Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut ...
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PA sämtl. HH Freitag, 29. Januar 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 1 FROHBURGER NACHRICHTEN Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll. Georg Christoph Lichtenberg Liebe Frohburger Bürgerinnen und Bürger, mit diesem Zitat hoffe ich auf ein deutlich besseres und erfolgreiche- res Jahr 2021 für die Stadt Frohburg als das vergangene. Ich werde das mir Mögliche tun, um dabei mitzuwirken und hoffe auf vielfältige Unterstützung zum Wohle unserer Stadt. Allen Frohburger Einwohnern, Bürgern, Gewerbetreibenden, Unter- stützern und Förderern unserer Stadt wünsche ich im neuen Jahr trotz derzeit noch vieler Unwägbarkeiten und Probleme an dieser Stelle persönlich, neben Gesundheit und Wohlergehen, vor allem Zuversicht für ein erfolgreiches Jahr 2021 und die Zukunft unserer Stadt. In eigener Sache Nach reiflicher Überlegung in den letzten Wochen habe ich mich entschieden, von meinem gesetzlichen Recht Gebrauch zu machen, nach Erreichen des 65. Lebensjahres im Jahr 2021 und den über 31 Dienstjahren als Bürgermeister von Frohburg, im Dezember 2021 mein Amt aufzugeben und spätestens am 01.01.2022 in den vorzeiti- gen Ruhestand zu treten. Damit endet meine letzte Amtszeit als Bür- germeister der Stadt Frohburg bereits sieben Monate vor Ende der Legislaturperiode. Eine Wiederkandidatur oder -wahl als Bürgermeis- ter im Jahr 2022 wäre auf der Grundlage der Sächsischen Gemeinde- ordnung altersbedingt sowieso nicht mehr möglich und wird von mir auch nicht angestrebt. Ich hoffe auf Verständnis und werde mich in den verbleibenden Mo- naten des Jahres 2021 weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl der Stadt Frohburg engagieren, um mein Amt möglichst in gute Hände zu geben. Es obliegt nun dem Stadtrat auf der Grundla- ge der Sächsischen Gemeindeordnung zu prüfen und zu entscheiden, wann ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin für die Stadt Frohburg gewählt werden kann. Dies verbinde ich natürlich mit der Hoffnung, dass es ausreichend Kandidaten oder Kandidatinnen für eine Wahl geben wird, der/die Begonnenes fortsetzt oder auch Neues Foto: SV zum Wohle unserer Stadt, ihrer Bürger und Bürgerinnen im Sinn einer erfolgreichen Stadt- und Ortsteilentwicklung in Frohburg als Ziel ha- ben wird. Ihr Bürgermeister Wolfgang Hiensch
2 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 1 // 2021 TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG Kontaktübersicht und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Markt 13 - 15 04654 Frohburg E-Mail: stadt@frohburg.de Tel. 034348 805-0, Fax. 034348 805-39 Internet: www.frohburg.de Bürgermeister Herr Hiensch 805-13 Einrichtungen der Stadtverwaltung Sekretariat Frau Kaczmarzyk 805-13 * Museum „Schloss Frohburg“ 51563 Amtsleitung Zentralamt Frau Schubinski 805-23 E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com Kindertagesstätten/Schulen Frau Taubert 805-34 Internet: www.schloss-frohburg.de Kindertagesstätten/Schulen Frau Lepke 805-70 * Museum Kohren-Sahlis 034344 61547 E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de Sachgebietsleitung Allg. Verwaltung Frau Gesell 805-55 Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze 805-11 * Stadtbibliothek Frohburg 51037 IT-Verantwortlicher Herr Morgner 805-60 E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf 805-15 Internet: www.frohburg.de Personalamt Frau Schiebel 805-17 * Kommunalarchiv Frohburg 60762 Personalamt Frau Wießner-Rühl 805-54 E-Mail: archiv@frohburg.de Organisationsangelegenheiten Frau Günther 805-37 * Naturfreibad Frohburg 51674 Sachgebietsleitung Standes-/Meldeamt Frau Schuster 805-19 E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann 805-69 * Kindertagesstätte Frohburg 51438 Pass- und Meldeamt Frau Winkler 805-27 E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de Pass- und Meldeamt Frau Zschalich 805-28 * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg 60982 Amtsleitung Finanzverwaltung Frau Schulz 805-12 E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de Controlling Frau Dietze 805-38 * Kindertagesstätte Greifenhain 51857 Kassenverwaltung Frau Ledig 805-21 E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de 60518 Mahnung/Vollstreckung, Steuern Frau Schilaske 805-59 Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker 805-26 * Kindertagesstätte Eschefeld 609099 Geschäftsbuchhaltung Frau Müller 805-56 E-Mail: kita-eschefeld@web.de Jahresabschlüsse Frau Kertscher 805-40 * Kindertagesstätte Flößberg 034345 599036 Steuern/Abgaben Frau Kubik 805-53 kita-floessberg@gmx.de Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach 805-72 Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk 805-62 * Kindertagesstätte Prießnitz 0176 14654007 Kinderkrippe Prießnitz 0176 14654021 Sachgebietsleitung Liegenschaften Frau Gallien 805-41 E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de Mieten/Pachten Frau Enghardt 805-43 Internet: www.kinderland-priessnitz.de Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch 805-73 * Kindertagesstätte Tautenhain 034341 42295 Liegenschaften Frau Heimann 805-24 E-Mail: kitatautenhain@gmx.de Liegenschaften Frau Heilmann 805-49 Sportstätten/Versicherungen Herr Spranger 805-45 * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis 034344-61228 E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel 805-32 Sachgebietsleitung Bau- und Planungsamt Herr Neul 805-30 * Grundschule Frankenhain 034341 43035 Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder 805-71 E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de Hochbau/Bauverwaltung Herr Baer 805-58 Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski 805-29 * Grundschule Frohburg 51333 Fördermittel Frau Nonn 805-16 E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de Tiefbau Herr Häring 805-31 Tiefbau Frau Naumann 805-61 * Grundschule Kohren-Sahlis 034344 61211 Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz 805-35 / E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de Herr Jungnitz 0176 14654011 * Oberschule Frohburg 51334 Bauhofkoordination Frau Taubert 805-33 E-Mail : ms-frohburg@web.de Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/ Sachgebietsleitung Ordnungsamt Frau Schwurack 805-48 Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin 805-18 * Hort „Die Einsteins“ 51933 Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher 805-20 E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter 805-22 * Hort „SchlauFüchse“ 568565 Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Schwurack 805-57 E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne 805-25 * Hort Frankenhain 034341 40748 Naturfreibad 51674 E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis 034344-61021 Sporthalle 0176 14654004 E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de Polizeipräsenzposten 805-74 Schiedsstelle 805-47 Bereitschaftstelefon „AZV Espenhain“ 0172 2789490 Bereitschaftstelefon „MITNETZ STROM“ 0800 2305070 Bereitschaftstelefon „AZV Wyhratal“ 0172 8841022 Bereitschaftstelefon „MITNETZ GAS“ 0800 2200922 Bereitschaftstelefon OEWA Trinkwasserversorgung 0163 7528570 Sprechzeiten der Stadtverwaltung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens Mo geschlossen Mo 08:00 - 12:00 Uhr Mo 15:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr für Standesamt, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 – 11:00 Uhr
Nr. 1 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (( Beschlüsse Technischer Ausschuss Zur Finanzierung (oder Deckung der Eigenmittel) werden von der Stadt Frohburg insgesamt 20.000 € im HHP 2021/2022 eingestellt. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 210/2020 Die Sitzung des Technischen Ausschusses am 18.01.2021 ist aufgrund der erneuten coronabedingten Einschränkungen ausgefallen. Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Wohnungsverwaltung für die kommunalen Mietobjekte der Stadt Frohburg einschließlich ih- (( Beschlüsse Verwaltungsausschuss rer Ortsteile an die Hausverwaltung Gabriele Gerhardt GmbH & Co. KG, Brühl 10, 04552 Borna, zu einer monatlichen Vergütung von 15,50 € pro Monat und Wohnung zzgl. der geltenden gesetzlichen Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 21.01.2021 ist auf- Mehrwertsteuer. grund der erneuten coronabedingten Einschränkungen ausgefallen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2021 und wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (( Beschlüsse Stadtrat Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Beauftragte erklärt, dass der Vertrag über den festgesetzten Endzeitpunkt nicht fortgesetzt Der Stadtrat der Stadt Frohburg vom 17.12.2020 fand wegen der werden soll. Die Vergütung für kommunale Mischobjekte in Höhe erneuten coronabedingten Einschränkungen im Umlaufverfahren von 18 € pro Objekt und Monat zzgl. MwSt verändert sich zum be- statt. Dabei wurden einstimmig bzw. mehrheitlich folgende Be- stehenden Verwaltervertrag nicht. Der Bürgermeister wird damit schlüsse gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden. beauftragt, einen entsprechenden Verwaltervertrag mit der Haus- verwaltung Gabriele Gerhardt GmbH & Co. KG abzuschließen. Der Stadtrat setzt die Schlusskosten für den 1. Bauabschnitt der Sanie- Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 211/2020 rung im Gebäude Grundschule/Hort Kohren-Sahlis auf 189.771,04 €, die Einnahmen auf 127.242,44 € fest. Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Gebäudeplanung der Leistungs- Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 205/2020 phasen 1 bis 3 (Entwurfsplanung) für den Bahnhof Frohburg ein- schließlich Tragwerksplanung an das Planungsbüro Rüffert & Krauße Der Stadtrat setzt die Schlusskosten für die Sanierung der Trauer- Planungs-GmbH Frohburg, Bahnhofstraße 42, 04654 Frohburg für halle Kohren-Sahlis einschließlich der Herstellung einer Rampe auf einen Gesamtpreis in Höhe von 59.500 € (brutto). 201.854,93 €, die Einnahmen auf 167.349,44 € fest. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 212/2020 Beschuss-Nr. STR 15/Umlauf 206/2020 Der Stadtrat stimmt der Mittelfreigabe zur Sicherstellung der not- Der Stadtrat beschließt die Ermäßigung für Quarantänen, welche auf- wendigen Baumpflege und Verkehrssicherungsarbeiten bis zur Be- grund einer Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig für kommu- stätigung der Haushaltsplanung 2021/2022 in Höhe von 46.000 € nale Kindertagesstätten verhängt werden, rückwirkend vom 01.12.2020 aus dem Budget 30200, Produkt 54100.002, Sachkonto 424175 und bis zum 31.03.2021 die Elternbeiträge nach folgender Formel: der Mittelfreigabe zur Sicherstellung der Gewässerunterhaltung für Geltender Elternbeitrag Fließgewässer II. Ordnung bis zur Bestätigung der Haushaltsplanung tatsächliche Öffnungstage x Anzahl der durch Quarantäne ungenutz- in Höhe von 25.000 € aus dem Budget 30200, Produkt 55200.001, ten tatsächlichen Öffnungstage Sachkonto 422100 zu. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 207/2020 Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 213/2020 Der Stadtrat stimmt der Änderung der ordentlichen Mitgliedschaft Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 2, Teil- der Stadt Frohburg im Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V. fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca. in eine Mitgliedschaft im Tourismusverband Sächsisches Burgen- 850 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten- und Heideland (künftig Tourismusverband LEIPZIG REGION e. V.) mit sparte Waldfrieden“ Frohburg. einem Jahresbeitrag von 1 €/Einwohner zum 01.01.2021 zu. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 214/2020 Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 208/2020 Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 3, Teil- Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Stadt Frohburg an der Umset- fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca. zung der LEADER-Entwicklungsstrategie für die Region „Land des Roten 900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten- Porphyr“ im Zeitraum 2021 - 2027 (+ einer eventuellen Nachlaufzeit). sparte Waldfrieden“ Frohburg. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 209/2020 Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 215/2020 Der Stadtrat stimmt dem Antrag des „Freundeskreis Schloss Froh- Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 4, Teil- burg“ e. V. vom 06.10.2020 auf Zuschuss von insgesamt 20.000 € fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca. für die Sanierung des Gartenhauses im Schlosspark Frohburg unter 900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten- folgenden Voraussetzungen zu: sparte Waldfrieden“ Frohburg. Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 216/2020 1. es ist ein Nutzungskonzept zur künftigen Nutzung des Garten- hauses vorzulegen Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstücks Nr. 5, Teil- 2. zum Leistungsumfang der Sanierung gehört neben der denk- fläche des Flurstücks Nr. 588/58 der Gemarkung Frohburg mit ca. malgerechten Sanierung und Restaurierung auch die örtliche 900 m² durch die Stadt Frohburg im Baugebiet „Ehemalige Garten- Anpassung der Außenanlagen einschließlich eines barriere- sparte Waldfrieden“ Frohburg. freien Zugangs Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 217/2020 3. der Zuschuss der Stadt Frohburg wird auf maximal 20.000 € für den unter Punkt 2. dargestellten Leistungsumfang festgelegt Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Flurstücks Nr. 793/2 4. soweit Mehrkosten entstehen, müssen diese durch zusätzliche der Gemarkung Frohburg mit 770 m² zum Kaufpreis in Höhe von Spenden und Zuschüsse gedeckt werden 3.850,00 € (5,00 €/m²) durch die Stadt Frohburg. Des Weiteren verpflichtet sich die Stadt Frohburg gegenüber dem Verkäufer zur
4 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 1 // 2021 Nachzahlung in Höhe von 10 €/m² für die Dauer von 20 Jahren ab (( Bekanntmachungen anderer Institutionen Vertragsbeurkundung für die Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen, Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Be- kanntgabe/Rechtskraft der Satzung zum Bebauungsplan. Neue Friedhofsgebührenordnung Die Stadt Frohburg trägt alle Kosten der Errichtung, der Genehmi- für die Friedhöfe der Kirchgemeinde Wyhratal gung, des Vollzuges des notariellen Grundstückskaufvertrages so- wie die Grunderwerbsteuer. Aufgrund von § 11/12 Absatz 2 a) i. V. m. Absatz 4 Kirchliche Friedhofs- Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 218/2020 verordnung vom 09.05.1995 der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, hat der Kirchenvorstand für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Der Stadtrat beschließt die Finanzierung der überplanmäßigen Aus- Wyhratal (Bubendorf, Neukirchen, Wyhra und Zedtlitz) am 30.11.2020 gabe in Höhe von etwa 44.000 € für die einmalig an die Beschäftig- die neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen. ten der Stadt Frohburg zu zahlende Corona-Sonderzahlung (Budget Diese wurde durch das Regionalkirchenamt bestätigt. Entsprechend Personalamt) aus liquiden Mitteln. § 10 Absatz 2 dieser Ordnung in Verbindung mit den geltenden Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 219/2020 kommunalen Bekanntmachungssatzungen tritt diese Friedhofsge- bührenordnung nach vierzehntägiger Auslage im Ev.-Luth. Pfarramt Der Stadtrat beschließt den Kauf eines neuen Gebrauchtwagens zu Neukirchen, An der Schanze 3, im Anschluss an diesen Hinweis in max. 16.000 € brutto für die neu geschaffene Hausmeisterstelle mit den Amtsblättern der Kommunen Borna und Frohburg in Kraft. Zahlungsziel im Haushaltsjahr 2021. Der Bürgermeister wird legiti- Außerdem kann jederzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten Einsicht miert, im Rahmen der haushaltslosen Zeit die Vergabe aus Dringlich- genommen werden. keitsgründen vorzunehmen. Mit In-Kraft-Treten der neuen Friedhofsgebührenordnung tritt die Beschluss-Nr. STR 15/Umlauf 220/2020 Friedhofsgebührenordnung vom 02.03.2017 außer Kraft. (( Sitzungstermine Beate Schelmat-von Kirchbach Vors. des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Wyhratal Im Monat Februar 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen der städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum jeweils Finale Hürde genommen öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden Tagesord- nungspunkte finden Sie an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln Kurz vor Weihnachten wurde in der Tautenhainer (Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und OT Kohren-Sahlis; Bahnhofstraße das letzte Teilstück der neuen Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Homepage der Stadt Frohburg Trinkwasserleitung verlegt - unter den Bahngleisen stadt@frohburg.de –> Bürgerinformation –> Sitzungskalender. Mit der Bahnquerung in der Tautenhainer Bahnhofsstraße ist kurz vor Weihnachten der letzte Bauabschnitt eines Gemeinschaftspro- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit jektes vollendet worden. Nun ist die komplette Trinkwasserleitung aufgrund der aktuellen Situation und des Gesundheitsschutzes in der Straße auf rund 800 Meter erneuert. Damit ist zugleich die nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Versorgungssicherheit für die Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain spürbar verbessert worden. Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutzverordnung Bei der Bahnhofstraße handelt es sich um eine Kreisstraße. Der vom 01.12.2020 gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 generell die Pflicht Landkreis hatte vor, die Straße zu sanieren. Dem schloss sich die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesam- Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH (KWW) an und ten kommunalen Gremiensitzungen. investierte ebenfalls in ihr Versorgungsnetz. Es ging Stück für Stück Stadtrat voran. Im Bereich der Bahnquerung ist jetzt das letzte Teilstück der Donnerstag, den 04.02.2021, 19:00 Uhr Trinkwasserleitung ersetzt worden. “Die Leitung”, erläutert Jörg Leu- Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal pold, Projektleiter bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH in Grim- ma, “verläuft circa drei Meter unter den Gleisen.” Und sie wurde im Technischer Ausschuss Bohrpressverfahren verlegt - exakt so, wie von der Deutschen Bahn Montag, den 22.02.2021, 19:00 Uhr vorgeschrieben. Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal In circa fünf Metern Entfernung vom Gleisbett wurden eine Startgru- be und Zielgrube errichtet. Anschließend konnte das neue Kunst- Ortschaftsrat Kohren-Sahlis stoffrohr mit einem Durchmesser von 100 Millimetern im Bohrpress- Dienstag, den 23.02.2021, 19:00 Uhr verfahren Zentimeter für Zentimeter vorsichtig durch das Erdreich Haus der Begegnung Kohren-Sahlis gepresst werden. “Hierfür gibt es Spezialfirmen”, weiß Jörg Leupold, der die Maßnahme für die KWW begleitet hatte. Ortschaftsrat Roda Das gesamte Prozedere wurde aufmerksam von Bauüberwachern Dienstag, den 23.02.2021, 19:30 Uhr der Deutschen Bahn begleitet. Das sei nicht neu, sagt Jörg Leupold. Dorfgemeinschaftshaus Roda Es gehe hier schließlich auch um die Sicherheit des Bahnverkehrs. Ortschaftsrat Eulatal Insgesamt investierte die KWW rund 200.000 Euro in das neue Ver- Mittwoch, den 24.02.2021, 19:00 Uhr sorgungsnetz in der Tautenhainer Bahnhofstraße. Für die Ortslage der Stadt Frohburg sei die Einspeisung immens wichtig, zumal hier Ortschaftsrat Nenkersdorf in der Vergangenheit einige Rohrbrüche aufgetreten waren, die Mittwoch, den 24.02.2021, 19:30 Uhr nicht zuletzt auf das Alter der Leitung zurückzuführen gewesen sei- Gemeindehaus Nenkersdorf en, wie Jörg Leupold aus der Investitonsabteilung in der Veolia-Nie- derlassung Grimma vermutet. Dieses Problem gibt es nun in dem Verwaltungsausschuss Bereich nicht mehr. (PM) Donnerstag, den 25.02.2021, 19:00 Uhr Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
Nr. 1 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 5 Corona-Pandemie: Freiwillige Helfer gesucht! Registrierung im Kreissozialamt Freiwillige Helfer gesucht! Die Corona-Pandemie führt zu einem erhöhten Infektionsgeschehen und somit zu Mitarbeiterausfällen u. a. in den Pflegeheimen, Pflegediensten, Krankenhäusern und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung. Das Sozialamt des Landkreises Leipzig sucht daher engagierte Personen, die sich bereit erklären, die Mitarbeiter in den oben genannten Einrichtungen zu unterstützen. Was sind die Aufgaben? Freiwillige Helfer übernehmen Ihren Qualifikationen entsprechende Aufgaben und helfen damit aktiv, dass die Pflegebedürftigen und Patienten der oben genannten Einrichtungen die Corona-Zeit gut durchstehen. Die Einsatzmöglichkeiten werden individuell mit den Einrichtungen abgestimmt (Inhalt und Umfang der Aufgaben) Was wird freiwilligen Helfern geboten? Freiwillige Helfer erhalten u. a.: Eine den vorliegenden Qualifikationen entsprechende Vergütung durch die Einrichtungen Einblicke in die Arbeit einer pflegerischen Einrichtung Arbeit im Team Wo können sich freiwillige Helfer melden? Freiwillige Helfer senden bitte das beiliegende Kontaktformular an karina.kessler@lk-l.de und nils.neu@lk-l.de. Mit dem Versand des Formulars wird das Einverständnis erklärt, dass die Daten im Kreissozialamt gespeichert und an eine der oben genannten Einrichtungen übermittelt werden können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Karina Keßler Nils Neu Senta Liebmann Kreissozialamtsleiterin Pflegekoordinator Pflegekoordinatorin Tel.: 03433 / 241 – 2100 Tel.: 03433 / 241 - 2137 Tel.: 03433 / 241 - 2157 karina.kessler@lk-l.de nils.neu@lk-l.de senta.liebmann@lk-l.de
6 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 1 // 2021 Karina Keßler Nils Neu Kreissozialamtsleiterin Pflegekoordinator Corona-Pandemie: Freiwillige Helfer gesucht! E-Mail: karina.kessler@lk-l.de E-Mail: nils.neu@lk-l.de Registrierung im Kreissozialamt LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG -Kontaktformular- Sozialamt Brauhausstraße 8 I 04552 Borna I Haus 10 I Zimmer 110 Telefon: +49 (0)3433 241-2137 Zur Registrierung als Freiwilliger Helfer im Landkreis Leipzig senden Sie bitte das ausgefüllte Kontaktformular an karina.kessler@lk-l.de und nils.neu@lk-l.de oder per Post an die oben stehende Adresse. Vorname Nachname Geburtsdatum Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse Beruf Einsatzradius (Umkreis in km vom Wohnort) Verfügbarkeit: Beginn (Datum) Verfügbarkeit: Ende (Datum) Welche pflegerische / medizinische Qualifikation liegt vor? (Bitte ankreuzen) Ich besitze eine pflegerische / medizinische Grundausbildung Ich besitze keine pflegerische / medizinische Grundausbildung; verfüge jedoch über Erfahrung in der häuslichen Pflege (z.B. Pflege eines Angehörigen) Ich besitze keine pflegerische / medizinische Erfahrung Für welche Tätigkeiten bieten Sie Ihre Unterstützung an? (Mehrfachnennung möglich) Pflege und Betreuung Hauswirtschaft Fahrdienst Sonstiges: ____________________________ Für welche Einrichtung bieten Sie Ihre Unterstützung an? (Mehrfachnennung möglich) Pflegeheim Pflegedienst Krankenhaus Wohnheim für Menschen mit Behinderung Wichtig! Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis, dass meine Daten im Kreissozialamt gespeichert und an eine Pflegeeinrichtung übermittelt werden können. Datum Unterschrift
i. Pfaffenteich, ii. Zetzschenteich, iii. Bienenteich, iv. Börstenteich, v. Holzteich, vi. Neuwiese, Nr. 1 // 2021 vii. Kleine Brandsee, Landratsamt Landkreis Leipzig | 04550 Borna Internet: www.landkreisleipzig.de viii. Große Brandsee, ix. Kirchteich, Amt: Lebensmittelüberwachungs- und An alle Halter von Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten Veterinäramt | SG 342 s. Bockwitzer See, im Landkreis Leipzig t. Harthsee, Bearbeiter: Dr. Norman Ständer u. Eschefelder Teichgruppe, Tel. +49 (3433) 241 2502 i. Großer Teich, Fax +49 (3433) 241 7103 E-Mail: lueva@lk-l.de ii. Streckteiche, iii. Vorwärmerteich, Dienstgebäude: 04552 Borna | Stauffenbergstraße 4 | Haus 5 iv. Kinderteich, v. Ziegelteich, Öffnungszeiten: Di 08:30 – 12:00 Uhr u. 13:30 – 18:00 Uhr vi. Neuer Teich, Do 08:30 – 12:00 Uhr u. 13:30 – 16:00 Uhr vii. Straßenteich, Ihr Zeichen Mein Zeichen Datum Fr 08:30 – 12:00 Uhr zusätzlich Mo u. Mi 08:30 – 12:00 Uhr viii. Oberhainteich, 342-508.62.3-9/stä 05.01.2021 Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Kasse, ix. Unterhainteich, Service KJC x. Mauerteich, Amtliche Tierseuchenbekämpfung: xi. Schlossteich, Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer v. Talsperre Schömbach, Laufvögeln) in Risikogebieten w. Ammelshainer See (Moritzsee), x. Naunhofer See (Grillensee), y. Wermsdorfer Teiche, Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter i. Oberer Göttwitzsee, von gehaltenen Vögeln in den genannten Risikogebieten folgende ii. Unterer Göttwitzsee, Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung iii. Vorsperre Döllnitzsee, iv. Jägerteich, 1. Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse v. Wiesenteich, entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den in Punkt 2 aufgeführten Risikogebieten vi. Langer Rodaer See, halten und/ oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet der in Punkt 3 genannten Ortslagen vii. Kleiner Rodaer See, befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung viii. Schösserteich (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, 3. Die folgenden Ortslagen gelten zum anderen als Risikogebiet: wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn (a) In der Gemeinde Pegau: Stadt Pegau und die dazu gehörige Gemarkung, ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen. (b) In der Gemeinde Borna: Stadt Borna und die dazu gehörige Gemarkung, (c) In der Gemeinde Borsdorf: Ortsteil Panitzsch und die dazugehörige Gemarkung FROHBURGER NACHRICHTEN 2. Die Risikogebiete umfassen zum einen: (d) In der Gemeinde Lossatal: Ortsteil Hohburg und die dazugehörige Gemarkung a. Den gesamten Verlauf der Mulde, einschließlich ihrer beiden Zuflüsse Zwickauer und (e) In der Gemeinde Grimma: Ortsteil Denkwitz und die dazugehörige Gemarkung Freiberger Mulde, (f) In der Gemeinde Bennewitz: Ortsteil Deuben und die dazugehörige Gemarkung b. Den gesamten Verlauf der Weißen Elster, (g) In der Gemeinde Colditz: Ortsteil Hohnbach und die dazugehörige Gemarkung c. Kulkwitzer See, (h) Ind er Gemeinde Geithain: Ortsteil Bruchheim und die dazugehörige Gemarkung d. Werbener See, e. Zwenkauer See, 4. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, f. Cospudener See, g. Markkleeberger See, Wachteln oder Laufvögel, die bisher noch nicht der Pflicht zur Anzeige und Registrierung ihrer h. Rückhaltebecken Stöhna, Vogelhaltung beim LÜVA nachgekommen sind, haben dies unverzüglich nachzuholen. i. Störmthaler See, j. Stausee Rötha, 5. Die angeordneten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf durch das LÜVA. k. Kahnsdorfer See, l. Hainer See, 6. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung durch das LÜVA zulässig. m. Haubitzer See, n. Speicherbecken Witznitz, 7. Für die Maßnahmen unter den Punkten 1 – 5 wird die sofortige Vollziehung angeordnet. o. Speicherbecken Borna, p. Groitzscher See, 8. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. q. Haselbacher See, r. Haselbacher/Regiser Teichgruppe, 9. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. Tel. : +49 (3433) 241-0 oder +49 (3437) 984-0 Steuernummer: 238/149/04849 Gläubiger-ID: DE77ZZZ00000068714 Fax : +49 (3433) 241-1111 Betriebs-Nr.: 05403393 E-Mail : info@lk-l.de Gemeindekennziffer: 14729000 Bankverbindung: Sparkasse Leipzig IBAN DE32 8605 5592 1010 0202 81 BIC WELADE8LXXX Sparkasse Muldental IBAN DE05 8605 0200 1010 0000 86 BIC SOLADES1GRM Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente sowie De-Mail unter demail.landkreisleipzig.de . 2 7
8 „Ein seit Sommer 2020 aktives HPAIV H5-Geschehen im südlichen Sibirien und dem angrenzenden Norden Gründe Kasachstan hatte bereits zu ersten Warnungen geführt, dass HPAI H5-Viren mit dem Herbstvogelzug nach I. Europa gelangen könnten. In der Vergangenheit fielen bereits einige solcher Ausbruchsgeschehen zeitlich und In Sachsen wurde am 19.11.2020 bei einem Wildvogel in Torgau das hochpathogene aviäre Influenzavirus räumlich mit dem Herbstzug von migrierenden Wasservögeln zusammen und führten zur Verbreitung der Viren (HPAIV) H5N8 festgestellt. nach Europa und Afrika. Im Landkreis Leipzig musste sowohl am 25.12.2020, als auch am 30.12.2020 der Ausbruch von Geflügelpest Diese Befürchtungen wurden nun durch zahlreiche, annähernd zeitgleiche Nachweise von HPAIV H5-positiven (Erreger auch hier in beiden Fällen HPAIV H5N8) in jeweils einem Geflügelbestand amtlich festgestellt werden. Wildvögeln zunächst in den Niederlanden und Deutschland und nun auch im Vereinigten Königreich, Irland, Als Eintragsquelle werden derzeit Einträge durch Wildvögel als am wahrscheinlichsten angesehen. Dänemark, Belgien, Schweden vorwiegend entlang der Meeresküsten bestätigt. Das Geschehen entwickelt sich Das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationales Referenzlabor für hochdynamisch, die Zahl HPAIV H5- positiv getesteter Vögel steigt täglich weiter an. […] Geflügelpest bewertet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland vom In Deutschland sind bisher 12 Geflügelhaltungen betroffen, darunter ein Putenbetrieb mit 16.000 Tieren, ein 04.12.2020 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Betrieb mit über 50.000 und einer mit 30.000 Legehennen. Die Eintragsquellen sind unbekannt, jedoch wird Vogelbestände zoologischer Einrichtungen als hoch. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten viruskontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) für die meisten unbedingt verhindert werden. Eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel Geflügelhaltungen als wahrscheinlichste Infektionsquelle angesehen. Das Risiko eines Eintrags über wird empfohlen. zugekauftes Geflügel, Futter und Tränkwasser ist derzeit vernachlässigbar. Überall dort, wo Die Lage in Deutschland wird mit Stand 04.12. wie folgt beschrieben: Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können „Seit dem 30.10.2020 werden täglich HPAIV H5-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel an das Infektionen eingetragen werden und neue Infektionsquellen entstehen sofern nicht ein Virusaustrag aus diesen Tierseuchennachrichtensystem (TSN) gemeldet. Die Nachweise stammen nach wie vor überwiegend aus betroffenen Beständen unterbunden werden kann. Schleswig-Holstein (n=266), gefolgt von Niedersachsen (n=53), Mecklenburg-Vorpommern (n=36), Bayern Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infektiosität von Influenzaviren in der Umwelt. (n=13), Hamburg (n=11), Brandenburg (n=4), Nordrhein-Westfalen (n=2), Bremen (n=2), Berlin und Sachsen Wenn sich Wasservögel in hoher Zahl sammeln und vermischen, werden Virusübertragungen zwischen mit je einem Nachweis bei Wildvögeln (Stand: 04.12.2020 […]). Die Daten weisen auf ein starkes Wildvögeln und somit die Verbreitung der Viren begünstigt. Eine umfassende Untersuchung der wilden Was- überregionales Geschehen in der Wildvogelpopulation hin. servögel ist in der Regel nicht möglich, so dass die tatsächliche Verbreitung der HPAI H5 Viren nur aus Es zirkulieren überwiegend zwei Virussubtypen: HPAIV H5N8 und, weit weniger häufig vertreten, HPAIV H5N5. sporadischen Funden, nicht aber in Gänze eingeschätzt werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, In Einzelfällen wurde eine Doppelinfektion bei einer Pfeifente (H5N8+H5N1) und einem Seeadler (H5N8+H5N5) dass sich die Viren in Deutschland bei Wildvögeln weiterverbreiten, eventuell ohne auffällig erhöhte Mortalität. nachgewiesen. Diese lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt nach wie vor die Dynamik des […] Nach Angabe der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wat-tenmeer wurden im Bereich der Ausbruchsgeschehens. Die neuen Meldungen aus Süddeutschland und Südeuropa weisen darauf hin, dass Wattenmeerküste (überwiegend Kreis Nordfriesland, 94%) seit dem 25.10. knapp 11.000 tote Wat- und sich das Virus ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen kommen kann, auch in bisher nicht betroffenen Wasservögel (Nonnengänse, ca. 61%, und Pfeifenten, ca. 14%) registriert. Es mehren sich allerdings auch Bundesländern. Bei eintretendem Frost ist mit einer weiteren Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Viele Fälle bei Möwen, Eulen- und Greifvögeln einschließlich einzelner Seeadler und Uhus sowie europaweit auffällig Wasservogelarten sind Kälteflüchter, d.h. sie suchen eisfreie Gewässer auf. Unter solchen Witterungs- häufig bei Wanderfalken […]. Allerdings wurde HPAIV H5N5/N8 nicht nur bei toten, sondern auch bei 35 bedingungen kann es zu einer Ausweitung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln in das Binnenland und klinisch gesund beprobten Enten und Gänsen bzw. in Kotproben dieser Vögel nachgewiesen. weiter nach Südeuropa kommen. Seit HPAIV H5N8 zu einem ersten Ausbruch bei Geflügel auf Langeneß in Nordfriesland geführt hat Ähnlich dem HPAIV H5N8 Geschehen im Jahr 2016/2017 kommt es aktuell überwiegend bei Wasservögeln (04.11.2020), wurden weitere 11 Ausbrüche bei Geflügel in Schleswig-Holstein (n=5), Mecklenburg-Vorpom- und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, z.B. verschiedene Greif-, Eulen- und Möwenvögel, zu ver- mern (n=6) und Niedersachsen (n=1) gemeldet, darunter befinden sich auch 4 große kommerzielle Geflügel- mehrten Todesfällen. Das betroffene Artenspektrum ist in ganz Europa ähnlich. Auffällige Mortalitäten zeigen haltungen […].“ sich bei Nonnengänsen und Pfeifenten. Tote und infizierte Greif-, Möwen- und Eulenvögel sind als Indikatoren Auch auf europäischer Ebene bietet sich ein vergleichbares Bild: für ein lokalisiertes Ausbruchsgeschehen in der Umgebung zu werten. Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch „Seit dem 23.10. meldeten die Niederlande HPAIV H5N8/H5N1/H5N5-Fälle bei 100 meist tot aufgefundenen bei klinisch gesund erscheinenden Stock- und Pfeifenten oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel Wasser- und Greifvögeln. Neben Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln in 7 Zoos wurden seit dem 29.10. sechs das Virus ausscheiden können, ohne sichtbar zu erkranken oder zu verenden. HPAI Ausbrüche bei Geflügel bekannt. Die Tierverluste betrugen über 400.000 Vögel. Symptomlos infizierte Wildvögel bzw. solche, die sich in der Inkubationszeit befinden, sind mobile Virusträger, Das Vereinigte Königreich meldete seit dem 2.11. insgesamt 4 Ausbrüche bei Geflügel sowie Dutzende Fälle die das Virus weiterverbreiten können. Viele Wasservogelarten (z.B. Gänse, Schwäne, einige Entenarten) von HPAIV H5N8/H5N1 bei Trauerschwänen, Kanada- und Graugänsen sowie ein Ausbruch bei gehaltenen bewegen sich zwischen Ackerflächen (insbesondere Grünland, Maisstoppel sowie Wintersaaten von Raps und FROHBURGER NACHRICHTEN Vögeln eines Naturparks. Getreide), auf denen sie tagsüber Nahrung aufnehmen, und Rastgewässern, die sie abends und nachts Bei 8 verendeten Vögeln, darunter 3 Wanderfalken in Irland wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen. aufsuchen. Sie können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer In Dänemark wurde am 16.11. ein HPAIV H5N8 Ausbruch bei Geflügel mit 25.000 Legehennen gemeldet. kontaminieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, Außerdem wurde HPAIV H5N8/H5N5 bei 68 tot aufgefundenen Wildvögeln, überwiegend Nonnengänse, fest- aber auch Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen, gestellt. verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umweltkontamination auch auf Acker- und Weideflächen Zwischen dem 16. und 25.11.2020 meldete Frankreich 7 Ausbrüche von HPAIV H5N8 bei gehaltenen Vögeln gerechnet werden muss. Personen, die solche Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das auf Korsika und einen Ausbruch bei Geflügel westlich von Paris. Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. Geflügelhaltungen, in denen oft Belgien meldet seit dem 13.11. einen HPAIV H5N5-Ausbruch bei Geflügel und 10 HPAIV H5N8-Fälle bei wilden Material (Einstreu etc.) in die Ställe eingebracht wird, Geflügel im laufenden Betrieb um- oder ausgestallt wird Gänsen, Schwänen, einer Elster und Möwen. (z.B. „Vorgriff“) oder bei denen Tore etc. häufig geöffnet werden, sind besonders gefährdet. […] In Schweden wurde HPAIV H5N8 bei Mastputen sowie zwei Wildvögeln nachgewiesen. Die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten kann in den kommenden Wochen weiter zuneh- Auch Norwegen, Slowenien und Spanien meldeten Ende November HPAIV H5 Fälle bei einem Wanderfalken, men. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und Ausbreitung. Tote, infizierte Wildvögel werden zwei Schwänen, zwei Kurzschnabelgänsen und einer Möwe. von Aasfressern aufgenommen, die zu einer Virusverbreitung innerhalb ihres Bewegungsradius und zu Weiterhin wurde HPAIV H5 bei 13 Stock- und Pfeifenten nachgewiesen, die Mitte November in Italien gesund Umweltkontaminationen beitragen. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintragungswege in Geflügelhal- erlegt wurden. tungen. In Westpolen musste eine Geflügelhaltung mit fast 1 Million Legehennen nach dem Auftreten von HPAIV H5N8 Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands und am 24.11.2020 geräumt werden. Außerdem wurde am 03.12.2020 ein weiterer Ausbruch bei Mastputen im Europas wird hoch eingestuft. Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände Osten des Landes gemeldet. in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch Nach der Bestätigung eines Ausbruchs von HPAIV H5N8 bei Geflügel am 21.11.2020 in Kroatien mussten dort eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, 70.000 Puten getötet werden.“ einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.“ Die Situation wird vom FLI wie zusammenfassend demnach folgt eingeschätzt: 3 Nr. 1 // 2021 4
Am 30.12.2020 erging ein Erlass vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zu 7. Zusammenhalt an die LÜVÄs zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Die Punkte 1. – 5. der Verfügung liegen nach § 80 (2) Nr. 4 VwGO im überwiegenden öffentlichen Interesse an Geflügel erlassen (Az: 24-5133/62/9-2020/54660). Als Kriterien der Risikobewertung wurde auf § 13 (2) der einer wirksamen Seuchenprävention und dem Schutz der Gesundheit von Tieren und, aufgrund des GeflPestSchV verwiesen sowie auf die Ergebnisse der Wasservogelzählungen der Jahre 2010 bis 2016 und die Zoonosecharakters des Erregers HPAI, auch des Menschen. Die Maßnahmen sind folglich nicht mit jeweiligen regionalen Gewässerstrukturen. aufschiebender Wirkung anfechtbar. Einzelinteressen an der freien Gestaltung der Tierhaltung müssen Nr. 1 // 2021 demgegenüber zurücktreten. Es handelt sich zudem um eilbedürftige Maßnahmen, von deren unverzüglicher II. Einhaltung eine wirksame Seuchenprophylaxe abhängt. Ein Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit der Das LÜVA Landkreis Leipzig ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser amtlichen Anordnung zuständig Entscheidung ist in Anbetracht auch der gesamtstaatlichen Maßnahmen bereits im Verdachtsfall einer HPAI- (§ 24 (1) und (3) TierGesG i. V. m. § 1 (1), (2) und (6) SächsAGTierGesG bzw. § 3 (1) VwVfG i. V. m. § 1 Infektion nicht akzeptabel. SächsVwVfZG). Zu 8. Zu 1. bis 3. Gemäß § 41 VwVfG (4) kann in einer Allgemeinverfügung frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Nach § 13 (1) GeflPestSchV ordnet die zuständige Behörde – hier: das LÜVA – eine Aufstallung für Geflügel im Tag als das Bekanntgabedatum bestimmt werden. Sinne von § 1 (2) Nr. 2 GeflPestSchV – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – in geschlossene Ställe oder unter wildvogeldichte Schutzvorrichtungen (aus Aufgrund der allgemeinen Risikobewertung des FLIs und der spezifischen Risikobewertung für Sachsen und einer überstehenden, nach oben gegen Einträge, wie Kot, gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen den Landkreis Leipzig ist die amtliche Anordnung in Form der Allgemeinverfügung für Risikogebiete das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung erforderlich. Sie ist zudem geeignet, um das Risiko eines Eintrags von HPAI in die Hausgeflügelpopulation mit nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt) an, soweit dramatischen wirtschaftlichen Folgen zu senken. Die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel, um dem Risiko dies auf Grund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung durch Wildvögel erforderlich ist. In angemessen zu begegnen, wurde berücksichtigt, indem nur Geflügel mit Ausnahme der Laufvögel in definierten der Risikobewertung sind dabei insbesondere die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe eines Risikogebieten und nicht kreisweit reglementiert wird. Bestandes zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, einem See, einem Fluss, an dem sich Rast- und/oder Brutplätze befinden sowie das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Der Erlass von Einzelverfügungen ist infolge des großen Adressatenkreises nicht verhältnismäßig. Eine Wildvögeln zu berücksichtigen. Anhörung der Beteiligten unterbleibt gemäß § 28 (2) Nr. 4 VwVfG. Mit dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 30.12.2020 (Az: 24-5133/62/9-2020/54660) zum Vollzug der GeflPestSchV wird ausdrücklich auf folgende Zu 9. Kriterien hingewiesen: Die Nichterhebung von Kosten beruht auf § 11 SächsVwKG. Diese Amtshandlung wird im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen. Die Geflügeldichte von >500 Stück/km² Positive HPAI-Befunde bei Wildvögeln der letzten Jahre Rechtsbehelfsbelehrung Bekannte Gebiete mit hoher Wildvogeldichte/Widlvogelrast-, Wildvogelschlaf- und Wildvogelsammelplätze auf Basis der Ergebnisse der Wasservogelzählungen der Jahre 2010 bis 2016 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Die Gewässerstrukturen Widerspruch ist beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Erhebungen der Sächsischen Vogelschutzwarte Neschwitz der letzten Jahre belegen, dass Wat- und Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Wasservögel, wie auch Reiherenten, Möwen, Großer Brachvögel, regelmäßig an die Der Widerspruch kann auch elektronisch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Wildvogelbeobachtungsgebiete auch im Landkreis Leipzig kommen. Diese Beobachtungsgebiete decken einen Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Teil der über die Größe definierten Risikogebiete so ab, dass Rückschlüsse möglich sind und ein erhöhtes Die De-Mail-Adresse lautet: lebensmittelueberwachungs-und-veterinaeramt@lk-l.de-mail.de Risiko für die genannten Gebiete abgeleitet werden muss. Die o. g. Risikogebiete erfüllen entweder alle oder einzelne der genannten Voraussetzungen und sind daher Hinweis: entsprechend zu bewerten. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Punkte 1 bis 5 entfällt jedoch gemäß § 80 (2) Nr. 4 In dem Erlass zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Geflügel VwGO. werden Laufvögel jedoch, im Gegensatz zu § 13 (1) GeflPestSchV explizit ausgenommen. FROHBURGER NACHRICHTEN Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung als Zu 4. Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € (dreißigtausend Euro) geahndet werden Die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, können. Wachteln oder Laufvögel ist vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Halternamens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. bezogen auf die jeweilige Tierart der zuständigen Behörde – dem LÜVA – anzuzeigen. Dies beinhaltet zudem Änderungen, wie Tierzahlerhöhungen, -abnahmen oder auch die Aufgabe der Tierhaltung (§ 26 ViehVerkV). Mit freundlichen Grüßen Die Meldepflicht greift somit weiter als die Aufstallungspflicht, da Tauben und Laufvögel ebenfalls zu melden, aber nicht aufzustallen sind. Dr. Möller Zu 5. Amtsleiterin § 13 (1) i. V. m. § 13 (2) GeflPestSchV verpflichtet die Behörde – hier: das LÜVA – zu einer steten Aktualisierung der Risikobewertung. Sofern die epidemiologische Lage neu bewertet werden kann, sind die angeordneten Maßnahmen wieder zurückzunehmen. Rechtsquellenverzeichnis Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22.05.2013, Zu 6. Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) vom 09.07.2014, Gemäß § 13 (3) GeflPestSchV sind Ausnahmen durch das LÜVA in begründeten Einzelfällen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) vom 15.10.2018, genehmigungsfähig. Erlass vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Geflügel (Az: 24- 5133/62/9-2020/54660) vom 30.12.2020 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.07.2012 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003, Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 11.05.2010, Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)6 vom 05.04.2019 5 9 jeweils in der derzeit geltenden Fassung
10 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 1 // 2021 MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Maßnahmen im Gemeindezentrum und Kindertagesstätte Greifenhain weitgehend abgeschlossen Wahrscheinlich außerhalb von Greifenhain kaum beachtet, wurde neuer Ausstattung bis Ende Mai dieses Jahres dann insgesamt ca. 2020 die Sanierung der Mehrzweckhalle, des Veranstaltungsraumes 335.000 € gekostet haben. Davon sind nur ca. 186.000 € Einnahmen und der Küche im Gemeindezentrum sowie die Heizungsmodernisie- aus Zuschüssen über Fördermittel und ca. 8.300 € Spenden. Der Rest rung für den gesamten Gebäudekomplex einschließlich Kindertages- wird aus Eigenmitteln der Stadt finanziert. stätte Greifenhain weitgehend abgeschlossen. Bis auf wenige Rest- Mit diesen Maßnahmen wurde eine gute Grundlage für die Erhal- leistungen im Außenbereich, die witterungsabhängig spätestens im tung und Weiternutzung der betreffenden Einrichtungen und Ge- Mai abgeschlossen werden, sind alle Maßnahmen planmäßig fertig- bäude gelegt. Gleichzeitig sollte ein Zeichen für das bevorstehende gestellt worden. Ortsjubiläum im Jahr 2022 gesetzt werden. Es besteht derzeit noch Ursprünglich war nur die Modernisierung und Zentralisierung der die Hoffnung auf die Möglichkeit, dieses auch würdig feiern zu kön- Wärmeerzeugungsanlage für den gesamten Gebäudekomplex in nen. Vielleicht kann der ein oder andere Grundstückseigentümer in Verbindung mit einer neuen Deckenstrahlheizung in der Mehrzweck- Greifenhain auch dazu beitragen, dass sich das Ortsbild bis dahin halle sowie begleitenden Arbeiten für die Wiedernutzung der von noch verbessert. Der geplante Wegebau und die Freiflächengestal der Modernisierung betroffenen Bereiche geplant. Hierfür wurden tung um Kirche und Friedhof in kommunaler Verantwortung soll 2021 Fördermittel aus dem LEADER-Programm im „Land des Roten Por- auch dazu beitragen. Vielleicht tut sich bis 2022 ebenfalls an der phyr“ beantragt und später bewilligt. Da im Außenspielbereich der alten Schule schon etwas. Der Stadtrat hat im Übrigen das Bauamt Kindertagesstätte die Verlegung von Heizleitungen zur Verbindung beauftragt, für die Umgestaltung des ehemaligen Sportplatzes als der Gebäude notwendig war, musste die separat geplante kleine Mehrzweckplatz einschließlich einer ordentlichen Zufahrt rechtzeitig Ballspielfläche für die Kita 2019 weiter verschoben werden. Dafür eine Baugenehmigung vorzulegen, um damit fristgerecht einen För- hatte die Kita-Leitung bereits über 8.300 € Spenden gesammelt. derantrag noch im I. Halbjahr 2021 stellen zu können. Damit soll die Nach Bewilligung der Fördermittel für die „Erneuerung der Wärme- Hoffnung verbunden werden, dass Fördermittel im Jahr 2021 bewil- versorgungsanlage Kita und Gemeindezentrum Greifenhain einschl. ligt werden, um die Umgestaltung möglichst bis zum Ortsjubiläum Deckenstrahlheizung und Beleuchtung Mehrzweckhalle“, wurde 2022 abschließen zu können und den ehemaligen Sportplatz mit als mit den Arbeiten im II. Quartal 2020 begonnen. Insgesamt werden Festplatz nutzen zu können. alle Maßnahmen einschließlich der Restleistungen und teilweise Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Neue kommunale Investitionen 2021 in Frohburg Auch wenn dies meinem Wunsch zur Zuversicht für das neue Jahr Neue Vorhaben können nur begonnen werden, wenn dafür Förder- an anderer Stelle widerspricht, so kann derzeit kaum eine Aussage mittel bereits bewilligt wurden. Derzeit gilt dies, trotz auch mancher getroffen werden, ob im Jahr 2021 neue Investitionen oder größere Hürde, die noch zu überwinden ist, nur für folgende Vorhaben: investive Maßnahmen in Frohburg realisiert oder begonnen werden · Wegebau und Freiflächengestaltung „Kirchring“ OT Greifenhain können. Dabei spielt eine große Rolle, dass derartige Maßnahmen · Um- und Neugestaltung Teilabschnitt Schulstraße mit Schulbus- wohl nur in Angriff genommen werden können, wenn die dafür er- wendestelle, Bushaltestelle, Straßenbeleuchtung und Außenan- forderlichen Fördermittel bewilligt und die Kommunen in Sachsen lagen an der Grundschule Kohren-Sahlis auf Grund der Corona bedingten erheblichen Einnahmeausfälle mit · Sanierung Gemeindezentrum Tautenhain 1. Bauabschnitt/Außen- den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Beides sanierung + Heizung ist wesentlich vom Landeshaushalt Sachsen für 2021/2022 abhängig. · Ausbau Wirtschaftsweg Terpitz/Syhra (Abschnitt Frohburg) Dieser soll aber erst im Mai vom Landtag verabschiedet werden. Bis- · Ausbau Wirtschaftsweg Terpitz/Niederpickenhain (Abschnitt her werden die Kommunen damit vertröstet, dass Entscheidungen Frohburg) zu bereits gestellten Förderanträgen oder auch zur Einreichung neuer Für die mit Abstand größte 2021 notwendige Investition „Sanierung Förderanträge (z. B. LEADER-Programm) erst infolge eines Beschlus- ses zum Landeshaushalt Sachsen getroffen werden können. der Kindertagestätte `Turmspatzen‘ Kohren-Sahlis“ sowie die Weiter- Die Stadtverwaltung hat für neue Investitionen 2021 verschiedenste führung von Sanierungsarbeiten in der Grundschule Kohren-Sahlis Förderanträge gestellt. Es bleibt für diese aber derzeit nur abzuwar- gelten alle diese Einschränkungen allerdings nicht. Gemäß dem ten, ob die beantragten Fördermittel bewilligt werden. Obwohl der abgestimmten Ablaufplan, Kostenrahmen und auch Fördermitteln Stadtrat durch Beschlüsse für verschiedenste Vorhaben der nächsten müssen alle dafür notwendigen Schritte ab sofort angegangen wer- Jahre bereits grundsätzliche Vorgaben gemacht hat, muss kritisch den, um alle erforderlichen Maßnahmen auch 2021 abschließen zu auch eingestanden werden, dass bei manchem Vorhaben Vorberei- können. tungs- und Planungsstände bei Weitem noch nicht ausreichend sind, Ob es im den Jahren 2021/2022 in Frohburg Straßenbaumaßnahmen um Investitions-entscheidungen treffen und weitere Fördermittelan- geben kann, ist derzeit aber vollkommen offen. Neben Fertigstel- träge stellen zu können. Es wird im großen Maße aber auch vom lung bereits begonnener kommunaler Straßenbaumaßnahmen in kommunalen Haushaltplan 2021/2022 für Frohburg abhängen, was Prießnitz und Flößberg gibt es derzeit wenig Hoffnungen auf För- 2021 und in den Folgejahren möglich sein wird. Wenngleich es noch dermittel für weitere kommunale Straßenbaumaßnahmen. Auch von keinen Grund zur Panikmache zuständigen Baulastträgern von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen gibt, liegt aber für die Haushalt- gibt es bisher keine Signale, ob seit Jahren geplante Straßenbau- und Finanzplanung 2021 - 2025 maßnahmen 2021 (z. B. in Elbisbach, Hopfgarten, Kohren-Sahlis/Rü- bisher noch gar kein Haushaltpla- digsdorf) nun endlich einmal realisiert werden. nentwurf vor. Deshalb kann zum jetzigen Zeit- Bleiben wir aber optimistisch, dass sich im Jahr 2021 bezüglich kom- punkt nur darauf verwiesen wer- munaler und anderer Investitionen in Frohburg Manches noch zum den, dass zuerst einmal alle be- Guten wendet und vor allem auch für kommunale Vorhaben die be- Foto: ©Pixabay/nattanan23 reits 2020 begonnenen investiven antragten Fördermittel bewilligt werden. Maßnahmen möglichst erfolgreich im Jahr 2021 zu Ende geführt wer- den sollten. Wolfgang Hiensch
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