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Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der
                                                    Mai 2016

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

  KZV leistet gute Arbeit
  Vertreterversammlung tagte in Güstrow

  Tag der offenen Tür am 29. Juni
  KZV und ZÄK freuen sich auf viele Besucher

  Die odontogene Sinusitis maxillaris
  Eine umfassende Übersicht
EDITORIAL

       Ein Blick zurück und nach vorn
        Wahl der Vertreterversammlung: Entscheiden Sie mit

S   ehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wie die Zeit vergeht, merken wir erst dann, und mit
                                                         freue ich mich auch über 20 Jahre ZMP-Ausbildung
                                                         in M-V, die in Greifswald startete. Dass auch hier
                                                         kein Stillstand zu verzeichnen ist, zeigt sich u.a.
Verwunderung, wenn wir die Muße finden, um in            darin, dass die Lehrinhalte um die Bereiche Alters-
Ruhe über die Entstehung verschiedenster Berüh-          zahnheilkunde und Gruppenprophylaxe erweitert
rungspunkte unseres Lebens nachdenken zu kön-            wurden. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
nen. Sei es über die Entwicklung von Familienmit-        Mundgesundheit, insbesondere zur Unterstützung
gliedern, Freunden oder auch Kollegen. Und ganz          des Zahnarztes bei der Behandlung der Patienten
häufig ist auch die berufliche Tätigkeit in einer ganz   entsprechend des A- und B-Konzeptes.
engen Verbindung zu sehen. Zumindest, wenn Freu-           Zum sechsten und wohl zum letzten Mal, bezogen
de und Engagement damit einhergehen. So ist es           auf die laufende und am 31. Dezember 2016 endende
auch nicht verwunderlich, dass man in solchen Au-        Legislaturperiode, hatte der Vorstand die Mitglieder
genblicken darüber resümiert, dass die KZV M-V, in       der Vertreterversammlung zu dem fast obligatorischen
der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen       Informationstag nach Güstrow eingeladen. Diesmal
Rechts, im Juni ihr 25-jähriges Jubiläum begeht.         stand auf der Tagesordnung das Thema Selektivver-
Und bei diesem Gedanken habe ich die Bilder der          träge. Nach Referaten und Statements aus vier unter-
konstituierenden Sitzung der Mitglieder der ersten       schiedlichen Richtungen diskutierten die VV-Mitglieder
Vertreterversammlung der KZV M-V, KdöR, für die          mögliche Auswirkungen auf die medizinische Versor-
verkürzte Legislaturperiode von zwei Jahren vor          gung der Patienten, allgemein, den Gegebenheiten in-
Augen. Diese fand im Kongresszentrum BIG, Saal           nerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung mit ei-
II, Schwerin statt. Anwesend waren auch Vertreter        nem allgemeingültigen Leistungskatalog, Einbindung
des Sozialministeriums, der Partner-KZVs aber auch       in ein sich immer weiter entwickelndem Beziehungs-
von unserer Schwesterkörperschaft der ZÄK M-V.           geflecht in Richtung eines oligopolistischen Marktes
Insbesondere der damalige Hauptgeschaftsführer           auf Kassenseite, und in Bezug auf das Unternehmen
der KZV Schleswig-Holstein bekam in dieser Sitzung       Zahnarztpraxis. Es wurden in lebhaften Diskussionen
viel Arbeit. Denn wie auf der Bundesebene stand          mögliche Vorteile wie auch Nachteile eruiert. Im Er-
nach der Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes            gebnis ist festzuhalten, dass mehrkostenorientierten
die Frage im Raum, kann die Annahme der Wahl in          Lösungen der Vorrang eingeräumt wurde. Einen Kurz-
Abhängigkeit der Wahl des stellvertretenden Vor-         bericht über diese Info-Veranstaltung, wie auch über
standsvorsitzenden gesetzt werden. Rainer Peter          die am nächsten Tag stattgefundene Vertreterver-
musste, ich weiß nicht mehr wie häufig, immer            sammlung finden sie auf Seiten 4 bis 7 dieser Ausga-
wieder die Wahlordnung zitieren und erläutern. Die       be. Von Interesse sind sicherlich auch die Antworten
Fragen führten sogar soweit, dass der Vertreter des      zu Auslegungsfragen der GOZ und zur Fertigung von
Sozialministeriums die Frage in den Raum stellte, ob     Provisorien im Notdienst nach BEMA, die sie auf den
die Wahl noch gültig sei, da der Anschein besteht,       Seiten 20 bis 24 finden.
dass einigen Damen und Herren die Wahlordnung              In eigener Sache möchte ich noch auf die Hinwei-
nicht bekannt sei. Aber Rainer Peter konnte wie          se zur Wahl der Vertreterversammlung der KZV auf-
so manches mal in der Folgezeit die Situation aus        merksam machen. Die Wahlzeit wird dieses Mal mit
rechtlicher Sicht klären, indem er daran erinnerte,      der Zeit der Sommerferien kollidieren. Da wir alle
dass zum einen die Errichtungsanordnung als Ge-          wissen, wie sich nach dem Urlaub die Post auf dem
setz veröffentlicht worden ist und darüber hinaus        Schreibtisch häuft, möchte ich Sie sensibilisieren,
während der Vertreterversammlung mehrfach die            damit Sie die Wahlunterlagen nicht aus den Augen
Wahlkriterien genannt und erläutert worden sind.         verlieren und sich aktiv an den Wahlen des höchsten
Fakt ist, dass alle notwendigen Wahlen schlussend-       Organs Ihrer Selbstverwaltungskörperschaft beteili-
lich ordentlich und der Wahlordnung entsprechend         gen können. Durch Ihre Wahl nehmen Sie nicht nur
durchgeführt wurden. Zum Ende der VV saß Peter           Ihr aktives und passives Wahlrecht wahr, Sie doku-
auf dem Boden und war sichtlich erleichtert.             mentieren durch eine hohe Wahlbeteiligung gegen-
   Am 29. Juni wird die KZV auch aus Anlass ihres        über der Politik, dass Sie sich für eine aktive Selbst-
25-jährigen Bestehens einen Tag der offenen Tür          verwaltung einsetzen und stützen damit gleichzeitig
einrichten. In der Ausgabe dens 7/16 werden wir          die Forderung, die Freiberuflichkeit zu stärken.
hierüber berichten. In diesem Zusammenhang                                         Ihr Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln

                                                                                                 dens 5/2016    1
HERSTELLERINFORMATIONEN

2 dens 5/2016
INHALTSVERZEICHNIS

        Aus dem Inhalt

        M-V / Deutschland                                                                  Kassenzahnärztliche Vereinigung

        Beratungsförderung neu ausgerichtet ....................... 12                     Vertreterversammlung tagte in Güstrow ................. 4-7
        Neu: Kommentar zur Musterberufsordnung ........... 14                              Hinweise zur Wahl der Vertreterversammlung ..... 8-9
        Übersicht über Kassenzuschüsse zur PZR ............... 15                          Update zur DPF auf Version 2.9.4 ............................... 10
        LFB: Neuer Vorstand gewählt ....................................... 15             Tag der offenen Tür am 29. Juni .................................. 11
        LAJ: Patenschaftszahnärzte eingeladen ................... 16                       Provisorium im Notdienst nach BEMA? ............... 22-24
        LZKB mit neuem Vorstand ............................................. 33           Positivliste beachten ........................................................ 24
        Mitgliederversammlung der ZMK ............................... 33                   Fortbildungsangebote der KZV ..................................... 25
        Nachruf für Adolf Wilfried Raith ................................... 35            Service der KZV ............................................................ 25-26
        Glückwünsche / Anzeigen ............................................. 36

        Zahnärztekammer
                                                                                           Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht
        Junge Menschen für Beruf begeistern .......................... 10
        Beschäftigung von Immigranten ............................ 11-12                   Die odontogne Sinusitis maxillaris ......................... 27-31
        20 Jahre ZMP-Ausbildung in M-V ................................ 13                 Mängelregress beim Zahnersatz ................................. 32
        Berufliche Schule in Not ................................................. 16
        Fortbildung Mai bis Juni .................................................. 17
        Ankündigung Zahnärztetag ...................................... 18-19
        Auslegungsfragen der GOZ ...................................... 20-22              Impressum............................................................................. 3
        Dr. Peter Berg feierte seinen 75. Geburtstag .......... 34                         Herstellerinformationen.................................................... 2

dens                    Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
                        Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen
                                                                                                                                                                           25. Jahrgang
                                                                                                                                                                           10. Mai 2016

Herausgeber:                                                                             Internet: www.dens-mv.de
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Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),                                   Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.
Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.), Kerstin Wittwer, Konrad Curth
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                                                                                                                                                           dens 5/2016           3
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

KZV leistet gute Arbeit
Informationsveranstaltung befasst sich mit Selektivverträgen

Das Podium der Vertreterversammlung (v.l.n.r.): Dr. Uwe Stranz, stellv. VV-Vorsitzender, ZA Hans Salow, VV-Vorsitzen-
der, Dr. Ralf Großbölting, Justiziar, Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln, Vorstandsvorsitzender und Dr. Manfred Krohn, stellv.
Vorstandsvorsitzender                                                                           Fotos: Kerstin Wittwer

  Einen spannenden Vortrag hatte Vorstandsvorsitzen-         keiten und therapeutischer Erfordernisse unter das
der Wolfgang Abeln zur Informationsveranstaltung des         Kalkül kosten-nutzen-analytischer Betrachtungsweise
Vorstands für die Mitglieder der Vertreterversammlung        kennzeichnet. Neu beschriebene Anforderungen an
vorbereitet. Sie fand am 15. April in Güstrow statt und      eine qualitätsorientierte Leistungserbringung sind ein
bot genügend Raum für einen breiten Meinungsaus-             weiteres Beispiel für die Einschränkung beruflicher
tausch im Vorfeld der am nächsten Tag stattfindenden         Entfaltungsfreiheit.“
Vertreterversammlung. Abeln informierte allumfas-               Abeln stellte auszugsweise Thesen aus einem Kon-
send zur Thematik Selektivverträge und nutzte dafür          zept des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung
anschaulich einen Blick in die Historie, die Entstehungs-    (IGES), einem unabhängigen und privatwirtschaftlichen
geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung und          Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur-
der Standesgeschichte der deutschen Zahnärzteschaft          und Gesundheitsfragen, vor. IGES empfiehlt darin für
(dens berichtet im nächsten Heft ausführlich).               die ambulante ärztliche Versorgung den einzelvertrag-
                                                             lichen Wettbewerb ergänzend selektiv auszurichten.
  Vor 40 Jahren, im Jahr 1976 und 1977 erfuhr das seit       Bei einem einheitlichen Wettbewerbsansatz sieht das
Mitte der Fünfzigerjahre moderne Kassenarztrecht,            Institut keine optimalen Ergebnisse. Vielmehr sei eine
welches im Wesentlichen das System der freien Pra-           stärkere Differenzierung der wettbewerblichen Ansät-
xis gewährleistete durch zwei Kostendämpfungsgeset-          ze nach Leistungsbereichen und nach Wettbewerbspa-
ze eine stärkere Betonung zentralistischer Elemente im       rametern anzustreben, auch weil das Kollektivvertrags-
Versorgungssystem. Der Versicherte erhielt bis dato          system aufgrund sich häufig gegenseitig blockierender
eine nahezu vollständige Versorgung ohne unmittelba-         Selbstverwaltungspartner zu träge sei.
re Gegenleistung. Der Leistungskanon der kassenzahn-            Wolfgang Abeln erteilte abschließend in seinem Vor-
ärztlichen Versorgung weitete sich ständig aus, stand        trag Selektivverträgen, die nur einzelnen Zahnärzten
jedoch unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit der        zugänglich sind und/oder an bestimmte Qualitätskrite-
Behandlungs- und Verordnungsweise. Die Ausgaben              rien gebunden sind, eine klare Absage. „Nach meiner
der Sozialversicherung stiegen stetig. Es folgte eine        Auffassung kann für die Förderung von Prozessinnova-
große Anzahl von Kostendämpfungsgesetzen bis in die          tion nur das Zuzahlungsverbot in der GKV aufgehoben
heutige Zeit hinein. Gleichzeitig wurde 1992 ein Wett-       werden“, sagte er.
bewerb für die Krankenversicherung eingeführt.
  „Wir können festhalten“, erklärte Abeln, „dass die           Neben Wolfgang Abeln waren Dr. Lutz Knüpfer, Dr.
Priorität der Wirtschaftlichkeitspostulate, gesamtwirt-      Michael Katzmann und Dr. Karsten Georgi gefordert zu
schaftliche Orientierungsdaten und makrosoziale Be-          Selektivverträgen zu referieren oder ein Statement ab-
zugsgrößen, wie sie etwa in der Bindung der Honorare         zugeben.
an die Entwicklung der durchschnittlichen Grundlohn-           „Der Blick in die Vergangenheit zeigt deutlich, was
summe der beteiligten Krankenkassen zum Ausdruck             sein kann, wenn wir anders aufgestellt sind“, erklärte
kommt, die Unterordnung medizinischer Notwendig-             Dr. Lutz Knüpfer. Er sehe in Selektivverträgen vorran-

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

      gig ein Marketinginstrument für Krankenkassen. Im Be-
      reich Kieferorthopädie bilde der Bema nicht den wissen-
      schaftlichen Stand ab. Daher seien Zusatzleistungen
      notwendig. Knüpfer formulierte ein klares Bekenntnis
      der Kieferorthopäden in Mecklenburg-Vorpommern zu
      einer starken Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
        Der kommissarische Vorsitzende des Landesver-
      bands des Freien Verbands in Mecklenburg-Vorpom-
      mern, Dr. Michael Katzmann, gab ein klares Statement
      gegen Selektivverträge ab. Sie leisten der Zersplit-
      terung des Berufsstandes Vorschub und führen zu
      Dumpingpreisen. Darüber hinaus geben sie den Kran-
      kenkassen die Möglichkeit, Patientenströme gezielt zu
      steuern und schränken die freie Zahnarztwahl ein.
        Dr. Karsten Georgi wurde konkret und erläuterte
      einen Selektivvertrag am Beispiel des sogenannten
      Endo-Vertrags aus dem Nachbarbundesland Bran-
      denburg. 200 Zahnärzte hätten sich bislang in diesen
      Vertrag eingeschrieben. „Positiv ist“, so Georgi, „dass
      von Seiten der Krankenkasse eingeräumt wird, dass es
      neben wirtschaftlicher, zweckmäßiger und ausreichen-
      der Behandlungsweise andere Möglichkeiten gibt.“ Er
      stellte den Vertrag im Einzelnen vor. Entscheidender      Neues Mitglied der Vertreterversammlung: Dr. Gunnar
      Vorteil: Zahnärzte bekommen die Möglichkeit, nach         Letzner aus Rostock (r.) mit Dr. Jens Palluch
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

      wissenschaftlichem Stand zu behandeln. Nachteil: Der        Neuverhandlung der Prüfvereinbarung mit den Ver-
      Vertrag sieht Punkte vor, die der Ergebnisqualität zuge-    bänden der Krankenkassen statt. Das Hauptanliegen
      ordnet werden können. Fazit: Jeder Kollege im Land          der Verbände war hierbei die Einbeziehung der Durch-
      könne jedoch die Kriterien erfüllen. Insofern sei es ein    schnittsprüfung. „Die Einnahmen aus der Wirtschaft-
      Kollektivvertrag.                                           lichkeitsprüfung sind den Krankenkassen zur gering“,
                                                                  so die Vermutung von Abeln. Der Vorstand werde aber
        In drei Arbeitsgruppen besprachen die Mitglieder der      dabei bleiben, dass die Durchschnittsprüfung abge-
      Vertreterversammlung pro und kontra und formulierten        lehnt werde.
      Bedingungen. Rechtssicherheit und Qualitätsförde-              Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlin-
      rung auf der Pro-Seite standen einer drohenden Spal-        gen und Asylbewerbern hat eine Vereinbarung und die
      tung der Kollegenschaft und Budgetverschiebungen            sogenannte Positivliste mit dem Land für Menschen
      auf der Kontra-Seite entgegen. Als wichtige Bedingun-       in Erstaufnahmeeinrichtungen viel Klarheit in den Pra-
      gen wurden eine Öffnung des Vertrags für alle, keine        xen geschaffen. Ein fast gleichlautender Vertrag liegt
      Einschränkung der Arztwahl, die Vertragsgestaltung          dem Landkreistag für die Sozialämter vor. Der Vorstand
      über die KZV und ein tatsächlicher Zuwachs auf der Ein-     hoffe nun auf eine schnelle Entscheidung. „Ein großes
      nahmenseite gesehen. An den Vorstand ging deshalb           Problem ist, dass Krankenkassen für Flüchtlinge und
      die Empfehlung der Vertreterversammlung: Gespräche          Asylbewerber teilweise elektronische Gesundheitskar-
                                        mit den Krankenkas-       ten (eGK) austeilen“, erklärte Abeln. Dabei lehnt das
                                        sen zu Selektivver-       Land Mecklenburg-Vorpommern die Einführung von
                                        trägen führen, aber       eGKs bislang für diesen Personenkreis ab. Besonders
                                        die Mehrkostenver-        schwierig werde es, wenn einzelne Krankenkassen
                                        einbarung zu favori-      Karten herausgeben, die Gültigkeit der Karten aber da-
                                        sieren.                   von abhängig machen, dass sich der Inhaber bei der
                                                                  Job-Agentur meldet.
                                           Die Sonne schien
                                         auf den Inselsee in        Wolfgang Abeln verwies auf Kommunikations-
                                         Güstrow, als Hans        schwierigkeiten mit der Zahnärztekammer. Insbeson-
                                         Salow die Vertreter-     dere im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sei es zwingend
                                         versammlung        am    notwendig, abgestimmt und gemeinschaftlich zu agie-
                                         darauf folgenden Tag     ren.
                                         begann. Neben Falk
                                         Schröder von der           Über den Stand der Vertragsverhandlungen mit den
                                         apoBank und Prof.        Krankenkassen und die Schwierigkeiten, zeitgemäße
                                         Dr. Dietmar Oester-      Ergebnisse erzielen zu können berichtete Abeln eben-
                                         reich, Dipl.-Stom. Ge-   falls. Insgesamt seien die Ergebnisse im KZV-Bereich
                                         rald Flemming und        Mecklenburg-Vorpommern jedoch positiv.
                                         Dr. Jürgen Liebich
Dr. Tim Harnack aus Rostock war inter- von der Zahnärzte-            Im Zuge des Patientenrechtegesetzes galt es von
essierter Besucher                       kammer begrüßte er       Seiten der Zahnärzteschaft Mindeststandards für ein
                                         Dr. Tim Harnack, seit    sogenanntes Risiko- und Fehlermanagement zu defi-
       Januar niedergelassener Kollege aus Rostock, als Gäs-      nieren und zahnärztliche Praxen zu verpflichten ein sol-
       te der Versammlung. In seinem Bericht ging er auf das      ches in das zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem
       Treffen der Vorsitzenden der Vertreterversammlung          einzubeziehen. Der stellvertretende Vorstandsvorsit-
       Mitte März in Hannover ein. Diskutiert wurden die Prü-     zende Dr. Manfred Krohn stellte die Entscheidungsge-
       fungen der KZVs durch die Kassenzahnärztliche Bun-         schichte für das Projekt „CIRSdent Jeder Zahn zählt“
       desvereinigung (KZBV) und die Vertragsverhandlungen        in seinem Vortrag den Delegierten vor. „Die Imple-
       in den Ländern. Diese gestalten sich immer schwieri-       mentierung dieses Fehlermeldesystems in unser QM
       ger. Es gäbe häufige Schiedsamtsanrufe. Besondere          ist ein Lehrstück dafür, wie das Bundesgesundheitsmi-
       Hartnäckigkeit attestierte Salow den VdeK-Kassen.          nisterium zur Umsetzung der von ihr anvisierten Ziele
                                                                  ohne nennenswerten Widerstand oder gar der Mög-
         Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abeln berichtete          lichkeit, einen finanziellen Benefit für die Zahnärzte-
      aus der Arbeit des Vorstands der letzten Monate. Posi-      schaft in den Verträgen zur Gesamtvergütung erzielen
      tiv hervorzuheben seien die gemeinsam mit der Zahn-         zu können, umsetzen kann“, erklärte Krohn. Zwar wer-
      ärztekammer durchgeführten Seminare zum A- und              de das Thema Qualität immer mehr dem Sozialrecht
      B-Konzept. Ausdrücklich dankte er allen Beteiligten für     unterworfen und die eigentlich zahnärztliche Kernkom-
      das ehrenamtliche Engagement.                               petenz sei immer mehr in die Hände vom Gesetzgeber
         Anfang letzten Jahres fand das erste Gespräch zur        geschaffenen Institutionen gegeben worden. „Quali-

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

tätsstandards sollen zu einem Hauptkriterium für unse-             zu führen. Voraussetzung zum Erwerb des Flurstückes oder Anteile
re künftige Honorierung werden“, informierte Krohn.                an dem Flurstück ist, dass ein Businessplan erstellt, der Vertreter-
Unabhängig von dieser Entwicklung gelte es, dass die               versammlung zur schriftlichen Beschlussfassung vorgelegt und die
Zahnärzte die führende Rolle in der Qualitätssicherung             Zustimmung des Sozialministeriums zum Erwerb des Flurstückes
wieder zu übernehmen haben. Deshalb sei es unver-                  vorliegt. Für den Erwerb des gesamten oder Teile des Flurstückes
zichtbar, echte Qualitätssicherungsmöglichkeiten zu er-            34 sind Kosten in Höhe von 350 000 Euro zu erwarten und dem Ver-
kennen, zu analysieren und abgestimmt ein zielführen-              mögen zu entnehmen.
des Vorgehen der Zahnärzteschaft zu definieren. Krohn              Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
warnte jedoch davor innerzahnärztliche umzusetzende
Initiativen und Qualitätssicherungskonzepte in die brei-           Antragsteller: Satzungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereini-
te Öffentlichkeit zu bringen, um damit bei der Politik             gung M-V
punkten zu wollen.                                                 Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung möge beschlie-
  „Unabhängig davon, kann für uns kann die Nutzung                 ßen, § 9 Abs. 4 der Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
der Internetplattform CIRSdent fachlich durchaus inte-             – Mecklenburg-Vorpommern wie folgt zu ändern:
ressante Aspekte bergen“, attestierte Krohn. Sie stellt            § 9 Abs. 4, 1. Satz alte Fassung
ein Angebot dar, das mit vergleichbar geringem Auf-                Die Neuwahl der Vertreterversammlung muss spätestens bis 31.10.
wand nutzbar sei. Kollegen, die wenig Möglichkeiten                des Schlussjahres der Wahlperiode vorgenommen werden. …
haben, sich fachlich auszutauschen, können hier Prob-              § 9 Abs. 4, 1. Satz neue Fassung
leme diskutieren. „Es müsste aber die Möglichkeit ge-              Die Neuwahl der Vertreterversammlung sollte spätestens bis 31.10.
ben, dass Behandlungsweisen nicht nur kommentiert                  des Schlussjahres der Wahlperiode vorgenommen werden. …
werden, sondern dass es eine abschließende fachlich                Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
korrekte Antwort auf Fragen bzw. Bewertung zur ange-
sprochenen Problematik gibt“, ergänzte Krohn.                      Antragsteller: Satzungsausschuss der KZV M-V
                                                                   Wortlaut des Antrags: § 4 Abs. 1 der Disziplinarordnung der Kas-
   Die Gutachterbestellung ist mit Beginn dieses Jahres            senzahnärztlichen Vereinigung – Mecklenburg-Vorpommern erhält
erfolgt. Es sei gelungen, eine Anzahl junger Kollegen              folgende Fassung:
für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu finden. Eine              § 4 Abs. 1 alte Fassung
im Januar durchgeführte Gutachtertagung brachte viel               Hält der Disziplinarausschuss eine Verletzung der vertragszahn-
Klarheit bei der Beurteilung der Vorbehandlungsmaß-                ärztlichen Pflichten für erwiesen, so kann er folgende Maßnahmen
nahmen auf ihre Richtlinienkonformität von Seiten des              verhängen: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldbuße bis zu Euro
Prothetikeinigungsausschusses.                                     10.000,00, d) Anordnung des Ruhens der vertragzahnärztlichen Zu-
   Krohn ging kurz auf Probleme bei der täglichen Ver-             lassung/vertragszahnärztlichen Beteiligung bis zu zwei Jahren.
sorgung von Asylsuchenden ein. Für die Verantwort-                 Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Be-
lichen in den Ministerien aber auch für den Vorstand               troffenen zu berücksichtigen.
der KZV gingen Änderungen so schnell vonstatten,                   § 4 Abs. 1 neue Fassung
dass sich mitunter Absprachen schneller erübrigten,                Hält der Disziplinarausschuss eine Verletzung der vertragszahn-
als diese vor Ort umsetzbar gewesen wären. Abschlie-               ärztlichen Pflichten für erwiesen, so kann er folgende Maßnahmen
ßend hielt Krohn fest: Auch wenn sich der Versiche-                verhängen: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldbuße bis zu Euro
rungsstatus für eine große Zahl von Asylsuchenden                  50.000,00, d) Anordnung des Ruhens der vertragszahnärztlichen Zu-
dahingehend ändern wird, dass tatsächlich allein aus               lassung/vertragszahnärztlichen Beteiligung bis zu zwei Jahren.
diesem Grund eine fast uneingeschränkte zahnärztli-                Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Be-
che Behandlung durchführbar wäre, so sind auch für                 troffenen zu berücksichtigen.
diese Patienten trotz einer relativ großen Behandlungs-            Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
bedürftigkeit die geltenden Richtlinien nicht außer Kraft
gesetzt. Zur besseren Umsetzung in den Praxen kün-                 Antragsteller: Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung M-V
digte er abschließend einen Sonderrundbrief zum The-               Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung der KZV Mecklen-
ma an.                                                             burg-Vorpommern möchte folgende Kandidaten als Mitglieder einer
                                                                   Findungs- und Verhandlungskommission wählen: Dr. Ralf Großböl-
  Die nächste Vertreterversammlung findet am 2. No-                ting, Jurist, Hans Salow, Vorsitzender der Vertreterversammlung,
vember in Schwerin statt.                                          Dipl.-Stom. Christiane Fels, Mitglied der Vertreterversammlung,
                                                            KZV    Karsten Lüder, Mitglied der Vertreterversammlung
                                                                   Begründung: Mit der neuen Legislatur 2017 – 2022 muss auch ein
Anträge                                                            neuer Vorstand gewählt werden. Damit der Vertreterversammlung
Antragsteller: Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung M-V   geeignete Kandidaten vorgestellt werden können, wird, wie in der
Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung beauftragt den      Vergangenheit, eine Findungs- und Verhandlungskommission aus
Vorstand, die Verhandlungen zum Erwerb oder Teilerwerb des Flur-   dem Kreis der Delegierten der Vertreterversammlung gewählt.
stückes 34, rd. 3000 qm, gelegen am Pappelgrund, 19055 Schwerin,   Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

                                                                                                                    dens 5/2016      7
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

          Wahl der Vertreterversammlung
          Wichtige Hinweise zur anstehenden Wahl

          1. Wahlzeit                                            welches bei der endgültigen Festsetzung des
          Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung der          Wählerverzeichnisses (01.06.2016) seit mindes-
          Wahlbriefe an den Wahlausschuss in der Zeit vom        tens einem Monat Mitglied der KZV M-V ist und
          27. September bis 11. Oktober 2016.                    in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, es
                                                                 sei denn, die Wahlordnung trifft anderweitige Re-
          2. Wahlkreise                                          gelungen.
          Die Wahl erfolgt in allen Wahlkreisen im Bereich der   Wählbar ist jedes Mitglied der KZV M-V, welches
          Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-          im Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn,
          Vorpommern:                                            die Wahlordnung trifft anderweitige Regelungen.
            a) Aus den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städ-    Mitglieder der KZV M-V sind die in Mecklenburg-
               ten des Landes Mecklenburg-Vorpommern             Vorpommern zugelassenen Vertragszahnärzte,
               werden die sieben nachstehenden regionalen        die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Ver-
               Wahlkreise gebildet.                              sorgung in den in Mecklenburg-Vorpommern zu-
               Wahlkreis 1: Vorpommern-Rügen                     gelassenen medizinischen Versorgungszentren
               Wahlkreis 2: Vorpommern-Greifswald                tätigen angestellten Zahnärzte, die bei Vertrags-
               Wahlkreis 3: Mecklenburgische Seenplatte          zahnärzten angestellten Zahnärzte, die mindes-
               Wahlkreis 4: Ludwigslust - Parchim                tens halbtags beschäftigt sind und die in Mecklen-
               Wahlkreis 5: Schwerin-Nordwestmecklenburg         burg-Vorpommern an der vertragszahnärztlichen
               Wahlkreis 6: Landkreis Rostock                    Versorgung teilnehmenden ermächtigten Kran-
               Wahlkreis 7: Rostock-Stadt                        kenhauszahnärzte.

           b) Neben den sieben regionalen Wahlkreisen wird       4. Wählerlisten
              gebildet als                                       Für jeden Wahlkreis wird als Wählerliste das
              Wahlkreis 8: das Land Mecklenburg-Vorpommern       Wählerverzeichnis aufgestellt. Die Wählerlisten
                                                                 enthalten die wahlberechtigten Zahnärzte in al-
          3. Wahlberechtigung und Wählbarkeit                    phabetischer Reihenfolge mit fortlaufender Num-
          Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der KZV M-V,         mer.
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

5. Wahlvorschläge                                     Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag ankreuzen.
Jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlausschuss in      Die Stimmzettel sind in den Wahlumschlag mit der
der Wahlzeit schriftlich Wahlvorschläge einreichen.   Aufschrift „Stimmzettel“ einzustecken. Dieser Um-
Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge        schlag ist sodann sorgfältig zu verschließen (zukle-
oder als Einzelwahlvorschläge gemacht werden.         ben).
Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen,          Der verschlossene Wahlumschlag ist zusammen mit
den Vornamen, die Anschrift und das Geburtsjahr       dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbrief
der Bewerber in lesbarer Form, z. B. Block- oder      (Briefumschlag mit Anschrift des Wahlausschusses)
Maschinenschrift, enthalten. Listenwahlvorschläge     einzustecken.
können eine Listenüberschrift erhalten.               Auch der Wahlbrief ist sorgfältig zu verschließen
Ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag ei-     (zukleben). Er kann portofrei per Post übersandt
nes regionalen Wahlkreises kandidieren. Der gleiche   werden oder in den Briefkasten der Kassenzahn-
Bewerber darf aber auch für den Wahlkreis 8 (das      ärztlichen Vereinigung M-V, Wismarsche Straße
Land Mecklenburg-Vorpommern) kandidieren.             304, 19055 Schwerin, eingeworfen oder persön-
Jeder Wahlvorschlag muss:                             lich bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses
  - für die regionalen Kreise von mindestens 10       in der Wismarschen Straße 304 abgegeben wer-
    wahlberechtigten Zahnärzten und                   den.
  - für den Wahlkreis 8 von mindestens 20 wahlbe-
    rechtigten Zahnärzten                             8. Wahlergebnis
unterschrieben sein.                                  Bis zur Beendigung der Wahlzeit werden die Wahl-
                                                      briefe ungeöffnet in einer versiegelten Urne unter
Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag        Verschluss gehalten.
für seinen regionalen Wahlkreis am Sitz seiner Pra-   Die Stimmauszählung erfolgt in öffentlicher Sitzung.
xis unterschreiben. Darüber hinaus kann jeder Wahl-   Das Ergebnis der Wahl gibt der Wahlleiter unver-
berechtigte einen Wahlvorschlag für den Wahlkreis     züglich über einen Rundbrief des Wahlausschusses
8 unterschreiben. Die Unterschrift für die eigene     bekannt.
Kandidatur zählt in beiden Fällen.
Auf den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der vor-     9. Anfechtung der Wahl
geschlagenen Bewerber abzugeben, dass sie mit         Gemäß § 13 der Wahlordnung kann jeder Wahlbe-
der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag einverstan-      rechtigte gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb
den sind.                                             einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des
                                                      Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich
6. Wahlunterlagen                                     Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begrün-
Die Wahlunterlagen umfassen den Wahlschein, den       den.
Stimmzettel A und den Stimmzettel B, den Wahlum-
schlag und den Wahlbrief.                             10. Wahlausschuss
                                                      Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
7. Durchführung der Wahl                              Wahlleiter:                  Dr. Ralf Großbölting,
Die Wahlzeit beginnt mit Zugang der Wahlunterla-                                   Rechtsanwalt
gen. Jeder Wahlberechtigte erhält mit der Post die    persönlicher Stellvertreter: Claudia Mundt,
Wahlunterlagen.                                                                    Assessorin
Auf dem Wahlschein hat der Wähler unter Angabe        Mitglied:                    Thomas Zumstrull,
des Ortes und des Tages zu versichern, dass er den/                                Zahnarzt
die Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat (Un-    persönlicher Stellvertreter: Dr. Ronald Heinze,
terschrift).                                                                       Zahnarzt
Die Reihenfolge der Auflistung der Wahlvorschläge
auf dem Stimmzettel A und auf dem Stimmzettel B       Mitglied:                      Dr. Christa Liesberg-
ergibt sich aus ihrem Eingangsdatum.                                                 Walther, Zahnärztin
Auf dem Stimmzettel A kreuzt der Wähler den Lis-      persönlicher Stellvertreter:   Dr. Ralph Mischke,
tenwahlvorschlag oder den Einzelwahlvorschlag des                                    Zahnarzt
regionalen Wahlkreises an, den er wählen will. Er
darf auf diesem Stimmzettel nur einen Wahlvor-        Die Anschrift lautet:      Wahlausschuss der
schlag ankreuzen.                                                                KZV Mecklenburg-
Auf dem Stimmzettel B kreuzt der Wähler den Lis-                                 Vorpommern,
tenwahlvorschlag oder den Einzelwahlvorschlag         Postanschrift: Postfach 11 09 35, 19009 Schwerin
des Wahlkreises 8 (das Land Mecklenburg-Vorpom-       Hausanschrift: Wismarsche Straße 304,
mern) an, den er wählen will. Er darf auf diesem      		19055 Schwerin

                                                                                             dens 5/2016     9
ZÄK / KZV

Junge Menschen für Beruf begeistern
Gespräch mit dem Verband medizinischer Fachberufe

B    evor die Vorstandssitzung
     am 23. März startete, wur-
den Hannelore König, 1. ge-
schäftsführende      Vorsitzende
des Verbandes medizinischer
Fachberufe (VmF), und Carmen
Gandila, Vizepräsidentin im Res-
sort Tarifpolitik des VmF, vom
Präsidenten der Zahnärztekam-
mer Mecklenburg-Vorpommern,
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich,
dem       Hauptgeschäftsführer,
Rechtsanwalt Peter Ihle und
Zahnarzt Mario Schreen, dem
Referenten für Aus- und Fortbil-
dung der ZAH/ZFA im Vorstand
der ZÄK M-V, in der Geschäfts-
stelle der Kammer zu einem Gespräch begrüßt.           Aufgabe für den Verband der medizinischen Fachberufe
  Schwerpunkt der Beratung war der Fachkräfte-         und das Referat ZAH/ZFA ist es mehr junge Menschen für
mangel in den Praxen und wie diesem entgegen ge-       den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten
wirkt werden könne. Es gelte Ideen zu entwickeln,      zu begeistern.
um den Beruf der Zahnmedizinischen Fachange-                                                 Foto: Steffen Klatt
stellten wieder zu einem attraktiven Tätigkeitsfeld
werden zu lassen. Mehr junge Menschen für den
Beruf zu begeistern, sei dabei die Hauptaufgabe. Für   gegenüber interessierten Schüler und Schülerinnen
die nächsten Jahre gelte es, sich dieser Herausfor-    zu gestalten. Absolventen auch nach der Abschluss-
derung gemeinsam zu stellen und die Zusammenar-        prüfung im Beruf zu halten, stelle eine weitere Hür-
beit zu vertiefen.                                     de dar. Hier liege die Verantwortung allerdings bei
  Zahnarzt Schreen berichtete, dass ein wichtiger      dem Praxisinhaber. Insbesondere müsse das Au-
Grundstein bei der Gewinnung von Auszubildenden        genmerk durch die Praxisinhaber auch auf weiche
durch die Kammerdelegierten in der Kammerver-          Faktoren wie z. B. Betriebsklima, Arbeitszeiten und
sammlung im November 2015 gelegt und die Anhe-         Unterstützung der Fort- und Weiterbildung gelenkt
bung der Ausbildungsvergütung ab Herbst 2016 be-       werden.
schlossen wurde. Hannelore König stellte fest, dass      Ein weiterer Gesprächspunkt befasste sich mit
es ebenfalls wichtig sei, die Informationen über       der erfolgreichen Umsetzung der neuen Fortbil-
Entwicklungschancen und die unterschiedlichen          dungsordnungen zur ZMP und ZMV in unserem
Qualifikationsmöglichkeiten im Beruf transparent       Bundesland.        Annette Krause, Referat ZAH/ZFA

Update zur DPF auf Version 2.9.4
A    b sofort steht ein neues Update zur Digitalen
     Planungshilfe auf der Website der KZBV zum
Download bereit. Das Update enthält die ab 1. April
                                                         Technisch gesehen beinhaltet die Aktualisierungs-
                                                       datei alle Programmänderungen seit Einführung der
                                                       DPF. Das ermöglicht auch Zahnärzten, die die frü-
geltenden neuen Festzuschussbeträge sowie einige       heren Updates nicht durchgeführt haben, nun direkt
programmtechnische Korrekturen.                        auf die Version 2.9.4 aufzurüsten.            KZV

10 dens 5/2016
KZV / ZÄK

  Tag der offenen Tür am 29. Juni
  KZV und Zahnärztekammer freuen sich auf Besucher

  E    inen ganz speziellen Blick in die Verwaltun-
       gen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
  und der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpom-
                                                       Verwaltungen freuen sich darauf, sich einmal per-
                                                       sönlich vorzustellen. Vielleicht auch eine gute Ge-
                                                       legenheit für einen Ausflug mit dem Praxisteam?
  mern werfen? Die vertrauten Telefonstimmen             Der Termin steht, die Planungen beginnen. Ne-
  aus vielen Beratungsgesprächen live erleben?         ben guter Laune und Verpflegung wird ein Kurz-
  Alltägliche oder spezielle Fragen bei Kaffee und     vortrag auch fachliche Fortbildung bringen.
  Kuchen oder etwas Deftigem vom Grill stellen?        Bitte schnell den Termin notieren.
     Dazu gibt es am 29. Juni die Gelegenheit. Zwar
  stapeln sich zum Quartalsanfang nicht mehr die                     Tag der offenen Tür
  Behandlungsscheine in den Abrechnungsbüros,                      in der KZV und der ZÄK
  aber die Abläufe der Abrechnungsdaten bis hin                   Mecklenburg-Vorpommern
  zur korrekten Rechnungslegung gegenüber den                      am 29. Juni, ab 13 Uhr
  Krankenkassen bleibt spannend.                                   Wismarsche Straße 304
     Themen, wie die Funktionsweise des Hono-                          19055 Schwerin
  rarverteilungsmaßstabs, Fragen zur Berufsaus-
  übung, zum Qualitätsmanagement, zur Fortbil-           Um eine gewisse Planungssicherheit zu haben,
  dung der Zahnärzte und der Mitarbeiterinnen, zur     wird darum gebeten, sich unter den Telefonnum-
  ZFA-Ausbildung oder juristische Aspekte der Pra-     mern 0385 – 54 92 103 oder 0385 – 54 92 173
  xisübergabe bzw. -aufgabe oder die Wirtschaft-       bzw. per Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de
  lichkeitsprüfung und vieles mehr können in Ruhe      anzumelden.
  besprochen werden. Ein Blick hinter die Kulissen       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
  lohnt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der                                               KZV/ZÄK

Beschäftigung von Immigranten
Zur Erlaubnis der vorübergehender Ausübung des Zahnarztberufs

V    ermehrt tauchen Fragen auf, inwieweit es mög-
     lich ist, Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland
zahnärztlich tätig waren, in Zahnarztpraxen zu be-
                                                       unmittelbar an das Landesprüfungsamt für Heilbe-
                                                       rufe (LPH) beim Landesamt für Gesundheit und So-
                                                       ziales Mecklenburg-Vorpommern zu richten (www.
schäftigen. Dabei ist zu beachten, dass für diesen     lagus.mv-regierung.de).
Personenkreis kein Sonderrecht gilt: Auch Zahnärz-       Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung ei-
te, die ihre Ausbildung im Nicht-EU-Ausland absol-     ner Berufserlaubnis ist, dass eine vollständig ab-
viert haben, bedürfen zur Ausübung des zahnärzt-       geschlossene zahnärztliche Ausbildung nach dem
lichen Berufs in der Bundesrepublik Deutschland        Recht des Staates, in dem die Ausbildung erwor-
einer zahnärztlichen Approbation oder zumindest        ben wurde, nachgewiesen werden kann, die dem
einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des       deutschen zahnärztlichen Studium gleichwertig ist.
zahnärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) nach § 13      Defizite sind nachzuholen und durch eine staatli-
Zahnheilkundegesetz        (www.gesetze-im-internet.   che Prüfung (Defizit- oder Kenntnisstandsprüfung)
de/zhg). Ohne eine deutsche Approbation oder eine      nachzuweisen. Darüber hinaus sind gemäß § 2
Berufserlaubnis dürfen diese Personen nicht in die     Abs. 1 Nr. 5 des Zahnheilkundegesetzes Kenntnis-
Behandlung von Patienten einbezogen werden.            se der deutschen Sprache notwendig. Jeder, der
   Der Antrag auf Erteilung der Approbation oder Be-   in Mecklenburg-Vorpommern bei dem Landesprü-
rufserlaubnis ist vom ausländischen Zahnarzt selbst    fungsamt für Heilberufe einen Antrag auf Erteilung

                                                                                            dens 5/2016   11
ZAHNÄRZTEKAMMER

der Approbation/Berufserlaubnis als Zahnärztin/          einbezogen werden, sondern allenfalls zuschauen,
Zahnarzt stellt und                                      sofern sich die Patienten damit einverstanden erklä-
• keinen Abschluss an einer deutschsprachigen            ren.
   Hochschule und
• keinen Abschluss einer mindestens zehnjährigen         Unterschied zwischen Praktikum und Hospitation
   allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutsch-     Zu beachten ist der Unterschied zwischen Praktika
   sprachigen Schule und                                 und Hospitationen:
• keinen Abschluss einer mindestens dreijährigen           Praktika sind mit praktischen Tätigkeiten verbun-
   Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben        den. Die zahnärztliche Behandlung von Patienten ist
   hat,                                                  dem Asylbewerber ohne Berufserlaubnis untersagt.
   muss die für eine zahnärztliche Tätigkeit erforder-   Sofern er als Praktikant für zahnärztliche Hilfstätig-
lichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachwei-         keiten eingesetzt wird, wären die Details des Prakti-
sen. Gefordert werden in der Prüfung Fachsprachen-       kums (Beginn und Ende, Tätigkeitsbereich, Entgelt)
kenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert      in einem Praktikumsvertrag zu regeln. Da auch ein
am Sprachniveau C1. Voraussetzung der Zulassung          Praktikum als Arbeitsverhältnis im Sinne des Min-
zur Fachsprachenprüfung ist der Nachweis von deut-       destlohngesetzes gilt und in der Regel keine der
schen Sprachkenntnissen mit dem Niveau B 2.              im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände greift,
   Der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern            ist das Mindestlohngesetz zu beachten, d. h., der
ist die Aufgabe übertragen worden, im Auftrag des        Praktikant hat einen Anspruch auf den gesetzlichen
LPH die Defizit- oder Kenntnisstandprüfungen sowie       Mindeslohn von 8,50 Euro die Stunde. Der Praktikant
die Sprachprüfungen zu organisieren und durchzu-         ist gesetzlich über die BG unfallversichert. Kranken-,
führen.                                                  Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht kann
   Da die Anerkennung eines Berufsabschlusses aus        ebenfalls bestehen, sofern keine geringfügige Be-
Drittstaaten vom konkreten Fall abhängt, sollte sich     schäftigung vorliegt.
ein Bewerber frühzeitig mit dem LPH (Beate Gra-            Hospitanten werden nicht praktisch tätig. Verträ-
topp, Tel.: 0381/33159108, Email: beate.gratopp@         ge sind nicht erforderlich, ein Entgelt ist mangels
lagus.mv-regierung.de ) in Verbindung setzen.            Arbeitsleistung nicht zu zahlen. Gesetzlicher Ver-
   Auch ohne Approbation oder Berufserlaubnis kön-       sicherungsschutz besteht nicht. Notwendig ist die
nen Zahnärzte mit Abschlüssen aus dem Nicht-EU-          ausdrückliche oder konkludente Einwilligung der
Ausland in Zahnarztpraxen hospitieren. Sie dürfen al-    Patienten, dass Dritte bei der Behandlung zusehen
lerdings nicht selbst in die Behandlung von Patienten    dürfen.                                          ZÄK

Beratungsförderung neu ausgerichtet
Programm richtet sich auch an Zahnarztpraxen

D    as Bundesministerium für Wirtschaft und
     Energie hat die Beratungsförderung für klei-
ne und mittlere Unternehmen – zu denen auch
                                                           Markt sind (Jungunternehmen)
                                                         • Unternehmen sowie Angehörige der freien Be-
                                                           rufe ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Be-
Angehörige der freien Berufe zählen – neu aus-             standsunternehmen)
gerichtet.                                               • Unternehmen sowie Angehörige der freien Be-
  Zuständig für die Umsetzung des Programms                rufe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkei-
ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-              ten befinden – unabhängig vom Unternehmens­
kontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 1. Januar in       alter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Kraft getreten.
                                                         Nähere Informationen unter:
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-              www.bmwi-unternehmensportal.de/DE/Unter-
hows“ richtet sich an:                                   nehmensfuehrung/Rat-Tat/Beratung-nutzen/Bera-
• junge Unternehmen sowie Angehörige der frei-           tungsfoerderung/inhalt.html
  en Berufe, die nicht länger als zwei Jahre am                                                         BMWi

12 dens 5/2016
UNIVERSITÄTEN

20 Jahre ZMP-Ausbildung in M-V
Erfolgreiche Kooperation zwischen ZÄK und Unis

V   or 20 Jahren startete in Greifswald die erste
    Ausbildungsreihe zur Fortgebildeten Zahnarzt-
helferin im Bereich Prophylaxe, einen Monat später
                                                                Pünktlich zum 20. Jubiläum wurde der Kurs für die
                                                             Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) ent-
                                                             sprechend der aktuellen Musterfortbildungsordnung
wurde ein äquivalenter Kurs in Rostock begonnen.             runderneuert, die Inhalte aktualisiert und vor allem
  Nach der Wende bestand die Frage, wie in Meck-             die beiden Ausbildungsmodule zu einem kontinuier-
lenburg-Vorpommern die Fort- und Weiterbildung               lichen Kurs zusammengelegt. Somit steht den Teil-
zur Prophylaxeassistentin gestaltet werden sollte,           nehmern gerade für die Betreuung ihrer Praxisfälle
denn auch von Grevesmühlen bis Pasewalk sollte               eine längere Beobachtungszeit zur Verfügung und
eine hochwertige präventive Betreuung in den Zahn-           es sind keine Wechsel in der Gruppenzusammen-
arztpraxen personell sichergestellt werden. Der Be-          setzung zwischen den Standorten mehr nötig.
darf und eine entsprechende Kompetenz durch die                 Die Lehrinhalte wurden mit der Neustrukturierung
beiden Hochschulen in Greifswald und Rostock wa-             in den Bereichen Alterszahnheilkunde und Gruppen-
ren hier durchaus vorhanden. Außerdem wäre eine              prophylaxe erweitert. Damit wird der Handlungs-
berufsbegleitende Fortbildung in Berlin oder Ham-            spielraum in der praktischen Tätigkeit ausgeweitet;
burg nicht nur schwierig, sondern auch finanziell            die bundesdeutschen Rahmenvorgaben werden
belastend aufgrund der langen Fahrtwege gewesen.             problemlos erfüllt.
  So einigten sich der damalige Vorstandsreferent               Mit dieser Erfolgsgeschichte in Mecklenburg-Vor-
Dr. Klaus-Dieter Knüppel und Sachbearbeiterin Mar-           pommern ist die Zahnärzteschaft sicherlich präven-
gret Bolsmann, die von 1991 bis 2006 das Helferin-           tiv gut gerüstet und die deutlich erkennbaren Ver-
nenreferat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vor-              besserungen in der Mundgesundheit können noch
pommern verantworteten, und Prof. Dr. Christian              weiter ausgebaut werden, insbesondere bei den
Splieth als Greifswalder Kursleiter mit den Rosto-           Senioren und in den Risikogruppen.
cker Kollegen, diese Ausbildungsreihe in Kooperati-                                            Universität Greifswald
on im Bundesland selbst zu organisieren. So konnte
die Expertise der Universitäten mit ihren Teams für
eine breit gefächerte, wissenschaftlich basierte und
aktuelle Ausbildung zur Fortgebildeten ZFA/ZAH im
Bereich Prophylaxe und zur Zahnmedizinischen Pro-
phylaxeassistentin (ZMP) genutzt werden. Jährlich
wurden an den beiden Hochschulstandorten Kurse
gestartet und mittlerweile über 1000 fortgebildete
ZFA/ZAH und ZMP ausgebildet.

Zum 20-jährigen Jubiläum wurde in Greifswald eine rund-
erneuerte Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Pro-
phylaxeassistentin (ZMP) durch ZA Mario Schreen (ZÄK)        Pionierzeiten der Prophylaxe in den 90er-Jahren
und Prof. Dr. Christian Splieth (Uni Greifswald) eröffnet.                                      Fotos: Uni Greifswald

                                                                                                    dens 5/2016   13
DEUTSCHLAND

Kommentar umfassend überarbeitet
Zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer

D    urch das Gesetz zur Bekämpfung der Korrupti-
     on im Gesundheitswe-
sen sollen nach dem Willen
                                                      umfassend überarbeitet. Im Kern sind zwei berufs-
                                                      rechtliche Normen betroffen:

der Regierungskoalition die                                                  Das Verbot der Patientenzu-
Straftatbestände Bestech-                                                   weisung gegen Entgelt und
lichkeit und Bestechung                                                     das Verbot von Vergünsti-
im      Gesundheitswesen                                                    gungen für die Verordnung
in das Strafgesetzbuch                                                     von z. B. Arzneimitteln. Die
aufgenommen       werden.                                                  Kommentierung u. a. dieser
Problematisch ist vor al-                                                  Normen wurde umfassend
lem die Unbestimmtheit                                                    überarbeitet und ausgebaut
der (neuen) Normen.                                                       und die Zusammenstellung der
Grundsätzlich kann jede                                                  einschlägigen Rechtsprechung
Kooperation und Leis-                                                    erweitert. Der Kommentar der
tungsbeziehung im Ge-                                                    Musterberufsordnung ist damit
sundheitswesen erfasst                                                  für Zahnärzte wie ihre Berater
werden, darauf hat die                                                  ein wertvolles Hilfsmittel bezüg-
Bundeszahnärztekam-                                                    lich des neuen Gesetzes.
mer in ihrer Stellung-
nahme zum Gesetz-                                                        Die im letzten Jahr erstmalig
entwurf hingewiesen.                                                   erstellte Kommentierung dient
Die Abgrenzung zwi-                                                    der Auslegung und Konkretisie-
schen einer zulässi-                                                  rung der Normen der Muster-Be-
gen wirtschaftlichen                                                  rufsordnung. Die aktuelle Recht-
Betätigung und einer                                                 sprechung wird berücksichtigt.
strafbaren Unrechts-                                                 In einem Anhang wird zudem die
vereinbarung auf dem                                                Rechtsprechung zur einzelnen Fall-
Gesundheitsmarkt ist mit erheblichen Schwie-                        gestaltung tabellarisch aufgeführt.
rigkeiten verbunden. Die Konkretisierung der Norm
legt der Gesetzgeber in die Hände der Rechtspre-        Der Kommentar ist zu finden unter: www.bzaek.
chung, ein Prozess, der auf dem Rücken der Ärzte      de unter „Für Zahnärzte/Zahnärztliche Berufsaus-
und Zahnärzte ausgetragen wird.                       übung/Berufsrecht“
                                                                                                   BZÄK
  Das Gesetz wurde am 14. April vom Bundestag
verabschiedet und soll vorausichtlich am 1. Juli in                                            ANZEIGE
Kraft treten.

  Doch auch wenn der Gesetzgeber die Hin-
weise aufgreift und das Gesetz nachbessert,
es wird bei den Betroffenen ganz erheblichen
Beratungsbedarf auslösen. Die Frage der Ab-
grenzung zukünftig verbotenen Tuns von er-
laubten Kooperationsformen etc. wird jeden-
falls nicht einfach zu beantworten sein.
  Das Autorenteam des Kommentars der
Musterberufsordnung der Bundeszahnärzte-
kammer (die Geschäftsführer Knüpper, Dr.
Kurz, Maag und Dr. Schulte, sowie der Ham-
burger Rechtsanwalt Sven Hennings) hat den
Kommentar aus diesem Grund unter dem
Blickwinkel des Gesetzgebungsverfahrens

14 dens 5/2016
KZV / MECKLENBURG-VORPOMMERN

Fundament für erfolgreiche Prävention
KZBV: aktualisierte Übersicht über Kassenzuschüsse zur PZR

F    ür immer mehr Menschen ist die professionelle
     Zahnreinigung (PZR) regelmäßiger Bestandteil
der Vorsorge beim Zahnarzt. Die Kassenzahnärztli-
                                                          Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten
                                                          Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonus-
                                                          programmes oder als Selektivvertrag in Zusammen-
che Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt eine aktu-         arbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärz-
alisierte Übersicht der Leistungen der gesetzlichen       ten an. Die freie Wahl des Zahnarztes ist dabei
Krankenkassen bei der PZR veröffentlicht.                 also eingeschränkt.
                                                            Zahnärztinnen und
Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen                   Zahnärzte erhalten die
Krankenkassen                                             aktualisierten Umfra-
Die Ergebnisse basieren auf einer von der KZBV            ge-Ergebnisse auch
durchgeführten Umfrage bei allen 118 gesetzlichen         als      tabellarische
Krankenkassen, die im Januar 2016 vom GKV-Spit-           Übersicht zusam-
zenverband gelistet waren. Beteiligt haben sich ins-      men mit weiteren
gesamt 63 Kassen. Gefragt wurde jeweils, welche           Informationen in
Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR ange-            der Ausgabe 7
boten werden, ob eine Bezuschussung oder Kosten-          der „Zahnärztli-
übernahme von der Einschreibung des Versicherten          chen Mitteilun-
in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhän-   gen“ (zm). Die
gig gemacht wird, ob die Bezuschussung oder Kos-          Datei kann zu-
tenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kas-        dem als PDF
senzahnärztlichen Vereinigungen basiert, ob etwaige       auf der Web-
Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestal-       site der KZBV
tung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung eingrei-         heruntergela-
fen und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im           den werden.
Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden.             Auch       das
                                                          Praxisplakat „Was hält Ihre
Unterschiedliche Modelle der Bezuschussung                Krankenkasse von sauberen Zähnen?“ steht
der PZR                                                   in zwei Größen unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss
Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren           zum Download und Selbstausdruck bereit.
Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro                                                      KZBV

  Neuer Vorstand gewählt
  Landesverband der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern

  A    uf seiner ordentlichen Mitgliederversamm-
       lung am 11. März wählte der Landesverband
  der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern e.V.
                                                          der Vizepräsidenten erfolgte aus der Mitte der ge-
                                                          wählten Vorstandsmitglieder.
                                                            Der Landesverband der Freien Berufe Meck-
  einen neuen Vorstand. Präsident des Landesver-          lenburg-Vorpommern (LFB M-V) bündelt die Inte-
  bandes ist Rechtsanwalt Jörg Hähnlein, seine            ressen der Freiberufler in Mecklenburg-Vorpom-
  Stellvertreter sind Rechtsanwalt Stefan Grasshoff       mern. Mitglieder sind die Kammern und Verbände
  und Zahnarzt Dipl.-Stom. Gerald Flemming. Als           der freien Berufe. Auch Einzelmitgliedschaften
  weitere Vorstandsmitglieder wurden Apotheke-            sind möglich. Der LFB M-V ist seinerseits Mit-
  rin Nicola Norda und Architekt Dipl.-Ing. Markus        glied im Bundesverband der Freien Berufe.
  Weise gewählt. Die Wahl des Präsidenten und                                                           LfB

                                                                                              dens 5/2016   15
ZÄK / LAJ

Berufliche Schule in Greifswald in Not
Schnelle unbürokratische Hilfe durch Minister Brodkorb

S    eit Beginn des letzten Ausbildungsjahres berei-
     tete der Unterrichtsausfall an der beruflichen
Schule in Greifswald nicht nur den Auszubildenden
                                                        wenden. In einem Brief äußerten Referatsleiter ZA
                                                        Mario Schreen gemeinsam mit dem Präsidenten der
                                                        Zahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich,
und Ausbildern sondern auch dem Referat ZAH/ZFA         den Unmut über die derzeitigen Zustände hinsicht-
der Zahnärztekammer Sorgen. Durch eine langwie-         lich des Unterrichtes der ZFA an der Beruflichen
rige Erkrankung der Fachlehrerin an der Schule gab      Schule in Greifswald.
es Probleme mit der Absicherung des Unterrichts.           Eine Antwort des Minister Brodkorb ließ nicht
   Gemeinsam mit der Beruflichen Schule in Greifs-      lange auf sich warten und er bat um ein persönli-
wald wurde nach entsprechenden Lösungen ge-             ches Gespräch. Hier konnte ZA Schreen in einem
sucht. So konnten durch die Zahnärztekammer unter       längeren Telefonat noch einmal die Gesamtsituation
anderem zwei versierte und fortgebildete zahnme-        ausführlich darstellen. Minister Brodkorb sicherte
dizinische Fachangestellte gewonnen werden, die         daraufhin seine sofortige Unterstützung zu. Bereits
zunächst einen Teil des Unterrichtes abdeckten.         nach zwei Stunden wurde eine überzeugende und
Leider fielen diese durch Krankheit und Schwanger-      einvernehmliche Lösung durch Herrn Brodkorb ge-
schaft wiederum nach kurzer Zeit aus.                   meinsam mit der Beruflichen Schule in Greifswald
   Somit kam es erneut zu einer Verschärfung des        und der Zahnärztekammer gefunden (Freisetzung
Unterrichtsausfalles, der gerade für das 3. Ausbil-     zusätzlicher Mittel). Kurz darauf konnte allerdings
dungsjahr im Hinblick auf die Abschlussprüfung kri-     die Fachlehrerin ihren regulären Unterricht wieder
tische Ausmaße annahm. Die Kritik von Ausbildern,       durchführen und weitere Maßnahmen brauchten
die sich in der Zahnärztekammer meldeten, war           nicht zu greifen.
durchaus verständlich.                                     Für die Unterstützung wird dem Minister – gera-
   Die unzufriedene Gesamtsituation veranlasste         de im Namen der Auszubildenden und Ausbilder –
das Referat, sich direkt an den Minister für Bildung,   Dank ausgesprochen.
Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb, zu                            ZA Mario Schreen, Referat ZAH/ZFA

Patenschaftszahnärzte eingeladen
Fortbildung der LAJ M-V am 22. Juni in Zahnklinik Greifswald

M      it dem Themenschwerpunkt „Zahn- und
       Mundgesundheitsförderung von Kindern in
Kita und Tagespflege – pädagogische Umsetzung
                                                        Tagungsgebühren werden nicht erhoben. Alle Inte-
                                                        ressierten werden gebeten, sich bis zum 31. Mai
                                                        über ihre Kreisarbeitsgemeinschaft Jugendzahn-
der DAJ-Empfehlungen“ stellt die LAJ MV die             pflege oder direkt in der Geschäftsstelle der LAJ
Kleinsten in den Vordergrund ihrer diesjährigen Ta-     unter der Telefonnummer 0385-5910814, Email:
gung. Zu dem vorgenannten Thema wird Christina          m.foerg@zaekmv.de, anzumelden.
Jasmund, Professorin für Pädagogik der Frühen
Kindheit an der Hochschule Niederrhein, referie-        Programm:
ren. Die jährliche Fortbildungsveranstaltung mit den    10–10.15 Uhr: Begrüßung, Organisatorisches
Kreisarbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege, Pa-        10.15–13.15 Uhr: Zahn- und Mundgesundheitsför-
tenschaftszahnärzten und Mitarbeitern des Öffent-       derung von Kindern in Kita und Tagespflege – päda-
lichen Gesundheitsdienstes findet am 22. Juni von       gogische Umsetzung der DAJ-Empfehlungen
10 bis 15 Uhr im Hörsaal der Zahnklinik Greifswald,     13.15–13.45 Uhr: Mittagspause
Walther-Rathenau-Straße 42, statt. Erzieherinnen        13.45–14.15 Uhr: MIH – Hypomineralisation an
der am LAJ-Projekt „Kita mit Biss“ teilnehmenden        Schneidezähnen und Molaren
Einrichtungen werden ebenfalls erwartet.                14.15–15.00 Uhr: Informationen, Fragestellungen,
   Alle Zahnärzte und Patenschaftszahnärzte sind        Verabschiedung
sehr herzlich zu der Fortbildungstagung eingeladen.                            Michael Hewelt, Vorsitzender

16 dens 5/2016
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