VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VERBANDSNACHRICHTEN AU S G A B E 1 | 2 018 AUS DEM HAMBURGER VERBAND 52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic, S. 6 BERUFSAUSÜBUNG Die Gesellschafter-Versammlung – häufige Streitpunkte zu Formalia und materiellem Recht, S. 32 BERUFSRECHT „Mandantenklau“ – Was ist erlaubt, was nicht?, S. 52 Das Magazin des Steuerberaterverbandes Hamburg
Was Steuerberater heute so
im Kopf haben?
CHIPS
Denn mit Software-Lösungen von Agenda geht die tägliche Arbeit ganz leicht
von der Hand. So haben Sie vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten.
Zum Beispiel den des Start-ups und wie es am besten von öffentlichen Fördergeldern
profitiert.
agenda-steuerberater.deSTEUERBERATERVERBAND HAMBURG
INHALTSVERZEICHNIS
AUS DEM HAMBURGER VERBAND BERUFSRECHT
52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic 6 Das Transparenzregister – (k)ein neues Betätigungsfeld
Spendenübergabe an Mentor e.V. 9 für Steuerberater? 50
Gehen Sie an den Start der Euroeyes Cyclassics 2018
„Mandantenklau“ – Was ist erlaubt, was nicht? 52
im Team „Steuerberaterverband HH“ 10
Vom Vorstand und der Geschäftsführung STEUERRECHT
wahrgenommene Termine in der Zeit Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den
vom 21.12.2017 bis 01.03.2018 11 politischen Fronten 56
Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten:
vom 21.12.2017 bis 28.02.2018 12 Kürzung um Haushaltsersparnis für beide Ehegatten 62
Verstorbene Mitglieder 14 Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten
Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen 63
VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei
Termine – Vorträge 15 Steuerhinterziehung durch Miterben 64
Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung
VOM DSTV eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH
an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person 65
Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen 24
Neue Studie zu GmbH-Geschäftsführer-
Vergütungen erhältlich 26 ARBEITS- UND
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
BMWi stellt klar: Betriebswirtschaftliche Beratung
durch Steuerberater ist förderungsfähig 26 Beitragsrisiken durch Leistungen „freier“ Mitarbeiter
im Steuerbüro 67
Die wichtigsten Änderungen des Mutterschutzgesetzes 78
BERUFSAUSÜBUNG
Künstlersozialabgabe: Wann ist sie fällig? 79
Das Auffüllrisiko in der betrieblichen Altersvorsorge
als möglicher Haftungsfall für Steuerberater 28
Die Gesellschafter-Versammlung – häufige KLEINANZEIGEN 81
Streitpunkte zu Formalia und materiellem Recht 32
Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit bei der IMPRESSUM 10
Inanspruchnahme externer Dienstleister 38
Digitales Wissensmanagement in der Kanzlei – BEILAGENHINWEIS:
ein Erfahrungsbericht 40
C. H. Beck Verlag
Zustellung an Personen unbekannten Aufenthalts 45
Geldwäsche – bloße Theorie in Deutschland? 46
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 3STEUERBERATERVERBAND HAMBURG
VERANSTALTUNGSÜBERSICHT DER BEZIRKSGRUPPEN
BEZIRKSGRUPPE
JANUAR 2018 FEBRUAR 2018
Veranstaltungsbeginn jeweils um 18.00 Uhr
BERGEDORF Do., 25.01. Do., 22.02.
Versammlungsort: LOLA Kulturzentrum e.V., Aktuelles Aktuelles
Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht
Tel. 040 7247735
Bezirksgruppenleiterin: Marina Wiedenroth, StBin
Südring 20, 21465 Wentorf Dipl.-Finw. (FH)
Tel. 040 81974830, Fax 040 819748329 Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH)
FA für Großunternehmen Martin Sieden
MITTE Mo., 08.01. Mo., 05.02.
Versammlungsort: Hotel Ambassador, Aktuelles Aktuelles zum Insolvenzrecht
Heidenkampsweg 34, 20097 Hamburg Sozialversicherungsrecht für Steuerberater
Tel. 040 2388230
Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Kfm. Ralf Nasdalla, StB Maren Meeves,
Ruhrstraße 90, 22761 Hamburg AOK Hamburg, Friedrich Kraft
Tel. 040 882092, Fax 040 882093 Leiterin des Kompetenz- von Kaltenborn-Stachau,
centers für Steuerberater Rechtsanwalt, FAInsolvenzR
NORD Di., 30.01. Di., 27.02.
Versammlungsort: Restaurant „The Locks“, Aktuelles Aktuelles
Marienhof 6, 22399 Hamburg Körperschaftsteuerrecht Bilanzsteuerrecht
Tel. 040 6116600
Bezirksgruppenleiterin: Dipl.-Kfm. Andrea Möller, StBin Dipl.-Finw. (FH)
Senke 19, 22393 Hamburg Susanne Leppin,
Tel. 040 60096687, Fax 040 60096686 Betriebsprüferin Dipl.-Finw.
FA Hamburg-Mitte Frank Försterling
OST Di., 16.01. Verlegt auf den 13.02.
Versammlungsort: Clubhaus SC Condor, Aktuelles Di., 20.02.
Berner Heerweg 188, 22159 Hamburg Bilanzsteuerrecht Aktuelles
Tel. 040 6451848 Sozialversicherungsrecht
Bezirksgruppenleiter: Bernd Lehmann, StB, vBP Maren Meeves,
Jessenstraße 4, 22767 Hamburg AOK Hamburg,
Tel. 040 181392420, Fax 040 181392460 Dipl.-Finw. Leiterin des Kompetenz-
Frank Försterling centers für Steuerberater
SÜD Mo., 29.01. Mo., 26.02.
Versammlungsort: Privathotel Lindtner, Aktuelles Aktuelles
Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht
Tel. 040 790090
Bezirksgruppenleiter: Ralf Cordes, StB
Hölertwiete 8, 21073 Hamburg Dipl.-Finw. (FH)
Tel. 040 75666530, Fax 040 75666524 Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH)
FA für Großunternehmen Martin Sieden
WEST Mi., 10.01. Mi., 14.02.
Versammlungsort: Röperhof Aktuelles Aktuelles
Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg Sozialversicherungsrecht Umsatzsteuerrecht
Tel. 040 8811200
Bezirksgruppenleiterin: Daniela Ebert, StBin Maren Meeves,
Holstenplatz 18, 22765 Hamburg AOK Hamburg, Dipl.-Finw. (FH)
Tel. 040 4316650, Fax: 040 43166544 Leiterin des Kompetenz- Wolfgang Butzlaff,
centers für Steuerberater FA für Großunternehmen
Steuerberaterverband Hamburg e. V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg
4 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG
MÄRZ 2018 APRIL 2018 MAI 2018 JUNI 2018
Do., 22.03. Do., 26.04. Do., 31.05. Do., 28.06.
EU-Datenschutz- Aktuelles Aktuelles zum Insolvenzrecht Aktuelles zur AO/FGO
Grundverordnung Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater
Dipl.-Finw. (FH)
Oliver Schlickeisen, Susanne Leppin, Friedrich Kraft
scope & focus Betriebsprüferin von Kaltenborn-Stachau, Alice Siegert,
Service-Gesellschaft mbH FA Hamburg-Mitte Rechtsanwalt, FAInsolvenzR FA Hamburg-Altona
Keine Mo., 09.04. Mo., 14.05. Mo., 04.06.
Veranstaltung Aktuelles Aktuelles Betriebsprüfung/
Bilanzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Steuerfahndung
Dipl.-Finw. (FH)
Frank Stendel,
Dipl.-Finw. Holger Zabel Steuerberater/RA/
Frank Försterling FA Hamburg-Hansa FAHandelsRGesR/FAStR
Di., 27.03. Di., 24.04. Di., 29.05. Di., 26.06.
Aktuelles zum Insolvenzrecht Aktuelles Aktuelles Aktuelles zur AO/FGO
für Steuerberater Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht
Friedrich Kraft Dipl.-Finw. (FH)
von Kaltenborn-Stachau, Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) Alice Siegert,
Rechtsanwalt, FAInsolvenzR FA für Großunternehmen Martin Sieden FA Hamburg-Altona
Di., 20.03. Di., 10.04. Di., 15.05. Di., 20.06.
Aktuelles Aktuelles Aktuelles Aktuelles
Körperschaftsteuerrecht Umsatzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Erbschaftsteuerrecht
Dipl.-Finw. (FH)
Susanne Leppin, Dipl.-Finw. (FH)
Betriebsprüferin Wolfgang Butzlaff, Dipl.-Finw. (FH) Michael Serger
FA Hamburg-Mitte FA für Großunternehmen Martin Sieden FA Hamburg-Hansa
Mo., 26.03. Mo., 23.04. Mo., 28.05. Mo., 18.06.
Aktuelles Aktuelles Aktuelles Internationales
Erbschaftsteuerrecht Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuerrecht Steuerrecht
Dipl.-Finw.
Michael Serger Dipl.-Finw. Dr. Martin Mues, LL.M., Michael Debus M.I.Tax,
FA Hamburg-Hansa Frank Försterling FA für Großunternehmen Steuerberater
Mi., 07.03. Mi., 04.04. Mi., 02.05. Mi., 13.06.
EU-Datenschutz- Aktuelles Entwicklungen Aktuelles zur AO/FGO
Grundverordnung Einkommensteuerrecht in der ErbSt
Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld,
scope & focus Dipl.-Finw. (FH) Dipl.-Finw. Alice Siegert
Service-Gesellschaft mbH Martin Sieden Christian Saecker FA Hamburg-Altona
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 5STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
52. STEUERBERATERBALL IM HOTEL ATLANTIC
Von Perspektivwechsel Spannende Termine im Vorfeld des Ballabends
Christian Ladehoff waren das Probe-Essen im Hotel Atlantic,
Den 52. Steuerberaterball 2018 habe ich erst- welches im Übrigen letztmalig unter der Regie der
mals nicht aus der Perspektive eines Gasts und Kempinski-Gruppe betrieben wurde, einerseits
Vorstandsmitglied des Steuerberater-Verbands, und die anspruchsvolle Aufgabe der Zuordnung
sondern als Teil des Organisations-Teams mit- der Gäste zu den rund 25 Tischen für den Ball-
erleben können. abend andererseits.
Mit großer Spannung haben wir ab Versendung Beim Probe-Essen machte uns der Chefkoch des
der Einladungen wöchentlich dem aktuellen Atlantic persönlich für die ersten 3 Gänge des
Stand der Anmeldezahlen entgegengefiebert. Mit Menüs jeweils 5 konkrete Vorschläge, die wir uns
entsprechend großer Freude konnten wir dann zu fünft mit Präsidium und Geschäftsführer teil-
die über 250 Anmeldungen und Zusagen unserer ten und dazu interessante Erläuterungen des
Mitglieder, deren Gäste und unserer eingelade- Kochs erhielten. Durch demokratische Abstim-
nen Ehrengäste zur Kenntnis nehmen. mung ergaben sich die für den Ball ausgewählten
6 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
Auch die neu bestellten Steuerberater hatten Spaß!
Gerichte: Wachtel, Lachs, Rinderfilet und zum Ab- Bis auf unseren Finanzsenator, der in Berlin in
schluss das beeindruckende Dessert-Buffet. den GroKo-Sondierungen „gefangen“ war, konn-
ten wir viele Ehrengäste begrüßen und die Anzahl
Zwei Tage vor dem Ball fügten wir dann die viel- spontaner Absagen aufgrund von Krankheit wa-
fältigen Wünsche der Gäste bezüglich des Zusam- ren sehr gering.
men-Sitzens bestmöglich zusammen. Niemals
sind alle Gäste zufrieden mit unserer Zuordnung.
Wir versuchen jedoch stets, so vielen Wünschen
wie möglich, gerecht zu werden.
Dann kam der 3.2.: Es war wie immer alles bes-
tens vorbereitet. Beim Empfang hatten wir dieses
Jahr sogar eine lebendige Cocktailbar mit einer
als Ballerina gekleideten, jungen Dame als Mittel-
punkt der Bar und gleichzeitig Serviererin des
Aperitifs.
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 7STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
tollem Saxophonspiel begleitet und dabei für viel
Stimmung gesorgt (siehe eindrucksvolles Foto).
Für eine kurze und spannungsvolle Unterbre-
chung sorgte noch die Verkündung der Gewinner
der zehn Preise der traditionellen Tombola. Wer
nach Mitternacht noch Hunger hatte, konnte sich
auch noch mit einer Currywurst stärken.
Es war wieder ein sehr gelungener Abend und ich
bin gespannt auf das nächste Jahr, wenn ich von
Andreas Schneier die Verantwortung für die
Organisation des StB-Balles (was das Ehrenamt
betrifft) insgesamt übernehmen darf.
Geschäftsführer Thomas Volkmann mit den
Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle
Nach dem Sektempfang erfolgte der Einlass in
den mit Blumenschmuck und Kerzenlicht sehr
festlich gestalteten Saal. Zunächst servierten die
vielen freundlichen Servicekräfte die Vorspeise.
Im Anschluss daran begrüßte Frau Mascher die
Ballgäste und hob dabei einige Ehrengäste be-
sonders hervor. Weitere Grußworte sprachen
Präsident Michael Conrad für die Steuerberater-
kammer Hamburg, Ernst Stoll für die Finanzbe-
hörde Hamburg und Vizepräsident Volker Kaiser
für die Bundessteuerberaterkammer.
Im Anschluss an das gelungene Vier-Gänge-Menü
wurde getanzt. Die Band von Markus Nowak sorg-
te dafür, dass die Tanzfläche bis spät in die Nacht
immer bestens gefüllt war. Philipp Seifert (Ge-
schäftsführer der Steuerberaterkammer Hamburg)
hat für einige Lieder Markus Nowak mit seinem Philipp Seifert
8 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
VERBAND SPENDET ERLÖS DER STEUERBERATERBALL-TOMBOLA
Eine Spende in Höhe von 3.735,00 Euro hat der
Steuerberaterverband Hamburg am 1. März 2018
an MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V.
übergeben. Präsident Ute Mascher überreichte
den Betrag symbolisch an Thomas Helfer, den
Vorsitzenden des Vorstands. Bei der Spende
handelt es sich um den Erlös aus der Tombola
des Steuerberaterballs 2018.
Herr Helfer berichtete über die Arbeit des
Vereins. MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG
e.V. unterstützt mit 900 ehrenamtlichen Helfern
aktuell 1.000 Kinder, die Schwierigkeiten beim
Lesen lernen haben. Dabei gilt das 1zu1 Prinzip:
Jeder ehrenamtliche Mentor trifft sich wöchent-
lich mit einem Kind, um eine Stunde gemeinsam
in der Schule zu lesen – und das für mindestens
ein Jahr. Die Vermittlung von Mentor und Lese- Herr Helfer von Mentor e.V. mit Ute Mascher
kind geschieht in enger Zusammenarbeit mit der und Andreas Schneier
jeweiligen Schule. Dafür ist der Verein aktuell an
über 100 Hamburger Grundschulen aktiv. unterschiedliche Gründe und hier muss die Poli- Von
tik natürlich auch handeln. Unabhängig davon ist Thomas Volkmann
Ein Beweggrund für die Spende des Steuer- muss aber festgestellt werden, dass die Grund-
beraterverbandes war eine im Oktober 2017 schüler an der Situation keine Schuld tragen und
veröffentlichte Studie zu den Kompetenzen von vor allem auch nicht warten können. Deshalb un-
Viertklässlern. Diese hat sehr deutlich gemacht, terstützt der Steuerberaterverband diese wichti-
dass ein Fünftel der deutschen Grundschüler ge Arbeit mit einer Spende.
nach vier Jahren Grundschule nicht richtig lesen
und schreiben kann. Diese Kinder sind von Herr Helfer bedankte sich sehr herzlich für die
Bildung und von zukünftiger gesellschaftlicher Spende und die damit verbundene Unterstützung
Teilhabe praktisch abgeschnitten. Dafür gibt es der Tätigkeit des Vereins.
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 9STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
GEHEN SIE AN DEN START DER EUROEYES CYCLASSICS 2018
IM TEAM „STEUERBERATERVERBAND HH“
Bereits zum fünften Mal schickt der Verband sein für die 100-km-Strecke 68,50 Euro pro Platz. Die
Team „Steuerberaterverband HH“ an den Start zusätzlich anfallende Servicegebühr trägt der
der EuroEyes Cyclassics. Wie bereits im letzten Verband für Sie.
Jahr werden wir Ihnen nicht nur die 60-km-
sondern auch die 100-km-Strecke anbieten. Der
Streckenverlauf wird in diesem Jahr auf der Wenn Sie für unser Team an den Start gehen
100-km-Distanz ein völlig neuer sein, vielleicht möchten, melden Sie sich bitte nicht beim Ver-
ein Anreiz in unser Team einzusteigen?! anstalter sondern direkt in unserer Geschäfts-
stelle bei
Der Steuerberaterverband hat erneut ein Start- Frau Svenja Rosenberg
platzkontingent in den günstigsten Preisstufen unter Telefon 040 413447-14
reserviert. Als Mitglied haben Sie oder Ihre Mit- oder unter
arbeiter die Möglichkeit, sich einen der verfüg- rosenberg@steuerberaterverband-hamburg.de
baren Startplätze zu sichern. Die Startgebühr an.
beträgt 59,90 Euro für die 60-km-Distanz und
IMPRESSUM
Präsidium Herausgeber
StB/vBP Ute Mascher, Präsident Steuerberaterverband Hamburg e. V.
StB Andreas Schneier, Vizepräsident, Schatzmeister Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg
StB/RA Volker Höpfl Telefon: 040/41 34 47-0, Telefax: 040/41 34 47 59
StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff info@steuerberaterverband-hamburg.de
www.steuerberaterverband-hamburg.de
Weitere Vorstandsmitglieder Verantwortlich für den Inhalt:
StB Ralf Cordes StB/RA Volker Höpfl
StB Daniela Ebert
StB/vBP Bernd Lehmann Alle Angaben ohne Gewähr
StB Dipl. Kfm. Andrea Möller Layout: Wertdruck, 22122 Hamburg
StB Dipl. Kfm. Ralf Nasdalla Druck: Wertdruck, 22122 Hamburg
StB Marina Wiedenroth Ausgabe 1|2018, März 2018
Fotos: Fotolia
10 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT
VOM 21.12.2017 BIS 01.03.2018
28.12. 30.01.
Handwerkskammer Hamburg, Jahresschluss- Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt
versammlung (Ute Mascher) Hamburg e.V., Mitgliederversammlung
29.12. (Ute Mascher, Thomas Volkmann)
„Versammlung des ehrbaren Kaufmanns“ in Hamburg 31.01.
(Ute Mascher) Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)
11.01. 01./02.02.
Präsidiumssitzung (Ute Mascher, Andreas Schneier, 8. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerrecht 2018
Volker Höpfl, Christian Ladehoff, Thomas Volkmann) (Ute Mascher, Volker Höpfl)
13.01. 03.02.
Steuerberaterverband Köln e.V., Neujahrsempfang 52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic
in Köln (Ute Mascher) (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl,
Christian Ladehoff, Andrea Möller, Marina Wiedenroth,
15.01. Ralf Cordes, Ralf Nasdalla, Thomas Volkmann)
Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Bestellungs-
06.–10.02.
veranstaltung für Norddeutschland (Ute Mascher)
9. Steuerrechtliche Winterfachtagung in Reit im Winkl
15.01. 2018 (Ute Mascher)
Deutsche Bank, Neujahrsempfang 14.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann) AGA Unternehmensverband, Mitgliederversammlung
17.01. (Ute Mascher)
Bundesverband der Freien Berufe e.V., 18./19.02.
Neujahrsempfang in Berlin DATEV eG, Außerordentliche Mitgliederversammlung
(Ute Mascher, Thomas Volkmann) in Nürnberg
18.01. (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl,
DATEV eG, Filmaufnahmen wegen Satzungsänderung Christian Ladehoff, Ralf Nasdalla, Andrea Möller,
in Berlin (Ute Mascher) Bernd Lehmann)
19.01. 19.02.
DATEV eG, zweite Sitzung der Satzungskommission Verband der Freien Berufe in der Freien und Hansestadt
(Volker Höpfl) Hamburg e.V., 11. Runder Tisch „Sicherheit in Hamburg“
(Thomas Volkmann)
21.01.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., Präsidiumssitzung 20.02.
in Köln (Ute Mascher) Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein
e.V., Jahresempfang in Kiel
22.01. (Ute Mascher, Thomas Vokmann)
Deutscher Finanzgerichtstag in Köln
23.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann)
Deutscher Steuerberaterverband e.V., Verbändeforum
24.01. EDV in Berlin (Bernd Lehmann)
Deutsche Bank, Steuerberater-Frühstück 26.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier) Finanzgericht Hamburg, Sitzung des Clearing-
24.01. ausschusses (Ute Mascher)
Verabschiedung von Frau Angela Nottelmann aus ihrem 27./28.02.
Amt als Senatsdirektorin (Ute Mascher) Deutscher Steuerberaterverband e.V.,
29.01. Geschäftsführersitzung in Mainz (Thomas Volkmann)
Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Vorstandssitzung 28.02.
in Berlin (Ute Mascher) Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hamburg,
30.01. Steuergewerkschaftstag 2018 und Verabschiedung des
Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Vorsitzenden Michael Jürgens (Ute Mascher)
Hamburg e.V., Vorstandssitzung 01.03.
(Ute Mascher, Thomas Volkmann) Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 11STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN
IN DER ZEIT VOM 21.12.2017 BIS 28.02.2018
Auren Hamburg GbR Kaltenstein-Wolfsohn und Partner
Wirtschaftsprüfer – Steuerberater Steuerberater mbB
Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg Altonaer Straße 63, 20357 Hamburg
Bolln, Jessica Labuda, Arkadiusz
Steuerberaterin Rechtsanwalt FAStR
Steuerbüro Jessica Bolln Kanzlei für Steuern und Recht
Gehrn 9, 25596 Wacken Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45,
22085 Hamburg
D & H Dahm GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft Lippert, Klaus
Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm., Steuerberater
ABC-Straße 15, 20354 Hamburg Steuerbüro K. Lippert
Ehrenbergstraße 33, 20767 Hamburg
Einhausen, Jürgen
Dipl.-Kfm., Steuerberater, WP, RB Lohmann & Alsmöller Partnerschaft mbB
Stofferkamp 19a, 22399 Hamburg Steuerberater
Ferdinandstraße 36, 20095 Hamburg
Frahm, Alexander
B. A., Steuerberater Mertens, Michael
Eichenweg 40, 25436 Heidgraben Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater
Mühlenkamp 65, 22303 Hamburg
Hauser & Wendt
Steuerberatung PartGmbB Mulansky, Lasse
Koopstraße 20, 20144 Hamburg Steuerberater
Mörkenstraße 3, 22767 Hamburg
HEIMANN und Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mundhenke & Partner GmbH
Raboisen 6, 20095 Hamburg Steuerberatungsgesellschaft
Baumwall 7, 20459 Hamburg
HRH Hanseatische
Revisionstreuhand Hamburg Ostermann, Kerstin
Steuerberatungsgesellschaft mbH Steuerberater FB UNachf
Neuer Wall 54, 20354 Hamburg Westerheide 24, 21409 Embsen/Oerzen
12 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
P + P Schleifer PartmbB Wilke, Hans-Ulrich
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm., Steuerberater
Kuhberg 27, 24534 Neumünster Wilke & Kollegen Steuerkanzlei
Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg
Patt, Harald
Dipl.-Kfm., Steuerberater Wolk, Hanns-Jürgen
Stiftsplatz 1, 53111 Bonn Dipl.-Kfm., Steuerberater
Moltkestraße 12, 25421 Pinneberg
Potlitz, Jan
Steuerberater vBP
Lindenstraße 24, 23558 Lübeck Fördermitglieder
Schuffert-Bonczek, Antje Bock-Carstens, Cornelia
Dipl.-Finw., Steuerberaterin Dipl.-Wi.Jur. (FH), Steuerberaterin
Zum Marktplatz 13, 51709 Marienheide Meerweinstraße 21, 22303 Hamburg
Schwarz, Jennifer Schwedler, Stephen
Steuerberaterin Dipl.-Bw., Steuerberater
Thedestraße 2, 22767 Hamburg Auren Hamburg GbR
Am Sandtorkai 62 – Dock 4,
Sievert, Anne-Christine 20457 Hamburg
Steuerberaterin
Sievert Steuerberatung Weise, Sebastian
Große Elbstraße 141a, 22767 Hamburg Steuerberater
c/o Greve & Weise
TCP Goessler Harmsen GmbH Am Kaiserkai 13, 20457 Hamburg
Steuerberatungsgesellschaft
Burchardstraße 19, 20095 Hamburg Hauser, Anke
Dipl.-oec., Steuerberaterin
Voß, Karsten Koopstraße 20, 20144 Hamburg
Steuerberater
c/o Spanka und Eichstädt Wendt, Jana
Am Markt 9, 17235 Neustrelitz Dipl.-Kffr.(FH), Steuerberaterin
Harksheider Weg 180, 25451 Quickborn
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 13STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND
Dr. Freiheit, Julia Probst, Jana
Dipl.-Kffr., Steuerberaterin, WP-in Steuerberaterin
Auren Hamburg GbR c/o Wilke & Kollegen
Am Sandtorkai 62 – Dock 4, Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg
20457 Hamburg
Rabieh, Regina
Rogge, Sonja Steuerberaterin, RA-in
Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Großer Schippsee 16, 21073 Hamburg
c/o Wilke & Kollegen
Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg
VERSTORBENE MITGLIEDER
Es verstarb unser Mitglied
Ursula Höwner
*02.04.1935 † 06.01.2018
Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.
14 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
TERMINE UND VORTRÄGE
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Termin: 19.03.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referenten: Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA, FAStR, Köln
Dr. Markus Wollweber, RA, FAStR, Köln
IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin: 20.03.2018
09:00 –16:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
RUND UM DIE RECHNUNG
Termin: 22.03.2018
09:00 –13:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Krause, Celle
KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG UND -ABGABE
Termin: 23.03.2018
09:00 –13:00 Uhr
Steigenberger Hotel
Referent: Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt, Bochum
DER JAHRESABSCHLUSS 2017
Termin: 29.03.2018
09:00 –17:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
UMSATZSTEUER 2018
Termin: 04.04.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Dipl.-Finanzwirt Hans-Georg Janzen, StB, Borken
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 15STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
BESTEUERUNG VON VEREINEN UND VERBÄNDEN
Termin: 10.04.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Dr. Jörg Alvermann, Rechtsanwalt, FAStR, Köln
RECHTSSICHER DURCH DIE SOZIALVERSICHERUNGSPRÜFUNG
Termin: 12.04.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln
HAMBURGER STEUERFACHTAG KAPITALGESELLSCHAFTEN
Termin: 13.04.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referenten: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln
Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln
Franz Hruschka, Ltd. Regierungsdirektor, Finanzamt München,
Abt. Betriebsprüfung
GEFAHRENQUELLEN BEI DER BETRIEBSAUFSPALTUNG
Termin: 16.04.2018
09:00 –13:30 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referent: Dipl.-Finw. Hans Günter Christoffel, Steuerberater, Bornheim-Walberberg
STEUERFRAGEN BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG
Termin: 19.04.2018
13:00 –18:00 Uhr
InterCity Hotel Hamburg Dammtor Messe
Referent: Wolfgang Arens, Rechtsanwalt, FAStR, FAArbR,
Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar
16 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2018
Termin: 23.04.2018
09:00 –16:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski, Wustermark
DER JAHRESABSCHLUSS 2017
Termin: 24.04.2018
09:00 –17:00 Uhr
Ameron Hotel Speicherstadt
Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln
ARBEITSRECHT IM KANZLEIALLTAG
Termin: 26.04.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln
IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin: 02.05.2018
09:00 –16:00 Uhr
Ameron Hotel Speicherstadt
Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin: 03.05.2018
09:00 –16:00 Uhr
Ameron Hotel Speicherstadt
Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 17STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
DAS PFLEGE-MANDAT 2018 –
AMBULANTE UND STATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN SICHER BERATEN
Termin: 14.05.2018
09:00 –16:30 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Frank Geiger, StB, Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
UMWANDLUNGSSTEUERRECHT – REIN IN DIE GMBH – RICHTIG BERATEN
Termin: 16.05.2017
09:00 –17:00 Uhr
Lindner Hotel Am Michel
Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Dirk Krohn, Groß- und Konzernbetriebsprüfung
des Landes Schleswig-Holstein, Burg/Dithmarschen
BERUFSPERSPEKTIVEN FÜR JUNGE STEUERBERATER
Termin: 17.05.2018
09:00 –17:00 Uhr
Lindner Hotel Am Michel
Referent: Dr. Andreas Nagel, Steuerberater, Neustadt
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON BETRIEBSSTÄTTEN
Termin: 23.05.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
DIE KÖRPERSCHAFTSTEUER-ERKLÄRUNGEN 2017 DER GMBH
Termin: 23.05.2018
09:00 –17:00 Uhr
Scandic Hamburg Emporio
Referent: Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech, StB, Heinsberg
BESTEUERUNG DER MITTELSTÄNDISCHEN GMBH
Termin: 24.05.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln
18 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
Termin: 31.05.2018
09:00 –17:00 Uhr
Ameron Hotel Speicherstadt
Referent: Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, Krefeld
AKTUELLES STEUERRECHT FÜR PRAKTIKER
Termin: 06. – 09.06.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Meliá Palma Bay
Referenten: Prof. Dr. H.-Michael Korth, StB, WP, Hannover
Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Dipl.-Finanzwirt (FH) Robert Hammerl, LL.M., StB, München
FÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERKONTEN BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN
Termin: 25.06.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Dipl.-Finanzwirt Wolfram Gärtner, Neuss
DIE ERSTELLUNG DES ANHANGS UND LAGERBERICHTS – RECHTSGRUNDLAGEN, PRAXISTIPPS,
BEISPIELE, AUFSTELLUNGSERLEICHTERUNGEN UND PRAXISERFAHRUNGEN AUS DEM BILRUG
Termin: 26.06.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referent: Prof. Dr. Winfried Schwarzmann, StB, WP, Augsburg
GESTALTENDE STEUERBERATUNGSPRAXIS
Termin: 28.06.2018
09:00 –17:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referenten: Dr. Martin Strahl, StB, Köln
Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 19STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
TERMINE DER VORTRAGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ IN 2018
1/2018
Termin: 27.03.2018
09:00 –12:30 Uhr
Radisson Blu Hotel
Referenten: Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover
Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover
Termin: 28.03.2018
09:00 –12:30 Uhr
Radisson Blu Hotel
Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover
Termin: 28.03.2018
14:00 –17:30 Uhr
Radisson Blu Hotel
Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover
2/2018
Termin: 20.06.2018
09:00 –12:30 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover
Termin: 20.06.2018
14:00 –17:30 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover
Termin: 21.06.2018
09:00 –12:30 Uhr
Hotel Grand Elysée
Referenten: Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover
Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover
20 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
TERMINE VERANSTALTUNGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT
FÜR STEUERBERATER UND QUALIFIZIERTE MITARBEITER“
4-2017/18
Termine: Samstag, den 24.03.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
oder
Montag, den 26.03.2018
15:00 –19:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
5-2017/18
Termine: Samstag, den 26.05.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
oder
Montag, den 28.05.2018
15:00 –19:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
6-2017/18
Termine: Samstag, den 30.06.2018
09:00 –13:00 Uhr
Hotel Grand Elysée
oder
Montag, den 02.07.2018
15:00 –19:00 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referenten: Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, StB, Hamburg
Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 21STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
TERMINE SEMINARREIHE „AKTUELLE BFH-RECHTSPRECHUNG“
URTEILSDISKUSSION MIT BUNDESRICHTERN
II. RUND UM DIE GMBH UND DEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER
Termin: 09.04.2018
15:30 –19:00 Uhr
Bucerius Law School
Referent: Dr. Nils Trossen, Richter am Bundesfinanzhof, München
III. UMSATZSTEUER
Termin: 18.06.2018
15:30 –19:00 Uhr
Bucerius Law School
Referent: Dr. Christoph Wäger, Richter am Bundesfinanzhof, München
TERMINE JAHRES-ABONNEMENT „PRAKTIKER-SEMINARE 2018 FÜR KANZLEIMITARBEITER“
2/2018 – EINKOMMENSTEUER
Termine: 25.04.2018
09:00 –12:30 Uhr
Hotel Hafen Hamburg
oder
26.04.2018
09:00 –12:30 Uhr
Empire Riverside Hotel
Referent: Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
22 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018Worauf Sie achten sollten...
... ist eine maßgeschneiderte
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Ihr Fachversicherungsmakler Als unabhängige Spezialisten verfügen wir über lang-
für die rechts- und wirtschafts- jährige und umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung
beratenden Berufe Ihres individuellen Versicherungsschutzes:
• Exklusive Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder
70/-"6''92(#0-;
• Prämienreduzierung dank exponierter Marktstellung
:IVWMGLIVYRKWQEOPIV+QF, möglich
• Prämienfreie Mitversicherung von Mitarbeitern
Bartmannstraße 32 • Günstige und flexibel gestaltete Excedentendeckungen/
50226 Frechen Objektexcedenten
Telefon 02234.95354-0
Telefax 02234.95354-99
info@vonlauffundbolz.de
Ihre Berufshaftung:
www.vonlauffundbolz.de
Fragen Sie den Marktführer!
Unser qualifiziertes Team berät Sie gerne
Frechen/Köln | Hamburg | München | Wien – ohne Zusatzkosten.
Verband
Österreichischer
Versicherungs-
MaklerSTEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV
OBACHT BEI DER BUCHUNG VON EC KARTENUMSÄTZEN!
In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr Bare und unbare Geschäftsvorfälle seien in der
nutzen Kunden häufig die Möglichkeit, ihre Zah- Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien
lungen bargeldlos mit EC Karte abzuwickeln. Das nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kas-
nun zur Buchung dieser EC Kartenumsätze in der senbuch stellt nach Auffassung des BMF einen
Kassenführung geäußert. formellen Mangel dar. Sie widerspreche dem
Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kauf-
männischen Buchführung. Die steuerrechtliche
Gelebte Praxis: Erst-Erfassung der Würdigung eines Sachverhalts hänge jedoch von
Gesamtumsätze über das Kassenbuch den Umständen des Einzelfalls ab.
Regelmäßig werden EC Kartenumsätze in der Um diesen Anforderungen zu genügen, müssten
Buchführung wie folgt gebucht: Die täglichen Um- die EC-Kartenumsätze beispielsweise in einer
sätze werden in der Tageslosung erfasst. Vielfach Zusatzspalte bzw. einem extra Nebenbuch zum
werden hierbei jedoch nicht nur bare Geschäfts- Kassenbuch erfasst werden.
vorfälle festgehalten. Vielmehr wird der Gesamt-
betrag inklusive der bargeldlosen Geschäfts-
vorfälle (EC Kartenzahlungen) im Kassenbuch DStV fordert Anerkennung der langjährigen
aufgezeichnet und die EC Zahlungen quasi als kaufmännischen Übung
„Ausgabe“ wieder ausgetragen. Zu einem spä-
teren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag Nach Auffassung des Deutschen Steuerberater-
entsprechend im Kassenkonto gebucht und die verbands e.V. (DStV) ist die Erst Erfassung der
EC Kartenumsätze über das Geldtransitkonto Gesamtumsätze über das Kassenbuch praktika-
ausgebucht (durchlaufender Posten). bel, vor allem aber wird die Umsatzsteuer korrekt
erfasst! Dies ist für die Praxis besonders dann
von Bedeutung, wenn die EC Umsätze im Kassen-
BMF: Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle system nicht getrennt nach 7%igen und 19%igen
im Kassenbuch ist ein formeller Mangel Umsätzen ausgewiesen werden, sondern nur die
Gesamtumsätze.
Nachdem sich aus dem Kreise der Mitglieder
Nachfragen zu diesem Prozedere ergeben haben, Diesen Standpunkt hat der DStV gegenüber dem
hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. BMF adressiert und hierbei folgende weitere Ar-
(DStV) in einem Fachgespräch an das BMF ge- gumente angeführt:
wandt. Das BMF hat nun in Abstimmung mit den
obersten Finanzbehörden der Länder seine Das Kassenbuch wird stets am Ende eines Tages
Rechtsauffassung zu diesen Praxisabläufen in geführt. Im selben Moment der Erfassung der
einem Schreiben vorgetragen: Gesamtumsätze im Kassenbuch werden die EC
24 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV
Kartenumsätze bereits wieder ausgetragen. Das
Kassenbuch weist folglich unmittelbar im Zeit-
punkt der Eintragung der Umsätze nebst Austra-
gung der EC Kartenumsätze den korrekten Tages-
endbestand aus. Damit sind nach Auffassung des
DStV eine hohe Transparenz und ein hoher In-
formationsgehalt im Kassenbuch gewährleistet.
Auch die Kassensturzfähigkeit ist jederzeit und
innerhalb angemessener Zeit gegeben. Die im
Vorwege getrennte Erfassung von Bar- und EC
Kartenzahlungen im Kassensystem ermöglicht
eine jederzeitige Abstimmung. Die Geschäftsvor-
fälle sind fortwährend nachvollziehbar, die Er-
fassung der Umsatzsteuer ist sichergestellt.
Schließlich sind auch die Anforderungen der
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Praxis mit deutlich erhöhtem Arbeitsaufwand ver-
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und bunden. Auch die Verprobung der später auf dem
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Da- Umsatzsteuerkonto gebuchten Steuerbeträge mit
tenzugriff (GoBD) nach dem Dafürhalten des den Erlösen ist erschwert bzw. unmöglich. Dies
DStV erfüllt. Nach dem BMF-Schreiben zu den gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Steuersätze
GoBD vom 14.11.2014 stellt die nicht getrennte (z. B. 7 % und 19 % bei In-/Außerhaus-Umsätzen in
Verbuchung von baren und unbaren Geschäfts- der Gastronomie) zur Anwendung kommen.
vorfällen bei genügender Kennzeichnung aus-
drücklich keinen Verstoß gegen die Grundsätze Die strenge Auslegung von BMF und obersten
der Wahrheit und Klarheit dar (vgl. Rz. 55). Nach Finanzbehörden belastet die Unternehmen un-
dem Verständnis des DStV liegt bei der Ausbu- angemessen. Diesem Erfassungs- und Buchungs-
chung der EC Kartenumsätze über das Geldtran- formalismus steht aus Sicht des DStV kein Aus dem
sitkonto verbunden mit der vorangegangenen entsprechender Mehrwert gegenüber. DStV-Forum 01/2018
Austragung der EC Kartenumsätze aus dem Kas-
senbuch solch eine „genügende Kennzeichnung“
vor.
Eine Erfassung der EC Kartenumsätze in einer
Zusatzspalte oder einem extra Nebenbuch zum
Kassenbuch hingegen ist umständlich und für die
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 25STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV
NEUE STUDIE ZU GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER-VERGÜTUNGEN
ERHÄLTLICH
Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern Die Studie basiert auf den Gehaltsdaten von
führen bei Betriebsprüfungen immer wieder 2.833 GmbH-Geschäftsführern. Damit gibt sie
zu Problemen. Liegen sie deutlich außerhalb verlässliche Auskunft über die aktuellen Gehälter
des branchenüblichen Rahmens, unterstellt die und Zusatzleistungen von GmbH-Chefs in 68 Bran-
Finanzverwaltung nicht selten verdeckte Gewinn- chen aus fünf Wirtschaftszweigen. Bestandteil der
ausschüttungen. Anerkannte Vergleichswerte Studie ist ein exklusives Auswertungsprogramm
sind deshalb unverzichtbar. auf CD-ROM. Es liefert detaillierte Ergebnisse
nach acht, individuell bestimmbaren Abfragekri-
Auch in diesem Jahr hat der Deutsche Steuerbe- terien (u. a. Branche, Betriebsgröße, Geschäfts-
raterverband e.V. wieder gemeinsam mit BBE führerstatus, Umsatzrendite) und ermöglicht
media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur somit eine Positionsbestimmung anhand der Jah-
Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch- resbezüge von GmbH-Geschäftsführern in Gesell-
geführt. Die nach Betriebsgrößenklassen geglie- schaften mit vergleichbaren Rahmendaten.
Aus dem
DStV-Forum/
derten Zahlen werden in der neuesten Studie
Die Steuerberatung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2018“ do- Die Studie kann über http://www.bbe-media.de
1/2018 kumentiert. erworben werden.
BMWI STELLT KLAR: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG
DURCH STEUERBERATER IST FÖRDERUNGSFÄHIG
Kleinen und mittelständische Unternehmen Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steu-
(KMU), die sich von ihrem Steuerberater über die erberater werde grundsätzlich als förderungs-
reine steuerliche Beratung hinaus auch in be- fähige Unternehmensberatung im Sinne der
triebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, einschlägigen Förderrichtlinien gewertet. Eine
können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes gute Nachricht für die Berufsangehörigen und
im Rahmen des Programms „Förderung unterneh- ihre Mandanten: Denn Steuerberater beraten
merischen Know-hows“ erhalten. Dies haben das nicht nur etablierte Unternehmen, sondern ver-
zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und stärkt auch junge Unternehmen in der Grün-
Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirt- dungsphase, die eine qualifizierte Beratung und
schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen
Bewilligung der Zuschüsse entscheidet, auf Nach- besonders benötigen. Aber auch Unternehmen,
frage des DStV nochmals ausdrücklich bestätigt. die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage
26 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV
befinden, können von einer Förderung profitie- angesprochene Programm „Förderung unterneh-
ren. Gerade mittelständisch geprägte Unterneh- merischen Know-hows" bietet den KMU die nöti-
men sehen ihren Steuerberater als ihren ersten ge Unterstützung, um qualifizierte Beratungsleis-
Ansprechpartner und engsten Vertrauten in tungen in Anspruch nehmen zu können.
Sanierungsfragen. Sein Wissen und die Kenntnis
der Unternehmensstrukturen geben ihm die Weitere Informationen zur Förderung finden sich
Möglichkeit, dem Mandanten zielgerichtet An- auf den Internetseiten des BAFA unter
regungen für die Entwicklung des Unternehmens
zu geben. http://www.bafa.de/DE/
Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/
Aus dem
Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass der Bund Beratung_Finanzierung/ DStV-Forum/
über seine öffentlichen Förderprogramme beson- Unternehmensberatung/ Die Steuerberatung
dere Beratungszuschüsse für einen breiten Kreis unternehmensberatung_node.html 2/2018
von Unternehmen gewährt. Insbesondere das
ANZEIGE
IT-Outsourcing
„Made in Germany”!
PARTNERasp Die IT Ihrer Kanzlei muss stabil funk-
tionieren. Kostenintensive Ausfälle
capeletti & perl
dürfen den reibunglosen Ablauf
nicht beeinträchtigen.
Das DATEV-Rechenzentrum ist
durch seine überdurchschnittlichen
Standards ein Garant für die Daten-
sicherheit.
Wir als DATEV-System-Partner nutzen
das DATEV-Rechenzentrum als
Plattform für unsere IT-Outsourcing-
Lösung und Ihre Sicherheit.
capeletti & perl Wendenstraße 4 • 20097 Hamburg • Telefon 040 / 236 22-0 • www.dbc-gruppe.deSTEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG
DAS AUFFÜLLRISIKO IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ALS
MÖGLICHER HAFTUNGSFALL FÜR STEUERBERATER
Von Von Bilanzsprungrisiko oder Auffüllungsrisiko in Finanzverwaltung schon vor geraumer Zeit er-
Felix Menze der betrieblichen Altersvorsorge spricht man bei kannt und zahlreiche Anforderungen erarbeitet,
Versicherungs- Eintritt von so genannten biometrischen Risiken die eingehalten werden müssen, damit die Pen-
kaufmann
wie zum Beispiel dem Eintritt von Berufsunfähig- sionszusage steuerlich anerkannt wird. Dazu
René Koller
Betriebsw. bAV (FH) keit des Versorgungsberechtigten. Die Wirkung zählt auch unter anderem die Frage, ob die Pen-
Bilanzsprungrisiko dieses Ereignisses hat auf die beiden Seiten der sionszusage im Falle des Versorgungsfalles auch
@hdi.de Steuerbilanz derartige Auswirkungen, dass es zur tatsächlich für die Gesellschaft (GmbH) finanzier-
Überschuldung eines Unternehmens führen kann. bar ist. Ein Indiz dafür stellt nach Auffassung der
Fraglich ist, ob Steuerberater, die für das Unter- Finanzverwaltung eine sog. Rückdeckungsversi-
nehmen in einem Dauermandat tätig sind, dieses cherung dar. Deshalb haben viele Unternehmen
Risiko hätte erkennen, ihre Mandanten darauf solche Rückdeckungsversicherungen abgeschlos-
aufmerksam machen und sogar Lösungsvorschlä- sen, die die zugesagten Leistungsbausteine, wie
ge unterbreiten müssen. die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente,
der Pensionszusage, abdecken sollen.
Das Auffüllrisiko in der betrieblichen Das Wesen einer unmittelbaren Versorgungszu-
Altersvorsorge sage ist, dass für die Erfüllung der zugesagten
Versorgungsleistungen das Unternehmen alleine
Die unmittelbare Versorgungszusage, umgangs- gerade steht. Als „ungewisse Verbindlichkeit“ hat
sprachlich Direktzusage oder Pensionszusage das Unternehmen aus dieser Verpflichtung eine
genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Rückstellung in der Bilanz zu bilden. Aus verschie-
betrieblichen Altersversorgung, insbesondere von denen Gründen unterscheiden sich die Rück-
Führungskräften. Obwohl diese Form der Versor- stellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Wir
gung eine immer größere Komplexität erfährt, ge- konzentrieren uns auf die steuerlichen Aus-
hört sie weiterhin zu den flexibelsten Modellen. wirkungen. Hat das Unternehmen eine Rück-
Vorausgesetzt, die Spielregeln bei der Einrichtung deckungsversicherung abgeschlossen, ist diese
einer solchen Zusage werden berücksichtigt. Da- mit ihrem sog. Aktivwert jährlich als Vermögens-
rüber hinaus ist eine regelmäßige Prüfung und wert des Unternehmens auf der Aktivseite der
ggf. Aktualisierung an geänderte Rahmenbedin- Bilanz auszuweisen.
gungen (z. B. Rechtsprechung, Gesetzesänderun-
gen oder Versorgungssituation der Versorgungs- Aus den Besonderheiten des § 6a EStG ergeben
berechtigten) zwingend erforderlich, um ver- sich nun verschiedene Problemstellungen:
meintlichen Nachteilen einer Pensionszusage
frühzeitig entgegentreten zu können. • Zum einen ist in § 6a Abs. 3 Nr. 3 EStG ein Zins
von 6 % vorgeschrieben, mit dem die Pensions-
Dass Pensionszusagen in der Vergangenheit häu- rückstellungen abzuzinsen sind. Wenn man
fig als Steuersparmodelle genutzt wurden, hat die das mit dem aktuellen Zinsumfeld vergleicht,
28 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG
kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis,
dass die in den Steuerbilanzen ausgewiesenen
Pensionsrückstellungenen deutlich zu gering
ausfallen – also den tatsächlichen Verpflich-
tungsumfang nur unzureichend abbilden.
• Das in § 6a EStG festgelegte Berechnungsver-
fahren zur Ermittlung der Pensionsrückstellun-
gen, das sog. Teilwertverfahren, nimmt eine
Gleichverteilung des „Personalaufwands“ über
die gesamte vom Versorgungsberechtigten
zurückzulegende Arbeitszeit vor. Bei einer
Festbetragszusage (z. B. 1.000 EUR Rente
monatlich) ist der „Personalaufwand“ im ers-
ten Jahr der Versorgungszusage gleich dem
Personalaufwand im letzten Jahr vor Renten-
beginn. Erst bei Eintritt des Leistungsfalles ist
der Barwert der künftigen Versorgungsver-
pflichtung als Rückstellung zulässig. me Nebeneffekt – diese Zuführung wirkt sich
gewinnmindernd auf die Steuerbilanz aus. Dieser
Selbstverständlich zahlt die Berufsunfähigkeits- Bilanzsprung (also die außerordentlich hohe ein-
rentenversicherung die monatlich vereinbarte malige Zuführung zur Pensionsrückstellung) wird
BU-Rente im Leistungsfall. Dies ist ein durchlau- als das sogenannte „Auffüllrisiko“ des Unterneh-
fender Posten für die Firma und muss vom Ver- mens bezeichnet.
sorgungsberechtigten genau wie sein vorheriges
Einkommen nach § 19 EStG versteuert werden. Bei den steuerlichen Auswirkungen von Pensions-
Dieser Liquiditätsfluss ist unabhängig von der zusagen ist vielen Beteiligten eine Affinität zur
Steuerbilanz zu sehen. Passivseite nachzusagen. Liegt eine Rückdeckungs-
versicherung in Form einer BU-Rente und/oder
Schauen wir uns zunächst die Pensionsrückstel- einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vor,
lung, also die Passivseite der Steuerbilanz, an: so sollte man das Augenmerk auf die Aktivseite
Der Teilwert der Verpflichtungen wird im Wirt- der Steuerbilanz richten. Bei der Berechnung des
schaftsjahr, in dem der Leistungsfall eingetreten Aktivwertes einer Berufsunfähigkeitsrente ist von
ist, zum Barwert der künftigen Versorgungsver- einer abgekürzten Leibrente, einer „Rente auf
pflichtungen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 5 EStG). In Zeit“, auszugehen. Dafür wurde als Kalkulations-
diesem Jahr ist also eine hohe Zuführung zu der grundlage früher § 6a EStG, also ein Rechnungs-
Pensionsrückstellung erforderlich. Der angeneh- zins von 6 % zu Grunde gelegt. Der Aktivwert für
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 29STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG
lebenslange Altersrenten wurde früher mit einem (Aufwand) – unterm Strich bleibt also ein deut-
Rechnungszins von 3 % abgezinst. Diese Berech- licher, außerordentlicher Ertrag in der Steuer-
nungen waren so jahrelang üblich. Der BFH hat bilanz, der anders als in der Handelsbilanz, eine
mit seinem Urteil (I R 67/08) vom 10.06.2009 konkrete Steuerzahlung zur Konsequenz hat.
diese in der Praxis übliche Vorgehensweise ge-
kippt und klargestellt, dass eine Rückdeckungs-
versicherung als „einheitliches Wirtschaftsgut“ Hinweispflicht im steuerlichen
zu aktivieren ist. Eine abgekürzte Leibrente, wie Dauermandat
die Berufsunfähigkeitsrente, ist genauso wie eine
lebenslange Rente, also mit dem gültigen Rech- Die Pflichten eines Steuerberaters richten sich
nungszins („Garantiezins“ des Versicherungsver- nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats.
trages) bei Vertragsabschluss zu bewerten. Zum Hat er einen auf eine bestimmte Angelegenheit
Vergleich: der Garantiezins der Lebensversiche- klar umrissenen Auftrag erhalten, ist er grund-
rer lag noch nie höher als 4 % – der Zins für die sätzlich nur verpflichtet, diesen konkreten Sach-
Pensionsrückstellungen aber bei 6 % (s. o.). In verhalt zu klären. Er muss sich nur mit den steu-
zahlreichen Stufen hat sich der Garantiezins der errechtlichen Aspekten befassen, die bei der
Versicherer auf aktuell 0,9 % reduziert. In der pflichtgemäßen Erledigung der einzelnen Aufga-
Praxis treffen wir in den meisten Fällen auf Rück- ben zu beachten sind. Aber auch in diesem durch
deckungsversicherungen mit Rechnungszinsen das erteilte Mandat begrenzten Bereich ist der
von 3,25 – 2,25 %! Steuerberater zur umfassenden und erschöpfen-
den Beratung verpflichtet. Er hat Mandanten
Der Barwert der künftigen Versicherungsleistun- auch stets ungefragt über die bei der Bearbeitung
gen (Aktivseite) ist alleine aus der Tatsache, dass auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu be-
dieser mit einem geringeren Zins abgezinst wird, lehren (BGH vom 11.05.1995, NJW 1995, 2108).
deutlich höher als der Barwert der zugesagten Die Pflichten des konkreten Mandat sind also
Leistung (Passivseite). Dazu kommt, dass der von der Rechtsprechung festgelegt; Mandanten-
Barwert der Invaliditätsverpflichtung nicht nur die wunsch und mit etwas erfahrenem Weitblick über
Summe der zugesagten Berufsunfähigkeitsrente den Tellerrand hinaus.
bis zum Altersrentenbeginn, den steuerlichen
Wert der Altersrentenzusage zum Rentenbeginn, Die Rechtslage ist hingegen etwas anders, wenn
sondern auch noch die zukünftigen Prämien, die der Steuerberater mit einem umfassenden Dauer-
auf Grund einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfä- mandat beauftragt ist. Dann hat er ohne weite-
higkeit nicht mehr gezahlt werden müssen, sowie res die regelmäßig anfallenden Buchführungs-
ggf. entsprechende Dynamiken beinhaltet. und Aufzeichnungsarbeiten zu erledigen und die
in Betracht kommenden Steuererklärungen zu
Die Zuführung zur Aktivseite (Ertrag) ist demnach fertigen. Nach der Rechtsprechung des BGH
deutlich höher als die Zuführung zur Passivseite (20.11.97, NJW 1998, 1221) ist er darüber hinaus
30 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG
sogar verpflichtet, von sich aus und ohne beson- Bisher wurde diese konkrete Frage noch nicht Ge-
dere Beauftragung über alle steuerlich bedeutsa- genstand einer gerichtlichen Entscheidung. Doch
men Fragen einschließlich der insoweit bestehen- lassen sich anhand der jüngsten Entscheidungen
den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu zum Themenfeld der Pflichten eines Steuerbera-
beraten. Den Steuerberater treffen damit eigene ters im Dauermandat bestimmte Tendenzen er-
Ermittlungs- und Beratungspflichten auch hin- kennen.
sichtlich solcher Umstände, die vom Mandanten
bei der Erteilung des Mandats und in der Folge- BGH (IX ZR 285/14) vom 26.01.2017, OLG Karls-
zeit nicht bedacht waren. Von einem umfassend ruhe (7 U 214/15) vom 22.02.2017, OLG Koblenz
beauftragten Steuerberater kann ein Mandant (3 U 633/13) vom 15.04.2014
dies erwarten, so die Ansicht des BGH und teil-
weise auch der vorbefassten Gerichte.
Fazit
Die Beweislast für das Vorliegen eines konkreten
Mandats, welches auf ein bestimmtes Aufgaben- Wenn man diese unterschiedlichen Entscheidun-
gebiet begrenzt ist, liegt beim Steuerberater. Oft gen vergleicht, so fällt auf, dass es am Steuer-
gibt es keinen schriftlichen Vertrag, in dem der berater selbst liegt, ob er das Mandat zu einem
Auftrag exakt beschrieben ist. In der Regel ist die umfassenden Dauermandat werden lassen möch-
Kundenverbindung über Jahre gewachsen und te. Wenn das Gericht dazu kommt, dass ein Dau-
Aufträge erfolgen auf telefonischen Zuruf oder ermandat vorliegt, so ist der Pflichtenkreis sehr
werden als selbstverständlich vorausgesetzt. So weit gefasst und wie es das OLG Koblenz formu-
scheuen sich die Steuerberater ein Grundsatzge- liert hat, alle Steuerarten betreffend. Das im Blick
spräch mit Ihren Mandanten zu führen oder auch halten aller Steuerarten, kombiniert mit der un-
nur den jeweiligen Auftrag per Bestätigungs- gefragten Gestaltungsberatung oder sogar Ge-
schreiben zu perpetuieren. Die Folge ist, dass der staltungsempfehlung könnte bedeuten, dass hier
Steuerberater oft in ein umfassendes Dauer - auch die Pensionszusage mit all ihren Facetten,
mandat rutscht, mit allen daraus resultierenden wie dem Auffüllrisiko, für den Steuerberater eine
Haftungsrisiken. Prüf- und Überwachungspflicht darstellt. Insbe-
sondere dann, wenn der Steuerberater auch die
Nun ist es fraglich, ob auch der Hinweis auf die Insolvenzreife zu prüfen hat.
Tragweite des Auffüllrisikos im aktuellen Zinsum-
feld und die daraus zu ziehenden Konsequenzen Um Haftung zu vermeiden, sollte der Steuerbera-
zum Pflichtenkreis eines Steuerberaters mit ter die Alternativen prüfen und den Mandanten
Dauermandat gehört. Der mögliche Schaden, der auf Gestaltungsansätze hinweisen. Dabei kann er
hier im Raum steht, ist immerhin die mögliche sich von dafür ausgebildeten Spezialisten unter-
Zahlungsunfähigkeit des Mandanten mit den stützen lassen.
daraus resultierenden Folgen.
VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 31Sie können auch lesen