DANKE - Brandiser Stadtjournal

 
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                                                                                     z
                                                                  Ausgabe 05/2020
                                                                          18. Mai 2020

         Brandiser Stadtjournal
              Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz

DANKE
dass IHR für uns da seid!
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Editorial

                                                 Liebe Leserinnen und Leser,
                                                 enorme Herausforderungen liegen hinter uns                  te Kommune im Landkreis die Übernahme der
                                                 und noch viel Ungewisses vor uns: Noch wissen               Kita-Gebühren angekündigt, und als eine der
                                                 wir nicht, wie lange wir mit Corona-bedingten               ersten Städte haben wir unsere Stadtratssitzung
                                                 Einschränkungen leben und umgehen müssen.                   nicht abgesagt, sondern in der Mehrzweckhalle
                                                 Und auch wenn viele zunehmend das Gefühl                    abgehalten, um wichtige Projekte trotz Coro-
                                                 bekommen, es reiche nun doch, die Zahlen und                na anzuschieben. Aber auch jeder Einzelne, ob
                                                 Fakten sprechen für sich: Das Ziel, einen unkon-            als Bürger, Unternehmer, Dienstleister war im
                                                 trollierten und für das Gesundheitssystem nicht             Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, sich für die
                                                 beherrschbaren Ausbruch der Pandemie zu ver-                Gemeinschaft einzusetzen. Ihnen allen gilt unser
                                                 hindern, wurde erreicht – aber wir leben weiter             Dank – stellvertretend sind einige von ihnen hier
                                                 im Risiko eines erneuten Ausbruchs.                         auf dem Titelbild abgebildet.
                                                     Aus meiner Sicht haben die Verantwortlichen                 Dank im Übrigen auch den Händlern der
                                                 in Berlin und Dresden sehr vieles richtig gemacht.          Innenstadt, die sich in der Krise kreativ zusam-
                                                 Das wir keine Zustände wie in Italien oder New              mengefunden haben. „Brandis handelt“ war eine
                                                 York haben, liegt eben nicht nur an besseren Vo-            Aktion von Ihnen, die wir in diesem Stadtjournal
                                                 raussetzungen des Gesundheitssystems, sondern               gerne aufgreifen und unterstützen. Eigenes Enga-
                                                 auch an klug eingeleiteten Maßnahmen – und an               gement lohnt sich und wird unterstützt! Gerade
                                                 der Solidarität der meisten Bürgerinnen und Bür-            jetzt und aktuell hat der Stadtrat einmütig einen
                                                 ger, sich an diese Maßnahmen zu halten.                     Bürgerfonds aufgelegt, in dem wir 70.000 Euro
                                                     Auch unsere Stadt und unsere Stadtgesell-               für Bürgerprojekte zur Verfügung stellen. Viel
                                                 schaft hat hervorragend auf diese Krise reagiert:           Geld für gute Ideen aus der Bürgerschaft. Alle
                                                 Bis auf wenige Ausnahmen hat sich die Bevöl-                Brandiser sind eingeladen, hier mitzuwirken, um
                                                 kerung vorbildlich verhalten und alle Hygie-                neuen Schwung zu holen für die Zeit nach Co-
                                                 ne- und Abstandsmaßnahmen eingehalten. Als                  rona.
                                                 Stadtverwaltung haben wir Zeichen gesetzt und
                                                 waren Vorbild für andere: Brandis hat als ers-              Ihr Arno Jesse, Bürgermeister

Inhaltsverzeichnis                                                          Impressum
                                                                            Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt
Eckpfeiler für die Innenstadt und Vorkaufsrecht
am Schulcampus gesichert                                         3          Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz
                                                                            Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im
                                                                            DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna
                                                                            Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de

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          Bürgerfonds: 70.000 € für Bürgerprojekte und                      www.druckhaus-borna.de
          Abstand halten bleibt wichtig                                     Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.)
                                                                            (Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die
                                                                            Texte der Stadt Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister.)

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Aktuelles aus der Feuerwehr und
                                                                            Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil:
Stellenausschreibung der Stadt Brandis                                      Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse
                                                                            Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen:

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          Aktuelles vom Kegeln aus Brandis und                              SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA

          Saisonbilanz des Brandiser Tischtennisclubs                       Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider
                                                                            Fotos: Stadt Brandis, Adobe Stock: © fizkes (S. 5), © DorSteffen (S. 5),
                                                                            Fotolia: Bjoern Fischer (S. 7), Es75 (S. 23) bzw. die entspr. Autoren u. Auftraggeber

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Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen
                                                                            Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis
der Stadt Brandis                                                           mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie
                                                                            bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG.

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           Wir halten zusammen – Neues aus den                              Laufende Ausgaben-Nummer: 77 (05/2020), Erscheinungstermin 18.05.2020
                                                                            (Redaktionsschluss 29.04.2020)
           Kita´s der Stadt
                                                                            Die Ausgabe 06/2020 erscheint am 15.06.2020 (Redaktionsschluss 27.05.2020).

2 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Aktuell

ECKPFEILER FÜR DIE INNENSTADT
Lebendige Mitte mit Dienstleistungs- und Erlebnisfunktion
Für die weitere Entwicklung der Brandiser           gebracht. Hier wurden die Arbeiten gerade          Aktivitäten und Engagements der Händler-
Mitte und dort insbesondere der Hauptstraße         durch Corona ausgebremst, Baustart kann erst       schaft, die die Stadtverwaltung logistisch und
und dem Markt standen zur Stadtratssitzung          nach dem Sommer sein. „Wir haben die Zeit          zum Teil auch durch Ressourcen unterstützt.
am 28. April drei Tagesordnungspunkte an.           aber mit allen Beteiligten – dem beauftragten          Jesse: „Mit all diesen aufgeführten Punkten
Hintergrund sind diverse Aktivitäten. „Seit ein     Unternehmen und den Händlern – genutzt,            stoßen wir mit unseren Handlungsmöglichkei-
paar Monaten stellen wir fest, dass im Bereich      um über Alternativen und Weiterführungen           ten aber langsam an Grenzen. Was wir jedoch
der Innenstadt beispielsweise Erbengemein-          nachzudenken“, so Jesse. So wurde in Höhe          noch tun können, sind planungsrechtliche
schaften Grundstücke veräußern wollen, Ge-          Fichtner ein kleines Stück der Straße geglät-      Vorgaben zu beschließen.“ Das sind Vorgaben,
nerationswechsel stattfinden oder auch Grund-       tet – im Fachjargon heißt das gestockt. Damit      die aus planungsrechtlicher Sicht klar sagen,
stücke versteigert werden sollen“, begründet        sollte geprüft werden, welche weiteren tech-       wie die Innenstadt sich entwickeln soll. Die
Bürgermeister Arno Jesse die Schritte, die die      nischen Möglichkeiten hin zur Barrierearmut        städteplanerischen Ziele sind klar in Leitbild,
Stadtverwaltung jetzt eingeleitet hat. So sicher-   möglich sein könnten.                              Einzelhandelskonzept und dem Stadtentwick-
te sie sich mit der Zustimmung des Stadtrates           Bereits vor der Corona-Krise, aber viel-       lungskonzept abgesteckt: Die Brandiser Innen-
das Vorkaufsrecht für Grundstücke in dem Ge-        leicht auch verstärkt durch Corona fanden sich     stadt soll lebendige Mitte der ganzen Stadt sein
biet Hauptstraße und Markt.                         Händler mit dem Ziel zusammen, gemeinsam           und gleichzeitig eine Dienstleistungs- und Er-
    Durch die Sanierung des ehemaligen              Interessen zu bündeln. Dies könnte in Zukunft      lebnisfunktion erfüllen.
Ratskellers zur Bibliothek und durch die An-        vielleicht sogar in einer Interessengemeinschaft       Um dies weiter vorantreiben zu können,
siedlung von Rossmann sind schon zwei sehr          münden. „Ziel ist es, gemeinsam, Händler           sicherte sich die Stadtverwaltung das Vorkaufs-
wichtige Meilensteine zur Stärkung der In-          und Stadt, Antworten auf die aktuellen Her-        recht mittels Satzung, durch welche es möglich
nenstadt als Versorgungs- und Erlebnisgebiet        ausforderungen zu finden.“ Aber es gehe auch       wird, strategisch wichtige Grundstücke in der
gelegt worden. Durch die Platzierung des            darum, auf Strukturveränderungen im Handel         Innenstadt gegebenenfalls selbst zu erwerben.
AWO-Treffs und der Jugendnetzwerkstelle in          und damit eben auch im Städtebau in Bezug          Zudem stimmte der Stadtrat für die Aufstel-
vorhandenen Leerstand hat die Stadt zwei wei-       auf den Handel, zu reagieren.                      lung eines Bebauungsplans, der es ermöglicht,
tere wichtige Signale gesetzt. Auch der Stadt-          Eine erste, nach Außen sichtbare Aktion der    Rahmenbedingungen der städtebaulichen Ent-
bus spielt für die Erreichbarkeit eine wichtige     Brandiser Händler ist „Brandis handelt“, die       wicklung zu definieren. Bis dieser rechtskräftig
Rolle im Gesamtkonzept. Zudem wurde die             Plakataktion, die Aktivitäten im Portal Mit-       ist, wurde außerdem eine Satzung über eine
Sanierung der Hauptstraße weiter nach vorn          Mach-Stadt oder auch im Stadtjournal. Es sind      Veränderungssperre verhängt.

Vorkaufsrecht am Schulcampus gesichert
Das Areal rund um den Schulcampus ist ein           sen, dass wir gut für unser Gymnasium hät-         Stadt für die wenigen Flächen, die bisher nicht
für die Stadt Brandis strategisch wichtiges Ent-    ten nutzen können“, bedauert Bürgermeister         bebaut und sich in unmittelbarer Nähe zum
wicklungsgebiet. Zwar ist hier die Dynamik          Arno Jesse. Ein zweites Grundstück, welches        Schulcampus befinden, zumindest die Option
der Grundstücksfluktuation nicht so groß,           sich neben der Grundschule Brandis befindet,       sichern, diese, falls diese zum Verkauf stehen,
wie in der Innenstadt. „Jedoch haben wir im         kann nun mit einstimmigem Votum seitens            zu erwerben. Aus dem Grund wurde auch hier
letzten Jahr erst schmerzlich den Verkauf ei-       des Stadtrates zur Sitzung am 28. April erwor-     eine Vorkaufsrechtssatzung vorgeschlagen.
nes Grundstückes zur Kenntnis nehmen müs-           ben werden. Darüber hinaus wollte sich die         Der Stadtrat stimmte einstimmig zu.

Stadt kann Fläche am Bahnhof Brandis kaufen
Nicht aufgeben brachte den Erfolg: Die Stadt        es keinen verlässlichen Ansprechpartner bei der      Neuer Termin für Bürgermeisterwahl
Brandis kann die Betonfläche am ehemaligen          Deutschen Bahn. Hinzu kam, dass seitens des          Die Bürgermeisterwahl in Brandis
Brandiser Bahnhof von der DB Immobilien             Unternehmens ganz grundsätzlich ein Verkauf          sollte eigentlich am 17. Mai stattfin-
käuflich erwerben. Seit fast fünf Jahren be-        abgelehnt wurde. Erst die Bemühungen der             den. Durch die Corona-Krise musste
mühte sich Bürgermeister Arno Jesse um dieses       Bundestagsabgeordneten Katharina Landgraf            dieser Termin jedoch verschoben wer-
Areal für die Entwicklung des gesamten Gebie-       (CDU) sowie des Ost-Beauftragten der Bahn            den. Der Stadtrat der Stadt Brandis
tes. „Es bestand immer die Hoffnung, mit dem        haben die Tür langsam geöffnet. Arno Jesse:          folgte in seiner April-Sitzung dem
Bau der neuen Kita insgesamt auch für dieses        „Im Zuge einer Ausschreibung haben wir den           Vorschlag der Verwaltung. Als neu-
Gebiet einen nachhaltigen Impuls zu generie-        Zuschlag zum Erwerb des Grundstückes be-             er Termin für die Bürgermeisterwahl
ren und zu einer städtebaulichen Aufwertung         kommen. Ich freue mich sehr, dass der Stadtrat       wurde einstimmig der 27. September
zu kommen“, erklärt er das Vorhaben. Ein un-        dem Kauf der Fläche nun auch einstimmig zu-          2020 festgelegt.
glaublicher Kraftakt. Denn fast über Jahre gab      gestimmt hat.“

                                                                          Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 05/2020 3
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Titelthema

BÜRGERFONDS: 70.000 € FÜR BÜRGERPROJEKTE
Die Stadt Brandis bekommt jedes Jahr auf         Abwicklung der Projekte soll über das Bürger-   Abhilfe geschaffen werden. Mit den nun frei
Grund des Gesetzes über die Gewährung            beteiligungsformat „Mit-Mach-Stadt“ Bran-       zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des          dis erfolgen. „Bürgerinnen und Bürger haben     kann die Verwaltung den Bürgerinnen und
ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen Mit-      ihre eigenen Vorstellungen davon, wie sie ihr   Bürgern die Finanzierung ihrer Projekte er-
tel in Höhe von 70.000 Euro zugewiesen.          Umfeld in unserer Stadt gestalten wollen,       möglichen. Die genaue Verfahrensweise wird
Diese sollen nun nach dem einstimmigen           ob in ihrem Verein, in ihrer Nachbarschaft,     in einem der nächsten Stadtjournale erläutert.
Stadtratsbeschluss vom 31. März für die In-      in der Kita oder in der Schule. Oft scheitert       Wer sich bereits anmelden möchte und
itiierung eines Bürgerfonds zur Finanzierung     die Umsetzung dieser Projekte an den nicht      Ideen hat, kann dies über die extra eingerich-
und Durchführung von investiven Bürger-          zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“,      tete Seite https://mit-mach-stadt.de/buerger-
projekten zur Verfügung gestellt werden. Die     erklärt Bürgermeister Arno Jesse. Dem soll      fonds/ jetzt schon tun.

Außensportplätze wieder nutzbar
Nach der seit dem 4. Mai 2020 gültigen           der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus
SächsCoronaSchVO ist die Nutzung der             (COVID-19-Pandemie) die Innensport-
Außensportplätze unter Einhaltung der            stätten sowie alle weiteren kommunalen
Abstands- und Hygieneregelungen erlaubt.         Einrichtungen der Stadt Brandis bis ein-
Jedoch sind weiterhin zur Eindämmung             schließlich 31.05.2020 geschlossen.

B-Plan für Beuchaer Mitte
Die Stadt hat in Beucha Großes vor. Im Ja-       kingspace, Open-Government-Labor, Ma-           Gesprächen mit dem Landkreis, des Bau-
nuar stimmte der Stadtrat der Stadt Brandis      kerspace, Präsentations-/Veranstaltungsort      ordnungsamtes sowie der Kreisentwicklung
der Nutzungskonzeption für das ehemalige         und Produktionsort vereint.                     gab es das Übereinkommen, das Baurecht
Kulturhaus Beucha als Gründerzentrum                 Im gleichen Stadtrat erfolgte die Verga-    über einen Bebauungsplan für das Gebiet
und Landstadtlabor zu. Die Finanzierung          be der Planung für die Leistungsphasen 1        des ehemaligen Kulturhaues zu erzielen.
wird über die Förderrichtline GRW In-            bis 3, um damit den Förderantrag zu stel-       Der Stadtrat stimmte einstimmig der Auf-
fra des Freistaates Sachsen angestrebt. Es       len. Voraussetzung für den Förderantrag         stellung eines entsprechenden Bebauungs-
ist ein Konzept, das die Themen Co-Wor-          ist wiederum geschaffenes Baurecht. Nach        planes zu.

Planungen können beginnen
In der Grundschule Beucha ist momentan
nur eine einfache Hausalarmierung vor-
handen, welche aufgrund ihres Alters und
technischen Standards als verschlissen an-
gesehen werden kann. Aus diesem Grund
soll eine zeitgemäße und den rechtlichen
Vorschriften entsprechende Brandmelde-
anlage mit Aufschaltung installiert werden.
Dazu wurden seitens der Stadtverwaltung
drei Ingenieursbüros angefragt und um ein
Planungsangebot über alle Leistungsphasen
der HOAI gebeten. Ein Angebot des Inge-          der Fahrzeughalle, direkt neben den Ein-        können, die dann als Grundlage für Ge-
nieurbüros Berthold aus Zwenkau ging ein.        satzfahrzeugen. Dies ist mit den einschlä-      spräche mit den betreffenden Kameraden in
Der Stadtrat votierte einstimmig dafür.          gigen Unfallverhütungsvorschriften nicht        Beucha dienen werden“, stellt Bürgermeister
   Außerdem wurden in der Stadtratssit-          mehr vereinbar. Daher ist dringend Abhilfe      Arno Jesse nach dem einstimmigen Votum
zung vom 28. April die Planungsleistungen        geboten. Dem entsprechend wurde das Vor-        des Stadtrates klar. Deren Ideen und Mei-
für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus             haben „Anbau an das Feuerwehrgerätehaus         nung werden natürlich so weit wie möglich
in Beucha vergeben. Im Moment befinden           Beucha“ bereits in die Haushaltsplanung         berücksichtigt. Die Planungen übernimmt
sich die Umkleidemöglichkeiten der Kame-         2019/2020 aufgenommen. „Ich möchte be-          das Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. H. Rei-
raden der Freiwilligen Feuerwehr Beucha in       tonen, dass nun die Pläne erarbeitet werden     chenbach aus Hartha.

4 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Titelthema

ABSTAND HALTEN BLEIBT WICHTIG
Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schu-
len und Einrichtungen der Kindertagesbe-
treuung ist ab dem heutigen 18. Mai wieder
möglich. Eine entsprechende Allgemeinver-
fügung hat das Kabinett am 12. Mai 2020
beschlossen. Danach ist der Besuch von
Schulen einschließlich Schulen des zweiten
Bildungsweges unter Beachtung strenger
Hygieneregeln gestattet.
    Die Staatsregierung hat an dem Tag
zudem die zur Eindämmung der Corona-
Pandemie erlassenen Beschränkungen und
Verbote weiter gelockert und eine neue Co-
rona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese
ist nun bis 5. Juni gültig. Demnach bleiben
die Grundsätze, die auf ein Mindestmaß zu
reduzierenden allgemeinen Kontakte, das
Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern
und die für bestimmte Bereiche erlassene
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung wei-
ter bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen                                                       Hilfe und Informationen
Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der                                                        Corona-Hotline der Stadtverwaltung
Kontakt mit Angehörigen eines weiteren                                                           Brandis:
Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusam-                                                         034292 655-66
menkünfte von Schulkindern in der eigenen
Wohnung mit bis zu drei weiteren Klassen-                                                        Aktuelle Informationen:
kameraden, um gemeinsam lernen zu kön-                                                           www.stadt-brandis.de
nen. Das gilt auch für Treffen mit Kindern                                                       www.landkreisleipzig.de
der eigenen festen Kita-Gruppe, damit Sor-                                                       www.sms.sachsen.de/
geberechtigte sich die Kinderbetreuung tei-                                                      coronavirus.html
len können.                                     nisteriums für Soziales und Gesellschaftli-      Robert-Koch-Institut: www.rki.de
    Öffnen können künftig Theater, Musik-     chen Zusammenhalt vorgegebenen Hygiene-
theater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertver-    vorschriften beachtet werden. Dies gilt auch
anstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein   für die Vorbereitung und Durchführung von       sich höchstens drei Nutzer gleichzeitig zur
von der kommunalen Behörde genehmigtes        Sportwettkämpfen.                               Rückgabe oder Ausleihe von Medien in den
Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Lite-        Geschlossen bleiben weiterhin Badean-       Räumen befinden. Das Betreten ist nur mit
raturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, So-    stalten in geschlossenen Räumen, Saunen         Mund-Nasenschutz erlaubt, der entspre-
ziokultur und Gästeführungen sind ebenso      und Dampfbäder, Messeveranstaltungen,           chende Sicherheitsabstand muss eingehalten
möglich. Auch Tanzschulen, Fitness- und       Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Dis-     werden. Ein Verweilen ist nicht gestattet.
Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum,     kotheken, Clubs, Musikclubs und Reisebus-
Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt      reisen.                                         Öffnungszeiten:
genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dür-                                                     Montag     10-14 Uhr
fen wieder öffnen. Die Nutzung von Sport-      Stadtbibliothek hat wieder geöffnet            Dienstag   10-13 Uhr und 14-18 Uhr
stätten im Innen- und Außenbereich ohne                                                       Mittwoch geschlossen
Publikum ist wieder zulässig, wenn die        Die Brandiser Bibliothek hat wieder zu          Donnerstag 10-13 Uhr und 14-18 Uhr
durch die Allgemeinverfügung des Staatsmi-    den gewohnten Zeiten geöffnet. Es dürfen        Freitag    10-15 Uhr

Umweltsünder entsorgen illegal Müll
An der Leipziger Straße wurde neben dem       Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich
Regenrückhaltebecken illegal Müll ent-        darauf hin, dass die gelben Säcke am Ab-
sorgt – obwohl deutlich ein Schild „Müll      holtag morgens an den Straßenrand zu stel-
abladen verboten!“ direkt darüber am Zaun     len sind. Und: Es ist verboten, seinen Müll
angebracht ist. Diese Stelle wird jedoch      achtlos irgendwo im Stadtgebiet illegal zu
zum Sammeln der gelben Säcke genutzt.         entsorgen.
Anscheinend nehmen Umweltsünder das              Wer Hinweise auf die Täter geben kann,
zum Anlass, ihren Müll ebenfalls dort ab-     meldet sich bitte beim Ordnungsamt:
zuladen.                                      034292 655-54.

                                                                   Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 05/2020 5
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Aktuell

AKTUELLES VON DER FEUERWEHR BRANDIS
Die aktuelle Viruslage lähmt uns immer                staltungen, wie unser Maibaumsetzen am                 vor für Sie da sind. Glücklicherweise hielten
noch in unserem Feuerwehrdienst. Weiter-              30. April oder unsere Ehrungs- und Aus-                sich unsere Einsatzzahlen sehr in Grenzen.
hin haben wir unseren Ausbildungsdienst               zeichnungsveranstaltung am 1. Mai muss-                Im April hatten wir lediglich drei Einsätze
zur Minimierung des Ansteckungsrisikos                ten wir absagen. Spezielle Einsatzregeln               zu absolvieren. Am 21. April wurden wir
eingestellt und kommunizieren hauptsäch-              und Verhaltensweisen wurden erarbeitet                 mittags zusammen mit der Naunhofer Feu-
lich über E-Mail und Telefon/WhatsApp.                und kommuniziert. Somit können Sie si-                 erwehr zu einem Pkw-Brand auf die Auto-
Auch lieb gewordene traditionelle Veran-              cher sein, dass wir im Einsatzfall nach wie            bahn A 14 nach der Anschlussstelle Klinga

                                                                                                   + MODERNE VERWALTUNG
    STELLENAUSSCHREIBUNG                                                                             + SPIELRAUM FÜR IDEEN
    DER STADT BRANDIS                                                                                   + MOTIVIERTES TEAM
    Die Stadt Brandis sucht für die neue Kindertagesstätte zum nächstmöglichen Termin

                                                      Technische Kräfte (w/m/d)

    Es handelt sich um unbefristete Teilzeitstellen mit mindestens 20 Wochenstunden und einer Vergütung nach Tarifvertrag Öffentlicher
    Dienst – VKA in der Entgeltgruppe 1. Ihr Einsatz erfolgt flexibel im Schichtdienst (Früh- und Spätdienst).

    Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                                   Jahre sein sollten sowie die unterschriebene Datenschutzer-
                                                                                  klärung (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/
     Erwärmung des angelieferten Essens (Cook & Chill)                           jobs). Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eig-
     Verrichtung allgemeiner Küchenarbeiten z. B. Essenportionie-                nung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir
      rung, Verteilung auf Speisewagen etc.                                       können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichti-
     Hygienische Reinigung des Geschirrs, der Bestecke und Kü-                   gen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Ihre Bewerbung
      chenmaschinen                                                               senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail im PDF-Format an:
     Gründliche Säuberung des genutzten Küchenbereichs und Kü-
      cheninventars                                                                                 verwaltung@stadt-brandis.de
     Fachgerechte Reinigung entsprechend dem Reinigungsplan der                              oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an:
      Kindertagesstätte
     Reinigung der Gruppenräume und Mehrzweckräume                                                          Stadt Brandis
     Reinigung der sanitären Anlagen, Glasflächen und Fenster                                             Hauptverwaltung
     Kleine Wäschepflege                                                                               Markt 1-3, 04821 Brandis
     Fachgerechte Abfallentsorgung
                                                                                  Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden
    Persönliche Voraussetzungen:                                                  bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schwer-
     Kenntnisse im Aufgabengebiet                                                behinderte oder gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB
     Freude am Umgang mit Kindern                                                IX bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist
     Zuverlässigkeit                                                             der Bewerbung in Kopie beizufügen. Bewerbungsschluss ist der
     Loyalität und Flexibilität                                                  30.06.2020 Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen als An-
     Gegenseitige Unterstützung im Arbeitsteam (z. B. bei Urlaubs-               sprechpartnerin Frau Grebarsche unter 034292 65526 oder per
      und Krankheitsvertretung)                                                   E-Mail grebarsche@stadt-brandis.de gern zur Verfügung. Alle
     Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheits-                  weiterführenden Informationen finden Sie auf unserer Homepage
      pass                                                                        www.stadt-brandis.de.

    Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über                 Brandis, 11.05.2020
    Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungs-
    schreiben, tabellarischen Lebenslauf, Nachweis über die erfor-
    derliche berufliche Qualifikation sowie Kopien von qualifizierten             Arno Jesse
    Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als drei             Bürgermeister

    Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
    beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres, ab Ende der Ausschreibung, vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbe-
    stätigung für Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.

6 Brandiser Stadtjournal 05/2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Aktuell

Richtung Dresden alarmiert. Zwei Tage                wurden wir abends wegen Gasgeruchs auf
später fuhr unsere Drehleiter nachmittags            der Verbindungsstraße von Brandis nach
zusammen mit den Bennewitzer Feuerweh-               Waldsteinberg alarmiert. Wir konnten kei-
ren zu einem ausgelösten Melder ins NRZ              ne Gasaustrittsstelle ausfindig machen und
nach Zeititz. Glücklicherweise stellte es            zogen zur Sicherheit den Gasversorger hin-
sich als ein Fehlalarm heraus, so dass un-           zu. Bleiben Sie gesund und achten auf sich
ser Einsatz nicht nötig war. Am 27. April            und andere.

                                                                                                  + MODERNE VERWALTUNG
   STELLENAUSSCHREIBUNG                                                                             + SPIELRAUM FÜR IDEEN
   DER STADT BRANDIS                                                                                   + MOTIVIERTES TEAM
   Die Stadt Brandis sucht zum nächstmöglichen Termin

                      einen qualifizierten Mitarbeiter (m/w/d) für den Baubetriebshof

   Das erwartet Sie:                                                             schreiben, tabellarischen Lebenslauf, Nachweis über die erfor-
   Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen                 derliche berufliche Qualifikation sowie Kopien von qualifizierten
   Bauhof anfallenden Tätigkeiten. Diese sind schwerpunktmäßig die               Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als drei
   Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und Spiel-               Jahre sein sollten sowie die unterschriebene Datenschutzer-
   plätze, der kommunalen Friedhöfe, die Straßen- und Wegeunter-                 klärung (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/
   haltung und Reinigung, Pflege an Gewässern, den Winterdienst                  jobs). Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eig-
   sowie Unterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden und Ein-                 nung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir
   richtungen.                                                                   können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichti-
                                                                                 gen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Ihre Bewerbung
   Das sind unsere Anforderungen:                                                senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail im PDF-Format an:
    einen engagierten Mitarbeiter (m/w/d) mit abgeschlossener
     Berufsausbildung als Gärtner/Landschaftsgärtner                                               verwaltung@stadt-brandis.de
    notwendig ist Führerscheinklasse B/BE/C1E                                               oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an:
    Berechtigung zum Führen von Motorkettensägen ist wün-
     schenswert                                                                                             Stadt Brandis
    Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereit-                                      Hauptverwaltung
     schaft                                                                                            Markt 1-3, 04821 Brandis
    Bereitschaft zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung
    Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten außerhalb der üb-                Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden
     lichen Arbeitszeiten (z.B. Wochenenden, Feiertagen) sowie zur               bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schwer-
     Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten                               behinderte oder gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB
                                                                                 IX bevorzugt berücksichtigt. Der entsprechende Nachweis ist
   Das bieten wir:                                                               der Bewerbung in Kopie beizufügen. Bewerbungsschluss ist der
    eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung                                     30.06.2020
    tarifgerechte Vergütung in der EG 5 nach TVöD-VKA                           Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen als Ansprechpartnerin
    zusätzliche betriebliche Altersversorgung                                   Frau Berger unter 034292 65522 oder per E-Mail berger@stadt-
    vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten            brandis.de gern zur Verfügung. Alle weiterführenden Informatio-
    einen Arbeitsplatz in einer dynamischen Stadt mit starken                   nen finden Sie auf unserer Homepage www.stadt-brandis.de.
     Wurzeln, mit einer hohen Lebens- und Wohnqualität, die sich
     in unmittelbarer Nähe zur angrenzenden Metropole Leipzig be-                Brandis, 11.05.2020
     findet

   Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über                 Arno Jesse
   Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungs-                 Bürgermeister

   Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
   beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres, ab Ende der Ausschreibung, vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbe-
   stätigung für Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.

                                                                           Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 7
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Sport

AKTUELLES VOM KEGELN AUS BRANDIS
Die Corona-Pandemie lässt auch den Kegel-         sicherten sich unsere Frauen zudem die beiden
sport weiterhin ruhen. Während auf Bezirks-       zusätzlichen Kegel-Punkte und gewannen die-
und Kreisebene die Saison 2019/2020 bereits       ses Spiel ebenfalls mit 4:2 Punkten. Mit 490
vorzeitig beendet wurde, befinden wir uns auf     Kegel wurde Ute Röder beste Brandiserin an
Landesebene mittlerweile in Stufe zwei von        diesem Tag.
dem vom Deutschen Keglerbund Classic er-              Mit den beiden zuletzt erzielten Siegen
arbeiteten Drei-Stufen-Plan. Demnach ist          konnte sich unsere zweite Frauenmannschaft
hier die Fortführung der Saison zunächst für      noch um zwei Tabellenplätze verbessern und
Ende Mai eingeplant. Sollte dies zu diesem        beendet die Saison – da das letzte Spiel nicht
Zeitpunkt noch nicht möglich sein, müsste         mehr stattfindet – damit auf dem vierten Ta-
die Saison dann auch hier vorzeitig beendet       bellenplatz in der 2. Bezirksliga.
werden. (Stand: 27.04.2020)
    Zunächst blicken wir aber noch einmal
zurück auf die bisherige Saison sowie bereits
                                                        Kreiseinzelmeisterschaften
beendete Einzelmeisterschaften.                              vorzeitig beendet
    Nachdem unsere zweite Frauenmannschaft
aus den ersten neun Spielen dieser Saison ge-     Während der Vorlauf zu den diesjährigen
rade einmal zwei Siege holen konnte, stand        Kreiseinzelmeisterschaften noch regulär statt-
sie auf dem vorletzten Tabellenplatz in der 2.    finden konnte, musste das Finale komplett          Die 2. Frauenmannschaft landete
Bezirksliga. Zu ihrem zehnten Saisonspiel em-     abgesagt werden. Demnach gelten nun auch           auf dem 4. Tabellenplatz.
pfing unser Team dann die Frauen des SV See-      die Ergebnisse aus dem Vorlauf als Endstand.
lingstädt zu ihrem nächsten Heimspiel. Bereits    Gespielt wurde hierbei über 100 Wurf.              Janine Stöbe mit 436 Kegel Kreiseinzelmeis-
im ersten Durchgang konnten unsere Frauen             Als einzige Starterin in der Altersklasse      terin vor Manuela Suderow vom TSV Böhlitz
beide Punkte für sich gewinnen und erspielten     U23 weiblich in diesem Jahr trat Janine Stein-     mit 422 Kegel auf Platz zwei. Kerstin Steinort
sich zudem einen 95 Kegel Vorsprung. Zwar         ort an und wurde mit einem Ergebnis von 356        wurde mit 349 Kegel Dritte. Für eventuell
mussten sie in Durchgang zwei dann beide          Kegel Kreiseinzelmeisterin.                        stattfindende     Bezirkseinzelmeisterschaften
Punkte an die Gäste abgeben, doch reichte             Yvonne Junghans trat in der Altersklasse       Anfang Juni konnten sich die beiden Erstplat-
der Vorsprung am Ende zu einem 4:2 Sieg, bei      Seniorinnen A als einzige Brandiserin an und       zierten in ihren Altersklassen – Janine Steinort
dem Peggy Große mit 516 Kegel beste Brandi-       konnte sich mit ihren 387 Kegel den zweiten        und Janine Stöbe – qualifizieren.
ser Spielerin wurde.                              Platz vor Ute Hahn vom KSV Thallwitz mit               Aktuelle Information zu einer möglichen
    Ein weiteres Heimspiel folgte, diesmal ge-    370 Kegel sichern. Kreiseinzelmeisterin wurde      Fortführung der Saison auf Landesebene so-
gen die Sportfreunde Neukieritzsch. Hierbei       Bärbel Thomas vom KSV Großsteinberg mit            wie über die Austragung von Einzelmeister-
wurden in beiden Durchgängen die Punkte           432 Kegel.                                         schaften finden Sie immer aktuell auf unserer
jeweils geteilt, sodass es nach Mannschafts-          Bei den Frauen gingen mit Kerstin Steinort     Internetseite www.tsvrw90brandis.de.
punkten 2:2 unentschieden stand. Durch ihr        und Janine Stöbe zwei Brandiserinnen zu die-
besseres Gesamtergebnis von 1875 zu 1845          sen Meisterschaften an den Start. Dabei wurde      Lisa Kießling, Öffentlichkeitsarbeit

Saisonbilanz des Brandiser Tischtennisclubs
Die Punktspielsaison 2019/20 wird in die          zweiten vorgesehene Ausscheidungsspiel ge-         vom Tisch. Fünfmal mussten sie passen. Das
Tischtennis-Sportgeschichte eingehen. In einer    gen einen Abstiegskandidaten der Landesliga        reichte immerhin für Platz acht. Aufgelistet
Telefonkonferenz am 31. März beschlossen der      entfällt. In der Einzelauswertung belegen die      sind in der Saisonbilanz insgesamt 31 Doppel
Deutsche Tischtennis-Bund und seine Landes-       Brandiser hervorragende Plätze. Im oberen          aller zehn Teams. Die 2. Herrenmannschaft
verbände, alle Punkt- und Pokalspiele wegen       Paarkreuz ist Holger Angelstein mit einem          schaffte in der 1. Kreisliga (Staffel B) mit 25:5
der Ausbreitung des Corona-Virus mit soforti-     Spielverhältnis von 22:6 Zweiter von 34 auf-       Zählern Rang zwei. Aufstiegsberechtigt ist nur
ger Wirkung zu beenden. Die aktuellen Rang-       gelisteten Spielern. Thomas Hielscher liegt mit    Staffelsieger TSV Fremdiswalde ((29:1). Fried-
folgen wurden für alle Spielklassen als gültige   19:11 auf Platz fünf. Im mittleren Drittel führt   rich Schulze spielte eine tolle Saison und führt
Abschlusstabellen der Saison 2019/20 gewertet.    Michael Angelstein mit 19:9 die Rangliste der      in der Einzelauswertung mit einer Bilanz von
    Für den Brandiser Tischtennisclub 1946        39 Spieler an. Sebastian Jüttner ist mit 17:13     39:9 das Feld der 66 aufgelisteten Spieler an.
waren in den Punktspielen fünf Mannschaf-         Zehnter. Auch im dritten Paarkreuz liegt mit       Auch alle anderen Brandiser schafften ein po-
ten am Start, vier bei den Herren und eine in     Herbert Kretzschmar ein Brandiser vorn (23         sitives Spielverhältnis. Günther Libowski liegt
der Jugend. Die 1. Herrenmannschaft hat in        Siege, fünf Niederlagen). Friedrich Schulze und    mit 31:16 auf Platz 13. Nico Walter erreich-
der 1. Bezirksliga 15 der geplanten 18 Spiele     Nico Walter kamen wechselweise als Ersatzspie-     te11:4 (Platz 17), Jens Hammer 15:9 (Platz 20)
bestritten und belegt mit 21:9 Punkten Rang       ler zum Einsatz und stehen mit einer Bilanz von    und Jörg Karol 23:21 (Platz 25). Im Doppel
zwei hinter der Dritten der Leutzscher Füchse     jeweils 6:8 zu Buche (Platz 25 von 42 Spielern).   belegen Libowski/Karol mit einer Bilanz von
(25:3). Damit hat sich die Brandiser Erste die        Im Doppel belegen Holger Angelstein und        10:3 Rang drei und Schulze/Hammer mit 6:2
Berechtigung zum Aufstieg in die Landesliga       Thomas Hielscher mit 13:2 Platz eins. Jüttner/     Rang sechs.                 Dr. Wolfgang Holdt,
erkämpft. Das ursprünglich für den Tabellen-      Kretzschmar gingen zehnmal als Gewinner                         Sportwart im Brandiser TTC 1946

8 Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Amtliche Bekanntmachungen

  Beschlussfassungen                                   Beschluss Nr. 1029-04/04/2020
                                                                                                               Wir sind für Sie da
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt zur Si-
Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner        cherung der Planung im Geltungsbereich des Be-
öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 folgende Be-        bauungsplanes „Ortskern Brandis“ die als Anlage         STADTVERWALTUNG BRANDIS
schlüsse:                                              beigefügte Satzung über die Veränderungssperre          Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0,
                                                       gemäß §§ 14 und 16 ff BauGB.                            Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de
Beschluss Nr. 1025-04/04/2020                          Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung
Der Stadtrat der Stadt Brandis setzt den neuen         gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen
Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt       und öffentlich bekannt zu machen.
Brandis mit diesem Beschluss auf: Sonntag, den 27.     Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 3
September 2020 und den Termin einer möglichen
Neuwahl auf: Sonntag, den 11. Oktober 2020 fest.       Beschluss Nr. 1030-04/04/2020
Ja-Stimmen: 20                                         Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die als
                                                       Anlage beigefügte Vorkaufsrechtssatzung gemäß
Beschluss Nr. 1026-04/04/2020                          § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der räumliche Gel-      Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die in der   tungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage bei-        Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung
Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung der         gefügtem Lageplan.                                      Di.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr
Stadt Brandis. Die Friedhofsgebührensatzung tritt      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung          Do.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr
am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung         gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen         Fr.        09.00 - 11.30 Uhr
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebühren-    und öffentlich bekannt zu machen.                       Sa.        09.00 - 12.00 Uhr
satzung der Stadt Brandis in der Fassung vom           Ja-Stimmen: 20                                                     (jeden 4. Samstag im Monat)
26.06.2007 außer Kraft.                                                                                        Bürgermeister                             655-12
Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2                        Beschluss Nr. 1031-04/04/2020
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im        Fachbereich Hauptverwaltung
Beschluss Nr. 1027-04/04/2020                          beigefügten Abwägungsprotokoll aufgeführten             Zentrale Steuerung 	                    655-22
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die als      Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen           Öffentlichkeitsarbeit                    655-16
Anlage beigefügte Vorkaufsrechtssatzung gemäß          der Behörden, Träger öffentlicher Belange, der          Schulen / Kita / Jugend           655-19 u. -29
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der räumliche Gel-     Nachbargemeinden und der Bürger (47 Seiten ge-          Sozialverwaltung / Wohngeld             655-29
tungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beige-     mäß Anlage) zum Entwurf des Bebauungsplanes             Kultur                                   655-19
fügtem Lageplan.                                       „Nachtigallenweg“ Waldsteinberg.                        Einwohnermeldewesen                     655-44
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung         Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, die Ab-      Standesamt / Friedhof                   655-48
gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen        wägung en bloc durchzuführen.                           Standesamt / Gewerbeangeleg.            655-43
und öffentlich bekannt zu machen.                      Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2                         Standesamt-Fax                          655-68
Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2                                                                                Fachbereich Bau und Ordnung
                                                       Beschluss Nr. 1032-04/04/2020                           Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung  	 655-52
Beschluss Nr. 1028-04/04/2020                          Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt gemäß         Gebäudemanagement                       655-25
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf-     § 10 BauGB den Bebauungsplan „Nachtigallenweg“          Infrastrukturmanagement                 655-57
stellung des Bebauungsplanes „Ortskern Brandis“        Waldsteinberg in der Fassung vom 06.04.2020,            Umwelt, Naturschutz, Gewässer           655-58
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §         bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem        Liegenschaftsmanagement 	               655-56
13a BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungs-          Text (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.   Sportstätten                            655-24
planes umfasst die im Lageplan gekennzeichneten        Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungs-          Feuerwehrwesen                           655-51
Flurstücke.                                            plan gemäß § 10 Abs. 2 bei der Rechtsaufsichtsbe-       Ordnungsamt / Fundbüro                  655-54
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die     hörde zur Genehmigung einzureichen. Die Geneh-          Fachbereich Finanzen
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt         migung ist ortsüblich bekannt zu machen.                Steuern / Abgaben / Gebühren            655-33
und Weiterentwicklung des Areals als Zentraler         Ja-Stimmen: 18, Enthaltungen: 2                         Stadtkasse                        655-36 u. -37
Versorgungsbereich geschaffen werden.                                                                          Baubetriebshof                            73192
Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzei-      Beschluss Nr. 1033-04/04/2020                           Friedensrichterin
tigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und      Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf-      Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18,
§ 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfah-        stellung des Bebauungsplanes „Beucha Mitte“ als         E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de
ren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom        Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §              Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17
Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3       13a BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungs-           bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9
II, welche Arten umweltbezogener Informationen         planes umfasst die Flurstücke 276/6 und 276/7           Gleichstellungsbeauftragte
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassen-          der Gemarkung Beucha.                                   Franziska Nagel-Zahn
den Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen, §    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen          E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de
4c BauGB ist nicht anzuwenden.                         die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Re-         Seniorenbeauftragter
Ja-Stimmen: 20                                         alisierung der Nutzungskonzeption als Gründer-          Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477,
                                                       zentrum und Landstadtlabor geschaffen werden.           Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de
                                                       Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzei-       Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
  Nächste Sitzung, voraussichtlicher Termin
                                                       tigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und       Montag                                10-14 Uhr
  Stadtratssitzung:               26.05.2020           § 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfah-         Dienstag                10-13 Uhr und 14-18 Uhr
  Verwaltungsausschuss: 19.05.2020, 18.00 Uhr          ren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom         Mittwoch                           geschlossen
  Technischer Ausschuss: 19.05.2020, 19.00 Uhr         Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3        Donnerstag              10-13 Uhr und 14-18 Uhr
  Kultur- und Sozialausschuss:    23.06.2020           II, welche Arten umweltbezogener Informationen          Freitag                               10-15 Uhr
                                                       verfügbar sind, sowie von der zusammenfassen-

                                                                             Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 9
DANKE - Brandiser Stadtjournal
Amtliche Bekanntmachungen

den Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen,    Beschluss Nr. 1040-04/04/2020                          kommunalen Friedhof, wenn diese keinen festen
§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                     Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die am-      Wohnsitz hatte, ihr letzter Wohnsitz unbekannt ist,
Ja-Stimmen: 20                                       tierende Geschäftsführerin der Brandiser Wohn-         ihre Überführung an den früheren Wohnsitz un-
                                                     stättengesellschaft mbH, Frau Bärbel Otto, abzu-       verhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde
Beschluss Nr. 1034-04/04/2020                        berufen und Herrn Michael Kubach aus Leipzig als       oder wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver-   Geschäftsführer zu bestellen.                          Ordnung eine Bestattung in der Stadt erfordern.
gabe der Planungsleistungen für die Erweiterung      Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 2       (4) Der kommunale Friedhof und der Ehrenfriedhof
des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Beucha                                                                sind nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtungen
an das Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. H. Reichen-          Bekanntmachung                                       der Stadt Brandis.
bach, Pfarrgasse 4, 04746 Hartha.                                                                           (5) Die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhän-       Friedhofssatzung der Stadt Brandis                     nicht gefährdet werden. Insbesondere ist auf das
gigkeit von der Finanzierung.                        Aufgrund von § 4 Sächsische Gemeindeordnung            sittliche Empfinden der Allgemeinheit Rücksicht zu
Ja-Stimmen: 20                                       (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntma-             nehmen und darauf zu achten, dass die Gesundheit
                                                     chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zu-     von Personen nicht gefährdet und die Strafrechts-
Beschluss Nr. 1035-04/04/2020                        letzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019    pflege nicht beeinträchtigt werden.
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver-   (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist und § 7        (6) Mit Leichen und Ascheresten darf nur so ver-
gabe der Planungsleistungen für die Ergänzung        Abs. 1 des Sächsisches Bestattungsgesetz (Sächs-       fahren werden, dass die Würde des Verstorbenen
der Sicherheitstechnik in der Grundschule Beucha     BestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom           nicht verletzt wird.
an das Ingenieurbüro Berthold, Leipziger Straße      8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), das zuletzt durch
40, 04442 Zwenkau.                                   Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (Sächs-     § 3 Schließung und Aufhebung von Friedhöfen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhän-       GVBl. S. 198) geändert worden ist, hat der Stadtrat    (1) Der kommunale Friedhof oder ein Teil des kom-
gigkeit von der Finanzierung.                        der Stadt Brandis in seiner Sitzung am 31.03.2020      munalen Friedhofes kann aus einem wichtigen
Ja-Stimmen: 20                                       die nachfolgende Satzung beschlossen.                  öffentlichen Interesse für weitere Erdbestattun-
                                                     Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im nachfol-     gen und Beisetzungen von Aschen Verstorbener
Beschluss Nr. 1036-04/04/2020                        genden Satzungstext Personen männlichen, weib-         gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken
Der Stadtrat der Stadt Brandis verlängert gemäß      lichen und diversen Geschlechts gleichermaßen          gewidmet werden (Aufhebung). Als wichtiges öf-
der mit Beschluss Nr. 2018/107 vereinbarten Opti-    gemeint sind. Aus Gründen der einfacheren Les-         fentliches Interesse gelten unter anderem auch
on den Jagdpachtvertrag für den Eigenjagdbezirk      barkeit wird im Folgenden nur die männliche Form       Umgestaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen und
„Alter Flugplatz“ Jagdbezirk Nr. 06/04 Landkreis     verwendet.                                             städtebauliche Veränderungen. Entsprechendes
Leipzig mit dem in Anlage 1 genannten Pächter für                                                           gilt auch für einzelne Grabstätten.
weitere 20 Jahre ab dem 31.03.2020.                  I. Allgemeine Bestimmungen                             (2) Durch die Schließung von Friedhöfen oder
Ja-Stimmen: 19, Enthaltungen: 1                                                                             Friedhofsteilen wird nur die Möglichkeit weiterer
                                                     § 1 Geltungsbereich                                    Bestattungen bzw. Beisetzungen ausgeschlossen;
Beschluss Nr. 1037-04/04/2020                        (1) Diese Satzung gilt für den kommunalen Friedhof     durch die Aufhebung geht außerdem die seine Ei-
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Er-    der Stadt Brandis in der Waldstraße und den Ehren-     genschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung
werb einer noch zu vermessenden Teilfläche des       friedhof in der Leipziger Straße.                      verloren. Jede Schließung oder Aufhebung eines
Flurstücks 139/1 der Gemarkung Brandis zu einem      (2) Die Ordnungen auf den nichtstädtischen konfes-     Friedhofs oder Teilen eines Friedhofs nach Abs. 1
Preis 47,06 €/m² zuzüglich Maklercourtage und        sionellen Friedhöfen in Beucha und Polenz werden       und von einzelnen Reihengrabstätten ist öffent-
Nebenkosten.                                         in der alleinigen Zuständigkeit von deren Trägern      lich bekannt zu machen; bei einzelnen Wahlgrab-
Ja-Stimmen: 20                                       geregelt.                                              stätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte
                                                                                                            stattdessen einen schriftlichen Bescheid. Ist der
Beschluss Nr. 1038-04/04/2020                        § 2 Grundregeln                                        Nutzungsberechtigte nicht bekannt bzw. kann
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Er-    (1) Innerhalb des Stadtgebietes müssen menschli-       ohne unüblichen Aufwand nicht ermittelt werden,
werb einer noch zu vermessenden Teilfläche der       che Leichen, Leichenteile oder Aschereste grund-       so genügen eine entsprechende ortsübliche öf-
Flurstücke 418/2 Gem. Cämmerei und 431/3 Gem.        sätzlich auf dem kommunalen Friedhof oder auf den      fentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der
Brandis zu einem Preis 9,00 €/m² zuzüglich Ne-       zugelassenen nichtstädtischen Friedhöfen beige-        Grabstätte.
benkosten.                                           setzt bzw. bestattet werden.                           (3) Im Falle der Aufhebung sind die Reihengrab-
Ja-Stimmen: 20                                       (2) Der kommunale Friedhof dient der Bestattung        stätten von Bestatteten bzw. Beigesetzten für
                                                     bzw. Beisetzung von Personen, die bei ihrem Ab-        die restliche Ruhezeit, die Wahlgrabstätten von
                                                     leben Einwohner der Stadt Brandis waren, oder          Bestatteten bzw. Beigesetzten für die restliche
Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner      ein Recht auf Bestattung bzw. Beisetzung in einer      Nutzungszeit auf Kosten der Stadt Brandis in an-
nicht öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 folgen-     bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung an-      dere Grabstätten umzubetten. Sollten im Fall der
de Beschlüsse:                                       derer Personen kann auf Antrag eines Einwohners        Schließung Umbettungen erforderlich sein, gilt
                                                     der Stadt Brandis, bei dessen besonderen Interes-      Satz 1 entsprechend.
Beschluss Nr. 1039-04/04/2020                        se, durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Brandis    (4) Soweit durch eine Schließung oder Aufhebung
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die        zugelassen werden.                                     das Recht auf weitere Bestattungen an Wahlgrab-
Beauftragung der Verwaltung, den vorliegenden        (3) Die Bestattung bzw. Beisetzung einer ande-         stätten erlischt, sind dem jeweiligen Nutzungsbe-
Anträgen auf Stundungen von Steuerforderungen,       ren in der Stadt Brandis verstorbenen oder tot         rechtigten bei Eintritt eines weiteren Bestattungs-
die im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen         aufgefundenen Person erfolgt ebenfalls auf dem         falles – nach Anhörung – andere Wahlgrabstätten
Folgen der Coronakrise gestellt wurden, stattzu-                                                            für die restliche Nutzungszeit gebührenfrei zur
geben. Gleichzeitig sind die daraus entstehenden                                                            Verfügung zu stellen und kostenfrei in ähnlicher
                                                       Die Ausgabe 06/2020 des Brandiser
Nebenforderungen zu erlassen.                          Stadtjournal erscheint am 15.06.2020.                Weise wie die entwidmete Grabstätte herzurich-
Ja-Stimmen: 20                                         Redaktionsschluss ist der 27.05.2020.                ten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand
                                                                                                            des Nutzungsrechts.

10 Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen

§ 4 Gebührenpflicht                                        (2) Auf Antrag kann in Ausnahmefällen die Ruhe-      § 12 Nutzung der Wahlgrabstätten
Für die Benutzung des von der Stadt Brandis verwal-        zeit von Urnenbeisetzungen bis auf 10 Jahre ver-     (1) In einer einstelligen Wahlgrabstelle darf ein
teten kommunalen Friedhofs und seiner Anlagen sind         kürzt werden.                                        zweiter Sarg nicht beigesetzt werden.
die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsge-                                                            (2) In einer Wahlgrabstelle können Erdbestattungen
bührensatzung zu entrichten.                               A Reihengrabstätten                                  doppelt tief erfolgen.
                                                                                                                (3) In einer einstelligen Wahlgrabstelle darf nur eine
II. Rechte an Grabstätten                                  § 8 Vergabe von Reihengrabstätten                    Leiche und eine Urne oder bis zu 3 Urnen im Rahmen
                                                           (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der      der Nutzungszeit beigesetzt werden.
§ 5 Arten der Grabstätten                                  Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die      (4) In einer mehrstelligen Wahlgrabstätte gelten die
(1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung:   Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgege-       Regelungen des Abs.1 und 3 für jede der enthaltenen
                                                           ben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungs-           Grabstellen.
1. Reihengrabstätten                                       rechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
   - Reihengrabstätten für Erdbestattungen                 (2) Beisetzungen in Reihengrabstätten erfolgen       § 13 Allgemeines über Rechte an Wahlgrabstätten
     (1-stellig)                                           an der von der Friedhofsverwaltung jeweils be-       (1) Ein Rechtsanspruch auf Verleihung von Rechten
   - Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen               stimmten Stelle.                                     an einer Wahlgrabstätte oder auf eine unveränderte
     (1-stellig)                                           (3) Umbettungen aus einem Reihengrab in ein          Gestaltung der Umgebung der gewählten Grabstelle
2. Wahlgrabstätten                                         anderes Reihengrab sowie Ausmauerungen sind          besteht nicht.
   - Wahlgrabstätte für Erdbestattungen (1-stellig)        nicht zugelassen.                                    (2) Die Nutzungszeit für eine Wahlgrabstelle beginnt
   - Wahlfamiliengrabstätte für Erdbestattungen                                                                 mit dem Erwerb des Nutzungsrechts. Die Ruhezeit
     (2-stellig)                                           § 9 Nutzung der Reihengrabstätte                     beginnt mit dem Eintritt des Todes und der damit
   - Wahlfamiliengrabstätte für Urnenbeisetzungen          (1) In einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen    verbundenen Bestattung bzw. Beisetzung.
     (2-stellig, 4-stellig)                                darf nur eine Leiche beigesetzt werden.              (3) Das Nutzungsrecht kann grundsätzlich nur an-
3. Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen ohne      (2) In einer Reihengrabstätte für Urnenbeisetzun-    lässlich eines Bestattungsfalls verliehen werden.
   individuelle Grabgestaltung – anonym (Urnenhain)        gen darf nur eine Urne beigesetzt werden.            Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag des im
4. Gemeinschaftsgrabstätte für Urnenbeisetzungen mit       (3) In einer Reihenfamiliengrabstätte gelten Abs.1   § 2 Abs. 2 genannten Personenkreises ein Grab-
   festgelegter Grabgestaltung – teilanonym                und 2 für jeder der beiden Grabstellen.              nutzungsrecht an Personen verleihen, die das 60.
   (Urnenruhegemeinschaft)                                                                                      Lebensjahr erreicht haben und dieses Recht im
5. Ehrengrabstätten                                        § 10 Rechte an Reihengrabstätten                     Rahmen eines Vertrages zur Bestattungsvorsor-
                                                           (1) Das Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte      ge erwerben.
(2) Für verstorbene Kinder vor Vollendung des              nach § 9 Abs. 1 und 2 wird für die Dauer von 20      (4) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der
5. Lebensjahres können auf Wunsch der Bestat-              Jahren verliehen.                                    fälligen Gebühr mit Aushändigung des Grabschei-
tungspflichtigen die unter Abs. 1 genannten Ein-           (2) Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an          nes. Der Nutzungsberechtigte, der sich durch den
zelgrabstättenarten, mit den entsprechenden                Reihengrabstätten ist auf Antrag des Verfügungs-     Besitz des Grabscheines ausweist, hat das Verfü-
Rechten und Pflichten, an einem gesonderten Be-            berechtigten möglich, wenn das entsprechende         gungs-, das Beisetzungs-, das Gestaltungs- und
stattungsplatz angelegt werden. Bei der Gestal-            Grabfeld anschließend zu Beräumung und Neube-        das Pflegerecht. Aus dem Nutzungsrecht ergibt
tung gelten die Vorschriften analog den Reihen-            legung vorgesehen ist. Wird das Grabfeld für eine    sich die Verpflichtung zur Anlegung und zur Pflege
grabstätten für Urnen.                                     Neubelegung nicht benötigt, ist auf Antrag des       der Grabstätte.
                                                           Verfügungsberechtigten eine nochmalige Verlän-       (5) Rechte an einer Wahlgrabstätte dürfen nicht
§ 6 Allgemeines über Recht an Grabstätten                  gerung des Nutzungsrechts möglich.                   gepfändet und nicht verpfändet oder anderweitig
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Bran-       (3) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder          veräußert werden.
dis. Rechte an Grabstätten können nur nach dieser          Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 6
Satzung erworben werden.                                   Monate vorher öffentlich und durch Hinweisschild     § 14 Übertragung der Rechte des Nutzungsbe-
(2) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann mit         auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.       rechtigten an Wahlgrabstätten
Ausnahme von § 13 Abs. 3 nur nach einem Todesfall                                                               (1) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts
erworben werden. Über dieses Nutzungsrecht erhält          B Wahlgrabstätten                                    soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens
der Nutzungsberechtigte einen Grabschein und wird                                                               aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis sei-
als Grabstelleninhaber in der Grabkartei eingetragen.      § 11 Allgemeine Bestimmung für Wahlgrabstätten       nen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen
(3) Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle beinhaltet       (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbe-      und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag
folgende Rechte:                                           stattungen oder Urnenbeisetzungen, an denen          übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des
    a) Verfügungsrecht: das Recht über Bestattungen        auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20    Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem
    bzw. Beisetzungen zu verfügen                          Jahren verliehen und deren Lage im Rahmen der        Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht
    b) Gestaltungsrecht: das Recht über die Gestaltung     Friedhofsatzung im Benehmen mit dem Erwerber         das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge
    der Grabstätte im Rahmen der in dieser Satzung         bestimmt wird.                                       auf die Angehörigen des Verstorbenen über:
    enthaltenen Vorschriften zu entscheiden                (2) Die Gebührenerhebung für Wahlgrabstätten
    c) Pflegerecht: das Recht über die Pflege der Grab-    erfolgt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der           a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch
    stätten im Rahmen der in dieser Satzung enthalte-      Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstelle hat            dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhan-
    nen Vorschriften zu entscheiden                        Anspruch auf eine Verlängerung der Nutzungszeit         den sind,
(4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wie-      der Grabstätte um weitere 20 Jahre bei Beglei-          b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptiv-
dererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage            chung der zum entsprechenden Zeitpunkt gelten-          kinder,
nach bestimmten Grabstätte für Wahlgrabstellen.            den Gebühr.                                             c) auf die Stiefkinder,
                                                           (3) Ein Wahlgrab kann aus einer oder mehreren           d) auf die Eltern,
§ 7 Ruhezeiten                                             Grabstellen bestehen.                                   e) auf die vollgebürtigen Geschwister,
(1) Die Ruhezeit auf den kommunalen Friedhöfen be-         (4) Wahlgrabstellen dürfen nach dem Erwerb              f) auf die Stiefgeschwister,
trägt für Verstorbene 20 Jahre.                            nicht geteilt werden.                                   g) auf die Großeltern,

                                                                                 Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.05.2020 11
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