Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden

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Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Ausgabe 01/2021                                               AUSGABE 03/2023
                                                                   25.02.2023
                                                                  JAHRGANG 38

                                     Amts- und
                               Mitteilungsblatt
               der Marktgemeinde Flachslanden

Sonnenaufgang Foto: Manuela Moll

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                     1
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Tierärzte
                                                          Der tierärztliche Notdienstring Mittelfranken gilt an
                                                          Wochenenden und Feiertagen. Unter www.tierarzt-
             Dr. med. Markus Raster
                                                          notdienst-mittelfranken.de kann die jeweilige
        INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS                     diensthabende Tierarztpraxis abgerufen werden.
                   Marktplatz 2
               91604 Flachslanden                         Zahnärzte
             Tel. 09829/ 93 27 99 - 7
                                                          Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter-
Öffnungszeiten                                            net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter www.
Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr          zahnnotdienst.info.
Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr                              Zahnarztpraxis
Freitag        08:00 – 13:00 Uhr                                          Dr. Gerd-Klaus Zoellner
                                                                              Wiesenstraße 2
        24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8                           91604 Flachslanden
Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der                      Tel. 09829/555 oder 09824/92770
durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und                        Sprechzeiten in Flachslanden:
Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der                          Mittwoch und Freitag
regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un-                            8:00 – 12:00 Uhr
sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von                 Nachmittags nur nach Vereinbarung
08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h.
                                                                       Sprechzeiten in Dietenhofen:
               www.arztpraxis-raster.de                              Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                   8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr

       Praxis Rettig, Markersbacher Str. 7,
                91619 Obernzenn
     Die Praxis bleibt wegen Urlaub vom Donnerstag,
    02.03.2023 bis Mittwoch, 15.03.2023 geschlossen.      Papiertonne
     Am Donnerstag, 16.03.2023 ist die Praxis wie ge-     Freitag, 03.03.2023
                       wohnt besetzt.                     Freitag, 31.03.2023
                       Vertretung:                        Gelber Sack
       Praxis Möller/Netal Obernzenn: 09844-355           Montag, 27.02.2023
        Dr. Raster Flachslanden: 09829-9327997            Montag, 27.03.2023
               und alle anwesenden Ärzte
                                                          Restmüll
                                                          Montag, 27.02.2023
                                                          Montag, 13.03.2023
Bereitschaftsdienste
                                                          Montag, 27.03.2023
Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt             Biomüll
anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist:        Dienstag, 28.02.2023
                                                          Dienstag, 14.03.2023
            Ärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                          Dienstag, 28.03.2023
                       116 117
        außerhalb der üblichen Sprechzeiten.              Wertstoffhof
                                                          Jeden Freitag von 15:30 bis 17 Uhr und jeden Sams-
                                                          tag von 09:30 bis 11:30 Uhr.
              Notruf für Rettungsdienst
                  und Feuerwehr                           Bauschuttannahme am Wertstoffhof
                          112                             Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“
    Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer-       oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof,
                                                          zu den üblichen Öffnungszeiten (Freitag von 15.30
     wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und
                                                          Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.30 Uhr bis
                        Handy.                            11.30 Uhr), abgegeben werden.

2                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Gebühren:                                                    Öffnungszeiten Postfiliale Flachslanden
Normaler Bauschutt:      1 cbm        25,00 €
                                                             Montag – Freitag            08.00 – 12.00 Uhr
                         ½ cbm        12,50 €
                                                             Dienstags zusätzlich        13.00 – 16.00 Uhr
                         Kleinstmenge 5,00 €
                                                             Donnerstags zusätzlich      14.00 – 18.00 Uhr
Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm       60,00 €                  Samstag                     08.00 – 09.00 Uhr
                       ½ cbm        30,00 €
                       Kleinstmenge 10,00 €
Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss                Das Standesamt ist wegen Fortbildung vom 20.03.
über private Entsorger erfolgen:                             bis 31.03.2023 nicht besetzt. In dringenden Fällen
                                                             wenden Sie sich bitte an Herrn Sokolowski unter fol-
 ▪ Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530                  gender Tel-Nr. 09829 9111 13.
 ▪ Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel.
   09823/437
 ▪ Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560                 25 Jahre öffentlicher Dienst
 ▪ Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0
                                                             Erster Bürgermeister ehrt langjährige Beschäftigte
Gründeponie                                                  In einer kleinen Feierstunde im Kollegenkreis hat 1.
Ab 01.02.2023 können Gartenabfälle jeden Samstag             Bürgermeister Henninger Alexandra Hoffmann, die
von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch-         mittlerweile 25 Jahre im öffentlichen Dienst arbeitet,
straße gebracht werden. Im Dezember und Januar               seinen Dank und seine Anerkennung ausgesprochen.
bleibt die Deponie geschlossen. Ab sofort kann Grün-         Am 01.01.1998 hat sie ihre Tätigkeit damals noch bei
gut (bis 1 cbm) auch am Wertstoffhof abgegeben               der Verwaltungsgemeinschaft Flachslanden als Reini-
werden.                                                      gungskraft aufgenommen. Frau Hoffmann ist für die
                                                             Reinigung des Rathauses, der Friedhofshalle und des
Gebühren:       1 cbm                     9,50 €             Feuerwehrhauses zuständig.
                ½ cbm                     5,00 €
                Kleinstmenge              2,50 €

Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes
Flachslanden
Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister
Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,
Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704,
E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de
Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2,
91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: 9111-21,
E-Mail: poststelle@flachslanden.de
        katharina.naus@flachslanden.de
        martina.albert@flachslanden.de
Druck: Delp Druck + Medien GmbH, Kegetstraße 11,
91438 Bad Windsheim
Auflage: 1 100 pro Ausgabe
Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde
Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden
erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden
Monats                                                       Alexandra Hoffmann bei der Jubiläumsfeier
                                                             Frau Hoffmann hat den Schulförderverein ins Leben
     Amts- und Mitteilungsblatt April 2023                   gerufen und war im Verein jahrelang aktiv. Außer-
        Redaktionsschluss: 16.03.2023                        dem bietet sie über die Volkshochschule Töpferkurse
       Erscheinungstermin: 25.03.2023                        für Kinder und Erwachsene an.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                      3
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Abbrennen von Oster- und Sonnwend-
                                                           feuern
Probealarm                                                 Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf
• 25. März 2023                                            Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des
                                                           Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich
                                                           der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum
                                                           Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf
Fundsachen
                                                           es deshalb nicht.
• Haustürschlüssel, Marke Silca, Totenweg zwi-
                                                           Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Oster-
  schen Virnsberg und Sondernohe
                                                           samstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das
• Graue Wollmütze und graue Handschuhe, Kellern
                                                           Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden
                                                           und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder
                                                           gelöscht sein.
Liebe Mitbürgerinnen,                                      Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchti-
liebe Mitbürger,                                           gungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für
                                                           die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzu-
ich lade Sie zur Bürgerversammlung herzlich                wirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch
ein.                                                       folgende Punkte zu beachten:
Gesamte Marktgemeinde Flachslanden                         1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und
Offizielle Bürgerversammlung, am Donnerstag,               Reisigmaterial verwendet werden. Zum Anzünden
16.03.2023, um 19.30 Uhr, Gasthof Rose.                    des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger genutzt
                                                           werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungs-
Auf Ihr zahlreiches Kommen freut sich                      widrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die
Hans Henninger                                             Brennmaterialien dürfen frühestens zwei Wochen
                                                           vor dem Abbrenntag angeliefert werden.
1. Bürgermeister
                                                           2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend
                                                           vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist
                                                           darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung
Sammelbestellung zur Entleerung von                        keine geschützten Biotope befinden.
Hauskläranlagen                                            3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie
Die Firma Herz Entsorgung und Logistik GmbH,               Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene De-
Feuchtwangen bietet im Rahmen einer Sammelbe-              ckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Wit-
stellung die Entleerung von Hauskläranlagen zu fol-        terung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf
genden Preisen an:                                         deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusam-
                                                           mengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighau-
► Abfuhr bis 3 cbm Inhalt         225,-- €/pauschal        fen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Ver-
► Abfuhr über 3 cbm Inhalt          61,50 €/cbm            brennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere
► Preis für Fäkalschlamment-        18,70 €/cbm            sind schonend in einen neuen und sicheren Unter-
  sorgung z. Z.(Kläranlage Ansbach)                        schlupf zu bringen.
► Pauschale für Bereitstellung von Saugeschläu-
  chen, die 15 m Länge überschreiten, pro Anfall           4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren
  stelle                          68,50 €/pauschal         entstehen (§ 3 Abs.1 Verordnung über die Verhütung
                                                           von Bränden – VVB –). Offene Feuerstellen sind er-
Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.!                laubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen einge-
Anmeldungen bitte bis 17. März 2023 bei der Ge-            halten werden: - mindestens 100 m von einem Wald
meindeverwaltung Flachslanden, Tel. 09829/9111-0.          (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG) - mindestens 100 m von
Die Entleerung ist für Mai/Juni geplant. (Mindestteil-     leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz 2 VVB)
nehmer drei Haushalte)                                     - mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen
                                                           aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB) - min-
                                                           destens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4
                                                           Abs. 1 Nr. 3 VVB). Wer beabsichtigt, in einem Wald
                                                           oder in einer Entfernung von weniger als 100 m da-
                                                           von eine offene Feuerstätte zu errichten oder zu be-

4                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
treiben, bedarf der Erlaubnis durch die Untere Forst-        Hinweis zum Osterfeuer 2023
behörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landrat-            Die Anlieferung des Astmaterials an den Osterfeu-
samt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42                 erplätzen ist vom 24.03. bis zum 06.04.2023 zwei
BayWaldG). Bei geringeren Entfernungen als 100 m             Wochen lang möglich. Bitte beachten Sie die Anlie-
von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder Ge-           ferungszeiten zuverlässig.
bäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen
brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung
                                                             Neuer Platz für das Osterfeuer
der zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) er-            Flachslanden!
forderlich. Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des           Das Osterfeuer Flachslanden befindet sich am ge-
Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen. Feuer              meindlichen Holzplatz (am Gründlein) zwischen
und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle er-           Flachslanden und Neustetten. Eine Anlieferung an
loschen sein.                                                der alten Kläranlage ist nicht mehr möglich.
5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste         Hans Henninger
der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und          1. Bürgermeister
einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Entsor-
gung hat über Deponien der Deponieklasse I – DK I –
(z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld,           Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes
91589 Aurach) zu erfolgen.
                                                             (WHG), des Bayer. Wassergesetzes
6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei          (BayWG) und des Bayer. Verwaltung-
der Gemeindeverwaltung anzumelden (Einwilligung
des Grundstückseigentümers muss vorliegen).                  sverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
7. Andere erforderliche Genehmigungen sind recht-            Einleiten von Abwasser aus dem OT Oberro-
zeitig einzuholen (z.B. Befreiung für Landschafts-           senbach in das Rosenbächlein durch den Markt
schutzgebiete). Soweit während des Abbrennens des            Flachslanden
Osterfeuers alkoholische Getränke zum Verzehr an
                                                             Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1
Ort und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine
                                                             Nr. 4 WHG) beantragte der Markt Flachslanden mit
Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
                                                             Antrag vom 09.11.2022 die Durchführung des was-
rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Sollen
                                                             serrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschafts-
ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Spei-
                                                             amt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am
sen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Le-
                                                             22.12.2022 und erstellte ein Gutachten.
bensmittelkontrolleur des Landratsamtes Ansbach
anzuzeigen.                                                  Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden
                                                             wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird
8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung
                                                             eingeleitet das Abwasser aus dem OT Oberrosenbach
ortsüblich bekanntzumachen.
                                                             in das Rosenbächlein.
9. Hinweise:
                                                             Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfah-
a) Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des          rens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG). Das Vor-
  Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten           haben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m.
  kann eine Straftat darstellen, die nach §§ 306 ff.         Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
  StGB bestraft werden kann.
                                                             Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen
b) Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze (z.B. beim         Monat vom 27.02.2023 bis 27.03.2023 (einschließ-
vorzeitigen Abbrennen des Oster- bzw. Sonnwend-              lich der genannten Tage) bei der Verwaltung des
feuers) werden dem Verursacher in Rechnung ge-               Marktes Flachslanden – im Rathaus, Schulstraße 2,
stellt.                                                      91604 Flachslanden, Zimmer der Geschäftsleitung
                                                             während der Dienststunden von 08:00 bis 16:00 Uhr
LANDRATSAMT ANSBACH
                                                             zur Einsicht auf.
Dr. Jürgen Ludwig
                                                             Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
Landrat
                                                             werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ab-
                                                             lauf der Auslegungsfrist beim Markt Flachslanden,
                                                             Schulstraße 2, 91604 Flachslanden oder beim Land-
                                                             ratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crails-
                                                             heimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Nie-

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                      5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
derschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorha-           serrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschafts-
ben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind          amt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am
alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf be-        22.12.2022 und erstellte ein Gutachten.
sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
                                                           Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf          wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird
Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver-        eingeleitet das Abwasser aus dem OT Unterrosen-
vielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer-       bach in die Fränkische Rezat.
den, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An-
                                                           Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfah-
schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für
                                                           rens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG). Das Vor-
das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von
                                                           haben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m.
ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben
                                                           Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unter-
schrift versehenen Seite enthalten sein.                   Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen
                                                           Monat vom 27.02.2023 bis 27.03.2023 (einschließ-
Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendun-
                                                           lich der genannten Tage) bei der Verwaltung des
gen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert,
                                                           Marktes Flachslanden – im Rathaus, Schulstraße 2,
der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich
                                                           91604 Flachslanden, Zimmer der Geschäftsleitung
bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendun-
                                                           während der Dienststunden von 08:00 bis 16:00 Uhr
gen erhoben haben, werden von dem Erörterungs-
                                                           zur Einsicht auf.
termin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben ei-
nes Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungs-       Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
termin kann auch ohne ihn verhandelt werden.               werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ab-
                                                           lauf der Auslegungsfrist beim Markt Flachslanden,
Ferner wird darauf hingewiesen, dass
                                                           Schulstraße 2, 91604 Flachslanden oder beim Land-
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben,           ratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crails-
   von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be-         heimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Nie-
   kanntmachung benachrichtigt werden können,              derschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorha-
                                                           ben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwen-
                                                           alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf be-
   dungen durch öffentliche Bekanntmachung er-
                                                           sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
   setzt werden kann,
                                                           In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustel-
                                                           Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver-
lungen vorzunehmen sind.
                                                           vielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer-
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch       den, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An-
Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Er-            schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für
örterungstermin oder Vertreterbestellung entste-           das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von
henden Kosten können nicht erstattet werden.               ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben
Flachslanden, 25.02.2023                                   müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unter-
                                                           schrift versehenen Seite enthalten sein.
Hans Henninger
1. Bürgermeister                                           Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendun-
                                                           gen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert,
                                                           der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich
                                                           bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendun-
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes                        gen erhoben haben, werden von dem Erörterungs-
(WHG), des Bayer. Wassergesetzes                           termin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben ei-
(BayWG) und des Bayer. Verwaltung-                         nes Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungs-
sverfahrensgesetzes (BayVwVfG);                            termin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
                                                           Ferner wird darauf hingewiesen, dass
Einleiten von Abwasser aus dem OT Unterro-
senbach in die Fränkische Rezat durch den                  a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben,
Markt Flachslanden                                            von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be-
                                                              kanntmachung benachrichtigt werden können,
Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1
Nr. 4 WHG) beantragte der Markt Flachslanden mit           b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwen-
Antrag vom 09.11.2022 die Durchführung des was-               dungen durch öffentliche Bekanntmachung er-
                                                              setzt werden kann,

6                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustel-                      Schöffenwahl Bayern 2023
lungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch         Aufforderung zur Benennung von Personen für die
Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Er-              Schöffen-Vorschlagsliste
örterungstermin oder Vertreterbestellung entste-
henden Kosten können nicht erstattet werden.
Flachslanden, 25.02.2023
Hans Henninger
1. Bürgermeister

Bekanntmachung über das Wider-
spruchsrecht von Wahlberechtigten hin-
sichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde
nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes
(BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trä-
gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Ab-
stimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus
dem Melderegister über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahl-
berechtigten erteilen darf, für deren Zusammenset-
zung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist
(§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die
Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei
nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung            In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 -
ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermitt-            2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit
lungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).              werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermitt-            erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils
lung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu wi-          zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahl-
dersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu           ausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind
einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlbe-            ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den
rechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch           Strafkammern des Landgerichts und stehen grund-
machen möchten, können sich dazu mit uns schrift-            sätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
lich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung set-       Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen ver-
zen:                                                         langt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständig-
                                                             keit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweg-
Markt Flachslanden                                           lichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungs-
Bürgerbüro                                                   dienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bür-
Schulstraße 2                                                gerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsange-
91604 Flachslanden                                           hörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Mög-
Tel.: 09829/9111-0                                           lichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu be-
Fax.: 09829/9111-21                                          werben oder andere geeignete Personen vorzuschla-
E-Mail: postsstelle@flachslanden.de                          gen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen
                                                             folgen auszugsweise. Nähere Informationen finden
Flachslanden, 25.02.2023
                                                             Sie auf unserer Internetseite.
Hans Henninger
                                                             Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023
1. Bürgermeister
                                                             schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle
                                                             persönlich abgeben:

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                     7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Markt Flachslanden                                        4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherr-
Schulstraße 2                                                 schung der deutschen Sprache für das Amt nicht
91604 Flachslanden                                            geeignet sind3;
Bitte verwenden Sie ausschließlich den Bewerbungs-        4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
bogen, den Sie in der Gemeindeverwaltung erhalten
oder auf unserer Internetseite finden.
                                                          5. Weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG,
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 01.             § 44a DRiG)
Dezember 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 672) zuletzt ge-          Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht beru-
ändert am 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 - II –          fen werden:
14870/2021 und B2 - 0143 -2                               5.1 der Bundespräsident;
II. Abschnitt                                             5.2 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer
Amt der Schöffen                                              Landesregierung;
2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme
                                                          5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte-
2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es
    kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31              oder Ruhestand versetzt werden können;
    Satz 2 GVG).                                          5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, No-
                                                              tare und Rechtsanwälte;
2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Be-
    wohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenäm-             5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivoll-
    tern verpflichtet (Artikel 121 Abs. 1 Satz 1 der          zugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie
    Verfassung)..                                             hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
                                                              hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungs-
3. Unfähigkeit zum Schöffenamt (§ 32 GVG)                     personen der Staatsanwaltschaften im Sinne von
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:                       § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG bestellt sind (Ver-
3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähig-           ordnung vom 21. Dezember 1995, GVBl 1996 Satz
    keit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be-          4, BayRS 300- 1-2-J, zuletzt geändert durch Ver-
    sitzen1 oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu ei-         ordnung vom 1. Juli 2011, GVBl S. 296, ber. 2011,
    ner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten            340);
    verurteilt sind;
                                                          5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen
3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren              Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemein-
    wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der              samen Leben verpflichtet sind;
    Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur
    Folge haben kann2.                                    5.7 Personen, die gemäß § 44a Abs. 1 DRiG nicht zum
                                                              Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich
4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen                Personen, die – gegen die Grundsätze der
(§ 33 GVG)                                                    Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit ver-
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen                stoßen haben oder – wegen einer Tätigkeit als
werden:                                                       hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des
4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das              Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut-
    25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wür-            schen Demokratischen Republik im Sinne des § 6
    den;                                                      Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20.
                                                              Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) oder als diesen
4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet ha-
                                                              Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterla-
    ben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode
                                                              gen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das
    vollenden würden;
                                                              Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
4.3 Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vor-
    schlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;            6. Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)
                                                          Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ableh-
4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu         nen:
    dem Amt nicht geeignet sind;                          6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates,
                                                              des Europäischen Parlaments oder eines Landta-
                                                              ges;

8                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
6.2 Personen, die                                            Gewässerrandstreifen - Einstufung der
   a) in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden              Gewässer in Stadt und Landkreis Ans-
      als ehrenamtliche Richter in der Strafrechts-          bach abgeschlossen
      pflege tätig gewesen sind, sofern die letzte
                                                             Wie bereits berichtet, erarbeitet das Wasserwirt-
      Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung              schaftsamt Ansbach seit Anfang letzten Jahres eine
      der Vorschlagsliste noch andauert,                     Gewässerrandstreifenkulisse für die Stadt und den
   b) in der vorhergehenden Amtsperiode die Ver-             Landkreis Ansbach. Die Gewässerrandstreifenkulisse
                                                             dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und
      pflichtung eines ehrenamtlichen Richters in
                                                             soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar
      der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt ha-
                                                             ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.
      ben

   c) oder bereits als ehrenamtliche Richter tätig
      sind;

6.3 Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinder-
    krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebam-
    men;

6.4 Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker
    beschäftigen;

6.5 Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die
    unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Fami-
    lie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße            Die Abbildung zeigt die vor-läufigen Ergebnisse der randstreifen-
    erschwert;                                               pflichtigen Gewässer in der Stadt u. im Landkreis Ansbach (Stand:
                                                             Januar 2023)
6.6 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet ha-
                                                             In den vergangenen Wochen konnte die Begehung
    ben oder es bis zum Ende der Amtsperiode voll-
                                                             und Beurteilung der Gewässer durch Mitarbeiter des
    endet haben würden;
                                                             Wasserwirtschaftsamtes Ansbach abgeschlossen
6.7 Personen, die glaubhaft machen, dass die Aus-            werden. Die Gesamtlänge der Gewässer, an denen
    übung des Amtes für sie oder einen Dritten we-           ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss,
    gen Gefährdung oder erhebliche Beeinträchti-             wurde nun um rund 30 % reduziert. Viele Gräben sind
    gung einer ausreichenden wirtschaftlichen Le-            aus der Gewässerrandstreifenkulisse entfallen.
                                                             Die zum 1. August 2019 in Kraft getretene Änderung
    bensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.
                                                             des Bayerischen Naturschutzgesetzes resultiert aus
                                                             dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Nach Art.16
                                                             Abs. 1 des BayNatSchG ist es verboten, „in der freien
                                                             Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche
                                                             fließender oder stehender Gewässer […] in einer
                                                             Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese
                                                             garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrand-
                                                             streifen).“
                                                             Die Gewässerrandstreifen sind demnach nicht einzu-
                                                             halten:
                                                             - an eindeutig „grünen Gräben“ mit klarem Grasbe-
                                                               wuchs, die nur so selten wasserführend sind, dass
                                                               sie kein Gewässerbett aufzeigen,
                                                             - an künstlichen Gewässern,
                                                             - an Verrohrungen,
                                                             - an Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Wei-
                                                               her von wasserwirtschaftlich untergeordneter Be-
                                                               deutung und
    Wasserwirtschaftsamt on                                  - an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches
                                                             Gewässer aufnehmen.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                                9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden
Aus dem Landratsamt on
                                                                    Landkreis Ansbach startet in die sozialen
                                                                    Medien

Randstreifenpflichtiges Kleingewässer bei Gebsattel, Foto: Was-
serwirtschaftsamt Ansbach

Das Ergebnis der aufwendigen Gewässerkartierun-
gen wurde den in der Region zuständigen Mandats-
trägern, Behörden und Verbänden in einer Videobe-
sprechung am 01.02.2023 vorgestellt. Von den insge-
samt 3700 km Gräben und Gewässern sind im Land-
kreis an rund 2550 km Gewässern gemäß dem Baye-                     Endlich ist es soweit: Der Landkreis Ansbach startet in
rischen Naturschutzgesetz Gewässerrandstreifen                      die sozialen Medien. Ab dieser Woche werden auf Fa-
einzuhalten. Die bisher eingegangenen Einwendun-                    cebook und auf Instagram regelmäßig Posts und
gen betroffener Landwirte werden derzeit auf die ak-                kurze Videos veröffentlicht. Neben aktuellen Nach-
tualisierte Kulisse hin überprüft.                                  richten sollen auch Service und Unterhaltung nicht zu
Die Kartenentwürfe dienen als Hilfestellung für be-                 kurz kommen. Nutzer dürfen gespannt sein auf nütz-
troffene Landwirte und stehen ab sofort als Vorabin-                liche Tipps und Informationen – und auf so manche
formation auf der Internetseite https://www.wwa-                    Seite, von der sie den Landkreis Ansbach noch nicht
an.bayern.de/fluesse_seen/gewaesser-randstreifen                    gesehen haben!
des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach unter “Gewäs-                    Zu finden ist der Landkreis Ansbach hier:
serrandstreifen“ für jedes Gemeindegebiet zur Verfü-
                                                                    - Instagram: www.instagram.com/landkreisansbach
gung. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse er-
folgt am 01. Juli 2023 durch das Landesamt für Um-
welt im Umweltatlas Bayern.
                                                                    Gesucht: Größere Gebäude
Ansprechpartner:
Herr Lebender,Gewässerentwicklung
                                                                    für geflüchtete Menschen
Telefon: 0981/ 9503-272, Email: poststelle@wwa-                     Das Landratsamt Ansbach bereitet
an.bayern.deen Naturschutzgesetz                                    sich auf noch stärker steigende Flüchtlingszahlen vor.
                                                                    „Die verfügbaren Kapazitäten zur Unterbringung im
                                                                    Landkreis Ansbach sind erschöpft. Es braucht daher
                                                                    weitere Möglichkeiten“, appelliert Landrat Dr. Jürgen
                                                                    Ludwig. Gesucht werden weiterhin Wohnungen, jetzt
                                                                    aber auch größere Gebäude wie leerstehende ehe-
                                                                    malige Supermärkte sowie erschlossene gewerbliche
                                                                    oder landwirtschaftliche Hallen. „Das Landratsamt

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muss sich der vom Staat übertragenen Aufgabe stel-                Telefonnummer 0981/468-5151 Wohnungen ange-
len, Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten unter-               boten werden.
zubringen. Wenn die geforderte Quote nicht erfüllt
werden kann, könnte es zu so genannten Zwangszu-
weisungen kommen, auch ohne freie Plätze. Dies gilt
es ebenso zu verhindern wie auch die erneute Bele-
gung von Turnhallen“, erklärt Landrat Dr. Jürgen Lud-
wig.

Im März des vergangenen Jahres musste die Dreifachturnhalle
Herrieden vorübergehend zur Notunterkunft für geflüchtete
Menschen umfunktioniert werden. Jetzt sucht das Landratsamt
Ansbach erneut nach größeren Gebäuden wie Hallen, um den
steigenden Flüchtlingszahlen gewachsen zu sein. Foto: Landrats-
amt Ansbach/Fabian Hähnlein

Derzeit sind bereits über 1300 Personen in Unter-
künften untergebracht, die das Landratsamt Ansbach
angemietet hat. Darunter sind über 700 Menschen
aus der Ukraine. Der weit größere Anteil der geflüch-
teten Menschen aus diesem Land wohnt allerdings in
Privatunterkünften, denn aktuell befinden sich 1785
Personen aus der Ukraine im Landkreis Ansbach.
„Blickt man auf die Zahlen der Asylbewerber, Flücht-
linge und Migranten im Landkreis Ansbach, erinnert
die aktuelle Situation sehr stark an die Flüchtlings-
krise 2015 – auch wenn derzeit keine schockierenden               Freiwillige Feuerwehr Neustetten hat
Bilder um die Welt gehen“, so der Landrat. Dr. Jürgen             neuen 1. und 2. Kommandanten - Mar-
Ludwig verweist auf Forderungen des Bayerischen
                                                                  kus Hecht und Martin Scherb übergeben
Landkreistages. Der Spitzenverband der Landkreise in
Bayern fordert von Europäischer Union und Bundes-                 an Tobias Heidingsfelder und Norbert
regierung eine „spürbare Begrenzung des ungesteu-                 Neumeier
erten Zugangs vor Ort“ und meint, die Integration auf
                                                                  Am Freitag den 20. Januar fand im Gemeinschafts-
kommunaler Ebene werde sonst scheitern.
                                                                  raum der Freiwilligen Feuerwehr Neustetten die
„Um die Situation vor Ort zu bewältigen, müssen wir               Hauptversammlung statt. Dabei standen auch die
gemeinsam dennoch unsere Anstrengungen stei-                      turnusgemäßen Neuwahlen des 1. und 2. Komman-
gern. Vorab meinen besten Dank an alle Bürger, Un-                danten an. Den Schritt, das Ehrenamt zur Jahres-
ternehmer und Bürgermeister, die dem Landratsamt                  hauptversammlung abgeben zu wollen, hatten Mar-
Ansbach leerstehende Immobilien und bebaubare                     kus Hecht und Martin Scherb schon frühzeitig be-
Grundstücke anbieten, um die große Problematik der                kanntgegeben. Die beiden standen deshalb nicht
schnellen Unterbringung zu lösen“, so Dr. Jürgen Lud-             mehr zur Verfügung und schlugen gleichzeitig mögli-
wig.                                                              che Nachfolger vor.
Freie Immobilien können dem Landratsamt Ansbach                   Mit Tobias Heidingsfelder folgt nach einstimmiger
per Mail an wohnungsangebot@landratsamt-ans-                      Wahl ein neuer Kommandant, der auch beruflich in
bach.de mitgeteilt werden. Ein Vordruck ist auf der               die Arbeit der Feuerwehr eingebunden ist. Ebenfalls
Seite www.landkreis-ansbach.de im Bereich „Ukra-                  ohne Gegenstimme wurde Norbert Neumeier in das
ine-Hilfe“ unter „Wohnraum melden“ zu finden. Te-                 Ehrenamt des 2. Kommandanten gewählt. 3. Bgm.
lefonisch können der Sozialhilfeverwaltung unter der              Fritz Hein beglückwünschte die beiden und sicherte

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                       11
zu, die Gemeinde Flachslanden werde die FFW Neus-                   für die obengenannte Organisation erworben wer-
tetten weiterhin nach Kräften unterstützen. Schatz-                 den konnten.
meister Helmut Hoffmann bedankte sich bei den bei-
den ausgeschiedenen Kommandanten mit einem
kleinen Abschiedsgeschenk.

Die neuen Kommandanten und ausgeschiedenen Kommandan-               Wir freuen uns sehr, dass wir eine Spende über 880
ten der FFW Neustetten. Im Bild von links: Markus Hecht, Martin     Euro an die Elterninitiative übergeben durften. Unser
Scherb, Norbert Neumeier und Tobias Heidingsfelder. Foto: Hu-       herzlicher Dank gilt allen großzügigen Spender/in-
bert Bodächtel
                                                                    nen, allen Besucher/innen sowie Helfer/innen, die
Im weiteren Verlauf der Hauptversammlung wurde                      den ersten Adventszauber zu einer gelungenen Ver-
auch noch über die Kirchweih vom 28. - 31 Juli 2023                 anstaltung gemacht haben.
gesprochen, in deren Rahmen die FFW Neustetten Ihr
125-jähriges Jubiläum feiern wird. Ein grober Rahmen
wurde festgelegt und ein Festausschuss wird nun die                 Startschuss für boden:ständig in Flachs-
Details ausarbeiten.
                                                                    landen gefallen – Pressemitteilung des
Gez. Hubert Bodächtel                                               ALE Mittelfranken
Schriftführer FFW Neustetten
                                                                    Mehr Schutz bei Unwetter: Im Rathaus von Flachslan-
                                                                    den ist der Startschuss für weitere Maßnahmen der
Blaskapelle Virnsberg e.V.                                          Initiative boden:ständig gefallen. Das Amt für Ländli-
                                                                    che Entwicklung Mittelfranken hat vor eineinhalb
Hohe Spende für Elterninitiative krebs-                             Monaten die Flurneuordnung eingeleitet. Sie ist der
kranker Kinder Nürnberg e.V.                                        Grundstein für weitere Maßnahmen in Flachslanden,
Virnsberg. Am 4. Dezember fand der                                  um Schäden durch Unwetter möglichst gering zu hal-
erste Adventszauber, organisiert von der Blaskapelle                ten. Abteilungsleiter Wolfgang Zilker hat an Bürger-
Virnsberg, statt. Pünktlich zur einsetzenden Dämme-                 meister Hans Henninger die Urkunde übergeben.
rung leuchteten rund um den Vorplatz zwischen Kir-
che und Pfarrheim zahlreiche Kerzen, Lichterketten
und Lagerfeuer. Im Mittelpunkt der Veranstaltung
stand die weihnachtliche Musik, gespielt von den Ju-
gendbläserinnen und -bläsern sowie der Blaskapelle
Virnsberg. Aber auch für das leibliche Wohl der zahl-
reichen Besucher war gut gesorgt. Gleichzeitig ist es
eine feste Tradition, dass der Verein seit vielen Jah-
ren zum Weihnachtsfest Spenden für die Elterninitia-
tive krebskranker Kinder Nürnberg e.V sammelt. Zu-
nächst bei den zweijährlichem Adventskonzert und
während der Coronapandemie auch online mit einem
digitalen Adventskalender. So stand bei der Organisa-               Wolfgang Zilker (rechts) hat an Bürgermeister Hans Henninger
tion des Adventszaubers schnell fest, dass eine Spen-               die Urkunde zur Flurneuordnung übergeben. Sie ist der Grund-
denaktion fester Bestandteil der Veranstaltung sein                 stein für weitere Maßnahmen in Flachslanden, um Schäden
                                                                    durch Unwetter möglichst gering zu halten.
soll. Dafür haben unsere Nachwuchsspielerinnen und
-spieler an einem Samstag extra Kunstwerke aus al-                  Der 29. Mai 2016 begann mit blauem Himmel. Bür-
ten Notenblättern geschaffen, die gegen eine Spende                 germeister Hans Henninger zeigte eine Luftaufnahme
                                                                    vom Sonnenaufgang am Morgen des Tags, der sich

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tief in das Gedächtnis der Bewohnerinnen und Be-                   Planungsbüro Baader Konzept sind gefragt, wenn es um die prak-
wohner eingebrannt hat. Die Marktgemeinde war                      tische Umsetzung geht, um Schäden durch Unwetter möglichst
                                                                   gering zu halten.
von den heftigen Gewittern besonders betroffen. Bä-
che und Flüsse traten über die Ufer, Bäume stürzten                An dem Verfahren sind 14 Eigentümer mit einer Flä-
wie Streichhölzer um, Keller liefen voll, Straßen wa-              che von 56 Hektar beteiligt. Sie bilden die Teilneh-
ren überflutet und Häuser nicht mehr bewohnbar.                    mergemeinschaft. Letztendlich könne jeder Bürger in
Hunderte Hilfskräfte waren rund um die Uhr im Ein-                 seiner Gemeinde einen Beitrag leisten, um Schäden
satz. Bis in den Herbst hinein zogen sich die Aufräum-             abzuwenden und eine Verbesserung für die Land-
arbeiten. „Wir merken es nach wie vor, dass die Leute              schaft und Landwirtschaft zu erreichen, stellte Abtei-
bei Regen sehr sensibel sind und immer noch die Be-                lungsleiter Wolfgang Zilker fest. Jeder Bürger und
fürchtung haben, dass sich der 29. Mai 2016 wieder-                jede Bürgerin sei gefordert. „Der nächste Schritt ist
holen könnte. Das steckt den Leuten noch in den                    die Wahl des Vorstands, um dann in die Umsetzung
„Knochen“, stellte der Rathauschef von Flachslanden                zu gehen“, erklärte Projektkoordinator Klaus Hoch-
fest.                                                              reiner. Die Kosten schätzt das Planungsbüro auf
                                                                   300.000 Euro. Vom Freistaat und Bund kommt ein Zu-
Über die Initiative boden:ständig laufen in Flachslan-
                                                                   schuss in Höhe von rund 225.000 Euro. Die Marktge-
den seit ein paar Jahren schon Maßnahmen. Eine ent-
                                                                   meinde stellt aus ihrem Eigentum Tauschflächen be-
stand beispielsweise im Ortsteil Virnsberg an der still-
                                                                   reit.
gelegten Kläranlage. Zwei ehemalige Fischteiche im
Einzugsbereich des Virnsberger Bachs wandelten sich                Amt für Ländliche Entwichlung Mittelfranken
zu Regenrückhalte-Becken. Wenn eines voll ist, fließt
das Wasser in das etwas tiefergelegene Becken wei-
ter. Insgesamt 46 Regenrückhaltebecken gebe es in
Flachslanden und seinen Ortsteilen, sagte Peter
Böhm vom Planungsbüro Baader Konzept in Gunzen-
hausen. Er arbeitet mit dem Bauhof Hand in Hand zu-
sammen, wenn es um die Umsetzung geht. Biologe                     Infobroschüre zum Projekt boden:stän-
und Gemeinderat Ulrich Meßlinger kümmert sich um
                                                                   dig
Maßnahmen in der Landschaft, was das Thema Na-
turschutz angeht.                                                  Gute fachliche Praxis - Bodenbewirtschaftung und
                                                                   Bodenschutz
Bei der aktuellen Flurneuordnung handelt es sich um
unterschiedliche Maßnahmen. Ziel ist, das aus den
Feldern abfließende Wasser zurückzuhalten, damit
sich Bodensedimente absetzen. Das aus den Rückhal-
ten langsamer abfließende Wasser enthält dann we-
niger Schlamm. Geplant sind weitere Rückhalte und
Dammöffnungen in den kommenden Jahren. „Flachs-
landen ist auf einem guten Weg“, sagte Jakob Meier,
Projektkoordinator von boden:ständig im Amt für
Ländliche Entwicklung.

(v.l.) Klaus Hochreiner, Jakob Meier und Wolfgang Zilker vom Amt
für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, haben an Flachlandens
Bürgermeister Hans Henninger die Urkunde zur Flurneuordnung
übergeben. Harald Dämpfling vom Bauhof und Peter Böhm vom

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                                   13
In dieser Broschüre sind die neuesten Erkenntnisse
                                                                Der Vorsitzende bittet um Genehmigung der Nie-
der Bodenbearbeitung und -bewirtschaftung darge-
                                                                derschrift der Sitzung vom 28.11.2022 – öffentli-
stellt, um schädliche Bodenverdichtungen und Ero-
                                                                cher Teil. Der Marktgemeinderat erhebt keine Ein-
sion zu vermeiden und die organische Substanz zu er-
                                                                wände gegen die Niederschrift.
halten. Die Publikation ist damit eine wertvolle
Grundlage für die Praxis, die Ausbildung des landwirt-
                                                                Beschluss: einstimmig
schaftlichen Nachwuchses und die landwirtschaftli-
                                                                Die Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2022 – öf-
che Fachberatung.
                                                                fentlicher Teil wird genehmigt.
Zur guten fachlichen Praxis gehören auch eine ausge-
wogene, am Bedarf der Pflanzen orientierte Düngung              TOP 6 wird vorgezogen
und ein verantwortungsvoller Einsatz von Pflanzen-
schutzmitteln. Wichtig ist darüber hinaus eine ausrei-       6. Neubau Kläranlage Flachslanden 2022 – Vergabe
chende Versorgung der Böden mit organischer Sub-                der Bereiche Neubau Mischwasserbehandlung
stanz zur Humuserhaltung. Die Broschüre gibt dazu               und Überleitung des Abwassers zur neuen Klär-
Hinweise für eine gute fachliche Praxis: Zum Erhalt             anlage Neubau Pumpwerk und Regenüberlauf-
und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Bö-             becken Los 1: Maschinentechnische Ausstattung,
den wendet die Landwirtschaft ein komplexes Sys-                Los 2: Elektrotechnik
tem der Bewirtschaftung an. Die einzelnen Kompo-                Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Krach (Ingeni-
nenten dieses Systems sollten optimal gestaltet und             eurbüro Christofori und Partner)
kombiniert werden, um eine nachhaltige Bewirt-
schaftung sicherzustellen.                                      Am 13.12.2022 fand die Submission für die
Kostenloser Bezug (oder Download) über den Medi-                Vergabe der genannten Bauabschnitte für den
enservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und              Neubau der Kläranlage Flachslanden statt. Dies ist
Ernährung www.ble-medienservice.de                              der zweite Teil der Baumaßnahme nach dem Bau
                                                                der neuen Kläranlage am neuen Standort. In 2023
                                                                sollen dann noch die Ausschreibungen zu den
                                                                Überleitungen Neustetten und Kettenhöfstetten
                                                                folgen. Für Los 1 haben acht Firmen Angebote ab-
                                                                gegeben:
Gemeinderatssitzung vom 20.12.2022 –                            1. WILO EMU Anlagenbau GmbH            123.992,05 €
öffentlicher Teil                                               2. Weiterer Bieter                     132.902,89 €
                                                                3. Weiterer Bieter                     138.115,24 €
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-                   4. Weiterer Bieter                     138.452,70 €
   schlussfähigkeit                                             5. Weiterer Bieter                     141.297,03 €
                                                                6. Weiterer Bieter                     141.524,68 €
     Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor-            7. Weiterer Bieter                     144.571,02 €
     den. Erster Bürgermeister Henninger stellt als Vor-        8. Weiterer Bieter                     160.839,50 €
     sitzender fest, dass die Mehrheit der Mitglieder
     anwesend und stimmberechtigt ist. Das Gremium              Die Preise sind inkl. Mehrwertsteuer (brutto). Die
     ist daher beschlussfähig. Der Vorsitzende erklärt          Angebote erfüllen alle die Vergabekriterien, so-
     die Sitzung für eröffnet. Die Berichterstattung er-        dass der günstigste Anbieter zur Vergabe vorge-
     folgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden, sollte         schlagen wird.
     in der Niederschrift kein anderer oder zusätzlicher        Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
     Berichterstatter benannt sein.                             Der Markt Flachslanden vergibt die Arbeiten im
     Die Sitzung beginnt mit dem nicht öffentlichen             Rahmen des Neubaus der Kläranlage Flachslanden
     Teil.                                                      im Bauabschnitt Neubau Mischwasserbehandlung
                                                                und Überleitung des Abwassers zur neuen Kläran-
2. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-                   lage Neubau Pumpwerk und Regenüberlaufbe-
   schlussfähigkeit                                             cken Los 1, Maschinentechnische Ausstattung an
                                                                die Firma WILO EMU Anlagenbau GmbH aus Roth
     Erster Bürgermeister Henninger begrüßt noch ein-           zum Angebotspreis in Höhe von 123.992,05 €.
     mal alle Anwesenden und die Zuhörer/ Gäste zum
     öffentlichen Teil der Sitzung und verweist auf TOP         Für Los 2 haben zwei Firmen Angebote abgege-
     1.                                                         ben:

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom                1. RGW Elektrotechnik GmbH             135.789,47 €
   28.11.2022 – öffentlicher Teil                               2. Weiterer Bieter                     201.109,41 €

14                                                         Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
Die Preise sind inkl. Mehrwertsteuer (brutto). Die            Wolfsgruben II. Die planungsrechtlichen Vorga-
   Angebote erfüllen alle die Vergabekriterien, so-              ben des Baugebiets werden von dem Bauvorha-
   dass der günstigste Anbieter zur Vergabe vorge-               ben eingehalten. Befreiungen sind keine ge-
   schlagen wird.                                                plant, sodass der Bauantrag im Genehmigungs-
                                                                 freistellungsverfahren behandelt werden kann.
   Beschluss: 12 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimme
                                                                 Die Nachbarunterschriften werden von der Bau-
   Der Markt Flachslanden vergibt die Arbeiten im
                                                                 herrin eingeholt. Es wurde darauf hingewiesen,
   Rahmen des Neubaus der Kläranlage Flachslanden
                                                                 dass die Freistellung erst nach Einholung der
   im Bauabschnitt Neubau Mischwasserbehandlung
                                                                 Nachbarunterschriften erfolgen kann. Die Er-
   und Überleitung des Abwassers zur neuen Kläran-
                                                                 schließung wird durch die Erschließung des Bau-
   lage Neubau Pumpwerk und Regenüberlaufbe-
                                                                 gebiets Wolfsgruben II gesichert.
   cken Los 2, Elektrotechnik an die Firma RGW Elekt-
   rotechnik GmbH aus Schwabach zum Angebots-                    Beschluss: einstimmig
   preis in Höhe von 135.789,47 €.                               Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
                                                                 nes Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
   Aus dem Gemeinderat wird angefragt, an ob die                 Wolfsgruben II zu. Das Bauvorhaben wird im Ge-
   Möglichkeit besteht, mit dem gereinigten Wasser               nehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
   der Kläranlage den Hauptplatz des TSV Flachslan-              Die Genehmigungsfreistellung wird erst nach
   den zu bewässern. Es wird mitgeteilt, dass es                 Einholung der Nachbarunterschriften erteilt.
   denkbar wäre, im Rahmen des Anschlusses der
   Kläranlage Neustetten eine Leitung zu verlegen.           5.3. Bauvorhaben Kretzschmar – Neubau eines Ein-
   Zuvor müsse jedoch der Verein klären, ob das ge-               familienhauses mit Doppelcarport; Wolfsgru-
   reinigte Abwasser verwendet werden dürfe.                      ben II

5. Baupläne                                                      Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-
5.1. Bauvorhaben Hofmann – Neubau eines Einfa-                   nes Einfamilienhauses mit Doppelcarport im
     milienwohnhauses mit Garage; Wolfsgruben II                 Baugebiet Wolfsgruben II. Die planungsrechtli-
                                                                 chen Vorgaben des Baugebiets werden von dem
    Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-            Bauvorhaben eingehalten. Befreiungen sind
    nes Einfamilienwohnhauses mit Garage im Bau-                 keine geplant, sodass der Bauantrag im Geneh-
    gebiet Wolfsgruben II. Die planungsrechtlichen               migungsfreistellungsverfahren behandelt wer-
    Vorgaben des Baugebiets werden von dem Bau-                  den kann. Die Nachbarunterschriften sind in den
    vorhaben eingehalten. Befreiungen sind keine                 Bauunterlagen nicht vorhanden. Die Nachbarun-
    geplant, so dass der Bauantrag im Genehmi-                   terschriften werden von den Bauherren einge-
    gungsfreistellungsverfahren behandelt werden                 holt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Frei-
    kann. Die Nachbarunterschriften sind in den                  stellung erst nach Einholung der Nachbarunter-
    Bauunterlagen nicht vorhanden. Die Bauherr-                  schriften erfolgen kann. Die Erschließung wird
    schaft möchte die Nachbarunterschriften im                   durch die Erschließung des Baugebiets Wolfs-
    Verfahren einholen. Es wurde darauf hingewie-                gruben II gesichert.
    sen, dass die Freistellung erst nach Einholung
    der Nachbarunterschriften erfolgen kann. Die                 Beschluss: einstimmig
    Erschließung wird durch die Erschließung des                 Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
    Baugebiets Wolfsgruben II gesichert.                         nes Einfamilienhauses mit Doppelcarport im
                                                                 Baugebiet Wolfsgruben II zu. Das Bauvorhaben
    Beschluss: einstimmig                                        wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-               behandelt. Die Genehmigungsfreistellung wird
    nes Einfamilienwohnhauses mit Garage im Bau-                 erst nach Einholung der Nachbarunterschriften
    gebiet Wolfsgruben II zu. Das Bauvorhaben wird               erteilt.
    im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan-
    delt. Die Genehmigungsfreistellung wird erst             5.4. Bauvorhaben Parrish – Neubau eines Doppel-
    nach Einholung der Nachbarunterschriften er-                  hauses; Wolfsgruben II
    teilt.
                                                                 Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-
5.2. Bauvorhaben Stützer – Neubau eines Einfamili-               nes Doppelhauses im Baugebiet Wolfsgruben II.
     enhauses mit Garage; Wolfsgruben II                         Die planungsrechtlichen Vorgaben des Bauge-
                                                                 biets werden von dem Bauvorhaben nicht einge-
    Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-            halten. Ein Antrag auf Befreiungen von den Fest-
    nes Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023                                                     15
setzungen des Bebauungsplans liegt vor. Fol-          5.6. Bauvorhaben Herwig – Neubau eines Einfamili-
     gende Befreiungen sind beantragt:                          enhauses mit Doppelgarage; Wolfsgruben II
     1. Befreiung von § 4 Nr. 4.5 Auffüllungen und Ab-          Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-
     grabungen: Laut Bebauungsplan sind Abgrabun-               nes Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bau-
     gen und Auffüllungen des Geländes bis zu 50 cm             gebiet Wolfsgruben II. Die planungsrechtlichen
     zulässig. Die Bauherrschaft beantragt das Ge-              Vorgaben des Baugebiets werden von dem Bau-
     lände im südlichen Bereich wegen der starken               vorhaben eingehalten. Befreiungen sind keine
     Hanglage höher aufzufüllen. Am tiefsten Gelän-             geplant, sodass der Bauantrag im Genehmi-
     depunkt ist eine Auffüllung bis zu 1,29 m ge-              gungsfreistellungsverfahren behandelt werden
     plant.                                                     kann. Die Nachbarunterschriften sind in den
     2. Befreiung von § 5 Nr. 5.3 Dachgestal-                   Bauunterlagen nicht vollständig vorhanden. Die
     tung/Zwerchhäuser: Laut Bebauungsplan sind                 Nachbarunterschriften werden von den Bauher-
     Zwerchhäuser bis zu 1/3 der Hausbreite zulässig            ren eingeholt. Es wurde darauf hingewiesen,
     und müssen sich dem Hauptdach unterordnen.                 dass die Freistellung erst nach Einholung der
     Die Bauherrschaft beantragt wegen der Doppel-              Nachbarunterschriften erfolgen kann. Die Er-
     haushälfte zwei Zwerchhäuser, die mindestens               schließung wird durch die Erschließung des Bau-
     die Hälfte der Hausbreite einnehmen. Begrün-               gebiets Wolfsgruben II gesichert.
     det wird der Antrag mit einer ausreichenden Be-
                                                                Beschluss: einstimmig
     lichtung und Belüftung der Räume.
                                                                Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
     Die Nachbarunterschriften sind in den Bauunter-            nes Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bau-
     lagen vollständig vorhanden. Die Erschließung              gebiet Wolfsgruben II zu. Das Bauvorhaben wird
     wird durch die Erschließung des Baugebiets                 im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan-
     Wolfsgruben II gesichert. Wegen der beantrag-              delt. Die Genehmigungsfreistellung wird erst
     ten Abweichungen kann das Bauvorhaben nicht                nach Einholung der Nachbarunterschriften er-
     Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt               teilt.
     werden.
                                                           5.7. Bauvorhaben Horst – Neubau eines Einfamilien-
     Beschluss: 9 Ja-Stimmen / 5 Nein-Stimmen
                                                                wohnhauses mit Einliegerwohnung; Wolfsgru-
     Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
                                                                ben II
     nes Doppelhauses und der beantragten Abwei-
     chung hinsichtlich der Auffüllung zu. Der Befrei-          Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-
     ung hinsichtlich der Dachgestaltung wird nicht             nes Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwoh-
     zugestimmt. Das Bauvorhaben wird zur Ent-                  nung im Baugebiet Wolfsgruben II. Die planungs-
     scheidung im normalen Bauantragsverfahren                  rechtlichen Vorgaben des Baugebiets werden
     behandelt.                                                 von dem Bauvorhaben eingehalten. Befreiungen
                                                                sind keine geplant, so dass der Bauantrag im Ge-
5.5. Bauvorhaben Lung – Neubau eines Einfamilien-               nehmigungsfreistellungsverfahren behandelt
     hauses mit Garage; Wolfsgruben II                          werden kann. Die Nachbarschriften sind in den
                                                                Bauunterlagen nicht vollständig vorhanden. Die
     Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung ei-
                                                                Nachbarunterschriften werden von den Bauher-
     nes Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
                                                                ren eingeholt. Es wurde darauf hingewiesen,
     Wolfsgruben II. Die planungsrechtlichen Vorga-
                                                                dass die Freistellung erst nach Einholung der
     ben des Baugebiets werden von dem Bauvorha-
                                                                Nachbarunterschriften erfolgen kann. Die Er-
     ben eingehalten. Befreiungen sind keine ge-
                                                                schließung wird durch die Erschließung des Bau-
     plant, sodass der Bauantrag im Genehmigungs-
                                                                gebiets Wolfsgruben II gesichert.
     freistellungsverfahren behandelt werden kann.
     Die Nachbarunterschriften sind in den Bauunter-            Beschluss: einstimmig
     lagen vollständig vorhanden. Die Erschließung              Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
     wird durch die Erschließung des Baugebiets                 nes Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwoh-
     Wolfsgruben II gesichert.                                  nung im Baugebiet Wolfsgruben II zu. Das Bau-
                                                                vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungs-
     Beschluss: einstimmig
                                                                verfahren behandelt. Die Genehmigungsfreistel-
     Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung ei-
                                                                lung wird erst nach Einholung der Nachbarunter-
     nes Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
                                                                schriften erteilt.
     Wolfsgruben II zu. Das Bauvorhaben wird im Ge-
     nehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
                                                           5.8. Bauvorhaben Pollack – Verbreiterung einer
                                                                Dachgaube; Rosenbacher Straße 25

16                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2023
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