DANKE - Brandiser Stadtjournal
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P ole n z Ausgabe 05/2020 18. Mai 2020 Brandiser Stadtjournal Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz DANKE dass IHR für uns da seid!
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, enorme Herausforderungen liegen hinter uns te Kommune im Landkreis die Übernahme der und noch viel Ungewisses vor uns: Noch wissen Kita-Gebühren angekündigt, und als eine der wir nicht, wie lange wir mit Corona-bedingten ersten Städte haben wir unsere Stadtratssitzung Einschränkungen leben und umgehen müssen. nicht abgesagt, sondern in der Mehrzweckhalle Und auch wenn viele zunehmend das Gefühl abgehalten, um wichtige Projekte trotz Coro- bekommen, es reiche nun doch, die Zahlen und na anzuschieben. Aber auch jeder Einzelne, ob Fakten sprechen für sich: Das Ziel, einen unkon- als Bürger, Unternehmer, Dienstleister war im trollierten und für das Gesundheitssystem nicht Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, sich für die beherrschbaren Ausbruch der Pandemie zu ver- Gemeinschaft einzusetzen. Ihnen allen gilt unser hindern, wurde erreicht – aber wir leben weiter Dank – stellvertretend sind einige von ihnen hier im Risiko eines erneuten Ausbruchs. auf dem Titelbild abgebildet. Aus meiner Sicht haben die Verantwortlichen Dank im Übrigen auch den Händlern der in Berlin und Dresden sehr vieles richtig gemacht. Innenstadt, die sich in der Krise kreativ zusam- Das wir keine Zustände wie in Italien oder New mengefunden haben. „Brandis handelt“ war eine York haben, liegt eben nicht nur an besseren Vo- Aktion von Ihnen, die wir in diesem Stadtjournal raussetzungen des Gesundheitssystems, sondern gerne aufgreifen und unterstützen. Eigenes Enga- auch an klug eingeleiteten Maßnahmen – und an gement lohnt sich und wird unterstützt! Gerade der Solidarität der meisten Bürgerinnen und Bür- jetzt und aktuell hat der Stadtrat einmütig einen ger, sich an diese Maßnahmen zu halten. Bürgerfonds aufgelegt, in dem wir 70.000 Euro Auch unsere Stadt und unsere Stadtgesell- für Bürgerprojekte zur Verfügung stellen. Viel schaft hat hervorragend auf diese Krise reagiert: Geld für gute Ideen aus der Bürgerschaft. Alle Bis auf wenige Ausnahmen hat sich die Bevöl- Brandiser sind eingeladen, hier mitzuwirken, um kerung vorbildlich verhalten und alle Hygie- neuen Schwung zu holen für die Zeit nach Co- ne- und Abstandsmaßnahmen eingehalten. Als rona. Stadtverwaltung haben wir Zeichen gesetzt und waren Vorbild für andere: Brandis hat als ers- Ihr Arno Jesse, Bürgermeister Inhaltsverzeichnis Impressum Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt Eckpfeiler für die Innenstadt und Vorkaufsrecht am Schulcampus gesichert 3 Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de 4 Bürgerfonds: 70.000 € für Bürgerprojekte und www.druckhaus-borna.de Abstand halten bleibt wichtig Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) (Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadt Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister.) 6 Aktuelles aus der Feuerwehr und Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil: Stellenausschreibung der Stadt Brandis Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen: 8 Aktuelles vom Kegeln aus Brandis und SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA Saisonbilanz des Brandiser Tischtennisclubs Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider Fotos: Stadt Brandis, Adobe Stock: © fizkes (S. 5), © DorSteffen (S. 5), Fotolia: Bjoern Fischer (S. 7), Es75 (S. 23) bzw. die entspr. Autoren u. Auftraggeber 9 Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG. 12 Wir halten zusammen – Neues aus den Laufende Ausgaben-Nummer: 77 (05/2020), Erscheinungstermin 18.05.2020 (Redaktionsschluss 29.04.2020) Kita´s der Stadt Die Ausgabe 06/2020 erscheint am 15.06.2020 (Redaktionsschluss 27.05.2020). 2 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Aktuell ECKPFEILER FÜR DIE INNENSTADT Lebendige Mitte mit Dienstleistungs- und Erlebnisfunktion Für die weitere Entwicklung der Brandiser gebracht. Hier wurden die Arbeiten gerade Aktivitäten und Engagements der Händler- Mitte und dort insbesondere der Hauptstraße durch Corona ausgebremst, Baustart kann erst schaft, die die Stadtverwaltung logistisch und und dem Markt standen zur Stadtratssitzung nach dem Sommer sein. „Wir haben die Zeit zum Teil auch durch Ressourcen unterstützt. am 28. April drei Tagesordnungspunkte an. aber mit allen Beteiligten – dem beauftragten Jesse: „Mit all diesen aufgeführten Punkten Hintergrund sind diverse Aktivitäten. „Seit ein Unternehmen und den Händlern – genutzt, stoßen wir mit unseren Handlungsmöglichkei- paar Monaten stellen wir fest, dass im Bereich um über Alternativen und Weiterführungen ten aber langsam an Grenzen. Was wir jedoch der Innenstadt beispielsweise Erbengemein- nachzudenken“, so Jesse. So wurde in Höhe noch tun können, sind planungsrechtliche schaften Grundstücke veräußern wollen, Ge- Fichtner ein kleines Stück der Straße geglät- Vorgaben zu beschließen.“ Das sind Vorgaben, nerationswechsel stattfinden oder auch Grund- tet – im Fachjargon heißt das gestockt. Damit die aus planungsrechtlicher Sicht klar sagen, stücke versteigert werden sollen“, begründet sollte geprüft werden, welche weiteren tech- wie die Innenstadt sich entwickeln soll. Die Bürgermeister Arno Jesse die Schritte, die die nischen Möglichkeiten hin zur Barrierearmut städteplanerischen Ziele sind klar in Leitbild, Stadtverwaltung jetzt eingeleitet hat. So sicher- möglich sein könnten. Einzelhandelskonzept und dem Stadtentwick- te sie sich mit der Zustimmung des Stadtrates Bereits vor der Corona-Krise, aber viel- lungskonzept abgesteckt: Die Brandiser Innen- das Vorkaufsrecht für Grundstücke in dem Ge- leicht auch verstärkt durch Corona fanden sich stadt soll lebendige Mitte der ganzen Stadt sein biet Hauptstraße und Markt. Händler mit dem Ziel zusammen, gemeinsam und gleichzeitig eine Dienstleistungs- und Er- Durch die Sanierung des ehemaligen Interessen zu bündeln. Dies könnte in Zukunft lebnisfunktion erfüllen. Ratskellers zur Bibliothek und durch die An- vielleicht sogar in einer Interessengemeinschaft Um dies weiter vorantreiben zu können, siedlung von Rossmann sind schon zwei sehr münden. „Ziel ist es, gemeinsam, Händler sicherte sich die Stadtverwaltung das Vorkaufs- wichtige Meilensteine zur Stärkung der In- und Stadt, Antworten auf die aktuellen Her- recht mittels Satzung, durch welche es möglich nenstadt als Versorgungs- und Erlebnisgebiet ausforderungen zu finden.“ Aber es gehe auch wird, strategisch wichtige Grundstücke in der gelegt worden. Durch die Platzierung des darum, auf Strukturveränderungen im Handel Innenstadt gegebenenfalls selbst zu erwerben. AWO-Treffs und der Jugendnetzwerkstelle in und damit eben auch im Städtebau in Bezug Zudem stimmte der Stadtrat für die Aufstel- vorhandenen Leerstand hat die Stadt zwei wei- auf den Handel, zu reagieren. lung eines Bebauungsplans, der es ermöglicht, tere wichtige Signale gesetzt. Auch der Stadt- Eine erste, nach Außen sichtbare Aktion der Rahmenbedingungen der städtebaulichen Ent- bus spielt für die Erreichbarkeit eine wichtige Brandiser Händler ist „Brandis handelt“, die wicklung zu definieren. Bis dieser rechtskräftig Rolle im Gesamtkonzept. Zudem wurde die Plakataktion, die Aktivitäten im Portal Mit- ist, wurde außerdem eine Satzung über eine Sanierung der Hauptstraße weiter nach vorn Mach-Stadt oder auch im Stadtjournal. Es sind Veränderungssperre verhängt. Vorkaufsrecht am Schulcampus gesichert Das Areal rund um den Schulcampus ist ein sen, dass wir gut für unser Gymnasium hät- Stadt für die wenigen Flächen, die bisher nicht für die Stadt Brandis strategisch wichtiges Ent- ten nutzen können“, bedauert Bürgermeister bebaut und sich in unmittelbarer Nähe zum wicklungsgebiet. Zwar ist hier die Dynamik Arno Jesse. Ein zweites Grundstück, welches Schulcampus befinden, zumindest die Option der Grundstücksfluktuation nicht so groß, sich neben der Grundschule Brandis befindet, sichern, diese, falls diese zum Verkauf stehen, wie in der Innenstadt. „Jedoch haben wir im kann nun mit einstimmigem Votum seitens zu erwerben. Aus dem Grund wurde auch hier letzten Jahr erst schmerzlich den Verkauf ei- des Stadtrates zur Sitzung am 28. April erwor- eine Vorkaufsrechtssatzung vorgeschlagen. nes Grundstückes zur Kenntnis nehmen müs- ben werden. Darüber hinaus wollte sich die Der Stadtrat stimmte einstimmig zu. Stadt kann Fläche am Bahnhof Brandis kaufen Nicht aufgeben brachte den Erfolg: Die Stadt es keinen verlässlichen Ansprechpartner bei der Neuer Termin für Bürgermeisterwahl Brandis kann die Betonfläche am ehemaligen Deutschen Bahn. Hinzu kam, dass seitens des Die Bürgermeisterwahl in Brandis Brandiser Bahnhof von der DB Immobilien Unternehmens ganz grundsätzlich ein Verkauf sollte eigentlich am 17. Mai stattfin- käuflich erwerben. Seit fast fünf Jahren be- abgelehnt wurde. Erst die Bemühungen der den. Durch die Corona-Krise musste mühte sich Bürgermeister Arno Jesse um dieses Bundestagsabgeordneten Katharina Landgraf dieser Termin jedoch verschoben wer- Areal für die Entwicklung des gesamten Gebie- (CDU) sowie des Ost-Beauftragten der Bahn den. Der Stadtrat der Stadt Brandis tes. „Es bestand immer die Hoffnung, mit dem haben die Tür langsam geöffnet. Arno Jesse: folgte in seiner April-Sitzung dem Bau der neuen Kita insgesamt auch für dieses „Im Zuge einer Ausschreibung haben wir den Vorschlag der Verwaltung. Als neu- Gebiet einen nachhaltigen Impuls zu generie- Zuschlag zum Erwerb des Grundstückes be- er Termin für die Bürgermeisterwahl ren und zu einer städtebaulichen Aufwertung kommen. Ich freue mich sehr, dass der Stadtrat wurde einstimmig der 27. September zu kommen“, erklärt er das Vorhaben. Ein un- dem Kauf der Fläche nun auch einstimmig zu- 2020 festgelegt. glaublicher Kraftakt. Denn fast über Jahre gab gestimmt hat.“ Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 05/2020 3
Titelthema BÜRGERFONDS: 70.000 € FÜR BÜRGERPROJEKTE Die Stadt Brandis bekommt jedes Jahr auf Abwicklung der Projekte soll über das Bürger- Abhilfe geschaffen werden. Mit den nun frei Grund des Gesetzes über die Gewährung beteiligungsformat „Mit-Mach-Stadt“ Bran- zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des dis erfolgen. „Bürgerinnen und Bürger haben kann die Verwaltung den Bürgerinnen und ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen Mit- ihre eigenen Vorstellungen davon, wie sie ihr Bürgern die Finanzierung ihrer Projekte er- tel in Höhe von 70.000 Euro zugewiesen. Umfeld in unserer Stadt gestalten wollen, möglichen. Die genaue Verfahrensweise wird Diese sollen nun nach dem einstimmigen ob in ihrem Verein, in ihrer Nachbarschaft, in einem der nächsten Stadtjournale erläutert. Stadtratsbeschluss vom 31. März für die In- in der Kita oder in der Schule. Oft scheitert Wer sich bereits anmelden möchte und itiierung eines Bürgerfonds zur Finanzierung die Umsetzung dieser Projekte an den nicht Ideen hat, kann dies über die extra eingerich- und Durchführung von investiven Bürger- zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“, tete Seite https://mit-mach-stadt.de/buerger- projekten zur Verfügung gestellt werden. Die erklärt Bürgermeister Arno Jesse. Dem soll fonds/ jetzt schon tun. Außensportplätze wieder nutzbar Nach der seit dem 4. Mai 2020 gültigen der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus SächsCoronaSchVO ist die Nutzung der (COVID-19-Pandemie) die Innensport- Außensportplätze unter Einhaltung der stätten sowie alle weiteren kommunalen Abstands- und Hygieneregelungen erlaubt. Einrichtungen der Stadt Brandis bis ein- Jedoch sind weiterhin zur Eindämmung schließlich 31.05.2020 geschlossen. B-Plan für Beuchaer Mitte Die Stadt hat in Beucha Großes vor. Im Ja- kingspace, Open-Government-Labor, Ma- Gesprächen mit dem Landkreis, des Bau- nuar stimmte der Stadtrat der Stadt Brandis kerspace, Präsentations-/Veranstaltungsort ordnungsamtes sowie der Kreisentwicklung der Nutzungskonzeption für das ehemalige und Produktionsort vereint. gab es das Übereinkommen, das Baurecht Kulturhaus Beucha als Gründerzentrum Im gleichen Stadtrat erfolgte die Verga- über einen Bebauungsplan für das Gebiet und Landstadtlabor zu. Die Finanzierung be der Planung für die Leistungsphasen 1 des ehemaligen Kulturhaues zu erzielen. wird über die Förderrichtline GRW In- bis 3, um damit den Förderantrag zu stel- Der Stadtrat stimmte einstimmig der Auf- fra des Freistaates Sachsen angestrebt. Es len. Voraussetzung für den Förderantrag stellung eines entsprechenden Bebauungs- ist ein Konzept, das die Themen Co-Wor- ist wiederum geschaffenes Baurecht. Nach planes zu. Planungen können beginnen In der Grundschule Beucha ist momentan nur eine einfache Hausalarmierung vor- handen, welche aufgrund ihres Alters und technischen Standards als verschlissen an- gesehen werden kann. Aus diesem Grund soll eine zeitgemäße und den rechtlichen Vorschriften entsprechende Brandmelde- anlage mit Aufschaltung installiert werden. Dazu wurden seitens der Stadtverwaltung drei Ingenieursbüros angefragt und um ein Planungsangebot über alle Leistungsphasen der HOAI gebeten. Ein Angebot des Inge- der Fahrzeughalle, direkt neben den Ein- können, die dann als Grundlage für Ge- nieurbüros Berthold aus Zwenkau ging ein. satzfahrzeugen. Dies ist mit den einschlä- spräche mit den betreffenden Kameraden in Der Stadtrat votierte einstimmig dafür. gigen Unfallverhütungsvorschriften nicht Beucha dienen werden“, stellt Bürgermeister Außerdem wurden in der Stadtratssit- mehr vereinbar. Daher ist dringend Abhilfe Arno Jesse nach dem einstimmigen Votum zung vom 28. April die Planungsleistungen geboten. Dem entsprechend wurde das Vor- des Stadtrates klar. Deren Ideen und Mei- für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus haben „Anbau an das Feuerwehrgerätehaus nung werden natürlich so weit wie möglich in Beucha vergeben. Im Moment befinden Beucha“ bereits in die Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Planungen übernimmt sich die Umkleidemöglichkeiten der Kame- 2019/2020 aufgenommen. „Ich möchte be- das Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. H. Rei- raden der Freiwilligen Feuerwehr Beucha in tonen, dass nun die Pläne erarbeitet werden chenbach aus Hartha. 4 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Titelthema ABSTAND HALTEN BLEIBT WICHTIG Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schu- len und Einrichtungen der Kindertagesbe- treuung ist ab dem heutigen 18. Mai wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinver- fügung hat das Kabinett am 12. Mai 2020 beschlossen. Danach ist der Besuch von Schulen einschließlich Schulen des zweiten Bildungsweges unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet. Die Staatsregierung hat an dem Tag zudem die zur Eindämmung der Corona- Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Co- rona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese ist nun bis 5. Juni gültig. Demnach bleiben die Grundsätze, die auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung wei- ter bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Hilfe und Informationen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Corona-Hotline der Stadtverwaltung Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Brandis: Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusam- 034292 655-66 menkünfte von Schulkindern in der eigenen Wohnung mit bis zu drei weiteren Klassen- Aktuelle Informationen: kameraden, um gemeinsam lernen zu kön- www.stadt-brandis.de nen. Das gilt auch für Treffen mit Kindern www.landkreisleipzig.de der eigenen festen Kita-Gruppe, damit Sor- www.sms.sachsen.de/ geberechtigte sich die Kinderbetreuung tei- coronavirus.html len können. nisteriums für Soziales und Gesellschaftli- Robert-Koch-Institut: www.rki.de Öffnen können künftig Theater, Musik- chen Zusammenhalt vorgegebenen Hygiene- theater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertver- vorschriften beachtet werden. Dies gilt auch anstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein für die Vorbereitung und Durchführung von sich höchstens drei Nutzer gleichzeitig zur von der kommunalen Behörde genehmigtes Sportwettkämpfen. Rückgabe oder Ausleihe von Medien in den Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Lite- Geschlossen bleiben weiterhin Badean- Räumen befinden. Das Betreten ist nur mit raturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, So- stalten in geschlossenen Räumen, Saunen Mund-Nasenschutz erlaubt, der entspre- ziokultur und Gästeführungen sind ebenso und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, chende Sicherheitsabstand muss eingehalten möglich. Auch Tanzschulen, Fitness- und Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Dis- werden. Ein Verweilen ist nicht gestattet. Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, kotheken, Clubs, Musikclubs und Reisebus- Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt reisen. Öffnungszeiten: genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dür- Montag 10-14 Uhr fen wieder öffnen. Die Nutzung von Sport- Stadtbibliothek hat wieder geöffnet Dienstag 10-13 Uhr und 14-18 Uhr stätten im Innen- und Außenbereich ohne Mittwoch geschlossen Publikum ist wieder zulässig, wenn die Die Brandiser Bibliothek hat wieder zu Donnerstag 10-13 Uhr und 14-18 Uhr durch die Allgemeinverfügung des Staatsmi- den gewohnten Zeiten geöffnet. Es dürfen Freitag 10-15 Uhr Umweltsünder entsorgen illegal Müll An der Leipziger Straße wurde neben dem Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich Regenrückhaltebecken illegal Müll ent- darauf hin, dass die gelben Säcke am Ab- sorgt – obwohl deutlich ein Schild „Müll holtag morgens an den Straßenrand zu stel- abladen verboten!“ direkt darüber am Zaun len sind. Und: Es ist verboten, seinen Müll angebracht ist. Diese Stelle wird jedoch achtlos irgendwo im Stadtgebiet illegal zu zum Sammeln der gelben Säcke genutzt. entsorgen. Anscheinend nehmen Umweltsünder das Wer Hinweise auf die Täter geben kann, zum Anlass, ihren Müll ebenfalls dort ab- meldet sich bitte beim Ordnungsamt: zuladen. 034292 655-54. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 05/2020 5
Aktuell AKTUELLES VON DER FEUERWEHR BRANDIS Die aktuelle Viruslage lähmt uns immer staltungen, wie unser Maibaumsetzen am vor für Sie da sind. Glücklicherweise hielten noch in unserem Feuerwehrdienst. Weiter- 30. April oder unsere Ehrungs- und Aus- sich unsere Einsatzzahlen sehr in Grenzen. hin haben wir unseren Ausbildungsdienst zeichnungsveranstaltung am 1. Mai muss- Im April hatten wir lediglich drei Einsätze zur Minimierung des Ansteckungsrisikos ten wir absagen. Spezielle Einsatzregeln zu absolvieren. Am 21. April wurden wir eingestellt und kommunizieren hauptsäch- und Verhaltensweisen wurden erarbeitet mittags zusammen mit der Naunhofer Feu- lich über E-Mail und Telefon/WhatsApp. und kommuniziert. Somit können Sie si- erwehr zu einem Pkw-Brand auf die Auto- Auch lieb gewordene traditionelle Veran- cher sein, dass wir im Einsatzfall nach wie bahn A 14 nach der Anschlussstelle Klinga + MODERNE VERWALTUNG STELLENAUSSCHREIBUNG + SPIELRAUM FÜR IDEEN DER STADT BRANDIS + MOTIVIERTES TEAM Die Stadt Brandis sucht für die neue Kindertagesstätte zum nächstmöglichen Termin Technische Kräfte (w/m/d) Es handelt sich um unbefristete Teilzeitstellen mit mindestens 20 Wochenstunden und einer Vergütung nach Tarifvertrag Öffentlicher Dienst – VKA in der Entgeltgruppe 1. Ihr Einsatz erfolgt flexibel im Schichtdienst (Früh- und Spätdienst). Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Jahre sein sollten sowie die unterschriebene Datenschutzer- klärung (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/ Erwärmung des angelieferten Essens (Cook & Chill) jobs). Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eig- Verrichtung allgemeiner Küchenarbeiten z. B. Essenportionie- nung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir rung, Verteilung auf Speisewagen etc. können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichti- Hygienische Reinigung des Geschirrs, der Bestecke und Kü- gen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Ihre Bewerbung chenmaschinen senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail im PDF-Format an: Gründliche Säuberung des genutzten Küchenbereichs und Kü- cheninventars verwaltung@stadt-brandis.de Fachgerechte Reinigung entsprechend dem Reinigungsplan der oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an: Kindertagesstätte Reinigung der Gruppenräume und Mehrzweckräume Stadt Brandis Reinigung der sanitären Anlagen, Glasflächen und Fenster Hauptverwaltung Kleine Wäschepflege Markt 1-3, 04821 Brandis Fachgerechte Abfallentsorgung Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Persönliche Voraussetzungen: bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schwer- Kenntnisse im Aufgabengebiet behinderte oder gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB Freude am Umgang mit Kindern IX bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist Zuverlässigkeit der Bewerbung in Kopie beizufügen. Bewerbungsschluss ist der Loyalität und Flexibilität 30.06.2020 Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen als An- Gegenseitige Unterstützung im Arbeitsteam (z. B. bei Urlaubs- sprechpartnerin Frau Grebarsche unter 034292 65526 oder per und Krankheitsvertretung) E-Mail grebarsche@stadt-brandis.de gern zur Verfügung. Alle Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheits- weiterführenden Informationen finden Sie auf unserer Homepage pass www.stadt-brandis.de. Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Brandis, 11.05.2020 Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungs- schreiben, tabellarischen Lebenslauf, Nachweis über die erfor- derliche berufliche Qualifikation sowie Kopien von qualifizierten Arno Jesse Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als drei Bürgermeister Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres, ab Ende der Ausschreibung, vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbe- stätigung für Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. 6 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Aktuell Richtung Dresden alarmiert. Zwei Tage wurden wir abends wegen Gasgeruchs auf später fuhr unsere Drehleiter nachmittags der Verbindungsstraße von Brandis nach zusammen mit den Bennewitzer Feuerweh- Waldsteinberg alarmiert. Wir konnten kei- ren zu einem ausgelösten Melder ins NRZ ne Gasaustrittsstelle ausfindig machen und nach Zeititz. Glücklicherweise stellte es zogen zur Sicherheit den Gasversorger hin- sich als ein Fehlalarm heraus, so dass un- zu. Bleiben Sie gesund und achten auf sich ser Einsatz nicht nötig war. Am 27. April und andere. + MODERNE VERWALTUNG STELLENAUSSCHREIBUNG + SPIELRAUM FÜR IDEEN DER STADT BRANDIS + MOTIVIERTES TEAM Die Stadt Brandis sucht zum nächstmöglichen Termin einen qualifizierten Mitarbeiter (m/w/d) für den Baubetriebshof Das erwartet Sie: schreiben, tabellarischen Lebenslauf, Nachweis über die erfor- Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen derliche berufliche Qualifikation sowie Kopien von qualifizierten Bauhof anfallenden Tätigkeiten. Diese sind schwerpunktmäßig die Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als drei Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und Spiel- Jahre sein sollten sowie die unterschriebene Datenschutzer- plätze, der kommunalen Friedhöfe, die Straßen- und Wegeunter- klärung (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/ haltung und Reinigung, Pflege an Gewässern, den Winterdienst jobs). Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eig- sowie Unterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden und Ein- nung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir richtungen. können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichti- gen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Ihre Bewerbung Das sind unsere Anforderungen: senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail im PDF-Format an: einen engagierten Mitarbeiter (m/w/d) mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gärtner/Landschaftsgärtner verwaltung@stadt-brandis.de notwendig ist Führerscheinklasse B/BE/C1E oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an: Berechtigung zum Führen von Motorkettensägen ist wün- schenswert Stadt Brandis Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereit- Hauptverwaltung schaft Markt 1-3, 04821 Brandis Bereitschaft zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten außerhalb der üb- Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden lichen Arbeitszeiten (z.B. Wochenenden, Feiertagen) sowie zur bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schwer- Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten behinderte oder gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist Das bieten wir: der Bewerbung in Kopie beizufügen. Bewerbungsschluss ist der eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung 30.06.2020 tarifgerechte Vergütung in der EG 5 nach TVöD-VKA Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen als Ansprechpartnerin zusätzliche betriebliche Altersversorgung Frau Berger unter 034292 65522 oder per E-Mail berger@stadt- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten brandis.de gern zur Verfügung. Alle weiterführenden Informatio- einen Arbeitsplatz in einer dynamischen Stadt mit starken nen finden Sie auf unserer Homepage www.stadt-brandis.de. Wurzeln, mit einer hohen Lebens- und Wohnqualität, die sich in unmittelbarer Nähe zur angrenzenden Metropole Leipzig be- Brandis, 11.05.2020 findet Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Arno Jesse Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungs- Bürgermeister Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres, ab Ende der Ausschreibung, vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbe- stätigung für Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 7
Sport AKTUELLES VOM KEGELN AUS BRANDIS Die Corona-Pandemie lässt auch den Kegel- sicherten sich unsere Frauen zudem die beiden sport weiterhin ruhen. Während auf Bezirks- zusätzlichen Kegel-Punkte und gewannen die- und Kreisebene die Saison 2019/2020 bereits ses Spiel ebenfalls mit 4:2 Punkten. Mit 490 vorzeitig beendet wurde, befinden wir uns auf Kegel wurde Ute Röder beste Brandiserin an Landesebene mittlerweile in Stufe zwei von diesem Tag. dem vom Deutschen Keglerbund Classic er- Mit den beiden zuletzt erzielten Siegen arbeiteten Drei-Stufen-Plan. Demnach ist konnte sich unsere zweite Frauenmannschaft hier die Fortführung der Saison zunächst für noch um zwei Tabellenplätze verbessern und Ende Mai eingeplant. Sollte dies zu diesem beendet die Saison – da das letzte Spiel nicht Zeitpunkt noch nicht möglich sein, müsste mehr stattfindet – damit auf dem vierten Ta- die Saison dann auch hier vorzeitig beendet bellenplatz in der 2. Bezirksliga. werden. (Stand: 27.04.2020) Zunächst blicken wir aber noch einmal zurück auf die bisherige Saison sowie bereits Kreiseinzelmeisterschaften beendete Einzelmeisterschaften. vorzeitig beendet Nachdem unsere zweite Frauenmannschaft aus den ersten neun Spielen dieser Saison ge- Während der Vorlauf zu den diesjährigen rade einmal zwei Siege holen konnte, stand Kreiseinzelmeisterschaften noch regulär statt- sie auf dem vorletzten Tabellenplatz in der 2. finden konnte, musste das Finale komplett Die 2. Frauenmannschaft landete Bezirksliga. Zu ihrem zehnten Saisonspiel em- abgesagt werden. Demnach gelten nun auch auf dem 4. Tabellenplatz. pfing unser Team dann die Frauen des SV See- die Ergebnisse aus dem Vorlauf als Endstand. lingstädt zu ihrem nächsten Heimspiel. Bereits Gespielt wurde hierbei über 100 Wurf. Janine Stöbe mit 436 Kegel Kreiseinzelmeis- im ersten Durchgang konnten unsere Frauen Als einzige Starterin in der Altersklasse terin vor Manuela Suderow vom TSV Böhlitz beide Punkte für sich gewinnen und erspielten U23 weiblich in diesem Jahr trat Janine Stein- mit 422 Kegel auf Platz zwei. Kerstin Steinort sich zudem einen 95 Kegel Vorsprung. Zwar ort an und wurde mit einem Ergebnis von 356 wurde mit 349 Kegel Dritte. Für eventuell mussten sie in Durchgang zwei dann beide Kegel Kreiseinzelmeisterin. stattfindende Bezirkseinzelmeisterschaften Punkte an die Gäste abgeben, doch reichte Yvonne Junghans trat in der Altersklasse Anfang Juni konnten sich die beiden Erstplat- der Vorsprung am Ende zu einem 4:2 Sieg, bei Seniorinnen A als einzige Brandiserin an und zierten in ihren Altersklassen – Janine Steinort dem Peggy Große mit 516 Kegel beste Brandi- konnte sich mit ihren 387 Kegel den zweiten und Janine Stöbe – qualifizieren. ser Spielerin wurde. Platz vor Ute Hahn vom KSV Thallwitz mit Aktuelle Information zu einer möglichen Ein weiteres Heimspiel folgte, diesmal ge- 370 Kegel sichern. Kreiseinzelmeisterin wurde Fortführung der Saison auf Landesebene so- gen die Sportfreunde Neukieritzsch. Hierbei Bärbel Thomas vom KSV Großsteinberg mit wie über die Austragung von Einzelmeister- wurden in beiden Durchgängen die Punkte 432 Kegel. schaften finden Sie immer aktuell auf unserer jeweils geteilt, sodass es nach Mannschafts- Bei den Frauen gingen mit Kerstin Steinort Internetseite www.tsvrw90brandis.de. punkten 2:2 unentschieden stand. Durch ihr und Janine Stöbe zwei Brandiserinnen zu die- besseres Gesamtergebnis von 1875 zu 1845 sen Meisterschaften an den Start. Dabei wurde Lisa Kießling, Öffentlichkeitsarbeit Saisonbilanz des Brandiser Tischtennisclubs Die Punktspielsaison 2019/20 wird in die zweiten vorgesehene Ausscheidungsspiel ge- vom Tisch. Fünfmal mussten sie passen. Das Tischtennis-Sportgeschichte eingehen. In einer gen einen Abstiegskandidaten der Landesliga reichte immerhin für Platz acht. Aufgelistet Telefonkonferenz am 31. März beschlossen der entfällt. In der Einzelauswertung belegen die sind in der Saisonbilanz insgesamt 31 Doppel Deutsche Tischtennis-Bund und seine Landes- Brandiser hervorragende Plätze. Im oberen aller zehn Teams. Die 2. Herrenmannschaft verbände, alle Punkt- und Pokalspiele wegen Paarkreuz ist Holger Angelstein mit einem schaffte in der 1. Kreisliga (Staffel B) mit 25:5 der Ausbreitung des Corona-Virus mit soforti- Spielverhältnis von 22:6 Zweiter von 34 auf- Zählern Rang zwei. Aufstiegsberechtigt ist nur ger Wirkung zu beenden. Die aktuellen Rang- gelisteten Spielern. Thomas Hielscher liegt mit Staffelsieger TSV Fremdiswalde ((29:1). Fried- folgen wurden für alle Spielklassen als gültige 19:11 auf Platz fünf. Im mittleren Drittel führt rich Schulze spielte eine tolle Saison und führt Abschlusstabellen der Saison 2019/20 gewertet. Michael Angelstein mit 19:9 die Rangliste der in der Einzelauswertung mit einer Bilanz von Für den Brandiser Tischtennisclub 1946 39 Spieler an. Sebastian Jüttner ist mit 17:13 39:9 das Feld der 66 aufgelisteten Spieler an. waren in den Punktspielen fünf Mannschaf- Zehnter. Auch im dritten Paarkreuz liegt mit Auch alle anderen Brandiser schafften ein po- ten am Start, vier bei den Herren und eine in Herbert Kretzschmar ein Brandiser vorn (23 sitives Spielverhältnis. Günther Libowski liegt der Jugend. Die 1. Herrenmannschaft hat in Siege, fünf Niederlagen). Friedrich Schulze und mit 31:16 auf Platz 13. Nico Walter erreich- der 1. Bezirksliga 15 der geplanten 18 Spiele Nico Walter kamen wechselweise als Ersatzspie- te11:4 (Platz 17), Jens Hammer 15:9 (Platz 20) bestritten und belegt mit 21:9 Punkten Rang ler zum Einsatz und stehen mit einer Bilanz von und Jörg Karol 23:21 (Platz 25). Im Doppel zwei hinter der Dritten der Leutzscher Füchse jeweils 6:8 zu Buche (Platz 25 von 42 Spielern). belegen Libowski/Karol mit einer Bilanz von (25:3). Damit hat sich die Brandiser Erste die Im Doppel belegen Holger Angelstein und 10:3 Rang drei und Schulze/Hammer mit 6:2 Berechtigung zum Aufstieg in die Landesliga Thomas Hielscher mit 13:2 Platz eins. Jüttner/ Rang sechs. Dr. Wolfgang Holdt, erkämpft. Das ursprünglich für den Tabellen- Kretzschmar gingen zehnmal als Gewinner Sportwart im Brandiser TTC 1946 8 Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen Beschlussfassungen Beschluss Nr. 1029-04/04/2020 Wir sind für Sie da Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt zur Si- Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner cherung der Planung im Geltungsbereich des Be- öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 folgende Be- bauungsplanes „Ortskern Brandis“ die als Anlage STADTVERWALTUNG BRANDIS schlüsse: beigefügte Satzung über die Veränderungssperre Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0, gemäß §§ 14 und 16 ff BauGB. Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de Beschluss Nr. 1025-04/04/2020 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung Der Stadtrat der Stadt Brandis setzt den neuen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt und öffentlich bekannt zu machen. Brandis mit diesem Beschluss auf: Sonntag, den 27. Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 3 September 2020 und den Termin einer möglichen Neuwahl auf: Sonntag, den 11. Oktober 2020 fest. Beschluss Nr. 1030-04/04/2020 Ja-Stimmen: 20 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die als Anlage beigefügte Vorkaufsrechtssatzung gemäß Beschluss Nr. 1026-04/04/2020 § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der räumliche Gel- Sprechzeiten der Stadtverwaltung Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die in der tungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage bei- Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung der gefügtem Lageplan. Di. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr Stadt Brandis. Die Friedhofsgebührensatzung tritt Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung Do. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen Fr. 09.00 - 11.30 Uhr in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebühren- und öffentlich bekannt zu machen. Sa. 09.00 - 12.00 Uhr satzung der Stadt Brandis in der Fassung vom Ja-Stimmen: 20 (jeden 4. Samstag im Monat) 26.06.2007 außer Kraft. Bürgermeister 655-12 Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2 Beschluss Nr. 1031-04/04/2020 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im Fachbereich Hauptverwaltung Beschluss Nr. 1027-04/04/2020 beigefügten Abwägungsprotokoll aufgeführten Zentrale Steuerung 655-22 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die als Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen Öffentlichkeitsarbeit 655-16 Anlage beigefügte Vorkaufsrechtssatzung gemäß der Behörden, Träger öffentlicher Belange, der Schulen / Kita / Jugend 655-19 u. -29 § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der räumliche Gel- Nachbargemeinden und der Bürger (47 Seiten ge- Sozialverwaltung / Wohngeld 655-29 tungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beige- mäß Anlage) zum Entwurf des Bebauungsplanes Kultur 655-19 fügtem Lageplan. „Nachtigallenweg“ Waldsteinberg. Einwohnermeldewesen 655-44 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, die Ab- Standesamt / Friedhof 655-48 gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen wägung en bloc durchzuführen. Standesamt / Gewerbeangeleg. 655-43 und öffentlich bekannt zu machen. Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2 Standesamt-Fax 655-68 Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2 Fachbereich Bau und Ordnung Beschluss Nr. 1032-04/04/2020 Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung 655-52 Beschluss Nr. 1028-04/04/2020 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt gemäß Gebäudemanagement 655-25 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf- § 10 BauGB den Bebauungsplan „Nachtigallenweg“ Infrastrukturmanagement 655-57 stellung des Bebauungsplanes „Ortskern Brandis“ Waldsteinberg in der Fassung vom 06.04.2020, Umwelt, Naturschutz, Gewässer 655-58 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Liegenschaftsmanagement 655-56 13a BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungs- Text (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung. Sportstätten 655-24 planes umfasst die im Lageplan gekennzeichneten Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs- Feuerwehrwesen 655-51 Flurstücke. plan gemäß § 10 Abs. 2 bei der Rechtsaufsichtsbe- Ordnungsamt / Fundbüro 655-54 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die hörde zur Genehmigung einzureichen. Die Geneh- Fachbereich Finanzen planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt migung ist ortsüblich bekannt zu machen. Steuern / Abgaben / Gebühren 655-33 und Weiterentwicklung des Areals als Zentraler Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2 Stadtkasse 655-36 u. -37 Versorgungsbereich geschaffen werden. Baubetriebshof 73192 Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzei- Beschluss Nr. 1033-04/04/2020 Friedensrichterin tigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf- Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18, § 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfah- stellung des Bebauungsplanes „Beucha Mitte“ als E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de ren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17 Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 13a BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungs- bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9 II, welche Arten umweltbezogener Informationen planes umfasst die Flurstücke 276/6 und 276/7 Gleichstellungsbeauftragte verfügbar sind, sowie von der zusammenfassen- der Gemarkung Beucha. Franziska Nagel-Zahn den Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen, § Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de 4c BauGB ist nicht anzuwenden. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Re- Seniorenbeauftragter Ja-Stimmen: 20 alisierung der Nutzungskonzeption als Gründer- Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477, zentrum und Landstadtlabor geschaffen werden. Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzei- Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Nächste Sitzung, voraussichtlicher Termin tigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und Montag 10-14 Uhr Stadtratssitzung: 26.05.2020 § 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfah- Dienstag 10-13 Uhr und 14-18 Uhr Verwaltungsausschuss: 19.05.2020, 18.00 Uhr ren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom Mittwoch geschlossen Technischer Ausschuss: 19.05.2020, 19.00 Uhr Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Donnerstag 10-13 Uhr und 14-18 Uhr Kultur- und Sozialausschuss: 23.06.2020 II, welche Arten umweltbezogener Informationen Freitag 10-15 Uhr verfügbar sind, sowie von der zusammenfassen- Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 9
Amtliche Bekanntmachungen den Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen, Beschluss Nr. 1040-04/04/2020 kommunalen Friedhof, wenn diese keinen festen § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die am- Wohnsitz hatte, ihr letzter Wohnsitz unbekannt ist, Ja-Stimmen: 20 tierende Geschäftsführerin der Brandiser Wohn- ihre Überführung an den früheren Wohnsitz un- stättengesellschaft mbH, Frau Bärbel Otto, abzu- verhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde Beschluss Nr. 1034-04/04/2020 berufen und Herrn Michael Kubach aus Leipzig als oder wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver- Geschäftsführer zu bestellen. Ordnung eine Bestattung in der Stadt erfordern. gabe der Planungsleistungen für die Erweiterung Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 2 (4) Der kommunale Friedhof und der Ehrenfriedhof des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Beucha sind nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtungen an das Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. H. Reichen- Bekanntmachung der Stadt Brandis. bach, Pfarrgasse 4, 04746 Hartha. (5) Die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhän- Friedhofssatzung der Stadt Brandis nicht gefährdet werden. Insbesondere ist auf das gigkeit von der Finanzierung. Aufgrund von § 4 Sächsische Gemeindeordnung sittliche Empfinden der Allgemeinheit Rücksicht zu Ja-Stimmen: 20 (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntma- nehmen und darauf zu achten, dass die Gesundheit chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zu- von Personen nicht gefährdet und die Strafrechts- Beschluss Nr. 1035-04/04/2020 letzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 pflege nicht beeinträchtigt werden. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver- (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist und § 7 (6) Mit Leichen und Ascheresten darf nur so ver- gabe der Planungsleistungen für die Ergänzung Abs. 1 des Sächsisches Bestattungsgesetz (Sächs- fahren werden, dass die Würde des Verstorbenen der Sicherheitstechnik in der Grundschule Beucha BestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom nicht verletzt wird. an das Ingenieurbüro Berthold, Leipziger Straße 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), das zuletzt durch 40, 04442 Zwenkau. Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (Sächs- § 3 Schließung und Aufhebung von Friedhöfen Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhän- GVBl. S. 198) geändert worden ist, hat der Stadtrat (1) Der kommunale Friedhof oder ein Teil des kom- gigkeit von der Finanzierung. der Stadt Brandis in seiner Sitzung am 31.03.2020 munalen Friedhofes kann aus einem wichtigen Ja-Stimmen: 20 die nachfolgende Satzung beschlossen. öffentlichen Interesse für weitere Erdbestattun- Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im nachfol- gen und Beisetzungen von Aschen Verstorbener Beschluss Nr. 1036-04/04/2020 genden Satzungstext Personen männlichen, weib- gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken Der Stadtrat der Stadt Brandis verlängert gemäß lichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gewidmet werden (Aufhebung). Als wichtiges öf- der mit Beschluss Nr. 2018/107 vereinbarten Opti- gemeint sind. Aus Gründen der einfacheren Les- fentliches Interesse gelten unter anderem auch on den Jagdpachtvertrag für den Eigenjagdbezirk barkeit wird im Folgenden nur die männliche Form Umgestaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen und „Alter Flugplatz“ Jagdbezirk Nr. 06/04 Landkreis verwendet. städtebauliche Veränderungen. Entsprechendes Leipzig mit dem in Anlage 1 genannten Pächter für gilt auch für einzelne Grabstätten. weitere 20 Jahre ab dem 31.03.2020. I. Allgemeine Bestimmungen (2) Durch die Schließung von Friedhöfen oder Ja-Stimmen: 19, Enthaltungen: 1 Friedhofsteilen wird nur die Möglichkeit weiterer § 1 Geltungsbereich Bestattungen bzw. Beisetzungen ausgeschlossen; Beschluss Nr. 1037-04/04/2020 (1) Diese Satzung gilt für den kommunalen Friedhof durch die Aufhebung geht außerdem die seine Ei- Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Er- der Stadt Brandis in der Waldstraße und den Ehren- genschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung werb einer noch zu vermessenden Teilfläche des friedhof in der Leipziger Straße. verloren. Jede Schließung oder Aufhebung eines Flurstücks 139/1 der Gemarkung Brandis zu einem (2) Die Ordnungen auf den nichtstädtischen konfes- Friedhofs oder Teilen eines Friedhofs nach Abs. 1 Preis 47,06 €/m² zuzüglich Maklercourtage und sionellen Friedhöfen in Beucha und Polenz werden und von einzelnen Reihengrabstätten ist öffent- Nebenkosten. in der alleinigen Zuständigkeit von deren Trägern lich bekannt zu machen; bei einzelnen Wahlgrab- Ja-Stimmen: 20 geregelt. stätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte stattdessen einen schriftlichen Bescheid. Ist der Beschluss Nr. 1038-04/04/2020 § 2 Grundregeln Nutzungsberechtigte nicht bekannt bzw. kann Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Er- (1) Innerhalb des Stadtgebietes müssen menschli- ohne unüblichen Aufwand nicht ermittelt werden, werb einer noch zu vermessenden Teilfläche der che Leichen, Leichenteile oder Aschereste grund- so genügen eine entsprechende ortsübliche öf- Flurstücke 418/2 Gem. Cämmerei und 431/3 Gem. sätzlich auf dem kommunalen Friedhof oder auf den fentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Brandis zu einem Preis 9,00 €/m² zuzüglich Ne- zugelassenen nichtstädtischen Friedhöfen beige- Grabstätte. benkosten. setzt bzw. bestattet werden. (3) Im Falle der Aufhebung sind die Reihengrab- Ja-Stimmen: 20 (2) Der kommunale Friedhof dient der Bestattung stätten von Bestatteten bzw. Beigesetzten für bzw. Beisetzung von Personen, die bei ihrem Ab- die restliche Ruhezeit, die Wahlgrabstätten von leben Einwohner der Stadt Brandis waren, oder Bestatteten bzw. Beigesetzten für die restliche Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer Nutzungszeit auf Kosten der Stadt Brandis in an- nicht öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 folgen- bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung an- dere Grabstätten umzubetten. Sollten im Fall der de Beschlüsse: derer Personen kann auf Antrag eines Einwohners Schließung Umbettungen erforderlich sein, gilt der Stadt Brandis, bei dessen besonderen Interes- Satz 1 entsprechend. Beschluss Nr. 1039-04/04/2020 se, durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Brandis (4) Soweit durch eine Schließung oder Aufhebung Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die zugelassen werden. das Recht auf weitere Bestattungen an Wahlgrab- Beauftragung der Verwaltung, den vorliegenden (3) Die Bestattung bzw. Beisetzung einer ande- stätten erlischt, sind dem jeweiligen Nutzungsbe- Anträgen auf Stundungen von Steuerforderungen, ren in der Stadt Brandis verstorbenen oder tot rechtigten bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- die im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen aufgefundenen Person erfolgt ebenfalls auf dem falles – nach Anhörung – andere Wahlgrabstätten Folgen der Coronakrise gestellt wurden, stattzu- für die restliche Nutzungszeit gebührenfrei zur geben. Gleichzeitig sind die daraus entstehenden Verfügung zu stellen und kostenfrei in ähnlicher Die Ausgabe 06/2020 des Brandiser Nebenforderungen zu erlassen. Stadtjournal erscheint am 15.06.2020. Weise wie die entwidmete Grabstätte herzurich- Ja-Stimmen: 20 Redaktionsschluss ist der 27.05.2020. ten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 10 Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen § 4 Gebührenpflicht (2) Auf Antrag kann in Ausnahmefällen die Ruhe- § 12 Nutzung der Wahlgrabstätten Für die Benutzung des von der Stadt Brandis verwal- zeit von Urnenbeisetzungen bis auf 10 Jahre ver- (1) In einer einstelligen Wahlgrabstelle darf ein teten kommunalen Friedhofs und seiner Anlagen sind kürzt werden. zweiter Sarg nicht beigesetzt werden. die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsge- (2) In einer Wahlgrabstelle können Erdbestattungen bührensatzung zu entrichten. A Reihengrabstätten doppelt tief erfolgen. (3) In einer einstelligen Wahlgrabstelle darf nur eine II. Rechte an Grabstätten § 8 Vergabe von Reihengrabstätten Leiche und eine Urne oder bis zu 3 Urnen im Rahmen (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der der Nutzungszeit beigesetzt werden. § 5 Arten der Grabstätten Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die (4) In einer mehrstelligen Wahlgrabstätte gelten die (1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung: Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgege- Regelungen des Abs.1 und 3 für jede der enthaltenen ben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungs- Grabstellen. 1. Reihengrabstätten rechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. - Reihengrabstätten für Erdbestattungen (2) Beisetzungen in Reihengrabstätten erfolgen § 13 Allgemeines über Rechte an Wahlgrabstätten (1-stellig) an der von der Friedhofsverwaltung jeweils be- (1) Ein Rechtsanspruch auf Verleihung von Rechten - Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen stimmten Stelle. an einer Wahlgrabstätte oder auf eine unveränderte (1-stellig) (3) Umbettungen aus einem Reihengrab in ein Gestaltung der Umgebung der gewählten Grabstelle 2. Wahlgrabstätten anderes Reihengrab sowie Ausmauerungen sind besteht nicht. - Wahlgrabstätte für Erdbestattungen (1-stellig) nicht zugelassen. (2) Die Nutzungszeit für eine Wahlgrabstelle beginnt - Wahlfamiliengrabstätte für Erdbestattungen mit dem Erwerb des Nutzungsrechts. Die Ruhezeit (2-stellig) § 9 Nutzung der Reihengrabstätte beginnt mit dem Eintritt des Todes und der damit - Wahlfamiliengrabstätte für Urnenbeisetzungen (1) In einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen verbundenen Bestattung bzw. Beisetzung. (2-stellig, 4-stellig) darf nur eine Leiche beigesetzt werden. (3) Das Nutzungsrecht kann grundsätzlich nur an- 3. Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen ohne (2) In einer Reihengrabstätte für Urnenbeisetzun- lässlich eines Bestattungsfalls verliehen werden. individuelle Grabgestaltung – anonym (Urnenhain) gen darf nur eine Urne beigesetzt werden. Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag des im 4. Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen mit (3) In einer Reihenfamiliengrabstätte gelten Abs.1 § 2 Abs. 2 genannten Personenkreises ein Grab- festgelegter Grabgestaltung – teilanonym und 2 für jeder der beiden Grabstellen. nutzungsrecht an Personen verleihen, die das 60. (Urnenruhegemeinschaft) Lebensjahr erreicht haben und dieses Recht im 5. Ehrengrabstätten § 10 Rechte an Reihengrabstätten Rahmen eines Vertrages zur Bestattungsvorsor- (1) Das Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte ge erwerben. (2) Für verstorbene Kinder vor Vollendung des nach § 9 Abs. 1 und 2 wird für die Dauer von 20 (4) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der 5. Lebensjahres können auf Wunsch der Bestat- Jahren verliehen. fälligen Gebühr mit Aushändigung des Grabschei- tungspflichtigen die unter Abs. 1 genannten Ein- (2) Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an nes. Der Nutzungsberechtigte, der sich durch den zelgrabstättenarten, mit den entsprechenden Reihengrabstätten ist auf Antrag des Verfügungs- Besitz des Grabscheines ausweist, hat das Verfü- Rechten und Pflichten, an einem gesonderten Be- berechtigten möglich, wenn das entsprechende gungs-, das Beisetzungs-, das Gestaltungs- und stattungsplatz angelegt werden. Bei der Gestal- Grabfeld anschließend zu Beräumung und Neube- das Pflegerecht. Aus dem Nutzungsrecht ergibt tung gelten die Vorschriften analog den Reihen- legung vorgesehen ist. Wird das Grabfeld für eine sich die Verpflichtung zur Anlegung und zur Pflege grabstätten für Urnen. Neubelegung nicht benötigt, ist auf Antrag des der Grabstätte. Verfügungsberechtigten eine nochmalige Verlän- (5) Rechte an einer Wahlgrabstätte dürfen nicht § 6 Allgemeines über Recht an Grabstätten gerung des Nutzungsrechts möglich. gepfändet und nicht verpfändet oder anderweitig (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Bran- (3) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder veräußert werden. dis. Rechte an Grabstätten können nur nach dieser Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 6 Satzung erworben werden. Monate vorher öffentlich und durch Hinweisschild § 14 Übertragung der Rechte des Nutzungsbe- (2) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann mit auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. rechtigten an Wahlgrabstätten Ausnahme von § 13 Abs. 3 nur nach einem Todesfall (1) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts erworben werden. Über dieses Nutzungsrecht erhält B Wahlgrabstätten soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens der Nutzungsberechtigte einen Grabschein und wird aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis sei- als Grabstelleninhaber in der Grabkartei eingetragen. § 11 Allgemeine Bestimmung für Wahlgrabstätten nen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen (3) Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle beinhaltet (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbe- und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag folgende Rechte: stattungen oder Urnenbeisetzungen, an denen übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des a) Verfügungsrecht: das Recht über Bestattungen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem bzw. Beisetzungen zu verfügen Jahren verliehen und deren Lage im Rahmen der Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht b) Gestaltungsrecht: das Recht über die Gestaltung Friedhofsatzung im Benehmen mit dem Erwerber das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge der Grabstätte im Rahmen der in dieser Satzung bestimmt wird. auf die Angehörigen des Verstorbenen über: enthaltenen Vorschriften zu entscheiden (2) Die Gebührenerhebung für Wahlgrabstätten c) Pflegerecht: das Recht über die Pflege der Grab- erfolgt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch stätten im Rahmen der in dieser Satzung enthalte- Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstelle hat dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhan- nen Vorschriften zu entscheiden Anspruch auf eine Verlängerung der Nutzungszeit den sind, (4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wie- der Grabstätte um weitere 20 Jahre bei Beglei- b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptiv- dererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage chung der zum entsprechenden Zeitpunkt gelten- kinder, nach bestimmten Grabstätte für Wahlgrabstellen. den Gebühr. c) auf die Stiefkinder, (3) Ein Wahlgrab kann aus einer oder mehreren d) auf die Eltern, § 7 Ruhezeiten Grabstellen bestehen. e) auf die vollgebürtigen Geschwister, (1) Die Ruhezeit auf den kommunalen Friedhöfen be- (4) Wahlgrabstellen dürfen nach dem Erwerb f) auf die Stiefgeschwister, trägt für Verstorbene 20 Jahre. nicht geteilt werden. g) auf die Großeltern, Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 11
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