Die Waldbauern in NRW - Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen - Waldbauernverband NRW eV
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Die Waldbauern in NRW Heft Nr. 1 | Januar / Februar 2014 Bundeskartellamt Nationalpark Eifel Ausgleichsflächen
Editorial Inhalt Dr. Philipp Freiherr Heereman, Politik Vorsitzender Verehrte Leser! des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen. 3 Bundeskartellamt 5 Koalition ignoriert Holz 7 Kahlschlag im Nationalpark Freuen wir über die aktuellen Holzpreise rhein-Westfalen eigene Untersuchungen in fast allen Sortimenten! Waldboden und ab diesem Jahr angekündigt. Ich kann mir Recht Holzernte erringen in unserer Gesellschaft nicht vorstellen, dass danach bei uns alles 8 Änderung des Landesforstgesetzes einen Stellenwert, den sie in den vergan- so bleiben wird, wie bisher. 10 Kein Vorkaufsrecht genen Jahrzehnten, dank Erdöl, Beton „Der Fall Klausner zu den Akten?“ Alles 12 PEFC und New Economy schmerzhaft verloren ist hier noch offen und ein aktuelles hatten. Seien wir daher auch in diesen Rechtsgutachten widerspricht deutlich der 13 Holzmarkt Wintertagen als Waldbauer und Waldbäue- NRW-Regierungsmeinung, dass die Verträ- Mitteilungen rin in unseren (Familien-) Wäldern aktiv. ge nach EU-Beihilferecht aufgehoben wer- 14 Interview mit der SVLFG Doch auch als Waldeigentümer müssen den müssen. Wir sind hier zuerst einmal wir aktiv sein. Im Vorfeld der nur Zuschauer, doch der Streit um Fichten- 16 Boden des Jahres Regierungsbildung in Berlin hatte der holzlieferungen in Millionen Höhe findet 17 Ausgleichsflächen Waldbauernverband zu einer Briefaktion im Herzen unseres NRW (Holz)Marktes 19 Baum des Jahres gegen die Ausweisung von Stilllegungsflä- statt. Das kann uns nicht egal sein. 22 Treefarms chen auch in Privatwäldern aufgerufen. „Gut, dass es die Öffentlich Rechtlichen 28 Mondkalender Dank zahlreicher Teilnahmen wurde diese Sender gibt?“ Da wird in der ARD bei Plus 30 Aus den Bezirksgruppen Aktion zu einem echten Erfolg. So können Minus über die Machenschaften im Natio- wir heute mit dem entsprechenden Absatz nalpark Eifel berichtet. Ich habe mir die 31 Waldbauern aktuell des Koalitionsvertrages zur Waldstrategie Maßnahmen (u.a. Kahlschlag) danach sel- einigermaßen gut leben. Bis heute erhal- ber einmal angesehen und in Ruhe erklä- 32 Bücher und Veranstaltungen ten wir fast täglich Beschwichtigungs- ren lassen. Was ist das nur für eine Be- schreiben von Politikern der Großen Koali- richterstattung! Der Reporter hatte es Titelbild: Waldarbeit WaldHolz Sauerland tion, dass so etwas nie geplant gewesen nicht einmal nötig mit dem zuständigen wäre bzw. man das Schlimmste hätte ver- Revierförster zu sprechen. Nun dürfen hindert können. Frau Ministerpräsidentin meine Kinder gerne auch Sendungen im Impressum Hannelore Kraft hat mir dann aber doch RLT schauen. Da wird doch im gleichen Stil Herausgeber + Redaktion: einen bemerkenswerten Brief zukommen über das Leben im Dschungel berichtet ... Waldbauernverband NRW e.V. lassen: Es wird mit der SPD keine Stillle- Das darf uns nicht egal sein. Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 1 79 98 35 gung auf 95 % der Waldflächen geben. Ein Das Jahr 2014 wird bestimmt noch so ei- Fax: 02 11 / 1 79 98 34 Schelm, der Böses dabei denkt! nige Herausforderungen für uns bereit hal- Internet: www.waldbauernverband.de E-Mail: info@waldbauernverband.de Doch damit nicht genug: ten. Seien wir daher auch in diesem Jahr Bankverbindung: „Baden-Württemberg ist weit“? Nicht als Waldbauer und Waldbäuerin politisch Volksbank Düsseldorf Neuss eG ganz überraschend hat das Bundeskartell- für unsere Familien (-Wälder) aktiv. IBAN: DE81301602136306164013; BIC: GENODED1DNE Postbank Dortmund amt die Holzvermarktung in Baden-Würt- IBAN: DE16440100460111883467; BIC: PBNKDEFF Das wünscht sich temberg in Teilen als wettbewerbswidrig Gläubiger-ID: DE08ZZZ00000248727 eingestuft. Der aktuelle Beschlussentwurf Bezugspreis: 19 €, 10 € Mitglieder dem Verband angeschlossener kommt einer Zerschlagung der dortigen Forstbetriebsgemeinschaften Jahresbezugspreis inkl. MwSt. und Versand Strukturen gleich. Was das für NRW hei- Ihr Erscheinungsweise: 6 x jährlich ßen mag, muss sich noch herausstellen. Philipp Freiherr Heereman Anzeigenmarketing: Das Bundeskartellamt hat auch für Nord- Waldbauernverband NRW e.V., Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 1 79 98 35 Aktuell – zu Redaktionsschluss Fax: 02 11 / 1 79 98 34 Verlag: Abteilungsleiter Dr. Martin Woike steht nach einem Dringlichkeitsschreiben von LJV Präsi- Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster dent Müller-Schallenberg an Minister Johannes Remmel in Erklärungsnot. Sollte Dr. Woike Redaktionelle Hinweise: tatsächlich gegenüber einer Gruppe von NABU-Funktionären die Jagd, die Jägerschaft sowie Die veröffentlichten Texte geben nicht in jedem Fall die Meinung des Verbands wieder. den Großprivatwald schmählich diffamiert haben? Es steht zu befürchten, dass die konstruk- Die Zeitschrift und alle enthaltenen Beiträge sind tiven Gespräche zur Novellierung des Landesjagdgesetztes, z. B. im AK Jagd und Natur, hier- urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung nach abbrechen können. WBV Vorsitzender Heereman zeigte sich empört und tief enttäuscht, des Waldbauernverbands NRW e.V. strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, will aber erst die Antwort des Ministers abwarten. Der WBV NRW wird über den weiteren Ver- Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und lauf dieses vermeintlichen „Skandals“ auf seiner Internetseite oder einem WAK informieren. Verarbeitung in elektronischen Systemen (auch Internet). 2 Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Politik Bundeskartellamt legt an dem Beschlussentwurf aus fachlichen oder juristischen Gründen Veränderun- gen vorgenommen werden müssen bzw. Beschlussentwurf vor können. Die Beteiligten sind dabei, den Beschlussentwurf dahin gehend zu be- werten. Die Forstkammer hat hierfür ex- D as Bundeskartellamt hat im Jahr 2012 im Land Baden-Württemberg eigene Kartelluntersuchungen begon- über 100 ha, sofern ForstBW bezie- hungsweise die Unteren Forstbehörden in deren Auftrag Holzverkaufs- oder ternen Sachverstand hinzugezogen. • Die Diskussionen beschäftigen sich u.a. mit der 100-ha-Grenze, der Aus- nen. Hintergrund war, dass das Bundes- Holzerntedienstleistungen erbringen. dehnung des Vermarktungsverbots auf kartellamt den Verdacht hegte, dass die Das wäre nach dem vorliegenden Ent- die Holzernte, die 100-ha-Grenze für gemeinsame Vermarktung des Rohhol- wurf zukünftig nicht mehr zulässig. forstwirtschaftliche Zusammenschlüs- zes aus allen Besitzarten durch die dor- se und die Anwendung kartellrechtli- tige Landesforstverwaltung gegen das Erste Einschätzung cher Ausnahmeregelungen. Kartellrecht (Vorwurf der Marktbeherr- der Auswirkungen • Die Kartellbehörde wird die Stellung- schung) verstößt. Die Untersuchungen Für die Waldeigentümer und forstli- nahme auswerten und ggf. Anpassun- sind nun abgeschlossen und das Bun- chen Zusammenschlüsse > 100 ha wären gen am vorliegenden Beschlussentwurf deskartellamt hat im Dezember einen weite Teile des staatlichen Betreuungs- vornehmen. Beschlussentwurf vorgelegt. angebots in der jetzigen Organisations- • Erst wenn ein rechtskräftiger Beschluss form nicht mehr zugänglich. der Kartellbehörde vorliegt, kann über Zentrale Aussagen Für die kleineren privaten und kom- Regelungen zu den zukünftigen Holz- Das Bundeskartellamt sieht die Verein- munalen Waldeigentümer bliebe der Be- verkaufs- und Betreuungsorganisatio- barungen zwischen Land und privaten schluss zumindest unmittelbar ohne nen entschieden werden. und kommunalen Waldbesitzern zu Prei- Auswirkungen. Die staatlichen Betreu- Bei der Bewertung des vorgelegten sen und Absatz als sogenannte Kernbe- ungsdienstleistungen wären hier wei- Beschlussentwurfs aus nordrhein-west- schränkungen an, die unabhängig vom terhin zulässig. Die Übernahme des fälischer Sicht ist, nach Auskunft des Marktanteil verboten sind. Das Kartell- Holzverkaufs für Waldbesitzer < 20 ha Bundeskartellamtes, zunächst einmal amt untersagt dem Land Baden-Württem- sieht das Bundeskartellamt dezidiert als festzuhalten, dass die Erkenntnisse, die berg, bzw. ForstBW, die Holzvermark- wettbewerbsrechtlich unbedenklich an. das Bundeskartellamt aus den Untersu- tungsdienstleistung von Nadelstammholz Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, chungen des Holzverkaufes in Baden- für andere Waldbesitzer über 100 ha. dass sich durch einen solchen Kartell- Württemberg gewonnen hat, nicht 1 : 1 Betroffen sind alle Forstbetriebe über amtsbeschluss grundsätzliche Verände- auf Nordrhein-Westfalen übertragen 100 ha, wie zum Beispiel Privatwaldbe- rungen der Betreuungsstrukturen erge- werden können. Allerdings deuten alle sitzer, forstwirtschaftliche Zusammen- ben würden, die auch die Waldeigentü- Anzeichen auch für Nordrhein-Westfa- schlüsse (wie FBG, Waldgenossenschaf- mer bis 100 ha beträfen. len darauf hin, dass der Beschlussent- ten etc.) und andere Körperschaften. Für diejenigen Zusammenschlüsse, wurf auch für Nordrhein-Westfalen vom Untersagt werden soll die Vermark- welche die Holzvermarktung bereits Grundsatz her richtungweisend ist. tung von Nadelstammholz, außer Stan- selbst übernommen haben, würde sich Weitergehende Spekulationen, ob und gen-, Papier- und Industrieholz. die Frage stellen, wie die mit der Holz- was an dem vorgelegten Entwurf noch Verboten werden sollen auch die „den ernte verbundenen Dienstleistungen verändert wird und wie sich dies letzt- Holzverkauf vorbereitenden Dienstleis- zukünftig organisiert werden. endlich auch auf andere Bundesländer tungen der Holzernte sowie den Holz- auswirken wird, dienen zum jetzigen verkauf abwickelnden Dienstleistungen Verfahrensablauf? Zeitpunkt des Verfahrensstandes kei- der Fakturierung und Abrechnung“. • Das Land Baden-Württemberg als nem höheren Erkenntnisgewinn. Vorbereitende Dienstleistungen der Hauptbeteiligter und die beigeladenen Feststeht hingegen nach Auskunft des Holzernte sind: Verbände (Verband der Säge- und Holz- Bundeskartellamts, dass auch in Nord- • Auszeichnen, industrie BW (VSH), Deutscher Säge- rhein-Westfalen eigene Untersuchungen • Organisation und Betreuung der Holz- und Holzindustrieverband (DeSH) und zur kartellrechtskonformen Ausgestal- erntemaßnahmen (inkl. Rückung), die Forstkammer Baden-Württemberg) tung der Holzvermarktung aufgenommen • Holzaufnahme. sind nun aufgefordert, zu diesem Ent- werden. Ob das Bundeskartellamt damit • Das Verbot soll ab 01.01.2015 wirksam wurf Stellung zu nehmen. Die ur- wie ursprünglich geplant in diesem Früh- sein. sprünglich festgesetzte Frist (31.1.) ist jahr beginnen wird oder erst den Ab- • Betroffen wären auch die Zusammen- bis zum 31.3.2014 verlängert worden. schluss des Verfahrens in Baden-Würt- schlüsse (FBGs etc.) mit Gesamtflächen •Zunächst geht es darum zu klären, ob temberg abwarten will, ist noch unklar. Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW 3
Politik Ende mit Schrecken Da der Beschlussentwurf, beziehungsweise ein späterer Kartell- amtsbeschluss für Baden-Württemberg auch bundesweite Auswir- oder Schrecken ohne Ende? kungen haben wird, hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbe- Der Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes kommt sitzerverbände (AGDW) eine bundesweite Arbeitsgruppe gegründet. nicht überraschend. In Nordrhein-Westfalen hat bereits Diese wird in engem Austausch mit den Vorgängen in Baden-Würt- 2002 der Landesrechnungshof die Organisation des Holz- temberg versuchen, die Auswirkungen für das gesamte Bundesge- verkaufs des Privatwaldes durch die damalige Landesforst- biet abzuschätzen, Beratungen für die Stellungnahmen in Baden- verwaltung gerügt. Auch die danach begonnene Kartellde- Württemberg zu geben bzw. im Rahmen der Möglichkeiten nachtei- batte in gleich mehreren Bundesländern zeigte in die glei- ligen Auswirkungen für die Waldbesitzer entgegenzuwirken. che Richtung, nämlich dass sich der Privatwald (und Frühestens zum Ende der festgesetzten Stellungnahmefrist kann Kommunalwald) stärker selber organisieren muss. Im Jahr mit neuen Erkenntnissen in der Sache gerechnet werden. 2008 haben sich die betroffenen Bundesländer mit dem Der Beschlussentwurf ist von der Geschäftsstelle des WBV Bundeskartellamt geeinigt und es wurden klare Schritte abrufbar. (WBV) ■ zur Verselbstständigung des Nicht-Staatswaldes verein- bart. Doch statt hier beherzt anzupacken, wollten Verwal- tung und Waldbesitzer gleichermaßen die Sache einfach Novellierung des EEG aussitzen. Die fehlende Akzeptanz des Bundeskartellamtes Das Bundeskabinett hat in seiner Klausurtagung im Januar darf niemanden verwundern. Bedauerlich ist, dass ein „Eckpunkte“ zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ver- rechtzeitiges Handeln und eine Abgabe der Holzvermark- abschiedet. tung in privatwirtschaftliche Strukturen die weitreichen- Die Umsetzung dieser Eckpunkte im EEG könnten zu gravierenden den Konsequenzen, die mit dem derzeitigen Beschlussent- Einschnitten für die Bioenergie führen. In dem dort bislang vorgese- wurf drohen, wahrscheinlich verhindert hätten. Doch henen Ausbaukorridor für Biomasse von 100 Megawatt (MW) pro nicht nur die Fachöffentlichkeit ist jetzt aufmerksam ge- Jahr kommen Biomasse-Heizkraftwerke und Biomassevergasungsan- worden, auch in Tagespublikationen wird das Thema auf- lagen nicht vor, was einem Ausbau-Stopp der Stromerzeugung aus bereitet. Dies stellt sich dann allerdings als wenig fachlich Holz gleichkäme. fundiert heraus. So war Ende Januar in den online-Nach- Auch ist fraglich, ob ein jährlicher Zubau von höchstens 100 MW richten der Lippischen Landeszeitung von „Aufruhr“ zu für die Bioenergie ausreichend ist. Fachleute sehen in einem 100-MW- lesen sowie der Befürchtung, dass nun „alle staatlichen Zubau keine ausreichende Überlebenschance für die Bioenergiebran- Dienstleistungen gestrichen würden“. Noch abstruser wa- che. Mindestens 300-MW-Zubau pro Jahr für die verfügbaren Bio- ren die Online-Kommentare. Ebenso erschreckend sind die energie-Technologiepfade wären danach notwendig und verfügbar. Forderungen der EINEN, „man muss das Kartellamt stop- Dieses Potential (Energiepflanzen, forstliche Biomasse, Abfall- und pen“ oder der ANDEREN, „das Kartellamt soll nun mal end- Reststoffe) ist realistisch darstellbar und wird durch mehrere Studi- lich durchgreifen“. Beide Haltungen zeigen ein erschre- en, unter anderem im Auftrag der Bundesregierung, untermauert. ckendes Verständnis über eine selbstständig arbeitende Bereits in der ersten Märzhälfte sind für die Gesetzesänderung die Bundesoberbehörde. Zu deren Hauptaufgaben gehört un- Abstimmung mit den Ländern sowie die Verbändeanhörung vorgese- ter anderem die Ausübung der Missbrauchsaufsicht über hen. Die erste Lesung ist für den 8. Mai geplant. Es sollen dabei ver- marktbeherrschende Unternehmen und sie verfügt hierfür kürzte Fristen der Länderbeteiligung im Bundesrat vorgesehen sein, über weitgehende Ermittlungsbefugnisse. sodass das Inkrafttreten für Anfang August vorgesehen ist. Es zeigt sich, dass eine solche Berichterstattung kont- (WBV/AGDW) ■ raproduktiv ist. Sie hilft in der Sache nicht weiter und schadet dem Ansehen der Branche in der Öffentlichkeit. Der Rückblick und die aktuelle Debatte lassen nur ei- nen Schluss zu: Alle Beteiligten müssen sich schnellst- FSC lässt Stimmung machen gegen PEFC möglich auf der fachlichen Ebene treffen und gemeinsam Eine Vortragsveranstaltung am 5. Dezember 2013 in Berlin, zu der die in Aussicht stehenden Kartellamtsbeschlüsse ord- FSC-Deutschland eingeladen hatte, nutzten FSC-Unterstützer zu Auf- nungsgemäß und zügig umsetzen. Eine weitere Ver- rufen an Wirtschaft und Politik, die aus ihrer Sicht höhere Wertigkeit schleppung notwendiger Änderungen und Anpassungen der FSC-Zertifizierung anzuerkennen und FSC-zertifizierte Produkte ist weder den betroffenen Menschen noch der Branche zu bevorzugen. Der Vorsitzende von PEFC-Deutschland, Prof. Dr. Ulrich länger zuzumuten und verspielt überdies das Vertrauen Schraml, bedauerte diese Äußerungen und forderte die FSC-Unterstüt- in Waldbesitzer und Förster bei der nicht-forstlichen Be- zer auf, alle Ressourcen auf die gemeinsamen Ziele zu richten, statt völkerung. Das Cluster Forst und Holz darf in der Kartell- auf den Konkurrenzkampf der beiden großen Zertifizierungssysteme debatte nicht weiter versagen, sonst reiben sich am Ende untereinander. Seinen Bericht über die Veranstaltung, zu der 60 Gäste manche Organisationen die Hände, die den Wald lieber gekommen waren, überschreibt FSC-Deutschland mit „FSC ist der bes- stillgelegt als bewirtschaftet sehen möchten ... (WBV) ■ sere Standard“. (Hzbl online) ■ 4 Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Politik Wald muss bewirtschaftet werden und Kündigungsfrist, so Brunner. Das Produkt Holz sei unschlagbar: nachhal- D er Wald hat wichtige und vielfälti- ge Aufgaben für die Gesellschaft. Dazu muss er bewirtschaftet werden. Es weiter „nachhaltig“ wirtschaften. Das praktizierten die 2 Millionen Waldeigen- tümer und deren Familien in Deutsch- tig, ökologisch, freundlich und nach- wachsend. Sepp Spann, der Präsident des bayeri- gilt der Grundsatz Schutz durch nach- land „mit Holz, Herz und Hirn“. Gutten- schen Waldbesitzerverbandes, dankte haltige Nutzung“, erklärte Bundesforst- berg: „Wir brauchen ein klares Bekennt- Minister Brunner und den Bayerischen minister Dr. Hans-Peter Friedrich bei nis von Politik und Gesellschaft zu Staatsforsten für klare Worte zur be- seiner Premiere auf dem traditionellen Freiheit und Eigentum“. währten, multifunktionalen Waldbe- Empfang der Waldeigentümer auf der Denn erst ein durch Regulierungsquo- wirtschaftung und der Unterstützung Grünen Woche. ten stillgelegter toter Wald mit einem bei der Ausrichtung des Waldbesitzer- Bundesminister Friedrich lobte die sterbenden ländlichen Raum könne die empfanges 2014 in der „Bayernhalle“ Leistungen und die Eigentümerverant- Gesellschaft nicht mit dem wichtigsten auf der Internationalen Grünen Woche. wortung der zwei Millionen Waldbesit- erneuerbaren Rohstoff Holz in Deutsch- (AGDW) zer in Deutschland und erinnerte daran, land versorgen, Wertschöpfung und Ar- Georg Schirmbeck, Präsident des dass die deutsche Forstwirtschaft das beitsplätze schaffen sowie gleichzeitig Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) Prinzip der Nachhaltigkeit seit mehr als Natur und Umwelt schützen. begrüßte es, dass „unser neuer Forstmi- 300 Jahren präge. Helmut Brunner, bayerischer Staats- nister hier mit dem Verweis auf die Philipp zu Guttenberg, Präsident des minister für Ernährung, Landwirtschaft Waldstrategie der Bundesregierung eine Dachverbandes AGDW – Die Waldeigen- und Forsten, betonte in seinem Gruß- klare Haltung vertritt und darauf hin- tümer, erklärte, die Nachhaltigkeit, wort „nirgendwo gehe Schützen und weist, dass der Wald nur dann die an „made in Germany, made im Wald“ sei Nützen so gut Hand in Hand wie im ihn gerichteten Anforderungen vollum- ein globaler Erfolgsschlager und als Wald und darum wäre es unklug, dieses fänglich erfüllen kann, wenn er auch in Blaupause weltweit zur Nachahmung Konzept zu verändern“. Zukunft nachhaltig bewirtschaftet empfohlen. Damit das so bleibe, unser Waldbesitzer betrieben die „größte wird“. Außerdem verwies Schirmbeck Klima geschützt und erneuerbare Ener- Kurstätte, inklusive Fitnessstudio“, und darauf, dass der DFWR bereits im Mai gien vernünftig genutzt werden kön- das zu kundenfreundlichen Konditio- vergangenen Jahres anlässlich des In- nen, müssten wir – so Guttenberg – nen, nämlich ohne Clubmitgliedschaft ternationalen Tages der biologischen Koalition ignoriert Holz beim EEG P hilipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Wald- eigentümer, begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das EEG zu vereinfachen und verbraucherfreundlich zu gestal- Dies müsse aus Sicht der Waldeigentümer durch Flexibilitäts- prämien honoriert werden. Guttenberg betonte, der Substitutionseffekt durch den Ein- ten. Die Energiewende sei – wie im EEG Eckpunkte-Papier for- satz von Holz zum Heizen werde auf jährlich rund 30 Millio- muliert – nach dem Vorbild der Forstwirtschaft „ein notwen- nen Tonnen Kohlendioxid geschätzt. Ein Raummeter Holz diger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die könne je nach Holzart die Energie von bis zu 257 Litern Heiz- dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der öl ersetzen. Holz für die energetische Nutzung sei zudem ein Schöpfung und der Verantwortung gegenüber kommenden Ge- Nebenprodukt der normalen wirtschaftlichen Tätigkeit im nerationen verpflichtet ist.“ Das gehe aber nicht – so Gutten- Wald, das – im Vergleich zu anderen Energieträgern – keine berg – ohne unseren intelligentesten, wichtigsten heimischen ökologischen und landschaftsästhetischen Nachteile mit sich Rohstoff Holz. „Als erneuerbarer und CO2-neutraler Rohstoff bringe, was schlichtweg ignoriert werde. ist Holz eine tragende Säule der Energiewende“, betonte Phil- Feste Biomasse und Biomassekraftwerke seien ein wichtiger ipp zu Guttenberg. Etwa ein Drittel der erneuerbaren Energien Bestandteil der dezentralen Energieversorgung im ländlichen werde derzeit aus Holz gewonnen. Teile der Politik hätten das Raum. Aus Vertrauensschutzgründen müssten bestehende An- noch nicht erkannt. lagen geschützt und zukünftige Investitionsvorhaben auch Bei der EEG-Novelle dürfe nicht einseitig auf Wind und Pho- weiter angemessen gefördert werden. „Da die ehrgeizigen Zie- tovoltaik gesetzt werden. „Bioenergie und Holz können die le der Bundesregierung bei Energiewende und Klimaschutz anderen erneuerbaren Energien auf dem Weg zu einer nicht- nur mit unserem Biorohstoff Holz zu schaffen sind, gehören fossilen Energieversorgung ergänzen und tragen. Das muss die die Waldeigentümer bei Energiegipfeln mit an den Verhand- Politik möglich machen“, sagte Guttenberg. Anders als Wind- lungstisch“, fordert zu Guttenberg. und Sonnenenergie sei heimisches Holz „grundlasttauglich“. (AGDW) ■ Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW 5
Politik Vielfalt darauf hingewiesen hatte, dass müssen Waldbesitzer und Forstleute da- Holz wird für eine zukunftsfähige Le- der Schutz der natürlichen Lebens- her die ersten Ansprechpartner sein. bens- und Wirtschaftsweise gebraucht, grundlagen und der Vielfalt der Natur Durch aktive Bewirtschaftung im Laufe künftig mehr denn je! den praktizierten Grundsätzen der von „300 Jahren forstlicher Nachhaltig- • Die nachhaltige Nutzung des Rohstof- nachhaltigen und multifunktionalen keit“ wurden durch – heute rund 2 Mio. fes Holz liegt daher auch im überge- Forstwirtschaft entspricht. Hier die For- – WaldbesitzerInnen ökologisch wertvol- ordneten öffentlichen Interesse und ist derungen im Einzelnen: le Wälder in Deutschland geschaffen. zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Forstwirtschaft praktiziert Natur- • Das Prinzip von großen Bewirtschaf- Die Multifunktionalität unserer schutz im Wald und bekennt sich zum tungsspielräumen mit gesetzlichen Wälder und deren nachhaltige Bewirt- Erhalt und der Verbesserung der biologi- Leitplanken hat sich bewährt. Die Ei- schaftung sind grundsätzlich auf gan- schen Vielfalt in den Wäldern. genverantwortung, Motivation und zer Fläche zu erhalten. Bei der Gestaltung der Rahmenbedin- Leistungsfähigkeit der Waldbesitzer und • Deshalb lehnen wir eine fachlich nicht gungen für den Naturschutz im Wald Forstleute sind zu stärken. begründete und pauschale Herausnah- me von Waldflächen aus der forstlichen 10 Jahre Nationalpark Bewirtschaftung strikt ab. • Maßnahmen des integrativen Natur- schutzes wie der Erhalt von Alt- und A us Anlass des 10-jährigen Beste- hens des Nationalparkes Eifel be- suchten Umweltminister Johannes zur Förderung der Naturnähe verzich- tet wird, beträgt derzeit rund 58 Pro- zent der Nationalparkfläche. Langfris- Biotopbäumen und Totholz als Elemen- ten natürlicher Zerfallsphasen sind wirksam und wertvoll für den Arten- Remmel und Horst Becker, Parlamenta- tig sollen über 80 Prozent der Fläche schutz im Wald. rischer Staatssekretär im NRW-Umwelt- einer natürlichen Entwicklung über- • Maßnahmen zum Erhalt und zur Ver- ministerium, das Nationalpark-Tor in lassen werden. Für den 30./31. August besserung der Biodiversität in den Wäl- Nideggen. Dabei zog Minister Remmel 2014 ist zum 10-jährigen Bestehen des dern müssen jeweils fachlich begrün- für die bisherige Entwicklung des Nati- Schutzgebietes ein großes Jubiläums- det, gezielt ergriffen und entgolten onalparkes ein positives Fazit. fest in der Region geplant. werden. Gegründet wurde der erste und bis- (MKULNV) Kostenfolgenabschätzungen sind uner- lang einzige Nationalpark in Nord- Auf Kritik stoßen in jüngster Zeit al- lässlich, um ihren Nutzen zu optimie- rhein-Westfalen Anfang 2004. Zur fei- lerdings die Großkahlschläge im Natio- ren. erlichen Eröffnung hatte der Förder- nalpark. Wir berichteten darüber in Der zur Klimaanpassung erforderliche verein Nationalpark Eifel in der Region unserer Ausgabe 5/2013. Mit den Kahl- Aufbau standortgerechter, stabiler rund 100 Kilometer Geschenkband ge- schlägen befasste sich am 8. Januar Mischbestände trägt auch Zielen des sammelt und damit gemeinsam mit 2014 auch die ARD in ihrem Verbrau- Naturschutzes Rechnung. dem Eifelverein den Nationalpark um- chermagazin „plusminus“. Besonders • Die Forstwirtschaft fordert die notwen- spannt. kritisch wird gesehen, dass das Land digen Handlungsspielräume, auch in der Im Jahr 2014 ist eine Fachtagung als Aufsichtsbehörde gleichsam sich Gestaltung des Naturschutzes, um dy- zum Thema Waldentwicklung geplant selbst eine Ausnahmegenehmigung er- namisch auf den Klimawandel reagieren sowie das Umweltbildungsprogramm teilt habe, was in einem Privatwald nie zu können. des Nationalparks. möglich gewesen wäre. Den von der Alle Waldbesitzarten übernehmen Den aktuellen Stand der National- ARD gezeigten Großkahlschlag im Verantwortung für den Naturschutz im parkentwicklung stellte Henning Wal- Wüstebachtal bei Wahlerscheid, über- Wald. Die Finanzierung der Forstbetriebe ter, Leiter des Nationalparkforstamtes wiegend in einem europäischen Natura erfolgt derzeit jedoch fast ausschließlich Eifel vor. Demnach wurden insgesamt 2000-Schutzgebiet gelegen, begründet über den Holzverkauf. im Nationalpark bereits mehr als 7.100 das Land mit einem Forschungs- und • Es sind verlässliche gesetzliche Rah- Arten nachgewiesen. Davon stehen Renaturierungskonzept des Institutes menbedingungen und Finanzierungsin- rund 1.600 Arten in den Roten Listen für Bio- und Geowissenschaften am strumente zu schaffen, um alle Ökosys- der in Nordrhein-Westfalen bzw. Forschungszentrum Jülich: Dort sollen temdienstleistungen der Forstwirtschaft Deutschland gefährdeten Arten. In Untersuchungen mit speziellen Mess- zu entgelten. dem 110 Quadratkilometer großen geräten durchgeführt werden, die zum Angesichts der Komplexität von Wald Schutzgebiet finden unter anderem Verständnis des aktuellen und zukünf- und Forstwirtschaft und der Vielfalt Wildkatze, Schwarzstorch und Mittel- tigen Klimas, dem globalen Kohlen- unterschiedlicher gesellschaftlicher specht wertvollen Lebensraum. Der stoffkreislauf und der klimarelevanten Interessen fordern wir die Einrichtung Anteil der Prozessschutzflächen, in de- Spurengasemissionen erheblich beitra- eines Sachverständigenrates für Wald nen auf Waldentwicklungsmaßnahmen gen können. (WBV) ■ und Forstwirtschaft. (DFWR) ■ 6 Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Politik Kahlschlag im Nationalpark Eifel Klausner legt Gutachten vor V erwunderung und Empörung rief der Beitrag „Kahlschlag im Natur- schutzgebiet“ der ARD-Sendung „plusminus“ vom 08.01.2014 bei meh- reren Waldbesitzern hervor, sodass wir an dieser Stelle auf diesen Filmbeitrag Im Rechtsstreit zwischen dem Land NRW und der Klausner-Gruppe über den Rundholz- eingehen. Im Herbst 2013 wurde im Nationalpark Eifel eine 8,2 ha große liefervertrag aus dem Jahr 2007 hatte das Fichtenwaldfläche kahl geschlagen. Der Kahlschlag erfolgte im Rahmen der Land NRW zuletzt die Haltung eingenommen Renaturierung von Bachtälern und soll die natürliche Ansiedlung von Birke (Die Waldbauern Nr. 6/2013, S. 4), dass der und Erlen ermöglichen. Vertrag eine nicht notifizierte und mit dem Der Film sowie ein Bericht zum Beitrag können unter Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihil- www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ fe darstelle, die zur Nichtigkeit des Vertrages ndr/2014/kahlschlag-100.html abgerufen werden. führe. Die Firma Klausner hat zu diesem Vor- Über die Notwendigkeit und Angemessenheit von Waldumbaumaßnahmen wurf ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der an Fließgewässern anhand von großräumigen Kahlschlägen, wie im vorlie- Gutachter Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann von genden Fall, kann und sollte sicherlich diskutiert werden. Die Informationen der Goethe Universität in Frankfurt/Main und Darstellungen im Bericht sind dafür als Diskussionsgrundlage allerdings kommt darin zu dem Schluss, dass der Klaus- völlig unzureichend. Ein Interview mit dem örtlich zuständigen Revierleiter ner-Vertrag keine Beihilfe darstelle. Eine Be- oder der Nationalparkleitung wäre hier hilfreich gewesen. günstigung liege nur dann vor, wenn den Zu Recht verweist der Beitrag auf die negativen ökologischen Folgen von Leistungen der öffentlichen Hand keine an- Kahlschlägen, wie Bodenerosion und Auswaschung von Nährstoffen etc. Des- gemessene Gegenleistung des Unternehmens wegen sind in Deutschland Kahlschläge verboten, so auch in Nordrhein-West- gegenüberstehe. Dies aber sei im Falle des falen Kahlschläge ab 2 ha Größe. Allerdings kann man sich von dieser Regel Klausner-Vertrages nicht der Fall. Weiter geht nach § 10 Abs. 2 LFoG befreien lassen, wie das im Fall des Nationalparks Eifel der Gutachter davon aus, dass auch die Euro- geschehen ist. Naturschutzfachliche und wissenschaftliche Gründe seien päische Kommission in ihrer Prüfung zu die- hierfür ausschlaggebend gewesen, so das Land NRW in der uns vorliegenden sem Ergebnis kommen werde. Im Übrigen sei Stellungnahme vom 09.01.2014. Im Filmbeitrag kritisiert Professor Andreas selbst bei Vorliegen eines Beihilfenelements Schulte von der Universität Münster die Möglichkeit der Landesforstverwal- im Klausner-Vertrag dieser nicht insgesamt tung, sich selber eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Natürlich stellt nichtig. sich hier die Frage, ob ein privater Waldbesitzer bei ähnlichen Gründen eben- In seiner Pressemitteilung führt Klausner so von den gesetzlichen Regelungen freigestellt werden würde. aus, dass es das erste Unternehmen gewesen In der Sendung wird der Fichtenkahlschlag zudem mit den zu erfüllenden sei, das nach dem Sturm „Kyrill“ einen solch Holzlieferverträgen des Landes NRW aufgrund des Kyrill-Holzes in Verbin- langfristigen Liefervertrag mit dem Land dung gebracht. Entsprechend der Stellungnahme des Landes NRW bestünde NRW geschlossen habe. Das damalige Preisni- kein Zusammenhang zwischen den „Klausner-Verträgen“ und dem Fichten- veau habe über den nach „Kyrill“ gesunke- kahlschlag. Das Holz sei anhand eines separaten Kaufvertrages zu aktuellen nen Preisen gelegen, was eine preisstabilisie- Marktpreisen an die heimische Firma I.B.H. GmbH verkauft worden. Es drängt rende Wirkung für den Holzmarkt mit sich sich der Verdacht auf, dass aus populistischen Gründen Zusammenhänge be- gebracht habe. Nun, wo sich die Holzpreise wusst konstruiert wurden. wieder stabilisiert haben, suche das Land Weiterhin kritisiert der Filmbeitrag Buchenanpflanzungen auf Kahlschlags- NRW nach Ausflüchten, um die Lieferzusagen flächen. Diese Kritik ist fachlich nachvollziehbar. Allerdings wurden im Fall zu umgehen. Im Hinblick auf die nicht aus des Nationalparks keine Buchen in die geräumten Bachauen gepflanzt und dem Staatswald allein zu erntenden Holz- dies ist auch nicht beabsichtigt, so die Richtigstellung des Umweltministeri- mengen schreibt Klausner: „ ... das Land ums. Die gefilmten Buchenanbauten stammen von einer Nachbarfläche. (müsste) nicht einmal den Einschlag aus Es hat sich gezeigt, dass die in der Sendung dargestellten Zusammenhänge nordrhein-westfälischen Wäldern erfüllen, teilweise falsch bzw. irreführend sind. Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall sondern könnte seinen Lieferverpflichtungen und verdeutlich, wie wichtig kritische Auseinandersetzungen mit öffentli- über Käufe am ... internationalen Markt chen Berichterstattungen sind. (WBV) ■ nachkommen. Von einem Kahlschlag in den In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass FSC auch die Kahlschläge im Na- Wäldern von NRW ... kann also keine Rede tionalpark Eifel „abgesegnet“ hat. Diese Kahlschläge gehen über die im Lan- sein.“ Zur Drucklegung lag vom Umweltmi- desforstgesetz festgelegte Größe weit hinaus. FSC sollte sich daher nicht auf nisterium noch keine Reaktion auf das Gut- platte Behauptungen beschränken, sondern in Fällen wie diesen auch plau- achten vor. Wir werden weiter berichten. sible Erklärungen liefern! Denn definitiv ist das mit FSC-Siegel verkaufte (WBV) ■ Holz nicht nachhaltig erwirtschaftet. (PEFC NRW) ■ Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW 7
Recht Änderung des Landesforstgesetzes Bereits im Jahr 2012 hat die damalige Rot-Grüne Landesre- forstgesetz, es sei denn, es handelt sich um eine Waldfläche im gierung einen Vorstoß unternommen, den Weihnachtsbaum- Sinne des Satzes 2. Die Forstbehörde kann die angezeigten und Schmuckreisiganbau in Nordrhein-Westfalens Wäldern Maßnahmen zur Überführung in eine Waldnutzung versagen neu zu regeln. Diese Planungen wurden von der jetzigen Lan- oder von Nebenbestimmungen abhängig machen, wenn sie desregierung im Frühjahr dieses Jahres mit einigen Verände- nicht den Kennzeichen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft rungen erneut aufgegriffen, s. Waldbauern Aktuell Nr. 7/2013. entsprechen. Der Waldbauernverband hat im gesamten Verfahren mit Schließt der Betreiber einer auf Waldflächen bis zum Inkraft- zahlreichen Verbänden eng kooperiert. Zu nennen wären hier treten dieses Gesetzes angelegten Weihnachtsbaum- und unter anderem der Grundbesitzerverband, die Gartenbauver- Schmuckreisigkultur spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten bände und die Landwirtschaftsverbände. Trotz dieser sehr dieses Gesetzes mit der Forstbehörde unter Zustimmung des starken Interessengemeinschaft und trotz vieler Stellungnah- Waldbesitzers einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen men sowie den Ergebnissen der Anhörung im Ausschuss des umweltverträglichen Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigan- Landtages am 6. Mai und zahlreicher Gespräche mit Abgeord- bau unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Stand- neten, konnten nur leichte Veränderungen zum ursprüngli- ortverhältnisse ab, ist § 1 Absatz 2 in der Fassung des Gesetzes chen Gesetzentwurf erreicht werden. vom 24. April 1980 (GV. NRW. S. 546), das zuletzt durch Artikel Der am 11. Dezember im Gesetz- und Verordnungsblatt für 2 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) geändert das Land NRW veröffentlichte Gesetzestext im Wortlaut: worden ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit anzuwenden.“ Viertes Gesetz 2. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: zur Änderung des Landesforstgesetzes „(1) Der Wald ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung ord- Vom 3. Dezember 2013 nungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Waldboden Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hier- und seine Fruchtbarkeit sind zu erhalten; die Ertragskraft darf mit verkündet wird: nicht beeinträchtigt werden. Als Beeinträchtigung gelten insbe- Viertes Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes sondere Streunutzung, Plaggenhieb, Stockrodung, Ganzbaument- Artikel 1 nahme, Tiefenfräsung, Erosion oder großflächige Verdichtung.“ Das Landesforstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung 3. § 70 Absatz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: vom 24. April 1980 (GV. NRW. S 546), zuletzt geändert durch „4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 die Ertragskraft des Wald- Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) bodens durch Streunutzung, Plaggenhieb, Tiefenfräsung, Stock- wird wie folgt geändert: rodung oder Ganzbaumentnahme beeinträchtigt.“ 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Artikel 2 „(2) Wald im Sinne dieses Gesetzes sind nicht Inkrafttreten 1. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen und Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. 2. zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen. Düsseldorf, den 3. Dezember 2013 Abweichend von Satz 1 Nummer 1 sind Wald im Sinne dieses Gesetzes die der Forstbehörde angezeigten Waldflächen, die als Würdigung Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im nachgewie- Die Übergangszeit bis zum Jahr 2028 mag lange erscheinen. senen Gesamtumfang von weniger als 2 Hektar Waldfläche Tatsächlich ist sie aber für einen langfristig planenden Betrieb eines Waldbesitzers genutzt werden und nicht in Nachbarschaft eine kurze Zeit und überdies sind mit dem Stichtag mehr Un- zu anderen als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sicherheiten als Klarheiten verbunden. So regelt der Gesetzes- genutzten Waldflächen liegen, sowie die als Weihnachtsbaum- text, dass bis zum 31.12.2028 die Weihnachtsbaumflächen und Schmuckreisigkulturen genutzten Waldflächen unter Ener- durch waldbauliche Maßnahmen in eine „ordnungsgemäße gieleitungen. Forstwirtschaft“ überführt werden müssen. Diese Maßnahmen Für die Nutzung von Waldflächen als Weihnachtsbaum und sind der Forstbehörde vorab anzuzeigen. Schmuckreisigkulturen, die bis zum Inkrafttreten dieses Ge- Dabei kann die Forstbehörde die angezeigten Maßnahmen setzes angelegt worden sind, ist § 1 Absatz 2 des Landesforst- „versagen oder von Nebenbestimmungen“ abhängig machen. gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April Diese Formulierungen sind weit entfernt von klaren gesetz- 1980 (GV. NRW. S. 546), das zuletzt durch Artikel 2 des Ge- lichen Vorgaben. setzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) geändert worden Unklar ist weiterhin die Möglichkeit, sich durch Vertragsab- ist, bis zum 31. Dezember 2028 anzuwenden. Wird diese Nut- schluss mit der Forstbehörde einen Bestandsschutz für die zungsart nicht bis zum 31. Dezember 2028 durch waldbauliche Weihnachtsbaumflächen zu sichern. Denn WAS alles im Ver- Maßnahmen, die der Forstbehörde vor Beginn anzuzeigen sind, trag geregelt werden soll, steht noch nicht fest. in eine Waldnutzung überführt, bedarf sie ab dem 1. Januar Da wundert man sich auch nicht mehr, wenn den o.g. Ver- 2029 einer Genehmigung der Forstbehörde nach § 39 Landes- trag der „Betreiber“ mit Zustimmung des „Waldbesitzers“ mit 8 Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Recht der Forstbehörde schließen soll. Der EU Saatgut Gesetzgebung Waldeigentümer wird, zumindest im Ge- Die EU-Kommission ist bestrebt, (nicht schiedenen Bereiche und auch der un- setzeswortlaut, außen vor gelassen. unmittelbar geltende) Richtlinien, de- terschiedlichen forstlichen Situationen Weiterhin war in diesem Verfahren be- ren Umsetzung in nationales Recht in- der Mitgliedsstaaten eine Verordnung, sonders bemerkenswert, dass sich die tensiv kontrolliert werden muss, Zug um die einheitlich für alle Mitgliedsstaaten Weihnachtsbaumanbauer zu einer frei- Zug durch (unmittelbar in allen Mit- gilt, der spezifischen Situation im Forst willigen Selbstverpflichtung bereit er- gliedsländern geltende) Verordnungen nicht gerecht werden kann. klärt hatten, in der sie weitreichende zu ersetzen. Die Forderung des Forstsektors ist wei- Zugeständnisse zu einer ökologischen Unter anderem strebt die EU-Kommis- terhin, die Regelungen für die Forstwirt- Aufwertung der bestehenden Weih- sion (Generaldirektion Gesundheit und schaft unberührt zu lassen. Die spezifi- nachtsbaumanbauflächen erklärten. Verbraucher) auch eine Vereinfachung schen Bedingungen der Forstwirtschaft Auf dieser Grundlage wurde in vielen der EU-Saatgut Gesetzgebung an, die – Langfristigkeit, Heterogenität der Gesprächsrunden mit zuständigen Land- derzeit 12 Richtlinien umfasst. Davon Standorte, Baumartenvielfalt, Erhaltung tagsabgeordneten auch mehrmals ein betroffen wäre auch die Richtlinie der Biodiversität, keine Klonwirtschaft, Einlenken sowie Kompromissbereit- 105/1999 für forstliches Vermehrungs- spezifische Saatgutkontrolle, Überein- schaft signalisiert. Hiervon ist im nun gut. stimmung zwischen EU-Richtlinie und verabschiedeten Gesetzestext wenig üb- Parallel zu der Zusammenlegung der OECD Regeln – werden in den Stellung- rig geblieben. Richtlinien für Saatgut soll auch die nahmen des Forstsektors immer wieder Da passt es zum Schluss leider auch Verordnung (EG) Nr. 882/2004, welche hervorgehoben. ins Bild, wenn im neuen § 10 die Erosi- die amtlichen Kontrollen im Lebens- Derzeit befindet sich der Vorschlag im on verboten wird. Als Erosion wird die und Futtermittelrecht und die Bestim- Konsultationsprozess im Rat und im Par- Abtragung von Boden durch Wind und mungen zur Tiergesundheit und Tier- lament (2013/0137 COD). Nach ersten Wasser definiert. schutz regelt, überarbeitet werden und Anzeichen wurden sowohl im Rat als Sicherlich ist GEMEINT, dass Maßnah- die Kontrollen zusammen mit landwirt- auch im Parlament die Anregungen des men zu unterlassen sind, die Erosion schaftlichem Saatgut und Forstsaatgut Forstsektors positiv aufgegriffen. begünstigen. Doch ein Gesetzestext, der für alle genannten Bereiche in einem Gegebenenfalls ist nun ein Einlenken trotz monatelanger Diskussion immer Gesamtpaket zusammengeführt werden. in Sicht, denn der forstliche Teil wurde noch solche handwerklichen Mängel Die Mitgliedsstaaten sind sich hinge- inhaltlich nicht verändert, sondern als aufweist, lässt viele Fragen offen. gen einig, dass aufgrund der stark un- eigenständiges Kapitel in die Verord- terschiedlichen Verhältnisse der ver- nung integriert. (WBV/AGDW) ■ Fazit Die Politik hat hier eine ökologische Chance vertan, die mit den sofort wirk- samen Selbstverpflichtungserklärungen „Blockwahl“ oft unzulässig verbunden gewesen wäre. Die Anwohner WirdbeiWahlenzueinemVereinsvorstandimRahmeneinerMitgliederversammlung in Bestwig und Umgebung hatten den mit Blockwahl über den gesamten Vorstand oder mehrere Vorstandsmitglieder Stein ins Rollen gebracht. Tatsache ist, abgestimmt, ist die Vorstandswahl nur dann gültig, wenn die Blockwahl in einer dass diese in den nächsten Jahren kei- Satzungsregelung vorgesehen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken mit nerlei Veränderungen und Verbesserun- Beschluss vom 26. Juni 2013, AZ: 3 W 41/13, festgestellt. Dies gelte, so das gen spüren werden – anders als es die erkennende Gericht, selbst dann, wenn in der Mitgliederversammlung ausdrücklich angebotene freiwillige Selbstverpflich- sämtliche Mitglieder mit der Blockwahl einverstanden gewesen seien. Denn eine tung mit sich gebracht hätte. Blockwahl weiche von der gesetzlichen Regelung ab und schränke das Wahlrecht Diese Gesetzesänderung ist schlecht der Vereinsmitglieder ein. Diese könnten sich entweder nur für oder gegen den gemacht – auch hier sind Chancen ver- Gesamtvorschlag entscheiden, hätten aber keine Möglichkeit einzelne Kandidaten tan worden und noch viele Fragen of- zu wählen oder nicht zu wählen. Daher ließe sich nicht sicher feststellen, dass fen. alle Bewerber des Wahlblocks auch bei einer Wahl von Einzelpersonen nach dem Einige Politiker, die vor allem mit den üblichen Mehrheitswahlprinzip gewählt worden seien. im Sauerland betroffenen Weihnachts- Aufgrund dessen bestätigte das OLG die Entscheidung des Vereinsregisters, baumanbauern im intensiven Dialog welche den Eintragungsantrag im Hinblick auf den neu gewählten Vereinsvorstand standen, haben ihre Glaubwürdigkeit abgelehnt hatte. verloren. Diese Entscheidung könnte für das gesamte Vereins- und Verbandswesen von So bleibt zum Schluss nur festzustel- großer Bedeutung sein, dürfte doch die Satzung vielfach keine Vorschriften über len, dass im Moment eigentlich alle ver- eine Blockwahl enthalten. Ohne anderslautende Satzungsregelung müssen die loren haben. (WBV) ■ notwendigen Wahlvorgänge daher einzeln erfolgen. (RLV) ■ Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW 9
Recht Kein Vorkaufsrecht Gesetz über bei fortwirtschaftlichen Flächen Leistungs- verbesserung E in beim Notar geschlossener Kauf- vertrag über in NRW gelegene land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSG) zu prüfen. Mit dem RSG von 1919, wel- ches auch heute noch gilt, ist schon Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenent- von mehr als einem Hektar (ha) ist kurz nach dem Ersten Weltkrieg mit der wurf eines „Gesetzes über Leistungs- grundsätzlich erst wirksam, wenn eine Delegation von Aufgaben der Agrar- verbesserungen in der gesetzlichen Genehmigung nach §§ 2, 8 Grundstücks- strukturentwicklung auf privatwirt- Rentenversicherung“ (RV-Leistungs- verkehrsgesetz (GrdstVG) durch die schaftlich organisierte, gemeinnützige verbesserungsgesetz) vorgelegt. Die- Grundstücksverkehrsbehörde (in NRW Unternehmen begonnen worden. Übt ser wird zu Änderungen in der ge- die jeweils zuständige Kreisstelle der die Siedlungsgesellschaft ihr Vorkaufs- setzlichen Rentenversicherung füh- Landwirtschaftskammer) vorliegt. Mit recht laut § 4 Abs. 1 RSG aus – in NRW ren und überwiegend wirkungsgleich dem Grundstücksverkehrsgesetz ver- ist dies die NRW Urban GmbH & Co. auf die Alterssicherung der Landwir- folgt der Gesetzgeber drei Ziele. So soll KG –, muss sie die Fläche binnen sechs te übertragen werden. der Fortbestand land- und forstwirt- Jahren zu Siedlungszwecken verwen- Im Wesentlichen ist folgendes vor- schaftlicher Betriebe gesichert werden, den, also beispielsweise an einen Land- gesehen: indem die Landwirtschaft vor dem Aus- wirt veräußern. Das Rentenzugangsalter für lang- verkauf ihres Bodens geschützt wird; An dieser Stelle besteht bei fortwirt- jährig Versicherte, die vor dem 1. Ja- Natur und Umwelt sollen bewahrt wer- schaftlichen Flächen jedoch eine Aus- nuar 1953 geboren sind, wird auf die den, indem die Agrar- und Forststruktur nahme. Denn während das GrdstVG in Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten und verbessert wird und § 1 Abs. 1 ausdrücklich auch forstwirt- festgelegt. Bei 45 Pflichtbeitragsjah- schließlich wird die Ernährungsvorsorge schaftliche Grundstücke und Moor- und ren haben diese Versicherten die vorangetrieben, die der Bevölkerung Ödland, das in forstwirtschaftliche Kul- Möglichkeit, mit Vollendung des 63. dienen soll. tur gebracht werden kann, nennt, Lebensjahres abschlagsfrei in Rente Die Genehmigung darf daher nur ver- weicht das RSG insoweit davon ab, als es zu gehen. Das Zugangsalter für die sagt oder durch Auflagen und Bedin- in dem das Vorkaufsrecht betreffenden langjährig Versicherten steigt je Ge- gungen eingeschränkt werden, wenn § 4 Abs. 1 nur von „landwirtschaftli- burtsjahrgang um 2 Monate, sodass zum Beispiel die Veräußerung eine un- chen Grundstücken“ spricht. Für forst- Versicherte ab dem Geburtsjahrgang gesunde Verteilung des Grund und Bo- wirtschaftliche Grundstücke gilt das 1964 an der Absenkung des Zugang- dens bedeutet, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Vorkaufsrecht nach § 12 GrdstVG, § 4 salters nicht mehr partizipieren. Nach der ständigen Rechtsprechung RSG demnach nicht. Dies kann in der Bei der Erwerbsminderungsrente des Bundesgerichtshofes (BGH) liegt Praxis zur Folge haben, dass bei Grund- erfolgt eine Anhebung der sogenann- der Versagungsgrund der ungesunden stücken, die teils landwirtschaftlich, ten Zurechnungszeit vom vollende- Verteilung des Grund und Bodens in teils forstwirtschaftlich nutzbar sind, ten 60. Lebensjahr auf das vollende- der Regel dann vor, wenn ein landwirt- eine Einzelfallbetrachtung vorgenom- te 62. Lebensjahr. Bei Erwerbsminde- schaftliches Grundstück an einen men wird, als deren Ergebnis ein Vor- rung und Rentenbezug vor Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl kaufsrecht trotz eines hohen Anteils Vollendung des 60. Lebensjahres – ein Landwirt die Fläche zur Aufsto- (40 %) landwirtschaftlicher Nutzfläche künftig des 62. Lebensjahres – gilt ckung seines Betriebes benötigt und zu verneinen ist. die Zurechnungszeit als Beitragszeit. bereit sowie in der Lage ist, das Land Zu erklären ist dieses Auseinanderfal- Zudem wird es in der gesetzlichen zu den Bedingungen des Kaufvertrages len mit den unterschiedlichen Zielset- Rentenversicherung zu einer verbes- zu erwerben. Ist beim Verkauf der Er- zungen der beiden Gesetze. Denn wäh- serten Anrechnung von Zeiten der werber kein Landwirt, ist zu prüfen, ob rend das Genehmigungsverfahren nach Kindererziehung kommen. Danach landwirtschaftliches Erwerbsinteresse dem GrdstVG nur der Abwehr von Gefah- werden die anrechenbaren Erzie- vorhanden ist. Ist dies der Fall, kann ren für die Agrarstruktur dient, ist das hungszeiten für alle Mütter und Vä- die Genehmigung versagt oder der Ver- siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach ter, deren Kinder vor dem Jahre 1992 trag unter Auflagen und Bedingungen, dem RSG ein positives Lenkungsmittel, geboren wurden, von bisher 12 auf wie der Verpachtung an einen Land- mit dessen Hilfe über ein gemeinnützi- 24 Monate je Kind ausgeweitet. wirt, genehmigt werden. ges Siedlungsunternehmen Land in die Die gesetzlichen Regelungen sollen Bei Flächen größer als 2 ha ist zudem Hände aufstockungswürdiger Landwirte mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 in nach § 12 GrdstVG das Vorkaufsrecht gelangen soll. (RLV) ■ Kraft treten. (RLV) ■ 10 Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2014
Recht Flächen an Naturschutzorganisationen Dienstleistungen unmittelbar auf Wett- bewerbsmärkten an. Sie verfolge mit die- Der EUGH hat in der Rechtssache T - verwalteten Flächen Einnahmen vor al- sen Tätigkeiten ein gesondertes, vom 347/09 mit Urteil vom 12.09.2013 ent- lem aus der Jagd- und Fischereipacht, ausschließlich sozialen Naturschutz- schieden, dass eine von Deutschland Holzverkäufen im Rahmen der Waldpfle- zweck trennbares Interesse. Wenn die vorgenommene unentgeltliche Übertra- ge und Tourismustätigkeiten zu erwirt- Naturschutzorganisation bei der Aus- gung von Flächen des Nationalen Natur- schaften. Wenn die Einnahmen die Kos- übung dieser Tätigkeiten mit Wirt- erbes an Naturschutzorganisationen ei- ten überstiegen, sollte die Differenz an schaftsteilnehmern, die eine Gewinner- ne staatliche Beihilfe darstellt. den Bund abgeführt werden. zielungsabsicht verfolgen, im Wettbe- Deutschland hatte angesichts der Kos- Der EUGH sieht in der unentgeltlichen werb steht, spiele es keine Rolle, dass sie ten für die Pflege und Entwicklung der Übertragung eine Wettbewerbsverzer- ihre Güter und Dienstleistungen ohne Flächen des Nationalen Naturerbes be- rung. Auch wenn Naturschutztätigkeit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Au- schlossen, bis zu 125.000 ha dieser Flä- ausschließlich sozialen Charakter habe ßerdem sei in der unentgeltlichen Über- chen unentgeltlich an die Länder und und keine wirtschaftliche Tätigkeit dar- tragung von Flächen, die kommerziell von diesen eingerichtete Stiftungen und stelle, übe die Naturschutzorganisation genutzt werden können, ein Vorteil für Naturschutzorganisationen zu übertra- weitere Tätigkeiten aus, die wirtschaftli- die Naturschutzorganisationen zu sehen. gen. Die Begünstigten sollten bestimmte chen Charakter haben und bezüglich de- Eine solche Maßnahme begünstige diese Naturschutzverpflichtungen beachten ren diese Organisation als Unternehmen Organisationen gegenüber anderen in und die mit der Übertragung, der Erhal- anzusehen sei. Durch die im Rahmen der den betreffenden Bereichen tätigen Un- tung und Altlastenrisiken verbundenen fraglichen Maßnahmen zulässigen Tätig- ternehmen, die in Flächen investieren Kosten übernehmen. Sie sollten, be- keiten − wie Verkauf von Holz, Jagd- und müssten, um dieselben wirtschaftlichen grenzt durch die Nutzungsauflagen, die Fischereipacht sowie Tourismus – biete Tätigkeiten ausüben zu können. Möglichkeit haben, mit den von ihnen die Naturschutzorganisation Güter und (S. Beckmann) ■ Bundesjagdgesetz Recht vermischt Zum 06.12.2013 ist § 6a Bundesjagdgesetz in Kraft getre- ten. Nunmehr können Grundstücke, deren Eigentümer die Jagd aus ethischer Überzeugung ablehnen, unter bestimmten Umständen auf Antrag aus der Bejagung genommen werden. Denkmalschutzgesetz NRW Bereits gestellte Anträge werden nun bearbeitet. Am 27.07.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Denkmal- schutzgesetzes NRW vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Damit Widerspruchsverfahren wird auch in NRW das Schatzregal eingeführt. Für die Abliefe- Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20.09.2013 die Rege- rung eines Schatzes „soll“ eine Belohnung gezahlt werden. lung des § 110 Justizgesetz NRW bis zum 31.12.2014 verlän- Zudem wurde in dem Gesetz geregelt, dass derjenige, der ein gert. Somit gibt es in NRW weiterhin grundsätzlich kein Wi- Denkmal verändern möchte, die Dokumentation, Untersu- derspruchsverfahren im Verwaltungsrecht. Demnach entfällt chung und Bergung von Funden sicherzustellen und die Kos- das Vorverfahren vor Erhebung einer Anfechtungsklage oder ten dafür zu tragen hat. Verpflichtungsklage. Mit Presseerklärung vom 12.11.2013 hat die SPD erklärt, dass das bisherige Fördersystem für Denkmäler doch nicht, Ausführungsgesetz zum wie zuvor geplant, komplett auf eine Darlehensförderung um- gestellt wird. Vielmehr bleibt für das Jahr 2014 auch die Zu- Flurbereinigungsgesetz schussförderung in Höhe von je 2 Mio. € für die Baudenkmal- Am 06.11.2013 ist der neue § 1 Absatz 3 des Ausführungs- pflege und die Bodendenkmalpflege erhalten. gesetzes zum Flurbereinigungsgesetz des Landes Nordrhein- (S. Beckmann) ■ Westfalen in Kraft getreten, wonach zahlreiche Befugnisse der oberen Flurbereinigungsbehörde der Flurbereinigungsbehörde BGH zum Unterlieger übertragen werden. Zudem erlässt nun abweichend von § 141 In seinem Beschluss vom 17.10.2013 (AZ: V ZR 15/13) be- Absatz 1 Nummer 1 des Flurbereinigungsgesetzes die Flurbe- stätigt der BGH die Entscheidung der 1. Instanz zugunsten reinigungsbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt des Eigentümers, auf dessen Grundstück ein Bach verläuft. erlassen hat, den Widerspruchsbescheid. Dies gilt nicht in den Durch den Bach wird durch ein vom Grundstück des Eigentü- Fällen, in denen der Widerspruch sich gegen die Feststellung mers ausgehendes, später in der Straße verlegtes Rohrsystem der Wertermittlungsergebnisse oder den Flurbereinigungsplan Oberflächenwasser in das Entwässerungssystem der Straße ab- richtet. geleitet. (S. Beckmann) ■ Januar/Februar 2014 Die Waldbauern in NRW 11
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