurzarbeit
                                                               48 Behinderten-Pauschbetragsgesetz                      			                               Markus Stier
                                                               56 Ein X für ein E – XRechnung betrifft mehr            01.04. 09.00 – 13.00 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
3      Wichtige Termine                                      		 Mandanten als erwartet
                                                               58 Feiter, Steuerberater­vergütungs­ver­ord­nung –      			                               Online-Seminar | Akt. Fragen zur Grunderwerbsteuer
                                                             		 Kommentar, 3. Auflage 2020                             			                               Kai Tiede
                                                                                                                       13.04. 09.00 – 10.30 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
6      Neue Mitglieder                                                                                                 		                                Online-Seminar | Aktuelles zu den GoBD
                                                                                                                       			                               Elmar Mohl
                                                             60    Marketing                                           27.04. 09.00 – 12.30 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
                                                              60 Moderne Kommunikation braucht moderne
8      Schleswig-Holstein                                    		Medien                                                  			                               Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe 2021 – Grundlagen
  8         Das Arbeitgebersiegel „Exzellenter Arbeitgeber                                                             			                               Volkmar W. Brettmeier
		          in der Steuerberatung“                                                                                     27.04. 09.00 – 17.00 Uhr          Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Straße 2–4, 24537 Neumünster

                                                                                                                       			                               Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe 2021 – Feinheiten
                                                             62    Rezensionen
                                                                                                                       			                               Volkmar W. Brettmeier
                                                                                                                       28.04. 09.00 – 17.00 Uhr          Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Straße 2–4, 24537 Neumünster
12     Schwerpunkt:

                                                                                                                                                2021
       Insolvenz                                                                                                       			                               Online-Seminar | Stier im Talk – Entgeltabrechnung II
  12 Besonderheiten der Finanzbuch­haltung im                64    Steuerrecht                                         			                               Markus Stier
		Insolvenzverfahren                                          64 Aktuelle Urteile des Schleswig-Holsteinischen         29.04. 09.00 – 11.00 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
  16 Sanierung ohne Insolvenz                                		Finanzgerichts
   20 Zeitpunkt der steuerlichen Verlustreali­sierung aus                                                              		                                Online-Seminar | Digitalisierung II – Die digitale Kanzlei
		    Unter­neh­mensbeteiligung und Gesellschafter­-                                                                   			                               Vanessa Halwaß
		 stellung gemäß § 17 I 1 EStG im Falle einer                                                                         29.04. 09.00 – 12.30 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
		Insolvenz                                                  67    Impressum                                           		                                Online-Seminar | Digitalisierung III – Schnittstellen
   22 Geschäftsführer- und Gesell­schafterhaftung
                                                                                                                       			                               around the DATEV
		 in GmbH (Co. KG) bei beginnender/bestehender
                                                                                                                       			                               Vanessa Halwaß
		 Krise des Unternehmens
                                                                                                                       30.04. 09.00 – 12.30 Uhr          Büro oder Homeoffice, ONLINE
                                                             68    Kuriositäten

36     Aktuelles Interview
  36 Interview mit der Präsidentin der IHK Schleswig-
		 Holstein, Friederike C. Kühn                                                                                        Online-Seminar im Abo:
                                                                                                                       Fachkurs Umsatzsteuer I bis VIII
38     Was sonst noch interessiert
  38 DStV-Frauenpower im steuerpolitischen Berlin
  40 Wie sind Bezieher einer Versorgung wegen
		 Alters in einer daneben ausge­übten abhängigen
		 Beschäf­tigung im Sinne der Sozialversicherung
		abzurechnen?
                                                             Beilagen
                                                                   BMD
                                                                   Beck
                                                                   Steuerberaterverband Köln, Rügener Steuerfachtage                          2021
                                                                                                                       31.05. | 10.06. | 16.06.
                                                                                                                                                   Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
                                                                                                                       29.04. | 03.05. | 12.05. | 20.05. | 27.05. |

                                                                                                                       + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
                                                                                                                                                                                             jeweils 09.00 – 12.00 Uhr

                                                                                                                                     einzeln oder im Abo zu buchen – Infos unter www.stbvsh-seminare.de
                                                                                                                                                        Büro oder Homeoffice, ONLINE
                                                                                                                       + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 2                                                                                                                                                             Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 3
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                               SCHLESWIG-HOLSTEIN                                     STEUERBERATERVERBAND                                       SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                                WICHTIGE TERMINE                                                                                                  WICHTIGE TERMINE

                                           Online-Seminar | E-Rechnung – Basis/Grundlagen
                                           Elmar Mohl
                                                                                                                          Online-Seminar im Abo:
                                                                                                                          Monatliches Steuer-Update

                                                                                                                                                  2021
 04.05. 09.00 – 12.30 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE

 			                                       Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft
 		                                        Hans-Wilhelm Giere
                                                                                                                          		                                    Markus Perschon
 05.05.       09.00 – 17.00 Uhr            Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

 			                                       Online-Seminar | Tax-Update Einkommen-/Lohnsteuer II		                         22.04. | 21.05. | 18.06. | 13.08. | 16.09. | 05.11. | 10.12.           jeweils 09.00 – 10.30 Uhr
 			                                       Michael Seifert
                                                                                                                          + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
 05.05. 13.00 – 14.30 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE                                                     Das Abonnement ist NICHT zeitlich begrenzt! Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das
                                                                                                                           Abonnement läuft so lange weiter, bis Sie es kündigen. Dies ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen
 			                                       Online-Seminar | Jahresabschluss intensiv                                                zum Monatsende möglich. Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
 			                                       Jürgen R. Schott
 06.05. 09.00 – 16.00 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE

 		                                        Online-Seminar | E-Rechnung – Aufbau
 			                                       Elmar Mohl

                                      2021
 18.05. 09.00 – 12.30 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE

 			                                       Stier im Talk – Entgeltabrechnung III
 			                                       Markus Stier
 25.05. 09.00 – 11.00 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE

 			                                       Künstlersozialabgaben

                                                                                                                               WENIGER PAPIER
 			                                       Jörg Romanowski
 01.06. 09.00 – 12.00 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster
 			                                       – – – – – – – – – – – – – – –                      –   –   –   –   –   –   –
 			                                       Prüfungsschwerpunkte bei der BP der DRV –
 			                                       Schwerpunkt: Mindestlohn
 			                                       Jörg Romanowski
 01.06. 13.00 – 17.30 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

                                                                                                                               MEHR EFFIZIENZ
 			                                       Das Mittagessen ist bei Buchung beider Veranstaltungen inklusive.
 3 Termine		                               Personengesellschaften
 jeweils 08.30 – 13.30 Uhr                 Jens Thomsen
 04.06. | 07.06. | 11.06.                  Kiek In!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster

 			                                       Online-Seminar | Tax-Update Einkommen-/Lohnsteuer III
 			                                       Michael Seifert
 08.06. 09.00 – 10.30 Uhr                  Büro oder Homeoffice, ONLINE

 			                                       Baunebenlohn 2021
 			                                       Volkmar W. Brettmeier
 09.06. 09.00 – 17.00 Uhr                  Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Straße 2–4, 24537 Neumünster             www.buerokompetenz.de/it-loesungen/steuerberater
 			                                       Betriebliche Altersvorsorge
 			                                       Jörg Romanowski
 10.06. 09.00 – 16.00 Uhr                  Hotel Prisma, Max-Johannsen-Brücke 1, 24537 Neumünster

 			                                       Kassenführung 2021
 			                                       Gerd Achilles
 15.06. 09.00 – 17.00 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

                                              Änderungen vorbehalten!!!
                             Bitte beachten Sie die Hinweise auf www.stbvsh-seminare.de.

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 4                                                                                                                                                                 Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 5
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                               SCHLESWIG-HOLSTEIN
                                                                                                                           Meine Kanzlei online bestens präsentiert?
                                                 NEUE MITGLIEDER                                                                 Dann jetzt Profil anlegen!
  ab 1. Januar 2021
    Timo Bobzien                                  StB                                     Bornhöved
    Christian Engels                              StB                                     Wittdün/Amrum
    Christine Heine                               StBin                                   Hamburg
    Joern Heinemann                               StB                                     Oststeinbek
    Chris Jeska                                   StB                                     Rendsburg
    Robin Kähler                                  StB                                     Eutin
    Karen Kruse                                   StBin                                   Elmshorn
    Michael Mier                                  StB                                     Mölln
    Theresa Steeger                               StBin                                   Itzehoe
    Jana Wendt                                    StBin                                   Quickborn
    Andrea Wolken                                 StBin                                   Hamburg
    Marcel Ziemke                                 StB                                     Nortorf

                                           AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER

  ab 1. Januar 2021
  Paul Lasse Tiedemann                                                                   Kropp

  Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband.

            Spende statt Weihnachtskarten                                                                                                                                                                 Corona
                                                                                                                                                                                                          gemeinsam
Im vergangenen Jahr haben Vorstand und                                      Ende November 2020 hatte der NDR die
Präsidium beschlossen, die Tradi­     tion des                              Benefizaktion „Hand in Hand für Nord­                                                                                         bewältigen.
Versandes von Weih­nachts­karten einzustel-                                 deutschland: Corona-Hilfe – gemeinsam
                                                                                                                                                                                                          www.datev.de/corona
len und den Betrag in Höhe von 1.000 Euro                                   für den Norden“ gestartet, um benach­tei­­
zukünftig einer wohltätigen Orga­­ni­sation zu-                             lig­te Menschen zu unterstützen, die durch
kom­men zu lassen. Die Corona-Pandemie                                      die Pandemie besonders in Not geraten
hat uns gezeigt, wie viele Orga­   nisationen                               sind. Der gesamte Erlös kommt jetzt den
                                                                                                                               Legen Sie auf DATEV SmartExperts Ihr individuelles Kanzleiprofil mit
sich für das Gemein­wohl einsetzen und eine                                 Hilfs­projekten der Caritasverbände und
                                                                                                                               Ihrem Angebot und den Kriterien der für Sie passenden Mandate an.
Unterstützung verdienen. Im letzten Jahr                                    des Diakonischen Werkes im Norden zugu-
                                                                                                                               Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in welchem Umkreis anbieten
haben wir uns für das Projekt „Hand in Hand für Nord­          te, die im Jahr 2020 die Partner der Aktion waren.
                                                                                                                               möchten. So können Sie bald von potenziellen Mandanten online
deutsch­land“ entschieden. Die NDR-Benefizak­tion wid-         „Hand in Hand für Norddeutschland“ hat mit der letz­-
met sich einmal jährlich Menschen in unserer Gesellschaft,     ten Aktion den bisher höchsten Betrag in der zehnjähri-         gefunden und einfach kontaktiert werden. Und das Beste: Als Angebot

die Hilfe und Unter­stützung brauchen. Die zweiwöchige         gen Geschich­  te der NDR-Spendenaktion gesammelt:              Ihrer Genossenschaft ist dieser Service für DATEV-Mitglieder kostenfrei!
Programm­aktion jeweils im Dezem­ber berichtet über ein        Genau 6.439.301,17 Euro gingen auf das Spendenkonto
jährlich wechselndes The­ma, informiert über die Betrof­fe­    bis Ende Januar 2021 ein.
nen und ihre Schicksale, über die Arbeit des Aktionspart­      Wir freuen uns sehr, ein Teil dieser tollen Initiative zu       www.smartexperts.de/experte
ners und ruft zum Spenden auf.                                 sein.

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 6
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                          SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN

     Das Arbeitgebersiegel „Exzellenter
                                                                                                                       900 Grad Steuerberatung, Kiel u. a.                 Jaich und Vangerow mbH, Kappeln                      Klaus Meier, Kiel

     Arbeitgeber in der Steuerberatung“                                                                                                  Die für die Nachwuchssicherung sehr relevante Aus­
                                                                                                                                                                                                      Erkenntnisse und Ergebnisse
                                                                                                                                         bil­dungs­quote in den beteiligten Kanzleien bewegt sich
                                           Ergebnisse und Erkenntnisse                                                                   mit 10 % auf einem derzeit befriedigenden Niveau.
                                                                                                                                         Um den steigen­den Personalbedarf der Kanz­leien auch        Die Weiterentwicklungen:
      um ersten Mal suchte der Steuerberaterverband                                                                                      in Zukunft gut abdecken zu kön­nen, setzt dies eine
 Z    Schleswig-Holstein e. V. im Jahr 2020 exklusiv
                                                          Auswertung der Ergebnisse
                                                          Den Kanzleien wurden im Rahmen der unter­schied­                               hohe Über­nah­me­quote nach Ausbil­dungs­ende und
                                                                                                                                                                                                      Kanzleien in Bewegung
                                                                                                                                                                                                      In den Ergebnissen ist erkennbar, dass ein Großteil der
unter seinen Mitgliedern die Kanzleien und Büros,         lichen Aus­­zeich­nungs­pa­ke­te eine Aufbereitung der                         eine konsequente Fort­    führung der starken Ausbil­        Kanz­leien – über alle Kanzleigrößen verteilt – im Rah­men
die als „Exzellenter Arbeitgeber in der Steu­er­be­ra­    Ergeb­nisse bis hin zu Vergleichswerten und konkre­ten                         dungs­anstrengungen in den Kanz­­leien vor­aus.              ihrer Strategie die Digitalisierung hoch priorisiert und die
tung“ ihren Mitarbeiterinnen und Mitar­bei­tern ein       Hand­­lungs­­empfehlungen zur Ver­fügung gestellt.                             Die Personalaufwendungen nehmen mit durchschnitt­            Mög­lichkeiten der Digi­ta­li­sie­rung sowohl für die Opti­
ausgezeichnetes Arbeitsumfeld bieten.                                                                                                    lich 53 % einen signifikanten Anteil an den Gesamt­          mierung der internen Orga­nisa­tion/Prozesse als auch für
                                                          Insgesamt haben sich im Jahr 2020 landesweit 32 Kanz­                          auf­wen­dun­gen der Kanzleien ein und bewegen sich           eine verbesserte Zusam­menarbeit mit den Mandanten nutzt.
                                                          ­­­leien für das Arbeitgebersiegel des Ver­bandes bewor­
2020 – ein erweitertes Angebot                               ben. Nach Auswertung der Umfra­ge­ergebnisse durch
                                                             die PAON GmbH erhielten 29 Kanzleien durch den
Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit dem             Ver­band das Qualitätssiegel und dürfen sich bereits
Arbeitgebersiegel im Landesverband Niedersach­sen/           ab Januar 2021 stolz „Exzel­lenter Arbeitgeber 2021“
Sachsen-Anhalt konnte der Steuerberater­      v er­
                                                  b and      nennen.
Schles­­wig-Holstein e. V. bei der erstmaligen Durch­        Nicht nur die gute Resonanz für das erste Jahr der
füh­rung im Jahr 2020 von einem inhaltlich erwei-            Durch­führung war erfreulich, sondern auch dass sich
terten Rahmen in der Durch­führung profitieren, der          Steu­er­beratungen von verschiedenen Kanzleigrö­ßen
insgesamt auf eine positive                                                       für das Arbeit­gebersiegel bewor-
Resonanz gestoßen ist:                                                            ben haben. Die Kanz­    leien mit
                                                                                  25–50 Beschäf­­tigten stellten mit                       Abb. 1                                        Abb. 2
Ergänzende Mitarbeiter­                                                           41 % den größ­ten Anteil (siehe
befragung                                                                         Abb. 1). Regio­nal gab es eine                         damit auf einem ähnlichen Niveau der Kanzleien
Für eine noch breitere Ent­                                                       brei­te Ver­teilung über die ver­                      anderer Landes­verbände (die ebenfalls im Jahr 2020          Involvement – die Mitarbeiter einbeziehen
schei­dungs­basis zur Aus­wahl                                                    schiede­nen Bezirke des Ver­ban­                       das Arbeitgebersiegel vergeben haben).                       Bei den anstehenden Veränderungen werden von den
der „Exzel­lenten Arbeitgeber“                                                    des (siehe Abb. 2).                                    Für die Zukunft wird in den beteiligten Kanzleien über­      „Exzel­lenten Arbeitgebern“ die Beschäftigten aktiv
wurden erstmals neben der                                                                                                                wiegend von einem weiteren Anstieg der Per­sonal­            mit eingebunden, was sich auch seitens der Mitar­
Kanzleibefragung auch eine                                                                                                               kosten ausgegangen.                                          beiter/-innen wertschät­zend in den Ergebnissen der
ergänzende Befragung aus-                                                       Ein Einblick in die teil-                                                                                             Mit­ar­bei­terbefragungen und im Bereich der Mitar­
gewählter Mit­ar­beiter in den                                                  nehmenden Kanzleien                                      Die befragten Kanzleien bewerteten trotz der beson­          beiter­bindung widerspiegelt.
jeweiligen Kanzleien durch­                                                                                                              deren Rahmenbedingungen (infolge der Corona-Pan­             Die bereits in hohem Maße etablierte Form eines
geführt.                                                                        Zu den Personalstrukturen in                             demie) die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr            regelmäßigen Dialogs (z. B. auch im Rahmen von
                                                                                den teilnehmenden Kanz­­l eien                           überwiegend gut und konstant. Für die nächs­ten drei         Mit­ar­bei­ter­ge­sprächen) mit den Beschäftigten nimmt –
Differenzierte Angebote                                                         fällt auf, dass die Bewältigung                          Jahre wird überwiegend eine positive Geschäfts­              sowohl nach der Ein­        schät­
                                                                                                                                                                                                                                       zung der Kanz­  leien als
Mit Blick auf die unter-                                                        der demo­gra­fi­schen Entwicklung                        entwicklung erwartet. Auch danach gehen die be-              auch der befragten Mit­ar­beiter – eine zentrale Rolle
schiedlichen Bedarfe (z. B.                                                     in den nächsten Jahren eine star­                        fragten Kanzleien weiterhin von einer eher steigen­          in der gezielten Mitar­bei­ter­entwicklung als auch zur
bezüglich Teilnahme an                                                          ke Herausforderung für die Kanz­                         den Geschäftsentwicklung aus.                                Personal­bindung ein.
ERFA-Grup­pen oder Bench­                                                       ­leien in Schles­wig-Hol­stein wer­­
mark-Ergeb­n is­s en) konnten                                                    den wird. Bereits knapp 18 %
die Kanzleien zwischen drei                                                      der Beschäftigten sind älter als      Oelerking, Bröcker, Hamann, Kiel                    Bodenstein Bochmann & Partner mbB, Pinneberg         Naß, Lindemann & Gehrt, Fahrdorf
unterschiedlichen Aus­­zeic­h­                                                   60 Jahre, rund 42 % älter als
nungs­paketen wählen.                                                            50 Jahre.

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 8
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH,
                                                                                                                                                                     Nortorf

Lanbin und Partner GmbH, Neustadt u. a.              Parbs & Osterloh, Bordesholm                           FWL Steuerberatungsgesellschaft, Hohenwestedt            Wohlert, Aldag & Partner mbB, Itzehoe                    Die-Treu Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH,   Spieckermann | Goetz Steuerberater PartG mbB, Kiel
                                                                                                                                                                                                                              Nortorf u. a.

                  Kontinuierliche Personal­entwicklung als                          Veränderungen in der Branche ist es jedoch wich­tig,                                              halten. In puncto Wis­sens­trans­fer, z. B.                                             Anforderungen der unterschiedli­
                  Stärke nutzen                                                     in Zukunft auch den mittel- und langfristigen Pla­nungs­                                          bei der internen Weitergabe von Wissen                                                  chen Kanz­lei­größen gerecht zu wer-
                  In nahezu allen beteiligten Kanzleien wird einer kon­se­          horizont stärker in den Fokus zu nehmen, um z. B.                                                 nach Qua­li­fi­zie­rungs­maßnahmen oder                                                 den, werden diese Gruppen in zwei
                  quenten internen Personalentwicklung – von der Nach­              auf neue Qualifikations­an­for­de­run­gen im Rah­men                                              der Transfer von Erfah­rungswissen von                                                  Ausprägungen stattfinden – zum einen
                  wuchsgewinnung bis hin zur kontinuierlichen Quali­fi­             der Digitalisierung bei der Per­so­­nal­ge­win­nung/-ent­                                         erfahrenen Mit­arbeiter/-innen auf jün-                                                 für Kanzleien mit bis zu 15 Mit­ar­
                  zierung – eine sehr hohe Bedeutung in der Personalarbeit          wicklung gezielter reagieren zu können.                                                           gere Kol­  le­
                                                                                                                                                                                                   g­en, ergibt sich für ein                                                  beitern und zum anderen für Kanz­
                  der Kanzleien eingeräumt und ist eine klare Stärke der                                                                                                              Großteil der teilnehmenden Kanzleien                                                    leien mit mehr als 15 Mitar­beitern.
                  gesamten Branche, die am Arbeits­markt noch stärker               Personalmarketing – Gutes tun und darüber                                                         noch ein Entwick­lungs­bedarf.
                  positioniert werden kann. Als Differenzierungsmerkmal             reden                                                                                                                                                                                     Falls auch Sie Interesse an der Teil­
                  zwischen den Kanz­leien ist dieser Aspekt aufgrund des            In diesem Handlungsfeld wurden große Unter­schiede                                                                                                                                        nahme für das Arbeitgebersiegel des
                  großen Nut­zungs­­grades nur sehr bedingt wirksam.                zwischen den Kanzleien als auch der stärkste Hand­                                                Fazit                                                                                   Steuerberaterverbandes Schles­­w ig-
                                                                                    lungsbedarf deutlich. Im Vergleich zu den übrigen                                                                                                                                         Holstein e. V. haben: Im Oktober 2021
                   Personalbindung – attraktive Arbeits-                            Handlungsfeldern ist dieses Feld noch die „Achilles­                                              Mit der Bewerbung für das Arbeit­ge­ber­                                                startet die nächste Runde!
                  ­umge­bung Steuerberatung                                         ferse“ vieler Kanzleien, da die Mög­lich­keiten zur Be-                                           ­siegel haben die teilnehmenden Kanz­
                  Bei der Bindung der Beschäftigten werden von den                  stim­mung bzw. Vermarktung der eig­enen Arbeit­ge­ber­                                             leien aktiv die Möglichkeit genutzt,            Uwe Loof
                  teilnehmenden Kanzleien immer mehr Möglich­kei­                   marke teilweise noch unzureichend genutzt werden,
                  ten genutzt, u. a. auch durch verbesserte Führungs­               und dies bei einer erkennbar steigenden Zunahme wei­                                              … sich strukturiert mit den Chancen und Her­aus­-
                  struk­­turen (z. B. Aufbau von Teamleitungs­funk­tio­nen          terer Wettbewerber (z. B. Finanz­be­hör­den und Indus­                                              forderungen der Personalarbeit ihrer Kanzlei
                  in Groß­kanz­leien) und eine zielgerichtete Wei­ter­ent­          trie). Es gilt im Per­so­nal­marketing vor allem die Allein­                                        auseinanderzusetzen,
                  wicklung der bestehenden Vergütungs­sys­te­me, bei                ­stel­lungs­merk­male der Kanzlei und der eigenen Ar-
                  denen Zusatz- und Sozial­leis­tungen eine immer stär-              beit­ge­bermarke deutlicher herauszustellen. Dies gilt                                           … ihre eigene Entwicklung im Vergleich zu ande-
                  kere Rolle spielen.                                                für alle Kanz­lei­grö­ßen.                                                                         ren Kanzleien zu reflektieren,

                                                                                    Personalgewinnung – den richtigen Mix nutzen                                                      … ein Arbeitgebersiegel zu erhalten, mit dem die
                  Erkennbare Handlungsbedarfe                                       In der Personalgewinnung werden von den Kanz­lei­                                                   Kanzlei als Arbeitgeber positiv wahrgenommen
                                                                                    en überwiegend noch traditionelle Methoden in der                                                   wird und sich aktiv am Markt positionieren kann,
                  Kanzleistrategie – die Zukunft aktiv gestalten                    Personalgewinnung genutzt; die klassische Stel­len­
                  Angesichts der zahlreichen, parallelen Verän­de­run­gen in        aus­schreibung dominiert dabei unver­än­dert. Um auf                                              … an einem durch den Verband organisierten                           Uwe Loof ist geschäftsführender Gesellschafter
                  der Steuerberatung als auch im Umfeld der Branche ist             den steigenden Per­sonalbedarf (sowohl in quantitativ                                               Erfahrungsaustausch und einem spezifischen                         der PAON GmbH (www.paon.de), die als
                  es wichtig, die langfristige Ausrichtung der Kanzlei für          als auch qualitativer Hinsicht) angemessen reagieren                                                Quali­fi­zierungsangebot teilzunehmen,                             Kooperationspartner des Steuerberaterverbandes
                  alle Beschäftigten transparent zu gestalten. In diesem            zu können, ist es erforderlich, dass von den Steu­er­                                                                                                                  Schleswig-Holstein e. V. bei der Vergabe des
                  Punkt sieht ein Teil der teilnehmenden Kanzleien für die          be­ratungen stärker das gesamte Spek­­trum von Metho­                                             … die Bindung der eigenen Mit­ar­bei­ter/-innen an                   Arbeitgebersiegels und den weiteren Schritten
                  Zukunft noch einen konkreten Handlungsbedarf und                  den/Instru­men­ten in der Personal­gewinnung genutzt                                                die Kanzlei zu stärken.                                            fachlich unterstützt.
                  wei­tere inhaltliche Optimierungsmöglichkeiten.                   wird. Dies gilt hier auch vor allem für die Nutzung
                                                                                    digitaler Lösungen.                                                                               Und für die ausgezeichneten „Exzel­lenten Arbeit­ge­
                  Personalplanung – mehr als Navigation auf Sicht                                                                                                                     ber 2021“ werden ERFA-Gruppen angeboten, die
                  Die bisherigen Personalplanungen der Kanzleien fo-                Personalentwicklung – Wissen transferieren                                                        sich unter anderem mit der offensiven Vermarktung                    Für Rückfragen oder Interviews:
                  kussieren bislang überwiegend eher den kurzfris­ti­               Mit der kontinuierlichen Qualifi­zie­rung wird die Wis­                                           des Arbeitgebersiegels sowie dem Thema „Wie wer­                     Tel. 0511/533 554 60 oder
                  gen Betrach­tungszeitraum. Mit Blick auf die star­ken             sensbasis in den Kanz­lei­en auf einem guten Niveau ge-                                           de ich ein besserer Arbeitgeber?“ befassen Um den                    E-Mail: info@paon.de

TaxEagle Hansen und Görlitz mbB, Süderbrarup u. a.    Wolff, Kurczinski & Partner mbB, Hohenwestedt         Strategus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt    Sörensen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Eckernförde   Siemers Steuerberatung, Lübeck                            Schapke & Rickmann StBG PartG mbB, Pinneberg u. a.
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                             SCHLESWIG-HOLSTEIN                                     STEUERBERATERVERBAND                                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            SCHWERPUNKT: INSOLVENZ                                                                                                      SCHWERPUNKT: INSOLVENZ

          Besonderheiten der Finanzbuch­                                                                                quo bezüglich der Vermögens- und Schuldenpositionen
                                                                                                                        zu diesem Stichtag (also Ende des Zeitraums A) fest-
                                                                                                                                                                                                 Gleiches gilt für andere Dauerschuldverhältnisse wie
                                                                                                                                                                                                 beispielsweise Telekommunikations-, Wartungs-,

           haltung im Insolvenzverfahren                                                                                zuhalten. Insofern sind Tätigkeiten wie bei einem
                                                                                                                        Jahresabschluss durchzuführen, um dem Grundsatz
                                                                                                                                                                                                 Tankkartenverträge sowie Versicherungen, deren
                                                                                                                                                                                                 Abrechnungszeiträume aufzuteilen sind. Neben der
                                                                                                                        der Vollständigkeit gemäß § 239 Abs. 2 HGB, § 246                        Inventarisierung von Fertig- und Halbfertig­erzeug­
                                    Wichtige Tipps, die der Situation Rechnung tragen                                   Abs. 1 HGB zu gewährleisten. So muss eine Inventur                       nissen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist zudem
                                                                                                                        durchgeführt werden, bei der neben Fertig- und Halb­                     eine Inventarisierung und Bewertung des Anlage­
       as Insolvenzverfahren in Eigen­                                       chend der betrof­fenen Zeit­räume – bei­   fertigerzeugnissen auch die Roh-, Hilfs- und Betriebs­                   vermögens zum Stichtag der Antragstellung notwen-
 D     verwaltung erfordert erhebli­                                         spielsweise mit einem Stempel (A, B        stoffe sowie die sonstigen Vermögenswerte aufzu-                         dig. Diese wird häufig durch einen unabhängigen
che Anpassungen und Mehrarbeit in                                            oder C) – zu kennzeichnen und dies         nehmen sind. Sofern (einfache) Eigentums­vor­behalte                     Sach­­verständigen vorgenommen. Hierbei erfolgt in
der Finanzbuchhaltung. Sie muss so                                           auch in Buchungs­texten oder in ande-      auf Vorräten bestehen, sind diese zu dokumentieren.                      der Regel eine Bewertung des Anlagevermögens nach
beschaffen sein, dass sie den unter-                                         rer geeig­neter Weise (z. B. Belegart,     Sollten Dauerlieferverträge bestehen, für die im Unter­                  Liquidations- sowie Fortführungswerten.
schiedlichen Zielgruppen, zum Bei­                                           Buchungs­  kreis) im Buchungssystem        nehmen Verbrauchserfassungsgeräte im Einsatz sind,
spiel Finanzpartnern, Gläubiger­aus­                                         zu dokumentieren.                          muss bei der Inventur der Verbrauch ermittelt und                        Um den Stand der Forderungen und Verbindlichkeiten
schuss, dem (vorläufigen) Sach­wal­                                                                                     dokumentiert werden. Die betroffenen Lieferanten                         bei Antragstellung zu dokumentieren, sollte zudem,
ter und der Geschäftsführung, die                                            Auch die Belegablage sollte differen-      und Dienstleister sind über die Insol­venzantragstellung                 sobald die Geschäftsvorfälle bis zum Stichtag buchhal­
wirtschaftliche Entwicklung für je-                                          ziert nach den Zeiträumen organisiert      zu informieren und eine Zwi­schen­abrechnung ist an-                     terisch erfasst wurden, ein Ausdruck der OPOS-Liste
den Verfahrensabschnitt vollstän-                                            werden. Die angepasste Buchhaltung         zufordern.                                                               sowie der Summen- und Saldenlisten nach Debitoren
dig, transparent und richtig darlegt.                                        muss gewährleisten, dass auf Ver­bind­                                                                                          und Kreditoren erfolgen. Zusätzlich zur
Nur so ist gewährleistet, dass die                                           lichkeiten, die vor Antragstellung ent­                                                                                         herkömmlichen Finanzbuchhaltung muss
Verfahrensbeteiligten Entschei­dun­                                          standen sind, im Grundsatz keine Zah­                                                                                           ab Insolvenz­an­trag­stellung parallel auch
gen zur Fortführung des Unter­neh­ Enrico-Karl Heim                          lungen mehr geleistet werden. In Aus­        Da geht was!                                                                       eine Insolvenzbuchhaltung geführt wer-
mens sachgerecht treffen können und                                          nahmefällen können in Abstimmung                                                                                                den. Diese Einnahmen- und Ausgaben­
die Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens in Eigen­        mit dem vorläufigen Sachwalter auch Verbind­lich­           Mit der MBG gehts weiter.                                                          rech­nung wird in der Regel von externen
verwaltung gewährleistet werden kann.                         keiten aus dem Zeitraum vor Insolvenzantragstellung         Wir bringen Ihre Idee auf                                                          Dienst­leis­
                                                                                                                                                                                                                        tern erstellt. Daher muss ein
                                                              bedient werden.                                             den Weg, schließen Eigen-                                                          Datenaustausch zwischen dem Unter­neh­
In der Finanzbuchhaltung gelten auch in der Insol­                                                                        kapitallücken und stärken                                                          men und dem externen Dienst­leister orga-
                                                                                                                          Ihr Unternehmen.
venz die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.              Um den umfassenden Berichtspflichten nachkommen                                                                                                nisiert und eingerichtet werden. Auch die
Allerdings muss zusätzlich den insolvenzspezifi­schen         zu können, muss des Weiteren sichergestellt wer­den,        Jetzt erst recht.                                                                  Belegablage muss an die Insolvenz­buch­
Besonderheiten Rechnung getragen werden. In einem             dass über die jeweiligen Zeiträume bzw. zu den je-                                                                                             haltung angepasst werden. Sowohl der
Insolvenzverfahren müssen zunächst vier Perioden              weiligen Stichtagen Auswertungen möglich sind                                                                                                  originale Beleg (Ein- und Ausgangs­rech­
bzw. Stichtage voneinander getrennt betrachtet wer-           (z. B. GuV, OPOS-Liste, Entwicklung der For­de­run­                                                                                            nung) als auch der originale Kon­toauszug
den (siehe Abb. 1):                                           gen aus dem Zeitraum A während des vorläufigen Ver­                                                                                            muss für die Kassenprüfung in separaten
                                                              fahrens u. a.).                                                                                                                                Ordnern abgeheftet werden.
A. Zeitraum vor Antragstellung
                                                              Im Hinblick auf steuerliche Aspekte sowie die Bil­
B. Vorläufiges Verfahren (oder auch Insolvenz­-               dung von (mehreren) Rumpfwirtschaftsjahren sollte                                                                                             Zeitraum des vorläufigen
   eröffnungsverfahren)                                       frühzeitig die Mehrmandantenfähigkeit der Software                                                                                            Verfahrens
                                                              geprüft und ggf. mit einem Dienstleister notwendige
C. Eröffnetes Verfahren und                                   Anpassungen vorab organisiert werden.                                                                                                         Im Zeitraum des vorläufigen Verfahrens
                                                                                                                                                                                                            werden im Regelfall bestimmte Zahlungen
D. Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens                                                                                          MBG                                                                      nicht mehr geleistet, so z. B. Löhne und
                                                              Stichtag Antragstellung                                       Schleswig-Holstein
                                                                                                                                                                                                            Gehälter für die Dauer des Insol­venz­geld­
Für die Zuordnung von Geschäftsvorfällen in diese                                                                                                MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft              zeitraums. Unabhängig von der Zahlung
Zeiträume ist, wie außerhalb der Insolvenz, der Lie­fer-      Der Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist ein                                  Schleswig-Holstein mbH                                     sind diese Aufwände jedoch vollständig
oder Leistungszeitpunkt und nicht das Rech­nungsdatum         ers­ter, wesentlicher Stichtag, für den in der Finanz­                             Im „Haus der Wirtschaft“ – Finanzforum                     buchhalterisch zu erfassen. Die Lohn-
                                                                                                                                                 Lorentzendamm 21 / 24103 Kiel
entscheidend. Daher ist es in einem Verfahren hilf-           buchhaltung die Prozesse angepasst und Handlungen                                  Telefon 0431 66701 3586 / www.mbg-sh.de                    und Gehaltsabrechnung muss in vollem
reich, die Belege zu den Geschäfts­vor­fällen ent­spre­       vorbereitet werden müssen. Hier gilt es, den Status                                                                                           Umfang gebucht werden. In dem Maße,

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 12                                                                                                                                                                                Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 13
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN                                    STEUERBERATERVERBAND                                                   SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            SCHWERPUNKT: INSOLVENZ                                                                                          SCHWERPUNKT: INSOLVENZ

in dem diese Verbindlichkeiten nicht bezahlt werden,        es wurde ein Treuhandkonto für die offenen Mas­-
werden Insolvenzforderungen gegen das Unter­neh­            se­verbindlichkeiten aus dem vorläufigen Verfah­-
men aufgebaut, die später als angemeldete Tabellen­         r­ensabschnitt eingerichtet. Das Guthaben auf dem                                                          Insolvenzablauf
forderung zu erwarten sind. So werden beispielswei-         Treuhandkonto muss dabei ausreichen, um sämt-
se die über das Insolvenzgeld (vor-)finanzierten Löhne      liche offenen und potenziell noch entstehenden
und Gehälter der Mitarbeiter später von der Bundes­         Verbindlichkeiten aus dem vorläufigen Ver­    fah­
agentur für Arbeit als Insolvenzforderung zur Insol­        renszeitraum zu begleichen.                             Vor Insolvenz-                    Vorläufiges                          Eröffnetes                      Nach Aufhebung des
venz­tabelle angemeldet.                                                                                            antragstellung                Insolvenzverfahren                   Insolvenzverfahren                  Insolvenzverfahrens

                                                         Alternativ können vor der Eröffnung auch Vorkassen
                                                                                                                                                                       zusätzlicher                         zusätzlicher
Die Summe der Verbindlichkeiten aus Lohn und Ge-         für potenzielle Ansprüche aus dem vorläufigen Ver­                                                            HGB-Jahres-                          HGB-Jahres-
halt entspricht also den Ansprüchen der Agentur für      fahrenszeitraum an die Lieferanten überwiesen wer-                                                             abschluss                            abschluss

Arbeit sowie den eventuell bestehenden – darüber         den, sodass nach der Eröffnung keine „B-Verbind­lich­        Zeitraum A                      Zeitraum B                          Zeitraum C                           Zeitraum D
hinausgehenden – Arbeitnehmeransprüchen. Um die          keiten“ vom Unternehmen bezahlt werden müssen.
Zahlungsströme selbst steuern zu können und da-          Es ist daher wichtig, dass die Belegführung eine
durch die Masse zu sichern, empfiehlt es sich, sämt-     kla­re Abgrenzung der einzelnen Ansprüche ermög-
liche Einzugsermächtigungen zu widerrufen und auf        licht.                                                                                                                                                   Quelle: Heim Wirtschaftskanzlei
Zahlung per Überweisung umzustellen.
                                                                                                                  Abb. 1: Verfahrensabschnitte Insolvenzverfahren: Besonderheiten der Finanzbuchhaltung
Auch Kredit- und Tankkarten sollten ab Beginn des        Zeitraum ab Eröffnung des Verfahrens
vorläufigen Verfahrens nicht mehr genutzt werden.
Sofern dadurch erhöhte Barauszahlungen aus der           Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Zeitraum C)      Nach Erhalt der neuen Betriebsnummer sind die Mit­                  eine Vielzahl von Detailfragen aufkommen, die es zu
Kasse zu erwarten sind, ist im Gegenzug der Kas­         beginnt ein neues Wirtschaftsjahr, das bis zum Tag       arbeiter nach der Verfahrenseröffnung bei den Sozial­               klären gilt und auf die hier nur am Rande eingegan-
senbestand zu erhöhen. Falls im Unternehmen noch         der Aufhebung des Verfahrens andauert. Somit muss        ver­ s icherungsträgern abzumelden und umgehend                     gen werden konnte.
nicht etabliert, sind strenge Freigabeprozesse für       kurz vor der Verfahrenseröffnung eine weitere Inven­     unter der neuen Betriebsnummer anzumelden. Jah­
Aus­zah­lun­gen und Bestellungen einzurichten, deren     tur durchgeführt sowie im Anschluss ein weiterer         res­­ent­geltmeldungen müssen für das abgeschlossene
Umfang und Ausgestaltung mit dem vorläufigen             Jah­­resabschluss erstellt werden (Rumpfwirtschafts­     Wirt­schaftsjahr erstellt und an das Finanzamt über-                 Zum Autor
Sachwalter abgestimmt werden sollten.                    jahr). Umfang des Jahresabschlusses und ggf. beste-      mittelt werden.                                                      Enrico-Karl Heim ist Dipl.-Finanzökonom,
                                                         hende Testatspflicht sollten mit dem Sachwalter und                                                                           Insol­venz- und Nachlassverwalter, Wirt­schafts­
Zur Schaffung von Transparenz und Kontrolle und          dem Steuerberater abgestimmt werden.                                                                                          revisor, Treuhänder, Steuerberater und Sach­
somit zur Steuerung des Unternehmens ist in Zusam­                                                                Zeitraum ab Aufhebung des Verfahrens                                 walter nach § 270 InsO bei der Heim Wirt­
menarbeit mit dem Controlling die Einführung von         Der Jahresabschluss muss die zu erwartenden                                                                                   schaftskanzlei.
zusätzlichen Tools und Informationssystemen erfor-       Forderungen der Mitarbeiter beinhalten, die als          Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Zeitraum D)                   Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. Restruk­
derlich, welche die Vertretungsorgane des eigen­ver­     Tabellenforderung angemeldet werden können (z. B.        beginnt ein weiteres neues Wirtschaftsjahr. Daher ist                turierung, Sanierung, Insolvenzver­wal­tung,
waltenden Schuldners bei der Aufgabe der Masse­          Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Differenz zwi-         auch für diesen Stichtag ein weiterer Jahresabschluss                Mergers & Acquisitions sowie Insolvenz- und
sicherung unterstützen. Dringend erforderlich sind in    schen regulärem Gehalt und Beitragsbemes­      sungs­    zu erstellen und die entsprechenden Jahres­abschluss­                Steuerrecht.
der Eigenverwaltung (Tages-)Reportings und eine          grenze, Überstunden, sonstige tarifliche Ansprüche       arbeiten sind erneut durchzuführen. Dabei ist beson-
rollierende Liquiditätsplanung – mindestens auf          etc.). Sofern diese Ansprüche nicht laufend gebucht      ders zu beachten, dass durch die Verzichte der unge-                 Kontakt für Rückfragen:
Wochenbasis – über einen mittelfristigen Zeitraum.       werden, sind sie separat auf diesen Stichtag zu erfas-   sicherten Gläubiger ein Sanierungsgewinn entsteht.                   heim.wirtschaftskanzlei@gmx.de
Mit der Insolvenzeröffnung beginnt sowohl ein neuer      sen.                                                     Einhergehend mit der Ausbuchung der Verzichte in
Verfahrensabschnitt als auch ein neues Wirt­schafts­     Gleichzeitig wird eine neue Steuernummer für das         der Buchhaltung muss der Sanierungsgewinn als
jahr.                                                    Unternehmen benötigt, die beim zuständigen Finanz­       außer­ordentlicher Ertrag von der Buchhaltung erfasst
Vor der Eröffnung ist zu beachten, dass sämtliche        amt zu beantragen ist. Die Umsatzsteuer-ID-Nummer        werden. Die Befriedigung der verbleibenden Plan­
Masseverbindlichkeiten aus dem vorläufigen Ver­fah­      ändert sich nicht. Unter der bisherigen alten Steu­er­   ver­bindlichkeiten muss zu den jeweils im Insol­venz­
renszeitraum bis zur Eröffnung beglichen werden          nummer werden die potenziellen Umsatzsteuer­kor­         plan geregelten Fälligkeiten erfolgen.
müs­sen, außer:                                          rekturen erfasst. Darüber hinaus ist auch eine neue
                                                         Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur sowie eine         Der vorliegende Beitrag kann nur erste Eindrücke zu
    es wurden entsprechend Einzelermächtigungen          neue Mitgliedsnummer bei der Berufs­genos­sen­schaft     den Besonderheiten der Finanzbuchhaltung in der
    vom Gericht genehmigt oder                           erforderlich.                                            Insolvenz vermitteln. Die tägliche Praxis zeigt, dass               Quelle: LSWB-Magazin 6/2020

Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 14                                                                                                                                                                      Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 15
Verbandsnachrichten 1 | 2021 - Schwerpunkt: Insolvenz - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN                                  STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            SCHWERPUNKT: INSOLVENZ                                                                                   SCHWERPUNKT: INSOLVENZ

                      Sanierung ohne Insolvenz                                                                  trof­fenen einstimmig angenommen, kann das gesamte
                                                                                                                Verfahren unter der Leitung des Schuldners außerge-
                                                                                                                                                                         Der Restrukturierungsplan im Detail
                                                                                                                richtlich, zeit- und kosteneffizient umgesetzt werden.
                    Neues Gesetz bietet flexiblen Rechtsrahmen für die Restrukturierung                                                                                  Folgende Rechtsverhältnisse können im Restruk­tu­
                                                                                                                Der Schuldner kann aber auch ein Restrukt­ur­ie­rungs­   rie­rungsplan gestaltet werden:
      nternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht,   und damit eine Insolvenz erzwingen. Auch standen       gericht anrufen, um Unterstützung durch folgende
 U    haben seit 1. Januar 2021 mit dem „Stabi­li­sie­   stets erhebliche Rechts­
                                                                                u nsi­
                                                                                     c her­
                                                                                          h eiten im Raum.      „Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente“
rungs- und Restrukturierungsrahmen“ (StaRUG-                                                                    des StaRUG zu erhalten:                                      Forderungen – auch solche, die nur bedingt
Verfahren) eine neue Möglichkeit, sich eigenverant­      Mit einem Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz-,                                                                      oder noch nicht fällig sind.
wortlich zu sanieren und so eine Insol­venz abzuwen-     Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren)
den. Möglich wurde dies durch das Sanierungs- und        können die Rechtspositionen auch gegen den Willen          Abstimmungsverfahren:                                   Absonderungsanwartschaften, z. B. (Grund-)Pfand-
Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG),       einzelner Gläubiger rechtssicher beschnitten werden.       Das Gericht koordiniert die Abstimmung der            	­rechte oder Sicherungsübereignungen
mit dem der Gesetzgeber das deutsche Sanierungsrecht     Es erstreckt sich aber zwangsläufig auf sämtliche          Planbetroffenen über den Restruk­turie­
                                                                                                                                                          rungs­
neu justierte. Durch dieses Rahmengesetz wurden zahl­    Gläubiger. Nachteilig sind insbesondere der erheb-         plan.                                                    Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesell­-
reiche Vorschriften, insbesondere der Insolvenz­ord­     liche Aufwand, die hohen Kosten sowie die obligato-                                                                 schafter (z. B. „Dept-Equity-Swap“)
nung geändert sowie das neue Unternehmens­sta­bi­li­     rischen Informationen der Öffentlichkeit. Letzteres        Vorprüfung des Restrukturierungsplans:
sierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ein-      erschwert einem durch die Insolvenz sanierten              Durch die vorherige Prüfung können Fragen,               Gruppeninterne Drittsicherheiten (Beispiel:
geführt.                                                 Unternehmen oft den Neustart, weil ihm der „Makel“         die für die Bestätigung des Plans wichtig sind,          Ein Tochterunternehmen hat für Verbind­lich­-
                                                         der Insolvenz anhaftet.                                    vorab geklärt werden.                                    keiten des Mutterunternehmens Sicherheiten
Grundlage für das StaRUG-Verfahren ist ein mehr-                                                                                                                             bestellt.)
heitlich angenommener Restrukturierungsplan, der         Das StaRUG-Verfahren bietet nun ein förmliches,            Gerichtliche Bestätigung des Restrukturie­  -
notfalls auch gegen den Willen einzelner Gläubiger       aber flexibles und diskretes Restrukturierungsver­         rungs­plans, sodass dieser auch gegen wider-
durchgesetzt werden kann. Sind sich alle Beteiligten     fahren, das nicht von Minderheiten zu Fall gebracht        sprechende Planbetroffene verbindlich wird.          Forderungen aus laufenden gegenseitigen Verträgen
einig, kann die Restrukturierung ähnlich wie bisher      werden kann und dabei die verbliebenen finanziel­-                                                              (z. B. Miet- und Lieferverträgen) können in den Re-
ohne Hinzuziehung eines Gerichts umgesetzt wer-          len Ressourcen schont – eben das Beste aus zwei            Stabilisierungsanordnung:                            struk­turierungsplan nur insoweit einbezogen werden,
den. Bei Widerständen kann nun aber auch ein Re-         Welten.                                                    Damit kann das Gericht den Schuldner zu-             als Leistungen der Gläubiger bereits erbracht sind.
strukturierungsgericht angerufen werden, um einer                                                                   nächst für drei Monate vor Vollstreckungs-           Für beiderseits unerfüllte Verträge wollte die Bun­
Sanierung zum Durchbruch zu verhelfen.                                                                              und Sicherungsverwertungsmaßnahmen ein-              desregierung mit einer gerichtlichen Vertrags­
                                                         Das StaRUG-Verfahren im Überblick                          zelner Gläubiger schützen und ihm dadurch            beendigung ein fünftes Restrukturierungsinstrument
Das neue Gesetz geht auf die EU-Richtlinie aus dem                                                                  Luft verschaffen, um den Plan ausarbeiten zu         schaffen. Dieses wurde jedoch vom Rechtsausschuss
Jahr 2019 zurück, mit der das Sanierungsrecht har-       Zwingende Voraussetzung für eine Sanierung nach            können.                                              bedauerlicherweise kurz vor der Abstimmung im
monisiert und ein Weg für die frühzeitige und präven­    dem StaRUG ist, dass dem Unternehmen die Zah­                                                                   Bundestag aus der Beschlussvorlage gestrichen. For­
tive Restrukturierung eröffnet werden sollte, um die     lungs­unfähigkeit droht. Es darf aber weder bereits                                                             derungen von Arbeitnehmern aus deren Arbeits­
Zahl der Insolvenzverfahren zu reduzieren. Eigent­       eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein, noch darf   Die Instrumente können je nach Bedarf und unab-          verhältnis einschließlich bestehender Pensions­  an­
lich hätte der Gesetzgeber noch bis 14. Juli 2021 Zeit   eine rechtliche Überschuldung im Sinne der Insol­      hängig voneinander beantragt und kombiniert wer-         sprü­che können überhaupt nicht in den Plan einbezo-
gehabt, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzu-      venzordnung (InsO) vorliegen.                          den. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn mit        gen werden.
setzen. Mit der vorgezogenen Gesetzgebung dürfte                                                                Widerstand einzelner Gläubiger zu rechnen ist. Feh­
sich für viele von der Corona-Krise gebeutelten Unter­   Grundlage für das Verfahren ist ein Restruk­  tu­
                                                                                                         rie­   lende Einstimmigkeit kann dann durch das Gericht         Die Forderung der Kreditwirtschaft, für einen Re-
nehmen eine echte Chance eröffnen, ihr Fortbestehen      rungsplan, der in Form, Inhalt und Funktion einem      ersetzt werden, wenn in allen Gruppen drei Viertel       struk­
                                                                                                                                                                              t urierungsplan auch leistungswirtschaftliche
zu sichern.                                              Insolvenzplan ähnelt. Aus ihm muss sich erschlie-      der Betroffenen zustimmen. Fehlt diese Mehr­heit in      Sanierungsmaßnahmen verbindlich vorzuschreiben,
                                                         ßen, dass die Überwindung der Unternehmerkrise als     einzelnen Gruppen, kann sie unter bestimmten Vor­        blieb ungehört. Dies hätte jedoch der Nachhaltigkeit
Zur Sanierung von drohend zahlungsunfähigen Un-          überwiegend wahrscheinlich gelten kann. Mithilfe       aussetzungen sogar durch einen sog. „Cross-class         von Restrukturierungen und somit dem Gläubiger­
ter­­nehmen standen bislang im Wesentlichen zwei         des Plans können die Rechte der Betroffenen weitge-    Cram-down“ fingiert werden.                              schutz gedient.
Optio­  n en zur Verfügung. Eine Restrukturierung        hend rechtssicher gestaltet werden. Die einzubezie-
konnte auch bisher diskret und flexibel, aber nur        henden Gläubiger können nach sachlichen Kriterien      Mit der Gestaltungskraft des Restrukturierungsplans      Der Restrukturierungsplan wird grundsätzlich durch
außergerichtlich durchgeführt werden, was die            weitgehend frei gewählt und zu Gruppen zusammen-       und der Flexibilität der modularen Instrumente stellt    den Schuldner selbst umgesetzt. Unter bestimmten
Einig­ keit aller Beteiligten voraussetzte. Einzelne     gefasst werden, in denen über die Annahme des Plans    das StaRUG eine Art „Werkzeugkasten“ zur Sanie­          Voraussetzungen (z. B. wenn ein „Cross-class Cram-
sogenannte Akkord­störer konn­ten sie leicht vereiteln   abgestimmt wird. Wird der Plan von allen Plan­be­      rung ohne Insolvenz dar.                                 down“ erforderlich war) wird dem Schuldner vom

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STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            SCHWERPUNKT: INSOLVENZ

                                                                                                                                                                                                                       © www.istock.com – Victoria Gnatiuk
Gericht ein Restrukturierungsbeauftragter zur Seite      dert. So wurde in der InsO der Zugang zum Eigen­
gestellt, der darüber wacht, dass die Interessen der     verwaltungs- und zum Schutzschirmverfahren er-
Gläubiger gewahrt werden. Die im Plan getroffenen        schwert. Die Insolvenzantragsfrist bei Überschuldung
Regelungen (z. B. Zahlungen an Planbetroffene) sind      wurde hingegen von drei auf sechs Wochen verlän-
damit bis zur nachhaltigen Restrukturierung weitge-      gert. Der Zeitraum, über den hinweg eine drohende
hend vor Anfechtungen geschützt. Wenn die Betrof­        Zahlungsunfähigkeit prognostiziert werden muss,
fenen wie im Plan festgelegt befriedigt wurden, wird     wurde auf „in der Regel 24 Monate“ fixiert. Eine
der Schuldner gegenüber diesen von den restlichen        Über­schuldung ist nur noch „in den nächsten zwölf
Verbindlichkeiten befreit.                               Monaten“ auszuschließen. Somit entsteht ein „Zeit­
                                                         fenster“ für das StaRUG-Verfahren. Zu beachten ist
Der gesamte Vorgang der Restrukturierung – gleich        auch, dass im Falle pandemiebedingter Über­schul­
ob er gerichtlich oder außergerichtlich durchgeführt     dungsrisiken der Prognosezeitraum bis Ende 2021 a­uf
wird – findet grundsätzlich ohne irgendeinen Regis­      vier Monate reduziert ist.
tereintrag oder eine anderweitige Veröffentlichung
statt. Damit soll für das sanierte Unternehmen ein       Insgesamt hat das SanInsFoG mit dem neuen StaRUG-
Stigma wie bei der Insolvenz vermieden werden.           Verfahren und den darauf abgestimmten Gesetzes­
                                                         änderungen das deutsche Sanierungsrecht wesentlich
                                                         verbessert. Bemerkenswert ist der präventive Cha­
Pflichten und Haftung der                                rak­ter. Das StaRUG verpflichtet nun auch kleine und
Geschäftsleiter                                          mittlere Unternehmen zum Risikomanagement und
                                                         damit zu einer regelmäßigen Unternehmens- und

                                                                                                                          Wenn Sie die Steuern
An prominenter Stelle (§ 1 StaRUG) wird für Ge-          Finanz­planung. Krisen sollen dadurch früher erkannt
schäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger (also    und Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet
z. B. auch bei einer GmbH & Co. KG) die Pflicht          werden. Den Unternehmen, die das beherzigen, bie-
festgeschrieben, mögliche Krisenursachen zu über-        tet das StaRUG ein diskretes, flexibles, rechtssiche-

                                                                                                                          mal aus der Hand
wachen (Krisenfrüherkennung) und Gegenmaß­nah­men        res und vergleichsweise kostengünstiges Sanierungs­
zu ergreifen (Krisenmanagement). Damit sind künf-        instrumentarium, mit dem sich das Stigma einer
tig auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)           Insolvenz vermeiden lässt. Wer hingegen zu lange
zum Risikomanagement verpflichtet. Auch sie müs-         wartet, hat nunmehr höhere Hürden zu nehmen, um

                                                                                                                          geben müssen
sen zwingend eine fortlaufende Unternehmens- und         sich über eine Insolvenz in Eigenverwaltungsverfah­
Finanzplanung betreiben, um ihre Risiken einschät-       ren zu sanieren. Das neue Recht lässt also hoffen: Es
zen zu können. Diese Pflichten gelten über das StaRUG    dürfte dazu beitragen, die befürchtete coronabeding­te
hinaus – also unabhängig davon, ob eine Restruk­         Insolvenzwelle deutlich abzuflachen.
turierung erfolgt oder nicht.

Während eines Restrukturierungsverfahrens gilt für
die Geschäftsleiter eine besondere Sorgfaltspflicht,
um die Interessen der Gesamtheit aller Gläubiger zu
wahren. Hat der Geschäftsleiter Pflichtverletzungen
zu vertreten, so haftet er persönlich für den Schaden,                                                             Sind Sie im Steuerberaterverband bestens aufgehoben.
der den Gläubigern hierdurch entstanden ist.

                                                                                                                  Denn mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung von HDI haben Sie immer alles fest
Weitere Rechtsänderungen                                                                                          im Griff. Und als Mitglied im Steuerberaterverband profitieren Sie nicht nur von der
                                                         Dipl.-Finanzökonom Enrico-Karl Heim,                     vereinfachten Gesundheitsprüfung, sondern auch noch von vielen weiteren Vorteilen
Mit dem SanInsFoG wurden auch zahlreiche Vor­            Societät für Sanierung und Insolvenzverwaltung,
                                                                                                                  bei unseren Partnern von HDI, DKV und ROLAND-Rechtsschutz. Außerdem werden
schriften anderer korrespondierender Gesetze geän-       Allersberg
                                                                                                                  Sie Teil einer starken Gemeinschaft, profitieren von unserer politischen Interessen­
                                                                                                                  vertretung und können sich auf zahlreichen Veranstaltungen mit Kolleginnen /gen und
                                                                                                                  Gleichgesinnten austauschen.
                                                                                                                                                                                                   Jetzt scannen   &
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Verbandsnachrichten 1/2021   |   Seite 18
STEUERBERATERVERBAND                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN                                  STEUERBERATERVERBAND                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                             SCHWERPUNKT: INSOLVENZ                                                                                         SCHWERPUNKT: INSOLVENZ

      Zeitpunkt der steuerlichen                                                                                    Zeitpunkt der Verlustrealisierung
                                                                                                                                                                                 Az.: IX R 41/14) stellt sich die Rechtslage jedoch
                                                                                                                                                                                 anders dar, wenn die Eröffnung des Insolvenz­ver­fah­

   Verlustrealisierung aus Unter­neh­                                                                               Die Entstehung eines Auflösungs­ver­lustes setzt nach
                                                                                                                                                                                 rens mangels Masse abgelehnt wird. In einem sol-
                                                                                                                                                                                 chen Fall könne die Möglichkeit einer Zuteilung oder

  mensbeteiligung und Gesellschafter­                                                                               Ansicht des Bun­des­finanzhofes (Urteil vom 13.03.2018,
                                                                                                                    Az.: IX R 38/16, NV; Urteil vom 13.10.2015, Az.: IX
                                                                                                                                                                                 Zurückzahlung von Restvermögen an die Gesell­schaf­
                                                                                                                                                                                 ter bereits ausgeschlossen werden.

     stellung gemäß § 17 I 1 EStG                                                                                   R 41/14) voraus, dass
                                                                                                                    1. das Unternehmen zivilrechtlich aufgelöst wird,

        im Falle einer Insolvenz                                                                                       z. B. durch Liquidation oder Insolvenz (so auch
                                                                                                                       § 17 IV EStG, siehe oben), und
                                                                                                                                                                                 Ausnahme II: Verbindliche Bestätigung
                                                                                                                                                                                 des Insolvenzverwalters
                                                                                                                    2. der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer
 Frage der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter (EStG) im Insolvenzfall der Gesellschaft                         Zuteilung oder Rückzahlung aus dem Gesell­schafts­-       Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof eine Ver­lust­
                                                                                                                       vermögen nicht mehr rechnen kann.                         realisierung bereits dann bestätigt, wenn aufgrund des
                                                                                                                                                                                 Inventars und der Insolvenzeröffnungsbilanz der In-
                                                                                                                                                                                 solvenzverwalter ohne weitere Ermittlungen und mit an
                                                                                                                    Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung                        Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit rech-
                                                                                                                    nicht ausreichend                                            nen kann, dass das Vermögen der Gesellschafter nicht
                                                                                                                                                                                 ausreicht, um Liquiditätsrückzahlungen an die Gesell­
                                                                                                                    Damit ist klargestellt, dass der Zeitpunkt des Insol­venz­   schafter vorzunehmen (BFH, Urteil vom 13.10.2015,
                                                                                                                    antrages allein noch nicht ausreicht, um den Verlust zu      Az.: IX R 41/14). Der Insolvenzverwalter dürfte hier­zu
                                                                                                                    realisieren (BFH, Urteil vom 13.10.2015, Az.: IX R           regelmäßig spätestens nach Ermittlung der Quote für
                                                                                                                    41/14). Diese rechtliche Würdigung ist stringent, da mit     die vorab zu befriedigenden Gläubiger in der Lage sein.
                                                                                                                    Antragstellung noch keine Prüfung von dritter Seite
                                                                                                                    erfolgt ist, ob überhaupt eine Insol­venzsituation vor-
                                                                                                                    liegt und welche finanziellen Mittel der Gesellschaft an     Schwierige „Beweismittelbeschaffung“
                                                                                                                    die Anteilseigner zurückerstattet werden können.
                                                                                                                                                                                 Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage
                                 Thomas Uppenbrink        Dr. Sascha Besau                                                                                                       empfiehlt es sich für betroffene Anteilseigner, früh-
                                                                                                                    Grundsatz: Zeitpunkt der Liquidation der                     zeitig (über ihren Berater) Kontakt mit dem Insol­
      m Falle der Insolvenz eines Unternehmens              Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am                                                                       venz­verwalter aufzunehmen, um eine entsprechende
  I   stellt sich regel­mäßig die Frage, ob und zu wel­     Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
                                                                                                                    Gesellschaft im Rahmen des Insolvenz­
                                                                                                                    verfahrens                                                   Bestätigung einzuholen. Nach unserem Dafürhalten
chem Zeitpunkt die Gesellschafter ihre Kosten für           zu mindestens 1 % beteiligt war.                                                                                     besteht zumindest eine Obliegenheit zur Auskunfts­
den Erwerb der Beteiligung sowie etwaige Inan­                                                                      Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erkennt         erteilung.
spruch­­nahmen aufgrund ihrer Beteiligung als Ver­          Als Veräußerung im vorgenannten Sinne gilt auch         die Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 13.10.2015,
luste im Rahmen der privaten Steuererklärung gel-           die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapital­   Az.: IX R 41/14) und Literatur im Lichte der obigen
tend machen können. Hierzu zählen insbesondere der          herab­setzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird,     Voraussetzung eine Verlustrealisierung grundsätzlich         Kostenübernahmeerklärung für Erstel­lung
Verlust des eingezahlten Stamm­kapitals, der Ausfall        und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträ­      erst dann an, wenn die Liquidation der Gesellschaft          des Jahresabschlusses/Steuer­er­klä­rung
etwaiger Gesell­schafterdarlehen, der Ausfall etwai-        gen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne         abgeschlossen ist. Erst dann stehe fest, ob und inwie-       für den Verwalter
ger Gesellschaftereinlagen in die Kapitalrücklage           des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes, § 17 IV 1      fern eine Rückzahlung der Gesellschaft möglich sei
sowie die private Inanspruchnahme aus Sicherheiten,         EStG.                                                   und in welcher Höhe nachträgliche Anschaf­fungs­             Oft sind bei kleineren Verfahren die Insolvenzverwal­
beispielsweise Bürg­schaften.                                                                                       kosten entstanden seien.                                     ter nicht zeitnah an den Buchhaltungen/den Jahres­
                                                            Im Umkehrschluss ist in der Recht­sprechung und                                                                      abschlüssen der Schuldnerunternehmen tätig. Ist der
                                                            Literatur anerkannt, dass Anteilseig­n er im vorge-                                                                  für den Gesellschafter zu realisierende Verlust von
Gesetzliche Ausgangslage                                    nannten Sinne grundsätzlich Verluste im Zusam­          Ausnahme I: Ablehnung des                                    der Summe her wirtschaftlich so interessant, dann
                                                            menhang mit der Unter­n eh­m ens­insolvenz geltend      Insolvenzverfahrens mangels Masse                            hilft nur die Kostenübernahmeerklärung für die zu
Gemäß § 17 I 1 EStG gehört zu den Einkünften aus            machen können (sog. veräußerungsgleicher Tat­be­                                                                     erstellenden Buchhaltungen/Jahresabschlüsse.
Gewerbebetrieb der Gewinn aus der Veräußerung               stand). Uneinig­k eit herrscht jedoch dahin gehend,     Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (Urteil vom               In der Regel kann ein Steuerberater beauftragt wer-
von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der         wann diese Verluste genau entstanden sind.              13.03.2018, Az.: IX R 38/16, NV; Urteil vom 13.10.2015,      den, mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt zu tre-

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