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dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Mai 2016 Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern KZV leistet gute Arbeit Vertreterversammlung tagte in Güstrow Tag der offenen Tür am 29. Juni KZV und ZÄK freuen sich auf viele Besucher Die odontogene Sinusitis maxillaris Eine umfassende Übersicht
EDITORIAL Ein Blick zurück und nach vorn Wahl der Vertreterversammlung: Entscheiden Sie mit S ehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wie die Zeit vergeht, merken wir erst dann, und mit freue ich mich auch über 20 Jahre ZMP-Ausbildung in M-V, die in Greifswald startete. Dass auch hier kein Stillstand zu verzeichnen ist, zeigt sich u.a. Verwunderung, wenn wir die Muße finden, um in darin, dass die Lehrinhalte um die Bereiche Alters- Ruhe über die Entstehung verschiedenster Berüh- zahnheilkunde und Gruppenprophylaxe erweitert rungspunkte unseres Lebens nachdenken zu kön- wurden. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der nen. Sei es über die Entwicklung von Familienmit- Mundgesundheit, insbesondere zur Unterstützung gliedern, Freunden oder auch Kollegen. Und ganz des Zahnarztes bei der Behandlung der Patienten häufig ist auch die berufliche Tätigkeit in einer ganz entsprechend des A- und B-Konzeptes. engen Verbindung zu sehen. Zumindest, wenn Freu- Zum sechsten und wohl zum letzten Mal, bezogen de und Engagement damit einhergehen. So ist es auf die laufende und am 31. Dezember 2016 endende auch nicht verwunderlich, dass man in solchen Au- Legislaturperiode, hatte der Vorstand die Mitglieder genblicken darüber resümiert, dass die KZV M-V, in der Vertreterversammlung zu dem fast obligatorischen der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Informationstag nach Güstrow eingeladen. Diesmal Rechts, im Juni ihr 25-jähriges Jubiläum begeht. stand auf der Tagesordnung das Thema Selektivver- Und bei diesem Gedanken habe ich die Bilder der träge. Nach Referaten und Statements aus vier unter- konstituierenden Sitzung der Mitglieder der ersten schiedlichen Richtungen diskutierten die VV-Mitglieder Vertreterversammlung der KZV M-V, KdöR, für die mögliche Auswirkungen auf die medizinische Versor- verkürzte Legislaturperiode von zwei Jahren vor gung der Patienten, allgemein, den Gegebenheiten in- Augen. Diese fand im Kongresszentrum BIG, Saal nerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung mit ei- II, Schwerin statt. Anwesend waren auch Vertreter nem allgemeingültigen Leistungskatalog, Einbindung des Sozialministeriums, der Partner-KZVs aber auch in ein sich immer weiter entwickelndem Beziehungs- von unserer Schwesterkörperschaft der ZÄK M-V. geflecht in Richtung eines oligopolistischen Marktes Insbesondere der damalige Hauptgeschaftsführer auf Kassenseite, und in Bezug auf das Unternehmen der KZV Schleswig-Holstein bekam in dieser Sitzung Zahnarztpraxis. Es wurden in lebhaften Diskussionen viel Arbeit. Denn wie auf der Bundesebene stand mögliche Vorteile wie auch Nachteile eruiert. Im Er- nach der Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes gebnis ist festzuhalten, dass mehrkostenorientierten die Frage im Raum, kann die Annahme der Wahl in Lösungen der Vorrang eingeräumt wurde. Einen Kurz- Abhängigkeit der Wahl des stellvertretenden Vor- bericht über diese Info-Veranstaltung, wie auch über standsvorsitzenden gesetzt werden. Rainer Peter die am nächsten Tag stattgefundene Vertreterver- musste, ich weiß nicht mehr wie häufig, immer sammlung finden sie auf Seiten 4 bis 7 dieser Ausga- wieder die Wahlordnung zitieren und erläutern. Die be. Von Interesse sind sicherlich auch die Antworten Fragen führten sogar soweit, dass der Vertreter des zu Auslegungsfragen der GOZ und zur Fertigung von Sozialministeriums die Frage in den Raum stellte, ob Provisorien im Notdienst nach BEMA, die sie auf den die Wahl noch gültig sei, da der Anschein besteht, Seiten 20 bis 24 finden. dass einigen Damen und Herren die Wahlordnung In eigener Sache möchte ich noch auf die Hinwei- nicht bekannt sei. Aber Rainer Peter konnte wie se zur Wahl der Vertreterversammlung der KZV auf- so manches mal in der Folgezeit die Situation aus merksam machen. Die Wahlzeit wird dieses Mal mit rechtlicher Sicht klären, indem er daran erinnerte, der Zeit der Sommerferien kollidieren. Da wir alle dass zum einen die Errichtungsanordnung als Ge- wissen, wie sich nach dem Urlaub die Post auf dem setz veröffentlicht worden ist und darüber hinaus Schreibtisch häuft, möchte ich Sie sensibilisieren, während der Vertreterversammlung mehrfach die damit Sie die Wahlunterlagen nicht aus den Augen Wahlkriterien genannt und erläutert worden sind. verlieren und sich aktiv an den Wahlen des höchsten Fakt ist, dass alle notwendigen Wahlen schlussend- Organs Ihrer Selbstverwaltungskörperschaft beteili- lich ordentlich und der Wahlordnung entsprechend gen können. Durch Ihre Wahl nehmen Sie nicht nur durchgeführt wurden. Zum Ende der VV saß Peter Ihr aktives und passives Wahlrecht wahr, Sie doku- auf dem Boden und war sichtlich erleichtert. mentieren durch eine hohe Wahlbeteiligung gegen- Am 29. Juni wird die KZV auch aus Anlass ihres über der Politik, dass Sie sich für eine aktive Selbst- 25-jährigen Bestehens einen Tag der offenen Tür verwaltung einsetzen und stützen damit gleichzeitig einrichten. In der Ausgabe dens 7/16 werden wir die Forderung, die Freiberuflichkeit zu stärken. hierüber berichten. In diesem Zusammenhang Ihr Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln dens 5/2016 1
HERSTELLERINFORMATIONEN 2 dens 5/2016
INHALTSVERZEICHNIS Aus dem Inhalt M-V / Deutschland Kassenzahnärztliche Vereinigung Beratungsförderung neu ausgerichtet ....................... 12 Vertreterversammlung tagte in Güstrow ................. 4-7 Neu: Kommentar zur Musterberufsordnung ........... 14 Hinweise zur Wahl der Vertreterversammlung ..... 8-9 Übersicht über Kassenzuschüsse zur PZR ............... 15 Update zur DPF auf Version 2.9.4 ............................... 10 LFB: Neuer Vorstand gewählt ....................................... 15 Tag der offenen Tür am 29. Juni .................................. 11 LAJ: Patenschaftszahnärzte eingeladen ................... 16 Provisorium im Notdienst nach BEMA? ............... 22-24 LZKB mit neuem Vorstand ............................................. 33 Positivliste beachten ........................................................ 24 Mitgliederversammlung der ZMK ............................... 33 Fortbildungsangebote der KZV ..................................... 25 Nachruf für Adolf Wilfried Raith ................................... 35 Service der KZV ............................................................ 25-26 Glückwünsche / Anzeigen ............................................. 36 Zahnärztekammer Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht Junge Menschen für Beruf begeistern .......................... 10 Beschäftigung von Immigranten ............................ 11-12 Die odontogne Sinusitis maxillaris ......................... 27-31 20 Jahre ZMP-Ausbildung in M-V ................................ 13 Mängelregress beim Zahnersatz ................................. 32 Berufliche Schule in Not ................................................. 16 Fortbildung Mai bis Juni .................................................. 17 Ankündigung Zahnärztetag ...................................... 18-19 Auslegungsfragen der GOZ ...................................... 20-22 Impressum............................................................................. 3 Dr. Peter Berg feierte seinen 75. Geburtstag .......... 34 Herstellerinformationen.................................................... 2 dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen 25. Jahrgang 10. Mai 2016 Herausgeber: Internet: www.dens-mv.de Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung Tel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20 E-Mail: info@zaekmv.de, Internet: www.zaekmv.de Redaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträ- www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv ge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produkt- informationen werden ohne Gewähr veröffentlicht. Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe bedürfen der vorherigen Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Genehmigung der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträ- Telefon 03 85-5 49 21 03, Telefax 03 85-5 49 24 98 gen das Recht auf Kürzungen vor. E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de, Internet: www.kzvmv.de Redaktionsschluss: 15. des Vormonats Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.), Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.), Kerstin Wittwer, Konrad Curth Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen Anzeigenverwaltung, Druck und Versand: Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder Satztechnik Meißen GmbH, Sabine Sperling erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren Versandkosten. Telefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 10 E-Mail: sperling@satztechnik-meissen.de Titelbild: Antje Künzel: Waren dens 5/2016 3
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZV leistet gute Arbeit Informationsveranstaltung befasst sich mit Selektivverträgen Das Podium der Vertreterversammlung (v.l.n.r.): Dr. Uwe Stranz, stellv. VV-Vorsitzender, ZA Hans Salow, VV-Vorsitzen- der, Dr. Ralf Großbölting, Justiziar, Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln, Vorstandsvorsitzender und Dr. Manfred Krohn, stellv. Vorstandsvorsitzender Fotos: Kerstin Wittwer Einen spannenden Vortrag hatte Vorstandsvorsitzen- keiten und therapeutischer Erfordernisse unter das der Wolfgang Abeln zur Informationsveranstaltung des Kalkül kosten-nutzen-analytischer Betrachtungsweise Vorstands für die Mitglieder der Vertreterversammlung kennzeichnet. Neu beschriebene Anforderungen an vorbereitet. Sie fand am 15. April in Güstrow statt und eine qualitätsorientierte Leistungserbringung sind ein bot genügend Raum für einen breiten Meinungsaus- weiteres Beispiel für die Einschränkung beruflicher tausch im Vorfeld der am nächsten Tag stattfindenden Entfaltungsfreiheit.“ Vertreterversammlung. Abeln informierte allumfas- Abeln stellte auszugsweise Thesen aus einem Kon- send zur Thematik Selektivverträge und nutzte dafür zept des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung anschaulich einen Blick in die Historie, die Entstehungs- (IGES), einem unabhängigen und privatwirtschaftlichen geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung und Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- der Standesgeschichte der deutschen Zahnärzteschaft und Gesundheitsfragen, vor. IGES empfiehlt darin für (dens berichtet im nächsten Heft ausführlich). die ambulante ärztliche Versorgung den einzelvertrag- lichen Wettbewerb ergänzend selektiv auszurichten. Vor 40 Jahren, im Jahr 1976 und 1977 erfuhr das seit Bei einem einheitlichen Wettbewerbsansatz sieht das Mitte der Fünfzigerjahre moderne Kassenarztrecht, Institut keine optimalen Ergebnisse. Vielmehr sei eine welches im Wesentlichen das System der freien Pra- stärkere Differenzierung der wettbewerblichen Ansät- xis gewährleistete durch zwei Kostendämpfungsgeset- ze nach Leistungsbereichen und nach Wettbewerbspa- ze eine stärkere Betonung zentralistischer Elemente im rametern anzustreben, auch weil das Kollektivvertrags- Versorgungssystem. Der Versicherte erhielt bis dato system aufgrund sich häufig gegenseitig blockierender eine nahezu vollständige Versorgung ohne unmittelba- Selbstverwaltungspartner zu träge sei. re Gegenleistung. Der Leistungskanon der kassenzahn- Wolfgang Abeln erteilte abschließend in seinem Vor- ärztlichen Versorgung weitete sich ständig aus, stand trag Selektivverträgen, die nur einzelnen Zahnärzten jedoch unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit der zugänglich sind und/oder an bestimmte Qualitätskrite- Behandlungs- und Verordnungsweise. Die Ausgaben rien gebunden sind, eine klare Absage. „Nach meiner der Sozialversicherung stiegen stetig. Es folgte eine Auffassung kann für die Förderung von Prozessinnova- große Anzahl von Kostendämpfungsgesetzen bis in die tion nur das Zuzahlungsverbot in der GKV aufgehoben heutige Zeit hinein. Gleichzeitig wurde 1992 ein Wett- werden“, sagte er. bewerb für die Krankenversicherung eingeführt. „Wir können festhalten“, erklärte Abeln, „dass die Neben Wolfgang Abeln waren Dr. Lutz Knüpfer, Dr. Priorität der Wirtschaftlichkeitspostulate, gesamtwirt- Michael Katzmann und Dr. Karsten Georgi gefordert zu schaftliche Orientierungsdaten und makrosoziale Be- Selektivverträgen zu referieren oder ein Statement ab- zugsgrößen, wie sie etwa in der Bindung der Honorare zugeben. an die Entwicklung der durchschnittlichen Grundlohn- „Der Blick in die Vergangenheit zeigt deutlich, was summe der beteiligten Krankenkassen zum Ausdruck sein kann, wenn wir anders aufgestellt sind“, erklärte kommt, die Unterordnung medizinischer Notwendig- Dr. Lutz Knüpfer. Er sehe in Selektivverträgen vorran- 4 dens 5/2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG gig ein Marketinginstrument für Krankenkassen. Im Be- reich Kieferorthopädie bilde der Bema nicht den wissen- schaftlichen Stand ab. Daher seien Zusatzleistungen notwendig. Knüpfer formulierte ein klares Bekenntnis der Kieferorthopäden in Mecklenburg-Vorpommern zu einer starken Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Der kommissarische Vorsitzende des Landesver- bands des Freien Verbands in Mecklenburg-Vorpom- mern, Dr. Michael Katzmann, gab ein klares Statement gegen Selektivverträge ab. Sie leisten der Zersplit- terung des Berufsstandes Vorschub und führen zu Dumpingpreisen. Darüber hinaus geben sie den Kran- kenkassen die Möglichkeit, Patientenströme gezielt zu steuern und schränken die freie Zahnarztwahl ein. Dr. Karsten Georgi wurde konkret und erläuterte einen Selektivvertrag am Beispiel des sogenannten Endo-Vertrags aus dem Nachbarbundesland Bran- denburg. 200 Zahnärzte hätten sich bislang in diesen Vertrag eingeschrieben. „Positiv ist“, so Georgi, „dass von Seiten der Krankenkasse eingeräumt wird, dass es neben wirtschaftlicher, zweckmäßiger und ausreichen- der Behandlungsweise andere Möglichkeiten gibt.“ Er stellte den Vertrag im Einzelnen vor. Entscheidender Neues Mitglied der Vertreterversammlung: Dr. Gunnar Vorteil: Zahnärzte bekommen die Möglichkeit, nach Letzner aus Rostock (r.) mit Dr. Jens Palluch ANZEIGE dens 5/2016 5
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG wissenschaftlichem Stand zu behandeln. Nachteil: Der Neuverhandlung der Prüfvereinbarung mit den Ver- Vertrag sieht Punkte vor, die der Ergebnisqualität zuge- bänden der Krankenkassen statt. Das Hauptanliegen ordnet werden können. Fazit: Jeder Kollege im Land der Verbände war hierbei die Einbeziehung der Durch- könne jedoch die Kriterien erfüllen. Insofern sei es ein schnittsprüfung. „Die Einnahmen aus der Wirtschaft- Kollektivvertrag. lichkeitsprüfung sind den Krankenkassen zur gering“, so die Vermutung von Abeln. Der Vorstand werde aber In drei Arbeitsgruppen besprachen die Mitglieder der dabei bleiben, dass die Durchschnittsprüfung abge- Vertreterversammlung pro und kontra und formulierten lehnt werde. Bedingungen. Rechtssicherheit und Qualitätsförde- Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlin- rung auf der Pro-Seite standen einer drohenden Spal- gen und Asylbewerbern hat eine Vereinbarung und die tung der Kollegenschaft und Budgetverschiebungen sogenannte Positivliste mit dem Land für Menschen auf der Kontra-Seite entgegen. Als wichtige Bedingun- in Erstaufnahmeeinrichtungen viel Klarheit in den Pra- gen wurden eine Öffnung des Vertrags für alle, keine xen geschaffen. Ein fast gleichlautender Vertrag liegt Einschränkung der Arztwahl, die Vertragsgestaltung dem Landkreistag für die Sozialämter vor. Der Vorstand über die KZV und ein tatsächlicher Zuwachs auf der Ein- hoffe nun auf eine schnelle Entscheidung. „Ein großes nahmenseite gesehen. An den Vorstand ging deshalb Problem ist, dass Krankenkassen für Flüchtlinge und die Empfehlung der Vertreterversammlung: Gespräche Asylbewerber teilweise elektronische Gesundheitskar- mit den Krankenkas- ten (eGK) austeilen“, erklärte Abeln. Dabei lehnt das sen zu Selektivver- Land Mecklenburg-Vorpommern die Einführung von trägen führen, aber eGKs bislang für diesen Personenkreis ab. Besonders die Mehrkostenver- schwierig werde es, wenn einzelne Krankenkassen einbarung zu favori- Karten herausgeben, die Gültigkeit der Karten aber da- sieren. von abhängig machen, dass sich der Inhaber bei der Job-Agentur meldet. Die Sonne schien auf den Inselsee in Wolfgang Abeln verwies auf Kommunikations- Güstrow, als Hans schwierigkeiten mit der Zahnärztekammer. Insbeson- Salow die Vertreter- dere im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sei es zwingend versammlung am notwendig, abgestimmt und gemeinschaftlich zu agie- darauf folgenden Tag ren. begann. Neben Falk Schröder von der Über den Stand der Vertragsverhandlungen mit den apoBank und Prof. Krankenkassen und die Schwierigkeiten, zeitgemäße Dr. Dietmar Oester- Ergebnisse erzielen zu können berichtete Abeln eben- reich, Dipl.-Stom. Ge- falls. Insgesamt seien die Ergebnisse im KZV-Bereich rald Flemming und Mecklenburg-Vorpommern jedoch positiv. Dr. Jürgen Liebich Dr. Tim Harnack aus Rostock war inter- von der Zahnärzte- Im Zuge des Patientenrechtegesetzes galt es von essierter Besucher kammer begrüßte er Seiten der Zahnärzteschaft Mindeststandards für ein Dr. Tim Harnack, seit sogenanntes Risiko- und Fehlermanagement zu defi- Januar niedergelassener Kollege aus Rostock, als Gäs- nieren und zahnärztliche Praxen zu verpflichten ein sol- te der Versammlung. In seinem Bericht ging er auf das ches in das zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem Treffen der Vorsitzenden der Vertreterversammlung einzubeziehen. Der stellvertretende Vorstandsvorsit- Mitte März in Hannover ein. Diskutiert wurden die Prü- zende Dr. Manfred Krohn stellte die Entscheidungsge- fungen der KZVs durch die Kassenzahnärztliche Bun- schichte für das Projekt „CIRSdent Jeder Zahn zählt“ desvereinigung (KZBV) und die Vertragsverhandlungen in seinem Vortrag den Delegierten vor. „Die Imple- in den Ländern. Diese gestalten sich immer schwieri- mentierung dieses Fehlermeldesystems in unser QM ger. Es gäbe häufige Schiedsamtsanrufe. Besondere ist ein Lehrstück dafür, wie das Bundesgesundheitsmi- Hartnäckigkeit attestierte Salow den VdeK-Kassen. nisterium zur Umsetzung der von ihr anvisierten Ziele ohne nennenswerten Widerstand oder gar der Mög- Vorstandsvorsitzender Wolfgang Abeln berichtete lichkeit, einen finanziellen Benefit für die Zahnärzte- aus der Arbeit des Vorstands der letzten Monate. Posi- schaft in den Verträgen zur Gesamtvergütung erzielen tiv hervorzuheben seien die gemeinsam mit der Zahn- zu können, umsetzen kann“, erklärte Krohn. Zwar wer- ärztekammer durchgeführten Seminare zum A- und de das Thema Qualität immer mehr dem Sozialrecht B-Konzept. Ausdrücklich dankte er allen Beteiligten für unterworfen und die eigentlich zahnärztliche Kernkom- das ehrenamtliche Engagement. petenz sei immer mehr in die Hände vom Gesetzgeber Anfang letzten Jahres fand das erste Gespräch zur geschaffenen Institutionen gegeben worden. „Quali- 6 dens 5/2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG tätsstandards sollen zu einem Hauptkriterium für unse- zu führen. Voraussetzung zum Erwerb des Flurstückes oder Anteile re künftige Honorierung werden“, informierte Krohn. an dem Flurstück ist, dass ein Businessplan erstellt, der Vertreter- Unabhängig von dieser Entwicklung gelte es, dass die versammlung zur schriftlichen Beschlussfassung vorgelegt und die Zahnärzte die führende Rolle in der Qualitätssicherung Zustimmung des Sozialministeriums zum Erwerb des Flurstückes wieder zu übernehmen haben. Deshalb sei es unver- vorliegt. Für den Erwerb des gesamten oder Teile des Flurstückes zichtbar, echte Qualitätssicherungsmöglichkeiten zu er- 34 sind Kosten in Höhe von 350 000 Euro zu erwarten und dem Ver- kennen, zu analysieren und abgestimmt ein zielführen- mögen zu entnehmen. des Vorgehen der Zahnärzteschaft zu definieren. Krohn Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen warnte jedoch davor innerzahnärztliche umzusetzende Initiativen und Qualitätssicherungskonzepte in die brei- Antragsteller: Satzungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereini- te Öffentlichkeit zu bringen, um damit bei der Politik gung M-V punkten zu wollen. Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung möge beschlie- „Unabhängig davon, kann für uns kann die Nutzung ßen, § 9 Abs. 4 der Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung der Internetplattform CIRSdent fachlich durchaus inte- – Mecklenburg-Vorpommern wie folgt zu ändern: ressante Aspekte bergen“, attestierte Krohn. Sie stellt § 9 Abs. 4, 1. Satz alte Fassung ein Angebot dar, das mit vergleichbar geringem Auf- Die Neuwahl der Vertreterversammlung muss spätestens bis 31.10. wand nutzbar sei. Kollegen, die wenig Möglichkeiten des Schlussjahres der Wahlperiode vorgenommen werden. … haben, sich fachlich auszutauschen, können hier Prob- § 9 Abs. 4, 1. Satz neue Fassung leme diskutieren. „Es müsste aber die Möglichkeit ge- Die Neuwahl der Vertreterversammlung sollte spätestens bis 31.10. ben, dass Behandlungsweisen nicht nur kommentiert des Schlussjahres der Wahlperiode vorgenommen werden. … werden, sondern dass es eine abschließende fachlich Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen korrekte Antwort auf Fragen bzw. Bewertung zur ange- sprochenen Problematik gibt“, ergänzte Krohn. Antragsteller: Satzungsausschuss der KZV M-V Wortlaut des Antrags: § 4 Abs. 1 der Disziplinarordnung der Kas- Die Gutachterbestellung ist mit Beginn dieses Jahres senzahnärztlichen Vereinigung – Mecklenburg-Vorpommern erhält erfolgt. Es sei gelungen, eine Anzahl junger Kollegen folgende Fassung: für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu finden. Eine § 4 Abs. 1 alte Fassung im Januar durchgeführte Gutachtertagung brachte viel Hält der Disziplinarausschuss eine Verletzung der vertragszahn- Klarheit bei der Beurteilung der Vorbehandlungsmaß- ärztlichen Pflichten für erwiesen, so kann er folgende Maßnahmen nahmen auf ihre Richtlinienkonformität von Seiten des verhängen: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldbuße bis zu Euro Prothetikeinigungsausschusses. 10.000,00, d) Anordnung des Ruhens der vertragzahnärztlichen Zu- Krohn ging kurz auf Probleme bei der täglichen Ver- lassung/vertragszahnärztlichen Beteiligung bis zu zwei Jahren. sorgung von Asylsuchenden ein. Für die Verantwort- Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Be- lichen in den Ministerien aber auch für den Vorstand troffenen zu berücksichtigen. der KZV gingen Änderungen so schnell vonstatten, § 4 Abs. 1 neue Fassung dass sich mitunter Absprachen schneller erübrigten, Hält der Disziplinarausschuss eine Verletzung der vertragszahn- als diese vor Ort umsetzbar gewesen wären. Abschlie- ärztlichen Pflichten für erwiesen, so kann er folgende Maßnahmen ßend hielt Krohn fest: Auch wenn sich der Versiche- verhängen: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldbuße bis zu Euro rungsstatus für eine große Zahl von Asylsuchenden 50.000,00, d) Anordnung des Ruhens der vertragszahnärztlichen Zu- dahingehend ändern wird, dass tatsächlich allein aus lassung/vertragszahnärztlichen Beteiligung bis zu zwei Jahren. diesem Grund eine fast uneingeschränkte zahnärztli- Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Be- che Behandlung durchführbar wäre, so sind auch für troffenen zu berücksichtigen. diese Patienten trotz einer relativ großen Behandlungs- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bedürftigkeit die geltenden Richtlinien nicht außer Kraft gesetzt. Zur besseren Umsetzung in den Praxen kün- Antragsteller: Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung M-V digte er abschließend einen Sonderrundbrief zum The- Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung der KZV Mecklen- ma an. burg-Vorpommern möchte folgende Kandidaten als Mitglieder einer Findungs- und Verhandlungskommission wählen: Dr. Ralf Großböl- Die nächste Vertreterversammlung findet am 2. No- ting, Jurist, Hans Salow, Vorsitzender der Vertreterversammlung, vember in Schwerin statt. Dipl.-Stom. Christiane Fels, Mitglied der Vertreterversammlung, KZV Karsten Lüder, Mitglied der Vertreterversammlung Begründung: Mit der neuen Legislatur 2017 – 2022 muss auch ein Anträge neuer Vorstand gewählt werden. Damit der Vertreterversammlung Antragsteller: Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung M-V geeignete Kandidaten vorgestellt werden können, wird, wie in der Wortlaut des Antrags: Die Vertreterversammlung beauftragt den Vergangenheit, eine Findungs- und Verhandlungskommission aus Vorstand, die Verhandlungen zum Erwerb oder Teilerwerb des Flur- dem Kreis der Delegierten der Vertreterversammlung gewählt. stückes 34, rd. 3000 qm, gelegen am Pappelgrund, 19055 Schwerin, Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen dens 5/2016 7
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Wahl der Vertreterversammlung Wichtige Hinweise zur anstehenden Wahl 1. Wahlzeit welches bei der endgültigen Festsetzung des Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung der Wählerverzeichnisses (01.06.2016) seit mindes- Wahlbriefe an den Wahlausschuss in der Zeit vom tens einem Monat Mitglied der KZV M-V ist und 27. September bis 11. Oktober 2016. in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, es sei denn, die Wahlordnung trifft anderweitige Re- 2. Wahlkreise gelungen. Die Wahl erfolgt in allen Wahlkreisen im Bereich der Wählbar ist jedes Mitglied der KZV M-V, welches Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg- im Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, Vorpommern: die Wahlordnung trifft anderweitige Regelungen. a) Aus den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städ- Mitglieder der KZV M-V sind die in Mecklenburg- ten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern zugelassenen Vertragszahnärzte, werden die sieben nachstehenden regionalen die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Ver- Wahlkreise gebildet. sorgung in den in Mecklenburg-Vorpommern zu- Wahlkreis 1: Vorpommern-Rügen gelassenen medizinischen Versorgungszentren Wahlkreis 2: Vorpommern-Greifswald tätigen angestellten Zahnärzte, die bei Vertrags- Wahlkreis 3: Mecklenburgische Seenplatte zahnärzten angestellten Zahnärzte, die mindes- Wahlkreis 4: Ludwigslust - Parchim tens halbtags beschäftigt sind und die in Mecklen- Wahlkreis 5: Schwerin-Nordwestmecklenburg burg-Vorpommern an der vertragszahnärztlichen Wahlkreis 6: Landkreis Rostock Versorgung teilnehmenden ermächtigten Kran- Wahlkreis 7: Rostock-Stadt kenhauszahnärzte. b) Neben den sieben regionalen Wahlkreisen wird 4. Wählerlisten gebildet als Für jeden Wahlkreis wird als Wählerliste das Wahlkreis 8: das Land Mecklenburg-Vorpommern Wählerverzeichnis aufgestellt. Die Wählerlisten enthalten die wahlberechtigten Zahnärzte in al- 3. Wahlberechtigung und Wählbarkeit phabetischer Reihenfolge mit fortlaufender Num- Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der KZV M-V, mer. ANZEIGE 8 dens 5/2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 5. Wahlvorschläge Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag ankreuzen. Jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlausschuss in Die Stimmzettel sind in den Wahlumschlag mit der der Wahlzeit schriftlich Wahlvorschläge einreichen. Aufschrift „Stimmzettel“ einzustecken. Dieser Um- Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge schlag ist sodann sorgfältig zu verschließen (zukle- oder als Einzelwahlvorschläge gemacht werden. ben). Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, Der verschlossene Wahlumschlag ist zusammen mit den Vornamen, die Anschrift und das Geburtsjahr dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbrief der Bewerber in lesbarer Form, z. B. Block- oder (Briefumschlag mit Anschrift des Wahlausschusses) Maschinenschrift, enthalten. Listenwahlvorschläge einzustecken. können eine Listenüberschrift erhalten. Auch der Wahlbrief ist sorgfältig zu verschließen Ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag ei- (zukleben). Er kann portofrei per Post übersandt nes regionalen Wahlkreises kandidieren. Der gleiche werden oder in den Briefkasten der Kassenzahn- Bewerber darf aber auch für den Wahlkreis 8 (das ärztlichen Vereinigung M-V, Wismarsche Straße Land Mecklenburg-Vorpommern) kandidieren. 304, 19055 Schwerin, eingeworfen oder persön- Jeder Wahlvorschlag muss: lich bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses - für die regionalen Kreise von mindestens 10 in der Wismarschen Straße 304 abgegeben wer- wahlberechtigten Zahnärzten und den. - für den Wahlkreis 8 von mindestens 20 wahlbe- rechtigten Zahnärzten 8. Wahlergebnis unterschrieben sein. Bis zur Beendigung der Wahlzeit werden die Wahl- briefe ungeöffnet in einer versiegelten Urne unter Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag Verschluss gehalten. für seinen regionalen Wahlkreis am Sitz seiner Pra- Die Stimmauszählung erfolgt in öffentlicher Sitzung. xis unterschreiben. Darüber hinaus kann jeder Wahl- Das Ergebnis der Wahl gibt der Wahlleiter unver- berechtigte einen Wahlvorschlag für den Wahlkreis züglich über einen Rundbrief des Wahlausschusses 8 unterschreiben. Die Unterschrift für die eigene bekannt. Kandidatur zählt in beiden Fällen. Auf den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der vor- 9. Anfechtung der Wahl geschlagenen Bewerber abzugeben, dass sie mit Gemäß § 13 der Wahlordnung kann jeder Wahlbe- der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag einverstan- rechtigte gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb den sind. einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich 6. Wahlunterlagen Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begrün- Die Wahlunterlagen umfassen den Wahlschein, den den. Stimmzettel A und den Stimmzettel B, den Wahlum- schlag und den Wahlbrief. 10. Wahlausschuss Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen: 7. Durchführung der Wahl Wahlleiter: Dr. Ralf Großbölting, Die Wahlzeit beginnt mit Zugang der Wahlunterla- Rechtsanwalt gen. Jeder Wahlberechtigte erhält mit der Post die persönlicher Stellvertreter: Claudia Mundt, Wahlunterlagen. Assessorin Auf dem Wahlschein hat der Wähler unter Angabe Mitglied: Thomas Zumstrull, des Ortes und des Tages zu versichern, dass er den/ Zahnarzt die Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat (Un- persönlicher Stellvertreter: Dr. Ronald Heinze, terschrift). Zahnarzt Die Reihenfolge der Auflistung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel A und auf dem Stimmzettel B Mitglied: Dr. Christa Liesberg- ergibt sich aus ihrem Eingangsdatum. Walther, Zahnärztin Auf dem Stimmzettel A kreuzt der Wähler den Lis- persönlicher Stellvertreter: Dr. Ralph Mischke, tenwahlvorschlag oder den Einzelwahlvorschlag des Zahnarzt regionalen Wahlkreises an, den er wählen will. Er darf auf diesem Stimmzettel nur einen Wahlvor- Die Anschrift lautet: Wahlausschuss der schlag ankreuzen. KZV Mecklenburg- Auf dem Stimmzettel B kreuzt der Wähler den Lis- Vorpommern, tenwahlvorschlag oder den Einzelwahlvorschlag Postanschrift: Postfach 11 09 35, 19009 Schwerin des Wahlkreises 8 (das Land Mecklenburg-Vorpom- Hausanschrift: Wismarsche Straße 304, mern) an, den er wählen will. Er darf auf diesem 19055 Schwerin dens 5/2016 9
ZÄK / KZV Junge Menschen für Beruf begeistern Gespräch mit dem Verband medizinischer Fachberufe B evor die Vorstandssitzung am 23. März startete, wur- den Hannelore König, 1. ge- schäftsführende Vorsitzende des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF), und Carmen Gandila, Vizepräsidentin im Res- sort Tarifpolitik des VmF, vom Präsidenten der Zahnärztekam- mer Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, dem Hauptgeschäftsführer, Rechtsanwalt Peter Ihle und Zahnarzt Mario Schreen, dem Referenten für Aus- und Fortbil- dung der ZAH/ZFA im Vorstand der ZÄK M-V, in der Geschäfts- stelle der Kammer zu einem Gespräch begrüßt. Aufgabe für den Verband der medizinischen Fachberufe Schwerpunkt der Beratung war der Fachkräfte- und das Referat ZAH/ZFA ist es mehr junge Menschen für mangel in den Praxen und wie diesem entgegen ge- den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten wirkt werden könne. Es gelte Ideen zu entwickeln, zu begeistern. um den Beruf der Zahnmedizinischen Fachange- Foto: Steffen Klatt stellten wieder zu einem attraktiven Tätigkeitsfeld werden zu lassen. Mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern, sei dabei die Hauptaufgabe. Für gegenüber interessierten Schüler und Schülerinnen die nächsten Jahre gelte es, sich dieser Herausfor- zu gestalten. Absolventen auch nach der Abschluss- derung gemeinsam zu stellen und die Zusammenar- prüfung im Beruf zu halten, stelle eine weitere Hür- beit zu vertiefen. de dar. Hier liege die Verantwortung allerdings bei Zahnarzt Schreen berichtete, dass ein wichtiger dem Praxisinhaber. Insbesondere müsse das Au- Grundstein bei der Gewinnung von Auszubildenden genmerk durch die Praxisinhaber auch auf weiche durch die Kammerdelegierten in der Kammerver- Faktoren wie z. B. Betriebsklima, Arbeitszeiten und sammlung im November 2015 gelegt und die Anhe- Unterstützung der Fort- und Weiterbildung gelenkt bung der Ausbildungsvergütung ab Herbst 2016 be- werden. schlossen wurde. Hannelore König stellte fest, dass Ein weiterer Gesprächspunkt befasste sich mit es ebenfalls wichtig sei, die Informationen über der erfolgreichen Umsetzung der neuen Fortbil- Entwicklungschancen und die unterschiedlichen dungsordnungen zur ZMP und ZMV in unserem Qualifikationsmöglichkeiten im Beruf transparent Bundesland. Annette Krause, Referat ZAH/ZFA Update zur DPF auf Version 2.9.4 A b sofort steht ein neues Update zur Digitalen Planungshilfe auf der Website der KZBV zum Download bereit. Das Update enthält die ab 1. April Technisch gesehen beinhaltet die Aktualisierungs- datei alle Programmänderungen seit Einführung der DPF. Das ermöglicht auch Zahnärzten, die die frü- geltenden neuen Festzuschussbeträge sowie einige heren Updates nicht durchgeführt haben, nun direkt programmtechnische Korrekturen. auf die Version 2.9.4 aufzurüsten. KZV 10 dens 5/2016
KZV / ZÄK Tag der offenen Tür am 29. Juni KZV und Zahnärztekammer freuen sich auf Besucher E inen ganz speziellen Blick in die Verwaltun- gen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpom- Verwaltungen freuen sich darauf, sich einmal per- sönlich vorzustellen. Vielleicht auch eine gute Ge- legenheit für einen Ausflug mit dem Praxisteam? mern werfen? Die vertrauten Telefonstimmen Der Termin steht, die Planungen beginnen. Ne- aus vielen Beratungsgesprächen live erleben? ben guter Laune und Verpflegung wird ein Kurz- Alltägliche oder spezielle Fragen bei Kaffee und vortrag auch fachliche Fortbildung bringen. Kuchen oder etwas Deftigem vom Grill stellen? Bitte schnell den Termin notieren. Dazu gibt es am 29. Juni die Gelegenheit. Zwar stapeln sich zum Quartalsanfang nicht mehr die Tag der offenen Tür Behandlungsscheine in den Abrechnungsbüros, in der KZV und der ZÄK aber die Abläufe der Abrechnungsdaten bis hin Mecklenburg-Vorpommern zur korrekten Rechnungslegung gegenüber den am 29. Juni, ab 13 Uhr Krankenkassen bleibt spannend. Wismarsche Straße 304 Themen, wie die Funktionsweise des Hono- 19055 Schwerin rarverteilungsmaßstabs, Fragen zur Berufsaus- übung, zum Qualitätsmanagement, zur Fortbil- Um eine gewisse Planungssicherheit zu haben, dung der Zahnärzte und der Mitarbeiterinnen, zur wird darum gebeten, sich unter den Telefonnum- ZFA-Ausbildung oder juristische Aspekte der Pra- mern 0385 – 54 92 103 oder 0385 – 54 92 173 xisübergabe bzw. -aufgabe oder die Wirtschaft- bzw. per Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de lichkeitsprüfung und vieles mehr können in Ruhe anzumelden. besprochen werden. Ein Blick hinter die Kulissen Wir freuen uns auf Ihren Besuch! lohnt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZV/ZÄK Beschäftigung von Immigranten Zur Erlaubnis der vorübergehender Ausübung des Zahnarztberufs V ermehrt tauchen Fragen auf, inwieweit es mög- lich ist, Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland zahnärztlich tätig waren, in Zahnarztpraxen zu be- unmittelbar an das Landesprüfungsamt für Heilbe- rufe (LPH) beim Landesamt für Gesundheit und So- ziales Mecklenburg-Vorpommern zu richten (www. schäftigen. Dabei ist zu beachten, dass für diesen lagus.mv-regierung.de). Personenkreis kein Sonderrecht gilt: Auch Zahnärz- Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung ei- te, die ihre Ausbildung im Nicht-EU-Ausland absol- ner Berufserlaubnis ist, dass eine vollständig ab- viert haben, bedürfen zur Ausübung des zahnärzt- geschlossene zahnärztliche Ausbildung nach dem lichen Berufs in der Bundesrepublik Deutschland Recht des Staates, in dem die Ausbildung erwor- einer zahnärztlichen Approbation oder zumindest ben wurde, nachgewiesen werden kann, die dem einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des deutschen zahnärztlichen Studium gleichwertig ist. zahnärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) nach § 13 Defizite sind nachzuholen und durch eine staatli- Zahnheilkundegesetz (www.gesetze-im-internet. che Prüfung (Defizit- oder Kenntnisstandsprüfung) de/zhg). Ohne eine deutsche Approbation oder eine nachzuweisen. Darüber hinaus sind gemäß § 2 Berufserlaubnis dürfen diese Personen nicht in die Abs. 1 Nr. 5 des Zahnheilkundegesetzes Kenntnis- Behandlung von Patienten einbezogen werden. se der deutschen Sprache notwendig. Jeder, der Der Antrag auf Erteilung der Approbation oder Be- in Mecklenburg-Vorpommern bei dem Landesprü- rufserlaubnis ist vom ausländischen Zahnarzt selbst fungsamt für Heilberufe einen Antrag auf Erteilung dens 5/2016 11
ZAHNÄRZTEKAMMER der Approbation/Berufserlaubnis als Zahnärztin/ einbezogen werden, sondern allenfalls zuschauen, Zahnarzt stellt und sofern sich die Patienten damit einverstanden erklä- • keinen Abschluss an einer deutschsprachigen ren. Hochschule und • keinen Abschluss einer mindestens zehnjährigen Unterschied zwischen Praktikum und Hospitation allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutsch- Zu beachten ist der Unterschied zwischen Praktika sprachigen Schule und und Hospitationen: • keinen Abschluss einer mindestens dreijährigen Praktika sind mit praktischen Tätigkeiten verbun- Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben den. Die zahnärztliche Behandlung von Patienten ist hat, dem Asylbewerber ohne Berufserlaubnis untersagt. muss die für eine zahnärztliche Tätigkeit erforder- Sofern er als Praktikant für zahnärztliche Hilfstätig- lichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachwei- keiten eingesetzt wird, wären die Details des Prakti- sen. Gefordert werden in der Prüfung Fachsprachen- kums (Beginn und Ende, Tätigkeitsbereich, Entgelt) kenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert in einem Praktikumsvertrag zu regeln. Da auch ein am Sprachniveau C1. Voraussetzung der Zulassung Praktikum als Arbeitsverhältnis im Sinne des Min- zur Fachsprachenprüfung ist der Nachweis von deut- destlohngesetzes gilt und in der Regel keine der schen Sprachkenntnissen mit dem Niveau B 2. im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände greift, Der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist das Mindestlohngesetz zu beachten, d. h., der ist die Aufgabe übertragen worden, im Auftrag des Praktikant hat einen Anspruch auf den gesetzlichen LPH die Defizit- oder Kenntnisstandprüfungen sowie Mindeslohn von 8,50 Euro die Stunde. Der Praktikant die Sprachprüfungen zu organisieren und durchzu- ist gesetzlich über die BG unfallversichert. Kranken-, führen. Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht kann Da die Anerkennung eines Berufsabschlusses aus ebenfalls bestehen, sofern keine geringfügige Be- Drittstaaten vom konkreten Fall abhängt, sollte sich schäftigung vorliegt. ein Bewerber frühzeitig mit dem LPH (Beate Gra- Hospitanten werden nicht praktisch tätig. Verträ- topp, Tel.: 0381/33159108, Email: beate.gratopp@ ge sind nicht erforderlich, ein Entgelt ist mangels lagus.mv-regierung.de ) in Verbindung setzen. Arbeitsleistung nicht zu zahlen. Gesetzlicher Ver- Auch ohne Approbation oder Berufserlaubnis kön- sicherungsschutz besteht nicht. Notwendig ist die nen Zahnärzte mit Abschlüssen aus dem Nicht-EU- ausdrückliche oder konkludente Einwilligung der Ausland in Zahnarztpraxen hospitieren. Sie dürfen al- Patienten, dass Dritte bei der Behandlung zusehen lerdings nicht selbst in die Behandlung von Patienten dürfen. ZÄK Beratungsförderung neu ausgerichtet Programm richtet sich auch an Zahnarztpraxen D as Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Beratungsförderung für klei- ne und mittlere Unternehmen – zu denen auch Markt sind (Jungunternehmen) • Unternehmen sowie Angehörige der freien Be- rufe ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Be- Angehörige der freien Berufe zählen – neu aus- standsunternehmen) gerichtet. • Unternehmen sowie Angehörige der freien Be- Zuständig für die Umsetzung des Programms rufe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkei- ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- ten befinden – unabhängig vom Unternehmens kontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 1. Januar in alter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Kraft getreten. Nähere Informationen unter: Die neue „Förderung unternehmerischen Know- www.bmwi-unternehmensportal.de/DE/Unter- hows“ richtet sich an: nehmensfuehrung/Rat-Tat/Beratung-nutzen/Bera- • junge Unternehmen sowie Angehörige der frei- tungsfoerderung/inhalt.html en Berufe, die nicht länger als zwei Jahre am BMWi 12 dens 5/2016
UNIVERSITÄTEN 20 Jahre ZMP-Ausbildung in M-V Erfolgreiche Kooperation zwischen ZÄK und Unis V or 20 Jahren startete in Greifswald die erste Ausbildungsreihe zur Fortgebildeten Zahnarzt- helferin im Bereich Prophylaxe, einen Monat später Pünktlich zum 20. Jubiläum wurde der Kurs für die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) ent- sprechend der aktuellen Musterfortbildungsordnung wurde ein äquivalenter Kurs in Rostock begonnen. runderneuert, die Inhalte aktualisiert und vor allem Nach der Wende bestand die Frage, wie in Meck- die beiden Ausbildungsmodule zu einem kontinuier- lenburg-Vorpommern die Fort- und Weiterbildung lichen Kurs zusammengelegt. Somit steht den Teil- zur Prophylaxeassistentin gestaltet werden sollte, nehmern gerade für die Betreuung ihrer Praxisfälle denn auch von Grevesmühlen bis Pasewalk sollte eine längere Beobachtungszeit zur Verfügung und eine hochwertige präventive Betreuung in den Zahn- es sind keine Wechsel in der Gruppenzusammen- arztpraxen personell sichergestellt werden. Der Be- setzung zwischen den Standorten mehr nötig. darf und eine entsprechende Kompetenz durch die Die Lehrinhalte wurden mit der Neustrukturierung beiden Hochschulen in Greifswald und Rostock wa- in den Bereichen Alterszahnheilkunde und Gruppen- ren hier durchaus vorhanden. Außerdem wäre eine prophylaxe erweitert. Damit wird der Handlungs- berufsbegleitende Fortbildung in Berlin oder Ham- spielraum in der praktischen Tätigkeit ausgeweitet; burg nicht nur schwierig, sondern auch finanziell die bundesdeutschen Rahmenvorgaben werden belastend aufgrund der langen Fahrtwege gewesen. problemlos erfüllt. So einigten sich der damalige Vorstandsreferent Mit dieser Erfolgsgeschichte in Mecklenburg-Vor- Dr. Klaus-Dieter Knüppel und Sachbearbeiterin Mar- pommern ist die Zahnärzteschaft sicherlich präven- gret Bolsmann, die von 1991 bis 2006 das Helferin- tiv gut gerüstet und die deutlich erkennbaren Ver- nenreferat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vor- besserungen in der Mundgesundheit können noch pommern verantworteten, und Prof. Dr. Christian weiter ausgebaut werden, insbesondere bei den Splieth als Greifswalder Kursleiter mit den Rosto- Senioren und in den Risikogruppen. cker Kollegen, diese Ausbildungsreihe in Kooperati- Universität Greifswald on im Bundesland selbst zu organisieren. So konnte die Expertise der Universitäten mit ihren Teams für eine breit gefächerte, wissenschaftlich basierte und aktuelle Ausbildung zur Fortgebildeten ZFA/ZAH im Bereich Prophylaxe und zur Zahnmedizinischen Pro- phylaxeassistentin (ZMP) genutzt werden. Jährlich wurden an den beiden Hochschulstandorten Kurse gestartet und mittlerweile über 1000 fortgebildete ZFA/ZAH und ZMP ausgebildet. Zum 20-jährigen Jubiläum wurde in Greifswald eine rund- erneuerte Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Pro- phylaxeassistentin (ZMP) durch ZA Mario Schreen (ZÄK) Pionierzeiten der Prophylaxe in den 90er-Jahren und Prof. Dr. Christian Splieth (Uni Greifswald) eröffnet. Fotos: Uni Greifswald dens 5/2016 13
DEUTSCHLAND Kommentar umfassend überarbeitet Zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer D urch das Gesetz zur Bekämpfung der Korrupti- on im Gesundheitswe- sen sollen nach dem Willen umfassend überarbeitet. Im Kern sind zwei berufs- rechtliche Normen betroffen: der Regierungskoalition die Das Verbot der Patientenzu- Straftatbestände Bestech- weisung gegen Entgelt und lichkeit und Bestechung das Verbot von Vergünsti- im Gesundheitswesen gungen für die Verordnung in das Strafgesetzbuch von z. B. Arzneimitteln. Die aufgenommen werden. Kommentierung u. a. dieser Problematisch ist vor al- Normen wurde umfassend lem die Unbestimmtheit überarbeitet und ausgebaut der (neuen) Normen. und die Zusammenstellung der Grundsätzlich kann jede einschlägigen Rechtsprechung Kooperation und Leis- erweitert. Der Kommentar der tungsbeziehung im Ge- Musterberufsordnung ist damit sundheitswesen erfasst für Zahnärzte wie ihre Berater werden, darauf hat die ein wertvolles Hilfsmittel bezüg- Bundeszahnärztekam- lich des neuen Gesetzes. mer in ihrer Stellung- nahme zum Gesetz- Die im letzten Jahr erstmalig entwurf hingewiesen. erstellte Kommentierung dient Die Abgrenzung zwi- der Auslegung und Konkretisie- schen einer zulässi- rung der Normen der Muster-Be- gen wirtschaftlichen rufsordnung. Die aktuelle Recht- Betätigung und einer sprechung wird berücksichtigt. strafbaren Unrechts- In einem Anhang wird zudem die vereinbarung auf dem Rechtsprechung zur einzelnen Fall- Gesundheitsmarkt ist mit erheblichen Schwie- gestaltung tabellarisch aufgeführt. rigkeiten verbunden. Die Konkretisierung der Norm legt der Gesetzgeber in die Hände der Rechtspre- Der Kommentar ist zu finden unter: www.bzaek. chung, ein Prozess, der auf dem Rücken der Ärzte de unter „Für Zahnärzte/Zahnärztliche Berufsaus- und Zahnärzte ausgetragen wird. übung/Berufsrecht“ BZÄK Das Gesetz wurde am 14. April vom Bundestag verabschiedet und soll vorausichtlich am 1. Juli in ANZEIGE Kraft treten. Doch auch wenn der Gesetzgeber die Hin- weise aufgreift und das Gesetz nachbessert, es wird bei den Betroffenen ganz erheblichen Beratungsbedarf auslösen. Die Frage der Ab- grenzung zukünftig verbotenen Tuns von er- laubten Kooperationsformen etc. wird jeden- falls nicht einfach zu beantworten sein. Das Autorenteam des Kommentars der Musterberufsordnung der Bundeszahnärzte- kammer (die Geschäftsführer Knüpper, Dr. Kurz, Maag und Dr. Schulte, sowie der Ham- burger Rechtsanwalt Sven Hennings) hat den Kommentar aus diesem Grund unter dem Blickwinkel des Gesetzgebungsverfahrens 14 dens 5/2016
KZV / MECKLENBURG-VORPOMMERN Fundament für erfolgreiche Prävention KZBV: aktualisierte Übersicht über Kassenzuschüsse zur PZR F ür immer mehr Menschen ist die professionelle Zahnreinigung (PZR) regelmäßiger Bestandteil der Vorsorge beim Zahnarzt. Die Kassenzahnärztli- Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonus- programmes oder als Selektivvertrag in Zusammen- che Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt eine aktu- arbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärz- alisierte Übersicht der Leistungen der gesetzlichen ten an. Die freie Wahl des Zahnarztes ist dabei Krankenkassen bei der PZR veröffentlicht. also eingeschränkt. Zahnärztinnen und Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen Zahnärzte erhalten die Krankenkassen aktualisierten Umfra- Die Ergebnisse basieren auf einer von der KZBV ge-Ergebnisse auch durchgeführten Umfrage bei allen 118 gesetzlichen als tabellarische Krankenkassen, die im Januar 2016 vom GKV-Spit- Übersicht zusam- zenverband gelistet waren. Beteiligt haben sich ins- men mit weiteren gesamt 63 Kassen. Gefragt wurde jeweils, welche Informationen in Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR ange- der Ausgabe 7 boten werden, ob eine Bezuschussung oder Kosten- der „Zahnärztli- übernahme von der Einschreibung des Versicherten chen Mitteilun- in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhän- gen“ (zm). Die gig gemacht wird, ob die Bezuschussung oder Kos- Datei kann zu- tenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kas- dem als PDF senzahnärztlichen Vereinigungen basiert, ob etwaige auf der Web- Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestal- site der KZBV tung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung eingrei- heruntergela- fen und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im den werden. Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden. Auch das Praxisplakat „Was hält Ihre Unterschiedliche Modelle der Bezuschussung Krankenkasse von sauberen Zähnen?“ steht der PZR in zwei Größen unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren zum Download und Selbstausdruck bereit. Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro KZBV Neuer Vorstand gewählt Landesverband der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern A uf seiner ordentlichen Mitgliederversamm- lung am 11. März wählte der Landesverband der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern e.V. der Vizepräsidenten erfolgte aus der Mitte der ge- wählten Vorstandsmitglieder. Der Landesverband der Freien Berufe Meck- einen neuen Vorstand. Präsident des Landesver- lenburg-Vorpommern (LFB M-V) bündelt die Inte- bandes ist Rechtsanwalt Jörg Hähnlein, seine ressen der Freiberufler in Mecklenburg-Vorpom- Stellvertreter sind Rechtsanwalt Stefan Grasshoff mern. Mitglieder sind die Kammern und Verbände und Zahnarzt Dipl.-Stom. Gerald Flemming. Als der freien Berufe. Auch Einzelmitgliedschaften weitere Vorstandsmitglieder wurden Apotheke- sind möglich. Der LFB M-V ist seinerseits Mit- rin Nicola Norda und Architekt Dipl.-Ing. Markus glied im Bundesverband der Freien Berufe. Weise gewählt. Die Wahl des Präsidenten und LfB dens 5/2016 15
ZÄK / LAJ Berufliche Schule in Greifswald in Not Schnelle unbürokratische Hilfe durch Minister Brodkorb S eit Beginn des letzten Ausbildungsjahres berei- tete der Unterrichtsausfall an der beruflichen Schule in Greifswald nicht nur den Auszubildenden wenden. In einem Brief äußerten Referatsleiter ZA Mario Schreen gemeinsam mit dem Präsidenten der Zahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, und Ausbildern sondern auch dem Referat ZAH/ZFA den Unmut über die derzeitigen Zustände hinsicht- der Zahnärztekammer Sorgen. Durch eine langwie- lich des Unterrichtes der ZFA an der Beruflichen rige Erkrankung der Fachlehrerin an der Schule gab Schule in Greifswald. es Probleme mit der Absicherung des Unterrichts. Eine Antwort des Minister Brodkorb ließ nicht Gemeinsam mit der Beruflichen Schule in Greifs- lange auf sich warten und er bat um ein persönli- wald wurde nach entsprechenden Lösungen ge- ches Gespräch. Hier konnte ZA Schreen in einem sucht. So konnten durch die Zahnärztekammer unter längeren Telefonat noch einmal die Gesamtsituation anderem zwei versierte und fortgebildete zahnme- ausführlich darstellen. Minister Brodkorb sicherte dizinische Fachangestellte gewonnen werden, die daraufhin seine sofortige Unterstützung zu. Bereits zunächst einen Teil des Unterrichtes abdeckten. nach zwei Stunden wurde eine überzeugende und Leider fielen diese durch Krankheit und Schwanger- einvernehmliche Lösung durch Herrn Brodkorb ge- schaft wiederum nach kurzer Zeit aus. meinsam mit der Beruflichen Schule in Greifswald Somit kam es erneut zu einer Verschärfung des und der Zahnärztekammer gefunden (Freisetzung Unterrichtsausfalles, der gerade für das 3. Ausbil- zusätzlicher Mittel). Kurz darauf konnte allerdings dungsjahr im Hinblick auf die Abschlussprüfung kri- die Fachlehrerin ihren regulären Unterricht wieder tische Ausmaße annahm. Die Kritik von Ausbildern, durchführen und weitere Maßnahmen brauchten die sich in der Zahnärztekammer meldeten, war nicht zu greifen. durchaus verständlich. Für die Unterstützung wird dem Minister – gera- Die unzufriedene Gesamtsituation veranlasste de im Namen der Auszubildenden und Ausbilder – das Referat, sich direkt an den Minister für Bildung, Dank ausgesprochen. Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb, zu ZA Mario Schreen, Referat ZAH/ZFA Patenschaftszahnärzte eingeladen Fortbildung der LAJ M-V am 22. Juni in Zahnklinik Greifswald M it dem Themenschwerpunkt „Zahn- und Mundgesundheitsförderung von Kindern in Kita und Tagespflege – pädagogische Umsetzung Tagungsgebühren werden nicht erhoben. Alle Inte- ressierten werden gebeten, sich bis zum 31. Mai über ihre Kreisarbeitsgemeinschaft Jugendzahn- der DAJ-Empfehlungen“ stellt die LAJ MV die pflege oder direkt in der Geschäftsstelle der LAJ Kleinsten in den Vordergrund ihrer diesjährigen Ta- unter der Telefonnummer 0385-5910814, Email: gung. Zu dem vorgenannten Thema wird Christina m.foerg@zaekmv.de, anzumelden. Jasmund, Professorin für Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Niederrhein, referie- Programm: ren. Die jährliche Fortbildungsveranstaltung mit den 10–10.15 Uhr: Begrüßung, Organisatorisches Kreisarbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege, Pa- 10.15–13.15 Uhr: Zahn- und Mundgesundheitsför- tenschaftszahnärzten und Mitarbeitern des Öffent- derung von Kindern in Kita und Tagespflege – päda- lichen Gesundheitsdienstes findet am 22. Juni von gogische Umsetzung der DAJ-Empfehlungen 10 bis 15 Uhr im Hörsaal der Zahnklinik Greifswald, 13.15–13.45 Uhr: Mittagspause Walther-Rathenau-Straße 42, statt. Erzieherinnen 13.45–14.15 Uhr: MIH – Hypomineralisation an der am LAJ-Projekt „Kita mit Biss“ teilnehmenden Schneidezähnen und Molaren Einrichtungen werden ebenfalls erwartet. 14.15–15.00 Uhr: Informationen, Fragestellungen, Alle Zahnärzte und Patenschaftszahnärzte sind Verabschiedung sehr herzlich zu der Fortbildungstagung eingeladen. Michael Hewelt, Vorsitzender 16 dens 5/2016
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