ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben

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ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
ZNS
Ausgabe 2-20
Februar 2020   Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
                n 3    Editorial: Nullnummern
                n 4    Leitartikel: Es wird eng – EU-Medizinprodukte-Verordnung
                n 9    Die wichtigen Fragen zur Praxisbegehung 2020
                n 14   Eingriff vs. OP – was dürfen Sie wo und wie?
                n 15   Vollständige Arztlistung auf Jameda
                n 16   Weisheitszähne entfernen?
                n 17   Wissenswertes zur OP
                n 18   Neuer Präsident der DGZMK
                n 18   Abschied von PD Dr. Christiane Gleissner
                n 19   Dr. Heubisch ist VFB-Ehrenpräsident
                n 20   Bye, bye, Ingrid Helgemeir
                n 21   Mitteilungen des ZBV Schwaben
                n 24   Referat Fortbildung
                n 27   Referat Zahnärztliches Personal

                Das Gewerbeaufsichtsamt wird ab April 2020 Praxisbegehungen durchführen.

                Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
EDITORIAL
                                            Nullnummern
Bei allem, was von „oben“ kommt, wird                                                 Der Bundesgesundheitsminister, oder
die/der niedergelassene Zahnärztin/                                                   sein Vertreter, wird indes nicht müde zu
Zahnarzt gewöhnlich misstrauisch. Bis                                                 betonen, wie gut die Mundgesundheit
auf wenige Ausnahmen kommt tatsäch-                                                   sich dank Prävention entwickelt hat.
lich auch nichts Gutes aus Brüssel oder                                               Stimmt, das ist ein Verdienst der Zahn-
Berlin. Noch dazu hängen viele Themen,                                                ärztinnen und Zahnärzte, die sich am
wie etwa die scheinbar ewige Forderung                                                Stand der Wissenschaft orientieren –
von zahnärztlicher Seite nach einer                                                   nicht der Politik! Bei der Forderung zur
angemessenen Anpassung des GOZ-                                                       Punktwertanhebung der GOZ wird man
Punktwertes, weiter in der Schwebe. Das                                               keine vollmundigen Bekenntnisse hören.
ist übrigens die wohl älteste Forderung
                                                                                   Wenn es um die Honorierung der Zahn-
der Zahnärzte in Deutschland an den
                                                                                   ärzte geht, hat – bis auf Ulla Schmidt mit
Verordnungsgeber. Sie wird seit 30 Jah-
                                                                                   der GOZ 2012 – noch jeder Bundesge-
ren gestellt, nichts passiert. „30 Jahre
                                                                                   sundheitsminister geschwiegen. Die
weiter so ist keine Option“, sagte im
                                                                                   Forderungen der Zahnärzte verhallen seit
Herbst der Bundesvorsitzende des größ-
                                                                                   vielen Jahren, daran ändern Kampagnen
ten     standespolitischen    Verbandes,
                                                                                   nichts, daran hat auch der vom BDIZ EDI
Harald Schrader, auf der Hauptversamm-
                                                                                   initiierte Gang von sechs Zahnärzten
lung in Radebeul. Der Freie Verband
                                                                                   zum Bundesverfassungsgericht – darun-
Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat es frü-
                                                                                   ter Christian Berger als BDIZ EDI-Präsi-
her vermocht, die Zahnärzte auf die Stra-
                                                                                   dent und Dr. Claus Durlak für die bayeris-
ße zu holen. Hier sei an die Demonstrati-
                                                                                   hen Kieferorthopäden – nichts geändert.
on 2004 gegen das von Ulla Schmidt
                                                                                   Die Klage wurde noch nicht einmal an-
umgesetzte GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
                                                                 genommen, eine Begründung nicht geliefert.
erinnert, das 3000 Zahnärzte/innen und ihre Mitarbeiterinnen
in München zu einem Marsch auf das Zahnärztehaus veran-          Was passiert, wenn die Politik die buchstäblich falschen Wei-
lasste. Mit Bussen kamen die Praxen an einem Mittwochnach-       chen stellt, sieht man an den deutschen Autobahnen. Der
mittag nach München und marschierten bei Eiseskälte vom          Warentransport findet auf der Straße statt – nicht auf der
Harras zum Zahnärztehaus in der Fallstraße. Eine unglaubliche    Schiene. Auch diese Entscheidung hätte man in den 1980er
Demonstration gegen die damalige Bundesgesundheitsmini-          Jahren anders treffen müssen, um den Verkehr zu entlasten. Ist
sterin, gegen die Bayerische Gesundheitsministerin Christa       nicht passiert.
Stewens und gegen den von ihr angedrohten und schließlich
                                                                 Nullnummer 1988, Nullnummer 2012, und wie geht es wei-
eingesetzten Staatskommissar. Die Medien berichteten
                                                                 ter? Naja, auf die Approbationsordnung für Zahnärzte hat
ausführlich über diese Aktion, wenn auch ohne großes Ver-
                                                                 man 60 Jahre warten müssen. Der Honorarstillstand dauert
ständnis für das Anliegen der Zahnärzte. Ulla Schmidt ist
                                                                 nun auch über 50 Jahre an. Es sei eine beispiellose Diskriminie-
Geschichte, Christa Stewens auch und der Staatskommissar
                                                                 rung gegenüber anderen Freien Berufen, sagte 2013 der
Dr. Maximilian Gassner hat es weit gebracht: vom Ministerial-
                                                                 damalige Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein,
dirigenten bis zum Präsidenten des Bundesversicherungsamtes
                                                                 Dr. Michael Brandt zur Nichtannahme der GOZ-Klage. Diese
– heute a.D.
                                                                 Diskriminierung hält an, da helfen leider auch die vielen Anträ-
Was hat es den Zahnärzten gebracht? Leider nicht viel. Es ist    ge der zahnärztlichen Gremien nichts, die seither gestellt
nichts passiert. Das GMG wurde umgesetzt, die sechs              worden sind. Indes: die Anträge nicht mehr zu stellen, wäre
Beschlüsse der damaligen Vertreterversammlung, die das           auch ein falsches Signal.
GMG kritisiert hat, von der Aufsichtsbehörde kassiert. Und wer
                                                                 Ein Vorschlag zur Lösung des Dilemmas kann an dieser Stelle
nicht mehr mitspielen will, wie damals der FVDZ Bayern, der
                                                                 nicht geliefert werden, nur der ewige Hinweis, die GOZ aus
wird ersetzt. Wer sich Wahlen nicht stellt, kann nicht gewählt
                                                                 betriebswirtschaftlicher Sicht zu betrachten und die wenigen
werden und ist politisch ausgeschlossen.
                                                                 Möglichkeiten, die es gibt, zu nutzen. Oder wollen Sie auf die
Was also tun gegen die Bewegungslosigkeit seitens des Ver-       Straße?
ordnungsgebers bei der GOZ-Punktwertanpassung? Auf die
Straße gehen? Die Zeiten sind vorbei. Die einen, noch trauma-
tisiert vom damals Erlebten, haben sich einmal die Finger ver-   Anita Wuttke
brannt. Die anderen, die Nachwuchsgeneration, hat mit vielen     Redaktion ZNS
Überlegungen und Entscheidungen hinsichtlich der Berufsaus-
übung zu kämpfen. Beide Gruppen sehen sich einer steigen-
den Bürokratie in den Praxen ausgesetzt. Viele der Jungen
haben sich ihren Beruf als Zahnärztin und Zahnarzt so nicht
vorgestellt. Augen auf bei der Berufswahl, möchte man da fast
raten. Gut, dass auch andere Faktoren eine Rolle spielen.

ZNS 2-20
                                                                                                                                    3
LEITARTIKEL

                                                                   Es wird eng
                             Die Auswirkungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR
                                          betreffen auch Zahnarztpraxen

                  Wer als Zahnarzt glaubt, die EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) beträfe nur die
                  Hersteller, liegt falsch. Beinahe jedes Produkt und Instrument in der Zahnarztpraxis ist ein Medizinprodukt. Die
                  Auswirkungen der am 25. Mai 2017 in Kraft getretenen Verordnung bekommen alle Akteure im Gesundheitsmarkt zu
                  spüren: Hersteller, Ärzte/Zahnärzte und Patienten.

                  Das Ziel der EU-Kommission, mit der MDR                                                          n Mehr Produktsicherheit hat
                  mehr Produktsicherheit für die Patienten                                                           ihren Preis
                  zu erreichen, geht sicherlich auf den
                  Gesundheitsskandal um Brustimplantate                                                            Der Gründungsdirektor der Forschungs-
                  des französischen Herstellers PIP zurück,                                                        stelle für Medizinprodukterecht (FMPR) in
                  der die Welt Anfang 2000 erschütterte.                                                           Augsburg, Prof. Dr. Ulrich M. Gassner,
                  Doch mehr Sicherheit führt fast zwangs-                                                          bringt es in einem Interview in den zahn-
                  läufig zu mehr Regulierung, mehr Büro-                                                           ärztlichen mitteilungen (zm) Anfang
                  kratie und zumeist höheren Kosten – und                                                          des Jahres wie folgt auf den Punkt:
                  in der Auswirkung weniger Vielfalt.                                                              „Mehr Produktsicherheit hat ihren Preis.
                  Besonders kleine und mittelständische                                                            Je höher die regulatorischen Hürden,
                  Hersteller von Medizinprodukten tun sich                                                         desto kostenintensiver ist der Zertifizie-
                  schwer, den stark gestiegenen bürokrati-                                                         rungsprozess und desto später ist das
                  schen Anforderungen und dem damit                                                                innovative Produkt beim Patienten. Dieser
                  verbundenen Kostenaufwand zu stem-                                                               Zusammenhang wird in der öffentlichen
                  men. Vor Ablauf der Übergangsfrist am                                                            Diskussion leider häufig übersehen!“
                  26. Mai 2020, währenddessen die Ver-
                  ordnung zwar verbindlich, aber noch                                                              Die Verordnung, die am 26. Mai 2020 das
                  nicht zwingend anzuwenden ist, herrscht                                                          deutsche Medizinprodukte-Gesetz und
                  Pessimismus im Markt. Marktbeobachter                                                            die Vorgängerversion Medical Device
                  wie BVMed, Fraunhofer-Institut und                                                               Directive (MDD) ablösen soll, steht seit
                  SPECTARIS sehen die MDR als Innovati-                                                            Anfang 2019 auf der Agenda des Bun-
                                                               Professor Dr. Ulrich M. Gassner aus Augsburg.
                  onsbremse – mit Auswirkungen auf die                                        (Foto): media-dent   desverbandes der implantologisch täti-
                  (zahn)ärztliche Berufsausübung und
                  letztlich auf die Patienten, wenn neue,
                  innovative Produkte fehlen. Es mangelt
                  zudem nach wie vor an Benannten Stel-
                  len, also an Prüfstellen (vorher TÜV), die
                  sich selbst einem aufwändigen Zertifizie-
                  rungsverfahren unterziehen müssen.

                   Luft holen
                   An dieser Stelle kann eine kleine Ent-
                   spannung verkündet werden. Mit der
                   Unterstützung von zahnärztlicher Seite
                   hat der Bundesverband Medizintech-
                   nologie (BVMed) die Verabschiedung
                   eines Korrigendums erreicht: Das
                   EU-Parlament hat einem Aufschub
                   gewährt. Das Korridendum gewährt
                   Medizinprodukten der bisherigen Klas-
                   se I, die zukünftig höher klassifiziert
                   werden, nun dieselbe Übergangsfrist
                   von vier Jahren, die die MDR auch
                   anderen im Markt befindlichen Pro-
                   dukten gewährt.

              4                                                                                                                                    ZNS 2-20
LEITARTIKEL
gen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI). Der
Verband hat eine Informationskampagne
gestartet und ist im Kontakt mit den für
die Dentalindustrie zuständigen Verbän-
den, um ein gemeinsames Vorgehen
abzustimmen. Eine Forderung könnte die
Verlängerung der Übergangsfristen sein,
um den befürchteten Engpass bei den
Benannten Stellen zu umgehen. Derzeit
läuft eine vom BDIZ EDI beauftragte
anonymisierte Umfrage unter den über
200 im Markt befindlichen Dentalunter-
nehmen zum Umgang mit der Verord-             bandes, der Sindelfinger Fachanwalt für       Thomas Ratajczak. Er beschäftigt sich
nung. Beauftragt ist der Justiziar des Ver-   Medizinrecht und Sozialrecht Prof. Dr.        intensiv mit den Auswirkungen der MDR.

                                                Nachgefragt
Herr Professor Ratajczak, warum                                                             zugleich den Umfang der Produkte, für
sollten sich die Zahnärzte für die EU-                                                      die zukünftig klinische Studien gefordert
Medizinprodukte-Verordnung (Me-                                                             sind.
dical Device Regulation MDR) inter-
essieren, betrifft sie doch vorrangig                                                       Die Kritiker – insbesondere aus den
die Medizinprodukte herstellende                                                            Reihen der Industrieverbände – wer-
Industrie?                                                                                  fen der EU-Kommission „Nichtum-
                                                                                            setzbarkeit“ der MDR vor. Aber
Die MDR betrifft alle, die mit Medizinpro-                                                  eigentlich soll die Verordnung die
dukten umgehen, nicht nur die Herstel-                                                      Patienten künftig besser schützen.
ler. Die Zahnärzte mit Praxislaboren sind                                                   Wo liegt das Problem?
ebenso betroffen wie die Zahnärzte, die
z.B. Implantate mit nicht vom Hersteller                                                    Die Kritiker haben Recht. Die MDR
freigegebenen Abutments kombinieren.                                                        erhöht die Anforderungen an die für die
Aber am drängendsten könnte die unge-                                                       Zertifizierung von Medizinprodukten
lösten Fragen der wiederverwendbaren                                                        notwendigen Benannten Stellen dra-
chirurgischen Instrumente werden –                                                          stisch mit dem Ergebnis, dass eine Reihe
künftig Klasse IR – oder etwa die in                                                        von Benannten Stellen unter der MDR
§ 9 MPDG (Medizinprodukte-Durchfüh-                                                         nicht mehr weitermachen werden. Das
rungsgesetz – hier liegt seit dem                                                           hat aber vor allem dazu geführt, dass
07.11.2019 der Gesetzentwurf vor) vor-                                                      Stand heute (17.11.2019) und damit
gesehenen Anforderungen an die                                                              knapp sechs Monate vor direkter Gel-
                                              Prof. Dr.Thomas Ratajczak.   Foto: BDIZ EDI
Anpassung serienmäßig hergestellter                                                         tung der MDR erst sieben Benannte Stel-
Produkte an die in einer schriftlichen                                                      len nach der MDR re-notifiziert sind. Das
Verordnung festgelegten spezifischen                                                        sind in Anbetracht der Aufgaben, welche
Charakteristika und Bedürfnisse einer         Medizinprodukterecht mit einer Detail-        auf die Benannten Stellen zukommen
individuellen Patientin oder eines indivi-    versessenheit, die wir bisher nur aus dem     (Neuzertifizierung nach MDR, Re-Zertifi-
duellen Patienten.                            Arzneimittelrecht kennen. Jeder einzelne      zierung aller bisher zertifizierten Medi-
                                              Teil der MDD erfährt durch die MDR eine       zinprodukte nach MDR bis Mai 2024) viel
Was sind die wesentlichen Neuerun-            schon anhand ihres Umfangs erkennbare         zu Wenige. Es waren nach der MDD mal
gen der MDR?                                  detailverliebte Neuregelung. Aus 65 Sei-      über 90 Benannte Stellen und zuletzt
                                              ten MDD wurden 175 Seiten MDR.                noch rund 50. Damit werden die
Das lässt sich kaum auf einen Punkt brin-                                                   Benannten Stellen zum Flaschenhals. Die
gen. Die MDR ist insgesamt neu und gilt       Die MDR setzt schwerpunktmäßig auf            Einführung neuer Medizinprodukte dient
als Verordnung des europäischen Rechts        Marktüberwachung und führt dazu eine          der Versorgung von Patienten. Wenn die
unmittelbar, während die bisherige            Reihe von neuen Aufgaben ein, erhöht          Benannten Stellen nicht in ausreichender
Medizinprodukterichtlinie (MDD) in            die Anforderungen an das Qualitätsma-         Zahl (und zu akzeptablen Preisen arbei-
nationales Recht umgesetzt werden             nagement-System, an die Erstellung kli-       tend) vorhanden sind, und deshalb Pro-
musste. Die MDR regelt das gesamte            nischer Bewertungen und erhöht                dukte nicht zertifiziert werden können,

ZNS 2-20
                                                                                                                                        5
LEITARTIKEL
                  leidet darunter der Patient, dem die neu-      nachsehen, ob er nur Einmalinstrumente       Ich habe schon den Eindruck, dass sich
                  en Produkte nützen würden.                     verwendet.                                   die Teilnehmer des NAKI redlich bemü-
                                                                                                              hen. Ob man dort allerdings rechtzeitig
                  Können Sie erklären, wie sich nach             Dass für diese Produkte die Sonderzulas-     erkannt hat, welches Gefährdungspo-
                  MDR die Risikoklassifizierung verän-           sung nach Art. 59 MDR einen Ausweg bil-      tential für die Umsetzung der MDR sich
                  dern wird und in welcher Form das              det, darf angesichts der schieren Zahl von   bei den Benannten Stellen zusammen-
                  die Zahnärzte betrifft?                        Produkten bezweifelt werden. Es darf         braut, bezweifle ich doch.
                                                                 auch bezweifelt werden, dass vor allem
                  Im Detail ist das in einem Interview nicht     kleinere Unternehmen in der Lage sein        Am 26. Mai 2020 läuft die Über-
                  darstellbar, aber hinweisen will ich auf       werden, das in § 7 MPDG für diesen Fall      gangsfrist ab, dann ist das deutsche
                  die neu eingeführte Unterklasse r der          vorgesehene Verfahren durchzuführen.         Medizinprodukterecht sowie die Vor-
                  Risikoklasse I, meist als Klasse Ir bezeich-                                                gängerversion der MDR, die MDD,
                  net. Sie betrifft wiederverwendbare chir-      Mehr Bürokratie und höherer                  obsolet. Was passiert aus Ihrer Sicht
                  urgische Instrumente – bisher Risikoklas-      Kostenaufwand werden von den                 ab diesem Zeitpunkt und warum
                  se I. Für sie konnte der Hersteller selber,    Expertengremien der Industrie als            wäre eine Verlängerung der Über-
                  also ohne Einschaltung einer Benannten         Negativum genannt. Teilen Sie diese          gangsfrist sinnvoll?
                  Stelle, eine Konformitätserklärung abge-       Einschätzung?
                  ben. Das ändert sich nach der MDR –                                                         Dass die MDD, und damit das deut-
                  und zwar bisher ohne Übergangsfrist.           Ja. Die starke Ausweitung der den            sche Medizinproduktegesetz, ab dem
                  Die Neuzertifizierung muss bis zum             Benannten Stellen übertragenen Aufga-        27.05.2020 obsolet sein werden, ist nach
                  26.05.2020 vorliegen, was aber ange-           ben, die ebenso starke Ausweitung der        heutigem Kenntnisstand nicht mehr zu
                  sichts des Mangels an unter der MDR            Anforderungen an die technische Doku-        erwarten. Zu viele wichtige Bestandteile
                  benannten Stellen kaum denkbar                 mentation durch den Hersteller, die Vor-     der MDR, wie etwa die Datenbank Euda-
                  erscheint. Für sie gilt – aktuell – ab dem     gaben zur Produktüberwachung nach            med und alles, was mit ihr zusammen-
                  26.05.2020 ein Verwendungsverbot. Wir          Markteinführung (Post Market Surveil-        hängt, werden zum 26.05.2020 wohl
                  (Anm.d.Red.: gemeint ist der BDIZ EDI)         lance) werden die Gesamtproduktions-         nicht funktionsfähig sein. § 97 MPVG
                  arbeiten allerdings daran, dass dieser         kosten erheblich beeinträchtigen.            enthält deshalb „Regelungen für den Fall
                  Unsinn nicht zum Tragen kommt. Es gibt                                                      fehlender Funktionalität der Europäi-
                  allein im Großraum Tuttlingen mehrere          Nachdem es sich bei der MDR um               schen Datenbank für Medizinprodukte
                  hundert Unternehmen, die wiederver-            eine Verordnung der Europäischen             nach Artikel 33 der Verordnung (EU)
                  wendbare chirurgische Instrumente her-         Union handelt, muss sie nicht in             2017/745“, also von Eudamed.
                  stellen. Das Produktspektrum geht dem          deutsches Recht umgesetzt werden             Man könnte sich den ganzen Aufwand
                  Vernehmen nach in die Zehntausende.            und gilt also unmittelbar. Dennoch           sparen, indem alle Übergangsregelungen
                  Auch Anbieter, die außerhalb der EU            hat das Bundesgesundheitsministeri-          um zwei Jahre verschoben und die MDR
                  fertigen, müssten die neuen Vorausset-         um bei Inkrafttreten der MDR 2017            erst ab dem 26.05.2022 beachtet wer-
                  zungen für die CE-Kennzeichnung erfül-         einen nationalen Arbeitskreis zur            den muss.
                  len. Wenn es hier keine Übergangsfrist         Implementierung der MDR eingerich-
                  gibt, dürfen diese Produkte ab dem             tet (NAKI). Sind die richtigen Teilneh-      Herr Professor Ratajczak, vielen Dank
                  26.05.2020 in der EU nicht mehr einge-         mer in diesem NAKI und was hat der           für den Blick auf den aktuellen Stand
                  setzt werden. Jeder Zahnarzt mag mal           Arbeitskreis bisher erreicht?                der Dinge.

                                  Einmalprodukte und Risikoklassen
                  Aus der umfangreichen Analyse der EU-Medizinprodukte-Verordnung von Prof. Dr. Thomas Ratajczak hat die
                  Redaktion die Punkte „Einmalprodukte und ihre Aufbereitung“ sowie „Risikoklassen“ herausgegriffen.

                  n Einmalprodukte und ihre                      als „ein Produkt, das dazu bestimmt ist,     Dagegen hat u.a. Deutschland schon vor
                    Aufbereitung                                 an einer einzigen Person für eine einzige    Jahren vor allem mit Blick auf die dadurch
                                                                 Maßnahme verwendet zu werden“.               entstehenden Mehrkosten für die öffent-
                  Einmalprodukte spielen in der Diskussion                                                    liche Gesundheitsversorgung opponiert.
                  vor allem um ihre hygienische Wieder-          Definitionsgemäß sind Einmalprodukte         Deshalb wurde 2007 Art. 12a über die
                  aufbereitung eine große Rolle. Dabei ist       also nach der Verwendung zu entsorgen.       „Wiederaufbereitung von Medizinpro-
                  die Wiederaufbereitung eigentlich ein          Die Zweckbestimmung als Einmalpro-           dukten“ in die MDD aufgenommen, der
                  Widerspruch zu der in Art. 2 Nr. 8 MDR         dukt gibt dabei – wie stets – der Herstel-   aber dazu keine Entscheidung traf, son-
                  bzw. Art. 1 Abs. 2 Buchstabe n MDD ent-        ler vor.                                     dern nur einen Berichtsauftrag an die EU-
                  haltenen Definition des Einmalprodukts                                                      Kommission formulierte.

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land, haben auf Ausnahmeregelungen

                                                                                                                                           LEITARTIKEL
Art. 17 MDR regelt dagegen künftig sehr                                                        Änderungen der Auslegung des Ori-
ausführlich das Thema „Einmalprodukte        für Gesundheitseinrichtungen gedrun-              ginalprodukts sowie seiner geplan-
und ihre Aufbereitung“.                      gen, die aber in nationales Recht umge-           ten Anwendung nach der Aufberei-
                                             setzt werden müssen.                              tung,
Die Wiederaufbereitung von Einmalpro-                                                        – zur Validierung der Verfahren für
dukten unterliegt nach Art. 17 Abs. 1        Im Grundsatz gilt nach Art. 17 Abs. 2             den gesamten Prozess einschließlich
und 6 MDR einem dreifachen Rege-             MDR:                                              der Reinigungsschritte,
lungsvorbehalt. Zulässig ist sie nur,        • Wer ein Einmalprodukt aufbereitet,            – zur Produktfreigabe und Leistungs-
• wenn es sich um nach MDD bzw. MDR            damit es für eine weitere Verwendung            prüfung,
  zertifizierte und in den Verkehr             in der EU geeignet ist, gilt als Herstel-   zum Qualitätsmanagementsystem,
  gebrachte Produkte handelt,                  ler des aufbereiteten Produkts und ist        – zur Meldung von Vorkommnissen
• Art. 17 MDR die Wiederaufbereitung           daher allen Pflichten, die Herstellern          mit Produkten, die aufbereitet wur-
  zulässt und                                  nach MDR obliegen, unterworfen,                 den, sowie
• zugleich auch das nationale Recht sie        wozu auch die Pflichten in Bezug auf          – zur Rückverfolgbarkeit aufbereiteter
  zulässt.                                     die Rückverfolgbarkeit des aufbereite-          Produkte.
                                               ten Produkts gemäß Kapitel III (Art. 25
Das bedeutet, dass es in der EU weiterhin      – 34) MDR gehören.                            Die Mitgliedstaaten wirken darauf
unterschiedliche Regelungen zu dieser        • Der Aufbereiter des Produkts gilt             hin und können vorschreiben, dass
wichtigen Frage geben dürfte.                  zugleich als Hersteller im Sinne von          Gesundheitseinrichtungen den Pa-
Lässt Art. 17 MDR die Aufbereitung nicht       Art. 3 Nr. 1 der Richtlinie 85/374/EWG        tienten Informationen über die Ver-
zu, dann ist sie rechtlich verboten.           vom 25.07.1985 (Produkthaftungs-              wendung aufbereiteter Produkte in
                                               Richtlinie) mit der Konsequenz der            der Gesundheitseinrichtung und
Die MDR lässt sich dazu von folgenden in       potenziellen Haftung nach dem Pro-            gegebenenfalls andere einschlägige
Erwägungsgrund 38 enthaltenen Überle-          dukthaftungsgesetz.                           Informationen über die aufbereiteten
gungen leiten:                                                                               Produkte, mit dem Patienten behan-
„Die Aufbereitung und Weiterverwen-          Das wäre für die überwiegende Mehrzahl          delt werden, zur Verfügung stellen.
dung von Einmalprodukten sollte nur          der im Bereich des Gesundheitswesen
dann zulässig sein, wenn sie nach natio-     arbeitenden Unternehmen (die überwie-           Die Mitgliedstaaten teilen der Kom-
nalem Recht gestattet ist und die in die-    gend KMUs sind) eine kaum überwind-             mission und den anderen Mitglied-
ser Verordnung festgelegten Anforde-         bare und für das öffentliche Gesund-            staaten die gemäß diesem Absatz
rungen erfüllt werden. Der Auf-bereiter      heitswesen in jedem Fall teure Hürde,           erlassenen nationalen Bestimmungen
eines Einmalprodukts sollte als Hersteller   weshalb es für Gesundheitseinrichtun-           und die Gründe für deren Erlass mit.
des aufbereiteten Produkts gelten und        gen auch hier weitgehende Ausnahmen             Die Kommission macht diese Anga-
allen Pflichten, die Herstellern gemäß       geben wird.                                     ben öffentlich zugänglich.“
dieser Verordnung obliegen, unterwor-
fen sein. Dennoch sollten die Mitglied-      Art. 17 Abs. 3 MDR bestimmt künftig:          Die Gesundheitseinrichtungen müssen
staaten beschließen können, dass die         „Abweichend von Absatz 2 können die           die Aufbereitung von Einmalartikeln
Verpflichtungen in Bezug auf die Aufbe-      Mitgliedstaaten beschließen, bei inner-       nicht selbst durchführen, sofern die Mit-
reitung und Wiederverwendung von Ein-        halb einer Gesundheitseinrichtung auf-        gliedsstaaten beschließen, dass die
malprodukten innerhalb einer Gesund-         bereiteten und verwendeten Einmal-            Bestimmungen gemäß Art. 17 Abs. 3
heitseinrichtung oder durch einen von ihr    produkten nicht alle der in dieser Verord-    MDR auch für Einmalprodukte gelten sol-
beauftragten externen Aufbereiter sich       nung festgelegten Regelungen hinsicht-        len, die im Auftrag einer Gesundheitsein-
von den in dieser Verordnung genannten       lich der Verpflichtungen der Hersteller       richtung von einem externen Aufberei-
Herstellerpflichten unterscheiden dürfen.    anzuwenden, sofern sie sicherstellen,         ter aufbereitet werden, sofern das auf-
Grundsätzlich sollte eine solche Unter-      dass                                          bereitete Produkt in seiner Gesamtheit
scheidung nur dann zulässig sein, wenn                                                     an die betreffende Gesundheitseinrich-
bei der Aufbereitung und Wiederver-          a) die Sicherheit und die Leistung des        tung zurückgegeben wird und der exter-
wendung von Einmalprodukten inner-              aufbereiteten Produkts der des Origi-      ne Aufbereiter die Anforderungen
halb einer Gesundheitseinrichtung oder          nalprodukts gleichwertig ist und dass      gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchstaben a und
durch einen externen Aufbereiter die            die Anforderungen des Artikels 5           b MDR erfüllt (Art. 17 Abs. 4 MDR).
festgelegten GS bzw. – sofern keine sol-        Absatz 5 Buchstaben a, b, d, e, f, g und
chen festgelegt wurden – die einschlägi-        h eingehalten werden,                      Die EU-Kommission muss die gem. Art.
gen harmonisierten Normen und natio-         b) die Aufbereitung gemäß den GS              17 Abs. 3 Buchstabe b MDR erforderli-
nalen Vorschriften eingehalten werden.          durchgeführt wird, die Einzelheiten zu     chen gemeinsamen Spezifikationen (GS)
Bei der Aufbereitung solcher Produkte           folgenden Anforderungen enthalten:         nach Art. 17 Abs. 5 MDR allerdings erst
sollte ein gleichwertiges Sicherheits- und       – zum Risikomanagement zusammen           bis zum 26.05.2020, also dem Geltungs-
Leistungsniveau wie bei den entspre-               mit der Analyse der Konstruktion        beginn der MDR, vorlegen, was die Frage
chenden ursprünglichen Einmalproduk-               und des Materials, den damit ver-       aufwirft, wie die Mitgliedsstaaten sinn-
ten gewährleistet sein.“                           bundenen Eigenschaften des Pro-         voll rechtzeitig auf eine Kommissionsvor-
                                                   dukts (Reverse Engineering) und         gabe durch nationale Gesetzgebung rea-
Die Mitgliedstaaten, allen voran Deutsch-          den Verfahren zur Erkennung von         gieren sollen, wenn sie die Vorgabe in

ZNS 2-20
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LEITARTIKEL
                  ihrer endgültigen Form erst mit Gel-              schen Zwecke bestimmt ist, als Medizin-        invasiven Produkte, die zur langzeitigen
                  tungsbeginn der MDR erhalten müssen.              produkt gilt, erscheint mir durch die MDR      Anwendung bestimmt sind (Regel 5, 3.
                                                                    nicht erfüllt.                                 Spiegelstrich). Das sind typischerweise
                  n Produktklassen,                                                                                Produkte mit erhöhtem Risikopotential.
                    Klassifizierungsregeln                          Klasse I – Grundsätzlich gehören dazu          Als Ausnahme von dieser Regel werden
                                                                    alle nichtinvasiven Produkte, sofern sie       entsprechende Medizinprodukte, die „in
                  Die MDR hat an den bestehenden Klas-              nicht nach den nachfolgenden Regeln            der Mundhöhle bis zum Rachen“ einge-
                  seneinteilungen nichts geändert. Es               einer höheren Klasse zuzurechnen sind          setzt werden, der Klasse IIa zugeordnet.
                  bleibt bei den vier Klassen I, IIa, IIb und III   (Regel 1). Entscheidend ist das Risikopo-      Ein Konformitätsbewertungsverfahren
                  (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 MDD; Art. 51 Abs. 1         tential. Die Klasse umfasst die Medizin-       hat unter Einschaltung der Benannten
                  Satz 1 MDR).                                      produkte mit dem niedrigsten Risikopo-         Stellen stattzufinden.
                  Innerhalb dieser vier Klassen gibt es rund        tential und damit zahlenmäßig die mei-
                  10.000 Produktfamilien mit ca. 500.000            sten Medizinprodukte. Auch invasive            Beispiele: zahnärztliche Implantate,
                  unterschiedlichen Medizinprodukten.               Produkte können zur Klasse I gehören,          nicht resorbierbare Knochenersatzmate-
                  Allerdings gibt es inhaltlich in den Klas-        wenn sie nur zur vorübergehenden               rialien und Knochenmembranen, Hoch-
                  sen einen Shift zu höheren Einstufungen,          Anwendung bestimmt sind (Regel 5, 1.           frequenzchirurgiegeräte (z.B. Elektro-
                  von der vor allem die Klasse III „profi-          Spiegelstrich).                                tom®), chirurgische Laser, analoge Rönt-
                  tiert“. Hintergrund sind die Erfahrungen          Für die Konformitätsbewertung ist unter        gengeräte.
                  mit den sog. PIP-Brustimplantaten. Dabei          Geltung der MDD in der Klasse I allein der
                  wird in der Diskussion allerdings überse-         Hersteller verantwortlich (Selbstzertifizie-   Klasse III – Umfasst die Medizinprodukte
                  hen, dass der Hersteller jahrelang medizi-        rung), unter Geltung der MDR gibt es           mit besonders hohem Risikopotential.
                  nisches Silikon in seinen Implantaten ver-        hier Änderungen.                               Die Anforderungen an das Konformitäts-
                  wendete und erst später auf Industriesili-                                                       bewertungsverfahren sind sehr hoch und
                  kon      umstellte.     Gegen      kriminelle     Beispiele: Abformmaterialien, Koffer-          rigide und werden durch die MDR deut-
                  Machenschaften gibt es keinen wirksa-             dam, Watterollen, Wachse, Retraktions-         lich ausgeweitet.
                  men Schutz, wie 2018 im Arzneimittel-             fäden (ohne zusätzliches Medikament),
                  bereich erst wieder der sog. Lunapharm-           Polierpasten, Zahnbürsten, kieferortho-        Beispiele: Materialien mit medikamen-
                  Skandal zeigte.                                   pädischer Apparaturen, wieder verwend-         tösen Zusätzen, zahnärztliche Implantate
                  Die MDR erweitert und die Klassifizie-            bare Handinstrumente, Behandlungs-             (bei biologisch aktiver Beschichtung),
                  rungsregeln – und verschärft sie spürbar.         stühle, Lichthärtungsgeräte.                   resorbierbares Nahtmaterial, Retrakti-
                  Aus den 18 Zuordnungsregeln in Anhang                                                            onsfäden, Zahnseide mit medikamentö-
                  IX Abschnitt III MDD wurden 22 in                 Klasse IIa – Umfasst grundsätzlich alle        sem Zusatz.
                  Anhang VIII Kapitel III MDR.                      invasiven Produkte, die zur kurzzeitigen       Neu ist die Klassifizierung von Software.
                  Die Grundregel (Regel 1) lautet unver-            Anwendung bestimmt sind (Regel 5, 2.           Sie wird im Regelfall der Klasse I zugeord-
                  ändert:                                           Spiegelstrich). Das sind typischerweise        net. Soll sie aber Informationen zu lie-
                  „Alle nicht invasiven Produkte gehören            Produkte mit mittlerem Risikopotential.        fern, die zu Entscheidungen für diagno-
                  zur Klasse I, es sei denn, es findet eine der     Als Ausnahme von dieser Regel werden           stische oder therapeutische Zwecke her-
                  folgenden          Regeln      Anwendung“         Medizinprodukte, also insbesondere die         angezogen werden, dann wird sie der
                  (Anhang IX Abschnitt III Abschnitt 1.1            zahnärztlichen Instrumente, die „in der        Klasse IIa zugeordnet. Können die Ent-
                  MDD; Anhang VIII Kapitel III Abschnitt            Mundhöhle bis zum Rachen“ eingesetzt           scheidungen, die auf dieser Software
                  4.1 MDR).                                         werden, der Klasse I zugeordnet.               beruhen, „eine schwerwiegende Ver-
                  Die Klasse I gilt für die niederste, die Klas-    Ein Konformitätsbewertungsverfahren            schlechterung des Gesundheitszustands
                  se III für die höchste Risikogruppe. Nach         hat unter Einschaltung der Benannten           einer Person oder einen chirurgischen
                  § 13 MPG sind für die Zuordnung eines             Stellen stattzufinden.                         Eingriff“ verursachen, wird sie der Klasse
                  Medizinprodukts die im Anhang IX MDD                                                             IIb zugeordnet, droht potentiell gar der
                  aufgestellten 18 Regeln zu beachten, ab           Beispiele: Plastische Füllungsmaterialien      „Tod oder eine irreversible Verschlechte-
                  dem 26.05.2020 die in Anhang VIII MDR             (Metalle, Zemente, Kunststoffe), Denti-        rung des Gesundheitszustands einer Per-
                  aufgestellten 22 Regeln.                          nadhäsive, Fissurenversiegler, Wurzelfüll-     son“, wird die Software ein Klasse III-Pro-
                  Die Anwendung der Regeln auf den Ein-             materialien, Laborprodukte für festsit-        dukt (Regel 11 neu).
                  zelfall ist nicht immer einfach.                  zenden und herausnehmbaren Zahner-             Nach dieser Klassifikation wird man
                  Vor allem die Einordnung von Software             satz (z.B. Legierungen, Keramik,               CAD/CAM-Software der Klasse IIa zuord-
                  nach der Regel 11 (MDR) als Medizinpro-           Kunststoffe), Stifte für Stiftaufbauten,       nen müssen, die Software zum Betrieb
                  dukt oder Zubehör oder keines vom bei-            kieferorthopädische Behandlungsgeräte,         von zahntechnischen Fräsmaschinen der
                  dem dürfte schwerfallen (s. zu diesem             Provisorien, Bleichmittel, Röntgenfilme,       Klasse I, Implantatplanungssoftware der
                  Thema auch oben Abschnitt 22). Die in             digitale Röntgeneinrichtungen, Einmalin-       Klasse IIb.
                  Erwägungsgrund 19 MDR enthaltene                  strumente, Absaugvorrichtungen, zahn-
                  Vorgabe, dass eindeutig festgelegt wer-           ärztliche Behandlungseinheiten, Geräte         Anita Wuttke
                  den müsse, dass Software als solche,              zur Desinfektion, Laser, Spritzen, Vitali-
                  wenn sie vom Hersteller speziell für einen        tätstester, Ultraschallgeräte.                 Quelle: BDIZ EDI konkret 4/2019
                  oder mehrere der in der Definition von                                                           Mit freundlicher Nachdruckgenehmi-
                  Medizinprodukten genannten medizini-              Klasse IIb – Umfasst grundsätzlich alle        gung der Redaktion

              8                                                                                                                                     ZNS 2-20
Die wichtigen Fragen zur Praxisbegehung 2020

                                                                                                                                                           FORUM
     Die BLZK hat auf ihrer Webseite einige der Fragen zusammengestellt

Ab April 2020 finden Praxisbegehungen in den bayerischen und damit natürlich auch schwäbischen Zahnarztpraxen
statt. Mit einer Sonderveranstaltung in Memmingen ging der Referent für Praxisführung, Dr. Michael Rottner, auf die
häufigsten Fragen ein. Sie sollen hier nochmals dargestellt werden. Die BLZK erwartet schwerpunktmäßig für die
Praxisbegehungen 2020 die maschinelle Aufbereitung.

n Was wird bei einer
  Praxisbegehung geprüft?

Die BLZK erwartet als Schwerpunkte für
die Praxisbegehungen 2020 die maschi-
nelle Aufbereitung von Medizinproduk-
ten der Klasse „kritisch B“ und die Über-
prüfung der validierten Prozesse.

Grundlage für die Aufbereitung von
Medizinprodukten ist die Risikobewer-
tung und Einstufung in die Klassen
„unkritisch“, „semikritisch A“, „semikri-
tisch B“, „kritisch A“, „kritisch B“, diese
ist in schriftlicher Form vorzuhalten. Ein
weiterer Schwerpunkt wird die Überprü-
fung der Betreiberpflichten aus der Medi-
zinproduktebetreiberverordnung (MPBe-
treibV) sein, wie z. B. das Führen eines
Bestandsverzeichnisses und Medizinpro-        Full house in der Memminger Stadthalle. Referent Dr. Michael Rottner stand den Zahnärzten/innen Rede
duktebuchs.                                   und Antwort.                                                                               Fotos: eazf

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                                                                                                                                                       9
n Ist die manuelle
FORUM
                                                         tragungsinstrumente gibt es spezielle         Ja. Die Qualifikation zur Aufbereitung
               Aufbereitung,                             Geräte, die die Instrumente innen reini-      von Medizinprodukten wird durch eine
               z.B. mittels Tauchbad                     gen und desinfizieren. Maßgeblich sind        abgeschlossene Ausbildung zur ZFA oder
               noch möglich?                             auch die Herstellerangaben des aufzube-       ZAH (Helferinnenbrief) nachgewiesen.
                                                         reitenden Medizinprodukts.                    Die geforderten Sachkenntnisse gemäß
                                                                                                       Anlage 6 der RKI-/KRINKO-Empfehlung
                                                         n Müssen Reinigungs-
             Für Medizinprodukte der Klassen „semi-
             kritisch A“, „semikritisch B“ und „kri-                                                   „Anforderungen an die Hygiene bei der
             tisch A“ ist die manuelle Aufbereitung        und Desinfektionsprozesse                   Aufbereitung von Medizinprodukten“
             möglich. Die Arbeitsabläufe müssen mit-       auch validiert werden?                      werden im Rahmen der dualen Ausbil-
             tels individueller Arbeitsanweisung stan-                                                 dung erworben.
             dardisiert werden (Mustervorlagen für       Ja! Alle Prozesse der maschinellen Aufbe-
             Arbeitsanweisungen, s. QM-Online,           reitung müssen validiert sein. Dazu zäh-      Werden bei einer Praxisbegehung jedoch
             Kapitel C02).                               len Reinigung, Desinfektion und Sterilisa-    Mängel bei der Aufbereitung festgestellt,
                                                         tion.                                         die auf unzureichende Sachkenntnisse
             n Benötigt die Praxis
                                                         n Meldet sich das Gewerbe-
                                                                                                       schließen lassen, kann eine entsprechen-
               zwingend ein Reinigungs-                                                                de Hygieneschulung (z. B. bei der eazf)
               und Desinfektionsgerät                      aufsichtsamt für die Praxis-                erforderlich sein.
               (RDG)?                                      begehung an?
                                                                                                       n Welche Geräte müssen
                                                         Erfahrungsgemäß meldet sich das                 ins Bestandsverzeichnis
             Diese Frage kann nicht pauschal mit „Ja“
                                                         Gewerbeaufsichtsamt vorher an. Eine             eingetragen werden?
             oder „Nein“ beantwortet werden. Medi-
                                                         Verpflichtung, die Praxisbegehung anzu-
             zinprodukte der Klasse „kritisch B“ dür-
                                                         melden, gibt es jedoch nicht.                 In das Bestandsverzeichnis müssen alle
             fen nur noch maschinell aufbereitet wer-

                                                         n Wer sollte bei der Begehung
             den. Das bedeutet: Diese Instrumente                                                      aktiven Medizinprodukte, also mit Strom
             müssen auch maschinell gereinigt und                                                      oder Batterie betrieben, eingetragen
             maschinell desinfiziert werden.
                                                           dabei sein?                                 werden. Dazu zählen z. B. der Sterilisator,
                                                                                                       die Behandlungseinheit, die Polymerisati-
                                                         Eine Praxisbegehung ist Chefsache! Idea-      onslampe und das Röntgengerät.
             Zur Entscheidung, welches Gerät für die
                                                         lerweise steht dem Praxisinhaber eine
             jeweilige Praxis geeignet ist, kann die
                                                         Mitarbeiterin zur Seite, die mit den tägli-   Was alles unter den Begriff „Medizinpro-
             Risikobewertung zu Hilfe genommen
                                                         chen Abläufen der Instrumentenaufbe-          dukte“ fällt, wird in § 3 Medizinproduk-
             werden (Mustervorlage für die Risiko-
                                                         reitung vertraut ist.                         tegesetz (MPG) definiert.
             bewertung und Einstufung von Me-

                                                         n Dürfen ausgebildete Zahn-                   n Für welche Geräte muss ein
             dizinprodukten, s. QM-Online, Kapitel
             C02b05). Sind kritisch B Instrumente vor-
             handen? Und wie können diese aufberei-
                                                           medizinische Fachange-                        Medizinproduktebuch
             tet werden?
                                                           stellte (ZFA) oder Zahnarzt-                  geführt werden?
                                                           helferinnen (ZAH) Medizin-
             Neben einem RDG können auch andere
                                                           produkte ohne zusätzliche                   In das Medizinproduktebuch werden
             Geräte zur maschinellen Reinigung und
                                                           Qualifikation aufbereiten                   Geräte, die unter Anlage1 und Anlage 2
             Desinfektion infrage kommen. Für Über-
                                                           und freigeben?                              der    Medizinproduktebetreiberverord-
                                                                                                       nung (MPBetreibV) fallen, eingetragen.

                                     Spahn baut Ministerium um
              Der Bundesgesundheitsminister baut inhaltlich und personell sein Haus um. Zentrale Botschaft: die fortlaufende
              Modernisierung des Gesundheitssystems.

              Die Themen Pflege, Prävention, Digita-     liegt, markiere der Bundesgesundheits-        schutz und -sicherheit, Klima und
              lisierung, Gesundheitsschutz und -         minister die gesundheitspolitischen Mei-      Nachhaltigkeit zusammengeführt wer-
              sicherheit sowie Klima stehen weit         lensteine für die zweite Hälfte der Legis-    den. Wer die Abteilung leiten soll, ist
              oben auf der Agenda und bestimmen          laturperiode. Dabei komme ihm der             nach    Information   der     „Ärzte
              zum Teil die neuen Ressort-Zuschnitte.     „Haushaltsgesetzgeber“ entgegen, in           Zeitung“ noch offen.
              In einem Schreiben an die Mitarbeiter      dem Spahn eine neue Abteilung ins
              des Hauses, das nach Verlautbarung         Leben rufen kann. In der neuen Abtei-
              der „Ärzte Zeitung“ der Redaktion vor-     lung 6 sollen die Themen Gesundheits-         Quelle: Ärzte-Zeitung

        10                                                                                                                              ZNS 2-20
Validierung ist Pflicht

                                                                                                                                           FORUM
                     Breites Informations- und Serviceangebot der BLZK
                                 für die Praxisbegehung 2020
Wie sich Zahnarztpraxen optimal vorbereiten können, hat die BLZK auf einer eigenen Webseite unter
http://www.blzk.de/praxisbegehung2020 zusammengefasst. Ein zentrales Thema ist die Validierung.

Im April 2020 beginnen die bayerischen       4 Medizinproduktebetreiberverordnung          • Telefonische Beratung bei Detailfragen
Gewerbeaufsichtsämter mit der Schwer-        muss die Validierung und auch die Leis-         zu Begehungsprotokollen durch das
punktprüfung der Zahnarztpraxen. Ein         tungsbeurteilung im Auftrag des Betrei-         Referat Praxisführung und Medizinpro-
wesentlicher Punkt dabei ist die Überprü-    bers durch qualifizierte Fachkräfte erfol-      dukte der BLZK unter den Durchwahlen
fung der validierten Verfahren in der Auf-   gen.                                            089 230211-340 oder -342
bereitung von Medizinprodukten.
                                                                                           • Grundlagen, Mustervorlagen und
n Was bedeutet Validierung?
                                             Die LQ ist der Teil der Validierung, der in
                                             regelmäßigen Abständen mit entspre-             Arbeitshilfen im QM Online unter
                                             chenden Messgeräten durchzuführen ist,          qm.blzk.de (mit Login)
Der Begriff Validierung bezeichnet den       und zwar
dokumentierten Beweis, dass das vorher                                                     • Kurse der eazf in ganz Bayern, Infor-
festgelegte Aufbereitungsverfahren im        • bei Reinigungs- und Desinfektionspro-         mationen und Anmeldung unter
praktischen Einsatz reproduzierbar funk-       zessen: in der Regel jährlich. Sofern der     http://www.eazf.de
tioniert. Routinekontrollen durch den          Hersteller des Reinigungs- und Desin-       Dr. Michael Rottner
Zahnarzt und/oder das Praxisteam rei-          fektionsgeräts (RDG) das Wartungsin-        Referent Praxisführung und Medizin-
chen dafür nicht aus.                          tervall auf 24 Monate verlängert, kann      produkte der BLZK

n In drei Schritten zur
                                               gegebenenfalls mit dem Validierer
                                               geklärt werden, ob in Abhängigkeit sei-     Kontakt:
  Validierung                                  ner Risikoanalyse das Intervall der         Referat Praxisführung und
                                               erneuten LQ ebenfalls verlängert wer-       Medizinprodukte der BLZK
Die vorschriftskonforme Validierung von        den kann.                                   Telefon: 089 230211-340 oder -342,
Reinigungs-, Desinfektions- und Sterili-                                                   E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de
sationsprozessen umfasst drei Schritte:      • bei Sterilisationsprozessen: in der Regel
                                               alle zwei Jahre oder nach 4.000 Char-
1) Installationsqualifikation (IQ)             gen beziehungsweise nach Angabe im
Die IQ wird bei der Aufstellung des            Validierungsbericht.
Geräts in der Zahnarztpraxis vorgenom-
men. Durch ein schriftliches Abnahme-        Details zur Validierung gibt es im QM
protokoll des Lieferanten wird sicherge-     Online,    Kapitel    C02a04,     unter
stellt, dass das Gerät und dessen Zubehör    qm.blzk.de (mit Login).
ordnungsgemäß geliefert und installiert
wurden.                                      n Weitere Informationen zur
                                               Praxisbegehung 2020
2) Betriebsqualifikation (BQ)
Bei der BQ wird festgestellt, ob das Gerät   • Kompaktes Wissen und weiterführen-
mit seinem Zubehör (zum Beispiel Kas-          de Links rund um die Praxisbegehung
setten, Trays, Konnektoren, Injektorwa-        2020 auf der Webseite
gen für Übertragungsinstrumente) ord-          http://www.blzk.de/praxisbegehung
nungsgemäß am Aufstellungsort funk-            2020 – wird stetig erweitert
tioniert. Sie stellt die eigentliche
Inbetriebnahme dar und erfolgt in der        • NEU: Fragen und Antworten (FAQs) zu
Regel durch den aufstellenden Techniker        zentralen Punkten unter
(Depot, Hersteller).                           http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/
                                               pa_faq_praxisbegehung.html
3) Leistungsqualifikation (LQ)
Im Rahmen der LQ wird festgestellt, ob       • Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB)
das Gerät, so wie es installiert und den       und das BZB plus greifen das Thema
Betriebsabläufen entsprechend betrie-          regelmäßig auf. Die Artikel sind eben-
ben wird, dauerhaft nach vorbestimmten         falls abrufbar unter
Kriterien arbeitet und reproduzierbare         http://www.blzk.de/praxisbegehung
Ergebnisse liefert. Nach § 8 Absatz            2020

ZNS 2-20
                                                                                                                                      11
FORUM

                                                Praxisbegehung 2020
                           ZBV Schwaben und BLZK unterstützen die Zahnarztpraxen
                                       mit Unterlagen und Beratung
             Der Referent für Praxisführung, Dr. Dr.                                                           • Grundlagen, Mustervorlagen und
             Bertram Thuma, informierte auf der Mit-                                                             Arbeitshilfen im QM Online unter
             gliederversammlung über die Praxisbege-                                                             qm.blzk.de (mit Login)
             hungen, die auf die schwäbischen Zahn-                                                            • Kurse der eazf in München, Regens-
             arztpraxen ab dem 1. April 2020 zukom-                                                              burg,     Veitshöchheim,  Nürnberg,
             men. Die bayerischen Gewerbeauf-                                                                    Straubing und Memmingen, Informa-
             sichtsämter führen dann schwerpunkt-                                                                tionen     und    Anmeldung   unter
             mäßig Begehungen in Zahnarztpraxen                                                                  http://www.eazf.de

                                                                                                               n Appell des ZBV Schwaben
             durch. Bei der Vorbereitung unterstützt
             auch das Referat Praxisführung der BLZK
             die bayerischen Zahnärzte auf verschie-
             denen Kanälen. Auf der Website wurde                                                              Der schwäbische Referent für Praxisfüh-
             eine eigene, neue Rubrik „Praxisbege-                                                             rung, Dr. Dr. Bertram Thuma, appelliert
             hung 2020“ eingerichtet. Sie ist unter                                                            an alle Praxisinhaber, sich entsprechend
             dem Direktlink http://www.blzk.de/pra-                                                            auf die Praxisbegehungen vorzubereiten.
             xisbegehung2020 erreichbar und wird                                                               Die bayerische Gewerbeaufsicht hat
             kontinuierlich erweitert.                                                                         angekündigt, ab April 2020 verstärkt
                                                                                                               Begehungen in bayerischen Zahnarzt-
             Die Gewerbeaufsicht startet regelmäßig                                                            praxen durchzuführen. Angestrebt sind
             branchen- und tätigkeitsspezifische                                                               die Begehung von 10 Prozent aller
             Schwerpunktaktionen. Bei der Begehung                                                             Praxen. Hauptthematik ist wie 2015:
                                                          eferent für Praxisführung: Dr. Dr. Bertram Thuma
             ab dem 1. April 2020 wird eine Reihe von                                              Foto: ZBV   Aufbereitung von Medizinprodukten.
             Zahnarztpraxen im Hinblick auf den                                                                Die Validierung der Aufbereitungskette
             Betrieb von Medizinprodukten und die         Bei den Betreiberpflichten aus der                   ist seit Jahren gesetzlich festgeschrieben.
             hygienische Aufbereitung kontrolliert.       Medizinproduktebetreiberverord-                      Sie wird vom Gewerbeaufsichtsamt ein-
             Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Über-   nung sind wichtig:                                   gefordert.
             prüfung der validierten Verfahren in der     • Bestandsverzeichnis (Grundlagen in
             Aufbereitung von Medizinprodukten.             D04a01, Musterverzeichnis D04b03)                  Dr. Dr. Bertram Thuma
                                                          • Medizinproduktebuch (Grundlagen in                 Referent für Praxisführung
             n Diese Punkte werden bei                      D04a01, Musterverzeichnis D04b04)
               der Begehung geprüft                       • Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) /            Kontakt:
                                                            ggf. Messtechnische Kontrolle (MTK)                Referat Praxisführung der BLZK
             Die Gewerbeaufsicht nimmt die Einhal-          (D04a01)                                           Telefon: 089 230211-340 oder -342
             tung der Vorgaben aus der Medizinpro-                                                             E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de
             duktebetreiberverordnung (MPBetreibV)        Die Ziffern in der Klammer verweisen auf
             unter die Lupe. Weitere Felder sind das      die jeweiligen Kapitel im QM Online der
             Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die        BLZK.
             Umsetzung der KRINKO-/RKI-Empfeh-
             lungen zur Aufbereitung von Medizin-         n Weitere Informationen
             produkten.
                                                          • Kompaktes Wissen und weiterführen-
             Die Aufbereitung von Medizinpro-               de Links rund um die Praxisbegehung
             dukten umfasst zum Beispiel:                   2020     in     der    neuen     Rubrik
             • Validierung (C02a04)                         http://www.blzk.de/praxisbegehung20
             • Einstufung der Medizinprodukte               20 – wird stetig erweitert
               (C02b05)                                   • Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB)
             • Arbeitsanweisungen                           und das BZB plus greifen das Thema
               (C02b10 – C02b25)                            regelmäßig auf, die Artikel sind abruf-
             • Räumliche Anforderungen für die              bar im Archiv unter http://www.bzb-
               Aufbereitung                                 online.de
               (C02a02 – Bauliche Anforderungen)          • Telefonische Beratung bei Detailfragen             Ab dem 1. April 2020 finden wieder Praxisbege-
             • Sachkenntnisse zur Aufbereitung der          zu Begehungsprotokollen durch das                  hungen statt. Die BLZK unterstützt die Zahnärzte
                                                                                                               bei der Vorbereitung – auch über die Website mit
               Medizinprodukte                              Referat Praxisführung unter den Durch-             der neuen Rubrik http://www.blzk.de/praxisbe-
               (C02a02 – Personalqualifikation)             wahlen 089 230211-340 oder -342                    gehung2020.                         Grafik: BLZK

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FORUM
                          Praxisbegehung durch das
                            Gewerbeaufsichtsamt
                                    – per Fax an: 08 21-3 43 15 22 –

      Fragebogen-Aktion des ZBV Schwaben
  Seit Mitte März führt das Gewerbeaufsichtsamt Schwerpunktprüfungen in bayerischen Zahnarztpraxen durch.
  Der ZBV Schwaben hatte die Prüfungen angekündigt und im Vorfeld mit entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen auf
  die Inhalte der Praxisbegehung aufmerksam gemacht. Jetzt bittet der Referent für Praxisführung des ZBV Schwaben,
  Dr. Dr. Bertram Thuma, die betroffenen Zahnarztpraxen um Mithilfe. Bitte beteiligen Sie sich an der Fragebogen-Aktion des
  ZBV Schwaben.

  Name des Prüfers:

  Besuch in der Praxis:                              q    angemeldet       q   unangemeldet

  Auf sofortiges, kurzes Begehen bestanden?          q    ja               q   nein

  Prüfatmosphäre (1 – 6, 1 sehr gut, 6 schlecht):

  Dauer der Praxisbegehung:                          am           2020 von            Uhr bis      Uhr

  War dies der einzige Termin?                       q    ja               q   nein

  Praxisgröße:                   Scheinzahl ca:                   Anzahl der Behandler:

  Ergebnis der Begehung:
  Sachverhalt 1:

  Notwendig aus Praxissicht?                         q    ja               q   nein

  Geforderte Veränderungen:

  Von Praxisseite vorgeschlagene Veränderung:

  Was wurde letztlich umgesetzt?

  Aufwand in EUR (Schätzwert):

  Sachverhalt 2:

  Notwendig aus Praxissicht?                         q    ja               q   nein

  Geforderte Veränderungen:

  Von Praxisseite vorgeschlagene Veränderung:

  Was wurde letztlich umgesetzt?

  Aufwand in EUR (Schätzwert):

  Sachverhalt 3:

  Notwendig aus Praxissicht?                         q    ja               q   nein

  Geforderte Veränderungen:

  Von Praxisseite vorgeschlagene Veränderung:

  Was wurde letztlich umgesetzt?

  Aufwand in EUR (Schätzwert):

ZNS 2-20
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FORUM

               Eingriff vs. OP – was dürfen Sie wo und wie?
                                BZÄK veröffentlicht neue risikobasierte Einteilung
             Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe werden fälschlicherweise immer wieder mit ambulanten Operationen gleichge-
             setzt. Zur besseren Unterscheidung hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jetzt eine risikobasierte Einteilung von
             Eingriffen und Operationen veröffentlicht. Welche Auswirkungen hat das Positionspapier für Ihre Praxis?

             Der § 23 des Infektionsschutzgesetzes        lichen Eingriffe in einem zahnärztlichen        • Operation einer Lippenspalte oder
             unterscheidet in seinen Absätzen 3 und 5     Behandlungszimmer stattfinden können.             Naseneingangsplastik bei Lippen-Kie-
             zwischen Einrichtungen des ambulanten        Invasive zahnärztliche Eingriffe                  ferspaltformen oder Verschluss des
             Operierens und Arzt- bzw. Zahnarzt-                                                            weichen oder harten Gaumens
             praxen. Erstere müssen per Gesetz höhe-      • Allgemeine zahnärztliche invasive Ein-
             re Anforderungen bei Personaleinsatz,          griffe (z. B. Entfernung tief frakturierter   • Operationen der Mehrfach, Trümmer-
             Dokumentation, den baulichen Voraus-           oder tief zerstörter Zähne, Wurzelspit-         oder Defektfraktur des Ober- oder
             setzungen und der behördlichen Über-           zenresektion o. ä.)                             Unterkiefers
             wachung erfüllen. Doch wo soll welche
             Behandlung durchgeführt werden? Die          • Parodontale zahnärztliche invasive Ein-       • Operative Reposition und Fixation
             neue risikobasierte Einteilung von Ein-        griffe (z. B. Parodontalchirurgie, Auffül-      durch Osteosynthese bei Ausspren-
             griffen und Operationen der Bundes-            len von parodontalen Knochendefek-              gung des Oberkiefers an der Schädel-
             zahnärztekammer (BZÄK) soll Licht ins          ten mit Aufbaumaterial o. ä.)                   basis
             Dunkel bringen.
                                                          • Implantologische zahnärztliche invasi-
             n Risikobasierte Einteilung
                                                                                                          • Operative Reposition und Fixation
                                                            ve Eingriffe (z. B. Insertion eines enos-       durch Osteosynthese bei Kieferbruch
               für eine klare                               salen Implantates im Bereich der Kiefer,        im Mittelgesichtsbereich
               Unterscheidung                               offene und geschlossene Sinusboden-
                                                            elevation o. ä.)                              • Operative Reposition und Fixation einer
             Die Empfehlung der Kommission für                                                              isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder
             Krankenhaushygiene und Infektionsprä-        • Traumatologie der Zähne oder der Kie-           Jochbogenfraktur
             vention (KRINKO) beim RKI „Prävention          fer (z. B. Reposition von Zähnen oder
             postoperativer Wundinfektionen“ ver-           zahntragenden Bruchstücken, operati-          • Partielle/ Totale Resektion des Ober-
             lässt die gebräuchliche Unterscheidung         ve Kieferbruchbehandlung o. ä.)                 oder Unterkiefers
             zwischen „Eingriffen“ und „Operatio-
             nen“. Sie fasst beide Behandlungen           n Diese Behandlungen gelten                     • Plastische Wiederherstellungschirurgie
             unter dem Begriff „Operation“. Dies ber-       als OP
             ge der BZÄK zufolge die Gefahr, dass                                                         • Fehlbildungschirurgie (z. B. Lippen-
             Zahnarztpraxen zu den Einrichtungen          Eine zweite Übersicht informiert darüber,         Kiefer-Gaumenspalte, Naseneingangs-
             des ambulanten Operierens gerechnet          welche Operationen auf dem Gebiet                 plastik, Gesichtsspalten)
             würden – entgegen der vom Gesetzge-          der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
             ber vorgenommenen Unterscheidung.            zum fachärztlichen Behandlungs-                 • Operative Entfernung maligner Tumore
             Denn auch Zahnärzte führen in ihren Pra-     spektrum zählen. Deren Durchführung               einschließlich Lymphadenektomien
             xen chirurgische Behandlungen durch.         erfordere erweiterte bauliche und
             Um solche Missverständnisse künftig zu       organisatorische Maßnahmen in Ein-              • Kiefergelenkschirurgie
             vermeiden, hat die BZÄK gemeinsam mit        richtungen des ambulanten Operierens
             dem Berufsverband deutscher Oralchir-        oder einer stationären Einrichtung, so die      • Operation der großen Speicheldrüsen
             urgen, der Deutschen Gesellschaft für        BZÄK.
             Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie und                                                      Alle Beispiele für Eingriffe und Operatio-
             dem Kommando Sanitätsdienst der Bun-         Operationen                                     nen sind in der Vollversion des Positions-
             deswehr III Zahnmedizin für das Fachge-                                                      papiers der BZÄK zur risikobasierten Ein-
             biet der Zahn-, Mund-und Kieferheilkun-      • Operative Rekonstruktion eines Mittel-        teilung von Eingriffen und Operationen
             de eine risikobasierte Einteilung von Ein-     gesichts                                      in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
             griffen und Operationen vorgenommen.                                                         nachzulesen.
                                                          • Operative Verlagerung des Oberkiefers
             n Das darf im zahnärztlichen                   und/oder des Unterkiefers (z. B. Dys-         Quelle: BZÄK
               Behandlungszimmer                            gnathie oder Schlafapnoe)
               stattfinden
                                                          • Überbrückungsosteosynthese     eines
             In einer Tabelle fasst das Positionspapier     Kieferdefektes unter Verwendung von
             zusammen, welche invasiven zahnärzt-           Knochen oder alloplastischem Material

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Vollständige Arztlistung auf Jameda

                                                                                                                                             FORUM
                                    Urteil des Landgerichts München
Eine Ärztin ist mit ihrer Klage gegen das Bewertungsportal Jameda unterlegen. Sie muss akzeptieren, dass sie zur
Bewertung auf dem Online-Portal weiterhin gelistet wird. Das hat das Landgericht (LG) München am
17. Januar 2020 entschieden. (AZ: 25 O 17893/18 und 25 O 5319/19)

Die Ärztin wollte erreichen, dass Jameda      einem verdeckten Vorteil für diese zah-     ihrer nicht zahlenden Kollegen für sich
ihr Profil löschen muss. Zur Begründung       lenden Premiumkunden die Rede sein          werben. Der BGH hatte der Hautärztin
führte sie an, das Bewertungsportal lasse     könne. „Damit hat die Beklagte insoweit     damals recht gegeben mit der Begrün-
auf ihrer Profilseite Werbung für andere      ihre Position als ,neutrale Informations-   dung, Jameda verlasse so seine Neutrali-
Ärzte – zahlende Jameda-Kunden –              vermittlerin‘ noch nicht verlassen“,        tät. Das Online-Portal hatte die Daten der
laufen, sodass sie als nicht zahlende Kun-    erklärten die Richter.                      Ärztin schließlich löschen müssen.
din      gegenüber        Premium-Kunden
benachteiligt sei. Jameda verlasse inso-      Darüber hinaus stellte das Gericht klar,    Im jetzigen Fall ist die Situation offenbar
fern seine Rolle als „neutrale Informati-     dass Jameda seinen zahlenden Premium-       anders. Denn die Werbung erscheint
onsvermittlerin“.                             kunden „durchaus ein erweitertes Leis-      nicht direkt im Profil der klagenden Ärz-
                                              tungsspektrum anbieten darf“, um seine      tin, sondern nur in der Auflistung der
Diese Argumentation ließen die Richter        „wirtschaftlichen Ziele zu erreichen“. Es   Suchergebnisse – und ist deutlich als sol-
des LG München nicht gelten. Auf der          sei auch nicht zu beanstanden, dass das     che gekennzeichnet. Da in einer solchen
Profilseite der Klägerin sei keine „Werbe-    Online-Portal hierdurch Gewinn mache,       Auflistung jedoch auch die Premiumkun-
situation“ vorhanden, heißt es in der         solange es seine Neutralität bewahre.       den aufgeführt werden, sie also gleicher-
Urteilsbegründung. „Ein Anspruch auf                                                      maßen von den Werbeeinblendungen
Unterlassung kann sich daher aus diesem       Zur Erinnerung: Anfang 2018 hatte der       betroffen sind, erkennen die Richter des
Punkt nicht ergeben.“ Zwar werde in der       Bundesgerichtshof (BGH) der Klage einer     LG Münchnen hier keinen verdeckten
Ergebnisliste, in der die Ärztin nach einer   Hautärztin gegen Jameda stattgegeben,       Vorteil für zahlende Kunden.
speziellen Suche aufgeführt werde,            die angeprangert hatte, das Bewertungs-
Werbung für andere Ärzte eingeblendet.        portal begünstige mit seinem Geschäfts-     Quellen: änd.de; AZ: 25 O 17893/18
Diese sei jedoch deutlich als solche          modell die für Werbung bezahlenden          und 25 O 5319/19
gekennzeichnet, sodass auch nicht von         Ärzte. Diese dürften auch auf dem Profil                 (Screenshot: media-dent)

ZNS 2-20
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