VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg

 
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VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
VERBANDSNACHRICHTEN
AU S G A B E 4 | 2 0 2 0

BERUFSRECHT
Vergütung in Corona-Zeiten, S. 39

BERUFSAUSÜBUNG
Excel-Arbeitshilfe Urlaubsplanung S. 27

ARBEITS- UND SOZIAL-
VERSICHERUNGSRECHT
Beurteilung mitarbeitender
GmbH-Gesellschafter, S. 55

Das Magazin des
Steuerberaterverbandes
Hamburg
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

INHALTSVERZEICHNIS

AUS DEM HAMBURGER VERBAND                                      STEUERRECHT
Gedanken zum Jahreswechsel                                6    Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung,
Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes          7    Teil 8                                                      41
Bezirksgruppenveranstaltungen 2021                        8    Verlustberücksichtigung aus Gesellschafterdarlehen und
                                                               -bürgschaften                                                43
Steuerfachtag Personengesellschaften am 27.10.2020
                                                               Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im
im Hotel Grand Elysée                                      9
                                                               paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon 47
100jähriger Geburtstag unseres Mitglieds Waldemar Hoier   10
                                                               Achtung Fehlerquelle: Obacht beim Befüllen von Zeile 22 der
Vorstandssitzungen online                                 10   Umsatzsteuererklärung                                       48
Vom Vorstand und der Geschäftsführung wahrgenommene            Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme 49
Termine in der Zeit vom 21.09. bis 31.12.2020             12
                                                               Kindergeldanspruch im Rahmen eines Freiwilligendienstes
Verstorbene Mitglieder                                    12   „Erasmus+“                                                   50
Corona-Überbrückungshilfe – Gemeinsames Vorgehen von           Urenkel sind keine Enkel – auch nicht in der Schenkungsteuer 51
Politik und Berufsständen in Hamburg                      13   Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern                  52
Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit vom 21.09. bis
                                                               Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommen-
31.12.2020                                                14   steuererklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit          53

VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK                                   ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGRECHT
Termine – Vorträge                                             Entgeltfortzahlung im Falle einer Viruserkrankung und deren
  Präsenzseminare                                         15   versicherungsrechtliche Auswirkungen                        54
  LIVE-Online-Seminare                                    21
                                                               Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden
                                                               Gesellschaftern einer GmbH, die nicht zur Geschäftsführung
VOM DSTV                                                       bestellt sind                                              55
Lange erwartet: Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens         Änderungen bei den Arbeitgeberprüfungen der
zu § 8d KStG liegt auf dem Tisch                       25      Rentenversicherungsträger                                    57
                                                               Neues Krankenkassenwahlrecht ab 1. Januar 2021               60
BERUFSAUSÜBUNG
Abwesenheitsübersicht 2021 – Urlaubsplanung in der Kanzlei
                                                               KLEINANZEIGEN                                                64
auf einen Blick                                           27
Die Ausschlagung einer Erbschaft                          29   LITERATURHINWEISE                                            66
Wegen guter Führung langjährig geblieben…                 35
Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig            38   IMPRESSUM                                                    18

BERUFSRECHT                                                    BEILAGENHINWEIS
Vergütung in Corona-Zeiten – der Steuerberater zwischen        Aktuelles Steuerrecht von C.H.Beck – Herbst 2020
Probono- und Corona-Beratung                              39   DStR – Deutsches Steuerrecht vom Verlag C.H.Beck

                                                                                                     VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020    3
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

                       VERANSTALTUNGSÜBERSICHT DER BEZIRKSGRUPPEN
                       (DIESER PLAN IST VORLÄUFIG. PLANÄNDERUNGEN TEILEN WIR IHNEN PER E-MAIL MIT!)

                          BEZIRKSGRUPPE
                                                                                         JANUAR 2021     FEBRUAR 2021
                          Veranstaltungsbeginn jeweils um 18.00 Uhr

                          BERGEDORF                                                          Keine          Do., 25.02.
                          Versammlungsort: LOLA Kulturzentrum e.V.,                      Veranstaltung          Aktuelles
                          Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg                                         Körperschaftsteuerrecht
                          Tel. 040 7247735
                          Bezirksgruppenleiterin: Marina Wiedenroth, StBin                                  Dipl.-Finw. (FH)
                          Südring 20, 21465 Wentorf                                                         Susanne Leppin
                          Tel. 040 81974830, Fax 040 819748329                                              Betriebsprüferin
                                                                                                           FA Hamburg-Mitte

                          MITTE                                                              Keine           Keine
                          Versammlungsort: Hotel Ambassador,                             Veranstaltung   Veranstaltung
                          Heidenkampsweg 34, 20097 Hamburg
                          Tel. 040 2388230
                          Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Kfm. Holger Niemitz, StB
                          Wacholderweg 25, 21629 Neu Wulmstorf
                          Tel. 040 7005338

                          NORD                                                               Keine          Di., 23.02.
                          Versammlungsort: Restaurant „The Locks“,                       Veranstaltung        Aktuelles
                          Marienhof 6, 22399 Hamburg                                                       Umsatzsteuerrecht
                          Tel. 040 6116600
                          Bezirksgruppenleiterin: Dipl.-Kfm. Andrea Möller, StBin
                          Senke 19, 22393 Hamburg                                                             Dipl.-Finw. (FH)
                          Tel. 040 60096687, Fax 040 60096686                                                Wolfgang Butzlaff
                                                                                                         FA für Großunternehmen

                          OST                                                                Keine          Di., 16.02.
                          Versammlungsort: Clubhaus SC Condor,                           Veranstaltung         Aktuelles
                          Berner Heerweg 188, 22159 Hamburg                                              Einkommensteuerrecht
                          Tel. 040 6451848
                          Bezirksgruppenleiter: Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Stefan Ihde, StB
                          Raaschwisch 15, 22043 Hamburg                                                       Dipl.-Finw. (FH)
                          Tel. 040 6547040, Fax 040 6534573                                                   Martin Sieden
                                                                                                         FA für Großunternehmen

                          SÜD                                                                Keine         Mo., 22.02.
                          Versammlungsort: Privathotel Lindtner,                         Veranstaltung         Aktuelles
                          Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg                                           Einkommensteuerrecht
                          Tel. 040 790090
                          Bezirksgruppenleiter: Ralf Cordes, StB
                          Hölertwiete 8, 21073 Hamburg                                                        Dipl.-Finw. (FH)
                          Tel. 040 75666530, Fax 040 75666524                                                 Martin Sieden
                                                                                                         FA für Großunternehmen

                          WEST                                                               Keine          Mi., 03.02.
                          Versammlungsort: Röperhof                                      Veranstaltung    Aktuelles zur AO/FGO
                          Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg
                          Tel. 040 8811200
                          Bezirksgruppenleiterin: Daniela Ebert, StBin
                          Holstenplatz 18, 22765 Hamburg
                          Tel. 040 4316650, Fax: 040 43166544                                                 Alice Siegert
                                                                                                           FA Hamburg-Altona

                          Steuerberaterverband Hamburg e. V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg

4   VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG

    MÄRZ 2021                   APRIL 2021                      MAI 2021                      JUNI 2021

    Do., 25.03.                  Do., 29.04.                   Do., 20.05.                    Do., 24.06.
        Aktuelles             Das Steuerberatermandat            Aktuelles                  Aktuelles zur AO/FGO
  Einkommensteuerrecht              in der Krise              Umsatzsteuerrecht

      Dipl.-Finw. (FH)           Dr. Martin Heidrich        Dipl.-Finw. Sven Wagner
      Martin Sieden                 Rechtsanwalt           Nordeutsche Akademie für             Alice Siegert
 FA für Großunternehmen      Taylor Wessing PartG mbB      Finanzen und Steuerrecht          FA Hamburg-Altona

      Keine                      Mo., 12.04.                   Mo., 03.05.                    Mo., 07.06.
  Veranstaltung                      Aktuelles                 Betriebsprüfung/          Aktuelles zum Insolvenzrecht
                               Einkommensteuerrecht             Steuerfahndung                für Steuerberater

                                                               Dipl.-Finw. (FH)
                                                                Frank Stendel                Friedrich Kraft von
                                    Holger Zabel             Steuerberater/RA/              Kaltenborn-Stachau,
                                 FA Hamburg-Hansa          FAHandelsRGes.R/FAStR         Rechtsanwalt, FAInsolvenzR

     Di., 30.03.                  Di., 27.04.                  Di., 25.05.                    Di., 22.06.
  Scheinselbständigkeit              Aktuelles            Aktuelles zum Insolvenzrecht      Aktuelles zur AO/FGO
                               Einkommensteuerrecht            für Steuerberater

       Maren Meeves
       AOK Hamburg,                Dipl.-Finw. (FH)           Friedrich Kraft von
  Leiterin des Kompetenz-          Martin Sieden             Kaltenborn-Stachau,                Alice Siegert
 centers für Steuerberater    FA für Großunternehmen      Rechtsanwalt, FAInsolvenzR         FA Hamburg-Altona

     Di., 16.03.                  Di., 20.04.                  Di., 18.05.                    Di., 15.06.
        Aktuelles                Erbengemeinschaft/              Aktuelles                       Aktuelles
 Körperschaftsteuerrecht     Erbauseinandersetzung und        Umsatzsteuerrecht             Erbschaftsteuerrecht
                                    „Oder-Konten“
     Dipl.-Finw. (FH)        Dr. Claus-Henning Hollmann
     Susanne Leppin                  Rechtsanwalt                Dipl.-Finw. (FH)        Dipl.-Finw. Christian Saecker
     Betriebsprüferin             Dr. Andrea Kämper,            Wolfgang Butzlaff         FA für Verkehrsteuern und
    FA Hamburg-Mitte             Rechtsanwältin, StBin      FA für Großunternehmen                Grundbesitz

    Mo., 22.03.                  Mo., 26.04.                   Mo., 31.05.                    Mo., 21.06.
    Erbengemeinschaft/              Aktuelles                Scheinselbständigkeit                Aktuelles
Erbauseinandersetzung und        Umsatzsteuerrecht                                         Körperschaftsteuerrecht
       „Oder-Konten“
Dr. Claus-Henning Hollmann                                       Maren Meeves                  Dipl.-Finw. (FH)
        Rechtsanwalt               Dipl.-Finw. (FH)              AOK Hamburg,                  Susanne Leppin
     Dr. Andrea Kämper,           Wolfgang Butzlaff         Leiterin des Kompetenz-            Betriebsprüferin
    Rechtsanwältin, StBin     FA für Großunternehmen       centers für Steuerberater          FA Hamburg-Mitte

    Mi., 17.03.                  Mi., 07.04.                   Mi., 05.05.                    Mi., 02.06.
       Aktuelles               Lebensversicherungen               Aktuelles                  Mitarbeiterführung
    Umsatzsteuerrecht               im Erbfall              Einkommensteuerrecht            (Diskussionsrunde zu
                                                                                              Personalthemen)

      Dipl.-Finw. (FH)                                           Dipl.-Finw. (FH)
     Wolfgang Butzlaff       Dr. Claus-Henning Hollmann          Martin Sieden
 FA für Großunternehmen              Rechtsanwalt           FA für Großunternehmen         Dipl.-Psych. Sabine Funk

                                                                                                                VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020   5
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       GEDANKEN ZUM JAHRESWECHSEL

                       Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,                  in sehr kurzer Zeit mit den Referenten Live-Online-
                                                                              Seminare veranstaltet. Bei vielen der Teilnehmer
                       als ich mir vor genau einem Jahr überlegte, wel-       sind die Veranstaltungen gut angekommen und sie
                       che Themen für das Vorwort der Verbandsnach-           wünschen sich, dass diese beibehalten werden. Wir
                       richten Dezember 2019 relevant sein könnten, war       werden im Jahr 2021 und auch danach weiterhin
                       Corona noch eine große Unbekannte. Nunmehr ist         diverse Online-Seminare durchführen. Sobald es die
                       es sogar zum „Wort des Jahres 2020“ gekürt wor-        Zeit erlaubt, freuen wir uns natürlich auch wieder
                       den. Keiner konnte sich vorstellen, wie sich das       auf die Durchführung von Präsenzveranstaltungen.
                       Leben in diesen zwölf Monaten verändern wird.          Wir möchten, dass jedes unserer Mitglieder das für
                                                                              sich passende Angebot in der Fortbildung findet.
                       Viele für uns selbstverständliche Dinge wie Restau-
                       rant-, Theater-, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und    Ich wünsche Ihnen, liebe Mitglieder, dass Sie und
                       sich mit Freunden treffen sind in der gewohnten        Ihre Familien gesund bleiben, genauso wie Ihre
                       Form nicht mehr möglich. Beruflich haben wir von       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und dass der
                       Seiten der Politik weitere Aufgaben übertragen be-     Corona-Impfstoff zum Jahreswechsel zur Verfü-
                       kommen, angefangen mit den temporären Umsatz-          gung stehen wird, damit wir dann im Laufe des
                       steuersenkungen, über Kurzarbeitergeldanträge,         Jahres wieder ein Leben ohne große Einschrän-
                       über Überbrückungshilfe 1 und 2 sowie der Novem-       kungen haben werden.
                       berhilfe. Ferner werden nun auch noch die Dezem-
                       berhilfe und die Überbrückungshilfe 3 hinzukom-        Bei meinen Vorstandskollegen, dem Geschäfts-
                       men. Dieses und unsere tägliche Arbeit in der          führer und den Mitarbeiterinnen bedanke ich
                       Zusammenarbeit mit den Mandanten in dieser             mich sehr herzlich für die sehr gute und konstruk-
                       schwierigen Zeit haben unseren Berufsstand, zu-        tive Zusammenarbeit, mit dem Wunsch, dass es
                       sammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,      auch im Jahr 2021 so sein wird.
                       vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Die Steu-
                       erberaterverbände und die Steuerberaterkammern         Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich ein
                       versuchen nunmehr gemeinsam, zumindest für die         schönes Weihnachtsfest und ein friedliches gesun-
                       Abgabe der Steuererklärungen 2019 eine Fristver-       des Jahr 2021, verbunden mit dem großen Wunsch,
                       längerung bis zum 31.05.2021 zu erreichen.             dass wir uns bald wieder persönlich sehen können.

                       Der Hamburger Steuerberaterverband hat Corona
                       auch als Chance gesehen und ich freue mich, dass       Ihr
                       die schon bei meiner Vorstellung zur Kandidatur für
                       die Präsidentschaft angedachten Online-Seminare
                       nunmehr auch wirklich angeboten werden. Die Mit-
                       arbeiterinnen der Geschäftsstelle und der Ge-          Andreas Schneier
                       schäftsführer haben diese Möglichkeit genutzt und      Präsident

6   VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES STEUERBERATERVERBANDES

Die Mitgliederversammlung des Steuerberater-          wand in der Verbandsgeschäftsstelle geführt. Herr
verbandes haben wir aufgrund der Corona-Pan-          Schneier bedankte sich für den erfolgreichen Ein-
demie in diesem Jahr – etwas später als üblich –      satz der Mitarbeiter. Weiter stellt er dazu fest, dass
am 30. September 2020 durchgeführt.                   der Verband die Live-Online-Seminare – auch nach
                                                      Überwindung der Krise – dauerhaft anbieten wird.
Präsident Andreas Schneier eröffnete die Ver-
sammlung und begrüßte 27 Mitglieder. Er stellte       Vizepräsident und Schatzmeister Volker Höpfl
fest, dass zur Wahrung der vorgeschriebenen           legte den Jahresabschluss 2019 vor und stellte
Mindestabstände als Veranstaltungsort die Elb-        diesen zur Aussprache. Nach dem anschließen-
kuppel im Hotel Hafen Hamburg ausgewählt              den Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Ab-
worden ist, die unter diesen besonderen Bedin-        schluss einstimmig genehmigt und der Vorstand
gungen 72 Teilnehmer fasst. Damit konnten un-         ebenfalls einstimmig entlastet.
ter den Teilnehmern großzügige Abstände einge-
halten werden.                                        Die Mitgliederversammlung setzte sodann den
                                                      Regel-Mitgliedsbeitrag für 2020 unverändert
Herr Schneier berichtete über die Tätigkeit des       auf 200,00 Euro und den ermäßigten Beitrag
Vorstandes im Jahr 2019 und verwies dabei auch        auf 130,00 Euro, jeweils zzgl. der gesetzlichen
auf den umfassenden Geschäftsbericht.                 Umsatzsteuer, einstimmig fest.

Weiterhin berichtete Herr Schneier über aktuelle      Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung
Entwicklungen im Verband. Die Auswirkungen der        die Aufwandsentschädigungen und die Reisekos-
Pandemie waren ab März 2020 für den Verband           tenvergütungen für den Vorstand – in der Höhe
sehr deutlich spürbar. Mehr als 40 Präsenz-Semin-     unverändert – einstimmig beschlossen.
artermine mussten alleine bis Juni 2020 abgesagt
und sodann neu geplant werden. Weiterhin hat der      In seinen Schlussworten bedankte sich Herr
Verband ab dem 25. März 2020 damit begonnen,          Schneier bei den anwesenden Mitgliedern für ihre
eine Vielzahl von Live-Online-Seminaren anzubieten.   Teilnahme an der etwa eine Stunde dauernden
Dieses alles hat zu einem erheblichen Arbeitsauf-     Versammlung.

                                                                                                     VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020   7
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       BEZIRKSGRUPPENVERANSTALTUNGEN 2021

                       Die Bezirksgruppenveranstaltungen möchten              nur mit reduzierten Teilnehmerzahlen genutzt wer-
                       wir im Jahr 2021 wieder an den gewohnten               den. Die Veranstaltungsübersicht der Bezirksgrup-
                       Veranstaltungsorten durchführen.                       pen auf den Seiten 4 und 5 dieser Verbandsnach-
                                                                              richten ist demnach als vorläufig zu betrachten.
                       Dem Vorstand ist es ein wichtiges Anliegen, die
                       Fortbildung in den Bezirksgruppen und den damit        Wir werden – sobald es wieder los geht – für die
                       verbundenen kollegialen Austausch nach der lan-        Bezirksgruppenveranstaltungen die jeweiligen
                       gen Pause seit März 2020 möglichst bald wieder         Mitglieder für jede Veranstaltung gesondert per
                       aufzunehmen.                                           E-Mail einladen. Sollte eine Veranstaltung nicht
                                                                              stattfinden, werden wir die davon betroffenen Be-
                       Anhand der aktuellen Corona-Lage werden wir            zirksgruppenmitglieder darüber benachrichtigen.
                       laufend prüfen, ob überhaupt und in welcher
                       Form die Bezirksgruppenveranstaltungen tatsäch-        Für eine Teilnahme in 2021 wird zwingend eine
                       lich durchgeführt werden können. Teilweise ha-         namentliche Online-Anmeldung über den Link in
                       ben uns die Betreiber der Veranstaltungsorte           der Einladungs-E-Mail erforderlich sein. Nur an-
                       schon mitgeteilt, dass diese mindestens bis Ende       gemeldete Mitglieder dürfen dann an den Bezirks-
                       Januar 2021 geschlossen sind. Weiterhin gehen          gruppenveranstaltungen teilnehmen. Teilnehmer,
                       wir davon aus, dass sich im Januar 2021 die die        die sich im Vorfeld nicht schriftlich angemeldet
                       Corona-Lage noch nicht verbessert haben wird,          haben, müssen leider abgewiesen werden. Die-
                       so dass Bezirksgruppenveranstaltungen frühes-          ses wäre für alle Beteiligten eine sehr unangeneh-
                       tens ab Februar 2021 durchgeführt werden. Wir          me Situation. Wir bitten daher alle Mitglieder ein-
                       werden alle Mitglieder per E-Mail darüber infor-       dringlich, nicht unangemeldet zu erscheinen und
                       mieren, wann wir in 2021 wieder starten werden.        danken vorab für Ihr Verständnis.

                       Wir bitten bereits heute schon um ihr Verständ-        Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, ist das
                       nis, dass es an der einen oder anderen Stelle zu       Teilnehmerkontingent erschöpft.
                       kurzfristigen Änderungen kommen kann. Die Pla-
                       nung und Durchführung von Präsenzveranstaltun-         Wir bitten die Mitglieder darum, sich nur anzu-
                       gen ist in heutigen Zeiten leider mit einigen Un-      melden, wenn sie sicher teilnehmen möchten.
                       wägbarkeiten und möglichen Enttäuschungen für          Andernfalls würde die Nichtteilnahme oder auch
                       die Teilnehmer verbunden. Die Räume können             eine kurzfristige Absage dazu führen, dass die
                       z. B. voraussichtlich nicht mit den auf den Bezirks-   wenigen Plätze nicht weiter vergeben werden
                       gruppenversammlungen jeweils üblichen, sondern         können und leer bleiben.

8   VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

STEUERFACHTAG PERSONENGESELLSCHAFTEN
AM 27.10.2020 IM HOTEL GRAND ELYSÉE

                                                      menen Erbfolge, Vorbehaltsnießbrauch bei Mit- Von
                                                      unternehmerschaften, Aufnahme von Gesell- Claudia Greibke
                                                      schaftern in Mitunternehmerschaften, drohende
                                                      Gewerblichkeit bei nicht-gewerblichen Personen-
                                                      gesellschaften, Neues zur erweiterten Gewerbe-
                                                      steuerkürzung und zur Realteilung behandelt.

                                                      Gestaltungshinweise für doppelstöckige Personen-
                                                      gesellschaften und zum Erbschaft- und Schen-
                                                      kungsteuerrecht ermöglichen uns die aktive Bera-
                                                      tung unserer Mandanten.
Am 27. Oktober 2020 durften wir im großen Fest-
saal des Elysée Hotels unsere hochkarätigen Refe-     Als Vorsitzender Richter am BFH hat uns Mein-
renten Dr. Reinhard Geck, Notar, Dr. Martin Strahl,   hard Wittwer die Rechtsprechungsentwicklungen
Steuerberater und Meinhard Wittwer, Vorsitzender      aus Bundesrichtersicht durch die Darstellung
Richter am BFH sowie knapp 90 Teilnehmer zum          von aktuellen BFH-Urteilen, u. a. zur endgültigen
Steuerfachtag Personengesellschaften begrüßen.        Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung, Kapi-
                                                      talbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II,
Wir freuen uns, dass wir diese traditionelle Veran-   Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom
staltung als Präsenzseminar durchführen konn-         Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der
ten. Die Raumgröße des Ballsaals und die profes-      KG sowie Tonnagebesteuerung vermittelt.
sionelle Organisation des Hotelpersonals haben
uns die Einhaltung des Sicherheitsabstandes und       Das Seminar ist auch als Pflichtfortbildung für
aller Hygieneauflagen ermöglicht.                     den Fachberater für Unternehmensnachfolge
                                                      anerkannt.
In unserer täglichen Beratungspraxis nehmen die
Beratung von Personengesellschaften und ihrer
Gesellschafter einen großen Anteil ein und stellen
hohe Anforderungen an unser Fachwissen. Die
Rechtslage ist komplex, daher ist die Kombinati-
on der Referenten vom Notar über den Steuerbe-
rater bis zum BFH-Richter ideal, um Beratungs-
wissen zu aktualisieren und Gestaltungsanregun-
gen zu erhalten.

Inhaltlich wurden u. a. die Neufassung des BMF-
Schreibens zu § 6 Abs. 3 EstG zur vorweggenom-

                                                                                                 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020   9
VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 4 | 2020 - Steuerberaterverband Hamburg
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       100JÄHRIGER GEBURTSTAG UNSERES MITGLIEDS WALDEMAR HOIER

                       Wir gratulieren unserem Mitglied Waldemar
                       Hoier sehr herzlich zu seinem 100. Geburtstag!

                       Zu diesem besonderen Anlass überreichte Präsident
                       Andreas Schneier dem Jubilar einen Blumen-
                       strauß, verbunden mit den besten Wünschen
                       des Vorstandes. Erstmalig konnten wir einem
                       Verbandsmitglied zu seinem 100. Geburtstag gra-
                       tulieren. Wir freuen uns sehr darüber, dass uns
                       ein Mitglied so lange die Treue hält. Herr Hoier
                       und seine Frau bedankten sich für den Besuch.
                       Beide erfreuen sich guter Gesundheit.

                       VORSTANDSSITZUNGEN ONLINE

                                                                           gungen im Vergleich zur sonst üblichen Präsenz-
                                                                           sitzung durchführen. Auch eine längere Dauer des
                                                                           Online-Meetings ist mit dieser Software möglich.

                                                                           Ich erlaube mir Ihnen mit einem Schmunzeln zu be-
                                                                           richten, dass wir älteren Vorstandsmitglieder (Ü50)
                                                                           fast alle den Einsatz dieses Tools vorher getestet
                                                                           hatten, um zu Sitzungsbeginn keine technischen
                                                                           Pannen zu riskieren. Unsere jüngeren Kollegen
                                                                           mussten sich für ihre technischen Anfangsproble-
                       Unsere Vorstandssitzung am 3. November 2020         me daher entsprechende Kommentare anhören. Ich
                       fand zum ersten Mal coronabedingt virtuell statt.   selbst muss allerdings noch üben, in die Kamera zu
                                                                           winken und zeitgleich ein Foto hinzubekommen.
                       Dank der guten technischen Organisation unserer
                       Geschäftsstelle konnten wir mit der Software        Wie schön zu sehen, dass wir auch als virtuelles
                       GoToMeeting unsere Sitzung ohne Beeinträchti-       Team im Vorstand „funktionieren“.

10 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
                       WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT
                       VOM 21.09.2020 BIS 31.12.2020

                       23.-24.09.                                                 29.10.
                       Deutscher Steuerberaterverband e.V.,                       Steuerberaterkammer Hamburg KdöR,
                       Geschäftsführersitzung in Scharbeutz                       Kammerversammlung (Andreas Schneier)
                       (Thomas Volkmann)
                                                                                  03.11.
                       28.09.                                                     Online-Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)
                       Deutscher Steuerberaterverband e.V.,
                       Verbändeforum IT in Hamburg (Daniela Ebert)                09.11.
                                                                                  Präsidiumssitzung (Präsidium, Thomas Volkmann)
                       30.09.
                       Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)               16.11.
                                                                                  Deutscher Steuerberaterverband e.V., Online-Sitzung
                       30.09.
                                                                                  des Rechts- und Berufsrechtsausschusses
                       Mitgliederversammlung (Vorstand, Thomas Volkmann)
                                                                                  (Volker Höpfl)
                       30.09.
                       Treffen der Präsidien und Geschäftsführer der              17.11.
                       Steuerberaterkammer Hamburg KdöR und des                   Deutscher Steuerberaterverband e.V.,
                       Steuerberaterverbandes Hamburg e.V. in der                 Online-Vorstands- und Geschäftsführersitzung
                       Geschäftsstelle der Kammer (Andreas Schneier,              (Andreas Schneier, Thomas Volkmann)
                       Volker Höpfl, Claudia Greibke, Christian Ladehoff,         10.-11.12.
                       Thomas Volkmann)                                           DATEV eG, Online-Vertreterversammlung
                       21.10.                                                     (Andreas Schneier, Volker Höpfl, Claudia Greibke,
                       Deutscher Steuerberaterverband e.V., Vorstandssitzung      Christian Ladehoff, Ralf Cordes, Daniela Ebert,
                       in Berlin (Andreas Schneier)                               Andrea Möller)
                       22.10.                                                     16.12.
                       Präsidiumssitzung (Präsidium, Thomas Volkmann)             Online-Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann)

                       VERSTORBENE MITGLIEDER

                                                                  Es verstarb unser Mitglied

                                                                      Werner Pfennig
                                                              * 25.01.1928      † 20.10.2020

                                            Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.

12 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFE – GEMEINSAMES VORGEHEN
VON POLITIK UND BERUFSSTÄNDEN IN HAMBURG

Bundestag und Bundesrat haben das Zweite Co-               Wirtschaft und Innovation Michael Westhage-
rona-Steuerhilfegesetz im Eiltempo verabschie-             mann, WPK-Landespräsident Udo Bensing, StBK-
det. Seit dem 10. Juli 2020 kann die vom Kon-              Präsident Stefan Blöcker sowie der StBV-Präsi-
junktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung             dent Andreas Schneier wurde begesprochen, wie
außerdem umfasste Überbrückungshilfe für klei-             die Schnittstelle für die Gewährung der Überbrü-
ne und mittlere Unternehmen beantragt werden.              ckungshilfe durch Wirtschaftsprüfer oder Steuer-
Wichtig ist, dass Unternehmen den Antrag nicht             berater in geeigneter Weise in Hamburg ausge-
selbst stellen können. Das Antragsverfahren wird           staltet werden kann.
durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
durchgeführt (seit dem 10. August 2020 auch                Mit einem gemeinsamen Aufruf an alle Berufsange-
durch Rechtsanwälte). Sie haben die geltend zu             hörigen in Hamburg wurden diese gebeten, ihre
machenden Umsatzrückgänge und fixen Kosten                 Funktion als Compliance-Instanz verantwortungs-
auf Plausibilität zu prüfen.                               voll wahrzunehmen, indem sie als besonders qua-
                                                           lifizierte Berufsträger die Antragsqualität massiv
In einer Schaltkonferenz am 31. Juli 2020 mit              verbessern, das Verfahren beschleunigen und da-
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Senator für             bei helfen, Missbrauch wirksam zu verhindern.

(v. li.) Andreas Schneier, Präsident StBV Hamburg; Michael Westhagemann, Wirtschaftssenator Hamburg;
Stefan Blöcker, Präsident StBK Hamburg; Udo Bensing, Landespräsident WPK Hamburg;
Dr. Andreas Dressel, Senator der Finanzbehörde Hamburg                   Bildnachweis: Finanzbehörde Hamburg

                                                                                                       VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 13
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND

                       NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN
                       IN DER ZEIT VOM 21.09.2020 BIS 31.12.2020

                                       Beeker, Florian                               Jahnke, Susanne
                                    Mundsburger Damm 20                            B.A., Steuerberaterin
                                      22087 Hamburg                                Seuerberatung Jahnke
                                                                                       Reherweg 1 b
                                          EBS GmbH                                  22958 Kuddewörde
                                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                 Steuerberatungsgesellschaft                    Mai & Bierod Steuerberater
                                      Großer Burstah 42                         Partnerschaftsgesellschaft
                                       20457 Hamburg                                Kattrepelsbrücke 1
                                                                                     20095 Hamburg
                                          Giza, Sönke
                                   Dipl.-Kfm., Steuerberater                          Petrus, Kirsten
                                        Jürgensallee 40                               Steuerberaterin
                                        22609 Hamburg                                  Hansa-Consult
                                                                                 Richard-Wagner-Straße 1 a
                                   GLAESER TAX GmbH                                   18055 Rostock
                                Steuerberatungsgesellschaft
                            Herrn Benjamin Gläser, Steuerberater                      Rissling, Artur
                                    Heidenkampsweg 58                                     LL.M.
                                      20097 Hamburg                                    Lotharstr. 15
                                                                                      22041 Hamburg
                                       Grundt, Jennifer
                                       Grotenbleken 8                              S & G Steuerberater
                                       22391 Hamburg                          Partnerschaftsgesellschaft mbB
                                                                                       Armgartstr. 2
                                         Hansen, Britt                               22087 Hamburg
                                  Dipl.-Kffr., Steuerberaterin
                                         Isestraße 13                                  Turunen, Sari
                                        20144 Hamburg                                 Dipl.-Kffr., LL.M.
                                                                                     Zickzackweg 30 d
                                     Heeg, Hans-Joachim                               22605 Hamburg
                                      Steuerberater RA
                                     Winterhuder Weg 78                              Vickermann, Manuela
                                       22085 Hamburg                    Dipl.-Wi.Jur. (FH) BComEcon., Steuerberaterin
                                                                                         Johnsallee 60
                                    Krautwald, Susanne                                  20148 Hamburg
                               Dipl.-Bw. (FH), Steuerberaterin
                       c/o LEGALES Backes Krautwald StB RAe PartG mbB     Weiß Steuerberatungsgesellschaft mbH
                                  Eppendorfer Landstr. 33                              Forstweg 4
                                      20249 Hamburg                                   21423 Winsen

14 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

TERMINE UND VORTRÄGE

PRÄSENZSEMINARE

UMSATZSTEUER BINNENMARKT – AUSLANDSSACHVERHALTE
Termin:               11.01. und 14.01.2021
                      09:00 -12:00 Uhr
                      JETZT ONLINE!

Referent:             Jürgen R. Schott, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Buckow

DIE GMBH & CO. KG – BERATUNG 2019/2020
Termin:               18.01.2021
                      09:00 -17:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss

LOHNSTEUER/REISEKOSTEN
Termin:               27.01.2021
                      09:00 -13:00 Uhr
                      Hotel Grand Elysée

Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020
Termin:               28.01.2021
                      09:00 -16:00 Uhr
                      Ameron Hotel Speicherstadt

Referent:             Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020
Termin:               01.02.2021
                      09:00 -16:00 Uhr
                      Empire Riverside Hotel

Referent:             Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover

                                                                               VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 15
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020
                        Termin:               02.02.2021
                                              09:00 -16:00 Uhr
                                              Hotel Hafen Hamburg

                        Referent:             Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover

                        INTERNATIONALES STEUERRECHT – BASISWISSEN FÜR PRAKTIKER
                        Termin:               10.02.2021
                                              09:00 -17:00 Uhr
                                              Hotel Hafen Hamburg

                        Referent:             Prof. Dr. Markus Peter, StB, Aalen

                        BESTEUERUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN
                        Termin:               12.02.2021
                                              09:00 -13:00 Uhr
                                              Hotel Hafen Hamburg

                        Referent:             Dr. Norbert Mückl, RA, StB, München

                        LEHRGANG FACHASSISTENT/IN LOHN UND GEHALT 2021
                        Termin:               12.02.2021-10.01.2022
                                              Fr, 15:30-19:30 Uhr und Sa, 09.00-16:00 Uhr
                                              Stiftung Grone Schule

                        Referenten:           Sven-Brydes Meier, RA + Notar
                                              Maren Meeves, Krankenkassenfachwirtin, AOK Rheinland/Hamburg
                                              Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Sieden, Konzernprüfung, Finanzverwaltung Hamburg
                                              Dipl.-Finanzwirt (FH) Rainer Schleiffarth, Dozent an der Norddeutschen
                                              Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg

                        UMSETZUNG DES BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZES IN DER PRAXIS
                        Termin:               16.03.2021
                                              09:00 -13:00 Uhr
                                              InterCity Hotel Hamburg

                        Referent:             Dr. Knut Weißflog

16 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG 2020 & STEUERBILANZ 2020
Termin:              18.03.2021
                     09:00 -17:00 Uhr
                     Hotel Hafen Hamburg

Referent:            Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020
Termin:              22.03.2021
                     09:00 -16:00 Uhr
                     Hotel Hafen Hamburg

Referent:            Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020
Termin:              23.03.2021
                     09:00 -16:00 Uhr
                     Hotel Hafen Hamburg

Referent:            Manfred Keil, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Hannover

EINSTIEG FÜR HOCHSCHULABSOLVENTEN / 2-WOCHEN-KURS STEUERRECHT
Termin:              12.04.2021 bis 23.04.2021
                     Mo – Fr, 09:00-17:30 Uhr
                     Bucerius Law School

Referenten:          Antje Faaß, Steuerberaterin, Rostock
                     Meike Hass´l, Steuerberaterin, Wedel
                     Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Sieden, Drestedt

AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Termin:              12.04.2021
                     09:00 -16:00 Uhr
                     Hotel Hafen Hamburg

Referent:            Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz

JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG 2020 & STEUERBILANZ 2020
Termin:              27.04.2021
                     09:00 -17:00 Uhr
                     Hotel Hafen Hamburg

Referent:            Wolfram Gärtner, Dipl.-Finanzwirt, Neuss

                                                                                     VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 17
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        TERMINE DER VORTRAGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ IN 2021
                        1/2021

                        Termin:                                 24.03.2021
                                                                09:00 -12:30 Uhr
                                                                Hotel Hafen Hamburg
                        Referenten:                             Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                                                Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf
                        Termin:                                 24.03.2021
                                                                14:00 -17:30 Uhr
                                                                Hotel Hafen Hamburg
                        Referenten:                             Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                                                Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf
                        Termin:                                 25.03.2021
                                                                09:00 -12:30 Uhr
                                                                Online
                        Referenten:                             Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität Hamburg
                                                                Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, StB, Troisdorf
                        Termin:                                 30.03.2021
                                                                09:00 -12:30 Uhr
                                                                Hotel Hafen Hamburg
                        Referenten:                             Dr. Michael Messner, RA, FAStR, FAErbR, Notar, Hannover
                                                                Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Hannover

                        IMPRESSUM

                        Präsidium                                                           Herausgeber
                        StB Andreas Schneier, Präsident                                     Steuerberaterverband Hamburg e. V.
                        StB/RA Volker Höpfl, Vizepräsident, Schatzmeister                   Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg
                        StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke                              Telefon: 040 413447-0, Telefax: 040 41344759
                        StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff                                info@steuerberaterverband-hamburg.de
                                                                                            www.steuerberaterverband-hamburg.de
                        Weitere Vorstandsmitglieder                                         Verantwortlich für den Inhalt:
                        StB Ralf Cordes                                                     StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke
                        StBin Daniela Ebert
                        StB Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Stefan Ihde                               Alle Angaben ohne Gewähr
                        StBin Dipl.-Kfm. Andrea Möller                                      Layout und Druck: Wertdruck, 22145 Hamburg
                        StB Dipl.-Kfm. Holger Niemitz                                       Ausgabe 4|2020, Dezember 2020
                        StBin Marina Wiedenroth

                       Fotos: stock.adobe.com

18 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

TERMINE VERANSTALTUNGSREIHE „AKTUELLES STEUERRECHT
FÜR STEUERBERATER UND QUALIFIZIERTE MITARBEITER“
3-2020/21

Termine:               06.02.2021, 09:00 -13:00 Uhr
                       Radisson Blu Hotel
                       oder
                       08.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                       Online
                       oder
                       08.02.2021, 15:00 -19:00 Uhr
                       Hotel Hafen Hamburg
Referent:              Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg
4-2020/21

Termine:               17.04.2021, 09:00 -13:00 Uhr
                       Hotel Grand Elysée
                       oder
                       19.04.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                       Online
                       oder
                       19.04.2021, 15:00 -19:00 Uhr
                       Hotel Hafen Hamburg
Referent:              Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Perschon, StB, Escheburg

TERMINE SEMINARREIHE „AKTUELLE BFH-RECHTSPRECHUNG“
URTEILSDISKUSSION MIT BUNDESRICHTERN
GEWINNEINKÜNFTE UND BILANZSTEUERRECHT

Termin:                22.02.2021
                       15:30 -19:00 Uhr
                       Bucerius Law School

Referent:              Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München

RUND UM DEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

Termin:                19.04.2021
                       15:30 -19:00 Uhr
                       Bucerius Law School

Referent:              Dr. Nils Trossen, Richter am Bundesfinanzhof, München

                                                                                         VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 19
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        TERMINE JAHRES-ABONNEMENT „PRAKTIKER-SEMINARE 2021 FÜR KANZLEIMITARBEITER“
                        1/2021 – UMSATZSTEUER

                        Termine:                15.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                                                Empire Riverside Hotel
                                                oder
                                                22.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                                                Hotel Hafen Hamburg
                                                oder
                                                23.02.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                                                Online

                        Referent:               Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Krause, Celle

                        2/2021 – EINKOMMENSTEUER

                        Termine:                15.04.2021, 09:00 -12:30 Uhr
                                                Online
                                                oder
                                                20.04.2021, 09:00 –12:30 Uhr
                                                Hotel Grand Elysée
                                                oder
                                                26.04.2021, 09:00 –12:30 Uhr
                                                Hotel Hafen Hamburg

                        Referent:               Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Troisdorf

                        LEHRGÄNGE FÜR AUSZUBILDENDE ZUM/ZUR STEUERFACHANGESTELLTEN
                        AZUBI-CRASHKURS ZUR VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHANGESTELLTEN-PRÜFUNG IM APRIL 2021

                        Termine:                04.03. bis 09.03.2021
                                                08:30 –17:30 Uhr
                                                Grone-Schule

                        Referent:               Dipl.-Finanzwirt (FH) Holger Bojara

                        AZUBI-KURS ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG IM NOVEMBER 2021

                        Termine:                04.05.2021
                                                17:45 –20:00 Uhr
                                                Grone-Schule

                        Referenten:             Meike Hass’l, Steuerberaterin, Hamburg
                                                Dipl.-Finanzwirt(FH) Tom Hellmann, Hamburg
                                                Dipl.-Finanzwirt(FH) Matthias Lüders, Hamburg
                                                Maik Woywod

20 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

LIVE-ONLINE-SEMINARE

LOHNSTEUER/REISEKOSTEN
Termin:                08.01.2021
                       09:00 –12:30 Uhr

Referent:              Michael Seifert, Dipl.-Finw., Steuerberater, Troisdorf

DER WEG IN UND DURCH DIE DIGITALISIERUNG FÜR FORTGESCHRITTENE
Termin:                19.01., 26.01., 01.02. und 09.02.2021 (4 Termine)
                       09:00 –13:00 Uhr

Referent:              Vanessa Halwaß, Berlin

EXCEL – GRUNDLAGEN
Termin:                25.01.2021
                       09:00 –12:00 Uhr

Referent:              Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

EXCEL -AUFBAUKURS
Termin:                26.01.2021
                       09:00 –12:00 Uhr

Referent:              Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO)
Termin:                29.01.2021
                       09:00 –10:30 Uhr

Referent:              Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg

EXCEL – GRUNDLAGEN
Termin:                01.02.2021
                       09:00 –12:00 Uhr

Referent:              Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

EXCEL – AUFBAUKURS
Termin:                02.02.2021
                       09:00 –12:00 Uhr

Referent:              Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

                                                                                VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 21
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        BESTEUERUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN
                        Termin:               03.02.2021
                                              09:30 –12:30 Uhr

                        Referent:             Dr. Dr. Norbert Mückl, RA, StB, München

                        AKTUELLE UMSATZSTEUER (1 X PRO QUARTAL)
                        Termin:               04.02.2021
                                              09:30 –11:00 Uhr

                        Referent:             Andreas Fietz, Dipl.-Wi.Jur., Steuerberater, München

                        DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 1
                        Termin:               11.02.2021
                                              13:30 –16:30 Uhr

                        Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

                        DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 2
                        Termin:               15.02.2021
                                              13:30 –16:30 Uhr

                        Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

                        AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2021 – UPDATE FÜR DIE LOHNBUCHHALTUNG
                        Termin:               16.02.2021
                                              09:00 –11:45 Uhr

                        Referent:             Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz

                        AKTUELLES SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 2021 – UPDATE FÜR DIE LOHNBUCHHALTUNG
                        Termin:               17.02.2021
                                              09:00 –11:45 Uhr

                        Referent:             Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz

                        DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 1
                        Termin:               17.02.2020
                                              09:00 –12:00 Uhr

                        Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

22 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2020 TEIL 2
Termin:               24.02.2020
                      09:00 –12:00 Uhr

Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG
Termin:               24.02.2021
                      09:00 –11:00 Uhr

Referent:             Jörg Romanowski, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dallgow-Döberitz

MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO)
Termin:               26.02.2021
                      09:00 –10:30 Uhr

Referent:             Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg

MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO)
Termin:               19.03.2021
                      09:00 –10:30 Uhr

Referent:             Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg

EXCEL – GRUNDLAGEN
Termin:               29.03.2021
                      09:00 –12:00 Uhr

Referent:             Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

EXCEL – AUFBAUKURS
Termin:               30.03.2021
                      09:00 –12:00 Uhr

Referent:             Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

ELEKTROMOBILITÄT
Termin:               06.04.2021
                      10:00 –12:00

Referent:             Michael Seifert, Dipl.-Finanzwirt, StB, Troisdorf

                                                                                      VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 23
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK

                        EXCEL – GRUNDLAGEN
                        Termin:               12.04.2021
                                              09:00 –12:00 Uhr

                        Referent:             Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

                        EXCEL – AUFBAUKURS
                        Termin:               13.04.2021
                                              09:00 –12:00 Uhr

                        Referent:             Maximilian Schoichet, Dipl.-Kfm.

                        UPDATE BUCHFÜHRUNG FÜR MITARBEITER – SCHWIERIGE GESCHÄFTSVORFÄLLE RICHTIG
                        BEHANDELN UND RICHTIG BUCHEN (TEIL 1)
                        Termin:               13. und 20.04.2021
                                              13:00 –16:30 Uhr

                        Referent:             Adrian Iwan

                        MONATLICHES STEUER-UPDATE (ABO)
                        Termin:               30.04.2021
                                              09:00 –10:30 Uhr

                        Referent:             Markus Perschon, Dipl.-Finanzwirt (FH), StB, Escheburg

                        UPDATE BUCHFÜHRUNG FÜR MITARBEITER – SCHWIERIGE GESCHÄFTSVORFÄLLE RICHTIG
                        BEHANDELN UND RICHTIG BUCHEN (TEIL 2)
                        Termin:               25.05. und 01.06.2021
                                              13:00 –16:30 Uhr

                        Referent:             Adrian Iwan

24 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

LANGE ERWARTET: ENTWURF EINES BMF-ANWENDUNGSSCHREIBENS
ZU § 8D KSTG LIEGT AUF DEM TISCH

Das BMF plant, zur Anwendung des § 8d KStG ein       Kompliziertes Zusammenspiel zwischen
umfangreiches Anwendungsschreiben zu veröf-          § 8c KStG und § 8d KStG
fentlichen. Mit konkreten Ausführungen zur An-
tragsgestaltung sowie zum unbestimmten Begriff       Im Rahmen des sog. Jahressteuergesetzes 2018
des Geschäftsbetriebs soll der von Rechtsunsi-       wurde der in § 8c KStG geregelte anteilige Ver-
cherheiten geprägten Norm „Leben eingehaucht“        lustuntergang bei Übertragungen von mehr als
werden. Der DStV hat sich das Entwurfsschrei-        25 % bis zu 50 % der Anteile komplett gestrichen.
ben angeschaut und einige konstruktive Hinwei-       Doch welche Nachwehen ergeben sich daraus für
se an das BMF adressiert.                            die betroffenen Unternehmen? Gerade in Fällen,
                                                     in denen der beantragte fortführungsgebundene
Die Neuerungen zum fortführungsgebundenen            Verlustvortrag nach § 8d KStG auf einem verfas-
Verlustvortrag nach § 8d KStG sind auf Anteils-      sungswidrigen quotalen Verlustuntergang beruht,
erwerbe mit Wirkung ab dem 1.1.2016 anwend-          wäre ein Hinweis im BMF-Schreiben zum weite-
bar. Bisher tappte die Praxis weitestgehend im       ren Prozedere wünschenswert.
Dunkeln, welche Vorgaben die Finanzverwaltung
zugrunde legt. Durch den vom BMF vorgelegten         Ein weiterer kritischer Punkt ergibt sich aus dem
Entwurf einer Verwaltungsanweisung gewinnt die       Wahlrecht zwischen der Anwendung der Stillen-
Norm an Kontur: Bereits auf den ersten Blick fällt   Reserve-Klausel nach § 8c KStG oder einem An-
dem Deutschen Steuerberaterverband e.V.              trag nach § 8d KStG. Reichen bei Anwendung der
(DStV) vor allem die Vielzahl von Anwendungsbei-     Stillen-Reserve-Klausel die stillen Reserven nicht
spielen sehr positiv ins Auge.                       aus, gehen die nicht genutzten Verluste unter. Die
                                                     Zwangsschraube für die Unternehmen bleibt da-
Bislang dürften die eher restriktiven Regelungen     mit auch an dieser Stelle fest angezogen. Dabei
tatsächlich aber nur von wenigen betroffenen Un-     wäre eine gewisse Entkrampfung denkbar. Der
ternehmen genutzt worden sein. Nach Auffas-          DStV schlägt vor, dass ein Nachholen des § 8d-
sung des DStV bleibt es daher – auch nach Ver-       KStG-Antrags in einem solchen Fall zulässig ist.
öffentlichung eines BMF-Schreibens – unabding-
bar, dass vor allem der Gesetzgeber zur weiteren
„Verschlankung“ der komplexen Vorschriften zum       Freud' und Leid beim unbestimmten
Untergang bzw. Erhalt von Verlustvorträgen noch      Begriff des Geschäftsbetriebs
einmal den Rotstift ansetzt. Doch dies steht auf
einem anderen Papier.                                Gemäß § 8d Abs. 1 Satz 3 KStG wird der Ge-
                                                     schäftsbetrieb als „die von einer einheitlichen Ge-
Was das vorliegende BMF-Entwurfsschreiben            winnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen,
betrifft, hat der DStV u. a. folgende Punkte und     sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Be-
offene Fragestellungen in seiner Stellungnahme       tätigungen der Körperschaft“ definiert. Er be-
S 10/20 aufgegriffen:                                stimmt sich nach qualitativen Merkmalen. Das

                                                                                                 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 25
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV

                        BMF-Schreiben legt diesen Begriff – u. E. nicht        Immerhin: Nach Auffassung des BMF steht eine
                        ganz unproblematisch – „tätigkeitsbezogen“ un-         zusätzlich ausgeübte wirtschaftlich geringfügige Be-
                        ter Rückgriff auf den gewerbesteuerlichen Begriff      tätigung einem einheitlichen Geschäftsbetrieb
                        des Gewerbebetriebs aus.                               nicht entgegen. Diese soll dann nicht ins Gewicht
                                                                               fallen, wenn die Nettoumsatzerlöse 3 % der Ge-
                        Liegen z. B. mehrere Geschäftsbetriebe vor, ist        samtnettoumsatzerlöse und den Betrag von 24.500
                        gemäß dem Entwurfsschreiben der Anwendungs-            Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.
                        bereich des § 8d KStG nicht eröffnet. Eine kräfti-
                        ge Einschränkung für den Gebrauch des § 8d             Diese prozentuale und betragliche Begrenzung ist
                        KStG. Zugleich fehlt es an einer Abbildung der dy-     nachvollziehbar, verdeutlicht jedoch zugleich, dass
                        namischen Entwicklungen von Geschäftsbetrie-           einer unschädlichen geringfügigen Tätigkeit über-
                        ben – etwa, wenn das Unternehmen einen Be-             aus enge Grenzen gesetzt sind. Insbesondere an-
                        reich seiner Tätigkeiten nach und nach reduziert       gesichts der gegenwärtigen Corona-Krise und den
                        und so möglicherweise in den Anwendungsbe-             damit in vielen Unternehmen einhergehenden Um-
                        reich des § 8d KStG hineinwächst. Hier erwartet        satzrückgängen kann eine bisweilen wirtschaftlich
                        der DStV, dass deutlich mehr Spielraum für die         geringfügige Betätigung ggf. prozentual schneller
                        Unternehmen geschaffen wird.                           ins Gewicht fallen. Die Betrachtung eines Drei-Jah-
                                                                               res-Zeitraums könnte nach Auffassung des DStV
                        Ist zwischen mehreren selbstständigen Betäti-          diesem negativen Effekt entgegenwirken.
                        gungen ein gegenseitiger Förder- und Sachzu-
                        sammenhang gegeben, können diese als einheit-
                        licher Geschäftsbetrieb qualifiziert werden. Das       Fortführungsgebundener Verlustvortrag
                        BMF führt hierzu beispielhaft ein Autohaus und         weiterhin in Gefahr
                        eine Kfz-Werkstatt an. Fraglich bleibt jedoch, ob
                        ein solch enger Förderungs- und Ergänzungszu-          Als nach wie vor äußerst problematisch für die
                        sammenhang ggf. auch im „fachfremden“ Bereich          betroffenen Körperschaften erachtet der DStV
                        (Autohaus/Kantine) auftreten kann. Weitere Aus-        die fehlende zeitliche Beschränkung in Bezug auf
                        führungen hierzu wären hilfreich.                      schädliche Ereignisse, die nach der Feststellung
                                                                               des fortführungsgebundenen Verlustvortrags ein-
                        Ebenfalls nicht explizit geregelt wird die Frage, ob   treten (vgl. DStV-Stellungnahme S 12/16). Ab
                        bei mehreren Geschäftsbetrieben mit einem ge-          diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen fak-
                        genseitigen Förder- und Sachzusammenhang               tisch zeitlich unbegrenzt mit der Gefahr leben, ih-

Aus dem DStV-Forum/
                        z. B. der Verkauf eines Geschäftsbetriebs oder         ren fortführungsgebundenen Verlustvortrag doch

  Die Steuerberatung:
                        die Einbringung eines Geschäftsbetriebs in eine        noch zu verlieren. Diese Gefahr gilt es zu bannen
             10/2020,
                        Tochter-Gesellschaft eine Ruhendstellung dar-          und den Unternehmen durch eine zeitliche Be-
      TB-Nr.: 086/20,   stellt. Auch an dieser Stelle sind nach Auffassung     grenzung deutlich mehr Sicherheit für ihre wirt-
    Stand: 11.09.2020   des DStV weitere Hinweise förderlich.                  schaftliche Entwicklung zu geben.

26 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

ABWESENHEITSÜBERSICHT 2021 – URLAUBSPLANUNG IN DER
KANZLEI AUF EINEN BLICK

Mit dem Herbst beginnen in vielen Kanzleien häufig     wesenheitszeiten, z. B. aufgrund von Dienstreisen,    Von
                                                                                                             Ines Schumann,
                                                                                                             Steuerberaterin,
schon die Planungen für die Urlaubstage der Mitar-     Weiterbildungen, Krankheiten oder das geplante Ab-

                                                                                                             Dresden
beiter des nächsten Jahres. Zur Unterstützung in der   feiern von Überstunden aktualisiert werden. In mei-
Praxis hat das Verbändeforum IT des Deutschen          ner Kanzlei planen wir mit dem Tool auch rollieren-
Steuerberaterverbandes (DStV) eine Excellösung         de Spätdienste und unsere Arbeitsberatungstage.
mit dem Namen „Abwesenheitsübersicht“ entwi-           So sieht man auf einen Blick, wer wann in der Kanz-
ckelt. Das Tool wird jährlich aktualisiert und steht   lei zu erreichen ist. Nach Genehmigung der Urlaube
allen Mitgliedern der Steuerberaterverbände unter      durch die Kanzleileitung wird eine Sicherungskopie
www.stbdirekt.de in der Rubrik DStV Infos/Verbän-      erstellt. Zusätzlich werden die Abwesenheiten im
deforum IT zum Download zur Verfügung.                 Outlook-Kalender eingetragen.

Die Vorteile des Excel-Tools                           Der Aufbau des Tools

Die Mitarbeiter können ihre Urlaubstage planen und     In der ersten Tabelle (Deckblatt und Erläuterun-
sofort sehen, ob ihre Vertretung in diesem Zeitraum    gen nicht mitgezählt) erhält jeder eine Übersicht,
anwesend sein wird. Gleichzeitig können andere Ab-     wie viele Urlaubstage jeder Mitarbeiter hat und

                                                                                                                        ANZEIGE
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

                          wie viele Tage in der Kanzlei in den einzelnen Mo-    Kanzlei färben wir uns zusätzlich die Schulferien
                          naten geplant werden bzw., wenn es dann im „Ist“      gelb ein.
                          auch aktualisiert wird, wie viele Urlaubstage be-
                          reits genommen wurden. In der zweiten Tabelle         Viele Kollegen und Kolleginnen nutzen das Tool
                          erhält man die Übersicht, wie viele Tage für wel-     bereits in ihren Kanzleien. Sollten wir auch Ihr In-
                          che Abwesenheitsgründe (krank, Kind krank, Ur-        teresse geweckt haben, dann probieren Sie das
                          laub, Sonderurlaub, Überstunden, Lehrgänge            Excel-Tool für das Jahr 2021 aus. Es ist abrufbar
                          etc.) je Mitarbeiter anfallen bzw. angefallen sind.   unter www.stbdirekt.de (StBdirekt.-Nr. 373361).
                          Hier braucht niemand zu rechnen. Ab der dritten
                          Tabelle folgen die einzelnen Monate. Nach dem         Wir sind bestrebt, unsere Arbeitshilfen und Tools
                          Dezember sind am Ende noch die Schulferien al-        weiter zu verbessern. Falls sich aus Ihrer Sicht

   Aus dem Newsletter
                          ler Bundesländer vermerkt und in der letzten Ta-      bei der praktischen Handhabung Verbesserungs-

Verbändeforum IT vom
                          belle finden Sie die Feiertage aller Bundesländer.    vorschläge ergeben, senden Sie diese bitte jeder-
     Deutschen Steuer-
                          Die bundeseinheitlichen Feiertage sind bereits in     zeit per E-Mail an die DStV-Geschäftsstelle in Ber-
    beraterverband e.V.   den einzelnen Monaten rot markiert, die anderen       lin (dstv.berlin@dstv.de). Wir freuen uns auf Ihr
       vom 25.09.2020     müssen individuell gekennzeichnet werden. In der      Feedback.

28 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

DIE AUSSCHLAGUNG EINER ERBSCHAFT

1.     Einleitung                                                                                  Von
                                                     ten. S kümmert sich weiterhin um nichts. Im Sep-
                                                                                                   Dr. Thomas Leuer und
                                                                                                   Dr. W.-P. Haarmann,
Wer eine Erbschaft macht, geht von einem Zu-         tember fordert ihn das Pflegeheim unter Andro-

                                                                                                   Fachanwälte für Erb-
wachs seines eigenen Vermögens aus. Nicht sel-       hung einer Klage auf, den offenen Betrag in Höhe

                                                                                                   recht (www.erbstreit-
ten stellt sich heraus, dass der Nachlass weniger    von 12.000,00 Euro binnen zwei Wochen zu zah-
werthaltig ist als zunächst angenommen. Genau-       len. S ist entsetzt.                          muenster.de)
so häufig sind die Fälle, in denen die Erben sich                                                  Dr. Peus · Dr. Leuer ·
nicht hinreichend und insbesondere rechtzeitig       3.    Grundlagen                              Dr. Stelzig
                                                     Bereits mit dem Tod des Erblassers werden die Partnerschaft von
                                                                                                   Rechtsanwälten mbB ·
genug um die Zusammensetzung ihres Erbes

                                                                                                   Notare, Münster
kümmern. Die sechswöchige Ausschlagungsfrist         Erben gemäß § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfol-
ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert   ger des Erblassers. Als Korrektiv zu dem Prinzip
werden. Lässt der Erbe die Ausschlagungsfrist        des Von-selbst-Erwerbs (Anfallsprinzip) nach
verstreichen, hat er die Erbschaft angenommen        § 1922 BGB und zum Schutz der Dispositionsfrei-
und haftet dann grundsätzlich für alle Nachlass-     heit des Erben sieht § 1942 BGB die Ausschla-
verbindlichkeiten. Aber auch noch nach Versäu-       gung vor. Die Ausschlagung ist ein Gestaltungs-
mung der Ausschlagungsfrist hat der Erbe Mög-        recht, die Ausschlagung mithin eine bedingungs-
lichkeiten, diese für ihn fatalen wirtschaftlichen   feindliche einseitige Willenserklärung.
Folgen zu vermeiden. In der Praxis werden zudem
nicht nur überschuldete Nachlässe ausgeschla-        § 1942 BGB:
gen. Vielmehr wird die Erbausschlagung auch als      Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben un-
Mittel eingesetzt, um nach dem Erbfall einen         beschadet des Rechts über, sie auszuschlagen
werthaltigen Nachlass in eine andere Richtung zu     (Anfall der Erbschaft).
lenken („taktische Ausschlagung“).
                                                     § 1943 BGB:
2.     Praxisfall                                    Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschla-
Der 89-jährige Erblasser verstirbt am 15.03.2020     gen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die
in einem Pflegeheim in Ahlen. Seine Tochter T        für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist ver-
und sein Sohn S, die testamentarisch als Erben       strichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erb-
zu je 1/2 Anteil eingesetzt worden und beide kin-    schaft als angenommen.
derlos sind, wohnen in Süddeutschland. Obwohl
T und S noch im März von seinem Tod erfahren         Entscheidet sich ein berufener Erbe dafür, die
und das Nachlassgericht ihnen Mitte April das        Erbschaft auszuschlagen, hat die Ausschlagung
Testament nebst Eröffnungsprotokoll zustellt,        form- und fristgerecht zu erfolgen. Der Erbe hat
kümmern sie sich um nichts. Im Juli teilt der ge-    die Erbschaft
setzliche Betreuer des Erblassers T und S mit, der
Nachlass sei wegen einer noch offenen Forde-         • binnen sechs Wochen ab Kenntnis von dem
rung des Pflegeheims in Höhe von 12.000,00             Anfall der Erbschaft und dem Grunde der Be-
Euro überschuldet. T lässt sich anwaltlich bera-       rufung (§ 1944 Abs. 1, 2 Satz 1 BGB), binnen

                                                                                                  VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 29
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

                                                                            4.     Lösung
                                                                            Im Praxisfall sind T und S bereits mit dem Tod des
                                                                            Erblassers aufgrund testamentarischer Erbfolge
                                                                            Erben zu je 1/2 Anteil geworden. Weder T noch S
                                                                            haben die Erbschaft binnen der gesetzlichen Aus-
                                                                            schlussfrist von sechs Wochen, die hier mit Zu-
                                                                            stellung der letztwilligen Verfügung Mitte April
                                                                            begann (§ 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB), wirksam aus-
                                                                            geschlagen.

                                                                            S haftet deshalb grundsätzlich als Erbe in Bezug
                                                                            auf die Nachlassverbindlichkeiten, wenn er nichts
                                                                            unternimmt. Ob S nur in Höhe seiner testamenta-
                                                                            rischen Erbquote haftet oder sogar als Alleiner-
                                                                            be des Erblassers berufen ist und damit die voll-
                                                                            ständigen Nachlassverbindlichkeiten zu tragen
                                                                            hat, hängt davon ab, ob T im Nachgang zu der an-
                                                                            waltlichen Beratung Maßnahmen zum Ziel eines
                                                                            eigenen Haftungsausschlusses ergriffen hat.

                                                                            Sollte der Rechtsanwalt seiner Mandantin T gera-
                                                                            ten haben, nichts zu unternehmen und sollte T
                                                                            dieser – regressträchtigen – Empfehlung Folge ge-
                         sechs Monaten bei Auslandsbezug (§ 1944            leistet haben, haftet auch T weiterhin als Miterbin
                         Abs. 3 BGB),                                       zu 1/2 Anteil für die Nachlassverbindlichkeiten.
                       • durch Erklärung gegenüber dem Nachlassge-
                         richt zu Protokoll des Gerichts oder in öffent-    Die richtige Empfehlung an T hätte gelautet, die
                         lich beglaubigter Form (§ 1945 BGB)                Annahme der Erbschaft, die durch die von ihr ver-
                                                                            säumte Ausschlagungsfrist fingiert worden ist,
                       auszuschlagen.                                       anzufechten (§ 1954 BGB). Die Anfechtung kann
                                                                            nur gestützt werden auf einen Irrtum, eine Dro-
                       Die wirksame Ausschlagung hat zur Folge, dass        hung oder eine Täuschung (§ 119 BGB ff.). Im
                       der Anfall der Erbschaft als nicht erfolgt anzuse-   Praxisfall wird T die Anfechtung darauf stützen
                       hen ist (§ 1953 Abs. 1 BGB) und die Erbschaft        können, dass sie zum Zeitpunkt der konkluden-
                       demjenigen anfällt, der berufen sein würde, wenn     ten Annahme der Erbschaft einem Motivirrtum
                       der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht ge-    nach § 119 BGB unterlag, wenn sie davon aus-
                       lebt hätte (§ 1953 Abs. 2 BGB).                      ging, dass der Nachlass nicht überschuldet sein

30 VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG

würde. Die erfolgreiche Anfechtung hätte zur Fol-    • die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfah-
ge, dass T nicht mehr als Erbin anzusehen ist          rens beantragt (§ 1975 BGB, §§ 350 ff. InsO),
(§ 1957 Abs. 1 BGB).                                 • die Nachlassgläubiger im Aufgebotsverfahren
                                                       zur Anmeldung ihrer Forderung auffordern
Die Anfechtung der Ausschlagung muss ebenfalls         lässt (§§ 1970, 1974 BGB),
form- und fristgerecht erfolgen, ebenfalls grund-    • sich darauf beruft, der Nachlass sei dürftig
sätzlich binnen sechs Wochen ab Kenntnis von           (§§ 1990, 1992 BGB), oder
dem Anfechtungsgrund durch Erklärung gegen-          • als Miterbe die Einrede des ungeteilten Nach-
über dem Nachlassgericht zu Protokoll des              lasses erhebt (§ 2059 BGB).
Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form
(§ 1955 i. V. m. § 1945 BGB).                        Hinweis:
                                                     Eine Beschränkung der Erbenhaftung i. S. d.
Hat T die Anfechtung der Ausschlagung wirksam        § 780 ZPO wird im Prozess nicht von Amts we-
angefochten, fällt die Erbschaft S als Alleinerbe    gen berücksichtigt, sondern nur auf eine Einrede
zu. S haftet damit grundsätzlich vollumfänglich in   des Erben hin (§ 781 ZPO). Fehlt ein Ausspruch
Bezug auf die Nachlassverbindlichkeit. Er selbst     des Vorbehalts im Urteilstenor, kann im Fall einer
ist nicht mehr berechtigt, ebenfalls die Annahme     rechtskräftig gewordenen Entscheidung dieser
der Erbschaft anzufechten, da die Anfechtungs-       Vorbehalt nicht mehr nachgeholt werden. Es tritt
frist von sechs Wochen (§ 1954 BGB) ab Kenntnis      also automatisch eine unbeschränkte Haftung
der Überschuldung – diese Kenntnis hatte S hier      ein. Es handelt sich hier um eine typische Re-
aufgrund der Mitteilung des Betreuers bereits im     gressfalle für Anwälte.
Juli 2020 – zum Zeitpunkt der Klageandrohung im
September bereits verstrichen ist. Die Optionen,     6.      Praxistipp: Richtiges Verhalten bei
die S verbleiben, um seine Haftung doch noch zu              Zweifeln an der Werthaltigkeit des
reduzieren, werden im Nachfolgenden dargestellt.             Nachlasses
                                                     Bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit des Nach-
5.     Möglichkeiten zur Reduzierung der             lasses, sollte die als Erbe berufene Person die Zeit
       Haftung auf den Nachlass                      von maximal sechs Wochen ab Kenntnis des Erb-
Ist die Ausschlagungsfrist versäumt und auch ei-     falls und ihrer Berufung nutzen, um zu klären, ob der
ne Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht        Nachlass tatsächlich überschuldet oder doch wert-
möglich, haftet der Erbe unbeschränkt, also nicht    haltig ist. Sie sollte insbesondere keine Handlungen
nur mit der Erbschaft (§ 1958 BGB), sondern auch     vornehmen, aus denen geschlossen werden könnte,
mit dem Eigenvermögen. Er kann aber seine Haf-       dass sie die Erbschaft angenommen hat, weil eine
tung auf den Nachlass beschränken, indem er          Ausschlagung einer bereits angenommenen Erb-
                                                     schaft ausscheidet (§ 1943 BGB). Die Gefahr einer
• die Anordnung der Nachlassverwaltung bean-         konkludenten Annahme einer Erbschaft besteht
  tragt (§§ 1975, 1988 BGB),                         nach der Rechtsprechung insbesondere bei:

                                                                                                   VERBANDSNACHRICHTEN 4|2020 31
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