WOHNEN IN ANKLAM - Amt Anklam-Land
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Anklam-Land Mitteilungsblatt des Amtes mit mit den den Gemeinden Gemeinden Bargischow, Bargischow, Blesewitz, Blesewitz, Boldekow, Boldekow, Bugewitz, Bugewitz, Butzow, Butzow, Ducherow, Ducherow, Iven, Iven, Krien, Krien, Krusenfelde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu Krusenfelde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu Kosenow, Kosenow, Neuenkirchen, Neuenkirchen, Postlow, Postlow, Rossin, Rossin, Sarnow, Sarnow, Spantekow Spantekow und und Stolpe Stolpe an an der der Peene Peene Jahrgang 15 Mittwoch, den 19. Mai 2021 Nummer 05 Die Tulpe Dunkel war alles und Nacht. In der Erde tief die Zwiebel schlief, die braune. Was ist das für ein Gemunkel, was ist das für ein Geraune, dachte die Zwiebel, plötzlich erwacht. Was singen die Vögel da droben und jauchzen und toben? Von Neugier gepackt, hat die Zwiebel einen langen Hals gemacht und um sich geblickt mit einem hübschen Tulpengesicht. Da hat ihr der Frühling entgegengelacht. Josef Guggenmos - Anzeige - WOHNEN IN ANKLAM EIN UNTERNEHMEN DER HANSESTADT ANKLAM Postwurfsendung sämtliche Haushalte SEIT 30 JAHREN FÜR SIE DA Wohnungssuche: www.gwa-anklam.de
Anklam-Land –2– Nr. 05/2021 Amtliche Mitteilungen • Haushaltssatzungen der Gemeinden Postlow, Rossin, • Öffentliche Ausschreibung Grenztermin Kagendorf 3 Sarnow, Neuenkirchen und Neu Kosenow 13 • WBV - Gewässerunterhaltung 2021 4 Wir gratulieren • Verkauf Liegenschaften in Rossin und Bugewitz 4 • Geburtstagskinder Juni 2021 18 • Jahresrechnungen 2019 der Gemeinden Bugewitz, Schulnachrichten Bargischow, Neetzow-Liepen, Spantekow und Iven 4 • der Schule Krien 19 • Entlastungen BM vom Haushalt 2019 der Gemeinden Bugewitz, Bargischow, Neetzow-Liepen, Spantekow Kirchennachrichten und Iven 5 • Kirchgemeinden Altwigshagen, Ducherow, Krien, • Ausschreibung Seniorentreff Boldekow 5 Liepen und Spantekow 19 • Jahresabschluss Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Verschiedenes Ducherow 2019 7 • 30 Jahre Pflegeerfahrung Krien 26 • Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Iven 7 • Bücherhaus in Wegezin 27 • Nachtragshaushaltssatzungen der Gemeinden Krien • Nachruf N. Brunk 27 und Neetzow-Liepen 9 • Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ 27 • Bekanntmachung Gemeindewahlleiter Bunte Ecke - Nachrücker Krusenfelde 10 • Sprüche27 Amtsgebäude Spantekow, Rebelower Damm 2 Telefon: 039727 2500, Telefax: 039727 20225 Bereich Zuständigkeiten/Aufgaben Mitarbeiter Zimmer Telefon E-Mail LVB Leitender Verwaltungsbeamter Hr. Quast 3 25013 h.quast@amt-anklam-land.de SB Sekretariat Fr. Berndt 2 25010 s.berndt@amt-ankam-land.de SB Organisation/IT Hr. Warnke 22 25023 e.warnke@amt-anklam-land.de SB Zentrale Servicestelle Fr. Kraatz 19 25043 b.kraatz@amt-anklam-land.de SB Zentrale Servicestelle Fr. Draht 19 25042 g.draht@amt-anklam-land.de SB Kultur, Versicherung, Archiv Hr. Utke 9 25011 c.utke@amt-anklam-land.de Amt für Finanzen Amtsleiterin Fr. Dr. Butzke 11 25019 p.butzke@amt-anklam-land.de SB Haushaltsplanung, Geschäftsbuchhaltung Fr. Nentwich 11 25021 s.nentwich@amt-anklam-land.de SB Haushaltswesen, Haushaltsplanung Hr. Gau 10 25020 r.gau@amt-anklam-land.de SB Geschäftsbuchführung Fr. Falk 5 25026 h.falk@amt-anklam-land.de SB Steuern Fr. Kröhl 25027 c.kroehl@amt-anklam-land.de Fr. Kaster 14 25047 r.kaster@amt-anklam-land.de Kassenleiter Fr. Gienapp 4 25028 a.gienapp@amt-anklam-land.de SB Buchungsstelle Fr. Borreck 4 25039 k.borreck@amt-anklam-land.de SB Innen- u. Außen- vollstreckung Fr. Vaßmer 5 25034 e.vassmer@amt-anklam-land.de SB Kämmerei Fr. Venz 12 25041 j.venz@amt-anklam-land.de SB Kämmerei Fr. Holmes 12 25040 m.holmes@amt-anklam-land.de Amt für Ordnung und Soziales Amtsleiter Hr. Heidschmidt AS 25053 h.heidschmidt@amt-anklam-land.de Ducherow 13 Spantekow SB Kindergärten Fr. Hinrichs 17 25012 b.hinrichs@amt-anklam-land.de SB Personal- u. Schulwesen Fr. Rosemann 8 25017 g.rosemann@amt-anklam-land.de SB Einwohnermeldeamt Fr. Klingbeil 1 25045 g.klingbeil@amt-anklam-land.de SB Wohngeld Fr. Nast 13 25024 s.nast@amt-anklam-lan.de Zimmer AV 12 25022 Sprechzeiten des Amtes Anklam-Land in Spantekow und in der Außenstelle Ducherow Dienstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
Nr. 05/2021 –3– Anklam-Land Außenstelle Ducherow, Amtsweg 1 Achtung! Neue Telefonnummern in der Außenstelle Ducherow. Telefon: Vorwahl 039727 Bitte die neue Vorwahl beachten! Telefax: 039727 25069 Bereich Zuständigkeiten Mitarbeiter Zimmer Telefon E-Mail Amt für Gemeinde- entwicklung und Liegenschaften Amtsleiter Hr. Mosler 4 25057 k.mosler@amt-anklam-land.de SB allgem. Bauverwaltung Hr. Rüdiger 6 25059 s.ruediger@amt-anklam-land.de SB Dorferneuerung Fr. Dinse 3 25066 j.dinse@amt-anklam-land.de Fr. Rosenthal 3 25066 r.rosenthal@amt-anklam-land.de SB Bauverwaltung Fr. Hasenjäger 2 25058 e.hasenjaeger@amt-anklam-land.de SB Liegenschaften Fr. Peise-Neels 9 25060 b.peise.neels@amt-anklam-land.de Fr. Rosner 8 25063 k.rosner@amt-anklam-land.de SB Umwelt-Naturschutz Fr. Kummert 2 25050 s.kummert@amt-anklam-land.de SB Zentrales Fr. Campe 10 25051 a.campe@amt-anklam-land.de Gebäudemanagement Fr. Krüger 10 25052 s.krueger@amt-anklam-land.de Amt für Ordnung und Soziales Amtsleiter Hr. Heidschmidt 13 25053 h.heidschmidt@amt-anklam-land.de SB Einwohnermeldeamt Fr. Naroska 15 25061 a.naroska@amt-anklam-land.de SB Standesamt Fr. Holtz 15 25062 e.holtz@amt-anklam-land.de SB Allg. Ordnungs- angelegenheiten, Jagd, Fischerei, öffentliche Sicherheit Fr. Wendt 12 25054 k.wendt@amt-anklam-land.de SB Gewerbeangelegenheiten Fr. Baum 5 25055 k.baum@amt-anklam-land.de SB Brandschutz Fr. Lemke 14 25056 d.lemke@amt-anklam-land.de SB Ordnungsamt Fr. Berger 25065 m.berger@amt-anklam-land.de Gültig ab 01. Juni 2021 Außenstelle Ducherow Haus I, Hauptstraße 74, Außenstelle Ducherow Haus II, Hauptstraße 24, 17398 Ducherow 17398 Ducherow, Seiteneingang Sport- und Kulturzentrum Frau Naroska / Frau Holtz Zimmer 1 Herr Mosler Zimmer 1.03 Frau Peise-Neels / Frau Rosner Zimmer 2 Frau Rosenthal / Frau Dinse Zimmer 1.05 Frau Campe Zimmer 3 Frau Hasenjäger Zimmer 1.06 Frau Krüger Zimmer 4 Frau Kummert / Herr Rüdiger Zimmer 1.10 Die Telefonnummern bleiben nach derzeitigem Stand bestehen. Amt Anklam-Land feststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Nie- derschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Vermessungsstelle Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes- Landkreis Vorpommern-Greifswald sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam 17389 Anklam während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr Vermessungsobjekt: vom 19.05.2021 für die Dauer Unser Zeichen 62.3A-202000467 Gemarkung Kagendorf eines Monats. Gemeinde Neu Kosenow Flur 2 Rechtsbehelfsbelehrung: Lage Kagendorfer Bruch Flurstück 8 Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann inner- halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch Ortsübliche Bekanntmachung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstra- der Offenlegung der Niederschrift ße 85 a, 17489 Greifswald erhoben werden. über den Grenztermin Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz- und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. feststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) Beginn am: ............. (z. B. Tag des Aushangs, vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Veröffentlichung im Amtsblatt) Ende am: ............. (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im ............................................. ........................................ Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenz- Ort, Datum Unterschrift
Anklam-Land –4– Nr. 05/2021 Bekanntmachung 4. Es werden nur schriftliche, mit handschriftlicher Unterschrift des Wasser- und Bodenverbandes versehene Angebote berücksichtigt, die mit Ablauf des 05.08.2021 im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent- „Untere Tollense/Mittlere Peene“ wicklung und Liegenschaften, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow in einem verschlossenen Umschlag eingegan- Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ord- gen sind. Der Umschlag soll die Kennung „Angebot Kauf nung und Deichanlagen Bugewitz“ tragen. Mit der handschriftlichen Unterschrift er- kennt der Bieter die Ausschreibungsbedingungen an. Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt hiermit der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittle- Weitere Auskünfte im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent- re Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten wicklung und Liegenschaften in 17398 Ducherow oder telefo- an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und nisch unter 039727 25057 (Amtsleiter Herr Mosler) bzw. 039727 Deichen 2. Ordnung an. 25060 (Sachbearbeiterin Frau Peise-Neels). Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Krautung: 12.07.2021 - 31.12.2021 Ausschreibung Grundräumung: 01.10.2021 - 31.03.2022 Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Verkauf der Liegenschaften Gemarkung Rossin, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Flur 8, Flurstücke 46, 47, 48 Die Gemeinde Rossin schreibt die Grundstücke Gemarkung Gemäß § 66 Landeswassergesetz M-V (LWaG), § 41 Abs. 1 Rossin, Flur 8, Flurstücke 46 (929 m²), 47 (754 m²) und 48 (720 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Satzung unseres Ver- m²) meistbietend zum Verkauf aus. bandes haben die Eigentümer, die Anlieger und Hinterlieger der Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, die sich gemäß Anlagen das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von der gültigen Gemeindesatzung im bebaubaren Innenbereich Unterhaltungsarbeiten zu dulden. Dazu gehört auch das Able- befinden. Die Flurstücke werden einzeln, aber auch zusammen- gen und Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen angefalle- hängend verkauft. Die/der Käufer müssen/muss sich vertraglich nen organischen Stoffen und Aushubboden. verpflichten, mit dem Bau eines Wohnhauses auf der erworbe- Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhal- nen Fläche innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang zu tungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht. Diesbezügliche beginnen. Der Mindestpreis beträgt 8,00 €/m². Hinweise und Forderungen sind umgehend an die Geschäfts- Ausschreibungsbedingungen: stelle des Wasser- und Bodenverbandes heranzutragen. 1. Die entstandenen Auslagen, die Kosten der Kaufvertrags- Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ verhandlung- und Abwicklung sowie eventuell anfallende Telefon 039997 33120 Vermessungskosten sind vom Käufer zusätzlich zum Kauf- Fax 039997 331213 preis für das Objekt zu übernehmen. E-Mail: wbv-at-dm@wbv-mv.de 2. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemein- gez. Hartmut Leddig de Rossin dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichti- Verbandsvorsteher gung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Rossin abgeleitet werden. 3. Die Gemeinde Rossin ist nicht verpflichtet, sich für eines der Ausschreibung eingereichten Gebote zu entscheiden, insbesondere dann, wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch Die Gemeinde Bugewitz schreibt zwei Baugrundstücke im Orts- zu geringe Gebote gefährdet ist. teil Bugewitz, gelegen an der Dorfstraße zwischen den Haus- 4. Es werden nur schriftliche, mit handschriftlicher Unter- nummern Dorfstraße 2 - 4 (Wohnblock) und Dorfstraße 5: Flur- schrift versehene Angebote berücksichtigt, die mit Ablauf stück 126/10 mit 1.502 m² und Flurstück 126/11 mit 1.082 m², des 03.08.2021 im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeinde- beide gelegen in der Flur 4 der Gemarkung Bugewitz, meistbie- entwicklung und Liegenschaften, Rebelower Damm 2 in tend zum Verkauf aus. 17392 Spantekow oder Amtsweg 1 in 17398 Ducherow in Die Flurstücke werden einzeln, aber auch zusammenhängend einem verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Der Umschlag soll die Kennung „Angebot Kauf“ tragen. Mit der verkauft. Die/der Käufer müssen/muss sich vertraglich verpflich- handschriftlichen Unterschrift erkennt der Bieter die Aus- ten, mit dem Bau eines Wohnhauses auf der erworbenen Fläche schreibungsbedingungen an. innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang zu beginnen. Der Mindestpreis für den Grund und Boden beträgt 7,00 €/m². Weitere Auskünfte im Amt Anklam-Land, Amt für Gemeindeent- wicklung und Liegenschaften, Amtsweg 1 in 17398 Ducherow Ausschreibungsbedingungen: oder telefonisch unter 039727 25057 (Amtsleiter Herr Mosler) 1. Die Kosten der Kaufvertragsverhandlung- und durchführung bzw. 039727 25060 (Sachbearbeiterin Frau Peise-Neels). sowie die Kosten in Höhe von 2.874,62 € je Flurstück der bereits abgeschlossenen Vermessung sind vom Käufer zu- sätzlich zum Kaufpreis für den Grund und Boden zu über- Gemeinde Bargischow nehmen. 2. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten Beglaubigter Protokollauszug baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemein- de Bugewitz dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrich- Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar- tigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen gischow vom 12.04.2021 die Gemeinde Bugewitz abgeleitet werden. (SI/BA/2021/014) 3. Die Gemeinde Bugewitz ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden, insbesondere Top 8 Feststellung des Jahresabschlusses für das dann, wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums Haushaltsjahr 2019 durch zu geringe Gebote gefährdet ist. Vorlage: BA/2021/056
Nr. 05/2021 –5– Anklam-Land Sachverhalt: Sachverhalt: Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent- das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss lastung des Bürgermeisters. der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungs- und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab- bericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusam- schluss der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember 2019 i. d. mengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk F. vom 23.02.2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs- erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandun- und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die gen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus- Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen schusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei. könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit- Die Bilanzsumme beträgt 1.173.631,95 € zung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Das Jahresergebnis vor Veränderung der Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushalts- Rücklagen 2019 beträgt - 7.545,67 € jahr 2019 zu empfehlen. Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Ver- Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs- änderung der Rücklagen 75.155,64 € ausschusses liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Sal- do der ordentlichen und außerordentlichen Beschlussvorschlag: Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow entlastet von Investitionskrediten aus in Höhe von 116.745,21 € den Bürgermeister, Herrn Hannes Schmidt, für das Haushalts- jahr 2019. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht gegeben, Abstimmungsergebnis: wird aber im Finanzhaushalt erreicht. Stimmen dafür: 4 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Stimmen dagegen: / 23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststel- Stimmenthaltung(en): / lung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bargischow zum 31. Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V: 1 (Herr Schmidt) Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 zu empfehlen. Herr Schmidt übernimmt wieder die Versammlungsleitung. Beschlussvorschlag: Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- Die Gemeindevertretung Bargischow stellt den vom Rechnungs- prüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- Jahresabschluss der Gemeinde Bargischow zum 31. Dezember zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 fest. Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- den ist. Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür: 5 Spantekow, den 14.04.2021 Stimmen dagegen: / Stimmenthaltung(en): / Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tages- ordnung echtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist. Spantekow, den 14.04.2021 Gemeinde Boldekow Verkauf einer Liegenschaft in der Gemeinde Boldekow Die Gemeinde Boldekow schreibt das Grundstück Am Gutshof 7 in 17392 Boldekow, Gemarkung Boldekow, Flur 2, Flurstück Beglaubigter Protokollauszug 116/3 meistbietend zum Mindestpreis von 65.400,00 € zum Ver- kauf aus. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar- Bei dem ausgeschriebenen Objekt handelt es sich um ein für gischow vom 12.04.2021 kommunale Zwecke genutztes Gebäude („Bürgerhaus“), das (SI/BA/2021/014) 1955 erbaut und um 1975 erweitert wurde. Anfragen zur Ausschreibung und zu weiteren Ausstattungs- Top 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt merkmalen des Objekts, auch zum vorliegenden Verkehrs- 2019 wertgutachten, beantworten Herr Mosler, Leiter des Amtes für Vorlage: BA/2021/057 Gemeindeentwicklung und Liegenschaften sowie Frau Peise- Herr Genz übernimmt die Versammlungsleitung. Neels, dortige Sachbearbeiterin, Telefon 039727 25060.
Anklam-Land –6– Nr. 05/2021 Es werden nur handschriftlich unterzeichnete Angebote gewer- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land tet, die bis zum Ablauf des 04.08.2021 im Amt Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, der Ge- in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Um- meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses schlag im Amt Anklam-Land, Dienstsitz Ducherow unter der Ad- der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom resse Amtsweg 1, in 17398 Ducherow oder unter der Adresse 08.12.2020 zu empfehlen. Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow oder als Anhang im Beschlussvorschlag: pdf-Format einer e-mail an b.peise.neels@amt-anklam-land.de Die Gemeindevertretung Bugewitz stellt den vom Rech- eingegangen sind. nungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten bald- Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss möglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemeinde Bol- der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom dekow dazu eine Nachricht. Sollte die Benachrichtigung aus- 08.12.2020 fest. bleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Abstimmungsergebnis: abgeleitet werden. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für Stimmen dafür: 7 eines der Angebote zu entscheiden, insbesondere dann, wenn Stimmen dagegen: / eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch zu gerin- Stimmenthaltung(en): / ge Gebote gefährdet ist. Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- Die bisher angefallenen und noch anfallenden Auslagen, insbe- schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- sondere die Kosten des Wertgutachtens und die Kosten für die zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Vertragsverhandlung und -durchführung sind vom Erwerber zu Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- übernehmen. den ist. Spantekow, den 12.04.2021 Gemeinde Bugewitz Beglaubigter Protokollauszug Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bu- gewitz vom 25.03.2021 (SI/BW/2021/027) Top 8 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Vorlage: BW/2020/055 Sachverhalt: Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des Beglaubigter Protokollauszug geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bu- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land gewitz vom 25.03.2021 und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab- (SI/BW/2021/027) schluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 ge- Top 9 Entlastung der Bürgermeisterin vom Haushalt mäß § 3a KPG geprüft. 2019 Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü- Vorlage: BW/2020/056 fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs- Herr Lehmann übernimmt die Versammlungsleitung. vermerk erteilt. Sachverhalt: Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstan- Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 dungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststel- beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des lung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestä- auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. tigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent- Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus- lastung des Bürgermeisters. schusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage eben- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land falls als Anlage bei. und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab- schluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2019 i. d. Die Bilanzsumme beträgt 2.466.154,48 € F. vom 08.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs- Das Jahresergebnis vor Veränderung der prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Rücklagen 2019 beträgt - 40.668,77 € seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Veränderung der Rücklagen - 36.025,85 € Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentli- geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der chen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenste- Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe hen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner von - 38.696,53 € Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019 Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah- zu empfehlen. ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs- im Finanzhaushalt gegeben. ausschusses liegt als Anlage bei.
Nr. 05/2021 –7– Anklam-Land Beschlussvorschlag: - KAG M-V vom 12. April 2005 geändert durch Artikel 2 des Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bugewitz entlastet die Gesetzes vom 13.07.2011 (GOVOBl. M-V S. 777) wird nach Bürgermeisterin, Frau Ruth Schiller, für das Haushaltsjahr 2019. Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Iven vom Abstimmungsergebnis: 03.05.2021 folgende Satzung erlassen: Stimmen dafür: 6 Artikel 1 Stimmen dagegen: / Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Iven über die Stimmenthaltung(en): / Erhebung einer Hundesteuer Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V: 1 (Frau Schiller) Die Satzung der Gemeinde Iven über die Erhebung einer Hun- Frau Schiller übernimmt wieder die Versammlungsleitung. desteuer vom 21.05.2001 wird wie folgt geändert: § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“ wird wie folgt geändert: Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- (1) Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr: zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der - für den ersten Hund 30,00 € Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- - für den zweiten Hund 42,00 € den ist. - für den dritten und jeden weiteren Hund 65,00 € (2) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für gefährliche Hunde Spantekow, den 12.04.2021 - für den ersten Hund 105,00 € - für den zweiten Hund 205,00 € - für den dritten und jeden weiteren Hund 310,00 € (3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzuset- zen. (4) Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als 1. Hunde. (5) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalen- derjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. Gemeinde Ducherow Artikel 2 Inkrafttreten Bekanntmachung über die Auslegung Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. der Feststellung Iven, 05.05.2021 des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Gemeinde Ducherow Beschluss: Die Gemeindevertretung Ducherow hat am 14.04.2021 die Fest- stellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Woh- nungswirtschaft wie folgt beschlossen: Die vorstehende Änderungssatzung der Gemeinde Iven wird - Die Bilanzsumme beläuft sich auf 4.199.103,11 €. entsprechend Hauptsatzung § 7 hiermit öffentlich bekannt ge- - Das Jahresergebnis schließt mit einem Gewinn von macht. 20.377,89 € ab und soll auf neue Rechnung vorgetragen Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und werden. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße ent- - Der Abschlussprüfer erteilt für den Jahresabschluss zum sprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes 31.12.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die - Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2019 liegen vom Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- 25.05.2021 bis zum 31.05.2021 im Amt Anklam-Land, Au- und Bekanntmachungsvorschriften. ßenstelle Ducherow zu den normalen Dienstzeiten zur Ein- sichtnahme aus. - Die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes wird erteilt. Gemeinde Ducherow Beglaubigter Protokollauszug Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven (Umlaufverfahren) vom 03.05.2021 (SI/IV/2021/013) Top 2 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Vorlage: IV/2020/033 Sachverhalt: Gemeinde Iven Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des Erste Änderung der Satzung der Gemeinde geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des Iven über die Erhebung einer Hundesteuer auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres- (GVOBl. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommu- abschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019 gemäß nalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 3a KPG geprüft.
Anklam-Land –8– Nr. 05/2021 Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres- zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs- abschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019. i. d. F. vermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks vom 08.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungs- und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. prüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstan- seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst dungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststel- und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die lung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus- geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des schusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei. Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit- Die Bilanzsumme beträgt 1.060.361,67 € zung am 08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Das Jahresergebnis vor Veränderung der Entlastung des amtierenden Bürgermeisters für das Haushalts- Rücklagen 2019 beträgt - 32.080,34 € jahr 2019 zu empfehlen. Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verän- Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs- derung der Rücklagen 130.685,40 € ausschusses liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Beschluss: IV/2020/034 Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Iven entlastet den am- von Investitionskrediten aus in Höhe von - 60.892,91 € tierenden Bürgermeister, Herrn Harald Weissig, für das Haus- haltsjahr 2019. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah- ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch Abstimmungsergebnis: im Finanzhaushalt gegeben. Stimmen dafür: 5 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Stimmen dagegen: keine 08.12.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststel- Stimmenthaltung(en): keine lung des Jahresabschlusses der Gemeinde Iven zum 31. De- Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V: 1 zember 2019 i. d. F. vom 08.12.2020 zu empfehlen. Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- Beschluss: IV/2020/033 schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- Die Gemeindevertretung Iven stellt den vom Rechnungsprü- zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der fungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- Jahresabschluss der Gemeinde Iven zum 31. Dezember 2019 i. den ist. d. F. vom 08.12.2020 fest. Spantekow, 04.05.2021 Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür: 6 Stimmen dagegen: keine Stimmenthaltung(en): keine Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- den ist. IMPRESSUM: Spantekow, 04.05.2021 Mitteilungsblatt des Amtes Anklam Land für die Gemeinden Bargischow, Blesewitz, Boldekow, Bugewitz, Butzow, Ducherow, Iven, Krien, Krusen- felde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu Kosenow, Neuenkirchen, Postlow, Rossin, Sarnow, Spantekow und Stolpe an der Peene Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Anklam-Land Bezug: Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow, Tel.: 039727-250-0 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Beglaubigter Protokollauszug Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Auflage: 5.900 Exemplare; Erscheinung: monatlich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Iven der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- (Umlaufverfahren) vom 03.05.2021 lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder (SI/IV/2021/013) anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind Top 3 Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. 2019 Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Vorlage: IV/2020/034 Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Sachverhalt: Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent- lastung des Bürgermeisters.
Nr. 05/2021 –9– Anklam-Land Gemeinde Krien 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Krien für die Haushaltsjahre 2020/2021 Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nach- tragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden von bisher auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 1.598.500 € 1.598.500 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.839.400 € 1.839.400 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen -240.900 € -240.900 € 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 1.576.500 € 1.576.500 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) 2.012.100 € 2.012.100 € der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -435.600 € -435.600 € b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 378.000 € 378.000 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 423.400 € 423.400 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -45.400 € -45.400 € festgesetzt. ________ 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden von bisher auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 1.401.300 € 1.267.500 € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.530.300 € 1.881.300 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen -129.000 € -613.800 € 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 1.380.200 € 1.245.100 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von 1.703.000 € 2.060.400 € der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -322.800 € -815.300 € b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 158.000 € 744.000 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 146.500 € 1.074.900 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 11.500 € -330.900 € festgesetzt. __________ 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldun- gen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt 2020 0€ 0€ 2021 0€ 218.900 € §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt 2020 0€ 0€ 2021 0€ 0€ §4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt 2020 3.242.800 € 3.242.800 € 2021 2.581.800 € 3.895.400 € §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2020 und 2021 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 339 v. H. 339 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 427 v. H. 427 v. H. 2. Gewerbesteuer 381 v. H. 381 v. H. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2020 und 2021 wie bisher 6,6250 Vollzeitäquiva- lente (VzÄ).
Anklam-Land – 10 – Nr. 05/2021 Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2020 auf 2.204,08 € pro Schüler und Jahr festgesetzt. Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2021 auf 2.333,20 € pro Schüler und Jahr festgesetzt. Nachrichtliche Angaben Durch den Nachtrgshaushaltsplan ändert sich 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2020 -1.241.400 € voraussichtlich -1.241.400 € Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2021 -1.370.400 € voraussichtlich -1.855.200 € 2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2020 -2.213.900 € voraussichtlich -2.213.900 € Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2021 -2.456.700 € voraussichtlich -3.029.200 € 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2020 -261.350 € voraussichtlich -261.350 € Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2021 -377.550 € voraussichtlich -875.150 € Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.04.2021 mit folgenden Entscheidungen erteilt: 1. Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 52 (2) KV M-V vollständig in Höhe von 218.900 € genehmigt. 2. der höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.895.400 € wird gemäß § 53 (3) KV M-V abweichend in Höhe von 3.311.300 € genehmigt. Krien, den 22.04.2021 Gemeinde Krusenfelde Gemeinde Liepen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters Beglaubigter Protokollauszug für die Gemeinde Krusenfelde Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Der Gemeindevertreter Herr Reinhard Lembke hat durch schrift- Neetzow-Liepen vom 12.04.2021 liche Erklärung mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemein- (SI/NL/2021/022) devertreter ab dem 01.05.2021 verzichtet. Mit der Feststellung des Wahlergebnisses zur Kommunalwahl Top 11 Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters vom 2019 wurde eine Reihenfolge der Ersatzpersonen festgelegt. Haushalt 2019 Als Ersatzperson habe ich Frau Karoline Krause aus der Wäh- Vorlage: NL/2021/062 lergemeinschaft „Frühling 94“ über die Nachfolge benachrich- Sachverhalt: tigt. Frau Krause hat am 27.04.2021 durch schriftliche Erklärung Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 das Mandat angenommen. beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des Die Gemeindevertretung besteht weiterhin aus 6 Gemeindever- geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des tretern und dem Bürgermeister. auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Ent- Spantekow, 03.05.2021 lastung des Bürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausscbuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresab- schluss zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergeb- nis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prü- fungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlus- ses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich Die nächste Ausgabe wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die erscheint Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungs- am 16. Juni 2021. prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 be- schlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehema- ligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.
Nr. 05/2021 – 11 – Anklam-Land Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs- Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prü- ausschusses liegt als Anlage bei. fungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs- Der Bürgermeister, Herr Falk, stimmte wegen Befangenheit vermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks nicht mit ab. und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Herr Haack fragte, ob es Auswirkungen auf die Entlastung für Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsaus- 2019 gibt, da die Gemeinde im Jahr 2019 noch 2 Bürgermeister schusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage eben- hatte. falls als Anlage bei. Frau Dr. Butzke antwortete, dass nur Herr Falk für das Jahr ent- lastet werden muss, er hat die Geschäfte für das Jahr übernom- Die Bilanzsumme beträgt 6.200.938,64 € men. Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt - 166.155,67 € Beschlussvorschlag: Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen ent- Veränderung der Rücklagen - 273.409,89 € lastet den Bürgermeister, Herrn Matthias Falk, für das Haus- Die Finanzrechnung weist für 2019 einen haltsjahr 2019. Saldo der ordentlichen und außerordentli- Abstimmungsergebnis: chen Ein- und Auszahlungen in Höhe von Stimmen dafür: 8 aus - 170.180,63 € Stimmen dagegen: - Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjah- Stimmenthaltung(en): - ren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- im Finanzhaushalt gegeben. schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemein- Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- devertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. den ist. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 zu empfehlen. Herr Haack fragte nach, ob die Planung auch so eingehalten und umgesetzt wurde. Dies konnte Frau Dr. Butze, Kämmerin des Amtes, so bestäti- gen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen stellt den vom Rech- nungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Beglaubigter Protokollauszug Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 fest. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Abstimmungsergebnis: Neetzow-Liepen vom 12.04.2021 Stimmen dafür: 9 (SI/NL/2021/022) Stimmen dagegen: - Top 10 Feststellung des Jahresabschlusses für das Stimmenthaltung(en): - Haushaltsjahr 2019 Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Be- Vorlage: NL/2021/061 schlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleich- Sachverhalt: zeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen wor- beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des den ist. geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres- abschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Gemeinde Neetzow 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen für die Haushaltsjahre 2020/2021 Aufgrund des § 45 i. V. m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nach- tragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden von bisher auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 1.873.000 € 1.873.000 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.153.900 € 2.153.900 €
Anklam-Land – 12 – Nr. 05/2021 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen -280.900 € -280.900 € 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 1.776.500 € 1.776.500 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) 2.079.300 € 2.079.300 € der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -302.800 € -302.800 € b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 382.100 € 382.100 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 472.800 € 472.800 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -90.700 € -90.700 € festgesetzt. ______ 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden von bisher auf 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge 1.857.400 € 1.528.900 € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.997.900 € 2.273.200 € das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen -140.500 € -744.300 € 2. im Finanzhaushalt a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 1.760.900 € 1.424.200 € der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von 1.949.700 € 2.173.600 € der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -188.800 € -749.400 € b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.305.900 € 2.070.600 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.383.300 € 3.336.900 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -1.077.400 € -1.266.300 € festgesetzt. _______ 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kredi- termächtigung) wird festgesetzt 2020 90.700 € 90.700 € 2021 1.077.400 € 1.214.600 € §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt 2020 0€ 0€ 2021 0€ 0€ §4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt 2020 2.806.900 € 2.806.900 € 2021 5.929.200 € 6.261.700 € §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2020 und 2021 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 400 v. H. 400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 427 v. H. 427 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. 380 v. H. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2020 und 2021 wie bisher 7,5000 Vollzeitäquiva- lente (VzÄ). Nachrichtliche Angaben Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2020 - 2.451.400 € voraussichtlich -2.451.400 € Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2021 - 2.591.900 € voraussichtlich -3.195.700 € 2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushalts- jahres 2020 -2.309.500 € voraussichtlich -2.309.500 €
Nr. 05/2021 – 13 – Anklam-Land Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushalts- jahres 2021 -2.498.300 € voraussichtlich -3.058.800 € 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2020 474.700 € voraussichtlich 474.700 € Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2021 334.200 € voraussichtlich -269.600 € Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2021 mit folgenden Entscheidungen erteilt: 1. Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 6.261.700 € für 2021 wird gern. § 53 Abs. 3 KV M-V abwei- chend in Höhe von 5.475.300 € genehmigt. 2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.214.600 € für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 52 KV M-V in voller Höhe unter folgenden Bedingungen genehmigt: Die Investitionsvorhaben „Löschwasserbehälter“ und „Bau Feuerwehrgerätehaus“ im Bereich Brandschutz dürfen nur mit der Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichts- behörde wird in Aussicht gestellt, wenn die Brandschutzdienststelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald das Vorha- ben als notwendig einschätzt. 3. Für das Haushaltsjahr 2020 wurden keine geänderten Festsetzungen getroffen. Es gelten die mit Verfügung vom 23.11.2020 getroffenen Haushaltsentscheidungen für das Haushaltsjahr 2020 fort. Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen sind der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme zu geben. Neetzow-Liepen, den 27.04.2021 Gemeinde Neuenkirchen Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenkirchen für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck- einen Saldo der Ein- und lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- Auszahlungen aus Investiti- tretung vom 23.02.2021 und mit Genehmigung des Landrates onstätigkeit von -47.600 € 6.200 € des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- festgesetzt. sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: ______ 1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- §1 fördermaßnahmen Ergebnis- und Finanzhaushalt §2 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- 2021 2022 nahmen 1. im Ergebnishaushalt auf Der Gesamtbetrag der vorgesehe- einen Gesamtbetrag der nen Kreditaufnahmen ohne Um- Erträge von 314.300 € 316.900 € schuldungen (Kreditermächtigung) einen Gesamtbetrag der wird festgesetzt auf 189.800 € 32.200 € Aufwendungen von 824.500 € 453.300 € ein Jahresergebnis nach §3 Veränderung der Rücklagen Verpflichtungsermächtigungen von -510.200 € -136.400 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- 2. im Finanzhaushalt auf ermächtigungen wird festgesetzt auf 0€ 0€ a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 306.900 € 309.500 € §4 einen Gesamtbetrag der Kassenkredite laufenden Auszahlung 1) von 808.700 € 437.800 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite einen jahresbezogenen Sal- wird festgesetzt auf 804.900 1.027.000 € do der laufenden Ein- und Auszahlungen von -501.800 € -128.300 € §5 b) einen Gesamtbetrag der Hebesätze Einzahlungen aus Investiti- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: onstätigkeit von 38.400 € 328.200 € 1. Grundsteuer einen Gesamtbetrag der a) für die land- und forstwirtschaft- Auszahlungen aus Investiti- lichen Flächen (Grundsteuer onstätigkeit von 86.000 € 322.000 € A) auf 340 v. H. 340 v. H.
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