VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg

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VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
VERBANDSNACHRICHTEN
AU S G A B E 1 | 2 018

AUS DEM
HAMBURGER VERBAND
52. Steuerberaterball im Hotel
Atlantic, S. 6

BERUFSAUSÜBUNG
Die Gesellschafter-Versammlung –
häufige Streitpunkte zu Formalia
und materiellem Recht, S. 32

BERUFSRECHT
„Mandantenklau“ –
Was ist erlaubt, was nicht?, S. 52

Das Magazin des
Steuerberaterverbandes
Hamburg
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
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VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

INHALTSVERZEICHNIS

AUS DEM HAMBURGER VERBAND                                    BERUFSRECHT
52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic                 6    Das Transparenzregister – (k)ein neues Betätigungsfeld
Spendenübergabe an Mentor e.V.                          9    für Steuerberater?                                          50

Gehen Sie an den Start der Euroeyes Cyclassics 2018
                                                             „Mandantenklau“ – Was ist erlaubt, was nicht?               52
im Team „Steuerberaterverband HH“                       10
Vom Vorstand und der Geschäftsführung                        STEUERRECHT
wahrgenommene Termine in der Zeit                            Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den
vom 21.12.2017 bis 01.03.2018                           11   politischen Fronten                                         56
Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit                       Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten:
vom 21.12.2017 bis 28.02.2018                           12   Kürzung um Haushaltsersparnis für beide Ehegatten           62
Verstorbene Mitglieder                                  14   Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten
                                                             Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften
                                                             aus Kapitalvermögen                                         63
VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK
                                                             Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei
Termine – Vorträge                                      15   Steuerhinterziehung durch Miterben                          64
                                                             Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung
VOM DSTV                                                     eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH
                                                             an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person             65
Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen            24
Neue Studie zu GmbH-Geschäftsführer-
Vergütungen erhältlich                                  26   ARBEITS- UND
                                                             SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
BMWi stellt klar: Betriebswirtschaftliche Beratung
durch Steuerberater ist förderungsfähig                 26   Beitragsrisiken durch Leistungen „freier“ Mitarbeiter
                                                             im Steuerbüro                                               67
                                                             Die wichtigsten Änderungen des Mutterschutzgesetzes         78
BERUFSAUSÜBUNG
                                                             Künstlersozialabgabe: Wann ist sie fällig?                  79
Das Auffüllrisiko in der betrieblichen Altersvorsorge
als möglicher Haftungsfall für Steuerberater            28
Die Gesellschafter-Versammlung – häufige                     KLEINANZEIGEN                                               81
Streitpunkte zu Formalia und materiellem Recht          32
Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit bei der                 IMPRESSUM                                                   10
Inanspruchnahme externer Dienstleister                  38
Digitales Wissensmanagement in der Kanzlei –                 BEILAGENHINWEIS:
ein Erfahrungsbericht                                   40
                                                             C. H. Beck Verlag
Zustellung an Personen unbekannten Aufenthalts          45
Geldwäsche – bloße Theorie in Deutschland?              46

                                                                                                      VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018   3
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

                        VERANSTALTUNGSÜBERSICHT DER BEZIRKSGRUPPEN

                           BEZIRKSGRUPPE
                                                                                     JANUAR 2018                  FEBRUAR 2018
                           Veranstaltungsbeginn jeweils um 18.00 Uhr

                           BERGEDORF                                                    Do., 25.01.                   Do., 22.02.
                           Versammlungsort: LOLA Kulturzentrum e.V.,                       Aktuelles                     Aktuelles
                           Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg                       Umsatzsteuerrecht          Einkommensteuerrecht
                           Tel. 040 7247735
                           Bezirksgruppenleiterin: Marina Wiedenroth, StBin
                           Südring 20, 21465 Wentorf                                      Dipl.-Finw. (FH)
                           Tel. 040 81974830, Fax 040 819748329                         Wolfgang Butzlaff,             Dipl.-Finw. (FH)
                                                                                     FA für Großunternehmen            Martin Sieden

                           MITTE                                                        Mo., 08.01.                   Mo., 05.02.
                           Versammlungsort: Hotel Ambassador,                                Aktuelles           Aktuelles zum Insolvenzrecht
                           Heidenkampsweg 34, 20097 Hamburg                          Sozialversicherungsrecht         für Steuerberater
                           Tel. 040 2388230
                           Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Kfm. Ralf Nasdalla, StB             Maren Meeves,
                           Ruhrstraße 90, 22761 Hamburg                                    AOK Hamburg,                Friedrich Kraft
                           Tel. 040 882092, Fax 040 882093                            Leiterin des Kompetenz-     von Kaltenborn-Stachau,
                                                                                     centers für Steuerberater   Rechtsanwalt, FAInsolvenzR

                           NORD                                                          Di., 30.01.                  Di., 27.02.
                           Versammlungsort: Restaurant „The Locks“,                         Aktuelles                     Aktuelles
                           Marienhof 6, 22399 Hamburg                                Körperschaftsteuerrecht          Bilanzsteuerrecht
                           Tel. 040 6116600
                           Bezirksgruppenleiterin: Dipl.-Kfm. Andrea Möller, StBin       Dipl.-Finw. (FH)
                           Senke 19, 22393 Hamburg                                       Susanne Leppin,
                           Tel. 040 60096687, Fax 040 60096686                           Betriebsprüferin                Dipl.-Finw.
                                                                                        FA Hamburg-Mitte              Frank Försterling

                           OST                                                           Di., 16.01.              Verlegt auf den 13.02.
                           Versammlungsort: Clubhaus SC Condor,                             Aktuelles                 Di., 20.02.
                           Berner Heerweg 188, 22159 Hamburg                            Bilanzsteuerrecht                  Aktuelles
                           Tel. 040 6451848                                                                       Sozialversicherungsrecht
                           Bezirksgruppenleiter: Bernd Lehmann, StB, vBP                                                Maren Meeves,
                           Jessenstraße 4, 22767 Hamburg                                                                AOK Hamburg,
                           Tel. 040 181392420, Fax 040 181392460                            Dipl.-Finw.            Leiterin des Kompetenz-
                                                                                         Frank Försterling        centers für Steuerberater

                           SÜD                                                          Mo., 29.01.                   Mo., 26.02.
                           Versammlungsort: Privathotel Lindtner,                          Aktuelles                     Aktuelles
                           Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg                         Umsatzsteuerrecht          Einkommensteuerrecht
                           Tel. 040 790090
                           Bezirksgruppenleiter: Ralf Cordes, StB
                           Hölertwiete 8, 21073 Hamburg                                   Dipl.-Finw. (FH)
                           Tel. 040 75666530, Fax 040 75666524                          Wolfgang Butzlaff,             Dipl.-Finw. (FH)
                                                                                     FA für Großunternehmen            Martin Sieden

                           WEST                                                         Mi., 10.01.                   Mi., 14.02.
                           Versammlungsort: Röperhof                                         Aktuelles                  Aktuelles
                           Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg                         Sozialversicherungsrecht        Umsatzsteuerrecht
                           Tel. 040 8811200
                           Bezirksgruppenleiterin: Daniela Ebert, StBin                    Maren Meeves,
                           Holstenplatz 18, 22765 Hamburg                                  AOK Hamburg,                 Dipl.-Finw. (FH)
                           Tel. 040 4316650, Fax: 040 43166544                        Leiterin des Kompetenz-         Wolfgang Butzlaff,
                                                                                     centers für Steuerberater     FA für Großunternehmen

                           Steuerberaterverband Hamburg e. V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg

4   VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

    MÄRZ 2018                   APRIL 2018                     MAI 2018                   JUNI 2018

     Do., 22.03.                  Do., 26.04.                 Do., 31.05.                 Do., 28.06.
     EU-Datenschutz-                  Aktuelles          Aktuelles zum Insolvenzrecht   Aktuelles zur AO/FGO
     Grundverordnung           Körperschaftsteuerrecht        für Steuerberater

                                  Dipl.-Finw. (FH)
    Oliver Schlickeisen,          Susanne Leppin,              Friedrich Kraft
       scope & focus              Betriebsprüferin        von Kaltenborn-Stachau,            Alice Siegert,
 Service-Gesellschaft mbH        FA Hamburg-Mitte        Rechtsanwalt, FAInsolvenzR       FA Hamburg-Altona

      Keine                      Mo., 09.04.                  Mo., 14.05.                 Mo., 04.06.
  Veranstaltung                       Aktuelles                  Aktuelles                Betriebsprüfung/
                                  Bilanzsteuerrecht        Einkommensteuerrecht            Steuerfahndung

                                                                                            Dipl.-Finw. (FH)
                                                                                            Frank Stendel,
                                     Dipl.-Finw.                Holger Zabel              Steuerberater/RA/
                                  Frank Försterling          FA Hamburg-Hansa           FAHandelsRGesR/FAStR

     Di., 27.03.                  Di., 24.04.                 Di., 29.05.                  Di., 26.06.
Aktuelles zum Insolvenzrecht        Aktuelles                    Aktuelles              Aktuelles zur AO/FGO
     für Steuerberater           Umsatzsteuerrecht         Einkommensteuerrecht

      Friedrich Kraft               Dipl.-Finw. (FH)
 von Kaltenborn-Stachau,          Wolfgang Butzlaff,           Dipl.-Finw. (FH)              Alice Siegert,
Rechtsanwalt, FAInsolvenzR     FA für Großunternehmen          Martin Sieden              FA Hamburg-Altona

     Di., 20.03.                  Di., 10.04.                 Di., 15.05.                  Di., 20.06.
         Aktuelles                  Aktuelles                    Aktuelles                    Aktuelles
  Körperschaftsteuerrecht        Umsatzsteuerrecht         Einkommensteuerrecht          Erbschaftsteuerrecht

      Dipl.-Finw. (FH)
      Susanne Leppin,               Dipl.-Finw. (FH)
      Betriebsprüferin            Wolfgang Butzlaff,           Dipl.-Finw. (FH)             Michael Serger
     FA Hamburg-Mitte          FA für Großunternehmen          Martin Sieden              FA Hamburg-Hansa

     Mo., 26.03.                 Mo., 23.04.                  Mo., 28.05.                 Mo., 18.06.
        Aktuelles                     Aktuelles                   Aktuelles                Internationales
   Erbschaftsteuerrecht           Bilanzsteuerrecht        Körperschaftsteuerrecht           Steuerrecht

                                                                                             Dipl.-Finw.
      Michael Serger                 Dipl.-Finw.            Dr. Martin Mues, LL.M.,     Michael Debus M.I.Tax,
    FA Hamburg-Hansa              Frank Försterling        FA für Großunternehmen           Steuerberater

     Mi., 07.03.                  Mi., 04.04.                 Mi., 02.05.                 Mi., 13.06.
     EU-Datenschutz-                 Aktuelles                  Entwicklungen           Aktuelles zur AO/FGO
     Grundverordnung           Einkommensteuerrecht              in der ErbSt

 Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld,
        scope & focus              Dipl.-Finw. (FH)              Dipl.-Finw.                 Alice Siegert
 Service-Gesellschaft mbH          Martin Sieden              Christian Saecker           FA Hamburg-Altona

                                                                                                             VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018   5
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                        52. STEUERBERATERBALL IM HOTEL ATLANTIC

                  Von Perspektivwechsel                                  Spannende Termine im Vorfeld des Ballabends
    Christian Ladehoff                                                   waren das Probe-Essen im Hotel Atlantic,
                        Den 52. Steuerberaterball 2018 habe ich erst-    welches im Übrigen letztmalig unter der Regie der
                        mals nicht aus der Perspektive eines Gasts und   Kempinski-Gruppe betrieben wurde, einerseits
                        Vorstandsmitglied des Steuerberater-Verbands,    und die anspruchsvolle Aufgabe der Zuordnung
                        sondern als Teil des Organisations-Teams mit-    der Gäste zu den rund 25 Tischen für den Ball-
                        erleben können.                                  abend andererseits.

                        Mit großer Spannung haben wir ab Versendung      Beim Probe-Essen machte uns der Chefkoch des
                        der Einladungen wöchentlich dem aktuellen        Atlantic persönlich für die ersten 3 Gänge des
                        Stand der Anmeldezahlen entgegengefiebert. Mit   Menüs jeweils 5 konkrete Vorschläge, die wir uns
                        entsprechend großer Freude konnten wir dann      zu fünft mit Präsidium und Geschäftsführer teil-
                        die über 250 Anmeldungen und Zusagen unserer     ten und dazu interessante Erläuterungen des
                        Mitglieder, deren Gäste und unserer eingelade-   Kochs erhielten. Durch demokratische Abstim-
                        nen Ehrengäste zur Kenntnis nehmen.              mung ergaben sich die für den Ball ausgewählten

6   VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

Auch die neu bestellten Steuerberater hatten Spaß!

Gerichte: Wachtel, Lachs, Rinderfilet und zum Ab-     Bis auf unseren Finanzsenator, der in Berlin in
schluss das beeindruckende Dessert-Buffet.            den GroKo-Sondierungen „gefangen“ war, konn-
                                                      ten wir viele Ehrengäste begrüßen und die Anzahl
Zwei Tage vor dem Ball fügten wir dann die viel-      spontaner Absagen aufgrund von Krankheit wa-
fältigen Wünsche der Gäste bezüglich des Zusam-       ren sehr gering.
men-Sitzens bestmöglich zusammen. Niemals
sind alle Gäste zufrieden mit unserer Zuordnung.
Wir versuchen jedoch stets, so vielen Wünschen
wie möglich, gerecht zu werden.

Dann kam der 3.2.: Es war wie immer alles bes-
tens vorbereitet. Beim Empfang hatten wir dieses
Jahr sogar eine lebendige Cocktailbar mit einer
als Ballerina gekleideten, jungen Dame als Mittel-
punkt der Bar und gleichzeitig Serviererin des
Aperitifs.

                                                                                                VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018   7
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
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                                                                              tollem Saxophonspiel begleitet und dabei für viel
                                                                              Stimmung gesorgt (siehe eindrucksvolles Foto).

                                                                              Für eine kurze und spannungsvolle Unterbre-
                                                                              chung sorgte noch die Verkündung der Gewinner
                                                                              der zehn Preise der traditionellen Tombola. Wer
                                                                              nach Mitternacht noch Hunger hatte, konnte sich
                                                                              auch noch mit einer Currywurst stärken.

                                                                              Es war wieder ein sehr gelungener Abend und ich
                                                                              bin gespannt auf das nächste Jahr, wenn ich von
                                                                              Andreas Schneier die Verantwortung für die
                                                                              Organisation des StB-Balles (was das Ehrenamt
                                                                              betrifft) insgesamt übernehmen darf.

                        Geschäftsführer Thomas Volkmann mit den
                        Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle

                        Nach dem Sektempfang erfolgte der Einlass in
                        den mit Blumenschmuck und Kerzenlicht sehr
                        festlich gestalteten Saal. Zunächst servierten die
                        vielen freundlichen Servicekräfte die Vorspeise.
                        Im Anschluss daran begrüßte Frau Mascher die
                        Ballgäste und hob dabei einige Ehrengäste be-
                        sonders hervor. Weitere Grußworte sprachen
                        Präsident Michael Conrad für die Steuerberater-
                        kammer Hamburg, Ernst Stoll für die Finanzbe-
                        hörde Hamburg und Vizepräsident Volker Kaiser
                        für die Bundessteuerberaterkammer.

                        Im Anschluss an das gelungene Vier-Gänge-Menü
                        wurde getanzt. Die Band von Markus Nowak sorg-
                        te dafür, dass die Tanzfläche bis spät in die Nacht
                        immer bestens gefüllt war. Philipp Seifert (Ge-
                        schäftsführer der Steuerberaterkammer Hamburg)
                        hat für einige Lieder Markus Nowak mit seinem         Philipp Seifert

8   VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

VERBAND SPENDET ERLÖS DER STEUERBERATERBALL-TOMBOLA

Eine Spende in Höhe von 3.735,00 Euro hat der
Steuerberaterverband Hamburg am 1. März 2018
an MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V.
übergeben. Präsident Ute Mascher überreichte
den Betrag symbolisch an Thomas Helfer, den
Vorsitzenden des Vorstands. Bei der Spende
handelt es sich um den Erlös aus der Tombola
des Steuerberaterballs 2018.

Herr Helfer berichtete über die Arbeit des
Vereins. MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG
e.V. unterstützt mit 900 ehrenamtlichen Helfern
aktuell 1.000 Kinder, die Schwierigkeiten beim
Lesen lernen haben. Dabei gilt das 1zu1 Prinzip:
Jeder ehrenamtliche Mentor trifft sich wöchent-
lich mit einem Kind, um eine Stunde gemeinsam
in der Schule zu lesen – und das für mindestens
ein Jahr. Die Vermittlung von Mentor und Lese-       Herr Helfer von Mentor e.V. mit Ute Mascher
kind geschieht in enger Zusammenarbeit mit der       und Andreas Schneier
jeweiligen Schule. Dafür ist der Verein aktuell an
über 100 Hamburger Grundschulen aktiv.               unterschiedliche Gründe und hier muss die Poli- Von
                                                     tik natürlich auch handeln. Unabhängig davon ist Thomas Volkmann
Ein Beweggrund für die Spende des Steuer-            muss aber festgestellt werden, dass die Grund-
beraterverbandes war eine im Oktober 2017            schüler an der Situation keine Schuld tragen und
veröffentlichte Studie zu den Kompetenzen von        vor allem auch nicht warten können. Deshalb un-
Viertklässlern. Diese hat sehr deutlich gemacht,     terstützt der Steuerberaterverband diese wichti-
dass ein Fünftel der deutschen Grundschüler          ge Arbeit mit einer Spende.
nach vier Jahren Grundschule nicht richtig lesen
und schreiben kann. Diese Kinder sind von            Herr Helfer bedankte sich sehr herzlich für die
Bildung und von zukünftiger gesellschaftlicher       Spende und die damit verbundene Unterstützung
Teilhabe praktisch abgeschnitten. Dafür gibt es      der Tätigkeit des Vereins.

                                                                                                   VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018   9
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 1 | 2018 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       GEHEN SIE AN DEN START DER EUROEYES CYCLASSICS 2018
                       IM TEAM „STEUERBERATERVERBAND HH“

                       Bereits zum fünften Mal schickt der Verband sein      für die 100-km-Strecke 68,50 Euro pro Platz. Die
                       Team „Steuerberaterverband HH“ an den Start           zusätzlich anfallende Servicegebühr trägt der
                       der EuroEyes Cyclassics. Wie bereits im letzten       Verband für Sie.
                       Jahr werden wir Ihnen nicht nur die 60-km-
                       sondern auch die 100-km-Strecke anbieten. Der
                       Streckenverlauf wird in diesem Jahr auf der            Wenn Sie für unser Team an den Start gehen
                       100-km-Distanz ein völlig neuer sein, vielleicht       möchten, melden Sie sich bitte nicht beim Ver-
                       ein Anreiz in unser Team einzusteigen?!                anstalter sondern direkt in unserer Geschäfts-
                                                                              stelle bei
                       Der Steuerberaterverband hat erneut ein Start-                    Frau Svenja Rosenberg
                       platzkontingent in den günstigsten Preisstufen                  unter Telefon 040 413447-14
                       reserviert. Als Mitglied haben Sie oder Ihre Mit-                        oder unter
                       arbeiter die Möglichkeit, sich einen der verfüg-       rosenberg@steuerberaterverband-hamburg.de
                       baren Startplätze zu sichern. Die Startgebühr                                an.
                       beträgt 59,90 Euro für die 60-km-Distanz und

                        IMPRESSUM
                        Präsidium                                             Herausgeber
                        StB/vBP Ute Mascher, Präsident                        Steuerberaterverband Hamburg e. V.
                        StB Andreas Schneier, Vizepräsident, Schatzmeister    Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg
                        StB/RA Volker Höpfl                                   Telefon: 040/41 34 47-0, Telefax: 040/41 34 47 59
                        StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff                  info@steuerberaterverband-hamburg.de
                                                                              www.steuerberaterverband-hamburg.de
                        Weitere Vorstandsmitglieder                           Verantwortlich für den Inhalt:
                        StB Ralf Cordes                                       StB/RA Volker Höpfl
                        StB Daniela Ebert
                        StB/vBP Bernd Lehmann                                 Alle Angaben ohne Gewähr
                        StB Dipl. Kfm. Andrea Möller                          Layout: Wertdruck, 22122 Hamburg
                        StB Dipl. Kfm. Ralf Nasdalla                          Druck: Wertdruck, 22122 Hamburg
                        StB Marina Wiedenroth                                 Ausgabe 1|2018, März 2018

                       Fotos: Fotolia

10 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT
VOM 21.12.2017 BIS 01.03.2018

28.12.                                                   30.01.
Handwerkskammer Hamburg, Jahresschluss-                  Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt
versammlung (Ute Mascher)                                Hamburg e.V., Mitgliederversammlung
29.12.                                                   (Ute Mascher, Thomas Volkmann)
„Versammlung des ehrbaren Kaufmanns“ in Hamburg          31.01.
(Ute Mascher)                                            Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)
11.01.                                                   01./02.02.
Präsidiumssitzung (Ute Mascher, Andreas Schneier,        8. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerrecht 2018
Volker Höpfl, Christian Ladehoff, Thomas Volkmann)       (Ute Mascher, Volker Höpfl)
13.01.                                                   03.02.
Steuerberaterverband Köln e.V., Neujahrsempfang          52. Steuerberaterball im Hotel Atlantic
in Köln (Ute Mascher)                                    (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl,
                                                         Christian Ladehoff, Andrea Möller, Marina Wiedenroth,
15.01.                                                   Ralf Cordes, Ralf Nasdalla, Thomas Volkmann)
Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Bestellungs-
                                                         06.–10.02.
veranstaltung für Norddeutschland (Ute Mascher)
                                                         9. Steuerrechtliche Winterfachtagung in Reit im Winkl
15.01.                                                   2018 (Ute Mascher)
Deutsche Bank, Neujahrsempfang                           14.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann)         AGA Unternehmensverband, Mitgliederversammlung
17.01.                                                   (Ute Mascher)
Bundesverband der Freien Berufe e.V.,                    18./19.02.
Neujahrsempfang in Berlin                                DATEV eG, Außerordentliche Mitgliederversammlung
(Ute Mascher, Thomas Volkmann)                           in Nürnberg
18.01.                                                   (Ute Mascher, Andreas Schneier, Volker Höpfl,
DATEV eG, Filmaufnahmen wegen Satzungsänderung           Christian Ladehoff, Ralf Nasdalla, Andrea Möller,
in Berlin (Ute Mascher)                                  Bernd Lehmann)
19.01.                                                   19.02.
DATEV eG, zweite Sitzung der Satzungskommission          Verband der Freien Berufe in der Freien und Hansestadt
(Volker Höpfl)                                           Hamburg e.V., 11. Runder Tisch „Sicherheit in Hamburg“
                                                         (Thomas Volkmann)
21.01.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., Präsidiumssitzung   20.02.
in Köln (Ute Mascher)                                    Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein
                                                         e.V., Jahresempfang in Kiel
22.01.                                                   (Ute Mascher, Thomas Vokmann)
Deutscher Finanzgerichtstag in Köln
                                                         23.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier, Thomas Volkmann)
                                                         Deutscher Steuerberaterverband e.V., Verbändeforum
24.01.                                                   EDV in Berlin (Bernd Lehmann)
Deutsche Bank, Steuerberater-Frühstück                   26.02.
(Ute Mascher, Andreas Schneier)                          Finanzgericht Hamburg, Sitzung des Clearing-
24.01.                                                   ausschusses (Ute Mascher)
Verabschiedung von Frau Angela Nottelmann aus ihrem      27./28.02.
Amt als Senatsdirektorin (Ute Mascher)                   Deutscher Steuerberaterverband e.V.,
29.01.                                                   Geschäftsführersitzung in Mainz (Thomas Volkmann)
Wirtschaftsprüferkammer KdöR, Vorstandssitzung           28.02.
in Berlin (Ute Mascher)                                  Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hamburg,
30.01.                                                   Steuergewerkschaftstag 2018 und Verabschiedung des
Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt       Vorsitzenden Michael Jürgens (Ute Mascher)
Hamburg e.V., Vorstandssitzung                           01.03.
(Ute Mascher, Thomas Volkmann)                           Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)

                                                                                                          VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 11
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN
                       IN DER ZEIT VOM 21.12.2017 BIS 28.02.2018

                                       Auren Hamburg GbR               Kaltenstein-Wolfsohn und Partner
                                 Wirtschaftsprüfer – Steuerberater             Steuerberater mbB
                                Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg        Altonaer Straße 63, 20357 Hamburg

                                          Bolln, Jessica                       Labuda, Arkadiusz
                                         Steuerberaterin                      Rechtsanwalt FAStR
                                     Steuerbüro Jessica Bolln             Kanzlei für Steuern und Recht
                                     Gehrn 9, 25596 Wacken                Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45,
                                                                                22085 Hamburg
                                      D & H Dahm GmbH
                                   Rechtsanwaltsgesellschaft                      Lippert, Klaus
                                  Steuerberatungsgesellschaft               Dipl.-Kfm., Steuerberater
                                 ABC-Straße 15, 20354 Hamburg                 Steuerbüro K. Lippert
                                                                       Ehrenbergstraße 33, 20767 Hamburg
                                        Einhausen, Jürgen
                                Dipl.-Kfm., Steuerberater, WP, RB    Lohmann & Alsmöller Partnerschaft mbB
                                Stofferkamp 19a, 22399 Hamburg                    Steuerberater
                                                                       Ferdinandstraße 36, 20095 Hamburg
                                       Frahm, Alexander
                                      B. A., Steuerberater                      Mertens, Michael
                                Eichenweg 40, 25436 Heidgraben            Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater
                                                                        Mühlenkamp 65, 22303 Hamburg
                                        Hauser & Wendt
                                   Steuerberatung PartGmbB                     Mulansky, Lasse
                                 Koopstraße 20, 20144 Hamburg                    Steuerberater
                                                                         Mörkenstraße 3, 22767 Hamburg
                                  HEIMANN und Partner mbB
                                Wirtschaftsprüfer Steuerberater           Mundhenke & Partner GmbH
                                  Raboisen 6, 20095 Hamburg               Steuerberatungsgesellschaft
                                                                          Baumwall 7, 20459 Hamburg
                                        HRH Hanseatische
                                   Revisionstreuhand Hamburg                   Ostermann, Kerstin
                                Steuerberatungsgesellschaft mbH             Steuerberater FB UNachf
                                  Neuer Wall 54, 20354 Hamburg        Westerheide 24, 21409 Embsen/Oerzen

12 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

      P + P Schleifer PartmbB                            Wilke, Hans-Ulrich
  Wirtschaftsprüfer Steuerberater                     Dipl.-Kfm., Steuerberater
  Kuhberg 27, 24534 Neumünster                     Wilke & Kollegen Steuerkanzlei
                                                  Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg
             Patt, Harald
      Dipl.-Kfm., Steuerberater                        Wolk, Hanns-Jürgen
      Stiftsplatz 1, 53111 Bonn                      Dipl.-Kfm., Steuerberater
                                                 Moltkestraße 12, 25421 Pinneberg
             Potlitz, Jan
         Steuerberater vBP
   Lindenstraße 24, 23558 Lübeck                         Fördermitglieder

     Schuffert-Bonczek, Antje                        Bock-Carstens, Cornelia
     Dipl.-Finw., Steuerberaterin                Dipl.-Wi.Jur. (FH), Steuerberaterin
Zum Marktplatz 13, 51709 Marienheide            Meerweinstraße 21, 22303 Hamburg

         Schwarz, Jennifer                             Schwedler, Stephen
          Steuerberaterin                            Dipl.-Bw., Steuerberater
   Thedestraße 2, 22767 Hamburg                        Auren Hamburg GbR
                                                    Am Sandtorkai 62 – Dock 4,
       Sievert, Anne-Christine                           20457 Hamburg
           Steuerberaterin
       Sievert Steuerberatung                           Weise, Sebastian
Große Elbstraße 141a, 22767 Hamburg                       Steuerberater
                                                       c/o Greve & Weise
   TCP Goessler Harmsen GmbH                     Am Kaiserkai 13, 20457 Hamburg
    Steuerberatungsgesellschaft
 Burchardstraße 19, 20095 Hamburg                          Hauser, Anke
                                                    Dipl.-oec., Steuerberaterin
          Voß, Karsten                            Koopstraße 20, 20144 Hamburg
          Steuerberater
     c/o Spanka und Eichstädt                                Wendt, Jana
   Am Markt 9, 17235 Neustrelitz                   Dipl.-Kffr.(FH), Steuerberaterin
                                               Harksheider Weg 180, 25451 Quickborn

                                                                                       VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 13
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                                         Dr. Freiheit, Julia                                     Probst, Jana
                                Dipl.-Kffr., Steuerberaterin, WP-in                             Steuerberaterin
                                       Auren Hamburg GbR                                     c/o Wilke & Kollegen
                                  Am Sandtorkai 62 – Dock 4,                            Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg
                                          20457 Hamburg
                                                                                               Rabieh, Regina
                                          Rogge, Sonja                                      Steuerberaterin, RA-in
                                   Dipl.-Kffr., Steuerberaterin                      Großer Schippsee 16, 21073 Hamburg
                                     c/o Wilke & Kollegen
                                Stadtkoppel 33, 21337 Lüneburg

                       VERSTORBENE MITGLIEDER

                                                                Es verstarb unser Mitglied

                                                                    Ursula Höwner
                                                             *02.04.1935     † 06.01.2018

                                            Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.

14 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

TERMINE UND VORTRÄGE

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Termin:                19.03.2018
                       09:00 –17:00 Uhr
                       Hotel Grand Elysée

Referenten:            Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA, FAStR, Köln
                       Dr. Markus Wollweber, RA, FAStR, Köln

IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin:                20.03.2018
                       09:00 –16:00 Uhr
                       Empire Riverside Hotel

Referenten:            Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
                       Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg

RUND UM DIE RECHNUNG
Termin:                22.03.2018
                       09:00 –13:00 Uhr
                       Empire Riverside Hotel

Referent:              Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Krause, Celle

KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG UND -ABGABE
Termin:                23.03.2018
                       09:00 –13:00 Uhr
                       Steigenberger Hotel

Referent:              Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt, Bochum

DER JAHRESABSCHLUSS 2017
Termin:                29.03.2018
                       09:00 –17:00 Uhr
                       Empire Riverside Hotel

Referent:              Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

UMSATZSTEUER 2018
Termin:                04.04.2018
                       09:00 –17:00 Uhr
                       Hotel Grand Elysée

Referent:              Dipl.-Finanzwirt Hans-Georg Janzen, StB, Borken

                                                                                         VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 15
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        BESTEUERUNG VON VEREINEN UND VERBÄNDEN
                        Termin:              10.04.2018
                                             09:00 –17:00 Uhr
                                             Hotel Grand Elysée

                        Referent:            Dr. Jörg Alvermann, Rechtsanwalt, FAStR, Köln

                        RECHTSSICHER DURCH DIE SOZIALVERSICHERUNGSPRÜFUNG
                        Termin:              12.04.2018
                                             09:00 –13:00 Uhr
                                             Hotel Grand Elysée

                        Referent:            Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln

                        HAMBURGER STEUERFACHTAG KAPITALGESELLSCHAFTEN
                        Termin:              13.04.2018
                                             09:00 –17:00 Uhr
                                             Hotel Grand Elysée

                        Referenten:          Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln
                                             Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln
                                             Franz Hruschka, Ltd. Regierungsdirektor, Finanzamt München,
                                             Abt. Betriebsprüfung

                        GEFAHRENQUELLEN BEI DER BETRIEBSAUFSPALTUNG
                        Termin:              16.04.2018
                                             09:00 –13:30 Uhr
                                             Empire Riverside Hotel

                        Referent:            Dipl.-Finw. Hans Günter Christoffel, Steuerberater, Bornheim-Walberberg

                        STEUERFRAGEN BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG
                        Termin:              19.04.2018
                                             13:00 –18:00 Uhr
                                             InterCity Hotel Hamburg Dammtor Messe

                        Referent:            Wolfgang Arens, Rechtsanwalt, FAStR, FAArbR,
                                             Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar

16 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2018
Termin:               23.04.2018
                      09:00 –16:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski, Wustermark

DER JAHRESABSCHLUSS 2017
Termin:               24.04.2018
                      09:00 –17:00 Uhr
                      Ameron Hotel Speicherstadt

Referent:             Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln

ARBEITSRECHT IM KANZLEIALLTAG
Termin:               26.04.2018
                      09:00 –13:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Christoph Gahle, Rechtsanwalt, Köln

IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin:               02.05.2018
                      09:00 –16:00 Uhr
                      Ameron Hotel Speicherstadt

Referenten:           Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
                      Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg

IMMOBILIEN IM STEUERRECHT
Termin:               03.05.2018
                      09:00 –16:00 Uhr
                      Ameron Hotel Speicherstadt

Referenten:           Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
                      Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg

                                                                                        VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 17
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        DAS PFLEGE-MANDAT 2018 –
                        AMBULANTE UND STATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN SICHER BERATEN
                        Termin:               14.05.2018
                                              09:00 –16:30 Uhr
                                              Hotel Grand Elysée

                        Referent:             Frank Geiger, StB, Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

                        UMWANDLUNGSSTEUERRECHT – REIN IN DIE GMBH – RICHTIG BERATEN
                        Termin:               16.05.2017
                                              09:00 –17:00 Uhr
                                              Lindner Hotel Am Michel

                        Referent:             Dipl.-Finanzwirt (FH) Dirk Krohn, Groß- und Konzernbetriebsprüfung
                                              des Landes Schleswig-Holstein, Burg/Dithmarschen

                        BERUFSPERSPEKTIVEN FÜR JUNGE STEUERBERATER
                        Termin:               17.05.2018
                                              09:00 –17:00 Uhr
                                              Lindner Hotel Am Michel

                        Referent:             Dr. Andreas Nagel, Steuerberater, Neustadt

                        AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON BETRIEBSSTÄTTEN
                        Termin:               23.05.2018
                                              09:00 –17:00 Uhr
                                              Hotel Grand Elysée

                        Referent:             Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg

                        DIE KÖRPERSCHAFTSTEUER-ERKLÄRUNGEN 2017 DER GMBH
                        Termin:               23.05.2018
                                              09:00 –17:00 Uhr
                                              Scandic Hamburg Emporio

                        Referent:             Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech, StB, Heinsberg

                        BESTEUERUNG DER MITTELSTÄNDISCHEN GMBH
                        Termin:               24.05.2018
                                              09:00 –17:00 Uhr
                                              Hotel Grand Elysée

                        Referent:             Prof. Dr. Hans Ott, StB, vBP, Köln

18 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
Termin:               31.05.2018
                      09:00 –17:00 Uhr
                      Ameron Hotel Speicherstadt

Referent:             Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, Krefeld

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR PRAKTIKER
Termin:               06. – 09.06.2018
                      09:00 –17:00 Uhr
                      Hotel Meliá Palma Bay

Referenten:           Prof. Dr. H.-Michael Korth, StB, WP, Hannover
                      Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                      Dipl.-Finanzwirt (FH) Robert Hammerl, LL.M., StB, München

FÜHRUNG VON GESELLSCHAFTERKONTEN BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN
Termin:               25.06.2018
                      09:00 –13:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Dipl.-Finanzwirt Wolfram Gärtner, Neuss

DIE ERSTELLUNG DES ANHANGS UND LAGERBERICHTS – RECHTSGRUNDLAGEN, PRAXISTIPPS,
BEISPIELE, AUFSTELLUNGSERLEICHTERUNGEN UND PRAXISERFAHRUNGEN AUS DEM BILRUG
Termin:               26.06.2018
                      09:00 –17:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Prof. Dr. Winfried Schwarzmann, StB, WP, Augsburg

GESTALTENDE STEUERBERATUNGSPRAXIS
Termin:               28.06.2018
                      09:00 –17:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referenten:           Dr. Martin Strahl, StB, Köln
                      Dr. Ralf Demuth, StB, RA, FAStR, Köln

                                                                                    VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 19
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        TERMINE DER VORTRAGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ IN 2018
                        1/2018

                        Termin:               27.03.2018
                                              09:00 –12:30 Uhr
                                              Radisson Blu Hotel

                        Referenten:           Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover
                                              Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover

                        Termin:               28.03.2018
                                              09:00 –12:30 Uhr
                                              Radisson Blu Hotel

                        Referenten:           Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                              Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover

                        Termin:               28.03.2018
                                              14:00 –17:30 Uhr
                                              Radisson Blu Hotel

                        Referenten:           Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                              Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover

                        2/2018

                        Termin:               20.06.2018
                                              09:00 –12:30 Uhr
                                              Empire Riverside Hotel

                        Referenten:           Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                              Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover

                        Termin:               20.06.2018
                                              14:00 –17:30 Uhr
                                              Empire Riverside Hotel

                        Referenten:           Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                              Dr. Norbert Bolz, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hannover

                        Termin:               21.06.2018
                                              09:00 –12:30 Uhr
                                              Hotel Grand Elysée

                        Referenten:           Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover
                                              Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover

20 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

TERMINE VERANSTALTUNGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT
FÜR STEUERBERATER UND QUALIFIZIERTE MITARBEITER“
4-2017/18

Termine:             Samstag, den 24.03.2018
                     09:00 –13:00 Uhr
                     Hotel Grand Elysée
                     oder
                     Montag, den 26.03.2018
                     15:00 –19:00 Uhr
                     Empire Riverside Hotel

5-2017/18

Termine:             Samstag, den 26.05.2018
                     09:00 –13:00 Uhr
                     Hotel Grand Elysée
                     oder
                     Montag, den 28.05.2018
                     15:00 –19:00 Uhr
                     Empire Riverside Hotel

6-2017/18

Termine:             Samstag, den 30.06.2018
                     09:00 –13:00 Uhr
                     Hotel Grand Elysée
                     oder
                     Montag, den 02.07.2018
                     15:00 –19:00 Uhr
                     Empire Riverside Hotel

Referenten:          Dipl.-Finanzwirt (FH) Heinz Flügge, StB, Hamburg
                     Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg

                                                                             VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 21
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        TERMINE SEMINARREIHE „AKTUELLE BFH-RECHTSPRECHUNG“
                        URTEILSDISKUSSION MIT BUNDESRICHTERN
                        II. RUND UM DIE GMBH UND DEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

                        Termin:                 09.04.2018
                                                15:30 –19:00 Uhr
                                                Bucerius Law School

                        Referent:               Dr. Nils Trossen, Richter am Bundesfinanzhof, München

                        III. UMSATZSTEUER

                        Termin:                 18.06.2018
                                                15:30 –19:00 Uhr
                                                Bucerius Law School

                        Referent:               Dr. Christoph Wäger, Richter am Bundesfinanzhof, München

                        TERMINE JAHRES-ABONNEMENT „PRAKTIKER-SEMINARE 2018 FÜR KANZLEIMITARBEITER“
                        2/2018 – EINKOMMENSTEUER

                        Termine:                25.04.2018
                                                09:00 –12:30 Uhr
                                                Hotel Hafen Hamburg
                                                oder
                                                26.04.2018
                                                09:00 –12:30 Uhr
                                                Empire Riverside Hotel

                        Referent:               Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

22 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
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STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

                       OBACHT BEI DER BUCHUNG VON EC KARTENUMSÄTZEN!

                       In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr       Bare und unbare Geschäftsvorfälle seien in der
                       nutzen Kunden häufig die Möglichkeit, ihre Zah-     Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien
                       lungen bargeldlos mit EC Karte abzuwickeln. Das     nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen.
                       Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich       Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kas-
                       nun zur Buchung dieser EC Kartenumsätze in der      senbuch stellt nach Auffassung des BMF einen
                       Kassenführung geäußert.                             formellen Mangel dar. Sie widerspreche dem
                                                                           Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kauf-
                                                                           männischen Buchführung. Die steuerrechtliche
                       Gelebte Praxis: Erst-Erfassung der                  Würdigung eines Sachverhalts hänge jedoch von
                       Gesamtumsätze über das Kassenbuch                   den Umständen des Einzelfalls ab.

                       Regelmäßig werden EC Kartenumsätze in der           Um diesen Anforderungen zu genügen, müssten
                       Buchführung wie folgt gebucht: Die täglichen Um-    die EC-Kartenumsätze beispielsweise in einer
                       sätze werden in der Tageslosung erfasst. Vielfach   Zusatzspalte bzw. einem extra Nebenbuch zum
                       werden hierbei jedoch nicht nur bare Geschäfts-     Kassenbuch erfasst werden.
                       vorfälle festgehalten. Vielmehr wird der Gesamt-
                       betrag inklusive der bargeldlosen Geschäfts-
                       vorfälle (EC Kartenzahlungen) im Kassenbuch         DStV fordert Anerkennung der langjährigen
                       aufgezeichnet und die EC Zahlungen quasi als        kaufmännischen Übung
                       „Ausgabe“ wieder ausgetragen. Zu einem spä-
                       teren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag        Nach Auffassung des Deutschen Steuerberater-
                       entsprechend im Kassenkonto gebucht und die         verbands e.V. (DStV) ist die Erst Erfassung der
                       EC Kartenumsätze über das Geldtransitkonto          Gesamtumsätze über das Kassenbuch praktika-
                       ausgebucht (durchlaufender Posten).                 bel, vor allem aber wird die Umsatzsteuer korrekt
                                                                           erfasst! Dies ist für die Praxis besonders dann
                                                                           von Bedeutung, wenn die EC Umsätze im Kassen-
                       BMF: Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle            system nicht getrennt nach 7%igen und 19%igen
                       im Kassenbuch ist ein formeller Mangel              Umsätzen ausgewiesen werden, sondern nur die
                                                                           Gesamtumsätze.
                       Nachdem sich aus dem Kreise der Mitglieder
                       Nachfragen zu diesem Prozedere ergeben haben,       Diesen Standpunkt hat der DStV gegenüber dem
                       hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V.     BMF adressiert und hierbei folgende weitere Ar-
                       (DStV) in einem Fachgespräch an das BMF ge-         gumente angeführt:
                       wandt. Das BMF hat nun in Abstimmung mit den
                       obersten Finanzbehörden der Länder seine            Das Kassenbuch wird stets am Ende eines Tages
                       Rechtsauffassung zu diesen Praxisabläufen in        geführt. Im selben Moment der Erfassung der
                       einem Schreiben vorgetragen:                        Gesamtumsätze im Kassenbuch werden die EC

24 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

Kartenumsätze bereits wieder ausgetragen. Das
Kassenbuch weist folglich unmittelbar im Zeit-
punkt der Eintragung der Umsätze nebst Austra-
gung der EC Kartenumsätze den korrekten Tages-
endbestand aus. Damit sind nach Auffassung des
DStV eine hohe Transparenz und ein hoher In-
formationsgehalt im Kassenbuch gewährleistet.

Auch die Kassensturzfähigkeit ist jederzeit und
innerhalb angemessener Zeit gegeben. Die im
Vorwege getrennte Erfassung von Bar- und EC
Kartenzahlungen im Kassensystem ermöglicht
eine jederzeitige Abstimmung. Die Geschäftsvor-
fälle sind fortwährend nachvollziehbar, die Er-
fassung der Umsatzsteuer ist sichergestellt.

Schließlich sind auch die Anforderungen der
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und          Praxis mit deutlich erhöhtem Arbeitsaufwand ver-
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und        bunden. Auch die Verprobung der später auf dem
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Da-     Umsatzsteuerkonto gebuchten Steuerbeträge mit
tenzugriff (GoBD) nach dem Dafürhalten des          den Erlösen ist erschwert bzw. unmöglich. Dies
DStV erfüllt. Nach dem BMF-Schreiben zu den         gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Steuersätze
GoBD vom 14.11.2014 stellt die nicht getrennte      (z. B. 7 % und 19 % bei In-/Außerhaus-Umsätzen in
Verbuchung von baren und unbaren Geschäfts-         der Gastronomie) zur Anwendung kommen.
vorfällen bei genügender Kennzeichnung aus-
drücklich keinen Verstoß gegen die Grundsätze       Die strenge Auslegung von BMF und obersten
der Wahrheit und Klarheit dar (vgl. Rz. 55). Nach   Finanzbehörden belastet die Unternehmen un-
dem Verständnis des DStV liegt bei der Ausbu-       angemessen. Diesem Erfassungs- und Buchungs-
chung der EC Kartenumsätze über das Geldtran-       formalismus steht aus Sicht des DStV kein Aus dem
sitkonto verbunden mit der vorangegangenen          entsprechender Mehrwert gegenüber.           DStV-Forum 01/2018
Austragung der EC Kartenumsätze aus dem Kas-
senbuch solch eine „genügende Kennzeichnung“
vor.

Eine Erfassung der EC Kartenumsätze in einer
Zusatzspalte oder einem extra Nebenbuch zum
Kassenbuch hingegen ist umständlich und für die

                                                                                               VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 25
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

                        NEUE STUDIE ZU GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER-VERGÜTUNGEN
                        ERHÄLTLICH

                        Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern          Die Studie basiert auf den Gehaltsdaten von
                        führen bei Betriebsprüfungen immer wieder          2.833 GmbH-Geschäftsführern. Damit gibt sie
                        zu Problemen. Liegen sie deutlich außerhalb        verlässliche Auskunft über die aktuellen Gehälter
                        des branchenüblichen Rahmens, unterstellt die      und Zusatzleistungen von GmbH-Chefs in 68 Bran-
                        Finanzverwaltung nicht selten verdeckte Gewinn-    chen aus fünf Wirtschaftszweigen. Bestandteil der
                        ausschüttungen. Anerkannte Vergleichswerte         Studie ist ein exklusives Auswertungsprogramm
                        sind deshalb unverzichtbar.                        auf CD-ROM. Es liefert detaillierte Ergebnisse
                                                                           nach acht, individuell bestimmbaren Abfragekri-
                        Auch in diesem Jahr hat der Deutsche Steuerbe-     terien (u. a. Branche, Betriebsgröße, Geschäfts-
                        raterverband e.V. wieder gemeinsam mit BBE         führerstatus, Umsatzrendite) und ermöglicht
                        media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur        somit eine Positionsbestimmung anhand der Jah-
                        Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch-     resbezüge von GmbH-Geschäftsführern in Gesell-
                        geführt. Die nach Betriebsgrößenklassen geglie-    schaften mit vergleichbaren Rahmendaten.
             Aus dem
        DStV-Forum/
                        derten Zahlen werden in der neuesten Studie
   Die Steuerberatung   „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2018“ do-        Die Studie kann über http://www.bbe-media.de
              1/2018    kumentiert.                                        erworben werden.

                        BMWI STELLT KLAR: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG
                        DURCH STEUERBERATER IST FÖRDERUNGSFÄHIG

                        Kleinen und mittelständische Unternehmen           Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steu-
                        (KMU), die sich von ihrem Steuerberater über die   erberater werde grundsätzlich als förderungs-
                        reine steuerliche Beratung hinaus auch in be-      fähige Unternehmensberatung im Sinne der
                        triebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen,      einschlägigen Förderrichtlinien gewertet. Eine
                        können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes      gute Nachricht für die Berufsangehörigen und
                        im Rahmen des Programms „Förderung unterneh-       ihre Mandanten: Denn Steuerberater beraten
                        merischen Know-hows“ erhalten. Dies haben das      nicht nur etablierte Unternehmen, sondern ver-
                        zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und    stärkt auch junge Unternehmen in der Grün-
                        Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirt-       dungsphase, die eine qualifizierte Beratung und
                        schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die   Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen
                        Bewilligung der Zuschüsse entscheidet, auf Nach-   besonders benötigen. Aber auch Unternehmen,
                        frage des DStV nochmals ausdrücklich bestätigt.    die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage

26 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

befinden, können von einer Förderung profitie-      angesprochene Programm „Förderung unterneh-
ren. Gerade mittelständisch geprägte Unterneh-      merischen Know-hows" bietet den KMU die nöti-
men sehen ihren Steuerberater als ihren ersten      ge Unterstützung, um qualifizierte Beratungsleis-
Ansprechpartner und engsten Vertrauten in           tungen in Anspruch nehmen zu können.
Sanierungsfragen. Sein Wissen und die Kenntnis
der Unternehmensstrukturen geben ihm die            Weitere Informationen zur Förderung finden sich
Möglichkeit, dem Mandanten zielgerichtet An-        auf den Internetseiten des BAFA unter
regungen für die Entwicklung des Unternehmens
zu geben.                                           http://www.bafa.de/DE/
                                                    Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/
                                                                                                          Aus dem
Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass der Bund        Beratung_Finanzierung/                                DStV-Forum/
über seine öffentlichen Förderprogramme beson-      Unternehmensberatung/                                 Die Steuerberatung
dere Beratungszuschüsse für einen breiten Kreis     unternehmensberatung_node.html                        2/2018
von Unternehmen gewährt. Insbesondere das

                                                                                                                         ANZEIGE

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                                                                                tionieren. Kostenintensive Ausfälle
             capeletti & perl
                                                                                dürfen den reibunglosen Ablauf
                                                                                nicht beeinträchtigen.
                                                                                Das DATEV-Rechenzentrum ist
                                                                                durch seine überdurchschnittlichen
                                                                                Standards ein Garant für die Daten-
                                                                                sicherheit.
                                                                                Wir als DATEV-System-Partner nutzen
                                                                                das DATEV-Rechenzentrum als
                                                                                Plattform für unsere IT-Outsourcing-
                                                                                Lösung und Ihre Sicherheit.

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                         DAS AUFFÜLLRISIKO IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE ALS
                         MÖGLICHER HAFTUNGSFALL FÜR STEUERBERATER

                  Von    Von Bilanzsprungrisiko oder Auffüllungsrisiko in     Finanzverwaltung schon vor geraumer Zeit er-
          Felix Menze    der betrieblichen Altersvorsorge spricht man bei     kannt und zahlreiche Anforderungen erarbeitet,
        Versicherungs-   Eintritt von so genannten biometrischen Risiken      die eingehalten werden müssen, damit die Pen-
             kaufmann
                         wie zum Beispiel dem Eintritt von Berufsunfähig-     sionszusage steuerlich anerkannt wird. Dazu
          René Koller
  Betriebsw. bAV (FH)    keit des Versorgungsberechtigten. Die Wirkung        zählt auch unter anderem die Frage, ob die Pen-
   Bilanzsprungrisiko    dieses Ereignisses hat auf die beiden Seiten der     sionszusage im Falle des Versorgungsfalles auch
              @hdi.de    Steuerbilanz derartige Auswirkungen, dass es zur     tatsächlich für die Gesellschaft (GmbH) finanzier-
                         Überschuldung eines Unternehmens führen kann.        bar ist. Ein Indiz dafür stellt nach Auffassung der
                         Fraglich ist, ob Steuerberater, die für das Unter-   Finanzverwaltung eine sog. Rückdeckungsversi-
                         nehmen in einem Dauermandat tätig sind, dieses       cherung dar. Deshalb haben viele Unternehmen
                         Risiko hätte erkennen, ihre Mandanten darauf         solche Rückdeckungsversicherungen abgeschlos-
                         aufmerksam machen und sogar Lösungsvorschlä-         sen, die die zugesagten Leistungsbausteine, wie
                         ge unterbreiten müssen.                              die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente,
                                                                              der Pensionszusage, abdecken sollen.

                         Das Auffüllrisiko in der betrieblichen               Das Wesen einer unmittelbaren Versorgungszu-
                         Altersvorsorge                                       sage ist, dass für die Erfüllung der zugesagten
                                                                              Versorgungsleistungen das Unternehmen alleine
                         Die unmittelbare Versorgungszusage, umgangs-         gerade steht. Als „ungewisse Verbindlichkeit“ hat
                         sprachlich Direktzusage oder Pensionszusage          das Unternehmen aus dieser Verpflichtung eine
                         genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der        Rückstellung in der Bilanz zu bilden. Aus verschie-
                         betrieblichen Altersversorgung, insbesondere von     denen Gründen unterscheiden sich die Rück-
                         Führungskräften. Obwohl diese Form der Versor-       stellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Wir
                         gung eine immer größere Komplexität erfährt, ge-     konzentrieren uns auf die steuerlichen Aus-
                         hört sie weiterhin zu den flexibelsten Modellen.     wirkungen. Hat das Unternehmen eine Rück-
                         Vorausgesetzt, die Spielregeln bei der Einrichtung   deckungsversicherung abgeschlossen, ist diese
                         einer solchen Zusage werden berücksichtigt. Da-      mit ihrem sog. Aktivwert jährlich als Vermögens-
                         rüber hinaus ist eine regelmäßige Prüfung und        wert des Unternehmens auf der Aktivseite der
                         ggf. Aktualisierung an geänderte Rahmenbedin-        Bilanz auszuweisen.
                         gungen (z. B. Rechtsprechung, Gesetzesänderun-
                         gen oder Versorgungssituation der Versorgungs-       Aus den Besonderheiten des § 6a EStG ergeben
                         berechtigten) zwingend erforderlich, um ver-         sich nun verschiedene Problemstellungen:
                         meintlichen Nachteilen einer Pensionszusage
                         frühzeitig entgegentreten zu können.                 • Zum einen ist in § 6a Abs. 3 Nr. 3 EStG ein Zins
                                                                                von 6 % vorgeschrieben, mit dem die Pensions-
                         Dass Pensionszusagen in der Vergangenheit häu-         rückstellungen abzuzinsen sind. Wenn man
                         fig als Steuersparmodelle genutzt wurden, hat die      das mit dem aktuellen Zinsumfeld vergleicht,

28 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

  kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis,
  dass die in den Steuerbilanzen ausgewiesenen
  Pensionsrückstellungenen deutlich zu gering
  ausfallen – also den tatsächlichen Verpflich-
  tungsumfang nur unzureichend abbilden.

• Das in § 6a EStG festgelegte Berechnungsver-
  fahren zur Ermittlung der Pensionsrückstellun-
  gen, das sog. Teilwertverfahren, nimmt eine
  Gleichverteilung des „Personalaufwands“ über
  die gesamte vom Versorgungsberechtigten
  zurückzulegende Arbeitszeit vor. Bei einer
  Festbetragszusage (z. B. 1.000 EUR Rente
  monatlich) ist der „Personalaufwand“ im ers-
  ten Jahr der Versorgungszusage gleich dem
  Personalaufwand im letzten Jahr vor Renten-
  beginn. Erst bei Eintritt des Leistungsfalles ist
  der Barwert der künftigen Versorgungsver-
  pflichtung als Rückstellung zulässig.               me Nebeneffekt – diese Zuführung wirkt sich
                                                      gewinnmindernd auf die Steuerbilanz aus. Dieser
Selbstverständlich zahlt die Berufsunfähigkeits-      Bilanzsprung (also die außerordentlich hohe ein-
rentenversicherung die monatlich vereinbarte          malige Zuführung zur Pensionsrückstellung) wird
BU-Rente im Leistungsfall. Dies ist ein durchlau-     als das sogenannte „Auffüllrisiko“ des Unterneh-
fender Posten für die Firma und muss vom Ver-         mens bezeichnet.
sorgungsberechtigten genau wie sein vorheriges
Einkommen nach § 19 EStG versteuert werden.           Bei den steuerlichen Auswirkungen von Pensions-
Dieser Liquiditätsfluss ist unabhängig von der        zusagen ist vielen Beteiligten eine Affinität zur
Steuerbilanz zu sehen.                                Passivseite nachzusagen. Liegt eine Rückdeckungs-
                                                      versicherung in Form einer BU-Rente und/oder
Schauen wir uns zunächst die Pensionsrückstel-        einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vor,
lung, also die Passivseite der Steuerbilanz, an:      so sollte man das Augenmerk auf die Aktivseite
Der Teilwert der Verpflichtungen wird im Wirt-        der Steuerbilanz richten. Bei der Berechnung des
schaftsjahr, in dem der Leistungsfall eingetreten     Aktivwertes einer Berufsunfähigkeitsrente ist von
ist, zum Barwert der künftigen Versorgungsver-        einer abgekürzten Leibrente, einer „Rente auf
pflichtungen (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 5 EStG). In      Zeit“, auszugehen. Dafür wurde als Kalkulations-
diesem Jahr ist also eine hohe Zuführung zu der       grundlage früher § 6a EStG, also ein Rechnungs-
Pensionsrückstellung erforderlich. Der angeneh-       zins von 6 % zu Grunde gelegt. Der Aktivwert für

                                                                                                  VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 29
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                       lebenslange Altersrenten wurde früher mit einem       (Aufwand) – unterm Strich bleibt also ein deut-
                       Rechnungszins von 3 % abgezinst. Diese Berech-        licher, außerordentlicher Ertrag in der Steuer-
                       nungen waren so jahrelang üblich. Der BFH hat         bilanz, der anders als in der Handelsbilanz, eine
                       mit seinem Urteil (I R 67/08) vom 10.06.2009          konkrete Steuerzahlung zur Konsequenz hat.
                       diese in der Praxis übliche Vorgehensweise ge-
                       kippt und klargestellt, dass eine Rückdeckungs-
                       versicherung als „einheitliches Wirtschaftsgut“       Hinweispflicht im steuerlichen
                       zu aktivieren ist. Eine abgekürzte Leibrente, wie     Dauermandat
                       die Berufsunfähigkeitsrente, ist genauso wie eine
                       lebenslange Rente, also mit dem gültigen Rech-        Die Pflichten eines Steuerberaters richten sich
                       nungszins („Garantiezins“ des Versicherungsver-       nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats.
                       trages) bei Vertragsabschluss zu bewerten. Zum        Hat er einen auf eine bestimmte Angelegenheit
                       Vergleich: der Garantiezins der Lebensversiche-       klar umrissenen Auftrag erhalten, ist er grund-
                       rer lag noch nie höher als 4 % – der Zins für die     sätzlich nur verpflichtet, diesen konkreten Sach-
                       Pensionsrückstellungen aber bei 6 % (s. o.). In       verhalt zu klären. Er muss sich nur mit den steu-
                       zahlreichen Stufen hat sich der Garantiezins der      errechtlichen Aspekten befassen, die bei der
                       Versicherer auf aktuell 0,9 % reduziert. In der       pflichtgemäßen Erledigung der einzelnen Aufga-
                       Praxis treffen wir in den meisten Fällen auf Rück-    ben zu beachten sind. Aber auch in diesem durch
                       deckungsversicherungen mit Rechnungszinsen            das erteilte Mandat begrenzten Bereich ist der
                       von 3,25 – 2,25 %!                                    Steuerberater zur umfassenden und erschöpfen-
                                                                             den Beratung verpflichtet. Er hat Mandanten
                       Der Barwert der künftigen Versicherungsleistun-       auch stets ungefragt über die bei der Bearbeitung
                       gen (Aktivseite) ist alleine aus der Tatsache, dass   auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu be-
                       dieser mit einem geringeren Zins abgezinst wird,      lehren (BGH vom 11.05.1995, NJW 1995, 2108).
                       deutlich höher als der Barwert der zugesagten         Die Pflichten des konkreten Mandat sind also
                       Leistung (Passivseite). Dazu kommt, dass der          von der Rechtsprechung festgelegt; Mandanten-
                       Barwert der Invaliditätsverpflichtung nicht nur die   wunsch und mit etwas erfahrenem Weitblick über
                       Summe der zugesagten Berufsunfähigkeitsrente          den Tellerrand hinaus.
                       bis zum Altersrentenbeginn, den steuerlichen
                       Wert der Altersrentenzusage zum Rentenbeginn,         Die Rechtslage ist hingegen etwas anders, wenn
                       sondern auch noch die zukünftigen Prämien, die        der Steuerberater mit einem umfassenden Dauer-
                       auf Grund einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfä-     mandat beauftragt ist. Dann hat er ohne weite-
                       higkeit nicht mehr gezahlt werden müssen, sowie       res die regelmäßig anfallenden Buchführungs-
                       ggf. entsprechende Dynamiken beinhaltet.              und Aufzeichnungsarbeiten zu erledigen und die
                                                                             in Betracht kommenden Steuererklärungen zu
                       Die Zuführung zur Aktivseite (Ertrag) ist demnach     fertigen. Nach der Rechtsprechung des BGH
                       deutlich höher als die Zuführung zur Passivseite      (20.11.97, NJW 1998, 1221) ist er darüber hinaus

30 VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

sogar verpflichtet, von sich aus und ohne beson-      Bisher wurde diese konkrete Frage noch nicht Ge-
dere Beauftragung über alle steuerlich bedeutsa-      genstand einer gerichtlichen Entscheidung. Doch
men Fragen einschließlich der insoweit bestehen-      lassen sich anhand der jüngsten Entscheidungen
den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu      zum Themenfeld der Pflichten eines Steuerbera-
beraten. Den Steuerberater treffen damit eigene       ters im Dauermandat bestimmte Tendenzen er-
Ermittlungs- und Beratungspflichten auch hin-         kennen.
sichtlich solcher Umstände, die vom Mandanten
bei der Erteilung des Mandats und in der Folge-       BGH (IX ZR 285/14) vom 26.01.2017, OLG Karls-
zeit nicht bedacht waren. Von einem umfassend         ruhe (7 U 214/15) vom 22.02.2017, OLG Koblenz
beauftragten Steuerberater kann ein Mandant           (3 U 633/13) vom 15.04.2014
dies erwarten, so die Ansicht des BGH und teil-
weise auch der vorbefassten Gerichte.
                                                      Fazit
Die Beweislast für das Vorliegen eines konkreten
Mandats, welches auf ein bestimmtes Aufgaben-         Wenn man diese unterschiedlichen Entscheidun-
gebiet begrenzt ist, liegt beim Steuerberater. Oft    gen vergleicht, so fällt auf, dass es am Steuer-
gibt es keinen schriftlichen Vertrag, in dem der      berater selbst liegt, ob er das Mandat zu einem
Auftrag exakt beschrieben ist. In der Regel ist die   umfassenden Dauermandat werden lassen möch-
Kundenverbindung über Jahre gewachsen und             te. Wenn das Gericht dazu kommt, dass ein Dau-
Aufträge erfolgen auf telefonischen Zuruf oder        ermandat vorliegt, so ist der Pflichtenkreis sehr
werden als selbstverständlich vorausgesetzt. So       weit gefasst und wie es das OLG Koblenz formu-
scheuen sich die Steuerberater ein Grundsatzge-       liert hat, alle Steuerarten betreffend. Das im Blick
spräch mit Ihren Mandanten zu führen oder auch        halten aller Steuerarten, kombiniert mit der un-
nur den jeweiligen Auftrag per Bestätigungs-          gefragten Gestaltungsberatung oder sogar Ge-
schreiben zu perpetuieren. Die Folge ist, dass der    staltungsempfehlung könnte bedeuten, dass hier
Steuerberater oft in ein umfassendes Dauer -          auch die Pensionszusage mit all ihren Facetten,
mandat rutscht, mit allen daraus resultierenden       wie dem Auffüllrisiko, für den Steuerberater eine
Haftungsrisiken.                                      Prüf- und Überwachungspflicht darstellt. Insbe-
                                                      sondere dann, wenn der Steuerberater auch die
Nun ist es fraglich, ob auch der Hinweis auf die      Insolvenzreife zu prüfen hat.
Tragweite des Auffüllrisikos im aktuellen Zinsum-
feld und die daraus zu ziehenden Konsequenzen         Um Haftung zu vermeiden, sollte der Steuerbera-
zum Pflichtenkreis eines Steuerberaters mit           ter die Alternativen prüfen und den Mandanten
Dauermandat gehört. Der mögliche Schaden, der         auf Gestaltungsansätze hinweisen. Dabei kann er
hier im Raum steht, ist immerhin die mögliche         sich von dafür ausgebildeten Spezialisten unter-
Zahlungsunfähigkeit des Mandanten mit den             stützen lassen.
daraus resultierenden Folgen.

                                                                                                   VERBANDSNACHRICHTEN 1|2018 31
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