Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft FSG

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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft FSG
Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Retouren an Herrengasse 7, 1010 Wien  1,45 Ausgabe 161/19 - Juni

 das magazin
 für die exekutive

 Korridorpension ............................... 10
 Neuer Innenminister ..................... 22
 Wiener Sicherheitswoche ................ 28
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft FSG
Das Zukunftsprogramm
der AK Wien.

150
Millionen Euro
mehr für
AK Mitglieder:
Digi-Bonus
Digi-Winner
Bildungsnavi
Internet- und Datenschutzberatung
Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0
Wohnrechtsberatung
Pflegegeld-Beratung
Gesundheitsberuferegister

wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft FSG
I N H A LT

Inhalt
 AUS MEINER SICHT ... FRAUEN
Sichtweisen........................................ 4 Familienbonus: Ungleiche Chancen -
 die Schwächen des Familienbonus... 16

 ZENTRAL
 AUSSCHUSS MELDUNGEN
Gesundheitsförderung - BMI ............. 6 Polizei International......................... 20
Antrag: Aufbewahrungsmöglichkeiten, Die neue E-Card - noch sicherer....... 13
 Wolfgang Peschorn übernimmt
Waschmaschinen, hitzeabsorbierende Amtsgeschäfte................................. 22
Unterleibchen.................................... 7 Treffen PI Am Schöpfwerk................ 22
Antrag: Aufhebung der Zuteilungen Wiener Sicherheitswoche................. 28
zum SPK Schwechat........................... 8
 Zahlt die Unfallversicherung fürs
Antrag: Verlängerung der Wahrung „Patschert-Sein“?............................ 32
gem. § 113e GehG............................ 8
 Das Rote Wien – 1919 bis 1934....... 33
Antrag: „Aufwertungsanträge“......... 9
 Das Netzwerk der neuen Rechten.... 33
Antrag: „Zuerkennung einer
 Der Mann, der fast Napoleon war!.... 34
Gefahrenzulage für Brandermittler“... 9
 ... letzter RITTER ... erster REFORMER
Antrag: „Mindestbesetzung im
 und ein halbes JAHRTAUSEND!!!..... 36 Neuer Innenminister .................... 22
Regeldienst““.................................... 9
 Abschied von Brigadier i.R
 Franz Glaser..................................... 37
 POLIZEI
 GEWERKSCHAFT
 VORHANG
Korridorpension (§ 15c BDG 1979).... 10
 Wir bitten vor den Vorhang!............ 38
Die neue E-Card - noch sicherer....... 13

 JUSTIZWACHE SPORT

 Kleinfeldmeisterschaft 2018/2019 Wiener Sicherheitswoche ............. 28
Offenen Baustellen im
 der LPD Wien................................... 49
Strafvollzug ..................................... 14
Neue KollegInnen! .......................... 15
Exekutivskimeisterschaften............... 15 SERVICE

 Pensionsberechnung........................ 50

Redaktionsschluss: 31. Mai 2019

IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz
Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout
eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau. Die Meinung
der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 3
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AUS MEINER SICHT ...

 Hermann Greylinger
 Tel. 531-26/3772

 Sichtweisen
E ine unrühmliche Ära ist
 vorbei. Es kam, wie es
kommen musste. Natürlich
 Der scheidende BM war jetzt
 der Verkünder und ließ sich fei-
 ern. Nicht anders schaut aus bei
 der BMaD das größte Budget
 der 2. Republik für das BMI zur
 Verfügung hatte. Wie wurden
 zuvor begeisterte Befürworter
 inzwischen zur Ansicht gelangt,
 dass dieses Projekt, wird es wei-
gehen jetzt die Meinungen den Neuaufnahmen aus. ALLE diese Gelder verwendet, was ter so verfolgt, zum Scheitern
über Erfolg oder Misserfolg vom BMaD voll Stolz ausgemu- hat den Kolleginnen und Kolle- verurteilt ist. Dabei geht es aber
auseinander – wie immer sterten Kolleginnen und Kolle- gen, also euch, unmittelbar ge- um viel, um die Sicherheit der
kommt es auf die Sichtwei- gen wurden VOR seinem Amts- nützt? Es hat begonnen mit ei- Bevölkerung und, was natürlich
se an. Die einen gehen da- antritt aufgenommen – er ließ ner „Übung für eine Übung“ mir am Wichtigsten ist, um eu-
von aus, dass das Ende eines sich feiern. Wehleidig wird nun am Grenzübergang Spielfeld, re Sicherheit!
freiheitlichen Innenministers bedauert, dass geplante Vor- die Gesamtkosten von fast
einen „nachhaltigen Scha- haben leider nicht mehr zur 300.000.- Euro verursachten. Es Geschätzte Kolleginnen und
den“ anrichten wird und be- Umsetzung gelangen können. fand seine Fortsetzung mit Aus- Kollegen!
jubeln (angebliche) Erfolge Wieder einmal wird die Einfüh- gaben für Rekrutierungsmaß-
für die Kollegenschaft. Das rung des EDG strapaziert und nahmen, die in keiner Relation Vieles wurde euch, den Poli-
erfolgte u.a. mittels eines sogar davon gesprochen, dass zum Ergebnis stehen. Ebenso zistinnen und Polizisten, ver-
„Mitarbeiterbriefs“. Stopp: Gesetzesvorlagen fertig ausge- hat es sich mit Einschaltungen sprochen. Die Wirklichkeit
Mitarbeiterbriefe schreibt arbeitet waren. Nur zur Erinne- in verschiedensten, teils frag- schaut anders aus, die Reali-
doch der Dienstgeber, oder rung: Es wurde versprochen, würdigen Medien, verhalten. täten holen uns schneller ein
nicht? Schnell hat man sich dass dieses „Exekutivdienstge- Gesprächsthema war und ist als angenommen (da wäre ja
vom Personalvertreter zum setz“ wegweisende Verbesse- das wahrlich nicht billige Projekt auch noch der Sparerlass!).
Dienstgebervertreter ge- rungen für Polizistinnen und „Berittene Polizei“. Inzwischen Wir, die FSG-Klub der Exeku-
mausert, so rasch kann das Polizisten zu den Themen „Be- hat sich der Personalstand de- tive, werden weiter in eurem
gehen! Man kann Bilanzen soldung, Dienstrecht und Pen- zimiert, zwei Pferde befinden Sinne tätig sein und gemäß
aber ganz sachlich sehen, sionsrecht“ enthalten soll. In- sich auf Reha in ihrer Heimat unserem gesetzlichen Auftrag
die Hintergründe beleuch- halte hat bis jetzt niemand zu Ungarn, ein Wiedersehen ist (§ 2 PVG) dem Dienstgeber
ten und daraus seine Schlüs- Gesicht bekommen, die Ge- auszuschließen. Was alles hät- genau auf die Finger schau-
se ziehen. heimnisse dahinter blühen viel- te man mit diesen unnötig ver- en – wir können Personalver-
 leicht besser im Verborgenen schleuderten Millionen von Eu- tretung, wir leben Personal-
 Werte Kolleginnen weiter. Die versprochenen ro machen können? Nur so vertretung! In diesem Sinne
 und Kollegen! Gelder für die Kolleginnen und zum Nachdenken: Menschen- wünsche ich euch und euren
 Kollegen durch eine Neurege- unwürdige Dienststellen sanie- Familien einen schönen und
Auf der Habenseite wird ver- lung beim Vorrückungsstich- ren, E2a-Planstellen endlich be- erholsamen Sommer, kommt
sucht, sich die Anschaffung tag (EUGH-Urteil) können nun setzen (über 2000 sind in Ös- alle wieder gesund zurück!
ballistischer Schutzwesten, auch leider nicht fließen – wie terreich unbesetzt, Kolleginnen
neue Langwaffen und die Neu- schade! Es wird sich bald he- und Kollegen wird eine Karri- Mit gewerkschaftlichen
einführung einer mannstop- rausstellen, dass auch hier viel ere vermasselt, die finanziellen Grüßen,
penden Munition auf die Fah- zu viel versprochen wurde, nur Verluste sind enorm), Bildungs-
nen zu heften. Der wahre Hin- einige wenige werden profitie- zentren ausbauen, Wahrungs-
tergrund: All diese Maßnah- ren. Im Endeffekt wird man den fristen verlängern, in persön-
men begründen sich auf den „Schwarzen Peter“ sicher wie- liche Schutzausrüstung investie-
Evaluierungsbericht nach den der woanders finden. Man hat ren udgl. mehr. Zum „Drüber-
tragischen Vorfällen von Anna- es wahrlich verabsäumt, seine streuen“ seid ihr jetzt mit dem
berg im Jahre 2013 und sind Chancen zu nützen. Projekt „ELKOS – Landesleitzen- Hermann Greylinger,
teilweise schon davor von uns Was steht nun diesen „Errun- tralen-NEU“ beschäftigt. Nach Vors.-Stv. der
immer wieder heftig eingefor- genschaften“ gegenüber? Es jüngsten Erfahrungsberichten Polizeigewerkschaft
dert wurden (Schutzwesten). wurde davon gesprochen, dass aus der Steiermark sind selbst

 4 www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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PRÄVENTION
 Wir tun alles, damit nichts passiert!
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 Die AUVA tut alles, damit Ihr Arbeitsumfeld noch sicherer wird und Sie sich
 wohl fühlen. Durch zahlreiche präventive Maßnahmen zur Verhütung von
 Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten konnte die Zahl der Arbeitsunfälle pro
 1.000 Beschäftigte in den letzten fünf Jahren von 30,02 auf 24,7 gesenkt
 werden. Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
 Entschädigung sind die Kernaufgaben der AUVA als gesetzliche
 Unfallversicherung.

 www.auva.at
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 ZENTRALAUSSCHUSS
 aktuell
 Hermann WALLY Hermann GREYLINGER
 & 01/53-126/3683 & 01/53-126/3772

 Walter Haspl Franz FICHTINGER
 & 01/53-126/3455 & 01/53-126/3737

Gesundheitsförderung - BMI
D ie Betriebliche Gesund-
 heitsförderung (BGF) ist
eine moderne Unternehmens-
 Im Rahmen von Teilprojekten
 bietet die BVA spezifische - auf
 die Mitarbeiterinnen und Mit-
 1. Kontaktaufnahme mit der
 Abteilung I/10, sowie der
strategie, die die Gesundheit arbeiter abgestimmte - Maß- BVA, dass ein Gesundheits-
und deren Erhalt in den Mit- nahmen an. Da größtenteils in förderungsprojekt gestartet
telpunkt aller Entscheidungen allen Organisationseinheiten werden soll.
stellt. Ein ganzheitliches BGF- bereits die Informations- bzw.
Projekt dient vor allem dazu, Auftaktveranstaltungen statt- 2. Die projektdurchführende
die Gesundheit in den Focus fanden und darüber hinaus Stelle schließt mit der BVA
des Handelns zu stellen und auch schon die Projekte ge- eine entsprechende „Rah-
dieses vielschichtige Thema in startet haben und bereits menvereinbarung“ ab.
das Bewusstsein der Mitarbei- Maßnahmen umgesetzt wer-
terinnen und Mitarbeiter zu den, bedarf es nachfolgender 3. Konstituierung der Projekt-
rufen. Es bietet die einmalige organisatorischer Rahmenre- • Auftragserteilung zur Um- struktur durch die Projekt-
Chance dem Faktor Gesund- gelung: setzung der erarbeiteten leitung (Mitglieder Steue-
heit mehr Gewicht zukommen Maßnahmen rungsgruppe und Projekt-
zu lassen. Projektstruktur • Abrechnung der Projekte mit team).
 der BVA (als Fördernehmer)
Natürlich ist Jede bzw. Jeder In allen Organisationseinheiten 4. Durchführung der Diagno-
selbst für ihre oder seine Ge- der Zentralstelle (einschließlich Projektteam: sephase d.h.:
sundheit verantwortlich. Das SIAK, .BVT, .BK, .BAK, EKO- • Operative Umsetzung - Pro- a. Versendung des online
Projekt stellt einen ersten Im- Cobra/DSE) sind eine Steue- jektkoordination Erhebungsbogens an al-
puls dar, dessen Dynamik im rungsgruppe sowie eine Pro- • Projektmarketing le Mitarbeiterinnen und
Idealfall bereits zu Beginn zu jektleiterin oder ein Projekt- • Ansprechpartner/Schnittstelle Mitarbeiter der jewei-
einer gewissen Bewusstseins- leiter mit einem Projektteam - zur Abteilung I/10 ligen Organisationsein-
bildung bzw. Sensibilisierung einzurichten, die folgende - zur BVA heit (durch die Abt. I/10)
für das Thema Gesundheit Aufgabenstellungen im Rah-
führen soll. Mit dieser Zielrich- men der Projektumsetzung Antragstellung und grober b. Externe Moderation der
tung wird seit 2017 das Pro- wahrzunehmen haben: Projektablauf Gesundheitszirkel durch
jekt „Betriebliche Gesund- die BVA
heitsförderung im Innenres- Steuerungsgruppe: Im Falle der beabsichtigten
sort“ in Kooperation mit der • Präzisierung der Ziele Durchführung eines Projektes c. Aufbereitung und Ana-
Versicherungsanstalt öffentlich • Treffen von Grundsatzent- im BMI sind nachstehende lyse der Ergebnisse und
Bediensteter (BVA) umgesetzt. scheidungen Schritte erforderlich: Erstellung des Maßnah-

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 menplanes im Projekt- Umsetzung der individuell er- an der betrieblichen Gesund- derung“ auf (Detailbudget-)
 team unter Einbindung arbeiteten und genehmigten heitsförderung vorzunehmen Ebene des BMI zu verbuchen
 der Abt. I/10 und der Maßnahmen, soweit dienstbe- – diesbezügliche Regelungen (dient der Übersichtlichkeit; 1
 BVA trieblich vertretbar, Dienstzeit ergehen gesondert. Analy- Sachkonto pro DB); alle Aus-
 zu gewähren. seworkshops und anderwei- zahlungen im Sinne des Pro-
5. Kommunikation des Maß- tige Analysebefragungen jektes „Betriebliche Gesund-
 nahmenplans an die Steue- Abgrenzung Dienstsport und im Kontext BGF sind außer- heitsförderung“ sind auf den
 rungsgruppe Fitnessförderung halb des Ausrollzeitfensters entsprechenden „regulären
 „Evaluierung psychischer Be- Sachkonten“ zu verbuchen
6. Umsetzung der gemeinsam Etwaige Maßnahm en set - lastungen am Arbeitsplatz“ (bspw. Werkleistungen durch
 vereinbarten Maßnahmen zungen im Zuge der Projek- vorzunehmen. Dritte unter 7270.9xx).
 tabwicklung sind nicht un- Auszahlungen sind dabei zu
7. Umfassender Projektbericht ter den Erlassbestimmungen Einbindung der Personalver- Lasten des Regelbudgets zu
 nach ca. 2 Jahren Projekt- zu Dienstsport und Fitnessför- tretung bedecken. Sofern sich unter-
 laufzeit derung zu subsumieren, son- jährig tatsächliche Mehrein-
 dern losgelöst von diesen zu Auf eine entsprechende Ein- zahlungen ggü dem BVA erge-
8. Evaluierung betrachten. bindung der Dienststellen- ben, können diese grundsätz-
 ausschüsse im Sinne des § 9 lich als Bedeckungsmöglich-
9. Nachprojektphase – Bean- Abgrenzung „Evaluierung Abs 1 lit e PVG wird hinge- keit herangezogen werden,
 tragung des BGF-Gütesie- psychischer Belastungen am wiesen. wobei hier allerdings auf den
 gels, Weiterführung von ge- Arbeitsplatz“ Umstand hingewiesen wird,
 sundheitsfördernden Maß- Budgetäre Details dass das BMF einem derarti-
 nahmen in der Linie Unabhängig von möglichen gen Antrag zustimmen muss
 inhaltlichen Überschnei- Im Sinne des haushaltsrecht- (siehe BFG 2018ff).
Freiwilligkeit und Dienstzeit dungen und positiven wech- lichen Prinzips der Bruttover-
 selseitigen Auswirkungen, rechnung sind sämtliche sich Ansprechpartner im BMI
Eines der Grundprinzipien der ist die gemäß gesetzlichem aus der betrieblichen Gesund-
BGF stellt die Freiwilligkeit Auftrag vorgesehene Eva- heitsförderung ergebenden Die Abteilung I/10 steht im
der Teilnahme der Mitarbei- luierung psychischer Bela- Einzahlungen (sowohl jene Kontext der BGF als Ansprech-
terInnen dar. Sämtliche Zeit- stungen auf allen Arbeitsplät- EUR 1.000 pro „Dienststelle“, partner zur Verfügung. Etwai-
aufwendungen im Zusam- zen des BMI (inkl. Analysebe- als auch die EUR 10 pro Bedien- ge Anfragen sind per Email an
menhang mit dem Projekt der fragungen und Maßnahmen- steten) auf dem eigens einge- *BMI-I-10-Gesundheitsvorsor-
BGF gelten grundsätzlich als setzungen) unabhängig von richteten Sachkonto 8299.005 ge@bmi.gv.at zu richten.
Dienstzeit. Ebenso ist in der einer freiwilligen Teilnahme „Betriebliche Gesundheitsför-

Antrag betreffend Aufbewahrungsmöglichkeiten für BG-ST,
Anschaffung von Waschmaschinen, Anschaffung von hitze-
absorbierenden Unterleibchen für BG-ST

Z u dem im Betreff ange-
 führten Antrag wurde vom
BMI Folgendes mitgeteilt:
 unter anderem für die Instand-
 haltung, Reinigung und Repa-
 ratur von Massa-und Etatsor-
Der zusätzliche Bedarf von Auf- ten zu verwenden. Sollte insbe-
bewahrungsmöglichkeiten für sondere in der heißen Jahreszeit
Etatsorten wird in die zukünf- mit den zugewiesenen Hüllen
tigen strategischen Überle- nicht das Auslangen gefunden
gungen bei der Planung und werden, wird über eine allen-
Ausstattung von Dienststellen falls zusätzliche Ausstattung zu
mit einbezogen. befinden sein. Somit wird keine
Das ballistische Gilet mit Stich- Notwendigkeit für die Anschaf-
schutz (BG-ST) ist wie jede an- fung und Bereitstellung von
dere Uniform-bzw. Etatsorte zu Waschmaschinen gemäß vorlie-
behandeln. Jedem persönlich Gemäß PUV 2018, Pkt. 1.7, gendem Antrag gesehen. ment für die Einsatzuniform der
zugewiesenen BG-ST liegt eine werden den Bediensteten auf Zum Antrag auf Anschaffung Polizei und um Berichterstat-
Gebrauchs-und Pflegeanleitung Antrag ein Bekleidungsbeitrag und Bereitstellung von hitze- tung betreffend Prüfung von
bei. Die Pflegeanleitung ist auch (Abs. 13) und eine Reparatur- absorbierenden Unterleibchen Prototypen“ vom 27.09.2018,
in die Über-und Unterziehhüllen pauschale (Abs. 14) ausbezahlt. wird auf die Anfrage „Integrie- Zahl 27/80/18, und die do Ant-
eingenäht. Diese Auszahlungsbeträge sind rung von Poloshirts in das Sorti- wort verwiesen.
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Antrag betreffend Aufhebung der
Zuteilungen zum SPK Schwechat
Z u diesem Antrag erging
 seitens des BMI folgende
Beantwortung:
 ist es insbesondere, die Anzahl
 so gering wie möglich zu hal-
 ten und nur unbedingt erfor-
 Gerade im Bereich des SPK
 Schwechat wurden in Abstim-
 mung mit der Landespolizei-
 triebes sicherstellen zu kön-
 nen. Dabei wurden seitens
 der LPD Niederösterreich zahl-
Bundesländerübergreifende derliche Zuteilungen zu verfü- direktion Niederösterreich be- reiche interne Zuteilungen ver-
Zuteilungen werden durch die gen. Parallel dazu wird fort- reits zahlreiche diesbezügliche fügt. Über diese Zuteilungen
zuständigen Fachabteilungen während an organisatorischen Maßnahmen gesetzt. Um je- hinaus besteht jedoch wei-
einer permanenten Evaluie- Maßnahmen zur Verbesserung doch den stark gestiegenen terer Bedarf des SPK Schwe-
rung hinsichtlich deren Not- der Rahmenbedingungen in Aufgaben und Quantitäten im chat, der aus dem eigenen Be-
wendigkeit und Zweckmäßig- den einzelnen Landespolizei- Bereich des SPK Schwechat ge- reich der LPD Niederösterrei-
keit unterzogen, um so bei direktionen gearbeitet, um et- recht zu werden, war es not- ch derzeit nicht gedeckt wer-
den Planungen eine entspre- waige Zuteilungen aus ande- wendig, entsprechende Maß- den kann und sind die derzeit
chende Regulierung gewähr- ren Bundesländern nach Mög- nahmen zu treffen, um die verfügten Zuteilungen vorerst
leisten zu können. Ziel dabei lichkeit vermeiden zu können. Gewährleistung des Dienstbe- aufrecht zu erhalten.

Antrag des Zentralausschusses für die
Bediensteten des öffentlichen Sicher-
heitswesens beim BMI betreffend Verlän-
gerung der Wahrung gem. § 113e GehG
Z u diesem Antrag wurde
 vom BMI wie folgt Stellung
genommen:
 Keine verwertbaren Angaben
 wurden zu den Bediensteten
Zwecks Abschätzung eines gemacht, die sich noch in der
allfälligen Bedarfs einer Ver- Wahrungsfrist befinden.
längerung der Wahrungsfrist Aus Sicht des BM.I kann auf
des § 113e GehG wurden die Grundlage der Erhebung den-
nachgeordneten Dienstbehör- noch der Schluss abgeleitet
den befasst. Die Fragestellung werden, dass einer Auswei-
war gesplittet. tung der Wahrungsfrist ver-
Es wurde unterschieden zwi- tretbarer Weise nicht näherge-
schen Fällen, in denen die beitsplätze, die im Sinne der Auf Grundlage der einge- treten werden kann.
Wahrungsfrist bereits abgelau- Versetzungsrichtlinien zumut- langten Stellungnahmen kön-
fen ist und solchen, bei denen bar sind, zur Verfügung stehen nen folgende Aussagen ge- Anm.d.Red.: Diese Beantwor-
die Wahrung noch im Laufen werden. troffen werden: tung ist eine Verhöhnung! Al-
ist. len Betroffenen wurde hoch
Zu den nicht mehr der Wah- Zu den noch in der Wah- Die Angaben zum Bewer- und heilig versprochen, dass
rung unterliegenden Fälle wur- rung befindlichen Bedien- bungsverhalten der Bedienste- vor Ablauf der Wahrungsfrist
de um Angabe ersucht, inwie- steten sollte angegeben/ab- ten, die nicht mehr der Wah- für alle eine entsprechende Lö-
weit sich diese Beamten wäh- geschätzt werden, ob noch rung unterliegen, zeigen ein sung gefunden werden kann.
rend der Zeit, in der sie noch innerhalb der dreijährigen sehr unterschiedliches Maß an Vereinbarungen wurden nicht
unter die Wahrung des § Wahrungsfrist adäquate Ar- eigeninitiativem Verhalten der eingehalten, „Reformopfer“
113e gefallen sind, um adä- beitsplätze zur Verfügung Bediensteten. Die Angaben kamen bei Bewerbungen nicht
quate Funktionen beworben stehen werden bzw. dies bis schwanken zwischen null Be- zum Zug, politisch motivierte
haben. Darüber hinaus sollte zu welchem Zeitpunkt nach werbungen bis hin zu Bewer- Planstellenbesetzungen wur-
abgeschätzt werden, ab wel- dem Auslaufen der Wahrung bungen von ca. zwei Drittel den durchgezogen – bitte das
chem Zeitpunkt adäquate Ar- der Fall sein wird. der betroffenen Bediensteten. nicht vergessen!

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Antrag des ZA betreffend „Aktueller Stand
von Aufwertungsanträgen“

Z u gegenständlichem An-
 trag wurde uns seitens der
Abteilung für den nachgeord-
 143 BDG fallen aus ho. Sicht
 nicht unter die im § 9 Abs. 3 B-
 PVG taxativ angeführten Mel-
 vorgesehenen Fällen erfolgt
 selbstverständlich ohnehin ei-
 ne Mitteilung an den Zentral-
 ALLE gestellten Anträge bezo-
 gen. Hinter den Kulissen wird
 gemauschelt, dem Dienstge-
neten Bereich der Landespoli- deverpflichtungen. Die im An- ausschuss für die Bediensteten ber zugetane Fraktionen wer-
zeidirektionen Folgendes mit- trag gewünschten Informati- des öffentlichen Sicherheits- den mit Informationen ver-
geteilt: onen sind daher aus ho. Sicht wesens. sorgt, auf Minderheitsfrak-
Einzelne durch Exekutivbe- nicht Gegenstand einer Mittei- Anm.d.Red.: Auch diese Be- tionen wird keine Rücksicht
dienstete angestrebte Bewer- lungsverpflichtung seitens der antwortung ist eine Verhöh- genommen -bitte das nicht
tungsverfahren im Sinne des § Zentralstelle. In den gesetzlich nung! Der Antrag hat sich auf vergessen!

Antrag des Zentralausschusses für die Bediensteten des öf-
fentlichen Sicherheitswesens beim BM.I auf „Zuerkennung
einer Gefahrenzulage für Brandermittler“
Z u diesem Antrag erging
 seitens des BMI fol-
gende Stellungnahme:
 festgestellt und es erfolgt die
 Freigabe des Brandortes erst,
 wenn die technische Ausrü-
 Wege der zuständigen Fach-
 vorgesetzen einzubringen, da-
 mit dem Dienstgeber ehest
Die Tätigkeit der Brander- stung der Brandermittler (z.B. baldigst die Möglichkeit gege-
mittler (BE) kann mit der Tä- Atemschutz) für das weitere ben wird, den Antrag zu prü-
tigkeit der gefahrenstoffkun- Einschreiten als ausreichend fen und im Sinne der Fürsor-
digen Organe (GKO) bezüglich befunden wird. gepflicht und hinsichtlich der
erhöhter Gefährdung bei Ein- Somit ergibt sich daher schlüs- Vorgaben des Bundes-Bedien-
sätzen aus folgenden Gründen sig und nachvollziehbar, dass stetenschutzgesetzes (B-BSG)
nicht verglichen werden: aus der ex-post Tätigkeit als die erforderlichen zusätzlichen 1 Feuerwehrsicherheitshand-
Die gefahrenstoffkundigen Or- Brandermittler keine erhöhte Ausrüstungsgegenstände den schuhe
gane (GKO) ermitteln ex-an- Gefährdung und somit auch als Brandermittler ausgebil- 1 Feuerwehrhelm leicht
te am Einsatzort/Tatort ob ei- kein weiterer besoldungs- deten und verwendeten Be- 1 Ledersicherheitsstiefel mit
ne Gefährdung durch Gefah- rechtlicher Gefahrenzulagen- diensteten zuzuweisen. Stahlsohle und -kappe
renstoffe vorliegt um danach anspruch abgeleitet werden Informativ dazu eine Übersicht 1 Einsatztasche
den Einsatzort/Tatort für an- kann. der technischen Ausrüstungs- 1 Einwegschutzhandschuhe
dere Polizeikräfte zur weiteren Sollte jedoch für etwaige spe- gegenstände: schwer und leicht
Tatortarbeit freizugeben, wo- zielle Brandursachenermitt- Nachstehende Sonderverwen- 1 Einwegschutzanzug flamm-
gegen die Brandermittler (BE) lungen die zur Verfügung ste- dungssorten werden den tat- hemmend
erst ex-post am Einsatzort/Tat- hende Ausrüstung (Sonderver- sächlich als Brandermittler (BE) 1 Blouson flammhemmend
ort tätig werden, wenn die Tat- wendungssorten) nicht ausrei- ausgebildeten und verwende- 1 Blouson flammhemmend
orte erkaltet sind, dh. die Lö- chend sein, dann kann daraus ten Bediensteten derzeit zur mit Nässeschutz
schung des Brandes und die ebenfalls kein weiterer besol- Verfügung gestellt: 1 Einsatzhose flammhem-
Freigabe durch die Feuerwehr dungsrechtlicher Gefahren- mend
vor Ort bereits erfolgt ist. Da- zulagenanspruch abgeleitet Brandermittler 1 Einsatzhose flammhem-
bei wird die Schadstoffbela- werden, sondern es wäre von mend mit Nässeschutz
stung des Brandortes von der den betroffenen Bediensteten 1 Atemschutzmaske mit Schutz-
ersteinschreitenden Feuerwehr ein entsprechender Antrag im filter und Tragetasche

Antrag des Zentralausschusses auf „Mindestbesetzung
im Regeldienst““
Z u diesem Antrag erging
 seitens des BMI folgende
Beantwortung:
 werden als grundsätzlich
 ausreichend erachtet. Aus
 ho. (BMI) Sicht besteht kein
 Anm.d.Red.: Das ist pure
 Realitätsverweigerung, so
 wird das die FSG/Klub der
 „Dienstgeber/Regierungsver-
 treter“ sagt alles –bitte nicht
 vergessen!
„Die derzeitig vorherrschen- akuter Handlungsbedarf“. Exekutive sicher nicht akzep-
den Rahmenbedingungen tieren. Das Schweigen der
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 aktuell
Tatjana Sandriester
 & 01/31310/33 123

 Hermann Greylinger
 Tel. 531-26/3772

 Korridorpension
 (§ 15c BDG 1979)
 Harald Segall
 & 01/31310/961700 Aus dem Rundschreiben des BMÖDS
 zur 2. Dienstrechtsnovelle 2018

 K indererziehungszeiten
 zählen nur in bestimm-
 ten Fällen (z.B. einer Karenz
 – PG 1965, BGBl. 340/1965,
 verringert, die nicht ruhe-
 genussfähig sind, jedoch
 des Kindes (bei Mehrlingsge-
 burten bis zum 5. Geburts-
 tag).
 nach dem MSchG) zur ruhe- höchstens um sechs Mo- „Nicht ruhegenussfähige“
 genussfähigen Gesamtdienst- nate pro Kind. Sich überla- Kindererziehungszeiten, die
 zeit. Aus diesem Grund ist gernde, nicht ruhegenuss- die erforderliche ruhegenuss-
 es insbesondere für Beam- fähige Zeiten der Kinder- fähige Gesamtdienstzeit von
 tinnen mit Kindern, die soge- erziehung zählen für jedes 40 Jahren reduzieren, können
 nannte „Anschlusskarenzur- Kind gesondert. Bei Mehr- etwa sein:
 laube“ nach einer MSchG-Ka- lingsgeburten sind daher die
 Bruno Kelz renz in Anspruch nehmen, oft zu berücksichtigenden nicht • Zeiten eines sogenannten
 & 0664/5955465 schwierig bis unmöglich, die ruhegenussfähigen Zeiten der „Anschlusskarenzurlaubs“
 für die Korridorpension not- Kindererziehung - die sich (im Beamtendienstverhält-
 wendigen 40 Jahre an ruhe- zwangsläufig decken - mit nis gemäß § 75 BDG 1979
 genussfähiger Gesamtdienst- der Anzahl der Kinder zu mul- oder in einem früheren pri-
 zeit zu erreichen. tiplizieren (bei Zwillingen - vatrechtlichen Beschäfti-
 Mit dem neu eingeführten entgegen den Ausführungen gungsverhältnis).
 Abs. 3 in § 15c BDG 1979 soll in den Erläuterungen zur 2.
 daher der Zugang zur Korri- Dienstrechts-Novelle 2018 - • Zeiten der Kindererziehung,
 dorpension dadurch erleich- somit maximal 2 x 6 Monate in denen kein Beschäfti-
 tert werden, dass sich die für = 12 Monate). gungsverhältnis bestand,
 die Inanspruchnahme dieser sofern sie nach Vollendung
 Pensionsantrittsart erforder- Kindererziehungszeiten ge- des 18. Lebensjahrs liegen
 liche ruhegenussfähige Ge- mäß § 25a Abs. 3 und 7 PG (vgl. § 54 Abs. 2 lit. a PG
 samtdienstzeit von 40 Jahren 1965 sind Zeiten der tatsäch- 1965).
 um jene Zeiten der Kinder- lichen und überwiegenden
Walter Deisenberger erziehung gemäß § 25a Abs. Erziehung eines Kindes im In- Für vollharmonisierte Be-
 & 059133/55/2100 3 und 7 Pensionsgesetz 1965 land bis zum 4. Geburtstag amtinnen (die nach dem

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31. Dezember 1975 geboren • fünf Monate und zwei Tage
oder nach dem 31. Dezember Dienstzeit (08.09.1985 bis
2004 in das öffentlich-recht- 09.02.1986).
liche Dienstverhältnis auf-
genommen oder auf Antrag Daraus ergibt sich eine nicht
nach § 136b BDG 1979 er- ruhegenussfähige Kinder-
nannt wurden bzw. werden) erziehungszeit im Ausmaß
hat sich bei den Vorausset- von einem Jahr (hier die Zeit
zungen für die Inanspruch- 10. Februar 1982, Beschäf- einer „Anschlusskarenz“).
nahme der Korridorpension tigungsverbot und anschlie- Die erforderliche ruhegenuss-
durch die Einführung des § ßende Karenz nach dem fähige Gesamtdienstzeit ver-
15c Abs. 3 BDG 1979 nichts MSchG (10. Februar 1982 bis ringert sich jedoch um höch-
 Hermann Wally
geändert. Für vollharmoni- inkl. 31. Jänner 1983), da- stens sechs Monate nicht & 01/53-126/3683
sierte Beamtinnen wird bei nach Dienstantritt mit 1. Fe- ruhegenussfähiger Kinderer-
Anwendung des § 15c BDG bruar 1983. ziehungszeit pro Kind. Für
1979 die „pensionswirksame das erste Kind reduziert sich
Zeit“ herangezogen. Als Zweites Kind: geboren am 8. die für die Korridorpension
„pensionswirksame Zeiten“ September 1983, Beschäfti- nach § 15c BDG 1979 erfor-
zählen - unabhängig von ih- gungsverbot und anschlie- derliche ruhegenussfähige
rer zeitlichen Lagerung (somit ßende Karenz nach dem Gesamtdienstzeit daher um
auch Zeiten vor dem 1. Jän- MSchG (8. September 1983 sechs Monate.
ner 2005) - sämtliche Zeiten, bis inkl. 7. September 1984),
die in § 3 Allgemeines Pensi- anschließend ein Jahr „An- Für das zweite Kind (*
onsgesetz – APG, BGBl. I Nr. schlusskarenzurlaub“ gemäß 08.09.1983): Vom höchst-
142/2004, als Versicherungs- § 75 BDG 1979 (8. Septem- möglichen Ausmaß an be-
zeiten definiert sind und sich ber 1984 bis inkl. 7. Septem- rücksichtigbarer Kindererzie-
im Pensionskonto auswir- ber 1985), danach Dienstan- hungszeit (48 Monate vom
ken, also auch Kindererzie- tritt mit 8. September 1985. 08.09.1983 bis 07.09.1987)
hungszeiten. Vollharmonisier- werden zuerst die in dieser Franz Fichtinger
 & 01/53-126/3737
te Beamtinnen bekommen (2) Berechnung der nicht ru- Zeit liegenden ruhegenussfä-
pro Kind bis zu 48 Monate hegenussfähigen Kindererzie- higen Zeiten abgezogen. Das
(60 Monate bei Mehrlingsge- hungszeit: sind im vorliegenden Beispiel:
burten) Versicherungszeiten
angerechnet, die bei der An- Für das erste Kind (* • Ein Jahr Beschäftigungs-
wendung des § 15c BDG 10.02.1982): Vom höchst- verbot und MSchG-Ka-
1979 im vollen Ausmaß als möglichen Ausmaß an be- renz (vom 08.09.1983 bis
„pensionswirksame Zeiten“ rücksichtigbarer Kindererzie- 07.09.1984),
zählen. hungszeit (48 Monate vom
 10.02.1982 bis 09.02.1986) • z w e i J a h re D i e n s t z e i t
Hinweis: Die Ausführungen werden zuerst die in dieser (vom 08.09.1985 bis
gelten bei Vorliegen der Vo- Zeit liegenden ruhegenussfä- 07.09.1987).
raussetzungen gleicherma- higen Zeiten abgezogen. Das
ßen für Männer und Frauen, sind im vorliegenden Beispiel: Daraus ergibt sich eine nicht
die Kinderer ziehungszeit ruhegenussfähige Kin-
kann aber immer nur einer • Elf Monate und 22 Tage dererziehungszeit im Aus- Hartmut Schmid
Person zustehen. Beschäftigungsverbot und maß von einem Jahr (auch & 0676/6156697
 MSchG-Karenz (10.02.1982 hier die Zeit der „Anschluss-
Beispiele für eine Berech- bis 31.01.1983), karenz“). Die erforderliche
nung der nicht ruhege- ruhegenussfähige Gesamt-
nussfähigen Kindererzie- • sieben Monate und sieben dienstzeit verringert sich je-
hungszeit zur Feststellung Tage Dienstzeit inkl. neu- doch um höchstens sechs
der für die Inanspruchnah- erlichem Beschäftigungs- Monate nicht ruhegenuss-
me einer Korridorpension verbot vor Geburt des 2. fähiger Kindererziehungs-
erforderlichen ruhegenuss- Kindes (01.02.1983 bis zeit pro Kind. Für das zweite
fähigen Gesamtdienstzeit: 07.09.1983), Kind reduziert sich die für die
 Korridorpension nach § 15c
 • zwölf Monate Beschäfti- BDG 1979 erforderliche ruhe-
 Beispiel 1: gungsverbot und MSchG- genussfähige Gesamtdienst-
 Karenz für das 2. Kind zeit daher ebenfalls um sechs
(1) Sachverhalt: (vom 08.09.1983 bis Monate.
 07.09.1984) und Markus Köppel
Erstes Kind: geboren am (3) Ergebnis: & 0664/8113572

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Insgesamt verringert sich die des Sachverhalts: vgl. Anla- = drei Monate und 19 Tage). von zehn Monaten und 29
erforderliche ruhegenussfä- ge 1 Die erforderliche ruhegenuss- Tagen (60 Monate – 24 Mo-
hige Gesamtdienstzeit im an- fähige Gesamtdienstzeit ver- nate – 25 Monate und ein Tag
geführten Beispiel um 12 Mo- (3) Berechnung der nicht ru- ringert sich um höchstens = zehn Monate und 29 Tage).
nate, da jedes Kind geson- hegenussfähigen Kindererzie- sechs Monate nicht ruhe- Die erforderliche ruhegenuss-
dert zu betrachten ist. Für die hungszeit: genussfähiger Kindererzie- fähige Gesamtdienstzeit ver-
Inanspruchnahme der Kor- hungszeit pro Kind. Da das ringert sich jedoch um höch-
ridorpension ab Vollendung Für das erste Kind (* Ausmaß an nicht ruhegenuss- stens sechs Monate nicht
des 62. Lebensjahres gemäß 12.03.1991): Vom höchst- fähigen Kindererziehungs- ruhegenussfähiger Kinderer-
§ 15c BDG 1979 reicht daher möglichen Ausmaß an be- zeiten aber im vorliegenden ziehungszeit pro Kind, wo-
eine ruhegenussfähige Ge- rücksichtigbarer Kindererzie- Fall nur drei Monate und 19 bei sich überlagernde Zeiten
samtdienstzeit von 39 Jah- hungszeit (48 Monate vom Tage (die Zeit der „Anschluss- der Kindererziehung für jedes
ren. 12.03.1991 bis 11.03.1995) karenz“) beträgt, wird die für Kind gesondert zählen. Aus
 werden zuerst die in dieser die Inanspruchnahme einer diesem Grund reduziert sich
 Beispiel 2: Zeit liegenden ruhegenussfä- Korridorpension erforderliche die ruhegenussfähige Ge-
 higen Zeiten abgezogen. Das ruhegenussfähige Gesamt- samtdienstzeit um zwölf
(1) Sachverhalt: sind im vorliegenden Beispiel: dienstzeit nur um eben dieses Monate (sechs Monate je
 Maß reduziert. Zwilling).
Erstes Kind: geboren am 12. • 24 Monate Beschäftigungs-
März 1991, 24 Monate im Be- verbot und MSchG-Karenz Für die Zwillinge (* (4) Ergebnis:
schäftigungsverbot und in ei- bis zum Ablauf des 2. Le- 02.11.1994): Vom höchst-
ner Karenz nach dem MSchG bensjahres des ersten Kin- möglichen Ausmaß an be- Insgesamt verringert sich die
(12. März 1991 bis inkl. 11. des (vom 12.03.1991 bis rücksichtigbarer Kindererzie- erforderliche ruhegenussfä-
März 1993), danach drei Mo- 11.03.1993), hungszeit im Fall einer Mehr- hige Gesamtdienstzeit im an-
nate und 19 Tage „Anschluss- lingsgeburt (60 Monate) wer- geführten Beispiel um ein
karenzurlaub“ gemäß § 75 • 16 Monate und ein Tag den zuerst die in dieser Zeit Jahr drei Monate und 19
BDG 1979 (12. März 1993 bis Dienstzeit inkl. neuerlichem liegenden ruhegenussfähigen Tage. Für die Inanspruch-
inkl. 30. Juni 1993), anschlie- Beschäftigungsverbot vor Zeiten abgezogen. Das sind nahme der Korridorpension
ßend Dienstantritt mit 1. Ju- der Geburt der Zwillinge, die im vorliegenden Beispiel: ab Vollendung des 62. Le-
li 1993. vor Ablauf der 48 Monate bensjahres gemäß § 15c BDG
 liegen (vom 01.07.1993 bis • 24 Monate Beschäftigungs- 1979 reicht daher eine ru-
Zwillinge: geboren am 2. No- 01.11.1994) sowie verbot und MSchG-Ka- hegenussfähige Gesamt-
vember 1994, 24 Monate im renz bis zum Ablauf des dienstzeit von 38 Jahren
Beschäftigungsverbot und • vier Monate und zehn Tage 2. Lebensjahres der Zwil- acht Monaten und elf Ta-
in einer Karenz nach dem Beschäftigungsverbot und linge (02.11.1994 bis gen.
MSchG (2. November 1994 MSchG-Karenz für die Zwil- 01.11.1996) und
bis inkl. 1. November 1996), linge (vom 02.11.1994 bis Anm.d.Red.: Für Fragen dazu
danach zehn Monate und 11.03.1995). • 25 Monate und ein Tag wenden sich Gewerkschafts-
29 Tage „Anschlusskarenzur- Dienstzeit, die vor Ablauf mitglieder vertrauensvoll an
laub“ gemäß § 75 BDG 1979 Daraus ergibt sich eine nicht der 60 Monate geleistet unsere Funktionärinnen und
(2. November 1996 bis in- ruhegenussfähige Kinder- wurden (vom 01.10.1997 Funktionäre vor Ort – wir le-
kl. 30. September 1997), an- erziehungszeit im Ausmaß bis 01.11.1999). ben und können Personalver-
schließend Dienstantritt mit von 3 Monaten und 19 Ta- tretung!
1. Oktober 1997. gen (48 Monate – 24 Monate Daraus ergibt sich eine nicht
 – 16 Monate und ein Tag - ruhegenussfähige Kinder-
(2) Graphische Darstellung vier Monate und zehn Tage erziehungszeit im Ausmaß

 S
 Doris STÜRMER
 Orthopädieschuhmacher
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Die neue E-Card - ZAHNLÜCKE?
noch sicherer
 Die Qual der Wahl: Brücke oder Implantat?
 Stören Zahnlücken die Funktion Ihres Kauorgans und das ästhetische Erscheinungs-
 bild, so gibt es zwei gängige Alternativen die Lücke zu schließen: Die herkömmliche
 Brücke oder moderne Implantate. Beide Methoden haben ihre Stärken und Schwächen.

A b 1.1.2020 kommt die
 neue Generation der e-
card, die auch mit einem Fo-
 gung gestellt bekommt. Das
 bedeutet: Wenn ein Foto eines/
 einer Versicherten aus Reise-
to des Versicherten ausgestat- pass, Personalausweis oder
tet ist. Scheckkartenführerschein vor-
Die Einführung der e-card vor handen ist, müssen diese Per-
fast 15 Jahren bedeutete ei- sonen kein Foto bringen, und
ne innovative Verbesserung sie ersparen sich einen Amts-
für das gesamte heimische Ge- weg. Personen ab einem Alter
sundheitswesen. Seither steht von 14 Jahren, von denen kein
das e-card-System rund um Foto vorhanden ist, müssen ein Schonen gesunder Zähne bei Implantaten
die Uhr als hochsicheres Da- entsprechendes Foto zur Ver- Bei einer Zahnbrücke müssen die benachbarten Zähne abgeschliffen werden. Diese die-
 nen als Pfeilerzähne für die Brücke. Mit Hilfe eines Implantats entfällt das Abschleifen ge-
tennetzwerk verlässlich für die fügung stellen. Kinder unter sunder Zähne.
Vertragspartner der österreichi- 14 Jahren erhalten eine e-card
schen Sozialversicherung und ohne Foto. Weitere diesbezüg- Wann ist eine Brücke nach wie vor die bessere Lösung?
 Eine Brücke kann vorteilhaft sein, wenn beide Nachbarzähne angegriffen sind und diese so-
rund neun Millionen Versicher- liche Regelungen werden im mit mitversorgt werden können.
ten zur Verfügung. Das Stecken Laufe des heurigen Jahres ge-
der e-card bei Besuch eines troffen. Der Kartenkörper der Wann sollte man lieber auf ein Implantat verzichten?
 Bei Diabetes, Leukämie, Herzerkrankungen oder schweren Störungen des Immunsystems,
Vertragspartners ist für die Ver- neuen e-card erhält weitere – bei Einnahme bestimmter Medikamente. Beim Rauchen ist zuvor unbedingt ein intensives
sicherten heute zur Selbstver- zum Teil „versteckte“ – Sicher- Gespräch mit dem Facharzt erforderlich.
ständlichkeit geworden. Das heitsmerkmale. Ähnlich wie bei
 Wo liegen die spezifischen Nachteile und Risiken beider Methoden?
bestätigen die Zahlen der letz- Reisepass, Scheckkartenführer- Implantate: In der Regel sind die Kosten höher als bei herkömmlichen Brücken. Außerdem
ten Jahre, wo in jedem Jahr zir- schein oder Geldscheinen soll kann der chirurgische Eingriff Risiken bergen. So z.B. können Wundheilungsstörungen auf-
ka 130 Millionen Patientenkon- damit eine Fälschung oder Ko- treten; im Oberkiefer ist auf die Nasennebenhöhle zu achten; im seitlichen Unterkieferbereich
 gilt es die Gefühlsnerven zu schonen.Brücken: Diese werden von Patienten oft als Fremd-
takte verzeichnet wurden. Ab pie ausgeschlossen werden. körper empfunden. Sie können bei unpräziser Anfertigung undicht sein, wackeln und bieten
1.1.2010 kommt neue Gene- Neu ist auch der Aufdruck der grundsätzlich nicht einen so festen Sitz wie die im Knochen verankerten Implantate. Oft muss
ration der e-card, die auch mit telefonischen Gesundheitsbe- sehr viel Zahnsubstanz geopfert werden, um eine ästhetisch schöne Krone fertigen zu kön-
 nen. Bei Brücken mit Metallgerüst schimmert oft der dunkle Kronenrand durch die Schleim-
einem Foto des Versicherten ratung 1450. Die kostenlose haut. Weitere mögliche Risiken sind Zahnnervschädigung mit anschließender Nerventfernung
ausgestattet ist. Das Foto, das Gesundheitshotline kann der- und Zahnverfärbung; der mögliche Verlust des Zahnes und somit der gesamten Brücke; Rei-
Missbrauch verhindern soll, ist zeit in Niederösterreich, Wien nigung unter Brückengliedern ist schwierig.
in Schwarz-Weiß gehalten und und Vorarlberg angerufen wer- Langlebigkeit:
ist so groß, wie jenes am Per- den und soll ab Ende 2019 in Implantate: Bei richtiger Pflege halten Implantate ein Leben lang.
sonalausweis. Für die meisten allen Bundesländern zur Ver- Brücken: 15 Jahre und länger.
Versicherten erfolgt die Umstel- fügung stehen. Ebenfalls neu Wichtig:
lung auf die neue e-card auto- ist eine sogenannte NFC-Funk- Entscheidet man sich für eine Implantation, so sollte der Kiefer- bzw. Oralchirurg eine ent-
matisch, weil die Sozialversi- tion, mit der die Karte nicht sprechende Qualifizierung und Erfahrung vorweisen können.
cherung die Fotos aus beste- mehr gesteckt, sondern auch
henden Registern zur Verfü- angehalten werden kann. Fragen zu diesem Thema oder weitere zahnmedizinische Fragen
 beantworten gerne und kompetent die Zahnärzte der

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 Christian Kircher
 1.Vors.St. JW-Gew.

 Die vielen offenen Baustellen
 im Strafvollzug ...
D ie (bittere) Volksanwalt-
 schafts-Jahresbilanz 2018
der scheidenden ÖVP-Volksan-
 Das werde Geld kosten – da-
 rum kommt man nicht herum.
 Soweit zum vernichtenden
 lenvermehrung für die Justiz-
 wache und einem finanziellen
 Aushungern des Strafvoll-
 Scharlatanen (übrigens durch-
 wegs ÖVP- und FPÖ- Perso-
 nalvertreter), die in letzter
wältin Gertrude Brinek, stellt Jahresbericht der Volksanwalt- zuges, muss endlich Schluss Zeit, getarnt als Interessens-
den, in den letzten 10 Jahren schaft. Das sollte die Regie- sein mit dem „Kaputtsparen“. vertreter die Kollegenschaft
verantwortlichen ÖVP-Justiz- renden aufhorchen lassen. Mehr Planstellen für die Justiz- nur verunsichern, sind die ve-
ministern, kein gutes Zeugnis Meiner Meinung nach fährt je- wache, das schnellere Besetzen hementen Forderungen der
aus. doch der Zug der jetzigen Po- der 200 noch immer bundes- FSG seriös, nachvollziehbar
 litik komplett in eine andere weit offenen Planstellen, das und grundvernünftig. Anstel-
Massive Probleme mit Über- Richtung. Das Nulldefizit des rasche Bauen von zumindest le unglaubwürdiger Behaup-
belag, mangelnder Beschäf- Staates wird gefeiert und hun- einer Justizanstalt im Osten tungen und Unwahrheiten,
tigung der Insassen und gert gleichzeitig einen für die Österreichs mit einer Belags- fordere ich vielmehr die NR-
schlechter Zustand der Räum- Sicherheit der Bevölkerung äu- kapazität von 500 Insassen, Abgeordneten von schwarz
lichkeiten in den heimischen ßerst wichtigen Bereich aus. mehr Geld für das Adaptieren und blau auf, bei ihrem Ge-
Justizanstalten sind nur die In einem der reichsten Länder bestehender Räumlichkeiten, setzesbeschluss zum neuen
Spitze des Eisberges. der Welt steht derzeit leider mehr Geld um eine höhere Be- Strafvollzugsgesetz, beson-
 das Eindämmen des Staatsde- schäftigungsquote der Insas- ders auch die Fürsorge für
Besonders hervorgehobener fizits an erster Stelle und die Si- sen zu erreichen, modernere das Personal in den Justiz-
 Grund: Personalknappheit cherheit der Bevölkerung erst und bessere Ausrüstung für al- anstalten, welches einen im-
 der Justizwache. weit dahinter. le JWB, modernere und besse- mensen Beitrag zur Sicherheit
 Als Personalvertreter und Ge- re technische Sicherheitsaus- der Bevölkerung leistet, ein-
Die Schlussfolgerung der werkschafter fordere ich die rüstung der Justizanstalten, ei- fließen zu lassen.
Volksanwaltschaft: „wenn verantwortlichen Minister ne gesetzliche Handhabe, um
das Ziel der Haft eine Resozi- Josef Moser (ÖVP/FPÖ), H.C. Vollzugsstörer zur Räson brin- Wir werden mit Argusaugen
alisierung sein soll, MÜSSEN Strache (FPÖ) und Hartwig Lö- gen zu können, usw. - das beobachten und aufzeigen,
die Bedingungen für die Inhaf- ger (ÖVP) unmissverständlich sind meine Kernforderungen welcher Abgeordnete im ös-
tierten ALS AUCH FÜR DAS auf, dies sofort zu verbessern. an den Dienstgeber! terreichischen Parlament wie
PERSONAL VERBESSERT Nach dem Doppelbudget Entgegen den unseriösen For- beim neuen Strafvollzugsge-
WERDEN! 2018/2019 mit NULL Planstel- derungen von populistischen setz abstimmt!

 Wir bieten auch Informationen über unsere neu adaptierte Homepage an:

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 und auch über facebook:

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Neue KollegInnen!
Wir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen zur bestandenen Dienst-
prüfung und wünschen für den weiteren Berufsweg alles Gute!

 320.E2b JWS Linz

319. E2b JWS Stein

 172.E2a JWS Salzburg

 Exekutivskimeisterschaften
321.E2b JWS Wien 13 Stockerlplätze für die Justizwache!

 W
 Galtür.
 ir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen zur erfolg-
 reichsten Exekutiv-Skimeisterschaft aller Zeiten heuer in

171.E2a JWS Wien

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FRAUEN

 FRAUEN l
 aktuel

 Tatjana Sandriester
 Tel. 01/31310/33123

Familienbonus: Ungleiche Chancen -
die Schwächen des Familienbonus
Neue Infobroschüre beantwortet die wichtigsten Fragen
zum Thema

A uch wenn die Regierung
 in den vergangenen Mo-
naten immer wieder von
 • 10 Prozent der Haushalte
 mit Kindern werden über-
 haupt nicht, weitere 24 Pro-
einem „Leuchtturmprojekt“ zent nur teilweise profitieren
sprach, so hat der Anfang Jän-
ner in Kraft getretene „Fami- • Keine Ausweitung der be-
lienbonus Plus“ viele Schwä- zahlten Arbeit von Frauen zu
chen. Vom ÖGB und den Ge- erwarten
werkschaften besonders kriti-
siert wird, dass der Regierung • Frauen erhalten nur ein Vier-
anscheinend nicht jedes Kind tel der Gesamtsumme:
gleich viel wert ist. Denn die
Höhe des Familienbonus hängt • Verhandlungsmacht in-
vom Einkommen ab. Das be- nerhalb des Haushalts ver-
deutet, dass nicht alle Familien schiebt sich zugunsten der
von der Steuerentlastung pro- Männer
fitieren werden. zwischen den Eltern aufgeteilt betrag, der die errechnete
 Auch für jene, die den Bonus in werden? Wer profitiert, wer Lohn- bzw. Einkommensteuer
Schwächen des Familienbo- voller Höhe ausnutzen können, nicht? Diese und viele weitere reduziert. Der Familienbonus
 nus auf einen Blick ist die Entlastung niedriger als Fragen werden in der neuen plus beträgt pro Kind und pro
 von der Regierung dargestellt. Infobroschüre der ÖGB-Frauen Jahr maximal EUR 1.500 (mo-
• Ungleiche Startchancen für Denn mit der Einführung des „Familienbonus Plus“ beant- natlich höchstens:EUR 125,–
 Kinder: Kinder in armutsge- Familienbonus werden die Ab- wortet. ). Nach dem 18. Geburts-
 fährdeten Haushalten erhal- setzbarkeit der Kinderbetreu- tag beträgt dieser höchstens
 ten am wenigsten oder gar ungskosten und der Kinderfrei- Online lesen oder downloaden EUR 500,16,– pro Jahr und
 nichts (Arbeitslosigkeit, Not- betrag abgeschafft. auf www.mitgliederservice.at pro Kind (monatlich höch-
 standshilfe, Grundversor- stens: EUR 41,68,–). Für den
 gung sind Ausschlusskriteri- Checkliste „Familienbonus Familienbonus plus ist es not-
 um) und GutverdienerInnen Plus“ Mit 1. Jänner 2019 trat der wendig, dass für das Kind An-
 bekommen sechs Mal so viel Familienbonus plus in Kraft. spruch auf Familienbeihilfe
 pro Kind wie Alleinerziehen- Was ist der Familienbonus? Der Familienbonus plus ist oder den Unterhaltsabsetzbe-
 de. Wie kann er beantragt, wie ein steuerrechtlicher Absetz- trag besteht.

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FRAUEN

Wie kann der Familienbonus nur einmal im Kalenderjahr ch einem Fall kann der ande- im konkreten Fall ist, hängt
 plus beantragt werden? entscheiden, wie die Auftei- re Elternteil die volle Höhe be- auch davon ab, ob nur ein El-
 lung des Familienbonus erfol- antragen. Wenn es eine neue ternteil oder beide den Famili-
 gen soll. (Ehe-)Partnerin oder einen neu- enbonus beantragen.
Der Familienbonus führt nicht Beantragen sowohl die Mutter en (Ehe-)Partner gibt, dann
zu einer automatischen Steu- als auch der Vater für das glei- kann der Familienbonus mit die- Nur ein Elternteil beantragt
erentlastung, sondern muss che Kind den vollen Familien- ser Person jeweils zur Hälfte auf- den vollen Familienbonus
beantragt werden! Diesbe- bonus und somit insgesamt in geteilt werden, solange der leib- Beantragt nur ein Elternteil
züglich gibt es zwei Möglich- einem zu hohen Ausmaß, wird liche Elternteil keine Alimente den vollen Familienbonus und
keiten: Entweder Sie beantra- dieser zwischen den Eltern je- zahlt. Wenn einer der getrennt gibt es ein Kind, muss der/die
gen die monatliche Berück- weils zur Hälfte aufgeteilt. Die- lebenden Elternteile für mehr ArbeitnehmerIn mindestens
sichtigung des Familienbonus se Regel kann auch zu Rück- als die Hälfte der Kinderbe- ein durchschnittliches monat-
bei Ihrem Arbeitgeber über forderungen des Finanzamtes treuungskosten aufkommt und liches Bruttoeinkommen von
die Lohnverrechnung oder führen, wenn an einen der bei- mindestens EUR 1.000 pro Jahr ungefähr EUR 1.750, haben,
Sie machen Ihren Anspruch den Elternteile bereits zu viel und pro Kind dafür zahlt, dann um eine steuerliche Entlastung
im Rahmen der Arbeitneh- ausbezahlt wurde. Es ist daher kann dieser 90 Prozent des Fa- von EUR 1.500 im Jahr zu er-
merInnenveranlagung ein- ratsam, dass die Eltern bereits milienbonus beantragen. Der halten. Sind zwei Kinder vor-
mal im Jahr geltend. Wenn Sie im Vorhinein besprechen, wie andere Elternteil kann in diesem handen und beantragt wie-
sich für eine Berücksichtigung die Antragstellung für den Fa- Fall nur 10 Prozent des Famili- derum nur ein Elternteil den
des Familienbonus über die milienbonus erfolgen soll. enbonus erhalten. Diese Auf- vollen Bonus, benötigt der/
Lohnverrechnung entschei- teilungsregel gilt bis 2021 und die DienstnehmerIn circa ein
den, dann müssen Sie das For- Wie kann der Familienbo- kann nur im Zuge der Arbeit- durchschnittliches monatliches
mular E 30 ausfüllen und Ih- nus zwischen Eltern, die nehmerInnenveranlagung gel- Bruttoeinkommen von EUR
rem Arbeitgeber übermitteln. nicht zusammenleben, auf- tend gemacht werden. 2.220, um eine steuerliche
Dieses Formular finden Sie auf geteilt werden? Entlastung von EUR 3.000,-
der Homepage des Finanzmi- Ab welcher Einkommenshö- (zwei Mal der Familienbonus)
nisteriums www.bmf. gv.at Für getrennt lebende El- he kann man vom Familien- im Jahr zu lukrieren. Bei drei
unter der Rubrik „Formulare“. tern bestehen grundsätzlich bonus profitieren? Kindern ist wiederum ein
Zusätzlich ist dem Arbeitgeber die gleichen Möglichkeiten, durchschnittliches monatliches
ein Nachweis über den Fami- den Familienbonus zu bean- Der Familienbonus ist ein steu- Bruttoeinkommen von EUR
lienbeihilfeanspruch vorzule- spruchen, wie für Eltern, die errechtlicher Absetzbetrag, 2.650 notwendig. Verdient je-
gen. Sind die Eltern des Kindes zusammenleben. Entweder der von der errechneten Lohn- mand weniger als die zuvor
getrennt, hat der/die Unter- ein Elternteil beansprucht den bzw. Einkommensteuer abge- angeführten Beträge, ist aber
haltsverpflichtete dem Arbeit- vollen Bonus oder die beiden zogen wird. Der Familienbonus trotzdem grundsätzlich lohn-
geber die geleisteten Unter- Elternteile beantragen diesen ist nicht negativsteuerfähig. oder einkommensteuerpflich-
haltszahlungen nachzuweisen. je zur Hälfte. Gibt es zwischen Unter Negativsteuer ist im Steu- tig, fällt die steuerliche Entla-
 den getrennt lebenden Eltern- errecht eine finanzielle Gut- stung entsprechend geringer
Wie kann der Familienbonus teilen keine Einigung über die schrift zu verstehen, die Arbeit- aus.
 zwischen Eltern, die verhei- Aufteilung des Familienbo- nehmerInnen erhalten, wenn Beispiel: Eine Familie hat ein
ratet sind oder zusammenle- nus und beantragen beide den sie so wenig verdienen, dass sie Kind. Da der Vater aufgrund
 ben, aufgeteilt werden? vollen Betrag, dann wird die- keine Lohnsteuer zahlen. Vom seines geringen Einkommens
 ser jeweils zur Hälfte gewährt. Familienbonus profitieren so- nicht einkommen- oder lohn-
In diesen Fällen kann entwe- mit nur jene, die grundsätzlich steuerpflichtig ist, vereinba-
der ein Elternteil alleine den Achtung: Auch bei getrennt einkommen- oder lohnsteuer- ren sie, dass nur die Mutter
vollen Familienbonus beantra- lebenden Elternteilen kann es pflichtig sind. Wie hoch die tat- den vollen Familienbonus be-
gen oder beide Elternteile zu Rückforderungen des Fi- sächliche steuerliche Entlastung antragt. Vor Abzug des Ver-
machen den Anspruch jeweils nanzamtes kommen, und
zur Hälfte geltend. Sind meh- zwar dann, wenn an einen der
rere Kinder vorhanden, dann beiden bereits zu viel ausbe- Ihre zuverlässige Mannschaft für Haus und Garten
können die Eltern auch ent- zahlt wurde.
scheiden, dass die Aufteilung
des Familienbonus für jedes Ehemalige PartnerInnen kön- Puhl Hausbetreuung
 Ihre zuverlässige Mannschaft für Haus und Garten
Kind anders erfolgt. Es ist zum nen sich bei gleichbleibenden
Beispiel möglich, dass für das Verhältnissen nur einmal im
erste Kind der Vater den vollen Kalenderjahr entscheiden, wie
Familienbonus beantragt, für die Aufteilung des Familienbo-
das zweite wiederum die Mut- nus erfolgen soll. Für jene Mo-
ter und für das dritte Kind bei- nate, in denen der unterhalts-
de Elternteile jeweils den halb- verpflichtete Elternteil nicht den 2100 Korneuburg Telefon: 02262/64949
en Anspruch geltend machen. gesetzlichen Unterhalt zahlt, be- Fax 02262/64949 33
Bei gleichbleibenden Verhält- steht für diesen kein Anspruch Salzstrasse 13 Email: puhl_hausbetreuung@aon.at
nissen können sich die Eltern auf den Familienbonus. In sol-
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