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Das Magazin der Stiftung für Konsumentenschutz Nr. 3 | Juli 2018 Blickpunkt. Versicherungsgesetz: Für die Versicherungen statt für die Versicherten Nährwertangaben: Wirrwarr droht Social Media: Schützen Sie Ihre Daten! Krankenkassen: Solidaritätsprinzip wird ausgehöhlt ©Fotolia
V E RS ICH E R U N G S VERTRAG SG ESETZ | ZU CKE R Ein Schadenfall für die Versicherten Die Gesetzesvorlage sieht auch neue Beweispflichten für den Versicherten vor. Wenn beispielsweise ein Versicherter nach Bessere Rechte für die Versicherten: Das war ursprünglich die Absicht bei einem Unfall nicht innerhalb einer vor- geschriebenen Frist zum Arzt geht und der Revision des über hundertjährigen Versicherungsvertragsgesetzes. die Verletzung sich zu einem chronischen Inzwischen droht das Gesetz die Versichertenrechte völlig auszuhöhlen. Leiden entwickelt, dann kann die Versiche- rung sich weigern, diese Folgekosten zu übernehmen. Der Versicherte müsste in der hat ganze Arbeit geleistet und Lage sein, zu beweisen, dass das chroni- fand bei dem neuen Departe- sche Leiden auch dann entstanden wäre, mentschef Ueli Maurer nicht wenn er innerhalb der vorgegebenen Frist nur ein offenes Ohr sondern den Arzt aufgesucht hätte. Diesen Beweis auch eine offene Tür. Die Vor- zu erbringen ist aber ein Ding der Unmög- lage wurde so umgekrempelt, lichkeit. dass die Versicherten in zent- ralen Bereichen das Nachsehen Der vorliegende Entwurf sieht aber nicht haben. Von einer Verbesserung nur Verschlechterungen vor, er verpasst es kann keine Rede mehr sein! auch, für bestehende Probleme eine Lösung vorzuschlagen – etwa für Mehrfachversiche- Dazu zwei Beispiele: rungen. Ziehen zum Beispiel zwei Personen Das neue Gesetz sieht vor, gemeinsam in einen Haushalt, braucht ©Fotolia dass sogenannte «Bedingungs- es eigentlich nur noch eine gemeinsame Spätfolgen von Unfällen: Der Versicherte müsste beweisen, anpassungen» möglich sind. Versicherung. Es ist aber nach wie vor dass er alles getan hat, um sie zu vermeiden. Eine Krankenkasse könnte bei schwierig, einen der beiden bestehenden den Zusatzversicherungen das Verträge zu kündigen, da diese meist lange Unter der damaligen Bundesrätin Eveline Kleingedruckte so anpassen, dass die Versi- Laufzeiten haben. Widmer-Schlumpf wurde vor wenigen Jah- cherung von einem Tag auf den anderen für ren ein ausgewogener Vorschlag ausgear- bestimmte Krankheiten keine Leistungen So einseitig und unausgewogen wie der beitet, um das Versicherungsvertragsgesetz mehr übernimmt oder eine Spitalgruppe Entwurf nun dasteht, darf das Gesetz nicht (VVG) zu revidieren und die Rechte der ausschliesst. Als Versicherte könnte man verabschiedet werden. Der Konsumenten- Versicherten zu verbessern. sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert schutz wird sich mit aller Kraft dafür ein- Was nun auf dem Tisch liegt, hat mit die- sehen, dass die Behandlungskosten nicht setzen, dass das Parlament die Konsumenten- sem Vorhaben und der ersten Variante we- mehr übernommen werden und man jahre- interessen im Auge behält und eine faire, nig am Hut: Die Lobby der Versicherungen lang umsonst Prämien bezahlt hat. ausgewogene Vorlage in Kraft gesetzt wird. Zucker reduzieren, aber wie? Wir essen zu viel Zucker, so viel ist klar. Weniger klar erscheint der Weg, wie man den Zuckerkonsum und damit die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung reduzieren kann. jw/Grossbritannien hat eine Zuckersteuer Zuckersteuer reagiert und den Zuckergehalt auf Süssgetränke eingeführt, die Schweizer in den Süssgetränken deutlich und rasch Behörden setzen auf freiwillige Zuckerre- gesenkt. Ein halber Liter Fanta enthält in duktion in Joghurts und Frühstücksflocken. der Schweiz 51 Gramm Zucker, in England sind es nicht einmal halb so viel. Leider wird Im Frühjahr konnte der Bund vermelden, der Zucker oft durch Süssstoffe ersetzt, der dass der Zuckergehalt in Joghurts und Früh- steuerfrei ist. stückscerealien um durchschnittlich 0,2 Gramm beziehungsweise knapp 0,9 Gramm Angesichts der gesundheitlichen Folgen von auf 100 Gramm gesunken ist. Der Erfolg ist Übergewicht und Diabetes ist es wichtig, die also sehr bescheiden. Andere Massnahmen Auswirkungen der Zuckersteuer in Grossbri- ©M. Luggen bewirken mehr in kürzerer Zeit: In Grossbri- tannien genau zu verfolgen. Es wird sich zeigen, tannien haben die Anbieter wie Coca Cola ob die Besteuerung ein wirksames Instrument Frühstücksflocken mit viel Zucker: Die freiwillige und Nestlé auf die vor zwei Jahren ange- ist, um eine Zuckerreduktion in überzucker- Zuckerreduktion geht nur langsam voran. kündigte und am 6. April 2018 eingeführte ten Produkten effektiv und rasch zu erreichen. 2 Blickpunkt 3/2018
S OC I AL ME D I A EDITORIAL So schützen Sie Ihre Daten! Skandale und Schlagzeilen rund um Datenanalyse-Unternehmen zeigen leider in regelmässigen Abständen, wie leicht unsere Daten in falsche Hände geraten. Neben einem schärferen Gesetz schaffen auch persönliche Vorsichtsmassnahmen Abhilfe. Liebe Leserin, lieber Leser Charakter und die zukünftigen Handlun- gen des Nutzers preisgibt, als dieser sich Eine verschwindend kleine Anzahl surft bewusst ist. Solche Daten sind für Werbefir- im Internet über Bing, Yahoo, MSN oder men, Versicherungen, Arbeitgeber und viele DuckDuckGo. Die meisten durchforsten andere äusserst wertvoll und bergen daher das Internet über Google. Die Datenkra- ein erhebliches Missbrauchspotential. ke lässt sich ihre Dominanz vergolden. Das ist bekannt und sehr umstritten. Der Datenskandal von Cambridge Analytica Vordergründig gibt sich Google aber den - Facebook hat diese Problematik glasklar Anschein von Transparenz: In regel- ©S. Schwab aufgezeigt. Daten von rund 87 Mio. Face- mässigen Abständen wird die Abfrage booknutzern wurden ohne deren Wissen abgeblockt und der Suchende angehalten, abgesaugt. Als eindrücklichstes Resultat die Datenschutzrichtlinien zu lesen oder su/Fast jeder Schweizer benutzt mittlerweile dieser illegalen Datenbearbeitung wurde im ihnen zumindest zuzustimmen. Social Media wie Facebook, Instagram oder November 2016 die Präsidentschaftswahl in Whatsapp. Munter wird gelinkt, geteilt oder den USA zu Gunsten von Donald Trump mi- Im Zuge dieser Prozedur wird klar: Wenn noch kurz ein Ferienfoto gepostet. Dass diese tentschieden und auch in anderen Ländern ich wissen will, welche Daten Google über Daten in die Hände von Dritten gelangen oder wurden wichtige politische Entscheide mit mich gesammelt hat, dann habe ich ein missbräuchlich verwendet werden können, beeinflusst. persönliches Konto zu eröffnen. Der Such- geht oft vergessen. Obwohl bei allen Social dienst kann damit die Datensammlung Media die Möglichkeit besteht, die Daten- Darauf sollten Sie bei den Datenschutz- natürlich noch präziser und zielgenauer schutzbestimmungen restriktiv einzustellen, einstellungen achten auswerten. wird diese Möglichkeit selten genutzt. Überlegen Sie sich gut, welche sozialen Medien Sie überhaupt nutzen wollen. Ich habe mich mehrfach bei Google In der Regel besteht eine Opt-out-Möglich- Nehmen Sie sich die Zeit und erkunden Sie erkundigt, wie ich meine Datenspur ohne keit: Damit Daten geschützt sind, muss der als erstes die (Datenschutz-)Einstellungen. Konto begutachten kann. Nach längerer Nutzer von sich aus tätig werden. Oft weiss Bedenken Sie beim «Liken», «Teilen» oder Wartezeit erfolgte jeweils die Rückmel- dieser nicht um diese Möglichkeit, findet «Posten», dass diese Aktionen für die Daten- dung, dass ich doch ein Konto anlegen trotz Bemühungen nicht alle Einstellungs- kraken relevant sind, um Ihr Profil zu schärfen. möge, damit könne ich die gewünschte positionen oder er hält es schlicht nicht Wir empfehlen, eine möglichst restriktive Information abrufen… für nötig. Zwar kann auch durch restriktive Einstellung vorzunehmen, so dass Beiträge nur Datenschutzeinstellungen nicht verhindert für Ihre (virtuellen) Freunde einsehbar sind. Seit Ende Mai sind die europäischen Da- werden, dass Daten an Facebook, Insta- Löschen Sie regelmäßig ältere Beiträge. tenschutzregeln in Kraft. Sie sollten jeder gram & Co weitergegeben werden. Trotzdem Bestätigen Sie grundsätzlich nur Freund- Person wieder etwas mehr Kontrolle über lohnt es sich, diese Einstellungen mindes- schaftsanfragen von Personen, deren Identi- persönliche Daten (zurück)geben. Die tens einmal durchzugehen und allenfalls tät Ihnen bekannt ist. Schweiz muss nachziehen, um die interna- anzupassen. Sie können beispielsweise Seien Sie äusserst geizig mit Ihren per- tionalen Datensammler in die Schranken dadurch verhindern, dass Daten zu Name, sönlichen Angaben – nicht alle Felder müs- zu weisen. Die politische Debatte in unse- Adresse, Aufenthaltsort, Klickverhalten etc. sen zwingend ausgefüllt werden. Verzichten rem Land steckt in den Startlöchern. gesammelt werden. Diese Daten werden Sie bei Angeboten, die zu viel unnötiges zusammengeführt und ergeben eine virtuelle Wissen über Sie abfragen, denn es gibt viele Ich danke Ihnen, dass Sie uns mit Ihrer Identität, welche teilweise mehr über den andere und weniger neugierige Anbieter. Unterstützung ermöglichen, auch in diesem wichtigen Bereich «Datenschutz» mitzureden und vor allem tätig zu sein! Wichtig: Nicht nur auf Social Media, sondern immer, wenn Sie persönliche Daten preisgeben, sollten Sie zurückhaltend und vorsichtig sein. So zum Beispiel auch beim Gebrauch von Fitnesstrackern, Handyapps, bei Bonusprogrammen in Detailhandel (z.B. Supercard und Cumulus oder Versicherungen, siehe auch Seite 6) oder bei der Teilnah- me an Gewinnspielen. Weitere Infos, wie Sie Ihre Privatsphäre auf Facebook schützen, finden Sie unter: www.konsumentenschutz.ch/facebook Sara Stalder, Geschäftsleiterin s.stalder@konsumentenschutz.ch 3 Blickpunkt 3/2018
N E WS B ERATU NG Warnhinweis für Arsen Reis und Reisprodukte enthalten sehr oft «Was hab’ ich?»: Website macht Arsen. Das Halbmetall gilt als krebserre- gend und wird auch in Produkten nach- Arztberichte verständlich gewiesen, welche besonders für Kinder geeignet sind. Der Konsumentenschutz hat Die Website «Was hab’ ich?» macht Arztberichte verständlich. Die kostenlose das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und anonyme Dienstleistung wird dank dem Konsumentenschutz seit einem und Veterinärwesen (BLV) aufgefordert, bei den besonders von Kindern verzehrten Jahr auch in der Schweiz angeboten und rege genutzt. Produkten wie Reiswaffeln einen Warn- hinweis anzubringen. Das BLV wies unsere Forderung mit der Begründung ab, der 1 Röntgen, Ultraschall, Computertomografie, etc. Arsengehalt könne von Produkt zu Produkt 50% 2 Krebsmedizin variieren und dass es besser sei, sich und 3 Medizin des Stütz- und Bewegungsapparates 40% die Kinder abwechslungsreich zu ernähren. 4 Medizin des Nervensystems 30% EU macht es vor 20% Acrylamid gilt als krebserregend und wird 10% beim Frittieren und Backen von Pommes frites, Chips und Backwaren gebildet. Die 44% 13% 10% 10% 8% 6% 8% 0% EU hat reagiert und Vorschriften erlas- 1 Radiologie Innere Medizin Onkologie 2 Orthopädie 3 4 Neurologie Chirurgie Andere sen, etwa zu den Kartoffelsorten, wie heiss und wie lange frittiert oder gerös- Auf der Website «Was hab’ ich?» wurden weitaus am meisten Fragen zur Radiologie gestellt. tet werden darf oder wie die Kartoffeln gelagert werden sollen. Der Konsumen- im/Die Kommunikation zwischen Ärzten, Rückmeldungen und Dankesschreiben von tenschutz wird sich dafür einsetzen, dass medizinischem Personal und Patienten ist Schweizer Patienten erhalten. Zudem enga- die Schweiz nachzieht und diese Mass- anspruchsvoll. Sei es, weil dafür wenig Zeit gieren sich inzwischen auch sechs Schweizer nahmen zum Schutz der Konsumenten zur Verfügung steht, weil es schwierig ist, Ärzte und Studenten als Übersetzer. auch einführt. komplexe Sachverhalte einfach zu erklären oder sei es gar, weil Besprechungen statt- Eine Auswertung von «Was hab’ ich?» zeigt, finden, während Patienten noch unter Me- welche Fachrichtungen bei Patienten viele Kollektiver Rechtsschutz dikamenteneinfluss stehen. Wer einen Arzt- Fragen ausgelöst haben: Mit 44 Prozent bericht, eine Diagnose, einen Laborbefund stammen die meisten von «Was hab‘ ich?» Die Europäische Kommission fordert säu- oder ähnliches erhält, hat oft Mühe, deren übersetzten Dokumente aus der Radiologie1. mige Mitgliedstaaten auf, Instrumente für Bedeutung einzuordnen. Für Laien sind Auch Befunde der Inneren Medizin mit 13 den kollektiven Rechtsschutz einzuführen. solche medizinische Dokumente fast unmög- Prozent sowie der Onkologie2 und Orthopädie3 Anfangs Jahr wurde festgestellt, dass lich zu verstehen und für Patienten wird es mit je 10 Prozent sorgen für viele offene noch nicht alle Mitgliedstaaten ihre Ge- sehr schwierig, im Behandlungsprozess eine Fragen. Das muss jedoch nicht unbedingt setzgebung angepasst haben. Auch in der informierte, aktive Rolle wahrzunehmen. bedeuten, dass die Kommunikation in diesen Schweiz ist eine Gesetzrevision im Gange. Bereichen am schlechtesten funktioniert. Der Konsumentenschutz setzt sich inten- Hier kommt die deutsche Organisation Auch höhere Fallzahlen und komplexere siv für diese Vorlage ein. Bei Massenschä- «Was hab’ ich?» ins Spiel: Wer Mühe hat, Fälle können eine Ursache für viele Anfragen den wie etwa dem VW-Skandal müssen ein medizinisches Dokument zu verstehen, sein. Zudem ist davon auszugehen, dass in die Geschädigten ihre Rechte gemeinsam kann dieses anonym auf deren Websi- der Radiologie häufiger Berichte ausgestellt durchsetzen können. Unrecht darf sich für te einreichen. Ehrenamtliche, erfahrene werden als in anderen Fachrichtungen. Unternehmen nicht mehr lohnen. Medizinstudenten und Ärzte übersetzen es anschliessend kostenlos in eine einfach ver- ständliche Sprache. Seit gut einem Jahr wird Nutzen auch Sie das Angebot Sparen in der Apotheke dieser Service nun auch über eine Schweizer von «Was hab’ ich?» Wer in der Apotheke rezeptpflichtige Website angeboten. Der Konsumentenschutz Weitere Informationen zum Angebot, Medikamente bezieht, zahlt in der Regel unterstützt «Was hab’ ich?» dabei als Kom- zum Datenschutz und der Rechtslage bei den Medikamentenpreis plus zusätzliche munikationspartner. der Nutzung von «Was hab’ ich?» finden Taxen für Instruktion und Beratung. Die Die Bilanz nach dem ersten Jahr zeigt, dass Sie auf der Website des Konsumenten- Apotheken-Liste des Konsumentenschut- ein grosses Bedürfnis nach dieser Dienstleis- schutzes: http://bit.ly/sks-washabich zes informiert, welche 150 Apotheken auf tung besteht: Die Anzahl von übersetzten Unter diesem Link gelangen Sie direkt Anfrage auf solche Gebühren verzichten. medizinischen Dokumenten aus der Schweiz zur Schweizer Website von «Was hab’ Sie finden Sie unter: www.konsumenten- hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht ich?»: http://bit.ly/washabich schutz.ch/medikamente-kaufen/ und «Was hab’ ich?» hat zahlreiche positive 4 Blickpunkt 3/2018
N Ä HRW E R T K E NNZ EICH NU NG «Welche Kennzeichnung verdient grünes Licht?» Die Erkenntnis setzt sich langsam durch: Konsumenten brauchen eine klare und verständliche Nährwert- kennzeichnung. Doch welches System ist das beste? Wir fragen jene, die es wissen müssen, nämlich Sie! dukte kommen so entsprechend gut, bzw. ohne rote Kennzeichnung weg. Nutella, welches ansonsten bei Fett und Zucker im tiefroten Bereich steckt, glänzt mit orange und grün – weil eine 15 g Portion berechnet wird, anstelle der Grundeinheit von 100 g. NutriScore berechnet umfassender Frankreich hat eine weitere Kennzeich- nung eingeführt: Das sogenannte Nut- riScore. Entstanden ist es aus der Absicht, ein Produkt umfassender als nur gemäss der Fett- oder Zuckermenge zu beurteilen. Wertvolle Nährstoffe – wie in Gemüse, Früchten oder Vollkorn enthalten – er- geben für die Berechnung Pluspunkte. Das heisst, wenn ein Produkt zwar relativ fettreich ist, dieses Fett aber von Nüssen stammt, gibt dies eine bessere Bewertung, als wenn das Fett von Palmöl stammt. Das ©Foto: M. Luggen / Grafik: frc Produkt wird mit einem Wert von A (sehr ausgewogen) bis E (zurückhaltend konsu- mieren) beurteilt. Zurzeit sind also mit der britischen Welche Kennzeichnung entspricht Ihren Anforderungen an eine klare, rasch erfassbare und ver- Ampelkennzeichnung und dem NutriScore- gleichbare Kennzeichnung? Teilen Sie es uns unter www.konsumentenschutz.ch/umfrage mit! System zwei verschiedene Modelle auf dem europäischen Markt anzutreffen. Nun wollen die Lebensmittelgiganten ihr eige- jw/Der Konsumentenschutz und viele nun eine solche testen und allenfalls in nes System in verschiedenen europäischen weitere Organisationen in der Schweiz Europa einführen. Der Trick der Lebensmit- Ländern testen, um es später europaweit und in der EU fordern seit Jahren, dass telgiganten: Statt der einheitlichen und einzuführen. Unterschiedliche Systeme die komplizierte Nährwertdeklaration vergleichbaren Grösse von 100 ml oder verwirren die Konsumenten jedoch nur. auf der Rückseite der Packungen von 100 g wählen sie die Portionengrösse nach Sinnvoll ist, überall die klarste, rasch verarbeiteten Nahrungsmitteln mit einer freiem Ermessen. überschaubarste Variante einzuführen. vereinfachten Kennzeichnung auf der Welche ist das? Sagen Sie es uns und Vorderseite ergänzt wird. Diskutiert wird Das heisst, für ein Müesli werden die Werte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage vorwiegend eine «Ampelkennzeichnung» nur für 30 oder 40 g berechnet – die Pro- (siehe Kasten)! der verarbeiteten Produkte, wie sie in Grossbritannien bereits zur Anwendung kommt: Auf den Produkten ist vorne anhand von Ampelfarben auf einen Blick ersichtlich, ob der Fett-, Zucker- und Umfrage: Welches System hilft? Salzgehalt tief, mittel oder hoch ist. Tief Was hilft, um sich bei den verarbeiteten Produkten zurechtzufinden und die beste entspricht der grünen, mittel der orangen Variante beim Kauf auszuwählen? Zusammen mit unseren Allianzpartnerorganisationen und hoch der roten Farbe. FRC und ACSI führen wir schweizweit eine Umfrage durch. Wir wollen erfahren, ob das britische Ampelsystem, die Ampel mit den eigenen Regeln der Industrie oder das fran- Ampel, aber ausgetrickst zösische NutriScore für Sie am hilfreichsten und am schnellsten verständlich ist. Obwohl der Widerstand der Industrie da- Herzlichen Dank, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und die Umfrage auf gegen unerbittlich war, wollen Coca-Cola, www.konsumentenschutz.ch/umfrage ausfüllen! Mondelez, Nestlé, PepsiCo und Unilever 5 Blickpunkt 3/2018
KRAN K E NK A S S E N Keine Diskriminierung in der Gru Immer mehr Krankenkassen, allen voran die Helsana, belohnen sportliche Versicherte und sammeln persönliche Gesundheitsdaten. Der Konsumentenschutz kritisiert dies heftig: Der Nutzen für die Versicherten steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen und der Auf- weichung des Solidaritätsprinzips. im/Grundversicherte, die Sport treiben können und Als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) «Helsana+» wollen und die Helsana per Smartphone-App darü- seinen Segen gab und deklarierte, dass Helsana gegen ber informieren, erhalten einen Teil ihrer Prämien keine Gesetze verstosse, ist der Konsumentenschutz rückerstattet. Dieses Rabattsystem mit dem Namen aktiv geworden. Gemeinsam mit sieben weiteren «Helsana+» mag für einige ein Anreiz für eine gesun- Organisationen hat er einen offenen Brief an den de Lebensweise sein. Viele können jedoch wenig oder zuständigen Bundesrat Alain Berset geschickt und gar nicht von diesen Rückerstattungen profitieren: Massnahmen gegen solche Rabattsysteme verlangt. Menschen mit Behinderung, kranke, betagte, unsport- Gleichzeitig wurden auch Parlamentarier aktiv. Prisca liche und technisch nicht versierte Personen sowie Birrer-Heimo (SP, Präsidentin Konsumentenschutz), solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz Marianne Streiff (EVP) und Karl Vogler (CSP) haben legen. Sie werden diskriminiert. Vorstösse eingereicht, die Auskunft zur Rechtmässig- keit und zu negativen Auswirkungen von Systemen In der obligatorischen Grundversicherung gilt jedoch wie «Helsana+» verlangen. Die Antworten standen bei das Solidaritätsprinzip. Mit Ausnahme von gesetzlich Redaktionsschluss noch aus. vorgesehenen Unterschieden (Region, Kinder- und Jugendrabatt, Alternativmodelle, Wahlfranchisen, Prämienverbilligung) müssen Versicherungen allen Eidgenössischer Datenschützer die gleiche Prämie verrechnen – unabhängig von Ge- zu «Helsana+»: Eine «unrecht- sundheitszustand, finanzieller Situation und anderen Lebensumständen. Dieses Solidaritätsprinzip wird mässige Datenbearbeitung zum durch «Helsana+» verletzt. Zwecke von rechtswidrigen Wenn solche Rabattsysteme in der Grundversiche- Prämienrückerstattungen». rung zugelassen werden, öffnet dies Tür und Tor für eine Entsolidarisierung des Krankenkassensystems. Auch der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffent- Angesichts der stetig steigenden Prämien wäre es lichkeitsbeauftragte (EDÖB) unterstützt die Forde- nur eine Frage der Zeit, bis sich viele die Prämien rung des Konsumentenschutzes. Im Gegensatz zum nur noch leisten können, wenn sie an einem solchen BAG sprach dieser Klartext: Helsana betreibe eine Rabattsystem teilnehmen und Gesundheitsdaten an «unrechtmässige Datenbearbeitung zum Zwecke von Krankenkassen liefern. Zudem ist es sehr heikel, wenn rechtswidrigen Prämienrückerstattungen». Er forderte Gesundheitsdaten an Krankenkassen übermittelt von der Helsana, auf die rechtswidrige Datenbearbei- werden. Diese ermöglichen es den Versicherungen, tung und Rückerstattung von Prämien zu verzichten. einen schlechten oder sich verschlechternden Ge- Da Helsana dies abgelehnt hat, wird sich nun das Bun- sundheitszustand in Echtzeit zu erkennen und diese desverwaltungsgericht mit diesem Fall beschäftigen Information zum Nachteil der Versicherten, etwa bei müssen. Der Konsumentenschutz wird die Entwicklung den Zusatzversicherungen, zu verwenden. weiterverfolgen. 6 Blickpunkt 3/2018
undversicherung! Datenschutz bei Krankenkassen-Apps Neben der Helsana bieten auch Sanitas, CSS und Swica Apps an, die Gesundheitsdaten sammeln. Der Konsumentenschutz empfiehlt Versicherten, bei solchen Angeboten äusserste Zurückhaltung zu üben. Es mag verlockend klingen, dank sportlichem Verhalten ein paar Franken zu sparen. Mit solchen Apps kann aber ein sehr umfangreiches Personenprofil erstellt und Gesundheitszustand und Lebensweise von Versicherten zu einem gewissen Grad überwacht werden. Wer aufgrund dieser Daten von der Krankenkasse (zu Recht oder zu Unrecht) als «schlechtes Risiko» eingestuft wird, kann im Bereich der Zusatzversicherungen benachteiligt werden. ©Fotolia 7 Blickpunkt 3/2018
GÖ N N E R P O R T R A I T | B ILLETTPREISE «Die Konsumenteninformation ist wichtig» liegt Frau Schenker am Herzen. hen. Würden wir faire Preise für Rohstoffe Insbesondere Produkte aus dem und industriell hergestellte Produkte aus Ausland müssen den gleichen diesen Ländern bezahlen, wären Entwick- Anforderungen entsprechen, lungshilfeprogramme nicht mehr nötig, ist wie sie die Produzenten in der sie überzeugt. Schweiz zu befolgen haben. Hersteller wie auch Grossver- Frau Schenker begrüsst es auch, dass sich teiler sind entsprechend in der Konsumentenschutz in der Sache «Hochpreisinsel Schweiz» enga- giert. Überhaupt ist sich die «Wer nachhaltig einkaufen Förderin sicher, dass die Arbeit will, kauft saisonale und dem Konsumentenschutz auch in Zukunft nicht ausgehen wird. regionale Produkte». «Das exzessive Lobbying der Wirt- ©Konsumentenschutz schaftsverbände im Bundeshaus die Verantwortung zu nehmen. müsste eigentlich unterbunden werden, Auch Konsumentinnen und Kon- damit sich die Politikerinnen und Politiker sumenten können sich gegen unbeeinflusst Meinungen zu Gesetzen, die Der Gönnerin Margrit Schenker liegen faire Preise eine Überflutung des Marktes uns Konsumenten betreffen, bilden können. und eine transparente Deklaration am Herzen. mit Billigprodukten wehren. Da dies leider nicht eintreffen wird, ist die «Ich kaufe lieber weniger, dafür Lobbyarbeit des Konsumentenschutzes sehr ls/Vor fast zehn Jahren hat sich Margrit qualitativ gute und nachhaltige Produkte wichtig und durch uns Förderinnen und Schenker dazu entschlossen, den Konsu- – billige Ware wird oft unter gröbster Miss- Gönner tatkräftig zu unterstützen». mentenschutz als Förderin zu unterstützen, achtung von Menschen- und Arbeitsrechten denn die Arbeit der Stiftung ist für sie sowie des Tier- und Umweltschutzes produ- von grosser Bedeutung. «Konsumenten ziert», so Frau Schenker. Werden auch Sie Gönnerin/Gönner wollen informiert, beraten und unterstützt der Stiftung für Konsumentenschutz! werden», ist sie überzeugt. Als ehemalige Entwicklungshelferin beim Anmelden können Sie sich mit Schweizerischen Roten Kreuz hat Frau beiliegender Antwortkarte oder über Die transparente und lückenlose Deklara- Schenker verschiedene Länder bereist und www.konsumentenschutz.ch tion von Produkteinhalten und Herkunft in dieser Hinsicht vieles erlebt und gese- Tarifpolitik auf der falschen Schiene jw/Preissenkungen in der Höhe von 50 Einsparungen zugutekommen lassen. Der Millionen Franken wollen die SBB ihren Konsumentenschutz begrüsst zwar, dass Kundinnen und Kunden in diesem Jahr Preissenkungen vorgenommen werden, zukommen lassen. Die Absicht ist löblich, stellt jedoch grosse Fragezeichen hinter wie dies geschieht, ist hingegen mehr als die getroffenen Massnahmen. Denn mit fragwürdig: Die SBB haben es geschafft, den Sparbilletten steuern wir auf eine Massnahmen und Wege zu finden, welche Preispolitik wie bei den Flugreisen zu: Das zu Verwirrung und Intransparenz beitragen Tarifsystem wird unübersichtlich und unfair und für die Reisenden kaum spürbar sind. – wer kein Internet hat oder auf gewisse Der telefonische Rail Service soll den Reisezeiten angewiesen ist, kann davon Reisenden neu zum Ortstarif statt zum nicht profitieren. Minutentarif verrechnet, Sparbillette in der Nebenverkehrszeit bis zu 70 Prozent Die wirklich gute Nachricht des öffentli- ©Fotolia reduziert werden und GA-Kunden sollen ein chen Verkehrs hat der ÖV-Branchenverband Gutscheinheft erhalten. im Frühjahr bekannt geben: Im nächsten Mit diesen drei Massnahmen wollen die Jahr soll es keine Preiserhöhung geben. Unterschiedliche Preise zu unterschiedlichen SBB den Reisenden 50 Millionen Franken Und zwar für alle. Zeiten - der Überblick geht verloren. 8 Blickpunkt 3/2018
E RFO LG KOL UMN E Nationalrat: Den Kredit fast verspielt Kreditinstitute müssen die Kreditfähigkeit ihrer Kunden überprüfen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Strafen rechnen. Genau diese Strafbestimmungen wollte der Nationalrat kürzlich aufweichen, doch der Konsumentenschutz konnte dies verhindern. Lara Saxenhofer Praktikantin Kindergeburtstage Kindergeburtstage sind ja so eine Sache. Wie viele Kinder lädt man ein? Was unternimmt man am gemeinsamen Nachmittag? Fussball spielen, basteln, eine Kinderband, einen Clown engagie- ren oder doch einfach nur gemütlich bräteln am See? Heutzutage versuchen sich die Eltern oftmals gegenseitig zu übertrumpfen – je grösser, aufwän- diger und origineller die Party, umso ©Fotolia besser, scheint die Devise. Das eigene Damit Konsumenten nicht in die Schuldenfalle tappen, sind Kreditunternehmen verpflichtet, Fest, also eigentlich dasjenige des ihre Kreditfähigkeit zu überprüfen. Geburtstagskindes, muss das Beste, das Spektakulärste sein. Crowdlending-Plattformen, welche Geld ein solcher Kredit sei die Lösung all ihrer So standen mein Partner und ich vor von vielen Kreditgebern an verschiedene (Geld-)Sorgen. der wichtigen Entscheidung, was für ein Kreditnehmer vergeben, sollten unter das Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Kre- Fest wir zum Geburtstag unserer Tochter Konsumkreditgesetz gestellt werden. Eine ditinstitute verpflichtet sind, keine Kredite anrichten sollen. In der Hoffnung auf Regulierung dieser Online-Kreditinstitute zu vergeben, welche offensichtlich in die schönes Wetter haben wir uns für ein ist ein Vorhaben, gegen die der Konsumen- Schuldenfalle führen. Falls Verstösse jedoch einfaches und kleines Fest in unserem tenschutz nichts einzuwenden hat. Doch nur noch bestraft werden können, wenn sie Gemeinschaftsgarten entschieden – mit die Lobbyisten der Kreditinstitute packten erwiesenermassen absichtlich erfolgt sind, Grilladen, Salaten, Kuchen und Co. Die die günstige Gelegenheit beim Schopf und wird die Prüfung faktisch abgeschafft. Kleinsten sollen schliesslich die Natur verlangten bei der Revision des Gesetzes draussen geniessen und herumtoben weitere «Verbesserungen». Wer es mit der Der Ständerat hat – im Gegensatz zum können. Eingeladen sind Freunde und Prüfung der Kreditfähigkeit nicht ganz so Nationalrat - erkannt, dass dies in eine ge- Familie von uns beiden. genau nahm wie vorgegeben, sollte nicht fährliche Richtung für die Konsumentinnen mehr hart angefasst werden. Selbst schwer- und Konsumenten geht: Er hat die Anpas- Wie bitte, mögen Sie sich nun fragen, wiegende Verstösse sollten nur noch dann sung abgelehnt. Die zuständige Kommissi- das ist doch das Fest der Tochter, wo sanktioniert werden, wenn sie «absichtlich» on des Nationalrates hat das Geschäft nicht bleiben denn deren Gspänli? Keine erfolgen. Damit wäre den Kreditinstitu- mehr aufgenommen. Angst, die haben wir nicht vergessen. ten ein so grosses Schlupfloch präsentiert Aber wer kommt und wer nicht, ist worden, durch das sie erhobenen Hauptes Der Konsumentenschutz setzte sich dafür unserer Tochter noch nicht so wichtig. hätten durchschreiten können: Denn wer ein, dass der Vorschlag so schnell wieder in Besondere Wünsche fürs Essen hat sie kann schon nachweisen, dass ein Verstoss die Versenkung verschwand wie er aufge- auch keine. Nicht, weil sie so beschei- mit Absicht begangen wurde? taucht ist, denn er will, dass die Konsu- den wäre, sondern weil sie ja erst menten auf einen minimalen gesetzlichen 1-jährig wird! Solange Papa da ist und Damit wäre der Überschuldungsschutz Schutz zählen können. mit ihr durch den Garten tollt, ist die ausgehebelt worden. Dieser ist – neben den Die Vergangenheit hat schon oft gezeigt, Kleine glücklich. Und das ist es doch, überaus hohen Zinsen für die Kleinkredite – dass aus Sicht der Kreditinstitute Kleinkre- was unsere Kinder sein sollen. einer der heiklen Punkte im Konsumkredit- dite in erster Linie ein lukratives Geschäft geschäft. Zudem werden die Kredite derart bleiben sollen, unbesehen von langjährigen aggressiv und auf allen Kanälen beworben, Verschuldungen und überhöhten Zinsen, dass viele Konsumentinnen und Konsu- welche die Konsumenten in die Schulden- menten den falschen Eindruck bekommen, spirale ziehen. 9 Blickpunkt 3/2018
B E RATU N G | R ATG EB ER Sommerferien: Gut versichert! Bei Unklarheiten informieren Sie sich am bes- ten direkt beim Versicherungsunternehmen. Endlich Sommerferien! Ob Sie Ferien in der Schweiz oder im Ausland ver- Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine bringen, – die Frage nach der sinnvollen Reiseversicherung lohnt sich. Reiseversicherung abschliessen: Lesen Sie im Kleingedruckten (AVB), welche Leistungen ein- oder ausgeschlossen sind. versichert. Sie sollten des- Faustregel: Je mehr Ausschlüsse, desto we- halb vor Ort oder bei Ihrer niger lohnt sich eine Versicherung für Sie. Versicherung eine zusätzli- Erkundigen Sie sich auch noch bei Ihrer che Fahrzeugversicherung Versicherung, welche Risiken gedeckt sind abschliessen. Beachten Sie und wo Ausschlüsse bestehen. dabei, dass ausländische Eine Annullationsversicherung lohnt sich Versicherungen in der Regel meistens nur bei teuren Reisen. Eine jährli- einen erheblich schlechteren che Reiseversicherung lohnt sich, wenn Sie Deckungsgrad haben. öfters pro Jahr verreisen. Vergleichen Sie die Leistungen und De- Wann macht der Abschluss ckungen der in Frage kommenden Versiche- ©Fotolia einer Annullationsversi- rungen miteinander. cherung Sinn? Diese deckt Bei einer Fahrzeugversicherung sollten su/Bevor Sie eine Reise ins Ausland antre- beispielsweise Kosten der Unterkunft oder Sie auf einen hohen Deckungsgrad achten. ten, sollten Sie sich erkundigen, welche der Fluggesellschaft, wenn Sie die Reise Bei Onlinebuchungen müssen Sie Risiken durch Ihre Versicherung bzw. Kran- aus wichtigen Gründen nicht antreten meistens ein bereits angekreuztes Feld kenkasse gedeckt sind. Gerade ausserhalb konnten. Es kann sein, dass dieses Riskio deaktivieren, wenn Sie die entsprechende von Europa ist es wichtig, dass Sie einen schon durch eine Reiseversicherung, einen Versicherung nicht wünschen. Oft riskieren genügenden Versicherungsschutz haben. Schutzbrief oder eine Versicherung der Sie eine Doppelversicherung. So sind in gewissen Ländern die Heilungs- Kreditkarte gedeckt ist. Der Abschluss einer kosten nicht oder nur teilweise durch Ihre Reiseversicherung lohnt sich in der Regel Reisen – das sollten Sie wissen Krankenkasse in der Grundversicherung nur bei sehr teuren Reisen. Wenn Sie öfters Unseren Miniratgeber «Reisen – das gedeckt. Dies kann zu hohen, ungedeckten verreisen, raten wir Ihnen, eine Jahresver- sollten Sie wissen» können Sie über Kosten führen. Auch der Rücktransport in sicherung anstelle einer einzelnen Reise- www.konsumentenschutz.ch/shop, die Schweiz ist in der Regel nicht durch die versicherung abzuschliessen. Aber Achtung! die beiliegende Antwortkarte oder die Grundversicherung gedeckt. Viele Versicherungen haben eine grosse Bestellnummer 031 370 24 34 beziehen. Anzahl von Leistungsausschlüssen. Lesen Der Miniratgeber kostet für Gönner Unfallschäden mit Mietautos sind im Aus- Sie also zuerst das Kleingedruckte, die CHF 4.50, für Nichtgönner CHF 9.50. land oft nur beschränkt oder gar nicht Allgemeinen Versicherungsbestimmungen. Neuer Ratgeber «Frühpensionierung planen» ct/Warum soll man bis zum 65. Alters- wirkt sich eine derartige Kürzung spürbar «Frühpensionierung planen» bietet Ihnen jahr arbeiten? Viele Arbeitnehmerinnen aus. Diese und viele weitere Fragen sollten wertvolle Hilfestellung dazu und beant- und –nehmer möchten sich früher aus dem vor einem Entscheid zur Frühpensionierung wortet viele weitere wichtige Fragen im Erwerbsleben verabschieden. Eine Frühpen- gut analysiert werden. Der neue Ratgeber Zusammenhang mit der Frühpensionierung. sionierung sollte man jedoch genau planen und die Konsequenzen beachten. Es stellt sich nämlich die zentrale Frage, wie viel die Ratgeber «Frühpensionierung planen» Frühpensionierung kostet. Mit anderen Wor- In Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Beobachter erscheint ten: Kann ich mir die entstehenden finan- im August der neue Ratgeber «Frühpensionierung planen». Der ziellen Einbussen leisten? Zum einen fällt Ratgeber gibt Ihnen wichtige Hinweise, welche finanziellen das bisherige Einkommen weg, zum anderen Aspekte im Hinblick auf eine Frühpensionierung zu beachten verringern sich aber auch die zu erwarten- sind. Neben der Höhe der monatlichen Einkommenseinbussen den Renten der ersten und zweiten Säule. ist zum Beispiel auch zu klären, wie die vorhandene Liegen- Es ist zwar möglich, die AHV bis zu zwei schaft weiter finanziert werden kann. Beziehen können Sie den Jahren vor der ordentlichen Pensionierung Ratgeber über www.konsumentenschutz.ch/shop, die beilie- zu beziehen. Der Preis dafür ist eine lebens- gende Antwortkarte oder die Bestellnummer 031 370 24 34. lange Kürzung der Rente um 6.8 Prozent vor Der Ratgeber kostet Fr. 34.– (für Nichtgönner Fr. 39.–) Vorbezugsjahr. Da wir immer älter werden, 10 Blickpunkt 3/2018
GÖ N N E R F Ü H R U NG BUN DESHAUSFÜHR U NG Biotta – Besuch bei einem Schweizer Bio-Pionier Einblick ins Bundeshaus Liebe Gönnerin, lieber Gönner, liebe För- derer, auch in der kommenden Herbst- session bieten wir wieder Führungen durch das Bundeshaus an. Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und besuchen Sie den Arbeitsplatz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Erleben Sie von der Besuchertribüne eine Debatte im Nationalrat und - sofern zugänglich - im Ständerat mit. Anschliessend erwartet Sie ein persönli- ©zvg cher Austausch mit Prisca Birrer-Heimo, Die Biotta AG stellt biologische Gemüse- Nationalrätin und Präsidentin des und Fruchtsäfte sowie Smoothies her. Ihren Konsumentenschutzes. Den Abschluss Sitz hat sie im thurgauischen Tägerwilen. bildet ein geführter Rundgang durch das Bereits 1957 wurde hier der erste «Bio- Bundeshaus. Die beiden Bundeshaus- Rüebli-Saft» abgefüllt, dies lange bevor es Besuche finden am Dienstag, 11. Sep- Bio-Richtlinien, Gütesiegel oder Zertifi- tember sowie Mittwoch, 19. September kate gab. Biotta gehörte zu den ersten 2018 jeweils vormittags statt. Dieses Schweizer Landwirtschaftsbetrieben mit Angebot gilt nur für Gönner/innen und organisch-biologischer Ausrichtung. Förderer sowie eine Begleitperson und ist kostenlos. Bitte melden Sie sich mit Ganzheitliches Denken sowie der effiziente beigelegter Antwortkarte an. und schonende Umgang mit der Natur sind bis heute wichtige Eckpfeiler des Unterneh- mens. Ausserhalb der Schweiz werden die Säfte in 40 weiteren Ländern verkauft. Be- gleiten Sie uns auf unserer Herbst-Gönner- IMPRE SSUM führung zu einem Schweizer Bio-Pionier. Herausgeberin: Stiftung für Konsumentenschutz Postfach, 3001 Bern Postkonto: Konsumentenschutz Bern 30-24251-3 Tel. 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27 info@konsumentenschutz.ch www.konsumentenschutz.ch Daten: Dienstag, 16. Oktober 2018, 10.30 Uhr Redaktion: Josianne Walpen Mittwoch, 17. Oktober 2018, 10.30 Uhr j.walpen@konsumentenschutz.ch Auflage: 29 000 Exemplare Programm: Individuelle Anreise nach Tägerwilen (TG) Erscheint vierteljährlich Besammlung am Treffpunkt Layout: Sandra Schwab, www.s-at.ch Besucherführung (2 1/2 Stunden) Druck: Bruhin AG, 8807 Freienbach Apéro Gedruckt in der Schweiz Kostenbeitrag: Fr. 30.– pro Person (inkl. Apéro) Vom Gönnerbeitrag werden jährlich Fr. 5.– Anmeldeschluss: Freitag, 20. August 2018 (begrenzte Teilnehmerzahl) zur Bezahlung des Abonnements verwendet. Anmeldung: Mit beigelegter Antwortkarte. An der Führung können Gönner/innen, För- Hinweis zur Schreibweise: Steht im Text nur die weibliche oder männliche Form, gilt sie jeweils derinnen und Förderer des Konsumentenschutzes mit je einer Begleitperson teilnehmen. für beide Geschlechter. Sie erhalten eine Bestätigung mit detaillierten Informationen. Die Führung ist leider für Personen mit Gehbehinderung (Treppen und längerer Fussmarsch) nicht geeignet. Adressänderungen bitte durch Empfänger direkt an den Konsumentenschutz. 11 Blickpunkt 3/2018
S E RV ICE Neuer Miniratgeber: Dauerbrenner im «Komplementärmedizin: Sortiment Wer zahlt was?» Miniratgeber (aktualisierte Auflage): Welche komplementärmedizinischen Leistungen übernimmt «Jugendliche, Geld und Recht» Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 die Krankenkasse? Welche nicht? Worauf muss ich bei der Auswahl einer Therapie achten? Der neue Miniratgeber «Komplementärmedizin: Wer zahlt was?» bietet Antworten zu diesen und weiteren Fragen. Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 Exklusiv für Förderinnen und Förderer: Besondere Bundeshausführung Miniratgeber (aktualisierte Auflage): Aufgrund des grossen Interesses bieten wir Dienstag, «Teilen statt besitzen» 23. Oktober 2018 eine zusätzliche Bundeshaus-Abendfüh- Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 rung an. Der Anlass beginnt um 17.00 Uhr mit einer span- nenden und unterhaltsamen Bundeshaus-Führung. Nach einem Treffen mit Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin und Konsumentenschutz-Präsidentin, beschliessen wir den Anlass gemeinsam bei einem Apéro riche im bundeshauseigenen Restaurant. Der Anlass richtet sich exklusiv an Förderinnen und Förderer sowie eine Begleitperson. Mit Ihrem Beitrag ab Fr. 120.– unterstützen Sie das Engagement des Konsu- mentenschutzes besonders. Anmelden können Sie sich für die Förderschaft und den Anlass mit der Antwortkarte. Nachlassplanung – Für die Zukunft planen Die Ratgeber und Broschüren zum Thema Nachlassplanung gehören zu den meistbestellten Miniratgeber (aktualisierte Auflage): Publikationen des Konsumentenschutzes. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Nachlass «Eltern werden – Recht meinen Wünschen entsprechend verteilt wird? Was ist dabei besonders zu beachten? Diese und ähnliche Fragen werden in unseren Beratungen sehr häufig angesprochen. Wir bieten und Finanzen» Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 deshalb am Mittwoch, 24. Oktober 2018 einen Informationsanlass zum Thema Nachlass- planung an. Das Generationenhaus in Bern ist als Begegnungsort für verschiedene Generati- onen und durch die Lage nahe beim Bahnhof besonders gut als Veranstaltungsort geeignet. Bei Interesse ist vor der Veranstaltung die Teilnahme an einer Hausführung möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich mit der Anmeldekarte an. Programm: 16.45 – 17.45 Uhr Führung durch das Berner Generationenhaus (optional) 18.00 – 19.30 Uhr Fachreferat zum Thema Nachlassplanung 19.30 – 20.30 Uhr Apéro Rückblick Gönnerführung Miniratgeber (aktualisierte Auflage): Paul Scherrer-Institut «Digitales Erbe» Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 Auf ein riesiges Interesse stiess im März das Angebot eines Besuches des Paul Scherrer-Instituts. Rund 200 Personen konnten in Villigen Spitzen- ©Konsumentenschutz forschung hautnah erleben und mehr über die Arbeit des Instituts und die Grossforschungsanlagen erfahren. Alle Bestellungen: Mit beiliegender Antwortkarte, per Tel. 031 370 24 34 oder über die Website www.konsumentenschutz.ch/shop 12 Blickpunkt 3/2018
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