Informationen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
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Informationen Die Fachzeitschrift für Schuldnerberatung Schuldnerberatung und Glücksspielsucht Zum besonderen Beratungsbedarf Glücksspielsüchtiger in der Schuldnerberatung Gottfried Beicht, Sabine Radermacher Raus aus der Komfortzone!? Abbau von Zugangshindernissen bei der Schuldnerberatung im ländlichen Raum Hauke Gollin, Volker Hertenstein · Interview mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe BAG-S · Eine Lanze brechen für die Forderungsüberprüfung · Arbeitsmaterial, Veranstaltungskalender, Positionen #1_2018 · 33. Jahrgang · März 2018 Informationsdienst der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis von Esther Binner und Dr. Claus Richter 2. überarbeitete Auflage 2014, 96 Seiten · Das P-Konto: Grundlagen · Die Aufhebung von Pfändungen und die Anordnung von Unpfändbarkeit · Das P-Konto: Einrichtung, Umwandlung und Kündigungen von P-Konten · Schutz des Grundfreibetrages · Der Verrechnungsschutz beim P-Konto · Der Erhöhungs- und Aufstockungsbetrag und die Bescheinigung durch die geeigneten Stellen · Die Rolle der Vollstreckungsgerichte beim Pfändungsschutz durch das P-Konto · Die bevorrechtigte Pfändung, § 850k Abs. 3 · Mehrfache Pfändung · Das P-Konto in der Insolvenz des Kontoinhabers · Das P-Konto und die Schufa · Arbeitsmaterialien, Musteranträge, Checkliste Preis: 14,95 Euro zzgl. Versandkosten Der Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren von Guido Stephan 2. überarbeitete Auflage 2014, 155 Seiten Auszug aus dem Vorwort: „Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 hat der Gesetzgeber das Insolvenzplanverfahren auch im Verbraucherinsolvenz- verfahren zugelassen. Gleichzeitig erhielten die geeigne- ten Stellen die Vertretungsbefugnis für das gesamte In- solvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. […] Auch wenn das Insolvenzplanverfahren künftig die gesetzliche Restschuldbefreiung nicht ersetzen wird, wird es einige Konstellationen geben, in denen ein solches Verfahren die bessere Lösung einer Verbraucherentschuldung als die ge- setzliche Restschuldbefreiung sein wird. Es gilt daher nicht, die Augen vor dem Insolvenzplanverfahren zu verschlie- ßen, sondern offen sich mit diesem neuen Entschuldungs- tool auseinanderzusetzen. Dieser Ratgeber soll eine Hil- festellung sein. […]” Preis: 19,95 Euro zzgl. Versandkosten Bestellungen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail oder per Fax an: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB), Markgrafendamm 24 (Haus SFM) 10245 Berlin, E-Mail: vertrieb@bag-sb.de, Telefax: 030-346 55 666 1
editorial Liebe Leserinnen und Leser, Das bringt uns zu einer Mail aus der Mitgliedschaft, in liebe Kolleginnen und Kollegen, der ein Mitglied sinngemäß schreibt: Ich plädiere dafür, von „Schuldenberatung” zu sprechen, statt von „Schuld- im Jahr 2018 jährt sich das Ende des Ersten Weltkrieges nerberatung”. Warum? Ganz abgesehen von einer ge- zum hundertsten Mal. Damit jährt sich auch ein interes- schlechtergerechten Bezeichnung und der Schwierigkeit, santer Moment deutscher Schuldengeschichte: Vor 100 eine solche zu finden (sind wir dann Schuldner_innenbe- Jahren, mit dem Ende des Ersten Weltkriegs, wurden 1918 rater_innen?), ist es doch wohl besser, den Gegenstand im Versailler Friedensvertrags die Reparationszahlungen der Beratung zum Ausgangspunkt der Namensgebung zu in zunächst nicht genau bezifferter Höhe festgelegt. Laut nehmen: „Schulden”! Wer dazu das Argument anführt, Wikipedia betrug die „Gesamtsumme der durch das dass „ja nicht die Schulden, sondern die Menschen be- Deutsche Reich erfolgten Zahlungen […] nach deutschen raten werden, die Schulden haben”, dem sei der Hinweis Angaben 67,7 Milliarden Goldmark, nach den alliierten auf die Steuerberatung, die Schwangerschaftsberatung Berechnungen nur 21,8 Milliarden Goldmark. […] Selbst und die Rentenberatung gestattet. Immer werden die wenn die Gesamthöhe der erfolgten Zahlungen unklar Menschen beraten und nicht die Steuern, die Schwanger- bleibt, steht fest, dass das Deutsche Reich erhebliche schaft oder die Rente. Sachleistungen und Geldbeträge erbracht hat”, bevor im Jahr 2010, 92 Jahre nach dem Kriegsende, Deutschland Bereits in der letzten Ausgabe wies Peter Kopf, der in die letzte Rate seiner Kriegsschulden tilgte. Grundlage Österreich als Schuldenberater arbeitet – dort wird seit der Zahlungen war der einst heftig umstrittene Artikel Jahren nur der Begriff „Schuldenberatung” verwendet – 231, in dem Deutschland die alleinige Schuld am Krieg auf diese sprachliche Besonderheit hin. Uns scheint, dass anerkannte. der Vorschlag, in unserer Arbeit zukünftig von „Schulden- beratung” zu sprechen, eine sinnvolle Möglichkeit dar- Kennen wir das nicht irgendwo her? Schriftliches Schuld- stellen könnte, die unglückliche begriffliche Nähe zwi- anerkenntnis und infolgedessen ewig andauernde Zah- schen Schuld und Schulden etwas aufzubrechen. lungen, bei denen unklar ist, was da gerade genau aner- kannt wurde und wie die Zahlungen auf die Schuldsumme Wir fragen uns: Wie denken Sie darüber? angerechnet werden? Und noch etwas kommt uns be- kannt vor: Bei den Reparationszahlungen des Ersten Welt- Senden Sie uns Ihr Feedback per E-Mail an: kriegs stellte der Versailler Vertrag eine klare Verbindung fachzeitschrift@bag-sb.de oder teilen Sie es uns persön- her zwischen Schuld und Schulden. Allein die begriffliche lich mit bei der Jahresfachtagung in Kiel, „wo die Praxis Nähe der beiden deutschen Wörter „Schuld” und „Schul- Fachlichkeit in der Schuldnerberatung diskutiert”. den” legt diesen Zusammenhang nahe. In unserer tägli- chen Arbeit mit überschuldeten Hauhalten können wir Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit vielen von Euch den sprachlichen Zusammenhang inhaltlich jedoch nicht und Ihnen am 25. und 26. April 2018 und wünschen viel immer bestätigen. Denn wer ist beispielsweise schuld an Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe. den hohen Schulden, wenn ein Gläubiger(vertreter) mehr als das Doppelte der ursprünglichen Forderungssumme Herzliche Grüße einfordert, die angegebenen Kosten aber rechtlich in kei- Vorstand und Geschäftsstelle ner Weise begründbar, sprich unberechtigt, und damit auch nicht durchsetzbar sind? Der Schuldner? Norbert Sutor zeigt in seinem Artikel Schritt für Schritt und ein- drucksvoll, wie die Forderungsüberprüfung durch versier- te Fachkräfte in der Schuldnerberatung diesen oft falsch suggerierten Zusammenhang zwischen Schuld und Schul- den aufbrechen und zu einer sachlichen Lösung führen kann, bei der die Schuldfrage nicht die entscheidende ist. BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 3
impressum Herausgeber und Verlag: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. Markgrafendamm 24 (Haus SFm), 10245 Berlin Vorstand: Rita Hornung, Frank Lackmann, Aline Liebenow, Alis Rohlf, Frank Wiedenhaupt, Werner Wirtgen, Cornelia Zorn Redaktionsleitung: Ines Moers, Geschäftsführung BAG-SB e. V. Frank Lackmann, Rechtsanwalt, Bremerhaven Bezugspreis: Einzelbezug zu 15 Euro zzgl. Versandkosten Jahresabonnement zu 58 Euro inkl. Versandkosten Förderabonnement zu 200 Euro inkl. Versandkosten Bezugsbedingungen: Änderungen der Zustelladresse der bestellten Zeitschrift sind dem Verlag mitzuteilen. Nachsendungen der BAG-SB Informationen erfolgen auf Gefahr des Beziehers und un- ter zusätzlicher Berechnung. Eine Abonnementkündigung muss drei Monate zum Ende eines Bezugsjahres schrift- Hinweise zum Heft: lich in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Für Mitglie- Die BAG-SB e. V. versucht, eine vorurteilsfreie und geschlech- der ist der Bezug der BAG-SB Informationen im Mitglieds- tergerechte Sprache zu nutzen, um einen Meinungs- und beitrag enthalten. Fachaustausch zu fördern, der sachlich und nicht diskri- minierend ist. Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir Erscheinungsweise: dennoch in einigen Artikeln auf die gleichzeitige Verwen- Das Heft erscheint vierteljährlich. Das Einsenden von Ma- dung weiblicher und männlicher Sprachformen. Sämtli- nuskripten erfolgt nur an die Verlagsanschrift. Elektro- che Personenbezeichnungen gelten somit gleichwohl für nisch verarbeitete Texte senden Sie bitte unformatiert beiderlei Geschlecht. als Worddatei. Für unaufgefordert eingesandte Manu- skripte wird keine Haftung, insbesondere keine Verpflich- Für die Inhalte der veröffentlichten Artikel sind die Auto- tung zur Veröffentlichung, übernommen. Sie können nur rinnen und Autoren verantwortlich, sie spiegeln nicht un- auf ausdrücklichen Wunsch zurückgegeben werden. Die bedingt die Meinung der Redaktion bzw. der BAG-SB e. V. aktuelle Auflage beträgt 1.500 Stück. Die Anzeigenpreise wider. Inhaltliche An- oder Rückfragen richten Sie daher entnehmen Sie bitte unseren Mediadaten. bitte direkt an die Autorinnen und Autoren, zu denen wir gern den Kontakt herstellen. Satz, Korrektorat und Mettage: dambeck | GbR für Presse, Texte & Papier Nachdruck nur mit Genehmigung der BAG-SB e. V. Friedland in Mecklenburg Anzeigen- und Redaktionsschluss Druckproduktion: für die BAG-SB Informationen: altmann-druck GmbH 1. Quartal: 10. Februar Berlin Köpenick 2. Quartal: 10. April 3. Quartal: 10. August ISSN 0934-0297 4. Quartal: 10. November
inhaltsverzeichnis editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 gerichtsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 AG Hannover, Beschl. vom 30.10.2017 – 908 IK 820/17 (rechtskräftig) Keine Anfechtung bei Zahlungen aus dem Unpfändbaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 AG Kassel, Urteil vom 14.11.2017 – 435 C 1558/17 Pfändbarkeit von Riester-Verträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 BGH, Versäumnisurteil vom 16.11.2017 – IX ZR 21/17 Zur Berücksichtigung faktischer Unterhaltspflichten bei der Pfändung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 BGH, 19.10.2017 – IX ZB 100/16 themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schuldnerberatung und Glücksspielsucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Zum besonderen Beratungsbedarf Glücksspielsüchtiger in der Schuldnerberatung Was sagt die Psychotherapie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Wir fragen Dr. Peter Kemmer, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie 16 berichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Berliner Gespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Interview mit Dr. Klaus Roggenthin, Geschäftsführer der BAG-S Eine Lanze brechen für die Forderungsüberprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Raus aus der Komfortzone!? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Abbau von Zugangshindernissen bei der Schuldnerberatung im ländlichen Raum Workshopbericht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 „Selbstständige in der Schuldnerberatung” Armutsbekämpfung durch Schuldenprävention – eine Standortbestimmung ........................................................ 32 Bericht zur Internationalen Fachtagung in Olten/Schweiz Ein Sparschwein in der Schuldnerberatung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Das Sparschwein mit dem gewissen Extra 1st FLIP FinEd Summit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Konferenz zur financial education in Wien der advokat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 1. Welche Fahrzeuge sind im Antrag anzugeben?, 2. (Un-)pfändbare Lohnbestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 aus dem verein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung, Positionspapier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Anhang zum Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung” Darum sind wir Mitglied in der BAG-SB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 hier kommt der gläubiger zu wort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 terminkalender/fortbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 jahresübersicht 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 5
gerichtsentscheidungen Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen AG Hannover, Beschluss vom 30.10.2017 Anmerkung von Rechtsanwalt Frank Lackmann, Aktenzeichen: 908 IK 820/17 (rechtskräftig) Bremerhaven: Leitsätze der Redaktion: Bereits im BAG Info Heft #4_2017 hat sich Rechtsanwalt Matthias Butenob ausführlich mit der Frage des Schei- 1. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kommt terns des außergerichtlichen Einigungsversuchs und die nur dann zustande, wenn sämtliche Gläubiger ihr Einver- Folgen für die Bescheinigung nach § 305 Abs, 1 Nr. 1 InsO ständnis erklären. Lehnt bereits ein Gläubiger den Eini- beschäftigt. Auf den Beitrag wird daher nochmals aus- gungsversuch ab, liegt ein Scheitern vor. drücklich verwiesen. Beide Beschlüsse des AG Hannover sind insoweit zustimmungswürdig, als sie der Schuldner- 2. Die Ersetzung der Zustimmung kann grundsätzlich nur beratungsstelle die Prüfung überlassen, wann ein Eini- im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren er- gungsversuch gescheitert ist. Zwar kann diese Prüfung folgen. Ist für die Schuldnerberatungsstelle erkennbar, nicht willkürlich erfolgen (z. B. Ändern des Datums des dass auch für ein solches Verfahren keine Mehrheit nach Scheiterns, weil die Beratungsstelle die Frist verpasst den Gläubigerrückmeldungen vorliegen wird, kann ein hat), allerdings kann es gute Gründe dafür geben, dass Scheitern bescheinigt werden. das Scheitern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, z. B. weil noch mit einzelnen Gläubigern nachverhan- AG Hannover, Beschluss vom 27. Dezember 2017 delt wurde und eine berechtigte Aussicht auf Erfolg der Aktenzeichen: 908-IK-778-17 Verhandlungen bestanden hat (vgl. auch FK-InsO-Grote/ Lackmann, 9. Auflage 2018, § 305 Rn. 14). Leitsätze von Rechtsanwalt Matthias Butenob, Hamburg: Die Ansicht des AG Hannover, dass die Bescheinigung der 1. Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtli- Schuldnerberatungsstelle überprüfbar ist, ist nicht un- chen Einigungsversuchs im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 ist umstritten, da das Gericht eigentlich nur die Vollständig- nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubi- keit der Unterlagen zu überprüfen hat. Allerdings muss gerrückmeldung abzustellen, sondern maßgeblich ist al- es dem Gericht bei offensichtlichen Zweifeln an der Rich- lein der Zeitpunkt, den die ausstellende Stelle für das tigkeit der Bescheinigung möglich sein, diese zu über- Scheitern angibt. prüfen (vgl. FK-InsO-Grote/Lackmann a. a. O., Rn. 13). Dies ist daher nur bei offensichtlich falschen, weil klar gegen 2. Dies bedeutet nicht, dass der bescheinigenden Stelle die Intention des § 305 Abs. 1 Nr. 1 verstoßenden Beschei- ein freies Ermessen zukommt. Vielmehr ist nach pflicht- nigungen der Fall. Erfolgt dann keine Beanstandung der gemäßem Ermessen das Scheitern der Verhandlungen zu Bescheinigung durch das Gericht, so würde dies den Sinn bescheinigen. und Zweck der Vorschrift unterlaufen. 3. Spätestens nach Ablauf der Rückmeldungsfrist ein- schließlich einer Karenzfrist für die Postlaufzeit muss die ausstellende Stelle eine Entscheidung treffen, ob ein Scheitern vorliegt. 4. Das Gericht ist auch berechtigt zu prüfen, ob die aus- stellende Stelle ihr Ermessen zur Bescheinigung des Zeit- punkts des Scheiterns offensichtlich überschritten hat. 6 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018
Pfändbarkeit von Riester-Verträgen BGH, Versäumnisurteil vom 16.11.2017 – IX ZR 21/17 Das in einem sogenannten Riestervertrag angesparte Ka- diese nicht geschützt. Des Weiteren muss der Vertrag zum pital ist unpfändbar und damit nicht massezugehörig, Zeitpunkt der Pfändung, der dem Zeitpunkt der Eröffnung wenn das Kapital aus gefördertem Altersvorsorgevermö- des Insolvenzverfahrens entspricht, förderfähig gewesen gen, geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträgen oder sein, ein Antrag auf eine Zulage für die entsprechenden gezahlten Zulagen stammt und der Vertrag zum Zeitpunkt Beitragsjahre muss bereits gestellt sein und die Voraus- der Pfändung förderfähig war, ein Antrag auf eine Zulage setzungen für eine Zulage müssen vorgelegen haben oder für die entsprechenden Beitragsjahre bereits gestellt war eine Zulage muss bereits gewährt worden sein. Schuldner und die Voraussetzungen für eine Zulage (§§ 83 ff. EStG) und ihre Berater sollten das Vorliegen dieser Vorausset- vorlagen oder eine Zulage bereits gewährt worden war. zungen vor dem Insolvenzantrag abklopfen, um das Ka- Der Riestervertrag muss nicht zusätzlich die Vorausset- pital in einem bestehenden Vertrag nicht zu gefährden. zungen des § 851c ZPO erfüllen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist das Kapital geschützt, auch wenn der Vertrag die Bedingungen des § 851c ZPO Anmerkung von Rechtsanwalt Kai Henning, Dortmund nicht erfüllt, der Schuldner den Vertrag also vor Erreichen des 60. Lebensjahres oder des Erreichens des Ruhestan- Diese Entscheidung des 9. Zivilsenats des BGH kommt an- des kündigen kann. Schuldner können daher das im Ries- gesichts der vom Instanzgericht vertretenen sehr deutli- tervertrag liegende Kapital als geschützten Notgroschen chen Mindermeinung nicht überraschend, macht aber ansehen, den sie nach Aufhebung des Insolvenzverfah- deutlich, dass es die pauschale Aussage „Ein Riesterver- rens bei Bedarf auch anders als für die Altersvorsorge trag ist unpfändbar“ nicht gibt. Zunächst ist nur Kapital einsetzen können. Hierbei sind dann allerdings mögliche geschützt, das aus Altersvorsorgevermögen, geförderten Rückforderungen der Förderungen und Zulagen sowie Altersvorsorgebeiträgen oder gezahlten Zulagen stammt. steuerliche Aspekte zu beachten. Hat der Schuldner zusätzliche Zahlungen geleistet, sind Keine Anfechtung bei Zahlungen aus dem Unpfändbaren AG Kassel, Urteil vom 14.11.2017 – 435 C 1558/17 Amtlicher Leitsatz: der Insolvenz an diesen (aus dem Unpfändbaren) geleistet wurden, ausscheiden muss. Der BGH hat mit seiner Ent- Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der scheidung vom 7. April 2016 – IX ZR 145/15; so auch schon Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem un- BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 – IX ZR 280/13 bereits deutlich pfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleis- gemacht, dass bei Zahlungen aus dem Unpfändbaren keine tet wurde. Gläubigerbenachteiligung im anfechtungsrechtlichen Sinne entstehen kann. Das bedeutet, dass der Schuldner im Vor- Anmerkung von Rechtsanwalt Frank Lackmann, feld der Insolvenz existenzbedrohende Verbindlichkeiten Bremerhaven: aus seinem unpfändbaren Einkommen bedienen kann, ohne zu fürchten, dass der Insolvenzverwalter die Zahlung später Die Entscheidung des AG Kassel ist von großer Bedeutung anficht und die Forderungen – mit allen Konsequenzen – für die Beratungspraxis, weshalb sie hier im Volltext abge- wiederaufleben. Zu den existenzbedrohenden Verbindlich- druckt ist. Lehrbuchartig legt das AG vorliegend dar, warum keiten gehören z. B., die Geldstrafe und Geldbuße, der Miet- bei Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen des rückstand, Schulden bei Krankenkassen oder Arbeitgebern. Schuldners niemals eine Gläubigerbenachteiligung vorlie- In der Praxis ist erkennbar, dass Insolvenzverwalter Zahlun- gen kann, sodass eine Anfechtung des Insolvenzverwalters gen des Schuldners aus dem unpfändbaren Einkommen so gegenüber dem Gläubiger bzgl. Zahlungen, die im Vorfeld gut wie nie anfechten (wohl in Kenntnis der Rechtslage). BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 7
gerichtsentscheidungen Aus dem Tatbestand: Der Beklagte stellt ein eigenes vorsätzliches Handeln in Abrede. Aus dem Umstand der Ratenzahlung auf die Der klagende Insolvenzverwalter begehrt im Wege der In- Geldbußen könne nicht geschlossen werden, dass Zah- solvenzanfechtung die Rückzahlung von Geldern, die der lungsunfähigkeit des Schuldners bestehe. Die vollstre- Insolvenzschuldner an den Beklagten entrichtet hatte. ckende Behörde könne nicht erkennen, ob ausbleibende Zahlungen auf Zahlungsunfähigkeit oder auf Zahlungs- Der Insolvenzschuldner hatte aufgrund eines Bußgeld- unwilligkeit beruhten. Darüber hinaus sei der Begriff der bescheides im Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Zahlungsunfähigkeit im Ordnungswidrigkeitenrechts an- Beklagten 1.044,70 Euro zu zahlen. Einziehende Behörde ders definiert als im Insolvenzrecht. Dies führe dazu, ist das Regierungspräsidium Kassel, welches die Ge- dass dann, wenn noch Zahlungen aus dem unpfändbaren richtskasse Kassel damit beauftragte, über den Gerichts- Einkommen möglich sein, dies nicht zur Zahlungsunfä- vollzieher die Geldbußen einzutreiben. Zuzüglich der higkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts führe. Vollstreckungskosten des Gerichtsvollziehers zahlte der Insolvenzschuldner an den Gerichtsvollzieher im Zeit- Gründe: raum zwischen dem 28. Februar 2013 und dem 23. Juli 2013 insgesamt 1.087,10 Euro. Letzterer kehrte hiervon Die Klage hat keinen Erfolg. 1.044,70 Euro an das Regierungspräsidium aus. Aufgrund Beschlusses vom 5. Februar 2016 des Amtsgerichts Wies- Die Anfechtung des Klägers mit Schreiben vom 29. Febru- baden – 10 IN 384/15 wurde über das Vermögen des In- ar 2016 betreffend die Zahlungen des Insolvenzschuld- solvenzschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet und ners auf die vom Beklagten einzutreibenden Geldbußen der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Schreiben geht ins Leere, weil die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 vom 29. Februar 2016 erklärte der Kläger die Anfechtung InsO nicht vorliegen. dieser Zahlung gemäß §§ 129 Absatz 1, 133 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO. Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die Das Gericht kann es dahingestellt sein lassen, ob der In- Zahlungen aus dem pfändungsfreien Einkommen des In- solvenzschuldner bei den Zahlungen im Jahr 2013 eine solvenzschuldners erfolgten. Gläubigerbenachteiligungsabsicht hatte und ob der Be- klagte davon Kenntnis hatte. Denn im vorliegenden Fall Der Kläger ist der Ansicht, der Beklagte habe die vom In- ist eine Gläubigerbenachteiligung bereits deswegen aus- solvenzschuldner durch die vorgenannten Zahlungen be- geschlossen, weil die Zahlungen unstreitig aus dem un- absichtigte objektive Gläubigerbenachteiligung billigend pfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners erfolg- in Kauf genommen. Der Schuldner habe mit Gläubiger- ten. Dies hat der Kläger selbst dem Beklagten mit seinem benachteiligungsvorsatz gehandelt, da ihm seine Zah- Schreiben vom 15. September 2016 mitgeteilt (Bl. 57 d. A.). lungsunfähigkeit zumindest bewusst gewesen sei. Hier- Aus diesem Umstand folgt, dass den Gläubigern des In- von habe der Beklagte gewusst, da die Geldbußen in solvenzschuldners bereits von vornherein kein Nachteil Ratenzahlungen an den Gerichtsvollzieher erfolgten, mit- entstehen konnte. Denn diese haben lediglich Zugriff auf hin nur zur Abwendung vom Gerichtsvollzieher mit den pfändbaren Teil des Einkommens des Insolvenz- Schreiben vom 28. Februar 2013 angedrohter weiterer schuldners bzw. auf dessen pfändbare Habe. Die Rück- Vollstreckungsmaßnahmen. zahlung der mit dieser Klage geforderten Beträge würde also nicht der Masse zugute kommen, sondern wäre Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an zwingend wieder dem Insolvenzschuldner zu gewähren, den Kläger 1.044,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf weil es sich um unpfändbares Vermögen handelt. Die In- Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Feb- solvenzanfechtung kann jedoch nicht dazu dienen, die ruar 2016 zu zahlen. Massegläubiger dadurch besser zu stellen, dass ihnen auf diesem Wege Teile des geschützten Vermögens bzw. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Einkommens des Insolvenzschuldners zur Verfügung ge- stellt werden, auf die sie ohne Insolvenzanfechtung ge- rade nicht rechtmäßig zugreifen könnten. 8 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018
Dabei berücksichtigt das Gericht auch, dass der Schuld- Obwohl es nach den vorstehenden Erwägungen nicht ner einer Geldstrafe oder einer Geldbuße aufgrund einer mehr darauf ankommt, merkt das Gericht vorsorglich an, strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen dass der Kläger auch die Kenntnis des Insolvenzschuld- Verurteilung bzw. eines Bußgeldbescheides auch befugt ners von seiner Zahlungsunfähigkeit nicht hinreichend ist, aus seinem unpfändbaren Einkommen Zahlungen zu dargetan hat. Zwar hat der Kläger insoweit unwiderspro- leisten. Dies ist bereits deswegen anzunehmen, weil er chen vorgetragen, dass zum Zeitpunkt der Zahlungen an dadurch weitergehende Nachteile abwenden kann, bei- die Beklagte andere Verbindlichkeiten nicht bedient wur- spielsweise die Verhängung einer Erzwingungshaft ge- den, obwohl diese zur Zahlung fällig waren. Er hat jedoch mäß § 96 OWiG. nicht dargetan, dass der Insolvenzschuldner auch objek- tiv nicht in der Lage war, diese zu bedienen. Um eine Zah- Denn eine solche kann auch dann verhängt werden, lungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO feststellen zu wenn er seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat. können, bedarf es der Erkenntnis, dass der Schuldner ob- Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 2 OWiG jektiv auch nicht mehr in der Lage ist, fällige unstreitige ist nämlich nicht bereits dann gegeben, wenn eine Zah- Verbindlichkeiten zu bedienen. Alleine aus dem Umstand lungsunfähigkeit im Sinne des Insolvenzrechts ( § 17 InsO) der ausgebliebenen Zahlungen lässt sich bei Unkenntnis anzunehmen ist. Im Rahmen des Straf- oder Ordnungs- über die sonstigen Einkommens-Vermögensverhältnisse widrigkeitenrechts ist eine solche dann anzunehmen, des Schuldners nicht schließen, dass er auch in diesem wenn unter Anspannung aller gegebenenfalls auch über- Sinne zahlungsunfähig war. Dies führt dazu, dass erst obligatorischen Kräfte der Schuldner einer Geldstrafe recht nicht der Schluss möglich ist, dass ein anderer Gläu- oder Geldbuße diese auch nicht jedenfalls in kleinsten biger wie hier das beklagte Kenntnis von einem gleich- Raten begleichen kann. Deswegen ist eine Schmälerung wohl bestehenden Gläubigerbenachteiligungsvorsatz hat auch des unpfändbaren Einkommens in einem solchen bzw. haben kann. Falle noch zumutbar und möglich. Die Bemessung des unpfändbaren Einkommens im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ist deswegen auch so zu verstehen, dass derartige Zahlungspflichten in die in den dort ein- schlägigen Vorschriften genannten Beträge jedenfalls ab- strakt einfließen. Zur Berücksichtigung faktischer Unterhaltspflichten bei der Pfändung BGH, 19.10.2017 – IX ZB 100/16 Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, diese Frage uneinheitlich beantwortet. So gehen einige weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Gerichte davon aus, dass die faktischen Unterhaltspflich- Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft ten bei der Pfändung Berücksichtigung finden müssen zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Ein- (z. B.: LG Braunschweig, 13.12.2016 – 6 T 691/16; LG Essen, kommens nicht hilfebedürftig ist. 04.09.2014 – 7 T 285/14; LG Hamburg, 09.10.2013 – 326 T 50/13; OLG Frankfurt, 04.07.2009 – 24 U 146/07). Andere Anmerkung von Rechtsanwalt Frank Lackmann, Gerichte verneinen die Berücksichtigung (z. B. LG Mün- Bremerhaven ster, Beschluss vom 31.01.2017 – 5 T 30/17). Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Der BGH hat sich in der o. g. Entscheidung auf den ersten viel diskutierten Frage, ob die sog. faktischen Unterhalts- Blick der ablehnenden Haltung des LG Münster ange- pflichten (ggü. nichtehelichen Lebenspartnern und Stief- schlossen, indem er anführt, dass der Pfändungsfreibe- kindern) bei der Lohn- bzw. Kontopfändung zu berück- trag nicht deshalb zu erhöhen ist, weil der Schuldner mit sichtigen sind oder nicht. In der Rechtsprechung wird einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozi- BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 9
gerichtsentscheidungen alrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt. Aller- Nach Ansicht des Autors muss die Lösung im Zwangsvoll- dings schiebt der BGH nach, dass dies (zunächst) nur streckungsrecht gesucht werden. Denn in der heutigen dann der Fall ist, wenn die Bedarfsgemeinschaft durch Zeit kann es keinen Unterschied machen, ob jemand ge- die Pfändung nicht hilfebedürftig wird. Der Fall, den der setzlich oder faktisch (aufgrund einer sozialhilferechtli- BGH zu entscheiden hatte, war denkbar ungünstig, um chen Vorschrift) zum Unterhalt verpflichtet ist. die Frage der faktischen Unterhaltspflichten zu klären. Denn die Bedarfsgemeinschaft hatte nach Abzug der Der BGH hat die in dem Beispielsfall dargestellte span- Pfändung durch das Einkommen des Schuldners und Un- nende Konstellation nach Ansicht des Verfassers nicht terhaltszahlung des leiblichen Vaters für die Kinder ge- entschieden, da (auch in den Urteilsgründen) stets der nügend Geld. Eine sozialhilferechtliche Bedürftigkeit der Zusatz kommt: „und diese (die Bedarfsgemeinschaft) we- Bedarfsgemeinschaft konnte aufgrund der vorhandenen gen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig Einnahmen nicht festgestellt werden. Daher ist die Ent- ist“. scheidung des BGH grundsätzlich zunächst nicht zu kri- tisieren. Es wäre daher äußerst spannend, wie der BGH sich posi- tioniert, wenn durch die Pfändung Sozialhilfebedürftig- In der Beratungspraxis finden sich aber viel häufiger fol- keit entsteht. Zugegeben: Der BGH kann auch, wenn er gende Fälle: diesen Fall zu entscheiden hat, dem Gesetzgeber die Lö- sung dieser Frage überlassen und auch in diesen Fällen Lebt z. B. ein Schuldner mit einem Nettoeinkommen von dem Schuldner keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag zu- 2.000 Euro mit seiner nicht-ehelichen Lebensgefährtin billigen. Dann müssen der Schuldner und seine Bedarfs- und deren zwei Kindern zusammen, so bilden sie eine so- gemeinschaft (um in dem o. g. Beispielsfall zu bleiben) zialrechtliche Bedarfsgemeinschaft. Aufgrund dessen ist ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen. der Schuldner nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet Ganz ausgeschlossen ist aber eine Berücksichtigung fak- (§ 9 Abs. 2 S. 1 SGB II), sein Einkommen zur Deckung des tischer Unterhaltspflichten durch den BGH bei durch die Lebensbedarfs für die Bedarfsgemeinschaft einzusetzen. Pfändung eintretender Sozialhilfebedürftigkeit nicht, so- Auch aus § 20 SGB XII ergibt sich, dass zwischen Partnern dass sich Anträge nach § 850f Abs. 1 Lit 1c) ZPO nach An- einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterhalts- sicht des Verfassers weiterhin lohnen. rechtliche Beziehungen bestehen. Wenn der Schuldner im Beispielsfall nun gepfändet würde, so würde die Lohn- (Zusatz: In der Zeitschrift ZVI, Ausgabe 11-2017 befasste pfändungstabelle mit der Spalte 0 Anwendung finden. Das sich der Autor Frank Lackmann in seinem Aufsatz aus- würde bedeuten, dass beim Schuldner 606,34 Euro ge- führlich mit der Frage der Berücksichtigung von Stiefkin- pfändet würden. Von den verbleibenden 1.393,66 Euro dern und nicht ehelichen Lebenspartnern bei Lohnpfän- müsste er also den Lebensunterhalt für sich, seine Le- dung und Insolvenz. Leider haben sich Aufsatz und o. g. bensgefährtin und deren zwei Kinder bestreiten. Das BGH-Entscheidung zeitlich überschnitten.). dürfte unstreitig nicht ausreichen, sodass es nun zwei Möglichkeiten gibt. 1. Der Schuldner und seine Bedarfsgemeinschaft bean- tragen weitergehende Sozialleistungen nach dem SGB II oder 2. Man berücksichtigt die Lebensgefährtin und deren zwei Kinder bei der Pfändungsberechnung als „faktische Unterhaltspflichten“ und stellt den gesamten zu errech- nenden sozialhilferechtlichen Bedarf pfändungsfrei. 10 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018
themen Gottfried Beicht, Sabine Radermacher Schuldnerberatung und Glücksspielsucht Zum besonderen Beratungsbedarf Glücksspielsüchtiger in der Schuldnerberatung Einleitung lieren, sodass man bei einem gewissen Alter einer For- derung einen günstigeren Vergleich aushandeln kann, als Bei einer Entschuldung spielt die Höhe der Schulden kei- bei einer „frischen” Forderung. Die Zeit spielt also regel- ne ausschlaggebende Rolle. Mit dem gleichen Einkom- mäßig für die zahlungsunfähigen Schuldner_innen. Auch men kommt man gleich schnell oder langsam über den durch Unterstellungen von Zahlungsunwilligkeit und Dro- Schuldenberg, ob dieser nun zwölftausend Euro beträgt hungen mit „unangenehmen Folgen“ seitens der Gläubi- oder zwölf Millionen. Schwierigkeiten bereiten allenfalls ger sollten sich Berater_innen von solchen Prioritäten bestimmte Schuldenarten und es ergibt sich im Zusam- fundierter Schuldnerhilfe nicht abbringen lassen. Diesen menhang mit unserem Thema die Frage: Gibt es Beson- Punkt halten wir deshalb für wichtig, weil eine psycho- derheiten in der Schuldenstruktur Glücksspielsüchtiger? soziale Beratung Zeit braucht. Bei abhängigen Glücks- spieler_innen kann diese Zeit z. B. für eine Therapie ge- Schuldenregulierung ist außerdem in der Schuldnerbe- nutzt und der häufig verloren gegangene Umgang mit ratung nicht das Wichtigste und sie ist auch nicht eilbe- Geld neu trainiert werden. Bei Eheproblemen kann eine dürftig! Ratsuchende versuchen zwar regelmäßig die zusätzliche Eheberatung stattfinden und bei gesundheit- Berater_in zu schnellen Verhandlungen mit ihren Gläu- lichen Problemen kann z. B. eine Kur die vordringlichere biger_innen zu drängen, weil sie ein weiteres Auflaufen Maßnahme sein. Außerdem können in der gewonnenen von Zinsen und Beitreibungskosten zusätzlich zur Haupt- Zeit Budgetberatungen und andere zur Rückfallpräven- schuld sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen befürch- tion geeignete Beratungen stattfinden. ten. Das, was Schuldner_innen letztlich zur Schuldenre- gulierung aufbringen müssen, orientiert sich jedoch im Gibt es eine typische Schuldenstruktur Regelfall nicht an der Schuldenhöhe, sondern aus- bei Glücksspielsüchtigen? schließlich an ihrem Einkommen und gegebenenfalls Vermögen. Es ist außerdem so, dass „uneinbringliche” Die Antwort zur eingangs gestellten Frage kann der fol- Forderungen für Gläubiger im Laufe der Zeit an Wert ver- genden Grafik entnommen werden: Pathologisches Glücksspiel, Anamnestische Daten: Schuldenkategorien Quelle: Universitätsmedizin Mainz, Ambulanz für Spielsucht. BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 11
themen Im Unterschied zu anderen Überschuldeten-Gruppen fällt werden wegen der Bedrohung der Beziehung als drücken- auf, dass bei den meisten spielsüchtigen Überschuldeten der empfunden. Forderungen aus Delikten können die unangenehme Nebenwirkung strafrechtlicher Sanktionen a) Schulden bei nahestehenden Personen wie Verwand- haben. Hinzu kommt noch, dass die Glücksspielsüchtigen ten, Freunden, Kollegen oder auch anderen Spielern vor- noch mehr darauf bedacht sind, die Fassade der Solven- handen sind und dass diese sogar den größten Schulden- ten, die allenfalls einen kurzzeitigen finanziellen Engpass berg bilden. überbrücken müssen, um jeden Preis aufrechtzuerhalten. Sie setzen sich damit unter zusätzlichen Druck, was äu- Befremdlich finden Kolleg_innen aus der Glücksspiel- ßerst kräftezehrend ist. suchtberatung auch das Phänomen, dass Zu den Auswirkungen von pathologischem b) Banken ihre Kredite und oft zusätzliche Kreditkarten Glücksspiel auf Familien allzu leichtfertig und ohne ausreichende Sicherheiten auch an Glücksspielsüchtige vergeben. Diese sind dort Eine Erhebung bei den Regionalen Fachstellen für zwar als solche nicht unbedingt bekannt, Glücksspielern Glücksspielsuchtprävention und Beratung in Rheinland- werde es aber viel zu leicht gemacht, mithilfe von Bank- Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt die vielfältigen negativen krediten an Geld zu kommen. Eine strengere Prüfung von Folgen von Glücksspielsucht: Sicherheiten sei aber gerade bei dieser problematischen Kundengruppe wünschenswert. Die langjährige Beratungserfahrung in der allgemein zu- gänglichen Schuldnerberatung zeigt allerdings, dass Ban- ken auch bei anderen Personengruppen relativ großzügig im Konsumentenkreditbereich handeln. Ihre Risikofreude ist nicht einmal durch die Einführung des Verbraucherin- solvenzverfahrens gesunken, das von manchen Gläubi- ger_innen durchaus als Enteignung gesehen wird. Eine weitere Besonderheit ist das Vorkommen c) überproportional vieler „deliktischer” Forderungen, die aus Kreditbetrug, Internetbetrug oder vorsätzlicher Vertragsverletzung herrühren können. Bei Kreditaufnah- me werden z. B. falsche Angaben über die Bonität ge- macht, es werden z. b. Nebeneinkünfte hinzugelogen, im Internet werden Waren verkauft, die nicht geliefert wer- den oder es werden Handys auf Raten gekauft, um sie so- fort weiterzuverkaufen und den Ratenvertrag nicht zu er- füllen. Schulden bei nahestehenden Personen verursachen einen ungleich höheren sozialen Druck, wenn sie nicht beglichen Einer Ratsuchenden war nach der Trennung von ihrem werden können, als z. B. nicht bezahlbare Kreditschulden Mann ein hoher Schuldenberg aus einem gemeinsam bei einer Bank. Die Schulden bei nahestehenden Personen aufgenommenen Kredit geblieben. Die Schilderung ihrer Erlebnisse1 kann die destruktiven Auswirkungen patho- logischen Glücksspiels auf Familien veranschaulichen: 1 Beicht: Zusammenfassung des Interviews am 15.08.2016 mit Nora T. (Namen geändert). 12 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018
Olaf F. und Nora T. lernen sich 1995 kennen. Nach ca. einem Dass er alte Menschen bestiehlt, die er eigentlich pflegen halben Jahr beziehen sie eine gemeinsame Wohnung, weil soll, taucht in seinen Zeugnissen nicht auf, sodass er Nora die ehemalige eheliche Wohnung nach Scheidung nach wiederholten Entlassungen wegen solcher Dieb- von ihrem zweiten Mann verlassen muss. Sie ist noch sehr stähle immer wieder schnell neue Arbeitsstellen findet. mit dieser Trennung beschäftigt und froh, dass sie bei Olaf In seinen „klaren Momenten“, wie Nora es nennt, beginnt Unterstützung findet. Nora bringt aus zwei vorherigen er sogar mehrfach Therapien, bricht sie aber immer wie- Ehen drei Kinder mit in die Beziehung. Olaf hat mit einer der ab. Manchmal geht er von der Therapiesitzung direkt früheren Freundin einen Sohn. Es gibt berufliche Nähe, in eine Spielhalle. Als die Spielhallen noch um ein Uhr beide sind in der Altenpflege tätig. Erste Anzeichen, dass nachts schließen, kommt er um 1:15 Uhr nach Hause. Als mit ihrem neuen Partner etwas nicht stimmt, nimmt Nora es einige Jahre später 24-Stunden-Öffnungszeiten gab, oft ca. eineinhalb Jahre nach Bezug der gemeinsamen Woh- erst morgens um fünf Uhr, um dann seine Arbeit zu nung wahr. Er ist gelegentlich aggressiv, auch gegenüber schwänzen. Bei Besuchen bei Freunden oder Verwandten dem jüngsten Stiefsohn. Nora heiratet Olaf trotzdem. Erst hält er es nicht länger als eine Stunde aus und will mög- zwei Jahre später erfährt sie durch einen zufällig gefun- lichst schnell wieder nach Hause, wo er sich auf den Bal- denen Kontoauszug von Olafs enormen Schulden. Die bis- kon zurückziehen kann, in sein Spielerparadies, um auf herigen Auffälligkeiten verdichten sich zu ihrem Verdacht, seinem Laptop zu „daddeln”. Er scheint dann in eine an- er verbringe viele Abwesenheitszeiten in Spielhallen. dere Welt abgetaucht zu sein. Nach sechs Jahren hält No- ra es nicht mehr aus und lässt sich scheiden. Wiederholt Pathologisches Glücksspiel, steht Olaf danach wieder vor ihrer Türe, wenn er eine Anamnestische Daten: Wohnung oder Freundin verloren hat, schwört Besserung Negative Folgen und sie nimmt ihn wieder auf. In den Zeiten dazwischen Datenerhebung 2014 bei gehen bei ihr gelegentlich nachgesendete Mahnschrei- den Regionalen Fachstellen ben von Gläubigern ein. Glücksspielprävention und Beratung in Rheinland-Pfalz. Als besonders fatal wirkt sich aus, dass Olaf zunächst sei- nen Vater um Geld anbettelt und ihn später, als Betteln nicht mehr hilft, mit Aussagen erpresst wie: Er komme ins Gefängnis, wenn er nicht sofort eine bestimmte Geld- summe zahle. Der Vater zahlt. Nora berichtet, Olaf sei als Kind der Lieblingssohn seines Vaters gewesen. Dafür, dass sich der Vater immer wieder dem psychologischen Druck des Sohnes zu beugen schien, hat sie keine Erklä- rung. In Gesellschaft gibt Olaf immer den Strahlemann, ist charmant, zuvorkommend und gut angezogen, seine Fassade ist perfekt. Diese Fassade aufrechtzuerhalten, ist aber so anstrengend für ihn, dass er hinterher oft regel- Quelle: recht „zusammenklappt“, wie Nora es ausdrückt. Danach Universitätsmedizin Mainz, befragt, warum sie ihn immer wieder aufgenommen hat, Ambulanz für Spielsucht. antwortet Nora: „Seine Reue und Besserungsversprechen waren ernst gemeint. Er hatte Niemanden außer mir, zu dem er gehen konnte, wenn er total unten war.“ Vor ein- Es kommt so weit, dass Olaf seinen Mietanteil nicht mehr einhalb Jahren hat sie es dann doch noch geschafft, sich zahlen kann. Er schwankt zwischen weinerlichem Verhal- aus diesem Wechselbad der Gefühle zu befreien und sich ten, wo er sich vermeintlich reuevoll als Mistkerl bezeich- von Olaf zu trennen. Geblieben sind ihr 30.000 Euro Kre- net, der so eine nette Frau nicht verdient habe, und ag- ditschulden, die sie noch sieben Jahre lang abzahlen gressivem Verhalten mit übelsten Beschimpfungen und muss. Das auch nur, weil es ihr in zähen Verhandlungen später auch körperlichen Attacken. mit der Bank gelungen ist, einen gemeinsamen Kredit BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 13
themen hälftig teilen zu lassen. Die psychischen Schäden, die „Bei vielen Suchtkranken fehlt das Selbstwertgefühl und Olaf ihr und ihrem jüngsten Sohn zugefügt hat, bezeich- sie haben große Schwierigkeiten im Umgang mit ihren ei- net sie als irreparabel. „Es war die Hölle“ fasst sie ihr Er- genen Emotionen sowie emotionalen Beziehungen.“2 Der lebtes zusammen. fehlende Selbstwert führt zu Hilflosigkeit im Umgang mit Realitäten. „Pathologisches Spielen ist daher der Aus- Wodurch kann Glücksspielsucht bedingt sein? druck einer Persönlichkeit, der es an Struktur mangelt und die mit narzisstischen Problemen zu kämpfen hat.“3 Eindeutige oder gar singuläre Gründe oder Auslöser für Das Spielen kann dann den Wunsch nach Schutz und Sta- eine Glücksspielsucht hat man bisher nicht gefunden. bilisierung erfüllen und die Spielhalle bietet bei der Häufig benennen Betroffene schon in früher Kindheit Flucht vor den täglichen Problemen ein Zuhause. Glücks- erste Kontakte zum Glücksspiel. Wenn sie z. B. sonntags spielsüchtige neigen unseren Erfahrungen nach dazu, ihr vom Vater beim Frühschoppen in der Kneipe mit ein paar ganzes Leben zu spielen. Sie sind häufig Meister im Or- Pfennig vor dem Spielautomaten „geparkt“ wurden. Auch ganisieren und Verheimlichen. Daher ist es auch für An- der kulturelle Hintergrund spielt oft eine wichtige Rolle. gehörige so schwierig diese, Suchterkrankung frühzeitig Gerade in den arabischen Ländern hat das Glücksspiel ei- zu bemerken. nen völlig anderen Stellenwert in der Gesellschaft als bei uns und ist tief in der Tradition verwurzelt. Andere Betrof- Zum Zusammenwirken von Glücksspielsucht fene entfliehen der Einsamkeit mit dem Weg in die Spiel- und Überschuldung halle. Hier werden sie hofiert und haben Ansprache. Ob dies allerdings Auslöser einer Suchterkrankung sein kön- Der Spieler schämt sich ohnehin schon wegen seiner nen, ist wissenschaftlich noch nicht geklärt. Es scheinen Spielsucht und wird mit der Zeit Meister darin, sowohl aber bei dieser „nicht stoffgebundenen“ Sucht ähnliche diese als auch seine Zahlungsunfähigkeit zu verschleiern. Faktoren zu sein, wie bei der Entstehung „stoffgebunde- Er glaubt tatsächlich, er habe „alles im Griff“ und ver- ner“ Süchte. Für die Schuldnerberatung sind allerdings sucht dieses Selbstbild nach außen zu kommunizieren. eher die typischen Verhaltensweisen oder Wesensmerk- Die wahren, sowohl psychischen, als auch finanziellen male von abhängigen Glücksspieler_innen interessant, Verhältnisse werden geschickt verschleiert. Zu dieser denn mit diesen ist die Beratung konfrontiert und auf Verschleierungstaktik gehört es auch, neue Löcher auf- diese muss sie reagieren. zureißen, um alte zu stopfen und immer neue Wege zu finden, um an „Spielgeld” zu kommen. Zu solchem wird In der Literatur werden meist drei zusammenwirkende bei ihm das reale Geld, denn einen realistischen Bezug Komponenten genannt, die ein erhöhtes Gefährdungspo- zu Geld hat er längst verloren, manchmal auch nie ge- tenzial bergen: a) Die individuellen Faktoren beim Spieler, habt. Jede_r natürliche Schuldner_in spürt die Verpflich- b) das soziale Umfeld und c) die Verfügbarkeit des Sucht- tung, ihre/seine Schulden zurückzahlen zu müssen. Der mittels. In vielen Beschreibungen finden sich zur Charak- Verpflichtungsdruck wird vom Privaten umso stärker terisierung von Spielsüchtigen: Sie neigen zu impulsivem empfunden, je wichtiger die Beziehung zum Gläubiger ist, Verhalten, können ihre Gefühle schlecht kontrollieren also stärker z. B. gegenüber Verwandten und Freund_innen und sind in Konfliktsituationen schnell überfordert. Es als gegenüber Fremden. Beim Spieler oder der Spielerin ist kann natürlich nicht der Umkehrschluss gezogen werden, der Druck spielen zu müssen, und damit das vorhandene dass solche Eigenschaften unweigerlich in eine Spiel- Geld anderweitig einzusetzen als zur Schuldentilgung, jah- sucht münden. Die genannten Wesenszüge sind jedoch relang größer als der Verpflichtungsdruck zur Schuldenre- bei Spielsüchtigen überproportional häufig anzutreffen. gulierung. Gleichzeitig steigt aber auch der soziale Druck enorm, das Gesicht zu wahren und die Beziehung nicht zu verlieren. Familienangehörige fallen oft aus allen Wol- ken, wenn sie erfahren, dass ihr Familienmitglied spiel- 2 spielsucht-therapie.de: Ursachen von Spielsucht süchtig ist und das oftmals schon lange. Einen weiteren Download am 03.11.2016: www.spielsucht-therapie.de/ursachen Schock beschert es, wenn die desolate finanzielle Lage von spielsucht. 3 bekannt wird. Häufig ist es auch so, dass die/der Spiel- Ebd. 14 BAG-SB Informationen – Heft 1_2018
süchtige die Haushaltsfinanzen zu regeln hatte und die Umgang mit der Doppelbelastung durch Angehörigen durch ihre/seine gekonnten Verschleierun- Glücksspielsucht und Überschuldung in der Beratung gen keinen frühzeitigen Einblick darin nehmen konnten. Mit Offenheit hinsichtlich der Überschuldungssituation Die eigene Beteiligung zur Verlängerung der aktiven kann in der Schuldnerberatung Glücksspielsüchtiger auf- Spielphase durch Nichtwahrnehmen und indirekte Un- grund jahrelanger Übung in Verschleierungstaktik nicht terstützung des Suchtverhaltens als Co-Abhängige_r wird gerechnet werden. Außerdem mangelt es den meisten häufig nicht gesehen oder unterschätzt. Erschwerend Glücksspielsüchtigen an Selbstdisziplin, Struktur, Gewis- kommt es hinzu, wenn die/der Spielsüchtige Alleinver- senhaftigkeit und Zuverlässigkeit. Häufig beschäftigen diener_in ist und die Familie in starker finanzieller Ab- wir uns bei jedem Beratungstermin mit neuen oder neu hängigkeit von ihr/ihm lebt. Dass Co-Abhängige Kredit- „aufgetauchten” alten Schulden. Auch die Bemühungen verpflichtungen mit unterschreiben, ist keine Seltenheit. dazu, einen Überblick über dubiose Kreditumschuldun- Ihnen wird dazu häufig vorgegaukelt, sie dienten löbli- gen, Kreditkartenzahlungen und selbstständig ausgehan- chen Zwecken, nämlich z. B. einer Autoreparatur oder der delte Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern über Ablösung von Altkrediten. Selbst wenn eine Ehe nach Kleinstraten zu erhalten, nehmen viel Zeit in Anspruch. dem Aufdecken dieser Parallelwelt in die Brüche geht, ist Mit solchen Kleinstraten wird praktisch nie eine Schul- man infolge der aufgehäuften Schulden weiter miteinan- denregulierung erreicht, sie zeigen aber einmal mehr den der verbunden, wie das Fallbeispiel exemplarisch zeigt. großen Ideenreichtum in den Verschleierungstaktiken Die destruktiven Auswirkungen der Glücksspielsucht auf von Spielsüchtigen. Existenzsichernde Maßnahmen kön- das familiäre Umfeld sind deshalb auch in der Schuld- nen zwar regelmäßig ergriffen werden und werden von nerberatung besonders zu beachten. Ebenso wie die Fa- Ratsuchenden auch dankbar angenommen. Bei länger- milien anderer Überschuldeter, sind auch die von Glücks- fristigen Entschuldungsprozessen ist jedoch immer Vor- spielsüchtigen von tiefgehenden psychosozialen Krisen sicht geboten! Ohne eine vorherige Therapie bzw. eine geschüttelt. Wegen der oft jahrelang praktizierten Ver- gesicherte Abstinenz ist ein Entschuldungsversuch meist heimlichungen und Verschleierungen von Spielsucht und vergebliche Liebesmüh. Überschuldung können ihre familiären Bindungen nach Entdeckung jedoch in noch weitaus größerem Maße ge- Leider neigen manche Helfenden dazu, ihren Rat- oder fährdet sein. Außerdem leben Abhängige und Co-Abhän- Hilfesuchenden so schnell wie möglich „Steine aus dem gige oft in einer Art symbiotischer Verflechtung, in der Weg zu räumen”, für sie zu handeln, statt sie zu selbst- Geld und Schulden sowie die Kommunikation darüber ständigem Handeln anzuleiten, bei deren Defiziten zu ver- ein wichtiges Bindemittel sein können. harren, statt ihre Stärken zu entwickeln und zu nutzen, sie also zu unterfordern, manchmal auch zu bevormun- Wir wissen aus der Schuldnerberatung seit Langem, dass den. Solche „Fürsorge” scheint insbesondere bei finan- das Thema Geld und insbesondere das Thema Schulden ziellen Notlagen erforderlich, weil die ja besonders drük- eine wichtige Klebefunktion für Beziehungen haben kann. ken. Für langfristige Lerneffekte sind sie jedoch meist Es ist manchmal das einzige Thema, über das man noch ungeeignet. So wird es regelmäßig bessere Lerneffekte kommunizieren und damit die Beziehung aufrechterhalten bewirken, Ratsuchende verschiedene notwendige Verfah- kann. Eine zu rasche Entschuldung würde möglicherweise rensschritte selbst ausführen, also z. B. eine Gläubiger- dieses Gesprächsthema wegnehmen und damit vielleicht und Forderungsübersicht oder einen Insolvenzantrag auch die Beziehung beenden. Es ist deshalb ein Grundge- selbst ausfüllen zu lassen. Die Anleitung zu strukturier- setz in der Schuldnerberatung, immer den Beziehungs- tem und zielgerichtetem Handeln fängt in der Schuldner- aspekt von Schulden zu beachten und mit Ratsuchenden beratung schon damit an, Ratsuchende ihre Unterlagen daran zu arbeiten. In der Glücksspielsucht geht der Geld- selbst sortieren und die Schreiben an ihre Gläubiger verlust mit dem Verlust gesunder Beziehungen einher. Wir selbst schreiben zu lassen. Sie bekommen dann nämlich betonen dies deshalb, weil das Rückgängigmachen von eher einen Überblick über ihre Verschuldungssituation Geldverlust, also eine Entschuldung, den Beziehungsver- und oft erstmals das Gefühl, Struktur gefunden und Ir- lust nicht gleichzeitig rückgängig machen kann. gendetwas bewirkt zu haben. Manchmal ist es sogar eine BAG-SB Informationen – Heft 1_2018 15
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