Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW

 
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                                                                                                 70. JAHRGANG • SEPTEMBER

                                                                                                                            2016

                                                            HERAUSGEBER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NORDRHEIN-WESTFALEN

                                                                                                   online              Mit den
                                                                                                   mitteilungen
StGB NRW · Kaiserswerther Str. 199-201 · 40474 Düsseldorf
                             G 20 167
PVSt · Deutsche Post AG · „Entgelt bezahlt“ ·

                                                                                                 Wasserversorgung
                                                                                                 Umsatzsteuer
                                                                                                 Beschaffung
                                                                                                 IT-Sicherheit
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
Die Fachzeitschrift für Kommunal-und
          Landespolitik in Nordrhein-Westfalen

STÄDTE-   UND GEMEINDERAT ist die einzige unabhängige
und ebenso die meistgelesene Fachzeitschrift für Kom-
munal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen. Sie
führt kommunale Wissenschaft und Praxis, Kommunal-
recht und Kommunalpolitik zusammen. Die Zeitschrift hat
sich als Diskussionsforum für neue Entwicklungen in der
kommunalen Welt einen Namen gemacht.

Die 1946 erstmals verlegte Fachzeitschrift Städte- und
Gemeinderat ist das offizielle Organ des Städte- und Ge-
meindebundes Nordrhein-Westfalen. Als Spitzenverband
kreisangehöriger Städte und Gemeinden repräsentiert
dieser rund 9 Mio. Bürger und Bürgerinnen sowie 86
Prozent der Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen.

Städte- und Gemeinderat enthält monatlich aktuelle
Informationen aus den zentralen Interessengebieten der
Kommunalpolitiker und Verwaltungsbeamten:

• Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Schule und Kultur
• Verwaltungsfragen und Neue Steuerung
• Kommunalrecht
• Kommunale Wirtschaftsunternehmen
• Tourismus und Freizeit                                   E Ja, ich möchte Städte- und Gemeinderat kennenlernen! Bitte senden Sie mir die
                                                               nächsten drei Ausgaben zum Vorzugspreis von nur € 10,25 (inkl. MwSt. und Versand).
Darüber hinaus enthält Städte- und Gemeinderat Sonder-
                                                               Die Lieferung endet mit Zustellung des dritten Heftes und geht nicht automatisch in
seiten, die überregional über Produkte und Neuheiten für       ein Jahresabonnement über.
den kommunalen Markt informieren. Der Leser erhält so-
mit einen Überblick über Aktuelles aus den Bereichen:          Ja, ich kenne Städte- und Gemeinderat bereits und möchte die Zeitschrift (10 Ausgaben)
                                                               im günstigen Jahresabonnement bestellen.
• Bürokommunikation
                                                              E     gedruckt (€ 78,- inkl. MwSt. und Versand)
• Umweltschutz
• Nutzfahrzeuge im öffentlichen Dienst
                                                              E     elektronisch als Lese-PDF (€ 49,- inkl. MwSt. und Versand)

• Müll- und Abfallbeseitigung
                                                               Name/ Vorname/Firma
• Verkehrswesen
• Landschaftspflege
• Wohnungswesen, Städtebau                                     Straße

• Freizeitanlagen, öffentliche Schwimmbäder
• Kommunale Energieversorgung                                  Postleitzahl/Ort
• Kreditwesen
• Raumplanung                                                  Telefon/Fax
• Krankenhausbedarf
                                                               E-Mail
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Frau Becker, Städte- und Gemeindebund NRW,
Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf
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                                                               schriftlich bei Frau Becker, Städte- und Gemeindebund NRW, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf,
                                                               widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt!
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EDITORIAL

Die Fachzeitschrift für Kommunal- und
Landespolitik in Nordrhein-Westfalen

Es sprudelt reichlich
Kaum ein Stoff ist so einfach aufgebaut wie Wasser: ein Teil
Sauerstoff, zwei Teile Wasserstoff. Und kaum ein Stoff ist so
essentiell für alles organische Leben. Menschen sind darauf
angewiesen. Daher spielt die Verfügbarkeit von Wasser
seit Urzeiten eine zentrale Rolle bei der Entstehung von
Siedlungen und der Entwicklung von Gemeinschaften.              um Grundwasser, Flüsse und Seen rein zu halten, müssen
In der modernen, städtisch geprägten Welt ist die               bereits im Vorfeld vielfältige Anstrengungen unternommen
Bereitstellung von Trinkwasser eine komplexe technische         werden. Die Landwirtschaft muss sich zurückhalten, damit
Aufgabe. Ein paar Brunnen hier oder ein paar Quellen dort       nicht zu viel Nitrat in den Wasserkreislauf gerät - nach wie
reichen nicht aus. Wasser muss gesammelt, unter Umständen       vor ein Problem. Auch Industrie und Bergbau müssen ihren
aufbereitet und weiterverteilt werden. Das Letztere             Schadstoffausstoß reduzieren. Denn die Beseitigung
mancherorts über viele Kilometer hinweg.                        unterirdischer Kloaken - Beispiel „Kerosinsee“ auf dem
Gutes Trinkwasser ist der Schlüssel zum gesunden Leben.         Gebiet der Stadt Wesseling - verursacht immense Kosten.
Zwar liegen Epidemien durch verseuchtes Wasser hierzulande      All dies sind triftige Gründe, die Wasserversorgung in
mehr als hundert Jahre zurück. In manchen Teilen der Erde,      kommunaler Hand zu belassen. Eine Privatisierung - wie von
besonders in Krisengebieten, ist diese Gefahr aber noch heute   manchen auf EU-Ebene gefordert - brächte keine Vorteile,
ganz real. Deshalb war es richtig, die Wasserversorgung der     aber viele Gefahren: höhere Preise, , schlechtere Qualität,
öffentlichen Hand zu übertragen. Nur diese gewährleistet,       geringere Versorgungssicherheit. Das Argument, kleine
dass jederzeit einwandfreies Wasser zur Verfügung steht -       Gemeinden seien mit der Aufgabe „Wasserversorgung“
und zwar für alle und zu erschwinglichen Preisen.               überfordert, ist durch die Praxis längst widerlegt. Viele
Hohe Ansprüche an die Wasserversorgung wirken sich              Kommunen schließen sich überdies bei der Wasserversorgung
insgesamt positiv auf den Zustand der Umwelt aus. Denn          zusammen, wenn es geografisch sinnvoll ist.
                                                                Eine zuverlässige Wasserversorgung ist heute nicht mehr
                                                                selbstverständlich. In vielen Teilen der Erde drohen Konflikte
                                                                wegen Wasserknappheit oder sind längst ausgebrochen.
                                                                Wir in Nordrhein-Westfalen können auf ausreichende
                                                                Wasservorräte zurückgreifen. Diesen Standortvorteil, um
                                                                den uns viele beneiden, gilt es zu schützen.

                                                                Dr. Bernd Jürgen Schneider
                                                                Hauptgeschäftsführer StGB NRW

                                                                                     STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 3
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BÜCHER UND MEDIEN / INHALT

                         Stadtwerke und
                         Bürgerbeteiligung
                         Energieprojekte gemeinsam umsetzen, hrsg. v.
                         Verband kommunaler Unternehmen, Deutscher
                                                                            Inhalt                             70. Jahrgang
                                                                                                               September 2016

                         Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund      Nachrichten                                          5
                         mit Agentur für Erneuerbare Energien, Deutscher
                         Kreditbank AG und Kanzlei Bredow Valentin Herz,
                         A 4, 76 S., im Internet herunterzuladen oder zu    Thema Wasserversorgung
                         bestellen unter www.vku.de
                                                                            Peter Queitsch
                        Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Geset-
                                                                            Kommunale Wasserversorgung und neues
                        zes und die Einführung von Ausschreibungs-
modellen zur Förderung erneuerbarer Energien stellen alle Akteure,          Landeswassergesetz NRW                              6
allen voran Bürger/innen, vor neue Herausforderungen. Damit sie
                                                                            Alfred Huth
weiterhin an der Energiewende teilhaben können, wird die Zusam-
menarbeit mit Partnern immer wichtiger. Die Broschüre gibt einen            Kommunale Wasserversorgung in der Gemeinde
Einblick in bestehende Bürgerbeteiligungsmodelle. Dabei stehen              Blankenheim                                         10
rechtliche, organisatorische und finanzielle Anforderungen an die
Zusammenarbeit von Bürgerschaft und Stadtwerken im Fokus.                   Sibylle Pawlowski
                                                                            Das neue Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen     14

                                                                            Markus Moraing
Verfassungsschutz-                                                          Wasserversorgungskonzept als Pflicht für
Bericht 2015 des Landes                                                     NRW-Kommunen                                        17
Nordrhein-Westfalen
                                                                            Carsten K. Schmidt
                                                                            Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung        19
Hrsg. v. NRW-Ministerium für Inneres und Kom-
munales, A 5, 263 S., im Internet zu bestellen                              Henrik Weiß
oder herunterzuladen unter www.mik.nrw.de                                   Wasserversorgung am Beispiel der Stadt Winterberg   21

Die Gewalt von links und rechts in NRW                                      Astrid Konzelmann, Ralf Togler
hat zugenommen. Während die Anzahl der                                      Grundzüge eines Wasserkonzessionsverfahrens         23
politisch rechtsorientierten Straftaten von 3.276 im Jahr 2014 auf
4.420 im Jahr 2015 deutlich gestiegen ist, hat sich die Zahl der poli-      Peter Neumann
tisch linksmotivierten Straftaten von 1.178 auf 2.063 fast verdoppelt.      Nitratbelastung des Grundwassers in
Obwohl 2015 weniger Straftaten ausländischer Extremisten und Isla-
                                                                            Nordrhein-Westfalen                                 24
misten gezählt wurden als ein Jahr zuvor, kann auch hier keine Ent-
warnung gegeben werden. So stieg die Anzahl der Salafisten in NRW
um 600 auf 2.500 an.                                                        Markus Esch
                                                                            Reform der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand    27

                         Industriekultur 2.16                               Sabine Noll
                                                                            Beschaffung über elektronischen Bestellkatalog
                         Hrsg. v. d. Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe   in der Stadt Monheim am Rhein                       29
                         und Rheinland, A 4, 50 S. 6,95 Euro, ISSN 0949-
                         3751, Jahres-Abo mit 4 Ausgaben 26 Euro, kos-      Marcus Egelkamp, Mario Könning
                         tenloses Probeheft zu best. über E-Mail an info@   IT-Sicherheit im Zweckverband Kommunale
                         klartext-verlag.de oder telefonisch unter          ADV-Anwendergemeinschaft West                       32
                         0201-862060, Deutscher Gemeindeverlag, ISBN
                         3-555-01746-4                                      Aktuelles aus dem Online-Portal Integration         34

                        Die Zeitschrift stellt Orte, Objekte und Land-
                        schaften des Industriezeitalters vor, wobei je-     Bücher                                              35
                        de Ausgabe einem Schwerpunkt gewidmet               Europa-News                                         39
ist. Die Ausgabe 2.16 zum Thema „Industrielle Kulturlandschaften“
                                                                            Gericht in Kürze                                    40
stellt vor dem Hintergrund des Welterbethemas im Ruhrgebiet vor al-
lem Industrieregionen im europäischen Ausland vor. Daneben gibt es
                                                                            Titelfoto: Martin Lorenz / pixelio.de
eine Vielzahl weiterer Beiträge, Regionalnachrichten und Lesetipps.

4   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
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NACHRICHTEN

Fortführung der REGIONALE bis zum                                    ger, und der Vorstandsvorsitzende des Lippeverbandes, Dr. Uli Pa-
Jahr 2025                                                            etzel, gaben am 10. August 2016 den Startschuss für das „HaLiMa“-
                                                                     Projekt. In siebeneinhalb Jahren Bauzeit sollen rund 3,2 Mio. Kubik-
Die REGIONALEN gehen weiter. Das NRW-Landeskabinett hat be-          meter Sand, Kies und Oberboden bewegt, 5,6 Kilometer Deiche neu
schlossen, das Strukturförderungsprogramm fortzuführen. Die          gebaut und 800 Meter vorhandene Deiche zu „Drei-Zonen-Dei-
entsprechende Ausschreibung ist bereits im Ministerialblatt ver-     chen“ umgebaut werden. Zudem werden zwei Entwässerungs-
öffentlicht. Damit wird auch in den Jahren 2022 und 2025 eine        pumpwerke errichtet. Die Kosten von 95 Mio. Euro tragen das Land
REGIONALE in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Kommunen,              NRW zu einem Drittel und die RAG AG zu zwei Drittel.
aber auch Unternehmen, Vereinen sowie bürgerschaftlichen Ini-
tiativen bietet sich damit die Gelegenheit, sich als Region zu or-   Sieger im Wettbewerb der Naturparke
ganisieren und regionale Entwicklungsstrategien zu erarbeiten.
Sie haben nun bis Ende 2016 Zeit, sich um die Ausrichtung der RE-    Die Naturparke Rheinland und Sauerland-Rothaargebirge sind die
GIONALEN zu bewerben. Gegenwärtig läuft das Präsentations-           Gewinner des NRW-Landeswettbewerbs Naturpark.2018.Nord-
jahr der REGIONALE 2016 „ZukunftsLAND“ im westlichen Müns-           rhein-Westfalen und können nun mit jeweils rund 300.000 Euro
terland.                                                             für ihre eingereichten Projekte rechnen. Der Naturpark Rheinland
                                                                     will mit dem Projekt „Heimatland: Rheinland“ die Themen „regio-
NRW-Ort unter Siegern bei „Unser                                     naltypische Nahrungsmittel“ und „Zuwanderung“ miteinander
                                                                     verbinden. Der noch junge Naturpark Sauerland-Rothaargebirge
Dorf hat Zukunft“                                                    verfolgt das Ziel, als „Mitmach-Naturpark“ regionale „Naturjuwe-
                                                                     len“ zu identifizieren und mit infrastrukturellen und biotopsi-
Hoetmar ist „Bundesgolddorf“. Der Ortsteil der Stadt Warendorf
                                                                     chernden Maßnahmen weiterzuentwickeln. Ebenfalls gefördert
wurde als eines von zehn Dörfern beim Wettbewerb „Unser Dorf
                                                                     werden Projekte der Naturparke Teutoburger Wald/Eggegebirge,
hat Zukunft“ mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Insgesamt
                                                                     Hohe Mark-Westmünsterland, Nordeifel, Diemelsee, Bergisches
hatten es sieben NRW-Dörfer ins Finale geschafft. Silbermedaillen
                                                                     Land und Siebengebirge.
gingen an die Ortsteile Achterhock der Stadt Kevelaer, Benroth der
Gemeinde Nümbrecht, Holzhausen der Gemeinde Burbach, Loi-
kum der Stadt Hamminkeln und Ruppichteroth-Ort der Gemeinde          Weitere Pilotkommunen im
Ruppichteroth. Mit Bronze ausgezeichnet wurde der Ortsteil Hage-
dorn der Stadt Steinheim. An der 25. Auflage des Bundeswettbe-
                                                                     Flächenpool NRW
werbs hatten sich mehr als 2.400 Dörfer aus ganz Deutschland be-     Die Städte Aachen, Bad Oeynhausen, Eschweiler, Gelsenkirchen,
teiligt. 33 hatten sich für die Endrunde auf Bundesebene qualifi-    Goch, Radevormwald, Versmold, Wermelskirchen, Werne und Wit-
ziert.                                                               ten sowie die Gemeinde Kall sind in das Landesprogramm Flä-
                                                                     chenpool NRW aufgenommen worden. Mit der Landesinitiative
Stärkster Anstieg der NRW-                                           werden Kommunen dabei unterstützt, brach liegende oder wenig
                                                                     genutzte Siedlungsflächen für Wohnbebauung oder Gewerbean-
Einwohnerzahl seit 25 Jahren                                         siedlung zu reaktivieren. Der Flächenpool NRW leistet dabei eine
Die Einwohnerzahl von Nordrhein-Westfalen ist weiter ange-           umfassende Sachaufklärung zu Standorteigenschaften und Eigen-
stiegen. Wie das statistische Landesamt Information und Tech-        tümerinteressen. Seit dem Start des Programms im Jahr 2014 ha-
nik NRW mitteilte, lebten Ende 2015 insgesamt 17.865.516 Men-        ben bereits 33 Städte und Gemeinden in NRW mit 146 Standorten
schen im größten Bundesland. Das waren 227.418 oder 1,3 Pro-         von dem Programm zur Minderung des Flächenverbrauchs profi-
zent mehr als am 31. Dezember 2014. Einen höheren Anstieg der        tiert.
Bevölkerungszahl im Jahresvergleich hatte es den Angaben zu-
folge zuletzt im Jahr 1990 mit einem Anstieg von 246.063 Ein-        Landesmittel für Neubauten an der
wohner(inne)n gegeben. Die größte Stadt in Nordrhein-Westfa-
len und viertgrößte Stadt Deutschlands ist nach wie vor Köln
                                                                     Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
mit 1.060.582 Einwohner(inne)n. Auf den weiteren Plätzen fol-        Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist auf Wachstumskurs. In den
gen Düsseldorf mit 612.178, Dortmund mit 586.181 und Essen mit       Städten Rheinbach und Sankt Augustin errichtet die Hochschule
582.624 Menschen. Kleinste Gemeinde im Lande bleibt Dahlem           neue Gebäude. Das Land NRW investiert dort 36 Mio. Euro - davon
im Kreis Euskirchen mit 4.236 Einwohner(inne)n.                      15 Mio. Euro für den Standort Sankt Augustin und elf Mio. Euro für
                                                                     den Standort Rheinbach. Hinzu kommen die Kosten für die Erstein-
Erster Spatenstich zum Bau der                                       richtung und den Erwerb eines Grundstücks in Sankt Augustin. Das
neuen Lippedeiche                                                    neue Gebäude am Campus Rheinbach ist vor allem für Forschungs-
                                                                     labore der Naturwissenschaften, für den Fachbereich Wirtschafts-
Mit einem symbolischen ersten Spatenstich hat der Neubau der         wissenschaften sowie für gemeinschaftliche Vorhaben in Koope-
Lippedeiche in den Städten Haltern und Marl begonnen. NRW-Mi-        ration mit der Industrie gedacht. Die Erweiterung in Sankt Augus-
nisterpräsidentin Hannelore Kraft, der Verbandsratsvorsitzende       tin wird künftig besonders vom Fachbereich Wirtschaftswissen-
des Lippeverbandes und Halterner Bürgermeister Bodo Klimpel,         schaften, von der BusinessCampus GmbH und der Hochschulver-
der verantwortliche Servicebereichsleiter der RAG AG, Stefan Ha-     waltung genutzt.

                                                                                               STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 5
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
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Regeln für´s Nass

Kommunale Wasserversorgung und neues LWG NRW
Bundes- und Landesgesetze bestimmen die Kommunen zu                                          festellung des Bundesamtes für Bevölke-
                                                                                             rungsschutz und Katstrophenhilfe.6
Verantwortlichen der örtlichen Wasserversorgung, wobei diese die
technische Umsetzung an externe Unternehmen abgeben können                                   Trinkwasser-Verordnung Die TrinkwV
                                                                                             setzt die EU-Richtlinie 98/83/EG über die
                                                                                             Qualität von Wasser für den menschlichen

D     ie Wasserversorgung ist eine Aufgabe
      der öffentlichen Grundversorgung der
Stadt oder Gemeinde. Dies ergibt sich aus §
                                              Neu hinzugekommen ist die am 03.05.2016
                                              in Kraft getretene Verordnung zur Bestim-
                                              mung kritischer Infrastrukturen nach dem
                                                                                             Gebrauch in deutsches Recht um. Sie knüpft
                                                                                             an das Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG)
                                                                                             an. Dort ist bestimmt, dass Wasser für den
50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des     BSI-Gesetz4 (BSI-Kritisverordnung - BSI-Kri-   menschlichen Gebrauch so beschaffen sein
Bundes in Verbindung mit § 38 Abs. 1 Lan-     tisV). Hiernach haben Wasserversorgungs-       muss, dass durch seinen Genuss oder Ge-
deswassergesetz (LWG) NRW. Ihr Vorteil        unternehmen ab einer Wassergewinnungs-         brauch eine Schädigung der menschlichen
liegt darin, dass sie ortsbezogen und kun-    oder -versorgungsmenge von 22 Mio. Ku-         Gesundheit, insbesondere durch Krankheits-
dennah ist. Hinzu kommt, dass der Grund-      bikmeter pro Jahr zu prüfen, wie sie die öf-   erreger, nicht zu befürchten ist (§ 37 Abs. 1
satz „Nutzung ortsnaher Wasservorkom-         fentliche Wasserversorgungseinrichtung         IfSG). § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TrinkwV be-
men“ bewirkt (§ 50 Abs. 2 WHG), dass diese    unter anderem vor dem Zugriff Unbefugter       stimmt grundsätzlich, dass Wasser für den
auch geschützt werden, weil sie der Grund-    schützen können.5 Hierzu gibt es eine Hil-     menschlichen Gebrauch frei von Krankheits-
pfeiler der öffentlichen Wasserversorgung
sind.                                                             DER AUTOR                  1
                                                                                             2
                                                                                               in Kraft getreten am 16.07.2016, GV NRW 2016, S. 559 ff.
                                                                                                Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverord-
Rechtsvorschriften zur öffentlichen Wasser-                                                     nung vom 10.03.2016 ; BGBl. I 2016, S. 459 ff. ; zuletzt geän-
                                                                  Dr. jur. Peter Queitsch       dert durch Art. 4 Abs. 21 des Gesetzes vom 18.07.2016, BGBl.
versorgung finden sich in den §§ 50 bis 53
                                                                  ist Hauptreferent für         I 2016, S. 1666 ff.
WHG, in den §§ 35 bis 42 LWG NRW 20161, in                                                   3 vom 20. 6. 1980 (BGBl. I S. 750, S. 1067); am 1. 4. 1980 in Kraft
                                                                  Umweltrecht im                getreten und geändert zuletzt am
der Trinkwasser-Verordnung des Bundes
                                                                  Städte- und Gemeinde-        13. 1. 2010 (BGBl. I 2010 S. 10)
(TrinkwV)2 und in der Bundes-Verordnung                                                      4 BGBl. I BGBl. I 2009, S. 2821
                                                                  bund NRW e.V.              5 BGBl. I 2016, S. 958
über die Allgemeinen Bedingungen für die                                                     6 www.bbk.bund.de - Rubrik Service/Downloads/Sicherheit

Versorgung mit Wasser (AVB-WasserV).3                                                           der Trinkwasserversorgung

6   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
THEMA WASSERVERSORGUNG

                                                                             ZUR SACHE
erregern, genusstauglich und rein sein muss.
Dies gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 3 TrinkwV als er-
füllt, wenn bei der Aufbereitung und Vertei-                                                     GRUNDSATZ DER KOSTENDECKUNG
lung des Wassers mindestens die allgemein
anerkannten Regeln der Technik (§ 50 Abs. 4                                              Am 18.10.2016 tritt der neue § 6 a WHG in           Nach § 50 Abs. 3 Satz 1 WHG soll der Träger der
WHG) eingehalten werden und das Trink-                                                   Kraft (BGBl I 2016, S. 745). § 6a Abs. 5 tritt am   öffentlichen Wasserversorgung ohnehin auf ei-
wasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 a                                                29.01.2017 in Kraft (BGBl. I 2016, S. 1842). In     nen sorgsamen Umgang mit Wasser hinwirken.
TrinkwV entspricht.7 Die Trinkwasserversor-                                              Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie             § 54 Satz 3 LWG NRW 2016 - Vorgänger-Regelung
gung regelt insoweit Anforderungen an die                                                2000/60/ EG werden in § 6 a Abs. 1 WHG die          § 53 c Satz 3 LWG NRW a.F. - gibt vor, dass der
Aufbereitung von Wasser (§§ 11, 12 TrinkwV),                                             „Grundsätze für die Kosten von Wasserdienst-        schonende und sparsame Umgang mit Wasser bei
Pflichten der Wasserversorgungsunterneh-                                                 leistungen und Wassernutzungen“ geregelt.           der Wassergebühr berücksichtigt werden soll.
men (§§ 13 bis 17 TrinkwV) sowie die Über-                                               Danach ist zur Erreichung der Bewirtschaf-          Dies geschieht dadurch, dass die Wassergebühr
wachung durch die Gesundheitsämter (§§                                                   tungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47         pro verbrauchtem Kubikmeter abgerechnet wird.
18 bis 21 TrinkwV).                                                                      WHG der Grundsatz der Kostendeckung unter           Somit bezahlt diejenige Person weniger Wasser-
Ein technisches Regelwerk für die Wasserver-                                             Beachtung der Umwelt- und Ressourcenkos-            gebühren, welche weniger Wasser verbraucht.
sorgung ist beispielsweise das DVGW 1000.                                                ten zu berücksichtigen. Außerdem sind ange-         Darüber hinaus muss nach dem Wasserentnah-
Dabei vertritt das Oberverwaltungsgericht                                                messene Anreize zu schaffen, Wasser effizient       meentgeltgesetz (WasEG) NRW* - ähnlich wie in
(OVG) NRW8 zu den so genannten techni-                                                   zu nutzen.                                          anderen Bundesländern - jede(r), der oder die
schen Regelwerken - hier: DIN-Vorschriften -                                             Dem Grundsatz der kostendeckenden Wasser-           Wasser etwa durch Entnahme nutzt, fünf Cent
den Standpunkt, dass diese nur dann gelten-
                                                                                         dienstleistung oder -nutzung wird bereits heu-      pro Kubikmeter bezahlen.
des Recht unmittelbar abbilden, wenn sie
                                                                                         te in Deutschland Rechnung getragen. So er-
durch Gesetz oder Rechtsverordnung von de-
                                                                                         folgt die Erhebung kostendeckender Wasser-          * WasEG NRW - GV NRW 2013. S. 153 f.; 2011, S. 377 ff.;
mokratisch legitimierten Gremien ausdrück-                                                                                                       geändert durch Art. 13 des Gesetzes zur Änderung
                                                                                         gebühren auf der Grundlage der Kommunal-                wasserrechtlicher und wasserverbandsrechtlicher
lich zu allgemein anerkannten Regeln der
                                                                                         abgabengesetze der Länder (§ 6 KAG NRW).                Vorschriften, GV NRW 2016, S. 559 ff.
Technik bestimmt worden sind.
Neben den §§ 50 ff. WHG und der Trinkwas-
ser-Verordnung des Bundes ist die Bundes-                                    serversorgung in den §§ 35 bis 42. Gemäß §                      tung muss eine Gebühr - die Wassergebühr
Verordnung über Allgemeine Bedingungen                                       38 Abs. 1 Satz 1 LWG NRW 2016 haben die                         - an die Stadt oder Gemeinde entrichtet
für die Versorgung mit Wasser (AVB-Was-                                      Kommunen in ihrem Gebiet eine dem Ge-                           werden.
serV) zu beachten.9 Diese gilt zwar in erster                                meinwohl entsprechende Wasserversor-                            Die öffentliche Wasserversorgung kann
Linie für vertragliche Regelungen von Was-                                   gung sicherzustellen. Eine Gemeinde kann                        durch die Stadt oder Gemeinde in öffent-
serversorgungsunternehmen, die privat-                                       diese Aufgabe nach § 38 Abs. 1 Satz 2 LWG                       lich-rechtlicher und privater Organisations-
rechtlich organisiert sind.10Gemäß § 35 Abs.                                 NRW auf Dritte übertragen oder diese Drit-                      form erfolgen. Als öffentlich-rechtliche Or-
1 AVB-WasserV sind aber auch Rechtsvor-                                      ten überlassen, wenn damit eine ordnungs-                       ganisationsform stehen der Regiebetrieb,
schriften, die das Versorgungsverhältnis öf-                                 gemäße Wasserversorgung im Gemeinde-                            der Eigenbetrieb und die Anstalt des öffent-
fentlich-rechtlich regeln, nach den Vorga-                                   gebiet gewährleistet ist.                                       lichen Rechts (vgl. § 38 Abs. 1 Satz 4 LWG
ben in der AVB-WasserV zu gestalten.11                                       Allerdings verbleibt bei der Kommune in                         NRW 2016 i.V.m. § 114 a GO NRW) zur Verfü-
                                                                             diesen Fällen eine so genannte Sicherstel-                      gung.13 Die öffentliche Wasserversorgung
Pflichtenkatalog nach LWG Das neue                                           lungspflicht. Die Kommune wird von ihrer                        kann auch durch interkommunale Zusam-
LWG NRW 2016 regelt die öffentliche Was-                                     grundsätzlichen Pflicht nicht befreit, son-                     menarbeit in den Rechtsformen eines
                                                                             dern ihr kommt eine Gewährträgerschaft                          Zweckverbandes (vgl. §§ 4 ff. GKG NRW)
                                                                             zu, dass die Aufgabenwahrnehmung durch                          oder einer interkommunalen Anstalt des öf-
                                                                             den Dritten ordnungsgemäß ist. Hierzu ge-                       fentlichen Rechts (vgl. §§ 27, 28 GKG NRW)
                                                                             hört insbesondere die Einhaltung der Vor-                       erfolgen.14
                                                                             schriften der Trinkwasserverordnung und
                                                                             der §§ 35 bis 42 LWG NRW 2016.12                                7  vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, Kommentar, 11. Aufl. 2014,
                                                                                                                                                § 50 WHG Rz. 10
                                                                                                                                             8  Urt. vom 9. 5. 2006 - Az.: u. a. 15 A 4257/03 und 15 A 4254/03 -
                                                                             Organisation unterschiedlich Städte                             9 vom 20. 6. 1980 (BGBl. I S. 750, S. 1067); am 1. 4. 1980 in Kraft

                                                                                                                                                getreten und geändert zuletzt am 13. 1. 2010 (BGBl. I 2010
                                                                             und Gemeinde stellen die öffentliche Was-                          S. 10); BGH, Urt. vom 1. 2. 2007 - Az.: III ZR 286/06 -, NVwZ
                                                                             serversorgung in der Regel durch eine öf-                          2007 S. 122
                                                                                                                                             10 vgl. Gruneberg in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG,
                                                                             fentliche Wasserversorgungseinrichtung si-
                                              FOTO: VKU / REGENTAUCHER.COM

                                                                                                                                                Kommentar, 1. Aufl. 2011, § 50 WHG Rz. 58 f,; Thimet, Trink-
                                                                             cher. Zu dieser gehören Personal und Sach-                         wasserversorgung, 3. Aufl. 2015, S. 33 f.; Czychowski/Rein-
                                                                             mittel, um die Anschlussnehmer/innen mit                           hardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 50 WHG Rz. 16
                                                                                                                                             11 vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der AVB-WasserV: BVerfG,
                                                                             Wasser zu versorgen. Für die Benutzung der                         Beschl. vom 2. 11. 1981 - Az.: 2 BvR 671/81 -, NVwZ 1982 S. 306
                                                                                                                                             12 vgl. LT-Drucksache 16/10799, S. 469 f.
                                                                             öffentlichen Wasserversorgungseinrich-                          13 vgl. LT-Drucksache 16/10799, S. 469 f.; Thimet/Krause, Trink-

                                                                                                                                                wasserversorgung, 3. Aufl. 2015, S. 46; Queitsch in: Hama-
                                                                                                                                                cher/Lenz/Menzel/Queitsch u.a., KAG NRW, Loseblatt-
                                                                             ◀ Üblich ist die Abrechnung des
                                                                                                                                                Kommentar, § 6 KAG NRW Rz. 288 a
                                                                             Trinkwassers nach Verbrauch, der über                           14 vgl. Queitsch in Schneider, Handbuch interkommunale Zu-

                                                                             einen Wasserzähler erfasst wird                                    sammenarbeit NRW, 2. Aufl. 2012, S. 165 ff., 180 ff.

                                                                                                                                                   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 7
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
THEMA WASSERVERSORGUNG

  ▶ Löschwasser                                                                                                                                               Kommune aufzustellen und der zuständi-
   wird über die                                                                                                                                              gen Behörde alle sechs Jahre vorzulegen.
reguläre Wasser-                                                                                                                                              Dabei richtet sich die Pflicht an die Kommu-
     versorgung
                                                                                                                                                              ne und nicht an den Dritten, dem die Was-
   bereitgestellt,
                                                                                                                                                              serversorgung übertragen worden ist oder
        die dafür
                                                                                                                                                              der diese Aufgabe als technischer Erfül-
   entsprechend
  ausgelegt sein                                                                                                                                              lungsgehilfe durchführt. Ein Wasserversor-
            muss                                                                                                                                              gungskonzept ist als „Managementinstru-

                                                                                                                      FOTO: PAUL-GEORG MEISTER / PIXELIO.DE
                                                                                                                                                              ment“ bezogen auf die ordnungsgemäße
                                                                                                                                                              Erfüllung der Aufgabe der Wasserversor-
                                                                                                                                                              gung sinnvoll.
                                                                                                                                                              Die Kosten für das Wasserversorgungskon-
                                                                                                                                                              zept können nach § 39 Satz 1 LWG NRW 2016
                                                                                                                                                              in die Wassergebühr eingerechnet werden.
                                                                                                                                                              Denn nach dieser Vorschrift gehören zu den
                                                                                                                                                              ansatzfähigen Aufwendungen alle Kosten, die
                                                                                                                                                              der Kommune durch die Erfüllung der Pflich-
                                                                                                                                                              ten nach § 38 LWG NRW 2016 entstehen.
Auch die Gründung eines so genannten                                  Abs. 2, 6 KAG NRW) erhoben werden. Hierzu
Wasser- und Bodenverbandes nach dem                                   wird eine Beitrags- und Gebührensatzung                                                 Anschluss- und Benutzungszwang
Wasserverbandsgesetz des Bundes (WVG)                                 zur Wasserversorgungssatzung durch die                                                  Anschlussnehmer/in an die öffentliche
ist möglich. Denn nach § 2 Nr. 11 WVG kann                            Stadt oder Gemeinde erlassen.                                                           Wasserversorgungseinrichtung ist der/
ein Wasserverband die Aufgabe der Be-                                 Für die Wasserversorgungssatzung sowie                                                  die Grundstückseigentümer/in.21 Das OVG
schaffung und Bereitstellung von Wasser                               die Beitrags- und Gebührensatzung gilt                                                  NRW hat mit Beschluss vom 14.04.201122
übernehmen.15                                                         der Verwaltungsrechtsweg. Somit sind die

                                                                                                                                                              ZUR SACHE
Bei der privaten Organisationsform wird re-                           Verwaltungsgerichte für die Überprüfung
gelmäßig die GmbH oder die AG (Aktienge-                              dieser Satzungen zuständig.18 Wird das                                                              UNTERSCHIEDLICHE
sellschaft) gewählt.16 Dabei ist zu beachten,                         Versorgungsverhältnis privatrechtlich aus-
dass die Qualifizierung der Wasserversor-                             gestaltet, weil das Wasserversorgungsun-
                                                                                                                                                                          WASSERPREISE
gung als öffentliche Aufgabe der Daseins-                             ternehmen privatrechtlich - etwa als                                                                In Deutschland stehen die unterschiedlich
vorsorge nicht ausschließt, dass private Auf-                         GmbH oder AG - organisiert ist, findet die                                                          hohen Wassergebühren oder -preise immer
gabenträger als technische Erfüllungsgehil-                           AVB-WasserV unmittelbar Anwendung. In
                                                                                                                                                                          wieder in der Diskussion. Dabei sind diese
fen eingebunden werden.17                                             diesem Fall werden private Wasserentgel-
                                                                                                                                                                          grundsätzlich erklärbar. Wer lediglich reine
                                                                      te anstelle von Wassergebühren erhoben.
                                                                                                                                                                          Endpreise vergleicht, verkennt die vielfach
Nur mit Satzung Wird die Wasserversor-                                Es findet dann auf der Grundlage des so ge-
gung in öffentlich-rechtlichen Organisati-                            nannten Verwaltungsprivatrechts eine Bil-                                                           unterschiedliche Ausgangslage in den
onsformen wie beispielsweise dem Regie-                               ligkeitskontrolle der Wasserentgelte nach                                                           Städten und Gemeinden. Insbesondere be-
betrieb, dem Eigenbetrieb oder der Anstalt                            den §§ 315, 316 BGB statt. Die Wasserentgel-                                                        einflussen die Situation bei der Wasserge-
öffentlichen Rechts geführt, ist eine Was-                            te werden also grundsätzlich an den Vorga-                                                          winnung, die Siedlungsgeografie und die
serversorgungssatzung als Benutzungsord-                              ben des Kommunalabgabenrechts für Be-                                                               Abnehmerstruktur die Kosten der Trink-
nung für die öffentliche Einrichtung zu er-                           nutzungsgebühren auf ihre Rechtmäßig-                                                               wasserversorgung. Deshalb sind die Kos-
lassen. Diese hat sich an den Vorgaben der                            keit hin überprüft.19 Daneben unterliegen                                                           ten in Bergregionen nicht vergleichbar mit
AVB-WasserV des Bundes zu orientieren.                                privatrechtliche Versorgungsverträge und                                                            den Kosten im Flachland.
Gleichzeitig können auch Wasseranschluss-                             Wasserentgelte der kartellrechtlichen Miss-                                                         Andererseits beeinflusst auch die Gemein-
beiträge (vgl. § 8 KAG NRW) und Wasserge-                             brauchskontrolle.20
                                                                                                                                                                          destruktur die Kosten der Wasserversor-
bühren als Benutzungsgebühr (vgl. §§ 4
                                                                                                                                                                          gung. Eine Kommune mit weit auseinan-
                                                                      Wasserversorgungskonzept § 38 Abs. 3
                                                                                                                                                                          derliegenden Ortsteilen oder vielen Split-
15 vgl. Reinhardt/Hasche, WVG, 1. Aufl. 2011, § 2 WVG Rz. 26          LWG NRW 2016 sieht vor, dass die Städte und
16 vgl.                                                               Gemeinden ab dem 01.01.2018 ein Wasser-                                                             tersiedlungen hat in der Regel höhere Auf-
          Gruneberg in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 1.
   Aufl. 2011, § 57 WHG Rz. 56.; Hellermann: in Hoppe/Uech-           versorgungskonzept erstellen müssen. Um-                                                            wendungen bei der Trinkwasserversorgung
   tritz/Reck, Handbuch kommunale Unternehmen, 3. Aufl.
   2012, S. 170 ff.                                                   fang und Inhalt sollen in einer Rechtsverord-                                                       als eine Kommune mit kompakter oder
17 vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 50 WHG
                                                                      nung geregelt werden. Gleichwohl gibt § 38                                                          konzentrierter Siedlungsstruktur. Wird die
   Rz. 14
18 so zutreffend: Brüning, ZfW 2012 S. 1 ff.; Gruneberg in Be-        Abs. 3 Satz 1 LWG NRW 2016 bereits Kernin-                                                          Jahreswassergebühr auf einen Tagespreis -
   rendes/Frenz/Müggenborg, WHG, Kommentar, 1. Aufl. 2011,            halte des künftigen Wasserversorgungskon-                                                           Gesamtjahresgebühr geteilt durch 365 Ta-
   § 50 WHG Rz. 59
19 vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 12. 10. 1995 - Az.: 13 U 134/94 -,
                                                                      zeptes vor: etwa die derzeitige Versorgungs-                                                        ge - umgerechnet, zeigt sich in der Regel,
   NWVBl. 1996 S. 277                                                 situation und deren Entwicklung, Beschaf-                                                           dass die öffentliche Wasserversorgung
20 vgl. BGH, Beschl. vom 2. 2. 2010 - KVR 66/08 -, BGHZ 184, 168
                                                                      fenheit des Trinkwassers, Wassergewin-                                                              nach wie vor kostengünstig ist (vgl. Stif-
    ff. - Wasserpreise Wetzlar
21 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.04.2011 - Az.: 15 A 60/11 -         nungs- und -aufbereitungsanlagen. Das
                                                                                                                                                                          tung Warentest Heft 8/2016).
22 Az.: 15 A 60/11 -, abrufbar unter www.nrwe.de
                                                                      Wasserversorgungskonzept ist von der

8     STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
klargestellt, dass der Anschluss- und Benut-   Wasserzähler erbracht (vgl. § 18 Abs. 2 Satz   bei einem HLF 20 - leer ist. Ausweislich der
   zungszwang an die öffentliche Wasserver-       2 bis 4 AVB-WasserV). Hat ein Wasserzähler     Gesetzesbegründung zum neuen LWG NRW
   sorgungseinrichtung im Hinblick auf das in     nachweisbar einwandfrei funktioniert,          2016 29 können über die Wassergebühr nur
   Art. 14 GG verankerte Eigentumsrecht ver-      kann der/die gebührenpflichtige Anschluss-     Kosten für solche Anlagen umgelegt wer-
   hältnismäßig ist. Dieses gilt nach dem OVG     nehmer/in nicht geltend machen, er oder        den, die einen integrierten Bestandteil der
   NRW auch dann, wenn der betroffene             sie habe die gemessene - exorbitant hohe -     gemeindlichen Wasserversorgungseinrich-
   Grundstückseigentümer seinen Wasserbe-         Wassermenge nicht verbraucht.27                tung darstellen. Gemeint ist damit, dass bei-
   darf bisher aus einem eigenen Brunnen ge-                                                     spielsweise das öffentliche Wasserversor-
   deckt hat, der einwandfreies Wasser liefert.   Löschwasserversorgung drin In Zusam-           gungsnetz vom Leitungsquerschnitt so di-
   Nach dem OVG NRW dient die öffentliche         menhang mit der öffentlichen Trinkwasser-      mensioniert wird, dass im Brandfall auch die
   zentralisierte Trinkwasserversorgung der       versorgung erfolgt grundsätzlich auch die      übrige Wasserversorgung der Anschluss-
   Volksgesundheit. Insbesondere erübrigt         Versorgung mit Löschwasser. So wird bei-       nehmer mit einem ausreichenden Wasser-
   sich durch den Anschluss an die öffentliche    spielsweise der Querschnitt der öffentlichen   druck gewährleistet ist.
   Trinkwasserversorgung die Überwachung          Wasserversorgungsleitungen so ausgelegt,       Nach der Gesetzesbegründung bezieht sich
   einer Vielzahl hauseigener Brunnen im Hin-     dass auch bei einem Brand die Versorgung al-   die Möglichkeit zur Abrechnung der Lösch-
   blick auf die Qualität des gewonnenen Was-     ler anderen Benutzer/innen der öffentlichen    wasserversorgung über Gebühren auf die
   sers. Außerdem erübrigen sich Anordnun-        Trinkwasseranlage sichergestellt ist. Inso-    technischen Installationen oder Anlagen,
   gen im Hinblick auf die einwandfreie Was-      weit sind Wasserversorgung und Bereitstel-     nicht aber auf die einzelne Löschwasserliefe-
   serqualität, sollten einmal Missstände fest-   lung von Löschwasser gewissermaßen in ei-      rung respektive -entnahme. Vor diesem Hin-
   gestellt worden sein. Gleichwohl ist es nach   nem öffentlichen Leitungs-System technisch     tergrund können zusätzliche Löschwasser-
   dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)23        untrennbar miteinander verwoben.               vorrichtungen wie etwa Löschteiche oder
   zulässig, Regenwasser in einer speziellen      Somit stellt sich die Bereitstellung von       Löschwasserbehälter nicht über die Wasser-
   Anlage zu sammeln und beispielsweise zur       Löschwasser als Annex zur Aufgabe der          gebühr abgerechnet werden. Denn es be-
   Gartenbewässerung zu nutzen.24                 Wasserversorgung dar. Dies wird in § 38 Abs.   steht kein unmittelbarer Zusammenhang zu
                                                  1 Satz 1 LWG NRW 2016 nunmehr insofern         dem Betrieb der gemeindlichen Wasserver-
   Regelungen zur Wassergebühr Bei der            geregelt, als die Aufgabe der öffentlichen     sorgungseinrichtung oder dem öffentlichen
   Wassergebühr als grundstücksbezogener          Wasserversorgung auch Anlagen zur Si-          Wasserversorgungsnetz.                     b
   Benutzungsgebühr ist der Grundstücksei-        cherstellung einer Löschwasserversorgung
   gentümer der Gebührenpflichtige.25 Die         einschließt, die den örtlichen Verhältnissen   23 Beschl. vom 24. 1. 2011 - Az.: 8 C 44.09
                                                                                                 24 vgl. Queitsch, KStZ 2014, S. 48 ff., S. 52
   Gesamtkosten der Wasserversorgung wer-         angemessen ist. Diese Klarstellung trägt       25 vgl.  OVG NRW, Beschl. vom 12. 1. 2001 - Az.: 64/01 -; OVG
   den pro Kubikmeter Wasserverbrauch auf         der Praxis Rechnung, wonach es in der Regel       NRW, Beschl. vom 16. 5. 2002 - Az.: 9 A 1519/02 -; OVG NRW,
   die gebührenpflichtigen Benutzer/innen         neben dem öffentlichen Wasserversor-              Urt. vom 30. 1. 1991 - Az.: 9 A 765/88 -, Urteilsabdruck
                                                                                                    S. 15 f.; OVG NRW, Urt. vom 5. 9. 1985 - Az.: 2 A 83/83 -, KStZ
   der öffentlichen Wasserversorgung verteilt.    gungsnetz kein zweites Löschwasserversor-         1986 S. 35 f.
   Die Beweislast für den tatsächlichen Was-      gungssystem gibt. 28                           26 VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 24. 11. 1994 - Az.: 2 S

   serverbrauch trägt grundsätzlich die Stadt     Auch Feuerwehrfahrzeuge führen nur eine           2219/93 -
                                                                                                 27 so: OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2013 - Az.: 9 A 2553/11;
   oder Gemeinde respektive das Wasserver-        begrenzte Menge Löschwasser mit, sodass           OVG NRW, Urteil vom 30.07.2012 - Az.: 9 A 2799/10 -
   sorgungsunternehmen.26                         über Hydranten ein Zugriff auf weiteres        28 vgl. BayVGH, Urt. vom 17. 3. 2011 - Az.: 20 ZB 10.3073 -; Urt.

                                                                                                    vom 4. 8. 2010 - Az.: 20 B 09 2830 -; OVG RhPf, Urt. vom
   Im Regelfall wird der Beweis durch einen in-   Löschwasser erfolgen muss, wenn der Fahr-         11. 11. 2010 - Az.: 1 A 10588/10 -;
   nerhalb der Fehlergrenzen arbeitenden          zeugtank - grundsätzlich bis zu 1.600 Liter    29 Landtags-Drucksache 16/10799, S. 471

                                                                                                                                    Institut für Städtebau und
                                                                                                                                    Wohnungswesen München
Institut für Städtebau Berlin                                                                                                       Institut für Städtebau Berlin

75|16
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79|16

                                                                                                      STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 9
Online mitteilungenMit den - Wasserversorgung Umsatzsteuer Beschaffung IT-Sicherheit - Kommunen in NRW
klein und solide

                                                                                                                                           FOTOS (3): WASSERWERKE BLANKENHEIM
Das Wasserwerk Blankenheim betreibt einen Zentral-
hochbehälter mit zwei Wasserkammern und
einem Fassungsvermögen von jeweils 2.000 Kubikmeter

                                                                                                  degebiet nach alternativen Wasservorkom-
Organisation der kommunalen                                                                       men zu suchen und eine zentrale Trinkwas-
                                                                                                  serversorgung aufzubauen.
Wasserversorgung Blankenheim                                                                      Wasser aus Naturschutzgebiet Nach-
                                                                                                  dem feststand, dass in der Nähe von Blanken-
Die Gemeinde Blankenheim betreibt seit den 1960er-Jahren ein                                      heim im Naturschutzgebiet Seidenbachtal
eigenes Wasserwerk, das heute für rund 8.500 Menschen hygienisch                                  ausreichend Trinkwasser für das gesamte Ge-
                                                                                                  meindegebiet zur Verfügung steht, wurde
einwandfreies Trinkwasser preisgünstig bereitstellt                                               mit dem Aufbau der zentralen Trinkwasser-
                                                                                                  versorgung begonnen. Dies stellte allerdings

D     ie Gemeinde Blankenheim in der Eifel
      ist in ihrer jetzigen Gebietsabgren-
zung im Jahre 1969 durch die kommunale
                                                 Anschlussdichte bei der öffentlichen Was-
                                                 serversorgung. Dies führt in der Regel zu ei-
                                                 ner höheren Kostenbelastung pro An-
                                                                                                  aufgrund der topographischen Verhältnisse
                                                                                                  eine große Herausforderung dar.
                                                                                                  Heute betreibt das Wasserwerk Blanken-
Neugliederung entstanden. Dabei wurden           schluss als im städtischen Raum.                 heim zwei Tiefbrunnen von 130 respektive
17 ehemals selbstständige Gemeinden auf          Noch vor der Gebietsreform schlossen sich        135 Meter Tiefe und drei Speicheranlagen -
einer Fläche von rund 149 Quadratkilome-         die früheren Gemeinden des Amtes Blan-           einen Zentralhochbehälter mit einem Fas-
ter zusammengefasst. Blankenheim zählt           kenheim zum Amtswasserwerk zusam-                sungsvermögen von 4.000 Kubikmeter und
mit seinen derzeit rund 8.500 Einwohner/         men, welches nach der kommunalen Neu-            zwei weitere Hochbehälter mit insgesamt
innen zu den ländlichen Flächengemeinden         gliederung zum 01.01.1970 in einen Eigen-        450 Kubikmeter. Die Verteilung des Trink-
- mit vielen Vorteilen für die räumliche Frei-   betrieb überführt wurde. Seitdem stellt das      wassers erfolgt vom zentralen Hochbehäl-
heit der Einzelnen, aber auch den bekann-        Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim              ter in Blankenheim, 565 Meter über NN ge-
ten Nachteilen wie beispielsweise geringe        die Versorgung der Bevölkerung mit Trink-        legen, per Ringleitung über ein Verbundsys-
                                                 und Brauchwasser sicher.                         tem in die tiefer gelegenen Ortschaften.
                      DER AUTOR                  Bereits zu Beginn der 1970er-Jahre wurde         Für einen kleinen nördlich gelegenen Ge-
                                                 deutlich, dass die vielen in der Nähe der ein-   meindebereich musste eine Pumpendruck-
                      Alfred Huth
                                                 zelnen Ortschaften betriebenen Trinkwas-         leitung verlegt und eine Druckerhöhungs-
                      ist Betriebsleiter
                      der Wasserwerke            serquellen nicht zukunftsweisend sind.           station eingerichtet werden. Für die Vertei-
                      Blankenheim                Denn sie waren oft mit Coli-Bakterien be-        lung des Trinkwassers stehen 50 Kilometer
                                                 lastet, und in den Sommermonaten ließ die        Transportleitungen, 80 Kilometer Ortsnetz-
                                                 Schüttungsmenge stark nach. Daher wurde          leitungen und 55 Kilometer Hausanschluss-
                                                 die Betriebsleitung beauftragt, im Gemein-       leitungen zur Verfügung, über die gut 3.400

10   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
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                                                                                                         ◀ Eine Druckerhöh-     Grenzwert von 50 mg/l nach der Trinkwas-
                                                                                                         ungsstation, die zur   serverordnung liegen.
                                                                                                         Versorgung einiger     Das Trinkwasser ist mit 19 Grad deutscher
                                                                                                         Ortsteile nötig ist,
                                                                                                                                Härte (dH) - 3,39 Millimol Gesamthärte je Li-
                                                                                                         wurde im Jahr 2014
                                                                                                                                ter (mmol/l) - dem Bereich „hart“ zuzuord-
                                                                                                         erneuert
                                                                                                                                nen. Es wird wegen seines Geschmackes
                                                                                                                                gerne konsumiert und ist aufgrund seines
                                                                                                                                höheren Mineralgehaltes eine sinnvolle Er-
                                                                                                                                gänzung zum Speiseplan. Anders hingegen
                                                                                                                                sieht es bei der Nutzung von Haushaltsge-
                                                                                                                                räten aus. Die bekannten Nachteile sind bei-
                                                                                                                                spielsweise verkalkte Kaffeemaschinen und
                                                                                                                                Durchlauferhitzer.
                                                                                                                                Vor Jahren wurde die Möglichkeit einer zen-
                                                                                                                                tralen Enthärtung des Trinkwassers disku-
                                                                                                                                tiert, wobei auch die Meinung der Bevölke-
                                                                                                                                rung abgefragt wurde. Die Mehrheit der
                                                                                                                                Einwohner/innen sprach sich gegen eine
                                                                                                                                zentrale Enthärtung aus, weil viele Hausei-
                                                                                                                                gentümer/innen schon eigene dezentrale
                                                                                                                                Enthärtungsanlagen nutzen. Zudem ist bei
                                                                                                                                einer zentralen Enthärtung mit steigenden
                            Haushalte und Betriebe mit Trinkwasser              läufig aufgrund des sparsamen Umgangs           Wassergebühren zu rechnen. Der Betriebs-
                            versorgt werden. Die örtlichen Verhältnisse         der Anschlussnehmer/innen mit Trinkwas-         ausschuss hat sich schließlich gegen eine
                            erforderten die Einrichtung von 33 Druck-           ser sowie des demografischen Wandels. Die       zentrale Enthärtung des Trinkwassers aus-
                            oder Versorgungszonen.                              nach dem DVGW-Regelwerk W 392 rechne-           gesprochen.
                                                                                risch ermittelten Wasserverluste sind bezo-
                            Fördermenge rückläufig Der Betrieb                  gen auf den ländlichen Raum in die Katego-      Personal für Qualität Das Wasserwerk der
                            fördert aktuell jährlich rund 470.000 Kubik-        rie „gering“ einzuordnen. Hier machen sich      Gemeinde Blankenheim hat den Anspruch,
                            meter Trinkwasser, wobei etwa 420.000 Ku-           die in den vergangenen Jahren vorgenom-         langfristige Versorgungssicherheit zu garan-
                            bikmeter an die Einwohner/innen der Ge-             menen Investitionen, vor allem in die Pro-      tieren und mit hoher Qualität eine nachhal-
                            meinde Blankenheim abgegeben werden.                zessleittechnik, positiv bemerkbar.             tige Versorgungsleistung zu erbringen. Dabei
                            Die verkaufte Menge ist tendenziell rück-           Das Rohwasser bedarf in Blankenheim kei-        spielen wirtschaftliche Effizienz und hohe
                                                                                ner Aufbereitung. Faktisch ist Rohwasser        Kundenzufriedenheit eine besondere Rolle.
                                                                                gleich Trinkwasser. Aus Sicherheitsgründen      Um dies zu gewährleisten wird Fachperso-
                                   STÄDTETAG MIT                                ist jedoch im Zentralhochbehälter eine UV-
                                                                                Desinfektionsanlage installiert und dauer-
                                    NEUEM CHEF                                  haft in Betrieb. Für Notfälle werden mobile

                             H    elmut Dedy (SPD) ist seit dem 1. Juni 2016
                                  neuer Hauptgeschäftsführer des Deutschen
                             Städtetages (DST) und Geschäftsführendes Vor-
                                                                                Chloranlagen bereitgehalten, die bei Bedarf
                                                                                auch über die in den Übergabeschächten er-
                                                                                richteten Einspeisestellen betrieben wer-
                             standsmitglied des Städtetages Nordrhein-West-     den können.
                             falen. Der 58-jährige Jurist und Diplom-Verwal-    Die Versorgungssicherheit hat höchste Prio-
                             tungswirt trat die Nachfolge von Dr. Stephan Ar-   rität. Die Anlagen werden regelmäßig auf
                             ticus an, der in den Ruhestand verabschiedet       die Möglichkeit der Verbesserung überprüft
                             wurde. Dedy war bereits seit 2012 Ständiger        und bei Bedarf angepasst. Mit der Landwirt-
                             Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers sowie     schaft besteht seit Jahren eine Kooperation
                                                     Finanzdezernent von        in Bezug auf eine umfassende zusätzliche
                                                     DST und Städtetag NRW.     Gewässerschutzberatung, die der Wasser-
                                                     Zuvor war er 14 Jahre      betrieb finanziell unterstützt.
                                                     lang als Beigeordneter
FOTO: DEUTSCHER STÄDTETAG

                                                     für Finanzen und Kom-      Nitratwerte im Griff Neben der teilwei-
                                                     munalwirtschaft sowie      se extensiven Bewirtschaftung der land-
                                                     stellvertretender Haupt-   wirtschaftlichen Grundstücke (Natur-
                                                     geschäftsführer beim       schutzgebiet) trägt sicherlich auch die fach-
                                                     Deutschen Städte- und      kundige Beratung der Landwirte durch die
                                                     Gemeindebund (DStGB)       Landwirtschaftskammer dazu bei, dass in         ▲ Die UV-Desinfektionsanlage im Zentral-
                                                     tätig gewesen.             Blankenheim die Nitratwerte mit 7,9 Milli-      hochbehälter Blankenheim ist seit 2006 in
                                                                                gramm pro Liter (mg/l) deutlich unter dem       Betrieb und wurde 2015 umgebaut

                            12   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
THEMA WASSERVERSORGUNG

nal benötigt. Neben der Betriebsleitung
und den kaufmännischen Mitarbeiter/in-
nen respektive Verwaltungsmitarbeiter/in-
nen - insgesamt 2,3 Stellenanteile - stehen
dem Betrieb weitere 2,7 Stellenanteile für
technisches Fachpersonal - Bauingenieur,
Wassermeister, Fachkräfte für Wasserver-
sorgungstechnik - zur Verfügung. Ein Trink-
wasserversorgungsunternehmen, welches
eine eigene Wassergewinnung, -speiche-
rung und -verteilung betreibt, muss über
technisch qualifiziertes Personal verfügen.
Durch die organisatorische Zusammenle-
gung des Wasserwerks mit der zum

                                                                                                                                                     FOTO: GILBERT / StGB NRW
01.01.1996 eingerichteten eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung „Abwasser“ entste-
hen Synergieeffekte in fast allen Bereichen.
Besonders profitiert der Personalbereich, da
die Mitarbeiter/innen betriebsübergreifend
im Wasserwerk und im Abwasserwerk ein-
gesetzt werden können. Auch Bereitschafts-
dienste können somit mitarbeiter/innenver-                   NEUE StGB NRW-VIZEPRÄSIDENTIN
träglich organisiert werden.

Betrieb schuldenfrei Das Wasserwerk
der Gemeinde Blankenheim ist öffentlich-
                                                    M      arion Weike (Foto), Bürgermeisterin der Stadt Werther, ist neue Vizepräsidentin des Städ-
                                                           te- und Gemeindebundes NRW. Die 57-jährige Juristin wurde am 6. Juli 2016 in Düsseldorf
                                                     vom Präsidium des Verbandes zur Nachfolgerin von Bürgermeister a.D. Walther Boecker aus Hürth
rechtlich organisiert und finanziert sich            gewählt. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider (links), 1. Vizepräsident Roland
über Beiträge, Gebühren und Kostenersatz.            Schäfer (2.v. rechts) und Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer gratulierten der Bürgermeisterin
Um in den 1970er-Jahren den Aufbau der               zur Wahl. Weike (SPD) ist seit 1999 Oberhaupt der Stadt Werther. Davor war sie seit 1985 im Dienst
zentralen Trinkwasserversorgung umzuset-             der Stadt Bielefeld tätig gewesen - zunächst als Juristin im Rechtsamt, dann als Referentin des
zen, mussten Kredite aufgenommen wer-                Oberbürgermeisters und schließlich als Leiterin des Projektbüros Verwaltungsmodernisierung.
den. Inzwischen sind alle Darlehen getilgt,          Dem StGB NRW-Präsidium gehört Weike seit März 2016 als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
der Betrieb ist somit schuldenfrei.                  für den Regierungsbezirk Detmold an. Seit diesem Zeitpunkt ist sie auch Mitglied im Hauptaus-
Trotz durchaus schwieriger Rahmenbedin-              schuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
gungen ist die Wassergebühr mit 1,18 Euro
pro Kubikmeter und einem Grundpreis von           des Gebietes bestätigt und angekündigt,               die öffentliche Wasserversorgung sieht sich
8,10 Euro monatlich für den am häufigsten         kurzfristig das Verfahren zur Unterschutz-            das Wasserwerk der Gemeinde Blanken-
installierten Wasserzähler äußerst angemes-       stellung zu beginnen.                                 heim für die Zukunft gut aufgestellt. Die
sen. Sie liegt nach einem landesweiten Ver-                                                             Wassergewinnungsanlagen sind nach den
gleich eines großen Wasserversorgers unter        Auch kleine Versorger geeignet Es ist                 allgemein anerkannten Regeln der Technik
127 Unternehmen weit vorn an 14. Stelle.          historisch entstanden, dass die Gemeinde              errichtet und werden auch nach diesen un-
Sicherstellung und Ausbau der Versorgungs-        Blankenheim die öffentliche Wasserversor-             terhalten sowie betrieben.
sicherheit ist eine ständige Aufgabe des Be-      gung für ihre Einwohner/innen als Aufgabe             Hierfür muss eigenes Fachpersonal zur Ver-
triebs, aber auch der Wasserbehörden. Für         der Daseinsvorsorge aus eigener Kraft                 fügung stehen. Wenn dies wie in Blanken-
das Wassereinzugsgebiet, welches zu mehr          durchführt. Das Lebensmittel Trinkwasser              heim gegeben ist und zusätzlich durch or-
als zwei Drittel landwirtschaftlich genutzt       hat in den vergangenen Jahrzehnten an Be-             ganisatorische Maßnahmen - vor allem im
wird, teilweise eine Ortslage erfasst und an      deutung gewonnen. Die Gemeinde kann                   Personalbereich - wirtschaftliche Synergie-
dem eine stark befahrene Bundesstraße ent-        sich glücklich schätzen, in ausreichender             effekte erzielt werden, können auch kleine
lang führt, gibt es keine Festsetzung als Was-    Menge auf ortsnahe Wasservorkommen zu-                Wasserversorger die örtliche Trinkwasser-
serschutzgebiet. Inzwischen hat die zustän-       rückgreifen zu können.                                versorgung für die Bürger und Bürgerinnen
dige Wasserbehörde die Schutzbedürftigkeit        Trotz ständig steigender Anforderungen an             zu vertretbaren Gebühren sicherstellen. b

                                                                           Ihr Partner für die Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte

             Ge-Komm
              Gesellschaft für kommunale Infrastruktur
                                                                           75% EU-Förderung bis zu 50.000€ im Rahmen des ELER 2014–2020

              Ge-Komm GmbH       |   Bismarckstraße 15   |   49324 Melle   |   www.ge-komm.de      |   www.wirtschaftswegekonzept.de

                                                                                                           STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 13
THEMA WASSERVERSORGUNG

                    fortwährend rein

                                                                                                                                                       FOTO: ANDREAS METTLER / PIXELIO.DE
▲ Als Stausee sichert der Aabachsee die Trinkwasserversorgung für mehr als 250.000 Menschen in den Kreisen Paderborn, Soest, Gütersloh und Warendorf

Das neue Landeswassergesetz NRW
In Nordrhein-Westfalen muss das Wasserrecht trotz des hohen                                            neu geregelt, aber in vielen Bereichen auch
                                                                                                       berücksichtigt, dass die Wasserwirtschaft
Siedlungsdrucks und konkurrierender Nutzungen eine                                                     der Länder durch unterschiedliche Traditio-
gleich bleibend hohe Qualität des Trinkwassers sicherstellen                                           nen geprägt ist. Diese haben häufig ihre Ur-
                                                                                                       sache in den unterschiedlichen naturräum-
                                                                                                       lichen Rahmenbedingungen. Das Wasser-

D     ie Novelle des Landeswassergesetzes
      Nordrhein-Westfalen (LWG) ist am
16.07.2016 in Kraft getreten. Das Gesetz war
                                                   dingungen zu berücksichtigen. Zum einen
                                                   können die Länder bei wasserrechtlichen
                                                   Regelungen vom Bundesrecht - mit Aus-
                                                                                                       haushaltsgesetz enthält daher zahlreiche
                                                                                                       Regelungsoptionen und Öffnungsklauseln
                                                                                                       für die Länder und ermöglicht ergänzende
zuletzt im Jahr 1977 als Ganzes novelliert         nahme von stoff- und anlagenbezogenen               oder abweichende Landesregelungen.
worden. Seitdem hatten sich Novellen auf           Festlegungen - abweichen (Art. 72 Abs. 3            Diese Möglichkeiten sollten bei der Novelle
einzelne Teilbereiche beschränkt. Zudem            Satz 1 Nr. 5 Grundgesetz - GG). Dasselbe gilt       des LWG zur Konkretisierung und Verbesse-
machte die Neuordnung des Bundeswas-               bei verfahrensrechtlichen Regelungen (Art.          rung genutzt werden. Viel Tradiertes hatte
serrechts im Jahr 2010 nach der Föderalis-         84 Abs. 1 Satz 2 GG).                               sich bewährt und wird durch das Gesetz -
musreform 2006 eine vollständige Neuord-                                                               manchmal leicht modifiziert - weiterge-
nung des Landeswassergesetzes zwingend             Länder-Tradition Des Weiteren hat der               führt.
erforderlich.                                      Bund bei der Neufassung des Wasserhaus-
Dessen Regelungen waren in Teilen durch            haltsgesetzes zwar wesentliche Bereiche             Hoher Nutzungsdruck Nordrhein-West-
Bundesrecht überholt und galten nicht                                                                  falen war stets ein Land mit einem an-
mehr, andere galten nur noch modifiziert.                                 DIE AUTORIN                  spruchsvollen Wassergesetz, da es sich in
Im Jahr 2010 waren lediglich einige weni-                                                              wesentlichen Rahmenbedingungen für die
                                                                          Dr. Sibylle Pawlowski
ge Regelungen im Rahmen eines Vor-                                                                     Wasserwirtschaft von anderen Bundeslän-
                                                                          ist Referatsleiterin im
schaltgesetzes erlassen worden, um den                                    NRW-Ministerium für          dern unterscheidet:
dringendsten Novellierungsbedarf zu be-                                   Klimaschutz, Umwelt,
friedigen.                                                                Landwirtschaft, Natur-       • So dicht wie in NRW lebt mit weitem Ab-
Bei der Neuordnung des Landeswasser-                                      und Verbraucherschutz          stand keine Bevölkerung in einem ande-
rechts waren unterschiedliche Rahmenbe-                                                                  ren Flächenland. NRW zählt dabei 515 Ein-

14   STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016
THEMA WASSERVERSORGUNG

  wohner/innen pro Quadratkilometer, das        traditionell große Privatunternehmen die       Dazu kommt, dass aus unterschiedlichen
  Saarland 386, Baden-Württemberg 297,          Wasserversorgung.                              Gründen die Durchführung vorsorgender
  Hessen 286 und Rheinland-Pfalz 201. In der                                                   Maßnahmen im Bereich der Trinkwasser-
  Folge sind die Konflikte bei der Nutzung      Wasser als Handelsware Die schwierige          versorgung immer mehr unter Druck gerät.
  der Fläche in NRW weit größer als anders-     Aufgabe der Wasserbereitstellung für Be-
  wo. Der Druck auf die Fläche ist hoch. 18     völkerung und Wirtschaft mittels Talsper-      Vorsorgeprinzip gestärkt Daher wer-
  Mio. Menschen beeinflussen durch ihre         ren in Gebieten wie Eifel oder Sauerland       den im neuen LWG zum einen die vorsor-
  Nutzung die Ressourcen der Gewässer           wurde - unterstützt durch das Wasserrecht      genden Maßnahmen der Wasserversor-
  und brauchen gleichzeitig eine intakte        - über das Wasserverbandsrecht gelöst. Erst    gung spezifiziert (§ 38 Absatz 2), und es wird
  Umwelt sowie lebendige Gewässer und           durch Diskussionen auf europäischer Ebene      damit das Vorsorgeprinzip der Trinkwasser-
  nicht nur Straßen, Einkaufszentren oder       wurde 2005 eine Klarstellung im Gesetz da-     verordnung in einem ersten Schritt deutlich
  Landwirtschaft. Nur eine intakte Umwelt       hingehend nötig, dass die Wasserversor-        gemacht.
  bietet dauerhaft eine Grundlage für die       gung ein Teil der Daseinsvorsorge ist und      Zum zweiten wird erstmals ein kommuna-
  Wasserversorgung von Bevölkerung und          daher den Gemeinden obliegt (§ 47 a LWG        les Wasserversorgungskonzept (§ 38 Absatz
  Wirtschaft und gewährleistet biologische      2005).                                         3 LWG), das der zuständigen Wasserbehör-
  Vielfalt.                                     Die europäischen Diskussionen über die         de vorzulegen ist, festgeschrieben. Damit
• NRW hat fast doppelt so viele Betriebe, die   Möglichkeit, die Wasserversorgung für den      wird einmal regulatorisch die kommunale
  mit umweltrelevanten Schadstoffen um-         Markt zu öffnen, halten weiter an. Die un-     Verankerung der Wasserversorgung ge-
  gehen, wie Bayern und eineinhalbmal so        terschiedlichen Traditionen der Wasserver-     stärkt - insbesondere in Fällen, in denen die
  viele wie Baden-Württemberg. Entspre-         sorgung in den EU-Mitgliedstaaten lassen       Kommune die Wasserversorgung von ei-
  chend hoch ist die Anzahl der in Gewässer     nicht erwarten, dass das tradierte Verständ-   nem privaten Versorger durchführen lässt.
  einleitenden Betriebe mit erheblich belas-    nis der Wasserversorgung in Deutschland -      Zum anderen ist in der Sache ein konzeptio-
  tetem Abwasser.                               Teil der kommunalen Pflichten in gegensei-     nelles Vorgehen bei der Abwägung vielfälti-
• Gleichzeitig wird in NRW das Wasser zu        tiger Abhängigkeit von anderen gemeindli-      ger gemeindlicher Belange mit Belangen
  60 Prozent direkt oder indirekt aus Ober-     chen Entscheidungen - von diesen ohne          der Wasserversorgung erforderlich - insbe-
  flächengewässern gewonnen - weit mehr         weiteres nachvollzogen wird.                   sondere in Gebieten mit stofflich belaste-
  als in den meisten anderen Bundeslän-                                                        tem Grundwasser, bei nicht ausreichenden
  dern, die im wesentlichen Grundwasser         Problem Mikroschadstoffe Das Vor-              Grundwasservorkommen oder bei einer dy-
  nutzen. Das erfordert mehr Augenmerk          kommen von Mikroschadstoffen in Gewäs-         namischen gemeindlichen Entwicklung.
  auf Einleitung wie auf Entnahme als in an-    sern dicht besiedelter und intensiv genutz-
  deren Bundesländern.                          ter Gebiete, aus denen Trinkwasser gewon-      Anforderungen bewusst machen
                                                nen wird, und wachsende Erkenntnisse da-       Kommunen und ihre Gremien müssen die
Diese besonderen Rahmenbedingungen in           rüber führten 2005 zu besonderen Anfor-        aktuellen Anforderungen einer nachhalti-
NRW sind gerade für die Wasserversorgung        derungen an die Wasserversorgung für sol-      gen Wasserversorgung sowie die zukünfti-
von erheblicher Bedeutung. Die Wasserver-       che Situationen (§ 48 LWG 2005). Bei der No-   gen Anforderungen, die sich aus der ge-
sorgung ist darauf angewiesen, dass der be-     vellierung des LWG wurde deutlich, dass        meindlichen Entwicklung sowie der Ent-
sondere Nutzungsdruck aus Besiedlung            auch diese Regelungen nicht mehr als ge-       wicklung der übrigen Rahmenbedingungen
und Wirtschaft zu hohen Anforderungen           setzliche Grundlage für eine vorsorgende       der Wasserversorgung ergeben, kennen
des LWG an die Abwasserbeseitigung führt.       Wasserversorgung ausreichten, sondern zu       und bei ihren Entscheidungen berücksichti-
Zum einen, weil nur so dem Verursacher-         ergänzen waren.                                gen. Es reicht nicht aus, dass der Wasserver-
prinzip Genüge getan wird. Zum anderen,
                                                                                                                      FOTO: MANFRED SCHIMMEL / PIXELIO.DE

weil ansonsten - entgegen dem Vorsorge-
prinzip in der Umweltpolitik und besonders
in der Trinkwasserversorgung - die Bewälti-
gung des Problems starker Abwassereinlei-
tung auf die Aufbereitung des Trinkwassers
verlagert wird.
Unter diesem Blickwinkel sind die landes-
spezifischen Regelungen für die Abwasser-
beseitigung auch als Schutz der Trinkwas-
serversorgung zu verstehen. Die nordrhein-
westfälischen Regelungen zur Wasserver-
sorgung haben sich in den zurückliegenden
                                                                                                                                                            ◀ Der Schutz von
zwölf Jahren weiterentwickelt. Über lange
                                                                                                                                                            Trinkwasserge-
Zeit gab es - anders als in Bundesländern                                                                                                                   winnungsgebieten
wie Hessen - keine besonderen Probleme in                                                                                                                   spielt im neuen
der Wasserversorgung, denen mit Regelun-                                                                                                                    Landeswassergesetz
gen im Wasserrecht hätte begegnet werden                                                                                                                    NRW eine wichtige
müssen. In NRW betreiben in weiten Teilen                                                                                                                   Rolle

                                                                                                  STÄDTE- UND GEMEINDERAT 9/2016 15
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