130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo

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130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald
                                Echo
                        Amtsblatt
                                 für die   Gemeinde Dünwald
                        Jahrgang 29 · Freitag, den 10. Juni 2022 · Nummer 6

130 Jahre Jubiläum
feiern Sport- und Feuerwehrverein Hüpstedt
gemeinsam vom 17. - 20.06.2022
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                                            -2-                                                                            Nr. 6/2022
                                                                                            Mobile Jugendarbeiterin
                         Redaktionsschluss
                                                                                            E-Mail: jugendpflege@kab-thueringen.de,
                                                                                            Tel.- Nr. ................................................................0178 1578 561
                        nächstes Dünwald-Echo
                         Montag, 27.06.2022                                                 Besichtigung der Heimatstube im Gutshaus
               Beiträge an: gisela.sever@duenwald.de
                                                                                            Absprachen über den Vorsitzenden des Heimat- und Wanderver-
                                                                                            eins,
                                                                                            Herrn Gerhard Wegerich ......................... Tel.: 036076 / 4 43 43
                            Amtlicher Teil
                                                                                            Nächste Feuermelder
                                                                                            Beberstedt                  Gemeindehaus, Unterdorf 1
                                                                                            Hüpstedt                    Grundschule, Oberdorf 42

Sprechstunden der Gemeindeverwaltung                                                        Wichtige Rufnummern
Bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung!                                         Polizei Mühlhausen ......................................... 0 36 01 / 45 1 - 0
montags      09.00 - 12.00 Uhr                                                              Notruf (Feuerwehr und Rettungsdienst) ...............................1 12
dienstags    09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr                                            Kreisleitstelle einschl. Anmeldung Krankentransport
                                                                                             ........................................................................0 36 01 / 40 30 80
mittwochs    geschlossen
                                                                                            Kassenärztlicher Notfalldienst ........................................ 116 117
donnerstags 09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr                                             TEAG Thüringer Energie AG
freitags     09.00 - 12.00 Uhr                                                              Allgemeinde Kundenservice ......................... 0 36 41 / 817 11 11
                                                                                            Störungsannahme GAS .................................... 0800 686 11 77
der Bürgermeisterin der Gemeinde Dünwald                                                    Störungsdienst STROM
dienstags ....................................................... 17.00 - 18.00 Uhr,        NEU durch TEN ....................... 0800 686 1166 (24 h erreichbar)
telefonisch erreichbar unter ...............................0171/60 69 031,                 ............................................................www.thueringerenergie.de
E-Mail: ........................................ claudia.kummer@duenwald.de                 Wasserversorgung ........................................ 03 60 75 / 3 10 33
                                                                                            Abwasserentsorgung ................................... 0 36 06 / 655 - 151
                                                                                            Anmeldung Klärgrubenabfuhr ...................... 0 36 06 / 655 - 214
Einwohnermeldeamt                                                                           Hausanschlüsse 0 36 06 / 655 - 211
                                                                                            (siehe auch Bereitschaftsplan)
montags            09.00 - 12.00 Uhr                                                        Gemeindeverwaltung Dünwald .................... 03 60 76 / 55 6-0
dienstags          09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr                                      E-Mail Gemeinde Dünwald: ..................... info@duenwald.de
mittwochs          geschlossen                                                              Internet-Seite: ........................................... www.duenwald.de
donnerstags        vormittags geschlossen / 14.00 - 16.00 Uhr
freitags           09.00 - 12.00 Uhr
                                                                                            Bei Wildunfällen sind zu verständigen
Sprechstunden                                                                               Jagdbezirk Hüpstedt                   Jagdbezirk Beberstedt
                                                                                            Detlev Diekmann                       Peter Krippendorf
des Ortsteilbürgermeisters in Beberstedt:
                                                                                            Buchenweg 37                          Am Heidendolch
Erweiterte Sprechstunden des Ortsteilrates mittwochs (15.06.                                99976 Dünwald                         37351 Dingelstädt
und 06.07.) um 19.00 Uhr                                                                    Tel. 0172/5236 644                    Tel.: 036075 / 60202 (privat)
                                                                                            oder                                  Tel.: 036075 / 62275 (dienstlich)
Sprechstunden                                                                               Fritz Polzin
des Ortsteilbürgermeisters in Hüpstedt:                                                     Am Rasenweg 2                         Jagdbezirk Zaunröden
                                                                                            99976 Dünwald                         1. Martin Buch
Nach Vereinbarung
                                                                                            Tel. 0176/5790 0917                   Hauptstr. 27
                                                                                                                                  99976 Dünwald
Sprechstunden                                                                               Oder
des Ortsteilbürgermeisters in Zaunröden:                                                    Rüdiger Claus                         Tel.: 036029 / 82583
Nach Vereinbarung                                                                           Rosenstr. 6                           2. Thomas Wendemuth
                                                                                            99976 Dünwald                         Friedrichstr. 4
                                                                                            Tel.: 036076 / 44087                  99974 Ammern
Schiedsstelle der Gemeinde Dünwald
                                                                                            oder                                  Tel.: 03601 / 445557
Büro im Kellergeschoss der Gemeindeverwaltung                                               Uwe Schlothauer
Terminvereinbarungen über die Gemeindeverwaltung Dünwald                                    Neue Str. 3
Tel. ....................................................................... 036076/556-0
                                                                                            99976 Dünwald
                                                                                            Tel.: 036076 / 53894
Sprechstunden des
Kontaktbereichsbeamten                                                                      Revierleiter Revier Hüpstedt
in der Gemeinde Dünwald
                                                                                            (Thür. Forstamt Hainich-Werratal)
Herr Klaus-Dieter Müller, Tel. 0152 5487 2246, momentan keine                               Daniel Kempen, ......................................... Tel. 0172 / 34 80 385
festen Sprechzeiten                                                                         Termine für die Müllabfuhr
Kontakt bitte ausschließlich per Tel. aufnehmen! (mobil oder über                           Restmüllabfuhrtermine: .................. 15.06., 29.06. + 13.07.2022
Polizei Mühlhausen 03601/451-0)                                                             Gelbe Tonne: ................................... 09.06., 22.06. + 06.07.2022
                                                                                            Blaue Tonne: ............................................................. 22.06.2022
Öffnungszeiten
der Gemeindebibliothek Hüpstedt                                                             Zustellservice für Amtsblatt
Dienstags ist die Gemeindebibliothek von 16.00 - 18.00 Uhr ge-                              Fehlende Amtsblätter können jederzeit telefonisch über die Ge-
öffnet                                                                                      meindeverwaltung Dünwald nachbestellt werden.
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                                                                  -3-                                                   Nr. 6/2022
Zweckverband (Abwasserentsorgung)
Obereichsfeld
EW Wasser GmbH
i. A. des Zweckverbandes Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung Obereichsfeld
Philipp-Reis-Str. 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: .............................................................. 03606 655 -151
Telefax: .............................................................. 03606 655 -152
................................................................ www.eichsfeldwerke.de
...........................................................................info@ew-netz.de

Bereitschaftsdienst Abwasser
Bei Störungen und Havarien während der Geschäftszeiten von
Montag bis Donnerstag: .................................... 7.00 - 15.45 Uhr
sowie Freitag: .................................................... 7.00 - 13.30 Uhr
unter der Nummer: ............................................ 03606 655-151.
Außerhalb dieser Zeiten bitte folgende Nummer wählen:
                               0175-9331736.
Bitte bei Versorgungseinschränkungen zunächst grundsätzliche
Hinweise (Aushänge, Pressemitteilungen) zu eventuellen Repa-
raturarbeiten beachten.

Bereitschaftsplan

Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“
Helmsdorf
Hauptstraße 3, 37351 Helmsdorf
Zu den Geschäftszeiten:
Telefon ...................................................................036075/31033
Montag bis Donnerstag:                         von 07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:                                       von 07:00 bis 14:45 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Mobil .....................................................................0175/5631437
Montag bis Donnerstag:                          von 16:00 bis 07:00 Uhr
                                                (nächster Morgen)
Freitag bis Montag:                             von 14:45 Uhr
                                                (Freitagnachmittag)                                             Wir wünschen allen Jubilaren, die in diesem Monat ihren Ge-
                                                bis 07:00 Uhr                                                   burtstag feiern, einen schönen und genussvollen Tag und für das
                                                (Montagmorgen)                                                  neue Lebensjahr Wohlergehen und vor allem recht viel Gesund-
Ihr Wasserleitungsverband                                                                                       heit!
„Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf
                                                                                                                ... zum Geburtstag
MVZ - Praxis Silke Escher
                                                                                                                Im OT Beberstedt
Am Rasenweg 2, 99976 Dünwald
Tel. 036076 / 414 744                                                                                           04.07.  Frau Eva-Maria Gebhardt            zum 70. Geburtstag
Fax 036076 / 414 743                                                                                            Im OT Zaunröden
E-Mail huepstedt@mvz-leinefelde.de                                                                              27.06.  Herrn Helmut Güntherodt            zum 80. Geburtstag

Montag                      08.00 - 12.00 Uhr                                                                   Hinweis:
Dienstag                    08.00 - 11.00 Uhr + 16.00 - 18.00 Uhr                                               Es wurden nur diese Geburtstagsjubiläen veröffentlicht, deren
Mittwoch                    08.00 - 12.00 Uhr                                                                   Jubilare zuvor schriftlich ihre Zustimmung zur Veröffentlichung
Donnerstag                  08.00 - 12.00 Uhr + 14.00 - 16.00 Uhr                                               erteilt haben.
Freitag                     08.00 - 12.00 Uhr                                                                   Für eine Veröffentlichung in der Tageszeitung wenden Sie bitte
                                                                                                                direkt an die Lokalredaktion unter Tel. 03601 / 88 02 60 oder
                                                                                                                unstrut-hainich@funkemedien.de

            Impressum
 Amtsblatt der Gemeinde Dünwald
 Herausgeber: Gemeinde Dünwald Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50
 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: die Bürgermeisterin, Claudia Kummer Verantwortlich für nicht-
 amtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-
                                                                                                                Bekanntmachung
 Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail:
 p.helbing@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Erreichbar
 unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
 Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffent-          Überprüfung der Grabstätten auf Standfestigkeit
 lichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und
 die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden               Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde
 von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
 schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie            Dünwald die Aufgabe, alle Grabdenkmale auf Standsicherheit
 übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter:            gemäß den Unfallverhütungsvorschriften Friedhöfe - VSG 4.7,
 Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im
 Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,75 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag      § 9 BG der Garten - Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um
 bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen
 mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
                                                                                                                etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher ausschließen
                                                                                                                zu können.
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                      -4-                                                        Nr. 6/2022
In der Unfallverhütungsvorschrift ist festgelegt, dass diese Prü-   Beschluss Nr. 4/2022
fung durch eine Druckprobe an der oberen Breitseite des Grab-       Die Jagdgenossenschaft Zaunröden beschließt, die vorliegende
steins durchgeführt werden muss. Wir geben bekannt, dass die        Satzung der Jagdgenossenschaft Zaunröden.
Prüfung am                                                          Beschluss wurde einstimmig gefasst.

                   Montag, dem 13.06.2022                           Jagdvorsteher

auf den gemeindeeigenen Friedhöfen wie folgt stattfindet:
ab ca. 09.00 Uhr in Zaunröden
                                                                                                Satzung
ab ca. 09.30 Uhr in Beberstedt
ab ca. 10.30 Uhr in Hüpstedt                                                 der Jagdgenossenschaften Zaunröden
                                                                    Inhalt
Nicht standfeste oder umsturzgefährdete Grabmale werden ge-
kennzeichnet und der jeweilige Nutzungsberechtigte erhält von       § 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
der Gemeinde Dünwald eine schriftliche Aufforderung zur unver-      § 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
züglichen Beseitigung des Mangels.                                  § 3 Mitglieder der Jagdgenossenschaft
                                                                    § 4 Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Dünwald, 12.05.2022                                                 § 5 Organe der Jagdgenossenschaft
gez. Kummer                                                         § 6 Versammlung der Jagdgenossen
Bürgermeisterin                                                     § 7 Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen
                                                                    § 8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen,
                                                                           Wahl
  Sprechstunden Dorfkümmerer Hüpstedt                               § 9 Jagdvorstand
                                                                    § 10 Sitzungen des Jagdvorstands
  Bekanntmachung                                                    § 11 Jagdvorsteher
                                                                    § 12 Kassenführer
  Sprechstunden der Dorfkümmerin Annette Lehmann in der             § 13 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
  Gemeindeverwaltung, Oberdorf 32, Zimmer 13:                       § 14 Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung
  Dienstag, den 07.06.2022 von 16.00 - 18.00 Uhr                    § 15 Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft
  Dienstag, den 14.06.2022 von 10.00 - 12.00 Uhr                    § 16 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  Dienstag, den 21.06.2022 von 14.00 - 16.00 Uhr
  Dienstag, den 05.07.2022 von 16.00 - 18.00 Uhr                                                   §1
                                                                               Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
  Weiterhin können Sie bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail       (1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbe-
  Kontakt aufnehmen:                                                zirks Zaunröden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
                     Tel. 0172 / 3942 401                           nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt
           E-Mail: lehmannduenwald@gmail.com                        den Namen „Jagdgenossenschaft Zaunröden“ und hat ihren Sitz
                                                                    in Zaunröden.
                                                                    (2) Aufsichtsbehörde ist die zuständige untere Jagdbehörde.
  Sprechstunden Dorfkümmerer Beberstedt                                                           §2
                                                                                   Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
  Bekanntmachung                                                    (1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach § 8 des Bun-
                                                                    desjagdgesetzes, mit Ausnahme der Eigenjagd bezirke, alle be-
  Sprechstunden der Dorfkümmerin Caroline Heeger in Be-             jagbaren Grundflächen
  berstedt, Büro Unterdorf 1, finden bei Bedarf nach vorheriger
  Terminvereinbarung statt.                                         • der Gemarkung Zaunröden
                                                                    (2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch die in der Anla-
  Bitte melden unter                                                ge enthaltene Lagekarte und Grenzbeschreibung beschrieben.
  Telefon 015120228857 oder per
  Email dorfkuemmerer.beberstedt@gmail.com                                                           §3
                                                                                  Mitglieder der Jagdgenossenschaft
                                                                    (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind
                                                                    die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, die den gemein-
Jagdgenossenschaft Zaunröden                                        schaftlichen Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen
                                                                    des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd nicht
Jagdgenossenschaftsversammlung am 09.05.2022                        ausgeübt werden darf, gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bun-
                                                                    desjagdgesetzes der Jagdgenossenschaft nicht an.
Beschluss Nr. 1/2022                                                (2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle Eigen-
Die Jagdgenossenschaft Zaunröden beschließt, dem Kassen-            tümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grund-
prüfer für das Jagdjahr 2021/2022 Entlastung zu erteilen.           flächen und die Größe der Grundflächen ausgewiesen werden. Zu
Der Beschluss wurde 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.          diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitglied-
                                                                    schaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur Anlegung dieses Verzeich-
Jagdvorsteher                                                       nisses erforderlichen Unterlagen, insbesondere Grundbuchauszüge,
                                                                    unaufgefordert vorzulegen. Das Jagdkataster ist fortzuführen. Durch
Beschluss Nr. 2/2022                                                Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber
Die Jagdgenossenschaft Zaunröden beschließt, Vorstand für das       dem Jagdvorsteher nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die
Jagdjahr 2021/2022 Entlastung zu erteilen.                          Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ih-
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.                             ren Grundbesitz zur Einsicht bei dem Jagdvorstand offen.
                                                                    (3) Die Größe der bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden
Jagdvorsteher                                                       Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflä-
                                                                    chen.
Beschluss Nr. 3/2022
Die Jagdgenossenschaft Zaunröden beschließt, den Reinertrag                                     §4
in Höhe von 582,36 € nicht auszuzahlen.                                          Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.                             (1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwor-
                                                                    tung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angele-
Jagdvorsteher                                                       genheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                   -5-                                                       Nr. 6/2022
Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das        (2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdge-
ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdge-         nossenschaft stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen
nossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in        die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung
angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähig-            der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher kann
keit zu sorgen.                                                    einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der zuständigen
(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagd-       unteren Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
gesetzes der Ersatz des Wildschadens, der an den zum gemein-       (3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht
schaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht. Die      durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 151. Sie muss mindestens
Jagdgenossenschaft kann über den Jagdpachtvertrag die Erstat-      zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den
tung des Wildschadens dem Jagdpächter ganz oder teilweise          Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten.
übertragen.                                                        Zeitgleich ist die Einladung der zuständigen unteren Jagdbehör-
                                                                   de zuzuleiten. Denjenigen Jagdgenossen, die eine elektronische
                           §5                                      Bekanntmachung der Einladung zur Versammlung unter Nen-
             Organe der Jagdgenossenschaft                         nung ihres elektronischen Postfachs beim Jagdvorstand bean-
Die Organe der Jagdgenossenschaft sind:                            tragt haben, ist die Einladung elektronisch zu übermitteln.
1. die Versammlung der Jagdgenossen,                               (4) Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung kann jeder Jagd-
2. der Jagdvorstand und                                            genosse bis zum Beginn der Versammlung der Jagdgenossen
3. der Jagdvorsteher.                                              beim Jagdvorsteher einreichen.
                                                                   (5) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der
                              §6                                   Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenhei-
               Versammlung der Jagdgenossen                        ten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung        kann ein anderer Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher
und deren Änderungen. Sie wählt                                    bestellt werden.
1. den Jagdvorstand (Jagdvorsteher, dessen Stellvertreter und      (5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ können Be-
    mindestens zwei Besitzer),                                     schlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.
2. einen Schriftführer,                                                                            §8
3. einen Kassenführer und                                             Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen,
4. zwei Kassenprüfer.                                                                            Wahl
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin          (1) Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen
über                                                               nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit
1. einen Haushaltsplan, falls erforderlich,                        der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der
2. die Entlastung des Jagdvorstands,                               Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des Gemein-           Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung mitgezählt und
    schaftsjagdbezirks,                                            gelten als Neinstimmen. Miteigentümer oder Gesamthandsei-
                                                                   gentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden
4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maß-
                                                                   Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können das
    nahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesse-
    rung,                                                          Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende Miteigen-
                                                                   tümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der ande-
5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbe-
                                                                   ren Mitberechtigten.
    zirks,
                                                                   (2) Beschlüsse nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 bis 9 sind auf Ver-
6. die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen,               langen eines Mitglieds schriftlich unter Verwendung von Stimm-
7. die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung,            zetteln zu fassen. Das Gleiche gilt für sonstige Beschlüsse, wenn
8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträ-        ihr Zustandekommen nicht einwandfrei festgestellt werden kann.
    ge,                                                            Der Jagdvorstand hat die Unterlagen der schriftlichen Abstim-
9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftli-        mungen mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung
    chen Jagdbezirks und zur Erteilung von Jagderlaubnisschei-     oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens,
    nen auf Dauer,                                                 aufzubewahren.
10. die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den         (3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich
    Zeitpunkt seiner Ausschüttung,                                 jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte
11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdauf-    Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten
    sehers,                                                        in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst
12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushalts-          beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenos-
    plans,                                                         senschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der
13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagd-       Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftli-
    vorstands nach § 9 Abs. 8 Satz 2,                              che Form erforderlich, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder
14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den            organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Ein bevollmäch-
    Jagdvorstand und den Jagdvorsteher und                         tigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für
15. den Widerruf nach § 9 Abs. 10.                                 juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen
                                                                   Organe oder deren Beauftragte.
Die Versammlung der Jagdgenossen darf Entscheidungen nach
Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.                      (4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Ver-
(3) Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvorstand         sammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen.
ermächtigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-     Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenos-
rechtlichen Vertrag der Stadt-/Gemeindekasse von zu übertra-       sen anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche
gen.                                                               von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefassten
Mit dem Wirksamwerden des Vertrags entfällt die Wahl des Kas-      Beschlüsse unter Angabe der Mehrheiten nach Stimmzahl und
senführers.                                                        Fläche, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist vom
                                                                   Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die zu-
                               §7                                  ständige untere Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über
     Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen                 die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unter-
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher         richten.
mindestens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.     (5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versamm-
Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen            lung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6 Abs. 1
auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberech-      Satz 2) entsprechend mit der Maßgabe, dass die Mehrheit der
tigten Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung bei      anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet. Wah-
ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzen-   len nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind auf Verlangen eines Mit-
den Angelegenheiten beantragt oder wenn die zuständige untere      gliedes schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln durchzu-
Jagdbehörde dies im Wege der Aufsicht verlangt.                    führen.
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                    -6-                                                       Nr. 6/2022
                                §9                                  Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der unteren Jagdbehörde
                          Jagdvorstand                              ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem          (4) Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Nieder-
Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern.                      schrift zu fertigen und von Vorstand und Schriftführer zu unter-
Die Beisitzer können auch die Funktion des Schriftführers und       zeichnen.
des Kassenführers übernehmen.
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse oder, in                                    § 11
Ausnahmefällen, dessen Ehegatte oder ein Verwandter in gera-                                Jagdvorsteher
der Linie oder dessen Ehegatte, der volljährig und geschäftsfähig   (1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte der Jagdge-
ist. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person     nossenschaft, sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand
Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Vertreter       oder der Versammlung der Jagdgenossen zugewiesen sind. Er
wählbar.                                                            hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen vorzu-
(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäfts-     bereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm
jahren (5 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf
die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeit-       1. die Aufstellung eines Haushaltsplans und dessen Einhaltung
punkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in            bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1
diesem Fall beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die         Nr. 2, falls erforderlich,
Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.      2. die Überwachung der Anfertigung der Jahresrechnung in
Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvor-          Form eines Kassenberichts,
stands um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten       3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung,
drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit min-          4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des
destens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat             Reinertrags aus der Jagdpacht an die Jagdgenossen und
und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstands ge-       5. die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen Mit-
kommen ist.                                                             glieder.
(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche   Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem
Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2 und 3        Jagdvorstand übertragen.
findet entsprechende Anwendung.                                     (2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich
(5) Endet die Amtszeit eines Mitglieds des Jagdvorstands vorzei-    und außergerichtlich. Seine Vertretungsmacht ist grundsätzlich
tig durch Tod, Rücktritt, Verlust der Wählbarkeit oder durch Wi-    auf die Durchführung der ordnungsgemäß gefassten Beschlüs-
derruf der Bestellung, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb   se der Versammlung der Jagdgenossen und des Jagdvorstands
angemessener Frist, spätestens in der nächsten Versammlung          beschränkt.
der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher
                                                                    (3) Zum Zweck der Überwachung der Kassenführung nach Ab-
Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vor-
                                                                    satz 1 Nr. 3 hat sich der Jagdvorsteher laufend über den Bestand
zeitig ausscheidet.
                                                                    und die Führung der Kasse der Jagdgenossenschaft von dem
(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschuss-
planvorschlag, den der Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des       Kassenführer unterrichten zu lassen. Der Jagdvorsteher hat das
Einvernehmens nach § 32 Abs. 1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst       Recht sowie die Pflicht zur nicht angekündigten Kassenprüfung.
sich außerdem mit der Empfehlung der Hegegemeinschaft oder
                                                                                                  § 12
des Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zur Abschussplanung
(5 13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung der Jagdgenossen kann                                    Kassenführer
dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2 weite-       (1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirt-
re Aufgaben übertragen.                                             schaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein.
(7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten der     (2) Der Kassenführer ist für die ordnungsgemäße Führung der
Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwir-         Kasse der Jagdgenossenschaft verantwortlich.
ken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen        (3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassen-
oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen        anordnungen befugt ist.
Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
(8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch                                     § 13
die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet                     Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. In   (1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen
diesen Fällen hat der Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung      Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirt-
der Versammlung der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die         schaftsführung dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die
Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte      Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzu-
Dritter entstanden sind.                                            stellen. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.
(9) Die Mitglieder des Jagdvorstands und die sonstigen Berufe-      (2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung
nen sind ehrenamtlich tätig.                                        in Form eines Kassenberichts vom Kassenführer zu erstellen,
(10) Die Versammlung der Jagdgenossen kann die Bestellung           die den Kassenprüfern zur Prüfung und der Versammlung der
des Jagdvorstands, eines Mitglieds des Jagdvorstands oder an-       Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstands vorzulegen ist.
derer Funktionsträger in begründeten Fällen jederzeit widerrufen.   Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher Verstöße gegen
Nach dem Widerruf kann unmittelbar eine Ersatzwahl erfolgen.        die Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenfüh-
Erfolgt eine unmittelbare Ersatzwahl nicht, ist nach Absatz 5 zu    rung, so soll dem Jagdvorstand die Entlastung erst erteilt wer-
verfahren. Hinsichtlich der Beschlussfassung findet § 8 Absatz 5    den, wenn die Mängel ordnungsgemäß behoben sind.
Anwendung.                                                          (3) Die Kassenprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie der
                                                                    Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entspre-
                             § 10
                                                                    chende Anwendung. Zum Kassenprüfer kann nicht gewählt wer-
                 Sitzungen des Jagdvorstands
                                                                    den, wer dem Jagdvorstand angehört oder zu einem Mitglied des
(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers
                                                                    Jagdvorstands in einer Beziehung steht, welche ihm einen unmit-
nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein
Mitglied des Jagdvorstands dies unter Angaben von Gründen           telbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
schriftlich beantragt.
                                                                                                 § 14
(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
                                                                       Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung
Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht        (1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:
zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des          1. Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenos-
Jagdvorstehers.                                                        senschaft sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie sind
(3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der         hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der
Schriftführer und der Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht         Angaben in den Kassenanordnungen vom Kassenführer ge-
dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.            genzuzeichnen.
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                   -7-                                                       Nr. 6/2022
2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher       Bekanntmachung
     Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushalts-         der Jagdgenossenschaft Beberstedt
     plan vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand
     ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen, Ausgaben,         Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen-
     Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -anlagen           schaft Beberstedt am 06.05.2022 stand ganz im Zeichen des
     zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen mit den        30-jährigen Jubiläums. Gegründet wurde sie am 19.03.1992.
     entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch. Diese        Das Eichsfeld und somit auch Beberstedt mit seiner abwechs-
     Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.          lungsreichen Natur- und Kulturlandschaft ist ein interessantes
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass Einnahmen der        Jagdgebiet. Unsere bejagbare Fläche aus ca. 2/3 Feldflur und
     Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und Auszahlungen      1/3 Waldfläche, also eine ideale Kombination von beiden, war
     ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände sind durch        schon immer für jeden Jagdpächter interessant.
     ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei ge-    In den zurückliegenden 30 Jahren haben wir nur zwei Jagdpäch-
     setzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur zwangsweisen      ter gehabt: Das waren zum einen die Brüder Klostermann aus
     Beitreibung zu melden.                                        Castrop-Rauxel und ab 01.04.2002 die Herren Peter Krippendorf
4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten.        und Holger Mock. Dieses zeugt von Kontinuität, Vertrauen, Zu-
     Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto      verlässigkeit und Nachhaltigkeit. Aus diesem Grund wurde der
     der Jagdgenossenschaft bei einem Kreditinstitut einzuzah-     bestehende Jagdpachtvertrag um weitere 10 Jahre verlängert.
     len.                                                          In all den 30 Jahren wurde der Reinertrag nie an einzelne Mitglie-
5. Bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind        der ausgezahlt, sondern immer der Allgemeinheit zur Verfügung
     Kassenfehlbeträge vom Kassenführer zu ersetzen; der Er-       gestellt. Das ist keine Selbstverständlichkeit! Neben vielen an-
     satz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse        deren Aktivitäten wurden u. a. in den letzten 30 Jahren folgende
     sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung
                                                                   Projekte realisiert:
     ist ein Kassenfehlbetrag als Vorschuss und ein Kassenüber-
     schuss als Verwahrung auszuweisen                             - Errichtung mehrerer Schutz- und Wanderhütten
(2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im       - Aufstellung von Sitzbänken und Waldschenken
Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.                      - Anlegen einer Niederwildhecke
(3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie          - Teilfinanzierung eines Radweges
nicht zur Erfüllung der Aufgaben oder nach Maßgabe des Haus-       - Aufstellen von Schautafeln
haltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken       - Anlegen einer Bienenweide in Zusammenarbeit mit der Ag-
zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. Durch den          rar-GmbH
Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige         - Aufstellen einer Marienstatue vor dem Kirchplatz
Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenos-          - Mitfinanzierung der neuen Glocken und der Orgelsanierung
sen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf Auszah-
lung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach § 10 Abs.    - Unterstützung aller ortsansässigen Vereine
3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt die Jagdge-     - Jährliche finanzielle Unterstützung des Historischen Orts-
nossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an ihre Mitglieder        kerns Beberstedt (Gemeindeschänke)
auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen         In den vergangenen 30 Jahren wurden somit ca. 70.000 € für
auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung,
                                                                   kirchliche Anliegen sowie für das Allgemeinwohl aufgewendet.
falls er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung
                                                                   Dafür möchte ich mich als Jagdvorsteher bei allen Jagdgenos-
des Verteilungsplans schriftlich oder mündlich zu Protokoll des
Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben       sen recht herzlich bedanken.
geltend gemacht wird. Zur Auszahlung des Reinertrags an die        Deswegen möchten wir am 25.06.2022 gemeinsam mit Ihnen
Jagdgenossen haben die Jagdgenossen dem Vorstand eine zu-          und Gästen unser diesjähriges Waldfest feiern. Dazu sind alle
treffende Bankverbindung mitzuteilen.                              recht herzlich eingeladen.
(4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umla-
gen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich         Günter Stöber
des Haushaltsplans notwendig ist.                                  Jagdvorsteher

                              § 15                                                           Satzung
        Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft
(1) Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft werden in
ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend der jeweiligen Ge-                  der Jagdgenossenschaft Beberstedt
meindesatzung in ortsüblicher Weise vorgenommen. Denjenigen
                                                                   Inhalt
Jagdgenossen, die eine elektronische Übersendung von Be-
kanntmachungen unter Angabe ihres elektronischen Postfachs         §1       Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
beim Jagdvorstand beantragt haben, sind die Bekanntmachun-         §2       Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
gen elektronisch zu übermitteln.                                   §3       Mitglieder der Jagdgenossenschaft
(2) Soll eine Satzung neu beschlossen oder geändert werden,        §4       Aufgaben der Jagdgenossenschaft
ist diese für die Dauer von zwei Wochen vor der beschließenden     §5       Organe der Jagdgenossenschaft
Versammlung der Jagdgenossen in den Räumlichkeiten der Ge-
                                                                   §6       Versammlung der Jagdgenossen
meindeverwaltung auszulegen.
                                                                   §7       Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen
                             § 16                                  §8       Beschlussfassung der Versammlung der Jagdge-
          Übergangs- und Schlussbestimmungen                                nossen, Wahl
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.      §9       Jagdvorstand
Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen        § 10     Sitzungen des Jagdvorstands
vom 09.05.2022 beschlossen worden.                                 § 11     Jagdvorsteher
                                                                   § 12     Kassenführer
Zaunröden, den 09.05.2022
                                                                   § 13     Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Jagdvorstand
                                                                   § 14     Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung
Die vorstehende Satzung ist genehmigungsfrei. Sie ist der unte-    § 15     Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft
ren Jagdbehörde anzuzeigen.                                        § 16     Übergangs- und Schlussbestimmungen

                                                                                                 §1
                                                                             Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
                                                                   (1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbe-
                                                                   zirks Beberstedt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
                                                                   nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG).
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                    -8-                                                      Nr. 6/2022
Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Beberstedt“ und hat         4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maß-
ihren Sitz in Beberstedt.                                               nahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesse-
(2) Aufsichtsbehörde ist die zuständige untere Jagdbehörde.             rung,
                                                                    5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbe-
                              §2                                        zirks,
               Gemeinschaftlicher Jagdbezirk                        6. die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen,
(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach § 8 des Bun-
                                                                    7. die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung,
desjagdgesetzes, mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke, alle be-
jagbaren Grundflächen                                               8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträ-
                                                                        ge,
• der Gemarkung Beberstedt                                          9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftli-
(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch die in der Anla-        chen Jagdbezirks und zur Erteilung von Jagderlaubnisschei-
ge enthaltene Lagekarte und Grenzbeschreibung beschrieben.              nen auf Dauer,
                                                                    10. die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den
                               §3                                       Zeitpunkt seiner Ausschüttung,
              Mitglieder der Jagdgenossenschaft                     11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdauf-
(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind               sehers,
die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, die den gemein-
                                                                    12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushalts-
schaftlichen Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen
                                                                        plans,
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd nicht
ausgeübt werden darf, gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bun-       13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagd-
                                                                        vorstands nach § 9 Abs. 8 Satz 2,
desjagdgesetzes der Jagdgenossenschaft nicht an.
(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle      14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den
Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören-               Jagdvorstand und den Jagdvorsteher und
den Grundflächen und die Größe der Grundflächen ausgewie-           15. den Widerruf nach § 9 Abs. 10.
sen werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor              Die Versammlung der Jagdgenossen darf Entscheidungen nach
Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle          Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.
zur Anlegung dieses Verzeichnisses erforderlichen Unterlagen,       (3) Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvorstand
insbesondere Grundbuchauszüge, unaufgefordert vorzulegen.           ermächtigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-
Das Jagdkataster ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel ein-      rechtlichen Vertrag der Stadt-/Gemeindekasse von ___ zu über-
getretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher          tragen. Mit dem Wirksamwerden des Vertrags entfällt die Wahl
nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und       des Kassenführers.
deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz
zur Einsicht bei dem Jagdvorstand offen.                                                           §7
(3) Die Größe der bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden         Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen
Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflä-     (1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher
chen.                                                               mindestens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.
                                                                    Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen
                              §4                                    auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberech-
               Aufgaben der Jagdgenossenschaft                      tigten Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung bei
(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwor-       ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzen-
tung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angele-       den Angelegenheiten beantragt oder wenn die zuständige untere
genheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden          Jagdbehörde dies im Wege der Aufsicht verlangt.
Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das         (2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdge-
ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdge-          nossenschaft stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen
nossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in         die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung
angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähig-             der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher kann
keit zu sorgen.                                                     einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der zuständigen
(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagd-        unteren Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
gesetzes der Ersatz des Wildschadens, der an den zum gemein-        (3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht
                                                                    durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 15). Sie muss mindestens
schaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht. Die
                                                                    zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den
Jagdgenossenschaft kann über den Jagdpachtvertrag die Erstat-
                                                                    Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten.
tung des Wildschadens dem Jagdpächter ganz oder teilweise
                                                                    Zeitgleich ist die Einladung der zuständigen unteren Jagdbehör-
übertragen.
                                                                    de zuzuleiten. Denjenigen Jagdgenossen, die eine elektronische
                           §5                                       Bekanntmachung der Einladung zur Versammlung unter Nen-
             Organe der Jagdgenossenschaft                          nung ihres elektronischen Postfachs beim Jagdvorstand bean-
                                                                    tragt haben, ist die Einladung elektronisch zu übermitteln.
Die Organe der Jagdgenossenschaft sind:
                                                                    (4) Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung kann jeder Jagd-
1. die Versammlung der Jagdgenossen,                                genosse bis zum Beginn der Versammlung der Jagdgenossen
2. der Jagdvorstand und                                             beim Jagdvorsteher einreichen.
3. der Jagdvorsteher.                                               (5) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der
                                                                    Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenhei-
                              §6                                    ten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,
              Versammlung der Jagdgenossen                          kann ein anderer Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung         bestellt werden.
und deren Änderungen. Sie wählt                                     (6) Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ können Be-
                                                                    schlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.
1. den Jagdvorstand (Jagdvorsteher, dessen Stellvertreter und
    mindestens zwei Besitzer),                                                                    §8
2. einen Schriftführer,                                               Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen,
3. einen Kassenführer und                                                                        Wahl
4. zwei Kassenprüfer.                                               (1) Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin           nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit
über                                                                der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der
                                                                    Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
1. einen Haushaltsplan, falls erforderlich,                         Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung mitgezählt und
2. die Entlastung des Jagdvorstands,                                gelten als Neinstimmen. Miteigentümer oder Gesamthandsei-
3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des Gemein-            gentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden
    schaftsjagdbezirks,                                             Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können das
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                    -9-                                                       Nr. 6/2022
Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende Miteigen-       Er befasst sich außerdem mit der Empfehlung der Hegegemein-
tümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der ande-       schaft oder des Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zur Ab-
ren Mitberechtigten.                                                schussplanung (§ 13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung der Jagd-
(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 bis 9 sind auf Ver-     genossen kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs.
langen eines Mitglieds schriftlich unter Verwendung von Stimm-      2 Satz 2 weitere Aufgaben übertragen.
zetteln zu fassen. Das Gleiche gilt für sonstige Beschlüsse, wenn   (7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten der
ihr Zustandekommen nicht einwandfrei festgestellt werden kann.      Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwir-
Der Jagdvorstand hat die Unterlagen der schriftlichen Abstim-       ken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen
mungen mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung           oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen
oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens,       Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
aufzubewahren.                                                      (8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch
(3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich       die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet
jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte        der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. In
Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten       diesen Fällen hat der Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung
in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst
                                                                    der Versammlung der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die
beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenos-
                                                                    Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte
senschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der
Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftli-   Dritter entstanden sind.
che Form erforderlich, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder   (9) Die Mitglieder des Jagdvorstands und die sonstigen Berufe-
organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Ein bevollmäch-      nen sind ehrenamtlich tätig.
tigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für    (10) Die Versammlung der Jagdgenossen kann die Bestellung
juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen        des Jagdvorstands, eines Mitglieds des Jagdvorstands oder an-
Organe oder deren Beauftragte.                                      derer Funktionsträger in begründeten Fällen jederzeit widerrufen.
(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Ver-       Nach dem Widerruf kann unmittelbar eine Ersatzwahl erfolgen.
sammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen.       Erfolgt eine unmittelbare Ersatzwahl nicht, ist nach Absatz 5 zu
Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenos-         verfahren. Hinsichtlich der Beschlussfassung findet § 8 Absatz 5
sen anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche            Anwendung.
von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefassten
Beschlüsse unter Angabe der Mehrheiten nach Stimmzahl und                                         § 10
Fläche, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist vom                         Sitzungen des Jagdvorstands
Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die zu-       (1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers
ständige untere Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über         nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein
die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unter-           Mitglied des Jagdvorstands dies unter Angaben von Gründen
richten.                                                            schriftlich beantragt.
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versamm-     (2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
lung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6 Abs. 1           Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der
Satz 2) entsprechend mit der Maßgabe, dass die Mehrheit der         Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht
anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet. Wah-           zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
len nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind auf Verlangen eines Mit-      Jagdvorstehers.
gliedes schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln durchzu-      (3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der
führen.                                                             Schriftführer und der Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht
                                                                    dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.
                                §9                                  Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der unteren Jagdbehörde
                          Jagdvorstand                              ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem          (4) Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Nieder-
Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer kön-
                                                                    schrift zu fertigen und von Vorstand und Schriftführer zu unter-
nen auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers
                                                                    zeichnen.
übernehmen.
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse oder, in                                     § 11
Ausnahmefällen, dessen Ehegatte oder ein Verwandter in gera-
                                                                                                Jagdvorsteher
der Linie oder dessen Ehegatte, der volljährig und geschäftsfähig
                                                                    (1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte der Jagdge-
ist. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person
                                                                    nossenschaft, sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand
Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Vertreter
wählbar.                                                            oder der Versammlung der Jagdgenossen zugewiesen sind. Er
(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäfts-     hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen vorzu-
jahren (§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf      bereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm
die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeit-       1. die Aufstellung eines Haushaltsplans und dessen Einhaltung
punkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in            bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1
diesem Fall beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die         Nr. 2, falls erforderlich,
Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.      2. die Überwachung der Anfertigung der Jahresrechnung in
Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvor-          Form eines Kassenberichts,
stands um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten       3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung,
drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit min-          4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des
destens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat             Reinertrags aus der Jagdpacht an die Jagdgenossen und
und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstands ge-       5. die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen Mit-
kommen ist.                                                             glieder.
(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche
Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2 und 3        Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem
findet entsprechende Anwendung.                                     Jagdvorstand übertragen.
(5) Endet die Amtszeit eines Mitglieds des Jagdvorstands vorzei-    (2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich
tig durch Tod, Rücktritt, Verlust der Wählbarkeit oder durch Wi-    und außergerichtlich. Seine Vertretungsmacht ist grundsätzlich
derruf der Bestellung, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb   auf die Durchführung der ordnungsgemäß gefassten Beschlüs-
angemessener Frist, spätestens in der nächsten Versammlung          se der Versammlung der Jagdgenossen und des Jagdvorstands
der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher          beschränkt.
Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vor-       (3) Zum Zweck der Überwachung der Kassenführung nach Ab-
zeitig ausscheidet.                                                 satz 1 Nr. 3 hat sich der Jagdvorsteher laufend über den Bestand
(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschuss-         und die Führung der Kasse der Jagdgenossenschaft von dem
planvorschlag, den der Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des       Kassenführer unterrichten zu lassen. Der Jagdvorsteher hat das
Einvernehmens nach § 32 Abs. 1 ThJG vorgelegt hat.                  Recht sowie die Pflicht zur nicht angekündigten Kassenprüfung.
130 Jahre Jubiläum - Dünwald Amtsblatt - Echo
Dünwald-Echo                                                     - 10 -                                                     Nr. 6/2022
                              § 12                                    des Verteilungsplans schriftlich oder mündlich zu Protokoll des
                         Kassenführer                                 Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben
(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirt-             geltend gemacht wird. Zur Auszahlung des Reinertrags an die
schaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein.                       Jagdgenossen haben die Jagdgenossen dem Vorstand eine zu-
(2) Der Kassenführer ist für die ordnungsgemäße Führung der           treffende Bankverbindung mitzuteilen.
Kasse der Jagdgenossenschaft verantwortlich.                          (4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umla-
(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassen-       gen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich
anordnungen befugt ist.                                               des Haushaltsplans notwendig ist.

                               § 13                                                                 § 15
          Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen                              Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft
(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen       (1) Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft werden in
Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirt-           ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend der jeweiligen Ge-
schaftsführung dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die         meindesatzung in ortsüblicher Weise vorgenommen. Denjenigen
Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzu-         Jagdgenossen, die eine elektronische Übersendung von Be-
stellen. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.                    kanntmachungen unter Angabe ihres elektronischen Postfachs
(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung              beim Jagdvorstand beantragt haben, sind die Bekanntmachun-
in Form eines Kassenberichts vom Kassenführer zu erstellen,           gen elektronisch zu übermitteln.
die den Kassenprüfern zur Prüfung und der Versammlung der             (2) Soll eine Satzung neu beschlossen oder geändert werden,
Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstands vorzulegen ist.         ist diese für die Dauer von zwei Wochen vor der beschließenden
Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher Verstöße gegen         Versammlung der Jagdgenossen in den Räumlichkeiten der Ge-
die Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenfüh-             meindeverwaltung auszulegen.
rung, so soll dem Jagdvorstand die Entlastung erst erteilt wer-
den, wenn die Mängel ordnungsgemäß behoben sind.                                                   § 16
(3) Die Kassenprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie der                    Übergangs- und Schlussbestimmungen
Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entspre-         Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
chende Anwendung. Zum Kassenprüfer kann nicht gewählt wer-            Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen
den, wer dem Jagdvorstand angehört oder zu einem Mitglied des         vom 06.05.2022 beschlossen worden.
Jagdvorstands in einer Beziehung steht, welche ihm einen unmit-
telbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.                          Beberstedt, den 06.05.2022
                                                                      Jagdvorstand
                                § 14
    Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung               Die vorstehende Satzung ist genehmigungsfrei. Sie ist der unte-
(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:               ren Jagdbehörde anzuzeigen.
1. Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenos-
     senschaft sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie sind
     hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der
     Angaben in den Kassenanordnungen vom Kassenführer ge-
     genzuzeichnen.
2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher          Tag der offenen Tür
     Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushalts-            bei der Feuerwehr Beberstedt
     plan vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand
     ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen, Ausgaben,            Die Freiwillige Feuerwehr Beberstedt hatte schon lange daraufhin
     Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -anlagen              gefiebert, ihr neu angeschafftes, gebrauchtes Tanklöschfahrzeug
     zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen mit den           mit einem Tag der offenen Tür vorstellen und offiziell in Betrieb
     entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch. Diese           nehmen zu können. Am 21. Mai 2022 war es endlich so weit. Ein-
     Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.             satzgruppe und Feuerwehrverein konnten den Tag nach langen
                                                                      Monaten der Pandemie unter anderem zur Demonstration des
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass Einnahmen der
                                                                      Ausbildungsstandes der Jugendfeuerwehr und zur öffentlichen
     Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und Auszahlungen
                                                                      Würdigung und Auszeichnung ihrer Kameraden für langjährige
     ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände sind durch
                                                                      treue Dienste in der Feuerwehr nutzen.
     ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei ge-
     setzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur zwangsweisen         Neben den Besuchern und zahlreichen Gastwehren konnte
     Beitreibung zu melden.                                           Ortsteilbürgermeister Wigbert Hagelstange hohen Besuch aus
                                                                      Erfurt begrüßen: Frau Katharina Schenk, Staatssekretärin Kom-
4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten.           munales im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales,
     Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto         nahm gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Dün-
     der Jagdgenossenschaft bei einem Kreditinstitut einzuzah-        wald, Frau Claudia Kummer, die Auszeichnungen für 25- und
     len.                                                             40-jährige aktive Tätigkeit vor.
5. Bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind           Der stellvertretende Wehrführer konnte nach erfolgreichem Ab-
     Kassenfehlbeträge vom Kassenführer zu ersetzen; der Er-          schluss seiner Ausbildung zum Ehrenbeamten der Gemeinde
     satz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse           Dünwald ernannt werden. Unterstützt von eigenen Kräften und
     sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung        von Helfern aus den umliegenden Feuerwehren war für das leib-
     ist ein Kassenfehlbetrag als Vorschuss und ein Kassenüber-       liche Wohl bestens gesorgt. Die Original Obereichsfeldmusikan-
     schuss als Verwahrung auszuweisen                                ten sorgten bis tief in den Abend für die kulturelle Umrahmung
(2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im          dieses gelungenen Tages.
Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.
(3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie             An alle fleißigen Helfer ein herzliches Dankeschön.
nicht zur Erfüllung der Aufgaben oder nach Maßgabe des Haus-
haltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken
zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. Durch den
Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige
Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenos-
sen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf Auszah-
lung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach § 10 Abs.
3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt die Jagdge-
nossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an ihre Mitglieder
auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen
auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung,
falls er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung      Begrüßung durch Ortsteilbürgermeister Wigbert Hagelstange
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