Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV

Die Seite wird erstellt Hugo Beier
 
WEITER LESEN
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Die Waldbauern
                                     in NRW
Heft Nr. 1 | Januar / Februar 2014

  Bundeskartellamt
  Nationalpark Eifel
  Ausgleichsflächen
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Editorial                                                                     Inhalt

                                                                        Dr. Philipp Freiherr
                                                                        Heereman,                       Politik
                                                                        Vorsitzender

    Verehrte Leser!                                                     des Waldbauernverbandes
                                                                        Nordrhein-Westfalen.
                                                                                                   3 Bundeskartellamt
                                                                                                   5 Koalition ignoriert Holz
                                                                                                   7 Kahlschlag im Nationalpark
       Freuen wir über die aktuellen Holzpreise    rhein-Westfalen eigene Untersuchungen
    in fast allen Sortimenten! Waldboden und       ab diesem Jahr angekündigt. Ich kann mir             Recht
    Holzernte erringen in unserer Gesellschaft     nicht vorstellen, dass danach bei uns alles     8 Änderung des Landesforstgesetzes
    einen Stellenwert, den sie in den vergan-      so bleiben wird, wie bisher.                   10 Kein Vorkaufsrecht
    genen Jahrzehnten, dank Erdöl, Beton              „Der Fall Klausner zu den Akten?“ Alles
                                                                                                  12    PEFC
    und New Economy schmerzhaft verloren           ist hier noch offen und ein aktuelles
    hatten. Seien wir daher auch in diesen         Rechtsgutachten widerspricht deutlich der      13    Holzmarkt
    Wintertagen als Waldbauer und Waldbäue-        NRW-Regierungsmeinung, dass die Verträ-
                                                                                                        Mitteilungen
    rin in unseren (Familien-) Wäldern aktiv.      ge nach EU-Beihilferecht aufgehoben wer-
                                                                                                  14    Interview mit der SVLFG
       Doch auch als Waldeigentümer müssen         den müssen. Wir sind hier zuerst einmal
    wir aktiv sein. Im Vorfeld der                 nur Zuschauer, doch der Streit um Fichten-
                                                                                                  16    Boden des Jahres
    Regierungsbildung in Berlin hatte der          holzlieferungen in Millionen Höhe findet       17    Ausgleichsflächen
    Waldbauernverband zu einer Briefaktion         im Herzen unseres NRW (Holz)Marktes            19    Baum des Jahres
    gegen die Ausweisung von Stilllegungsflä-      statt. Das kann uns nicht egal sein.           22    Treefarms
    chen auch in Privatwäldern aufgerufen.            „Gut, dass es die Öffentlich Rechtlichen    28    Mondkalender
    Dank zahlreicher Teilnahmen wurde diese        Sender gibt?“ Da wird in der ARD bei Plus
                                                                                                  30    Aus den Bezirksgruppen
    Aktion zu einem echten Erfolg. So können       Minus über die Machenschaften im Natio-
    wir heute mit dem entsprechenden Absatz        nalpark Eifel berichtet. Ich habe mir die      31    Waldbauern aktuell
    des Koalitionsvertrages zur Waldstrategie      Maßnahmen (u.a. Kahlschlag) danach sel-
    einigermaßen gut leben. Bis heute erhal-       ber einmal angesehen und in Ruhe erklä-
                                                                                                  32    Bücher und Veranstaltungen
    ten wir fast täglich Beschwichtigungs-         ren lassen. Was ist das nur für eine Be-
    schreiben von Politikern der Großen Koali-     richterstattung! Der Reporter hatte es          Titelbild: Waldarbeit
                                                                                                              WaldHolz Sauerland
    tion, dass so etwas nie geplant gewesen        nicht einmal nötig mit dem zuständigen
    wäre bzw. man das Schlimmste hätte ver-        Revierförster zu sprechen. Nun dürfen
    hindert können. Frau Ministerpräsidentin       meine Kinder gerne auch Sendungen im              Impressum
    Hannelore Kraft hat mir dann aber doch         RLT schauen. Da wird doch im gleichen Stil
                                                                                                  Herausgeber + Redaktion:
    einen bemerkenswerten Brief zukommen           über das Leben im Dschungel berichtet ...
                                                                                                  Waldbauernverband NRW e.V.
    lassen: Es wird mit der SPD keine Stillle-     Das darf uns nicht egal sein.                  Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf
                                                                                                  Tel.: 02 11 / 1 79 98 35
    gung auf 95 % der Waldflächen geben. Ein          Das Jahr 2014 wird bestimmt noch so ei-     Fax: 02 11 / 1 79 98 34
    Schelm, der Böses dabei denkt!                 nige Herausforderungen für uns bereit hal-     Internet: www.waldbauernverband.de
                                                                                                  E-Mail: info@waldbauernverband.de
       Doch damit nicht genug:                     ten. Seien wir daher auch in diesem Jahr
                                                                                                  Bankverbindung:
       „Baden-Württemberg ist weit“? Nicht         als Waldbauer und Waldbäuerin politisch        Volksbank Düsseldorf Neuss eG
    ganz überraschend hat das Bundeskartell-       für unsere Familien (-Wälder) aktiv.           IBAN: DE81301602136306164013; BIC: GENODED1DNE
                                                                                                  Postbank Dortmund
    amt die Holzvermarktung in Baden-Würt-                                                        IBAN: DE16440100460111883467; BIC: PBNKDEFF
                                                     Das wünscht sich
    temberg in Teilen als wettbewerbswidrig                                                       Gläubiger-ID: DE08ZZZ00000248727

    eingestuft. Der aktuelle Beschlussentwurf                                                     Bezugspreis:
                                                                                                  19 €, 10 € Mitglieder dem Verband angeschlossener
    kommt einer Zerschlagung der dortigen                                                         Forstbetriebsgemeinschaften
                                                                                                  Jahresbezugspreis inkl. MwSt. und Versand
    Strukturen gleich. Was das für NRW hei-          Ihr                                          Erscheinungsweise: 6 x jährlich
    ßen mag, muss sich noch herausstellen.           Philipp Freiherr Heereman                    Anzeigenmarketing:
    Das Bundeskartellamt hat auch für Nord-                                                       Waldbauernverband NRW e.V.,
                                                                                                  Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf
                                                                                                  Tel.: 02 11 / 1 79 98 35
    Aktuell – zu Redaktionsschluss                                                                Fax: 02 11 / 1 79 98 34
                                                                                                  Verlag:
    Abteilungsleiter Dr. Martin Woike steht nach einem Dringlichkeitsschreiben von LJV Präsi-     Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster
    dent Müller-Schallenberg an Minister Johannes Remmel in Erklärungsnot. Sollte Dr. Woike       Redaktionelle Hinweise:
    tatsächlich gegenüber einer Gruppe von NABU-Funktionären die Jagd, die Jägerschaft sowie      Die veröffentlichten Texte geben nicht in jedem Fall
                                                                                                  die Meinung des Verbands wieder.
    den Großprivatwald schmählich diffamiert haben? Es steht zu befürchten, dass die konstruk-    Die Zeitschrift und alle enthaltenen Beiträge sind
    tiven Gespräche zur Novellierung des Landesjagdgesetztes, z. B. im AK Jagd und Natur, hier-   urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich
                                                                                                  zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung
    nach abbrechen können. WBV Vorsitzender Heereman zeigte sich empört und tief enttäuscht,      des Waldbauernverbands NRW e.V. strafbar. Dies gilt
                                                                                                  insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
    will aber erst die Antwort des Ministers abwarten. Der WBV NRW wird über den weiteren Ver-
                                                                                                  Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und
    lauf dieses vermeintlichen „Skandals“ auf seiner Internetseite oder einem WAK informieren.    Verarbeitung in elektronischen Systemen (auch Internet).

2    Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Politik

Bundeskartellamt legt
                                                                                            an dem Beschlussentwurf aus fachlichen
                                                                                            oder juristischen Gründen Veränderun-
                                                                                            gen vorgenommen werden müssen bzw.

Beschlussentwurf vor                                                                        können. Die Beteiligten sind dabei, den
                                                                                            Beschlussentwurf dahin gehend zu be-
                                                                                            werten. Die Forstkammer hat hierfür ex-

D     as Bundeskartellamt hat im Jahr
      2012 im Land Baden-Württemberg
eigene Kartelluntersuchungen begon-
                                             über 100 ha, sofern ForstBW bezie-
                                             hungsweise die Unteren Forstbehörden
                                             in deren Auftrag Holzverkaufs- oder
                                                                                            ternen Sachverstand hinzugezogen.
                                                                                          • Die Diskussionen beschäftigen sich
                                                                                            u.a. mit der 100-ha-Grenze, der Aus-
nen. Hintergrund war, dass das Bundes-       Holzerntedienstleistungen erbringen.           dehnung des Vermarktungsverbots auf
kartellamt den Verdacht hegte, dass die      Das wäre nach dem vorliegenden Ent-            die Holzernte, die 100-ha-Grenze für
gemeinsame Vermarktung des Rohhol-           wurf zukünftig nicht mehr zulässig.            forstwirtschaftliche Zusammenschlüs-
zes aus allen Besitzarten durch die dor-                                                    se und die Anwendung kartellrechtli-
tige Landesforstverwaltung gegen das
                                            Erste Einschätzung                              cher Ausnahmeregelungen.
Kartellrecht (Vorwurf der Marktbeherr-      der Auswirkungen                              • Die Kartellbehörde wird die Stellung-
schung) verstößt. Die Untersuchungen          Für die Waldeigentümer und forstli-           nahme auswerten und ggf. Anpassun-
sind nun abgeschlossen und das Bun-         chen Zusammenschlüsse > 100 ha wären            gen am vorliegenden Beschlussentwurf
deskartellamt hat im Dezember einen         weite Teile des staatlichen Betreuungs-         vornehmen.
Beschlussentwurf vorgelegt.                 angebots in der jetzigen Organisations-       • Erst wenn ein rechtskräftiger Beschluss
                                            form nicht mehr zugänglich.                     der Kartellbehörde vorliegt, kann über
Zentrale Aussagen                             Für die kleineren privaten und kom-           Regelungen zu den zukünftigen Holz-
   Das Bundeskartellamt sieht die Verein-   munalen Waldeigentümer bliebe der Be-           verkaufs- und Betreuungsorganisatio-
barungen zwischen Land und privaten         schluss zumindest unmittelbar ohne              nen entschieden werden.
und kommunalen Waldbesitzern zu Prei-       Auswirkungen. Die staatlichen Betreu-            Bei der Bewertung des vorgelegten
sen und Absatz als sogenannte Kernbe-       ungsdienstleistungen wären hier wei-          Beschlussentwurfs aus nordrhein-west-
schränkungen an, die unabhängig vom         terhin zulässig. Die Übernahme des            fälischer Sicht ist, nach Auskunft des
Marktanteil verboten sind. Das Kartell-     Holzverkaufs für Waldbesitzer < 20 ha         Bundeskartellamtes, zunächst einmal
amt untersagt dem Land Baden-Württem-       sieht das Bundeskartellamt dezidiert als      festzuhalten, dass die Erkenntnisse, die
berg, bzw. ForstBW, die Holzvermark-        wettbewerbsrechtlich unbedenklich an.         das Bundeskartellamt aus den Untersu-
tungsdienstleistung von Nadelstammholz      Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich,         chungen des Holzverkaufes in Baden-
für andere Waldbesitzer über 100 ha.        dass sich durch einen solchen Kartell-        Württemberg gewonnen hat, nicht 1 : 1
   Betroffen sind alle Forstbetriebe über   amtsbeschluss grundsätzliche Verände-         auf Nordrhein-Westfalen übertragen
100 ha, wie zum Beispiel Privatwaldbe-      rungen der Betreuungsstrukturen erge-         werden können. Allerdings deuten alle
sitzer, forstwirtschaftliche Zusammen-      ben würden, die auch die Waldeigentü-         Anzeichen auch für Nordrhein-Westfa-
schlüsse (wie FBG, Waldgenossenschaf-       mer bis 100 ha beträfen.                      len darauf hin, dass der Beschlussent-
ten etc.) und andere Körperschaften.          Für diejenigen Zusammenschlüsse,            wurf auch für Nordrhein-Westfalen vom
   Untersagt werden soll die Vermark-       welche die Holzvermarktung bereits            Grundsatz her richtungweisend ist.
tung von Nadelstammholz, außer Stan-        selbst übernommen haben, würde sich              Weitergehende Spekulationen, ob und
gen-, Papier- und Industrieholz.            die Frage stellen, wie die mit der Holz-      was an dem vorgelegten Entwurf noch
   Verboten werden sollen auch die „den     ernte verbundenen Dienstleistungen            verändert wird und wie sich dies letzt-
Holzverkauf vorbereitenden Dienstleis-      zukünftig organisiert werden.                 endlich auch auf andere Bundesländer
tungen der Holzernte sowie den Holz-                                                      auswirken wird, dienen zum jetzigen
verkauf abwickelnden Dienstleistungen       Verfahrensablauf?                             Zeitpunkt des Verfahrensstandes kei-
der Fakturierung und Abrechnung“.           • Das Land Baden-Württemberg als              nem höheren Erkenntnisgewinn.
Vorbereitende Dienstleistungen der            Hauptbeteiligter und die beigeladenen          Feststeht hingegen nach Auskunft des
Holzernte sind:                               Verbände (Verband der Säge- und Holz-       Bundeskartellamts, dass auch in Nord-
   • Auszeichnen,                             industrie BW (VSH), Deutscher Säge-         rhein-Westfalen eigene Untersuchungen
   • Organisation und Betreuung der Holz-     und Holzindustrieverband (DeSH) und         zur kartellrechtskonformen Ausgestal-
     erntemaßnahmen (inkl. Rückung),          die Forstkammer Baden-Württemberg)          tung der Holzvermarktung aufgenommen
   • Holzaufnahme.                            sind nun aufgefordert, zu diesem Ent-       werden. Ob das Bundeskartellamt damit
• Das Verbot soll ab 01.01.2015 wirksam       wurf Stellung zu nehmen. Die ur-            wie ursprünglich geplant in diesem Früh-
  sein.                                       sprünglich festgesetzte Frist (31.1.) ist   jahr beginnen wird oder erst den Ab-
• Betroffen wären auch die Zusammen-          bis zum 31.3.2014 verlängert worden.        schluss des Verfahrens in Baden-Würt-
  schlüsse (FBGs etc.) mit Gesamtflächen    •Zunächst geht es darum zu klären, ob         temberg abwarten will, ist noch unklar.

                                                                                            Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW   3
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Politik

Ende mit Schrecken                                                 Da der Beschlussentwurf, beziehungsweise ein späterer Kartell-
                                                                amtsbeschluss für Baden-Württemberg auch bundesweite Auswir-
oder Schrecken ohne Ende?                                       kungen haben wird, hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbe-
   Der Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes kommt            sitzerverbände (AGDW) eine bundesweite Arbeitsgruppe gegründet.
nicht überraschend. In Nordrhein-Westfalen hat bereits          Diese wird in engem Austausch mit den Vorgängen in Baden-Würt-
2002 der Landesrechnungshof die Organisation des Holz-          temberg versuchen, die Auswirkungen für das gesamte Bundesge-
verkaufs des Privatwaldes durch die damalige Landesforst-       biet abzuschätzen, Beratungen für die Stellungnahmen in Baden-
verwaltung gerügt. Auch die danach begonnene Kartellde-         Württemberg zu geben bzw. im Rahmen der Möglichkeiten nachtei-
batte in gleich mehreren Bundesländern zeigte in die glei-      ligen Auswirkungen für die Waldbesitzer entgegenzuwirken.
che Richtung, nämlich dass sich der Privatwald (und                Frühestens zum Ende der festgesetzten Stellungnahmefrist kann
Kommunalwald) stärker selber organisieren muss. Im Jahr         mit neuen Erkenntnissen in der Sache gerechnet werden.
2008 haben sich die betroffenen Bundesländer mit dem               Der Beschlussentwurf ist von der Geschäftsstelle des WBV
Bundeskartellamt geeinigt und es wurden klare Schritte          abrufbar.                                               (WBV) ■
zur Verselbstständigung des Nicht-Staatswaldes verein-
bart. Doch statt hier beherzt anzupacken, wollten Verwal-
tung und Waldbesitzer gleichermaßen die Sache einfach           Novellierung des EEG
aussitzen. Die fehlende Akzeptanz des Bundeskartellamtes          Das Bundeskabinett hat in seiner Klausurtagung im Januar
darf niemanden verwundern. Bedauerlich ist, dass ein            „Eckpunkte“ zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ver-
rechtzeitiges Handeln und eine Abgabe der Holzvermark-          abschiedet.
tung in privatwirtschaftliche Strukturen die weitreichen-         Die Umsetzung dieser Eckpunkte im EEG könnten zu gravierenden
den Konsequenzen, die mit dem derzeitigen Beschlussent-         Einschnitten für die Bioenergie führen. In dem dort bislang vorgese-
wurf drohen, wahrscheinlich verhindert hätten. Doch             henen Ausbaukorridor für Biomasse von 100 Megawatt (MW) pro
nicht nur die Fachöffentlichkeit ist jetzt aufmerksam ge-       Jahr kommen Biomasse-Heizkraftwerke und Biomassevergasungsan-
worden, auch in Tagespublikationen wird das Thema auf-          lagen nicht vor, was einem Ausbau-Stopp der Stromerzeugung aus
bereitet. Dies stellt sich dann allerdings als wenig fachlich   Holz gleichkäme.
fundiert heraus. So war Ende Januar in den online-Nach-           Auch ist fraglich, ob ein jährlicher Zubau von höchstens 100 MW
richten der Lippischen Landeszeitung von „Aufruhr“ zu           für die Bioenergie ausreichend ist. Fachleute sehen in einem 100-MW-
lesen sowie der Befürchtung, dass nun „alle staatlichen         Zubau keine ausreichende Überlebenschance für die Bioenergiebran-
Dienstleistungen gestrichen würden“. Noch abstruser wa-         che. Mindestens 300-MW-Zubau pro Jahr für die verfügbaren Bio-
ren die Online-Kommentare. Ebenso erschreckend sind die         energie-Technologiepfade wären danach notwendig und verfügbar.
Forderungen der EINEN, „man muss das Kartellamt stop-           Dieses Potential (Energiepflanzen, forstliche Biomasse, Abfall- und
pen“ oder der ANDEREN, „das Kartellamt soll nun mal end-        Reststoffe) ist realistisch darstellbar und wird durch mehrere Studi-
lich durchgreifen“. Beide Haltungen zeigen ein erschre-         en, unter anderem im Auftrag der Bundesregierung, untermauert.
ckendes Verständnis über eine selbstständig arbeitende            Bereits in der ersten Märzhälfte sind für die Gesetzesänderung die
Bundesoberbehörde. Zu deren Hauptaufgaben gehört un-            Abstimmung mit den Ländern sowie die Verbändeanhörung vorgese-
ter anderem die Ausübung der Missbrauchsaufsicht über           hen. Die erste Lesung ist für den 8. Mai geplant. Es sollen dabei ver-
marktbeherrschende Unternehmen und sie verfügt hierfür          kürzte Fristen der Länderbeteiligung im Bundesrat vorgesehen sein,
über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.                         sodass das Inkrafttreten für Anfang August vorgesehen ist.
   Es zeigt sich, dass eine solche Berichterstattung kont-                                                             (WBV/AGDW) ■
raproduktiv ist. Sie hilft in der Sache nicht weiter und
schadet dem Ansehen der Branche in der Öffentlichkeit.
   Der Rückblick und die aktuelle Debatte lassen nur ei-
nen Schluss zu: Alle Beteiligten müssen sich schnellst-
                                                                FSC lässt Stimmung machen gegen PEFC
möglich auf der fachlichen Ebene treffen und gemeinsam            Eine Vortragsveranstaltung am 5. Dezember 2013 in Berlin, zu der
die in Aussicht stehenden Kartellamtsbeschlüsse ord-            FSC-Deutschland eingeladen hatte, nutzten FSC-Unterstützer zu Auf-
nungsgemäß und zügig umsetzen. Eine weitere Ver-                rufen an Wirtschaft und Politik, die aus ihrer Sicht höhere Wertigkeit
schleppung notwendiger Änderungen und Anpassungen               der FSC-Zertifizierung anzuerkennen und FSC-zertifizierte Produkte
ist weder den betroffenen Menschen noch der Branche             zu bevorzugen. Der Vorsitzende von PEFC-Deutschland, Prof. Dr. Ulrich
länger zuzumuten und verspielt überdies das Vertrauen           Schraml, bedauerte diese Äußerungen und forderte die FSC-Unterstüt-
in Waldbesitzer und Förster bei der nicht-forstlichen Be-       zer auf, alle Ressourcen auf die gemeinsamen Ziele zu richten, statt
völkerung. Das Cluster Forst und Holz darf in der Kartell-      auf den Konkurrenzkampf der beiden großen Zertifizierungssysteme
debatte nicht weiter versagen, sonst reiben sich am Ende        untereinander. Seinen Bericht über die Veranstaltung, zu der 60 Gäste
manche Organisationen die Hände, die den Wald lieber            gekommen waren, überschreibt FSC-Deutschland mit „FSC ist der bes-
stillgelegt als bewirtschaftet sehen möchten ... (WBV) ■        sere Standard“.                                        (Hzbl online) ■

 4    Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Politik

Wald muss bewirtschaftet werden                                                        und Kündigungsfrist, so Brunner. Das
                                                                                       Produkt Holz sei unschlagbar: nachhal-

D     er Wald hat wichtige und vielfälti-
      ge Aufgaben für die Gesellschaft.
Dazu muss er bewirtschaftet werden. Es
                                            weiter „nachhaltig“ wirtschaften. Das
                                            praktizierten die 2 Millionen Waldeigen-
                                            tümer und deren Familien in Deutsch-
                                                                                       tig, ökologisch, freundlich und nach-
                                                                                       wachsend.
                                                                                         Sepp Spann, der Präsident des bayeri-
gilt der Grundsatz Schutz durch nach-       land „mit Holz, Herz und Hirn“. Gutten-    schen Waldbesitzerverbandes, dankte
haltige Nutzung“, erklärte Bundesforst-     berg: „Wir brauchen ein klares Bekennt-    Minister Brunner und den Bayerischen
minister Dr. Hans-Peter Friedrich bei       nis von Politik und Gesellschaft zu        Staatsforsten für klare Worte zur be-
seiner Premiere auf dem traditionellen      Freiheit und Eigentum“.                    währten, multifunktionalen Waldbe-
Empfang der Waldeigentümer auf der            Denn erst ein durch Regulierungsquo-     wirtschaftung und der Unterstützung
Grünen Woche.                               ten stillgelegter toter Wald mit einem     bei der Ausrichtung des Waldbesitzer-
  Bundesminister Friedrich lobte die        sterbenden ländlichen Raum könne die       empfanges 2014 in der „Bayernhalle“
Leistungen und die Eigentümerverant-        Gesellschaft nicht mit dem wichtigsten     auf der Internationalen Grünen Woche.
wortung der zwei Millionen Waldbesit-       erneuerbaren Rohstoff Holz in Deutsch-                                     (AGDW)
zer in Deutschland und erinnerte daran,     land versorgen, Wertschöpfung und Ar-        Georg Schirmbeck, Präsident des
dass die deutsche Forstwirtschaft das       beitsplätze schaffen sowie gleichzeitig    Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR)
Prinzip der Nachhaltigkeit seit mehr als    Natur und Umwelt schützen.                 begrüßte es, dass „unser neuer Forstmi-
300 Jahren präge.                             Helmut Brunner, bayerischer Staats-      nister hier mit dem Verweis auf die
  Philipp zu Guttenberg, Präsident des      minister für Ernährung, Landwirtschaft     Waldstrategie der Bundesregierung eine
Dachverbandes AGDW – Die Waldeigen-         und Forsten, betonte in seinem Gruß-       klare Haltung vertritt und darauf hin-
tümer, erklärte, die Nachhaltigkeit,        wort „nirgendwo gehe Schützen und          weist, dass der Wald nur dann die an
„made in Germany, made im Wald“ sei         Nützen so gut Hand in Hand wie im          ihn gerichteten Anforderungen vollum-
ein globaler Erfolgsschlager und als        Wald und darum wäre es unklug, dieses      fänglich erfüllen kann, wenn er auch in
Blaupause weltweit zur Nachahmung           Konzept zu verändern“.                     Zukunft nachhaltig bewirtschaftet
empfohlen. Damit das so bleibe, unser         Waldbesitzer betrieben die „größte       wird“. Außerdem verwies Schirmbeck
Klima geschützt und erneuerbare Ener-       Kurstätte, inklusive Fitnessstudio“, und   darauf, dass der DFWR bereits im Mai
gien vernünftig genutzt werden kön-         das zu kundenfreundlichen Konditio-        vergangenen Jahres anlässlich des In-
nen, müssten wir – so Guttenberg –          nen, nämlich ohne Clubmitgliedschaft       ternationalen Tages der biologischen

Koalition ignoriert Holz beim EEG
P    hilipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Wald-
     eigentümer, begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung,
das EEG zu vereinfachen und verbraucherfreundlich zu gestal-
                                                                 Dies müsse aus Sicht der Waldeigentümer durch Flexibilitäts-
                                                                 prämien honoriert werden.
                                                                   Guttenberg betonte, der Substitutionseffekt durch den Ein-
ten. Die Energiewende sei – wie im EEG Eckpunkte-Papier for-     satz von Holz zum Heizen werde auf jährlich rund 30 Millio-
muliert – nach dem Vorbild der Forstwirtschaft „ein notwen-      nen Tonnen Kohlendioxid geschätzt. Ein Raummeter Holz
diger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die     könne je nach Holzart die Energie von bis zu 257 Litern Heiz-
dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der            öl ersetzen. Holz für die energetische Nutzung sei zudem ein
Schöpfung und der Verantwortung gegenüber kommenden Ge-          Nebenprodukt der normalen wirtschaftlichen Tätigkeit im
nerationen verpflichtet ist.“ Das gehe aber nicht – so Gutten-   Wald, das – im Vergleich zu anderen Energieträgern – keine
berg – ohne unseren intelligentesten, wichtigsten heimischen     ökologischen und landschaftsästhetischen Nachteile mit sich
Rohstoff Holz. „Als erneuerbarer und CO2-neutraler Rohstoff      bringe, was schlichtweg ignoriert werde.
ist Holz eine tragende Säule der Energiewende“, betonte Phil-      Feste Biomasse und Biomassekraftwerke seien ein wichtiger
ipp zu Guttenberg. Etwa ein Drittel der erneuerbaren Energien    Bestandteil der dezentralen Energieversorgung im ländlichen
werde derzeit aus Holz gewonnen. Teile der Politik hätten das    Raum. Aus Vertrauensschutzgründen müssten bestehende An-
noch nicht erkannt.                                              lagen geschützt und zukünftige Investitionsvorhaben auch
  Bei der EEG-Novelle dürfe nicht einseitig auf Wind und Pho-    weiter angemessen gefördert werden. „Da die ehrgeizigen Zie-
tovoltaik gesetzt werden. „Bioenergie und Holz können die        le der Bundesregierung bei Energiewende und Klimaschutz
anderen erneuerbaren Energien auf dem Weg zu einer nicht-        nur mit unserem Biorohstoff Holz zu schaffen sind, gehören
fossilen Energieversorgung ergänzen und tragen. Das muss die     die Waldeigentümer bei Energiegipfeln mit an den Verhand-
Politik möglich machen“, sagte Guttenberg. Anders als Wind-      lungstisch“, fordert zu Guttenberg.
und Sonnenenergie sei heimisches Holz „grundlasttauglich“.                                                          (AGDW) ■

                                                                                         Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW   5
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Politik

    Vielfalt darauf hingewiesen hatte, dass      müssen Waldbesitzer und Forstleute da-        Holz wird für eine zukunftsfähige Le-
    der Schutz der natürlichen Lebens-           her die ersten Ansprechpartner sein.       bens- und Wirtschaftsweise gebraucht,
    grundlagen und der Vielfalt der Natur           Durch aktive Bewirtschaftung im Laufe   künftig mehr denn je!
    den praktizierten Grundsätzen der            von „300 Jahren forstlicher Nachhaltig-    • Die nachhaltige Nutzung des Rohstof-
    nachhaltigen und multifunktionalen           keit“ wurden durch – heute rund 2 Mio.     fes Holz liegt daher auch im überge-
    Forstwirtschaft entspricht. Hier die For-    – WaldbesitzerInnen ökologisch wertvol-    ordneten öffentlichen Interesse und ist
    derungen im Einzelnen:                       le Wälder in Deutschland geschaffen.       zu erhalten und weiterzuentwickeln.
      Die Forstwirtschaft praktiziert Natur-     • Das Prinzip von großen Bewirtschaf-         Die    Multifunktionalität      unserer
    schutz im Wald und bekennt sich zum          tungsspielräumen mit gesetzlichen          Wälder und deren nachhaltige Bewirt-
    Erhalt und der Verbesserung der biologi-     Leitplanken hat sich bewährt. Die Ei-      schaftung sind grundsätzlich auf gan-
    schen Vielfalt in den Wäldern.               genverantwortung, Motivation und           zer Fläche zu erhalten.
      Bei der Gestaltung der Rahmenbedin-        Leistungsfähigkeit der Waldbesitzer und    • Deshalb lehnen wir eine fachlich nicht
    gungen für den Naturschutz im Wald           Forstleute sind zu stärken.                begründete und pauschale Herausnah-
                                                                                            me von Waldflächen aus der forstlichen

     10 Jahre Nationalpark
                                                                                            Bewirtschaftung strikt ab.
                                                                                            • Maßnahmen des integrativen Natur-
                                                                                            schutzes wie der Erhalt von Alt- und

     A     us Anlass des 10-jährigen Beste-
           hens des Nationalparkes Eifel be-
     suchten Umweltminister Johannes
                                                 zur Förderung der Naturnähe verzich-
                                                 tet wird, beträgt derzeit rund 58 Pro-
                                                 zent der Nationalparkfläche. Langfris-
                                                                                            Biotopbäumen und Totholz als Elemen-
                                                                                            ten natürlicher Zerfallsphasen sind
                                                                                            wirksam und wertvoll für den Arten-
     Remmel und Horst Becker, Parlamenta-        tig sollen über 80 Prozent der Fläche      schutz im Wald.
     rischer Staatssekretär im NRW-Umwelt-       einer natürlichen Entwicklung über-        • Maßnahmen zum Erhalt und zur Ver-
     ministerium, das Nationalpark-Tor in        lassen werden. Für den 30./31. August      besserung der Biodiversität in den Wäl-
     Nideggen. Dabei zog Minister Remmel         2014 ist zum 10-jährigen Bestehen des      dern müssen jeweils fachlich begrün-
     für die bisherige Entwicklung des Nati-     Schutzgebietes ein großes Jubiläums-       det, gezielt ergriffen und entgolten
     onalparkes ein positives Fazit.             fest in der Region geplant.                werden.
        Gegründet wurde der erste und bis-                                    (MKULNV)      Kostenfolgenabschätzungen sind uner-
     lang einzige Nationalpark in Nord-            Auf Kritik stoßen in jüngster Zeit al-   lässlich, um ihren Nutzen zu optimie-
     rhein-Westfalen Anfang 2004. Zur fei-       lerdings die Großkahlschläge im Natio-     ren.
     erlichen Eröffnung hatte der Förder-        nalpark. Wir berichteten darüber in           Der zur Klimaanpassung erforderliche
     verein Nationalpark Eifel in der Region     unserer Ausgabe 5/2013. Mit den Kahl-      Aufbau standortgerechter, stabiler
     rund 100 Kilometer Geschenkband ge-         schlägen befasste sich am 8. Januar        Mischbestände trägt auch Zielen des
     sammelt und damit gemeinsam mit             2014 auch die ARD in ihrem Verbrau-        Naturschutzes Rechnung.
     dem Eifelverein den Nationalpark um-        chermagazin „plusminus“. Besonders         • Die Forstwirtschaft fordert die notwen-
     spannt.                                     kritisch wird gesehen, dass das Land       digen Handlungsspielräume, auch in der
        Im Jahr 2014 ist eine Fachtagung         als Aufsichtsbehörde gleichsam sich        Gestaltung des Naturschutzes, um dy-
     zum Thema Waldentwicklung geplant           selbst eine Ausnahmegenehmigung er-        namisch auf den Klimawandel reagieren
     sowie das Umweltbildungsprogramm            teilt habe, was in einem Privatwald nie    zu können.
     des Nationalparks.                          möglich gewesen wäre. Den von der             Alle Waldbesitzarten übernehmen
        Den aktuellen Stand der National-        ARD gezeigten Großkahlschlag im            Verantwortung für den Naturschutz im
     parkentwicklung stellte Henning Wal-        Wüstebachtal bei Wahlerscheid, über-       Wald. Die Finanzierung der Forstbetriebe
     ter, Leiter des Nationalparkforstamtes      wiegend in einem europäischen Natura       erfolgt derzeit jedoch fast ausschließlich
     Eifel vor. Demnach wurden insgesamt         2000-Schutzgebiet gelegen, begründet       über den Holzverkauf.
     im Nationalpark bereits mehr als 7.100      das Land mit einem Forschungs- und         • Es sind verlässliche gesetzliche Rah-
     Arten nachgewiesen. Davon stehen            Renaturierungskonzept des Institutes       menbedingungen und Finanzierungsin-
     rund 1.600 Arten in den Roten Listen        für Bio- und Geowissenschaften am          strumente zu schaffen, um alle Ökosys-
     der in Nordrhein-Westfalen bzw.             Forschungszentrum Jülich: Dort sollen      temdienstleistungen der Forstwirtschaft
     Deutschland gefährdeten Arten. In           Untersuchungen mit speziellen Mess-        zu entgelten.
     dem 110 Quadratkilometer großen             geräten durchgeführt werden, die zum          Angesichts der Komplexität von Wald
     Schutzgebiet finden unter anderem           Verständnis des aktuellen und zukünf-      und Forstwirtschaft und der Vielfalt
     Wildkatze, Schwarzstorch und Mittel-        tigen Klimas, dem globalen Kohlen-         unterschiedlicher       gesellschaftlicher
     specht wertvollen Lebensraum. Der           stoffkreislauf und der klimarelevanten     Interessen fordern wir die Einrichtung
     Anteil der Prozessschutzflächen, in de-     Spurengasemissionen erheblich beitra-      eines Sachverständigenrates für Wald
     nen auf Waldentwicklungsmaßnahmen           gen können.                   (WBV) ■      und Forstwirtschaft.            (DFWR) ■

6    Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Politik

Kahlschlag im Nationalpark Eifel Klausner legt
                                                                                     Gutachten vor
V      erwunderung und Empörung rief der Beitrag „Kahlschlag im Natur-
       schutzgebiet“ der ARD-Sendung „plusminus“ vom 08.01.2014 bei meh-
reren Waldbesitzern hervor, sodass wir an dieser Stelle auf diesen Filmbeitrag
                                                                                        Im Rechtsstreit zwischen dem Land NRW
                                                                                     und der Klausner-Gruppe über den Rundholz-
eingehen. Im Herbst 2013 wurde im Nationalpark Eifel eine 8,2 ha große               liefervertrag aus dem Jahr 2007 hatte das
Fichtenwaldfläche kahl geschlagen. Der Kahlschlag erfolgte im Rahmen der             Land NRW zuletzt die Haltung eingenommen
Renaturierung von Bachtälern und soll die natürliche Ansiedlung von Birke            (Die Waldbauern Nr. 6/2013, S. 4), dass der
und Erlen ermöglichen.                                                               Vertrag eine nicht notifizierte und mit dem
   Der Film sowie ein Bericht zum Beitrag können unter                               Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihil-
www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/                     fe darstelle, die zur Nichtigkeit des Vertrages
ndr/2014/kahlschlag-100.html abgerufen werden.                                       führe. Die Firma Klausner hat zu diesem Vor-
   Über die Notwendigkeit und Angemessenheit von Waldumbaumaßnahmen                  wurf ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der
an Fließgewässern anhand von großräumigen Kahlschlägen, wie im vorlie-               Gutachter Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann von
genden Fall, kann und sollte sicherlich diskutiert werden. Die Informationen         der Goethe Universität in Frankfurt/Main
und Darstellungen im Bericht sind dafür als Diskussionsgrundlage allerdings          kommt darin zu dem Schluss, dass der Klaus-
völlig unzureichend. Ein Interview mit dem örtlich zuständigen Revierleiter          ner-Vertrag keine Beihilfe darstelle. Eine Be-
oder der Nationalparkleitung wäre hier hilfreich gewesen.                            günstigung liege nur dann vor, wenn den
   Zu Recht verweist der Beitrag auf die negativen ökologischen Folgen von           Leistungen der öffentlichen Hand keine an-
Kahlschlägen, wie Bodenerosion und Auswaschung von Nährstoffen etc. Des-             gemessene Gegenleistung des Unternehmens
wegen sind in Deutschland Kahlschläge verboten, so auch in Nordrhein-West-           gegenüberstehe. Dies aber sei im Falle des
falen Kahlschläge ab 2 ha Größe. Allerdings kann man sich von dieser Regel           Klausner-Vertrages nicht der Fall. Weiter geht
nach § 10 Abs. 2 LFoG befreien lassen, wie das im Fall des Nationalparks Eifel       der Gutachter davon aus, dass auch die Euro-
geschehen ist. Naturschutzfachliche und wissenschaftliche Gründe seien               päische Kommission in ihrer Prüfung zu die-
hierfür ausschlaggebend gewesen, so das Land NRW in der uns vorliegenden             sem Ergebnis kommen werde. Im Übrigen sei
Stellungnahme vom 09.01.2014. Im Filmbeitrag kritisiert Professor Andreas            selbst bei Vorliegen eines Beihilfenelements
Schulte von der Universität Münster die Möglichkeit der Landesforstverwal-           im Klausner-Vertrag dieser nicht insgesamt
tung, sich selber eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Natürlich stellt             nichtig.
sich hier die Frage, ob ein privater Waldbesitzer bei ähnlichen Gründen eben-           In seiner Pressemitteilung führt Klausner
so von den gesetzlichen Regelungen freigestellt werden würde.                        aus, dass es das erste Unternehmen gewesen
   In der Sendung wird der Fichtenkahlschlag zudem mit den zu erfüllenden            sei, das nach dem Sturm „Kyrill“ einen solch
Holzlieferverträgen des Landes NRW aufgrund des Kyrill-Holzes in Verbin-             langfristigen Liefervertrag mit dem Land
dung gebracht. Entsprechend der Stellungnahme des Landes NRW bestünde                NRW geschlossen habe. Das damalige Preisni-
kein Zusammenhang zwischen den „Klausner-Verträgen“ und dem Fichten-                 veau habe über den nach „Kyrill“ gesunke-
kahlschlag. Das Holz sei anhand eines separaten Kaufvertrages zu aktuellen           nen Preisen gelegen, was eine preisstabilisie-
Marktpreisen an die heimische Firma I.B.H. GmbH verkauft worden. Es drängt           rende Wirkung für den Holzmarkt mit sich
sich der Verdacht auf, dass aus populistischen Gründen Zusammenhänge be-             gebracht habe. Nun, wo sich die Holzpreise
wusst konstruiert wurden.                                                            wieder stabilisiert haben, suche das Land
   Weiterhin kritisiert der Filmbeitrag Buchenanpflanzungen auf Kahlschlags-         NRW nach Ausflüchten, um die Lieferzusagen
flächen. Diese Kritik ist fachlich nachvollziehbar. Allerdings wurden im Fall        zu umgehen. Im Hinblick auf die nicht aus
des Nationalparks keine Buchen in die geräumten Bachauen gepflanzt und               dem Staatswald allein zu erntenden Holz-
dies ist auch nicht beabsichtigt, so die Richtigstellung des Umweltministeri-        mengen schreibt Klausner: „ ... das Land
ums. Die gefilmten Buchenanbauten stammen von einer Nachbarfläche.                   (müsste) nicht einmal den Einschlag aus
   Es hat sich gezeigt, dass die in der Sendung dargestellten Zusammenhänge          nordrhein-westfälischen Wäldern erfüllen,
teilweise falsch bzw. irreführend sind. Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall   sondern könnte seinen Lieferverpflichtungen
und verdeutlich, wie wichtig kritische Auseinandersetzungen mit öffentli-            über Käufe am ... internationalen Markt
chen Berichterstattungen sind.                                          (WBV) ■      nachkommen. Von einem Kahlschlag in den
   In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass FSC auch die Kahlschläge im Na-           Wäldern von NRW ... kann also keine Rede
tionalpark Eifel „abgesegnet“ hat. Diese Kahlschläge gehen über die im Lan-          sein.“ Zur Drucklegung lag vom Umweltmi-
desforstgesetz festgelegte Größe weit hinaus. FSC sollte sich daher nicht auf        nisterium noch keine Reaktion auf das Gut-
platte Behauptungen beschränken, sondern in Fällen wie diesen auch plau-             achten vor. Wir werden weiter berichten.
sible Erklärungen liefern! Denn definitiv ist das mit FSC-Siegel verkaufte                                                 (WBV) ■
Holz nicht nachhaltig erwirtschaftet.                              (PEFC NRW) ■

                                                                                              Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW   7
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Recht

    Änderung des Landesforstgesetzes
       Bereits im Jahr 2012 hat die damalige Rot-Grüne Landesre-     forstgesetz, es sei denn, es handelt sich um eine Waldfläche im
    gierung einen Vorstoß unternommen, den Weihnachtsbaum-           Sinne des Satzes 2. Die Forstbehörde kann die angezeigten
    und Schmuckreisiganbau in Nordrhein-Westfalens Wäldern           Maßnahmen zur Überführung in eine Waldnutzung versagen
    neu zu regeln. Diese Planungen wurden von der jetzigen Lan-      oder von Nebenbestimmungen abhängig machen, wenn sie
    desregierung im Frühjahr dieses Jahres mit einigen Verände-      nicht den Kennzeichen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
    rungen erneut aufgegriffen, s. Waldbauern Aktuell Nr. 7/2013.    entsprechen.
       Der Waldbauernverband hat im gesamten Verfahren mit             Schließt der Betreiber einer auf Waldflächen bis zum Inkraft-
    zahlreichen Verbänden eng kooperiert. Zu nennen wären hier       treten dieses Gesetzes angelegten Weihnachtsbaum- und
    unter anderem der Grundbesitzerverband, die Gartenbauver-        Schmuckreisigkultur spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten
    bände und die Landwirtschaftsverbände. Trotz dieser sehr         dieses Gesetzes mit der Forstbehörde unter Zustimmung des
    starken Interessengemeinschaft und trotz vieler Stellungnah-     Waldbesitzers einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen
    men sowie den Ergebnissen der Anhörung im Ausschuss des          umweltverträglichen Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigan-
    Landtages am 6. Mai und zahlreicher Gespräche mit Abgeord-       bau unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Stand-
    neten, konnten nur leichte Veränderungen zum ursprüngli-         ortverhältnisse ab, ist § 1 Absatz 2 in der Fassung des Gesetzes
    chen Gesetzentwurf erreicht werden.                              vom 24. April 1980 (GV. NRW. S. 546), das zuletzt durch Artikel
       Der am 11. Dezember im Gesetz- und Verordnungsblatt für       2 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) geändert
    das Land NRW veröffentlichte Gesetzestext im Wortlaut:           worden ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit anzuwenden.“
                              Viertes Gesetz                           2. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
                  zur Änderung des Landesforstgesetzes                 „(1) Der Wald ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung ord-
                          Vom 3. Dezember 2013                       nungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Waldboden
       Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hier-    und seine Fruchtbarkeit sind zu erhalten; die Ertragskraft darf
    mit verkündet wird:                                              nicht beeinträchtigt werden. Als Beeinträchtigung gelten insbe-
       Viertes Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes           sondere Streunutzung, Plaggenhieb, Stockrodung, Ganzbaument-
       Artikel 1                                                     nahme, Tiefenfräsung, Erosion oder großflächige Verdichtung.“
       Das Landesforstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung         3. § 70 Absatz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
    vom 24. April 1980 (GV. NRW. S 546), zuletzt geändert durch        „4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 die Ertragskraft des Wald-
    Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)       bodens durch Streunutzung, Plaggenhieb, Tiefenfräsung, Stock-
    wird wie folgt geändert:                                         rodung oder Ganzbaumentnahme beeinträchtigt.“
       1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                                                     Artikel 2
       „(2) Wald im Sinne dieses Gesetzes sind nicht                                             Inkrafttreten
       1. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen und                 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
       2. zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen.                                   Düsseldorf, den 3. Dezember 2013
       Abweichend von Satz 1 Nummer 1 sind Wald im Sinne dieses
    Gesetzes die der Forstbehörde angezeigten Waldflächen, die als
                                                                     Würdigung
    Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im nachgewie-             Die Übergangszeit bis zum Jahr 2028 mag lange erscheinen.
    senen Gesamtumfang von weniger als 2 Hektar Waldfläche           Tatsächlich ist sie aber für einen langfristig planenden Betrieb
    eines Waldbesitzers genutzt werden und nicht in Nachbarschaft    eine kurze Zeit und überdies sind mit dem Stichtag mehr Un-
    zu anderen als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen         sicherheiten als Klarheiten verbunden. So regelt der Gesetzes-
    genutzten Waldflächen liegen, sowie die als Weihnachtsbaum-      text, dass bis zum 31.12.2028 die Weihnachtsbaumflächen
    und Schmuckreisigkulturen genutzten Waldflächen unter Ener-      durch waldbauliche Maßnahmen in eine „ordnungsgemäße
    gieleitungen.                                                    Forstwirtschaft“ überführt werden müssen. Diese Maßnahmen
       Für die Nutzung von Waldflächen als Weihnachtsbaum und        sind der Forstbehörde vorab anzuzeigen.
    Schmuckreisigkulturen, die bis zum Inkrafttreten dieses Ge-         Dabei kann die Forstbehörde die angezeigten Maßnahmen
    setzes angelegt worden sind, ist § 1 Absatz 2 des Landesforst-   „versagen oder von Nebenbestimmungen“ abhängig machen.
    gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April            Diese Formulierungen sind weit entfernt von klaren gesetz-
    1980 (GV. NRW. S. 546), das zuletzt durch Artikel 2 des Ge-      lichen Vorgaben.
    setzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) geändert worden          Unklar ist weiterhin die Möglichkeit, sich durch Vertragsab-
    ist, bis zum 31. Dezember 2028 anzuwenden. Wird diese Nut-       schluss mit der Forstbehörde einen Bestandsschutz für die
    zungsart nicht bis zum 31. Dezember 2028 durch waldbauliche      Weihnachtsbaumflächen zu sichern. Denn WAS alles im Ver-
    Maßnahmen, die der Forstbehörde vor Beginn anzuzeigen sind,      trag geregelt werden soll, steht noch nicht fest.
    in eine Waldnutzung überführt, bedarf sie ab dem 1. Januar          Da wundert man sich auch nicht mehr, wenn den o.g. Ver-
    2029 einer Genehmigung der Forstbehörde nach § 39 Landes-        trag der „Betreiber“ mit Zustimmung des „Waldbesitzers“ mit

8    Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Recht

der Forstbehörde schließen soll. Der        EU Saatgut Gesetzgebung
Waldeigentümer wird, zumindest im Ge-         Die EU-Kommission ist bestrebt, (nicht   schiedenen Bereiche und auch der un-
setzeswortlaut, außen vor gelassen.         unmittelbar geltende) Richtlinien, de-     terschiedlichen forstlichen Situationen
  Weiterhin war in diesem Verfahren be-     ren Umsetzung in nationales Recht in-      der Mitgliedsstaaten eine Verordnung,
sonders bemerkenswert, dass sich die        tensiv kontrolliert werden muss, Zug um    die einheitlich für alle Mitgliedsstaaten
Weihnachtsbaumanbauer zu einer frei-        Zug durch (unmittelbar in allen Mit-       gilt, der spezifischen Situation im Forst
willigen Selbstverpflichtung bereit er-     gliedsländern geltende) Verordnungen       nicht gerecht werden kann.
klärt hatten, in der sie weitreichende      zu ersetzen.                                 Die Forderung des Forstsektors ist wei-
Zugeständnisse zu einer ökologischen          Unter anderem strebt die EU-Kommis-      terhin, die Regelungen für die Forstwirt-
Aufwertung der bestehenden Weih-            sion (Generaldirektion Gesundheit und      schaft unberührt zu lassen. Die spezifi-
nachtsbaumanbauflächen         erklärten.   Verbraucher) auch eine Vereinfachung       schen Bedingungen der Forstwirtschaft
Auf dieser Grundlage wurde in vielen        der EU-Saatgut Gesetzgebung an, die        – Langfristigkeit, Heterogenität der
Gesprächsrunden mit zuständigen Land-       derzeit 12 Richtlinien umfasst. Davon      Standorte, Baumartenvielfalt, Erhaltung
tagsabgeordneten auch mehrmals ein          betroffen wäre auch die Richtlinie         der Biodiversität, keine Klonwirtschaft,
Einlenken sowie Kompromissbereit-           105/1999 für forstliches Vermehrungs-      spezifische Saatgutkontrolle, Überein-
schaft signalisiert. Hiervon ist im nun     gut.                                       stimmung zwischen EU-Richtlinie und
verabschiedeten Gesetzestext wenig üb-        Parallel zu der Zusammenlegung der       OECD Regeln – werden in den Stellung-
rig geblieben.                              Richtlinien für Saatgut soll auch die      nahmen des Forstsektors immer wieder
  Da passt es zum Schluss leider auch       Verordnung (EG) Nr. 882/2004, welche       hervorgehoben.
ins Bild, wenn im neuen § 10 die Erosi-     die amtlichen Kontrollen im Lebens-          Derzeit befindet sich der Vorschlag im
on verboten wird. Als Erosion wird die      und Futtermittelrecht und die Bestim-      Konsultationsprozess im Rat und im Par-
Abtragung von Boden durch Wind und          mungen zur Tiergesundheit und Tier-        lament (2013/0137 COD). Nach ersten
Wasser definiert.                           schutz regelt, überarbeitet werden und     Anzeichen wurden sowohl im Rat als
  Sicherlich ist GEMEINT, dass Maßnah-      die Kontrollen zusammen mit landwirt-      auch im Parlament die Anregungen des
men zu unterlassen sind, die Erosion        schaftlichem Saatgut und Forstsaatgut      Forstsektors positiv aufgegriffen.
begünstigen. Doch ein Gesetzestext, der     für alle genannten Bereiche in einem         Gegebenenfalls ist nun ein Einlenken
trotz monatelanger Diskussion immer         Gesamtpaket zusammengeführt werden.        in Sicht, denn der forstliche Teil wurde
noch solche handwerklichen Mängel             Die Mitgliedsstaaten sind sich hinge-    inhaltlich nicht verändert, sondern als
aufweist, lässt viele Fragen offen.         gen einig, dass aufgrund der stark un-     eigenständiges Kapitel in die Verord-
                                            terschiedlichen Verhältnisse der ver-      nung integriert.          (WBV/AGDW) ■
Fazit
  Die Politik hat hier eine ökologische
Chance vertan, die mit den sofort wirk-
samen Selbstverpflichtungserklärungen       „Blockwahl“ oft unzulässig
verbunden gewesen wäre. Die Anwohner          WirdbeiWahlenzueinemVereinsvorstandimRahmeneinerMitgliederversammlung
in Bestwig und Umgebung hatten den          mit Blockwahl über den gesamten Vorstand oder mehrere Vorstandsmitglieder
Stein ins Rollen gebracht. Tatsache ist,    abgestimmt, ist die Vorstandswahl nur dann gültig, wenn die Blockwahl in einer
dass diese in den nächsten Jahren kei-      Satzungsregelung vorgesehen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken mit
nerlei Veränderungen und Verbesserun-       Beschluss vom 26. Juni 2013, AZ: 3 W 41/13, festgestellt. Dies gelte, so das
gen spüren werden – anders als es die       erkennende Gericht, selbst dann, wenn in der Mitgliederversammlung ausdrücklich
angebotene freiwillige Selbstverpflich-     sämtliche Mitglieder mit der Blockwahl einverstanden gewesen seien. Denn eine
tung mit sich gebracht hätte.               Blockwahl weiche von der gesetzlichen Regelung ab und schränke das Wahlrecht
  Diese Gesetzesänderung ist schlecht       der Vereinsmitglieder ein. Diese könnten sich entweder nur für oder gegen den
gemacht – auch hier sind Chancen ver-       Gesamtvorschlag entscheiden, hätten aber keine Möglichkeit einzelne Kandidaten
tan worden und noch viele Fragen of-        zu wählen oder nicht zu wählen. Daher ließe sich nicht sicher feststellen, dass
fen.                                        alle Bewerber des Wahlblocks auch bei einer Wahl von Einzelpersonen nach dem
  Einige Politiker, die vor allem mit den   üblichen Mehrheitswahlprinzip gewählt worden seien.
im Sauerland betroffenen Weihnachts-          Aufgrund dessen bestätigte das OLG die Entscheidung des Vereinsregisters,
baumanbauern im intensiven Dialog           welche den Eintragungsantrag im Hinblick auf den neu gewählten Vereinsvorstand
standen, haben ihre Glaubwürdigkeit         abgelehnt hatte.
verloren.                                     Diese Entscheidung könnte für das gesamte Vereins- und Verbandswesen von
  So bleibt zum Schluss nur festzustel-     großer Bedeutung sein, dürfte doch die Satzung vielfach keine Vorschriften über
len, dass im Moment eigentlich alle ver-    eine Blockwahl enthalten. Ohne anderslautende Satzungsregelung müssen die
loren haben.                     (WBV) ■    notwendigen Wahlvorgänge daher einzeln erfolgen.                       (RLV) ■

                                                                                       Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW   9
Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
Recht

 Kein Vorkaufsrecht                                                                         Gesetz über
 bei fortwirtschaftlichen Flächen                                                           Leistungs-
                                                                                            verbesserung
 E   in beim Notar geschlossener Kauf-
     vertrag über in NRW gelegene land-
 und forstwirtschaftliche Grundstücke
                                                 nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSG)
                                                 zu prüfen. Mit dem RSG von 1919, wel-
                                                 ches auch heute noch gilt, ist schon
                                                                                              Das Bundesministerium für Arbeit
                                                                                            und Soziales hat den Referentenent-
 von mehr als einem Hektar (ha) ist              kurz nach dem Ersten Weltkrieg mit der     wurf eines „Gesetzes über Leistungs-
 grundsätzlich erst wirksam, wenn eine           Delegation von Aufgaben der Agrar-         verbesserungen in der gesetzlichen
 Genehmigung nach §§ 2, 8 Grundstücks-           strukturentwicklung auf privatwirt-        Rentenversicherung“ (RV-Leistungs-
 verkehrsgesetz (GrdstVG) durch die              schaftlich organisierte, gemeinnützige     verbesserungsgesetz) vorgelegt. Die-
 Grundstücksverkehrsbehörde (in NRW              Unternehmen begonnen worden. Übt           ser wird zu Änderungen in der ge-
 die jeweils zuständige Kreisstelle der          die Siedlungsgesellschaft ihr Vorkaufs-    setzlichen Rentenversicherung füh-
 Landwirtschaftskammer) vorliegt. Mit            recht laut § 4 Abs. 1 RSG aus – in NRW     ren und überwiegend wirkungsgleich
 dem Grundstücksverkehrsgesetz ver-              ist dies die NRW Urban GmbH & Co.          auf die Alterssicherung der Landwir-
 folgt der Gesetzgeber drei Ziele. So soll       KG –, muss sie die Fläche binnen sechs     te übertragen werden.
 der Fortbestand land- und forstwirt-            Jahren zu Siedlungszwecken verwen-           Im Wesentlichen ist folgendes vor-
 schaftlicher Betriebe gesichert werden,         den, also beispielsweise an einen Land-    gesehen:
 indem die Landwirtschaft vor dem Aus-           wirt veräußern.                              Das Rentenzugangsalter für lang-
 verkauf ihres Bodens geschützt wird;              An dieser Stelle besteht bei fortwirt-   jährig Versicherte, die vor dem 1. Ja-
 Natur und Umwelt sollen bewahrt wer-            schaftlichen Flächen jedoch eine Aus-      nuar 1953 geboren sind, wird auf die
 den, indem die Agrar- und Forststruktur         nahme. Denn während das GrdstVG in         Vollendung des 63. Lebensjahres
 erhalten und verbessert wird und                § 1 Abs. 1 ausdrücklich auch forstwirt-    festgelegt. Bei 45 Pflichtbeitragsjah-
 schließlich wird die Ernährungsvorsorge         schaftliche Grundstücke und Moor- und      ren haben diese Versicherten die
 vorangetrieben, die der Bevölkerung             Ödland, das in forstwirtschaftliche Kul-   Möglichkeit, mit Vollendung des 63.
 dienen soll.                                    tur gebracht werden kann, nennt,           Lebensjahres abschlagsfrei in Rente
   Die Genehmigung darf daher nur ver-           weicht das RSG insoweit davon ab, als es   zu gehen. Das Zugangsalter für die
 sagt oder durch Auflagen und Bedin-             in dem das Vorkaufsrecht betreffenden      langjährig Versicherten steigt je Ge-
 gungen eingeschränkt werden, wenn               § 4 Abs. 1 nur von „landwirtschaftli-      burtsjahrgang um 2 Monate, sodass
 zum Beispiel die Veräußerung eine un-           chen Grundstücken“ spricht. Für forst-     Versicherte ab dem Geburtsjahrgang
 gesunde Verteilung des Grund und Bo-            wirtschaftliche Grundstücke gilt das       1964 an der Absenkung des Zugang-
 dens bedeutet, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG.        Vorkaufsrecht nach § 12 GrdstVG, § 4       salters nicht mehr partizipieren.
 Nach der ständigen Rechtsprechung               RSG demnach nicht. Dies kann in der          Bei der Erwerbsminderungsrente
 des Bundesgerichtshofes (BGH) liegt             Praxis zur Folge haben, dass bei Grund-    erfolgt eine Anhebung der sogenann-
 der Versagungsgrund der ungesunden              stücken, die teils landwirtschaftlich,     ten Zurechnungszeit vom vollende-
 Verteilung des Grund und Bodens in              teils forstwirtschaftlich nutzbar sind,    ten 60. Lebensjahr auf das vollende-
 der Regel dann vor, wenn ein landwirt-          eine Einzelfallbetrachtung vorgenom-       te 62. Lebensjahr. Bei Erwerbsminde-
 schaftliches Grundstück an einen                men wird, als deren Ergebnis ein Vor-      rung      und    Rentenbezug       vor
 Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl            kaufsrecht trotz eines hohen Anteils       Vollendung des 60. Lebensjahres –
 ein Landwirt die Fläche zur Aufsto-             (40 %) landwirtschaftlicher Nutzfläche     künftig des 62. Lebensjahres – gilt
 ckung seines Betriebes benötigt und             zu verneinen ist.                          die Zurechnungszeit als Beitragszeit.
 bereit sowie in der Lage ist, das Land            Zu erklären ist dieses Auseinanderfal-     Zudem wird es in der gesetzlichen
 zu den Bedingungen des Kaufvertrages            len mit den unterschiedlichen Zielset-     Rentenversicherung zu einer verbes-
 zu erwerben. Ist beim Verkauf der Er-           zungen der beiden Gesetze. Denn wäh-       serten Anrechnung von Zeiten der
 werber kein Landwirt, ist zu prüfen, ob         rend das Genehmigungsverfahren nach        Kindererziehung kommen. Danach
 landwirtschaftliches Erwerbsinteresse           dem GrdstVG nur der Abwehr von Gefah-      werden die anrechenbaren Erzie-
 vorhanden ist. Ist dies der Fall, kann          ren für die Agrarstruktur dient, ist das   hungszeiten für alle Mütter und Vä-
 die Genehmigung versagt oder der Ver-           siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach     ter, deren Kinder vor dem Jahre 1992
 trag unter Auflagen und Bedingungen,            dem RSG ein positives Lenkungsmittel,      geboren wurden, von bisher 12 auf
 wie der Verpachtung an einen Land-              mit dessen Hilfe über ein gemeinnützi-     24 Monate je Kind ausgeweitet.
 wirt, genehmigt werden.                         ges Siedlungsunternehmen Land in die         Die gesetzlichen Regelungen sollen
   Bei Flächen größer als 2 ha ist zudem         Hände aufstockungswürdiger Landwirte       mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 in
 nach § 12 GrdstVG das Vorkaufsrecht             gelangen soll.                  (RLV) ■    Kraft treten.                 (RLV) ■

10   Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Recht

Flächen an Naturschutzorganisationen                                                     Dienstleistungen unmittelbar auf Wett-
                                                                                         bewerbsmärkten an. Sie verfolge mit die-
  Der EUGH hat in der Rechtssache T -       verwalteten Flächen Einnahmen vor al-        sen Tätigkeiten ein gesondertes, vom
347/09 mit Urteil vom 12.09.2013 ent-       lem aus der Jagd- und Fischereipacht,        ausschließlich sozialen Naturschutz-
schieden, dass eine von Deutschland         Holzverkäufen im Rahmen der Waldpfle-        zweck trennbares Interesse. Wenn die
vorgenommene unentgeltliche Übertra-        ge und Tourismustätigkeiten zu erwirt-       Naturschutzorganisation bei der Aus-
gung von Flächen des Nationalen Natur-      schaften. Wenn die Einnahmen die Kos-        übung dieser Tätigkeiten mit Wirt-
erbes an Naturschutzorganisationen ei-      ten überstiegen, sollte die Differenz an     schaftsteilnehmern, die eine Gewinner-
ne staatliche Beihilfe darstellt.           den Bund abgeführt werden.                   zielungsabsicht verfolgen, im Wettbe-
  Deutschland hatte angesichts der Kos-       Der EUGH sieht in der unentgeltlichen      werb steht, spiele es keine Rolle, dass sie
ten für die Pflege und Entwicklung der      Übertragung eine Wettbewerbsverzer-          ihre Güter und Dienstleistungen ohne
Flächen des Nationalen Naturerbes be-       rung. Auch wenn Naturschutztätigkeit         Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Au-
schlossen, bis zu 125.000 ha dieser Flä-    ausschließlich sozialen Charakter habe       ßerdem sei in der unentgeltlichen Über-
chen unentgeltlich an die Länder und        und keine wirtschaftliche Tätigkeit dar-     tragung von Flächen, die kommerziell
von diesen eingerichtete Stiftungen und     stelle, übe die Naturschutzorganisation      genutzt werden können, ein Vorteil für
Naturschutzorganisationen zu übertra-       weitere Tätigkeiten aus, die wirtschaftli-   die Naturschutzorganisationen zu sehen.
gen. Die Begünstigten sollten bestimmte     chen Charakter haben und bezüglich de-       Eine solche Maßnahme begünstige diese
Naturschutzverpflichtungen       beachten   ren diese Organisation als Unternehmen       Organisationen gegenüber anderen in
und die mit der Übertragung, der Erhal-     anzusehen sei. Durch die im Rahmen der       den betreffenden Bereichen tätigen Un-
tung und Altlastenrisiken verbundenen       fraglichen Maßnahmen zulässigen Tätig-       ternehmen, die in Flächen investieren
Kosten übernehmen. Sie sollten, be-         keiten − wie Verkauf von Holz, Jagd- und     müssten, um dieselben wirtschaftlichen
grenzt durch die Nutzungsauflagen, die      Fischereipacht sowie Tourismus – biete       Tätigkeiten ausüben zu können.
Möglichkeit haben, mit den von ihnen        die Naturschutzorganisation Güter und                                (S. Beckmann) ■

Bundesjagdgesetz                                                                                     Recht vermischt
  Zum 06.12.2013 ist § 6a Bundesjagdgesetz in Kraft getre-
ten. Nunmehr können Grundstücke, deren Eigentümer die
Jagd aus ethischer Überzeugung ablehnen, unter bestimmten
Umständen auf Antrag aus der Bejagung genommen werden.
                                                                  Denkmalschutzgesetz NRW
Bereits gestellte Anträge werden nun bearbeitet.                    Am 27.07.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Denkmal-
                                                                  schutzgesetzes NRW vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Damit
Widerspruchsverfahren                                             wird auch in NRW das Schatzregal eingeführt. Für die Abliefe-
  Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20.09.2013 die Rege-      rung eines Schatzes „soll“ eine Belohnung gezahlt werden.
lung des § 110 Justizgesetz NRW bis zum 31.12.2014 verlän-        Zudem wurde in dem Gesetz geregelt, dass derjenige, der ein
gert. Somit gibt es in NRW weiterhin grundsätzlich kein Wi-       Denkmal verändern möchte, die Dokumentation, Untersu-
derspruchsverfahren im Verwaltungsrecht. Demnach entfällt         chung und Bergung von Funden sicherzustellen und die Kos-
das Vorverfahren vor Erhebung einer Anfechtungsklage oder         ten dafür zu tragen hat.
Verpflichtungsklage.                                                Mit Presseerklärung vom 12.11.2013 hat die SPD erklärt,
                                                                  dass das bisherige Fördersystem für Denkmäler doch nicht,
Ausführungsgesetz zum                                             wie zuvor geplant, komplett auf eine Darlehensförderung um-
                                                                  gestellt wird. Vielmehr bleibt für das Jahr 2014 auch die Zu-
Flurbereinigungsgesetz                                            schussförderung in Höhe von je 2 Mio. € für die Baudenkmal-
   Am 06.11.2013 ist der neue § 1 Absatz 3 des Ausführungs-       pflege und die Bodendenkmalpflege erhalten.
gesetzes zum Flurbereinigungsgesetz des Landes Nordrhein-                                                      (S. Beckmann) ■
Westfalen in Kraft getreten, wonach zahlreiche Befugnisse der
oberen Flurbereinigungsbehörde der Flurbereinigungsbehörde        BGH zum Unterlieger
übertragen werden. Zudem erlässt nun abweichend von § 141           In seinem Beschluss vom 17.10.2013 (AZ: V ZR 15/13) be-
Absatz 1 Nummer 1 des Flurbereinigungsgesetzes die Flurbe-        stätigt der BGH die Entscheidung der 1. Instanz zugunsten
reinigungsbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt           des Eigentümers, auf dessen Grundstück ein Bach verläuft.
erlassen hat, den Widerspruchsbescheid. Dies gilt nicht in den    Durch den Bach wird durch ein vom Grundstück des Eigentü-
Fällen, in denen der Widerspruch sich gegen die Feststellung      mers ausgehendes, später in der Straße verlegtes Rohrsystem
der Wertermittlungsergebnisse oder den Flurbereinigungsplan       Oberflächenwasser in das Entwässerungssystem der Straße ab-
richtet.                                                          geleitet.                                  (S. Beckmann) ■

                                                                                           Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW   11
Sie können auch lesen