Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma

 
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Bürgerblatt
           Stadt Großschirma

Großschirma           Großvoigtsberg      Hohentanne         Kleinvoigtsberg   Obergruna       Reichenbach    Rothenfurth   Seifersdorf   Siebenlehn

        Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen
Ausgabe 2                                          Erscheinungstag: 16. Februar 2022                                              Februar 2022

            Redaktionsschluss für Ausgabe März 2022 ist am 7. März 2022, Erscheinungstag ist der 16. März 2022

n Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 mit Beginn des Monats Februar hat sich der Winter     „collegium musicum“ mit Musikern und Laien-
 noch einmal zurückgemeldet. War doch der              künstlern aus unserer Region rund um Freiberg,
 bisherige Verlauf dieser Jahreszeit in diesem Jahr    welches eigentlich in der zurückliegenden
 mitunter eher mild und verregnet und von weni-        Adventszeit stattfinden sollte. Gut im Bauzeiten-
 gen Sonnenstunden geprägt. Umso mehr                  plan liegen die Arbeiten in der Gaststätte im
 wünsche ich gerade unseren Kindern und deren          Siebenlehner Sportheim. Sollten keine unvorher-
 Familien das geeignete schöne Wetter, um in den       sehbaren Dinge eintreten, kann diese Mitte März
 in dieser Woche begonnenen Winterferien auch          2022, also zum Beginn des Frühjahrs und hoffent-
 entsprechende Aktivitäten im Freien unternehmen       lich weitestgehend ohne die bisherigen Auflagen,
 zu können. Dies ist umso wichtiger, da in den ver-    wieder für Gäste öffnen. Bei der Betreiberin, Frau
 gangenen Monaten die Möglichkeiten einer              Ischner, möchte ich mich an dieser Stelle einmal für
 aktiven Freizeitbeschäftigung, vor allem in Grup-     die bereits viele Jahre währende konstruktive und
 pen infolge der immer noch bestehenden Ein-           sachliche Zusammenarbeit bedanken. Beginnen
 schränkungen, sehr begrenzt waren.                    werden in den nächsten Tagen auch die Umbauar-
 Das man aber dennoch aus jeder Situation das          beiten am und im Vereinshaus in Seifersdorf, hier-
 Bestmögliche machen kann, haben die Initiatoren       zu gab es mit dem Heimatverein noch einmal kon-
 des zurückliegenden „Amalie-Dietrich-Jubiläums-       krete Abstimmungen, die gleichfalls in beiderseitig
 jahres“ bewiesen. Diese werden auf den nachfol-       kooperativen Gesprächen geführt wurden.
 genden Seiten noch einmal eine Zusammenfas-           Schließlich und endlich können nun auch die Ar-
 sung der wesentlichen Ereignisse und Höhepunkte       beiten im Bereich des Umfeldes des Kindergartens
 desselben präsentieren. Herzlichen Dank auch          in Kleinvoigtsberg beginnen, nachdem der Stadt-
 von meiner Seite für die jederzeit konstruktive und   rat die Vergabe entsprechend bestätigt hat.
 angenehme Zusammenarbeit. Mitte dieses Jahres         In der Hoffnung, dass die genannten Projekte
 soll, so ist es zumindest aus heutiger Sicht an-      planmäßig und ordentlich umgesetzt werden und
 gekündigt, das mit viel Erfolg einstudierte           mit dem Wunsch auf ein baldiges Frühjahr verblei-
 Theaterstück zum Leben der Jubilarin noch ein-        be ich bis zum nächsten Mal und wie gewohnt mit
 mal, vor hoffentlich zahlreichen Zuschauern,          einem herzlichen „Glück Auf!“
 aufgeführt werden. Vielleicht findet sich in den
 Sommermonaten auch noch die Gelegenheit, die          Ihr
 eine oder andere kulturelle Veranstaltung aus
 dem Vorjahr nachzuholen. Insbesondere denke ich
 dabei an das leider ausgefallene Konzert des          Volkmar Schreiter, Bürgermeister
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2                                                                                                       Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022

                                                                       Amtlicher Teil

                 Stadtverwaltung Großschirma                                                                     Sitzungstermine
n    Öffnungszeiten Stadtverwaltung                                                 Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon-
     Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen können           tag, dem 14. März 2022, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Zur Aue 33, 09603
     Anliegen in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung,        Großschirma Stadtteil Reichenbach statt.
     einem 3G-Nachweis und Tragen einer FFP2-Maske persönlich geklärt wer-
     den. Bitte beachten Sie das Einhalten der erforderlichen Hygieneregeln sowie   Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem
     der vorgeschriebenen Abstandsregeln. Zur Kontaktverfolgung sind die Kon-       28. März 2022, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Zur Aue 33, 09603 Großschirma
     taktdaten entsprechend bei dem jeweiligen Ansprechpartner/in der Stadtver-     Stadtteil Reichenbach statt.
     waltung anzugeben.
                                                                                    Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntma-
     Sie erreichen uns telefonisch unter
                                                                                    chungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603
     037328 / 899 -0       Zentraleinwahl
     037328 / 899 -25      Einwohnermeldeamt                                        Großschirma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den
     per E-Mail:           gemeinde@grossschirma.de                                 Schaukästen der Stadtteile.
                           einwohnermeldeamt@grossschirma.de
     Dienstag              09:00 bis 12:00 Uhr       13:00 bis 18:00 Uhr            Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am
     Donnerstag            09:00 bis 12:00 Uhr       13:00 bis 15:30 Uhr            Donnerstag, dem 17. März 2022, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus,
     Freitag               09:00 bis 11:30 Uhr                                      Freiberger Straße 18 statt.
                                                                                    Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta-
n    Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn                                           fel am historischen Rathaus Siebenlehn.
     Donnerstag            09:00 bis 12:00 Uhr
     seit 02.12.2021 vorerst keine Sprechzeiten
     Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Großschirma.                                         Bürgermeistersprechstunden
n    Bankverbindung Stadt Großschirma                                               Die Sprechstunden des Bürgermeisters finden jeweils am Dienstag, in der Regel
     Deutsche Kreditbank AG BLZ 120300 00 Konto 1 408 905
                                                                                    in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Großschirma statt.
     IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001
                                                                                    Auf Grund dienstlicher Verpflichtungen kann es hierbei zu kurzfristigen Ände-
                                                                                    rungen kommen.
Standesamt
                                                                                    Daher bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter 037328/ 8990.
Das Standesamt Freiberg, Sitz im Rathaus Freiberg, Obermarkt 24 in 09599
Freiberg ist zuständig für:                                                         Gerne besucht Sie der Bürgermeister auch außerhalb dieser Zeit bei wichtigen
n Standesamt zugeordnete Aufgaben                                                   Anliegen vor Ort, so dies gewünscht und in Absprache vereinbart wird.
n Beurkundungen bzw. Ausstellung von Urkunden (z.B. Eheschließungen,
     Geburten, Sterbefälle)
n Erklärungen zu Namensänderungen                                                                    Sprechstunde der Schiedsstelle
n Erklärungen über Kirchenaustritte
n Vaterschaftsanerkennungen, u. v. m.                                               Die Sprechstunde findet – nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Bei-
Informationen zu den Öffnungszeiten und den vorzulegenden Unterlagen erhal-         bringung eines 3G-Nachweises – wie gewohnt jeden 3. Dienstag im Monat in
ten Sie unter www.freiberg.de.                                                      der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Großschirma
Tel. 03731/273 733 oder E-Mail: Standesamt@freiberg.de                              (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma statt.

                                                                                    Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter:
                       Wichtige Rufnummern                                          friedens-richter_grossschirma@gmx.de
n    Stadtverwaltung Großschirma                         (03 73 28) 89 90
n    Bürgerbüro Siebenlehn                               (0151) 550 46 312                                            Büchereien
     (zu den Öffnungszeiten)
n    Abwasserzweckverband „Muldental“                    (0 37 31) 203 00 90
n    Wasserzweckverband Freiberg                         (0 37 31) 78 40
                                                                                    Großschirma            dienstags                          15:00 bis 18:00 Uhr
n    Kindergärten:                                                                                         Telefon 037328 146779
     Großschirma                                         (03 73 28) 2 11            Obergruna              montags                            17:00 bis 19:00 Uhr
     Kleinvoigtsberg                                     (03 73 24) 73 29
     Reichenbach                                         (03 73 28) 74 55
     Siebenlehn                                          (03 52 42) 6 43 39                              Stellplatz Schrottcontainer
n    Schulen:
     Grundschule Großschirma                             (03 73 28) 4 68            Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden:
     Grundschule Siebenlehn                              (03 52 42) 6 26 24         Standort Siebenlehn
n    Notrufe:
                                                                                    • Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2
     Polizei                                             110
     Feuerwehr und Rettungsdienst                        112                        • Nossener Straße (Firma Lutze)
     Krankentransport Landkreis                          (03731) 192 22             Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!
     Notfallambulanz Kreiskrankenhaus                    (03731) 77 23 12
     Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr
     Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr
                                                                                                                      Impressum
     Augenärztliche Rufbereitschaft                      (037 27) 192 92
     Giftnotruf                                          (03 61) 73 07 30           Herausgeber:                               Redaktion des amtlichen und
     Frauenschutzhaus                                    (03731) 225 61             Stadtverwaltung Großschirma                nichtamtlichen Teils:
     Mädchenhaus                                         (03731) 399 29             Hauptstraße 156                            Stadtverwaltung Großschirma
n    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst                                           09603 Großschirma                          Redaktion:
     bundesweite Rufnummer                               116 117                    Telefon: (037328) 89 90                    Bürgermeister Herr Schreiter
     Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr                   E-Mail: gemeinde@grossschirma.de
     Feiertag 24 Stunden
                                                                                    im Internet: www.grossschirma.de
n    Telefonseelsorge                                    0800/1110111 und
                                                         0800/1110222
                                                                                    Gesamtherstellung & Vertrieb:               Anzeigen-Annahme:
n    Gas-Havarien und -Störungen                         0180 27 87 901
     Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz           0800 1111 48920            RIEDEL GmbH & Co. KG                        Telefon: (03 72 08) 876 200
     Störung Strom Netzgebiet Mitnetz                    0800 230 5070              – Verlag für Kommunal- und Bürger-          E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de   C
                                                                                                                                                                    M

n    Fa. Zacom Kabelbetriebsgesellschaft mbH             (03722) 500192             zeitungen Mitteldeutschland                                                     Y
                                                                                                                                                                    K
     Chemnitzer Str.5, 09247 Chemnitz                                               09244 Lichtenau
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                             3

                                                                         Amtlicher Teil

                     Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung der Stadt Großschirma am 31.01.2022
    Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über        BESCHLUSS 221/2022
    wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In      Beschluss – Widerrufung des Beschlusses 153/2020 – Neuwahl der Mitglieder
    der Stadtratssitzung vom 31.01.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst.           des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter
    Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten        Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022,
    zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt.                                            die Widerrufung der gewählten Mitglieder des Verwaltungsausschusses und de-
                                                                                      ren Stellvertreter:
    BESCHLUSS 218/2022
                                                                                           Mitglied                             Stellvertreter
    Antrag zum Ausscheiden aus dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO von           1.   Bleiber, Ingrid (UB)                 Pilz, Joachim (UB)
    Herrn Joachim Pilz                                                                2.   Walcha, Michael (LS)                 Böhnisch, Falk (UB)
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma stellt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fest,   3.   Kunze, Heiderose (AfD)               Romrig, Sandro (AfD)
    dass bei Herrn Joachim Pilz ein wichtiger Grund gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO       4.   Neuhäußer, Birgit (AfD)              Schwarzbach, Martin (AfD)
    für die Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat vorliegt und er   5.   Scharf, Volker (UB)                  Ranft, Torsten (UB)
    seinem Antrag entsprechend aus dem Stadtrat ausscheidet.                          6.   Schleicher, Margot (FL R-S)          Pönitz, Holger (FL R-S)
    Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass gem. § 34 Abs. 2 SächsGemO Herr Ingo        7.   Schier, Christian (SPD/GRÜNE)        Dr. Ralle, Susan (SPD/GRÜNE)
    Staud als erste gewählte Ersatzperson der Unabhängigen Bürgervereinigung in       8.   Dr. Weigand, Rolf (AfD)              Krumbiegel, Lutz (AfD)
    den Stadtrat nachrückt.                                                           9.   Zschommler, Gunther (CDU)            Bärsch, Kai-Uwe (AfD)
    Herr Pilz erklärt sich gem. § 20 Abs. 1 SächsGemO für befangen.                   zur Abstimmung anwesend:             18 Stadträte, Bürgermeister
    zur Abstimmung anwesend:                    17 Stadträte, Bürgermeister           Stimmergebnis:    Ja-Stimmen:        19
    Stimmergebnis:          Ja-Stimmen:         18                                                      Nein-Stimmen:      -
                            Nein-Stimmen:       -                                                       Stimmenthaltungen: -
                            Stimmenthaltungen: -
                                                                                      BESCHLUSS 222/2022
    BESCHLUSS 219/2022                                                                Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter
    Widerrufung des Beschlusses 155/2021 – Neuwahl der Mitglieder des Techni-         Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fol-
    schen Ausschusses und deren Stellvertreter                                        gende Stadträte und deren Stellvertreter aus seiner Mitte widerruflich in den
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022     Verwaltungsausschuss.
    die Widerrufung der gewählten Mitglieder des Technischen Ausschusses und
                                                                                           Mitglieder                           Stellvertreter
    deren Stellvertreter:
                                                                                      1.   Bleiber, Ingrid (UB)                 Staud, Ingo (UB)
         Mitglied                             Stellvertreter                          2.   Walcha, Michael (LS)                 Böhnisch, Falk (UB)
    1.   Böhnisch, Falk (UB)                  Walcha, Michael (LS))                   3.   Kunze, Heiderose (AfD)               Romrig, Sandro (AfD)
    2.   Krumbiegel, Lutz (AfD)               Dr. Weigand, Rolf (AfD)                 4.   Neuhäußer, Birgit (AfD)              Schwarzbach, Martin (AfD)
    3.   Pilz, Joachim (UB)                   Bleiber, Ingrid (UB)                    5.   Scharf, Volker (UB)                  Ranft, Torsten (UB)
    4.   Pönitz, Holger (FL R-S)              Schleicher, Margot (FL R-S)             6.   Schleicher, Margot (FL R-S)          Pönitz, Holger (FL R-S)
    5.   Dr. Ralle Susann (SPD/GRÜNE)         Schier, Christian (SPD/GRÜNE)           7.   Schier, Christian (SPD/Grüne)        Dr. Ralle, Susan (SPD/GRÜNE)
    6.   Ranft, Torsten (UB)                  Scharf, Volker (UB)                     8.   Dr. Weigand, Rolf (AfD)              Krumbiegel, Lutz (AfD)
                                                                                      9.   Zschommler, Gunther (CDU)            Bärsch, Kai-Uwe (AfD)
    7.   Romrig, Sandro (AfD)                 Kunze, Heiderose (AfD)
    8.   Schwarzbach, Martin (AfD)            Neuhäußer, Birgit (AfD)                 zur Abstimmung anwesend:             18 Stadträte, Bürgermeister
    9.   Bärsch, Kai-Uwe (AfD)                Zschommler, Gunther (CDU)               Stimmergebnis:    Ja-Stimmen:        19
                                                                                                        Nein-Stimmen:      -
    zur Abstimmung anwesend:             18 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                                        Stimmenthaltungen: -
    Stimmergebnis:    Ja-Stimmen:        19
                      Nein-Stimmen:      -                                            BESCHLUSS 223/2022
                      Stimmenthaltungen: -                                            Widerrufung des stellvertretenden Stadtteilwehrleiters für die Freiwillige Feu-
                                                                                      erwehr Obergruna
    BESCHLUSS 220/2022
                                                                                      Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt in seiner Sitzung am 31.01.2022
    Beschluss – Neuwahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses und deren
                                                                                      die Widerrufung
    Stellvertreter
                                                                                      - zur Bestellung des Kameraden Frank Galinsky zum stellvertretenden Wehr-
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fol-         leiter der Stadtteilfeuerwehr Obergruna.
    gende Stadträte und deren Stellvertreter aus seiner Mitte widerruflich in den     Die Widerrufung erfolgt zum 01.02.2022.
    Technischen Ausschuss.                                                            zur Abstimmung anwesend:                  18 Stadträte, Bürgermeister
         Mitglieder                           Stellvertreter                          Stimmergebnis:         Ja-Stimmen:        19
    1.   Böhnisch, Falk (UB)                  Walcha, Michael (LS))                                          Nein-Stimmen:      -
    2.   Krumbiegel, Lutz (AfD)               Dr. Weigand, Rolf (AfD)                                        Stimmenthaltungen: -
    3.   Staud, Ingo (UB)                     Bleiber, Ingrid (UB)
                                                                                      BESCHLUSS 224/2022
    4.   Pönitz, Holger (FL R-S)              Schleicher, Margot (FL R-S)
                                                                                      Bestellung des stellvertretenden Stadtteilwehrleiters für die Freiwillige Feuer-
    5.   Dr. Ralle, Susann (SPD/GRÜNE)        Schier, Christian (SPD/GRÜNE)
                                                                                      wehr Obergruna
    6.   Ranft, Torsten (UB)                  Scharf, Volker (UB)
                                                                                      Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt in seiner Sitzung am 31.01.2022 der
    7.   Romrig, Sandro (AfD)                 Kunze, Heiderose (AfD)
                                                                                      kommissarischen Bestellung des Kameraden Sylvio Wyschkon zum stellvertre-
    8.   Schwarzbach, Martin (AfD)            Neuhäußer, Birgit (AfD)                 tenden Wehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Obergruna zu. Die Bestellung erfolgt
    9.   Bärsch, Kai-Uwe (AfD)                Zschommler, Gunther (CDU)               zum 01.02.2022 widerruflich und wird für die Dauer von 1 Jahr befristet.
    zur Abstimmung anwesend:             18 Stadträte, Bürgermeister                  zur Abstimmung anwesend:                  18 Stadträte, Bürgermeister
C   Stimmergebnis:    Ja-Stimmen:        19                                           Stimmergebnis:       Ja-Stimmen:          19
M
Y                     Nein-Stimmen:      -                                                                 Nein-Stimmen:        -
K
                      Stimmenthaltungen: -                                                                 Stimmenthaltungen: -
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
4                                                                                                    Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022

                                                                      Amtlicher Teil
BESCHLUSS 225/2022                                                                 BESCHLUSS 229/2022
Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an ver-           Aufstellungsbeschluss
kaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022                                                Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Alten Schule“ Seifersdorf
Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der vorliegenden Verordnung der          1. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Aufhebung des rechts-
Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonn-             verbindlich vorliegenden Bebauungsplanes „An der Alten Schule“ in der
                                                                                       Fassung vom 05.08.1997/rechtsverbindlich ab 04.03.1998.
tagen 2022 zu.
                                                                                       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungs-
zur Abstimmung anwesend:               18 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                       bereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf
Stimmergebnis:      Ja-Stimmen:        19
                                                                                       dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses dargestellt.
                    Nein-Stimmen:      -
                                                                                   2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich be-
                    Stimmenthaltungen: -                                               kannt zu machen.
                                                                                   Aufgrund von § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO sind die Stadträte
BESCHLUSS 226/2022                                                                 Gunter Zschommler und Ingo Staud von der Beratung und Beschlussfassung
Verkauf der Bebauungsfläche/Grundstücke Wohngebiet Großschirma „Am                 wegen Befangenheit auszuschließen.
Hasenborn“                                                                         zur Abstimmung anwesend:                 16 Stadträte, Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer Teilfläche des     Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        16
Flurstückes 1288/1 der Gemarkung Großschirma. Im Kaufvertrag ist die auf-                                Nein-Stimmen:      1
schiebende Bedingung Rechtskraft des Bebauungsplanes für das Gebiet zur                                  Stimmenthaltungen: -
Kaufpreisfälligkeit festzuschreiben. Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1)
                                                                                   BESCHLUSS 230/2022
der SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
                                                                                   Aufstellungsbeschluss
(SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli
                                                                                   Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Großschirmaer Straße“ Seifersdorf
2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung des Grundbesitzes zum vollen Wert
                                                                                   1. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Aufhebung des rechts-
erfolgt. Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind so-                verbindlich vorliegenden Bebauungsplanes „An der Großschirmaer Straße“
mit erfüllt.                                                                           in der Fassung vom 08.03.1996/rechtsverbindlich ab 04.03.1998.
zur Abstimmung anwesend:                    18 Stadträte, Bürgermeister                Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungs-
Stimmergebnis:         Ja-Stimmen:          10                                         bereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf
                       Nein-Stimmen:        6                                          dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses dargestellt.
                       Stimmenthaltungen: 3                                        2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich be-
                                                                                       kannt zu machen.
BESCHLUSS 227/2022                                                                 zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister
Abwägungsbeschluss                                                                 Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        18
Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn                                  Nein-Stimmen:      1
Planungsstand: August 2021                                                                               Stimmenthaltungen: -
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt entsprechend der Beschlussvorla-
                                                                                   BESCHLUSS 231/2022
ge zur Abwägung, die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Beden-
                                                                                   Vergabe Lüftungseinbau Grundschule „Am Wassertum“ ST Siebenlehn
ken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und son-           Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Ver-
stigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan      gabe der Bauleistung des Loses Lüftereinbau Grundschule Siebenlehn an den
vom August 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonsti-       wirtschaftlichsten Bieter.
gen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen in der Abwägung be-          zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister
schlussmäßig behandelt wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Grün-          Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        19
de in Kenntnis zu setzen.                                                                                Nein-Stimmen:      -
zur Abstimmung anwesend:                  18 Stadträte, Bürgermeister                                    Stimmenthaltungen: -
Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:         11
                                                                                   BESCHLUSS 232/2022
                      Nein-Stimmen:       4
                                                                                   Vergabe Erdaustausch Spielplatzbau Kindertagesstätte „Haldenstrolche“
                      Stimmenthaltungen: 4
                                                                                   ST Kleinvoigtsberg
                                                                                   Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung
BESCHLUSS 228/2022
                                                                                   „Erdaustausch Spielplatz Kindertagesstätte Haldenstrolche, ST Kleinvoigtsberg“
Satzungsbeschluss                                                                  an die Firma BS Hoch- und Tiefbau, Am Steinberg 1 in 09603 Großschirma zum
Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn            Brutto-Angebotspreis in Höhe von 173.713,68 €.
Planungsstand: August 2021                                                         Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2013.
Auf Grund des § 10 des BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird nach Be-         zur Abstimmung anwesend:                  18 Stadträte, Bürgermeister
schlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Großschirma vom 31.01.2022 die         Stimmergebnis:      Ja-Stimmen:           19
Satzung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße                              Nein-Stimmen:         -
II“ Siebenlehn, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festset-                            Stimmenthaltungen: -
zungen des Bebauungsplanes in der Fassung vom August 2021, einschließlich
                                                                                   BESCHLUSS 233/2022
der redaktionellen Korrektur gemäß Abwägung vom 31.01.2022, erlassen. Die
                                                                                   Aufhebung Beschluss 176/2021 vom 28.06.2021 zum Verkauf des Objektes
Begründung vom August 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauf-
                                                                                   Reichenbach, „Am Teich 2“
tragt, die Satzung auszufertigen und gemäß § 10 BauGB durch Bekanntma-
                                                                                   Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der Aufhebung des Beschlusses
chung im Amtsblatt in Kraft zu setzen.                                             176/2021 vom 28.06.2021 zu.
zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister               zur Abstimmung anwesend:               18 Stadträte, Bürgermeister
Stimmergebnis:       Ja-Stimmen:         12                                        Stimmergebnis:      Ja-Stimmen:        19                                        C
                                                                                                                                                                    M
                     Nein-Stimmen:       7                                                             Nein-Stimmen:      -                                         Y
                                                                                                                                                                    K
                     Stimmenthaltungen: -                                                              Stimmenthaltungen: -
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                        5

                                                                        Amtlicher Teil

    BESCHLUSS 234/2022                                                              BESCHLUSS 237/2022
    1. Änderung der Satzung der Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler       Genehmigung zur Annahme einer Spende - Geldspende
    Objekte                                                                         Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Geldspenden in Höhe von
                                                                                    5.200 EUR für die Freiwilligen Stadtteilwehren zu vereinnahmen.
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung der Satzung der
                                                                                    a) 0.050 EUR         Volkmar Schreiter, Großschirma
    Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler Objekte.
                                                                                                         Feuerwehr Obergruna /12610104
    zur Abstimmung anwesend:                 17 Stadträte, Bürgermeister            b) 0.150 EUR         Ingo Staud, Seifersdorf
    Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        18                                                          Feuerwehr Seifersdorf /12610106
                          Nein-Stimmen:      -                                      c) 5.000 EUR         Teuchert Bau- und Industriebedarf GmbH, Großschirma
                          Stimmenthaltungen: -                                      davon:    860 EUR Feuerwehr Großschirma
                                                                                              600 EUR Feuerwehr Großvoigtsberg
                                                                                              680 EUR Feuerwehr Hohentanne
    BESCHLUSS 235/2022                                                                        510 EUR Feuerwehr Obergruna
                                                                                              650 EUR Feuerwehr Reichenbach
    1. Änderung der Satzung der Stadt Großschirma über die Erhebung von Ge-
                                                                                              420 EUR Feuerwehr Seifersdorf
    bühren für die Benutzung kommunaler Objekte
                                                                                              660 EUR Feuerwehr Siebenlehn
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung der Satzung der             500 EUR Jugendwehr Großschirma
    Stadt Großschirma über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kom-                   120 EUR Jugendwehr Siebenlehn
    munaler Objekte.                                                                Aufgrund von § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO sind der Bürger-
    zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister            meister Volkmar Schreiter und der Stadtrat Ingo Staud von der Beratung und
    Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        19                                     Beschlussfassung wegen Befangenheit auszuschließen.
                                                                                    zur Abstimmung anwesend:                   17 Stadträte
                          Nein-Stimmen:      -
                                                                                    Stimmergebnis:       Ja-Stimmen:           17
                          Stimmenthaltungen: -
                                                                                                         Nein-Stimmen:         -
                                                                                                         Stimmenthaltungen: -

    BESCHLUSS 236/2022                                                              BESCHLUSS 238/2022
    Vergabe Los 1 „Abbruch“ Baumaßnahme Vereinshaus Seifersdorf                     Unentgeltliche Überlassung eines Gaskonzentrationsmessgerätes durch die
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Ver-    inetz GmbH an die Stadtteilfeuerwehr Großschirma
    gabe der Bauleistung Los 1 „Abbruch“ der Baumaßnahme Vereinshaus Seifers-       Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022
                                                                                    die Sachspende (Gaskonzentrationsmessgerät) der inetz GmbH für die Stadtteil-
    dorf an den wirtschaftlichsten Bieter.
                                                                                    feuerwehr Großschirma anzunehmen.
    zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                    zur Abstimmung anwesend:                 18 Stadträte, Bürgermeister
    Stimmergebnis:        Ja-Stimmen:        19                                     Stimmergebnis:       Ja-Stimmen:         19
                          Nein-Stimmen:      -                                                           Nein-Stimmen:       -
                          Stimmenthaltungen: -                                                           Stimmenthaltungen: -

                Beschlüsse der öffentlichen Sitzung                                      Öffentliche Sitzung Technischer Ausschuss –
                   des Technischen Ausschusses                                                            17.01.2022
              der Stadt Großschirma vom 17.01.2022
                                                                                    Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge:
    BESCHLUSS TA 49/2022
    Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 33/b, Gemarkung Reichenbach             Bauantrag BA/2021/035
    Der Technische Ausschuss stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 200 m²     Errichtung einer Fertigteil-Garage
    des kommunalen Grundstücks 33/b, Gemarkung Reichenbach, zu. Es wird be-         Gemarkung Reichenbach - Flurstück 47/2
    stätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der Bekannt-
    machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel
    5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung des        Bauantrag BA/2022/003
    Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt. Die Maßgaben der VwV kommunale           Neubau eines Einfamilienhauses mit Wärmepumpe und 2 Stellplätzen
    Grundstücksveräußerung sind somit erfüllt.                                      Gemarkung Großschirma - Flurstück 1371/a+b
    zur Abstimmung anwesend:          Bürgermeister
                                      8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
    Stimmergebnis:                    Ja-Stimmen:                  8                Bauantrag BA/2022/004
                                      Nein-Stimmen:                -                Werbepylon
                                      Stimmenthaltungen:           1                Gemarkung Siebenlehn - Flurstück 230

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                                                          unter www.grossschirma.de
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                                    Amtlicher Teil

                    Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Großschirmaer Straße“ Seifersdorf
n Bekanntmachung
  Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Großschirma
hat in seiner öffentlichen Sitzung am
31.01.2022 die Aufhebung des
rechtsverbindlich        vorliegenden
Bebauungsplanes „An der Großschir-
maer Straße“ Seifersdorf beschlos-
sen.
Der Geltungsbereich des Bebauungs-
planes ist identisch mit dem Gel-
tungsbereich des rechtsverbindlich
vorliegenden Bebauungsplanes und
ist auf dem Übersichtsplan als Anlage
des Aufstellungsbeschlusses darge-
stellt.
Das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan ist nach den Vor-
schriften des Baugesetzbuches im
Vollverfahren durchzuführen.

gez.
Volkmar Schreiter
Bürgermeister

                          Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der alten Schule“ Seifersdorf

n Bekanntmachung
  Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Großschirma
hat in seiner öffentlichen Sitzung am
31.01.2022 die Aufhebung des
rechtsverbindlich vorliegenden Be-
bauungsplanes „An der alten Schule“
Seifersdorf beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungs-
planes ist identisch mit dem Gel-
tungsbereich des rechtsverbindlich
vorliegenden Bebauungsplanes und
ist auf dem Übersichtsplan als Anlage
des Aufstellungsbeschlusses darge-
stellt.
Das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan ist nach den Vor-
schriften des Baugesetzbuches im
Vollverfahren durchzuführen.

gez.
Volkmar Schreiter
Bürgermeister

                                                                                                                            C
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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                                 7

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                                                                       Stellenausschreibung

                                                   Bei der Stadt Großschirma ist schnellstmöglich die unbefristete Stelle
                                                      einer Sekretärin/eines Sekretärs (m/w/d)
                                                            für die Grundschule Siebenlehn neu zu besetzen.

      Das Aufgabengebiet umfasst u. a.                                                  Wir bieten:
      •    den Sekretariatsdienst (Führen/Überwachen des Terminkalenders;               • eine interessante, vielseitige Tätigkeit in einem anspruchsvollen Bereich
           Telefon- u. Empfangsdienst, Auskunftserteilung; Postein- und -ausgän-        • eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden
                                                                                        • ein Entgelt und alle Vergünstigungen nach dem Tarifvertrag für den öf-
           gen; Bestellen/Verwalten von Büromaterial und Unterrichtsmitteln;
                                                                                            fentlichen Dienst (TVöD)
           Kopier- u. Vervielfältigungsarbeiten; Verwaltung von Schülerakten;
           Registrieren von Krankmeldungen, Aktualisieren von Vorschriften- und         Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum
           Gesetzessammlungen, Schreiben nach Diktat, Schreiben von Einladun-           04.03.2022
           gen; Schriftgutverwaltung)                                                   per Post an:        Stadtverwaltung Großschirma,
      •    Beantragung und Abrechnung der Fördermittel zur Ganztagsbetreuung                                Personalwesen,
      •    Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung                                           Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
                                                                                        per E-Mail an:      b.starke@grossschirma.de
      •    Unterstützung bei der organisatorischen Absicherung von Veranstaltun-
           gen
                                                                                        Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektroni-
      •    Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schulverwaltung
                                                                                        schen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Eine Weitergabe dieser Daten
      •    Budgetverwaltung                                                             erfolgt nicht.

      Fachliches/persönliches Anforderungsprofil:                                       Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und
      •    abgeschlossene adäquate Ausbildung                                           Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ausdrücklich
      •    Berufserfahrungen in der Schul- bzw. öffentlichen Verwaltung sind vor-       aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der
                                                                                        Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung beizufügen.
           teilhaft, aber keine Bedingung
      •    gute Kenntnisse der MS-Office-Standardanwendungen
                                                                                        Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein geeigne-
      •    Fähigkeit zur selbständigen und sorgfältigen Arbeitsweise                    ter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Rah-
      •    Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft                         men des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht
      •    Führerschein Klasse B                                                        übernommen.

                                               Öffentliche Bekanntmachung
                           Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn

    n Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes

    Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat in seiner öffentlichen Sitzung               wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungspla-
    am 31.01.2022 den          Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage            nes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
    Nordstraße II“ als Satzung beschlossen.                                             begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

    Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.     Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
    Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung bei der Stadtver-        BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
    waltung Großschirma, Bauamt, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma während             §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb
    der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.         von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile
                                                                                        eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah-
    rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechts-           Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen.
    folgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.                                     Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
                                                                                        schriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
    Unbeachtlich werden demnach                                                         Anfang an gültig zustande gekommen.
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
        dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
        der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
C       Flächennutzungsplanes und
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    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgan-           Volkmar Schreiter,
        ges,                                                                            Bürgermeister
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                                                       Amtlicher Teil

                             Wahlhelfer zur Landratswahl am Sonntag, dem 12. Juni 2022 gesucht!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                     ben der Wahlvorstände sind, die Durchführung der       durch die Mitarbeiter des Wahlamtes auf ihre Tätig-
am Sonntag, den 12. Juni 2022, findet die Landrats-      Wahlhandlungen entsprechend der gesetzlichen           keit vorbereitet. Die Beisitzer(innen) erhalten am
wahl statt. Sollte bei der Wahl kein Bewerber mehr       Bestimmungen abzusichern und nach Schließung           Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes
als 50% erhalten, ist ein zweiter Wahlgang notwen-       der Wahllokale die Auszählung der abgegebenen          vom (von der) Vorsitzenden eine Einweisung in ihre
dig. Dieser findet dann am 03. Juli 2022 statt. Zur      Stimmen zur Ermittlung des Wahlergebnisses             Aufgaben.
Durchführung dieser Wahl benötigen wir für die           durchzuführen.
Wahlvorstände in den Wahlräumen ehrenamtliche                                                                   n    Wie kann ich mich zur Mitwirkung im Wahl-
Wahlhelfer. Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und        n   Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer                vorstand vormerken lassen?
Bürger, um Unterstützung! Darüber hinaus fordern             vergütet?                                          Wenn Sie die Wahlvorstände an einem oder beiden
wir alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und          Im Laufe des Wahltages wird an alle Wahlhelfer(in-     Tagen durch Ihre Mitarbeit unterstützen können,
Wählergruppen auf, die Vorbereitung und Durch-           nen) ein „Erfrischungsgeld“ in Form einer Auf-         dann senden Sie bitte die nachstehende Bereit-
führung der Wahl aktiv zu unterstützen und geeig-        wandsentschädigung ausgezahlt (Wahlhelferent-          schaftserklärung ausgefertigt bis zum 01.04.2022
nete Personen vorzuschlagen, die bereit sind, in den     schädigungssatzung). Ebenso werden wir wieder          an die: Stadtverwaltung Großschirma, Wahlamt,
genannten Wahlorganen mitzuwirken.                       Getränke und Verpflegung zur Verfügung stellen.        Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma.
                                                                                                                Gern können Sie uns Ihre Bereitschaft als Wahlhel-
n    Wer kann Wahlhelfer werden? Was haben               n   Müssen Wahlhelfer(innen) den ganzen Tag im         fer tätig zu sein auch telefonisch durchgeben:
     Wahlhelfer(innen) zu tun?                               Wahlraum verbringen?                                    Frau K. Schlegel,
Die Mitglieder der Wahlvorstände und die erforder-       Nein, auch wenn die Wahlräume von 8:00 bis 18:00            Telefonnummer 037328 – 89925
lichen Hilfskräfte werden durch die Gemeinde aus         Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Be-           oder per Mail an: wahlen@grossschirma.de
den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten            schlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mit-
bestellt; die Gemeinde soll bei der Bestellung nach      glieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit        Wie in den Vorjahren hoffen wir auf Ihre tatkräftige
Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Par-         anwesend sein. Vom Wahlvorsteher wird im Vorfeld       Unterstützung.
teien und Wählervereinigungen angemessen be-             eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt.
rücksichtigen. Jeder Wahlhelfer kann in einem            Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit erst am     Wir sind bemüht, bis Anfang Mai 2022 die perso-
Wahlorgan mitwirken; sofern er (sie) nicht selbst zur    Nachmittag.                                            nelle Besetzung der Wahllokale zu organisieren und
Wahl kandidiert oder Vertrauensperson/Stellvertre-                                                              die Wahlvorstände zu ernennen.
ter eines Wahlvorschlages ist und das 18. Lebens-        n   Wie erhalten Wahlhelfer(innen) für ihre Tätig-
jahr vollendet hat. Wahlhelfer(innen) sind ehren-            keit das erforderliche Wissen?                     Kathleen Seyfert
amtlich für die Stadt Großschirma tätig. Die Aufga-      Die Mitglieder(innen) des Wahlvorstandes werden        Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

     n Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand Landratswahl 2022
     zurück an Stadtverwaltung Großschirma, Wahlamt:
         Post: Hauptstr. 156, 09603 Großschirma
         Sitz: Haus II – Hauptstr. 152,
         Fax: 037328 899 10
         Mail: gemeinde@grossschirma.de

     ➜   Name, Vorname:

     ➜   Anschrift:

     ➜   Telefon:

     ➜   E-Mail:

     Ich unterstütze die Stadt Großschirma als Wahlhelfer:
     ❏ am 12. Juni 2022 zum Termin Landratswahl
     ❏ am 03. Juli 2022 zum eventuell notwendigen zweiten Wahlgang

     ➜   gewünschter Einsatzort (Wahllokal)

     ➜   gewünschte Funktion

     ❏   Wahlvorsteher(in)                ❏     stellvertretende(r) Wahlvorsteher(in)           ❏     Schriftführer(in)                 ❏    Beisitzer(in)

                                                                                                                                                                       C
                                                                                                                                                                       M
     Datum                                Unterschrift                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                                       K
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                           9

                               Amtlicher Teil                                                                   Informationen

         Verordnung der Stadt Großschirma über die                                                                Geburtstage
                Öffnung von Verkaufsstellen
         an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022                                   Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen
                                                                                     und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen.

    Auf Grund von § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöff-
    nungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – Sächs-       n Geburtstage
    LadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Artikel
                                                                                     n   in Großschirma
    3 des Gesetzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadtrat der
                                                                                         am 02.03. Frau Ingeborg Sensch                  zum 85. Geburtstag
    Stadt Großschirma in seiner Sitzung am 31.01.2022 mit Beschluss-Nr.
                                                                                         am 09.03. Herrn Erich Schneider                 zum 75. Geburtstag
    225/2022 die folgende Verordnung:
                                                                                         am 13.03. Frau Karin Volkmann                   zum 70. Geburtstag
                                                                                         am 22.03. Frau Irene Schulz                     zum 75. Geburtstag
                              § 1 Geltungsbereich
                                                                                         am 25.03. Frau Ursula Grohmann                  zum 85. Geburtstag
    Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Stadt Großschirma mit al-
    len Stadtteilen.                                                                 n   in Großvoigtsberg
                                                                                         am 02.03. Herrn Werner Herrmann                 zum 80. Geburtstag
       § 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass                am 08.03. Herrn Wolfgang Bodin                  zum 75. Geburtstag
                  und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse                        am 18.03. Frau Rosemarie Kugler                 zum 75. Geburtstag
    (1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird am                    am 18.03. Herrn Oskar Böhnisch                  zum 85. Geburtstag
        13.03.2022 aus Anlass der „Großschirmaer Gewerbeschau“ gemäß § 8                 am 26.03. Herrn Hans Küchenmeister              zum 70. Geburtstag
        Abs. 1 SächsLadÖffG im Stadtteil Siebenlehn gestattet.
    (2) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen von 12.00 Uhr bis      n   in Hohentanne
        18.00 Uhr geöffnet sein.                                                         am 15.03. Herrn Reinald Weigelt                 zum 80. Geburtstag

                                                                                     n   in Kleinvoigtsberg
                              § 3 Ordnungswidrigkeiten                                   am 19.03. Herrn Joachim Horn                    zum 70. Geburtstag
    (1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als In-          am 30.03. Frau Ilse Kunze                       zum 85. Geburtstag
        haber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche
        Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verord-   n   in Obergruna
        nung zuwiderhandelt.                                                             am 07.03. Herrn Jürgen Kreisel                  zum 75. Geburtstag
    (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2                 am 11.03. Herrn Wolfgang Schindler              zum 70. Geburtstag
        SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.               am 17.03. Herrn Günter Humpisch                 zum 75. Geburtstag

                                                                                     n   in Reichenbach
                       § 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
                                                                                         am 06.03. Frau Irmgard Richter                  zum 85. Geburtstag
    Die „Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen
                                                                                         am 19.03. Herrn Reiner Barthel                  zum 80. Geburtstag
    an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022“ tritt am Tage nach ihrer Bekannt-
    machung in Kraft.                                                                n   in Rothenfurth
                                                                                         am 12.03. Frau Isolde Otto                      zum 75. Geburtstag
    Großschirma, 01.02.2022                                                              am 25.03. Frau Monika Harbach                   zum 70. Geburtstag

                                                                                     n   in Seifersdorf
                                                                                         am 06.03. Herrn Siegfried Sender                zum 80. Geburtstag
    Volkmar Schreiter
    Bürgermeister                                                                    n   in Siebenlehn
                                                                                         am 01.03. Frau Karin Müller                     zum 80. Geburtstag
    n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO                                                  am 07.03. Frau Annedore Walcha                  zum 85. Geburtstag
    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von          am 14.03. Herrn Klaus Knorr                     zum 75. Geburtstag
    Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind,               am 14.03. Herrn Werner Steudte                  zum 75. Geburtstag
    ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-          am 16.03. Frau Doris Enz                        zum 70. Geburtstag
    men. Dies gilt nicht, wenn                                                           am 20.03. Herrn Friedhelm Puth                  zum 75. Geburtstag
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,                   am 22.03. Frau Waltraud Landeck                 zum 80. Geburtstag
    2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma-        am 24.03. Frau Barbara Geisler                  zum 70. Geburtstag
         chung der Satzung verletzt worden sind,                                         am 25.03. Frau Sonja Michann                    zum 90. Geburtstag
    3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge-
         setzwidrigkeit widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist                                                      Ehejubiläen
         a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
         b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge-     Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen
             meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-      und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen.
             gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
                                                                                     Der Zank in der Ehe ist die Schneedecke, unter der sich die Liebe warm hält.
    nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
                                                                                                                                                           Jean Paul
    diese Verletzung geltend machen.

                                                                                     Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern
    Großschirma, 01.02.2022
                                                                                        Frau Renate und Herr Dietmar Reinhard in Obergruna
                                                                                        am 11. März 2022
    Volkmar Schreiter
C   Bürgermeister                                                                    Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern
M
Y                                                                                       Frau Brigitte und Herr Walter Schallinski in Siebenlehn
K
                                 Ende Amtlicher Teil                                    am 24. März 2022
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
10                                                                                               Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022

                                                                   Informationen

              Apotheken-Bereitschaftsdienst
n   Bergstadt-Apotheke Siebenlehn
    Markt 23 / Telefon (035242) 6 40 11
    02.03./21.03.2022
Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 – 08:00 Uhr        n Giftfrei in den Frühling
Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag:   08:00 – 08:00 Uhr
                                                                               Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs
n   Löwenzahn-Apotheke Großschirma                                             Ab dem 12. Februar 2022 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haus-
    Hauptstraße 152 / Telefon (037328) 14 67 49                                haltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsach-
    18.03./24.03./30.03.2022                                                   sen unterwegs.
Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 – 22:00 Uhr        Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 22 und auf
Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag:   08:00 – 22:00 Uhr        der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/
                                                                               Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatzänderungen sind ebenfalls auf
       Zahnarztnotfalldienst 09:00 bis 11:00 Uhr                               der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar.
                                                                               Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Un-
19.02.2022        Praxis Dr. med. dent.    Frauensteiner Straße 59/Freiberg    beaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu
                  Dr. rer. medic. Jürgen   Tel.: 03731/775551                  30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Weil das Mobil
                  Schreiber                                                    nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden.
20.02.2022        Praxis Dr. med. dent.     Dresdner Straße 53/Sayda           Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilo-
                  Peter Kleemann            Tel.: 037365/61666                 gramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden.
27.02.2022        Praxis Uwe Irrgang        Dr.-Külz-Straße 2/Freiberg
                                            Tel.: 03731/212525                 Problemstoffe sind z.B.:
05.03.2022        Praxis Dr. med. dent.     Bahnhofstraße 13/Freiberg          • Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben,
                  Christian-Helge Schreiber Tel.: 03731/2077630                • Haushalt- und Fotochemikalien,
06.03.2022        BAG                       Muldentalstraße 13/                • Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel,
                  J. König und U. König     Rechenberg-Bienenmühle             • Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,
                                            Tel.: 037327/1320                  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
12.03.2022        BAD Dr. med. dent.        Querstraße 4/Augustusburg          • Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe,
                  S. Wirth u. R. Wirth      Tel. 037291/38080                  • Quecksilber-Thermometer und Medikamente
13.03.2022        BAG Dr. med. dent.        Moritzstraße 18/20/Freiberg        • Batterien und Feuerlöscher
                  K. Mette u. R. Mette      Tel. 03731/23273                   • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle
                                                                               • Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten...

                           Abfallentsorgung                                    Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht
                                                                               mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg,
Stadtteil          Restmüll         Gelbe Tonne Papier        Bioabfall
                                                                               Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest
Großschirma        08./22.03.       09./23.03.   01./29.03.   03./17./31.03.   ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzuholen.
Rothenfurth        08./22.03.       09./23.03.   01./29.03.   03./17./31.03.
Hohentanne         08./22.03.       09./23.03.   01./29.03.   03./17./31.03.   Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an:
Isaak              11./25.03.       09./23.03.   01./29.03.   03./17./31.03.   Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42.
Teichhäuser        11./25.03.       09./23.03.   01./29.03.   03./17./31.03.
Großvoigtsberg     08./22.03.       08./22.03.   11.03.       04./18.03.
Kleinvoigtsberg    08./22.03.       08./22.03.   11.03.       04./18.03.
Obergruna          08./22.03.       08./22.03.   14.03.       04./18.03.                         Sprechstunde Bürgerpolizist
Reichenbach        02./16./30.03.   10./24.03.   11.03.       04./18.03.
Seifersdorf        02./16./30.03.   10./24.03.   01./29.03.   04./18.03.       n   Großschirma – Rathaus
Siebenlehn         01./15./29.03.   08./22.03.   14.03.       11./25.03.           Di. 22.02.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                                                                   Di. 08.03.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

                            Schadstoffmobil                                    n   Bürgerbüro Siebenlehn:
Großschirma – Parkplatz an der ehem. Mühle/ Hauptstraße 1                          Do. 24.02.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
am 02.03.2022                      14:45 – 15:45 Uhr                               Do. 10.03.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Großvoigtsberg – Dorfplatz
am 02.03.2022                      13:30 – 14:15 Uhr                           n   Gemeindeamt Reinsberg
Hohentanne – Buswendeschleife                                                      Do. 17.02.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
am 22.03.2022                      17:15 – 18:00 Uhr                               Di. 01.03.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kleinvoigtsberg – Buswendeschleife                                                 Do. 03.03.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
am 02.03.2022                      11:30 – 12:15 Uhr                               Di. 15.03.2022 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Obergruna – Dorfstraße 7, Gelände Agrargenossenschaft „ Am Zellwald“               Do. 17.03.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
am 02.03.2022                      10:00 – 10:45 Uhr
Reichenbach – Standplatz Glascontainer am Feuerwehrlöschteich                  Eine Kontaktaufnahme mit dem Bürgerpolizist, ob für die angegebenen Sprech-
am 24.03.2022                      13:00 – 13:45 Uhr                           zeiten oder außerhalb, wird durch unser Bürgerbüro der Stadt Großschirma her-
Seifersdorf – Platz an der Kegelbahn                                           gestellt. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Jana Schmidt. Sie erreichen sie über
am 24.03.2022                      14:45 – 15:30 Uhr                           Tel. 037328-899-30 oder per E-Mail unter: j.schmidt@grossschirma.de               C
                                                                                                                                                                 M
Siebenlehn – Parkplatz Nossener Straße 11                                      Für die Sprechzeiten der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte an das          Y
                                                                                                                                                                 K
am 22.03.2022                      10:00 – 11:30 Uhr                           dortige Gemeindeamt.
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                                  11

                                                              Informationen

        eins holt Gestattungsgenehmigungen für den Breitbandausbau in Mittelsachsen ein
    Der von vielen Menschen herbeigesehnte Breit-             Förderobjekte wurden durch Markterkundungen             ginn über Bauabläufe, Ansprechpartner und aus-
    bandausbau im Landkreis Mittelsachsen nimmt Ge-           mit Stichtagen von Februar bis Oktober 2019 vom         bauende Firmen informieren sowie konkrete Kon-
    stalt an. eins ist in fünf von sechs landkreisgeführten   Landkreis festgestellt. Im Umkehrschluss bedeutet       taktdaten bekanntgeben. Ebenso beraten wir Inter-
    Clusterprojekten Konzessionsnehmer und darüber            dies, dass bei Objekten, welche nicht als Förderob-     essenten zu Telekommunikationsprodukten von
    hinaus in mehreren kommunalen Projekten maß-              jekt definiert wurden, von einem Telekommunikati-       eins: eins.de/glasfaser
                                                              ons-Netzbetreiber angegeben wurde, dass bei die-
    geblich beteiligter Partner für den Breitbandausbau
                                                              sem Objekt Adresspunkt mindestens 30 Mbit/s an-         n Hintergrund Breitbandausbau bei eins
    im Landkreis Mittelsachsen.
                                                              liegen oder zum Zeitpunkt der Markterkundung ei-        In Chemnitz baut eins seit 2012 Glasfasernetze für
                                                              ne Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau         Privat- und Geschäftskunden. Mehr als 62.000
    n    eins möchte gern folgende ergänzende
         Informationen bereitstellen:                         bzw. die Modernisierung durch einen anderen Tele-       Haushalte und Unternehmen in 7.000 Gebäuden
                                                              kommunikationsanbieter für einen Zeitraum von           verfügen bereits über einen Anschluss bis in die
    Angeschrieben werden von eins gemeinsam mit
                                                              3 Jahren vorlag.                                        Wohnung und im Büro. Auch in Bad Elster hat eins
    dem Landkreis alle Grundstückseigentümer, die ei-
                                                                                                                      ein Glasfasernetz für 1.200 Haushalte errichtet. Die
    nen komplett geförderten Glasfaseranschluss erhal-
                                                              Welche Möglichkeiten gibt es hier für den interes-      Stadt Chemnitz und viele Kommunen in den umlie-
    ten oder als an den Ausbautrassen anliegenden
                                                              sierten Bürger dennoch am Programm teilnehmen           genden Landkreisen haben eins den Zuschlag für
    Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Die-          zu können?                                              den Betrieb von geförderten Glasfasernetzen für
    se werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Ei-         eins hat als Konzessionär keine Möglichkeit neue        weitere mehr als 20.000 Haushalte erteilt. Diese
    genbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss        Förderobjekte zu definieren. Diese Rolle obliegt        Projekte sind bereits teilweise in Betrieb bzw. befin-
    bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilli-       dem Landkreis Mittelsachsen. Dieser führt neue          den sich in Planung bzw. Bau. 2021 erhielt eins den
    gung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die An-        Markterkundungen durch und prüft, ob die bisheri-       Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb von ge-
    geschriebenen werden darum gebeten, diese soge-           gen Eigenausbaumitteilungen oder die Versorgung-        förderten FTTH-Glasfasernetzen in Glauchau und
    nannte Eigentümer-Gestattung möglichst online             meldung (mehr als 30 Mbit/s) noch plausibel sind        im Landkreis Mittelsachsen für weitere etwa 40.000
    auszufüllen. Alternativ hilft eins auch über folgende     und kann gegebenenfalls einzelne Objekte wieder         Haushalte. eins bietet für Privat- und Geschäftskun-
    Kontaktmöglichkeiten:         Im     Internet    unter    in die Förderfähigkeit bringen. Folgende Optionen       den Produkte aktuell bis zu 1 Gigabit/s an, im indi-
    www.eins.de/mittelsachsen oder per Telefon unter          bestehen:                                               viduellen Bedarfsfall auch mehr. Technisch können
    (0371) 525 – 5555.                                                                                                über das Glasfasernetz zukünftig noch höhere Da-
                                                              Option 1: Objekte wurden als „teilförderfähig mit       tenübertragungsraten ermöglicht werden.
                                                              Eigenbeitrag“ definiert und werden somit erschlos-      Mehr Informationen im Internet unter
    Ohne das Ausfüllen der Eigentümer-Gestattung er-
                                                              sen (Kosten entsprechend Preisblatt). Das betrifft      www.eins.de/glasfaser
    folgt kein Ausbau. Die Gestattung ist jedoch nicht
                                                              jedoch nur die an den Ausbautrassen zu den voll-
    gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Die An-          ständig förderfähigen Objekten unmittelbar anlie-       n Hintergrund eins
    schlussinhaber*innen werden später durch beauf-           gende Objekte.                                          eins ist der führende kommunale Energiedienstlei-
    trage Subunternehmen von eins kontaktiert, um             Option 2 (über den Landkreis): Für Objekte, die         ster in Chemnitz und der Region Südsachsen. Das
    das konkrete Verlegekonzept auf dem Grundstück            nicht in der Förderung enthalten sind und für die       Unternehmen mit Sitz in Chemnitz versorgt rund
    zu besprechen. Ein Rücktritt von der Erklärung ist zu     entgegen den Feststellungen aus den Markterkun-         400.000 Haushalts- und Gewerbekunden mit Erd-
    einem späteren Zeitpunkt möglich. Da schnelles In-        dungen weder eine dauerhafte Versorgung mit             gas, Strom, Internet, Wärme und Kälte sowie Was-
    ternet für die meisten Menschen als unverzichtbar         mindestens 30 Mbit/s im Download gewährleistet          ser und energienahen Dienstleistungen. eins liegt
    gilt, treffen Hauseigentümer eine clevere Entschei-       ist und auch die Modernisierung vorhandener An-         mehrheitlich in kommunaler Hand. Mit insgesamt
    dung, sich für die Verlegung der Hausanschlüsse zu        schlüsse bis zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht
                                                                                                                      51 Prozent sind zu zwei gleichen Anteilen die Stadt
                                                              durchgeführt wurde, wenden Sie sich per E-Mail an
    entscheiden. Der Wert der Immobilien ändert sich                                                                  Chemnitz und der Zweckverband „Gasversorgung
                                                              den Landkreis Mittelsachsen. Informationen und
    durch anliegendes Glasfasernetz positiv. Im Zuge                                                                  in Südsachsen“, ein Zusammenschluss von 117
                                                              die zutreffenden Mailadressen für die Projekte fin-
    des Ausbaus in den geförderten Gebieten ist dieser                                                                Städten und Gemeinden, beteiligt. Weitere Gesell-
                                                              den Sie unter: www.landkreis-mittelsachsen.de/
    Anschluss kostenfrei. Sollten sich Eigentümer*innen                                                               schafter sind die Thüga AG und die enviaM AG. Mit
                                                              das-amt/projekte/breitband.html
    später für einen Anschluss entscheiden, wird dieses                                                               einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde
                                                              Option 3: Objekte können gegebenenfalls später
    kostenpflichtig.                                                                                                  Euro (Geschäftsjahr 2020) gehört eins zu den größ-
                                                              (nach Projektabschluss) im Zuge der Netzverdich-
                                                                                                                      ten Unternehmen der Region. Rund 1.100 Mitar-
                                                              tung erschlossen werden.
                                                                                                                      beiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der eins-
    Die an den Ausbautrassen anliegenden teilgeför-
                                                                                                                      Gruppe. Rund 80 Prozent der Wertschöpfung flie-
    derte Adresspunkte mit Eigenbeitrag, die zwar mit         Bleibt das bisherige Kupfernetz bei einer Installa-
                                                                                                                      ßen in die von eins versorgten Kommunen zurück.
    mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen        tion Ihrerseits der Telekom bestehen?
                                                                                                                      eins hat seit dem Jahr 1990 in Südsachsen mehr als
    Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom         Ja, eins wird keine Änderungen an Anlagen von an-
                                                                                                                      3,1 Milliarden Euro in die Infrastruktur und die Ver-
    Ausbau profitieren.                                       deren Netzbetreibern vornehmen.
                                                                                                                      sorgungssicherheit investiert. Im Durchschnitt der
                                                              n Baubeginn und aktuelle Informationen                  nächsten Jahre sind dafür jährlich weit über 100
    n Häufig gestellte Fragen und Antworten
                                                              Der Baustart kann erst erfolgen, sobald die finalen     Millionen Euro geplant. Der Energiedienstleister en-
    Bitte beachten Sie hierbei, dass noch nicht alle am
                                                              Förderbescheide vorliegen. Die Bauarbeiten werden       gagiert sich für Jugend, Sport, Kultur und soziale
    Förderverfahren beteiligten Grundstückseigentü-
                                                              flächendeckend nach der Wintersaison beginnen.          Projekte im angestammten Versorgungsgebiet. eins
    mer informiert wurden. Weitere Aktionen für die                                                                   gehört laut einer großen bundesweiten Untersu-
                                                              In der Zwischenzeit laufen die vorbereitenden Ar-
    gemeinsamen Anschreiben finden ergänzend bis                                                                      chung im November 2021 im Auftrag von DIE
                                                              beiten.
    Ende des 1. Quartals 2022 statt.                                                                                  WELT zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Dem
                                                              Jeweils aktuelle Informationen zum Breitbandaus-        Unternehmen wird eine sehr hohe Attraktivität be-
C
    Wie kommt es, dass z.B. in einer Straße manche            bau in Mittelsachsen erhalten die Interessenten un-     scheinigt.
M
Y   Objekte dem Förderprogramm zugeteilt sind und             ter eins.de/mittelsachsen. In direkter Ansprache
K
    andere nicht?                                             und auf dieser Seite wird eins rechtzeitig vor Baube-   Weitere Informationen unter www.eins.de
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