VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
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VERBANDSNACHRICHTEN AU S G A B E 4 | 2 0 2 0 BERUFSRECHT Vergütung in Corona-Zeiten, S. 39 BERUFSAUSÜBUNG Excel-Arbeitshilfe Urlaubsplanung S. 27 ARBEITS- UND SOZIAL- VERSICHERUNGSRECHT Beurteilung mitarbeitender GmbH-Gesellschafter, S. 55 Das Magazin des Steuerberaterverbandes Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM HAMBURGER VERBAND STEUERRECHT Gedanken zum Jahreswechsel 6 Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung, Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes 7 Teil 8 41 Bezirksgruppenveranstaltungen 2021 8 Verlustberücksichtigung aus Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften 43 Steuerfachtag Personengesellschaften am 27.10.2020 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im im Hotel Grand Elysée 9 paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon 47 100jähriger Geburtstag unseres Mitglieds Waldemar Hoier 10 Achtung Fehlerquelle: Obacht beim Befüllen von Zeile 22 der Vorstandssitzungen online 10 Umsatzsteuererklärung 48 Vom Vorstand und der Geschäftsführung wahrgenommene Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme 49 Termine in der Zeit vom 21.09. bis 31.12.2020 12 Kindergeldanspruch im Rahmen eines Freiwilligendienstes Verstorbene Mitglieder 12 „Erasmus+“ 50 Corona-Überbrückungshilfe – Gemeinsames Vorgehen von Urenkel sind keine Enkel – auch nicht in der Schenkungsteuer 51 Politik und Berufsständen in Hamburg 13 Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern 52 Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit vom 21.09. bis Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommen- 31.12.2020 14 steuererklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit 53 VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGRECHT Termine – Vorträge Entgeltfortzahlung im Falle einer Viruserkrankung und deren Präsenzseminare 15 versicherungsrechtliche Auswirkungen 54 LIVE-Online-Seminare 21 Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH, die nicht zur Geschäftsführung VOM DSTV bestellt sind 55 Lange erwartet: Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens Änderungen bei den Arbeitgeberprüfungen der zu § 8d KStG liegt auf dem Tisch 25 Rentenversicherungsträger 57 Neues Krankenkassenwahlrecht ab 1. Januar 2021 60 BERUFSAUSÜBUNG Abwesenheitsübersicht 2021 – Urlaubsplanung in der Kanzlei KLEINANZEIGEN 64 auf einen Blick 27 Die Ausschlagung einer Erbschaft 29 LITERATURHINWEISE 66 Wegen guter Führung langjährig geblieben… 35 Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig 38 IMPRESSUM 18 BERUFSRECHT BEILAGENHINWEIS Vergütung in Corona-Zeiten – der Steuerberater zwischen Aktuelles Steuerrecht von C.H.Beck – Herbst 2020 Probono- und Corona-Beratung 39 DStR – Deutsches Steuerrecht vom Verlag C.H.Beck VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 3
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG VERANSTALTUNGSÜBERSICHT DER BEZIRKSGRUPPEN (DIESER PLAN IST VORLÄUFIG. PLANÄNDERUNGEN TEILEN WIR IHNEN PER E-MAIL MIT!) BEZIRKSGRUPPE JANUAR 2021 FEBRUAR 2021 Veranstaltungsbeginn jeweils um 18.00 Uhr BERGEDORF Keine Do., 25.02. Versammlungsort: LOLA Kulturzentrum e.V., Veranstaltung Aktuelles Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg Körperschaftsteuerrecht Tel. 040 7247735 Bezirksgruppenleiterin: Marina Wiedenroth, StBin Dipl.-Finw. (FH) Südring 20, 21465 Wentorf Susanne Leppin Tel. 040 81974830, Fax 040 819748329 Betriebsprüferin FA Hamburg-Mitte MITTE Keine Keine Versammlungsort: Hotel Ambassador, Veranstaltung Veranstaltung Heidenkampsweg 34, 20097 Hamburg Tel. 040 2388230 Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Kfm. Holger Niemitz, StB Wacholderweg 25, 21629 Neu Wulmstorf Tel. 040 7005338 NORD Keine Di., 23.02. Versammlungsort: Restaurant „The Locks“, Veranstaltung Aktuelles Marienhof 6, 22399 Hamburg Umsatzsteuerrecht Tel. 040 6116600 Bezirksgruppenleiterin: Dipl.-Kfm. Andrea Möller, StBin Senke 19, 22393 Hamburg Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 60096687, Fax 040 60096686 Wolfgang Butzlaff FA für Großunternehmen OST Keine Di., 16.02. Versammlungsort: Clubhaus SC Condor, Veranstaltung Aktuelles Berner Heerweg 188, 22159 Hamburg Einkommensteuerrecht Tel. 040 6451848 Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Stefan Ihde, StB Raaschwisch 15, 22043 Hamburg Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 6547040, Fax 040 6534573 Martin Sieden FA für Großunternehmen SÜD Keine Mo., 22.02. Versammlungsort: Privathotel Lindtner, Veranstaltung Aktuelles Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg Einkommensteuerrecht Tel. 040 790090 Bezirksgruppenleiter: Ralf Cordes, StB Hölertwiete 8, 21073 Hamburg Dipl.-Finw. (FH) Tel. 040 75666530, Fax 040 75666524 Martin Sieden FA für Großunternehmen WEST Keine Mi., 03.02. Versammlungsort: Röperhof Veranstaltung Aktuelles zur AO/FGO Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg Tel. 040 8811200 Bezirksgruppenleiterin: Daniela Ebert, StBin Holstenplatz 18, 22765 Hamburg Tel. 040 4316650, Fax: 040 43166544 Alice Siegert FA Hamburg-Altona Steuerberaterverband Hamburg e. V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg 4 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG MÄRZ 2021 APRIL 2021 MAI 2021 JUNI 2021 Do., 25.03. Do., 29.04. Do., 20.05. Do., 24.06. Aktuelles Das Steuerberatermandat Aktuelles Aktuelles zur AO/FGO Einkommensteuerrecht in der Krise Umsatzsteuerrecht Dipl.-Finw. (FH) Dr. Martin Heidrich Dipl.-Finw. Sven Wagner Martin Sieden Rechtsanwalt Nordeutsche Akademie für Alice Siegert FA für Großunternehmen Taylor Wessing PartG mbB Finanzen und Steuerrecht FA Hamburg-Altona Keine Mo., 12.04. Mo., 03.05. Mo., 07.06. Veranstaltung Aktuelles Betriebsprüfung/ Aktuelles zum Insolvenzrecht Einkommensteuerrecht Steuerfahndung für Steuerberater Dipl.-Finw. (FH) Frank Stendel Friedrich Kraft von Holger Zabel Steuerberater/RA/ Kaltenborn-Stachau, FA Hamburg-Hansa FAHandelsRGes.R/FAStR Rechtsanwalt, FAInsolvenzR Di., 30.03. Di., 27.04. Di., 25.05. Di., 22.06. Scheinselbständigkeit Aktuelles Aktuelles zum Insolvenzrecht Aktuelles zur AO/FGO Einkommensteuerrecht für Steuerberater Maren Meeves AOK Hamburg, Dipl.-Finw. (FH) Friedrich Kraft von Leiterin des Kompetenz- Martin Sieden Kaltenborn-Stachau, Alice Siegert centers für Steuerberater FA für Großunternehmen Rechtsanwalt, FAInsolvenzR FA Hamburg-Altona Di., 16.03. Di., 20.04. Di., 18.05. Di., 15.06. Aktuelles Erbengemeinschaft/ Aktuelles Aktuelles Körperschaftsteuerrecht Erbauseinandersetzung und Umsatzsteuerrecht Erbschaftsteuerrecht „Oder-Konten“ Dipl.-Finw. (FH) Dr. Claus-Henning Hollmann Susanne Leppin Rechtsanwalt Dipl.-Finw. (FH) Dipl.-Finw. Christian Saecker Betriebsprüferin Dr. Andrea Kämper, Wolfgang Butzlaff FA für Verkehrsteuern und FA Hamburg-Mitte Rechtsanwältin, StBin FA für Großunternehmen Grundbesitz Mo., 22.03. Mo., 26.04. Mo., 31.05. Mo., 21.06. Erbengemeinschaft/ Aktuelles Scheinselbständigkeit Aktuelles Erbauseinandersetzung und Umsatzsteuerrecht Körperschaftsteuerrecht „Oder-Konten“ Dr. Claus-Henning Hollmann Maren Meeves Dipl.-Finw. (FH) Rechtsanwalt Dipl.-Finw. (FH) AOK Hamburg, Susanne Leppin Dr. Andrea Kämper, Wolfgang Butzlaff Leiterin des Kompetenz- Betriebsprüferin Rechtsanwältin, StBin FA für Großunternehmen centers für Steuerberater FA Hamburg-Mitte Mi., 17.03. Mi., 07.04. Mi., 05.05. Mi., 02.06. Aktuelles Lebensversicherungen Aktuelles Mitarbeiterführung Umsatzsteuerrecht im Erbfall Einkommensteuerrecht (Diskussionsrunde zu Personalthemen) Dipl.-Finw. (FH) Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Butzlaff Dr. Claus-Henning Hollmann Martin Sieden FA für Großunternehmen Rechtsanwalt FA für Großunternehmen Dipl.-Psych. Sabine Funk VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 5
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND GEDANKEN ZUM JAHRESWECHSEL Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, in sehr kurzer Zeit mit den Referenten Live-Online- Seminare veranstaltet. Bei vielen der Teilnehmer als ich mir vor genau einem Jahr überlegte, wel- sind die Veranstaltungen gut angekommen und sie che Themen für das Vorwort der Verbandsnach- wünschen sich, dass diese beibehalten werden. Wir richten Dezember 2019 relevant sein könnten, war werden im Jahr 2021 und auch danach weiterhin Corona noch eine große Unbekannte. Nunmehr ist diverse Online-Seminare durchführen. Sobald es die es sogar zum „Wort des Jahres 2020“ gekürt wor- Zeit erlaubt, freuen wir uns natürlich auch wieder den. Keiner konnte sich vorstellen, wie sich das auf die Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Leben in diesen zwölf Monaten verändern wird. Wir möchten, dass jedes unserer Mitglieder das für sich passende Angebot in der Fortbildung findet. Viele für uns selbstverständliche Dinge wie Restau- rant-, Theater-, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und Ich wünsche Ihnen, liebe Mitglieder, dass Sie und sich mit Freunden treffen sind in der gewohnten Ihre Familien gesund bleiben, genauso wie Ihre Form nicht mehr möglich. Beruflich haben wir von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und dass der Seiten der Politik weitere Aufgaben übertragen be- Corona-Impfstoff zum Jahreswechsel zur Verfü- kommen, angefangen mit den temporären Umsatz- gung stehen wird, damit wir dann im Laufe des steuersenkungen, über Kurzarbeitergeldanträge, Jahres wieder ein Leben ohne große Einschrän- über Überbrückungshilfe 1 und 2 sowie der Novem- kungen haben werden. berhilfe. Ferner werden nun auch noch die Dezem- berhilfe und die Überbrückungshilfe 3 hinzukom- Bei meinen Vorstandskollegen, dem Geschäfts- men. Dieses und unsere tägliche Arbeit in der führer und den Mitarbeiterinnen bedanke ich Zusammenarbeit mit den Mandanten in dieser mich sehr herzlich für die sehr gute und konstruk- schwierigen Zeit haben unseren Berufsstand, zu- tive Zusammenarbeit, mit dem Wunsch, dass es sammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch im Jahr 2021 so sein wird. vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Die Steu- erberaterverbände und die Steuerberaterkammern Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich ein versuchen nunmehr gemeinsam, zumindest für die schönes Weihnachtsfest und ein friedliches gesun- Abgabe der Steuererklärungen 2019 eine Fristver- des Jahr 2021, verbunden mit dem großen Wunsch, längerung bis zum 31.05.2021 zu erreichen. dass wir uns bald wieder persönlich sehen können. Der Hamburger Steuerberaterverband hat Corona auch als Chance gesehen und ich freue mich, dass Ihr die schon bei meiner Vorstellung zur Kandidatur für die Präsidentschaft angedachten Online-Seminare nunmehr auch wirklich angeboten werden. Die Mit- arbeiterinnen der Geschäftsstelle und der Ge- Andreas Schneier schäftsführer haben diese Möglichkeit genutzt und Präsident 6 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES STEUERBERATERVERBANDES Die Mitgliederversammlung des Steuerberater- wand in der Verbandsgeschäftsstelle geführt. Herr verbandes haben wir aufgrund der Corona-Pan- Schneier bedankte sich für den erfolgreichen Ein- demie in diesem Jahr – etwas später als üblich – satz der Mitarbeiter. Weiter stellt er dazu fest, dass am 30. September 2020 durchgeführt. der Verband die Live-Online-Seminare – auch nach Überwindung der Krise – dauerhaft anbieten wird. Präsident Andreas Schneier eröffnete die Ver- sammlung und begrüßte 27 Mitglieder. Er stellte Vizepräsident und Schatzmeister Volker Höpfl fest, dass zur Wahrung der vorgeschriebenen legte den Jahresabschluss 2019 vor und stellte Mindestabstände als Veranstaltungsort die Elb- diesen zur Aussprache. Nach dem anschließen- kuppel im Hotel Hafen Hamburg ausgewählt den Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Ab- worden ist, die unter diesen besonderen Bedin- schluss einstimmig genehmigt und der Vorstand gungen 72 Teilnehmer fasst. Damit konnten un- ebenfalls einstimmig entlastet. ter den Teilnehmern großzügige Abstände einge- halten werden. Die Mitgliederversammlung setzte sodann den Regel-Mitgliedsbeitrag für 2020 unverändert Herr Schneier berichtete über die Tätigkeit des auf 200,00 Euro und den ermäßigten Beitrag Vorstandes im Jahr 2019 und verwies dabei auch auf 130,00 Euro, jeweils zzgl. der gesetzlichen auf den umfassenden Geschäftsbericht. Umsatzsteuer, einstimmig fest. Weiterhin berichtete Herr Schneier über aktuelle Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung Entwicklungen im Verband. Die Auswirkungen der die Aufwandsentschädigungen und die Reisekos- Pandemie waren ab März 2020 für den Verband tenvergütungen für den Vorstand – in der Höhe sehr deutlich spürbar. Mehr als 40 Präsenz-Semin- unverändert – einstimmig beschlossen. artermine mussten alleine bis Juni 2020 abgesagt und sodann neu geplant werden. Weiterhin hat der In seinen Schlussworten bedankte sich Herr Verband ab dem 25. März 2020 damit begonnen, Schneier bei den anwesenden Mitgliedern für ihre eine Vielzahl von Live-Online-Seminaren anzubieten. Teilnahme an der etwa eine Stunde dauernden Dieses alles hat zu einem erheblichen Arbeitsauf- Versammlung. VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 7
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND BEZIRKSGRUPPENVERANSTALTUNGEN 2021 Die Bezirksgruppenveranstaltungen möchten nur mit reduzierten Teilnehmerzahlen genutzt wer- wir im Jahr 2021 wieder an den gewohnten den. Die Veranstaltungsübersicht der Bezirksgrup- Veranstaltungsorten durchführen. pen auf den Seiten 4 und 5 dieser Verbandsnach- richten ist demnach als vorläufig zu betrachten. Dem Vorstand ist es ein wichtiges Anliegen, die Fortbildung in den Bezirksgruppen und den damit Wir werden – sobald es wieder los geht – für die verbundenen kollegialen Austausch nach der lan- Bezirksgruppenveranstaltungen die jeweiligen gen Pause seit März 2020 möglichst bald wieder Mitglieder für jede Veranstaltung gesondert per aufzunehmen. E-Mail einladen. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden wir die davon betroffenen Be- Anhand der aktuellen Corona-Lage werden wir zirksgruppenmitglieder darüber benachrichtigen. laufend prüfen, ob überhaupt und in welcher Form die Bezirksgruppenveranstaltungen tatsäch- Für eine Teilnahme in 2021 wird zwingend eine lich durchgeführt werden können. Teilweise ha- namentliche Online-Anmeldung über den Link in ben uns die Betreiber der Veranstaltungsorte der Einladungs-E-Mail erforderlich sein. Nur an- schon mitgeteilt, dass diese mindestens bis Ende gemeldete Mitglieder dürfen dann an den Bezirks- Januar 2021 geschlossen sind. Weiterhin gehen gruppenveranstaltungen teilnehmen. Teilnehmer, wir davon aus, dass sich im Januar 2021 die die die sich im Vorfeld nicht schriftlich angemeldet Corona-Lage noch nicht verbessert haben wird, haben, müssen leider abgewiesen werden. Die- so dass Bezirksgruppenveranstaltungen frühes- ses wäre für alle Beteiligten eine sehr unangeneh- tens ab Februar 2021 durchgeführt werden. Wir me Situation. Wir bitten daher alle Mitglieder ein- werden alle Mitglieder per E-Mail darüber infor- dringlich, nicht unangemeldet zu erscheinen und mieren, wann wir in 2021 wieder starten werden. danken vorab für Ihr Verständnis. Wir bitten bereits heute schon um ihr Verständ- Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, ist das nis, dass es an der einen oder anderen Stelle zu Teilnehmerkontingent erschöpft. kurzfristigen Änderungen kommen kann. Die Pla- nung und Durchführung von Präsenzveranstaltun- Wir bitten die Mitglieder darum, sich nur anzu- gen ist in heutigen Zeiten leider mit einigen Un- melden, wenn sie sicher teilnehmen möchten. wägbarkeiten und möglichen Enttäuschungen für Andernfalls würde die Nichtteilnahme oder auch die Teilnehmer verbunden. Die Räume können eine kurzfristige Absage dazu führen, dass die z. B. voraussichtlich nicht mit den auf den Bezirks- wenigen Plätze nicht weiter vergeben werden gruppenversammlungen jeweils üblichen, sondern können und leer bleiben. 8 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND STEUERFACHTAG PERSONENGESELLSCHAFTEN AM 27.10.2020 IM HOTEL GRAND ELYSÉE menen Erbfolge, Vorbehaltsnießbrauch bei Mit- Von unternehmerschaften, Aufnahme von Gesell- Claudia Greibke schaftern in Mitunternehmerschaften, drohende Gewerblichkeit bei nicht-gewerblichen Personen- gesellschaften, Neues zur erweiterten Gewerbe- steuerkürzung und zur Realteilung behandelt. Gestaltungshinweise für doppelstöckige Personen- gesellschaften und zum Erbschaft- und Schen- kungsteuerrecht ermöglichen uns die aktive Bera- tung unserer Mandanten. Am 27. Oktober 2020 durften wir im großen Fest- saal des Elysée Hotels unsere hochkarätigen Refe- Als Vorsitzender Richter am BFH hat uns Mein- renten Dr. Reinhard Geck, Notar, Dr. Martin Strahl, hard Wittwer die Rechtsprechungsentwicklungen Steuerberater und Meinhard Wittwer, Vorsitzender aus Bundesrichtersicht durch die Darstellung Richter am BFH sowie knapp 90 Teilnehmer zum von aktuellen BFH-Urteilen, u. a. zur endgültigen Steuerfachtag Personengesellschaften begrüßen. Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung, Kapi- talbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II, Wir freuen uns, dass wir diese traditionelle Veran- Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom staltung als Präsenzseminar durchführen konn- Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der ten. Die Raumgröße des Ballsaals und die profes- KG sowie Tonnagebesteuerung vermittelt. sionelle Organisation des Hotelpersonals haben uns die Einhaltung des Sicherheitsabstandes und Das Seminar ist auch als Pflichtfortbildung für aller Hygieneauflagen ermöglicht. den Fachberater für Unternehmensnachfolge anerkannt. In unserer täglichen Beratungspraxis nehmen die Beratung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter einen großen Anteil ein und stellen hohe Anforderungen an unser Fachwissen. Die Rechtslage ist komplex, daher ist die Kombinati- on der Referenten vom Notar über den Steuerbe- rater bis zum BFH-Richter ideal, um Beratungs- wissen zu aktualisieren und Gestaltungsanregun- gen zu erhalten. Inhaltlich wurden u. a. die Neufassung des BMF- Schreibens zu § 6 Abs. 3 EstG zur vorweggenom- VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 9
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND 100JÄHRIGER GEBURTSTAG UNSERES MITGLIEDS WALDEMAR HOIER Wir gratulieren unserem Mitglied Waldemar Hoier sehr herzlich zu seinem 100. Geburtstag! Zu diesem besonderen Anlass überreichte Präsident Andreas Schneier dem Jubilar einen Blumen- strauß, verbunden mit den besten Wünschen des Vorstandes. Erstmalig konnten wir einem Verbandsmitglied zu seinem 100. Geburtstag gra- tulieren. Wir freuen uns sehr darüber, dass uns ein Mitglied so lange die Treue hält. Herr Hoier und seine Frau bedankten sich für den Besuch. Beide erfreuen sich guter Gesundheit. VORSTANDSSITZUNGEN ONLINE gungen im Vergleich zur sonst üblichen Präsenz- sitzung durchführen. Auch eine längere Dauer des Online-Meetings ist mit dieser Software möglich. Ich erlaube mir Ihnen mit einem Schmunzeln zu be- richten, dass wir älteren Vorstandsmitglieder (Ü50) fast alle den Einsatz dieses Tools vorher getestet hatten, um zu Sitzungsbeginn keine technischen Pannen zu riskieren. Unsere jüngeren Kollegen mussten sich für ihre technischen Anfangsproble- Unsere Vorstandssitzung am 3. November 2020 me daher entsprechende Kommentare anhören. Ich fand zum ersten Mal coronabedingt virtuell statt. selbst muss allerdings noch üben, in die Kamera zu winken und zeitgleich ein Foto hinzubekommen. Dank der guten technischen Organisation unserer Geschäftsstelle konnten wir mit der Software Wie schön zu sehen, dass wir auch als virtuelles GoToMeeting unsere Sitzung ohne Beeinträchti- Team im Vorstand „funktionieren“. 10 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT VOM 21.09.2020 BIS 31.12.2020 23.-24.09. 29.10. Deutscher Steuerberaterverband e.V., Steuerberaterkammer Hamburg KdöR, Geschäftsführersitzung in Scharbeutz Kammerversammlung (Andreas Schneier) (Thomas Volkmann) 03.11. 28.09. Online-Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) Deutscher Steuerberaterverband e.V., Verbändeforum IT in Hamburg (Daniela Ebert) 09.11. Präsidiumssitzung (Präsidium, Thomas Volkmann) 30.09. Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) 16.11. Deutscher Steuerberaterverband e.V., Online-Sitzung 30.09. des Rechts- und Berufsrechtsausschusses Mitgliederversammlung (Vorstand, Thomas Volkmann) (Volker Höpfl) 30.09. Treffen der Präsidien und Geschäftsführer der 17.11. Steuerberaterkammer Hamburg KdöR und des Deutscher Steuerberaterverband e.V., Steuerberaterverbandes Hamburg e.V. in der Online-Vorstands- und Geschäftsführersitzung Geschäftsstelle der Kammer (Andreas Schneier, (Andreas Schneier, Thomas Volkmann) Volker Höpfl, Claudia Greibke, Christian Ladehoff, 10.-11.12. Thomas Volkmann) DATEV eG, Online-Vertreterversammlung 21.10. (Andreas Schneier, Volker Höpfl, Claudia Greibke, Deutscher Steuerberaterverband e.V., Vorstandssitzung Christian Ladehoff, Ralf Cordes, Daniela Ebert, in Berlin (Andreas Schneier) Andrea Möller) 22.10. 16.12. Präsidiumssitzung (Präsidium, Thomas Volkmann) Online-Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) VERSTORBENE MITGLIEDER Es verstarb unser Mitglied Werner Pfennig * 25.01.1928 † 20.10.2020 Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. 12 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFE – GEMEINSAMES VORGEHEN VON POLITIK UND BERUFSSTÄNDEN IN HAMBURG Bundestag und Bundesrat haben das Zweite Co- Wirtschaft und Innovation Michael Westhage- rona-Steuerhilfegesetz im Eiltempo verabschie- mann, WPK-Landespräsident Udo Bensing, StBK- det. Seit dem 10. Juli 2020 kann die vom Kon- Präsident Stefan Blöcker sowie der StBV-Präsi- junktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung dent Andreas Schneier wurde begesprochen, wie außerdem umfasste Überbrückungshilfe für klei- die Schnittstelle für die Gewährung der Überbrü- ne und mittlere Unternehmen beantragt werden. ckungshilfe durch Wirtschaftsprüfer oder Steuer- Wichtig ist, dass Unternehmen den Antrag nicht berater in geeigneter Weise in Hamburg ausge- selbst stellen können. Das Antragsverfahren wird staltet werden kann. durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater durchgeführt (seit dem 10. August 2020 auch Mit einem gemeinsamen Aufruf an alle Berufsange- durch Rechtsanwälte). Sie haben die geltend zu hörigen in Hamburg wurden diese gebeten, ihre machenden Umsatzrückgänge und fixen Kosten Funktion als Compliance-Instanz verantwortungs- auf Plausibilität zu prüfen. voll wahrzunehmen, indem sie als besonders qua- lifizierte Berufsträger die Antragsqualität massiv In einer Schaltkonferenz am 31. Juli 2020 mit verbessern, das Verfahren beschleunigen und da- Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Senator für bei helfen, Missbrauch wirksam zu verhindern. (v. li.) Andreas Schneier, Präsident StBV Hamburg; Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator Hamburg; Stefan Blöcker, Präsident StBK Hamburg; Udo Bensing, Landespräsident WPK Hamburg; Dr. Andreas Dressel, Senator der Finanzbehörde Hamburg Bildnachweis: Finanzbehörde Hamburg VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 13
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN IN DER ZEIT VOM 21.09.2020 BIS 31.12.2020 Beeker, Florian Jahnke, Susanne Mundsburger Damm 20 B.A., Steuerberaterin 22087 Hamburg Seuerberatung Jahnke Reherweg 1 b EBS GmbH 22958 Kuddewörde Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mai & Bierod Steuerberater Großer Burstah 42 Partnerschaftsgesellschaft 20457 Hamburg Kattrepelsbrücke 1 20095 Hamburg Giza, Sönke Dipl.-Kfm., Steuerberater Petrus, Kirsten Jürgensallee 40 Steuerberaterin 22609 Hamburg Hansa-Consult Richard-Wagner-Straße 1 a GLAESER TAX GmbH 18055 Rostock Steuerberatungsgesellschaft Herrn Benjamin Gläser, Steuerberater Rissling, Artur Heidenkampsweg 58 LL.M. 20097 Hamburg Lotharstr. 15 22041 Hamburg Grundt, Jennifer Grotenbleken 8 S & G Steuerberater 22391 Hamburg Partnerschaftsgesellschaft mbB Armgartstr. 2 Hansen, Britt 22087 Hamburg Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Isestraße 13 Turunen, Sari 20144 Hamburg Dipl.-Kffr., LL.M. Zickzackweg 30 d Heeg, Hans-Joachim 22605 Hamburg Steuerberater RA Winterhuder Weg 78 Vickermann, Manuela 22085 Hamburg Dipl.-Wi.Jur. (FH) BComEcon., Steuerberaterin Johnsallee 60 Krautwald, Susanne 20148 Hamburg Dipl.-Bw. (FH), Steuerberaterin c/o LEGALES Backes Krautwald StB RAe PartG mbB Weiß Steuerberatungsgesellschaft mbH Eppendorfer Landstr. 33 Forstweg 4 20249 Hamburg 21423 Winsen 14 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE UND VORTRÄGE PRÄSENZSEMINARE UMSATZSTEUER BINNENMARKT – AUSLANDSSACHVERHALTE Termin: 11.01. und 14.01.2021 09:00 -12:00 Uhr JETZT ONLINE! Referent: Jürgen R. Schott, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Buckow DIE GMBH & CO. KG – BERATUNG 2019/2020 Termin: 18.01.2021 09:00 -17:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss LOHNSTEUER/REISEKOSTEN Termin: 27.01.2021 09:00 -13:00 Uhr Hotel Grand Elysée Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 Termin: 28.01.2021 09:00 -16:00 Uhr Ameron Hotel Speicherstadt Referent: Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 Termin: 01.02.2021 09:00 -16:00 Uhr Empire Riverside Hotel Referent: Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 15
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 Termin: 02.02.2021 09:00 -16:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover INTERNATIONALES STEUERRECHT – BASISWISSEN FÜR PRAKTIKER Termin: 10.02.2021 09:00 -17:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Prof. Dr. Markus Peter, StB, Aalen BESTEUERUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Termin: 12.02.2021 09:00 -13:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Dr. Norbert Mückl, RA, StB, München LEHRGANG FACHASSISTENT/IN LOHN UND GEHALT 2021 Termin: 12.02.2021-10.01.2022 Fr, 15:30-19:30 Uhr und Sa, 09.00-16:00 Uhr Stiftung Grone Schule Referenten: Sven-Brydes Meier, RA + Notar Maren Meeves, Krankenkassenfachwirtin, AOK Rheinland/Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Sieden, Konzernprüfung, Finanzverwaltung Hamburg Dipl.-Finanzwirt (FH) Rainer Schleiffarth, Dozent an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg UMSETZUNG DES BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZES IN DER PRAXIS Termin: 16.03.2021 09:00 -13:00 Uhr InterCity Hotel Hamburg Referent: Dr. Knut Weißflog 16 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG 2020 & STEUERBILANZ 2020 Termin: 18.03.2021 09:00 -17:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 Termin: 22.03.2021 09:00 -16:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 Termin: 23.03.2021 09:00 -16:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover EINSTIEG FÜR HOCHSCHULABSOLVENTEN / 2-WOCHEN-KURS STEUERRECHT Termin: 12.04.2021 bis 23.04.2021 Mo – Fr, 09:00-17:30 Uhr Bucerius Law School Referenten: Antje Faaß, Steuerberaterin, Rostock Meike Hass´l, Steuerberaterin, Wedel Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Sieden, Drestedt AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Termin: 12.04.2021 09:00 -16:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG 2020 & STEUERBILANZ 2020 Termin: 27.04.2021 09:00 -17:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 17
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE DER VORTRAGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ IN 2021 1/2021 Termin: 24.03.2021 09:00 -12:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf Termin: 24.03.2021 14:00 -17:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf Termin: 25.03.2021 09:00 -12:30 Uhr Online Referenten: Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf Termin: 30.03.2021 09:00 -12:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referenten: Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover IMPRESSUM Präsidium Herausgeber StB Andreas Schneier, Präsident Steuerberaterverband Hamburg e. V. StB/RA Volker Höpfl, Vizepräsident, Schatzmeister Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke Telefon: 040 413447-0, Telefax: 040 41344759 StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff info@steuerberaterverband-hamburg.de www.steuerberaterverband-hamburg.de Weitere Vorstandsmitglieder Verantwortlich für den Inhalt: StB Ralf Cordes StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke StBin Daniela Ebert StB Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Stefan Ihde Alle Angaben ohne Gewähr StBin Dipl.-Kfm. Andrea Möller Layout und Druck: Wertdruck, 22145 Hamburg StB Dipl.-Kfm. Holger Niemitz Ausgabe 4|2020, Dezember 2020 StBin Marina Wiedenroth Fotos: stock.adobe.com 18 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE VERANSTALTUNGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT FÜR STEUERBERATER UND QUALIFIZIERTE MITARBEITER“ 3-2020/21 Termine: 06.02.2021, 09:00 -13:00 Uhr Radisson Blu Hotel oder 08.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr Online oder 08.02.2021, 15:00 -19:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg 4-2020/21 Termine: 17.04.2021, 09:00 -13:00 Uhr Hotel Grand Elysée oder 19.04.2021, 09:00 -12:30 Uhr Online oder 19.04.2021, 15:00 -19:00 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg TERMINE SEMINARREIHE „AKTUELLE BFH-RECHTSPRECHUNG“ URTEILSDISKUSSION MIT BUNDESRICHTERN GEWINNEINKÜNFTE UND BILANZSTEUERRECHT Termin: 22.02.2021 15:30 -19:00 Uhr Bucerius Law School Referent: Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München RUND UM DEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER Termin: 19.04.2021 15:30 -19:00 Uhr Bucerius Law School Referent: Dr. Nils Trossen, Richter am Bundesfinanzhof, München VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 19
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TERMINE JAHRES-ABONNEMENT „PRAKTIKER-SEMINARE 2021 FÜR KANZLEIMITARBEITER“ 1/2021 – UMSATZSTEUER Termine: 15.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr Empire Riverside Hotel oder 22.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg oder 23.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr Online Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Krause, Celle 2/2021 – EINKOMMENSTEUER Termine: 15.04.2021, 09:00 -12:30 Uhr Online oder 20.04.2021, 09:00 –12:30 Uhr Hotel Grand Elysée oder 26.04.2021, 09:00 –12:30 Uhr Hotel Hafen Hamburg Referent: Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Troisdorf LEHRGÄNGE FÜR AUSZUBILDENDE ZUM/ZUR STEUERFACHANGESTELLTEN AZUBI-CRASHKURS ZUR VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHANGESTELLTEN-PRÜFUNG IM APRIL 2021 Termine: 04.03. bis 09.03.2021 08:30 –17:30 Uhr Grone-Schule Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Holger Bojara AZUBI-KURS ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG IM NOVEMBER 2021 Termine: 04.05.2021 17:45 –20:00 Uhr Grone-Schule Referenten: Meike Hass’l, Steuerberaterin, Hamburg Dipl.-Finanzwirt(FH) Tom Hellmann, Hamburg Dipl.-Finanzwirt(FH) Matthias Lüders, Hamburg Maik Woywod 20 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK LIVE-ONLINE-SEMINARE LOHNSTEUER/REISEKOSTEN Termin: 08.01.2021 09:00 –12:30 Uhr Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finw., Steuerberater, Troisdorf DER WEG IN UND DURCH DIE DIGITALISIERUNG FÜR FORTGESCHRITTENE Termin: 19.01., 26.01., 01.02. und 09.02.2021 (4 Termine) 09:00 –13:00 Uhr Referent: Vanessa Halwaß, Berlin EXCEL – GRUNDLAGEN Termin: 25.01.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. EXCEL -AUFBAUKURS Termin: 26.01.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO) Termin: 29.01.2021 09:00 –10:30 Uhr Referent: Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg EXCEL – GRUNDLAGEN Termin: 01.02.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. EXCEL – AUFBAUKURS Termin: 02.02.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 21
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK BESTEUERUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Termin: 03.02.2021 09:30 –12:30 Uhr Referent: Dr. Dr. Norbert Mückl, RA, StB, München AKTUELLE UMSATZSTEUER (1 X PRO QUARTAL) Termin: 04.02.2021 09:30 –11:00 Uhr Referent: Andreas Fietz, Dipl.-Wi.Jur., Steuerberater, München DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 1 Termin: 11.02.2021 13:30 –16:30 Uhr Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 2 Termin: 15.02.2021 13:30 –16:30 Uhr Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2021 – UPDATE FÜR DIE LOHNBUCHHALTUNG Termin: 16.02.2021 09:00 –11:45 Uhr Referent: Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2021 – UPDATE FÜR DIE LOHNBUCHHALTUNG Termin: 17.02.2021 09:00 –11:45 Uhr Referent: Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 1 Termin: 17.02.2020 09:00 –12:00 Uhr Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf 22 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 2 Termin: 24.02.2020 09:00 –12:00 Uhr Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG Termin: 24.02.2021 09:00 –11:00 Uhr Referent: Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO) Termin: 26.02.2021 09:00 –10:30 Uhr Referent: Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO) Termin: 19.03.2021 09:00 –10:30 Uhr Referent: Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg EXCEL – GRUNDLAGEN Termin: 29.03.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. EXCEL – AUFBAUKURS Termin: 30.03.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. ELEKTROMOBILITÄT Termin: 06.04.2021 10:00 –12:00 Referent: Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 23
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK EXCEL – GRUNDLAGEN Termin: 12.04.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. EXCEL – AUFBAUKURS Termin: 13.04.2021 09:00 –12:00 Uhr Referent: Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm. UPDATE BUCHFÜHRUNG FÜR MITARBEITER – SCHWIERIGE GESCHÄFTSVORFÄLLE RICHTIG BEHANDELN UND RICHTIG BUCHEN (TEIL 1) Termin: 13. und 20.04.2021 13:00 –16:30 Uhr Referent: Adrian Iwan MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO) Termin: 30.04.2021 09:00 –10:30 Uhr Referent: Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg UPDATE BUCHFÜHRUNG FÜR MITARBEITER – SCHWIERIGE GESCHÄFTSVORFÄLLE RICHTIG BEHANDELN UND RICHTIG BUCHEN (TEIL 2) Termin: 25.05. und 01.06.2021 13:00 –16:30 Uhr Referent: Adrian Iwan 24 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV LANGE ERWARTET: ENTWURF EINES BMF-ANWENDUNGSSCHREIBENS ZU § 8D KSTG LIEGT AUF DEM TISCH Das BMF plant, zur Anwendung des § 8d KStG ein Kompliziertes Zusammenspiel zwischen umfangreiches Anwendungsschreiben zu veröf- § 8c KStG und § 8d KStG fentlichen. Mit konkreten Ausführungen zur An- tragsgestaltung sowie zum unbestimmten Begriff Im Rahmen des sog. Jahressteuergesetzes 2018 des Geschäftsbetriebs soll der von Rechtsunsi- wurde der in § 8c KStG geregelte anteilige Ver- cherheiten geprägten Norm „Leben eingehaucht“ lustuntergang bei Übertragungen von mehr als werden. Der DStV hat sich das Entwurfsschrei- 25 % bis zu 50 % der Anteile komplett gestrichen. ben angeschaut und einige konstruktive Hinwei- Doch welche Nachwehen ergeben sich daraus für se an das BMF adressiert. die betroffenen Unternehmen? Gerade in Fällen, in denen der beantragte fortführungsgebundene Die Neuerungen zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG auf einem verfas- Verlustvortrag nach § 8d KStG sind auf Anteils- sungswidrigen quotalen Verlustuntergang beruht, erwerbe mit Wirkung ab dem 1.1.2016 anwend- wäre ein Hinweis im BMF-Schreiben zum weite- bar. Bisher tappte die Praxis weitestgehend im ren Prozedere wünschenswert. Dunkeln, welche Vorgaben die Finanzverwaltung zugrunde legt. Durch den vom BMF vorgelegten Ein weiterer kritischer Punkt ergibt sich aus dem Entwurf einer Verwaltungsanweisung gewinnt die Wahlrecht zwischen der Anwendung der Stillen- Norm an Kontur: Bereits auf den ersten Blick fällt Reserve-Klausel nach § 8c KStG oder einem An- dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. trag nach § 8d KStG. Reichen bei Anwendung der (DStV) vor allem die Vielzahl von Anwendungsbei- Stillen-Reserve-Klausel die stillen Reserven nicht spielen sehr positiv ins Auge. aus, gehen die nicht genutzten Verluste unter. Die Zwangsschraube für die Unternehmen bleibt da- Bislang dürften die eher restriktiven Regelungen mit auch an dieser Stelle fest angezogen. Dabei tatsächlich aber nur von wenigen betroffenen Un- wäre eine gewisse Entkrampfung denkbar. Der ternehmen genutzt worden sein. Nach Auffas- DStV schlägt vor, dass ein Nachholen des § 8d- sung des DStV bleibt es daher – auch nach Ver- KStG-Antrags in einem solchen Fall zulässig ist. öffentlichung eines BMF-Schreibens – unabding- bar, dass vor allem der Gesetzgeber zur weiteren „Verschlankung“ der komplexen Vorschriften zum Freud' und Leid beim unbestimmten Untergang bzw. Erhalt von Verlustvorträgen noch Begriff des Geschäftsbetriebs einmal den Rotstift ansetzt. Doch dies steht auf einem anderen Papier. Gemäß § 8d Abs. 1 Satz 3 KStG wird der Ge- schäftsbetrieb als „die von einer einheitlichen Ge- Was das vorliegende BMF-Entwurfsschreiben winnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, betrifft, hat der DStV u. a. folgende Punkte und sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Be- offene Fragestellungen in seiner Stellungnahme tätigungen der Körperschaft“ definiert. Er be- S 10/20 aufgegriffen: stimmt sich nach qualitativen Merkmalen. Das VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 25
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV BMF-Schreiben legt diesen Begriff – u. E. nicht Immerhin: Nach Auffassung des BMF steht eine ganz unproblematisch – „tätigkeitsbezogen“ un- zusätzlich ausgeübte wirtschaftlich geringfügige Be- ter Rückgriff auf den gewerbesteuerlichen Begriff tätigung einem einheitlichen Geschäftsbetrieb des Gewerbebetriebs aus. nicht entgegen. Diese soll dann nicht ins Gewicht fallen, wenn die Nettoumsatzerlöse 3 % der Ge- Liegen z. B. mehrere Geschäftsbetriebe vor, ist samtnettoumsatzerlöse und den Betrag von 24.500 gemäß dem Entwurfsschreiben der Anwendungs- Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. bereich des § 8d KStG nicht eröffnet. Eine kräfti- ge Einschränkung für den Gebrauch des § 8d Diese prozentuale und betragliche Begrenzung ist KStG. Zugleich fehlt es an einer Abbildung der dy- nachvollziehbar, verdeutlicht jedoch zugleich, dass namischen Entwicklungen von Geschäftsbetrie- einer unschädlichen geringfügigen Tätigkeit über- ben – etwa, wenn das Unternehmen einen Be- aus enge Grenzen gesetzt sind. Insbesondere an- reich seiner Tätigkeiten nach und nach reduziert gesichts der gegenwärtigen Corona-Krise und den und so möglicherweise in den Anwendungsbe- damit in vielen Unternehmen einhergehenden Um- reich des § 8d KStG hineinwächst. Hier erwartet satzrückgängen kann eine bisweilen wirtschaftlich der DStV, dass deutlich mehr Spielraum für die geringfügige Betätigung ggf. prozentual schneller Unternehmen geschaffen wird. ins Gewicht fallen. Die Betrachtung eines Drei-Jah- res-Zeitraums könnte nach Auffassung des DStV Ist zwischen mehreren selbstständigen Betäti- diesem negativen Effekt entgegenwirken. gungen ein gegenseitiger Förder- und Sachzu- sammenhang gegeben, können diese als einheit- licher Geschäftsbetrieb qualifiziert werden. Das Fortführungsgebundener Verlustvortrag BMF führt hierzu beispielhaft ein Autohaus und weiterhin in Gefahr eine Kfz-Werkstatt an. Fraglich bleibt jedoch, ob ein solch enger Förderungs- und Ergänzungszu- Als nach wie vor äußerst problematisch für die sammenhang ggf. auch im „fachfremden“ Bereich betroffenen Körperschaften erachtet der DStV (Autohaus/Kantine) auftreten kann. Weitere Aus- die fehlende zeitliche Beschränkung in Bezug auf führungen hierzu wären hilfreich. schädliche Ereignisse, die nach der Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags ein- Ebenfalls nicht explizit geregelt wird die Frage, ob treten (vgl. DStV-Stellungnahme S 12/16). Ab bei mehreren Geschäftsbetrieben mit einem ge- diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen fak- genseitigen Förder- und Sachzusammenhang tisch zeitlich unbegrenzt mit der Gefahr leben, ih- Aus dem DStV-Forum/ z. B. der Verkauf eines Geschäftsbetriebs oder ren fortführungsgebundenen Verlustvortrag doch Die Steuerberatung: die Einbringung eines Geschäftsbetriebs in eine noch zu verlieren. Diese Gefahr gilt es zu bannen 10/2020, Tochter-Gesellschaft eine Ruhendstellung dar- und den Unternehmen durch eine zeitliche Be- TB-Nr.: 086/20, stellt. Auch an dieser Stelle sind nach Auffassung grenzung deutlich mehr Sicherheit für ihre wirt- Stand: 11.09.2020 des DStV weitere Hinweise förderlich. schaftliche Entwicklung zu geben. 26 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG ABWESENHEITSÜBERSICHT 2021 – URLAUBSPLANUNG IN DER KANZLEI AUF EINEN BLICK Mit dem Herbst beginnen in vielen Kanzleien häufig wesenheitszeiten, z. B. aufgrund von Dienstreisen, Von Ines Schumann, Steuerberaterin, schon die Planungen für die Urlaubstage der Mitar- Weiterbildungen, Krankheiten oder das geplante Ab- Dresden beiter des nächsten Jahres. Zur Unterstützung in der feiern von Überstunden aktualisiert werden. In mei- Praxis hat das Verbändeforum IT des Deutschen ner Kanzlei planen wir mit dem Tool auch rollieren- Steuerberaterverbandes (DStV) eine Excellösung de Spätdienste und unsere Arbeitsberatungstage. mit dem Namen „Abwesenheitsübersicht“ entwi- So sieht man auf einen Blick, wer wann in der Kanz- ckelt. Das Tool wird jährlich aktualisiert und steht lei zu erreichen ist. Nach Genehmigung der Urlaube allen Mitgliedern der Steuerberaterverbände unter durch die Kanzleileitung wird eine Sicherungskopie www.stbdirekt.de in der Rubrik DStV Infos/Verbän- erstellt. Zusätzlich werden die Abwesenheiten im deforum IT zum Download zur Verfügung. Outlook-Kalender eingetragen. Die Vorteile des Excel-Tools Der Aufbau des Tools Die Mitarbeiter können ihre Urlaubstage planen und In der ersten Tabelle (Deckblatt und Erläuterun- sofort sehen, ob ihre Vertretung in diesem Zeitraum gen nicht mitgezählt) erhält jeder eine Übersicht, anwesend sein wird. Gleichzeitig können andere Ab- wie viele Urlaubstage jeder Mitarbeiter hat und ANZEIGE
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG wie viele Tage in der Kanzlei in den einzelnen Mo- Kanzlei färben wir uns zusätzlich die Schulferien naten geplant werden bzw., wenn es dann im „Ist“ gelb ein. auch aktualisiert wird, wie viele Urlaubstage be- reits genommen wurden. In der zweiten Tabelle Viele Kollegen und Kolleginnen nutzen das Tool erhält man die Übersicht, wie viele Tage für wel- bereits in ihren Kanzleien. Sollten wir auch Ihr In- che Abwesenheitsgründe (krank, Kind krank, Ur- teresse geweckt haben, dann probieren Sie das laub, Sonderurlaub, Überstunden, Lehrgänge Excel-Tool für das Jahr 2021 aus. Es ist abrufbar etc.) je Mitarbeiter anfallen bzw. angefallen sind. unter www.stbdirekt.de (StBdirekt.-Nr. 373361). Hier braucht niemand zu rechnen. Ab der dritten Tabelle folgen die einzelnen Monate. Nach dem Wir sind bestrebt, unsere Arbeitshilfen und Tools Dezember sind am Ende noch die Schulferien al- weiter zu verbessern. Falls sich aus Ihrer Sicht Aus dem Newsletter ler Bundesländer vermerkt und in der letzten Ta- bei der praktischen Handhabung Verbesserungs- Verbändeforum IT vom belle finden Sie die Feiertage aller Bundesländer. vorschläge ergeben, senden Sie diese bitte jeder- Deutschen Steuer- Die bundeseinheitlichen Feiertage sind bereits in zeit per E-Mail an die DStV-Geschäftsstelle in Ber- beraterverband e.V. den einzelnen Monaten rot markiert, die anderen lin (dstv.berlin@dstv.de). Wir freuen uns auf Ihr vom 25.09.2020 müssen individuell gekennzeichnet werden. In der Feedback. 28 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG DIE AUSSCHLAGUNG EINER ERBSCHAFT 1. Einleitung Von ten. S kümmert sich weiterhin um nichts. Im Sep- Dr. Thomas Leuer und Dr. W.-P. Haarmann, Wer eine Erbschaft macht, geht von einem Zu- tember fordert ihn das Pflegeheim unter Andro- Fachanwälte für Erb- wachs seines eigenen Vermögens aus. Nicht sel- hung einer Klage auf, den offenen Betrag in Höhe recht (www.erbstreit- ten stellt sich heraus, dass der Nachlass weniger von 12.000,00 Euro binnen zwei Wochen zu zah- werthaltig ist als zunächst angenommen. Genau- len. S ist entsetzt. muenster.de) so häufig sind die Fälle, in denen die Erben sich Dr. Peus · Dr. Leuer · nicht hinreichend und insbesondere rechtzeitig 3. Grundlagen Dr. Stelzig Bereits mit dem Tod des Erblassers werden die Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB · genug um die Zusammensetzung ihres Erbes Notare, Münster kümmern. Die sechswöchige Ausschlagungsfrist Erben gemäß § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfol- ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert ger des Erblassers. Als Korrektiv zu dem Prinzip werden. Lässt der Erbe die Ausschlagungsfrist des Von-selbst-Erwerbs (Anfallsprinzip) nach verstreichen, hat er die Erbschaft angenommen § 1922 BGB und zum Schutz der Dispositionsfrei- und haftet dann grundsätzlich für alle Nachlass- heit des Erben sieht § 1942 BGB die Ausschla- verbindlichkeiten. Aber auch noch nach Versäu- gung vor. Die Ausschlagung ist ein Gestaltungs- mung der Ausschlagungsfrist hat der Erbe Mög- recht, die Ausschlagung mithin eine bedingungs- lichkeiten, diese für ihn fatalen wirtschaftlichen feindliche einseitige Willenserklärung. Folgen zu vermeiden. In der Praxis werden zudem nicht nur überschuldete Nachlässe ausgeschla- § 1942 BGB: gen. Vielmehr wird die Erbausschlagung auch als Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben un- Mittel eingesetzt, um nach dem Erbfall einen beschadet des Rechts über, sie auszuschlagen werthaltigen Nachlass in eine andere Richtung zu (Anfall der Erbschaft). lenken („taktische Ausschlagung“). § 1943 BGB: 2. Praxisfall Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschla- Der 89-jährige Erblasser verstirbt am 15.03.2020 gen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die in einem Pflegeheim in Ahlen. Seine Tochter T für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist ver- und sein Sohn S, die testamentarisch als Erben strichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erb- zu je 1/2 Anteil eingesetzt worden und beide kin- schaft als angenommen. derlos sind, wohnen in Süddeutschland. Obwohl T und S noch im März von seinem Tod erfahren Entscheidet sich ein berufener Erbe dafür, die und das Nachlassgericht ihnen Mitte April das Erbschaft auszuschlagen, hat die Ausschlagung Testament nebst Eröffnungsprotokoll zustellt, form- und fristgerecht zu erfolgen. Der Erbe hat kümmern sie sich um nichts. Im Juli teilt der ge- die Erbschaft setzliche Betreuer des Erblassers T und S mit, der Nachlass sei wegen einer noch offenen Forde- • binnen sechs Wochen ab Kenntnis von dem rung des Pflegeheims in Höhe von 12.000,00 Anfall der Erbschaft und dem Grunde der Be- Euro überschuldet. T lässt sich anwaltlich bera- rufung (§ 1944 Abs. 1, 2 Satz 1 BGB), binnen VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 29
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG 4. Lösung Im Praxisfall sind T und S bereits mit dem Tod des Erblassers aufgrund testamentarischer Erbfolge Erben zu je 1/2 Anteil geworden. Weder T noch S haben die Erbschaft binnen der gesetzlichen Aus- schlussfrist von sechs Wochen, die hier mit Zu- stellung der letztwilligen Verfügung Mitte April begann (§ 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB), wirksam aus- geschlagen. S haftet deshalb grundsätzlich als Erbe in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten, wenn er nichts unternimmt. Ob S nur in Höhe seiner testamenta- rischen Erbquote haftet oder sogar als Alleiner- be des Erblassers berufen ist und damit die voll- ständigen Nachlassverbindlichkeiten zu tragen hat, hängt davon ab, ob T im Nachgang zu der an- waltlichen Beratung Maßnahmen zum Ziel eines eigenen Haftungsausschlusses ergriffen hat. Sollte der Rechtsanwalt seiner Mandantin T gera- ten haben, nichts zu unternehmen und sollte T dieser – regressträchtigen – Empfehlung Folge ge- sechs Monaten bei Auslandsbezug (§ 1944 leistet haben, haftet auch T weiterhin als Miterbin Abs. 3 BGB), zu 1/2 Anteil für die Nachlassverbindlichkeiten. • durch Erklärung gegenüber dem Nachlassge- richt zu Protokoll des Gerichts oder in öffent- Die richtige Empfehlung an T hätte gelautet, die lich beglaubigter Form (§ 1945 BGB) Annahme der Erbschaft, die durch die von ihr ver- säumte Ausschlagungsfrist fingiert worden ist, auszuschlagen. anzufechten (§ 1954 BGB). Die Anfechtung kann nur gestützt werden auf einen Irrtum, eine Dro- Die wirksame Ausschlagung hat zur Folge, dass hung oder eine Täuschung (§ 119 BGB ff.). Im der Anfall der Erbschaft als nicht erfolgt anzuse- Praxisfall wird T die Anfechtung darauf stützen hen ist (§ 1953 Abs. 1 BGB) und die Erbschaft können, dass sie zum Zeitpunkt der konkluden- demjenigen anfällt, der berufen sein würde, wenn ten Annahme der Erbschaft einem Motivirrtum der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht ge- nach § 119 BGB unterlag, wenn sie davon aus- lebt hätte (§ 1953 Abs. 2 BGB). ging, dass der Nachlass nicht überschuldet sein 30 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG würde. Die erfolgreiche Anfechtung hätte zur Fol- • die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfah- ge, dass T nicht mehr als Erbin anzusehen ist rens beantragt (§ 1975 BGB, §§ 350 ff. InsO), (§ 1957 Abs. 1 BGB). • die Nachlassgläubiger im Aufgebotsverfahren zur Anmeldung ihrer Forderung auffordern Die Anfechtung der Ausschlagung muss ebenfalls lässt (§§ 1970, 1974 BGB), form- und fristgerecht erfolgen, ebenfalls grund- • sich darauf beruft, der Nachlass sei dürftig sätzlich binnen sechs Wochen ab Kenntnis von (§§ 1990, 1992 BGB), oder dem Anfechtungsgrund durch Erklärung gegen- • als Miterbe die Einrede des ungeteilten Nach- über dem Nachlassgericht zu Protokoll des lasses erhebt (§ 2059 BGB). Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1955 i. V. m. § 1945 BGB). Hinweis: Eine Beschränkung der Erbenhaftung i. S. d. Hat T die Anfechtung der Ausschlagung wirksam § 780 ZPO wird im Prozess nicht von Amts we- angefochten, fällt die Erbschaft S als Alleinerbe gen berücksichtigt, sondern nur auf eine Einrede zu. S haftet damit grundsätzlich vollumfänglich in des Erben hin (§ 781 ZPO). Fehlt ein Ausspruch Bezug auf die Nachlassverbindlichkeit. Er selbst des Vorbehalts im Urteilstenor, kann im Fall einer ist nicht mehr berechtigt, ebenfalls die Annahme rechtskräftig gewordenen Entscheidung dieser der Erbschaft anzufechten, da die Anfechtungs- Vorbehalt nicht mehr nachgeholt werden. Es tritt frist von sechs Wochen (§ 1954 BGB) ab Kenntnis also automatisch eine unbeschränkte Haftung der Überschuldung – diese Kenntnis hatte S hier ein. Es handelt sich hier um eine typische Re- aufgrund der Mitteilung des Betreuers bereits im gressfalle für Anwälte. Juli 2020 – zum Zeitpunkt der Klageandrohung im September bereits verstrichen ist. Die Optionen, 6. Praxistipp: Richtiges Verhalten bei die S verbleiben, um seine Haftung doch noch zu Zweifeln an der Werthaltigkeit des reduzieren, werden im Nachfolgenden dargestellt. Nachlasses Bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit des Nach- 5. Möglichkeiten zur Reduzierung der lasses, sollte die als Erbe berufene Person die Zeit Haftung auf den Nachlass von maximal sechs Wochen ab Kenntnis des Erb- Ist die Ausschlagungsfrist versäumt und auch ei- falls und ihrer Berufung nutzen, um zu klären, ob der ne Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht Nachlass tatsächlich überschuldet oder doch wert- möglich, haftet der Erbe unbeschränkt, also nicht haltig ist. Sie sollte insbesondere keine Handlungen nur mit der Erbschaft (§ 1958 BGB), sondern auch vornehmen, aus denen geschlossen werden könnte, mit dem Eigenvermögen. Er kann aber seine Haf- dass sie die Erbschaft angenommen hat, weil eine tung auf den Nachlass beschränken, indem er Ausschlagung einer bereits angenommenen Erb- schaft ausscheidet (§ 1943 BGB). Die Gefahr einer • die Anordnung der Nachlassverwaltung bean- konkludenten Annahme einer Erbschaft besteht tragt (§§ 1975, 1988 BGB), nach der Rechtsprechung insbesondere bei: VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 31
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