Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...

Die Seite wird erstellt Paul-Luca Krieger
 
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Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
PA sämtl. HH

                 Freitag, 29. Januar 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 1

                                    FROHBURGER
                                    NACHRICHTEN
               Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach,
               Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf,
               Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

                                    Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird,
                                   wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss
                                           anders werden, wenn es gut werden soll.
                                                                                                                     Georg Christoph Lichtenberg
                                                                            Liebe Frohburger Bürgerinnen und Bürger,
                                                                            mit diesem Zitat hoffe ich auf ein deutlich besseres und erfolgreiche-
                                                                            res Jahr 2021 für die Stadt Frohburg als das vergangene. Ich werde
                                                                            das mir Mögliche tun, um dabei mitzuwirken und hoffe auf vielfältige
                                                                            Unterstützung zum Wohle unserer Stadt.
                                                                            Allen Frohburger Einwohnern, Bürgern, Gewerbetreibenden, Unter-
                                                                            stützern und Förderern unserer Stadt wünsche ich im neuen Jahr trotz
                                                                            derzeit noch vieler Unwägbarkeiten und Probleme an dieser Stelle
                                                                            persönlich, neben Gesundheit und Wohlergehen, vor allem Zuversicht
                                                                            für ein erfolgreiches Jahr 2021 und die Zukunft unserer Stadt.

                                                                            In eigener Sache
                                                                            Nach reiflicher Überlegung in den letzten Wochen habe ich mich
                                                                            entschieden, von meinem gesetzlichen Recht Gebrauch zu machen,
                                                                            nach Erreichen des 65. Lebensjahres im Jahr 2021 und den über
                                                                            31 Dienstjahren als Bürgermeister von Frohburg, im Dezember 2021
                                                                            mein Amt aufzugeben und spätestens am 01.01.2022 in den vorzeiti-
                                                                            gen Ruhestand zu treten. Damit endet meine letzte Amtszeit als Bür-
                                                                            germeister der Stadt Frohburg bereits sieben Monate vor Ende der
                                                                            Legislaturperiode. Eine Wiederkandidatur oder -wahl als Bürgermeis-
                                                                            ter im Jahr 2022 wäre auf der Grundlage der Sächsischen Gemeinde-
                                                                            ordnung altersbedingt sowieso nicht mehr möglich und wird von mir
                                                                            auch nicht angestrebt.
                                                                            Ich hoffe auf Verständnis und werde mich in den verbleibenden Mo-
                                                                            naten des Jahres 2021 weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen
                                                                            für das Wohl der Stadt Frohburg engagieren, um mein Amt möglichst
                                                                            in gute Hände zu geben. Es obliegt nun dem Stadtrat auf der Grundla-
                                                                            ge der Sächsischen Gemeindeordnung zu prüfen und zu entscheiden,
                                                                            wann ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin für die
                                                                            Stadt Frohburg gewählt werden kann. Dies verbinde ich natürlich mit
                                                                            der Hoffnung, dass es ausreichend Kandidaten oder Kandidatinnen für
                                                                            eine Wahl geben wird, der/die Begonnenes fortsetzt oder auch Neues
                                                                Foto: SV
                                                                            zum Wohle unserer Stadt, ihrer Bürger und Bürgerinnen im Sinn einer
                                                                            erfolgreichen Stadt- und Ortsteilentwicklung in Frohburg als Ziel ha-
                                                                            ben wird.

                                                                            Ihr Bürgermeister
                                                                            Wolfgang Hiensch
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
2                                                        FROHBURGER NACHRICHTEN                                                   Nr. 1 // 2021

TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG

          Kontaktübersicht und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
          Markt 13 - 15
          04654 Frohburg                                                            E-Mail: stadt@frohburg.de
          Tel. 034348 805-0, Fax. 034348 805-39                                     Internet: www.frohburg.de

    Bürgermeister Herr Hiensch                                 805-13           Einrichtungen der Stadtverwaltung
    Sekretariat Frau Kaczmarzyk                                805-13
                                                                                * Museum „Schloss Frohburg“                       51563
    Amtsleitung Zentralamt Frau Schubinski                     805-23             E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Taubert                    805-34             Internet: www.schloss-frohburg.de
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Lepke                      805-70
                                                                                * Museum Kohren-Sahlis                         034344 61547
                                                                                  E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de
    Sachgebietsleitung Allg. Verwaltung Frau Gesell            805-55
    Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze             805-11           * Stadtbibliothek Frohburg                        51037
    IT-Verantwortlicher Herr Morgner                           805-60             E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de
    Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf          805-15             Internet: www.frohburg.de
    Personalamt Frau Schiebel                                  805-17
                                                                                * Kommunalarchiv Frohburg                         60762
    Personalamt Frau Wießner-Rühl                              805-54
                                                                                  E-Mail: archiv@frohburg.de
    Organisationsangelegenheiten Frau Günther                  805-37
                                                                                * Naturfreibad Frohburg                           51674
    Sachgebietsleitung Standes-/Meldeamt Frau Schuster         805-19             E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de
    Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann                  805-69
                                                                                * Kindertagesstätte Frohburg                      51438
    Pass- und Meldeamt Frau Winkler                            805-27
                                                                                  E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de
    Pass- und Meldeamt Frau Zschalich                          805-28
                                                                                * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg            60982
    Amtsleitung Finanzverwaltung Frau Schulz                   805-12             E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de
    Controlling Frau Dietze                                    805-38
                                                                                * Kindertagesstätte Greifenhain                   51857
    Kassenverwaltung Frau Ledig                                805-21
                                                                                  E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de             60518
    Mahnung/Vollstreckung, Steuern Frau Schilaske              805-59
    Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker            805-26           * Kindertagesstätte Eschefeld                     609099
    Geschäftsbuchhaltung Frau Müller                           805-56             E-Mail: kita-eschefeld@web.de
    Jahresabschlüsse Frau Kertscher                            805-40
                                                                                * Kindertagesstätte Flößberg                  034345 599036
    Steuern/Abgaben Frau Kubik                                 805-53
                                                                                  kita-floessberg@gmx.de
    Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach                       805-72
    Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk            805-62           * Kindertagesstätte Prießnitz                 0176 14654007
                                                                                  Kinderkrippe Prießnitz                      0176 14654021
    Sachgebietsleitung Liegenschaften Frau Gallien             805-41             E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de
    Mieten/Pachten Frau Enghardt                               805-43             Internet: www.kinderland-priessnitz.de
    Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch                 805-73
                                                                                * Kindertagesstätte Tautenhain                034341 42295
    Liegenschaften Frau Heimann                                805-24
                                                                                  E-Mail: kitatautenhain@gmx.de
    Liegenschaften Frau Heilmann                               805-49
    Sportstätten/Versicherungen Herr Spranger                  805-45           * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis             034344-61228
                                                                                  E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel                805-32
    Sachgebietsleitung Bau- und Planungsamt Herr Neul          805-30           * Grundschule Frankenhain                    034341 43035
    Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder                   805-71             E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de
    Hochbau/Bauverwaltung Herr Baer                            805-58             Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain
    Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski               805-29           * Grundschule Frohburg                            51333
    Fördermittel Frau Nonn                                     805-16             E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de
    Tiefbau Herr Häring                                        805-31
    Tiefbau Frau Naumann                                       805-61           * Grundschule Kohren-Sahlis                  034344 61211
    Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz                        805-35 /           E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de
    Herr Jungnitz                                              0176 14654011    * Oberschule Frohburg                             51334
    Bauhofkoordination Frau Taubert                            805-33             E-Mail : ms-frohburg@web.de
                                                                                  Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/
    Sachgebietsleitung Ordnungsamt Frau Schwurack              805-48
    Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin                        805-18           * Hort „Die Einsteins“                            51933
    Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher           805-20             E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de
    Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter            805-22           * Hort „SchlauFüchse“                             568565
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Schwurack                805-57             E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne                    805-25
                                                                                * Hort Frankenhain                             034341 40748
    Naturfreibad                                               51674              E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com
                                                                                * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis         034344-61021
    Sporthalle                                                 0176 14654004      E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Polizeipräsenzposten                                       805-74
    Schiedsstelle                                              805-47

    Bereitschaftstelefon „AZV Espenhain“                       0172 2789490     Bereitschaftstelefon „MITNETZ STROM“          0800 2305070
    Bereitschaftstelefon „AZV Wyhratal“                        0172 8841022     Bereitschaftstelefon „MITNETZ GAS“            0800 2200922
    Bereitschaftstelefon OEWA Trinkwasserversorgung            0163 7528570

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung              Öffnungszeiten der Bürgerinformation     Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens
    Mo    geschlossen                             Mo 08:00 - 12:00 Uhr                     Mo 15:00 - 18:00 Uhr
    Di    09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr         Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr   Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi    geschlossen                             Mi 08:00 - 12:00 Uhr
    Do    09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr         Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr
          bzw. 17:30 Uhr für Standesamt,          Fr 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr    08:00 – 11:00 Uhr
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
Nr. 1 // 2021                                             FROHBURGER NACHRICHTEN                                                             3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
(( Beschlüsse Technischer Ausschuss                                        Zur Finanzierung (oder Deckung der Eigenmittel) werden von der
                                                                           Stadt Frohburg insgesamt 20.000 € im HHP 2021/2022 eingestellt.
                                                                           Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 210/2020
Die Sitzung des Technischen Ausschusses am 18.01.2021 ist aufgrund
der erneuten coronabedingten Einschränkungen ausgefallen.                  Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Wohnungsverwaltung für
                                                                           die kommunalen Mietobjekte der Stadt Frohburg einschließlich ih-
(( Beschlüsse Verwaltungsausschuss                                         rer Ortsteile an die Hausverwaltung Gabriele Gerhardt GmbH & Co.
                                                                           KG, Brühl 10, 04552 Borna, zu einer monatlichen Vergütung von
                                                                           15,50 € pro Monat und Wohnung zzgl. der geltenden gesetzlichen
Die Sitzungen des Verwaltungs­aus­schus­ses am 21.01.2021 ist auf-         Mehrwertsteuer.
grund der erneuten coronabedingten Einschränkungen ausgefallen.            Der Vertrag beginnt am 01.01.2021 und wird für die Dauer von zwei
                                                                           Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein
(( Beschlüsse Stadtrat                                                     Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Beauftragte erklärt, dass
                                                                           der Vertrag über den festgesetzten Endzeitpunkt nicht fortgesetzt
Der Stadtrat der Stadt Frohburg vom 17.12.2020 fand wegen der              werden soll. Die Vergütung für kommunale Mischobjekte in Höhe
erneuten coronabedingten Einschränkungen im Umlaufverfahren                von 18 € pro Objekt und Monat zzgl. MwSt verändert sich zum be-
statt. Dabei wurden einstimmig bzw. mehrheitlich folgende Be-              stehenden Verwaltervertrag nicht. Der Bürgermeister wird damit
schlüsse gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden.              beauftragt, einen entsprechenden Verwaltervertrag mit der Haus-
                                                                           verwaltung Gabriele Gerhardt GmbH & Co. KG abzuschließen.
Der Stadtrat setzt die Schlusskosten für den 1. Bauabschnitt der Sanie-    Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 211/2020
rung im Gebäude Grundschule/Hort Kohren-Sahlis auf 189.771,04 €,
die Einnahmen auf 127.242,44 € fest.                                       Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Gebäudeplanung der Leistungs-
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 205/2020                                       phasen 1 bis 3 (Entwurfsplanung) für den Bahnhof Frohburg ein-
                                                                           schließlich Tragwerksplanung an das Planungsbüro Rüffert & Krauße
Der Stadtrat setzt die Schlusskosten für die Sanierung der Trauer-         Planungs-GmbH Frohburg, Bahnhofstraße 42, 04654 Frohburg für
halle Kohren-Sahlis einschließlich der Herstellung einer Rampe auf         einen Gesamtpreis in Höhe von 59.500 € (brutto).
201.854,93 €, die Einnahmen auf 167.349,44 € fest.                         Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 212/2020
Beschuss-Nr. STR 15/Umlauf 206/2020
                                                                           Der Stadtrat stimmt der Mittelfreigabe zur Sicherstellung der not-
Der Stadtrat beschließt die Ermäßigung für Quarantänen, welche auf-        wendigen Baumpflege und Verkehrssicherungsarbeiten bis zur Be-
grund einer Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig für kommu-          stätigung der Haushaltsplanung 2021/2022 in Höhe von 46.000 €
nale Kindertagesstätten verhängt werden, rückwirkend vom 01.12.2020        aus dem Budget 30200, Produkt 54100.002, Sachkonto 424175 und
bis zum 31.03.2021 die Elternbeiträge nach folgender Formel:               der Mittelfreigabe zur Sicherstellung der Gewässerunterhaltung für
Geltender Elternbeitrag                                                    Fließgewässer II. Ordnung bis zur Bestätigung der Haushaltsplanung
tatsächliche Öffnungstage x Anzahl der durch Quarantäne ungenutz-          in Höhe von 25.000 € aus dem Budget 30200, Produkt 55200.001,
ten tatsächlichen Öffnungstage                                             Sachkonto 422100 zu.
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 207/2020                                       Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 213/2020

Der Stadtrat stimmt der Änderung der ordentlichen Mitgliedschaft           Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 2, Teil-
der Stadt Frohburg im Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V.          fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca.
in eine Mitgliedschaft im Tourismusverband Sächsisches Burgen-             850 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten-
und Heideland (künftig Tourismusverband LEIPZIG REGION e. V.) mit          sparte Waldfrieden“ Frohburg.
einem Jahresbeitrag von 1 €/Einwohner zum 01.01.2021 zu.                   Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 214/2020
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 208/2020
                                                                           Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 3, Teil-
Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Stadt Frohburg an der Umset-   fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca.
zung der LEADER-Entwicklungsstrategie für die Region „Land des Roten       900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten-
Porphyr“ im Zeitraum 2021 - 2027 (+ einer eventuellen Nachlaufzeit).       sparte Waldfrieden“ Frohburg.
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 209/2020                                       Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 215/2020

Der Stadtrat stimmt dem Antrag des „Freundeskreis Schloss Froh-            Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 4, Teil-
burg“ e. V. vom 06.10.2020 auf Zuschuss von insgesamt 20.000 €             fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca.
für die Sanierung des Gartenhauses im Schlosspark Frohburg unter           900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten-
folgenden Voraussetzungen zu:                                              sparte Waldfrieden“ Frohburg.
                                                                           Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 216/2020
1. es ist ein Nutzungskonzept zur künftigen Nutzung des Garten-
    hauses vorzulegen                                                      Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 5, Teil-
2. zum Leistungsumfang der Sanierung gehört neben der denk-                fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca.
    malgerechten Sanierung und Restaurierung auch die örtliche             900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten-
    Anpassung der Außenanlagen einschließlich eines barriere-              sparte Waldfrieden“ Frohburg.
    freien Zugangs                                                         Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 217/2020
3. der Zuschuss der Stadt Frohburg wird auf maximal 20.000 € für
    den unter Punkt 2. dargestellten Leistungsumfang festgelegt            Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Flurstücks Nr. 793/2
4. soweit Mehrkosten entstehen, müssen diese durch zusätzliche             der Gemarkung Frohburg mit 770 m² zum Kaufpreis in Höhe von
    Spenden und Zuschüsse gedeckt werden                                   3.850,00 € (5,00 €/m²) durch die Stadt Frohburg. Des Weiteren
                                                                           verpflichtet sich die Stadt Frohburg gegenüber dem Verkäufer zur
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
4                                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                      Nr. 1 // 2021

Nachzahlung in Höhe von 10 €/m² für die Dauer von 20 Jahren ab             (( Bekanntmachungen anderer Institutionen
Vertragsbeurkundung für die Flächen, die im Geltungsbereich des
Bebauungsplans liegen, Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Be-
kanntgabe/Rechtskraft der Satzung zum Bebauungsplan.                       Neue Friedhofsgebührenordnung
Die Stadt Frohburg trägt alle Kosten der Errichtung, der Genehmi-          für die Friedhöfe der Kirchgemeinde Wyhratal
gung, des Vollzuges des notariellen Grundstückskaufvertrages so-
wie die Grunderwerbsteuer.                                                 Aufgrund von § 11/12 Absatz 2 a) i. V. m. Absatz 4 Kirchliche Friedhofs-
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 218/2020                                       verordnung vom 09.05.1995 der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, hat
                                                                           der Kirchenvorstand für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Der Stadtrat beschließt die Finanzierung der überplanmäßigen Aus-          Wyhratal (Bubendorf, Neukirchen, Wyhra und Zedtlitz) am 30.11.2020
gabe in Höhe von etwa 44.000 € für die einmalig an die Beschäftig-         die neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
ten der Stadt Frohburg zu zahlende Corona-Sonderzahlung (Budget            Diese wurde durch das Regionalkirchenamt bestätigt. Entsprechend
Personalamt) aus liquiden Mitteln.                                         § 10 Absatz 2 dieser Ordnung in Verbindung mit den geltenden
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 219/2020                                       kommunalen Bekanntmachungssatzungen tritt diese Friedhofsge-
                                                                           bührenordnung nach vierzehntägiger Auslage im Ev.-Luth. Pfarramt
Der Stadtrat beschließt den Kauf eines neuen Gebrauchtwagens zu            Neukirchen, An der Schanze 3, im Anschluss an diesen Hinweis in
max. 16.000 € brutto für die neu geschaffene Hausmeisterstelle mit         den Amtsblättern der Kommunen Borna und Frohburg in Kraft.
Zahlungsziel im Haushaltsjahr 2021. Der Bürgermeister wird legiti-         Außerdem kann jederzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten Einsicht
miert, im Rahmen der haushaltslosen Zeit die Vergabe aus Dringlich-        genommen werden.
keitsgründen vorzunehmen.                                                  Mit In-Kraft-Treten der neuen Friedhofsgebührenordnung tritt die
Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 220/2020                                       Friedhofsgebührenordnung vom 02.03.2017 außer Kraft.

(( Sitzungstermine                                                         Beate Schelmat-von Kirchbach
                                                                           Vors. des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Wyhratal
Im Monat Februar 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen der
städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum jeweils     Finale Hürde genommen
öffentlichen Teil herzlich ein­ge­la­den. Die ent­spre­chenden Tagesord-
nungspunkte finden Sie an den öffentlichen Be­kannt­ma­chun­gstafeln       Kurz vor Weihnachten wurde in der Tautenhainer
(Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und OT Kohren-Sahlis;            Bahnhofstraße das letzte Teilstück der neuen
Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Homepage der Stadt Frohburg            Trinkwasserleitung verlegt - unter den Bahngleisen
stadt@frohburg.de –> Bürger­in­for­mation –> Sitzungs­ka­len­der.
                                                                           Mit der Bahnquerung in der Tautenhainer Bahnhofsstraße ist kurz
                                                                           vor Weihnachten der letzte Bauabschnitt eines Gemeinschaftspro-
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit               jektes vollendet worden. Nun ist die komplette Trinkwasserleitung
aufgrund der ak­tu­el­len Situation und des Gesundheitsschutzes            in der Straße auf rund 800 Meter erneuert. Damit ist zugleich die
nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen.                   Versorgungssicherheit für die Kunden des Versorgungsverbandes
                                                                           Grimma-Geithain spürbar verbessert worden.
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutzverordnung
                                                                           Bei der Bahnhofstraße handelt es sich um eine Kreisstraße. Der
vom 01.12.2020 gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 generell die Pflicht
                                                                           Landkreis hatte vor, die Straße zu sanieren. Dem schloss sich die
zum Tragen einer Mund-Nasen-Be­deckung während der gesam-
                                                                           Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH (KWW) an und
ten kommunalen Gremiensitzungen.
                                                                           investierte ebenfalls in ihr Versorgungsnetz. Es ging Stück für Stück
Stadtrat                                                                   voran. Im Bereich der Bahnquerung ist jetzt das letzte Teilstück der
Donnerstag, den 04.02.2021, 19:00 Uhr                                      Trinkwasserleitung ersetzt worden. “Die Leitung”, erläutert Jörg Leu-
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal                       pold, Projektleiter bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH in Grim-
                                                                           ma, “verläuft circa drei Meter unter den Gleisen.” Und sie wurde im
Technischer Ausschuss                                                      Bohrpressverfahren verlegt - exakt so, wie von der Deutschen Bahn
Montag, den 22.02.2021, 19:00 Uhr                                          vorgeschrieben.
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal                       In circa fünf Metern Entfernung vom Gleisbett wurden eine Startgru-
                                                                           be und Zielgrube errichtet. Anschließend konnte das neue Kunst-
Ortschaftsrat Kohren-Sahlis                                                stoffrohr mit einem Durchmesser von 100 Millimetern im Bohrpress-
Dienstag, den 23.02.2021, 19:00 Uhr                                        verfahren Zentimeter für Zentimeter vorsichtig durch das Erdreich
Haus der Begegnung Kohren-Sahlis                                           gepresst werden. “Hierfür gibt es Spezialfirmen”, weiß Jörg Leupold,
                                                                           der die Maßnahme für die KWW begleitet hatte.
Ortschaftsrat Roda
                                                                           Das gesamte Prozedere wurde aufmerksam von Bauüberwachern
Dienstag, den 23.02.2021, 19:30 Uhr
                                                                           der Deutschen Bahn begleitet. Das sei nicht neu, sagt Jörg Leupold.
Dorfgemeinschaftshaus Roda
                                                                           Es gehe hier schließlich auch um die Sicherheit des Bahnverkehrs.
Ortschaftsrat Eulatal                                                      Insgesamt investierte die KWW rund 200.000 Euro in das neue Ver-
Mittwoch, den 24.02.2021, 19:00 Uhr                                        sorgungsnetz in der Tautenhainer Bahnhofstraße. Für die Ortslage
                                                                           der Stadt Frohburg sei die Einspeisung immens wichtig, zumal hier
Ortschaftsrat Nenkersdorf                                                  in der Vergangenheit einige Rohrbrüche aufgetreten waren, die
Mittwoch, den 24.02.2021, 19:30 Uhr                                        nicht zuletzt auf das Alter der Leitung zurückzuführen gewesen sei-
Gemeindehaus Nenkersdorf                                                   en, wie Jörg Leupold aus der Investitonsabteilung in der Veolia-Nie-
                                                                           derlassung Grimma vermutet. Dieses Problem gibt es nun in dem
Verwaltungsausschuss                                                       Bereich nicht mehr. (PM)
Donnerstag, den 25.02.2021, 19:00 Uhr
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
Nr. 1 // 2021                                     FROHBURGER NACHRICHTEN                                       5

                                              Corona-Pandemie: Freiwillige Helfer gesucht!
                                              Registrierung im Kreissozialamt

          Freiwillige Helfer gesucht!

         Die Corona-Pandemie führt zu einem erhöhten Infektionsgeschehen und somit zu
         Mitarbeiterausfällen u. a. in den Pflegeheimen, Pflegediensten, Krankenhäusern und
         Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.
         Das Sozialamt des Landkreises Leipzig sucht daher engagierte Personen, die sich bereit erklären,
         die Mitarbeiter in den oben genannten Einrichtungen zu unterstützen.

          Was sind die Aufgaben?

                 Freiwillige Helfer übernehmen Ihren Qualifikationen entsprechende Aufgaben und helfen
                  damit aktiv, dass die Pflegebedürftigen und Patienten der oben genannten Einrichtungen die
                  Corona-Zeit gut durchstehen.
                 Die Einsatzmöglichkeiten werden individuell mit den Einrichtungen abgestimmt (Inhalt und
                  Umfang der Aufgaben)

           Was wird freiwilligen Helfern geboten?

         Freiwillige Helfer erhalten u. a.:
                 Eine den vorliegenden Qualifikationen entsprechende Vergütung durch die Einrichtungen
                 Einblicke in die Arbeit einer pflegerischen Einrichtung
                 Arbeit im Team

           Wo können sich freiwillige Helfer melden?

         Freiwillige Helfer senden bitte das beiliegende Kontaktformular an karina.kessler@lk-l.de und
         nils.neu@lk-l.de. Mit dem Versand des Formulars wird das Einverständnis erklärt, dass die Daten
         im Kreissozialamt gespeichert und an eine der oben genannten Einrichtungen übermittelt werden
         können.

           Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
          Karina Keßler                            Nils Neu                      Senta Liebmann
          Kreissozialamtsleiterin                  Pflegekoordinator             Pflegekoordinatorin
          Tel.: 03433 / 241 – 2100                 Tel.: 03433 / 241 - 2137      Tel.: 03433 / 241 - 2157
          karina.kessler@lk-l.de                   nils.neu@lk-l.de              senta.liebmann@lk-l.de
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
6                                             FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                 Nr. 1 // 2021

                                                                        Karina Keßler                    Nils Neu
                                                                        Kreissozialamtsleiterin          Pflegekoordinator
    Corona-Pandemie: Freiwillige Helfer gesucht!                        E-Mail: karina.kessler@lk-l.de    E-Mail: nils.neu@lk-l.de

    Registrierung im Kreissozialamt                                     LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG
    -Kontaktformular-                                                   Sozialamt
                                                                        Brauhausstraße 8 I 04552 Borna I Haus 10 I Zimmer 110
                                                                        Telefon: +49 (0)3433 241-2137

    Zur Registrierung als Freiwilliger Helfer im Landkreis Leipzig senden Sie bitte das ausgefüllte Kontaktformular an
    karina.kessler@lk-l.de und nils.neu@lk-l.de oder per Post an die oben stehende Adresse.

    Vorname                                                  Nachname

    Geburtsdatum                                             Wohnort

    Telefonnummer                                            E-Mail-Adresse

    Beruf                                                    Einsatzradius (Umkreis in km vom Wohnort)

    Verfügbarkeit: Beginn (Datum)                            Verfügbarkeit: Ende (Datum)

    Welche pflegerische / medizinische Qualifikation liegt vor? (Bitte ankreuzen)
             Ich besitze eine pflegerische / medizinische Grundausbildung
             Ich besitze keine pflegerische / medizinische Grundausbildung; verfüge jedoch über Erfahrung in der
              häuslichen Pflege (z.B. Pflege eines Angehörigen)
             Ich besitze keine pflegerische / medizinische Erfahrung

    Für welche Tätigkeiten bieten Sie Ihre Unterstützung an? (Mehrfachnennung möglich)
     Pflege und Betreuung                                    Hauswirtschaft
     Fahrdienst                                              Sonstiges:     ____________________________

    Für welche Einrichtung bieten Sie Ihre Unterstützung an? (Mehrfachnennung möglich)
     Pflegeheim            Pflegedienst     Krankenhaus          Wohnheim für Menschen mit Behinderung

    Wichtig!
    Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis, dass meine Daten im Kreissozialamt gespeichert und an
    eine Pflegeeinrichtung übermittelt werden können.

    Datum                                                    Unterschrift
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
i. Pfaffenteich,
                                                                                                                                                                                               ii. Zetzschenteich,
                                                                                                                                                                                              iii. Bienenteich,
                                                                                                                                                                                              iv. Börstenteich,
                                                                                                                                                                                               v. Holzteich,
                                                                                                                                                                                              vi. Neuwiese,
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Nr. 1 // 2021

                                                                                                                                                                                             vii. Kleine Brandsee,
Landratsamt Landkreis Leipzig | 04550 Borna                                                                                  Internet: www.landkreisleipzig.de                              viii. Große Brandsee,
                                                                                                                                                                                              ix. Kirchteich,
                                                                                                                             Amt:               Lebensmittelüberwachungs- und
An alle Halter von Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten                                                                                Veterinäramt | SG 342
                                                                                                                                                                                       s. Bockwitzer See,
im Landkreis Leipzig                                                                                                                                                                   t. Harthsee,
                                                                                                                             Bearbeiter:        Dr. Norman Ständer
                                                                                                                                                                                       u. Eschefelder Teichgruppe,
                                                                                                                             Tel.               +49 (3433) 241 2502                             i. Großer Teich,
                                                                                                                             Fax                +49 (3433) 241 7103
                                                                                                                             E-Mail:            lueva@lk-l.de
                                                                                                                                                                                               ii. Streckteiche,
                                                                                                                                                                                              iii. Vorwärmerteich,
                                                                                                                             Dienstgebäude:
                                                                                                                             04552 Borna | Stauffenbergstraße 4 | Haus 5
                                                                                                                                                                                              iv. Kinderteich,
                                                                                                                                                                                               v. Ziegelteich,
                                                                                                                             Öffnungszeiten:
                                                                                                                             Di       08:30 – 12:00 Uhr u. 13:30 – 18:00 Uhr                  vi. Neuer Teich,
                                                                                                                             Do       08:30 – 12:00 Uhr u. 13:30 – 16:00 Uhr                 vii. Straßenteich,
Ihr Zeichen                                     Mein Zeichen                                   Datum                         Fr       08:30 – 12:00 Uhr
                                                                                                                             zusätzlich Mo u. Mi 08:30 – 12:00 Uhr
                                                                                                                                                                                            viii. Oberhainteich,
                                                342-508.62.3-9/stä                             05.01.2021                    Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Kasse,                        ix. Unterhainteich,
                                                                                                                             Service KJC
                                                                                                                                                                                               x. Mauerteich,
Amtliche Tierseuchenbekämpfung:
                                                                                                                                                                                              xi. Schlossteich,
Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer
                                                                                                                                                                                       v. Talsperre Schömbach,
Laufvögeln) in Risikogebieten
                                                                                                                                                                                       w. Ammelshainer See (Moritzsee),
                                                                                                                                                                                       x. Naunhofer See (Grillensee),
                                                                                                                                                                                       y. Wermsdorfer Teiche,
Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter
                                                                                                                                                                                                i. Oberer Göttwitzsee,
von gehaltenen Vögeln in den genannten Risikogebieten folgende
                                                                                                                                                                                               ii. Unterer Göttwitzsee,
                                                      Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung                                                                                                iii. Vorsperre Döllnitzsee,
                                                                                                                                                                                              iv. Jägerteich,
       1. Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse                                                                                     v. Wiesenteich,
          entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den in Punkt 2 aufgeführten Risikogebieten                                                                                   vi. Langer Rodaer See,
          halten und/ oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet der in Punkt 3 genannten Ortslagen                                                                                     vii. Kleiner Rodaer See,
          befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung                                                                             viii. Schösserteich
          (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung
          und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss,                                                                         3. Die folgenden Ortslagen gelten zum anderen als Risikogebiet:
          wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn                                                                                  (a) In der Gemeinde Pegau: Stadt Pegau und die dazu gehörige Gemarkung,
          ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen.                                                                                                                          (b) In der Gemeinde Borna: Stadt Borna und die dazu gehörige Gemarkung,
                                                                                                                                                                                           (c) In der Gemeinde Borsdorf: Ortsteil Panitzsch und die dazugehörige Gemarkung
                                                                                                                                                                                                                                                                                    FROHBURGER NACHRICHTEN

       2. Die Risikogebiete umfassen zum einen:                                                                                                                                            (d) In der Gemeinde Lossatal: Ortsteil Hohburg und die dazugehörige Gemarkung
              a. Den gesamten Verlauf der Mulde, einschließlich ihrer beiden Zuflüsse Zwickauer und                                                                                        (e) In der Gemeinde Grimma: Ortsteil Denkwitz und die dazugehörige Gemarkung
                  Freiberger Mulde,                                                                                                                                                        (f) In der Gemeinde Bennewitz: Ortsteil Deuben und die dazugehörige Gemarkung
              b. Den gesamten Verlauf der Weißen Elster,                                                                                                                                   (g) In der Gemeinde Colditz: Ortsteil Hohnbach und die dazugehörige Gemarkung
              c. Kulkwitzer See,                                                                                                                                                           (h) Ind er Gemeinde Geithain: Ortsteil Bruchheim und die dazugehörige Gemarkung
              d. Werbener See,
              e. Zwenkauer See,
                                                                                                                                                                                4. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern,
              f. Cospudener See,
              g. Markkleeberger See,
                                                                                                                                                                                   Wachteln oder Laufvögel, die bisher noch nicht der Pflicht zur Anzeige und Registrierung ihrer
              h. Rückhaltebecken Stöhna,                                                                                                                                           Vogelhaltung beim LÜVA nachgekommen sind, haben dies unverzüglich nachzuholen.
              i. Störmthaler See,
              j. Stausee Rötha,                                                                                                                                                 5. Die angeordneten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf durch das LÜVA.
              k. Kahnsdorfer See,
              l. Hainer See,                                                                                                                                                    6. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung durch das LÜVA zulässig.
              m. Haubitzer See,
              n. Speicherbecken Witznitz,                                                                                                                                       7. Für die Maßnahmen unter den Punkten 1 – 5 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
              o. Speicherbecken Borna,
              p. Groitzscher See,                                                                                                                                               8. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
              q. Haselbacher See,
              r. Haselbacher/Regiser Teichgruppe,                                                                                                                               9. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

 Tel. :                      +49 (3433) 241-0 oder        +49 (3437) 984-0                         Steuernummer: 238/149/04849             Gläubiger-ID: DE77ZZZ00000068714
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                                                                                                                                                                                                                                 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                    7
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
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                                                                                                                  „Ein seit Sommer 2020 aktives HPAIV H5-Geschehen im südlichen Sibirien und dem angrenzenden Norden
                                                   Gründe                                                         Kasachstan hatte bereits zu ersten Warnungen geführt, dass HPAI H5-Viren mit dem Herbstvogelzug nach
I.                                                                                                                Europa gelangen könnten. In der Vergangenheit fielen bereits einige solcher Ausbruchsgeschehen zeitlich und
In Sachsen wurde am 19.11.2020 bei einem Wildvogel in Torgau das hochpathogene aviäre Influenzavirus              räumlich mit dem Herbstzug von migrierenden Wasservögeln zusammen und führten zur Verbreitung der Viren
(HPAIV) H5N8 festgestellt.                                                                                        nach Europa und Afrika.
Im Landkreis Leipzig musste sowohl am 25.12.2020, als auch am 30.12.2020 der Ausbruch von Geflügelpest            Diese Befürchtungen wurden nun durch zahlreiche, annähernd zeitgleiche Nachweise von HPAIV H5-positiven
(Erreger auch hier in beiden Fällen HPAIV H5N8) in jeweils einem Geflügelbestand amtlich festgestellt werden.     Wildvögeln zunächst in den Niederlanden und Deutschland und nun auch im Vereinigten Königreich, Irland,
Als Eintragsquelle werden derzeit Einträge durch Wildvögel als am wahrscheinlichsten angesehen.                   Dänemark, Belgien, Schweden vorwiegend entlang der Meeresküsten bestätigt. Das Geschehen entwickelt sich
Das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationales Referenzlabor für   hochdynamisch, die Zahl HPAIV H5- positiv getesteter Vögel steigt täglich weiter an. […]
Geflügelpest bewertet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland vom        In Deutschland sind bisher 12 Geflügelhaltungen betroffen, darunter ein Putenbetrieb mit 16.000 Tieren, ein
04.12.2020 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und        Betrieb mit über 50.000 und einer mit 30.000 Legehennen. Die Eintragsquellen sind unbekannt, jedoch wird
Vogelbestände zoologischer Einrichtungen als hoch. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten              viruskontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) für die meisten
unbedingt verhindert werden. Eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel     Geflügelhaltungen als wahrscheinlichste Infektionsquelle angesehen. Das Risiko eines Eintrags über
wird empfohlen.                                                                                                   zugekauftes Geflügel, Futter und Tränkwasser ist derzeit vernachlässigbar. Überall dort, wo
Die Lage in Deutschland wird mit Stand 04.12. wie folgt beschrieben:                                              Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können
„Seit dem 30.10.2020 werden täglich HPAIV H5-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel an das             Infektionen eingetragen werden und neue Infektionsquellen entstehen sofern nicht ein Virusaustrag aus diesen
Tierseuchennachrichtensystem (TSN) gemeldet. Die Nachweise stammen nach wie vor überwiegend aus                   betroffenen Beständen unterbunden werden kann.
Schleswig-Holstein (n=266), gefolgt von Niedersachsen (n=53), Mecklenburg-Vorpommern (n=36), Bayern               Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infektiosität von Influenzaviren in der Umwelt.
(n=13), Hamburg (n=11), Brandenburg (n=4), Nordrhein-Westfalen (n=2), Bremen (n=2), Berlin und Sachsen            Wenn sich Wasservögel in hoher Zahl sammeln und vermischen, werden Virusübertragungen zwischen
mit je einem Nachweis bei Wildvögeln (Stand: 04.12.2020 […]). Die Daten weisen auf ein starkes                    Wildvögeln und somit die Verbreitung der Viren begünstigt. Eine umfassende Untersuchung der wilden Was-
überregionales Geschehen in der Wildvogelpopulation hin.                                                          servögel ist in der Regel nicht möglich, so dass die tatsächliche Verbreitung der HPAI H5 Viren nur aus
Es zirkulieren überwiegend zwei Virussubtypen: HPAIV H5N8 und, weit weniger häufig vertreten, HPAIV H5N5.         sporadischen Funden, nicht aber in Gänze eingeschätzt werden kann. Es muss davon ausgegangen werden,
In Einzelfällen wurde eine Doppelinfektion bei einer Pfeifente (H5N8+H5N1) und einem Seeadler (H5N8+H5N5)         dass sich die Viren in Deutschland bei Wildvögeln weiterverbreiten, eventuell ohne auffällig erhöhte Mortalität.
nachgewiesen.                                                                                                     Diese lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt nach wie vor die Dynamik des
[…] Nach Angabe der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wat-tenmeer wurden im Bereich der             Ausbruchsgeschehens. Die neuen Meldungen aus Süddeutschland und Südeuropa weisen darauf hin, dass
Wattenmeerküste (überwiegend Kreis Nordfriesland, 94%) seit dem 25.10. knapp 11.000 tote Wat- und                 sich das Virus ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen kommen kann, auch in bisher nicht betroffenen
Wasservögel (Nonnengänse, ca. 61%, und Pfeifenten, ca. 14%) registriert. Es mehren sich allerdings auch           Bundesländern. Bei eintretendem Frost ist mit einer weiteren Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Viele
Fälle bei Möwen, Eulen- und Greifvögeln einschließlich einzelner Seeadler und Uhus sowie europaweit auffällig     Wasservogelarten sind Kälteflüchter, d.h. sie suchen eisfreie Gewässer auf. Unter solchen Witterungs-
häufig bei Wanderfalken […]. Allerdings wurde HPAIV H5N5/N8 nicht nur bei toten, sondern auch bei 35              bedingungen kann es zu einer Ausweitung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln in das Binnenland und
klinisch gesund beprobten Enten und Gänsen bzw. in Kotproben dieser Vögel nachgewiesen.                           weiter nach Südeuropa kommen.
Seit HPAIV H5N8 zu einem ersten Ausbruch bei Geflügel auf Langeneß in Nordfriesland geführt hat                   Ähnlich dem HPAIV H5N8 Geschehen im Jahr 2016/2017 kommt es aktuell überwiegend bei Wasservögeln
(04.11.2020), wurden weitere 11 Ausbrüche bei Geflügel in Schleswig-Holstein (n=5), Mecklenburg-Vorpom-           und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, z.B. verschiedene Greif-, Eulen- und Möwenvögel, zu ver-
mern (n=6) und Niedersachsen (n=1) gemeldet, darunter befinden sich auch 4 große kommerzielle Geflügel-           mehrten Todesfällen. Das betroffene Artenspektrum ist in ganz Europa ähnlich. Auffällige Mortalitäten zeigen
haltungen […].“                                                                                                   sich bei Nonnengänsen und Pfeifenten. Tote und infizierte Greif-, Möwen- und Eulenvögel sind als Indikatoren
Auch auf europäischer Ebene bietet sich ein vergleichbares Bild:                                                  für ein lokalisiertes Ausbruchsgeschehen in der Umgebung zu werten. Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch
„Seit dem 23.10. meldeten die Niederlande HPAIV H5N8/H5N1/H5N5-Fälle bei 100 meist tot aufgefundenen              bei klinisch gesund erscheinenden Stock- und Pfeifenten oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel
Wasser- und Greifvögeln. Neben Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln in 7 Zoos wurden seit dem 29.10. sechs            das Virus ausscheiden können, ohne sichtbar zu erkranken oder zu verenden.
HPAI Ausbrüche bei Geflügel bekannt. Die Tierverluste betrugen über 400.000 Vögel.                                Symptomlos infizierte Wildvögel bzw. solche, die sich in der Inkubationszeit befinden, sind mobile Virusträger,
Das Vereinigte Königreich meldete seit dem 2.11. insgesamt 4 Ausbrüche bei Geflügel sowie Dutzende Fälle          die das Virus weiterverbreiten können. Viele Wasservogelarten (z.B. Gänse, Schwäne, einige Entenarten)
von HPAIV H5N8/H5N1 bei Trauerschwänen, Kanada- und Graugänsen sowie ein Ausbruch bei gehaltenen                  bewegen sich zwischen Ackerflächen (insbesondere Grünland, Maisstoppel sowie Wintersaaten von Raps und
                                                                                                                                                                                                                                     FROHBURGER NACHRICHTEN

Vögeln eines Naturparks.                                                                                          Getreide), auf denen sie tagsüber Nahrung aufnehmen, und Rastgewässern, die sie abends und nachts
Bei 8 verendeten Vögeln, darunter 3 Wanderfalken in Irland wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.                         aufsuchen. Sie können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer
In Dänemark wurde am 16.11. ein HPAIV H5N8 Ausbruch bei Geflügel mit 25.000 Legehennen gemeldet.                  kontaminieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder,
Außerdem wurde HPAIV H5N8/H5N5 bei 68 tot aufgefundenen Wildvögeln, überwiegend Nonnengänse, fest-                aber auch Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen,
gestellt.                                                                                                         verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umweltkontamination auch auf Acker- und Weideflächen
Zwischen dem 16. und 25.11.2020 meldete Frankreich 7 Ausbrüche von HPAIV H5N8 bei gehaltenen Vögeln               gerechnet werden muss. Personen, die solche Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das
auf Korsika und einen Ausbruch bei Geflügel westlich von Paris.                                                   Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. Geflügelhaltungen, in denen oft
Belgien meldet seit dem 13.11. einen HPAIV H5N5-Ausbruch bei Geflügel und 10 HPAIV H5N8-Fälle bei wilden          Material (Einstreu etc.) in die Ställe eingebracht wird, Geflügel im laufenden Betrieb um- oder ausgestallt wird
Gänsen, Schwänen, einer Elster und Möwen.                                                                         (z.B. „Vorgriff“) oder bei denen Tore etc. häufig geöffnet werden, sind besonders gefährdet. […]
In Schweden wurde HPAIV H5N8 bei Mastputen sowie zwei Wildvögeln nachgewiesen.                                    Die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten kann in den kommenden Wochen weiter zuneh-
Auch Norwegen, Slowenien und Spanien meldeten Ende November HPAIV H5 Fälle bei einem Wanderfalken,                men. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und Ausbreitung. Tote, infizierte Wildvögel werden
zwei Schwänen, zwei Kurzschnabelgänsen und einer Möwe.                                                            von Aasfressern aufgenommen, die zu einer Virusverbreitung innerhalb ihres Bewegungsradius und zu
Weiterhin wurde HPAIV H5 bei 13 Stock- und Pfeifenten nachgewiesen, die Mitte November in Italien gesund          Umweltkontaminationen beitragen. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintragungswege in Geflügelhal-
erlegt wurden.                                                                                                    tungen.
In Westpolen musste eine Geflügelhaltung mit fast 1 Million Legehennen nach dem Auftreten von HPAIV H5N8          Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands und
am 24.11.2020 geräumt werden. Außerdem wurde am 03.12.2020 ein weiterer Ausbruch bei Mastputen im                 Europas wird hoch eingestuft. Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände
Osten des Landes gemeldet.                                                                                        in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch
Nach der Bestätigung eines Ausbruchs von HPAIV H5N8 bei Geflügel am 21.11.2020 in Kroatien mussten dort           eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen,
70.000 Puten getötet werden.“                                                                                     einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.“
Die Situation wird vom FLI wie zusammenfassend demnach folgt eingeschätzt:

                                                      3
                                                                                                                                                                                                                                     Nr. 1 // 2021

                                                                                                                                                                         4
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
Am 30.12.2020 erging ein Erlass vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen            Zu 7.
Zusammenhalt an die LÜVÄs zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von          Die Punkte 1. – 5. der Verfügung liegen nach § 80 (2) Nr. 4 VwGO im überwiegenden öffentlichen Interesse an
Geflügel erlassen (Az: 24-5133/62/9-2020/54660). Als Kriterien der Risikobewertung wurde auf § 13 (2) der        einer wirksamen Seuchenprävention und dem Schutz der Gesundheit von Tieren und, aufgrund des
GeflPestSchV verwiesen sowie auf die Ergebnisse der Wasservogelzählungen der Jahre 2010 bis 2016 und die         Zoonosecharakters des Erregers HPAI, auch des Menschen. Die Maßnahmen sind folglich nicht mit
jeweiligen regionalen Gewässerstrukturen.                                                                        aufschiebender Wirkung anfechtbar. Einzelinteressen an der freien Gestaltung der Tierhaltung müssen
                                                                                                                                                                                                                                 Nr. 1 // 2021

                                                                                                                 demgegenüber zurücktreten. Es handelt sich zudem um eilbedürftige Maßnahmen, von deren unverzüglicher
II.                                                                                                              Einhaltung eine wirksame Seuchenprophylaxe abhängt. Ein Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit der
Das LÜVA Landkreis Leipzig ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser amtlichen Anordnung zuständig          Entscheidung ist in Anbetracht auch der gesamtstaatlichen Maßnahmen bereits im Verdachtsfall einer HPAI-
(§ 24 (1) und (3) TierGesG i. V. m. § 1 (1), (2) und (6) SächsAGTierGesG bzw. § 3 (1) VwVfG i. V. m. § 1         Infektion nicht akzeptabel.
SächsVwVfZG).
                                                                                                                 Zu 8.
Zu 1. bis 3.                                                                                                     Gemäß § 41 VwVfG (4) kann in einer Allgemeinverfügung frühestens der auf die Bekanntmachung folgende
Nach § 13 (1) GeflPestSchV ordnet die zuständige Behörde – hier: das LÜVA – eine Aufstallung für Geflügel im     Tag als das Bekanntgabedatum bestimmt werden.
Sinne von § 1 (2) Nr. 2 GeflPestSchV – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse – in geschlossene Ställe oder unter wildvogeldichte Schutzvorrichtungen (aus           Aufgrund der allgemeinen Risikobewertung des FLIs und der spezifischen Risikobewertung für Sachsen und
einer überstehenden, nach oben gegen Einträge, wie Kot, gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen        den Landkreis Leipzig ist die amtliche Anordnung in Form der Allgemeinverfügung für Risikogebiete
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung           erforderlich. Sie ist zudem geeignet, um das Risiko eines Eintrags von HPAI in die Hausgeflügelpopulation mit
nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt) an, soweit         dramatischen wirtschaftlichen Folgen zu senken. Die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel, um dem Risiko
dies auf Grund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung durch Wildvögel erforderlich ist. In       angemessen zu begegnen, wurde berücksichtigt, indem nur Geflügel mit Ausnahme der Laufvögel in definierten
der Risikobewertung sind dabei insbesondere die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe eines            Risikogebieten und nicht kreisweit reglementiert wird.
Bestandes zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, einem See, einem
Fluss, an dem sich Rast- und/oder Brutplätze befinden sowie das sonstige Vorkommen oder Verhalten von            Der Erlass von Einzelverfügungen ist infolge des großen Adressatenkreises nicht verhältnismäßig. Eine
Wildvögeln zu berücksichtigen.                                                                                   Anhörung der Beteiligten unterbleibt gemäß § 28 (2) Nr. 4 VwVfG.
Mit dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom
30.12.2020 (Az: 24-5133/62/9-2020/54660) zum Vollzug der GeflPestSchV wird ausdrücklich auf folgende             Zu 9.
Kriterien hingewiesen:                                                                                           Die Nichterhebung von Kosten beruht auf § 11 SächsVwKG. Diese Amtshandlung wird im öffentlichen Interesse
                                                                                                                 von Amts wegen vorgenommen.
      Die Geflügeldichte von >500 Stück/km²
      Positive HPAI-Befunde bei Wildvögeln der letzten Jahre                                                                                             Rechtsbehelfsbelehrung
      Bekannte Gebiete mit hoher Wildvogeldichte/Widlvogelrast-, Wildvogelschlaf- und
         Wildvogelsammelplätze auf Basis der Ergebnisse der Wasservogelzählungen der Jahre 2010 bis 2016         Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
      Die Gewässerstrukturen                                                                                    Widerspruch ist beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt,
Erhebungen der Sächsischen Vogelschutzwarte Neschwitz der letzten Jahre belegen, dass Wat- und                   Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
Wasservögel, wie auch Reiherenten, Möwen, Großer Brachvögel, regelmäßig an die                                   Der Widerspruch kann auch elektronisch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer
Wildvogelbeobachtungsgebiete auch im Landkreis Leipzig kommen. Diese Beobachtungsgebiete decken einen            Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Teil der über die Größe definierten Risikogebiete so ab, dass Rückschlüsse möglich sind und ein erhöhtes         Die De-Mail-Adresse lautet: lebensmittelueberwachungs-und-veterinaeramt@lk-l.de-mail.de
Risiko für die genannten Gebiete abgeleitet werden muss.
Die o. g. Risikogebiete erfüllen entweder alle oder einzelne der genannten Voraussetzungen und sind daher        Hinweis:
entsprechend zu bewerten.                                                                                        Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Punkte 1 bis 5 entfällt jedoch gemäß § 80 (2) Nr. 4
In dem Erlass zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Geflügel             VwGO.
werden Laufvögel jedoch, im Gegensatz zu § 13 (1) GeflPestSchV explizit ausgenommen.
                                                                                                                                                                                                                                 FROHBURGER NACHRICHTEN

                                                                                                                 Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung als
Zu 4.                                                                                                            Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € (dreißigtausend Euro) geahndet werden
Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern,                   können.
Wachteln oder Laufvögel ist vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Halternamens, seiner Anschrift und der
Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes,       Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
bezogen auf die jeweilige Tierart der zuständigen Behörde – dem LÜVA – anzuzeigen. Dies beinhaltet zudem
Änderungen, wie Tierzahlerhöhungen, -abnahmen oder auch die Aufgabe der Tierhaltung (§ 26 ViehVerkV).            Mit freundlichen Grüßen
Die Meldepflicht greift somit weiter als die Aufstallungspflicht, da Tauben und Laufvögel ebenfalls zu melden,
aber nicht aufzustallen sind.
                                                                                                                 Dr. Möller
Zu 5.                                                                                                            Amtsleiterin
§ 13 (1) i. V. m. § 13 (2) GeflPestSchV verpflichtet die Behörde – hier: das LÜVA – zu einer steten
Aktualisierung der Risikobewertung. Sofern die epidemiologische Lage neu bewertet werden kann, sind die
angeordneten Maßnahmen wieder zurückzunehmen.                                                                    Rechtsquellenverzeichnis
                                                                                                                     Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22.05.2013,
Zu 6.                                                                                                                Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) vom 09.07.2014,
Gemäß § 13 (3) GeflPestSchV sind Ausnahmen durch das LÜVA in begründeten Einzelfällen                                Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) vom 15.10.2018,
genehmigungsfähig.                                                                                                   Erlass vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur
                                                                                                                       Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Geflügel (Az: 24-
                                                                                                                       5133/62/9-2020/54660) vom 30.12.2020
                                                                                                                         Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.07.2012
                                                                                                                         Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003,
                                                                                                                         Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat
                                                                                                                          Sachsen (SächsVwVfZG) vom 11.05.2010,
                                                                                                                      Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)6     vom 05.04.2019
                                                      5
                                                                                                                                                                                                                                 9

                                                                                                                 jeweils in der derzeit geltenden Fassung
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
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MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS
Maßnahmen im Gemeindezentrum und Kindertagesstätte Greifenhain weitgehend abgeschlossen
Wahrscheinlich außerhalb von Greifenhain kaum beachtet, wurde           neuer Ausstattung bis Ende Mai dieses Jahres dann insgesamt ca.
2020 die Sanierung der Mehrzweckhalle, des Veranstaltungsraumes         335.000 € gekostet haben. Davon sind nur ca. 186.000 € Einnahmen
und der Küche im Gemeindezentrum sowie die Heizungsmodernisie-          aus Zuschüssen über Fördermittel und ca. 8.300 € Spenden. Der Rest
rung für den gesamten Gebäudekomplex einschließlich Kindertages-        wird aus Eigenmitteln der Stadt finanziert.
stätte Greifenhain weitgehend abgeschlossen. Bis auf wenige Rest-       Mit diesen Maßnahmen wurde eine gute Grundlage für die Erhal-
leistungen im Außenbereich, die witterungsabhängig spätestens im        tung und Weiternutzung der betreffenden Einrichtungen und Ge-
Mai abgeschlossen werden, sind alle Maßnahmen planmäßig fertig-         bäude gelegt. Gleichzeitig sollte ein Zeichen für das bevorstehende
gestellt worden.                                                        Ortsjubiläum im Jahr 2022 gesetzt werden. Es besteht derzeit noch
Ursprünglich war nur die Modernisierung und Zentralisierung der         die Hoffnung auf die Möglichkeit, dieses auch würdig feiern zu kön-
Wärmeerzeugungsanlage für den gesamten Gebäudekomplex in                nen. Vielleicht kann der ein oder andere Grundstückseigentümer in
Verbindung mit einer neuen Deckenstrahlheizung in der Mehrzweck-        Greifenhain auch dazu beitragen, dass sich das Ortsbild bis dahin
halle sowie begleitenden Arbeiten für die Wiedernutzung der von         noch verbessert. Der geplante Wegebau und die Freiflächen­ges­tal­
der Modernisierung betroffenen Bereiche geplant. Hierfür wurden         tung um Kirche und Friedhof in kommunaler Verantwortung soll 2021
Fördermittel aus dem LEADER-Programm im „Land des Roten Por-            auch dazu beitragen. Vielleicht tut sich bis 2022 ebenfalls an der
phyr“ beantragt und später bewilligt. Da im Außenspielbereich der       alten Schule schon etwas. Der Stadtrat hat im Übrigen das Bauamt
Kindertagesstätte die Verlegung von Heizleitungen zur Verbindung        beauftragt, für die Umgestaltung des ehemaligen Sportplatzes als
der Gebäude notwendig war, musste die separat geplante kleine           Mehrzweckplatz einschließlich einer ordentlichen Zufahrt rechtzeitig
Ballspielfläche für die Kita 2019 weiter verschoben werden. Dafür       eine Baugenehmigung vorzulegen, um damit fristgerecht einen För-
hatte die Kita-Leitung bereits über 8.300 € Spenden gesammelt.          derantrag noch im I. Halbjahr 2021 stellen zu können. Damit soll die
Nach Bewilligung der Fördermittel für die „Erneuerung der Wärme-        Hoffnung verbunden werden, dass Fördermittel im Jahr 2021 bewil-
versorgungsanlage Kita und Gemeindezentrum Greifenhain einschl.         ligt werden, um die Umgestaltung möglichst bis zum Ortsjubiläum
Deckenstrahlheizung und Beleuchtung Mehrzweckhalle“, wurde              2022 abschließen zu können und den ehemaligen Sportplatz mit als
mit den Arbeiten im II. Quartal 2020 begonnen. Insgesamt werden         Festplatz nutzen zu können.
alle Maßnahmen einschließlich der Restleistungen und teilweise
                                                                        Wolfgang Hiensch, Bürgermeister

Neue kommunale Investitionen 2021 in Frohburg
Auch wenn dies meinem Wunsch zur Zuversicht für das neue Jahr           Neue Vorhaben können nur begonnen werden, wenn dafür Förder-
an anderer Stelle widerspricht, so kann derzeit kaum eine Aussage       mittel bereits bewilligt wurden. Derzeit gilt dies, trotz auch mancher
getroffen werden, ob im Jahr 2021 neue Investitionen oder größere       Hürde, die noch zu überwinden ist, nur für folgende Vorhaben:
investive Maßnahmen in Frohburg realisiert oder begonnen werden         · Wegebau und Freiflächengestaltung „Kirchring“ OT Greifenhain
können. Dabei spielt eine große Rolle, dass derartige Maßnahmen         · Um- und Neugestaltung Teilabschnitt Schulstraße mit Schulbus-
wohl nur in Angriff genommen werden können, wenn die dafür er-              wendestelle, Bushaltestelle, Straßenbeleuchtung und Außenan-
forderlichen Fördermittel bewilligt und die Kommunen in Sachsen             lagen an der Grundschule Kohren-Sahlis
auf Grund der Corona bedingten erheblichen Einnahmeausfälle mit         · Sanierung Gemeindezentrum Tautenhain 1. Bauabschnitt/Außen-
den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Beides         sanierung + Heizung
ist wesentlich vom Landeshaushalt Sachsen für 2021/2022 abhängig.       · Ausbau Wirtschaftsweg Terpitz/Syhra (Abschnitt Frohburg)
Dieser soll aber erst im Mai vom Landtag verabschiedet werden. Bis-     · Ausbau Wirtschaftsweg Terpitz/Niederpickenhain (Abschnitt
her werden die Kommunen damit vertröstet, dass Entscheidungen               Frohburg)
zu bereits gestellten Förderanträgen oder auch zur Einreichung neuer
                                                                        Für die mit Abstand größte 2021 notwendige Investition „Sanierung
Förderanträge (z. B. LEADER-Programm) erst infolge eines Beschlus-
ses zum Landeshaushalt Sachsen getroffen werden können.                 der Kindertagestätte `Turmspatzen‘ Kohren-Sahlis“ sowie die Weiter-
Die Stadtverwaltung hat für neue Investitionen 2021 verschiedenste      führung von Sanierungsarbeiten in der Grundschule Kohren-Sahlis
Förderanträge gestellt. Es bleibt für diese aber derzeit nur abzuwar-   gelten alle diese Einschränkungen allerdings nicht. Gemäß dem
ten, ob die beantragten Fördermittel bewilligt werden. Obwohl der       abgestimmten Ablaufplan, Kostenrahmen und auch Fördermitteln
Stadtrat durch Beschlüsse für verschiedenste Vorhaben der nächsten      müssen alle dafür notwendigen Schritte ab sofort angegangen wer-
Jahre bereits grundsätzliche Vorgaben gemacht hat, muss kritisch        den, um alle erforderlichen Maßnahmen auch 2021 abschließen zu
auch eingestanden werden, dass bei manchem Vorhaben Vorberei-           können.
tungs- und Planungsstände bei Weitem noch nicht ausreichend sind,       Ob es im den Jahren 2021/2022 in Frohburg Straßenbaumaßnahmen
um Investitions-entscheidungen treffen und weitere Fördermittelan-      geben kann, ist derzeit aber vollkommen offen. Neben Fertigstel-
träge stellen zu können. Es wird im großen Maße aber auch vom           lung bereits begonnener kommunaler Straßenbaumaßnahmen in
kommunalen Haushaltplan 2021/2022 für Frohburg abhängen, was            Prießnitz und Flößberg gibt es derzeit wenig Hoffnungen auf För-
2021 und in den Folgejahren möglich sein wird. Wenngleich es noch       dermittel für weitere kommunale Straßenbaumaßnahmen. Auch von
                                   keinen Grund zur Panikmache          zuständigen Baulastträgern von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
                                   gibt, liegt aber für die Haushalt-   gibt es bisher keine Signale, ob seit Jahren geplante Straßenbau-
                                   und Finanzplanung 2021 - 2025        maßnahmen 2021 (z. B. in Elbisbach, Hopfgarten, Kohren-Sahlis/Rü-
                                   bisher noch gar kein Haushaltpla-    digsdorf) nun endlich einmal realisiert werden.
                                   nentwurf vor.
                                   Deshalb kann zum jetzigen Zeit-      Bleiben wir aber optimistisch, dass sich im Jahr 2021 bezüglich kom-
                                   punkt nur darauf verwiesen wer-      munaler und anderer Investitionen in Frohburg Manches noch zum
                                   den, dass zuerst einmal alle be-     Guten wendet und vor allem auch für kommunale Vorhaben die be-
    Foto: ©Pixabay/nattanan23
                                   reits 2020 begonnenen investiven     antragten Fördermittel bewilligt werden.
Maßnahmen möglichst erfolgreich im Jahr 2021 zu Ende geführt wer-
den sollten.                                                            Wolfgang Hiensch
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