Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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Bürgerblatt Stadt Großschirma Großschirma Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen Ausgabe 2 Erscheinungstag: 16. Februar 2022 Februar 2022 Redaktionsschluss für Ausgabe März 2022 ist am 7. März 2022, Erscheinungstag ist der 16. März 2022 n Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Beginn des Monats Februar hat sich der Winter „collegium musicum“ mit Musikern und Laien- noch einmal zurückgemeldet. War doch der künstlern aus unserer Region rund um Freiberg, bisherige Verlauf dieser Jahreszeit in diesem Jahr welches eigentlich in der zurückliegenden mitunter eher mild und verregnet und von weni- Adventszeit stattfinden sollte. Gut im Bauzeiten- gen Sonnenstunden geprägt. Umso mehr plan liegen die Arbeiten in der Gaststätte im wünsche ich gerade unseren Kindern und deren Siebenlehner Sportheim. Sollten keine unvorher- Familien das geeignete schöne Wetter, um in den sehbaren Dinge eintreten, kann diese Mitte März in dieser Woche begonnenen Winterferien auch 2022, also zum Beginn des Frühjahrs und hoffent- entsprechende Aktivitäten im Freien unternehmen lich weitestgehend ohne die bisherigen Auflagen, zu können. Dies ist umso wichtiger, da in den ver- wieder für Gäste öffnen. Bei der Betreiberin, Frau gangenen Monaten die Möglichkeiten einer Ischner, möchte ich mich an dieser Stelle einmal für aktiven Freizeitbeschäftigung, vor allem in Grup- die bereits viele Jahre währende konstruktive und pen infolge der immer noch bestehenden Ein- sachliche Zusammenarbeit bedanken. Beginnen schränkungen, sehr begrenzt waren. werden in den nächsten Tagen auch die Umbauar- Das man aber dennoch aus jeder Situation das beiten am und im Vereinshaus in Seifersdorf, hier- Bestmögliche machen kann, haben die Initiatoren zu gab es mit dem Heimatverein noch einmal kon- des zurückliegenden „Amalie-Dietrich-Jubiläums- krete Abstimmungen, die gleichfalls in beiderseitig jahres“ bewiesen. Diese werden auf den nachfol- kooperativen Gesprächen geführt wurden. genden Seiten noch einmal eine Zusammenfas- Schließlich und endlich können nun auch die Ar- sung der wesentlichen Ereignisse und Höhepunkte beiten im Bereich des Umfeldes des Kindergartens desselben präsentieren. Herzlichen Dank auch in Kleinvoigtsberg beginnen, nachdem der Stadt- von meiner Seite für die jederzeit konstruktive und rat die Vergabe entsprechend bestätigt hat. angenehme Zusammenarbeit. Mitte dieses Jahres In der Hoffnung, dass die genannten Projekte soll, so ist es zumindest aus heutiger Sicht an- planmäßig und ordentlich umgesetzt werden und gekündigt, das mit viel Erfolg einstudierte mit dem Wunsch auf ein baldiges Frühjahr verblei- Theaterstück zum Leben der Jubilarin noch ein- be ich bis zum nächsten Mal und wie gewohnt mit mal, vor hoffentlich zahlreichen Zuschauern, einem herzlichen „Glück Auf!“ aufgeführt werden. Vielleicht findet sich in den Sommermonaten auch noch die Gelegenheit, die Ihr eine oder andere kulturelle Veranstaltung aus dem Vorjahr nachzuholen. Insbesondere denke ich dabei an das leider ausgefallene Konzert des Volkmar Schreiter, Bürgermeister
2 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022 Amtlicher Teil Stadtverwaltung Großschirma Sitzungstermine n Öffnungszeiten Stadtverwaltung Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon- Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen können tag, dem 14. März 2022, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Zur Aue 33, 09603 Anliegen in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Großschirma Stadtteil Reichenbach statt. einem 3G-Nachweis und Tragen einer FFP2-Maske persönlich geklärt wer- den. Bitte beachten Sie das Einhalten der erforderlichen Hygieneregeln sowie Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem der vorgeschriebenen Abstandsregeln. Zur Kontaktverfolgung sind die Kon- 28. März 2022, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Zur Aue 33, 09603 Großschirma taktdaten entsprechend bei dem jeweiligen Ansprechpartner/in der Stadtver- Stadtteil Reichenbach statt. waltung anzugeben. Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntma- Sie erreichen uns telefonisch unter chungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 037328 / 899 -0 Zentraleinwahl 037328 / 899 -25 Einwohnermeldeamt Großschirma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den per E-Mail: gemeinde@grossschirma.de Schaukästen der Stadtteile. einwohnermeldeamt@grossschirma.de Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag, dem 17. März 2022, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr Freiberger Straße 18 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta- n Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn fel am historischen Rathaus Siebenlehn. Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr seit 02.12.2021 vorerst keine Sprechzeiten Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Großschirma. Bürgermeistersprechstunden n Bankverbindung Stadt Großschirma Die Sprechstunden des Bürgermeisters finden jeweils am Dienstag, in der Regel Deutsche Kreditbank AG BLZ 120300 00 Konto 1 408 905 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Großschirma statt. IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001 Auf Grund dienstlicher Verpflichtungen kann es hierbei zu kurzfristigen Ände- rungen kommen. Standesamt Daher bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter 037328/ 8990. Das Standesamt Freiberg, Sitz im Rathaus Freiberg, Obermarkt 24 in 09599 Freiberg ist zuständig für: Gerne besucht Sie der Bürgermeister auch außerhalb dieser Zeit bei wichtigen n Standesamt zugeordnete Aufgaben Anliegen vor Ort, so dies gewünscht und in Absprache vereinbart wird. n Beurkundungen bzw. Ausstellung von Urkunden (z.B. Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle) n Erklärungen zu Namensänderungen Sprechstunde der Schiedsstelle n Erklärungen über Kirchenaustritte n Vaterschaftsanerkennungen, u. v. m. Die Sprechstunde findet – nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Bei- Informationen zu den Öffnungszeiten und den vorzulegenden Unterlagen erhal- bringung eines 3G-Nachweises – wie gewohnt jeden 3. Dienstag im Monat in ten Sie unter www.freiberg.de. der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Großschirma Tel. 03731/273 733 oder E-Mail: Standesamt@freiberg.de (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma statt. Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter: Wichtige Rufnummern friedens-richter_grossschirma@gmx.de n Stadtverwaltung Großschirma (03 73 28) 89 90 n Bürgerbüro Siebenlehn (0151) 550 46 312 Büchereien (zu den Öffnungszeiten) n Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90 n Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40 Großschirma dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr n Kindergärten: Telefon 037328 146779 Großschirma (03 73 28) 2 11 Obergruna montags 17:00 bis 19:00 Uhr Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29 Reichenbach (03 73 28) 74 55 Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39 Stellplatz Schrottcontainer n Schulen: Grundschule Großschirma (03 73 28) 4 68 Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden: Grundschule Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24 Standort Siebenlehn n Notrufe: • Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2 Polizei 110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 • Nossener Straße (Firma Lutze) Krankentransport Landkreis (03731) 192 22 Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen! Notfallambulanz Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12 Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr Impressum Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92 Giftnotruf (03 61) 73 07 30 Herausgeber: Redaktion des amtlichen und Frauenschutzhaus (03731) 225 61 Stadtverwaltung Großschirma nichtamtlichen Teils: Mädchenhaus (03731) 399 29 Hauptstraße 156 Stadtverwaltung Großschirma n Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 09603 Großschirma Redaktion: bundesweite Rufnummer 116 117 Telefon: (037328) 89 90 Bürgermeister Herr Schreiter Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr E-Mail: gemeinde@grossschirma.de Feiertag 24 Stunden im Internet: www.grossschirma.de n Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222 Gesamtherstellung & Vertrieb: Anzeigen-Annahme: n Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901 Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz 0800 1111 48920 RIEDEL GmbH & Co. KG Telefon: (03 72 08) 876 200 Störung Strom Netzgebiet Mitnetz 0800 230 5070 – Verlag für Kommunal- und Bürger- E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de C M n Fa. Zacom Kabelbetriebsgesellschaft mbH (03722) 500192 zeitungen Mitteldeutschland Y K Chemnitzer Str.5, 09247 Chemnitz 09244 Lichtenau
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 3 Amtlicher Teil Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung der Stadt Großschirma am 31.01.2022 Entsprechend der Geschäftsordnung vom Stadtrat ist die Öffentlichkeit über BESCHLUSS 221/2022 wesentliche Inhalte der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse zu informieren. In Beschluss – Widerrufung des Beschlusses 153/2020 – Neuwahl der Mitglieder der Stadtratssitzung vom 31.01.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst. des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter Die Veröffentlichung der Beschlusstexte ist ggf. um personenbezogene Daten Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022, zur Wahrung des Datenschutzes gekürzt. die Widerrufung der gewählten Mitglieder des Verwaltungsausschusses und de- ren Stellvertreter: BESCHLUSS 218/2022 Mitglied Stellvertreter Antrag zum Ausscheiden aus dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO von 1. Bleiber, Ingrid (UB) Pilz, Joachim (UB) Herrn Joachim Pilz 2. Walcha, Michael (LS) Böhnisch, Falk (UB) Der Stadtrat der Stadt Großschirma stellt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fest, 3. Kunze, Heiderose (AfD) Romrig, Sandro (AfD) dass bei Herrn Joachim Pilz ein wichtiger Grund gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO 4. Neuhäußer, Birgit (AfD) Schwarzbach, Martin (AfD) für die Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat vorliegt und er 5. Scharf, Volker (UB) Ranft, Torsten (UB) seinem Antrag entsprechend aus dem Stadtrat ausscheidet. 6. Schleicher, Margot (FL R-S) Pönitz, Holger (FL R-S) Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass gem. § 34 Abs. 2 SächsGemO Herr Ingo 7. Schier, Christian (SPD/GRÜNE) Dr. Ralle, Susan (SPD/GRÜNE) Staud als erste gewählte Ersatzperson der Unabhängigen Bürgervereinigung in 8. Dr. Weigand, Rolf (AfD) Krumbiegel, Lutz (AfD) den Stadtrat nachrückt. 9. Zschommler, Gunther (CDU) Bärsch, Kai-Uwe (AfD) Herr Pilz erklärt sich gem. § 20 Abs. 1 SächsGemO für befangen. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: - BESCHLUSS 222/2022 BESCHLUSS 219/2022 Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter Widerrufung des Beschlusses 155/2021 – Neuwahl der Mitglieder des Techni- Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fol- schen Ausschusses und deren Stellvertreter gende Stadträte und deren Stellvertreter aus seiner Mitte widerruflich in den Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022 Verwaltungsausschuss. die Widerrufung der gewählten Mitglieder des Technischen Ausschusses und Mitglieder Stellvertreter deren Stellvertreter: 1. Bleiber, Ingrid (UB) Staud, Ingo (UB) Mitglied Stellvertreter 2. Walcha, Michael (LS) Böhnisch, Falk (UB) 1. Böhnisch, Falk (UB) Walcha, Michael (LS)) 3. Kunze, Heiderose (AfD) Romrig, Sandro (AfD) 2. Krumbiegel, Lutz (AfD) Dr. Weigand, Rolf (AfD) 4. Neuhäußer, Birgit (AfD) Schwarzbach, Martin (AfD) 3. Pilz, Joachim (UB) Bleiber, Ingrid (UB) 5. Scharf, Volker (UB) Ranft, Torsten (UB) 4. Pönitz, Holger (FL R-S) Schleicher, Margot (FL R-S) 6. Schleicher, Margot (FL R-S) Pönitz, Holger (FL R-S) 5. Dr. Ralle Susann (SPD/GRÜNE) Schier, Christian (SPD/GRÜNE) 7. Schier, Christian (SPD/Grüne) Dr. Ralle, Susan (SPD/GRÜNE) 6. Ranft, Torsten (UB) Scharf, Volker (UB) 8. Dr. Weigand, Rolf (AfD) Krumbiegel, Lutz (AfD) 9. Zschommler, Gunther (CDU) Bärsch, Kai-Uwe (AfD) 7. Romrig, Sandro (AfD) Kunze, Heiderose (AfD) 8. Schwarzbach, Martin (AfD) Neuhäußer, Birgit (AfD) zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister 9. Bärsch, Kai-Uwe (AfD) Zschommler, Gunther (CDU) Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: - zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Stimmenthaltungen: - Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: - BESCHLUSS 223/2022 Stimmenthaltungen: - Widerrufung des stellvertretenden Stadtteilwehrleiters für die Freiwillige Feu- erwehr Obergruna BESCHLUSS 220/2022 Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt in seiner Sitzung am 31.01.2022 Beschluss – Neuwahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses und deren die Widerrufung Stellvertreter - zur Bestellung des Kameraden Frank Galinsky zum stellvertretenden Wehr- Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt in seiner Sitzung am 31.01.2022 fol- leiter der Stadtteilfeuerwehr Obergruna. gende Stadträte und deren Stellvertreter aus seiner Mitte widerruflich in den Die Widerrufung erfolgt zum 01.02.2022. Technischen Ausschuss. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Mitglieder Stellvertreter Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 1. Böhnisch, Falk (UB) Walcha, Michael (LS)) Nein-Stimmen: - 2. Krumbiegel, Lutz (AfD) Dr. Weigand, Rolf (AfD) Stimmenthaltungen: - 3. Staud, Ingo (UB) Bleiber, Ingrid (UB) BESCHLUSS 224/2022 4. Pönitz, Holger (FL R-S) Schleicher, Margot (FL R-S) Bestellung des stellvertretenden Stadtteilwehrleiters für die Freiwillige Feuer- 5. Dr. Ralle, Susann (SPD/GRÜNE) Schier, Christian (SPD/GRÜNE) wehr Obergruna 6. Ranft, Torsten (UB) Scharf, Volker (UB) Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt in seiner Sitzung am 31.01.2022 der 7. Romrig, Sandro (AfD) Kunze, Heiderose (AfD) kommissarischen Bestellung des Kameraden Sylvio Wyschkon zum stellvertre- 8. Schwarzbach, Martin (AfD) Neuhäußer, Birgit (AfD) tenden Wehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Obergruna zu. Die Bestellung erfolgt 9. Bärsch, Kai-Uwe (AfD) Zschommler, Gunther (CDU) zum 01.02.2022 widerruflich und wird für die Dauer von 1 Jahr befristet. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister C Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 M Y Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - K Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: -
4 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022 Amtlicher Teil BESCHLUSS 225/2022 BESCHLUSS 229/2022 Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an ver- Aufstellungsbeschluss kaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022 Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Alten Schule“ Seifersdorf Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der vorliegenden Verordnung der 1. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Aufhebung des rechts- Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonn- verbindlich vorliegenden Bebauungsplanes „An der Alten Schule“ in der Fassung vom 05.08.1997/rechtsverbindlich ab 04.03.1998. tagen 2022 zu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungs- zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister bereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses dargestellt. Nein-Stimmen: - 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich be- Stimmenthaltungen: - kannt zu machen. Aufgrund von § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO sind die Stadträte BESCHLUSS 226/2022 Gunter Zschommler und Ingo Staud von der Beratung und Beschlussfassung Verkauf der Bebauungsfläche/Grundstücke Wohngebiet Großschirma „Am wegen Befangenheit auszuschließen. Hasenborn“ zur Abstimmung anwesend: 16 Stadträte, Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Flurstückes 1288/1 der Gemarkung Großschirma. Im Kaufvertrag ist die auf- Nein-Stimmen: 1 schiebende Bedingung Rechtskraft des Bebauungsplanes für das Gebiet zur Stimmenthaltungen: - Kaufpreisfälligkeit festzuschreiben. Es wird bestätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) BESCHLUSS 230/2022 der SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 Aufstellungsbeschluss (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Großschirmaer Straße“ Seifersdorf 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung des Grundbesitzes zum vollen Wert 1. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Aufhebung des rechts- erfolgt. Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind so- verbindlich vorliegenden Bebauungsplanes „An der Großschirmaer Straße“ mit erfüllt. in der Fassung vom 08.03.1996/rechtsverbindlich ab 04.03.1998. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungs- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 bereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf Nein-Stimmen: 6 dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses dargestellt. Stimmenthaltungen: 3 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich be- kannt zu machen. BESCHLUSS 227/2022 zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Abwägungsbeschluss Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn Nein-Stimmen: 1 Planungsstand: August 2021 Stimmenthaltungen: - Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt entsprechend der Beschlussvorla- BESCHLUSS 231/2022 ge zur Abwägung, die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Beden- Vergabe Lüftungseinbau Grundschule „Am Wassertum“ ST Siebenlehn ken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und son- Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Ver- stigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan gabe der Bauleistung des Loses Lüftereinbau Grundschule Siebenlehn an den vom August 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonsti- wirtschaftlichsten Bieter. gen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen in der Abwägung be- zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister schlussmäßig behandelt wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Grün- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 de in Kenntnis zu setzen. Nein-Stimmen: - zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Stimmenthaltungen: - Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 11 BESCHLUSS 232/2022 Nein-Stimmen: 4 Vergabe Erdaustausch Spielplatzbau Kindertagesstätte „Haldenstrolche“ Stimmenthaltungen: 4 ST Kleinvoigtsberg Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Vergabe der Bauleistung BESCHLUSS 228/2022 „Erdaustausch Spielplatz Kindertagesstätte Haldenstrolche, ST Kleinvoigtsberg“ Satzungsbeschluss an die Firma BS Hoch- und Tiefbau, Am Steinberg 1 in 09603 Großschirma zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn Brutto-Angebotspreis in Höhe von 173.713,68 €. Planungsstand: August 2021 Die Vergabe steht unter Vorbehalt des § 8 SächsVergabeG vom 14.02.2013. Auf Grund des § 10 des BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird nach Be- zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister schlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Großschirma vom 31.01.2022 die Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Satzung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße Nein-Stimmen: - II“ Siebenlehn, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festset- Stimmenthaltungen: - zungen des Bebauungsplanes in der Fassung vom August 2021, einschließlich BESCHLUSS 233/2022 der redaktionellen Korrektur gemäß Abwägung vom 31.01.2022, erlassen. Die Aufhebung Beschluss 176/2021 vom 28.06.2021 zum Verkauf des Objektes Begründung vom August 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauf- Reichenbach, „Am Teich 2“ tragt, die Satzung auszufertigen und gemäß § 10 BauGB durch Bekanntma- Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der Aufhebung des Beschlusses chung im Amtsblatt in Kraft zu setzen. 176/2021 vom 28.06.2021 zu. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 12 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 C M Nein-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Y K Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: -
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 5 Amtlicher Teil BESCHLUSS 234/2022 BESCHLUSS 237/2022 1. Änderung der Satzung der Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler Genehmigung zur Annahme einer Spende - Geldspende Objekte Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Geldspenden in Höhe von 5.200 EUR für die Freiwilligen Stadtteilwehren zu vereinnahmen. Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung der Satzung der a) 0.050 EUR Volkmar Schreiter, Großschirma Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler Objekte. Feuerwehr Obergruna /12610104 zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister b) 0.150 EUR Ingo Staud, Seifersdorf Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Feuerwehr Seifersdorf /12610106 Nein-Stimmen: - c) 5.000 EUR Teuchert Bau- und Industriebedarf GmbH, Großschirma Stimmenthaltungen: - davon: 860 EUR Feuerwehr Großschirma 600 EUR Feuerwehr Großvoigtsberg 680 EUR Feuerwehr Hohentanne BESCHLUSS 235/2022 510 EUR Feuerwehr Obergruna 650 EUR Feuerwehr Reichenbach 1. Änderung der Satzung der Stadt Großschirma über die Erhebung von Ge- 420 EUR Feuerwehr Seifersdorf bühren für die Benutzung kommunaler Objekte 660 EUR Feuerwehr Siebenlehn Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung der Satzung der 500 EUR Jugendwehr Großschirma Stadt Großschirma über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kom- 120 EUR Jugendwehr Siebenlehn munaler Objekte. Aufgrund von § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO sind der Bürger- zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister meister Volkmar Schreiter und der Stadtrat Ingo Staud von der Beratung und Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Beschlussfassung wegen Befangenheit auszuschließen. zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte Nein-Stimmen: - Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 17 Stimmenthaltungen: - Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - BESCHLUSS 236/2022 BESCHLUSS 238/2022 Vergabe Los 1 „Abbruch“ Baumaßnahme Vereinshaus Seifersdorf Unentgeltliche Überlassung eines Gaskonzentrationsmessgerätes durch die Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Ver- inetz GmbH an die Stadtteilfeuerwehr Großschirma gabe der Bauleistung Los 1 „Abbruch“ der Baumaßnahme Vereinshaus Seifers- Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 31.01.2022 die Sachspende (Gaskonzentrationsmessgerät) der inetz GmbH für die Stadtteil- dorf an den wirtschaftlichsten Bieter. feuerwehr Großschirma anzunehmen. zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 18 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: - Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Stimmenthaltungen: - Beschlüsse der öffentlichen Sitzung Öffentliche Sitzung Technischer Ausschuss – des Technischen Ausschusses 17.01.2022 der Stadt Großschirma vom 17.01.2022 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge: BESCHLUSS TA 49/2022 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 33/b, Gemarkung Reichenbach Bauantrag BA/2021/035 Der Technische Ausschuss stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 200 m² Errichtung einer Fertigteil-Garage des kommunalen Grundstücks 33/b, Gemarkung Reichenbach, zu. Es wird be- Gemarkung Reichenbach - Flurstück 47/2 stätigt, dass gemäß § 90 Abs. (1) der SächsGemO in der Fassung der Bekannt- machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), die Veräußerung des Bauantrag BA/2022/003 Grundbesitzes zum vollen Wert erfolgt. Die Maßgaben der VwV kommunale Neubau eines Einfamilienhauses mit Wärmepumpe und 2 Stellplätzen Grundstücksveräußerung sind somit erfüllt. Gemarkung Großschirma - Flurstück 1371/a+b zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 8 Bauantrag BA/2022/004 Nein-Stimmen: - Werbepylon Stimmenthaltungen: 1 Gemarkung Siebenlehn - Flurstück 230 C Weitere Informationen M Y K unter www.grossschirma.de
6 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022 Amtlicher Teil Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der Großschirmaer Straße“ Seifersdorf n Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2022 die Aufhebung des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes „An der Großschir- maer Straße“ Seifersdorf beschlos- sen. Der Geltungsbereich des Bebauungs- planes ist identisch mit dem Gel- tungsbereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses darge- stellt. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist nach den Vor- schriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchzuführen. gez. Volkmar Schreiter Bürgermeister Aufhebungsverfahren Bebauungsplan „An der alten Schule“ Seifersdorf n Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2022 die Aufhebung des rechtsverbindlich vorliegenden Be- bauungsplanes „An der alten Schule“ Seifersdorf beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungs- planes ist identisch mit dem Gel- tungsbereich des rechtsverbindlich vorliegenden Bebauungsplanes und ist auf dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses darge- stellt. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist nach den Vor- schriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchzuführen. gez. Volkmar Schreiter Bürgermeister C M Y K
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 7 Amtlicher Teil Stellenausschreibung Bei der Stadt Großschirma ist schnellstmöglich die unbefristete Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs (m/w/d) für die Grundschule Siebenlehn neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u. a. Wir bieten: • den Sekretariatsdienst (Führen/Überwachen des Terminkalenders; • eine interessante, vielseitige Tätigkeit in einem anspruchsvollen Bereich Telefon- u. Empfangsdienst, Auskunftserteilung; Postein- und -ausgän- • eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden • ein Entgelt und alle Vergünstigungen nach dem Tarifvertrag für den öf- gen; Bestellen/Verwalten von Büromaterial und Unterrichtsmitteln; fentlichen Dienst (TVöD) Kopier- u. Vervielfältigungsarbeiten; Verwaltung von Schülerakten; Registrieren von Krankmeldungen, Aktualisieren von Vorschriften- und Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum Gesetzessammlungen, Schreiben nach Diktat, Schreiben von Einladun- 04.03.2022 gen; Schriftgutverwaltung) per Post an: Stadtverwaltung Großschirma, • Beantragung und Abrechnung der Fördermittel zur Ganztagsbetreuung Personalwesen, • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung Hauptstraße 156, 09603 Großschirma per E-Mail an: b.starke@grossschirma.de • Unterstützung bei der organisatorischen Absicherung von Veranstaltun- gen Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektroni- • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schulverwaltung schen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Eine Weitergabe dieser Daten • Budgetverwaltung erfolgt nicht. Fachliches/persönliches Anforderungsprofil: Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und • abgeschlossene adäquate Ausbildung Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ausdrücklich • Berufserfahrungen in der Schul- bzw. öffentlichen Verwaltung sind vor- aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung beizufügen. teilhaft, aber keine Bedingung • gute Kenntnisse der MS-Office-Standardanwendungen Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein geeigne- • Fähigkeit zur selbständigen und sorgfältigen Arbeitsweise ter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Rah- • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft men des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht • Führerschein Klasse B übernommen. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordstraße II“ Siebenlehn n Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat in seiner öffentlichen Sitzung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungspla- am 31.01.2022 den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage nes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung Nordstraße II“ als Satzung beschlossen. begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung bei der Stadtver- BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den waltung Großschirma, Bauamt, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma während §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechts- Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. folgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Unbeachtlich werden demnach Anfang an gültig zustande gekommen. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des C Flächennutzungsplanes und M Y K 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgan- Volkmar Schreiter, ges, Bürgermeister
8 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022 Amtlicher Teil Wahlhelfer zur Landratswahl am Sonntag, dem 12. Juni 2022 gesucht! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ben der Wahlvorstände sind, die Durchführung der durch die Mitarbeiter des Wahlamtes auf ihre Tätig- am Sonntag, den 12. Juni 2022, findet die Landrats- Wahlhandlungen entsprechend der gesetzlichen keit vorbereitet. Die Beisitzer(innen) erhalten am wahl statt. Sollte bei der Wahl kein Bewerber mehr Bestimmungen abzusichern und nach Schließung Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes als 50% erhalten, ist ein zweiter Wahlgang notwen- der Wahllokale die Auszählung der abgegebenen vom (von der) Vorsitzenden eine Einweisung in ihre dig. Dieser findet dann am 03. Juli 2022 statt. Zur Stimmen zur Ermittlung des Wahlergebnisses Aufgaben. Durchführung dieser Wahl benötigen wir für die durchzuführen. Wahlvorstände in den Wahlräumen ehrenamtliche n Wie kann ich mich zur Mitwirkung im Wahl- Wahlhelfer. Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und n Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer vorstand vormerken lassen? Bürger, um Unterstützung! Darüber hinaus fordern vergütet? Wenn Sie die Wahlvorstände an einem oder beiden wir alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Im Laufe des Wahltages wird an alle Wahlhelfer(in- Tagen durch Ihre Mitarbeit unterstützen können, Wählergruppen auf, die Vorbereitung und Durch- nen) ein „Erfrischungsgeld“ in Form einer Auf- dann senden Sie bitte die nachstehende Bereit- führung der Wahl aktiv zu unterstützen und geeig- wandsentschädigung ausgezahlt (Wahlhelferent- schaftserklärung ausgefertigt bis zum 01.04.2022 nete Personen vorzuschlagen, die bereit sind, in den schädigungssatzung). Ebenso werden wir wieder an die: Stadtverwaltung Großschirma, Wahlamt, genannten Wahlorganen mitzuwirken. Getränke und Verpflegung zur Verfügung stellen. Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma. Gern können Sie uns Ihre Bereitschaft als Wahlhel- n Wer kann Wahlhelfer werden? Was haben n Müssen Wahlhelfer(innen) den ganzen Tag im fer tätig zu sein auch telefonisch durchgeben: Wahlhelfer(innen) zu tun? Wahlraum verbringen? Frau K. Schlegel, Die Mitglieder der Wahlvorstände und die erforder- Nein, auch wenn die Wahlräume von 8:00 bis 18:00 Telefonnummer 037328 – 89925 lichen Hilfskräfte werden durch die Gemeinde aus Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Be- oder per Mail an: wahlen@grossschirma.de den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten schlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mit- bestellt; die Gemeinde soll bei der Bestellung nach glieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit Wie in den Vorjahren hoffen wir auf Ihre tatkräftige Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Par- anwesend sein. Vom Wahlvorsteher wird im Vorfeld Unterstützung. teien und Wählervereinigungen angemessen be- eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt. rücksichtigen. Jeder Wahlhelfer kann in einem Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit erst am Wir sind bemüht, bis Anfang Mai 2022 die perso- Wahlorgan mitwirken; sofern er (sie) nicht selbst zur Nachmittag. nelle Besetzung der Wahllokale zu organisieren und Wahl kandidiert oder Vertrauensperson/Stellvertre- die Wahlvorstände zu ernennen. ter eines Wahlvorschlages ist und das 18. Lebens- n Wie erhalten Wahlhelfer(innen) für ihre Tätig- jahr vollendet hat. Wahlhelfer(innen) sind ehren- keit das erforderliche Wissen? Kathleen Seyfert amtlich für die Stadt Großschirma tätig. Die Aufga- Die Mitglieder(innen) des Wahlvorstandes werden Leiterin Haupt- und Ordnungsamt n Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand Landratswahl 2022 zurück an Stadtverwaltung Großschirma, Wahlamt: Post: Hauptstr. 156, 09603 Großschirma Sitz: Haus II – Hauptstr. 152, Fax: 037328 899 10 Mail: gemeinde@grossschirma.de ➜ Name, Vorname: ➜ Anschrift: ➜ Telefon: ➜ E-Mail: Ich unterstütze die Stadt Großschirma als Wahlhelfer: ❏ am 12. Juni 2022 zum Termin Landratswahl ❏ am 03. Juli 2022 zum eventuell notwendigen zweiten Wahlgang ➜ gewünschter Einsatzort (Wahllokal) ➜ gewünschte Funktion ❏ Wahlvorsteher(in) ❏ stellvertretende(r) Wahlvorsteher(in) ❏ Schriftführer(in) ❏ Beisitzer(in) C M Datum Unterschrift Y K
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 9 Amtlicher Teil Informationen Verordnung der Stadt Großschirma über die Geburtstage Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022 Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen. Auf Grund von § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöff- nungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – Sächs- n Geburtstage LadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Artikel n in Großschirma 3 des Gesetzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadtrat der am 02.03. Frau Ingeborg Sensch zum 85. Geburtstag Stadt Großschirma in seiner Sitzung am 31.01.2022 mit Beschluss-Nr. am 09.03. Herrn Erich Schneider zum 75. Geburtstag 225/2022 die folgende Verordnung: am 13.03. Frau Karin Volkmann zum 70. Geburtstag am 22.03. Frau Irene Schulz zum 75. Geburtstag § 1 Geltungsbereich am 25.03. Frau Ursula Grohmann zum 85. Geburtstag Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Stadt Großschirma mit al- len Stadtteilen. n in Großvoigtsberg am 02.03. Herrn Werner Herrmann zum 80. Geburtstag § 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass am 08.03. Herrn Wolfgang Bodin zum 75. Geburtstag und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse am 18.03. Frau Rosemarie Kugler zum 75. Geburtstag (1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird am am 18.03. Herrn Oskar Böhnisch zum 85. Geburtstag 13.03.2022 aus Anlass der „Großschirmaer Gewerbeschau“ gemäß § 8 am 26.03. Herrn Hans Küchenmeister zum 70. Geburtstag Abs. 1 SächsLadÖffG im Stadtteil Siebenlehn gestattet. (2) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen von 12.00 Uhr bis n in Hohentanne 18.00 Uhr geöffnet sein. am 15.03. Herrn Reinald Weigelt zum 80. Geburtstag n in Kleinvoigtsberg § 3 Ordnungswidrigkeiten am 19.03. Herrn Joachim Horn zum 70. Geburtstag (1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als In- am 30.03. Frau Ilse Kunze zum 85. Geburtstag haber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verord- n in Obergruna nung zuwiderhandelt. am 07.03. Herrn Jürgen Kreisel zum 75. Geburtstag (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2 am 11.03. Herrn Wolfgang Schindler zum 70. Geburtstag SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. am 17.03. Herrn Günter Humpisch zum 75. Geburtstag n in Reichenbach § 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten am 06.03. Frau Irmgard Richter zum 85. Geburtstag Die „Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen am 19.03. Herrn Reiner Barthel zum 80. Geburtstag an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022“ tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft. n in Rothenfurth am 12.03. Frau Isolde Otto zum 75. Geburtstag Großschirma, 01.02.2022 am 25.03. Frau Monika Harbach zum 70. Geburtstag n in Seifersdorf am 06.03. Herrn Siegfried Sender zum 80. Geburtstag Volkmar Schreiter Bürgermeister n in Siebenlehn am 01.03. Frau Karin Müller zum 80. Geburtstag n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO am 07.03. Frau Annedore Walcha zum 85. Geburtstag Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von am 14.03. Herrn Klaus Knorr zum 75. Geburtstag Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, am 14.03. Herrn Werner Steudte zum 75. Geburtstag ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- am 16.03. Frau Doris Enz zum 70. Geburtstag men. Dies gilt nicht, wenn am 20.03. Herrn Friedhelm Puth zum 75. Geburtstag 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, am 22.03. Frau Waltraud Landeck zum 80. Geburtstag 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma- am 24.03. Frau Barbara Geisler zum 70. Geburtstag chung der Satzung verletzt worden sind, am 25.03. Frau Sonja Michann zum 90. Geburtstag 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist Ehejubiläen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge- Der Bürgermeister gratuliert allen genannten und ungenannten Jubilarinnen meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be- und Jubilaren und wünscht allen recht viel Gesundheit und Wohlergehen. gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch Der Zank in der Ehe ist die Schneedecke, unter der sich die Liebe warm hält. nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann Jean Paul diese Verletzung geltend machen. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern Großschirma, 01.02.2022 Frau Renate und Herr Dietmar Reinhard in Obergruna am 11. März 2022 Volkmar Schreiter C Bürgermeister Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern M Y Frau Brigitte und Herr Walter Schallinski in Siebenlehn K Ende Amtlicher Teil am 24. März 2022
10 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 16. Februar 2022 Informationen Apotheken-Bereitschaftsdienst n Bergstadt-Apotheke Siebenlehn Markt 23 / Telefon (035242) 6 40 11 02.03./21.03.2022 Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 – 08:00 Uhr n Giftfrei in den Frühling Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag: 08:00 – 08:00 Uhr Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs n Löwenzahn-Apotheke Großschirma Ab dem 12. Februar 2022 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haus- Hauptstraße 152 / Telefon (037328) 14 67 49 haltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsach- 18.03./24.03./30.03.2022 sen unterwegs. Dienstzeiten an einem Wochentag (Montag bis Freitag): 18:00 – 22:00 Uhr Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 22 und auf Dienstzeiten an einem Feiertag / Samstag / Sonntag: 08:00 – 22:00 Uhr der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatzänderungen sind ebenfalls auf Zahnarztnotfalldienst 09:00 bis 11:00 Uhr der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar. Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Un- 19.02.2022 Praxis Dr. med. dent. Frauensteiner Straße 59/Freiberg beaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu Dr. rer. medic. Jürgen Tel.: 03731/775551 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Weil das Mobil Schreiber nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. 20.02.2022 Praxis Dr. med. dent. Dresdner Straße 53/Sayda Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilo- Peter Kleemann Tel.: 037365/61666 gramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden. 27.02.2022 Praxis Uwe Irrgang Dr.-Külz-Straße 2/Freiberg Tel.: 03731/212525 Problemstoffe sind z.B.: 05.03.2022 Praxis Dr. med. dent. Bahnhofstraße 13/Freiberg • Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben, Christian-Helge Schreiber Tel.: 03731/2077630 • Haushalt- und Fotochemikalien, 06.03.2022 BAG Muldentalstraße 13/ • Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel, J. König und U. König Rechenberg-Bienenmühle • Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel, Tel.: 037327/1320 • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, 12.03.2022 BAD Dr. med. dent. Querstraße 4/Augustusburg • Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe, S. Wirth u. R. Wirth Tel. 037291/38080 • Quecksilber-Thermometer und Medikamente 13.03.2022 BAG Dr. med. dent. Moritzstraße 18/20/Freiberg • Batterien und Feuerlöscher K. Mette u. R. Mette Tel. 03731/23273 • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle • Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten... Abfallentsorgung Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Stadtteil Restmüll Gelbe Tonne Papier Bioabfall Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest Großschirma 08./22.03. 09./23.03. 01./29.03. 03./17./31.03. ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzuholen. Rothenfurth 08./22.03. 09./23.03. 01./29.03. 03./17./31.03. Hohentanne 08./22.03. 09./23.03. 01./29.03. 03./17./31.03. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Isaak 11./25.03. 09./23.03. 01./29.03. 03./17./31.03. Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42. Teichhäuser 11./25.03. 09./23.03. 01./29.03. 03./17./31.03. Großvoigtsberg 08./22.03. 08./22.03. 11.03. 04./18.03. Kleinvoigtsberg 08./22.03. 08./22.03. 11.03. 04./18.03. Obergruna 08./22.03. 08./22.03. 14.03. 04./18.03. Sprechstunde Bürgerpolizist Reichenbach 02./16./30.03. 10./24.03. 11.03. 04./18.03. Seifersdorf 02./16./30.03. 10./24.03. 01./29.03. 04./18.03. n Großschirma – Rathaus Siebenlehn 01./15./29.03. 08./22.03. 14.03. 11./25.03. Di. 22.02.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Di. 08.03.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Schadstoffmobil n Bürgerbüro Siebenlehn: Großschirma – Parkplatz an der ehem. Mühle/ Hauptstraße 1 Do. 24.02.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr am 02.03.2022 14:45 – 15:45 Uhr Do. 10.03.2022, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Großvoigtsberg – Dorfplatz am 02.03.2022 13:30 – 14:15 Uhr n Gemeindeamt Reinsberg Hohentanne – Buswendeschleife Do. 17.02.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr am 22.03.2022 17:15 – 18:00 Uhr Di. 01.03.2022, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Kleinvoigtsberg – Buswendeschleife Do. 03.03.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr am 02.03.2022 11:30 – 12:15 Uhr Di. 15.03.2022 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Obergruna – Dorfstraße 7, Gelände Agrargenossenschaft „ Am Zellwald“ Do. 17.03.2022, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr am 02.03.2022 10:00 – 10:45 Uhr Reichenbach – Standplatz Glascontainer am Feuerwehrlöschteich Eine Kontaktaufnahme mit dem Bürgerpolizist, ob für die angegebenen Sprech- am 24.03.2022 13:00 – 13:45 Uhr zeiten oder außerhalb, wird durch unser Bürgerbüro der Stadt Großschirma her- Seifersdorf – Platz an der Kegelbahn gestellt. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Jana Schmidt. Sie erreichen sie über am 24.03.2022 14:45 – 15:30 Uhr Tel. 037328-899-30 oder per E-Mail unter: j.schmidt@grossschirma.de C M Siebenlehn – Parkplatz Nossener Straße 11 Für die Sprechzeiten der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte an das Y K am 22.03.2022 10:00 – 11:30 Uhr dortige Gemeindeamt.
16. Februar 2022 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 11 Informationen eins holt Gestattungsgenehmigungen für den Breitbandausbau in Mittelsachsen ein Der von vielen Menschen herbeigesehnte Breit- Förderobjekte wurden durch Markterkundungen ginn über Bauabläufe, Ansprechpartner und aus- bandausbau im Landkreis Mittelsachsen nimmt Ge- mit Stichtagen von Februar bis Oktober 2019 vom bauende Firmen informieren sowie konkrete Kon- stalt an. eins ist in fünf von sechs landkreisgeführten Landkreis festgestellt. Im Umkehrschluss bedeutet taktdaten bekanntgeben. Ebenso beraten wir Inter- Clusterprojekten Konzessionsnehmer und darüber dies, dass bei Objekten, welche nicht als Förderob- essenten zu Telekommunikationsprodukten von hinaus in mehreren kommunalen Projekten maß- jekt definiert wurden, von einem Telekommunikati- eins: eins.de/glasfaser ons-Netzbetreiber angegeben wurde, dass bei die- geblich beteiligter Partner für den Breitbandausbau sem Objekt Adresspunkt mindestens 30 Mbit/s an- n Hintergrund Breitbandausbau bei eins im Landkreis Mittelsachsen. liegen oder zum Zeitpunkt der Markterkundung ei- In Chemnitz baut eins seit 2012 Glasfasernetze für ne Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau Privat- und Geschäftskunden. Mehr als 62.000 n eins möchte gern folgende ergänzende Informationen bereitstellen: bzw. die Modernisierung durch einen anderen Tele- Haushalte und Unternehmen in 7.000 Gebäuden kommunikationsanbieter für einen Zeitraum von verfügen bereits über einen Anschluss bis in die Angeschrieben werden von eins gemeinsam mit 3 Jahren vorlag. Wohnung und im Büro. Auch in Bad Elster hat eins dem Landkreis alle Grundstückseigentümer, die ei- ein Glasfasernetz für 1.200 Haushalte errichtet. Die nen komplett geförderten Glasfaseranschluss erhal- Welche Möglichkeiten gibt es hier für den interes- Stadt Chemnitz und viele Kommunen in den umlie- ten oder als an den Ausbautrassen anliegenden sierten Bürger dennoch am Programm teilnehmen genden Landkreisen haben eins den Zuschlag für Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Die- zu können? den Betrieb von geförderten Glasfasernetzen für se werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Ei- eins hat als Konzessionär keine Möglichkeit neue weitere mehr als 20.000 Haushalte erteilt. Diese genbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss Förderobjekte zu definieren. Diese Rolle obliegt Projekte sind bereits teilweise in Betrieb bzw. befin- bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilli- dem Landkreis Mittelsachsen. Dieser führt neue den sich in Planung bzw. Bau. 2021 erhielt eins den gung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die An- Markterkundungen durch und prüft, ob die bisheri- Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb von ge- geschriebenen werden darum gebeten, diese soge- gen Eigenausbaumitteilungen oder die Versorgung- förderten FTTH-Glasfasernetzen in Glauchau und nannte Eigentümer-Gestattung möglichst online meldung (mehr als 30 Mbit/s) noch plausibel sind im Landkreis Mittelsachsen für weitere etwa 40.000 auszufüllen. Alternativ hilft eins auch über folgende und kann gegebenenfalls einzelne Objekte wieder Haushalte. eins bietet für Privat- und Geschäftskun- Kontaktmöglichkeiten: Im Internet unter in die Förderfähigkeit bringen. Folgende Optionen den Produkte aktuell bis zu 1 Gigabit/s an, im indi- www.eins.de/mittelsachsen oder per Telefon unter bestehen: viduellen Bedarfsfall auch mehr. Technisch können (0371) 525 – 5555. über das Glasfasernetz zukünftig noch höhere Da- Option 1: Objekte wurden als „teilförderfähig mit tenübertragungsraten ermöglicht werden. Eigenbeitrag“ definiert und werden somit erschlos- Mehr Informationen im Internet unter Ohne das Ausfüllen der Eigentümer-Gestattung er- sen (Kosten entsprechend Preisblatt). Das betrifft www.eins.de/glasfaser folgt kein Ausbau. Die Gestattung ist jedoch nicht jedoch nur die an den Ausbautrassen zu den voll- gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Die An- ständig förderfähigen Objekten unmittelbar anlie- n Hintergrund eins schlussinhaber*innen werden später durch beauf- gende Objekte. eins ist der führende kommunale Energiedienstlei- trage Subunternehmen von eins kontaktiert, um Option 2 (über den Landkreis): Für Objekte, die ster in Chemnitz und der Region Südsachsen. Das das konkrete Verlegekonzept auf dem Grundstück nicht in der Förderung enthalten sind und für die Unternehmen mit Sitz in Chemnitz versorgt rund zu besprechen. Ein Rücktritt von der Erklärung ist zu entgegen den Feststellungen aus den Markterkun- 400.000 Haushalts- und Gewerbekunden mit Erd- einem späteren Zeitpunkt möglich. Da schnelles In- dungen weder eine dauerhafte Versorgung mit gas, Strom, Internet, Wärme und Kälte sowie Was- ternet für die meisten Menschen als unverzichtbar mindestens 30 Mbit/s im Download gewährleistet ser und energienahen Dienstleistungen. eins liegt gilt, treffen Hauseigentümer eine clevere Entschei- ist und auch die Modernisierung vorhandener An- mehrheitlich in kommunaler Hand. Mit insgesamt dung, sich für die Verlegung der Hausanschlüsse zu schlüsse bis zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht 51 Prozent sind zu zwei gleichen Anteilen die Stadt durchgeführt wurde, wenden Sie sich per E-Mail an entscheiden. Der Wert der Immobilien ändert sich Chemnitz und der Zweckverband „Gasversorgung den Landkreis Mittelsachsen. Informationen und durch anliegendes Glasfasernetz positiv. Im Zuge in Südsachsen“, ein Zusammenschluss von 117 die zutreffenden Mailadressen für die Projekte fin- des Ausbaus in den geförderten Gebieten ist dieser Städten und Gemeinden, beteiligt. Weitere Gesell- den Sie unter: www.landkreis-mittelsachsen.de/ Anschluss kostenfrei. Sollten sich Eigentümer*innen schafter sind die Thüga AG und die enviaM AG. Mit das-amt/projekte/breitband.html später für einen Anschluss entscheiden, wird dieses einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Option 3: Objekte können gegebenenfalls später kostenpflichtig. Euro (Geschäftsjahr 2020) gehört eins zu den größ- (nach Projektabschluss) im Zuge der Netzverdich- ten Unternehmen der Region. Rund 1.100 Mitar- tung erschlossen werden. beiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der eins- Die an den Ausbautrassen anliegenden teilgeför- Gruppe. Rund 80 Prozent der Wertschöpfung flie- derte Adresspunkte mit Eigenbeitrag, die zwar mit Bleibt das bisherige Kupfernetz bei einer Installa- ßen in die von eins versorgten Kommunen zurück. mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen tion Ihrerseits der Telekom bestehen? eins hat seit dem Jahr 1990 in Südsachsen mehr als Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ja, eins wird keine Änderungen an Anlagen von an- 3,1 Milliarden Euro in die Infrastruktur und die Ver- Ausbau profitieren. deren Netzbetreibern vornehmen. sorgungssicherheit investiert. Im Durchschnitt der n Baubeginn und aktuelle Informationen nächsten Jahre sind dafür jährlich weit über 100 n Häufig gestellte Fragen und Antworten Der Baustart kann erst erfolgen, sobald die finalen Millionen Euro geplant. Der Energiedienstleister en- Bitte beachten Sie hierbei, dass noch nicht alle am Förderbescheide vorliegen. Die Bauarbeiten werden gagiert sich für Jugend, Sport, Kultur und soziale Förderverfahren beteiligten Grundstückseigentü- flächendeckend nach der Wintersaison beginnen. Projekte im angestammten Versorgungsgebiet. eins mer informiert wurden. Weitere Aktionen für die gehört laut einer großen bundesweiten Untersu- In der Zwischenzeit laufen die vorbereitenden Ar- gemeinsamen Anschreiben finden ergänzend bis chung im November 2021 im Auftrag von DIE beiten. Ende des 1. Quartals 2022 statt. WELT zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Dem Jeweils aktuelle Informationen zum Breitbandaus- Unternehmen wird eine sehr hohe Attraktivität be- C Wie kommt es, dass z.B. in einer Straße manche bau in Mittelsachsen erhalten die Interessenten un- scheinigt. M Y Objekte dem Förderprogramm zugeteilt sind und ter eins.de/mittelsachsen. In direkter Ansprache K andere nicht? und auf dieser Seite wird eins rechtzeitig vor Baube- Weitere Informationen unter www.eins.de
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