Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique ...

Die Seite wird erstellt Linus-Maximilian Döring
 
WEITER LESEN
Ausgewählte Beiträge zur
Schweizer Politik
  Suchabfrage           04.04.2020

  Thema                 Keine Einschränkung
  Schlagworte           Keine Einschränkung
  Akteure               Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)
  Prozesstypen          Keine Einschränkung
  Datum                 01.01.1997 - 01.01.2017

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.97 - 01.01.17
Impressum
Herausgeber
Année Politique Suisse
Institut für Politikwissenschaft
Universität Bern
Fabrikstrasse 8
CH-3012 Bern
www.anneepolitique.swiss

Beiträge von
Berclaz, Philippe
Bernath, Magdalena
Bieri, Niklaus
Bühlmann, Marc
Clivaz, Romain
Debora, Scherrer
Dupraz, Laure
Eperon, Lionel
Freymond, Nicolas
Füzesséry, Alexandre
Gerber, Marlène
Hirter, Hans
Künzler, Johanna
Mosimann, Andrea
Porcellana, Diane
Schär, Suzanne

Bevorzugte Zitierweise

Berclaz, Philippe; Bernath, Magdalena; Bieri, Niklaus; Bühlmann, Marc; Clivaz, Romain;
Debora, Scherrer; Dupraz, Laure; Eperon, Lionel; Freymond, Nicolas; Füzesséry,
Alexandre; Gerber, Marlène; Hirter, Hans; Künzler, Johanna; Mosimann, Andrea;
Porcellana, Diane; Schär, Suzanne 2020. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik:
Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), 1997 - 2016. Bern: Année Politique Suisse, Institut für
Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am
04.04.2020.

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.97 - 01.01.17
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Chronik                                                                    1
    Grundlagen der Staatsordnung                                                      1
        Institutionen und Volksrechte                                                 1
            Volksrechte                                                               1
        Wahlen                                                                        2
            Kommunale Wahlen                                                          2
    Aussenpolitik                                                                     4
            Beziehungen zu internationalen Organisationen                             4
    Infrastruktur und Lebensraum                                                      5
        Energie                                                                       5
            Energiepolitik                                                            5
        Verkehr und Kommunikation                                                     5
            Verkehrspolitik                                                           5
            Strassenverkehr                                                          10
            Eisenbahn                                                                14
        Umweltschutz                                                                 14
            Luftreinhaltung                                                          15
            Allgemeiner Umweltschutz                                                 15
            Klimapolitik                                                             17

Parteien, Verbände und Interessengruppen                                             21
       Parteien                                                                      21
          Linke und ökologische Parteien                                             22
       Verbände                                                                      22
          Natur und Umwelt                                                           22
          Verkehr                                                                    22

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.97 - 01.01.17   I
Abkürzungsverzeichnis
EFD           Eidgenössisches Finanzdepartement
UVEK          Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
              Kommunikation
KVF-NR        Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates
UREK-NR       Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates
BFE           Bundesamt für Energie
KVF-SR        Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates
EU            Europäische Union
BAV           Bundesamt für Verkehr
BJ            Bundesamt für Justiz
EnDK          Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
BPUK          Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz
USG           Umweltschutzgesetz
ASTRA         Bundesamt für Strassen
BIF           Bahninfrastrukturfonds
NEAT          Neue Eisenbahn-Alpentransversale
LSVA          Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
SBB           Schweizerische Bundesbahnen
SGV           Schweizerischer Gewerbeverband
FABI          Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
FinöV         Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben
              des öffentlichen Verkehrs
ZEB           Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
STEP          Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur
EHS           Emissionshandelssystem
VZV           Verkehrszulassungsverordnung
VCS           Verkehrs-Club der Schweiz
NFA           Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung
Swissoil      Dachverband der Brennstoffhändler in der Schweiz
EV            Erdöl-Vereinigung
Aerosuisse    Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt
SIAA          Swiss International Airport Association
swisselectric Organisation der Schweizerischen Stromverbundunternehmen
Swissmem      Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie

DFF              Département fédéral des finances
DETEC            Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et
                 de la communication
CTT-CN           Commission des transports et des télécommunications du Conseil
                 national
CEATE-CN         Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de
                 l'énergie du Conseil national
OFEN             Office fédéral de l'énergie
CTT-CE           Commission des transports et des télécommunications du Conseil des
                 Etats
UE               Union européenne
OFT              Office fédéral des transports
OFJ              Office fédéral de la justice
CDEn             Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie
DTAP             Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de
                 l'aménagement du territoire et de l'environnement
LPE              Loi sur la protection de l'environnement
OFROU            Office fédéral des routes
FIF              Fonds d'infrastructure ferroviaire
NLFA             Nouvelle ligne ferroviaire à traverser les Alpes
RPLP             Redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations
CFF              Chemins de fer fédéraux suisses
USAM             Union suisse des arts et métiers
FAIF             Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.97 - 01.01.17   II
FTP              Fonds de financement des transports publics
ZEB              Futur développement de l'infrastructure ferroviaire
PRODES           Programme de développement stratégique de l’infrastructure ferroviaire
SEQE             Système d'échange de quotas d'émission
OAC              Ordonnance réglant l'admission à la circulation routière
ATE              Association transports et environnement (ci-devant AST)
RPT              Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches
Swissoil         association nationale des négociants en combustibles
UP               Union Pétrolière
Aerosuisse       Fédération faîtière de l'aéronautique et de l'aérospatiale suisse
SIAA             Swiss International Airport Association
swisselectric    Organisation des entreprises du réseau d'interconnexion suisse
                 d'électricité
Swissmem         L'association de l'industrie suisse des machines, des équipements
                 électriques et des métaux

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.97 - 01.01.17   1
Allgemeine Chronik
                    Grundlagen der Staatsordnung
                    Institutionen und Volksrechte
                    Volksrechte
VOLKSINITIATIVE     Die vor allem medial ausgetragene, gesellschaftliche Debatte um Reformen der
DATUM: 31.12.2014
MARC BÜHLMANN
                    Volksinitiative, die sich etwa im Begriff ‚Initiativenflut‘ manifestierte, lässt sich mit
                    Zahlen aus dem Berichtsjahr unterfüttern (vgl. Tabelle anbei). Nachdem 2013 etwas
                    weniger Initiativen (9) lanciert worden waren als 2012 (11) waren 2014 für insgesamt zwölf
                    neue Begehren Unterschriftensammlungen gestartet worden. Gleich vier davon
                    behandeln Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen, wobei die vom Bauernverband und
                    der SVP getragene Initiative „für Ernährungssicherheit“ innerhalb von knapp fünf
                    Monaten mit fast 150'000 gültigen Unterschriften die Sammelhürde sehr rasch
                    übersprang. Zwei der zwölf lancierten Begehren stammen aus der Feder von Anita
                    Chaaban, die mit der Verwahrungsinitiative 2004 einen Erfolg an der Urne gefeiert
                    hatte. Sie fordert ein Zentralregister für Sexualstraftäter und eine Haftung für
                    Vollzugsbehörden       bei    Rückfällen     fälschlicherweise   entlassener    Straftäter.
                    Unterschriften werden zudem für die Wiedergutmachung an Verdingkinder gesammelt,
                    für die Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h auf Autobahnen, für Vollgeld und die
                    Abschaffung der Billag-Gebühren. Neue Dimensionen erreichen die restlichen beiden
                    Initiativbegehren, die Ende Jahr lanciert wurden. Die Initiative „zur Ausschaffung
                    krimineller Männer“ verwendet exakt den gleichen Initiativtext wie die 2010
                    angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP mit der Ausnahme, dass sie „Ausländer“
                    durch „Männer“ ersetzt. Das Komitee „Männer raus“ will nach eigenen Angaben ein
                    Zeichen setzten gegen den latenten Rassismus in der Schweiz. Auch die so genannte
                    Rasa-Initiative (Raus aus der Sackgasse) bestreitet neue Wege. Sie fordert die
                    Streichung der Artikel 121a und 197 Ziff. 11 a aus der Bundesverfassung. Dabei handelt es
                    sich um jene Paragraphen, die mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in
                    die Verfassung Eingang gefunden hatten. Eine Streichungsinitiative war zuvor schon von
                    der Gewerkschaft VPOD angeregt worden.
                    Die zwölf Begehren entsprechen lediglich der Hälfte der im Jahr 2011 lancierten
                    Begehren, die Ausgangspunkt der Debatte um die Initiativenflut waren. Damals wurden
                    zahlreiche Initiativen vor allem als Wahlvehikel lanciert. Dies scheint für die Wahlen
                    2015 eher kein Thema mehr zu sein. Von den 2014 lancierten Initiativen stammt einzig
                    die „Fair Food-Initiative“ von einer Partei, nämlich der GP. Was in der Diskussion um
                    (zu) viele Volksbegehren häufig zu kurz kommt, ist eine Relativierung mit nicht zustande
                    gekommenen Initiativen. Ein Überblick über die letzten rund 35 Jahre zeigt, dass im
                    Schnitt rund ein Drittel aller lancierten Initiativen an der Unterschriftenhürde
                    gescheitert oder ein Volksanliegen zurückgezogen worden ist. Im Berichtjahr mussten
                    total sechs Begehren als gescheitert klassiert werden. Aufgeteilt nach
                    Lancierungsjahren zeigt sich folgendes Bild: Von den elf im Jahr 2012 lancierten
                    Initiativen scheiterten deren fünf und von den neun im Jahr 2013 lancierten
                    Volksbegehren brachten bisher deren fünf die 100'000 Unterschriften nicht zusammen
                    (eine der 2013 lancierten Initiativen war 2014 noch im Sammelstadium und drei waren
                    erfolgreich eingereicht).
                    Die Rekordzahl aus dem Jahr 2011, in dem 24 Begehren lanciert wurden – von diesen
                    schafften übrigens elf die Unterschriftenhürde nicht – machte sich 2014 im
                    Parlamentsbetrieb bemerkbar. So wurde im Berichtjahr über neun Initiativen
                    abgestimmt, von denen sechs 2011 lanciert worden waren (2013 waren über 5 Initiativen
                    Urnenentscheide gefällt worden). Neben den sechs im Berichtjahr zustande
                    gekommenen Begehren (2013: 8) waren elf noch hängig (2013: 12). Darunter immer noch
                    sechs, die im Spitzenjahr 2011 eingereicht worden waren. Insgesamt wurde der von
                    Volksinitiativen verursachte Pendenzenberg im Berichtjahr aber langsam abgebaut.
                    Für 2015 waren Ende 2014 bereits einige weitere Volksbegehren angekündigt worden.
                    Viel Staub wirbelte das noch vor Ende Jahr der Bundeskanzlei zur Prüfung vorgelegte
                    Begehren der SVP auf, das unter dem Namen Selbstbestimmungsinitiative die
                    Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen will. Die Volkspartei wird wohl
                    versuchen, mit diesem Anliegen im Wahljahr zu punkten. Zudem kündigte der Verband
                    „Pro Velo Schweiz“ eine Initiative an, mit der die Förderung des Velofahrens in die
                    Verfassung geschrieben werden soll. Ähnlich wie Wanderwege soll ein Velowegnetz
                    erstellt und gepflegt werden. VCS und WWF sagten ihre Unterstützung zu. Die PdA
                    beschloss im Dezember die Lancierung eines Begehrens, mit der eine AHV-Rente von
                    CHF 4‘000 angestrebt wird, wofür die Pensionskassengelder in die AHV überführt
                    werden sollen. Schliesslich beschloss die Junge GP eine Volksinitiative zur Förderung

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK           01.01.97 - 01.01.17   2
des verdichteten Bauens zu lancieren. 1

STUDIEN / STATISTIKEN   Bereits 2013 waren die Unterschriftensammlungen gegen den Fonds zur Beschaffung
DATUM: 31.12.2014
MARC BÜHLMANN
                        des Kampfflugzeugs Gripen und gegen das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz
                        und den USA lanciert worden. Während das Referendum gegen die Gripen-Beschaffung
                        Ende Januar mit 65‘384 gültigen, vom Bündnis gegen neue Kampfflugzeuge und vom
                        Liberalen Komitee „Nein zum Gripen“ gesammelten Unterschriften zustande kam,
                        scheiterte die Unterschriftensammlung gegen FATCA. Nach der 100-tägigen Frist
                        konnten lediglich 35‘264 Unterschriften eingereicht werden. Auch das vom Kanton
                        Wallis angestrengte Kantonsreferendum gegen FATCA wurde nur vom genannten Kanton
                        unterstützt – nötig gewesen wären aber insgesamt acht Kantone. Im Berichtsjahr selber
                        kündigten das Komitee „Nein zur Billag-Mediensteuer“ und der Verein „Aktion
                        stopBillag.ch“ an, ein Referendum gegen das neue Bundesgesetz über Radio und
                        Fernsehen (RTVG) zu ergreifen. Bereits Mitte Dezember hatte das Komitee laut eigener
                        Aussage die nötigen Unterschriften gesammelt, bis Ende 2014 aber noch nicht
                        eingereicht. Auch gegen den Bau einer zweiten Gotthard-Strassenröhre zur Sanierung
                        des Tunnels wurde ein Referendum lanciert. Federführend war hier der Verein "Nein
                        zur zweiten Gotthardröhre, hinter dem der VCS und die Alpeninitiative stehen. Auch
                        dieses Komitee war rasch erfolgreich und hatte Ende Jahr nach eigenen Angaben
                        bereits über 100'000 Unterschriften gesammelt. Die EVP kündigte vorsorglich an, gegen
                        das noch nicht zu Ende debattierte Fortpflanzungsmedizingesetz das Referendum
                        ergreifen zu wollen. Allerdings ist vorgängig ein obligatorisches Referendum nötig, um
                        die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) zu ermöglichen. Auch der
                        atomfreundliche Verein "Kettenreaktion" kündigte an, gegen jegliche Verbote von AKW
                        das Referendum zu ergreifen. 2

                        Wahlen
                        Kommunale Wahlen
WAHLEN                  Für die Gesamterneuerungswahlen für den Zürcher Gemeinderat balgten sich im
DATUM: 09.02.2014
MARC BÜHLMANN
                        Schnitt fast neun Kandidierende pro Sitz: Total 1'119 Personen bewarben sich um eines
                        der 125 Mandate im Stadtzürcher Parlament. Auch weil während der letzten Legislatur
                        nicht weniger als 50 Rücktritte stattgefunden hatten, traten auf die Wahlen hin lediglich
                        13 Bisherige nicht mehr an. Zwar dominierten im Wahlkampf die Exekutivwahlen (vgl.
                        nachfolgend), die Resultate der Legislativwahlen waren aber wichtig: Weil vor den
                        Wahlen weder die Linke mit 39 SP-, 14 GP- und fünf AL-Sitzen noch die Bürgerlichen,
                        mit 24 SVP-, 18 FDP-, sieben CVP- und zwei SD-Sitzen eine Mehrheit hatten, konnte
                        man auch gespannt sein auf das Abschneiden der „neuen Mitte“. Die GLP schien mit 12
                        Mandaten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft zu haben. Die EVP, die bisher über vier
                        Gemeinderatssitze verfügte, hatte die 5-Prozent-Hürde vor vier Jahren nur sehr knapp
                        übersprungen und musste um den Verbleib im Stadtzürcher Parlament zittern. Neben
                        den im Gemeinderat bereits vertretenen Parteien gingen auch erstmals die BDP, sowie
                        die Piratenpartei und die Aktion für humanen Städtebau (AHS) auf Stimmenfang. Die
                        EDU komplettierte das Parteienkarussell. Allerdings wurden diesen Parteien kaum
                        Chancen auf das Überspringen der Wahlhürde eingerechnet.
                        Am        gleichzeitig    mit        der     eidgenössischen        Abstimmung        zur
                        Masseneinwanderungsinitiative durchgeführten Wahltag, an dem 43% der Berechtigten
                        an die Urne gingen (2010: 39,1%), wurde ein „Filippo-Effekt“ registriert – Filippo
                        Leutenegger war als Wahllokomotive für die FDP in den Stadtrat gewählt worden (vgl.
                        nachfolgend) und der Freisinn konnte im Gemeinderat nicht nur um drei Sitze zulegen
                        (neu 21) sondern rückte mit 16,0% (+2 Prozentpunkte) auch der stärksten bürgerlichen
                        Kraft, der SVP, auf die Pelle. Die Volkspartei, die ihrerseits einen Sitz verlor (neu: 23
                        Sitze) und noch 17,3% der Stadtzürcher Wählerschaft hinter sich weiss (2010: 18,6%)
                        konnte sich allerdings noch als insgesamt zweitstärkste Partei im Gemeinderat vor den
                        Freisinnigen halten. Auch die CVP musste ein Mandat abgeben. Mit 4,6% Wählerstärke
                        und neu sechs Sitzen blieb man Juniorpartner im bürgerlichen Lager. Zulegen konnte
                        Links-Grün. Zwar wahrten die SP als stärkste Partei (39 Sitze; 29,2%; -1,1 Prozentpunkte)
                        wie auch die GP (14 Sitze; 10,6%; -0,8 Prozentpunkte) trotz leichten Wählerverlusten
                        lediglich ihren Besitzstand, die AL legte aber um vier zusätzliche Sitze zu und konnte
                        sich als eigentliche Wahlsiegerin feiern lassen. Sie hatte nicht nur ihren Regierungssitz
                        mit Richard Wolff (al) verteidigt (siehe unten), sondern war mit neun Sitzen und einer
                        Zunahme der Parteienstärke um 2,3 Prozentpunkte (neu: 6,5%) eine ernst zu nehmende
                        Kraft geworden. Um einen Sitz zulegen konnte auch die GLP, die mit 13 Sitzen und 10,2%
                        Wählerstärke (2010: 9,8%) nach wie vor das Zünglein an der Waage zwischen den beiden

                        ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.97 - 01.01.17   3
Blöcken spielen wird. Sowohl die EVP als auch die SD schafften die 5-Prozent-Hürde in
keinem der zwölf Wahlkreise mehr. Mit gesamtstädtischen 2,5% für die EVP und 0,9%
für die SD mussten beide Parteien ihre Sitze im Gemeinderat räumen. Brutal war dies
insbesondere für die EVP, für die am Wahlsonntag im Kreis 9 noch eine Wählerstärke
von 5,00% ausgewiesen wurde – nur gerade eine einzige Stimme hätte den Ausschlag
für die EVP gegeben. Allerdings entschied sich das Wahlbüro zusammen mit dem
Stadtrat für eine Nachzählung, die aufzeigte, dass die EVP 31 Stimmen zu wenig hatte,
um die Wahlhürde zu überspringen. Ebenfalls keine Chancen hatten erwartungsgemäss
die BDP (0,9%), die AHS (0,1%), die Piraten (0,7%) und die EDU (0,5%). Gegen die 5-
Prozent-Klausel, die seit der Einführung des doppelten Pukelsheim im Jahr 2006 gilt,
sammelte die EVP zusammen mit anderen kleinen Parteien Unterschriften. Die
Piratenpartei reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, die allerdings
abgelehnt wurde. Weil sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings recht
stark auf die bundesgerichtliche Beurteilung stützte und gleichzeitig durchblicken liess,
dass es diese Beurteilung für umstritten hält, zogen die Piraten die Sache ans
Bundesgericht weiter, um einen Grundsatzentscheid zu erwirken. Dieser wurde dann
Ende Jahr vom Bundesgericht gefällt. Dieses begründete den erneut abschlägigen
Entscheid mit dem Argument, dass gerade in Gemeindeparlamenten einer
Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden sollte, was mit der Hürde der Fall sei. Die
Initiative der Kleinparteien war Ende 2014 noch im Sammelstadium.

Nachdem im April 2013 bei Ersatzwahlen für den zurückgetretenen Martin Vollenwyder
(fdp) dem Freisinn ein Sitz weggeschnappt und mit Richard Wolff von der Alternativen
Liste (al) ein siebter der neun Stadtratssitze von der Linken erobert wurde, reagierten
die Bürgerlichen früh mit Kandidierenden für die regulären Gesamterneuerungswahlen
vom Frühjahr 2014. Als erste meldete sich die amtierende Nationalrätin Doris Fiala zu
Wort. Ihr blute das Herz bei dieser einseitigen linken Dominanz und sie schliesse nicht
aus, mit einer Kandidatur dagegen anzukämpfen. Allerdings kandidierte nicht Fiala,
sondern Nationalrat Filippo Leutenegger (fdp), der sein Interesse ebenfalls früh
anmeldete; zudem wollte er gleich auch das Stadtpräsidium erobern, das seit 2009 von
Corine Mauch (sp) geführt wurde. Erklärtes Ziel der Bürgerlichen, bei denen die
amtierenden Gerold Lauber (cvp) und Andres Türler (fdp) wieder antraten, war eine
bürgerliche Regierungsmehrheit, die unter dem Label „Top 5 – für ein liberales Zürich“
angestrebt wurde. Die CVP distanzierte sich freilich früh vom „utopischen“ Ziel einer
bürgerlichen Mehrheit; man wolle lediglich den eigenen Sitz verteidigen. Dies galt nicht
für die SVP, die seit 20 Jahren und trotz einem Wähleranteil von 18,6% nicht mehr in
der Stadtregierung vertreten war. Die Volkspartei trat deshalb ebenfalls mit einem
Zweierticket an. Nummer vier und fünf der Top 5 waren Roland Scheck und Nina Fehr
Düsel, die Tochter von Nationalrat Hans Fehr. Weil mit Martin Waser (sp) und Ruth
Genner (gp), zwei der neun Amtierenden nicht wieder antraten, schickten auch die
Grünen und die SP neue Kandidierende ins Rennen. Neben dem amtierenden Daniel
Leupi (gp) trat Markus Knauss für die Grünen an. Knauss ist Co-Geschäftsleiter des VCS.
Für die SP kandidierten die bisherigen Corine Mauch (sp), André Odermatt (sp) und
Claudia Nielsen (sp). Raphael Golta trat für die Genossen an, um den Sitz von Martin
Waser zu verteidigen. Auch der erst 2013 frisch gewählte Richard Wolff kandidierte
erneut. Auch die GLP wollte in den Stadtrat einziehen und stellte den Gemeinderat
Samuel Dubno (glp) auf. Für die SD kandidierte Walter Wobmann, der bereits 2010
angetreten und damals abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet war. Den 15.
Kandidaten stellten die Piraten, die mit Peter Keel in See stachen. Allgemein wurde
erwartet, dass die Linke ihre sieben Sitze, auch in Anbetracht des Wähleranteils von
rund 46%, nicht würde halten können. Mit Leutenegger als Lokomotive sollten die
Bürgerlichen an der links-grünen Mehrheit sägen können. Der amtierende freisinnige
Nationalrat versuchte insbesondere mit Lösungsvorschlägen für die Sanierung der
maroden Stadtfinanzen zu punkten. Als wacklig wurden nicht nur die beiden frei
werdenden Sitze betrachtet, sondern auch der Sitz des neu gewählten Richard Wolff,
der lediglich lose ins linke Lager eingebunden schien. Zudem leistete sich der Vorsteher
des Polizeidepartements einen Lapsus, indem er den schwarzen Block als interessante
Ergänzung bezeichnete. Auch der Sitz von Lauber (cvp) galt nicht als wirklich sicher.
Allerdings zeigte die Geschichte der Regierungswahlen in der Stadt Zürich, dass eine
Abwahl aus dem Stadtrat eher selten war. Als wenig spannend wurde der Kampf ums
Stadtpräsidium betrachtet: Leutenegger dürfte gegen Mauch kaum eine Chance haben.
Der Wahlkampf wurde – im Gegensatz zu vor vier Jahren, als die SVP mit provokativen
Plakaten auftrat – als brav bezeichnet. Zurückzuführen sei dies auf die Wahlmüdigkeit,
die durch die ausserordentlichen Rücktritte aus der Stadtregierung bzw. die nötigen
Ersatzwahlen verursacht worden wäre, auf die Attraktivität der Stadt Zürich, die es der
Opposition schwer mache, eine Angriffsfläche zu finden und auf die bewusst gemässigt
auftretenden Bürgerlichen, die erstmals wieder einen Schulterschluss zustande

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.97 - 01.01.17   4
brachten. Allerdings gelang es den fünf bürgerlichen Kandidierenden nur selten, als
                    Einheit aufzutreten. Der Linken wurde vorgeworfen, dass sie die Diskussion um die
                    zentralen Finanzfragen im Wahlkampf verweigere und unangenehmen Fragen
                    ausweiche. Erfahrungsgemäss haben es nationale Politiker einfacher, in die
                    Stadtzürcher Exekutive gewählt zu werden. Waren es früher Monika Weber (ldu), Monika
                    Stocker (gp), Elmar Ledergerber (sp) und Ruth Genner (gp), die direkt vom nationalen
                    Parlament in den Stadtrat wechselten, schaffte dies 2014 Filippo Leutenegger, der mit
                    42'193 Stimmen als achtplatzierter in den Stadtrat gewählt wurde und zwar auf Kosten
                    der Grünen, die ihren zweiten Sitz nicht verteidigen konnten. Markus Knauss (gp) erhielt
                    lediglich 35'330 Stimmen, kam damit auf den zehnten Platz und musste über die Klinge
                    springen. Der dritte Platz für Daniel Leupi (52'744 Stimmen) war für die Grünen nur ein
                    schwacher Trost. Ihren vakanten Sitz verteidigen konnte hingegen die SP. Raphael Golta
                    erhielt 40'178 Stimmen und war damit als Neunter gewählt. Auch die drei Bisherigen SP-
                    Stadträte wurden sicher wiedergewählt. Corine Mauch lag mit 55'646 Stimmen auf dem
                    zweiten, André Odermatt mit 48'143 Stimmen auf dem fünften und Claudia Nielsen mit
                    44'258 Stimmen auf dem sechsten Platz. Noch vor Leutenegger auf Platz sieben liegend,
                    schaffte auch Richard Wolff mit 42'249 Stimmen die Wiederwahl. Das Spitzenresultat
                    machte Andres Türler (fdp) mit 56'907 Stimmen. Auch Gerold Laubers (cvp) Sitz war nie
                    wirklich in Gefahr. Der viertplatzierte Lauber erhielt 52'157 Stimmen. Keine Chance
                    hatten die Kandidierenden der SVP: Nina Fehr Düsel erhielt 27'696 Stimmen und Roland
                    Scheck 23'585 Stimmen. Beide lagen damit zwar noch vor dem GLP-Kandidaten Samuel
                    Dubno (21'896 Stimmen), aber weit hinter einem Stadtratssitz. Erwartungsgemäss keine
                    Chancen hatten Walter Wobmann (sd; 5'139 Stimmen) und Peter Keel (piraten; 3'919
                    Stimmen). Chancenlos blieb auch Filippo Leutenegger im Kampf um das
                    Stadtpräsidium. Mauch hatte mit 48'608 Stimmen einen stattlichen Vorsprung auf
                    Leutenegger (32'276 Stimmen), der sich allerdings mit den rund 40% der Stimmen mehr
                    als zufrieden zeigte. Damit war der Status Quo in der Zürcher Stadtregierung wieder
                    hergestellt: drei Bürgerliche stehen sechs links-grünen Stadträten gegenüber. Noch
                    spannender als die Wahlen dürften die anstehenden Debatten um die Finanzen
                    werden. 3

                    Aussenpolitik
                    Beziehungen zu internationalen Organisationen
VOLKSINITIATIVE     Cette votation a mobilisé un grand nombre d’acteurs qui, en règle générale, ne
DATUM: 10.01.2002
ROMAIN CLIVAZ
                    prennent position que sur des objets les concernant directement. Il ne s’agit pas ici
                    d’en dresser une liste exhaustive, mais plutôt de mentionner les plus importants. Les
                    cantons romands, ainsi que Berne, se sont particulièrement illustrés en organisant une
                    conférence de presse commune au Palais des nations à Genève, siège européen de
                    l’organisation, pour appuyer l’adhésion. De même les exécutifs zurichois, obwaldien,
                    jurassien, de Bâle-Ville et le Parlement jurassien se sont unanimement exprimés dans le
                    même sens. Des organisations de protection de l’environnement se sont associées pour
                    soutenir l’initiative et ont souligné que seul le système onusien était capable de traiter
                    de manière globale les questions environnementales. La Société suisse pour la
                    protection de l’environnement, l’Association Transport et Environnement, Greenpeace,
                    Pro Natura et le WWF se sont ralliés au slogan « Oui à l’environnement, oui à l’ONU ».
                    Convaincus qu’une participation pleine et entière permettrait de mieux défendre
                    certains principes et que la paix dans le monde se bâtit dans la grande famille des
                    nations, la Conférence des évêques suisses et le Conseil de la Fédération des Eglises
                    protestantes de Suisse se sont déclarés favorables à l’initiative. Les milieux culturels se
                    sont également mobilisés. Des musiciens ont effectué une tournée gratuite intitulée
                    « Swiss Bands go Uno » et de nombreux artistes comme Hans Erni ou encore Emil
                    Steinberger ont participé à la campagne. 4

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK           01.01.97 - 01.01.17   5
Infrastruktur und Lebensraum
                        Energie
                        Energiepolitik
STUDIEN / STATISTIKEN   Neben den Parteien sind im Berichtsjahr auch Verbände mit ihren Vorstellungen zur
DATUM: 05.05.2006
ANDREA MOSIMANN
                        schweizerischen Energiezukunft an die Öffentlichkeit getreten. Die Umweltverbände
                        Greenpeace, WWF, VCS und Schweizerische Energiestiftung präsentierten eine
                        Studie, in der dargelegt wird, wie die von ihnen anvisierte 2000-Watt-Gesellschaft zu
                        erreichen sei. Faktisch bedeutet dies eine Reduktion des Energieverbrauchs um 2/3.
                        Die Umweltverbände möchten dieses Ziel durch den konsequenten Einsatz der
                        energiesparendsten Technologien erreichen. 5

                        Verkehr und Kommunikation
                        Verkehrspolitik
VOLKSINITIATIVE         En juin de l’année sous revue, l’Association Transports et Environnement (ATE) a
DATUM: 20.06.2008
NICOLAS FREYMOND
                        présenté un projet d’initiative populaire fédérale visant à modifier la clé de répartition
                        des recettes des taxes routières, afin que les transports publics en reçoivent la moitié
                        et non plus seulement le quart. Le produit de la vente des vignettes autoroutières
                        resterait acquis à la route, par contre les recettes des autres taxes seraient versées
                        dans un pot commun, puis réparties à raison de 45% pour les transports publics (contre
                        24% actuellement) et 53% pour les routes (aujourd’hui: 74%). Par cette réallocation de
                        moyens au fonds des transports publics (FTP), l’ATE entend assurer le financement de la
                        réalisation des projets non retenus, faute d’argent, pour la première étape du
                        développement de l’infrastructure ferroviaire (ZEB 1). Le Touring Club Suisse (TCS) a
                        jugé cette initiative scandaleuse et dangereuse, dans la mesure où elle remet en
                        question le financement du fonds d’infrastructure, notamment la part de CHF 5,5
                        milliards dévolue à l’élimination des goulets d’étranglements. L’initiative, soutenue par
                        le PS, les Verts, Ecologie libérale (VD) et des organisations écologistes, sera
                        formellement lancée début 2009. 6

VOLKSINITIATIVE         L’ATE a lancé une initiative populaire fédérale « pour les transports publics » avec le
DATUM: 31.10.2009
NICOLAS FREYMOND
                        soutien du PS, des Verts, des Verts libéraux et du parti évangélique. L’initiative vise à
                        modifier la clé de répartition des recettes des taxes routières afin d’en attribuer la
                        moitié aux transports publics. Concrètement, le texte déposé propose d’affecter la
                        moitié du produit net de l’impôt à la consommation sur les carburants des transports
                        terrestres aux transports, à raison d’une moitié pour les transports publics sur le rail, la
                        route et les eaux et de l’autre pour certaines tâches liées à la circulation routière. Le
                        produit de la vente des vignettes autoroutières resterait acquis à la route, par contre
                        les recettes des autres taxes seraient allouées à parts égales aux transports publics et
                        au trafic routier (contre respectivement ¼ et ¾ actuellement). Le TCS et Routesuisse,
                        organisation faîtière de l'économie automobile et du trafic routier privé, ont
                        catégoriquement rejeté l’initiative au motif qu’elle met en péril l’alimentation du fonds
                        d’infrastructure et, partant, la mise en œuvre du programme d’élimination des goulets
                        d’étranglement routiers. Le directeur de l’Union des transports publics (UTP), Peter
                        Vollmer, a estimé peu judicieux de la part de l’ATE d’initier une lutte pour la répartition
                        des recettes routières, alors que des moyens supplémentaires devront de toute
                        manière être trouvés pour financer les nouveaux projets d’infrastructures. À cet égard,
                        il s’est dit favorable à l’introduction d’une taxe sur la mobilité telle que proposée par le
                        DETEC. 7

VOLKSINITIATIVE         À l’automne, l’initiative populaire fédérale « pour les transports publics », lancée
DATUM: 01.10.2010
NICOLAS FREYMOND
                        l’année précédente par l’ATE, avec le soutien du PS, des Verts, des Verts libéraux et du
                        parti évangélique, a abouti. Elle propose une réforme de la répartition du produit des
                        taxes routières (vignette autoroutière exceptée) afin d’en attribuer la moitié aux
                        transports publics, contre un quart actuellement. L’ATE a estimé qu’un montant de CHF
                        800 millions par an pourrait ainsi être investi pour développer l’offre des transports
                        publics. L’USAM et le TCS ont réaffirmé leur rejet catégorique du texte, au motif qu’il
                        induirait une hausse insupportable des taxes sur les carburants. 8

                        ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK            01.01.97 - 01.01.17   6
PETITION / EINGABE / BESCHWERDE   Dans le cadre du programme de consolidation des finances fédérales, le Conseil fédéral
DATUM: 10.11.2010
NICOLAS FREYMOND
                                  a annoncé, en début d’année, des coupes dans les subventions de la Confédération
                                  pour les lignes régionales de transports publics effectives dès le budget 2011. À
                                  compter de 2011, seules les lignes comptant au minimum 100 passagers par jour
                                  continueront de bénéficier du soutien fédéral, alors que la limite minimale était jusque
                                  là fixée à 32 passagers en moyenne par jour. Cette mesure doit permettre d’alléger les
                                  charges de l’Etat fédéral de quelque CHF 15 millions par an. Les cantons, l’Union des
                                  villes suisses et l’ATE ont vigoureusement réagi, dénonçant un transfert de charges et
                                  rappelant les engagements pris par la Confédération lors des négociations concernant
                                  la nouvelle répartition des tâches (RPT). L’ATE a estimé que près de 160 lignes
                                  régionales étaient menacées par cette mesure d’économie. Lancée par diverses
                                  associations et soutenue par des parlementaires écologistes et socialistes, une pétition
                                  munie de 34'000 signatures a été adressée au Conseil fédéral pour qu’il revienne sur sa
                                  décision. Face à cette levée de boucliers, le gouvernement a finalement renoncé en fin
                                  d’année à ces mesures d’économie. 9

DIREKTER GEGENVORSCHLAG ZU        Anfang 2011 gab der Bundesrat bekannt, die geplante Vorlage zur Finanzierung und zum
VOLKSINITIATIVE
DATUM: 03.11.2011
                                  Ausbau der Bahninfrastruktur FABI als Gegenentwurf zur VCS-Initiative „Für den
SUZANNE SCHÄR                     Öffentlichen Verkehr“ ausgestalten zu wollen. Ende März gab er die FABI-Vorlage in die
                                  Vernehmlassung. Kernstück bildet der sogenannte Bahninfrastrukturfonds BIF, der
                                  künftig Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahn- und Agglomerationsverkehrs finanziell
                                  tragen soll. Dazu sollten der FinöV-Fonds (Neat- und ZEB-Projekte, Anschlüsse ans
                                  europäische Hochgeschwindigkeitsnetz HGV, Lärmschutz) und die bisherigen über
                                  Leistungsvereinbarungen mit den SBB bzw. Rahmenkredite fliessenden allgemeinen
                                  Bundesmittel für den öffentlichen Verkehr in den BIF überführt werden. Zur Deckung
                                  des geschätzten Mehrbedarfs von knapp CHF 1 Mrd. jährlich für den Unterhalt und den
                                  Ausbau der Schieneninfrastruktur von SBB und Privatbahnen bis 2030 sollen neue
                                  Finanzierungsquellen erschlossen werden. Diskutiert wurden Kantonsbeiträge,
                                  Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer über eine Pauschalierung bzw.
                                  Plafonierung des Fahrkostenabzugs für Auto- und Bahnpendler sowie die weitere
                                  Erhöhung der Trassenpreise. In der Vernehmlassung wurde v.a. die geplante
                                  Plafonierung des Fahrkostenabzugs auf der Höhe eines Jahresabonnements im
                                  Agglomerationsverkehr (bei CHF 800) sowie die dauerhafte Übertragung des
                                  Mineralölsteueranteils von 25% aus dem FinöV-Fonds in den BIF und damit die
                                  Perpetuierung der Querfinanzierung Strasse-Schiene kritisiert. In der Presse fand
                                  zudem die zu erwartende Verteuerung der Bahntarife breite Resonanz. (Zur Einsetzung
                                  der interdepartementalen Arbeitsgruppe (UVEK, EFD) zur Finanzierung der
                                  Bahninfrastruktur Fibi Ende 2009 siehe hier.) 10

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE         In Beantwortung eines Postulats der KVF-SR hatte der Bundesrat Ende 2010 seinen
DATUM: 19.12.2011
SUZANNE SCHÄR
                                  Grundlagenbericht zu den anstehenden Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten am
                                  Gotthard-Strassentunnel präsentiert. Während der Zeitplan (2020–2050) weitgehend
                                  unbestritten war, gaben die Frage nach dem Sinn und Zweck einer zweiten Tunnelröhre
                                  sowie deren Vereinbarkeit mit dem Alpenschutzartikel Anlass zu heftigen Diskussionen.
                                  Unterstützt von VCS, WWF und weiteren Umweltschutzorganisationen propagierte die
                                  Alpeninitiative die komplette und dauerhafte Verlagerung des Güterverkehrs auf die
                                  Schiene, begleitet von einem Fahrverbot für überregional verkehrende Lastwagen
                                  zwischen Biasca und Erstfeld sowie einem Verladeshuttle für PKWs auf der alten
                                  Bahnstrecke zwischen Airolo und Göschenen. Der Bundesrat hielt im Bericht fest, den
                                  kostspieligen Bau einer zweiten Röhre, dessen Investitionskosten das Bundesamt für
                                  Strassen (Astra) auf CHF 2 Mrd. (bei jährlichen Unterhaltskosten CHF von 10 Mio.)
                                  schätzt, mit seinem Verlagerungskonzept (Güter durch den neuen Eisenbahn-
                                  Basistunnel, Personen durch den Eisenbahn-Scheiteltunnel) vermeiden zu wollen.
                                  Zudem wies die Regierung auch auf die möglichen verfassungsrechtlichen
                                  Konsequenzen einer zweiten Strassentunnelröhre in Bezug auf den Alpenschutzartikel
                                  hin. Wirtschaftskreise und mit ihnen viele bürgerliche Politiker aus den hauptsächlich
                                  vom Transitverkehr betroffenen Kantonen sahen bei einer richtungsgetrennten,
                                  einspurigen Verkehrsführung keinen Widerspruch zum Alpenschutzartikel und
                                  forderten den Bau einer zweiten Tunnelröhre (dessen Baukosten sie auf die Hälfte des
                                  vom Astra errechneten Betrags schätzten) vor Beginn der Sanierungsarbeiten. Im
                                  Verlauf des Berichtsjahrs tendierten die Tessiner, Urner und Bündner Regierungen
                                  verstärkt zur Option zweite Röhre. Dabei betonten die beiden Letzteren, am
                                  Alpenschutzartikel festhalten zu wollen. Die Bündner Regierung drohte für den Fall der
                                  Vollsperrung des Strassentunnels mit der Kontingentierung von Güterfahrten auf der

                                  ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.97 - 01.01.17   7
A13 am San Bernardino. Das Gotthard-Komitee, die Interessengemeinschaft der 13
                             Kantone und der Wirtschaft entlang der Gotthard-Achse, vermochte im Sommer des
                             Berichtsjahrs keinen Entscheid für oder gegen den Bau eines zweiten Strassentunnels
                             zu fällen. 11

DIREKTER GEGENVORSCHLAG ZU   In seiner Botschaft zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und zum direkten
VOLKSINITIATIVE
DATUM: 10.12.2012
                             Gegenentwurf       (Bundesbeschluss       über    Finanzierung    und    Ausbau     der
NIKLAUS BIERI                Eisenbahninfrastruktur FABI) vom Januar 2012 beantragte der Bundesrat dem
                             Parlament, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten
                             Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Der Bundesrat wies in der Botschaft auf die
                             Finanzierungslücke von bis zu CHF 500 Mio. pro Jahr hin, welche durch den
                             notwendigen Ausbau, die Inbetriebnahme von neuen Projekten (Durchmesserlinie
                             Zürich, NEAT Gotthard und Ceneri, CEVA (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse) Genf)
                             sowie durch den Unterhalt der immer stärker belasteten Infrastruktur anfalle. Neue
                             Ausbauvorhaben wurden auf weitere CHF 500 Mio. pro Jahr geschätzt und der
                             mittelfristige finanzielle Bedarf auf rund CHF eine Milliarde pro Jahr veranschlagt.
                             Zudem verursachten Verzinsung und Rückzahlung des FinöV-Fonds ab 2019 jährlich
                             Kosten von CHF 600-700 Mio. Der befristete FinöV-Fonds solle in den neuen,
                             unbefristeten Bahninfrastrukturfonds BIF überführt werden. Der BIF solle künftig
                             Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahn- und Agglomerationsverkehrs finanziell tragen.
                             Zu den Finanzierungsinstrumenten des BIF gehören die Quellen des FinöV (zwei Drittel
                             der LSVA-Erträge, ein Mehrwertsteuerpromille sowie befristete Mittel aus der
                             Mineralölsteuer), die ordentlichen Mittel des Bundeshaushalts für Betrieb und
                             Erhaltung der Bahninfrastruktur sowie drei neue Instrumente: Mehreinnahmen aus der
                             direkten Bundessteuer (aus dem verkleinerten Fahrkostenabzug), Mittel aus der
                             Erhöhung der Trassenpreise und eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Bund
                             und Kantonen, welche die Kantone zur Finanzierung der Publikumsanlagen der Bahn
                             verpflichtet. Auch das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur „STEP“
                             war Teil der bundesrätlichen Botschaft. Akzente in der Langfristperspektive setzte der
                             Bundesrat mit der Kapazitätssteigerung bei Schiene, Zügen und Bahnhöfen. Im
                             Personenverkehr soll auf Strecken mit grosser Nachfrage der Viertelstundentakt
                             eingeführt und der Güterverkehr gestärkt werden. STEP soll in mehreren
                             Ausbauschritten erfolgen, wobei der Bundesrat diese dem Parlament alle vier oder acht
                             Jahre unterbreiten will. Der Ausbauschritt 2025 beinhaltet die Einführung des
                             Halbstundentaktes auf den Strecken Locarno–Lugano, Zürich–Chur, Zürich–Lugano und
                             Bern–Luzern, den Ausbau der letzten eingleisigen Strecke für den Güterverkehr (Ligerz-
                             Twann), sowie Massnahmen und Investitionen in betriebsnotwendige Anlagen bei
                             Privatbahnen und auf dem gesamten Eisenbahnnetz. Die Diskussion der Vorlage wurde
                             im November des Berichtjahres im Ständerat aufgenommen. Anfang Dezember 2012
                             fasste der Ständerat sowohl im Entwurf 2 (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative
                             „Für den öffentlichen Verkehr“) als auch in den Entwürfen 3 (FABI) und 4 (Ausbauschritt
                             2025 der Eisenbahninfrastruktur) vom Entwurf des Bundesrates abweichende
                             Beschlüsse. Der Ständerat folgte geschlossen seiner Kommission, welche aus taktischen
                             Gründen so viele weitere Projekte aufnahm, dass das Investitionsvolumen mit CHF 6,4
                             Mrd. fast doppelt so hoch ausfiel, wie vom Bundesrat vorgesehen (CHF 3,5 Mrd.).
                             Eingang in das Ausbaupaket fand im Ständerat die erste Etappe des sogenannten Bahn-
                             Y (Bodensee-Rheintal-Verbindung bis Chur), was die Verbindung St. Gallen-Chur
                             verbessern soll. Das Bahn-Y war von den St. Galler Standesvertretern Rechsteiner (sp)
                             und Keller-Sutter (fdp) lanciert und mit geschicktem Lobbying in die Vorlage
                             eingebracht worden. Da das Programm des Bundesrates den überwiegenden Teil der
                             Investitionen in der Westschweiz bzw. im westlichen Mittelland vorsah, verbündeten
                             sich die Ostschweizer Kantone, um mit dem Bahn-Y auch vom Ausbauprogramm zu
                             profitieren. Folgende weiteren Projekte wurden vom Ständerat aufgenommen: Ein
                             drittes Gleis zwischen Gümligen und Münsingen, der Ausbau des Bahnhofs Genf
                             Cornavin, eine Überwerfung im Knotenpunkt Pratteln, Massnahmen zur
                             Reisezeitverkürzung zwischen Bern und Lausanne sowie Ausbauten in Aarau. Um die
                             Nordwestschweiz, Zürich und Luzern ins Boot zu holen, sah der Ständerat CHF 300 Mio.
                             für Projektierungsarbeiten für den Brüttenertunnel (Zürich), den dritten Jura-
                             Durchstich (Nordwestschweiz) und den Luzerner Tiefbahnhof vor. Nach dem Entscheid
                             des Ständerates kommentierten kritische Stimmen in den Medien, das Paket sei
                             überladen und bringe langfristig untragbare Unterhaltskosten mit sich. Der Nationalrat
                             wird die Vorlage 2013 behandeln. Beide Räte verlängerten zudem die Behandlungsfrist
                             der VCS-Initiative um ein Jahr (bis März 2014).

                             ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.97 - 01.01.17   8
BUNDESRATSGESCHÄFT   Im Juni begann die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel
DATUM: 31.10.2013
NIKLAUS BIERI
                     ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr. Von den CHF 6 Mrd., die dem
                     Infrastrukturfonds bis 2027 zur Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten
                     und Agglomerationen durch den Bund zur Verfügung stehen, sind noch rund
                     CHF 1,93 Mrd. nicht vergeben worden. Bis Ende 2014 muss der Bundesrat dem
                     Parlament unterbreiten, wie die noch zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt
                     werden sollen. Der Bundesrat will ab 2015 rund CHF 1,56 Mrd. für das Programm
                     Agglomerationsverkehr freigeben und eine Reserve von CHF 370 Mio. für eine allfällige
                     spätere Generation des Programms aufsparen. Es sei jedoch bereits absehbar, dass die
                     Kosten der Massnahmen, welche in einer dritten Generation ergriffen werden sollen
                     (rund CHF 1,4 Mrd.), die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen werden. Die
                     Zusicherung der Mittel ab 2015 steht im Zentrum der Vorlage. Die Vernehmlassung
                     endete im Oktober. Deutlich abgelehnt bzw. kritisiert wurde die Vorlage von 11
                     Vernehmlassern der Agglomeration Basel, welche ihre Stellungnahmen aufeinander
                     abgestimmt hatten, sowie vom Kanton Graubünden, von der SVP und von ASTAG, ACS
                     und TCS. Die ablehnende Haltung aus der Region Basel wurde mit der mangelhaften
                     Berücksichtigung     der    komplexen     Ausgangslage     in    grenzüberschreitenden
                     Agglomerationen begründet. Die SVP und die Strassenverkehrsverbände bemängelten
                     die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger und forderten eine stärkere
                     Berücksichtigung der Strasseninfrastrukturen. Zudem habe die Zielsetzung der
                     Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr keine
                     Verfassungsgrundlage und sei deshalb rechtlich nicht legitimiert. Von den grundsätzlich
                     zustimmenden      SP,    VCS   und     WWF     wurde    kritisiert,   dass   sich   die
                     Agglomerationsprogramme und die Engpassbeseitigung bei den Nationalstrassen
                     widersprechen, was auf eine inkonsequente Verkehrspolitik zurückzuführen sei. Auch
                     die Agglomerationsorganisation Grand Genève forderte eine bessere Koordination der
                     beiden     Vorlagen.     Von    den     meisten     Vernehmlassern       wurden     die
                     Agglomerationsprogramme aber als wichtiges Instrument einer kohärenten
                     Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik gewürdigt. Der Bundesrat wird seine Botschaft
                     zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm
                     Agglomerationsverkehr im Februar 2014 an das Parlament richten. 12

BUNDESRATSGESCHÄFT   Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz und dessen Finanzierung wurde
DATUM: 24.11.2013
NIKLAUS BIERI
                     im Berichtjahr weiterverhandelt. Während den Entwürfen 3 und 4 (Bundesbeschlüsse
                     über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds und über das Nationalstrassennetz)
                     im Parlament bereits 2012 zugestimmt worden war, gelangten Entwürfe 1 (Bundesgesetz
                     über die Nationalstrassen) und 2 (Nationalstrassenabgabegesetz) erst am 22. März des
                     Berichtjahres zur Schlussabstimmung im Parlament. Zuvor hatte der Nationalrat
                     allerdings über Entwurf 2 zu verhandeln, in welchem mit dem Vignettenpreis noch eine
                     Differenz zum Ständerat bestand. Der Mehrheitsantrag, dem Ständerat zu folgen und
                     den Entwurf mit CHF 100 pro Vignette zu billigen, wurde mit 97 zu 89 Stimmen
                     angenommen.       Zwei    Minderheitenanträge    wurden    dabei    abgelehnt:    Der
                     Minderheitenantrag I Pieren (svp, BE) verlangte einen Vignettenpreis von CHF 70 mit
                     dem Ziel, die Preiserhöhung minimal zu halten. Der Minderheitenantrag II Grossen (glp,
                     BE) wollte die Preiserhöhung der Vignette auf CHF 80 beschränken und so als
                     Kompromiss zwischen den geforderten CHF 100 des Ständerates und deren
                     nationalrätlicher Ablehnung dienen. Nachdem in einer ersten Abstimmung der
                     Minderheitsantrag II gegen den Minderheitsantrag I obsiegt hatte, entfielen in der
                     zweiten Abstimmung mehr Stimmen auf den Minderheitsantrag II als auf den
                     Mehrheitsantrag. Der Ordnungsantrag Nordmann (sp, VD) auf Bestreben der SP-Fraktion
                     verlangte eine Wiederholung der Abstimmungen, da es in der SP-Fraktion
                     Missverständnisse über das Abstimmungsprozedere gegeben habe. Dem
                     Ordnungsantrag wurde mit 116 zu 64 Stimmen stattgegeben. In der vierten Abstimmung
                     wurde der Minderheitsantrag II dem Minderheitsantrag I mit 88 zu 63 Stimmen
                     vorgezogen, und in der fünften Abstimmung obsiegte schliesslich der Mehrheitsantrag
                     mit 97 zu 89 Stimmen über den Minderheitsantrag II. Dem Mehrheitsantrag folgten die
                     Fraktionen der CVP/EVP, BDP, FDP, eine Mehrheit der SP und eine Minderheit der SVP.
                     Die GLP stützte mit der GPS, einer Minderheit der SP und der Mehrheit der SVP ihren
                     Minderheitsantrag II. Mit dem Einschwenken des Nationalrates auf den Standpunkt des
                     Ständerates kam es am 22. März des Berichtjahres zur Schlussabstimmung, in welcher
                     die Entwürfe 1 und 2 (Bundesgesetz über die Nationalstrassen und
                     Nationalstrassenabgabegesetz) in den Räten angenommen wurden. Gegen das
                     Nationalstrassenabgabegesetz wurde von einem Komitee unter Federführung der
                     Nationalräte Nadja Pieren (svp, BE) und Walter Wobmann (svp. SO) das fakultative
                     Referendum ergriffen, welches nach nur dreimonatiger Unterschriftensammlung mit
                     107'424 gültigen Unterschriften zustande kam. Der grosse Zuspruch, den das

                     ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.97 - 01.01.17   9
Referendum bei der Unterschriftensammlung erfuhr, führte dazu, dass der Verband
Auto Schweiz, der TCS, einige Sektionen des ACS sowie der Gewerbeverband ihre
Unterstützung zusagten. Auch der VCS kündigte an, den Preisaufschlag energisch zu
bekämpfen, weil mit dem zusätzlichen Geld auch zusätzliche Strassen zu erwarten
seien. Das vom VCS lancierte Referendum kam jedoch nicht zustande; es wurden nur
rund 1'300 Unterschriften gesammelt. Unterstützung erfuhr Bundesrätin Leuthard von
der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Die kantonalen Baudirektoren
erklärten, dass der Bund ohne die zusätzlichen Gelder aus der Vignettenpreiserhöhung
die geplante Übernahme von Kantonsstrassen sistieren würde. Eine Übernahme dieser
Strassen durch den Bund sei aber im Interesse der Kantone, welche damit finanziell
entlastet würden. Die Kampagne des Referendumskomitees zielte darauf ab, die
Preiserhöhung als Abzockerei darzustellen. Bundesrätin Leuthard brachte kurz vor der
Abstimmung die Idee einer elektronischen Vignette in die Debatte ein und reagierte
darauf auf das Argument, Nationalstrassenbenutzer mit Wechselschildern und
mehreren Fahrzeugen würden von der Preiserhöhung über die Massen belastet.
Leuthard liess weiter verlauten, dass im Falle einer Ablehnung der Vignetten-
Preiserhöhung ein Kostenaufschlag beim Benzin notwendig sei und der Benzinpreis um
6 Rappen pro Liter steige. Die an einem Podium gemachte falsche Aussage, auch
Lastwagen bräuchten eine Vignette, brachte der Verkehrsministerin viel mediale Häme
ein. Die Analyse der Abstimmungsinserate des Année Politique Suisse zeigte, dass das
Pro-Lager (Zustimmung zur Preiserhöhung) in mehr als der Hälfte seiner Inserate auf
die Realisierung von regionalen Projekten hinwies, welche durch die Preiserhöhung
finanziert werden sollen. Die übrigen Pro-Inserate verwiesen auf die Erhöhung der
Sicherheit, die Stärkung des Tourismus oder auf die Desinformation des Contra-Lagers.
Das Contra-Lager bezeichnete in einem Drittel seiner Inserate die Anhebung des
Vignettenpreises als zu hoch, in einem Viertel der Inserate wurde die Vorlage als
Mogelpackung gebrandmarkt und in weiteren 15% der Inserate stand die
Zweckentfremdung von Strassenverkehrsabgaben im Zentrum. Die Inseratedichte war in
den Kantonen, welche im Falle der Annahme der Vorlage von Umfahrungsprojekten
profitiert hätten, am grössten. Das Pro-Lager konzentrierte seine Kampagne auf die
Westschweiz, das Contra-Lager war in der übrigen Schweiz auch sehr aktiv. Während
auf der Pro-Seite vor allem kantonale Komitees und Parteien Inserate schalteten, waren
es auf der Contra-Seite mehrheitlich die grossen nationalen Autoverbände. In der
Volksabstimmung       vom     24.   November     des    Berichtjahres    wurde     das
Nationalstrassenabgabegesetz mit 60,5% der Stimmen und in allen Kantonen abgelehnt.
Gemäss der VOX-Analyse lehnten AutofahrerInnen das Gesetz mit 62% Nein-Stimmen
ab, Nicht-AutofahrerInnen stimmten hingegen mit 58% Ja-Stimmen zu. Die
Parteiidentifikation spielte bei der Stimmabgabe nur eine untergeordnete Rolle, die
Wählerschaft der CVP und der FDP.Die Liberalen verwarf das Gesetz entgegen der
zustimmenden Parteiparole mehrheitlich. Den Befürwortern der Vignettenverteuerung
war es nicht gelungen, den StimmbürgerInnen aufzuzeigen, dass der Netzbeschluss
(Übernahme von 400 Km Kantonsstrassen) an die Verteuerung der Vignette gekoppelt
war.

Abstimmung vom 24. November 2013

Beteiligung: 53,6%
Ja: 1 087 368 (39,5%)
Nein: 1 662 748 (60,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, EVP, CSP, BDP, SGV, SBV, SGB.
– Nein: SVP (3*), GPS, GLP.
– Stimmfreigabe: SPS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen 13

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK      01.01.97 - 01.01.17   10
Strassenverkehr
VOLKSINITIATIVE       L'Association transports et environnement (ATE) a lancé au début de l'été une initiative
DATUM: 24.10.1997
ALEXANDRE FÜZESSÉRY
                      intitulée "Rues pour tous". L'initiative vise à ce qu'une limitation générale de la vitesse
                      à 30 km/h soit instaurée dans les localités. De l'avis des initiants, une telle limitation
                      améliorerait substantiellement tant la sécurité sur la route que la qualité de vie des
                      habitants des localités (diminution du bruit et des émissions nocives). Selon le texte
                      déposé à la Chancellerie fédérale, des dérogations pourront être accordées par les
                      autorités sur certains tronçons, notamment si des garanties sont apportées quant à la
                      sécurité et à la tranquillité des quartiers d'habitation. 14

BUNDESRATSGESCHÄFT    L’exécutif a mis en consultation un projet d’ordonnance d’application de la redevance
DATUM: 01.01.1999
LAURE DUPRAZ
                      poids lourds liée aux prestations (RPLP) qui prévoit que les transporteurs assument
                      eux-mêmes le coût des appareils de saisie. Obligatoires pour les camions suisses, les
                      compteurs seront facultatifs pour les étrangers. Parmi les milieux consultés, l’ASTAG a
                      vivement critiqué le projet, le jugeant discriminatoire pour les transporteurs suisses.
                      Les partis radical, PDC et UDC ont partagé cet avis. L’Automobile Club Suisse (ACS) et le
                      TCS ont exigé que la Confédération prenne ces coûts à sa charge. Radicaux et
                      démocrates-chrétiens ont estimé que les compteurs devaient être de la propriété de
                      l’Etat. Le PS, le Service d’information pour les transports publics (Litra), le Syndicat du
                      personnel des transports (SEV) et l’Association transports et environnement (ATE) ont
                      approuvé la solution de faire payer aux camionneurs les compteurs. Les cantons ont
                      dans l’ensemble été satisfaits de l’ordonnance. Les positions ont divergé sur la clé de
                      répartition des recettes. Par exemple, Soleure, traversé par d’importants tronçons
                      autoroutiers, s’est estimé défavorisé par rapport aux cantons périphériques. Ces
                      derniers recevront entre 20 et 25% du tiers réservé aux cantons. Les Grisons,
                      Thurgovie, Schaffhouse et le Jura ont insisté pour que l’ordonnance tienne compte des
                      régions excentrées. 15

VOLKSINITIATIVE       L'initiative populaire fédérale «Pour plus de sécurité à l'intérieur des localités grâce à
DATUM: 27.04.1999
LAURE DUPRAZ
                      une vitesse maximale de 30 km/h assortie d'exceptions», lancée en 1997 par
                      l'Association transports et environnement, a abouti avec 112'395 signatures valables. 16

VOLKSINITIATIVE       Réaffirmant son opposition à l’initiative "Rue pour tous", le Conseil fédéral a proposé,
DATUM: 04.03.2001
PHILIPPE BERCLAZ
                      comme promis, des mesures incitatives destinées aux cantons et communes afin
                      d’améliorer la sécurité des zones urbaines. Les modalités d’aménagement des zones 30
                      km/h seront simplifiées, dans le sens que les communes pourront librement définir
                      l’ampleur de ces zones et le type de routes où elles seront installées. Moritz
                      Leuenberger proposait cependant d’en exclure les routes principales, ainsi que celles
                      qui sont affectées à la "circulation générale". Il invitait en outre les communes à créer
                      des zones de rencontre qui auraient les mêmes caractéristiques que les anciennes rues
                      résidentielles, mais ne seraient pas limitées aux quartiers d’habitation. L’application
                      porterait sur les quartiers commerciaux ou artisanaux. Donnant suite à une requête
                      formulée par différents milieux, le DETEC souhaitait enfin recommander aux
                      automobilistes de circuler de jour avec les phares allumés. Si les opposants ne
                      remettaient pas en question la nécessité de diminuer le nombre d’accidents et
                      d’accroître la sécurité dans les localités, ils s’opposaient aux moyens et au montant de
                      la mise en œuvre de l’initiative. Pour son initiant – l’ATE –, la Confédération devait dans
                      un délai d’un an après son acceptation abaisser la vitesse maximale générale de 50
                      km/h à 30 km/h. Cette mesure serait obtenue en entreprenant des travaux nécessaires
                      évalués à CHF 1 milliard: îlots, giratoires, rétrécissements de routes, nouveau
                      revêtement, marquage, signalisation, passages protégés et gendarmes couchés. Les
                      Verts et le PS ont apporté leur soutien à cette initiative. Les adversaires contestaient le
                      montant des travaux, qu’ils estimaient à CHF 2 milliards, et se sont mobilisés contre
                      une généralisation de la vitesse maximale. Ils ne pensaient pas que des signalisations en
                      début de localité suffisaient à abaisser la vitesse des véhicules. Seuls des
                      aménagements routiers coûteux permettaient de discipliner les automobilistes. De
                      plus, l’initiative engendrerait, d’après eux, un risque d’embouteillage et un grave
                      problème pour les transports publics, car ceux-ci n’étaient pas mentionnés parmi les
                      exemptés. Ils perdaient ainsi leur avantage concurrentiel avec l’obligation de circuler à
                      30 km/h. Ces arguments étaient avancés par les partis bourgeois, les milieux
                      économiques et automobiles, le TCS et même le Bureau suisse de la prévention des
                      accidents.

                      ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK           01.01.97 - 01.01.17   11
Sie können auch lesen