Das neue Beitragsgesetz - was ist neu? - VTGS

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Das neue Beitragsgesetz - was ist neu? - VTGS
ZYTp u n kt
VTGS Verband Thurgauer Schulgemeinden   Nr. 3 ● September 2010 ● Jahrgang 16

Das neue
Beitragsgesetz –
was ist neu?
Das neue Beitragsgesetz - was ist neu? - VTGS
Das neue Beitragsgesetz - was ist neu? - VTGS
EDITORIAL                                                                                                                             3

Liebe Kolleginnen und Kollegen                                               INTERN
Liebe Leserinnen und Leser                                                4 Aktuelles aus dem Vorstand
                                                                          7 VTGS-Geschäftsführung und Sekretariat neu besetzt
                                                                          8 Pauschalierung der Beitragsleistungen an die

Nun liegen sie vor, die Zahlen der Verordnung zum Beitragsgesetz.            Schulgemeinden – Das neue Beitragsgesetz kurz erklärt

Und damit auch die Details, in denen bekanntlich die Teufelchen          10 Neue Strukturen für das 9. Schuljahr:
                                                                             Chance oder Kapitulation?
stecken. Einige konnten im Vorfeld schon ausgetrieben werden, auf
                                                                         10 Neugestaltung des 9. Sekundarschuljahres
andere weist die von den Fachbereichen und dem Mitgliederaus-
                                                                             in Romanshorn
schuss erarbeitete VTGS Vernehmlassungsantwort noch hin. Alles in
                                                                         12 Wie attraktiv ist der Lehrerberuf
allem aber schafft dieses Gesetzeswerk für den Schulacker eine
                                                                         13 VERNEHMLASSUNG: Sonderschulverordnung
Grundlage, auf der einiges gedeihen kann, aber die Bäume sicher
nicht in den Himmel wachsen werden.
                                                                            SEITENBLICKE
                                                                         14 Schulen auf neuen Wegen – am Beispiel
Mit etwas mehr Mut könnten mit dieser Vorlage, die ja noch Ände-             der Mosaik-Sekundarschule Horn
rungen zur Volksschulverordnung beinhaltet, die Türen für eine           19 Elternbildung erhält zusätzliche Ressourcen
umfassende Zusammenarbeit über die Stufen der Volksschule hinweg
geöffnet werden, indem ein Mehrklassenzuschlag auch auf gemischte            RÜCKBLICKE
Kindergarten/Primarschulabteilungen gewährt würde. Warum nicht           20 Tagung des Mitgliederausschusses
wirklich ernst machen mit der Durchlässigkeit über alle Stufen, der
Ausrichtung des Lehrens und Lernens auf die individuellen Voraus-            RECHT
setzungen der Kinder und mit altersdurchmischtem Lernen?                 23 Schulbehördemitglieder stehen im besonderen
Damit wäre auch die sich immer stärker ideologisierte Basisstufendis-        Dienstverhältnis gegenüber der Gemeinde

kussion entschärft und den Schulgemeinden, insbesondere denen mit
kleineren Standorten, die Möglichkeit gegeben, kostengünstige, päda-         WEITERBILDUNG
                                                                         24 Weiterbildung für Schulbehörden und Schulleiter/-innen
gogisch sinnvolle und zukunftsorientierte Lösungen zu finden. Dazu
                                                                         25 Information zum Ostschweizer Schulleitungsforum 2011
braucht es keine neue Pädagogik, keine neuen Arbeitsgruppen und
                                                                         26 Seminarangebote 2011
neue Forschungsprojekte mehr. Das Know-how ist vorhanden und
gute Erfahrungen in den Schulen sind gemacht worden. So könnten
                                                                             UNSERE INSERENTEN
im Rahmen der heutigen Vorgaben auf die eigene Gemeinde zuge-            28 Firma OBT AG – Die schwierigen Jahre danach
schnittene, weiterführende Lösungen erarbeitet werden.
                                                                             TERMINKALENDER
Als eine weitere Schule auf neuen Wegen stellt sich in dieser Ausgabe    29 Veranstaltungen
des Zytpunkts die Sekundarschule Horn vor. Auch sie ist den kleinen
und mittleren Schulen zuzuordnen. Zu deren Anstrengungen und                 BUCHTIPP
Entwicklungen wird ja oft etwas despektierlich angemerkt, sie seien      30 Lernen macht intelligent:
nicht pädagogisch inspiriert, sondern eher aus der Not entstanden.           Warum Begabung gefördert werden muss
Doch liebe Leserinnen, liebe Leser, was soll daran falsch sein, kon-
struktiv auf Probleme zu reagieren, aus der Not eine Tugend zu
machen? Wenn Entwicklungen und Reformen Antworten auf konkre-
te Problemstellungen sind? Sind sie zu wenig steuerbar oder schlecht
für die politische Profilierung nutzbar?                                 IMPRESSUM
                                                                         Herausgeber                            Gestaltung
Es würde uns freuen, mit unserer Artikelfolge «Schulen auf neuen         VTGS                                   gut.WERBUNG
                                                                         Verband Thurgauer Schulgemeinden       8280 Kreuzlingen
Wegen» auch einen Beitrag zur Versachlichung der durch die Politik       Romanshornerstrasse 28
                                                                         8580 Amriswil                          Druck
zunehmend ideologisierten Reformdiskussion leisten zu können.                                                   Druckerei Steckborn
                                                                         Telefon 071/414 04 50
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser,          Telefax 071/414 50 49                  8266 Steckborn

neue Einblicke und Anregungen, viele Sachinformationen und nicht         E-Mail geschaeftsstelle@vtgs.ch        Erscheint
                                                                         Internet www.vtgs.ch                   4 x jährlich
zuletzt auch würzig-appenzellisches Lesevergnügen.
                                                                         Redaktion                              Auflage
                                                                         Hans-Jörg Besimo                       610 Ex.
                                                                         Hünikonerstrasse 6
                                                                         8514 Amlikon-Bissegg                   Abonnement
                                                     Hans-Jörg Besimo    E-Mail psg_amlikon-praes@bluewin.ch    Fr. 18.–/Jahr

                                                    Vizepräsident VTGS   Redaktionsschluss 10.12.2010
4   INTERN

    Aktuelles aus dem Vorstand

    Der Vorstand hat sich in den vergangenen Monaten, trotz        Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an Volks-
    der Sommerpause, erneut mit vielen Themen befasst. Eini-       schulen).
    ge davon sind hier kurz zusammengefasst.                       Die Lohnbänder sind in vier Abschnitte eingeteilt:
                                                                   Erster Abschnitt: Lohnposition 00 – 02
    Probezeit für Lehrpersonen                                     Zweiter Abschnitt: Lohnposition 03 – 08
    Die Rechtsstellungverordnung der Lehrpersonen an Volks-        Dritter Abschnitt: Lohnposition 09 – 18
    schulen sieht für Lehrerinnen und Lehrer keine Probezeit       Vierter Abschnitt: Lohnposition 19 und höher
    vor. Gemäss § 8 kann eine Anstellung jedoch befristet oder     Eine Mitarbeiterbeurteilung mit Zielvereinbarung erfolgt
    unbefristet vorgenommen werden.                                mindestens alle zwei Jahre. Im Jahr der letzten Lohnposi-
    Dies führt dazu, dass Schulgemeinden im Sinne einer Pro-       tion eines Abschnittes hat die Beurteilung neu Auswirkun-
    bezeit zuerst ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen.      gen auf den Anstieg in die nächste Lohnposition, wenn die
                                                                   Beurteilung «ungenügend» ausfällt.
    Lehrpersonen zuerst befristet anzustellen, ist unbefriedi-
    gend und ergibt in Bezug auf den Fortbestand des Arbeits-      VTGS und VSLTG geben Unterstützung
    verhältnisses auf beiden Seiten eine unsichere Situation.      Wie die Beurteilung durchgeführt wird, liegt in der Kompe-
    Befristete Anstellungen sollten nur dann vorgenommen           tenz der einzelnen Schulgemeinden. Dem Verband Thur-
    werden, wenn im Voraus bekannt ist, dass die Stelle nach       gauer Schulgemeinden und dem Verband Schulleiterinnen
    einer bestimmten Zeit wieder aufgehoben werden muss            und Schulleiter Thurgau ist es ein Anliegen, dass die Beur-
    oder wenn deren Fortbestand zum Zeitpunkt der Anstel-          teilungen innerhalb des Kantons Thurgau nach einem ein-
    lung ungewiss ist.                                             heitlichen Rahmen durchgeführt werden. Eine Arbeits-
                                                                   gruppe hat deshalb den Auftrag erhalten, eine Richtlinie
    Das Problem                                                    für das Beurteilungsprozedere zu erarbeiten und die zu
    Stellt die Schulgemeinde bei einer Lehrerin oder einem         beurteilenden Teilkriterien und die Standards zu definie-
    Lehrer schon nach kurzer Zeit Mängel in der Leistung oder      ren. Daraus entstehen soll ein Musterbeurteilungsformular,
    im Verhalten fest, kann sie das Arbeitsverhältnis unter Ein-   nach dem die Beurteilung vorgenommen und die Prädikate
    haltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines        «gut» oder «ungenügend» zugeordnet werden können. Ziel
    Semesters kündigen. Einer solchen Kündigung geht auf-          ist es, dass die Unterlagen im Januar 2011 vorliegen. Es
    grund von § 17 der Rechtsstellungsverordnung der Lehrper-      wird deshalb geraten, mit der Entwicklung von eigenen
    sonen an Volksschulen ein längerer Prozess mit Zielverein-     Beurteilungsformularen noch abzuwarten.
    barung und Fristsetzung zur positiven Veränderung voraus.
    So kann viel Zeit verstreichen. Die Leidtragenden sind die     Anhörungsverfahren
    Schüler. Zudem kann die Kündigung an die Personalrekurs-       Bei einer ungenügenden Beurteilung kann gemäss § 46c,
    kommission weitergezogen werden.                               Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an Volks-
                                                                   schulen, die Lehrperson innert zehn Tagen das Gespräch
    Antrag an das Departement                                      mit einem Ausschuss verlangen.
    Der Vorstand hat beim Departement für Erziehung und Kul-       Der VTGS-Vorstand hat sich im Rahmen der Vernehmlas-
    tur beantragt, in die Rechtsstellungsverordnung für alle       sung gegen die Bildung eines solchen Ausschusses ausge-
    Lehrpersonen (auch für Berufseinsteiger) eine Probezeit von    sprochen und der Departementschefin im persönlichen
    einem Jahr aufzunehmen, in welcher das Arbeitsverhältnis       Gespräch die Ablehnungsgründe vorgetragen. Diese sind:
    unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gegenseitig       1. Der Ausschuss kann wohl prüfen, ob das Beurteilungs-
    gekündigt werden kann. Die Kündigung sollte endgültig             verfahren formell richtig verlaufen ist – eine inhaltliche
    sein. Die Antwort des Departementes steht noch aus.               Prüfung ist äusserst schwierig.
                                                                   2. Der Ausschuss hat keine Entscheidungsbefugnis. Er
    Flexibles Besoldungssystem (FBS) im                               erlässt nur eine schriftliche Empfehlung – was die für die
    Jahr 2012 zum ersten Mal wirksam –                                Personalführung zuständige Person damit macht, liegt in
    Schulleitungen erhalten Unterstützung                             ihrer Entscheidung.
    Im Jahr 2012 wird für die Lehrpersonen das Flexible            3. Es ist nicht geregelt, wer die Kosten trägt, die diesem
    Besoldungssystem zum ersten Mal wirksam (§ 46a,                   Ausschuss erwachsen.
INTERN            5

4. Die Schulbehörde ist als Rekurs-Instanz ausgeschlossen –   Beitragsverordnung – Finanzflüsse nicht
   weil die Lehrperson innert kurzer Frist (10 Tage) an den   in jedem Fall geregelt
   Ausschuss gelangen muss.                                   Grundsätzlich werden die Bestände der Schülerinnen
5. Der VTGS möchte gegebenenfalls keine Empfehlungen          und Schüler an jenem Ort gezählt, an welchem sie gemäss
   gegen seine Mitglieder abgeben müssen.                     § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Volksschule die Schule
                                                              besuchen müssten. Ausnahme bilden jene Einzelfälle von
§ 46c bringt Probleme, Arbeit und Kosten, ohne etwas zu       Schülerinnen und Schülern, welche durch die Schulauf-
lösen. Eine Antwort steht noch aus.                           sicht umgeteilt werden oder welche im Rahmen eines
                                                              Begabtenförderungsprogramms die Schule einer anderen
Anerkennung von Diplomen                                      Schulgemeinde besuchen. Nun existieren aber im Kanton
                                                              einige Situationen, wo gemäss Vereinbarung der Schulge-
und Lohneinstufungen
                                                              meinden Kinder die Schule der Nachbarschulgemeinde
Die Lohneinstufungen des Amtes für Volksschule geben
                                                              besuchen dürfen, weil z.B. deren Schulhaus näher steht.
immer wieder zu Unzufriedenheit Anlass; sie sind nicht
                                                              Hier sind es die betroffenen Schulgemeinden, welche die
transparent und nicht nachvollziehbar.
                                                              Finanzen selber zu regeln haben. Die Fachgruppe «Finan-
Nicht nachvollziehbar sind zum Beispiel jene Einstufun-       zen» überlegt sich, wie solche Verträge finanztechnisch
gen, wenn eine Lehrperson die Befähigung für Fächer wie       korrekt ausgestaltet sein könnten.
Sprache oder Sport der Sekundarstufe II hat und für den
Unterricht auf Sekundarstufe I in das Lohnband für Pri-       Richtlinie betreffend die Bewilligung
marlehrer eingestuft wird, weil angeblich die Qualifi-        von Privatschulen
kation für die Sekundarstufe I fehlt.                         Im April hat das Departement die Richtlinie für die
                                                              Bewilligung von Privatschulen erneuert. Neu müssen die
Das Anliegen nicht nachvollziehbarer Einstufungen             Privatschulen unter anderem die schulärztliche und
wurde schon im Sommer 2009 an das Departement heran-          schulzahnärztliche Betreuung ihrer Schülerinnen und
getragen. Bis heute hat sich die Situation nicht geändert.    Schüler gewährleisten. Dies entspricht einem Anliegen
Aufgrund von Reklamationen von Schulgemeinden ist             des Verbandes, steht doch so die Schulgemeinde nicht
der Verband beim Departement nochmals vorstellig              mehr in der Verantwortung zur Kontrolle.
geworden und erhielt die Antwort, dass eine Überarbei-
                                                              Im Weiteren, ohne dass der VTGS einen Anstoss gegeben
tung im Gange ist und bekam die Zusicherung, dass die
                                                              hat, haben die Privatschulen nun auch für Schülerinnen
neue Einstufungsregelung zuerst dem Verband vorgelegt
                                                              und Schüler mit besonderem Förder- oder Unterstüt-
und danach den Schulgemeinden kommuniziert wird.
                                                              zungsbedarf die Bestimmungen der Schulgesetzgebung,
                                                              insbesondere von § 41 des Gesetzes über die Volksschule
Entschädigung von Vikariaten                                  und den entsprechenden Bestimmungen in der Verord-
Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die weniger als       nung des Regierungsrates über die Volksschule, zu befol-
vier Monate angestellt sind, erhalten gemäss Verord-          gen. Dies bedeutet, dass die Schulgemeinden für Schüler
nung über die Entschädigung der Stellvertretung an            an Privatschulen die therapeutischen Massnahmen wie
den Volksschulen eine Entschädigung pro gehaltene             Logopädie, Psychomotorik etc. nicht mehr finanzieren
Lektion.                                                      müssen. Gemäss jüngstem Schreiben des Amtes für Volks-
Stellvertreterinnen und Stellvertreter, deren Anstel-         schule können die Schulgemeinden Therapien, für wel-
lungsdauer vier Monate oder mehr beträgt, werden gleich       che sie bereits Kostengutsprachen erteilt haben, noch bis
besoldet wie fest angestellte Lehrpersonen. Diese Rege-       Ende 2010 übernehmen. Sie werden vom Kanton im Rah-
lung ist überholungsbedürftig. Ist nämlich schon bei          men der Beitragsleistungen noch anerkannt.
Beginn der Stellvertretung klar, dass das Stellvertre-
                                                                                                             Erika Litschgi
tungsverhältnis länger als vier Monate dauern wird,
                                                                                              Leiterin Geschäftsstelle VTGS
erfolgt die Besoldung wie für fest angestellte Lehrperso-
nen. Ist aber bei Beginn der Stellvertretung noch nicht
gewiss, wie lange die Vertretung dauern wird, erhält die
Person zuerst vier Monate lang eine Entschädigung pro
gehaltene Lektion. Diese Regelung ist nicht motivierend,
sich für kurzzeitige Stellvertretungen anzubieten.
Der Vorstand hat beim Departement beantragt, die Stell-
vertretungen künftig unabhängig von der Dauer ihres
Einsatzes wie fest angestellte Lehrpersonen zu besolden.
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INTERN         7

VTGS-Geschäftsführung und Sekretariat neu besetzt

Wie im Juni-Zytpunkt mitgeteilt, geht die VTGS-
Geschäftsstellenleiterin, Erika Litschgi, per Ende Dez-
ember 2010 vorzeitig in Pension. Auch muss die Sekre-
tariatsstelle neu besetzt werden. Der VTGS-Vorstand
hat vor den Sommerferien die neue Geschäftsführerin
und Sekretärin ausgewählt. Gerne stellen wir Ihnen in
dieser Ausgabe die beiden Damen vor.

                  Renate Wüthrich                                                Ursula Roth
                  neue VTGS-Geschäftsführerin                                    neue Sekretärin

Renate Wüthrich ist 1965 geboren und zieht aus dem Kan-        Ursula Roth, geboren im Jahre 1962, wohnt in Herrenhof.
ton Bern in die Ostschweiz. Nach ihrer Ausbildung an der       Ihre Ausbildung zur Primarlehrerin und ihre 9-jährige
Verkehrs- und anschliessend der Zollschule arbeitete sie       Mitgliedschaft in der Schulbehörde Langrickenbach –
als technische Zollbeamtin und danach an verschiedenen         vier Jahre davon als Präsidentin – bilden einen starken
Stellen als Direktionssekretärin, Personalassistentin,         Bezug zum Thema Schule. Daneben führt sie die Buch-
Assistentin der Geschäftsführung, Abteilungsleiterin und       haltung des eigenen Landwirtschaftsbetriebes und arbei-
während der letzten acht Jahre als Sekretariatsleiterin        tet gelegentlich als Führerin im Napoleonmuseum.
und Rektoratsassistentin am Gymnasium und der Fach-
mittelschule Oberaargau in Langenthal. Ferner absolvier-       Frau Roth kann einen gut gefüllten Rucksack rund um
te sie eine Weiterbildung im Management in Non-Profit-         Schulthemen vorweisen, was ihr die Einarbeitung zwei-
Organisationen.                                                fellos erleichtert. Ihre zeitliche Flexibilität ist ausseror-
                                                               dentlich willkommen. Sie hat ihre Stelle am 16. August
Frau Wüthrich verfügt über hervorragende Referenzen            2010 bereits angetreten. Ihr Arbeitspensum beträgt 30
und wusste anlässlich der beiden Vorstellungsgespräche         bis 40%.
zu überzeugen. Für die Arbeit als Geschäftsführerin
bringt sie ein breites Wissen und politisches Interesse mit.
Sie wird ihre neue Aufgabe ab 01. Januar 2011 von Erika
Litschgi übernehmen und mit einem Pensum von 85%
versehen.

                                                               >       Wir heissen die beiden Damen herzlich willkom-
                                                                       men und freuen uns auf eine angenehme, erfolg-
                                                                       reiche Zusammenarbeit.
8   INTERN

    Pauschalierung der Beitragsleistungen an die
    Schulgemeinden – Das neue Beitragsgesetz kurz erklärt

    Bis Ende August konnten die Verbände zum Entwurf der          Schulgemeinde tiefer als deren Besoldungsaufwand,
    Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Bei-           erhält sie vom Kanton den Differenzbetrag ausgeglichen.
    tragsleistungen an die Schulgemeinden Stellung neh-           Ist der Steuerertrag der Schulgemeinde höher als ihr
    men. Gesetz und Verordnung sollen per 1. Januar 2011 in       Besoldungsaufwand, muss sie die Differenz für den
    Kraft gesetzt werden. Was ist neu?                            Finanzausgleich abliefern. Damit die finanzstarken Schul-
                                                                  gemeinden nicht endlos Beiträge abliefern müssen, ist die
    Schwerpunkt des überarbeiteten Gesetzes bildet die Ver-       Höhe deren Ausgleichszahlungen limitiert.
    einfachung des Systems sowie die Erweiterung des Hand-
    lungspielraums der Schulgemeinden beim Einsatz ihrer          Betriebsaufwand
    Mittel. Grundlage dazu bilden Pauschalen für die Berech-      Die Betriebspauschale berechnet sich pro Schülerin und
    nung des Besoldungsaufwandes und des übrigen Aufwan-          Schüler nach dem gesamten übrigen Aufwand aller Schul-
    des. Das Grundsystem der Ausgleichszahlung bleibt sich        gemeinden. Dieser enthält:
    gleich. Finanzstarke Schulgemeinden müssen wie bis            1. den Sachaufwand für den Unterricht;
    anhin Ausgleichzahlungen an den Kanton leisten, diese         2. den Gebäudeaufwand;
    werden jedoch um ein Viertel reduziert.                       3. den Verwaltungsaufwand.
    Das neue Gesetz gibt vor, dass die Eckwerte zur Berech-       Die Pauschale für den Gebäudeaufwand wird auf der Basis
    nung der Pauschalen so festzulegen sind, dass es einer        des Soll-Raumprogrammes für eine durchschnittliche
    Volksschulgemeinde möglich ist, den Aufwand mit einem         Schulgemeinde mit einer Abschreibungsdauer gemäss har-
    Steuerfuss von 100 Prozent zu decken. Den darüber lie-        monisiertem Rechnungsmodell und einem marktüblichen
    genden Aufwand übernimmt der Kanton. Mit der Revi-            Zinssatz öffentlichrechtlicher Körperschaften ermittelt.
    sion des Beitragsgesetzes ist im Weiteren die gesetzliche     Der Kanton übernimmt den Anteil am übrigen Aufwand,
    Grundlage für die Regelung des sonderpädagogischen            welcher den Ertrag von 43 Steuerprozenten einer Volks-
    Angebotes geschaffen worden.                                  schulgemeinde übersteigt. Die finanzstarken Schulge-
                                                                  meinden müssen hier keine Ausgleichszahlung leisten.
    Beitragssystem
    Im Beitragssystem werden die Aufwendungen der Schul-          Pauschalzuschlag für Sonderpädagogische Massnahmen
    gemeinde über die Besoldungspauschale, die Betrieb-           Den Schulgemeinden wird ein vom Regierungsrat festge-
    spauschale und den Zuschlag für sonderpädagogische            setzter prozentualer Zuschlag zur Besoldungspauschale
    Massnahmen definiert. Das Ausgabeverhalten der einzel-        gewährt. Dieser Zuschlag wird jährlich je nach Anteil aus-
    nen Schulgemeinde hat keinen Einfluss auf die Beiträge        ländischer Schülerinnen und Schüler einer Schulgemein-
    des Kantons. Bei sparsamem Haushalten kann sie sogar          de aus fremdsprachigen Ländern angepasst.
    profitieren.
                                                                  Was bringt das neue System den Schulgemeinden?
    Besoldungsaufwand                                             – Die Schulgemeinden haben weniger administrativen
    Der Besoldungsaufwand für die Berechnung der Beiträge           Aufwand bei der Berechnung der Beiträge.
    des Kantons und der Ausgleichszahlungen finanzstarker         – Die Schulgemeinden haben einen Rahmenbetrag, inner-
    Schulgemeinden wird auf Grund der Anzahl Schülerinnen           halb dessen sie sich mit den Ausgaben bewegen können.
    und Schüler am Schulort sowie der Besoldungspauschale           Mehrausgaben müssen sie mit Eigenkapital oder über
    ermittelt. Letztere ergibt sich auf Grund der durchschnitt-     eine Steuerfusserhöhung finanzieren.
    lichen Lehrerbesoldung der betreffenden Schulstufe, erhöht    – Die finanziellen Mittel für die sonderpädagogischen
    um einen Zuschlag für die Besoldungsnebenkosten und             Massnahmen sind von vornherein bekannt. Die Schulge-
    Stellvertretungen, sowie der anrechenbaren Besoldung der        meinden müssen ihre Zielsetzung und die Angebote in
    Schulleitung.                                                   einem Gesamtförderkonzept regeln. Welche Massnah-
    Für die Beiträge des Kantons und die Ausgleichszahlun-          men sie jedoch anbieten, liegt in ihrem Ermessen. Eben-
    gen finanzstarker Schulgemeinden wird der Besoldungs-           so ist es ihnen freigestellt, ob sie Kleinklassen führen
    aufwand einem Steuerertrag von 57 Prozent (Volksschul-          oder besonders bedürftige Schüler in der Regelklasse
    gemeinde) gegenübergestellt. Ist der Steuerertrag der           integrativ beschulen möchten.
INTERN            9

                                                            können. Es wurde eine Übergangsfrist von 10 Jahren ein-
                                                            geräumt. Da das neue Gesetz nun überall auf Pauschalbe-
                                                            trägen aufbaut, ist es eine logische Folge, die Baufolgeko-
                                                            sten ebenfalls zu pauschalieren. Wie gut diese Idee ist,
                                                            wird die Zukunft zeigen.

                                                            Die Beitragsberechnung erfolgt im Gegensatz zu heute nur
                                                            noch über Pauschalen. Der Entwurf der Verordnung zum
                                                            Gesetz zeigt, dass es nicht ganz so einfach ist, die Pau-
                                                            schalen zu berechnen. Sorgfältig hat die Abteilung Finan-
                                                            zen vom Amt für Volksschule die Zahlen zusammengetra-
                                                            gen. Noch sorgfältiger hat der VTGS diese geprüft und die
– Neu sind die Schulgemeinden selber verantwortlich,        Offenlegung der Zahlen verlangt, denn in den Details liegt
  dass genügend Rückstellungen für Investitionen getätigt   es, ob die Pauschalen genügend hoch angesetzt sind, so
  werden und können selber über die Höhe der Ausgaben       dass die Schulgemeinden den versprochenen Handlungs-
  bei Um-, An- und Neubauten entscheiden.                   spielraum auch wirklich erhalten (Stellungnahme Bei-
                                                            tragsverordnung im Beitrag «Tagung des Mitgliederaus-
Die grösste Skepsis zeigen die Schulgemeinden gegenü-       schusses» auf Seite 20.)
ber dem pauschalierten Gebäudeaufwand. Bei der ersten
Gesetzgebung im Jahre 2002 haben sie sich noch erfolg-                          Erika Litschgi, Leiterin Geschäftsstelle VTGS
reich gegen das Vorhaben des Regierungsrates wehren                                    Silvana Gullo, Fachbereich Finanzen

Funktion Beitragsgesetz

          >           Beitrag des Kantons
                      an den
                      Besoldungsaufwand                                >          Beitrag des Kantons
                                                                                  an den
                                                                                  übrigen Aufwand

                      Besoldungsaufwand                                           Übriger Aufwand

 Steuerprozente       Besoldungspauschale erhöht um:         Steuerprozente       Betriebspauschale:
 57% VSG              – Besoldungsnebenkosten                43% VSG              – Sachaufwand Unterricht
 32% PSG              – Stellvertretungen                    30% PSG              – Gebäudeaufwand
 25% SSG              – Besoldung Schulleiter                13% SSG              – Verwaltungsaufwand
                      – Zuschlag Sonderpädagogische
                       Massnahmen

          <           Ausgleichszahlung
                      an Kanton
                      (75% der Differenz)
                                                                                  Keine Ausgleichszahlung
                                                                                  an Kanton
10   INTERN

     Neue Strukturen für das                                      Neugestaltung des
     9. Schuljahr: Chance oder                                    9. Sekundarschuljahres
     Kapitulation?                                                in Romanshorn

     Über das 9. Schuljahr wird seit einigen Jahren in allen
     Deutschschweizer Kantonen diskutiert.
                                                                                   Markus Villiger
     Die Ausgangslage: Viele Schülerinnen und Schüler                              Schulleiter Romanshorn
     haben beim Eintritt ins letzte Schuljahr eine Lehrstelle
     gefunden und den Lehrvertrag in der Tasche. Die Motiva-
     tion, im letzten Schuljahr noch etwas zu leisten, sinkt –
     zumal die Lehrfima das Abgangszeugnis kaum je zur Ein-
     sichtnahme verlangt.                                         Die Behörde der Sekundarschule Romanshorn-Salmsach
                                                                  beschloss am 25. Februar 2010 nach eingehenden Abklä-
     Für Schülerinnen und Schüler, die noch keine weiterfüh-      rungen, dass das 9. Sekundarschuljahr per Schuljahr
     rende Zukunftsaussicht haben, muss der Fokus im 9.           2011/12 neu ausgerichtet wird.
     Schuljahr wohl auf die Berufswahl gerichtet werden. In
     diesem Kontext ist das 9. Schuljahr häufig permanenten       Grundlagen
     Spannungsfeldern ausgesetzt.                                 Seit der Einführung der Durchlässigen Sekundarschule
                                                                  per 01. August 2007 zeigen sich die beiden Schulanla-
     Eine Handreichung des Amtes für Volksschule des Kan-         gen Reckholdern und Weitenzelg in allen wesentlichen
     tons Thurgau zeigt nun Möglichkeiten auf, wie das 9.         Bereichen nahezu identisch. Stammklassen und Niveaus
     Schuljahr in den Schulen des Kantons gestaltet werden        werden zu gleichen Teilen in beiden Schulhäusern ange-
     könnte. Nicht immer ist allerdings das oben genannte         boten, auch präsentieren sich die Lehrerteams und die
     Spannungsfeld die Ursache, um über Veränderungen             Anzahl Schülerinnen und Schüler gleich gross. Durch
     nachzudenken. Oft sind es auch strukturelle Probleme         eine einheitliche Schulleitung über beide Anlagen und
     vor Ort – baulicher Natur oder sinkende Schüleranzahlen      vor Ort tätiger Teamleitungen wurden eine gemeinsame
     – welche Ausgangspunkt für einen Schulversuch sind.          Schulentwicklung und ähnliche Werthaltungen erarbei-
                                                                  tet. Grundsätzlich ist die Einführung der Durchlässigen
     In dieser Ausgabe des Zytpunkt stellt der Schulleiter der    Sekundarschule abgeschlossen, sie befindet sich aber
     Sekundarschule Romanshorn-Salmsach, Markus Villiger,         nach wie vor in einem Konsolidierungsprozess.
     das Konzept seiner Schule vor.
                                                                  Die Schülerzahlen sind momentan rückläufig. Im Schul-

     >       Die Handreichung zum 9. Schuljahr wurde im
             Juni mit dem Behörden-Newsletter des AV ver-
             schickt.

                                              Markus Mendelin
                                                                  jahr 2004/05 zählte man 440 Schülerinnen und Schüler,
                                                                  heute gehen noch 335 Jugendliche in die Sek. Romans-
                                                                  horn-Salmsach. Nach einer weiteren Baisse wird sich
                                                                  diese Zahl aber auf dem heutigen Wert festlegen. Dieser
                                                                  Schülerrückgang bildet sich auch im Lehrpersonenteam
                                         Vorstandsmitglied VTGS   und in den Pensen ab. Arbeiteten vor einigen Jahren
                                                                  noch über 40 Lehrpersonen an der Sek. Romanshorn, so
                                                                  sind es heute noch 32. Das aktuelle Gesamtpensum
                                                                  beträgt knapp 750 Wochenlektionen. Die Klassenzahl
                                                                  schrumpfte im gleichen Zeitraum von über 20 auf nun-
                                                                  mehr 17 Regelklassen. Die einzig verbliebene Kleinklas-
                                                                  se beherbergt aktuell 9 Schülerinnen und Schüler, sie
                                                                  steht in Ausnahmefällen auch der Primarschule (ab 5.
                                                                  Klasse) offen.
                                                                  Die Schulhäuser befinden sich in Sichtdistanz, die Ent-
                                                                  fernung beträgt zirka 300 Meter. Diese Distanz ist zu
INTERN          11

gering für eine eigenständi-                                                               Ebenfalls befinden sich die
ge Entwicklung, ist aber                                                                   Heraus- und Anforderungen
auch zu gross für eine orga-                                                               in Lehre und Beruf in einem
nisatorische Gleichschal-                                                                  steten Wandel. Darauf muss
tung.                                                         die Schule gezwungenermassen reagieren, um möglichst
Die gesellschaftlichen Herausforderungen in Romanshorn        gute Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Übertritt
sind die einer mittelständischen Agglomerationsgemein-        ins Berufsleben zu schaffen.
de. Klar spürbar sind kleinstädtische Tendenzen, welche
sich auch bei den Jugendlichen abbilden. So sind Pro-         Konsequenzen
blemstellungen im Bereich Soziales, Integration, Gesund-      Neben den obigen Rahmenbedingungen wurden in der
heit, Zukunftsaussichten und Umgang mit Konflikten            Modellentwicklung weitere Erwartungen definiert. Zielset-
eher zunehmend und bilden so einen Gegenpol zum bür-          zungen aus Lehrerschaft und Schulleitung wurden aufge-
gerlichen Mittelstand. Dieses Gefälle gilt es tagtäglich      nommen und einem Rating unterzogen. Ebenfalls führte
auszugleichen und ein vernünftiges Zusammenleben zu           die Behörde diesen Prozess durch, wobei der Detaillie-
ermöglichen.                                                  rungsgrad angepasst wurde.

Problemstellungen                                             Für die Situation an der Sekundarschule Romanshorn-
Schulleitung und Behörde wurden im Zuge der oben              Salmsach bedeutet dies, dass im nächsten Schuljahr alle
beschriebenen Entwicklungen mit verschiedenen Frage-          1. und 2. Sekundarschülerinnen und –schüler in der
stellungen konfrontiert.                                      Schulanlage Weitenzelg zur Schule gehen. Anschliessend
Durch die dezentrale Führung zweier gleicher Schulanla-       wird ein Übertritt in eine neue Schule, die Reckholdern
gen können Synergien und Chancen, welche sich in einer        oder eben das 9. Schuljahr, vollzogen. Dadurch, dass sich
grösseren Schulgemeinde ergeben, schlecht bis ungenü-         der gesamte Jahrgang jeweils am selben Ort befindet, wird
gend genutzt werden. Insbesondere die Alltagszusam-           die Schulorganisation massiv vereinfacht und vereinheit-
menarbeit und Kommunikation im Jahrgang wird über             licht. Durch ein spezialisiertes Lehrpersonenteam für das
die Schulhäuser hinweg nicht gepflegt. Im Weiteren fühlt      neunte Schuljahr wird die Beziehung mit den ortsansässi-
sich aufgrund der Klassenzahl pro Jahrgang und Anlage         gen Lehrmeistern intensiver gepflegt. Entwicklungen in
immer wieder eine Klassenlehrperson in ihrer Aufgabe          weiterführenden Schulen oder im Bereich von Berufsleh-
(Sek. E oder G) alleine gelassen. Dies wird so begründet,     ren werden so schnell und nachhaltig umgesetzt. Ein ver-
dass die Aufteilung der Klassen auf die beiden Anlagen        bindendes Element über «beide» Schulen soll der Einsatz
immer zu einem Schwergewicht Typ E oder G führt (bei 5        eines Berufswahlcoaches werden, welcher die gesamte
Klassen: 3 Sek. G, 2 Sek. E oder 2 Sek. G, 3 Sek. E – bei 6   Berufswahl und den entsprechenden Prozess im Griff
Klassen: 3 Sek. G, 3 Sek. E).                                 behält.

Organisatorisch ist diese Schule bezüglich Führung und        Die Entwicklung des oben skizzierten Schulmodells
Kommunikation für alle Ebenen äusserst komplex und            bedingt ein sorgfältiges Vorgehen in verschiedenen Berei-
starr. Änderungen können nur mit allergrösster Mühe           chen. Die Gestaltung der inhaltlichen Schnittstelle zum 3.
durchgeführt und grundsätzlich vorhandene Möglichkei-         Sekundarjahr, der Einsatz von Standortanalysen (z.B.
ten (bspw. Klassen und Lerngruppierungen in Zahl und          Stellwerk 8), Entwicklung der Kompetenz von freieren
Können ausgleichen) nicht genutzt werden. Die Folge ist       Projekt- oder Semesterarbeiten über die gesamten 3
ein hochkomplexes Konstrukt, welches die kantonalen           Sekundarschuljahre, Vermittlung und Training von abge-
Finanzvorgaben knapp erfüllen kann und praktisch keine        sprochenen Lerntechniken, Koordination der Berufswahl,
pädagogischen Freiheiten bezüglich Exkursionen, Zu-           usw. sind wichtige Elemente, welche im beschriebenen
sammenarbeit mit anderen Klassen, usw. mehr bietet.           Entwicklungsschritt abgesprochen und geplant werden.

Eine weitere Problemstellung ergibt sich im Übertritt         Zentral ist der Sekundarschule Romanshorn, dass dieser
nach der 3. Sekundarklasse in die Berufswelt oder eine        schulische Schritt in die Zukunft zu einem Mehrwert für
weiterführende Schule. Auch hier zeigt sich ein Spagat        die Schülerinnen und Schüler führt. Im Weiteren ist wich-
zwischen Schülerinnen und Schülern, welche diesen             tig, dass Lehrpersonen in einer überblickbaren Struktur
Bereich bereits zu Beginn des 9. Schuljahres abgeschlos-      und mit besten Rahmenbedingungen die Chance erhalten,
sen haben und jenen, welche bis zum Schluss sogar um          Schülerinnen und Schüler zu bilden, zu erziehen und
einen Platz in einem Brückenangebot bangen müssen.            ihnen einen faszinierenden Unterricht zu bieten.
12      INTERN

                                                                     Wie attraktiv ist der
                                                                     Lehrerberuf?

Eine Klausurtagung, um                                               Lehrerinnen und Lehrer sind an vorderster Front den
                                                                     gesellschaftlichen Werten und Normen ausgesetzt.
Weichen zu stellen?
                                                                     Die Anforderungen an die Ausübung des Berufes verän-
                                                                     dern sich fortlaufend. Die zusätzlichen Aufgaben neben
                                                                     dem Unterricht nehmen stets zu. Die Freiheit von früher
                                                                     ist stark eingeschränkt. Der Lohn steht nicht mehr im
Wir unterstützen Sie gerne bei der
                                                                     Verhältnis zur Aufgabe und der zu erbringenden Lei-
Planung und Moderation.                                              stung. Dies ist das Bild, das die Medien vermitteln.

                                                                     Wieso wird der Lehrerberuf immer mehr, und dies sogar
                                                                     aus den eigenen Reihen, diffamiert? Spricht man mit
                                                                     Lehrerinnen und Lehrern, erhält man doch auch viele
                                        Federas Beratung AG          positive Rückmeldungen. Die Lehrperson muss sich
                                        Mainaustrasse 30
                                                                     nicht mehr als Einzelkämpfer behaupten. Sie ist einge-
                                        8008 Zürich
                                                                     bettet in ein Team und erhält bei Bedarf die Unterstüt-
                                        044 388 71 81
                                                                     zung durch Schulleitung und Fachpersonen. Die Frei-
                                        www.federas.ch
                                                                     heit, ausserhalb des Unterrichtens, die Arbeitszeit selber
                                                                     einteilen zu können, wird von vielen Lehrpersonen nach
                                                                     wie vor geschätzt. Viele sind auch zufrieden mit dem
                                                                     Lohn im Kanton Thurgau.

                                                                     Das Thema ist jedoch komplexer als oben dargestellt. Der
 Kommunalforum Thurgau 2010                                          VTGS wird sich mit der heutigen und künftigen Attrakti-
                                                                     vität des Lehrerberufs in einer Arbeitsgruppe ausein-
 «Unsere Umwelt – knappe Ressourcen,
                                                                     andersetzen. Er will mithelfen, dass der Beruf der Lehr-
 wachsende Verschmutzung»
                                                                     person wieder mit einem positiven Image verbunden ist
 Montag, 22. November 2010,                                          und herausfinden, wo Handlungsbedarf besteht. Die
 16.00 Uhr – 19.00 Uhr, Stadtcasino Frauenfeld
                                                                     Sicht von Bildung Thurgau und des Verbandes der
 Die Thurgauer Kantonalbank und die OBT AG freuen sich, die          Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau sollen dabei
 Mitglieder des Grossen Rates sowie die Gemeinde- und Schulbe-
 hörden zum Kommunalforum Thurgau 2010 einzuladen.                   mit einbezogen werden.
 Das Kommunalforum Thurgau 2010 wird seinen Fokus auf das
 Thema «Unsere Umwelt – knappe Ressourcen, wachsende Ver-                                                           Gabriela Frei
 schmutzung» richten und hat dazu kompetente Persönlichkeiten
                                                                                                                Präsidentin VTGS
 aus Politik und Wissenschaft eingeladen:
 • Regierungspräsident Dr. Jakob Stark,
   Departementsvorsteher Bau und Umwelt, Kanton Thurgau
 • Prof. Dr. Reto Knutti,
   Institut für Atmosphäre und Klima, ETH Zürich
 • Dr. sc. nat. Patrick Hofstetter,
   Leiter Klimapolitik, WWF Schweiz.
 Der Zuger Jungkabarettist Michael Elsener wird den Anlass mit
 pointierten Anekdoten abrunden, bevor Sie dann kulinarisch
 verwöhnt werden.
 Sie dürfen also gespannt sein. Reservieren Sie sich diesen Termin
 schon heute in Ihrer Agenda.
 Dieser Anlass wird von der Thurgauer Kantonalbank sowie der
 OBT AG organisiert und finanziell getragen.
INTERN         13

VERNEHMLASSUNGEN

Sonderschulverordnung

In der Folge der am 03. März 2010 vom Grossen Rat
genehmigten Revisionen des Beitragsgesetzes und des
Volkschulgesetzes sind auch Bestimmungen über die
Sonderschulung von Änderungen betroffen. Insbeson-
dere müssen die Zuständigkeiten und Verfahren im
Umgang mit integrativen und separativen Sonderschu-
lungsmassnahmen geklärt, die Tarife für die Sonder-
schulen, Heilpädagogische Früherziehung und Spital-
schulung neu geregelt werden.

Der VTGS ist zusammen mit anderen Verbänden vom
Amt für Volksschule zu einem Hearing eingeladen wor-
den. Wichtig für den VTGS ist, dass bei einer Sonder-          Nicht alle Geschäfte, welche der VTGS vom Departement
schulplatzierung der Informationsfluss klar geregelt ist       oder vom Amt für Volksschule zur Stellungnahme erhält,
und die Schulgemeinde z.B. über den Zuweisungsent-             werden im VTGS-Mitgliederausschuss beraten. Es gibt
scheid oder bei einem allfälligen Nichteintritt in die         Geschäfte, welche in einem der VTGS-Fachbereiche vor-
Sonderschule informiert wird. Auch muss geregelt sein,         beraten werden und anschliessend vom Vorstand die Stel-
wer gegebenenfalls die Vormundschaftsbehörde infor-            lungnahme verfasst wird. Diese Vorgehensweise erfolgt
miert. Die Verordnungsänderung ergibt für die Schulge-         bei weniger umfassenden Vorlagen oder Geschäften mit
meinden keine wesentlichen Neuerungen. Sie beschreibt          oft kurzer Fristansetzung.
den Ist-Zustand und bringt Klarheit bei Paragrafen, wel-
che in der heute geltenden Verordnung als Kann-Formu-          Im dritten Quartal dieses Jahres hat der VTGS zu folgen-
lierungen festgehalten sind. Einige Bestimmungen betref-       den Vernehmlassungen Stellung genommen:
fen die von den Sonderschulen zu erbringenden                  – Entwurf Beitragsverordnung
Leistungen und deren Abgeltung durch den Kanton. Die           – Änderung der Volksschulverordnung
Verordnung wird vom Regierungsrat voraussichtlich auf          – Änderung der Verordnung über die Beiträge
den 01. Januar 2011 in Kraft gesetzt.                            an Musikschulen
                                                               – Entwurf Sportförderungsgesetz
                                              Erika Litschgi   – Entwurf Sonderschulverordnung
                               Leiterin Geschäftsstelle VTGS

                                                               >
                                                                       Die wichtigsten Punkte zum Entwurf Beitragsver-
                                                                       ordnung, Änderung der Volksschulverordnung,
                                                                       Änderung der Verordnung über die Beiträge an
                                                                       Musikschulen sowie zum Sportförderungsgesetz
                                                                       sind im Beitrag «Tagung des Mitgliederausschus-
                                                                       ses» auf Seite 20 zusammengefasst.
14   SEITENBLICKE

     Schulen auf neuen Wegen

                                                                 Nach der Sitzung schreiben alle ihre IU-Tagesplanung ins
                                                                 Lernbuch. Lara gibt den verbesserten Mathelernschritt ab
                      Roland Züger                               und holt sich aus ihrem Fächli den neuen Deutschlern-
                      Schulischer Heilpädagoge an den            schritt. Zuvor macht sie mit ihrem Klassenlehrer einen
                      Mosaik-Sekundarschulen Horn                Prüfungstermin zum abgeschlossenen Mathethema ab. Der
                      und Alterswilen                            Mathematiklehrer teilt sich die Klassen- und IU-Verant-
                                                                 wortung mit dem Sprachlehrer. Während einiger IU-Lek-
                                                                 tionen erhalten sie zudem Unterstützung vom Schuli-
     Sinkende Schülerzahlen, der kreative Umgang mit päda-       schen Heilpädagogen und von der Klassenhilfe. Die
     gogischen und demografischen Entwicklungen, der Aus-        beiden Klassenlehrpersonen orientieren die Klasse vor der
     bau von sonderpädagogischen und Förderangeboten –           grossen Pause über das bevorstehende Klassenlager. Für
     all dies kann Motivation für eine Schulgemeinde sein,       Lara ist es das dritte Sommerlager. Im September wird sie
     einen Systemwechsel vorzunehmen. In den letzten bei-        mit Klasse «gelb» die Stadt Schaffhausen erkunden. Das
     den Ausgaben stellten wir Ihnen AdL in der Volksschulge-    Lager zu Beginn des Schuljahres stärkt den Kitt in der
     meinde Eschlikon und die Volksschulgemeinde Erlen mit       Klasse.
     Schwerpunkt Sportschule vor. Im dritten Zytpunkt 2010
     finden Sie Ausführungen zum Altersdurchmischten Ler-        Nach der Pause besucht Lara den Kursunterricht Franzö-
     nen an der Mosaik-Sekundarschule Horn.                      sisch der neunten Klasse im e-Niveau, während Paul vom
                                                                 Schulischen Heilpädagogen begleitet im Stütz- und För-
     Aus dem Alltag                                              derkurs die Lernumgebung x-beliebig aus dem Mathbu.ch
     Lara sitzt mit ihrer Lerngruppe um zwei zusammenge-         bearbeitet.
     schobene Schülerpulte im Gang vor dem Klassenzimmer.
     Die Sekundarschülerin ist eine von drei Lerngruppen-
     leiterInnen der alters- und niveaudurchmischten Klasse      Der Start
     «gelb». Sie bespricht in ihrer Gruppe die persönlichen      Vor drei Jahren startete die Mosaik-Sekundarschule Horn
     Lernbucheinträge. Das Lernbuch gibt Auskunft über die       mit dem neuen pädagogischen Konzept. Die Strategie des
     individuellen Lernziele, die Hausaufgabenzeit, die abge-    Kantons sah Jahre zuvor die Bildung von grösseren Ober-
     schlossenen und zu bearbeitenden Lernschritte und die       stufenzentren mit Niveauunterricht vor. Horn kam dieser
     Tagesplanung. In der Blackbox stehen Aufzeichnungen zu      Forderung mit zusätzlichen, eigenfinanzierten Stellenpro-
     Lerninhalten, die selbst ein Absinken in die Tiefsee des    zenten nach. Eine Lösung, welche die Schulbehörde dem
     Gedächtnisses unversehrt überstehen und jederzeit wieder    Steuerzahler längerfristig nicht zumuten wollte. Die klein-
     abgerufen werden sollen. Lara führt die Gruppe in for-      ste Sekundarschule im Kanton Thurgau befasste sich in
     schem Tonfall und schlägt zwei säumigen Mitschülern         der Folge mit mehreren Optionen. Der Zusammenschluss
     vor, sich als persönliches Wochenziel die lückenlose Pla-   mit Arbon stand ebenso zur Diskussion wie die Übernah-
     nung bzw. das Einhalten der vorgegebenen Hausaufgaben-      me durch ein privates Bildungsunternehmen. Die Gemein-
     zeit zu notieren.                                           deversammlung erteilte beiden Varianten eine Absage.
                                                                 Gesucht wurde ein überzeugendes pädagogisches Kon-
     Diese Szene kann in ähnlicher Form zu Beginn des indivi-    zept, welches der Sekundarschule in der Thurgauer Exkla-
     dualisierten Unterrichts, kurz IU, am Montagmorgen auch     ve das Überleben über Jahre hinaus sicherte. Eine von
     in und neben den Klassenzimmern «grün», «blau» und          initiativen Lehrpersonen vorgeschlagene Variante mit
     «rot» beobachtet werden.                                    Stammklassen dreier unterschiedlicher Niveaus scheiterte
                                                                 an den gesetzlichen Vorgaben.
     Lara fordert gegen Ende der Lerngruppensitzung den          Die Wende brachte ein Besuch im Kemmental an der
     Achtklässler Paul zur Lerngruppenpräsentation auf. Paul     damaligen OSA2plus-Schule in Alterswilen. Die Schulbe-
     referiert während drei Minuten vor dem Whiteboard über      hörde war derart überzeugt von dem einzigartigen Alters-
     zweihäusige Blütenpflanzen. Eine Neuntklässlerin korri-     wiler Modell, dass sie am gleichen Tag die Einführung der
     giert ihn, weil er Stempel und Fruchtknoten durchein-       2Plus in Horn beschloss: Individualisierung kombiniert
     anderbringt.                                                mit einem Kurssystem in Niveau- und Jahrgangsgruppen.
SEITENBLICKE               15

Der Alterswiler Schulleiter stellte sein Know-how und die    Bild. Externe Besucherinnen und Besucher zeigen sich
eigens entwickelte Verwaltungssoftware für die indivi-       beeindruckt von dem, was sie sehen und hören. Die Lei-
duellen Lernwege und die unzähligen Lernschritte der         stungen der Schülerinnen und Schüler des unteren und
Sekundarschule Horn zur Verfügung. Er übernahm die neu       mittleren Niveaus sind messbar überdurchschnittlich.
geschaffene 30%-ige Schulleitungsstelle. Was im weitläu-     Trotz grosszügiger Bereitstellung von Ressourcen wie
figen Kemmental mit seinen vielen Dörfern, Weilern und       Zusatzlektionen für Unterrichtshilfe und intensiven
den verschiedenen Primarschulhäusern über Jahre von          Mittelschulvorbereitungen erhielt die Schule einen Dämp-
engagierten Real- und Sekundarlehrpersonen entwickelt        fer, als sie im vergangenen Schuljahr die Stellwerkresulta-
wurde, wurde nun an der Schule im leicht überschauba-        te des höchsten Niveaus und die Noten der Kantiaufnah-
ren Dorf an attraktiver Wohnlage ohne Vorlaufzeit über-      meprüfung vor sich hatte. Es verwundert auch deshalb
nommen.                                                      wenig, dass die Umfragewerte in der im Juni von der PH
                                                             St. Gallen erhobenen Querschnittstudie bei Lehrpersonen,
Ein halbes Jahr vor dem Start informierten Behörde, desi-    Eltern und Schülern wenig ermutigend sind. Es scheint
gnierter Schulleiter, Lehrpersonenvertreter und Lerngrup-    der Mosaik-Sekundarschule Horn bisher nicht gelungen
penleiterInnen aus Alterswilen die skeptische Bevölke-       zu sein, ihre Vorzüge der Dorfbevölkerung zu kommuni-
rung. Das Team der Sekundarschule wurde mit einem            zieren und die schulisch begabten Schülerinnen und
Schulischen Heilpädagogen ergänzt. In halbjähriger Vorbe-    Schüler zu erhöhter Leistungsbereitschaft zu bringen.
reitungszeit mit einer SCHILW-Woche in den Sommerfe-
rien liessen sich die Lehrpersonen in das neue Modell ein-
führen. Gestartet wurde zu Beginn des Schuljahres            Die Konsolidierungsphase
2007/08. Ein sehr mutiger Schritt, wie sich bald heraus-     Die Einführungsphase ist abgeschlossen, der Blick nach
stellte. Die Lehrpersonen standen vor Lerngruppen mit        vorne gerichtet. Das Überleben der überschaubaren Dorf-
Siebtklässlern, die einen traditionellen Primarschulunter-   schule mit den topeingerichteten Naturwissenschafts-,
richt auf demselben Gelände erhalten hatten und Acht-        Hauswirtschafts- und Werkräumen ist gesichert. Mit dem
und Neuntklässlern, deren Klassen aufgelöst wurden und       Beitritt zum Verband der Mosaik-Sekundarschulen sind
darüber hinaus gleich auch noch Vorbildfunktion über-        der Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung des
nehmen sollten. Dem Pilotjahr trauert niemand mehr           Systems gewährleistet.
nach. Nach drei Jahren verfügt die Sekundarschule über       Viele Aufgaben müssen an einer kleinen Schule unabhän-
eine ausgewogene Anzahl von neuen und altgedienten           gig vom altersdurchmischten Lernen auf wenige Lehrper-
Lehrpersonen. Keiner der jetzigen Jugendlichen kennt das     sonen verteilt werden. Der Vor- und Nachbereitungsauf-
alte System. Die eingangs beschriebene Szene mit Laras       wand ist nach wie vor beträchtlich und die Wunschliste
Lerngruppe entspricht mittlerweile einem gewohnten           für die Optimierung des Schulbetriebes lang. Sie reicht
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                    CH - 9500 Wil SG       E: info@bischoff-wil.ch
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                    w
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                      w w. bischof f - wil. ch
SEITENBLICKE              17

von der Entlastung der Klassenlehrpersonen über die ver-
besserungswürdige Einbindung und Unterstützung der
Eltern bis zum Bau einer Aula. Im Fokus stehen jedoch die
Schülerinnen und Schüler. Sie erarbeiten sich hier eine
Basis für einen erfolgreichen Einstieg in die Berufsausbil-
dung. Einzelne Rückmeldungen lassen erahnen, dass
ehemalige Mosaik-Schülerinnen und Schüler an Berufs-
schulen und weiterführenden Schulen, was die Selbst-
ständigkeit betrifft, einen Vorsprung gegenüber ihrer Ver-
gleichsgruppe haben. Solche Feedbacks sind eine
Motivation, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Wir
sind überzeugt, dass Lara und Paul letztlich Gewinner
des Schulsystems sind.

Für Lara ist die Übernahme von Verantwortung für sich
und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu einer Selbst-
verständlichkeit geworden. Paul erhält von diesen genau-
so Rückmeldungen wie von seinen Lehrerinnen und Leh-
rern und er kann sein erworbenes Wissen spätestens im
nächsten Jahr den jüngeren Schülerinnen und Schülern
weitergeben. Weil sich die Klassen jedes Jahr nur zu          wird von Lehrpersonen und Eltern zur Beratung und
einem Drittel erneuern, kann eine Klassen- und Lernkul-       Koordination regelmässig beigezogen.
tur längerfristig und nachhaltig aufgebaut werden.
                                                              Horn darf stolz sein auf die unübersehbaren Qualitäten
Naheliegend wäre das Mitziehen der Primarschule. Noch         seiner Schule. Vor hundert Jahren kam dieser Stolz in der
besteht kein äusserer Zwang dazu. Einzelne Lehrperso-         markanten Architektur des Schulhauses an der Tübach-
nen setzen jedoch ganz bewusst Schwerpunkte im indivi-        strasse zum Ausdruck. Nächstes Jahr darf sich dieses
dualisierten und selbständigen Lernen. Im neuen Schul-        Schulhaus nach Umbau und Renovierungsarbeiten wie-
jahr wurde erstmals ein Zeitgefäss geschaffen für             der sehen lassen. Mit gezielten PR-Massnahmen kann
klassenübergreifende und altersdurchmischte Aktivitäten       auch das innovative Schulmodell in der Bevölkerung an
zwischen den Primarklassen. Im gemeinsam genutzten            Glanz gewinnen.
Campus ist die Zusammenarbeit zwischen allen Stufen
seit jeher eine Selbstverständlichkeit. Während der
Umstellung hat diese Beziehung etwas gelitten. An einer
gemeinsamen, extern durchgeführten SCHILW-Klausurta-
gung wurden die Ziele für die gewünschte und derzeit
mögliche Zusammenarbeit definiert. Das Projekt Werte-
Respekt wird als Ergebnis stufenübergreifend umgesetzt.
Die derzeit auf zwei Stellen aufgeteilte Schulleitung soll
in einem Jahr von einer Schulleitungsperson übernom-
men werden. Eine weitere pädagogische Annäherung der
Sekundar- und Primarschule in der Volksschulgemeinde
Horn ist auch aus diesem Grund voraussehbar.

Aus dem Blickwinkel der Schulischen Heilpädagogik
betrachtet, bietet die Schule Horn einige Vorzüge. Schüle-
rinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten erhalten
bei vorhandener Lernbereitschaft niederschwellige und
massgeschneiderte Begleitung. Diese findet sowohl im
Klassenzimmer als auch in der Kleingruppe in einem
separaten Schulzimmer statt. Der Schulische Heilpädago-
ge kennt die Kinder bereits aus der Primarschule und er
Wir von gut.WERBUNG wollen,
                                                                          dass Sie Erfolg mit Ihrer
                                                                          Werbung haben und stolz auf
                                                                          Ihre perfekte Kommunikation sind.
                                                                          Darum arbeiten wir für Sie
                                                                          mit Spass und Energie.

       D A S I S T gut .
                                                                          CH-8280 Kreuzlingen
                                                                          Fon +41 (0)71 678 80 00
                                                                          welcome@gut-werbung.ch
                                                                          www.gut-werbung.ch

   Wir bewegen
   Dokumente an den
   richtigen Ort.
   Auch in Thurgauer
   Schulen.

René Faigle AG   Gewerbestrasse 1 8500 Frauenfeld   info @ faigle.ch   www.faigle.ch

                                                                                                      16:24:53 Uhr
SEITENBLICKE                19

Elternbildung erhält zusätzliche Ressourcen

Dank einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton
konnte TAGEO, die Thurgauische Arbeitsgemeinschaft
der Elternorganisationen, eine Geschäftsstelle eröffnen.                        Susanna Fink
Damit kann TAGEO ihr Angebot erweitern und die                                  neue TAGEO Geschäftsführerin
Elternbildung gezielter fördern.

Der konfessionell neutrale und politisch unabhängige
Verein unterstützt die lokalen, ehrenamtlich arbeitenden
Elternorganisationen sowie weitere Gruppierungen mit          Die neue Geschäftsführerin, Frau Susanna Fink, ist im Thur-
gleicher Zielsetzung. Auch Schulen sind eingeladen, vom       gau aufgewachsen, wo sie auch ihre Erstausbildung als Kin-
Angebot zu profitieren. Im Sinne einer Drehscheibe ver-       dergärtnerin absolvierte. Nach fast zehnjähriger Berufsaus-
mittelt TAGEO Listen von Referentinnen und Referenten,        übung bildete sie sich in Zürich am Institut für Angewandte
sammelt Informationen über durchgeführte Elternbil-           Psychologie weiter zur Kinder- und Jugendpsychologin.
dungsangebote, wertet deren Erfolg aus Sicht der teilneh-     Während zwei Jahren betreute sie als Schulpsychologin die
menden Eltern aus und gibt diese Informationen an Inter-      Schulgemeinden des Rafzerfeld. Berufsbegleitend bildete sie
essierte weiter. Die Geschäftsstelle ermöglicht es, nun       sich während dieser Zeit weiter zur Paar- und Familienbe-
endlich eine umfassendere Qualitätssicherung aufzubau-        raterin. Zurück im Thurgau baute sie die Jugend- und
en. Damit soll auch die Qualität des Elternbildungskalen-     Familienberatungsstelle des Bezirks Bischofszell auf, wo
ders erhöht werden, welchen TAGEO seit gut vier Jahren        sie weitere acht Jahre als Familien-, Erziehungs- und Ent-
herausgibt. Eine weitere Leistung der Geschäftsstelle wird    wicklungsberaterin tätig war. Nach einem beruflichen
darin bestehen, Trends in der Elternbildung zu erfassen       Timeout konnte sie für die Leitung der Geschäftsstelle der
und den Elternorganisationen die nötige Hilfestellung zu      TAGEO gewonnen werden. Für diese Arbeit bringt sie breite
deren Thematisierung zu geben. Auch Ideen für bisher          Berufserfahrung und fundiertes Fachwissen mit. Gesundes
fehlende Angebote bestehen bereits und sollen ausgear-        Aufwachsen der Kinder und die Unterstützung aller daran
beitet werden. Dabei wird auf alltagspraktische, bedürf-      Beteiligten ist Susanna Fink ein zentrales Anliegen. Wäh-
nisorientierte und pädagogisch wertvolle Angebote             rend all ihrer Tätigkeit hat sie immer wieder erfahren, wie
geachtet. Damit erhält die Elternbildung prophylaktische      bedeutend die Unterstützung und die Förderung der elter-
Bedeutung, indem ungünstigen Entwicklungen des Kin-           lichen Kompetenz ist. Eltern sind die Haupterzieher, sie
des und der Familienstruktur vorgebeugt werden kann.          sind der Boden, auf dem der Samen wächst. Die Eltern sind
Unlängst hat VTGS-Präsidentin Gabriela Frei genau des-        gefordert, ihre Kinder individuell zu fördern und sie gleich-
halb einen Ausbau der Elternbildung gefordert und damit       zeitig zu gesellschaftsfähigen und mitverantwortlichen Men-
die Ziele von TAGEO betätigt. Um diese Aufgabe noch           schen heranzubilden. Ein Balanceakt, der nicht einfach ist,
effizienter erfüllen zu können, bittet TAGEO alle Elternor-   aber eine spannende Herausforderung sein kann. Dabei ist
ganisationen und Elternforen im Thurgau, der TAGEO            die Schule ein wichtiger Mitspieler und gerade deshalb soll
beizutreten. Diese Bitte richtet sich auch an die mit der     auch sie mit ihren Bedürfnissen für Elternarbeit und Eltern-
Schule verknüpften Organisationen.                            bildung unterstützt werden, beispielsweise durch die Ver-
                                                              mittlung themenspezifischer Referenten. Susanna Fink
                                                              erhofft sich, dass mit dem Aufbau der Geschäftsstelle auch
                                                              zwischen Schule und TAGEO gegenseitig bereichernde Kon-
                                                              takte entstehen können, vor allem im Bereich der Schnitt-
                                                              stelle von Schule und Elternhaus.

>       Die Geschäftsstelle der TAGEO befindet sich im
        Haus der Perspektive Frauenfeld, Oberstadtstr. 6.
        Erreichbarkeit: Montag – Mittwoch von 9 – 12 Uhr
        sowie am Mittwochnachmittag von 13 – 17 Uhr.
        Tel. 052 720 51 46, geschaeftsstelle@tageo.ch,
        www.tageo.ch
20   RÜCKBLICKE

     Tagung des Mitgliederausschusses

     Das Hauptgeschäft der Mitgliederausschuss-Sitzung         § 7 Zuschlag für sonderpädagogische Massnahmen
     vom 24. August 2010 war die Stellungnahme zur Bei-        Die Tabelle zur Errechnung des Zuschlags für sonderpä-
     tragsverordnung. Einige Schulgemeinden haben dem          dagogische Massnahmen muss feiner abgestimmt wer-
     Verband ihre Anliegen bereits vor der Ausschuss-Sit-      den. So, wie sie jetzt gerechnet ist, ist der minimalste
     zung mitgeteilt. So konnte sich die Fachgruppe «Finan-    Zuschlag zu tief angesetzt.
     zen» darauf vorbereiten und verschiedene Punkte
     bereits in den Stellungnahme-Entwurf aufnehmen. Dies      § 9 Gebäudeaufwand
     trug dazu bei, dass das Traktandum zügig abgehandelt      Der Beitrag an den Gebäudeaufwand wird mit höheren
     werden konnte.                                            Schülerzahlen berechnet als der Lektionenfaktor. Die
                                                               dem Lektionenfaktor hinterlegte Schülerzahl entspricht
                                                               der Realität. Diese Realität muss auch für den Schul-
     Vernehmlassung Beitragsverordnung                         raum gelten.
     Zum Text der Ausführungsbestimmungen selber wurden
     kaum Einwände angebracht. Es war die Höhe der Ansät-      § 10 Betriebspauschale
     ze und Prozentsätze, welche zu reden gaben. In vielen     Bei der Berechnung der Betriebspauschale wurden auf
     Paragrafen ist im Entwurf das für die Beitragssätze       allen Schulstufen Abzüge für nichtbetriebsnotwendige
     errechnete durchschnittliche kantonale Mittel abgerun-    Aufwendungen gemacht. Die Abzüge sind in der Bot-
     det statt aufgerundet. Schulgemeinden, deren Aufwände     schaft nicht ausgewiesen. Die Schulgemeinden wollen
     strukturbedingt über dem Mittel liegen, bekommen          diese willkürlich vorgenommenen Kürzungen nicht
     diese Abrundungen zu spüren. Für den Kanton sind sie      akzeptieren.
     ein willkommenes Sparpotenzial.
                                                               Vernehmlassung Volksschulverordnung
     Kurzbeschrieb der hauptsächlichsten Anliegen und          § 19 Pensum für Schulleitungen
     Anträge der Schulgemeinden:                               Das Minimalpensum für Schulleitungen ist erhöht wor-
                                                               den. Die Anzahl der unterstellten Kinder für eine Voll-
     § 1, Abs. 3 Durchschnittliche Lehrerbesoldung             zeitstelle wurde von 400 auf 380 Kinder verringert.
     pro Lektion                                               Zudem wurde das Sockelpensum von 5% auf 10%
     Die Prozentsätze zur Deckung der Besoldungsnebenko-       erhöht. Die Formel ist jedoch nicht verständlich. Die 10%
     sten (18%) und zur Finanzierung der Stellvertretungsko-   für das Sockelpensum müssen pro angefangene 380 Kin-
     sten (2%) sind gemäss Rückmeldung verschiedener           der gerechnet werden und nicht pro Schulgemeinde ein-
     Schulgemeinden zu tief angesetzt. Das AV muss hier        mal, wie es aus dem Entwurf zu verstehen ist.
     seine Berechnungsgrundlage nochmals überprüfen.
                                                               § 31 Stütz- und Fördermassnahmen
     § 2 Lektionenfaktor                                       Die Definition der Stütz- und Fördermassnahmen ist ver-
     Die Lektionenfaktoren für Primar- und Sekundarschule      altet. § 31 sollte deshalb gestrichen oder allgemeiner for-
     sind aufgrund der Berechnungen einiger Schulgemein-       muliert werden.
     den zu tief angesetzt. Die Faktoren müssen so angelegt
     sein, dass die sich aufgrund der eingeleiteten Ent-       Vernehmlassung Verordnung über
     wicklungen ergebenden Mehrlektionen abgedeckt wer-        Beiträge an Musikschulen für Jugendliche
     den können.                                               Zu dieser Verordnung wurden keine Bemerkungen
                                                               gemacht.
     § 3 Besoldung Schulleiter
     Die Anerkennung der Schulleitungsbesoldung in der         Vernehmlassung Sportförderungsgesetz
     Lohnklasse 22 ist für die Sekundarschulen in keinem       Mit dem neuen Gesetz sollen kantonale Rahmenbedin-
     Fall kostendeckend, da der Regierungsrat selber bis       gungen für die Sport und Bewegungsförderung geschaffen
     Ende 2009 für die Schulleitungen an Sekundarschulen       werden. Dabei möchte einerseits Bewährtes erhalten und
     die Lohnklasse 23 festgelegt hatte.                       andererseits neuen Sportentwicklungen in der Gesell-
                                                               schaft Rechnung getragen werden. Das neue Gesetz
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