WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land

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WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land
                                      Mitteilungsblatt des Amtes

                                                                                  mit
                                                                                  mit den
                                                                                      den Gemeinden
                                                                                          Gemeinden Bargischow,
                                                                                                    Bargischow, Blesewitz,
                                                                                                                Blesewitz, Boldekow,
                                                                                                                           Boldekow, Bugewitz,
                                                                                                                                      Bugewitz, Butzow,
                                                                                                                                                Butzow, Ducherow,
                                                                                                                                                         Ducherow, Iven,
                                                                                                                                                                    Iven,
                                                                                                            Krien,
                                                                                                            Krien, Krusenfelde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu
                                                                                                                   Krusenfelde, Medow,  Neetzow-Liepen,   Neu Kosenow,
                                                                                                                                                               Kosenow,
                                                                                             Neuenkirchen,
                                                                                             Neuenkirchen, Postlow,
                                                                                                            Postlow, Rossin,
                                                                                                                     Rossin, Sarnow,
                                                                                                                             Sarnow, Spantekow
                                                                                                                                     Spantekow und
                                                                                                                                                 und Stolpe
                                                                                                                                                     Stolpe an
                                                                                                                                                            an der
                                                                                                                                                               der Peene
                                                                                                                                                                   Peene

                                                                  Jahrgang 15                     Mittwoch, den 19. Mai 2021                            Nummer 05

                                                     Die Tulpe
                                                     Dunkel
                                                     war alles und Nacht.
                                                     In der Erde tief
                                                     die Zwiebel schlief,
                                                     die braune.
                                                     Was ist das für ein Gemunkel,
                                                     was ist das für ein Geraune,
                                                     dachte die Zwiebel,
                                                     plötzlich erwacht.
                                                     Was singen die Vögel da droben
                                                     und jauchzen und toben?
                                                     Von Neugier gepackt,
                                                     hat die Zwiebel
                                                     einen langen Hals gemacht
                                                     und um sich geblickt
                                                     mit einem hübschen Tulpengesicht.
                                                     Da hat ihr der Frühling
                                                     entgegengelacht.
                                                     Josef Guggenmos

                                                                                                                                                                - Anzeige -

                                                            WOHNEN
                                                            IN ANKLAM
                                      EIN UNTERNEHMEN DER
                                      HANSESTADT ANKLAM
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                            SEIT 30 JAHREN FÜR SIE DA
                                                               Wohnungssuche: www.gwa-anklam.de
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land                                                     –2–                                                    Nr. 05/2021

Amtliche Mitteilungen                                               •   Haushaltssatzungen der Gemeinden Postlow, Rossin,
•  Öffentliche Ausschreibung Grenztermin Kagendorf             3       Sarnow, Neuenkirchen und Neu Kosenow                       13
•  WBV - Gewässerunterhaltung 2021                             4   Wir gratulieren
•  Verkauf Liegenschaften in Rossin und Bugewitz               4   •   Geburtstagskinder Juni 2021                                18
•  Jahresrechnungen 2019 der Gemeinden Bugewitz,
                                                                    Schulnachrichten
   Bargischow, Neetzow-Liepen, Spantekow und Iven              4
                                                                    •  der Schule Krien                                            19
•  Entlastungen BM vom Haushalt 2019 der Gemeinden
   Bugewitz, Bargischow, Neetzow-Liepen, Spantekow                  Kirchennachrichten
   und Iven                                                    5   •   Kirchgemeinden Altwigshagen, Ducherow, Krien,
•  Ausschreibung Seniorentreff Boldekow                        5       Liepen und Spantekow                                       19
•  Jahresabschluss Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft                  Verschiedenes
   Ducherow 2019                                               7   •  30 Jahre Pflegeerfahrung Krien                              26
•  Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Iven           7   •  Bücherhaus in Wegezin                                       27
•  Nachtragshaushaltssatzungen der Gemeinden Krien                  •  Nachruf N. Brunk                                            27
   und Neetzow-Liepen                                          9   •  Stiftung „Anerkennung und Hilfe“                            27
•  Bekanntmachung Gemeindewahlleiter                                Bunte Ecke
   - Nachrücker Krusenfelde                                  10    •  Sprüche27

Amtsgebäude Spantekow, Rebelower Damm 2
Telefon: 039727 2500, Telefax: 039727 20225

Bereich           Zuständigkeiten/Aufgaben       Mitarbeiter              Zimmer    Telefon    E-Mail
LVB               Leitender
                  Verwaltungsbeamter             Hr. Quast                   3      25013      h.quast@amt-anklam-land.de
                  SB Sekretariat                 Fr. Berndt                  2      25010      s.berndt@amt-ankam-land.de
                  SB Organisation/IT             Hr. Warnke                 22      25023      e.warnke@amt-anklam-land.de
                  SB Zentrale Servicestelle      Fr. Kraatz                 19      25043      b.kraatz@amt-anklam-land.de
                  SB Zentrale Servicestelle      Fr. Draht                  19      25042      g.draht@amt-anklam-land.de
                  SB Kultur, Versicherung,
                  Archiv                         Hr. Utke                    9      25011      c.utke@amt-anklam-land.de

Amt für Finanzen Amtsleiterin                    Fr. Dr. Butzke             11      25019      p.butzke@amt-anklam-land.de
                 SB Haushaltsplanung,
                 Geschäftsbuchhaltung            Fr. Nentwich               11      25021      s.nentwich@amt-anklam-land.de
                 SB Haushaltswesen,
                 Haushaltsplanung                Hr. Gau                    10      25020      r.gau@amt-anklam-land.de
                 SB Geschäftsbuchführung         Fr. Falk                   5       25026      h.falk@amt-anklam-land.de
                 SB Steuern                      Fr. Kröhl                          25027      c.kroehl@amt-anklam-land.de
                                                 Fr. Kaster                 14      25047      r.kaster@amt-anklam-land.de
                  Kassenleiter                   Fr. Gienapp                4       25028      a.gienapp@amt-anklam-land.de
                  SB Buchungsstelle              Fr. Borreck                4       25039      k.borreck@amt-anklam-land.de
                  SB Innen- u. Außen-
                  vollstreckung                  Fr. Vaßmer                  5      25034      e.vassmer@amt-anklam-land.de
                  SB Kämmerei                    Fr. Venz                   12      25041      j.venz@amt-anklam-land.de
                  SB Kämmerei                    Fr. Holmes                 12      25040      m.holmes@amt-anklam-land.de
Amt für Ordnung
und Soziales    Amtsleiter                       Hr. Heidschmidt            AS      25053      h.heidschmidt@amt-anklam-land.de
                                                                        Ducherow 13
                                                                         Spantekow
                  SB Kindergärten                Fr. Hinrichs               17      25012      b.hinrichs@amt-anklam-land.de
                  SB Personal- u. Schulwesen     Fr. Rosemann                8      25017      g.rosemann@amt-anklam-land.de
                  SB Einwohnermeldeamt           Fr. Klingbeil               1      25045      g.klingbeil@amt-anklam-land.de
                  SB Wohngeld                    Fr. Nast                   13      25024      s.nast@amt-anklam-lan.de
Zimmer AV                                                                   12      25022

              Sprechzeiten des Amtes Anklam-Land in Spantekow und in der Außenstelle Ducherow
  Dienstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Nr. 05/2021                                                 –3–                                                                                Anklam-Land
Außenstelle Ducherow, Amtsweg 1
                                              Achtung! Neue Telefonnummern in der Außenstelle Ducherow.
Telefon: Vorwahl 039727                       Bitte die neue Vorwahl beachten!
Telefax: 039727 25069

Bereich            Zuständigkeiten                Mitarbeiter           Zimmer Telefon                     E-Mail
Amt für Gemeinde-
entwicklung
und Liegenschaften Amtsleiter                     Hr. Mosler                  4           25057            k.mosler@amt-anklam-land.de
                   SB allgem. Bauverwaltung       Hr. Rüdiger                 6           25059            s.ruediger@amt-anklam-land.de
                   SB Dorferneuerung              Fr. Dinse                   3           25066            j.dinse@amt-anklam-land.de
                                                  Fr. Rosenthal               3           25066            r.rosenthal@amt-anklam-land.de
                     SB Bauverwaltung             Fr. Hasenjäger              2           25058            e.hasenjaeger@amt-anklam-land.de
                     SB Liegenschaften            Fr. Peise-Neels             9           25060            b.peise.neels@amt-anklam-land.de
                                                  Fr. Rosner                  8           25063            k.rosner@amt-anklam-land.de
                     SB Umwelt-Naturschutz        Fr. Kummert                 2           25050            s.kummert@amt-anklam-land.de
                     SB Zentrales                 Fr. Campe                  10           25051            a.campe@amt-anklam-land.de
                     Gebäudemanagement            Fr. Krüger                 10           25052            s.krueger@amt-anklam-land.de
Amt für Ordnung
und Soziales         Amtsleiter                Hr. Heidschmidt               13           25053            h.heidschmidt@amt-anklam-land.de
                     SB Einwohnermeldeamt      Fr. Naroska                   15           25061            a.naroska@amt-anklam-land.de
                     SB Standesamt             Fr. Holtz                     15           25062            e.holtz@amt-anklam-land.de
                     SB Allg. Ordnungs-
                     angelegenheiten, Jagd,
                     Fischerei,
                     öffentliche Sicherheit    Fr. Wendt                     12           25054            k.wendt@amt-anklam-land.de
                     SB Gewerbeangelegenheiten Fr. Baum                       5           25055            k.baum@amt-anklam-land.de
                     SB Brandschutz            Fr. Lemke                     14           25056            d.lemke@amt-anklam-land.de
                     SB Ordnungsamt            Fr. Berger                                 25065            m.berger@amt-anklam-land.de

Gültig ab 01. Juni 2021
Außenstelle Ducherow Haus I, Hauptstraße 74,                    Außenstelle Ducherow Haus II, Hauptstraße 24,
17398 Ducherow                                                  17398 Ducherow, Seiteneingang Sport- und Kulturzentrum
Frau Naroska / Frau Holtz             Zimmer 1                  Herr Mosler                           Zimmer 1.03
Frau Peise-Neels / Frau Rosner        Zimmer 2                  Frau Rosenthal / Frau Dinse           Zimmer 1.05
Frau Campe                            Zimmer 3                  Frau Hasenjäger                       Zimmer 1.06
Frau Krüger                           Zimmer 4                  Frau Kummert / Herr Rüdiger           Zimmer 1.10
                                                                Die Telefonnummern bleiben nach derzeitigem Stand bestehen.

Amt Anklam-Land                                                 feststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Nie-
                                                                derschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Vermessungsstelle                                               Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes-
Landkreis Vorpommern-Greifswald                                 sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Kataster- und Vermessungsamt
                                                                            Landkreis Vorpommern-Greifswald,
Mühlenstraße 18 c
                                                                             Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
17389 Anklam
                                                                während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
Vermessungsobjekt:                                                                           vom 19.05.2021 für die Dauer
Unser Zeichen 62.3A-202000467 Gemarkung Kagendorf                                            eines Monats.
Gemeinde      Neu Kosenow       Flur      2                     Rechtsbehelfsbelehrung:
Lage          Kagendorfer Bruch Flurstück 8                     Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann inner-
                                                                halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch
Ortsübliche Bekanntmachung                                      beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstra-
der Offenlegung der Niederschrift                               ße 85 a, 17489 Greifswald erhoben werden.

über den Grenztermin                                            Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den
                                                                Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz-       und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
feststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz
über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen         Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
(Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)         Beginn am: ............. (z. B. Tag des Aushangs,
vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.                                  Veröffentlichung im Amtsblatt)
                                                                Ende am:   ............. (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,
denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im         .............................................       ........................................
Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenz-   Ort, Datum                                          Unterschrift
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land                                                    –4–                                                     Nr. 05/2021
Bekanntmachung                                                     4. Es werden nur schriftliche, mit handschriftlicher Unterschrift
des Wasser- und Bodenverbandes                                        versehene Angebote berücksichtigt, die mit Ablauf des
                                                                      05.08.2021 im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent-
„Untere Tollense/Mittlere Peene“                                      wicklung und Liegenschaften, Rebelower Damm 2 in 17392
                                                                      Spantekow in einem verschlossenen Umschlag eingegan-
Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ord-                         gen sind. Der Umschlag soll die Kennung „Angebot Kauf
nung und Deichanlagen                                                 Bugewitz“ tragen. Mit der handschriftlichen Unterschrift er-
                                                                      kennt der Bieter die Ausschreibungsbedingungen an.
Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt
hiermit der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittle-      Weitere Auskünfte im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent-
re Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten         wicklung und Liegenschaften in 17398 Ducherow oder telefo-
an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und      nisch unter 039727 25057 (Amtsleiter Herr Mosler) bzw. 039727
Deichen 2. Ordnung an.                                             25060 (Sachbearbeiterin Frau Peise-Neels).

Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung:                12.07.2021 - 31.12.2021                   Ausschreibung
Grundräumung:            01.10.2021 - 31.03.2022
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen,           Verkauf der Liegenschaften Gemarkung Rossin,
Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.                              Flur 8, Flurstücke 46, 47, 48
                                                                   Die Gemeinde Rossin schreibt die Grundstücke Gemarkung
Gemäß § 66 Landeswassergesetz M-V (LWaG), § 41 Abs. 1
                                                                   Rossin, Flur 8, Flurstücke 46 (929 m²), 47 (754 m²) und 48 (720
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Satzung unseres Ver-
                                                                   m²) meistbietend zum Verkauf aus.
bandes haben die Eigentümer, die Anlieger und Hinterlieger der
                                                                   Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, die sich gemäß
Anlagen das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
                                                                   der gültigen Gemeindesatzung im bebaubaren Innenbereich
Unterhaltungsarbeiten zu dulden. Dazu gehört auch das Able-        befinden. Die Flurstücke werden einzeln, aber auch zusammen-
gen und Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen angefalle-        hängend verkauft. Die/der Käufer müssen/muss sich vertraglich
nen organischen Stoffen und Aushubboden.                           verpflichten, mit dem Bau eines Wohnhauses auf der erworbe-
Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhal-    nen Fläche innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang zu
tungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht. Diesbezügliche       beginnen. Der Mindestpreis beträgt 8,00 €/m².
Hinweise und Forderungen sind umgehend an die Geschäfts-
                                                                   Ausschreibungsbedingungen:
stelle des Wasser- und Bodenverbandes heranzutragen.
                                                                   1. Die entstandenen Auslagen, die Kosten der Kaufvertrags-
Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“             verhandlung- und Abwicklung sowie eventuell anfallende
Telefon 039997 33120                                                  Vermessungskosten sind vom Käufer zusätzlich zum Kauf-
Fax      039997 331213                                                preis für das Objekt zu übernehmen.
E-Mail: wbv-at-dm@wbv-mv.de                                        2. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten
                                                                      baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemein-
gez. Hartmut Leddig                                                   de Rossin dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichti-
Verbandsvorsteher                                                     gung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen
                                                                      die Gemeinde Rossin abgeleitet werden.
                                                                   3. Die Gemeinde Rossin ist nicht verpflichtet, sich für eines der
Ausschreibung                                                         eingereichten Gebote zu entscheiden, insbesondere dann,
                                                                      wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch
Die Gemeinde Bugewitz schreibt zwei Baugrundstücke im Orts-           zu geringe Gebote gefährdet ist.
teil Bugewitz, gelegen an der Dorfstraße zwischen den Haus-        4. Es werden nur schriftliche, mit handschriftlicher Unter-
nummern Dorfstraße 2 - 4 (Wohnblock) und Dorfstraße 5: Flur-          schrift versehene Angebote berücksichtigt, die mit Ablauf
stück 126/10 mit 1.502 m² und Flurstück 126/11 mit 1.082 m²,          des 03.08.2021 im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeinde-
beide gelegen in der Flur 4 der Gemarkung Bugewitz, meistbie-         entwicklung und Liegenschaften, Rebelower Damm 2 in
tend zum Verkauf aus.                                                 17392 Spantekow oder Amtsweg 1 in 17398 Ducherow in
Die Flurstücke werden einzeln, aber auch zusammenhängend              einem verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Der
                                                                      Umschlag soll die Kennung „Angebot Kauf“ tragen. Mit der
verkauft. Die/der Käufer müssen/muss sich vertraglich verpflich-
                                                                      handschriftlichen Unterschrift erkennt der Bieter die Aus-
ten, mit dem Bau eines Wohnhauses auf der erworbenen Fläche           schreibungsbedingungen an.
innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang zu beginnen.
Der Mindestpreis für den Grund und Boden beträgt 7,00 €/m².        Weitere Auskünfte im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent-
                                                                   wicklung und Liegenschaften, Amtsweg 1 in 17398 Ducherow
Ausschreibungsbedingungen:                                         oder telefonisch unter 039727 25057 (Amtsleiter Herr Mosler)
1. Die Kosten der Kaufvertragsverhandlung- und durchführung        bzw. 039727 25060 (Sachbearbeiterin Frau Peise-Neels).
   sowie die Kosten in Höhe von 2.874,62 € je Flurstück der
   bereits abgeschlossenen Vermessung sind vom Käufer zu-
   sätzlich zum Kaufpreis für den Grund und Boden zu über-         Gemeinde Bargischow
   nehmen.
2. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten      Beglaubigter Protokollauszug
   baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemein-
   de Bugewitz dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrich-       Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar-
   tigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen
                                                                   gischow vom 12.04.2021
   die Gemeinde Bugewitz abgeleitet werden.
                                                                   (SI/BA/2021/014)
3. Die Gemeinde Bugewitz ist nicht verpflichtet, sich für eines
   der eingereichten Gebote zu entscheiden, insbesondere           Top 8     Feststellung des Jahresabschlusses für das
   dann, wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums                  Haushaltsjahr 2019
   durch zu geringe Gebote gefährdet ist.                                    Vorlage: BA/2021/056
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Nr. 05/2021                                                        –5–                                                 Anklam-Land
Sachverhalt:                                                           Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011             Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011
beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des            beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des            geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.                       auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und
                                                                       Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent-
das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss
                                                                       lastung des Bürgermeisters.
der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a
KPG geprüft.                                                           Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungs-          und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab-
bericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusam-               schluss der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember 2019 i. d.
mengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk             F. vom 23.02.2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs-
erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des        prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.                      seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandun-           und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
gen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch   Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.                         geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus-                Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen
schusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
                                                                       könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit-
Die Bilanzsumme beträgt                             1.173.631,95 €     zung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die
Das Jahresergebnis vor Veränderung der                                 Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushalts-
Rücklagen 2019 beträgt                                 - 7.545,67 €    jahr 2019 zu empfehlen.
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Ver-                              Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs-
änderung der Rücklagen                                 75.155,64 €     ausschusses liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Sal-
do der ordentlichen und außerordentlichen                              Beschlussvorschlag:
Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung                            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow entlastet
von Investitionskrediten aus in Höhe von              116.745,21 €     den Bürgermeister, Herrn Hannes Schmidt, für das Haushalts-
                                                                       jahr 2019.
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren
ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht gegeben,          Abstimmungsergebnis:
wird aber im Finanzhaushalt erreicht.                                  Stimmen dafür:                          4
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am                Stimmen dagegen:                        /
23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststel-           Stimmenthaltung(en):                    /
lung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bargischow zum 31.             Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V:      1 (Herr Schmidt)
Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 zu empfehlen.
                                                                       Herr Schmidt übernimmt wieder die Versammlungsleitung.
Beschlussvorschlag:
                                                                       Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
Die Gemeindevertretung Bargischow stellt den vom Rechnungs-
prüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften               schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-
Jahresabschluss der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember               zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der
2019 i. d. F. vom 23.02.2021 fest.                                     Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-
                                                                       den ist.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür:       5                                                 Spantekow, den 14.04.2021
Stimmen dagegen:     /
Stimmenthaltung(en): /
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig
wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tages-
ordnung echtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, den 14.04.2021

                                                                       Gemeinde Boldekow
                                                                       Verkauf einer Liegenschaft
                                                                       in der Gemeinde Boldekow
                                                                       Die Gemeinde Boldekow schreibt das Grundstück Am Gutshof
                                                                       7 in 17392 Boldekow, Gemarkung Boldekow, Flur 2, Flurstück
Beglaubigter Protokollauszug                                           116/3 meistbietend zum Mindestpreis von 65.400,00 € zum Ver-
                                                                       kauf aus.
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar-                       Bei dem ausgeschriebenen Objekt handelt es sich um ein für
gischow vom 12.04.2021                                                 kommunale Zwecke genutztes Gebäude („Bürgerhaus“), das
(SI/BA/2021/014)                                                       1955 erbaut und um 1975 erweitert wurde.
                                                                       Anfragen zur Ausschreibung und zu weiteren Ausstattungs-
Top 9     Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt                   merkmalen des Objekts, auch zum vorliegenden Verkehrs-
          2019
                                                                       wertgutachten, beantworten Herr Mosler, Leiter des Amtes für
          Vorlage: BA/2021/057
                                                                       Gemeindeentwicklung und Liegenschaften sowie Frau Peise-
Herr Genz übernimmt die Versammlungsleitung.                           Neels, dortige Sachbearbeiterin, Telefon 039727 25060.
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land                                                    –6–                                                   Nr. 05/2021
Es werden nur handschriftlich unterzeichnete Angebote gewer-       Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
tet, die bis zum Ablauf des 04.08.2021 im Amt Anklam-Land          hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, der Ge-
in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Um-           meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses
schlag im Amt Anklam-Land, Dienstsitz Ducherow unter der Ad-       der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom
resse Amtsweg 1, in 17398 Ducherow oder unter der Adresse          08.12.2020 zu empfehlen.
Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow oder als Anhang im             Beschlussvorschlag:
pdf-Format einer e-mail an b.peise.neels@amt-anklam-land.de        Die Gemeindevertretung Bugewitz stellt den vom Rech-
eingegangen sind.                                                  nungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten bald-   Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss
möglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemeinde Bol-          der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom
dekow dazu eine Nachricht. Sollte die Benachrichtigung aus-        08.12.2020 fest.
bleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde          Abstimmungsergebnis:
abgeleitet werden. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für   Stimmen dafür:       7
eines der Angebote zu entscheiden, insbesondere dann, wenn         Stimmen dagegen:     /
eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch zu gerin-      Stimmenthaltung(en): /
ge Gebote gefährdet ist.
                                                                   Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
Die bisher angefallenen und noch anfallenden Auslagen, insbe-
                                                                   schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-
sondere die Kosten des Wertgutachtens und die Kosten für die
                                                                   zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der
Vertragsverhandlung und -durchführung sind vom Erwerber zu
                                                                   Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-
übernehmen.
                                                                   den ist.
                                                                   Spantekow, den 12.04.2021
Gemeinde Bugewitz
Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bu-
gewitz vom 25.03.2021
(SI/BW/2021/027)
Top 8     Feststellung des Jahresabschlusses für das
          Haushaltsjahr 2019
          Vorlage: BW/2020/055

Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011
beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des        Beglaubigter Protokollauszug
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.                   Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bu-
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land               gewitz vom 25.03.2021
und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab-           (SI/BW/2021/027)
schluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 ge-
                                                                   Top 9    Entlastung der Bürgermeisterin vom Haushalt
mäß § 3a KPG geprüft.
                                                                            2019
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü-
                                                                            Vorlage: BW/2020/056
fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs-          Herr Lehmann übernimmt die Versammlungsleitung.
vermerk erteilt.                                                   Sachverhalt:
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstan-          Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011
dungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststel-     beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des
lung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.          geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestä-      auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
tigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.                      Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent-
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus-            lastung des Bürgermeisters.
schusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage eben-          Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
falls als Anlage bei.                                              und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab-
                                                                   schluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d.
Die Bilanzsumme beträgt                          2.466.154,48 €
                                                                   F. vom 08.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs-
Das Jahresergebnis vor Veränderung der
                                                                   prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
Rücklagen 2019 beträgt                            - 40.668,77 €
                                                                   seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach
                                                                   und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
Veränderung der Rücklagen                         - 36.025,85 €
                                                                   Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
Die Finanzrechnung weist für 2019 einen
Saldo der ordentlichen und außerordentli-                          geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der
chen Ein- und Auszahlungen abzüglich der                           Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenste-
Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe                       hen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
von                                               - 38.696,53 €    Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung
                                                                   die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah-       zu empfehlen.
ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch      Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs-
im Finanzhaushalt gegeben.                                         ausschusses liegt als Anlage bei.
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Nr. 05/2021                                                    –7–                                                   Anklam-Land
Beschlussvorschlag:                                                - KAG M-V vom 12. April 2005 geändert durch Artikel 2 des
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bugewitz entlastet die         Gesetzes vom 13.07.2011 (GOVOBl. M-V S. 777) wird nach
Bürgermeisterin, Frau Ruth Schiller, für das Haushaltsjahr 2019.   Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Iven vom
Abstimmungsergebnis:                                               03.05.2021 folgende Satzung erlassen:
Stimmen dafür:                            6                        Artikel 1
Stimmen dagegen:                          /                        Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Iven über die
Stimmenthaltung(en):                      /                        Erhebung einer Hundesteuer
Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V:        1 (Frau Schiller)        Die Satzung der Gemeinde Iven über die Erhebung einer Hun-
Frau Schiller übernimmt wieder die Versammlungsleitung.            desteuer vom 21.05.2001 wird wie folgt geändert:
                                                                   § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“ wird wie folgt geändert:
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-         (1) Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr:
zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der     - für den ersten Hund                                    30,00 €
Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-         - für den zweiten Hund                                   42,00 €
den ist.                                                           - für den dritten und jeden weiteren Hund                65,00 €
                                                                   (2) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für gefährliche Hunde
Spantekow, den 12.04.2021                                          - für den ersten Hund                                   105,00 €
                                                                   - für den zweiten Hund                                  205,00 €
                                                                   - für den dritten und jeden weiteren Hund               310,00 €
                                                                   (3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird,
                                                                   sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzuset-
                                                                   zen.
                                                                   (4) Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als
                                                                   1. Hunde.
                 		                                                (5) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalen-
                                                                   derjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der
                                                                   Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.
Gemeinde Ducherow
                                                                   Artikel 2
                                                                   Inkrafttreten
Bekanntmachung über die Auslegung
                                                                   Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
der Feststellung
                                                                   Iven, 05.05.2021
des Jahresabschlusses 2019
des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft
der Gemeinde Ducherow
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Ducherow hat am 14.04.2021 die Fest-
stellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Woh-
nungswirtschaft wie folgt beschlossen:                             Die vorstehende Änderungssatzung der Gemeinde Iven wird
- Die Bilanzsumme beläuft sich auf 4.199.103,11 €.                 entsprechend Hauptsatzung § 7 hiermit öffentlich bekannt ge-
- Das Jahresergebnis schließt mit einem Gewinn von                 macht.
     20.377,89 € ab und soll auf neue Rechnung vorgetragen         Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
     werden.                                                       Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent-
- Der Abschlussprüfer erteilt für den Jahresabschluss zum          sprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes
     31.12.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.         M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2019 liegen vom
                                                                   Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige, Genehmigungs-
     25.05.2021 bis zum 31.05.2021 im Amt Anklam-Land, Au-
                                                                   und Bekanntmachungsvorschriften.
     ßenstelle Ducherow zu den normalen Dienstzeiten zur Ein-
     sichtnahme aus.
- Die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes wird erteilt.
Gemeinde Ducherow
                                                                   Beglaubigter Protokollauszug

                                                                   Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven
                                                                   (Umlaufverfahren) vom 03.05.2021
                                                                   (SI/IV/2021/013)
                                                                   Top 2     Feststellung des Jahresabschlusses für das
                                                                             Haushaltsjahr 2019
                                                                             Vorlage: IV/2020/033

                                                                   Sachverhalt:
Gemeinde Iven                                                      Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011
                                                                   beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des
Erste Änderung der Satzung der Gemeinde                            geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
Iven über die Erhebung einer Hundesteuer                           auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das           Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011             und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres-
(GVOBl. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommu-           abschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019 gemäß
nalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern               § 3a KPG geprüft.
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land                                                     –8–                                                                     Nr. 05/2021
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü-            Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk              und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres-
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs-           abschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019. i. d. F.
vermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks     vom 08.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs-
und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.           prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstan-           seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
dungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststel-      und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
lung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.           Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus-             geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
schusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.             Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen
                                                                    könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit-
Die Bilanzsumme beträgt                           1.060.361,67 €    zung am 08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die
Das Jahresergebnis vor Veränderung der                              Entlastung des amtierenden Bürgermeisters für das Haushalts-
Rücklagen 2019 beträgt                              - 32.080,34 €   jahr 2019 zu empfehlen.
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verän-                         Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs-
derung der Rücklagen                                130.685,40 €    ausschusses liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Die Finanzrechnung weist für 2019 einen
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen                        Beschluss: IV/2020/034
Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung                         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Iven entlastet den am-
von Investitionskrediten aus in Höhe von            - 60.892,91 €   tierenden Bürgermeister, Herrn Harald Weissig, für das Haus-
                                                                    haltsjahr 2019.
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah-
ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch       Abstimmungsergebnis:
im Finanzhaushalt gegeben.                                          Stimmen dafür:                              5
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am             Stimmen dagegen:                            keine
08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststel-        Stimmenthaltung(en):                        keine
lung des Jahresabschlusses der Gemeinde Iven zum 31. De-            Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V:              1
zember 2019 i. d. F. vom 08.12.2020 zu empfehlen.
                                                                    Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
Beschluss: IV/2020/033                                              schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-
Die Gemeindevertretung Iven stellt den vom Rechnungsprü-            zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der
fungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften               Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-
Jahresabschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019 i.          den ist.
d. F. vom 08.12.2020 fest.                                          Spantekow, 04.05.2021
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür:       6
Stimmen dagegen:     keine
Stimmenthaltung(en): keine
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-
zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der
Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-
den ist.
                                                                      IMPRESSUM:
Spantekow, 04.05.2021                                                 Mitteilungsblatt des Amtes Anklam Land für die Gemeinden Bargischow,
                                                                      Blesewitz, Boldekow, Bugewitz, Butzow, Ducherow, Iven, Krien, Krusen-
                                                                      felde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu Kosenow, Neuenkirchen, Postlow,
                                                                      Rossin, Sarnow, Spantekow und Stolpe an der Peene

                                                                      Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
                                                                      Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                                      E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de
                                                                      Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Anklam-Land
                                                                      Bezug: Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow,
                                                                      Tel.: 039727-250-0
                                                                      Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
                                                                      unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                                      unter Anschrift des Verlages.
Beglaubigter Protokollauszug                                          Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                                      Auflage: 5.900 Exemplare; Erscheinung: monatlich
                                                                      Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven                      der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
(Umlaufverfahren) vom 03.05.2021                                      lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
                                                                      Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
(SI/IV/2021/013)                                                      anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
                                                                      werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
Top 3     Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt                  ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
          2019                                                        Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
                                                                      weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
          Vorlage: IV/2020/034                                        Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
                                                                      Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die
Sachverhalt:                                                          Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011            Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur
                                                                      mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent-
lastung des Bürgermeisters.
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Nr. 05/2021                                                                                           –9–                                           Anklam-Land
Gemeinde Krien
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Krien für die Haushaltsjahre 2020/2021
Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2021
und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nach-
tragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden
                                                                                                                                   von bisher               auf
1.     im Ergebnishaushalt
             der Gesamtbetrag der Erträge                                                                                          1.598.500 €       1.598.500 €
             der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                                     1.839.400 €       1.839.400 €
             das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen                                                                      -240.900 €        -240.900 €
2.     im Finanzhaushalt
       a)    der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                           1.576.500 €       1.576.500 €
             der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)                                                                          2.012.100 €       2.012.100 €
             der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                          -435.600 €        -435.600 €
       b)    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         378.000 €         378.000 €
             der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         423.400 €         423.400 €
             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                       -45.400 €         -45.400 €
festgesetzt.
________
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden
                                                                                                                                   von bisher               auf
1.     im Ergebnishaushalt
             der Gesamtbetrag der Erträge                                                                                          1.401.300 €       1.267.500 €
             einen Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                                   1.530.300 €       1.881.300 €
             das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen                                                                      -129.000 €        -613.800 €
2.     im Finanzhaushalt
       a)    der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                           1.380.200 €       1.245.100 €
             der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von                                                                      1.703.000 €       2.060.400 €
             der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                          -322.800 €        -815.300 €
       b)    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         158.000 €         744.000 €
             der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         146.500 €       1.074.900 €
             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                        11.500 €        -330.900 €
festgesetzt.
__________
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldun-
gen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt                                                                                      2020           0€                 0€
                                                                                                                           2021           0€           218.900 €
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt                                                         2020           0€                 0€
                                                                                                                           2021           0€                 0€
§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                                                                        2020   3.242.800 €        3.242.800 €
                                                                                                                           2021   2.581.800 €        3.895.400 €
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2020 und 2021 wie folgt festgesetzt:
1.     Grundsteuer
       a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)                                                            339 v. H.      339 v. H.
       b)    für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                        427 v. H.      427 v. H.
2.     Gewerbesteuer                                                                                                                    381 v. H.      381 v. H.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2020 und 2021 wie bisher 6,6250 Vollzeitäquiva-
lente (VzÄ).
WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
Anklam-Land                                                   – 10 –                                                Nr. 05/2021
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für
2020 auf 2.204,08 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für
2021 auf 2.333,20 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben
Durch den Nachtrgshaushaltsplan ändert sich
1.     Zum Ergebnishaushalt
       Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                             2020        -1.241.400 €
       voraussichtlich                                                                                              -1.241.400 €
       Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                             2021        -1.370.400 €
       voraussichtlich                                                                                             -1.855.200 €
2.     Zum Finanzhaushalt
       Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
       Haushaltsjahres                                                               2020        -2.213.900 €
       voraussichtlich                                                                                             -2.213.900 €
       Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
       Haushaltsjahres                                                               2021        -2.456.700 €
       voraussichtlich                                                                                             -3.029.200 €
3.     Zum Eigenkapital
       Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres                    2020          -261.350 €
       voraussichtlich                                                                                               -261.350 €
       Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres                    2021          -377.550 €
       voraussichtlich                                                                                               -875.150 €

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.04.2021 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1.     Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 (2) KV
       M-V vollständig in Höhe von 218.900 € genehmigt.
2.     der höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.895.400 € wird gemäß § 53 (3) KV M-V abweichend in Höhe von
       3.311.300 € genehmigt.
Krien, den 22.04.2021

Gemeinde Krusenfelde                                               Gemeinde Liepen
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters                             Beglaubigter Protokollauszug
für die Gemeinde Krusenfelde
                                                                   Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Der Gemeindevertreter Herr Reinhard Lembke hat durch schrift-      Neetzow-Liepen vom 12.04.2021
liche Erklärung mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemein-
                                                                   (SI/NL/2021/022)
devertreter ab dem 01.05.2021 verzichtet.
Mit der Feststellung des Wahlergebnisses zur Kommunalwahl          Top 11   Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters vom
2019 wurde eine Reihenfolge der Ersatzpersonen festgelegt.                  Haushalt 2019
Als Ersatzperson habe ich Frau Karoline Krause aus der Wäh-                 Vorlage: NL/2021/062
lergemeinschaft „Frühling 94“ über die Nachfolge benachrich-       Sachverhalt:
tigt. Frau Krause hat am 27.04.2021 durch schriftliche Erklärung   Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011
das Mandat angenommen.                                             beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des
Die Gemeindevertretung besteht weiterhin aus 6 Gemeindever-        geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
tretern und dem Bürgermeister.                                     auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
                                                                   Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent-
Spantekow, 03.05.2021
                                                                   lastung des Bürgermeisters.
                                                                   Der Rechnungsprüfungsausscbuss des Amtes Anklam-Land
                                                                   und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab-
                                                                   schluss zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 gemäß
                                                                   § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergeb-
                                                                   nis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prü-
                                                                   fungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
                                                                   Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlus-
                                                                   ses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich
   Die nächste Ausgabe                                             wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die
   erscheint                                                       Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungs-
   am 16. Juni 2021.                                               prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 be-
                                                                   schlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehema-
                                                                   ligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.
Nr. 05/2021                                                   – 11 –                                                Anklam-Land
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs-           Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü-
ausschusses liegt als Anlage bei.                                  fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
                                                                   zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs-
Der Bürgermeister, Herr Falk, stimmte wegen Befangenheit
                                                                   vermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks
nicht mit ab.
                                                                   und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Herr Haack fragte, ob es Auswirkungen auf die Entlastung für       Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus-
2019 gibt, da die Gemeinde im Jahr 2019 noch 2 Bürgermeister       schusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage eben-
hatte.                                                             falls als Anlage bei.
Frau Dr. Butzke antwortete, dass nur Herr Falk für das Jahr ent-
lastet werden muss, er hat die Geschäfte für das Jahr übernom-     Die Bilanzsumme beträgt                        6.200.938,64 €
men.                                                               Das Jahresergebnis vor Veränderung der
                                                                   Rücklagen 2019 beträgt                          - 166.155,67 €
Beschlussvorschlag:                                                Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen ent-            Veränderung der Rücklagen                       - 273.409,89 €
lastet den Bürgermeister, Herrn Matthias Falk, für das Haus-       Die Finanzrechnung weist für 2019 einen
haltsjahr 2019.                                                    Saldo der ordentlichen und außerordentli-
Abstimmungsergebnis:                                               chen Ein- und Auszahlungen in Höhe von
Stimmen dafür:              8                                      aus                                              - 170.180,63 €
Stimmen dagegen:            -                                      Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah-
Stimmenthaltung(en):        -                                      ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-          im Finanzhaushalt gegeben.
schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-         Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der     hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemein-
Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-         devertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
den ist.                                                           Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 zu empfehlen.
                                                                   Herr Haack fragte nach, ob die Planung auch so eingehalten
                                                                   und umgesetzt wurde.
                                                                   Dies konnte Frau Dr. Butze, Kämmerin des Amtes, so bestäti-
                                                                   gen.
                                                                   Beschlussvorschlag:
                                                                   Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen stellt den vom Rech-
                                                                   nungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom
Beglaubigter Protokollauszug                                       Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss
                                                                   zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 fest.
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde
                                                                   Abstimmungsergebnis:
Neetzow-Liepen vom 12.04.2021                                      Stimmen dafür:              9
(SI/NL/2021/022)                                                   Stimmen dagegen:            -
Top 10     Feststellung des Jahresabschlusses für das              Stimmenthaltung(en):        -
           Haushaltsjahr 2019                                      Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be-
           Vorlage: NL/2021/061                                    schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich-
Sachverhalt:                                                       zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011         Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor-
beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des        den ist.
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des
auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land
und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres-
abschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum 31. Dezember
2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

Gemeinde Neetzow

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen
für die Haushaltsjahre 2020/2021
Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2021
und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nach-
tragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden
                                                                                                   von bisher                 auf
1.       im Ergebnishaushalt
               der Gesamtbetrag der Erträge                                                        1.873.000 €        1.873.000 €
               der Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                   2.153.900 €        2.153.900 €
Anklam-Land                                                                                          – 12 –                                                 Nr. 05/2021
             das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen                                                                           -280.900 €          -280.900 €
2.     im Finanzhaushalt
       a)    der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                             1.776.500 €            1.776.500 €
             der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)                                                                            2.079.300 €            2.079.300 €
             der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                            -302.800 €             -302.800 €
       b)    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                           382.100 €              382.100 €
             der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                           472.800 €              472.800 €
             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                          -90.700 €              -90.700 €
festgesetzt.
______
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden
                                                                                                                                         von bisher                 auf
1.     im Ergebnishaushalt
             der Gesamtbetrag der Erträge                                                                                            1.857.400 €            1.528.900 €
             einen Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                                                     1.997.900 €            2.273.200 €
             das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen                                                                        -140.500 €             -744.300 €
2.     im Finanzhaushalt
       a)    der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen                                                                              1.760.900 €            1.424.200 €
             der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von                                                                         1.949.700 €            2.173.600 €
             der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                                                             -188.800 €             -749.400 €
       b)    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         2.305.900 €             2.070.600 €
             der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                         3.383.300 €             3.336.900 €
             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                       -1.077.400 €           -1.266.300 €
festgesetzt.
_______
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kredi-
termächtigung) wird festgesetzt                                                                                            2020                90.700 €         90.700 €
                                                                                                                           2021             1.077.400 €      1.214.600 €

§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt                                                          2020                      0€             0€
                                                                                                                            2021                      0€             0€

§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                                                                         2020             2.806.900 €    2.806.900 €
                                                                                                                            2021             5.929.200 €    6.261.700 €

§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2020 und 2021
wie folgt festgesetzt:
1.          Grundsteuer
            a)                                für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)                                   400 v. H.      400 v. H.
            b)                                für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                               427 v. H.      427 v. H.
2.          Gewerbesteuer                                                                                                                       380 v. H.      380 v. H.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2020 und 2021 wie bisher 7,5000 Vollzeitäquiva-
lente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
1.     Zum Ergebnishaushalt
       Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                                                                          2020     - 2.451.400 €
       voraussichtlich                                                                                                                                      -2.451.400 €
       Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                                                                          2021     - 2.591.900 €
       voraussichtlich                                                                                                                                      -3.195.700 €
2.     Zum Finanzhaushalt
       Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushalts-
       jahres                                                                                                                     2020     -2.309.500 €
       voraussichtlich                                                                                                                                      -2.309.500 €
Nr. 05/2021                                                 – 13 –                                                                                  Anklam-Land
       Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushalts-
       jahres                                                                                                  2021         -2.498.300 €
       voraussichtlich                                                                                                                               -3.058.800 €
3.     Zum Eigenkapital
       Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres                                            2020              474.700 €
       voraussichtlich                                                                                                          474.700 €
       Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres                                             2021             334.200 €
       voraussichtlich                                                                                                                                   -269.600 €

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2021 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1.     Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 6.261.700 € für 2021 wird gern. § 53 Abs. 3 KV M-V abwei-
       chend in Höhe von 5.475.300 € genehmigt.
2.     Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.214.600 € für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 52
       KV M-V in voller Höhe unter folgenden Bedingungen genehmigt:
       Die Investitionsvorhaben „Löschwasserbehälter“ und „Bau Feuerwehrgerätehaus“ im Bereich Brandschutz dürfen nur mit
       der Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichts-
       behörde wird in Aussicht gestellt, wenn die Brandschutzdienststelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald das Vorha-
       ben als notwendig einschätzt.
3.     Für das Haushaltsjahr 2020 wurden keine geänderten Festsetzungen getroffen. Es gelten die mit Verfügung vom 23.11.2020
       getroffenen Haushaltsentscheidungen für das Haushaltsjahr 2020 fort.
       Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen sind der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme zu geben.
Neetzow-Liepen, den 27.04.2021

Gemeinde Neuenkirchen
Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenkirchen für die Haushaltsjahre 2021/2022
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-               einen Saldo der Ein- und
lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-                  Auszahlungen aus Investiti-
tretung vom 23.02.2021 und mit Genehmigung des Landrates                 onstätigkeit von                                           -47.600 €                6.200 €
des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-      festgesetzt.
sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:                ______
                                                                 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

§1                                                               fördermaßnahmen

Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                 §2
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird          Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
                                           2021           2022   nahmen
1. im Ergebnishaushalt auf                                       Der Gesamtbetrag der vorgesehe-
       einen Gesamtbetrag der                                    nen Kreditaufnahmen ohne Um-
       Erträge von                    314.300 €    316.900 €     schuldungen (Kreditermächtigung)
       einen Gesamtbetrag der                                    wird festgesetzt auf               189.800 €     32.200 €
       Aufwendungen von               824.500 €    453.300 €
       ein Jahresergebnis nach                                   §3
       Veränderung der Rücklagen                                 Verpflichtungsermächtigungen
       von                           -510.200 €   -136.400 €     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
2. im Finanzhaushalt auf                                         ermächtigungen wird festgesetzt auf                                         0€                      0€
   a) einen Gesamtbetrag der
       laufenden Einzahlungen von     306.900 €    309.500 €     §4
       einen Gesamtbetrag der                                    Kassenkredite
       laufenden Auszahlung 1) von    808.700 €    437.800 €     Der Höchstbetrag der Kassenkredite
       einen jahresbezogenen Sal-                                wird festgesetzt auf                                               804.900            1.027.000 €
       do der laufenden Ein- und
       Auszahlungen von              -501.800 €   -128.300 €     §5
   b) einen Gesamtbetrag der                                     Hebesätze
       Einzahlungen aus Investiti-                               Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
       onstätigkeit von                38.400 €    328.200 €     1. Grundsteuer
       einen Gesamtbetrag der                                        a) für die land- und forstwirtschaft-
       Auszahlungen aus Investiti-                                      lichen Flächen (Grundsteuer
       onstätigkeit von                86.000 €    322.000 €            A) auf                             340 v. H. 340 v. H.
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