VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
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VERBANDSNACHRICHTEN AU S G A B E 1 | 2 018 AUS DEM HAMBURGER VERBAND 52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic, S. 6 BERUFSAUSÜBUNG Die Gesellschafter-Versammlung – häufige Streitpunkte zu Formalia und materiellem Recht, S. 32 BERUFSRECHT „Mandantenklau“ – Was ist erlaubt, was nicht?, S. 52 Das Magazin des Steuerberaterverbandes Hamburg
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STEUERBERATERVERBAND HAMBURG INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM HAMBURGER VERBAND BERUFSRECHT 52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic 6 Das Transparenzregister – (k)ein neues Betätigungsfeld Spendenübergabe an Mentor e.V. 9 für Steuerberater? 50 Gehen Sie an den Start der Euroeyes Cyclassics 2018 „Mandantenklau“ – Was ist erlaubt, was nicht? 52 im Team „Steuerberaterverband HH“ 10 Vom Vorstand und der Geschäftsführung STEUERRECHT wahrgenommene Termine in der Zeit Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den vom 21.12.2017 bis 01.03.2018 11 politischen Fronten 56 Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten: vom 21.12.2017 bis 28.02.2018 12 Kürzung um Haushaltsersparnis für beide Ehegatten 62 Verstorbene Mitglieder 14 Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen 63 VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Termine – Vorträge 15 Steuerhinterziehung durch Miterben 64 Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung VOM DSTV eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person 65 Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen 24 Neue Studie zu GmbH-Geschäftsführer- Vergütungen erhältlich 26 ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT BMWi stellt klar: Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig 26 Beitragsrisiken durch Leistungen „freier“ Mitarbeiter im Steuerbüro 67 Die wichtigsten Änderungen des Mutterschutzgesetzes 78 BERUFSAUSÜBUNG Künstlersozialabgabe: Wann ist sie fällig? 79 Das Auffüllrisiko in der betrieblichen Altersvorsorge als möglicher Haftungsfall für Steuerberater 28 Die Gesellschafter-Versammlung – häufige KLEINANZEIGEN 81 Streitpunkte zu Formalia und materiellem Recht 32 Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit bei der IMPRESSUM 10 Inanspruchnahme externer Dienstleister 38 Digitales Wissensmanagement in der Kanzlei – BEILAGENHINWEIS: ein Erfahrungsbericht 40 C. H. Beck Verlag Zustellung an Personen unbekannten Aufenthalts 45 Geldwäsche – bloße Theorie in Deutschland? 46 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 3
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG VERANSTALTUNGSÜBERSICHT DER BEZIRKSGRUPPEN BEZIRKSGRUPPE JANUAR 2018 FEBRUAR 2018 Veranstaltungsbeginn jeweils um 18.00 Uhr BERGEDORF Do., 25.01. Do., 22.02. Versammlungsort: LOLA Kulturzentrum e.V., Aktuelles Aktuelles Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Tel. 040 7247735 Bezirksgruppenleiterin: Marina Wiedenroth, StBin Südring 20, 21465 Wentorf Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 81974830, Fax 040 819748329 Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) FA für Großunternehmen Martin Sieden MITTE Mo., 08.01. Mo., 05.02. Versammlungsort: Hotel Ambassador, Aktuelles Aktuelles zum Insolvenzrecht Heidenkampsweg 34, 20097 Hamburg Sozialversicherungsrecht für Steuerberater Tel. 040 2388230 Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Kfm. Ralf Nasdalla, StB Maren Meeves, Ruhrstraße 90, 22761 Hamburg AOK Hamburg, Friedrich Kraft Tel. 040 882092, Fax 040 882093 Leiterin des Kompetenz- von Kaltenborn-Stachau, centers für Steuerberater Rechtsanwalt, FAInsolvenzR NORD Di., 30.01. Di., 27.02. Versammlungsort: Restaurant „The Locks“, Aktuelles Aktuelles Marienhof 6, 22399 Hamburg Körperschaftsteuerrecht Bilanzsteuerrecht Tel. 040 6116600 Bezirksgruppenleiterin: Dipl.-Kfm. Andrea Möller, StBin Dipl.-Finw. (FH) Senke 19, 22393 Hamburg Susanne Leppin, Tel. 040 60096687, Fax 040 60096686 Betriebsprüferin Dipl.-Finw. FA Hamburg-Mitte Frank Försterling OST Di., 16.01. Verlegt auf den 13.02. Versammlungsort: Clubhaus SC Condor, Aktuelles Di., 20.02. Berner Heerweg 188, 22159 Hamburg Bilanzsteuerrecht Aktuelles Tel. 040 6451848 Sozialversicherungsrecht Bezirksgruppenleiter: Bernd Lehmann, StB, vBP Maren Meeves, Jessenstraße 4, 22767 Hamburg AOK Hamburg, Tel. 040 181392420, Fax 040 181392460 Dipl.-Finw. Leiterin des Kompetenz- Frank Försterling centers für Steuerberater SÜD Mo., 29.01. Mo., 26.02. Versammlungsort: Privathotel Lindtner, Aktuelles Aktuelles Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Tel. 040 790090 Bezirksgruppenleiter: Ralf Cordes, StB Hölertwiete 8, 21073 Hamburg Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 75666530, Fax 040 75666524 Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) FA für Großunternehmen Martin Sieden WEST Mi., 10.01. Mi., 14.02. Versammlungsort: Röperhof Aktuelles Aktuelles Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg Sozialversicherungsrecht Umsatzsteuerrecht Tel. 040 8811200 Bezirksgruppenleiterin: Daniela Ebert, StBin Maren Meeves, Holstenplatz 18, 22765 Hamburg AOK Hamburg, Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 4316650, Fax: 040 43166544 Leiterin des Kompetenz- Wolfgang Butzlaff, centers für Steuerberater FA für Großunternehmen Steuerberaterverband Hamburg e. V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg 4 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG MÄRZ 2018 APRIL 2018 MAI 2018 JUNI 2018 Do., 22.03. Do., 26.04. Do., 31.05. Do., 28.06. EU-Datenschutz- Aktuelles Aktuelles zum Insolvenzrecht Aktuelles zur AO/FGO Grundverordnung Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater Dipl.-Finw. (FH) Oliver Schlickeisen, Susanne Leppin, Friedrich Kraft scope & focus Betriebsprüferin von Kaltenborn-Stachau, Alice Siegert, Service-Gesellschaft mbH FA Hamburg-Mitte Rechtsanwalt, FAInsolvenzR FA Hamburg-Altona Keine Mo., 09.04. Mo., 14.05. Mo., 04.06. Veranstaltung Aktuelles Aktuelles Betriebsprüfung/ Bilanzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Steuerfahndung Dipl.-Finw. (FH) Frank Stendel, Dipl.-Finw. Holger Zabel Steuerberater/RA/ Frank Försterling FA Hamburg-Hansa FAHandelsRGesR/FAStR Di., 27.03. Di., 24.04. Di., 29.05. Di., 26.06. Aktuelles zum Insolvenzrecht Aktuelles Aktuelles Aktuelles zur AO/FGO für Steuerberater Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Friedrich Kraft Dipl.-Finw. (FH) von Kaltenborn-Stachau, Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) Alice Siegert, Rechtsanwalt, FAInsolvenzR FA für Großunternehmen Martin Sieden FA Hamburg-Altona Di., 20.03. Di., 10.04. Di., 15.05. Di., 20.06. Aktuelles Aktuelles Aktuelles Aktuelles Körperschaftsteuerrecht Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Erbschaftsteuerrecht Dipl.-Finw. (FH) Susanne Leppin, Dipl.-Finw. (FH) Betriebsprüferin Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) Michael Serger FA Hamburg-Mitte FA für Großunternehmen Martin Sieden FA Hamburg-Hansa Mo., 26.03. Mo., 23.04. Mo., 28.05. Mo., 18.06. Aktuelles Aktuelles Aktuelles Internationales Erbschaftsteuerrecht Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuerrecht Steuerrecht Dipl.-Finw. Michael Serger Dipl.-Finw. Dr. Martin Mues, LL.M., Michael Debus M.I.Tax, FA Hamburg-Hansa Frank Försterling FA für Großunternehmen Steuerberater Mi., 07.03. Mi., 04.04. Mi., 02.05. Mi., 13.06. EU-Datenschutz- Aktuelles Entwicklungen Aktuelles zur AO/FGO Grundverordnung Einkommensteuerrecht in der ErbSt Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld, scope & focus Dipl.-Finw. (FH) Dipl.-Finw. Alice Siegert Service-Gesellschaft mbH Martin Sieden Christian Saecker FA Hamburg-Altona VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 5
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND 52. STEUERBERATERBALL IM HOTEL ATLANTIC Von Perspektivwechsel Spannende Termine im Vorfeld des Ballabends Christian Ladehoff waren das Probe-Essen im Hotel Atlantic, Den 52. Steuerberaterball 2018 habe ich erst- welches im Übrigen letztmalig unter der Regie der mals nicht aus der Perspektive eines Gasts und Kempinski-Gruppe betrieben wurde, einerseits Vorstandsmitglied des Steuerberater-Verbands, und die anspruchsvolle Aufgabe der Zuordnung sondern als Teil des Organisations-Teams mit- der Gäste zu den rund 25 Tischen für den Ball- erleben können. abend andererseits. Mit großer Spannung haben wir ab Versendung Beim Probe-Essen machte uns der Chefkoch des der Einladungen wöchentlich dem aktuellen Atlantic persönlich für die ersten 3 Gänge des Stand der Anmeldezahlen entgegengefiebert. Mit Menüs jeweils 5 konkrete Vorschläge, die wir uns entsprechend großer Freude konnten wir dann zu fünft mit Präsidium und Geschäftsführer teil- die über 250 Anmeldungen und Zusagen unserer ten und dazu interessante Erläuterungen des Mitglieder, deren Gäste und unserer eingelade- Kochs erhielten. Durch demokratische Abstim- nen Ehrengäste zur Kenntnis nehmen. mung ergaben sich die für den Ball ausgewählten 6 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND Auch die neu bestellten Steuerberater hatten Spaß! Gerichte: Wachtel, Lachs, Rinderfilet und zum Ab- Bis auf unseren Finanzsenator, der in Berlin in schluss das beeindruckende Dessert-Buffet. den GroKo-Sondierungen „gefangen“ war, konn- ten wir viele Ehrengäste begrüßen und die Anzahl Zwei Tage vor dem Ball fügten wir dann die viel- spontaner Absagen aufgrund von Krankheit wa- fältigen Wünsche der Gäste bezüglich des Zusam- ren sehr gering. men-Sitzens bestmöglich zusammen. Niemals sind alle Gäste zufrieden mit unserer Zuordnung. Wir versuchen jedoch stets, so vielen Wünschen wie möglich, gerecht zu werden. Dann kam der 3.2.: Es war wie immer alles bes- tens vorbereitet. Beim Empfang hatten wir dieses Jahr sogar eine lebendige Cocktailbar mit einer als Ballerina gekleideten, jungen Dame als Mittel- punkt der Bar und gleichzeitig Serviererin des Aperitifs. VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 7
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND tollem Saxophonspiel begleitet und dabei für viel Stimmung gesorgt (siehe eindrucksvolles Foto). Für eine kurze und spannungsvolle Unterbre- chung sorgte noch die Verkündung der Gewinner der zehn Preise der traditionellen Tombola. Wer nach Mitternacht noch Hunger hatte, konnte sich auch noch mit einer Currywurst stärken. Es war wieder ein sehr gelungener Abend und ich bin gespannt auf das nächste Jahr, wenn ich von Andreas Schneier die Verantwortung für die Organisation des StB-Balles (was das Ehrenamt betrifft) insgesamt übernehmen darf. Geschäftsführer Thomas Volkmann mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Nach dem Sektempfang erfolgte der Einlass in den mit Blumenschmuck und Kerzenlicht sehr festlich gestalteten Saal. Zunächst servierten die vielen freundlichen Servicekräfte die Vorspeise. Im Anschluss daran begrüßte Frau Mascher die Ballgäste und hob dabei einige Ehrengäste be- sonders hervor. Weitere Grußworte sprachen Präsident Michael Conrad für die Steuerberater- kammer Hamburg, Ernst Stoll für die Finanzbe- hörde Hamburg und Vizepräsident Volker Kaiser für die Bundessteuerberaterkammer. Im Anschluss an das gelungene Vier-Gänge-Menü wurde getanzt. Die Band von Markus Nowak sorg- te dafür, dass die Tanzfläche bis spät in die Nacht immer bestens gefüllt war. Philipp Seifert (Ge- schäftsführer der Steuerberaterkammer Hamburg) hat für einige Lieder Markus Nowak mit seinem Philipp Seifert 8 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VERBAND SPENDET ERLÖS DER STEUERBERATERBALL-TOMBOLA Eine Spende in Höhe von 3.735,00 Euro hat der Steuerberaterverband Hamburg am 1. März 2018 an MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V. übergeben. Präsident Ute Mascher überreichte den Betrag symbolisch an Thomas Helfer, den Vorsitzenden des Vorstands. Bei der Spende handelt es sich um den Erlös aus der Tombola des Steuerberaterballs 2018. Herr Helfer berichtete über die Arbeit des Vereins. MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V. unterstützt mit 900 ehrenamtlichen Helfern aktuell 1.000 Kinder, die Schwierigkeiten beim Lesen lernen haben. Dabei gilt das 1zu1 Prinzip: Jeder ehrenamtliche Mentor trifft sich wöchent- lich mit einem Kind, um eine Stunde gemeinsam in der Schule zu lesen – und das für mindestens ein Jahr. Die Vermittlung von Mentor und Lese- Herr Helfer von Mentor e.V. mit Ute Mascher kind geschieht in enger Zusammenarbeit mit der und Andreas Schneier jeweiligen Schule. Dafür ist der Verein aktuell an über 100 Hamburger Grundschulen aktiv. unterschiedliche Gründe und hier muss die Poli- Von tik natürlich auch handeln. Unabhängig davon ist Thomas Volkmann Ein Beweggrund für die Spende des Steuer- muss aber festgestellt werden, dass die Grund- beraterverbandes war eine im Oktober 2017 schüler an der Situation keine Schuld tragen und veröffentlichte Studie zu den Kompetenzen von vor allem auch nicht warten können. Deshalb un- Viertklässlern. Diese hat sehr deutlich gemacht, terstützt der Steuerberaterverband diese wichti- dass ein Fünftel der deutschen Grundschüler ge Arbeit mit einer Spende. nach vier Jahren Grundschule nicht richtig lesen und schreiben kann. Diese Kinder sind von Herr Helfer bedankte sich sehr herzlich für die Bildung und von zukünftiger gesellschaftlicher Spende und die damit verbundene Unterstützung Teilhabe praktisch abgeschnitten. Dafür gibt es der Tätigkeit des Vereins. VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 9
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND GEHEN SIE AN DEN START DER EUROEYES CYCLASSICS 2018 IM TEAM „STEUERBERATERVERBAND HH“ Bereits zum fünften Mal schickt der Verband sein für die 100-km-Strecke 68,50 Euro pro Platz. Die Team „Steuerberaterverband HH“ an den Start zusätzlich anfallende Servicegebühr trägt der der EuroEyes Cyclassics. Wie bereits im letzten Verband für Sie. Jahr werden wir Ihnen nicht nur die 60-km- sondern auch die 100-km-Strecke anbieten. Der Streckenverlauf wird in diesem Jahr auf der Wenn Sie für unser Team an den Start gehen 100-km-Distanz ein völlig neuer sein, vielleicht möchten, melden Sie sich bitte nicht beim Ver- ein Anreiz in unser Team einzusteigen?! anstalter sondern direkt in unserer Geschäfts- stelle bei Der Steuerberaterverband hat erneut ein Start- Frau Svenja Rosenberg platzkontingent in den günstigsten Preisstufen unter Telefon 040 413447-14 reserviert. Als Mitglied haben Sie oder Ihre Mit- oder unter arbeiter die Möglichkeit, sich einen der verfüg- rosenberg@steuerberaterverband-hamburg.de baren Startplätze zu sichern. Die Startgebühr an. beträgt 59,90 Euro für die 60-km-Distanz und IMPRESSUM Präsidium Herausgeber StB/vBP Ute Mascher, Präsident Steuerberaterverband Hamburg e. V. StB Andreas Schneier, Vizepräsident, Schatzmeister Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg StB/RA Volker Höpfl Telefon: 040/41 34 47-0, Telefax: 040/41 34 47 59 StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff info@steuerberaterverband-hamburg.de www.steuerberaterverband-hamburg.de Weitere Vorstandsmitglieder Verantwortlich für den Inhalt: StB Ralf Cordes StB/RA Volker Höpfl StB Daniela Ebert StB/vBP Bernd Lehmann Alle Angaben ohne Gewähr StB Dipl. Kfm. Andrea Möller Layout: Wertdruck, 22122 Hamburg StB Dipl. Kfm. Ralf Nasdalla Druck: Wertdruck, 22122 Hamburg StB Marina Wiedenroth Ausgabe 1|2018, März 2018 Fotos: Fotolia 10 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT VOM 21.12.2017 BIS 01.03.2018 28.12. 30.01. Handwerkskammer Hamburg, Jahresschluss- Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt versammlung (Ute Mascher) Hamburg e.V., Mitgliederversammlung 29.12. (Ute Mascher, Thomas Volkmann) „Versammlung des ehrbaren Kaufmanns“ in Hamburg 31.01. (Ute Mascher) Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) 11.01. 01./02.02. Präsidiumssitzung (Ute Mascher, Andreas Schneier, 8. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerrecht 2018 Volker Höpfl, Christian Ladehoff, Thomas Volkmann) (Ute Mascher, Volker Höpfl) 13.01. 03.02. Steuerberaterverband Köln e.V., Neujahrsempfang 52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic in Köln (Ute Mascher) (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl, Christian Ladehoff, Andrea Möller, Marina Wiedenroth, 15.01. Ralf Cordes, Ralf Nasdalla, Thomas Volkmann) Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Bestellungs- 06.–10.02. veranstaltung für Norddeutschland (Ute Mascher) 9. Steuerrechtliche Winterfachtagung in Reit im Winkl 15.01. 2018 (Ute Mascher) Deutsche Bank, Neujahrsempfang 14.02. (Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann) AGA Unternehmensverband, Mitgliederversammlung 17.01. (Ute Mascher) Bundesverband der Freien Berufe e.V., 18./19.02. Neujahrsempfang in Berlin DATEV eG, Außerordentliche Mitgliederversammlung (Ute Mascher, Thomas Volkmann) in Nürnberg 18.01. (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl, DATEV eG, Filmaufnahmen wegen Satzungsänderung Christian Ladehoff, Ralf Nasdalla, Andrea Möller, in Berlin (Ute Mascher) Bernd Lehmann) 19.01. 19.02. DATEV eG, zweite Sitzung der Satzungskommission Verband der Freien Berufe in der Freien und Hansestadt (Volker Höpfl) Hamburg e.V., 11. Runder Tisch „Sicherheit in Hamburg“ (Thomas Volkmann) 21.01. Deutscher Steuerberaterverband e.V., Präsidiumssitzung 20.02. in Köln (Ute Mascher) Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein e.V., Jahresempfang in Kiel 22.01. (Ute Mascher, Thomas Vokmann) Deutscher Finanzgerichtstag in Köln 23.02. (Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann) Deutscher Steuerberaterverband e.V., Verbändeforum 24.01. EDV in Berlin (Bernd Lehmann) Deutsche Bank, Steuerberater-Frühstück 26.02. (Ute Mascher, Andreas Schneier) Finanzgericht Hamburg, Sitzung des Clearing- 24.01. ausschusses (Ute Mascher) Verabschiedung von Frau Angela Nottelmann aus ihrem 27./28.02. Amt als Senatsdirektorin (Ute Mascher) Deutscher Steuerberaterverband e.V., 29.01. Geschäftsführersitzung in Mainz (Thomas Volkmann) Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Vorstandssitzung 28.02. in Berlin (Ute Mascher) Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hamburg, 30.01. Steuergewerkschaftstag 2018 und Verabschiedung des Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Vorsitzenden Michael Jürgens (Ute Mascher) Hamburg e.V., Vorstandssitzung 01.03. (Ute Mascher, Thomas Volkmann) Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 11
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN IN DER ZEIT VOM 21.12.2017 BIS 28.02.2018 Auren Hamburg GbR Kaltenstein-Wolfsohn und Partner Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Steuerberater mbB Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg Altonaer Straße 63, 20357 Hamburg Bolln, Jessica Labuda, Arkadiusz Steuerberaterin Rechtsanwalt FAStR Steuerbüro Jessica Bolln Kanzlei für Steuern und Recht Gehrn 9, 25596 Wacken Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg D & H Dahm GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Lippert, Klaus Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm., Steuerberater ABC-Straße 15, 20354 Hamburg Steuerbüro K. Lippert Ehrenbergstraße 33, 20767 Hamburg Einhausen, Jürgen Dipl.-Kfm., Steuerberater, WP, RB Lohmann & Alsmöller Partnerschaft mbB Stofferkamp 19a, 22399 Hamburg Steuerberater Ferdinandstraße 36, 20095 Hamburg Frahm, Alexander B. A., Steuerberater Mertens, Michael Eichenweg 40, 25436 Heidgraben Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater Mühlenkamp 65, 22303 Hamburg Hauser & Wendt Steuerberatung PartGmbB Mulansky, Lasse Koopstraße 20, 20144 Hamburg Steuerberater Mörkenstraße 3, 22767 Hamburg HEIMANN und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mundhenke & Partner GmbH Raboisen 6, 20095 Hamburg Steuerberatungsgesellschaft Baumwall 7, 20459 Hamburg HRH Hanseatische Revisionstreuhand Hamburg Ostermann, Kerstin Steuerberatungsgesellschaft mbH Steuerberater FB UNachf Neuer Wall 54, 20354 Hamburg Westerheide 24, 21409 Embsen/Oerzen 12 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND P + P Schleifer PartmbB Wilke, Hans-Ulrich Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm., Steuerberater Kuhberg 27, 24534 Neumünster Wilke & Kollegen Steuerkanzlei Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg Patt, Harald Dipl.-Kfm., Steuerberater Wolk, Hanns-Jürgen Stiftsplatz 1, 53111 Bonn Dipl.-Kfm., Steuerberater Moltkestraße 12, 25421 Pinneberg Potlitz, Jan Steuerberater vBP Lindenstraße 24, 23558 Lübeck Fördermitglieder Schuffert-Bonczek, Antje Bock-Carstens, Cornelia Dipl.-Finw., Steuerberaterin Dipl.-Wi.Jur. (FH), Steuerberaterin Zum Marktplatz 13, 51709 Marienheide Meerweinstraße 21, 22303 Hamburg Schwarz, Jennifer Schwedler, Stephen Steuerberaterin Dipl.-Bw., Steuerberater Thedestraße 2, 22767 Hamburg Auren Hamburg GbR Am Sandtorkai 62 – Dock 4, Sievert, Anne-Christine 20457 Hamburg Steuerberaterin Sievert Steuerberatung Weise, Sebastian Große Elbstraße 141a, 22767 Hamburg Steuerberater c/o Greve & Weise TCP Goessler Harmsen GmbH Am Kaiserkai 13, 20457 Hamburg Steuerberatungsgesellschaft Burchardstraße 19, 20095 Hamburg Hauser, Anke Dipl.-oec., Steuerberaterin Voß, Karsten Koopstraße 20, 20144 Hamburg Steuerberater c/o Spanka und Eichstädt Wendt, Jana Am Markt 9, 17235 Neustrelitz Dipl.-Kffr.(FH), Steuerberaterin Harksheider Weg 180, 25451 Quickborn VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 13
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND Dr. Freiheit, Julia Probst, Jana Dipl.-Kffr., Steuerberaterin, WP-in Steuerberaterin Auren Hamburg GbR c/o Wilke & Kollegen Am Sandtorkai 62 – Dock 4, Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg 20457 Hamburg Rabieh, Regina Rogge, Sonja Steuerberaterin, RA-in Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Großer Schippsee 16, 21073 Hamburg c/o Wilke & Kollegen Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg VERSTORBENE MITGLIEDER Es verstarb unser Mitglied Ursula Höwner *02.04.1935 † 06.01.2018 Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. 14 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE UND VORTRÄGE AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT Termin: 19.03.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referenten: Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA, FAStR, Köln Dr. Markus Wollweber, RA, FAStR, Köln IMMOBILIEN IM STEUERRECHT Termin: 20.03.2018 09:00 –16:00 Uhr Empire Riverside Hotel Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg RUND UM DIE RECHNUNG Termin: 22.03.2018 09:00 –13:00 Uhr Empire Riverside Hotel Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Krause, Celle KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG UND -ABGABE Termin: 23.03.2018 09:00 –13:00 Uhr Steigenberger Hotel Referent: Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt, Bochum DER JAHRESABSCHLUSS 2017 Termin: 29.03.2018 09:00 –17:00 Uhr Empire Riverside Hotel Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln UMSATZSTEUER 2018 Termin: 04.04.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Dipl.-Finanzwirt Hans-Georg Janzen, StB, Borken VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 15
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK BESTEUERUNG VON VEREINEN UND VERBÄNDEN Termin: 10.04.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Dr. Jörg Alvermann, Rechtsanwalt, FAStR, Köln RECHTSSICHER DURCH DIE SOZIALVERSICHERUNGSPRÜFUNG Termin: 12.04.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln HAMBURGER STEUERFACHTAG KAPITALGESELLSCHAFTEN Termin: 13.04.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referenten: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln Franz Hruschka, Ltd. Regierungsdirektor, Finanzamt München, Abt. Betriebsprüfung GEFAHRENQUELLEN BEI DER BETRIEBSAUFSPALTUNG Termin: 16.04.2018 09:00 –13:30 Uhr Empire Riverside Hotel Referent: Dipl.-Finw. Hans Günter Christoffel, Steuerberater, Bornheim-Walberberg STEUERFRAGEN BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG Termin: 19.04.2018 13:00 –18:00 Uhr InterCity Hotel Hamburg Dammtor Messe Referent: Wolfgang Arens, Rechtsanwalt, FAStR, FAArbR, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar 16 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2018 Termin: 23.04.2018 09:00 –16:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski, Wustermark DER JAHRESABSCHLUSS 2017 Termin: 24.04.2018 09:00 –17:00 Uhr Ameron Hotel Speicherstadt Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln ARBEITSRECHT IM KANZLEIALLTAG Termin: 26.04.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln IMMOBILIEN IM STEUERRECHT Termin: 02.05.2018 09:00 –16:00 Uhr Ameron Hotel Speicherstadt Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg IMMOBILIEN IM STEUERRECHT Termin: 03.05.2018 09:00 –16:00 Uhr Ameron Hotel Speicherstadt Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 17
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK DAS PFLEGE-MANDAT 2018 – AMBULANTE UND STATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN SICHER BERATEN Termin: 14.05.2018 09:00 –16:30 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Frank Geiger, StB, Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) UMWANDLUNGSSTEUERRECHT – REIN IN DIE GMBH – RICHTIG BERATEN Termin: 16.05.2017 09:00 –17:00 Uhr Lindner Hotel Am Michel Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Dirk Krohn, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein, Burg/Dithmarschen BERUFSPERSPEKTIVEN FÜR JUNGE STEUERBERATER Termin: 17.05.2018 09:00 –17:00 Uhr Lindner Hotel Am Michel Referent: Dr. Andreas Nagel, Steuerberater, Neustadt AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON BETRIEBSSTÄTTEN Termin: 23.05.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg DIE KÖRPERSCHAFTSTEUER-ERKLÄRUNGEN 2017 DER GMBH Termin: 23.05.2018 09:00 –17:00 Uhr Scandic Hamburg Emporio Referent: Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech, StB, Heinsberg BESTEUERUNG DER MITTELSTÄNDISCHEN GMBH Termin: 24.05.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln 18 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN Termin: 31.05.2018 09:00 –17:00 Uhr Ameron Hotel Speicherstadt Referent: Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, Krefeld AKTUELLES STEUERRECHT FÜR PRAKTIKER Termin: 06. – 09.06.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Meliá Palma Bay Referenten: Prof. Dr. H.-Michael Korth, StB, WP, Hannover Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Robert Hammerl, LL.M., StB, München FÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERKONTEN BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN Termin: 25.06.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Dipl.-Finanzwirt Wolfram Gärtner, Neuss DIE ERSTELLUNG DES ANHANGS UND LAGERBERICHTS – RECHTSGRUNDLAGEN, PRAXISTIPPS, BEISPIELE, AUFSTELLUNGSERLEICHTERUNGEN UND PRAXISERFAHRUNGEN AUS DEM BILRUG Termin: 26.06.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Prof. Dr. Winfried Schwarzmann, StB, WP, Augsburg GESTALTENDE STEUERBERATUNGSPRAXIS Termin: 28.06.2018 09:00 –17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referenten: Dr. Martin Strahl, StB, Köln Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 19
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE DER VORTRAGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ IN 2018 1/2018 Termin: 27.03.2018 09:00 –12:30 Uhr Radisson Blu Hotel Referenten: Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover Termin: 28.03.2018 09:00 –12:30 Uhr Radisson Blu Hotel Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover Termin: 28.03.2018 14:00 –17:30 Uhr Radisson Blu Hotel Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover 2/2018 Termin: 20.06.2018 09:00 –12:30 Uhr Empire Riverside Hotel Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover Termin: 20.06.2018 14:00 –17:30 Uhr Empire Riverside Hotel Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover Termin: 21.06.2018 09:00 –12:30 Uhr Hotel Grand Elysée Referenten: Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover 20 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE VERANSTALTUNGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT FÜR STEUERBERATER UND QUALIFIZIERTE MITARBEITER“ 4-2017/18 Termine: Samstag, den 24.03.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée oder Montag, den 26.03.2018 15:00 –19:00 Uhr Empire Riverside Hotel 5-2017/18 Termine: Samstag, den 26.05.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée oder Montag, den 28.05.2018 15:00 –19:00 Uhr Empire Riverside Hotel 6-2017/18 Termine: Samstag, den 30.06.2018 09:00 –13:00 Uhr Hotel Grand Elysée oder Montag, den 02.07.2018 15:00 –19:00 Uhr Empire Riverside Hotel Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, StB, Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 21
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE SEMINARREIHE „AKTUELLE BFH-RECHTSPRECHUNG“ URTEILSDISKUSSION MIT BUNDESRICHTERN II. RUND UM DIE GMBH UND DEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER Termin: 09.04.2018 15:30 –19:00 Uhr Bucerius Law School Referent: Dr. Nils Trossen, Richter am Bundesfinanzhof, München III. UMSATZSTEUER Termin: 18.06.2018 15:30 –19:00 Uhr Bucerius Law School Referent: Dr. Christoph Wäger, Richter am Bundesfinanzhof, München TERMINE JAHRES-ABONNEMENT „PRAKTIKER-SEMINARE 2018 FÜR KANZLEIMITARBEITER“ 2/2018 – EINKOMMENSTEUER Termine: 25.04.2018 09:00 –12:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg oder 26.04.2018 09:00 –12:30 Uhr Empire Riverside Hotel Referent: Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf 22 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
Worauf Sie achten sollten... ... ist eine maßgeschneiderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Ihr Fachversicherungsmakler Als unabhängige Spezialisten verfügen wir über lang- für die rechts- und wirtschafts- jährige und umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung beratenden Berufe Ihres individuellen Versicherungsschutzes: • Exklusive Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder 70/-"6''92(#0-; • Prämienreduzierung dank exponierter Marktstellung :IVWMGLIVYRKWQEOPIV+QF, möglich • Prämienfreie Mitversicherung von Mitarbeitern Bartmannstraße 32 • Günstige und flexibel gestaltete Excedentendeckungen/ 50226 Frechen Objektexcedenten Telefon 02234.95354-0 Telefax 02234.95354-99 info@vonlauffundbolz.de Ihre Berufshaftung: www.vonlauffundbolz.de Fragen Sie den Marktführer! Unser qualifiziertes Team berät Sie gerne Frechen/Köln | Hamburg | München | Wien – ohne Zusatzkosten. Verband Österreichischer Versicherungs- Makler
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV OBACHT BEI DER BUCHUNG VON EC KARTENUMSÄTZEN! In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr Bare und unbare Geschäftsvorfälle seien in der nutzen Kunden häufig die Möglichkeit, ihre Zah- Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien lungen bargeldlos mit EC Karte abzuwickeln. Das nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kas- nun zur Buchung dieser EC Kartenumsätze in der senbuch stellt nach Auffassung des BMF einen Kassenführung geäußert. formellen Mangel dar. Sie widerspreche dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kauf- männischen Buchführung. Die steuerrechtliche Gelebte Praxis: Erst-Erfassung der Würdigung eines Sachverhalts hänge jedoch von Gesamtumsätze über das Kassenbuch den Umständen des Einzelfalls ab. Regelmäßig werden EC Kartenumsätze in der Um diesen Anforderungen zu genügen, müssten Buchführung wie folgt gebucht: Die täglichen Um- die EC-Kartenumsätze beispielsweise in einer sätze werden in der Tageslosung erfasst. Vielfach Zusatzspalte bzw. einem extra Nebenbuch zum werden hierbei jedoch nicht nur bare Geschäfts- Kassenbuch erfasst werden. vorfälle festgehalten. Vielmehr wird der Gesamt- betrag inklusive der bargeldlosen Geschäfts- vorfälle (EC Kartenzahlungen) im Kassenbuch DStV fordert Anerkennung der langjährigen aufgezeichnet und die EC Zahlungen quasi als kaufmännischen Übung „Ausgabe“ wieder ausgetragen. Zu einem spä- teren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag Nach Auffassung des Deutschen Steuerberater- entsprechend im Kassenkonto gebucht und die verbands e.V. (DStV) ist die Erst Erfassung der EC Kartenumsätze über das Geldtransitkonto Gesamtumsätze über das Kassenbuch praktika- ausgebucht (durchlaufender Posten). bel, vor allem aber wird die Umsatzsteuer korrekt erfasst! Dies ist für die Praxis besonders dann von Bedeutung, wenn die EC Umsätze im Kassen- BMF: Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle system nicht getrennt nach 7%igen und 19%igen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel Umsätzen ausgewiesen werden, sondern nur die Gesamtumsätze. Nachdem sich aus dem Kreise der Mitglieder Nachfragen zu diesem Prozedere ergeben haben, Diesen Standpunkt hat der DStV gegenüber dem hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. BMF adressiert und hierbei folgende weitere Ar- (DStV) in einem Fachgespräch an das BMF ge- gumente angeführt: wandt. Das BMF hat nun in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder seine Das Kassenbuch wird stets am Ende eines Tages Rechtsauffassung zu diesen Praxisabläufen in geführt. Im selben Moment der Erfassung der einem Schreiben vorgetragen: Gesamtumsätze im Kassenbuch werden die EC 24 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV Kartenumsätze bereits wieder ausgetragen. Das Kassenbuch weist folglich unmittelbar im Zeit- punkt der Eintragung der Umsätze nebst Austra- gung der EC Kartenumsätze den korrekten Tages- endbestand aus. Damit sind nach Auffassung des DStV eine hohe Transparenz und ein hoher In- formationsgehalt im Kassenbuch gewährleistet. Auch die Kassensturzfähigkeit ist jederzeit und innerhalb angemessener Zeit gegeben. Die im Vorwege getrennte Erfassung von Bar- und EC Kartenzahlungen im Kassensystem ermöglicht eine jederzeitige Abstimmung. Die Geschäftsvor- fälle sind fortwährend nachvollziehbar, die Er- fassung der Umsatzsteuer ist sichergestellt. Schließlich sind auch die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Praxis mit deutlich erhöhtem Arbeitsaufwand ver- Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und bunden. Auch die Verprobung der später auf dem Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Da- Umsatzsteuerkonto gebuchten Steuerbeträge mit tenzugriff (GoBD) nach dem Dafürhalten des den Erlösen ist erschwert bzw. unmöglich. Dies DStV erfüllt. Nach dem BMF-Schreiben zu den gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Steuersätze GoBD vom 14.11.2014 stellt die nicht getrennte (z. B. 7 % und 19 % bei In-/Außerhaus-Umsätzen in Verbuchung von baren und unbaren Geschäfts- der Gastronomie) zur Anwendung kommen. vorfällen bei genügender Kennzeichnung aus- drücklich keinen Verstoß gegen die Grundsätze Die strenge Auslegung von BMF und obersten der Wahrheit und Klarheit dar (vgl. Rz. 55). Nach Finanzbehörden belastet die Unternehmen un- dem Verständnis des DStV liegt bei der Ausbu- angemessen. Diesem Erfassungs- und Buchungs- chung der EC Kartenumsätze über das Geldtran- formalismus steht aus Sicht des DStV kein Aus dem sitkonto verbunden mit der vorangegangenen entsprechender Mehrwert gegenüber. DStV-Forum 01/2018 Austragung der EC Kartenumsätze aus dem Kas- senbuch solch eine „genügende Kennzeichnung“ vor. Eine Erfassung der EC Kartenumsätze in einer Zusatzspalte oder einem extra Nebenbuch zum Kassenbuch hingegen ist umständlich und für die VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 25
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV NEUE STUDIE ZU GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER-VERGÜTUNGEN ERHÄLTLICH Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern Die Studie basiert auf den Gehaltsdaten von führen bei Betriebsprüfungen immer wieder 2.833 GmbH-Geschäftsführern. Damit gibt sie zu Problemen. Liegen sie deutlich außerhalb verlässliche Auskunft über die aktuellen Gehälter des branchenüblichen Rahmens, unterstellt die und Zusatzleistungen von GmbH-Chefs in 68 Bran- Finanzverwaltung nicht selten verdeckte Gewinn- chen aus fünf Wirtschaftszweigen. Bestandteil der ausschüttungen. Anerkannte Vergleichswerte Studie ist ein exklusives Auswertungsprogramm sind deshalb unverzichtbar. auf CD-ROM. Es liefert detaillierte Ergebnisse nach acht, individuell bestimmbaren Abfragekri- Auch in diesem Jahr hat der Deutsche Steuerbe- terien (u. a. Branche, Betriebsgröße, Geschäfts- raterverband e.V. wieder gemeinsam mit BBE führerstatus, Umsatzrendite) und ermöglicht media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur somit eine Positionsbestimmung anhand der Jah- Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch- resbezüge von GmbH-Geschäftsführern in Gesell- geführt. Die nach Betriebsgrößenklassen geglie- schaften mit vergleichbaren Rahmendaten. Aus dem DStV-Forum/ derten Zahlen werden in der neuesten Studie Die Steuerberatung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2018“ do- Die Studie kann über http://www.bbe-media.de 1/2018 kumentiert. erworben werden. BMWI STELLT KLAR: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG DURCH STEUERBERATER IST FÖRDERUNGSFÄHIG Kleinen und mittelständische Unternehmen Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steu- (KMU), die sich von ihrem Steuerberater über die erberater werde grundsätzlich als förderungs- reine steuerliche Beratung hinaus auch in be- fähige Unternehmensberatung im Sinne der triebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, einschlägigen Förderrichtlinien gewertet. Eine können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes gute Nachricht für die Berufsangehörigen und im Rahmen des Programms „Förderung unterneh- ihre Mandanten: Denn Steuerberater beraten merischen Know-hows“ erhalten. Dies haben das nicht nur etablierte Unternehmen, sondern ver- zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und stärkt auch junge Unternehmen in der Grün- Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirt- dungsphase, die eine qualifizierte Beratung und schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen Bewilligung der Zuschüsse entscheidet, auf Nach- besonders benötigen. Aber auch Unternehmen, frage des DStV nochmals ausdrücklich bestätigt. die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage 26 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV befinden, können von einer Förderung profitie- angesprochene Programm „Förderung unterneh- ren. Gerade mittelständisch geprägte Unterneh- merischen Know-hows" bietet den KMU die nöti- men sehen ihren Steuerberater als ihren ersten ge Unterstützung, um qualifizierte Beratungsleis- Ansprechpartner und engsten Vertrauten in tungen in Anspruch nehmen zu können. Sanierungsfragen. Sein Wissen und die Kenntnis der Unternehmensstrukturen geben ihm die Weitere Informationen zur Förderung finden sich Möglichkeit, dem Mandanten zielgerichtet An- auf den Internetseiten des BAFA unter regungen für die Entwicklung des Unternehmens zu geben. http://www.bafa.de/DE/ Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/ Aus dem Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass der Bund Beratung_Finanzierung/ DStV-Forum/ über seine öffentlichen Förderprogramme beson- Unternehmensberatung/ Die Steuerberatung dere Beratungszuschüsse für einen breiten Kreis unternehmensberatung_node.html 2/2018 von Unternehmen gewährt. Insbesondere das ANZEIGE IT-Outsourcing „Made in Germany”! PARTNERasp Die IT Ihrer Kanzlei muss stabil funk- tionieren. Kostenintensive Ausfälle capeletti & perl dürfen den reibunglosen Ablauf nicht beeinträchtigen. Das DATEV-Rechenzentrum ist durch seine überdurchschnittlichen Standards ein Garant für die Daten- sicherheit. Wir als DATEV-System-Partner nutzen das DATEV-Rechenzentrum als Plattform für unsere IT-Outsourcing- Lösung und Ihre Sicherheit. capeletti & perl Wendenstraße 4 • 20097 Hamburg • Telefon 040 / 236 22-0 • www.dbc-gruppe.de
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG DAS AUFFÜLLRISIKO IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ALS MÖGLICHER HAFTUNGSFALL FÜR STEUERBERATER Von Von Bilanzsprungrisiko oder Auffüllungsrisiko in Finanzverwaltung schon vor geraumer Zeit er- Felix Menze der betrieblichen Altersvorsorge spricht man bei kannt und zahlreiche Anforderungen erarbeitet, Versicherungs- Eintritt von so genannten biometrischen Risiken die eingehalten werden müssen, damit die Pen- kaufmann wie zum Beispiel dem Eintritt von Berufsunfähig- sionszusage steuerlich anerkannt wird. Dazu René Koller Betriebsw. bAV (FH) keit des Versorgungsberechtigten. Die Wirkung zählt auch unter anderem die Frage, ob die Pen- Bilanzsprungrisiko dieses Ereignisses hat auf die beiden Seiten der sionszusage im Falle des Versorgungsfalles auch @hdi.de Steuerbilanz derartige Auswirkungen, dass es zur tatsächlich für die Gesellschaft (GmbH) finanzier- Überschuldung eines Unternehmens führen kann. bar ist. Ein Indiz dafür stellt nach Auffassung der Fraglich ist, ob Steuerberater, die für das Unter- Finanzverwaltung eine sog. Rückdeckungsversi- nehmen in einem Dauermandat tätig sind, dieses cherung dar. Deshalb haben viele Unternehmen Risiko hätte erkennen, ihre Mandanten darauf solche Rückdeckungsversicherungen abgeschlos- aufmerksam machen und sogar Lösungsvorschlä- sen, die die zugesagten Leistungsbausteine, wie ge unterbreiten müssen. die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente, der Pensionszusage, abdecken sollen. Das Auffüllrisiko in der betrieblichen Das Wesen einer unmittelbaren Versorgungszu- Altersvorsorge sage ist, dass für die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen das Unternehmen alleine Die unmittelbare Versorgungszusage, umgangs- gerade steht. Als „ungewisse Verbindlichkeit“ hat sprachlich Direktzusage oder Pensionszusage das Unternehmen aus dieser Verpflichtung eine genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Rückstellung in der Bilanz zu bilden. Aus verschie- betrieblichen Altersversorgung, insbesondere von denen Gründen unterscheiden sich die Rück- Führungskräften. Obwohl diese Form der Versor- stellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Wir gung eine immer größere Komplexität erfährt, ge- konzentrieren uns auf die steuerlichen Aus- hört sie weiterhin zu den flexibelsten Modellen. wirkungen. Hat das Unternehmen eine Rück- Vorausgesetzt, die Spielregeln bei der Einrichtung deckungsversicherung abgeschlossen, ist diese einer solchen Zusage werden berücksichtigt. Da- mit ihrem sog. Aktivwert jährlich als Vermögens- rüber hinaus ist eine regelmäßige Prüfung und wert des Unternehmens auf der Aktivseite der ggf. Aktualisierung an geänderte Rahmenbedin- Bilanz auszuweisen. gungen (z. B. Rechtsprechung, Gesetzesänderun- gen oder Versorgungssituation der Versorgungs- Aus den Besonderheiten des § 6a EStG ergeben berechtigten) zwingend erforderlich, um ver- sich nun verschiedene Problemstellungen: meintlichen Nachteilen einer Pensionszusage frühzeitig entgegentreten zu können. • Zum einen ist in § 6a Abs. 3 Nr. 3 EStG ein Zins von 6 % vorgeschrieben, mit dem die Pensions- Dass Pensionszusagen in der Vergangenheit häu- rückstellungen abzuzinsen sind. Wenn man fig als Steuersparmodelle genutzt wurden, hat die das mit dem aktuellen Zinsumfeld vergleicht, 28 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis, dass die in den Steuerbilanzen ausgewiesenen Pensionsrückstellungenen deutlich zu gering ausfallen – also den tatsächlichen Verpflich- tungsumfang nur unzureichend abbilden. • Das in § 6a EStG festgelegte Berechnungsver- fahren zur Ermittlung der Pensionsrückstellun- gen, das sog. Teilwertverfahren, nimmt eine Gleichverteilung des „Personalaufwands“ über die gesamte vom Versorgungsberechtigten zurückzulegende Arbeitszeit vor. Bei einer Festbetragszusage (z. B. 1.000 EUR Rente monatlich) ist der „Personalaufwand“ im ers- ten Jahr der Versorgungszusage gleich dem Personalaufwand im letzten Jahr vor Renten- beginn. Erst bei Eintritt des Leistungsfalles ist der Barwert der künftigen Versorgungsver- pflichtung als Rückstellung zulässig. me Nebeneffekt – diese Zuführung wirkt sich gewinnmindernd auf die Steuerbilanz aus. Dieser Selbstverständlich zahlt die Berufsunfähigkeits- Bilanzsprung (also die außerordentlich hohe ein- rentenversicherung die monatlich vereinbarte malige Zuführung zur Pensionsrückstellung) wird BU-Rente im Leistungsfall. Dies ist ein durchlau- als das sogenannte „Auffüllrisiko“ des Unterneh- fender Posten für die Firma und muss vom Ver- mens bezeichnet. sorgungsberechtigten genau wie sein vorheriges Einkommen nach § 19 EStG versteuert werden. Bei den steuerlichen Auswirkungen von Pensions- Dieser Liquiditätsfluss ist unabhängig von der zusagen ist vielen Beteiligten eine Affinität zur Steuerbilanz zu sehen. Passivseite nachzusagen. Liegt eine Rückdeckungs- versicherung in Form einer BU-Rente und/oder Schauen wir uns zunächst die Pensionsrückstel- einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vor, lung, also die Passivseite der Steuerbilanz, an: so sollte man das Augenmerk auf die Aktivseite Der Teilwert der Verpflichtungen wird im Wirt- der Steuerbilanz richten. Bei der Berechnung des schaftsjahr, in dem der Leistungsfall eingetreten Aktivwertes einer Berufsunfähigkeitsrente ist von ist, zum Barwert der künftigen Versorgungsver- einer abgekürzten Leibrente, einer „Rente auf pflichtungen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 5 EStG). In Zeit“, auszugehen. Dafür wurde als Kalkulations- diesem Jahr ist also eine hohe Zuführung zu der grundlage früher § 6a EStG, also ein Rechnungs- Pensionsrückstellung erforderlich. Der angeneh- zins von 6 % zu Grunde gelegt. Der Aktivwert für VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 29
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG lebenslange Altersrenten wurde früher mit einem (Aufwand) – unterm Strich bleibt also ein deut- Rechnungszins von 3 % abgezinst. Diese Berech- licher, außerordentlicher Ertrag in der Steuer- nungen waren so jahrelang üblich. Der BFH hat bilanz, der anders als in der Handelsbilanz, eine mit seinem Urteil (I R 67/08) vom 10.06.2009 konkrete Steuerzahlung zur Konsequenz hat. diese in der Praxis übliche Vorgehensweise ge- kippt und klargestellt, dass eine Rückdeckungs- versicherung als „einheitliches Wirtschaftsgut“ Hinweispflicht im steuerlichen zu aktivieren ist. Eine abgekürzte Leibrente, wie Dauermandat die Berufsunfähigkeitsrente, ist genauso wie eine lebenslange Rente, also mit dem gültigen Rech- Die Pflichten eines Steuerberaters richten sich nungszins („Garantiezins“ des Versicherungsver- nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats. trages) bei Vertragsabschluss zu bewerten. Zum Hat er einen auf eine bestimmte Angelegenheit Vergleich: der Garantiezins der Lebensversiche- klar umrissenen Auftrag erhalten, ist er grund- rer lag noch nie höher als 4 % – der Zins für die sätzlich nur verpflichtet, diesen konkreten Sach- Pensionsrückstellungen aber bei 6 % (s. o.). In verhalt zu klären. Er muss sich nur mit den steu- zahlreichen Stufen hat sich der Garantiezins der errechtlichen Aspekten befassen, die bei der Versicherer auf aktuell 0,9 % reduziert. In der pflichtgemäßen Erledigung der einzelnen Aufga- Praxis treffen wir in den meisten Fällen auf Rück- ben zu beachten sind. Aber auch in diesem durch deckungsversicherungen mit Rechnungszinsen das erteilte Mandat begrenzten Bereich ist der von 3,25 – 2,25 %! Steuerberater zur umfassenden und erschöpfen- den Beratung verpflichtet. Er hat Mandanten Der Barwert der künftigen Versicherungsleistun- auch stets ungefragt über die bei der Bearbeitung gen (Aktivseite) ist alleine aus der Tatsache, dass auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu be- dieser mit einem geringeren Zins abgezinst wird, lehren (BGH vom 11.05.1995, NJW 1995, 2108). deutlich höher als der Barwert der zugesagten Die Pflichten des konkreten Mandat sind also Leistung (Passivseite). Dazu kommt, dass der von der Rechtsprechung festgelegt; Mandanten- Barwert der Invaliditätsverpflichtung nicht nur die wunsch und mit etwas erfahrenem Weitblick über Summe der zugesagten Berufsunfähigkeitsrente den Tellerrand hinaus. bis zum Altersrentenbeginn, den steuerlichen Wert der Altersrentenzusage zum Rentenbeginn, Die Rechtslage ist hingegen etwas anders, wenn sondern auch noch die zukünftigen Prämien, die der Steuerberater mit einem umfassenden Dauer- auf Grund einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfä- mandat beauftragt ist. Dann hat er ohne weite- higkeit nicht mehr gezahlt werden müssen, sowie res die regelmäßig anfallenden Buchführungs- ggf. entsprechende Dynamiken beinhaltet. und Aufzeichnungsarbeiten zu erledigen und die in Betracht kommenden Steuererklärungen zu Die Zuführung zur Aktivseite (Ertrag) ist demnach fertigen. Nach der Rechtsprechung des BGH deutlich höher als die Zuführung zur Passivseite (20.11.97, NJW 1998, 1221) ist er darüber hinaus 30 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG sogar verpflichtet, von sich aus und ohne beson- Bisher wurde diese konkrete Frage noch nicht Ge- dere Beauftragung über alle steuerlich bedeutsa- genstand einer gerichtlichen Entscheidung. Doch men Fragen einschließlich der insoweit bestehen- lassen sich anhand der jüngsten Entscheidungen den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu zum Themenfeld der Pflichten eines Steuerbera- beraten. Den Steuerberater treffen damit eigene ters im Dauermandat bestimmte Tendenzen er- Ermittlungs- und Beratungspflichten auch hin- kennen. sichtlich solcher Umstände, die vom Mandanten bei der Erteilung des Mandats und in der Folge- BGH (IX ZR 285/14) vom 26.01.2017, OLG Karls- zeit nicht bedacht waren. Von einem umfassend ruhe (7 U 214/15) vom 22.02.2017, OLG Koblenz beauftragten Steuerberater kann ein Mandant (3 U 633/13) vom 15.04.2014 dies erwarten, so die Ansicht des BGH und teil- weise auch der vorbefassten Gerichte. Fazit Die Beweislast für das Vorliegen eines konkreten Mandats, welches auf ein bestimmtes Aufgaben- Wenn man diese unterschiedlichen Entscheidun- gebiet begrenzt ist, liegt beim Steuerberater. Oft gen vergleicht, so fällt auf, dass es am Steuer- gibt es keinen schriftlichen Vertrag, in dem der berater selbst liegt, ob er das Mandat zu einem Auftrag exakt beschrieben ist. In der Regel ist die umfassenden Dauermandat werden lassen möch- Kundenverbindung über Jahre gewachsen und te. Wenn das Gericht dazu kommt, dass ein Dau- Aufträge erfolgen auf telefonischen Zuruf oder ermandat vorliegt, so ist der Pflichtenkreis sehr werden als selbstverständlich vorausgesetzt. So weit gefasst und wie es das OLG Koblenz formu- scheuen sich die Steuerberater ein Grundsatzge- liert hat, alle Steuerarten betreffend. Das im Blick spräch mit Ihren Mandanten zu führen oder auch halten aller Steuerarten, kombiniert mit der un- nur den jeweiligen Auftrag per Bestätigungs- gefragten Gestaltungsberatung oder sogar Ge- schreiben zu perpetuieren. Die Folge ist, dass der staltungsempfehlung könnte bedeuten, dass hier Steuerberater oft in ein umfassendes Dauer - auch die Pensionszusage mit all ihren Facetten, mandat rutscht, mit allen daraus resultierenden wie dem Auffüllrisiko, für den Steuerberater eine Haftungsrisiken. Prüf- und Überwachungspflicht darstellt. Insbe- sondere dann, wenn der Steuerberater auch die Nun ist es fraglich, ob auch der Hinweis auf die Insolvenzreife zu prüfen hat. Tragweite des Auffüllrisikos im aktuellen Zinsum- feld und die daraus zu ziehenden Konsequenzen Um Haftung zu vermeiden, sollte der Steuerbera- zum Pflichtenkreis eines Steuerberaters mit ter die Alternativen prüfen und den Mandanten Dauermandat gehört. Der mögliche Schaden, der auf Gestaltungsansätze hinweisen. Dabei kann er hier im Raum steht, ist immerhin die mögliche sich von dafür ausgebildeten Spezialisten unter- Zahlungsunfähigkeit des Mandanten mit den stützen lassen. daraus resultierenden Folgen. VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 31
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