ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben

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ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
ZNS
Ausgabe 10-20
 Oktober 2020   Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
                 n 3 Editorial: Krisenmanagement
                 n 4 Leitartikel: Heilberufe im Fokus der Gerichte – Teil 1
                 n 9 Rechtssicherer Spielraum
                 n 10 Probleme bei der Corona-Warn-App
                 n 11 Ab Oktober neue BEMA-Positionen
                 n 12 Unabhängige Beratung ist unverzichtbar
                 n 13 Planungssicherheit bis 2022
                 n 14 Förderprogramm für Arbeitgeber
                 n 15 Mitteilungen des ZBV Schwaben
                 n 18 Referat Fortbildung
                 n 25 Referat Zahnärztliches Personal

                 Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
2   ZNS 10-20
EDITORIAL
                                      Krisenmanagement
Die Corona-Pandemie hält uns weiter in                                                     den rechtlichen und betriebswirtschaft-
Atem. Die gute Nachricht: Das Virus ist                                                    lichen Fragen angeboten und über
nach Expertenmeinung bereits mutiert                                                       Kooperationen den Bedarf an bezahl-
und nicht mehr so gefährlich wie zu                                                        barem Hand- und Flächendesinfektions-
Beginn der Pandemie. Es passt sich an.                                                     mittel zu decken versucht hat. Wenn es
Die Sterblichkeit ist gesunken. Die                                                        darum geht, schnell und unbürokratisch
schlechte Nachricht: Die Infektionszahlen                                                  unkonventionelle Wege zu gehen,
sind erwartungsgemäß wieder gestiegen                                                      braucht es Vereine, Verbände, Zusam-
– auch in Bayern! Ministerpräsident                                                        menschlüsse, und zwar außerhalb der
Markus Söder hat den Umgang mit                                                            Körperschaften. Anders als Markus Söder
COVID-19 zum Thema seiner Rede vor                                                         für Bayern hat sich Harald Schrader leider
dem CSU-Parteitag gemacht, der übri-                                                       nicht als der große Krisenmanager für die
gens komplett digital stattgefunden hat.                                                   Zahnärzte erwiesen. Krisenmanagement
Söder ist ein gestandener Krisenmanager,                                                   ist Chefsache, man behält die Nachrich-
das muss man ihm lassen. Hohe Umfra-                                                       tenhoheit, ist dialogbereit und zeigt in
gewerte, ja sogar die ernsthafte Spekula-                                                  der Krise eine kurze Reaktionszeit. Beson-
tion, er könne der Thronerbe Angela                                                        ders an letzterem hat es gehapert. Politi-
Merkels werden, speisen sich aus seinem                                                    sche Forderungen sind wichtig, aber der
Krisenmanagement der vergangenen                                                           Basis das zu geben, was sie in der Krise
Wochen und Monate. Selbst die Schlam-                                                      braucht, ist wichtiger. Bei den Zahnärzten
perei bei den vollmundig angekündigten                                                     war es Information, Information, Infor-
Massentests in Bayern Mitte August                                                         mation! Wer aber nun sogar die eigenen
überstand er unbeschadet. Die werbe-                                                       Verbündeten in den Körperschaften vor
wirksame Wattwanderung mit Amts-                                                           den Kopf stößt in einer Zeit, in der
kollegen hatte er wegen der Panne abgesagt: „Bayern geht             Zusammenhalt notwendiger denn je ist, zeichnet sich nicht
vor“, lautete seine Erklärung auf Twitter. Er kommuniziert über      gerade durch Weitblick aus. Mit seinem 5-Punkte-Papier ist der
die sozialen Netzwerke mit den Menschen, er informiert zeit-         FVDZ zielsicher ins Fettnäpfchen getreten: Wer behauptet und
nah im Live-Stream über die Situation im Freistaat. Das kommt        an die Politik vermittelt, die Selbstverwaltung funktioniere
an. Dass es bei einem digitalen Parteitag – der im Übrigen her-      nicht, sägt an dem Ast, auf dem er sitzt!
vorragend organisiert und durchgeführt wurde – natürlich
nicht zu den Aussprachen kommen kann, wie es in einer                Anita Wuttke
Präsenzveranstaltung der Fall wäre, dürfte klar sein. Ein glatter,   ZNS-Redaktion
erfolgreicher Parteitag der CSU. Ohne Selbstinszenierung,
ohne Mir-san-mir-Attitüden, ohne Hurrarufe, aber auch ohne
Kritik, fast aseptisch. Und von Söder selbst kam keine poltrige
Stammtischrede, sondern eine Ansprache, ja ein Appell ans
bayerische Volk, weiter den vorsichtigen, zurückhaltenden
Weg im Umgang mit der Coronakrise mit zu gehen – staats-
tragend und zielführend. Wenn es eine Schwachstelle im
Krisenmanagement Söders gibt, dann sind es lückenhafte
Aussagen zur wirtschaftlichen Zukunft.

Die CSU ist gestärkt aus der Krise hervorgegangen. Und mit
dem digitalen Parteitag hat sie nun deutschlandweit ein
Zeichen gesetzt. 800 Delegierte waren online, 150 Anträge
wurden behandelt, die wenigsten hatten mit Corona zu tun.

Ein gutes Krisenmanagement zeichnet sich durch Aktivität mit
Bedacht aus. Aussitzen ist keine Option. Der politische Arm der
Zahnärzte in Deutschland, der FVDZ, könnte von Söders CSU
lernen. Knowhow und Manpower im eigenen Haus sind vor-
handen, dennoch reagierte er in der Krise spät bzw. schwerfäl-
lig auf die Hilferufe aus den Praxen. Auf dem Höhepunkt der
Pandemie in Deutschland fehlte es an handfester Unterstüt-
zung vom FVDZ-Bund, wie es etwa Landesverbände im Freien
Verband vorgemacht haben. Hier sei explizit der bayerische
Landesverband genannt, der Expertenwissen zu den drängen-

ZNS 10-20
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LEITARTIKEL

                                  Heilberufe im Fokus der Gerichte
                            Neue Entscheidungen zum Zahnarztrecht – eine Auswahl, Teil 1
                  „Es ist schon erstaunlich und wohl ein besonders ausdruckstarkes Zeichen der anhaltenden Verrechtlichung, wie sehr
                  die Heilberufe im Fokus der Gerichte stehen“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak aus Sindelfingen. Er hat eine
                  Auswahl an neuen Entscheidungen zusammengestellt, die er in dieser und in der nächsten Ausgabe der ZNS vorstellen
                  wird.

                  Es gibt durchaus spektakuläre Entwick-                                                       land arbeiten wollen, nehmen jedoch
                  lungen. Dazu zählt ganz sicher die                                                           auch die Entscheidungen zu, die sich mit
                  unlängst bekannt gegebene Verhaftung                                                         der Gleichwertigkeit des Ausbildungs-
                  des prominentesten hessischen (und                                                           standes befassen. Die nachstehend vor-
                  deutschen) Staatsanwalts im Bereich                                                          gestellte Entscheidung des VG Karlsruhe
                  „Medizinwirtschaftsstrafrecht“. Der sper-                                                    vom 21.02.2020 befasst sich mit dem
                  rige Begriff umfasst das Strafrecht der                                                      Ausbildungsstand in Russland.
                  Heilberufe mit einem Schwerpunkt bei
                  Abrechnungsbetrug und Korruption. Ihm                                                        Das VG Karlsruhe verneint die Gleichwer-
                  wird vorgeworfen, Ermittlungen wegen                                                         tigkeit des Ausbildungsstandes nach
                  Abrechnungsbetruges genutzt zu haben,                                                        Absolvierung eines Studiums der Zahn-
                  um von den von ihm eingeschalteten                                                           medizin (Stomatologie) in der Russischen
                  Gutachterfirmen Einkommen in Form                                                            Föderation mit der deutschen zahnärztli-
                  von Kickback-Zahlungen zu generieren.                                                        chen Ausbildung und zum Ausgleich
                  Das wäre also die Kombination von                                                            festgestellter Defizite des Ausbildungs-
                  Abrechnungsbetrug und Korruption. Die                                                        standes. Nachdem die Ausbildungsdauer
                  in Rede stehenden Gutachterfirmen sind                                                       als Vergleichskriterium entfallen ist, ist
                  in Anwaltskreisen vor allem bekannt für                                                      auf die Inhalte der Ausbildung und damit
                  ihre hohen Gutachterhonorare und ihre                                                        die Ausbildungsgegenstände abzustel-
                                                               Prof. Dr. Thomas Ratajczak     Foto: BDIZ EDI
                  oft in umgekehrter Relation dazu stehen-                                                     len. Für diese wird die Ausbildungsdauer
                  den, sprich dünn begründeten Gutach-                                                         als Indiz der Intensität der Ausbildung
                  ten. Es wird für die betroffenen Apothe-     geflossen, sondern der Abwägung fol-            herangezogen. Das VG befasst sich aus-
                  ker, Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte,        gend, dass für die Akteure im Gesund-           führlichst mit diesen Kriterien und ver-
                  etc. und deren Verteidiger nun eine inter-   heitswesen eine öffentliche Hauptver-           neint die Gleichwertigkeit (VG Karlsru-
                  essante Aufgabe werden, die dadurch          handlung selbst dann schädlich ist, wenn        he, 21.01.2020 – 1 K 7705/18 –, Rz.
                  zustande gekommenen Verfahrenser-            ein Freispruch folgt.                           28 – 117).
                  gebnisse (meist Einstellungen des Verfah-
                  rens gegen hohe Geldbußen) auf Rever-        Im Folgenden will ich zu ausgewählten           n Arbeitsrecht
                  sibilität zu prüfen, zumindest aber dafür    Bereichen Gerichtsentscheidungen vor-
                  zu sorgen, dass die Gutachterkosten          stellen, die alle Zahnärzte betreffen, und      Es ist in Zahnarztpraxen üblich, bei ange-
                  nachträglich niedergeschlagen werden.        die zum Zeitpunkt der Abfassung dieses          stellten Zahnärzten das Gehalt als
                  Rechtsgrundlage dazu wäre § 21 GKG.          Beitrages idR nicht älter als ein Jahr sind.    monatliches Fixgehalt zu zahlen, oft
                  Es geht dem Vernehmen nach um wenig-         Die Entscheidungen sind sämtlich zitiert        gepaart mit einer Umsatzbeteiligung.
                  stens 12,5 Mio. € an Gutachterhonora-        nach juris. Die Randziffern (Rz.) sind          Vielfach wird die Umsatzbeteiligung
                  ren. Hinzukommt, dass die „Zentralstelle     angegeben, um das Auffinden der rele-           monatlich errechnet, also nach den
                  für Medizinwirtschaftsstrafrecht“ nach       vanten Passagen in den Urteilen zu              Abrechnungssollumsätzen und nicht
                  einer Meldung der Ärztezeitung online        erleichtern. Die Entscheidungen sind            nach den Abrechnungsistumsätzen.
                  vom 07.02.2020 14:56 Uhr seit ihrer          auszugsweise auch in der nur Mitglie-
                  Gründung im Herbst 2009 eigenen              dern zugänglichen Urteilsdatenbank des          Dass Umsatzbeteiligungen, die der
                  Angaben zufolge „bis heute rund 43           BDIZ EDI enthalten.                             Arbeitgeber im Bemessungszeitraum
                  Mio. € zugunsten der Solidargemein-                                                          monatlich ermittelt und ausgezahlt hat,
                  schaft zurückgeholt“ habe.                   Es werden die üblichen Gerichts- und            als Bestandteil der laufenden Bezüge bei
                                                               Gesetzesabkürzungen verwendet (ggf.             der Berechnung von Elterngeldansprü-
                  Ich bin gespannt, wie sich die Gerichte in   bitte googeln).                                 chen der Arbeitnehmerin anspruchsstei-
                  diesem toxischen Geschehen gegenüber                                                         gernd zu berücksichtigen sind (so LSG
                  Amtshaftungsklagen verhalten werden.         n Approbation                                   Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 –
                  Sollte der Vorwurf zutreffen, wäre der                                                       L 2 EG 7/19 –, Rz. 70), stört aus der Sicht
                  Fall so monströs, dass man erwarten          Im Approbationsrecht gibt es unverän-           des Arbeitgebers vielleicht noch nicht.
                  darf, dass das Land Hessen diese Proble-     dert Entscheidungen zum Verlust der             Aber das LAG Berlin-Brandenburg rech-
                  me von sich aus bereinigt. Die 43 Mio. €     Approbation. Mit zunehmender Zahl               net die von ihm als Provisionszahlungsan-
                  sind ja idR nicht aus freien Stücken         ausländischer Zahnärzte, die in Deutsch-        spruch bezeichneten Gehaltsanteile in

              4                                                                                                                               ZNS 10-20
17.12.2014 – 5 AZR 663/13 – als sitten-     Arbeiten am Implantat und an der Supra-

                                                                                                                                            LEITARTIKEL
den Urlaubsentgeltanspruch eines Zahn-
arztes ein (LAG Berlin-Brandenburg,           widrig zu beurteilen. Hier hätte man        konstruktion befasst sich das VG Gelsen-
13.03.2020 – 2 Sa 2184/19 –, Rz. 31 f.).      auch an die Rechtsgrundsätze des §          kirchen. Auch wenn Arbeiten an der
Im Klartext bedeutet dies, dass der ange-     850h Abs. 2 Satz 1 ZPO (verschleiertes      Suprakonstruktion sich als implantatbe-
stellte Zahnarzt eine Umsatzbeteiligung       Arbeitseinkommen) denken können.            dingt erweisen, handelt es sich um Auf-
erhält, obwohl er keinen Umsatz                                                           wendungen für die Suprakonstruktion,
gemacht hat. Das ist aber gerade nicht        n Beihilferecht                             die von der Pauschale für Implantate
Sinn einer Umsatzbeteiligung. Hier muss                                                   nicht erfasst sind. Arbeiten am Implantat
dringend über die arbeitsrechtlichen          Die Zahnheilkunde im allgemeinen und        und dem Implantataufbau sind auch
Konsequenzen nachgedacht werden.              die Implantologie im Besonderen             dann implantatbezogen, wenn sie durch
                                              beschäftigt die Verwaltungsgerichte zum     die Suprakonstruktion verursacht wer-
Mit einer in Zahnarztkreisen eher selte-      Beihilferecht, wobei sich eine immer        den (VG Gelsenkirchen, 22.11.2019 – 3
nen (oder selten veröffentlichten) Situati-   restriktivere Erstattungspraxis zeigt.      K 884/18 –, Rz. 32).
on hat sich ebenfalls das LAG Berlin-                                                     Das VG Würzburg befasst sich im Urteil
Brandenburg. Es ging um eine angestell-       Eine Beihilfefähigkeit von Aufwendun-       vom 05.05.2020 – W 1 K 19.1618 – mit
te Zahnärztin, die schon Leistungen           gen für implantologische Leistungen         der Beihilfefähigkeit eines dritten Implan-
der Altersversorgung bezog, in ihrem          scheidet nach Auffassung des OVG            tats und den Anforderungen an die Stei-
Arbeitsvertrag ein      nachvertragliches     Nordrhein-Westfalen im Urteil vom           gerungsfaktorbegründung:
Wettbewerbsverbot vereinbart hatte und        09.07.2019 – 1 A 1509/16 –, Rz. 15)         „Wenn die berechnete Gebühr das 2,3-
nun – nach Kündigung desselben durch          grundsätzlich und in aller Regel aus,       fache des Gebührensatzes überschreitet,
die Praxis – die sog. Karenzentschädi-        wenn keine der Indikationen gemäß § 15      ist dies auf die einzelne Leistung bezogen
gung verlangte. Das LAG gab ihr recht.        Abs. 1 BBhV erfüllt ist (Fortführung der    für den Zahlungspflichtigen verständlich
Nach § 110 GewO können Arbeitgeber            Rechtsprechung des Gerichts vom             und nachvollziehbar schriftlich zu
und Arbeitnehmer die berufliche Tätig-        24.05.2006 – 1 A 3706/04 –, Rz. 40).        begründen. Auf Verlangen ist die
keit des Arbeitnehmers für die Zeit           § 15 Abs. 1 Satz 1 BBhV enthält folgende    Begründung näher zu erläutern, § 10
nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-        Indikationen:                               Abs. 3 Satz 1 und 2 GOZ; § 12 Abs. 3
ses durch Vereinbarung beschränken,           „Aufwendungen für implantologische          Satz 1 und 2 GOÄ. Ein Nachschieben von
allerdings um den Preis der Zahlung der       Leistungen nach Abschnitt K der Anlage      gänzlich neuen Gründen ist nicht zuläs-
sog. Karenzentschädigung. Die Karenz-         1 zur Gebührenordnung für Zahnärzte         sig.“ (Rz. 18)
entschädigung beträgt nach § 74 Abs. 2        und alle damit in Zusammenhang stehen-
HGB die Hälfte der zuletzt bezogenen          den weiteren Aufwendungen nach der          Das VG führt das dann im Einzelnen aus
vertragsmäßigen Leistung. Auch hier           Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte        und moniert die Begründung mit folgen-
rechnet das LAG nicht nur die monatliche      und der Anlage 1 zur Gebührenordnung        den Worten:
Fixvergütung, sondern auch die umsatz-        für Zahnärzte sind beihilfefähig bei        „Nach diesen Grundsätzen genügt die
bezogenen Gehaltsbestandteile in die                                                      von Dr. D. gegebene Begründung des
Berechnung der Karenzentschädigung            1. größeren Kiefer- oder Gesichtsdefek-     Überschreitens des 2,3-fachen Gebüh-
mit ein (LAG Berlin-Brandenburg,                 ten, die ihre Ursache haben in           rensatzes nicht den geforderten Anfor-
10.12.2019 – 11 Sa 1573/19 –, Rz. 36).           a) Tumoroperationen,                     derungen. In der Rechnung selbst gab
                                                 b) Entzündungen des Kiefers,             dieser lediglich an, es habe eine zeitauf-
Das Urteil ist leider auch ein Lehrbeispiel      c) Operationen infolge großer Zysten,    wendige und besonders intensive/
für die Gedankenlosigkeit, mit der nach-         d) Operationen infolge von Osteopa-      schwierige Untersuchung aufgrund der
vertragliche Wettbewerbsverbote verein-             thien, sofern keine Kontraindikati-   Komplexität des Behandlungsfalles vor-
bart und dann vergessen werden. Der                 on für eine Implantatversorgung       gelegen. Nachträglich führte er weiter
Arbeitgeber kommt von der Zahlung frei,             vorliegt,                             aus, es habe eine besonders zeitaufwen-
wenn er spätestens ein Jahr vor Beendi-          e) angeborenen Fehlbildungen des         dige Untersuchung und Therapiepla-
gung des Arbeitsverhältnisses auf das               Kiefers,     Lippen-Kiefer-Gaumen-    nung stattgefunden, da die Erhaltungs-
nachvertragliche       Wettbewerbsverbot            Spalten, ektodermalen Dysplasien      würdigkeit und Versorgungsform inten-
verzichtet (§ 75a HGB). Daran hätte man             oder                                  siv geprüft worden sei. Es habe eine sehr
angesichts des Lebensalters der ange-            f) Unfällen,                             komplexe Planung der Zähne nach Biss-
stellten Zahnärztin ja durchaus mal den-      2. dauerhaft bestehender extremer           hebung und komplexe Vorbehandlung
ken können.                                      Xerostomie, insbesondere bei einer       stattgefunden, um eine definitive Versor-
                                                 Tumorbehandlung,                         gung zu ermöglichen. Zudem seien die
Auch sonst wirft der Fall Fragen auf. Die     3. generalisierter genetischer Nichtanla-   Implantate nach geplanter Entfernung
ausgeschiedene Zahnärztin behauptete,            ge von Zähnen,                           von Zähnen, um eine festsitzende
sie würde in einer anderen Praxis 32          4. nicht willentlich beeinflussbaren mus-   Versorgung einzugliedern, einbezogen
Stunden/Woche gegen ein Gehalt in                kulären Fehlfunktionen im Mund- und      worden.
Höhe von 1.500 € monatlich und damit             Gesichtsbereich oder
zu einem Stundenlohn von etwa 10,90 €         5. implantatbasiertem Zahnersatz im         Diese Begründung lässt jedoch bereits
arbeiten. Das wäre kaum über Mindest-            zahnlosen Ober- oder Unterkiefer.“       den konkreten Bezug zur Klägerin selbst
lohn und auch nach den Grundsätzen                                                        nicht erkennen. Es wird nicht dargelegt,
der Entscheidung des BAG vom                  Mit der Zuordnung und Abgrenzung von        wieso und welche Besonderheiten gera-

ZNS 10-20
                                                                                                                                        5
LEITARTIKEL
                  de bei der Klägerin vorliegen, die im         Bayreuth, 18.02.2020 – B 5 K 18.379 –         Berufserlaubnis ausnahmsweise nach
                  Gegensatz dazu bei der Mehrheit ande-         , Rz. 27 nicht beihilfefähig. Zahnärztlich    § 13 Abs. 3 Satz 1 ZHG rechtfertigender
                  rer Patienten nicht gegeben sind. Viel-       sei das Verfahren zur Desinfektion von        Umstand ist anzunehmen, wenn die
                  mehr ist die Begründung sehr allgemein        Wurzeln mit Ozongas nicht notwendig,          behördliche Gleichwertigkeitsprüfung
                  gehalten. Dass der vermehrte Aufwand          weil es andere, preiswertere Verfahren        bezüglich eines Drittstaatsdiploms aus
                  gerade auf die besondere Konstitution         mit gleicher Wirkung gebe. Auch die Bei-      Gründen, die vom Antragsteller nicht zu
                  der Klägerin zurückzuführen ist, lässt sich   hilfefähigkeit von Platelet Rich Fibrin im    vertreten sind, innerhalb von zwei Jahren
                  der Begründung nicht entnehmen.               Zuge eines Sinuslifts wurde vom VG            nicht abgeschlossen ist. Allein die Tatsa-
                  Zudem sieht die Ziffer 0010 ihrem Wort-       unter Hinweis auf eine Stellungnahme          che, dass über eine Klage gegen einen
                  laut nach bereits eine „eingehende            der DGZMK abgelehnt (Rz. 30).                 (negativen) Feststellungsbescheid (hier:
                  Untersuchung“ vor. Zusätzlich rechnete        Mit der Beihilfefähigkeit von kieferortho-    bezüglich der Anerkennung eines zahn-
                  Dr. D. zudem eine eingehende, das             pädischen Leistungen befasst sich ein         ärztlichen Drittstaatsdiploms) noch nicht
                  gewöhnliche Maß übersteigende Bera-           Urteil des VG Ansbach vom 27.02.2020:         rechtskräftig entschieden worden ist,
                  tung entsprechend der GOÄ Ziffer 3 ab.        „1. Aufwendungen für kieferorthopädi-         stellt keinen solchen Umstand dar“
                  Aus der Begründung lässt sich keine über      sche Leistungen sind grundsätzlich nur        (OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2020
                  diese Ziffern hinausgehende Untersu-          beihilfefähig, wenn vor Behandlungsbe-        – OVG 12 S 1/20 –).
                  chung entnehmen.“ (Rz. 22 f.)                 ginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt
                                                                wird und die behandelte Person das 18.        n Berufsrecht
                  Das Urteil legt den Finger in eine Wunde,     Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
                  bei der die derzeitigen Abrechnungs-          Jedoch trifft die entsprechende gesetzli-     Es gibt immer wieder Fallgestaltungen,
                  systeme versagen. Es gibt eine Vielzahl       che Regelung keine Aussage zur Beihilfe-      bei denen sich die Frage stellt, wie viele
                  von Ideen zu Steigerungsfaktoren, aber        fähigkeit der im Rahmen einer derartigen      rechtliche Konsequenzen sich aus einer
                  spätestens auf Nachfrage muss der Zahn-       kieferorthopädischen Behandlung kon-          Verfehlung ergeben dürfen. Potentiell
                  arzt darlegen können, was die angegebe-       kret erbrachten zahnärztlichen Einzellei-     sind das bei Zahnärzten:
                  nen Begründungen mit dem Patienten zu         stungen. Die Bewertung der Angemes-           • Disziplinarverfahren,
                  tun haben, der die Rechnung erhielt. Die      senheit dieser Einzelleistungen selbst        • Zulassungsentziehung,
                  Begründungen müssen sich aus der              erfolgt daher nach den Vorgaben des § 7       • Strafverfahren,
                  Behandlungsdokumentation          ergeben.    BayBhV.                                       • Regressverfahren,
                  Das ist mehr als nur ein geringes Problem,    2. Ein gesonderter Gebührenansatz für         • Berufsgerichtsverfahren,
                  weil die Behandlungsdokumentationen           die Ausgliederung von Teil- bzw. Voll-        • Approbationswiderruf.
                  typischerweise das nicht beachten.            bögen nach GOÄ-Nr. 2702 im Rahmen
                                                                einer kieferorthopädischen Behandlung         In Fällen des Abrechnungsbetrugs steht
                  Die Beihilfe für das dritte Implantat wur-    nach den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080               die Rechtsprechung auf dem Stand-
                  de vom VG Würzburg mit ebenfalls              kommt grundsätzlich nicht in Betracht         punkt, dass das volle Programm durchge-
                  beachtenswerter Begründung abge-              und ist deshalb in beihilferechtlicher Hin-   zogen werden darf:
                  lehnt. Für das dritte Implantat muss eine     sicht als unangemessen anzusehen. Ein         „Die betrügerische Abtretung von fikti-
                  der Indikationen des § 15 BBhV (s.o.) vor-    Kostenansatz für die Ausgliederung von        ven Forderungen an eine ärztliche Ver-
                  liegen. Das VG schreibt dazu:                 Teil-bzw. Vollbögen ist im Gebührenver-       rechnungsstelle zur gewerbsmäßigen
                  „Die Prüfung der Frage, ob im Einzelfall      zeichnis der GOZ nicht vorgesehen“ (VG        Erzielung von Einnahmen löst insbeson-
                  eine der genannten Indikationen vor-          Ansbach, 27.02.2020 – AN 18 K                 dere dann, wenn sie über einen längeren
                  liegt, ist anhand der in der Liquidation      18.02284 –).                                  Zeitraum erfolgte und ein erheblicher
                  angegebenen Diagnose durchzuführen.                                                         Schaden entstanden ist, das Bedürfnis
                  Ist eine Diagnose nicht angegeben, ist        n Berufserlaubnis                             für eine zusätzliche berufsrechtliche Dis-
                  davon auszugehen, dass die genannten                                                        ziplinierung aus. Die Allgemeinheit
                  besonderen Voraussetzungen nicht vor-         Berufserlaubnisse spielen wegen der           erwartet bei der gebotenen objektiven
                  liegen.“ (Rz. 28)                             Schwierigkeiten mit den Gleichwertig-         Betrachtung von einem Zahnarzt, dass er
                                                                keitsprüfungen (s.o.) eine erhebliche Rol-    anderen nicht durch erhebliche Strafta-
                  Das muss unbedingt beachtet werden.           le. Das jüngste Urteil zu diesem Rechts-      ten wesentlichen Schaden zufügt, weil
                  Die bisherige Art der Honorarstellung         problem stamm vom OVG Berlin-Bran-            das dem Bild vom helfenden und heilen-
                  machen die Gerichte zunehmend nicht           denburg und soll in Form der Leitsätze        den Zahnarzt zuwiderliefe (VG Berlin,
                  mehr mit.                                     wiedergegeben werden:                         21.10.2019 – 90 K 8.18 T –, Rz. 88;
                                                                „1. Die Ausübung der Zahnheilkunde auf        ebenso OVG Nordrhein-Westfalen,
                  Dieselben Anforderungen an die Begrün-        der Grundlage einer Berufserlaubnis ist       25.05.1993 – 5 A 2679/91 –, Rz. 15).“
                  dung einer Schwellenwertüberschrei-           nach § 13 Abs. 1 ZHG stets nur für eine
                  tung stellt das VG München im Urteil          vorübergehende Zeit möglich.                  Ähnlich rigoros urteilt der VGH Bayern,
                  vom 31.01.2020 – M 17 K 18.1620 –,            2. Die berufliche Tätigkeit eines nicht       22.07.2014 – 21 B 14.463 –, Rz. 36:
                  Rz. 29 und im Urteil vom 06.04.2020 –         approbierten Zahnarztes auf der Grund-        „Zwar betreffen diese Straftaten nicht
                  M 17 K 18.4534 –, Rz. 25.                     lage einer Berufserlaubnis ist nach § 13      unmittelbar das Verhältnis Zahnarzt –
                                                                Abs. 2 ZHG grundsätzlich auf eine maxi-       Patient. Allerdings ist für die Beurteilung
                  Die Desinfektion von Zahnwurzeln mit          male Frist von zwei Jahren begrenzt.          der Würdigkeit der zahnärztlichen
                  dem sog. Heal-Ozone-Verfahren ist VG          3. Ein besonderer, die Verlängerung einer     Berufsausübung nicht nur das Verhalten

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LEITARTIKEL
des Betroffenen bei der Behandlung sei-
ner Patienten, also der Kernbereich der
zahnärztlichen Tätigkeit, maßgebend.
Der wesentliche Zweck der Regelung
über den Widerruf der Approbation
wegen Berufsunwürdigkeit, der den
damit verbundenen schwerwiegenden
Eingriff in das Grundrecht der freien
Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) unter
Wahrung des Grundsatzes der Verhält-
nismäßigkeit legitimiert, besteht darin,
das Vertrauen der Bevölkerung in die
Zahnärzteschaft sicherzustellen. Im Inter-
esse der Gesundheit des Einzelnen und
aller Bürger sollen Patienten die Gewiss-
heit haben, dass sie sich ohne Vorbehalt
einem Zahnarzt voll und ganz anvertrau-
en können. Sie sollen nicht durch ein
irgend geartetes Misstrauen davon abge-
halten werden, rechtzeitig zahnärztliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diesem          Das OLG Brandenburg hatte sich in             (Rz. 22; ebenso z.B. OLG Dresden,
Anliegen ist nicht bereits dann Genüge       einem      Hinweisbeschluss       vom         06.03.2018 – 4 U 1403/17 –, Rz. 28). Das
getan, wenn der Zahnarzt keinen Anlass       05.02.2020 – 1 U 80/19 – mit folgen-          OLG wirft ihm vor:
bietet, an seiner Heilkunst zu zweifeln      dem Eintrag zu einer Zahnarztpraxis zu        „Der Kläger hat sich weder mit der Schil-
(vgl.     OVG       Nordrhein-Westfalen,     befassen:                                     derung des Behandlungsverlaufs noch
25.05.1993 – 5 A 2679/91 –). Denn auch                                                     mit den vorliegenden Unterlagen sub-
die Verwirklichung erheblicher Strafta-      „Teure Oberkieferbrücke/Kronen hat kei-       stantiiert auseinandergesetzt, obwohl
ten, die keinen Zusammenhang mit einer       ne 4 Jahre gehalten.                          diese es ihm ohne Weiteres ermöglicht
als solcher unbeanstandbar ausgeübten        Leider muss meine feste Oberkieferbrük-       hätten, seine Patientenunterlagen in
zahnärztlichen Tätigkeit haben, sind         ke nach nicht einmal 4 Jahren raus.           dem hier maßgeblichen Zeitraum auf
geeignet, das besondere Vertrauensver-       Undichte Krone, 2 Zähne müssen gezo-          diesen konkreten Vorfall hin zu durchsu-
hältnis zwischen Zahnarzt und Patient zu     gen werden (sind Wurzelkanal gefüllt mit      chen und einen konkreten abweichen-
stören und damit zur Unwürdigkeit zu         Stift) Das bittere ist, dass es keine feste   den Verlauf zu behaupten.“ (Rz. 25)
führen (vgl. BVerwG, 28.01.2003 – 3 B        Oberkieferversorgung mehr gibt (außer
149.02 –; BVerwG, 27.01.2011 – 3 B           vielen Implantaten).                          Zur Sache selbst meint das OLG:
63.10 –; VGH Bayern, 07.02.2002 – 21         Viel Geld, viel Privatleistungen, wenig       „Die hier verwendeten Formulierungen
ZS 01.2890 –). Dem entspricht es, dass       Freude mit den neuen Zähnen und das           und auch die vergebenen Noten lassen
nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG bereits     als Angstpatient, traurig!                    keinen Schluss auf eine jenseits einer
vor einer erstmaligen Erteilung der zahn-    Diese Bewertung wird bestimmt wieder          Auseinandersetzung in der Sache beab-
ärztlichen Approbation und damit vor der     unfair kommentiert, armer Zahnarzt!           sichtigte Diffamierung des Klägers zu. Sie
Ausübung des zahnärztlichen Berufs zu        Nicht empfehlenswert, den Tiefschlaf          sind weder besonders scharf oder belei-
prüfen ist, ob die insoweit erforderliche    gibt es woanders auch.“                       digend gewählt, auch wenn sie aufgrund
Würde besteht. Die Allgemeinheit erwar-                                                    der negativen Bewertung einen herab-
tet sich bei der gebotenen objektiven        Der behandelnde Zahnarzt, der gegen           setzenden Charakter aufweisen. Dass
Betrachtung von einem Zahnarzt, dass er      diese Bewertung klagte, hatte einen           der Kläger im Wettbewerb mit anderen
anderen nicht durch erhebliche Straftaten    Patientenkontakt bestritten, weshalb die      Ärzten steht und durch die Negativbe-
wesentlichen Schaden zufügt, weil das        Bewertung zunächst vom Portal genom-          wertung berufliche Nachteile erleiden
dem Bild vom helfenden und heilenden         men worden war, nach Rücksprache mit          kann, begründet keinen ausreichenden
Zahnarzt zuwiderliefe (vgl. OVG Nord-        dem Patienten dann aber wieder aufge-         Grund für ein schutzwürdiges Interesse,
rhein-Westfalen, 25..1993 – 5 A 2679/91      nommen wurde.                                 das stärker als das Grundrecht auf Mei-
–). Diese Erwartung beschränkt sich,                                                       nungsfreiheit wiegt. Auch Ärzte unter-
anders als der Kläger der Sache nach         Das Bestreiten des Patientenkontakts ist      liegen Marktmechanismen, zu denen die
meint, nicht darauf, dass ein Zahnarzt       zunächst einmal klug. Nicht klug war,         Bewertungsmöglichkeiten in öffentli-
andere Menschen nicht schwerwiegend          dass der Zahnarzt dann in der weiteren        chen Quellen wie dem streitgegenständ-
in deren Persönlichkeitsrecht verletzt.“     Korrespondenz die vom Provider vorge-         lichen Bewertungsportal gehören. Da die
                                             legten Nachweise ignorierte, statt diese      Meinungsfreiheit auch das Recht des sich
n Bewertungsportale                          zu überprüfen; denn der Zahnarzt ist für      Äußernden umfasst, die Modalitäten sei-
                                             das Fehlen eines Behandlungskontakts          ner Äußerung und damit das Verbrei-
Bewertungsportale sind eine Krux. Je         als unwahre Tatsachengrundlage für die        tungsmedium zu bestimmen, muss es
nachdem, wie die Bewertungen ausfal-         streitgegenständliche   Meinungsäuße-         auch ein Arzt grundsätzlich hinnehmen,
len, kränken oder schmeicheln sie.           rung darlegungs- und beweisbelastet           wenn er in einem öffentlich zugängli-

ZNS 10-20
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LEITARTIKEL
                  chen Portal bewertet wird (OLG Branden-      Dieses Gewährleistungsrecht führt dazu,      zur Funktionsuntüchtigkeit der Prothetik
                  burg, 11.03.2019 – 1 U 15/18 –, Rz. 38;      dass das grundsätzliche Recht auf eine       führen).
                  LG München I, 03.03.2017 – 25 O              freie Arztwahl nach § 76 Abs. 1 Satz 1       4. Dem Behandler ist grundsätzlich das
                  1870/15 –, Rz. 79). Die Äußerungen           SGB V eingeschränkt wird, denn der Ver-      Recht auf Nachbesserung einzuräumen.
                  beziehen sich zudem ausschließlich auf       zicht eines Patienten auf die Inanspruch-    Dabei schließt das Recht auf Nachbesse-
                  die berufliche Tätigkeit des Klägers und     nahme der (kostenlosen) Gewährlei-           rung das Recht auf Neuanfertigung mit
                  lassen seine Privatsphäre unberührt. Dar-    stung des behandelnden Zahnarztes ist        ein, zumal oftmals nicht exakt zu trennen
                  über hinaus ist im Rahmen der gebote-        mit seinen Folgen am Wirtschaftlichkeits-    ist zwischen der Notwendigkeit der
                  nen Interessenabwägung zu berücksich-        gebot, § 12 SGB V, zu messen.                Nachbesserung und der Neuanferti-
                  tigen, dass es dem Kläger freisteht, sich    2. Bei einer umfangreichen Gebiss-Sanie-     gung“ (SG München, 24.07.2019 – S
                  auf dem Portal zu der Bewertung zu           rung wie hier ist es naheliegend, dass bis   38 KA 5008/17 –).
                  äußern und den Lesern so seine Sicht der     zum Erreichen einer vollständigen
                  Dinge aufzuzeigen. Von dieser ihm eröff-     Beschwerdefreiheit zahlreiche (also mehr     Mit der Zumutbarkeit einer Nachbesse-
                  neten Kommentarfunktion hat der Klä-         als zwei) Nachbesserungen erforderlich       rungsmaßnahme befasste sich das LG
                  ger im vorliegenden Fall auch Gebrauch       sein können und dass eine aussagekräfti-     Mönchengladbach im Urteil vom
                  gemacht, wenngleich er lediglich auf die     ge Beurteilung der Versorgungsqualität       19.02.2020 und meinte:
                  Einleitung rechtlicher Schritte hingewie-    erst nach einem Abschluss der Behand-        „1. An einer Zumutbarkeit einer Nach-
                  sen und auf eine abweichende Sachdar-        lung möglich ist“ (SG Frankfurt,             besserungsmaßnahme im Zusammen-
                  stellung verzichtet hat.“ (Rz. 28)           18.06.2019 – S 35 KR 602/19 ER –).           hang mit der Eingliederung von Zahner-
                                                                                                            satz fehlt es jedenfalls, wenn mit der
                  Das OLG Brandenburg hat die Beru-            Das SG München befasste sich mit dem         Nachbesserungsmaßnahme eine über
                  fung des Zahnarztes dann durch               Verhältnis Erstgutachter – nachfolgende      den Ersteingriff hinausgehende Beein-
                  Beschluss vom 05.03.2020 – 1 U 80/19         Gutachter im Prothetikeinigungsverfah-       trächtigung der körperlichen Integrität
                  – zurückgewiesen.                            ren. Auch hier sind die Leitsätze erhel-     des Patienten verbunden wäre (OLG
                                                               lend:                                        Dresden, 21. Januar 2008, 4 W 28/08).
                  Mit der Frage, ob der Arzt gegen den         „1. Im Prothetikmangelverfahren ge-          Dies ist der Fall, wenn der eingebrachte
                  Provider Anspruch auf Wiederveröffentli-     bührt dem Erstgutachten gegenüber den        Zahnersatz, der sich im Laufe der
                  chung gelöschter, positiver Bewertungen      nachfolgenden Gutachten durch die            Behandlung bereits mehrfach gelöst hat-
                  auf einem Internet-Ärztebewertungspor-       Ausschüsse grundsätzlich kein Vorrang,       te, nicht brauchbar ist und eine Nachbes-
                  tal hat, befasste sich das OLG München       auch wenn dieses zeitnäher zum Zeit-         serung unter Verwendung der einge-
                  im Urteil vom 27.02.2020 – 29 U              punkt der Eingliederung des Zahnersat-       brachten Brücken – z.B. durch weiteres
                  2584/19 – und verneinte diese. Der           zes erfolgt. Hierfür fehlt eine rechtliche   Beschleifen oder Neuanbringung von
                  Anspruch ergebe sich nicht aus §§ 9, 3, 5    Grundlage. Dem Erstgutachten einen           Haftmitteln – nicht in Betracht kommt.
                  Abs. 1 UWG. Der Anspruch bestehe             Vorrang einzuräumen, wäre mit Sinn und       2. Bringt ein Zahnarzt an einem zum
                  schon deshalb nicht, weil die Prozesspar-    Zweck des gestuften Gutachterverfah-         Behandlungszeitpunkt noch 14-jährigen
                  teien (Art und Portalbetreiber) keine Mit-   rens (§ 3 der Anlage 4b zu § 11 Gesamt-      Patienten sämtliche Brücken und Kronen
                  bewerber seien (Rz. 37).                     vertrag-Zahnärzte Bayern i.V.m. § 24         behandlungsfehlerhaft ein, was zu einer
                                                               BMV-Z) nicht zu vereinbaren. Außerdem        Erhöhung des Kariesrisikos führt und
                  n Gewährleistung                             ist mit der Besetzung der Ausschüsse mit     umfangreiche Folgebehandlungen nach
                                                               mehreren Zahnärzten vermutlich auch          sich ziehen wird, so ist unter Berücksich-
                  Die Entscheidungen zur Gewährleistung        ein „Mehr” an fachlicher Kompetenz           tigung, dass es sich aufgrund schwerer
                  bei der zahnärztlichen Prothetik sind        verbunden, was einer in jeder Weise aus-     vorhandener Defekte und dem noch im
                  Legion (s. dazu die Urteilsdatenbank). Sie   gewogenen umfassenden Beurteilung            Wachstum befindlichen Patienten um
                  spielen sowohl im Zahnarzthaftungs-,         zugutekommen kann.                           eine anspruchsvolle Behandlung handel-
                  Zahnarzthonorar- als auch im Vertrags-       2. Erfolgt die Begutachtung durch die        te, ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR
                  zahnarztrecht eine Rolle.                    Ausschüsse erst nach Ablauf des zwei-        2.500,00 angemessen“ (LG Mönchen-
                                                               jährigen Gewährleistungszeitraums, wird      gladbach, 19.02.2020 – 6 O 85/18 –).
                  Die nachstehende Entscheidung des SG         die Aussagekraft des Erstgutachtens auf
                  Frankfurt betrifft die Frage, wann die       jeden Fall höher einzuschätzen sein,         Prof. Dr. Thomas Ratajczak
                  Krankenkasse dem Patienten einen             wenn dieses Gutachten plausibel              Rechtsanwalt, Fachanwalt für
                  Zahnarztwechsel genehmigen muss. Das         erscheint.                                   Medizinrecht, Fachanwalt für
                  SG hat das Begehren abgelehnt:               3. Die Pflichtverletzung ist dann dem        Sozialrecht
                  1. Ist eine durchgeführte zahnprotheti-      Behandler nicht zuzurechnen, wenn zwi-       Justiziar des BDIZ EDI
                  sche Versorgung mängelbehaftet oder          schenzeitlich durch einen anderen            Kanzlei RATAJCZAK & PARTNER
                  unbrauchbar, hat der behandelnde Zahn-       Behandler wesentliche Änderungen an          Rechtsanwälte
                  arzt eine Mangelgewährleistungsver-          der Prothetik vorgenommen wurden             Berlin ∙ Duisburg ∙ Essen ∙ Freiburg i. Br.
                  pflichtung; er ist nach § 136a Abs. 4 Satz   und/oder der Mangel in der Sphäre des        Jena ∙ Meißen ∙ München ∙ Sindelfingen
                  3 und 4 SGB V innerhalb 2-Jahresfrist ver-   Patienten liegt (z.B. gesundheitliche        Posener Str. 1, 71065 Sindelfingen
                  pflichtet, eine Erneuerung oder Wieder-      Umstände, die sich auf die Funktionsfä-      Tel.: 07031-9505-27
                  herstellung von Zahnersatz einschließlich    higkeit der Prothetik auswirken können       Fax: 07031-9505-99
                  der Kronen kostenfrei zu übernehmen.         oder Verhaltensweisen des Patienten, die     E-Mail: ratajczak@bdizedi.org

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Rechtssicherer Spielraum

                                                                                                                                            FORUM
               GBA: Regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregelungen
Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich und zahnärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen
Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Corona-Virus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Grundlagenbeschluss Mitte September in Berlin festgelegt

Die Ausnahmeregelungen orientieren           befristet durch einen gesonderten             Verlängerung der Vorlagefrist für
sich laut zm-Online an den befristeten       Beschluss des G-BA kurzfristig in Kraft       Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von
COVID-19-Sonderregelungen, die der G-        gesetzt werden.                               Verordnungen bei der Krankenkasse wird
BA im März 2020 mit bundesweiter Gel-                                                      für häusliche Krankenpflege, spezialisier-
tung beschlossen hatte. Konkret geht es      Folgende Ausnahmereglungen kann der           te ambulante Palliativversorgung und
um die Möglichkeit für Ärzte und Zahn-       G-BA zukünftig regional in Kraft setzen:      Soziotherapie von 3 Tage auf 10 Tage ver-
ärzte, Verordnungen nach telefonischer                                                     längert.
Anamnese auszustellen, um die Gültig-        Videobehandlung: Eine Behandlung
keit, Voraussetzungen und Fristvorgaben      kann auch als Videobehandlung stattfin-       Krankentransport: Krankentransport-
von Verordnungen sowie die Art der Lei-      den, wenn dies aus therapeutischer Sicht      fahrten von COVID-19-positiven Versi-
stungserbringung per Videobehandlung.        möglich ist und der Patient damit einver-     cherten und Personen unter behördlich
Ziel ist, den medizinischen Leistungser-     standen ist. Diese Regelung gilt für eine     angeordneter Quarantäne zu nicht auf-
bringern einen formal rechtssicheren         Vielzahl von Heilmitteln, die von Ver-        schiebbaren, zwingend notwendigen
Spielraum zum Schutz ihrer Patienten vor     tragszahnärzten und -ärzten verordnet         ambulanten Behandlungen bedürfen
Infektionsrisiken zu gewährleisten.          werden können. Auch Soziotherapie und         nicht der vorherigen Genehmigung
                                             psychiatrische häusliche Krankenpflege        durch die Krankenkasse.
                                             können mit Einwilligung des Patienten
                                                                                           n 2. Bundesweite
Zudem passte der G-BA die bundesweit
geltenden COVID-19-Sonderregelungen          per Video erbracht werden.
in der Heilmittel-Richtlinie und der Kran-                                                   Sonderregelungen
kentransport-Richtlinie erneut an.           Folgeverordnungen nach telefoni-
                                             scher Anamnese: Folgeverordnungen             Folgende Sonderreglungen, die unab-
n Auch die Heilmittel-                       für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel      hängig von regionalen Covid-19-Aus-
  Richtlinie und die Kranken-                und Heilmittel dürfen auch nach telefoni-     bruchsgeschehen bundesweit gelten,
  transport-Richtlinie wurden                scher Anamnese ausgestellt werden. Vor-       hat der G-BA mit gleichem Beschluss ver-
  erneut angepasst                           aussetzung ist, dass bereits zuvor auf-       längert:
                                             grund derselben Erkrankung eine unmit-
„Die Erfahrungen mit der Coronakrise in      telbare persönliche Untersuchung durch        Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-
den letzten Monaten haben gezeigt: Wir       den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann     Richtlinie Zahnärzte: Die Geltungsdau-
müssen schnell reagieren können, wenn        dann postalisch an den Versicherten           er für Heilmittelverordnungen bleibt auf
es stark ansteigende Infektionszahlen in     übermittelt werden. Gleiches gilt für Ver-    28 Kalendertage verlängert, bis die neu-
einer bestimmten Region gibt, um eine        ordnungen von Krankentransporten und          en Heilmittelrichtlinien in Kraft treten.
weitere Ausbreitung des Virus zu verhin-     Krankenfahrten. Sie sind ebenso auf-          Hintergrund der Verlängerung ist die Ver-
dern”, sagt Dr. Monika Lelgemann,            grund telefonischer Anamnese möglich.         schiebung des Inkrafttretens der umfas-
unparteiisches Mitglied des G-BA und                                                       send geänderten Heilmittel-Richtlinien.
Vorsitzende des Unterausschusses Veran-      Telefonische Krankschreibung: Versi-
lasste Leistungen. „Deshalb hat der G-BA     cherte können von ihrem Arzt und Zahn-        Krankentransport-Richtlinie:     Kran-
die regional begrenzten Ausnahmereg-         arzt nach telefonischer Befunderhebung        kentransportfahrten von COVID-19-posi-
lungen vorbereitet, um die Versorgung        für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalender-     tiven Versicherten und Personen unter
vor Ort sofort unterstützen zu können“.      tagen krankgeschrieben werden. Voraus-        behördlich angeordneter Quarantäne zu
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstan-      setzung ist, dass die Versicherten an einer   nicht aufschiebbaren zwingend notwen-
dung durch das Bundesgesundheitsmini-        Erkrankung der oberen Atemwege ohne           digen ambulanten Behandlungen bedür-
sterium (BMG) und Veröffentlichung im        schwere Symptomatik leiden. Zahnärzte         fen weiterhin nicht der vorherigen
Bundesanzeiger in Kraft, spätestens zum      und Ärzte müssen sich dabei persönlich        Genehmigung durch die Krankenkasse.
1. Oktober 2020.                             vom Zustand des Patienten durch eine
                                             eingehende telefonische Befragung             Quelle: zm-Online
n 1. Regionale                               überzeugen. Eine fortdauernde Krank-
  Ausnahmeregelungen                         schreibung nach telefonischer Befunder-
                                             hebung kann einmalig für einen weiteren
Die Ausnahmeregelungen, die in den           Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen aus-
jeweiligen Richtlinien verankert sind,       gestellt werden.
können räumlich begrenzt und zeitlich

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FORUM

                           Probleme bei der Corona-Warn-App
                            Stoppen der Risikoermittlung nach Installation von iOS 14
             Laut Heise-Online meldeten iPhone-Nutzer das ungewolltes Stoppen der Risikoermittlung sowie Hinweise auf
             Risiko-Begegnungen.

             iPhone-Nutzer mit Corona-Warn-App               gen” vermerkt sind – dort wird für alle     Begegnung (meist ist es „1 Risiko-Begeg-
             sollten nach der Installation von iOS 14        „abgeglichenen Schlüssel” weiter eine 0     nung mit niedrigem Risiko”) überhaupt
             prüfen, ob die Begegnungsaufzeichnun-           angezeigt, statt einen oder mehrere Tref-   stattgefunden hat.
             gen noch aktiv sind. Die App zeigt einem        fer. Nutzer zeigen sich entsprechend ver-
             Bericht von Heise-Online zufolge unter          unsichert, ob die angezeigte Risiko-        Quelle: Heise-Online
             Umständen einen irritierenden Zustand
             an: Oben wird „Risiko-Ermittlung aktiv”
             aufgeführt, direkt darunter aber „Risiko-
             Ermittlung gestoppt”, wie Leser berichte-
             ten. Der Schalter zum Aktivieren der
             Risiko-Ermittlung lasse sich in der App
             zwar weiter umlegen, zeige aber keine
             Funktion mehr – die Risiko-Ermittlung
             bleibe deaktiviert.

             Einzelnen Berichten zufolge kann der
             Fehler bereits unter iOS 13.7 auftreten.
             Einen Hinweis über die gestoppte Risiko-
             ermittlung erhält der Nutzer nicht, er
             muss also entweder die Corona-Warn-
             App oder die Systemeinstellungen für
             „Begegnungsmitteilungen” öffnen, um
             den Status zu sehen. Sind die Begeg-
             nungsmitteilungen inaktiv, kann für
             diesen Zeitraum auch keine mögliche
             Warnung bei Kontakten mit Sars-Cov-2-
             Infizierten erfolgen, die die App ebenfalls
             verwenden.

             Der Fehler scheint sich laut Heise beheben
             zu lassen, wenn man in den iOS-Einstel-
             lungen unter „Begegnungsmitteilungen”
             die „Aktive Region” aufruft und dort
             prüft, dass die „Corona-Warn-App
             Deutschland” als aktive Region festgelegt
             ist. Sollte sich der Punkt „Als aktive Region
             festlegen” nicht anwählen lassen, hilft es
             möglicherweise, darunter „Begegnungs-
             informationen teilen” kurz ab- und dann
             wieder anzuschalten. An einer Lösung
             werde gearbeitet, teilte SAP auf Nachfra-
             ge mit.

             n Risiko-Begegnungen ohne
               Log-Eintrag

             Wie Heise herausgefunden haben will, sei
             ein weiteres Problem auf iPhones derzeit,
             dass die Corona-Warn-App unter Um-
             ständen Risiko-Begegnungen anzeigt,
             diese aber nicht im Log des Betriebssy-
             stems unter „Begegnungsüberprüfun-

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Ab Oktober neue BEMA-Positionen

                                                                                                                                             FORUM
                   Neue Leistungen: Zahnärztliche Videosprechstunden
Um das Potential der Telemedizin künftig     sprechstunden,     Videofallkonferenzen,     werden, so Martin Hendges, stv. Vorsit-
noch stärker zu nutzen, können Zahnärz-      Telekonsilien sowie eines Technikzuschla-    zender des Vorstands der KZBV.
te/innen ab Oktober neue Leistungen in       ges in den Bewertungsmaßstab für zahn-       Weitere mögliche Szenarien wären in der
der vertragszahnärztlichen Versorgung        ärztliche Leistungen (BEMA) vor. Mit die-    Nachkontrolle einer umfangreicheren
erbringen. Darauf haben sich Kassen-         ser Leistung könnten bei Pflegebedürfti-     Behandlung sowie in der Erörterung
zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)       gen und Menschen mit Beeinträchtigung,       anstehender prothetischer Planungen zu
und der GKV-Spitzenverband im Be-            zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarztter-   sehen.
wertungsausschuss geeinigt. Die Über-        mins, Symptome abgeklärt und die aufsu-
einkunft sieht die Aufnahme von Video-       chende Versorgung besser organisiert         Quelle: adp-Newsletter

                                       Approbation weg
                                   Nach unerlaubten Bankgeschäften
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht         etwa zwei Millionen aus seinem eigenen       deshalb zu einer zur Bewährung ausge-
des Deutschen Anwaltvereins (DAV)            Vermögen, die verbleibenden 1,5 Millio-      setzten Freiheitsstrafe von einem Jahr ver-
informierte über eine Entscheidung des       nen stammten von Bekannten und               urteilt. Aufgrund der Verurteilung wurde
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. In      Patienten, denen er angeboten hatte,         ihm die Approbation wegen Unwürdig-
dem Fall hatte ein Arzt unerlaubt Bank-      sich an der Geldanlage zu beteiligen.        keit zur Ausübung des ärztlichen Berufs
geschäfte mit hohen Vermögensschäden         Dafür hatte er ihnen Zinsen zwischen         entzogen. Die Klage des Arztes gegen
für Patienten betrieben. Er hatte bei zwei   zehn und zwölf Prozent in Aussicht           den Entzug blieb erfolglos. In der Tat sei
Vertretern Schweizer Firmen angeblich        gestellt. Die Differenz zu dem ihm selbst    der Widerruf der Approbation nur zum
„völlig sichere“ Geldanlagen getätigt,       versprochenen Zinssätzen wollte er als       Schutz besonders wichtiger Gemein-
für die Renditen zwischen 15 und 20 Pro-     eigenen Gewinn behalten. Das Anlagesy-       schaftsgüter zulässig. Dies treffe hier zu,
zent in Aussicht gestellt wurden. Insge-     stem war jedoch auf Betrug aufgebaut:        so das Gericht laut Mitteilung des DAV.
samt legte der Mediziner etwa 3,5 Millio-    Das Geld verbrauchten die beiden Män-
nen Euro darlehensweise bei den beiden       ner ausschließlich für eigene Zwecke. Die    Quellen: DAV, Bayerischer Verwal-
Männern an. Von dem Geld stammten            Anleger gingen leer aus. Der Arzt wurde      tungsgerichtshof, Az.: 21 ZB 16.540

„Digitalisierung kann niemals Selbstzweck sein“
                           Bundesdatenschutzbeauftragter zum PDSG
Der Bundesbeauftragte für den Daten-         Patientenakte (ePA) ausschließlich nach      en sie in der europaweit geltenden
schutz und die Informationsfreiheit (BfDI)   den Vorgaben des PDSG an wichtigen           DSGVO auch besonders geschützt. „Soll-
Professor Ulrich Kelber weist auf die Fol-   Stellen gegen die europäische Daten-         te das PDSG unverändert beschlossen
gen einer europarechtswidrigen Verar-        schutz-Grundverordnung (DSGVO).“ Der         werden, muss ich die meiner Aufsicht
beitung personenbezogener Gesund-            BfDI hat in seinen Stellungnahmen wäh-       unterliegenden gesetzlichen Kranken-
heitsdaten als Folge des Patientendaten-     rend des Gesetzgebungsverfahrens             kassen mit rund 44,5 Millionen Versicher-
Schutz-Gesetzes (PDSG) hin: „Meine           mehrfach darauf hingewiesen, dass            ten formell davor warnen, die ePA nur
Behörde wird aufsichtsrechtliche Maß-        Patienten/innen bei Einführung der ePA       nach den Vorgaben des PDSG umzuset-
nahmen gegen die gesetzlichen Kran-          die volle Hoheit über ihre Daten besitzen    zen, da dies ein europarechtswidriges
kenkassen in meiner Zuständigkeit            müssen. Hier weist das vom Deutschen         Verhalten darstellen würde“, so Kelber.
ergreifen müssen, wenn das PDSG in sei-      Bundestag beschlossene PDSG laut BfDI        Die ePA soll am 1. Januar 2021 in Kraft
ner derzeitigen Fassung umgesetzt wer-       Defizite auf: Gesundheitsdaten würden        treten.
den sollte. Meiner Auffassung nach ver-      intimste    Informationen     über     die
stößt eine Einführung der elektronischen     Bürger/innen offenbaren. Deswegen sei-       Quelle: PM des BfDI

ZNS 10-20
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FORUM

                    Unabhängige Beratung ist unverzichtbar
                            Zahnärzte begrüßen Entscheidung des Landtags zur UPD

             Die bayerischen Zahnärzte begrüßen den       beitet hätten. Viele Ratsuchende wurden         hoffen sehr, dass bei der Neuvergabe wie-
             fraktionsübergreifenden Vorstoß des          bis 2015 von der UPD an die Patienten-          der ein gemeinnütziger Träger zum Zug
             Bayerischen Landtags für eine Neuverga-      beratungsstellen der Zahnärztekammern           kommt, mit dem wir die bis 2015 prakti-
             be und -organisation der Unabhängigen        und Kassenzahnärztlichen Vereinigun-            zierte Zusammenarbeit zum Wohle der
             Patientenberatung Deutschland (UPD).         gen verwiesen. Seit der Vergabe an die          Patienten fortsetzen können. Die bayeri-
             „Die Vergabe der UPD an das Unterneh-        Sanvartis GmbH sei das kaum mehr der            schen Zahnärzte halten ein vielfältiges
             men Sanvartis GmbH 2015 war ein Feh-         Fall. Auch würden von der Sanvartis-UPD         Beratungsangebot bereit, das die Leistun-
             ler, der sich bis heute negativ auswirkt.    wohl aus Kostengründen die Beratungen           gen der UPD sinnvoll ergänzt. Das Vertrau-
             Die Zahl der persönlichen Beratungen ist     überwiegend telefonisch durchgeführt,           ensverhältnis zwischen Behandler und
             seitdem spürbar zurückgegangen. Das          was den Bedürfnissen der Patienten nicht        Patient ist ein wichtiger Garant für den
             Angebot in der Fläche wurde massiv aus-      gerecht werde.                                  Behandlungserfolg. Dazu leisten wir gerne
             gedünnt. Wir halten die persönliche                                                          unseren Beitrag“, so der stellvertretende
             Beratung aber für unverzichtbar, um das      Die zahnärztlichen Körperschaften sahen         KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott.
             Vertrauensverhältnis zwischen Behandler      die Kommerzialisierung der UPD von
             und Patient zu stärken“, so Christian Ber-   Anfang an kritisch, auch weil die Sanvar-       PM der Bayerischen Zahnärzte
             ger, Präsident der Bayerischen Landes-       tis GmbH als Dienstleister für verschiede-
             zahnärztekammer.                             ne Krankenkassen tätig ist.

             Er betont, dass die zahnärztlichen Kör-      „Die UPD muss unabhängig von finanziel-
             perschaften in Bayern eng mit den frühe-     len Interessen agieren, damit sie ihrem
             ren Betreibern der UPD zusammengear-         gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Wir

                    Leitlinie zu Aerosolen in Zahnarztpraxen
              S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit
                                 Aerosol-übertragbaren Erregern“
             Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch        Infektion mit SARSCoV-2 und Aerosol             ches und ärztliches Fachpersonal, Pflege-
             Aerosole bei zahnärztlichen Behandlun-       übertragbaren Erregern zu vermitteln.           personal und alle Menschen, die mit
             gen wird kontrovers diskutiert. Die                                                          potentiell infektiösen Aerosolen zu tun
             AWMF hat nunmehr eine S1-Leitlinie mit       n Adressaten der Leitlinie                      haben.
             dem Titel „Umgang mit zahnmedizi-
             nischen Patienten bei Belastung mit          Die Leitlinie richtet sich an Zahnärzte aller   Den Text der Leitlinie finden Sie hier:
             Aerosol-übertragbaren Erregern“ veröf-       beteiligten Fachgesellschaften. Weitere         https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/
             fentlicht.                                   Adressaten der Leitlinie sind zahnärztli-       083-046.html

             Basierend auf der aktuellen wissen-
             schaftlichen Literatur werden darin
             praxisnahe Empfehlungen zur Infektions-
             prävention und zum Arbeitsschutz in
             Zahnarztpraxen während der Corona-
             Pandemie gegeben.

             Ziel der Handlungsempfehlungen soll es
             laut DGZMK sein, Zahnärzte und zahn-
             medizinisches Fachpersonal darin zu
             unterstützen, notwendige Maßnahmen
             zum Selbst- und Fremdschutz vor einer        Der ZBV Schwaben online immer aktuell: www.zbv-schwaben.de

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Planungssicherheit bis 2022

                                                                                                                                           FORUM
         KZVB und AOK Bayern schließen Vergütungsverhandlungen ab
Trotz der Corona-Pandemie und einer         rungsrate der Grundlohnsumme orien-          AOK-Versicherten oft deutlich höher als
wirtschaftlich schwierigen Lage haben       tieren.                                      in den Ballungsräumen. Die Zahnärzte
die Kassenzahnärztliche Vereinigung                                                      dort wissen nun bis Ende 2022, woran
Bayerns (KZVB) und die AOK Bayern die       n Stellungnahme                              sie sind. Sie können entsprechende Inve-
Vergütungsverhandlungen erfolgreich           des KZVB-Vorstands                         stitionsentscheidungen treffen. Auch für
abgeschlossen, meldet die KZVB in einer                                                  die rund 50.000 Beschäftigten in den
Pressemeldung Mitte September. „Erst-       „Gerade in wirtschaftlich schwierigen        bayerischen Zahnarztpraxen schafft die
mals seit 2014 haben die bayerischen        Zeiten ist diese Vereinbarung ein wichti-    Vereinbarung mitten in der Rezession
Vertragszahnärzte wieder für einen län-     ges Signal an die bayerischen Vertrags-      Sicherheit und gute Zukunftsperspekti-
geren Zeitraum Rechts- und Planungs-        zahnarztpraxen. Die AOK Bayern und die       ven“. Vorstandsmitglied Dr. Manfred
sicherheit“, so der Wortlaut auch wie       KZVB haben sich vertragspartnerschaft-       Kinner hofft, dass die Vereinbarung mit
folgt.                                      lich und mit Augenmaß geeinigt. Die          der AOK Bayern Präzedenzcharakter für
                                            Selbstverwaltung in Bayern funktioniert      die Verhandlungen mit anderen Kran-
Punktwerte und Budget (Gesamtvergü-         und liefert tragfähige Ergebnisse. Auf-      kenkassen hat: „Es steht außer Frage,
tungsobergrenze) für sogenannte KCH-        grund der dreijährigen Laufzeit ist es       dass sowohl die Krankenkassen als auch
Leistungen werden rückwirkend zum           akzeptabel, dass wir etwas unter der         die Zahnärzte und deren Patienten von
1. Januar 2020 um 3,33 Prozent erhöht.      Grundlohnsumme geblieben sind – auch         dieser mehrjährigen Laufzeit profitieren,
Der Wert liegt nur knapp unter der Ver-     vor dem Hintergrund einer auf Bundes-        die sich an der Dauer der Covid-19-
änderungsrate der Grundlohnsumme,           ebene verhandelten Punktwerterhöhung         Schutzverordnung orientiert.“ Die Ver-
die die gesetzliche Obergrenze für Hono-    im Bereich Zahnersatz von 3,0 Prozent“,      gütungsvereinbarung muss vor dem
rarerhöhungen darstellt. Sie beträgt        betont Christian Berger, Vorsitzender des    Inkrafttreten noch dem bayerischen
aktuell 3,66 Prozent. Auch für die beiden   Vorstands der KZVB. Sein Stellvertreter      Gesundheitsministerium vorgelegt wer-
kommenden Jahre konnte bereits eine         Dr. Rüdiger Schott ergänzt: „Gerade für      den, das zwei Monate Zeit für die rechtli-
Vergütungsvereinbarung abgeschlossen        den Erhalt der flächendeckenden Versor-      che Prüfung hat.
werden. Die Erhöhungen 2021 und 2022        gung ist Planungssicherheit existenziell.
werden sich ebenfalls an der Verände-       Im ländlichen Raum ist der Anteil der        PM der KZVB

     „#GesundAbMund” geht in die Offensive
            Bundeszahnärztekammer startet Kommunikationsoffensive
Die Corona-Krise hat Patienten/innen        Den Auftakt der bis 2022 angelegten          hen sie und ihre Standesvertreter/innen
stark verunsichert. Sollte man die Zahn-    Kommunikationsoffensive bildet das           zudem als Partner und Ratgeber bereit,
arztpraxis nur in dringenden Fällen auf-    Thema Hygiene. Schon vor dem Corona-         auch für die Politik. Die Kommunikati-
suchen? Steigt beim Zahnarztbesuch die      Ausbruch haben Zahnarztpraxen durch-         onsoffensive soll dafür Impulse geben“,
Gefahr einer Infektion? Auf diese und       schnittlich rund 70.000 Euro pro Jahr in     so Dr. Peter Engel, BZÄK-Präsident.
andere Fragen reagierte die Bundeszahn-     die Hygiene investiert – deutlich mehr als
ärztekammer (BZÄK) situativ.                andere Arztgruppen. Zahnärzte/innen          Quelle: www.gesund-ab-mund.de
                                            tragen seit Jahren Schutzmasken und
Mit    der     Kommunikationsoffensive      haben schon lange standardmäßige
#GesundAbMund möchte sie nun über           Hygienevorschriften, welche während
die Arbeit der Zahnärzteschaft insgesamt    der Pandemie sogar noch erweitert
informieren, Wissenslücken schließen        wurden.
und unbegründeten Unsicherheiten aktiv
entgegentreten.                             „Die Corona-Krise wird uns noch einige
                                            Zeit beschäftigen. Die Praxen sind und
Die letzten Monate hätten gezeigt, wie      bleiben ein sicherer Ort, dafür sorgen
wichtig es sei, die Bevölkerung in Sachen   Zahnärzteschaft und ihr qualifiziertes
Gesundheitsschutz aufzuklären.              Personal. Und mit ihrem Praxiswissen ste-

ZNS 10-20
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